AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AMTSBLATT Markt Roßtal Nr. 11 - 2019 .19 04.09. - 24.09 Amtliche Veröffentlichungen Sonntag, 08.09.2019 Dienstag, 10.09.2019 Donnerstag, 12.09.2019 Bürgerentscheide Öffentliche Sitzung des Öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Unterausschusses Lokale AGENDA 21
Amtliche Veröffentlichungen Öffentliche Sitzung 11. 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 des Bau- und Umweltausschusses und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64 "Energiegewinnung Photovoltaik Clarsbach" am Dienstag, den 10.09.2019, 18.30 Uhr hier: im Sitzungssaal des Rathauses Roßtal 1. Abwägung der während der frühzeitigen Öf- fentlichkeits- und Behördenbeteiligung einge- Tagesordnung: gangenen Anträge und Stellungnahmen 1. Genehmigung der Niederschriften über die 2. Billigung der Öffentlichkeits- und Behörden- öffentlichen Sitzungen vom 03.06.2019 und beteiligung 16.07.2019 12. Anfragen, Anträge 2. Allgemeine Informationen des Ersten Bürger- meisters, ggf. Beratung und Beschlussfassung Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung 3. Wasserversorgung Roßtal, OT Clarsbach, Holz- sowie die einzelnen Bauanfragen und Bauanträge buck - Umverlegung der Hauptwasserleitung werden auf der Internetseite www.rosstal.de und hier: Vorstellung Vorentwurf im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses be- 4. 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 kannt gemacht. und 1. Änderung und Ergänzung des Bebau- ungsplans Nr. 20 „Kapellsiedlung“ hier: Öffentliche Sitzung des 1. erneute Abwägung der während der Öffent- Unterausschusses Lokale AGENDA 21 lichkeits- und Behördenbeteiligung eingegan- genen Anträge und Stellungnahmen Wir laden dazu alle Interessierten herzlich ein - 2. Empfehlung an den Marktgemeinderat, den am Donnerstag, den 12.09.2019, 18.30 Uhr Feststellungsbeschluss zu fassen im Sitzungssaal des Rathauses Roßtal 3. Satzungsbeschluss Themen werden sein: 5. Altorterneuerung 1. Begrüßung hier: Daseinsvorsorgekonzept 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sit- 6. Dorfgemeinschaftshaus Stöckach zung am 11.07.2019 hier: weitere Planungsschritte 3. Bericht vom Auftakt-Treffen des Kommunalzir- 7. Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 11 kels „Kommunen for future - Wandel vor Ort "Stöckach - Nördlich Fasanenweg" gemeinsam gestalten“ hier: 4. Agenda 2030 – Erstellen einer Bedarfsanalyse 1. Vorstellung der Entwurfsplanung für Roßtal 2. Billigung der Öffentlichkeits- und Behörden- 5. Vorbereitung der Aktion „Müllfreies Roßtal“ am beteiligung 28.9.2019 in Zusammenarbeit mit dem Kinder- 8. Bauanfragen marktgemeinderat 6. Planung des Workshops in Zusammenarbeit mit 9. Bauanträge der Zero Waste Gruppe Nürnberg und der VHS 10. Planungen anderer Planungsträger am 21.10.2019. Themen des Workshops werden 1. Planungen anderer Planungsträger sein: Herstellung von Deos u.a. und Geschenke, hier: Aufstellung des Bebauungsplans "Rangau- Feiertage und Weihnachten ohne Verpackungs- straße" sowie Änderung des Flächennutzungs- müll plans der Stadt Zirndorf 7. Vorbereitung des Martinimarktes 2. Planungen anderer Planungsträger 8. Diskussion zum Thema Energie mit Burkard hier: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B8 Endres "Östlich Herbststraße/nördlich Heuweg" der 9. Sonstiges Stadt Heilsbronn Auf jeden Fall ist auch Zeit für Ihr Thema! Ihre Mit- arbeit ist unverbindlich und kann auch nur für eine gewisse Zeit möglich sein! 562 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen Öffentliche Sitzung Vor Beginn der Sitzung wird um 18.30 Uhr die Aus- des Haupt- und Finanzausschusses stellung 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung eröffnet. Am Montag, den 23.09.2019, ist um 18.30 Uhr eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geplant. Vor Eintritt in die Tagesordnung haben Bürgerinnen und Bürger des Marktes Roßtal Gelegenheit, Fragen Sofern diese Sitzung stattfindet, wird die Tagesord- und Anregungen von allgemeinem Interesse an den nung im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses Marktgemeinderat zu richten. und auf der Internetseite www.rosstal.de öffent- lich bekannt gemacht. Dafür steht eine Viertelstunde Zeit zur Verfügung. Die Redezeit beträgt höchstens drei Minuten. Öffentliche Sitzung Änderungen und/oder Ergänzungen der Tagesord- des Marktgemeinderates nung werden auf der Internetseite des Marktes www.rosstal.de und im Schaukasten an der Ost- am Dienstag, den 24.09.2019, 19.00 Uhr seite des Rathauses bekannt gemacht. im Sitzungssaal des Rathauses Roßtal Tagesordnung: Landesweiter Probealarm der Sirenenanlagen 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sit- zung vom 23.07.2019 Mit einem Heulton von einer Minute Dauer wird 2. Allgemeine Informationen des Ersten Bürger- meisters, ggf. Beratung und Beschlussfassung am Donnerstag, 12.09.2019 3. Beitritt des Marktes Roßtal als Gesellschafter ab 11.00 Uhr der neu zugründenden Wohnungsbaugesell- schaft Fürth Land GmbH wieder in weiten Teilen Bayerns die Auslösung des hier: Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftsver- Sirenenwarnsystems geprobt. einbarung 4. Abwasseranlage Roßtal, Ortsteil Stöckach - Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwie- Überleitung des Abwassers nach Roßtal genden Gefahren für die öffentliche Sicherheit ver- hier: Unabweisbare Ausgaben im Vorgriff auf anlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und den Haushalt 2020 auf Durchsagen zu achten. 5. Feststellung der Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit hier: Überweisung an den Rechnungsprüfungs- des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die ausschuss Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals 6. 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 hinzuweisen. sowie 1. Änderung und Ergänzung des Bebau- ungsplans Nr. 20 "Kapellsiedlung" Gleichzeitig zum landesweiten Probealarm der Sire- nen wird auch das Handy-Warnsystem KATWARN hier: Feststellungsbeschluss ausgelöst. 7. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 "Tuspo" hier: Aufstellungsbeschluss Alle bereits angemeldeten Personen erhalten gegen 8. Antrag der SPD-Marktgemeinderatsfraktion 11.00 Uhr auf ihrem Smartphone oder Handy eine zur Pflege und zum Erhalt von Grünflächen und Probewarnung. Die Anmeldung und Nutzung des Bäumen Systems ist kostenlos und freiwillig. 9. Antrag des Marktgemeinderates und Referen- ten für Umwelt-, Naturschutz und Landschafts- Weitere Informationen zum Probealarm sind unter pflege Michael Brak zum Klimawandel in Roßtal http://www.innenministerium.bayern.de/sus/ 10. Anfragen, Anträge katastrophenschutz/warnungundinformation/ sirenenundlautsprecher/index.php abrufbar. Nr. 11 / 2019 Amtsblatt des Marktes Roßtal 563
Amtliche Veröffentlichungen Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS, Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth der SMS und der Bücherei Roßtal Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und Rathaus des Marktes Roßtal Landkreis) in Zusammenarbeit mit dem Markt Roß- Marktplatz 1 - Tel.: 09127 / 9010-0 tal, dem Evang.-Luth. und Kath. Pfarramt bietet Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an. Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr Um telefonische Anmeldung unter Tel.: 0911 / 9756670 wird gebeten. Bücherei des Marktes Roßtal Schulstr. 36 - Tel.: 09127 / 9047157 Montag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr Annahme von Gartenabfällen Mittwoch 14.00 - 16.30 Uhr Donnerstag 14.00 - 19.00 Uhr Auch in diesem Herbst wird der Markt Roßtal wie- Freitag 10.00 - 12.00 Uhr der auf dem Gelände des gemeindlichen Bauhofes (Anwesen Ostringstraße 5) einen Sammelcontainer Volkshochschule des Marktes Roßtal für Gartenabfälle aufstellen. Gartenabfälle können Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901070 dort Mo., Mi., Fr. 10.00 - 12.00 Uhr von Samstag, 28. September 2019 Dienstag geschlossen bis Samstag, 12. Oktober 2019 Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr zu folgenden Zeiten entsorgt werden: Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901036 Montag bis Freitag Mo., Di., Mi., 09.00 - 12.00 Uhr von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Do. 09.00 - 12.00 Uhr Samstag 16.00 - 18.00 Uhr von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag geschlossen Außerhalb dieser Zeiten darf nicht angeliefert wer- Das Büro der Sing- und Musikschule bleibt während den. Wer seine Abfälle außerhalb dieser Zeiten den- der bayerischen Schulferien geschlossen. noch ablagert, wird zur Anzeige gebracht. Entsorgt werden dürfen Laub, Rasenschnitt, Schnitt von Hecken und Bäumen, bis zu einer Menge von Bereitschaftsdienst für Wasserschäden 100 kg, jedoch keine Baumstämme, keinesfalls aber Restmüll o.ä. Nicht kompostierbares Material wird Bei Wasserschäden sind die eingerichteten Be- nicht angenommen. reitschaftsdienste für den Markt Roßtal unter der Während des übrigen Jahres können Gartenabfälle Tel.: 0 91 27 / 57 14 5 bzw. für den Bereich des Wasser- (bis 100 kg) im Wertstoffhof Zirndorf-Leichendorf zweckverbandes unter Tel.: 09127 / 95250 zu erreichen. (Tel.: 0911 / 695068) kostenfrei abgegeben werden. Unser Bürgerbüro - für alle Fragen offen - Problemmüllsammlungen aus Haushalten Rathaus - Zi. 0.09 - Erdgeschoss Tel.: 09127 / 9010-0 Der nächste Einsatz des Umweltmobils in Roßtal findet statt am Dienstag, 08. Oktober 2019 Öffnungszeiten: von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr am Parkplatz der Mittelschule Roßtal. Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr 564 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 Während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- „Jahnturnhalle“ gung, die im Amtsblatt bekanntgegeben wird, kön- nen Anregungen und Stellungnahmen während der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „An der Auslegungsfrist erneut vorgebracht werden. Jahnstraße“ 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Hasen- Markt Roßtal sprung“ - Bauamt – hier: Abwägung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ein- gegangenen Anträge und Stellungnahmen Bekanntmachung Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 60, der. 1. Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 sowie der 2. und des Bay. Wassergesetzes (BayWG); Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 des Ingenieur- Abwasseranlage Roßtal, Ortsteil Stöckach; Neu- büros Christofori und Partner, Roßtal, konnte vom bau Regenüberlaufbecken als Stauraumkanal 17.09.2018 – 12.10.2018 im Rahmen der frühzeitigen mit obenliegender Entlastung und Regenrück- Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich eingesehen haltebecken, Antrag auf gehobene Erlaubnis für werden. die Einleitung von Abwasser in den Stöckacher Bach Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden Anträge und Stellung- 1. Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom nahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. 22.07.2019, Az. 412-3391/17-632.1-DB für die- ses Vorhaben liegt ab 05.09.2019 2 Wochen Unter anderem wurden Anträge und Stellungnah- lang bis einschließlich 20.09.2019 im Rathaus men mit Unterschriftslisten von mehr als 50 Perso- des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roß- nen eingereicht. tal (Zi.: 2.05) während der üblichen Dienst- stunden zur Einsichtnahme aus (Art. 69 Satz Die eingereichten Anträge und Stellungnahmen 2 BayWG, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG). wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltaus- schusses am 09.04.2019 abgewogen. 2. Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 22.07.2019, Az. 412-3391/17-632.1-DB wurde Die Mitteilung der Abwägungsergebnisse der Unter- dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über schriftslisten kann gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB deren Einwendungen entschieden worden ist durch eine Einsichtnahme im Rathaus ersetzt wer- und den Vereinigungen, über deren Stellung- den. nahme entschieden worden ist, zugestellt. Die Ergebnisse der Abwägung sind seit 3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Betroffenen und denjeni- 08.08.2019 bis einschließlich 09.10.2019 gen gegenüber, die Einwendungen erho- ben haben, als zugestellt (Art. 69 Satz 2 für die Beteiligten während der Parteiverkehrszei- BayWG, Art. 74 Abs. 5 Satz 3 BayVwVfG). ten 4. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zu- Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr sammen innerhalb der Frist unter Ziffer 1 auch Dienstag 15.00 – 16.00 Uhr im Internet unter www.rosstal.de eingesehen Donnerstag 15.00 – 19.00 Uhr werden. im Rathaus Roßtal, Zi. Nr. 2.05, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, den 09.08.2019 Roßtal, einsehbar. gez. Völkl Erster Bürgermeister Nr. 11 / 2019 Amtsblatt des Marktes Roßtal 565
Amtliche Veröffentlichungen Bekanntmachung Die Öffentlichkeit kann sich Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); vom 16.09.2019 bis 27.09.2019 Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13 b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflä- über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die chen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus Abs. 3 Satz 1 BauGB des Marktes Roßtal, Zi. Nr. 2.05 zu den allgemeinen Bebauungsplan Nr. 66 "Roßtal - Nördlich Am Öffnungszeiten Rebstock“ Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr 16.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr 66 "Roßtal – Nördlich Am Rebstock" für die Flurstü- cke Nr. 580 und 581 jeweils Gemarkung Weinzierlein unterrichten und zur Planung äußern. im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB be- schlossen. Der Geltungsbereich ist aus der folgen- Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Markt Roßtal den Karte ersichtlich: Datum: 06.08.2019 Markes Roßtal www.rosstal.de einsehbar. 541 Roßtal, 06.08.2019 542 Völkl 580 Erster Bürgermeister 581 Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 65 57 "Stöckach – Südlich Fasanenweg“ 7/ 2 gemäß § 13b BauGB zur Einbeziehung von Au- 33 ßenbereichsflächen in das beschleunigte Ver- 57 /2 7/1 10 44 1041/4 fahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB 31 hier: Öffentlichkeitsbeteiligung 3 1041/3 29 1042/6 Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 2 1040 St 04.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1042/2 10 öc Am 45 1041 ka /1 1044/1 Re c 65 "Stöckach – Südlich Fasanenweg" für die Flurstü- 5 he bs 14 r St toc 27 ra cke Nr. 532 und 532/6 jeweils Gemarkung Weinzier- k ß 4 e 9 1041/2 1044/3 /3 lein im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 1042 10 beschlossen. 25 42 /4 11 1041/1 7 F Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Amts- I 1042/1 a 23 II 1045 1044 1042/5 1042 blatt vom 17.07.2019 bekanntgegeben. Anlage Der Ausdruck basiert auf Originaldaten des VA. Eine Ableitung des amtlichen Katasterstandes ist nicht zulässig und ersetzt nicht den Katasterauszug. Karte nicht zur Maßentnahme geeignet! 0 Maßstab = 1 : 1000 50 m Planblatt (nicht maßstabsgerecht) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Auswei- Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die sung von Wohnbaufläche geschaffen werden. planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Auswei- sung eines Wohngebietes geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfah- ren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfah- § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen ren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) kann im beschleunigten 566 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen Verfahren ebenfalls abgesehen werden (§ 13a Abs. 3 Ein Normenkontrollantrag zum Bayerischen Ver- Satz 1 Nr. 2 BauGB). waltungsgerichtshof (§ 47 Verwaltungsgerichtsord- nung) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen Der Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im vom 16.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend Nr. 65 „Stöckach – Südlich Fasanenweg“ zum Zweck gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wer- der öffentlichen Auslegung gebilligt. den können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Öffentliche Auslegung Hinweis zum Datenschutz Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informatio- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 65 „Stöckach – nen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf der Südlich Fasanenweg“ (Stand 16.07.2019) in der Zeit Homepage des Marktes Roßtal wie folgt entnehmen: vom http://www.rosstal.de/informationen-zum- datenschutz-nach-art.-13-dsgvo 16.09. bis einschließlich 18.10.2019 Markt Roßtal PRÄAMBEL öffentlich ausgelegt. Die nachfolgend bezeichne- -Bauamt- Der Markt Roßtal erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung (i. d. F.) der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) ten Planunterlagen können während der Parteiver- 6 529 i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2018 (GVBl. S. A. Festsetz 260) sowie des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl S. kehrszeiten 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2018 (GVBI S. 523) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) diesen Bebauungsplan als Satzung. 1. Art der bau 530/1 A. Fests (§9 Abs. 1 4a Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr 527 1.WA Art der (§ 9 Abs Dienstag 15.00 – 16.00 Uhr 531/1 530/2 530 2. Maß der ba (§ 9 Abs. 1 Donnerstag 15.00 – 19.00 Uhr 531/2 0,35 484/3 3 0,7 528 531/4 531/3 5 II in der Halle des Rathauses im 2. Stock, Marktplatz 1, Fasa nenw eg 7 3. Bauweise, (§ 9 Abs. 1 90574 Roßtal, sowie auf unserer Internetseite 2 531 4 532/1 www.rosstal.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen 532/2 532/4 6 4. Verkehrsfl (§ 9 Abs. 1 8 532/3 eingesehen werden. Während dieser Zeit kann die WA 532/5 Öffentlichkeit sich über die allgemeinen Ziele und 5,0m Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1.153 m² 535 5. Flächen/Ma Natur und Planung unterrichten. Es besteht auch allgemein 601 (§ 9 Abs. 1 0m 532 3,0 5, Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung mit m 1.423 m² 5,0 m dem Marktbauamt (Zi. 2.05). 534 Sonstige Plan 600 536 Auslegung der Planunterlagen 539/2 Die ausgelegten Planunterlagen (mit Stand vom 16.07.2019) bestehen aus: 599 Hinweise R oß 1. Planblatt des Bebauungsplans i.M. 1:1.000 mit ta 57 le rSt Festsetzungen ra ße 536/2 2. Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan 598 1 0.2 1 Hinweise Anregungen und Stellungnahmen können während Anlage der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht Planblatt (nicht maßstabsgerecht) fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können 596 C. Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 der BayBO) und D. Hinweise bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans Gestaltungsfestsetzungen 1. Alle 1. Wohngebäude wer Nr. 65 „Stöckach – Südlich Fasanenweg“ unberück- Homepage des Marktes Roßtal 1.1 Gebäudeform Bay wer sichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4 a Abs. 6 An- und Vorbauten sind zulässig, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des insb Hauptbaukörpers unterordnen (= die Kubatur und Höhe des Hauptbaukörpers deutlich unterschreiten). 2. Auf BauGB). Alle1.2 Informationen Dachform finden Sie auch auf unserer 3. Bei pum Zulässig: symmetrisches Satteldach mit mittigem First. Der Homepage 603 Dachvorsprung an der Traufe darf max. 50 cm und am Ortgang max. 50 cm betragen. Kniestock max. 0,75 m ab 4. allg Auf www.rosstal.de Sch OK Rohdecke. 5. Bei 1.3 Dachneigung Gem Die Neigung muss zwischen 42° und 48°liegen. 6. Im 1.4 Dacheindeckung und Dachaufbauten Die Dacheindeckung hat in rot bis rotbraun (nicht glänzend) zu erfolgen. Dachgauben 604sind zugelassen. Mindestabstand der Gaube zur Giebelseite 1,0 m (gemessen wird 595 von der Außenwand), zum First 1,0 m. VERFAHREN Nr. 11 / 2019 1.5 Höhenlage der Gebäude Amtsblatt des Marktes Roßtal Die Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens darf maximal 30 cm über der Höhe des Niveaus der angrenzenden Erschließungsstraße liegen. Bezugspunkt ist der 567 Der Marktgem mit Grünordn der Mittelpunkt der Gebäudeseite zur Erschließungsstraße hin. Der Aufstellun 605 Zum Entwurf wurden die B 2. Garagen und Carports
Amtliche Veröffentlichungen Stimmzettel für die Bürgerentscheide in Roßtal am 08. September 2019 Bürgerentscheid 1: Bürgerentscheid 2: Ratsbegehren Bürgerbegehren „Fortführung des Bebauungsplanes „Lebensqualität in Roßtal erhalten- Nr. 63 Erweiterung Gewerbegebiet Keine Ansiedelung der Firma Buchschwabach“ in Buchschwabach!“ Sind Sie dafür, dass Sind Sie dafür, dass der Markt Roßtal das Bebauungsplan- die Marktgemeinde Roßtal alle recht- verfahren Nr. 63 „Erweiterung Gewer- lich zulässigen Maßnahmen ergreift, begebiet Buchschwabach“ fortsetzt, um die Ansiedelung des Unterneh- um der Firma dataform dialogservices mens “dataform dialogservices GmbH“ GmbH und weiteren Gewerbebe- am Standort Buchschwabach zu ver- trieben die Ansiedelung im zu erwei- hindern? ternden Gewerbegebiet Buchschwa- bach zu ermöglichen? Sie haben hier eine Stimme Sie haben hier eine Stimme Ja Nein Ja Nein Stichfrage Werden die bei Bürgerentscheid 1 und Bürgerentscheid 2 zur Abstimmung ge- stellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehr- heitlich mit „Ja“ oder jeweils mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? Sie haben hier eine Stimme Fortführung Keine Ansiedlung Bebauungsplanverfahren Fa. dataform 568 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen Fragen und Antworten zu den Bürgerentscheiden - Erweiterung des Gewerbegebiets Buchschwabach - Wann finden die Bürgerentscheide statt? ? Beide Bürgerentscheide werden am 08. September 2019 durchgeführt. Die Abstimmungszeit dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. ! Wer ist bei den Bürgerentscheiden stimmberechtigt? ? Stimmberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übri- gen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Bürgerentschei- de das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht durch straf- oder zivilrechtliche ! Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens zwei Monaten mit ihrer Hauptwohnung in Roßtal gemeldet sind. Wie viele Stimmen können bei den Bürgerentscheiden vergeben werden? ? Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Für jeden der beiden Bürgerentscheide kann eine „Ja-Stimme“ oder eine „Nein-Stimme“ vergeben werden. Außerdem kann eine weitere Stimme bei der Stichfrage ! vergeben werden. Wie wirkt es sich auf die Gültigkeit der Stimmvergabe aus, ? wenn nicht alle drei Stimmen vergeben werden? Die Gültigkeit der Stimmvergabe ist für jeden Bürgerentscheid gesondert zu beurteilen, da es sich um rechtlich selbständige Abstimmungen handelt. Wird bei den Bürgerentscheiden oder bei der Stichfrage keine Stimme vergeben, sind ! nur diese Stimmvergaben ungültig. Die für die anderen Abstimmungen abgege- benen Stimmen sind trotzdem gültig. ? Welchem Zweck dient die Stichfrage? Der Marktrat war gemäß Art. 18a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung für den Frei- staat Bayern (GO) verpflichtet, eine Stichfrage zu beschließen, da zwei inhaltlich gegenläufige Bürgerentscheide gleichzeitig zur Abstimmung stehen. Die Stellung einer Stichfrage ist notwendig, da es theoretisch möglich ist, dass sich ! miteinander nicht zu vereinbarende Entscheidungen bei der Bürgerentscheiden ergeben, da jeder Stimmberechtigte eine Stimme für jeden Bürgerentscheid hat. Sich widersprechende Entscheidungen könnten aber nicht umgesetzt werden. Kann ein Stimmberechtigter, der seine Abstimmungsbenachrichtigungskarte ? verlegt hat, trotzdem in seinem Abstimmungslokal abstimmen? Ja. Es genügt, wenn der Stimmberechtigte im Bürgerverzeichnis eingetragen ist und er sich in seinem Abstimmungslokal ausweisen kann. ! Nr. 11 / 2019 Amtsblatt des Marktes Roßtal 569
Amtliche Veröffentlichungen Was ist unter dem Abstimmungsquorum zu verstehen? ? Das Abstimmungsquorum besagt, dass die bei einem Bürgerentscheid gestellte Frage in dem Sinne entschieden ist, in dem sie von der Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohner mindestens 20 von Hundert der Stimmberechtigten be- ! trägt. ? Wie wirkt sich das Abstimmungsquorum auf das Ergebnis der Bürgerentscheide aus, wenn sich zwei inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Bürgerentscheide und eine Stichfrage zur Abstimmung stehen? Der Stichentscheid hat nur dann Bedeutung, wenn gleichzeitig durchgeführte, inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Bürgerentscheide jeweils für sich genommen zwar das Abstimmungsquorum erreicht haben, aber zu einem wider- sprüchlichen Abstimmungsergebnis geführt haben. Erreicht nur ein Bürgerent- ! scheid das erforderliche Abstimmungsquorum, liegt keine widersprüchliche Ent- scheidung vor, da der andere Bürgerentscheid mangels ausreichender Stimmen- zahl ungültig ist. In diesem Fall ist der Stichentscheid bedeutungslos. Das gleiche gilt auch für den Fall, wenn beide Bürgerentscheide nicht das notwendige Abstim- mungsquorum erreichen. Beim Stichentscheid selbst ist kein Abstimmungsquorum erforderlich. Erreichen also beide sich widersprechende Bürgerentscheide das notwendige Abstimmungs- quorum, entscheidet im dann ausschlaggebenden Stichentscheid das Mehrheits- votum der Stichfrage. Es gilt dann der Bürgerentscheid, der in der Stichfrage die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Kann bei den Bürgerentscheiden mittels Briefabstimmung abgestimmt werden? ? Ja. Die Erteilung der Abstimmungsscheins und der Briefwahlunterlagen kann beim Wahlamt des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail), persönlich oder per Online-Formular über das Bürger- service-Portal des Marktes Roßtal https://www.buergerserviceportal.de/bayern/rosstal/bsp_ewo_briefwahl ! beantragt werden. ? Kann jemand für einen anderen die Briefabstimmungsunterlagen beantragen und/oder im Rathaus abholen? Wer für einen anderen die Erteilung eines Abstimmungsscheins beantragt, hat durch eine gesonderte schriftliche Vollmacht nachzuweisen, dass er dazu berech- tigt ist. Dabei ist zu beachten, dass die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier ! Stimmberechtigte vertreten darf und das 16. Lebensjahr vollendet haben muss. Der Bevollmächtigte hat der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen zu versichern, dass er nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sich der Bevollmächtigte auszuweisen. 570 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen Bis zu welchem Tag können Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden? ? Es kann bis zum 06.09.2019, 15.00 Uhr die Erteilung eines Abstimmungsscheins und der Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. In Fällen von nachgewie- sener plötzlicher Erkrankung kann die Erteilung eines Abstimmungsscheins und ! der Briefwahlunterlagen bis zum 08.09.2019, 15.00 Uhr beantragt werden. Können die Abstimmungsbriefe mit der Post zurück an den Markt gesendet werden? ? Die Abstimmungsbriefe können mit der Post zurückgesendet werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Abstimmungsbriefe ausreichend zu frankieren sind (nicht ausreichend frankierte Abstimmungsbriefe werden vom Markt nicht an- ! genommen). Die Stimmberechtigten sind selbst dafür verantwortlich, dass die Abstimmungsbriefe dem Markt rechtzeitig (bis zum 08.09.2019, 18.00 Uhr) zugehen. Wann und wie wird das endgültige Abstimmungsergebnis bekannt gemacht? ? Der Abstimmungsleiter verkündet nach Feststellung der Abstimmungsergebnisse durch die Abstimmungsvorstände am Abend des Abstimmungstages das vorläu- fige Abstimmungsergebnis. Das endgültige Abstimmungsergebnis verkündet der Abstimmungsleiter, nachdem der Abstimmungsausschuss das amtliche Abstim- ! mungsergebnis in seiner Sitzung am 09.09.2019 verbindlich festgestellt hat. Das endgültige Abstimmungsergebnis wird danach ortsüblich im Amtsblatt, im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses und im Internet unter https://www.rosstal.de/index.php?id bekannt gemacht. Der Abstimmungsleiter des Marktes Roßtal Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Bürgerentscheide vom 08.09.2019 Am 09.09.2019 um 18:00 Uhr tritt der Abstimmungsausschuss im Rathaus, Büro des Bürgermeisters (1.OG) Marktplatz 1, 90574 Roßtal zur Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids zu einer Sitzung zusammen. Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt. Roßtal, 18.07.2019 ____________________________ Völkl Abstimmungsleiter Nr. 11 / 2019 Amtsblatt des Marktes Roßtal 571
Amtliche Veröffentlichungen Teilnehmergemeinschaft Wendsdorf-Schwaighausen Der Vorsitzende des Vorstandes Verfahren Wendsdorf-Schwaighausen - Flurneuordnung und Dorferneuerung Gemeinde Großhabersdorf, Landkreis Fürth Bekanntmachung Es ist beabsichtigt, von den im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG rechtlich behandelten Maßnahmen die folgenden Teilmaßnahmen durchzuführen: MKZ Bezeichnung Länge/ Lage voraussichtlli- (Maß- Fläche cher nahmen- Baubeginn kennzahl 154 024 Beseitigung alter Wege 70 m südöstlich Herbst 2019 Wendsdorfer Mühle 212 024 Graben 160 m östlich Herbst 2019 - naturnahe Gestaltung, L~160 m be- Schwaighausen ginnend bei Weg MKZ 123013/355 bei Photovoltaik nach Norden bis zum Weg MKZ 116033/370 (unregelmäßige Profilierung und Flachufern) - eigenständige Böschungen anlegen 301 035 Beseitigung von Geländehindernissen 80 m südwestlich Herbst 2019 Schwaighausen 516 031/1 - Pflanzung einer Baumzeile (8-10 Bäu- 350 m nördlich Herbst 2019 me/Sträucher) zwischen dem neuge- Stöckaweiher bauten Weg und dem Graben - eigenständige Böschungen anlegen 516 031/2 3-5 Bäume bei den geplanten Feuchtbi- 80 m südöstlich Herbst 2019 otopen Stöckaweiher 517 020/1 1 Baum bei Kreuzung Lindachstra- 140 m² südlich Herbst 2019 ße/Ortsumgehung (bei Rückhaltung) Schwaighausen 517 020/2 2 Bäume bei Kreuzung Ortsum- 280 m² östlich Herbst 2019 gehung/Kühtriebweg (bei Rückhaltung) Schwaighausen 517 020/3 2 Bäume bei Sitzgruppe 300 m² nördlich Herbst 2019 Stöckaweiher 517 020/4 2 Bäume bei Einmündung des Wirt- 280 m² nördlich Herbst 2019 schaftsweges in die Gemeindeverbin- Wendsdorf dungsstraße Wendsdorf-Fernabrünst 523 011/1 Bank bei Kreuzung Lindachstra- ---- südlich Herbst 2019 ße/Ortsumgehung (bei Rückhaltung) Schwaighausen 523 011/2 Bank bei Kreuzung Ortsumge- ---- östlich Herbst 2019 hung/Kühtriebweg (bei Rückhaltung) Schwaighausen 523 011/3 Sitzgruppe (2 Bänke, 1 Tisch) bei ---- nördlich Herbst 2019 Stöckaweiher Stöckaweiher 523 011/4 Bank an der Gemeindegrenze zu Gott- ---- südlich Wends- Herbst 2019 mannsdorf, dorfer Mühle 523 011/5 Bank am Jakobsweg, nähe Scheune ---- nördlich Herbst 2019 Wendsdorf 523 011/6 Bank bei Quelle östlich Wendsdorf ---- nordöstlich Herbst 2019 Weg MKZ 116 114/605 Wendsdorf 523 011/7 Wassertrog für Quelle östlich Wendsdorf ---- nordöstlich Herbst 2019 bei „Stodweg“ Wendsdorf VKZLE-104190 Seite 1 von 2 572 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen Die Bekanntmachung sowie die Lagepläne mit den vorgesehenen Bau- und etwaigen Pflanzmaßnahmen liegen vom Montag, 09.09.2019 mit Montag, 23.09.2019 in der Verwal- tung der Gemeinde Großhabersdorf, Nürnberger Straße 12, 90613 Großhabersdorf zur Einsicht auf. Besitz und Nutzung an den für die Maßnahmen benötigten Flächen gehen mit Beginn des Ausbaus auf die Teilnehmergemeinschaft über. Das gilt insbesondere auch für den Hu- mus, der unabhängig davon, wo er zwischengelagert wird, ohne Zustimmung der Teilneh- mergemeinschaft nicht entnommen werden darf. Die betroffenen Grundeigentümer werden aufgefordert, die Bewirtschaftung der für den Ausbau und die Pflanzmaßnahmen benötigten Flächen rechtzeitig einzustellen. Einwendungen gegen die Flächeninanspruchnahme durch die vorgesehenen Baumaß- nahmen können bis zum 24.09.2019 schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Wends- dorf-Schwaighausen, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach, eingereicht werden. Geht innerhalb dieser Frist keine Einwendung ein, wird angenommen, dass mit dem Baubeginn Einverständnis besteht und die Baufreigabe für die benötigten Flächen einschließlich der erforderlichen Arbeitsstreifen erteilt ist (§ 134 Abs.1 FlurbG). Ansbach, 31.07.2019 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Georg Schlichting 3. Runder Tisch Wirtschaft 16.09.2019 · 19-21 Uhr · Kapellenhof Der Markt Roßtal und der Gewerbeverband Roßtal laden alle Gewerbetreibenden, Unternehmerinnen und Unternehmer, Markträtinnen und Markträte sowie Politikerinnen und Politiker unserer Gemeinde sehr herzlich zum 3. Runden Tisch Wirtschaft ein! Was könnte die Gemeinde tun, um den Wirtschaftsstandort Roßtal noch attraktiver zu gestalten? Wo können wir Unterstützung gebrauchen? Welche Veränderungen, die die Gewerbetreibenden vor Ort betreffen, finden in nächster Zeit statt? Welche Ideen können wir gemeinsam, in Kooperation von Wirtschaft und Gemeinde, umsetzen? Nach dem großen Erfolg der ersten beiden Runden Tische Wirtschaft, wollen wir solche und viele andere Fragen am 16.09.2019 von 19 - 21 Uhr im Kapellenhof beim 3. Runden Tisch Wirtschaft besprechen und gemeinsam überlegen, wie Roßtal für uns alle noch ein bisschen besser wird! Wir freuen uns sehr auf Sie! Johann Völkl Dr. Christian Lutzky Eine Anmeldung ist nic ht erforderlich. 1. Bürgermeister Vorsitzender des Gewerbeverbandes Seite 2 von 2 Nr. 11 / 2019 Amtsblatt des Marktes Roßtal 573
Amtliche Veröffentlichungen Schülerbeförderung zur Grund- und Mittelschule Roßtal Die Beförderung der Schüler/innen zu Schulbeginn zu den beiden Schulen am Morgen erfolgt nach dem vorläufigen Fahrplan auf Seite 575. Nach Unterrichtsschluss in der ersten Schulwoche (siehe Seite 576) werden Busse in ausreichender Anzahl eingesetzt. Die weiteren Fahrpläne für den Schulbusverkehr im kommenden Schuljahr werden nach der Festlegung der Stundenpläne in den Schulen, im Amtsblatt und auf der Internetseite des Mark- tes Roßtal veröffentlicht. Beförderung nicht freifahrtberechtigter Schüler/innen der Grund- und Mittelschule Roßtal Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Schülerbeförderungsverordnung) besteht eine (unentgeltliche) Beförderungspflicht des Marktes Roßtal nur, soweit der Weg zur Schule für Grundschü- ler länger als zwei Kilometer und für Mittelschüler länger als drei Kilometer ist und den Schülern die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemei- ner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist. Von dieser Regelung betroffen, d.h. nicht freifahrtberechtigt, sind die Grund- und Mittelschüler im Kernort Roßtal sowie aus folgenden Straßen im Ortsteil Weitersdorf: Baumgartenstraße, Buchenstraße, Fichtenstraße, Föhrenweg, Forststraße, Waldstraße, Eibenstraße bis einschließlich Haus-Nr. 5 und Weitersdorfer Hauptstraße bis einschließlich auf der Höhe der Haus- Nr. 26. Für die Schüler der Mittelschule kommen noch folgende Straßen hinzu: Eibenstraße (ab Haus-Nr. 6), Eichelgraben, Ginsterweg, Haselweg, Lärchenweg, Thalheimer Straße und Westring. Alle Schüler der Grund- bzw. Mittelschule, die in den vorstehend angegebenen Straßen wohnen, kön- nen jedoch auch im kommenden Schuljahr gegen ein Unkostenbeitrag von 4,60 € pro angefangener Schulwoche (ohne Ferien, Schullandheimaufenthalte, Skilager etc.) im Schulbus - soweit die Platzka- pazität ausreicht - befördert werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Anmeldungen hierfür nehmen die Grund- und Mittelschule entgegen. Die Berechtigungsausweise erhalten die Schüler in den jeweiligen Sekretariaten. Folgende (Pauschal-)Fahrpreise gelten ab 10.09.2019: Zeitraum Entgelt Schulwochen 10.09. – 25.10.2019 (32,20 €) 10.09. – 20.12.2019 64,40 € 04.11. – 20.12.2019 (32,20 €) 07.01. – 21.02.2020 (32,20 €) 07.01. – 03.04.2020 55,20 € 02.03. – 03.04.2020 (23,00 €) 20.04. – 29.05.2020 (27,60 €) 20.04. – 24.07.2020 55,20 € 15.06. – 24.07.2020 (27,60 €) Für weitere Auskünfte zum Schulbusverkehr steht Ihnen Frau Linsenmeyer unter der Telefonnummer 9010 38 gerne zur Verfügung. 574 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen Vorläufiger Fahrplan für den Schulbusverkehr am Morgen - Wohnorte/Grundschule/Mittelschule gültig ab 10.09.2019 Strecken Haltestellen 1.1 1.2 2 3.1 3.2 Buchschwabach Stuttgarter Straße 07.15 Uhr Wasserturmsiedlung 07.20 Uhr Raitersaich Bahnhof 07.25 Uhr Clarsbach 07.27 Uhr Grundschule 07.30 Uhr Mittelschule 07.34 Uhr Kernmühle 07.39 Uhr Neuses 07.41 Uhr Buttendorf 07.44 Uhr Grundschule 07.48 Uhr Mittelschule 07.52 Uhr Buchschwabach B 14 / Mühlbachweg / Bloßenbuck 07.35 Uhr Defersdorf 07.39 Uhr Trettendorf 07.44 Uhr Grundschule 07.49 Uhr Mittelschule 07.53 Uhr Kleinweismannsdorf Heilsbronner Str. 07.15 Uhr Großweismannsdorf Schwabacher Str. 07.17 Uhr Schulweg 07.19 Uhr Weitersdorf Südring 07.25 Uhr Oedenreuth 07.30 Uhr Grundschule 07.35 Uhr Mittelschule 07.39 Uhr Weitersdorf Bahnhof 07.46 Uhr Grundschule 07.51 Uhr Mittelschule 07.53 Uhr Nr. 11 / 2019 Amtsblatt des Marktes Roßtal 575
Schulbeginn an der Grundschule und Mittelschule Roßtal Dienstag, den 10. September 2019 Grundschule: Die Schulanfänger besuchen den Schulanfangsgottesdienst am Dienstag, den 10.09.2019 um 08:30 Uhr in der evang. Kirche mit ihren Eltern. Anschließend gehen die Schulneulinge mit den Zweitklässlern und den Klassenlehrerinnen in die Klassenzimmer. Die Eltern holen die Erstklässler um ca. 11:10 Uhr an den Klassenzimmern ab. Die Wartezeit können Eltern im Elterncafé des Elternbeirates und des Heimatvereines überbrücken. Die Kinder der 2. Klassen gehen am Dienstag, 10.09.2019 um 08:00 Uhr gleich in ihre Klassenzimmer. Den Schulanfangsgottesdienst besuchen sie mit den Lehrkräften ab 08:30 Uhr in der evangelischen Kirche. Die Kinder der 3. und 4. Klassen kommen am Dienstag, 10.09.2019 um 08:00 Uhr in die Grundschule. Alle Klassen stellen sich im Pausenhof 1 an den gekennzeichneten Aufstellplätzen auf. Sie werden dort von den Klassenlehrerinnen abgeholt. Der Schulanfangsgottesdienst für die 3. – 4. Klassen findet am Mittwoch, den 11.09.2019 um 08:30 Uhr in der evangelischen Kirche statt. Unterricht in der 1. Schulwoche: 1.-4. Klasse Di, Mi, Do 8:00 Uhr – 11:20 Uhr 1.-4 Klasse Freitag Probelauf stundenplanmäßiger Unterricht, Informationen folgen Der 1. Elternabend im Schuljahr 2019/2020 findet für die Eltern der 1. Klässer u. 2. Klässer am Montag, 16.09.2019 um 19:00 Uhr für die Eltern der 3. Klässer u. 4. Klässer am Dienstag, 17.09.2019 um 19.00 Uhr im jeweiligen Klassenzimmer statt. An diesen Abenden finden die Wahl der Klassenelternsprecher statt. Mittelschule: 1. Schultag, Dienstag, 10.09.2019: Alle Mittelschüler treffen sich im Pausenbereich vor dem Schulhaus. Um 8:00 Uhr versammeln sich Lehrer und Schüler zur Begrüßung und Klasseneinteilung in der Aula. Dort werdet ihr auch eure neuen Lehrkräfte kennen lernen. Die Schulanfangsandacht findet um 10:00 Uhr ökumenisch für alle Klassen in der Aula statt. Der Unterricht endet am 1. Schultag um 11:20 Uhr. Unterricht an den folgenden Tagen der ersten Schulwoche: Mittwoch, 11.09.2019 08:00 Uhr – 12:20 Uhr Donnerstag, 12.09.2019 08:00 Uhr – 12:20 Uhr Freitag, 14.09.2019 08:00 Uhr – 11:20 Uhr gez. Julia Wiegartz, Rektorin gez. Heidi Schwarm, Rektorin 576 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen Redaktionsschluss des kommenden IMPRESSUM Amtsblattes Herausgeber und verantwortlich für den Nächste Ausgabe des Amtsblattes: amtlichen und redaktionellen Inhalt: Nr. 12/2019 Markt Roßtal Erster Bürgermeister Johann Völkl Erscheinungstermin: Marktplatz 1 Mittwoch, 25.09.2019 90574 Roßtal Anzeigenschluss: Redaktion: Montag, 09.09.2019 - 12.00 Uhr Barbara von Grotthuss Tel.: 09127 / 901048 Senden Sie bitte Ihre Inserate und Anfragen Abo- / Anzeigenverwaltung & Satz: ausschließlich an folgende Mail-Adresse: Fa. Andreas Wagner PRINT-WERKSTATT redaktion@amtsblatt-rosstal.de Frau Susanne Wagner Tel.: 09127 / 9031878 redaktion@amtsblatt-rosstal.de Reklamationen Amtsblatt Anzeigenpreisliste: Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten, oder andere Be- ab 01.07.2017 sonderheiten bei der Zustellung zu beachten sein, die die Austräger der Firma DWF nicht kennen kön- Hinweis zum Datenschutz nen, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma DWF, Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informati- Tel.: 0911 / 969810 oder Mail: info@dwfranken.de. onen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent- Notariats-Sprechstunde nehmen: https://www.rosstal.de/informatio- nen-zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo Die nächste Notariatssprechstunde im Alten Rat- haus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, findet statt am Auflage: 5.000 Exemplare, kostenlose Verteilung an die Dienstag, 1. Oktober 2019 Haushalte des Marktes Roßtal und seiner Ortsteile. von 14.00 bis 17.00 Uhr. Erscheinungsdatum des Amtsblattes: Um telefonische Voranmeldung unter Tel.: 09103 / 3-wöchig, jeweils Mittwoch 1027 wird gebeten. Druck: Gutenberg Druck GmbH, Uttenreuth; Druck auf Informatives vom BRK-Blutspendedienst Umweltpapier, für evtl. Druckfehler wird keine Haf- tung übernommen. Nächster Termin für die Blutspende ist am Coverfoto / Motiv: Mittwoch, 25. September 2019 Pfarrhaus von 17.00 - 20.30 Uhr Martin Besold, Roßtal im Feuerwehrhaus, Martin-Luther-Str. 1, Roßtal. Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass, zumindest aber einen Lichtbild- ausweis (Personalsausweis, Reisepass oder Führer- schein) mit. Nr. 11 / 2019 Amtsblatt des Marktes Roßtal 577
Informationen aus dem Rathaus Die Roßtaler Kärwa 2019 – hier war für Nach etwas mehr als einer halben Stunde ist es dann jeden etwas geboten geschafft – der „Kärwabaam“ steht und die Menge applaudiert. Nun kann die Roßtaler Kärwa richtig Zahlreiche Roßtalerinnen und Roßtaler haben sich beginnen. auf dem Marktplatz versammelt und blicken dem Auftakt der diesjährigen „Roschdler Kärwa“ freudig Vom 9. – 12. August lud die Untere Bahnhofstraße als entgegen. Dann ist es so weit. Angekündigt durch Festplatz mit zahlreichen Buden und Fahrgeschäf- feierliche Blasmusikklänge nähert sich der Fest- ten zum Bummeln und Verweilen ein. Aber auch ab- zug der „Marktplatzkärwaboum“ seinem Zielort. seits des Platzes war ein buntes Rahmenprogramm Ein Pferdegespann mit dem etwa 30 Meter langen geboten. „Kärwabaam“ im Schlepptau schreitet langsam hin- terher. Nach dem traditionellen Baumaufstellen am Freitag um 18.00 Uhr veranstaltete die Schützengesellschaft Deutsche Eiche 1708 am Kreisverkehr um 20:15 Uhr das beliebte Böllerschießen. Mit seinem letzten Bieranstich als Erster Bürger- meister des Marktes Roßtal eröffnete Johann Völkl gegen 21.30 Uhr die diesjährige Kärwa auch offiziell. Für Johann Völkl, den Ersten Bürgermeister des Marktes Roßtal und langjährigen „Marktplatzkär- wabou“, sind es besondere Momente. Er freue sich, dass er „die Kärwa jahrelang eröffnen durfte und es sei ihm „auch beim letzten Mal als Bürgermeister eine Ehre, dies vor den heute Anwesenden zu tun“, wie er später beim Bieranstich nochmal betont. Am Wochenende veranstaltete der Kleintierzucht- Nun beginnt eine eingeübte Prozedur. Die „Markt- verein Roßtal e.V. eine Kaninchen-Jungtierschau so- platzkärwaboum“ verteilen sich gleichmäßig am wie eine Geflügelwerbeschau. Baumstamm und folgen den Kommandos des An- weisers. Der Baum wird mit Hilfe von Stangenpaa- Darüber hinaus hatten die Kärwa-Besucherinnen ren („Schwalben“), Stützen („Stempel“) und natür- und –Besucher die Möglichkeit Interessantes über lich viel Muskelkraft nach und nach aufgerichtet. „150 Jahre Männergesangverein“ im Museumshof sowie eine Fotoausstellung „Farbwelten“ in der Spitzweed-Scheune zu erleben. Mit dem von Live-Musik begleiteten Frühschoppen am Montagmorgen in den Gasthäusern und beim TSV Roßtal war bereits wieder der letzte Kärwa-Tag angebrochen. Auch in diesem Jahr war es wieder eine tolle Kärwa mit vielfältigen Attraktionen und zahlreichen Besu- cherinnen und Besuchern. 578 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Informationen aus dem Rathaus Die mehr als 60 „Marktplatzkärwaboum“ trugen „Ich freue mich, dass es in Roßtal ab heute eine frei dank ihrer Organisation und dem Aufstellen des verfügbare Möglichkeit zum Laden von Elektroautos Baumes zum guten Gelingen der Kärwa bei und er- gibt und dass der Ladeverbund+ in Kooperation mit möglichen damit ihre Fortsetzung in einer seit lan- N-ERGIE auch den Gemeinden auf dem Land beim gem bestehenden, allseits beliebten Art und Weise. Schließen von Versorgungslücken hilft. Damit wird das Fahren eines Elektroautos in Roßtal zunehmend Mit dem traditionellen Großfeuerwerk am Montag- attraktiver. Falls die neue Ladestation gut angenom- abend um 22 Uhr wurde die „Roschdler Kärwa“ un- men wird, werden wir weitere mögliche Ladesäulen- ter dem Staunen zahlreicher Zuschauerinnen und Standorte im Gemeindegebiet prüfen“, sagt Johann Zuschauer schließlich gebührend ins nächste Jahr Völkl. verabschiedet. Dann wird sie wiederkehren und der Roßtaler Be- „Die Elektromobilität trägt dazu bei, die CO2-Emis- völkerung sowie ihren Gästen abermals gute Un- sionen zu verringern und spielt in unserer Nach- terhaltung und eine wohltuende Abwechslung zum haltigkeitsstrategie eine wichtige Rolle“, erklärt Dr. Alltag bieten. Alexander Nothaft. „Als regionaler Energieversor- ger treiben wir gemeinsam mit den Kommunen den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordbayern voran. Deshalb unterstützen wir Roßtal sehr gerne beim Aufbau einer Ladestation und dem damit verbunde- nen Engagement für den Klimaschutz.“ Da die Roßtaler Ladestation Teil des Ladeverbunds+, einem Zusammenschluss von ca. 60 Stadt- und Ge- meindewerken in Nordbayern, wird, kann sie über dessen Website gefunden werden und verfügt über das gleiche Zugangssystem wie die anderen Lade- säulen im Verbund. Eine detaillierte Beschreibung des Ladevorgangs befindet sich an der Station vor Ort sowie im Internet unter www.ladeverbundplus. de. Hier kann zudem die aktuelle Verfügbarkeit der Ladepunkte in Echtzeit überprüft werden. Neue Ladesäule für Elektroautos in Roßtal Die Verkehrswende in Roßtal ist wieder einen Schritt vorangekommen. Am Dienstag, den 13. August 2019 hat Erster Bürgermeister Johann Völkl zusammen mit Dr. Alexander Nothaft von der N-ERGIE Aktien- gesellschaft die erste öffentliche E-Ladestation im Gemeindegebiet offiziell eröffnet. Ab sofort können auf dem Edeka-Parkplatz in der Unteren Bahnhof- straße zeitgleich zwei Elektroautos mit Ökostrom der N-ERGIE versorgt werden. Hierfür stehen zwei Typ2-Steckdosen mit je 22 kW Leistung zur Verfü- gung. Nr. 11 / 2019 Amtsblatt des Marktes Roßtal 579
Informationen aus dem Rathaus Stadtradeln 2019 Der Landkreis Fürth landete insgesamt auf einem hervorragenden 89. Rang. Auch in diesem Jahr beteiligte sich der Markt Roßtal wieder an der Aktion „Stadtradeln“, bei der die Bür- Die ersten Plätze des Stadtradelns belegen in die- gerinnen und Bürger zum Fahrrad fahren für ihre sem Jahr die Metropole Ruhr mit 2,3 Mio. km vor Kommune aufgerufen werden. der Stadt Berlin und der Region Hannover. www.stadtradeln.de Wir freuen uns über jede Roßtalerin und jeden Roß- taler, die bzw. der uns im kommenden Jahr zu einem noch stärkeren Ergebnis verhilft, und bedanken uns herzlich bei allen diesjährigen Unterstützerinnen und Unterstützern! Glückwunsch zu diesem tollen Ergebnis! Hartmut Igel Fahrradbeauftragter im Markt Roßtal Bericht von der Bürgerversammlung am 30.07.2019 in der Aula der Mittelschule Erster Bürgermeister Völkl konnte ca. 175 Bürgerin- nen und Bürger und Marktgemeinderätinnen und -räte in der Aula der Mittelschule begrüßen. Diese Bürgerversammlung diente dazu, den anwe- senden Bürgerinnen und Bürgern die Auffassungen Am Ende des Aktionszeitraums vom 30. Juni bis 20. des Marktes Roßtal, der Bürgerinitiativen „Pro Le- Juli haben die Roßtalerinnen und Roßtaler beachtli- bensqualität in Rosstal“ und Aktion "Zukunft Roßtal" che 9645 km Fahrradstrecke zurückgelegt und Ihrer zu den am 08.09.2019 stattfindenden Bürgerent- Gemeinde hiermit zu einem sehr guten 739. Platz scheiden darzulegen. unter 1111 teilnehmenden Kommunen verholfen. Für die Bürgerinitiative „Pro Lebensqualität in Ros- Insgesamt 31 Aktive verteilten sich auf die drei Teams stal“ sprach Herr Wolfgang Haug, Roßtal, als Stell- vertreter für den Vorsitzenden des BUND Knut • Roßtal bewegt sich (6592 km) Schalldach, für die Bürgerinitiative "Aktion Zukunft • Offenes Team – Roßtal (2414 km) und Roßtal" Herr Matthias Tafelmeyer, Buchschwabach. • Ev.-Kirchengemeinde Roßtal (639 km) Die Stellungnahme des Marktes sowie die Chrono- Besonders erwähnenswerte Einzelleistungen wur- logie der Beschussfassung trug Erster Bürgermeis- den u.a. erbracht mit 623 km in 24 Stunden sowie ter Völkl vor. mit 495 km durch ein Ehepaar. Im Anschluss stellte er den Stimmzettel vor, beant- Der Marktrat war mit sechs fahrenden Mitgliedern wortete Fragen zur Abstimmung und gab den unge- ebenfalls wieder bei der Aktion vertreten. fähren Zeitrahmen für die Zusendung der Wahlbe- nachrichtigungskarten bekannt. Sie erreichten zusammen eine Strecke von 1700 km. Durch eine private Spende von Marktgemeinderats- Es wurden danach noch Fragen der Bürgerinnen mitgliedern in Höhe von 20 Cent je gefahrenemn und Bürger zum Ablauf und der Auswertung der Kilometer ging ein Betrag von 340 € an die Bürger- Wahl beantwortet. Er wies auf die ausführlichen In- stiftung. formationen Amtsblatt 10/2019 vom 07.08.2019 hin. 580 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 11 / 2019
Informationen aus dem Rathaus Veranstaltungshighlights in der Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg An dieser Stelle möchte der Markt Roßtal – in Zu- sammenarbeit mit der Kommunalen Allianz Biberttal- Dillenberg – seine Bürgerinnen und Bürger in diesem und künftigen Amtsblättern über anstehende Veran- staltungshighlights aus dem Allianzgebiet informieren. Im September und Oktober finden folgende Veranstaltungshighlights statt: 06.09.2019 12.10.19 Der Klappstuhl rockt - Billie Jean Band Hohenzollerntag mit dem Motto: "Tierisch was los!" 19.00 - 22.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr BRK Innenhof, Hauptstr. 69 a, Stein Oberer Markt, 90574 Roßtal 06.09.2019-09.09.2019 18.10.19 Kirchweih in Großhabersdorf Benefizkonzert mit Wolfgang Buck zugunsten Großhabersdorf der "Hilfe für Tschernobylkinder" 19.30 Uhr 14.09.19 Paul-Gerhardt-Kirche, 90547 Stein Weinfest im Zwingel-Stodl mit Martin "Bewie" 19.10.19 Bauer 20.00 Uhr Der "Windsbacher Knabenchor" - Ammerndorf ein Konzert der J.G. Pisendel-Gesellschaft 19.30 Uhr Trempelmarkt Ev. Markgrafenkirche, 90556 Cadolzburg 08.00 - 15.00 Uhr Rathausplatz, Oberasbach 20.10.19 Herbstmarkt 28.09.2019-29.09.2019 mitten im Herzen von Ammerndorf rund um den Cadolzburger Herbstmarkt Marktplatz und in den Nebengassen. 10.00 Uhr 10.00 - 18.00 Uhr Marktplatz Cadolzburg Marktplatz Ammerndorf 29.09.19 26.10.19 Apfelfest 4. Bockbiernacht in der Ammerndorfer Brauerei 11.00 Uhr ab 18.30 Uhr Pfarrgarten der evangelischen Kirche Brauereigelände Ammerndorf Schulstraße 17, 90574 Roßtal Megaparty mit den Singing SoniXX 05.10.19 DJK Halle St.-Johannes-Straße 4, Oberasbach 850-Jahrfeier - Boochgassfest Großhabersdorf Nr. 11 / 2019 Amtsblatt des Marktes Roßtal 581
Sie können auch lesen