DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
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Nummer 27 Donnerstag, 4. Juli 2019 18. Jahrgang DINNER IM DORF In Frankreich wurde Ende der 80er Jahre eine Veranstaltung als „Dinner en blanc - Dinner in weiß“ bekannt, bei der Menschen aus allen Kulturen und Gesellschaftskreisen in weißer Kleidung bei mitgebrachten Speisen und Getränken Gemeinschaft erlebten. Veranstaltungen dieser Art erfreuen sich inzwischen weit über Frankreich hinaus großer Beliebtheit. Angelehnt an diese Idee möchten wir Sie herzlich einladen zu unserem DINNER IM DORF am: 06.07.2019 um: 16:00 Uhr (gemeinsamer Beginn) wo: Festplatz Neuburgweier, Otto-Wörner-Straße 6 wer: jeder darf kommen Eine Kleiderordnung gibt es nicht. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, bei Regen in der Zelthalle beim Festplatz. Das „Dinner im Dorf“ hat nicht viele Regeln, allerdings sollten die wenigen wichtigen Regeln beachtet werden, damit es ein tolles Erlebnis für alle Besucher wird. - Besucher müssen ihr Essen und ihre Getränke selbst mitbringen - Besucher müssen ihr Geschirr, Besteck und Gläser selbst mitbringen - Besucher müssen ihre eigenen Tische und Stühle mitbringen Musikinstrumente dürfen ebenfalls gerne mitgebracht werden. Die Teilnehmer dieses Events setzen sich mit ihren mitgebrachten Tischen und Stühlen auf dem Festplatz zusammen und feiern gemeinsam unter Freunden ein Fest. Gerhard Bauer Ortsvorsteher RHEINSTETTEN 800 JAHRE GEMEINDERAT: BLEIBT SICHER: NEUBURGWEIER: Besuchen Sie die Sitzung des Kriminalitätsstatistik 2018 Tausende Besucher/-innen AUT am 9.7.2019 zum Thema im Gemeinderat vorgestellt feiern drei Tage Jubiläum Mensa Schwarzwaldschule u.a. AUF SEITE 5 AUF SEITE 6 + 7 AUF SEITE 11
Nr. 27/2019 Seite 3 Nachruf Die Stadt Rheinstetten trauert um Klaus Hurst Er verstarb am 25.06.2019 im Alter von 78 Jahren. Klaus Hurst war vom 01.07.1988 bis zu seinem Ausscheiden am 31.10.2000 zuerst bei der Gemeinde Rheinstetten, dann bei der Stadt Rheinstetten als Ratsdiener beschäftigt. Wir gedenken seiner in Dankbarkeit. Unsere Trauer gilt dem Verstorbenen, unser tiefes Mitgefühl seinen Angehörigen. Für die Stadt Rheinstetten Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Rheinstetten Sebastian Schrempp Reinhard Oberle Oberbürgermeister Personalratsvorsitzender Die TechnologieRegion schlägt neues Kapitel in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf - Département Bas-Rhin wird 28. Gesellschafter der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH Im Rahmen der fünften Gesellschafterversammlung ist am 28. Juni 2019 das französische Département Bas-Rhin der Tech- nologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK) beigetreten. Mit der Unter- zeichnung der Beitrittsurkunde durch Frédéric Bierry, Präsident des Conseil Départemental du Bas-Rhin, dem Aufsichtsratsvor- sitzenden der TRK, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Jochen Ehlgötz, Geschäftsführer, ist das Département Bas-Rhin 28. Gesellschafter der TRK. Mit dem Beitritt wird ein neues Kapitel in der grenzüberschrei- tenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich aufgeschlagen. So freut sich Dr. Frank Mentrup: „Aufbauend auf der bewährten Zusammenarbeit im Eurodistrict PAMINA oder konkreten Maßnahmen wie dem Mobilitätsportal wird sich die TRK als nun binational aufgestellte Institution der gemeinsamen wirtschaftlichen Entwicklung und Standortvermarktung widmen. Das ist ein positives Signal auch für Möglichkeiten zukünftiger europäischer Zusammenarbeit, die sich durch den Aachener Ver- trag ergeben haben.“ Frédéric Bierry ergänzt: „Mit dem Aachener Vertrag und der kommenden Collectivité Européenne d‘Alsace v.l.: Rémi Bertrand, Vizepräsident Conseil Départemental du Bas- befindet sich das Rheintal im Herzen eines neuen Impulses für Rhin; Frédéric Bierry, Präsident Conseil Départemental du Bas- den Europäischen Aufbauprozess und geht einen neuen Schritt Rhin; Dr. Frank Mentrup, Aufsichtsratsvorsitzender TechnologieRe- in den deutsch-französischen Beziehungen. Um unsere Schick- gion Karlsruhe GmbH, Jochen Ehlgötz, Geschäftsführer TRK GmbH salsgemeinschaft im Rahmen des Oberrheins zu erschaffen, (Foto: Roland Fränkle - Presseamt Stadt Karlsruhe) müssen wir unsere Ressourcen und Potenziale zusammenbrin- gen, um die Attraktivität und die Entwicklung unseres Raums zu stärken. Mit der TRK sind wir dabei, Europa zu erschaffen: Im gemeinsamen Verbund sollen zudem Impulse gesetzt und In- konkret und im Alltag erlebbar!“ itiativen ergriffen werden, um für die Menschen beiderseits des Rheins die Hemmnisse abzubauen, die aktuell noch vorhanden „Bereits in den letzten Jahren haben wir begonnen, konkret zum sind. Hierzu zählt im Bereich der Arbeitsmobilität die mangelnde Beispiel bei der Expo Real 2018 in München oder dem Mobili- Fremdsprachenkompetenz auf beiden Seiten, unzureichende öf- tätsportal zusammenzuarbeiten“, so Jochen Ehlgötz, Geschäfts- fentliche Verkehrsverbindungen wie der fehlende Lückenschluss führer der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH. „Mit dem Beitritt in der Schienenverbindung Rastatt-Hagenau, starke Unterschie- des Départment Bas-Rhin ergeben sich nun ganz neue Möglich- de in Berufsausbildungssystemen u.a.m. Ein weiteres Beispiel keiten der Zusammenarbeit und für eine gelebte Partnerschaft ist, dass Handwerksbetrieben die Dienstleistungserbringung nach innen und außen.“ Die grenzüberschreitende Mobilität ist und die damit verbundenen Entsendungen von Arbeitnehmerin- bereits stark ausgeprägt und in den Bildungseinrichtungen und nen und Arbeitnehmern in das Nachbarland erleichtert werden Betrieben vor Ort werden bereits heute hoch qualifizierte, zum sollen. Teil zwei- und mehrsprachige Arbeitskräfte ausgebildet. Hiervon profitieren unmittelbar Unternehmen und Institutionen, allen TRK-Geschäftsführer Jochen Ehlgötz fasst die Weiterentwick- voran die Wissenschaftseinrichtungen. Der gemeinsame Raum lung der TRK zusammen: „Durch den Beitritt des Département bietet zudem grundsätzlich die Möglichkeit zur grenzüberschrei- Bas-Rhin erhoffen wir uns für die TechnologieRegion eine noch tenden Nutzung von Gewerbeflächen. Hinzu kommt, dass im stärkere Zusammenarbeit mit unseren französischen Nachbarn Wissenschaftsbereich besondere Potenziale über den Rhein hin- in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir bringen in Sachen weg in der Bündelung von Kompetenzen und der gemeinsamen deutsch-französischer Freundschaft in unserer Region das auf Nutzung von Forschungsinfrastrukturen liegen. Stichworte sind den Weg, was den Menschen in der Region nützt und zudem hier Digitalisierung oder Künstliche Intelligenz. Modellcharakter für das Zusammenwachsen Europas aufweist.“
Seite 4 Nr. 27/2019 w Notruf Polizei 110 Apotheken Polizeirevier Ettlingen (07243) 3200-0 Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr morgens und Polizeiposten Rheinstetten (07242) 9348-0 endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr morgens. Montag - Freitag 7.00 bis 21.00 Uhr 05.07. Rösselsbrünnle-Apotheke, Mörsch Rösselsbrünnlestr. 1, Tel. (07242) 70110 Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 112 06.07. Stefanie-Apotheke, Nordweststadt Freiwillige Feuerwehr Abteilung Rheinstetten, Am Gestadebruch 1 (0721) 1839500 Landauer Str. 2 (bei Siemensschule), Tel. (0721) 754402 Abteilung Neuburgweier, Gutenbergstraße 3 (07242) 6876 07.07. Martinus-Apotheke, Forchheim Karlsruher Str. 52, Tel. (0721) 51155 Ärztlicher Notfalldienst 08.07. Falken-Apotheke, Daxlanden Für Erwachsene, Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte, 116117 Kastenwörthstr. 24, Tel. (0721) 574188 Franz-Lust-Str. 31. Zugang erfolgt über die Eingänge des Städt. Klinikums. Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr 09.07. Fächer-Apotheke, Karlsruhe Mittwoch 13.00 - 22.00 Uhr, Freitag 16.00 - 22.00 Uhr Kaiserallee 5 / Mühlburger Tor, Tel. (0721) 845686 Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr 10.07. Paracelsus-Apotheke, Daxlanden Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0180 6072100 Pappelallee 30, Tel. (0721) 576640 Kinder- und Jugend-Notfallpraxis, Knielinger Allee 101 11.07. Linda Apotheke Burgert am Ludwigsplatz, Karlsruhe Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr Waldstr. 65 (neben Krokodil), Tel. (0721) 25926 Mittwoch 13.00 - 22 Uhr, Freitag 17.00 - 22.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr Apothekennotdienstfinder für die nähere Umgebung: 0800 0022833 (kostenfrei Ab 22.00 Uhr übernimmt die Kinderklinik (Eingang Kussmaulstraße) den Dienst. aus dem Festnetz) oder 22833 (nur Handy, max. 69 ct/min.) Ohne Gewähr Sonstige Notdienste Behördenrufnummer 115 Bereitschaftsdienst Augenärzte 0180 519292-122 Bereitschaftsdienst Zahnärzte (0721) 9744233 Giftnotruf (0761) 19240 Stadtverwaltung Rheinstetten Telefonseelsorge 0800 1110111 o. Telefonzentrale (07242) 9514-0, Telefax (07242) 9514-105 rund um die Uhr, anonym, kostenfrei 0800 1110222 Rathaus@rheinstetten.de • www.rheinstetten.de Störungsdienste Strom - Rund um die Uhr 0800 3629477 Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Störungshotline der Netze BW GmbH Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Gas - Rund um die Uhr (0721) 59912 Störungshotline der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Hinweis: Standesamt freitags nur mit Terminvereinbarung. Wasserversorgung (0721) 5991155 Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, falls es Ihnen nicht möglich sein nicht bei Schäden an der Hausinneninstallation sollte, während dieser Zeiten vorbeizukommen. Abwasserbeseitigung (07242) 1324 Bürgerbüro am Rösselsbrünnle im Rathaus Mitte außerhalb der Dienstzeiten 0152 56446168 Tel. (07242) 9514-350, Fax (07242) 9514-27350, nicht bei Schäden und Verstopfungen an Leitungen innerhalb der Gebäude buergerbuero@rheinstetten.de Tiefbau und Straßenbeleuchtung (07242) 9514-635 Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung 0152 56446159 Öffnungszeiten des Bürgerbüros ganzer Straßenzüge an Wochenenden und Feiertagen Montag und Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30 - 12.00 Uhr Soziale Dienste Seniorenzentrum St. Martin (0721) 20395-0 Förstersprechstunde (07242) 9514-259 Zentrum Rösselsbrünnle (07242) 701300 Dienstag, 10.00 - 12.00 Uhr im Bürgerbüro Rathaus Mitte Arbeiter-Samariter-Bund Rheinstetten (07242) 9355-0 Rathaus Neuburgweier, Rheinstraße 16 (07242) 9514-400 DRK-Bereitschaftsdienst, kostenfrei 0800 1000178 Geschäftsstelle Ortschaftsrat -401 Kirchliche Sozialstation Rheinstetten (07242) 701500 Montag 16.00 - 18.00 Uhr, Mobiler Pflegeservice Nicole Prions (0721) 9512425 Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Rückenwind Pflegedienst GmbH (07242) 9699060 Hospizverein Rheinstetten e.V. 0151 57425733 Hallenbad Rheinstetten (0721) 9517650 Hospiz- und Palliativzentrum „Arista“ in Ettlingen (07243) 94542-77 Montag 08.00 - 19.00 Uhr Kinderhospiz (0721) 83184925 Dienstag 0geschlossen Schuldnerberatung Landratsamt Karlsruhe (0721) 93666350 Mittwoch 08.00 - 09.30 Uhr (nur Frauen); Weitere Kontaktadressen auf www.rheinstetten.de/soziale-dienste 09.30 - 21.00 Uhr Donnerstag 07.30 - 21.00 Uhr Sprechstunden des Landkreises im Rathaus Mitte Freitag 09.00 - 21.00 Uhr Pflegestützpunkt Landkreis Kreis Karlsruhe (07243) 101-546 o. Samstag 08.00 - 14.00 Uhr “Beratung und Vernetzung rund um Pflege und Alter“ 0160 7077566 Sonntag 08.00 - 14.00 Uhr Montag, 13:30 - 16:00 Uhr Stadtbibliothek Rheinstetten (07242) 9514-170 Jugendamt Landkreis Karlsruhe (0721) 936-67150 o. 69710 Montag 14.30 - 19.00 Uhr Offene Sprechstunde, montags, 14 - 17 Uhr (07242 9514-333), 1. OG, Zimmer 213; Dienstag und Donnerstag geschlossen gerade Kalenderwochen Herr Bastian, ungerade Kalenderwochen Frau Heiler. Mittwoch und Freitag 14.30 - 18.00 Uhr Integrationsmanager (Sozialberatung Asyl) (0721) 93675210 o. Samstag 09.30 - 12.00 Uhr Montag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 0160 5900411 Museum für Siedlungsgeschichte im Pamina-Raum (07242) 9514-450 Dienstag, Mittwoch Termine nach Vereinbarung Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat und an Feiertagen Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr von 14.00 - 17.00 Uhr. Sonderführungen nach Absprache. Psychologische Beratungsstelle (0721) 936-67050 Ankündigung unter „Veranstaltungen“. für Eltern, Kinder und Jugendliche Wertstoffhof/Kompostieranlage (07242) 1812 Offene Sprechstunde, jeden ersten Dienstag im Monat, 15.00 – 17.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch, im Kinder Jugend & Familien Büro, Hauptstraße 2 Donnerstag 09.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Notarsprechtag - Zentrum Rösselsbrünnle, Raum 02, Erdgeschoss Freitag 09.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Samstag 09.30 - 16.00 Uhr 14-täglich donnerstags, von 8.00 - 12.30 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich, Notar Roland Preis, (0721) 6193170, info@notar-preis.de Klärwerk (07242) 1324
Nr. 27/2019 Seite 5 Aus dem Gemeinderat Aus dem Gemeinderat Kriminalstatistik Rheinstetten: dortigen Kaufhausdetektive sowie Kontrolleuren des KVV nicht Weniger Raubdelikte und Körperverletzungen erreichbar. 83 Prozent der Straftäter seien Männer, 70 Prozent Erwachsene ab 21 Jahren und 72 Prozent Deutsche, nur acht Rheinstetten ist ein Stück weit sicherer geworden, betonten Ett- Prozent (28 Fälle) Asylsuchende - ein deutlicher Rückgang ge- lingens Polizeirevierleiter Alexander Seifert und Jörg Hofmann, genüber 101 Fällen 2016. Leiter des Polizeipostens Rheinstetten, bei der Vorstellung der Kriminalstatistik 2018 im Gemeinderat. Zwar liege Rheinstet- ten bei der Häufigkeitszahl der Straftaten pro 100 000 Einwoh- Immer mehr Kinderbetreuungsbedarf ner mit 3 811 etwas über dem Durchschnitt des Landkreises Die Stadt Rheinstetten reagiert auf die steigende Zahl von An- (3 754), was aber an der deutlich städtischeren Prägung der meldungen von Kindern für Krippengruppen (Kinder unter zwei Stadt als vergleichsweise Waghäusel liege und sich zudem Jahren) für das Kindergartenjahr 2019/20 durch die Einrichtung die Nähe zur Großstadt Karlsruhe (8 796 Straftaten) auswirke. von drei neuen Gruppen mit 30 Plätzen durch den Träger Pro Mit 38,7 Prozent Anteil an den Straftaten liegen Diebstähle Liberis in Räumen der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule mit und ohne erschwerende Umstände ganz vorn, gefolgt von in Mörsch. Wie Maria Kaiser vom Hauptamt vorm Gemeinde- Vermögens- und Fälschungsdelikten mit 22,5 Prozent. rat erläuterte, werden für die zwei Ganztagsgruppen sowie eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit Kosten von 20 000 Rohheitsdelikte wie etwa Raub oder Körperverletzung, so Euro für bauliche Veränderungen und rund 109 000 Euro für Seifert und Hofmann, sind seit 2015 von 107 Fällen auf den Ausstattung, Küche, Außengelände sowie Krippen- und Perso- niedrigsten Stand von 63 Fällen zurückgegangen. An Körper- nalräume fällig. Zudem falle künftig ein Jahresbetrag von rund verletzungen sind gegenüber 81 im Jahr 2015 nun 49 gemel- 700 000 Euro (derzeit etwa 630 000 Euro) für Betriebs- und det, davon zwölf schwere Fälle. Im unteren Bereich liegen auch Ausgleichszahlungen an, für 2019 noch rund 175 000 Euro. Für Freiheitsberaubung, Bedrohung oder Nötigung mit elf Fällen. die Umsetzung der Planung ist der Umzug des Schülerhorts in Bei den einfachen Diebstählen ist der Wert von 2017 mit 147 die Räume der Werkrealschule erforderlich und diese werde in Fällen auf 120 gesunken, bei Diebstählen unter erschwerten das Schulzentrum verlagert. Start der drei neuen Gruppen in der Umständen ist die Zahl dagegen von 141 auf 181 gestiegen, Albert-Schweitzer-Schule ist für den 1. Oktober 2019 geplant. was vor allem an der Vielzahl von Fahrraddiebstählen liege. Dabei gehe es insbesondere um hochwertige Räder, „die Wegen der hohen Folgekosten sagte OB Sebastian Schrempp versichert sind und jeder Diebstahl daher zur Anzeige kommt, auf Nachfrage aus dem Gremium, dass darüber in den Haus- anders als früher, wenn klapprige Stößer geklaut wurden“, so haltsberatungen gesprochen werden müsse, die Stadt aber Seifert. Ein erfreuliches Kapitel ist die Zahl der Wohnungsein- aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zu Betreuungsleis- brüche, die auf das niedrige Niveau von vier gesunken sind. tungen gezwungen sei, also kein Weg an der Investition vorbei Örtliche Schwerpunkte gebe es nicht, aber alle Fälle seien in führe. Allerdings stünden den Ausgaben bei dem Modell mit der Nähe von Ausfallstraßen, was auf reisende Tätergruppen Vermietung der Räume an den Träger auch Mehreinnahmen schließen lasse. Bei den Sexualstraftaten mit vier Fällen gehe bei der Gebäudewirtschaft gegenüber. es um Belästigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, eine Vergewaltigung habe es nicht gegeben. Ein Fall sei etwa ein Fortschreibung Radverkehrsplanung junges Mädchen, das von fünf Jugendlichen begrapscht wurde, Weiterer Punkt im Gemeinderat war der Grünen-Antrag, die diese kenne, die Namen aber nicht preisgebe. Jakobstraße in Mörsch als Fahrradstraße auszuweisen. Stadt- Straftaten gegen das Leben habe es zwei gegeben, wobei sich rätin Babette Schulz begründete den Antrag unter anderem da- ein Fall um ein Messer drehe, das Unbekannte mit der Klinge mit, dass die Ausweisung der Jakobstraße als bevorrechtigte nach oben an eine Sitzbank montierten (es ist nichts passiert), Fahrradstraße „ein Bekenntnis Rheinstettens zum Radverkehr ein anderer um einen Mann, der angeblich überfallen und mit und ein sinnvoller Schritt zur Umsetzung der Fahrradkonzepti- einem Messer verletzt wurde - wie berichtet geht die Polizei da- on“ sei. Oberbürgermeister Schrempp widersprach dem zwar von aus, dass er sich selbst verletzt habe. Die Rauschgiftkrimi- nicht, aber machte darauf aufmerksam, dass es in Rheinstetten nalität mit 103 Fällen werde deutlich absinken, da ein Großteil einen Arbeitskreis Radverkehrskonzeption gebe, der sich mit der Fälle in Zusammenhang mit Veranstaltungen in der Messe allen relevanten Themen das Radverkehrs in der Großen Kreis- stehe (Stichwort WinterWorld) und künftig nicht mehr in der stadt befasse, auch mit Radverkehrsstraßen. Die Jakobstraße Statistik auftauche. Vermögens- und Fälschungsdelikte sind sei ein Thema bei der Fortschreibung des Radverkehrsplans in von 200 im Jahr 2016 auf 175 gesunken, und sonstige Straf- Rheinstetten. Der OB regte daher an, den Antrag in die nächste taten wie Sachbeschädigungen und Beleidigungen haben ein Sitzung des Arbeitskreises mitzunehmen, der am 10. Oktober Niedrigstniveau von 115 erreicht. Die Aufklärungsquote ist seit tage. „Einen Beschluss des Gemeinderats vor der Sitzung halte 2015 (42,6 Prozent) steigend, liegt aktuell bei 53,3 Prozent. ich nicht für sinnvoll“, so Schrempp. Dem stimmten dann auch Ein deutlich höheres Niveau wie in Karlsruhe sei wegen der die Grünen durch Martin Resch zu. Alle Informationen (z.B. Tagesordnung, Unterlagen, Beschlüsse) zu den öffentlichen Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem auf www.rheinstetten.de/ris . Zur Teilnahme sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen. Alle Informationen (z.B. Tagesordnung, Unterlagen, Beschlüsse) zu den öffentlichen Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem auf www.rheinstetten.de/ris . Zur Teilnahme sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.
Seite 6 Nr. 27/2019 „Neuburgweier ist ein Glücksfall für Baden!“ Herzblut und Glücksgefühle am Festwochenende „Neuburgweier hatte einen Traum, was das Jubiläum betraf: Es sollte besonders werden. Außergewöhnlich.“ Mit diesen Worten kündigte der Gesangverein Liederkranz Neuburgweier am Sams- tag sein zweites Lied bei der Feier zum 800-jährigen Bestehen des Orts an. Und am Ende des Abends war allen Besuchern auf dem Festplatz klar: Der Traum ist in Erfüllung gegangen, denn besonderer, außergewöhnlicher und mit mehr Herzblut hätten die Neuburgweirer nicht feiern können. Das Festwochenende war dabei schon am Freitag mit einem Paukenschlag gestartet. Nach Jahren stand wieder die Kultband „Dorfcombo“ auf der Bühne - innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. „Noch immer hab ich Gänsehaut-Feeling“, meinte bei seiner Rede Ortsvorsteher Gerhard Bauer. Und damit begann am Samstag der zweite Teil: Das große Gemeinschaftsfest, eingeläutet durch Ein Herzstück war das „Historische Spectaculum“. Dargestellt wur- Salutschüsse des Schützenvereins Mörsch. „Neuburgweier“, den Szenen aus vielen Jahrhunderten, in denen die Bürger allerlei begann Oberbürgermeister Sebastian Schrempp alsdann, „das Probleme erlebten. Die Aufführungen waren schwer umjubelt. ist für mich Angeln auf dem Fermasee, der Rosenmontagsumzug, das Fährfest, Vereinsleben, die Weirer Geißböck. Hier hatte ich es die rund 350 Zuhörer begeistert auf ihren Sitzen. Und dann hieß Fußballderbys, habe Hochzeit gefeiert, war Schlittschuhlaufen es feiern! Auf dem Platz lockten Getränke- und Essensstände der und mein erster richtiger Kuss ging - zwar in Forchheim - an ein Vereine und Kirchen, DJ Frank Reis heizte die Stimmung an und Weirer Mädel. Ja, ein bissl schlägt mein Herz für Euch“. zwischen Bratwurst, Bier, Cocktails und Flammkuchen schien es, Dass der Ort nicht immer so gut dastand, darauf lenkte Landrat als wäre jeder Weirer auf dem Platz, um mitzuhelfen, mitzufeiern. Christoph Schnaudigel mit einem Bericht von 1850 den Blick: „Die Und damit nicht genug: Auch am Sonntag hieß es noch einmal, Gemeindegebäude waren schnell aufgezählt, Lehrer und Rats- das Dorf hochleben zu lassen. Begonnen wurde mit einem ökume- schreiber krank, Unterlagen schlecht aufbewahrt. Aber heute weiß nischen Gottesdienst, begleitet durch den Mörscher Kirchenchor ich: Das Gemeinwesen funktioniert“. Dem Lob schloss sich Gerlin- Effatah, danach ging es auf dem Festplatz weiter. Unter anderem de Hämmerle, Regierungspräsidentin a.D., in ihrer herzlichen Rede mit Aufführungen der Kindertanzgruppe des SC Neuburgweier, der an: „Neuburgweier ist ein Glücksfall für Baden“. Mit Spannung Rheinwaldgrundschule und des Kindergartens St. Ursula und Dar- erwartet wurde dann das Herzstück des Festes: Denn die Weirer bietungen des Harmonika Spielrings und des Musikvereins fanden hatten um Lothar Deck eine Laientheatergruppe gebildet, mit der die Feierlichkeiten einen geselligen Abschluss. sie in einem „Historischen Spectaculum“ die Dorfgeschichte nach- Am Ende des Wochenendes stand schließlich eine Zeile des Lie- stellten. In eineinhalb Stunden dokumentierten sie das Leben der des, das der Liederkranz für das Jubiläum gedichtet hatte, stell- Weirer über die Jahrhunderte, hin und her gerissen zwischen Baden vertretend für das Gefühl aller Weirer, die an den Feierlichkeiten und Pfalz, zwischen Autonomie und Zugehörigkeit zu Neuburg. teilgenommen hatten: Neuburgweier: „Für mich der schönste Große Männer kamen vorbei, die Kirche stattete einen Besuch Heimatort. I love you“. (m.f.G.d.BNN/Mareike Inhoff) ab, Sibylla Augusta verhandelte um das Dorf. Bis zum Lachkrampf spielten die Darsteller dabei ihre Rollen aus, trotz großer Hitze hielt Weitere Bilder finden Sie in der Ausgabe der nächsten Woche.
Nr. 27/2019 Seite 7 Ein grandioses, unvergessliches Open-Air-Konzert! 3000 Konzertbesucher strömten auf den Festplatz des -wie Orts- vorsteher Bauer meinte- „geilsten Dorfes der Welt“, nach Neu- burgweier, um einen wahrhaft fantastischen Abend zu erleben. Schon im Jahr 2017 hatte die Bürgerstiftung Rheinstetten die Idee, im Rahmen der 800-Jahr-Feier des Ortsteils Neuburgweier gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Neuburgweier ein Konzert der legendären Dorfcombo zu realisieren. Dass dieser Gedanke dann mit einem solch überwältigenden Konzert am Freitag, den 28. Juni, verwirklicht werden konnte, ist vielen hilfs- bereiten und engagierten Menschen zu verdanken: Die Arbeitsgruppe Dorfcombo-Konzert unter Leitung unseres Vorstandsmitglieds Hans Bodrogi und das 800-Jahr-Komitee von Ortsvorsteher Bauer arbeiteten in perfekter Arbeitsteilung zu- sammen mit der Freiwilligen Feuerwehr Neuburgweier unter der Führung von Bernd Marggrander, die den Großteil der insgesamt über 100 ehrenamtlichen Helfer mobilisierte. Welch riesigen Anklang dieses Konzert beim Publikum gefunden Drei Stunden lang, ohne Pause, spielte die Band, als ob sie nie hatte, zeigte der Umstand, dass 2500 Karten innerhalb von zwei weg gewesen wäre. Vom „Autolied“ bis zu „Tulpen aus Amster- Tagen verkauft wurden und 500 zusätzlich nachgeschobene Ti- dam“, alle Hits waren zu hören - und die 3000 Konzertbesucher, ckets über die Homepage der Bürgerstiftung nach einer Stunde selbst die ganz jungen, sangen und rockten mit und konnten schon vergriffen waren. nicht genug davon bekommen. Unser ganz besonderer Dank gilt natürlich der Dorfcombo, die Es herrschte eine ausgelassene, unbeschwerte Stimmung durch sich auf dieses besondere „Experiment“ einließ, nach langen eine Band, die ihren Fans pure Freude und phantastische Musik Jahren wieder ein Open Air-Konzert zu geben. Ohne Gage! Nur für vermittelte. Und es war unschwer zu erkennen, den acht Musi- einen guten Zweck! kern machte es an diesem Abend riesigen Spaß, für ihr „geiles Armin Bajus (Schlagzeug); Friedemann Winter (Gitarre, Gesang); Publikum“ zu spielen. „Straps“ Peter Fitterer (Gitarre, Gesang); Michael Winter (Piano, Als um 24 Uhr die letzte Zugabe verklungen war, waren wirklich Orgel, Keyboards, Gesang); „Fummel“ Ralf Maurer (Gesang, alle überzeugt, sie hatten eben ein grandioses Konzert erlebt, Percussion), „Matze“ Matthias Paha (Trompete, Flügelhorn); das vielen sicherlich unvergesslich bleiben wird. Und vielleicht „Bobbel“ Bernd Merz ( Alt-Saxophon); Thomas Paha (Posaune) - wer weiß - war es doch noch nicht das letzte... und als Gast der gebürtige Neuburgweirer Andi Deris, Frontman der weltbekannten Band „Helloween“, den es immer wieder in Die Bürgerstiftung Rheinstetten möchte sich nochmals bei allen, seine alte Heimat zurückzieht.. die auf irgendeine Weise mitgeholfen haben, herzlich bedanken. Dieses Konzert war eine großartige Demonstration, was mit Und so probten sie, wie in alten Zeiten, bis zu diesem ereignisrei- ehrenamtlicher Zusammenarbeit, Leidenschaft und präziser Vor- chen Abend, der mit der Gruppe HeggMac begann. Eine Stunde bereitung realisiert werden kann! Von Menschen, die nicht nur lang begeisterte die Band aus Karlsruhe mit ihrem Neuburgwei- sagen „sollte man, müsste man, könnte man“, sondern: „das rer Drummer Andree Bodrogi mit Rock und Blues ihr Publikum. machen wir“. In einer Videobotschaft grüßte der Pianist, Chansonnier und Für alle Besucher und insbesondere die, die nicht dabei sein Schauspieler Horst Merz am Klavier aus Hamburg die Dorfcombo konnten, haben wir noch einen wichtigen Tipp: Bei www.baden- und alle Konzertbesucher: „Wie gerne wäre er dabei gewesen“. tv.com wird in Kürze in der Mediathek das Konzert gratis zum Dann aber ging‘s los. Ortsvorsteher Bauer und Hans Bodrogi kündig- Anschauen oder Herunterladen zur Verfügung stehen. Näheres ten sie an: „Die Dorfcombo“ - Und von nun an bebte der Festplatz. erfahren Sie auf www.buergerstiftung-rheinstetten.de.
Seite 8 Nr. 27/2019 Mein Beruf ? - „Ich bin Tagesmutter!“ Sie interessieren sich für den Beruf Tagesmutter / Tagesvater, sind sich aber nicht sicher, ob das etwas für Sie wäre? Am Mittwoch, 17.07.19 um 19:00 Uhr, sind Sie herzlich einge- laden, sich ein Bild über diese interessante Tätigkeit zu machen. Tagesmütter berichten aus ihrem beruflichen Alltag und stehen „Rede und Antwort“ zu allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Der Informationsabend findet in den Räumlichkeiten des Tages- ElternVereins Ettlingen statt und wird von den Fachberaterinnen des TEVs Ettlingen fachlich begleitet und moderiert. Wir freuen uns auf Sie. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der nächste Qualifizierungslehrgang zur Tagespflegeperson beginnt am 14.10.2019 und findet an vier Vormittagen pro Woche statt. Wir bieten Ihnen eine Kinderbetreuung während der Qualifikation an. TagesElternVerein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. Epernayer Straße 34, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243 / 945450 Foto: ©-Charlotte Fischer www.tev-ettlingen.de 8. Afrika-Abend für den Förderkreis Burkina Faso In der vergangenen Woche veranstaltete das Ludwig-Wil- vergangenen Jahre, als auch über das aktuelle helm-Gymnasium in Rastatt den 8. Afrika-Abend zugunsten der Projekt. Zurzeit wird mit Unterstützung von Projekte des Förderkreises Burkina Faso. Trotz wahrlich afrikani- BMZ (Ministerium für Entwicklung und Zusam- scher Temperaturen war die Aula voll besetzt. Die Besucher zeig- menarbeit) ein berufliches Ausbildungszent- ten sich begeistert von dem großen und seit 12 Jahren andauern- rum für Elektriker und Metallbauer gebaut und den Engagement der Schule für die Projekte in Saponé Marché. mit Werkräumen ausgestattet. Die Spenden Die Schülerinnen und Schüler gestalteten ein abwechslungsrei- des Abends sollen für die technische Grund- ches Programm mit musikalischen, tänzerischen, sportlichen ausstattung des Lehrerzimmers verwendet und schauspielerischen Darbietungen. werden, z.B. für PC, Drucker und Beamer. Sie dankte der Schulleitung, den Mitwirkenden Für das leibliche Wohl sorgten 2 Klassen mit kühlen Getränken und insbesondere der Organisatorin des Abends, Frau Katharina und Kuchen sowie der Förderkreis mit leckerem Couscous-Salat. Lehnkering, für ihren enormen Einsatz und drückte die Hoffnung Christa Volkmann vom Förderkreis Burkina Faso informierte an- aus auf weitere Benefiz-Abende zugunsten von Burkina Faso. hand von Bildern sowohl über die Verwendung der Spenden der Homepage: burkinafaso.st-ulrich-moersch.de Ebbes vun frieher un heit Schule in der Nazi-Zeit Da unser Stadtteil Neuburgweier sein 800-jähriges Bestehen Daraufhin packte ihn der Lehrer am Hinterkopf und schlug feiert, ist es vielleicht angebracht, eine schwierige Zeit der ihn ca. acht bis zehn Mal mit der Stirn auf die Schulbank mit jüngeren Vergangenheit aus der Sicht und dem Erleben eines den Worten „Christentum - Christen - dumm - Christentum - Schülers zu beschreiben. Christen - dumm. Zu meinem Erstaunen sah ich dann kurz Im Jahr 1942 begann meine Schulzeit. Geprägt vom Nati- nach Kriegsende als Ministrant diesen Lehrer mit gefalteten onalsozialismus war es für christlich erzogene Kinder oft Händen und verklärtem Gesicht in der ersten Bankreihe un- sehr schwierig, mit den fanatischen Nazi-Lehrern zurecht serer Kirche zwischen den Kindern knien. zu kommen. Wenn der Lehrer das Klassenzimmer betrat, Während dem Unterricht mussten wir immer wieder Nazi- mussten alle Schüler aufstehen, den rechten Arm und die und Hitlerparolen auswendig lernen und auf dem Schulhof Hand hoch strecken und laut „Heil Hitler Herr Lehrer“ rufen. und dem Heimweg auf der Straße rufen. Wer nicht laut genug oder gar nicht rief, wurde sofort vom Lehrer mit dem Stock verprügelt. Die Lehrer waren in dieser Auch bei den Spielen in den Pausen im Schulhof waren Zeit alle verpflichtet, der NSDAP beizutreten. Mein damaliger immer wieder Nazi-Parolen zu hören und zu rufen, z.B. der Klassenlehrer war in dieser Zeit ein besonders fanatischer Abzählreim fürs Fangspiel war: „Eins, zwei, drei und Du bist „Hitler-Verehrer“ und Religions-Spötter. Davon ein Beispiel! frei, frei bist Du noch lange nicht, erst wenn Du heil Hitler Einer meiner Schulkameraden (den Namen möchte ich nicht sprichst.“ nennen) hatte seine Hausaufgaben nicht gemacht, der Lehrer fragte warum? Die Antwort war: „Ich musste gestern Abend Diese für mich sehr schlimmen Erinnerungen an die Schulzeit nach der Stallarbeit in die Kirche und darum beten, dass mei- tauchen immer wieder bei mir auf, wenn ich die Parolen und ne zwei älteren Brüder wieder aus dem Krieg heimkommen.“ Äußerungen bestimmter heutiger Parteien zu hören bekomme. Pius Schwarz - Heimatverein Rheinstetten 2019/14 Die Rundbriefe des Heimatvereins Rheinstetten zur Stadtgeschichte und Heimatkunde sind im Bürgerbüro erhältlich. Kostenbeitrag: 2 Euro
Nr. 27/2019 Seite 9 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-107, www.rheinstetten.de/veranstaltungen Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-107, www.rheinstetten.de/veranstaltungen
Seite 10 Nr. 27/2019 Aktuelle Verkehrs- und Baustelleninfos Auskunft unter: www.rheinstetten.de/baustellen Museum zur Siedlungsgeschichte Fahrten nach Verdun und Andilly im PAMINA-Raum mit dem Volksbund Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-450, museum@rheinstetten.de, Erinnern für die Zukunft www.rheinstetten.de/museum, Adresse: Rheinstr. 16 100 Jahre Volksbund. Anlass ge- nug Fahrten zu Erinnerungsstät- ten anzubieten. Die Erinnerung an die Folgen von Krieg und Gewalt daran wach zu halten, ist wichtig: Denn nur wenn die Menschen sich an die Vergan- genheit erinnern, kann Zukunft gestalten werden. Museum zur Siedlungsgeschichte Vom 11. bis 12. September findet eine 2-Tagesfahrt mit im PAMINA-Raum Übernachtung nach Verdun statt. Die Fahrt findet ab Karlsru- he für 165 Euro/Person im Doppelzimmer oder für 195 Euro/ Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-450, museum@rheinstetten.de, Person im Einzelzimmer statt. Besucht werden u.a. die www.rheinstetten.de/museum, Adresse: Rheinstr. 16 deutsche Kriegsgräberstätte Hautecourt, das Beinhaus von Douaumont, das neue Museum und Fort Douaumont. Öffnungstage Sonntag, 07.07.2019 Sonntag, 21.08.2019 Öffnungszeit 14 bis 17 Uhr Eintritt frei. Sonderführungen nach Absprache möglich. Das Museum ist rollstuhlgerecht ausgebaut. Betreuung durch den Heimatverein Rheinstetten. Die Stadt und der Heimatverein Am Volkstrauertag bietet der Volksbund eine Fahrt von Karls- freuen sich auf Ihren Besuch. ruhe nach Andilly an. Die Teilnahme kostet 62 Euro/Person und beinhaltet die Fahrt sowie ein Mittagessen mit einem Tischgetränk. Weitere Informationen sind beim Volksbund Nordbaden unter Heimatverein Rheinstetten e.V. 0721/23020 oder bv-karlsruhe@volksbund.de erhältlich.
Nr. 27/2019 Seite 11 § 1 Gebührenpflicht Sitzung des Ausschusses (1) Die Stadt Rheinstetten erhebt für öffentliche Leistungen, die für Umwelt und Technik sie als Untere Baurechtsbehörde auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Sat- Die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und zung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Technik wird hiermit auf Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Dienstag, 9. Juli 2019, 19:00 Uhr Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Sitzungssaal Rathaus Alte Schule, Hauptstraße 2 Gebührensatzungen der Stadt Rheinstetten. mit folgender Tagesordnung einberufen: (2) Sofern für die Wahrnehmung der in Absatz 1 genannten 1. Mitteilungen des Bürgermeisteramtes Aufgaben in der Anlage zu dieser Satzung keine Gebühren festgesetzt sind, werden Gebühren nach der Satzung über 2. 4. Änderung des Bebauungsplans „Bach-West IV und V“ die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Ver- hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschluss waltungsgebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung über die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erhoben. 3. Erneuerung Wasserleitung entlang der Fernwärmetrasse im Stadtteil Forchheim § 2 Gebührenfreiheit Baubeschluss Schwarzwaldstraße (1) Für die sachliche Gebührenfreiheit gelten die Bestimmun- 4. Festplatz Mörsch gen des § 9 Landesgebührengesetz entsprechend. Für die Sanierungskonzept persönliche Gebührenfreiheit gelten die Bestimmungen des 5. Gesamtsanierung Kreuzstraße § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 2, 5 und 6 des Lan- Baubeschluss desgebührengesetzes entsprechend, soweit Gegenseitigkeit 6. Auftragsvergabe zur Lieferung eines Gerätewagens Logistik besteht. II (GW-L2) und eines Gerätewagens Transport (GW-T) für die (2) Soweit die Stadt Aufgaben einer unteren Verwaltungsbehör- Freiwillige Feuerwehr Rheinstetten; de oder einer unteren Baurechtsbehörde wahrnimmt, gilt für Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe die persönliche Gebührenfreiheit außerdem § 10 Abs. 3 bis 6 7. Erweiterung der Mensa Schwarzwaldschule Landesgebührengesetz entsprechend. 8. Beauftragung Planungsleistungen (3) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für Verfahren, für die Zentralisierung Stadtbetrieb die von der Stadt ganz oder überwiegend nach den Vorschrif- 9. Verschiedenes / Wünsche und Anfragen ten der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe. Hierzu ist die Einwohnerschaft recht herzlich eingeladen. Die an die Mitglieder des Gemeinderates ausgegebenen Bera- (4) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände tungsunterlagen können in der Geschäftsstelle Gemeinderat, bleiben unberührt. Rappenwörthstr. 49, 2. OG, Zimmer 303, während den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. § 3 Gebührenschuldner gez. (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derje- Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister nige verpflichtet, 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, Sitzungsdokumente im Internet: www.rheinstetten.de/ris 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Stadt gegen- über durch schriftliche Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen Die Neufassung kraft Gesetzes haftet. der Baurechtsgebührensatzung (2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Ge- wurde vom Gemeinderat beschlossen samtschuldner. Satzung § 4 Gebührenhöhe über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Ver- (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem waltungsgebührensatzung) der Stadt Rheinstetten als untere dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Ge- Baurechtsbehörde vom 21.05.2019 bührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die in dem Gebührenverzeichnis weder eine Hinweis: Um die Lesbarkeit dieser Satzung zu erleichtern, ist im Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorge- Folgenden in der Regel nur die männliche Form von Personenbe- sehen ist, ist eine Gebühr von 10 Euro bis 10.000 Euro zu zeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch erheben. auf Frauen und Männer gleichermaßen. (2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrah- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - mens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwal- GemO - in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. tungsaufwand, sowie nach der wirtschaftlichen oder sonsti- 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni gen Bedeutung für den Gebührenschuldner. 2018 (GBl. S. 221), § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Artikel 4 (3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1191) sowie §§ 2 zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg der Leistung maßgebend, soweit nichts anderes bestimmt vom 17. März 2005 (GBl. S.206), zuletzt geändert durch Artikel ist. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des 3 des Gesetzes vom 07. November 2017 (GBl. S. 592) hat der Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder unge- Gemeinderat der Stadt Rheinstetten am 21.05.2019 folgende nügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert Verwaltungsgebührensatzung für die untere Baurechtsbehörde auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann beschlossen: sich hierbei Sachverständiger bedienen.
Seite 12 Nr. 27/2019 (4) Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeit bestimmt (Zeitge- 3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, bühr), bemisst sich die Höhe nach der tatsächlichen Bearbei- 4. Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen tungszeit multipliziert mit dem angegebenen Stundensatz, für Leistungen und Lieferungen, wobei jede angefangene viertel Stunde berücksichtigt wird. 5. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Der Stundensatz beträgt 66,00 €. Für jede angefangene Vier- Sachen. telstunde werden 16,50 € berechnet. (3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsge- § 5 Entstehung der Gebühr bühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffent- Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der lichen Leistung. Aufwendung des zu erstattenden Betrags. (2) Bei Zurücknahme eines Antrags entsteht die Gebührenschuld § 8 Inkrafttreten, Übergangsregelung mit der Zurücknahme, bei Ablehnung mit der Beendigung der (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- öffentlichen Leistung. machung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erhebung § 6 Fälligkeit, Zahlung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere (1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder münd- Baurechtsbehörde vom 28. November 2007 außer Kraft. lichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Rheinstetten, 22.05.2019 gez. (2) Eine öffentliche Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung ei- ner Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem für Baden-Württemberg: Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vor- Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- schusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Stadt vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die oder Formvorschriften, die auf der GemO beruhen, zustande Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der gekommen sein, so gilt sie ein Jahr nach ihrer öffentlichen Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande hierauf hingewiesen worden ist. gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkun- a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- den, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten worden sind, Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. b) der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn - jeweils vor § 7 Auslagen Ablauf der Jahresfrist - die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Stadt erwachsenen schluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhalts, Maß erheblich, werden sie gesondert in der tatsächlich ent- der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der standenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für Stadt Rheinstetten geltend gemacht worden ist. eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. ausgefertigt: (2) Auslagen nach Abs.1 Satz 2 sind insbesondere Rheinstetten, 24.06.2019 1. Gebühren für Telekommunikation, gez. 2. Reisekosten, Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde Baurecht mit Denkmalschutz, untere Wasserbehörde, Gutachterausschuss und weiteren allgemeinen Verwaltungsleistungen Anmerkung: Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils geltenden DIN 276 (Kostenglie- derung Nrn. 300-469) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Werts etwaiger Eigenleistungen (Material und Arbeitsleistung). Zu den Bau- und Her- stellungskosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. Die Baukosten sind auf volle 1000 € aufzurunden. Als Berech- nungsgrundlage werden die jeweils aktuellen BKI Baukosten -statistische Kostenkennwerte für Gebäude- herangezogen. 1. Allgemeine Verwaltungsleistungen Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 1.1. Fotokopien und Ausdruck elektronischer Dokumente, je Seite - DIN A 4 schwarz-weiß 01,00 € - DIN A 3 schwarz-weiß 01,30 € 1.2. Übersendung von Akten zur Akteneinsicht/ Grundgebühr 65,00 € Erstellung einer Belegakte zzgl. Kopierkosten 1.3. Schriftliche Auskünfte zu Baulasten, Negativbescheinigungen für Altlasten, Denkmalschutz, Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge, Wasserversorgungsbeiträge und Kostenerstattungsbeträge und andere informelle Anfragen 25,00 € 1.4. Kopieren (einschließlich Versand per E-Mail) von Bauplänen, Baugesuchen und Grundgebühr 10,00 € anderen Unterlagen außer Bebauungsplänen zzgl. Kopierkosten
Nr. 27/2019 Seite 13 2. Leistungen der unteren Baurechtsbehörde (für Ziffer 3 bis 16) Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 2.1. Erstberatung/Auskünfte zu Bauplanungs- und Bauordnungsrecht gebührenfrei 2.2. Jede weitere Beratung außerhalb eines Antragverfahrens nach Ziffer 3-7 Stundensatz nach § 4 Abs. 4 - Mündlich - Schriftlich 2.3. Örtliche Besichtigungen / Ortstermine außerhalb eines Antragsverfahrens nach Ziffer 3-7 Stundensatz nach § 4 Abs. 4 2.4. Nachbarbeteiligung nach § 55 LBO (wenn nicht im Promille Satz enthalten) - bis 3 Angrenzer 060,00 € - je weiteren Angrenzer 020,00 € 2.5. Nachbarbeteiligung nach § 55 LBO bei umfangreichen Erhebungen mit erhöhtem Aufwand Gebühr nach 2.4 zzgl. 30,00 € je Angrenzer 2.6. Anforderung von Unterlagen außerhalb der Baugenehmigungsverfahren nach Ziffer 3-7 Stundensatz nach § 4 Abs. 4 2.7. Baulasten nach § 71 LBO pro Einzelregelung: Eintragung von Baulastenerklärungen 130,00 € Änderung / Löschung 065,00 € 2.8. Anordnungen im Rahmen des Bauordnungsrechts - einschließlich Anordnungen bei Stundensatz nach § 4 Abs. 4 - Feuerstättenmängel - Denkmalschutz 2.9. Ablehnung von Anträgen auf Erlass von Anordnungen im Rahmen des Bauordnungsrechts Stundensatz nach § 4 Abs. 4 3. Bauvorbescheidverfahren Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 3.1. Erteilung eines positiven Bescheids Genehmigung Stundensatz nach § 4 Abs. 4 3.2. Nachforderung von Unterlagen Stundensatz nach § 4 Abs. 4 3.3. Werbeanlagen Stundensatz nach § 4 Abs. 4 3.4. Änderungen im Laufe des Verfahrens Stundensatz nach § 4 Abs. 4 3.5. Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen Stundensatz nach § 4 Abs. 4 3.6. Ablehnung des Antrags Stundensatz nach § 4 Abs. 4 3.7. Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids 1/4 der Gebühr des ursprünglichen Bescheids, mindestens 150,00 € 3.8. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids Genehmigung Stundensatz nach § 4 Abs. 4 4. Baugenehmigungsverfahren Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 4.1. Erteilung eines positiven Bescheids (mit Baukosten) 8 ‰ der Baukosten, Genehmigung mind. 200,00 € 4.2. Erteilung eines positiven Bescheids (ohne Baukosten) Genehmigung 55,00 € bis 1.650,00 € 4.3. Teilbaugenehmigung (mit Baukosten) 3 ‰ der anteiligen Baukosten, mind. 150,00 € (ohne Anrechnung auf die Genehmigungsgebühr) 4.4. Teilbaugenehmigung (ohne Baukosten) 55,00 € bis 1.650,00 € (ohne Anrechnung auf die Genehmigungsgebühr) 4.5. Werbeanlagen 55,00 € zzgl. 27,50 €/qm je angefangene qm 4.6. Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen 1/4 der Gebühr nach 4.1 und 4.2 mind. 55,00 € 4.7. Ablehnung des Antrags 1/2 der Gebühr nach 4.1 und 4.2 mind. 150,00 € 4.8. Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, 1/4 der Gebühr des Ursprungs- einer Teilbaugenehmigung oder einer Zustimmung bescheid mind. 150,00 € 4.9. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids (mit Baukosten) Genehmigung Bis zur doppelten Gebühr nach 4.1 mind. 200,00 € 4.10. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids (ohne Baukosten) Genehmigung Bis zur doppelten Gebühr nach 4.2 mind. 200,00 € 4.11. Zustimmung nach § 70 LBO, sofern nicht gebührenfrei 4 ‰ der Baukosten, mind. 175,00 €
Seite 14 Nr. 27/2019 5. Kenntnisgabeverfahren Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 5.1. Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen (mit Baukosten) 1,5 ‰ der Baukosten, mind. 55,00 € 5.2. Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen (ohne Baukosten) 55,00 € bis 1.650,00 € 5.3. Untersagung des Baubeginns (§ 59 Abs. 4 LBO) 116,00 € 5.4. Mitteilung über Hinderungsgründe oder Unvollständigkeit 116,00 € 5.5. Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen 1/4 der Gebühr nach 5.1 und 5.2, mind. 55,00 € 5.6. Kenntnisgabeverfahren Abbruch Stundensatz nach § 4 Abs. 4 6. Vereinfachtes Verfahren Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 6.1. Erteilung eines positiven Bescheids (mit Baukosten) 5 ‰ der Baukosten, Genehmigung mind. 150,00 € 6.2. Erteilung eines positiven Bescheids (ohne Baukosten) Genehmigung 55,00 € bis 1.650,00 € 6.3. Teilbaugenehmigung (mit Baukosten) 2 ‰ der anteiligen Baukosten, mind. 150,00 € (ohne Anrechnung auf die Genehmigungsgebühr) 6.4. Teilbaugenehmigung (ohne Baukosten) 55,00 € bis 1.650,00 € (ohne Anrechnung auf die Genehmigungsgebühr) 6.5. Werbeanlagen 55,00 € zzgl. 27,50 €/qm je angefangene qm 6.6. Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen 1/4 der Gebühr nach 6.1 und 6.2 mind. 55,00 € 6.7. Ablehnung des Antrags 1/2 der Gebühr nach 6.1 und 6.2 mind. 55,00 € 6.8. Verlängerung der Geltungsdauer eines Bescheids 1/4 der Gebühr des Ursprungs- bescheid mind. 150,00 € 6.9. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids (mit Baukosten) Genehmigung Bis zur doppelten Gebühr nach 6.1 mind. 150,00 € 6.10. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids (ohne Baukosten) Genehmigung Bis zur doppelten Gebühr nach 6.2 mind. 150,00 € 7. Entscheidungen im verfahrensfreien Bereich Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 7.1. Eigenständige Entscheidungen im verfahrensfreien Bereich z.B. Grundstücksteilungen Stundensatz nach § 4 Abs. 4 7.2. Entscheidungen zu selbständigen Anträgen auf Befreiung, Ausnahme oder Abweichung (zzügl.Gebühr nach Ziffer 8) Stundensatz nach § 4 Abs. 4 8. Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 8.1. Bauweise / Geschossigkeit / Geschossfläche 8.1.1. 10 - 39 qm 0 400,00 € 8.1.2. 40 - 59 qm 0 800,00 € 8.1.3. 60 - 79 qm 1.600,00 € 8.1.4. 80 - 99 qm 2.400,00 € 8.1.5. 100 - 119 qm 3.200,00 € 8.1.6. > 120 qm 3.600,00 € 8.2. Grundfläche 8.2.1. durch bauliche Anlagen n. § 19 Abs. 2 BauNVO Fläche x 10 % des Bodenrichtwerts 8.2.2. durch bauliche Anlagen n. § 19 Abs. 4 BauNVO (inkl. Terrasse) Fläche x 6 % des Bodenrichtwerts ohne Garagen und Stellplätze 8.3. Baulinien- / Baugrenzenüberschreitung 8.3.1. bei Wohngebäuden Fläche x 8 % des Bodenrichtwerts 8.3.2. bei Gewerbegebäuden Fläche x 10 % des Bodenrichtwerts 8.3.3. bei Nebenanlagen Fläche x 6 % des Bodenrichtwerts 8.4. Höhe der baulichen Anlagen (First-/ Trauf-/ Sockel-/Kniestockhöhe) Je angefangenem Meter First- oder Traufhöhe 300,00 €
Nr. 27/2019 Seite 15 8.5. Firstrichtung 240,00 € 8.6. Dachform 180,00 € 8.7. Dachneigung 180,00 € 8.8. Dachgauben / Aufbauten 395,00 € 8.9. Einfriedungen / Werbeanlagen 240,00 € 8.10. Garage / Stellplatz / Carport (Standort) 8.10.1. Garage 200,00 € 8.10.2. Stellplatz 140,00 € 8.10.3. Carport 180,00 € 8.11. Abstandsfläche 8.11.1. bei Wohngebäuden Fläche x 8 % des Bodenrichtwerts 8.11.2. bei Gewerbegebäuden Fläche x 10 % des Bodenrichtwerts 8.11.3. bei Nebenanlagen Fläche x 6 % des Bodenrichtwerts 8.12. Sonstiges 060,00 € - 1.200,00 € 8.13. Befreiungen nach der LBO 240,00 € - 1.200,00 € 9. Abgeschlossenheitsbescheinigungen Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 9.1. Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (nach Wohneigentumsgesetz WEG) - Bis 3 Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten einschließlich zwei Planausfertigungen 200,00 € - Jede weitere Wohneinheit/Gewerbeeinheit 050,00 € - Jede weitere Mehrfertigung (auch nachträglich) 030,00 € 9.2. Änderung/ Ergänzung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung - Je geänderter Wohneinheit/Gewerbeeinheit 050,00 € 9.3. Nachforderung von Unterlagen Stundensatz nach § 4 Abs. 4 9.4. Änderungen im Laufe des Verfahrens - Je geänderter Wohneinheit/Gewerbeeinheit 025,00 € 9.5. Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen 1/4 der Gebühr nach 9.1, mind. 55,00 € 10. Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 10.1. Bauüberwachung und Bauabnahmen außerhalb der Baugenehmigungsverfahren (z.B. Verfahren nach BimSchG) 1 ‰ der Baukosten 10.2. Gebrauchsabnahme, Nachabnahme fliegender Bauten (§ 69 LBO) Stundensatz nach § 4 Abs. 4 10.3. Sonstige erforderliche Baukontrolle außerhalb laufender Verfahren Stundensatz nach § 4 Abs. 4 10.4. Abnahme Bestuhlungs- und Rettungswegepläne nach Zeitaufwand Stundensatz 66,00 € pro Person. Für jede angefangene Viertelstunde werden 16,50 € berechnet 11. Prüfung von Sonderbauten, Brandverhütungsschau Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 11.1. Überprüfung von Sonderbauten Stundensatz nach § 4 Abs. 4 11.2. Durchführung Brandverhütungschau Stundensatz nach § 4 Abs. 4 11.3. Niederschrift über die Brandverhütungsschau Festsetzung der Mängel sowie Verfolgung der Mängelbeseitigung Stundensatz nach § 4 Abs. 4 11.4. Nachprüfungen bzw. Nachschau Stundensatz nach § 4 Abs. 4 11.5. Einholung von Stellungnahmen und Gutachten sowie Teilnahme durch Sachverständige nach Zeitaufwand Stundensatz 66,00 €. Für jede angefangene Viertelstunde werden 16,50 € berechnet (zzgl. Kosten des Gutachtens) 12. Denkmalschutz Ziffer Gebührentatbestände Gebühr 12.1. Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen Stundensatz nach § 4 Abs. 4 12.2. Erteilung von Bescheinigungen nach Einkommensteuergesetz zur Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung (Steuerbescheinigung) Stundensatz nach § 4 Abs. 4 12.3. Zurückweisung der Steuerbescheinigung Stundensatz nach § 4 Abs. 4
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