Die Listenhunde der Schweiz - Ana Margarida Quintas Gomes Abgabedatum 7. März 2018 Berufsschule Ziegelbrücke Koch 3a Jean Daniel Urban - burkharts ...

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Die Listenhunde der Schweiz - Ana Margarida Quintas Gomes Abgabedatum 7. März 2018 Berufsschule Ziegelbrücke Koch 3a Jean Daniel Urban - burkharts ...
Die Listenhunde der Schweiz

        Ana Margarida Quintas Gomes
         Abgabedatum 7. März 2018
         Berufsschule Ziegelbrücke
                  Koch 3a
             Jean Daniel Urban
Die Listenhunde der Schweiz - Ana Margarida Quintas Gomes Abgabedatum 7. März 2018 Berufsschule Ziegelbrücke Koch 3a Jean Daniel Urban - burkharts ...
Inhaltsverzeichnis

Einleitung                                                         3
   • Motivation und Stellungnahme zur Zielsetzung

Geschichte der Listehunde                                          4-5
  • Ursprung der Listenhunde

Rassenliste                                                        5- 10
  • Visualisierung der verschiedenen Listenhunde

Gesetzte                                                           11-15
  • Kantonsgesetze (Kantonsbestimmung)                             11-14
  • Hundegesetze                                                   15
  • Hundeschule                                                    15

Verantwortung des Hundehalters                                     16-17
   • Verantwortung als Halter eines Listenhundes                   16
   • Hundehaftpflichtversicherung                                  17

Erziehung                                                          18-19
   • Erziehung des Hundes (Anleitung wie wir Jack erzogen haben)

Eigene Erfahrung                                                   20-38
   • Eigene Erfahrungen mit einem Listenhund                       20
   • Jack unser Amstaff Pitbull Blueline Terrier                   20-21
   • Stellungnahme zur Online Umfrage                              22-38

Quellenangaben                                                     39
  • Quellenverzeichnis

Schlusswort                                                        40-41
  • Meine Erkenntnisse

Dokumentierende Beilagen
  • Arbeitsjournal
  • Zeitplan und Arbeitsprotokoll

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Einleitung

                   Motivation und Stellungnahme zur Zielsetzung

Das Titelbild das oben präsentiert wird, ist unser Hund, der auf den Namen Jack hört.
Er ist auf diesem Bild erst sechs Monate jung. Da er ein American Pitbull Blueline
Terrier ist, war er schon mit fünf Monaten ein sehr starker Hund. Heute (19.
Dezember 2017) ist er schon ein Jahr und fast 2 Monate alt.

Mein Freund und ich haben am 29. Dezember 2016 einen American Pitbull Blueline
Terrier adoptiert. Wir haben ihn aus der Slowakei in Bratislava geholt. Er wurde dort
am 02. November 2016 geboren und von einem Pärchen aufgezogen. Wir konnten
ihn dort als er ca. sechs Wochen alt war, abholen. Eigentlich dürfen Welpen erst mit
neun Wochen von der Mutter weggenommen werden. Nur, wir wurden angelogen.
Aus diesem Grund war er leider sehr krank, als er zu uns kam, weil sein
Immunsystem noch nicht ganz da war, daher brauchte er viel Zeit, Liebe und Ruhe.
Wir haben sehr viel Zeit und Kraft in seine Erziehung gesteckt, weil er ein derartig
starker Hund ist und daher gut auf sein Herrchen hören muss.

Diese Arbeit habe ich nicht nur ausgesucht, weil mich das Thema Listenhunde sehr
interessiert, sondern weil ich gemerkt habe, dass Jack nicht in die Gesellschafft
akzeptiert wurde. Und das leider nur, weil er als „gefährlicher Kampfhund“ eingestuft
wird. Eine Situation hat mich dazu gebracht, mich mehr über das Thema Listehunde
zu informieren. Und daher bin ich zum Entschluss gekommen meine schriftliche
Vertiefungsarbeit darüber zu machen.

In meiner schriftlichen Vertiefungsarbeit werde ich über die Listenhunde der Schweiz
schreiben. Mit Hilfe meiner Zielvereinbarung werde ich die Geschichte der
Listenhunde erklären und die verschiedenen Rassen aufzeigen. Zusätzlich zeige ich
den Unterschied der Listenhunde von früher und heute. Ich werde die Sonnen- und
Schattenseiten eines solchen Hundes erklären sowie die Erziehung eines solchen
Hundes an sich. Ich finde, in einer derartigen Arbeit muss auch die Verantwortung
des Hunde-Halters beschrieben werden.

Ich werde bei meiner schriftlichen Vertiefungsarbeit unterstützt durch den Vorstand
von „Pro Listenhunde Schweiz“ Frau Hasler.

Mit dem Autor der Buches „Pitbull Syndrom“ Stefan Burkhart habe ich mich in
Verbindung gesetzt. Er wird mir bei meiner Arbeit helfen und allfällig Infos geben.
Zusätzlich wird er am Schluss meine Arbeit durchlesen.

Ich werde in dieser Zeit auch viele Interviews mit Listenhunde Besitzer machen um
Ihre Erfahrungen mitzuteilen, und auch ihre jeweiligen Listenhunde präsentieren.

Zum Schluss will ich meine eigenen Erfahrungen mit den Listenhunden aufzeigen.
Ich werde zudem noch unseren American Pitbull Blueline Terrier Jack vorstellen.

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Geschichte der Listenhunde

                             Ursprung der Listenhunde

Der Begriff „Kampfhund“ ist sehr veraltet. Heutzutage bezeichnet man diese Hunde
in der Schweiz als Listenhunde.
Die Geschichte der Rassen, die heute unter den Begriff Listenhunde fallen, ins
besondere der Bullterrier, der Staffordshire Bullterrier, der American Staffordshire
Terrier und der Pitbull Terrier, beginnt am Anfang des 19. Jahrhunderts. Als 1835 in
England Tierkämpfe verboten wurden, führte dies, wie so oft, nicht zum Aussterben
dieses grausamen Volkssports, sondern nur zu dessen Abwanderung in die
Illegalität. Da man nun im Verborgenen organisieren musste, musste alles kleiner
werden, um unauffälliger zu sein. Die Hunde wurden also nicht mehr auf Bullen,
sondern auf Ratten, Dachse, Hähne oder andere Hunde gehetzt. Für diese Art
Kampf waren aber Bulldoggen zu massig und unbeweglich. Deshalb wurde der
leichtere Terrier gezüchtet und noch andere Rassen eingekreuzt. So entstand das,
was „Bull and Terrier“ genannt wurde. Für Kämpfe gegen Ratten und Dachse wurden
kleinere wendigere Hunde gezüchtet, für Kämpfe Hund gegen Hund jedoch eher
größere. So entstanden bis Mitte des 19. Jahrhunderts unabhängig voneinander die
kleineren Stafford Bull Terrier und die etwas größeren Bull Terrier. Ihre Heimat war
die damals unter elenden Bedingungen lebende Arbeiterklasse. Folglich lebten beide
Rassen in beengten Verhältnissen mit ihren Familien. Ihre Kinderfreundlichkeit war
deshalb zwingend notwendig und legendär, weshalb sich vor allem für die
Staffordshire Bullterrier die Bezeichnungen „Nursmaid Dog und Nanny Dog“
einbürgerten. Befanden sich diese Hunde in der Pit (englische Bezeichnung der
Kampfarena), so waren sie gnadenlose Gegner ihrer Artgenossen. Aber selbst dort
durften sie keinerlei Aggression gegen Menschen zeigen. Denn die Hundeführer und
Schiedsrichter mussten in Hundekämpfen natürlich oft eingreifen, um die Tiere
voneinander zu trennen, wenn sie sich ineinander verbissen hatten. Ein Tier, das in
dieser Situation den Schiedsrichter oder Hundeführer angegriffen hätte, wäre völlig
untauglich gewesen. Deshalb wurden Hunde, die Aggressionen gegen Menschen
zeigten, von der Zucht ausgeschlossen.

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Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse wanderten im
19. Jahrhundert viele Engländer in die USA aus. Selbstverständlich nahmen die ihre
Hunde mit. In den Staaten mussten die Hunde dann oft andere Anforderungen
erfüllen. Egal ob es darum ging, auf den Höfen der Neuen Welt Vieh einzufangen,
Diebe zu verscheuchen oder wilde Tiere zu bekämpfen: Etwas mehr Grösse war jetzt
vorteilhafter. Folglich wurden die Tiere mit anderen Rassen gekreuzt. So entstand auf
Basis des Staffordshire Bullterriers ein neuer Typ Hund, den man als Pitbull-artig
bezeichnen kann. Dieser musste zu den Gründerzeiten, ebenso wie die Menschen,
harte Arbeit leisten. Die Hunde lebten auf abgelegenen Höfen oft in großer Nähe zu
ihren Menschen. Da sie so friedlich und gleichzeitig nützlich waren, wurden sie sehr
populär und so etwas wie der Nationalhund der USA.

Die Anhänger der Pitbull-artigen Hunde spalteten sich zu Beginn des 20.
Jahrhunderts auf in zwei Gruppen: Die einen entwickelten sich zu entschiedenen
Gegnern von Hundekämpfen. Sie bildeten die Rasse des American Staffordshire
Terrier heraus. Die anderen, vertreten durch den United Kennel Club, hielten an
Hundekämpfen fest. Deren Hund war der Pitbull Terrier. Allerdings muss erwähnt
werden, dass heute der United Kennel Club „jeden Hund und/oder dessen Besitzer
ausschließt, der an Hundekämpfen beteiligt ist.“
Kennzeichnend für alle 4 Rassen, die heute als Kampfhunde im engeren Sinne
bezeichnet werden, die besondere Nähe zu ihren Menschen. Und natürlich die
Tatsache, dass manche von ihren Menschen zu schrecklichen Tierkämpfen
missbraucht wurden. Aber auch, dass sie trotzdem keinesfalls aggressiv gegen
Menschen sein durften.

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Rassenliste

         Visualisierung und Beschreibung der verschiedenen Listenhunde

Alle Hunde die aufgezeigt werden, sind ausgewachsen beschrieben.

                  American Pitbull Terrier
                  Widerristhöhe: männlich 46 - 56cm, weiblich 43-46cm
                  Gewicht: 14 - 36kg männlich, 14-27kg weiblich
                  Charakterisierung: Stur, Selbstvertrauen und Anhänglich.

                   American Staffordshire Terrier
                   Widerristhöhe: 43 - 48cm männlich, 43-46cm weiblich
                   Gewicht: 28 - 40kg männlich, 28-40kg weiblich
                   Charakterisierung: kräftig, muskulös und flink.

                   Stafford Bull Terrier
                   Widerristhöhe: 35,5 - 40,5 cm männlich, 33-38cm weiblich
                   Gewicht: 12,7 – 17kg männlich, 11-15kg weiblich
                   Charakterisierung: Hochintelligent, Liebevoll, Tapfer.

                   Bull Terrier
                   Widerristhöhe: 45 – 55cm männlich, 46-56cm weiblich
                   Gewicht: 22- 38kg männlich, 20-25kg weiblich
                   Charakterisierung: Aktiv, Gutmütig und Beschützend

                   Rottweiler
                   Widerristhöhe: 61 - 69cm männlich, 56-63cm weiblich
                   Gewicht: 50-60kg männlich, 35-48kg weiblich
                   Charakterisierung: Gehorsam, Furchtlos und Hingebungsvoll

                   Dobermann
                   Wiederristhöhe: 66 – 72cm männlich, 61-68cm weiblich
                   Gewicht: 40-45kg männlich, 32 – 35kg weiblich
                   Charakterisierung: Selbstbewusst, Intelligent, Gehorsam
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Amerikanische Bulldogge
Wiederristhöhe: 50-71cm männlich, 50-61cm weiblich
Gewicht: 30-58kg männlich, 27-41kg weiblich
Charakterisierung: Selbstbewusst, Durchsetzungsfähig,
Energisch

Deutsche Dogge
Wiederristhöhe: 76-86cm männlich, 71-81cm weiblich
Gewicht: 54-90kg männlich, 45-59kg weiblich
Charakterisierung: Hingebungsvoll, Selbstbewusst, Reserviert

Fila Brasileiro
Wiederristhöhe: 65- 75cm männlich, 60-70cm weiblich
Gewicht: 64-83kg männlich, 57 – 73kg weiblich
Charakterisierung: Gehorsam, Fügsam, Zielstrebig

Dogo Argentino
Wiederristhöhe: 60-68cm männlich, 60-65cm weiblich
Gewicht: 40-45kg männlich, 60-65kg weiblich
Charakterisierung: Munter, Anhänglich, Freundlich

Mastiff
Wiederristhöhe: 70-91cm männlich, 70-91cm weiblich
Gewicht: 73-100kg männlich, 54-77kg weiblich
Charakterisierung: Anhänglich, Tapfer, Freundlich

Bordeaux Dogge
Wiederristhöhe: 60–67 cm männlich, 57–65 cm weiblich
Gewicht: 54–65 kg männlich, 54–65 kg weiblich
Charakterisierung: Ausgeglichen, Loyal, wachsam

Bullmastiff
Wiederristhöhe: 64–68 cm männlich, 61–66 cm weiblich
Gewicht: 50–59 kg männlich, 45–54 kg weiblich
Charakterisierung: Hingebungsvoll, Zuverlässig, Reserviert
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Tosa Inu (japanischer Mastiff)
Wiederristhöhe: 62 -82 cm männlich , 62-82cm weiblich
Gewicht: 36-61 kg männlich, 36-61kg weiblich
Charakterisierung: Aggressiv, Furchtlos, Misstrauisch

Šarplaninac
Wiederristhöhe: 56–62 cm männlich, 54–60 cm weiblich
Gewicht: 35–45 kg männlich, 30–40 kg weiblich
Charakterisierung: Hingebungsvoll, Stur, Zuverlässig

Do Khyi (Tibetanischer Mastiff)
Wiederristhöhe: 66–76 cm männlich, 61–71 cm weiblich
Gewicht: 45–73 kg männlich, 34–54 kg weiblich
Charakterisierung: Beschützend, Zurückhaltend,
Durchsetzungsstark

Anatolischer Schäferhund (Karabaş auch Karabasch)
Wiederristhöhe: 74–81 cm männlich, 71–79 cm weiblich
Gewicht: 50–65 kg männlich, 40–55 kg weiblich
Charakterisierung: Stolz, Zuverlässig, Eigenständig

Kaukasischer Schäferhund
Wiederristhöhe: 68-75cm männlich, 64-75cm weiblich
Gewicht: 45-70kg männlich, 45-70kg weiblich
Charakterisierung: Robust, massig und muskulös

Schäferhund von Zentralasien
Wiederristhöhe: 65-95cm männlich, 60-80cm weiblich
Gewicht: 35-90kg männlich, 30-75kg weiblich
Charakterisierung: Führungskraft, mutig, ruhig

Cane Corso
Wiederristhöhe: 62–70 cm männlich, 58–66 cm weiblich
Gewicht: 45–50 kg männlich, 40–45 kg weiblich
Charakterisierung: Still, Widerstandsfähig, Ausgegliche
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Deutscher Schäferhund
Widerristhöhe: 60–65 cm männlich, 55–60 cm weiblich
Gewicht: 30–40 kg männlich, 22–32 kg weiblich
Charakterisierung: Intelligent, Gehorsam, Konzentriert

 Die vier belgischen Schäferhunde
 Widerristhöhe: 61 – 66cm männlich, 56 – 61cm weiblich
 Gewicht: 25 – 30 kg männlich, 20 – 25 kg weiblich
 Charakterisierung: Schlau, lernfähig, wachsam

 Holländischer Schäferhund
 Widerristhöhe: 57–62cm männlich, 55–60cm weiblich
 Gewicht: 30–35 kg männlich, 20–30 kg weiblich
 Charakterisierung: Zuverlässig, Anhänglich, Gehorsam

 Tschechischer Wolfshund
 Widerristhöhe: 65-80cm männlich , 60 -75cm weiblich
 Gewicht: 26 kg-35kg männlich, 20 kg-28kg weiblich
 Charakterisierung: Temperamentvoll, sehr aktiv,
 ausdauerfähig

 Beauceron
 Widerristhöhe: 66- 71cm männlich, 64- 66cm weiblich
 Gewicht: 32 -45 kg männlich, 30-39 kg weiblich
 Charakterisierung: Intelligent, Furchtlos, Freundlich

 Komondor
 Widerristhöhe: 71–76 cm männlich, 64–69 cm weiblich
 Gewicht: 50 – 60 kg männlich, 40 – 50 kg weiblich
 Charakterisierung: Anhänglich, Furchtlos, Sanftmütig

 Kuvasz
 Widerristhöhe: 70–76 cm männlich, 65–70 cm weiblich
 Gewicht: 45–52 kg männlich, 35–40 kg weiblich
 Charakterisierung: Intelligent, Geduldig, Loyal

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Südrussischer Schäferhund
Widerristhöhe: 65-90cm männlich, 62-88cm weiblich
Gewicht: 55-75kg männlich, 55-75kg weiblich
Charakterisierung: Stur, Loyal, Dominant

Schäferhund der Tatra
Widerristhöhe: 65–70 cm männlich, 60-65cm weiblich
Gewicht: 50-60kg männlich, 45-52kg weiblich
Charakterisierung: Misstrauisch, Liebevoll, Geduldig

Mastin Espanol
Widerristhöhe: 77–88 cm männlich, 72–88 cm weiblich
Gewicht: 90–100 kg männlich, 52–77 kg weiblich
Charakterisierung: Anhänglich, Intelligent, Zielstrebig

Preso (Dogo-) Canario
Widerristhöhe: 60–65 cm männlich, 56–61 cm weiblich
Gewicht: 50–59 kg männlich, 38–50 kg weiblich
Charakterisierung: Ruhig, Durchsetzungsstark, Dominant

Mastino Napoletano
Widerristhöhe: 63–77 cm männlich, 58–70 cm weiblich
Gewicht: 60–70 kg männlich, 50–60 kg weiblich
Charakterisierung: Gehorsam, Furchtlos, Erziehbar

Boerboel
Widerristhöhe: 64–70 cm männlich, 59–65 cm weiblich
Gewicht: 65–90 kg männlich, 50–65 kg weiblich
Charakterisierung: Selbstbewusst, Dominant, Territorial

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„Gesetzte“

                               Rassenliste der Schweiz

Allgemeines

Das eidgenössische Tierschutzgesetz regelt - wie der Name sagt - den Tierschutz.
Darunter fallen alle Tiere, natürlich auch die Hunde. Basierend auf diesem
Tierschutzrecht wurden beispielsweise die obligatorischen Hundehalterkurse 2008
per Verordnung eingeführt. Nun war es aber von Anfang an klar, dass diese
Halterkurse nur marginal etwas mit Tierschutz zu tun hatten. Vielmehr wurden sie im
Eindruck des tragischen und tödlichen Unfalls von Oberglatt (2005) überhastet
eingeführt - wohl auf politischen Druck hin. Hauptziel der Halterkurse war eine
Verbesserung des Schutzes vor Hundebissen, auch wenn das nie so deutlich
ausgesprochen wurde. Es ging also um Sicherheit und nicht um Tierschutz.
Insofern war die Einführung dieser Halterkurse ein Sündenfall der Rechtspflege.
Politiker wollten auf populistischen Druck hin solche Kurse einführen, fanden aber
keine Rechtsgrundlage und haben dann einfach ein bestehendes Gesetz (eben das
Tierschutzgesetz) zweckentfremdet, um solche Kurse für obligatorisch zu erklären.
Das Resultat konnte nur ein Desaster sein: Wie wir heute wissen, gibt es keinerlei
Evidenz dafür, dass die Halterkurse in irgendeiner Hinsicht positiv gewirkt hätten. Sie
verursachten aber eine Flut an Bürokratie. Immerhin: Das Parlament hat die Fakten
letztes Jahr anerkannt und das Obligatorium wieder abgeschafft.
Ansonsten sind die Hundebelange vorwiegend auf kantonaler Ebene geregelt. Je
nach Kanton sind diese Gesetzte in bester eidgenössisch-föderalistischer Manier
ganz unterschiedlich ausgestattet. Prinzipiell regeln diese kantonalen Gesetze aber
alle Aspekte der Hundehaltung. Sie haben also nicht nur das Tierwohl im Fokus,
sondern auch die Sicherheit, z.T. auch züchterische Fragen oder Fragen der
Leinenpflicht usw.
Verschiedentlich gab es Anläufe zur Einführung eines eidgenössischen
Hundegesetzes. Das Problem ist aber, dass der Bund dafür keine
verfassungsrechtliche Kompetenz besitzt. Man müsste also die Verfassung ändern,
was mit einer obligatorischen Volksabstimmung verbunden wäre. Viele
Hundefreunde befürchten aber, dass eine solche öffentliche Diskussion zu einer
erneuten Hetze der Medien gegen Hundehalter, insbesondere gegen die Halter
einschlägiger Rassen, führen könnte. Wie aus der politischen Erfahrung bestens
bekannt ist, führt die Übertragung einer Kompetenz von den Kantonen auf den Bund
zudem meist dazu, dass die kantonalen Regelungen irgendwie doch in Kraft bleiben.
Anders gesagt: Dann hätte man nicht 26 kantonale Hundegesetze, sondern
obendrauf noch ein Bundes-Hundegesetz. Statt einer Straffung der Reglementierung
würde die Reglementierungsdichte sogar noch zunehmen, zum Nachteil der
Hundehalter.
Insofern gilt vielen Hundefreunden die jetztige Situation als kleineres Übel. Der
Nachteil ist halt einfach, dass man mit 26 teilweise stark divergierenden
Hundegesetzen konfrontiert ist, was z.B. bei einem Umzug in einen anderen Kanton
zu Schwierigkeiten führen kann - vor allem dann, wenn der neue Wohnkanton über
eine Verbotsliste verfügt, auf der auch der eigene Hunde draufsteht.

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Das Schadenpotenzial von Hundebissen ist generell extrem klein. Daher ist
esübertrieben, restriktive Hundegesetze oder sogar Verbote von Rassen
einzuführen.
Verboten:

Zürich: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier,
American Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Swiss Blue Bully,
Swiss Champagner Bully und Kreuzungstiere mit mehr als 10% Blutanteil der
verbotenen Rassen.

Freiburg: Hunde des Types Pit Bull und deren Kreuzung

Wallis: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier,
Pit Bull Terrier, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa, Rottweiler, Mastiff,
Napoletanischer Mastiff, Spanischer Mastiff und Kreuzungen dieser Rassen

Genf: American Staffordshire Terrier, Boerboel, Cane Corso, Dogo Argentino,
Fila Brasiliero, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull, Presa Canario,
Rottweiler, Tosa, Bordeauxdoggen, Bullmastiff

Solothurn: Bewilligungspflichtige Rassen ohne anerkannte Papiere und
Mischlingshunde sind in Solothurn verboten

Am 13. Januar 2010 hat das Bundesgericht eine Beschwerde des American Pitt Bull
Terrier Clubs Schweiz abgewiesen. Es hat seine bisherige Praxis bestätigt, wonach
die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse für sich allein zwar noch
keinen zuverlässigen Aufschluss über die Gefährlichkeit des Tieres gebe
(massgebend seien Erziehung, Sozialisation und Umwelteinflüsse.) So könnten sie
aufgrund ihres Körperbaus, ihres Gebisses, ihrer Kraft und ihrer Angriffsart sehr
schwere Verletzungen bewirken und wegen ihrer Verhaltenseigenschaften leichter zu
Aggressivität abgerichtet werden. Eine Abklärung jedes einzelnen Hundes, ob er
gefährlich sei, würde zu lange dauern und sei nicht praktikabel. Zudem bestehe in
Europa die Gefährlichkeit dieser Hunderassen, so dürften sie nicht nach Deutschland
und Frankreich eingeführt werden. Rasseverbote und Rassenlisten seien daher
gesetzeskonform und zulässig.

                                                                                        !12
Bewilligungspflichtig:

Aargau: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, alle
Kreuzungstiere dieser Rassen, Hunde deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass
sie von einem Rassentyp der oben genannten Rassen abstammen

Baselland: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Stafford Terrier, American
Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kreuzungen
dieser Rassen

Basel Stadt: Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullterrier, Miniatur Bullterrier, Fila Brasileiro, Dogo
Argentino und Kreuzungen mit diesen Rassen, alle Hunde deren Erscheinungsbild
vermuten lässt, dass sie von einem Rassentyp der oben genannten Rassen
abstammen

Freiburg: American Staffordshire Terrier, Boerboel, Bullterrier, Cane Corso,
Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol,
Mastino Napolitano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa

Genf: Für Hunde mit einem Gewicht von mehr als 25kg und einer Widerristhöhe ab
56cm, gilt eine allgemeine Prüfungs- und Bewilligungspflicht

Glarus: American Staffordshire Terrier, american Pit Bull Terrier, Bullterrier,
Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Cane Corso,
Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund und Kreuzungen dieser Rassen

Schaffhausen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier,
American Pit Bull Terrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro,
Mastiff, Mastin Espanol, Rottweiler, Tosa, Mastino Napolitano, Presa Canario und
Kreuzungen dieser Rassen

Solothurn: Bullterrier, Staffordshire Bullterier, Amican Staffordshire Terrier, American
Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und
Kreuzungen dieser Rassen

Thurgau: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo
Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napolitano, Presa
Canario, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull und
Kreuzungen dieser Rassen

Tessin: Alle Listenhunde brauchen im Tessin eine Bewilligungspflicht sowie deren
Kreuzungen

Waadt: American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler und
Kreuzungen dieser Rassen

                                                                                          !13
Keine Rassenliste:
Appenzell Innerhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Graubünden, Luzern,
Nidwalden, Obwalden, St.Gallen, Schwyz, Neuenburg, Uri, Jura und Zug

Allgemein sind Hunde so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden
oder belästigen. Personen, die wiederholt wegen Übertretung der Vorschriften des
kantonalen Hundegesetzes oder wegen Missachtung von Anordnungen oder
Verfügungen des Gemeinderats bestraft worden sind, kann der Gemeinderat die
Hundehaltung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verbieten. Der Gemeinderat ist
befugt, zum Schutz von Personen und Sachen gegen Beeinträchtigung oder
Gefährdung durch Hunde örtlich begrenzte Verbote und Gebote zu erlassen und auf
deren Missachtung Strafe anzudrohen.

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„Hundegesetze Allgemeine Bestimmungen“

Hunde sind anzuleinen:
  • in öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • an verkehrsreichen Strassen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen
  • an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert
     wurden

Hunde sind im öffentlich zugänglichen Raum anzuleinen:
  • wenn sie läufig sind
  • wenn sie bissig sind
  • wenn sie eine ansteckende Krankheit haben
  • wenn die zuständige Behörde es anordnet

Hunde müssen einen Maulkorb tragen:
  • wenn sie bissig sind
  • wenn die zuständige Behörde es anordnet

Es ist verboten, Hunde mitzuführen oder freizulassen:
   • in Friedhöfen
   • in Badeanstalten
   • auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen
   • auf Spiel- oder Sportfeldern
   • an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert
        wurden

Es ist verboten, Hunde:
   • auf Menschen und Tiere zu hetzen
   • absichtlich zu reizen
   • im frei zugänglichen Raum unbeaufsichtigt zu lassen

Es ist verboten, Hunden die Ohren oder die Ruten zu coupieren.

                                  Hundeschule

Der Schweiz weite Sachkundenachweis SKN (Theorie & Praxis) ist per 01.01.2017
nicht mehr obligatorisch. Somit sind im Kanton Zürich ab 01.01.2017 nur noch
Besitzer von „grossen Hunden“ verpflichtet mit ihrem Hund eine Grundausbildung
(Welpenkurse, Junghundekurse oder Erziehungskurse) zu besuchen. Das
Obligatorium des SKN-Theoriekurses, welcher vor allem Neuhundehalter vor dem
Hundekauf umfassend informierte, entfällt leider gänzlich.

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Verantwortung des Hundehalters

                     Verantwortung eines Listenhundehalters

Es gibt gewisse Voraussetzungen in der Schweiz, um einen Listenhund zu halten:
• man muss mindestens 18 Jahre alt sein
• nicht wegen Delikten verurteilt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit
dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen, oder deswegen in laufender
Strafuntersuchung
• Nachweis einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung (Decksumme
mindestens 1 Million Franken)
• Nachweis über genügend kynologische Fachkenntnisse
• persönliche und finanzielle Verhältnisse bieten Gewähr für eine artgerechte und
verantwortungsvolle Hundehaltung

Hundehaltende sind verpflichtet
       ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder
       übermässig belästigt werden,
       ihren Hund jederzeit unter ihrer Aufsicht und Kontrolle zu halten,
       ihren Hund so zu halten, dass die Umwelt nicht belastet wird,
       den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen,
       dafür zu sorgen, dass Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage
       sind, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen.

Die Hundesteuer fällt in den Kantonen wie folgt aus (von einem Hund pro Haushalt)
Aargau: CHF 115.-
Appenzell Innerhoden: CHF 100.-
Appenzell Ausserrhoden: CHF 80.-
Bern: wird gerade überarbeitet
Basel : CHF 160.-
Freiburg: Gemeindeautonomie (max. CHF 200.-)
Luzern: CHF 120.-
Nidwalden: CHF 120.-
St. Gallen: CHF 60.-
Schaffhausen: CHF 100.- bis CHF 200.- je nach Gemeinde
Schwyz: CHF 50.-
Thurgau: CHF 80.-
Tessin: CHF 50.-
Zürich: CHF 70.- bis 200.- je nach Gemeinde
In allen anderen Kantonen ist es eine Angelegenheit der jeweiligen Gemeinden.

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Hundehaftpflichtversicherung

Wer einen Listenhund besitzt muss eine Hundehaftpflichtversicherung beantragen.
Da von jedem Tier potenziell eine Gefahr ausgeht und sie in bestimmten Situationen
unberechenbar sein können, oder in kniffligen nicht auf Ihr Herrchen hören, kann es
hier zu Schäden kommen, die ohne das Tier nicht entstanden wären. Schaffen wir
uns nun einen Hund an, tragen wir für ihn das Risiko und die Verantwortung. Dabei
schützt eine Hundehaftpflichtversicherung in mehrfacher Hinsicht vor
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Eine Gute Hundehaftpflichtversicherungen bieten überdies auch Schutz vor

•   Mietsachschäden
•   gewollten und ungewollten Decken
•   bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
•   bei Hundeschauen bzw. Vorführungen
•   ohne Leinenzwang

Wie in der Schweiz üblich handelt es sich hier um Anbieter von
Privathaftpflichtversicherungen mit inkludierter Hundehaftpflicht.
Die Preise bewegen sich in der Regel zwischen 60 und 100 Franken pro Jahr.
• AXA Winterthur
• ELVIA
• VISANA
• Zürich Connect Versicherungen (nur mit zusätzlicher Option)
Hinweis: In vielen Kantonen der Schweiz wird zur Absicherung von Schäden, die
durch
Hunde entstanden sind, eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter
vorgeschrieben.

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Erziehung
                              Erziehung des Hundes

Hier die Anleitung wie wir Jack erzogen haben. Diese Erziehung ist von Cesar
Millan im Fernsehen gezeigt worden. Und wir haben uns dann entschieden es
so zu übernehmen.
Jeder Hund hat einen anderen Charakter und ist entsprechend lernwilliger oder
störrischer. Dennoch gibt es ein paar Regeln, die Sie bei der Hundeerziehung
unbedingt beachten sollten, um Ihr Tier zu einem echten Vorzeigeexemplar zu
erziehen.

Eine anständige Hundeerziehung ist keine Wissenschaft, dafür aber sehr wichtig.
Wenn Sie Ihrem Hund die folgenden Regeln beibringen, können Sie gezielt die
Eigenschaften, die er von Natur aus mitbringt, steuern.
Wehret den Anfängen – vor allem bei der Hundeerziehung
Versuchen Sie mit der Erziehung Ihres Hundes so früh wie möglich zu beginnen.
Auch wenn Sie das Gefühl haben, dass er im Welpenalter noch keine Regeln
versteht, sollten Sie dennoch nicht bis zum Erwachsenenalter mit der
Hundeerziehung warten. Wenn sich Hunde einmal ein schlechtes Verhalten
angewöhnt haben, ist es schwer, ihnen dieses wieder abzutrainieren.

Hundeerziehung Regel Nr. 1: Sozialisieren
Hunden geht es wie Menschen: Auch sie brauchen Kontakt zu Ihresgleichen. Immer
nur Menschen um sich zu haben, reicht auf Dauer nicht aus. Das Tier vereinsamt
oder zeigt Verhaltensauffälligkeiten, wenn es nicht regelmäßig Kontakt zu anderen
Hunden hat. Deshalb ist es bei der Hundeerziehung unbedingt notwendig, dass Ihr
Hund mit anderen Artgenossen in Berührung kommt und dabei lernt, sich
angemessen zu verhalten. Idealerweise haben Sie Freunde, die auch Hundebesitzer
sind oder Sie besuchen alternativ eine Hundeschule.
Sorgen Sie außerdem dafür, dass Ihr Hund nicht den halben Tag allein in der
Wohnung warten muss, bis Sie von der Arbeit nach Hause kommen. Schaffen Sie
sich keinen Hund an, wenn Sie tagsüber nie zu Hause sind und sich niemand um
den Hund kümmern kann, denn ein Hund braucht Abwechslung. Immer in den
gleichen vier Wänden entwickelt er aus Langeweile irgendwann
Verhaltensauffälligkeiten.

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Hundeerziehung Regel Nr. 2: Rangordnung festlegen
Demonstrieren Sie bei der Hundeerziehung eine klare Rangordnung. Das Tier
braucht klare Ansagen, wer der Herr im Haus ist. Machen Sie beispielsweise vom
Vortrittsrecht Gebrauch, sprich: Gehen Sie immer vor dem Hund durch eine Tür,
essen Sie zeitlich vor Ihrem Hund und geben Sie Ihrem Tier erst zu Essen, wenn Sie
fertig sind.
Zudem sollte Ihr Lieblingssitzplatz für Ihren Hund Tabu sein. Aber: Legen Sie sich ab
und an in seinen Hundekorb, um dem Tier zu demonstrieren, dass Sie seinen
Lieblingsplatz sehr wohl nutzen dürfen. Dieses Verhalten macht den Korb für den
Hund sogar interessant.

Hundeerziehung Regel Nr. 3: Konsequent sein
Wenn der Hund einer Anweisung nicht Folge leistet, beharren Sie darauf, dass das
Tier Ihren Befehl befolgt. Machen Sie keine Ausnahmen. Wenn Ihr Hund ein
bestimmtes Verhalten nicht zeigen soll, erlauben Sie dieses Verhalten grundsätzlich
nicht, sonst denkt Ihr Hund, er mache damit nichts falsch.
Das gilt auch beim Betteln, auf das Sie nicht reagieren sollten. Auch wenn es uns
manchmal schwerfällt, wenn unser vierbeiniger Freund mit den berühmten
Hundeaugen neben dem Tisch sitzt – seien Sie konsequent und ignorieren Sie seine
Bettelei.

Hundeerziehung Regel Nr. 4: Nicht schlagen
Bestrafen Sie das Tier nicht. Hunde sollten weder verbal noch physisch bestraft
werden, auch das Androhen von Strafe ist zu vermeiden. Hunde wollen
normalerweise alles richtig machen und haben auch Freude daran. Fördern Sie den
Hund, Gewalt ist keine Lösung, denn sonst stellen Sie das Tier nur unter den
ständigen Stress, etwas falsch zu machen.

Hundeerziehung Regel Nr. 5: Lob - ganz wichtig!
Bei der Erziehung sollten Sie auch niemals vergessen, Ihren Hund zu loben und zu
belohnen, wenn er etwas gut gemacht hat. Dabei müssen Sie ihm nicht unbedingt
ein Leckerli geben. Sie können Ihn alternativ auch streicheln, von der Leine nehmen,
mit ihm spielen oder ihn verbal loben. Hunde erkennen nämlich an unserer Tonlage,
ob wir ihnen wohlgesonnen sind.
Wichtig ist es hierbei, dass Sie den Hund DIREKT, nachdem er das gewünschte
Verhalten gezeigt hat, belohnen. Nur so versteht er, WAS er gut gemacht hat. In der
Folge wird er dieses Verhalten auf Ihren Befehl hin auch immer zuverlässiger an den
Tag legen, um wieder eine Belohnung zu erhalten.
Beachten Sie bei der Hundeerziehung, dass junge Tiere ein ausgeprägtes
Ruhebedürfnis haben und schnell überfordert sein können.
Verwenden Sie bei Befehlen zudem stets die gleichen Signale, zum Beispiel einen
Pfeifton oder einen Ruf mit einer bestimmten Stimmlage. Das schafft Vertrauen und
das Tier gewöhnt sich daran.

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Eigene Erfahrung
                     Eigene Erfahrungen mit einem Listenhund
Nun komme ich zu meinen eigenen Erfahrungen mit einem Listenhund.
Dass unser Hund Jack nicht in die Gesellschaft akzeptiert wird, damit haben wir
schon gerechnet als wir ihn zu uns holen wollten. Aber, dass es so schlimm wird
hätte ich nicht gedacht. Spazieren wird zu einem Labyrinth. Sei es ein kleiner oder
ein grosser Hund, viele Hundehalter akzeptierten ihn nicht. Meistens hiess es er sei
zu gross, nicht kastriert, zu muskulös, zu spielerisch oder einfach nur weil er ein
Kampfhund sei. Diese Vorurteile hatten wir schon gehört als er nur 3 Monate alt war.
Mit der Zeit wurde Jack natürlich grösser und meine Erfahrungen auch. Ich merke
mehr und mehr, dass Leute auf die andere Strassenseite gehen. Oder ihren kleinen
Hund auf die Arme nehmen. Heute kennen Ihn die Leute der Umgebung und wissen,
dass er kein schlimmer gefährlicher Kampfhund ist sondern Jack der „herzige
Listenhund“.
                               Jack mit 6 Wochen und einem Tag
                               Da er zu früh von der Mutter genommen wurde, hat
                               er ein schlechtes Immunsystem. Er kam mit einigen
                               weissen Ausschlag- Flecken auf dem Kopf und dem
                               Schwanz zu uns. 1,5kg schwer.

                        Jack mit 3 Monaten
                        Der Ausschlag von Jack war behandelt. Nun wuchs er sehr
                        schnell. Mit 3 Monaten hatte er schon 6kg auf der Waage.
                        Hier fingen wir nun an mit dem Kommando „Sitz“. Das er
                        sehr schnell beherrschen konnte. Er war sehr lernfähig;
                        wenn ein Gutzi im spiel war.

                        Jack mit 5 Monaten
                        Das war unser erster grosser Ausflug. Jack war zum ersten
                        mal in ein Zug gestiegen, da er zu müde war um von
                        Pfäffikon SZ nach Rapperswil zurück zu laufen. Damit
                        haben wir ihn dann trainiert durch grosse Menschenmengen
                        zu laufen. Was gibt’s da besseres als ein Bahnhof bei
                        Feierabend Zeit?
                        Hier wog er nun schon 15kg.

                                                                                  !20
Jack mit 6 Monaten
Jack war nun schon 18kg schwer. Da er nun schon 6
Monate war und sein Knochenbau schon stark war, wurden
die Spaziergänge länger und schwieriger. Er war hier schon
sehr lernwillig und doch zu gleich stur. Es war eine grosse
Herausforderung mit ihm spazieren zu gehen da er immer
grösser wurde und daher auch stärker.

   Jack mit 9 Monaten
   Mit 9 Monaten war er nicht nur gross sondern auch sehr
   schwer. Mit 9 Monaten wieg er schon stolze 26kg.
   Weder seine Grösse noch sein Gewicht hielten ihn
   davon ab gekuschelt zu werden. Er war schon immer ein
   riesen Baby und wird immer ein riesen Baby bleiben. Er
   ist heute noch sehr verschmust und will nicht allein sein.
   Wegen seiner damaligen Grösse hatten viele Leute
   schon die Strassenseite gewechselt.

     Jack Heute 27.02.2018 : 1 Jahr und 2 Monate
     Jack ist heute ein fast ausgewachsener Pitbull. Er
     wiegt derzeit 32kg und ist 55cm gross (Widerristöhe).
     Heute kennen ihn die Leute der Umgebung schon.
     Viele haben keine Angst mehr aber trotzdem Respekt.
     Wir hatten keine einfache Zeit mit ihm. Es war sehr
     schwer Ihn sozialisieren zu können. Aber durch die
     Hilfe der Welpen- und Hundeschule lernte er den
     Kontakt mit anderen Hunden sehr schnell. Ich kann
     mit Stolz sagen, dass er ein sehr wunderschöner
     Hund geworden ist. Trotz allem hätte ich ihn nie
     ausgetauscht oder anders erzogen. So wie er jetzt ist,
     ist er genau richtig. Unser grosser Baby Jack.

                                                           !21
Stellungnahme zur Online Umfrage

Bis jetzt haben 132 Personen meine Online Umfrage beantwortet.
Nun zeige ich auf was das Resultat geworden ist.

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Quellenverzeichnis

Bilder: https://www.google.ch/search?q=staff+und
+co&client=safari&rls=en&dcr=0&source=lnms&tbm=isch&sa=
X&ved=0ahUKEwjpgJm7k9XZAhWFJsAKHe5NAKgQ_AUICigB
&biw=1323&bih=641

https://www.google.ch/search?
client=safari&rls=en&dcr=0&biw=1323&bih=641&tbm=isch&sa=
1&ei=yzOdWt6CJcPZgAbzkJiQDQ&q=listenhunde
+schweiz&oq=listenh&gs_l=psy-ab.
3.3.0l10.28609.29446.0.32932.7.7.0.0.0.0.138.599.0j5.5.0....0...1c.
1.64.psy-ab..2.5.598...0i67k1.0.oNiQLxDD1Qs

https://www.google.ch/search?
client=safari&rls=en&dcr=0&biw=1323&bih=641&tbm=isch&sa=
1&ei=7TOdWtjMJ8SCgAblxrnIDA&q=listenhunde
+&oq=listenhunde+&gs_l=psy-ab.
3..0i67k1j0l9.29520.30470.0.30848.7.7.0.0.0.0.149.912.0j7.7.0....0.
..1c.1.64.psy-ab..0.7.911...0i24k1.0.5E-7Dg0atYg

Text:
https://www.soslistenhundeschweiz.ch/adressen/hundeschulen/

https://www.soslistenhunde-schweiz.ch/gesetze/

https://www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht/

https://www.myluckydog.ch/blog/ursprung-der-kampfhunde

http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/steinfeldta_2002.pdf

https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/1268?/sar/
output/393-300.htm

Von Frau Hasler:
Ein Bild mit den Rassenlistend der Schweiz

Literatur: Pitbull Syndrom, geschrieben von Stefan Burkhart
                                                                  !39
Schlusswort

Zuerst möchte ich mich sehr herzlich bei Frau Hasler und Herr Burkhart bedanken.
Die mich bei meiner Arbeit unterstützt haben und mir dabei geholfen haben diese
korrekt zu beenden.

Ich werde aus dieser Arbeit sehr vieles für die zukünftige Zeit mit Jack mitnehmen.
Ich bin auf die Schweizer Gesetze gestossen und war sehr überrascht, dass diese
sehr streng sind. Zudem gibt es von Kanton zu Kanton andere Gesetze die ich
allenfalls beachten muss beim ausziehen. Mich hat es sehr gefreut, dass sich viele
Leute die Zeit für meine Umfrage genommen haben. Das Ergebnis hat mich sehr
erstaunt. Ich hätte nicht gedacht, dass so viele positive Rückmeldungen kommen. Zu
dem war ich sehr froh diese Arbeit mit einem guten Gewissen beenden zu können.

Die so genannte Kampfhunde-Debatte mag auf den ersten Blick ein Randgebiet in
der öffentlichen Diskussion darstellen. Anders als bei politischen, ökologischen oder
wirtschaftlichen Themen ist ja nicht gleich das Schicksal eines Landes oder sogar
der ganzen Welt tangiert. Dennoch sollte man die Tragweite dieser Debatte nicht
unterschätzen. Die sehr emotional geführte Diskussion um Kampfhunde zeigt
exemplarisch gewisse Punkte auf, die typisch sind für die Diskurskultur in unserer
modernen Gesellschaft. Die Kampfhundedebatte ist daher ein bestens geeigneter
Anschauungsunterricht auch für ganz andere Themenbereiche. Schauen wir uns die
wichtigsten Punkte an.

Punkt eins: Populismus ist in aller Munde. Die stereotype Verurteilung von so
genannten Kampfhunden und ihrer Besitzer in der Öffentlichkeit folgte dem bestens
bekannten Muster populistischer Anschuldigungen, wie sie auch andere Gruppen zu
ertragen haben – beispielsweise Asylanten, Sozialhilfeempfänger, Drogensüchtige,
Schwule und ganz allgemein alle etwas ausserhalb des Mainstreams stehende
Gruppen.

Punkt zwei: Besonders bedenklich – aber eben auch symptomatisch – zeigte sich in
der Kampfhundedebatte das Handeln der Medien und Politik. Reflexartig
übernahmen sie populistische Anschuldigungen gegen die Kampfhunde-Community.
Anstatt kritisch zu vermitteln, beteiligten sie sich am Kesseltreiben.

Punkt drei: Wie bei anderen öffentlich geführten Debatten auch, so zeichnete sich
die Kampfhunde-Debatte durch eine mehr als bedenklichen Tendenz aus: es ist die
fast totale Absenz rationaler Erwägungen. Dass die Medien von einer gewissen
Emotionalisierung in der Darstellung von Themen leben, ist zwar hinlänglich bekannt
und wohl auch unvermeidlich. Schockierend zeigte sich aber, dass auch die
Entscheidungsträger in der Politik und in den involvierten staatlichen Behörden
praktisch vollkommen unempfänglich blieben für rationale Argumente.
Sieht man sich diese drei Punkte an, so kann nur jedem empfohlen werden, sich
einmal eingehender, kritischer und aus einer guten Distanz mit der so genannten
Kampfhunde-Debatte zu beschäftigen. Man wird Analogien zu anderen
gesellschaftlichen Debatten erkennen und mit Schrecken feststellen, wie wenig die
moderne Gesellschaft in der Lage ist, rational und diskriminierungsfrei mit
kontroversen Themen umzugehen.
Ich möchte aus dieser Erkenntnis heraus zum Abschluss der Arbeit einige
                                                                                  !40
Forderungen ableiten - sozusagen eine ethische Richtlinie, die sich alle Akteure
hinter die Ohren schreiben sollen. Diese Forderungen richten sich heutzutage mehr
denn je an alle, aber auch wirklich an alle... denn durch die sozialen Medien können
heute alle Menschen direkt in eine öffentliche Debatte eingreifen. Sie richten sich
darüber hinaus ganz besonders an die schwergewichtigen Akteure wie Medien,
Politiker, Behörden, Fachstellen, Verbände usw.

Forderung eins: Bleibe zugänglich für rationale Argumente.

Forderung zwei: Klage nicht an, sondern versuche zu verstehen.

Forderung drei: Glaube nicht schon alles zu wissen, sondern entdecke neue,
andere, versteckte Aspekte.

Forderung vier: Sei stets kritisch, auch vermeintlich seriöse Quellen wie Behörden
oder Fachstellen verbreiten mitunter Fake-News.

Forderung fünf: Habe Mut zur eigenen Meinung und renne nicht unkritisch dem
Mainstream nach.

Visum:                                                      Datum:

Visum Berufsbildner:                                        Datum:

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