DAS JAHR 2017 Wissen, was wirklich Sache ist - Verbraucherzentrale ...
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DAS JAHR 2017 VORWORT 3 GRUSSWORT 5 BUNDESTAGSWAHLEN UND DEUTSCHER VERBRAUCHERTAG 6 VERBRAUCHERRECHT UND DATENSCHUTZ 8 MARKTWÄCHTER DIGITALE WELT 14 TELEKOMMUNIKATION UND DIGITALE MEDIEN 18 GESUNDHEIT UND PFLEGE 24 LEBENSMITTEL UND ERNÄHRUNG 29 VERSICHERUNG 33 FINANZDIENSTLEISTUNGEN 36 ENERGIE UND BAUEN 39 LANDESBERATUNGSSTELLE BARRIEREFREI BAUEN UND WOHNEN 45 VERBRAUCHERSCHUTZ FÜR GEFLÜCHTETE 48 AUS DEN BERATUNGSSTELLEN 51 PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 53 AUF EINEN BLICK 56 ORGANISATORISCHES 57 • Organigramm 57 • Etat 58 • Vorstand 61 • Betriebsrat 61 • Verwaltungsrat 61 • Mitgliedsverbände 62 • Mitarbeit in Gremien 64 • Mitgliedschaft in Organisationen 65 • Verbrauchertelefone 66 • Anschriften der Beratungsstellen 67 • Impressum 68 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in dieser Publikation fast ausschließlich die männliche Form, bei allen personenbezogenen Bezeichnungen sind aber immer beide Geschlechter gemeint.
| 3 VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, Digitalisierung, Datenschutz, Integration und Teilhabe wa- ren 2017 die großen politischen Themenfelder. Sie präg- ten auch die Arbeit der Verbraucherzentrale. Digitalisierung begleiten Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Verbrau- cherzentrale vor immer neue Herausforderungen. Digi- taler Nachlass, Wearables, Bezahlfunktionen via Smart- phone oder Smart Home rücken als Verbraucherthemen zunehmend in den Fokus. Eng damit verbunden ist der Schutz unserer persönlichen Daten. Unseren Standpunkt zu Digitalisierung und Datenschutz vertreten wir gegen- über Anbietern, Verbänden und in der Öffentlichkeit. Außerdem speisen wir unsere Positionen in die Politik ein, so z.B. geschehen bei der Entwicklung der Digitalstrate- gie der Landesregierung. Spannende Themen Dieselskandal, dynamische Preise, digitale Spiele, ge- fakte Streaming-Dienste, gefälschte Verkaufsplattformen, teure Routenplaner, neue Pflegegrade, Gesundheitsapps, Nahrungsergänzungsmittel, Elementarschadensversiche- rung, Basiskonto, Energielabel, Energieschulden – dies Ulrike von der Lühe sind nur einige Stichworte für die unterschiedlichen Ver- Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz braucherthemen, zu denen die Verbraucherzentrale infor- miert und Position bezieht. Starke Partner Für alle Zielgruppen Kooperationen mit starken Partnern bündeln Kräfte und Als weltoffene und tolerante Organisation ist die Verbrau- schaffen Synergien. Gemeinsam mit dem Landeskriminal- cherzentrale Ansprechpartnerin für alle Menschen – un- amt haben wir die Aktion »Genug Betrug« ins Leben ge- geachtet ihrer Herkunft und Nationalität oder ihres Bil- rufen. Mit regelmäßigen gemeinsamen Pressemeldungen dungsstandes. Sie ist gleichermaßen Ansprechpartnerin haben beide Institutionen Abzocke und betrügerischen für jung und alt, für Familien und sozial benachteiligte Maschen den Kampf angesagt. Unabdingbar ist auch eine Menschen, für Geflüchtete und viele mehr. Die Verbrau- enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Lan- cherzentrale erkennt die Vielfalt der Verbraucherinnen desbeauftragten für den Datenschutz und die Informa- und Verbraucher und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse tionsfreiheit. In regelmäßigen Veranstaltungen sensibi- an und schließt keine Verbrauchergruppe aus. lisieren Verbraucher- und Datenschützer gemeinsam für aktuelle Themen; im letzten Jahr standen Gesundheits- und Medizinapps im Mittelpunkt.
4| Vorwort Darüber hinaus kann sich die Verbraucherzentrale auf ein Dank breites Netzwerk an Mitgliedsverbänden und Koopera- tionspartnern verlassen. Mit vielen weiteren Organisatio- Mein Dank gilt vor allem den Mitarbeiterinnen und Mit- nen und Verbänden arbeiten wir konstruktiv und erfolg- arbeitern. Ohne ihr großes Engagement wären viele Akti- reich zusammen. vitäten nicht möglich und erfolgreich gewesen. Dem Ver- waltungsrat danke ich für die gute und vertrauensvolle Herausforderungen für 2018 Zusammenarbeit, den anderen Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband für das kon- Die rasche Einführung der Musterfeststellungsklage wer- struktive und kollegiale Miteinander. Ein besonderes Dan- den wir weiter nachdrücklich fordern, die Umsetzung der keschön gilt der Landesregierung und dem Ministerium Datenschutz-Grundverordnung werden wir kritisch beglei- für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucher- ten und das neue Projekt »Verbraucher stärken im Quar- schutz, die trotz aller Sparzwänge durch ihre Förderungen tier« werden wir in Ludwigshafen auf den Weg bringen. einen maßgeblichen Beitrag zum Gelingen unserer Arbeit Verbraucherbildung möchten wir konsequent weiterbrin- leisten. gen und ausbauen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen nun Ihre Ulrike von der Lühe Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
| 5 GRUSSWORT Rund 100.000 Beratungs- und Informationskontakte konn- te die Verbraucherzentrale im Jahr 2017 verzeichnen. Die- se Zahlen geben nur einen vagen Anhaltspunkt für das beachtliche Arbeitspensum der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Be- darf an Information, Beratung, Unterstützung und Ver- braucherbildung ist groß, die Themen sind vielseitig und immer auch von aktuellen Entwicklungen geprägt. Die Be- raterinnen und Berater müssen auch auf tagesaktuelle Fragen stets eine Antwort parat haben. Entsprechend hoch sind die Anforderungen. Angelika Stegmann, 860 Veranstaltungen organisierte die Verbraucherzen- Vorsitzende des Verwaltungsrats der trale im zurückliegenden Jahr für die unterschiedlichs- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ten Zielgruppen. In Schulen stießen Workshops zu Smart- phones und Apps auf genauso großes Interesse wie an- derswo Vorträge zu den häufigsten Rechtsirrtümern oder Ihre Informationen präsentiert die Verbraucherzentrale zum digitalen Nachlass. Bei Geflüchteten waren vor allem modern und zeitgemäß. Die Internetseite ist nach einer Informationen zu Verträgen und Kostenfallen sowie zur vollständigen Überarbeitung service- und kundenorien- ersten eigenen Wohnung gefragt. tierter geworden. Ihre Aktivitäten auf Twitter und Face- book hat die Verbraucherzentrale verstärkt und trägt so Das fundierte Fachwissen der Experten der Verbraucher- einem veränderten Informationsverhalten Rechnung. Die- zentrale ist bei Presse, Funk, Fernsehen und Online-Me- se Aktivitäten wird sie künftig konsequent weiterführen dien nach wie vor sehr gefragt. Die Medien sind ein wich- und ausbauen. tiger Partner der Verbraucherzentrale. Sie helfen dabei, Verbraucherinformationen und Verbraucherwarnungen in Ein herzliches Dankeschön sage ich allen Mitarbeiterin- die Öffentlichkeit zu tragen und geben ihr die Möglichkeit, nen und Mitarbeitern und dem Vorstand für die konstruk- verbraucherpolitischen Themen Gehör zu verschaffen. tive Zusammenarbeit und den großen Einsatz für die Inter- essen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Allen Mit- Weitere wertvolle Partner für einen präventiven Verbrau- gliedern des Verwaltungsrates danke ich für das gute cherschutz sind beispielsweise die örtlichen Polizeiprä- Miteinander und die wertvollen Anregungen. Wir werden sidien. Gemeinsam mit ihnen kann die Verbraucherzen- die Arbeit der Verbraucherzentrale auch in Zukunft gerne trale wirkungsvoller vor unseriösen Geschäftemachern konstruktiv begleiten und unterstützen. warnen und betrügerischen Machenschaften einen Riegel vorschieben. Gemeinsam mit kommunalen Klimaschutz- Die Anstrengungen der Verbraucherzentrale lassen sich managern rückt die Verbraucherzentrale Möglichkeiten auch in 2017 wieder sehen – überzeugen Sie sich auf den des Energiesparens verstärkt in den Blick. nachfolgenden Seiten davon. Auch internationale Kontakte kann die Verbraucherzentra- Ihre le vorweisen. Gleich mehrere Delegationen aus Japan und China besuchten 2017 die Verbraucherzentrale, um sich vor Ort ein Bild über den Verbraucherschutz in Deutsch- land sowie die Strukturen und Arbeitsweise zu machen. Angelika Stegmann Vorsitzende des Verwaltungsrats
BUNDESTAGSWAHLEN UND DEUTSCHER VERBRAUCHERTAG > BUNDESTAGSWAHLEN Verbraucher zählen! Verbraucher wählen! – mit 15 Kern- forderungen aus den unterschiedlichen Bereichen des Verbraucherschutzes haben der Verbraucherzentrale Bun- desverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen ihre ver- braucherpolitischen Leitlinien in den Bundestagswahl- kampf getragen. Eine aktuelle repräsentative Umfrage des vzbv im Vorfeld hatte ergeben, dass sich 52 Prozent der Befragten von der Politik nicht ausreichend geschützt fühlen. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat im Vor- feld der Bundestagswahlen zahlreiche Gespräche mit Kandidaten verschiedener Parteien geführt und sie dabei aufgefordert, sich in den verschiedenen Themenfeldern für die Interessen der Verbraucher einzusetzen. d Weitere Informationen unter www.verbraucher-zaehlen.de Im Gespräch mit der Politik: Detlef Pilger, Mechthild Heil, Antje Lezius, Julia Klöckner, Gustav Herzog (von oben links im Uhrzeigersinn)
Bundestagswahlen und Deutscher Verbrauchertag | 7 > DEUTSCHER VERBRAUCHERTAG »Verbraucherschutz schafft Sicherheit – Sicherheit schafft Vertrauen« – unter diesem Motto hatte der vzbv im Vor- feld der Bundestagswahlen zum sechsten Deutschen Ver- brauchertag eingeladen. Dieser Termin ist mittlerweile eine gute und wichtige Tradition, denn die Politik trägt ressortübergreifend eine große Verantwortung für einen umfassenden Verbraucherschutz. Beim Deutschen Ver- brauchertag diskutierten Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft darüber, welchen Beitrag Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik zu einem ge- sellschaftlichen Zusammenhalt und zu einem sichereren Leben leisten können. Mit Bundeskanzlerin Merkel, SPD- Kanzlerkandidat Schulz und Bundesverbraucherschutz- minister Maas war die Veranstaltung hochkarätig besetzt. Klaus Müller im Gespräch mit Verbraucherschutzminister Als Vorsitzende des Verwaltungsrates begrüßte Ulrike von Heiko Maas und Kanzlerkandidat Martin Schulz der Lühe die Gäste. d Weitere Informationen auf Twitter unter #dvt17 Klaus Müller (Vorstand vzbv) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ulrike von der Lühe
8 | Kapitel VERBRAUCHERRECHT UND DATENSCHUTZ » Der Skandal um die Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen hat das Vertrauen von Verbrauchern in die Autoindustrie massiv beschädigt. Nach mehr als zwei Jahren Krise gibt es immer noch keine befriedigenden Angebote für die Betroffenen. Hersteller und Politik müssen endlich verlässliche Lösungen festlegen und die Interessen der Verbraucher in den Mittelpunkt stellen. Außerdem brauchen wir die Musterfeststellungsklage, die den Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Ansprüche deutlich erleichtern kann.« Christian Gollner, Referent Verbraucherrecht und Datenschutz DIESEL-SKANDAL – AUTOKUNDEN ein mangelhaftes Zeugnis bei der Bewältigung des Diesel- > BRAUCHEN KLARHEIT skandals ausgestellt. Nach mehr als zwei Jahren Krise füh- len sich die Betroffenen allein gelassen. Viele rechtliche Viele Autokäufer haben sich in der Vergangenheit be- Fragen sind ungeklärt. wusst für einen Diesel entschieden, weil er bezüglich der CO2-Werte als umweltfreundlicher galt. Ihr Vertrauen in Hersteller und Politik müssen die Interessen der Verbrau- die Autoindustrie wurde in der Dieselabgas-Krise auf eine cher in den Mittelpunkt stellen und ihren Kunden zu- harte Probe gestellt, denn Verbraucherinteressen fanden friedenstellende Lösungen anbieten. Dazu gehören unter bei Herstellern und Politik kaum Gehör. Die Kunden wur- anderem eine technische Hardware-Umrüstung der Fahr- den mit unbefriedigenden und unzureichenden Software- zeuge auf alleinige Kosten der Hersteller sowie eine Nachrüstungen abgespeist. Garantieerklärung der Hersteller, dass keine Nachteile zu erwarten sind. Nun drohen wegen zu hoher Stickoxidwerte Fahrverbote in vielen deutschen Städten. In einer vom Verbraucherzen- Autofahrer mit manipulierten Dieselfahrzeugen müssen trale Bundesverband in Auftrag gegebenen Studie haben derzeit ihre Rechte im Streitfall selbst und auf eigenes über 60 Prozent der Befragten Autoherstellern und Politik Risiko vor Gericht einklagen. Von der Manipulation sind aber zehntausende Verbraucher in der gleichen Weise be- troffen. Dies macht deutlich, wie wichtig die Einrichtung einer Klagemöglichkeit ist, in der Ansprüche oder Sach- verhalte gebündelt beurteilt werden. Schon seit Jahren machen sich die Verbraucherzentralen für die schnelle Einführung der Musterfeststellungsklage stark. Danach könnte im Rahmen eines einzigen Musterverfahrens eine Entscheidung über eine strittige Sachfrage gefällt werden, auf die sich Betroffene gegenüber ihrem Vertragspartner berufen können.
Verbraucherrecht und Datenschutz | 9 Trotz der ausführlichen Berichterstattung in den Medien artigen Helfer erlauben die Nutzung des Internets und sei- hat der Diesel-Skandal zu zahlreichen Beschwerden und ner digitalen Dienste einfach auf Zuruf. Doch genau dort Beratungsanfragen bei der Verbraucherzentrale geführt. liegt das Problem. Damit die Sprachsteuerung reibungs- Für die Medien war die Verbraucherzentrale ein sehr ge- los funktioniert, müssen die Geräte stets auf Empfang fragter Ansprechpartner sowohl für die rechtlichen Mög- sein. Sie belauschen den Raum und warten auf das einge- lichkeiten der Betroffenen als auch bei der politischen stellte Aktivierungswort. Tests haben ergeben, dass die Diskussion. Assistenten zu empfindlich reagieren und Wörter missver- stehen können. So landen auch ungewollte Gespräche Beim Runden Tisch in der Staatskanzlei zu diesem Thema oder Geräusche aus der Wohnung zur Auswertung in den unterstrich die Verbraucherzentrale die Bedeutung der IT-Systemen der Betreiber. Kein Verbraucher kann derzeit Musterfeststellungsklage. Bei der Diskussionsveranstal- genau absehen, welche nachteiligen Folgen die allgegen- tung »Diesel-Debatte – Luftreinhaltung und Verbraucher- wärtige Überwachung und Auswertung von Alltagshand- rechte« des Verbraucher- und des Umweltministeriums lungen hat. stellte die Verbraucherzentrale die Rechte der Verbrau- cher im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal dar und Bei digitalen Assistenten muss der Gesetzgeber schnellst- erläuterte die politischen Forderungen der Verbraucher- möglich eine rote Linie ziehen, um eine allumfassende zentrale. digitale Überwachung des Lebens wirksam zu verhindern. > SPIONE IM HAUS – GESETZGEBER > AIR BERLIN INSOLVENT MUSS ROTE LINIE ZIEHEN Im August hat Air Berlin Insolvenz angemeldet, im Dezem- Digitale Sprachassistenten wie Amazon Echo oder Google ber hat die Tochtergesellschaft Niki den gesamten Flug- Home werden immer beliebter. Sie erobern die privateste betrieb eingestellt. Dies führte zu etlichen Anfragen von aller Lebenssphären: die eigenen vier Wände. Die neu- Fluggästen bei der Verbraucherzentrale. Wer schon ver- Ulrike von der Lühe und Christian Gollner im Interview mit dem Deutschlandfunk
10 | Verbraucherrecht und Datenschutz reist war, wurde problemlos zurückbefördert. Frühbucher HAUPTSACHE BILLIG? RABATTAKTIONEN allerdings, die schon vor Mitte August einen Langstrek- > UND DYNAMISCHE PREISE kenflug für die zweite Oktoberhälfte oder danach gebucht hatten, verloren ihre Einzahlung. Die Deutsche Lufthansa, In den USA sind Rabatt-Aktionstage rund um das Ernte- die wesentliche Teile und Rechte von Air Berlin erwarb, dankfest ein fester Bestandteil des Vorweihnachtshan- kam den Betroffenen nicht entgegen. dels. Mittlerweile boomen solche Aktionen auch im deut- schen Online- und Offline-Handel. Die Anbieter werben Pauschalreisende waren besser gestellt. Bei ihnen tragen massiv mit hohen Rabatten rund um Black Friday und die Reiseveranstalter das Insolvenzrisiko und müssen Er- Cyber Monday. Doch es lohnt sich, genau hinzuschauen. satzbeförderung anbieten. Selbst im Falle der Insolvenz Nicht immer sind die Angebote ein wahres Schnäppchen. des Veranstalters sind Verbraucher abgesichert. Die Ver- Die Aktionstage dienen Händlern und Herstellern auch braucherzentralen fordern schon seit langem Insolvenz- zur Lagerräumung. Verbraucher müssen deswegen damit versicherungen auch für direkt gebuchte Flugreisen. rechnen, dass sich unter den Angeboten auch Auslauf- Außerdem sollten Anzahlungen von mehr als 20 Prozent modelle und Ladenhüter befinden. und eine Restzahlung früher als 30 Tage vor dem Flugter- min verboten werden. Ein Fall für Schnäppchenjäger sind auch dynamische Prei- se, die im Internet bereits gang und gäbe sind – sei es bei Schon wenige Tage nachdem Air Berlin den Flugbetrieb Fluggesellschaften, Reiseanbietern oder in Online-Shops. eingestellt hatte, erhielt die Verbraucherzentrale verein- Für Kunden sind diese Preise verlockend. Sie stellen aber zelte Beschwerden über höhere Preise für Inlandsflüge auch große Herausforderungen dar. Genauso wie beim bei den verbleibenden Fluggesellschaften. Der Wegfall Kauf von PKW-Kraftstoff können sich die Preise jederzeit eines großen Teilnehmers am Markt hat sich erwartungs- ändern. Das erschwert den Preisvergleich. Wer einen gün- gemäß sehr schnell bemerkbar gemacht. stigen Preis sucht, muss unter Umständen einen langen Atem beweisen. Dynamische Preise passen sich an die aktuelle Nachfrage an. Somit ist immer dann mit hohen Preisen zu rechnen, wenn die Nachfrage für bestimmte > ONLINE-TICKETBÖRSEN – KEIN SCHNÄPPCHEN Eintrittskarten für Konzerte, Festivals und Sportveran- In einer Pressemeldung und in den sozialen Medien staltungen werden häufig auch in Ticketbörsen im Inter- informierte die Verbraucherzentrale über diese Proble- net verkauft. Handelsplattformen wie Viagogo.de und matik und stand Betroffenen mit Informationen und Be- Ticketbande.de bieten meist auch dann noch Tickets an, ratung zur Seite. wenn sie bereits anderswo vergriffen sind. Sie verkau- fen die Eintrittskarten oft mit sehr hohen Aufschlägen und überraschenden Zusatzentgelten. Die Betreiber ma- chen nicht deutlich darauf aufmerksam, dass sie keine offiziellen Vorverkaufsstellen, sondern bloß Handels- plätze sind und die Karten meist erheblich über Normal- preis verkaufen. Anders als bei den meisten Internet-Verträgen, können online-Ticketkäufe nicht einfach widerrufen werden. Im- mer wieder sorgt dies für Ärger. Die Betreiber kommen den Kunden, die Tickets zurückgeben wollen, bei Be- schwerden nicht entgegen. Die Unternehmen reagieren auf Rückfragen meist nicht.
Verbraucherrecht und Datenschutz | 11 Waren hoch ist, also vor allem am Wochenende. Die Ver- braucherzentrale betrachtet dynamische und »personali- sierte« Preise kritisch. Unterschiedliche Preise können diskriminierend wirken, wenn sie sich zusätzlich an einem bestimmten Konsumprofil oder dem Einkommen der Ver- braucher ausrichten. Als gute Lotsen durch den Preisdschungel haben sich in der Vergangenheit die Preissuchmaschinen erwiesen. Doch auch hier lauern Fallstricke: Nicht jede Suchmaschi- ne gibt einen vollständigen Marktüberblick mit allen An- bietern. Verbraucher sollten die Sortierung der Ergebnis- se prüfen. Oft stehen gerade besonders teure Angebote in den Ergebnislisten an erster Stelle. In zahlreichen Hinter- Um diesen unseriösen Machenschaften das Wasser ab- grundgesprächen mit Journalisten und Interviews in den zugraben, informieren die Verbraucherzentralen mit Vor- Medien hat die Verbraucherzentrale die Thematik kritisch trägen, bei Aktionsständen und im Internet. In einem beleuchtet, eingeordnet und Tipps für Kunden gegeben. Marktcheck haben sie bundesweit Durchschnittspreise für seriöse Schlüsseldienste erhoben. Mit dieser Über- sicht können sich Verbraucher ein Bild davon machen, SCHLÜSSELDIENSTE – TEURE RETTER welche Preise – auch in ihrer Region – angemessen sind. > IN DER NOT In den Beratungsstellen gibt es zudem »Notfallkärtchen«, in die man sich die Nummer eines seriösen Schlüsseldien- Überteuerte Rechnungen unseriöser Schlüsseldienste ge- stes oder eines Schlossers aus der Region eintragen hören seit Jahren zu den traurigen »Dauerbrennern« im kann, um sie im Notfall parat zu haben. Dieses Kärtchen Beratungsalltag. Betrüger nutzen Notsituationen wie zu- kann auf die Rückseite der Fußmatte geklebt werden. gefallene Türen oder vergessene Schlüssel gnadenlos aus, um abzukassieren. Für eine Türöffnung verlangen sie oft mehrere hundert Euro und bestehen darauf, dass die Rechnung sofort bezahlt wird. d Preise und Tipps zu Schlüsseldiensten unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/schluesseldienste
12 | Verbraucherrecht und Datenschutz DIGITAL BEZAHLEN – > RISIKEN VERMEIDEN An immer mehr Kassen in Deutschland können Kunden kontaktlos mit funkfähigen Karten oder Smartphones be- zahlen. Dies erfolgt nach dem Standard NFC (Near Field Communication). Zum Bezahlen müssen Karten oder Ge- räte nur vor ein Lesegerät gehalten werden. Für Beträge bis 25 Euro wird in der Regel keine PIN abgefragt. Viele Kreditinstitute geben neue Karten nur noch mit kontakt- loser Bezahlfunktion heraus. Die Funkkarten können nur auf sehr kurze Distanz von Fremden ausgelesen werden. Spezielle, bei Kreditinstituten und im Handel erhältliche Schutzhüllen blockieren die Funkwellen. Digitales Bezahlen bietet viele Möglichkeiten. Doch die neuen Funktionen bergen aber auch Risiken. Mit steter Regelmäßigkeit werden Datenlecks oder Sicherheits- lücken bekannt. Oft stehen Kriminelle dahinter, die Ver- braucherdaten ausspähen und beispielsweise Bankkon- ten ins Visier nehmen. Die neuen technischen Möglich- keiten beim Bezahlen und die Risiken verunsichern viele Verbraucher. SOFORTKREDIT OHNE SCHUFA? Die Verbraucherzentralen haben ein Infoblatt mit Tipps für > ALLES AUGENWISCHEREI das digitale Bezahlen – im Netz, mit Karte oder Smart- phone – erstellt. Mit Vorträgen informiert die Verbraucher- Bis zu 6.400 Euro Sofort-Kredit und eine Mastercard Gold zentrale über das Bezahlen mit Handy, Smartphone und ohne Schufaauskunft oder Bonitätsangabe versprechen Co. Am Weltverbrauchertag gab es noch ein Webinar – Firmen mit Adressen wie mastercredit.de oder firstgold.de einen Vortrag im Internet – mit ausführlichen Informatio- im Internet. »Die hochgeprägte Goldkarte winkt auch bei nen zum Thema. Die Teilnehmer erfuhren, wie das kon- schlechter Bonität!« heißt es auf diesen Portalen. Die Kos- taktlose Bezahlen via NFC und QR-Code funktioniert und tenfalle: Als Gegenleistung soll vorab ein einmaliges Ent- welche Risiken sie bezüglich Datenschutz und Sicherheit gelt von 99 Euro per Nachnahme bezahlt werden. Den- im Blick haben sollten. noch gibt es nur Prepaid-Kreditkarten oder statt eines Kredits gar lediglich eine Anfrage für einen Kredit. Erst das Kleingedruckte macht klar, dass die Kreditvergabe nicht sicher ist. d Faktenblatt unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/sicherzahlen Opfer dieser Masche waren vermehrt Geflüchtete. Sie REKLAMATIONEN – kamen durch Werbung am Smartphone oder im Rahmen > NICHT IMMER REIBUNGSLOS eines Werbeanrufs mit den fragwürdigen Unternehmen in Kontakt. In allen Fällen ist den Betroffenen nicht hinrei- Die Reklamation defekter Waren verläuft nicht immer rei- chend angezeigt worden, dass der Bezug der Kreditkarte bungslos. Oft verweigern Händler die Gewährleistung mit mit Kosten verbunden ist. Wer nicht zahlt, erhält schnell der pauschalen Behauptung, Verbraucher hätten einen Post von einem Inkassounternehmen, das mit der Einlei- bestimmten Mangel selbst verursacht. Diese Erfahrungen tung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung droht. Die aus der Beratungspraxis bestätigt auch eine bundeswei- Verbraucherzentrale unterstützt die Betroffenen mit Rat te Umfrage der Verbraucherzentralen. Mehr als die Hälfte und Rechtsvertretung. der Befragten gibt an, dass die fristgerechte Reklamation
Verbraucherrecht und Datenschutz | 13 nicht problemlos ablief oder die Reparatur ganz verwei- > VERBRAUCHERDIALOG gert wurde. Der 5. Verbraucherdialog der rheinland-pfälzischen Lan- Gerade bei langlebigen Produkten wie Autos, Spülmaschi- desregierung beschäftigt sich mit »Wearables«. Das sind nen oder Waschmaschinen wird deutlich, dass die derzei- Geräte, die am oder im Körper getragen werden können tigen Regeln nicht ausreichen. Für solche Produkte muss und Grundlage für die digitale Erfassung und Analyse von der zweijährige Anspruch auf Gewährleistung verlängert Körperfunktionen sind. Experten aus Wirtschaft, Verbän- werden. Außerdem muss es eine »echte« zweijährige Ver- den und Behörden diskutieren mit dem Verbraucher- jährungsfrist geben, in der nicht der Kunde den Mangel schutzministerium, dem Landesbeauftragten für den Da- beweisen muss. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen tenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Verbraucher nach sechs Monaten selbst vollständig nach- und der Verbraucherzentrale Empfehlungen für Unterneh- weisen, dass der Mangel nicht von ihnen verursacht wur- men zur datenschutz- und verbraucherfreundlichen Ge- de, sondern vielmehr schon vorhanden war, als sie die staltung dieser Produkte. Die Ergebnisse des Verbrau- Ware in Empfang genommen haben. cherdialogs werden im Jahr 2018 veröffentlicht. d Weitere Informationen unter www.verbraucherdialog.rlp.de > DIE MACHT DER ALGORITHMEN talisierungsexperten beleuchteten die Chancen und Risiken der algorithmischen Entscheidungsfindung. In Algorithmen beeinflussen unser tägliches Leben. Auf Vorträgen und einer Podiumsdiskussion bewerteten der Grundlage persönlicher Daten entscheiden sie über Experten aus Wissenschaft und Unternehmen die Aus- die Bedingungen, zu denen Verbraucher Zugang zu Pro- wirkungen von Algorithmen auf die Medien und den dukten und Dienstleistungen erhalten. Außerdem steu- Konsumalltag. In einem gemeinsamen Positionspapier ern sie das Konsumverhalten, ohne dass dies für die veröffentlichten Verbraucherzentrale und Landesme- Verbraucher nachvollziehbar ist. Gemeinsam mit der dienanstalt ihre Standpunkte zum Thema. Landeszentrale für Medien und Kommunikation veran- staltete die Verbraucherzentrale in der rheinland-pfälzi- schen Landesvertretung in Berlin einen »Digital Lunch« zum Thema »Macht der Algorithmen«. Namhafte Digi- d Positionspapier unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/algorithmen Beim Digital Lunch zu Algorithmen diskutierten Prof. Dr. Katharina Zweig, TU Kaiserslautern, Wolf-Christian Ulrich (Moderator), Jan Kottmann, Google Germany und Dr. Sandro Gayken, Digital Society Institute (v.l.)
MARKTWÄCHTER DIGITALE WELT » Das Frühwarnnetzwerk ist das Herzstück der Marktwächter- Arbeit. Das hat sich 2017 beispielsweise beim Aufdecken einer ganzen Reihe vermeintlicher Streaming-Webseiten gezeigt. Beschwerden aus ganz Deutschland waren für uns Anlass, diese Seiten genauer unter die Lupe zu nehmen, unsere Erkenntnisse an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben und die Öffentlichkeit vor diesen dubiosen Webseiten zu warnen.« Manfred Schwarzenberg, Redakteur im Team Marktwächter Digitale Welt Seit 2015 ist die Verbraucherzentrale Teil des bundeswei- Inhaltliche Schwerpunkte des Marktwächter-Teams in ten Marktwächter-Projekts. Sie ist eine von fünf Schwer- Rheinland-Pfalz waren 2017 Untersuchungen zu Geoblo- punkt-Verbraucherzentralen im Projekt Marktwächter Di- cking und Streaming-Diensten sowie digitale Spiele. gitale Welt und beobachtet das Segment »Digitale Güter«. Hierzu zählen beispielsweise digitale Videos und Musik sowie die dafür genutzten Streaming-Dienste. Auch Soft- GEOBLOCKING – VIDEO- UND MUSIK- ware, Spiele-Apps, PC- und Konsolenspiele oder E-Books > STREAMING OHNE GRENZEN? gehören dazu. Verbraucher wollen Streaming-Angebote zum Abruf von d Erklärvideo Digitale Güter unter www.marktwaechter.de/audio-und-video/ digitale-gueter Videos oder Musik über Landesgrenzen hinaus nutzen können. Aber Ländersperren machen ihnen oft einen Strich durch die Rechnung. »Diese Seite ist in deinem Land leider nicht verfügbar« lesen Nutzer dann. Dieses Phänomen nennt man Geoblocking. In Deutschland können beispielsweise Inhalte aus ande- ren EU-Staaten nicht genutzt werden. Ist die Lieblings- serie bislang nur in Großbritannien verfügbar, kann von Deutschland aus nicht auf die Serie zugegriffen werden. Auch im EU-Ausland konnten Reisende in der Vergangen- heit nur selten ihr heimisches Streaming-Angebot ab- rufen. In Spanien konnte es einem Verbraucher beispiels- weise passieren, dass der kostenpflichtig abonnierte Streaming-Dienst nicht wie gewohnt zu nutzen war und er auf die neueste Folge seiner Lieblingsserie im Urlaub ver- zichten musste.
Marktwächter Digitale Welt | 15 STREAMING-DIENSTE – > AGB UNÜBERSICHTLICH UND ZU LANG Immer mehr Menschen nutzen Streaming-Dienste. Neun von zehn Internetnutzern schauen zumindest gelegentlich Videos oder hören Musik auf diesem Weg. Auch diesen Markt hat sich das Marktwächter-Team genauer ange- schaut. In der repräsentativen Online-Erhebung »Strea- ming-Dienste aus Verbrauchersicht« wurden 2.000 Inter- netnutzer befragt. Ein Großteil der Teilnehmer fand die All- gemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unübersichtlich und zu lang. Drei Viertel empfanden das Lesen langer AGBs auf mobilen Geräten wie dem Smartphone lästiger als auf dem stationären PC. Mehr als die Hälfte aller be- fragten Streaming-Nutzer gab an, die AGB von Streaming- Diensten nur grob zu überfliegen, ein knappes Drittel ak- zeptiert sie ungelesen. d Ausführliche Ergebnisse unter www.marktwaechter.de Mit der Untersuchung »Geoblocking – Digitale Inhalte grenzüberschreitend nutzen?« hat das Marktwächter- Team diese Problematik unter die Lupe genommen und eine repräsentative Online-Befragung bei über 2.000 Internetnutzern durchgeführt. Zwar war zwei Drittel der Befragten der Begriff Geoblok- king nicht geläufig, doch nach Erläuterung und einem Bei- spiel gaben sie an, das Problem zu kennen. Knapp zwei Drittel der Nutzer kostenpflichtiger Streaming-Dienste möchten digitale Inhalte grenzüberschreitend abrufen können. Auf gebühren- oder werbefinanzierte Angebote wie Mediatheken von TV-Sendern will knapp die Hälfte der Nutzer auch vom EU-Ausland aus zugreifen können. Die Portabilitätsverordnung wird es Verbrauchern ab Früh- jahr 2018 ermöglichen, ihre kostenpflichtigen Streaming- Dienste EU-weit nutzen zu können. Inhalte aus Mediathe- ken von TV-Sendern können aber weiterhin nur einge- schränkt vom EU-Ausland aus abgerufen werden. > DIGITALE SPIELE d Ausführliche Ergebnisse unter www.marktwaechter.de Spiele-Apps können wahre Kostenfallen sein. Bei diversen Fällen im Frühwarnnetzwerk hatten Kinder und Jugendli- che durch In-App-Käufe in Spiele-Apps mehrere tausend Euro ausgegeben.
16 | Marktwächter Digitale Welt spielend ausgehorcht?« im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz präsentiert. Einige Spiele-Anbieter hat das Marktwächter-Team abge- mahnt, darunter das Unternehmen Big Fish Games. Nach Beschwerden im Frühwarnnetzwerk prüften die Markt- wächterexperten den Internetauftritt des Anbieters und stellten fest: Der Anbieter warb unzulässig mit vergünstig- ten Spielepreisen und versuchte Verbraucher über eine Club-Probemitgliedschaft in ein kostenpflichtiges Abo zu locken. Big Fish Games hat nach der Abmahnung eine Un- terlassungserklärung abgegeben und seine Internetprä- senz entsprechend geändert. BEISPIELE AUS DEM FRÜHWARN- > NETZWERK In einer Kurzbefragung zu Spiele-Apps unter 1.051 Inter- netnutzern fand das Marktwächter-Team heraus, dass Dubioses Streaming-Netzwerk im Visier sich eine Mehrheit der Nutzer Sorgen um den Schutz ihrer persönlichen Daten macht. Mehr als die Hälfte hatte be- Durch Verbraucherbeschwerden im Frühwarnnetzwerk ist reits mindestens einmal ein Problem bei der Anwendung. das Marktwächterteam auf ein ganzes Netzwerk an ver- Minderjährige Spiele-App-Nutzer im Alter von 14 bis 17 meintlichen Video-Streaming-Webseiten gestoßen. Ver- Jahren tappen den Ergebnissen nach häufiger in Abofallen braucher gelangen in der Regel über ein Pop-up-Fenster als andere Altersgruppen. im Browser auf eine der Webseiten der Betreiber. Die Marktwächter haben ihre Erkenntnisse aus der Kurzbe- Diese Seiten werben mit einem fünftägigen kostenlosen fragung und aus dem Frühwarnnetzwerk im Juli 2017 bei Testabonnement. Um die Dienste nutzen zu können, müs- einer gemeinsamen Veranstaltung von jugendschutz.net sen sich Interessierte registrieren und neben ihren Adress- und Stiftung Warentest zum Thema »App-gezockt und daten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer ange- > DAS FRÜHWARNNETZWERK Das Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen ist ein Herzstück der Marktwächtertätigkeit. Auffällige Sach- verhalte aus Beratungsgesprächen in den bundesweit rund 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen melden die Berater ins Frühwarnnetzwerk. Alle Fälle rund um digitale Güter analysiert das Marktwächter- Team der Schwerpunkt-Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz auf mögliche Rechtsverstöße oder auffällige Ent- wicklungen. Die häufigsten Probleme im Bereich der digitalen Güter liegen in den Bereichen Urheberrechts- verletzungen, Abofallen und untergeschobene Verträge. d Erklärvideo zum Frühwarnnetzwerk: www.marktwaechter.de/audio-und-video/das-fruehwarnnetzwerk
Marktwächter Digitale Welt | 17 VPN-Streaming-Anbieter safersurf.com verklagt Den Anbieter der Webseite »safersurf.com« mahnte das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale in 2017 zwei- mal ab. Wenn Verbraucher auf »safersurf.com« ihre Be- zahldaten eingaben, um ein siebentägiges Probeabo für einen Euro abzuschließen, wurden sie vor Vertragsschluss nicht verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben. Eine E-Mail-Adresse konnten sie nach Vertragsschluss freiwil- lig angeben. Wenn Verbraucher hier keine Kontaktdaten eingaben, konnten sie auch keine schriftliche Vertragsbe- ben. Die Registrierung gelingt aber in den meisten Fällen stätigung mit allen relevanten Angaben zum Vertrags- nicht und wenn doch, können die Nutzer im Anschluss inhalt erhalten, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Was dennoch keine Filme oder Serien streamen. Folglich ge- sie allerdings erhielten, war eine Abbuchung über 99 Euro hen Verbraucher davon aus, dass die Registrierung nicht Jahresgebühr von ihrer Kreditkarte, sofern sie das Test- funktioniert hat. Die Daten landen offenbar trotzdem bei abonnement nicht rechtzeitig gekündigt hatten. Trotz den Betreibern der Webseiten, die nach Ablauf der fünf- mehrfacher Abmahnung änderte der Betreiber, die Glob- tägigen »Testphase« die Kosten für ein Abo in Rechnung Rob GmbH, die Webseite nicht entsprechend den gesetz- stellen. Die Betreiber kontaktieren betroffene Verbraucher lichen Anforderungen ab. Daher hat das Marktwächter- per E-Mail und teilweise auch telefonisch und fordern ag- Team im Dezember 2017 Klage eingereicht. Das Urteil wird gressiv die Zahlung eines Jahres-Abonnements von bis zu für 2018 erwartet. 359 Euro. Zusätzlich verbreiten die Betreiber dieser Web- seiten Falschinformationen in selbst erstellten Youtube- Videos, offenbar um Verbraucher zur Zahlung zu bewe- gen. In den Videos geben sich Personen in der Regel als Rechtsanwälte aus und behaupten, es sei ein rechtskräf- tiger Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen worden, so- dass die Rechnung zu bezahlen sei. Die Erkenntnisse aus dem Frühwarnnetzwerk sowie aus eigenen Recherchen gab das Marktwächter-Team im No- vember 2017 an rheinland-pfälzische Ermittlungsbehör- den weiter. d Mehr zum Marktwächter Digitale Welt unter www.marktwaechter.de/digitalewelt und bei Twitter unter twitter.com/marktwaechter > Die Marktwächter Finanzen und Digitale Welt werden 2018 und 2019 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit je fünf Millionen Euro pro Jahr gefördert.
TELEKOMMUNIKATION UND DIGITALE MEDIEN » Einkaufen im Internet ist sehr beliebt. Doch die Gefahr, auf einen Fake-Shop hereinzufallen, ist nicht zu unterschätzen. Betrüger agieren zunehmend professioneller. Medienkompetenz wird immer mehr zu einer Schlüsselqualifikation für Menschen jeden Alters.« Barbara Steinhöfel, Referentin Telekommunikation und digitale Medien > FAKE-SHOPS IMMER PROFESSIONELLER > Fallbeispiel aus der Praxis Gefälschte Verkaufsplattformen, sogenannte Fake-Shops, Eine Verbraucherin hat an eine Firma per Vorkasse 279 stellen ein großes Problem dar. Immer wieder fallen Inter- Euro überwiesen, aber keine Ware erhalten. Eine Re- netkäufer auf betrügerische Anbieter von vermeintlich cherche zeigte, dass die im Impressum angegebene günstigen Produkten, wie Markenturnschuhe, Designer- Adresse einer Autowerkstatt gehört. Bei einem Anruf Handtaschen, teure Sonnenbrillen oder Outdoor-Beklei- erhielt die Verbraucherzentrale von der Autowerkstatt dung herein. Durch Vorkasse erleiden sie teilweise hohe die Auskunft, dass bereits mehrere Leute wegen des finanzielle Schäden. War es anfänglich leicht, gefälschte gleichen Problems angerufen hatten. Am Haus existie- Shops an einem fehlenden Impressum oder schlechter re zwar ein Briefkasten, aber es sei nie jemand von Rechtschreibung auf der Seite zu erkennen, agieren die dieser Firma anwesend gewesen. Betrüger zunehmend professioneller. Heute sind die Fake- Shops ansprechend gestaltet, oft kaum vom Originalan- In solchen Fällen rät die Verbraucherzentrale Betroffe- bieter zu unterscheiden und verfügen meist auch über ein nen, Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu erstat- Impressum. Wer feststellen will, ob der Shop tatsächlich ten. existiert, muss intensiver recherchieren und beispielswei- se die im Impressum angegebene Adresse überprüfen. Unseriöse Seitenbetreiber melden ihre Domain beispiels- TELEFON- UND INTERNETVERTRÄGE – AN- weise mit gestohlenen Identitäten an oder verwenden > BIETER MÜSSEN BESSER INFORMIEREN Fantasieadressen. Ein Blick auf den offiziellen Stadtplan der Gemeinde oder Stadt oder auf Kartendienste im Inter- Seit Juni 2017 sind Telefon- und Internet-Anbieter ver- net bringt oft die Erkenntnis, dass es die Straße oder den pflichtet, ihre Kunden vor Vertragsabschluss mit einem Platz dort gar nicht gibt. Produktinformationsblatt besser zu informieren. Auf die- sem Blatt müssen alle wesentlichen Vertragsbestandtei- In Pressemeldungen und Vorträgen sensibilisiert die Ver- le wie Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, monatliche Ko- braucherzentrale regelmäßig für diese Gefahren. sten, vereinbarte Download- und Upload-Geschwindigkei-
Telekommunikation und digitale Medien | 19 ten sowie eventuelle Volumenbegrenzungen übersichtlich etlichen Fällen, die bei der Verbraucherzentrale daraufhin dargestellt sein. Kunden sollen damit Tarife und Angebo- reklamiert wurden, war im gebuchten Reisepaket ein hö- te verschiedener Unternehmen einfacher vergleichen kön- herer Tarif enthalten als nach EU-Roaming-Verordnung nen. Bislang waren wesentliche Informationen nur im gültig. Kleingedruckten zu finden oder in undurchsichtigen Tarif- modellen versteckt. Probleme hatten auch Urlauber, die von einem gesondert gebuchten Reisepaket automatisch auf die EU-Tarife um- Das Informationsblatt muss für Kunden in den Läden und gestellt wurden, beispielsweise in Grenzregionen zu Nicht- im Internet leicht zugänglich sein. Die Erfahrung der Ver- EU-Ländern. In der Region Ischgl oder Lindau war die braucherzentrale zeigt jedoch, dass Kunden nach diesen automatische Einwahl ins Netz der Schweiz erfolgt, in der Informationen oft suchen müssen. Einige Anbieter wurden Normandie erfolgte die Abrechnung zum teureren Tarif der bereits abgemahnt. Kanalinseln. Die Verbraucherzentrale hat die Ansprüche der Ratsuchenden bei den Unternehmen geltend ge- d Weitere Informationen www.verbraucherzentrale- rlp.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/telefon- vertraege-worueber-anbieter-sie-nun-informieren-mues- macht. Zu viel bezahltes Geld wurde daraufhin teilweise zurück erstattet. sen-13716/ AUSWEISPFLICHT BEI > PREPAID-SIM-KARTEN »ROAM LIKE AT HOME« – IM AUSLAND > WIE ZUHAUSE TELEFONIEREN Wer eine Prepaid-Karte kaufen möchte, muss sich seit Juli 2017 mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Seit Juni 2017 können Reisende innerhalb der EU sowie in Laut Gesetz können Geflüchtete auch Aufenthaltsdoku- Island, Liechtenstein und Norwegen ohne zusätzliche Ge- mente als Nachweis vorlegen. Die Identifizierung kann im bühren telefonieren, SMS senden oder im Internet surfen. Shop, aber auch per Videoanruf oder über das Postident- Für das Surfen kann der Anbieter jedoch vertraglich eine Verfahren der Deutschen Post erfolgen. Diese Maßnahme Datenvolumengrenze vereinbaren. Manche Anbieter hat- soll die anonyme Nutzung von Prepaid-Karten und somit ten den neuen Tarif zum Stichtag nicht voreingestellt. In Straftaten erschweren.
20 | Telekommunikation und digitale Medien Mehrfach haben sich Geflüchtete an die Verbraucherzen- tung, der Verbraucher habe ein kostenpflichtiges Abonne- trale gewandt, weil eine Identitätsprüfung nicht direkt ment abgeschlossen. in den Verkaufsstellen in Super- oder Drogeriemärkten durchgeführt werden konnte und beim Videoanruf oder Der Mobilfunkanbieter rechnet die Kosten, die für die Nut- beim Postident-Verfahren Schwierigkeiten aufgetreten zung dieser Dienste anfallen sollen, ungeprüft über die waren. Die technischen Systeme sind oft nicht in der Lage, monatliche Mobilfunkrechnung ab. Die Rechnungsposten Aufenthaltsdokumente von Geflüchteten zu erkennen und tauchen dann als Drittanbieterkosten oder Premium-SMS- verlässlich einzulesen. Eine Aktivierung der bereits be- Dienst auf der Mobilfunkrechnung auf. Die Mobilfunk- zahlten Prepaidkarten war somit nicht möglich. In solchen anbieter leiten die erhaltenen Beträge in der Regel nach Fällen konnte die Verbraucherzentrale bei den Anbietern zehn Tagen an die mitabrechnenden Drittanbieter weiter. erreichen, dass entweder die Karte aktiviert wurde oder die Betroffenen ihr Geld zurückerhielten. Die Verbraucherzentrale erhielt zahlreiche Beschwerden wegen unerwünschter Drittanbieterkosten auf der Mobil- funkrechnung. Mit Musterbriefen und persönlicher Bera- FRAGWÜRDIGE POSITIONEN AUF DER tung konnte die Verbraucherzentrale Betroffene in einer > MOBILFUNKRECHNUNG Vielzahl von Fällen unterstützen. Drittanbieter können Leistungen wie Abonnements für Online-Spiele, Horoskope oder Filmdownloads bequem über die Mobilfunkrechnung abrechnen. Oft reicht wäh- d Musterbrief unter www.verbraucherzentrale- rlp.de/musterbriefe-internet-telefonie rend der Nutzung einer App ein unbedachtes oder verse- hentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer ABMAHNUNGEN BEI URHEBERRECHTS- Abofalle zu landen. Die Handynummer wird dann an einen > VERLETZUNGEN sogenannten Drittanbieter weitergeleitet mit der Behaup- Vor allem Geflüchtete aber beispielsweise auch Nieder- länder mit Ferienwohnung in der Eifel haben sich im ver- gangenen Jahr vermehrt an die Verbraucherzentrale ge- wandt, weil sie von einem Anwalt eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes erhalten hatten. Sie hatten Musik, Filme oder Serien über Filesharing-Programme herunter geladen und anderen zur Verfügung gestellt. In den Heimatländern von Geflüchteten gibt es entweder keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen oder Ver- stöße werden dort nicht verfolgt. Die Betroffenen handeln daher in der Regel nicht vorsätzlich, sondern allenfalls aus Unkenntnis. In derartigen Fällen prüft ein auf Ureberrecht spezialisier- ter Anwalt der Verbraucherzentrale in einer Erstberatung die Forderungen und gibt Tipps, wie die Unterlassungser- klärung modifiziert werden kann bzw. formuliert sein soll- te und wie die Betroffenen in dieser Angelegenheit weiter vorgehen sollten. Manchmal können die Forderungen auf diesem Weg zumindest reduziert werden.
Telekommunikation und digitale Medien | 21 > Fallbeispiel aus der Praxis Ein Niederländer mit einer Urlaubsadresse in der Eifel erhielt ohne Vorwarnung eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei und sollte 815 Euro für einen Urheber- rechtsverstoß zahlen. Ihm wurde vorgeworfen, illegal einen Film von einer Tauschbörse heruntergeladen und anderen zur Verfügung gestellt zu haben. Das deutsche Recht war ihm unbekannt. In seiner Antwort an die Anwälte hat er erklärt, nichts mehr herunterzu- laden und daher die Forderung nicht begleichen zu wollen. Danach erhielt er zwei weitere Abmahnungen mit der > TEURE ROUTENPLANER Aufforderung, das verlangte Geld zu zahlen. Zudem sollte er eine Unterlassungserklärung unterschreiben, Routenplaner im Netz wie maps-24.info, maps-routenpla- was er nicht getan hat. ner.pro, routenprofi.net oder maps-routenplaner-24.com kassieren nach wie vor mit zweifelhaften Angeboten ab. Als die dritte Zahlungsforderung kam, wandte er sich Nach einer Registrierung auf der Seite erhalten die Nutzer an die Verbraucherzentrale. Der Anwalt prüfte den Vor- hohe Geldforderungen für ein angebliches abgeschlosse- gang und erläuterte die weitere Vorgehensweise. Er nes Abo. modifizierte die geforderte Unterlassungserklärung hinsichtlich des Umfangs und der vereinbarten Ver- Besonders perfide: Gleich auf der Startseite lockt bei tragsstrafe für den Fall eines erneuten Verstoßes. Dem manchen Anbietern groß ein»kostenloses Gewinnspiel«. Verbraucher riet er, nichts oder allenfalls deutlich we- Wer klickt, um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss seine niger zu zahlen. E-Mail-Adresse angeben. Mit einem weiteren Klick auf den Button »den Routenplaner nutzen« landen Interes- Barbara Steinhöfel beim SWR-Interview zum digitalen Nachlass
22 | Telekommunikation und digitale Medien sierte beim Routenplaner. Der Hinweis, dass der angebo- DVB-T2 UMSTELLUNG IM RHEIN-MAIN- tene Service kostenpflichtig ist, ist nur schwer zu erken- > GEBIET UND IN KOBLENZ nen. In den Nutzungsbedingungen wird dieser Betrag, der im Voraus zu zahlen ist, zwar erwähnt, ist aber auch dort Im Rhein-Main-Gebiet, in der Region Koblenz sowie in et- nur nach intensivem Lesen zu finden. lichen weiteren Regionen in Deutschland wurde das alte Antennenfernsehen DVB-T durch den neueren Standard Manche Unternehmen vertreten die Ansicht, dass ein kos- DVB-T2 HD ersetzt. Mit einem neuen Receiver können tenpflichtiger Vertrag bereits dann zustande kommt, Kunden statt bisher 24 Programme in Standardqualität wenn man zum Beispiel einen mit »Registrieren« bezeich- rund 40 Programme in hochauflösender Qualität empfan- neten Button anklickt und sich damit auf der Seite an- gen. Allerdings sind die großen Privatsender seither nur meldet. Das Gesetz schreibt allerdings eine eindeutige noch als Bezahlfernsehen (Pay-TV) zu sehen. Die Beson- Beschriftung wie »Jetzt Kaufen« oder »Kostenpflichtig be- derheit in Koblenz: Über den alten Standard waren nur stellen« vor. Gegen diese Vorschrift verstoßen diese Sei- etwa elf öffentlich-rechtliche Fernsehsender im Angebot, tenbetreiber. seit der Umstellung sind weitere 20 kleinere Privatsender zu empfangen. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale gab es zahlreiche Reklamationen zu diesen Seiten und den hohen Die Verbraucherzentrale informierte in den betroffenen Rechnungen. Mit Musterbriefen und rechtlicher Beratung Regionen mit Vorträgen und einer telefonischen Sonder- konnte die Verbraucherzentrale Betroffene dabei unter- beratung. stützen, unzulässige Forderungen abzuwehren. > DIGITALES WISSEN AUSBAUEN d Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/ wissen/vertraege-reklamation/abzocke/unserioese- In einem zunehmend digitalisierten Alltag wird es im- routenplaner-vorsicht-kostenfalle-12609 mer wichtiger, frühzeitig einen sicheren Umgang mit Smartphone, Tablet und Co. zu erlernen. Mit interaktiven Workshops ist die Verbraucherzentrale seit 2008 in Schu- len unterwegs und gibt Schülern Tipps, wie sie Smartpho-
Telekommunikation und digitale Medien | 23 ne, Computer und Co. sicher nutzen und Risiken vermei- trale zur Verfügung. Er wurde auch bei Veranstaltungen den können. Seither haben rund 70.000 Schüler aller wie der iMedia, bei einer Tagung der Leiter der rheinland- Schularten an diesen Veranstaltungen zu den Themen pfälzischen Medienzentren sowie im Verbraucherschutz- Smartphone und Apps, Online-Spiele und -Werbung, Ur- und Bildungsministerium vorgestellt und stieß auf großes heber- und Persönlichkeitsrecht sowie Social Communi- Interesse. Möglich war diese Maßnahme dank einer Pro- ties teilgenommen, zu einem Großteil auch Grundschulen. jektförderung aus dem rheinland-pfälzischen Verbrau- cherschutzministerium. Bei einem Besuch einer siebten Klasse der Realschule plus und der Fachoberschule Hachenburger Löwe in Ha- Speziell für Senioren hat die Verbraucherzentrale den Vor- chenburg informierte sich Staatssekretärin Dr. Christiane trag »Sicherheit bei Smartphones und Tablets« entwik- Rohleder über das Angebot der Verbraucherzentrale. kelt. In kleinen Gruppen lernen ältere Menschen, was mit einem Smartphone oder Tablet alles möglich ist, aber auch, welche Risiken und Gefahren es gibt und wie man > MATERIALBAUKASTEN FÜR LEHRKRÄFTE diese vermeiden kann. Die Teilnehmenden können direkt im Kurs sinnvolle Sicherheitseinstellungen an ihren eige- Die fundierten Sachinformationen für die Veranstaltungen nen Geräten vornehmen. hat die Medienpädagogin der Verbraucherzentrale in ei- nem Materialbaukasten zusammen getragen. Das Lern- material stellt verschiedene Methoden und ihre Einsatz- > TEILNAHME AM EUROPEAN CYBER möglichkeiten im Unterricht vor. Der Baukasten berück- SECURITY MONTH sichtigt die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler und die technische Ausstattung der Schulen. Die Im Rahmen des European Cyber Security Month informier- Materialien können ab Klasse 4 und in allen Schulformen te die Verbraucherzentrale mit einem Aktionstag rund um eingesetzt werden. die Sicherheit im Internet. An verschiedenen Mitmach- und Infostationen konnten Interessierte prüfen, ob ihr Der Methodenkoffer steht interessierten Lehrern auf dem Passwort sicher ist, woran man betrügerische E-Mails er- Bildungsserver Omega des Landes Rheinland-Pfalz unter kennt und erfuhren, wie sie sicher surfen. https://omega.bildung-rp.de/ Stichwort Verbraucherzen- Ulrike von der Lühe und Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder beim Besuch der Realschule Plus in Hachenburg
GESUNDHEIT UND PFLEGE » Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rückt den Grad der Selbst- ständigkeit der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt und berück- sichtigt geistige und psychische Beeinträchtigungen deutlich stärker. Für Menschen mit einer Demenzerkrankung bringt dies enorme Ver- besserungen. Gleichzeitig zeigen erste Erfahrungen, dass das neue Begutachtungssystem für Pflegebedürftige und deren Angehörige nur schwer verständlich ist.« Sabine Strüder, Referentin Gesundheit und Pflege > PFLEGEREFORM erhöhung in dem anderen Modul keinen Gewinn im Hin- blick auf einen höheren Pflegegrad. Dies ist Pflegebedürf- Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brachte die tigen und ihren Angehörigen oft nur schwer zu vermitteln. Pflegereform im Jahr 2017 zahlreiche Veränderungen. Aus drei Pflegestufen sind fünf Pflegegrade geworden. Erfahrungen hat die Verbraucherzentrale in 2017 auch da- mit gesammelt, wie einzelne Pflegekassen die Überlei- Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der tungsregelungen von Pflegestufen in Pflegegrade bewerk- Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Pflegegrad 5 steht stelligen. In aller Regel erfolgte die Überleitung von einer für schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Pflegestufe in einen Pflegegrad zwar reibungslos, den- der Fähigkeiten und stellt besondere Anforderungen an noch fiel der Verbraucherzentrale eine Pflegekasse auf, die pflegerische Versorgung. Die neue Begutachtung be- bei der es systematische Probleme bei der Überleitung in trachtet den ganzen Menschen und ist daher viel umfas- einen Pflegegrad gab, wenn im Vorfeld eine Pflegestufe sender als bisher. Die Berechnung des Pflegegrades ist aber schwieriger zu verstehen, da sie aus sechs Modulen mit Einzelkriterien besteht, die zudem noch unterschied- lich gewichtet werden. Daraus resultierten zahlreiche neue Fragestellungen am Pflegetelefon der Verbraucherzentrale. Im Laufe des Jah- res wurde klar, dass das neue Begutachtungsverfahren mit einem höheren Erklärungsaufwand in der Beratung verbunden ist. Vielen Ratsuchenden ist beispielsweise nicht klar, dass entweder das Modul 2 »Kognitive und kommunikative Fähigkeiten« oder das Modul 3 »Verhal- tensweisen und psychische Problemlagen« gewertet wird. Wenn aber in einem der beiden Module schon die maxi- male Punktzahl erreicht ist, bringt eine weitere Punktzahl-
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