Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV - Information

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Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV

Stand: Juni 2011
www.baymevbm.de/Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV - Information
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Vorwort                              X
bayme vbm – Juni 2011

Vorwort
Mit der Leistungsbeurteilung Chancen zur Mitarbeiterführung nutzen

Leistungsbeurteilungen sind seit langem fester Bestandteil tariflicher Regelungen. Die
ursprünglichen Tarifverträge für Zeitlohnarbeiter sowie für Angestellte begründeten
eine lange Tradition tariflicher Leistungsbeurteilungen in den Unternehmen der Metall-
und Elektroindustrie.

Das EntgeltRahmenAbkommen (ERA) vom 01. November 2005 setzt diese Tradition
auf der Basis neuer tariflicher Regelungen fort. Die Beurteilungsmerkmale und Beurtei-
lungsstufen wurden modernisiert, eine größere Freiheit bei der betrieblichen Ausgestal-
tung ermöglicht. In der Metall- und Elektroindustrie arbeitet die Mehrzahl der tariflichen
Arbeitnehmer im Entgeltgrundsatz Zeitentgelt mit der Methode Leistungsbeurteilung.
Demzufolge wird mit dieser Methode am häufigsten der Bezug zwischen Leistungsver-
halten und dem tariflichen Entgelt hergestellt.

Der vorliegende Leitfaden zur Anwendung der ERA-Leistungsbeurteilung soll der be-
trieblichen Führungskraft als Orientierung und zugleich als Handlungsanleitung für die
sachgerechte Anwendung des § 7 ERA-TV bei der Beurteilung ihrer Arbeitnehmer die-
nen.

Der Leitfaden beinhaltet die in der bisherigen Beurteilungspraxis gesammelten tarifli-
chen und betrieblichen Erfahrungen und ermöglicht den Rückgriff auf ein breites Spekt-
rum betrieblich bewährter Hilfsmittel. Er soll Anregungen für die betriebliche Ausgestal-
tung und Anwendung des tariflichen Leistungsbeurteilungsverfahrens liefern.

Er entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Arbeitswissen-
schaft (IfaA), namentlich Dr. Klaus-Detlev Becker, dem an dieser Stelle herzlicher Dank
gilt.

Die Erläuterungen beziehen sich zwar vorrangig auf die Umsetzung des tariflich vorge-
geben Systems. Nachdem die Leistungsbeurteilung auch in betrieblich vereinbarten
Entgeltsystemen sinnvoll angewandt werden kann, bietet die Broschüre auch für viele
Betriebe, die den ERA nicht anwenden, wertvolle Anregungen.

Bertram Brossardt
29. Juni 2011
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV                    Inhalt                                                     X
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Inhalt
1              ERA – Das Entgeltsystem .......................................................................... 1

1.1            Vergleich der Entgeltgrundsätze ................................................................... 2

1.2            Höhe des leistungsabhängigen Entgelts ....................................................... 3

2              Die tarifliche Leistungsbeurteilung ........................................................... 5

2.1            Die Leistungsbeurteilung als Führungsinstrument ......................................... 5

2.2            Anforderungen an das Leistungsbeurteilungssystem .................................... 8

2.3            Der tarifliche Rahmen der Leistungsbeurteilung: § 7 ERA-TV ....................... 9

2.4            Der tarifliche Beurteilungsbogen ................................................................. 13

2.5            Hinweise zur Anwendung des Beurteilungsbogens ..................................... 13

2.6            Die Beurteilungsmerkmale .......................................................................... 14
2.6.1          Effizienz ...................................................................................................... 15
2.6.2          Qualität ....................................................................................................... 16
2.6.3          Persönlicher Einsatz ................................................................................... 16
2.6.4          Methodisches Arbeiten ............................................................................... 18
2.6.5          Zusammenarbeit ......................................................................................... 18

2.7            Die Beurteilungsstufen ................................................................................ 20
2.7.1          Stufe A ........................................................................................................ 21
2.7.2          Stufe B ........................................................................................................ 21
2.7.3          Stufe C........................................................................................................ 21
2.7.4          Stufe D........................................................................................................ 22
2.7.5          Stufe E ........................................................................................................ 22

2.8            Beispiel Beurteilungsstufen im Instandhaltungsbereich ............................... 23
2.8.1          Effizienz ...................................................................................................... 23
2.8.2          Qualität ....................................................................................................... 23
2.8.3          Persönlicher Einsatz ................................................................................... 24
2.8.4          Methodisches Arbeiten ............................................................................... 24
2.8.5          Zusammenarbeit ......................................................................................... 25

3              Prozess der Leistungsbeurteilung........................................................... 27

3.1            Wer beurteilt? ............................................................................................. 27

3.2            Wann wird beurteilt? ................................................................................... 27

3.3            Wie wird beurteilt? ...................................................................................... 28
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3.4            Ablaufschritte für einen Beurteilungsprozess .............................................. 29
3.4.1          Beurteilungskriterien und Erwarten festlegen und kommunizieren .............. 30
3.4.2          Systematische Beobachtung des Mitarbeiters............................................. 30
3.4.3          Notieren der Beobachtung, zeitnahe Kommunikation bei Abweichungen .... 31
3.4.4          Durchführen der Beurteilung ....................................................................... 32
3.4.5          Überprüfung des Beurteilungsergebnisses im Quervergleich ...................... 35
3.4.6          Beurteilungsgespräch ................................................................................. 37
3.4.7          Ermitteln und Ausweisen der Leistungszulage ............................................ 37

4              Beurteilungsfehler und Tendenzen ......................................................... 38

4.1            Beurteilungsfehler ....................................................................................... 38
4.1.1          Vorurteile (Sympathie / Antipathie) .............................................................. 38
4.1.2          „Halo“-Effekt................................................................................................ 39
4.1.3          „Kontakt“-Effekt ........................................................................................... 39
4.1.4          Kontrastfehler ............................................................................................. 39
4.1.5          Beurteilung aus zweiter Hand ..................................................................... 39
4.1.6          Voreilige Schlussfolgerungen ...................................................................... 40
4.1.7          Maßstab-Fehler .......................................................................................... 40

4.2            Tendenzen .................................................................................................. 40

5              Leitsätze der Leistungsbeurteilung ......................................................... 42

5.1            Leitsatz 1: Ausreichende Einarbeitung sicherstellen ................................... 42

5.2            Leitsatz 2: Anforderungen von Ausführung der Arbeitsaufgabe trennen ...... 42

5.3            Leitsatz 3: Leistungsergebnis- und verhalten bewerten ............................... 42

5.4            Leitsatz 4: Beurteilungsmerkmale getrennt betrachten ................................ 42

5.5            Leitsatz 5: Beurteilungsmerkmale je Arbeitsaufgabe interpretieren ............. 43

5.6            Leitsatz 6: Beurteilung objektiv durchführen ................................................ 43

5.7            Leitsatz 7: Gesamtleistung bewerten .......................................................... 43

5.8            Leitsatz 8: Gesamtes Beurteilungsspektrum nutzen .................................... 43

5.9            Leitsatz 9: Quervergleich nutzen ................................................................. 44

5.10           Leitsatz 10: Ausreichend Zeit einplanen...................................................... 44

6              Das Beurteilungsgespräch ....................................................................... 45

6.1            Inhalt und Bedeutung .................................................................................. 45

6.2            Vorbereitung des Beurteilungsgesprächs .................................................... 46
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6.3            Empfehlungen zum Gesprächsablauf ......................................................... 48

6.4            Nachbereitung der Leistungsbeurteilung ..................................................... 48

Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 50

Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 51

Anhang ....................................................................................................................... 52

Ansprechpartner / Impressum ..................................................................................... 56
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV                ERA – Das Entgeltsystem
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1 ERA – Das Entgeltsystem
Einheitliches Entgelt für alle Arbeitnehmer

Für alle Arbeitnehmer im Unternehmen gibt es seit Einführung des EntgeltRahmenAb-
kommens (ERA) nur noch ein gemeinsames Entgeltsystem, in dem sowohl das Grund-
entgelt als auch das leistungsabhängige Entgelt in gleicher Weise berechnet werden.
Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern sind somit weggefallen.

Entscheidend für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen sind die Anforderun-
gen der gesamten übertragenen Arbeitsaufgabe. Die Eingruppierung bestimmt die Hö-
he des Grundentgelts. Zusätzlich zum Grundentgelt wird ein leistungsabhängiges Ent-
gelt bezahlt. Das Leistungsergebnis ist in Abhängigkeit vom Entgeltgrundsatz mit den
nachfolgenden Methoden zu ermitteln:

Entgeltgrundsatz                                   Methode

Zeitentgelt                                        Leistungsbeurteilung

Leistungsentgelt                                   Kennzahlenvergleich
(Akkord, Prämie)

Zielentgelt                                        Soll- / Ist-Vergleich im Rahmen einer Zielvereinbarung

Die Entgeltgrundsätze und Methoden sind mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Mit
freiwilliger Betriebsvereinbarung können die Methoden miteinander kombiniert werden.

Abbildung 1
ERA-Entgeltaufbau

 Wie wird die Arbeitsaufgabe ausgeführt?                                Leistungs-
   Arbeitsverhalten und Arbeitsergebnis                                abhängiges
                                                                        Entgelt
  Beurteilung                                                          durchschnittlich
  Akkord  Prämie  Zielvereinbarung  Kombination                     14 % im Betrieb

 Was erfordert die übertragene Arbeitsaufgabe?                          Grundentgelt
   Anforderungen der Aufgabe                                           12 Entgeltgruppen

                                                                        EG 1 bis EG 12 mit
  Entgeltgruppen-Texte                                                 13 Anforderungs-
  Orientierungsbeispiele                                               niveaus
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1.1          Vergleich der Entgeltgrundsätze

Die Methoden zum leistungsabhängigen Entgelt beinhalten verschiedene Chancen und
Risiken und stellen unterschiedliche Anforderungen an Pflege und Führungsverhalten:

Tabelle 1
Chancen und Risiken des leistungsabhängigen Entgelts

           Beurteilung                             Zielvereinbarung                Kennzahlenvergleich

           – Transparenz der Leis- – Quantitative und quali-                       – Objektive, mess- und /
             tungserwartungen          tative Ziele können                           oder zählbare Leis-
             durch das Mitarbeiter-    kombiniert werden                             tungsergebnisse
             gespräch                – Die Ziele können pro                          durch Kennzahlen
           – Die Leistungserwar-       Zielvereinbarungsperio-                     – Hohe Transparenz
             tungen (Vorgaben)         de neu vereinbart wer-                      – Zeitlich aktuelle Er-
             werden durch die Füh-     den                                           mittlung der Leis-
             rungskraft festgelegt   – Die Soll-Werte (Ziele)                        tungsergebnisse
 Chancen

           – Definierter und steuer-   werden zwischen der                         – Strukturale Führung
             barer Mittelwert der      Führungskraft und dem                         über die zugrunde lie-
             Leistungsergebnisse       Arbeitnehmer vereinbart                       genden Kennzahlen

           – Subjektive Beurteilung                – Hoher Aufwand für die – Hoher Aufwand für die
             des Leistungsergeb-                     Ermittlung von Zielen      Ermittlung und Pflege
             nisses                                  und der Beurteilung des    von Soll-Werten sowie
           – Hoher Zeitaufwand für                   Zielerfüllungsgrades       die Erfassung und
             die Durchführung der                  – Hoher Zeitaufwand für      Auswertung von Ist-
             Mitarbeitergespräche                    die Durchführung der       Werten
           – Vergangenheitsorien-                    Mitarbeitergespräche     – Festlegung der Soll-
             tierte Ermittlung des                 – Die Geschäftsführung       Werte durch Arbeitge-
             Leistungsergebnisses                    muss die Vorausset-        ber und Betriebsrat in
                                                     zungen für eine Zielver-   einer Betriebsverein-
 Risiken

                                                     einbarung schaffen         barung
                                                                              – Soll-Werte lassen sich
                                                                                schwer neu festlegen

           – Geringer Anspruch an                   Hoher Anspruch an die         – Hoher Anspruch an
             die Ermittlung, Pflege,                 Ermittlung, Pflege, Er-         die Ermittlung, Pflege,
 aufwand
 Pflege-

             Erfassung und Aus-                      fassung und Auswer-             Erfassung und Aus-
             wertung der erforderli-                 tung der erforderlichen         wertung der erforderli-
             chen Daten.                             Daten.                          chen Daten.

           – Hoher Anspruch be-                    – Hoher Anspruch bezüg- – Geringerer Anspruch
 Führungs-
 verhalten

             züglich des Führungs-                   lich des Führungsver-   bezüglich des Füh-
             verhaltens an die Füh-                  haltens an die Füh-     rungsverhaltens an
             rungskräfte.                            rungskräfte.            die Führungskräfte.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   ERA – Das Entgeltsystem
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Beim Aufwand an Datenermittlung und -pflege sowie beim Anspruch an die Führungs-
kräfte gibt es eine Reihe signifikanter Unterschiede. Die kennzahlengestützten Metho-
den Prämie und Akkord ermöglichen zwar auf den ersten Blick eine relativ objektive
Leistungsmessung, bedingen aber eine gute Datenqualität und führen zu erheblichem
Aufwand bei der nachhaltigen Pflege der Messgrößen. Trotzdem besteht die Gefahr,
dass der Leistungsbezug nicht auf Dauer gewährleistet werden kann. Bekannt ist z. B.
beim Akkord der Effekt des „schleichenden Produktivitätsfortschritts“, der häufig keine
neuen Zeitaufnahmen nach sich zieht, aber zu einer Verfälschung der Leistungsergeb-
nisse führt. Der personale Führungsaufwand ist bei Prämie und Akkord dagegen gerin-
ger. Anders bei der Zielvereinbarung. Die Ziele sind periodisch individuell zwischen
Unternehmen und Mitarbeiter zu vereinbaren, was zu hoher Flexibilität und Steuerbar-
keit führt, jedoch sehr hohe Anforderungen an die Führungsqualität und Firmenkultur
stellt. Beim Zeitentgelt mit Leistungsbeurteilung ist der Anspruch an die Führungskräfte
vergleichbar hoch wie beim Zielentgelt, der zeitliche Aufwand zur Vorbereitung und
Durchführung ist aber geringer. Als Vorteile der Leistungsbeurteilung sind die Möglich-
keiten zur individuellen Definition der Leistungserwartungen durch den Beurteiler sowie
eine eher steuerbare Höhe des Leistungsentgelts zu nennen. Schwächen in der be-
trieblichen Anwendung der Leistungsbeurteilung sind häufig unveränderte Leistungskri-
terien und -erwartungen, die die Dynamik in der Leistungsentwicklung behindern. Aus
diesem Grund sollten Beurteilungssysteme regelmäßig betrieblich überprüft und gege-
benenfalls angepasst oder sogar abgelöst werden.

Grundsätzlich haben alle Methoden zum leistungsabhängigen Entgelt ihre Berechti-
gung und geeigneten Anwendungsfälle, so dass man keine eindeutige Präferenz aus-
sprechen kann. Zu beachten ist bei allen Systemen, dass sie mit dem Betriebsrat in
einer Betriebsvereinbarung zu regeln sind. Die Zielvereinbarung sowie die Kombination
mehrerer Methoden kann nur in einer „freiwilligen“ Betriebsvereinbarung geregelt wer-
den, das heißt diese Anwendungen können im Gegensatz zu Prämie / Akkord oder
Zeitentgelt nicht durch eine tarifliche Schlichtung „erzwungen“ werden.

1.2     Höhe des leistungsabhängigen Entgelts

Die Summe der leistungsabhängigen Entgelte soll bezogen auf den Betrieb 14 Prozent
der Grundentgeltsumme ergeben. Das heißt nicht, dass bei Anwendung unterschiedli-
cher Methoden diese im Einzelnen von diesem Durchschnitt nicht abweichen können.
Wichtig ist hier nur der betriebliche Durchschnitt. Jede Vereinbarung muss aber grund-
sätzlich die Möglichkeit beinhalten zwischen null und 28 Prozent zusätzliches leis-
tungsabhängiges Entgelt bezogen auf das Grundentgelt verdienen zu können. Ferner
muss sie so gestaltet sein, dass ein Durchschnitt von 14 Prozent erreicht werden kann
(nicht „muss“).

Weicht der betriebliche Durchschnitt der Summe aller leistungsabhängigen Entgelte
von 14 Prozent ab, treten nachfolgende tarifliche Regelungen in Kraft:

–     Liegt der betriebliche Durchschnitt zwischen 13 und 15 Prozent sind keine weiteren
      Maßnahmen notwendig.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   ERA – Das Entgeltsystem
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–    Überschreitet der betriebliche Durchschnitt 15 Prozent, so sind die Gründe zwi-
     schen Arbeitgeber und Betriebsrat zu beraten und gegebenenfalls Maßnahmen zu
     ergreifen um die Ursachen zu bereinigen. An erster Stelle steht hier die Schulung
     der Vorgesetzten im Umgang mit der Leistungsbeurteilung. Damit verbunden ist ei-
     ne Anpassung der Leistungserwartungen für künftige Abrechnungsperioden.

–    Unterschreitet der betriebliche Durchschnitt 13 Prozent, so sind die Gründe zwi-
     schen Arbeitgeber und Betriebsrat zu beraten und gegebenenfalls Maßnahmen zu
     ergreifen um die Ursachen zu bereinigen. Das sind hier beispielweise Qualifizie-
     rungsmaßnahmen für Mitarbeiter, um deren Leistungsfähigkeit zu steigern.

–    Unterschreitet der betriebliche Durchschnitt 12,5 Prozent, so ist eine Aufzahlung
     vorzunehmen und zwar derart, dass der betriebliche Durchschnitt mindestens 13
     Prozent erreicht. Die Art und Durchführung der Aufzahlung ist mit dem Betriebsrat
     zu vereinbaren. Anzustreben ist hier eine besondere Berücksichtigung der Leis-
     tungsträger.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV    Die tarifliche Leistungsbeurteilung
                                                                                                  5
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2 Die tarifliche Leistungsbeurteilung
Das System der ERA-Leistungsbeurteilung

Betrachten wir den Entgeltgrundsatz Zeitentgelt so ist festzuhalten:
– Arbeitnehmer erhalten je nach Leistung eine Leistungszulage, die in einem Pro-
   zentsatz zum tariflichen Grundentgelt auszuweisen und bei jeder Tariferhöhung
   entsprechend anzuheben ist.
– Die zu gewährende Leistungszulage ist auf der Grundlage der Ergebnisse einer
   methodischen Leistungsbeurteilung festzusetzen.

2.1     Die Leistungsbeurteilung als Führungsinstrument

Die kontinuierliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erfordert von den Füh-
rungskräften den ständigen Dialog mit den Arbeitnehmern und auch die Rückmeldung
über die gezeigten Leistungen. Dementsprechend stellt die Beurteilung der Leistungen
der Arbeitnehmer und die Rückmeldung der Ergebnisse an die Beurteilten eine ständi-
ge Aufgabe der Führungskräfte dar und ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Füh-
rungsprozesses. Das Leistungsverhalten der Arbeitnehmer ist zudem eine wichtige
Grundlage für personalwirtschaftliche Entscheidungen im Unternehmen (s. Abb. 2).
Ohne Beurteilung des Leistungsverhaltens ist eine fundierte Personalwirtschaft nicht
möglich.

Abbildung 2
Leistungsbeurteilung als zentrales Element der Personalwirtschaft

                                                                Personal-
                                                                Einsatzplanung

   Personal-                                       Leistungs-                       Leistungs-
                                      Leistung
   Gewinnung                                       Beurteilung                      Honorierung

                                                                Personal-
                                                                Entwicklung

Zugleich stellt das Zeitentgelt mit der Methode „Beurteilen“ die am häufigsten ange-
wandte Verknüpfung zwischen Leistung und Entgelt dar. Dabei fördert die an Leis-
tungsmerkmalen orientierte Differenzierung des Entgelts die Leistungsbereitschaft und
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                                                                                                6
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-erbringung, indem sie nach ergebnis- und verhaltensorientierten Gesichtspunkten
Leistungsunterschiede erfasst und honoriert. Anders als beim Kennzahlenvergleich
und bei Zielvereinbarungen auf Basis quantitativer Ziele werden beim Beurteilen die
Leistungen auf der Basis sachgerechter und gegebenenfalls betrieblich zu vereinba-
render Kriterien und Beurteilungsstufen ermittelt. In der Regel sind diese verbal be-
schrieben und werden für einen vereinbarten Bezugszeitraum durch eine vom Arbeit-
geber beauftragte Führungskraft bewertet. Eine unmittelbare Bindung der Leistungszu-
lage an gemessene Ergebnisse ist meist nicht gegeben.

Ziel der Leistungsbeurteilung ist die Quantifizierung der Leistung während des zurück-
liegenden Beurteilungszeitraums durch Vergleich der gezeigten Leistung mit beschrie-
benen Leistungsstufen, denen Punktwerte zugeordnet sind. Von der Höhe dieser quan-
tifizierten Leistung ist dann die Höhe der Leistungszulage abhängig. Bezüglich der
Leistungsbeurteilung haben Geschäftsführung und Arbeitnehmer jeweils spezifische
Erwartungen. Diese sind nur dann erreichbar, wenn für unterschiedliche Leistungen
auch unterschiedlich hohe Leistungszulagen gezahlt werden, das bedeutet, hohe Leis-
tungszulagen für hohe Leistung und niedrige Leistungszulagen für niedrige Leistung.

Beurteilungssysteme ermöglichen dem Beurteiler anhand der festgelegten Beurtei-
lungsmerkmale eine differenzierte Betrachtung der Leistungsergebnisse und des
-verhaltens der einzelnen Arbeitnehmer. Voraussetzung dafür ist, dass die Beurteiler
entsprechend eingewiesen und geschult sind.

Tabelle 2
Zweck und Ziele der Leistungsbeurteilung

…aus Sicht des Unternehmens                        …aus Sicht des Beschäftigten

–    Personalführung einheitlicher und             –     Bedürfnis nach Anerkennung befriedi-
     wirksamer gestalten                                 gen

–    Personalplanung (Einsatz und                  –     Leistungsstärken und –schwächen
     Entwicklung) verbessern                             erkennen

–    Personelle Maßnahmen (Auswahl,                –     Potenziale zur persönlichen Entwick-
     Versetzung etc.) überprüfen                         lung klären

–    Anreize zur Leistungsverbesserung             –     Belohnung (Leistungszulage) und
     (Motivation) setzen                                 Anerkennung (Aufstieg) erhalten

–    Bestandteile des Arbeitsentgelts              –     Kontakt zum Vorgesetzen verbessern
     leistungsgerecht ermitteln                          beziehungsweise vertiefen

–    Individuelle Leistungen honorieren

Fazit: Eine Leistungsbeurteilung ist nur dann sinnvoll angewendet, wenn für unter-
schiedliche Leistungen auch unterschiedlich hohe Leistungszulagen gewährt werden.
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                                                                                           7
bayme vbm – Juni 2011

Wird die Leistungsbeurteilung methodisch angewendet, gewährleistet sie objektivierte
Aussagen über das individuelle Leistungsverhalten und das Leistungsergebnis. Damit
erfüllt sie die Erfordernisse einer leistungsgerechten Entgeltgestaltung. Mängel und
Probleme der Leistungsbeurteilung sind seltener verfahrensbedingt, sondern weit häu-
figer Resultat der Beurteilungspraxis im Unternehmen. Die Ursachen dafür liegen meist
nicht wie erwartet in Beurteilungsfehlern, sondern in folgenden Sachverhalten begrün-
det:

–    Die Rolle der Leistungsbeurteilung als Führungsinstrument wird nicht selten unter-
     schätzt und demzufolge der Aufwand für die Beurteilung im Verhältnis zur Motivati-
     onswirkung auf die Arbeitnehmer als zu hoch angesehen.

–    Die vorgegebenen Beurteilungsmerkmale werden als zu abstrakt und ohne Bezug
     zu den konkreten Gegebenheiten der Arbeitsaufgabe gesehen. Was in Wirklichkeit
     fehlt, ist das „Ausfüllen“ der Beurteilungsmerkmale mit betrieblichem „Leben“. Es
     wird der Aufwand gescheut, die Beurteilungssystematik mit den konkreten Gege-
     benheiten in den einzelnen Beurteilungsbereichen inhaltlich zu verbinden.

–    Die Leistungsbeurteilung erfolgt von vornherein bereits im Hinblick auf die zu ver-
     gebende beziehungsweise zu erreichende Leistungszulage. Damit schränkt sich
     der Beurteiler bereits beim Erfassen der gezeigten Leistung ein. Das Ergebnis ist
     eine mangelnde Differenzierung unterschiedlicher Leistungen. Eine solche „Leis-
     tungsbeurteilung“ ist nicht wirksam und deshalb unbrauchbar.

–    Die Leistungsbeurteilung wird einseitig vergangenheitsorientiert angewendet. Es
     erfolgt z. B. im Beurteilungsgespräch keine Verbindung mit Erwartungen der Füh-
     rungskräfte an die Leistung der Arbeitnehmer in der Zukunft.

–    Das Gespräch über Leistung und Leistungsverhalten und insbesondere die Ausei-
     nandersetzung mit den zu Beurteilenden wird seitens der Führungskräfte aus den
     unterschiedlichsten Gründen gescheut.

–    Es bestehen Befürchtungen vor möglichen Fehlbeurteilungen seitens der Beurteiler
     und den daraus entstehenden Missstimmungen der Arbeitnehmer gegenüber der
     Führungskraft.

–    Die Beurteiler sind in der Lage, unterschiedliche Leistungen richtig zu beurteilen,
     aber es bestehen Hemmungen, die gezeigten Leistungen auch unterschiedlich zu
     bewerten, wenn das zu unterschiedlichen Leistungszulagen bei den Beurteilten
     führt.

–    Es fehlt die methodische Unterstützung der Beurteiler. Diese sind im Umgang mit
     Leistungsbeurteilungen und der Durchführung von Beurteilungsgesprächen nicht
     entsprechend geschult. Der betriebliche Erfahrungsaustausch zwischen den Beur-
     teilern fehlt.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
                                                                                         8
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–     Die Unterstützung des Prozesses durch die Geschäftsführung / Organisation / Per-
      sonalleitung ist nicht ausreichend gewährleistet.

–     Der bereichs- beziehungsweise organisationsübergreifende Vergleich und Abgleich
      der Beurteilungsergebnisse findet nicht statt.

Voraussetzung für eine leistungsgerechte Entgeltgestaltung ist ein einheitlicher Leis-
tungsmaßstab aller Beurteiler. Dabei sind die subjektiven Ermessensspielräume der
Beurteiler in der Auslegung der Beurteilungsmerkmale möglichst eng zu halten, ohne
die Beurteilenden zu bevormunden oder zu gängeln.

2.2     Anforderungen an das Leistungsbeurteilungssystem

Aus den soeben dargestellten Grundsätzen leiten sich Anforderungen an die Systema-
tik eines Leistungsbeurteilungssystems ab.

– Das System muss gerecht sein.
  Unterschiedliche Leistungen müssen zu unterschiedlichen Beurteilungsergebnissen
  führen.

– Das System muss Vergleichbarkeit herstellen.
  Die Beurteilungsergebnisse sollen untereinander vergleichbar sein.

– Das System muss verständlich und nachvollziehbar sein.
  Der Beurteilungsvorgang soll transparent sein. Die Beurteilungsmerkmale und
  -kriterien müssen sowohl für den Beurteiler als auch für den zu Beurteilenden leicht
  verständlich und nachvollziehbar sein.

– Das System muss einfach zu handhaben sein.
  Das System soll leicht zu erlernen und mit begrenztem Aufwand im betrieblichen All-
  tag durchzuführen sein.

Das tarifliche Leistungsbeurteilungssystem unter ERA erfüllt diese Anforderungen, wo-
bei in der praktischen Umsetzung in erster Linie die betrieblichen Führungskräfte ge-
fordert sind.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
                                                                                         9
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2.3     Der tarifliche Rahmen der Leistungsbeurteilung: § 7 ERA-TV

Der ERA regelt die Leistungsbeurteilung in § 7:

§ 7 Leistungsbeurteilung

1) Arbeitnehmer erhalten je nach Leistung eine Leistungszulage, die in einem Prozent-
satz zum tariflichen Grundentgelt auszuweisen und bei jeder Tariferhöhung entspre-
chend anzuheben ist.

Die zu gewährende Leistungszulage ist auf der Grundlage der Ergebnisse einer me-
thodischen Leistungsbeurteilung festzusetzen.

2) Bei Neueingestellten beziehungsweise aus dem Berufsausbildungsverhältnis Über-
nommenen erfolgt die Leistungsbeurteilung spätestens zum Ablauf des dritten Monats
nach der Einstellung beziehungsweise der Übernahme. Diese Frist kann in den Ent-
geltgruppen sechs bis zwölf durch freiwillige Betriebsvereinbarung bis zum Ablauf des
sechsten Monats verlängert werden.

Hinweis

Eine Verlängerung der Frist ist empfehlenswert, da es insbesondere bei höherem An-
forderungsniveau sehr schwierig ist, bereits nach drei Monaten die Leistung zu beurtei-
len. Häufig ist der Einarbeitungsvorgang noch nicht abgeschlossen („Probezeit“).

3) Die Leistungszulage wird vom Arbeitgeber oder dessen Beauftragten aufgrund einer
Beurteilung der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers festgesetzt und ab dem der
Festsetzung folgenden Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt.

4) Für die Beurteilung der Leistung ist ein Beurteilungsbogen entsprechend dem Mus-
ter (siehe Seite 12) zu verwenden. Das Ergebnis der Beurteilung des einzelnen Arbeit-
nehmers wird durch eine Punktzahl zum Ausdruck gebracht. Der Wert eines Punktes
beträgt 0,28 Prozent des jeweiligen Tarifgrundentgelts bei maximal 100 erreichbaren
Punkten.

Anmerkung

Der Punktwert von 0,28 Prozent ergibt bei einer mittleren Punktzahl von 50 Punkten
(mittleres Leistungsniveau entsprechend der Beurteilungsstufe C des Beurteilungsbo-
gens) eine Leistungszulage von 14 Prozent.

Damit ergibt sich eine individuelle Spanne der Leistungszulagen von null bis 28 Pro-
zent.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
                                                                                         10
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Hinweis

Der Begriff „mittleres Leistungsniveau“ könnte missverständlich für einen „durchschnitt-
lichen“ Mitarbeiter verwendet werden. Dies ist nicht so gemeint. Bitte die Ausführungen
zu den Beurteilungsstufen beachten, Seite 20 ff..

5) Die Leistungsbeurteilung hat mindestens einmal im Kalenderjahr zu erfolgen.

Ergibt sich aus der Beurteilung eine Änderung der Leistungszulage, wird diese ab dem
der Festsetzung folgenden Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt.

Eine festgestellte Leistungsminderung ist dem Arbeitnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Er erhält seine bisherige Leistungszulage während einer darauf folgenden Übergangs-
zeit von drei Kalendermonaten. In den letzten zwei Wochen vor Ablauf der Übergangs-
zeit findet eine neue Leistungsbeurteilung statt, die für die ab dem vierten Monat zu
zahlende Leistungszulage maßgebend ist. Diese Leistungsbeurteilung entfällt, wenn
während der Übergangszeit Einspruch eingelegt wurde.

Die Übergangsregelung kann von einem Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraumes von
drei Jahren – gerechnet ab dem Zeitpunkt der ersten Feststellung einer Leistungsmin-
derung – nur einmal in Anspruch genommen werden.

Hinweis

Bei erstmaliger Beurteilung nach der ERA-Systematik handelt es sich nicht um eine
Leistungsminderung, wenn ein Mitarbeiter weniger Leistungspunkte erhält, als er im
Beurteilungsbogen nach Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag (LGRTV) hatte. Die
Übergangsregelung kann erst nach einem Jahr in Anspruch genommen werden. Ein-
spruch nach § 7 Ziffer 8 ERA-TV kann jedoch immer eingelegt werden (siehe Seite 11).

6) Dem Arbeitnehmer ist eine Kopie seiner Leistungsbeurteilung (Beurteilungsbogen)
mit Angabe seiner Leistungszulage in Prozent auszuhändigen.

Auf Verlangen ist ihm seine Leistungsbeurteilung in einem Gespräch zu erläutern.

Anmerkung

Die Tarifvertragsparteien betrachten es als sinnvoll, dem Arbeitnehmer in diesem Ge-
spräch auch Hinweise hinsichtlich der Erwartungen für den nächsten Beurteilungszeit-
raum und die gewünschten Verbesserungen zu geben. Gleiches gilt sinngemäß für
Neueinstellungen.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
                                                                                         11
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Die Tarifvertragsparteien betrachten es weiter als sinnvoll, den Arbeitnehmer auf Ab-
weichungen von einer Beurteilung während des Beurteilungszeitraumes möglichst
zeitnah hinzuweisen.

7) Die Leistungszulagen und deren Änderungen sind dem Betriebsrat schriftlich mitzu-
teilen.

Hinweis

Die Beurteilungsbögen selbst müssen nicht an den Betriebsrat gegeben werden, son-
dern nur eine (tabellarische) Aufstellung über die Leistungszulagen und deren Ände-
rungen.

8)
(I) Gegen das Ergebnis der Leistungsbeurteilung kann durch den Arbeitnehmer und /
oder den Betriebsrat Einspruch eingelegt werden. Wird durch den Arbeitgeber dem
Einspruch nicht abgeholfen, so ist der Einspruch einer paritätischen Kommission vorzu-
legen und von dieser – gegebenenfalls unter Anhörung der Beteiligten – zu behandeln.
Die paritätische Kommission besteht aus mindestens vier Mitgliedern. Zwei Mitglieder
werden vom Arbeitgeber, zwei Mitglieder vom Betriebsrat benannt. Bei der Bestellung
der Kommissionsmitglieder sind fachliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Einsprü-
che sind unverzüglich zu behandeln.

Ist in der paritätischen Kommission eine Einigung nicht zu erzielen, so ist nach
§ 23 Abschnitt C Manteltarifvertrag (MTV) zu verfahren („Organisationsvertreterge-
spräch“).

Anmerkung

„Organisationsvertreter“ sind: ein Vertreter des vbm und der IG Metall. In den meisten
Fällen wird der vbm durch den regionalen Verbandsingenieur vertreten.

(II) Führt die Überprüfung des Einspruchs zu einer höheren Leistungszulage, so gilt
diese vom Zeitpunkt der Geltendmachung an.

9) Bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit und entsprechender Höhergruppie-
rung erfolgt eine neue Leistungsbeurteilung analog Ziffer 2 (siehe Seite 9).

Bis zur Neufestsetzung der Leistungszulage ist der bisherige Geldbetrag weiter zu ge-
währen.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV                                Die tarifliche Leistungsbeurteilung
                                                                                                                                                      12
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10) Anstelle dieses tariflichen Leistungsbeurteilungssystems kann durch freiwillige Be-
triebsvereinbarung ein anderes Leistungsbeurteilungssystem eingeführt beziehungs-
weise ein bereits bestehendes beibehalten werden. Dies gilt auch für die abweichende
Regelung von Teilbereichen, wie z. B. Beurteilungsmerkmale, Gewichtung, Punktwert
etc. Die Tarifvertragsparteien sind hierüber schriftlich zu unterrichten.

Hinweis

Es handelt sich hier um eine tarifliche Öffnungsklausel, die es ermöglicht, auf betriebli-
cher Ebene mit dem Betriebsrat ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien (vbm und
IG Metall) ein „maßgeschneidertes“ Leistungsbeurteilungssystem zu vereinbaren.

Empfehlung: Diese Möglichkeit sollte ernsthaft geprüft werden, insbesondere wenn ein
Leistungsbeurteilungssystem schon mehrere Jahre unverändert angewendet wurde
und die gewünschte Dynamik in den Leistungskriterien und bei der Leistungsentwick-
lung fehlt.

11) Leistungsbeurteilungsbogen

Abbildung 3
Der tarifliche Leistungsbeurteilungsbogen

                                                                                              Beurteilungsstufen
                                                                    A                B                  C                D                     E
Beurteilungs- zu beurteilen                                Die Leistung     Die Leistung       Die Leistung     Die Leistung liegt    Die Leistung liegt
merkmale      zum Beispiel                                 entspricht dem   entspricht im      entspricht in    über den              weit über den
              an Hand von                                  Ausgangs-        Allgemeinen den    vollem Umfang    Erwartungen           Erwartungen
                                                           niveau der       Erwartungen        den Erwartungen
                                                           Arbeitsaufgabe
                Quantität; termingerechte
                Arbeitsergebnisse; Umgang mit Zeit;
Effizienz       rationelle Durchführung; Setzen von                0                 5                 10                  15                 20
                richtigen Prioritäten
                Sorgfältige Durchführung von
                Arbeitsaufgaben; Häufigkeit von
Qualität                                                           0                 5                 10                  15                 20
                Fehlern, Mängeln; Einhaltung von
                Zusagen, Absprachen
                Arbeiten in unterschiedlichen Arbeits-
                und Organisationsstrukturen; Initiative;
Persönlicher    Übernahme von Verantwortung;
                Einbringen bzw. Umsetzen von Ideen                 0                 5                 10                  15                 20
Einsatz
                und Anregungen; Umgang mit Arbeits-
                und Gesundheitsschutz
             Fähigkeit zur Analyse und
             Entscheidungsfindung;
Methodisches Kostenbewusstsein; übergreifendes
                                                                   0                 5                 10                  15                 20
Arbeiten     Denken und Handeln;
             Kundenorientierung
                Teamverhalten;
                Kommunikationsverhalten;
Zusammen-
                Konfliktlösungsfähigkeit;                          0                 5                 10                  15                 20
arbeit
                Informationsaustausch;
                Führungsverhalten; Hilfsbereitschaft

Bei der Beurteilung sind die Merkmale bezogen auf die Arbeitsaufgabe anzuwenden. Die beispielhaft aufgeführten Kriterien sind nicht abschließend.
Anmerkung: "Quantität" ist nicht durch Kennzahlenvergleich zu ermitteln.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
                                                                                         13
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Hinweis

       1. Die Anmerkung „Bei der Beurteilung sind die Merkmale bezogen auf die Ar-
          beitsaufgabe anzuwenden“ bedeutet: die Bewertung einer Leistung ist ab-
          hängig von der Eingruppierung (dem Ausgangsniveau) der jeweiligen Ar-
          beitsaufgabe. Das heißt, dass Mitarbeiter einer höheren Entgeltgruppe für ei-
          ne gleiche Beurteilungsstufe grundsätzlich ein höheres Leistungsniveau errei-
          chen müssen als Mitarbeiter in einer niedrigeren Entgeltgruppe.

       2. Die Anmerkung „Die beispielhaft aufgeführten Kriterien sind nicht abschlie-
          ßend“ bedeutet: die in der zweiten Spalte des Beurteilungsbogens aufgeführ-
          ten Kriterien können an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.
          Der Begriff „beispielhaft“ sagt aus, dass die Kriterien an dieser Stelle durch-
          aus geändert oder ausgetauscht werden können. Der Begriff „nicht abschlie-
          ßend“ macht es möglich, zusätzliche Kriterien hinzuzufügen oder auch vorge-
          schlagene Kriterien nicht zu bewerten.

       3. Die Anmerkung: „Quantität" ist nicht durch Kennzahlenvergleich zu ermitteln“
          bedeutet: die unmittelbare Verknüpfung einer Mengenleistung mit einer Beur-
          teilungsstufe, z. B. Akkordleistungsgrad 120 Prozent entspricht Stufe C, ist
          nicht zugelassen. Das heißt nicht, dass eine Mengenleistung nicht zur Beur-
          teilung herangezogen werden darf.

2.4     Der tarifliche Beurteilungsbogen

Der Beurteilungsbogen ist das Kernstück des Leistungsbeurteilungssystems. Dieser ist
die Grundlage für eine systematische und objektivierte Beurteilung der Arbeitnehmer.
Der Beurteilungsbogen entspricht den tariflichen Regelungen. Er trägt den betriebli-
chen Erfordernissen der zu bewertenden Ergebnis- und Verhaltensschwerpunkte
Rechnung.

Die Systematik der Leistungsbeurteilung umfasst Beurteilungsmerkmale und Beurtei-
lungsstufen mit zugeordneten Punktwerten. Im Beurteilungsverfahren kommen fünf
Merkmale mit beispielhaft zugeordneten Kriterien und fünf Beurteilungsstufen A, B, C,
D, E zur Anwendung. Bei allen Merkmalen werden den Stufen die Punktwerte 0, 5, 10,
15 und 20 zugeordnet.

2.5     Hinweise zur Anwendung des Beurteilungsbogens

Die Beurteilung der einzelnen Merkmale geschieht durch Zuordnung der erbrachten
Leistung zu den beschriebenen Beurteilungsstufen.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
                                                                                         14
bayme vbm – Juni 2011

Den einzelnen Beurteilungsstufen sind Punkte zugeordnet, die zu einer Quantifizierung
des Beurteilungsergebnisses führen.

–     Alle Beurteilungsmerkmale müssen beurteilt werden.

–     Minimal sind null Punkte und maximal 100 Punkte zu vergeben. Diese Summe ist
      bei entsprechend herausragender Leistung durch Arbeitnehmer unabhängig vom
      Anforderungsniveau der Arbeitsaufgabe erreichbar.

–     Die Verteilung der einzelnen Punkte über die Beurteilungsstufen ist linear in Fünfer-
      Sprüngen.

–     Die Bildung von Zwischenwerten ist in diesem System nicht zulässig.

Das Ergebnis der Beurteilung durch die Führungskraft ist eine Gesamtpunktzahl, keine
Leistungszulage in Prozent oder Euro. Aus dem Punktwert ermittelt die Personalabtei-
lung entsprechend dem tariflichen beziehungsweise betrieblichen Verfahren die Leis-
tungszulage zentralisiert im Unternehmen.

2.6     Die Beurteilungsmerkmale

Die Beurteilung bezieht sich nur auf die im Beurteilungsbogen aufgeführten Beurtei-
lungsmerkmale und setzt voraus, dass der Vorgesetzte Leistungsverhalten und -
ergebnisse des Mitarbeiters ausreichend gründlich beobachtet hat.

Die Leistungsbeurteilung erstreckt sich nur auf sachliche Gesichtspunkte. Die Leis-
tungsbeurteilung ist kein persönliches Werturteil. Die Beurteilungsmerkmale zeigen,
welche Leistungs- und Verhaltensaspekte im Einzelnen bei den Arbeitnehmern zu be-
urteilen sind.

Das Beurteilungsverfahren erfasst die Merkmale:

–     Effizienz
–     Qualität
–     Persönlicher Einsatz
–     Methodisches Arbeiten
–     Zusammenarbeit

Die Leistungsbeurteilungsmerkmale gelten grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer. Bei
der Beurteilung sind die Merkmale entsprechend der Arbeitsaufgabe anzuwenden. Der
Beurteilende muss für jede Arbeitsaufgabe klären, was die einzelnen Merkmale konkret
bedeuten. Er sollte aufzeigen, worin sich z. B. Effizienz oder Qualität beim Versuchs-
mechaniker oder Gabelstaplerfahrer beziehungsweise bei einem Einkäufer oder einer
Sekretärin ausdrückt.
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
                                                                                          15
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Erläuternde Kriterien konkretisieren die Beurteilungsmerkmale. Sie zeigen auf, was im
Einzelnen der Beurteilung zugrunde gelegt werden soll. Bei der Bewertung eines
Merkmals müssen nicht alle aufgeführten Kriterien beurteilt werden, wenn die Arbeits-
aufgabe einzelne Leistungsaspekte nicht erfordert. Im Extrem kann ein Merkmal auch
nur durch ein Kriterium näher definiert werden. Die Arbeitnehmer sollten rechtzeitig
über die herangezogenen Kriterien, spätestens zu Beginn der Beurteilungsperiode,
unterrichtet werden, damit sie ihre Leistungsanstrengungen und ihr -verhalten entspre-
chend ausrichten können.

Hilfreich ist, wenn die einzelnen Beurteiler weitere erläuternde Beschreibungen für ih-
ren jeweiligen Beurteilungsbereich heranziehen, die die konkreten Bedingungen der
Aufgabenerfüllung erfassen. Auf diese Weise lässt sich die Beurteilung relativ rationell
und zielgerichtet durchführen. „Beurteilen“ bedeutet dabei das Hinterfragen bestimmter
Sachverhalte der Leistung. Am Besten sind gezielte Fragestellungen geeignet, um ein
gezeigtes Leistungsverhalten auch sachgerecht abbilden zu können.

Die nachfolgend aufgeführten Fragestellungen zu den einzelnen Merkmalen sind Bei-
spiele und nicht abschließend. Die Beurteiler können sie aufgabenbezogen durch wei-
tere wichtige Fragen ergänzen beziehungsweise durch andere ersetzen.

2.6.1      Effizienz

Effizienz ist zu beurteilen zum Beispiel an Hand von

–    Quantität
     Welche Anzahl beziehungsweise Menge an Produkten wird je Zeitabschnitt er-
     reicht?
     Welcher Zeitaufwand wird für die Arbeiten benötigt beziehungsweise wie hoch sind
     die Zeitverluste?
     Welcher Arbeitsumfang wird bewältigt?

–    Termingerechte Arbeitsergebnisse
     Werden geplante Kundentermine (intern / extern) eingehalten?
     In welchem Maß werden gesetzte Termine eingehalten?
     Wie häufig werden Termine überschritten?

–    Umgang mit Zeit
     Wie gut wird die vorhandene Arbeitszeit produktiv genutzt, ist z. B. Leerlauf oder
     unnötige Doppelarbeit zu beobachten?
     Wie schnell wird bei Problemen der Verantwortliche informiert?
     Werden Stillstandszeiten produktiv genutzt?
     Wie ist das Verhältnis des benötigten Zeitaufwandes zum zu bewältigenden Ar-
     beitsumfang?

–    Rationelle Durchführung
     Arbeitet der Mitarbeiter effizient trotz vorhandener Probleme?
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     Werden z. B. vorhandene Hilfsmittel richtig eingesetzt?
     In welchem Grad werden Arbeitstechniken und Arbeitsmittel zweckmäßig einge-
     setzt?
     Wie ist der Grad der erreichten Maschinennutzung?
     Welcher Grad beziehungsweise welcher Umfang an Wirkung beziehungsweise
     Veränderung wird erreicht?

–    Setzen von richtigen Prioritäten
     Wird die Arbeitsaufgabe in zweckmäßiger Reihenfolge ausgeführt, um z. B. vor-
     und nachgelagerte Prozesse zu unterstützen?
     Wird der vorgegebene Ablauf eingehalten?
     In welchem Grad erfolgt eine zielorientierte Planung der Erledigung von Arbeitsauf-
     trägen?

2.6.2      Qualität

Qualität ist zu beurteilen zum Beispiel an Hand von

–    Sorgfältige Durchführung von Arbeitsaufgaben
     Wie ist die Güte der geleisteten Arbeit zu beurteilen?
     Wie ist die Qualität? Wie lassen sich die erreichten Arbeitsergebnisse weiter ver-
     werten?
     Wie ist es mit Klarheit in Darstellung und Form von Ausarbeitungen bestellt?

–    Häufigkeit von Fehlern, Mängeln
     Sind qualitative Beanstandungen zu beobachten?
     Wie gewissenhaft und fehlerfrei wird gearbeitet?
     Wie häufig treten Beanstandungen auf?
     In welchem Grad ist Überwachung notwendig?

–    Einhaltung von Zusagen, Absprachen
     Wie verlässlich sind Terminzusagen?
     Wie vollständig und richtig sind weitergegebene Informationen?
     Wie werden Prüfvorschriften und Standards eingehalten?

2.6.3      Persönlicher Einsatz

Persönlicher Einsatz ist zu beurteilen zum Beispiel an Hand von

–    Arbeiten in unterschiedlichen Arbeits- und Organisationsstrukturen
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Hinweis

Stichwort Flexibilität - ist der Arbeitnehmer an verschiedenen Arbeitsplätzen oder für
verschiedene Aufgaben geeignet und einsetzbar? (Nicht mit Anforderungen aus der
Grundentgelteinstufung vermischen.)

     In welchem Maß wird Bereitschaft gezeigt, die persönliche Arbeitszeit den betriebli-
     chen Erfordernissen anzupassen?
     In welchem Grad wird „geistige“ Beweglichkeit im Denken und Handeln gezeigt?
     Wie rationell wird bezüglich vielfältiger Funktionen gehandelt?
     In welchem Maß wird Überblick in unterschiedlichen Arbeitssituationen gezeigt?
     Wie schnell wird sich auf andere Arbeitsmethoden, Abläufe und auf neue / unbe-
     kannte Arbeitssituationen eingestellt?
     In welchem Maß zeigt der Arbeitnehmer räumliche Flexibilität bezüglich unter-
     schiedlicher Einsatzorte?

–    Initiative
     Wie ist das Engagement bei der Arbeit zu beurteilen?
     Wird der Arbeitnehmer z. B. in Problemsituationen und bei Schwierigkeiten von sich
     aus aktiv oder wartet er Anweisungen ab?
     In welchem Maß werden Zusammenhänge erkannt, Wesentliches und Unwesentli-
     ches unterschieden?
     In welchem Maß werden logische, zweckmäßige und sachliche Reaktionen in un-
     gewohnten Situationen gezeigt?

–    Übernahme von Verantwortung
     Wie selbständig arbeitet der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Zuständigkeit?
     In welchem Grad wird bei der Erfüllung der übertragenen Arbeitsaufgaben der
     Rahmen des Handlungs- und Entscheidungsspielraums genutzt?
     In welchem Maß wird Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung gezeigt?

–    Einbringen beziehungsweise Umsetzen von Ideen und Anregungen
     Wie kreativ ist ein Arbeitnehmer bei der Suche nach neuen Wegen und Produkten?
     Wie engagiert ist z. B. die Mitarbeit an Projekten im Rahmen von KVP (Kontinuierli-
     cher Verbesserungsprozess)?
     Welchen Umfang an Kreativität und erreichten Wirkungen zeigen vorgeschlagene
     und durchgeführte Verbesserungen?
     Wie ist die Qualität und Durchführbarkeit von vorgeschlagenen Maßnahmen?
     Wie viele Ideen werden eingebracht und wie gut sind sie?

–    Umgang mit Arbeits- und Gesundheitsschutz
     Kümmert sich der Arbeitnehmer präventiv um Arbeits- und Gesundheitsschutz?
     Wie achtet er bei seiner Arbeit auf die eigene Sicherheit, auf die Sicherheit ande-
     rer?
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
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     In welchem Maß beteiligt er sich an der Förderung von Arbeits- und Gesundheits-
     schutz?
     In welchem Grad werden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein-
     gehalten?

2.6.4      Methodisches Arbeiten

Methodisches Arbeiten ist zu beurteilen zum Beispiel an Hand von

–    Fähigkeit zur Analyse und Entscheidungsfindung
     Kennt der Arbeitnehmer geeignete Werkzeuge und Arbeitsmethoden und ist er in
     der Lage, diese produktiv einzusetzen?
     Wie ausgeprägt sind Planungsfähigkeiten und Vorausdenken?
     Wie zweckmäßig werden bekannte Lösungen kombiniert und den Erfordernissen
     entsprechend angepasst?

–    Kostenbewusstsein
     Wie wirtschaftlich wird mit Ressourcen, Hilfs- und Betriebsmitteln umgegangen?
     Ist der Umgang mit vorgegebenen Budgets und Zielen kunden- und kostenorien-
     tiert?
     Werden Verlustquellen und Verschwendung erkannt und vermieden?

–    Übergreifendes Denken und Handeln
     Ist der Arbeitnehmer in der Lage, Zusammenhänge zu erkennen und sein Handeln
     darauf einzustellen?
     Werden innerbetriebliche Kunden- / Lieferantenbeziehungen gelebt?
     Ist der Arbeitnehmer bereit und in der Lage, über sein eigenes Aufgabengebiet und
     seine persönlichen Interessen hinaus übergeordnete Ziele und Interessen zu sehen
     und bei seiner Arbeit zu berücksichtigen?

–    Kundenorientierung
     Wie verhält sich der Arbeitnehmer gegenüber Kunden (intern und extern), z. B. wie
     verbindlich sind festgesetzte Termine für ihn?
     In welchem Maß werden Aktivitäten zur Ermittlung der Kundenmeinungen und
     -wünsche, zum Erkennen der Probleme, Erwartungen und Bedürfnisse der Kunden
     gestartet?
     Wie ist das Verhalten gegenüber Forderungen und Erwartungen der Kunden / Kol-
     legen?
     Wie ist die Bereitschaft zum Engagement, geeignete Wege zu finden und immer
     wieder neue, kundenspezifische Lösungen zu entwickeln?

2.6.5      Zusammenarbeit

Zusammenarbeit ist zu beurteilen zum Beispiel an Hand von
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
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–    Teamverhalten
     Wie ordnet sich der Arbeitnehmer in ein Team, in seine Abteilung oder in andere
     betriebliche Gruppierungen ein?
     Ist er in der Lage, eine seinen Fähigkeiten und der Aufgabenstellung angemessene
     Rolle im jeweiligen Team zu übernehmen, z. B. Teamleiter oder auch untergeord-
     neter Teammitarbeiter?
     Wie gut wird auf interkulturelle Unterschiede eingegangen?

–    Kommunikationsverhalten
     Ist der Arbeitnehmer in der Lage aktiv zuzuhören und das Gesagte richtig zu ver-
     stehen?
     Ist er in der Lage sich verständlich und zielführend auszudrücken?
     Geht der Arbeitnehmer konstruktiv mit eigenen Emotionen um?

–    Konfliktlösungsfähigkeit
     Besitzt der Arbeitnehmer soziale Kompetenz um im Konfliktfall eine positive Rolle
     zu spielen, z. B. sich konstruktiv durchzusetzen oder eine ausgleichende oder ver-
     mittelnde Position auszufüllen? Wie geht der Arbeitnehmer mit Kritik um? Wie ver-
     hält er sich, wenn er kritisiert wird? Wie kritisiert er andere?
     Wie ist das Kritikverhalten?
     Welches Niveau bezüglich des frühzeitigen Erkennens und des angemessenen
     Umgangs mit Konflikten wird erreicht?

–    Informationsaustausch
     Welcher Grad an Bereitschaft zum sachdienlichen Informations- und Erfahrungs-
     austausch wird gezeigt?
     Werden Wissen und Erfahrung aktiv weitergegeben?
     Wird erkannt, dass andere Arbeitnehmer Informationen benötigen und welche das
     sind? Z. B. im Rahmen der Einarbeitung neuer Arbeitnehmer oder bei Schichtüber-
     gabe.

–    Führungsverhalten
     Bei Arbeitnehmern mit Führungsfunktion: wie wird die disziplinarische Führung
     ausgeübt?
     Werden die Mitarbeiter motiviert, wird eine weitere Personalentwicklung gefördert?
     Werden Anordnungen nur erteilt oder Arbeitsziele besprochen?
     Werden Maßnahmen begründet?
     Wie delegiert der Vorgesetzte Aufgaben und Ziele?
     Gibt er nur untergeordnete oder unwichtige Arbeit ab oder überträgt er entspre-
     chend den Fähigkeiten der Mitarbeiter auch anspruchsvollere und interessantere
     Aufgaben?
     Welcher Grad an Durchsetzungsfähigkeit wird erreicht, die unterstellten Mitarbeiter
     auf die Erfüllung der Arbeitsaufgaben zu lenken?
     Welches Maß an Durchsetzungsfähigkeit der Interessen des eigenen Bereiches bei
     der Zusammenarbeit mit anderen Stellen / Bereichen wird erreicht?
Information – Die Leistungsbeurteilung im ERA-TV   Die tarifliche Leistungsbeurteilung
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      In welchem Grad werden die Unternehmensphilosophie beziehungsweise die Un-
      ternehmensleitsätze vorgelebt (Vorbildfunktion)?
      Wie ist das Niveau bei der Entwicklung effizienter Team- und Projektstrukturen?
      Wie gut wird beim Führungsverhalten auf interkulturelle Unterschiede eingegan-
      gen?

–     Hilfsbereitschaft
      Welcher Grad der Kooperations- und Hilfsbereitschaft wird gezeigt?
      Wie hilft und berät der Arbeitnehmer andere? Hilft der Arbeitnehmer so, dass der
      andere Rat und Hilfe annehmen kann oder geschieht das in belastender Weise, die
      den anderen zur Verteidigung oder zum Widerspruch zwingt?

Die beschriebene Vorgehensweise, die einzelnen Beurteilungsmerkmale mit Inhalten in
Form von Fragestellungen zu untersetzen, soll Denkanstöße für die Beurteiler geben.
Die Beschreibung der Beurteilungsmerkmale kann auch anders erfolgen, beispielswei-
se unmittelbar in Verbindung mit der Unterteilung der Beurteilungsstufen. Wichtig ist,
dass die gewählten Merkmalsbeschreibungen ein klares Bild von der erwarteten und
entsprechend zu beurteilenden Leistung liefern.

2.7     Die Beurteilungsstufen

Um die einzelnen Arbeitnehmer differenziert nach ihrer Leistung beurteilen zu können,
sind die einzelnen Beurteilungsmerkmale in Beurteilungsstufen gegliedert. Entspre-
chend dem Beurteilungsformular wird die Leistung beziehungsweise das Verhalten der
Arbeitnehmer für die Merkmale jeweils einer der fünf folgenden Beurteilungsstufen zu-
geordnet:

Stufe A:             Die Leistung entspricht dem Ausgangsniveau der Arbeitsaufgabe
Stufe B:             Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Erwartungen
Stufe C:             Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Erwartungen
Stufe D:             Die Leistung liegt über den Erwartungen
Stufe E:             Die Leistung liegt weit über den Erwartungen

Hinweis

Hilfreich für die Beurteilung von Leistung ist eine gedankliche Trennung der Begriffe
„Anforderung der Arbeitsaufgabe“ und „Erwartung“ an eine darüber hinausgehende
Leistung des Mitarbeiters.

Die Betrachtung der Anforderungen der gesamten übertragenen Arbeitsaufgabe führt
im Ergebnis zur Eingruppierung in eine (Grund-)Entgeltgruppe (ERA-Tarifvertrag § 2
Ziffer 2).
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