DIE NEUEN INTERNATIONALEN KLASSIFIKATIONEN DER ARBEITS BEZIEHUNGEN

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DIE NEUEN INTERNATIONALEN
                                        KLASSIFIKATIONEN DER ARBEITS­
                    Frank Schüller
 ist Diplom-Volkswirt und leitet das
                                        BEZIEHUNGEN
   Referat „Arbeitsmarkt“ im Statis­
 tischen Bundesamt. Seine Arbeits­
   schwerpunkte sind die Erstellung     Frank Schüller, Christian Wingerter
 von Analysen und Veröffentlichun­
  gen sowie die konzeptionelle und
    methodische Weiterentwicklung
          der Arbeitsmarktstatistik.
                                           Schlüsselwörter: Arbeitsmarkt – Erwerbstätigkeit – Klassifikation –
                                            Stellung im Beruf – ICSE

                                        ZUSAMMENFASSUNG
                                        Die internationale Klassifikation zur Stellung im Beruf wurde überarbeitet und er­
                                        weitert. Neu bei der Klassifikation zur Stellung im Beruf ist die Definition der „ab­
                                        hängig Selbstständigen“ sowie die Unterscheidung zwischen geschäftsführenden
                                        Eigentümern von Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese
                                        Unterscheidung soll eine kohärente Abbildung der entsprechenden Größen in den
              Christian Wingerter       Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ermöglichen. Der Beitrag beschreibt Hin­
   ist Diplom-Sozialwissenschaftler     tergründe, Zielstellung und Herangehensweise bei der Revision der Internationalen
   und Referent im Referat „Arbeits­
  markt“ des Statistischen Bundes­
                                        Klassifikation der Stellung im Beruf und erläutert die Struktur der ergänzenden Inter­
 amtes. Seine Schwerpunkte liegen       nationalen Klassifikation zur Stellung bei der Arbeit. Er schließt mit einem Blick auf die
     auf der Analyse und konzeptio­
                                        künftige Umsetzung in der deutschen und europäischen Arbeitsmarktstatistik.
      nellen Arbeiten zur atypischen
 Beschäftigung, methodischen und
    inhaltlichen Fragestellungen mit       Keywords: labour market – employment – classification – status in
     internationalem Bezug und der          employment – ICSE
Weiterentwicklung des Publikations­
 angebots der Arbeitsmarktbericht­
                          erstattung.
                                        ABSTRACT
                                        The International Classification of Status in Employment has been revised and extend-
                                        ed. This classification now provides both a definition of “dependent self-employed”
                                        and a distinction between owner-managers of corporations and of household market
                                        enterprises. The distinction is intended to achieve coherence with the corresponding
                                        figures in the national accounts. This article describes the background and goal of the
                                        revision and sets out the approach taken to revise the International Classification of
                                        Status in Employment. In addition, it outlines the structure of the supplementary Inter-
                                        national Classification of Status at Work. The article concludes with a look at the future
                                        implementation in the German and European labour market statistics.

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Die neuen internationalen Klassifikationen der Arbeits­beziehungen

1                                                          Wandel bei den Erwerbsformen hin zu immer flexibleren
                                                           Beschäftigungsverhältnissen erfordert eine regelmäßige
                                                           Überprüfung und Aktualisierung der Standards. Im
Einleitung                                                 Jahr 2018 hat die 20. ICLS eine neue Fassung der ICSE
                                                           beschlossen, die ICSE-18 (ILO, 2018). Diese Aktuali­
Bei der statistischen Berichterstattung zum Arbeitsmarkt   sierung soll sicherstellen, dass die statistische Bericht­
dient das Merkmal Stellung im Beruf als ein zentrales      erstattung den Veränderungen auf den Arbeitsmärkten
Kriterium zur strukturierten Untergliederung von Ergeb­    und den sich dadurch wandelnden Anforderungen von
nissen zur Erwerbstätigkeit. Dabei werden Erwerbstätige    Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit gerecht werden
anhand ihres Beschäftigungsverhältnisses verschiede­       kann.
nen Erwerbsformen zugeordnet, um in erster Linie zwi­
schen abhängiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit      Der vorliegende Beitrag beschreibt Hintergründe, Ziel­
zu unterscheiden. Konzeptioneller Rahmen für dieses        stellung und Herangehensweise für die Revision der
Vorgehen ist die internationale Klassifikation der Stel­   Internationalen Klassifikation der Stellung im Beruf und
lung im Beruf (International Classification of Status in   stellt die neue und erweiterte Klassifikation zu Arbeits­
Employment – ICSE). Die bis 2018 gültige ICSE-93 wurde     beziehungen dar. Diese Klassifikationen sind in ein
im Jahr 1993 als Resolution von der 15. Konferenz der      Gesamtkonzept für die Erstellung von Statistiken über
Arbeitsstatistiker (International Conference of Labour     Arbeitsbeziehungen eingebettet, das als Resolution von
Statisticians – ICLS) verabschiedet (ILO, 1993).           der 20. ICLS verabschiedet worden ist (ILO, 2018).
                                                           Abschließend werden Ansätze zur Umsetzung der theo­
Nach ihrer Stellung im Beruf differenzierte Statistiken    retisch-konzeptionellen Empfehlungen in die statis­
über Erwerbstätige werden für eine Vielzahl von Analy­     tische Praxis diskutiert und ein Ausblick stellt die
sen verwendet. Sie informieren über Entwicklungen im       geplanten Arbeiten dazu auf internationaler Ebene dar.
Zeitablauf sowie – durch die Unterscheidung von abhän­
giger und selbstständiger Erwerbstätigkeit – implizit
über das wirtschaftliche Risiko, dem Erwerbstätige aus­    2
gesetzt sind, und über ihre Möglichkeit, unternehme­
rische Entscheidungen zu treffen. Eine weitere Differen­
                                                           Hintergrund der Revision
zierung der Erwerbsformen ermöglicht zudem Aussagen
zur Bindung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
an die Wirtschaftseinheit, in der sie beschäftigt sind,    2.1 Die bisherige ICSE-93
insbesondere zur Entwicklung von instabilen oder unsi­
cheren Beschäftigungsverhältnissen. Die Ergebnisse         Bis zum Jahr 2018 war die Internationale Klassifikation
liefern darüber hinaus auch die Basis für weitere Ana­     zur Stellung im Beruf, die ICSE-93, die gültige interna­
lysen, beispielsweise zum Zusammenhang zwischen            tionale Norm für die Statistik über Arbeitsbeziehungen.
Wirtschaftsentwicklung und Selbstständigkeit oder zur      Sie war 1993 als Resolution von der 15. Internationalen
Unterscheidung zwischen Arbeitnehmerentgelt und Ein­       Konferenz der Arbeitsstatistiker verabschiedet worden.
kommen aus unternehmerischer Tätigkeit im Rahmen           Die ICSE-93 klassifiziert Arbeitsplätze nach der Art des
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Letztlich      Arbeitsvertrages zwischen den Beschäftigten und der
können damit auch politische Maßnahmen zur Beschäf­        wirtschaftlichen Einheit, in der sie beschäftigt sind.
tigungs- und Wirtschaftsförderung untersucht und beur­     Dabei unterscheidet sie die folgenden fünf inhaltlichen
teilt werden.                                              Kategorien: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige,
                                                           Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und mit­
Die internationalen Normen für die Arbeitsmarktsta­
                                                           helfende Familienangehörige. Die letzten vier Katego­
tistik stellen zum einen Standards für die Entwicklung
                                                           rien können zu den Selbstständigen zusammengefasst
nationaler amtlicher Arbeitsmarktstatistiken bereit und
                                                           werden.  Übersicht 1
sichern zum anderen die internationale Vergleichbarkeit
dieser Statistiken. Die Arbeitsmärkte verändern sich mit
zunehmender Geschwindigkeit und insbesondere der

Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019                                                                        45
Frank Schüller, Christian Wingerter

Übersicht 1                                                                Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben. In vielen Fäl­
Gruppen der ICSE-93                                                        len ist sie jedoch mit Unsicherheiten bezüglich Arbeits­
                                                                           platz und Einkommen verbunden.
Lohnarbeit                                Selbstständige Arbeit
                                                                           Die 19. ICLS hat daher die Internationale Arbeitsorga­
1. Beschäftigte                           2. Arbeitgeber                   nisation (International Labour Organization – ILO) beauf­
                                          3. Selbstständige
                                             (ohne Beschäftigte)           tragt, einen Entwurf für eine revidierte Klassifikation zu
                                          4. Mitglieder von Produktions-   erarbeiten. Wichtigstes Ziel der Überarbeitung sollte
                                             genossenschaften
                                          5. Mithelfende                   eine im Vergleich zur bisher gültigen Klassifikation stär­
                                             Familienangehörige
                                                                           ker differenzierte Darstellung der enthaltenen Erwerbs­
                                                                           tätigengruppen sein, insbesondere zur besseren Unter­
6. Nicht klassifizierbare Erwerbstätige
                                                                           scheidung zwischen selbstständig Erwerbstätigen und
                                                                           abhängig Beschäftigten. Damit sollten die Grundlagen
                                                                           geschaffen werden, in der Arbeitsmarktstatistik neue
Die ICSE-93 dient seit ihrer Verabschiedung und Imple­                     Erwerbsformen abbilden zu können. Darüber hinaus
mentierung als Grundlage für die Erstellung von Statis­                    wurde auch eine kohärente Darstellung dieser Gruppen
tiken zu Erwerbstätigen, differenziert nach ihrer Stellung                 mit den entsprechenden Größen im System der Volks­
im Beruf. Die Arbeitsmarktstatistik des Statistischen                      wirtschaftlichen Gesamtrechnungen angestrebt.
Bundesamtes veröffentlicht die Ergebnisse zur Erwerbs­
tätigkeit in Deutschland nach der Stellung im Beruf bis
auf Weiteres auf Basis der ICSE-93. Datenquelle hierfür                    3
sind der Mikrozensus und die darin integrierte Arbeits­
kräfteerhebung der Europäischen Union (EU). Die Ergeb­                     Die neuen Klassifikationen zu den
nisse auf Basis der europäischen Arbeitskräfte­erhebung
werden zudem von Eurostat, dem Statis­tischen Amt der
                                                                           Arbeitsbeziehungen
EU, im Rahmen der international vergleichenden Arbeits­
marktstatistik veröffentlicht (siehe Kapitel 5).
                                                                           3.1 Vorbereitung und Beschluss
                                                                               durch die 20. ICLS
2.2 Gründe für die Neuauflage
                                                                           Organisiert durch die Internationale Arbeitsorganisation
Im Jahr 2013 kam die 19. Internationale Konferenz der                      entwickelte eine Arbeitsgruppe zur Revision der ICSE-93
Arbeitsstatistiker zu der Einschätzung, dass die ICSE-93                   zwischen Mai 2015 und September 2017 die Grund­
angesichts ihrer geringen Differenzierung der Erwerbsfor­                  lagen für eine neue Resolution. Rund 15 Staaten, ver­
men nicht mehr geeignet sei, um aktuelle Arbeitsmarkt­                     treten durch ihre Regierungen oder statistischen Ämter,
entwicklungen adäquat abzubilden. Die fünf inhaltlich                      beteiligten sich an den Arbeiten, ebenso Vertretungen
definierten Kategorien wurden als nicht hinreichend                        von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Interna­
detailliert erachtet, um aussagekräftige Informatio­nen                    tionale Organisationen, wie Eurostat, Eurofound und die
über den in vielen Ländern stattfindenden Wandel der                       Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Ver­
Beschäftigungsformen abzubilden.                                           einten Nationen (FAO), begleiteten die Arbeiten durch
                                                                           Beobachterinnen und Beobachter. Deutschland war
Viele neue Erwerbsformen sind durch eine Übertragung                       durch das Statis­tische Bundesamt vertreten.
des wirtschaftlichen Risikos vom Arbeitgeber hin auf
die Arbeitnehmerschaft gekennzeichnet. Dadurch kann                        Ziel der Arbeitsgruppe war es, die konzeptionellen
die Grenze zwischen Selbstständigkeit und bezahlter                        Grundlagen für eine neue Klassifikation zu erarbeiten
Beschäftigung nicht mehr eindeutig gezogen werden.                         und den offensichtlich gewordenen Verbesserungs­
Die Beschäftigung in diesen neuen Erwerbsformen kann                       bedarf an der ICSE-93 umzusetzen. Außerdem war die
freiwillig sein und durchaus positive Aspekte sowohl                       neue Klassifikation dem erweiterten Verständnis des
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für                        Begriffs Arbeit anzupassen, der durch die Resolution

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Die neuen internationalen Klassifikationen der Arbeits­beziehungen

der 19. ICLS zu Arbeit und Erwerbstätigkeit neu fest­      > Sie nennt und erläutert Querschnittsvariablen, die
gelegt worden war. Zudem sollte die Kohärenz mit den         eine weitergehende Analyse auf Basis der Klassifika­
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gewährleistet         tionen ermöglichen.
sein. Die Arbeitsgruppe sollte prüfen, ob die bisherige
                                                           > Sie gibt Empfehlungen zur Datenerhebung und Indi­
zentrale Unterscheidung zwischen Lohnarbeit und auf
                                                             katorenbildung.
Gewinn abzielender Selbstständigkeit noch ausreichend
ist und inwieweit informelle Erwerbstätigkeit in der       Die folgenden Abschnitte beschreiben das Referenz­
Klassifikation berücksichtigt werden könnte. Sie sollte    konzept, die Klassifikationen und die dazugehörigen
auch prüfen, ob und wie unterschiedlichste Beschäf­        Erwerbstätigengruppen genauer.
tigungsformen, die an Bedeutung gewonnen haben
oder bislang nicht erfasst wurden, in die Klassifikation
aufgenommen werden könnten. Es ging auch darum,            3.2 Grundkonzept zur Klassifizierung
Richtlinien vorzubereiten und Hilfestellungen zur Daten­       der Arbeitsbeziehungen
sammlung, Fragebogenformulierung und zur Ableitung
von Indikatoren zu geben. Diese Maßnahmen sollen die       Die neuen Klassifikationen zu Arbeitsbeziehungen sind
Länder in die Lage versetzen, ihre Statistikprogramme      so angelegt, dass sie einem umfassenden Geltungs­
mit Blick auf die Arbeitsbeziehungen zu harmonisieren      bereich gerecht werden können. Das heißt die Standards
und weiterzuentwickeln.                                    sind zum einen so flexibel, dass sie prinzipiell in jedem
                                                           Land mit sehr unterschiedlichen Arbeitsmarktbedin­
Zur Vorbereitung der Resolution wurden die Stellung­       gungen und -formen angewandt werden können. Zum
nahmen der Länder über regionale Treffen eingeholt.        anderen sollen nicht nur Erwerbstätigkeit, sondern auch
Zudem fand eine Abstimmung der Resolution über ein         andere Formen von Arbeit, wie unbezahlte Ausbildungs­
sogenanntes Tripartite Meeting of Experts statt, bei       arbeit, Herstellung von Gütern und Dienstleistungen zur
dem Abgesandte einer Auswahl von Ländern und von           Eigennutzung oder ehrenamtliches Engagement, klassi­
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden Stellung neh­       fiziert werden können. Letztlich sind die Klassifikationen
men konnten. Letztlich wurde die Resolution auf der        konsistent mit den übrigen internationalen Standards
20. Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker       der Arbeitsstatistik.
(20th ICLS) im Oktober 2018 in Genf verabschiedet.
Parallel zum Abschluss der Arbeiten der Arbeitsgruppe      Eine umfassende Klassifikation von Arbeitsbeziehun­
begann die ILO damit, vorgeschlagene Messkonzepte          gen benötigt eine definitorische Abgrenzung von Arbeit.
empirisch zu testen. Außer in einige Empfehlungen zur      Die durch die 19. ICLS beschlossene Resolution zu Sta­
Datensammlung in der Resolution flossen die Ergeb­         tistiken über Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und die
nisse dieser Tests in ein ausführliches Begleitdokument    Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots definiert
zur Datensammlung ein. Dieses Dokument wird ständig        Arbeit als «any activity performed by persons of any sex
weiterentwickelt, sobald neue empirische Erkenntnisse      and age to produce goods or to provide services for use
vorliegen.                                                 by others or for own use». Die ent­sprechende Abgren­
                                                           zung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
Die verabschiedete Resolution hat folgende Elemente:       schließt die Erbringung selbstgenutzter Dienstleistun­
> Sie definiert das Referenzkonzept zur Klassifikation     gen von Haushalten aus, während der oben genannte
  der Erwerbsformen.                                       Arbeitsbegriff sie einschließt. Die neue ICSE wird ent­
                                                           sprechend so gegliedert, dass sie beide Abgrenzungen
> Sie stellt die überarbeitete Internationale Klassi­      abbilden kann.
  fikation zur Stellung im Beruf (ICSE-18) dar und
  beschreibt ihre zehn Teilgruppen.                        Arbeitsbeziehungen werden je Arbeitsstelle (job) bezie­
                                                           hungsweise Arbeitsaktivität (work activity) betrachtet,
> Sie stellt die neue Internationale Klassifikation zur
                                                           welche durch die Resolution der 19. ICLS definiert sind
  Stellung bei der Arbeit (ICSaW-18) vor.
                                                           als «a set of tasks and duties performed, or meant to be
                                                           performed, by one person for a single economic unit».
                                                           Die Zahl der Arbeitsstellen von Selbstständigen bemisst

Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019                                                                        47
Frank Schüller, Christian Wingerter

sich dabei an der Zahl der Unternehmen, die ihnen                      risk), dem die Person mit Bezug auf ihre Tätigkeit aus­
gehören. Bei mehreren Stellen, die eine Person innehat,                gesetzt ist.
ist diejenige mit den meisten gewöhnlichen Arbeitsstun­
den die Hauptaktivität. Eine Person kann auch mehrere                  Demzufolge sollen die Arbeitsbeziehungen klassifiziert
Arbeitsaktivitäten unterschiedlicher Art haben, also eine              werden mit Blick auf (1) das Autoritätsverhältnis zwi­
selbstständige und eine in abhängiger Beschäftigung,                   schen der arbeitenden Person und der Wirtschaftsein­
oder auch gleichzeitig einem Ehrenamt nachgehen                        heit, für die die Person die Arbeit erbringt und (2) das
oder Güter zum Eigengebrauch herstellen. Die Bestim­                   wirtschaftliche Risiko, das aus den vertraglichen und
mung der Art der Arbeitsbeziehung erfolgt grundsätzlich                anderen Bedingungen der Arbeitsbeziehung folgt.
anhand der Hauptaktivität.                                             (1) Die Entscheidungsbefugnis bezieht sich auf den Grad
                                                                       der Kontrolle, die die Person über die Organisation ihrer
Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt erwähnt, lie­
                                                                       Arbeit beziehungsweise über die Wirtschaftseinheit hat,
ßen sich bestimmte Erwerbstätigengruppen in der alten
                                                                       für die sie arbeitet. Eine Person mit weitgehender Kon­
Gliederungslogik der ICSE­93 zwischen Selbstständigen
                                                                       trolle wird als „unabhängig Arbeitende/r“ bezeichnet.
und abhängig Beschäftigten nicht mehr eindeutig ein­
                                                                       Das heißt, sie trifft auch die wichtigen strategischen und
ordnen. Deswegen musste die Arbeitsgruppe der ILO
                                                                       betrieblichen Entscheidungen für die Wirtschaftsein­
eine neue Grundkonzeption entwickeln. Nach intensiven
                                                                       heit. Sie ist niemandem berichtspflichtig und in ihrem
Diskussionen wurde deutlich, dass sich die vielfältigen
                                                                       Marktzugang von keiner anderen Wirtschaftseinheit
Arbeitsbeziehungen nur in einem zweidimensionalen
                                                                       abhängig. Eine Person, die ihre Arbeit entsprechend
Raum abbilden lassen. Die Definition beziehungsweise
                                                                       nicht eigenständig organisieren kann und kaum oder
Beschreibung jeder Gruppe von Arbeitsbeziehungen                       keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Wirtschafts­
bleibt zwar gleich, sie lassen sich aber entlang zweier                einheit hat, wird als „abhängig Arbeitende/r“ bezeich­
unterschiedlicher Dimensionen, die grundlegend für                     net.  Übersicht 2
Arbeitsbeziehungen sind, strukturieren. Eine Dimension
ist die Art oder das Ausmaß der Entscheidungsbefug­                    (2) Das wirtschaftliche Risiko ist gekennzeichnet durch
nis (type of authority), die eine Person über ihre Arbeit              die Möglichkeit, im Zuge der wirtschaftlichen Tätigkeit
hat beziehungsweise die Wirtschaftseinheit, für die                    Finanzmittel oder andere Ressourcen zu verlieren, und
sie arbeitet. Die andere Dimension ist die Art oder das                durch die Unsicherheit, mit der Tätigkeit (ein ausrei­
Ausmaß des wirtschaftlichen Risikos (type of economic                  chendes) Einkommen zu erzielen.

                             Übersicht 2
                             Erwerbstätigengruppen nach wirtschaftlichem Risiko und Grad der Autorität bezüglich
                             der Arbeitsbeziehung
                                       Wirtschaftliches
                                       Risiko

                                                 Abhängig Selbstständige                    Arbeitgeber/­innen in einem
                                                                                            Einzelunternehmen
                              Arbeit zur
                                                 Mithelfende Familienangehörige
                              Gewinnerzielung
                                                                                            Selbstständige ohne Beschäftigte in
                                                                                            einem Einzelunternehmen

                                                 Arbeitnehmer/­innen                        Geschäftsführende Eigentümer/­innen
                                                 > unbefristet Beschäftigte                 ohne Beschäftigte in Unternehmen mit
                                                 > befristet Beschäftigte                   eigener Rechtspersönlichkeit
                                 Arbeit gegen    > Gelegenheitsbeschäftigte, Beschäftigte
                                 Lohn              auf Abruf („Null­Stunden­Verträge“)      Geschäftsführende Arbeitgeber/­innen
                                                 > Beschäftigte ohne formalen Vertrag       in Unternehmen mit eigener Rechts­
                                                 > Auszubildende, On­the­job­Training,      persönlichkeit
                                                   bezahlte Praktikantinnen/Praktikanten
                                                                                                                                   Entscheidungs­
                                                                                                                                   befugnis
                                                          abhängig                                 unabhängig
                                                          Arbeitende                               Arbeitende

48                                                                                                 Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019
Die neuen internationalen Klassifikationen der Arbeits­beziehungen

Es gibt mehrere Teilaspekte wirtschaftlichen Risikos                           Die Klassifizierung der Arbeitsbeziehungen erfolgt für
beziehungsweise Möglichkeiten, es abzubilden. Es kann                          zwei Anwendungsbereiche:
die Art des Arbeitseinkommens betrachtet werden, die
                                                                               a) Internationale Klassifikation zur Stellung im Beruf
Stabilität einer Erwerbstätigkeit und die Absicherung
                                                                                  (ICSE-18) / International Classification of Status in
vor Krankheit, Unfällen oder Arbeitslosigkeit durch
                                                                                  Employment
diese Tätigkeit. Für die Klassifikation der Arbeits­
                                                                                  Sie bezieht sich auf Erwerbsarbeit mit zehn Gruppen,
beziehungen dient die Art des Erwerbseinkommens als
                                                                                  die auf den zwei Dimensionen zur Entscheidungs­
Grundlage. Unterschieden wird dabei Arbeit gegen Lohn                             befugnis und dem wirtschaftlichen Risiko angeord­
und Arbeit, um Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit                             net werden können.
zu erzielen.
                                                                               b) Internationale Klassifikation zur Stellung bei der
Das Erwerbseinkommen von Personen mit „gewinn­                                    Arbeit (ISCaW-18) / International Classification of
orientierter Arbeit“ hängt unmittelbar vom Gewinn oder                            Status at Work
Verlust der Wirtschaftseinheit ab, für die sie arbeiten.                          Sie deckt Arbeit als alle produktiven Tätigkeiten im
Eine zeitbezogene Vergütung gibt es nicht. „Lohnarbeit“                           Sinne der generellen Produktionsgrenze der Volks­
wird entsprechend nach der Zeit bezahlt, die gearbeitet                           wirtschaftlichen Gesamtrechnungen mit 20 Gruppen
wurde, oder nach der Stückzahl produzierter Güter oder                            ab, die nur entlang der Dimension zur Entschei­
je erbrachter Dienstleistung.                                                     dungsbefugnis gruppiert werden.

Mit dieser zweidimensionalen Anordnung lässt sich
mit Blick auf Übersicht 2 erkennen, dass bestimmte                       3.3 Struktur der ICSE-18
Gruppen je nach Gliederungslogik unterschiedlich
eingeordnet werden. Es sind die Erwerbstätigengrup­                      Bislang wurde der allgemeine Begriff „Arbeitende“ ver­
pen, die sich in einer von links oben nach rechts unten                  wendet, da die Beziehung für alle Formen von Arbeit
verlaufenden Diagonale befinden. So gehen abhän­                         klassifizierbar sein soll, also auch für unbezahlte pro­
gig Selbstständige und mithelfende Familienangehö­                       duktive Tätigkeiten, wie Arbeit für den Eigengebrauch
rige zwar einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten                       oder ehrenamtliches Engagement. Die ICSE-18 klassifi­
Tätigkeit nach, haben aber keine oder nur eine sehr                      ziert nur Erwerbsarbeit, die also zu einem Einkommen
eingeschränkte Entschei­
dungsbefugnis bezüglich
                               Übersicht 3
des wirtschaftlichen Han-
                               Die ICSE-18-A differenziert auf der obersten Ebene zwischen unabhängigen
delns des Unternehmens,        und abhängigen Erwerbstätigen
für das sie arbeiten. Ge-
                                Unabhängige Erwerbstätige
schäftsführende Eigentü­
                                A  Selbstständige mit Beschäftigten (Arbeitgeber)
merinnen und Eigentü­
                                   11  Geschäftsführende Eigentümer/-innen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Beschäftigten
mer von Unternehmen                12  Einzelunternehmer/-innen mit Beschäftigten
dagegen sind zwar formal        B   Selbstständige ohne Beschäftigte
angestellt und tragen nur           21   Geschäftsführende Eigentümer/-innen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ohne Beschäftigte
ein eingeschränktes wirt-          22  Einzelunternehmer/-innen ohne Beschäftigte

schaftliches Risiko, ha­ ­
                                Abhängig Erwerbstätige
ben aber zugleich volle
                                C  Abhängig Selbstständige
Entscheidungsbefugnis
                                   30  Abhängig Selbstständige
über das wirtschaftliche        D  Beschäftigte
Agieren ihres Unterneh­            41  Dauerhaft Beschäftigte mit garantierter Mindestarbeitszeit
mens.                              42  Befristet Beschäftigte mit garantierter Mindestarbeitszeit
                                         43  Kurzfristig oder auf Abruf Beschäftigte
                                         44  Bezahlte Auszubildende, Trainees, Praktikantinnen/Praktikanten
                                      E  Mithelfende Familienangehörige
                                         51  Mithelfende Familienangehörige in Unternehmen

Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019                                                                                                  49
Frank Schüller, Christian Wingerter

durch Entlohnung oder Gewinn führt. Im Folgenden wer­                           3.4 Beschreibung der einzelnen Gruppen
den die spezifischeren Begriffe Erwerbstätigkeit bezie­
                                                                                    in der ICSE-18
hungsweise Erwerbstätige verwendet. Die Darstellung
der Klassifikation bezüglich des breiteren Arbeitsbegrif­
                                                                                In diesem Abschnitt folgt eine detailliertere Beschrei­
fes (ICSaW-18) erfolgt ab Abschnitt 3.5.
                                                                                bung der einzelnen Gruppen der ICSE-18. Insbesondere
Die zehn Kategorien der ICSE-18 können nach den bei­                            bei den abhängig Selbstständigen wird dabei auch auf
den bereits beschriebenen Betrachtungsweisen sortiert                           Aspekte der empirischen Abgrenzung eingegangen.
und aggregiert werden. Diese Klassifikationshierarchien
werden entsprechend der Gruppierung nach der Ent­                               Geschäftsführende Eigentümer/-innen von
scheidungsbefugnis als ICSE-18-A (A wie „authority“)                            Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
und dem wirtschaftlichen Risiko ICSE-18-R (R wie „risk“)
                                                                                mit Beschäftigten (11)
bezeichnet. Beiden Hierarchien kommt für die Erstellung
von Statistiken grundsätzlich die gleiche Bedeutung zu.                         Arbeitgeber in Unternehmen mit eigener Rechtspersön­
                                                                                lichkeit sind Eigentümerinnen oder Eigentümer und
Aus Sicht der Internationalen Arbeitsorganisation eignet                        führen diese Unternehmen. Das heißt, sie kontrollie­
sich die ICSE-18-A-Klassifikation besonders für Konjunk­                        ren die Arbeitsorganisation und die Arbeitsabläufe im
turanalysen des Arbeitsmarktes, zur Beurteilung von                             Unternehmen und treffen alle ökonomischen und stra­
Beschäftigungspolitik und die sozio-ökonomische Ein­                            tegischen Entscheidungen allein oder mit Partnern. Sie
gruppierung von Erwerbstätigen.  Übersicht 3                                   können auch über die Beschäftigung von Angestellten
                                                                                entscheiden und haben mindestens eine weitere Person
Die ISCE-18-R differenziert auf der obersten Ebene zwi­
                                                                                auf regulärer Basis beschäftigt. Als Kriterium für „regu­
schen Erwerbstätigkeit, mit der Gewinn erzielt werden
                                                                                lär“ wird verstanden, dass eine Person mindestens in
soll, und solcher, für die ein Lohn gezahlt wird. Sie ist
                                                                                der Berichtswoche und in den zwei oder drei Wochen
damit insbesondere relevant für die Bereitstellung von
                                                                                davor bei dem Unternehmen beschäftigt war.
Daten für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
 Übersicht 4                                                                   Die eigene Rechtspersönlichkeit des Unternehmens
                                                                                bedeutet, dass es eine vom Eigentümer oder den Eigen­
                                                                                tümern unabhängige juristische Persönlichkeit hat

Übersicht 4
Die ICSE-18-R differenziert auf der obersten Ebene zwischen gewinnorientierter Arbeit
und Lohnarbeit
Erwerbstätigkeit zur Gewinnerzielung
F  Selbstständige in Einzelunternehmen
   12  Einzelunternehmer/-innen mit Beschäftigten
   22  Einzelunternehmer/-innen ohne Beschäftigte
C  Abhängig Selbstständige
   30  Abhängig Selbstständige
E  Mithelfende Familienangehörige
   51  Mithelfende Familienangehörige in Unternehmen

Erwerbstätigkeit gegen Entgelt

G  Geschäftsführende Eigentümer/-innen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
   11    Geschäftsführende Eigentümer/-innen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Beschäftigten
    21   Geschäftsführende Eigentümer/-innen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ohne Beschäftigte
D  Beschäftigte
   41    Dauerhaft Beschäftigte mit garantierter Mindestarbeitszeit
   42  Befristet Beschäftigte mit garantierter Mindestarbeitszeit
   43  Kurzfristig oder auf Abruf Beschäftigte
   44  Bezahlte Auszubildende, Trainees, Praktikantinnen/Praktikanten

50                                                                                                           Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019
Die neuen internationalen Klassifikationen der Arbeits­beziehungen

und entsprechend in Transaktionen und vertraglichen        Einzelunternehmer/-innen ohne Beschäftigte (22)
Beziehungen als Akteur auftritt. Die Vermögenswerte
                                                           Diese Erwerbstätigen führen als Selbstständige unab­
des Unternehmens sind von denen des Eigentümers
                                                           hängig, allein oder mit Partnern ihr eigenes Unterneh­
oder der Eigentümer getrennt. Zu den Unternehmen
                                                           men. Das Unternehmen hat keine eigene Rechtsper­
mit eigener Rechtspersönlichkeit zählen in Deutsch­
                                                           sönlichkeit und somit sind die Eigentümerinnen und
land Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaf­
ten mit beschränkter Haftung (GmbH), und auch Per­         Eigentümer voll umfänglich für das Unternehmen haft­
sonengesellschaften, die in den Volkswirtschaftlichen      bar. Sie beziehen ihr Einkommen direkt aus den Gewin­
Gesamtrechnungen als Quasikapitalgesellschaften be­­       nen des Unternehmens und haben keine regulären
trachtet werden. Aktiengesellschaften sind in diesem       Beschäftigten.
Zusammenhang nicht relevant, da die Eigentümer dort
nicht eigenverantwortlich das Unternehmen leiten. Die      Abhängig Selbstständige (30)
geschäftsführenden Eigentümerinnen und Eigentümer
                                                           Abhängig Selbstständige sind eine neu definierte
sind formal Angestellte ihres eigenen Unternehmens
                                                           Gruppe. Sie sind Selbstständige mit einem eigenen
und beziehen einen festen Lohn. Sie haften nicht in vol­
                                                           Unternehmen, das sie aber nicht unabhängig füh­
lem Umfang für Verbindlichkeiten des Unternehmens.
                                                           ren und kontrollieren. Ihr Unternehmen ist maßgeb­
                                                           lich abhängig von einer anderen Wirtschaftseinheit,
Einzelunternehmer/-innen mit Beschäftigten (12)            mit der sie einen Vertrag über die Bereitstellung von
Diese Erwerbstätigengruppe besitzt ebenfalls ein Unter­    Gütern oder Dienstleistungen für oder im Auftrag dieser
nehmen, führt dieses allein oder mit Partnern und hat      abgeschlossen haben. Die Arbeitsorganisation, Preis­
mindestens eine Person regulär beschäftigt. Allerdings     setzung, der Zugang zu Vorprodukten und/oder der
hat das Unternehmen keine eigene Rechtspersönlich­         Marktzugang werden durch diesen Vertrag beziehungs­
keit, das heißt es stellt keine vom Eigentümer oder von    weise die andere Wirtschaftseinheit bestimmt. Das Ein­
den Eigentümern getrennte juristische Person dar. Die      kommen der Selbstständigen besteht im Wesentlichen
Vermögenswerte des Unternehmens gehören dem Eigen­         aus dem Gewinn, der über dieses Vertragsverhältnis
tümer oder den Eigentümern und alle Transaktionen und      generiert wird. Die Wirtschaftseinheit, mit der der Ver­
vertraglichen Beziehungen laufen in seinem oder ihren      trag geschlossen ist, kann ein Unternehmen sein, aber
Namen. Ebenso haften die Eigentümer persönlich unbe­       auch nicht marktorientiert, nicht profitorientiert oder
schränkt für die eingegangenen Verbindlichkeiten. Sie      öffentlich sein. Die wirtschaftliche Existenz des Unter­
sind somit nicht Angestellte ihres eigenen Unterneh­       nehmens von abhängig Selbstständigen kann gefähr­
mens, sondern führen es als Selbstständige und bezie­      det sein, wenn das Vertragsverhältnis beendet würde.
hen ihr Einkommen unmittelbar aus dem Gewinn des           Haben Selbstständige selbst Beschäftigte auf regulärer
Unternehmens. In Deutschland werden diese Unterneh­        Basis angestellt oder hat das Unternehmen eine eigene
men als Einzelunternehmen bezeichnet.                      Rechtspersönlichkeit, zählen sie nicht als abhängig
                                                           Selbstständige.
Geschäftsführende Eigentümer/-innen von Unter-             Für statistische Erhebungen können Hilfskriterien heran­
nehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ohne               gezogen werden:
Beschäftigte (21)
                                                           > Die Arbeit wird von einer anderen Wirtschaftseinheit,
Sie besitzen und führen ein Unternehmen mit eige­            die als Kunde oder als Marktvermittler auftreten kann,
ner Rechtspersönlichkeit, sind aber formal in diesem         organisiert oder kontrolliert.
Unternehmen angestellt und beziehen einen Lohn. Sie
können Partner in dem Unternehmen haben, allerdings        > Der Preis für die Güter oder Dienstleistung wird vom
haben sie keine weiteren Personen auf regulärer Basis        Kunden oder Vermittler bestimmt.
beschäftigt.                                               > Der Zugang zu Ausgangsmaterialien, Ausstattung oder
                                                             Kapital wird vom Kunden oder Vermittler kontrolliert.

Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019                                                                      51
Frank Schüller, Christian Wingerter

> Die tatsächlichen Arbeitsregelungen und -bedingun­         Dauerhaft Beschäftigte (41)
  gen ähneln denen von Angestellten.
                                                             Dauerhaft Beschäftigte sind für eine garantierte Min­
Zur Abgrenzung von abhängig Selbstständigen gegen­           destzahl von Stunden je Woche beschäftigt, ohne dass
über abhängig Beschäftigten gilt:                            dieses Beschäftigungsverhältnis befristet ist. Es gibt
                                                             also kein vorab festgelegtes Datum, eine Zeitspanne
> Sie können nach Stückzahl oder über Provision bezahlt
                                                             oder ein Ereignis, wann das Beschäftigungsverhältnis
  werden, solange kein Beschäftigungsvertrag abge­
                                                             endet. Die garantierte Stundenzahl kann Voll- oder Teil­
  schlossen wurde und die besagte Wirtschaftseinheit
                                                             zeit sein. Für diese Stunden garantiert der Arbeitgeber
  keine Sozialversicherungsbeiträge leistet, von denen
                                                             eine Bezahlung und die Versorgung mit Arbeit. Er kann
  die oder der Erwerbstätige profitiert. Auch wenn die
                                                             auch die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen
  Bezahlung allein über Zuwendungen und Trinkgelder
                                                             bezahlen, die in einer vorgegebenen Zeit erbracht wer­
  von Kunden erfolgt, würden diese Erwerbstätige als
                                                             den müssen.
  abhängig Selbstständige gezählt.
> Besteht ein – auch informeller oder impliziter –           Befristet Beschäftigte (42)
  Beschäftigungsvertrag mit der besagten Wirtschafts­
  einheit oder wird von ihr ein Lohn bezogen, zählt die      Sie sind wie dauerhaft Beschäftigte für eine garantierte
  Person als abhängig beschäftigt.                           Mindestzahl von Stunden gegen Bezahlung beschäftigt
                                                             (entsprechend der Beschreibung für Gruppe 41), aller­
                                                             dings ist dieses Beschäftigungsverhältnis zeitlich befris­
Beschäftigte                                                 tet. Das heißt, es gibt ein vorgegebenes Datum oder ein
Beschäftigte sind formal oder informell bei einem Unter­     vorgegebenes Ereignis, beispielsweise das Ende der
nehmen gegen Bezahlung beschäftigt. Die Bezahlung            Saison oder der Abschluss eines Projekts, zu dem das
kann in Form von Geld oder auch Sachleistungen erfol­        Beschäftigungsverhältnis endet. Allerdings muss die
gen. In der Regel wird die geleistete Arbeitszeit bezahlt,   vertragliche Mindestdauer des Beschäftigungsverhält­
es kann aber auch nach Stückzahl oder je erbrachter          nisses drei Monate betragen, sonst werden die Beschäf­
Dienstleistung bezahlt werden. Beschäftigte können           tigten als kurzfristig Beschäftigte gezählt.
bei marktorientierten und nicht marktorientierten Wirt­
                                                             Auszubildende, Trainees oder Praktikantinnen und Prak­
schaftseinheiten sowie von Privathaushalten ange­
                                                             tikanten, deren Ausbildungsverhältnis auch befristet ist,
stellt sein. Sie können über Entscheidungsbefugnisse
                                                             zählen nicht zu dieser Gruppe.
innerhalb des Unternehmens verfügen oder Aktien des
Unternehmens halten. Sie sind gegenüber Dritten in der
Wirtschaftseinheit (zum Beispiel auch einem Aufsichts­       Kurzfristig und auf Abruf Beschäftigte (43)
rat) Rechenschaft schuldig. Dies unterscheidet sie von
                                                             Bei dieser Beschäftigtengruppe ist das Beschäftigungs­
geschäftsführenden Eigentümerinnen oder Eigentümern
                                                             verhältnis für eine nur kurze Dauer von weniger als drei
eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit.
                                                             Monaten angelegt oder es garantiert keine Mindestzahl
Erwerbstätige, die ohne einen Vertrag oder nur mit           von Arbeitsstunden und somit keinen entsprechenden
einem Geschäftsvertrag für die Bereitstellung von Gütern     Lohn. In dieser fehlenden Garantie unterscheiden sich
bezahlt werden, zählen nicht als abhängig Beschäftigte.      Gelegenheitsarbeitende und Erwerbstätige auf Abruf
                                                             von den dauerhaft und befristet Beschäftigten (Gruppen
Abhängig Beschäftigte werden je nach Regelung in             41 und 42).
ihrem Arbeitsvertrag weiter wie im Folgenden beschrie­
ben differenziert. Dabei wird der Aspekt des wirtschaft­     Ebenso zählen Personen mit Bereitschaftsarbeit, die
lichen Risikos einer Erwerbstätigkeit mit berücksichtigt,    aber zusätzlich für den Arbeitgeber eine vertraglich
da sich die Gruppen primär hinsichtlich der Zuverläs­        garantierte Mindestzahl an Stunden in einem Zeitraum
sigkeit und Dauerhaftigkeit eines Erwerbseinkommens          arbeiten oder für mindestens eine Stunde je Woche
unterscheiden.                                               bezahlt werden, nicht zu dieser Gruppe.

52                                                                                 Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019
Die neuen internationalen Klassifikationen der Arbeits­beziehungen

Bezahlte Auszubildende, Trainees und                                          Mithelfende Familienangehörige
Praktikantinnen/Praktikanten (44)                                             in Unternehmen (51)
Auszubildende, Trainees sowie Praktikantinnen und                             Personen, die im Unternehmen eines anderen Familien­
Praktikanten erwerben mit der Ausübung einer produk­                          mitglieds mitarbeiten oder das Familienmitglied bei
tiven Tätigkeit Arbeitserfahrung und Fertigkeiten in                          dessen Erwerbstätigkeit als Beschäftigte oder abhängig
einem Beruf und werden für diese Tätigkeit auch ent­                          Selbstständige unterstützen, zählen zu dieser Gruppe.
lohnt. Dabei kann die Vermittlung der Erfahrungen und                         Sie erhalten für diese Arbeit keine reguläre Bezahlung,
Fertigkeiten mehr oder minder formal organisiert sein                         können aber indirekt vom Erwerbseinkommen des Fami­
und zu einem formalen Abschluss führen.                                       lienmitglieds profitieren.

Erwerbstätige in der Einarbeitungsphase nach Auf­
nahme einer neuen Erwerbstätigkeit oder mit einer Wei­                        3.5 Die Struktur der Internationalen Klas-
terbildung allgemein oder am Arbeitsplatz sind nicht in                           sifikation zur Stellung bei der Arbeit
dieser Gruppe enthalten. Außerdem zählen Personen,
die für das berufliche Training keine Bezahlung erhalten,                     Die Klassifikation zur Stellung bei der Arbeit (ICSaW-
nicht dazu.                                                                   18) folgt dem gleichen grundlegenden Ansatz wie die
                                                                              ICSE-18, fasst den Begriff Arbeit aber weiter als den der

                                    Übersicht 5
                                    Die ICSaW-18 differenziert nach Entscheidungsbefugnis zwischen unabhängig
                                    und abhängig Arbeitenden
                                     Unabhängige Arbeitende
                                     1  Selbstständige mit Beschäftigten (Arbeitgeber)
                                         11   Geschäftsführende Eigentümer/-innen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Beschäftigten
                                        12  Einzelunternehmer/-innen mit Beschäftigten
                                         13   Unabhängig Arbeitende zur Erbringung selbstgenutzter Dienstleistungen mit Beschäftigten
                                         14   Unabhängig Arbeitende zur Herstellung selbstgenutzter Güter mit Beschäftigten
                                     2  Unabhängig Arbeitende ohne Beschäftigte
                                         21   Geschäftsführende Eigentümer/-innen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ohne Beschäftigte
                                        22  Einzelunternehmer/-innen ohne Beschäftigte
                                        23  Unabhängig Arbeitende zur Erbringung selbstgenutzter Dienstleistungen ohne Beschäftigte
                                        24  Unabhängig Arbeitende zur Herstellung selbstgenutzter Güter ohne Beschäftigte
                                        25  Unabhängig ehrenamtlich Arbeitende

                                     Abhängig Arbeitende

                                     3  Abhängig Arbeitende
                                        30    Abhängig Selbstständige
                                     4  Beschäftigte
                                        41    Dauerhaft Beschäftigte mit garantierter Mindestarbeitszeit
                                        42  Befristet Beschäftigte mit garantierter Mindestarbeitszeit
                                        43  Kurzfristig oder auf Abruf Beschäftigte
                                        44  Bezahlte Auszubildende, Trainees, Praktikantinnen/Praktikanten
                                     5  Mithelfende Familienangehörige
                                        51  Mitarbeitende Familienangehörige in Unternehmen
                                        52  Mithelfende Familienangehörige zur Erbringung selbstgenutzter Dienstleistungen
                                        53  Mithelfende Familienangehörige zur Herstellung selbstgenutzter Güter
                                     6   Unbezahlt Arbeitende im Training
                                        60  Unbezahlt Arbeitende im Training
                                     7   Ehrenamtlich Arbeitende in Organisationen
                                        70  Ehrenamtlich Arbeitende in Organisationen
                                     8   Andere unbezahlt Arbeitende
                                        80  Andere unbezahlt Arbeitende

Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019                                                                                                             53
Frank Schüller, Christian Wingerter

erwerbsorientierten Arbeit beziehungsweise Erwerbs­         3.6 Ergänzende Querschnittsvariablen
tätigkeit. Die ICSaW-18 klassifiziert alle produktiven
Tätigkeiten, die als Arbeit bezeichnet werden. Das heißt    Um den analytischen Nutzen der ICSE und der ICSaW zu
Arbeit zur Selbstversorgung, unbezahltes Arbeitstrai­       erhöhen, schlägt die Resolution auch eine umfangrei­
ning, freiwil­liges Engagement und andere produktive        che Liste von Querschnittsvariablen vor, die zusätzliche
Tätigkeiten werden ebenso abgedeckt wie Erwerbsar­          Informationen über Arbeitsverhältnisse umfassen. | 1
beit. Demzufolge deckt die ISCaW auch alle zehn Grup­
pen der ICSE ab, umfasst insgesamt aber 20 Kategorien       Nur mit Bezug auf die ICSE sind dies:
von Arbeitsverhältnissen.                                   (a)       Dauer des Arbeitsverhältnisses
Die ICSaW-18 wird in der deutschen Arbeitsmarkt­            (b)       Schriftlicher oder mündlicher Arbeitsvertrag
berichterstattung voraussichtlich seltener Anwendung
                                                            (c)		     Vertragliche Arbeitsstunden
finden, da diese ihren Fokus auf die Erwerbsarbeit legt.
Arbeitsformen, die auf Selbstversorgung ausgerichtet        (d)       Basis des Erwerbseinkommens (Gewinn, Stun-
sind und denen aus globaler Perspektive eine wesent­                  denlohn, Stücklohn, Provision und so weiter)
liche Bedeutung zukommt, spielen hingegen in Deutsch­
land kaum eine Rolle. Allerdings kann diese Klassifika­     Im weiteren Bezug auf die ICSaW sind es:
tion mit Blick auf ehrenamtliches Engagement oder von       (a)       Dauer des Beschäftigungsverhältnisses mit
Haushalten erbrachte Sorge- und Pflegearbeit durchaus                 der derzeitigen Wirtschaftseinheit
nützlich sein.
                                                            (b)       Normalerweise geleistete Arbeitsstunden
Für die Sortierung und Aggregation der Gruppen der          (c)		     Vollzeit-/Teilzeitarbeit
ICSaW-18 wird nur die Perspektive der Entscheidungs­
befugnis verwendet, da die Perspektive des wirtschaft­      (d)       Grund für Befristung der Arbeit
lichen Risikos nicht für alle Arbeitsformen sinnvoll ist.   (e)       Freiwillige Befristung
 Übersicht 5
                                                            (f)		     Saisonarbeiter/-innen
Da die zusätzlichen Gruppen der ICSaW-18 nicht im
                                                            (g)       Ort des Arbeitsplatzes (zuhause, bei Kunden,
Fokus der deutschen Arbeitsmarktberichterstattung ste­
                                                                      in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers und
hen, wird an dieser Stelle auf eine ausführlichere Dar­
                                                                      so weiter)
stellung verzichtet. Die ICSaW ergänzt die ICSE-18 um die
unbezahlten Arbeitsformen neben der Erwerbs­tätigkeit.      (h)       Häusliche Arbeit
Dabei werden nur die ehrenamtlich Arbeitenden weiter        (i)		     Arbeitsverhältnisse mit mehr als zwei Parteien
differenziert in Ehrenamtliche in Organisationen und                  (zum Beispiel Arbeitnehmerüberlassung)
unabhängig agierende Ehrenamtliche. Personen, die
Güter oder Dienstleistungen für den Eigengebrauch           (j)		     Arbeitsplatzbezogene Sozialversicherung
erstellen, werden getrennt erfasst und weiter differen­     (k)       Anspruch auf Jahresurlaub, Lohnfortzahlung
ziert, je nachdem, ob sie dafür Personen beschäftigt                  im Krankheitsfall
haben oder nicht. Diese Beschäftigten werden entspre­
                                                            (l)		     Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
chend in Oberkategorie 4 (siehe Übersicht 5) erfasst,
                                                                      der Wirtschaftseinheit
abhängig davon, wie sie genau angestellt sind. Es wer­
den auch weitere mithelfende beziehungsweise mitar­         Die zugrunde liegenden Daten sollen entsprechend den
beitende Familienangehörige erfasst, jeweils abhängig       von der ILO veröffentlichten Richtlinien erhoben werden,
davon, ob sie ein erwerbstätiges Familienmitglied unter­    um möglichst international harmonisierte Ergebnisse
stützen oder bei der Eigenproduktion unterstützen.
                                                             1 Viele dieser Informationen werden im deutschen Mikrozensus
                                                               beziehungsweise in der EU über die Arbeitskräfteerhebung bereits
                                                               erhoben. Diese Empfehlungen sind vor allem an Länder gerichtet,
                                                               deren Frageprogramm zu Beschäftigungsmerkmalen und Arbeitsbe­
                                                               ziehungen noch nicht so breit gefächert ist; sie sollen somit für ein
                                                               entsprechendes international einheitlicheres Frageprogramm sorgen.

54                                                                                     Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019
Die neuen internationalen Klassifikationen der Arbeits­beziehungen

zu erzielen. Genaue Vorgaben für die zu nutzenden           4
Datenquellen werden nicht gemacht. Hier wird berück­
sichtigt, dass im nationalen Kontext unterschiedliche
Datenquellen in unterschiedlicher Qualität und Häufig­      Die empirische Umsetzung
keit verfügbar sind. Es wird auch ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass nicht alle aufgelisteten Gruppen in       Eine konkrete empirische Umsetzung der ICSE-18 oder
allen Ländern gleichermaßen quantitativ relevant sein       der ICSaW-18 ist wegen der noch nicht lange zurück­
müssen und dass das Erhebungsprogramm entspre­              liegenden Verabschiedung durch die 20. ICLS für
chend angepasst werden kann. Die Nutzbarkeit diverser       Deutschland noch nicht erfolgt. Auch liegen noch keine
Datenquellen wird andiskutiert. So wird Arbeitskräfte­      Berichte über Erfahrungen anderer Länder zur Einfüh­
erhebungen eine besondere Bedeutung beigemessen,            rung der Klassifikationen vor.
aber auch Haushaltsbefragungen, beispielsweise zur          Die ILO hat zur Resolution ergänzende Richtlinien bezie­
Zeitverwendung, zu Haushaltseinkommen und Lebens­           hungsweise Empfehlungen für die Erhebung von Daten
bedingungen, sowie Unternehmensbefragungen werden           für die ICSE-18 erarbeitet und zusammen mit der ver­
genannt. Auch Zensus finden besondere Erwähnung, da         abschiedeten Resolution zur Statistik über die Arbeits­
mit ihnen die Möglichkeit bestünde, regional tief geglie­   beziehungen veröffentlicht. Sie nimmt damit Bezug auf
derte Ergebnisse zu ermitteln, auch wenn hier das Frage­    die Resolution, sieht die Arbeiten an den Richtlinien
programm eher knapp angelegt werden müsse.                  aber nicht als abgeschlossen an: Empirische Erfahrun­
                                                            gen und methodische Erkenntnisse von Ländern mit
Die Resolution macht zudem auch Vorschläge für Indi­
                                                            den Erhebungen für die ICSE-18 sollen mit eingearbeitet
katoren auf Basis der Klassifikationen. Bezüglich der
                                                            werden. Die Empfehlungen wurden teilweise empirisch
ICSE-18 wird angeregt, entsprechende Kennzahlen
                                                            im Auftrag der ILO getestet, es wird jedoch ausdrücklich
mit derselben Regelmäßigkeit zu veröffentlichen wie
                                                            betont, dass weitere empirische Tests notwendig sind,
Erwerbstätigenzahlen. Vorgeschlagen werden absolute
                                                            um weitere Erfahrungen zur Operationalisierung der
Zahlen und Anteile der Erwerbstätigengruppen, sowie
                                                            ICSE-18 zu sammeln. Dies gelte insbesondere mit Blick
durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeiten, unter
                                                            auf die abhängig Selbstständigen.
anderem disaggregiert nach Geschlecht, Alter, Bildungs­
stand und Region. Dabei geht es beispielsweise um die       Diese Richtlinien beschränken sich auf Erwerbsarbeit,
Einschätzung der Stabilität von Beschäftigungsverhält­      also die ICSE, während entsprechende Richtlinien für
nissen und der Verteilung wirtschaftlichen Risikos unter    alle Formen von Arbeit beziehungsweise für die ICSaW
den Erwerbstätigen. Detaillierter soll auf die Vorschläge   erst später erarbeitet werden sollen. Beschrieben wer­
hier nicht eingegangen werden, da die konkrete Entwick­     den Erhebungsansätze für Unternehmensbefragungen
lung nationaler Indikatoren noch nicht abgeschlossen        und Verwaltungsdatenquellen. | 2 Die EU-Arbeitskräfte­
ist.                                                        erhebung beziehungsweise der Mikrozensus stellen
                                                            für die nach internationalen Standards erstellte deut­
Die Internationale Arbeitsorganisation unterstützt vor
                                                            sche Arbeitsmarktberichterstattung die wichtigsten
allem mit Blick auf Länder mit weniger weit entwickel­
                                                            Datenquellen dar und werden die benötigten Informa­
ten statistischen Systemen die nationalen Arbeiten zur
                                                            tionen zur Abbildung der neuen ICSE voraussichtlich für
Umsetzung der neuen Klassifikationen. Richtlinien zur
                                                            Deutschland am differenziertesten erheben.
Datensammlung wurden entwickelt und sollen weiter­
entwickelt werden. Ebenso sollen technische Handbü­         Für Haushaltsbefragungen empfiehlt die ILO einen Top-
cher und Modell-Erhebungsinstrumente erarbeitet und         Down-Ansatz zur Erfassung der ICSE-18. Das heißt, in
zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls im Angebot         der Befragung soll die Stellung im Beruf einer erwerbstä­
stehen technische Unterstützung, Training und Kompe­        tigen Person erst auf einer wenig differenzierten Ebene
tenzentwicklung in den Nationalen Statistikämtern, für
Ministerien sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorgani­       2 Die Empfehlungen der ILO zur Identifikation der Stellung im Beruf in
sationen. Besonderer Entwicklungsbedarf wird gesehen           Unternehmensbefragungen könnten für die Verdienststrukturerhe­
                                                               bung relevant sein, diejenigen mit Bezug auf administrative Daten­
bei der Messung und Zuordnung von über Internetplatt­          quellen könnten möglicherweise für die Bundesagentur für Arbeit
formen vermittelter Arbeit.                                    und ihre Beschäftigungsstatistik hilfreich sein.

Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019                                                                                        55
Frank Schüller, Christian Wingerter

ermittelt werden und dann durch weitere Fragen eine                      Wesentlichen dem aktuellen Ansatz, die Stellung im
genaue Zuordnung zur Gruppe auf der detailliertesten                     Beruf für die ICSE­93 zu bestimmen. Die Selbsteinschät­
Ebene erfolgen. Dies ermöglicht zum einen ein flexi­                     zung ist jedoch nicht ausreichend, da Befragte sich im
bles und trotzdem einheitliches Erfassungssystem, da                     Sinne der Klassifikation nicht zwingend richtig einstu­
nicht in allen Befragungen die volle Ausdifferenzierung                  fen. Dies trifft vor allem auf die abhängig Selbststän­
erhoben werden soll oder kann. Zum anderen ist es                        digen zu. Die Abgrenzung dieser Gruppe entspricht nicht
ein effizientes System, da stufenweise nur die notwen­                   notwendigerweise dem Alltagsverständnis von Erwerbs­
digen Identifizierungsmerkmale erfragt werden. Nach                      tätigen. Deswegen ist die Selbsteinschätzung zunächst
der Empfehlung der ILO sollen Befragte zunächst in die                   mit sogenannten Klassifikationsmodulen zu verifizie­
Kategorien Arbeitgeber, Selbstständige ohne Beschäf­                     ren. Gegebenenfalls wird eine Umgruppierung vorge­
tigte, abhängig Beschäftigte und mithelfende Familien­                   nommen. Zentral für die Klassifikationsmodule sind
angehörige eingruppiert werden. Sind sie einer dieser                    die darin erfragten Schlüsseleigenschaften, anhand
Oberkategorien zugeordnet, werden sie nur noch auf für                   derer die einzelnen Erwerbstätigen der richtigen Gruppe
sie zur weiteren Differenzierung relevante Fragen gelei­                 zugeordnet werden können. Dies erfolgt in einem wei­
tet. Abhängig Beschäftigte müssen so beispielsweise                      teren Schritt für die abhängig Selbstständigen und die
Fragen, die nur für Selbstständige relevant sind, nicht                  Erwerbstätigengruppen der zweiten und dritten Gliede­
beantworten.  Grafik 1                                                  rungsebene.

Allerdings ist die konkret vorgeschlagene Umsetzung                      Die folgenden Schlüsseleigenschaften müssen für
für Haushaltsbefragungen doch etwas komplexer bezie­                     Selbstständige zur Identifikation der einzelnen Gruppen
hungsweise muss von der idealtypischen Herangehens­                      herangezogen werden: Um Arbeitgeber und Selbststän­
weise abweichen. Dabei sollen die Befragten zunächst                     dige ohne Beschäftigte zu unterscheiden, muss erfragt
nach ihrer Selbsteinschätzung gefragt werden, ob sie                     werden, ob der Selbstständige mindestens eine Person
selbstständig, abhängig beschäftigt oder mithelfen­                      beschäftigt. Dabei geht es um eine Beschäftigung, die
des Familienmitglied sind. Dieser Schritt entspricht im                  üblicherweise ausgeübt wird, also nicht nur für kurze

Grafik 1
Bestimmung der Stellung im Beruf (ICSE-18) in Haushaltsbefragungen nach Empfehlungen
der Internationalen Arbeitsorganisation

     1. Schritt                                           Selbst-Identifikation
                                                          Selbstauskunft zur
                                                          Stellung im Beruf (analog ICSE­93)

     2. Schritt    Klassifikationsmodul                    Klassifikationsmodul                     Klassifikationsmodul
                   Abhängig Beschäftigte                   Selbstständige                           Mithelfende
                                                                                                    Familienangehörige

                      Bestätigung              Reklassifizierung
                                                                                       Reklassifizierung
                                                               Bestätigung

                    > unbefristete Beschäftigung
                    > garantierte Mindest­                  > Beschäftigte im Unternehmen
                      arbeitszeit                           > Eigene Rechtspersönlichkeit
                    > Länge der Befristung                  > Abhängigkeit in
                                                                                                           Bestätigung
                    > Ausbildung, Traineeship                 Unternehmensleitung

                     ICSE-Gruppen                             ICSE-Gruppen                            Mithelfende
                     41/42/43/44                              11/12/21/22/30                          Familienangehörige (51)
                                                                                                                                     2019 ­ 01 ­ 0613

56                                                                                                    Statistisches Bundesamt | WISTA | 5 | 2019
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