Der Gemeinde Walddorfhäslach
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der Gemeinde Walddorfhäslach Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0 Verlag und Druck: Fink GmbH, Sandwiesenstraße 17, 72793 Pfullingen Telefon 0 71 21/97 93-0, Telefax 0 71 21/97 93-993 63. Jahrgang Donnerstag, 17. Februar 2022 Nummer 7 Gottesdienst für kleine Leute Der Gottesdienst für kleine Leute findet ausschließ- lich als Livestream unter www.kirche-wh.de statt. Im Anschluss an den Gottesdienst gibt es für alle Kin- der am Gemeinde- haus in Walddorf eine kleine Über- raschung zum Ab- holen. Mehr erfahrt ihr im Livestream.
Az.: 021.30; 022.31; 022.32; 366.61; 361.5; 361.2; 047.19 - Hö Az.: 021.30; 022.31; 022.32; 366.61; 361.5; 361.2; 047.19 - Hö 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17. Februar 2022, Nummer 7 5 0 50 Jahre Ja h Walddorfhäslach re W a l dd o r fh ä s la ch 2022 2022 WeWe come come together2027 together 2027 Auftaktveranstaltung Auftaktveranstaltung amam Sonntag, Sonntag, denden13. 13.März März2022 2022 ab 14:30 ab 14:30 UhrUhr im im BürgerwaldIIIIII Bürgerwald PflanzenPflanzen Sie oder Sie einen einen mehrere oder mehrere Bäume Bäume für Ihre für Ihre Familie, Familie, IhreIhre Kinder Kinder undund Enkelkinder,für Enkelkinder, fürSie Sie selbst selbst oder füroder für unsere unsere Gemeinschaft. Gemeinschaft. Auf jeden Auf jeden Fall leisten Fall leisten Sie Sie damit damit einen einen großen großen Beitragfür Beitrag fürKlimaschutz Klimaschutz und Nachhaltigkeit, und Nachhaltigkeit, was was ein ein zentrales zentrales Thema Thema der 5-jährigen der 5-jährigen Gemeindejubiläumsfeier Gemeindejubiläumsfeier seinwird. sein wird. Es gibtEseinen gibt einen Imbiß Imbiß und Heißgetränke. und Heißgetränke. 250 250BäumeBäume können können gepflanztwerden. gepflanzt werden.50 50 „Schaufeln“ „Schaufeln“ stehen stehen vor Ort vorbereit Ort bereit und können und Sie Sie können natürlich natürlich auchauch IhreIhre eigenenGartengeräte eigenen Gartengeräte mitbringen. mitbringen. MachenMachen Sie Spaziergang Sie einen einen Spaziergang zu unserem zu unserem Bürgerwald Bürgerwald III oder III oder fahren fahren siesie mitmit unseremBürgerauto, unserem Bürgerauto, dasan das Ihnen Ihnen an diesem diesem Tag Tag zur zur Verfügung Verfügung steht.steht. Bitte melden Bitte melden Sienach Sie sich sich Möglichkeit nach Möglichkeit unterunter https://www.walddorfhaeslach.com/anmeldung.html https://www.walddorfhaeslach.com/anmeldung.html an. an. Sie können Sie können auch auch den den QR-Code QR-Code verwenden. verwenden. Bei Anmeldung Bei der der Anmeldung können können SieSie angeben,angeben, wieBäume wie viele viele Bäume Sie pflanzen Sie pflanzen möchten möchten und und ob Sie ob Sie aufauf derder Baumpatentafel Baumpatentafel namentlich namentlich aufgeführt aufgeführt werden werden möchten. möchten. Richtung Dettenhausen Richtung Dettenhausen Richtung Richtung Walddorfhäslach Walddorfhäslach Parkmöglichkeit Parkmöglichkeit beimbeim Festplatz Festplatz Waldmusikfest Waldmusikfest Bürgerwald III Bürgerwald III Gemeinde Gemeinde Walddorfhäslach Walddorfhäslach Nutzen NutzenSie diedie Sie Chance Chanceeinereiner für Siefür kostenlosen Energieerstberatung, Sie kostenlosen die durch die die Energieerstberatung, Gemeinde durchWalddorfhäslach die GemeindeinWalddorfhäslach in gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen und Mit- gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen und Mit- bürger angeboten wird. Die Beratung erfolgt, unter Einhaltung der Kontakt- und Hygienevorschriften, durch neutrale bürger angeboten Energieberater und gibtwird. IhnenDie Beratung erfolgt, praxisorientierte unter Tipps rund Einhaltung um das der Kontakt- und Hygienevorschriften, durch neutrale Thema Energie. Energieberater und gibt Ihnen praxisorientierte Tipps rund um das Thema Energie. Aufgrund der Corona-Pandemie, findet die Beratung per Telefon statt. Aufgrund der Corona-Pandemie, findet die Beratung per Telefon statt. Dienstag, den 18. Januar 2022 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Dienstag, den 15. März 2022 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse an die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572. An Hand eines Bitte wenden Fragebogens wirdSie dassich bei weiterem gewünschte Interesse Beratungsthema anabgefragt. näher die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter Telefonnummer (07121) 1432571, beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121 / 1432572. An Hand eines Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt.
17. Februar 2022, Nummer 7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 3 Radfahren für einen guten Zweck Sponsorenradtour des SV Walddorf am Samstag, 14.05. und Sonntag 15.05.2022 Die Tour wird als Rundfahrt mit Übernachtung durchgeführt. Die Strecke führt uns auf Nebenstraßen, Feld- und Waldwegen auf die Alb, durch den ehemaligen Truppenübungsplatz, das Lautertal und über die St. Johanner Alb zum Ziel und Nachtquartier: Natur- freundehaus „Lindenplatz“ bei Eningen (Fahrtstrecke ca.85 km). Am Sonntag Rückfahrt durch das Albvorland Walddorfhäslach (ca. 23 km). Teilnahme gerne auch mit E-Bike. Jeder, der mitmacht, sucht sich einen Sponsor, der die Fahrerin / den Fahrer mit einer Spende von mindestens 50 € für einen guten Zweck unterstützt. Der gesamte Erlös wird anschließend für einen guten Zweck in Walddorfhäslach gespendet. Die Tour wird von Servicefahrzeugen begleitet. Wann: Am Samstag den 14.05.2022 Treffpunkt: 6:45 Uhr, Gemeindehalle Walddorfhäslach Abfahrt: 7:00 Uhr Teilnahme nur unter Beachtung der dann gültigen Corona-Vorschriften; eine Absage der Tour bei verschärften Corona-Regeln bleibt vorbehalten Anmeldung: online unter sponsorenradtour@svwalddorf.de oder bei Klaus Kleinert, Tel. 07127/21692 / klaus_kleinert@t-online.de Anmeldeschluss: 06.05.2022 Bitte die Anmeldung vollständig ausfüllen (gerne auch per E-Mail) ! Name: ______________________________ Vorname:_________________________________ PLZ:____________Ort:___________________________Str.:_____________________________ Tel.:_______/_______________E-Mail-Adresse:_______________________________________ Ich stimme zu, dass meine Daten zur Information über weitere Radtouren des SVW gespeichert werden Ja Nein (vgl. Datenschutzordnung des SVW unter https://svwalddorf.de ) Datum / Unterschrift_____________________________________________________________ Name und Anschrift des Sponsors:_________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Ich bitte um eine Spendenbescheinigung Ja Nein Betrag_____________________ Übernachtung im Wanderheim Ja Nein Unkostenbeitrag: 60,-- € inkl., Tourverpflegung Abendessen am Samstag und Frühstück am Sonntag 30,-- € Tourpauschale ohne Übernachtung (Rückfahrt in Eigenregie) Der Sponsorenbetrag und der Unkostenbeitrag sind von den Teilnehmenden am 14.05.2022 in bar zu entrichten. (oder Überweisung bis 06.05.2022 auf Konto des SVW: IBAN DE97603900000714282006) Technischen Check vor der Fahrt und Helm nicht vergessen. Für die Verkehrssicherheit seines Rades und verkehrsgerechtes Verhalten unterwegs ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der SV Walddorf wünscht allen Beteiligten gute Fahrt.
4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17. Februar 2022, Nummer 7 Radfahren für einen guten Zweck! Samstag, 14. und Sonntag, 15.05.2022 Die elfte Sponsoren-Radtour des SV Walddorf wird wieder als Rundfahrt mit Übernachtung durchgeführt. Die Strecke führt uns auf Nebenstraßen, Feld- und Waldwegen auf die Alb, durch den ehemaligen Truppenübungsplatz, das Lautertal und über die St. Johanner Alb zum Ziel und Nachtquartier: Naturfreundehaus „Lindenplatz“ bei Eningen (Fahrtstrecke ca. 85 km). Am Sonntag Rückfahrt durch das Albvorland (ca. 23 km) Teilnahme gerne auch mit E-Bike Jeder der mitfährt, sucht sich einen Sponsor, der die Fahrerin / den Fahrer mit einer Spende von mindestens 50 € für einen guten Zweck unterstützt. Der gesamte Erlös wird anschließend für einen guten Zweck in Walddorfhäslach gespendet. Für Übernachtung im Naturfreundehaus ist gesorgt. Leider haben wir nur 30 Plätze (Zimmer mit 2 bis 4 Pers./Zimmer, 11 Plätze im Matratzenlager), wir bitten deshalb um rechtzeitige Anmeldung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Übernachtung an der Tour teilzunehmen (dabei Rückfahrt in Eigenregie). Die Tour wird von Servicefahrzeugen begleitet. Wann: Am Samstag, den 14.05.2022 Treffpunkt: 6:45 Uhr, Gemeindehalle Walddorfhäslach Abfahrt: 7:00 Uhr Unkostenbeitrag: 60,-- € pro Teilnehmer (Tourverpflegung, Abendessen, Übernachtung, Frühstück) 30,-- € Tourpauschale ohne Übernachtung Teilnahme nur unter Beachtung der dann gültigen Corona-Vorschriften; eine Absage der Tour bei verschärften Corona-Regeln bleibt vorbehalten Anmeldung: online unter sponsorenradtour@svwalddorf.de oder bei Klaus Kleinert, E-Mail: klaus_kleinert@t-online.de (Tel. 07127/21692) Anmeldeschluss: 06.05.2022 Technischen Check vor der Fahrt und Helm nicht vergessen! Für die Verkehrssicherheit seines Rades und verkehrgerechtes Verhalten unterwegs ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der SV Walddorf wünscht allen Fahrerinnen und Fahrern eine gute Fahrt.
17. Februar 2022, Nummer 7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 5 Gemeindliche Ferienbetreuung in den Oster-, Pfingst- und Herbstferien für Kinder der 1. bis 6. Grundschulklasse Im Jahr 2022 wird zum dritten Mal in Folge eine jeweils einwöchige Ferienbetreuung in den Oster-, Pfingst- und Herbstferien angeboten. Die Gemeinde hat hierfür, entsprechend der gemeindlichen Grundschulganztagesbetreuung, den Träger pro juventa Jugendhilfe gGmbH mit der Durchführung beauftragt. Die Teilnehmerzahl beträgt jeweils max. 30 Kinder pro Woche. Die Betreuung findet täglich von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Wann: Osterferien 19.04.2022 bis 22.04.2022 Pfingstferien 07.06.2022 bis 10.06.2022 Herbstferien 31.10.2022 bis 04.11.2022 Wo: Räume der Ganztagesbetreuung in der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule Inhalte: Spiel- und Kreativangebote sowie kleine Ausflüge, Mittagessen und Getränke Entgelt: Das Entgelt für das erste angemeldete Kind beträgt 70 €/Woche; für Geschwis- terkinder und jedes weitere angemeldete Kind jeweils 50 €/Woche. Die Kosten um- fassen die unter dem Punkt „Inhalte“ aufgeführten Projektangebote. Eltern mit Ge- samteinkünften von max. brutto 20.000 €/Jahr können einen Antrag auf Reduzie- rung des Entgeltes stellen. Anmeldung: Für die Ferienbetreuung melden Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferienbetreuung bei der Leiterin der Schülerbetreuung, Frau Jeanette Koelmann gtb-wh@pro-juventa.de an. Hinweis: Bei der Anmeldung zur gemeindlichen Ferienbetreuung in den Oster-, Pfingst- und Herbstferien handelt es sich um eine verbindliche Anmeldung. Nach Bestätigung der Anmeldung ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich. Der Pflegestützpunkt bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Organisation von Hilfen. Seit Oktober 2019 ist der Pflegestützpunkt auch in Walddorfhäslach vor Ort. Frau Wiese, Leiterin des Pflegestützpunktes ist im Rathaus Walddorfhäslach Az.: 047.19; 105.10; 500.0; 504.06 - sw jeden ersten Mittwoch im Monat für Sie da. Die Sprechzeiten sind bietet Der Pflegestützpunkt bei umfassende Bedarf von 08.30 Beratung bis 11.30beiUhr und Unterstützung der Organisatio unter Einhaltung der Kontakt- Unserund Hygienevorschriften BürgerautoSeit von Hilfen. steht und nach Ihnen jederzeit Terminvereinbarung, zur Verfügung! wenn gewünscht sind auch Hausbesuche unter Hygienischen Bedingungen Oktober 2019 ist der möglich. Pflegestützpunkt auch in Walddorfhäslach vor Ort. Frau Wiese Unser Bürgerauto ist für Sie dienstags und donnerstags für örtliche Einkäufe, Leiterin des Pflegestützpunktes ist im Rathaus Arztbesuche Walddorfhäslach jeden ersten Mittwoch im Tel.: 07127-98 0015; Email: pflegestuetzpunkt@pliezhausen.de und alle sonstigen Anliegen Monat für Sie da. unterwegs. Die werden Sie Sprechzeiten von sindzu bei Bedarf 08.30 bis 11.30 Hausevonabgeholt. Uhr unter Einhaltung de Unsere Kontakt- und Hygienevorschriften und nach Terminvereinbarung, wenn gewünscht sind auc Der nächste Termin für die offene Sprechstunde ist Fahrerinnen und Fahrer tragen eine am Mittwoch, FFP2- Hausbesuche Maske und das 09.03.2022. Fahrzeug unter Hygienischen wird regelmäßig Bedingungen möglich. desinfiziert. Wenn Sie das Bürgerauto nutzen, ist das Tragen einer FFP2- Maske erforderlich. Tel.: 07127-98 0015 Unser Bürgerauto steht Ihnen jederzeit zur Verfügung! Email: pflegestuetzpunkt@pliezhausen.de Im Januar findet kein Beratungstermin statt. Das Büro in Pliezhausen ist besetzt. Unser Bürgerauto ist für Sie dienstags und don- nerstags für örtliche Einkäufe, Arztbesuche und alle sonstigen Anliegen unterwegs. Sie werden von zu Hause abgeholt. Unsere Fahrerinnen und Fahrer tragen eine FFP2- Maske und das Fahrzeug wird regelmäßig desinfiziert. Wenn Sie das Bürgerauto nutzen, ist das Tragen einer Bürgerauto FFP2-Maske erforderlich. 0151/70901011
6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17. Februar 2022, Nummer 7 Informationen der Gemeindeverwaltung Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112 Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach Ev. Kindergarten Walddorf 10. Notrufe Telefon 07127/9266-0 Gustav-Werner-Straße 22 Polizei Reutlingen 07121 / 9420 Telefax 07127/9266-44 Kindergartenleitung 07127 / 34451 Polizei Pliezhausen 07127 / 7340 Postanschrift: Hauptstraße 9 TigeR Kunterbunt 07127 / 9695598 Feuerwehr RT 112 72141 Walddorfhäslach Feuerwehr Walddorfhäslach U3 Betreuung (TigeR) E-Mail: info@walddorfhaeslach.de TigeR Bambini Gruppe 1 OG 07127/5600761 Gemeindeverwaltung 07127 / 9266-0 Homepage: http://www.walddorfhaeslach.de (Brühlstraße 2) Gruppe 2 DG 07127/5600762 Feuerwehrhaus 07127 / 21221 TigeR Häslach Kommandant 0171 / 4321776 1. Rathaus Walddorfhäslach Dorfstraße 30 07127 / 237017 oder 07127 / 21289 Hauptstraße 9 Tiger Kunterbunt Stv. Kommandant 0160 / 1828355 Telefon Zentrale 07127/9266-0 (im Ev. Kindergarten) Telefax 07127/9266-44 Gustav-Werner-Straße 22 07127 / 9695598 Bürgerbüro 9266-10/-11/-13 Krankenhaus RT 07121 / 2000 5. Bauhof, technische Betriebsdienste Ordnungsamt 9266-16 Rettungsdienst 112 und Gebäudebetreuung Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen) Krankentransport RT 07121 / 19222 Vorzimmer Bürgermeisterin 9266-40 5.1 Bauhof TÜ 07071 / 19222 Verwaltungssekretariat 9266-15/-19 Telefon 21223, Telefax 237023 Finanzwesen 9266-20 / -23 Mobil 0162 / 9717733 Telefonseelsorge 07121 / 11101 Steueramt 9266-21 Bereitschaft 0163 / 3649806 Kinderschutzbund RT 07121 / 11103 Gemeindekasse 9266-22 5.2 Giftnotruf 0761 / 19240 Gebäudebetreuungsdienste Hauptamt 9266-30 Gebäude- und Hallenbetreuung 0172 / 7679754 Wohngiftnotruf 116117 Bauamt 9266-31/-32 0151 / 70901021 Krebsinformationsdienst 116117 Öffnungszeiten: Mo.,Di.,Mi.,Fr.: 08.00-12.00 Uhr Bereitschaft 0151 / 70901031 Schwanger in Not 116117 Do.: 07.30-12.00 Uhr Gemeindehalle/Ballspielhalle Gewalt gegen Frauen 116117 Di.: 16.00-19.00 Uhr Weiherwiesen 1 und 2/2 07127 / 928960 kostenfrei, täglich von 8 – 20 Uhr 2. Ortsverwaltung Häslach Hallenbetreuung 0172 / 7679754 Dorfstraße 30 0151 / 70901021 Telefon 31356 Bereitschaft 0151 / 70901031 11. Wasserversorgung Telefax 237015 5.3 Winterdienst: ZV Ammertal-Schönbuchgruppe Bürgerbüro 31356 Bauhof Mo.-Fr: 07.00-17.00 Uhr Entstörungsdienst 0800 / 8151815 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, 0162 / 9717733 24-Std.-Service (Gebührenfrei dt. Inland) Friedhofswesen) 0163 / 3649806 12. FairEnergie GmbH Öffnungszeiten: Di..und Do.08.00-10.00 Uhr Fa. Schmidt Weissgrün GmbH 07032 / 71728 Zentrale 07121 / 5823000 Di. 14.30-16.00 Uhr Mo.-Fr.: 4.00–07.00 Uhr und 17.00-22.00 Uhr Netzanschlüsse 07121 / 5823900 Sa., So., Feiertage 5:00 – 22:00 Uhr Störungsannahme Strom 07121 / 5825211 (sowie Schließtage des Bauhof) 3. Schulen 5.4 Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen 13. NetzeBW Straßenbeleuchtung Gustav-Werner-Schule Bereitschaft 0151/70901031 Störungsstelle 0800 / 3629-477 Grundschule Klassen 3+4 6. Senioren und Altenpflegewohnheim 14. Abfallwirtschaft/Müllabfuhr Gemeinschaftsschule Klassen 5-10 Gustav-Werner-Stift Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen Nonnengasse 34 Hausleiter Herr Roy Zutavern E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de Telefon 07127 / 34505 Stuttgarter Str. 9 07127 / 9231609 Telefon allgemein 07121 / 4803341 Telefax 07127 / 23424 Abfallberatung 07121 / 4803348 www.gustav-werner-gemeinschaftsschule.de 7. Sozial- und Diakoniestation und –3349 Pliezhausen-Walddorfhäslach Sperrmülltelefon 07121 / 4803399 Römerwegschule Häusliche Pflege/Krankenpflege Behälter und Gebühren 07121 / 4803345 Grundschule Klassen 1+2 Hauswirtschaft/Betreuung/Familienpflege Schulstraße 24 07127 / 3754 (AB) Schulberg 8-14, 72124 Pliezhausen 15. Kabelfernsehen Telefon (AB) 07127 / 80362 Pyur Tele Columbus AG 4. Kindergärten E-Mail: mail@sozialstation-pliezhausen.de Kaiserin-Augusta-Allee 108 030 / 25777777 Bürozeiten: Mo. - Fr.: 08.00-11.00 Uhr Kindergarten Schönbuchwichtel 16. Forstverwaltung Tiergartenweg 6 07127 / 34543 und nach Vereinbarung Do.:14.00-15.00 Uhr E-Mail: f.rupp@kreis-reutlingen.de Kindergarten Häslach 8 . Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.V Landratsamt Reutlingen 07121 / 4803221 Schulstraße 22 07127 / 18357 Kontaktperson: Herr Wilhelm Brielmann Förster Herr Rupp 0151 / 14043933 Schützenstraße 14 07127 / 32652 Waldkindergarten Mobilnummer 0151 / 70918760 9. Pflegestützpunkt Pliezhausen-Walddorfhäslach Schulberg 8-14, Pliezhausen Ansprechpartner: Frau Andrea Wiese Telefon 07127 / 980015 E-Mail: pflegestützpunkt@pliezhausen.de Öffnungszeiten Häckselplatz Erreichbarkeit des Betreuungspersonals während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (0151)70901079 01. Januar 01. März 16. April 16. September 16.Oktober 1.Dezember bis 28. Februar bis 15. April bis 15. September bis 15. Oktober bis 30.November bis 31.Dezember Di 15:00-18:00 Uhr Di 17:00-20:00 Uhr Di 15:00-18:00 Uhr Di 14:00-16:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 10:00-12:00 Uhr Fr 15:00-18:00 Uhr Fr 17:00-20:00 Uhr Fr 15:00-18:00 Uhr Fr 14:00-16:00 Uhr Sa 11:00-15:00 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-16:30 Uhr Sa 11:00-15:00 Uhr
17. Februar 2022, Nummer 7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7 Auszug aus dem Kulturkalender Februar 2022 Alle Veranstaltungen unter Vorbehalt der Regelungen zur Corona-Pandemie Den Kulturkalender 2022 können Sie auf unserer Homepage unter: https://www.walddorfhaeslach.com/unsere- gemeinde/kulturkalender-terminplan.html einsehen – noch schneller geht’s mit nebenstehendem QR-Code Wann? Was? Wer? Wo? Februar 2022 Sa., 19.02.2022 Schnittkurs Erhaltungs- und Obst- und Gartenbauverein e.V. Treffpunkt: Feuerbrand-Feldversuch 13:30 Uhr Auslichtungsschnitt Sulzeiche an älteren Obstbäumen So., 20.02.2022 Gottesdienst für kleine Leute Evangelische Kirchengemeinde Evangelische Kirche Walddorf 17:00 Uhr Do., 24.02.2022 Gemeinderatssitzung (ö/nö) Gemeinde Walddorfhäslach Gemeindehalle 18:00 Uhr Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 9. Februar 2022 In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe I: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe I wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi- nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien. In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) und auf Stadt- und Volksfesten im Freien (Alarmstufe I) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes. Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Private Treffen 4: Stadt- und Volksfeste | Öffentlicher Verkehr | Einzelhandel 5: Öffentliche Veranstaltungen 6: Sportveranstaltungen 7: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 8: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 9: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 10: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 11: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 12: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17. Februar 2022, Nummer 7 Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Maskenpflicht 3G und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen sowie im öffentlichen genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test. Nah- und Fernverkehr. 2G: Zutritt nur für geimpfte oder Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- genesene Personen Verordnung des Bundes regelt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.° Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können » Grundschüler*innen, Schüler*innen » Genesene Personen ab Tag 29 nach der PCR- (ärztlicher Nachweis notwendig). eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Testabnahme bis Tag 90 nach PCR-Testabnahme. » In geschlossenen Räumen bei privaten Beratungszentrums, einer auf der Grund » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, schule aufbauenden Schule oder mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder- Kantinen, Mensen und Cafeterien während einer beruflichen Schule° – gilt nur für liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. des Essens und Trinkens und beim Sport Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre 3 Monate zurück). treiben. und nicht während der Ferien°°. » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.° » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab- » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines stand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht mehr zur Schule gehen.°° sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs- dauerhaft eingehalten werden kann. » Personen, die sich aus medizinischen zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Gründen nicht impfen lassen können Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur » In geschlossenen Räumen sowie in den (ärztlicher Nachweis notwendig).°° für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen » Personen, für die es keine allgemeine und nicht während der Ferien°°. Personennennah- und Fernverkehr sowie in Impfempfehlung der Ständigen » Personen, die sich aus medizinischen der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in Impfkommission (STIKO) gibt.°° Gründen nicht impfen lassen können der Warn- und den Alarmstufen die (ärztlicher Nachweis notwendig).°° FFP2-Maskenpflicht. » Personen, für die es keine allgemeine Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Schulen ist über die Corona-Verordnung (STIKO) gibt, z.B. vollständig geimpfte Kinder und Schule geregelt. Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel. °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II Wenn nicht geimpfte/gene- sene Personen teilnehmen: 1 Haushalt plus 2 weitere Personen aus 1 Haushalt. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 2 weitere Personen weitere Personen aus 1 Personen bis einschl. 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl Haushalt wenn die Private Zusammen- Geimpfte und Genesene, hinzu. Paare, die nicht Ohne weitere Personen nicht geimpft/ zusammen leben, gelten als ein künfte und private Personen bis einschl. 13 Jahre Regelungen oder genesen sind. Haushalt. Veranstaltungen sowie Personen, die sich aus Beschränkung der - Geimpfte und Genesene, (wie Geburtstage, Hoch- medizinischen Gründen nicht Personenanzahl - Personen bis einschl. Auschließlich geimpfte/ zeitsfeiern etc. Gilt auch impfen lassen können, zählen bei Treffen in gastro- nicht dazu. 13 Jahre und genesene Personen°: nomischen Betrieben) - Personen, die sich aus Innen: max. 10 Personen Paare, die nicht zusammen medizinischen Gründen nicht Außen: max. 50 Personen leben, zählen als ein Haushalt. impfen lassen können, zählen bei den Kontakt- Kinder/Jugendliche bis einschl. 13 Jahre zählen nicht mit. beschränkungen nicht dazu. °und Personen bei denen Paare, die nicht zusammen Impfung aus med. Gründen nicht leben, zählen als ein Haushalt. möglich bzw. ohne Impf- empfehlung der STIKO.
17. Februar 2022, Nummer 7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9 Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II 2G Stadt- und Volksfeste 50 % Auslastung aber 3G 3G max. 5.000 Besucher*innen nicht erlaubt FFP2-Maskenpflicht 2G+ in der Alarmstufe I Fastnachtsumzüge sind 50 % Auslastung, aber max. in Alarmstufen nicht erlaubt. 10.000 Besucher*innen 3G Öffentliche Verkehrsmittel FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr in der Warn- und den Alarmstufen. 2G Ohne weitere Regelungen Ausgenommen Grund- Einzelhandel versorgung sowie Abhol- (auch Flohmärkte) und Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittel- handel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Stand: Alarmstufe II 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 In geschlossenen Räumen Lebensbereich generellBasisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II und im Freien bei >5.000 Personen oder bei 2G Nicht-einhaltungRäumen In geschlossenen des Mindestabstands generell und im Freien bei >5.000 Personen oder bei 2G Maximal 50 % Auslastung, Öffentliche 3G Nicht-einhaltung des 3G aber nicht mehr als Veranstaltungen Mindestabstands 2.000 Besucher*innen in geschlossenen Maximal Räumen 50 % Auslastung, (wie Theater, Oper, Konzert, Öffentliche Stadtfest, Informations- 3G Bis 5.000 Besucher*innen 3G Bis 5.000 Besucher*innen und aber 5.000 Besucher*innen nicht mehr als 2G+ Veranstaltungen 100 % Auslastung. Darüber 100 % Auslastung. Darüber im Freien. 2.000 Bei mehr als 500 Besucher*innen in veranstaltungen, Stadt- führungen, Kongresse, hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung Besucher*innen geschlossenen feste Räumen (wie Theater, Oper, Konzert, Sportveranstaltungen, Stadtfest, Informations- aber 100 % nicht Besucher*innen Bis 5.000 mehr als 25.000 Besucher*innen. Auslastung. Darüber aber 100 % nicht Besucher*innen Bis 5.000 mehr als 25.000 und Besucher*innen. Sitz-/Stehplätze, Auslastung. Darüber immax. 10 Bei Freien. hiervon 5.000 Besucher*innen % Stehplätze. mehr als 500 2G+ Im Freien und in geschlossenen Räumen Betriebs- und Vereinsfeiern veranstaltungen, Stadt- sowie Veranstaltungen führungen, Kongresse,der hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung Besucher*innen feste maximal 50 % der Breitenkultur, Hallen- Sportveranstaltungen, aber nicht mehr als 25.000 aber nicht mehr als 25.000 Sitz-/Stehplätze, hiervon Kapazität, Im Freienaber undnicht in In geschlossenen Räumen Besucher*innen. Besucher*innen. max. 10 % Stehplätze. mehr als 500 geschlossenen Räumen Fastnachtsveranstaltungen Betriebs- und Vereinsfeiern generell und im Freien bei ohne Tanz) sowie Veranstaltungen der Breitenkultur, Hallen- >5.000 Personen oder bei 2G+ Besucher*innen. maximal 50 % der Kapazität, aber nicht Nicht-einhaltungRäumen In geschlossenen des mehr als 500 Fastnachtsveranstaltungen Mindestabstands generell und im Freien bei ohne Tanz) >5.000 Personen oder bei 2G+ Maximal 50 % Auslastung, Besucher*innen. 2G Nicht-einhaltung des Mindestabstands 2G aber nicht mehr als 4.000 Besucher*innen in geschlossenen Maximal Räumen 50 % Auslastung, 2G Ohne Kapazitäts- beschränkung und 2G Ohne Kapazitäts- und 10.000 Besucher*innen aber nicht mehr als beschränkung und im Freien. 4.000 Bei mehr als 500 Besucher*innen in Personenobergrenze Personenobergrenze Besucher*innen geschlossenen feste Räumen Ohne Kapazitäts- Ohne Kapazitäts- Sitz-/Stehplätze, und hiervon 10.000 Besucher*innen beschränkung und beschränkung und immax. 10 Bei Freien. % Stehplätze. mehr als 500 Personenobergrenze Personenobergrenze Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.
10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Stand: 8. Februar 17. Februar 2022, 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Nummer 5 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 In geschlossenen Räumen Lebensbereich generellBasisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II und im Freien bei >5.000 Personen oder bei 2G Nicht-einhaltungRäumen In geschlossenen des Mindestabstands generell und im Freien bei >5.000 Personen oder bei 2G Maximal 50 % Auslastung, Öffentliche 3G Nicht-einhaltung des 3G aber nicht mehr als Veranstaltungen Mindestabstands 2.000 Besucher*innen in geschlossenen Maximal Räumen 50 % Auslastung, (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- Bis 5.000 Besucher*innen 3G 100 % Auslastung. Darüber 3G Bis 5.000 Besucher*innen und aber 100 % Auslastung. Darüber im 5.000 Freien. Besucher*innen nicht mehr als Bei mehr als 500 2G+ veranstaltungen, Stadt- 2.000 Besucher*innen in führungen, Kongresse, hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung Besucher*innen geschlossenen feste Räumen aber nicht Besucher*innen mehr als 25.000 aber nicht Besucher*innen mehr als 25.000 und Sitz-/Stehplätze, hiervon Im Freien und in Sportveranstaltungen, Bis 5.000 Betriebs- und Vereinsfeiern 100 % Besucher*innen. Auslastung. Darüber Bis 5.000 100 % Besucher*innen. 5.000 Besucher*innen Auslastung. Darüber immax. 10 Bei Freien. % Stehplätze. mehr als 500 2G+ geschlossenen Räumen sowie Veranstaltungen der hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung Besucher*innen feste maximal 50 % der Breitenkultur, Hallen- aber nicht mehr alsRäumen 25.000 aber nicht mehr als 25.000 Sitz-/Stehplätze, hiervon Kapazität, Im Freienaber undnicht in Sportveranstaltungen In geschlossenen Fastnachtsveranstaltungen Besucher*innen. Besucher*innen. max. 10 % Stehplätze. mehr als 500 geschlossenen Räumen im Profi-ohne und Amateursport generell und im Freien bei Tanz) wie Ligaspiele, Tuniere, >5.000 Personen oder bei 2G+ Besucher*innen. maximal 50 % der Kapazität, aber nicht Wettkämpfe etc. Nicht-einhaltungRäumen In geschlossenen des Mindestabstands mehr als 500 generell und im Freien bei Besucher*innen. >5.000 Personen oder bei 2G+ Maximal 50 % Auslastung, 2G Nicht-einhaltung des Mindestabstands 2G aber nicht mehr als 4.000 Besucher*innen in geschlossenen Maximal Räumen 50 % Auslastung, Ohne Kapazitäts- 2G beschränkung und 2G Ohne Kapazitäts- beschränkung und und 10.000 im Freien. Besucher*innen aber nicht mehr als Bei mehr als 500 Personenobergrenze 4.000 Besucher*innen in Personenobergrenze Besucher*innen geschlossenen feste Räumen Ohne Kapazitäts- Sitz-/Stehplätze, hiervon Ohne Kapazitäts- und 10.000 Besucher*innen beschränkung und beschränkung und immax. 10 Bei Freien. % Stehplätze. mehr als 500 Personenobergrenze Personenobergrenze Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze. Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Archive und Ausnahme: Archive und ohne weitere Landesbibliotheken 3G. Landesbibliotheken 3G möglich Regelungen 3G Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss Religiöse Veranstaltungen eingehalten werden. 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle.
17. Februar 2022, Nummer 7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Stand: Alarmstufe II 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 In geschlossenen Räumen Lebensbereich generellBasisstufe und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Warnstufe 2G I Alarmstufe Alarmstufe II Nicht-einhaltung des In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Mindestabstands Maximal 50 % Auslastung, Öffentliche 3G 3G 3G 3G aber nicht mehr als Veranstaltungen 2.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen (wie Theater, Oper, Konzert, nicht erlaubt nicht erlaubt Messen und Stadtfest, Informations- Ausstellungen Bis 5.000 Besucher*innen Bis 5.000 Besucher*innen und 5.000 Besucher*innen 100 % Auslastung. Darüber 100 % Auslastung. Darüber im Freien. Bei mehr als 500 2G+ veranstaltungen, Stadt- hinaus nurIm50Freien % Auslastung hinaus nurIm50Freien % Auslastung Besucher*innen feste führungen, Kongresse, Sportveranstaltungen, aber nicht ohnemehr als 25.000 aber nicht mehr als 25.000 weitere Sitz-/Stehplätze, hiervon Im Freien und in Betriebs- und Vereinsfeiern Besucher*innen. Regelungen 3G Besucher*innen. max. 10 % Stehplätze. geschlossenen Räumen maximal 50 % der sowie Veranstaltungen der Breitenkultur, Hallen- Kapazität, aber nicht In geschlossenen Räumen mehr als 500 Fastnachtsveranstaltungen generell und im Freien bei ohne Tanz) >5.000 Personen oder bei 2G+ In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Besucher*innen. Nicht-einhaltung des Mindestabstands 3G 2G 2G Maximal 50 % Auslastung, (Hotel-)Gastronomie, 2G 2G aber nicht mehr als Vergnügungsstätten 4.000 Besucher*innen in sowie geschlossenen Räumen Mensen und Cafeterien Ohne Kapazitäts- beschränkung und Ohne Kapazitäts- und 10.000 Besucher*innen 2G+ Im Freien beschränkung Im Freien und im Freien.Im Bei mehr als 500 Freien (Regelung gilt nur für Personenobergrenze Personenobergrenze Besucher*innen feste externe Personen) ohne weitere Sitz-/Stehplätze, hiervon Sperrstunde von Regelungen 3G 2G max. 10 % Stehplätze. 22:30 Uhr bis 6 Uhr für die Gastronomie. Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitness- studios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien Der Betrieb von Dampf- Der Betrieb von Dampf- ohne weitere bädern, Warmlufträumen bädern, Warmlufträumen und ähnlichem Regelungen 3G und ähnlichem ist untersagt. ist untersagt. Körpernahe kosmetische 3G 3G 2G 2G+ Dienstleistungen Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops: hier gilt 3G. shops: hier gilt 3G.
12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17. Februar 2022, Nummer 7 Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, 2G 2G+ Seilbahnen, Busreisen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen keine Maskenpflicht wäh- Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien rend der Sportausübung ohne weitere keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen Regelungen 3G 2G 2G Anlagen Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I 8. Februar 2022 Stand: Alarmstufe II Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 In geschlossenen Räumen Lebensbereich generellBasisstufe und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Warnstufe 2G I Alarmstufe Alarmstufe II Nicht-einhaltung des In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Mindestabstands Maximal 50 % Auslastung, Öffentliche 3G 3G 3G aber nicht mehr als Veranstaltungen 2.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen (wie Theater, Oper, Konzert, Außerschulische Bildung Bis 5.000 Besucher*innen Stadtfest, Informations- (wie VHS-Kurse, Musik-, Bis 5.000 Besucher*innen und 5.000 Besucher*innen 100 % Auslastung. Darüber 100 % Auslastung. Darüber im Freien. Bei mehr als 500 2G+ veranstaltungen, Kunst- Stadt- und Jugendkunst- führungen, Kongresse, hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung 2G Besucher*innen feste 2G+ schulen) Sportveranstaltungen, aber nicht Immehr als 25.000 aber nicht Freien Immehr als 25.000 Freien Sitz-/Stehplätze, hiervon Im Freien und in Betriebs- und Vereinsfeiern Besucher*innen. Besucher*innen. max. 10 % Stehplätze. geschlossenen Räumen ohne weitere sowie Veranstaltungen der maximal 50 % der Breitenkultur, Hallen- Regelungen In geschlossenen Räumen 3G Kapazität, aber nicht Fastnachtsveranstaltungen mehr als 500 generell und im Freien bei ohne Tanz) >5.000 Personen oder bei 2G+ Besucher*innen. Nicht-einhaltung des Mindestabstands Maximal 50 % Auslastung, 2G 2G aber nicht mehr als 4.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen Bildung Ohne Kapazitäts- (wie berufliche ohne weitere beschränkung und Ohne Kapazitäts- beschränkung und 3G und 10.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Personenobergrenze Bootsschulen, Sprach- und Personenobergrenze Besucher*innen feste Integrationskurse) Sitz-/Stehplätze, bei mehrtägigen hiervon Veranstaltungen max. 10Test erneuter % Stehplätze. alle 3 Tage. In der Alarmstufe II sind berufliche Fort- und Weiterbildungen nur erlaubt, wenn diese zwingend notwendig und unaufschiebar sind.
17. Februar 2022, Nummer 7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 13 Stand: 8. Februar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 12 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs sowie clubähnliche Lokale und nicht erlaubt nicht erlaubt Veranstaltungen 2G (Ausnahmen für nicht Im Freien impffähige Personen und wie öffentliche Schüler*innen gelten nicht) Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten oder FFP2-Maske benutzen lüften tragen Ärztlicher Notfalldienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feier- tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Hochzeitsjubilare Rufnummer 116117 Goldene Hochzeit Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On- Am Dienstag, 22.02.2022 feiert Ehepaar Frau Gabriele Birgel linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder- und Herr Albrecht Birgel ihre Goldene Hochzeit. Unsere Bür- ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder germeisterin Silke Höflinger gratuliert im Namen der Gemeinde docdirekt.de und persönlich Ehepaar Birgel sehr herzlich mit ihrem Glück- Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis 22.00 Uhr wunschschreiben und der Zustellung des gemeindlichen Prä- sentkorbes sowie der Gratulationsurkunde von Ministerpräsi- Zahnärztlicher Notfalldienst dent Winfried Kretschmann und wünscht ihnen alles Gute, viel Gesundheit und Wohlergehen. Aufgrund der pandemischen Freitag ab 14.00 Uhr und Samstag/Sonntag von 10.00-11.00 Uhr und von 16.00-17.00 Uhr Lage nimmt unsere Bürgermeisterin aus Rücksichtnahme auf zu erfragen unter Telefon 01805/911640 unsere Jubilarinnen und Jubilare aktuell keine persönlichen Gratulationshausbesuche vor. Tierärztlicher Sonntagsdienst Wenn Haustierarzt nicht erreichbar Notfall- und Bereitschafts- dienst Tübingen, zu erfragen unter Tel. 07071/365525 Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid, Standesamt Walddorfhäslach Pliezhausen, Greutstraße 8, Tel. 07127/7427 Geburt 20.01.2022 Ella Frida Fiegl, Tochter von Sarah Aline Fiegl geb. Apothekenbereitschaft Burkhardt und Denis Fiegl, Quellenstraße 7, Häslach Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Not- Sterbefall dienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und 09.02.2022 Hermann Kaufmann, Finkenstraße 51, Häslach, dringend benötigte Medikamente abgegeben. 93 Jahre Donnerstag, 17.02.2022 Hinweis: Standesamtliche Mitteilungen können nur aufgrund Gartenstadt-Apotheke Tel.: 07121 - 9 65 70 schriftlicher Zustimmung veröffentlicht werden. Dresdner Platz 1, 72760 Reutlingen (Orschel-Hagen)
14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17. Februar 2022, Nummer 7 Freitag, 18.02.2022 Es erwartet Sie eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätig- Adler-Apotheke Metzingen Tel.: 07123 - 1 48 91 keit, die im Wesentlichen die Betreuung von Kindern im Alter Schönbeinstr. 5, 72555 Metzingen von 3 bis 6 Jahren und die enge Zusammenarbeit mit der Kin- Alteburg-Apotheke Tel.: 07121 - 23 93 41 dergartenleitung, den Eltern und der Verwaltung in allen Belan- Hindenburgstr. 79, 72762 Reutlingen (Ringelbach) gen des Kindergartenbetriebs umfasst. Fundierte Kenntnisse im pädagogischen und organisatorischen Bereich, selbst- Schönbuch-Apotheke Walddorfhäslach Tel.: 07127 - 3 25 22 ständiges Arbeiten, Flexibilität sowie Freude an der Arbeit mit Hauptstr. 5, 72141 Walddorfhäslach (Walddorf) Kindern sind Voraussetzung. Eine Vorstellung der gemeind- Samstag, 19.02.2022 lichen Kindergärten finden Sie auf unserer Homepage unter Apotheke am Steg Tel.: 07121 - 2 29 24 www.walddorfhaeslach.com/soziales-bildung/kindergaerten. Oskar-Kalbfell-Platz 8, 72764 Reutlingen (Innenstadt) Weitere telefonische Auskünfte erteilt Ihnen unsere pädagogi- Ermstal-Apotheke Dettingen Tel.: 07123 - 9 73 00 sche Fachbegleitung Frau Stefanie Vogl unter der Rufnummer Metzinger Str. 18, 72581 Dettingen an der Erms 07127/9266-17 oder unsere Hauptamtsleiterin Frau Sabine Sonntag, 20.02.2022 Strobel unter der Rufnummer 07127/9266-30. Senden Sie Grafenberg-Apotheke Tel.: 07123 - 3 38 00 Ihre Bewerbung an Gemeinde Walddorfhäslach, Stichwort Nürtinger Str. 5, 72661 Grafenberg Personal Kindergärten, Hauptstraße 9, 72141 Walddorf- häslach oder per E-Mail an personal.hauptamt@walddorf- Süd Apotheke Mache Reutlingen Tel.: 07121 - 9 25 40 haeslach.de. Ringelbachstr. 88, 72762 Reutlingen (Ringelbach) Montag, 21.02.2022 Apotheke am Tübinger Tor Tel.: 07121 - 33 99 51 Katharinenstr. 28, 72764 Reutlingen (Innenstadt) Linden-Apotheke Wannweil Tel.: 07121 - 5 42 32 Hauptstr. 31, 72827 Wannweil Dienstag, 22.02.2022 Bahnhof-Apotheke Metzingen Tel.: 07123 - 1 42 52 Schönbeinstr. 20, 72555 Metzingen Die Gemeinde Walddorfhäslach, 5.400 Einwohner, ist Träger Römerschanz-Apotheke Tel.: 07121 - 32 05 66 Die Gemeinde Walddorfhäslach, 5.300 Einwohner, ist Träger von derzeit 3 Tageseinrichtungen von derzeit 3 Tageseinrichtungen fürsofort Kinder im Alter von 3 bis 6im Falle Gustav-Groß-Str. 2, 72760 Reutlingen (Römerschanze)für Kinder imJahren. Alter von 3 bis 6 Jahren. Wir suchen ab für unsere Einrichtungen Wir suchen ab sofort für unsere Einrichtungen im Falle von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, etc. Mittwoch, 23.02.2022 von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, etc. Apotheke im E-Center Reutlingen Tel.: 07121 - 37 29 30 Springkräfte im Bereich KiTA (m/w/d) Emil-Adolff-Str. 21, 72760 Reutlingen (Nord) Springkräfte im Bereich KiTA (w/m/d) Im Form der geringfügigen Beschäftigung auf Stundenbasis. Apotheke Neckarburg Tel.: 07127 - 23 72 20 in Form der geringfügigen Beschäftigung auf Stundenbasis. Ihre Aufgabenschwerpunkte: Karlstr. 1, 72654 Neckartenzlingen Betreuung und Aufsicht der Kinder bei den täglichen Abläufen Ihre Aufgabenschwerpunkte: Hauff-Apotheke Lichtenstein Tel.: 07129 - 9 26 70 • Betreuung Unterstützung und AufsichtFachkräfte der pädagogischen der Kinder bei den täglichen Abläufen Wilhelmstr. 16, 72805 Lichtenstein, Württ. (Unterhausen) • Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte Mithilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts der jeweiligen Einrichtung Donnerstag, 24.02.2022 • Mithilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts Apotheke in der Römerstraße Tel.: 07121 - 9 61 32 60 Sie der jeweiligen Einrichtung haben Freude am Umgang mit Kindern, Römerstr. 145, 72793 Pfullingen Sie Steinach-Apotheke Reutlingen Tel.: 07121 - 5 47 91 können auf die Bedürfnisse der Kinder gezielt eingehen, • haben Freude am Umgang mit Kindern, Steinachstr. 23, 72770 Reutlingen (Betzingen) • können pflegen auf die Bedürfnisse einen wertschätzenden der Umgang mit Kinder Kindern undgezielt eingehen, Erwachsenen, • p flegen einen wertschätzenden bringen sich kooperativ in ein Team ein. Umgang mit Kindern und Fundsachen Erwachsenen, Im Bürgerbüro Walddorf wurden Handschuhe und ein Schlüs- Wir bieten • bringen sich kooperativ in ein Team ein. einen interessanten Arbeitsplatz und die Möglichkeit sich kreativ und engagiert bei der selbund abgegeben. Wir bieteneinzubringen, Kinderbetreuung Die Eigentümer können sich jeweils während der üblichen • einen interessanten Arbeitsplatz und die Möglichkeit sich Dienststunden bzw. unter Tel. 9266-0 näher erkundigen. ein kollegiales Miteinander in einem motivierten Team, kreativ und engagiert bei der Kinderbetreuung einzubringen, interessante Tätigkeiten in • ein kollegiales einem abwechslungsreichen Miteinander Arbeitsumfeld, in einem motivierten Team, • i nteressante Tätigkeiten in einem abwechslungsreichen flexible Arbeitszeiten mit Einsätzen nach Absprache Montag bis Donnerstag zwischenAr- beitsumfeld, 07:00 Uhr und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 07:00 Uhr und 15:00 Uhr. • flexible Arbeitszeiten mit Einsätzen nach Absprache Montag Sie haben Lust bekommen, bei uns tätig zu sein? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden bisSieDonnerstag diese mit denzwischen 07:00 Uhr üblichen Unterlagen und unter 17:00des Angabe Uhr und Frei-„Spring- Stichwortes kraft KiTA“tag zwischen an die 07:00 Uhr und Gemeindeverwaltung 15:00 Uhr.Hauptstraße 9, 72141 Walddorf- Walddorfhäslach, häslach oder an Personal.Hauptamt@walddorfhaeslach.de. Sie habenIhnen Fragen beantwortet Lustgerne bekommen, bei uns tätig Frau unsere Hauptamtsleitung zu sein? SabineDann freuen Strobel unter 07127- 9266-30.wir uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie diese mit den üb- Direkt an der Bundesstraße B 27 Richtung Stuttgart (25 km) lichen Unterlagen unter Angabe des Stichwortes „Springkraft Die Gemeinde Walddorfhäslach, 5.300 Einwohner, ist Träger von derzeit 3 Tageseinrichtungen KiTA“ an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, Haupt- gelegen; ür Kinder im Alter von 3Kreisstädte Reutlingen bis 6 Jahren. Wir suchen ab und sofort Tübingen 15 km undim Falle für unsere Einrichtungen Böblingen 20 km entfernt von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, etc. straße 9, 72141 Walddorfhäslach oder an Personal.Haupt- amt@walddorfhaeslach.de. Wir suchen zumimnächstmöglichen Springkräfte Bereich KiTA (m/w/d) Zeitpunkt Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere Hauptamtsleitung für unsere gemeindlichen Kindergärten Frau Sabine Strobel unter 07127-9266-30. m Form der geringfügigen Beschäftigung auf Stundenbasis. Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und hre Aufgabenschwerpunkte: Fachkräfte Betreuung nach und Aufsicht der § 7denKiTaG, Kinder bei jeweils (w/m/d) täglichen Abläufen Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in unbefristeter Voll- oder Teilzeitanstellung. Das Beschäf- Mithilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts der jeweiligen Einrichtung tigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Sie Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). haben Freude am Umgang mit Kindern, können auf die Bedürfnisse der Kinder gezielt eingehen, pflegen einen wertschätzenden Umgang mit Kindern und Erwachsenen,
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