DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten

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DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
Nummer 27                                      Donnerstag, 4. Juli 2019                                  18. Jahrgang

   DINNER IM DORF
   In Frankreich wurde Ende der 80er Jahre eine Veranstaltung als „Dinner en blanc -
   Dinner in weiß“ bekannt, bei der Menschen aus allen Kulturen und Gesellschaftskreisen
   in weißer Kleidung bei mitgebrachten Speisen und Getränken Gemeinschaft erlebten.
   Veranstaltungen dieser Art erfreuen sich inzwischen weit über Frankreich hinaus großer Beliebtheit.
   Angelehnt an diese Idee möchten wir Sie herzlich einladen zu unserem
   DINNER IM DORF
   am:    06.07.2019
   um:    16:00 Uhr (gemeinsamer Beginn)
   wo:    Festplatz Neuburgweier, Otto-Wörner-Straße 6
   wer: jeder darf kommen
   Eine Kleiderordnung gibt es nicht.
   Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, bei Regen in der Zelthalle beim Festplatz.
   Das „Dinner im Dorf“ hat nicht viele Regeln, allerdings sollten die wenigen wichtigen Regeln beachtet werden,
   damit es ein tolles Erlebnis für alle Besucher wird.
   - Besucher müssen ihr Essen und
     ihre Getränke selbst mitbringen
   - Besucher müssen ihr Geschirr, Besteck
     und Gläser selbst mitbringen
   - Besucher müssen ihre eigenen Tische
     und Stühle mitbringen
   Musikinstrumente dürfen ebenfalls
   gerne mitgebracht werden.
   Die Teilnehmer dieses Events setzen sich
   mit ihren mitgebrachten Tischen und
   Stühlen auf dem Festplatz zusammen und
   feiern gemeinsam unter Freunden ein Fest.
   Gerhard Bauer
   Ortsvorsteher

 RHEINSTETTEN                            800 JAHRE                                GEMEINDERAT:
 BLEIBT SICHER:                          NEUBURGWEIER:
                                                                                  Besuchen Sie die Sitzung des
 Kriminalitätsstatistik 2018             Tausende Besucher/-innen                 AUT am 9.7.2019 zum Thema
 im Gemeinderat vorgestellt              feiern drei Tage Jubiläum                Mensa Schwarzwaldschule u.a.

 AUF SEITE 5                             AUF SEITE 6 + 7                          AUF SEITE 11
DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
Seite 2                                            Nr. 27/2019

  Ehrenamtliche Helfer Schwarzwaldschule gesucht
DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
Nr. 27/2019                                                                                                                      Seite 3

     Nachruf
     Die Stadt Rheinstetten trauert um

                         Klaus Hurst
     Er verstarb am 25.06.2019 im Alter von 78 Jahren.

     Klaus Hurst war vom 01.07.1988 bis zu seinem Ausscheiden am 31.10.2000 zuerst bei
     der Gemeinde Rheinstetten, dann bei der Stadt Rheinstetten als Ratsdiener beschäftigt.
     Wir gedenken seiner in Dankbarkeit.
     Unsere Trauer gilt dem Verstorbenen, unser tiefes Mitgefühl seinen Angehörigen.

     Für die Stadt Rheinstetten          Für die Mitarbeiterinnen und
                                         Mitarbeiter der Stadt Rheinstetten
     Sebastian Schrempp                  Reinhard Oberle
     Oberbürgermeister                   Personalratsvorsitzender

Die TechnologieRegion schlägt neues Kapitel in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf
- Département Bas-Rhin wird 28. Gesellschafter der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH
Im Rahmen der fünften Gesellschafterversammlung ist am
28. Juni 2019 das französische Département Bas-Rhin der Tech-
nologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK) beigetreten. Mit der Unter-
zeichnung der Beitrittsurkunde durch Frédéric Bierry, Präsident
des Conseil Départemental du Bas-Rhin, dem Aufsichtsratsvor-
sitzenden der TRK, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und
Jochen Ehlgötz, Geschäftsführer, ist das Département Bas-Rhin
28. Gesellschafter der TRK.
Mit dem Beitritt wird ein neues Kapitel in der grenzüberschrei-
tenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich
aufgeschlagen. So freut sich Dr. Frank Mentrup: „Aufbauend auf
der bewährten Zusammenarbeit im Eurodistrict PAMINA oder
konkreten Maßnahmen wie dem Mobilitätsportal wird sich die
TRK als nun binational aufgestellte Institution der gemeinsamen
wirtschaftlichen Entwicklung und Standortvermarktung widmen.
Das ist ein positives Signal auch für Möglichkeiten zukünftiger
europäischer Zusammenarbeit, die sich durch den Aachener Ver-
trag ergeben haben.“ Frédéric Bierry ergänzt: „Mit dem Aachener
Vertrag und der kommenden Collectivité Européenne d‘Alsace           v.l.: Rémi Bertrand, Vizepräsident Conseil Départemental du Bas-
befindet sich das Rheintal im Herzen eines neuen Impulses für        Rhin; Frédéric Bierry, Präsident Conseil Départemental du Bas-
den Europäischen Aufbauprozess und geht einen neuen Schritt          Rhin; Dr. Frank Mentrup, Aufsichtsratsvorsitzender TechnologieRe-
in den deutsch-französischen Beziehungen. Um unsere Schick-          gion Karlsruhe GmbH, Jochen Ehlgötz, Geschäftsführer TRK GmbH
salsgemeinschaft im Rahmen des Oberrheins zu erschaffen,                            (Foto: Roland Fränkle - Presseamt Stadt Karlsruhe)
müssen wir unsere Ressourcen und Potenziale zusammenbrin-
gen, um die Attraktivität und die Entwicklung unseres Raums
zu stärken. Mit der TRK sind wir dabei, Europa zu erschaffen:        Im gemeinsamen Verbund sollen zudem Impulse gesetzt und In-
konkret und im Alltag erlebbar!“                                     itiativen ergriffen werden, um für die Menschen beiderseits des
                                                                     Rheins die Hemmnisse abzubauen, die aktuell noch vorhanden
„Bereits in den letzten Jahren haben wir begonnen, konkret zum       sind. Hierzu zählt im Bereich der Arbeitsmobilität die mangelnde
Beispiel bei der Expo Real 2018 in München oder dem Mobili-          Fremdsprachenkompetenz auf beiden Seiten, unzureichende öf-
tätsportal zusammenzuarbeiten“, so Jochen Ehlgötz, Geschäfts-        fentliche Verkehrsverbindungen wie der fehlende Lückenschluss
führer der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH. „Mit dem Beitritt       in der Schienenverbindung Rastatt-Hagenau, starke Unterschie-
des Départment Bas-Rhin ergeben sich nun ganz neue Möglich-          de in Berufsausbildungssystemen u.a.m. Ein weiteres Beispiel
keiten der Zusammenarbeit und für eine gelebte Partnerschaft         ist, dass Handwerksbetrieben die Dienstleistungserbringung
nach innen und außen.“ Die grenzüberschreitende Mobilität ist        und die damit verbundenen Entsendungen von Arbeitnehmerin-
bereits stark ausgeprägt und in den Bildungseinrichtungen und        nen und Arbeitnehmern in das Nachbarland erleichtert werden
Betrieben vor Ort werden bereits heute hoch qualifizierte, zum       sollen.
Teil zwei- und mehrsprachige Arbeitskräfte ausgebildet. Hiervon
profitieren unmittelbar Unternehmen und Institutionen, allen         TRK-Geschäftsführer Jochen Ehlgötz fasst die Weiterentwick-
voran die Wissenschaftseinrichtungen. Der gemeinsame Raum            lung der TRK zusammen: „Durch den Beitritt des Département
bietet zudem grundsätzlich die Möglichkeit zur grenzüberschrei-      Bas-Rhin erhoffen wir uns für die TechnologieRegion eine noch
tenden Nutzung von Gewerbeflächen. Hinzu kommt, dass im              stärkere Zusammenarbeit mit unseren französischen Nachbarn
Wissenschaftsbereich besondere Potenziale über den Rhein hin-        in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir bringen in Sachen
weg in der Bündelung von Kompetenzen und der gemeinsamen             deutsch-französischer Freundschaft in unserer Region das auf
Nutzung von Forschungsinfrastrukturen liegen. Stichworte sind        den Weg, was den Menschen in der Region nützt und zudem
hier Digitalisierung oder Künstliche Intelligenz.                    Modellcharakter für das Zusammenwachsen Europas aufweist.“
DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
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     Notruf Polizei                                                          110     Apotheken
     Polizeirevier Ettlingen	                                    (07243) 3200-0      Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr morgens und
     Polizeiposten Rheinstetten	                                 (07242) 9348-0      endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr morgens.
     Montag - Freitag 7.00 bis 21.00 Uhr                                              05.07. Rösselsbrünnle-Apotheke, Mörsch
                                                                                             Rösselsbrünnlestr. 1, Tel. (07242) 70110
     Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt                               112
                                                                                      06.07. Stefanie-Apotheke, Nordweststadt
     Freiwillige Feuerwehr
     Abteilung Rheinstetten, Am Gestadebruch 1	                 (0721) 1839500
                                                                                             Landauer Str. 2 (bei Siemensschule), Tel. (0721) 754402
     Abteilung Neuburgweier, Gutenbergstraße 3	                   (07242) 6876       07.07. Martinus-Apotheke, Forchheim
                                                                                             Karlsruher Str. 52, Tel. (0721) 51155
     Ärztlicher Notfalldienst
                                                                                      08.07. Falken-Apotheke, Daxlanden
     Für Erwachsene, Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte,	116117                       Kastenwörthstr. 24, Tel. (0721) 574188
     Franz-Lust-Str. 31. Zugang erfolgt über die Eingänge des Städt. Klinikums.
     Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr                                   09.07. Fächer-Apotheke, Karlsruhe
     Mittwoch 13.00 - 22.00 Uhr, Freitag 16.00 - 22.00 Uhr                                   Kaiserallee 5 / Mühlburger Tor, Tel. (0721) 845686
     Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr                                    10.07. Paracelsus-Apotheke, Daxlanden
     Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                     0180 6072100               Pappelallee 30, Tel. (0721) 576640
     Kinder- und Jugend-Notfallpraxis, Knielinger Allee 101                           11.07. Linda Apotheke Burgert am Ludwigsplatz, Karlsruhe
     Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr                                   		Waldstr. 65 (neben Krokodil), Tel. (0721) 25926
     Mittwoch 13.00 - 22 Uhr, Freitag 17.00 - 22.00 Uhr
     Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr                                    Apothekennotdienstfinder für die nähere Umgebung: 0800 0022833 (kostenfrei
     Ab 22.00 Uhr übernimmt die Kinderklinik (Eingang Kussmaulstraße) den Dienst.     aus dem Festnetz) oder 22833 (nur Handy, max. 69 ct/min.)  Ohne Gewähr

     Sonstige Notdienste
                                                                                      Behördenrufnummer	                                                     115
     Bereitschaftsdienst Augenärzte                           0180 519292-122
     Bereitschaftsdienst Zahnärzte                              (0721) 9744233
     Giftnotruf	                                                   (0761) 19240      Stadtverwaltung Rheinstetten
     Telefonseelsorge	                                         0800 1110111 o.
                                                                                      Telefonzentrale (07242) 9514-0, Telefax (07242) 9514-105
     rund um die Uhr, anonym, kostenfrei                          0800 1110222
                                                                                      Rathaus@rheinstetten.de • www.rheinstetten.de
     Störungsdienste
     Strom - Rund um die Uhr	                                 0800 3629477           Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
     Störungshotline der Netze BW GmbH                                                Montag, Dienstag, Freitag          08.00 - 12.00 Uhr
                                                                                      Donnerstag                         14.00 - 18.00 Uhr
     Gas - Rund um die Uhr	                                    (0721) 59912
     Störungshotline der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH                        Hinweis: Standesamt freitags nur mit Terminvereinbarung.
     Wasserversorgung                                       (0721) 5991155           Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, falls es Ihnen nicht möglich sein
     nicht bei Schäden an der Hausinneninstallation                                   sollte, während dieser Zeiten vorbeizukommen.
     Abwasserbeseitigung	                                      (07242) 1324          Bürgerbüro am Rösselsbrünnle im Rathaus Mitte
     außerhalb der Dienstzeiten	                            0152 56446168            Tel. (07242) 9514-350, Fax (07242) 9514-27350,
     nicht bei Schäden und Verstopfungen an Leitungen innerhalb der Gebäude
                                                                                      buergerbuero@rheinstetten.de
     Tiefbau und Straßenbeleuchtung	                      (07242) 9514-635
     Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung                0152 56446159            Öffnungszeiten des Bürgerbüros
     ganzer Straßenzüge an Wochenenden und Feiertagen                                 Montag und Donnerstag          8.00 - 18.00 Uhr
                                                                                      Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30 - 12.00 Uhr
     Soziale Dienste
     Seniorenzentrum St. Martin	                              (0721) 20395-0         Förstersprechstunde	                                 (07242) 9514-259
     Zentrum Rösselsbrünnle	                                 (07242) 701300          Dienstag, 10.00 - 12.00 Uhr im Bürgerbüro Rathaus Mitte
     Arbeiter-Samariter-Bund Rheinstetten	                    (07242) 9355-0         Rathaus Neuburgweier, Rheinstraße 16	                   (07242) 9514-400
     DRK-Bereitschaftsdienst, kostenfrei	                      0800 1000178          Geschäftsstelle Ortschaftsrat	                                      -401
     Kirchliche Sozialstation Rheinstetten	                  (07242) 701500          Montag                         16.00 - 18.00 Uhr,
     Mobiler Pflegeservice Nicole Prions	                    (0721) 9512425          Dienstag                       08.00 - 12.00 Uhr
     Rückenwind Pflegedienst GmbH 	                         (07242) 9699060
     Hospizverein Rheinstetten e.V.                           0151 57425733          Hallenbad Rheinstetten	                        (0721) 9517650
     Hospiz- und Palliativzentrum „Arista“ in Ettlingen    (07243) 94542-77          Montag                  08.00 - 19.00 Uhr
     Kinderhospiz	                                          (0721) 83184925          Dienstag                0geschlossen
     Schuldnerberatung Landratsamt Karlsruhe                (0721) 93666350          Mittwoch                08.00 - 09.30 Uhr (nur Frauen);
     Weitere Kontaktadressen auf www.rheinstetten.de/soziale-dienste                                          09.30 - 21.00 Uhr
                                                                                      Donnerstag              07.30 - 21.00 Uhr
     Sprechstunden des Landkreises im Rathaus Mitte                                   Freitag                 09.00 - 21.00 Uhr
     Pflegestützpunkt Landkreis Kreis Karlsruhe               (07243) 101-546 o.     Samstag                 08.00 - 14.00 Uhr
     “Beratung und Vernetzung rund um Pflege und Alter“	            0160 7077566     Sonntag                 08.00 - 14.00 Uhr
     Montag, 13:30 - 16:00 Uhr                                                        Stadtbibliothek Rheinstetten	                           (07242) 9514-170
     Jugendamt Landkreis Karlsruhe	                    (0721) 936-67150 o. 69710     Montag                        14.30 - 19.00 Uhr
     Offene Sprechstunde, montags, 14 - 17 Uhr (07242 9514-333), 1. OG, Zimmer 213;   Dienstag und Donnerstag       geschlossen
     gerade Kalenderwochen Herr Bastian, ungerade Kalenderwochen Frau Heiler.         Mittwoch und Freitag          14.30 - 18.00 Uhr
     Integrationsmanager (Sozialberatung Asyl)               (0721) 93675210 o.      Samstag                       09.30 - 12.00 Uhr
     Montag, Freitag       08.00 - 12.00 Uhr	                       0160 5900411     Museum für Siedlungsgeschichte im Pamina-Raum	 (07242) 9514-450
     Dienstag, Mittwoch Termine nach Vereinbarung                                     Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat und an Feiertagen
     Donnerstag            14.00 - 18.00 Uhr                                          von 14.00 - 17.00 Uhr. Sonderführungen nach Absprache.
     Psychologische Beratungsstelle                       (0721) 936-67050           Ankündigung unter „Veranstaltungen“.
     für Eltern, Kinder und Jugendliche                                              Wertstoffhof/Kompostieranlage	                         (07242) 1812
     Offene Sprechstunde, jeden ersten Dienstag im Monat, 15.00 – 17.00 Uhr,          Dienstag, Mittwoch,
     im Kinder Jugend & Familien Büro, Hauptstraße 2                                  Donnerstag                     09.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
     Notarsprechtag - Zentrum Rösselsbrünnle, Raum 02, Erdgeschoss                    Freitag                        09.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
                                                                                      Samstag                        09.30 - 16.00 Uhr
     14-täglich donnerstags, von 8.00 - 12.30 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich,
     Notar Roland Preis, (0721) 6193170, info@notar-preis.de                          Klärwerk	                                                    (07242) 1324
DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
Nr. 27/2019                                                                                                                              Seite 5

   Aus dem Gemeinderat
   Aus dem Gemeinderat

  Kriminalstatistik Rheinstetten:                                             dortigen Kaufhausdetektive sowie Kontrolleuren des KVV nicht
  Weniger Raubdelikte und Körperverletzungen                                  erreichbar. 83 Prozent der Straftäter seien Männer, 70 Prozent
                                                                              Erwachsene ab 21 Jahren und 72 Prozent Deutsche, nur acht
  Rheinstetten ist ein Stück weit sicherer geworden, betonten Ett-
                                                                              Prozent (28 Fälle) Asylsuchende - ein deutlicher Rückgang ge-
  lingens Polizeirevierleiter Alexander Seifert und Jörg Hofmann,
                                                                              genüber 101 Fällen 2016.
  Leiter des Polizeipostens Rheinstetten, bei der Vorstellung der
  Kriminalstatistik 2018 im Gemeinderat. Zwar liege Rheinstet-
  ten bei der Häufigkeitszahl der Straftaten pro 100 000 Einwoh-              Immer mehr Kinderbetreuungsbedarf
  ner mit 3 811 etwas über dem Durchschnitt des Landkreises                   Die Stadt Rheinstetten reagiert auf die steigende Zahl von An-
  (3 754), was aber an der deutlich städtischeren Prägung der                 meldungen von Kindern für Krippengruppen (Kinder unter zwei
  Stadt als vergleichsweise Waghäusel liege und sich zudem                    Jahren) für das Kindergartenjahr 2019/20 durch die Einrichtung
  die Nähe zur Großstadt Karlsruhe (8 796 Straftaten) auswirke.               von drei neuen Gruppen mit 30 Plätzen durch den Träger Pro
  Mit 38,7 Prozent Anteil an den Straftaten liegen Diebstähle                 Liberis in Räumen der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule
  mit und ohne erschwerende Umstände ganz vorn, gefolgt von                   in Mörsch. Wie Maria Kaiser vom Hauptamt vorm Gemeinde-
  Vermögens- und Fälschungsdelikten mit 22,5 Prozent.                         rat erläuterte, werden für die zwei Ganztagsgruppen sowie
                                                                              eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit Kosten von 20 000
  Rohheitsdelikte wie etwa Raub oder Körperverletzung, so                     Euro für bauliche Veränderungen und rund 109 000 Euro für
  Seifert und Hofmann, sind seit 2015 von 107 Fällen auf den                  Ausstattung, Küche, Außengelände sowie Krippen- und Perso-
  niedrigsten Stand von 63 Fällen zurückgegangen. An Körper-                  nalräume fällig. Zudem falle künftig ein Jahresbetrag von rund
  verletzungen sind gegenüber 81 im Jahr 2015 nun 49 gemel-                   700 000 Euro (derzeit etwa 630 000 Euro) für Betriebs- und
  det, davon zwölf schwere Fälle. Im unteren Bereich liegen auch              Ausgleichszahlungen an, für 2019 noch rund 175 000 Euro. Für
  Freiheitsberaubung, Bedrohung oder Nötigung mit elf Fällen.                 die Umsetzung der Planung ist der Umzug des Schülerhorts in
  Bei den einfachen Diebstählen ist der Wert von 2017 mit 147                 die Räume der Werkrealschule erforderlich und diese werde in
  Fällen auf 120 gesunken, bei Diebstählen unter erschwerten                  das Schulzentrum verlagert. Start der drei neuen Gruppen in der
  Umständen ist die Zahl dagegen von 141 auf 181 gestiegen,                   Albert-Schweitzer-Schule ist für den 1. Oktober 2019 geplant.
  was vor allem an der Vielzahl von Fahrraddiebstählen liege.
  Dabei gehe es insbesondere um hochwertige Räder, „die                       Wegen der hohen Folgekosten sagte OB Sebastian Schrempp
  versichert sind und jeder Diebstahl daher zur Anzeige kommt,                auf Nachfrage aus dem Gremium, dass darüber in den Haus-
  anders als früher, wenn klapprige Stößer geklaut wurden“, so                haltsberatungen gesprochen werden müsse, die Stadt aber
  Seifert. Ein erfreuliches Kapitel ist die Zahl der Wohnungsein-             aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zu Betreuungsleis-
  brüche, die auf das niedrige Niveau von vier gesunken sind.                 tungen gezwungen sei, also kein Weg an der Investition vorbei
  Örtliche Schwerpunkte gebe es nicht, aber alle Fälle seien in               führe. Allerdings stünden den Ausgaben bei dem Modell mit
  der Nähe von Ausfallstraßen, was auf reisende Tätergruppen                  Vermietung der Räume an den Träger auch Mehreinnahmen
  schließen lasse. Bei den Sexualstraftaten mit vier Fällen gehe              bei der Gebäudewirtschaft gegenüber.
  es um Belästigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, eine
  Vergewaltigung habe es nicht gegeben. Ein Fall sei etwa ein                 Fortschreibung Radverkehrsplanung
  junges Mädchen, das von fünf Jugendlichen begrapscht wurde,                 Weiterer Punkt im Gemeinderat war der Grünen-Antrag, die
  diese kenne, die Namen aber nicht preisgebe.                                Jakobstraße in Mörsch als Fahrradstraße auszuweisen. Stadt-
  Straftaten gegen das Leben habe es zwei gegeben, wobei sich                 rätin Babette Schulz begründete den Antrag unter anderem da-
  ein Fall um ein Messer drehe, das Unbekannte mit der Klinge                 mit, dass die Ausweisung der Jakobstraße als bevorrechtigte
  nach oben an eine Sitzbank montierten (es ist nichts passiert),             Fahrradstraße „ein Bekenntnis Rheinstettens zum Radverkehr
  ein anderer um einen Mann, der angeblich überfallen und mit                 und ein sinnvoller Schritt zur Umsetzung der Fahrradkonzepti-
  einem Messer verletzt wurde - wie berichtet geht die Polizei da-            on“ sei. Oberbürgermeister Schrempp widersprach dem zwar
  von aus, dass er sich selbst verletzt habe. Die Rauschgiftkrimi-            nicht, aber machte darauf aufmerksam, dass es in Rheinstetten
  nalität mit 103 Fällen werde deutlich absinken, da ein Großteil             einen Arbeitskreis Radverkehrskonzeption gebe, der sich mit
  der Fälle in Zusammenhang mit Veranstaltungen in der Messe                  allen relevanten Themen das Radverkehrs in der Großen Kreis-
  stehe (Stichwort WinterWorld) und künftig nicht mehr in der                 stadt befasse, auch mit Radverkehrsstraßen. Die Jakobstraße
  Statistik auftauche. Vermögens- und Fälschungsdelikte sind                  sei ein Thema bei der Fortschreibung des Radverkehrsplans in
  von 200 im Jahr 2016 auf 175 gesunken, und sonstige Straf-                  Rheinstetten. Der OB regte daher an, den Antrag in die nächste
  taten wie Sachbeschädigungen und Beleidigungen haben ein                    Sitzung des Arbeitskreises mitzunehmen, der am 10. Oktober
  Niedrigstniveau von 115 erreicht. Die Aufklärungsquote ist seit             tage. „Einen Beschluss des Gemeinderats vor der Sitzung halte
  2015 (42,6 Prozent) steigend, liegt aktuell bei 53,3 Prozent.               ich nicht für sinnvoll“, so Schrempp. Dem stimmten dann auch
  Ein deutlich höheres Niveau wie in Karlsruhe sei wegen der                  die Grünen durch Martin Resch zu.

   Alle Informationen (z.B. Tagesordnung, Unterlagen, Beschlüsse) zu den öffentlichen
   Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem auf www.rheinstetten.de/ris .
   Zur Teilnahme sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.
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   Zur Teilnahme sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.
DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
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„Neuburgweier ist ein Glücksfall für Baden!“
Herzblut und Glücksgefühle am Festwochenende
„Neuburgweier hatte einen Traum, was das Jubiläum betraf: Es
sollte besonders werden. Außergewöhnlich.“ Mit diesen Worten
kündigte der Gesangverein Liederkranz Neuburgweier am Sams-
tag sein zweites Lied bei der Feier zum 800-jährigen Bestehen
des Orts an. Und am Ende des Abends war allen Besuchern auf
dem Festplatz klar: Der Traum ist in Erfüllung gegangen, denn
besonderer, außergewöhnlicher und mit mehr Herzblut hätten
die Neuburgweirer nicht feiern können.
Das Festwochenende war dabei schon am Freitag mit einem
Paukenschlag gestartet. Nach Jahren stand wieder die Kultband
„Dorfcombo“ auf der Bühne - innerhalb kürzester Zeit ausverkauft.
„Noch immer hab ich Gänsehaut-Feeling“, meinte bei seiner Rede
Ortsvorsteher Gerhard Bauer. Und damit begann am Samstag
der zweite Teil: Das große Gemeinschaftsfest, eingeläutet durch
                                                                          Ein Herzstück war das „Historische Spectaculum“. Dargestellt wur-
Salutschüsse des Schützenvereins Mörsch. „Neuburgweier“,
                                                                          den Szenen aus vielen Jahrhunderten, in denen die Bürger allerlei
begann Oberbürgermeister Sebastian Schrempp alsdann, „das
                                                                          Probleme erlebten. Die Aufführungen waren schwer umjubelt.
ist für mich Angeln auf dem Fermasee, der Rosenmontagsumzug,
das Fährfest, Vereinsleben, die Weirer Geißböck. Hier hatte ich           es die rund 350 Zuhörer begeistert auf ihren Sitzen. Und dann hieß
Fußballderbys, habe Hochzeit gefeiert, war Schlittschuhlaufen             es feiern! Auf dem Platz lockten Getränke- und Essensstände der
und mein erster richtiger Kuss ging - zwar in Forchheim - an ein          Vereine und Kirchen, DJ Frank Reis heizte die Stimmung an und
Weirer Mädel. Ja, ein bissl schlägt mein Herz für Euch“.                  zwischen Bratwurst, Bier, Cocktails und Flammkuchen schien es,
Dass der Ort nicht immer so gut dastand, darauf lenkte Landrat            als wäre jeder Weirer auf dem Platz, um mitzuhelfen, mitzufeiern.
Christoph Schnaudigel mit einem Bericht von 1850 den Blick: „Die          Und damit nicht genug: Auch am Sonntag hieß es noch einmal,
Gemeindegebäude waren schnell aufgezählt, Lehrer und Rats-                das Dorf hochleben zu lassen. Begonnen wurde mit einem ökume-
schreiber krank, Unterlagen schlecht aufbewahrt. Aber heute weiß          nischen Gottesdienst, begleitet durch den Mörscher Kirchenchor
ich: Das Gemeinwesen funktioniert“. Dem Lob schloss sich Gerlin-          Effatah, danach ging es auf dem Festplatz weiter. Unter anderem
de Hämmerle, Regierungspräsidentin a.D., in ihrer herzlichen Rede         mit Aufführungen der Kindertanzgruppe des SC Neuburgweier, der
an: „Neuburgweier ist ein Glücksfall für Baden“. Mit Spannung             Rheinwaldgrundschule und des Kindergartens St. Ursula und Dar-
erwartet wurde dann das Herzstück des Festes: Denn die Weirer             bietungen des Harmonika Spielrings und des Musikvereins fanden
hatten um Lothar Deck eine Laientheatergruppe gebildet, mit der           die Feierlichkeiten einen geselligen Abschluss.
sie in einem „Historischen Spectaculum“ die Dorfgeschichte nach-          Am Ende des Wochenendes stand schließlich eine Zeile des Lie-
stellten. In eineinhalb Stunden dokumentierten sie das Leben der          des, das der Liederkranz für das Jubiläum gedichtet hatte, stell-
Weirer über die Jahrhunderte, hin und her gerissen zwischen Baden         vertretend für das Gefühl aller Weirer, die an den Feierlichkeiten
und Pfalz, zwischen Autonomie und Zugehörigkeit zu Neuburg.               teilgenommen hatten: Neuburgweier: „Für mich der schönste
Große Männer kamen vorbei, die Kirche stattete einen Besuch               Heimatort. I love you“. (m.f.G.d.BNN/Mareike Inhoff)
ab, Sibylla Augusta verhandelte um das Dorf. Bis zum Lachkrampf
spielten die Darsteller dabei ihre Rollen aus, trotz großer Hitze hielt   Weitere Bilder finden Sie in der Ausgabe der nächsten Woche.
DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
Nr. 27/2019                                                                                                                      Seite 7

Ein grandioses, unvergessliches Open-Air-Konzert!
3000 Konzertbesucher strömten auf den Festplatz des -wie Orts-
vorsteher Bauer meinte- „geilsten Dorfes der Welt“, nach Neu-
burgweier, um einen wahrhaft fantastischen Abend zu erleben.
Schon im Jahr 2017 hatte die Bürgerstiftung Rheinstetten die
Idee, im Rahmen der 800-Jahr-Feier des Ortsteils Neuburgweier
gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Neuburgweier ein
Konzert der legendären Dorfcombo zu realisieren. Dass dieser
Gedanke dann mit einem solch überwältigenden Konzert am
Freitag, den 28. Juni, verwirklicht werden konnte, ist vielen hilfs-
bereiten und engagierten Menschen zu verdanken:
Die Arbeitsgruppe Dorfcombo-Konzert unter Leitung unseres
Vorstandsmitglieds Hans Bodrogi und das 800-Jahr-Komitee von
Ortsvorsteher Bauer arbeiteten in perfekter Arbeitsteilung zu-
sammen mit der Freiwilligen Feuerwehr Neuburgweier unter der
Führung von Bernd Marggrander, die den Großteil der insgesamt
über 100 ehrenamtlichen Helfer mobilisierte.
Welch riesigen Anklang dieses Konzert beim Publikum gefunden
                                                                       Drei Stunden lang, ohne Pause, spielte die Band, als ob sie nie
hatte, zeigte der Umstand, dass 2500 Karten innerhalb von zwei
                                                                       weg gewesen wäre. Vom „Autolied“ bis zu „Tulpen aus Amster-
Tagen verkauft wurden und 500 zusätzlich nachgeschobene Ti-
                                                                       dam“, alle Hits waren zu hören - und die 3000 Konzertbesucher,
ckets über die Homepage der Bürgerstiftung nach einer Stunde
                                                                       selbst die ganz jungen, sangen und rockten mit und konnten
schon vergriffen waren.
                                                                       nicht genug davon bekommen.
Unser ganz besonderer Dank gilt natürlich der Dorfcombo, die
                                                                       Es herrschte eine ausgelassene, unbeschwerte Stimmung durch
sich auf dieses besondere „Experiment“ einließ, nach langen
                                                                       eine Band, die ihren Fans pure Freude und phantastische Musik
Jahren wieder ein Open Air-Konzert zu geben. Ohne Gage! Nur für
                                                                       vermittelte. Und es war unschwer zu erkennen, den acht Musi-
einen guten Zweck!
                                                                       kern machte es an diesem Abend riesigen Spaß, für ihr „geiles
Armin Bajus (Schlagzeug); Friedemann Winter (Gitarre, Gesang);         Publikum“ zu spielen.
„Straps“ Peter Fitterer (Gitarre, Gesang); Michael Winter (Piano,
                                                                       Als um 24 Uhr die letzte Zugabe verklungen war, waren wirklich
Orgel, Keyboards, Gesang); „Fummel“ Ralf Maurer (Gesang,
                                                                       alle überzeugt, sie hatten eben ein grandioses Konzert erlebt,
Percussion), „Matze“ Matthias Paha (Trompete, Flügelhorn);
                                                                       das vielen sicherlich unvergesslich bleiben wird. Und vielleicht
„Bobbel“ Bernd Merz ( Alt-Saxophon); Thomas Paha (Posaune)
                                                                       - wer weiß - war es doch noch nicht das letzte...
und als Gast der gebürtige Neuburgweirer Andi Deris, Frontman
der weltbekannten Band „Helloween“, den es immer wieder in             Die Bürgerstiftung Rheinstetten möchte sich nochmals bei allen,
seine alte Heimat zurückzieht..                                        die auf irgendeine Weise mitgeholfen haben, herzlich bedanken.
                                                                       Dieses Konzert war eine großartige Demonstration, was mit
Und so probten sie, wie in alten Zeiten, bis zu diesem ereignisrei-
                                                                       ehrenamtlicher Zusammenarbeit, Leidenschaft und präziser Vor-
chen Abend, der mit der Gruppe HeggMac begann. Eine Stunde
                                                                       bereitung realisiert werden kann! Von Menschen, die nicht nur
lang begeisterte die Band aus Karlsruhe mit ihrem Neuburgwei-
                                                                       sagen „sollte man, müsste man, könnte man“, sondern: „das
rer Drummer Andree Bodrogi mit Rock und Blues ihr Publikum.
                                                                       machen wir“.
In einer Videobotschaft grüßte der Pianist, Chansonnier und
                                                                       Für alle Besucher und insbesondere die, die nicht dabei sein
Schauspieler Horst Merz am Klavier aus Hamburg die Dorfcombo
                                                                       konnten, haben wir noch einen wichtigen Tipp: Bei www.baden-
und alle Konzertbesucher: „Wie gerne wäre er dabei gewesen“.
                                                                       tv.com wird in Kürze in der Mediathek das Konzert gratis zum
Dann aber ging‘s los. Ortsvorsteher Bauer und Hans Bodrogi kündig-     Anschauen oder Herunterladen zur Verfügung stehen. Näheres
ten sie an: „Die Dorfcombo“ - Und von nun an bebte der Festplatz.      erfahren Sie auf www.buergerstiftung-rheinstetten.de.
DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
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Mein Beruf ? - „Ich bin Tagesmutter!“
Sie interessieren sich für den Beruf Tagesmutter / Tagesvater,
sind sich aber nicht sicher, ob das etwas für Sie wäre?
Am Mittwoch, 17.07.19 um 19:00 Uhr, sind Sie herzlich einge-
laden, sich ein Bild über diese interessante Tätigkeit zu machen.
Tagesmütter berichten aus ihrem beruflichen Alltag und stehen
„Rede und Antwort“ zu allen Fragen rund um die Kindertagespflege.
Der Informationsabend findet in den Räumlichkeiten des Tages-
ElternVereins Ettlingen statt und wird von den Fachberaterinnen
des TEVs Ettlingen fachlich begleitet und moderiert.
Wir freuen uns auf Sie. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der nächste Qualifizierungslehrgang zur Tagespflegeperson beginnt
am 14.10.2019 und findet an vier Vormittagen pro Woche statt. Wir
bieten Ihnen eine Kinderbetreuung während der Qualifikation an.
TagesElternVerein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V.
Epernayer Straße 34, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243 / 945450
                                                                      Foto: ©-Charlotte Fischer
www.tev-ettlingen.de

8. Afrika-Abend für den Förderkreis Burkina Faso
In der vergangenen Woche veranstaltete das Ludwig-Wil-               vergangenen Jahre, als auch über das aktuelle
helm-Gymnasium in Rastatt den 8. Afrika-Abend zugunsten der          Projekt. Zurzeit wird mit Unterstützung von
Projekte des Förderkreises Burkina Faso. Trotz wahrlich afrikani-    BMZ (Ministerium für Entwicklung und Zusam-
scher Temperaturen war die Aula voll besetzt. Die Besucher zeig-     menarbeit) ein berufliches Ausbildungszent-
ten sich begeistert von dem großen und seit 12 Jahren andauern-      rum für Elektriker und Metallbauer gebaut und
den Engagement der Schule für die Projekte in Saponé Marché.         mit Werkräumen ausgestattet. Die Spenden
Die Schülerinnen und Schüler gestalteten ein abwechslungsrei-        des Abends sollen für die technische Grund-
ches Programm mit musikalischen, tänzerischen, sportlichen           ausstattung des Lehrerzimmers verwendet
und schauspielerischen Darbietungen.                                 werden, z.B. für PC, Drucker und Beamer. Sie
                                                                     dankte der Schulleitung, den Mitwirkenden
Für das leibliche Wohl sorgten 2 Klassen mit kühlen Getränken        und insbesondere der Organisatorin des Abends, Frau Katharina
und Kuchen sowie der Förderkreis mit leckerem Couscous-Salat.        Lehnkering, für ihren enormen Einsatz und drückte die Hoffnung
Christa Volkmann vom Förderkreis Burkina Faso informierte an-        aus auf weitere Benefiz-Abende zugunsten von Burkina Faso.
hand von Bildern sowohl über die Verwendung der Spenden der          Homepage: burkinafaso.st-ulrich-moersch.de

                                                 Ebbes vun frieher un heit
                                                      Schule in der Nazi-Zeit

    Da unser Stadtteil Neuburgweier sein 800-jähriges Bestehen       Daraufhin packte ihn der Lehrer am Hinterkopf und schlug
    feiert, ist es vielleicht angebracht, eine schwierige Zeit der   ihn ca. acht bis zehn Mal mit der Stirn auf die Schulbank mit
    jüngeren Vergangenheit aus der Sicht und dem Erleben eines       den Worten „Christentum - Christen - dumm - Christentum -
    Schülers zu beschreiben.                                         Christen - dumm. Zu meinem Erstaunen sah ich dann kurz
    Im Jahr 1942 begann meine Schulzeit. Geprägt vom Nati-           nach Kriegsende als Ministrant diesen Lehrer mit gefalteten
    onalsozialismus war es für christlich erzogene Kinder oft        Händen und verklärtem Gesicht in der ersten Bankreihe un-
    sehr schwierig, mit den fanatischen Nazi-Lehrern zurecht         serer Kirche zwischen den Kindern knien.
    zu kommen. Wenn der Lehrer das Klassenzimmer betrat,             Während dem Unterricht mussten wir immer wieder Nazi-
    mussten alle Schüler aufstehen, den rechten Arm und die          und Hitlerparolen auswendig lernen und auf dem Schulhof
    Hand hoch strecken und laut „Heil Hitler Herr Lehrer“ rufen.     und dem Heimweg auf der Straße rufen.
    Wer nicht laut genug oder gar nicht rief, wurde sofort vom
    Lehrer mit dem Stock verprügelt. Die Lehrer waren in dieser      Auch bei den Spielen in den Pausen im Schulhof waren
    Zeit alle verpflichtet, der NSDAP beizutreten. Mein damaliger    immer wieder Nazi-Parolen zu hören und zu rufen, z.B. der
    Klassenlehrer war in dieser Zeit ein besonders fanatischer       Abzählreim fürs Fangspiel war: „Eins, zwei, drei und Du bist
    „Hitler-Verehrer“ und Religions-Spötter. Davon ein Beispiel!     frei, frei bist Du noch lange nicht, erst wenn Du heil Hitler
    Einer meiner Schulkameraden (den Namen möchte ich nicht          sprichst.“
    nennen) hatte seine Hausaufgaben nicht gemacht, der Lehrer
    fragte warum? Die Antwort war: „Ich musste gestern Abend         Diese für mich sehr schlimmen Erinnerungen an die Schulzeit
    nach der Stallarbeit in die Kirche und darum beten, dass mei-    tauchen immer wieder bei mir auf, wenn ich die Parolen und
    ne zwei älteren Brüder wieder aus dem Krieg heimkommen.“         Äußerungen bestimmter heutiger Parteien zu hören bekomme.
                                         Pius Schwarz - Heimatverein Rheinstetten 2019/14
          Die Rundbriefe des Heimatvereins Rheinstetten zur Stadtgeschichte und Heimatkunde sind im Bürgerbüro erhältlich.
                                                        Kostenbeitrag: 2 Euro
DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
Nr. 27/2019                                                                     Seite 9

    Veranstaltungskalender

    Veranstaltungskalender
    Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-107, www.rheinstetten.de/veranstaltungen

    Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-107, www.rheinstetten.de/veranstaltungen
DINNER IM DORF - Stadt Rheinstetten
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                                                                  Aktuelle Verkehrs- und
                                                                  Baustelleninfos

                                                                  Auskunft unter: www.rheinstetten.de/baustellen

  Museum zur Siedlungsgeschichte                                  Fahrten nach Verdun und Andilly
  im PAMINA-Raum
                                                                  mit dem Volksbund
  Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-450, museum@rheinstetten.de,
                                                                  Erinnern für die Zukunft
  www.rheinstetten.de/museum, Adresse: Rheinstr. 16               100 Jahre Volksbund. Anlass ge-
                                                                  nug Fahrten zu Erinnerungsstät-
                                                                  ten anzubieten. Die Erinnerung
                                                                  an die Folgen von Krieg und Gewalt daran wach zu halten,
                                                                  ist wichtig: Denn nur wenn die Menschen sich an die Vergan-
                                                                  genheit erinnern, kann Zukunft gestalten werden.
  Museum zur Siedlungsgeschichte
                                                                  Vom 11. bis 12. September findet eine 2-Tagesfahrt mit
  im PAMINA-Raum                                                  Übernachtung nach Verdun statt. Die Fahrt findet ab Karlsru-
                                                                  he für 165 Euro/Person im Doppelzimmer oder für 195 Euro/
  Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-450, museum@rheinstetten.de,
                                                                  Person im Einzelzimmer statt. Besucht werden u.a. die
  www.rheinstetten.de/museum, Adresse: Rheinstr. 16               deutsche Kriegsgräberstätte Hautecourt, das Beinhaus von
                                                                  Douaumont, das neue Museum und Fort Douaumont.
 Öffnungstage           Sonntag, 07.07.2019
                        Sonntag, 21.08.2019
 Öffnungszeit           14 bis 17 Uhr

 Eintritt frei.
 Sonderführungen nach Absprache möglich.
 Das Museum ist rollstuhlgerecht ausgebaut.
 Betreuung durch den Heimatverein Rheinstetten.

 Die Stadt und der Heimatverein                                   Am Volkstrauertag bietet der Volksbund eine Fahrt von Karls-
 freuen sich auf Ihren Besuch.                                    ruhe nach Andilly an. Die Teilnahme kostet 62 Euro/Person
                                                                  und beinhaltet die Fahrt sowie ein Mittagessen mit einem
                                                                  Tischgetränk.
                                                                  Weitere Informationen sind beim Volksbund Nordbaden unter
                              Heimatverein
                             Rheinstetten e.V.
                                                                  0721/23020 oder bv-karlsruhe@volksbund.de erhältlich.
Nr. 27/2019                                                                                                                      Seite 11

                                                                      § 1 Gebührenpflicht
Sitzung des Ausschusses                                               (1) Die Stadt Rheinstetten erhebt für öffentliche Leistungen, die
für Umwelt und Technik                                                    sie als Untere Baurechtsbehörde auf Veranlassung oder im
                                                                          Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Sat-
Die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und            zung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder
Technik wird hiermit auf                                                  Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben
Dienstag, 9. Juli 2019, 19:00 Uhr                                         Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen
Sitzungssaal Rathaus Alte Schule, Hauptstraße 2                           Gebührensatzungen der Stadt Rheinstetten.
mit folgender Tagesordnung einberufen:                                (2) Sofern für die Wahrnehmung der in Absatz 1 genannten
1. Mitteilungen des Bürgermeisteramtes                                    Aufgaben in der Anlage zu dieser Satzung keine Gebühren
                                                                          festgesetzt sind, werden Gebühren nach der Satzung über
2. 4. Änderung des Bebauungsplans „Bach-West IV und V“                    die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Ver-
   hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschluss                          waltungsgebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung
   über die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung          erhoben.
3. Erneuerung Wasserleitung entlang der Fernwärmetrasse
   im Stadtteil Forchheim                                             § 2 Gebührenfreiheit
   Baubeschluss Schwarzwaldstraße                                     (1) Für die sachliche Gebührenfreiheit gelten die Bestimmun-
4. Festplatz Mörsch                                                       gen des § 9 Landesgebührengesetz entsprechend. Für die
   Sanierungskonzept                                                      persönliche Gebührenfreiheit gelten die Bestimmungen des
5. Gesamtsanierung Kreuzstraße                                            § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 2, 5 und 6 des Lan-
   Baubeschluss                                                           desgebührengesetzes entsprechend, soweit Gegenseitigkeit
6. Auftragsvergabe zur Lieferung eines Gerätewagens Logistik              besteht.
   II (GW-L2) und eines Gerätewagens Transport (GW-T) für die         (2) Soweit die Stadt Aufgaben einer unteren Verwaltungsbehör-
   Freiwillige Feuerwehr Rheinstetten;                                    de oder einer unteren Baurechtsbehörde wahrnimmt, gilt für
   Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe                              die persönliche Gebührenfreiheit außerdem § 10 Abs. 3 bis 6
7. Erweiterung der Mensa Schwarzwaldschule                                Landesgebührengesetz entsprechend.
8. Beauftragung Planungsleistungen                                    (3) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für Verfahren,
   für die Zentralisierung Stadtbetrieb                                   die von der Stadt ganz oder überwiegend nach den Vorschrif-
9. Verschiedenes / Wünsche und Anfragen                                   ten der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme
                                                                          der Entscheidung über Rechtsbehelfe.
Hierzu ist die Einwohnerschaft recht herzlich eingeladen. Die
an die Mitglieder des Gemeinderates ausgegebenen Bera-                (4) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände
tungsunterlagen können in der Geschäftsstelle Gemeinderat,                bleiben unberührt.
Rappenwörthstr. 49, 2. OG, Zimmer 303, während den üblichen
Dienstzeiten eingesehen werden.                                       § 3 Gebührenschuldner
gez.                                                                  (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derje-
Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister                                     nige verpflichtet,
                                                                          1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist,
Sitzungsdokumente im Internet: www.rheinstetten.de/ris
                                                                          2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Stadt gegen-
                                                                             über durch schriftliche Erklärung übernommen hat,
                                                                          3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen
Die Neufassung                                                               kraft Gesetzes haftet.
der Baurechtsgebührensatzung                                          (2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Ge-
wurde vom Gemeinderat beschlossen                                         samtschuldner.

Satzung                                                               § 4 Gebührenhöhe
über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Ver-       (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem
waltungsgebührensatzung) der Stadt Rheinstetten als untere                dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Ge-
Baurechtsbehörde vom 21.05.2019                                           bührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche
                                                                          Leistungen, für die in dem Gebührenverzeichnis weder eine
Hinweis: Um die Lesbarkeit dieser Satzung zu erleichtern, ist im          Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorge-
Folgenden in der Regel nur die männliche Form von Personenbe-             sehen ist, ist eine Gebühr von 10 Euro bis 10.000 Euro zu
zeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch             erheben.
auf Frauen und Männer gleichermaßen.
                                                                      (2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrah-
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -              mens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwal-
GemO - in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S.       tungsaufwand, sowie nach der wirtschaftlichen oder sonsti-
698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni          gen Bedeutung für den Gebührenschuldner.
2018 (GBl. S. 221), § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes vom
14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Artikel 4     (3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes
des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1191) sowie §§ 2              zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung
und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg                  der Leistung maßgebend, soweit nichts anderes bestimmt
vom 17. März 2005 (GBl. S.206), zuletzt geändert durch Artikel            ist. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des
3 des Gesetzes vom 07. November 2017 (GBl. S. 592) hat der                Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder unge-
Gemeinderat der Stadt Rheinstetten am 21.05.2019 folgende                 nügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert
Verwaltungsgebührensatzung für die untere Baurechtsbehörde                auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann
beschlossen:                                                              sich hierbei Sachverständiger bedienen.
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(4) Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeit bestimmt (Zeitge-          3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,
    bühr), bemisst sich die Höhe nach der tatsächlichen Bearbei-        4. Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen
    tungszeit multipliziert mit dem angegebenen Stundensatz,               für Leistungen und Lieferungen,
    wobei jede angefangene viertel Stunde berücksichtigt wird.
                                                                        5. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und
    Der Stundensatz beträgt 66,00 €. Für jede angefangene Vier-            Sachen.
    telstunde werden 16,50 € berechnet.
                                                                     (3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsge-
§ 5 Entstehung der Gebühr                                                bühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffent-           Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der
    lichen Leistung.                                                     Aufwendung des zu erstattenden Betrags.

(2) Bei Zurücknahme eines Antrags entsteht die Gebührenschuld        § 8 Inkrafttreten, Übergangsregelung
    mit der Zurücknahme, bei Ablehnung mit der Beendigung der        (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-
    öffentlichen Leistung.                                               machung in Kraft.
                                                                     (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erhebung
§ 6 Fälligkeit, Zahlung                                                  von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere
(1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder münd-            Baurechtsbehörde vom 28. November 2007 außer Kraft.
    lichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der
    Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.                     Rheinstetten, 22.05.2019
                                                                     gez.
(2) Eine öffentliche Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann    Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister
    von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung ei-
    ner Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden     Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
    Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem               für Baden-Württemberg:
    Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vor-    Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-
    schusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Stadt   vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens-
    kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die           oder Formvorschriften, die auf der GemO beruhen, zustande
    Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der       gekommen sein, so gilt sie ein Jahr nach ihrer öffentlichen
    Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung         Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande
    hierauf hingewiesen worden ist.                                  gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn
(3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkun-         a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
    den, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht            nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
    worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten              worden sind,
    Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.                     b) der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
                                                                         Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn - jeweils vor
§ 7 Auslagen                                                             Ablauf der Jahresfrist - die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-
(1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Stadt erwachsenen              schluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens-
    Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche           oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhalts,
    Maß erheblich, werden sie gesondert in der tatsächlich ent-          der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der
    standenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für            Stadt Rheinstetten geltend gemacht worden ist.
    eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird.
                                                                     ausgefertigt:
(2) Auslagen nach Abs.1 Satz 2 sind insbesondere                     Rheinstetten, 24.06.2019
    1. Gebühren für Telekommunikation,                               gez.
    2. Reisekosten,                                                  Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister

Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde
Baurecht mit Denkmalschutz, untere Wasserbehörde, Gutachterausschuss und weiteren allgemeinen Verwaltungsleistungen
Anmerkung:
Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils geltenden DIN 276 (Kostenglie-
derung Nrn. 300-469) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des
Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Werts etwaiger Eigenleistungen (Material und Arbeitsleistung). Zu den Bau- und Her-
stellungskosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. Die Baukosten sind auf volle 1000 € aufzurunden. Als Berech-
nungsgrundlage werden die jeweils aktuellen BKI Baukosten -statistische Kostenkennwerte für Gebäude- herangezogen.
1. Allgemeine Verwaltungsleistungen
Ziffer     Gebührentatbestände                                                                          Gebühr
1.1.       Fotokopien und Ausdruck elektronischer Dokumente, je Seite
           - DIN A 4 schwarz-weiß                                                                       01,00 €
           - DIN A 3 schwarz-weiß                                                                       01,30 €
1.2.       Übersendung von Akten zur Akteneinsicht/                                                     Grundgebühr 65,00 €
           Erstellung einer Belegakte                                                                   zzgl. Kopierkosten
1.3.       Schriftliche Auskünfte zu Baulasten, Negativbescheinigungen für Altlasten,
           Denkmalschutz, Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge, Wasserversorgungsbeiträge
           und Kostenerstattungsbeträge und andere informelle Anfragen                                  25,00 €
1.4.       Kopieren (einschließlich Versand per E-Mail) von Bauplänen, Baugesuchen und                  Grundgebühr 10,00 €
           anderen Unterlagen außer Bebauungsplänen                                                     zzgl. Kopierkosten
Nr. 27/2019                                                                                                                Seite 13

2. Leistungen der unteren Baurechtsbehörde (für Ziffer 3 bis 16)
Ziffer   Gebührentatbestände                                                                    Gebühr
2.1.     Erstberatung/Auskünfte zu Bauplanungs- und Bauordnungsrecht                            gebührenfrei
2.2.     Jede weitere Beratung außerhalb eines Antragverfahrens nach Ziffer 3-7                 Stundensatz nach § 4 Abs. 4
         - Mündlich
         - Schriftlich
2.3.     Örtliche Besichtigungen / Ortstermine außerhalb eines Antragsverfahrens nach Ziffer 3-7 Stundensatz nach § 4 Abs. 4
2.4.     Nachbarbeteiligung nach § 55 LBO (wenn nicht im Promille Satz enthalten)
         - bis 3 Angrenzer                                                                      060,00 €
         - je weiteren Angrenzer                                                                020,00 €
2.5. Nachbarbeteiligung nach § 55 LBO bei umfangreichen Erhebungen mit erhöhtem Aufwand Gebühr nach 2.4
			                                                                                     zzgl. 30,00 € je Angrenzer
2.6.     Anforderung von Unterlagen außerhalb der Baugenehmigungsverfahren nach Ziffer 3-7      Stundensatz nach § 4 Abs. 4
2.7.     Baulasten nach § 71 LBO pro Einzelregelung:
         Eintragung von Baulastenerklärungen                                                    130,00 €
         Änderung / Löschung                                                                    065,00 €
2.8.     Anordnungen im Rahmen des Bauordnungsrechts - einschließlich Anordnungen bei           Stundensatz nach § 4 Abs. 4
         - Feuerstättenmängel
         - Denkmalschutz
2.9.     Ablehnung von Anträgen auf Erlass von Anordnungen im Rahmen des Bauordnungsrechts Stundensatz nach § 4 Abs. 4

3. Bauvorbescheidverfahren
Ziffer  Gebührentatbestände                                                                     Gebühr
3.1.    Erteilung eines positiven Bescheids Genehmigung                                         Stundensatz nach § 4 Abs. 4
3.2.     Nachforderung von Unterlagen                                                           Stundensatz nach § 4 Abs. 4
3.3.     Werbeanlagen                                                                           Stundensatz nach § 4 Abs. 4
3.4.     Änderungen im Laufe des Verfahrens                                                     Stundensatz nach § 4 Abs. 4
3.5.     Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen                                        Stundensatz nach § 4 Abs. 4
3.6.     Ablehnung des Antrags                                                                  Stundensatz nach § 4 Abs. 4
3.7. Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids                                       1/4 der Gebühr des
			                                                                                             ursprünglichen Bescheids,
			                                                                                             mindestens 150,00 €
3.8. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids Genehmigung                              Stundensatz nach § 4 Abs. 4

4. Baugenehmigungsverfahren
Ziffer  Gebührentatbestände                                                                     Gebühr
4.1.    Erteilung eines positiven Bescheids (mit Baukosten)                                     8 ‰ der Baukosten,
        Genehmigung                                                                             mind. 200,00 €
4.2.    Erteilung eines positiven Bescheids (ohne Baukosten)
        Genehmigung                                                                             55,00 € bis 1.650,00 €
4.3.    Teilbaugenehmigung (mit Baukosten)                                                      3 ‰ der anteiligen Baukosten,
			                                                                                             mind. 150,00 € (ohne Anrechnung
			                                                                                             auf die Genehmigungsgebühr)
4.4.    Teilbaugenehmigung (ohne Baukosten)                                                     55,00 € bis 1.650,00 €
			                                                                                             (ohne Anrechnung auf die
			                                                                                             Genehmigungsgebühr)
4.5. Werbeanlagen                                                                               55,00 € zzgl. 27,50 €/qm
			                                                                                             je angefangene qm
4.6. Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen                                            1/4 der Gebühr nach 4.1 und
			                                                                                             4.2 mind. 55,00 €
4.7. Ablehnung des Antrags                                                                      1/2 der Gebühr nach 4.1 und
			                                                                                             4.2 mind. 150,00 €
4.8.     Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung,                                   1/4 der Gebühr des Ursprungs-
         einer Teilbaugenehmigung oder einer Zustimmung                                         bescheid mind. 150,00 €
4.9. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids (mit Baukosten) Genehmigung              Bis zur doppelten Gebühr
			                                                                                             nach 4.1 mind. 200,00 €
4.10. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids (ohne Baukosten) Genehmigung            Bis zur doppelten Gebühr
			                                                                                             nach 4.2 mind. 200,00 €
4.11. Zustimmung nach § 70 LBO, sofern nicht gebührenfrei                                       4 ‰ der Baukosten,
			                                                                                             mind. 175,00 €
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5. Kenntnisgabeverfahren
Ziffer  Gebührentatbestände                                                                   Gebühr
5.1.    Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen (mit Baukosten)                        1,5 ‰ der Baukosten,
			                                                                                           mind. 55,00 €
5.2.       Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen (ohne Baukosten)                    55,00 € bis 1.650,00 €
5.3.       Untersagung des Baubeginns (§ 59 Abs. 4 LBO)                                       116,00 €
5.4.       Mitteilung über Hinderungsgründe oder Unvollständigkeit                            116,00 €
5.5. Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen                                          1/4 der Gebühr nach
			                                                                                           5.1 und 5.2, mind. 55,00 €
5.6.       Kenntnisgabeverfahren Abbruch                                                      Stundensatz nach § 4 Abs. 4

6. Vereinfachtes Verfahren
Ziffer   Gebührentatbestände                                                                  Gebühr
6.1.     Erteilung eines positiven Bescheids (mit Baukosten)                                  5 ‰ der Baukosten,
         Genehmigung                                                                          mind. 150,00 €
6.2.       Erteilung eines positiven Bescheids (ohne Baukosten)
           Genehmigung                                                                        55,00 € bis 1.650,00 €
6.3. Teilbaugenehmigung (mit Baukosten)                                                       2 ‰ der anteiligen Baukosten,
			                                                                                           mind. 150,00 € (ohne
			                                                                                           Anrechnung auf die
			                                                                                           Genehmigungsgebühr)
6.4. Teilbaugenehmigung (ohne Baukosten)                                                      55,00 € bis 1.650,00 €
			                                                                                           (ohne Anrechnung auf die
			                                                                                           Genehmigungsgebühr)
6.5. Werbeanlagen                                                                             55,00 € zzgl. 27,50 €/qm
			                                                                                           je angefangene qm
6.6. Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen                                          1/4 der Gebühr nach 6.1 und
			                                                                                           6.2 mind. 55,00 €
6.7. Ablehnung des Antrags                                                                    1/2 der Gebühr nach 6.1 und
			                                                                                           6.2 mind. 55,00 €
6.8. Verlängerung der Geltungsdauer eines Bescheids                                           1/4 der Gebühr des Ursprungs-
			                                                                                           bescheid mind. 150,00 €
6.9. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids (mit Baukosten) Genehmigung            Bis zur doppelten Gebühr
			                                                                                           nach 6.1 mind. 150,00 €
6.10. Nachträgliche Erteilung eines positiven Bescheids (ohne Baukosten) Genehmigung          Bis zur doppelten Gebühr
			                                                                                           nach 6.2 mind. 150,00 €

7. Entscheidungen im verfahrensfreien Bereich
Ziffer   Gebührentatbestände                                                                  Gebühr
7.1.     Eigenständige Entscheidungen im verfahrensfreien Bereich z.B. Grundstücksteilungen   Stundensatz nach § 4 Abs. 4
7.2.       Entscheidungen zu selbständigen Anträgen auf Befreiung, Ausnahme oder Abweichung
           (zzügl.Gebühr nach Ziffer 8)                                                     Stundensatz nach § 4 Abs. 4

8. Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen
Ziffer   Gebührentatbestände                                                                  Gebühr
8.1.     Bauweise / Geschossigkeit / Geschossfläche
         8.1.1.     10 - 39 qm                                                                0 400,00 €
         8.1.2.     40 - 59 qm                                                                0 800,00 €
         8.1.3.     60 - 79 qm                                                                1.600,00 €
         8.1.4.     80 - 99 qm                                                                2.400,00 €
         8.1.5.   100 - 119 qm                                                                3.200,00 €
         8.1.6.       > 120 qm                                                                3.600,00 €
8.2.       Grundfläche
           8.2.1. durch bauliche Anlagen n. § 19 Abs. 2 BauNVO                                Fläche x 10 % des Bodenrichtwerts
           8.2.2. durch bauliche Anlagen n. § 19 Abs. 4 BauNVO (inkl. Terrasse)               Fläche x 6 % des Bodenrichtwerts
                  ohne Garagen und Stellplätze
8.3.       Baulinien- / Baugrenzenüberschreitung
           8.3.1. bei Wohngebäuden                                                            Fläche x 8 % des Bodenrichtwerts
           8.3.2. bei Gewerbegebäuden                                                         Fläche x 10 % des Bodenrichtwerts
           8.3.3. bei Nebenanlagen                                                            Fläche x 6 % des Bodenrichtwerts
8.4. Höhe der baulichen Anlagen (First-/ Trauf-/ Sockel-/Kniestockhöhe)                       Je angefangenem Meter First-
		                                                                                            oder Traufhöhe 300,00 €
Nr. 27/2019                                                                                                         Seite 15

8.5.     Firstrichtung                                                                   240,00 €
8.6.     Dachform                                                                        180,00 €
8.7.     Dachneigung                                                                     180,00 €
8.8.     Dachgauben / Aufbauten                                                          395,00 €
8.9.     Einfriedungen / Werbeanlagen                                                    240,00 €
8.10.    Garage / Stellplatz / Carport (Standort)
         8.10.1. Garage                                                                  200,00 €
         8.10.2. Stellplatz                                                              140,00 €
         8.10.3. Carport                                                                 180,00 €
8.11.    Abstandsfläche
         8.11.1. bei Wohngebäuden                                                        Fläche x 8 % des Bodenrichtwerts
         8.11.2. bei Gewerbegebäuden                                                     Fläche x 10 % des Bodenrichtwerts
         8.11.3. bei Nebenanlagen                                                        Fläche x 6 % des Bodenrichtwerts
8.12.    Sonstiges                                                                       060,00 € - 1.200,00 €
8.13.    Befreiungen nach der LBO                                                        240,00 € - 1.200,00 €

9. Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Ziffer  Gebührentatbestände                                                              Gebühr
9.1.    Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (nach Wohneigentumsgesetz WEG)
        - Bis 3 Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten einschließlich zwei Planausfertigungen    200,00 €
        - Jede weitere Wohneinheit/Gewerbeeinheit                                        050,00 €
        - Jede weitere Mehrfertigung (auch nachträglich)                                 030,00 €
9.2.     Änderung/ Ergänzung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
         - Je geänderter Wohneinheit/Gewerbeeinheit                                      050,00 €
9.3.     Nachforderung von Unterlagen                                                    Stundensatz nach § 4 Abs. 4
9.4.     Änderungen im Laufe des Verfahrens
         - Je geänderter Wohneinheit/Gewerbeeinheit                                      025,00 €
9.5. Rücknahme des Antrags / Rückgabe der Unterlagen                                     1/4 der Gebühr nach 9.1,
		                                                                                       mind. 55,00 €

10. Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme
Ziffer   Gebührentatbestände                                                             Gebühr
10.1.    Bauüberwachung und Bauabnahmen außerhalb der Baugenehmigungsverfahren
         (z.B. Verfahren nach BimSchG)                                                   1 ‰ der Baukosten
10.2.    Gebrauchsabnahme, Nachabnahme fliegender Bauten (§ 69 LBO)                      Stundensatz nach § 4 Abs. 4
10.3.    Sonstige erforderliche Baukontrolle außerhalb laufender Verfahren               Stundensatz nach § 4 Abs. 4
10.4. Abnahme Bestuhlungs- und Rettungswegepläne                                         nach Zeitaufwand Stundensatz
		                                                                                       66,00 € pro Person.
		                                                                                       Für jede angefangene Viertelstunde
		                                                                                       werden 16,50 € berechnet

11. Prüfung von Sonderbauten, Brandverhütungsschau
Ziffer   Gebührentatbestände                                                             Gebühr
11.1.    Überprüfung von Sonderbauten                                                    Stundensatz nach § 4 Abs. 4
11.2.    Durchführung Brandverhütungschau                                                Stundensatz nach § 4 Abs. 4
11.3.    Niederschrift über die Brandverhütungsschau
         Festsetzung der Mängel sowie Verfolgung der Mängelbeseitigung                   Stundensatz nach § 4 Abs. 4
11.4.    Nachprüfungen bzw. Nachschau                                                    Stundensatz nach § 4 Abs. 4
11.5. Einholung von Stellungnahmen und Gutachten sowie Teilnahme durch Sachverständige   nach Zeitaufwand
		                                                                                       Stundensatz 66,00 €.
		                                                                                       Für jede angefangene Viertelstunde
		                                                                                       werden 16,50 € berechnet
		                                                                                       (zzgl. Kosten des Gutachtens)

12. Denkmalschutz
Ziffer  Gebührentatbestände                                                              Gebühr
12.1.   Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen                                            Stundensatz nach § 4 Abs. 4
12.2.    Erteilung von Bescheinigungen nach Einkommensteuergesetz zur Inanspruchnahme
         einer Steuerbegünstigung (Steuerbescheinigung)                                  Stundensatz nach § 4 Abs. 4
12.3.    Zurückweisung der Steuerbescheinigung                                           Stundensatz nach § 4 Abs. 4
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