Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna

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Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Mitteilungsblatt
Herxheim       Hayna   Herxheimweyher          Insheim      Rohrbach

  Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim
46. Jahrgang               Freitag, den 22. Februar 2019              Nr. 8/2019
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                               -2-                           Ausgabe 8/2019

            Ihre Stimme zählt –
              Ihre Hilfe auch!

           Die Verbandsgemeinde Herxheim
                   sucht Wahlhelfer!
       Sind Sie interessiert an einer verantwortungsvollen Tätigkeit, die
       Ihnen die Möglichkeit bietet, einmal einen Blick hinter die Kulissen
       einer Wahl zu werfen?

       Dann ergreifen Sie die Chance und melden Sie sich bei uns als
       ehrenamtlicher Wahlhelfer für die Kommunal- und Europawahlen
       am 26. Mai 2019.

       Die Abwicklung einer Wahl ist nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher
       Kräfte in den Wahllokalen möglich.

       Daher sind wir auf jede mithelfende Hand angewiesen und freuen
       uns auf die Unterstützung vieler, interessierter Bürger*innen.

       Denn Demokratie lebt von Mitarbeit und Mitbestimmung!

       Weitere Infos erhalten Sie unter:
       Tel. 07276 501-141
       07276 501-142
       E-Mail: wahlamt@herxheim.de
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Herxheim                                    -3-                                Ausgabe 8/2019

                Villa-Konzerte
              Saison 2018/2019

                         Sonntag, 24. Februar 2019, 17 Uhr

      Duo Tanchev-Häußermann

                                Klavier und Oboe
           Saint-Saëns – Balakirew – Poulenc – Pasculli – Liszt – Yvon

                            Villa Wieser • Obere Hauptstraße 3 • Herxheim
               Karten 16 € / 12 € erm. an der Infotheke Rathaus • Tageskasse ab 16 Uhr
                                07276 501 0 • infotheke@herxheim.de
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Herxheim                                      -4-                               Ausgabe 8/2019

     Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden laden ein zu

  Fr, 29. März, 19 Uhr, Mehrzweckhalle Hayna
  Sa, 15. Juni, 19 Uhr, Garten Grundschule Rohrbach (bei schlechtem Wetter DGH)
  Fr, 22. November, 19 Uhr, DGH Insheim

  Karten: 16,00 € |11,00 €
  Infotheke Rathaus Herxheim
  Hayna: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau e. G.
  Insheim: Rathaus und Bäckerei Baumstark
  Rohrbach: Gemeindebüro und Klingbachapotheke

           Veranstalter: VG Herxheim in Kooperation mit Hayna, Rohrbach und Insheim
                Infos: Rathaus Herxheim | 07276/5010 | infotheke@herxheim.de
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Herxheim                                                                                      -5-                                                                  Ausgabe 8/2019

                                      Wichtige Telefonnummern
                                Öffnungszeiten                                                               Jugendzentrum Ortsgemeinde Herxheim
        der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim                                                 Di bis Fr, Tel. 07276/7751 .................................... ab 15.00 Uhr
                   Telefon: 07276/501-0                                                                          Jugendpflege Verbandsgemeinde
  Mo ................................................................ 08.00 - 18.00 Uhr         Mo u Do ......................................................... 13.00 - 16.00 Uhr
  Di ............. 08.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung                             Annelene Stripecke, Tel. 07276/501-308, Mobil 0171/8620300;
  Mi .........................................................................geschlossen       Elfriede Schäfer, Tel. 07276/501-310; Büro im JUZ Herxheim –
  Do ................................................................. 08.00 - 16.00 Uhr        Termine nach Vereinbarung.
  Fr .................................................................. 08.00 - 12.00 Uhr
                                                                                                                     Gleichstellungsbeauftragte
                                                                                                Rosemarie Tritschler, Tel. 07276/501-309, Rathaus Zi. 3.02
           Verbandsgemeinde- und Gemeindewerke
                                                                                                 Mo 09.30 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
                   Telefon: 07276/501-40                                                         Termine nach Vereinbarung.
 Mo ................................................................... 08.00 - 18.00 Uhr
 Di ................ 08.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung                                                      Seniorenbeauftragte
 Mi .................................................................... 08.00 - 12.00 Uhr      Sylvia Zöller, Haus der Begegnung, Tel. 07276/5030-411
 Do ................................................................... 08.00 - 16.00 Uhr        Mo bis Do..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
 Fr ..................................................................... 08.00 - 12.00 Uhr      Di ................................................................. 13.00 - 18.00 Uhr
 Fragen zur Wasserversorgung, Stromversorgung und Abwasserbeseiti-                               Do ................................................................ 15.00 - 18.00 Uhr
 gung beantworten die Verbands- und Gemeindewerke während der Öff-
 nungszeiten.                                                                                       Beauftragte für die Belange behinderter Menschen
                                                                                                Nicole Flick, E-Mail: n.flick@herxheim.de
       Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infotheke                                                  oder über das Bürgerbüro der VG, Tel. 07276 501-101
                          (durchgängig geöffnet)
  Mo ................................................................ 08.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                                  Ehrenamtsbörse ALTERNa(k)tiv
                                                                                                Haus der Begegnung, Tel. 07276/5030-405
  Di ................................................................... 08.00 - 16.00 Uhr
                                                                                                 Di 10.00 - 12.00 Uhr, Do 16.00 - 18.00 Uhr
  Mi .................................................................. 08.00 - 12.00 Uhr
  Do ................................................................. 08.00 - 16.00 Uhr                    Revierförster, Brennholzbestellungen
  Fr .................................................................. 08.00 - 12.00 Uhr       Mo (17.00 - 17.30 Uhr) und Do (07.30 - 08.00 Uhr)
  Sa ................................................................ 09.00 - 11.00 Uhr         Tel. 07276/918495; E-Mail: Siegfried.Knopp@wald-rlp.de

                  Bürgersprechstunde                                                                                           Schiedsperson
        der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde                                                Tel. 07276/502175 oder 07276/7198
 Bürgermeisterin Hedi Braun, Zimmer 3.06
                                                                                                    Annahme für Grünschnitt (A65, Anschl. Rohrbach)
 Aufgrund der Rathaussanierung und der damit einhergehenden
                                                                                                    Sa, 08.30 - 12.30 Uhr; Di u. Do 13.00 - 17.00 Uhr
 Terminenge entfällt die 14-tägige Bürgersprechstunde bis auf Wei-
                                                                                                    Mitte Dezember bis Mitte Januar geschlossen.
 teres. Termine für ein persönliches Gespräch sind weiterhin nach
 Vereinbarung unter 07276/501-132 oder -134 möglich.                                                        Soziale und schulische Einrichtungen
                                                                                                Kindertageseinrichtungen
                       Dienststunden                                                             Am Niederteich Herxheim ...................................... 07276/8374
          der Beigeordneten der Verbandsgemeinde                                                 St. Josef Herxheim ................................................ 07276/7772
 Erster Beigeordneter Georg Kern, Zimmer 2.04                                                    Nord-West Herxheim ............................................. 07276/6233
 Do ................................................................. 16.00 - 18.00 Uhr          Kath. KiTa St. Maria Herxheim .............................. 07276/6908
 Beigeordneter Christian Sommer, Zimmer 2.04                                                     Kath. KiTa Hayna................................................... 07276/5511
  Mo ................................................................ 16.00 - 18.00 Uhr          Kleine Strolche Herxheimweyher ........................... 07276/8522
 Termine jeweils nach Vereinbarung, Tel. 07276/501-132.                                          Kath. KiTa Insheim .............................................. 06341/84687
                                                                                                 Prot. KiTa Rohrbach .............................................. 06349/7855
                   Dienststunden                                                                 Familienzentrum querbeet e. V. ......................... 0160/2498095
               des Ortsbürgermeisters                                                           Schulen
  und der Beigeordneten der Ortsgemeinde Herxheim                                                Grundschule Herxheim ...................................... 07276/501501
 Ortsbürgermeister Franz-Ludwig Trauth, Zimmer E.08                                              Pamina Schulzentrum ............................................ 07276/9710
  Di, Mi, Do ...................... 08.30 – 12.30 Uhr u. 14.00 – 17.00 Uhr                       Grundschule Insheim ............................................. 06341/4997
 Termine außerhalb dieser Sprechzeiten nach Vereinbarung unter                                   Grundschule Rohrbach .......................................... 06349/8333
 07276/501-108                               oder                    -109.                      Freizeit und Sport
                                                                                                 Zentrale Sportanlage ......................................... 0171/3052042
 Beigeordnete der Ortsgemeinde, Zimmer 2.04                                                      Waldfreibad............................................................ 07276/8274
 Erster Beigeordneter Reinhard Bayer, Tel. 07276/501-105                                         Großsporthalle ................................................... 07276/971201
  Termine nach Vereinbarung unter r.bayer@herxheim.de                                           Altenzentrum St. Josef ...................................... 07276/929390
  oder unter 07276 501-100                                                                      St. Paulus Stift ...................................................... 07276/507-0
 Beigeordneter Hans Müller, Tel. 07276/501-105
  Di .................................................................. 11.00 - 12.00 Uhr                                           Pfarrämter
 Beigeordnete Maria Eichenlaub, Tel. 07276/501-105                                              Kath. Pfarramt Herxh., Hayna, HxWeyher, Insh .. 07276/987100
  Di .................................................................. 16.30 - 17.30 Uhr       Kath. Pfarramt Rohrbach ......................................... 06345/5944
  Do ................................................................ 17.00 - 19.00 Uhr         Prot. Pfarramt Herxh., Hayna, HxWeyher. .......... 07276/919075
 Termine jeweils nach Vereinbarung.                                                             Prot. Pfarramt Insheim ........................................... 06341/86776
                                                                                                Prot. Pfarramt Rohrbach .......................................... 06349/6330
               Bürostunden in den Ortsgemeinden
 Ortsteil Hayna                                                                                                        Bestattungsunternehmen
  Di, Tel. 0160/7439387 .................................. 17.30 - 18.30                Uhr     Pfister Bestattungen und Trauerbegleitung ............. 07276/8155
 Ortsgemeinde Herxheimweyher                                                                    Simon Bestattungen ................................................ 07276/7543
  Di .................................................................. 17.45 - 18.45   Uhr
 Ortsgemeinde Insheim                                                                                              Fahrplangebundenes Ruftaxi
  Di u. Do, Tel. 06341/86320 ........................... 17.00 - 19.00                  Uhr     Taxifahren zum Buspreis
 Ortsgemeinde Rohrbach                                                                          - nach einem festen Fahrplan
  Mo u. Mi, Tel. 06349/9965874....................... 17.00 - 19.00                     Uhr     - werktags von 7:30 Uhr – 17:00 Uhr
 Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Rohrbach                                                  - Zubringer und Abholdienst zum Bahnhof Insheim u. Rohrbach
  Do ................................................................. 18.00 - 19.00    Uhr     Anmeldung bis 30 min vor Fahrtantritt, Tel. 0621/1077 077
 und nach Vereinbarung.
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Herxheim                                                                                -6-                                                             Ausgabe 8/2019

                          Notfall- und Bereitschaftsdienst
                                                                                                              Pflegestützpunkt
                                                                                                       Edenkoben – Herxheim – Offenbach
                                    Notrufe                                              Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte
 Polizei ...............................................................110              Menschen und deren Angehörige.
                                                                                         Käsgasse 15, Tel 07276/5030-163 oder -164, Fax -165
 Feuerwehr .........................................................112                  Sprechzeiten: Mo bis Fr nach telefonischer Vereinbarung.
 Rettungsdienst/Notarzt .................................... 112                         Achtung: Kein Notfall- und Bereitschaftsdienst!
 Krankentransport ........................................................... 19222
                                                                                                               Gemeindeschwesterplus
                 Notärztlicher Bereitschaftsdienst                                       Patricia Niederer, Mobil: 0176/11989077
 Praxisbereich Herxheim, Insheim:                                                        E-Mail: gemeindeschwester.plus@sozialstation-ahz.de
  Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Tel. 116117                                        Bonifatiusstraße 14, Herxheim. Termine nach Vereinbarung
 Praxisbereich Hayna, Herxheimweyher, Rohrbach:
                                                                                                            Haynaer Bürgerschaftshilfe
  Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Tel. 07275/19292
                                                                                         Renate Kuntz ............................................ Di, 09.00 - 12.00 Uhr
                                                                                         Gemeindeschwesterplus Patricia Niederer Do, 16.00 - 18.00 Uhr
                                   Zahnärzte                                             Erreichbar unter mobil 0170/447 80 59
 Praxisbereich Herxheim, Hayna, Herxheimweyher:
 Sa., 23.02., ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr                          Rohrbacher Bürgerhilfe
 So., 24.02., ..................................................... 11.00 - 12.00 Uhr
                                                                                         Henrike Jonsson ............................................... Tel. 06349/7370
 Dr. Hannig, Marktstraße 51, Kandel, 07275 95880
                                                                                         Inge Angenendt ................................................ Tel. 06349/5399
 Praxisbereich Insheim, Rohrbach:
 Sa., 23.02., ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr                    Bereitschaftsdienst Apotheken
 So., 24.02., ..................................................... 11.00 - 12.00 Uhr    Deutsches Festnetz ............... 01805/5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
 ZA Wessel, Hauptstraße 50, Rohrbach, 06349 7787                                         Mobilfunknetz.................... 080/5-258825-PLZ (max. 0,42 €/Min.)
                                                                                         www.lak-rlp.de
                                  Augenärzte
 Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1                                  Fr. 22.02.2019
 67655 Kaiserslautern, Tel.: 0631-2030                                                   St. Wendelin-Apotheke Tel.: 07275/8621 Luitpoldstr. 98
 täglich 19.00 Uhr - 07.00 Uhr, Mi. 14.00 Uhr - Do. 07.00 Uhr                            76770 Hatzenbühl Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
 Fr. 16.00 Uhr - Mo. 07.00 Uhr,
                                                                                         Markt-Apotheke Tel.: 06341/88508 Marktstr. 35
 Feier-/Brückentage, 24. und 31.12. ab 18 Uhr des Vortages
                                                                                         76829 Landau Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
 Dienstbereit außerhalb der Sprechstunden:
 Auskunft bekommen Sie über die Notfalldienstzentrale Landau                             Sa. 23.02.2019
 oder per Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis.                                        Engel-Apotheke Tel.: 06348/349 Landauer Str. 4
                                                                                         76877 Offenbach Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr
         Kinderärztlicher Notdienst am Wochenende                                        Park-Apotheke Tel.: 06341/520090 Westbahnstr. 1
 Sa u. So Vinzentiuskrankenhaus Landau:                                                  76829 Landau Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr
 09.00-11.00 Uhr und 17.00-19.00 Uhr, Tel. 06341/19292.
 Außerhalb dieser Zeit:
 Kinderklinik Vinzentiuskrankenhaus, Tel. 06341/172-500 o. -170.                         So. 24.02.2019
                                                                                         Fröschel-Apotheke Tel.: 07271/52524 Siemensstr. 31
                                     Tierarzt                                            76751 Jockgrim So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr
 Der tierärztliche Notdienst ist unter der Telefonnummer der nie-                        West-Apotheke Tel.: 06341/32621 Drachenfelsstr. 9
 dergelassenen Tierärzte zu erfahren.                                                    76829 Landau So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr

                       Polizeiinspektion Landau                                          Mo. 25.02.2019
 Sprechstunden während der Umbauphase nur                                                Klingbach-Apotheke Tel.: 06349/7370 Hauptstr. 50
 nach Vereinbarung, Rathaus Zimmer E.03,
                                                                                         76865 Rohrbach Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr
 Tel. 07276/501-130 o. 06341/2870

          Verbands- und Gemeindewerke Herxheim                                  Di. 26.02.2019
                      Störungsdienst                                            St. Georgs-Apotheke Tel.: 07275/1350 Hauptstr. 95
 Bei Störungen der Wasser- und Stromversorgung sowie Ab-                        76870 Kandel Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr
 wasserbeseitigung außerhalb der Dienstzeiten:                                  farma-plus-Apotheke Tel.: 06341/556430 Dammühlstraße
 Wasserversorgung ............................................... 07276/501-440 11 76829 Landau Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr
 Abwasserbeseitigung .................................. Mobil 0171/4970419
 Elektrizitätswerk (für Herxheim u. Hayna) ......... Mobil 0170/9982932 Mi. 27.02.2019
 Baubetriebshof ............................................. Mobil 0171/8620301
                                                                                         Apotheke Queichheim Tel.: 06341/959600 Queichheimer
          Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG                                         Hauptstr. 31 76829 Landau Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr
         (für Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach)                                      Zügel-Apotheke Tel.: 07271/7055 Ottstr. 7
 Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel                                       76744 Wörth Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr
 Tel. 07275/955410, Fax 07275/955421
 Stromentstörung: 0800/7 97 77 77                                                        Do. 28.02.2019
 Gasentstörung: 0800/1 00 34 48                                                          Mozart-Apotheke Tel.: 06348/98220 Raiffeisenstr. 7
                                                                                         76877 Offenbach Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr
                               Gasversorgung                                             Römer-Apotheke Tel.: 07271/51075 Buchstr. 1
 Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
 Tel. 0800/0837111 (gebührenfrei)
                                                                                         76751 Jockgrim Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr

                  Ökumenische Sozialstation AHZ                                          Fr. 01.03.2019
 Käsgasse 15, 76863 Herxheim, Tel. 07276/98900                                           Sonnen-Apotheke Tel.: 07276/9131220 Untere Hauptstr.
 Sprechzeiten: Mo bis Fr nach telefonischer Vereinbarung.                                127 76863 Herxheim Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                                                             -7-                                                    Ausgabe 8/2019
                                                                         Der 47-jährige ist angestellt bei der Südpfalzwerkstatt im Werk Wörth.
                      Amtlicher Teil                                     Er arbeitet dort in der Metallbearbeitung. Seine Haupttätigkeit ist die
                                                                         Bedienung der CNC-Fräsmaschine samt der dazugehörenden Prüf-
                                                                         und Messarbeiten.
                                                                         Von seinem Praktikum im Rathaus Herxheim - das ihm ein ganz ande-

   Neues
                                                                         res Arbeiten ermöglicht, als er es normalerweise gewohnt ist - ist
                                                                         Sickinger bislang schlichtweg begeistert: „Die Arbeit hier macht gro-
                                                                         ßen Spaß und die Kolleginnen und Kollegen sind sehr nett. Es ist sehr
           aus dem Rathaus                                               abwechslungsreich und vor allem der Kontakt mit Bürgerinnen und
                                                                         Bürgern ist spannend für mich.“
                                                                         Die Kooperation zwischen der Verwaltung und der Lebenshilfe ist eine
            Öffnungszeiten der                                           Initiative von Bürgermeisterin Hedi Braun. Ziel ist es, Menschen mit
                                                                         Behinderung das „Arbeiten im normalen Umfeld“ zu ermöglichen. Das
    Verbandsgemeindeverwaltung über die                                  Rathaus Herxheim bietet hierzu die ideale Möglichkeit, besonders
              Faschingstage                                              auch für Menschen mit Gehbehinderung: Mit dem aktuellen Umbau
  Am Rosenmontag, 04. März 2019, schließt die Verbandsgemein-            ist das Gebäude komplett barrierefrei. Die Themengebiete einer Ver-
  deverwaltung bereits um 16.00 Uhr. Die reguläre Öffnungszeit von       bandsgemeindeverwaltung sind vielschichtig und breit gefächert. „Ich
  08.00 - 18.00 Uhr verkürzt sich an diesem Tag somit auf die Zeit       würde jederzeit wieder kommen. Diese neue Erfahrung bereichert
  von 08.00 - 16.00 Uhr.                                                 mich sehr“, berichtet Sickinger im Gespräch mit der Bürgermeisterin.
  Am Faschingsdienstag, 05. März 2019, bleibt die Verwaltung
  ganztägig geschlossen.
  Wir bitten unsere Bürger*innen um Beachtung!

            Nachhaltige Energienutzung
              im Herxheimer Rathaus
Liebe Bürger*innen,
Umweltschutz ist ein wichtiges Thema, das uns alle betrifft. Umso
mehr freue ich mich, dass seit Mittwoch, dem 13. Februar die neue
Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach in Betrieb ist.
Die Anlage belegt im Wesentlichen die nutzbare Dachfläche im obe-
ren, flachen Dachbereich und ist von der Straße aus nicht sichtbar,
was auf Grund des Denkmalschutzes sehr wünschenswert ist.
Die 66 einzelnen Photovoltaikmodule haben jeweils 280W Nennleis-
tung. Das ergibt eine maximale Leistung von 18,48 KwPeek.
                                                                         Herr Sickinger an seinem Arbeitsplatz hinter der Infotheke zusammen
Die Kosten für die Anlage belaufen sich auf rund 32.000 € brutto. Aus-
                                                                         mit Bürgermeisterin Hedi Braun und der Mitarbeiterin Verena Ries
gaben, die einer nachhaltigen Zukunft dienen.
                                                                         Wir wünschen Stefan Sickinger weitere interessante und abwechs-
                                                                         lungsreiche Tage im Rathaus Herxheim und bedanken uns an dieser
                                                                         Stelle herzlich für die Unterstützung, die er leistet.

                                                                             Die etwas andere Bürgersprechstunde
                                                                         Aufgrund der Rathaussanierung konnte die Bürgersprechstunde von
                                                                         Bürgermeisterin Hedi Braun im Jahr 2018 nicht verwirklicht werden.
                                                                         Da unser Umbau auch dieses Jahr noch bis mindestens Ende August
                                                                         andauern wird, möchte Bürgermeisterin Braun ihre Bürgersprech-
                                                                         stunde ab März ins Freie verlegen.
                                                                         Sie lädt hierzu alle Bürger*innen zu einem Walkingtreff an folgenden
                                                                         Terminen ein:
                                                                         • 04.03.
                                                                         • 18.03.
                                                                         • 01.04.
                                                                         • 15.04.
                                                                         • 29.04.
                                                                         • 13.05.
                                                                         Treffpunkt ist immer um 17 Uhr an der Tabakverwiegehalle in Herx-
Der umweltfreundlich erzeugte Solarstrom wird weitgehend im Rat-
                                                                         heim. Bei Regen entfällt die etwas andere Bürgersprechstunde.
haus selbst verbraucht. Übersteigende Strommengen, die vor allem
                                                                         Weitere Termine werden frühzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gege-
im Hochsommer und an den Wochenenden entstehen, werden ins
                                                                         ben.
Netz der Gemeindewerke eingespeist.
Eine tolle Sache, die es uns so einfach macht, einen Beitrag für den
Umweltschutz zu leisten!
Nachdem wir im letzten Jahr auf dem Parkplatz vor dem Rathaus
eine E-Tankstelle installierten, steht seit Anfang des Jahres auch ein                             Verbandsgemeinde
VW e-up für unsere Mitarbeiter als Dienstfahrzeug zur Verfügung (wir
berichteten).

                                                                                          Das Fundbüro teilt mit
                                                                                                      Gefunden
Hedi Braun                                                               Herxheim
Bürgermeisterin
                                                                         -   ein Herrenrad „Mytos“ blau
                Gelebte Inklusion –                                      -   ein Damenrad „Westfalen“ silber
                                                                         -   ein einzelner Schlüssel mit Band
         Praktikum im Rathaus Herxheim                                   -   ein einzelner Kinderhandschuh, rosa mit Katze
    Vier Wochen Praktikum im Rathaus Herxheim?                           -   ein paar schwarze Leder-Handschuhe
Stefan Sickinger aus Wörth schnuppert derzeit in die Abläufe einer       -   ein Ledergeldbeutel mit Bargeld (im dm-Markt)
Verwaltung und begleitet vier Wochen lange die Mitarbeiter*innen         Eigentümer bzw. Finder wenden sich bitte an das Fundbüro der Ver-
der Infotheke und des Schul- und Sportdezernats bei ihrer täglichen      bandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer E.01-04, Tel. 07276
Arbeit.                                                                  501 101.
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                                                                 -8-                                                       Ausgabe 8/2019

           Öffentliche Bekanntmachung                                         3.  Von dem Verbot nach Nr. 1 und Nr. 2 räumlich ausgenommen sind
                                                                                  gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen und Ausschankstel-
             der ordnungsbehördlichen                                             len.
                Allgemeinverfügung                                            4. Das Verbot des Mitführens (Nr. 1 und Nr. 2) gilt nicht für Besucher
                                                                                  von privaten, nicht jedermann zugänglichen Veranstaltungen im
          anlässlich der Fastnachtumzüge                                          jeweiligen Verbotsbereich sowie für Personen, die dort eine Woh-
                am 03.03.2019 in Insheim und                                      nung, Arbeits- oder Betriebsstätte haben und sich unmittelbar auf
                                                                                  dem Weg dorthin befinden.
                 am 05.03.2019 in Herxheim                                    5. Am Dienstag, den 05.03.2019 ist es in der Zeit von 12 Uhr bis 18
Aufgrund der §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1, 88 Abs. 1 Nr. 1, 89 Abs. 1,            Uhr untersagt, die oben in Nr. 2 Satz 2 aufgeführten öffentlichen
90 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in der                  Straßen und öffentlichen Anlagen in Herxheim mit Glasbehält-
Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), BS 2012-1, zuletzt                  nissen, d.h. mit allen Behältnissen die aus Glas hergestellt sind
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. September 2017 (GVBl.                  (z.B. Flaschen, Gläser, Krüge, Karaffen und Ähnliches) zu betreten
S. 237), und des § 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit                  und dort mit sich zu führen. Sofern vorhanden, erstreckt sich das
der allgemeinen Ordnungs-behörden in der Fassung vom 31. Oktober                  Verbot auch auf die zu den Straßen gehörenden Gehwege und
                                                                                  öffentlichen Anlagen.
1978 (GVBl. S. 695), BS 2012-1-2, zuletzt geändert durch Art. 9 des
                                                                              6. Ausgenommen von dem Verbot nach Nr. 5 ist das Mitführen von
Gesetzes vom 28. September 2010 (GVBl. S. 280), sowie § 91 Abs. 1
                                                                                  Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten sowie durch Perso-
Nr. 1 POG und der § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensge-                   nen, welche die Glasbehältnisse offensichtlich und ausschließlich
setzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308), BS 2010-3,                  zur häuslichen Verwendung mit sich führen.
zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015                7. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach Nrn. 1,
(GVBl. S. 487), in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfah-              2 oder Nr. 5 wird unmittelbarer Zwang in Form der Wegnahme der
rensgesetzes (VwVfG) in der Fassung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S.               unrechtmäßig mitgeführten alkoholhaltigen Getränke bzw. Glas-
102), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Juli             getränkebehältnisse und deren sofortige Verwertung angedroht.
2017 (BGBl. I S. 2745),                                                       8. Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Verstößen
erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim – örtliche Ord-                   oder bei sonstigen Änderungen der Gefahrenlage, weitergehende
nungsbehörde – folgende                                                           Anordnungen zu treffen.
                         Allgemeinverfügung:                                  9. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird im
                                                                                  öffentlichen Interesse angeordnet.
1.   Anlässlich des Fastnachtumzuges am Sonntag, den 03.03.2019 in
     Insheim ist es ab 12 Uhr bis 17 Uhr verboten, im in Satz 2 näher         10. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung
     bezeichneten öffentlichen Raum mitgebrachte alkoholhaltige                   folgenden Tag als bekannt gemacht.
     Getränke in der Öffentlichkeit mitzuführen und/oder zu verzehren.        Begründung:
     Das Verbot nach Satz 1 erstreckt sich auf folgende öffentlichen          Nach den Erfahrungen der Polizei, der örtlichen Ordnungsbehörde und
     Straßen und öffentlichen Anlagen:                                        der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße als zuständiger Behörde
     - Halbengartenstraße                                                     für den Jugendschutz kam es in den vergangenen Jahren bei Fast-
     - Hauptstraße                                                            nachtsumzügen zu Gewaltdelikten und Alkoholmissbrauch, insbeson-
     - Kettelerstraße                                                         dere unter den Jugendlichen (vgl. dazu nur die Berichterstattung in der
     - Zeppelinstraße                                                         Tageszeitung „DIE RHEINPFALZ“ zu den Umzügen in Offenbach der
                                                                              Jahre 2014 und 2015 sowie Ottersheim im Jahr 2014, auf die hiermit
     - Parkplatz am Dorfgemeinschaftshaus.
                                                                              verwiesen wird). Auch beim Fastnachtumzug in Herxheim mussten
2.   Anlässlich des Fastnachtumzuges am Dienstag, den 05.03.2019
     in Herxheim ist es ab 12 Uhr bis 18 Uhr verboten, im in Satz 2           in den vergangenen Jahren stark alkoholisierte Jugendliche ärztlich
     näher bezeichneten öffentlichen Raum mitgebrachte alkoholhal-            behandelt werden. Laut Einsatzbericht der Polizei waren im Jahr 2014
     tige Getränke in der Öffentlichkeit mitzuführen und/oder zu ver-         46 Kräfte von Polizei, Jugendamt/-pflege/ASD, Ordnungsbehörde und
     zehren.                                                                  Security im Einsatz, um u.a. durch verstärkte Jugendschutzkontrollen
     Das Verbot nach Satz 1 erstreckt sich auf folgende öffentlichen          dem Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen entgegenzuwirken. Bei
     Straßen und öffentlichen Anlagen:                                        295 kontrollierten Jugendlichen wurden etwa 240 Liter alkoholische
     - Albert-Detzel-Straße                                                   Getränke sichergestellt, die seitens der Jugendlichen nicht mehr kon-
     - Südring                                                                sumiert werden konnten. Durch diese Präventionsmaßnahme konnte
     - Obere Hauptstraße                                                      die Anzahl der unter Alkoholeinfluss stehenden Jugendlichen gegen-
     - Untere Hauptstraße                                                     über dem Umzug in Offenbach halbiert werden. Trotzdem mussten
     - Speiertsgasse                                                          auch im Jahr 2016 insgesamt 11 Jugendliche, im Jahr 2017 insge-
                                                                              samt 8 Jugendliche und im Jahr 2018 ebenfalls 8 Jugendliche durch
     - Litzelhorststraße
                                                                              das DRK und den ASD des Kreisjugendamtes vor Ort ärztlich versorgt
     - Marktstraße
                                                                              bzw. pädagogisch betreut werden.
     - Platz St. Apollinaire
                                                                              Aufgrund der Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde, in der neben
     - Festplatz                                                              den Erfahrungen der Vorjahre auch die Erfahrungen anlässlich anderer
     - Leonhard-Peters-Straße                                                 großer Fastnachtsumzüge berücksichtigt wurden, wäre – ohne Erlass
     - Parkanlage Villa Wieser                                                dieser Allgemeinverfügung – auch in diesem Jahr mit den beschriebe-
     - Parkplatz Rathaus-Sparkasse                                            nen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu rechnen.

             Herausgeber                   Verbandsgemeinde Herxheim
             und verantwortlich            vertreten durch                                                                      Impressum
             für den amtlichen und         Hedi Braun, Bürgermeisterin
             nichtamtlichen Teil:          Obere Hauptstr. 2, 76863 Herxheim
             Druck:                        Druckhaus WITTICH KG
             Verlag:                       LINUS WITTICH Medien KG
             Anschrift:                    54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

             Redaktion:              Louisa Böcherer, Rathaus, Zimmer 1.10,
                                     07276 501 134; Stefanie Heim-Scherrer,             Erscheinungsweise: nach Bedarf
                                     Rathaus, Zimmer 1.10, 07276 501 132                Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
             Anzeigen:               Thomas Blees, Produktionsleiter                    Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
             Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
             Hinweis: Die Textübermittlung erfolgt ausschließlich über cmsweb.wittich.de. Anfragen können per E-Mail an mitteilungsblatt@
             herxheim.de gerichtet werden. Redaktions-Annahmeschluss ist Dienstag, 08:00 Uhr.
             Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gül-
             tige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn-
             zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages
             oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                                                             -9-                                                    Ausgabe 8/2019
Erfahrungsgemäß führt der Konsum von hochprozentigem Alkohol                       Aus der 32. Sitzung des
sehr schnell auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Sach-
beschädigungen an den Veranstaltungsorten und in deren Nahbe-               Verbandsgemeinderates vom 12.02.2019
reich. Angesichts dessen ist es erforderlich dort das Mitführen und      Vorab zu Ihrer Information wurden die Tagesordnungspunkte 2 und 3
den Verzehr alkoholischer Getränke zu beschränken. Der räumliche         mit den Tagesordnungspunkten 4 und 5 getauscht.
Geltungsbereich des Verbotes bezeichnet die Bereiche, innerhalb          Gewerbeflächenkonzept
derer der Schwerpunkt des Alkoholkonsums und daraus resultieren-         Bürgermeisterin Braun informiert den Verbandsgemeinderat über die
der gewalttätiger Auseinandersetzungen bis hin zum Vandalismus           am 21.12.2018 eingegangene Stellungnahme des Verbandes Region
zu erwarten ist. Auch in diesem Jahr gilt das Glasverbot in Herxheim     Rhein-Neckar. In dieser Stellungnahme regt der Verband die Berück-
(oben Ziffer 5). Dadurch sollen die Gefahren durch Glasflaschen als      sichtigung von Innenentwicklungspotentialen an und bewertet die im
Wurfgeschosse und herumliegende Glasscherben abgewehrt werden.           Konzept dargelegten Erweiterungsoptionen. Abschließend stellt der
Insbesondere ist zu beachten, dass die öffentlichen Straßen nach dem     Verband fest, dass nach seinem Erachten die Trendprognose zu hohe
Umzug wieder für den Verkehr freigegeben werden und das Glasver-         Flächenbedarfswerte ergibt und mit den bewerteten Erweiterungsop-
bot damit auch der Verkehrssicherheit dient.                             tionen kurz- bis mittelfristig ausreichend geeignete Gewerbeflächen
Die Verbote (oben Nrn. 1, 2 und 5) werden auf § 9 Abs. 1 Satz 1 des      zur Verfügung gestellt werden können. Die Stellungnahme des Ver-
Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) gestützt. Danach             bandes Region Rhein-Neckar wird vom Planungsbüro Pröll/Miltner
können die allgemeinen Ordnungsbehörden die notwendigen Maß-             in den Entwurf des Gewerbeflächenkonzeptes eingearbeitet. Das
nahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die
                                                                         Gewerbeflächenkonzept soll dann abschließend im Verbandsgemein-
öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine solche konkrete
                                                                         derat beschlossen werden.
Gefahr liegt hier vor. Erfahrungsgemäß erhalten Jugendliche in den
                                                                         Fortschreibung des Landschaftsplanes
Gaststätten und jeweiligen Verkaufsstellen keine branntweinhaltigen
Getränke, da das entsprechende Verbot des Jugendschutzgesetzes           Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortschreibung des Land-
ganz überwiegend beachtet wird. Aus diesem Grund und auch aus            schaftsplanes wegen der flächenintensiven regionalplanerischen
finanziellen Gründen heraus, bringen die insbesondere jugendlichen       Aktivitäten zurückzustellen. Nach Abschluss der regionalplanerischen
Besucher alkoholische Getränke in großem Mengen zur Veranstal-           Teilfortschreibungen des Einheitlichen Regionalplans wird eine Neu-
tung mit, um sie dort zu konsumieren. Mit der Enthemmung durch           aufstellung des Flächennutzungsplanes mit Fortschreibung des Land-
den Alkoholgenuss gehen regelmäßig Sicherheitsverstöße (z.B. Sach-       schaftsplanes geprüft und bei Bedarf durchgeführt.
beschädigungen, Verunreinigungen und Gefährdungen des Verkehrs           Bericht der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Herx-
durch – zerschlagene – Flaschen, Lärmbelästigungen, Alkoholkonsum        heim
durch Jugendliche) einher. Aufgrund der vorhandenen Wissensbasis         Wehrführer Jürgen Fink stellt den Jahresbericht der Freiwilligen Feuer-
besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und               wehr vor. Er berichtet unter anderem von Einsätzen des letzen Jahres
dem verbotenen Verhalten. Das Glasverbot wurde angeordnet, um            sowie von Einsatz- und Personalentwicklungen. Des Weiteren stellt er
Verletzungen der Besucher durch Splitter zu verhindern. Außerdem         dem Verbandsgemeinderat künftige Projekte vor.
werden durch Glasscherben die Sicherheitsbehörden bei ihrer Arbeit       LEADER-Projekte in der Verbandsgemeinde Herxheim
zusätzlich gefährdet. Die Einsatzfahrzeuge und auch der allgemeine       Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, der Verlegung des Wald-
öffentliche Verkehr nach der Veranstaltung können durch die Glas-        klassenzimmers vom ursprünglich geplanten Standort (Wiesenfläche
scherben auf der öffentlichen Straße beschädigt werden.                  am Klingbach) in die Gemarkung Insheim (neben den Bienenlehr-
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zur Wahrung der           und Informationspfad) zuzustimmen. Die Verwaltung wird mit dem
Rechte der Gaststättenbetreiber konnte von einer Erstreckung des         Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Pflege mit den Natur-
Ausschankverbotes auf konzessionierte Flächen und Ausschank-             schutzverband Südpfalz beauftragt. Die Kosten der Herstellung trägt
stellen abgesehen werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit            vollständig die Verbandsgemeinde Herxheim. Des Weiteren stimmt
wurde das Alkoholverbot auch zeitlich und räumlich begrenzt, weil        der Verbandsgemeinderat dem Projekt Nähwirkstatt mit einem Kos-
die beschriebenen Sicherheitsverstöße regelmäßig nur während des         tenvolumen von 59.734,75 € einstimmig zu. Die weiteren Kosten für
Fastnachtsumzuges, wo sich die Jugendlichen treffen und die Musik        die Anmietung der Räumlichkeiten übernimmt die Verbandsgemeinde.
spielt, auftreten. Zur Durchsetzung des Verbots ist es geboten und       Modernisierung und funktionale Verbesserung des Rathauses
angemessen, die unzulässig mitgeführten alkoholischen Getränke           Frau Bürgermeisterin Braun unterrichtet den Rat über den aktuellen
durch Anwendung unmittelbaren Zwangs wegzunehmen.                        Stand der Umbaumaßnahmen des Verwaltungsgebäudes hinsichtlich
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 1 Satz    des Bauzeitenplans und des aktuellen Kostenanschlags. Zurzeit wer-
1 Nr. 4 VwGO angeordnet. In Ansehung der betroffenen hochwertigen
                                                                         den im 1. OG Entkernungs- und Abbrucharbeiten durchgeführt. Die
Rechtsgüter – insbesondere Gesundheit und körperliche Unversehrt-
                                                                         derzeitigen Kosten belaufen sich auf 3.133.139,40 €. Die ursprüngli-
heit von Besuchern, Ordnungskräften und Dritten – muss gesichert
                                                                         chen Kosten von 2.792.557,55 € haben sich aufgrund unvorhergese-
sein, dass die ausgesprochenen Verbote auch bei Einlegung von
Rechtsbehelfen Bestand haben und durchgesetzt werden können.             henen Maßnahmen (172.666,59 €) und Maßnahmen, die wegen des
Dem gegenüber steht, das in der Abwägung geringer einzuschät-            Wasserschadens ergriffen wurden (88.137,29 €) erhöht.
zende Interesse der Besucher, uneingeschränkt Alkohol konsumieren        Erweiterung der Grundschule Herxheim
zu können oder ihre Getränke in Glasbehältnissen zu transportieren       Der Verbandsgemeinderat Herxheim beschließt einstimmig, die Grund-
sowie das wirtschaftliche Interesse an der Ausnutzung besonderer         schule Herxheim um drei Schulsäle (je 60 m²) sowie vier Betreuungs-
Verkaufschancen für alkoholische Getränke. Diese Interessen müssen       räume (je 50 m²) für Ganztagsschule und Betreuende Grundschule
indes hinter dem Interesse am effektiven Schutz der oben genannten       zu erweitern. Vor Einreichung der Förderanträge ist die Gesamtmaß-
hochwertigen Rechtsgüter zurücktreten. Außerdem handelt es sich          nahme dem Verbandsgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.
vorliegend um eine termingebundene Veranstaltung, so dass die Wirk-      Modernisierung und funktionale Verbesserung sowie barriere-
samkeit der Anordnungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung gewähr-          freier Ausbau der Grundschule Rohrbach
leistet sein muss.                                                       Der Verbandsgemeinderat Herxheim beschließt einstimmig die
Rechtsbehelfsbelehrung:                                                  Grundschule Rohrbach grundsätzlich zu modernisieren und barriere-
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-          frei herzustellen. Dafür sollen zwei unterschiedliche Angebote einge-
gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Ver-        holt werden. Zum einen soll ein Angebot für einen Treppenlift eingeholt
bandsgemeindeverwaltung Herxheim einzulegen. Der Widerspruch             werden und zum anderen ein Angebot für die Errichtung eines funkti-
kann                                                                     onalen Aufzuges. Zur funktionalen Verbesserung soll das bestehende
1.   schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindever-     Raumkonzept um einen Mehrzweckraum (bis zu 80 m²), ein Eltern-
     waltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder          sprech- / Arztzimmer (bis zu 20 m²) sowie einen Speiseraum (bis zu
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: vg-      60 m²) erweitert werden. Vor Einreichung der Förderanträge ist die
     herxheim@poststelle.rlp.de                                          Gesamtmaßnahme (Planung und Kostenberechnung) dem Verbands-
    Fußnote:                                                             gemeinderat vorzulegen.
1
  vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäi-    Auftragsvergaben: Vergabe des Planungsauftrages zur Erweite-
schen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische      rung der Grundschule Herxheim
Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen    Der Verbandsgemeinderat beschließt mehrheitlich, dem insgesamt
im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl.         günstigsten Bieter, dem Architekturbüro Adolf Knoll, Herxheim, den
EU Nr. L 257 S. 73. erhoben werden.                                      Auftrag für die Gebäudeplanung zu den vorgenannten Honorarpara-
Hinweis:                                                                 metern zu erteilen. Das Angebot beinhaltet die vorgegebene Honorar-
Die Allgemeinverfügung wurde auch im Internet unter www.vg-herx-         zone III, Mindestsatz. Weiterhin angeboten wurde ein Umbauzuschlag
heim.de veröffentlicht.                                                  von 16,5%, eine Pauschale in Höhe von 2.380€ brutto für die Unter-
                                             Herxheim, den 20.02.2019    stützung bei der Erstellung des Zuschussantrages, 5% Nebenkos-
                                         Verbandsgemeindeverwaltung      tenpauschale, 95% Leistungsumfang für die Leistungsphasen 1 bis
                                                                  gez.   9 gemäß HOAI sowie Stundensätze (brutto) für Architekt/ Ingenieur/
                                           Hedi Braun, Bürgermeisterin   Zeichner von 81,--/ 72,--/ 57,--€.
Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim - Hayna
Herxheim                                                            - 10 -                                                 Ausgabe 8/2019
Auftragsvergaben: Vergabe des Planungsauftrages zur Erweite-                           Sprechtage der Deutschen
rung und Modernisierung der Grundschule Rohrbach
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, dem insgesamt                              Rentenversicherung
günstigsten Bieter, dem Architekturbüro Werkgemeinschaft Landau          Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz berät an folgenden
- Freie Architekten den Auftrag für die Gebäudeplanung mit den fol-      Terminen
genden Eckdaten zu erteilen: Honorarzone III, Mindestsatz, Umbauzu-      19.03, 09.04, 21.05, 11.06, 23.07, 13.08, 17.09, 08.10, 19.11 und am
schlag 20 %, Nebenkosten 5 %, Zuschussantrag pauschal 2.500,00           10.12.2019
€, netto, Std-Sätze 85,00 €, 70,00 € und 55,00 € netto.                  in der Verbandsgemeinde Herxheim von 08:30 bis 11:50 und von
Auftragsvergaben: Vergabe von Planungsleistungen für die Was-            13:00 bis 15:40 Uhr vor Ort in allen Fragen zu Rente, Reha und Alters-
serschutzgebietsausweisung Gewinnungsgebiet Rohrbach hier:               vorsorge individuell und neutral. Dabei spielt es keine Rolle, welcher
Hydrogeologisches Modell für den Gewinnungsbereich Rohr-                 Rentenversicherungsträger das Konto führt.
bach/Steinweiler/Billigheim                                              Der Berater informiert über den Stand des Versicherungskontos und
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für           die aktuelle Rentenhöhe. Dazu ist der Personalausweis oder Reise-
die Ingenieurleistungen für Fortschreibung des hydrogeologischen         pass erforderlich. Auskünfte über andere Personen, zum Beispiel den
Modells für den Gewinnungsbereich Rohrbach/Steinweiler/Billigheim        Ehegatten, sind möglich, wenn eine Vollmacht vorliegt. Einen Termin
an das Ingenieurbüro HG Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH,          für eine persönliche Beratung gibt es bei Ihrer Verbandsgemeinde bei
Gießen, lt. Angebot vom 28.11.2018 mit einem Kostenanteil von 47,06      Frau Veth, Zimmer 1.01, Telefon: 07276/501-121 oder bei Frau Torna-
% zum vorläufigen Angebotspreis von 17.620,68 € netto zu erteilen.       tore, Zimmer 1.02, Telefon: 07276/501-122. Dabei muss die Versiche-
Auftragsvergaben: Vergabe von Ingenieurleistungen für die Fach-          rungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden.
planungen zur Errichtung eines Brunnens im Gewinnungsgebiet              Bitte sichern Sie sich frühzeitig Ihren Beratungstermin! Die Ter-
Rohrbach sowie Erstellung der Wasserrechtsanträge                        mine sind aufgrund der hohen Nachfrage schnell vergeben.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für die                                                      Ihre Verbandsgemeinde
Ingenieurleistungen für die Planung und Ausführung des neuen Brun-
nens 3a im Wassergewinnungsgebiet Rohrbach, an das Fachbüro HG
                                                                         Info-Veranstaltung in Speyer: „Rente & Steuern - was
für Hydrogeologie und Umwelt GmbH aus Gießen gemäß Honoraran-                             muss ich wissen?“
gebot vom 29.11.2018, zum Angebotspreis von 34.718,98 €/netto zu         Über alles Interessante zum Thema Rente und Steuern, wie die
erteilen.                                                                Renten der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert werden und
Aktionsplan „Kommune für Alle“                                           welche Freibeträge es gibt - darüber informiert die Deutsche Renten-
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Aktionsplan           versicherung Rheinland-Pfalz bei einer Veranstaltung am 13. März um
„Kommune für Alle“, soweit der Aufgabenbereich der Verbandsge-           17:00 Uhr in der Auskunfts- und Beratungsstelle, Eichendorffstraße
meinde betroffen ist, durchzuführen.                                     4-6 in Speyer.
Gründung einer Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige Tourismusre-             Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Bitte
gion Deutsche Weinstraße“                                                anmelden per Mail an aub-stelle-speyer@drv-rlp.de oder unter Tele-
Bürgermeisterin Braun unterrichtet den Rat über die erworbene Mit-       fon 06232 17-2881.
gliedschaft des Vereins Südliche Weinstraße e.V. bei der o.g. Arbeits-
gemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaft bündelt die Aktivitäten aller
Büros für Tourismus an der Deutschen Weinstraße mit dem Ziel, die
Zertifizierung als „Nachhaltige Tourismusdestination“ zu erlangen und                              Ortsgemeinde Herxheim
sich langfristig den Zielen eines nachhaltigen Tourismus zu verschrie-
ben, den sie als Grundlage all ihres Handelns verstehen. Der VG-Rat
hat den Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige Tourismusre-
gion Deutsche Weinstraße“ zur Kenntnis genommen.
Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen                      Öffentliche Bekanntmachung
Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem (RIS) der Verbands-
gemeinde Herxheim unter https://herxheim.gremien.info/ abrufen.          Dienstleistungszentrum Ländlicher   67433 Neustadt, 18.02.2019
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Recherchen.                                                              (DLR) Rheinpfalz                    Konrad-Adenauer-Str. 35
                                                                         Abt. Landentwicklung, Ländliche     Telefon: 06321/671-0
                 PAMINA-Schulzentrum                                     Bodenordnung
                                                                         UnternehmensflurbereinigungBellheim Telefax: 06321/671-1250
                    Volleyball-Kooperation                               Südumgehung L509
Bundesfinale in Berlin                                                   Aktenzeichen: 41377-HA8.1           Internet: www.dlr.rlp.de
Zum vierten Mal in Folge haben sich die Jungen des PAMINA-Schul-
zentrums für das Bundesfinale ´Jugend trainiert für Olympia´ in Ber-              Unternehmensflurbereinigung Bellheim
lin qualifiziert. Sie gaben im gesamten Schulwettbewerb keinen Satz                       Südumgehung L509
ab und besiegten im Regionalfinale das FMS-Gymnasium Speyer                                       Vorläufige Anordnung
und das MSG-Landau. Auch im Landesfinale konnten sie die Partien             nach § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz
gegen das Werner-Heisenberg-Gymnasium Neuwied und das Diet-                  (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976
rich-Bonhoeffer-Gymnasium Schweich klar mit 2:0 für sich entschei-         (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes
den. Gemeinsam mit ihren betreuenden Lehrern Herr Sven Meyer und                           vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)
Herr Tobias Barz vertreten die Nachwuchsvolleyballer der Jahrgänge       I. Anordnung
2003/04 somit das Land Rheinland-Pfalz beim Frühjahrsfinale vom
7.-11. Mai in der Bundeshauptstadt.                                      1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke,
                                                                  jb        die von dem vorzeitigen Ausbau der Südumgehung Bellheim
                                                                            L509 (öffentliche Anlage) gemäß Planfeststellungsbeschluss
                                                                            des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz vom 01.12.2011
                                                                            betroffen sind, wird zum Zweck des Ausbaues dieser Anlagen ab
                                                                            dem 15.03.2019 Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen
                                                                            entzogen und der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als
                                                                            Unternehmensträger zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser
                                                                            Flächen eingewiesen.
                                                                         2. Durch diese Vorläufige Anordnung sind folgende Grundstücke
                                                                            berührt:
                                                                         Gemarkung Bellheim, Flurstücke Nrn.

                                                                         2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018,
                                                                         2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, 2027, 2028/1, 2028/2,
                                                                         2029, 2030, 2035, 3417, 3475/1, 3489, 3490, 3491, 3492, 3493, 3494,
                                                                         3495, 3496, 3497, 3498, 3499, 3500, 3501, 3501/1, 3501/2, 3502,
                                                                         3504, 3505, 3506, 3506/1, 3507, 3507/1, 3507/2, 3508, 3731, 3843/2,
                                                                         3844/5, 3844/6, 3844/7, 3846/3, 3847/3, 3848/3, 3849/3, 3850/3,
                                                                         3850/4, 3851/3, 3852, 3853, 3854, 3855, 3856, 3857, 3858, 3859,
                                                                         3860, 3861, 3862, 3863, 3864, 3865, 3866, 3867, 3868, 3869, 3870,
                                                                         3871, 3872, 3873, 3874, 3875, 3876, 3877, 3878, 3879, 3880, 3881,
                                                                         3882, 3883, 3884, 3885, 3886, 3887, 3888, 3889, 3890, 3891, 3892,
                                                                         3893, 3894, 3895, 3896, 3897, 3940/6, 4070/4 und 4958/51
Herxheim                                                               - 11 -                                                   Ausgabe 8/2019
                                                                            2. Gründe
                                                                            2.1 Formelle Gründe
                                                                            Der Verwaltungsakt wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher
                                                                            Raum (DLR) Rheinpfalz als zuständige Behörde erlassen.
                                                                            Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr bereitge-
                                                                            stellten öffentlichen Mittel setzt einen planmäßigen und fristgerechten
                                                                            Ausbau der Maßnahmen voraus. Damit ist die Dringlichkeit der Maß-
                                                                            nahme gegeben. Die Anordnung hält sich auch im Rahmen dessen,
                                                                            was zulässigerweise in einer Vorläufigen Anordnung bestimmt werden
                                                                            kann. Die Regelung wird abschließend im Flurbereinigungsplan fest-
                                                                            gesetzt. Die formellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor.
                                                                            2.2 Materielle Gründe
                                                                            Auf Grund der erheblichen Verkehrsbelastung und zu enger Fahrbahn-
                                                                            breiten soll die Ortslage Bellheim durch eine Ortsumgehung entlastet
                                                                            werden. Bei dem Straßenneubau handelt es sich um eine südlich der
                                                                            Ortslage verlaufende Landesstraße.
II. Entschädigung                                                           Mit dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss sind die Voraus-
                                                                            setzungen für den Bau der Umgehungsstraße erfüllt. Entsprechend
1.    Soweit die Teilnehmergemeinschaft oder der Unternehmensträ-           den Ausführungen des Planfeststellungsbeschlusses, ist die Durch-
      ger über Flächen aus dem Verzicht auf Landabfindung nach § 52         führung der Maßnahme dringend geboten, um eine –im öffentlichen
      FlurbG verfügt, werden auf Antrag Ersatzflächen zur Verfügung         Interesse liegende- Verbesserung der Verkehrsbelastung zu erreichen.
      gestellt.                                                             Zur Einweisung des Unternehmensträgers in den Besitz der benötig-
2. Den Betroffenen wird eine Entschädigung für die durch die Vorläu-        ten Flächen zum Bau der planfestgestellten Landesstraße, wird die
      fige Anordnung entstehenden Nachteile gezahlt. Diese Entschädi-       Vorläufige Anordnung gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Flur-
      gung wird für den Zeitraum der Inanspruchnahme, spätestens bis        bereinigungsgesetz (FlurbG) zwingend notwendig. Die Entschädigung
      zu dem Jahr des Besitzüberganges entsprechend den Ergebnis-           für den Nutzungsausfall und für vorübergehende Nachteile wird nach
      sen des Flurbereinigungsplanes gezahlt.                               Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft festgelegt und
3. Für Feldfrüchte, deren Ernte bis zum Tag der Inanspruchnahme             gesondert bekannt gegeben. Die Voraussetzungen gemäß § 88 Nr.
      nicht möglich ist, kann auf Antrag eine besondere Entschädigung       3 in Verbindung mit § 36 FlurbG zum Erlass dieser Anordnung sind
      festgesetzt werden.                                                   daher gegeben. Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung wird im
III. Anordnung der sofortigen Vollziehung                                   öffentlichen Interesse angeordnet, weil der Neubau der Südumgehung
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2          Bellheim L509 in Anbetracht der jetzigen hohen Verkehrsfrequenz vor-
Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung           dringlich durchgeführt werden muss und weil das Bodenordnungsver-
vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 7 des       fahren parallel zum Bau der Landesstraße aus Gründen der Effizienz
Gesetzes vom 12.07.2018 (BGBl. I Nr. 26 S. 1151), wird angeordnet           keinen weiteren Aufschub erdulden darf. Die sofortige Vollziehung
mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende             dieses Beschlusses liegt auch im Interesse der Beteiligten, weil ihnen
Wirkung haben.                                                              daran gelegen ist, dass eine innerörtliche Verkehrsberuhigung durch
IV. Hinweise                                                                die Südumgehung schnellstmöglich herbeigeführt wird. Die sofor-
                                                                            tige Vollziehung liegt ferner im Interesse der Grundstückseigentümer,
1.    Die Grenzen der beanspruchten Flächen sind örtlich durch Pfähle       deren Grund und Boden oder Landbewirtschaftung durch den Bau
      kenntlich gemacht. Die Flächen sind in einer Karte farbig darge-      der Landesstraße betroffen ist und die berechtigt erwarten können,
      stellt.                                                               dass die Benachteiligungen möglichst rasch behoben werden.
2. Die Karte sowie ein Abdruck dieser Anordnung liegen ab sofort            Die Voraussetzungen für die Anordnungen der sofortigen Vollziehung
      bei                                                                   liegen damit vor (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO).
      · der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 18                                 Rechtsbehelfsbelehrung
      in 76756 Bellheim,                                                    Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der
      · der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschor-              Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
      densplatz 1 in 76761 Rülzheim,                                        Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
      · der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60                  Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz,
      in 67360 Lingenfeld,                                                              Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung,
      · der Stadtverwaltung Germersheim, Kolpingplatz 3 in 76726                          Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt
      Germersheim                                                           oder wahlweise bei der
      während der allgemeinen Dienstzeit sowie zusätzlich bei dem                        Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
      Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Herrn                             - Obere Flurbereinigungsbehörde -
      Jürgen Böhm, Im Vogelgesang 2, 76756 Bellheim und beim                                    Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
      Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Zim-         einzulegen.
      mer 3, Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt zur Ein-             Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs-
      sichtnahme für die Beteiligten aus.                                   frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist
                                                                            bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.
3. Die Vorläufige Anordnung und die zugehörige Karte können
                                                                            Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.
      ebenfalls im Internet unter www.dlr.rlp.de eingesehen werden.
                                                                            In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
4. Die von der Vorläufigen Anordnung betroffenen Bewirtschafter             elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des
      werden darauf hingewiesen, dass sie für beantragte Prämien im         Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elekt-
      Rahmen der Agrarförderung in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr ihre      ronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Trans-
      Flächennachweise um die jeweiligen Flurstücke entsprechend            aktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/
      korrigieren und unverzüglich der zuständigen Bewilligungsbe-          EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung
      hörde mitteilen (siehe § 3 Abs. 1 Gesetz gegen missbräuchli-          zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen
      che Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz               zu beachten. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische
      - SubvG) vom 29.07.1976 (BGBl. I S. 2034, 2037)).
                                                                            Form bei dem DLR sind diese im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de
                               Begründung                                   unter Service/Elektronische Kommunikation ausgeführt.
1. Sachverhalt:                                                             Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der
Das Flurbereinigungsverfahren Bellheim Südumgehung L509 wurde               ADD sind diese im Internet auf der Seite https://add.rlp.de/de/service/
durch Beschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR)           elektronische-kommunikation/ ausgeführt.
Rheinpfalz vom 06.02.2018 angeordnet. Die Anordnung ist für sofort                                                                       Im Auftrag
vollziehbar erklärt worden.                                                                                                          Claudia Merkel
Der unter Nr. I. 1. genannte Planfeststellungsbeschluss ist seit dem
                                                                            Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im
18.07.2013 unanfechtbar.                                                    Internet unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungs-
Der Unternehmensträger, der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-              verfahren“ zu finden.
Pfalz, hat den Erlass der Vorläufigen Anordnung beantragt und die           Ansprechpartner für das Verfahren sind:
Pläne sowie Bestandskarten und –verzeichnisse vorgelegt.
Der Zustand der benötigten Flächen einschließlich deren Bestand-            Projektleiterin        Claudia Merkel              Tel. 06321/671-1101
teile ist festgestellt worden, soweit dies für die Wertermittlung und die   Sachgebietsleiter Pla- Günter Brenner              Tel. 06321/671-1179
Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist.                              nung und Vermessung
Der Vorstand wurde am 05.07.2018 zu den vorgesehenen Regelungen             Sachgebietsleiterin    Bianka Litzel               Tel. 06321/671-1107
und den Entschädigungsfragen gehört.                                        Verwaltung
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