Güstrower Stadtanzeiger - Güstrower Stadtanzeiger
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Güstrower Stadtanzeiger Amtliche Bekanntmachungen | 1. November 2020 JUNGJOHANN & JENSEN G A R T E N - & LANDSCHAFTSBAU Glasewitzer Chaussee 50 • 18273 Güstrow TeI.: +49 (0) 3843 218400 • Fax: +49 (0) 3843 218401 info@jungjohannjensen.de www. jungjohannjensen.de Ausgabe Nr. 7 - November
Bekanntmachungen der Barlachstadt Güstrow Termin 02.10.2021) und die im Teilhaushalt 1, Produkt 11104 - Aus dem Beschlussprotokoll Gremien, für das Haushaltsjahr 2020 eingestellten Mittel in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen bzw. mit dem Nachtragshaushalt der Sitzung des Hauptausschusses am 2020/21 für das Haushaltsjahr 2021 einzustellen. 27.08.2020 Beschluss Nr.: VII/0318/20 Öffentlicher Teil: Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020: Der Bürgermeister wird beauftragt, in den Beschluss Nr.: VII/0309/20 Nachtragshaushaltsentwurf - 2020/2021 - für die Reparatur von Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Gehwegen für das Jahr 2021 einen Betrag in Höhe von 200.000 € seiner Sitzung am 27.08.2020 den Zuschuss an den Kreisver- einzustellen. Dazu ist ein gesondertes Abrechnungskonto einzu- band der Gartenfreunde Güstrow e. V. für die Umsetzung des führen. Projektes „Schulgartenprojekt - Ersteinrichtung eines Schul gartens für die Barlachstadt Güstrow in der Kleingartenanlage Beschluss Nr.: VII/0240/20 „Zur freien Stunde“, Kuhlenweg in Güstrow“ erst auszuzahlen, Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer wenn eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens einer Sitzung am 10.09.2020 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 Grundschule oder einer Horteinrichtung zur regelmäßigen Nut- des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow. zung des Schulgartens vorliegt. Die Nutzung des Schulgartens ist ebenfalls Kindertagesstätten erlaubt. Der beigefügte Bewilli- Beschluss Nr.: VII/0285/20 gungsbescheid wird gebilligt. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020: Nichtöffentlicher Teil: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt für die Barlachstadt Güst- row ein energetisches Quartiersentwicklungskonzept erstellen Beschluss Nr.: VII/0272/20 zu lassen. Personalentscheidung 2. Der Bürgermeister wird beauftragt für die Erstellung des ener- getischen Quartiersentwicklungskonzeptes einen Antrag auf Beschluss Nr.: VII/0298/20 Gewährung eines Zuschusses für die im Rahmen des Projek- Personalentscheidung tes anfallenden Sach- und Personalkosten zu stellen. 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt bei Vorliegen der recht lichen Voraussetzungen den Auftrag zur Erstellung des ener- getischen Quartiersentwicklungskonzeptes auf die Stadtwerke Aus dem Beschlussprotokoll Güstrow GmbH zu übertragen. der Sitzung der Stadtvertretung am 4. Der Bürgermeister wird beauftragt selbst oder über die Stadt- werke Güstrow GmbH eine/n Quartiersentwicklungsmanager/ 10.09.2020 in einzustellen, für die/den ebenfalls eine Förderung durch Ge- währung eines Personalkostenzuschusses zu beantragen ist. Öffentlicher Teil: Beschluss Nr.: VII/0229/20 Beschluss Nr.: VII/0271/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 für die Weiterführung und Unterstützung Sitzung am 10.09.2020 die Neubesetzung eines Mitgliedes in der des Mehrgenerationenhauses in Trägerschaft der AWO Soziale Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Güstrow GmbH: Dienste gGmbH Güstrow für die Förderperiode 2021 bis 2028 eine Mitglied alt: Monique Larisch finanzielle Unterstützung seitens der Barlachstadt Güstrow in Höhe Mitglied neu: Ingolf Mauer von 5.000,00 € jährlich vorbehaltlich der finanziellen Beteiligung des Landkreises Rostock in Höhe von ebenfalls 5.000,00 € jährlich. Beschluss Nr.: VII/0310/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Beschluss Nr.: VII/0246/20 Sitzung am 10.09.2020, die Festveranstaltung „30 Jahre Deutsche Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung Einheit“ in das Jahr 2021 zu verschieben (voraussichtlicher geplanter am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, Sprechstunde des Bürgermeisters Gesprächstermine Dienstag, 17. November 2020 mit dem Präsidenten von 16:00 bis 18:00 Uhr Der Präsident der Stadtvertretung Güstrow, Eine Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters Herr Andreas Ohm, steht Ihnen für Fragen bei Frau Bartock, Telefon 03843 769-101, und Anliegen gern zur Verfügung. erspart Ihnen Wartezeiten. Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der Telefon 769-114 oder -116 im Büro der Stadtvertretung! Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren. Seite 2 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öf- Voraussetzungen für die Entwicklung eines Urbanen Gebiets (MU) fentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Lebenshilfe gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen, um Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Medicus“ abge- damit einerseits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ent- schlossen wurde. wicklung von neuen Wohnbauflächen zu schaffen, anderseits die vorhandenen gewerblichen Betriebe planungsrechtlich zu sichern. Beschluss Nr.: VII/0291/20 Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sit- - Anschlussgleis Nordwest umfasst die Flurstücke 95/1, 95/2, 96, zung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109/1, barung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der 109/2, 110, 111 (tw.), 112, 113, 114, 115 (tw.), 116, 117, 121 (tw.) öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und der Flur 8 der Gemarkung Güstrow mit einer Größe von ca. 12,9 ha. Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertages- Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), stätte „Dachssteig“ abgeschlossen wurde. der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich be- Beschluss Nr.: VII/0292/20 kanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebau- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sit- ungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer zung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. barung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und teiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen. Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertages- stätte „Spatzennest“ abgeschlossen wurde. Beschluss Nr.: VII/0293/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sit- zung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein barung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertages- stätte „Weinbergschnecken“ abgeschlossen wurde. Beschluss Nr.: VII/0294/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sit- zung am 10.09.2020 ihr Einvernehmen mit der Leistungsverein barung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertages- stätte „Die kleinen Schlossgeister“ abgeschlossen wurde. Übersichtsplan: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebau- Beschluss Nr.: VII/0287/20 ungsplans Nr. 52 Anschlussgleis Nord-West (Auszug aus der Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow) Sitzung am 10.09.2020 die hälftige Kostenübernahme zur Res- taurierung und dauerhafte Ausleihe des Epitaphs für Johann Co- Beschluss Nr.: VII/0257/20 thmann (geb.1588 in Lemgo; gest. 1662 in Güstrow) auf Basis des Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer als Anlage beigefügten Vertrages. Sitzung am 10.09.2020 die gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rah- Beschluss Nr.: VII/0256/20 men der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ih- licher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit rer Sitzung am 10.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 - Anschlussgleis Nord- Stellungnahmen während der Beteiligung vom 09.03.2020 bis west gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes 17.06.2020 zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 76 - Industrie Verfahren). Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen gebiet Verbindungschaussee. Nächste Sitzungstermine der Stadtvertretung Güstrow und deren öffentlich tagenden Ausschüsse Bau- und Ausschuss für Ausschuss Ausschuss für Finanz- Haupt- Stadt- Verkehrs- Jugend, Schule, für Senioren, Stadtentwick- ausschuss ausschuss vertretung ausschuss Kultur und Sport Familie und lung, Umwelt Soziales und Wirtschafts- förderung Montag Montag Dienstag Montag Dienstag Donnerstag Donnerstag 18:30 Uhr 17:30 Uhr 17:00 Uhr 18:00 Uhr 18:30 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 26.10. 26.10. 27.10. 02.11. 03.11. 19.11. 03.12. Einladung und Tagesordnung werden eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin durch Veröffentlichung auf der Homepage der Barlachstadt unter www.guestrow.de - im Ratsinformationssystem - öffentlich bekannt gegeben. Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 3
Beschluss Nr.: VII/0260/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalver fassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und § 10 Bau- gesetzbuch die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 - Industriegebiet Verbindungschaussee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Die Begründung wird gebilligt. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 - Industriegebiet Verbindungschaussee der Barlachstadt Güstrow ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. (Siehe Seite 8) Beschluss Nr.: VII/0261/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020: 1. den Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Östlich Bredentiner Weg der Barlachstadt Güstrow in der Übersichtsplan: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebau- vorliegenden Fassung (Stand Juni 2020). Der Entwurf der ungsplans Nr. 22 Distelberg (Auszug aus der digitalen Stadt- Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vor grundkarte der Barlachstadt Güstrow liegenden Fassung gebilligt. 2. den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Beschluss Nr.: VII/0295/20 Östlich Bredentiner Weg der Barlachstadt Güstrow mit der Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Begründung einschließlich Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 Sitzung am 10.09.2020 für die Stützwand/Uferbefestigung Stahlhof Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die be- Güstrow die Variante 3 als Grundlage für die weitere Planung. teiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellung Beschluss Nr.: VII/0263/20 nahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung- ihrer Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der unberücksichtigt bleiben können. im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 3. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffent und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben- lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellung bereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Plan nahmen zum Bebauungsplan Nr. 77 - Stahlhof. entwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. (Siehe Seite 7) Beschluss Nr.: VII/0267/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Beschluss Nr.: VII/0262/20 Sitzung am 10.09.2020 gemäß § Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen Sitzung am 10.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Än- der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- derung des Bebauungsplans Nr. 22 Distelberg gemäß § 2 Abs. 1 lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 4a i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren). Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraus zum Bebauungsplan Nr. 93 Einzelhandel Eisenbahnstraße. setzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets sowie die Errichtung einer Stellplatzanlage für die Schule an der Beschluss Nr.: VII/0268/20 Ahornpromenade zu schaffen. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ih- Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 rer Sitzung am 10.09.2020 Gemäß § 5 Abs. 1 KV M-V und § 10 Distelberg umfasst die Flurstücke 103/8 (teilweise/tw), 104/6 (tw) Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan der Flur 10 sowie die Flurstücke 2/26 (tw), 2/47 und 2/48 (tw) der Nr. 93 Einzelhandel Eisenbahnstraße (Anlage 1) bestehend aus Flur 21, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von etwa 0,6 ha. Planzeichnung (Teil A) und Text (B) im beschleunigten Verfahren Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt. der Bestandteil des Beschlusses ist. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 93 Einzelhandel Eisen- Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bahnstraße gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebau- Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis ungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer genommen. (Siehe Seite 8) Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- Beschluss Nr.: VII/0265/20 teiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß Montag 08:00 - 12:30 Uhr § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebau- ungsplan Nr. 91 Fischerweg. Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Beschluss Nr.: VII/0278/20 Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Sitzung am 10.09.2020 auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunal- Markt 1 • Güstrow • Telefon: 03843 769-172 verfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils Seite 4 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraumes Beschluss Nr.: VII/0270/20 der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ bis zum Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer 31. Dezember 2030. (Siehe Seite 9) Sitzung am 10.09.2020 den als Anlage beigefügten Städtebau- lichen Vertrag zum Bebauungsplans Nr. 42 - Rostocker Straße/ Beschluss Nr.: VII/0273/20 Querstraße auf der Grundlage von § 11Baugesetzbuch (BauGB). Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow fasst in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Grundsatzbeschluss, die grundlegende Sa- Beschluss Nr.: VII/0255/20 nierung der Kindertagesstätte „Klimperkiste“ einschließlich einer Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Begegnungsstätte für den Stadtteil Distelberg finanziell zu unter Sitzung am 10.09.2020 den Verkauf des bebauten Grundstücks stützen. Zur finanziellen Unterstützung sollen Städtebaufördermittel Gemarkung Güstrow, Flur 59. Der Beschluss Nr. VI/0850/19 vom eingeworben werden. Die Förderung der Investitionsmaßnahme 28.03.2019 wird hiermit aufgehoben. mit einem kommunalen Eigenanteil von 380.000 € (derzeitiger Pla- nungsstand) wird nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraus Beschluss Nr.: VII/0279/20 setzungen in den Haushalt der Stadt eingestellt. Die Barlachstadt Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Güstrow fungiert als Antragstellerin für die Einwerbung der Förder Sitzung am 10.09.2020 mit diesem Beschluss die Vereinbarung mittel. über die Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Er- neuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes. Beschluss Nr.: VII/0281/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in der Beschluss Nr.: VII/0274/20 Sitzung am 10.09.2020 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4) Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für den Sitzung am 10.09.2020 den Abschluss eines unbefristeten Ver- Bauauftrag „L 17 Liebnitzstraße - westlicher Gehweg/beidseitige trages über die Zerlegung der Gewerbesteuer. Radwege“ als gemeinsames Vorhaben des Straßenbauamtes Stralsund und der Barlachstadt zu ermächtigen. Beschluss Nr.: VII/0275/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Beschluss Nr.: VII/0219/20 Sitzung am 10.09.2020 den Abschluss eines unbefristeten Ver- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer trages über die Zerlegung der Gewerbesteuer. Sitzung am 10.09.2020 die geänderte Planung zur Sanierung, Umnutzung und Erweiterung des Gesamtobjektes der Baustraße Beschluss Nr.: VII/0282/20 3 - 5 zum Stadtarchiv als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer mit den Bauteilen Sitzung am 10.09.2020 A: Umbau und Erweiterung Kinder-Jugend-Kunsthaus mit 1. die Genehmigung des Kaufvertrages UR 467/2020/K vom Neuerrichtung Staffelgeschoss 23.06.2020 und dass B: Neubau Treppenturm mit den Verbindungsgängen und 2. der Erbbauzins gemäß Sachrechtsbereinigungsgesetz § 48 C: Sanierung und Umnutzung historischer Wasserturm angepasst wird. mit Gesamtkosten von 3.426.156 € und den Einsatz von Städte- baufördermitteln in Höhe von 2.129.900 € vorbehaltlich der Zu- Beschluss Nr.: VII/0334/20 stimmung durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Digitalisierung. Sitzung am 10.09.2020 eine Ernennung zum Stadtinspektor anwärter auf Widerruf. Beschluss Nr.: VII/0301/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 die Annahme einer Sachspende für die Aus dem Beschlussprotokoll Kindertageseinrichtung „Butzemannhaus“ in Form eines Sonnen- der Sitzung des Betriebsausschusses am segels im Wert von 1.160,38 €. 23.09.2020 Nichtöffentlicher Teil: Nichtöffentlicher Teil: Beschluss Nr.: VII/0315/20 Beschluss Nr.: VII/0296/20 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Der Betriebsausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Sitzung am 10.09.2020, den Bürgermeister zu beauftragen, die seiner Sitzung am 23.09.2020 eine Darlehensaufnahme durch erforderlichen Abstimmungen bis zum 31.08.2021 für eine weitere den Städtischen Abwasserbetrieb bei der Stadt. zukünftige Verpachtung des Geländes Klubhaus am Inselsee ab dem 01.01.2022 vorzubereiten. Beschluss Nr.: VII/0316/20 Einwohnerversammlungen im Jahr 2020 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Zuschlag zur Vergabe der Bauleistung Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Erkrankun- zum Bau des Fest- und Parkplatzes an der Bleiche zu erteilen. gen und der bevorstehenden Grippesaison führt der Bürger- meister in diesem Jahr keine Einwohnerversammlungen in den Beschluss Nr.: VII/0269/20 Ortsteilen Suckow, Klueß und Neu Strenz durch. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Bürgerinnen und Bürger, die diesen Rahmen für das Vortragen Sitzung am 10.09.2020 den als Anlage beigefügten Städtebau eines Anliegen an die Verwaltung nutzen wollten, werden ge lichen Vertrag zum Bebauungsplans Nr. 98 - Alte Gärtnerei 2. BA auf der Grundlage von § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit nach beten, sich schriftlich an den Bürgermeister zu wenden oder folgender Ergänzung in § 3 Abs. 2: „Die Erschließungsanlage bleibt einen Termin mit dem Vorzimmer, Frau Bartock, Telefon 03843 im Eigentum der Vorhabenträgerin.“ 769-101, zu vereinbaren. Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 5
Aus dem Beschlussprotokoll Beschluss Nr.: VII/0313/20 der Sitzung des Hauptausschusses am Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2020 08.10.2020 1. die Genehmigung des Vertrages zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft UR 0301/2020-F vom 10.08.2020 Öffentlicher Teil: und dass 2. der Erbbauzins gemäß Sachenrechtsbereinigungsgesetz § 48 Beschluss Nr.: VII/0345/20 angepasst wird. Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in sei- ner Sitzung am 08.10.2020 die Auszahlung eines Zuschusses von Beschluss Nr.: VII/0290/20 10.000,00 € an den Kreisverband der Gartenfreunde e.V. für die Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Umsetzung des Schulgartenprojektes - Ersteinrichtung eines Schul- Sitzung am 08.10.2020 den Verkauf einer Teilfläche Gemarkung gartens für die Barlachstadt Güstrow in der Kleingartenanlage „Zur Güstrow. freien Stunde" im Kuhlenweg in Güstrow. Der Zuwendungsbescheid ist hinsichtlich des Auszahlungsbetrages auf 10.000,00 € zu korri- Beschluss Nr.: VII/0342/20 gieren. Für die Auszahlung des Betrages über 8.390,00 € - vorlie- Personalentscheidung gender Zuwendungsbescheid - liegen Rechnungen vor. Der Betrag über 1.610,00 € wird vorerst ohne Nachweise ausgezahlt. Hier wird auferlegt, dass dieser Betrag nur für die Umsetzung des Projektes verwendet wird und der Nachweis bis zum 30.08.2021 zu erfolgen hat. Hinweise zum Halten von Hunden Der korrigierte Zuwendungsbescheid über 10.000,00 € wird ohne erneute Vorlage in diesem Gremium gebilligt. Gemäß Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Erhebung einer Hundesteuer ist jeder Hundehalter verpflichtet, einen über Beschluss Nr.: VII/0346/20 vier Monate alten Hund nach dem Beginn des Haltens oder nach Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Erreichen des steuerpflichtigen Alters von vier Monaten jeweils Sitzung am 08.10.2020 den Bürgermeister, abweichend von § 5 innerhalb von 14 Kalendertagen anzumelden. Bei Anmeldung des Abs. 4 Nr. 4 der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für den Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Die An- bzw. Lieferauftrag - Schulmöbel für die Regionale Schule „Thomas Abmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder zu den Sprechzeiten Müntzer“- zu ermächtigen. beim Steueramt vorgenommen werden. Rechtsverstöße gegen die Anmeldepflicht können mit einem Bußgeld bis zu 500,00 € Beschluss Nr.: VII/0330/20 geahndet werden. Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Sitzung am 08.10.2020 den Sitzungsplan der Ausschüsse der Grundbesitzes mit einer gültigen und sichtbar befestigten Steuer- Stadtvertretung (ohne Stadtvertretersitzung) für das Jahr 2021. marke versehen sein. Steuerbefreiungen (z. B. Blindenhunde, Diensthunde usw.) und Nichtöffentlicher Teil: Steuerermäßigungen (z. B. Hunde, die zur Bewachung von Ge- bäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr Beschluss Nr.: VII/0299/20 als 300 m entfernt liegen, die zur Ausübung der Jagd gehalten Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in sei- werden) sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie ner Sitzung am 08.10.2020, den Zuschlag für die Planung der müssen schriftlich beantragt werden. Straßenbaumaßnahme Bärstämmweg zu erteilen. Die Abmeldung des Hundes ist innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse vorzunehmen: Beschluss Nr.: VII/0302/20 • Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde, Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner • Hund ist verstorben, Sitzung am 08.10.2020 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für • Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift die Vollmodernisierung eines Gebäudes auf Grundlage der vor des neuen Halters angeben), liegenden Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages. • Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmever- trages beifügen) Beschluss Nr.: VII/0303/20 Die Hundesteuermarke ist anschließend beim Steueramt abzu- Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner geben. Sitzung am 08.10.2020 den Einsatz von Städtebaufördermitteln Die Hundesteuer ist einmal im Jahr, am 01.07., zu zahlen. Es be- für die Teilmodernisierung eines Gebäudes auf Grundlage der vor steht die Möglichkeit vor dem Fälligkeitstermin kleine Steuerraten liegenden Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages. einzuzahlen. Auf Wunsch können diese mit den Mitarbeitern der Steuerabteilung vereinbart werden. Beschluss Nr.: VII/0306/20 Das An- bzw. Abmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Barlachstadt Güstrow unter (www.guestrow.de). Sitzung am 08.10.2020 die Aufhebung 1. des Beschlusses Nr. VI/0885/19 vom 25.04.2019 und 2. des Beschlusses Nr. VII/0166/20 vom 12.03.2020. Durch Hundehalter sind zu beachten: Beschluss Nr.: VII/0307/20 • die Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Erhebung Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner einer Hundesteuer und Sitzung am 08.10.2020 die Veräußerung von Teilflächen in der • die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden in Gemarkung Güstrow. der Barlachstadt Güstrow (HundeVO) Beschluss Nr.: VII/0308/20 Die Dokumente finden Sie unter www.guestrow.de/ Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in sei- ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/ ner Sitzung am 08.10.2020 die Veräußerung von Teilflächen der ordnung-und-sicherheit/ Gemarkung Güstrow. Seite 6 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
Bekanntmachung Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Informationen: Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs -- Gutachten zu Staubimmissionen, Juni 2017 mit amtlichem der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Gutachten über Qualifizierte Prüfung der Übertragbarkeit ei- ner Ausbreitungsklassenzeitreihe bzw. einer Ausbreitungs Östlich Bredentiner Weg gemäß § 3 (2) BauGB klassenstatistik nach TA Luft 2002, März 2017 -- Gefahrstoffkataster über die Gebäude des ehemaligen Peters Der von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sit- hofes, August 2018 zung am 10.09.2020 beschlossene und zur Auslegung bestimmte -- Deklaration von Boden i.S.d. TR LAGA (2004/Boden) der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Östlich Bre- zentralen Bodenhalden Bredentiner Weg, Weg zum Friedhof, dentiner Weg mit dem Umweltbericht liegen erneut in der Zeit vom März 2019 -- Orientierende Untersuchung nach § 3 (3) BBodSchV Flächen 09.11.2020 bis 09.12.2020 des ehemaligen Petershofes, des Bereichs an der angren- zenden Kleingartenanlage, der Haufwerke im Nordosten des im Flur des Stadtentwicklungsamtes 4. OG, Baustraße 33, von Plangebietes, Juni 2020 -- Artenschutz in Verbindung mit Abriss der Gebäude des ehe- Mo.: von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr maligen Petershofes: Di.: von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr o Protokoll zum „Abbruch des ehemaligen Petershofs“ vom Do.: von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr 14.06.2018 Fr.: von 09:00 - 12:00 Uhr o Naturschutzgenehmigung zum Abriss der beantragten Gebäude vom 01.11.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht aller aus. Zusätzlich können o Ausführungsnachweis für Ersatzquartiere gemäß Natur- telefonisch Termine vereinbart werden. schutzgenehmigung, 28.03.2019 Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Home- -- Abschlussbericht zur detaillierten Baumkontrolle, Oktober page der Barlachstadt Güstrow unter dem Pfad www.guestrow.de/ 2019 bauen-wohnen/planen/oeffentliche-auslegungen/ im o. g. Zeitraum -- Umsiedlung der Zauneidechsen sowie im Bau- und Planungsportal MV unter dem Pfad: https:// o Abschlussbericht zur Kartierung von Zauneidechsen, No- bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich. vember 2019 Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Inter- o Dokumentation über das Ersatzbiotop für die Zauneidech- essierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen sowie Stellung sen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungs- nahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Nieder plans Nr. 67, Abnahme durch die Untere Naturschutz schrift abgeben. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB sind auch Kinder behörde des Landkreises Rostock, 16.07.2020 und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abge o Bericht über die Umsiedlung von Zauneidechsen im Plan- gebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halb- gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans, Juni 2020 satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan -- Wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen, die in der Be- unberücksichtigt bleiben. teiligung in 2018 geäußert wurden. Planungsziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 ist ne- o Hinweise zur Regelung zur Lärmkontigentierung ben Gewerbegebieten im Norden eine zusätzliche Entwicklung o Forderung nach vollumfänglicher Übernahme der Kom- von Mischgebieten und einem allgemeinen Wohngebiet. Bei der pensationsmaßnahmen trotz Verfahren nach § 13a BauGB ersten Beteiligung im Jahr 2018 gingen vor allem Stellungnahmen o Bestätigung des Erfordernisses der Überprüfung des Alt- in Bezug auf den nördlich an das Plangebiet angrenzenden land- lastenverdachts aufgrund der gewerblichen Vornutzung wirtschaftlichen Betrieb ein, welcher sowohl als Hauptschall (landwirtschaftlicher Betrieb) emittent als auch als Störfallbetrieb der unteren Klasse gemäß o Forderung nach akustischer Potenzialanalyse statt einer 12. BImSchV einzuordnen und zu berücksichtigen sei. Gemäß Lärmkontingentierung § 13a Abs. 1 Satz 5 BauGB ist „das beschleunigte Verfahren [ist] o Hinweis zu Möglichkeit der Lärm-, Staub- und Geruchs auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte […] dafür bestehen, emissionen durch Unternehmen nördlich des Plangebietes dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung o Einstufung des landwirtschaftliches Betriebes nördlich des der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Plangebietes als Störfallbetrieb gemäß der 12. BImSchV Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.“ und Forderung nach Einhaltung eines Sicherheitsabstan- Damit war das grundlegende Ergebnis der Abwägung der ein- des zwischen Störfallbetrieb und schutzbedürftigen Ob- gegangenen Stellungnahmen die Änderung des Verfahrens zu jekten einem Normalverfahren nach § 2 BauGB, da das bisher ange- o Möglichkeit der Umsetzung von WRRL-Maßnahmen als wandte beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB aufgrund Ausgleichsmaßnahmen des zu berücksichtigenden Störfallbetriebes in der Nachbarschaft o Grenzwerte für Schall benachbarter Betriebe nicht anwendbar ist. In der Folge wurden eine Umweltprüfung nach o Forderung nach Ableitung des Schmutz- und Regen § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht nach § 2a wassers BauGB angefertigt. o Forderung nach Regenrückhaltung Die bisher stattgefundene Beteiligung der Behörden und sonstigen o Leitungspläne Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der o Erhalt der Lindenreihe entlang des Friedhofes Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 wird als frühzeitige Beteiligung für das weitere Verfahren gewertet. Im Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 und der Begründung in der Fassung vom Juni 2020 wurden die einge- gangenen Stellungnahmen berücksichtigt und der Umweltbericht Die Barlachstadt im Internet: ergänzt. Bestandteil ist auch eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung gemäß der seit 2018 geltenden Hinweise zur Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern (HzE). www.guestrow.de Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 7
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich ge- genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. 3. Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschiften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Meck- lenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, können diese nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden. Übersichtsplan: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungs- plans Nr. 67 - Östlich Bredentiner Weg (Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow) Güstrow, 09.10.2020 Der Bürgermeister Arne Schuldt Bekanntmachung Satzung der Barlachstadt Güstrow über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 – Industriegebiet Verbindungschaussee Übersichtsplan: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 - In- dustriegebiet Verbindungschaussee (Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte) Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung am 10.09.2020 die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungs- Güstrow, 09.10.2020 plans Nr. 76 - Industriegebiet Verbindungschaussee beschlossen. Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung hiermit Der Bürgermeister bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 76 Arne Schuldt - Industriegebiet Verbindungschaussee tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung mit der Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung Stadtplanung, im 4. OG der Baustraße 33, während der Sprech- zeiten Bekanntmachung Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Satzung der Barlachstadt Güstrow über den Bebauungsplan Nr. 93 und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung einsehen und über Einzelhandel Eisenbahnstraße den Inhalt Auskunft verlangen. Darüber hinaus ist die Satzung mit der Begründung auf der Home- page der Barlachstadt Güstrow unter https://www.guestrow.de/ Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung bauen-wohnen/planen/bebauungsplanung/ einsehbar. am 10.09.2020 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 93 Ein- Hinweise: zelhandel Eisenbahnstraße beschlossen. 1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung der In- BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- nenentwicklung nach § 13a BauGB hiermit bekannt gemacht. Der schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Bebauungsplan Nr. 93 - Einzelhandel Eisenbahnstraße tritt mit Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Jedermann kann die Satzung mit der Begründung ab diesem Tag 2. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich in der Stadtverwaltung Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beacht- Stadtplanung, im 4. OG der Baustraße 33, während der Sprech- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und zeiten Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beacht Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung einsehen und über vorgangs, den Inhalt Auskunft verlangen. Seite 8 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
Darüber hinaus ist die Satzung mit der Begründung auf der Home- Bekanntmachung page der Barlachstadt Güstrow unter https://www.guestrow.de/ bauen-wohnen/planen/bebauungsplanung/ einsehbar. Verlängerung des Durchführungszeitraumes Hinweise: der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme 1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 „Altstadt“ bis zum 31.12.2030 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ihrer von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Sitzung am 10.09.2020 auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 2. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunal- 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beacht- verfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraumes Formvorschriften, der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ bis zum 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beacht 31.12.2030. liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Für die förmlich festgelegte Sanierungssatzung der Barlachstadt Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Güstrow vom 24.10.1996, bekanntgemacht im Stadtanzeiger No- 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Ab- vember 1996, wird der Durchführungszeitraum gemäß § 142 Abs. 3 wägungsvorgangs, Satz 4 BauGB bis zum 31.12.2030 verlängert. Die Gebietsab wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung grenzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich ge- bleibt unverändert erhalten. genüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung Jedermann kann die Satzung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung Stadtplanung, im 4. OG § 215 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 der Baustraße 33, während der Sprechzeiten Absatz 2a beachtlich sind. 3. Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschiften verstoßen Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Meck- Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr lenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, können diese nur innerhalb und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung einsehen und über eines Jahres geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn den Inhalt Auskunft verlangen. Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften Darüber hinaus ist die Satzung auf der Homepage der Barlachstadt verletzt wurden. Güstrow unter http://www.guestrow.de/bauen-wohnen/bauen/ 4. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungs- sanierungsgebiete einsehbar. plan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst. Güstrow, 09.10.2020 Der Bürgermeister Arne Schuldt Übersichtsplan: Bebauungsplan Nr. 93 Einzelhandel Eisen- bahnstraße (Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte) Güstrow, 09.10.2020 Der Bürgermeister Gebietsabgrenzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Arne Schuldt „Altstadt“, Kartengrundlage: Stadtgrundkarte Güstrow Die Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsgenehmigung für den Flurkartenauszug der Gemarkung Güstrow wurde am 22.08.1996 durch den Landkreis Güstrow, Kataster- und Vermessungsamt Alle Satzungen der Barlachstadt wie folgt erteilt: sind veröfffentlicht auf der Homepage Flur 72: Nr. 81/96, Flur 73: Nr. 81/96, Flur 62: Nr. 82/96, Flur 60: der Stadt unter www.guestrow.de/ Nr. 83/96, Flur 61: Nr. 84/96, Flur 59: Nr. 85/96, Flur 39: Nr. 86/96, ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/ Flur 58: Nr. 87/96, Flur 19: Nr. 88/96, Flur 39a: Nr. 89/96, Flur 57: Nr. 90/96, Flur 55: Nr. 91/96 und Flur 71: Nr. 92/96. Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 9
Ausschreibungen Eisenbahnstraße 14 Garage Plauer Straße 46 a (ehemaliges Reichsbahnamt) Die Barlachstadt Güstrow ist Eigentümerin einer Garage in der Die Barlachstadt Güstrow als Eigentümerin bietet das Gebäude- Gemarkung Güstrow, Flur 41, Flurstück 92, Plauer Straße 46 a. grundstück in Güstrow, Eisenbahnstraße 14 - bekannt als ehe- Auf dem Grundstück befinden sich 3 Garagen. Die auf dem Foto maliges Reichsbahnamt, zum Verkauf an. Das Grundstück liegt kennzeichnete Garage ist besenrein. Reparaturen müssen durch nördlich der Altstadt, unmittelbar am Südufer der Nebel. Es befindet den Mieter selbst und auf eigene Kosten durchgeführt werden. sich im Bereich des B-Plangebietes „Stahlhof“. Es werden Interessenten gesucht, die das Objekt zum 15.12.2020 Der Verkauf des Grundstücks erfolgt zum Höchstgebot. mieten möchten. Das Gebäude ist kein Einzeldenkmal. Das Baujahr des Gebäudes, Besichtigungstermine können mit Frau Schwandt telefonisch unter welches ausschließlich als Verwaltungsgebäude genutzt wurde, 03843 769-486 oder per E-Mail an silke.schwandt@guestrow.de ist auf das Jahr 1923 datiert. Die Mietfläche beträgt ca. 1.000 m². vereinbart werden. Das Grundstück ist gem. B-Plan mit einer noch nicht vermessenen Schriftliche Anträge mit einem monatlichen Mietgebot sind bis Größe von ca. 950 m² ausgewiesen. Bestandspläne sowie Berech- zum 30.11.2020 zu richten an: nungen der Wohn- und Nutzflächen sind vorhanden. Bei dem Gebäude handelt es sich um 3-geschossiges, voll unter Barlachstadt Güstrow kellertes Gebäude in massiver Bauweise. Das Dachgeschoss ist Abt. 104 / Zentrales Gebäudemanagement ebenfalls voll ausgebaut. Das Gebäude wurde 1996 vom Vor Markt 1 eigentümer teilweise erneuert, ist jedoch durch Vandalismus 18273 Güstrow und durch den langen Leerstand stark geschädigt. Erneuerungs bedarf besteht für alle Ausbaugewerke (Türen, Wand-, Decken- Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Aus und Bodenbeläge, Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation). Ein schreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären. Großteil der in 1996 erneuerten Fenster sind durch Vandalismus zerstört worden, so dass mindestens Teilerneuerungen notwendig sind. In den oberen Geschossen gibt es teilweise Nässeschäden, die zu Deckendurchlaufschäden geführt haben. Eventuell daraus resultierender Befall der Holzbalkendecken mit Fäulnis und holz- zerstörenden Pilzen müsste durch holzschutztechnische Unter suchungen beurteilt werden. Die Rissbildungen im Fassaden bereich sind auf baugrundbedingte Setzungen zurückzuführen. Hierzu liegen entsprechende statische Untersuchungen zur Ein- sicht bei der Barlachstadt Güstrow vor. Informationen zum B-Plan „Stahlhof“ erhalten Sie bei der Barlach stadt Güstrow, Stadtentwicklungsamt, unter Telefon 03843 769- 434. Besichtigungswünsche des Objektes und die Einsichtnahme in vorhandene Unterlagen vereinbaren Sie bitte unter Telefon 03843 769-443 (Frau Techel). Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (mit Sanierungs- und Nutzungskonzept sowie Finanzierungskonzept) richten Sie bitte bis zum 01.02.2021 an die Barlachstadt Güstrow, Abt. Zentrales Gebäudemanagement, Markt 1, 18273 Güstrow, mit dem Vermerk - Ausschreibung Eisenbahnstraße 14 bitte nicht öffnen -. Die nächste Ausgabe des Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses durch die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow. Die Barlach- Güstrower Stadtanzeigers stadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären. erscheint am 1. Dezember 2020 Redaktionsschluss ist der 12. November 2020 Ausschreibung Güstrower Stadtfest Die Barlachstadt Güstrow schreibt die Durchführung des Güstrower Stadtfestes für die Jahre 2021 - 2023 mit einer Verlängerungs option für weitere 2 Jahre aus. Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie im Rahmen der Aus- schreibungsfrist vom 2. - 27. November 2020 als pdf-Datei unter www.guestrow.de bzw. Sie können diese während der Öffnungs- zeiten im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow, Markt 1, 18273 Güstrow, abholen. Güstrow, 28.09.2020 Seite 10 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020
Ausschreibung Anliegerpflichten - Winterdienst Die Stadtverwaltung Güstrow weist im Hinblick auf den bevor stehenden Winter auf die im Güstrower Stadtgebiet gültige Straßen reinigungssatzung hin. Baugrundstück im Baugebiet „Hengstkoppelweg“ Laut § 5 der Satzung ist die Schnee- und Glättebeseitigung grund- 3. Bauabschnitt sätzlich auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke über tragen. Ausnahmen in Bezug auf den Winterdienst für Fahrbahnen Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt das Baugrundstück Nr. 1 gibt es nur bei verkehrswichtigen Straßen, die laut vorgenannter (im Plan rosa markiert) im Baugebiet „Hengstkoppelweg" 3. Bau- Satzung in eine Reinigungsklasse eingeteilt wurden. abschnitt an zukünftige Bauherren zu veräußern. Dieses befindet Ist der Eigentümer zur Durchführung des Winterdienstes nicht sich im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und ist sofort selbst in der Lage, hat er durch die Beauftragung anderer Personen bebaubar. Das Mindestgebot beträgt 65,00 €/m² und beinhaltet oder Dienstleistungsunternehmen den Winterdienst durchführen sämtliche Erschließungskosten mitsamt der Vermessung und dem zu lassen. Abwasserbeitrag. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffen- Sollte die Ablage von Schnee auf dem eigenen Grundstück gemäß heit des Baugrundes zusätzliche Gründungsmaßnahmen erfordern Satzung nicht mehr möglich sein, z. B. bei außergewöhnlichen Ereig- können. Es wird eine Beleihungsvollmacht von maximal 700.000 € nissen, besteht gemäß 6. Änderung zur Straßenreinigungssatzung gewährt. Die Vertragsdurchführungskosten trägt der Antragsteller. die Möglichkeit, den Schnee auf vorgesehene Schneeablageplätze Gebote können zunächst innerhalb einer Frist bis zum 04.01.2021 - auf dem Parkplatz am Paradiesweg und auf dem Parkplatz an abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der der Goldberger Straße - zu bringen. Poststempel. Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens Bei Fragen zum Winterdienst wenden Sie sich bitte an die Stadtver- 65,00 €/m² (Mindestgebot) betragen muss, der Parzellenangabe waltung, Frau Wiedewald, Telefon 03843 769-404, oder informie- und ggf. einer Begründung, in einem verschlossenen Umschlag ren Sie sich über die Satzung im Internet unter www.guestrow.de. mit dem Vermerk „Nicht öffnen Ausschreibung Hengstkoppelweg" an die Stadtverwaltung Güstrow, Gebäudemanagement, Markt 1, 18273 Güstrow, zu richten. Werden mehrere Gebote abgegeben, Sportlerin/Sportler des Jahres 2020 behält sich die Barlachstadt Güstrow die Durchführung eines Bieter verfahrens vor. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Treichel unter der Die Barlachstadt Güstrow sucht die Sportlerin/den Sportler Ba ufe ldg Telefonnummer 03843 769-483 oder per E-Mail unter thomas. des Jahres 2020. Die Ehrung ist in den Kategorien Einzel- re nz 12 e treichel@guestrow.de gerne zur Verfügung. sportler/in, Mannschaft und Trainer/Ehren amt vorgesehen. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch schläge können bis zum 04.12.2020 schriftlich bei der Vor die politischen Gremien. Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Barlachstadt Güstrow, Abt. Schulver waltungs- und Sozial Recht vor, 10die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen jederzeit amt, Markt 1, 18273 Güstrow, oder per E-Mail an heike. 11 für ungültig zu erklären. Baufeld grenze klewinghaus@guestrow.de eingereicht werden. Neben der 3 Voraussetzung, dass der Vereinssitz der Mannschaft bzw. Güstrow, 01.11.2020 der Wohnort (Sportler/in) in Güstrow ist, muss eine der fol- Ba eitungen ufe 9 8 ldg re genden Bedingungen zutreffen: nz e • die Mannschaft bzw. die/der Sportler/in haben einen be- 3 Heizwerk sonderen Meistertitel ab Landesebene aufwärts erreicht, Ba 7 • die Mannschaft bzw. die/der Sportler/in haben außerge- ufe ldg re nz e 8 wöhnliche Platzierungen in regionalen und überregiona- 6 len Wettkämpfen errungen. Die Vorschläge können formlos eingereicht werden und soll- Ba 6 ufe ten folgende Angaben enthalten: ldg re nz e 5 5 14 • Name, Vorname der Sportlerin/des Sportlers bzw. Namen der Mitglieder der Mannschaft, Name des Trainers, 4 • Name des Sportvereins, • Alter der Sportlerin/des Sportlers, • Benennung der sportlichen bzw. trainerischen Leistung, 3 7 • Unterschrift und Anschrift des Einreichers 2 1 en ze Bekanntmachung 3 gr eld 7 uf Ba Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019 der Abwasser Parum GmbH Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 der Abwasser Parum GmbH nach § 73 KV M-V in Verbindung mit § 14 KPG M-V erfolgt entsprechend § 11 der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow im Internet auf der Homepage der Barlachstadt Güst- Der Güstrower Stadtanzeiger - row unter der Adresse www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche- eine Zeitung der Stadt bekanntmachungen/. Der Jahresabschluss liegt vom 02.11.2020 bis 06.11.2020 im für ihre Bürgerinnen und Bürger! Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow, Markt 1, aus. Die Einsicht ist für jedermann während der Sprechzeiten möglich. Jahrgang 30 - Nr. 7 Ausgabe November 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 11
Sie können auch lesen