Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum
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Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum RAUMPLANUNG Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Verordnung der ENTWICKLUNGSPROGRAMME UND KONZEPTE HEFT 5 Salzburger Landesregierung vom 26. Jänner 2009 LGBl. Nr. 13/2009 1
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Vorwort D er Salzburger Zentralraum zählt seit Jahrzehnten sche Wandel mit der absehbaren Verdoppelung der Zahl zu den österreichischen Stadtregionen mit der der über 65-Jährigen im Zentralraum in den kommenden stärksten Entwicklungsdynamik. Fast zwei Drittel zwei Jahrzehnten beträchtliche Auswirkungen erwarten der Bevölkerung und ein ähnlich großer Anteil an den – sowohl hinsichtlich der Wohnstandorte und Wohnfor- Arbeitsplätzen des Landes Salzburg sind heute im Zen- men, der Mobilitätsverhältnisse als auch der Sozial- und tralraum konzentriert. Stadtregionen gelten heute all- Versorgungsinfrastruktur. gemein als die Gebiete mit den höchsten Entwicklungs- potentialen; andererseits weisen sie vielfach besondere Auf diese Herausforderungen sucht das nunmehr unter dem Strukturprobleme auf. So ist auch im Salzburger Zentral- Titel „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im raum die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzkonzentration Salzburger Zentralraum“ überarbeitete und von der Lan- verbunden mit hohem Verkehrsaufkommen und Umwelt- desregierung im Jänner 2009 beschlossene neue Sachpro- belastungen, Zersiedelung und Flächenverbrauch; dazu gramm Antworten zu finden. Bewährte Leitbilder wurden kommen überdurchschnittlich hohe Preise für Wohnbau- beibehalten, die Vorgaben für eine stärkere Nutzungs- land und Gewerbeflächen. mischung und Verdichtung in den Siedlungen stellen aber einen wichtigen neuen Schwerpunkt dar, ebenso wie die Schon im Jahr 1994 wurde ein erstes Sachprogramm der Berücksichtigung bedürfnisgerechten Planens und die För- Landesplanung verbindlich erklärt, das den Schwerpunkt derung der Kooperation zwischen den Gemeinden. In einer auf eine verstärkte Siedlungsentwicklung an den Achsen begleitenden Studie wurde bestätigt, dass solche Struktur- leistungsfähiger öffentlicher Verkehrsmittel und auf die vorgaben der überörtlichen Raumplanung auch einen wich- Sicherung von großflächigen Gewerbezonen legte. tigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Mittlerweile haben sich neue Herausforderungen erge- ben: Einerseits erfordern steigende Energiepreise und der Deshalb brauchen wir eine aktive Umsetzung des Sach- Kampf gegen den befürchteten Klimawandel eine For- programms in der örtlichen Raumplanung der Gemein- cierung öffentlicher Verkehrsmittel und eine noch engere den. Nur damit können seine Zielsetzungen eine nach- Abstimmung von Siedlungsentwicklung und öffentlicher haltige Wirkung für die langfristige Siedlungsentwicklung Verkehrserschließung. Andererseits lässt der demographi- entfalten. LR Walter Blachfellner 3
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Impressum: Verleger: Land Salzburg, vertreten durch Abteilung 7 - Raumplanung. Herausgeber: Hofrat Ing. Dr. Friedrich Mair, Leiter der Abteilung 7 - Raumplanung. Gestaltung und Satz: Grafik Land Salzburg. Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg. Druck: Colordruck Helminger & Co Ges.m.b.H., 5020 Salzburg. ISBN 3-901343-65-2. 4
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Inhalt Landesgesetzblatt ......................................................................................................................................... 7 Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum“ ........................................................................................................................ 9 I. Verordnungstext ..................................................................................................................................... 9 1. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 9 1.1 Salzburger Zentralraum ........................................................................................................................... 9 2. Leitbilder für die Siedlungsentwicklung im Zentralraum ........................................................................ 9 3. Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitbilder ............................................................................. 9 3.1 Leitbild „Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung ausgewählter Entwicklungsstandorte und -achsen“ 9 3.2 Leitbild „Wohnen und Arbeiten in einer Region der kurzen Wege“ ........................................................ 11 3.3 Leitbild „Konzentration und Verdichtung der Siedlungsentwicklung entlang des leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs“ ................................................................................................... 12 3.4 Leitbild „Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten“ ............................................. 13 3.5 Leitbild „Förderung von Formen der Kooperation“ .................................................................................. 14 II. Erläuterungen zum Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum“ ........................................ 15 Ad 1. Geltungsbereich des Sachprogramms ..................................................................................................... 15 Ad 2. Leitbilder für die Siedlungsentwicklung im Zentralraum ........................................................................ 15 Ad 3. Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitbilder ............................................................................. 15 Ad 3.1 Leitbild „Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung ausgewählter Entwicklungsstandorte und -achsen“ 15 Ad 3.2 Leitbild „Wohnen und Arbeiten in einer Region der kurzen Wege“ ........................................................ 18 Ad 3.3 Leitbild „Konzentration und Verdichtung der Siedlungsentwicklung entlang des leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs“ ................................................................................................... 19 Ad 3.4 Leitbild „Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten“ ............................................. 20 Ad 3.5 Leitbild „Förderung von Formen der Kooperation“ .................................................................................. 22 Begründung, Planungsbericht und Strukturanalyse ............................................................................. 23 III. Begründung ............................................................................................................................................ 23 IV. Planungsbericht ..................................................................................................................................... 23 1. Prozess der Erstellung des Sachprogramms ............................................................................................ 23 1.1 Evaluation – Kurzfassung ........................................................................................................................ 23 1.2 Erstes Hörungsverfahren ......................................................................................................................... 24 1.3 Umsetzung der Strategie Gender Mainstreaming .................................................................................... 25 1.4 Arbeitsgruppe Sachprogramm ................................................................................................................. 25 1.5 Zweites Hörungsverfahren ...................................................................................................................... 26 2 Case Study – Klimaschutzwirkungen ..................................................................................................... 26 5
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum V. Strukturanalyse ...................................................................................................................................... 26 Ad 1. Geltungsbereich des Sachprogramms ..................................................................................................... 26 Ad 2. Leitbilder für die Siedlungsentwicklung im Zentralraum ........................................................................ 26 Ad 3. Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitbilder ............................................................................. 31 3.1 Leitbild „Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung ausgewählter Entwicklungsstandorte und -achsen“ ... 31 3.2 Leitbild „Wohnen und Arbeiten in einer Region der kurzen Wege“ ........................................................ 36 3.3 Leitbild „Konzentration und Verdichtung der Siedlungsentwicklung entlang des leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs“ ................................................................................................... 38 3.4 Leitbild „Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten“ ............................................. 38 3.5 Leitbild „Förderung von Formen der Kooperation“ .................................................................................. 42 Umweltbericht ............................................................................................................................................... 43 VI. Umweltbericht (Kurzfassung) .................................................................................................................. 43 1. Kurzdarstellung der Ziele und Maßnahmen des Programms (inkl. Alternativenprüfung) ......................... 43 2. Methodik der Umweltprüfung ................................................................................................................ 44 2.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens ................................................................................................... 44 2.2 Festlegung der Schutzgüter/Schutzinteressen .......................................................................................... 44 2.3 Prüfmethode .......................................................................................................................................... 45 3. Beschreibung der Umweltbedingungen .................................................................................................. 45 4. Ziele des Umweltschutzes (international, national, regional) ................................................................ 45 4.1 Allgemeine Zielsetzungen auf EU-Ebene ................................................................................................. 45 4.2 Spezielle Ziele nach Schutzgütern/Schutzinteressen ................................................................................ 46 5. Entwicklung des Umweltzustands bei Verordnung des Programms ........................................................ 47 5.1 Trendfortschreibung (= Nullvariante) ....................................................................................................... 47 5.2 Auswirkungen des Programms auf Schutzgüter und -interessen ............................................................... 47 5.3 Beurteilung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen im Vergleich mit der alternativen „Nullvariante“ 47 6. Ergebnis der Umweltprüfung – Allfällige Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen ..................................................................................... 47 7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .......................................................................................... 48 8. Zusammenfassung (inkl. Kurzdarstellung der gewählten Alternativen sowie Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Grundlagen) .................................................................... 49 Anhang ........................................................................................................................................................... 51 VII. Raumordnung und Klimaschutz: Verkehrsentwicklung und Emissionsbilanz einer haushälterischen Standortentwicklung .......................................................................................... 51 1. Case Study für den Salzburger Zentralraum (auszugsweise Zusammenfassung) ...................................... 51 1.1 Studienhintergrund ................................................................................................................................. 51 1.2 Aufgabenstellung ................................................................................................................................... 51 1.3 Generelle Herangehensweise .................................................................................................................. 51 1.4 Abgrenzung der Untersuchungsregion ..................................................................................................... 51 1.5 Raumordnerische Zielsetzungen .............................................................................................................. 52 1.6 Betrachtete Szenarien ............................................................................................................................. 53 1.7 Verkehrsmodell/Beschreibung der Methode ............................................................................................ 53 1.8 Verkehrsmodellierung ............................................................................................................................. 55 2. Umweltauswirkungen ............................................................................................................................ 56 2.1 Ermittlung der Umweltwirkungen/Beschreibung der Methode ................................................................. 56 2.2 Verkehrliche Emissionen Treibhausgas CO2 ............................................................................................. 56 3. Schlussfolgerungen und Empfehlungen .................................................................................................. 57 6
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum“ I. Verordnungstext 1. Geltungsbereich des Sachprogramms 3. Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitbilder 1.1. Salzburger Zentralraum 3.1 Leitbild „Polyzentrisches Strukturmodell (1) Der Salzburger Zentralraum umfasst entsprechend dem zur Stärkung ausgewählter Salzburger Landesentwicklungsprogramm die politischen Entwicklungsstandorte und -achsen“ Bezirke Stadt Salzburg, Salzburg-Umgebung und aus dem politischen Bezirk Hallein die Gemeinden Hallein, Puch 3.1.1. Strukturelle Gliederung bei Hallein, Oberalm, Adnet, Krispl, Bad Vigaun, St. Kolo- man, Kuchl, Golling an der Salzach und Scheffau am Ten- (1) Die Gemeinden des Salzburger Zentralraums wer- nengebirge. den in die fünf folgenden Kategorien untergliedert: 1. Regionalzentren: (2) Innerhalb des Zentralraums besteht ein Stadt- und Stadt Salzburg, Hallein, Oberndorf, Seekirchen sowie Umlandbereich aus den Kernstädten Salzburg und Hal- Neumarkt am Wallersee und Straßwalchen in Funk- lein sowie den Umlandgemeinden Anif, Bergheim, Els- tionsteilung; bethen, Grödig, Hallwang, Koppl, Oberalm, Puch bei 2. Regionale Nebenzentren: Hallein, Wals-Siezenheim. Bürmoos, Thalgau, Hof, St. Gilgen, Mattsee, Kuchl, Gol- ling; (3) Zum Verflechtungsbereich des Salzburger Zentralraums 3. Ergänzungsgemeinden: gehören auch funktionell Gemeinden im Land Oberösterreich Göming, Lamprechtshausen, Wals-Siezenheim, Ober- und im Freistaat Bayern. Die Abgrenzung und das Setzen alm, raumordnerischer Maßnahmen in diesen Gebieten ist Auf- 4. Stadtumlandgemeinden: gabe der jeweils zuständigen Gebietskörperschaften. Anif, Bergheim, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Koppl, Puch bei Hallein. 5. Sonstige Gemeinden: 2. Leitbilder für die a) im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung: Siedlungsentwicklung im Zentralraum Anthering, Berndorf bei Salzburg, Dorfbeuern, Ebe- nau, Elixhausen, Eugendorf, Faistenau, Fuschl am Die Siedlungsentwicklung des Zentralraums soll sich in See, Großgmain, Henndorf am Wallersee, Hinter- Ableitung der Ziele und Grundsätze des Salzburger Raum- see, Köstendorf, Nußdorf am Haunsberg, Obertrum ordnungsgesetzes 1998, insbesondere dem Prinzip der am See, Plainfeld, Sankt Georgen bei Salzburg, dezentralen Konzentration, der Orientierung der Sied- Schleedorf, Seeham und Strobl. lungsentwicklung am öffentlichen Verkehr und dem haus- b) im politischen Bezirk Hallein: hälterischen Umgang mit Grund und Boden nach folgen- Adnet, Krispl, Sankt Koloman, Scheffau am Tennen- den Leitbildern entwickeln: gebirge und Bad Vigaun. Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung ausgewähl- ter Entwicklungsstandorte und -achsen (dezentrale (2) Innerhalb des Salzburger Zentralraums besteht fol- Konzentration) gender Stadt- und Umlandbereich: Wohnen und Arbeiten (Erwerbs- und Versorgungsar- Kernstädte Salzburg und Hallein mit den Umlandgemein- beit) in einer Region der kurzen Wege den Anif, Bergheim, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Koppl, Konzentration und Verdichtung der Siedlungsentwick- Oberalm, Puch bei Hallein, Wals-Siezenheim. lung entlang des leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmög- In nachrichtlicher Wiedergabe der geltenden Festlegungen lichkeiten im bayerischen Landesentwicklungsprogramm zählen zum Förderung von Formen der Kooperation im Zentralraum Stadt- und Umlandbereich außerdem als Kernstadt Freilas- anstelle von Konkurrenz unter den Gemeinden. sing sowie die Umlandgemeinden Ainring und Piding 9
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Abb.1: Strukturmodell für den Salzburger Zentralraum 10
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum 3.1.2. Ziele Wohnbaulandbedarfes eine von den gemeindebezoge- nen Grenzwerten dieses Sachprogramms abweichende (1) Die Wohnbautätigkeit zur Aufnahme von zuwandern- regionale Verteilung des Wohnbaulandbedarfes vorneh- der Bevölkerung soll schwerpunktbezogen auf die Stadt men. Der Wohnungszuwachs in Stadtumlandgemeinden Salzburg und die Regionalzentren konzentriert werden. darf in einem solchen Fall abweichend von Abs 3 bis zu 20% betragen. (2) In den Regionalen Nebenzentren sowie den Ergän- zungsgemeinden soll über den jeweiligen gemeinde- eigenen Bedarf an Wohnungen hinaus auch zuwandern- 3.1.4. Empfehlungen de Wohnbevölkerung aufgenommen werden können. (1) Nutzung des Instrumentes der Regionalen Entwick- (3) In den Sonstigen Gemeinden soll vorrangig der ge- lungskonzepte zur interkommunalen Zusammenarbeit. meindeeigene Bedarf an Wohnungen aufgrund der natür- lichen Bevölkerungsentwicklung gedeckt werden. (2) Berücksichtigung des Strukturmodells bei raumbezo- genen Maßnahmen und Investitionen, insbesondere bei (4) Zur Verbesserung der regionalen Nutzungsstruktur und der Erstellung der Wohnbauprogramme, beim Sonder- zur Vermeidung von Raumnutzungskonflikten soll im wohnbauförderungsgesetz und bei der Vergabe der Wohn- Stadt- und Umlandbereich ein regionaler Abgleich der bauförderungsmittel. Daseinsgrundfunktionen Wohnen und Arbeiten angestrebt werden. 3.2. Leitbild „Wohnen und Arbeiten in einer Region der kurzen Wege“ 3.1.3. Maßnahmen 3.2.1. Ziele (1) In den Regionalzentren sind den Planungen für die Ermittlung des 10-Jahres-Baulandbedarfes gemäß Salz- (1) Bei der Siedlungsentwicklung ist auf die unterschied- burger Raumordnungsgesetz folgende Richtwerte für den lichen sozialen Rollen der BewohnerInnen Bedacht zu Wohnungszuwachs zugrundezulegen: nehmen; Benachteiligungen von weniger mobilen Bevöl- kerungsgruppen sind zu vermeiden. a) für die Stadt Salzburg 600 WE pro Jahr; b) für Oberndorf 45 WE pro Jahr; (2) Bei der Siedlungsentwicklung sind kurze Arbeits- und c) für Neumarkt / Straßwalchen / Seekirchen zusammen Versorgungswege anzustreben. 160 WE pro Jahr; d) für Hallein 130 WE pro Jahr. 3.2.2. Maßnahmen (2) In den Regionalen Nebenzentren und Ergänzungs- gemeinden kann der Ermittlung des 10-Jahres-Bauland- (1) Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden soll vorran- bedarfes ein Wohnungszuwachs von bis zu 35% zugrunde gig in Siedlungsschwerpunkten erfolgen. Nach Maßgabe gelegt werden. der strukturellen Gegebenheiten sollen über 50% des ermittelten Wohnbaulandbedarfes in den Siedlungs- (3) In den Stadtumlandgemeinden und Sonstigen Gemein- schwerpunkten ausgewiesen werden. den ist der Ermittlung des 10-Jahres-Baulandbedarfes der gemeindeeigene Bedarf, maximal jedoch ein Wohnungs- (2) Als Siedlungsschwerpunkte gelten jedenfalls die zuwachs von 15% zugrundezulegen. Hauptorte der Gemeinden. (4) Ein Abweichen von den Richt- und Grenzwerten gem. (3) Darüber hinaus können Siedlungsschwerpunkte fest- Abs. 1, 2 und 3 ist zulässig, wenn dies aufgrund gelegt werden, wenn sie folgenden Kriterien entsprechen: Ersatz und Nutzungsänderung bestehender Wohnun- Bestehendes Siedlungsgebiet; gen, Potential zur Innenverdichtung oder zur Erweiterung; eines gegebenen Wohnungsdefizits oder Vorhandensein von mehreren Einrichtungen der besonderer demographischer Gegebenheiten Daseinsvorsorge in fußläufiger Entfernung; erforderlich ist. Solche Abweichungen sind besonders zu Fußläufige Erreichbarkeit eines leistungsfähigen öffent- begründen. lichen Verkehrsmittels (gemäß Vorgaben im Landes- entwicklungsprogramm). (5) Die Gemeinden des Stadt- und Umlandbereiches kön- nen aufgrund von Festlegungen im jeweiligen Regional- (4) Siedlungsschwerpunkte sind im Rahmen einer Über- programm oder im Einzelfall aufgrund entsprechender arbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes abzu- Vereinbarungen mit den Kernstädten zur Abdeckung des grenzen. Bei der Abgrenzung sind über die Vorausset- 11
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum zungen gem. Abs 3 hinaus die naturräumlichen Gege- 3.3. Leitbild „Konzentration und Verdichtung benheiten, Umweltgegebenheiten, Nutzungsbeschrän- der Siedlungsentwicklung entlang des kungen und Gefährdungsbereiche sowie die Struktur des leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs“ Verkehrswegenetzes zu berücksichtigen. 3.3.1. Ziele (5) Maßnahmen zur Sicherstellung des Baulandbedarfes für die Wohn- und Siedlungsentwicklung sind vor allem (1) Die Siedlungsentwicklung soll sich verstärkt an den in Siedlungsschwerpunkten zu setzen. leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmitteln orientieren. (6) Für größere unbebaute Flächen in den Siedlungs- (2) Standorte für überörtlich bedeutsame Einrichtungen schwerpunkten sind in den Planungen folgende Quali- sollen im fußläufigen Einzugsbereich von Bahnhöfen oder tätsziele und Standards anzustreben: Haltestellen eines leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs- a) Verträgliche Durchmischung von Wohnen und Arbei- mittels liegen. ten unter Berücksichtigung von ökologischen und grün- gestalterischen Gesichtspunkten. (3) Leistungsfähige öffentliche Schienenverkehrsnetze b) Verdichtete Bebauung unter Zugrundelegung eines sollen zur Verlagerung des Individualverkehrs weiter aus- GFZ-Richtwertes von 0,5 für Regionalzentren, Regio- gebaut werden. nale Nebenzentren, Ergänzungsgemeinden und Stadt- umlandgemeinden sowie eines GFZ - Richtwertes von (4) Die Ausbaumöglichkeiten für die Schienenverkehrs- 0,4 für Sonstige Gemeinden. infrastruktur sollen gesichert werden. b) Verkehrssichere Anbindung an den öffentlichen Ver- kehr sowie an Einrichtungen der Daseinsvorsorge (so- ziale Infrastruktur und Nahversorgung). 3.3.2. Maßnahmen e) Sicherung von wohnungsbezogenen Grünräumen und Spielflächen sowie öffentlichen Grünflächen im fußläu- (1) Im fußläufigen Einzugsbereich von Haltestellen leis- figen Einzugsbereich der Wohn- und Arbeitsstandorte. tungsfähiger öffentlicher Verkehrsmittel sollen Flächen für maßvoll verdichtete Siedlungen ausgewiesen werden. (7) Soweit geeignete Flächen, Erschließungsvoraussetzun- gen und Umweltverhältnisse gegeben sind, sollen im (2) Bei Siedlungen im fußläufigen Einzugsbereich von räumlichen Naheverhältnis zu Siedlungsschwerpunkten S-Bahn-Haltestellen soll unter Voraussetzung einer ent- auch Flächen für betriebliche Nutzungen ausgewiesen sprechenden strukturellen Eignung eine Mindestdichte von werden. 0,5 GFZ angestrebt werden. (8) Die angestrebte Funktionsmischung ist in die Abwä- (3) Für folgende Projekte sollen die räumlichen Voraus- gung einzustellen. setzungen zu einer Realisierung langfristig gesichert wer- den: HL-Trasse für 4gleisigen Ausbau (Richtung Attnang- 3.2.3. Empfehlungen Puchheim / Magistrale für Europa), nahverkehrstaugliche innerösterreichische Fernver- (1) Berücksichtigung folgender Prozesskriterien bei der kehrsverbindung Richtung Süden im Westen der Stadt Erarbeitung von Planungsgrundlagen der örtlichen und Salzburg (Westspange) inklusive Anbindung des Salz- überörtlichen Raumplanung: burger Flughafens, a) Geschlechtsspezifische Datenerfassung, Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs in der b) Neue Formen der Öffentlichkeitsarbeit, Stadt Salzburg Richtung Süden bis Hallein („Stadt-Regio- c) Beurteilung der Wirkungen der beabsichtigten Maß- nalbahn“) sowie Richtung Mondsee („Ischlerbahn“). nahmen auf ihren Beitrag zur Herstellung von Chan- Regionalverbände und Gemeinden im Bereich dieser Tras- cengleichheit– Erstellung von Genderexpertisen, Ein- sen haben ihre räumlichen Planungen mit den jeweiligen beziehung von Gender- ExpertInnen in Flächen- und Planungsträgern der Schienenverkehrsinfrastruktur abzu- Standortbewertung. stimmen. (2) Förderung von Pilotprojekten für Modellwohnbauten (4) Eine Freihaltung der o.a. Trassen und weitere Aus- im geförderten Mietwohnungsbau aus Mitteln der Wohn- baumaßnahmen für den leistungsfähigen öffentlichen bauforschung. Schienenverkehr sollen auf Grundlage von Machbarkeits- studien im Rahmen eines Sachprogramms „Raumplanung (3) Berücksichtigung der Qualitätskriterien für Siedlungs- und Verkehr“ sichergestellt werden. schwerpunkte im Rahmen der Wohnbauförderung. (5) Zur Sicherstellung der Anbindungsmöglichkeit des (4) Erhöhung der Planungsqualität durch Kooperationen. Salzburger Flughafens an den Schienenverkehr sind 12
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum jedenfalls die noch oberirdisch trassierbaren Flächen zwi- triebe und die Erweiterung solcher Standorte ist sicherzu- schen der Eisenbahn nach Freilassing, der Autobahn A1, stellen. dem Parkplatzareal des Stadions und den benachbarten Baulandflächen nordwestlich der Autobahn im Gemeinde- gebiet von Wals - Siezenheim von diesem Zweck zuwider 3.4.2. Maßnahmen laufenden Widmungen und Nutzungen freizuhalten. (1) Die Ausweisung von Flächen zur Ansiedlung größerer Arbeitsplatzpotenziale soll an Standorten erfolgen, die 3.3.3. Empfehlungen mit einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmit- tel erschlossen sind und (1) Weitere Buskorridore (Vorrang des Öffentlichen Ver- eine konfliktfreie Bedienung im Wirtschaftsverkehr er- kehrs) sollen auf allen radialen Hauptverkehrsstraßen in möglichen. die Landeshauptstadt eingerichtet werden. (2) Bei der Standortplanung ist auch die Erreichbarkeit (2) Weitere Bus/Bahn-Umsteigestellen (z.B. in Seekirchen, von Einrichtungen der Grundversorgung anzustreben. Steindorf und Neumarkt) sollen unter Sicherstellung der Flächen für die erforderlichen Zufahrten und notwendi- (3) Siedlungsschwerpunkte sollen durch die Schaffung von gen Abstellanlagen eingerichtet werden. Arbeitsplatzpotentialen gestärkt werden. (3) Die S-Bahn soll weiter in den bayerischen Raum ver- (4) Die Stadt Salzburg soll an geeigneten Standorten zu- längert werden, die Lokalbahn soll ins Innviertel (Oster- sammenhängende Flächen für Betriebsstandorte sicher- miething, Burghausen) weitergeführt werden. stellen. (4) Zusätzliche Eisenbahnhaltestellen sollen an Standorten (5) An geeigneten Standorten mit der Möglichkeit eines mit siedlungs- und verkehrspolitischer Bedeutung nach Schienenanschlusses sollen große, zusammenhängende Maßgabe der Finanzierbarkeit und regionalpolitischen Flächen für Betriebsstandorte von überörtlicher Bedeu- Umsetzbarkeit eingerichtet werden. tung gesichert werden (Gewerbezonen). Solche Gewer- bezonen sind vorrangig für Betriebe mit starkem Güter- (5) In den Regionalzentren sollen Ortsbussysteme und verkehrsaufkommen und / oder großem Flächenbedarf Zubringerdienste (Bus- und Sammeltaxisysteme) zu den bestimmt. Eisenbahnhaltestellen eingerichtet werden. (6) An folgenden Standorten sind Flächen für Gewerbe- zonen unter Beachtung der Flächenausmaße in Tabelle 1 3.4. Leitbild „Sicherung bedarfsgerechter jedenfalls langfristig in den Regionalprogrammen und Standorte für Erwerbsmöglichkeiten“ Räumlichen Entwicklungskonzepten zu sichern und von anderen baulichen Nutzungen freizuhalten: 3.4.1. Ziele Golling - Ofenau Kuchl - Süd (1) Die räumliche Entwicklung des Zentralraums soll viel- Hallein - Bahnhof fältige Erwerbsformen entsprechend den Bedürfnissen der Puch - Urstein NutzerInnen bieten. Elsbethen - Haslach Siezenheim - Kaserne (2) Arbeitsplatzstandorte sollen für alle Bevölkerungsgrup- Anthering Süd und Bergheim / Siggerwiesen pen gleich gut erreichbar sein. Nußdorf - Weithwörth Oberndorf Nord (3) Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll bei der Köstendorf - Weng Festlegung von Betriebsstandorten berücksichtigt werden. Neumarkt Bahnhof / Steindorf Süd Steindorf Nord (4) Die Bereitstellung von Flächen für Betriebe soll vor- Straßwalchen Nord rangig über Verdichtung und Erweiterung bestehender betrieblich genutzter Gebiete oder über Umnutzung ge- (8) Für die Baulandausweisung im Bereich von Gewerbe- eigneter Flächen erfolgen. zonen gelten folgende Voraussetzungen: (5) Die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene soll gefördert werden. (6) Die Entwicklungsmöglichkeit bestehender regional- wirtschaftlich bedeutsamer Gewerbe- und Industriebe- 13
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum a) Es ist ein Gesamtkonzept zur Erschließung als Grund- 3.4.3 Empfehlungen lage für die nachfolgenden Planungen zu erstellen. Dabei ist die Verkehrsinfrastruktur (unter Berücksich- (1) Folgende prozessuale Qualitätskriterien sollen bei der tigung der Gesamtkapazität der Anschlussstraßen und Standortentwicklung berücksichtigt werden: des höherrangigen Straßennetzes) und die sonstige Geschlechtsspezifische Daten- und Nutzungsanalyse als technische Infrastruktur (unter Berücksichtigung von Grundlage für die Standortentwicklung Kapazität und Ausbaubedarf) einschließlich wasserbau- Einbeziehung einer fach- und planungshierarchieüber- technischer Maßnahmen darzustellen. greifenden Arbeitsgruppe in die Standortentwicklung b) Die erforderlichen Flächen für einen Schienenanschluss sind langfristig zu sichern. (2) Strukturbereinigungsmaßnahmen im Bereich beste- c) Das in Tabelle 1 Spalte 4 festgelegte Mindestausmaß hender Gewerbe- und Industriegebiete sowie die Ver- der Flächen kann nur bei Abschluss einer interkom- legung geeigneter Betriebe an nicht mehr erweiterungs- munalen Kooperation als Bauland ausgewiesen wer- fähigen Standorten in Gewerbezonen sollen durch die den. Land-Invest unterstützt werden. d) Die Ausweisung von Gebieten für Handelsgroßbetrie- be mit Ausnahme von C & C-Märkten ist nicht zuläs- (3) Bei Bedarf sollen für die Gewerbezonen entsprechen- sig. de Einrichtungen zur Kinderbetreuung der Arbeitnehme- e) Bei der Ausweisung von Baulandflächen sollen Zonie- rInnen in Form von betriebsübergreifenden Kooperatio- rungen zur Sicherung ausreichender Flächen für Pro- nen angestrebt werden. duktionsbetriebe oder transportintensive Betriebe vor- genommen werden. f) Zur Einbindung in die Landschaft sowie zur Erhöhung 3.5. Leitbild der Aufenthaltsqualität für ArbeitnehmerInnen sind „Förderung von Formen der Kooperation“ landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorzu- sehen. 3.5.1. Ziele (1) Die Wettbewerbsfähigkeit des Salzburger Zentralraums Standorte Mindest- Ober- Mindest- soll durch Kooperationen zur Nutzung von Synergie- ausmass grenze ausmass potentialen gestärkt werden. in ha in ha für Ko- operation (2) Kooperationen sollen auch über das Landes- und in ha Staatsgebiet hinaus (zB. im Rahmen der EuRegio) geför- Golling - Ofenau 8 20 10 dert werden. Kuchl Süd 12 12 – 3.5.2. Empfehlungen Hallein - Bahnhof 12 16 4 (1) Kooperationsmodelle sollen durch Maßnahmen der Puch - Urstein 8 20 – Regionalplanung und der örtlichen Raumplanung um- Elsbethen - Haslach 12 14 2,5 gesetzt werden. Siezenheim Kaserne 20 40 7,5 (2) Das Instrument des Regionalen Entwicklungskonzep- tes soll zur Ausarbeitung von Entwicklungsstrategien des Anthering Süd und 13 50 9 Zentralraums und als Grundlage für Kooperationen ge- Bergheim Siggerwiesen nutzt werden. Nußdorf - Weithwörth 16 35 2,5 (3) Die kooperative Standortentwicklung von Gewerbe- Oberndorf - Nord 12 30 11 zonen soll über eine privatrechtlich organisierte Zusam- menarbeit von Gemeinden erfolgen. Der jeweilige Regio- Neumarkt – Bahnhof 32 40 13 nalverband soll an der Standortentwicklung mitwirken. und Steindorf Süd Steindorf - Nord 20 27 9 Straßwalchen Nord 15 26 10,5 Köstendorf - Weng 8 35 11,5 Tab. 1: Standorte und Flächenausmaß für Gewerbezonen 14
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum II. Erläuterungen zum Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum“ Ad 1. Geltungsbereich des den. Dass die Funktion Arbeiten nicht auf die Erwerbsar- Sachprogramms beit reduziert werden darf, soll durch den Klammeraus- druck verdeutlicht werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches beruht auf der Abgrenzung des Zentralraums gemäß Salzburger Landes- Das Leitbild der Konzentration und Verdichtung der Sied- entwicklungsprogramm 2003 (verbindlich erklärt durch lungsentwicklung entlang des leistungsfähigen öffent- LGBL. Nr. 44/2003). Das Einflussgebiet der Landeshaupt- lichen Verkehrs soll einen Beitrag zur Verlagerung des stadt Salzburg reicht aber darüber hinaus in den ober- Individualverkehrs auf den Öffentlichen Verkehr leisten österreichischen und bayerischen Grenzraum. Diese Ge- und sicherstellen, dass diese Einrichtungen langfristig in biete des Salzburger Zentralraums außerhalb des Bun- ihrem Bestand erhalten und ausgebaut sowie wirtschaft- deslandes können aber nicht durch das Land Salzburg lich betrieben werden können. Dieses Leitbild ist eine festgelegt werden. Eine Bezugnahme auf die relevanten wesentliche Voraussetzung, um auf langfristige Sicht auch Gemeinden Oberösterreichs aufgrund einer Übereinkunft für weniger mobile Bevölkerungsgruppen optimale Erreich- mit dem Land Oberösterreich sowie eine nachrichtliche barkeitsbedingungen gewährleisten zu können. Denn Übernahme der strukturell relevanten Festlegungen in insbesondere die prognostizierte Überalterung der Bevöl- Bayern aufgrund des aktuellen bayerischen Landesent- kerung wird dazu führen, dass immer mehr Personen wicklungsprogramms soll die sachliche Notwendigkeit weniger mobil und auf die Einrichtungen des öffentlichen grenzüberschreitender Analysen und Planungen betonen. Verkehrs angewiesen sein werden. Das Leitbild der Sicherung bedarfsgerechter Standorte Ad 2. Leitbilder für die für Erwerbsmöglichkeiten soll zum Ausdruck bringen, dass Siedlungsentwicklung im Zentralraum die Funktion Arbeit vielfältige Formen der Versorgungs- arbeit inkludiert und alle Funktionsbereiche räumlicher Unter Bezugnahme auf die Raumordnungsziele und Planung durchdringt. Im Gegensatz zum bisherigen Sach- -grundsätze des Salzburger ROG, sowie in Konkretisie- programm sollen deshalb die unterschiedlichen Formen rung der darauf aufbauenden Grundsätze und Leitlinien der Erwerbsarbeit Berücksichtigung finden. der Landesentwicklung gemäß Landesentwicklungspro- gramm 2003 ergeben sich für das Sachprogramm fünf, Das Leitbild Förderung von Formen der Kooperation im miteinander in Beziehung stehende Leitbilder, wobei die Zentralraum leistet einen Beitrag zur haushälterischen Erhaltung einer intakten Natur- und Umwelt sowie der Nutzung von Grund und Boden, indem mehrere Gemein- Schutz der Menschen vor Natur- und Umweltgefahren den gemeinschaftlich den Raum nutzen, spricht aber auch gegenüber diesen Leitbildern im Einzelfall abzuwägen ist. Formen der Kooperation und Partizipation bei der Erstel- lung von Raumordnungsplänen und -programmen an. Folgende Prinzipien liegen den Leitbildern zugrunde: Nachhaltigkeit, Lebensqualität, Ad 3. Ziele und Maßnahmen zur Partizipation, Umsetzung der Leitbilder Gender Mainstreaming als leitendes Prinzip zur Errei- chung der Chancengleichheit von Frauen und Män- Ad 3.1. Leitbild „Polyzentrisches nern. Strukturmodell zur Stärkung ausgewählter Entwicklungsstandorte und -achsen“ Das Polyzentrische Strukturmodell zur Stärkung aus- gewählter Entwicklungsstandorte und der Entwicklungs- Ad 3.1.1. Strukturelle Gliederung achsen laut Landesentwicklungsprogramm als Gegenbild zum Leitbild der monozentrischen Region und damit im Das fünfstufige Strukturmodell des Zentralraums – das in Zusammenwirken das Leitbild Wohnen und Arbeiten in den Grundzügen aus dem bisherigen Sachprogramm einer Region der kurzen Wege verfolgen das Ziel, gut „Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte im Salzbur- ausgestattete Zentren im Zentralraum zu entwickeln. ger Zentralraum“ übernommen wird - stellt die Grund- Höherrangige Güter können dadurch von allen Bevölke- lage für die raumbezogene Umsetzung der in Punkt 2. rungsgruppen auf verhältnismäßig kurzem Wege mit leis- formulierten Leitbilder dar. Die Klassifikation der Gemein- tungsfähigen öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht wer- den orientiert sich an der zentralörtlichen Struktur des 15
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Landesentwicklungsprogramms (2.3. Zentralörtliche Struk- de Bauland- oder Baulanderweiterungspotentiale gekenn- tur - Planungsziele). Aufgabe des Strukturmodells ist es, zeichnet sind. In diesen Gemeinden soll die Eigendyna- den Suburbanisierungsprozess im Bereich des Zentralraums mik der Siedlungs- und Arbeitsplatzentwicklung weiterhin in geordnete Bahnen zu lenken. Durch die gleichwertige zugelassen werden. Behandlung der Regionalzentren mit der Stadt Salzburg wird das Ziel der Änderung der monozentrischen Struk- Ergänzungsgemeinden sind bestimmte an Regionalzen- tur des Zentralraums in eine polyzentrische Struktur be- tren grenzende Gemeinden, die bereits derzeit mit dem tont. Regionalzentrum eng verflochten sind und die geeignet sind, das Flächenpotential der Regionalzentren zu ergän- Regionalzentren sind Zentrale Orte der Stufen A, A* und zen. B gemäß Landesentwicklungsprogramm an den schie- nengebundenen Entwicklungsachsen, die durch höchste Als Stadtumlandgemeinden gelten alle Gemeinden im Versorgungs- und Standortgunst sowie durch bedeuten- Stadt- und Umlandbereich Salzburg laut Landesentwick- de Bauland- oder Baulanderweiterungspotentiale gekenn- lungsprogramm, soweit sie nicht Kernstädte oder Ergän- zeichnet sind. Diese sollen in ihrer Funktion als Wohn- zungsgemeinden sind. In diesen Gemeinden soll die be- und Arbeitsplatzstandort gestärkt und als Wohn- und sondere Möglichkeit eines regionalen Funktionsabgleichs Arbeitsplatzschwerpunkte (Arbeitsplätze in Gewerbe, über den gemeindeeigenen Bedarf hinaus eröffnet wer- Handel, Dienstleistungen, Fremdenverkehr) ausgebaut den. werden. Die Stadtgemeinde Salzburg als Zentraler Ort der Stufe A gem. Landesentwicklungsprogramm erfüllt Als sonstige Gemeinden gelten jene Gemeinden des Zen- neben ihrer überregionalen Funktion auch die eines tralraumes, die aufgrund ihrer großräumigen Lagevoraus- Regionalzentrums. Seekirchen, Neumarkt und Straßwal- setzungen für eine verstärkte Siedlungstätigkeit weniger chen stellen Regionalzentren in Funktionsteilung dar. Die gut geeignet sind. In diesen Gemeinden soll die Wohn- Verteilung der Funktionen ist im Regionalprogramm Seen- und Arbeitsplatzentwicklung auf den gemeindeeigenen land präzisiert. Bedarf beschränkt werden. Regionale Nebenzentren sind Gemeinden der Stufe C Die funktionelle Entwicklung der Gemeinden soll sich an oder D gem. Landesentwicklungsprogramm, die durch den in der untenstehenden Tabelle dargestellten Ausstat- hohe Versorgungs- und Standortqualität und hinreichen- tungsmerkmalen orientieren. Regionalzentren Deckung des gehobenen Bedarfs: Mit ÖPNV max. in 60 min erreichbar Regionale Nebenzentren Grundversorgung Mit dem ÖPNV max. in 30 min erreichbar Sonstige Gemeinden Qualifizierte Arbeitsplätze Hauptschule, Berufsschule, Ortsnahe Versorgung Verhältnis 2:1 EW/Beschäftigte, Krankenhaus, hochqualifizierte fußläufig in 10 min Haupt-, Volksschule, Kinder- Arbeitsplätze, Alten-Pflegeheim, garten, -krippe mit Ganz- Beratungs-Einrichtungen, Grundversorgung des tägl. tagsbetreuung, Arzt, Apotheke, vielseitige Einkaufseinrichtungen, Bedarfs: mobile (oder Teilzeit-) Altenheim, Erwachsenenbildung, größere Sportanlagen und Einkaufseinrichtungen, Kinder- Spiel- und Sportstätten, Jugend- Freizeiteinrichtungen, garten, Volksschule, Arzt, Post, treff, Haltestelle ÖV (Mindest- Haltestelle ÖV (Mindeststandard Bank, Kommunikationsräume, standard für Bus lt.SLMK 2002, für Bus lt. SLMK 2002, Spielplätze und -freiräume, Stunden-Takt) Halbstunden-Takt) Haltestelle ÖV (Mindeststandard für Bus lt. SLMK 2002, 3-6 Kurse) Tab. 2: Wünschenswerte Ausstattungsmerkmale der Gemeinden 16
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Die Aufnahme des Stadt- und Umlandbereichs erfolgt in (Ad 3) Für die Stadtumlandgemeinden und die Sonstigen Übereinstimmung mit dem LEP 2003. Der Stadt- und Gemeinden soll der Umfang der Baulandausweisung nicht Umlandbereich sowie der Verdichtungsraum auf bayeri- über den gemeindeeigenen Bedarf hinausgehen, dafür scher Seite stellt die nachrichtliche Übernahme von Fest- wird bei der Ermittlung des 10-Jahres-Bedarfes ein Grenz- legungen im geltenden bayerischen Landesentwicklungs- wert von 15% für den Wohnungszuwachs festgelegt. programm dar. Ebenfalls in Umsetzung der Vorgaben des Dieser Wert war auch bereits im bisherigen Sachpro- LEP werden im Strukturmodell die Entwicklungsachsen gramm vorgegeben und wird beibehalten: Die aktuellen West und Ost ergänzt. Bevölkerungs- und Haushaltsprognosen weisen darauf hin, dass die Wohnungszunahme im Planungszeitraum 2001 Ad 3.1.2. Ziele bis 2021 ähnlich groß sein könnte wie die im Zeitraum der beiden vorhergehenden Jahrzehnte. (Ad 1 – 4) Die Konzentration der Wohnbautätigkeit auf Regionalzentren (in geringerem Maße auf Regionale Der gemeindeeigene Bedarf an Wohnungen ist der Be- Nebenzentren und Ergänzungsgemeinden) stellt ein vor- darf an zusätzlichen Wohnungen, der aufgrund der na- rangiges Anliegen für die Siedlungsentwicklung im Zen- türlichen Bevölkerungsentwicklung unter Berücksichtigung tralraum dar. Diese Zielsetzung wird aus dem bisher gel- des demographischen Wandels und der Verringerung der tenden Sachprogramm übernommen und um die Mög- durchschnittlichen Zahl der Bewohner pro Wohneinheit lichkeit des regionalen Funktionsabgleichs im Stadt- und in den nächsten 10 Jahren zu erwarten ist. Bei der Bau- Umlandbereich ergänzt. Das zentrale Steuerungsinstru- landbedarfsermittlung für den gemeindeeigenen Bedarf ment der überörtlichen Raumplanung stellt dabei die ist auch die Kapazität der vorhandenen sozialen Infra- Vorgabe von Zielen und Maßnahmen für die Ermittlung struktur (besonders Kindergärten, Schulen, Altenheime) des 10-Jahres-Baulandbedarfes dar. zu berücksichtigen. Ad 3.1.3. Maßnahmen (Ad 4) Es ist möglich, dass sich in einzelnen Gemeinden aufgrund besonderer demographischer Verhältnisse (z.B. (Ad 1) Das Strukturmodell ist bei der Ermittlung des 10- überdurchschnittlicher Anteil von Zwanzig- bis Dreißig- Jahres-Bedarfes für Wohnbauland zu umzusetzen, wobei jährigen) ein Überschreiten der Grenzwerte ergibt. Eine dieser im Räumlichen Entwicklungskonzept der jeweiligen Überschreitung muss aber bei der Baulandbedarfsermitt- Gemeinde festzulegen und zu begründen ist. Diese Vor- lung im REK besonders begründet werden. Dies bedeu- gabe war bereits im bisher geltenden Sachprogramm ent- tet, dass nachgewiesen werden muss, dass – und warum halten, sie soll den Umfang der Ausweisung von Bauland- - in der betreffenden Gemeinde die Einhaltung des Grenz- flächen steuern. Bei der aufsichtsbehördlichen Begutach- wertes nicht möglich ist. Ein Beschluss der Gemeindever- tung der Räumlichen Entwicklungskonzepte und bei der tretung allein genügt nicht als Begründung. Genehmigung der Flächenwidmungspläne ist die Einhal- tung von Richt- und Grenzwerten aufgrund des Sachpro- (Ad 5) Die Ermöglichung eines Funktionsabgleichs zwischen gramms zu überprüfen. Die Ausgangsbasis für die Berech- den Gemeinden des im LEP 2003 vorgegebenen Stadt- und nung ist von jeder Gemeinde selbst festzulegen. Der Be- Umlandbereiches dient zur Verbesserung der stadtregiona- zugszeitpunkt muss im Räumlichen Entwicklungskon- len Funktionsstruktur und trägt der Tatsache Rechnung, dass zept oder in einem vorgezogenen Beschluss der Gemein- der Ballungsraum der Landeshauptstadt schon heute von devertretung zum 10-Jahres-Bedarf bestimmt werden. engen funktionellen Verflechtungen über die Gemeinde- grenzen hinweg geprägt ist. Um das übergeordnete Leitbild Für die Regionalzentren werden Richtwerte für neu zu des polyzentrischen Strukturmodells aber nicht zu unterlau- schaffende Wohneinheiten (WE) definiert. Die Angabe fen, erfordert ein generelles Verändern der Grenzwerte ge- in Form eines durchschnittlich anzustrebenden Wohnungs- genüber dem Sachprogramm die Verankerung in einem ver- zuwachses pro Bezugsjahr im Planungszeitraum (2001 bis bindlichen Regionalprogramm. Im Einzelfall können auch 2021) hat dabei den Vorteil, dass sie sich auch für unter- Vereinbarungen von den Kernstädten mit Stadtumlandge- schiedliche Bezugszeitpunkte bei der Überarbeitung des meinden zur Abdeckung ihres Wohnbaubedarfes getroffen REK’s der jeweiligen Gemeinde eignet. Ein Überschrei- werden. Die auf dieser Grundlage mögliche Überschreitung ten der Richtwerte für die Regionalzentren ist nicht un- des vorgegebenen Wohnungszuwachses in Stadtumland- zulässig. gemeinden wird allerdings mit 20% gedeckelt. Außerdem darf in Ergänzungsgemeinden im Stadt- und Umlandbereich (Ad 2) Bei Regionalen Nebenzentren und Ergänzungsge- der vorgegebene Richtwert von 35% Wohnungszuwachs meinden wird in Fortführung der Regelungen im bisheri- nicht überschritten werden. gen Sachprogramm ein Richtwert von 35% für den Woh- nungszuwachs bei der Ermittlung des 10-Jahres-Bedarfs Ad 3.1.4. Empfehlungen festgelegt. In den Regionalen Nebenzentren und Ergän- zungsgemeinden ist ein Überschreiten des Richtwertes (Ad 1 – 2) Für die Umsetzung der Raumordnungsziele ist jedoch nicht zulässig. die Stärkung der vertikalen und horizontalen Zusammen- 17
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum arbeit ein dringendes Gebot. Als Instrument bietet sich dafür gedeckt werden; dies soweit die örtlichen strukturellen das Regionale Entwicklungskonzept an, das sowohl hin- Gegebenheiten (Verkehrserschließung, Topographie und sichtlich seiner Inhalte als auch seines Gebietsbezuges einen sonstige naturräumliche Gegebenheiten) ein entsprechen- großen Freiheitsgrad aufweist. Wesentliche Elemente mit des Flächenpotential ergeben. Einfluss auf die Siedlungsentwicklung liegen außerhalb des unmittelbaren Einflußbereichs der Raumplanung und kön- (Ad 2) Die Hauptorte der Gemeinden des Salzburger Zen- nen daher nur über Empfehlungen angesprochen werden. tralraumes verfügen weitgehend noch über eine ausrei- Dies gilt etwa für die Wohnbauförderung. chende Versorgungsqualität. Sie gilt es in erster Linie zu stärken. Daher werden sie jedenfalls als Siedlungsschwer- punkte vorgesehen. Die Stadt Salzburg stellt als Ganzes Ad 3.2. Leitbild „Wohnen und Arbeiten in – mit Ausnahme der Stadtrand-, Streu- und Hanglagen einer Region der kurzen Wege“ – einen Siedlungsschwerpunkt mit den erforderlichen infrastrukturellen Ausstattungsmerkmalen dar. Ad 3.2.1. Ziele (Ad 3) Bei geeigneten Gegebenheiten können in einer (Ad 1) Unterschiedliche soziale Rollen, damit verbundene Gemeinde auch mehrere Siedlungsschwerpunkte festgelegt Aufgaben und Ausgangsbedingungen sind mit unterschied- werden. Wesentlich ist dabei ein entsprechendes Flächen- lichen Anforderungen an den Raum und seine Qualitäten potential sowie die Lage zu Einrichtungen der Daseinsvor- verbunden. Die Vielzahl an unterschiedlichen Lebenswel- sorge und des ÖV aufgrund der vorgegebenen Kriterien. ten und Alltagserfordernissen schlägt sich in ganz unter- schiedlichen Raumnutzungsmustern nieder, die alle im sel- (Ad 4) Eine Anpassungspflicht der Räumlichen Entwicklungs- ben Raum angemessen bedient werden wollen. Räumli- konzepte innerhalb bestimmter Frist wird durch das Sach- che Entwicklung und Raumstrukturen sind vom Wohnen programm nicht vorgegeben. Die Siedlungsschwerpunkte ausgehend, den Anforderungen des Wohnens bzw. der sind vielmehr im Rahmen der Überarbeitung von REKs, Planung der Wohnstandorte und den Mobilitätsbedingun- insbesondere wenn sie die zusätzliche Schaffung oder Än- gen ist daher ein zentraler Stellenwert einzuräumen. derung von Wohnstandorten bezwecken, zu kennzeichnen und abzugrenzen. Bei der Beurteilung der Bedienungsquali- (Ad 2) Die gedankliche Trennung von Wohnen und Arbei- tät der öffentlichen Verkehrsmittel ist das aktuelle Landes- ten hat in der Raumentwicklung zur räumlichen Trennung mobilitätskonzept zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von bzw. zum immer weiteren Auseinanderdriften der Grund- der Funktion der Gemeinden sind unterschiedliche Ausstat- funktionen geführt. Dies erschwert insbesondere den ver- tungsqualitäten der Siedlungsschwerpunkte möglich. In den sorgenden Lebensalltag; wogegen der von Versorgungs- Sonstigen Gemeinden ist vorrangig die Aufrechterhaltung aufgaben entlastete – meist noch männliche – Arbeitsall- einer Grundversorgung sicherzustellen; für die Regionalzen- tag mit seinen weniger komplexen Wegebeziehungen tren und regionalen Nebenzentren sollte auch die attrakti- davon weniger betroffen ist. Deshalb soll ein Anstoß zu ve Erreichbarkeit von Einrichtungen für höherrangige Güter einer Verstärkung von (verträglichen) Funktionsmischungen gegeben sein (siehe hierzu Tabelle 1: Wünschenswerte Aus- gegeben werden. Damit können generell kürzere Arbeits- stattungsmerkmale der Gemeinden). Bei der Abgrenzung und Versorgungswege erreicht werden. Dies wird in der ist jedenfalls auch das Ziel der Erhaltung bzw. Schaffung Fachliteratur auch als eine wesentliche Voraussetzung für kompakter Siedlungen mit klar definierten Grenzen zum eine Vermeidung von Benachteiligungen weniger mobiler Außenraum gemäß LEP 2003 (Kap. B.1) umzusetzen, wo- Bevölkerungsgruppen angesehen. bei jeweils die örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind. Ad 3.2.2. Maßnahmen (Ad 5) Eine aktive Baulandpolitik der Gemeinde zur Mobili- sierung und Sicherung der Verfügbarkeit von Bauland- (Ad 1) Ein zentrales neues Anliegen des vorliegenden flächen ist eine wichtige Maßnahme, um tatsächlich län- Sachprogramms stellt die Konzentration der künftigen gerfristig eine Konzentration der Siedlungsentwicklung in Siedlungsentwicklung auf Orte und Ortsteile dar, die solchen Bereichen zu erzielen. Deshalb fallen die Sied- aufgrund ihrer vorhandenen Ausstattung und Verkehrs- lungsschwerpunkte jedenfalls unter die Flächen, für die anbindung eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit ein besonderes Interesse an einer Baulandausweisung Einrichtungen der Grundversorgung sicherstellen können. besteht, sodass sich der Bürgermeister gemäß ROG zu Dies erfolgt in Umsetzung des LEP 2003, welches die bemühen hat, dass für diese Flächen Nutzungserklärun- Festlegung von Siedlungsschwerpunkten im Rahmen der gen abgegeben werden (oder sonstige Maßnahmen zur örtlichen Raumplanung vorgibt. Die Maßnahme dient auch Baulandmobilisierung gesetzt werden). der Umsetzung des Raumordnungsgrundsatzes der „haus- hälterischen Nutzung von Grund und Boden“. Dafür soll (Ad 6) Zur Umsetzung des Zieles der kurzen Arbeits- und jedenfalls der überwiegende Teil des festgelegten Bau- Versorgungswege werden Qualitätsziele und Standards für landbedarfs einer Gemeinde innerhalb von Siedlungs- die Planungen größerer unbebauter Flächen im Bereich schwerpunkten – dies auch durch Innenverdichtung - von Siedlungsschwerpunkte festgelegt. Ziel ist dabei eine 18
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