Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
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Mitteilungsblatt Herxheim Hayna Herxheimweyher Insheim Rohrbach Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim 46. Jahrgang Freitag, den 22. Februar 2019 Nr. 8/2019
Herxheim -2- Ausgabe 8/2019 Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch! Die Verbandsgemeinde Herxheim sucht Wahlhelfer! Sind Sie interessiert an einer verantwortungsvollen Tätigkeit, die Ihnen die Möglichkeit bietet, einmal einen Blick hinter die Kulissen einer Wahl zu werfen? Dann ergreifen Sie die Chance und melden Sie sich bei uns als ehrenamtlicher Wahlhelfer für die Kommunal- und Europawahlen am 26. Mai 2019. Die Abwicklung einer Wahl ist nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte in den Wahllokalen möglich. Daher sind wir auf jede mithelfende Hand angewiesen und freuen uns auf die Unterstützung vieler, interessierter Bürger*innen. Denn Demokratie lebt von Mitarbeit und Mitbestimmung! Weitere Infos erhalten Sie unter: Tel. 07276 501-141 07276 501-142 E-Mail: wahlamt@herxheim.de
Herxheim -3- Ausgabe 8/2019 Villa-Konzerte Saison 2018/2019 Sonntag, 24. Februar 2019, 17 Uhr Duo Tanchev-Häußermann Klavier und Oboe Saint-Saëns – Balakirew – Poulenc – Pasculli – Liszt – Yvon Villa Wieser • Obere Hauptstraße 3 • Herxheim Karten 16 € / 12 € erm. an der Infotheke Rathaus • Tageskasse ab 16 Uhr 07276 501 0 • infotheke@herxheim.de
Herxheim -4- Ausgabe 8/2019 Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden laden ein zu Fr, 29. März, 19 Uhr, Mehrzweckhalle Hayna Sa, 15. Juni, 19 Uhr, Garten Grundschule Rohrbach (bei schlechtem Wetter DGH) Fr, 22. November, 19 Uhr, DGH Insheim Karten: 16,00 € |11,00 € Infotheke Rathaus Herxheim Hayna: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau e. G. Insheim: Rathaus und Bäckerei Baumstark Rohrbach: Gemeindebüro und Klingbachapotheke Veranstalter: VG Herxheim in Kooperation mit Hayna, Rohrbach und Insheim Infos: Rathaus Herxheim | 07276/5010 | infotheke@herxheim.de
Herxheim -5- Ausgabe 8/2019 Wichtige Telefonnummern Öffnungszeiten Jugendzentrum Ortsgemeinde Herxheim der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim Di bis Fr, Tel. 07276/7751 .................................... ab 15.00 Uhr Telefon: 07276/501-0 Jugendpflege Verbandsgemeinde Mo ................................................................ 08.00 - 18.00 Uhr Mo u Do ......................................................... 13.00 - 16.00 Uhr Di ............. 08.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung Annelene Stripecke, Tel. 07276/501-308, Mobil 0171/8620300; Mi .........................................................................geschlossen Elfriede Schäfer, Tel. 07276/501-310; Büro im JUZ Herxheim – Do ................................................................. 08.00 - 16.00 Uhr Termine nach Vereinbarung. Fr .................................................................. 08.00 - 12.00 Uhr Gleichstellungsbeauftragte Rosemarie Tritschler, Tel. 07276/501-309, Rathaus Zi. 3.02 Verbandsgemeinde- und Gemeindewerke Mo 09.30 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr Telefon: 07276/501-40 Termine nach Vereinbarung. Mo ................................................................... 08.00 - 18.00 Uhr Di ................ 08.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung Seniorenbeauftragte Mi .................................................................... 08.00 - 12.00 Uhr Sylvia Zöller, Haus der Begegnung, Tel. 07276/5030-411 Do ................................................................... 08.00 - 16.00 Uhr Mo bis Do..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Fr ..................................................................... 08.00 - 12.00 Uhr Di ................................................................. 13.00 - 18.00 Uhr Fragen zur Wasserversorgung, Stromversorgung und Abwasserbeseiti- Do ................................................................ 15.00 - 18.00 Uhr gung beantworten die Verbands- und Gemeindewerke während der Öff- nungszeiten. Beauftragte für die Belange behinderter Menschen Nicole Flick, E-Mail: n.flick@herxheim.de Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infotheke oder über das Bürgerbüro der VG, Tel. 07276 501-101 (durchgängig geöffnet) Mo ................................................................ 08.00 - 18.00 Uhr Ehrenamtsbörse ALTERNa(k)tiv Haus der Begegnung, Tel. 07276/5030-405 Di ................................................................... 08.00 - 16.00 Uhr Di 10.00 - 12.00 Uhr, Do 16.00 - 18.00 Uhr Mi .................................................................. 08.00 - 12.00 Uhr Do ................................................................. 08.00 - 16.00 Uhr Revierförster, Brennholzbestellungen Fr .................................................................. 08.00 - 12.00 Uhr Mo (17.00 - 17.30 Uhr) und Do (07.30 - 08.00 Uhr) Sa ................................................................ 09.00 - 11.00 Uhr Tel. 07276/918495; E-Mail: Siegfried.Knopp@wald-rlp.de Bürgersprechstunde Schiedsperson der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Tel. 07276/502175 oder 07276/7198 Bürgermeisterin Hedi Braun, Zimmer 3.06 Annahme für Grünschnitt (A65, Anschl. Rohrbach) Aufgrund der Rathaussanierung und der damit einhergehenden Sa, 08.30 - 12.30 Uhr; Di u. Do 13.00 - 17.00 Uhr Terminenge entfällt die 14-tägige Bürgersprechstunde bis auf Wei- Mitte Dezember bis Mitte Januar geschlossen. teres. Termine für ein persönliches Gespräch sind weiterhin nach Vereinbarung unter 07276/501-132 oder -134 möglich. Soziale und schulische Einrichtungen Kindertageseinrichtungen Dienststunden Am Niederteich Herxheim ...................................... 07276/8374 der Beigeordneten der Verbandsgemeinde St. Josef Herxheim ................................................ 07276/7772 Erster Beigeordneter Georg Kern, Zimmer 2.04 Nord-West Herxheim ............................................. 07276/6233 Do ................................................................. 16.00 - 18.00 Uhr Kath. KiTa St. Maria Herxheim .............................. 07276/6908 Beigeordneter Christian Sommer, Zimmer 2.04 Kath. KiTa Hayna................................................... 07276/5511 Mo ................................................................ 16.00 - 18.00 Uhr Kleine Strolche Herxheimweyher ........................... 07276/8522 Termine jeweils nach Vereinbarung, Tel. 07276/501-132. Kath. KiTa Insheim .............................................. 06341/84687 Prot. KiTa Rohrbach .............................................. 06349/7855 Dienststunden Familienzentrum querbeet e. V. ......................... 0160/2498095 des Ortsbürgermeisters Schulen und der Beigeordneten der Ortsgemeinde Herxheim Grundschule Herxheim ...................................... 07276/501501 Ortsbürgermeister Franz-Ludwig Trauth, Zimmer E.08 Pamina Schulzentrum ............................................ 07276/9710 Di, Mi, Do ...................... 08.30 – 12.30 Uhr u. 14.00 – 17.00 Uhr Grundschule Insheim ............................................. 06341/4997 Termine außerhalb dieser Sprechzeiten nach Vereinbarung unter Grundschule Rohrbach .......................................... 06349/8333 07276/501-108 oder -109. Freizeit und Sport Zentrale Sportanlage ......................................... 0171/3052042 Beigeordnete der Ortsgemeinde, Zimmer 2.04 Waldfreibad............................................................ 07276/8274 Erster Beigeordneter Reinhard Bayer, Tel. 07276/501-105 Großsporthalle ................................................... 07276/971201 Termine nach Vereinbarung unter r.bayer@herxheim.de Altenzentrum St. Josef ...................................... 07276/929390 oder unter 07276 501-100 St. Paulus Stift ...................................................... 07276/507-0 Beigeordneter Hans Müller, Tel. 07276/501-105 Di .................................................................. 11.00 - 12.00 Uhr Pfarrämter Beigeordnete Maria Eichenlaub, Tel. 07276/501-105 Kath. Pfarramt Herxh., Hayna, HxWeyher, Insh .. 07276/987100 Di .................................................................. 16.30 - 17.30 Uhr Kath. Pfarramt Rohrbach ......................................... 06345/5944 Do ................................................................ 17.00 - 19.00 Uhr Prot. Pfarramt Herxh., Hayna, HxWeyher. .......... 07276/919075 Termine jeweils nach Vereinbarung. Prot. Pfarramt Insheim ........................................... 06341/86776 Prot. Pfarramt Rohrbach .......................................... 06349/6330 Bürostunden in den Ortsgemeinden Ortsteil Hayna Bestattungsunternehmen Di, Tel. 0160/7439387 .................................. 17.30 - 18.30 Uhr Pfister Bestattungen und Trauerbegleitung ............. 07276/8155 Ortsgemeinde Herxheimweyher Simon Bestattungen ................................................ 07276/7543 Di .................................................................. 17.45 - 18.45 Uhr Ortsgemeinde Insheim Fahrplangebundenes Ruftaxi Di u. Do, Tel. 06341/86320 ........................... 17.00 - 19.00 Uhr Taxifahren zum Buspreis Ortsgemeinde Rohrbach - nach einem festen Fahrplan Mo u. Mi, Tel. 06349/9965874....................... 17.00 - 19.00 Uhr - werktags von 7:30 Uhr – 17:00 Uhr Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Rohrbach - Zubringer und Abholdienst zum Bahnhof Insheim u. Rohrbach Do ................................................................. 18.00 - 19.00 Uhr Anmeldung bis 30 min vor Fahrtantritt, Tel. 0621/1077 077 und nach Vereinbarung.
Herxheim -6- Ausgabe 8/2019 Notfall- und Bereitschaftsdienst Pflegestützpunkt Edenkoben – Herxheim – Offenbach Notrufe Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte Polizei ...............................................................110 Menschen und deren Angehörige. Käsgasse 15, Tel 07276/5030-163 oder -164, Fax -165 Feuerwehr .........................................................112 Sprechzeiten: Mo bis Fr nach telefonischer Vereinbarung. Rettungsdienst/Notarzt .................................... 112 Achtung: Kein Notfall- und Bereitschaftsdienst! Krankentransport ........................................................... 19222 Gemeindeschwesterplus Notärztlicher Bereitschaftsdienst Patricia Niederer, Mobil: 0176/11989077 Praxisbereich Herxheim, Insheim: E-Mail: gemeindeschwester.plus@sozialstation-ahz.de Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Tel. 116117 Bonifatiusstraße 14, Herxheim. Termine nach Vereinbarung Praxisbereich Hayna, Herxheimweyher, Rohrbach: Haynaer Bürgerschaftshilfe Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Tel. 07275/19292 Renate Kuntz ............................................ Di, 09.00 - 12.00 Uhr Gemeindeschwesterplus Patricia Niederer Do, 16.00 - 18.00 Uhr Zahnärzte Erreichbar unter mobil 0170/447 80 59 Praxisbereich Herxheim, Hayna, Herxheimweyher: Sa., 23.02., ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Rohrbacher Bürgerhilfe So., 24.02., ..................................................... 11.00 - 12.00 Uhr Henrike Jonsson ............................................... Tel. 06349/7370 Dr. Hannig, Marktstraße 51, Kandel, 07275 95880 Inge Angenendt ................................................ Tel. 06349/5399 Praxisbereich Insheim, Rohrbach: Sa., 23.02., ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Bereitschaftsdienst Apotheken So., 24.02., ..................................................... 11.00 - 12.00 Uhr Deutsches Festnetz ............... 01805/5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) ZA Wessel, Hauptstraße 50, Rohrbach, 06349 7787 Mobilfunknetz.................... 080/5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.) www.lak-rlp.de Augenärzte Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1 Fr. 22.02.2019 67655 Kaiserslautern, Tel.: 0631-2030 St. Wendelin-Apotheke Tel.: 07275/8621 Luitpoldstr. 98 täglich 19.00 Uhr - 07.00 Uhr, Mi. 14.00 Uhr - Do. 07.00 Uhr 76770 Hatzenbühl Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr Fr. 16.00 Uhr - Mo. 07.00 Uhr, Markt-Apotheke Tel.: 06341/88508 Marktstr. 35 Feier-/Brückentage, 24. und 31.12. ab 18 Uhr des Vortages 76829 Landau Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr Dienstbereit außerhalb der Sprechstunden: Auskunft bekommen Sie über die Notfalldienstzentrale Landau Sa. 23.02.2019 oder per Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis. Engel-Apotheke Tel.: 06348/349 Landauer Str. 4 76877 Offenbach Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr Kinderärztlicher Notdienst am Wochenende Park-Apotheke Tel.: 06341/520090 Westbahnstr. 1 Sa u. So Vinzentiuskrankenhaus Landau: 76829 Landau Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr 09.00-11.00 Uhr und 17.00-19.00 Uhr, Tel. 06341/19292. Außerhalb dieser Zeit: Kinderklinik Vinzentiuskrankenhaus, Tel. 06341/172-500 o. -170. So. 24.02.2019 Fröschel-Apotheke Tel.: 07271/52524 Siemensstr. 31 Tierarzt 76751 Jockgrim So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr Der tierärztliche Notdienst ist unter der Telefonnummer der nie- West-Apotheke Tel.: 06341/32621 Drachenfelsstr. 9 dergelassenen Tierärzte zu erfahren. 76829 Landau So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr Polizeiinspektion Landau Mo. 25.02.2019 Sprechstunden während der Umbauphase nur Klingbach-Apotheke Tel.: 06349/7370 Hauptstr. 50 nach Vereinbarung, Rathaus Zimmer E.03, 76865 Rohrbach Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr Tel. 07276/501-130 o. 06341/2870 Verbands- und Gemeindewerke Herxheim Di. 26.02.2019 Störungsdienst St. Georgs-Apotheke Tel.: 07275/1350 Hauptstr. 95 Bei Störungen der Wasser- und Stromversorgung sowie Ab- 76870 Kandel Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr wasserbeseitigung außerhalb der Dienstzeiten: farma-plus-Apotheke Tel.: 06341/556430 Dammühlstraße Wasserversorgung ............................................... 07276/501-440 11 76829 Landau Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr Abwasserbeseitigung .................................. Mobil 0171/4970419 Elektrizitätswerk (für Herxheim u. Hayna) ......... Mobil 0170/9982932 Mi. 27.02.2019 Baubetriebshof ............................................. Mobil 0171/8620301 Apotheke Queichheim Tel.: 06341/959600 Queichheimer Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG Hauptstr. 31 76829 Landau Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr (für Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach) Zügel-Apotheke Tel.: 07271/7055 Ottstr. 7 Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel 76744 Wörth Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr Tel. 07275/955410, Fax 07275/955421 Stromentstörung: 0800/7 97 77 77 Do. 28.02.2019 Gasentstörung: 0800/1 00 34 48 Mozart-Apotheke Tel.: 06348/98220 Raiffeisenstr. 7 76877 Offenbach Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Gasversorgung Römer-Apotheke Tel.: 07271/51075 Buchstr. 1 Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH Tel. 0800/0837111 (gebührenfrei) 76751 Jockgrim Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Ökumenische Sozialstation AHZ Fr. 01.03.2019 Käsgasse 15, 76863 Herxheim, Tel. 07276/98900 Sonnen-Apotheke Tel.: 07276/9131220 Untere Hauptstr. Sprechzeiten: Mo bis Fr nach telefonischer Vereinbarung. 127 76863 Herxheim Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
Herxheim -7- Ausgabe 8/2019 Der 47-jährige ist angestellt bei der Südpfalzwerkstatt im Werk Wörth. Amtlicher Teil Er arbeitet dort in der Metallbearbeitung. Seine Haupttätigkeit ist die Bedienung der CNC-Fräsmaschine samt der dazugehörenden Prüf- und Messarbeiten. Von seinem Praktikum im Rathaus Herxheim - das ihm ein ganz ande- Neues res Arbeiten ermöglicht, als er es normalerweise gewohnt ist - ist Sickinger bislang schlichtweg begeistert: „Die Arbeit hier macht gro- ßen Spaß und die Kolleginnen und Kollegen sind sehr nett. Es ist sehr aus dem Rathaus abwechslungsreich und vor allem der Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern ist spannend für mich.“ Die Kooperation zwischen der Verwaltung und der Lebenshilfe ist eine Öffnungszeiten der Initiative von Bürgermeisterin Hedi Braun. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung das „Arbeiten im normalen Umfeld“ zu ermöglichen. Das Verbandsgemeindeverwaltung über die Rathaus Herxheim bietet hierzu die ideale Möglichkeit, besonders Faschingstage auch für Menschen mit Gehbehinderung: Mit dem aktuellen Umbau Am Rosenmontag, 04. März 2019, schließt die Verbandsgemein- ist das Gebäude komplett barrierefrei. Die Themengebiete einer Ver- deverwaltung bereits um 16.00 Uhr. Die reguläre Öffnungszeit von bandsgemeindeverwaltung sind vielschichtig und breit gefächert. „Ich 08.00 - 18.00 Uhr verkürzt sich an diesem Tag somit auf die Zeit würde jederzeit wieder kommen. Diese neue Erfahrung bereichert von 08.00 - 16.00 Uhr. mich sehr“, berichtet Sickinger im Gespräch mit der Bürgermeisterin. Am Faschingsdienstag, 05. März 2019, bleibt die Verwaltung ganztägig geschlossen. Wir bitten unsere Bürger*innen um Beachtung! Nachhaltige Energienutzung im Herxheimer Rathaus Liebe Bürger*innen, Umweltschutz ist ein wichtiges Thema, das uns alle betrifft. Umso mehr freue ich mich, dass seit Mittwoch, dem 13. Februar die neue Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach in Betrieb ist. Die Anlage belegt im Wesentlichen die nutzbare Dachfläche im obe- ren, flachen Dachbereich und ist von der Straße aus nicht sichtbar, was auf Grund des Denkmalschutzes sehr wünschenswert ist. Die 66 einzelnen Photovoltaikmodule haben jeweils 280W Nennleis- tung. Das ergibt eine maximale Leistung von 18,48 KwPeek. Herr Sickinger an seinem Arbeitsplatz hinter der Infotheke zusammen Die Kosten für die Anlage belaufen sich auf rund 32.000 € brutto. Aus- mit Bürgermeisterin Hedi Braun und der Mitarbeiterin Verena Ries gaben, die einer nachhaltigen Zukunft dienen. Wir wünschen Stefan Sickinger weitere interessante und abwechs- lungsreiche Tage im Rathaus Herxheim und bedanken uns an dieser Stelle herzlich für die Unterstützung, die er leistet. Die etwas andere Bürgersprechstunde Aufgrund der Rathaussanierung konnte die Bürgersprechstunde von Bürgermeisterin Hedi Braun im Jahr 2018 nicht verwirklicht werden. Da unser Umbau auch dieses Jahr noch bis mindestens Ende August andauern wird, möchte Bürgermeisterin Braun ihre Bürgersprech- stunde ab März ins Freie verlegen. Sie lädt hierzu alle Bürger*innen zu einem Walkingtreff an folgenden Terminen ein: • 04.03. • 18.03. • 01.04. • 15.04. • 29.04. • 13.05. Treffpunkt ist immer um 17 Uhr an der Tabakverwiegehalle in Herx- Der umweltfreundlich erzeugte Solarstrom wird weitgehend im Rat- heim. Bei Regen entfällt die etwas andere Bürgersprechstunde. haus selbst verbraucht. Übersteigende Strommengen, die vor allem Weitere Termine werden frühzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gege- im Hochsommer und an den Wochenenden entstehen, werden ins ben. Netz der Gemeindewerke eingespeist. Eine tolle Sache, die es uns so einfach macht, einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten! Nachdem wir im letzten Jahr auf dem Parkplatz vor dem Rathaus eine E-Tankstelle installierten, steht seit Anfang des Jahres auch ein Verbandsgemeinde VW e-up für unsere Mitarbeiter als Dienstfahrzeug zur Verfügung (wir berichteten). Das Fundbüro teilt mit Gefunden Hedi Braun Herxheim Bürgermeisterin - ein Herrenrad „Mytos“ blau Gelebte Inklusion – - ein Damenrad „Westfalen“ silber - ein einzelner Schlüssel mit Band Praktikum im Rathaus Herxheim - ein einzelner Kinderhandschuh, rosa mit Katze Vier Wochen Praktikum im Rathaus Herxheim? - ein paar schwarze Leder-Handschuhe Stefan Sickinger aus Wörth schnuppert derzeit in die Abläufe einer - ein Ledergeldbeutel mit Bargeld (im dm-Markt) Verwaltung und begleitet vier Wochen lange die Mitarbeiter*innen Eigentümer bzw. Finder wenden sich bitte an das Fundbüro der Ver- der Infotheke und des Schul- und Sportdezernats bei ihrer täglichen bandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer E.01-04, Tel. 07276 Arbeit. 501 101.
Herxheim -8- Ausgabe 8/2019 Öffentliche Bekanntmachung 3. Von dem Verbot nach Nr. 1 und Nr. 2 räumlich ausgenommen sind gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen und Ausschankstel- der ordnungsbehördlichen len. Allgemeinverfügung 4. Das Verbot des Mitführens (Nr. 1 und Nr. 2) gilt nicht für Besucher von privaten, nicht jedermann zugänglichen Veranstaltungen im anlässlich der Fastnachtumzüge jeweiligen Verbotsbereich sowie für Personen, die dort eine Woh- am 03.03.2019 in Insheim und nung, Arbeits- oder Betriebsstätte haben und sich unmittelbar auf dem Weg dorthin befinden. am 05.03.2019 in Herxheim 5. Am Dienstag, den 05.03.2019 ist es in der Zeit von 12 Uhr bis 18 Aufgrund der §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1, 88 Abs. 1 Nr. 1, 89 Abs. 1, Uhr untersagt, die oben in Nr. 2 Satz 2 aufgeführten öffentlichen 90 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in der Straßen und öffentlichen Anlagen in Herxheim mit Glasbehält- Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), BS 2012-1, zuletzt nissen, d.h. mit allen Behältnissen die aus Glas hergestellt sind geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. September 2017 (GVBl. (z.B. Flaschen, Gläser, Krüge, Karaffen und Ähnliches) zu betreten S. 237), und des § 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit und dort mit sich zu führen. Sofern vorhanden, erstreckt sich das der allgemeinen Ordnungs-behörden in der Fassung vom 31. Oktober Verbot auch auf die zu den Straßen gehörenden Gehwege und öffentlichen Anlagen. 1978 (GVBl. S. 695), BS 2012-1-2, zuletzt geändert durch Art. 9 des 6. Ausgenommen von dem Verbot nach Nr. 5 ist das Mitführen von Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S. 280), sowie § 91 Abs. 1 Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten sowie durch Perso- Nr. 1 POG und der § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensge- nen, welche die Glasbehältnisse offensichtlich und ausschließlich setzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308), BS 2010-3, zur häuslichen Verwendung mit sich führen. zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 7. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach Nrn. 1, (GVBl. S. 487), in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfah- 2 oder Nr. 5 wird unmittelbarer Zwang in Form der Wegnahme der rensgesetzes (VwVfG) in der Fassung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. unrechtmäßig mitgeführten alkoholhaltigen Getränke bzw. Glas- 102), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Juli getränkebehältnisse und deren sofortige Verwertung angedroht. 2017 (BGBl. I S. 2745), 8. Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Verstößen erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim – örtliche Ord- oder bei sonstigen Änderungen der Gefahrenlage, weitergehende nungsbehörde – folgende Anordnungen zu treffen. Allgemeinverfügung: 9. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse angeordnet. 1. Anlässlich des Fastnachtumzuges am Sonntag, den 03.03.2019 in Insheim ist es ab 12 Uhr bis 17 Uhr verboten, im in Satz 2 näher 10. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung bezeichneten öffentlichen Raum mitgebrachte alkoholhaltige folgenden Tag als bekannt gemacht. Getränke in der Öffentlichkeit mitzuführen und/oder zu verzehren. Begründung: Das Verbot nach Satz 1 erstreckt sich auf folgende öffentlichen Nach den Erfahrungen der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde und Straßen und öffentlichen Anlagen: der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße als zuständiger Behörde - Halbengartenstraße für den Jugendschutz kam es in den vergangenen Jahren bei Fast- - Hauptstraße nachtsumzügen zu Gewaltdelikten und Alkoholmissbrauch, insbeson- - Kettelerstraße dere unter den Jugendlichen (vgl. dazu nur die Berichterstattung in der - Zeppelinstraße Tageszeitung „DIE RHEINPFALZ“ zu den Umzügen in Offenbach der Jahre 2014 und 2015 sowie Ottersheim im Jahr 2014, auf die hiermit - Parkplatz am Dorfgemeinschaftshaus. verwiesen wird). Auch beim Fastnachtumzug in Herxheim mussten 2. Anlässlich des Fastnachtumzuges am Dienstag, den 05.03.2019 in Herxheim ist es ab 12 Uhr bis 18 Uhr verboten, im in Satz 2 in den vergangenen Jahren stark alkoholisierte Jugendliche ärztlich näher bezeichneten öffentlichen Raum mitgebrachte alkoholhal- behandelt werden. Laut Einsatzbericht der Polizei waren im Jahr 2014 tige Getränke in der Öffentlichkeit mitzuführen und/oder zu ver- 46 Kräfte von Polizei, Jugendamt/-pflege/ASD, Ordnungsbehörde und zehren. Security im Einsatz, um u.a. durch verstärkte Jugendschutzkontrollen Das Verbot nach Satz 1 erstreckt sich auf folgende öffentlichen dem Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen entgegenzuwirken. Bei Straßen und öffentlichen Anlagen: 295 kontrollierten Jugendlichen wurden etwa 240 Liter alkoholische - Albert-Detzel-Straße Getränke sichergestellt, die seitens der Jugendlichen nicht mehr kon- - Südring sumiert werden konnten. Durch diese Präventionsmaßnahme konnte - Obere Hauptstraße die Anzahl der unter Alkoholeinfluss stehenden Jugendlichen gegen- - Untere Hauptstraße über dem Umzug in Offenbach halbiert werden. Trotzdem mussten - Speiertsgasse auch im Jahr 2016 insgesamt 11 Jugendliche, im Jahr 2017 insge- samt 8 Jugendliche und im Jahr 2018 ebenfalls 8 Jugendliche durch - Litzelhorststraße das DRK und den ASD des Kreisjugendamtes vor Ort ärztlich versorgt - Marktstraße bzw. pädagogisch betreut werden. - Platz St. Apollinaire Aufgrund der Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde, in der neben - Festplatz den Erfahrungen der Vorjahre auch die Erfahrungen anlässlich anderer - Leonhard-Peters-Straße großer Fastnachtsumzüge berücksichtigt wurden, wäre – ohne Erlass - Parkanlage Villa Wieser dieser Allgemeinverfügung – auch in diesem Jahr mit den beschriebe- - Parkplatz Rathaus-Sparkasse nen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu rechnen. Herausgeber Verbandsgemeinde Herxheim und verantwortlich vertreten durch Impressum für den amtlichen und Hedi Braun, Bürgermeisterin nichtamtlichen Teil: Obere Hauptstr. 2, 76863 Herxheim Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Redaktion: Louisa Böcherer, Rathaus, Zimmer 1.10, 07276 501 134; Stefanie Heim-Scherrer, Erscheinungsweise: nach Bedarf Rathaus, Zimmer 1.10, 07276 501 132 Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Hinweis: Die Textübermittlung erfolgt ausschließlich über cmsweb.wittich.de. Anfragen können per E-Mail an mitteilungsblatt@ herxheim.de gerichtet werden. Redaktions-Annahmeschluss ist Dienstag, 08:00 Uhr. 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Herxheim -9- Ausgabe 8/2019 Erfahrungsgemäß führt der Konsum von hochprozentigem Alkohol Aus der 32. Sitzung des sehr schnell auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Sach- beschädigungen an den Veranstaltungsorten und in deren Nahbe- Verbandsgemeinderates vom 12.02.2019 reich. Angesichts dessen ist es erforderlich dort das Mitführen und Vorab zu Ihrer Information wurden die Tagesordnungspunkte 2 und 3 den Verzehr alkoholischer Getränke zu beschränken. Der räumliche mit den Tagesordnungspunkten 4 und 5 getauscht. Geltungsbereich des Verbotes bezeichnet die Bereiche, innerhalb Gewerbeflächenkonzept derer der Schwerpunkt des Alkoholkonsums und daraus resultieren- Bürgermeisterin Braun informiert den Verbandsgemeinderat über die der gewalttätiger Auseinandersetzungen bis hin zum Vandalismus am 21.12.2018 eingegangene Stellungnahme des Verbandes Region zu erwarten ist. Auch in diesem Jahr gilt das Glasverbot in Herxheim Rhein-Neckar. In dieser Stellungnahme regt der Verband die Berück- (oben Ziffer 5). Dadurch sollen die Gefahren durch Glasflaschen als sichtigung von Innenentwicklungspotentialen an und bewertet die im Wurfgeschosse und herumliegende Glasscherben abgewehrt werden. Konzept dargelegten Erweiterungsoptionen. Abschließend stellt der Insbesondere ist zu beachten, dass die öffentlichen Straßen nach dem Verband fest, dass nach seinem Erachten die Trendprognose zu hohe Umzug wieder für den Verkehr freigegeben werden und das Glasver- Flächenbedarfswerte ergibt und mit den bewerteten Erweiterungsop- bot damit auch der Verkehrssicherheit dient. tionen kurz- bis mittelfristig ausreichend geeignete Gewerbeflächen Die Verbote (oben Nrn. 1, 2 und 5) werden auf § 9 Abs. 1 Satz 1 des zur Verfügung gestellt werden können. Die Stellungnahme des Ver- Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) gestützt. Danach bandes Region Rhein-Neckar wird vom Planungsbüro Pröll/Miltner können die allgemeinen Ordnungsbehörden die notwendigen Maß- in den Entwurf des Gewerbeflächenkonzeptes eingearbeitet. Das nahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die Gewerbeflächenkonzept soll dann abschließend im Verbandsgemein- öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine solche konkrete derat beschlossen werden. Gefahr liegt hier vor. Erfahrungsgemäß erhalten Jugendliche in den Fortschreibung des Landschaftsplanes Gaststätten und jeweiligen Verkaufsstellen keine branntweinhaltigen Getränke, da das entsprechende Verbot des Jugendschutzgesetzes Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung des Land- ganz überwiegend beachtet wird. Aus diesem Grund und auch aus schaftsplanes wegen der flächenintensiven regionalplanerischen finanziellen Gründen heraus, bringen die insbesondere jugendlichen Aktivitäten zurückzustellen. Nach Abschluss der regionalplanerischen Besucher alkoholische Getränke in großem Mengen zur Veranstal- Teilfortschreibungen des Einheitlichen Regionalplans wird eine Neu- tung mit, um sie dort zu konsumieren. Mit der Enthemmung durch aufstellung des Flächennutzungsplanes mit Fortschreibung des Land- den Alkoholgenuss gehen regelmäßig Sicherheitsverstöße (z.B. Sach- schaftsplanes geprüft und bei Bedarf durchgeführt. beschädigungen, Verunreinigungen und Gefährdungen des Verkehrs Bericht der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Herx- durch – zerschlagene – Flaschen, Lärmbelästigungen, Alkoholkonsum heim durch Jugendliche) einher. Aufgrund der vorhandenen Wissensbasis Wehrführer Jürgen Fink stellt den Jahresbericht der Freiwilligen Feuer- besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und wehr vor. Er berichtet unter anderem von Einsätzen des letzen Jahres dem verbotenen Verhalten. Das Glasverbot wurde angeordnet, um sowie von Einsatz- und Personalentwicklungen. Des Weiteren stellt er Verletzungen der Besucher durch Splitter zu verhindern. Außerdem dem Verbandsgemeinderat künftige Projekte vor. werden durch Glasscherben die Sicherheitsbehörden bei ihrer Arbeit LEADER-Projekte in der Verbandsgemeinde Herxheim zusätzlich gefährdet. Die Einsatzfahrzeuge und auch der allgemeine Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, der Verlegung des Wald- öffentliche Verkehr nach der Veranstaltung können durch die Glas- klassenzimmers vom ursprünglich geplanten Standort (Wiesenfläche scherben auf der öffentlichen Straße beschädigt werden. am Klingbach) in die Gemarkung Insheim (neben den Bienenlehr- Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zur Wahrung der und Informationspfad) zuzustimmen. Die Verwaltung wird mit dem Rechte der Gaststättenbetreiber konnte von einer Erstreckung des Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Pflege mit den Natur- Ausschankverbotes auf konzessionierte Flächen und Ausschank- schutzverband Südpfalz beauftragt. Die Kosten der Herstellung trägt stellen abgesehen werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vollständig die Verbandsgemeinde Herxheim. Des Weiteren stimmt wurde das Alkoholverbot auch zeitlich und räumlich begrenzt, weil der Verbandsgemeinderat dem Projekt Nähwirkstatt mit einem Kos- die beschriebenen Sicherheitsverstöße regelmäßig nur während des tenvolumen von 59.734,75 € einstimmig zu. Die weiteren Kosten für Fastnachtsumzuges, wo sich die Jugendlichen treffen und die Musik die Anmietung der Räumlichkeiten übernimmt die Verbandsgemeinde. spielt, auftreten. Zur Durchsetzung des Verbots ist es geboten und Modernisierung und funktionale Verbesserung des Rathauses angemessen, die unzulässig mitgeführten alkoholischen Getränke Frau Bürgermeisterin Braun unterrichtet den Rat über den aktuellen durch Anwendung unmittelbaren Zwangs wegzunehmen. Stand der Umbaumaßnahmen des Verwaltungsgebäudes hinsichtlich Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 1 Satz des Bauzeitenplans und des aktuellen Kostenanschlags. Zurzeit wer- 1 Nr. 4 VwGO angeordnet. In Ansehung der betroffenen hochwertigen den im 1. OG Entkernungs- und Abbrucharbeiten durchgeführt. Die Rechtsgüter – insbesondere Gesundheit und körperliche Unversehrt- derzeitigen Kosten belaufen sich auf 3.133.139,40 €. Die ursprüngli- heit von Besuchern, Ordnungskräften und Dritten – muss gesichert chen Kosten von 2.792.557,55 € haben sich aufgrund unvorhergese- sein, dass die ausgesprochenen Verbote auch bei Einlegung von Rechtsbehelfen Bestand haben und durchgesetzt werden können. henen Maßnahmen (172.666,59 €) und Maßnahmen, die wegen des Dem gegenüber steht, das in der Abwägung geringer einzuschät- Wasserschadens ergriffen wurden (88.137,29 €) erhöht. zende Interesse der Besucher, uneingeschränkt Alkohol konsumieren Erweiterung der Grundschule Herxheim zu können oder ihre Getränke in Glasbehältnissen zu transportieren Der Verbandsgemeinderat Herxheim beschließt einstimmig, die Grund- sowie das wirtschaftliche Interesse an der Ausnutzung besonderer schule Herxheim um drei Schulsäle (je 60 m²) sowie vier Betreuungs- Verkaufschancen für alkoholische Getränke. Diese Interessen müssen räume (je 50 m²) für Ganztagsschule und Betreuende Grundschule indes hinter dem Interesse am effektiven Schutz der oben genannten zu erweitern. Vor Einreichung der Förderanträge ist die Gesamtmaß- hochwertigen Rechtsgüter zurücktreten. Außerdem handelt es sich nahme dem Verbandsgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. vorliegend um eine termingebundene Veranstaltung, so dass die Wirk- Modernisierung und funktionale Verbesserung sowie barriere- samkeit der Anordnungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung gewähr- freier Ausbau der Grundschule Rohrbach leistet sein muss. Der Verbandsgemeinderat Herxheim beschließt einstimmig die Rechtsbehelfsbelehrung: Grundschule Rohrbach grundsätzlich zu modernisieren und barriere- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- frei herzustellen. Dafür sollen zwei unterschiedliche Angebote einge- gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Ver- holt werden. Zum einen soll ein Angebot für einen Treppenlift eingeholt bandsgemeindeverwaltung Herxheim einzulegen. Der Widerspruch werden und zum anderen ein Angebot für die Errichtung eines funkti- kann onalen Aufzuges. Zur funktionalen Verbesserung soll das bestehende 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindever- Raumkonzept um einen Mehrzweckraum (bis zu 80 m²), ein Eltern- waltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder sprech- / Arztzimmer (bis zu 20 m²) sowie einen Speiseraum (bis zu 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: vg- 60 m²) erweitert werden. Vor Einreichung der Förderanträge ist die herxheim@poststelle.rlp.de Gesamtmaßnahme (Planung und Kostenberechnung) dem Verbands- Fußnote: gemeinderat vorzulegen. 1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäi- Auftragsvergaben: Vergabe des Planungsauftrages zur Erweite- schen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische rung der Grundschule Herxheim Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen Der Verbandsgemeinderat beschließt mehrheitlich, dem insgesamt im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. günstigsten Bieter, dem Architekturbüro Adolf Knoll, Herxheim, den EU Nr. L 257 S. 73. erhoben werden. Auftrag für die Gebäudeplanung zu den vorgenannten Honorarpara- Hinweis: metern zu erteilen. Das Angebot beinhaltet die vorgegebene Honorar- Die Allgemeinverfügung wurde auch im Internet unter www.vg-herx- zone III, Mindestsatz. Weiterhin angeboten wurde ein Umbauzuschlag heim.de veröffentlicht. von 16,5%, eine Pauschale in Höhe von 2.380€ brutto für die Unter- Herxheim, den 20.02.2019 stützung bei der Erstellung des Zuschussantrages, 5% Nebenkos- Verbandsgemeindeverwaltung tenpauschale, 95% Leistungsumfang für die Leistungsphasen 1 bis gez. 9 gemäß HOAI sowie Stundensätze (brutto) für Architekt/ Ingenieur/ Hedi Braun, Bürgermeisterin Zeichner von 81,--/ 72,--/ 57,--€.
Herxheim - 10 - Ausgabe 8/2019 Auftragsvergaben: Vergabe des Planungsauftrages zur Erweite- Sprechtage der Deutschen rung und Modernisierung der Grundschule Rohrbach Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, dem insgesamt Rentenversicherung günstigsten Bieter, dem Architekturbüro Werkgemeinschaft Landau Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz berät an folgenden - Freie Architekten den Auftrag für die Gebäudeplanung mit den fol- Terminen genden Eckdaten zu erteilen: Honorarzone III, Mindestsatz, Umbauzu- 19.03, 09.04, 21.05, 11.06, 23.07, 13.08, 17.09, 08.10, 19.11 und am schlag 20 %, Nebenkosten 5 %, Zuschussantrag pauschal 2.500,00 10.12.2019 €, netto, Std-Sätze 85,00 €, 70,00 € und 55,00 € netto. in der Verbandsgemeinde Herxheim von 08:30 bis 11:50 und von Auftragsvergaben: Vergabe von Planungsleistungen für die Was- 13:00 bis 15:40 Uhr vor Ort in allen Fragen zu Rente, Reha und Alters- serschutzgebietsausweisung Gewinnungsgebiet Rohrbach hier: vorsorge individuell und neutral. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Hydrogeologisches Modell für den Gewinnungsbereich Rohr- Rentenversicherungsträger das Konto führt. bach/Steinweiler/Billigheim Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für die aktuelle Rentenhöhe. Dazu ist der Personalausweis oder Reise- die Ingenieurleistungen für Fortschreibung des hydrogeologischen pass erforderlich. Auskünfte über andere Personen, zum Beispiel den Modells für den Gewinnungsbereich Rohrbach/Steinweiler/Billigheim Ehegatten, sind möglich, wenn eine Vollmacht vorliegt. Einen Termin an das Ingenieurbüro HG Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, für eine persönliche Beratung gibt es bei Ihrer Verbandsgemeinde bei Gießen, lt. Angebot vom 28.11.2018 mit einem Kostenanteil von 47,06 Frau Veth, Zimmer 1.01, Telefon: 07276/501-121 oder bei Frau Torna- % zum vorläufigen Angebotspreis von 17.620,68 € netto zu erteilen. tore, Zimmer 1.02, Telefon: 07276/501-122. Dabei muss die Versiche- Auftragsvergaben: Vergabe von Ingenieurleistungen für die Fach- rungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden. planungen zur Errichtung eines Brunnens im Gewinnungsgebiet Bitte sichern Sie sich frühzeitig Ihren Beratungstermin! Die Ter- Rohrbach sowie Erstellung der Wasserrechtsanträge mine sind aufgrund der hohen Nachfrage schnell vergeben. Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für die Ihre Verbandsgemeinde Ingenieurleistungen für die Planung und Ausführung des neuen Brun- nens 3a im Wassergewinnungsgebiet Rohrbach, an das Fachbüro HG Info-Veranstaltung in Speyer: „Rente & Steuern - was für Hydrogeologie und Umwelt GmbH aus Gießen gemäß Honoraran- muss ich wissen?“ gebot vom 29.11.2018, zum Angebotspreis von 34.718,98 €/netto zu Über alles Interessante zum Thema Rente und Steuern, wie die erteilen. Renten der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert werden und Aktionsplan „Kommune für Alle“ welche Freibeträge es gibt - darüber informiert die Deutsche Renten- Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Aktionsplan versicherung Rheinland-Pfalz bei einer Veranstaltung am 13. März um „Kommune für Alle“, soweit der Aufgabenbereich der Verbandsge- 17:00 Uhr in der Auskunfts- und Beratungsstelle, Eichendorffstraße meinde betroffen ist, durchzuführen. 4-6 in Speyer. Gründung einer Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige Tourismusre- Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Bitte gion Deutsche Weinstraße“ anmelden per Mail an aub-stelle-speyer@drv-rlp.de oder unter Tele- Bürgermeisterin Braun unterrichtet den Rat über die erworbene Mit- fon 06232 17-2881. gliedschaft des Vereins Südliche Weinstraße e.V. bei der o.g. Arbeits- gemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaft bündelt die Aktivitäten aller Büros für Tourismus an der Deutschen Weinstraße mit dem Ziel, die Zertifizierung als „Nachhaltige Tourismusdestination“ zu erlangen und Ortsgemeinde Herxheim sich langfristig den Zielen eines nachhaltigen Tourismus zu verschrie- ben, den sie als Grundlage all ihres Handelns verstehen. Der VG-Rat hat den Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige Tourismusre- gion Deutsche Weinstraße“ zur Kenntnis genommen. Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen Öffentliche Bekanntmachung Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem (RIS) der Verbands- gemeinde Herxheim unter https://herxheim.gremien.info/ abrufen. Dienstleistungszentrum Ländlicher 67433 Neustadt, 18.02.2019 Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Raum Recherchen. (DLR) Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35 Abt. Landentwicklung, Ländliche Telefon: 06321/671-0 PAMINA-Schulzentrum Bodenordnung UnternehmensflurbereinigungBellheim Telefax: 06321/671-1250 Volleyball-Kooperation Südumgehung L509 Bundesfinale in Berlin Aktenzeichen: 41377-HA8.1 Internet: www.dlr.rlp.de Zum vierten Mal in Folge haben sich die Jungen des PAMINA-Schul- zentrums für das Bundesfinale ´Jugend trainiert für Olympia´ in Ber- Unternehmensflurbereinigung Bellheim lin qualifiziert. Sie gaben im gesamten Schulwettbewerb keinen Satz Südumgehung L509 ab und besiegten im Regionalfinale das FMS-Gymnasium Speyer Vorläufige Anordnung und das MSG-Landau. Auch im Landesfinale konnten sie die Partien nach § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz gegen das Werner-Heisenberg-Gymnasium Neuwied und das Diet- (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 rich-Bonhoeffer-Gymnasium Schweich klar mit 2:0 für sich entschei- (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes den. Gemeinsam mit ihren betreuenden Lehrern Herr Sven Meyer und vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) Herr Tobias Barz vertreten die Nachwuchsvolleyballer der Jahrgänge I. Anordnung 2003/04 somit das Land Rheinland-Pfalz beim Frühjahrsfinale vom 7.-11. Mai in der Bundeshauptstadt. 1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, jb die von dem vorzeitigen Ausbau der Südumgehung Bellheim L509 (öffentliche Anlage) gemäß Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz vom 01.12.2011 betroffen sind, wird zum Zweck des Ausbaues dieser Anlagen ab dem 15.03.2019 Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen und der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als Unternehmensträger zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewiesen. 2. Durch diese Vorläufige Anordnung sind folgende Grundstücke berührt: Gemarkung Bellheim, Flurstücke Nrn. 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, 2027, 2028/1, 2028/2, 2029, 2030, 2035, 3417, 3475/1, 3489, 3490, 3491, 3492, 3493, 3494, 3495, 3496, 3497, 3498, 3499, 3500, 3501, 3501/1, 3501/2, 3502, 3504, 3505, 3506, 3506/1, 3507, 3507/1, 3507/2, 3508, 3731, 3843/2, 3844/5, 3844/6, 3844/7, 3846/3, 3847/3, 3848/3, 3849/3, 3850/3, 3850/4, 3851/3, 3852, 3853, 3854, 3855, 3856, 3857, 3858, 3859, 3860, 3861, 3862, 3863, 3864, 3865, 3866, 3867, 3868, 3869, 3870, 3871, 3872, 3873, 3874, 3875, 3876, 3877, 3878, 3879, 3880, 3881, 3882, 3883, 3884, 3885, 3886, 3887, 3888, 3889, 3890, 3891, 3892, 3893, 3894, 3895, 3896, 3897, 3940/6, 4070/4 und 4958/51
Herxheim - 11 - Ausgabe 8/2019 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Der Verwaltungsakt wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz als zuständige Behörde erlassen. Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr bereitge- stellten öffentlichen Mittel setzt einen planmäßigen und fristgerechten Ausbau der Maßnahmen voraus. Damit ist die Dringlichkeit der Maß- nahme gegeben. Die Anordnung hält sich auch im Rahmen dessen, was zulässigerweise in einer Vorläufigen Anordnung bestimmt werden kann. Die Regelung wird abschließend im Flurbereinigungsplan fest- gesetzt. Die formellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor. 2.2 Materielle Gründe Auf Grund der erheblichen Verkehrsbelastung und zu enger Fahrbahn- breiten soll die Ortslage Bellheim durch eine Ortsumgehung entlastet werden. Bei dem Straßenneubau handelt es sich um eine südlich der Ortslage verlaufende Landesstraße. II. Entschädigung Mit dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss sind die Voraus- setzungen für den Bau der Umgehungsstraße erfüllt. Entsprechend 1. Soweit die Teilnehmergemeinschaft oder der Unternehmensträ- den Ausführungen des Planfeststellungsbeschlusses, ist die Durch- ger über Flächen aus dem Verzicht auf Landabfindung nach § 52 führung der Maßnahme dringend geboten, um eine –im öffentlichen FlurbG verfügt, werden auf Antrag Ersatzflächen zur Verfügung Interesse liegende- Verbesserung der Verkehrsbelastung zu erreichen. gestellt. Zur Einweisung des Unternehmensträgers in den Besitz der benötig- 2. Den Betroffenen wird eine Entschädigung für die durch die Vorläu- ten Flächen zum Bau der planfestgestellten Landesstraße, wird die fige Anordnung entstehenden Nachteile gezahlt. Diese Entschädi- Vorläufige Anordnung gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Flur- gung wird für den Zeitraum der Inanspruchnahme, spätestens bis bereinigungsgesetz (FlurbG) zwingend notwendig. Die Entschädigung zu dem Jahr des Besitzüberganges entsprechend den Ergebnis- für den Nutzungsausfall und für vorübergehende Nachteile wird nach sen des Flurbereinigungsplanes gezahlt. Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft festgelegt und 3. Für Feldfrüchte, deren Ernte bis zum Tag der Inanspruchnahme gesondert bekannt gegeben. Die Voraussetzungen gemäß § 88 Nr. nicht möglich ist, kann auf Antrag eine besondere Entschädigung 3 in Verbindung mit § 36 FlurbG zum Erlass dieser Anordnung sind festgesetzt werden. daher gegeben. Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung wird im III. Anordnung der sofortigen Vollziehung öffentlichen Interesse angeordnet, weil der Neubau der Südumgehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Bellheim L509 in Anbetracht der jetzigen hohen Verkehrsfrequenz vor- Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung dringlich durchgeführt werden muss und weil das Bodenordnungsver- vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 7 des fahren parallel zum Bau der Landesstraße aus Gründen der Effizienz Gesetzes vom 12.07.2018 (BGBl. I Nr. 26 S. 1151), wird angeordnet keinen weiteren Aufschub erdulden darf. Die sofortige Vollziehung mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende dieses Beschlusses liegt auch im Interesse der Beteiligten, weil ihnen Wirkung haben. daran gelegen ist, dass eine innerörtliche Verkehrsberuhigung durch IV. Hinweise die Südumgehung schnellstmöglich herbeigeführt wird. Die sofor- tige Vollziehung liegt ferner im Interesse der Grundstückseigentümer, 1. Die Grenzen der beanspruchten Flächen sind örtlich durch Pfähle deren Grund und Boden oder Landbewirtschaftung durch den Bau kenntlich gemacht. Die Flächen sind in einer Karte farbig darge- der Landesstraße betroffen ist und die berechtigt erwarten können, stellt. dass die Benachteiligungen möglichst rasch behoben werden. 2. Die Karte sowie ein Abdruck dieser Anordnung liegen ab sofort Die Voraussetzungen für die Anordnungen der sofortigen Vollziehung bei liegen damit vor (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO). · der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 18 Rechtsbehelfsbelehrung in 76756 Bellheim, Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der · der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschor- Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. densplatz 1 in 76761 Rülzheim, Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim · der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, in 67360 Lingenfeld, Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, · der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3 in 76726 Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt Germersheim oder wahlweise bei der während der allgemeinen Dienstzeit sowie zusätzlich bei dem Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Herrn - Obere Flurbereinigungsbehörde - Jürgen Böhm, Im Vogelgesang 2, 76756 Bellheim und beim Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Zim- einzulegen. mer 3, Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt zur Ein- Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs- sichtnahme für die Beteiligten aus. frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. 3. Die Vorläufige Anordnung und die zugehörige Karte können Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. ebenfalls im Internet unter www.dlr.rlp.de eingesehen werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten 4. Die von der Vorläufigen Anordnung betroffenen Bewirtschafter elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des werden darauf hingewiesen, dass sie für beantragte Prämien im Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elekt- Rahmen der Agrarförderung in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr ihre ronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Trans- Flächennachweise um die jeweiligen Flurstücke entsprechend aktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/ korrigieren und unverzüglich der zuständigen Bewilligungsbe- EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung hörde mitteilen (siehe § 3 Abs. 1 Gesetz gegen missbräuchli- zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen che Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz zu beachten. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische - SubvG) vom 29.07.1976 (BGBl. I S. 2034, 2037)). Form bei dem DLR sind diese im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de Begründung unter Service/Elektronische Kommunikation ausgeführt. 1. Sachverhalt: Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der Das Flurbereinigungsverfahren Bellheim Südumgehung L509 wurde ADD sind diese im Internet auf der Seite https://add.rlp.de/de/service/ durch Beschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) elektronische-kommunikation/ ausgeführt. Rheinpfalz vom 06.02.2018 angeordnet. Die Anordnung ist für sofort Im Auftrag vollziehbar erklärt worden. Claudia Merkel Der unter Nr. I. 1. genannte Planfeststellungsbeschluss ist seit dem Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im 18.07.2013 unanfechtbar. Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungs- Der Unternehmensträger, der Landesbetrieb Mobilität Rheinland- verfahren“ zu finden. Pfalz, hat den Erlass der Vorläufigen Anordnung beantragt und die Ansprechpartner für das Verfahren sind: Pläne sowie Bestandskarten und –verzeichnisse vorgelegt. Der Zustand der benötigten Flächen einschließlich deren Bestand- Projektleiterin Claudia Merkel Tel. 06321/671-1101 teile ist festgestellt worden, soweit dies für die Wertermittlung und die Sachgebietsleiter Pla- Günter Brenner Tel. 06321/671-1179 Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist. nung und Vermessung Der Vorstand wurde am 05.07.2018 zu den vorgesehenen Regelungen Sachgebietsleiterin Bianka Litzel Tel. 06321/671-1107 und den Entschädigungsfragen gehört. Verwaltung
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