" im Offspace" belebt Unterführung am Kronenplatz - Stadt ...
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AUSGABE 18 Donnerstag, 30. April 2020 „… im Offspace“ belebt Unterführung am Kronenplatz Eine Auswahl der Kunstwerke in der Unterführung am Kronenplatz. Foto: Stadt Winnenden Der Kunstsalon Winnenden um Initia- Sinne, und nicht zuletzt auch was zum La- torin Eva Schwanitz belebt regelmäßig chen!“, sagt Eva Schwanitz und lädt die die Unterführung am Kronenplatz mit Winnender zum Bestaunen ein. Die Aus- Kunstwerken von Winnender Künst- stellung wird die vorletzte ihrer Art sein, lern. Am Samstag, 25. April, wurden da der Kronenplatz samt Unterführung in die elf großen Vitrinen wieder einmal den kommenden Jahren neubebaut wird. neu bestückt. Die Stadt Winnenden arbeitet an einem Wegen des Coronavirus konnte die ge- Konzept, die Ausstellungen des Kunstsa- plante Vernissage zur Ausstellung leider nicht stattfinden. Ein gemeinsames The- lons an anderer Stelle in Winnenden er- ma gibt es bei der inzwischen achten Auf- lebbar zu machen. Bürgermeister Norbert lage der Kunst im Offspace nicht. Dieses Sailer bedankt sich beim Kunstsalon und Mal war die individuelle künstlerische besonders bei Eva Schwanitz für das En- Kreativität gefragt gewesen. „In dieser gagement. „Vielen Dank, dass Sie sich kulturarmen Zeit wollen wir ein klein we- einbringen und ihren Teil dazu beitragen, nig den Hunger nach Kultur stillen. Es dass unsere Stadt lebenswert und bunt gibt was fürs Herz, fürs Denken und die ist.“ (er) Ihr Blickpunkt informiert Sie unter anderem über: Rathaus öffnet Maskenpflicht beim Blutspende nur mit Überblick Amtliches................................... Seite 7 schrittweise Einkaufen Anmeldung Fraktionen i. Gemeinderat .... Seite 11 Ab dem 4. Mai 2020 öffnet das Rat- Mit der 6. Änderung der Coronaver- Der Blutspendetermin am 6. Mai in Parteien ................................... Seite 11 haus schrittweise. Eine Vorsprache ordnung hat die Landesregierung die Winnenden fällt aufgrund der aktuel- Kindergärten / Schulen.......... Seite 12 zur Bearbeitung dringlicher Angele- Maskenpflicht eingeführt. Seit Mon- len Corona-Lage aus. Da Blutspende- Seniorennachrichten .............. Seite 12 genheiten ist weiterhin nur mit vorhe- tag sind die Menschen verpflichtet, termine systemrelevant sind, haben Rat und Hilfe ........................... Seite12 riger Terminvereinbarung möglich. den Mund- und Nasenbereich beim Sie die Möglichkeit, vom 4. bis 8. Mai Notdienste................................. Seite13 Der Zugang ist über den Seitenein- Einkaufen und im ÖPNV mit einer in Urbach, Auerbachhalle, einen Ter- Kirchen.................................... Seite 13 gang möglich und wird durch Einlass- Maske, einem Tuch oder einem Schal min wahrzunehmen. Eine Anmeldung Vereine .................................... Seite 15 lotsen geregelt. Näheres auf Seite 3. zu bedecken. Weitere Infos auf S. 3. ist hierzu erforderlich. (Seite 12) Kultur ...................................... Seite 19
2 Donnerstag, 30. April 2020 Nummer 18 Informationen zum Coronavirus - Stand: 28.04.2020 Tagesaktuelle Informationen auf der städtischen Homepage unter www.winnenden.de/Corona Maskenpflicht Mit der sechsten Änderungsverordnung zur Coronaverordnung (Seite 7) gilt seit 27. April 2020 beim Einkaufen und beim Nutzen des öffentlichen Personennah- verkehrs (ÖPNV) eine Maskenpflicht gilt. Die Stadt Winnenden hat die Masken- pflicht per Allgemeinverfügung (Seite 10) bereits vorbeugend ab Donnerstag, 23. April 2020 auf dem Winnender Wo- chenmarkt eingeführt. Aufhebung der Risikogebiete Das Sozialministerium veröffentlicht die Änderung der „Verordnung des So- zialministeriums zu Quarantänemaßnah- Quelle: BZgA men für Ein- und Rückreisende zur Ein- dämmung des Virus SARS-Cov-2 (Co- rona-Verordnung Einreise)“. Anlass für Informationen und Hilfestellungen für ihrer Kinder selbst organisieren, können • sämtliche Kulturveranstaltungen des den Erlass der Rechtsverordnung ist die ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang Kulturprogramms Aufhebung der Risikogebiete durch das Gewerbetreibende nachgehen, sind in Kurzarbeit oder ha- • die Bewirtung bei der Maibaumaufstel- Robert-Koch-Institut. Diese können Sie Die städtische Wirtschaftsförderung hat ben wegen ausbleibender Aufträge gra- lung auf dem Marktplatz am 30. April auf der Homepage nachlesen. hilfreiche Informationen für Unterneh- vierende Einkommenseinbußen. Die Be- 2020 men zusammengestellt. Mehr dazu fin- antragung geht online unter • das Maifest an der Hanweiler Kelter am Risikobewertung zu COVID-19 den Sie auf der städtischen Homepage www.notfall-kiz.de. 1. Mai 2020 unter www.winnenden.de/Wirtschafts- • der Wonnetag am 3. Mai 2020 Das Robert-Koch-Institut hat die Ge- foerderung und unter Friedhofsanordnung zur • das Sonderkonzert mit Claudio Bohór- fährdung für die Gesundheit der Bevöl- www.attraktives-winnenden.de quez und Péter Nagy am 17. Mai 2020 kerung in Deutschland als hoch einge- Durchführung von Trauerfeiern • die Weinwanderung vom 22. bis 24. schätzt. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Robert-Koch-Insti- Erweiterte Notbetreuung für Aufgrund aktueller Vorgaben des Lan- Mai 2020 des Baden-Württemberg hat die Stadt • der City-Treff vom 17. - 20. Juli 2020 tuts. Schul- und Kindergartenkinder Winnenden die Vorgaben bei Trauerfei- (Großveranstaltung) Seit 27. April können Eltern, die in der ern verschärft. Für Bestattungen ordnet Fallzahlen in Winnenden systemrelevanten Infrastruktur arbeiten die Stadt Winnenden in Ausübung ihres Informationen zur Rückerstattung der In Winnenden sind derzeit 76 Menschen oder einen Präsenzarbeitsplatz haben, Hausrechts aufgrund der Corona-Prä- Einzelkarten und Abonnenten des Win- positiv auf das Coronavirus getestet ihre Kinder zur erweiterten Notbetreu- vention bestimmte Vorgehens- und Ver- nender Kulturprogramms finden Sie un- worden. ung an Schulen, Schulbetreuungsein- haltensweisen auf den Friedhöfen der ter www.winnenden.de. Aus der Quarantäne entlassen sind der- richtungen bis zur 7. Klasse und Kinder- Stadt Winnenden an. Die Anordnung zeit 59 Personen. gärten anmelden. Die Anmeldeformula- finden Sie auf der städtischen Homepa- 4 Menschen aus Winnenden sind mit der re und die Arbeitgeberbescheinigung ge. Die Friedhofsverwaltung ist unter Besuchszeiten im Diagnose Covid-19 verstorben. sind auf der Startseite der städtischen stadtkaemmerei@winnenden.de und un- Rems-Murr-Klinikum Homepage eingestellt. Ab dem 4. Mai ter der Telefonnummer 07195/13134 zu Die Rems-Murr-Kliniken stoppen zum Bußgeld wird es zudem wieder Präsenz-Unter- erreichen. Schutz von Patienten und Mitarbeitern richt in Kleingruppen und strengen Hy- bis auf Weiteres die Besuche am Kran- Die Landesregierung hat einen Bußgeld- gieneregeln für die Abschlussjahrgänge katalog zur Ahndung der Verstöße ge- Trauungen kenbett an beiden Standorten, Schorn- geben. gen die Corona-Verordnung in Baden- Bereits geplante unaufschiebbare Trau- dorf und Winnenden. Württemberg erlassen. Prinzipiell wer- Rems-Murr-Kreis übernimmt Kosten- ungen werden im Trauzimmer des Rat- Besucher mit Ausnahmegenehmigung den die angeordneten Maßnahmen zur hauses Winnenden vorgenommen. Al- werden gebeten, verstärkt auf Händedes- Bekämpfung der Ausbreitung des Coro- anteil für Schülerticket April 2020 lerdings wird der Kreis der Beteiligten infektion und allgemeine Hygieneregeln navirus landesweit gut umgesetzt und Der Rems-Murr-Kreis übernimmt den auf das Brautpaar und die Trauzeugen/ zu achten. auch in Winnenden halten sich Einwoh- Kostenanteil der Schülerinnen und Dolmetscher (max. 5 Personen incl. ner und Unternehmen weitestgehend Schüler für das Schülerticket für den Standesbeamtin) beschränkt und es müs- Informationen im Internet vorbildlich an die Vorschriften. Den Monat April 2020. sen die bestehenden Hygienevorgaben Für tagesaktuelle Informationen emp- Bußgeldkatalog finden Sie unter Da die Kostenanteile für den April be- beachtet werden. Ein weiterer Aufenthalt www.winnenden.de. . Dieser ist analog fiehlt die Stadt Winnenden neben der reits abgebucht wurden, wird als Aus- im Rathaus (Sektempfang) nach der auf die Allgemeinverfügung der Stadt städtischen Homepage die Hinweise des gleich der Kostenanteil für den Monat Trauung ist aufgrund der Situation nicht Winnenden zum Bedecken des Mund- möglich. Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, sowie Mai nicht abgebucht. Dies gilt jedoch Nasen-Bereichs auf dem Winnender nur für die Schüler, die im April weiter Ansonsten werden nur Nottrauungen die Empfehlungen des Robert-Koch-In- Wochenmarkt anzuwenden. im Abo geblieben sind und ihre Tickets i.S.d. § 13 Abs. 3 Personenstandsgeset- stituts und die des Ministeriums für So- nicht zurückgegeben beziehungsweise zes durchgeführt. Brautpaare, die ihre ziales und Integration. Landkreisweite das Schüler-Abo nicht gekündigt haben. Trauung verschieben möchten, können Aus Gründen der Gleichbehandlung dies gerne mit dem Standesamt bespre- Wie kann ich mich selbst schützen Allgemeinverfügung für wird auch auf die Kostenanteile im frei- chen. Erreichbar ist das Team des Stan- und anderen helfen? Quarantäneanordnungen gestellten Schülerverkehr für den Monat desamtes unter standesamt@winnen- Der Landkreis und die 31 Städte und Ge- April verzichtet. den.de und am Telefon unter 07195/13- Dazu hat das Bundesministerium für 370. Gesundheit ein umfassendes Informa- meinden haben sich auf einheitliche Re- tionsangebot zum neuartigen Corona- gelungen für Quarantäneanordnungen Notfall-Kinderzuschlag für Eltern mit virus SARS-CoV-2 und zur Erkran- verständigt. Die Allgemeinverfügung Verdienstausfall Alle städtischen Veranstaltungen kung COVID-19 veröffentlicht. finden Sie auf der Homepage der Stadt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska abgesagt In zwei Themenblöcken „Informie- Winnenden. Giffey hat einen Notfall-Kinderzuschlag Die Absage aller städtischen Veranstal- ren“ und „Handeln“ gibt es verlässli- für Familien mit kleinen Einkommen ge- tungen mit Publikum gilt bis einschließ- che Antworten und konkrete Informa- startet. Viele Eltern müssen wegen Kita- lich 15. Juni 2020. Zu den städtischen tionen unter: https://www.zusammen- und Schulschließungen die Betreuung Veranstaltungen gehören beispielsweise: gegencorona.de/
Nummer 18 Donnerstag, 30. April 2020 3 Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV Folgende Fachgeschäfte verkaufen Behelfsmasken Fachgeschäft sonstige Hinweise DER NÄHLADEN Schloßstr. 2/1, 71364 Winnenden 07195 - 977 40 73 info@naehladen-winnenden.de DOMENICA MODEN Marktstraße 61, 71364 Winnenden 07195 - 179 33 1 info@domenica-moden.de Glücksgefühl - THE CONCEPTSTORE Marktstr. 13, 71364 Winnenden 07195 - 410 90 95 glueckskontakt@gmail.com Inspirazione Ideen & Nähen Mühltorstr. 15, 71364 Winnenden 0177 - 607 56 82 Einkaufen auf dem Winnender Wochenmarkt ist auch mit Maske kein Problem. inspirazione_winnenden@yahoo.de Foto: Stadt Winnenden Mode Sabine Lemke Seit Montag, 27. April 2020, gilt beim Hartmut Holzwarth. Für diejenigen, wel- Schloßstr. 7, 71364 Winnenden Einkaufen und im öffentlichen Perso- che von der Maskenpflicht überrascht 07195 - 587 29 48 nennahverkehr (ÖPNV) die Masken- worden sind, verteilte der Gemeindevoll- s.lemke@lemke-mode.de pflicht. Die Stadt Winnenden hat diese zugsdienst gemeinsam mit OB Holz- bereits vergangene Woche auf dem warth Einwegmasken. Neben den Besu- Nagelstudio Nguyen Wochenmarkt eingeführt. chern des Wochenmarkts sind auch die Schloßstr. 3, 71364 Winnenden auch FFP2 ab Montag, 27.04.2020 Marktbeschicker dazu verpflichtet einen 07195 -978 63 69 Mit der sechsten Änderung der Corona- Mundschutz zu tragen, sofern sie nicht martinhao2001@yahoo.de verordnung (Blickpunkt Seite 7) hat die durch einen Spuckschutz schon ge- Landesregierung die Maskenpflicht ein- schützt sind. ProTrade Integra geführt. Seit Montag sind die Menschen Steinbeisweg 14, 71364 Winnenden Verkauf ab Freitag, 24.04.2020 verpflichtet den Mund- und Nasenbe- Bunte Maskenvielfalt 07195 - 58 74-233 reich beim Einkaufen und im ÖPNV mit Die Vielfalt unterschiedlicher Masken Tanja.Adrion@protrade-integra.com einer Maske, einem Tuch oder einem war groß. Einige hatten sich selbst ans www.protrade-integra.com Schal zu bedecken. Die Stadt Winnenden Werk gemacht und aus alten T-Shirts, hat bereits letzte Woche auf dem Win- Bettlaken und Gardinen eine Maske ge- SAUER Raumausstattung GmbH auch Baumwoll-Handschuhe, nender Wochenmarkt eine Masken- näht. Es gab Mund-Nase-Bedeckungen Wilhelmstr. 2 - 4, 71364 Winnenden Acryl-Gesichtsschild, pflicht per Allgemeinverfügung (Blick- mit Blumen, Punkten, Streifen und Lo- 07195 - 31 22 mobile Hygieneschutzwand aus Acryl punkt Seite 10) erlassen. „Wir haben gos. Auch der Akkordeonspieler vor dem sauer-raumausstattung@t-online.de gute Erfahrungen mit der Maskenpflicht La Piazza und der Verkäufer der „Trott- auf dem Wochenmarkt am vergangenen war“-Zeitung trugen eine Maske. Es war TRADEPAS Verkauf Atemschutzmasken Donnerstag und Samstag gemacht. Viele ein geschäftiges Treiben unter Einhal- Hauptstr. 61, 71364 Winnenden an Privatpersonen. Abwicklung über: Kunden waren einsichtig und hatten eine tung der Sicherheitsabstände und Hygie- 07195/ 209 26 41 GGS Getränke Gaida Maske dabei“, sagt Oberbürgermeister nemaßnahmen zu beobachten. (er) 07195/ 971 49 81 Herzog-Philipp-Str. 45, 71364 Winnenden kastrati@tradepas.de (Birkmannsweiler im Industriegebiet) Manfred Häussler GmbH Stadtverwaltung Winnenden bereitet sich Linsenhalde 19, 71364 Winnenden Verkauf nur an Gewerbetreibende 07195 - 58 91 20 www.haeussler-dichtstoffe.de/ schrittweise für den Publikumsverkehr vor info@haeussler-dichtstoffe.de news/aktionen/ Ab dem 4. Mai 2020 öffnet das Rathaus schrittweise. Eine Vorsprache zur Be- www.haeussler-dichtstoffe.de arbeitung dringlicher Angelegenheiten ist weiterhin nur mit vorheriger Termin- vereinbarung möglich. Bürgerinnen und Bürger sind in diesem Zusammenhang verpflichtet einen Mundschutz zu tragen. Der Zugang ist über den Seiteneingang möglich und wird durch Einlasslotsen geregelt. Großes Engagement beim Projekt Die Kontaktnummern zur Terminvereinbarung mit den jeweiligen Ämtern sind: Hauptamt: 13-101 „Einander Helfen“ Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung: Zahlreiche Ehrenamtliche und der 104 Winnender und der Jugendgemein- Ordnungsrechtliche Angelegenheiten: 13-181 Jugendgemeinderat bringen sich derat zu ehrenamtlichem Engagement Standesamt: 13-370 während der Coronakrise für die Ge- bereiterklärt. „Es ist toll, dass so viele Bürgerservicestelle mit Ausländerbehörde: 13-185 meinschaft ein. Menschen helfen möchten. Wir konnten Coronavirus-Hotline: 13-280 bisher 18-mal zwischen Hilfesuchenden Amt für Schulen, Kultur und Sport: 13-141 Die Stadt Winnenden hat die Aktion und Helfenden vermitteln. Scheuen Sie Stadtentwicklungsamt: 13-162 „Einander Helfen“ ins Leben gerufen. sich nicht auch zukünftig nach Hilfe zu Amt für Grundstücksverkehr und Wirtschaftsförderung: 13-231 Alte Menschen Ü65, Behinderte, Kran- fragen, sollten Sie diese benötigen“, ap- Rechnungsprüfungsamt: 13-114 ke und Immunsupprimierte, aber auch Amt für Jugend und Familien: 13-151 pelliert Amtsleiterin Manuela Voith an Alleinstehende, Personen ohne Angehö- die Bürgerschaft. Stadtbauamt: 13-241 rige und Tierbesitzer Ü65, die Hilfe be- Amt für Soziales, Senioren und Integration: 13-355 Stadtkämmerei: 13-121 nötigen, dürfen sich gerne beim städti- Wer am Projekt ehrenamtlich teilneh- schen Amt für Soziales, Senioren und men möchte oder Hilfe braucht, meldet Alternativ können Termine auch über die Onlineterminvereinbarung auf der Integration melden. Zeitgleich bieten sich bitte telefonisch unter städtischen Homepage vereinbart werden. Die telefonische Erreichbarkeit ist Personen in dieser schwierigen Zeit ihre 07195-13301 Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr gegeben. Hilfe für Einkäufe, Botengänge und oder per E-Mail an: Gassirunden an. Insgesamt haben sich helfen@winnenden.de.
4 Donnerstag, 30. April 2020 Nummer 18 Gebühren für Kindertageseinrichtungen und schulische Einrichtungen für die Monate April und Mai ausgesetzt Bereits bezahlte Beträge werden erstattet Aufgrund der Verordnung der Landesre- eine erweiterte Notbetreuung möglich: die oder der Alleinerziehende einen prä- zum Fälligkeitszeitpunkt 1. Mai 2020 ab- gierung über infektionsschützende Maß- Beschäftigte in kritischer Infrastruktur senzpflichtigen Arbeitsplatz haben und zusehen. Bereits überwiesene Beträge nahmen gegen die Ausbreitung des Virus (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, für ihren Arbeitgeber unabkömmlich werden auf das Konto, welches für die SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - Co- Katastrophenschutz, medizinisches und sind. Überweisung verwendet wurde, zurück- ronaVO) sind seit dem 17. März 2020 pflegerisches Personal, Hersteller von erstattet. unter anderem alle Kindertageseinrich- für die Versorgung notwendiger Medi- Verwaltungsintern wurde festgelegt, tungen und schulische Betreuungsein- zinprodukten, Lebensmittelbranche und dass aufgrund dessen die Erhebung der Ergänzend wird darauf hingewiesen, richtungen in Winnenden geschlossen. Telekommunikation, Energie, Wasser, Gebühren für den Monat Mai, wie schon dass auch für alle Eltern, die ein Kind in Die Notbetreuung an Schulen wird fort- ÖPNV, Entsorgung) haben weiterhin im April, für diese Einrichtungen ausge- der erweiterten Notbetreuung haben, gesetzt und ab 27. April 2020 erweitert.vorrangig einen Anspruch auf einen setzt wird. Sofern der Stadt Winnenden gleich verfahren wird. Der Schulbetrieb wird ab 4. Mai 2020 Platz ihres Kindes in der Notbetreuung. ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, er- Zu gegebener Zeit wird der Gemeinderat sukzessive wiederaufgenommen. Darüber hinaus können Erziehungsbe- folgte zum Fälligkeitszeitpunkt 1. Mai über den Erlass der bisher ausgefallenen rechtigte einen Platz in der erweiterten 2020 keine Abbuchung der Beträge. aber nicht erhobenen Gebühren für die Die Kindertageseinrichtungen bleiben Notbetreuung beantragen, sofern beide Überweiser und Barzahler wurden gebe- Schließzeiten und die Notbereuungszei- weiterhin geschlossen, es ist lediglich Erziehungsberechtigte beziehungsweise ten, von einer Bezahlung der Beträge ten entscheiden. Mama, Papa, Die Stadt gratuliert Winnenden, Ortsteil Breuningsweiler was ist Corona? Anpflanzungen an Feldwegen zurückschneiden den Jubilaren: Die Pandemie Insbesondere entlang des Wiesenwegs Biberäcker 30.04.2020 kindgerecht erklärt Bäume, Sträucher und sonstige Anpflan- Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein zungen auf privaten Grundstücken dür- seitlicher Sicherheitsraum von mind. Maria und Anton Fritz, Winnenden- fen die Sicherheit des Straßenverkehrs 0,75 Metern einzuhalten. Birkmannsweiler ..... Eiserne Hochzeit nicht behindern. 02.05.2020 Häufig ragen von Bäumen und Sträu- Was für den Ortsbereich gilt, muss auch an Feldwegen beachtet werden, chern aus privaten Grundstücken Zweige Maria Tsimpiridou, Winnenden......... vor allem, wenn diese befahrbar sind. und Äste über die Grundstücksgrenze hi- ...............................................85 Jahre Hier gelten hinsichtlich des Licht- naus in den Gehweg oder in die Straße. 03.05.2020 raumprofils dieselben Regeln, wie an Nach § 11 Abs. 2 FStrG sowie § 28 Abs. Orts- oder Kreisstraßen. Erika Götz, Winnenden......... 80 Jahre 2 StrG Baden-Württemberg ist dies nicht Brigitta Schabel, Winnenden-Schel- zulässig, wenn dadurch die Sicherheit Die Grundstücksbesitzer werden auf ihre menholz.................................80 Jahre des Straßenverkehrs beeinträchtigt wer- Verpflichtungen zur Kontrolle und ggf. 06.05.2020 den kann. Um derartige Beeinträchtigun- zum Rückschnitt hingewiesen und gebe- gen zu vermeiden, muss bei öffentlichen ten, baldmöglichst Luise und Helmut Ziesel, Winnenden- Verkehrsflächen der Luftraum Birkmannsweiler ..... Eiserne Hochzeit spätestens aber bis - über den Fahrbahnen mind. bis 4,50 zum 10. Mai 2020 7 37 Meter, - über Geh- und Radwegen bis mind. Abhilfe zu schaffen. Gerade den ganz Kleinen fällt es schwer 2,50 Meter Höhe Sofern die Verkehrssicherheit durch Be- zu verstehen, warum sie auf einmal nicht von überhängenden Ästen und Zweigen wuchs beeinträchtigt wird, sind sofort HINWEIS AN DIE WINNENDER mehr in ihren geliebten Kindergarten freigehalten werden. Maßnahmen zu treffen. ALTERS- UND EHEJUBILARE: dürfen und warum sie keine Freunde Um einer Ansteckung mit dem Coro- mehr treffen können. navirus entgegenzuwirken, erfolgte in den vergangenen Wochen keine Aus- Eltern dagegen stellen sich oftmals die lieferung der Präsente der Stadt anläss- Frage, wie sie diese ganze Situation lich des 80., 85. und aller folgenden kindgerecht erklären können ohne in den Geburtstage sowie der Ehejubiläen. In Kindern Ängste zu wecken oder ihnen zu der kommenden Woche wird die Aus- schaden. lieferung durch städtische Mitarbeiter - unter Einhaltung der Abstands- und Der Autorin Ursula Leitl ist es gelungen, Hygieneregeln - wieder aufgenom- die Situation der Corona-Pandemie an- men, ebenso werden auch die noch schaulich in einer bezaubernden Ge- ausstehenden Präsente nach und nach schichte für Kindergartenkinder darzu- zugestellt. stellen. Als ehemalige Erzieherin und Mutter ist es ihr ein Anliegen, ihren Kin- dern die Angst vor der Krankheit zu neh- men und sie positiv in die Zukunft schau- Nachrichten aus dem en zu lassen. Gerne möchte sie diese Ge- schichte mit anderen teilen, damit auch Standesamt: andere Kinder der Pandemie nicht mehr ängstlich gegenüberstehen. Ein wirklich tolles Buch, nicht nur zum Wir kondolieren den Vorlesen, sondern zum gemeinsam darin Angehörigen von schmökern. Das Buch finden Sie unter: https:// Karl-Joachim Beyerle, www.winnenden.de/start/verwaltung- verstorben am 01.03.2020 politik/corona+kindgerecht.html
Nummer 18 Donnerstag, 30. April 2020 5 Gemeinsam Nähe(n) - Ein Projekt des Freundeskreis Flüchtlinge Leutenbach und Winnenden e.V. und der Stadtverwaltung Winnenden verlangsamen und durch umsichtiges beim Nähen helfen? Dann wenden Sie Handeln das Gesundheitssystem nicht zu sich an folgende Kontaktdaten: 07195- überlasten, damit für alle kranken Men- 13301 oder E-Mail: helfen@winnen- schen weiterhin eine gute Versorgung den.de oder info@freundeleuwi.org, do- gewährleistet werden kann. Professio- ris.dietrich@freundeleuwi.org, sigrid- nelle Atemschutzmasken sollten dem schorn@t-online.de. medizinischen/pflegerischen Bereich Sie möchten Spenden? Gerne können vorbehalten sein. Sie Ihre Spende an folgendes Konto Diese BMNM sind kein zertifizierter überweisen: Freundeskreis Flüchtlinge Mundschutz mit nachweislicher Virenre- Leutenbach-Winnenden e. V., KSK sistenz und sie eignen sich nicht für den Waiblingen, IBAN:DE03 6025 0010 Einsatz im medizinischen oder pflegeri- 0015 1539 28, BIC: SOLADES1WBN, schen Bereich. Aber sie können bis zu ei- Verwendungszweck: Gemeinsam Nä- nem gewissen Grad Risikogruppen oder he(n) hilfebedürftige Menschen vor einer Tröpfcheninfektion durch ihre Nach- barn, Angehörigen oder Helferinnen und Helfer schützen. Selbstverständlich müs- sen alle Trägerinnen und Träger der BMN-Masken die aktuellen Schutzmaß- nahmen und Handlungsempfehlungen Manuela Voith (Amtsleiterin des Amtes Soziales, Senioren und Integration) gemein) von Bund und Land beachten. sam mit Integrationsmanagerin Julia Doubrawa im Koordinationsbüro des Projektes. Nach jedem Einsatz die BMNM bitte 5 Minuten im Wasserbad auskochen oder Der Freundeskreis Flüchtlinge Leu- Damit ausreichend Masken produziert in der Waschmaschine bei 30 Grad reini- tenbach und Winnenden e.V. hat in werden können, bedarf es zahlreicher gen und bügeln zur Desinfizierung! Zusammenarbeit mit der Stadtver- ehrenamtlicher Näherinnen und Näher. Eine Wirksamkeitsgarantie kann nicht waltung Winnenden das Projekt „Ge- Die Ehrenamtlichen verbrachten einen garantiert werden. meinsam Nähe(n)“ ins Leben gerufen. BMNM sind kein Infektionsschutz für Nachmittag bei der ortsansässigen Än- Ehrenamtliche Näherinnen und Nä- die Trägerinnen und Träger der Masken, derungsschneiderei Recep und erstellten her engagieren sich beim Nähen von aber sie verringern die Gefahr, andere die ersten BMNM. Aber auch drei ge- Behelfs-Mund-Nasen-Masken ungewollt zu infizieren. So können sie flüchtete Frauen aus einer Flüchtlings- (BMNM). auch die Infektionsgefahr für sogenannte unterbringung unterstützen uns tatkräftig Die Stadtverwaltung Winnenden hat für systemrelevante Personen, zum Beispiel beim Nähen der BMNM. das Projekt rund 420 Meter Bio-Baum- für Kassiererinnen und Kassierer oder Durch das Projekt „Gemeinsam Nä- wollstoff bei der Firma Raumausstat- Pflegekräfte bei Alltagskontakten verrin- he(n)“ sollen Spenden generiert werden. tung Sauer erworben. Die Firma Raum- gern! Diese Spenden erhält der Freundeskreis Sie wollen Teil des Netzwerkes sein und Produktion der ersten BMNM. ausstattung Sauer schneidet die Stoffe Flüchtlinge Leutenbach und Winnenden zu, damit eine Erleichterung beim Nähen e.V.. Dieser leitet diese weiter an das für die ehrenamtlichen Näherinnen und Projekt „Uganda-Masken“ zur Unter- Näher gegeben ist. Auch die Firma stützung von Menschen in Afrika. Die Schwabendruck nimmt am Projekt „Ge- Coronawelle wird dort erst noch erwar- meinsam Nähe(n)“ teil und verleiht den tet. Durch diese Spenden können BMNM einen Logoaufdruck unter dem Schutzvorkehrungen getroffen werden. Motto „Einander.Helfen“. Dieser Auf- Das Amt für Soziales, Senioren und Inte- druck soll zum einen Appellieren unsere gration bedankt sich bei allen ehrenamt- Mitmenschen zu schützen, zum anderen lichen Näherinnen und Näher für das äu- soll dieser an die vergangenen Heimatta- ßerst große Engagement. Nur gemein- ge im letzten Jahr erinnern. sam, auch wenn mit Abstand, kann diese Insgesamt soll das Projekt eine Produk- Zeit überstanden werden. tion von rund 6.000 BMNM ergeben. Die Masken werden derzeit an die städ- tischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ein wichtiger Hinweis: Gemeinsam Nähe(n) in ei) sowie an die Marktschicker und teilwei- Wir alle können gemeinsam etwas dafür ner Flüchtlingsunterbrin) se an Einzelhändler verteilt. tun, die Verbreitung von COVID-19 zu gung. AWRM öffnet weitere Entsorgungseinrichtungen Bereits seit Montag, 20. April, sind die De- chen Abfälle und Wertstoffe angenom- deröffnungszeiten montags, mittwochs nur per EC-Karte gezahlt werden. Eine ponien Schorndorf und Winnenden wieder men, auch Biokompost kann geholt wer- und freitags jeweils von 9 bis 12 Uhr und Barzahlung ist nicht möglich. Zum Eigen- für Privatanlieferer geöffnet. Der Betrieb den. Ab Montag, 4. Mai, sind alle Depo- 13 bis 16 Uhr. Ab 2. Mai öffnen alle schutz sowie zum Schutz der Mitarbeiten- läuft erfreulicherweise reibungslos, die An- nien wieder regulär geöffnet, d.h. die vo- Häckselplätze wieder planmäßig. Die De- den auf den Anlagen werden alle Anliefe- lieferer verhalten sich vorbildlich und hal- rübergehende Öffnung am Vormittag auf ponie Kaisersbach bleibt an diesem Tag rer darum gebeten, Alltagsmasken oder ten die vorgeschriebenen Hygienevor- der Deponie Schorndorf entfällt ab die- geschlossen. andere Mund-Nasen-Bedeckungen zu tra- schriften ein. Auf Grundlage dieser durch- sem Zeitpunkt. Ebenfalls ab 4. Mai wer- Für die Bürgerinnen und Bürger des gen. „Schon jetzt ein großes Dankeschön weg positiven Entwicklung werden nun den sämtliche Recyclinghöfe im Rems- Rems-Murr-Kreises bedeutet dies, dass dafür, dass Sie uns unterstützen, indem schrittweise weitere Anlagen der AWRM Murr-Kreis sowie die Problemmüllsam- ab Montag, 4. Mai, alle Entsorgungsein- Sie sich an die Vorgaben halten“, so die für die privaten Haushalte geöffnet. melstellen in Backnang, Urbach und Win- richtungen wieder wie üblich geöffnet AWRM. So geht es in den nächsten Tagen weiter: nenden zu den üblichen Zeiten wieder ge- sind. Für Fragen steht die Abfallberatung der Bereits am Freitag, 24. April, öffnet die öffnet. Um die aktuell geltenden Hygienevorga- AWRM unter Tel. 07151/501-9535 oder Problemmüllsammelstelle in Waiblingen Für die Häckselplätze Aspach, Fellbach, ben und vorgegebenen Mindestabstände per E-Mail unter info@awrm.de zur Ver- und hat dann wieder wie gewohnt diens- Schorndorf-Haubersbronn, Urbach, einhalten zu können, gibt es auf allen An- fügung. Die aktuellen Öffnungszeiten tags, freitags und samstags geöffnet. Waiblingen, Weinstadt-Endersbach und lagen nach wie vor Zugangsbeschränkun- können jeweils auch auf der AWRM-In- Direkt am Montag, 27. April folgt die De- Winterbach sowie für die Grüngutannah- gen, d.h. es muss auf alle Fälle mit Warte- ternetseite www.awrm.de oder in der Ab- ponie Backnang-Steinbach. Ab diesem me auf der Deponie Kaisersbach gelten zeiten gerechnet werden. Gebühren- fall-App der AWRM nachgelesen wer- Zeitpunkt werden dort wieder die übli- noch bis einschließlich 29. April die Son- pflichtige Anlieferungen können aktuell den.
6 Donnerstag, 30. April 2020 Nummer 18 Regulärer Schultagesfahrplan Achtung! Heute Redaktionsschluss - im VVS ab 4. Mai 2020 bitte unbedingt beachten! Dem VVS ist es in enger Abstimmung zitäten angeboten werden. Diesen Kapa- mit den zuständigen Verkehrsunterneh- zitäten werden in den Wochen bis zu den Wegen des Feiertags am Freitag, 1. Später eingehende Texte können lei- men und Aufgabenträgern gelungen, ab Pfingstferien schätzungsweise rund 20 Mai 2020, erscheint der Blickpunkt der nicht mehr berücksichtigt werden. Montag, 4. Mai 2020, im regionalen Prozent des regulären Schülerverkehrs- zwar am Donnerstag, 7. Mai 2020. Je- Für Ihr Verständnis bedanken wir uns Busverkehr wieder zum regulären Schul- aufkommens gegenüberstehen. Somit doch muss der Redaktionsschluss aus im Voraus. tagesfahrplan zurückzukehren. Dieser kann der ÖPNV in Summe einen wichti- drucktechnischen Gründen auf Don- umfasst neben dem regulären Linienver- gen Beitrag zur Einhaltung der weiterhin nerstag, 30. April 2020, 18.00 Uhr, Stadtverwaltung Winnenden kehr sämtliche Schul- und Verstärker- geltenden Abstandsgebote leisten. Aller- vorverlegt werden. - Blickpunkt-Redaktion - busse incl. der separaten Schülerver- dings können diese bei einer insgesamt kehrslinien (sog. „A“-Linien). steigenden Nachfrage in den Bussen nicht durchgängig gewährleistet werden, Das Landratsamt informiert: Damit können ab Montag für die Schü- weshalb die Landesregierung das Tragen lerbeförderung 100 Prozent der norma- einer Maske oder Mund-Nasen-Bede- lerweise zur Verfügung stehenden Kapa- ckung im ÖPNV vorgeschrieben hat. Mehr Rücksicht auf Landwirte und Nahrungsproduktion erbeten Das Sportamt teilt mit: In Corona-Zeiten sind besonders viele Rücksichtnahme und Verständnis. Das Zwei- und Vierbeiner in der Natur un- Landratsamt Rems-Murr-Kreis bittet da- Regenerationsmaßnahmen 2020 für die Rasensportplätze terwegs: Das erfordert rücksichtsvolles her alle Beteiligten um gegenseitige in Winnenden und den Stadtteilen Verhalten - auch zum Schutz der Fut- ter- und Nahrungsmittel Rücksichtnahme und ein tolerantes Mitei- nander. Wichtige Grundsätze für diese In Absprache mit dem Stadtbauamt wur- - Sportzentrum Hertmannsweiler: Auch in Zeiten von Corona gibt es für die Verhaltensregeln sind übrigens auch ge- den folgende Termine für die diesjähri- Neuer Platz = 8.6. - 10.7. landwirtschaftlichen Betriebe im Rems- setzlich geregelt: So ist etwa im Landes- gen Nutzungssperren auf unseren Rasen- Alter Platz = 13.7.- 14.8. Murr-Kreis derzeit einiges zu erledigen. naturschutzgesetz sowie im Landwirt- Neben der Aussaat verschiedener Feld- schafts- und Landeskulturgesetz festge- plätzen festgelegt. - Sportzentrum Höfen: kulturen sowie dem Pflanzenschutz und legt, dass Wiesen, Äcker, Obstanlagen Während der Zeitdauer dieser Regenera- Rasenspielfeld = 28.6 - 2.8. der Düngung im Ackerbau stehen für die und Weingärten während der Nutzzeit tionsmaßnahmen gilt: Futterbaubetriebe nun auch der erste grundsätzlich nicht beziehungsweise nur - Nutzungsverbot der Plätze (s. Sperrhin- - Sportzentrum Breuningsweiler: Schnitt der Grünlandflächen und für die auf Wegen betreten werden dürfen. weise vor Ort) Rasenspielfeld = nur eingeschränkte Obst- und Weinbaubetriebe wichtige Das gilt auch für Hunde: Auf diesen Flä- - keine Belegungen im Sperrzeitraum Maßnahmen, in 2020 ohne Sperrung Pflege- und Kulturarbeiten an. All diese chen werden schließlich Futter- und Nah- - Nur eine dauerhafte Sperre ohne Unter- - Sportzentrum Winnenden Arbeiten dienen der Erzeugung qualitativ rungsmittel produziert - die sollen nicht brechung garantiert auch eine erfolgrei- Rasenplätze II und II (gleichzeitig) hochwertiger Lebensmittel, deren sys- durch Hundekot verunreinigt oder durch che Regeneration temrelevante Bedeutung gerade in Kri- unachtsame Betretung zerstört werden. = 1.6. - 26.6. senzeiten besonders deutlich wird. Die Auch sonstige Hinterlassenschaften und Regenerationssperren Stadion und Bolzplatz = 30.7. - 4.9. Arbeiten finden oft mit großen Maschi- Abfälle auf landwirtschaftlichen Flächen für Rasenspielfelder im Jahr 2020: nen und häufig unter Zeitdruck statt. können erhebliche Gefahren für Mensch - Sportzentrum Birkmannsweiler: Alle Vereine und sonstige Nutzer wer- Gleichzeitig nutzen viele Menschen die und Tier zur Folge haben. Fremdstoffe Platz Talaue = 8.6. - 13.7. den dringend um Beachtung der Phasen mit Arbeit im Homeoffice, Kurz- und Verunreinigungen in Futterbeständen Platz Jahnstraße = 13.7. - 18.8. Sperrhinweise gebeten! arbeit oder aufgrund des Mangels an können etwa Ursache für Infektions- sonstigen Freizeitaktivitäten, um sich in krankheiten oder Verletzungen der land- der Natur zu bewegen. Joggen, Fahrrad- wirtschaftlichen Nutztiere sein und au- Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter fahren oder Spazierengehen sind vor al- lem aufgrund des perfekten Frühlingswet- ßerdem Maschinenschäden, hohe Kosten und viel Ärger verursachen. Menschen bis zum 30. Juni 2020 möglich ters und der positiven Effekte von Bewe- gung an der frischen Luft auf die Gesund- Ein gutes Miteinander ist letztendlich auch eine Form der Wertschätzung für die Arbeitgeber können Anzeigen für die zuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote heit eine willkommene und sinnvolle Ab- wichtigen Aufgaben der Landwirte. Der Beschäftigung schwerbehinderter nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber wechslung vom Corona-Alltag. Rems-Murr-Kreis zeigt den Landwirten Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstat- gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Aus diesem Grund gibt es derzeit deutlich und Direktvermarktern seine Dankbarkeit ten. Gleiches gilt für die Zahlung der Integrations-/Inklusionsämter zahlen. mehr Begegnungen zwischen landwirt- aktuell in besonderer Form: Die Will- Ausgleichsabgabe. Aktuell sind Arbeitgeber aufgrund der schaftlichen Maschinen und Freizeitsu- kommensschilder an Kreisgrenzen sind Gemeinsam unterstützen die Bundesagen- Pandemie Sars-CoV-2 mit einer Vielzahl chenden auf den Feldwegen. Diese Be- seit Ostern um einen Hinweis auf heimi- tur für Arbeit (BA) und die Integrations- unterschiedlicher Probleme beschäftigt, z. gegnungen sind nicht immer ganz unpro- sche Produkte ergänzt: Regional genie- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der B. Schließungen von Einrichtungen/Ge- blematisch und verlangen vor allem ßen. aktuellen Situation bei den Anzeigen zur schäften, Unterbrechung von Lieferket- Beschäftigung schwerbehinderter Men- ten, Mitarbeitende im Homeoffice. Diese schen. Die BA und die Integrations- und Widrigkeiten erschweren auch die fristge- Die Agentur für Arbeit informiert: Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzei- rechte Erstattung der Anzeige und Zah- gen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni lung der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX. Berufsberatung – 2020 abgegeben werden. Gleiches gilt für Aufgrund der aktuellen Situation in Folge Direkt erreichbar für Sie und Ihre Kinder die Zahlung der Ausgleichsabgabe. der Sars-CoV-2 Pandemie wird seitens der Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem BA und der Integrations-/ Inklusionsämter Gerade in der jetzigen Situation machen • Erarbeitung von beruflichen Alternati- Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsver- akzeptiert, dass Anzeigen für das Anzei- sich viele Eltern und Jugendliche Gedan- ven fahren wegen einer verspäteten Abgabe gejahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 ken, wie es nach der Schule weitergehen • Beratung zu weiterführenden Schulen einleiten wird und die Integrations- und bis spätestens 30. Juni 2020 erstattet soll. Auch wenn eine persönliche Bera- • Beratung zu möglichen Studiengängen Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April werden. Gleiches gilt für die Zahlung der tung zurzeit nicht stattfinden kann, ist die • Was muss ich beachten, wenn ich mich bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszu- Ausgleichsabgabe. Bei einer Anzeigeer- Berufsberatung für Sie und Ihre Kinder in an weiterführenden Schulen anmelden schläge erheben werden. stattung bis spätestens 30. Juni 2020 wird allen Fragen der Ausbildung und des Stu- will? Die Förderung der Beschäftigung von das Versäumen der Anzeigepflicht zum diums für Sie da. • Was hat es mit dem NC bei der Studien- schwerbehinderten und gleichgestellten 31. März 2020 für das Anzeigejahr 2019 bewerbung auf sich? Menschen wird dadurch nicht beeinträch- nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Am 06.05.2020 von 13:00 Uhr bis 16:00 • Überbrückungsmöglichkeiten bis zur tigt werden. Ebenfalls werden von den Integrations-/ Uhr stehen die Profis der Berufsberatung Aufnahme einer Ausbildung Arbeitgeber mit durchschnittlich mindes- Inklusionsämtern bei Erstattung der An- der Agentur für Arbeit Waiblingen am Te- • Beratung zu Fördermöglichkeiten tens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich ver- zeige für das Anzeigejahr 2019 bis spätes- lefon für ihre Fragen zur Verfügung und • Vermittlung von Ausbildungsstellen pflichtet, auf mindestens fünf Prozent der tens 30. Juni 2020 keine Säumniszuschlä- geben Tipps und Informationen z. B. zu Arbeitsplätze schwerbehinderte Men- ge erhoben. Die Förderung der Beschäfti- folgenden Themen: Natürlich können Sie uns auch außerhalb schen zu beschäftigen. Zur Überprüfung gung von Menschen mit Behinderungen • Orientierung über berufliche Möglich- dieser Zeit über die Hotline +497151 9519 der Beschäftigungspflicht haben diese Ar- wird dadurch nicht beeinträchtigt werden. keiten und Fragen der Berufswahl 900 oder unser Teampostfach: Waiblin- beitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit • Klärung individueller Fähigkeiten und gen.Berufsberatung-vor-dem-Erwerbsle- 31. März 2020 der Agentur für Arbeit an- auf Twitter. Eignung für bestimmte Berufe ben@Arbeitsagentur.de erreichen.
Nummer 18 Donnerstag, 30. April 2020 7 Amtliche Bekanntmachung Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1 vom 17. März 2020 (in der ab 27. April 2020 gültigen Fassung) Aufgrund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Sozialwesen sowie (3) Sofern die Betreuungskapazitäten der Ein- sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektions- 2. das Ministerium für Ländlichen Raum und richtung nicht ausreichen, um für alle nach Ab- dennoch uneingeschränkt möglich ist. schutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen satz 2 teilnahmeberechtigten Kinder die Teil- (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 Bildungsbereich. nahme an der erweiterten Notbetreuung zu er- (7) Für die erweiterte Notbetreuung in der Kin- des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I möglichen, sind vorrangig die Kinder aufzu- dertagespflege gelten die Absätze 2 bis 5 ent- S. 148) geändert worden ist, wird verordnet: (4) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, nehmen, sprechend mit der Maßgabe, dass die in der deren bisher besuchte Einrichtung einem Be- 1. bei denen mindestens einer der Erzie- Pflegeerlaubnis vorgesehene Kinderzahl, ma- §1 triebsverbot unterliegt und für die nach den hungsberechtigten oder die oder der Al- ximal jedoch fünf Kinder in konstant zusam- Einstellung des Betriebs an Schulen, Absätzen 1 bis 3 sowie § 1a keine Ausnahme mengesetzten Gruppen betreut werden dür- leinerziehende in der kritischen Infrastruktur Kindertageseinrichtungen und Kinderta- vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Ein- nach Absatz 8 tätig und unabkömmlich ist, fen. gespflegestellen richtungen nicht betreten. Die Personensorge- 2. für die der örtliche Träger der öffentlichen berechtigten haben für die Beachtung der Be- Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme (8) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz (1) Bis zum Ablauf des 3. Mai 2020 sind tretungsverbote zu sorgen. an der Notbetreuung zur Gewährleistung 2 Satz 1 Nummer 2 sind insbesondere 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchfüh- des Kindeswohls erforderlich ist oder (5) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 3. die im Haushalt einer oder eines Alleiner- 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverord- rung außerunterrichtlicher und anderer nung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- ziehenden leben. schulischer Veranstaltungen an den öffent- Energie, Wasser, Ernährung, Informations- nung die Dauer der Untersagung nach Absatz lichen Schulen, Schulkindergärten, Grund- 1, auch zeitlich gestuft, zu verlängern sowie Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrich- technik und Telekommunikation, Gesund- schulförderklassen und den Schulen sowie deren Bedingungen festzulegen und die Aus- tung nicht ausreichen, um die nach den Satz 1 heit, Finanz- und Versicherungswesen, Schulkindergärten in freier Trägerschaft, gestaltung der Notbetreuung nach § 1a anzu- Nummer 1 bis 3 teilnahmeberechtigten Kinder Transport und Verkehr, 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nicht- passen. Das Recht der zuständigen Behör- aufzunehmen, entscheidet die Gemeinde, in 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen schulische Zwecke, den, weitergehende Maßnahmen nach dem der die Einrichtung ihren Sitz hat, nach pflicht- und pflegerischen Versorgung einschließ- 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt gemäßem Ermessen über die Aufnahme der lich der zur Aufrechterhaltung dieser Ver- sowie Kindertagespflege und hiervon unberührt. sorgung notwendigen Unterstützungsberei- 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der Kinder. che, der Altenpflege und der ambulanten verlässlichen Grundschule, flexiblen Nach- § 1a (4) Die erweiterte Notbetreuung erstreckt sich Pflegedienste, auch soweit sie über die Be- mittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Erweiterte Notbetreuung in der Regel auf den Zeitraum des Betriebs stimmung des Sektors Gesundheit in § 6 Schule untersagt. (1) Für Schülerinnen und Schüler an Grund- der Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 oder § BSI-KritisV hinausgeht, schulen, in Grundschulstufen an Sonderpäda- 1a, den sie ersetzt, und kann darüber hinaus 3. die ambulanten Einrichtungen und Dienste (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht gogischen Bildungs- und Beratungszentren, auch die Ferienzeiträume sowie Sonn- und der Wohnungslosenhilfe, die Leistungen für Schulen an nach § 28 des Kinder- und Ju- Grundschulförderklassen, Schulkindergärten Feiertage umfassen. Sie findet in der jeweili- nach §§ 67 ff. des Zwölften Buchs Sozialge- gendhilfegesetzes für Baden-Württemberg und in den Klassenstufen 5 bis 7 an den auf gen Einrichtung, die das Kind bisher besucht setzbuch erbringen, sowie gemeindepsy- anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit der Grundschule aufbauenden Schulen sowie hat, durch deren Personal und in konstant zu- chiatrische und sozialpsychiatrische Ein- die Schüler ganzjährig das Heim besuchen so- für Kinder in Kindertageseinrichtungen und sammengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen richtungen und Dienste, die einem Versor- wie Sonderpädagogische Bildungs- und Be- Kindertagespflege, soweit sie noch nicht wie- hiervon sind nur in besonders zu begründen- gungsvertrag unterliegen, und ambulante ratungszentren mit Internat, die ganzjährig ge- der am Betrieb der Einrichtung oder der Ta- den Fällen zulässig und sind von der jeweili- Einrichtungen und Dienste der Drogen- und öffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht gespflegestelle teilnehmen, wird eine erwei- gen Einrichtungsleitung im Benehmen mit Suchtberatungsstellen, für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, terte Notbetreuung eingerichtet. dem Träger der Einrichtung zu entscheiden. 4. Regierung und Verwaltung, Parlament, Or- Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinder- gane der Rechtspflege, Justizvollzugs- und krankenpflege, Entbindungspflege (Hebam- (2) Berechtigt zur Teilnahme an der erweiter- (5) Die in der erweiterten Notbetreuung zuläs- Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen men), Notfallsanitäter, Schulen zur Ausbil- ten Notbetreuung sind Kinder, deren Erzie- sige Gruppengröße beträgt bei Kindertages- sowie notwendige Einrichtungen der öffent- dung von medizinisch-technischen Assisten- hungsberechtigte beide einrichtungen höchstens die Hälfte der in der lichen Daseinsvorsorge (einschließlich der ten und pharmazeutisch-technischen Assis- 1. einen Beruf ausüben, dessen zugrundelie- Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengrö- Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Num- tenten, soweit dort Schüler und Schülerinnen gende Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der ße, in Schulen höchstens die Hälfte des für die mer 4 IfSG) sowie die in den § 1 Absatz 1 geprüft und unterrichtet werden, deren Ab- kritischen Infrastruktur nach Absatz 8 bei- Regelklassen der jeweiligen Schulart maß- genannten Einrichtungen, soweit Beschäf- schluss oder deren Kenntnisprüfung im Rah- trägt, und sie unabkömmlich sind oder geblichen Klassenteilers. Die gemeinsamen tigte von ihrem Dienstherrn oder Arbeitge- men des Anerkennungsverfahrens ausländi- 2. eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen ber unabkömmlich gestellt werden, scher Berufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbil- außerhalb der Wohnung wahrnehmen und des Kommunalverbands für Jugend und So- 5. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) so- dabei unabkömmlich sind ziales Baden-Württemberg, der Unfallkasse wie Notfall- /Rettungswesen einschließlich dung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultus- Baden-Württemberg und des Landesgesund- Katastrophenschutz, sowie die Einheiten ministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für und sie durch ihre berufliche Tätigkeit an der heitsamtes Baden-Württemberg sowie die Hy- und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar die Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- Betreuung gehindert sind. Der Unabkömm- gienehinweise des Kultusministeriums für die oder unmittelbar wegen der durch das Co- ratungszentren mit den Förderschwerpunkten lichkeit beider Erziehungsberechtigten nach Schulen in ihrer jeweils aktuellen Fassung rona-Virus SARS- CoV-2 verursachten Epi- emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Satz 1 steht es gleich, wenn eine Person al- sind zu beachten. Die Einrichtungsleitung demie im Einsatz sind, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und leinerziehend ist und sie die Voraussetzungen kann im Benehmen mit dem Träger der Ein- 6. Rundfunk und Presse, motorische Entwicklung, Schülerinnen und nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 erfüllt. Das Vor- richtung und der Gemeinde die Gruppengröße 7. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unterneh- Schüler in längerer Krankenhausbehandlung liegen der Voraussetzungen nach Satz 1 ist reduzieren, sofern dies erforderlich ist, um die- men für den ÖPNV und den Schienenper- sowie die entsprechenden Einrichtungen des durch Vorlage einer entsprechenden Be- se Schutzhinweise einzuhalten. Beim gemein- sonenverkehr sowie Beschäftigte der loka- frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern dies scheinigung des Arbeitgebers beziehungswei- samen Verzehr von Speisen ist sicherzustel- len Busunternehmen, sofern sie im Linien- aufgrund des besonderen Förder- und Betreu- se des Dienstherrn zu belegen. Bei selbstän- len, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Me- verkehr eingesetzt werden, ungsbedarfs erforderlich ist. dig oder freiberuflich Tätigen tritt an die Stelle tern zwischen den Tischen besteht und die 8. die Straßenbetriebe und Straßenmeisterei- der Bescheinigung nach Satz 3 die eigene Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand en sowie (3) Das Kultusministerium kann zur Durchfüh- Versicherung, dass die Voraussetzungen von 1,5 Metern zwischen den Personen ge- 9. das Bestattungswesen. rung schulischer Abschlussprüfungen Aus- nach Satz 1 vorliegen. Die Erziehungsberech- währleistet ist. nahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 tigten nach Satz 1 und Alleinerziehende nach (9) Das Kultusministerium kann durch Rechts- zulassen. Dasselbe gilt für Satz 2 haben darüber hinaus zu versichern, (6) Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der verordnung über die in Absatz 8 genannten 1. das Sozialministerium in Bezug auf Ge- dass eine familiäre oder anderweitige Betreu- Kindertagesstättenverordnung kann in der er- Bereiche hinaus weitere Bereiche der kriti- sundheitsberufeschulen und Schulen für ung nicht möglich ist. weiterten Notbetreuung abgewichen werden, schen Infrastruktur lageangepasst festlegen. 1) nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten von Artikel 1 der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23. April 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung)
8 Donnerstag, 30. April 2020 Nummer 18 (10) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, 2. in den Verkaufsräumen von Ladengeschäf- Durchführung von Veranstaltungen zur Aus- Einrichtungen; untersagt ist auch jede deren bisher besuchte Einrichtung einem Be- ten und allgemein in Einkaufszentren eine bildung oder Qualifikation für Berufe ein- sonstige Ausübung des Prostitutionsge- triebsverbot unterliegt und für die keine Aus- nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine schließlich von Prüfungen Ausnahmen von werbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des nahme nach dieser Verordnung vorgesehen vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung den Verboten nach den Absätzen 1 und 2 so- Prostituiertenschutzgesetzes, ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen wie § 4 Absatz 1 Nummer 2 zulassen. 10.Gaststätten und ähnliche Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtig- tragen, wenn dies nicht aus medizinischen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, ten haben für die Beachtung der Betretungs- Gründen oder aus sonstigen zwingenden (6) Die zuständigen Behörden können aus Clubs, Diskotheken und Kneipen, verbote zu sorgen. Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz 11.Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tier- §2 anderweitiger mindestens gleichwertiger bau- vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach parks und Anbieter von Freizeitaktivitäten Hochschulen und Akademien des Landes licher Schutz besteht. den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichti- (auch außerhalb geschlossener Räume), (1) Der Studienbetrieb in den Universitäten, ger Grund liegt insbesondere vor, wenn Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Mu- (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind 1. Versammlungen und sonstige Veranstal- 12.alle weiteren Verkaufsstellen des Einzel- sikhochschulen, Hochschulen für angewandte Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen tungen der Aufrechterhaltung der kritischen handels, die nicht zu den in Absatz 3 ge- Wissenschaften, der DHBW und den Akade- von jeweils mehr als fünf Personen vorbehalt- Infrastruktur im Sinne von § 1a Absatz 8 nannten Einrichtungen gehören, mien des Landes bleibt bis zum 3. Mai 2020 lich des Selbstorganisationsrechts des Land- dienen oder 13.öffentliche Spiel- und Bolzplätze, ausgesetzt; er wird ab 20. April 2020 in digi- tages und der Gebietskörperschaften bis zum 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Ver- 14.Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massa- talen Formaten wiederaufgenommen. Bereits 3. Mai 2020 verboten. Ausgenommen von die- anstaltungen handelt und eine Verlegung gestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, begonnener Studienbetrieb wird in digitalen sem Verbot sind Veranstaltungen und sonsti- des Termins nicht möglich ist. Studios für kosmetische Fußpflege sowie Formaten fortgesetzt. Praxisveranstaltungen, ge Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Sonnenstudios, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Personen § 3a 15.Beherbergungsbetriebe, Campingplätze Hochschulen erfordern (z. B. Laborpraktika, Verordnungsermächtigung für Maßnah- und Wohnmobilstellplätze; eine Beherber- 1. in gerader Linie verwandt sind, wie bei- Präparierkurse), sind nur unter besonderen men für Ein- und Rückreisende gung darf ausnahmsweise zu geschäftli- spielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Schutzmaßnahmen möglich, wenn sie zwin- Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz chen, dienstlichen oder, in besonderen Enkelkinder oder Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen, gend notwendig sind. Mensen und Cafete- 1 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander le- rien bleiben bis 3. Mai 2020 geschlossen. Un- unbeschadet der §§ 5 und 6 Maßnahmen für und ben ter Einhaltung der zum Zwecke des Infektions- sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des 16.Betrieb von Reisebussen im touristischen schutzes gebotenen Regelungen können Zu- Coronavirus zu erlassen, insbesondere Verkehr. oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder sammenkünfte zur Durchführung von Hoch- 1. die Absonderung von Personen, die aus ei- Partner. Die Untersagung nach Satz 1 gilt na- schulzugangsverfahren, Aufnahmeprüfungen mentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, nem Staat außerhalb der Bundesrepublik (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 und Auswahlverfahren, einschließlich Studier- sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen so- Deutschland einreisen, in geeigneter Weise Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- fähigkeitstests, sowie von Forschung und Leh- gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG, nung, auch über den Zeitraum nach Absatz 1 wie öffentlichen und privaten Bildungseinrich- re, einschließlich Prüfungen, die vom Rektorat tungen außerhalb der in §§ 1 und 1a genann- 2. die Pflicht von Personen nach Nummer 1 hinaus, bis zum Außerkrafttreten dieser Ver- ausnahmsweise zugelassen werden, stattfin- ten Bereiche. gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei ordnung den Betrieb den, wenn diese nicht durch Einsatz elektroni- den für sie zuständigen Behörden zu mel- 1. anderer als der in Absatz 1 genannten Ein- scher Informations- und Kommunikationstech- den und auf das Vorliegen der Vorausset- richtungen zu untersagen oder ihn von der nologien ersetzbar sind. (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, An- zungen für die Absonderung hinzuweisen, Einhaltung von Auflagen abhängig zu ma- sammlungen und sonstige Zusammenkünfte, 3. die Beobachtung von Personen nach Num- chen oder, (2) In Gebäuden und auf dem Gelände der mer 1 gemäß § 29 IfSG und 2. im Einvernehmen mit dem zuständigen Mi- Hochschulen sind unbeschadet von Absatz 1 wenn sie 1. der Aufrechterhaltung des Arbeits- und 4. berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nisterium, den Betrieb von Einrichtungen alle Veranstaltungen, Ansammlungen und nach Nummer 1 gemäß § 31 IfSG ein- nach Absatz 1 ausnahmsweise unter Aufla- sonstigen Zusammenkünfte von jeweils mehr Dienstbetriebs oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schließlich solcher, die sich gegen Perso- gen zu gestatten. als fünf Personen bis zum 3. Mai 2020 verbo- nen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb ten. Dies gilt nicht für Gebäude und Einrich- oder der Daseinsfür- oder -vorsorge oder 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er von Baden-Württemberg haben, (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind tungen der Universitätsklinika und sonstige ausgenommen: kritische Einrichtungen im Sinne von § 1 Ab- nicht nach dieser Verordnung untersagt ist, sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen ein- satz 6. § 3 Absätze 3 und 6 findet entspre- zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer 1 gilt schließlich weiterer Anordnungen hierzu ge- 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Ge- chende Anwendung. mäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzuschreiben; da- tränke einschließlich Bäckereien, Metzge- insbesondere für Veranstaltungen, Ansamm- reien, bei können auch Bußgeldbewehrungen für (3) Zur Durchführung von Abschlussprüfun- lungen und sonstige Zusammenkünfte der den Fall von Zuwiderhandlungen vorgesehen 2. Wochenmärkte und Hofläden einschließ- gen können ferner Ausnahmen von Absatz 1 Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Notarin- werden. lich mobiler Verkaufsstellen für landwirt- und 2 zugelassen werden nen und Notare des Landes. Er gilt außerdem schaftliche Produkte, für Veranstaltungen, die der medizinischen 3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich sol- 1. vom Innenministerium in Bezug auf die Versorgung dienen wie beispielsweise Veran- §4 Schließung von Einrichtungen che des Online-Handels, Hochschule der Polizei Baden-Württem- staltungen zur Gewinnung von Blutspenden, 4. der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, berg und wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 3. Mai 2020 für den Publikumsverkehr Cafés und Eisdielen, 2. vom Justizministerium in Bezug auf die Infektionen im Sinne von § 4 Absatz 5 getrof- 4a.Kantinen für Betriebsangehörige oder An- Hochschule für Rechtspflege Schwetzin- fen werden. untersagt: gehörige öffentlicher Einrichtungen, wobei gen. 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbeson- § 1a Absatz 5 Satz 4 entsprechende An- (4) Veranstaltungen und sonstige Ansamm- dere Museen, Theater, Schauspielhäuser, wendung findet, (4) Über die Nachholung von ausgefallenen lungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Freilichttheater, 5. Ausgabestellen der Tafeln, Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet die Zusammenkünfte anderer Glaubensge- 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbe- 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, die Hochschule in eigener Verantwortung. Die meinschaften sind bis zum 3. Mai 2020 grund- sondere Akademien, Fortbildungseinrich- Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen Hochschulen sorgen im Rahmen des recht- sätzlich untersagt. Das Kultusministerium wird tungen, Volkshochschulen, Musikschulen für die medizinische Fußpflege, lich und tatsächlich Möglichen dafür, dass die gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch und Jugendkunstschulen, 6a.Einzelhändler für Gase, insbesondere für Studierenden alle im Sommersemester 2020 Rechtsverordnung unter Auflagen zum Infekti- 3. Kinos, medizinische Gase, vorgesehenen Studienleistungen gegebenen- onsschutz abweichende Regelungen von den 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und 7. Tankstellen, falls in modifizierter Form erbringen können Absätzen 1 und 2 und von Satz 1 für Veran- Spaßbäder, Saunen, 7a.der Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahr- und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet staltungen und sonstige Ansammlungen in 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen rädern, ist. Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusam- und Sportstätten, insbesondere Fitness- 8. Banken und Sparkassen sowie Service- menkünfte anderer Glaubensgemeinschaften studios sowie Tanzschulen, und ähnliche stellen von Telekommunikationsunterneh- §3 sowie für alle Bestattungen, Totengebete, Lei- Einrichtungen, men, Verbot des Aufenthalts im öffentlichen chenwaschungen sowie Aufbahrungen festzu- 5a.Sportboothäfen, soweit nicht die Benut- 9. Reinigungen und Waschsalons, Raum und von Ansammlungen, Pflicht zum legen. zung zur unaufschiebbaren Sicherung der 9a.Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen Boote vor Verlust oder Beschädigung, zum die zu Übungs- und Ausbildungszwecken (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden kön- Ein- und Auswassern, zur Aufrechterhal- sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbe- zum 3. Mai 2020 nur alleine, mit einer weite- nen zur Durchführung von Staatsprüfungen, tung der beruflichen Bootsnutzung (z.B. triebs erforderlich sind, ren nicht im Haushalt lebenden Person oder einschließlich der Kenntnisprüfungen, Aus- Berufsfischerei) oder zur Ausübung berufli- 10.der Buchhandel, Zeitschriften- und Zei- im Kreis der Angehörigen des eigenen Haus- nahmen von den Verboten nach den Absätzen cher Tätigkeiten auf dem Gelände (z.B. tungsverkauf, halts gestattet. Zu anderen Personen ist im öf- 1 und 2 sowie von § 2 und § 4 Absatz 1 Num- Bootsarbeiten durch Gewerbetreibende) 11.Raiffeisenmärkte und Landhandel, fentlichen Raum, wo immer möglich, ein Min- mer 2 zulassen. erforderlich ist, 12.Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und destabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Per- 6. Jugendhäuser, Tierbedarf, sonen ab dem vollendeten sechsten Lebens- (5a) Das für den Gegenstand der Ausbildung 7. (aufgehoben) 12a. sonstige Einzelhandelsgeschäfte mit ei- jahr müssen zum Schutz anderer Personen jeweils fachlich zuständige Ministerium kann 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spiel- ner Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus unbeschadet der Regelungen in §§ 1 und 2 hallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstel- Quadratmetern, 1. im öffentlichen Personennahverkehr, an zur Behebung einer Personalknappheit unter len, 13.der Großhandel und Bahn- und Bussteigen und Auflagen zum Schutz vor Infektionen für die 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche 14.Bibliotheken, auch an Hochschulen, und
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