EEP-JOURNAL DEUTSCHLAND: EXPORT-CHAMPION AUF ZEIT? - Ehler Ermer und Partner

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EEP-JOURNAL DEUTSCHLAND: EXPORT-CHAMPION AUF ZEIT? - Ehler Ermer und Partner
Steuernachforderungen          Umwandlungsgesetz                 Tax Compliance
                                                                                       2 | 2018

BFH zweifelt Verfassungs-      Wie gewerberechtliche Erlaub-     Was Unternehmer
mäßigkeit der Zinshöhe an      nisse verloren gehen können       jetzt wissen müssen

EEP-JOURNAL
      DEUTSCHLAND : EXPORT–CHAMPION AUF ZEIT?

                            WIRTSCHAFTSPRÜFER   |  STEUERBERATER | RECHTSANWÄLTE
                            eingespielt erstklassig persönlich
EEP-JOURNAL DEUTSCHLAND: EXPORT-CHAMPION AUF ZEIT? - Ehler Ermer und Partner
EDITORIAL

                                                                                 INHALTSVERZEICHNIS
     Liebe Mandanten und Geschäftspartner,
     wer dachte, dass die Zeiten, in denen sich die Bundesregierung nur mit                                   04 – 05                                                                               12
     sich selbst beschäftigt, vorbei sind, der sah sich in den vergangenen
     Monaten getäuscht. Die sowohl inhaltlich als auch vom Stil her unsägliche           NEWS: RECHT & STEUERN                                                  INTERNATIONAL
     Debatte über den „Masterplan“ des Bundesinnenministers zum Thema
                                                                                         	Grunderwerbsteuer: Veränderte                                         	Internationale Strukturierungs-
     Migration hat das Land nicht nur erneut an den Rand einer Regierungs-
     krise getrieben, sondern zudem auch noch unser Ansehen in der Welt wei-               Besteuerung von Sharedeals geplant                                      beratung im Fokus
     ter beschädigt, die extremen Ränder im Politikbetrieb ohne Not nochmals             	Arbeitsrecht: Klarstellung des Bundesver-                             	Bestens vernetzt: EEP bei inter-
     gestärkt und der Politikverdrossenheit in Deutschland weiteren Vorschub               fassungsgerichts zu „Kettenbefristungen“                                nationalen Konferenzen in Lyon
     geleistet. War es das wert? Ist die Welt nicht schon kompliziert genug?
                                                                                         	Datenschutz: EuGH-Grundsatzentscheidung                                 und Osnabrück
     Die deutsche Wirtschaft ist nach wie vor so robust und erfolgreich, dass              zu Facebook-Fanpages
     man es aus ökonomischer Sicht fast für egal halten könnte, was in Berlin                                                                                                                       13
     als Nächstes verzapft wird. Darüber sollten wir aber trotzdem nicht ver-
     gessen, dass die stark protektionistischen Tendenzen, die gerade von den
                                                                                                              06 – 07
                                                                                                                                                                REGIONAL
     USA ausgehen, mittel- und langfristig auch Auswirkungen auf unseren
     exportorientierten Mittelstand haben können. Schon jetzt sehen wir,
                                                                                                                                                                    Horizonte erweitern: EEP-Vorträge
     dass mehrere Institute die Wachstumsprognosen leicht gesenkt haben.
                                                                                         TITELTHEMA                                                              	Lese-Tipp im EEP-Blog:
     Die Aussichten sind ohne Frage immer noch sehr gut, aber es braucht                 Deutschland: Export–Champion auf Zeit?                                     DSGVO – Es wird ernst!
     jetzt entschlossenes Handeln der Bundesregierung, damit das auch so
                                                                                                                                                                 	Weiterbildung der besonderen Art:
     bleibt und wir nicht Gefahr laufen, wichtige Absatzmärkte zu verlieren
     oder an Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen. Es braucht ein starkes Deutsch-                                                                                       Acoustic Voice Profiling
                                                                                                              08 – 11
     land in einem starken Europa, um auf Augenhöhe mit den USA und China                                                                                        	Engagement: EEP bleibt dem
     die Weichen für den Welthandel des kommenden Jahrzehnts richtig zu
     stellen, den Brexit gut zu managen, sich auf langfristig wieder steigende
                                                                                         FACHTHEMEN                                                                 Deutschen Meister treu
     Zinsen einzustellen, aber auch nach innen dem sich verschärfenden Fach-             	6 % Zinsen für Steuernachforderungen
     kräftemangel wirklich etwas entgegenzusetzen, ein weiterhin investiti-                  verfassungswidrig                                                                                      14 – 15
     onsfreundliches Klima zu schaffen und an den richtigen Stellen massiv in            	Holding: Schwierigkeiten bei der
     Bildung und Infrastruktur zu investieren.                                                                                                                  INSIDE
                                                                                             Kaskadengründung im Eilfall
                                                                                                                                                                   Glückwünsche zu Jubiläen
     Dass es in der Politik auch ohne permanentes Gezänk geht, zeigt die                 	Tax Compliance – Teil 2
                                                                                                                                                                   Neu im Team
     Landesregierung in Schleswig-Holstein. Obwohl in der Jamaika-Koalition              	Umwandlungsgesetz skurril:
     sehr unterschiedliche Partner agieren, hat man sich „zusammengerauft“                                                                                       	Gratulation zu bestandenen
                                                                                             Wie eine geänderte Rechtsform zum
     und macht geräuschlos, aber erfolgreich Politik für das Land. Die Be-                                                                                         Prüfungen
     kanntheits- und Zufriedenheitswerte, die der neue Ministerpräsident                     Verlust gewerberechtlicher Erlaubnisse
                                                                                                                                                                 	Neue Azubis
     Daniel Günther vorweisen kann, sind nur ein Beleg dafür. In der Bundes-                 führen kann
     politik kann sich mancher davon ein Scheibchen abschneiden.                                                                                                 	Top-Thema Ausbildung: EEP
                                                                                                                                                                   bei der �nordjob� 2018
     Ich wünsche Ihnen eine inspirierende Lektüre unseres neuen „EEP-
     Journals“ und einen beruflich wie persönlich spannenden und erfolg-
     reichen Herbst.
                                                                                 Impressum
     Ihr Helmut Ermer                                                            HERAUSGEBER                               Konzept und Design       Bildquellen
                                                                                                                                                    Cover | © gemenacom / istock.com,                    Seite 08 | © Creativa Images / shutterstock.com
                                                                                 EHLER ERMER & PARTNER                     my:uniquate GmbH         Globe Turner / shutterstock.com, photosoup /         Seite 09 | © Wenjie Dong / istock.com
                                                                                                                                                    istock.com, imageBROKER / Alamy Stock Foto           Seite 10 | © Warchi / istock.com, darsi /
                                                                                                                                                    Seite 02 | © Ehler Ermer & Partner                   shutterstock.com, BlackJack3D / istock.com
                                                                                 Wrangelstraße 17–19 / 24937 Flensburg     Arno-Loose-Villa         Seite 04 | © Zentangle / shutterstock.com            Seite 11 | © aluxum / istock.com
                                                                                 Fon: 0461 8607-0 / Fax: 0461 8607-185     Horst-Menzel-Straße 12   Seite 05 | © kan_chana / shutterstock.com,           Seite 12 | © Sander van der Werf /
                                                                                                                                                    my:uniquate GmbH                                     shutterstock.com
                                                                                 Mail: mail@eep.info / Net: www.eep.info   09112 Chemnitz           Seite 04–05 | © BAIVECTOR / shutterstock.com         Seite 13 | © Ehler Ermer & Partner,
                                                                                                                                                    Seite 06–07 | © UygarGeographic / istock.com,        Prof. Dr. Niebuhr
                                                                                                                                                    rzarek / istock.com                                  Seite 14–15 | © Ehler Ermer & Partner

            Standorte in Flensburg Rendsburg Kiel Neumünster Lübeck Elmshorn
EEP-JOURNAL DEUTSCHLAND: EXPORT-CHAMPION AUF ZEIT? - Ehler Ermer und Partner
News: Recht & Steuern                                                                                                                                                                                                                                             News: Recht & Steuern

     GRUNDERWERBSTEUER                                                                                                                                                                                  ARBEITSRECHT
     DIE BESTEUERUNG VON SHAREDEALS SOLL GEÄNDERT               Mit den Vorschlägen zur Schaffung eines neuen § 1                                                                                       MIT SEINEM URTEIL ZUM ANSCHLUSSVERBOT BEI
                                                                Abs. 2b Grunderwerbsteuergesetz werden die bisherigen
     WERDEN, UM KÜNFTIG „STEUERGESTALTUNGEN“ BEI                RETT-Blocker-Modelle bei Kapitalgesellschaften wirk-                                                                                    S A C H G R U N D L O S E N B E F R I S T U N G E N H AT D A S B U N -
     DER GRUNDERWERBSTEUER ZU VERHINDERN.                       sam verhindert. Bisher war es üblich, dass ein Hauptin-                                                                                 D E S V E R FA S S U N G S G E R I C H T D I E B I S H E R I G E R E C H T -
                                                                vestor bis zu 94,9 % der Anteile an einer grundbesitzen-
                                                                den Kapitalgesellschaft erworben hat. Die restlichen
                                                                                                                                                                                                        SPRECHUNG DES BUNDESARBEITSGERICHTS FÜR
     Die im Juni 2018 bei der Finanzministerkonferenz dis-
     kutierten Trennungsmaßnahmen sollen kurzfristig zum        Anteile (mindestens 5,1 %) wurden von einem Co-Investor                                                                                 V E R FA S S U N G S W I D R I G E R K L Ä R T.
     Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens gemacht           übernommen. Mangels Vereinigung von mindestens 95 %
                                                                der Anteile wurde keine Grunderwerbsteuer festgesetzt.                                                    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte argumentiert, dass ein wirklicher Kettenarbeits-
     werden. Diese Maßnahmen umfassen:
                                                                                                                                                                          vertrag – also ein Hangeln des Arbeitnehmers von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag –
     1.	Die Erstreckung des Tatbestandes von § 1 Abs. 2a       Nach der geplanten Rechtsänderung käme es nur bei
                                                                solchen Strukturen zur Grunderwerbsteuervermeidung,
                                                                                                                                                                          dann nicht zu befürchten sei, wenn ein längerer Zeitraum zwischen beiden Beschäftigun-
                                                                                                                                                                          gen liegt. Konkret entschied das BAG, dass ein neuer sachgrundlos befristeter Vertrag
           Grunderwerbsteuergesetz (95-prozentiger Gesell-
                                                                bei denen ein Verkäufer 5,1 % der Anteile zurückbehält,                                                   dann möglich sei, wenn die letzte sachgrundlos befristete Beschäftigung bei dem Arbeit-
           schafterwechsel) sinngemäß auf Kapitalgesell-
                                                                dann für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren.                                                         geber länger als drei Jahre her ist. Genau diesen Punkt kippten die Richter des Bundes-
           schaften, wobei hierzu vermutlich ein eigener Abs.
                                                                Bei einer Absenkung der Beteiligungsgrenzen auf 90 %                                                      verfassungsgerichts nun aber. In der Praxis bedeutet dies: Nach zwei Jahren sachgrund-
           2b geschaffen werden soll.
                                                                müssten sogar mindestens 10,1 % zurückbehalten wer-                                                       los befristeter Beschäftigung ist ein weiterer sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag
     2.	Die Verlängerung der bisherigen 5-Jahres-Fristen       den, was faktisch oftmals nicht mehr geschehen wird.
                                                                Des Weiteren findet keine umfassende Gleichstellung
                                                                                                                                                                          nicht möglich – auch dann nicht, wenn die vorherige Beschäftigung drei Jahre oder län-
                                                                                                                                                                          ger zurückliegt. Dennoch schränkten die Richter ein, dass es in engen Grenzen Ausnah-
           auf 10 Jahre, im Kontext des § 6 Grunderwerb-
                                                                von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften                                                      men geben könne. Welche das sind und was wir Arbeitgebern im Umgang mit befriste-
           steuergesetz vermutlich gar auf 15 Jahre (jeden-
                                                                statt, da für Kapitalgesellschaften keine Steuerbefrei-                                                   ten Arbeitsverträgen raten, lesen Sie in unserem Blog unter www.eep-bloggt.de.
           falls mehr als 10 Jahre).
                                                                ungsvorschriften wie bei Personengesellschaften vor-                                                                                                                      EEP-Kontakt: mike.bogensee@eep.info

     3.	Die Verhinderung von gestuften Erwerbsmodellen         gesehen sind.
           durch Anwendung der Ersatzvermessungsgrund-

                                                                                                                                                                                                        DATENSCHUTZ
           lage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungs-        Die verlängerten Fristen werden die Strukturen mit
           zeitraum von Umwandlungsfällen.                      verkäuferseitiger Minderheitsbeteiligung unattraktiv
                                                                machen, weil die Verkäufer im Regelfall nicht länger als
     4.	Die Verzinsung der Grunderwerbsteuer nach einer        10 oder gar 15 Jahre beteiligt werden möchten.
           Karenzzeit von 3 Monaten ab dem Ende der An-                                                                                                                                                 DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF (EUGH) HAT EINE
           zeigefrist nach §§ 233a ff. AO.                                             EEP-Kontakt: lars.jensen-nissen@eep.info
                                                                                                                                                                                                        GRUNDSATZENTSCHEIDUNG ZUM DATENSCHUTZ GEFÄLLT,
                                                                                                                                                                                                        WONACH DIE DATENSCHUTZRECHTLICHE VERANTWOR-
                                                                                                                                                                                                        TUNG VON FACEBOOK-FANPAGES SOWOHL BEI FACEBOOK
                                                                                                                                                                                                        ALS AUCH BEIM BETREIBER DER SEITE LIEGT.
                                                                                                                                                                   Der Entscheidung vom 5. Juni 2018 zufolge haftet der Betreiber einer Facebook-Fanpage für
                                                                                                                                                                   Datenschutzverstöße durch Facebook mit. In der Ausgangssituation vor dem Bundesverwal-
                                                                                                                                                                   tungsgericht hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
                                                                                                                                                                   gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH als Betreiberin einer Facebook-Fan-
                                                                                                                                                                   page geklagt. Das ULD forderte die Beklagte auf, ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren, da
                                                                                                                                                                   weder Facebook noch die Beklagte ausreichend über die Erhebung und Nutzung der bei Besuch
                                                                                                                                                                   der Fanpage erhobenen personenbezogenen Daten informiere. Ob ein Datenschutzverstoß im
                                                                                                                                                                   Ausgangsfall vorlag, hat der EuGH nicht entschieden. Diese Entscheidung muss das Bundes-
                                                                                                                                                                   verwaltungsgericht selbst treffen. Wie wir bei EEP die Auswirkungen dieser Entscheidung und
                                                                                                                                                                   den konkreten Handlungsbedarf einschätzen und mit welchen Empfehlungen zum Umgang mit
                                                                                                                                                                   Facebook-Fanpages die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern auf die Entscheidung
                                                                                                                                                                   reagiert haben, lesen Sie in unserem Blog unter www.eep-bloggt.de.
                                                                                                                                                                                                                                            EEP-Kontakt: larinca.ritschl@eep.info

                                                                                                        EEP-Journal | 2 | 2018    4   5   EEP-Journal | 2 | 2018
EEP-JOURNAL DEUTSCHLAND: EXPORT-CHAMPION AUF ZEIT? - Ehler Ermer und Partner
Titelthema                                                                                                                                                                                                                                                                 Titelthema

        D E U TS C H L A N D : E X P O R T – C H A M P I O N AU F Z E I T ?
     Im Exportieren ist die deutsche Wirt-     von 2008/09 wiederholen würde oder           bracht. Doch ist seine polternde Kritik            rika den Überschuss, und wir transfe-       WO KÖNNTE MAN IM ERNSTFALL                Stabilität auch die Politik in der Pflicht.
     schaft Weltklasse. Doch wird das in       sogar noch stärkere weltweite Wachs-         an China berechtigt? „Womit Trump                  rieren Primäreinkommen, also das, was       NOCH ANKLOPFEN?                           „Unser Land muss langfristig wettbe-
     einer Zeit, in der Protektionismus wie-   tumseinbrüche mit sich bringen wür-          nicht ganz Unrecht hat, ist der Punkt,             von den Investitionen, die Amerika          Die am meisten gefährdeten Branchen       werbsfähig und attraktiv für unterneh-
     der salonfähig zu werden scheint, auf     de.“ Erste Anzeichen, dass die dro-          dass mit Blick auf China die Welthan-              hier getätigt hat, nach Amerika zu-         aus deutscher Sicht wären im Falle        merische Investitionen bleiben. Mehr
     ewig so bleiben?                          henden Handelskonflikte auch auf             delsordnung nicht mehr ausreicht“,                 rückfließt. Die Bilanz ist insgesamt sehr   weiterer protektionistischer Schritte     Investitionen im Inland würden die
                                               die deutsche Wirtschaft durchschla-          analysiert Dr. Hubertus Bardt vom IW               viel ausgeglichener.“ Zudem ticken          vor allem die Autoindustrie und der       Exportüberschüsse etwas abschmel-
     Sie ist unbestritten und zugleich nicht   gen, gibt es bereits: Die meisten Wirt-      in Köln. „Schutz geistigen Eigentums,              beide Wirtschaftsräume unterschied-         Maschinenbau. „Im Maschinenbau hat        zen. Dafür braucht es angemessene
     unumstritten – Deutschlands Export-       schaftsinstitute haben ihre Wachs-           Einfluss staatlicher Unternehmen, ver-             lich. „Die Amerikaner haben sich früh       man gelegentlich noch den Vorteil,        steuerliche Belastungen, eine weit-
     stärke. Seit Jahrzehnten sind die be-     tumsprognosen für 2018 und 2019              steckte Subventionen – das sind schon              dafür entschieden, eher in den Ziel-        dass es zu bestimmten Maschinen           sichtige Arbeitsmarktpolitik, entspre-
     ständig hohen Ausfuhren „made in          gesenkt. Für Verunsicherung im Mit-          wichtige Probleme, die man angehen                 märkten mit zu produzieren. Wir ha-         nicht so viele Alternativen gibt“, so     chende Infrastruktur und wettbe-
     Germany“ Garant für Wirtschafts-          telstand sorgt das allerdings noch                                                                                                          Dr. Hubertus Bardt. „Im Fahrzeugbau       werbsfähige Energiekosten.“ Dem
     wachstum und Wohlstand. „Unsere           nicht, schätzt EEP-Experte Helmut                                                                                                           muss man aber schon eine sehr starke      stimmt auch Dr. Hubertus Bardt vom
     große Exportstärke ist eine deutsche      Ermer ein. „Die Konjunkturerwartun-                                                                                                         Marktposition haben, um den Kun-          IW in Köln zu: „Der drohende Protekti-
     Tradition, die uns auch geholfen hat,     gen haben einen Dämpfer bekom-                                                                                                              den problemlos noch 20 Prozent Zoll       onismus ist im Augenblick schon ein
     gut durch Krisen zu kommen“, sagt         men, aber trotzdem sind die Progno-                                                                                                         mit draufschlagen zu können.“ Dem         wesentliches Risiko. Ich halte die Ex-
                                               sen immer noch ausgesprochen gut.                                                                                                           exportorientierten deutschen Mittel-      portabhängigkeit der deutschen Wirt-

    U
                                               Das beurteilen auch unsere Mandan-                                                                                                          stand, der mit seinen oft hochspezia-     schaft dennoch nicht per se für ein
             nsere große Exportstärke          ten so. Die Jahresabschlüsse waren                                                                                                          lisierten Nischenprodukten bei Export-    großes Problem. Schwierig wird es
             ist eine deutsche Tradition,      durchweg gut, die Auftragsbücher                                                                                                            ausfällen ja nicht plötzlich verstärkt    erst, wenn nicht genug investiert
             die uns auch geholfen hat,        sind voll, die Finanzierung ist gesichert.                                                                                                  auf das Inland setzen kann, rät der       wird im eigenen Land.“ Und wir soll-
     gut durch Krisen zu kommen.               Die größte Schwierigkeit, die die Un-                                                                                                       Wirtschaftswissenschaftler, frühzeitig    ten eines nicht vergessen: Wir sind
                                               ternehmer im Moment umtreibt, ist                                                                                                           auf alternative Märkte zu schauen.        Teil des größten Wirtschaftsraums der
                                               der Fachkräftemangel.“ Dennoch sind                                                                                                         „Gerade in unsicheren Zeiten kann es      Welt gemessen am Bruttoinlandspro-
     Helmut Ermer, langjähriger Wirt-          die aktuellen Entwicklungen auf                                                                                                             sein, dass man zusätzliche Marktpo-       dukt – nichts weniger ist die Europäi-
     schaftsprüfer und Steuerberater bei       den Weltmärkten natürlich auch Ge-                                                                                                          tentiale schneller braucht, als einem     sche Union. Dass die Europäer ge-
     EEP. „Zu verdanken ist das vor allem      sprächsthema bei den Unternehmern.                                                                                                          das lieb ist. Im Ernstfall sollte man     meinsam durchaus auf Augenhöhe
     dem innovationsfreudigen deutschen        „Es wird diskutiert, wie verlässlich die                                                                                                    sofort Antworten parat haben, wo          mit den USA verhandeln können,
     Mittelstand, der sich in vielen Bran-     USA, die immer ein sicherer Partner                                                                                                         man noch anklopfen kann.“ Interes-        wenn sie mit einer Stimme sprechen,
     chen stark spezialisiert hat und mit      mit ähnlichen Handelsregeln waren,                                                                                                          sante Alternativen könnten sich zum       haben sie zuletzt eindrucksvoll in
     seinen Produkten in vielen Fällen so-     in Zukunft sein werden. Zum anderen                                                                                                         Beispiel in Südasien und nicht zuletzt    Washington gezeigt. „Die EU-Kom-
     gar die Weltmarktführerschaft inne-       ist aber auch China immer wieder                                                                                                            in Afrika bieten. „Der Kontinent ist      mission, die ja für Handelsfragen zu-
     hat.“ Doch genau hier liegt auch ein      Thema. Die Volksrepublik ist zu einem                                                                                                                                                 ständig ist, hat das clever gemacht

                                                                                                                                                                                           D
     Problem: Was, wenn der Weltmarkt          beachtlichen Akteur im Welthandel ge-                                                                                                                                                 und kam so ja zumindest zu einem
                                                                                                                                                                                                   er drohende Protektionismus
     eines Tages nicht mehr in diesem Maße     worden und hat durch Trumps Politik                                                                                                                                                   Waffenstillstand mit Trump“, sagt
                                                                                                                                                                                                    ist im Augenblick schon ein
     zur Verfügung steht, weil neue Han-       sogar noch an Bedeutung gewonnen.                                                                                                                                                     IW-Experte Dr. Hubertus Bardt. „Da
     delshemmnisse im Weg stehen? Was,         Allerdings sind die Chinesen auch
                                                                                                                                                                                                   wesentliches Risiko. Ich halte    gilt es nun, die nächsten Schritte vor-
     wenn sich der neue Protektionismus        kein einfacher Partner: Der Staat ist                                                                                                       die Exportabhängigkeit der deut-          zubereiten. Es ist mindestens gekauf-
     à la Trump international durchsetzt?      immer beteiligt, zudem sind langfris-        muss. Aber die kriegt man nicht ge-                ben dagegen lange eher in Deutsch-          schen Wirtschaft dennoch nicht per        te Zeit, in der man etwas tun kann.“
                                               tige Ziele und Absichten Chinas oft          löst, indem man Handelskriege an-                  land produziert, was sich inzwischen        se für ein großes Problem.
                                                                                                                                                                                                                                            EEP-Kontakt: helmut.ermer@eep.info
     „Ein gewisses Risiko ist da“, sagt        schwer einzuschätzen.“                       fängt.“ Und was ist dran an Trumps                 aber auch geändert hat. Zudem haben
     Dr. Hubertus Bardt, Mitglied der Ge-                                                   Kritik an unserer Exportstärke? „Man               die Amerikaner traditionell einen aus-      bei weitem nicht so katastrophal auf-
     schäftsführung und Leiter Wissen-         IST TRUMPS KRITIK BERECHTIGT?                darf dabei nicht nur den Warenhan-                 gesprochen hohen Konsum und spa-            gestellt, wie es der erste Eindruck er-
     schaft des Instituts der deutschen        Nicht zuletzt auch durch seine Ausei-        del sehen. Ja, wir exportieren mehr                ren relativ wenig. Das ist Teil der ame-    scheinen lässt.“
     Wirtschaft (IW) in Köln. „Es gibt         nandersetzungen mit China hat US-            Waren nach Amerika als umgekehrt,                  rikanischen Lebensweise: Man baut da-
     Schätzungen, die davon ausgehen,          Präsident Donald Trump das Gefüge            dafür importieren wir aber sehr viel               rauf, dass im Ausland produziert und        EEP-Berater Helmut Ermer sieht mit
     dass ein solches Szenario die Krise       der Weltwirtschaft ins Wanken ge-            mehr Dienstleistungen, da hat Ame-                 im Inland stärker konsumiert wird.“         Blick auf die künftige wirtschaftliche

                                                                                                              EEP-Journal | 2 | 2018   6   7       EEP-Journal | 2 | 2018
EEP-JOURNAL DEUTSCHLAND: EXPORT-CHAMPION AUF ZEIT? - Ehler Ermer und Partner
Fachthemen                                                                                                                                                                                                                                                           Fachthemen

    6 % ZINSEN                                                                                                                                                                                 HOLDING
    FÜR STEUERNACHFORDERUNGEN
                                                                                        Die Finanzgerichte hatten in vie-
                                                                                        len vorangegangenen Verfahren
                                                                                        den Zinssatz stets als vertretbar
                                                                                        und gewisse Variationen zum ak-

    VERFASSUNGSWIDRIG?
                                                                 tuellen Marktgeschehen als im Wesen von Typisierun-
                                                                 gen angelegt angesehen. Typisierungen und Pauschalen
                                                                 im Steuerrecht dienten der Arbeitserleichterung und der
                                                                                                                                                                       SCHWIERIGKEITEN
                                                                                                                                                                 BEI DER KASKADENGRÜNDUNG
                                                                 Verwaltungsökonomie. Im aktuellen Verfahren jedoch
     Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung zu Zins-          führt das Gericht an, der typisierte Zinssatz sei realitäts-
     forderungen bei Steuernachzahlungen getroffen, die          fern, denn in den zurückliegenden Jahren hat sich ein
     weitreichende Konsequenzen für Steuerpflichtige ha-         Niedrigzinsniveau strukturell stabil etabliert. Dadurch

                                                                                                                                                                          IM EILFALL
     ben kann.                                                   werde der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz ver-
                                                                 letzt.
     Steuernachforderungen und -erstattungen werden nach
     § 233a AO verzinst, sobald die Festsetzung später als       Wie ist damit nun umzugehen? Die Finanzverwaltung
     nach 15 Monaten erfolgt. Der gesetzlich festgelegte Zins-   hat deutlich gemacht, dass sie nur auf Antrag der Steu-
     satz beträgt 0,5 % pro Monat und damit immerhin 6 %         erpflichtigen reagieren wird. Sie hat jedoch auch ver-
     pro Jahr. Neben später Einreichung und langen Bear-         kündet, dass weiteren Aussetzungsanträgen, welche
     beitungszeiten sind hiervon insbesondere Bescheide          sich auf das aktuelle Urteil beziehen, stattzugeben ist.
     mit rückwirkenden Korrekturen betroffen, wie z. B. im       Dies gilt für alle Zinsfestsetzungen ab dem 01.04.2015,
     Falle von Betriebsprüfungen. Gegen die unzeitgemäß          gleichgültig, für welche Besteuerungszeiträume sie er-
     hohe Verzinsung haben sich Steuerpflichtige in den zu-      folgen. Wir von EEP legen gegen alle aktuellen Bescheide
     rückliegenden Jahren erfolglos zu wehren versucht.          Einspruch ein und lassen die Verfahren ruhen, bis diese                                                                                                                         lanzhaftung entstehen
                                                                 Frage vom Bundesverfassungsgericht geklärt wurde.                                                                                                                               kann und ob die Einla-
     Nun aber hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Ver-        Für Altbescheide prüfen wir, ob Zinsfestsetzungen noch                                                                                                                          ge zur freien Verfügung
     fahren die Aussetzung der Vollziehung der Zinsforderung     angreifbar sind, damit unsere Mandanten stets ihr gu-                                                                                                                           steht. Es besteht also
     gewährt. In einer ersten Einschätzung der Erfolgschancen    tes Recht erhalten.                                                                                                                                    ter- und Tochtergesell-  das Risiko, dass eine an
     des Klägers begründet der BFH seine Entscheidung mit                                                                                                                                                               schaft oft am selben     die Tochtergesellschaft
     ernsthaften Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der                                                                                                                                                               Tag gegründet. Diese     abgeflossene Zahlung
     Zinshöhe.                                                                              EEP-Kontakt: hartmut.grund@eep.info                                                                                         sogenannte Kaskaden-     vom Gründer in die Hol-
                                                                                                                                                                                              genständig. So kann       gründung, bei der also   dinggesellschaft einge-
                                                                                                                                                                                              zum Beispiel der Ver-     die Muttergesellschaft   zahlt werden oder auch
                                                                                                                                                                                              trieb mit verschiedenen   als neu gegründete       eine etwaig bestehen-
                                                                                                                                                                       der Muttergesellschaft Vertriebspartnern ge-     Kapitalgesellschaft mit  de Unterbilanz ausge-
                                                                                                                                                                       werden die Anteile an  steuert werden, aber      der erhaltenen Geld-     glichen werden muss.
                                                                                                                                                                       den     verschiedenen  auch steuerliche Grün-    einlage sogleich eine
                                                                                                                                                                       Tochtergesellschaften  de und vor allem eine     Tochtergesellschaft Wenn diese Risiken ver-
                                                                                                                                          Eine Holding besteht         verwaltet und, je nach Haftungsvermeidung        gründet, ist jedoch mieden werden sollen,
                                                                                                                                          grundsätzlich aus einer      Aufbau der Holding, dieführen oft zu der Ent-    nicht unproblematisch. müsste also zunächst
                                                                                                                                          übergeordneten Ge-           Tochtergesellschaften  scheidung, eine Hol-                              die Muttergesellschaft
                                                                                                                                          sellschaft (Mutterge-        auch gesteuert. Die    ding zu gründen.          So wird insbesondere gegründet und einge-
                                                                                                                                          sellschaft) und mehre-       einzelnen Tochterge-                             bei der GmbH, aber tragen werden, bevor
                                                                                                                                          ren untergeordneten          sellschaften sind meist Wenn für diese Grün-     auch bei der AG disku- diese eine Tochterge-
                                                                                                                                          Gesellschaften (Toch-        operativ tätig und ar- dung nicht viel Zeit      tiert, ob hieraus eine sellschaft gründet.
                                                                                                                                          tergesellschaften). In       beiten weitgehend ei- bleibt, werden Mut-        sogenannte Unterbi-

                                                                                                                                                                                                                                      EEP-Kontakt: moritz.spranzel@eep.info

                                                                                                         EEP-Journal | 2 | 2018   8   9       EEP-Journal | 2 | 2018
EEP-JOURNAL DEUTSCHLAND: EXPORT-CHAMPION AUF ZEIT? - Ehler Ermer und Partner
Fachthemen                                                                                                                                                                                                                                                                Fachthemen

     TAX COMPLIANCE                                                                                                                                            UMWANDLUNGSGESETZ SKURRIL
                                                                                          Tax Compliance ist spätestens seit
                                                                                          2016 in aller Munde. Damals hatte
                                                                                          ein Anwendungserlass der Finanz-
                                                                                          verwaltung zu § 153 AO für viel
                                                                                          Unruhe gesorgt. Nach Teil 1 un-                         WIE EINE GEÄNDERTE RECHTSFORM ZUM VERLUST GEWERBERECHTLICHER ERLAUBNISSE FÜHREN KANN
                                                                                          serer Serie zum Thema (Journal
                                                                                          2/17) folgt nun die Fortsetzung.

                                                           TEIL
                                                                                                                                                 Öffentliche Verwaltung und viele Gerichte sehen bei der         bloß eine andere Rechtstechnik, da in beiden Fällen, bei
                                                                                                                                                 Umwandlung oder beim Formwechsel zum Teil gewerbe-              Formwechsel und Verschmelzung, der „neue“ Rechtsträger
                                                                                                                                                 rechtliche Erlaubnisse als verloren gegangen an. Das kann       im Rechtsleben umfassend an die Stelle des „alten“ tritt.

                                                                  2                                                                              zu existenziellen Problemen führen. Das kann aus unserer
                                                                                                                                                 Sicht nicht sein – EEP erwägt hier mit folgenden Argu-
                                                                                                                                                 menten einen Musterprozess zu führen:
                                                                                                                                                                                                                 Die unterschiedliche rechtliche Konstruktion kann jedoch
                                                                                                                                                                                                                 mit Blick auf Artikel 3 Grundgesetz vor allem in wirtschaft-
                                                                                                                                                                                                                 lich gleichgelagerten Fällen eine unterschiedliche Bedeu-
                                                                                                                                                      Der Wortlaut von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Umwandlungsgesetz       tung hinsichtlich der Reichweite der übergehenden Positi-
                                                                                                                                                 beschränkt die Gesamtrechtsnachfolge nicht auf Rechte und       onen nicht rechtfertigen. Noch deutlicher wird das, wenn
     § 153 AO regelt die Anzeige- und Berichtigungspflicht von           dieses oder müssen Anpassungen bzw. Veränderungen vor-                  Pflichten zivilrechtlicher Art. § 45 Abs. 1 Umwandlungsgesetz   eine andere zivilrechtliche Möglichkeit der Unternehmens-
     Steuerpflichtigen, gesetzlichen Vertretern, Gesamtrechts-           genommen werden, um die Anforderungen zu erfüllen?                      zwingt zur Folgerung, dass der übernehmende Rechts-             umwandlung genutzt wird und es durch das sogenannte
     nachfolgern und anderen. Wenn der Steuerpflichtige er-              Soweit die nachfolgenden Fragen teilweise mit Ja beant-                 träger auch in öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten im       erweiterte Anwachsungsmodell gem. § 738 BGB in Verbin-
     kennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklä-             wortet werden können, sollten wenigstens Teilprozesse                   Wege der Gesamtrechtsnachfolge eintritt. Wenn aber diese        dung mit § 105 Abs. 3, § 161 Abs. 2 HGB zum Übergang des
     rung objektiv unrichtig oder unvollständig ist und es da-           überarbeitet werden, um zukünftig Ärger mit dem Finanz-                 öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen    Vermögens in Form der Gesamtrechtsnachfolge kommt, die
     durch zu einer Steuerverkürzung gekommen ist oder kom-              amt zu vermeiden.                                                       übergehen, müssen auch öffentlich-rechtliche Anspruchs-         auch öffentlich-rechtliche Positionen erfasst. Diese Metho-
     men kann, so besteht eine entsprechende Anzeige- und                                                                                        positionen der Gesamtrechtsnachfolge zugänglich sein.           de lässt sich auch zur Verschmelzung von Personengesell-
     Berichtigungspflicht. Soweit der Steuerpflichtige dieser nicht      •   ab es Feststellungen der Betriebsprüfung im Rahmen
                                                                            G                                                                         Aus dem Zweck des Umwandlungsrechts ergibt sich,           schaften einsetzen. Kommen demnach Unternehmen über
     nachkommt, befinden wir uns streng genommen im straf-                  von Umsatzsteuersonderprüfungen, Lohnsteuerprü-                      dass der übernehmende Rechtsträger nicht an der Fortfüh-        die Regelung zum Formwechsel und Anwachsungsmodell
     rechtlichen Bereich der Steuerhinterziehung. Doch nicht                fungen oder einer regulären Betriebsprüfung, die Wir-                rung des übernommenen Unternehmens dadurch gehindert            zum gleichen Ziel wie mit einer umwandlungsrechtlichen
     nur die vorsätzliche Steuerhinterziehung, sondern auch                 kung für die Zukunft bzw. Gegenwart haben und noch                   werden darf, dass die dafür notwendigen öffentlich-recht-       Verschmelzung, dann leuchtet nicht ein, warum bei Letzte-
     die leichtfertige Verkürzung kann ein Problem darstellen.              nicht umgesetzt wurden?                                              lichen Genehmigungen mit Wirksamwerden der Verschmel-           rer öffentlich-rechtliche Genehmigungen anders zu behan-
     Wird in einer Betriebsprüfung, Lohnsteueraußenprüfung               •	Ergibt sich aus der Umsatzsteuerverprobung im Rah-                   zung erlöschen und der Zeitpunkt beziehungsweise die            deln sind.
     oder Umsatzsteuersonderprüfung etwas gefunden und                      men der Jahresabschlusserstellung regelmäßig eine                    Tatsache der Neuerteilung unklar ist. Anderenfalls würde             Wortlaut, Ziel und systematische Stellung im Umwand-
     handelt es sich etwa um nicht berücksichtigte Feststellun-             Abweichung?                                                          es auch zu wertungsmäßigen Ungleichgewichten kommen,            lungsrecht in der Rechtsordnung, das Fehlen entgegenste-
     gen aus einer Vor-BP oder andere wiederkehrende Fehler,             •	Werden Umsatzsteuervoranmeldungen oft korrigiert?                    weil öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel    hender Interessen und die Dogmatik der personenbezo-
     wird im schlimmsten Fall ein Verfahren eingeleitet.                 •	Kommt es vor, dass sich der Vertrieb und das Rech-                   Steuerschulden des übertragenden Rechtsträgers gem.             genen öffentlichen Rechtspositionen sprechen für die Teil-
                                                                            nungswesen bezüglich der steuerlichen Beurteilung                    § 45 AO oder die Verpflichtung nach § 4 Abs. 3 des Bundes-      habe an der umwandlungsrechtlichen Gesamtrechtsnach-
     Der besagte Anwendungserlass zu § 153 AO enthält nun eine              von Verträgen nicht abstimmen?                                       bodenschutzgesetzes, mit übergehen. Wenn dann nicht             folge. Das Erlöschen der öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse
      Formulierung, die besagt, dass, wenn der Steuerpflichtige          •	Werden im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung                     gleichzeitig die für eine Fortführung des Unternehmens          mit personalem Bezug im Fall der Verschmelzung steht
       ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet hat,              auch die Sachzuwendungen je Mitarbeiter nicht auf-                   notwendige Genehmigung mit überginge, käme es zu einer          nicht nur dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge entge-
        das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, dies            gezeichnet, die unter die 44-Euro-Grenze fallen?                     unerträglichen Diskrepanz. Der Verlust personenbezoge-          gen, sondern ist durch öffentlich-rechtliche Interessen nicht
         ggf. ein Indiz darstellen kann, das gegen das Vorliegen         •	Fehlt es an klaren und schriftlich festgehaltenen                    ner Erlaubnisse käme einer „Verschmelzungsbremse“ gleich.       gerechtfertigt und völlig unverhältnismäßig. Die Widerrufs-
          eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen                Regelungen für Urlaubs- und Krankheitsvertre-                             Der Formwechsel ist nach der herrschenden Meinung          möglichkeit nach § 117 LVwG berücksichtigt die Interessen
           kann. Somit gibt es hier eine „Aus-dem-Gefängnis-                tung bezüglich wichtiger Steuerfunktionen?                           durch den Wechsel der Rechtsform bei Wahrung der Iden-          der Erlaubnisbehörde und der Allgemeinheit. Personenbe-
            frei-Karte“, wenn der Steuerpflichtige mit Struktu-                                                                                  tität des Rechtsträgers gekennzeichnet. Der Übergang von        zogene Erlaubnisse gehen daher bei Umwandlungen auf
              ren, Anweisungen und Prozessen eine Organisation           Eine Anleitung in vier Schritten, wie Sie Tax                           öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen wird hier mit der       den Rechtsnachfolger über.
               geschaffen hat, die steuerliche Fehler vermeiden          Compliance in Ihrem Unternehmen richtig um-                             Zielsetzung des Gesetzgebers begründet. Das gilt auch für
                und verhindern bzw. aufdecken kann.                      setzen, haben wir in unserem Blog unter                                 personenbezogene Erlaubnisse. Der Formwechsel ist aber
                                                                         www.eep-bloggt.de ausführlich für Sie zu-
                   Quick-Check: Braucht mein Unternehmen                 sammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus
                    Tax Compliance?                                      unsere Unterstützung bei der Frage be-
                      Jedes Unternehmen hat Strukturen und               nötigen, ob Ihr Unternehmen ein funk-
                        Prozesse und somit auch ein internes             tionierendes internes Kontrollsystem
                          Kontrollsystem, das auch Steuerfunk-           hat, stehen wir Ihnen sehr gern zur
                            tionen mit abdeckt. Doch genügt              Verfügung.

                                                    EEP-Kontakt: margrit.busch@eep.info
                                                                                                                                                                                                                                                 EEP-Kontakt: jan.reese@eep.info

                                                                                                              EEP-Journal | 2 | 2018   10   11       EEP-Journal | 2 | 2018
EEP-JOURNAL DEUTSCHLAND: EXPORT-CHAMPION AUF ZEIT? - Ehler Ermer und Partner
International                                                                                                                                                                                                                                                      Regional

                             INTERNATIONALE STRUKTURIERUNGSBERATUNG IM FOKUS                                                                    HORIZONTE ERWEITERN : EEP-VORTRÄGE                                       LESE-TIPP IM EEP-BLOG :
                 Der Arbeitskreis der internationalen Advoselect-Kanzleien hat in seiner Sitzung am 13.06. in
                 Frankfurt unter maßgeblicher Begleitung von EEP strukturelle Neufassungen im Bereich                                         Die Expertise der Partner aus dem Hause EEP ist auch im Bereich            DSGVO – ES WIRD ERNST!
                 Corporate Compliance in den Mitgliedsländern erarbeitet. Dabei geht es um gesetzliche                                        Weiterbildung gefragt. Im Mai beispielsweise hielt Nicolas F.
                 Spezialregelungen bzw. Richtlinien zu Compliance, Fragen der Haftung des Unternehmens                                        Grimm, LL. M., Fachanwalt für Insolvenzrecht, vor Referendaren          Nach Inkrafttreten der DSGVO macht nun die
                 und der Geschäftsleitung sowie um Haftungsvermeidung und konkrete Vorschläge, ggf.                                           am Amtsgericht Flensburg einen Vortrag zu aktuellen Themen              erste Datenschutzbehörde Ernst mit Kontrol-
                 auch zu Einzelfällen. Ziel ist, dass international tätige Mandanten auch zu Compliance-                                      des Insolvenzrechts. Zu Fragen der Unternehmensnachfolge                len. Unternehmen wurden angeschrieben,
                 und Haftungsfragen jederzeit optimal beraten werden können. Zur Advoselect-Herbst-                                           aus steuerlicher Sicht referierte Hannes Nebelung, Wirtschafts-         haben Fragebögen auszufüllen, einige müssen
                 tagung im Oktober in Den Haag sollen länderübergreifende Unterschiede noch stärker he-                                       prüfer und Steuerberater, im Juli vor Unternehmern auf Einla-           auch mit Hausbesuchen rechnen. Zudem gibt
                 rausgearbeitet werden, damit ein überregionales Business der Mandanten erleichtert wird.                                     dung der IHK zu Flensburg. Regelmäßig geben EEP-Experten ihr            es jetzt eine einheitliche Muss-Liste der Da-
                 Dazu wird für einzelne Länder auch ein Business-Guide erstellt, der den Geschäftseinstieg                                    Wissen bei Vorträgen vor Ort weiter. Kontaktieren Sie uns bei           tenschutzbehörden für die Folgeabschätzung.
                 im jeweiligen Land erleichtern und erste Fragen beantworten soll.                                                            Interesse gern.                                                         Mehr dazu unter www.eep-bloggt.de.

                                                    EEP-Kontakt: jan.reese@eep.info

                                                                                                                                                WEITERBILDUNG DER BESONDEREN ART : ACOUSTIC VOICE PROFILING

    I
        n Zeiten drohender Handelskriege sind internationale           Bereichen eines Konzerns, gezielte Nachwuchsge-                                                                                      Prof. Dr. Oliver Niebuhr lehrt in Dänemark am Mads
        Geschäfte für deutsche Unternehmen nicht gerade                winnung über Mentorenprogramme und die Frage,                                                                                        Clausen Institute der University of Southern Denmark
        einfacher geworden. Umso wichtiger sind interna-               wie sich Wissen in branchenbezogenen Datenbanken                                                                                     im Fachbereich „Communication & Innovation“. Er hat
     tional exzellent vernetzte Be-                                                             länderübergreifend gemein-                                                                                  zusammen mit Dr. Jan Michalsky ein Tool entwickelt,
     rater, die sich regelmäßig mit                                                             sam nutzen lässt. Eine Keyno-
                                           BESTENS VERNETZT : EEP BEI
                                                                                                                                                                                                            das die gesprochene Sprache analysiert und auf dieser
     Fachkollegen im In- und Aus-                                                               te widmete sich dem großen                                                                                  Basis ein jeweils individuell maßgeschneidertes Training
     land austauschen und so in-                                                                Thema Business-Kommunika-
     ternationale Themen aus den         INTERNATIONALEN KONFERENZEN                            tion, zudem tagten mehrere
                                                                                                                                                                                                            ermöglicht. „Mit Acoustic Voice Profiling machen wir Cha-
                                                                                                                                                                                                            risma messbar“, erklärt Dr. Oliver Niebuhr. „Das Ver-
     Bereichen Steuern und Recht                                                                Common Interest Groups zu
     immer auf dem Schirm haben.            IN LYON UND OSNABRÜCK                               unterschiedlichen Themen.
                                                                                                                                                                                                            fahren ist akustisch objektiv, basiert zu 100 Prozent auf
                                                                                                                                                                                                            Erkenntnissen wissenschaftlich-experimenteller For-
     Die Rechtsanwälte, Wirtschafts-                                                            Bei der Frühjahrstagung von                                                                                 schung und ist inzwischen auch patentanhängig.“ Da
     prüfer und Steuerberater von EEP treffen sich deshalb             Advoselect stand vor allem das Thema Compliance                        Ein guter Berater zeichnet sich natürlich durch fachliche     von Stimme und Charisma auch die Überzeugungskraft
     traditionell im April und Mai zu den Frühjahrstagungen            Management in Europa im Mittelpunkt. Zu weiteren                       Kompetenz aus. Wie wichtig darüber hinaus aber auch           in Vorträgen, Präsentationen, Verhandlungen und Kun-
     der internationalen Netzwerke Morison KSi und Advo-               Themen zählten unter anderem Fachvorträge zu Da-                       der richtige Einsatz der Stimme und professionelle            dengesprächen wesentlich abhängt, kann diese neue
     select mit zahlreichen Fachkollegen aus dem In- und               tenschutzgrundverordnung, Scheinselbständigkeit und                    Sprechtechniken sind, dafür sensibilisierte ein internatio-   Methode auch Führungskräften in mittelständischen Un-
     Ausland.                                                          aktuellen Entwicklungen im GmbH-Recht. Ein                             nal renommierter Trainer und Wissenschaftler die Teil-        ternehmen dabei helfen, noch erfolgreicher zu werden.
                                                                       Workshop widmete sich zudem einer effi-                                nehmer eines In-House-Seminars bei EEP in Flensburg.          Mehr dazu auch in unserem Blog: www.eep-bloggt.de.
     Die Netzwerktagung von Morison KSi fand in diesem                 zienten digitalen Lösung für Man-
             Jahr im französischen Lyon (Foto) statt. Zu den           datssteuerung, Mandatsorganisa-

                                                                                                                                                ENGAGEMENT : EEP BLEIBT DEM DEUTSCHEN MEISTER TREU
                       Themen zählten unter anderem in-                tion, Controlling, Wissensauf-
                          ternationale Transferpreis-Agree-            bau und Wissenstransfer in
                             ments zwischen verschiedenen              Kanzleien.
                                                                                                                                              Nachdem die SG Flensburg-Handewitt im Juni Deutscher Meister
                                    EEP-Kontakt:                                                                                              geworden ist, wozu das EEP-Team nochmals herzlich gratuliert,
                                    lars.jensen-nissen@eep.info / jan.reese@eep.info                                                          sind nun die letzten Vorbereitungen für die neue Handballsaison
                                                                                                                                              abgeschlossen. Die Mannschaft hat viele Neuzugänge vorzuwei-
                                                                                                                                              sen, aber Bewährtes ist geblieben: EEP unterstützt die SG auch
                                                                                                                                              weiterhin als starker Partner, vor allem mit Rat und Tat in den
                                                                                                                                              Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung. Im
                                                                                                                                              Namen des EEP-Teams wünschten Dr. Jan Reese (Foto rechts)
                                                                                                                                              und Helmut Ermer dem Geschäftsführer der SG Flensburg-Hande-
                                                                                                                                              witt, Dierk Schmäschke (Foto links), und dem gesamten Verein
                                                                                                                                              einen guten Start in die neue Spielzeit und viel Erfolg für die
                                                                                                                                              nächsten anstehenden Spiele im In- und Ausland.

                                                                                                           EEP-Journal | 2 | 2018   12   13       EEP-Journal | 2 | 2018
INSID E

                                                                                                                                                                                                                                                     INSID E
                                                                                                                                                                                      TOP-THEMA AUSBILDUNG : EEP BEI DER „NORDJOB“ 2018
                                                                                                                                                                                      Am 7. und 8. Juni 2018 stand die Flens-Arena ganz im Zeichen
                                                                                                                                                                                      der „nordjob“. Erneut konnten sich Schüler umfangreich über
                                                                                                                                                                                      das Ausbildungsangebot in der Region informieren. Rund
                                                                                                                                                                                      5.000 Jugendliche nahmen die Gelegenheit wahr, Erfahrungen
                                                                                                                                   Nach der traditionellen Freisprechung, die         zur Berufsorientierung zu sammeln. Unser Team konnte in vie-
                                                                                                                                   am 03.07.2018 in Kiel stattfand, war es offi-      len angeregten Gesprächen mit sehr interessierten jungen
                                                                                                                                   ziell: Jasmin Marika Krüger, Sandra Nawrot,        Menschen einen umfassenden Überblick zur Ausbildung bei
                                                                                                                                                                                      EEP (Steuerfachangestellte/-r und Fachhochschulstudium „Ba-
                                                                                                                                   Hendrik Klamma und Finn Terkelsen haben
                                                                                                                                                                                      chelor of Arts Betriebswirtschaft“ – Triales Modell Steuern)
          Maike Johannsen            Daniel Kistner         Marita Baß                   Karin Riedzewski                          ihre Prüfung zum/zur Steuerfachangestell-
                                                                                                                                                                                      und zum weiteren Berufsweg geben. Auch im kommenden
          Steuerfachwirtin           Steuerberater          Teamassistentin              Lohnsachbearbeiterin
                                                                                                                                   ten mit „sehr gut“ bestanden. Herzlichen           Jahr werden wir wieder vor Ort sein, um Schülern Anregungen
          Flensburg                  Lübeck                 Flensburg                    Elmshorn
          10-jähriges Jubiläum       10-jähriges Jubiläum   15-jähriges Jubiläum         15-jähriges Jubiläum                      Glückwunsch!                                       für ihre Berufswahl zu geben.

          Viktor Kisselmann          Sandra Porath          Regina Hermann               Gabi Johannsen                            Jasmin Marika Krüger      Hendrik Klamma
          Bilanzbuchhalter           Sekretärin             Steuerfachangestellte        Steuerfachwirtin                          Steuerfachangestellte     Steuerfachangestellter
          Steuerfachangestellter     Lübeck                 Rendsburg                    Flensburg                                 Rendsburg                 Neumünster
          Elmshorn                   15-jähriges Jubiläum   20-jähriges Jubiläum         20-jähriges Jubiläum                                                                            Melanie Bianca Tischer             Claudia Köhnke
          15-jähriges Jubiläum                                                                                                                                                           Rechtsanwalts- und                 Bürokauffrau
                                                                                                                                                                                         Notarfachangestellte               Flensburg
                                                                                                                                                                                         Flensburg

                                                              Astrid Riedel
                                                              Daten-Kauffrau / Wirtschafts-
                                                              informationsassistentin
                                                              Flensburg
                                                              30-jähriges Jubiläum                                                 Sandra Nawrot             Finn Terkelsen
          Brigitte Breuer-Petersen   Stephan Siems                                                                                 Steuerfachangestellte     Steuerfachangestellter
          Steuerfachwirtin           Steuerfachwirt                                                                                Neumünster                Flensburg                   Julia Hügel
          Flensburg                  Neumünster                                                                                                                                                                             Melanie Jabri
                                                                                                                                                                                         Rechtsanwalts- und
          25-jähriges Jubiläum       30-jähriges Jubiläum                                                                                                                                                                   Teamassistentin
                                                                                                                                                                                         Notarfachangestellte
                                                                                                                                                                                         Flensburg                          Flensburg

                                     Lars Bergmann          Markus Klamma                Chiara Nahnsen                            Kristina Schmidt            Lisa Trede                Linus Jensen                       Tobias Krohn
                                     Rendsburg              Neumünster                   Flensburg                                 Elmshorn                    Neumünster                wissenschaftlicher                 wissenschaftlicher
                                                                                                                                                                                         Mitarbeiter                        Mitarbeiter
                                                                                                                                                                                         Flensburg                          Flensburg

                                                                                                EEP-Journal | 2 | 2018   14   15    EEP-Journal | 2 | 2018
STANDORTE

FLENSBURG               KIEL                      LÜBECK
WRANGELSTRASSE 17–19    WALKERDAMM 17             MOISLINGER ALLEE 1–3
24937 FLENSBURG         24103 KIEL                23558 LÜBECK

RENDSBURG               NEUMÜNSTER                ELMSHORN
KAISERSTRASSE 26        RENDSBURGER STRASSE 66    RAMSKAMP 71–75
24768 RENDSBURG         24537 NEUMÜNSTER          25337 ELMSHORN

                        NEUMÜNSTER
                        KIELER STRASSE 2
                        24534 NEUMÜNSTER

                                  ELMSHORN

                       WIRTSCHAFTSPRÜFER   |  STEUERBERATER | RECHTSANWÄLTE
                       eingespielt erstklassig persönlich
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