Das Handy in der Schule - Mit Chancen und Risiken kompetent umgehen - smartlearning

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Unterrichtsmaterialien zum Thema
Das Handy in der Schule
Mit Chancen und Risiken kompetent umgehen
media literacy award                ®

Der Medienwettbewerb für die aktive Medienarbeit an der Schule
anmeldung + infos: www.mediamanual.at // office@mediamanual.at
Vorwort

Unterrichtsmaterialien zum Thema
Das Handy in der Schule
Mit Chancen und Risiken kompetent umgehen

Sehr geehrte Lehrende,
sehr geehrte Direktorinnen, sehr geehrte Direktoren!

Das Handy hat unseren Alltag erobert. In Österreich gibt es bereits mehr Handyverträge als EinwohnerInnen, aktuell
liegt die Mobilfunkverbreitung bei 147 Prozent.1) Alleine im 1. Quartal 2011 wurden hierzulande 1,73 Milliarden
Textnachrichten (SMS) versendet.2) Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist das Handy ein unverzichtbarer,
ständiger Begleiter geworden, der weit mehr Funktionen als nur Telefonieren und SMS schreiben übernimmt.
Mobiltelefone werden z.B. auch zum Musik und Radio hören, Spielen, Fotografieren, Videos aufnehmen und
tauschen oder zum Internet surfen verwendet. Ständig online nachzuschauen, was sich im Sozialen Netzwerk tut, ist
für viele Jugendliche enorm wichtig. Gleichzeitig ist das Handy auch ihr erstes privates Medium, da sie es in der
Regel mit niemand anderem teilen müssen. Auf der anderen Seite dient das Handy Eltern als Möglichkeit, um die
eigenen Kinder immer und überall zu erreichen. Der kleine mobile Begleiter übernimmt also nicht nur wichtige
Funktionen im Freundeskreis und bei der Freizeitgestaltung, sondern auch innerhalb der Familie.

In vielen Schulen wird das Handy verboten, weil es stört (Klingeln, Telefonieren, SMS schreiben, Schummeln,
Erstellen und Veröffentlichen von Fotos und Videos etc.). Das kann nicht nur zu Konflikten mit den SchülerInnen,
sondern auch mit den Eltern führen.

Die Regelung des Handygebrauchs in der Hausordnung der Schule ist ein wichtiger Schritt. Doch nicht immer
gelingt es Kindern und Jugendlichen, sich an solche Vereinbarungen zu halten. Der Drang, mit anderen in Kontakt zu
sein und zu wissen, was aktuell ist, ist manchmal einfach zu groß und in einer gewissen Lebensphase auch wichtig.
Für SchülerInnen ist es außerdem nicht so leicht zu verstehen, warum die Lehrenden manchmal Handys in der Schule
nutzen, während sie das selbst nicht dürfen. Auch der Trend zum Zweit- und Dritthandy hält an. So kann es sein, dass
einem/einer SchülerIn zwar ein Handy abgenommen wird, er/sie dann aber gleich das nächste benutzt.

Ein guter Weg wäre, das Handy konstruktiv in den Unterricht einzubeziehen und es als positive Chance zu nutzen.
Die Möglichkeiten reichen von Handy-Fotostorys über SMS-Poesie bis zu Schnitzeljagden mit dem Mobiltelefon –
in diesem Unterrichtsmaterial finden Sie zahlreiche Anregungen für alle Fächer und Schulstufen. Diese richten
sich an Lehrende, die einmal etwas Neues ausprobieren und modernen Unterricht gestalten möchten. So berichtet
beispielsweise eine Lehrerin, dass sich der Wortschatz ihrer SchülerInnen gebessert hat, seitdem das Vokabelheft
am Handy geführt wird.

Dennoch wird die Schule von den SchülerInnen bzw. den Eltern heute noch nicht verlangen, entsprechende
mobile Geräte anzuschaffen, die dann im Unterricht zum Einsatz kommen. Es gibt aber immer mehr Klassen, wo
alle SchülerInnen bereits ein Handy haben und Lehrende dieses Potential nutzen können. Das mobile Internet wird
künftig noch zu weiteren Veränderungen führen und neue Fragen für die Schulleitung bzw. die Lehrenden
aufwerfen. Eine zentrale Kontrolle des Internetzugriffs ist dann nicht mehr möglich. Die Kinder und Jugendlichen
werden noch mehr ihre eigenen Medienproduzenten werden und ihre Inhalte schnell verbreiten.

Auch wenn es noch einige Zeit dauern wird, bis alle SchülerInnen über die gleichen technischen Bedingungen und
Kompetenzen verfügen, lohnt es sich für Schulen und Lehrende schon jetzt, sich den neuen Herausforderungen
zu stellen und erste Erfahrungen im Umgang mit dem Handy zu sammeln. Das ist die beste Vorbereitung für all
das, was durch die neuen Medien in Zukunft noch zu erwarten ist.

1)   Hier sind auch Zweithandys etc. berücksichtigt.
2)   Quelle: RTR GmbH, Telekom-Monitor 3/2011, www.rtr.at/uploads/media/TM3-2011.pdf (06.10.2011).

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Vorwort

Was die Kenntnis der technischen Möglichkeiten des Handys betrifft, sind Kinder und Jugendliche ihren Eltern und
Lehrenden in der Regel weit voraus. Im Gegensatz dazu ist ein Risikobewusstsein oft wenig verbreitet. Es ist daher
wichtig, den Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit dem Handy zu erklären und ihre Medienkompetenz
zu stärken. Unter Umständen können sich auch die Unterrichtsformen ändern, damit die Aufmerksamkeit und die
Bereitschaft der SchülerInnen zu lernen, aufrecht erhalten bleibt. Das Handy im Schulbetrieb zu verbieten ist lang-
fristig jedenfalls keine realistische Lösung.

Das Handy selbst ist auch nicht automatisch eine Gefahrenquelle. Seine Möglichkeiten schließen verbotene Dinge
aber natürlich nicht aus, z.B. Konsumation und Tausch von Gewalt- oder Pornovideos. Auch diese und weitere
Aspekte (z.B. rechtliche Rahmenbedingungen in der Schule) werden in diesem Unterrichtsmaterial behandelt.

Das Unterrichtsmaterial wurde auf Initiative von Handywissen.at und erfahrenen Lehrenden mit Unterstützung des
Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und A1 erstellt.

Unter www.handywissen.at/downloads steht Ihnen das Unterrichtsmaterial sowie auch das bestehende Unterrichts-
paket „Das Handy sicher und verantwortungsvoll nutzen“ als Download zur Verfügung. Dort können Sie auch weitere
Exemplare kostenlos bestellen. Auf www.handywissen.at finden Sie auch viele ergänzende Informationen, Tipps
und Broschüren zum Thema „Handy“ für Ihren Unterricht.

Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg bei der Umsetzung,

DIin Barbara Buchegger, M.Ed.
Handywissen.at/Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation
Margaretenstraße 70, 1050 Wien
Website: www.handywissen.at
E-Mail: office@handywissen.at
Telefon: +43 (01) 595 21 12-0

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Hinweise

Hinweise für Lehrende
zur Verwendung des Unterrichtsmaterials

Das Unterrichtsmaterial „Das Handy in der Schule“ unterstützt den Wissenserwerb sowie die Reflexion der Handy-
nutzung in der Schule. Es ergänzt das bestehende Unterrichtpaket „Das Handy sicher und verantwortungsvoll
nutzen“, das unter www.handywissen.at/downloads kostenlos heruntergeladen werden kann.

Das Material richtet sich vor allem an Lehrende der Sekundarstufe 1, bietet aber Unterstützung für alle Schulstufen.

Das Unterrichtsmaterial ist in sieben Kapitel gegliedert:

    Kapitel 1: Das Handy im Alltag von Kindern und Jugendlichen

    Kapitel 2: Gewalt und Pornografie auf dem Handy

    Kapitel 3: Häufige Fragen und rechtliche Aspekte rund um das Handy in der Schule

    Kapitel 4: Lernen und unterrichten mit dem Handy

    Kapitel 5: Beratungsstellen und Unterstützung

    Kapitel 6: Weiterführende Links

    Kapitel 7: Übungen

Jedes Kapitel kann unabhängig von den anderen Kapiteln verwendet werden; die Übungen setzen sich jeweils aus
einer oder mehreren Lernaktivitäten zusammen. „10 Tipps für Lehrende zum Umgang mit dem Handy in der Schule“
runden die Materialien ab.

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InHaLTSVeRzeICHnIS

Das Handy in der Schule
Mit Chancen und Risiken kompetent umgehen

         ziele

    »    Lehrkräfte und die Schulleitung über Chancen und Risiken zum Handy in der Schule
         informieren
    »    Über rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang Bescheid wissen
    »    Vorbeugende Maßnahmen in der Schule ergreifen können
    »    Das Handy als kreatives Unterrichtsmedium kennen lernen

Inhalt                                                                                      Seite
1. Das Handy im Alltag von Kindern und Jugendlichen                                           5
   1.1 Handynutzung von Kindern und Jugendlichen                                              5
   1.2 Warum das Handy für Kinder und Jugendliche so wichtig ist                              7
2. Gewalt und Pornografie auf dem Handy                                                       9
   2.1   So kommt ein Video auf das Handy                                                    10
   2.2   Was fasziniert Jugendliche an Gewaltvideos?                                         11
   2.3   Filmen von Gewalttaten                                                              11
   2.4   Extreme Gewaltdarstellungen                                                         12
   2.5   „Niedliche Gewalt“                                                                  12
   2.6   Sex aus dem Netz                                                                    12
   2.7   Versenden von intimen Bildern                                                       13
3. Häufige Fragen und rechtliche Aspekte rund um das Handy in der Schule                     14
   3.1   Handynutzung in der Schule                                                          14
   3.2   (Handy-)Fotos/Videos im Unterricht                                                  18
   3.3   Jugendgefährdende Inhalte auf dem Handy                                             19
   3.4   Belästigungen und Mobbing mit dem Handy                                             22
4. Lernen und unterrichten mit dem Handy                                                     25
   4.1   Welche Handy-Anwendungen gibt es?                                                   25
   4.2   Warum das Handy in den Unterricht einbeziehen?                                      27
   4.3   Allgemeine Tipps zum Einsatz des Handys im Unterricht                               27
   4.4   Handys aktiv und kreativ im Unterricht nutzen (Beispiele)                           30
5. Beratungsstellen und Unterstützung                                                        45
6. Weiterführende Links                                                                      47
7. Übungen                                                                                   48
   10 Tipps für Lehrende zum Umgang mit dem Handy in der Schule                              55
   Impressum                                                                                 56

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Kapitel 1
Das Handy im alltag von Kindern und
Jugendlichen

1.1 Handynutzung von Kindern und Jugendlichen
82 Prozent der 11- bis 18-Jährigen in Österreich haben ein eigenes Handy, 79 Prozent nutzen es nahezu täglich.
Neben dem Telefonieren ist das SMSen die mit Abstand beliebteste Handy-Funktion der Jugendlichen.3)

Auch bei den 6- bis 10-Jährigen steigt die Handynutzung kontinuierlich. Jedem vierten Kind in dieser Altersgruppe
steht bereits ein eigenes Handy zur Verfügung.4) In Österreich bekommen Kinder ihr erstes Mobiltelefon im Durch-
schnitt mit 10 Jahren.5)

Für Kinder und Jugendliche ist das Handy vor allem DAS Werkzeug, um mit Familie und Freunden Kontakt zu halten
und den Tagesablauf zu organisieren. Darüber hinaus gibt das Handy Sicherheit in Notfällen und bietet viele nützliche
Funktionen, von der Digitalkamera bis zum Internetzugang.

Mehr als ein Telefon

Mit Handys kann man nicht nur telefonieren oder SMS schreiben. In den letzten Jahren sind die kleinen Alltags-
begleiter mehr und mehr zu Multifunktionsgeräten geworden. Viele Kinder und Jugendliche verwenden ihr Mobil-
telefon auch gerne zum Fotografieren, Filmen, Musik hören und zum Spielen. Um Fotos, Musik, Videos oder Spiele
untereinander auszutauschen, senden Kinder und Jugendliche entweder kostenpflichtige Bildnachrichten (MMS)
oder nutzen kabellose Schnittstellen wie Bluetooth oder austauschbare Speicherkarten. Von den 11- bis 18-Jährigen
in Österreich haben schon 69 Prozent Bilder bzw. MMS verschickt, 55 Prozent eigene Videos aufgenommen.6)

Auch die mobile Internetnutzung wird bei Kindern und Jugendlichen zunehmend beliebter. Jeder vierte 11- bis
19-Jährige in Österreich, der in Internet-Communities aktiv ist, geht mit dem Handy online. Federführend sind hier
die männlichen Jugendlichen, vor allem die älteren, von denen bereits fast ein Drittel diese Möglichkeit nutzt.7)
Damit verfügen immer mehr Jugendliche über eine autonome Internetverbindung, die nicht durch die Schule
kontrolliert werden kann.

Auf Seite 25 finden Sie einen Überblick über unterschiedliche Handy-Funktionen. Laufend werden neue An-
wendungen entwickelt. Vor allem durch die Verbreitung so genannter „Smartphones“ erreicht die Handynutzung
eine neue Dimension. Mit ihnen kann eine unbegrenzte Zahl an Programmen (oft auch als „Apps“ bezeichnet) zu
allen nur erdenklichen Themen – vom Geburtstagskalender über die Wettervorhersage bis zum aktuellen Kino-
programm – genutzt werden.

3)   Quelle: 1. Oö. Jugend-Medien-Studie des BIMEZ (2008), www.bimez.at/index.php?id=5411 (04.06.2010).
4)   Quelle: 2. Oö. Kinder-Medien-Studie des BIMEZ (2010), www.bimez.at/index.php?id=5918 (07.06.2010).
5)   Quelle: Handywissen.at-Studie „Eltern, Kinder und das Handy im familiären Spannungsfeld“ (2009).
6)   Quelle: 1. Oö. Jugend-Medien-Studie des BIMEZ (2008), www.bimez.at/index.php?id=5411 (04.06.2010).
7)   Quelle: Saferinternet.at-Studie „Chancen und Gefahren von Online Communities“ (2010),
     www.saferinternet.at/fileadmin/files/Online_Communities_Studie/Ergebnisse_Safer_Internet_Quantitativ_Ultimativ.pdf (03.06.2010).

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    DaS HanDy IM aLLTag Von KInDeRn UnD JUgenDLICHen

    Das erste private Medium

    Für die meisten Kinder und Jugendlichen ist das Handy das wichtigste Medium vor allen anderen, auch vor dem
    Computer oder Fernsehapparat.8) Sie müssen es in der Regel mit niemandem teilen und können es immer bei sich
    tragen. Es ist vor allem die Möglichkeit, ungestört telefonieren oder SMS schreiben/lesen zu können, die Jugendliche
    am Handy so schätzen. Umgekehrt fungiert das Handy aber auch als „Kontrollinstrument“ der Eltern, um die eigenen
    Kinder ständig erreichen zu können. Dadurch zeigt sich die Ambivalenz des Handys in punkto „Privatheit“.

          SMS-Sprache
                                                                                                                      Fakten

          Niemand hat bei der Einführung von SMS erwartet, dass die Kurzmitteilungen am Handy derart erfolgreich
          werden. Mittlerweile verschicken die ÖsterreicherInnen täglich (!) etwa 13 Millionen SMS.9) Über sie lässt
          sich einfach, schnell und vor allem zeitlich unabhängig kommunizieren.

          Um mehr Inhalt in die auf normalerweise 160 Zeichen beschränkten Nachrichten zu bringen und beim
          Tippen Zeit zu sparen, hat sich vor allem unter Jugendlichen eine weitreichende Abkürzungskultur
          entwickelt, die sich auch in Chats und E-Mails wiederfindet. Ebenfalls werden inzwischen Emoticons
          („Smilies“) so oft in Kurznachrichten verwendet, dass viele davon in gängigen Mobiltelefonen bereits vor-
          gespeichert sind. Mangelnde Groß- und Kleinschreibung, Grammatik und Rechtschreibung fallen bei den
          Jugendlichen kaum negativ auf und gelten sogar als Teil der SMS-Kultur.

            Beliebte SMS-Kürzel / Emoticons10)
                        8ung                             Achtung!                               :-)                               gut drauf
                          dg                         dumm gelaufen                              :-o                              überrascht

                         Stn                       Schönen Tag noch!                            ;-)                               zwinkern

                          4e                              forever                               :o\                        Angst/schämen

                          j4f                           just for fun                            :-/                               skeptisch

                         bbb                          bye bye baby                              :-(                             schlecht drauf

                        2g4u                         to good for you                         @---}--                                Rose

                          t+                          think positive!                           :-x                                 Kuss

                          cu                             see you!                               :-P                             Zunge zeigen
                          lol                       laughing out loud                        (-_-)zzz                             schlafen

                         2L8                             too late!                              :-9                                lecker!

          Eine ausführliche Liste verwendeter Abkürzungen und Emoticons findet sich unter www.rhusmann.de/kuerzel/inhalt.htm.

                                                                                                                                        Fortsetzung auf Seite 7

    8) Quelle: 1. Oö. Jugend-Medien-Studie des BIMEZ (2008), www.bimez.at/index.php?id=5411 (04.06.2010).
    9) Quelle: RTR GmbH, Telekom-Monitor 2/2010, www.rtr.at/de/komp/alleBerichte/TM2-2010.pdf (08.07.2010).
    10) Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Checked4You: www.checked4you.de/UNIQ127565354323264/doc1812A.html (04.06.2010).

                                                                               6
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       Einige SMS sind als Folge dieses lockeren und oft auch sehr kreativen Umgangs mit Sprache ganz schön
       schwierig zu lesen. Manchmal wird die SMS-Sprache auch als eine Art „Geheimcode“ verwendet, um
       eine Zugehörigkeit zu einem bestimmten Freundeskreis oder einer speziellen Subkultur auszudrücken.
       Was für ältere Generationen mitunter befremdlich wirkt, ist für junge Menschen fixer Bestandteil des
       kommunikativen Alltags.

       Macht SMSen dumm?

       Erwachsene machen sich oft Sorgen, dass die reduzierte Sprache und das Ignorieren vieler herkömmlicher
       Schreibregeln beim SMSen einen schlechten Einfluss auf die Sprachkompetenz haben. Studien11) deuten
       aber darauf hin, dass das häufige Verwenden solcher Kurzformeln sogar mit einer hohen Lese- und
       Schreibfähigkeit einhergehen kann. Diese wird durch die Auseinandersetzung mit geschriebener
       Sprache – in welcher Form auch immer – gefördert. Und genau das tun Kinder und Jugendliche, wenn sie
       Abkürzungen verwenden und dabei auch noch Spaß haben.

1.2 Warum das Handy für Kinder und Jugendliche so
wichtig ist
Nicht nur aus technischer, sondern auch aus sozialer Sicht ist das Handy weit mehr als nur ein Telefon. Für Kinder und
Jugendliche übernimmt es wichtige Funktionen zur Bewältigung des Alltags und für das Aufwachsen insgesamt12):

1. organisation des alltags

Immer erreichbar zu sein, ist für Kinder und Jugendliche sehr wichtig. Das Handy erleichtert dabei nicht nur die
Kommunikation mit Freunden und Familie, sondern ist auch ein unverzichtbares Organisationsmedium, z.B. zum
Freizeit planen, um gemeinsam Hausübungen zu lösen oder schulische Neuigkeiten auszutauschen. Es fällt Kindern
und Jugendlichen daher unglaublich schwer, das Handy abzuschalten. Sie wären damit von ihrer Umgebung ab-
geschnitten und wüssten nicht mehr, was sich in der Peergroup tut.

Auch die Eltern haben in der Regel ein großes Interesse daran, dass ihre Kinder ständig für sie erreichbar sind.
Deshalb sind sie auch oft die treibende Kraft für die Anschaffung eines Handys.13) Das kann zu Konflikten mit Lehren-
den und der Schulleitung führen, wenn die Handynutzung in der Schule verboten ist.

2. Beziehungs- und gefühlsmanagement

Viele Jugendliche haben eine starke emotionale Bindung zu ihrem Handy. Durch verschiedene Gestaltungs-
möglichkeiten (Klingeltöne, Hintergrundbilder, Handyschmuck etc.) kann es einerseits individuell gestaltet werden.
Andererseits dient es der persönlichen Kommunikation, der Pflege von Netzwerken und Freundschaften sowie
dem Austausch von Gefühlen und Stimmungen. Das Handy unterstützt somit das Erlernen eines selbstbewussten
Beziehungs- und Gefühlsmanagements.

11) Zum Beispiel: Döring, Nicola (2002): „Kurzm. wird gesendet“ – Abkürzungen und Akronyme in der SMS-Kommunikation. Muttersprache. Vierteljahresschrift für
    Deutsche Sprache, 112 (2), www.nicola-doering.de/publications/sms-kurzformen-doering-2002.pdf (04.06.2010).
12) Quelle: Grimm, Petra / Rhein, Stefanie (2007): Slapping, Bulling, Snuffing!: Zur Problematik von gewalthaltigen und pornografischen Videoclips auf Mobiltele-
    fonen von Jugendlichen, Verlag Vistas.
13) Quelle: Handywissen.at-Studie „Eltern, Kinder und das Handy im familiären Spannungsfeld“ (2009).

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    Auch intime Beziehungen werden über das Handy angebahnt, gepflegt und ebenso wieder beendet. Dabei spielen
    oft auch intime Fotos eine Rolle, die später einmal zu Problemen führen können (siehe dazu auch „Sexting“ auf
    Seite 13). Wird eine Handynummer aus dem Adressbuch gelöscht, heißt das, die Beziehung ist endgültig vorbei.

    3. Identitätsbildung

    Jugendliche sehen in ihrem Handy ein wichtiges „symbolisches Kapital“, ähnlich wie bei Mode oder Musik. Es ist
    Ausdrucksmittel der eigenen Identität und verdeutlicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Jugendkultur bzw.
    Lebensstilgruppe, z.B. durch die Wahl des Handyklingeltons.

    Um in der eigenen Peergroup akzeptiert zu werden, ist das „richtige“ Handymodell genauso entscheidend wie der
    „richtige“ Provider (nämlich den, den die Freunde haben) oder das Beherrschen bestimmter Kommunikationsregeln:
    Wenn A beispielsweise eine SMS an B schreibt, so muss B in kürzester Zeit (z.B. innerhalb von drei Minuten) antworten.
    Diese Verhaltensformen werden miteinander eingeübt und dienen u.a. der Abgrenzung von anderen Gruppen, z.B.
    jüngeren und unerfahrenen Kindern oder Erwachsenen.

    Darüber hinaus spielt auch die Ausstattung des Handys z.B. mit angesagten Spielen, Apps und Songtiteln eine große
    Rolle für die eigene Identität und die Akzeptanz in der Gruppe. Für all das wird von den Jugendlichen sehr viel Zeit
    und Energie aufgewendet.

    4. Selbstdarstellung und Spaß

    Das Handy als persönliches und personalisierbares Medium erlaubt auch unzählige Formen der Selbstdarstellung.
    Welche Spiele, Videos, Musik, Programme etc. auf das Handy geladen werden, ist letztlich ein Ausdruck von
    Individualität. Dazu zählt auch, selbst interessante Inhalte, wie z.B. witzige SMS oder Filme, zu verbreiten und damit
    in der Peergroup Anerkennung zu bekommen. Über entsprechende Plattformen im Internet (z.B. Facebook oder
    YouTube), die auch mit dem Handy aufgerufen werden können, lässt sich das eigene Image rund um die Uhr pflegen.
    Diese „Kunst der Selbstdarstellung“ wird von den Jugendlichen ganz selbstverständlich und nebenbei betrieben.

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Kapitel 2
gewalt und Pornografie auf dem Handy
Fast alle Handys verfügen heute über eine Videofunktion. Mit der integrierten Kamera selbst zu filmen oder Bilder
und Videos aus dem Internet herunterzuladen ist kinderleicht. Über unterschiedliche Übertragungswege (siehe Grafik
„Wie kommt ein Video auf das Handy?“ auf Seite 10) lassen sich die multimedialen Inhalte schnell und einfach
mit anderen austauschen.

Problematisch wird es dann, wenn die getauschten Videos (oder auch Fotos) gewalttätige, pornografische und/oder
verbotene Inhalte zeigen. Herstellung, Besitz und Weitergabe dieser Dateien verstößt oftmals gegen das Jugend-
schutzgesetz. In diesen Fällen ist die Schule gefordert, zu reagieren (siehe dazu auch FAQs zu „jugendgefährdenden
Inhalten“ ab Seite 19).

Als Vorbeugungsmaßnahme sollten problematische Inhalte auf dem Handy aber schon vorher – auch ohne Anlass-
fall – im Unterricht thematisiert werden. Kindern und Jugendlichen sind die Konsequenzen ihres Handelns oft nicht
bewusst. Für sie ist es nicht so leicht zu verstehen, dass im Fernsehen oder auf Online-Videoplattformen Gewalt-
taten gezeigt werden, während der Besitz von Gewaltvideos auf dem Handy strafbar sein kann. Viele – vor allem
jüngere – SchülerInnen reagieren auf gewaltverherrlichende und/oder pornografische Inhalte zudem sehr irritiert.
Während Erwachsene meist gelernt haben, mit extremen Angeboten umzugehen, sind Kinder und Jugendliche der
Bilderflut oft hilflos ausgesetzt.

Immer wieder kommt es auch vor, dass Kinder ungewollt entsprechende Videos auf ihr Handy geschickt bekommen,
z.B. durch ältere MitschülerInnen, die die jüngeren absichtlich damit schockieren oder „testen“ wollen. Die technischen
Empfangsmöglichkeiten des Handys (z.B. Bluetooth) auszuschalten, wäre eine Lösung, bringt die Kinder aber in eine
Zwickmühle: Wie sollen sie dann mitreden können?

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    2.1 So kommt ein Video auf das Handy

       1 Kamera  – Videos können selbst gefilmt,
         gespeichert und abgespielt werden.
                                                         4 Bluetooth – draht- und kostenlose
                                                           Übertragung von Handy zu Handy über
                                                            eine Funk-Schnittstelle (Reichweite ca.
                                                            zehn Meter); beliebteste und schnellste
                                                            Form des Datenaustausches.

       2 Mobiles Internet – direkter Download
         von Webseiten auf das Handy; wird
                                                         5 Infrarot – Sende- und Empfängergerät
                                                           brauchen für die Datenübertragung
          durch immer schnellere Internetzugänge            ein Infrarotauge; geringer Abstand und
          und geringere Kosten zunehmend                    Sichtkontakt sind notwendig; funktioniert
          wichtig.                                          wie die Fernbedienung von TV-Geräten.
         www.handywissen.at

                                                         6 MMS (Multimedia Messaging Service) –
                                                           ermöglichen anders als SMS nicht nur die
                                                            Übertragung von Text, sondern auch von
                                                            Bildern oder kurzen Filmen.

       3 Computer  – über USB-Kabel,
         Speicherkarten oder Bluetooth können
          Dateien direkt auf das Handy übertragen
          werden.
                                                         7 E-Mails – können auf dem Handy über
                                                           eine mobile Internetverbindung wie am
                                                            Computer abgerufen werden.

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2.2 Was fasziniert Jugendliche an gewaltvideos?
Gewaltvideos haben für Kinder und Jugendliche einen besonderen Reiz – seien es selbstgefilmte Gewaltszenen am
Handy, Downloads aus dem Internet oder von FreundInnen geschicktes Material. Für die Nutzung gewalthaltiger
Inhalte gibt es vor allem zwei entscheidende Motive14):

         1. Unterhaltungsmotiv und grenzerfahrung

         Der emotionale „Kick“ und das Überschreiten von Grenzen stehen hier im Mittelpunkt. Man möchte etwas
         „Aufregendes“ erleben. Der Wunsch nach Ablenkung, Protest und Abgrenzung spielt eine zentrale Rolle.

         2. Soziale und sozialintegrative Motive

         Das gemeinsame Bestehen von extremen Situationen ist die zentrale Komponente – das Anschauen der
         Videos wird zum Gemeinschaftserlebnis. Besonders brutale Inhalte geben auch ein gutes Gesprächsthema
         in der Gruppe ab oder werden zur Anerkennung genutzt. Dazu zählt auch, schockierende Videos an jüngere
         MitschülerInnen im Sinne einer Mutprobe weiterzuschicken.

Jugendliche können auf Gewaltszenen mit Ekel, Schock, Angst und Albträumen reagieren – auch wenn sie dies vor
anderen natürlich nicht gerne zugeben wollen. Zudem identifizieren sie sich oft mit Täter oder Opfer, wenn sie sich
Filme mit gewalthaltigen Inhalten ansehen. Bei der täterzentrierten Sichtweise kann es zu einer Vorbildwirkung
kommen, bei der opferzentrierten Sichtweise zu einem übersteigerten „Sich-schlecht-fühlen“ bis hin zu starken
Selbstvorwürfen.

2.3 Filmen von gewalttaten
Unter den Begriff „Happy Slapping“ (zu Deutsch: lustiges Schlagen) fallen Angriffe auf MitschülerInnen oder auch
völlig unbekannte Personen, die mit dem Handy gefilmt werden. Die so entstandenen Videos werden anschließend
über Handy und Internet weiterverbreitet, mit dem Ziel, möglichst viel Anerkennung zu ernten. Unter Jugendlichen
sind solche Filme beliebtes Sammel- und Tauschgut und sie überbieten sich darin, wer die brutaleren Szenen auf
seinem Handy hat.

Die Videos folgen häufig denselben Rollenmustern: Die TäterInnen sind in der Darstellung stark und überlegen,
die Opfer sind schwach. Ihnen wird unterstellt, dass sie es verdienen, misshandelt zu werden. Gewalt wird als ein
akzeptiertes Mittel zur Konfliktlösung dargestellt. Nicht das Handy ist hierbei die problematische Gefahrenquelle,
sondern die Bereitschaft der TäterInnen zu Gewalttaten!

Vor allem aber die Bezeichnung „Happy Slapping“ ist verharmlosend und unpassend. Sie suggeriert, es handle sich
bei den gefilmten Gewalttaten nur um einen Scherz – meist liegen jedoch schwerwiegende Straftaten (z.B. Körper-
verletzung oder Nötigung) vor. Auch das Versenden von gewaltverherrlichenden Bildern oder Videos an andere
Minderjährige kann bereits strafbar sein, ebenso das öffentliche Zugänglichmachen, z.B. auf einer Webseite.

14) Quelle: Grimm, Petra (2009): Gewalt im Web 2.0 – wie gewalthaltige Internetangebote Heranwachsende beeinflussen. In: Pro Jugend. Fachzeitschrift der
    Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e.V. Nr. 2, S. 12-15.

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    Wo liegt die grenze zwischen Spaß und ernst?

    Bei Kindern und Jugendlichen sind auch zahlreiche „Fun-Videos“ im Umlauf. Diese zeigen etwa zufällige,
    unbeabsichtigte Missgeschicke, waghalsig nachgestellte Stunts oder ekelerregende Mutproben. Beliebte Vorlagen
    zum Nachahmen liefert beispielsweise die TV-Sendung „Jackass“ des Musiksenders MTV. Auch bei Fun-Videos ist es
    manchmal allerdings fragwürdig, ob das Gezeigte wirklich noch lustig ist oder ob es nicht z.B. einen gefährlichen
    Unfall darstellt, wo tatsächlich jemand zu Schaden gekommen ist. Die Grenze ist oft nicht leicht zu ziehen. Auch
    diese Problematik sollte mit Kindern und Jugendlichen diskutiert werden.

    2.4 extreme gewaltdarstellungen
    Im Internet sind viele Angebote frei zugänglich, die dem Gesetz nach verboten sind. So werden Bilder oder Filme
    mit gewaltverherrlichendem und/oder pornografischem Inhalt, die beispielsweise reale oder nachgestellte Hin-
    richtungen, Vergewaltigungen, Sodomie-Szenen, Leichenschändungen oder tödliche Unfälle zeigen, häufig von
    Jugendlichen auf das Handy heruntergeladen und untereinander getauscht. Solche besonders grausamen Inhalte
    werden unter dem Begriff „Snuff“ (zu Deutsch: jemanden auslöschen) zusammengefasst.

    Gründe, warum Jugendliche diese Videos und Bilder konsumieren, ist meist der Wunsch „cool“ zu sein, den eigenen
    Mut zu beweisen oder andere zu schocken. Oft ergibt sich daraus eine Spirale, das grauslichste Bild oder Video
    zeigen zu können. Das kann sogar so weit führen, dass Horrorszenen mit FreundInnen in realistischer Art und Weise
    nachgestellt werden.

    Ein Entfernen solcher Angebote aus dem Internet ist meist unmöglich, da die meisten AnbieterInnen aus dem Aus-
    land stammen und in der Praxis rechtlich nicht verfolgt werden können. Zudem berufen sie sich darauf, dass ledig-
    lich gewaltverherrlichende Darstellungen verboten wären, ihre Webseiten aber Bilder oder Videos von Leichen und
    Schwerstverletzten aus Katastrophen, Unfällen etc. zeigen – und dies somit nicht verboten ist.15)

    2.5 „niedliche gewalt“
    Gewalt wird keinesfalls nur über Darstellungen aus dem realen Leben transportiert, auch einige Zeichentrickfilme
    oder Cartoon-Serien wie z.B. „Southpark“, „Happy Tree Friends“ oder „Itchy & Scratchy“ beinhalten äußerst brutale
    Szenen. Niedlich wirkende Figuren werden darin extremer Gewalt ausgesetzt oder üben diese an anderen aus.
    Größtenteils richten sich derartige Sendungen an Erwachsene, ziehen durch ihre Mach-Art aber natürlich auch die
    Aufmerksamkeit von jüngeren Kindern auf sich. Sie sind damit aber in der Regel emotional völlig überfordert. Im
    Internet können die brutalen Cartoons unbegrenzt konsumiert, auf das Handy geladen und an FreundInnen ver-
    schickt werden. Auf den ersten Blick wirken viele der Episoden ganz harmlos – sie beginnen oft ganz normal und
    werden erst nach einigen Minuten brutal.

    2.6 Sex aus dem netz
    Auch das Ansehen und Tauschen von Porno-Filmen ist unter Jugendlichen keine Seltenheit, obwohl dies durch
    das Jugendschutzgesetz verboten ist. Erfahrungen aus Schul-Workshops bestätigen, dass in Österreich fast jedes
    11-jährige Kind bereits einmal einen Porno-Film gesehen hat. Dies passiert manchmal auch unabsichtlich beim
    Internet surfen, z.B. wenn nach eigentlich ganz unverfänglichen Begriffen in Suchmaschinen gesucht wird oder auf
    einer Webseite Werbung mit entsprechenden Inhalten erscheint. Bei jüngeren Kindern ist das Verwenden von Filter-
    programmen, mit denen bestimmte Web-Angebote gesperrt werden können, daher sinnvoll – über das Handy bleiben
    sie aber trotzdem mit problematischen Inhalten konfrontiert. Je früher solche Inhalte mit Kindern thematisiert
    werden, desto besser können sie damit umgehen. Ältere Kinder und Jugendliche haben meist schnell heraus, wie
    man Internetfilter umgeht; sie konsumieren pornografisches Material oft ganz bewusst.
    15) Quelle: Bundesminisiterum für Inneres – Kriminalprävention, Merkblatt „Gewaltvideos auf Handys“,
        www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/info_material/files/Gewaltvideos_auf_Handys.pdf (10.06.2010)

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SexualpädagogInnen warnen vor einem verzerrten Bild von Sexualität. Denn mit realen Beziehungen haben die
meisten Porno-Filme nur wenig zu tun – Situationen, Rollen und Körper werden häufig unrealistisch, einseitig und
auch gewalttätig dargestellt. Frauen werden in der Regel von den Männern „beherrscht“. Im echten Leben bauen
die Jugendlichen gewisse Erwartungshaltungen auf, denen sie getreu den Porno-Filmen zu entsprechen versuchen.

2.7 Versenden von intimen Bildern
Inspiriert durch Fernsehsendungen, Werbeplakate, Teenie-Zeitschriften etc. ist es unter Kindern und Jugendlichen
„in“ geworden, möglichst aufreizende Bilder von sich selbst zu erstellen. Vor dem Spiegel werden unterschiedliche
Posen ausprobiert und mit dem Handy fotografiert. Die besten Bilder landen zum Herzeigen z.B. in Sozialen Netz-
werken oder werden an FreundInnen weiterverschickt. Dieses als „Posing“ bezeichnete Phänomen betrifft vor
allem junge Mädchen, zunehmend aber auch Burschen.

Das Problem dabei: Sind solche Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht so gut wie keine Möglichkeit mehr,
deren Verbreitung zu stoppen. Auch wenn Fotos im Internet z.B. nur für „FreundInnen“ freigegeben sind, kann
nicht ausgeschlossen werden, dass diese in falsche Hände geraten. So können einmal verbreitete Aufnahmen auch
Jahre später wieder auftauchen und künftigen beruflichen Karrieren und privaten Beziehungen massiv schaden.
Gefährlich wird es auch dann, wenn Pädophile durch die aufreizenden Fotos im Internet angelockt werden und ver-
suchen, mit den Minderjährigen Kontakt aufzunehmen. Deshalb ist es notwendig, mit Kindern bereits möglichst früh
über die Rolle von intimen Fotos zu sprechen.

Eine mit dem „Posing“ eng verknüpfte Entwicklung nennt sich „Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und
„Texting“ (engl. für das Senden von SMS). Damit ist vor allem die Erpressung von intimen Fotos gemeint. Erotische
Bilder oder Nacktaufnahmen werden vorerst „nur“ zwischen Pärchen oder besten FreundInnen verschickt, z.B. als
eine Art Liebes- oder Freundschaftsbeweis oder zum Flirten. Wenn die Beziehungen oder Freundschaften aber in die
Brüche gehen, landen einige der Fotos aus Rache auf diversen anderen Handys bzw. öffentlich im Web oder werden
als Druckmittel verwendet, z.B. damit weitere Fotos geschickt werden. Was die meisten Jugendlichen dabei nicht
wissen: Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger ist illegal (§ 207a StGB – Pornografische
Darstellungen Minderjähriger) und kann rechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt auch, wenn die abgebildete
Person mit der Aufnahme einverstanden war bzw. diese selbst verschickt hat.

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    Kapitel 3
    Häufige Fragen und rechtliche aspekte rund
    um das Handy in der Schule

    3.1 Handynutzung in der Schule
    Das Handy in der Schule wegsperren – wie sinnvoll ist das?
    Wer haftet, wenn ein Handy aus dem Spind gestohlen wird?
    Wann und wie dürfen Lehrende SchülerInnen das Handy abnehmen?
    Wie könnte eine Verhaltensvereinbarung zum Umgang mit dem Handy in der Schule aussehen?
    Wie soll die Handynutzung auf Schulveranstaltungen geregelt werden?
    Warum ist es Eltern oft so wichtig, dass ihre Kinder ein Handy haben?

    Das Handy in der Schule wegsperren – wie sinnvoll ist das?

    Viele Schulen haben in ihrer Hausordnung geregelt, dass Handys während des Unterrichts (und manchmal auch
    während der Pausen) im Spind weggesperrt sein müssen. Diese Regelung funktioniert vor allem an solchen
    Schulen, wo es kaum zu Beschädigung von Eigentum oder Diebstählen kommt. An Schulen, wo hingegen immer
    wieder Gegenstände verschwinden, wird diese Vorgehensweise zum Problem.

    Beachtet man den großen Stellenwert, den Handys im Alltag von Kindern und Jugendlichen haben, kann das
    generelle Wegsperren oder Verbieten von Mobiltelefonen keine Lösung sein. Das wird vor allem deutlich, wenn
    die SchülerInnnen ihre Zweit- bzw. Dritthandys im Spind lassen, ihre aktuellen Ersthandys allerdings erst recht in der
    Schultasche mit sich führen, weil sie sich nicht davon trennen wollen.

    Ein Handyverbot kann zwar als kurzfristige Maßnahme sinnvoll sein, um eine schwierige Situation in einer Schule zu
    entschärfen. Am Ende kommt die Schule aber nicht darum herum, die Handynutzung in ein medienpädagogisches
    Konzept zu integrieren. Ein erster Schritt könnten z.B. von allen Schulpartnern gemeinsam erarbeitete Verhaltens-
    vereinbarungen zum Umgang mit dem Handy in der Schule sein (siehe dazu auch Seite 15).

    Wer haftet, wenn ein Handy aus dem Spind gestohlen wird?

    Müssen SchülerInnen ihre Handys aufgrund der Hausordnung der Schule im Spind einsperren, so haften sie selbst
    bzw. deren Eltern für ihr Privateigentum. Erstens sind die SchülerInnen nicht verpflichtet, Mobiltelefone in die Schule
    mitzunehmen, sondern tun dies aus eigenem Interesse. Zweitens liegt das Risiko bei jeder Art von Garderobe
    generell beim Eigentümer des Handys. Im Falle eines Diebstahles bleibt also nur eine polizeiliche Anzeige, die Schule
    übernimmt im Normalfall keine Haftung. Unter Umständen besteht durch die Haushaltsversicherung der Eltern
    eine Deckung für den Schaden.

    Wann und wie dürfen Lehrende SchülerInnen das Handy abnehmen?

    Wird der Unterricht über einen längeren Zeitraum durch die Handynutzung eines/r SchülerIn gestört, können Lehrende
    als pädagogische Maßnahme das Mobiltelefon abnehmen. In vielen Schulen ist das auch so in der Hausordnung
    vorgesehen. Folgendes ist dabei zu beachten:

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1.   Lassen Sie sich von dem/der betreffenden SchülerIn zeigen, dass es sich bei dem abgenommenen Handy um
     ein funktionierendes Gerät samt aktiver SIM-Karte handelt und lassen Sie es vor Ihren Augen ausschalten. So
     stellen Sie sicher, dass Ihnen der/die SchülerIn kein altes Handy gibt.

2.   In der Regel wird das abgenommene Handy nach der Unterrichtsstunde wieder zurückgegeben. Sollte dies erst
     nach Schulschluss erfolgen, empfiehlt es sich, das Gerät zwischenzeitlich in der Direktion zu hinterlegen, damit
     es nicht verloren gehen kann.

3.   Wird der Unterricht durch das Handy eines/r SchülerIn wiederholt gestört, sollten die Eltern kontaktiert werden,
     um die weiter Vorgangsweise abzusprechen.

Wie könnte eine Verhaltensvereinbarung zum Umgang mit dem Handy in der Schule
aussehen?

Verhaltensvereinbarungen sind eine gute Möglichkeit, alle Schulpartner in einen Aushandlungsprozess rund um die
Nutzung des Handys in der Schule einzubeziehen. Das Handy nimmt dabei eine spezielle Rolle ein, da ALLE Beteiligten
unterschiedliche Interessen haben.

Wichtig: Sind alle Schulpartner intensiv in die Erarbeitung und Formulierung der Verhaltensvereinbarung ein-
gebunden, werden sie diese eher akzeptieren und sich für ihre Umsetzung verantwortlich fühlen. Ideal wäre,
allen SchülerInnen aller Schulstufen die Möglichkeit zu geben, sich an der Erarbeitung der Regeln zu beteiligen
(z.B. Kleingruppenarbeit in der Klasse). Ist dann diese gemeinsam entwickelte Vereinbarung verbindlich fest-
gelegt, sollte sie von den LehrerInnen, den Erziehungsberechtigten sowie den SchülerInnen unterschrieben werden.
Die erarbeiteten Inhalte können auch in die Hausordnung aufgenommen werden.

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     anregungen für eine Schulvereinbarung

     Folgende Fragen rund um das Handy sollten beim Aushandeln einer gemeinsamen Verhaltensverein-
     barung geklärt werden:

         In welchen schulischen (und außerschulischen) Situationen ist das Handy erlaubt bzw. nicht
         erlaubt?
         z.B. Anrufe im Unterricht sind nicht erlaubt, Anrufe in der Mittagspause sind erlaubt…

         Wo darf/muss das Handy während des Unterrichts in der Klasse sein?
         z.B. am Tisch, in der Schultasche…

         Wo wird das Handy während des Turnunterrichts aufbewahrt?
         z.B. in der Umkleidekabine, im Turnsaal, bei dem/der LehrerIn…

         Wie wird der Umgang mit Handys auf Schulveranstaltungen (z.B. Sportwoche, Projektwoche)
         gelöst?
         z.B. das Handy darf eine halbe Stunde vor dem Abendessen benutzt werden, sonst ist es
         abgedreht…

                                                                                                  Fortsetzung auf Seite 16

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             Wo können Handys sicher während der Nachmittagsbetreuung verstaut werden?
             z.B. im Lehrenden-Zimmer, in einem gemeinsamen Rucksack im Spind…

             In welchem Ausmaß darf in der Schule mit dem Handy fotografiert bzw. gefilmt werden? Unter
             welchen Bedingungen dürfen die erstellten Fotos/Videos veröffentlicht werden?
             z.B. nur mit mündlicher Einverständnis der Abgebildeten, nur mit einer schriftlich vorliegenden
             Einverständniserklärung der Abgebildeten am Schuljahresbeginn, nur im Zuge von Schul- und
             Klassenprojekten, gar nicht…

             Welche Handy-Anwendungen dürfen in der Schule genutzt werden, welche nicht?
             z.B. Bluetooth (Datenübertragung) und Handy-Kamera dürfen nur im Zusammenhang mit dem
             Unterricht verwendet werden, SMS sind nur in der Pause erlaubt…

             Wie bindend sind die aufgestellten Verhaltensvereinbarungen für alle Beteiligten? Welche
             Konsequenzen haben Verstöße?
             z.B. Verhaltensnote (bis 7. Schulstufe), Schulforum…

             Wie werden die ausgemachten Regeln überprüft?
             z.B. Schulforum, regelmäßige gemeinsame Evaluierung…

        Leitfaden „Vereinbaren schafft Verantwortung“
                                                                                               Tipp

        Zahlreiche Anregungen zur Erstellung von Verhaltensvereinbarungen an Schulen können Sie auch im
        Leitfaden „Vereinbaren schafft Verantwortung“ der Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness
        und gegen Gewalt“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nachlesen. Download unter:
        www.gemeinsam-gegen-gewalt.at/resources/files/100/verhaltensvereinbarungen-neu-online2.pdf.

    Wie soll die Handynutzung auf Schulveranstaltungen geregelt werden?

    Auf Schulveranstaltungen, wie z.B. Sportwochen oder mehrtägigen Ausflügen, spielt das Handy oft eine besondere
    Rolle für die SchülerInnen. Neben dem ständigen Kontakthalten mit der Familie und den Freunden daheim, bricht
    immer wieder auch ein Wettbewerb untereinander um die „besseren“ Handyinhalte aus – wer schreibt die schock-
    ierendste SMS, schießt die peinlichsten Bilder oder hat die coolsten Videos? Die SchülerInnen versuchen sich gegen-
    seitig zu übertrumpfen und können sich kaum auf etwas anderes konzentrieren.

    Ein generelles Handyverbot auf Schulveranstaltungen ist in der Praxis jedoch kaum umsetzbar. Die Eltern haben
    ein entsprechendes Interesse, ihre Kinder in Notfällen erreichen zu können bzw. bei Heimweh oder sonstigem
    Unwohlsein selbst gut erreichbar zu sein. Um den zweifelhaften „Handy-Wettbewerben“ allerdings Vorschub zu
    leisten, kann z.B. folgende Regel aufgestellt werden:

    Handys dürfen pro Tag für die Dauer von einer Stunde (z.B. vor dem Abendessen) verwendet werden. In der restlichen
    Zeit müssen sie abgedreht sein bzw. in der Nacht abgedreht im Zimmer eines Lehrenden lagern.

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Um Konflikte zu vermeiden, müssen Regeln immer schon im Vorfeld der Schulveranstaltung mit SchülerInnen
und Eltern vereinbart werden!

Natürlich kann nie ausgeschlossen werden, dass SchülerInnen Vereinbarungen brechen und z.B. heimlich ein
Zweithandy verwenden. Trotzdem wird die Handynutzung durch das Aufstellen von Regeln deutlich erschwert und
kann – als weiterer positiver Effekt – sogar zu einer Entspannung und Entlastung bei den SchülerInnen führen. Denn
schließlich erzeugt das Kräftemessen mit anderen immer auch einen großen persönlichen und sozialen Druck.

Warum ist es eltern oft so wichtig, dass ihre Kinder ein Handy haben?

Kinder in Österreich bekommen ihr erstes Handy im Durchschnitt mit 10 Jahren.16) Nicht nur die Kinder, sondern auch
die Eltern sind in der Regel die treibende Kraft, wenn es um die Anschaffung eines Mobiltelefons geht. Sie möchten
ihre Kinder jederzeit erreichen können und beruhigt sein, dass diese in Notfällen abgesichert sind. Für viele
berufstätige Eltern nimmt das Handy zudem eine wichtige Funktion für die „Fernbetreuung“ ein, wenn ihre Kinder
nachmittags oder in leichten Krankheitsfällen alleine zu Hause sind. So stehen die Eltern trotz physischer Abwesen-
heit in regelmäßigem Kontakt mit ihren Kindern – ohne sich wie früher dabei z.B. auf Nachbarn verlassen zu müssen.

Für Eltern ist es deshalb sehr wichtig bzw. in manchen Fällen sogar zwingend notwendig, dass ihre Kinder das Handy
in die Schule mitnehmen und dort auch benutzen können. Konflikte mit Lehrenden – vor allem an Schulen, wo
das Handy verboten ist – sind dadurch vorprogrammiert. Eine Lösung, die alle Beteiligten zufriedenstellt, kann das
gemeinsame Erarbeiten von Verhaltensvereinbarungen zum Umgang mit dem Handy in der Schule sein
(siehe dazu auch „Wie könnte eine Verhaltensvereinbarung zum Umgang mit dem Handy in der Schule aussehen?“
auf Seite 15).

Der Verlust des Handys (z.B. durch Diebstahl) ist eine der größten Sorgen, die sich Eltern in Bezug auf die Handy-
nutzung ihrer Kinder machen.17) Da im Falle eines Diebstahles in der Schule in der Regel auch die Eltern – und nicht
die Schule – haften, können aufklärende Gespräche in diese Richtung sinnvoll sein. In manchen Schulen nehmen
(Handy-)Diebstähle auch tatsächlich stark zu. Immer häufiger kommt es außerdem zu „Schein-Diebstählen“ als Mittel
für Jugendliche, an ein neues, cooleres Handy zu kommen. Auch fragwürdige „Handygeschenke“, die weniger
geschenkt, sondern vielmehr von z.B. MitschülerInnen erpresst wurden, sind für Lehrende eine aktuelle Heraus-
forderung, auch in der Kommunikation mit den Eltern.

Für ein besseres Gesprächsklima zwischen Eltern und Lehrenden sowie für ein besseres gegenseitiges Ver-
ständnis kann ein (regelmäßiger) Austausch zur „Handyproblematik“ viel bewirken, beispielsweise bei einem
Elternabend. Dabei ist es nicht essentiell, dass alle Eltern vollzählig erscheinen, denn meist verbreiten sich die
besprochenen Inhalte ohnehin sehr rasch an die Nicht-Anwesenden. Schuldzuweisungen an die Eltern (z.B. Kritik
der Erziehung, Rückschlüsse des Fehlverhaltens von SchülerInnen auf die Familienverhältnisse etc.) sind dabei tabu.
Viel eher sollte ein gemeinsamer konstruktiver Weg gefunden werden, um die SchülerInnen besser unterstützen zu
können, auch im Sinne der Entwicklung ihrer Medienkompetenz.

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      Das Handy als gesprächsbasis nutzen

      Manchmal kann das Handy auch ein guter „Anstoß“ sein, um mit Eltern ins Gespräch zu kommen, die
      sonst für die Schule kaum greifbar sind, z.B. weil sie auf keine Elternabende oder -sprechtage gehen. So
      berichten Lehrende immer wieder von sehr produktiven Aussprachen, wenn Eltern zu ihnen kommen,
      weil eine/r SchülerIn wiederholt mit dem Handy den Unterricht gestört hat. Dies ist eine gute Gelegen-
      heit, um auch andere schulische Themen zu besprechen!

16) Quelle: Handywissen.at-Studie „Eltern, Kinder und das Handy im familiären Spannungsfeld“ (2009).
17) Quelle: Handywissen.at-Studie „Eltern, Kinder und das Handy im familiären Spannungsfeld“ (2009).

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    3.2 (Handy-)Fotos/Videos im Unterricht
    Dürfen SchülerInnen im Zuge von Unterrichtsprojekten einander mit dem Handy fotografieren oder
    filmen und die Ergebnisse in der Projektdokumentation nutzen?
    Dürfen Fotos oder Videos von SchülerInnen auf der Schulwebsite veröffentlicht werden?
    Darf die Schule eigenständige Werke der SchülerInnen veröffentlichen?

    Dürfen SchülerInnen im zuge von Unterrichtsprojekten einander mit dem Handy fotografieren
    oder filmen und die ergebnisse in der Projektdokumentation nutzen?

    Damit dies rechtlich abgesichert erfolgen kann, empfiehlt es sich, eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. ab
    14 Jahren auch der SchülerInnen selbst einzuholen. Diese kann einmal pro Jahr, z.B. am Schuljahresbeginn, unter-
    schrieben werden. Darüber hinaus sollte die Veröffentlichung eines Fotos/Videos immer mit allen abgebildeten
    Personen abgestimmt sein.

             Beispiel für eine Einverständniserklärung von Eltern

             (Diese kann für SchülerInnen entsprechend adaptiert werden.)

             Ich, Frau/Herr _______________________, bin einverstanden, dass mein Sohn/meine
             Tochter _________________________ im Zuge von Schulveranstaltungen oder -projekten
             fotografiert/gefilmt wird und diese Fotos/Videos auf der Schulwebsite und in sonstigen
             Publikationen der Schule veröffentlicht werden dürfen. Die Fotos zeigen SchülerInnen beim
             Arbeiten oder im Schulalltag. Es werden keine Porträts oder Bilder mit vollständigem Namen der
             SchülerInnen veröffentlicht.

    Dürfen Fotos oder Videos von SchülerInnen auf der Schulwebsite veröffentlicht werden?

    Auch hier gilt, dass vorab eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. der SchülerInnen vorliegen muss, um
    Fotos/Videos auf der Schulwebsite nutzen zu können. Sorgen Sie allerdings dafür, dass keine Namen zu Gesichtern
    zuordenbar sind. Fotos der gesamten Klasse veröffentlichen Sie z.B. am besten nur mit Klassennennung, aber ohne
    die Namen der einzelnen SchülerInnen anzugeben.

    Die Eltern und die SchülerInnen können ihre Einverständniserklärungen jederzeit widerrufen. Dann müssen ent-
    sprechende Fotos/Videos auf Wunsch wieder aus dem Netz genommen werden. Bildnisse, die für SchülerInnen oder
    andere abgebildete Personen nachteilig sein könnten (z.B. freizügig bekleidet, betrunken), dürfen nicht veröffentlicht
    werden. Sie verletzen das „Recht am eigenen Bild“ (siehe dazu auch „Was regelt das „Recht am eigenen Bild?““
    im Kasten auf Seite 22).

    Darf die Schule eigenständige Werke der SchülerInnen veröffentlichen?

    Um von den SchülerInnen eigens erstellte Werke (z.B. Fotos, Videos, Audio, Texte) veröffentlichen zu können,
    müssen der/die jeweilige SchülerIn sowie dessen/deren Eltern vorab damit einverstanden sein. Die/der
    UrheberIn genießt für ihre/seine Schöpfung – das geistige Eigentum – einen rechtlichen Schutz, der im Urheber-
    rechtsgesetz festgehalten ist. Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung (siehe nachfolgendes Beispiel) überträgt

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der/die UrheberIn die Rechte zur Veröffentlichung seiner/ihrer Werke an z.B. die Schule. Das Urheberrecht an
sich verbleibt aber immer beim geistigen Schöpfer. Die Eltern und die SchülerInnen können ihre Einverständnis-
erklärung demnach jederzeit widerrufen.

Trotz Einverständniserklärung empfiehlt es sich, die Veröffentlichung eines Werks im konkreten Fall immer nochmals
mit dem/der SchülerIn bzw. den Eltern abzustimmen. Denken Sie im Übrigen auch daran, den Urheber/die Urheberin
der veröffentlichten Werke zu nennen!

        Beispiel für eine Einverständniserklärung von Eltern

        (Diese kann für SchülerInnen entsprechend adaptiert werden.)

        Ich, Frau/Herr _______________________, bin damit einverstanden, dass die Schule
        __________________________________, die während des Schulunterrichts entstandenen Werke
        meines Sohnes/meiner Tochter, _________________________, in Publikationen der Schule
        sowie in sonstigen im schulischen Kontext stehenden Publikationen veröffentlichen darf.

Nützliche FAQs speziell zum Urheberrecht an Schulen finden Sie unter:
www.bmukk.gv.at/medienpool/15917/faq_haller.pdf bzw. weitere Artikel auf www.mediamanual.at.

3.3 Jugendgefährdende Inhalte auf dem Handy
Welche Inhalte auf dem Handy sind für Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten?
Dürfen Lehrende die Handys ihrer SchülerInnen kontrollieren?
Wie sollte eine Lehrkraft reagieren, wenn sie jugendgefährdende Inhalte auf dem Handy eines/r
SchülerIn vermutet?

Welche Inhalte auf dem Handy sind für Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten?

Das Jugendschutzgesetz ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland hat ein eigenes Jugend-
schutzgesetz, es gibt aber viele Ähnlichkeiten. Geregelt ist in den Jugendschutzgesetzen zum Beispiel wie lange
man als Jugendliche/r wegbleiben darf, ab wann rauchen und Alkohol trinken erlaubt ist und der Umgang mit
jugendgefährdenden Medieninhalten. Bei Verstößen sind für Erwachsene meist Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für
Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen.

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                Zum Thema „jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Dienstleistungen“
                lauten zum Beispiel die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in Oberösterreich18):

                Folgende Medien, Datenträger sowie Gegenstände und Dienstleistungen dürfen Jugendlichen
                nicht angeboten, vorgeführt, weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden

                     solche, die kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewalt-
                     darstellungen verherrlichen

                     solche, die Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen
                     Herkunft, ihres Geschlechtes, ihres religiösen Bekenntnisses oder ihrer Behinderung
                     diskriminieren

                     solche, die pornographische Darstellungen beinhalten.

                WICHTIG: Es ist auch der Erwerb, Besitz und Gebrauch dieser Medien, Datenträger und Gegenstände
                (z.B. Softguns) und Dienstleistungen für Jugendliche verboten!

    Einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen in Österreich finden Sie unter
    www.bmwfj.gv.at/Jugend/Jugendschutz/Seiten/JugendgefährdendeGegenstände.aspx.

    Dürfen Lehrende die Handys ihrer SchülerInnen kontrollieren?

    Entscheidend bei dieser Frage ist, ob Lehrende einen konkreten Verdacht auf rechtswidrige Inhalte auf Handys
    von SchülerInnen haben. Ist das zutreffend, haben Lehrende nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, Handys
    zu kontrollieren und gegebenenfalls dem/der SchülerIn abzunehmen. Jeder Verdacht sollte darüber hinaus ent-
    sprechend dokumentiert werden, um Vorfälle und Handlungen für andere (z.B. Schulleitung, Eltern, Polizei) nach-
    vollziehbar zu machen.

    Beachten Sie: Eine rein routinemäßige Kontrolle von Handys ohne Verdacht verletzt hingegen die Privatsphäre der
    SchülerInnen! Dasselbe gilt übrigens auch für Schultaschen.

    Wie sollte eine Lehrkraft reagieren, wenn sie jugendgefährdende Inhalte auf dem Handy
    eines/r SchülerIn vermutet?

    Grundsätzlich ist die Ausreizung und Übertretung von Regeln im jugendlichen Alter eine Herausforderung, der sich
    Eltern und Lehrende immer wieder stellen müssen. Dieser Prozess gehört zu einer normalen Entwicklung in der
    Adoleszenz. Daher sind das Konsumieren und Verbreiten von jugendgefährdenden Inhalten auch stets in diesem
    Kontext zu sehen.

    Merken Lehrende, dass Vorkommnisse in diesem Bereich zunehmen (z.B. wenn jüngere SchülerInnen von älteren
    Pornos auf das Handy geschickt bekommen oder sich SchülerInnen mit immer gewalttätigeren Videos gegen-
    seitig zu übertrumpfen versuchen), sollte der Umgang mit solchen Inhalten dringend thematisiert werden – sowohl
    mit jenen SchülerInnen, die diese verbreiten, als auch mit jenen, die „nur“ konsumieren. Folgende Fragen an die
    SchülerInnen können eine Grundlage für die Bearbeitung des Themas in der Klasse sein:

    18) Quelle: OÖ Jugendschutzgesetz – Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Dienstleistungen: www.jugendschutz-ooe.at (30.05.2010).

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