DAS WICHTIGSTE - Union Gruppe

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DAS WICHTIGSTE - Union Gruppe
DAS WICHTIGSTE
 m Jahreswechsel 2021 / 2022
DAS WICHTIGSTE - Union Gruppe
Besten Dank für das uns im Jahr 2021 entgegengebrachte Vertrauen.
                Wir wünschen Ihnen alles Gute für das neue Jahr 2022.

DAS WICHTIGSTE
zum Jahreswechsel 2021 / 2022

                         Inhaltsverzeichnis Jahresrundschreiben 2021/2022

Steuerliche Gesetze und Gesetzesinitiativen der                 Für Gewerbetreibende/Freiberufler
Bundesregierung
                                                                21. Vereinfachungsregel bei kleinen Photovoltaikanlagen und
1. Regelungen durch das Jahressteuergesetz 2020                     vergleichbaren Blockheizkraftwerken
2. Drittes Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft                    22. Nutzungsdauer von Computer-Hard- und Software auf
3. Neue Pflichten durch das Transparenzregister- und Finanz-        ein Jahr verkürzt
   informationsgesetz                                           23. Berücksichtigung des Veräußerungserlöses eines teilweise
4. Neues Gesetz zur Abwehr von Steueroasen beschlossen              privat genutzten Pkw
5. Reform des Personengesellschaftsrecht auf den Weg gebracht   24. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnraumüberlassung
6. Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer wird eingeführt    25. Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
                                                                26. Nachweis einer fast ausschließlich betrieblichen Nutzung
                                                                    bei Pkw
                                                                27. Anerkennung von Bewirtungsrechnungen als Betriebsausgaben
Für alle Steuerpflichtigen                                      28. Veräußerung von privaten und betrieblichen Gütern über Ebay
                                                                29. Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als
7. Höhe der Verzinsung für Steuernachforderungen und                Betriebsausgaben
    -erstattungen verfassungswidrig                             30. Sozialversicherungspflicht von mitarbeitenden
8. Steuerliche Berücksichtigung eines Homeoffice                    Gesellschaftern konkretisiert
    während der Corona-Pandemie                                 31. Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2020
9. Steuerliche Verbesserung für Menschen mit Behinderungen
10. Anhebung von Übungsleiterfreibetrag und
    Ehrenamtspauschale
11. Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Impfhelfer      Handlungsempfehlungen und Gestaltungs-
12. Steuerbefreiung von Beratungsleistungen zur beruflichen     hinweise zum Jahresende
    Neuorientierung
13. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltum-          32. Steuerfreie (Corona-)Sonderzahlungen an Arbeitnehmer
    wandlung                                                        bis 31.3.2022 verlängert
14. Steuerermäßigung bei haushaltsnaher Tätigkeit und           33. Neuer Mindestlohn ab 1.1.2022
    Handwerkerleistung                                          34. TERMINSACHE: Sonderabschreibungen beim Mietwohnungs-
15. Keine Werbungskostenkürzung bei Wegfall von                     neubau
    Mieteinnahmen durch Corona-Krise                            35. Änderung bei der Sonderabschreibung für kleine und
16. Keine Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage bei          mittlere Unternehmen
    Berechnung der Grunderwerbsteuer                            36. Gewinnplanung mit geändertem Investitionsabzugsbetrag
17. Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete vorrangig per        37. Längere Frist beim Investitionsabzugsbetrag
    örtlichem Mietspiegel                                       38. Geschenke an Geschäftsfreunde
18. Auf anteiligen Veräußerungsgewinn für ein häusliches        39. Geschenke an Arbeitnehmer
    Arbeitszimmer entfällt die Besteuerung                      40. Weihnachts-/Betriebsfeier
19. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungen     41. Degressive Abschreibung in Anspruch nehmen,
    verfassungswidrig?                                              wenn sinnvoll
20. Keine Doppelbesteuerung von gesetzlichen Renten             42. Aufbewahrungsfristen
Steuerliche Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022                                                                                  S. 3

                 Steuerliche Gesetze und Gesetzesinitiativen der Bundesregierung

1. Regelungen durch das Jahres-                                        Hier hatte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1.8.2019 eine andere
                                                                       Auffassung vertreten. Die Neuregelung ist erstmals auf Leistungen,
   steuergesetz 2020                                                   die in einem nach dem 31.12.2019 endenden Lohnzahlungszeitraum
                                                                       zugewendet werden, anzuwenden.
Am 18.12.2020 stimmte der Bundesrat dem geplanten Jahressteuer-
gesetz 2020 (JStG) zu. Mit dem Gesetz nahm die Bundesregierung
notwendige Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des          d) Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld:
Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofs vor. Aufge-
griffen werden aber auch neue Regelungen. Nachfolgend sollen die       Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine begrenzte und be-
wichtigsten Änderungen stichpunktartig aufgezeichnet werden:           fristete Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzar-
                                                                       beitergeld eingeführt. Die Befristung wird durch das JStG 2020 um
                                                                       ein Jahr verlängert. Die Steuerfreiheit gilt damit für Lohnzahlungs-
a) Verbilligte Wohnungsüberlassung:                                    zeiträume, die nach dem 29.2.2020 begonnen haben und vor dem
                                                                       1.1.2022 enden.
Bei einer verbilligten Überlassung einer Wohnung zu weniger als
66 % der ortsüblichen Miete ist eine generelle Aufteilung der Nut-
zungsüberlassung in einen entgeltlich und einen unentgeltlich ver-     e) Arbeiten im Homeoffice:
mieteten Teil vorzunehmen. Dabei können nur die auf den entgelt-
lich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten          Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag, an dem sie aus-
von den Mieteinnahmen abgezogen werden.                                schließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag in
                                                                       Höhe von 5 € steuerlich geltend machen. Die Pauschale kann in
Ab 2021 wird die Grenze für die generelle Aufteilung der Wohn-         den Fällen in Anspruch genommen werden, in denen die Vorausset-
raumüberlassung in einen ent- bzw. unentgeltlich vermieteten Teil      zungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
auf 50 % der ortsüblichen Miete herabgesetzt. Beträgt das Entgelt      nicht vorliegen. Sie ist auf einen Höchstbetrag von 600 € im Jahr
50 % und mehr, jedoch weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, ist     begrenzt, wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und
eine sog. Totalüberschussprognose-Prüfung vorzunehmen. Fällt diese     kann in den Jahren 2020 und 2021 in Anspruch genommen werden.
Prüfung positiv aus, wird Einkunftserzielungsabsicht angenommen        Siehe hierzu auch den getrennten Beitrag: „Steuerliche Berücksich-
und der volle Werbungskostenabzug gewährt. Bei einem negativen         tigung eines Homeoffice während der Corona-Pandemie“
Ergebnis ist von einer solchen Absicht nur für den entgeltlich ver-
mieteten Teil auszugehen, für den die Werbungskosten dann antei-       f) Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale:
lig abziehbar sind.
                                                                       Durch eine Erhöhung der sog. Übungsleiterpauschale ab 2021 von
b) Investitionsabzugsbetrag/Sonder-                                    2.400 € auf 3.000 € und der Ehrenamtspauschale von 720 € auf
                                                                       840 € werden Vereine und Ehrenamtliche gestärkt – siehe dazu auch
   abschreibung:                                                       den getrennten Beitrag: „Anhebung von Übungsleiterfreibetrag und
                                                                       Ehrenamtspauschale“
Der Investitionsabzugsbetrag wurde von 40 % auf 50 % angehoben.
Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen gelten nun
auch uneingeschränkt für vermietete begünstigte Wirtschaftsgüter.      g) Entlastung für Alleinerziehende:
Das gilt unabhängig von der Dauer der jeweiligen Vermietung. So-
mit sind auch längerfristige Vermietungen für mehr als 3 Monate        Der bereits durch das Corona-Steuerhilfe-Gesetz auf 4.008 € erhöh-
unschädlich - siehe dazu die Beiträge: „Gewinnplanung mit dem          te Entlastungsbetrag wird entfristet. Damit gilt der erhöhte Betrag
geänderten Investitionsabzugsbetrag“ und „Änderung bei der Son-        auch ab dem Jahr 2022 dauerhaft weiter.
derabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen“.
                                                                       h) Steuerfreie Sachbezugsgrenze:
c) Steuerbegünstigte Zusatzleistungen
   des Arbeitgebers:                                                   Die Grenze wird für alle Beschäftigten ab dem Jahr 2022 von 44 €
                                                                       auf 50 € erhöht.
Für das gesamte Einkommensteuergesetz wird klargestellt, dass nur
Zusatzleistungen des Arbeitgebers – also Leistungen, die zusätzlich    i) Steuerfreie Corona-Beihilfe:
zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden – steuer-
begünstigt sind. Sie werden nur dann „zusätzlich zum ohnehin ge-       Die Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen bis zur Höhe
schuldeten Arbeitslohn“ erbracht, wenn                                 von 1.500 € wurde durch das JStG 2020 bis zum Juni 2021 verlän-
                                                                       gert. Die Befreiung war ursprünglich bis zum 31.12.2020 festgelegt.
»   die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,   Damit wäre ein im ersten Halbjahr 2021 ausgezahlter Corona-Bonus
»   der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung          nicht mehr steuerbegünstigt gewesen.
    herabgesetzt,
»   die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht                Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzug-
    anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des         steuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer wurde die
    Arbeitslohns gewährt und bei Wegfall der Leistung der              Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen
    Arbeitslohn nicht erhöht wird.                                     bis zum 31.3.2022 verlängert.
Steuerliche Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022                                                                                  S. 4

j) Anrechnung von Verlusten aus                                        bonus bedacht, wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres
                                                                       2021 ein Kindergeldanspruch besteht. Der Einmalbetrag findet beim
   Termingeschäften:                                                   steuerlichen Familienleistungsausgleich Berücksichtigung. Je höher
                                                                       das Einkommen, umso mehr mindert der Kinderbonus die steuerliche
Die bisherige Verrechnungsbeschränkung in Höhe von 10.000 € wird
                                                                       Entlastungswirkung.
auf 20.000 € angehoben. So können insbesondere aus dem Verfall
von Optionen im laufenden Kalenderjahr bis zu 20.000 € mit Gewin-
nen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus sog. Stillhalte-     b) Gastronomie:
geschäften ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste können
auf Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 20.000 € mit        Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betrof-
Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalteprämien verrechnet         fen und konnten teilweise durch die bestehenden Schließungen von
werden.                                                                der Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer
                                                                       für Speisen in der Gastronomie wurde daher über den 30.6.2021 hi-
Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der        naus befristet bis Ende 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von
ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung       7 % gesenkt. Auf Getränke wird der reguläre Steuersatz erhoben.
können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von             Von dieser Regelung profitieren auch Cateringunternehmen, Lebens-
20.000 € im Jahr ausgeglichen werden. Auch hier sind die Übertra-      mitteleinzelhändler, Bäckereien sowie Metzgereien. Voraussetzung
gung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejah-     dafür ist, dass sie verzehrfertig zubereitete Speisen zur Abgabe an-
re möglich.                                                            bieten.

k) Steuerhinterziehung:                                                c) Unternehmen:
In besonders schweren Fällen wurde die Verjährungsfrist von 10 Jah-    Unternehmer, die bedingt durch die Corona-Pandemie Verluste er-
ren auf 15 Jahre verlängert. Die Regelung ist auf alle zum Zeitpunkt   wirtschafteten, werden durch einen erweiterten Verlustrücktrag
des Inkrafttretens noch nicht verjährten Taten anzuwenden.             unterstützt. So können Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich
                                                                       mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden. Das dritte Co-
l) Land- und Forstwirtschaft:                                          rona-Steuerhilfegesetz sieht vor, den Verlustrücktrag auf maximal
                                                                       10 Mio. € (20 Mio. € bei Zusammenveranlagung) zu verdoppeln. Für
Aufgrund des Zweifels der Europäischen Kommission zur Vereinbar-       den vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 gilt dies entsprechend.
keit des Umsatzsteuergesetzes mit den Vorgaben des Unionsrechts
führt der Gesetzgeber ab 2022 eine Umsatzgrenze für die Durch-         d) Grundsicherung:
schnittsbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von
600.000 € ein.                                                         Erwachsenen Grundsicherungsempfängern steht aufgrund der ent-
                                                                       stehenden Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie eine
m) Rechnungsberichtigung:                                              einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 € zu. Der erleichterte
                                                                       Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige und Beschäftigte
Mit Urteil vom 20.10.2016 gab der Bundesfinanzhof seine Recht-          mit kleinen Einkommen, die krisenbedingt plötzlich in Not geraten
sprechung zur Rechnungsberichtigung auf. Berichtigt danach ein         sind, wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Zusätzlich dazu wurde
Unternehmer eine Rechnung, kann dies auf den Zeitpunkt zurück-         das Rettungsprogramm „Neustart Kultur“ verlängert und ein An-
wirken, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde. Durch          schlussprogramm mit einem Umfang von 1 Mrd. € aufgelegt.
das JStG 2020 soll klargestellt werden, dass die Berichtigung einer
Rechnung kein rückwirkendes Ereignis ist, sodass eine Rechnungs-
berichtigung keine zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit eines     3. Neue Pflichten durch das Transparenz-
Steuerbescheides zur Folge hat.
                                                                          register- und Finanzinformationsgesetz
Bitte beachten Sie! Mit dem JStG 2020 sind auch noch weitere Än-
                                                                       Der Bundesrat hat am 25.6.2021 das sog. Transparenzregister- und
derungen im Umsatzsteuergesetz (z. B. Umsetzung des sog. Mehr-
                                                                       Finanzinformationsgesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und
wertsteuer-Digitalpakets), im Erbschaft- und Schenkungssteuerge-
                                                                       Terrorismusfinanzierung beschlossen. Es ist im Wesentlichen am
setz, in der Abgabenordnung und im Strafrecht beschlossen worden.
                                                                       1.8.2021 in Kraft getreten. Einige Vorschriften erhalten bereits ab
                                                                       dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt Gültigkeit.

2. Drittes Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft                           Das Gesetz regelt die Umwandlung des deutschen Transparenz-
                                                                       registers von einem Auffangregister, das zumeist auf andere Regis-
Der Bundesrat hat am 5.3.2021 dem Dritten Corona-Steuerhilfege-        ter wie das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister
setz zugestimmt. Darin enthalten sind nachfolgende Verbesserungen      verwies, in ein Vollregister, in das Gesellschaften verpflichtend
bzw. Änderungen:                                                       wirtschaftlich Berechtigte einzutragen haben. Für einen Großteil
                                                                       der Gesellschaften besteht im Transparenzregister selbst noch kein
a) Familie:                                                            strukturierter Datensatz in einem einheitlichen Datenformat.

Da Familien besonders von den pandemiebedingten Einschrän-             Um aufdecken zu können, welche natürlichen Personen hinter inter-
kungen betroffen sind, wird pro Kind ein einmaliger Kinderbonus von    national verschachtelten Unternehmensstrukturen stehen, sollen die
150 € (im Vorjahr 300 €) auf das Kindergeld gewährt. Dieser Bonus      europäischen Transparenzregister vernetzt werden.
wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Er wird nicht
auf die Grundsicherung angerechnet.                                    Bitte beachten Sie! Die Meldefristen zum neuen Transparenzregis-
                                                                       ter für Unternehmen mit bisheriger Mitteilungsfiktion sind je nach
Anspruch besteht für jedes Kind, das im Monat der Auszahlung (Mai      Rechtsform gestaffelt vorgesehen: AG, SE und KGaA bis 31.3.2022;
2021) kindergeldberechtigt ist. All jene Kinder, für die im Mai 2021   GmbH, Genossenschaft, Partnerschaft bis 30.6.2022 und alle ande-
kein Kindergeldanspruch besteht, werden dennoch mit dem Kinder-        ren Fälle bis 31.12.2022.
Steuerliche Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022                                                                                   S. 5

4. Neues Gesetz zur Abwehr von                                         ten üblich ist. Beschlüsse, die mit schwerwiegenden Mängeln behaf-
                                                                       tet sind, können damit als nichtig gelten.
   Steueroasen beschlossen
                                                                       Anmerkung: Nachdem die Änderungen den Rahmen dieses Informa-
Zur Bekämpfung von internationaler Steuerkriminalität hat der Bun-     tionsschreibens sprengen würden, empfehlen wir, sich im Bedarfsfall
destag am 10.6.2021 das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung         gezielt beraten zu lassen.
und unfairem Steuerwettbewerb beschlossen.

Personen und Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Staaten
und Gebieten unterhalten, die international anerkannte Standards
                                                                       6. Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer
im Steuerbereich nicht einhalten, soll es damit erschwert werden,         wird eingeführt
Steuern zu vermeiden. Als Maßnahmen dazu dienen z. B. eine ver-
schärfte Hinzurechnungsbesteuerung, die es für Unternehmen unat-       Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, dem
traktiv macht, Einkünfte auf Zwischengesellschaften in Steueroasen     der Bundesrat am 25.6.2021 zugestimmt hat, gibt allen Personen-
zu übertragen. Auch sollen etwa Betriebsausgaben und Werbungs-         handels- und Partnerschaftsgesellschaften ab dem Veranlagungs-
kosten, die in Beziehung zu Steueroasen stehen nicht mehr abzugs-      zeitraum 2022 die Möglichkeit, auf Antrag wie eine Körperschaft
fähig sein.                                                            besteuert zu werden. Die zivilrechtliche Haftung der Gesellschafter
                                                                       für die geschuldete Körperschaft- und Gewerbesteuer bleibt hinge-
Grundlage des neuen Gesetzes ist eine mindestens jährlich aktuali-     gen bestehen.
sierte Liste der Europäischen Union, die Länder beinhaltet, die sich
konsequent weigern, Steuerangelegenheiten korrekt zu behandeln.        Durch den Wechsel des sog. Besteuerungsregimes, erfolgt eine
                                                                       Gleichstellung mit einer Kapitalgesellschaft für die Einkommen-,
                                                                       Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Gleichstellung gilt dabei auch
                                                                       für verfahrensrechtliche Fragen. Auf die Erbschaft- und die Grunder-
5. Reform des Personengesellschaftsrecht                               werbsteuer hat der Wechsel hingegen keinerlei Einfluss.
   auf den Weg gebracht
                                                                       Da sich der Besteuerungswechsel auch auf die Besteuerung der Ge-
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschafts-           sellschafter auswirkt, ist ein mehrheitlicher Gesellschafterbeschluss
rechts, das zur Gänze zum 1.1.2024 in Kraft tritt, werden sich u. a.   erforderlich. Dieser bedarf mindestens 75 % der abgegebenen Stim-
Grundlagen für neu zu gründende und bereits bestehende Personen-       men. Es empfiehlt sich, diese Regelung in die bestehenden Gesell-
gesellschaften ändern.                                                 schaftsverträge aufzunehmen, da andernfalls eine Zustimmung
                                                                       durch alle Gesellschafter von Nöten ist.
So wird mit der Einführung eines sog. Gesellschaftsregisters die
Transparenz erhöht und insbesondere die Vertretung von Gesell-         Der Antrag auf den Besteuerungswechsel muss spätestens einen
schaften bürgerlichen Rechts (GbR) ersichtlicher. Eine Eintragung      Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanz-
ist nur dann erforderlich, wenn die GbR als Berechtigte z. B. in das   amt gestellt werden, ab dem die geänderte Besteuerung erfolgen
Grundbuch, die Gesellschafterliste oder das Aktienregister eingetra-   soll. Formell lässt sich der Besteuerungswechsel bereits im Jahr 2021
gen werden soll. Freiberuflern bietet das neue Gesetz zukünftig die     beantragen. Der Antrag ist nicht zustimmungsbedürftig.
Möglichkeit, sich in den Rechtsformen der Personengesellschaften,
insbesondere der GmbH & Co. KG, zu etablieren.                         Die Finanzverwaltung kann somit einen Wechsel nicht ablehnen. Der
                                                                       Besteuerungswechsel ist unwiderruflich. Es gibt allerdings eine sog.
Das neue Gesetz eröffnet außerdem die Beschlussanfechtung für          Rückoption mit der zur Besteuerung als Personengesellschaft zu-
Personenhandelsgesellschaften, wie sie etwa bei Aktiengesellschaf-     rückgekehrt werden kann.
Steuerliche Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022                                                                                 S. 6

                                                 Für alle Steuerpflichtigen

7. Höhe der Verzinsung für Steuernachforde-                            Die Aufwendungen werden i. d. R. vom Arbeitgeber übernommen.
                                                                       Ist eine Kostenübernahme nicht möglich, können entsprechende
   rungen und -erstattungen verfassungswidrig                          Aufwendungen unter weiteren Voraussetzungen bis zu einer Höhe
                                                                       von 1.250 € im Jahr – im Rahmen eines Arbeitszimmers – als Wer-
Die Verzinsung in Höhe von 0,5 % im Monat insbesondere für             bungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zu
Steuernachforderungen wurde schon seit längerer Zeit von der           den Aufwendungen, die anteilig nach Fläche in Ansatz gebracht
Fachwelt als nicht mehr realistisch angesehen. Dem gerecht zu wer-     werden, zählen z. B. auch: Kaltmiete oder Gebäude-Abschreibung,
den, gab es dafür auch schon mehrere Anläufe bei verschiedenen         Wasser, Nebenkosten, Müllabfuhr, Verwaltungskosten, Grundsteuer,
Gerichten wie dem Bundesfinanzhof und auch dem Bundesverfas-            Versicherungen, Schornsteinfeger, Heizung, Reinigung, Strom, Reno-
sungsgericht (BVerfG). In seinen Entscheidungen vom 25.4.2018 und      vierung, Schuldzinsen.
3.9.2018 zweifelt der BFH bereits an der Rechtmäßigkeit der aktu-
ellen Vollverzinsung und gab im Rahmen der summarischen Prüfung        Die steuerliche Berücksichtigung setzt allerdings voraus, dass es
im Aussetzungsverfahren den klagenden Steuerpflichtigen für Ver-        sich bei einem häuslichen Arbeitszimmer um einen Raum handelt,
zinsungszeiträume ab 1.4.2015 bzw. 1.11.2012 Recht.                    der ausschließlich oder nahezu ausschließlich (zu 90 %) zu betrieb-
                                                                       lichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird. Bildet das häusliche
Das Bundesfinanzministerium ordnete bereits mit Schreiben vom           Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder
2.5.2019 an, sämtliche Zinsbescheide denen ein Zinssatz von 0,5 %      beruflichen Tätigkeit, kommt auch ein unbeschränkter Abzug der
pro Monat zugrunde liegt, vorläufig ergehen zu lassen.                  Aufwendungen in Frage.
Nunmehr hat das BVerfG mit Beschluss vom 8.7.2021 entschieden,         Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 beschloss der Gesetzge-
dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstat-        ber, dass Steuerpflichtige, die im Homeoffice arbeiten, deren Räum-
tungen verfassungswidrig ist. Dies gilt jedoch nur, soweit der Zins-   lichkeiten allerdings nicht alle Voraussetzungen eines häuslichen
berechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zins-          Arbeitszimmers erfüllen, trotzdem für jeden Kalendertag, an dem
satz von monatlich 0,5 % (jährlich 6 %) zugrunde gelegt wird. Nach     sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag
seiner Auffassung stellt die Verzinsung von Steuernachforderungen      von 5 € steuerlich geltend machen können. Die Pauschale ist auf
mit dieser Verzinsung nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von      einen Höchstbetrag von 600 € im Jahr begrenzt und wird in die Wer-
grundsätzlich 15 Monaten eine Ungleichbehandlung von Steuer-           bungskostenpauschale eingerechnet. Sie kann in den Jahren 2020
schuldnern, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit festgesetzt   und 2021 in Anspruch genommen werden.
wird, gegenüber Steuerschuldnern, deren Steuer bereits innerhalb
der Karenzzeit endgültig festgesetzt wird, dar. Diese Ungleichbe-      Bitte beachten Sie: Fahrtkostenpauschalen für Tage des Homeoffice
handlung erweist sich für in die Jahre 2010 bis 2013 fallende Ver-     können nicht geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, die Ar-
zinsungszeiträume noch als verfassungsgemäß, für in das Jahr 2014      beitszeiten im Homeoffice zu dokumentieren und diese vom Arbeit-
fallende Verzinsungszeiträume dagegen als verfassungswidrig.           geber bestätigen zu lassen.
Eine Verzinsung mit einem niedrigeren Steuersatz würde nach Auf-
fassung des BVerfG eine geringere Ungleichheit bewirken und ein
mindestens gleich geeignetes Mittel zur Förderung des Gesetzes-
                                                                       9. Steuerliche Verbesserung für
zwecks darstellen.                                                        Menschen mit Behinderungen
Bitte beachten Sie! Die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz um-        Im Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedete der Bundesrat
fasst ebenso die „Erstattungszinsen“ zugunsten der Steuerpflichti-      neben der Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge auch Steuer-
gen. Das BVerfG lässt das bisherige Recht für bis einschließlich in    vereinfachungen, die Steuerpflichtige mit Behinderung von Nach-
das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume anwenden. Für Ver-         weispflichten entlasten. Darüber hinaus entfallen die Anspruchsvo-
zinsungszeiträume ab 1.1.2019 ist der Gesetzgeber verpflichtet, bis     raussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei
zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Der       einem Grad der Behinderung unter 50. Die Regelungen gelten ab
Gesetzgeber muss also nur für Verzinsungszeiträume, die in das Jahr    dem Veranlagungszeitraum 2021.
2019 und später fallen, bis zum 31.7.2022 eine verfassungskonfor-
me Neuregelung schaffen. Formell und materiell bestandskräftige        Steuerpflichtige mit Behinderung haben die Möglichkeit, Kosten, die
Zinsbescheide – ohne Vorläufigkeitsvermerk – können nicht mehr          zur Bewältigung ihres Alltags als außergewöhnliche Belastungen
geändert werden. Bereits ergangene und nicht bestandskräftige Be-      anfallen, steuerlich geltend zu machen. Sie können zwischen Ein-
scheide für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 sollten mit Einspruch     zelnachweisen oder einem ansetzbaren Pauschalbetrag wählen. Die
offengehalten werden, sofern sie nicht bereits mit einem Vorläufig-     Behinderten-Pauschbeträge werden auf maximal 2.840 € erhöht.
keitsvermerk versehen wurden.                                          Der Betrag hängt maßgeblich vom festgestellten Grad der Behin-
                                                                       derung ab. In besonderen Fällen erhöht sich der Pauschalbetrag auf
                                                                       7.400 €.
8. Steuerliche Berücksichtigung eines Home-                            Für außergewöhnliche Belastungen, die durch die häusliche Pflege
   office während der Corona-Pandemie                                   einer Person entstehen können, kann mit dem Pflege-Pauschbetrag
                                                                       ebenfalls eine Pauschalierung erfolgen. Der Betrag wurde ebenfalls
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 20.1.2021 sieht vor, dass Ar-   angehoben und beträgt nun maximal 1.800 €. Der Betrag richtet
beitgeber verpflichtet sind, Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist.   sich am Pflegegrad der zu pflegenden Person aus. Der Pauschalbe-
Steuerliche Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022                                                                                    S. 7

trag kann geltend gemacht werden, wenn die pflegende Person da-          Sowohl Übungsleiter- als auch Ehrenamtspauschale greifen bei Ver-
für keine Einnahmen erhält. Das Pflegegeld, das Eltern eines Kindes      gütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten. Dabei können auch sol-
mit Behinderungen für dieses Kind empfangen, wird dabei nicht als       che Helfer nebenberuflich tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben,
Einnahme angerechnet.                                                   etwa Studierende oder Rentner. Die Übungsleiter- und die Ehren-
                                                                        amtspauschale sind Jahresbeträge, die einmal pro Kalenderjahr ge-
Darüber hinaus wird eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pau-          währt werden. Bei verschiedenen begünstigten Tätigkeiten werden
schale eingeführt. Sie kann bis zu einer Höhe von 900 € von Men-        die Einnahmen zusammengerechnet.
schen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit
einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und einer erheb-
lichen Gehbehinderung in Anspruch genommen werden.                      12. Steuerbefreiung von Beratungsleistungen
Für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung so-                 zur beruflichen Neuorientierung
wie für blinde und hilflose Personen gilt eine Obergrenze von
maximal 4.500 € jährlich. Die Pauschale gilt anstelle der bisher        Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung, die ein Ar-
individuell ermittelten Aufwendungen für Fahrtkosten und ist unter      beitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund des Wegfalls seines Ar-
Abzug der zumutbaren Belastung zu berücksichtigen.                      beitsplatzes zukommen lässt, sind steuerfrei. Dies wird im Jahres-
                                                                        steuergesetz 2020 klargestellt.

                                                                        Darunter fällt die sog. „Outplacement-Beratung“ oder „Newplace-
10. Anhebung von Übungsleiterfreibetrag                                 ment-Beratung“, die Arbeitgeber zur beruflichen Neuorientierung
    und Ehrenamtspauschale                                              für ausscheidende Arbeitnehmer anbieten bzw. durch Dritte durch-
                                                                        führen lassen können. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf sämt-
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden für die Zeit ab 1.1.2021         liche Leistungen einer Outplacement-Beratung, wie z. B. einer Per-
der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 € auf 3.000 € und die Ehren-       spektivberatung, einer steuer- und sozialversicherungsrechtlichen
amtspauschale von 720 € auf 840 € im Jahr erhöht.                       Beratung, einer Marktvorbereitung sowie der Vermarktung und
                                                                        Neuplatzierung der Teilnehmenden.
Der Übungsleiterfreibetrag stellt Einnahmen für bestimmte neben-
berufliche übungsleitende, ausbildende, erzieherische, betreuende,       Für Weiterbildungen, die der Verbesserung der individuellen Be-
künstlerische und pflegerische Tätigkeiten in begrenzter Höhe steu-      schäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen, gilt bereits seit
erfrei. Im Rahmen der Ehrenamtspauschale sind darüber hinaus auch       2019 eine gesetzliche Steuerbefreiung. Hierunter fallen z. B. auch
Einnahmen aus bestimmten weiteren nebenberuflichen gemeinnüt-            Maßnahmen zur Anpassung und Weiterentwicklung der beruflichen
zigen, mildtätigen und kirchlichen Tätigkeiten in begrenzter Höhe       Kompetenzen, wie sie etwa Sprachkurse bieten.
steuerfrei. Der Steuerfreibetrag bei Übungsleiter- und Ehrenamtstä-
tigkeiten ist kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Er   Bitte beachten Sie! Weder die Leistungen einer Weiterbildung noch
bleibt bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unberück-     einer Outplacement-Beratung dürfen einen überwiegenden Beloh-
sichtigt und damit beitragsfrei, solange die Freibeträge nicht über-    nungscharakter haben, um die Steuerbefreiung nicht zu verlieren.
schritten werden.

Auch geringfügig Beschäftigte, deren Einkommen regelmäßig 450 €         13. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
nicht übersteigt, können zusätzlich den steuerfreien Übungsleiter-
bzw. Ehrenamtsbetrag beziehen, ohne dass dieser bei der sozialver-          zur Entgeltumwandlung
sicherungsrechtlichen Beurteilung berücksichtigt wird.
                                                                        Ab dem 1.1.2022 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für
                                                                        Entgeltumwandlungen, und zwar für bestehende Entgeltumwand-
                                                                        lungsvereinbarungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge,
11. Steuerliche Erleichterungen für                                     die vor dem 1.1.2019 abgeschlossen wurden. Für Vereinbarungen,
    freiwillige Impfhelfer                                              die nach dem 1.1.2019 abgeschlossen wurden, ist der Zuschuss ab
                                                                        sofort zu gewähren. Mit dem Arbeitgeberzuschuss sollen Anreize
Die freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren erhalten eine    geschaffen werden, Betriebsrenten für Arbeitnehmer attraktiver zu
steuerliche Entlastung. Darauf legten sich die Finanzministerien von    gestalten.
Bund und Ländern fest.
                                                                        Grundsätzlich haben alle rentenversicherungspflichtigen Ar-
Von diesen Erleichterungen profitieren nach einer Information des        beitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Die
Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 28.8.2021 nunmehr              Zuschusspflicht des Arbeitgebers wird fällig, wenn die Entgeltum-
auch Beschäftigte in Impfzentren, die von einem privaten Dienst-        wandlung im Rahmen einer Direktversicherung, Pensionskasse oder
leister betrieben werden oder die in den „Zentralen Impfzentren“        eines Pensionsfonds erfolgt. Der Zuschuss gilt sowohl für steuerfreie
und den Kreisimpfzentren über einen privaten Personaldienstleister      als auch für pauschalbesteuerte Entgeltumwandlungen.
angestellt sind.
                                                                        Der Arbeitgeber muss die Entgeltumwandlung seiner Arbeitneh-
Die Helfenden können von der Übungsleiter- oder von der Ehren-          mer mit 15 % des umgewandelten Entgelts bezuschussen, soweit
amtspauschale steuerlich profitieren. Nach der Abstimmung zwi-           durch die Entgeltumwandlung eine Sozialversicherungsersparnis
schen Bund und Ländern gilt für all diejenigen, die direkt an der       realisiert wird. Wird durch die Entgeltumwandlung weniger als 15 %
Impfung beteiligt sind, z. B. in Aufklärungsgesprächen oder beim        an Sozialversicherungsbeiträgen eingespart, kann der Zuschuss auf
Impfen selbst, die Übungsleiterpauschale. Diese Regelung gilt für       die tatsächliche Ersparnis begrenzt werden (sog. Spitz-Abrechnung).
Einkünfte in den Jahren 2020 (bei einer Pauschale von 2.400 €) und
2021 (bei einer Pauschale von 3.000 €). Engagieren sich Helfende        Der Zuschuss kann auch unabhängig von der Höhe einer solchen
in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren, kann die        Ersparnis pauschal mit 15 % gewährt werden, um etwa Mehrauf-
Ehrenamtspauschale für 2020 (in Höhe von 720 €) und für 2021 (in        wand für die Lohnbuchhaltung zu vermeiden. Sind anderslautende
Höhe von 840 €) in Anspruch genommen werden.                            tarifvertragliche Regelungen getroffen worden, stehen diese hinge-
Steuerliche Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022                                                                                   S. 8

gen der gesetzlichen Neuregelung voran, auch wenn sie nun einen        Auch Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und
Nachteil für den Arbeitnehmer bedeuten.                                Modernisierungsmaßnahmen sind nur begünstigt, wenn diese Kri-
                                                                       terien erfüllt sind. In der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Leis-
Bitte beachten Sie! Der Arbeitgeberzuschuss ist ab 1.1.2022 für alle   tungen sind hingegen nicht ermäßigungsfähig.
Unternehmen verpflichtend. Wird er nicht fristgerecht oder vollstän-
dig gewährt, drohen Haftungsrisiken.                                   Hier empfiehlt der BFH, die Arbeitskosten im Wege der Schätzung
                                                                       in einen nicht begünstigten „Werkstatt-Lohn“ und in einen be-
                                                                       günstigten „Vor-Ort-Lohn“ aufzuteilen.
14. Steuerermäßigung bei haushaltsnaher
    Tätigkeit und Handwerkerleistung
                                                                       15. Keine Werbungskostenkürzung bei Wegfall
Steuerpflichtige können für die Inanspruchnahme von haushalts-              von Mieteinnahmen durch Corona-Krise
nahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen sowie
Handwerkerleistungen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch           Von wirtschaftlichen Problemen, welche durch Corona entstanden
nehmen. Dazu gehören:                                                  sind, können nicht nur Mieter betroffen sein, sondern auch die Ver-
                                                                       mieter durch das Fehlen von Mietzahlungen. Deshalb wurde auf
                                                                       Bund-/Länderebene beschlossen, wie bei Einkünften aus Vermietung
                                         Gesamt-        Ersparnis
                                                                       und Verpachtung verfahren werden soll, wenn coronabedingt Miet-
 Kosten für                               ansatz        maximal
                                                                       einnahmen wegfallen.
                                         maximal
 Haushaltsnahe Minijobs mit Haus-           2.550 €         510 €      Für den Fall, dass der Vermieter seinem Mieter für die im Privat-
 haltsscheckverfahren (20 % von                                        vermögen gehaltenen und nicht Wohnzwecken dienenden Immobi-
 höchstens)                                                            lien – aufgrund einer finanziellen Notsituation des Mieters – Miet-
                                                                       zahlungen ganz oder teilweise erlässt, darf durch das Finanzamt
 Sozialversicherungspflichtige Be-          20.000 €       4.000 €      keine verbilligte Vermietung zugrunde gelegt werden, bei dem der
 schäftigungsverhältnisse, haushalts-                                  Werbungskostenabzug zu kürzen wäre. Es kann nur deswegen nicht
 nahe Dienstleistungen, Pflege- und                                     automatisch davon ausgegangen werden, dass der Vermieter keine
 Betreuungsleistungen, mit einer                                       Einkunftserzielungsabsicht mehr hat. Deren Beurteilung muss un-
 Hilfe im Haushalt vergleichbare                                       abhängig von dem Mieterlass stattfinden. Sollte die Einkunftserzie-
 Aufwendungen bei Unterbringung                                        lungsabsicht aber bereits vor Corona verneint worden sein, so wird
 im Heim (20 % von höchstens)                                          diese Entscheidung nicht rückgängig gemacht oder geändert.

 Handwerkerleistungen (20 % der             6.000 €       1.200 €
 Arbeitsleistung von höchstens)
                                                                       16. Keine Berücksichtigung der Instand-
 Gesamt                                   28.550 €        5.710 €          haltungsrücklage bei Berechnung der
                                                                           Grunderwerbsteuer
Eine allgemeine Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der
Steuerermäßigung stellt die Leistungserbringung im Haushalt des        Bei der Berechnung von Grunderwerbsteuer sind einige Faktoren zu
Steuerpflichtigen dar.                                                  berücksichtigen, während andere nicht mit in die Berechnung ein-
                                                                       fließen dürfen. Zu diesem Thema musste sich der Bundesfinanzhof
Der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet, wird        (BFH) mit der Frage beschäftigen, ob eine Instandhaltungsrücklage
regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Ausnahms-          beim Eigentumsübergang des entsprechenden Grundstücks bei der
weise können auch Leistungen begünstigt sein, die jenseits dieser      Berechnung der Grunderwerbsteuer steuermindernd zu berücksich-
Grenzen auf fremdem Grund erbracht werden.                             tigen ist oder nicht.

Eine weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerer-       Es ging dabei um den Kauf von Sondereigentum an bestimmten
mäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleis-       Objekten und Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum der
tungen ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine         Objekte. Daneben ging auch der Anteil an gemeinschaftlichen Gel-
Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers     dern auf den Käufer über. Dazu gehörte auch eine Instandhaltungs-
der Leistung erfolgt ist.                                              rücklage. Diese wurde vom Finanzamt nicht kaufpreismindernd be-
                                                                       rücksichtigt. Dagegen wehrte sich der Käufer, der Kaufpreis müsse
In einem Verfahren vom 13.5.2020 entschied der Bundesfinanzhof          um den Betrag der Rücklage gemindert werden, sodass letztendlich
(BFH) zu Ungunsten einer Steuerpflichtigen, die die Ermäßigung der      auch weniger Grunderwerbsteuer zu zahlen sei.
Einkommensteuer bei Aufwendungen für die Straßenreinigung als
haushaltsnahe Dienstleistung sowie für Tischlerarbeiten zur Repa-      In seiner Entscheidung vom 16.9.2020 kam der BFH zu dem Ent-
ratur eines Hoftores als Handwerkerleistung beantragte. Das Hoftor     schluss, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kauf-
musste in der Tischlerwerkstatt instand gesetzt und anschließend       preis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um
wieder auf dem Grundstück der Steuerpflichtigen an Ort und Stelle       die anteilige Instandhaltungsrücklage zu mindern ist. Bemessungs-
eingebaut werden.                                                      grundlage für die Grunderwerbsteuer ist der vereinbarte Kaufpreis
                                                                       einschließlich sonstiger Leistungen des Käufers und vorbehaltenen
Der BFH lehnte die angestrebte Steuerermäßigung für haushalts-         Nutzungen des Verkäufers, die unmittelbar mit dem Eigentumsüber-
nahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen ab. Beiderlei       gang in Verbindung stehen. Zudem gehört die Rücklage zum Verwal-
Dienstleistungen erfordern Tätigkeiten, die dem Haushalt dienen        tungsvermögen, welches wiederum der gesamten Wohnungseigen-
und üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht werden. Sie         tümergemeinschaft gehört und nicht nur dem einzelnen Veräußerer.
sind darüber hinaus in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang           Für diesen besteht keine Möglichkeit die Rücklage beim Verkauf zu
zum Haushalt durchzuführen. Dies ist bei Straßenreinigungsarbeiten     übertragen. Auch dadurch fällt eine Berücksichtigung bei der Be-
nicht gegeben.                                                         rechnung der Grunderwerbsteuer weg.
Steuerliche Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022                                                                                   S. 9

17. Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete                              19. Verlustverrechnungsbeschränkung für
    vorrangig per örtlichem Mietspiegel                                     Aktienveräußerungen verfassungswidrig?
Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Miet-    Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können nur mit
spiegels zu bestimmen. Kann dieser nicht zugrunde gelegt werden         sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen
oder ist er nicht vorhanden, kann sie z. B. mit Hilfe eines begründe-   werden. Eine zusätzliche Verlustverrechnungsbeschränkung gilt bei
ten Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachver-     Verlusten, die aus Aktienveräußerungen entstehen.
ständigen, durch die Auskunft aus einer Mietdatenbank oder unter
Zugrundelegung der Entgelte für zumindest 3 vergleichbare Woh-          Obwohl sie zum Kapitalvermögen zählen, können entstandene Ver-
nungen ermittelt werden. Jeder Ermittlungsweg ist grundsätzlich         luste aus Aktiengeschäften nur über Veräußerungsgewinne ausgegli-
gleichrangig. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil        chen werden, die ebenfalls aus Aktiengeschäften resultieren. Hierin
vom 22.2.2021.                                                          sieht der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Beschluss vom 17.11.2020
                                                                        eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Dazu rief er das Bun-
Im entschiedenen Fall vermietete eine Steuerpflichtige eine Woh-         desverfassungsgericht an, um eine Klärung herbeizuführen.
nung an ihre Tochter zu einem geringeren monatlichen Mietzins als
sie von einem fremden Dritten für eine ähnlich ausgestattete Woh-       Dem Beschluss voran stand der Fall eines Steuerpflichtigen, der aus
nung gleicher Größe verlangt. Das Finanzamt (FA) akzeptierte die        der Veräußerung von Aktien als Teil seines Kapitalvermögens nur
ermittelten Werbungskosten für die Wohnung der Tochter nicht in         Verluste generierte. Auf Antrag wünschte er die Verrechnung der
voller Höhe. Es begründete dies damit, dass die vereinbarte Miete       Verluste mit seinen sonstigen Einkünften aus Kapitalvermögen, die
weniger als 66 % der ortsüblichen Miete entspricht. Das wäre aber       nicht aus Aktienveräußerungsgewinnen entstanden waren.
die Voraussetzung für den vollen Werbungskostenabzug.
                                                                        Der BFH begründete die Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht
Der BFH stellte klar, dass die Ableitung der ortsüblichen Marktmiete    damit, dass die abweichende Verlustausgleichsregelung für Aktien-
aus dem örtlichen Mietspiegel genau dessen Zweck ist. Der Miet-         veräußerungsverluste zu einer unterschiedlichen Behandlung von
preisspiegel gehört zu den Informationsquellen, die eine leichte und    Steuerpflichtigen führt, die nicht damit begründet werden kann,
schnelle Ermittlung der ortsüblichen Miete auf der Grundlage eines      dass erhebliche Steuermindereinnahmen zu befürchten wären oder
breiten Spektrums ermöglichen.                                          dies zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen führt.

Anmerkung: Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde ab 2021 die
Grenze für die generelle Aufteilung der Wohnraumüberlassung in          20. Keine Doppelbesteuerung von
einen ent- bzw. unentgeltlich vermieteten Teil auf 50 % der orts-           gesetzlichen Renten?
üblichen Miete herabgesetzt. Beträgt das Entgelt 50 % und mehr,
jedoch weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, ist aber eine sog.      In der unterschiedlichen Besteuerung von Renten bis 2004 – normale
Totalüberschussprognose-Prüfung vorzunehmen.                            Renten wurden nur mit dem Ertragsanteil, Pensionen von Beamten
                                                                        wurden voll versteuert – sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
                                                                        eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Es verpflichtete den
18. Auf anteiligen Veräußerungsgewinn für                               Gesetzgeber zu einer Neuregelung spätestens mit Wirkung ab 2005.
                                                                        Seit dem 1.1.2005 sind nicht nur Pensionen, sondern auch Renten-
    ein häusliches Arbeitszimmer entfällt die                           bezüge im Grundsatz voll einkommensteuerpflichtig. Demgegenüber
    Besteuerung                                                         können aber die Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben
                                                                        abgezogen werden (sog. nachgelagerte Besteuerung).
Entfällt der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer zu eigenen
Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung während der 10-jäh-              Wegen des damit verbundenen Ausfalls an Steuereinnahmen wurde
rigen Haltefrist auch auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften    eine sehr langfristig wirkende Übergangsregelung geschaffen. Die-
genutztes häusliches Arbeitszimmer, ist dieser ebenfalls von der Be-    se sieht vor, dass bei Rentnern, die bis einschließlich 2005 in den
steuerung ausgenommen.                                                  Rentenbezug eingetreten sind, ein Betrag von 50 % ihrer damaligen
                                                                        Rente steuerfrei bleibt. Dieser Freibetrag mindert sich jährlich für
Eine Steuerpflichtige veräußerte eine Eigentumswohnung innerhalb         all diejenigen, für die der Rentenbezug erst nach 2005 beginnt. Für
der Haltefrist. Für ein in der Wohnung liegendes häusliches Arbeits-    Erstrentner im Jahre 2021 beträgt dieser Freibetrag z. B. nur noch
zimmer machte sie im Veräußerungsjahr Aufwendungen als Wer-             19 %. Steuerpflichtige die ab 2040 erstmalig Rente beziehen, müs-
bungskosten geltend, die vom zuständigen Finanzamt (FA), wie be-        sen dann 100 % der Rente versteuern. Anzumerken ist, dass auch bei
reits in den Jahren zuvor, mit dem Höchstbetrag anerkannt wurden.       einem früheren Rentenbeginn die laufenden „Rentenerhöhungen“ zu
Das FA berücksichtigte im Veräußerungsjahr den Veräußerungsge-          100 % der Besteuerung unterliegen. Als Ausgleich für die höhere Be-
winn, der anteilig auf die Grundfläche des häuslichen Arbeitszim-        steuerung steigt auch der Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen
mers entfiel, als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und      als Sonderausgaben für alle Steuerpflichtige jährlich an. Lag der zu
besteuerte dies entsprechend. Das im Anschluss eingeschaltete Fi-       berücksichtigende Anteil in 2005 noch bei 60 % der Aufwendungen,
nanzgericht (FG) widersprach dem Vorgehen des FA und begründete         werden ab dem Jahr 2025 dann 100 % der Aufwendungen als Son-
dies damit, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht den Kriterien       derausgaben berücksichtigt.
eines Wirtschaftsguts entspreche und so unter die „Nutzung zu ei-
genen Wohnzwecken“ falle.                                               Bitte beachten Sie! In seiner Entscheidung vom 19.5.2021 stellte
                                                                        der Bundesfinanzhof (BFH) fest, dass auf der Grundlage seiner Be-
In der Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unterstützte dieser        rechnungsvorgaben zwar jetzige Rentenjahrgänge voraussichtlich
die Argumentation des FG und kam in einem Urteil vom 1.3.2021 zu        noch nicht, aber spätere Jahrgänge sehr wohl von einer doppelten
dem Schluss, dass das für die Erzielung von Überschusseinkünften        Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Dies folgt daraus,
genutzte häusliche Arbeitszimmer der Steuerpflichtigen von der Be-       dass der Rentenfreibetrag mit jedem Jahr kleiner wird.
steuerung ausgenommen ist. Ein häusliches Arbeitszimmer ermög-
licht regelmäßig eine geringfügige Nutzung zu eigenen Wohn-             Anmerkung: Der Gesetzgeber wird hier reagieren und eine zeitnahe
zwecken. Der Umfang der Wohnnutzung ist dabei nicht erheblich.          Änderung der Rentenberechnung in Zukunft vornehmen müssen.
Steuerliche Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022                                                                                 S. 10

                                          Für Gewerbetreibende/Freiberufler

21. Vereinfachungsregel bei kleinen Photo-                              entsprechende Wirtschaftsgüter angewendet werden, die in frühe-
                                                                        ren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei
    voltaikanlagen und vergleichbaren Block-                            denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt
    heizkraftwerken                                                     wurde. Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2021 entsprechend
                                                                        für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die zur Einkünfteerzie-
Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu         lung verwendet werden.
10 kW und vergleichbare Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von
bis zu 2,5 kW können künftig wählen, ob Sie Ihre jeweiligen Anlagen
ohne oder mit einer Gewinnerzielungsabsicht betreiben wollen. Die
Einstufung der Energieerzeugungsanlagen erfolgt auf schriftlichen
                                                                        23. Berücksichtigung des Veräußerungserlöses
Antrag und gilt auch für die nachfolgenden Jahre.                           eines teilweise privat genutzten Pkw
Wird eine Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben, so             Wirtschaftsgüter des gewillkürten Betriebsvermögens, also Gegen-
wird aus Vereinfachungsgründen für alle offenen Veranlagungs-           stände, welche privat und beruflich genutzt werden mit über 10 %
zeiträume auf einen Nachweis verzichtet und eine steuerlich un-         beruflichem Nutzungsanteil, führen oftmals zu verschiedenen Beur-
beachtliche Liebhaberei unterstellt. Beim Betreiben einer Anlage        teilungen bei dem Unternehmer und dem Finanzamt. Insbesondere
mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt hingegen eine Prüfung nach          die steuerliche Berücksichtigung bei Pkw ist dabei ein häufiges The-
den allgemeinen Grundsätzen. In diesem Fall gelten die allgemei-        ma. So war es auch in einem Fall, den der Bundesfinanzhof (BFH)
nen Regelungen in allen noch offenen und künftigen Veranlagungs-        am 16.6.2020 entschied. Gegenstand des Urteils war die Ermittlung
zeiträumen.                                                             des Veräußerungserlöses eines Pkw des Betriebsvermögens, welcher
                                                                        sowohl beruflich als auch privat genutzt wurde.
Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist, dass die klei-
nen Energieerzeugungsanlagen nach dem 31.12.2003 in Betrieb ge-         Ein Steuerpflichtiger ordnete das Kfz bei Anschaffung dem gewill-
nommen wurden und auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder             kürten Betriebsvermögen zu. In den entsprechenden Steuererklä-
unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken        rungen wurde die Abschreibung (AfA) als Ausgabe berücksichtigt,
einschließlich Außenanlagen installiert sind. Ein häusliches Arbeits-   gleichzeitig aber auch die privaten Aufwendungen als Einnahme
zimmer oder Räume, die nur gelegentlich entgeltlich vermietet wer-      erfasst, sodass die Kosten im Zusammenhang mit dem Pkw sich fast
den (Einnahmen bis 520 € im Veranlagungszeitraum), sind bei der         ausglichen.
Prüfung, ob es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Ein-
und Zweifamilienhaus handelt nicht relevant.                            Als das Auto abgeschrieben war, veräußerte der Unternehmer dieses
                                                                        und setzte den Veräußerungsgewinn nur mit dem Anteil der beruf-
Bitte beachten Sie! Ändern sich z. B. aufgrund von Nutzungsände-        lichen Nutzung als Betriebseinnahme an. Die steuermindernde AfA
rungen oder durch Vergrößerung der Energieerzeugungsanlagen die         wurde jährlich mit der Entnahme ausgeglichen, der private Nut-
Voraussetzungen für die Vereinfachungsregel, ist diese für kommen-      zungsanteil dürfte sich nun nicht mehr auswirken. Dem widersprach
de Veranlagungszeiträume nicht mehr anzuwenden. Der Wegfall ist         das Finanzamt, der volle Gewinn aus dem Verkauf sei trotzdem an-
dem zuständigen Finanzamt schriftlich mitzuteilen. Umsatzsteuer-        zusetzen.
lich gelten besondere Regelungen.
                                                                        So sah das auch der BFH. Der Veräußerungsgewinn ist in voller Höhe
                                                                        anzusetzen. Ob sich die AfA in den Vorjahren ausgewirkt hat oder
                                                                        nicht, steht mit dem Vorgang des Verkaufs in keinem Zusammen-
22. Nutzungsdauer von Computer-Hard- und
                                                                        hang und darf deshalb auch nicht berücksichtigt werden. Auch das
    Software auf ein Jahr verkürzt                                      Gesetz sieht keine anteilige Berechnung vor. Der BFH betont zudem,
                                                                        dass das Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfä-
Bestimmte digitale Wirtschaftsgüter können rückwirkend zum              higkeit und das Nettoprinzip durch diese Regelung nicht verletzt,
1.1.2021 sofort abgeschrieben werden. Das geht aus einem Schrei-        sondern rechtmäßig berücksichtigt werden.
ben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.2.2021 hervor.
Damit wird die Nutzungsdauer für Computer von drei Jahren auf
ein Jahr reduziert und die AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter
entsprechend geändert. Die Sofortabschreibung kann wahlweise in         24. Bewertungsabschlag bei verbilligter
Anspruch genommen werden.                                                   Wohnraumüberlassung
Zu den benannten digitalen Wirtschaftsgütern gehören materielle         Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder
Wirtschaftsgüter wie Computerhardware und immaterielle Wirt-            verbilligt Wohnraum, gilt dieser als Sachbezug und zählt somit zum
schaftsgüter wie Betriebs- und Anwendersoftware. Darunter fallen        steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Mit einer Änderung
darüber hinaus auch ERP-Software, Software für Warenwirtschafts-        im Einkommensteuergesetz wurde für die steuerrechtliche Bewer-
systeme oder Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung              tung einer Wohnraumüberlassung ab 1.1.2020 jedoch ein Bewer-
oder Prozesssteuerung.                                                  tungsabschlag eingeführt.

Die neue Regelung kann in den Gewinnermittlungen für Wirt-              Für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwe-
schaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden, angewendet werden.         cken überlassenen Wohnung ist demnach kein Sachbezug anzurech-
In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 kann sie auch auf             nen, wenn das vom Arbeitnehmer dafür gezahlte Entgelt mindes-
Steuerliche Informationen zum Jahreswechsel 2021/2022                                                                                   S. 11

tens 2/3 des ortsüblichen Mietwerts beträgt und dieser nicht mehr       der Anteil der privaten Nutzungen ist. Findet die Berechnung dieser
als 25 €/m2 ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Betriebskosten-       durch die 1-%-Regelung statt, so darf der IAB nicht gewährt wer-
verordnung beträgt. Der steuerrechtliche Bewertungsabschlag wird        den, da die 1-%-Regelung von einer Privatnutzung von ca. 20 %
zum 1.1.2021 in das Beitragsrecht übernommen. Die unterschied-          ausgeht, womit also keine fast ausschließlich betriebliche Nutzung
lichen Verfahrensweisen im Steuer- und Beitragsrecht für das            mehr vorliegt.
Jahr 2020 bleiben jedoch bestehen.
                                                                        In einem Fall aus der Praxis bildete ein Unternehmer einen IAB für
Der neue Abschlag wirkt sich wie ein Freibetrag aus und beträgt         einen Pkw, kaufte diesen anschließend auch und ermittelte den
1
  /3 des ortsüblichen Mietwerts. Die nach Anwendung des Bewer-          Nutzungsanteil nach Fahrtenbuchmethode. Das Finanzamt stellte
tungsabschlags ermittelte Vergleichsmiete ist Bemessungsgrundlage       bei einer Prüfung jedoch fest, dass dieses nicht ordnungsgemäß war
für die Bewertung der Mietvorteile. Die tatsächlich gezahlte Miete      und erkannte den so ermittelten Anteil nicht an. Stattdessen wurde
(inkl. Nebenkosten) ist auf die Vergleichsmiete anzurechnen.            nun die 1-%-Regelung angewandt, weshalb der IAB nachträglich
                                                                        versagt wurde.

25. Abgrenzung zwischen Geldleistung                                    Der Bundesfinanzhof entschied dazu, dass bei einem fehlerhaften
                                                                        Fahrtenbuch auch alternative Aufzeichnungen vorgelegt werden
    und Sachbezug                                                       können, die nachweisen, dass ein betrieblicher Nutzungsanteil von
                                                                        mindestens 90 % vorliegt. Dieser Nachweis muss plausibel dargelegt
Unter einem sog. „Sachbezug“ versteht man Einnahmen aus einem           werden können. Das Fahrtenbuch muss jedoch insgesamt noch stim-
Arbeitsverhältnis, welche nicht in Geld bestehen. Diese geldwerten      mig und lückenlos sein.
Vorteile können sich in einer Natural-, Sach- oder zusätzlichen Leis-
tung darstellen. Sachbezug oder Sachlohn ist bis zu einer Grenze
von 44 € (ab 1.1.2022 bis 50 €) im Monat steuer- und sozialver-
sicherungsfrei. Dadurch ergeben sich finanzielle Vorteile gegenüber
                                                                        27. Anerkennung von Bewirtungsrechnungen
der Auszahlung von (steuer- und sozialversicherungspflichtigem)              als Betriebsausgaben
Barlohn.
                                                                        Bewirtungsaufwendungen aus betrieblichem Anlass können unter
Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt zur Abgrenzung zwi-              weiteren Voraussetzungen zu 100 % als Betriebsausgaben angesetzt
schen Geldleistung und Sachbezug, die durch das Gesetz zur wei-         werden, während Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nur
teren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung      zu 70 % Betriebsausgaben darstellen. Zu den Bewirtungskosten, die
weiterer steuerlicher Vorschriften geändert wurde, in seinem Schrei-    zu 100 % abgezogen werden können, zählen z. B. Arbeitnehmerbe-
ben vom 13.4.2021 umfangreich Stellung. Danach ist durch die neue       wirtungen, die aus Anlass von außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen
Definition „zu den Einnahmen in Geld gehören“ nunmehr gesetzlich         durchgeführt werden, oder Warenverkostungen im Unternehmen.
festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgli-
che Kostenerstattungen, Geldsurrogate (Geldersatzmittel) und an-        Mit Schreiben vom 30.6.2021 aktualisiert die Finanzverwaltung die
dere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine     Erfordernisse zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für
Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind.                                die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Be-
                                                                        wirtungsbetrieb. So dient in der Regel ein formloses Dokument (Be-
Bestimmte zweckgebundene Gutscheine (einschließlich ent-                wirtungsbeleg als Eigenbeleg) als Nachweis, das Ort, Tag, Teilnehmer
sprechender Gutscheinkarten, digitaler Gutscheine, Gutscheincodes       und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen auf-
oder Gutscheinapplikationen/-Apps) oder entsprechende Geldkarten        führt, um den Abzug von angemessenen Bewirtungsaufwendungen
(einschließlich Wertguthabenkarten in Form von Prepaid-Karten)          als Betriebsausgaben anerkennen zu lassen. Der Nachweis ist zudem
werden hingegen als Sachbezug gesetzlich definiert. Voraussetzung        vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben.
ist, dass die Gutscheine oder Geldkarten ausschließlich zum Bezug
von Waren oder Dienstleistungen bei dem Arbeitgeber oder bei ei-        Ist der Nachweis über eine Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb
nem Dritten berechtigen und zudem ab dem 1.1.2022 die Kriterien         – z. B. in einer Gaststätte oder einem Restaurant – zu erbringen, ist
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Weitere Vor-       für die steuerliche Anerkennung die Rechnung über die Bewirtung
aussetzung ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Ar-        einzureichen. Die Rechnung muss maschinell erstellt und elektro-
beitslohn gewährt werden.                                               nisch aufgezeichnet sein sowie den Anforderungen des Umsatzsteu-
                                                                        ergesetzes entsprechen. Auf dem Eigenbeleg sind darüber hinaus der
Übergangsregelung: Die Finanzverwaltung will es nicht beanstan-         Anlass der Bewirtung und die Teilnehmer anzugeben.
den, wenn Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug
von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, jedoch die Kriterien       Verwendet der Bewirtungsbetrieb – also das Restaurant oder die
des ZAG nicht erfüllen, noch bis zum 31.12.2021 als Sachbezug an-       Gaststätte – ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kas-
erkannt werden.                                                         senfunktion, werden für den Betriebsausgabenabzug von Bewir-
                                                                        tungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass nur maschinell
Anmerkung: Nachdem die Regelungen im Einzelnen für den Steuer-          erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zerti-
laien recht kompliziert und dadurch schadensbehaftet sind, sollten      fizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesicherte
Sie sich im Detail beraten lassen.                                      Rechnungen anerkannt. Der Bewirtungsbetrieb ist dann verpflich-
                                                                        tet, mit dem elektronischen Aufzeichnungssystem mit Kassen-
                                                                        funktion Belege über die Geschäftsvorfälle zu erstellen.

26. Nachweis einer fast ausschließlich                                  Rechnungen in anderer Form, z. B. handschriftlich erstellte oder
    betrieblichen Nutzung bei Pkw                                       nur maschinell erstellte, erfüllen die Nachweisvoraussetzungen
                                                                        nicht; diese Bewirtungsaufwendungen werden vom Betriebsaus-
Für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) darf das an-      gabenabzug ausgeschlossen.
geschaffte bzw. hergestellte Wirtschaftsgut nicht mehr als 10 %
privat genutzt werden. Handelt es sich bei dem Wirtschaftsgut           Übergangsregelung: Ein Betriebsausgabenabzug ist unabhängig von
um einen Pkw, so muss detailliert nachgewiesen werden, wie hoch         den geforderten Angaben für Belege zulässig, die bis zum 31.12.2022
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