Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger

 
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Güstrower Stadtanzeiger
                    Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2020

                            JUNGJOHANN &
                            JENSEN G A R T E N - &
                            LANDSCHAFTSBAU
                                   Glasewitzer Chaussee 50 • 18273 Güstrow
                             TeI.: +49 (0) 3843 218400 • Fax: +49 (0) 3843 218401
                                           info@jungjohannjensen.de

                              www. jungjohannjensen.de
Ausgabe Nr. 7 - November
Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
Bekanntmachungen der Barlachstadt Güstrow

                                                                        Termin 02.10.2021) und die im Teilhaushalt 1, Produkt 11104 -
Aus dem Beschlussprotokoll                                              Gremien, für das Haushaltsjahr 2020 eingestellten Mittel in das
                                                                        Haushaltsjahr 2021 zu übertragen bzw. mit dem Nachtragshaushalt
der Sitzung des Hauptausschusses am                                     2020/21 für das Haushaltsjahr 2021 einzustellen.
27.08.2020
                                                                        Beschluss Nr.: VII/0318/20
Öffentlicher Teil:                                                      Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
                                                                        Sitzung am 10.09.2020: Der Bürgermeister wird beauftragt, in den
Beschluss Nr.: VII/0309/20                                              Nachtragshaushaltsentwurf - 2020/2021 - für die Reparatur von
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in               Gehwegen für das Jahr 2021 einen Betrag in Höhe von 200.000 €
seiner Sitzung am 27.08.2020 den Zuschuss an den Kreisver-              einzustellen. Dazu ist ein gesondertes Abrechnungskonto einzu-
band der Gartenfreunde Güstrow e. V. für die Umsetzung des              führen.
Projektes „Schulgartenprojekt - Ersteinrichtung eines Schul­
gartens für die Barlachstadt Güstrow in der Kleingartenanlage           Beschluss Nr.: VII/0240/20
„Zur freien Stunde“, Kuhlenweg in Güstrow“ erst auszuzahlen,            Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
wenn eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens einer                 Sitzung am 10.09.2020 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020
Grundschule oder einer Horteinrichtung zur regelmäßigen Nut-            des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.
zung des Schulgartens vorliegt. Die Nutzung des Schulgartens
ist ebenfalls Kindertagesstätten erlaubt. Der beigefügte Bewilli-       Beschluss Nr.: VII/0285/20
gungsbescheid wird gebilligt.                                           Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
                                                                        Sitzung am 10.09.2020:
Nichtöffentlicher Teil:                                                 1. Der Bürgermeister wird beauftragt für die Barlachstadt Güst-
                                                                             row ein energetisches Quartiersentwicklungskonzept erstellen
Beschluss Nr.: VII/0272/20                                                   zu lassen.
Personalentscheidung                                                    2. Der Bürgermeister wird beauftragt für die Erstellung des ener-
                                                                             getischen Quartiersentwicklungskonzeptes einen Antrag auf
Beschluss Nr.: VII/0298/20                                                   Gewährung eines Zuschusses für die im Rahmen des Projek-
Personalentscheidung                                                         tes anfallenden Sach- und Personalkosten zu stellen.
                                                                        3. Der Bürgermeister wird ermächtigt bei Vorliegen der recht­
                                                                             lichen Voraussetzungen den Auftrag zur Erstellung des ener-
                                                                             getischen Quartiersentwicklungskonzeptes auf die Stadtwerke
Aus dem Beschlussprotokoll                                                   Güstrow GmbH zu übertragen.
der Sitzung der Stadtvertretung am                                      4. Der Bürgermeister wird beauftragt selbst oder über die Stadt-
                                                                             werke Güstrow GmbH eine/n Quartiersentwicklungsmanager/
10.09.2020                                                                   in einzustellen, für die/den ebenfalls eine Förderung durch Ge-
                                                                             währung eines Personalkostenzuschusses zu beantragen ist.
Öffentlicher Teil:
                                                                        Beschluss Nr.: VII/0229/20
Beschluss Nr.: VII/0271/20                                              Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer        Sitzung am 10.09.2020 für die Weiterführung und Unterstützung
Sitzung am 10.09.2020 die Neubesetzung eines Mitgliedes in der          des Mehrgenerationenhauses in Trägerschaft der AWO Soziale
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Güstrow GmbH:                  Dienste gGmbH Güstrow für die Förderperiode 2021 bis 2028 eine
Mitglied alt:  Monique Larisch                                          finanzielle Unterstützung seitens der Barlachstadt Güstrow in Höhe
Mitglied neu: Ingolf Mauer                                              von 5.000,00 € jährlich vorbehaltlich der finanziellen Beteiligung
                                                                        des Landkreises Rostock in Höhe von ebenfalls 5.000,00 € jährlich.
Beschluss Nr.: VII/0310/20
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer        Beschluss Nr.: VII/0246/20
Sitzung am 10.09.2020, die Festveranstaltung „30 Jahre Deutsche         Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung
Einheit“ in das Jahr 2021 zu verschieben (voraussichtlicher geplanter   am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein­barung,

          Sprechstunde des Bürgermeisters                                                   Gesprächstermine
                   Dienstag, 17. November 2020                                            mit dem Präsidenten
                      von 16:00 bis 18:00 Uhr
                                                                                    Der Präsident der Stadtvertretung Güstrow,
          Eine Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters                            Herr Andreas Ohm, steht Ihnen für Fragen
               bei Frau Bartock, Telefon 03843 769-101,
                                                                                        und Anliegen gern zur Verfügung.
                      erspart Ihnen Wartezeiten.
                                                                               Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter
           Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der
                                                                             Telefon 769-114 oder -116 im Büro der Stadtvertretung!
           Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren.

Seite 2                                                  Güstrower Stadtanzeiger                Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öf-          Voraus­setzungen für die Entwicklung eines Urbanen Gebiets (MU)
fentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Lebenshilfe         gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen, um
Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Medicus“ abge-         damit einerseits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ent-
schlossen wurde.                                                       wicklung von neuen Wohnbauflächen zu schaffen, anderseits die
                                                                       vorhandenen gewerblichen Betriebe planungsrechtlich zu sichern.
Beschluss Nr.: VII/0291/20                                             Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sit-     - Anschlussgleis Nordwest umfasst die Flurstücke 95/1, 95/2, 96,
zung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein­           97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109/1,
barung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der      109/2, 110, 111 (tw.), 112, 113, 114, 115 (tw.), 116, 117, 121 (tw.)
öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und        der Flur 8 der Gemarkung Güstrow mit einer Größe von ca. 12,9 ha.
Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertages-           Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1),
stätte „Dachssteig“ abgeschlossen wurde.                               der Bestandteil des Beschlusses ist.
                                                                       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich be-
Beschluss Nr.: VII/0292/20                                             kanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebau-
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sit-     ungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
zung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein­           Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
barung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der      Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und        teiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertages-
stätte „Spatzennest“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0293/20
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sit-
zung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein­
barung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und
Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertages-
stätte „Weinbergschnecken“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0294/20
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sit-
zung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein­
barung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und
Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertages-
stätte „Die kleinen Schlossgeister“ abgeschlossen wurde.
                                                                       Übersichtsplan: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebau-
Beschluss Nr.: VII/0287/20                                             ungsplans Nr. 52 Anschlussgleis Nord-West (Auszug aus der
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer       digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow)
Sitzung am 10.09.2020 die hälftige Kostenübernahme zur Res-
taurierung und dauerhafte Ausleihe des Epitaphs für Johann Co-         Beschluss Nr.: VII/0257/20
thmann (geb.1588 in Lemgo; gest. 1662 in Güstrow) auf Basis des        Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
als Anlage beigefügten Vertrages.                                      Sitzung am 10.09.2020 die gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch
                                                                       (BauGB) in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rah-
Beschluss Nr.: VII/0256/20                                             men der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent­
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ih-         licher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit
rer Sitzung am 10.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die            gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 - Anschlussgleis Nord-           Stellungnahmen während der Beteiligung vom 09.03.2020 bis
west gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes             17.06.2020 zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 76 - Industrie­
Verfahren). Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen       gebiet Verbindungschaussee.

                               Nächste Sitzungstermine der Stadtvertretung Güstrow
                                   und deren öffentlich tagenden Ausschüsse

    Bau- und        Ausschuss für         Ausschuss          Ausschuss für          Finanz-             Haupt-              Stadt-
    Verkehrs-      Jugend, Schule,       für Senioren,       Stadtentwick-         ausschuss          ausschuss           vertretung
   ausschuss       Kultur und Sport       Familie und         lung, Umwelt
                                           Soziales         und Wirtschafts-
                                                                förderung
     Montag             Montag              Dienstag             Montag            Dienstag           Donnerstag          Donnerstag
    18:30 Uhr          17:30 Uhr            17:00 Uhr           18:00 Uhr          18:30 Uhr           18:00 Uhr           18:00 Uhr
      26.10.             26.10.              27.10.               02.11.             03.11.              19.11.              03.12.

Einladung und Tagesordnung werden eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin durch Veröffentlichung auf der Homepage der
Barlachstadt unter www.guestrow.de - im Ratsinformationssystem - öffentlich bekannt gegeben.

Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020               Güstrower Stadtanzeiger                                                      Seite 3
Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
Beschluss Nr.: VII/0260/20
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalver­
fassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und § 10 Bau-
gesetzbuch die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 76 - Industriegebiet Verbindungschaussee, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Die Begründung wird
gebilligt. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 76 - Industriegebiet Verbindungschaussee der Barlachstadt
Güstrow ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
(Siehe Seite 8)

Beschluss Nr.: VII/0261/20
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 10.09.2020:
1. den Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 -
     Östlich Bredentiner Weg der Barlachstadt Güstrow in der         Übersichtsplan: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebau-
     vorliegenden Fassung (Stand Juni 2020). Der Entwurf der         ungsplans Nr. 22 Distelberg (Auszug aus der digitalen Stadt-
     Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vor­        grundkarte der Barlachstadt Güstrow
     liegenden Fassung gebilligt.
2. den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 -           Beschluss Nr.: VII/0295/20
     Östlich Bredentiner Weg der Barlachstadt Güstrow mit der        Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
     Begründung einschließlich Umweltbericht nach § 3 Abs. 2         Sitzung am 10.09.2020 für die Stützwand/Uferbefestigung Stahlhof
     Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die be-         Güstrow die Variante 3 als Grundlage für die weitere Planung.
     teiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
     benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellung­      Beschluss Nr.: VII/0263/20
     nahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden             Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in
     können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung-         ihrer Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch
     nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan          (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der
     unberücksichtigt bleiben können.                                im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
3. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden            öffent­licher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffent­
     und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben-      lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellung­
     bereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Plan­     nahmen zum Bebauungsplan Nr. 77 - Stahlhof.
     entwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
(Siehe Seite 7)                                                      Beschluss Nr.: VII/0267/20
                                                                     Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Beschluss Nr.: VII/0262/20                                           Sitzung am 10.09.2020 gemäß § Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer     die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen
Sitzung am 10.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Än-       der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
derung des Bebauungsplans Nr. 22 Distelberg gemäß § 2 Abs. 1         lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 4a
i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).                     Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellung­nahmen
Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraus­         zum Bebauungsplan Nr. 93 Einzelhandel Eisenbahnstraße.
setzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets
sowie die Errichtung einer Stellplatzanlage für die Schule an der    Beschluss Nr.: VII/0268/20
Ahorn­promenade zu schaffen.                                         Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ih-
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22        rer Sitzung am 10.09.2020 Gemäß § 5 Abs. 1 KV M-V und § 10
Distelberg umfasst die Flurstücke 103/8 (teilweise/tw), 104/6 (tw)   Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan
der Flur 10 sowie die Flurstücke 2/26 (tw), 2/47 und 2/48 (tw) der   Nr. 93 Einzelhandel Eisen­bahnstraße (Anlage 1) bestehend aus
Flur 21, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von etwa 0,6 ha.         Planzeichnung (Teil A) und Text (B) im beschleunigten Verfahren
Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1),        gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
der Bestandteil des Beschlusses ist.                                 Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 93 Einzelhandel Eisen-
Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich         bahnstraße gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebau-       Die Berichtigung des Flächen­nutzungsplanes wird zur Kenntnis
ungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer         genommen. (Siehe Seite 8)
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-    Beschluss Nr.: VII/0265/20
teiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.       Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
                                                                     Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)
                                                                     die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen
           Öffnungszeiten des Bürgerbüros                            der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
                                                                     Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß
      Montag          08:00 - 12:30 Uhr                              § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebau-
                                                                     ungsplan Nr. 91 Fischerweg.
      Dienstag        08:00 - 12:30 Uhr   14:00 - 18:00 Uhr
      Mittwoch        08:00 - 12:30 Uhr
                                                                     Beschluss Nr.: VII/0278/20
      Donnerstag      08:00 - 12:30 Uhr   14:00 - 18:00 Uhr          Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
      Freitag         08:00 - 12:30 Uhr                              Sitzung am 10.09.2020 auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4
                                                                     Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunal-
           Markt 1 • Güstrow • Telefon: 03843 769-172
                                                                     verfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils

Seite 4                                               Güstrower Stadtanzeiger               Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeit­raumes         Beschluss Nr.: VII/0270/20
der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ bis zum               Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
31. Dezember 2030. (Siehe Seite 9)                                      Sitzung am 10.09.2020 den als Anlage beigefügten Städtebau-
                                                                        lichen Vertrag zum Bebauungsplans Nr. 42 - Rostocker Straße/
Beschluss Nr.: VII/0273/20                                              Querstraße auf der Grundlage von § 11Baugesetzbuch (BauGB).
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow fasst in ihrer Sitzung
am 10.09.2020 den Grundsatzbeschluss, die grundlegende Sa-              Beschluss Nr.: VII/0255/20
nierung der Kindertagesstätte „Klimperkiste“ einschließlich einer       Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Begegnungsstätte für den Stadtteil Distelberg finanziell zu unter­      Sitzung am 10.09.2020 den Verkauf des bebauten Grundstücks
stützen. Zur finanziellen Unterstützung sollen Städtebauförder­mittel   Gemarkung Güstrow, Flur 59. Der Beschluss Nr. VI/0850/19 vom
eingeworben werden. Die Förderung der Investitionsmaßnahme              28.03.2019 wird hiermit aufgehoben.
mit einem kommunalen Eigenanteil von 380.000 € (derzeitiger Pla-
nungsstand) wird nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraus­        Beschluss Nr.: VII/0279/20
setzungen in den Haushalt der Stadt eingestellt. Die Barlach­stadt      Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer
Güstrow fungiert als Antragstellerin für die Einwerbung der Förder­     Sitzung am 10.09.2020 mit diesem Beschluss die Vereinbarung
mittel.                                                                 über die Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Er-
                                                                        neuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes.
Beschluss Nr.: VII/0281/20
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in der          Beschluss Nr.: VII/0274/20
Sitzung am 10.09.2020 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4)         Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für den      Sitzung am 10.09.2020 den Abschluss eines unbefristeten Ver-
Bauauftrag „L 17 Liebnitzstraße - westlicher Gehweg/beidseitige         trages über die Zerlegung der Gewerbesteuer.
Radwege“ als gemeinsames Vorhaben des Straßenbauamtes
Stralsund und der Barlachstadt zu ermächtigen.                          Beschluss Nr.: VII/0275/20
                                                                        Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Beschluss Nr.: VII/0219/20                                              Sitzung am 10.09.2020 den Abschluss eines unbefristeten Ver-
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer       trages über die Zerlegung der Gewerbesteuer.
Sitzung am 10.09.2020 die geänderte Planung zur Sanierung,
Umnutzung und Erweiterung des Gesamtobjektes der Baustraße              Beschluss Nr.: VII/0282/20
3 - 5 zum Stadtarchiv als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung           Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
mit den Bauteilen                                                       Sitzung am 10.09.2020
A: Umbau und Erweiterung Kinder-Jugend-Kunsthaus mit                    1. die Genehmigung des Kaufvertrages UR 467/2020/K vom
    Neu­errichtung Staffelgeschoss                                           23.06.2020 und dass
B: Neubau Treppenturm mit den Verbindungsgängen und                     2. der Erbbauzins gemäß Sachrechtsbereinigungsgesetz § 48
C: Sanierung und Umnutzung historischer Wasserturm                           angepasst wird.
mit Gesamtkosten von 3.426.156 € und den Einsatz von Städte-
baufördermitteln in Höhe von 2.129.900 € vorbehaltlich der Zu-          Beschluss Nr.: VII/0334/20
stimmung durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und           Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Digitalisierung.                                                        Sitzung am 10.09.2020 eine Ernennung zum Stadtinspektor­
                                                                        anwärter auf Widerruf.
Beschluss Nr.: VII/0301/20
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 10.09.2020 die Annahme einer Sachspende für die              Aus dem Beschlussprotokoll
Kindertageseinrichtung „Butzemannhaus“ in Form eines Sonnen-            der Sitzung des Betriebsausschusses am
segels im Wert von 1.160,38 €.
                                                                        23.09.2020

Nichtöffentlicher Teil:                                                 Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/0315/20                                              Beschluss Nr.: VII/0296/20
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer        Der Betriebsausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in
Sitzung am 10.09.2020, den Bürgermeister zu beauftragen, die            seiner Sitzung am 23.09.2020 eine Darlehensaufnahme durch
erforderlichen Abstimmungen bis zum 31.08.2021 für eine weitere         den Städtischen Abwasserbetrieb bei der Stadt.
zukünftige Verpachtung des Geländes Klubhaus am Inselsee ab
dem 01.01.2022 vorzubereiten.

Beschluss Nr.: VII/0316/20                                                   Einwohnerversammlungen im Jahr 2020
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 10.09.2020 den Zuschlag zur Vergabe der Bauleistung           Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Erkrankun-
zum Bau des Fest- und Parkplatzes an der Bleiche zu erteilen.            gen und der bevorstehenden Grippesaison führt der Bürger-
                                                                         meister in diesem Jahr keine Einwohnerversammlungen in den
Beschluss Nr.: VII/0269/20                                               Ortsteilen Suckow, Klueß und Neu Strenz durch.
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
                                                                         Bürgerinnen und Bürger, die diesen Rahmen für das Vortragen
Sitzung am 10.09.2020 den als Anlage beigefügten Städtebau­
                                                                         eines Anliegen an die Verwaltung nutzen wollten, werden ge­
lichen Vertrag zum Bebauungsplans Nr. 98 - Alte Gärtnerei 2. BA
auf der Grundlage von § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit nach­               beten, sich schriftlich an den Bürgermeister zu wenden oder
folgender Ergänzung in § 3 Abs. 2: „Die Erschließungsanlage bleibt       einen Termin mit dem Vorzimmer, Frau Bartock, Telefon 03843
im Eigentum der Vorhabenträgerin.“                                       769-101, zu vereinbaren.

Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020               Güstrower Stadtanzeiger                                                 Seite 5
Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
Aus dem Beschlussprotokoll                                            Beschluss Nr.: VII/0313/20
der Sitzung des Hauptausschusses am                                   Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner
                                                                      Sitzung am 08.10.2020
08.10.2020                                                            1. die Genehmigung des Vertrages zum Zwecke der Aufhebung
                                                                           der Erbengemeinschaft UR 0301/2020-F vom 10.08.2020
Öffentlicher Teil:                                                         und dass
                                                                      2. der Erbbauzins gemäß Sachenrechtsbereinigungsgesetz § 48
Beschluss Nr.: VII/0345/20                                                 angepasst wird.
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in sei-
ner Sitzung am 08.10.2020 die Auszahlung eines Zuschusses von         Beschluss Nr.: VII/0290/20
10.000,00 € an den Kreisverband der Gartenfreunde e.V. für die        Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner
Umsetzung des Schulgartenprojektes - Ersteinrichtung eines Schul-     Sitzung am 08.10.2020 den Verkauf einer Teilfläche Gemarkung
gartens für die Barlachstadt Güstrow in der Kleingartenanlage „Zur    Güstrow.
freien Stunde" im Kuhlenweg in Güstrow. Der Zuwendungsbescheid
ist hinsichtlich des Auszahlungsbetrages auf 10.000,00 € zu korri-    Beschluss Nr.: VII/0342/20
gieren. Für die Auszahlung des Betrages über 8.390,00 € - vorlie-     Personalentscheidung
gender Zuwendungsbescheid - liegen Rechnungen vor. Der Betrag
über 1.610,00 € wird vorerst ohne Nachweise ausgezahlt. Hier wird
auferlegt, dass dieser Betrag nur für die Umsetzung des Projektes
verwendet wird und der Nachweis bis zum 30.08.2021 zu erfolgen hat.               Hinweise zum Halten von Hunden
Der korrigierte Zuwendungsbescheid über 10.000,00 € wird ohne
erneute Vorlage in diesem Gremium gebilligt.                          Gemäß Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Erhebung
                                                                      einer Hundesteuer ist jeder Hundehalter verpflichtet, einen über
Beschluss Nr.: VII/0346/20                                            vier Monate alten Hund nach dem Beginn des Haltens oder nach
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner      Erreichen des steuerpflichtigen Alters von vier Monaten jeweils
Sitzung am 08.10.2020 den Bürgermeister, abweichend von § 5           innerhalb von 14 Kalendertagen anzumelden. Bei An­meldung des
Abs. 4 Nr. 4 der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für den         Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Die An- bzw.
Lieferauftrag - Schulmöbel für die Regionale Schule „Thomas           Ab­meldung kann schriftlich, per E-Mail oder zu den Sprechzeiten
Müntzer“- zu ermächtigen.                                             beim Steueramt vorgenommen werden. Rechtsverstöße gegen
                                                                      die Anmeldepflicht können mit einem Bußgeld bis zu 500,00 €
Beschluss Nr.: VII/0330/20                                            geahndet werden.
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner      Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des um­friedeten
Sitzung am 08.10.2020 den Sitzungsplan der Ausschüsse der             Grundbesitzes mit einer gültigen und sichtbar be­festigten Steuer-
Stadtvertretung (ohne Stadtvertretersitzung) für das Jahr 2021.       marke versehen sein.
                                                                      Steuerbefreiungen (z. B. Blindenhunde, Diensthunde usw.) und
Nichtöffentlicher Teil:                                               Steuerermäßigungen (z. B. Hunde, die zur Bewachung von Ge-
                                                                      bäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr
Beschluss Nr.: VII/0299/20                                            als 300 m entfernt liegen, die zur Ausübung der Jagd gehalten
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in sei-        werden) sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie
ner Sitzung am 08.10.2020, den Zuschlag für die Planung der           müssen schriftlich beantragt werden.
Straßenbaumaßnahme Bärstämmweg zu erteilen.                           Die Abmeldung des Hundes ist innerhalb von zwei Wochen nach
                                                                      Eintritt eines der folgenden Ereignisse vorzunehmen:
Beschluss Nr.: VII/0302/20                                            •    Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde,
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner      •    Hund ist verstorben,
Sitzung am 08.10.2020 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für      •    Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift
die Vollmodernisierung eines Gebäudes auf Grundlage der vor­               des neuen Halters angeben),
liegenden Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages.          •    Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmever-
                                                                           trages beifügen)
Beschluss Nr.: VII/0303/20                                            Die Hundesteuermarke ist anschließend beim Steueramt abzu-
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner      geben.
Sitzung am 08.10.2020 den Einsatz von Städtebaufördermitteln          Die Hundesteuer ist einmal im Jahr, am 01.07., zu zahlen. Es be-
für die Teilmodernisierung eines Gebäudes auf Grundlage der vor­      steht die Möglichkeit vor dem Fälligkeitstermin kleine Steuerraten
liegenden Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages.          einzuzahlen. Auf Wunsch können diese mit den Mitarbeitern der
                                                                      Steuerabteilung vereinbart werden.
Beschluss Nr.: VII/0306/20                                            Das An- bzw. Abmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner      Barlachstadt Güstrow unter (www.guestrow.de).
Sitzung am 08.10.2020 die Aufhebung
1. des Beschlusses Nr. VI/0885/19 vom 25.04.2019 und
2. des Beschlusses Nr. VII/0166/20 vom 12.03.2020.
                                                                       Durch Hundehalter sind zu beachten:
Beschluss Nr.: VII/0307/20                                             •   die Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Erhebung
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner           einer Hundesteuer und
Sitzung am 08.10.2020 die Veräußerung von Teilflächen in der           •   die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden in
Gemarkung Güstrow.                                                         der Barlachstadt Güstrow (HundeVO)

Beschluss Nr.: VII/0308/20                                                 Die Dokumente finden Sie unter www.guestrow.de/
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in sei-                 ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/
ner Sitzung am 08.10.2020 die Veräußerung von Teilflächen der                           ordnung-und-sicherheit/
Gemarkung Güstrow.

Seite 6                                                Güstrower Stadtanzeiger               Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
Bekanntmachung                                    Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden
                                                                       umweltbezogenen Informationen:
   Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs                          -- Gutachten zu Staubimmissionen, Juni 2017 mit amtlichem
  der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 -                              Gutachten über Qualifizierte Prüfung der Übertragbarkeit ei-
                                                                           ner Ausbreitungsklassenzeitreihe bzw. einer Ausbreitungs­
  Östlich Bredentiner Weg gemäß § 3 (2) BauGB
                                                                           klassenstatistik nach TA Luft 2002, März 2017
                                                                       -- Gefahrstoffkataster über die Gebäude des ehemaligen Peters­
Der von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sit-         hofes, August 2018
zung am 10.09.2020 beschlossene und zur Auslegung bestimmte            -- Deklaration von Boden i.S.d. TR LAGA (2004/Boden) der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Östlich Bre-           zentralen Bodenhalden Bredentiner Weg, Weg zum Friedhof,
dentiner Weg mit dem Umweltbericht liegen erneut in der Zeit vom           März 2019
                                                                       -- Orientierende Untersuchung nach § 3 (3) BBodSchV Flächen
                   09.11.2020 bis 09.12.2020                               des ehemaligen Petershofes, des Bereichs an der angren-
                                                                           zenden Kleingartenanlage, der Haufwerke im Nordosten des
im Flur des Stadtentwicklungsamtes 4. OG, Baustraße 33, von                Plangebietes, Juni 2020
                                                                       -- Artenschutz in Verbindung mit Abriss der Gebäude des ehe-
Mo.:     von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr                       maligen Petershofes:
Di.:     von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr                       o Protokoll zum „Abbruch des ehemaligen Petershofs“ vom
Do.:     von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr                            14.06.2018
Fr.:     von 09:00 - 12:00 Uhr                                             o Naturschutzgenehmigung zum Abriss der beantragten
                                                                                Gebäude vom 01.11.2018
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht aller aus. Zusätzlich können           o Ausführungsnachweis für Ersatzquartiere gemäß Natur-
telefonisch Termine vereinbart werden.                                          schutzgenehmigung, 28.03.2019
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Home-         -- Abschlussbericht zur detaillierten Baumkontrolle, Oktober
page der Barlachstadt Güstrow unter dem Pfad www.guestrow.de/              2019
bauen-wohnen/planen/oeffentliche-auslegungen/ im o. g. Zeitraum        -- Umsiedlung der Zauneidechsen
sowie im Bau- und Planungsportal MV unter dem Pfad: https://               o Abschlussbericht zur Kartierung von Zauneidechsen, No-
bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.                                     vember 2019
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Inter-              o Dokumentation über das Ersatzbiotop für die Zauneidech-
essierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen sowie Stellung­                  sen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungs-
nahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Nieder­                  plans Nr. 67, Abnahme durch die Untere Naturschutz­
schrift abgeben. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB sind auch Kinder                 behörde des Landkreises Rostock, 16.07.2020
und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abge­          o Bericht über die Umsiedlung von Zauneidechsen im Plan-
gebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halb-                      gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans, Juni 2020
satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan           -- Wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen, die in der Be-
unberücksichtigt bleiben.                                                  teiligung in 2018 geäußert wurden.
Planungsziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 ist ne-             o Hinweise zur Regelung zur Lärmkontigentierung
ben Gewerbegebieten im Norden eine zusätzliche Entwicklung                 o Forderung nach vollumfänglicher Übernahme der Kom-
von Mischgebieten und einem allgemeinen Wohngebiet. Bei der                     pensationsmaßnahmen trotz Verfahren nach § 13a BauGB
ersten Beteiligung im Jahr 2018 gingen vor allem Stellung­nahmen           o Bestätigung des Erfordernisses der Überprüfung des Alt-
in Bezug auf den nördlich an das Plangebiet angrenzenden land-                  lastenverdachts aufgrund der gewerblichen Vornutzung
wirtschaftlichen Betrieb ein, welcher sowohl als Hauptschall­                   (landwirtschaftlicher Betrieb)
emittent als auch als Störfallbetrieb der unteren Klasse gemäß             o Forderung nach akustischer Potenzialanalyse statt einer
12. BImSchV einzuordnen und zu berücksichtigen sei. Gemäß                       Lärmkontingentierung
§ 13a Abs. 1 Satz 5 BauGB ist „das beschleunigte Verfahren [ist]           o Hinweis zu Möglichkeit der Lärm-, Staub- und Geruchs­
auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte […] dafür bestehen,                     emissionen durch Unternehmen nördlich des Plangebietes
dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung              o Einstufung des landwirtschaftliches Betriebes nördlich des
der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des                     Plangebietes als Störfallbetrieb gemäß der 12. BImSchV
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.“                              und Forderung nach Einhaltung eines Sicherheitsabstan-
Damit war das grundlegende Ergebnis der Abwägung der ein-                       des zwischen Störfallbetrieb und schutzbedürftigen Ob-
gegangenen Stellungnahmen die Änderung des Verfahrens zu                        jekten
einem Normalverfahren nach § 2 BauGB, da das bisher ange-                  o Möglichkeit der Umsetzung von WRRL-Maßnahmen als
wandte beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB aufgrund                        Ausgleichsmaßnahmen
des zu berücksichtigenden Störfallbetriebes in der Nachbarschaft           o Grenzwerte für Schall benachbarter Betriebe
nicht anwendbar ist. In der Folge wurden eine Umweltprüfung nach           o Forderung nach Ableitung des Schmutz- und Regen­
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht nach § 2a                   wassers
BauGB angefertigt.                                                         o Forderung nach Regenrückhaltung
Die bisher stattgefundene Beteiligung der Behörden und sonstigen           o Leitungspläne
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der                 o Erhalt der Lindenreihe entlang des Friedhofes
Öffent­lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Verfahrens
nach § 13a BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67
wird als frühzeitige Beteiligung für das weitere Verfahren gewertet.
Im Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 und
der Begründung in der Fassung vom Juni 2020 wurden die einge-
gangenen Stellungnahmen berücksichtigt und der Umweltbericht                   Die Barlachstadt im Internet:
ergänzt. Bestandteil ist auch eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
gemäß der seit 2018 geltenden Hinweise zur Eingriffsregelung
Mecklenburg-Vorpommern (HzE).                                                      www.guestrow.de

Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020               Güstrower Stadtanzeiger                                                Seite 7
Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
                                                                          des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich ge-
                                                                          genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
                                                                          begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
                                                                          § 215 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach
                                                                          § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
                                                                    3.   Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschiften verstoßen
                                                                         wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Meck-
                                                                         lenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der
                                                                         KV M-V erlassen worden sind, können diese nur innerhalb
                                                                         eines Jahres geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn
                                                                         Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften
                                                                         verletzt wurden.

Übersichtsplan: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungs-
plans Nr. 67 - Östlich Bredentiner Weg (Auszug aus der digitalen
Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow)

Güstrow, 09.10.2020

Der Bürgermeister
Arne Schuldt

                    Bekanntmachung

       Satzung der Barlachstadt Güstrow
über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76
    – Industriegebiet Verbindungschaussee                           Übersichtsplan: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 - In-
                                                                    dustriegebiet Verbindungschaussee (Auszug aus der digitalen
                                                                    Stadtgrundkarte)
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung
am 10.09.2020 die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungs-       Güstrow, 09.10.2020
plans Nr. 76 - Industriegebiet Verbindungschaussee beschlossen.
Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung hiermit        Der Bürgermeister
bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76          Arne Schuldt
- Industriegebiet Verbindungschaussee tritt mit Ablauf des Tages
der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung mit der Begründung ab diesem Tag
in der Stadtverwaltung Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung
Stadtplanung, im 4. OG der Baustraße 33, während der Sprech-
zeiten
                                                                                        Bekanntmachung
Dienstag:   09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr                         Satzung der Barlachstadt Güstrow
                                                                                 über den Bebauungsplan Nr. 93
und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung einsehen und über                 Einzelhandel Eisenbahnstraße
den Inhalt Auskunft verlangen.
Darüber hinaus ist die Satzung mit der Begründung auf der Home-
page der Barlachstadt Güstrow unter https://www.guestrow.de/        Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung
bauen-wohnen/planen/bebauungsplanung/ einsehbar.                    am 10.09.2020 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 93 Ein-
Hinweise:                                                           zelhandel Eisenbahnstraße beschlossen.
1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4   Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung der In-
    BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent-         nenentwicklung nach § 13a BauGB hiermit bekannt gemacht. Der
    schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige     Bebauungsplan Nr. 93 - Einzelhandel Eisenbahnstraße tritt mit
    Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen       Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.
    von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.                  Jedermann kann die Satzung mit der Begründung ab diesem Tag
2. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich                     in der Stadtverwaltung Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung
     1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beacht-      Stadtplanung, im 4. OG der Baustraße 33, während der Sprech-
        liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und      zeiten
        Formvorschriften,
     2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beacht­      Dienstag:         09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
        liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des   Donnerstag:       09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
        Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach
        § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs-     und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung einsehen und über
        vorgangs,                                                   den Inhalt Auskunft verlangen.

Seite 8                                              Güstrower Stadtanzeiger               Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
Darüber hinaus ist die Satzung mit der Begründung auf der Home-                           Bekanntmachung
page der Barlachstadt Güstrow unter https://www.guestrow.de/
bauen-wohnen/planen/bebauungsplanung/ einsehbar.                       Verlängerung des Durchführungszeitraumes
Hinweise:                                                               der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4              „Altstadt“ bis zum 31.12.2030
    BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent-
    schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige
    Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen       Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer
    von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.                  Sitzung am 10.09.2020 auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4
2. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich                     Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunal-
    1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beacht-       verfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils
        liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und      aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeit­raumes
        Formvorschriften,                                           der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ bis zum
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beacht­       31.12.2030.
        liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des   Für die förmlich festgelegte Sanierungssatzung der Barlachstadt
        Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und             Güstrow vom 24.10.1996, bekanntgemacht im Stadtanzeiger No-
    3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Ab-        vember 1996, wird der Durchführungszeitraum gemäß § 142 Abs. 3
        wägungsvorgangs,                                            Satz 4 BauGB bis zum 31.12.2030 verlängert. Die Gebietsab­
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung       grenzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“
    des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich ge-       bleibt unverändert erhalten.
    genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung         Jedermann kann die Satzung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung
    begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.          Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung Stadtplanung, im 4. OG
    § 215 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214   der Baustraße 33, während der Sprechzeiten
    Absatz 2a beachtlich sind.
3. Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschiften verstoßen           Dienstag:          9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Meck-           Donnerstag:        9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
    lenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der
    KV M-V erlassen worden sind, können diese nur innerhalb         und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung einsehen und über
    eines Jahres geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn      den Inhalt Auskunft verlangen.
    Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften         Darüber hinaus ist die Satzung auf der Homepage der Barlachstadt
    verletzt wurden.                                                Güstrow unter http://www.guestrow.de/bauen-wohnen/bauen/
4. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungs-        sanierungsgebiete einsehbar.
    plan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des
    Bebauungsplans angepasst.                                       Güstrow, 09.10.2020

                                                                    Der Bürgermeister
                                                                    Arne Schuldt

Übersichtsplan: Bebauungsplan Nr. 93 Einzelhandel Eisen-
bahnstraße (Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte)

Güstrow, 09.10.2020

Der Bürgermeister                                                   Gebietsabgrenzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
Arne Schuldt                                                        „Altstadt“, Kartengrundlage: Stadtgrundkarte Güstrow

                                                                    Die Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsgenehmigung für den
                                                                    Flurkartenauszug der Gemarkung Güstrow wurde am 22.08.1996
                                                                    durch den Landkreis Güstrow, Kataster- und Vermessungsamt
          Alle Satzungen der Barlachstadt
                                                                    wie folgt erteilt:
       sind veröfffentlicht auf der Homepage                        Flur 72: Nr. 81/96, Flur 73: Nr. 81/96, Flur 62: Nr. 82/96, Flur 60:
         der Stadt unter www.guestrow.de/                           Nr. 83/96, Flur 61: Nr. 84/96, Flur 59: Nr. 85/96, Flur 39: Nr. 86/96,
    ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/                        Flur 58: Nr. 87/96, Flur 19: Nr. 88/96, Flur 39a: Nr. 89/96, Flur 57:
                                                                    Nr. 90/96, Flur 55: Nr. 91/96 und Flur 71: Nr. 92/96.

Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020            Güstrower Stadtanzeiger                                                      Seite 9
Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
Ausschreibungen

                 Eisenbahnstraße 14                                                    Garage Plauer Straße 46 a
             (ehemaliges Reichsbahnamt)
                                                                       Die Barlachstadt Güstrow ist Eigentümerin einer Garage in der
Die Barlachstadt Güstrow als Eigentümerin bietet das Gebäude-          Gemarkung Güstrow, Flur 41, Flurstück 92, Plauer Straße 46 a.
grundstück in Güstrow, Eisenbahnstraße 14 - bekannt als ehe-           Auf dem Grundstück befinden sich 3 Garagen. Die auf dem Foto
maliges Reichsbahnamt, zum Verkauf an. Das Grundstück liegt            kennzeichnete Garage ist besenrein. Reparaturen müssen durch
nördlich der Altstadt, unmittelbar am Südufer der Nebel. Es befindet   den Mieter selbst und auf eigene Kosten durchgeführt werden.
sich im Bereich des B-Plangebietes „Stahlhof“.                         Es werden Interessenten gesucht, die das Objekt zum 15.12.2020
Der Verkauf des Grundstücks erfolgt zum Höchstgebot.                   mieten möchten.
Das Gebäude ist kein Einzeldenkmal. Das Baujahr des Gebäudes,          Besichtigungstermine können mit Frau Schwandt telefonisch unter
welches ausschließlich als Verwaltungsgebäude genutzt wurde,           03843 769-486 oder per E-Mail an silke.schwandt@guestrow.de
ist auf das Jahr 1923 datiert. Die Mietfläche beträgt ca. 1.000 m².    vereinbart werden.
Das Grundstück ist gem. B-Plan mit einer noch nicht vermessenen        Schriftliche Anträge mit einem monatlichen Mietgebot sind bis
Größe von ca. 950 m² ausgewiesen. Bestandspläne sowie Berech-          zum 30.11.2020 zu richten an:
nungen der Wohn- und Nutzflächen sind vorhanden.
Bei dem Gebäude handelt es sich um 3-geschossiges, voll unter­         Barlachstadt Güstrow
kellertes Gebäude in massiver Bauweise. Das Dachgeschoss ist           Abt. 104 / Zentrales Gebäudemanagement
ebenfalls voll ausgebaut. Das Gebäude wurde 1996 vom Vor­              Markt 1
eigentümer teilweise erneuert, ist jedoch durch Vandalismus            18273 Güstrow
und durch den langen Leerstand stark geschädigt. Erneuerungs­
bedarf besteht für alle Ausbaugewerke (Türen, Wand-, Decken-           Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Aus­
und Boden­beläge, Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation). Ein      schreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären.
Großteil der in 1996 erneuerten Fenster sind durch Vandalismus
zerstört worden, so dass mindestens Teilerneuerungen notwendig
sind. In den oberen Geschossen gibt es teilweise Nässe­schäden,
die zu Deckendurchlaufschäden geführt haben. Eventuell daraus
resultierender Befall der Holzbalkendecken mit Fäulnis und holz-
zerstörenden Pilzen müsste durch holzschutztechnische Unter­
suchungen beurteilt werden. Die Rissbildungen im Fassaden­
bereich sind auf baugrundbedingte Setzungen zurückzuführen.
Hierzu liegen entsprechende statische Untersuchungen zur Ein-
sicht bei der Barlachstadt Güstrow vor.
Informationen zum B-Plan „Stahlhof“ erhalten Sie bei der Barlach­
stadt Güstrow, Stadtentwicklungsamt, unter Telefon 03843 769-
434.
Besichtigungswünsche des Objektes und die Einsichtnahme in
vorhandene Unterlagen vereinbaren Sie bitte unter Telefon 03843
769-443 (Frau Techel).
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (mit Sanierungs- und
Nutzungskonzept sowie Finanzierungskonzept) richten Sie bitte
bis zum 01.02.2021 an die Barlachstadt Güstrow, Abt. Zentrales
Gebäude­management, Markt 1, 18273 Güstrow, mit dem Vermerk
- Ausschreibung Eisenbahnstraße 14 bitte nicht öffnen -.                               Die nächste Ausgabe des
Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses
durch die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow. Die Barlach-                      Güstrower Stadtanzeigers
stadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne
Angabe von Gründen für ungültig zu erklären.
                                                                                     erscheint am 1. Dezember 2020

                                                                         Redaktionsschluss ist der 12. November 2020

                                                                                   Ausschreibung Güstrower Stadtfest

                                                                       Die Barlachstadt Güstrow schreibt die Durchführung des Güstrower
                                                                       Stadtfestes für die Jahre 2021 - 2023 mit einer Verlängerungs­
                                                                       option für weitere 2 Jahre aus.
                                                                       Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie im Rahmen der Aus-
                                                                       schreibungsfrist vom 2. - 27. November 2020 als pdf-Datei unter
                                                                       www.guestrow.de bzw. Sie können diese während der Öffnungs-
                                                                       zeiten im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow, Markt 1, 18273
                                                                       Güstrow, abholen.

                                                                       Güstrow, 28.09.2020

Seite 10                                                Güstrower Stadtanzeiger              Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
Ausschreibung                                                                                                    Anliegerpflichten - Winterdienst

                                                                                                                                                   Die Stadtverwaltung Güstrow weist im Hinblick auf den bevor­
                                                                                                                                                   stehenden Winter auf die im Güstrower Stadt­gebiet gültige Straßen­
                                                                                                                                                   reinigungssatzung hin.
             Baugrundstück im Baugebiet „Hengstkoppelweg“                                                                                          Laut § 5 der Satzung ist die Schnee- und Glätte­beseitigung grund-
                            3. Bauabschnitt                                                                                                        sätzlich auf die Eigentümer der an­liegenden Grund­stücke über­
                                                                                                                                                   tragen. Ausnahmen in Bezug auf den Winterdienst für Fahrbahnen
           Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt das Baugrundstück Nr. 1                                                                           gibt es nur bei verkehrs­wichtigen Straßen, die laut vorgenannter
           (im Plan rosa markiert) im Baugebiet „Hengstkoppelweg" 3. Bau-                                                                          Satzung in eine Reinigungs­klasse eingeteilt wurden.
           abschnitt an zukünftige Bauherren zu veräußern. Dieses befindet                                                                         Ist der Eigentümer zur Durchführung des Winterdienstes nicht
           sich im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und ist sofort                                                                     selbst in der Lage, hat er durch die Be­auftragung anderer Personen
           bebaubar. Das Mindest­gebot beträgt 65,00 €/m² und beinhaltet                                                                           oder Dienstleistungs­unternehmen den Winterdienst durchführen
           sämtliche Er­schließungskosten mitsamt der Vermessung und dem                                                                           zu lassen.
           Ab­wasserbeitrag. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffen-                                                                      Sollte die Ablage von Schnee auf dem eigenen Grundstück gemäß
           heit des Baugrundes zusätzliche Gründungsmaß­nahmen erfordern                                                                           Satzung nicht mehr möglich sein, z. B. bei außer­gewöhnlichen Ereig-
           können. Es wird eine Beleihungsvollmacht von maximal 700.000 €                                                                          nissen, besteht gemäß 6. Änderung zur Straßen­reinigungssatzung
           gewährt. Die Vertragsdurchführungskosten trägt der Antragsteller.                                                                       die Möglichkeit, den Schnee auf vorgesehene Schneeablageplätze
           Gebote können zunächst innerhalb einer Frist bis zum 04.01.2021                                                                         - auf dem Parkplatz am Paradies­weg und auf dem Parkplatz an
           abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der                                                                          der Goldberger Straße - zu bringen.
           Poststempel. Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens                                                                           Bei Fragen zum Winterdienst wenden Sie sich bitte an die Stadtver-
           65,00 €/m² (Mindestgebot) betragen muss, der Parzellenangabe                                                                            waltung, Frau Wiedewald, Telefon 03843 769-404, oder informie-
           und ggf. einer Begründung, in einem verschlossenen Umschlag                                                                             ren Sie sich über die Satzung im Internet unter www.guestrow.de.
           mit dem Vermerk „Nicht öffnen Ausschreibung Hengstkoppelweg"
           an die Stadtverwaltung Güstrow, Gebäudemanagement, Markt 1,
           18273 Güstrow, zu richten. Werden mehrere Gebote abgegeben,                                                                                        Sportlerin/Sportler des Jahres 2020
           behält sich die Barlachstadt Güstrow die Durchführung eines Bieter­
           verfahrens vor. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Treichel unter der                                                                          Die Barlachstadt Güstrow sucht die Sportlerin/den Sportler
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           Telefonnummer      03843 769-483 oder per E-Mail unter thomas.                                                                              des Jahres 2020. Die Ehrung ist in den Kategorien Einzel-
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           treichel@guestrow.de gerne zur Verfügung.                                                                                                   sportler/in, Mannschaft und Trainer/Ehren­   amt vorgesehen.
           Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch                                                                                   schläge können bis zum 04.12.2020 schriftlich bei der
                                                                                                                                                       Vor­
           die politischen Gremien. Die Barlachstadt Güstrow behält sich das                                                                           Barlach­stadt Güstrow, Abt. Schulver­   waltungs- und Sozial­
           Recht vor, 10die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen jederzeit                                                                            amt, Markt 1, 18273 Güstrow, oder per E-Mail an heike.
                 11
           für ungültig zu erklären.
                              Baufeld
                                      grenze
                                                                                                                                                       klewinghaus@guestrow.de eingereicht werden. Neben der
                                                                                                                                                   3

                                                                                                                                                       Voraus­setzung, dass der Vereinssitz der Mannschaft bzw.
           Güstrow, 01.11.2020                                                                                                                         der Wohnort (Sportler/in) in Güstrow ist, muss eine der fol-
                                                 Ba

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                                                       nz
                                                          e

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                                                  3

                                                                                                                                        Heizwerk            sonderen Meistertitel ab Landesebene aufwärts erreicht,
                                                                                                            Ba

                                                              7
                                                                                                                                                       •    die Mannschaft bzw. die/der Sportler/in haben außerge-
                                                                                                                ufe
                                                                                                                  ldg
                                                                                                                       re
                                                                                                                         nz
                                                                                                                            e

                                                                                                                            8                               wöhnliche Platzierungen in regionalen und überregiona-
                                                                  6
                                                                                                                                                            len Wettkämpfen errungen.
                                                                                                                                                       Die Vorschläge können formlos eingereicht werden und soll-
                                                                          Ba

                                                                                                        6
                                                                          ufe

                                                                                                                                                       ten folgende Angaben enthalten:
                                                                           ldg
                                                                               re
                                                                                 nz
                                                                                   e

                                                                      5

                                                                                       5
                                                                                               14
                                                                                                                                                       •    Name, Vorname der Sportlerin/des Sportlers bzw. Namen
                                                                                                                                                            der Mitglieder der Mannschaft, Name des Trainers,
                                                                           4                                                                           •    Name des Sportvereins,
                                                                                                                                                       •    Alter der Sportlerin/des Sportlers,
                                                                                                                                                       •    Benennung der sportlichen bzw. trainerischen Leistung,
                                                                                           3

                                                                               7
                                                                                                                                                       •    Unterschrift und Anschrift des Einreichers

                                                                                                    2

                                                                                                            1
                                                                                                                         en
                                                                                                                           ze                                    Bekanntmachung
                                                                                                                                3

                                                                                                                       gr
                                                                                                                   eld
                                                                                                                                    7

                                                                                                                uf
                                                                                                            Ba

                                                                                                                                                       Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019
                                                                                                                                                                der Abwasser Parum GmbH
                                                                                                                                                   Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 der Abwasser
                                                                                                                                                   Parum GmbH nach § 73 KV M-V in Verbindung mit § 14 KPG
                                                                                                                                                   M-V erfolgt entsprechend § 11 der Hauptsatzung der Barlachstadt
                                                                                                                                                   Güstrow im Internet auf der Homepage der Barlachstadt Güst-
                               Der Güstrower Stadtanzeiger -                                                                                       row unter der Adresse www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-
                                    eine Zeitung der Stadt                                                                                         bekanntmachungen/.
                                                                                                                                                   Der Jahresabschluss liegt vom 02.11.2020 bis 06.11.2020 im
                              für ihre Bürgerinnen und Bürger!                                                                                     Bürger­büro der Barlachstadt Güstrow, Markt 1, aus.
                                                                                                                                                   Die Einsicht ist für jedermann während der Sprechzeiten möglich.

           Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020                                                        Güstrower Stadtanzeiger                                                                           Seite 11
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