Die Barmenia-Hausratversicherung "Top-Schutz" im Überblick
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Die Barmenia-Hausratversicherung "Top-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Zur besseren Verständlichkeit sind hier – Ausreichende Versicherungssumme einige Begriffe näher erklärt: und Vorsorge: die Hausratversicherung schützt Sie vor den Die Versicherungssumme ist ausreichend, finanziellen Folgen von Sachschäden an Ih- – Sie sind unser Versicherungsnehmer und wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats ent- rem Hausrat. Versichert sind Schäden durch damit unser Vertragspartner. spricht. Die Versicherungssumme ist die in diesen Versicherungsbedingungen zu- Da Sie unser Vertragspartner sind, sind maßgeblich für die Höhe des Beitrags. sammengefassten Gefahren. in den Versicherungsbedingungen alle Oftmals erhöht sich der Wert des Haus- Regelungen auf Sie bezogen. rats während der Vertragslaufzeit, z. B. Wird der Hausrat zerstört oder beschädigt, durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen entschädigen wir Sie nach den folgenden – Wir (die Barmenia) sind der Versicherer wir für Sie im Schadensfall noch eine zu- Regelungen. dieser Hausratversicherung. sätzliche Vorsorgeversicherungssumme in Wir bieten die in diesen Bedingungen be- der Höhe von 10 % der Versicherungs- In der Regel berechnen wir Ihre Entschädi- schriebenen Leistungen. In den folgenden summe zur Verfügung. Die Versiche- gung für von einem Schaden betroffenen Sa- Texten ist die Barmenia mit "wir" bzw. rungssumme und die Vorsorge zusam- chen nach ihrem Neuwert zum Zeitpunkt des "uns" bezeichnet. men stellen die Höchstleistung im Scha- Versicherungsfalls. Der Neuwert des zu versi- densfall dar. Damit reduziert sich für Sie chernden Hausrats ist die Grundlage für die – Versicherungsfall (Schadensfall): das Risiko, nicht ausreichend versichert Versicherungssumme. Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für zu sein. das wir Entschädigung leisten. Wir übernehmen auch eine Reihe von Folge- – Summenanpassung: kosten (z. B. Schlossänderungskosten, Hotel- – Ausschlüsse: Die Entschädigung zum Neuwert erfordert kosten), die durch ein Schadenereignis ent- Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine laufende Aktualisierung Ihrer Versi- stehen. eine Schadenart oder eine Sache, für die cherungssumme. Die Anpassung der Ver- kein Versicherungsschutz besteht. sicherungssumme richtet sich nach dem Hier sind die Versicherungsbedingungen für Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Prozentsatz, um den sich der Preisindex die Barmenia-Hausratversicherung "Top- Leistungsversprechens und gewährleis- für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie Schutz" (siehe ab Seite 7). Diese sind für den ten, dass der Versicherungsschutz kalku- im Schadensfall vor einer Unterversiche- Fall formuliert, dass Sie als Leser dieser Be- lierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedin- rung durch Preissteigerungen schützen. dingungen die Hausratversicherung "Top- gungen entweder als generelle Aus- Schutz" bei uns abgeschlossen haben und schlüsse (z. B. Krieg) oder in Regelungen – Obliegenheiten: somit auch Versicherungsnehmer des Vertra- zu einzelnen Gefahren und Schäden so- Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, ges und unser Vertragspartner sind. wie bei der Beschreibung der versicherten während und nach dem Schadensfall. Sachen. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem von Frostschäden Ihre Wohnung der kal- Versicherungsschein und seiner Nachträge – Versicherungswert: ten Jahreszeit ausreichend beheizen. legen diese Bedingungen den Inhalt Ihrer Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, ge- Hausratversicherung fest. Sie sind wichtige Hausrats, nach dem wir im Schadensfall fährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dokumente. entschädigen. Da die Hausratversiche- rung im Regelfall zum Neuwert entschä- – Textform: Bitte lesen Sie die Bedingungen daher voll- digt, ist dies der Betrag, den Sie aufwen- "Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. ständig und gründlich durch und bewahren Sie den müssten, um Sachen neu wiederzu- wir Ihnen Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zukommen lassen sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, beschaffen. Für Kunstgegenstände und können. besonders im Schadensfall, alles Wichtige Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie noch einmal nachlesen. aufwenden müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Bei in Wenn ein Schaden eingetreten ist, benach- Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß richtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir verwendbaren Sachen, ist es der erziel- klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. bare Verkaufspreis. Ihre Barmenia A 3642-03 01/2023 Seite 1 von 32
Die Barmenia-Hausratversicherung "Top-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Hausratversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen (mit Stand 26.05.2017). Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Hausratversicherung verschaffen können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 7 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Top-Schutz" (AVB Hausrat-Top-Schutz). In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können. Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter A. Was ist versichert? ■ Versichert ist der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein Versicherungssumme 10 A1-4 als Versicherungsort vereinbart ist (welche Sachen zum Hausrat zählen und welche nicht, ist unter A 1 - 5 und A 1 - 6 beschrieben). ■ Wertsachen sind insgesamt mitversichert bis maximal 30 % der 11 A 1 - 7.3.1 Versicherungssumme ■ Innerhalb dieser Höchstentschädigung sind Wertsachen, wenn sie nicht verschlossen aufbewahrt werden, mit diesen Leistungsobergrenzen versichert: – Bargeld bis .................................................................................................................................................................... 1.500 EUR – Urkunden (z. B. Sparbücher) bis ............................................................................................................... 5.000 EUR – Schmuck, Briefmarken, Münzen u. Ä. bis .......................................................................................... 25.000 EUR ■ Ausnahmen gibt es bei einer Zweitwohnung und bei Wochenend-, Ferien-, 10 A 1 - 4.1.1 Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern: Dort sind bestimmte Sachen nicht versichert – insbesondere Wertsachen. B. Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert? Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder als Folge solcher Ereignisse abhandenkommen: ■ Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Versicherungssumme 17 A2 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ■ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub Versicherungssumme 18 A3 oder den Versuch einer solchen Tat ■ Leitungswasser Versicherungssumme 20 A4 ■ Sturm, Hagel Versicherungssumme 21 A5 A 3642-03 01/2023 Seite 2 von 32
Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter ■ Zusätzliche versicherte Gefahren und Leistungen: 22 A6 – Schäden an Kühlgut (Lebensmittel und Medikamente) Versicherungssumme 22 A6-1 nach Ausfall des Kühlgerätes durch einen Überspannungsschaden, Blitzschlag oder Stromausfall im öffentlichen Stromnetz – Schäden durch unmittelbar in die Wohnung eindringenden Regen, 5.000 EUR 22 A6-2 Hagel, Schnee SB: 500 EUR – Transportmittelunfall: Schäden an versicherten Sachen durch einen Unfall Versicherungssumme 22 A6-3 des Kfz, mit dem die Sachen transportiert wurden – Fahrzeuganprall: Schäden durch ein Straßen- oder Schienenfahrzeug Versicherungssumme 22 A6-4 – Überschalldruckwellen (Überschallknall) Versicherungssumme 22 A6-5 – Innere Unruhen, Streik, Aussperrung Versicherungssumme 22 A6-6 Versicherungsschutz für die folgenden Gefahren besteht nur, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist: ■ Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Versicherungssumme 23 A7 Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen SB: 10 % des Schadens, und Vulkanausbruch max. 5.000 EUR – soweit zusätzlich vereinbart ■ "Erweiterte Fahrradversicherung (Fahrradkasko-Schutz)" für den Fahrradkasko- 24 A8 – soweit zusätzlich vereinbart: Schutz vereinbarte Versicherungssumme C. Wo ist der Hausrat versichert? ■ Ihr Hausrat ist in der Wohnung versichert, die im Versicherungsschein als Versicherungssumme 12 A 1 - 10 Versicherungsort vereinbart ist (welche Räume/Orte zur versicherten Wohnung gehören, ist unter A 1 – 8 beschrieben. Bitte beachten Sie die Besonderheiten, die für einzelne versicherte Gefahren gelten (siehe unter A 1 - 10.4 bis A 1 - 10.6). ■ Weltweit sind Ihre Sachen auch dann versichert, wenn sie sich nicht für einen 40 % der 12 A 1 - 10.1 längeren Zeitraum als 12 Monate außerhalb der Wohnung befinden. Versicherungssumme A 1 - 10.7 a) ■ Für Sportgeräte wie Reitsättel, Tauch- und Golfausrüstungen, die üblicherweise 5.000 EUR 12 A 1 - 10.1 b)+ auch dauerhaft außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden, gilt diese zeitliche A 1 - 10.7 c) Grenze nicht. ■ Für die Zeit der Ausbildung und Freiwilligendiensten ist der Hausrat 40 % der 12 A 1 - 10.2 + weltweit versichert. Versicherungssumme A 1 - 10.7 a) ■ Für den ersten eigenen Hausstand Ihrer Kinder gilt eine Vorsorgeversicherung 40 % der 12 A 1 - 10.3 - bis 6 Monate ab Umzugsbeginn. Versicherungssumme A 1 - 10.7 a) D. Besondere Leistungserweiterungen ■ Schäden durch Rauch und Ruß 20 % der 17 A2-2 Versicherungssumme max. 10.000 EUR ■ Verpuffungsschäden Versicherungssumme 17 A2-3 Besondere Leistungserweiterungen zur Gefahr "Leitungswasser": ■ Versichert sind auch Schäden durch Wasser, das aus Versicherungssumme 20 A 4 - 1.2 e) – Wasserbetten oder Aquarien, – Regenfallrohren, die im Gebäude verlaufen, ausgetreten ist. A 3642-03 01/2023 Seite 3 von 32
Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter Besondere Leistungserweiterungen zur Gefahr "Sturm und Hagel": ■ Ihr Hausrat ist auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die Wohnung 10 % der 12 A 1 - 10.6 befindet, gegen Sturm und Hagel versichert. Versicherungssumme max. 5.000 EUR Besondere Leistungserweiterungen auf Fälle des einfachen Diebstahls Für die folgenden Ereignisse leisten wir Entschädigung, auch wenn nur ein "einfacher Diebstahl" vorliegt: ■ Einfacher Fahrraddiebstahl – inkl. Fahrradanhänger + gesicherte Akkus 1 % der 18 A3-2 (eine höhere Versicherungssumme kann vereinbart werden) Versicherungssumme ■ Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen/Krankenfahrstühlen 5.000 EUR 18 A3-3 sowie Gehhilfen ■ Einfacher Diebstahl auf dem Grundstück und aus gemeinschaftlich 5.000 EUR 19 A3-4 genutzten Räumen (auch Treppenhaus) von – Wäsche und Bekleidung, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb der Wohnung befunden haben; – Gartenmöbeln und Gartengeräten einschließlich Rasen-Mähroboter; – Gartenskulpturen, Zierbrunnen; – Wäschespinnen, Trampolins, Spielgerüste und Grills. ■ Einfacher Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen Versicherungssumme 19 A3-5 ■ Einfacher Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen 5.000 EUR 19 A3-6 (auch aus Gepäckboxen) ■ Einfacher Diebstahl von Sachen in Krankenhäusern und Pflege-/Altenheimen 5.000 EUR 19 A3-7 (Wertsachen max. 600 EUR) ■ Trickdiebstahl 5.000 EUR 19 A3-8 ■ Kunden-, Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch 5.000 EUR 19 A3-9 E. Welche Kosten werden erstattet? Kosten werden auch über den Betrag der Versicherungssumme (einschl. der 10 % der 14 A 1 - 13.3.3 10-prozentigen Vorsorgeversicherungssumme gem. A 1 - 12.2.2) hinaus erstattet bis Versicherungssumme ■ Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen Versicherungssumme 13 A 1 - 11.2.3 (wenn durch den Versicherungsfall eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind (z. B. Absperren von Grundstücken, Wegen und Straßen) ■ Fahrtmehrkosten für die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub 5.000 EUR 13 A 1 - 11.2.4 – ohne Mindestreisedauer – bei voraussichtlicher Schadenhöhe ab 5.000 EUR ■ Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung bis 1 Jahr – pro Tag bis 13 A 1 - 11.2.6 125 EUR bzw. 2 ‰ ■ Transport- und Lagerkosten bis 1 Jahr 13 A 1 - 11.2.7 ■ Umzugskosten 5.000 EUR 13 A 1 - 11.2.8 ■ Bewachungskosten für bis zu 144 Stunden 13 A 1 - 11.2.9 ■ Schlossänderungskosten Versicherungssumme 13 A 1 - 11.2.10 ■ Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Tapeten Versicherungssumme 13 A 1 - 11.2.12 oder Innenanstrichen in Wohnungen ■ Wasser- und Gasverlust 5.000 EUR 13 A 1 - 11.2.13 SB: 100 EUR ■ Mehrkosten für wasser-/energiesparende Geräte der höchsten Effizienzklasse 13 A 1 - 11.2.14 (Kühl-/Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner) bis 500 EUR je Gerät ■ Datenrettungskosten Versicherungssumme 13 A 1 - 11.2.15 A 3642-03 01/2023 Seite 4 von 32
Diese Leistung… …ist versichert bis …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen SB = Selbstbeteiligung auf Seite unter ■ Mehrkosten durch Technologiefortschritt Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.18 ■ Kosten einer missbräuchlichen Nutzung des Telefons (Festnetz und Mobilfunk) Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.19 F. Weitere Besonderheiten ■ Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme Versicherungssumme 14 A 1 - 13.4.2 (Unterversicherungsverzicht) Diese Garantie gilt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR beträgt. ■ Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden Versicherungssumme 16 A 1 - 17.1 b) ■ Keine Leistungseinschränkung bei grob fahrlässiger Verletzung einer 10 % der 27 B - 4.1 Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag von Versicherungssumme, max. 5.000 EUR ■ Vorsorge-Versicherungssumme 10 % der 14 A 1 - 12.2.2 Versicherungssumme ■ Voller Versicherungsschutz auch bei Verletzung einer gesetzlich/behördlich Versicherungssumme 26 B - 2.3 vorgeschriebenen Installationspflicht von Rauchmeldern ■ Nicht als Gefahrerhöhung gilt Versicherungssumme – die Einrüstung des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet 27 B - 5.1 a) – ein Unbewohntsein der Wohnung bis 3 Monate 27 B - 5.1 d) G. Wichtige Pflichten, die Sie im Schadensfall erfüllen müssen ■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 27 B - 3.1 a) ■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia unverzüglich, nachdem Sie von ihm 27 B - 3.1 b) erfahren. ■ Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum 27 B - 3.1 c) + d) (z. B. Diebstahl oder Raub) unverzüglich der Polizei an und reichen Sie ihr ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen ein. ■ Wird ein Fahrrad, Kinderwagen, Rollstuhl-/Krankenfahrstuhl oder eine Gehhilfe ge- 27 B - 3.1 e) stohlen, ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die gestohlene Sache nicht in- nerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder aufgefunden wurde. ■ Lassen Sie das Schadenbild/die Schadenstelle unverändert bis zur 27 B - 3.1 f) Freigabe durch uns. ■ Geben Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte 27 B - 3.1 g) und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung. H. Barmenia-Garantien ■ Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden 25 A9-1 automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Hausratversicherung. ■ GDV-Leistungsgarantie 25 A9-2 – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt. ■ Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" 25 A9-3 empfohlenen Mindestleistungsstandards A 3642-03 01/2023 Seite 5 von 32
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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Top-Schutz" (AVB Hausrat-Top-Schutz) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.01.2023 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche- rungsschutzes in der Hausratversicherung. ■ Abschnitt A 1 ■ Abschnitt A 7 enthält neben der Aufzählung der versicherten regelt den Versicherungsschutz für die Gefahren (unter A 1 - 2) allgemeine Regelun- "weiteren Naturgefahren". gen, die für alle nachfolgenden Leistungs- Diese sind nur versichert, soweit dies bausteine unter A 2 bis A 9 gelten. besonders vereinbart und im Versiche- Z. B. wird dort geregelt, rungsschein oder in seinen Nachträgen – welche Sachen dokumentiert ist. – an welchen Orten versichert sind, – welche generellen Ausschlüsse es gibt, ■ Abschnitt A 8 – welcher Wert für die versicherten Sachen regelt den Versicherungsschutz für die Mitversi- zu Grunde gelegt wird, cherung der "Erweiterten Fahrradversicherung – was bezüglich der Versicherungssumme (Fahrradkasko-Schutz)" über das Diebstahl- gilt, risiko hinaus. – was im Fall einer Unterversicherung Diese ist nur versichert, soweit dies beson- passiert und ders vereinbart und im Versicherungsschein – welche Kosten versichert sind. oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. ■ Abschnitt A 2 ■ Abschnitt A 9 regelt den Versicherungsschutz für die enthält die Garantien, die Ihnen die versicherten Gefahren Barmenia gibt. – "Brand"; – "Blitzschlag"; – "Überspannung durch Blitz"; Teil B – "Explosion"; enthält Regelungen über allgemeine Rechte und – "Implosion"; Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen für – "Anprall oder Absturz eines Luftfahr- alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B. zeuges, seiner Teile oder Ladung"; – zu Ihren Obliegenheiten, – "Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden". – zum Beginn des Versicherungsschutzes und zur Beitragszahlung und Beitragsanpassung, ■ Abschnitt A 3 – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ regelt den Versicherungsschutz für die Kündigung, versicherte Gefahr "Einbruchdiebstahl/ – zu weiteren Bestimmungen. Raub/Vandalismus". ■ Abschnitt A4 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr "Leitungswasser". ■ Abschnitt A 5 regelt den Versicherungsschutz für die versicherte Gefahr "Sturm und Hagel". ■ Abschnitt A 6 regelt den Versicherungsschutz für zusätzliche versicherte Gefahren/Leistungen (z. B. "Schäden an Kühlgut", Schäden durch "Transportmittelunfall" etc.). A 3642-03 01/2023 Seite 7 von 32
Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Teil A Versicherungsschutz der Hausratversicherung ■ Abschnitt A 1 ■ Abschnitt A 3 ■ Abschnitt A 8 Basis-Regelungen Leistungsbaustein "Einbruchdieb- Leistungsbaustein "Erweiterte Fahrrad- stahl/Raub/Vandalismus" versicherung (Fahrradkasko-Schutz)" A1-1 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im A3-1 Was ist unter Einbruchdiebstahl, A8 Erweiterte Fahrradversicherung Versicherungsvertrag? ................... 10 Vandalismus nach einem Ein- (Fahrradkasko-Schutz) .................. 24 A1-2 Welche Gefahren sind bruch sowie Raub zu verstehen? . 18 versichert? A 3 - 2 Einfacher Fahrraddiebstahl............ 18 Welche Gefahren sind A 3 - 3 Einfacher Diebstahl von Kinder- ■ Abschnitt A 9 zusätzlich versicherbar? wagen, Rollstühlen/Krankenfahr- Garantien der Barmenia Welche Schäden sind stühlen sowie Gehhilfen................. 18 versichert?...................................... 10 A 3 - 4 Einfacher Diebstahl auf dem A 9 – 1 Künftige Bedingungsverbesse- A1-3 Welche generellen Grundstück..................................... 19 rungen (Innovationsklausel) .......... 25 Ausschlüsse gibt es? ..................... 10 A 3 - 5 Einfacher Diebstahl aus Schiffs- A 9 – 2 Leistungsgarantie gegenüber A1-4 Welche Sachen sind versichert? ... 10 kabinen und Schlafwagen- GDV-Musterbedingungen .............. 25 A1-5 Was gehört zum Hausrat? ............. 10 abteilen........................................... 19 A 9 – 3 Garantie über die Erfüllung der A1-6 Was gehört nicht zum Hausrat? .... 11 A 3 - 6 Einfacher Diebstahl aus Kraft- vom Arbeitskreis "Beratungs- A1-7 Was sind Wertsachen? und Wassersportfahrzeugen.......... 19 prozesse" empfohlenen Was sind Wertschutzschränke? A 3 - 7 Einfacher Diebstahl von Sachen Mindestleistungsstandards ............ 25 Welche Entschädigungs- in Krankenhäusern und Pflege-/ grenzen gelten für Wertsachen?.... 11 Altenheimen ................................... 19 A1-8 An welchen Orten besteht A 3 - 8 Trickdiebstahl ................................. 19 Teil B Allgemeiner Teil der Versicherungsschutz? A 3 - 9 Kunden-, Scheck- oder Hausratversicherung Was ist unter dem Versiche- Kreditkartenmissbrauch ................. 19 rungsort zu verstehen? .................. 11 A 3 - 10 Nicht versicherte Schäden ............. 19 Ihre Obliegenheiten A1-9 Was gilt bei einem Wohnungs- wechsel? ........................................ 11 B-1 Was bedeutet die vorvertragliche A 1 - 10 Was ist unter der Außen- ■ Abschnitt A4 Anzeigepflicht und welche Folgen versicherung zu verstehen? Leistungsbaustein "Leitungswasser " hat ihre Verletzung? ................................. 26 Was beinhaltet sie?........................ 12 B-2 Welche Obliegenheiten sind vor A 1 - 11 Welche Kosten sind versichert? .... 12 A4-1 Was ist unter der Gefahr Eintritt des Versicherungsfalls A 1 - 12 Was ist der Versicherungswert Leitungswasser zu verstehen? ..... 20 zu beachten? ............................................ 26 und die Versicherungssumme? A4-2 Nicht versicherte Schäden ............. 20 B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und Was sind die Grundlagen der nach Eintritt des Versicherungsfalls Anpassung der Versicherungs- zu beachten? ............................................ 27 summe? ......................................... 14 ■ Abschnitt A 5 B-4 Welche Rechtsfolgen hat die A 1 - 13 Wie wird die Entschädigung Leistungsbaustein "Sturm und Hagel" Verletzung von Obliegenheiten? .............. 27 ermittelt? B-5 Welche besonderen Umstände Was gilt bei einer A5-1 Was ist unter den Natur- erhöhen die Gefahr? ................................. 27 Unterversicherung?........................ 14 gefahren "Sturm" und A 1 - 14 Welche Regeln gelten für das "Hagel" zu verstehen? Sachverständigenverfahren? ......... 15 Welche Schäden sind Beginn des Versicherungsschutzes/ A 1 - 15 Wann wird die Entschädigung versichert?...................................... 21 Dauer und Ende des Vertrages gezahlt und wie wird sie A5-2 Nicht versicherte Schäden ............. 21 verzinst? ......................................... 15 B-6 Wann beginnt der Versicherungsschutz? A 1 - 16 Was gilt für wiederherbei- Wann beginnt und endet der Vertrag? ..... 28 geschaffte Sachen? ....................... 15 ■ Abschnitt A 6 A 1 - 17 Keine Leistungspflicht aus Leistungsbaustein besonderen Gründen ..................... 16 "Zusätzliche versicherte Gefahren" Der Versicherungsbeitrag A6-1 Schäden an Kühlgut....................... 22 B-7 Was müssen Sie bei der Beitrags- ■ Abschnitt A 2 A6-2 Witterungsniederschläge ............... 22 zahlung beachten? Leistungsbaustein für die Gefahren A6-3 Transportmittelunfall ...................... 22 Was geschieht, wenn Sie einen – Brand; A6-4 Fahrzeuganprall ............................. 22 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?............... 28 – Blitzschlag; A6-5 Überschalldruckwellen B-8 Beitrag bei vorzeitiger Vertrags- – Überspannung durch Blitz; (Überschallknall) ............................ 22 beendigung ............................................... 29 – Explosion; A6-6 Innere Unruhen, Streik, B-9 Was sind die Grundlagen der – Implosion; Aussperrung................................... 22 Berechnung und Anpassung – Anprall oder Absturz eines Luftfahr- A6-7 Schäden durch radioaktive des Beitrags? ........................................... 29 zeuges, seiner Teile oder Ladung; Isotope ........................................... 22 – Seng-, Schmor- und Nutzwärme- schäden. Weitere Bestimmungen ■ Abschnitt A 7 A2-1 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Leistungsbaustein "Weitere Naturgefahren" B - 10 Mehrere Versicherer, Überspannung durch Blitz; Mehrfachversicherung .............................. 30 Explosion; Implosion; Anprall A7-1 Was ist unter weiteren B - 11 Überversicherung...................................... 30 oder Absturz eines Luftfahrzeuges; Naturgefahren zu verstehen? ....... 23 B - 12 Versicherung für fremde Rechnung.......... 30 Seng-, Schmor- und Nutzwärme- A7-2 Selbstbeteiligung für B - 13 Übergang von Ersatzansprüchen ............. 30 schäden zu verstehen? .................. 17 weitere Naturgefahren ................... 23 B - 14 Repräsentanten ........................................ 30 A2-2 Schäden durch Rauch/Ruß ........... 17 A7-3 Nicht versicherte Schäden ............. 23 B - 15 Vollmacht des Versicherungs- A2-3 Verpuffungsschäden ...................... 17 vertreters ................................................... 30 A2-4 Nicht versicherte Schäden ............. 17 A 3642-03 01/2023 Seite 8 von 32
Inhaltsübersicht Seite B - 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? ..... 31 B - 17 Bedingungsänderung ................................ 31 B - 18 Wann verjähren Ansprüche aus diesem Vertrag? ................................. 31 B - 19 Sonderfälle der Schadenfeststellung bei gedehnten Versicherungsfällen im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers ........................ 31 B - 20 Welches Gericht ist zuständig? ................ 31 B - 21 Welches Recht findet Anwendung? .......... 31 B - 22 Versicherungsjahr ..................................... 31 B - 23 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 31 B - 24 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind ............................................ 31 A 3642-03 01/2023 Seite 9 von 32
Teil A Versicherungsschutz der A 1 - 2.5 Zusätzliche versicherte Gefahren A 1 - 4.1.1.2 Nicht versichert sind Hausratversicherung und Leistungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden wie z. B. a) Schäden an Kühlgut; Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und ■ Teil A – Abschnitt A 1 b) Witterungsniederschläge; Weinberghäusern zusätzlich zu A 1 - 4.1.1.1 a) Basis-Regelungen c) Transportmittelunfall; bis g): (gemeinsame Bestimmungen, gültig für d) Fahrzeuganprall; a) Schusswaffen; alle Leistungsbausteine in den Abschnitten e) Überschalldruckwellen; b) Foto- und optische Apparate; A 2 bis A 9) f) Innere Unruhen, Streik, Aussperrung; c) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit g) Schäden durch radioaktive Isotope; Ausnahme von Möbelstücken. A1-1 Was gilt für Selbstbeteiligungen Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im und Entschädigungsgrenzen im Abschnitt A 6 ausführlich beschrieben. A 1 - 4.2 Hausrat, der anlässlich eines - auch Versicherungsvertrag? unmittelbar bevorstehenden - Versicherungsfalls aus A 1 - 2.6 soweit zusätzlich vereinbart: dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gele- A 1 - 1.1 Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der "Erweiterte Fahrradversicherung genheit zerstört oder beschädigt wird oder abhan- Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versiche- (Fahrradkasko-Schutz)" denkommt, ist versichert. rungsfall selbst zu tragen haben. Eine Entschädi- Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im gungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Abschnitt A 8 ausführlich beschrieben. A 1 - 4.3 Hausrat außerhalb des im Versiche- Versicherungsfall nach oben. rungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen A 1 - 2.7 Garantien der Barmenia im Rahmen der Außenversicherung nach A 1 - 10 können individuell vereinbart werden. Sie können Die Barmenia gibt Ihnen diverse Garantien, die sich versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätz- sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungs- vorteilhaft auf den Leistungsumfang dieser Hausrat- lich vereinbart ist. leistung voneinander unterscheiden. versicherung auswirken. In diesen Versicherungsbedingungen sind für ver- Der Umfang dieser Garantien im Abschnitt A 9 aus- A1-5 Was gehört zum Hausrat? schiedene Leistungen bereits Entschädigungs- führlich beschrieben. grenzen oder Selbstbeteiligungen vereinbart. A 1 - 5.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die A1-3 Welche generellen Ausschlüsse Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch A 1 - 1.2 Selbstbeteiligung bei "weiteren gibt es? bzw. Verbrauch) dienen. Naturgefahren (Elementargefahren)" Sofern Sie mit uns die Mitversicherung von "weiteren A 1 - 3.1 Ausschluss Krieg A 1 - 5.2 Wertsachen und Bargeld gehören Naturgefahren (Elementargefahren)" gemäß Ab- Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs- ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere schnitt A 7 vereinbart haben, gilt für diese je Versi- ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebel- Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen cherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von lion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung nach A 1 - 7. 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR mitwirkender Ursachen. (siehe A 7 - 2). A 1 - 5.3 Ferner gehören zum Hausrat Schäden durch Explosion von Blindgängern A 1 - 5.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen A1-2 Welche Gefahren sind versichert? Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden am versi- (z. B. Einbaumöbel, Einbauküchen, Rohre); Welche Gefahren sind zusätzlich cherten Hausrat, wenn Dies gilt aber nur, wenn Sie diese als Mieter oder versicherbar? – Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder Welche Schäden sind versichert? Bomben), übernommen haben. Sie müssen auf Grund dessen – die während der vorgenannten Ereignisse ab- hierfür die Gefahr tragen. Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, geschossen oder abgeworfen wurden, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört – erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg, A 1 - 5.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereig- kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolu- serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem nisse abhandenkommen: tion, Rebellion, Aufstand) teilweise oder voll- Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse ange- ständig explodieren. passt worden sind. A 1 - 2.1 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder A 1 - 3.2 Ausschluss Kernenergie A 1 - 5.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, Markisen, die ausschließlich der versicherten Woh- Ladung, Seng-; Schmor- und Nutzwärmeschäden nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. nung nach A 1 - 8 dienen. Diese müssen sich auf Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Abschnitt A 2 ausführlich beschrieben. Ursachen. Wohnung liegt. A 1 - 2.2 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach A1-4 Welche Sachen sind versichert? A 1 - 5.3.4 nicht versicherungspflichtige einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch a) Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die einer solchen Tat A 1 - 4.1 Versichert ist der gesamte Hausrat in- nur dann eine Unterstützung durch einen Elek- Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im nerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten troantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von Abschnitt A 3 ausführlich beschrieben. Versicherungsorts. nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt; A 1 - 2.3 Leitungswasser A 1 - 4.1.1 Ausnahmen gelten für Hausratversiche- Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im rungen, die abgeschlossen wurden wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe ver- Abschnitt A 4 ausführlich beschrieben. – für Zweitwohnungen, die sich in einem ständig fügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also oh- bewohnten Gebäude befinden und ne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h be- A 1 - 2.4 Naturgefahren – für Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, schleunigen. A 1 - 2.4.1 Sturm, Hagel Jagd-, Garten- und Weinberghäusern. b) selbstfahrende Krankenfahrstühle; Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im Dort sind – abweichend von A 1 - 5 – folgende c) Rasenmäher; Abschnitt A 5 ausführlich beschrieben. Sachen nicht versichert: d) Go-Karts; e) Modell- und Spielfahrzeuge. A 1 - 2.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: A 1 - 4.1.1.1 Nicht versichert sind Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden A 1 - 5.3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erd- a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Daten- einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und träger geladene Geldbeträge; Vulkanausbruch. b) Urkunden einschließlich Sparbücher und A 1 - 5.3.6 nicht zulassungspflichtige Flugmodelle, Versicherungsschutz für "Weitere Naturgefahren" ist sonstige Wertpapiere; soweit sie sich nicht in Gebrauch befinden, Fall- und nur versichert, soweit dies besonders vereinbart und c) Schmucksachen, Edelsteine und Perlen; Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen. im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen d) Briefmarken, Münzen und Medaillen; dokumentiert ist. e) alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin; Der Umfang des Versicherungsschutzes ist im f) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins; Abschnitt A 7 ausführlich beschrieben. g) Kunstgegenstände. 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A 1 - 5.3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegen- A 1 - 7.2 Wertschutzschränke A 1 - 8.5 privat genutzte Garagen, soweit sich stände, die Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in a) Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehält- diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich be- nisse, die durch die VdS Schadenverhütung in einer an diesen angrenzenden Gemeinde befin- ruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifi- den. Für Handelswaren und Musterkollektionen ist die zierte Prüfstelle anerkannt sind. Entschädigung je Versicherungsfall auf 5.000 EUR b) Zusätzlich gilt: A 1 - 8.6 Versicherungsschutz besteht auch in begrenzt. Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kun- Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. denschließfächer von Ihnen und von mit Ihnen in A 1 - 5.3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu pri- artgerecht in Wohnungen nach A 1 - 8.1 gehalten Herstellervorschriften fachmännisch verankert vaten Zwecken genutzt werden (Entschädigungs- werden (z. B. Fische, Hunde, Katzen, Vögel). oder in der Wand oder im Fußboden bündig grenze hierfür siehe unter A 1 – 7.3.2 d)). eingelassen sein. A 1 - 5.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Ei- A1-9 Was gilt bei einem gentum nach A 1 - 5.1 bis A 1 - 5.3, das sich in Ih- A 1 - 7.3 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen Wohnungswechsel? rem Haushalt befindet. Das gilt nicht für Sachen von A 1 - 7.3.1 Wertsachen werden je Versicherungsfall Ihren Mietern bzw. Untermietern nach A 1 - 6.5. bis 30 % der Versicherungssumme entschädigt, so- A 1 - 9.1 Umzug in eine neue Wohnung fern nichts anderes vereinbart ist. Wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen, geht A1-6 Was gehört nicht zum Hausrat? Diese Entschädigungsgrenze ist auch die Ober- der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung grenze, bis zu der Wertsachen gemäß A 1 - 7.3.2 über. Während des Wohnungswechsels besteht in Nicht zum Hausrat gehören insgesamt entschädigt werden. beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versi- cherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt A 1 - 6.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie A 1 - 7.3.2 Für Wertsachen außerhalb eines ver- spätestens 6 Monate nach Umzugsbeginn. Der Um- sind in A 1 - 5.3.1 genannt. schlossenen Wertschutzschranks nach A 1 - 7.2 zug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals ver- gelten – im Rahmen der Leistungsobergrenze in Hö- sicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung ge- A 1 - 6.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte he von 30 % der Versicherungssumme – folgende bracht werden. oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall: die er die Gefahr trägt. a) 1.500 EUR insgesamt für Bargeld und auf Kar- A 1 - 9.2 Mehrere Wohnungen Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder ten oder sonstige Datenträger geladene Geld- Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bis- Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Ver- herige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versi- ebenfalls nicht versichert. sicherungswert den Nennbetrag übersteigt; cherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit b) 5.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließ- von 6 Monaten besteht Versicherungsschutz in bei- A 1 - 6.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, lich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; den Wohnungen. unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie c) 25.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhän- Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Me- A 1 - 9.3 Umzug ins Ausland gern, soweit nicht unter A 1 - 5.3.4 genannt. daillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes- d) 15.000 EUR insgesamt für Sachen in Bank- republik Deutschland, geht der Versicherungsschutz A 1 - 6.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig schließfächern (A 1 – 8.6). nicht auf die neue Wohnung über. Der Versiche- von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht rungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spä- eingebauter Teile, soweit nicht unter A 1 - 5.3.4 bis A1-8 An welchen Orten besteht Versiche- testens 6 Monate nach Umzugsbeginn. A 1 - 5.3.6 genannt. rungsschutz? Was ist unter dem Versicherungsort A 1 - 9.4 Anzeige der neuen Wohnung A 1 - 6.5 Hausrat von Mietern und Untermietern, zu verstehen? A 1 - 9.4.1 Einen Wohnungswechsel müssen Sie die sich in Ihrer Wohnung befinden, es sei denn, Sie uns spätestens bei Umzugsbeginn anzeigen. haben ihnen diese Sachen überlassen. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein be- Dabei ist die neue Wohnfläche1 in Quadratmetern zeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören anzugeben. A 1 - 6.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für A 1 - 8.1 diejenigen Räume, die Wohnzwecken A 1 - 9.4.2 Waren für die bisherige Wohnung be- Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, dienen und eine selbständige Lebensführung ermög- sondere Sicherungen vereinbart, müssen Sie uns Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) lichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen privat mitteilen, ob auch in der neuen Wohnung entspre- versichert sind. genutzten Flächen eines Gebäudes. chende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) A 1 - 6.7 elektronisch gespeicherte Daten und Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Ge- erfolgen. Programme. Kosten für die technische Wieder- meinschaft leben. herstellung von elektronisch gespeicherten, aus- A 1 - 9.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungs- schließlich für die private Nutzung bestimmten Daten A 1 - 8.2 Ausschließlich beruflich oder gewerblich wechsel die Wohnfläche1 oder der Wert des Haus- und Programme sind im Umfang von A 1 - 11.2.15 genutzte Räume rats, kann das zu einer Unterversicherung führen, versichert. Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließ- wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird. lich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sofern A1-7 Was sind Wertsachen? sie nur über die Wohnung betreten werden können Was sind Wertschutzschränke? (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung). Welche Entschädigungsgrenzen 1 = Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räu- gelten für Wertsachen? A 1 - 8.3 Loggien, Balkone sowie an das Gebäu- me der Wohnung einschließlich Hobbyräume. de unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balko- A 1 - 7.1 Wertsachen gilt für ausschließlich von Ihnen zu privaten Zwecken ne, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Spei- Versicherte Wertsachen nach A 1 - 5.2 sind: genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich cher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Daten- Garagen und Gartenhäuser. Diese müssen sich auf Hobbyzwecken genutzt werden. träger geladene Geldbeträge; dem Grundstück befinden, auf dem sich die versi- Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sons- cherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch Sie sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben tige Wertpapiere; steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit oder durch sachverständige Dritte ermittelt wur- c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmar- Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. de (z. B. auf Grundlage der Wohnflächen- ken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus verordnung). Gold oder Platin; A 1 - 8.4 gemeinschaftlich genutzte, verschließ- Wenn auch ausschließlich beruflich/gewerblich d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und bare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß genutzte Räume gemäß A 1 - 8.2 zum Versi- Kunstgegenstände sowie nicht in c) genannte vorgehalten wird (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller). cherungsort gehören, ist die Fläche dieser Sachen aus Silber; Diese müssen sich auf demselben Grundstück Räume der Wohnfläche hinzuzurechnen. e) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung Die so ermittelte Gesamtfläche ist die Grundla- Ausnahme von Möbelstücken. befindet. ge für die Berechnung des Unterversicherungs- verzichtes gemäß A 1 - 13.4.2. A 3642-03 01/2023 Seite 11 von 32
A 1 - 9.5 Festlegung des neuen Beitrags, Diese zeitliche Einschränkung gilt nicht für A 1 - 10.7 Entschädigungsgrenzen Kündigungsrecht Sportgeräte (z. B. Reitsättel, Tauch- und Golf- a) Die Entschädigung im Rahmen der Außen- A 1 - 9.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarif- ausrüstungen), die üblicherweise außerhalb der versicherung ist insgesamt auf 40 % der Versi- bestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung Wohnung aufbewahrt werden (z. B. dort, wo der cherungssumme begrenzt. gültig sind. Sport ausgeübt wird, wie in Vereinsheimen, b) Für Wertsachen - auch Bargeld – und für Sportclubanlagen etc.). Sachen in Tresorräumen von Geldinstituten A 1 - 9.5.2 Wenn sich der Beitrag auf Grund verän- Diese Sachen sind dauerhaft außerhalb Ihrer ständi- (A 1 – 8.6) gelten zusätzlich Entschädigungs- derter Beitragssätze erhöht, können Sie den Vertrag gen Wohnung versichert. grenzen (A 1 - 7.3). kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung c) Für Sportgeräte, die gemäß A 1 - 10.1 b) dau- erhöht wird. A 1 - 10.2 Hausstand während Ausbildung und erhaft außerhalb der Wohnung versichert sind, Kündigen Sie, müssen Sie das in Textform tun. Da- Freiwilligendiensten ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf für haben Sie einen Monat nach Zugang der Mittei- Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher 5.000 EUR begrenzt. lung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der d) Für Sachen, die gegen Sturm und Hagel gemäß Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündigung Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während A 1 - 10.6 außerhalb von Gebäuden auf dem bei uns. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem a) der Ausbildung; Versicherungsgrundstück versichert sind, ist die sie uns zugegangen ist, wirksam. b) eines freiwilligen Wehrdienstes; Entschädigung je Versicherungsfall auf 10 % c) eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendiens- der Versicherungssumme, maximal 5.000 EUR A 1 - 9.5.3 Uns steht im Fall einer Kündigung der tes (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologi- begrenzt. Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur sches Jahr, Bundesfreiwilligendienst). Wirksamkeit der Kündigung zu. Der Versicherungsschutz besteht so lange, bis die A 1 - 11 Welche Kosten sind versichert? Ausbildung bzw. der freiwillige Wehrdienst oder der A 1 - 9.6 Aufgabe einer gemeinsamen sonstige gesetzliche Freiwilligendienst beendet wird. A 1 - 11.1 Versicherte Kosten Ehewohnung Bewohnt die betreffende Person in diesem Zeitraum Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines Ver- Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt allein ein Zimmer oder Appartement, so besteht Ver- sicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefal- Folgendes: sicherungsschutz auch für den Fall, dass dort ein ei- len sind: gener Hausstand begründet wurde. a) Aufwendungen zur Abwendung und Minderung A 1 - 9.6.1 Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehe- des Schadens (siehe A 1 - 11.2.1); wohnung aus und bleibt Ihr Ehegatte dort zurück, A 1 - 10.3 Vorsorgeversicherung für den ersten b) Feuerlöschkosten (siehe A 1 - 11.2.2); gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die eigenen Hausstand Ihrer Kinder c) Aufräumungskosten und Kosten für Verkehrs- bisherige Ehewohnung und Ihre neue Wohnung. Für den jeweils ersten eigenen Hausstand eines je- sicherungsmaßnahmen (Absperrkosten) Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag ge- den Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege- (siehe A 1 - 11.2.3); ändert wird, längstens bis zum Ablauf von kinder) besteht für die Dauer von 6 Monaten – ab d) Abbruch einer Urlaubsreise (siehe A 1 - 11.2.4); 6 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Bei- Umzugsbeginn2 gerechnet – Versicherungsschutz, e) Bewegungs- und Schutzkosten tragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz be- (siehe A 1 - 11.2.5); nur noch in Ihrer neuen Wohnung. steht. Danach erlischt der Versicherungsschutz die- f) Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ser Vorsorgeversicherung. (siehe A 1 - 11.2.6); A 1 - 9.6.2 Wenn beide Ehegatten Versicherungs- g) Transport- und Lagerkosten nehmer dieser Hausratversicherung sind und einer A 1 - 10.4 Besonderheit bei Einbruchdiebstahl (siehe A 1 - 11.2.7); von ihnen aus der Ehewohnung auszieht, gelten als Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die h) Umzugskosten (siehe A 1 - 11.2.8); Versicherungsort ebenfalls beide Wohnungen: Die Voraussetzungen nach A 3 - 1 erfüllt sein, sofern i) Bewachungskosten (siehe A 1 - 11.2.9); bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des nicht im Abschnitt A 3 für einzelne Leistungserweite- j) Schlossänderungskosten (siehe A 1 - 11.2.10); ausziehenden Ehegatten. Dies gilt so lange, bis der rungen (siehe A 3 - 2 bis A 3 - 15) etwas anderes k) Reparaturkosten für Gebäudeschäden, Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis vereinbart ist. (siehe A 1 - 11.2.11); zum Ablauf von 6 Monaten nach der auf den Auszug l) Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Ver- A 1 - 10.5 Besonderheit bei Raub Wohnungen (siehe A 1 - 11.2.12); sicherungsschutz für die neue Wohnung. Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib m) Wasser- und Gasverlust (siehe A 1 - 11.2.13); oder Leben nach A 3 - 1.3.2 an, besteht Außenversi- n) Mehrkosten für energetische Modernisierung A 1 - 9.6.3 Wenn beide Ehegatten Versicherungs- cherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: von Haushaltsgeräten (siehe A 1 - 11.2.14); nehmer dieser Hausratversicherung sind und beide Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle ver- o) Datenrettungskosten (siehe A 1 - 11.2.15); in neue Wohnungen ziehen, gilt A 1 - 9.6.2 entspre- übt werden. p) Kosten für provisorische Maßnahmen chend. Nach Ablauf der Frist von 6 Monaten nach Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen began- (siehe A 1 - 11.2.16); der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit er- gen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft q) Mehrkosten durch Preissteigerungen lischt der Versicherungsschutz für beide neuen leben. (siehe A 1 - 11.2.17); Wohnungen. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herbei- r) Mehrkosten durch Technologiefortschritt geschafft werden, sind nicht versichert. (siehe A 1 - 11.2.18); A 1 - 9.7 Lebensgemeinschaften, s) Telefonmissbrauch (siehe A 1 - 11.2.19); Lebenspartnerschaften A 1 - 10.6 Besonderheit bei Naturgefahren t) Sachverständigenkosten (siehe A 1 - 11.2.20). A 1 - 9.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemein- Für Schäden durch Naturgefahren gemäß A1 - 2.4 schaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Ge- A 1 - 11.2 Definition und Umfang der Kosten Partner am Versicherungsort gemeldet sind. bäuden. A 1 - 11.2.1 Kosten für die Abwendung, Minde- rung und Ermittlung des Schadens A 1 - 10 Was ist unter der Außenversicherung Für die versicherten Gefahren "Sturm" (A 5 - 1.1) a) Aufwendungen zur Abwendung und zu verstehen? und "Hagel" (A 5 - 1.2) gilt diese Ausnahmeregelung: Minderung des Schadens Was beinhaltet sie? Sachen, die ausschließlich für eine Nutzung im aa) Versichert sind Aufwendungen, auch er- Freien bestimmt sind (z. B. Gartenmöbel, Garten- folglose, die Sie bei Eintritt des Versiche- A 1 - 10.1 Begriff und Geltungsdauer der geräte) sind gegen Schäden durch Sturm und Hagel rungsfalls den Umständen nach zur Ab- Außenversicherung auf dem gesamten Grundstück versichert, auf dem wendung und Minderung des Schadens für Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versi- sich die versicherte Wohnung befindet. geboten halten durften oder die Sie auf cherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter unsere Weisung machen. folgenden Voraussetzungen: bb) Machen Sie Aufwendungen geltend, um a) Die Sachen sind Ihr Eigentum oder dienen Ih- einen unmittelbar bevorstehenden Versi- rem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der cherungsfall abzuwenden oder in seinen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Auswirkungen zu mindern, so leisten wir Personen. Aufwendungsersatz nur, wenn diese Auf- b) Die Sachen befinden sich nur vorübergehend wendungen bei einer nachträglichen objek- außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume 2 Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem tiven Betrachtung der Umstände verhält- von mehr als 12 Monaten gelten nicht als erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die nismäßig und erfolgreich waren oder die vorübergehend. Wohnung gebracht werden. A 3642-03 01/2023 Seite 12 von 32
Aufwendungen auf unsere Weisung A 1 - 11.2.4.2 Erheblich ist ein Versicherungsfall, A 1 - 11.2.10 Schlossänderungskosten erfolgten. wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR über- Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossände- cc) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu steigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort not- rungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass kürzen, können wir auch den Aufwen- wendig ist. Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort be- dungsersatz nach aa) und bb) entspre- findliche Wertschutzschränke durch einen Versiche- chend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit A 1 - 11.2.4.3 Fahrtmehrkosten werden für ein an- rungsfall abhandengekommen sind. Aufwendungen auf unsere Weisung ent- gemessenes Reisemittel ersetzt, das dem benutzten standen sind. Reisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise zum A 1 - 11.2.11 Reparaturkosten für dd) Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Schadenort entspricht. Gebäudeschäden Entschädigung für versicherte Sachen be- Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäude- tragen zusammen höchstens die Versiche- A 1 - 11.2.4.4 Sie sind verpflichtet, vor Antritt der schäden im Bereich der Wohnung repariert werden rungssumme je vereinbarter Position; dies Rückreise an den Schadenort mit uns Kontakt auf- müssen. gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf zunehmen und ggf. Verhaltensweisungen einzuho- unsere Weisung entstanden sind. len, soweit es den Umständen nach zumutbar ist. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Ein- ee) Wir haben den für die Aufwendungen ge- Wenn Sie diese Obliegenheit verletzen, gilt B - 4 bruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer sol- mäß aa) erforderlichen Betrag auf Ihr Ver- (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). chen Tat entstanden sind. langen vorzuschießen. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Van- ff) Nicht versichert sind Aufwendungen für A 1 - 11.2.4.5 Fahrtmehrkosten für die vorzeitige dalismus nach einem Einbruch oder einem Raub Leistungen der Feuerwehr oder anderer Rückreise werden je Versicherungsfall bis verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu. Institutionen, die im öffentlichen Interesse 5.000 EUR übernommen. zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn A 1 - 11.2.12 Reparaturkosten für Leitungswasser- diese Leistungen im öffentlichen Interesse A 1 - 11.2.5 Bewegungs- und Schutzkosten schäden in Wohnungen kostenfrei zu erbringen sind. Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswas- Schadenabwendungs- und Schadenminde- zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. serschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder rungskosten, die auf unsere Weisung entstan- Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu Tapeten repariert werden müssen. den sind, werden unbegrenzt ersetzt (siehe dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemie- A 1 - 13.3.2). wiederzubeschaffen. teten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung b) Kosten der Ermittlung und Feststellung entstanden ist. des Schadens A 1 - 11.2.6 Kosten für Hotel- oder ähnliche aa) Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Unterbringung A 1 - 11.2.13 Wasser- und Gasverlust Kosten für die Ermittlung und Feststellung Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- Das sind Kosten für den Mehrverbrauch von Frisch- eines von uns zu ersetzenden Schadens, oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten wasser und Gas, der wegen eines Versicherungsfal- sofern diese den Umständen nach geboten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. les entsteht und den das Wasser-/Gasversorgungs- waren. unternehmen in Rechnung stellt. Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf Beistand hinzu, so werden diese Kosten ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohn- 5.000 EUR begrenzt. Der Entschädigungsbetrag nur ersetzt, soweit Sie zur Zuziehung ver- bar wurde und Ihnen die Beschränkung auf einen wird je Versicherungsfall um einen Selbstbeteiligung traglich verpflichtet sind oder von uns auf- bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. von 100 EUR gekürzt. Eine gegebenenfalls vertrag- gefordert wurden. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in lich vereinbarte weitere Selbstbeteiligung findet kei- bb) Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt ne Anwendung. kürzen, können wir auch den Kostenersatz längstens für die Dauer von einem Jahr. nach aa) entsprechend kürzen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 2 Promille der A 1 - 11.2.14 Mehrkosten für energetische Versicherungssumme bzw. auf 125 EUR begrenzt, Modernisierung von Haushaltsgeräten A 1 - 11.2.2 Feuerlöschkosten soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (es gilt die Wir erstatten die durch Kaufbeleg nachgewiesenen Das sind Kosten, die Sie zur Brandbekämpfung für Grenze, die für Sie die günstigste ist). Mehrkosten für nach einem ersatzpflichtigen Versi- geboten halten durften. Zudem ersetzen wir Ihnen cherungsfall neu zu beschaffende wasser- bzw. auch freiwillige Zuwendungen, die Sie an Personen A 1 - 11.2.7 Transport- und Lagerkosten energiesparende Kühlschränke, Gefrierschränke, geleistet haben, die sich bei der Brandschutz- Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner der bekämpfung eingesetzt haben, sofern Sie diese Hausrat zu transportieren und zu lagern. Vorausset- zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienz- Maßnahmen vor Leistung der Zuwendung mit uns zung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und klasse. abgestimmt haben. Ihnen auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil Die Entschädigung ist für jedes neu zu beschaffende nicht zumutbar ist. Gerät auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt. A 1 - 11.2.3 Aufräumungskosten und Kosten für Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Verkehrssicherungsmaßnahmen Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder be- A 1 - 11.2.15 Datenrettungskosten (Absperrkosten) nutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren (siehe auch A 1 - 6.7) Das sind Kosten, die entstehen, Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt Das sind Kosten für die technische Wiederherstel- – um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies längstens für die Dauer von einem Jahr. lung - nicht der Wiederbeschaffung - von elektro- schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und nisch gespeicherten, ausschließlich für die private beschädigte Sachen wegzuräumen, zum A 1 - 11.2.8 Umzugskosten Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Infor- nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren Müssen Sie umziehen, weil die versicherte Wohnung mationen) und Programme. und sie zu vernichten; wegen eines Versicherungsfalls auf Dauer unbe- Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme – für die Abwendung einer Gefahr innerhalb oder wohnbar geworden ist, so erstatten wir die anfallen- durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung außerhalb des Versicherungsortes, die durch den Umzugskosten. an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, den Eintritt eines Versicherungsfalls besteht Umzugskosten werden je Versicherungsfall bis verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr ver- und zu deren Beseitigung Sie auf Grund öffent- 5.000 EUR übernommen. fügbar sind. Ersetzt werden auch die Kosten einer lich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind. versuchten technischen Wiederherstellung. Hierzu zählen auch Kosten für das Absperren A 1 - 11.2.9 Bewachungskosten von Straßen, Wegen und Grundstücken. Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sa- Ausschlüsse: chen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohn- a) Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstel- A 1 - 11.2.4 Abbruch einer Urlaubsreise bar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige lungskosten für A 1 - 11.2.4.1 Wir erstatten die tatsächlich Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. – Daten und Programme, zu deren Nutzung angefallenen Mehrkosten für die vorzeitige Rück- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in Sie nicht berechtigt sind (z. B. sogenannte reise (Fahrtmehrkosten) von einer bereits angetrete- dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Siche- Raubkopien); nen Urlaubs, wenn Sie und mitreisende Personen, rungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Das gilt – Programme und Daten, die Sie auf einem die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, we- längstens für die Dauer von 144 Stunden. Rücksicherungs- oder Installationsmedium gen eines erheblichen Versicherungsfalls eine Ur- vorhalten. laubsreise abbrechen müssen, um an den Schaden- ort (versicherte Wohnung, siehe A 1 - 8.1) zu reisen. A 3642-03 01/2023 Seite 13 von 32
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