Danke an alle Wahlhelfer - Amt ...
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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 24 28. Mai 2021 Ausgabe 5/21 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Danke an alle Wahlhelfer ank t sich Das Amt Schönberger Land bed hlhelfer- bei allen ehrenamtlich tätigen Wa bildlichen innen und Wahlhelfern für den vor diesjäh- Einsatz und das Engagement bei der rigen Landratswahl. Frank Lehmann Gemeindewahlleiter Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2021.
2 28. Mai 2021 • Woche 21 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: Online-Dienste: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmel- der 26. Juni 2021 Annahmeschluss Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr für redaktionelle Beiträge Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr und Anzeigen ist Fr. geschlossen (Posteingang im Verlag) Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: 15. Juni 2021. nach vorheriger Terminvereinbarung Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Sprechstunde der Schiedspersonen Impressum Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Mitteilungsblatt mit öffentlichen Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land. Rufnummernverzeichnis: Herausgeber, Druck und Verlag: Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 LINUS WITTICH Medien KG Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anliegerbescheinigungen 330 - 1214 E-Mail: info@wittich-sietow.de Bauanträge 330 - 1401 www.wittich.de Bauleitplanung 330 - 1410 und 1411 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgerinformation 330 - 1107 Amt Schönberger Land Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Fischereischeine 330 - 1305 unter Anschrift des Verlages. Feuerwehren 330 - 1311 Gebäudemanagement 330 - 1406 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330 - 1309 Auflage: 9.800 Exemplare Gewässer 330 - 1412 Erscheinung: monatlich, jeweils zum letzten Freitag eines Monats Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 Hochbauinvestition 330 - 1405 und 1416 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Informationstechnik 330 - 1106 die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht) 330 - 1408 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ordnungsamt 330 - 1300 und 1310 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt Rechnungsprüfung 330 - 1601 oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Schulverwaltung 330 - 1103 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Spielplätze 330 - 1412 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- Stadtsanierung 330 - 1410 schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Standesamt 330 - 1110 und 1111 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenbeleuchtung 330 - 1413 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb Straßenunterhaltung 330 - 1412 können wir für eine genaue Farbwiedergabe Straßenverkehr (StVO) 330 - 1301 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Tiefbau 330 - 1402 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Vergabestelle 330 - 1104 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Vermietung kommunaler Liegenschaften330 - 1407 und 1409 Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102 und 1108
Amt Schönberger Land 28. Mai 2021 • Woche 21 3 unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@ schoenberger-land.de eingesehen werden. Die Planunterlagen sind zusätzlich für den o.g. Auslegungszeit- raum auf der Internetseite https:// www.schoenberger-land.de/ Bekanntmachungen/Auslegungen einsehbar. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow Bauleitplanung der Stadt Dassow Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich Travemünder Weg im Verfahren nach § 13a BauGB hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 01.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich Tra- vemünder Weg im Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. In ihrer Sitzung am 02.02.2021 hat die Stadt Dassow die Zielset- zungen des städtebaulichen Konzeptes für die Fortführung im Verfahren nach § 13a BauGB bestätigt. Das vorliegende Kon- Der Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich Tra- zept mit Erläuterung wurde für die frühzeitige Unterrichtung der vemünder Weg wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB Öffentlichkeit und ausgewählter Behörden und TÖB empfohlen. aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprü- über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a Auswirkungen der Planung zu unterrichten. BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Das- Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von sow für den Bereich Travemünder Weg wird wie folgt begrenzt: der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, § 4c ist - im Norden: durch ein unbebautes Grundstück nicht anzuwenden. (108/1, Gemarkung Vorwerk Flur 1) Hinweise zur COVID-19-Pandemie am Hinterweg und ein bebautes Grundstück Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur (108/2) am Travemünder Weg, Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich - im Osten: durch den Travemünder Weg, – vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stel- - im Süden: durch den Travemünder Weg, lungnahme zu wählen. - im Westen: durch den Travemünder Weg. Hinweise zum Datenschutz Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird der Stadt Dassow für den Bereich Travemünder Weg ist dem ausdrücklich aufmerksam gemacht, http://www.schoenberger- Übersichtsplan zu entnehmen. land.de/Datenschutzerklärung. Die Zielsetzung besteht in der Vorbereitung des Planungsrechts Dassow, den 18.05.2021 für die Wohnbebauung zum Zwecke der Nachverdichtung. Das gez. Annett Pahl (Siegel) Ziel besteht in der Stärkung des Grundzentrums Stadt Dassow. Bürgermeisterin der Stadt Dassow Die Stadt Dassow gibt hiermit bekannt, dass sich die Öffentlich- keit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg vom 07. Juni 2021 bis einschließlich 09. Juli 2021 während folgender Zeiten: Montag - Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Aufhebungssatzung zur Satzung unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu dieser Planung äußern kann. zum Schutz des Baumbestandes Sollte aus Gründen der COVID-19-Pandemie die Amtsverwaltung der Gemeinde Selmsdorf vom 4. Mai 2021 für den Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb in Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land der Amtsverwaltung, Dassower Straße 4, aufrechterhalten, so dass Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt- die Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen trotz Einschrän- machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert kungen im Dienstbetrieb möglich ist. durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren Ein- S. 467) und des § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes des Landes gangstür des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in 23923 Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnatur- Schönberg bzw. telefonisch bei Frau Kortas-Holzerland unter schutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG Tel. 038828/ 330-1410 oder bei Frau Müller unter 038828/ 330- M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66), zuletzt geän- 1411. Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V der Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstim- S. 221, 228) hat die Gemeindevertretung Selmsdorf am 8. April mung unter den zuvor genannten Telefonnummern oder per E-mail 2021 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
4 28. Mai 2021 • Woche 21 Amt Schönberger Land Artikel 1 einen Gesamtbetrag der Aus- 5.800 120.900 EUR Die Satzung der Gemeinde Selmsdorf zum Schutz des Baum- zahlungen aus der Investitions- bestandes der Gemeinde Selmsdorf vom 10. Mai 2002 wird auf- tätigkeit von gehoben. einen Saldo aus Ein- und Aus- 19.400 4.500 EUR Artikel 2 zahlungen aus der Investitions- Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- tätigkeit von kanntmachung in Kraft. festgesetzt. Selmsdorf, den 4. Mai 2021 § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gez. Kreft Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Bürgermeister rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen § 3 Verpflichtungsermächtigungen mit Ablauf des 4. Mai 2021 bekannt gemacht. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kassenkredite Jahresabschluss der Stadt Dassow in 2021 in 2022 Der Höchstbetrag der Kassenkre- 80.000 80.000 EUR zum 31. Dezember 2018 dite wird festgesetzt auf Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am § 5 Hebesätze 17.12.2020 den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. De- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: zember 2018 per Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über 1. Grundsteuer in 2021in 2022 die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung a) für die land- und forstwirtschaftli- 339 339 v. H. der Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. chen Flächen (Grundsteuer A) auf Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des b) für die Grundstücke (Grundsteuer 395 395 v. H. Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für B) auf sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur 2. Gewerbesteuer auf 351 351 v. H. Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon- § 6 Stellen gemäß Stellenplan nummer 038828-330 1200 erforderlich. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt Dassow, den 12.05.2021 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). gez. Pahl Bürgermeisterin § 7 Wertgrenzen Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht. GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 2.500 EUR entspre- Haushaltssatzung chen. der Gemeinde Roduchelstorf Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein für die Haushaltsjahre 2021/2022 Betrag dann, wenn er 10 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Lan- und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich bzw. des Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit einer meindevertretung vom 04.03.2021 und nach Bekanntgabe der Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 10 % des rechtsaufsichtlichen Entscheidung der Landrätin des Landkreises Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Aus- Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset- zahlungen übersteigt. zungen folgende Haushaltssatzung erlassen: Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 10 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. in 2021 in 2022 der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen 1. im Ergebnishaushalt auf des Finanzhaushaltes. einen Gesamtbetrag der Erträge 288.600 277.400 EUR Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare von Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- einen Gesamtbetrag der Auf- 399.100 360.400 EUR maßnahmen als geringfügig, wenn sie 10.000 EUR der Gesam- wendungen auf tinvestitionen nicht überschreiten. ein Jahresergebnis nach Verän- -110.500 -83.000 EUR Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen derung der Rücklagen von und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik 2. im Finanzhaushalt auf zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10 a) einen Gesamtbetrag der laufen- 280.600 269.400 EUR % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den den Einzahlungen von ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus- einen Gesamtbetrag der laufen- 367.900 338.800 EUR haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine den Auszahlungen¹ von Abweichung von 10.000 EUR handelt einen jahresbezogenen Saldo -87.300 -69.400 EUR Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions- der laufenden Ein- und Auszah- förderungsmaßnahmen: lungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als erheblich, wenn sie 100.000 € übersteigen. b) einen Gesamtbetrag der Ein- 25.200 125.400 EUR Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig- zahlungen aus der Investitions- keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde- tätigkeit von rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne
Amt Schönberger Land 28. Mai 2021 • Woche 21 5 Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen Hinweis: und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen. Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde Die Landrätin des Doppik beträgt 100.000 €. Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichti- gen Festsetzungen sind am 03.05.2021 wie folgt bekanntgegeben § 8 Bewirtschaftungsregeln worden: 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -auszah- Kassenkredite lungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen für Leihar- Die in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der beit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 80.000 deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrerträge bzw. Mehrein- EUR und für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 80.000 EUR zahlungen erhöhen die Aufwands- bzw. Auszahlungsansätze werden gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V vollständig genehmigt. entsprechend. Die benannten Ansätze sind nicht deckungsfähig Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen des Ge- Roduchelstorf bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2023, samthaushaltes. Sie sind nicht deckungsfähig mit den übrigen quartalsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Teilhaushalte. der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat. 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des Der Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie drei Monate beizufügen. Weitere genehmigungspflichtige Festset- sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des zungen sind in der Haushaltssatzung 2021/2022 nicht enthalten. Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht zur 2021/2022 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Ent- Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation von scheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der Auf- Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im lösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen aus Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich Abschreibungen verwendet werden. aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. 4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebundene Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht gegen- gez. Lenschow seitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Aus- Amtsvorsteher zahlungen. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen 5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be- mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht. rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw. ¹ einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Mehrauszahlungen. Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit Aus- nahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig mit Auszah- Bestätigungsvermerk und Bericht lungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwandsansatz in Höhe der des Rechnungsprüfungsausschusses Auszahlung zu sperren. Die gesperrten Beträge können den An- der Gemeinde Menzendorf vom 12.01.2021 satz für Abschreibungen entsprechend erhöhen. über die Prüfung des Jahresabschlusses 7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Investi- tionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig. 2019 der Gemeinde Menzendorf 8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun- Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Menzendorf zum gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und In- 31.12.2019 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der vestitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes. Gemeinde Menzendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus- 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für übertrag- schuss der Gemeinde Menzendorf hat das Ergebnis in seinem bar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige zu be- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (i.d.F. vom schränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden 17.12.2020) der Gemeinde Menzendorf zusammengefasst und Haushaltsjahres verfügbar. einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nachrichtliche Angaben: Bestätigungsvermerk 1. Zum Ergebnishaushalt Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört- Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haus- -517.865 EUR liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde. haltsjahres 2021 beträgt voraussichtlich Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres -600.865 EUR 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des 2022 voraussichtlich Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie 2. Zum Finanzhaushalt die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres- zum 31. Dezember des abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Haushaltsjahres 2021 beträgt voraussichtlich -199.188 EUR den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres -268.588 EUR zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe- 2022 voraussichtlich sens -der 3. Zum Eigenkapital Gemeinde Menzendorf Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des ersten für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember Haushaltsjahres 2019 geprüft. beträgt voraussichtlich 514.065 EUR Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla- und zum 31. Dezember des zweiten Haus- 431.065 EUR gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 haltsjahres voraussichtlich GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber- ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.05.2021 er- Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage teilt. der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Roduchelstorf, 17.05.2021 Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter gez. Kassow Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Bürgermeisterin (Siegel) Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf abzugeben.
6 28. Mai 2021 • Woche 21 Amt Schönberger Land Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren T€ - 680,8 § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und beträgt durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Im Haushaltsjahr 2019 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben. Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der T€ 6,1 Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus- erkannt werden. zahlungen in Höhe von aus Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt- aus dem Vorjahr sind gemäß §16 Abs.2 GemHVO- T€ 221,0 nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Doppik vorzutragen(Anlage Muster 5a) Menzendorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler be- die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite T€ 11,7 rücksichtigt. betragen in 2019 Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- Es verbleibt ein Saldo in Höhe von T€ - 226,6 legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im im Haushaltsjahr 2019 der Haushaltsausgleich in der Finanzrech- Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über- nung nicht gegeben. wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Investitionsauszahlungen betragen in 2019 T€ 5,1 Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein Sie sind im Haushaltsjahr 2019 finanziert durch erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere Investitionseinzahlungen T€ 70,4 die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Aufnahme von investiven Krediten T€ 0,0 die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti- durch Eigenmittel T€ 0,0 gung von Entscheidungen der Bürgermeisterin hinsichtlich des Die Investitionskredite haben unter Berücksichti- T€ 11,7 Rechnungswesens einbezogen. gung der Tilgung abgenommen um Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- Die liquiden Mittel haben insgesamt zugenommen T€ 59,8 rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal- um tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Menzendorf ist insge- des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. samt in der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushalts- Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende jahr 2019, gemäß § 16, Abs. 2 GemHVO-Doppik, nicht gege- sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. ben. Die Gemeinde Menzendorf hat die 12. Fortschreibung des Unsere Prüfung hat zu keinen erheblichen wesentlichen Einwen- Haushaltssicherungskonzeptes 2019 erstellt, dieses wurde am dungen geführt. 21.02.2019 durch die Gemeindevertretung beschlossen und der Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung Rechtsaussichtsbehörde am 14.05.2019 mit dem Haushaltsplan gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre- für das Haushaltsjahr 2019 übergeben. Die Genehmigung zum chen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläu- Haushaltsplan 2019 wurde durch den LK NWM am 12.06.2019 ternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ mit Anordnung einer haushaltsrechtlichen Sperre in Höhe von 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den 10.000 € erteilt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be- Menzendorf geben nach unserer Beurteilung Anlass zu Besorgnis. stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord- Laut RUBIKON wird der Gemeinde eine weggefallene Leistungsfä- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen higkeit beschieden. Aufgrund der bestehenden Haushaltsdefizite entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestehen nur noch sehr stark eingeschränkte finanzielle Hand- der Gemeinde Menzendorf. lungsspielräume. Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen aber keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung Verhältnisse der Gemeinde Menzendorf fest: für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von Das Vermögen (Bilanzsumme) T€ 1.862,7 größerer Bedeutung sind. beträgt zum 31. Dezember 2019 Die Eigenkapitalquote 54,9 % Menzendorf, 12.01.2021 beträgt zum 31. Dezember 2019 gez. Herr Thomas Wendik Das wirtschaftliche Eigenkapital 82,1 % Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt der Gemeinde Menzendorf zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2019 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen T€ 68,2 12.01.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung Menzendorf die zum 31. Dezember 2019 in Höhe von Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Zeitraum vom Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und 19,9 % 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der Gemeinde Menzendorf langfristiges Fremdkapital) beträgt zum in der Fassung vom 17.12.2020 zu empfehlen. Der Bestätigungs- 31. Dezember 2019 vermerk und der Bericht über die Prüfung zur Jahresabschluss- Die Gemeinde Menzendorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschul- prüfung 2019 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen über am 15.04.2021 bekanntgegeben. den Amtshaushalt des Amtes Schönberger Land. Der negative Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung zum Kassenbestand von 256.200,52 € wird über den gemeinsamen Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Menzendorf werden hiermit Zahlungsmittelbestand des Amtes Schönberger Land gedeckt. öffentlich bekannt gemacht. Der Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde für das Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 400.000,00 € durch die untere der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt Rechtsaufsichtsbehörde der LK NWM genehmigt. der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal- Das Jahresergebnis vor Veränderung T€ - 88,2 tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, der Rücklagen 2019 beträgt Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Entnahmen aus den Rücklagen T€ 4,1 erfolgten in Höhe von Menzendorf, den 18.05.2021 Zweckgebundene Ergebnisrücklagen T€ 0,0 gez. Frau Anke Goerke wurden gebildet in Höhe von Bürgermeisterin Das Jahresergebnis 2019 beträgt T€ - 84,1 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen nach Veränderung der Rücklagen mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land 28. Mai 2021 • Woche 21 7 Tätigkeitsbericht Amtes übertragen. Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Grieben. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und des Rechnungsprüfungsausschusses 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des der Gemeinde Menzendorf Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie für das Haushaltsjahr 2020 die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres- Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Menzendorf abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, hat gegenüber der Gemeinde Menzendorf einen Tätigkeitsbe- den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen richt für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe- Tätigkeitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung sens -der am 15.04.2021 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2020 Gemeinde Grieben des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Menzendorf für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt 2019 geprüft. zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die An- sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger lagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den bis 53 GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Öffnungszeiten öffentlich aus. Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorste- Menzendorf, den 18.05.2021 hers bzw. des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf gez. Anke Goerke der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei- Bürgermeisterin lung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahres- abschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Grieben abzugeben. mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Amt Schönberger Land Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- -Der Gemeindewahlleiter- ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzper- Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit son in die Gemeindevertretung Menzendorf erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt- Gemäß § 46 des Landes-und Kommunalwahlgesetzes (LKWG nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom 07.03.2021 Grieben sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück- aus der Gemeindevertretung Menzendorf ausgeschiedenen Per- sichtigt. son Marquardt, Doreen auf Grund des Gemeindewahlergebnisses Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- in der Gemeinde Menzendorf am 26.05.2019 auf die Ersatzperson legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise Wendik, Thomas übergeht. Der Übergang des Sitzes wird hiermit für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im öffentlich bekanntgegeben. Gegen vorstehende Feststellung kann Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über- gemäß § 46 Abs. 4 i.V.m. § 35 LKWG M-V jeder Wahlberechtigte wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. in der Gemeinde Menzendorf binnen einer Ausschlussfrist von Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere unter Angabe der Gründe Einspruch bei der Gemeindewahlleitung die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti- erheben. gung von Entscheidungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Schönberg, den 06.05.2021 Rechnungswesens einbezogen. gez. Lehmann Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- Gemeindewahlleiter rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal- tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen ge- Bestätigungsvermerk und Bericht führt. des Rechnungsprüfungsausschusses Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung des Amtes Schönberger Land gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre- chen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläu- vom 16.02.2021 über die Prüfung ternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ des Jahresabschlusses 2019 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den der Gemeinde Grieben sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be- stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord- Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Grieben zum 31.12.2019 nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Grieben. des Amtes Schönberger Land hat das Ergebnis in seinem Be- Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen richt über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (i.d.F. vom Verhältnisse der Gemeinde Grieben fest: 01.02.2021) der Gemeinde Grieben zusammengefasst und einen Das Vermögen (Bilanzsumme) T€ 922,5 uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. beträgt zum 31. Dezember 2019 Bestätigungsvermerk Die Eigenkapitalquote beträgt % 63,7 Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die zum 31. Dezember 2019 örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemein- Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbezie- % 90,4 de. Die Gemeinde Grieben hat die Aufgabe des Rechnungsprü- hung der Sonderposten) beträgt zum Gesamtver- fungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des mögen zum 31. Dezember 2019
8 28. Mai 2021 • Woche 21 Amt Schönberger Land Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen T€ 24,9 Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht zur Jahresab- zum 31. Dezember 2019 von schlussprüfung 2019 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und % 9,7 Sitzung am 28.04.2021 bekanntgegeben. langfristiges Fremdkapital) beträgt Der Bestätigungsvermerk und der Bericht des Rechnungsprü- zum 31. Dezember 2019 fungsausschusses des Amtes Schönberger Land über die Prü- Die Gemeinde Grieben ist zum Bilanzstichtag nicht überschul- fungen zum Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Grieben werden det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Si- hiermit öffentlich bekannt gemacht. cherung der Zahlungsfähigkeit bestehen über den Amtshaushalt Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Ein- des Amtes Schönberger Land. Der negative Kassenbestand von sichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben 61.090,76 € wird über den gemeinsamen Zahlungsmittelbestand Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land des Amtes Schönberger Land gedeckt. Der Kredit zur Sicherung in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öff- der Zahlungsfähigkeit wurde für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe nungszeiten öffentlich aus. von 100.000,00 € durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde der Schönberg, den 11.05.2021 LK NWM genehmigt. gez. Frank Lenschow Das Jahresergebnis vor Veränderung T€ - 25,2 Amtsvorsteher der Rücklagen 2019 beträgt Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Entnahmen aus den Rücklagen T€ 3,3 mit Ablauf des 18.05.2021 bekannt gemacht. erfolgten in Höhe von Zweckgebundene Ergebnisrücklagen T€ 0,0 wurden gebildet in Höhe von Das Jahresergebnis 2019 beträgt T€ - 21,9 nach Veränderung der Rücklagen Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahren T€ - 229,6 beträgt Im Haushaltsjahr 2018 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Für die Gemeinde Grieben Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben. Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der T€ - 0,1 Bekanntmachung des Ministeriums für Energie, ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Infrastruktur und Digitalisierung Auszahlungen in Höhe von Mecklenburg-Vorpommern aus dem Vorjahr sind gem. §16 Abs.2 GemHVO- T€ - 119,1 Doppik vorzutragen Für das die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite T€ 11,8 Vorhaben zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Gebiet betragen in 2019 der Stadt Grevesmühlen, Gemarkung Questin, Landkreis Nordwest- Es verbleibt ein Saldo in Höhe von T€ - 131,0 mecklenburg, Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung und des Vortra- wurde der WIND-projekt GmbH & Co. 37. Betriebs-KG mit Be- ges aus Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich im Haus- scheid vom 25.03.2021 eine Ausnahme von den Regelungen haltsjahr 2019 in der Finanzrechnung nicht gegeben. des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (BüGembeteilG M-V vom 18.05.2016, verkündet Die Investitionsauszahlungen betragen in 2019 T€ 1,2 am 27.05.2016 im Gesetz und Verordnungsblatt für Mecklenburg- Sie sind im Haushaltsjahr 2019 finanziert durch Vorpommern Nr. 9 vom 27.05.2016 und am 28.05.2016 in Kraft Investitionseinzahlungen T€ 3,3 getreten) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat: Aufnahme von investiven Krediten T€ 0,0 durch Eigenmittel T€ 0,0 1. Die Ausnahme von den Vorschriften des BüGembeteilG Die Investitionskredite haben unter Berücksichti- T€ 11,8 M-V wird für die gung der Tilgung abgenommen um Dauer von drei Jahren erteilt. Die liquiden Mittel haben insgesamt abgenommen T€ 11,7 Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme. um Das Datum der Inbetriebnahme ist dem EM unverzüglich mitzuteilen. Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Grieben ist insgesamt in 2. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe 2.500,00 Euro der Ergebnis- und Finanzrechnung, gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO- (in Worten: Doppik, im Haushaltsjahr 2019 nicht gegeben. Die Gemeinde Zweitausendfünfhundert Euro) erhoben. Grieben hat die 10. Fortführung des Haushaltssicherungskon- zeptes erstellt. Dieses wurde am 04.04.2019 durch die Gemein- Begründung: devertretung beschlossen und der Rechtsaufsicht des LK NWM zu 1. am 07.05.2019 mit der Haushaltssatzung 2019 vorgelegt. Die Gemäß § 1 Abs. 3 BüGembeteilG M-V kann die zuständige Behör- erforderliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2019 erfolgte de Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes zulassen, am 21.05.2019. wenn die Windenergieanlagen in erster Linie der Entwicklung oder Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Grieben geben Erprobung wesentlich technischer Neuerungen dienen oder sonst nach unserer Beurteilung Anlass zu Besorgnis. Über die Feststel- einem Verfahren im 1. Abschnitt des Raumordnungsgesetzes lungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die unterfallen. nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßig- Bei der von der Firma WIND-projekt GmbH & Co. 37. Betriebs-KG keit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind. auf dem Gebiet der Stadt Grevesmühlen, Gemarkung Questin, mit Bescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Schönberg, 16.02.2021 Westmecklenburg (AZ: StALUWM-53c-4616-5712.0.1.6.2-74026) gez. Herr Tengler genehmigten WEA, handelt es sich um einen Prototypen der Firma Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schön- NORDEX, N133 (STE) mit 4,8 MW und 110 m Nabenhöhe. Gemäß berger Land Einschätzung des Instituts für Windtechnik, Energiespeicherung Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land und Netzintegration gGmbH erfüllt die WEA die Anforderungen hat in seiner Sitzung am 16.02.2021 beschlossen, der Gemeinde- einer Pilotwindenergieanlage im Sinne des § 3 Nummer 37a des vertretung Grieben die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 EEG 2017. Damit ist die Voraussetzung für die Zulassung einer für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der Ausnahme von der Beteiligungspflicht der kaufberechtigten Bür- Gemeinde Grieben in der Fassung vom 01.02.2021 zu empfehlen. gerinnen und Bürger sowie Gemeinden erfüllt.
Amt Schönberger Land 28. Mai 2021 • Woche 21 9 In den Antragsunterlagen wurden eine Reihe von technischen Messungen und Maßnahmen beschrieben (u. a. Systemvalidie- rung, Schallvermessung, weiterführende, akustische Vermes- sungen mit einer neuartigen Schallkamera), die am Prototypen durchgeführt werden sollen. Dabei wird die Systemvalidierung als längster Testzeitraum angegeben, der drei bis fünf Jahre in Anspruch nimmt. Die Ausnahme soll daher, unter Zugrundelegung der bestenfalls veranschlagten Mindesttestzeit, befristet für einen Zeitraum von drei Jahren nach Inbetriebnahme erteilt werden. Die Ausnahme kann, wenn hierfür eine entsprechende nachvoll- ziehbare Begründung vor Ablauf der drei Jahre eingeht, verlängert werden. Mit Ablauf der Ausnahme ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden entsprechend den Vorschriften des BüGembeteilG M-V vorzunehmen. Soweit Leistungen, die üblicherweise nach dem BüGembeteilG M-V anfallen, bereits im Ausnahmezeitraum erbracht worden sind, können diese bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Betroffene, deren Angehörige oder Betreuer können sich noch bis zum Meldeschluss am 30.06.2021 persönlich, telefonisch oder zu 2. schriftlich per Brief, Mail oder Fax an die Anlauf- und Beratungs- Die Kostenentscheidung beruht auf der Kostenverordnung für stelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wenden. Amtshandlungen beim Vollzug des Bürger- und Gemeinde- Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche beteiligungsgesetzes (BüGembeteilKostVO M-V vom 18. Mai in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen 2016 (GVOBl. M-V S. 294)), neu gefasst durch Verordnung vom der Sonderpädagogik, Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und 28. Dezember 2018 (GVOBl. M-V 2019 S. 11). Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Für die Prüfung und Erteilung einer Ausnahme nach § 1 Abs.3 sieht Die Anlauf- und Beratungsstelle wurde bei der Landesbeauftragten die Gebührennummer 200 einen Gebührenrahmen von 180,00 für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtet. Die bis 3.000,00 Euro vor. Für die Amtshandlungen beim Vollzug des Landesbeauftragte Anne Drescher sagte: „Ich bitte Angehörige, BüGembeteilG M-V wird eine Gebühr von insgesamt 2.500,00 Bekannte, Betreuungs- und Pflegepersonen, mögliche Betroffe- Euro erhoben, da der gegenständliche Antrag bezüglich des hier ne anzumelden: Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail, erfolgten Bescheides umfassend geprüft werden musste. Die zu- schicken Sie ein Fax. Es geht um Menschen, die in der DDR als Minderjährige in Nervenkliniken, Behinderteneinrichtungen, grunde gelegten Angaben können Sie dem Gebührenverzeichnis in Internaten von Hilfs- und Sonderschulen z. B. für Hör- und (Anlage zu § 1 Absatz 2 BüGembeteilKostVO M-V) entnehmen. Sehgeschädigte, aber auch als Rollstuhlfahrer in Alters- und Die Gebühr ist bis zum 26. April 2021 unter Angabe des Geschäfts- Pflegeheimen untergebracht waren. Betroffene berichten in den zeichens auf das folgende Konto des Landesamtes für Finanzen Beratungsgesprächen bei uns häufig über Schläge, Demütigun- Mecklenburg-Vorpommern zu überweisen. gen, Essensentzug, Fixierung in Netzbetten. Sehr oft sind sie Empfänger: Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern in ungeeigneten und mangelhaften Unterkünften untergebracht Kreditinstitut. Bundesbank, Filiale Rostock worden und haben nicht die notwendige Zuwendung, Förderung IBAN: DE 2613000000001400518 und Bildung erhalten.“ Kassenzeichen: 800 621 004 151 5 Kontakt Rechtsbehelfsbelehrung: Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- Tel.: 0385 55 156901 gabe Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Stra- Fax: 0385 734 007 ße 323 a, 19055 Schwerin erhoben werden. E-Mail: mailto:stiftung@lamv.mv-regierung.de Internet: http://www.landesbeauftragter.de Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklen- burg-Vorpommern Auflösung Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin des Vereins Dassower BSV e. V. durch die Liquidatoren Im Auftrag Katrin Crölle Der Verein Dassower BSV e. V. hat die Auflösung des Ver- eins in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen 19.02.2021 beschlossen und befindet sich in Liquidation. mit Ablauf des 3. Mai 2021 bekannt gemacht. Amt Schönberger Land Fachbereich IV Am 30. Juni 2021 ist Meldeschluss bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ Straßenreinigung in der Stadt Schönberg Stellvertretender Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern In der Stadt Schönberg - Ortslage und Gewerbegebiet - beginnt für die Aufarbeitung der SED-Diktatur am 4. Juni 2021 die Straßenreinigung mit der Kehrmaschine. Die Bleicherufer 7 weiteren Straßenreinigungen erfolgen dann immer am 1. Freitag 19053 Schwerin im Monat. Tel. 0385 734006 Wir bitten alle Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer freund- Fax 0385 734007 lichst um Unterstützung, in dem die Fahrzeuge an den jeweiligen Mail mailto:B.Bley@lamv.mv-regierung.de Tagen der Reinigung nicht in den Straßen abgestellt werden. Internet http://www.landesbeauftragter.de/ Vielen Dank!
10 28. Mai 2021 • Woche 21 Amt Schönberger Land Gemeinde Lüdersdorf In Palingen wird der Straßenbau nun mit dem 2. Abschnitt, von Der Bürgermeister Ortseingang bis zur Brücke am alten Gerätehaus, fortgesetzt. Im ersten Abschnitt werden die Arbeiten am Gehweg komplettiert. Liebe Bürgerinnen Weiterhin ist der Baubetrieb bemüht, auf Anregungen einzelner Anwohner einzugehen, wovon ich mich zuletzt am Rande einer und Bürger, Baubesprechung vor Ort überzeugen konnte. Wenn ich zuletzt an nach dem sehr kühlen April konnte uns die Maisonne schon etwas dieser Stelle das Thema ‚Sauberkeit in der Gemeinde‘ erwähnt aufmuntern. Aber die sonst so schöne Frühlingsstimmung wird hatte, muss ich es auch heute nochmals aufgreifen. So ist mir auch in diesem Jahr noch durch die Corona-Beschränkungen unerklärlich, dass etwa am neugestalteten Spielplatz am Mie- getrübt. Die angelaufene Impfaktion scheint zu greifen, zumin- tenplatz in Wahrsow unerlaubt Gartenschnitt in die Anpflanzung dest bei Gratulationen zu Seniorengeburtstagen - weiterhin als ‚entsorgt‘ wird. Haustürbesuch auf Abstand - oder auch bei Anrufen bekomme Abschließend kann ich aber noch etwas Erfreuliches hervorheben: ich das freudig erzählt. Auch der Schulbetrieb nimmt ‚wieder Fahrt die beiden ‚Insektenhotels‘ auf dem kleinen Wall an der Haupt- auf‘, worüber nicht nur ich mich sehr freue. Auch wenn bestimmte straße in Herrnburg, Neubaugebiet Am Plankenmoor. Das ist das Aktivitäten von der Vorlage eines negativen Corona-Tests abhän- Ergebnis einer Projektarbeit und Initiative unserer Gemeindear- gig ist, so ist zu begrüßen, dass es inzwischen auch in unserer beiter Olaf Küster und Oliver Boest Damit ist nicht nur ein optisch gelungener Blickfang entstanden, sondern zudem etwas sehr Gemeinde ein Corona-Schnelltest-Zentrum gibt: in Lüdersdorf, Nützliches - wie der Name schon sagt. Herzlichen Dank - wie Bahnhofstraße 3a im Kosmetikstudio Borrmann. Zudem zeichnet ich aus ersten freudigen Reaktionen hörte und hier ausdrücklich sich ab, dass im Einkaufszentrum Herrnbug, in den Räumen der nochmals herausstellen möchte. ehemaligen Fahrschule, ein weiteres Testzentrum eingerichtet werden könnte - wenn die Größe des Raumes sowie Zu- und So grüße ich Sie und Euch herzlich, und weiterhin: Bleiben Sie Ausgangsmöglichkeit den Anforderungen entspricht. Zuvor wa- achtsam und gesund. ren auch andere Optionen - etwa im Gebäude der Feuerwehr Alles Gute Herrnburg in Erwägung gezogen, aber dann als nicht geeignet Ihr verworfen worden. Erhard Huzel In der Gremienarbeit der Gemeindevertretung Lüdersdorf, wei- Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf terhin unter den besonderen Corona-Bedingungen, d. h. unter Abstandswahrung mit Lüftungspausen und nur begrenzter Zu- schauerzahl, konnte zuletzt die Fortschreibung des Brandschutz- bedarfsplan durch das beauftragte Fachbüro vorgestellt und dann einstimmig beschlossen werden. Dabei geht es u. a. um die künf- tige Fahrzeugausstattung der Ortswehren wie auch die geplanten Gerätehäuser für die Ortswehren Schattin und Palingen. In dem Gesamtplan mitenthalten ist auch die Entscheidung, dass für die Termine und Veranstaltungen - vorbehaltlich der Bestimmungen Ortswehr Lüdersdorf am Standort Wahrsow ein größeres Lösch- zur Corona-Pandemie! fahrzeug beschafft werden soll - als Ersatz für das ‚in die Jahre gekommene‘ derzeitige Fahrzeug. Ausschlaggebend hierfür war, dass ein Löschfahrzeug in gleicher Größe von den Herstellern Volkskundemuseum nicht mehr angeboten wird und zum anderen auch die (Wohnbau-) in Schönberg e. V. Entwicklung der Ortsteile Wahrsow und Lüdersdorf. Erfreulich war, dass wir in dieser Sitzung von fachlicher Seite bestätigt bekamen, Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr dass in den letzten Jahren bereits wesentliche Entscheidungen Mittwoch 11:00 - 18:00 Uhr hierfür getroffen worden sind und sich teils bereits in der Um- Donnerstag 11:00 - 18:00 Uhr setzung befinden wie zuletzt der Zisternenbau in Schattin und Samstag 13:00 - 18:00 Uhr Groß-Neuleben sowie aktuell der Bau der Fahrzeughalle in Boitin- sowie nach Voranmeldung Resdorf. Eine weitere öffentliche Sitzung des Bauauschusses war dem Thema Fortschreibung des Landschaftsplans gewidmet. Verein KUK e. V. Hier stellte der Fachplaner zunächst vor, wo in der Gemeinde Bücherei Schönberg Wohnbauentwicklung stattfinden könnte - vorrangig als Lücken- Feldstraße 28, 23923 Schönberg bebauung, um dem weiterhin vorhandenen Siedlungsdruck mit Tel. 038828 238288 www.buecherei-schoenberg.de Anfragen nach Baugrundstücken in der Gemeinde begegnen zu gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM können. Dazu wurde auch eine entsprechende Beschlussemp- Öffnungszeiten: fehlung getroffen. Deutlich wurde dabei aber auch, dass sich im Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Einzelfall durch die Voten der im konkreten Planungsverfahren Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr dann zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange (etwa Forstbe- Donnerstag: 14:00 - 19:00 Uhr hörde, Untere Naturschutzbehörde) durchaus noch eine andere 1. Samstag im Monat: 11:00 - 15:00 Uhr Betrachtung ergeben könne. Andere Aspekte, welche Flächen in der Gemeinde grundsätzlich für welche Nutzungsart in Betracht Bibliothek Selmsdorf kommen könnten, sollen in der weiteren Fortschreibung des Land- Lübecker Straße 35, 23923 Selmsdorf schaftsplans erörtert werden. Tel. 038828 539814 In den beiden aktuellen Planungsvorhaben ist zunächst der Fort- gefördert durch die Gemeinde Selmsdorf und Landkreis NWM schritt im Baugebiet in Wahrsow deutlich zu sehen: Die Erschlie- Öffnungszeiten: ßungsarbeiten sind voll im Gange, Rohre sind verlegt, der Straßen- Montag: 14:00 - 18:00 Uhr verlauf ist angelegt sowie der Grundstückszuschnitt erkennbar. Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr Beim Baugebiet in Lüdersdorf, nahe dem Kreisel, musste wegen Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr einer Planänderung (anderer Flächenzuschnitt, damit weniger ver- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr fügbare Grundstücke, auf Grund einzuhaltenden Waldabstandes) Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr eine erneute Auslegung beschlossen werden. Hier brauchen alle 3. Samstag im Monat: 09:00 - 12:00 Uhr Beteiligten, der Investor wie auch die Bauwilligen also noch etwas Beide Bibliotheken bieten Abholservice nach telefonischer Ver- Geduld. einbarung an!
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