Der Gemeinde Walddorfhäslach

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Der Gemeinde Walddorfhäslach
der Gemeinde
                                                                                                     Walddorfhäslach
Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0
                Verlag und Druck: Fink GmbH, Sandwiesenstraße 17, 72793 Pfullingen
                          Telefon 0 71 21/97 93-0, Telefax 0 71 21/97 93-993

63. Jahrgang                                    Donnerstag, 17. Februar 2022                                Nummer 7

                                                                    Gottesdienst
                                                                    für
                                                                    kleine Leute
                                                                    Der Gottesdienst
                                                                    für kleine Leute
                                                                    findet ausschließ-
                                                                    lich als Livestream
                                                                    unter
                                                                    www.kirche-wh.de
                                                                    statt.
                                                                    Im Anschluss an
                                                                    den Gottesdienst
                                                                    gibt es für alle Kin-
                                                                    der am Gemeinde-
                                                                    haus in Walddorf
                                                                    eine kleine Über-
                                                                    raschung zum Ab-
                                                                    holen.
                                                                    Mehr erfahrt ihr im
                                                                    Livestream.
Der Gemeinde Walddorfhäslach
Az.: 021.30; 022.31; 022.32; 366.61; 361.5; 361.2; 047.19 - Hö
                                                                     Az.: 021.30; 022.31; 022.32; 366.61; 361.5; 361.2; 047.19 - Hö

 2                         Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                              17. Februar 2022, Nummer 7

                               5 0 50 Jahre
                                   Ja h      Walddorfhäslach
                                        re W a l dd o r fh ä s la ch
                                           2022
                                        2022 WeWe come
                                                come   together2027
                                                     together   2027

                Auftaktveranstaltung
            Auftaktveranstaltung  amam   Sonntag,
                                      Sonntag, denden13.
                                                       13.März
                                                            März2022
                                                                 2022
                           ab 14:30
                       ab 14:30  UhrUhr
                                     im im BürgerwaldIIIIII
                                         Bürgerwald
PflanzenPflanzen  Sie oder
          Sie einen   einen mehrere
                             oder mehrere
                                      Bäume Bäume    für Ihre
                                               für Ihre        Familie,
                                                          Familie,  IhreIhre  Kinder
                                                                           Kinder  undund  Enkelkinder,für
                                                                                        Enkelkinder,      fürSie
                                                                                                              Sie selbst
                                                                                                                   selbst
oder füroder für unsere
         unsere          Gemeinschaft.
                   Gemeinschaft.         Auf jeden
                                   Auf jeden         Fall leisten
                                               Fall leisten   Sie Sie  damit
                                                                   damit       einen
                                                                            einen    großen
                                                                                   großen     Beitragfür
                                                                                             Beitrag   fürKlimaschutz
                                                                                                            Klimaschutz
        und Nachhaltigkeit,
und Nachhaltigkeit,         was
                      was ein    ein zentrales
                              zentrales  Thema Thema    der 5-jährigen
                                                  der 5-jährigen        Gemeindejubiläumsfeier
                                                                    Gemeindejubiläumsfeier         seinwird.
                                                                                                  sein  wird.
Es gibtEseinen
            gibt einen
                  Imbiß Imbiß   und Heißgetränke.
                          und Heißgetränke.      250 250BäumeBäume     können
                                                                  können         gepflanztwerden.
                                                                              gepflanzt      werden.50 50 „Schaufeln“
                                                                                                            „Schaufeln“
stehen stehen
         vor Ort vorbereit
                      Ort bereit  und können
                            und Sie     Sie können     natürlich
                                                 natürlich     auchauch
                                                                      IhreIhre   eigenenGartengeräte
                                                                              eigenen       Gartengeräte mitbringen.
                                                                                                             mitbringen.
MachenMachen      Sie Spaziergang
          Sie einen   einen Spaziergang    zu unserem
                                     zu unserem           Bürgerwald
                                                    Bürgerwald          III oder
                                                                   III oder      fahren
                                                                              fahren  siesie
                                                                                          mitmit unseremBürgerauto,
                                                                                               unserem      Bürgerauto,
        dasan
das Ihnen   Ihnen  an diesem
               diesem         Tag
                        Tag zur    zur Verfügung
                                 Verfügung   steht.steht.

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                Sie sich   sich Möglichkeit
                                nach Möglichkeit
                                             unterunter
         https://www.walddorfhaeslach.com/anmeldung.html
 https://www.walddorfhaeslach.com/anmeldung.html            an. an.
         Sie können
 Sie können           auch
               auch den     den QR-Code
                          QR-Code         verwenden.
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                                                                        können SieSie
 angeben,angeben,   wieBäume
            wie viele   viele Bäume  Sie pflanzen
                               Sie pflanzen        möchten
                                              möchten    und und ob Sie
                                                             ob Sie aufauf
                                                                        derder
         Baumpatentafel
 Baumpatentafel            namentlich
                   namentlich         aufgeführt
                                aufgeführt       werden
                                            werden        möchten.
                                                     möchten.

                Richtung Dettenhausen
      Richtung Dettenhausen                                                                                       Richtung
                                                                                                                Richtung   Walddorfhäslach
                                                                                                                         Walddorfhäslach

                                                                     Parkmöglichkeit
                                                                Parkmöglichkeit  beimbeim
                                                                    Festplatz
                                                               Festplatz      Waldmusikfest
                                                                         Waldmusikfest

                                        Bürgerwald III
                                              Bürgerwald III

          Gemeinde
         Gemeinde    Walddorfhäslach
                  Walddorfhäslach

Nutzen
NutzenSie  diedie
         Sie   Chance
                   Chanceeinereiner
                               für Siefür
                                        kostenlosen  Energieerstberatung,
                                          Sie kostenlosen                 die durch die die
                                                              Energieerstberatung,      Gemeinde
                                                                                            durchWalddorfhäslach
                                                                                                 die GemeindeinWalddorfhäslach in
gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen und Mit-
gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen und Mit-
bürger angeboten wird. Die Beratung erfolgt, unter Einhaltung der Kontakt- und Hygienevorschriften, durch neutrale
bürger angeboten
Energieberater und gibtwird.
                        IhnenDie   Beratung erfolgt,
                               praxisorientierte         unter
                                                 Tipps rund     Einhaltung
                                                            um das           der Kontakt- und Hygienevorschriften, durch neutrale
                                                                   Thema Energie.
Energieberater und gibt Ihnen praxisorientierte Tipps rund um das Thema Energie.
             Aufgrund der Corona-Pandemie, findet die Beratung per Telefon statt.
                Aufgrund der Corona-Pandemie, findet die Beratung per Telefon statt.
                           Dienstag, den 18. Januar 2022 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
                                  Dienstag, den 15. März 2022 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse an die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter
Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572. An Hand eines
Bitte wenden
Fragebogens  wirdSie
                  dassich bei weiterem
                      gewünschte          Interesse
                                  Beratungsthema      anabgefragt.
                                                  näher  die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter
Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572. An Hand eines
Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt.
Der Gemeinde Walddorfhäslach
17. Februar 2022, Nummer 7              Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach           3

                                     Radfahren
                              für einen guten Zweck
       Sponsorenradtour des SV Walddorf am Samstag, 14.05. und Sonntag 15.05.2022

               Die Tour wird als Rundfahrt mit Übernachtung durchgeführt.
Die Strecke führt uns auf Nebenstraßen, Feld- und Waldwegen auf die Alb, durch den ehemaligen
Truppenübungsplatz, das Lautertal und über die St. Johanner Alb zum Ziel und Nachtquartier: Natur-
freundehaus „Lindenplatz“ bei Eningen (Fahrtstrecke ca.85 km). Am Sonntag Rückfahrt durch das
Albvorland Walddorfhäslach (ca. 23 km). Teilnahme gerne auch mit E-Bike.
Jeder, der mitmacht, sucht sich einen Sponsor, der die Fahrerin / den Fahrer mit einer Spende von
mindestens 50 € für einen guten Zweck unterstützt. Der gesamte Erlös wird anschließend für einen
guten Zweck in Walddorfhäslach gespendet.
Die Tour wird von Servicefahrzeugen begleitet.

       Wann:                  Am Samstag den 14.05.2022
       Treffpunkt:            6:45 Uhr, Gemeindehalle Walddorfhäslach
       Abfahrt:               7:00 Uhr
Teilnahme nur unter Beachtung der dann gültigen Corona-Vorschriften; eine Absage der Tour bei
verschärften Corona-Regeln bleibt vorbehalten
Anmeldung:           online unter sponsorenradtour@svwalddorf.de
                     oder bei Klaus Kleinert, Tel. 07127/21692 / klaus_kleinert@t-online.de
Anmeldeschluss:      06.05.2022

      Bitte die Anmeldung vollständig ausfüllen (gerne auch per E-Mail) !
Name: ______________________________ Vorname:_________________________________
PLZ:____________Ort:___________________________Str.:_____________________________
Tel.:_______/_______________E-Mail-Adresse:_______________________________________

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Information über weitere Radtouren des SVW
gespeichert werden Ja   Nein    (vgl. Datenschutzordnung des SVW unter https://svwalddorf.de )
Datum / Unterschrift_____________________________________________________________
Name und Anschrift des Sponsors:_________________________________________________
_______________________________________________________________________________
Ich bitte um eine Spendenbescheinigung Ja                 Nein      Betrag_____________________
Übernachtung im Wanderheim          Ja           Nein
Unkostenbeitrag:
60,-- € inkl., Tourverpflegung Abendessen am Samstag und Frühstück am Sonntag
30,-- € Tourpauschale ohne Übernachtung (Rückfahrt in Eigenregie)
Der Sponsorenbetrag und der Unkostenbeitrag sind von den Teilnehmenden am 14.05.2022 in bar
zu entrichten.
(oder Überweisung bis 06.05.2022 auf Konto des SVW: IBAN DE97603900000714282006)
Technischen Check vor der Fahrt und Helm nicht vergessen. Für die Verkehrssicherheit seines
Rades und verkehrsgerechtes Verhalten unterwegs ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der SV Walddorf wünscht allen Beteiligten gute Fahrt.
Der Gemeinde Walddorfhäslach
4                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                   17. Februar 2022, Nummer 7

                             Radfahren
                       für einen guten Zweck!
                            Samstag, 14. und Sonntag, 15.05.2022

         Die elfte Sponsoren-Radtour des SV Walddorf wird wieder als
                   Rundfahrt mit Übernachtung durchgeführt.
    Die Strecke führt uns auf Nebenstraßen, Feld- und Waldwegen auf die Alb,
    durch den ehemaligen Truppenübungsplatz, das Lautertal und über die St.
    Johanner Alb zum Ziel und Nachtquartier: Naturfreundehaus „Lindenplatz“ bei
    Eningen (Fahrtstrecke ca. 85 km). Am Sonntag Rückfahrt durch das Albvorland
    (ca. 23 km) Teilnahme gerne auch mit E-Bike

    Jeder der mitfährt, sucht sich einen Sponsor, der die
    Fahrerin / den Fahrer mit einer Spende von
    mindestens 50 € für einen guten Zweck unterstützt.
    Der gesamte Erlös wird anschließend für einen guten
    Zweck in Walddorfhäslach gespendet.

    Für Übernachtung im Naturfreundehaus ist gesorgt. Leider
    haben wir nur 30 Plätze (Zimmer mit 2 bis 4 Pers./Zimmer,
    11 Plätze im Matratzenlager), wir bitten deshalb um rechtzeitige Anmeldung. Es
    besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Übernachtung an der Tour teilzunehmen
    (dabei Rückfahrt in Eigenregie).

    Die Tour wird von Servicefahrzeugen begleitet.

    Wann:                    Am Samstag, den 14.05.2022
    Treffpunkt:              6:45 Uhr, Gemeindehalle Walddorfhäslach
    Abfahrt:                 7:00 Uhr
    Unkostenbeitrag:         60,-- € pro Teilnehmer (Tourverpflegung, Abendessen,
                             Übernachtung, Frühstück)
                             30,-- € Tourpauschale ohne Übernachtung
    Teilnahme nur unter Beachtung der dann gültigen Corona-Vorschriften; eine Absage der
    Tour bei verschärften Corona-Regeln bleibt vorbehalten

    Anmeldung:        online unter sponsorenradtour@svwalddorf.de
                      oder bei Klaus Kleinert, E-Mail: klaus_kleinert@t-online.de
                                                       (Tel. 07127/21692)

    Anmeldeschluss:   06.05.2022
    Technischen Check vor der Fahrt und Helm nicht vergessen! Für die Verkehrssicherheit seines
    Rades und verkehrgerechtes Verhalten unterwegs ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
                          Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
          Der SV Walddorf wünscht allen Fahrerinnen und Fahrern eine gute Fahrt.
Der Gemeinde Walddorfhäslach
17. Februar 2022, Nummer 7                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                               5

 Gemeindliche Ferienbetreuung in den Oster-, Pfingst- und Herbstferien
              für Kinder der 1. bis 6. Grundschulklasse
Im Jahr 2022 wird zum dritten Mal in Folge eine jeweils einwöchige Ferienbetreuung in den Oster-,
Pfingst- und Herbstferien angeboten. Die Gemeinde hat hierfür, entsprechend der gemeindlichen
Grundschulganztagesbetreuung, den Träger pro juventa Jugendhilfe gGmbH mit der Durchführung
beauftragt. Die Teilnehmerzahl beträgt jeweils max. 30 Kinder pro Woche. Die Betreuung findet
täglich von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.
Wann:                 Osterferien 19.04.2022 bis 22.04.2022
                      Pfingstferien 07.06.2022 bis 10.06.2022
                      Herbstferien 31.10.2022 bis 04.11.2022
Wo:                   Räume der Ganztagesbetreuung in der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule
Inhalte:              Spiel- und Kreativangebote sowie kleine Ausflüge, Mittagessen und Getränke
Entgelt:              Das Entgelt für das erste angemeldete Kind beträgt 70 €/Woche; für Geschwis-
                      terkinder und jedes weitere angemeldete Kind jeweils 50 €/Woche. Die Kosten um-
                      fassen die unter dem Punkt „Inhalte“ aufgeführten Projektangebote. Eltern mit Ge-
                      samteinkünften von max. brutto 20.000 €/Jahr können einen Antrag auf Reduzie-
                      rung des Entgeltes stellen.
Anmeldung: Für die Ferienbetreuung melden Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 4 Wochen vor
           Beginn der jeweiligen Ferienbetreuung bei der Leiterin der Schülerbetreuung,
           Frau Jeanette Koelmann gtb-wh@pro-juventa.de an.
Hinweis:              Bei der Anmeldung zur gemeindlichen Ferienbetreuung in den Oster-, Pfingst- und
                      Herbstferien handelt es sich um eine verbindliche Anmeldung. Nach Bestätigung
                      der Anmeldung ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich.

Der Pflegestützpunkt bietet umfassende Beratung und
Unterstützung bei der Organisation von Hilfen.
Seit Oktober 2019 ist der Pflegestützpunkt auch in Walddorfhäslach vor Ort.
Frau Wiese, Leiterin des Pflegestützpunktes ist im Rathaus Walddorfhäslach                                    Az.: 047.19; 105.10; 500.0; 504.06 - sw
jeden ersten Mittwoch im Monat für Sie da. Die Sprechzeiten                    sind bietet
                                                             Der Pflegestützpunkt      bei umfassende
                                                                                            Bedarf von              08.30
                                                                                                             Beratung            bis 11.30beiUhr
                                                                                                                          und Unterstützung           der Organisatio
unter Einhaltung der Kontakt- Unserund Hygienevorschriften
                                           BürgerautoSeit
                                                             von Hilfen.
                                                              steht            und     nach
                                                                           Ihnen jederzeit         Terminvereinbarung,
                                                                                                          zur Verfügung!                            wenn
gewünscht sind auch Hausbesuche unter Hygienischen                Bedingungen
                                                                  Oktober 2019 ist der möglich.
                                                                                           Pflegestützpunkt auch in Walddorfhäslach vor Ort. Frau Wiese
                             Unser Bürgerauto ist für Sie dienstags und donnerstags für örtliche Einkäufe,
                                                             Leiterin  des  Pflegestützpunktes  ist  im  Rathaus                 Arztbesuche
                                                                                                                     Walddorfhäslach         jeden ersten Mittwoch im
Tel.: 07127-98 0015; Email: pflegestuetzpunkt@pliezhausen.de
                             und alle sonstigen Anliegen Monat       für Sie da.
                                                             unterwegs.          Die werden
                                                                               Sie   Sprechzeiten
                                                                                               von  sindzu
                                                                                                         bei Bedarf        08.30 bis 11.30
                                                                                                             Hausevonabgeholt.                 Uhr unter Einhaltung de
                                                                                                                                           Unsere
                                                             Kontakt- und Hygienevorschriften und nach Terminvereinbarung, wenn gewünscht sind auc
Der nächste Termin für die offene Sprechstunde ist
                             Fahrerinnen und Fahrer tragen eine   am Mittwoch,
                                                                 FFP2-
                                                             Hausbesuche  Maske    und  das  09.03.2022.
                                                                                             Fahrzeug
                                                                             unter Hygienischen            wird    regelmäßig
                                                                                                 Bedingungen möglich.               desinfiziert.
                                            Wenn Sie das Bürgerauto nutzen, ist das Tragen einer FFP2- Maske erforderlich.
                                                                               Tel.: 07127-98 0015
        Unser Bürgerauto steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!                  Email: pflegestuetzpunkt@pliezhausen.de

                                                                               Im Januar findet kein Beratungstermin statt. Das Büro in Pliezhausen ist besetzt.
Unser Bürgerauto ist für
Sie dienstags und don-
nerstags für örtliche
Einkäufe, Arztbesuche und
alle sonstigen Anliegen
unterwegs. Sie werden von
zu Hause abgeholt.
Unsere Fahrerinnen und
Fahrer tragen eine FFP2-
Maske und das Fahrzeug
wird regelmäßig desinfiziert.
Wenn Sie das Bürgerauto
nutzen, ist das Tragen einer
                                                    Bürgerauto
FFP2-Maske erforderlich.                           0151/70901011
Der Gemeinde Walddorfhäslach
6                                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                    17. Februar 2022, Nummer 7

                                                        Informationen der Gemeindeverwaltung
                                                         Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112
Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach                               Ev. Kindergarten Walddorf                                    10. Notrufe
Telefon 07127/9266-0                                             Gustav-Werner-Straße 22                                      Polizei Reutlingen                           07121 / 9420
Telefax 07127/9266-44                                            Kindergartenleitung                     07127 / 34451        Polizei Pliezhausen                          07127 / 7340
Postanschrift: Hauptstraße 9                                     TigeR Kunterbunt                      07127 / 9695598        Feuerwehr RT                                          112
72141 Walddorfhäslach                                                                                                         Feuerwehr Walddorfhäslach
                                                                 U3 Betreuung (TigeR)
E-Mail: info@walddorfhaeslach.de                                 TigeR Bambini Gruppe 1 OG                 07127/5600761      Gemeindeverwaltung          07127 / 9266-0
Homepage: http://www.walddorfhaeslach.de                         (Brühlstraße 2) Gruppe 2 DG               07127/5600762      Feuerwehrhaus                07127 / 21221
                                                                 TigeR Häslach                                                Kommandant                 0171 / 4321776
1. Rathaus Walddorfhäslach                                       Dorfstraße 30                           07127 / 237017                               oder 07127 / 21289
Hauptstraße 9                                                    Tiger Kunterbunt                                             Stv. Kommandant            0160 / 1828355
Telefon Zentrale                               07127/9266-0      (im Ev. Kindergarten)
Telefax                                       07127/9266-44      Gustav-Werner-Straße 22               07127 / 9695598

Bürgerbüro                                   9266-10/-11/-13                                                                  Krankenhaus RT                          07121 / 2000
                                                                 5. Bauhof, technische Betriebsdienste
Ordnungsamt                                         9266-16                                                                   Rettungsdienst                                   112
                                                                 und Gebäudebetreuung
Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen)                                                                Krankentransport                    RT 07121 / 19222
Vorzimmer Bürgermeisterin                           9266-40      5.1 Bauhof                                                                                       TÜ 07071 / 19222
Verwaltungssekretariat                           9266-15/-19     Telefon 21223, Telefax 237023
Finanzwesen                                     9266-20 / -23    Mobil                                   0162 / 9717733       Telefonseelsorge                            07121 / 11101
Steueramt                                           9266-21      Bereitschaft                            0163 / 3649806       Kinderschutzbund RT                         07121 / 11103
Gemeindekasse                                       9266-22      5.2                                                          Giftnotruf                                   0761 / 19240
                                                                 Gebäudebetreuungsdienste
Hauptamt                                 9266-30                 Gebäude- und Hallenbetreuung           0172 / 7679754        Wohngiftnotruf                                  116117
Bauamt                                9266-31/-32                                                      0151 / 70901021        Krebsinformationsdienst                         116117
Öffnungszeiten:  Mo.,Di.,Mi.,Fr.: 08.00-12.00 Uhr                Bereitschaft                          0151 / 70901031        Schwanger in Not                                116117
                            Do.: 07.30-12.00 Uhr                 Gemeindehalle/Ballspielhalle                                 Gewalt gegen Frauen                             116117
                             Di.: 16.00-19.00 Uhr                Weiherwiesen 1 und 2/2                 07127 / 928960        kostenfrei, täglich                      von 8 – 20 Uhr
2. Ortsverwaltung Häslach                                        Hallenbetreuung                        0172 / 7679754
Dorfstraße 30                                                                                          0151 / 70901021
Telefon                                    31356                 Bereitschaft                          0151 / 70901031        11. Wasserversorgung
Telefax                                   237015                 5.3 Winterdienst:                                            ZV Ammertal-Schönbuchgruppe
Bürgerbüro                                 31356                 Bauhof                 Mo.-Fr: 07.00-17.00 Uhr               Entstörungsdienst                        0800 / 8151815
(Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt,                                                  0162 / 9717733               24-Std.-Service (Gebührenfrei dt. Inland)
Friedhofswesen)
                                                                                                 0163 / 3649806               12. FairEnergie GmbH
Öffnungszeiten:                Di..und Do.08.00-10.00 Uhr        Fa. Schmidt Weissgrün GmbH       07032 / 71728               Zentrale                             07121 / 5823000
                                       Di. 14.30-16.00 Uhr       Mo.-Fr.: 4.00–07.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr                  Netzanschlüsse                       07121 / 5823900
                                                                 Sa., So., Feiertage 5:00 – 22:00 Uhr                         Störungsannahme Strom                07121 / 5825211
                                                                 (sowie Schließtage des Bauhof)
3. Schulen                                                       5.4 Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen                  13. NetzeBW Straßenbeleuchtung
Gustav-Werner-Schule                                             Bereitschaft                    0151/70901031                Störungsstelle            0800 / 3629-477
Grundschule Klassen 3+4                                          6. Senioren und Altenpflegewohnheim                          14. Abfallwirtschaft/Müllabfuhr
Gemeinschaftsschule Klassen 5-10                                 Gustav-Werner-Stift Walddorfhäslach                          Landkreis Reutlingen
Nonnengasse 34                                                   Hausleiter Herr Roy Zutavern                                 E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de
Telefon                         07127 / 34505                    Stuttgarter Str. 9              07127 / 9231609              Telefon allgemein              07121 / 4803341
Telefax                         07127 / 23424                                                                                 Abfallberatung                 07121 / 4803348
www.gustav-werner-gemeinschaftsschule.de                         7. Sozial- und Diakoniestation                                                                     und –3349
                                                                 Pliezhausen-Walddorfhäslach                                  Sperrmülltelefon               07121 / 4803399
Römerwegschule                                                   Häusliche Pflege/Krankenpflege                               Behälter und Gebühren          07121 / 4803345
Grundschule Klassen 1+2                                          Hauswirtschaft/Betreuung/Familienpflege
Schulstraße 24                             07127 / 3754 (AB)     Schulberg 8-14, 72124 Pliezhausen                            15. Kabelfernsehen
                                                                 Telefon (AB)                         07127 / 80362           Pyur Tele Columbus AG
4. Kindergärten                                                  E-Mail: mail@sozialstation-pliezhausen.de                    Kaiserin-Augusta-Allee 108               030 / 25777777
                                                                 Bürozeiten:             Mo. - Fr.: 08.00-11.00 Uhr
Kindergarten Schönbuchwichtel                                                                                                 16. Forstverwaltung
Tiergartenweg 6               07127 / 34543                      und nach Vereinbarung             Do.:14.00-15.00 Uhr
                                                                                                                              E-Mail: f.rupp@kreis-reutlingen.de
Kindergarten Häslach                                             8 . Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.V                  Landratsamt Reutlingen        07121 / 4803221
Schulstraße 22                                 07127 / 18357     Kontaktperson: Herr Wilhelm Brielmann                        Förster Herr Rupp             0151 / 14043933
                                                                 Schützenstraße 14                  07127 / 32652
Waldkindergarten
Mobilnummer                                 0151 / 70918760      9. Pflegestützpunkt
                                                                 Pliezhausen-Walddorfhäslach
                                                                 Schulberg 8-14, Pliezhausen
                                                                 Ansprechpartner: Frau Andrea Wiese
                                                                 Telefon                          07127 / 980015
                                                                 E-Mail: pflegestützpunkt@pliezhausen.de

                                                                         Öffnungszeiten Häckselplatz
                                           Erreichbarkeit des Betreuungspersonals während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (0151)70901079
        01. Januar                           01. März                        16. April                  16. September                    16.Oktober                  1.Dezember
      bis 28. Februar                      bis 15. April                bis 15. September               bis 15. Oktober               bis 30.November              bis 31.Dezember
                                      Di    15:00-18:00 Uhr            Di 17:00-20:00 Uhr             Di 15:00-18:00 Uhr            Di 14:00-16:00 Uhr
                                      Fr    10:00-12:00 Uhr            Fr 10:00-12:00 Uhr             Fr 10:00-12:00 Uhr            Fr 10:00-12:00 Uhr
                                      Fr    15:00-18:00 Uhr            Fr 17:00-20:00 Uhr             Fr 15:00-18:00 Uhr            Fr 14:00-16:00 Uhr
    Sa    11:00-15:00 Uhr             Sa    11:00-16:30 Uhr            Sa 11:00-16:30 Uhr             Sa 11:00-16:30 Uhr            Sa 11:00-16:30 Uhr            Sa      11:00-15:00 Uhr
Der Gemeinde Walddorfhäslach
17. Februar 2022, Nummer 7                                    Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                            7

                             Auszug aus dem Kulturkalender Februar 2022
             Alle Veranstaltungen unter Vorbehalt der Regelungen zur Corona-Pandemie
Den Kulturkalender 2022 können Sie auf unserer Homepage unter: https://www.walddorfhaeslach.com/unsere-
gemeinde/kulturkalender-terminplan.html einsehen – noch schneller geht’s mit nebenstehendem QR-Code

Wann?                           Was?                                     Wer?                                       Wo?
Februar 2022
Sa., 19.02.2022                 Schnittkurs Erhaltungs- und             Obst- und Gartenbauverein e.V.              Treffpunkt: Feuerbrand-Feldversuch
     13:30 Uhr                  Auslichtungsschnitt                                                                 Sulzeiche
                                 an älteren Obstbäumen
So., 20.02.2022                 Gottesdienst für kleine Leute           Evangelische Kirchengemeinde                Evangelische Kirche Walddorf
     17:00 Uhr
Do., 24.02.2022                 Gemeinderatssitzung (ö/nö)              Gemeinde Walddorfhäslach                    Gemeindehalle
     18:00 Uhr

                                                                                                                            Stand: 8. Februar 2022
                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                     1

Corona-Regeln ab 9. Februar 2022
In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
     » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
     » Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
     » Alarmstufe I: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
     » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
Personen (siehe Ausnahmen).
Die Alarmstufe I wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen).
Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen
gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi-
nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten
Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien.
In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) und auf Stadt-
und Volksfesten im Freien (Alarmstufe I) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und
Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes.
Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch
Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
3: Private Treffen
4: Stadt- und Volksfeste | Öffentlicher Verkehr | Einzelhandel
5: Öffentliche Veranstaltungen
6: Sportveranstaltungen
7: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
8: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
9: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
10: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
11: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
12: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
8                            Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                      17. Februar 2022, Nummer 7

                                                                                                                                   Stand: 8. Februar 2022
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                            2
    Maskenpflicht                                      3G und 2G                                             2G+
    Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder          Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
    geschlossen Räumen sowie im öffentlichen           genesene Personen                                     nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
    Nah- und Fernverkehr.                              2G: Zutritt nur für geimpfte oder
    Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-                      genesene Personen
    Verordnung des Bundes regelt die
    Maskenpflicht am Arbeitsplatz.                                                              2G                                                              2G+
    Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                           Ausnahmen:
    » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°                » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
    » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°            Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
      Gründen keine Maske tragen können                » Grundschüler*innen, Schüler*innen                  » Genesene Personen ab Tag 29 nach der PCR-
      (ärztlicher Nachweis notwendig).                   eines sonderpädagogischen Bildungs-/                 Testabnahme bis Tag 90 nach PCR-Testabnahme.
    » In geschlossenen Räumen bei privaten               Beratungszentrums, einer auf der Grund             » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
       Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     schule aufbauenden Schule oder                       mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
       Kantinen, Mensen und Cafeterien während           einer beruflichen Schule° – gilt nur für             liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
       des Essens und Trinkens und beim Sport            Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre            3 Monate zurück).
       treiben.                                          und nicht während der Ferien°°.                    » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°
    » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab-          » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die          » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines
      stand von 1,5 Metern zu anderen Personen           nicht mehr zur Schule gehen.°°                       sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs-
      dauerhaft eingehalten werden kann.               » Personen, die sich aus medizinischen                 zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden
    » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können                   Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur
    » In geschlossenen Räumen sowie in den               (ärztlicher Nachweis notwendig).°°                   für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre
      Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen             » Personen, für die es keine allgemeine                und nicht während der Ferien°°.
      Personennennah- und Fernverkehr sowie in           Impfempfehlung der Ständigen                       » Personen, die sich aus medizinischen
      der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in      Impfkommission (STIKO) gibt.°°                       Gründen nicht impfen lassen können
      der Warn- und den Alarmstufen die                                                                       (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
      FFP2-Maskenpflicht.                                                                                   » Personen, für die es keine allgemeine
    Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                                                                  Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
    Schulen ist über die Corona-Verordnung                                                                    (STIKO) gibt, z.B. vollständig geimpfte Kinder und
    Schule geregelt.                                                                                          Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre sowie
                                                                                                              Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
                                                                                                            °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                                                                            °°Negativer Antigen-Test erforderlich
                                                                                                                                   Stand: 8. Februar 2022
                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                            3
    Stufenplan

                                                                                       3G                             2G                                 2G+
      Hygienekonzept          Datenverarbeitung           Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft               Nachweislich geimpft
                                                                               getestet oder genesen             oder genesen                  oder genesen und getestet

          Lebensbereich                      Basisstufe                     Warnstufe                         Alarmstufe I                      Alarmstufe II

                                                                                                                                         Wenn nicht geimpfte/gene-
                                                                                                                                         sene Personen teilnehmen:
                                                                                                                                          1 Haushalt plus 2 weitere
                                                                                                                                          Personen aus 1 Haushalt.
                                                                          1 Haushalt plus 5                1 Haushalt plus 2
                                                                          weitere Personen              weitere Personen aus 1             Personen bis einschl. 13 Jahre
                                                                                                                                           zählen nicht zur Personenzahl
                                                                                                          Haushalt wenn die
        Private Zusammen-                                              Geimpfte und Genesene,
                                                                                                                                               hinzu. Paare, die nicht
                                             Ohne weitere                                               Personen nicht geimpft/           zusammen leben, gelten als ein
        künfte und private                                          Personen bis einschl. 13 Jahre
                                           Regelungen oder                                                   genesen sind.                            Haushalt.
          Veranstaltungen                                            sowie Personen, die sich aus
                                           Beschränkung der                                             - Geimpfte und Genesene,
      (wie Geburtstage, Hoch-                                        medizinischen Gründen nicht
                                            Personenanzahl                                                 - Personen bis einschl.         Auschließlich geimpfte/
      zeitsfeiern etc. Gilt auch                                    impfen lassen können, zählen
        bei Treffen in gastro-                                                nicht dazu.                       13 Jahre und                genesene Personen°:
       nomischen Betrieben)
                                                                                                          - Personen, die sich aus        Innen: max. 10 Personen
                                                                      Paare, die nicht zusammen        medizinischen Gründen nicht        Außen: max. 50 Personen
                                                                    leben, zählen als ein Haushalt.        impfen lassen können,
                                                                                                          zählen bei den Kontakt-        Kinder/Jugendliche bis einschl. 13
                                                                                                                                              Jahre zählen nicht mit.
                                                                                                       beschränkungen nicht dazu.
                                                                                                                                            °und Personen bei denen
                                                                                                         Paare, die nicht zusammen       Impfung aus med. Gründen nicht
                                                                                                       leben, zählen als ein Haushalt.      möglich bzw. ohne Impf-
                                                                                                                                             empfehlung der STIKO.
17. Februar 2022, Nummer 7                                         Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                                                9
                                                                                                                                       Stand: 8. Februar 2022
                                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                             4

         Lebensbereich                       Basisstufe                         Warnstufe                         Alarmstufe I                       Alarmstufe II

                                                                                                                       2G
      Stadt- und Volksfeste                                                                                 50 % Auslastung aber
                                                3G                                  3G                    max. 5.000 Besucher*innen
                                                                                                                                                      nicht erlaubt

        FFP2-Maskenpflicht                                                                                            2G+
         in der Alarmstufe I
       Fastnachtsumzüge sind                                                                              50 % Auslastung, aber max.
    in Alarmstufen nicht erlaubt.                                                                           10.000 Besucher*innen

                                                                                                      3G
    Öffentliche Verkehrsmittel
                                         FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr
                                                                             in der Warn- und den Alarmstufen.

                                                                                                                                                           2G
                                                                        Ohne weitere Regelungen
                                                                                                                                                Ausgenommen Grund-
           Einzelhandel                                                                                                                        versorgung sowie Abhol-
         (auch Flohmärkte)                                                                                                                       und Lieferangebote
                                    Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
                                    Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte,
                                    Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittel-
                                    handel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte
                                    und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und
                                    Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
                                    verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte.                     Stand: 8. Februar 2022
                                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                             5

         Lebensbereich                       Basisstufe                         Warnstufe                      Alarmstufe I            Stand: Alarmstufe    II
                                                                                                                                              8. Februar 2022
                                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                             5
                                    In geschlossenen Räumen
         Lebensbereich              generellBasisstufe                          Warnstufe                         Alarmstufe I                       Alarmstufe II
                                             und im Freien bei
                                    >5.000 Personen oder bei
                                                                                                                       2G
                                       Nicht-einhaltungRäumen
                                    In geschlossenen    des
                                         Mindestabstands
                                    generell und im Freien bei
                                    >5.000 Personen oder bei
                                                                                                                       2G
                                                                                                   Maximal 50 % Auslastung,
           Öffentliche
                                                 3G
                                       Nicht-einhaltung des                        3G                  aber nicht mehr als
         Veranstaltungen                 Mindestabstands                                           2.000 Besucher*innen in
                                                                                                    geschlossenen
                                                                                                   Maximal          Räumen
                                                                                                             50 % Auslastung,
    (wie Theater, Oper, Konzert,
             Öffentliche
      Stadtfest, Informations-                   3G
                                   Bis 5.000 Besucher*innen                        3G
                                                                       Bis 5.000 Besucher*innen und aber
                                                                                                       5.000  Besucher*innen
                                                                                                            nicht mehr als
                                                                                                                                                         2G+
          Veranstaltungen         100 % Auslastung. Darüber           100 % Auslastung. Darüber im   Freien.
                                                                                                   2.000      Bei mehr als 500
                                                                                                           Besucher*innen   in
       veranstaltungen,  Stadt-
       führungen,  Kongresse,     hinaus nur 50 % Auslastung          hinaus nur 50 % Auslastung     Besucher*innen
                                                                                                    geschlossenen      feste
                                                                                                                    Räumen
    (wie Theater, Oper,  Konzert,
       Sportveranstaltungen,
      Stadtfest, Informations-
                                   aber
                                  100 %
                                        nicht Besucher*innen
                                   Bis 5.000  mehr als 25.000
                                        Besucher*innen.
                                          Auslastung. Darüber
                                                                       aber
                                                                      100 %
                                                                            nicht Besucher*innen
                                                                       Bis 5.000  mehr als 25.000 und
                                                                            Besucher*innen.
                                                                                                    Sitz-/Stehplätze,
                                                                              Auslastung. Darüber immax.   10 Bei
                                                                                                     Freien.
                                                                                                                      hiervon
                                                                                                       5.000 Besucher*innen
                                                                                                              % Stehplätze.
                                                                                                                  mehr als 500
                                                                                                                                                         2G+
                                                                                                                                                   Im Freien und in
                                                                                                                                               geschlossenen Räumen
     Betriebs- und Vereinsfeiern
       veranstaltungen,  Stadt-
     sowie  Veranstaltungen
       führungen,  Kongresse,der hinaus nur 50 % Auslastung           hinaus nur 50 % Auslastung     Besucher*innen feste                         maximal 50 % der
        Breitenkultur, Hallen-
       Sportveranstaltungen,       aber nicht mehr als 25.000          aber nicht mehr als 25.000   Sitz-/Stehplätze, hiervon                    Kapazität,
                                                                                                                                                   Im Freienaber
                                                                                                                                                              undnicht
                                                                                                                                                                  in
                                   In geschlossenen   Räumen
                                        Besucher*innen.                     Besucher*innen.          max. 10 % Stehplätze.                          mehr als 500
                                                                                                                                               geschlossenen   Räumen
     Fastnachtsveranstaltungen
     Betriebs- und Vereinsfeiern   generell und im Freien bei
             ohne  Tanz)
     sowie Veranstaltungen der
        Breitenkultur, Hallen-
                                   >5.000 Personen oder bei                                                           2G+                         Besucher*innen.
                                                                                                                                                  maximal   50 % der
                                                                                                                                                 Kapazität, aber nicht
                                      Nicht-einhaltungRäumen
                                   In geschlossenen    des                                                                                          mehr als 500
     Fastnachtsveranstaltungen
                                        Mindestabstands
                                   generell und im Freien bei
             ohne Tanz)
                                   >5.000 Personen oder bei                                                           2G+
                                                                                                           Maximal 50 % Auslastung,
                                                                                                                                                  Besucher*innen.

                                                 2G
                                      Nicht-einhaltung des
                                        Mindestabstands
                                                                                    2G                         aber nicht mehr als
                                                                                                           4.000 Besucher*innen in
                                                                                                            geschlossenen
                                                                                                           Maximal          Räumen
                                                                                                                     50 % Auslastung,
                                                 2G
                                          Ohne Kapazitäts-
                                         beschränkung und
                                                                                    2G
                                                                             Ohne Kapazitäts-             und 10.000   Besucher*innen
                                                                                                               aber nicht mehr als
                                                                            beschränkung und              im Freien.
                                                                                                           4.000      Bei mehr als 500
                                                                                                                   Besucher*innen   in
                                        Personenobergrenze
                                                                           Personenobergrenze                Besucher*innen
                                                                                                            geschlossenen      feste
                                                                                                                            Räumen
                                          Ohne Kapazitäts-
                                                                             Ohne Kapazitäts-               Sitz-/Stehplätze,
                                                                                                          und                 hiervon
                                                                                                               10.000 Besucher*innen
                                         beschränkung und
                                                                            beschränkung und              immax.   10 Bei
                                                                                                             Freien.  % Stehplätze.
                                                                                                                          mehr als 500
                                        Personenobergrenze
                                                                           Personenobergrenze                Besucher*innen feste
                                                                                                            Sitz-/Stehplätze, hiervon
                                                                                                             max. 10 % Stehplätze.
10                          Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                  Stand: 8. Februar
                                                                                                     17. Februar        2022, 2022
                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                Nummer
                                                                                                                                   5 7

          Lebensbereich                   Basisstufe                    Warnstufe                    Alarmstufe I                  Alarmstufe II
                                                                                                                             Stand: 8. Februar 2022
                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                         6
                                  In geschlossenen Räumen
          Lebensbereich           generellBasisstufe                    Warnstufe                    Alarmstufe I                  Alarmstufe II
                                           und im Freien bei
                                  >5.000 Personen oder bei
                                                                                                          2G
                                     Nicht-einhaltungRäumen
                                  In geschlossenen    des
                                       Mindestabstands
                                  generell und im Freien bei
                                   >5.000 Personen oder bei
                                                                                                          2G
                                                                                              Maximal 50 % Auslastung,
           Öffentliche
                                             3G
                                     Nicht-einhaltung des                  3G                     aber nicht mehr als
         Veranstaltungen               Mindestabstands                                        2.000 Besucher*innen in
                                                                                               geschlossenen
                                                                                              Maximal          Räumen
                                                                                                        50 % Auslastung,
     (wie Theater, Oper, Konzert,
       Stadtfest, Informations-
                                   Bis 5.000 Besucher*innen
                                             3G
                                  100 % Auslastung. Darüber
                                                                           3G
                                                                  Bis 5.000 Besucher*innen und aber
                                                                 100 % Auslastung. Darüber im
                                                                                                  5.000
                                                                                                Freien.
                                                                                                         Besucher*innen
                                                                                                       nicht mehr als
                                                                                                         Bei mehr als 500
                                                                                                                                       2G+
        veranstaltungen, Stadt-                                                               2.000   Besucher*innen   in
        führungen, Kongresse,     hinaus nur 50 % Auslastung     hinaus nur 50 % Auslastung     Besucher*innen
                                                                                               geschlossenen      feste
                                                                                                               Räumen
                                   aber nicht Besucher*innen
                                              mehr als 25.000     aber nicht Besucher*innen
                                                                             mehr als 25.000 und
                                                                                               Sitz-/Stehplätze, hiervon           Im Freien und in
        Sportveranstaltungen,      Bis 5.000
      Betriebs- und Vereinsfeiern 100 % Besucher*innen.
                                          Auslastung. Darüber
                                                                  Bis 5.000
                                                                 100 % Besucher*innen.
                                                                                                  5.000 Besucher*innen
                                                                         Auslastung. Darüber immax.   10 Bei
                                                                                                Freien.  % Stehplätze.
                                                                                                             mehr als 500
                                                                                                                                       2G+
                                                                                                                               geschlossenen Räumen
      sowie Veranstaltungen der hinaus nur 50 % Auslastung       hinaus nur 50 % Auslastung     Besucher*innen feste              maximal 50 % der
         Breitenkultur, Hallen-    aber nicht mehr alsRäumen
                                                       25.000     aber nicht mehr als 25.000   Sitz-/Stehplätze, hiervon         Kapazität,
                                                                                                                                   Im Freienaber
                                                                                                                                              undnicht
                                                                                                                                                  in
       Sportveranstaltungen        In geschlossenen
      Fastnachtsveranstaltungen         Besucher*innen.                Besucher*innen.          max. 10 % Stehplätze.               mehr als 500
                                                                                                                               geschlossenen   Räumen
     im Profi-ohne
               und Amateursport    generell und im  Freien bei
                    Tanz)
        wie Ligaspiele, Tuniere,   >5.000 Personen oder bei                                             2G+                       Besucher*innen.
                                                                                                                                  maximal   50 % der
                                                                                                                                 Kapazität, aber nicht
           Wettkämpfe etc.            Nicht-einhaltungRäumen
                                   In geschlossenen     des
                                        Mindestabstands                                                                             mehr als 500
                                   generell und im Freien bei
                                                                                                                                  Besucher*innen.
                                   >5.000 Personen oder bei                                             2G+
                                                                                               Maximal 50 % Auslastung,
                                             2G
                                      Nicht-einhaltung des
                                        Mindestabstands
                                                                            2G                     aber nicht mehr als
                                                                                               4.000 Besucher*innen in
                                                                                                geschlossenen
                                                                                               Maximal          Räumen
                                                                                                         50 % Auslastung,
                                       Ohne Kapazitäts-
                                             2G
                                      beschränkung und                      2G
                                                                      Ohne Kapazitäts-
                                                                     beschränkung und
                                                                                              und 10.000
                                                                                              im Freien.
                                                                                                           Besucher*innen
                                                                                                   aber nicht mehr als
                                                                                                          Bei mehr als 500
                                     Personenobergrenze                                        4.000   Besucher*innen   in
                                                                    Personenobergrenze           Besucher*innen
                                                                                                geschlossenen      feste
                                                                                                                Räumen
                                       Ohne Kapazitäts-                                         Sitz-/Stehplätze, hiervon
                                                                      Ohne Kapazitäts-        und  10.000 Besucher*innen
                                      beschränkung und
                                                                     beschränkung und         immax.   10 Bei
                                                                                                 Freien.  % Stehplätze.
                                                                                                              mehr als 500
                                     Personenobergrenze
                                                                    Personenobergrenze           Besucher*innen feste
                                                                                                Sitz-/Stehplätze, hiervon
                                                                                                 max. 10 % Stehplätze.

                                                                                                                             Stand: 8. Februar 2022
                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                         7

          Lebensbereich                   Basisstufe                     Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                  In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

        Kultureinrichtungen
                                             3G                             3G
       (wie Galerien, Museen,
            Bibliotheken°,
      Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                          2G                           2G+
       °Abholung bestellter                Im Freien                     Im Freien
       Medien unbeschränkt                                                                      Ausnahme: Archive und          Ausnahme: Archive und
                                         ohne weitere
                                                                                                Landesbibliotheken 3G.         Landesbibliotheken 3G
            möglich                      Regelungen                         3G

                                                                                                    Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen,
                                                                                                   die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss
     Religiöse Veranstaltungen
                                                                                                                eingehalten werden.

                                             3G                            3G                             2G                            2G
           Beherbergung                  Erneuter Test                  Erneuter Test                Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                          alle 3 Tage                    alle 3 Tage                geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                                 dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                                       Härtefälle.                   Härtefälle.
17. Februar 2022, Nummer 7                               Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
                                                                                                     Stand: 8. Februar 2022
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                    5 11

         Lebensbereich                   Basisstufe                Warnstufe                    Alarmstufe I            Stand: Alarmstufe    II
                                                                                                                               8. Februar 2022
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                    8
                                    In geschlossenen Räumen
         Lebensbereich              generellBasisstufe
                                             und im Freien bei
                                    >5.000 Personen oder bei
                                                                    Warnstufe                       2G I
                                                                                                Alarmstufe                     Alarmstufe II

                                       Nicht-einhaltung des
                                   In geschlossenen   Räumen In geschlossenen Räumen
                                         Mindestabstands
                                                                                         Maximal 50 % Auslastung,
          Öffentliche                       3G
                                            3G                        3G
                                                                      3G                     aber nicht mehr als
        Veranstaltungen                                                                  2.000 Besucher*innen in
                                                                                          geschlossenen Räumen
    (wie Theater, Oper, Konzert,                                                                nicht erlaubt                  nicht erlaubt
            Messen und
      Stadtfest, Informations-
           Ausstellungen
                                  Bis 5.000 Besucher*innen    Bis 5.000 Besucher*innen und 5.000    Besucher*innen
                                 100 % Auslastung. Darüber 100 % Auslastung. Darüber im Freien. Bei mehr als 500
                                                                                                                                   2G+
       veranstaltungen, Stadt-
                                 hinaus nurIm50Freien
                                                % Auslastung hinaus nurIm50Freien
                                                                            % Auslastung   Besucher*innen feste
       führungen, Kongresse,
       Sportveranstaltungen,      aber nicht
                                         ohnemehr  als 25.000 aber nicht mehr als 25.000
                                               weitere                                    Sitz-/Stehplätze, hiervon           Im Freien und in
     Betriebs- und Vereinsfeiern       Besucher*innen.
                                          Regelungen                  3G
                                                                   Besucher*innen.         max. 10 % Stehplätze.          geschlossenen Räumen
                                                                                                                             maximal 50 % der
     sowie Veranstaltungen der
        Breitenkultur, Hallen-                                                                                              Kapazität, aber nicht
                                  In geschlossenen Räumen                                                                      mehr als 500
     Fastnachtsveranstaltungen
                                  generell und im Freien bei
             ohne Tanz)
                                  >5.000 Personen oder bei                                          2G+
                                 In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                                                                                             Besucher*innen.

                                     Nicht-einhaltung des
                                       Mindestabstands
                                            3G                        2G                             2G
                                                                                          Maximal 50 % Auslastung,
      (Hotel-)Gastronomie,                  2G                        2G                      aber nicht mehr als
      Vergnügungsstätten                                                                  4.000 Besucher*innen in
              sowie                                                                        geschlossenen Räumen

     Mensen und Cafeterien
                                       Ohne Kapazitäts-
                                      beschränkung und
                                                                 Ohne Kapazitäts-        und 10.000 Besucher*innen                 2G+
                                          Im Freien             beschränkung
                                                                    Im Freien und        im Freien.Im
                                                                                                    Bei  mehr als 500
                                                                                                      Freien
      (Regelung gilt nur für         Personenobergrenze
                                                               Personenobergrenze           Besucher*innen feste
        externe Personen)                ohne weitere
                                                                                           Sitz-/Stehplätze, hiervon          Sperrstunde von
                                         Regelungen                   3G                             2G
                                                                                            max. 10 % Stehplätze.            22:30 Uhr bis 6 Uhr
                                                                                                                            für die Gastronomie.

                                                                                                                        Stand: 8. Februar 2022
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                    9

         Lebensbereich                   Basisstufe                 Warnstufe                   Alarmstufe I                   Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                            3G                         3G
      Freizeiteinrichtungen
         (wie Freizeitparks,
      (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                    2G                            2G+
           Solarien, Zoos,
    Indoor-Spielplätze, Fitness-
       studios, Saunen etc.)              Im Freien                 Im Freien             Der Betrieb von Dampf-          Der Betrieb von Dampf-
                                         ohne weitere                                     bädern, Warmlufträumen          bädern, Warmlufträumen
                                                                                                                              und ähnlichem
                                         Regelungen
                                                                       3G                     und ähnlichem
                                                                                               ist untersagt.                  ist untersagt.

           Körpernahe
          kosmetische
                                            3G                         3G                           2G                            2G+
        Dienstleistungen
                                                                                           Ausnahmen für Friseur-         Ausnahmen für Friseur-
                                                                                            betriebe und Barber-           betriebe und Barber-
                                                                                             shops: hier gilt 3G.           shops: hier gilt 3G.
12                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                        17. Februar 2022, Nummer 7

                                                                                                                          Stand: 8. Februar 2022
                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                      10

          Lebensbereich                    Basisstufe                Warnstufe                    Alarmstufe I                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                        3G
       Touristische Verkehre
     (wie Schifffahrten, Skilifte,                                                                     2G                            2G+
     Seilbahnen, Busreisen etc.)
                                            Im Freien                Im Freien
                                           ohne weitere
                                           Regelungen                   3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                        3G                            2G                             2G+
     Sport in Sportstätten und
           Sportanlagen

     keine Maskenpflicht wäh-
                                            Im Freien                Im Freien                      Im Freien                      Im Freien
      rend der Sportausübung
                                           ohne weitere
      keine Datenverarbeitung
        auf frei zugänglichen
                                           Regelungen                   3G                             2G                             2G
               Anlagen

                                                                                                                          Stand: 8. Februar 2022
                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                      5

          Lebensbereich                    Basisstufe                Warnstufe                    Alarmstufe I                   8. Februar 2022
                                                                                                                          Stand: Alarmstufe    II
                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                      11
                                      In geschlossenen Räumen
          Lebensbereich               generellBasisstufe
                                               und im Freien bei
                                      >5.000 Personen oder bei
                                                                      Warnstufe                       2G I
                                                                                                  Alarmstufe                     Alarmstufe II
                                         Nicht-einhaltung des
                                     In geschlossenen   Räumen In geschlossenen Räumen
                                           Mindestabstands
                                                                                          Maximal 50 % Auslastung,
            Öffentliche                       3G                       3G
                                                                       3G                     aber nicht mehr als
          Veranstaltungen                                                                 2.000 Besucher*innen in
                                                                                           geschlossenen Räumen
     (wie Theater, Oper, Konzert,
      Außerschulische Bildung Bis 5.000 Besucher*innen
       Stadtfest, Informations-
       (wie VHS-Kurse, Musik-,
                                                               Bis 5.000 Besucher*innen und 5.000 Besucher*innen
                                  100 % Auslastung. Darüber 100 % Auslastung. Darüber im Freien. Bei mehr als 500
                                                                                                                                     2G+
        veranstaltungen,
       Kunst-
                         Stadt-
              und Jugendkunst-
        führungen,  Kongresse,    hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung                2G
                                                                                            Besucher*innen feste                     2G+
                schulen)
        Sportveranstaltungen,      aber nicht
                                            Immehr  als 25.000 aber nicht
                                               Freien                   Immehr als 25.000
                                                                           Freien          Sitz-/Stehplätze, hiervon            Im Freien und in
      Betriebs- und Vereinsfeiern       Besucher*innen.             Besucher*innen.         max. 10 % Stehplätze.           geschlossenen Räumen
                                          ohne weitere
      sowie Veranstaltungen der                                                                                                maximal 50 % der
         Breitenkultur, Hallen-
                                           Regelungen
                                   In geschlossenen Räumen
                                                                        3G                                                    Kapazität, aber nicht
      Fastnachtsveranstaltungen                                                                                                  mehr als 500
                                   generell und im Freien bei
              ohne Tanz)
                                   >5.000 Personen oder bei                                           2G+                      Besucher*innen.

                                      Nicht-einhaltung des
                                        Mindestabstands
                                                                                           Maximal 50 % Auslastung,
                                              2G                        2G                     aber nicht mehr als
                                                                                            4.000 Besucher*innen in
                                                                                            geschlossenen Räumen
              Bildung                    Ohne Kapazitäts-
           (wie berufliche                ohne weitere
                                        beschränkung  und
                                                                   Ohne Kapazitäts-
                                                                  beschränkung und
                                                                                                       3G
                                                                                          und 10.000 Besucher*innen
                                                                                          im Freien. Bei mehr als 500
     Ausbildung, Fahr-, Flug- und          Regelungen
                                       Personenobergrenze
     Bootsschulen, Sprach- und                                   Personenobergrenze          Besucher*innen feste
         Integrationskurse)                                                                 Sitz-/Stehplätze,
                                                                                        bei mehrtägigen       hiervon
                                                                                                         Veranstaltungen
                                                                                             max. 10Test
                                                                                            erneuter  % Stehplätze.
                                                                                                          alle 3 Tage.
                                                                    In der Alarmstufe II sind berufliche Fort- und Weiterbildungen nur erlaubt,
                                                                            wenn diese zwingend notwendig und unaufschiebar sind.
17. Februar 2022, Nummer 7                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                       13
                                                                                                                       Stand: 8. Februar 2022
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                12

            Lebensbereich                  Basisstufe               Warnstufe                  Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen

                                              3G
       Diskotheken, Clubs sowie
       clubähnliche Lokale und                                                                 nicht erlaubt                  nicht erlaubt
           Veranstaltungen                                            2G
          (Ausnahmen für nicht              Im Freien
        impffähige Personen und           wie öffentliche
       Schüler*innen gelten nicht)       Veranstaltungen

                                              3G                      3G                           2G                            2G+
         Prostitutionsstätten

     Grundsätzlich gilt:

                    Abstand halten           Hygieneregeln         Medizinische         Corona-Warn-App               Regelmäßig
                                               beachten          oder FFP2-Maske            benutzen                    lüften
                                                                      tragen

                                                                          Ärztlicher Notfalldienst
                                                                          Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feier-
                                                                          tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie
Hochzeitsjubilare
                                                                          Rufnummer 116117
Goldene Hochzeit                                                          Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On-
Am Dienstag, 22.02.2022 feiert Ehepaar Frau Gabriele Birgel               linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder-
und Herr Albrecht Birgel ihre Goldene Hochzeit. Unsere Bür-               ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder
germeisterin Silke Höflinger gratuliert im Namen der Gemeinde             docdirekt.de
und persönlich Ehepaar Birgel sehr herzlich mit ihrem Glück-              Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis 22.00 Uhr
wunschschreiben und der Zustellung des gemeindlichen Prä-
sentkorbes sowie der Gratulationsurkunde von Ministerpräsi-               Zahnärztlicher Notfalldienst
dent Winfried Kretschmann und wünscht ihnen alles Gute, viel
Gesundheit und Wohlergehen. Aufgrund der pandemischen
                                                                          Freitag ab 14.00 Uhr und
                                                                          Samstag/Sonntag von 10.00-11.00 Uhr und von 16.00-17.00 Uhr
Lage nimmt unsere Bürgermeisterin aus Rücksichtnahme auf
                                                                          zu erfragen unter Telefon 01805/911640
unsere Jubilarinnen und Jubilare aktuell keine persönlichen
Gratulationshausbesuche vor.
                                                                          Tierärztlicher Sonntagsdienst
                                                                          Wenn Haustierarzt nicht erreichbar Notfall- und Bereitschafts-
                                                                          dienst Tübingen, zu erfragen unter Tel. 07071/365525
                                                                          Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid,
Standesamt Walddorfhäslach                                                Pliezhausen, Greutstraße 8, Tel. 07127/7427
Geburt
20.01.2022 	Ella Frida Fiegl, Tochter von Sarah Aline Fiegl geb.         Apothekenbereitschaft
             Burkhardt und Denis Fiegl, Quellenstraße 7, Häslach          Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Not-
Sterbefall                                                                dienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und
09.02.2022 	Hermann Kaufmann, Finkenstraße 51, Häslach,                  dringend benötigte Medikamente abgegeben.
             93 Jahre                                                    Donnerstag, 17.02.2022
Hinweis: Standesamtliche Mitteilungen können nur aufgrund                Gartenstadt-Apotheke Tel.: 07121 - 9 65 70
schriftlicher Zustimmung veröffentlicht werden.                          Dresdner Platz 1, 72760 Reutlingen (Orschel-Hagen)
14                          Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach                                       17. Februar 2022, Nummer 7

              Freitag, 18.02.2022                                                            Es erwartet Sie eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätig-
              Adler-Apotheke Metzingen Tel.: 07123 - 1 48 91                                 keit, die im Wesentlichen die Betreuung von Kindern im Alter
              Schönbeinstr. 5, 72555 Metzingen                                               von 3 bis 6 Jahren und die enge Zusammenarbeit mit der Kin-
              Alteburg-Apotheke Tel.: 07121 - 23 93 41                                       dergartenleitung, den Eltern und der Verwaltung in allen Belan-
              Hindenburgstr. 79, 72762 Reutlingen (Ringelbach)                               gen des Kindergartenbetriebs umfasst. Fundierte Kenntnisse
                                                                                             im pädagogischen und organisatorischen Bereich, selbst-
              Schönbuch-Apotheke Walddorfhäslach Tel.: 07127 - 3 25 22
                                                                                             ständiges Arbeiten, Flexibilität sowie Freude an der Arbeit mit
              Hauptstr. 5, 72141 Walddorfhäslach (Walddorf)                                  Kindern sind Voraussetzung. Eine Vorstellung der gemeind-
              Samstag, 19.02.2022                                                            lichen Kindergärten finden Sie auf unserer Homepage unter
              Apotheke am Steg Tel.: 07121 - 2 29 24                                         www.walddorfhaeslach.com/soziales-bildung/kindergaerten.
              Oskar-Kalbfell-Platz 8, 72764 Reutlingen (Innenstadt)                          Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen unsere pädagogi-
              Ermstal-Apotheke Dettingen Tel.: 07123 - 9 73 00                               sche Fachbegleitung Frau Stefanie Vogl unter der Rufnummer
              Metzinger Str. 18, 72581 Dettingen an der Erms                                 07127/9266-17 oder unsere Hauptamtsleiterin Frau Sabine
              Sonntag, 20.02.2022                                                            Strobel unter der Rufnummer 07127/9266-30. Senden Sie
              Grafenberg-Apotheke Tel.: 07123 - 3 38 00                                      Ihre Bewerbung an Gemeinde Walddorfhäslach, Stichwort
              Nürtinger Str. 5, 72661 Grafenberg                                             Personal Kindergärten, Hauptstraße 9, 72141 Walddorf-
                                                                                             häslach oder per E-Mail an personal.hauptamt@walddorf-
              Süd Apotheke Mache Reutlingen Tel.: 07121 - 9 25 40
                                                                                             haeslach.de.
              Ringelbachstr. 88, 72762 Reutlingen (Ringelbach)
              Montag, 21.02.2022
              Apotheke am Tübinger Tor Tel.: 07121 - 33 99 51
              Katharinenstr. 28, 72764 Reutlingen (Innenstadt)
              Linden-Apotheke Wannweil Tel.: 07121 - 5 42 32
              Hauptstr. 31, 72827 Wannweil
              Dienstag, 22.02.2022
              Bahnhof-Apotheke Metzingen Tel.: 07123 - 1 42 52
              Schönbeinstr. 20, 72555 Metzingen                               Die Gemeinde Walddorfhäslach, 5.400 Einwohner, ist Träger
              Römerschanz-Apotheke Tel.: 07121 - 32 05 66        Die Gemeinde Walddorfhäslach, 5.300 Einwohner, ist Träger von derzeit 3 Tageseinrichtungen
                                                                              von derzeit  3 Tageseinrichtungen      fürsofort
                                                                                                                         Kinder    im Alter  von 3 bis 6im Falle
              Gustav-Groß-Str. 2, 72760 Reutlingen (Römerschanze)für Kinder imJahren.
                                                                               Alter von 3 bis 6 Jahren. Wir suchen ab         für unsere Einrichtungen
                                                                                       Wir suchen ab sofort für unsere Einrichtungen im Falle
                                                                                von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, etc.
              Mittwoch, 23.02.2022                                             von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, etc.
              Apotheke im E-Center Reutlingen Tel.: 07121 - 37 29 30                           Springkräfte im Bereich KiTA (m/w/d)
              Emil-Adolff-Str. 21, 72760 Reutlingen (Nord)                           Springkräfte im Bereich KiTA (w/m/d)
                                                                    Im Form der geringfügigen Beschäftigung auf Stundenbasis.
              Apotheke Neckarburg Tel.: 07127 - 23 72 20                       in Form der geringfügigen Beschäftigung auf Stundenbasis.
                                                                    Ihre Aufgabenschwerpunkte:
              Karlstr. 1, 72654 Neckartenzlingen                         Betreuung und Aufsicht der Kinder bei den täglichen Abläufen
                                                                               Ihre Aufgabenschwerpunkte:
              Hauff-Apotheke Lichtenstein Tel.: 07129 - 9 26 70                • Betreuung
                                                                         Unterstützung       und AufsichtFachkräfte
                                                                                         der pädagogischen   der Kinder bei den täglichen Abläufen
              Wilhelmstr. 16, 72805 Lichtenstein, Württ. (Unterhausen)         • Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
                                                                                       Mithilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts der jeweiligen Einrichtung
              Donnerstag, 24.02.2022                                                         • Mithilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts
              Apotheke in der Römerstraße Tel.: 07121 - 9 61 32 60 Sie                         der jeweiligen Einrichtung
                                                                                       haben Freude am Umgang mit Kindern,
              Römerstr. 145, 72793 Pfullingen                                                Sie
              Steinach-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 5 47 91                       können auf die Bedürfnisse der Kinder gezielt eingehen,
                                                                                             • haben Freude am Umgang mit Kindern,
              Steinachstr. 23, 72770 Reutlingen (Betzingen)                                 • können
                                                                                        pflegen            auf die Bedürfnisse
                                                                                                  einen wertschätzenden             der
                                                                                                                           Umgang mit    Kinder
                                                                                                                                       Kindern undgezielt eingehen,
                                                                                                                                                   Erwachsenen,
                                                                                             •  p
                                                                                                  flegen  einen    wertschätzenden
                                                                                    bringen sich kooperativ in ein Team ein.              Umgang     mit  Kindern und
            Fundsachen                                                                          Erwachsenen,
            Im Bürgerbüro Walddorf wurden Handschuhe und ein Schlüs-            Wir bieten • bringen sich kooperativ in ein Team ein.
                                                                                    einen interessanten Arbeitsplatz und die Möglichkeit sich kreativ und engagiert bei der
            selbund abgegeben.                                                               Wir bieteneinzubringen,
                                                                                        Kinderbetreuung
            Die Eigentümer können sich jeweils während der üblichen • einen interessanten Arbeitsplatz und die Möglichkeit sich
            Dienststunden bzw. unter Tel. 9266-0 näher erkundigen.  ein kollegiales Miteinander in einem motivierten Team,
                                                                                                kreativ und engagiert bei der Kinderbetreuung einzubringen,
                                                                                    interessante      Tätigkeiten in
                                                                                             • ein kollegiales        einem abwechslungsreichen
                                                                                                                    Miteinander                   Arbeitsumfeld,
                                                                                                                                   in einem motivierten     Team,
                                                                                             •  i
                                                                                                 nteressante    Tätigkeiten    in einem   abwechslungsreichen
                                                                                    flexible Arbeitszeiten mit Einsätzen nach Absprache Montag bis Donnerstag zwischenAr-
                                                                                                beitsumfeld,
                                                                                        07:00 Uhr    und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 07:00 Uhr und 15:00 Uhr.
                                                                                             • flexible Arbeitszeiten mit Einsätzen nach Absprache Montag
                                                                                   Sie haben Lust bekommen, bei uns tätig zu sein? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
                                                                                   Bitte senden bisSieDonnerstag
                                                                                                        diese mit denzwischen    07:00 Uhr
                                                                                                                       üblichen Unterlagen    und
                                                                                                                                           unter   17:00des
                                                                                                                                                 Angabe   Uhr   und Frei-„Spring-
                                                                                                                                                             Stichwortes
                                                                                   kraft KiTA“tag     zwischen
                                                                                                  an die          07:00 Uhr und
                                                                                                         Gemeindeverwaltung          15:00 Uhr.Hauptstraße 9, 72141 Walddorf-
                                                                                                                                Walddorfhäslach,
                                                                                   häslach oder an Personal.Hauptamt@walddorfhaeslach.de.
                                                                                             Sie habenIhnen
                                                                                   Fragen beantwortet       Lustgerne
                                                                                                                  bekommen,       bei uns tätig Frau
                                                                                                                        unsere Hauptamtsleitung  zu sein?
                                                                                                                                                      SabineDann  freuen
                                                                                                                                                             Strobel unter 07127-
                                                                                   9266-30.wir uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie diese mit den üb-
            Direkt an der Bundesstraße B 27 Richtung Stuttgart (25 km) lichen Unterlagen unter Angabe des Stichwortes „Springkraft
Die Gemeinde Walddorfhäslach, 5.300 Einwohner, ist Träger von derzeit 3 Tageseinrichtungen   KiTA“ an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, Haupt-
            gelegen;
 ür Kinder im Alter von 3Kreisstädte    Reutlingen
                          bis 6 Jahren. Wir suchen ab und
                                                      sofort Tübingen    15 km undim Falle
                                                             für unsere Einrichtungen
            Böblingen     20  km  entfernt
von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, etc.                                                straße 9, 72141 Walddorfhäslach oder an Personal.Haupt-
                                                                                             amt@walddorfhaeslach.de.
                      Wir suchen     zumimnächstmöglichen
                            Springkräfte     Bereich KiTA (m/w/d) Zeitpunkt                  Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere Hauptamtsleitung
                        für unsere gemeindlichen Kindergärten                                Frau Sabine Strobel unter 07127-9266-30.
m Form der geringfügigen Beschäftigung auf Stundenbasis.
             Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und
hre Aufgabenschwerpunkte:
           Fachkräfte
    Betreuung                nach
                und Aufsicht der        § 7denKiTaG,
                                 Kinder bei               jeweils (w/m/d)
                                               täglichen Abläufen
         Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
              in unbefristeter Voll- oder Teilzeitanstellung. Das Beschäf-
         Mithilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts der jeweiligen Einrichtung
              tigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des
Sie           Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
         haben Freude am Umgang mit Kindern,
         können auf die Bedürfnisse der Kinder gezielt eingehen,
         pflegen einen wertschätzenden Umgang mit Kindern und Erwachsenen,
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