Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...

 
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Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 24
                                      28. Mai 2021
                                      Ausgabe 5/21
                                                                                           der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                                                 Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                       sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land

                                                                                 Danke
                                                                                 an alle Wahlhelfer
                                                                                                                  ank t sich
                                                                                 Das Amt Schönberger Land bed
                                                                                                                    hlhelfer-
                                                                                 bei allen ehrenamtlich tätigen Wa
                                                                                                                   bildlichen
                                                                                 innen und Wahlhelfern für den vor
                                                                                                                     diesjäh-
                                                                                 Einsatz und das Engagement bei der
                                                                                 rigen Landratswahl.
                                                                                 Frank Lehmann
                                                                                 Gemeindewahlleiter
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                     Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2021.
Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
2   28. Mai 2021 • Woche 21                                                                                          Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:         Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:          Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                       Telefon:            038828 330-0
              Die nächste Ausgabe                      Fax:                038828 330-175

            Uns Amtsblatt                              E-Mail:
                                                       Web:
                                                       Online-Dienste:
                                                                           info@schoenberger-land.de
                                                                           www.schoenberger-land.de
                                                                           https://www.schoenberger-land.de/online
                   erscheint am                        Mängelmelder:       https://schoenberger-land.de/mängelmel-
                                                                           der
                  26. Juni 2021
                 Annahmeschluss                        Allgemeine Öffnungszeiten:
                                                       Mo. - Do.           09:00 - 12:00 Uhr
           für redaktionelle Beiträge                  Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr
                und Anzeigen ist                       Fr.                 geschlossen
            (Posteingang im Verlag)                    Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:

                  15. Juni 2021.                       nach vorheriger Terminvereinbarung
                                                       Mo., Di. u. Do.     09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
                                                       Di. u. Do.          09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Sprechstunde der Schiedspersonen
    Impressum
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
                                                       fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen                  Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de
    Bekanntmachungen der Gemeinden
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Rufnummernverzeichnis:
    Herausgeber, Druck und Verlag:                     Amtskasse                           330 - 1201, 1203 und 1211
    LINUS WITTICH Medien KG                            Anlagenbuchhaltung                  330 - 1206
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30
                                                       Anliegerbescheinigungen             330 - 1214
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Bauanträge                          330 - 1401
    www.wittich.de                                     Bauleitplanung                      330 - 1410 und 1411
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Bürgerinformation                   330 - 1107
    Amt Schönberger Land                               Buß- und Verwarngelder              330 - 1305
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:        Einwohnermeldeamt                   330 - 1303, 1304 und 1307
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Finanzverwaltung                    330 - 1200 und 1208
    unter Anschrift des Verlages.
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
                                                       Fischereischeine                    330 - 1305
    unter Anschrift des Verlages.                      Feuerwehren                         330 - 1311
                                                       Gebäudemanagement                   330 - 1406
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
                                                       Gewerbeamt                          330 - 1309
    Auflage: 9.800 Exemplare                            Gewässer                            330 - 1412
    Erscheinung: monatlich,
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats
                                                       Grünanlagen/Bäume                   330 - 1403
                                                       Hochbauinvestition                  330 - 1405 und 1416
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Informationstechnik                 330 - 1106
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Kindertageseinrichtungen            330 - 1109
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht) 330 - 1408
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Ordnungsamt                         330 - 1300 und 1310
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht   Personalabteilung                   330 - 1110 und 1111
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
                                                       Rechnungsprüfung                    330 - 1601
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Schulverwaltung                     330 - 1103
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Spielplätze                         330 - 1412
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-       Stadtsanierung                      330 - 1410
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-             Standesamt                          330 - 1110 und 1111
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-
                                                       Steuerabteilung                     330 - 1204 und 1205
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-        Straßenbeleuchtung                  330 - 1413
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb      Straßenunterhaltung                 330 - 1412
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe          Straßenverkehr (StVO)               330 - 1301
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Tiefbau                             330 - 1402
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-    Vergabestelle                       330 - 1104
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,       Vermietung kommunaler Liegenschaften330 - 1407 und 1409
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung         Vollstreckung                       330 - 1202
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation                 330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
                                                       Winterdienst                        330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle                      330 - 1308
                                                       zentrale Dienste                    330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst            330 - 1102 und 1108
Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                   28. Mai 2021 • Woche 21   3
                                                                      unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@
                                                                      schoenberger-land.de eingesehen werden.
                                                                      Die Planunterlagen sind zusätzlich für den o.g. Auslegungszeit-
                                                                      raum auf der Internetseite https:// www.schoenberger-land.de/
                                                                      Bekanntmachungen/Auslegungen einsehbar.

Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Dassow
Bauleitplanung der Stadt Dassow
Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Dassow für
den Bereich Travemünder Weg im Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
01.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den
Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich Tra-
vemünder Weg im Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Dieser
Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
In ihrer Sitzung am 02.02.2021 hat die Stadt Dassow die Zielset-
zungen des städtebaulichen Konzeptes für die Fortführung im
Verfahren nach § 13a BauGB bestätigt. Das vorliegende Kon-            Der Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich Tra-
zept mit Erläuterung wurde für die frühzeitige Unterrichtung der      vemünder Weg wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB
Öffentlichkeit und ausgewählter Behörden und TÖB empfohlen.           aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs.
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB          2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprü-
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen          fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a
Auswirkungen der Planung zu unterrichten.                             BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Das-         Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von
sow für den Bereich Travemünder Weg wird wie folgt begrenzt:          der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, § 4c ist
-   im Norden: durch ein unbebautes Grundstück                        nicht anzuwenden.
               (108/1, Gemarkung Vorwerk Flur 1)                      Hinweise zur COVID-19-Pandemie
               am Hinterweg und ein bebautes Grundstück               Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur
               (108/2) am Travemünder Weg,                            Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich
-   im Osten:  durch den Travemünder Weg,                             – vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stel-
-   im Süden: durch den Travemünder Weg,                              lungnahme zu wählen.
-   im Westen: durch den Travemünder Weg.                             Hinweise zum Datenschutz
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37              Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird
der Stadt Dassow für den Bereich Travemünder Weg ist dem              ausdrücklich aufmerksam gemacht, http://www.schoenberger-
Übersichtsplan zu entnehmen.                                          land.de/Datenschutzerklärung.
Die Zielsetzung besteht in der Vorbereitung des Planungsrechts        Dassow, den 18.05.2021
für die Wohnbebauung zum Zwecke der Nachverdichtung. Das              gez. Annett Pahl (Siegel)
Ziel besteht in der Stärkung des Grundzentrums Stadt Dassow.          Bürgermeisterin der Stadt Dassow
Die Stadt Dassow gibt hiermit bekannt, dass sich die Öffentlich-
keit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele
und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV,
1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg
vom 07. Juni 2021 bis einschließlich 09. Juli 2021
während folgender Zeiten:
Montag - Donnerstag:     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
                                                                      Aufhebungssatzung zur Satzung
unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur
Niederschrift zu dieser Planung äußern kann.
                                                                      zum Schutz des Baumbestandes
Sollte aus Gründen der COVID-19-Pandemie die Amtsverwaltung
                                                                      der Gemeinde Selmsdorf vom 4. Mai 2021
für den Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb in   Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
der Amtsverwaltung, Dassower Straße 4, aufrechterhalten, so dass      Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt-
die Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen trotz Einschrän-     machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert
kungen im Dienstbetrieb möglich ist.                                  durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V
Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren Ein-    S. 467) und des § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes des Landes
gangstür des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in 23923           Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnatur-
Schönberg bzw. telefonisch bei Frau Kortas-Holzerland unter           schutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG
Tel. 038828/ 330-1410 oder bei Frau Müller unter 038828/ 330-         M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66), zuletzt geän-
1411. Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb      dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V
der Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstim-     S. 221, 228) hat die Gemeindevertretung Selmsdorf am 8. April
mung unter den zuvor genannten Telefonnummern oder per E-mail         2021 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
4    28. Mai 2021 • Woche 21 		                                                                               Amt Schönberger Land
Artikel 1                                                              einen Gesamtbetrag der Aus-            5.800 120.900         EUR
Die Satzung der Gemeinde Selmsdorf zum Schutz des Baum-                zahlungen aus der Investitions-
bestandes der Gemeinde Selmsdorf vom 10. Mai 2002 wird auf-            tätigkeit von
gehoben.                                                               einen Saldo aus Ein- und Aus-         19.400         4.500   EUR
Artikel 2                                                              zahlungen aus der Investitions-
Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-        tätigkeit von
kanntmachung in Kraft.                                            festgesetzt.

Selmsdorf, den 4. Mai 2021                                        § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
gez. Kreft                                                        Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
Bürgermeister                                                     rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen       § 3 Verpflichtungsermächtigungen
mit Ablauf des 4. Mai 2021 bekannt gemacht.                       Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                                                                  § 4 Kassenkredite
Jahresabschluss der Stadt Dassow                                                                               in 2021 in 2022
                                                                  Der Höchstbetrag der Kassenkre-               80.000 80.000 EUR
zum 31. Dezember 2018                                             dite wird festgesetzt auf
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am      § 5 Hebesätze
17.12.2020 den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. De-       Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
zember 2018 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über       1. Grundsteuer                                   in 2021in 2022
die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung         a) für die land- und forstwirtschaftli-         339    339 v. H.
der Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.         chen Flächen (Grundsteuer A) auf
Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des            b) für die Grundstücke (Grundsteuer             395    395 v. H.
Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für              B) auf
sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land,
Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur    2.   Gewerbesteuer auf                              351      351 v. H.
Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon-
                                                                  § 6 Stellen gemäß Stellenplan
nummer 038828-330 1200 erforderlich.
                                                                  Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
Dassow, den 12.05.2021                                            0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
gez. Pahl
Bürgermeisterin                                                   § 7 Wertgrenzen
                                                                  Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen       maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13
mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht.                        GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn
                                                                  a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder
                                                                  b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 2.500 EUR entspre-
Haushaltssatzung                                                  chen.
der Gemeinde Roduchelstorf                                        Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV
                                                                  M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein
für die Haushaltsjahre 2021/2022
                                                                  Betrag dann, wenn er 10 % des Gesamtbetrages der ordentlichen
Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Lan-     und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich bzw.
des Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-            wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit einer
meindevertretung vom 04.03.2021 und nach Bekanntgabe der          Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 10 % des
rechtsaufsichtlichen Entscheidung der Landrätin des Landkreises   Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Aus-
Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset-       zahlungen übersteigt.
zungen folgende Haushaltssatzung erlassen:                        Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des
                                                                  § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus-
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                  haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 10
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird
                                                                  % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw.
                                      in 2021 in 2022             der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen
1.   im Ergebnishaushalt auf                                      des Finanzhaushaltes.
     einen Gesamtbetrag der Erträge 288.600 277.400       EUR     Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare
     von                                                          Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
     einen Gesamtbetrag der Auf-     399.100 360.400      EUR     maßnahmen als geringfügig, wenn sie 10.000 EUR der Gesam-
     wendungen auf                                                tinvestitionen nicht überschreiten.
     ein Jahresergebnis nach Verän- -110.500 -83.000      EUR     Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen
     derung der Rücklagen von                                     und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in
                                                                  den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik
2.   im Finanzhaushalt auf                                        zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10
a)   einen Gesamtbetrag der laufen-    280.600 269.400    EUR     % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den
     den Einzahlungen von                                         ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus-
     einen Gesamtbetrag der laufen-    367.900 338.800    EUR     haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine
     den Auszahlungen¹ von                                        Abweichung von 10.000 EUR handelt
     einen jahresbezogenen Saldo       -87.300 -69.400    EUR     Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions-
     der laufenden Ein- und Auszah-                               förderungsmaßnahmen:
     lungen von                                                   Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als
                                                                  erheblich, wenn sie 100.000 € übersteigen.
b)   einen Gesamtbetrag der Ein-        25.200 125.400    EUR     Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig-
     zahlungen aus der Investitions-                              keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde-
     tätigkeit von                                                rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne
Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                28. Mai 2021 • Woche 21        5
Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen     Hinweis:
und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen.                      Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen
Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-         Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde Die Landrätin des
Doppik beträgt 100.000 €.                                          Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichti-
                                                                   gen Festsetzungen sind am 03.05.2021 wie folgt bekanntgegeben
§ 8 Bewirtschaftungsregeln
                                                                   worden:
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -auszah-
                                                                   Kassenkredite
lungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen für Leihar-
                                                                   Die in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der
beit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig
                                                                   Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 80.000
deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrerträge bzw. Mehrein-
                                                                   EUR und für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 80.000 EUR
zahlungen erhöhen die Aufwands- bzw. Auszahlungsansätze
                                                                   werden gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt.
entsprechend. Die benannten Ansätze sind nicht deckungsfähig
                                                                   Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde
mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen des Ge-
                                                                   Roduchelstorf bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2023,
samthaushaltes. Sie sind nicht deckungsfähig mit den übrigen
                                                                   quartalsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme
Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Teilhaushalte.        der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat.
2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des        Der Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten
Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie        drei Monate beizufügen. Weitere genehmigungspflichtige Festset-
sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des          zungen sind in der Haushaltssatzung 2021/2022 nicht enthalten.
Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte.                 Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht zur     2021/2022 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Ent-
Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation von             scheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die
Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der Auf-         Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im
lösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen aus            Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich
Abschreibungen verwendet werden.                                   aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebundene
Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht gegen-       gez. Lenschow
seitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Aus-        Amtsvorsteher
zahlungen.                                                         Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be-            mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht.
rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw.             ¹ einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von
Mehrauszahlungen.                                                  Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit Aus-
nahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind jeweils
innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig mit Auszah-    Bestätigungsvermerk und Bericht
lungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
In diesen Fällen ist der geplante Aufwandsansatz in Höhe der
                                                                   des Rechnungsprüfungsausschusses
Auszahlung zu sperren. Die gesperrten Beträge können den An-       der Gemeinde Menzendorf vom 12.01.2021
satz für Abschreibungen entsprechend erhöhen.                      über die Prüfung des Jahresabschlusses
7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Investi-
tionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig.
                                                                   2019 der Gemeinde Menzendorf
8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun-       Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Menzendorf zum
gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und In-      31.12.2019 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der
vestitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes.             Gemeinde Menzendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus-
9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für übertrag-       schuss der Gemeinde Menzendorf hat das Ergebnis in seinem
bar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige zu be-      Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (i.d.F. vom
schränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden        17.12.2020) der Gemeinde Menzendorf zusammengefasst und
Haushaltsjahres verfügbar.                                         einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Nachrichtliche Angaben:                                            Bestätigungsvermerk
1. Zum Ergebnishaushalt                                            Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört-
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haus-        -517.865 EUR        liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.
haltsjahres 2021 beträgt voraussichtlich                           Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres      -600.865 EUR         8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des
2022 voraussichtlich                                               Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie
2. Zum Finanzhaushalt                                              die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen                      Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres-
zum 31. Dezember des                                               abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Haushaltsjahres 2021 beträgt voraussichtlich   -199.188 EUR        den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen
und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres      -268.588 EUR         zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe-
2022 voraussichtlich                                               sens -der
3. Zum Eigenkapital                                                Gemeinde Menzendorf
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des ersten            für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember
Haushaltsjahres                                                    2019 geprüft.
beträgt voraussichtlich                         514.065 EUR        Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla-
und zum 31. Dezember des zweiten Haus-          431.065 EUR        gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53
haltsjahres voraussichtlich                                        GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber-
                                                                   ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.05.2021 er-
                                                                   Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
teilt.
                                                                   der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Roduchelstorf, 17.05.2021                                          Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter
gez. Kassow                                                        Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen
Bürgermeisterin (Siegel)                                           Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf abzugeben.
Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
6    28. Mai 2021 • Woche 21 		                                                                               Amt Schönberger Land
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des         Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren              T€ - 680,8
§ 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und         beträgt
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
                                                                    Im Haushaltsjahr 2019 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16
Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum
                                                                    Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben.
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und     Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der               T€ 6,1
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit      ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus-
erkannt werden.                                                     zahlungen in Höhe von aus
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt-       aus dem Vorjahr sind gemäß §16 Abs.2 GemHVO-             T€ 221,0
nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde   Doppik vorzutragen(Anlage Muster 5a)
Menzendorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler be-           die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite          T€ 11,7
rücksichtigt.                                                       betragen in 2019
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-         Es verbleibt ein Saldo in Höhe von                      T€ - 226,6
legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise           Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist
für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im           im Haushaltsjahr 2019 der Haushaltsausgleich in der Finanzrech-
Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über-        nung nicht gegeben.
wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.                    Die Investitionsauszahlungen betragen in 2019               T€ 5,1
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein             Sie sind im Haushaltsjahr 2019 finanziert durch
erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere          Investitionseinzahlungen                                  T€ 70,4
die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit,      Aufnahme von investiven Krediten                            T€ 0,0
die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti-       durch Eigenmittel                                           T€ 0,0
gung von Entscheidungen der Bürgermeisterin hinsichtlich des        Die Investitionskredite haben unter Berücksichti-          T€ 11,7
Rechnungswesens einbezogen.                                         gung der Tilgung abgenommen um
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-       Die liquiden Mittel haben insgesamt zugenommen            T€ 59,8
rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal-     um
tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung         Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Menzendorf ist insge-
des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.          samt in der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushalts-
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende      jahr 2019, gemäß § 16, Abs. 2 GemHVO-Doppik, nicht gege-
sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.                       ben. Die Gemeinde Menzendorf hat die 12. Fortschreibung des
Unsere Prüfung hat zu keinen erheblichen wesentlichen Einwen-       Haushaltssicherungskonzeptes 2019 erstellt, dieses wurde am
dungen geführt.                                                     21.02.2019 durch die Gemeindevertretung beschlossen und der
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung      Rechtsaussichtsbehörde am 14.05.2019 mit dem Haushaltsplan
gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre-        für das Haushaltsjahr 2019 übergeben. Die Genehmigung zum
chen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläu-         Haushaltsplan 2019 wurde durch den LK NWM am 12.06.2019
ternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§          mit Anordnung einer haushaltsrechtlichen Sperre in Höhe von
24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den            10.000 € erteilt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be-         Menzendorf geben nach unserer Beurteilung Anlass zu Besorgnis.
stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-       Laut RUBIKON wird der Gemeinde eine weggefallene Leistungsfä-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen        higkeit beschieden. Aufgrund der bestehenden Haushaltsdefizite
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
                                                                    bestehen nur noch sehr stark eingeschränkte finanzielle Hand-
der Gemeinde Menzendorf.
                                                                    lungsspielräume. Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen
                                                                    aber keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung
Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf fest:
                                                                    für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von
Das Vermögen (Bilanzsumme)                           T€ 1.862,7     größerer Bedeutung sind.
beträgt zum 31. Dezember 2019
Die Eigenkapitalquote                                   54,9 %      Menzendorf, 12.01.2021
beträgt zum 31. Dezember 2019                                       gez. Herr Thomas Wendik
Das wirtschaftliche Eigenkapital                         82,1 %     Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
(unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt                       der Gemeinde Menzendorf
zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2019                            Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen           T€ 68,2     12.01.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung Menzendorf die
 zum 31. Dezember 2019 in Höhe von                                  Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Zeitraum vom
Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und            19,9 %     01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der Gemeinde Menzendorf
langfristiges Fremdkapital) beträgt zum                             in der Fassung vom 17.12.2020 zu empfehlen. Der Bestätigungs-
31. Dezember 2019                                                   vermerk und der Bericht über die Prüfung zur Jahresabschluss-
Die Gemeinde Menzendorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschul-     prüfung 2019 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung
det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen über      am 15.04.2021 bekanntgegeben.
den Amtshaushalt des Amtes Schönberger Land. Der negative           Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung zum
Kassenbestand von 256.200,52 € wird über den gemeinsamen            Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Menzendorf werden hiermit
Zahlungsmittelbestand des Amtes Schönberger Land gedeckt.           öffentlich bekannt gemacht.
Der Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde für das        Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und
Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 400.000,00 € durch die untere        der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt
Rechtsaufsichtsbehörde der LK NWM genehmigt.                        der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal-
Das Jahresergebnis vor Veränderung                    T€ - 88,2     tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15,
der Rücklagen 2019 beträgt                                          Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Entnahmen aus den Rücklagen                               T€ 4,1
erfolgten in Höhe von                                               Menzendorf, den 18.05.2021
Zweckgebundene Ergebnisrücklagen                          T€ 0,0    gez. Frau Anke Goerke
 wurden gebildet in Höhe von                                        Bürgermeisterin
Das Jahresergebnis 2019 beträgt                        T€ - 84,1    Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
nach Veränderung der Rücklagen                                      mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht.
Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                   28. Mai 2021 • Woche 21       7
Tätigkeitsbericht                                                      Amtes übertragen. Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Grieben.
                                                                       Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und
des Rechnungsprüfungsausschusses                                       8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des
der Gemeinde Menzendorf                                                Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie
für das Haushaltsjahr 2020                                             die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
                                                                       Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres-
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Menzendorf                 abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
hat gegenüber der Gemeinde Menzendorf einen Tätigkeitsbe-              den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen
richt für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende          zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe-
Tätigkeitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung        sens -der
am 15.04.2021 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2020         Gemeinde Grieben
des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Menzendorf               für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt   2019 geprüft.
zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für              Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die An-
sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger            lagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24
Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den           bis 53 GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes
Öffnungszeiten öffentlich aus.                                         Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorste-
Menzendorf, den 18.05.2021                                             hers bzw. des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf
gez. Anke Goerke                                                       der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-
Bürgermeisterin                                                        lung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahres-
                                                                       abschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen            wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Grieben abzugeben.
mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht.                             Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des
                                                                       § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und
                                                                       durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Amt Schönberger Land                                                   Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum
                                                                       Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
-Der Gemeindewahlleiter-                                               ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzper-        Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
son in die Gemeindevertretung Menzendorf                               erkannt werden.
                                                                       Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt-
Gemäß § 46 des Landes-und Kommunalwahlgesetzes (LKWG                   nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde
M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom 07.03.2021   Grieben sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-
aus der Gemeindevertretung Menzendorf ausgeschiedenen Per-             sichtigt.
son Marquardt, Doreen auf Grund des Gemeindewahlergebnisses            Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-
in der Gemeinde Menzendorf am 26.05.2019 auf die Ersatzperson          legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
Wendik, Thomas übergeht. Der Übergang des Sitzes wird hiermit          für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im
öffentlich bekanntgegeben. Gegen vorstehende Feststellung kann         Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über-
gemäß § 46 Abs. 4 i.V.m. § 35 LKWG M-V jeder Wahlberechtigte           wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
in der Gemeinde Menzendorf binnen einer Ausschlussfrist von            Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein
zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift        erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere
unter Angabe der Gründe Einspruch bei der Gemeindewahlleitung          die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit,
des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg,              die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti-
erheben.                                                               gung von Entscheidungen des Bürgermeisters hinsichtlich des
Schönberg, den 06.05.2021                                              Rechnungswesens einbezogen.
gez. Lehmann                                                           Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-
Gemeindewahlleiter                                                     rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal-
                                                                       tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen            des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.
mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht.                             Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende
                                                                       sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
                                                                       Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen ge-
Bestätigungsvermerk und Bericht                                        führt.
des Rechnungsprüfungsausschusses                                       Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung
des Amtes Schönberger Land                                             gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre-
                                                                       chen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläu-
vom 16.02.2021 über die Prüfung                                        ternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§
des Jahresabschlusses 2019                                             24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den
der Gemeinde Grieben                                                   sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be-
                                                                       stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-
Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Grieben zum 31.12.2019           nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes                   entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss               der Gemeinde Grieben.
des Amtes Schönberger Land hat das Ergebnis in seinem Be-              Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen
richt über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (i.d.F. vom          Verhältnisse der Gemeinde Grieben fest:
01.02.2021) der Gemeinde Grieben zusammengefasst und einen             Das Vermögen (Bilanzsumme)                                T€ 922,5
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.                         beträgt zum 31. Dezember 2019
Bestätigungsvermerk                                                    Die Eigenkapitalquote beträgt                              % 63,7
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die              zum 31. Dezember 2019
örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemein-            Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbezie-          % 90,4
de. Die Gemeinde Grieben hat die Aufgabe des Rechnungsprü-             hung der Sonderposten) beträgt zum Gesamtver-
fungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des                mögen zum 31. Dezember 2019
Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
8    28. Mai 2021 • Woche 21 		                                                                             Amt Schönberger Land
Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen           T€ 24,9    Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht zur Jahresab-
zum 31. Dezember 2019 von                                          schlussprüfung 2019 wurden der Gemeindevertretung in ihrer
Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und              % 9,7   Sitzung am 28.04.2021 bekanntgegeben.
langfristiges Fremdkapital) beträgt                                Der Bestätigungsvermerk und der Bericht des Rechnungsprü-
zum 31. Dezember 2019                                              fungsausschusses des Amtes Schönberger Land über die Prü-
Die Gemeinde Grieben ist zum Bilanzstichtag nicht überschul-       fungen zum Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Grieben werden
det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Si-   hiermit öffentlich bekannt gemacht.
cherung der Zahlungsfähigkeit bestehen über den Amtshaushalt       Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Ein-
des Amtes Schönberger Land. Der negative Kassenbestand von         sichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben
61.090,76 € wird über den gemeinsamen Zahlungsmittelbestand        Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land
des Amtes Schönberger Land gedeckt. Der Kredit zur Sicherung       in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öff-
der Zahlungsfähigkeit wurde für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe     nungszeiten öffentlich aus.
von 100.000,00 € durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde der       Schönberg, den 11.05.2021
LK NWM genehmigt.                                                  gez. Frank Lenschow
Das Jahresergebnis vor Veränderung                     T€ - 25,2   Amtsvorsteher
der Rücklagen 2019 beträgt
                                                                   Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Entnahmen aus den Rücklagen                               T€ 3,3
                                                                   mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht.
erfolgten in Höhe von
Zweckgebundene Ergebnisrücklagen                          T€ 0,0
wurden gebildet in Höhe von
Das Jahresergebnis 2019 beträgt                        T€ - 21,9
nach Veränderung der Rücklagen
Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahren        T€ - 229,6
beträgt
Im Haushaltsjahr 2018 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16        Für die Gemeinde Grieben
Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben.
Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der           T€ - 0,1   Bekanntmachung des Ministeriums für Energie,
ordentlichen und außerordentlichen Ein- und                        Infrastruktur und Digitalisierung
Auszahlungen in Höhe von                                           Mecklenburg-Vorpommern
aus dem Vorjahr sind gem. §16 Abs.2 GemHVO-           T€ - 119,1
Doppik vorzutragen                                                 Für das
die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite        T€ 11,8   Vorhaben zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Gebiet
betragen in 2019                                                   der Stadt Grevesmühlen, Gemarkung Questin, Landkreis Nordwest-
Es verbleibt ein Saldo in Höhe von                    T€ - 131,0   mecklenburg,
Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung und des Vortra-     wurde der WIND-projekt GmbH & Co. 37. Betriebs-KG mit Be-
ges aus Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich im Haus-     scheid vom 25.03.2021 eine Ausnahme von den Regelungen
haltsjahr 2019 in der Finanzrechnung nicht gegeben.                des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-
                                                                   Vorpommern (BüGembeteilG M-V vom 18.05.2016, verkündet
Die Investitionsauszahlungen betragen in 2019             T€ 1,2
                                                                   am 27.05.2016 im Gesetz und Verordnungsblatt für Mecklenburg-
Sie sind im Haushaltsjahr 2019 finanziert durch
                                                                   Vorpommern Nr. 9 vom 27.05.2016 und am 28.05.2016 in Kraft
Investitionseinzahlungen                                  T€ 3,3
                                                                   getreten) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Aufnahme von investiven Krediten                          T€ 0,0
durch Eigenmittel                                         T€ 0,0   1. Die Ausnahme von den Vorschriften des BüGembeteilG
Die Investitionskredite haben unter Berücksichti-        T€ 11,8        M-V wird für die
gung der Tilgung abgenommen um                                          Dauer von drei Jahren erteilt.
Die liquiden Mittel haben insgesamt abgenommen           T€ 11,7        Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme.
um                                                                      Das Datum der Inbetriebnahme ist dem EM unverzüglich
                                                                        mitzuteilen.
Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Grieben ist insgesamt in
                                                                   2. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe 2.500,00 Euro
der Ergebnis- und Finanzrechnung, gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO-
                                                                        (in Worten:
Doppik, im Haushaltsjahr 2019 nicht gegeben. Die Gemeinde
                                                                        Zweitausendfünfhundert Euro) erhoben.
Grieben hat die 10. Fortführung des Haushaltssicherungskon-
zeptes erstellt. Dieses wurde am 04.04.2019 durch die Gemein-      Begründung:
devertretung beschlossen und der Rechtsaufsicht des LK NWM         zu 1.
am 07.05.2019 mit der Haushaltssatzung 2019 vorgelegt. Die         Gemäß § 1 Abs. 3 BüGembeteilG M-V kann die zuständige Behör-
erforderliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2019 erfolgte       de Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes zulassen,
am 21.05.2019.                                                     wenn die Windenergieanlagen in erster Linie der Entwicklung oder
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Grieben geben       Erprobung wesentlich technischer Neuerungen dienen oder sonst
nach unserer Beurteilung Anlass zu Besorgnis. Über die Feststel-   einem Verfahren im 1. Abschnitt des Raumordnungsgesetzes
lungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die    unterfallen.
nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßig-     Bei der von der Firma WIND-projekt GmbH & Co. 37. Betriebs-KG
keit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.                   auf dem Gebiet der Stadt Grevesmühlen, Gemarkung Questin, mit
                                                                   Bescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt
Schönberg, 16.02.2021                                              Westmecklenburg (AZ: StALUWM-53c-4616-5712.0.1.6.2-74026)
gez. Herr Tengler                                                  genehmigten WEA, handelt es sich um einen Prototypen der Firma
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schön-     NORDEX, N133 (STE) mit 4,8 MW und 110 m Nabenhöhe. Gemäß
berger Land                                                        Einschätzung des Instituts für Windtechnik, Energiespeicherung
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land          und Netzintegration gGmbH erfüllt die WEA die Anforderungen
hat in seiner Sitzung am 16.02.2021 beschlossen, der Gemeinde-     einer Pilotwindenergieanlage im Sinne des § 3 Nummer 37a des
vertretung Grieben die Feststellung des Jahresabschlusses 2019     EEG 2017. Damit ist die Voraussetzung für die Zulassung einer
für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der      Ausnahme von der Beteiligungspflicht der kaufberechtigten Bür-
Gemeinde Grieben in der Fassung vom 01.02.2021 zu empfehlen.       gerinnen und Bürger sowie Gemeinden erfüllt.
Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                  28. Mai 2021 • Woche 21       9
In den Antragsunterlagen wurden eine Reihe von technischen
Messungen und Maßnahmen beschrieben (u. a. Systemvalidie-
rung, Schallvermessung, weiterführende, akustische Vermes-
sungen mit einer neuartigen Schallkamera), die am Prototypen
durchgeführt werden sollen. Dabei wird die Systemvalidierung
als längster Testzeitraum angegeben, der drei bis fünf Jahre in
Anspruch nimmt. Die Ausnahme soll daher, unter Zugrundelegung
der bestenfalls veranschlagten Mindesttestzeit, befristet für einen
Zeitraum von drei Jahren nach Inbetriebnahme erteilt werden.
Die Ausnahme kann, wenn hierfür eine entsprechende nachvoll-
ziehbare Begründung vor Ablauf der drei Jahre eingeht, verlängert
werden.
Mit Ablauf der Ausnahme ist eine Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger sowie der Gemeinden entsprechend den Vorschriften
des BüGembeteilG M-V vorzunehmen. Soweit Leistungen, die
üblicherweise nach dem BüGembeteilG M-V anfallen, bereits im
Ausnahmezeitraum erbracht worden sind, können diese bei der
Berechnung angemessen berücksichtigt werden.                          Betroffene, deren Angehörige oder Betreuer können sich noch bis
                                                                      zum Meldeschluss am 30.06.2021 persönlich, telefonisch oder
zu 2.                                                                 schriftlich per Brief, Mail oder Fax an die Anlauf- und Beratungs-
Die Kostenentscheidung beruht auf der Kostenverordnung für            stelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wenden.
Amtshandlungen beim Vollzug des Bürger- und Gemeinde-                 Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche
beteiligungsgesetzes (BüGembeteilKostVO M-V vom 18. Mai               in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen
2016 (GVOBl. M-V S. 294)), neu gefasst durch Verordnung vom           der Sonderpädagogik, Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und
28. Dezember 2018 (GVOBl. M-V 2019 S. 11).                            Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.
Für die Prüfung und Erteilung einer Ausnahme nach § 1 Abs.3 sieht     Die Anlauf- und Beratungsstelle wurde bei der Landesbeauftragten
die Gebührennummer 200 einen Gebührenrahmen von 180,00                für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtet. Die
bis 3.000,00 Euro vor. Für die Amtshandlungen beim Vollzug des        Landesbeauftragte Anne Drescher sagte: „Ich bitte Angehörige,
BüGembeteilG M-V wird eine Gebühr von insgesamt 2.500,00              Bekannte, Betreuungs- und Pflegepersonen, mögliche Betroffe-
Euro erhoben, da der gegenständliche Antrag bezüglich des hier        ne anzumelden: Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail,
erfolgten Bescheides umfassend geprüft werden musste. Die zu-         schicken Sie ein Fax. Es geht um Menschen, die in der DDR
                                                                      als Minderjährige in Nervenkliniken, Behinderteneinrichtungen,
grunde gelegten Angaben können Sie dem Gebührenverzeichnis
                                                                      in Internaten von Hilfs- und Sonderschulen z. B. für Hör- und
(Anlage zu § 1 Absatz 2 BüGembeteilKostVO M-V) entnehmen.
                                                                      Sehgeschädigte, aber auch als Rollstuhlfahrer in Alters- und
Die Gebühr ist bis zum 26. April 2021 unter Angabe des Geschäfts-
                                                                      Pflegeheimen untergebracht waren. Betroffene berichten in den
zeichens auf das folgende Konto des Landesamtes für Finanzen          Beratungsgesprächen bei uns häufig über Schläge, Demütigun-
Mecklenburg-Vorpommern zu überweisen.                                 gen, Essensentzug, Fixierung in Netzbetten. Sehr oft sind sie
Empfänger:        Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern           in ungeeigneten und mangelhaften Unterkünften untergebracht
Kreditinstitut.   Bundesbank, Filiale Rostock                         worden und haben nicht die notwendige Zuwendung, Förderung
IBAN:             DE 2613000000001400518                              und Bildung erhalten.“
Kassenzeichen:    800 621 004 151 5                                   Kontakt
Rechtsbehelfsbelehrung:                                               Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-          Tel.:      0385 55 156901
gabe Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Stra-         Fax:       0385 734 007
ße 323 a, 19055 Schwerin erhoben werden.                              E-Mail:    mailto:stiftung@lamv.mv-regierung.de
                                                                      Internet: http://www.landesbeauftragter.de
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklen-
burg-Vorpommern
                                                                        Auflösung
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
                                                                        des Vereins Dassower BSV e. V.
                                                                        durch die Liquidatoren
Im Auftrag
Katrin Crölle                                                           Der Verein Dassower BSV e. V. hat die Auflösung des Ver-
                                                                        eins in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen             19.02.2021 beschlossen und befindet sich in Liquidation.
mit Ablauf des 3. Mai 2021 bekannt gemacht.
                                                                      Amt Schönberger Land
                                                                      Fachbereich IV
Am 30. Juni 2021 ist Meldeschluss
bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“                              Straßenreinigung in der Stadt Schönberg
Stellvertretender Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern       In der Stadt Schönberg - Ortslage und Gewerbegebiet - beginnt
für die Aufarbeitung der SED-Diktatur                                 am 4. Juni 2021 die Straßenreinigung mit der Kehrmaschine. Die
Bleicherufer 7                                                        weiteren Straßenreinigungen erfolgen dann immer am 1. Freitag
19053 Schwerin                                                        im Monat.
Tel.       0385 734006                                                Wir bitten alle Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer freund-
Fax        0385 734007                                                lichst um Unterstützung, in dem die Fahrzeuge an den jeweiligen
Mail       mailto:B.Bley@lamv.mv-regierung.de                         Tagen der Reinigung nicht in den Straßen abgestellt werden.
Internet   http://www.landesbeauftragter.de/                          Vielen Dank!
Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
10    28. Mai 2021 • Woche 21 		                                                                               Amt Schönberger Land
Gemeinde Lüdersdorf                                                  In Palingen wird der Straßenbau nun mit dem 2. Abschnitt, von
Der Bürgermeister                                                    Ortseingang bis zur Brücke am alten Gerätehaus, fortgesetzt. Im
                                                                     ersten Abschnitt werden die Arbeiten am Gehweg komplettiert.
Liebe Bürgerinnen                                                    Weiterhin ist der Baubetrieb bemüht, auf Anregungen einzelner
                                                                     Anwohner einzugehen, wovon ich mich zuletzt am Rande einer
und Bürger,                                                          Baubesprechung vor Ort überzeugen konnte. Wenn ich zuletzt an
nach dem sehr kühlen April konnte uns die Maisonne schon etwas       dieser Stelle das Thema ‚Sauberkeit in der Gemeinde‘ erwähnt
aufmuntern. Aber die sonst so schöne Frühlingsstimmung wird          hatte, muss ich es auch heute nochmals aufgreifen. So ist mir
auch in diesem Jahr noch durch die Corona-Beschränkungen             unerklärlich, dass etwa am neugestalteten Spielplatz am Mie-
getrübt. Die angelaufene Impfaktion scheint zu greifen, zumin-       tenplatz in Wahrsow unerlaubt Gartenschnitt in die Anpflanzung
dest bei Gratulationen zu Seniorengeburtstagen - weiterhin als       ‚entsorgt‘ wird.
Haustürbesuch auf Abstand - oder auch bei Anrufen bekomme            Abschließend kann ich aber noch etwas Erfreuliches hervorheben:
ich das freudig erzählt. Auch der Schulbetrieb nimmt ‚wieder Fahrt   die beiden ‚Insektenhotels‘ auf dem kleinen Wall an der Haupt-
auf‘, worüber nicht nur ich mich sehr freue. Auch wenn bestimmte     straße in Herrnburg, Neubaugebiet Am Plankenmoor. Das ist das
Aktivitäten von der Vorlage eines negativen Corona-Tests abhän-      Ergebnis einer Projektarbeit und Initiative unserer Gemeindear-
gig ist, so ist zu begrüßen, dass es inzwischen auch in unserer      beiter Olaf Küster und Oliver Boest Damit ist nicht nur ein optisch
                                                                     gelungener Blickfang entstanden, sondern zudem etwas sehr
Gemeinde ein Corona-Schnelltest-Zentrum gibt: in Lüdersdorf,
                                                                     Nützliches - wie der Name schon sagt. Herzlichen Dank - wie
Bahnhofstraße 3a im Kosmetikstudio Borrmann. Zudem zeichnet
                                                                     ich aus ersten freudigen Reaktionen hörte und hier ausdrücklich
sich ab, dass im Einkaufszentrum Herrnbug, in den Räumen der
                                                                     nochmals herausstellen möchte.
ehemaligen Fahrschule, ein weiteres Testzentrum eingerichtet
werden könnte - wenn die Größe des Raumes sowie Zu- und              So grüße ich Sie und Euch herzlich, und weiterhin: Bleiben Sie
Ausgangsmöglichkeit den Anforderungen entspricht. Zuvor wa-          achtsam und gesund.
ren auch andere Optionen - etwa im Gebäude der Feuerwehr             Alles Gute
Herrnburg in Erwägung gezogen, aber dann als nicht geeignet
                                                                     Ihr
verworfen worden.
                                                                     Erhard Huzel
In der Gremienarbeit der Gemeindevertretung Lüdersdorf, wei-
                                                                     Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
terhin unter den besonderen Corona-Bedingungen, d. h. unter
Abstandswahrung mit Lüftungspausen und nur begrenzter Zu-
schauerzahl, konnte zuletzt die Fortschreibung des Brandschutz-
bedarfsplan durch das beauftragte Fachbüro vorgestellt und dann
einstimmig beschlossen werden. Dabei geht es u. a. um die künf-
tige Fahrzeugausstattung der Ortswehren wie auch die geplanten
Gerätehäuser für die Ortswehren Schattin und Palingen. In dem
Gesamtplan mitenthalten ist auch die Entscheidung, dass für die       Termine und Veranstaltungen - vorbehaltlich der Bestimmungen
Ortswehr Lüdersdorf am Standort Wahrsow ein größeres Lösch-           zur Corona-Pandemie!
fahrzeug beschafft werden soll - als Ersatz für das ‚in die Jahre
gekommene‘ derzeitige Fahrzeug. Ausschlaggebend hierfür war,
dass ein Löschfahrzeug in gleicher Größe von den Herstellern         Volkskundemuseum
nicht mehr angeboten wird und zum anderen auch die (Wohnbau-)        in Schönberg e. V.
Entwicklung der Ortsteile Wahrsow und Lüdersdorf. Erfreulich war,
dass wir in dieser Sitzung von fachlicher Seite bestätigt bekamen,   Dienstag                13:00 - 18:00 Uhr
dass in den letzten Jahren bereits wesentliche Entscheidungen        Mittwoch                11:00 - 18:00 Uhr
hierfür getroffen worden sind und sich teils bereits in der Um-      Donnerstag              11:00 - 18:00 Uhr
setzung befinden wie zuletzt der Zisternenbau in Schattin und        Samstag                 13:00 - 18:00 Uhr
Groß-Neuleben sowie aktuell der Bau der Fahrzeughalle in Boitin-     sowie nach Voranmeldung
Resdorf. Eine weitere öffentliche Sitzung des Bauauschusses war
dem Thema Fortschreibung des Landschaftsplans gewidmet.              Verein KUK e. V.
Hier stellte der Fachplaner zunächst vor, wo in der Gemeinde         Bücherei Schönberg
Wohnbauentwicklung stattfinden könnte - vorrangig als Lücken-        Feldstraße 28, 23923 Schönberg
bebauung, um dem weiterhin vorhandenen Siedlungsdruck mit            Tel. 038828 238288 www.buecherei-schoenberg.de
Anfragen nach Baugrundstücken in der Gemeinde begegnen zu            gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM
können. Dazu wurde auch eine entsprechende Beschlussemp-
                                                                     Öffnungszeiten:
fehlung getroffen. Deutlich wurde dabei aber auch, dass sich im
                                                                     Dienstag                         14:00 - 18:00 Uhr
Einzelfall durch die Voten der im konkreten Planungsverfahren        Mittwoch:                        08:30 - 14:00 Uhr
dann zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange (etwa Forstbe-     Donnerstag:                      14:00 - 19:00 Uhr
hörde, Untere Naturschutzbehörde) durchaus noch eine andere          1. Samstag im Monat:             11:00 - 15:00 Uhr
Betrachtung ergeben könne. Andere Aspekte, welche Flächen in
der Gemeinde grundsätzlich für welche Nutzungsart in Betracht        Bibliothek Selmsdorf
kommen könnten, sollen in der weiteren Fortschreibung des Land-      Lübecker Straße 35, 23923 Selmsdorf
schaftsplans erörtert werden.                                        Tel. 038828 539814
In den beiden aktuellen Planungsvorhaben ist zunächst der Fort-      gefördert durch die Gemeinde Selmsdorf und Landkreis NWM
schritt im Baugebiet in Wahrsow deutlich zu sehen: Die Erschlie-     Öffnungszeiten:
ßungsarbeiten sind voll im Gange, Rohre sind verlegt, der Straßen-   Montag:                          14:00 - 18:00 Uhr
verlauf ist angelegt sowie der Grundstückszuschnitt erkennbar.       Dienstag                         09:00 - 13:00 Uhr
Beim Baugebiet in Lüdersdorf, nahe dem Kreisel, musste wegen         Mittwoch:                        09:00 - 13:00 Uhr
einer Planänderung (anderer Flächenzuschnitt, damit weniger ver-     Donnerstag:                      14:00 - 18:00 Uhr
fügbare Grundstücke, auf Grund einzuhaltenden Waldabstandes)         Freitag:                         09:00 - 13:00 Uhr
eine erneute Auslegung beschlossen werden. Hier brauchen alle        3. Samstag im Monat:             09:00 - 12:00 Uhr
Beteiligten, der Investor wie auch die Bauwilligen also noch etwas   Beide Bibliotheken bieten Abholservice nach telefonischer Ver-
Geduld.                                                              einbarung an!
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