Diözese Innsbruck PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022 - INFORMATIONEN UND FORMULARE WEIL WIR HIER KIRCHE GESTALTEN - Diözese Innsbruck
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Diözese Innsbruck PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022 INFORMATIONEN UND FORMULARE WEIL WIR HIER KIRCHE GESTALTEN. www.dibk.at/pgr 1
Alle Unterlagen und Formulare aus diesem Heft finden Sie auch unter www.dibk.at/pgr zum Download. Wenn Sie Fragen zur Durchführung der Wahl haben oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an: Diözese Innsbruck - Pfarrgemeinderat Mag. Christian Nuener christian.nuener@dibk.at +43 676 87304400 Maga. Gudrun Guerrini gudrun.guerrini@dibk.at +43 676 87302111 2
Gemeinsam Verantwortung tragen in Kirche und Welt Pfarrgemeinderatswahl 2022 Wieder sind fünf Jahre vorüber und die Funktionsperiode des Pfarrgemeinderates neigt sich dem Ende zu. Am 19./20. März 2022 werden daher österreichweit Frauen, Männer, Jugendliche und junge Erwachsene in die Pfarrgemeinderäte gewählt. Vieles ist im Umbruch und gerade weil Vieles im Umbruch ist, braucht es Frau- en und Männer aus allen Altersgruppen, die bereit sind, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zur Verfügung zu stellen und dadurch in den nächsten Jahren Kirche in den Pfarren der Diözese Innsbruck lebendig zu gestalten. Das Motto dieser Wahl und der gesamten nächsten Periode lautet „mittendrin“: Pfarrgemeinderät*innen stehen im Leben. Mit all ihren Hoffnungen und Sorgen, mit ihren Freuden und Nöten sind sie Teil der Gesellschaft und gestalten Kirche vor Ort. Sie sind kein exklusiver Club, sie stehen nicht über den Dingen, sie sind nicht „weltfremd“ – sie sind einfach „mittendrin“. Pfarrgemeinderät*innen sind Gesichter und Geschichten der Kirche vor Ort. Sie engagieren sich aus ihrem Glauben heraus, sie wollen ge- stalten, bewahren, (ver)wandeln, sie tragen Verantwortung und sie tragen zu kirchlichem Leben vor Ort bei: in aller Unterschiedlichkeit, in unterschiedlicher Intensität, in unterschiedlichen Rollen. Sie tragen Kirche mit, sie leiden mit Kirche mit, sie freuen sich mit Kirche mit – sie sind unsere Nachbar*innen, unsere Bekannten, sie sind diejenigen, die für uns Pfarre/Kirche vor Ort gestalten. Das machen die meisten von ihnen in ihrer Freizeit, unbezahlt, doch hoffentlich nicht unbelohnt, sie machen das neben ihrem Berufsleben, neben ihrem Familienleben, neben ihren sonstigen Freizeitaktivitäten. Sie sind keine Superfrauen und Supermänner, sie sind keine Lakaien oder Hilfskräfte des Pfarrers – sie repräsentieren unsere Pfarre, sie sind da, sie sind aktiv: sie sind einfach „mittendrin“. In diesem Heft finden Sie die für die Diözese Innsbruck geltenden Unterlagen, die Ihnen helfen sollen, die Pfarrgemeinderatswahl 2022 in Ihrer Pfarre gut vorbereiten und durchführen zu können. Wir danken allen schon jetzt herzlich für Ihren Einsatz und wünschen viel Freude und Erfolg bei der Vorberei- tung und Durchführung der Wahl. Christian Nuener, Gudrun Guerrini 3
Gedanken zum Motto mittendrin Wir erleben aktuell einen globalen Wandlungsprozess, der auch vor mittendrin der Kirche nicht Halt macht. Papst mittendrin Franziskus bringt es mit folgende Jesus Christus hat versprochen: Zitat auf den Punkt: „Wir leben „Wo zwei oder drei in meinem Na- nicht in einer Ära des Wandels, men versammelt sind, da bin ich sondern erleben einen Wandel mitten unter ihnen“. (Matthäus der Ära!“ Eine Gestalt von Kirche, 18,20) Jesus „mittendrin“ – auf ihn Pfarrgemeinderät*innen sind die auf der engen Verflechtung hin richtet sich Kirche aus, um ihn Menschen, die mitten im Leben von Religion und Kultur aufbaut, herum bildet sich Gemeinschaft. stehen. Die vielfältigen Lebensbe- ist in Auflösung begriffen. Die Aus der lebendigen Beziehung zu züge in denen sie stehen, bilden selbstverständliche Zugehörigkeit Jesus Christus und im Vertrauen die Pluralität der Gegenwart ab. ist nicht mehr gegeben und Tradi- auf einen mitgehenden Gott wird Pluralität ist belebend, manchmal tionen in ihrer lebensrelevanten der Glaube zur Kraftquelle für das überfordernd und bedrängend, Bedeutung werden stark hinter- eigene Leben und zur Triebfeder aber immer inspirierend und eine fragt. für die Gestaltung von Kirche und wichtige Ressource für kirchliche Gesellschaft. Erneuerung. Pfarren erleben die Auswirkun- gen dieses Wandels hautnah Maßstab dafür ist die Botschaft In der Dynamik von Sammlung mit, sie befinden sich mittendrin des Evangeliums, die angesichts rund um Christus und Sendung in diesem tiefgreifenden Trans- der Herausforderungen der Ge- zu den Menschen entsteht und formationsprozess, dessen Trag- genwart lebensrelevant und all- ereignet sich Kirche an vielen weite noch nicht fassbar ist. Ihre tagsnah neu zu buchstabieren ist. unterschiedlichen Orten. Pfarrge- Antwort darauf ist nicht Abwarten Die Beschäftigung mit der Frohen meinderät*innen halten diese Dy- oder Rückzug. Vielmehr fordern Botschaft öffnet auch die Augen namik in Schwung, sie initiieren, die Zeichen der Zeit dazu heraus, dafür, Spuren des Reiches Gottes vernetzten, bewahren, packen an, im aufmerksamen Wahrnehmen „mittendrin“ in unserer Zeit in halten die Stellung, geben Raum. und im Dialog mit den Menschen Kirche und Gesellschaft zu ent- Pfarrgemeinderät*innen sind mit vor Ort Kirche neu zu entwickeln. decken. (Lukas 17,21) gläubigen Herzen „mittendrin“. 4
Zeitplan ZEITPLAN aufAUF dem WegWEG DEM zur Wahl ZUR WAHL Juni 2021 Pfarrliche Vorüberlegungen auf die Wahl hin, Planung einer Bilanzklausur, Suche nach einer Klausurbegleitung September 2021 Verteilung der diözesanen Wahlunterlagen Herbst 2021 Bilanzklausuren – Rückblick und Ausblick, Festlegung der pfarrlichen Wahlmodalitäten, Erstellung eines Zeitplanes mit wichtigen Terminen und Fristen bis zur Wahl bis 31. Oktober 2021 Bildung der pfarrlichen Wahlkommissionen und Meldung an Dekanat und Abteilung Gemeinde, sodass bei Bedarf die Teilnahme an den regionalen Einführungsterminen im November/Dezem- ber 2021 möglich ist. (späteste Meldung: 10 Wochen vor der Wahl) November 2021 Regionale Einführungen der Wahlkommissionen und Mitarbeiter*innen bei der Wahlorganisation 8./9. Jänner 2022 Offizielle Ankündigung der Wahl bei den Gottesdiensten (österreichweit) Dezember 2021/Jänner 2022/Februar 2022 Kandidat*innensuche 20. Februar 2022 Letzter Termin für Bekanntgabe der Kandidat*innen (siehe Wahlordnung) 19./20. März 2022 PGR-Wahl bis 1. Mai 2022 Konstituierende Sitzung und Meldung der PGRs an Dekanat und Abteilung Gemeinde Mai/Juni 2022 Regionale Starttreffen der PGR-Obleute „Sitzungen erfolgreich gestalten“ - Moderationsschulungen Regionale Dankeskonzerte mit der Gruppe Findling 25. Februar 2023 (bitte vormerken!) Begegnungstag für Pfarrgemeinderät*innen und Pfarrkirchenrät*innen - Congress Innsbruck 5
Der amtierende PGR Der Pfarrer, der/die Die Wahlkommission Pfarrkurator*in ist zuständig für die engagiert sich für die Wahl, weil Wahlorganisation. er von der Wichtigkeit des PGRs führt die für die Pfarre überzeugt ist. betont die Wichtigkeit des PGR für eine lebendige Kandidat*innenermittlung legt die Gesamtzahl der Pfarrgemeinde, er/sie motiviert nach den Vorgaben in Zusam- Mitglieder des zukünftigen und informiert über die Wahl. menarbeit mit dem PGR durch. Pfarrgemeinderates verlautbart die wesentlichen inclusive des Anteils an gibt den Wahltermin und den Ablauf der Wahl und die Bestimmungen der Jugendvertreter*innen fest. Wahlordnung. Kandidat*innenliste offiziell bestimmt die Zahl der bekannt. überprüft die Wählbarkeit der durch Wahl zu ermittelnden Kandidat*innen und holt deren Mitglieder. dankt den ausscheidenden Pfarrgemeinderät*innen und Zustimmungserklärungen ein. legt das Wahlmodell inclusive begrüßt die neu Gewählten. erstellt die Kandidat*innenliste der Entscheidung über und bereitet die Stimmzettel vor. Familienstimmrecht und beruft die erste Sitzung ein, Briefwahl fest. übernimmt den Vorsitz und erstellt – wo es möglich ist - ein leitet die Beratungen über zu Wähler*innenverzeichnis. bestimmt die Art der berufende Mitglieder. Kandidat*innen-Ermittlung bereitet die Wahllokale vor. (siehe Wahlmodelle) und beruft die konstituierende beteiligt sich selber an der Sitzung ein. führt die Pfarrgemeinderatswahl Kandidat*innensuche. durch. gibt die Zusammensetzung unterstützt geeignete Wege, um und die Aufgabenverteilung meldet das Wahlergebnis noch Kandidaten*innen der Jugend zu des neuen Pfarrgemeinderates am Wahltag bis 17:00 Uhr (bei finden. bekannt. Wahlmöglichkeit nach der Abendmesse bis 21:00 Uhr) an richtet die Wahlkommission ein. ist verantwortlich für die das Dekanat und die Diözese. Verwahrung der Protokolle bereitet eine gute Amtsüber- der Wahlkommission und der bearbeitet allfällige Einsprüche gabe an den neuen PGR vor. Wahldokumentation. zur Wahl. 6
STATUT DES PFARRGEMEINDERATES der Diözese Innsbruck Einleitung die verantwortliche Mitarbeit der Gläubigen in den verschiedensten (5) Koordination und Zusammenarbeit im Bereichen des kirchlichen überpfarrlichen Bereich Das Statut des Pfarrgemeinde- Lebens. Sie lebt in besonderer (Seelsorgeraum, Dekanat, rates 1996 war eine bewährte Weise in kleinen Gruppen und Diözese, Ökumene, Ordnung in der Zusammenarbeit kleinen Gemeinschaften. Der interkultureller und im Pfarrgemeinderat. Diese Pfarrgemeinderat arbeitet interreligiöser Dialog). wurde nunmehr an die aktuellen mit den verschiedenen Erfordernisse angepasst. Gruppierungen und einzelnen (6) Vertretung der Pfarre Verantwortlichen eng zusammen. innerkirchlich und in der I. Wesen und Ziel Öffentlichkeit (politische II. Aufgaben des Gemeinde, Vereine, Schule, (1) Der Pfarrgemeinderat ist jenes Pfarrgemeinderates u.a.) Gremium der Pfarrgemeinde, das den Pfarrer bei der Leitung (1) Erkennen der seelsorglichen (7) Hinwendung und der Pfarre mitverantwortlich und sozialen Situation im Kontaktpflege zu unterstützt und - im Rahmen der Pfarrgebiet. Menschen im Pfarrgebiet, diözesanen Gesetzgebung – in unabhängig von ihrem Fragen des pfarrlichen Lebens Religionsbekenntnis. zusammen mit dem Pfarrer ent- (2) Erarbeitung konkreter und scheidet. erreichbarer pastoraler Ziele und Schwerpunkte, Planung III. Zusammen- (2) Das Ziel ist die Verwirklichung geeigneter Maßnahmen setzung und Initiativen, Sorge für einer im Glauben lebendigen und die Durchführung, sowie missionarischen Gemeinde auf (1) Der Pfarrgemeinderat regelmäßige Auswertung der besteht aus der Basis des II. Vatikanischen Arbeitsergebnisse Konzils: „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen a. gewählten, von heute, besonders der Armen (3) Förderung der pfarrlichen und Bedrängten aller Art, sind Gruppen und Gewinnung von Mitarbeitern/innen b. berufenen, auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger (Auswahl, Bereitstellung Christi. Und es gibt nichts wahr- der notwendigen Rahmen- c. amtlichen Mitgliedern. haft Menschliches, das nicht in bedingungen für das ihren Herzen seinen Widerhall Ehrenamt, Sorge um die Aus- Mindestens die Hälfte der fände. (vgl. II. Vatikanisches und Weiterbildung). Mitglieder muss gewählt sein. Konzil, Pastoralkonstitution 1). Dieses Ziel konkretisiert sich in (4) Förderung der gegenseitigen Pro Funktionsgruppe soll nur eine der Planung und Sicherung der Information zwischen Person als amtliches Mitglied gemeindlichen Grundvollzüge Pfarrbevölkerung, entsandt werden (siehe III.3.). Liturgie, Verkündigung und pfarrlichen Gruppen, Diakonie. Mitarbeitern*innen und Bei Pastoralassistenten*innen dem Pfarrgemeinderat. Nach und Jugendleitern*innen, (3) Die Pfarrgemeinde als leben- Möglichkeit soll alle zwei die für einen Seelsorgeraum dige Gemeinschaft braucht die Jahre eine Pfarrversammlung angestellt sind, ergibt sich die laienapostolischen Gruppen und abgehalten werden. Mitgliedschaft in den einzelnen 7
Pfarrgemeinderäten aus Sollte dies aufgrund der aktuellen (5) Sämtliche personelle den lokalen und inhaltlichen Situation in einer Pfarre nicht Änderungen werden von den Schwerpunktsetzungen laut möglich sein, wird diese Aufgabe Obleuten an die Abteilung Aufgabenbeschreibung. zur Überbrückung von einer Gemeinde des Seelsorgeamtes anderen Person, die möglichst gemeldet. Vikare sind nicht Mitglieder des von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestimmt wird, PGR, können aber eingebunden wahrgenommen. V. Mandatsausübung werden. Es ist auf ein (1) Die Erfüllung des Mandats (2) Als Richtzahl für den erfordert: gesamten Pfarrgemeinderat ausgewogenes (gewählte, berufene Geschlechterver- hältnis zu achten. a. Teilnahme an den Sitzungen, und amtliche Mitglieder zusammen) wird empfohlen: b. entsprechende Weiterbildung Die gewählten und Pfarren amtlichen Mitglieder können mit 2/3 c. Kontakt zur Pfarrgemeinde und bis 1000 Katholiken*innen: 8 Mehrheit weitere Mitglieder in den d. Eintreten für die Beschlüsse Pfarren darüber hinaus: 12 des Pfarrgemeinderates. Pfarrgemeinderat berufen. (2) Das Mandat erlischt: (3) Als amtliche Mitglieder gelten: a. durch Ablauf der IV. Funktionsperiode Funktionsperiode (das a) Pfarrer ist mit der Konstituierung (1) Die Wahl zum des neugewählten Pfarr- b) Pfarrkuratoren*innen bzw. Pfarrgemeinderat wird durch die gemeinderates) Pfarrkoordinatoren*innen Wahlordnung geregelt. c) Kooperatoren b. durch Verzicht (2) Die Funktionsperiode des d) Ständige Diakone c. durch Wegfall der Grundlage Pfarr-gemeinderates beträgt fünf e) Hauptamtliche pastorale Jahre. für die Mitgliedschaft Mitarbeiter*innen (Wählbarkeit, Amt) auf Pfarrebene (3) Bei vorzeitigem Ausscheiden (Pastoralassistenten*innen, eines gewählten Mitgliedes d. durch unentschuldigtes Pfarrhelfer*innen, sind alle Mitglieder des Fernbleiben von drei Jugendleiter*innen) Pfarrgemeinderates zu aufeinanderfolgenden informieren. Die Nachbesetzung Sitzungen f) Vertreter*innen des erfolgt zeitnah (in der Pfarrkirchenrates (vgl. e. durch groben Verstoß gegen darauffolgenden Sitzung) Pfarrkirchenratsordnung der die Vertraulichkeitspflicht durch Nachrücken eines Diözese Innsbruck, Art I §4). Ersatzmitgliedes oder durch Berufung eines geeigneten Über den Wegfall der Grundlage Pfarrmitgliedes (siehe III.6.). für die Mitgliedschaft bzw. (4) Jugendvertretung wegen Verstoßes gegen die (4) Bei Ausscheiden einer/eines Vertraulichkeit, hat der PGR zu Jugendvertreters*in wird die/ befinden (siehe auch GO 9). In jedem Pfarrgemeinderat der Nachfolger*in möglichst muss es mit Blickrichtung von Jugendlichen und jungen auf die Jugendpastoral eine Erwachsenen nominiert und vom Jugendvertretung geben. Diese Pfarrgemeinderat berufen (siehe soll primär von Jugendlichen III. 4.) und jungen Erwachsenen selber wahrgenommen werden. 8
VI. Innere Organisation der darauffolgenden Sitzung des Pfarrgemeinderates Budget, den Jahresabschluss / die Kirchenrechnung, behandelt werden. Es gilt größere Vorhaben in (1) Der Vorsitzende des die Geschäftsordnung des nächster Zeit) wie auch den Pfarrgemeinderates ist der Pfarrgemeinderates. Pfarrkirchenrat über pastorale Pfarrer. Planungen und Initiativen (3) Der Pfarrgemeinderat kann für des Pfarrgemeinderates zu Aus dem Pfarrgemeinderat verschiedene pastorale Aufgaben informieren. wird ein Laie als Obfrau/ Arbeitskreise einrichten bzw. Obmann gewählt, der/dem dafür Verantwortliche bestellen. die Geschäftsführung und die Diese müssen nicht dem Sitzungsleitung übertragen Pfarrgemeinderat angehören. werden. Der Pfarrgemeinderat muss VIII. Pfarrgemeinderat darauf achten, dass er mit den und Seelsorgeraumrat Ein weiteres Mitglied Arbeitskreisen bzw. mit den (vgl. Statut Seelsorgeraumrat) wird als Obfrau/Obmann– Verantwortlichen in lebendigem Stellvertreter*in gewählt. Kontakt steht. (1) Das Konzept der Seelsorge- räume der Diözese Innsbruck Der Pfarrgemeinderat wählt (4) Die Arbeitsweise des sieht vor, dass die Pfarren aus seinen Reihen eine*n Pfarrgemeinderates wird durch im rechtlichen Sinn in ihrer Schriftführer*in. die Geschäftsordnung geregelt. Eigenständigkeit erhalten bleiben. Diese ist integrierter Bestandteil der Statuten. (2) Der Seelsorgeraum erfor- (2) Hat der Pfarrgemeinderat zwölf oder mehr Mitglieder, soll dert die Bereitschaft zur er einen Vorstand einrichten. Vernetzung und eine verbindliche Dieser besteht aus mindestens Zusammenarbeit der im Seelsorgeraum miteinander drei, höchstens aber aus fünf VII. Pfarrgemeinderat verbundenen Pfarren. Dazu ist Personen. und Pfarrkirchenrat in jedem Seelsorgeraum ein (vgl. Pfarrkirchenratsordnung der Seelsorgeraumrat einzurichten. Zum Vorstand gehören Diözese Innsbruck, Art I §4) unbedingt der Pfarrer, die/ der Pfarrkurator*in oder (3) Das Statut für den (1) Die Verflechtung von Seelsorgeraumrat sieht die Pfarrkoordinator*in, die Obfrau/ Seelsorge und Finanzen erfordert der Obmann und deren/dessen Vertretung der einzelnen Pfarren gegenseitige Information und durch Pfarrkuratoren*innen bzw. Stellvertreter*in. einvernehmliches Vorgehen Pfarrkoordinatoren*innen, die von Pfarrkirchenrat und Pfarrgemeinderats-Obleute bzw. Aufgaben des Vorstandes: Pfarrgemeinderat. Es ist auf eine eine fix delegierte Person aus gute Kommunikation zwischen dem Pfarrgemeinderat vor. diesen Gremien im Sinne eines Der Vorstand des gemeinsamen, der Pastoral Pfarrgemeinderates tritt dienenden Wirkens zu achten. mindestens zwei Wochen vor jeder Pfarrgemeinderatssitzung zusammen. Er wird vom (2) In seiner Sorge um die Vorsitzenden bzw. von der Finanzen hat der Pfarrkirchen- Obfrau/dem Obmann einberufen. rat eine Dienstfunktion inne. Um dieser Wirklichkeit besser zu entsprechen, nimmt ein/e a. Erstellung der Tagesordnung Vertreter*in des Pfarrkirchen- und Vorbereitung der rates ex offo an den Sitzungen Pfarrgemeinderatssitzung. des Pfarrgemeinderates teil. Ihre/seine Aufgabe ist es, b. Entscheidungen, die den Pfarrgemeinderat über nicht aufgeschoben werden die wesentlichen Inhalte der können, werden vom Vorstand Pfarrkirchenratssitzungen getroffen. Diese müssen bei (insbesondere das vorgesehene 9
IX. Vorgangsweise bei Auslegungsfragen und GESCHÄFTSORDNUNG DES schweren Konflikten PFARRGEMEINDERATES Bei Auslegungsfragen zum Statut oder der Geschäftsordnung können der Vorsitzende oder die Obleute des Pfarrgemeinderates die/den (1) Der Pfarrgemeinderat wird mindestens viermal im Arbeitsjahr Pfarrgemeinderatsreferenten*in vom Vorsitzenden (Pfarrer) und von der Obfrau/vom Obmann unter kontaktieren. Angabe der Tagesordnung einberufen. Bei schweren Konflikten gilt Außerdem ist eine Pfarrgemeinderats-Sitzung einzuberufen, folgende Vorgehensweise: wenn ein Drittel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangt. 1. Konflikt im Pfarrgemeinerat lösen. Ist das nicht möglich, dann (2) Die Tagesordnung erstellt der Vorsitzende (Pfarrer) mit der Obfrau/dem Obmann, gegebenenfalls mit dem Vorstand. Sie 2. Dekan einbinden. Ist der wird spätestens eine Woche vor der Sitzung ortsüblich (z.B. durch Konflikt weiter nicht gelöst, dann Anschlag) verlautbart und den Mitgliedern schriftlich zugestellt. 3. Pfarrgemeinderats-Referent*in Anträge zur Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung sind vor einbinden. Ist der Konflikt auch so Sitzungsbeginn bei der Obfrau/beim Obmann einzubringen. nicht lösbar, dann (3) Wenn der Vorsitzende (Pfarrer) an der Sitzung nicht teilnehmen kann, kann er die Obfrau/den Obmann, die/den Pfarrkurator*in 4. legt der/die Pfarrgemeinderats- oder die/den Pfarrkoordinator*in beauftragen, ihn zu vertreten Referent*in den Fall dem/der (ausgenommen Vetorecht). Seelsorgeamtsleiter*in vor. Diese entscheiden gemeinsam mit dem (4) Die Sitzungsleitung wird von der Obfrau/dem Obmann Generalvikar. wahrgenommen. Bei Verhinderung von deren/dessen Stellvertreter*in. (5) Über den Ablauf der Sitzung hat der/die Schriftführer*in X. In-Kraft-Treten ein Ergebnisprotokoll zu erstellen und dieses fortlaufend zu nummerieren. Insbesondere sind die Namen der anwesenden und (1) Dieses Statut wird der abwesenden Mitglieder sowie der volle Wortlaut der Beschlüsse vom Diözesanbischof mit und das Stimmenverhältnis aufzuzeichnen. Bei jeder Sitzung ist Rechtswirksamkeit vom per Beschluss die Richtigkeit des Protokolls der vorangegangenen 01.09.2021 in Kraft gesetzt. Sitzung bzw. dessen Richtigstellung und Ergänzung festzustellen. (2) Im selben Zeitpunkt treten (6) Der Pfarrgemeinderat ist beschlussfähig, wenn zwei das im Diözesanblatt Innsbruck, Drittel der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Jg. 71, September 1996, Pkt. 52., Zweidrittelmehrheit gefasst. Nr. 7, kundgemachte Statut des Pfarrgemeinderates sowie alle Wahlen erfordern im 1. und 2. Wahlgang die Zweidrittelmehrheit, ab sonstigen mit der nun geltenden dem 3. Wahlgang die einfache Mehrheit. Regelung in Widerspruch stehenden Bestimmungen außer (7) Die Abstimmungen im Pfarrgemeinderat erfolgen mittels Kraft. Handzeichen. Geheim ist abzustimmen, wenn dies ein Mitglied beantragt. Wahlen Dr. Gudrun Walter Hermann Glettler werden immer geheim durchgeführt. Ordinariatskanzler Bischof von Innsbruck (8) Wenn der Vorsitzende (Pfarrer) an einer Pfarrgemeinderats- Innsbruck, am 17.05.2021 Reg. Zl. II/2j-2021-140 Sitzung nicht teilnehmen kann, werden ihm die Beschlüsse vorgelegt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch, treten sie in Kraft. 10
Durch den begründeten Einspruch (Veto) des Vorsitzenden (des Pfarrers) nach der Beschlussfassung wird ein Beschluss ausgesetzt. Die Mittendrin betreffende Sache wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung vertagt. statt nur dabei Erhebt der Vorsitzende (Pfarrer) bei der zweiten Behandlung wieder Einspruch, tritt der Beschluss nicht in Kraft. Der PGR kann dagegen unter Angabe der Gründe Berufung einlegen. Schritt für Schritt - viele kleine Schritte lassen Diese Berufung ist zunächst an den Dekan zu richten. In weiterer Folge uns weiterkommen. steht die im PGR-Statut unter Punkt IX angegebene Vorgangsweise offen. In den Evangelien findet sich das Bild eines Gottes, (9) Die Mitglieder des PGR sind hinsichtlich der Punkte, die als der mannigfaltig aussät. Das vertraulich erklärt wurden, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Reich Gottes wird mit einem Antrag auf Vertraulichkeit kann von jedem Mitglied am Beginn Senfkorn verglichen - aus ganz der Sitzung eingebracht werden und ist mit einfacher Mehrheit zu Kleinem kann sehr Großes entscheiden. werden. Die Behandlung von personellen Angelegenheiten ist immer vertraulich. Unsere Pfarrgemeinden bleiben durch viele kleine (10) Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich, Beiträge lebendig und sie ausgenommen die Behandlung der Tagesordnungspunkte, die als bemühen sich, Menschen vertraulich erklärt wurden. Die Beschlüsse des Pfarrgemeinderates Heimat, Geborgenheit und werden veröffentlicht (Anschlag). Begleitung zu bieten. Und es braucht Menschen - Frauen, Männer, Jugendlichen und In-Kraft-Treten junge Erwachsenen, die mittendrin im Leben stehen (1) Diese Geschäftsordnung und ihre Sichtweisen und wird vom Diözesanbischof mit Lebensrealitäten einbringen. Rechtswirksamkeit vom Menschen, die aufmerksam 01.09.2021 in Kraft gesetzt. sind und darauf achten, wo etwas wächst, wo kleine (2) Im selben Zeitpunkt treten Triebe sichtbar werden und außer Kraft: die im Diözesanblatt die gegebenenfalls auch die Innsbruck, Jg. 71, Nr. 7, Früchte zu ernten. kundgemachte Geschäftsordnung des Pfarrgemeinderates. Und dann gelingt es hoffentlich, ein kleines Stück Reich Gottes sichtbar zu machen. Dr. Gudrun Walter Hermann Glettler Ordinariatskanzler Bischof von Innsbruck Die PGR-Wahl gibt eine Gelegenheit dazu. Innsbruck, am 29.01.2021 Reg. Zl. II/2j-2021-025 11
WAHLORDNUNG ZUR PFARRGEMEINDERATSWAHL in der Diözese Innsbruck I. Allgemeine (4) Wählbar sind Katholik*innen unter folgenden Vorausetzungen: (7) Die mit der Wahl und deren Vorbereitung verbundenen Bestimmungen Kosten sind von der Pfarre zu a. eine bewusst christliche tragen. Lebensgestaltung, die sich (1) In allen Pfarren, Pfarr- am Evangelium und an der vikariaten, Exposituren, geltenden Praxis kirchlichen II. Allgemeine Wahl- territorialen Kaplaneien und Seelsorgestellen (im Folgenden Lebens orientiert; vorbereitungen durch „Pfarren“ genannt) ist ein b. die Vollendung des 16. den Pfarrgemeinderat Pfarrgemeinderat zu wählen. Lebensjahres vor dem 1. Jänner des Wahljahres; (1) Nach der Kundmachung des In Pfarrvikariaten, in Exposituren, Wahltermins im Diözesanblatt, territorialen Kaplaneien und c. Wohnsitz in der Pfarre (bei spätestens aber zehn Wochen Seelsorgestellen, in denen es Vorliegen von Beschlüssen vor der Wahl, hat der keinen Pfarrkirchenrat und kein des Pfarrgemeinderates gilt Pfarrgemeinderat festzulegen: eigenständiges Gemeindeleben die Ausnahme vom Wohnsitz gibt, kann der/die Pfarrgemeinde- auch für die Wählbarkeit, vgl. a. die Gesamtzahl der ratsreferent*in im Einzelfall I/3 der Wahlordnung); Mitglieder des künftigen festlegen, dass bis auf weiteres Pfarrgemeinderates incl. kein Pfarrgemeinderat d. die Bereitschaft zum Dienst Festlegung des Anteils an eingerichtet wird. und zur Mitarbeit in der Jugendvertretern*innen. Gemeinde im Sinne von (2) Die Wahl ist direkt und geheim. I. und II. des Statutes des Die im Statut unter Pfarrgemeinderates; III/2 angegebenen (3) Wahlberechtigt ist jede*r Richtzahlen dienen Katholik*in, die/der in der Pfarre e. die Fähigkeit zur dabei als Orientierung. ihren/seinen Wohnsitz hat und verantwortungsvollen Vergrößerungen oder vor dem 1. Jänner des Wahljahres und solidarischen Ver-kleinerungen aus das 14. Lebensjahr vollendet hat. Zusammenarbeit, vgl. Statut ortsspezifischen Gründen des Pfarrgemeinderates I; sind möglich. Eine vom Wohn- sitzprinzip ab- b. wie viele Mitglieder davon weichende Rege- durch Wahl zu ermitteln sind lung: Personen, (5) Die Funktionsperiode des (mindestens die Hälfte – die sich einer Pfarrgemeinderates beträgt fünf siehe Statut II/1) ; Pfarre außerhalb Jahre. ihres Wohnsitzes zugehörig fühlen, c. das Wahlmodell incl. (6) Bei der Wahl des der Entscheidung über sind auch dort Pfarrgemeinderates soll ein wahlberechtigt. Familienstimmrecht und ausgewogenes Geschlechter- Briefwahl; Dies bedarf eines verhältnis und eine aus- grundsätzlichen gewogene Altersverteilung Beschlusses des Pfarrgemeinde- d. ob Personen, die ihren angestrebt werden. In jedem Wohnsitz außerhalb des rates der Pfarre, in der sie wählen Pfarrgemeinderat ist eine möchten. Pfarrgebietes haben und Jugendvertretung verbindlich zu sich der Pfarre zugehörig (siehe II/1.d.) gewährleisten. fühlen, aktiv und passiv 12
wahlberechtigt sein sollen (siehe I/3). III. Wahlkommission Kandidaten*innenliste, der Wahllokale und Wahlzeiten. (1) Die Wahlkommission zählt e. ob gesamtpfarrlich oder nach fünf Mitglieder. Sie wählt aus f. Vorbereitung und Ortsteilen gewählt wird. ihrer Mitte die/den Vorsitzen- Durchführung des de*n. Es wird empfohlen, dass Wahlganges nach Vorgabe f. die Art der Kandidaten- ein Mitglied der Wahlkommission des Pfarrgemeinderates. *innenermittlung ein/e Jugendliche*r bzw. junge*r (siehe Leitlinie des Erwachsene*r ist. g. Feststellung und Seelsorgeamts: „Modelle zur (2) Sie ist beschlussfähig, wenn Bekanntmachung des Kandidat*innenermittlung außer der/dem Vorsitzenden we- Wahlergebnisses. und Wahlmodelle“) nigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie beschließt mit h. Entgegennahme und Die Kandidaten*innen der Jugend einfacher Mehrheit, bei Stimmen- Bearbeitung allfälliger werden von den Jugendlichen gleichheit entscheidet die Stimme Einsprüche und jungen Erwachsenen (14 des Vorsitzenden. In Streitfällen bis 25 jährige) in einem eigenen entscheidet der Dekan. (6) Aufgaben der Wahl- Vorgang ermittelt. (siehe kommission beim Wahlmodell „Pfarrgemeinderat und Jugend“, (3) Über die Sitzungen ist Proto- Urwahl (Ergänzung zu III./5) vgl. auch Statut III.4.) koll zu führen. (4) Die Funktion der Wahlkom- a. Am Wahltag erstellt die Aufgrund der Lebensrealität von mission erlischt mit Ablauf der Wahlkommission aus den jungen Menschen ist des Öfteren Einspruchsfrist (vgl. V/7), bzw. vorgeschlagenen Personen absehbar, dass sie nicht für die nach Erledigung allfälliger Ein- eine Liste, in der die gesamte Funktionsperiode als sprüche. Kandidaten*innenvorschläge Jugendvertreter*in zur Verfügung nach Stimmenanzahl gereiht stehen werden. Dies soll jedoch sind. kein Hindernis sein, sich für (5) Aufgaben der Wahlkommission: dieses Amt zur Verfügung zu b. Die Wählbarkeit der stellen. a. Erstellung eines Wählerverzeichnisses, wo vorgeschlagenen Personen immer es möglich ist. Listen wird geprüft. (2) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestellt mit den Wahlberechtigten aus dem Pfarrgebiet c. Beginnend mit den der Pfarrgemeinderat bis Meistgenannten wird bei den spätestens zehn Wochen vorher können über das pfarrliche Matrikenprogramm erstellt vorgeschlagenen Personen eine Wahlkommission. Die die Zustimmung zur Wahl Mitglieder müssen nicht dem oder im Matrikenreferat der Diözese Innsbruck eingeholt. Pfarrgemeinderat angehören. Ihre Namen und Adressen sind angefordert werden. sofort dem Dekan und dem Seelsorgeamt zu melden. b. Kandidaten*innenermittlung nach den Vorgaben, in (3) Der Wahltermin, die Gesamt- Zusammenarbeit mit dem IV. Wahlvorgang zahl der Mitglie- Pfarrgemeinderat. der des Pfarr- (1) Die Wahlkommission kann gemeinderates, c. Überprüfung der Wählbarkeit nach Bedarf Hilfsgremien für die Zahl der zu der Kandidaten*innen und den Wahlvorgang (bei mehreren Wählenden, so- Einholung ihrer Zustimmung Wahlorten/Wahllokalen) wie die Zusam- zur Kandidatur. einsetzen. mensetzung der Wahlkommis- d. Erstellung der Kandidaten- (2) Die Stimmzettel sind am sion ist ebenfalls *innenliste und Vorbereitung Sonntag vor der Wahl aufzulegen spätestens 10 der Stimmzettel. oder den Wählern*innen vorher Wochen vor der zu übermitteln und zusätzlich im Wahl ortsüblich Wahllokal bereitzuhalten. e. Verlautbarung der zu verlautbaren. wesentlichen Bestimmungen der Wahlordnung, der 13
(3) Am Wahlort ist die Bei Stimmengleichheit sucht die Sitzung erfolgen die Möglichkeit für eine geheime, Wahlkommission zusammen statutengemäßen Wahlen schriftliche Wahl zu schaffen. mit dem Pfarrgemeinderats- (vgl. Statut V/1) und die Vorstand/dem Pfarrgemeinderat Unterzeichnung der von der (4) Die Wahlberechtigung nach einer geeigneten Lösung. Diözese vorgeschriebenen der*s Wählers*in ist durch die Verpflichtungserklärung auf Wahlkommission ortsüblich zu (4) Die Zahl der abgegebenen, der das Datengeheimnis und der überprüfen. In Zweifelsfällen gültigen und ungültigen Stimmen Erklärung zum Kinder- und entscheidet die Wahlkommission. und das Wahlergebnis ist in einer Jugendschutz. Niederschrift festzuhalten und bis (5) Die Wahl erfolgt mit dem zur nächsten Wahl im Pfarrarchiv (4) Die Zusammensetzung des amtlichen Stimmzettel, durch zu verwahren. neuen Pfarrgemeinderates und Kennzeichnung der/des die gewählten Funktionen sind gewünschten Kandidaten*in und/ (5) Die Wahlkommission ortsüblich zu verlautbaren. Deren oder Hinzufügung eines neuen informiert unverzüglich die Namen sind mit den gewünschten Namens. Insgesamt dürfen nicht Pfarrleitung sowie die gewählten Daten bis drei Wochen nach der mehr Namen gekennzeichnet und die nicht gewählten konstituierenden Sitzung dem oder hinzugefügt werden, als Kandidaten*innen vom Dekan und dem Seelsorgeamt zu gewählt werden dürfen. Wahlergebnis. melden. (6) Der gesamte Wahlvorgang ist (6) Die Namen der gewählten von der Wahlkommission oder Kandidaten*innen sind am ersten VII. Schlichtungsstelle von den von ihr eingesetzten Sonntag nach der Wahl ohne Hilfsgremien (vgl. IV.1) zu Angabe der Stimmenzahl zu Bei Unklarheiten und beaufsichtigen. verlautbaren. Konflikten in Zusammenhang mit der Wahl kann der/die (7) Um Kranken oder an der (7) Die Wahl kann bei der Pfarrgemeinderatsreferent*in Wahl verhinderten Personen die Wahlkommission binnen einer kontaktiert werden. Stimmabgabe zu ermöglichen, Woche nach Verlautbarung wird die Briefwahl als angefochten werden. Möglichkeit der Stimmabgabe Berufungsmöglichkeit empfohlen (siehe „Modelle zur gegen die Entscheidung der VIII. Inkrafttreten KandidatInnenermittlung und Wahlkommission besteht an den Wahlmodelle IV.2“). Dekan, der innerhalb von zwei (1) Diese Wahlordnung tritt mit Wochen entscheidet. 01.09.2021 in Kraft. V. Ermittlung des (2) Im selben Zeitpunkt treten die Wahlergebnisses VI. Nach der Wahl im Diözesanblatt Innsbruck, Jg. 71, September 1996, Pkt. 52., Nr. (1) Nach Abschluss der Wahl wird (1) Innerhalb von 14 Tagen 7, kundgemachte Wahlordnung das Ergebnis ermittelt. berufen die neu gewählten des Pfarrgemeinderates und die amtlichen Mitglieder sowie alle sonstigen mit der (2) Als ungültige Stimmzettel unter dem Vorsitz des Pfarrers nun geltenden Regelung gelten: nicht amtliche weitere Personen in den in Widerspruch stehenden Stimmzettel und solche, aus Pfarrgemeinderat (vgl. Statut Bestimmungen außer Kraft. denen der Wählerwille nicht II/4). eindeutig hervorgeht. (2) Die konstituierende Sitzung (3) Als gewählt gelten jene des Pfarrgemeinderates hat Kandidaten*innen, die am spätestens sechs Wochen meisten Stimmen erhalten haben. nach der Wahl stattzufinden. Mit dieser Sitzung erlischt Dr. Gudrun Walter Hermann Glettler Die weiteren Kandidaten*innen Ordinariatskanzler Bischof von Innsbruck gelten nach der Stimmenzahl das Mandat des bisherigen als Ersatzperson und rücken bei Pfarrgemeinderates. Innsbruck, am 17.05.2021 Ausscheiden eines*r Gewählten Reg. Zl. II/2j-2021-141 nach. (3) Bei der konstituierenden 14
Modelle Modelle zur zur KandidatInnenermittlung Kandidat*innenermittlungund undWahlmodelle Wahlmodelle (Ergänzend (Ergänzendzur zurWahlordnung Wahlordnung--IIII1f 1fund undIIII8b) 8b) Eine wesentliche Aufgabe des amtierenden Pfarrgemeinderats ist es, die Eckpunkte der Wahl festzulegen. Hier finden Sie eine Grundlage, das passende Wahlmodell sowie geeignete Möglichkeiten der Kandidat*innenermittlung und der Stimmabgabe zu finden. I. Wahlmodelle 1. Wahl mit Kandidat*innenliste Im Vorfeld der Wahl wird ein Prozess der Kandidat*innenermittlung (siehe II.) durchgeführt. Mit den Namen der Kandidat*innen, die sich der Wahl stellen wird ein amtlicher Stimmzettel erstellt. Die Gesamtzahl der zu Wählenden muss am Stimmzettel vermerkt werden. Am Wahltag wird von der Wahlkommission die Wahl entsprechend den Festlegungen durchgeführt. Nach Auszählung der Stimmen gelten die Meistgenannten als gewählte Pfarrgemeinderät*innen. 2. Urwahl Am Wahltag geben die Wahlberechtigten im Wahllokal schriftlich ihre Wahlvorschläge ab. Die festgelegte Höchstzahl der zu wählenden Mitglieder darf dabei nicht überschritten werden. Die Wahlkommission erstellt aus den genannten Personen eine Liste nach Anzahl der Nennungen und über- prüft die Wählbarkeit. Ausgehend von den Meistgenannten werden die Personen um ihre Bereitschaft gefragt, als Pfarrgemeinderät*innen zur Verfügung zu stehen. Die Befragung ist abgeschlossen, wenn die festgelegte Anzahl erreicht ist. Die Gewählten müssen schriftlich die Annahme der Wahl bestätigen (vgl. For- mular „Bereitschaftserklärung“). II. Kandidat*innenermittlung 1. Sammlung von Kandidat*innenvorschlägen Die Art der Kandidat*innenermittlung und der Wahlmodus sind von der Wahlkommission nach den Vorgaben des amtierenden PGR bekanntzumachen. Bei allen Formen der Kandidat*innenermittlung sollte vorher gründlich informiert werden über • Rolle, Funktion und Aufgabe des Pfarrgemeinderates • Die Zahl der zu wählenden Pfarrgemeinderät*innen • Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Pfarrgemeinderat. 15
Grundsätzlich soll beachtet werden, dass werden muss. Wichtig: Es muss vom bestehenden PGR • Personen aus verschiedenen Bereichen des die genaue Zahl der in den Ortsteilen zu pfarrlichen Lebens (Diakonie, Verkündigung, Wählenden festgelegt sein. Liturgie, Gemeinschaftsdienste) angefragt werden. • Kandidat*innenvorschläge für Jugendvertreter*innen • eine ausgewogene Altersverteilung zustandekommt. Die Pfarrjugend soll in die Suche nach Kandidat*innen, insbesondere für die • Jugendliche/ junge Erwachsene als eigene Jugendvertretung aktiv eingebunden werden. Vertretungsgruppe fix vorzusehen sind. Dieses Bemühen wird von der Kath. Jugend bzw. den dekanatlichen Jugendleiter*innen • ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht. durch jugendgerechte Aufbereitung der Dabei soll ein ausdrückliches Bemühen dahin Wahlinformation, Planung und Durchführung gelegt werden, das bisher unterrepräsentierte von Jugendversammlungen u.a. unterstützt. Geschlecht zu einer Kandidatur zu bewegen. (siehe auch Unterlage Pfarrgemeinderat und Jugend ) • Quereinsteiger*innen in den Blick genommen werden. • die Vertretung von Ortsteilen berücksichtigt III. Erstellung der wird. Kandidat*innenliste für den amtlichen Stimmzettel 2. Wege der Kandidat*innenermittlung Aus den Kandidat*innenvorschlägen erstellt die Wahlkommission den Stimmzettel. Dabei gilt: • Kandidat*innenvorschläge durch die ganze Pfarrgemeinde. • Alle vorgeschlagenen Personen werden um Die Einladung, Kandidat*innen zu nennen ihre Bereitschaft zur Kandidatur angefragt. soll möglichst alle Pfarrmitglieder erreichen. (Aufforderung in pfarrlichen Medien, • Die vorgeschlagenen Kandidat*innen werden Kandidat*innenfalter). hinsichtlich ihrer Wählbarkeit geprüft. • Kandidat*innenvorschläge durch aktive • Die Zustimmung der Kandidat*innen pfarrliche Gruppierungen zur Kandidatur wird eingeholt (Formular Alle aktiven Gruppierungen in der Pfarre Zustimmungserklärung). werden eingeladen, Kandidat*innenvorschläge einzubringen. • Die Wahlkommission nimmt die Reihung am Stimmzettel alphabetisch vor. • Kandidat*innenvorschläge durch eine Pfarrversammlung • Kandidat*innen für die Jugendvertretung Die Wahlkommission beruft eine werden separat gekennzeichnet angeführt. Pfarrversammlung ein, bei der rückblickend über die PGR Arbeit berichtet und über Wesen und Aufgabe des Pfarrgemeinderates informiert wird. Bei der Versammlung können Kandidat*innenvorschläge schriftlich ermittelt werden. • Kandidat*innenvorschläge für Ortsteilvertretungen Grundsätzlich eignet sich jede Form der Kandidat*innenermittlung wie hier angegeben. Das Besondere ist, dass für jeden Ortsteil separat die Ermittlung durchgeführt 16
IV. Stimmabgabe 3. Familienstimmrecht Die Entscheidung, ob das Familienstimmrecht in einer Pfarre angewendet werden soll oder nicht, liegt beim amtierenden Pfarrgemeinderat. 1. Durch den/die Wähler*innen Die Stimmabgabe erfolgt persönlich durch die Folgende Richtlinien sollen gelten: wahlberechtigte Person am Wahltag im Wahllokal. • Eltern wird über ihr eigenes Stimmrecht hinaus das Recht eingeräumt, auch für ihre noch nicht wahlberechtigten Kinder je eine 2. Briefwahl Stimme abzugeben, und zwar hat jeder Elternteil dafür eine halbe Stimme. Die Briefwahl ist eine Möglichkeit, dass erkrankte oder am Wahltag verhinderte Personen von ihrem • Übt nur ein Elternteil das Stimmrecht aus, hat aktiven Wahlrecht Gebrauch machen können. Die dieser ebenfalls nur eine halbe Stimme und Entscheidung, ob es die Möglichkeit der Briefwahl kann also nicht auch das Familienstimmrecht geben soll, liegt beim amtierenden Pfarrgemeinde- seines Ehepartners ausüben. rat. • In Fällen von Alleinerziehung durch einen Die dafür vorgesehenen Unterlagen sind von der Elternteil erhält dieser Elternteil das Recht, Pfarre selbst zu erstellen. beide halben Stimmen abzugeben. • Vorbereitung der Stimmzettel: Man benötigt: - Der Kinderstimmzettel ist ident mit dem • Briefumschläge A5, zu bedrucken mit allgemeinen Stimmzettel, hat aber eine folgenden Infos: andere Farbe. - An die Wahlkommission der Pfarre - Dieser „Kinderstimmzettel“ wird auf - Name und Adresse der/des Wählenden jeden Fall nur im Wahllokal aufgelegt. Kinderstimmen können nur dort abgegeben - Erklärung, dass der/die Wählende den werden. Stimmzettel persönlich und geheim ausgefüllt hat. • Die Pfarrgemeinde muss ausreichend • Briefumschläge C6 für die Stimmabgabe darüber informiert werden (Pfarrblatt, Ansage, Aushang), dass die Möglichkeit • Stimmzettel des Familienstimmrechtes besteht und die Kinderstimmzettel im Wahllokal auf Verlangen erhältlich sind. Anleitung • Stimmzettel ausfüllen, in den kleinen (C6) Umschlag geben, verschließen • Kleinen Umschlag (C6) in den Großen Umschlag (A5) geben, verschließen • Felder am großen Umschlag (A5) ausfüllen • Der Wahlkommission bis zum Wahltag zustellen 17
Pfarrgemeinderat Familienstimmrecht - Wahl und Auszählung • Soweit Eltern der Wahlkommission nicht bekannt sind, ist ein Nachweis zu erbitten. und Jugend • Bei Verwendung eines Wählerverzeichnisses muss die Ausübung des Familienstimmrechtes vermerkt werden. Die Namen der Kinder müssen mit dem Vermerk Kinderstimme in die Liste der WählerInnen eingetragen werden. Der Pfarrgemeinderat ist die Drehscheibe für die Gestal- • Kinderstimmzettel gelten als „halbe Stimme“, tung von Kirche am Ort. Damit was bei der Stimmenzuordnung zu den das Pfarrleben nahe an den einzelnen Kandidaten zu berücksichtigen ist. Menschen und lebendig ge- staltet wird, kommt es auf die richtige Mischung im Gremi- um an. Jugendliche und junge Erwachsene sind dabei ein V. Vorgangsweise bei Mangel an unverzichtbarer Bestandteil. Kandidat*innen Junge Menschen wollen mit ihren Ideen gehört und an Entscheidungen beteiligt werden. Wo dies geschieht, ist die Pfarre am besten Weg, eine ju- gendgerechte Pfarre zu werden. Bestätigungswahl Die Jugendleiter*innen in Pfarre und Dekanat ste- Sollte sich im Zuge der Wahlvorbereitung zeigen, hen in lebendigem Kontakt zu jungen Menschen dass eine Wahl wegen Unterschreitung der festge- am Ort und in den Pfarren. Sie sind gerne bereit in legten Zahl an Kandidat*innen nicht durchgeführt der Wahlvorbereitung mitzuhelfen, bei der Suche werden kann, ist von der Wahlkommission mit nach Kandidat*innen zu unterstützen und die Ju- dem amtierenden Pfarrgemeinderat Rücksprache gendvertreter*innen während der PGR-Periode zu zu halten. begleiten. Die Dekanatsjugendleiter*innen der jeweiligen Wenn die vorhandenen Kandidat*innen bereit Dekanate finden Sie unter www.jungekirche.tirol sind, als verkleinertes Gremium den Pfarrgemein- Auf Anfrage kommen sie gerne zu Ihnen in die derat zu bilden, sollen sie dafür den Rückhalt und Pfarre oder in den Seelsorgeraum. Auftrag der Pfarrgemeinde erhalten. Die Wahl ist dann als „Bestätigungswahl“ durchzuführen. • Die Kandidat*innen werden in einer Liste Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den zusammengefasst. Grundlagentexten der Diözese Innsbruck zur PGR- Wahl 2022 (Statut, Wahlordnung und Modelle zur Kandidat*innenermittlung und Wahlmodelle), • Am Wahltag wird diese Liste betreffend den Themenbereich Jugend und Pfarr- als Ganzes zur Abstimmung gemeinderat. vorgelegt. • Die Bestätigungswahl ist mittels Stimmzettel am Wahltag direkt und geheim durchzuführen. 18
Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat Statut Wahlordnung Modelle zur Kandi- III. Zusammensetzung I. Allgemeinde Bestimmungen dat*innenermittlung (1) Bei Pastoralassistent*innen (3) Wahlberechtigt ist jede/r und Wahlmodelle und Jugendleiter*innen, die für Katholik*in, der in der Pfarre sei- einen Seelsorgeraum angestellt nen/ihren Wohnsitz hat und vor sind, ergibt sich die Mitgliedschaft dem 1. Jänner des Wahljahres das II. Wege der in den einzelnen Pfarrgemeinde- 14. Lebensjahr vollendet hat. Kandidat*innenermittlung räten aus den lokalen und inhaltli- chen Schwerpunktsetzungen laut Eine vom Wohnsitzprinzip abwei- (2) Die Pfarrjugend soll in die Su- Aufgabenbeschreibung. chende Regelung: Personen, die che nach Kandidat*innen insbe- sich einer Pfarre außerhalb ihres sondere für die Jugendvertretung (3.e) Als amtliche Mitglieder Wohnsitzes zugehörig fühlen, aktiv eingebunden werden. gelten: Hauptamtliche pastorale sind auch dort wahlberechtigt. Mitarbeiter*innen auf Pfarrebene Dies bedarf eines grundsätzlichen Dieses Bemühen wird von der (Pastoralassistent *innen, Jugend- Beschlusses des Pfarrgemeinde- Katholischen Jugend bzw. von den leiter*innen) rates der Pfarre, in der sie wählen dekanatlichen Jugendleiter*in- möchten. (siehe II/1) nen durch jugendgerechte Auf- (4) In jedem Pfarrgemeinderat bereitung der Wahlinformation, muss es mit Blickrichtung auf die (4) Wählbar sind Katholik*innen Planung und Durchführung von Jugendpastoral eine Jugendver- unter folgenden Voraussetzun- Jugendversammlungen u.a. unter- tretung geben. Diese soll primär gen: stützt. von Jugendlichen und jungen Erwachsenen selber wahrgenom- b. die Vollendung des 16. Lebens- men werden. jahres vor dem 1. Jänner des IV. Familienstimmrecht Wahljahres; Sollte dies aufgrund der aktuellen (3) Familienstimmrecht als Situation in einer Pfarre nicht (6) In jedem Pfarrgemeinderat ist Möglichkeit der Beteiligung von möglich sein, wird diese Aufgabe eine Jugendvertretung verbind- Kindern/Jugendlichen unter 14 zur Überbrückung von einer an- lich zu gewährleisten. Jahren. deren Person, die möglichst von den Jugendlichen und jungen Er- wachsenen bestimmt wird, wahr- II. Allgemeine Wahlvorbereitungen genommen. (1.a) Festlegung des Anteils an Jugendvertreter*innen durch den IV. Funktionsperiode amtierenden PGR. (4) Aufgrund der Lebensrealität (1.f) Die Kandidat*innen der von jungen Menschen ist des Öf- Jugend werden von den Jugend- teren absehbar, dass sie nicht für lichen und jungen Erwachsenen die gesamte Funktionsperiode als (14 bis 25 jährige) in einem eige- Jugendvertreter/in zur Verfügung nen Vorgang ermittelt. stehen werden. Dies soll jedoch kein Hindernis sein, sich für die- ses Amt zur Verfügung zu stellen. III. Wahlkommission Bei Ausscheiden von Jugendver- (1) Es wird empfohlen, dass ein treter*innen wird der/die Nach- Mitglied der Wahlkommission ein folger*in möglichst von Jugend- Jugendlicher/eine Jugendliche lichen und jungen Erwachsenen bzw. junge Erwachsene/junger nominiert und vom Pfarrgemein- Erwachsener ist. derat berufen. (siehe III. (4) 19
PfarrgemeindeN-Rat auf Seelsorgeraum-Ebene Ein diözesanes Experiment Präambel – Anliegen und Ziel von unten, das heißt von der Pfarr- ebene ausgehend, entwickelt und konstituiert werden. Die Seelsorgeräume werden zunehmend eine fixe Größe für pastorales Denken und Handeln. Es gibt an einigen Orten bereits ein verbindliches Mitein- Das Prinzip der Wahl auf Pfarrebene muss gewähr- ander mit vielen pfarrübergreifenden Handlungs- leistet bleiben. feldern, Arbeitsgruppen und Initiativen. Grundlagen für die Wahl, die Konstituierung und Um die Stärkung des Seelsorgeraumes als orga- Arbeitsweise sind die bestehenden PGR-Ordnun- nische Einheit und die regionale Arbeit weiter zu gen (Statut, Geschäftsordnung, Wahlordnung/ fördern wird überlegt, wie dieses pastorale Mit- Wahlmodelle), die in analoger Weise zur Anwen- einander auch auf struktureller Ebene abgebildet dung kommen sollen. werden kann. Im Sinne eines diözesanen Experi- ments soll für Pfarren die Möglichkeit eröffnet Die konkrete Strukturentwicklung vor Ort wird werden, auf Ebene des Seelsorgeraumes einen durch Gemeindeberatung in der Startphase be- gemeinsamen PfarrgemeindeN-Rat als Beratungs- gleitet, zur Halbzeit (3. Arbeitsjahr) reflektiert und und Entscheidungsgremium zu bilden. gegen Ende der PGR-Periode (Ende 4. Arbeitsjahr) evaluiert. Auf Anregung von Bischof Hermann Glettler wurde diese Idee im Konsistorium der Diözese Innsbruck Die fachliche Begleitung erfolgt durch das PGR-Re- beraten und der Auftrag an die Abteilung Gemein- ferat der Diözese. de erteilt, ein Rahmenkonzept für ein solches diö- zesanes Experiment zu erarbeiten. Wer kann beim Experiment Die folgenden Überlegungen stehen auch in direk- mitmachen? tem Zusammenhang mit den Vorbereitungen der PGR Wahl, die am 20. März 2022 stattfinden wird. - Strukturelle Voraussetzungen Voraussetzung für die Bildung eines gemeinsamen PfarrgemeindeN-Rates ist, dass die beteiligten Was ist ein PfarrgemeindeN-Rat? Pfarren im selben bereits errichteten Seelsorge- raum liegen. Der PfarrgemeindeN-Rat erfüllt die Aufgaben eines Pfarrgemeinderates auf Ebene des Seelsorgerau- mes. Wie muss man vorgehen, um sich am diö- Dieses Gremium ersetzt die Pfarrgemeinderäte zesanen Experiment beteiligen zu können? in den einzelnen Pfarren sowie den Seelsorge- raum-Rat. - Folgende Schritte sind dafür vorgesehen: • Beschlussfassung vor Ort durch die Auf welchen Rahmenbedingungen baut amtierenden PGRs aller beteiligten Pfarren, das Experiment auf? idealerweise bis 30. September 2021. - Inhaltliche Voraussetzungen • Kontaktaufnahme mit dem PGR-Referat im Seelsorgeamt mit Benennung der Der PfarrgemeindeN-Rat als Gremium ist vom Entwicklungsziele Rechtskörper Pfarre her zu denken. Er muss daher • Genehmigung durch den Seelsorgeamtsleiter 20
• Begleitung durch Gemeindeberatung Fragen zur KandidatInnenfindung • Die Dauer des Experimentes beträgt 1 PGR- Periode und kann nach positiver Evaluierung weitergeführt werden. Bei vorzeitigem Wer in unserer Gemeinde ... Abbruch erfolgt die Konstituierung von PGRs • fällt immer wieder mit guten und kreativen Ideen auf auf Ebene der Pfarren unter Begleitung des (Theaterverein, Geschichtenerzähler, …)? PGR-Referates. • hat sehr viel Insiderwissen über Pfarre und politi- sche Gemeinde? Wichtige Themen, die in der • ist ein guter Netzwerker, hat zu vielen Menschen Prozessbegleitung und in der und Gruppen guten Kontakt (Vereine, …)? Evaluierung berücksichtigt werden sollen • ist ein Mensch, auf den andere gerne hören? • Beschreibung der Entwicklungsziele und des • ist sozial sehr engagiert (Krankenschwester, angestrebten pastoralen Mehrwerts für den Pfleger, Gesundheits- und Sozialsprengel, …) und/ Seelsorgeraum/die Pfarren, der durch die oder arbeitet in einer Sozialinitiative mit (Vinzenz- neue Struktur ermöglicht werden soll gemeinschaft, Behinderteneinrichtung, Altersheim, Streetworker, freiwilliges soziales Jahr, …)? • Entwicklung eines Wahlvorgangs anhand der • engagiert sich sehr im Bereich der „neuen Nöte“ PGR Wahlordnung (analoge Anwendung) (für Flüchtlinge, gegen Jugendarbeitslosigkeit, …)? • Analoge Anwendung von PGR Statut und • hat einen guten Draht zu Kindern (LehrerIn, Mitar- Geschäftsordnung auf den PfarrgemeindeN- beiterIn im Jugendzentrum oder KindergärtnerIn)? Rat: Welche Fragen tun sich auf? • hat immer wieder Kontakt zu jungen Familien (Fami- Welche Lösungen werden entwickelt? lienhelferin, EKiZ-MitarbeiterIn, …)? (z.B. für die Zusammenarbeit mit den • wohnt bzw. hat Kontakt zu Menschen in den Pfarrkirchenräten, Rolle des Obmanns/der Zuzugsgebieten unserer Gemeinde (Postbote, Obfrau, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten, GemeindesekretärIn, …)? Kommunikation, Einbindung von anderen Orten kirchlichen Lebens,…) • ist bereits oder steht kurz vor der Pension? • hat auf Grund der Veränderung äußerer Umstände • Themen und Aufgaben der einzelnen Pfarren wieder mehr „freie“ Zeit und Kontakte zu den Ehrenamtlichen am Ort: • Ist ein Organisationstalent Welche Kommunikationswege, Arbeitsweisen, Zuständigkeiten in Krisen werden definiert? • ist in einem Verein, der sich für Umweltschutz und Nachhaltigkeit einsetzt? • Auswirkungen auf die Rollen, Aufgaben • hat eine theologische Ausbildung (theologischer und Arbeitsweisen der hauptamtlichen Fernkurs, ReligionslehrerIn, Theologiestudium …) Mitarbeiter*innen • steht für Initiativen wie regionaler Einkauf, Bauern- markt, Tauschbörsen, Gemeinschaftsgärten? • ist Klimaschutzbeauftragte, kommunale Abfallbera- ter, Mitglieder vom Umweltverein Tirol? • ist engagiert im Schuldienst bei Ökologschulen, Klimabündnisschulen? Kontaktadresse • ist engagiert für eine Alpenvereinssektion, Natur- Seelsorgeamt der Diözese Innsbruck freunde, Bergrettung, Obst- und Gartenbauvereine? Abteilung Gemeinde - Pfarrgemeinderat • arbeitet oder hat in einer kirchlichen Einrichtung ge- Christian Nuener arbeitet (Caritaseinrichtung, Orden, Diözese, …) christian.nuener@dibk.at • hat einen Bezug zur Weltkirche (ehemalige Entwick- +43 676 87304400 lungshelfer, Auslandssozialjahr, …) Gudrun Guerrini • ist musikalisch engagiert (Schule, Chor, Band, …) gudrun.guerrini@dibk.at • hat Zugang zu neuen Medien +43 676 87302111 (facebook, twitter, ….) 21
ABSCHLUSS- UND ZUKUNFTSKLAUSUREN Nützen Sie die Zeit bis zur Wahl Nützen Sie die Angebote und Klausurbegleiter*innen dafür – vor allem im Herbst - um inne- Unterlagen, welche die Vorbe- können über die Abteilung Ge- zuhalten und zu würdigen, was reitung der Wahl erleichtern und meinde oder direkt angefragt bisher an Engagement hinter Orientierung bieten wollen. werden: Ihnen liegt, um die gemeinsame abteilung.gemeinde@dibk.at und persönliche Arbeit im Pfarr- Nützen Sie die Zeit der Vorberei- gemeinderat auszuwerten, auch tung auf die Pfarrgemeinderats- im Blick auf Themen, die zu- wahl auch für die Vergewisserung künftig für die Pfarrgemeinden im Glauben: Dr.in Christine Drexler wichtig sind. christine.drexler@dibk.at Es ist sehr empfehlenswert, die- Johanna Fehr ses Innehalten und die Auswer- Gott geht alle Wege mit. johanna.fehr@dibk.at tung in Form einer PGR-Klausur durchzuführen. Mag. Alois Gedl alois.gedl@dibk.at Mag.a Gudrun Guerrini gudrun.guerrini@dibk.at Mag.a Brigitte Hattinger office@brigitte-hattinger.at Dipl.-Päd.in Martina Haun-Holzmann haun.holzmann@gmail.com APRIL / MAI / JUNI 2022: Mag. Martin Lesky Vorankündigung martin.lesky@dibk.at Mag. Reinhard Macht rm.macht@gmail.com 5 REGIONALE DANKESKONZERTE FÜR PFARRGEMEINDERÄTE MIT DER MUSIKGRUPPE FINDLING Mag. Christian Nuener christian.nuener@dibk.at REGIONALE STARTTREFFEN FÜR OBLEUTE, STELLVERTRETER*INNEN UND Michael Strebitzer JUGENDPFARRGEMEINDERÄTE mstrebitzer@gmail.com „SITZUNGEN ERFOLGREICH GESTALTEN“ Dir. Herbert Unterlechner, BEd Moderationsschulung für Pfarrgemeinderäte h.unterlechner@tsn.at und Leiter*innen von pfarrlichen Arbeitskreisen 22
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