Diözese Innsbruck PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022 - INFORMATIONEN UND FORMULARE WEIL WIR HIER KIRCHE GESTALTEN - Diözese Innsbruck

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Diözese Innsbruck PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022 - INFORMATIONEN UND FORMULARE WEIL WIR HIER KIRCHE GESTALTEN - Diözese Innsbruck
Diözese Innsbruck
PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022
 INFORMATIONEN UND FORMULARE

                  WEIL WIR HIER
                  KIRCHE GESTALTEN.

www.dibk.at/pgr                   1
Diözese Innsbruck PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022 - INFORMATIONEN UND FORMULARE WEIL WIR HIER KIRCHE GESTALTEN - Diözese Innsbruck
Alle Unterlagen und Formulare aus diesem Heft finden Sie auch unter www.dibk.at/pgr zum Download.

Wenn Sie Fragen zur Durchführung der Wahl haben oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an:
Diözese Innsbruck - Pfarrgemeinderat

 Mag. Christian Nuener
 christian.nuener@dibk.at
 +43 676 87304400

 Maga. Gudrun Guerrini
 gudrun.guerrini@dibk.at
 +43 676 87302111

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Gemeinsam Verantwortung tragen in Kirche und Welt

Pfarrgemeinderatswahl 2022
Wieder sind fünf Jahre vorüber und die Funktionsperiode des Pfarrgemeinderates neigt sich dem Ende zu.
Am 19./20. März 2022 werden daher österreichweit Frauen, Männer, Jugendliche und junge Erwachsene in
die Pfarrgemeinderäte gewählt. Vieles ist im Umbruch und gerade weil Vieles im Umbruch ist, braucht es Frau-
en und Männer aus allen Altersgruppen, die bereit sind, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zur Verfügung zu
stellen und dadurch in den nächsten Jahren Kirche in den Pfarren der Diözese Innsbruck lebendig zu gestalten.
Das Motto dieser Wahl und der gesamten nächsten Periode lautet „mittendrin“:
Pfarrgemeinderät*innen stehen im Leben. Mit all ihren Hoffnungen und Sorgen, mit ihren Freuden und
Nöten sind sie Teil der Gesellschaft und gestalten Kirche vor Ort. Sie sind kein exklusiver Club, sie stehen nicht
über den Dingen, sie sind nicht „weltfremd“ – sie sind einfach „mittendrin“. Pfarrgemeinderät*innen sind
Gesichter und Geschichten der Kirche vor Ort. Sie engagieren sich aus ihrem Glauben heraus, sie wollen ge-
stalten, bewahren, (ver)wandeln, sie tragen Verantwortung und sie tragen zu kirchlichem Leben vor Ort bei:
in aller Unterschiedlichkeit, in unterschiedlicher Intensität, in unterschiedlichen Rollen. Sie tragen Kirche mit,
sie leiden mit Kirche mit, sie freuen sich mit Kirche mit – sie sind unsere Nachbar*innen, unsere Bekannten,
sie sind diejenigen, die für uns Pfarre/Kirche vor Ort gestalten. Das machen die meisten von ihnen in ihrer
Freizeit, unbezahlt, doch hoffentlich nicht unbelohnt, sie machen das neben ihrem Berufsleben, neben ihrem
Familienleben, neben ihren sonstigen Freizeitaktivitäten. Sie sind keine Superfrauen und Supermänner, sie
sind keine Lakaien oder Hilfskräfte des Pfarrers – sie repräsentieren unsere Pfarre, sie sind da, sie sind aktiv:
sie sind einfach „mittendrin“.

In diesem Heft finden Sie die für die Diözese Innsbruck geltenden Unterlagen, die Ihnen helfen sollen, die
Pfarrgemeinderatswahl 2022 in Ihrer Pfarre gut vorbereiten und durchführen zu können.
Wir danken allen schon jetzt herzlich für Ihren Einsatz und wünschen viel Freude und Erfolg bei der Vorberei-
tung und Durchführung der Wahl.

Christian Nuener, Gudrun Guerrini

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Gedanken zum Motto

    mittendrin
Wir erleben aktuell einen globalen
Wandlungsprozess, der auch vor
                                        mittendrin
der Kirche nicht Halt macht. Papst

                                                                              mittendrin
Franziskus bringt es mit folgende    Jesus Christus hat versprochen:
Zitat auf den Punkt: „Wir leben      „Wo zwei oder drei in meinem Na-
nicht in einer Ära des Wandels,      men versammelt sind, da bin ich
sondern erleben einen Wandel         mitten unter ihnen“. (Matthäus
der Ära!“ Eine Gestalt von Kirche,   18,20) Jesus „mittendrin“ – auf ihn   Pfarrgemeinderät*innen        sind
die auf der engen Verflechtung       hin richtet sich Kirche aus, um ihn   Menschen, die mitten im Leben
von Religion und Kultur aufbaut,     herum bildet sich Gemeinschaft.       stehen. Die vielfältigen Lebensbe-
ist in Auflösung begriffen. Die      Aus der lebendigen Beziehung zu       züge in denen sie stehen, bilden
selbstverständliche Zugehörigkeit    Jesus Christus und im Vertrauen       die Pluralität der Gegenwart ab.
ist nicht mehr gegeben und Tradi-    auf einen mitgehenden Gott wird       Pluralität ist belebend, manchmal
tionen in ihrer lebensrelevanten     der Glaube zur Kraftquelle für das    überfordernd und bedrängend,
Bedeutung werden stark hinter-       eigene Leben und zur Triebfeder       aber immer inspirierend und eine
fragt.                               für die Gestaltung von Kirche und     wichtige Ressource für kirchliche
                                     Gesellschaft.                         Erneuerung.
Pfarren erleben die Auswirkun-
gen dieses Wandels hautnah           Maßstab dafür ist die Botschaft       In der Dynamik von Sammlung
mit, sie befinden sich mittendrin    des Evangeliums, die angesichts       rund um Christus und Sendung
in diesem tiefgreifenden Trans-      der Herausforderungen der Ge-         zu den Menschen entsteht und
formationsprozess, dessen Trag-      genwart lebensrelevant und all-       ereignet sich Kirche an vielen
weite noch nicht fassbar ist. Ihre   tagsnah neu zu buchstabieren ist.     unterschiedlichen Orten. Pfarrge-
Antwort darauf ist nicht Abwarten    Die Beschäftigung mit der Frohen      meinderät*innen halten diese Dy-
oder Rückzug. Vielmehr fordern       Botschaft öffnet auch die Augen       namik in Schwung, sie initiieren,
die Zeichen der Zeit dazu heraus,    dafür, Spuren des Reiches Gottes      vernetzten, bewahren, packen an,
im aufmerksamen Wahrnehmen           „mittendrin“ in unserer Zeit in       halten die Stellung, geben Raum.
und im Dialog mit den Menschen       Kirche und Gesellschaft zu ent-       Pfarrgemeinderät*innen sind mit
vor Ort Kirche neu zu entwickeln.    decken. (Lukas 17,21)                 gläubigen Herzen „mittendrin“.

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Zeitplan
ZEITPLAN aufAUF
             dem WegWEG
                DEM  zur Wahl
                         ZUR WAHL
    Juni 2021
    Pfarrliche Vorüberlegungen auf die Wahl hin, Planung einer Bilanzklausur,
    Suche nach einer Klausurbegleitung

    September 2021
    Verteilung der diözesanen Wahlunterlagen

    Herbst 2021
    Bilanzklausuren – Rückblick und Ausblick, Festlegung der pfarrlichen Wahlmodalitäten,
    Erstellung eines Zeitplanes mit wichtigen Terminen und Fristen bis zur Wahl

    bis 31. Oktober 2021
    Bildung der pfarrlichen Wahlkommissionen und Meldung an Dekanat und Abteilung Gemeinde,
    sodass bei Bedarf die Teilnahme an den regionalen Einführungsterminen im November/Dezem-
    ber 2021 möglich ist.
    (späteste Meldung: 10 Wochen vor der Wahl)

    November 2021
    Regionale Einführungen der Wahlkommissionen und Mitarbeiter*innen bei der Wahlorganisation

    8./9. Jänner 2022
    Offizielle Ankündigung der Wahl bei den Gottesdiensten (österreichweit)

    Dezember 2021/Jänner 2022/Februar 2022
    Kandidat*innensuche

    20. Februar 2022
    Letzter Termin für Bekanntgabe der Kandidat*innen (siehe Wahlordnung)

    19./20. März 2022
    PGR-Wahl

    bis 1. Mai 2022
    Konstituierende Sitzung und Meldung der PGRs an Dekanat und Abteilung Gemeinde

    Mai/Juni 2022
    Regionale Starttreffen der PGR-Obleute
    „Sitzungen erfolgreich gestalten“ - Moderationsschulungen
    Regionale Dankeskonzerte mit der Gruppe Findling

    25. Februar 2023 (bitte vormerken!)
    Begegnungstag für Pfarrgemeinderät*innen und Pfarrkirchenrät*innen - Congress Innsbruck

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Der amtierende PGR                  Der Pfarrer, der/die              Die Wahlkommission
                                    Pfarrkurator*in
                                                                      ist zuständig für die
engagiert sich für die Wahl, weil                                     Wahlorganisation.
er von der Wichtigkeit des PGRs                                       führt die
für die Pfarre überzeugt ist.       betont die Wichtigkeit des
                                    PGR für eine lebendige            Kandidat*innenermittlung
legt die Gesamtzahl der             Pfarrgemeinde, er/sie motiviert   nach den Vorgaben in Zusam-
Mitglieder des zukünftigen          und informiert über die Wahl.     menarbeit mit dem PGR durch.
Pfarrgemeinderates                                                    verlautbart die wesentlichen
inclusive des Anteils an            gibt den Wahltermin und
                                    den Ablauf der Wahl und die       Bestimmungen der
Jugendvertreter*innen fest.                                           Wahlordnung.
                                    Kandidat*innenliste offiziell
bestimmt die Zahl der               bekannt.                          überprüft die Wählbarkeit der
durch Wahl zu ermittelnden                                            Kandidat*innen und holt deren
Mitglieder.                         dankt den ausscheidenden
                                    Pfarrgemeinderät*innen und        Zustimmungserklärungen ein.
legt das Wahlmodell inclusive       begrüßt die neu Gewählten.        erstellt die Kandidat*innenliste
der Entscheidung über                                                 und bereitet die Stimmzettel vor.
Familienstimmrecht und              beruft die erste Sitzung ein,
Briefwahl fest.                     übernimmt den Vorsitz und         erstellt – wo es möglich ist - ein
                                    leitet die Beratungen über zu     Wähler*innenverzeichnis.
bestimmt die Art der                berufende Mitglieder.
Kandidat*innen-Ermittlung                                             bereitet die Wahllokale vor.
(siehe Wahlmodelle) und             beruft die konstituierende
beteiligt sich selber an der        Sitzung ein.                      führt die Pfarrgemeinderatswahl
Kandidat*innensuche.                                                  durch.
                                    gibt die Zusammensetzung
unterstützt geeignete Wege, um      und die Aufgabenverteilung        meldet das Wahlergebnis noch
Kandidaten*innen der Jugend zu      des neuen Pfarrgemeinderates      am Wahltag bis 17:00 Uhr (bei
finden.                             bekannt.                          Wahlmöglichkeit nach der
                                                                      Abendmesse bis 21:00 Uhr) an
richtet die Wahlkommission ein.     ist verantwortlich für die        das Dekanat und die Diözese.
                                    Verwahrung der Protokolle
bereitet eine gute Amtsüber-        der Wahlkommission und der        bearbeitet allfällige Einsprüche
gabe an den neuen PGR vor.          Wahldokumentation.                zur Wahl.

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STATUT DES PFARRGEMEINDERATES
   der Diözese Innsbruck

Einleitung                            die verantwortliche Mitarbeit der
                                      Gläubigen in den verschiedensten
                                                                          (5) Koordination und
                                                                              Zusammenarbeit im
                                      Bereichen des kirchlichen               überpfarrlichen Bereich
Das Statut des Pfarrgemeinde-         Lebens. Sie lebt in besonderer          (Seelsorgeraum, Dekanat,
rates 1996 war eine bewährte          Weise in kleinen Gruppen und            Diözese, Ökumene,
Ordnung in der Zusammenarbeit         kleinen Gemeinschaften. Der             interkultureller und
im Pfarrgemeinderat. Diese            Pfarrgemeinderat arbeitet               interreligiöser Dialog).
wurde nunmehr an die aktuellen        mit den verschiedenen
Erfordernisse angepasst.              Gruppierungen und einzelnen         (6) Vertretung der Pfarre
                                      Verantwortlichen eng zusammen.          innerkirchlich und in der
I. Wesen und Ziel                                                             Öffentlichkeit (politische
                                      II. Aufgaben des                        Gemeinde, Vereine, Schule,
(1) Der Pfarrgemeinderat ist jenes    Pfarrgemeinderates                      u.a.)
Gremium der Pfarrgemeinde,
das den Pfarrer bei der Leitung       (1) Erkennen der seelsorglichen     (7) Hinwendung und
der Pfarre mitverantwortlich              und sozialen Situation im           Kontaktpflege zu
unterstützt und - im Rahmen der           Pfarrgebiet.                        Menschen im Pfarrgebiet,
diözesanen Gesetzgebung – in                                                  unabhängig von ihrem
Fragen des pfarrlichen Lebens                                                 Religionsbekenntnis.
zusammen mit dem Pfarrer ent-         (2) Erarbeitung konkreter und
scheidet.                                 erreichbarer pastoraler Ziele
                                          und Schwerpunkte, Planung       III. Zusammen-
(2) Das Ziel ist die Verwirklichung
                                          geeigneter Maßnahmen            setzung
                                          und Initiativen, Sorge für
einer im Glauben lebendigen und           die Durchführung, sowie
missionarischen Gemeinde auf                                              (1) Der Pfarrgemeinderat
                                          regelmäßige Auswertung der          besteht aus
der Basis des II. Vatikanischen           Arbeitsergebnisse
Konzils: „Freude und Hoffnung,
Trauer und Angst der Menschen                                                 a. gewählten,
von heute, besonders der Armen        (3) Förderung der pfarrlichen
und Bedrängten aller Art, sind            Gruppen und Gewinnung
                                          von Mitarbeitern/innen              b. berufenen,
auch Freude und Hoffnung,
Trauer und Angst der Jünger               (Auswahl, Bereitstellung
Christi. Und es gibt nichts wahr-         der notwendigen Rahmen-             c. amtlichen Mitgliedern.
haft Menschliches, das nicht in           bedingungen für das
ihren Herzen seinen Widerhall             Ehrenamt, Sorge um die Aus-     Mindestens die Hälfte der
fände. (vgl. II. Vatikanisches            und Weiterbildung).             Mitglieder muss gewählt sein.
Konzil, Pastoralkonstitution 1).
Dieses Ziel konkretisiert sich in     (4) Förderung der gegenseitigen     Pro Funktionsgruppe soll nur eine
der Planung und Sicherung der             Information zwischen            Person als amtliches Mitglied
gemeindlichen Grundvollzüge               Pfarrbevölkerung,               entsandt werden (siehe III.3.).
Liturgie, Verkündigung und                pfarrlichen Gruppen,
Diakonie.                                 Mitarbeitern*innen und          Bei Pastoralassistenten*innen
                                          dem Pfarrgemeinderat. Nach      und Jugendleitern*innen,
(3) Die Pfarrgemeinde als leben-          Möglichkeit soll alle zwei      die für einen Seelsorgeraum
dige Gemeinschaft braucht die             Jahre eine Pfarrversammlung     angestellt sind, ergibt sich die
laienapostolischen Gruppen und            abgehalten werden.              Mitgliedschaft in den einzelnen

                                                                                                             7
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Pfarrgemeinderäten aus                Sollte dies aufgrund der aktuellen   (5) Sämtliche personelle
den lokalen und inhaltlichen          Situation in einer Pfarre nicht      Änderungen werden von den
Schwerpunktsetzungen laut             möglich sein, wird diese Aufgabe     Obleuten an die Abteilung
Aufgabenbeschreibung.                 zur Überbrückung von einer           Gemeinde des Seelsorgeamtes
                                      anderen Person, die möglichst        gemeldet.
Vikare sind nicht Mitglieder des      von den Jugendlichen und jungen
                                      Erwachsenen bestimmt wird,
PGR, können aber eingebunden
                                      wahrgenommen.                        V. Mandatsausübung
werden.

                                      Es ist auf ein                       (1) Die Erfüllung des Mandats
(2) Als Richtzahl für den                                                  erfordert:
    gesamten Pfarrgemeinderat         ausgewogenes
    (gewählte, berufene               Geschlechterver-
                                      hältnis zu achten.                   a. Teilnahme an den Sitzungen,
    und amtliche Mitglieder
    zusammen) wird empfohlen:
                                                                           b. entsprechende Weiterbildung
                                      Die gewählten und
     Pfarren                          amtlichen Mitglieder
                                      können mit 2/3                       c. Kontakt zur Pfarrgemeinde und
     bis 1000 Katholiken*innen: 8
                                      Mehrheit weitere
                                      Mitglieder in den                    d. Eintreten für die Beschlüsse
     Pfarren darüber hinaus: 12                                               des Pfarrgemeinderates.
                                      Pfarrgemeinderat berufen.

                                                                           (2) Das Mandat erlischt:
(3) Als amtliche Mitglieder gelten:
                                                                           a. durch Ablauf der
                                      IV. Funktionsperiode                    Funktionsperiode (das
a) Pfarrer                                                                    ist mit der Konstituierung
                                      (1) Die Wahl zum                        des neugewählten Pfarr-
b) Pfarrkuratoren*innen bzw.
                                      Pfarrgemeinderat wird durch die         gemeinderates)
   Pfarrkoordinatoren*innen
                                      Wahlordnung geregelt.
c) Kooperatoren                                                            b. durch Verzicht
                                      (2) Die Funktionsperiode des
d) Ständige Diakone                                                        c. durch Wegfall der Grundlage
                                      Pfarr-gemeinderates beträgt fünf
e) Hauptamtliche pastorale            Jahre.                                  für die Mitgliedschaft
   Mitarbeiter*innen                                                          (Wählbarkeit, Amt)
   auf Pfarrebene                     (3) Bei vorzeitigem Ausscheiden
   (Pastoralassistenten*innen,        eines gewählten Mitgliedes           d. durch unentschuldigtes
   Pfarrhelfer*innen,                 sind alle Mitglieder des                Fernbleiben von drei
   Jugendleiter*innen)                Pfarrgemeinderates zu                   aufeinanderfolgenden
                                      informieren. Die Nachbesetzung          Sitzungen
f)   Vertreter*innen des
                                      erfolgt zeitnah (in der
     Pfarrkirchenrates (vgl.                                               e. durch groben Verstoß gegen
                                      darauffolgenden Sitzung)
     Pfarrkirchenratsordnung der                                              die Vertraulichkeitspflicht
                                      durch Nachrücken eines
     Diözese Innsbruck, Art I §4).
                                      Ersatzmitgliedes oder durch
                                      Berufung eines geeigneten            Über den Wegfall der Grundlage
                                      Pfarrmitgliedes (siehe III.6.).      für die Mitgliedschaft bzw.
(4) Jugendvertretung                                                       wegen Verstoßes gegen die
                                      (4) Bei Ausscheiden einer/eines      Vertraulichkeit, hat der PGR zu
                                      Jugendvertreters*in wird die/        befinden (siehe auch GO 9).
In jedem Pfarrgemeinderat             der Nachfolger*in möglichst
muss es mit Blickrichtung             von Jugendlichen und jungen
auf die Jugendpastoral eine           Erwachsenen nominiert und vom
Jugendvertretung geben. Diese         Pfarrgemeinderat berufen (siehe
soll primär von Jugendlichen          III. 4.)
und jungen Erwachsenen selber
wahrgenommen werden.

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Diözese Innsbruck PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022 - INFORMATIONEN UND FORMULARE WEIL WIR HIER KIRCHE GESTALTEN - Diözese Innsbruck
VI. Innere Organisation              der darauffolgenden Sitzung
                                     des Pfarrgemeinderates
                                                                        Budget, den Jahresabschluss
                                                                        / die Kirchenrechnung,
                                     behandelt werden. Es gilt          größere Vorhaben in
(1) Der Vorsitzende des              die Geschäftsordnung des           nächster Zeit) wie auch den
Pfarrgemeinderates ist der           Pfarrgemeinderates.                Pfarrkirchenrat über pastorale
Pfarrer.                                                                Planungen und Initiativen
                                   (3) Der Pfarrgemeinderat kann für    des Pfarrgemeinderates zu
Aus dem Pfarrgemeinderat           verschiedene pastorale Aufgaben      informieren.
wird ein Laie als Obfrau/          Arbeitskreise einrichten bzw.
Obmann gewählt, der/dem            dafür Verantwortliche bestellen.
die Geschäftsführung und die       Diese müssen nicht dem
Sitzungsleitung übertragen         Pfarrgemeinderat angehören.
werden.                            Der Pfarrgemeinderat muss            VIII. Pfarrgemeinderat
                                   darauf achten, dass er mit den       und Seelsorgeraumrat
Ein weiteres Mitglied              Arbeitskreisen bzw. mit den          (vgl. Statut Seelsorgeraumrat)
wird als Obfrau/Obmann–            Verantwortlichen in lebendigem
Stellvertreter*in gewählt.         Kontakt steht.                       (1) Das Konzept der Seelsorge-
                                                                        räume der Diözese Innsbruck
Der Pfarrgemeinderat wählt         (4) Die Arbeitsweise des             sieht vor, dass die Pfarren
aus seinen Reihen eine*n           Pfarrgemeinderates wird durch        im rechtlichen Sinn in ihrer
Schriftführer*in.                  die Geschäftsordnung geregelt.       Eigenständigkeit erhalten bleiben.
                                   Diese ist integrierter Bestandteil
                                   der Statuten.                        (2) Der Seelsorgeraum erfor-
(2) Hat der Pfarrgemeinderat
zwölf oder mehr Mitglieder, soll                                        dert die Bereitschaft zur
er einen Vorstand einrichten.                                           Vernetzung und eine verbindliche
Dieser besteht aus mindestens                                           Zusammenarbeit der im
                                                                        Seelsorgeraum miteinander
drei, höchstens aber aus fünf      VII. Pfarrgemeinderat                verbundenen Pfarren. Dazu ist
Personen.                          und Pfarrkirchenrat                  in jedem Seelsorgeraum ein
                                   (vgl. Pfarrkirchenratsordnung der
                                                                        Seelsorgeraumrat einzurichten.
Zum Vorstand gehören               Diözese Innsbruck, Art I §4)
unbedingt der Pfarrer, die/
der Pfarrkurator*in oder                                                (3) Das Statut für den
                                   (1) Die Verflechtung von             Seelsorgeraumrat sieht die
Pfarrkoordinator*in, die Obfrau/   Seelsorge und Finanzen erfordert
der Obmann und deren/dessen                                             Vertretung der einzelnen Pfarren
                                   gegenseitige Information und         durch Pfarrkuratoren*innen bzw.
Stellvertreter*in.                 einvernehmliches Vorgehen            Pfarrkoordinatoren*innen, die
                                   von Pfarrkirchenrat und              Pfarrgemeinderats-Obleute bzw.
Aufgaben des Vorstandes:           Pfarrgemeinderat. Es ist auf eine    eine fix delegierte Person aus
                                   gute Kommunikation zwischen          dem Pfarrgemeinderat vor.
                                   diesen Gremien im Sinne eines
Der Vorstand des                   gemeinsamen, der Pastoral
Pfarrgemeinderates tritt           dienenden Wirkens zu achten.
mindestens zwei Wochen vor
jeder Pfarrgemeinderatssitzung
zusammen. Er wird vom              (2) In seiner Sorge um die
Vorsitzenden bzw. von der          Finanzen hat der Pfarrkirchen-
Obfrau/dem Obmann einberufen.      rat eine Dienstfunktion inne.
                                   Um dieser Wirklichkeit besser
                                   zu entsprechen, nimmt ein/e
a. Erstellung der Tagesordnung     Vertreter*in des Pfarrkirchen-
   und Vorbereitung der            rates ex offo an den Sitzungen
   Pfarrgemeinderatssitzung.       des Pfarrgemeinderates teil.
                                   Ihre/seine Aufgabe ist es,
b. Entscheidungen, die             den Pfarrgemeinderat über
   nicht aufgeschoben werden       die wesentlichen Inhalte der
   können, werden vom Vorstand     Pfarrkirchenratssitzungen
   getroffen. Diese müssen bei     (insbesondere das vorgesehene

                                                                                                         9
Diözese Innsbruck PFARRGEMEINDERATSWAHL 2022 - INFORMATIONEN UND FORMULARE WEIL WIR HIER KIRCHE GESTALTEN - Diözese Innsbruck
IX. Vorgangsweise bei
Auslegungsfragen und                            GESCHÄFTSORDNUNG DES
schweren Konflikten
                                                PFARRGEMEINDERATES
Bei Auslegungsfragen zum Statut
oder der Geschäftsordnung
können der Vorsitzende
oder die Obleute des
Pfarrgemeinderates die/den
                                              (1) Der Pfarrgemeinderat wird mindestens viermal im Arbeitsjahr
Pfarrgemeinderatsreferenten*in
                                              vom Vorsitzenden (Pfarrer) und von der Obfrau/vom Obmann unter
kontaktieren.
                                              Angabe der Tagesordnung einberufen.
Bei schweren Konflikten gilt                  Außerdem ist eine Pfarrgemeinderats-Sitzung einzuberufen,
folgende Vorgehensweise:                      wenn ein Drittel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der
                                              gewünschten Tagesordnung verlangt.
1. Konflikt im Pfarrgemeinerat
lösen. Ist das nicht möglich, dann            (2) Die Tagesordnung erstellt der Vorsitzende (Pfarrer) mit der
                                              Obfrau/dem Obmann, gegebenenfalls mit dem Vorstand. Sie
2. Dekan einbinden. Ist der                   wird spätestens eine Woche vor der Sitzung ortsüblich (z.B. durch
Konflikt weiter nicht gelöst, dann            Anschlag) verlautbart und den Mitgliedern schriftlich zugestellt.

3. Pfarrgemeinderats-Referent*in              Anträge zur Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung sind vor
einbinden. Ist der Konflikt auch so           Sitzungsbeginn bei der Obfrau/beim Obmann einzubringen.
nicht lösbar, dann
                                              (3) Wenn der Vorsitzende (Pfarrer) an der Sitzung nicht teilnehmen
                                              kann, kann er die Obfrau/den Obmann, die/den Pfarrkurator*in
4. legt der/die Pfarrgemeinderats-            oder die/den Pfarrkoordinator*in beauftragen, ihn zu vertreten
Referent*in den Fall dem/der                  (ausgenommen Vetorecht).
Seelsorgeamtsleiter*in vor. Diese
entscheiden gemeinsam mit dem                 (4) Die Sitzungsleitung wird von der Obfrau/dem Obmann
Generalvikar.                                 wahrgenommen. Bei Verhinderung von deren/dessen
                                              Stellvertreter*in.

                                              (5) Über den Ablauf der Sitzung hat der/die Schriftführer*in
X. In-Kraft-Treten                            ein Ergebnisprotokoll zu erstellen und dieses fortlaufend zu
                                              nummerieren. Insbesondere sind die Namen der anwesenden und
(1) Dieses Statut wird                        der abwesenden Mitglieder sowie der volle Wortlaut der Beschlüsse
vom Diözesanbischof mit                       und das Stimmenverhältnis aufzuzeichnen. Bei jeder Sitzung ist
Rechtswirksamkeit vom                         per Beschluss die Richtigkeit des Protokolls der vorangegangenen
01.09.2021 in Kraft gesetzt.                  Sitzung bzw. dessen Richtigstellung und Ergänzung festzustellen.

(2) Im selben Zeitpunkt treten                (6) Der Pfarrgemeinderat ist beschlussfähig, wenn zwei
das im Diözesanblatt Innsbruck,               Drittel der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit
Jg. 71, September 1996, Pkt. 52.,             Zweidrittelmehrheit gefasst.
Nr. 7, kundgemachte Statut des
Pfarrgemeinderates sowie alle                 Wahlen erfordern im 1. und 2. Wahlgang die Zweidrittelmehrheit, ab
sonstigen mit der nun geltenden               dem 3. Wahlgang die einfache Mehrheit.
Regelung in Widerspruch
stehenden Bestimmungen außer                  (7) Die Abstimmungen im Pfarrgemeinderat erfolgen mittels
Kraft.                                        Handzeichen.

                                              Geheim ist abzustimmen, wenn dies ein Mitglied beantragt. Wahlen
Dr. Gudrun Walter      Hermann Glettler       werden immer geheim durchgeführt.
Ordinariatskanzler    Bischof von Innsbruck
                                              (8) Wenn der Vorsitzende (Pfarrer) an einer Pfarrgemeinderats-
Innsbruck, am 17.05.2021
Reg. Zl. II/2j-2021-140
                                              Sitzung nicht teilnehmen kann, werden ihm die Beschlüsse vorgelegt.
                                              Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch, treten sie in Kraft.

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Durch den begründeten Einspruch (Veto) des Vorsitzenden (des
Pfarrers) nach der Beschlussfassung wird ein Beschluss ausgesetzt. Die   Mittendrin
betreffende Sache wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung
bis zur nächsten Sitzung vertagt.                                        statt nur dabei
Erhebt der Vorsitzende (Pfarrer) bei der zweiten Behandlung wieder
Einspruch, tritt der Beschluss nicht in Kraft. Der PGR kann dagegen
unter Angabe der Gründe Berufung einlegen.                               Schritt für Schritt -
                                                                         viele kleine Schritte lassen
Diese Berufung ist zunächst an den Dekan zu richten. In weiterer Folge   uns weiterkommen.
steht die im PGR-Statut unter Punkt IX angegebene Vorgangsweise
offen.                                                                   In den Evangelien findet
                                                                         sich das Bild eines Gottes,
(9) Die Mitglieder des PGR sind hinsichtlich der Punkte, die als         der mannigfaltig aussät. Das
vertraulich erklärt wurden, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der       Reich Gottes wird mit einem
Antrag auf Vertraulichkeit kann von jedem Mitglied am Beginn             Senfkorn verglichen - aus ganz
der Sitzung eingebracht werden und ist mit einfacher Mehrheit zu         Kleinem kann sehr Großes
entscheiden.                                                             werden.
Die Behandlung von personellen Angelegenheiten ist immer
vertraulich.                                                             Unsere Pfarrgemeinden
                                                                         bleiben durch viele kleine
(10) Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich,               Beiträge lebendig und sie
ausgenommen die Behandlung der Tagesordnungspunkte, die als              bemühen sich, Menschen
vertraulich erklärt wurden. Die Beschlüsse des Pfarrgemeinderates        Heimat, Geborgenheit und
werden veröffentlicht (Anschlag).                                        Begleitung zu bieten. Und es
                                                                         braucht Menschen - Frauen,
                                                                         Männer, Jugendlichen und
In-Kraft-Treten                                                          junge Erwachsenen, die
                                                                         mittendrin im Leben stehen
(1) Diese Geschäftsordnung                                               und ihre Sichtweisen und
wird vom Diözesanbischof mit                                             Lebensrealitäten einbringen.
Rechtswirksamkeit vom                                                    Menschen, die aufmerksam
01.09.2021 in Kraft gesetzt.                                             sind und darauf achten, wo
                                                                         etwas wächst, wo kleine
(2) Im selben Zeitpunkt treten                                           Triebe sichtbar werden und
außer Kraft: die im Diözesanblatt                                        die gegebenenfalls auch die
Innsbruck, Jg. 71, Nr. 7,                                                Früchte zu ernten.
kundgemachte Geschäftsordnung
des Pfarrgemeinderates.                                                  Und dann gelingt es
                                                                         hoffentlich, ein kleines Stück
                                                                         Reich Gottes sichtbar zu
                                                                         machen.

Dr. Gudrun Walter      Hermann Glettler
Ordinariatskanzler    Bischof von Innsbruck                              Die PGR-Wahl gibt eine
                                                                         Gelegenheit dazu.
Innsbruck, am 29.01.2021
Reg. Zl. II/2j-2021-025

                                                                                                          11
WAHLORDNUNG ZUR PFARRGEMEINDERATSWAHL
in der Diözese Innsbruck

I. Allgemeine                         (4) Wählbar sind Katholik*innen
                                      unter folgenden Vorausetzungen:
                                                                          (7) Die mit der Wahl und deren
                                                                          Vorbereitung verbundenen
Bestimmungen                                                              Kosten sind von der Pfarre zu
                                      a. eine bewusst christliche         tragen.
                                         Lebensgestaltung, die sich
(1) In allen Pfarren, Pfarr-             am Evangelium und an der
vikariaten, Exposituren,                 geltenden Praxis kirchlichen     II. Allgemeine Wahl-
territorialen Kaplaneien und
Seelsorgestellen (im Folgenden
                                         Lebens orientiert;               vorbereitungen durch
„Pfarren“ genannt) ist ein            b. die Vollendung des 16.           den Pfarrgemeinderat
Pfarrgemeinderat zu wählen.              Lebensjahres vor dem 1.
                                         Jänner des Wahljahres;           (1) Nach der Kundmachung des
In Pfarrvikariaten, in Exposituren,                                       Wahltermins im Diözesanblatt,
territorialen Kaplaneien und          c. Wohnsitz in der Pfarre (bei      spätestens aber zehn Wochen
Seelsorgestellen, in denen es            Vorliegen von Beschlüssen        vor der Wahl, hat der
keinen Pfarrkirchenrat und kein          des Pfarrgemeinderates gilt      Pfarrgemeinderat festzulegen:
eigenständiges Gemeindeleben             die Ausnahme vom Wohnsitz
gibt, kann der/die Pfarrgemeinde-        auch für die Wählbarkeit, vgl.   a. die Gesamtzahl der
ratsreferent*in im Einzelfall            I/3 der Wahlordnung);               Mitglieder des künftigen
festlegen, dass bis auf weiteres                                             Pfarrgemeinderates incl.
kein Pfarrgemeinderat                 d. die Bereitschaft zum Dienst         Festlegung des Anteils an
eingerichtet wird.                       und zur Mitarbeit in der            Jugendvertretern*innen.
                                         Gemeinde im Sinne von
(2) Die Wahl ist direkt und geheim.      I. und II. des Statutes des         Die im Statut unter
                                         Pfarrgemeinderates;                 III/2 angegebenen
(3) Wahlberechtigt ist jede*r                                                Richtzahlen dienen
Katholik*in, die/der in der Pfarre    e. die Fähigkeit zur                   dabei als Orientierung.
ihren/seinen Wohnsitz hat und            verantwortungsvollen                Vergrößerungen oder
vor dem 1. Jänner des Wahljahres         und solidarischen                   Ver-kleinerungen aus
das 14. Lebensjahr vollendet hat.        Zusammenarbeit, vgl. Statut         ortsspezifischen Gründen
                                         des Pfarrgemeinderates I;           sind möglich.
                  Eine vom Wohn-
                  sitzprinzip ab-
                                                                          b. wie viele Mitglieder davon
                  weichende Rege-
                                                                             durch Wahl zu ermitteln sind
                  lung: Personen,     (5) Die Funktionsperiode des           (mindestens die Hälfte –
                  die sich einer      Pfarrgemeinderates beträgt fünf        siehe Statut II/1) ;
                  Pfarre außerhalb    Jahre.
                  ihres Wohnsitzes
                  zugehörig fühlen,                                       c. das Wahlmodell incl.
                                      (6) Bei der Wahl des                   der Entscheidung über
                  sind auch dort      Pfarrgemeinderates soll ein
                  wahlberechtigt.                                            Familienstimmrecht und
                                      ausgewogenes Geschlechter-             Briefwahl;
                  Dies bedarf eines   verhältnis und eine aus-
                  grundsätzlichen     gewogene Altersverteilung
Beschlusses des Pfarrgemeinde-                                            d. ob Personen, die ihren
                                      angestrebt werden. In jedem            Wohnsitz außerhalb des
rates der Pfarre, in der sie wählen   Pfarrgemeinderat ist eine
möchten.                                                                     Pfarrgebietes haben und
                                      Jugendvertretung verbindlich zu        sich der Pfarre zugehörig
(siehe II/1.d.)                       gewährleisten.                         fühlen, aktiv und passiv

12
wahlberechtigt sein sollen
     (siehe I/3).
                                   III. Wahlkommission                       Kandidaten*innenliste, der
                                                                             Wahllokale und Wahlzeiten.
                                   (1) Die Wahlkommission zählt
e. ob gesamtpfarrlich oder nach    fünf Mitglieder. Sie wählt aus       f.   Vorbereitung und
   Ortsteilen gewählt wird.        ihrer Mitte die/den Vorsitzen-            Durchführung des
                                   de*n. Es wird empfohlen, dass             Wahlganges nach Vorgabe
f.   die Art der Kandidaten-       ein Mitglied der Wahlkommission           des Pfarrgemeinderates.
     *innenermittlung              ein/e Jugendliche*r bzw. junge*r
     (siehe Leitlinie des          Erwachsene*r ist.                    g. Feststellung und
     Seelsorgeamts: „Modelle zur   (2) Sie ist beschlussfähig, wenn        Bekanntmachung des
     Kandidat*innenermittlung      außer der/dem Vorsitzenden we-          Wahlergebnisses.
     und Wahlmodelle“)             nigstens die Hälfte der Mitglieder
                                   anwesend ist. Sie beschließt mit     h. Entgegennahme und
Die Kandidaten*innen der Jugend    einfacher Mehrheit, bei Stimmen-        Bearbeitung allfälliger
werden von den Jugendlichen        gleichheit entscheidet die Stimme       Einsprüche
und jungen Erwachsenen (14         des Vorsitzenden. In Streitfällen
bis 25 jährige) in einem eigenen   entscheidet der Dekan.               (6) Aufgaben der Wahl-
Vorgang ermittelt. (siehe                                               kommission beim Wahlmodell
„Pfarrgemeinderat und Jugend“,     (3) Über die Sitzungen ist Proto-    Urwahl (Ergänzung zu III./5)
vgl. auch Statut III.4.)           koll zu führen.
                                   (4) Die Funktion der Wahlkom-        a. Am Wahltag erstellt die
Aufgrund der Lebensrealität von    mission erlischt mit Ablauf der         Wahlkommission aus den
jungen Menschen ist des Öfteren    Einspruchsfrist (vgl. V/7), bzw.        vorgeschlagenen Personen
absehbar, dass sie nicht für die   nach Erledigung allfälliger Ein-        eine Liste, in der die
gesamte Funktionsperiode als       sprüche.                                Kandidaten*innenvorschläge
Jugendvertreter*in zur Verfügung                                           nach Stimmenanzahl gereiht
stehen werden. Dies soll jedoch                                            sind.
kein Hindernis sein, sich für      (5) Aufgaben der Wahlkommission:
dieses Amt zur Verfügung zu                                             b. Die Wählbarkeit der
stellen.                           a. Erstellung eines
                                      Wählerverzeichnisses, wo             vorgeschlagenen Personen
                                      immer es möglich ist. Listen         wird geprüft.
(2) Zur Vorbereitung und
Durchführung der Wahl bestellt        mit den Wahlberechtigten
                                      aus dem Pfarrgebiet               c. Beginnend mit den
der Pfarrgemeinderat bis                                                   Meistgenannten wird bei den
spätestens zehn Wochen vorher         können über das pfarrliche
                                      Matrikenprogramm erstellt            vorgeschlagenen Personen
eine Wahlkommission. Die                                                   die Zustimmung zur Wahl
Mitglieder müssen nicht dem           oder im Matrikenreferat
                                      der Diözese Innsbruck                eingeholt.
Pfarrgemeinderat angehören.
Ihre Namen und Adressen sind          angefordert werden.
sofort dem Dekan und dem
Seelsorgeamt zu melden.            b. Kandidaten*innenermittlung
                                      nach den Vorgaben, in
(3) Der Wahltermin, die Gesamt-       Zusammenarbeit mit dem            IV. Wahlvorgang
zahl der Mitglie-                     Pfarrgemeinderat.
der des Pfarr-                                                          (1) Die Wahlkommission kann
gemeinderates,                     c. Überprüfung der Wählbarkeit       nach Bedarf Hilfsgremien für
die Zahl der zu                       der Kandidaten*innen und          den Wahlvorgang (bei mehreren
Wählenden, so-                        Einholung ihrer Zustimmung        Wahlorten/Wahllokalen)
wie die Zusam-                        zur Kandidatur.                   einsetzen.
mensetzung der
Wahlkommis-                        d. Erstellung der Kandidaten-        (2) Die Stimmzettel sind am
sion ist ebenfalls                    *innenliste und Vorbereitung      Sonntag vor der Wahl aufzulegen
spätestens 10                         der Stimmzettel.                  oder den Wählern*innen vorher
Wochen vor der                                                          zu übermitteln und zusätzlich im
Wahl ortsüblich                                                         Wahllokal bereitzuhalten.
                                   e. Verlautbarung der
zu verlautbaren.
                                      wesentlichen Bestimmungen
                                      der Wahlordnung, der

                                                                                                       13
(3) Am Wahlort ist die             Bei Stimmengleichheit sucht die      Sitzung erfolgen die
Möglichkeit für eine geheime,      Wahlkommission zusammen              statutengemäßen Wahlen
schriftliche Wahl zu schaffen.     mit dem Pfarrgemeinderats-           (vgl. Statut V/1) und die
                                   Vorstand/dem Pfarrgemeinderat        Unterzeichnung der von der
(4) Die Wahlberechtigung           nach einer geeigneten Lösung.        Diözese vorgeschriebenen
der*s Wählers*in ist durch die                                          Verpflichtungserklärung auf
Wahlkommission ortsüblich zu       (4) Die Zahl der abgegebenen, der    das Datengeheimnis und der
überprüfen. In Zweifelsfällen      gültigen und ungültigen Stimmen      Erklärung zum Kinder- und
entscheidet die Wahlkommission.    und das Wahlergebnis ist in einer    Jugendschutz.
                                   Niederschrift festzuhalten und bis
(5) Die Wahl erfolgt mit dem       zur nächsten Wahl im Pfarrarchiv     (4) Die Zusammensetzung des
amtlichen Stimmzettel, durch       zu verwahren.                        neuen Pfarrgemeinderates und
Kennzeichnung der/des                                                   die gewählten Funktionen sind
gewünschten Kandidaten*in und/     (5) Die Wahlkommission               ortsüblich zu verlautbaren. Deren
oder Hinzufügung eines neuen       informiert unverzüglich die          Namen sind mit den gewünschten
Namens. Insgesamt dürfen nicht     Pfarrleitung sowie die gewählten     Daten bis drei Wochen nach der
mehr Namen gekennzeichnet          und die nicht gewählten              konstituierenden Sitzung dem
oder hinzugefügt werden, als       Kandidaten*innen vom                 Dekan und dem Seelsorgeamt zu
gewählt werden dürfen.             Wahlergebnis.                        melden.

(6) Der gesamte Wahlvorgang ist    (6) Die Namen der gewählten
von der Wahlkommission oder        Kandidaten*innen sind am ersten      VII. Schlichtungsstelle
von den von ihr eingesetzten       Sonntag nach der Wahl ohne
Hilfsgremien (vgl. IV.1) zu        Angabe der Stimmenzahl zu            Bei Unklarheiten und
beaufsichtigen.                    verlautbaren.                        Konflikten in Zusammenhang
                                                                        mit der Wahl kann der/die
(7) Um Kranken oder an der         (7) Die Wahl kann bei der            Pfarrgemeinderatsreferent*in
Wahl verhinderten Personen die     Wahlkommission binnen einer          kontaktiert werden.
Stimmabgabe zu ermöglichen,        Woche nach Verlautbarung
wird die Briefwahl als             angefochten werden.
Möglichkeit der Stimmabgabe        Berufungsmöglichkeit
empfohlen (siehe „Modelle zur      gegen die Entscheidung der           VIII. Inkrafttreten
KandidatInnenermittlung und        Wahlkommission besteht an den
Wahlmodelle IV.2“).                Dekan, der innerhalb von zwei        (1) Diese Wahlordnung tritt mit
                                   Wochen entscheidet.                  01.09.2021 in Kraft.
V. Ermittlung des                                                       (2) Im selben Zeitpunkt treten die
Wahlergebnisses                    VI. Nach der Wahl                    im Diözesanblatt Innsbruck, Jg.
                                                                        71, September 1996, Pkt. 52., Nr.
(1) Nach Abschluss der Wahl wird   (1) Innerhalb von 14 Tagen           7, kundgemachte Wahlordnung
das Ergebnis ermittelt.            berufen die neu gewählten            des Pfarrgemeinderates
                                   und die amtlichen Mitglieder         sowie alle sonstigen mit der
(2) Als ungültige Stimmzettel      unter dem Vorsitz des Pfarrers       nun geltenden Regelung
gelten: nicht amtliche             weitere Personen in den              in Widerspruch stehenden
Stimmzettel und solche, aus        Pfarrgemeinderat (vgl. Statut        Bestimmungen außer Kraft.
denen der Wählerwille nicht        II/4).
eindeutig hervorgeht.
                                   (2) Die konstituierende Sitzung
(3) Als gewählt gelten jene        des Pfarrgemeinderates hat
Kandidaten*innen, die am           spätestens sechs Wochen
meisten Stimmen erhalten haben.    nach der Wahl stattzufinden.
                                   Mit dieser Sitzung erlischt          Dr. Gudrun Walter          Hermann Glettler
Die weiteren Kandidaten*innen                                           Ordinariatskanzler       Bischof von Innsbruck
gelten nach der Stimmenzahl        das Mandat des bisherigen
als Ersatzperson und rücken bei    Pfarrgemeinderates.                                       Innsbruck, am 17.05.2021
Ausscheiden eines*r Gewählten                                                                    Reg. Zl. II/2j-2021-141
nach.                              (3) Bei der konstituierenden

14
Modelle
Modelle zur
        zur KandidatInnenermittlung
            Kandidat*innenermittlungund
                                     undWahlmodelle
                                        Wahlmodelle
(Ergänzend
 (Ergänzendzur
            zurWahlordnung
               Wahlordnung--IIII1f
                                 1fund
                                   undIIII8b)
                                           8b)

Eine wesentliche Aufgabe des amtierenden Pfarrgemeinderats ist es, die Eckpunkte der Wahl festzulegen.
Hier finden Sie eine Grundlage, das passende Wahlmodell sowie geeignete Möglichkeiten der
Kandidat*innenermittlung und der Stimmabgabe zu finden.

I. Wahlmodelle
1. Wahl mit Kandidat*innenliste

Im Vorfeld der Wahl wird ein Prozess der Kandidat*innenermittlung (siehe II.) durchgeführt. Mit den Namen
der Kandidat*innen, die sich der Wahl stellen wird ein amtlicher Stimmzettel erstellt. Die Gesamtzahl der zu
Wählenden muss am Stimmzettel vermerkt werden.
Am Wahltag wird von der Wahlkommission die Wahl entsprechend den Festlegungen durchgeführt. Nach
Auszählung der Stimmen gelten die Meistgenannten als gewählte Pfarrgemeinderät*innen.

2. Urwahl

Am Wahltag geben die Wahlberechtigten im Wahllokal schriftlich ihre Wahlvorschläge ab. Die festgelegte
Höchstzahl der zu wählenden Mitglieder darf dabei nicht überschritten werden.
Die Wahlkommission erstellt aus den genannten Personen eine Liste nach Anzahl der Nennungen und über-
prüft die Wählbarkeit. Ausgehend von den Meistgenannten werden die Personen um ihre Bereitschaft
gefragt, als Pfarrgemeinderät*innen zur Verfügung zu stehen. Die Befragung ist abgeschlossen, wenn die
festgelegte Anzahl erreicht ist. Die Gewählten müssen schriftlich die Annahme der Wahl bestätigen (vgl. For-
mular „Bereitschaftserklärung“).

II. Kandidat*innenermittlung
1. Sammlung von Kandidat*innenvorschlägen
Die Art der Kandidat*innenermittlung und der Wahlmodus sind von
der Wahlkommission nach den Vorgaben des amtierenden PGR
bekanntzumachen.
Bei allen Formen der Kandidat*innenermittlung sollte vorher gründlich
informiert werden über

•   Rolle, Funktion und Aufgabe des Pfarrgemeinderates

•   Die Zahl der zu wählenden Pfarrgemeinderät*innen

•   Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Pfarrgemeinderat.

                                                                                                          15
Grundsätzlich soll beachtet werden, dass                    werden muss.
                                                            Wichtig: Es muss vom bestehenden PGR
•    Personen aus verschiedenen Bereichen des               die genaue Zahl der in den Ortsteilen zu
     pfarrlichen Lebens (Diakonie, Verkündigung,            Wählenden festgelegt sein.
     Liturgie, Gemeinschaftsdienste) angefragt
     werden.                                            •   Kandidat*innenvorschläge für
                                                            Jugendvertreter*innen
•    eine ausgewogene Altersverteilung zustandekommt.       Die Pfarrjugend soll in die Suche nach
                                                            Kandidat*innen, insbesondere für die
•    Jugendliche/ junge Erwachsene als eigene               Jugendvertretung aktiv eingebunden werden.
     Vertretungsgruppe fix vorzusehen sind.                 Dieses Bemühen wird von der Kath. Jugend
                                                            bzw. den dekanatlichen Jugendleiter*innen
•    ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht.       durch jugendgerechte Aufbereitung der
     Dabei soll ein ausdrückliches Bemühen dahin            Wahlinformation, Planung und Durchführung
     gelegt werden, das bisher unterrepräsentierte          von Jugendversammlungen u.a. unterstützt.
     Geschlecht zu einer Kandidatur zu bewegen.             (siehe auch Unterlage Pfarrgemeinderat und
                                                            Jugend )
•    Quereinsteiger*innen in den Blick genommen
     werden.

•    die Vertretung von Ortsteilen berücksichtigt       III. Erstellung der
     wird.
                                                        Kandidat*innenliste für den
                                                        amtlichen Stimmzettel
2. Wege der Kandidat*innenermittlung                    Aus den Kandidat*innenvorschlägen erstellt die
                                                        Wahlkommission den Stimmzettel. Dabei gilt:
•    Kandidat*innenvorschläge durch die ganze
     Pfarrgemeinde.                                     •   Alle vorgeschlagenen Personen werden um
     Die Einladung, Kandidat*innen zu nennen                ihre Bereitschaft zur Kandidatur angefragt.
     soll möglichst alle Pfarrmitglieder erreichen.
     (Aufforderung in pfarrlichen Medien,               •   Die vorgeschlagenen Kandidat*innen werden
     Kandidat*innenfalter).                                 hinsichtlich ihrer Wählbarkeit geprüft.
•    Kandidat*innenvorschläge durch aktive              •   Die Zustimmung der Kandidat*innen
     pfarrliche Gruppierungen                               zur Kandidatur wird eingeholt (Formular
     Alle aktiven Gruppierungen in der Pfarre               Zustimmungserklärung).
     werden eingeladen, Kandidat*innenvorschläge
     einzubringen.
                                                        •   Die Wahlkommission nimmt die Reihung am
                                                            Stimmzettel alphabetisch vor.
•    Kandidat*innenvorschläge durch eine
     Pfarrversammlung
                                                        •   Kandidat*innen für die Jugendvertretung
     Die Wahlkommission beruft eine
                                                            werden separat gekennzeichnet angeführt.
     Pfarrversammlung ein, bei der rückblickend
     über die PGR Arbeit berichtet und über
     Wesen und Aufgabe des Pfarrgemeinderates
     informiert wird. Bei der Versammlung können
     Kandidat*innenvorschläge schriftlich ermittelt
     werden.

•    Kandidat*innenvorschläge für
     Ortsteilvertretungen
     Grundsätzlich eignet sich jede Form
     der Kandidat*innenermittlung wie hier
     angegeben. Das Besondere ist, dass für jeden
     Ortsteil separat die Ermittlung durchgeführt

16
IV. Stimmabgabe                                      3. Familienstimmrecht

                                                     Die Entscheidung, ob das Familienstimmrecht in
                                                     einer Pfarre angewendet werden soll oder nicht,
                                                     liegt beim amtierenden Pfarrgemeinderat.
1. Durch den/die Wähler*innen

Die Stimmabgabe erfolgt persönlich durch die         Folgende Richtlinien sollen gelten:
wahlberechtigte Person am Wahltag im Wahllokal.
                                                     •   Eltern wird über ihr eigenes Stimmrecht
                                                         hinaus das Recht eingeräumt, auch für ihre
                                                         noch nicht wahlberechtigten Kinder je eine
2. Briefwahl                                             Stimme abzugeben, und zwar hat jeder
                                                         Elternteil dafür eine halbe Stimme.
Die Briefwahl ist eine Möglichkeit, dass erkrankte
oder am Wahltag verhinderte Personen von ihrem       •   Übt nur ein Elternteil das Stimmrecht aus, hat
aktiven Wahlrecht Gebrauch machen können. Die            dieser ebenfalls nur eine halbe Stimme und
Entscheidung, ob es die Möglichkeit der Briefwahl        kann also nicht auch das Familienstimmrecht
geben soll, liegt beim amtierenden Pfarrgemeinde-        seines Ehepartners ausüben.
rat.
                                                     •   In Fällen von Alleinerziehung durch einen
Die dafür vorgesehenen Unterlagen sind von der           Elternteil erhält dieser Elternteil das Recht,
Pfarre selbst zu erstellen.                              beide halben Stimmen abzugeben.

                                                     •   Vorbereitung der Stimmzettel:
Man benötigt:
                                                         - Der Kinderstimmzettel ist ident mit dem
•   Briefumschläge A5, zu bedrucken mit                    allgemeinen Stimmzettel, hat aber eine
    folgenden Infos:                                       andere Farbe.

    - An die Wahlkommission der Pfarre                   - Dieser „Kinderstimmzettel“ wird auf
    - Name und Adresse der/des Wählenden                   jeden Fall nur im Wahllokal aufgelegt.
                                                           Kinderstimmen können nur dort abgegeben
    - Erklärung, dass der/die Wählende den                 werden.
      Stimmzettel persönlich und geheim
      ausgefüllt hat.
                                                     •   Die Pfarrgemeinde muss ausreichend
•   Briefumschläge C6 für die Stimmabgabe                darüber informiert werden (Pfarrblatt,
                                                         Ansage, Aushang), dass die Möglichkeit
•   Stimmzettel                                          des Familienstimmrechtes besteht und die
                                                         Kinderstimmzettel im Wahllokal auf Verlangen
                                                         erhältlich sind.
Anleitung

•   Stimmzettel ausfüllen, in den kleinen (C6)
    Umschlag geben, verschließen

•   Kleinen Umschlag (C6) in den Großen
    Umschlag (A5) geben, verschließen

•   Felder am großen Umschlag (A5) ausfüllen

•   Der Wahlkommission bis zum Wahltag
    zustellen

                                                                                                          17
Pfarrgemeinderat
Familienstimmrecht - Wahl und Auszählung

•    Soweit Eltern der Wahlkommission nicht
     bekannt sind, ist ein Nachweis zu erbitten.     und Jugend
•    Bei Verwendung eines Wählerverzeichnisses
     muss die Ausübung des Familienstimmrechtes
     vermerkt werden. Die Namen der Kinder
     müssen mit dem Vermerk Kinderstimme in die
     Liste der WählerInnen eingetragen werden.                           Der Pfarrgemeinderat ist die
                                                                         Drehscheibe für die Gestal-
•    Kinderstimmzettel gelten als „halbe Stimme“,                        tung von Kirche am Ort. Damit
     was bei der Stimmenzuordnung zu den                                 das Pfarrleben nahe an den
     einzelnen Kandidaten zu berücksichtigen ist.                        Menschen und lebendig ge-
                                                                         staltet wird, kommt es auf die
                                                                         richtige Mischung im Gremi-
                                                                         um an. Jugendliche und junge
                                                                         Erwachsene sind dabei ein
V. Vorgangsweise bei Mangel an                                           unverzichtbarer Bestandteil.
Kandidat*innen                                       Junge Menschen wollen mit ihren Ideen gehört
                                                     und an Entscheidungen beteiligt werden. Wo dies
                                                     geschieht, ist die Pfarre am besten Weg, eine ju-
                                                     gendgerechte Pfarre zu werden.
Bestätigungswahl
                                                     Die Jugendleiter*innen in Pfarre und Dekanat ste-
Sollte sich im Zuge der Wahlvorbereitung zeigen,     hen in lebendigem Kontakt zu jungen Menschen
dass eine Wahl wegen Unterschreitung der festge-     am Ort und in den Pfarren. Sie sind gerne bereit in
legten Zahl an Kandidat*innen nicht durchgeführt     der Wahlvorbereitung mitzuhelfen, bei der Suche
werden kann, ist von der Wahlkommission mit          nach Kandidat*innen zu unterstützen und die Ju-
dem amtierenden Pfarrgemeinderat Rücksprache         gendvertreter*innen während der PGR-Periode zu
zu halten.                                           begleiten.
                                                     Die Dekanatsjugendleiter*innen der jeweiligen
Wenn die vorhandenen Kandidat*innen bereit           Dekanate finden Sie unter www.jungekirche.tirol
sind, als verkleinertes Gremium den Pfarrgemein-     Auf Anfrage kommen sie gerne zu Ihnen in die
derat zu bilden, sollen sie dafür den Rückhalt und   Pfarre oder in den Seelsorgeraum.
Auftrag der Pfarrgemeinde erhalten. Die Wahl ist
dann als „Bestätigungswahl“ durchzuführen.

•    Die Kandidat*innen werden in einer Liste        Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den
     zusammengefasst.                                Grundlagentexten der Diözese Innsbruck zur PGR-
                                                     Wahl 2022 (Statut, Wahlordnung und Modelle
                                                     zur Kandidat*innenermittlung und Wahlmodelle),
•    Am Wahltag wird diese Liste                     betreffend den Themenbereich Jugend und Pfarr-
     als Ganzes zur Abstimmung                       gemeinderat.
     vorgelegt.

•    Die Bestätigungswahl ist
     mittels Stimmzettel am
     Wahltag direkt und geheim
     durchzuführen.

18
Jugendvertretung im Pfarrgemeinderat

Statut                                 Wahlordnung                           Modelle zur Kandi-
III. Zusammensetzung                   I. Allgemeinde Bestimmungen           dat*innenermittlung
(1) Bei Pastoralassistent*innen        (3) Wahlberechtigt ist jede/r         und Wahlmodelle
und Jugendleiter*innen, die für        Katholik*in, der in der Pfarre sei-
einen Seelsorgeraum angestellt         nen/ihren Wohnsitz hat und vor
sind, ergibt sich die Mitgliedschaft   dem 1. Jänner des Wahljahres das      II. Wege der
in den einzelnen Pfarrgemeinde-        14. Lebensjahr vollendet hat.         Kandidat*innenermittlung
räten aus den lokalen und inhaltli-
chen Schwerpunktsetzungen laut         Eine vom Wohnsitzprinzip abwei-       (2) Die Pfarrjugend soll in die Su-
Aufgabenbeschreibung.                  chende Regelung: Personen, die        che nach Kandidat*innen insbe-
                                       sich einer Pfarre außerhalb ihres     sondere für die Jugendvertretung
(3.e) Als amtliche Mitglieder          Wohnsitzes zugehörig fühlen,          aktiv eingebunden werden.
gelten: Hauptamtliche pastorale        sind auch dort wahlberechtigt.
Mitarbeiter*innen auf Pfarrebene       Dies bedarf eines grundsätzlichen     Dieses Bemühen wird von der
(Pastoralassistent *innen, Jugend-     Beschlusses des Pfarrgemeinde-        Katholischen Jugend bzw. von den
leiter*innen)                          rates der Pfarre, in der sie wählen   dekanatlichen Jugendleiter*in-
                                       möchten. (siehe II/1)                 nen durch jugendgerechte Auf-
(4) In jedem Pfarrgemeinderat                                                bereitung der Wahlinformation,
muss es mit Blickrichtung auf die      (4) Wählbar sind Katholik*innen       Planung und Durchführung von
Jugendpastoral eine Jugendver-         unter folgenden Voraussetzun-         Jugendversammlungen u.a. unter-
tretung geben. Diese soll primär       gen:                                  stützt.
von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen selber wahrgenom-          b. die Vollendung des 16. Lebens-
men werden.                            jahres vor dem 1. Jänner des          IV. Familienstimmrecht
                                       Wahljahres;
Sollte dies aufgrund der aktuellen                                            (3) Familienstimmrecht als
Situation in einer Pfarre nicht        (6) In jedem Pfarrgemeinderat ist     Möglichkeit der Beteiligung von
möglich sein, wird diese Aufgabe       eine Jugendvertretung verbind-        Kindern/Jugendlichen unter 14
zur Überbrückung von einer an-         lich zu gewährleisten.                Jahren.
deren Person, die möglichst von
den Jugendlichen und jungen Er-
wachsenen bestimmt wird, wahr-         II. Allgemeine Wahlvorbereitungen
genommen.
                                       (1.a) Festlegung des Anteils an
                                       Jugendvertreter*innen durch den
IV. Funktionsperiode                   amtierenden PGR.

(4) Aufgrund der Lebensrealität        (1.f) Die Kandidat*innen der
von jungen Menschen ist des Öf-        Jugend werden von den Jugend-
teren absehbar, dass sie nicht für     lichen und jungen Erwachsenen
die gesamte Funktionsperiode als       (14 bis 25 jährige) in einem eige-
Jugendvertreter/in zur Verfügung       nen Vorgang ermittelt.
stehen werden. Dies soll jedoch
kein Hindernis sein, sich für die-
ses Amt zur Verfügung zu stellen.      III. Wahlkommission

Bei Ausscheiden von Jugendver-         (1) Es wird empfohlen, dass ein
treter*innen wird der/die Nach-        Mitglied der Wahlkommission ein
folger*in möglichst von Jugend-        Jugendlicher/eine Jugendliche
lichen und jungen Erwachsenen          bzw. junge Erwachsene/junger
nominiert und vom Pfarrgemein-         Erwachsener ist.
derat berufen. (siehe III. (4)

                                                                                                             19
PfarrgemeindeN-Rat
                               auf Seelsorgeraum-Ebene
                               Ein diözesanes Experiment

Präambel – Anliegen und Ziel                         von unten, das heißt von der Pfarr-
                                                     ebene ausgehend, entwickelt und
                                                     konstituiert werden.
Die Seelsorgeräume werden zunehmend eine fixe
Größe für pastorales Denken und Handeln. Es gibt
an einigen Orten bereits ein verbindliches Mitein-   Das Prinzip der Wahl auf Pfarrebene muss gewähr-
ander mit vielen pfarrübergreifenden Handlungs-      leistet bleiben.
feldern, Arbeitsgruppen und Initiativen.
                                                     Grundlagen für die Wahl, die Konstituierung und
Um die Stärkung des Seelsorgeraumes als orga-        Arbeitsweise sind die bestehenden PGR-Ordnun-
nische Einheit und die regionale Arbeit weiter zu    gen (Statut, Geschäftsordnung, Wahlordnung/
fördern wird überlegt, wie dieses pastorale Mit-     Wahlmodelle), die in analoger Weise zur Anwen-
einander auch auf struktureller Ebene abgebildet     dung kommen sollen.
werden kann. Im Sinne eines diözesanen Experi-
ments soll für Pfarren die Möglichkeit eröffnet      Die konkrete Strukturentwicklung vor Ort wird
werden, auf Ebene des Seelsorgeraumes einen          durch Gemeindeberatung in der Startphase be-
gemeinsamen PfarrgemeindeN-Rat als Beratungs-        gleitet, zur Halbzeit (3. Arbeitsjahr) reflektiert und
und Entscheidungsgremium zu bilden.                  gegen Ende der PGR-Periode (Ende 4. Arbeitsjahr)
                                                     evaluiert.
Auf Anregung von Bischof Hermann Glettler wurde
diese Idee im Konsistorium der Diözese Innsbruck     Die fachliche Begleitung erfolgt durch das PGR-Re-
beraten und der Auftrag an die Abteilung Gemein-     ferat der Diözese.
de erteilt, ein Rahmenkonzept für ein solches diö-
zesanes Experiment zu erarbeiten.
                                                     Wer kann beim Experiment
Die folgenden Überlegungen stehen auch in direk-     mitmachen?
tem Zusammenhang mit den Vorbereitungen der
PGR Wahl, die am 20. März 2022 stattfinden wird.     - Strukturelle Voraussetzungen
                                                     Voraussetzung für die Bildung eines gemeinsamen
                                                     PfarrgemeindeN-Rates ist, dass die beteiligten
Was ist ein PfarrgemeindeN-Rat?                      Pfarren im selben bereits errichteten Seelsorge-
                                                     raum liegen.
Der PfarrgemeindeN-Rat erfüllt die Aufgaben eines
Pfarrgemeinderates auf Ebene des Seelsorgerau-
mes.
                                                     Wie muss man vorgehen, um sich am diö-
Dieses Gremium ersetzt die Pfarrgemeinderäte
                                                     zesanen Experiment beteiligen zu können?
in den einzelnen Pfarren sowie den Seelsorge-
raum-Rat.                                            - Folgende Schritte sind dafür vorgesehen:
                                                     •   Beschlussfassung vor Ort durch die
Auf welchen Rahmenbedingungen baut                       amtierenden PGRs aller beteiligten Pfarren,
das Experiment auf?                                      idealerweise bis 30. September 2021.

- Inhaltliche Voraussetzungen                        •   Kontaktaufnahme mit dem PGR-Referat
                                                         im Seelsorgeamt mit Benennung der
Der PfarrgemeindeN-Rat als Gremium ist vom               Entwicklungsziele
Rechtskörper Pfarre her zu denken. Er muss daher     •   Genehmigung durch den Seelsorgeamtsleiter

20
•    Begleitung durch Gemeindeberatung
                                                          Fragen zur KandidatInnenfindung
•    Die Dauer des Experimentes beträgt 1 PGR-
     Periode und kann nach positiver Evaluierung
     weitergeführt werden. Bei vorzeitigem         Wer in unserer Gemeinde ...
     Abbruch erfolgt die Konstituierung von PGRs   •   fällt immer wieder mit guten und kreativen Ideen auf
     auf Ebene der Pfarren unter Begleitung des        (Theaterverein, Geschichtenerzähler, …)?
     PGR-Referates.                                •   hat sehr viel Insiderwissen über Pfarre und politi-
                                                       sche Gemeinde?
Wichtige Themen, die in der
                                                   •   ist ein guter Netzwerker, hat zu vielen Menschen
Prozessbegleitung und in der
                                                       und Gruppen guten Kontakt (Vereine, …)?
Evaluierung berücksichtigt werden sollen
                                                   •   ist ein Mensch, auf den andere gerne hören?
•    Beschreibung der Entwicklungsziele und des    •   ist sozial sehr engagiert (Krankenschwester,
     angestrebten pastoralen Mehrwerts für den         Pfleger, Gesundheits- und Sozialsprengel, …) und/
     Seelsorgeraum/die Pfarren, der durch die          oder arbeitet in einer Sozialinitiative mit (Vinzenz-
     neue Struktur ermöglicht werden soll              gemeinschaft, Behinderteneinrichtung, Altersheim,
                                                       Streetworker, freiwilliges soziales Jahr, …)?
•    Entwicklung eines Wahlvorgangs anhand der     •   engagiert sich sehr im Bereich der „neuen Nöte“
     PGR Wahlordnung (analoge Anwendung)               (für Flüchtlinge, gegen Jugendarbeitslosigkeit, …)?

•    Analoge Anwendung von PGR Statut und          •   hat einen guten Draht zu Kindern (LehrerIn, Mitar-
     Geschäftsordnung auf den PfarrgemeindeN-          beiterIn im Jugendzentrum oder KindergärtnerIn)?
     Rat: Welche Fragen tun sich auf?              •   hat immer wieder Kontakt zu jungen Familien (Fami-
     Welche Lösungen werden entwickelt?                lienhelferin, EKiZ-MitarbeiterIn, …)?
     (z.B. für die Zusammenarbeit mit den          •   wohnt bzw. hat Kontakt zu Menschen in den
     Pfarrkirchenräten, Rolle des Obmanns/der          Zuzugsgebieten unserer Gemeinde (Postbote,
     Obfrau, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten,       GemeindesekretärIn, …)?
     Kommunikation, Einbindung von anderen
     Orten kirchlichen Lebens,…)                   •   ist bereits oder steht kurz vor der Pension?
                                                   •   hat auf Grund der Veränderung äußerer Umstände
•    Themen und Aufgaben der einzelnen Pfarren         wieder mehr „freie“ Zeit
     und Kontakte zu den Ehrenamtlichen am Ort:    •   Ist ein Organisationstalent
     Welche Kommunikationswege, Arbeitsweisen,
     Zuständigkeiten in Krisen werden definiert?   •   ist in einem Verein, der sich für Umweltschutz und
                                                       Nachhaltigkeit einsetzt?
•    Auswirkungen auf die Rollen, Aufgaben         •   hat eine theologische Ausbildung (theologischer
     und Arbeitsweisen der hauptamtlichen              Fernkurs, ReligionslehrerIn, Theologiestudium …)
     Mitarbeiter*innen                             •   steht für Initiativen wie regionaler Einkauf, Bauern-
                                                       markt, Tauschbörsen, Gemeinschaftsgärten?
                                                   •   ist Klimaschutzbeauftragte, kommunale Abfallbera-
                                                       ter, Mitglieder vom Umweltverein Tirol?
                                                   •   ist engagiert im Schuldienst bei Ökologschulen,
                                                       Klimabündnisschulen?
    Kontaktadresse
                                                   •   ist engagiert für eine Alpenvereinssektion, Natur-
    Seelsorgeamt der Diözese Innsbruck
                                                       freunde, Bergrettung, Obst- und Gartenbauvereine?
    Abteilung Gemeinde - Pfarrgemeinderat
                                                   •   arbeitet oder hat in einer kirchlichen Einrichtung ge-
        Christian Nuener                               arbeitet (Caritaseinrichtung, Orden, Diözese, …)
        christian.nuener@dibk.at                   •   hat einen Bezug zur Weltkirche (ehemalige Entwick-
        +43 676 87304400                               lungshelfer, Auslandssozialjahr, …)

        Gudrun Guerrini                            •   ist musikalisch engagiert (Schule, Chor, Band, …)
        gudrun.guerrini@dibk.at                    •   hat Zugang zu neuen Medien
        +43 676 87302111                               (facebook, twitter, ….)

                                                                                                                21
ABSCHLUSS- UND ZUKUNFTSKLAUSUREN
Nützen Sie die Zeit bis zur Wahl    Nützen Sie die Angebote und        Klausurbegleiter*innen dafür
– vor allem im Herbst - um inne-   Unterlagen, welche die Vorbe-       können über die Abteilung Ge-
zuhalten und zu würdigen, was      reitung der Wahl erleichtern und    meinde oder direkt angefragt
bisher an Engagement hinter        Orientierung bieten wollen.         werden:
Ihnen liegt, um die gemeinsame                                         abteilung.gemeinde@dibk.at
und persönliche Arbeit im Pfarr-   Nützen Sie die Zeit der Vorberei-
gemeinderat auszuwerten, auch      tung auf die Pfarrgemeinderats-
im Blick auf Themen, die zu-       wahl auch für die Vergewisserung
künftig für die Pfarrgemeinden     im Glauben:                         Dr.in Christine Drexler
wichtig sind.                                                          christine.drexler@dibk.at

Es ist sehr empfehlenswert, die-                                       Johanna Fehr
ses Innehalten und die Auswer-     Gott geht alle Wege mit.            johanna.fehr@dibk.at
tung in Form einer PGR-Klausur
durchzuführen.                                                         Mag. Alois Gedl
                                                                       alois.gedl@dibk.at

                                                                       Mag.a Gudrun Guerrini
                                                                       gudrun.guerrini@dibk.at

                                                                       Mag.a Brigitte Hattinger
                                                                       office@brigitte-hattinger.at

                                                                       Dipl.-Päd.in Martina Haun-Holzmann
                                                                       haun.holzmann@gmail.com
                 APRIL / MAI / JUNI 2022:                              Mag. Martin Lesky
                         Vorankündigung                                martin.lesky@dibk.at

                                                                       Mag. Reinhard Macht
                                                                       rm.macht@gmail.com
5 REGIONALE DANKESKONZERTE FÜR PFARRGEMEINDERÄTE MIT
DER MUSIKGRUPPE FINDLING                                               Mag. Christian Nuener
                                                                       christian.nuener@dibk.at
REGIONALE STARTTREFFEN FÜR OBLEUTE,
STELLVERTRETER*INNEN UND                                               Michael Strebitzer
JUGENDPFARRGEMEINDERÄTE                                                mstrebitzer@gmail.com

„SITZUNGEN ERFOLGREICH GESTALTEN“                                      Dir. Herbert Unterlechner, BEd
Moderationsschulung für Pfarrgemeinderäte                              h.unterlechner@tsn.at
und Leiter*innen von pfarrlichen Arbeitskreisen

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