AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal

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AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
AMTSBLATT
                Markt                        Roßtal
Nr. 11 - 2019

                                                                                     .19
                                                                       04.09. - 24.09
                          Amtliche Veröffentlichungen

    Sonntag, 08.09.2019   Dienstag, 10.09.2019         Donnerstag, 12.09.2019
    Bürgerentscheide      Öffentliche Sitzung des      Öffentliche Sitzung des
                          Bau- und Umweltausschusses   Unterausschusses
                                                       Lokale AGENDA 21
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Öffentliche Sitzung                                       11. 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2018
 des Bau- und Umweltausschusses                                und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64
                                                               "Energiegewinnung Photovoltaik Clarsbach"
 am Dienstag, den 10.09.2019, 18.30 Uhr                        hier:
 im Sitzungssaal des Rathauses Roßtal                          1. Abwägung der während der frühzeitigen Öf-
                                                               fentlichkeits- und Behördenbeteiligung einge-
 Tagesordnung:                                                 gangenen Anträge und Stellungnahmen
 1. Genehmigung der Niederschriften über die                   2. Billigung der Öffentlichkeits- und Behörden-
    öffentlichen Sitzungen vom 03.06.2019 und                  beteiligung
    16.07.2019
                                                           12. Anfragen, Anträge
 2. Allgemeine Informationen des Ersten Bürger-
    meisters, ggf. Beratung und Beschlussfassung           Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung
 3. Wasserversorgung Roßtal, OT Clarsbach, Holz-           sowie die einzelnen Bauanfragen und Bauanträge
    buck - Umverlegung der Hauptwasserleitung              werden auf der Internetseite www.rosstal.de und
    hier: Vorstellung Vorentwurf                           im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses be-
 4. 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2018              kannt gemacht.
    und 1. Änderung und Ergänzung des Bebau-
    ungsplans Nr. 20 „Kapellsiedlung“
    hier:                                                  Öffentliche Sitzung des
    1. erneute Abwägung der während der Öffent-            Unterausschusses Lokale AGENDA 21
    lichkeits- und Behördenbeteiligung eingegan-
    genen Anträge und Stellungnahmen                       Wir laden dazu alle Interessierten herzlich ein -
    2. Empfehlung an den Marktgemeinderat, den             am Donnerstag, den 12.09.2019, 18.30 Uhr
    Feststellungsbeschluss zu fassen                       im Sitzungssaal des Rathauses Roßtal
    3. Satzungsbeschluss
                                                           Themen werden sein:
 5. Altorterneuerung                                       1. Begrüßung
    hier: Daseinsvorsorgekonzept                           2. Genehmigung der Niederschrift über die Sit-
 6. Dorfgemeinschaftshaus Stöckach                            zung am 11.07.2019
    hier: weitere Planungsschritte                         3. Bericht vom Auftakt-Treffen des Kommunalzir-
 7.  Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 11              kels „Kommunen for future - Wandel vor Ort
     "Stöckach - Nördlich Fasanenweg"                         gemeinsam gestalten“
     hier:                                                 4. Agenda 2030 – Erstellen einer Bedarfsanalyse
     1. Vorstellung der Entwurfsplanung                       für Roßtal
     2. Billigung der Öffentlichkeits- und Behörden-       5. Vorbereitung der Aktion „Müllfreies Roßtal“ am
     beteiligung                                              28.9.2019 in Zusammenarbeit mit dem Kinder-
 8. Bauanfragen                                               marktgemeinderat
                                                           6. Planung des Workshops in Zusammenarbeit mit
 9. Bauanträge
                                                              der Zero Waste Gruppe Nürnberg und der VHS
 10. Planungen anderer Planungsträger                         am 21.10.2019. Themen des Workshops werden
     1. Planungen anderer Planungsträger                      sein: Herstellung von Deos u.a. und Geschenke,
     hier: Aufstellung des Bebauungsplans "Rangau-            Feiertage und Weihnachten ohne Verpackungs-
     straße" sowie Änderung des Flächennutzungs-              müll
     plans der Stadt Zirndorf                              7. Vorbereitung des Martinimarktes
     2. Planungen anderer Planungsträger                   8. Diskussion zum Thema Energie mit Burkard
     hier: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B8              Endres
     "Östlich Herbststraße/nördlich Heuweg" der            9. Sonstiges
     Stadt Heilsbronn
                                                           Auf jeden Fall ist auch Zeit für Ihr Thema! Ihre Mit-
                                                           arbeit ist unverbindlich und kann auch nur für eine
                                                           gewisse Zeit möglich sein!

562                                      Amtsblatt des Marktes Roßtal                                Nr. 11 / 2019
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

  Öffentliche Sitzung                                         Vor Beginn der Sitzung wird um 18.30 Uhr die Aus-
  des Haupt- und Finanzausschusses                            stellung 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung
                                                              eröffnet.
  Am Montag, den 23.09.2019, ist um 18.30 Uhr eine
  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geplant.           Vor Eintritt in die Tagesordnung haben Bürgerinnen
                                                              und Bürger des Marktes Roßtal Gelegenheit, Fragen
  Sofern diese Sitzung stattfindet, wird die Tagesord-        und Anregungen von allgemeinem Interesse an den
  nung im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses           Marktgemeinderat zu richten.
  und auf der Internetseite www.rosstal.de öffent-
  lich bekannt gemacht.                                       Dafür steht eine Viertelstunde Zeit zur Verfügung.
                                                              Die Redezeit beträgt höchstens drei Minuten.

  Öffentliche Sitzung                                         Änderungen und/oder Ergänzungen der Tagesord-
  des Marktgemeinderates                                      nung werden auf der Internetseite des Marktes
                                                              www.rosstal.de und im Schaukasten an der Ost-
  am Dienstag, den 24.09.2019, 19.00 Uhr                      seite des Rathauses bekannt gemacht.
  im Sitzungssaal des Rathauses Roßtal

  Tagesordnung:                                               Landesweiter Probealarm der
                                                              Sirenenanlagen
  1.    Genehmigung der Niederschrift über die Sit-
        zung vom 23.07.2019                                   Mit einem Heulton von einer Minute Dauer wird
  2.    Allgemeine Informationen des Ersten Bürger-
        meisters, ggf. Beratung und Beschlussfassung                       am Donnerstag, 12.09.2019
  3.    Beitritt des Marktes Roßtal als Gesellschafter                           ab 11.00 Uhr
        der neu zugründenden Wohnungsbaugesell-
        schaft Fürth Land GmbH                                wieder in weiten Teilen Bayerns die Auslösung des
        hier: Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftsver-      Sirenenwarnsystems geprobt.
        einbarung
  4.    Abwasseranlage Roßtal, Ortsteil Stöckach -            Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwie-
        Überleitung des Abwassers nach Roßtal                 genden Gefahren für die öffentliche Sicherheit ver-
        hier: Unabweisbare Ausgaben im Vorgriff auf           anlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und
        den Haushalt 2020                                     auf Durchsagen zu achten.
  5.    Feststellung der Jahresrechnung 2018 gemäß
        Art. 102 Abs. 3 GO                                    Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit
        hier: Überweisung an den Rechnungsprüfungs-           des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die
        ausschuss                                             Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals
  6.    1. Änderung des Flächennutzungsplans 2018             hinzuweisen.
        sowie 1. Änderung und Ergänzung des Bebau-
        ungsplans Nr. 20 "Kapellsiedlung"                     Gleichzeitig zum landesweiten Probealarm der Sire-
                                                              nen wird auch das Handy-Warnsystem KATWARN
        hier: Feststellungsbeschluss
                                                              ausgelöst.
  7.    Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 "Tuspo"
        hier: Aufstellungsbeschluss                           Alle bereits angemeldeten Personen erhalten gegen
  8.    Antrag der SPD-Marktgemeinderatsfraktion              11.00 Uhr auf ihrem Smartphone oder Handy eine
        zur Pflege und zum Erhalt von Grünflächen und         Probewarnung. Die Anmeldung und Nutzung des
        Bäumen                                                Systems ist kostenlos und freiwillig.
  9.    Antrag des Marktgemeinderates und Referen-
        ten für Umwelt-, Naturschutz und Landschafts-         Weitere Informationen zum Probealarm sind unter
        pflege Michael Brak zum Klimawandel in Roßtal         http://www.innenministerium.bayern.de/sus/
  10.   Anfragen, Anträge                                     katastrophenschutz/warnungundinformation/
                                                              sirenenundlautsprecher/index.php abrufbar.

Nr. 11 / 2019                               Amtsblatt des Marktes Roßtal                                       563
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS,                        Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth
 der SMS und der Bücherei Roßtal
                                                               Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und
 Rathaus des Marktes Roßtal                                    Landkreis) in Zusammenarbeit mit dem Markt Roß-
 Marktplatz 1 - Tel.: 09127 / 9010-0                           tal, dem Evang.-Luth. und Kath. Pfarramt bietet
 Montag bis Freitag         08.00 - 12.00 Uhr                  Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an.
 Dienstag		                 15.00 - 16.00 Uhr
 Donnerstag		               15.00 - 19.00 Uhr                  Um telefonische Anmeldung unter Tel.: 0911 /
                                                               9756670 wird gebeten.
 Bücherei des Marktes Roßtal
 Schulstr. 36 - Tel.: 09127 / 9047157
 Montag 			                   14.00 - 18.00 Uhr
 Dienstag		                   14.00 - 16.30 Uhr                Annahme von Gartenabfällen
 Mittwoch		                   14.00 - 16.30 Uhr
 Donnerstag 		                14.00 - 19.00 Uhr                Auch in diesem Herbst wird der Markt Roßtal wie-
 Freitag		                    10.00 - 12.00 Uhr                der auf dem Gelände des gemeindlichen Bauhofes
                                                               (Anwesen Ostringstraße 5) einen Sammelcontainer
 Volkshochschule des Marktes Roßtal                            für Gartenabfälle aufstellen. Gartenabfälle können
 Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901070                         dort
 Mo., Mi., Fr.		           10.00 - 12.00 Uhr                          von Samstag, 28. September 2019
 Dienstag		 geschlossen                                                 bis Samstag, 12. Oktober 2019
 Donnerstag		              16.00 - 19.00 Uhr
                                                               zu folgenden Zeiten entsorgt werden:
 Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth
 Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901036                                         Montag bis Freitag
 Mo., Di., Mi., 		        09.00 - 12.00 Uhr                                 von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
 Do.			                   09.00 - 12.00 Uhr                                          Samstag
 			                      16.00 - 18.00 Uhr                                 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 Freitag			geschlossen
                                                               Außerhalb dieser Zeiten darf nicht angeliefert wer-
 Das Büro der Sing- und Musikschule bleibt während
                                                               den. Wer seine Abfälle außerhalb dieser Zeiten den-
 der bayerischen Schulferien geschlossen.
                                                               noch ablagert, wird zur Anzeige gebracht.
                                                               Entsorgt werden dürfen Laub, Rasenschnitt, Schnitt
                                                               von Hecken und Bäumen, bis zu einer Menge von
 Bereitschaftsdienst für Wasserschäden                         100 kg, jedoch keine Baumstämme, keinesfalls aber
                                                               Restmüll o.ä. Nicht kompostierbares Material wird
 Bei Wasserschäden sind die eingerichteten Be-                 nicht angenommen.
 reitschaftsdienste für den Markt Roßtal unter der             Während des übrigen Jahres können Gartenabfälle
 Tel.: 0 91 27 / 57 14 5 bzw. für den Bereich des Wasser-      (bis 100 kg) im Wertstoffhof Zirndorf-Leichendorf
 zweckverbandes unter Tel.: 09127 / 95250 zu erreichen.        (Tel.: 0911 / 695068) kostenfrei abgegeben werden.

 Unser Bürgerbüro - für alle Fragen offen -                    Problemmüllsammlungen
                                                               aus Haushalten
 Rathaus - Zi. 0.09 - Erdgeschoss
 Tel.: 09127 / 9010-0                                          Der nächste Einsatz des Umweltmobils in Roßtal
                                                               findet statt am
                                                                           Dienstag, 08. Oktober 2019
 Öffnungszeiten:
                                                                           von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
 Montag bis Freitag         8.00 - 12.00 Uhr
 Dienstag                   15.00 - 16.00 Uhr
                                                               am Parkplatz der Mittelschule Roßtal.
 Donnerstag		               15.00 - 19.00 Uhr

564                                          Amtsblatt des Marktes Roßtal                                 Nr. 11 / 2019
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

  Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60                      Während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-
  „Jahnturnhalle“                                            gung, die im Amtsblatt bekanntgegeben wird, kön-
                                                             nen Anregungen und Stellungnahmen während der
  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „An der               Auslegungsfrist erneut vorgebracht werden.
  Jahnstraße“
  2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Hasen-              Markt Roßtal
  sprung“                                                    - Bauamt –
  hier: Abwägung der während der frühzeitigen
  Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ein-
  gegangenen Anträge und Stellungnahmen                      Bekanntmachung
  Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 60, der. 1.          Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
  Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 sowie der 2.             und des Bay. Wassergesetzes (BayWG);
  Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 des Ingenieur-          Abwasseranlage Roßtal, Ortsteil Stöckach; Neu-
  büros Christofori und Partner, Roßtal, konnte vom          bau Regenüberlaufbecken als Stauraumkanal
  17.09.2018 – 12.10.2018 im Rahmen der frühzeitigen         mit obenliegender Entlastung und Regenrück-
  Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich eingesehen           haltebecken, Antrag auf gehobene Erlaubnis für
  werden.                                                    die Einleitung von Abwasser in den Stöckacher
                                                             Bach
  Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
  Behördenbeteiligung wurden Anträge und Stellung-           1.   Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom
  nahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht.                 22.07.2019, Az. 412-3391/17-632.1-DB für die-
                                                                  ses Vorhaben liegt ab 05.09.2019 2 Wochen
  Unter anderem wurden Anträge und Stellungnah-                   lang bis einschließlich 20.09.2019 im Rathaus
  men mit Unterschriftslisten von mehr als 50 Perso-              des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roß-
  nen eingereicht.                                                tal (Zi.: 2.05) während der üblichen Dienst-
                                                                  stunden zur Einsichtnahme aus (Art. 69 Satz
  Die eingereichten Anträge und Stellungnahmen                    2 BayWG, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG).
  wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltaus-
  schusses am 09.04.2019 abgewogen.                          2.   Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom
                                                                  22.07.2019, Az. 412-3391/17-632.1-DB wurde
  Die Mitteilung der Abwägungsergebnisse der Unter-               dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über
  schriftslisten kann gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB               deren Einwendungen entschieden worden ist
  durch eine Einsichtnahme im Rathaus ersetzt wer-                und den Vereinigungen, über deren Stellung-
  den.                                                            nahme entschieden worden ist, zugestellt.

  Die Ergebnisse der Abwägung sind seit                      3.   Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der
                                                                  Bescheid den Betroffenen und denjeni-
      08.08.2019 bis einschließlich 09.10.2019                    gen gegenüber, die Einwendungen erho-
                                                                  ben haben, als zugestellt (Art. 69 Satz 2
  für die Beteiligten während der Parteiverkehrszei-              BayWG, Art. 74 Abs. 5 Satz 3 BayVwVfG).
  ten
                                                             4. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zu-
     Montag bis Freitag     8.00 – 12.00 Uhr                    sammen innerhalb der Frist unter Ziffer 1 auch
     Dienstag 		           15.00 – 16.00 Uhr                    im Internet unter www.rosstal.de eingesehen
     Donnerstag 		         15.00 – 19.00 Uhr                    werden.

  im Rathaus Roßtal, Zi. Nr. 2.05, Marktplatz 1, 90574       Roßtal, den 09.08.2019
  Roßtal, einsehbar.                                         gez.
                                                             Völkl
                                                             Erster Bürgermeister

Nr. 11 / 2019                              Amtsblatt des Marktes Roßtal                                      565
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

    Bekanntmachung                                                                                                                                              Die Öffentlichkeit kann sich

    Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);                                                                                                                                 vom 16.09.2019 bis 27.09.2019
    Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13 b
    BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflä-                                                                                                                über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
    chen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a                                                                                                              wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus
    Abs. 3 Satz 1 BauGB                                                                                                                                         des Marktes Roßtal, Zi. Nr. 2.05 zu den allgemeinen
    Bebauungsplan Nr. 66 "Roßtal - Nördlich Am                                                                                                                  Öffnungszeiten
    Rebstock“
                                                                                                                                                                  Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
   Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom                                                                                                                    Dienstag 		        15.00 - 16.00 Uhr
   16.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.                                                                                                              Donnerstag 		      15.00 - 19.00 Uhr
   66 "Roßtal – Nördlich Am Rebstock" für die Flurstü-
   cke Nr. 580 und 581 jeweils Gemarkung Weinzierlein                                                                                                           unterrichten und zur Planung äußern.
   im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB be-
   schlossen. Der Geltungsbereich ist aus der folgen-                                                                                                           Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite des
Markt Roßtal
   den Karte ersichtlich:
Datum: 06.08.2019
                                                                                                                                                                Markes Roßtal www.rosstal.de einsehbar.
                                                                                                                                             541

                                                                                                                                                                Roßtal, 06.08.2019
                                                                                                                                                         542

                                                                                                                                                                Völkl
                                       580
                                                                                                                                                                Erster Bürgermeister

       581

                                                                                                                                                                Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 65
                                                                                             57

                                                                                                                                                                "Stöckach – Südlich Fasanenweg“
                                                                                               7/
                                                                                                  2

                                                                                                                                                                gemäß § 13b BauGB zur Einbeziehung von Au-
                                                                                             33

                                                                                                                                                                ßenbereichsflächen in das beschleunigte Ver-
                                                                                                               57

                                                              /2
                                                                                                                 7/1

                                                        10
                                                           44                   1041/4
                                                                                                                                                                fahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
                                                                                                       31

                                                                                                                                                                hier: Öffentlichkeitsbeteiligung
                                                                   3

                                                                                             1041/3
                                                                                                               29

                                                                       1042/6
                                                                                                                                                                Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom
                                                2

                                                                                                                                                    1040
                                                                                                                                     St

                                                                                                                                                                04.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
                                                                           1042/2
                            10

                                                                                                                                        öc
                                                            Am
                               45

                                                                                                       1041
                                                                                                                                           ka
                                  /1

                                             1044/1
                                                               Re

                                                                                                                                              c

                                                                                                                                                                65 "Stöckach – Südlich Fasanenweg" für die Flurstü-
                                                                                    5

                                                                                                                                           he
                                                                 bs

                                                                                                                                                           14
                                                                                                                                              r
                                                                                                                                              St
                                                                   toc

                                                                                                                                    27

                                                                                                                                                  ra

                                                                                                                                                                cke Nr. 532 und 532/6 jeweils Gemarkung Weinzier-
                                                                       k

                                                                                                                                                     ß
                                                             4

                                                                                                                                                   e

                                                                                             9                      1041/2

                                                      1044/3                                     /3
                                                                                                                                                                lein im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
                                                                                             1042
                                                                                    10

                                                                                                                                                                beschlossen.
                                                                                                                                                  25
                                                                                      42
                                                                                        /4

                                                                                                      11

                                                                                                                                    1041/1
                                                                       7

                                                                                                                                F

                                                                                                                                                                Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Amts-
                                                                                                                                I
                                                                                                  1042/1
                                                                                                                            a
                                                                                                                          23

                                                                                                                     II
                                   1045
                                                                             1044                     1042/5
                                                                                                                                     1042                       blatt vom 17.07.2019 bekanntgegeben.
     Anlage
Der Ausdruck basiert auf Originaldaten des VA. Eine Ableitung des amtlichen
Katasterstandes ist nicht zulässig und ersetzt nicht den Katasterauszug.
Karte nicht zur Maßentnahme geeignet!
                                                                                                       0

                                                                                                       Maßstab = 1 : 1000
                                                                                                                                                    50 m

     Planblatt (nicht maßstabsgerecht)                                                                                                                          Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die
                                                                                                                                                                planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Auswei-
    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die
                                                                                                                                                                sung von Wohnbaufläche geschaffen werden.
    planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Auswei-
    sung eines Wohngebietes geschaffen werden.
                                                                                                                                                                Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfah-
                                                                                                                                                                ren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
    Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfah-
                                                                                                                                                                § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen
    ren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
                                                                                                                                                                Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs.
    § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
                                                                                                                                                                1 und § 4 Abs. 1 BauGB) kann im beschleunigten

566                                                                                                                       Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                  Nr. 11 / 2019
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

  Verfahren ebenfalls abgesehen werden (§ 13a Abs. 3            Ein Normenkontrollantrag zum Bayerischen Ver-
  Satz 1 Nr. 2 BauGB).                                          waltungsgerichtshof (§ 47 Verwaltungsgerichtsord-
                                                                nung) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen
  Der Bau- und Umweltausschuss hat mit Beschluss                geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
  vom 16.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplans                 Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
  Nr. 65 „Stöckach – Südlich Fasanenweg“ zum Zweck              gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht wer-
  der öffentlichen Auslegung gebilligt.                         den können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

  Öffentliche Auslegung                                         Hinweis zum Datenschutz
  Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der               Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informatio-
  Entwurf des Bebauungsplans Nr. 65 „Stöckach –                 nen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf der
  Südlich Fasanenweg“ (Stand 16.07.2019) in der Zeit            Homepage des Marktes Roßtal wie folgt entnehmen:
  vom                                                           http://www.rosstal.de/informationen-zum-
                                                                datenschutz-nach-art.-13-dsgvo
         16.09. bis einschließlich 18.10.2019
                                                                Markt Roßtal
                                                               PRÄAMBEL

  öffentlich ausgelegt. Die nachfolgend bezeichne-              -Bauamt-
                                                               Der Markt Roßtal erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung (i. d. F.) der Bekanntmachung vom
                                                               03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

  ten Planunterlagen können während der Parteiver-                    6
                                                                                                             529
                                                               i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2018 (GVBl. S.                                                                  A. Festsetz
                                                               260) sowie des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl S.

  kehrszeiten
                                                               588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2018 (GVBI S. 523) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der
                                                               Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
                                                               diesen Bebauungsplan als Satzung.
                                                                                                                                                                                                                                                 1. Art der bau
                                                                                  530/1                                                                                                                                                              A. Fests
                                                                                                                                                                                                                                                    (§9 Abs. 1

                                                                                                        4a
    Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
                                                                                                                                                                                                                                           527

                                                                                                                                                                                                                                                    1.WA
                                                                                                                                                                                                                                                      Art der
                                                                                                                                                                                                                                                       (§ 9 Abs
    Dienstag 		        15.00 – 16.00 Uhr
                                                                          531/1                 530/2
                                                                                                                                                           530
                                                                                                                                                                                                                                                 2. Maß der ba
                                                                                                                                                                                                                                                    (§ 9 Abs. 1

    Donnerstag 		      15.00 – 19.00 Uhr                                                                         531/2
                                                                                                                                                                                                                                                          0,35

                                                                484/3                                                       3                                                                                                                             0,7
                                                                                                                                                                                                                       528
                                                                                                             531/4                         531/3            5                                                                                               II

  in der Halle des Rathauses im 2. Stock, Marktplatz 1,                                                                             Fasa
                                                                                                                                          nenw
                                                                                                                                                   eg
                                                                                                                                                                                             7
                                                                                                                                                                                                                                                 3. Bauweise,
                                                                                                                                                                                                                                                    (§ 9 Abs. 1
  90574 Roßtal, sowie auf unserer Internetseite
                                                                                                                      2
                                                                                                                                                                                           531
                                                                                                                                     4
                                                                                                                                                                 532/1

  www.rosstal.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen
                                                                                                                 532/2
                                                                                                                                  532/4
                                                                                                                                                                 6
                                                                                                                                                                                                                                                 4. Verkehrsfl
                                                                                                                                                                                                                                                    (§ 9 Abs. 1

                                                                                                                                                                                  8
                                                                                                                                                   532/3

  eingesehen werden. Während dieser Zeit kann die                                                                          WA
                                                                                                                                                                                 532/5

  Öffentlichkeit sich über die allgemeinen Ziele und
                                                                                                                                                                     5,0m

  Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der                                                                                             1.153 m²
                                                                                                                                                                                                                                     535
                                                                                                                                                                                                                                                 5. Flächen/Ma
                                                                                                                                                                                                                                                    Natur und

  Planung unterrichten. Es besteht auch allgemein             601
                                                                                                                                                                                                                                                    (§ 9 Abs. 1
                                                                                                                                            0m

                                                                                                                                                           532
                                                                                                                                                                                 3,0
                                                                                                                                           5,

  Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung mit
                                                                                                                                                                                    m
                                                                                                                                                                  1.423 m²
                                                                                                                                                                                 5,0
                                                                                                                                                                                       m

  dem Marktbauamt (Zi. 2.05).                                                                                                                                                                             534

                                                                                                                                                                                                                                                 Sonstige Plan
                                                                                          600                                                                                                                                                                    536

  Auslegung der Planunterlagen                                                                                                                                           539/2

  Die ausgelegten Planunterlagen (mit Stand vom
  16.07.2019) bestehen aus:                                                                                          599
                                                                                                                                                                                                                                                 Hinweise
                                                                                                                                                                                                 R
                                                                                                                                                                                                 oß

  1. Planblatt des Bebauungsplans i.M. 1:1.000 mit
                                                                                                                                                                                                     ta

                                                                                                                                                                                                                                                      57
                                                                                                                                                                                                      le
                                                                                                                                                                                                         rSt

      Festsetzungen
                                                                                                                                                                                                             ra
                                                                                                                                                                                                                ße

                                                                                                                                                                                                                             536/2

  2. Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan
                                                                                                                            598
                                                                                                                                                                                                                     1 0.2
                                                                                                                                                                                                                       1

  Hinweise
  Anregungen und Stellungnahmen können während                Anlage
  der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht               Planblatt (nicht maßstabsgerecht)
  fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
                                                                                                                                                                     596

                                                                        C.           Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 der BayBO) und                                                                                     D. Hinweise
  bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans                                   Gestaltungsfestsetzungen                                                                                                                                        1.          Alle
                                                                             1.      Wohngebäude                                                                                                                                                                 wer
  Nr. 65 „Stöckach – Südlich Fasanenweg“ unberück-              Homepage des Marktes Roßtal
                                                                             1.1     Gebäudeform
                                                                                                                                                                                                                                                                 Bay
                                                                                                                                                                                                                                                                 wer

  sichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4 a Abs. 6
                                                                                     An- und Vorbauten sind zulässig, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des                                                                                           insb
                                                                                     Hauptbaukörpers unterordnen (= die Kubatur und Höhe des Hauptbaukörpers deutlich
                                                                                     unterschreiten).                                                                                                                                                2.          Auf

  BauGB).                                                       Alle1.2 Informationen
                                                                         Dachform                     finden Sie auch auf unserer                                                                                                                    3.          Bei
                                                                                                                                                                                                                                                                 pum
                                                                         Zulässig: symmetrisches Satteldach mit mittigem First. Der
                                                                Homepage
                                                                603      Dachvorsprung an der Traufe darf max. 50 cm und am
                                                                         Ortgang max. 50 cm betragen. Kniestock max. 0,75 m ab                                                                                                                       4.
                                                                                                                                                                                                                                                                 allg
                                                                                                                                                                                                                                                                 Auf

                                                                                                                           www.rosstal.de
                                                                                                                                                                                                                                                                 Sch
                                                                                     OK Rohdecke.
                                                                                                                                                                                                                                                     5.          Bei
                                                                             1.3     Dachneigung                                                                                                                                                                 Gem
                                                                                     Die Neigung muss zwischen 42° und 48°liegen.
                                                                                                                                                                                                                                                     6.          Im
                                                                             1.4      Dacheindeckung und Dachaufbauten
                                                                                      Die Dacheindeckung hat in rot bis rotbraun (nicht glänzend) zu erfolgen. Dachgauben
                                                                                   604sind zugelassen. Mindestabstand der Gaube zur Giebelseite 1,0 m (gemessen wird
                                                                                                                                                                                                                             595
                                                                                      von der Außenwand), zum First 1,0 m.
                                                                                                                                                                                                                                                 VERFAHREN

Nr. 11 / 2019
                                                                             1.5     Höhenlage der Gebäude
                                             Amtsblatt des Marktes Roßtal            Die Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens darf maximal 30 cm über der
                                                                                     Höhe des Niveaus der angrenzenden Erschließungsstraße liegen. Bezugspunkt ist der
                                                                                                                                                                                                                                   567           Der Marktgem
                                                                                                                                                                                                                                                 mit Grünordn
                                                                                     der Mittelpunkt der Gebäudeseite zur Erschließungsstraße hin.                                                                                               Der Aufstellun
                                                                                             605

                                                                                                                                                                                                                                                 Zum Entwurf
                                                                                                                                                                                                                                                 wurden die B
                                                                             2.      Garagen und Carports
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

                          Stimmzettel für die Bürgerentscheide
                                        in Roßtal
                                am 08. September 2019
         Bürgerentscheid 1:                       Bürgerentscheid 2:
         Ratsbegehren                             Bürgerbegehren
         „Fortführung des Bebauungsplanes         „Lebensqualität in Roßtal erhalten-
         Nr. 63 Erweiterung Gewerbegebiet         Keine Ansiedelung der Firma
         Buchschwabach“                            in
                                                  Buchschwabach!“

         Sind Sie dafür, dass                     Sind Sie dafür, dass
         der Markt Roßtal das Bebauungsplan-      die Marktgemeinde Roßtal alle recht-
         verfahren Nr. 63 „Erweiterung Gewer-     lich zulässigen Maßnahmen ergreift,
         begebiet Buchschwabach“ fortsetzt,       um die Ansiedelung des Unterneh-
         um der Firma dataform dialogservices     mens “dataform dialogservices GmbH“
         GmbH und weiteren Gewerbebe-             am Standort Buchschwabach zu ver-
         trieben die Ansiedelung im zu erwei-     hindern?
         ternden Gewerbegebiet Buchschwa-
         bach zu ermöglichen?

             Sie haben hier eine Stimme                  Sie haben hier eine Stimme

                  Ja                      Nein              Ja                    Nein

                                            Stichfrage

         Werden die bei Bürgerentscheid 1 und Bürgerentscheid 2 zur Abstimmung ge-
         stellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehr-
         heitlich mit „Ja“ oder jeweils mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet:
         Welche Entscheidung soll dann gelten?

                                   Sie haben hier eine Stimme

                    Fortführung                                      Keine Ansiedlung
                    Bebauungsplanverfahren                           Fa. dataform

568                                Amtsblatt des Marktes Roßtal                             Nr. 11 / 2019
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

                    Fragen und Antworten zu den Bürgerentscheiden
                  - Erweiterung des Gewerbegebiets Buchschwabach -

                Wann finden die Bürgerentscheide statt?
     ?             Beide Bürgerentscheide werden am 08. September 2019 durchgeführt.
                   Die Abstimmungszeit dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.                                       !
                Wer ist bei den Bürgerentscheiden stimmberechtigt?
     ?               Stimmberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übri-
                     gen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Bürgerentschei-
                     de das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht durch straf- oder zivilrechtliche          !
                     Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens zwei
                     Monaten mit ihrer Hauptwohnung in Roßtal gemeldet sind.

                Wie viele Stimmen können bei den Bürgerentscheiden vergeben werden?
     ?               Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Für jeden der beiden
                     Bürgerentscheide kann eine „Ja-Stimme“ oder eine „Nein-Stimme“
                     vergeben werden. Außerdem kann eine weitere Stimme bei der Stichfrage                   !
                     vergeben werden.

                Wie wirkt es sich auf die Gültigkeit der Stimmvergabe aus,
     ?          wenn nicht alle drei Stimmen vergeben werden?

                     Die Gültigkeit der Stimmvergabe ist für jeden Bürgerentscheid gesondert zu
                     beurteilen, da es sich um rechtlich selbständige Abstimmungen handelt. Wird
                     bei den Bürgerentscheiden oder bei der Stichfrage keine Stimme vergeben, sind           !
                     nur diese Stimmvergaben ungültig. Die für die anderen Abstimmungen abgege-
                     benen Stimmen sind trotzdem gültig.

     ?          Welchem Zweck dient die Stichfrage?
                     Der Marktrat war gemäß Art. 18a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung für den Frei-
                     staat Bayern (GO) verpflichtet, eine Stichfrage zu beschließen, da zwei inhaltlich
                     gegenläufige Bürgerentscheide gleichzeitig zur Abstimmung stehen.
                     Die Stellung einer Stichfrage ist notwendig, da es theoretisch möglich ist, dass sich   !
                     miteinander nicht zu vereinbarende Entscheidungen bei der Bürgerentscheiden
                     ergeben, da jeder Stimmberechtigte eine Stimme für jeden Bürgerentscheid hat.
                     Sich widersprechende Entscheidungen könnten aber nicht umgesetzt werden.

                Kann ein Stimmberechtigter, der seine Abstimmungsbenachrichtigungskarte
     ?          verlegt hat, trotzdem in seinem Abstimmungslokal abstimmen?

                     Ja. Es genügt, wenn der Stimmberechtigte im Bürgerverzeichnis eingetragen ist
                     und er sich in seinem Abstimmungslokal ausweisen kann.                                  !

Nr. 11 / 2019                               Amtsblatt des Marktes Roßtal                                         569
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

           Was ist unter dem Abstimmungsquorum zu verstehen?
      ?        Das Abstimmungsquorum besagt, dass die bei einem Bürgerentscheid gestellte
               Frage in dem Sinne entschieden ist, in dem sie von der Mehrheit der gültigen
               abgegebenen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden
               bis zu 50.000 Einwohner mindestens 20 von Hundert der Stimmberechtigten be-
                                                                                                         !
               trägt.

      ?    Wie wirkt sich das Abstimmungsquorum auf das Ergebnis der Bürgerentscheide aus,
           wenn sich zwei inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Bürgerentscheide und
           eine Stichfrage zur Abstimmung stehen?

               Der Stichentscheid hat nur dann Bedeutung, wenn gleichzeitig durchgeführte,
               inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Bürgerentscheide jeweils für sich
               genommen zwar das Abstimmungsquorum erreicht haben, aber zu einem wider-
               sprüchlichen Abstimmungsergebnis geführt haben. Erreicht nur ein Bürgerent-
                                                                                                         !
               scheid das erforderliche Abstimmungsquorum, liegt keine widersprüchliche Ent-
               scheidung vor, da der andere Bürgerentscheid mangels ausreichender Stimmen-
               zahl ungültig ist. In diesem Fall ist der Stichentscheid bedeutungslos. Das gleiche
               gilt auch für den Fall, wenn beide Bürgerentscheide nicht das notwendige Abstim-
               mungsquorum erreichen.
               Beim Stichentscheid selbst ist kein Abstimmungsquorum erforderlich. Erreichen
               also beide sich widersprechende Bürgerentscheide das notwendige Abstimmungs-
               quorum, entscheidet im dann ausschlaggebenden Stichentscheid das Mehrheits-
               votum der Stichfrage. Es gilt dann der Bürgerentscheid, der in der Stichfrage die
               höchste Stimmenzahl erhalten hat.

          Kann bei den Bürgerentscheiden mittels Briefabstimmung abgestimmt werden?
      ?        Ja. Die Erteilung der Abstimmungsscheins und der Briefwahlunterlagen kann
               beim Wahlamt des Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, schriftlich (auch
               per Telefax oder E-Mail), persönlich oder per Online-Formular über das Bürger-
               service-Portal des Marktes Roßtal
               https://www.buergerserviceportal.de/bayern/rosstal/bsp_ewo_briefwahl
                                                                                                         !
               beantragt werden.

      ?   Kann jemand für einen anderen die Briefabstimmungsunterlagen beantragen
          und/oder im Rathaus abholen?
               Wer für einen anderen die Erteilung eines Abstimmungsscheins beantragt, hat
               durch eine gesonderte schriftliche Vollmacht nachzuweisen, dass er dazu berech-
               tigt ist. Dabei ist zu beachten, dass die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier
                                                                                                         !
               Stimmberechtigte vertreten darf und das 16. Lebensjahr vollendet haben muss.
               Der Bevollmächtigte hat der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen zu
               versichern, dass er nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Auf Verlangen
               hat sich der Bevollmächtigte auszuweisen.

570                                  Amtsblatt des Marktes Roßtal                                     Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen

                Bis zu welchem Tag können Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden?
      ?              Es kann bis zum 06.09.2019, 15.00 Uhr die Erteilung eines Abstimmungsscheins
                     und der Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. In Fällen von nachgewie-
                     sener plötzlicher Erkrankung kann die Erteilung eines Abstimmungsscheins und
                                                                                                           !
                     der Briefwahlunterlagen bis zum 08.09.2019, 15.00 Uhr beantragt werden.

                Können die Abstimmungsbriefe mit der Post zurück an den Markt gesendet werden?
      ?
                     Die Abstimmungsbriefe können mit der Post zurückgesendet werden. Dabei ist
                     aber zu beachten, dass die Abstimmungsbriefe ausreichend zu frankieren sind
                     (nicht ausreichend frankierte Abstimmungsbriefe werden vom Markt nicht an-
                                                                                                           !
                     genommen). Die Stimmberechtigten sind selbst dafür verantwortlich, dass die
                     Abstimmungsbriefe dem Markt rechtzeitig (bis zum 08.09.2019, 18.00 Uhr)
                     zugehen.

                Wann und wie wird das endgültige Abstimmungsergebnis bekannt gemacht?
      ?
                     Der Abstimmungsleiter verkündet nach Feststellung der Abstimmungsergebnisse
                     durch die Abstimmungsvorstände am Abend des Abstimmungstages das vorläu-
                     fige Abstimmungsergebnis. Das endgültige Abstimmungsergebnis verkündet der
                     Abstimmungsleiter, nachdem der Abstimmungsausschuss das amtliche Abstim-              !
                     mungsergebnis in seiner Sitzung am 09.09.2019 verbindlich festgestellt hat.
                     Das endgültige Abstimmungsergebnis wird danach ortsüblich im Amtsblatt,
                     im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses und im Internet unter
                     https://www.rosstal.de/index.php?id bekannt gemacht.

                         Der Abstimmungsleiter des Marktes
                         Roßtal

                                              Bekanntmachung
                           der öffentlichen Sitzung des Abstimmungsausschusses
                                       zur Feststellung des Ergebnisses
                                         der Bürgerentscheide vom 08.09.2019

                         Am 09.09.2019 um 18:00 Uhr tritt der Abstimmungsausschuss im

                               Rathaus, Büro des Bürgermeisters (1.OG) Marktplatz 1, 90574 Roßtal

                         zur Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids
                         zu einer Sitzung zusammen.

                         Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt.

                         Roßtal, 18.07.2019

                         ____________________________
                         Völkl
                         Abstimmungsleiter

Nr. 11 / 2019                                  Amtsblatt des Marktes Roßtal                                    571
Amtliche Veröffentlichungen

                                                         Teilnehmergemeinschaft
                                                       Wendsdorf-Schwaighausen
                                                            Der Vorsitzende des Vorstandes

        Verfahren Wendsdorf-Schwaighausen - Flurneuordnung und Dorferneuerung
        Gemeinde Großhabersdorf, Landkreis Fürth

                                                Bekanntmachung

        Es ist beabsichtigt, von den im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
        nach § 41 FlurbG rechtlich behandelten Maßnahmen die folgenden Teilmaßnahmen
        durchzuführen:

        MKZ            Bezeichnung                               Länge/   Lage                voraussichtlli-
        (Maß-                                                    Fläche                       cher
        nahmen-                                                                               Baubeginn
        kennzahl
        154 024        Beseitigung alter Wege                     70 m    südöstlich          Herbst 2019
                                                                          Wendsdorfer
                                                                          Mühle
        212 024        Graben                                    160 m    östlich             Herbst 2019
                       - naturnahe Gestaltung, L~160 m be-                Schwaighausen
                       ginnend bei Weg MKZ 123013/355                     bei Photovoltaik
                       nach Norden bis zum Weg MKZ
                       116033/370 (unregelmäßige Profilierung
                       und Flachufern)
                       - eigenständige Böschungen anlegen
        301 035        Beseitigung von Geländehindernissen        80 m    südwestlich         Herbst 2019
                                                                          Schwaighausen
        516 031/1      - Pflanzung einer Baumzeile (8-10 Bäu-    350 m    nördlich            Herbst 2019
                       me/Sträucher) zwischen dem neuge-                  Stöckaweiher
                       bauten Weg und dem Graben
                       - eigenständige Böschungen anlegen
        516 031/2      3-5 Bäume bei den geplanten Feuchtbi-     80 m     südöstlich          Herbst 2019
                       otopen                                             Stöckaweiher
        517 020/1      1 Baum bei Kreuzung Lindachstra-          140 m²   südlich             Herbst 2019
                       ße/Ortsumgehung (bei Rückhaltung)                  Schwaighausen
        517 020/2      2 Bäume bei Kreuzung Ortsum-              280 m²   östlich             Herbst 2019
                       gehung/Kühtriebweg (bei Rückhaltung)               Schwaighausen
        517 020/3      2 Bäume bei Sitzgruppe                    300 m²   nördlich            Herbst 2019
                                                                          Stöckaweiher
        517 020/4      2 Bäume bei Einmündung des Wirt-          280 m²   nördlich            Herbst 2019
                       schaftsweges in die Gemeindeverbin-                Wendsdorf
                       dungsstraße Wendsdorf-Fernabrünst
        523 011/1      Bank bei Kreuzung Lindachstra-            ----     südlich             Herbst 2019
                       ße/Ortsumgehung (bei Rückhaltung)                  Schwaighausen
        523 011/2      Bank bei Kreuzung Ortsumge-               ----     östlich             Herbst 2019
                       hung/Kühtriebweg (bei Rückhaltung)                 Schwaighausen
        523 011/3      Sitzgruppe (2 Bänke, 1 Tisch) bei         ----     nördlich            Herbst 2019
                       Stöckaweiher                                       Stöckaweiher
        523 011/4      Bank an der Gemeindegrenze zu Gott-       ----     südlich Wends-      Herbst 2019
                       mannsdorf,                                         dorfer Mühle
        523 011/5      Bank am Jakobsweg, nähe Scheune           ----     nördlich            Herbst 2019
                                                                          Wendsdorf
        523 011/6      Bank bei Quelle östlich Wendsdorf         ----     nordöstlich         Herbst 2019
                       Weg MKZ 116 114/605                                Wendsdorf
        523 011/7      Wassertrog für Quelle östlich Wendsdorf   ----     nordöstlich         Herbst 2019
                       bei „Stodweg“                                      Wendsdorf
        VKZLE-104190                                                                    Seite 1 von 2

572                                        Amtsblatt des Marktes Roßtal                                         Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen

          Die Bekanntmachung sowie die Lagepläne mit den vorgesehenen Bau- und etwaigen
          Pflanzmaßnahmen liegen vom Montag, 09.09.2019 mit Montag, 23.09.2019 in der Verwal-
          tung der Gemeinde Großhabersdorf, Nürnberger Straße 12, 90613 Großhabersdorf zur
          Einsicht auf.

          Besitz und Nutzung an den für die Maßnahmen benötigten Flächen gehen mit Beginn des
          Ausbaus auf die Teilnehmergemeinschaft über. Das gilt insbesondere auch für den Hu-
          mus, der unabhängig davon, wo er zwischengelagert wird, ohne Zustimmung der Teilneh-
          mergemeinschaft nicht entnommen werden darf.

          Die betroffenen Grundeigentümer werden aufgefordert, die Bewirtschaftung der für den
          Ausbau und die Pflanzmaßnahmen benötigten Flächen rechtzeitig einzustellen.

          Einwendungen gegen die Flächeninanspruchnahme durch die vorgesehenen Baumaß-
          nahmen können bis zum 24.09.2019 schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Wends-
          dorf-Schwaighausen, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach, eingereicht werden. Geht
          innerhalb dieser Frist keine Einwendung ein, wird angenommen, dass mit dem Baubeginn
          Einverständnis besteht und die Baufreigabe für die benötigten Flächen einschließlich der
          erforderlichen Arbeitsstreifen erteilt ist (§ 134 Abs.1 FlurbG).

          Ansbach, 31.07.2019
          Der Vorsitzende des Vorstandes
           der Teilnehmergemeinschaft

          Georg Schlichting

       3. Runder Tisch Wirtschaft
                          16.09.2019 · 19-21 Uhr · Kapellenhof

  Der Markt Roßtal und der Gewerbeverband Roßtal laden alle
  Gewerbetreibenden, Unternehmerinnen und Unternehmer, Markträtinnen
  und Markträte sowie Politikerinnen und Politiker unserer Gemeinde
  sehr herzlich zum 3. Runden Tisch Wirtschaft ein!
  Was könnte die Gemeinde tun, um den Wirtschaftsstandort Roßtal noch attraktiver
  zu gestalten? Wo können wir Unterstützung gebrauchen? Welche Veränderungen, die
  die Gewerbetreibenden vor Ort betreffen, finden in nächster Zeit statt? Welche Ideen
  können wir gemeinsam, in Kooperation von Wirtschaft und Gemeinde, umsetzen?
  Nach dem großen Erfolg der ersten beiden Runden Tische Wirtschaft, wollen wir
  solche und viele andere Fragen am 16.09.2019 von 19 - 21 Uhr im Kapellenhof beim
  3. Runden Tisch Wirtschaft besprechen und gemeinsam überlegen, wie Roßtal für
  uns alle noch ein bisschen besser wird!
  Wir freuen uns sehr auf Sie!

  Johann Völkl                   Dr. Christian Lutzky                             Eine Anmeldung ist nic
                                                                                                           ht erforderlich.
  1. Bürgermeister               Vorsitzender des Gewerbeverbandes

                                                                                                 Seite 2 von 2

Nr. 11 / 2019                                Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                 573
Amtliche Veröffentlichungen

 Schülerbeförderung zur Grund- und Mittelschule Roßtal
 Die Beförderung der Schüler/innen zu Schulbeginn zu den beiden Schulen am Morgen erfolgt nach dem
 vorläufigen Fahrplan auf Seite 575.
 Nach Unterrichtsschluss in der ersten Schulwoche (siehe Seite 576) werden Busse in ausreichender
 Anzahl eingesetzt. Die weiteren Fahrpläne für den Schulbusverkehr im kommenden Schuljahr werden
 nach der Festlegung der Stundenpläne in den Schulen, im Amtsblatt und auf der Internetseite des Mark-
 tes Roßtal veröffentlicht.

 Beförderung nicht freifahrtberechtigter Schüler/innen der Grund- und Mittelschule Roßtal
 Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Schülerbeförderungsverordnung) besteht eine
 (unentgeltliche) Beförderungspflicht des Marktes Roßtal nur, soweit der Weg zur Schule für Grundschü-
 ler länger als zwei Kilometer und für Mittelschüler länger als drei Kilometer ist und den Schülern die
 Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemei-
 ner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist.

 Von dieser Regelung betroffen, d.h. nicht freifahrtberechtigt, sind die Grund- und Mittelschüler im
 Kernort Roßtal sowie aus folgenden Straßen im Ortsteil Weitersdorf:
 Baumgartenstraße, Buchenstraße, Fichtenstraße, Föhrenweg, Forststraße, Waldstraße, Eibenstraße
 bis einschließlich Haus-Nr. 5 und Weitersdorfer Hauptstraße bis einschließlich auf der Höhe der Haus-
 Nr. 26.
 Für die Schüler der Mittelschule kommen noch folgende Straßen hinzu:
 Eibenstraße (ab Haus-Nr. 6), Eichelgraben, Ginsterweg, Haselweg, Lärchenweg, Thalheimer Straße
 und Westring.

 Alle Schüler der Grund- bzw. Mittelschule, die in den vorstehend angegebenen Straßen wohnen, kön-
 nen jedoch auch im kommenden Schuljahr gegen ein Unkostenbeitrag von 4,60 € pro angefangener
 Schulwoche (ohne Ferien, Schullandheimaufenthalte, Skilager etc.) im Schulbus - soweit die Platzka-
 pazität ausreicht - befördert werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Anmeldungen
 hierfür nehmen die Grund- und Mittelschule entgegen. Die Berechtigungsausweise erhalten die Schüler
 in den jeweiligen Sekretariaten. Folgende (Pauschal-)Fahrpreise gelten ab 10.09.2019:

               Zeitraum                 Entgelt                        Schulwochen

                                                              10.09. – 25.10.2019 (32,20 €)
           10.09. – 20.12.2019          64,40 €
                                                              04.11. – 20.12.2019 (32,20 €)

                                                              07.01. – 21.02.2020 (32,20 €)
           07.01. – 03.04.2020          55,20 €
                                                              02.03. – 03.04.2020 (23,00 €)

                                                              20.04. – 29.05.2020 (27,60 €)
           20.04. – 24.07.2020          55,20 €
                                                              15.06. – 24.07.2020 (27,60 €)

 Für weitere Auskünfte zum Schulbusverkehr steht Ihnen Frau Linsenmeyer unter der Telefonnummer
 9010 38 gerne zur Verfügung.

574                                     Amtsblatt des Marktes Roßtal                                 Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen

                        Vorläufiger Fahrplan für den Schulbusverkehr
                       am Morgen - Wohnorte/Grundschule/Mittelschule
                                     gültig ab 10.09.2019

                                                                  Strecken
                Haltestellen
                                         1.1          1.2            2           3.1         3.2

Buchschwabach
  Stuttgarter Straße                  07.15 Uhr
  Wasserturmsiedlung                  07.20 Uhr
Raitersaich Bahnhof                   07.25 Uhr
Clarsbach                             07.27 Uhr
Grundschule                           07.30 Uhr
Mittelschule                          07.34 Uhr
Kernmühle                                         07.39 Uhr
Neuses                                            07.41 Uhr
Buttendorf                                        07.44 Uhr
Grundschule                                       07.48 Uhr
Mittelschule                                      07.52 Uhr
Buchschwabach
B 14 / Mühlbachweg / Bloßenbuck                                   07.35 Uhr
Defersdorf                                                        07.39 Uhr
Trettendorf                                                       07.44 Uhr
Grundschule                                                       07.49 Uhr
Mittelschule                                                      07.53 Uhr
Kleinweismannsdorf
  Heilsbronner Str.                                                           07.15 Uhr
Großweismannsdorf
  Schwabacher Str.                                                            07.17 Uhr
  Schulweg                                                                    07.19 Uhr
Weitersdorf Südring                                                           07.25 Uhr
Oedenreuth                                                                    07.30 Uhr
Grundschule                                                                   07.35 Uhr
Mittelschule                                                                  07.39 Uhr
Weitersdorf Bahnhof                                                                       07.46 Uhr
Grundschule                                                                               07.51 Uhr
Mittelschule                                                                              07.53 Uhr

Nr. 11 / 2019                      Amtsblatt des Marktes Roßtal                                    575
Schulbeginn an der Grundschule und Mittelschule Roßtal
                             Dienstag, den 10. September 2019

                       Grundschule:
                       Die Schulanfänger besuchen den Schulanfangsgottesdienst am
                       Dienstag, den 10.09.2019 um 08:30 Uhr in der evang. Kirche mit
                       ihren Eltern. Anschließend gehen die Schulneulinge mit den
                       Zweitklässlern und den Klassenlehrerinnen in die Klassenzimmer.
                       Die Eltern holen die Erstklässler um ca. 11:10 Uhr an den
                       Klassenzimmern ab.
                       Die Wartezeit können Eltern im Elterncafé des Elternbeirates und
                       des Heimatvereines überbrücken.

  Die Kinder der 2. Klassen gehen am Dienstag, 10.09.2019 um 08:00 Uhr gleich in ihre
  Klassenzimmer. Den Schulanfangsgottesdienst besuchen sie mit den Lehrkräften ab
  08:30 Uhr in der evangelischen Kirche.
  Die Kinder der 3. und 4. Klassen kommen am Dienstag, 10.09.2019 um 08:00 Uhr in
  die Grundschule. Alle Klassen stellen sich im Pausenhof 1 an den gekennzeichneten
  Aufstellplätzen auf. Sie werden dort von den Klassenlehrerinnen abgeholt.
  Der Schulanfangsgottesdienst für die 3. – 4. Klassen findet am Mittwoch, den 11.09.2019
  um 08:30 Uhr in der evangelischen Kirche statt.
  Unterricht in der 1. Schulwoche:
  1.-4. Klasse        Di, Mi, Do         8:00 Uhr – 11:20 Uhr
  1.-4 Klasse         Freitag            Probelauf stundenplanmäßiger Unterricht,
                                         Informationen folgen

  Der 1. Elternabend im Schuljahr 2019/2020 findet
  für die Eltern der 1. Klässer u. 2. Klässer am Montag, 16.09.2019 um 19:00 Uhr
  für die Eltern der 3. Klässer u. 4. Klässer am Dienstag, 17.09.2019 um 19.00 Uhr
  im jeweiligen Klassenzimmer statt.
  An diesen Abenden finden die Wahl der Klassenelternsprecher statt.

                       Mittelschule:
                       1. Schultag, Dienstag, 10.09.2019:
                       Alle Mittelschüler treffen sich im Pausenbereich vor dem Schulhaus.
                       Um 8:00 Uhr versammeln sich Lehrer und Schüler zur Begrüßung
                       und Klasseneinteilung in der Aula. Dort werdet ihr auch eure neuen
                       Lehrkräfte kennen lernen.
                       Die Schulanfangsandacht findet um 10:00 Uhr ökumenisch für alle
                       Klassen in der Aula statt.
                       Der Unterricht endet am 1. Schultag um 11:20 Uhr.
  Unterricht an den folgenden Tagen der ersten Schulwoche:
  Mittwoch,       11.09.2019      08:00 Uhr – 12:20 Uhr
  Donnerstag,     12.09.2019      08:00 Uhr – 12:20 Uhr
  Freitag,        14.09.2019      08:00 Uhr – 11:20 Uhr

  gez. Julia Wiegartz, Rektorin                        gez. Heidi Schwarm, Rektorin

576                                Amtsblatt des Marktes Roßtal                       Nr. 11 / 2019
Amtliche Veröffentlichungen

  Redaktionsschluss des kommenden                              IMPRESSUM
  Amtsblattes
                                                               Herausgeber und verantwortlich für den
  Nächste Ausgabe des Amtsblattes:                             amtlichen und redaktionellen Inhalt:
  Nr. 12/2019                                                  Markt Roßtal
                                                               Erster Bürgermeister Johann Völkl
  Erscheinungstermin:                                          Marktplatz 1
  Mittwoch, 25.09.2019                                         90574 Roßtal

  Anzeigenschluss:                                             Redaktion:
  Montag, 09.09.2019 - 12.00 Uhr                               Barbara von Grotthuss Tel.: 09127 / 901048

  Senden Sie bitte Ihre Inserate und Anfragen                  Abo- / Anzeigenverwaltung & Satz:
  ausschließlich an folgende Mail-Adresse:                     Fa. Andreas Wagner PRINT-WERKSTATT
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                                                               Tel.: 09127 / 9031878
                                                               redaktion@amtsblatt-rosstal.de
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                                                               ab 01.07.2017
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                                                               Hinweis zum Datenschutz
  nen, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma DWF,
                                                               Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informati-
  Tel.: 0911 / 969810 oder Mail: info@dwfranken.de.
                                                               onen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf
                                                               der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent-
  Notariats-Sprechstunde                                       nehmen:      https://www.rosstal.de/informatio-
                                                               nen-zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo
  Die nächste Notariatssprechstunde im Alten Rat-
  haus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, findet statt am           Auflage:
                                                               5.000 Exemplare, kostenlose Verteilung an die
                Dienstag, 1. Oktober 2019                      Haushalte des Marktes Roßtal und seiner Ortsteile.
                von 14.00 bis 17.00 Uhr.
                                                               Erscheinungsdatum des Amtsblattes:
  Um telefonische Voranmeldung unter Tel.: 09103 /             3-wöchig, jeweils Mittwoch
  1027 wird gebeten.
                                                               Druck:
                                                               Gutenberg Druck GmbH, Uttenreuth; Druck auf
  Informatives vom BRK-Blutspendedienst                        Umweltpapier, für evtl. Druckfehler wird keine Haf-
                                                               tung übernommen.
  Nächster Termin für die Blutspende ist am
                                                               Coverfoto / Motiv:
                Mittwoch, 25. September 2019                   Pfarrhaus
                von 17.00 - 20.30 Uhr                          Martin Besold, Roßtal

  im Feuerwehrhaus, Martin-Luther-Str. 1, Roßtal.

  Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren
  Blutspendepass, zumindest aber einen Lichtbild-
  ausweis (Personalsausweis, Reisepass oder Führer-
  schein) mit.

Nr. 11 / 2019                               Amtsblatt des Marktes Roßtal                                        577
Informationen aus dem Rathaus

 Die Roßtaler Kärwa 2019 – hier war für                    Nach etwas mehr als einer halben Stunde ist es dann
 jeden etwas geboten                                       geschafft – der „Kärwabaam“ steht und die Menge
                                                           applaudiert. Nun kann die Roßtaler Kärwa richtig
 Zahlreiche Roßtalerinnen und Roßtaler haben sich          beginnen.
 auf dem Marktplatz versammelt und blicken dem
 Auftakt der diesjährigen „Roschdler Kärwa“ freudig        Vom 9. – 12. August lud die Untere Bahnhofstraße als
 entgegen. Dann ist es so weit. Angekündigt durch          Festplatz mit zahlreichen Buden und Fahrgeschäf-
 feierliche Blasmusikklänge nähert sich der Fest-          ten zum Bummeln und Verweilen ein. Aber auch ab-
 zug der „Marktplatzkärwaboum“ seinem Zielort.             seits des Platzes war ein buntes Rahmenprogramm
 Ein Pferdegespann mit dem etwa 30 Meter langen            geboten.
 „Kärwabaam“ im Schlepptau schreitet langsam hin-
 terher.                                                   Nach dem traditionellen Baumaufstellen am Freitag
                                                           um 18.00 Uhr veranstaltete die Schützengesellschaft
                                                           Deutsche Eiche 1708 am Kreisverkehr um 20:15 Uhr
                                                           das beliebte Böllerschießen.

                                                           Mit seinem letzten Bieranstich als Erster Bürger-
                                                           meister des Marktes Roßtal eröffnete Johann Völkl
                                                           gegen 21.30 Uhr die diesjährige Kärwa auch offiziell.

 Für Johann Völkl, den Ersten Bürgermeister des
 Marktes Roßtal und langjährigen „Marktplatzkär-
 wabou“, sind es besondere Momente. Er freue sich,
 dass er „die Kärwa jahrelang eröffnen durfte und es
 sei ihm „auch beim letzten Mal als Bürgermeister
 eine Ehre, dies vor den heute Anwesenden zu tun“,
 wie er später beim Bieranstich nochmal betont.
                                                           Am Wochenende veranstaltete der Kleintierzucht-
 Nun beginnt eine eingeübte Prozedur. Die „Markt-          verein Roßtal e.V. eine Kaninchen-Jungtierschau so-
 platzkärwaboum“ verteilen sich gleichmäßig am             wie eine Geflügelwerbeschau.
 Baumstamm und folgen den Kommandos des An-
 weisers. Der Baum wird mit Hilfe von Stangenpaa-          Darüber hinaus hatten die Kärwa-Besucherinnen
 ren („Schwalben“), Stützen („Stempel“) und natür-         und –Besucher die Möglichkeit Interessantes über
 lich viel Muskelkraft nach und nach aufgerichtet.         „150 Jahre Männergesangverein“ im Museumshof
                                                           sowie eine Fotoausstellung „Farbwelten“ in der
                                                           Spitzweed-Scheune zu erleben.

                                                           Mit dem von Live-Musik begleiteten Frühschoppen
                                                           am Montagmorgen in den Gasthäusern und beim
                                                           TSV Roßtal war bereits wieder der letzte Kärwa-Tag
                                                           angebrochen.

                                                           Auch in diesem Jahr war es wieder eine tolle Kärwa
                                                           mit vielfältigen Attraktionen und zahlreichen Besu-
                                                           cherinnen und Besuchern.

578                                      Amtsblatt des Marktes Roßtal                                Nr. 11 / 2019
Informationen aus dem Rathaus

  Die mehr als 60 „Marktplatzkärwaboum“ trugen               „Ich freue mich, dass es in Roßtal ab heute eine frei
  dank ihrer Organisation und dem Aufstellen des             verfügbare Möglichkeit zum Laden von Elektroautos
  Baumes zum guten Gelingen der Kärwa bei und er-            gibt und dass der Ladeverbund+ in Kooperation mit
  möglichen damit ihre Fortsetzung in einer seit lan-        N-ERGIE auch den Gemeinden auf dem Land beim
  gem bestehenden, allseits beliebten Art und Weise.         Schließen von Versorgungslücken hilft. Damit wird
                                                             das Fahren eines Elektroautos in Roßtal zunehmend
  Mit dem traditionellen Großfeuerwerk am Montag-            attraktiver. Falls die neue Ladestation gut angenom-
  abend um 22 Uhr wurde die „Roschdler Kärwa“ un-            men wird, werden wir weitere mögliche Ladesäulen-
  ter dem Staunen zahlreicher Zuschauerinnen und             Standorte im Gemeindegebiet prüfen“, sagt Johann
  Zuschauer schließlich gebührend ins nächste Jahr           Völkl.
  verabschiedet.

  Dann wird sie wiederkehren und der Roßtaler Be-            „Die Elektromobilität trägt dazu bei, die CO2-Emis-
  völkerung sowie ihren Gästen abermals gute Un-             sionen zu verringern und spielt in unserer Nach-
  terhaltung und eine wohltuende Abwechslung zum             haltigkeitsstrategie eine wichtige Rolle“, erklärt Dr.
  Alltag bieten.                                             Alexander Nothaft. „Als regionaler Energieversor-
                                                             ger treiben wir gemeinsam mit den Kommunen den
                                                             Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordbayern voran.
                                                             Deshalb unterstützen wir Roßtal sehr gerne beim
                                                             Aufbau einer Ladestation und dem damit verbunde-
                                                             nen Engagement für den Klimaschutz.“

                                                             Da die Roßtaler Ladestation Teil des Ladeverbunds+,
                                                             einem Zusammenschluss von ca. 60 Stadt- und Ge-
                                                             meindewerken in Nordbayern, wird, kann sie über
                                                             dessen Website gefunden werden und verfügt über
                                                             das gleiche Zugangssystem wie die anderen Lade-
                                                             säulen im Verbund. Eine detaillierte Beschreibung
                                                             des Ladevorgangs befindet sich an der Station vor
                                                             Ort sowie im Internet unter www.ladeverbundplus.
                                                             de. Hier kann zudem die aktuelle Verfügbarkeit der
                                                             Ladepunkte in Echtzeit überprüft werden.

  Neue Ladesäule für Elektroautos in Roßtal

  Die Verkehrswende in Roßtal ist wieder einen Schritt
  vorangekommen. Am Dienstag, den 13. August 2019
  hat Erster Bürgermeister Johann Völkl zusammen
  mit Dr. Alexander Nothaft von der N-ERGIE Aktien-
  gesellschaft die erste öffentliche E-Ladestation im
  Gemeindegebiet offiziell eröffnet. Ab sofort können
  auf dem Edeka-Parkplatz in der Unteren Bahnhof-
  straße zeitgleich zwei Elektroautos mit Ökostrom
  der N-ERGIE versorgt werden. Hierfür stehen zwei
  Typ2-Steckdosen mit je 22 kW Leistung zur Verfü-
  gung.

Nr. 11 / 2019                              Amtsblatt des Marktes Roßtal                                          579
Informationen aus dem Rathaus

 Stadtradeln 2019                                            Der Landkreis Fürth landete insgesamt auf einem
                                                             hervorragenden 89. Rang.
 Auch in diesem Jahr beteiligte sich der Markt Roßtal
 wieder an der Aktion „Stadtradeln“, bei der die Bür-        Die ersten Plätze des Stadtradelns belegen in die-
 gerinnen und Bürger zum Fahrrad fahren für ihre             sem Jahr die Metropole Ruhr mit 2,3 Mio. km vor
 Kommune aufgerufen werden.                                  der Stadt Berlin und der Region Hannover.
 www.stadtradeln.de
                                                             Wir freuen uns über jede Roßtalerin und jeden Roß-
                                                             taler, die bzw. der uns im kommenden Jahr zu einem
                                                             noch stärkeren Ergebnis verhilft, und bedanken uns
                                                             herzlich bei allen diesjährigen Unterstützerinnen
                                                             und Unterstützern!

                                                             Glückwunsch zu diesem tollen Ergebnis!
                                                             Hartmut Igel
                                                             Fahrradbeauftragter im Markt Roßtal

                                                             Bericht von der Bürgerversammlung am
                                                             30.07.2019 in der Aula der Mittelschule

                                                             Erster Bürgermeister Völkl konnte ca. 175 Bürgerin-
                                                             nen und Bürger und Marktgemeinderätinnen und
                                                             -räte in der Aula der Mittelschule begrüßen.

                                                             Diese Bürgerversammlung diente dazu, den anwe-
                                                             senden Bürgerinnen und Bürgern die Auffassungen
 Am Ende des Aktionszeitraums vom 30. Juni bis 20.           des Marktes Roßtal, der Bürgerinitiativen „Pro Le-
 Juli haben die Roßtalerinnen und Roßtaler beachtli-         bensqualität in Rosstal“ und Aktion "Zukunft Roßtal"
 che 9645 km Fahrradstrecke zurückgelegt und Ihrer           zu den am 08.09.2019 stattfindenden Bürgerent-
 Gemeinde hiermit zu einem sehr guten 739. Platz             scheiden darzulegen.
 unter 1111 teilnehmenden Kommunen verholfen.
                                                             Für die Bürgerinitiative „Pro Lebensqualität in Ros-
 Insgesamt 31 Aktive verteilten sich auf die drei Teams      stal“ sprach Herr Wolfgang Haug, Roßtal, als Stell-
                                                             vertreter für den Vorsitzenden des BUND Knut
 •    Roßtal bewegt sich (6592 km)                           Schalldach, für die Bürgerinitiative "Aktion Zukunft
 •    Offenes Team – Roßtal (2414 km) und                    Roßtal" Herr Matthias Tafelmeyer, Buchschwabach.
 •    Ev.-Kirchengemeinde Roßtal (639 km)
                                                             Die Stellungnahme des Marktes sowie die Chrono-
 Besonders erwähnenswerte Einzelleistungen wur-              logie der Beschussfassung trug Erster Bürgermeis-
 den u.a. erbracht mit 623 km in 24 Stunden sowie            ter Völkl vor.
 mit 495 km durch ein Ehepaar.
                                                             Im Anschluss stellte er den Stimmzettel vor, beant-
 Der Marktrat war mit sechs fahrenden Mitgliedern            wortete Fragen zur Abstimmung und gab den unge-
 ebenfalls wieder bei der Aktion vertreten.                  fähren Zeitrahmen für die Zusendung der Wahlbe-
                                                             nachrichtigungskarten bekannt.
 Sie erreichten zusammen eine Strecke von 1700 km.
 Durch eine private Spende von Marktgemeinderats-            Es wurden danach noch Fragen der Bürgerinnen
 mitgliedern in Höhe von 20 Cent je gefahrenemn              und Bürger zum Ablauf und der Auswertung der
 Kilometer ging ein Betrag von 340 € an die Bürger-          Wahl beantwortet. Er wies auf die ausführlichen In-
 stiftung.                                                   formationen Amtsblatt 10/2019 vom 07.08.2019 hin.

580                                        Amtsblatt des Marktes Roßtal                               Nr. 11 / 2019
Informationen aus dem Rathaus

  Veranstaltungshighlights in der
  Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg

  An dieser Stelle möchte der Markt Roßtal – in Zu-
  sammenarbeit mit der Kommunalen Allianz Biberttal-
  Dillenberg – seine Bürgerinnen und Bürger in diesem
  und künftigen Amtsblättern über anstehende Veran-
  staltungshighlights aus dem Allianzgebiet informieren.

  Im September und Oktober finden folgende Veranstaltungshighlights statt:

  06.09.2019                                                 12.10.19

  Der Klappstuhl rockt - Billie Jean Band                    Hohenzollerntag mit dem Motto: "Tierisch was los!"
  19.00 - 22.00 Uhr                                          13.00 - 18.00 Uhr
  BRK Innenhof, Hauptstr. 69 a, Stein                        Oberer Markt, 90574 Roßtal

  06.09.2019-09.09.2019                                      18.10.19

  Kirchweih in Großhabersdorf		                              Benefizkonzert mit Wolfgang Buck zugunsten
  Großhabersdorf                                             der "Hilfe für Tschernobylkinder"
                                                             19.30 Uhr
  14.09.19                                                   Paul-Gerhardt-Kirche, 90547 Stein

  Weinfest im Zwingel-Stodl mit Martin "Bewie"               19.10.19
  Bauer
  20.00 Uhr                                                  Der "Windsbacher Knabenchor" -
  Ammerndorf                                                 ein Konzert der J.G. Pisendel-Gesellschaft
                                                             19.30 Uhr
  Trempelmarkt                                               Ev. Markgrafenkirche, 90556 Cadolzburg
  08.00 - 15.00 Uhr
  Rathausplatz, Oberasbach                                   20.10.19

                                                             Herbstmarkt
  28.09.2019-29.09.2019
                                                             mitten im Herzen von Ammerndorf rund um den
  Cadolzburger Herbstmarkt                                   Marktplatz und in den Nebengassen.
  10.00 Uhr                                                  10.00 - 18.00 Uhr
  Marktplatz Cadolzburg                                      Marktplatz Ammerndorf

  29.09.19                                                   26.10.19

  Apfelfest                                                  4. Bockbiernacht in der Ammerndorfer Brauerei
  11.00 Uhr                                                  ab 18.30 Uhr
  Pfarrgarten der evangelischen Kirche                       Brauereigelände Ammerndorf
  Schulstraße 17, 90574 Roßtal
                                                             Megaparty mit den Singing SoniXX
  05.10.19                                                   DJK Halle
                                                             St.-Johannes-Straße 4, Oberasbach
  850-Jahrfeier - Boochgassfest
  Großhabersdorf

Nr. 11 / 2019                              Amtsblatt des Marktes Roßtal                                       581
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