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Die Listenhunde der Schweiz Ana Margarida Quintas Gomes Abgabedatum 7. März 2018 Berufsschule Ziegelbrücke Koch 3a Jean Daniel Urban
Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 • Motivation und Stellungnahme zur Zielsetzung Geschichte der Listehunde 4-5 • Ursprung der Listenhunde Rassenliste 5- 10 • Visualisierung der verschiedenen Listenhunde Gesetzte 11-15 • Kantonsgesetze (Kantonsbestimmung) 11-14 • Hundegesetze 15 • Hundeschule 15 Verantwortung des Hundehalters 16-17 • Verantwortung als Halter eines Listenhundes 16 • Hundehaftpflichtversicherung 17 Erziehung 18-19 • Erziehung des Hundes (Anleitung wie wir Jack erzogen haben) Eigene Erfahrung 20-38 • Eigene Erfahrungen mit einem Listenhund 20 • Jack unser Amstaff Pitbull Blueline Terrier 20-21 • Stellungnahme zur Online Umfrage 22-38 Quellenangaben 39 • Quellenverzeichnis Schlusswort 40-41 • Meine Erkenntnisse Dokumentierende Beilagen • Arbeitsjournal • Zeitplan und Arbeitsprotokoll !2
Einleitung Motivation und Stellungnahme zur Zielsetzung Das Titelbild das oben präsentiert wird, ist unser Hund, der auf den Namen Jack hört. Er ist auf diesem Bild erst sechs Monate jung. Da er ein American Pitbull Blueline Terrier ist, war er schon mit fünf Monaten ein sehr starker Hund. Heute (19. Dezember 2017) ist er schon ein Jahr und fast 2 Monate alt. Mein Freund und ich haben am 29. Dezember 2016 einen American Pitbull Blueline Terrier adoptiert. Wir haben ihn aus der Slowakei in Bratislava geholt. Er wurde dort am 02. November 2016 geboren und von einem Pärchen aufgezogen. Wir konnten ihn dort als er ca. sechs Wochen alt war, abholen. Eigentlich dürfen Welpen erst mit neun Wochen von der Mutter weggenommen werden. Nur, wir wurden angelogen. Aus diesem Grund war er leider sehr krank, als er zu uns kam, weil sein Immunsystem noch nicht ganz da war, daher brauchte er viel Zeit, Liebe und Ruhe. Wir haben sehr viel Zeit und Kraft in seine Erziehung gesteckt, weil er ein derartig starker Hund ist und daher gut auf sein Herrchen hören muss. Diese Arbeit habe ich nicht nur ausgesucht, weil mich das Thema Listenhunde sehr interessiert, sondern weil ich gemerkt habe, dass Jack nicht in die Gesellschafft akzeptiert wurde. Und das leider nur, weil er als „gefährlicher Kampfhund“ eingestuft wird. Eine Situation hat mich dazu gebracht, mich mehr über das Thema Listehunde zu informieren. Und daher bin ich zum Entschluss gekommen meine schriftliche Vertiefungsarbeit darüber zu machen. In meiner schriftlichen Vertiefungsarbeit werde ich über die Listenhunde der Schweiz schreiben. Mit Hilfe meiner Zielvereinbarung werde ich die Geschichte der Listenhunde erklären und die verschiedenen Rassen aufzeigen. Zusätzlich zeige ich den Unterschied der Listenhunde von früher und heute. Ich werde die Sonnen- und Schattenseiten eines solchen Hundes erklären sowie die Erziehung eines solchen Hundes an sich. Ich finde, in einer derartigen Arbeit muss auch die Verantwortung des Hunde-Halters beschrieben werden. Ich werde bei meiner schriftlichen Vertiefungsarbeit unterstützt durch den Vorstand von „Pro Listenhunde Schweiz“ Frau Hasler. Mit dem Autor der Buches „Pitbull Syndrom“ Stefan Burkhart habe ich mich in Verbindung gesetzt. Er wird mir bei meiner Arbeit helfen und allfällig Infos geben. Zusätzlich wird er am Schluss meine Arbeit durchlesen. Ich werde in dieser Zeit auch viele Interviews mit Listenhunde Besitzer machen um Ihre Erfahrungen mitzuteilen, und auch ihre jeweiligen Listenhunde präsentieren. Zum Schluss will ich meine eigenen Erfahrungen mit den Listenhunden aufzeigen. Ich werde zudem noch unseren American Pitbull Blueline Terrier Jack vorstellen. !3
Geschichte der Listenhunde Ursprung der Listenhunde Der Begriff „Kampfhund“ ist sehr veraltet. Heutzutage bezeichnet man diese Hunde in der Schweiz als Listenhunde. Die Geschichte der Rassen, die heute unter den Begriff Listenhunde fallen, ins besondere der Bullterrier, der Staffordshire Bullterrier, der American Staffordshire Terrier und der Pitbull Terrier, beginnt am Anfang des 19. Jahrhunderts. Als 1835 in England Tierkämpfe verboten wurden, führte dies, wie so oft, nicht zum Aussterben dieses grausamen Volkssports, sondern nur zu dessen Abwanderung in die Illegalität. Da man nun im Verborgenen organisieren musste, musste alles kleiner werden, um unauffälliger zu sein. Die Hunde wurden also nicht mehr auf Bullen, sondern auf Ratten, Dachse, Hähne oder andere Hunde gehetzt. Für diese Art Kampf waren aber Bulldoggen zu massig und unbeweglich. Deshalb wurde der leichtere Terrier gezüchtet und noch andere Rassen eingekreuzt. So entstand das, was „Bull and Terrier“ genannt wurde. Für Kämpfe gegen Ratten und Dachse wurden kleinere wendigere Hunde gezüchtet, für Kämpfe Hund gegen Hund jedoch eher größere. So entstanden bis Mitte des 19. Jahrhunderts unabhängig voneinander die kleineren Stafford Bull Terrier und die etwas größeren Bull Terrier. Ihre Heimat war die damals unter elenden Bedingungen lebende Arbeiterklasse. Folglich lebten beide Rassen in beengten Verhältnissen mit ihren Familien. Ihre Kinderfreundlichkeit war deshalb zwingend notwendig und legendär, weshalb sich vor allem für die Staffordshire Bullterrier die Bezeichnungen „Nursmaid Dog und Nanny Dog“ einbürgerten. Befanden sich diese Hunde in der Pit (englische Bezeichnung der Kampfarena), so waren sie gnadenlose Gegner ihrer Artgenossen. Aber selbst dort durften sie keinerlei Aggression gegen Menschen zeigen. Denn die Hundeführer und Schiedsrichter mussten in Hundekämpfen natürlich oft eingreifen, um die Tiere voneinander zu trennen, wenn sie sich ineinander verbissen hatten. Ein Tier, das in dieser Situation den Schiedsrichter oder Hundeführer angegriffen hätte, wäre völlig untauglich gewesen. Deshalb wurden Hunde, die Aggressionen gegen Menschen zeigten, von der Zucht ausgeschlossen. !4
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse wanderten im 19. Jahrhundert viele Engländer in die USA aus. Selbstverständlich nahmen die ihre Hunde mit. In den Staaten mussten die Hunde dann oft andere Anforderungen erfüllen. Egal ob es darum ging, auf den Höfen der Neuen Welt Vieh einzufangen, Diebe zu verscheuchen oder wilde Tiere zu bekämpfen: Etwas mehr Grösse war jetzt vorteilhafter. Folglich wurden die Tiere mit anderen Rassen gekreuzt. So entstand auf Basis des Staffordshire Bullterriers ein neuer Typ Hund, den man als Pitbull-artig bezeichnen kann. Dieser musste zu den Gründerzeiten, ebenso wie die Menschen, harte Arbeit leisten. Die Hunde lebten auf abgelegenen Höfen oft in großer Nähe zu ihren Menschen. Da sie so friedlich und gleichzeitig nützlich waren, wurden sie sehr populär und so etwas wie der Nationalhund der USA. Die Anhänger der Pitbull-artigen Hunde spalteten sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf in zwei Gruppen: Die einen entwickelten sich zu entschiedenen Gegnern von Hundekämpfen. Sie bildeten die Rasse des American Staffordshire Terrier heraus. Die anderen, vertreten durch den United Kennel Club, hielten an Hundekämpfen fest. Deren Hund war der Pitbull Terrier. Allerdings muss erwähnt werden, dass heute der United Kennel Club „jeden Hund und/oder dessen Besitzer ausschließt, der an Hundekämpfen beteiligt ist.“ Kennzeichnend für alle 4 Rassen, die heute als Kampfhunde im engeren Sinne bezeichnet werden, die besondere Nähe zu ihren Menschen. Und natürlich die Tatsache, dass manche von ihren Menschen zu schrecklichen Tierkämpfen missbraucht wurden. Aber auch, dass sie trotzdem keinesfalls aggressiv gegen Menschen sein durften. !5
Rassenliste Visualisierung und Beschreibung der verschiedenen Listenhunde Alle Hunde die aufgezeigt werden, sind ausgewachsen beschrieben. American Pitbull Terrier Widerristhöhe: männlich 46 - 56cm, weiblich 43-46cm Gewicht: 14 - 36kg männlich, 14-27kg weiblich Charakterisierung: Stur, Selbstvertrauen und Anhänglich. American Staffordshire Terrier Widerristhöhe: 43 - 48cm männlich, 43-46cm weiblich Gewicht: 28 - 40kg männlich, 28-40kg weiblich Charakterisierung: kräftig, muskulös und flink. Stafford Bull Terrier Widerristhöhe: 35,5 - 40,5 cm männlich, 33-38cm weiblich Gewicht: 12,7 – 17kg männlich, 11-15kg weiblich Charakterisierung: Hochintelligent, Liebevoll, Tapfer. Bull Terrier Widerristhöhe: 45 – 55cm männlich, 46-56cm weiblich Gewicht: 22- 38kg männlich, 20-25kg weiblich Charakterisierung: Aktiv, Gutmütig und Beschützend Rottweiler Widerristhöhe: 61 - 69cm männlich, 56-63cm weiblich Gewicht: 50-60kg männlich, 35-48kg weiblich Charakterisierung: Gehorsam, Furchtlos und Hingebungsvoll Dobermann Wiederristhöhe: 66 – 72cm männlich, 61-68cm weiblich Gewicht: 40-45kg männlich, 32 – 35kg weiblich Charakterisierung: Selbstbewusst, Intelligent, Gehorsam !6
Amerikanische Bulldogge Wiederristhöhe: 50-71cm männlich, 50-61cm weiblich Gewicht: 30-58kg männlich, 27-41kg weiblich Charakterisierung: Selbstbewusst, Durchsetzungsfähig, Energisch Deutsche Dogge Wiederristhöhe: 76-86cm männlich, 71-81cm weiblich Gewicht: 54-90kg männlich, 45-59kg weiblich Charakterisierung: Hingebungsvoll, Selbstbewusst, Reserviert Fila Brasileiro Wiederristhöhe: 65- 75cm männlich, 60-70cm weiblich Gewicht: 64-83kg männlich, 57 – 73kg weiblich Charakterisierung: Gehorsam, Fügsam, Zielstrebig Dogo Argentino Wiederristhöhe: 60-68cm männlich, 60-65cm weiblich Gewicht: 40-45kg männlich, 60-65kg weiblich Charakterisierung: Munter, Anhänglich, Freundlich Mastiff Wiederristhöhe: 70-91cm männlich, 70-91cm weiblich Gewicht: 73-100kg männlich, 54-77kg weiblich Charakterisierung: Anhänglich, Tapfer, Freundlich Bordeaux Dogge Wiederristhöhe: 60–67 cm männlich, 57–65 cm weiblich Gewicht: 54–65 kg männlich, 54–65 kg weiblich Charakterisierung: Ausgeglichen, Loyal, wachsam Bullmastiff Wiederristhöhe: 64–68 cm männlich, 61–66 cm weiblich Gewicht: 50–59 kg männlich, 45–54 kg weiblich Charakterisierung: Hingebungsvoll, Zuverlässig, Reserviert !7
Tosa Inu (japanischer Mastiff) Wiederristhöhe: 62 -82 cm männlich , 62-82cm weiblich Gewicht: 36-61 kg männlich, 36-61kg weiblich Charakterisierung: Aggressiv, Furchtlos, Misstrauisch Šarplaninac Wiederristhöhe: 56–62 cm männlich, 54–60 cm weiblich Gewicht: 35–45 kg männlich, 30–40 kg weiblich Charakterisierung: Hingebungsvoll, Stur, Zuverlässig Do Khyi (Tibetanischer Mastiff) Wiederristhöhe: 66–76 cm männlich, 61–71 cm weiblich Gewicht: 45–73 kg männlich, 34–54 kg weiblich Charakterisierung: Beschützend, Zurückhaltend, Durchsetzungsstark Anatolischer Schäferhund (Karabaş auch Karabasch) Wiederristhöhe: 74–81 cm männlich, 71–79 cm weiblich Gewicht: 50–65 kg männlich, 40–55 kg weiblich Charakterisierung: Stolz, Zuverlässig, Eigenständig Kaukasischer Schäferhund Wiederristhöhe: 68-75cm männlich, 64-75cm weiblich Gewicht: 45-70kg männlich, 45-70kg weiblich Charakterisierung: Robust, massig und muskulös Schäferhund von Zentralasien Wiederristhöhe: 65-95cm männlich, 60-80cm weiblich Gewicht: 35-90kg männlich, 30-75kg weiblich Charakterisierung: Führungskraft, mutig, ruhig Cane Corso Wiederristhöhe: 62–70 cm männlich, 58–66 cm weiblich Gewicht: 45–50 kg männlich, 40–45 kg weiblich Charakterisierung: Still, Widerstandsfähig, Ausgegliche !8
Deutscher Schäferhund Widerristhöhe: 60–65 cm männlich, 55–60 cm weiblich Gewicht: 30–40 kg männlich, 22–32 kg weiblich Charakterisierung: Intelligent, Gehorsam, Konzentriert Die vier belgischen Schäferhunde Widerristhöhe: 61 – 66cm männlich, 56 – 61cm weiblich Gewicht: 25 – 30 kg männlich, 20 – 25 kg weiblich Charakterisierung: Schlau, lernfähig, wachsam Holländischer Schäferhund Widerristhöhe: 57–62cm männlich, 55–60cm weiblich Gewicht: 30–35 kg männlich, 20–30 kg weiblich Charakterisierung: Zuverlässig, Anhänglich, Gehorsam Tschechischer Wolfshund Widerristhöhe: 65-80cm männlich , 60 -75cm weiblich Gewicht: 26 kg-35kg männlich, 20 kg-28kg weiblich Charakterisierung: Temperamentvoll, sehr aktiv, ausdauerfähig Beauceron Widerristhöhe: 66- 71cm männlich, 64- 66cm weiblich Gewicht: 32 -45 kg männlich, 30-39 kg weiblich Charakterisierung: Intelligent, Furchtlos, Freundlich Komondor Widerristhöhe: 71–76 cm männlich, 64–69 cm weiblich Gewicht: 50 – 60 kg männlich, 40 – 50 kg weiblich Charakterisierung: Anhänglich, Furchtlos, Sanftmütig Kuvasz Widerristhöhe: 70–76 cm männlich, 65–70 cm weiblich Gewicht: 45–52 kg männlich, 35–40 kg weiblich Charakterisierung: Intelligent, Geduldig, Loyal !9
Südrussischer Schäferhund Widerristhöhe: 65-90cm männlich, 62-88cm weiblich Gewicht: 55-75kg männlich, 55-75kg weiblich Charakterisierung: Stur, Loyal, Dominant Schäferhund der Tatra Widerristhöhe: 65–70 cm männlich, 60-65cm weiblich Gewicht: 50-60kg männlich, 45-52kg weiblich Charakterisierung: Misstrauisch, Liebevoll, Geduldig Mastin Espanol Widerristhöhe: 77–88 cm männlich, 72–88 cm weiblich Gewicht: 90–100 kg männlich, 52–77 kg weiblich Charakterisierung: Anhänglich, Intelligent, Zielstrebig Preso (Dogo-) Canario Widerristhöhe: 60–65 cm männlich, 56–61 cm weiblich Gewicht: 50–59 kg männlich, 38–50 kg weiblich Charakterisierung: Ruhig, Durchsetzungsstark, Dominant Mastino Napoletano Widerristhöhe: 63–77 cm männlich, 58–70 cm weiblich Gewicht: 60–70 kg männlich, 50–60 kg weiblich Charakterisierung: Gehorsam, Furchtlos, Erziehbar Boerboel Widerristhöhe: 64–70 cm männlich, 59–65 cm weiblich Gewicht: 65–90 kg männlich, 50–65 kg weiblich Charakterisierung: Selbstbewusst, Dominant, Territorial !10
„Gesetzte“ Rassenliste der Schweiz Allgemeines Das eidgenössische Tierschutzgesetz regelt - wie der Name sagt - den Tierschutz. Darunter fallen alle Tiere, natürlich auch die Hunde. Basierend auf diesem Tierschutzrecht wurden beispielsweise die obligatorischen Hundehalterkurse 2008 per Verordnung eingeführt. Nun war es aber von Anfang an klar, dass diese Halterkurse nur marginal etwas mit Tierschutz zu tun hatten. Vielmehr wurden sie im Eindruck des tragischen und tödlichen Unfalls von Oberglatt (2005) überhastet eingeführt - wohl auf politischen Druck hin. Hauptziel der Halterkurse war eine Verbesserung des Schutzes vor Hundebissen, auch wenn das nie so deutlich ausgesprochen wurde. Es ging also um Sicherheit und nicht um Tierschutz. Insofern war die Einführung dieser Halterkurse ein Sündenfall der Rechtspflege. Politiker wollten auf populistischen Druck hin solche Kurse einführen, fanden aber keine Rechtsgrundlage und haben dann einfach ein bestehendes Gesetz (eben das Tierschutzgesetz) zweckentfremdet, um solche Kurse für obligatorisch zu erklären. Das Resultat konnte nur ein Desaster sein: Wie wir heute wissen, gibt es keinerlei Evidenz dafür, dass die Halterkurse in irgendeiner Hinsicht positiv gewirkt hätten. Sie verursachten aber eine Flut an Bürokratie. Immerhin: Das Parlament hat die Fakten letztes Jahr anerkannt und das Obligatorium wieder abgeschafft. Ansonsten sind die Hundebelange vorwiegend auf kantonaler Ebene geregelt. Je nach Kanton sind diese Gesetzte in bester eidgenössisch-föderalistischer Manier ganz unterschiedlich ausgestattet. Prinzipiell regeln diese kantonalen Gesetze aber alle Aspekte der Hundehaltung. Sie haben also nicht nur das Tierwohl im Fokus, sondern auch die Sicherheit, z.T. auch züchterische Fragen oder Fragen der Leinenpflicht usw. Verschiedentlich gab es Anläufe zur Einführung eines eidgenössischen Hundegesetzes. Das Problem ist aber, dass der Bund dafür keine verfassungsrechtliche Kompetenz besitzt. Man müsste also die Verfassung ändern, was mit einer obligatorischen Volksabstimmung verbunden wäre. Viele Hundefreunde befürchten aber, dass eine solche öffentliche Diskussion zu einer erneuten Hetze der Medien gegen Hundehalter, insbesondere gegen die Halter einschlägiger Rassen, führen könnte. Wie aus der politischen Erfahrung bestens bekannt ist, führt die Übertragung einer Kompetenz von den Kantonen auf den Bund zudem meist dazu, dass die kantonalen Regelungen irgendwie doch in Kraft bleiben. Anders gesagt: Dann hätte man nicht 26 kantonale Hundegesetze, sondern obendrauf noch ein Bundes-Hundegesetz. Statt einer Straffung der Reglementierung würde die Reglementierungsdichte sogar noch zunehmen, zum Nachteil der Hundehalter. Insofern gilt vielen Hundefreunden die jetztige Situation als kleineres Übel. Der Nachteil ist halt einfach, dass man mit 26 teilweise stark divergierenden Hundegesetzen konfrontiert ist, was z.B. bei einem Umzug in einen anderen Kanton zu Schwierigkeiten führen kann - vor allem dann, wenn der neue Wohnkanton über eine Verbotsliste verfügt, auf der auch der eigene Hunde draufsteht. !11
Das Schadenpotenzial von Hundebissen ist generell extrem klein. Daher ist esübertrieben, restriktive Hundegesetze oder sogar Verbote von Rassen einzuführen. Verboten: Zürich: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Swiss Blue Bully, Swiss Champagner Bully und Kreuzungstiere mit mehr als 10% Blutanteil der verbotenen Rassen. Freiburg: Hunde des Types Pit Bull und deren Kreuzung Wallis: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa, Rottweiler, Mastiff, Napoletanischer Mastiff, Spanischer Mastiff und Kreuzungen dieser Rassen Genf: American Staffordshire Terrier, Boerboel, Cane Corso, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull, Presa Canario, Rottweiler, Tosa, Bordeauxdoggen, Bullmastiff Solothurn: Bewilligungspflichtige Rassen ohne anerkannte Papiere und Mischlingshunde sind in Solothurn verboten Am 13. Januar 2010 hat das Bundesgericht eine Beschwerde des American Pitt Bull Terrier Clubs Schweiz abgewiesen. Es hat seine bisherige Praxis bestätigt, wonach die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse für sich allein zwar noch keinen zuverlässigen Aufschluss über die Gefährlichkeit des Tieres gebe (massgebend seien Erziehung, Sozialisation und Umwelteinflüsse.) So könnten sie aufgrund ihres Körperbaus, ihres Gebisses, ihrer Kraft und ihrer Angriffsart sehr schwere Verletzungen bewirken und wegen ihrer Verhaltenseigenschaften leichter zu Aggressivität abgerichtet werden. Eine Abklärung jedes einzelnen Hundes, ob er gefährlich sei, würde zu lange dauern und sei nicht praktikabel. Zudem bestehe in Europa die Gefährlichkeit dieser Hunderassen, so dürften sie nicht nach Deutschland und Frankreich eingeführt werden. Rasseverbote und Rassenlisten seien daher gesetzeskonform und zulässig. !12
Bewilligungspflichtig: Aargau: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, alle Kreuzungstiere dieser Rassen, Hunde deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassentyp der oben genannten Rassen abstammen Baselland: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Stafford Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kreuzungen dieser Rassen Basel Stadt: Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier, Miniatur Bullterrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino und Kreuzungen mit diesen Rassen, alle Hunde deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassentyp der oben genannten Rassen abstammen Freiburg: American Staffordshire Terrier, Boerboel, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napolitano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Genf: Für Hunde mit einem Gewicht von mehr als 25kg und einer Widerristhöhe ab 56cm, gilt eine allgemeine Prüfungs- und Bewilligungspflicht Glarus: American Staffordshire Terrier, american Pit Bull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Cane Corso, Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund und Kreuzungen dieser Rassen Schaffhausen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Rottweiler, Tosa, Mastino Napolitano, Presa Canario und Kreuzungen dieser Rassen Solothurn: Bullterrier, Staffordshire Bullterier, Amican Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Kreuzungen dieser Rassen Thurgau: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napolitano, Presa Canario, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull und Kreuzungen dieser Rassen Tessin: Alle Listenhunde brauchen im Tessin eine Bewilligungspflicht sowie deren Kreuzungen Waadt: American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler und Kreuzungen dieser Rassen !13
Keine Rassenliste: Appenzell Innerhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St.Gallen, Schwyz, Neuenburg, Uri, Jura und Zug Allgemein sind Hunde so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden oder belästigen. Personen, die wiederholt wegen Übertretung der Vorschriften des kantonalen Hundegesetzes oder wegen Missachtung von Anordnungen oder Verfügungen des Gemeinderats bestraft worden sind, kann der Gemeinderat die Hundehaltung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verbieten. Der Gemeinderat ist befugt, zum Schutz von Personen und Sachen gegen Beeinträchtigung oder Gefährdung durch Hunde örtlich begrenzte Verbote und Gebote zu erlassen und auf deren Missachtung Strafe anzudrohen. !14
„Hundegesetze Allgemeine Bestimmungen“ Hunde sind anzuleinen: • in öffentlich zugänglichen Gebäuden • an verkehrsreichen Strassen • in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen • an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert wurden Hunde sind im öffentlich zugänglichen Raum anzuleinen: • wenn sie läufig sind • wenn sie bissig sind • wenn sie eine ansteckende Krankheit haben • wenn die zuständige Behörde es anordnet Hunde müssen einen Maulkorb tragen: • wenn sie bissig sind • wenn die zuständige Behörde es anordnet Es ist verboten, Hunde mitzuführen oder freizulassen: • in Friedhöfen • in Badeanstalten • auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen • auf Spiel- oder Sportfeldern • an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert wurden Es ist verboten, Hunde: • auf Menschen und Tiere zu hetzen • absichtlich zu reizen • im frei zugänglichen Raum unbeaufsichtigt zu lassen Es ist verboten, Hunden die Ohren oder die Ruten zu coupieren. Hundeschule Der Schweiz weite Sachkundenachweis SKN (Theorie & Praxis) ist per 01.01.2017 nicht mehr obligatorisch. Somit sind im Kanton Zürich ab 01.01.2017 nur noch Besitzer von „grossen Hunden“ verpflichtet mit ihrem Hund eine Grundausbildung (Welpenkurse, Junghundekurse oder Erziehungskurse) zu besuchen. Das Obligatorium des SKN-Theoriekurses, welcher vor allem Neuhundehalter vor dem Hundekauf umfassend informierte, entfällt leider gänzlich. !15
Verantwortung des Hundehalters Verantwortung eines Listenhundehalters Es gibt gewisse Voraussetzungen in der Schweiz, um einen Listenhund zu halten: • man muss mindestens 18 Jahre alt sein • nicht wegen Delikten verurteilt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen, oder deswegen in laufender Strafuntersuchung • Nachweis einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung (Decksumme mindestens 1 Million Franken) • Nachweis über genügend kynologische Fachkenntnisse • persönliche und finanzielle Verhältnisse bieten Gewähr für eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung Hundehaltende sind verpflichtet ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden, ihren Hund jederzeit unter ihrer Aufsicht und Kontrolle zu halten, ihren Hund so zu halten, dass die Umwelt nicht belastet wird, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen, dafür zu sorgen, dass Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage sind, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen. Die Hundesteuer fällt in den Kantonen wie folgt aus (von einem Hund pro Haushalt) Aargau: CHF 115.- Appenzell Innerhoden: CHF 100.- Appenzell Ausserrhoden: CHF 80.- Bern: wird gerade überarbeitet Basel : CHF 160.- Freiburg: Gemeindeautonomie (max. CHF 200.-) Luzern: CHF 120.- Nidwalden: CHF 120.- St. Gallen: CHF 60.- Schaffhausen: CHF 100.- bis CHF 200.- je nach Gemeinde Schwyz: CHF 50.- Thurgau: CHF 80.- Tessin: CHF 50.- Zürich: CHF 70.- bis 200.- je nach Gemeinde In allen anderen Kantonen ist es eine Angelegenheit der jeweiligen Gemeinden. !16
Hundehaftpflichtversicherung Wer einen Listenhund besitzt muss eine Hundehaftpflichtversicherung beantragen. Da von jedem Tier potenziell eine Gefahr ausgeht und sie in bestimmten Situationen unberechenbar sein können, oder in kniffligen nicht auf Ihr Herrchen hören, kann es hier zu Schäden kommen, die ohne das Tier nicht entstanden wären. Schaffen wir uns nun einen Hund an, tragen wir für ihn das Risiko und die Verantwortung. Dabei schützt eine Hundehaftpflichtversicherung in mehrfacher Hinsicht vor Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Eine Gute Hundehaftpflichtversicherungen bieten überdies auch Schutz vor • Mietsachschäden • gewollten und ungewollten Decken • bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten • bei Hundeschauen bzw. Vorführungen • ohne Leinenzwang Wie in der Schweiz üblich handelt es sich hier um Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen mit inkludierter Hundehaftpflicht. Die Preise bewegen sich in der Regel zwischen 60 und 100 Franken pro Jahr. • AXA Winterthur • ELVIA • VISANA • Zürich Connect Versicherungen (nur mit zusätzlicher Option) Hinweis: In vielen Kantonen der Schweiz wird zur Absicherung von Schäden, die durch Hunde entstanden sind, eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter vorgeschrieben. !17
Erziehung Erziehung des Hundes Hier die Anleitung wie wir Jack erzogen haben. Diese Erziehung ist von Cesar Millan im Fernsehen gezeigt worden. Und wir haben uns dann entschieden es so zu übernehmen. Jeder Hund hat einen anderen Charakter und ist entsprechend lernwilliger oder störrischer. Dennoch gibt es ein paar Regeln, die Sie bei der Hundeerziehung unbedingt beachten sollten, um Ihr Tier zu einem echten Vorzeigeexemplar zu erziehen. Eine anständige Hundeerziehung ist keine Wissenschaft, dafür aber sehr wichtig. Wenn Sie Ihrem Hund die folgenden Regeln beibringen, können Sie gezielt die Eigenschaften, die er von Natur aus mitbringt, steuern. Wehret den Anfängen – vor allem bei der Hundeerziehung Versuchen Sie mit der Erziehung Ihres Hundes so früh wie möglich zu beginnen. Auch wenn Sie das Gefühl haben, dass er im Welpenalter noch keine Regeln versteht, sollten Sie dennoch nicht bis zum Erwachsenenalter mit der Hundeerziehung warten. Wenn sich Hunde einmal ein schlechtes Verhalten angewöhnt haben, ist es schwer, ihnen dieses wieder abzutrainieren. Hundeerziehung Regel Nr. 1: Sozialisieren Hunden geht es wie Menschen: Auch sie brauchen Kontakt zu Ihresgleichen. Immer nur Menschen um sich zu haben, reicht auf Dauer nicht aus. Das Tier vereinsamt oder zeigt Verhaltensauffälligkeiten, wenn es nicht regelmäßig Kontakt zu anderen Hunden hat. Deshalb ist es bei der Hundeerziehung unbedingt notwendig, dass Ihr Hund mit anderen Artgenossen in Berührung kommt und dabei lernt, sich angemessen zu verhalten. Idealerweise haben Sie Freunde, die auch Hundebesitzer sind oder Sie besuchen alternativ eine Hundeschule. Sorgen Sie außerdem dafür, dass Ihr Hund nicht den halben Tag allein in der Wohnung warten muss, bis Sie von der Arbeit nach Hause kommen. Schaffen Sie sich keinen Hund an, wenn Sie tagsüber nie zu Hause sind und sich niemand um den Hund kümmern kann, denn ein Hund braucht Abwechslung. Immer in den gleichen vier Wänden entwickelt er aus Langeweile irgendwann Verhaltensauffälligkeiten. !18
Hundeerziehung Regel Nr. 2: Rangordnung festlegen Demonstrieren Sie bei der Hundeerziehung eine klare Rangordnung. Das Tier braucht klare Ansagen, wer der Herr im Haus ist. Machen Sie beispielsweise vom Vortrittsrecht Gebrauch, sprich: Gehen Sie immer vor dem Hund durch eine Tür, essen Sie zeitlich vor Ihrem Hund und geben Sie Ihrem Tier erst zu Essen, wenn Sie fertig sind. Zudem sollte Ihr Lieblingssitzplatz für Ihren Hund Tabu sein. Aber: Legen Sie sich ab und an in seinen Hundekorb, um dem Tier zu demonstrieren, dass Sie seinen Lieblingsplatz sehr wohl nutzen dürfen. Dieses Verhalten macht den Korb für den Hund sogar interessant. Hundeerziehung Regel Nr. 3: Konsequent sein Wenn der Hund einer Anweisung nicht Folge leistet, beharren Sie darauf, dass das Tier Ihren Befehl befolgt. Machen Sie keine Ausnahmen. Wenn Ihr Hund ein bestimmtes Verhalten nicht zeigen soll, erlauben Sie dieses Verhalten grundsätzlich nicht, sonst denkt Ihr Hund, er mache damit nichts falsch. Das gilt auch beim Betteln, auf das Sie nicht reagieren sollten. Auch wenn es uns manchmal schwerfällt, wenn unser vierbeiniger Freund mit den berühmten Hundeaugen neben dem Tisch sitzt – seien Sie konsequent und ignorieren Sie seine Bettelei. Hundeerziehung Regel Nr. 4: Nicht schlagen Bestrafen Sie das Tier nicht. Hunde sollten weder verbal noch physisch bestraft werden, auch das Androhen von Strafe ist zu vermeiden. Hunde wollen normalerweise alles richtig machen und haben auch Freude daran. Fördern Sie den Hund, Gewalt ist keine Lösung, denn sonst stellen Sie das Tier nur unter den ständigen Stress, etwas falsch zu machen. Hundeerziehung Regel Nr. 5: Lob - ganz wichtig! Bei der Erziehung sollten Sie auch niemals vergessen, Ihren Hund zu loben und zu belohnen, wenn er etwas gut gemacht hat. Dabei müssen Sie ihm nicht unbedingt ein Leckerli geben. Sie können Ihn alternativ auch streicheln, von der Leine nehmen, mit ihm spielen oder ihn verbal loben. Hunde erkennen nämlich an unserer Tonlage, ob wir ihnen wohlgesonnen sind. Wichtig ist es hierbei, dass Sie den Hund DIREKT, nachdem er das gewünschte Verhalten gezeigt hat, belohnen. Nur so versteht er, WAS er gut gemacht hat. In der Folge wird er dieses Verhalten auf Ihren Befehl hin auch immer zuverlässiger an den Tag legen, um wieder eine Belohnung zu erhalten. Beachten Sie bei der Hundeerziehung, dass junge Tiere ein ausgeprägtes Ruhebedürfnis haben und schnell überfordert sein können. Verwenden Sie bei Befehlen zudem stets die gleichen Signale, zum Beispiel einen Pfeifton oder einen Ruf mit einer bestimmten Stimmlage. Das schafft Vertrauen und das Tier gewöhnt sich daran. !19
Eigene Erfahrung Eigene Erfahrungen mit einem Listenhund Nun komme ich zu meinen eigenen Erfahrungen mit einem Listenhund. Dass unser Hund Jack nicht in die Gesellschaft akzeptiert wird, damit haben wir schon gerechnet als wir ihn zu uns holen wollten. Aber, dass es so schlimm wird hätte ich nicht gedacht. Spazieren wird zu einem Labyrinth. Sei es ein kleiner oder ein grosser Hund, viele Hundehalter akzeptierten ihn nicht. Meistens hiess es er sei zu gross, nicht kastriert, zu muskulös, zu spielerisch oder einfach nur weil er ein Kampfhund sei. Diese Vorurteile hatten wir schon gehört als er nur 3 Monate alt war. Mit der Zeit wurde Jack natürlich grösser und meine Erfahrungen auch. Ich merke mehr und mehr, dass Leute auf die andere Strassenseite gehen. Oder ihren kleinen Hund auf die Arme nehmen. Heute kennen Ihn die Leute der Umgebung und wissen, dass er kein schlimmer gefährlicher Kampfhund ist sondern Jack der „herzige Listenhund“. Jack mit 6 Wochen und einem Tag Da er zu früh von der Mutter genommen wurde, hat er ein schlechtes Immunsystem. Er kam mit einigen weissen Ausschlag- Flecken auf dem Kopf und dem Schwanz zu uns. 1,5kg schwer. Jack mit 3 Monaten Der Ausschlag von Jack war behandelt. Nun wuchs er sehr schnell. Mit 3 Monaten hatte er schon 6kg auf der Waage. Hier fingen wir nun an mit dem Kommando „Sitz“. Das er sehr schnell beherrschen konnte. Er war sehr lernfähig; wenn ein Gutzi im spiel war. Jack mit 5 Monaten Das war unser erster grosser Ausflug. Jack war zum ersten mal in ein Zug gestiegen, da er zu müde war um von Pfäffikon SZ nach Rapperswil zurück zu laufen. Damit haben wir ihn dann trainiert durch grosse Menschenmengen zu laufen. Was gibt’s da besseres als ein Bahnhof bei Feierabend Zeit? Hier wog er nun schon 15kg. !20
Jack mit 6 Monaten Jack war nun schon 18kg schwer. Da er nun schon 6 Monate war und sein Knochenbau schon stark war, wurden die Spaziergänge länger und schwieriger. Er war hier schon sehr lernwillig und doch zu gleich stur. Es war eine grosse Herausforderung mit ihm spazieren zu gehen da er immer grösser wurde und daher auch stärker. Jack mit 9 Monaten Mit 9 Monaten war er nicht nur gross sondern auch sehr schwer. Mit 9 Monaten wieg er schon stolze 26kg. Weder seine Grösse noch sein Gewicht hielten ihn davon ab gekuschelt zu werden. Er war schon immer ein riesen Baby und wird immer ein riesen Baby bleiben. Er ist heute noch sehr verschmust und will nicht allein sein. Wegen seiner damaligen Grösse hatten viele Leute schon die Strassenseite gewechselt. Jack Heute 27.02.2018 : 1 Jahr und 2 Monate Jack ist heute ein fast ausgewachsener Pitbull. Er wiegt derzeit 32kg und ist 55cm gross (Widerristöhe). Heute kennen ihn die Leute der Umgebung schon. Viele haben keine Angst mehr aber trotzdem Respekt. Wir hatten keine einfache Zeit mit ihm. Es war sehr schwer Ihn sozialisieren zu können. Aber durch die Hilfe der Welpen- und Hundeschule lernte er den Kontakt mit anderen Hunden sehr schnell. Ich kann mit Stolz sagen, dass er ein sehr wunderschöner Hund geworden ist. Trotz allem hätte ich ihn nie ausgetauscht oder anders erzogen. So wie er jetzt ist, ist er genau richtig. Unser grosser Baby Jack. !21
Stellungnahme zur Online Umfrage Bis jetzt haben 132 Personen meine Online Umfrage beantwortet. Nun zeige ich auf was das Resultat geworden ist. !22
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Quellenverzeichnis Bilder: https://www.google.ch/search?q=staff+und +co&client=safari&rls=en&dcr=0&source=lnms&tbm=isch&sa= X&ved=0ahUKEwjpgJm7k9XZAhWFJsAKHe5NAKgQ_AUICigB &biw=1323&bih=641 https://www.google.ch/search? client=safari&rls=en&dcr=0&biw=1323&bih=641&tbm=isch&sa= 1&ei=yzOdWt6CJcPZgAbzkJiQDQ&q=listenhunde +schweiz&oq=listenh&gs_l=psy-ab. 3.3.0l10.28609.29446.0.32932.7.7.0.0.0.0.138.599.0j5.5.0....0...1c. 1.64.psy-ab..2.5.598...0i67k1.0.oNiQLxDD1Qs https://www.google.ch/search? client=safari&rls=en&dcr=0&biw=1323&bih=641&tbm=isch&sa= 1&ei=7TOdWtjMJ8SCgAblxrnIDA&q=listenhunde +&oq=listenhunde+&gs_l=psy-ab. 3..0i67k1j0l9.29520.30470.0.30848.7.7.0.0.0.0.149.912.0j7.7.0....0. ..1c.1.64.psy-ab..0.7.911...0i24k1.0.5E-7Dg0atYg Text: https://www.soslistenhundeschweiz.ch/adressen/hundeschulen/ https://www.soslistenhunde-schweiz.ch/gesetze/ https://www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht/ https://www.myluckydog.ch/blog/ursprung-der-kampfhunde http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/steinfeldta_2002.pdf https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/1268?/sar/ output/393-300.htm Von Frau Hasler: Ein Bild mit den Rassenlistend der Schweiz Literatur: Pitbull Syndrom, geschrieben von Stefan Burkhart !39
Schlusswort Zuerst möchte ich mich sehr herzlich bei Frau Hasler und Herr Burkhart bedanken. Die mich bei meiner Arbeit unterstützt haben und mir dabei geholfen haben diese korrekt zu beenden. Ich werde aus dieser Arbeit sehr vieles für die zukünftige Zeit mit Jack mitnehmen. Ich bin auf die Schweizer Gesetze gestossen und war sehr überrascht, dass diese sehr streng sind. Zudem gibt es von Kanton zu Kanton andere Gesetze die ich allenfalls beachten muss beim ausziehen. Mich hat es sehr gefreut, dass sich viele Leute die Zeit für meine Umfrage genommen haben. Das Ergebnis hat mich sehr erstaunt. Ich hätte nicht gedacht, dass so viele positive Rückmeldungen kommen. Zu dem war ich sehr froh diese Arbeit mit einem guten Gewissen beenden zu können. Die so genannte Kampfhunde-Debatte mag auf den ersten Blick ein Randgebiet in der öffentlichen Diskussion darstellen. Anders als bei politischen, ökologischen oder wirtschaftlichen Themen ist ja nicht gleich das Schicksal eines Landes oder sogar der ganzen Welt tangiert. Dennoch sollte man die Tragweite dieser Debatte nicht unterschätzen. Die sehr emotional geführte Diskussion um Kampfhunde zeigt exemplarisch gewisse Punkte auf, die typisch sind für die Diskurskultur in unserer modernen Gesellschaft. Die Kampfhundedebatte ist daher ein bestens geeigneter Anschauungsunterricht auch für ganz andere Themenbereiche. Schauen wir uns die wichtigsten Punkte an. Punkt eins: Populismus ist in aller Munde. Die stereotype Verurteilung von so genannten Kampfhunden und ihrer Besitzer in der Öffentlichkeit folgte dem bestens bekannten Muster populistischer Anschuldigungen, wie sie auch andere Gruppen zu ertragen haben – beispielsweise Asylanten, Sozialhilfeempfänger, Drogensüchtige, Schwule und ganz allgemein alle etwas ausserhalb des Mainstreams stehende Gruppen. Punkt zwei: Besonders bedenklich – aber eben auch symptomatisch – zeigte sich in der Kampfhundedebatte das Handeln der Medien und Politik. Reflexartig übernahmen sie populistische Anschuldigungen gegen die Kampfhunde-Community. Anstatt kritisch zu vermitteln, beteiligten sie sich am Kesseltreiben. Punkt drei: Wie bei anderen öffentlich geführten Debatten auch, so zeichnete sich die Kampfhunde-Debatte durch eine mehr als bedenklichen Tendenz aus: es ist die fast totale Absenz rationaler Erwägungen. Dass die Medien von einer gewissen Emotionalisierung in der Darstellung von Themen leben, ist zwar hinlänglich bekannt und wohl auch unvermeidlich. Schockierend zeigte sich aber, dass auch die Entscheidungsträger in der Politik und in den involvierten staatlichen Behörden praktisch vollkommen unempfänglich blieben für rationale Argumente. Sieht man sich diese drei Punkte an, so kann nur jedem empfohlen werden, sich einmal eingehender, kritischer und aus einer guten Distanz mit der so genannten Kampfhunde-Debatte zu beschäftigen. Man wird Analogien zu anderen gesellschaftlichen Debatten erkennen und mit Schrecken feststellen, wie wenig die moderne Gesellschaft in der Lage ist, rational und diskriminierungsfrei mit kontroversen Themen umzugehen. Ich möchte aus dieser Erkenntnis heraus zum Abschluss der Arbeit einige !40
Forderungen ableiten - sozusagen eine ethische Richtlinie, die sich alle Akteure hinter die Ohren schreiben sollen. Diese Forderungen richten sich heutzutage mehr denn je an alle, aber auch wirklich an alle... denn durch die sozialen Medien können heute alle Menschen direkt in eine öffentliche Debatte eingreifen. Sie richten sich darüber hinaus ganz besonders an die schwergewichtigen Akteure wie Medien, Politiker, Behörden, Fachstellen, Verbände usw. Forderung eins: Bleibe zugänglich für rationale Argumente. Forderung zwei: Klage nicht an, sondern versuche zu verstehen. Forderung drei: Glaube nicht schon alles zu wissen, sondern entdecke neue, andere, versteckte Aspekte. Forderung vier: Sei stets kritisch, auch vermeintlich seriöse Quellen wie Behörden oder Fachstellen verbreiten mitunter Fake-News. Forderung fünf: Habe Mut zur eigenen Meinung und renne nicht unkritisch dem Mainstream nach. Visum: Datum: Visum Berufsbildner: Datum: !41
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