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                1. Original protocol, final protocol, summary of changes.

                2. Original statistical analysis plan, final statistical analysis plan, summary of changes

                                                                                                         1

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Nicht-intubierter                 versus   intubierter   Zustand   während   der
                endovaskulären Therapie des akuten ischämischen Schlaganfalls

                SIESTA

                Sedation vs Intubation for Endovascular Stroke TreAtment

                Leiter der Studie:
                PD Dr. med. Julian Bösel
                Oberarzt
                Neurologische Universitätsklinik
                Im Neuenheimer Feld 400
                69120 Heidelberg
                Telefon 06221/56-39145

                Leitende Prüfärztin:
                Frau Dr. med. Silvia Schönenberger
                Weitere Beteiligte:
                Neurologische Universitätsklinik
                Prof. Dr. med. Dr. h.c. Werner Hacke
                Prof. Dr. med. Peter Ringleb
                PD Dr. med. Simon Nagel
                Anästhesiologische Universitätsklinik
                PD Dr. med. Cornelius Busch
                Dr. med. Sascha Klemm
                Neuroradiologische Universitätsklinik
                Prof. Dr. med. Martin Bendszus
                Dr. med. Markus Möhlenbruch

                                                                                               2

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Zusammenfassung
                Der Goldstandard der Akutbehandlung des ischämischen Schlaganfalls ist die
                intravenöse Thrombolyse. Bei Patienten mit einem Verschluss der großen proximalen
                Hirngefäße führt diese Behandlung jedoch nur in etwa 30% der Fälle zur
                Rekanalisierung. Daher kommen zunehmend endovaskuläre bzw. intraarterielle, also
                lokale katheterbasierte, Rekanalisierungsmethoden zur Anwendung. Mit diesen, bzw.
                mit    der     Kombination          aus    intravenösen    und   intraareriellen    Verfahren    sind
                Rekanalisierungsraten zwischen 70 und 90% erreichbar, wenn auch der Nachweis
                einer korrelierenden klinischen Verbesserung in ausreichender Studienqualität noch
                aussteht. Diese Verfahren werden derzeit in mehreren großen Multizenterstudien
                geprüft, ihre Anwendung verbreitet sich rasant, und es ist in den kommenden Jahren
                mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen.
                Für den Erfolg der endovaskulären Schlaganfallbehandlung sind jedoch nicht allein
                die technischen Verfahren der Rekanalisierung im engeren Sinne, sondern auch das
                periinterventionelle Management ausschlaggebend. Diesbezüglich ist in letzter Zeit
                insbesondere           die     Frage       kontrovers   diskutiert   worden,      welche   Art   der
                Patientensedierung für die Prozedur ideal ist. Wie jüngere Studien gezeigt haben,
                scheint die von den meisten Interventionalisten bevorzugte Allgemeinnarkose mit
                Intubation gegenüber einem leicht sedierten, nicht-intubierten Status Nachteile für
                das funktionelle Outcome zu haben. Die Problematik der Intubationsnarkose in der
                Situation der Schlaganfallakutbehandlung ist auch pathosphysiologisch plausibel.
                Bisher liegen dazu aber nur retrospektive Daten vor.
                In dieser Studie soll prospektiv randomisiert untersucht werden, ob der nicht-
                intubierte       gegenüber           dem     intubierten   Status    bei    der     endovaskulären
                Schlaganfallbehandlung für den Patienten vorteilhaft ist.

                Es handelt sich nicht um die Überprüfung eines spezifischen Medikaments (MAG-
                Studie) oder Medizinprodukts (MPG-Studie), sondern eines prozeduralen Ablaufs,
                also um eine „sonstige“ Studie.

                                                                                                                   3

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Inhaltsverzeichnis

                Zusammenfassung                                  2
                Inhaltsverzeichnis                               3
                Abkürzungen                                      4
                Einleitung Klinische Situation und Studienlage   5
                Einleitung Prüfverfahren                         5
                Ziele der Studie                                 12
                Studiendesign                                    12
                Zu prüfende Verfahren                            14
                Einschlusskriterien                              17
                Ausschlusskriterien                              17
                Studienablauf                                    18
                Begleittherapie                                  19
                Sicherheitskriterien                             20
                Abbruchkriterien                                 21
                Endpunkte                                        21
                Statistisches Design                             25
                Randomisierungsverfahren                         26
                Ethische und rechtliche Aspekte                  27
                Unterschriftenseite                              32
                Amendements statistisches Design                 35
                Literatur                                        36

                                                                      4

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Abkürzungen

                AIS                Akuter ischämischer Schlaganfall
                APACHEII           Acute Physiology and Chronic Health Evaluation
                BDsys              Systolischer Blutdruck
                BDdiast            Diastolischer Blutdruck
                CNAP               kontinuierlicher nichtinvasiver arterieller Blutdruck
                EST                Endovaskuläre Schlaganfalltherapie
                EKG                Elektrokardiographie
                etCO2              Exspiratorische CO2-Konzentration
                FiO2               Inspiratorische Sauerstoffkonzentration
                GCS                Glasgow Coma Scale
                I                  Status „intubiert“
                NI                 Status „nicht-intubiert“
                NIRS               Nahinfrarotspektroskopie
                IAT                Intraarterialle Thrombolyse
                ICB                Intrazerebrale Blutung
                INT                Intensivstation
                ITN                Intubationsnarkose
                IVT                Intravenöse Thrombolyse
                PEEP               Positiver endexspiratorischer Druck
                Pinsp              Inspirationsdruck
                MV                 Minutenvolumen
                MT                 Mechanische Thrombektomie
                mRS                modified Rankin Scale
                NIHSS              National Institute of Health Stroke Score
                SAB                Subarachnoidalblutung
                SaO2               Arterielle Sauerstoffsättigung
                STWA               Schlaganfall- und Wachstation
                TV                 Tidalvolumen

                                                                                           5

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Einleitung

                Klinische Situation und Studienlage:
                Bedeutung und Weiterentwicklung der endovaskulären Schlaganfalltherapie

                Der Goldstandard der Akutbehandlung des akuten ischämischen Schlaganfalls (AIS)
                ist die intravenöse Thormbolyse (IVT) innerhalb von 4.5h nach Infarktbeginn.(1-4)
                Allerdings führt diese Therapie nur bei etwa 30% der Patienten zur Wiedereröffnung
                des thrombembolisch verschlossenen Hirngefäßes (Rekanalisierung), sofern diese
                einen Verschluss großer, proximaler zerebraler Gefäße erlitten haben (1, 5). Die
                frühe Rekanalisierung stellt einen wichtigen, wenn nicht sogar den wichtigsten,
                Faktor für die Wiederherstellung der Patientengesundheit dar (6). Daher werden
                Patienten, die           einem       akuten   Schlaganfall   auf dem   Boden   eines   großen
                Gefäßverschlusses erleiden, zunehmend einer endovaskulären Schlaganfalltherapie
                (EST), also einem interventionell angiografischen Katheterverfahren zur lokalen
                intraarteriellen Thrombolyse (IAT) oder mechanischer Thrombektomie (MT), z.B.
                mittels sog. Stent-Retrievern, zugeführt (Übersichten (7, 8)). Diese Prozeduren
                haben in den letzten 10 Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Die EST, bzw.
                ihre Kombination mit der IVT („Bridging“) vermag in mehr als 70% (in einzelnen,
                jüngeren Studien 80-100%) der Fälle zu einer Rekanalisierung führen. Eine damit
                korrelierende Verbesserung des Patientenzustandes muss allerdings noch in
                qualitativ ausreichenden Studien unter Beweis gestellt werden (Übersicht „Bridging“
                (9)). Die zunehmende Verbreitung der EST- Technik und Expertise, der weltweite
                Start mehrerer randomisierter Multicenterstudien und die pathophysiologische
                Plausibilität lassen die Voraussage einer deutlichen Zunahme dieser Form der
                Schlaganfallbehandlung in den nächsten Jahren zu. Das gilt auch für das
                multidisziplinäre Schlaganfallzentrum der Universitätsklinik Heidelberg.

                Kontroverse Intubation vs Nicht-Intubation bei der EST
                Unter den Kontroversen, die mit dieser jungen Form der Schlaganfallbehandlung
                verbunden sind, hat in letzter Zeit insbesondere die Frage nach der optimalen
                Patienten-Ruhigstellung Aufmerksamkeit erregt und zu Untersuchungen geführt.
                Während einige wenige Zentren die Schlaganfallpatienten nur leicht medikamentös
                sedieren, aber nicht intubieren, sie also im Fast-Wachzustand bzw. leichten
                                                                                                            6

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Dämmerszustand behandeln, bevorzugen es die meisten Interventionalisten, wenn
                der Patient sich in Intubationsnarkose befindet, also tief analgosediert und beatmet
                wird (10). Gründe für diese Bevorzugung sind (i) die angenomme höhere
                Patientensicherheit durch weniger Patientenbewegung und somit weniger Gefahr
                einer Gefäßverletzung durch den Draht oder Katheter, (ii) weniger Aspiration sowie
                die (iii) schnellere und wirkungsvollere Intervention, wobei diese subjektiven
                Annahmen nie in Studien nachgewiesen wurden. Dagegen haben drei retrospektive
                Arbeiten in jüngerer Vergangenheit nahegelegt, dass die Intubationsnarkose
                („Intubated state“, „general anesthesia“) verglichen mit der leichten Sedierung ohne
                Intubation („Conscious sedation“, „non-intubated state“) während der EST nachteilig
                für den Patienten sein könnte: So zeigte sich in einer retrospektiven Studie an fast
                1000 Patienten, die bei akuten Schlaganfällen der vorderen Strombahn einer EST
                unterzogen wurden, dass die Intubationsnarkose gegenüber einer leichten Sedierung
                ein hochsignifikanter Prädiktor für schlechteres Outcome und Mortalität war (11). In
                einer weiteren Studien wurde bei 126 EST Patienten der intubierte mit dem nicht-
                intubierten Status verglichen. Hier war der nicht-intubierte Status nicht nur assoziiert
                mit     einem       kürzeren        Intensivaufenthalt          und     weniger     Komplikationen     (der
                Intervention!), sondern auch ein unabhängiger Prädiktor für kleinere Hirninfarkte,
                reduzierte Mortalität und besseres Outcome (12). Die Arbeitsgruppe von Davis und
                Kollegen haben schließlich in einer dritten retrospektiven Studie bei 96 Patienten mit
                akutem        ischämischen            Schlaganfall        und     EST      die     Allgemeinnarkose     mit
                Lokalanästhesie/Sedierung                    verglichen      und        herausgefunden,       dass      die
                Allgemeinnarkose im Gegensatz zu den anderen Verfahren signifikant mit
                Hypotension assoziiert war, und das beides, Allgemeinnarkose und Hypotension, mit
                schlechterem Outcome korrelierten (13). Diese retrospektiven Studien können
                natürlich keine Kausalität nachweisen, sind hinsichtlich der Erfassung von
                Behandlungsdetails limitiert und leiden auch unter einem gewissen Selektionsbias,
                weil natürlich die schwerer betroffenen Patienten (unruhiger, unkooperativer, weniger
                stabil in Bezug auf die Vitalfunktionen, schwereres neurologisches Defizit) eher
                intubiert      wurden        und          somit   auch     eher       diejenigen    mit   einer     höheren
                Wahrscheinlichkeit auf eine schlechteres Outcome waren, wenngleich immer
                statistisch für Krankheitsschwere korrigiert wurde. Es ist aktuell unklar, wie die
                optimale Ruhigstellung des Patienten bei er EST aussehen sollte, aber die
                suggerierten          nachteiligen           Effekte      einer       Intubationsnarkose     sind     auch

                                                                                                                          7

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pathophysiologisch plausibel: Zum einen ist fast jede Intubationseinleitung mit einer
                Absenkung des Blutdrucks verbunden (14).                                   Eine solche Hypotension, ja schon
                relevante Blutdruckschwankungen, haben sich in der Akutphase des Schlaganfalls
                als nachteilig erwiesen (15). Zum anderen kann bei einer zu aggressiven invasiven
                Beatmung           eine      Hyperventilation                 auftreten,    die     über   eine   Absenkung   des
                Kohlendioxidpartialdrucks im Blut zu einer zerebralen Vasokonstriktion führen kann.
                Beides, Blutdruckinstabilität und Hirngefäßverengung, dürften sich ungünstig auf den
                durchblutungsgeminderten Randbereich des Hirninfarkts, die sog. Penumbra,
                auswirken.

                Bisherige periinterventionalle Durchführung der EST in unserem Zentrum:
                Intubierter Zustand

                Seit ca. 10 Jahren ist in unserem Schlaganfallzentrum die EST Teil des mehrstufigen
                Schlaganfallbehandlungskonzepts, meistens als Teil einer kombinierten intravenösen
                und intraarteriellen Rekanalisierungstrategie („Bridging“). Die Patienten werden nach
                folgendem Protokoll behandelt:

                                            Standard Thrombolyse Neurologie Heidelberg (Version August 2012)
                Schema zur Thrombolyse
                 G. Anhänge
                 Lyseschema
                                                                                  !

                 6#%*)&.W!
Die Überprüfung dieses übergeordneten Behandlungsstandards ist NICHT Teil der
                vorgelegten Studie.

                Sofern die Entscheidung fällt, den Patienten endovaskulär zu behandeln, also wenn
                     •   sich zu einem relevanten klinischen Defizit (Schlaganfallskala NIHSS > 10)
                     •   der passende Verschluss eines proximalen Hirngefäßes nachweisen lässt
                         sowie
                     •   eine Rekanalisierung therapeutisch sinnvolle Konsequenzen hätte und
                     •   keine Kontraindikationen bestehen,
                Wird der Patient gemäß eines weiteren Protokolls behandelt, das die Vorbereitung
                der Intervention und die periinterventionelle Begleitung betrifft:

                                                                                                      9

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SOP Endovaskuläre Schlaganfalltherapie im intubierten Zustand:

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Das Verfahren wird vom Ablauf her seit 2009 so durchgeführt, seit 2011 ergänzt um
                die Zielparameter und das nicht-invasive Monitoring, das im Protokoll aufgeführt wird.
                Es kann als sehr gut etabliert und funktionsfähig angesehen werden und wurde
                insbesondere hinsichtlich seines zeitsparenden Potentials auch bereits untersucht
                und veröffentlicht (16). Die Betreuung des Patienten während der EST, von der
                Intubation über die intrainterventionelle Überwachung und Stabilisierung bis zur
                Nachbehandlung auf der Intensivstation, obliegt den Ärztinnen und Ärzten der
                Neurologischen Intensivstation, die darin geschult und erfahren sind. Gegen dieses
                etablierte        Protokoll,         dass   die   standardisierte   und   zielwertgesteuerte
                Intubationsnarkose (I) und Beatmung beinhaltet, und das als Kontrolle dienen wird,
                soll ein zweites Protokoll bezüglich des periinterventionellen Management untersucht
                werden.

                Prüfverfahren:
                Nicht-intubierter Zustand bei der EST

                Bei dem zu prüfende Verfahren wird der Patient im leicht sedierten, nicht-intubierten
                Zustand, also spontan atmend, der EST unterzogen.

                Dieses Verfahren wird ebenfalls in unserem Zentrum angewandt und stellt sich so
                dar:

                                                                                                          11

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SOP Endovaskuläre Schlaganfalltherapie im nicht-intubierten Zustand:

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Ziel der Studie
                In der Studie untersucht werden sollen die Auswirkungen des nicht-intubierten (NI)
                vs. des intubierten (I) Zustandes während der endovaskulären Therapie (EST) des
                akuten ischämischen Schlaganfalls (AIS) der vorderen Zirkulation bezüglich:
                         •    Neurologische Verbesserung nach 24 Stunden
                         •    Funktionellem Outcome nach 3 Monaten
                         •    Krankenhausmortalität
                         •    Mortalität nach 3 Monaten
                         •    Krankenhausaufenthaltsdauer
                         •    Intensivstationsaufenthaltsdauer
                         •    Beatmungsdauer
                         •    Schlaganfallstationsaufenthaltsdauer
                         •    Größe des resultierenden Hirninfarkts
                         •    Dauer bis zum Beginn der EST
                         •    Dauer bis zur Rekanalisierung
                         •    Dauer der EST
                         •    Durchführbarkeit der EST
                         •    Komplikationen vor der EST
                         •    Komplikationen während der EST
                         •    Komplikationen nach der EST
                         •    Rekanalisierungsgrad
                         •    Notwendigkeit der Intubation
                         •    Zirkulatorische und respiratorische Stabilität während der EST
                         •    Zerebrale und systemische Monitoringparameter während der EST
                         •    Art und Menge der eingesetzten Medikamente während der EST
                         •    Patientenwohlempfinden vor, während und nach der EST
                         •    Behandlungskosten

                                                                                                13

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Studiendesign
                Es      handelt        sich      um       eine   prospektive,   monozentrische,   randomisierte
                Interventionsstudie mit den beiden Armen nicht-intubierter (NI) und intubierter (I)
                Zustand bei der endovaskulären Therapie (EST) des akuten ischämischen
                Schlaganfalls (AIS) der vorderen Zirkulation. Geplant ist der Einschluss von 50
                Patienten in jeden Arm der Studie.

                Das Protokoll für beide Behandlungsgruppen würde so aussehen:

                Abgesehen davon, dass eine andere Art der Ruhigstellung angewandt wird und der
                Patient in Ermangelung einer mechanischen Beatmung nach dem Eingriff auch auf
                der Schlaganfall- und Wachstation (STWA) statt auf der Intensivstation (INT)
                weiterbehandelt werden kann, bestehen KEINE Unterschiede in der Behandlung. Für
                nicht-beatmungspflichtige Patienten mit Schlaganfällen kann die Behandlung auf
                STWA oder INT als äquivalent angesehen werden. Der situationsangemessene
                Austausch von Patienten zwischen STWA und INT ist in unserem Zentrum seit vielen

                                                                                                             14

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Jahren üblich und gut etabliert. Wann immer möglich, werden Schlaganfallpatienten
                der INT zeitnah auf die STWA verlegt und von dort in die Rehabilitationsklinik.
                Nur, wenn gemäß Sicherheitskriterien eine Intubation und Beatmung während der
                EST notwendig wird, erfolgt die Weiterbehandlung auf der INT.

                Das Protokoll des Prüfverfahrens beinhaltet zwar prinzipiell keine Prozeduren, die
                dem Team der INT, die auch dieses Protokoll ausführen wird, komplett fremd wären.
                Trotzdem soll zur Vergleichbarkeit hinsichtlich reibungsarmer Abläufe, zur Erlangung
                einer      ausreichenden             Souveränität   bei   der   Festlegung    des   optionalen
                Intubationszeitpunkts, zur Optimierung der Sedierungssteuerung und zur Aufdeckung
                etwaiger bisheriger Unwägbarkeiten neue Protokoll für ein halbes Jahr im laufenden
                Betrieb getestet werden, bevor die Studie begonnen wird. Während dieser Testphase
                und auch während der Studiendurchführung wird eine enge Zusammenarbeit mit der
                Anästhesiologie gepflegt werden, die ohnehin bei jedem Atemwegsnotfall o.ä. in der
                Kopfklinik sofort hinzugezogen wird.

                Es werden in dieser Studie keine Effekte von Medikamenten oder Medizinprodukten
                überprüft, sondern zwei unterschiedliche, in unserem Haus bereits etablierte Abläufe
                verglichen. Es handelt sich in der beantragten Studie demnach NICHT um eine
                Prüfung im Rahmen des MPG oder des AMG!

                Zu prüfende Verfahren

                Leichte Sedierung im nicht-intubierten Zustand (NI)

                Prinzip
                Gabe        kurzwirksamer           Anästhetika     und   Analgetika   zur   Vermeidung   von
                Bewegungsunruhe, Anxiolyse und Erlangung von Schmerzfreiheit des Patienten im
                Rahmen einer notwendigen Angiographie.
                Durchführung:
                Vorbereitung/Voraussetzungen:
                Patient mit erhaltenen Schutzreflexen und suffizienter Spontanatmung im Rahmen
                des bestehenden Hirninfarktes, Anlage von mindestens 3 Braunülen und Anschluss
                eines Dreiwegehahn, Anlage eines Urinalkondoms und ggf. einer Magensonde,

                                                                                                           15

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Anschluss des Monitorings (Blutdruckmessung (CNAP), EKG, Sauerstoffsättigung,
                NIRS),        Vorbereitung          kurzwirksamer          Sedativa/Anlagetika       Bereitstellung      von
                Notfallmedikamenten und Vorbereitung einer Intubation.
                Verfahren:
                Nach Indikationsstellung zur Angiographie klinische Reevaluation des Patienten
                bezüglich Vigilanz, Kreislaufparameter und erhaltener, suffizienter Schutzreflexe,
                sowie        Spontanatmung. Nach Gewährleistung dieser Voraussetzungen und unter
                kontinuierlicher         Überwachung             Beginn     der     leichten    Sedierung        mit   einer
                kontinuierlichen Gabe von kurzwirksamen Analgetika i.v. zur Abschirmung des
                Patienten, Vermeidung von Bewegungsunruhe und Dyskomfort während der
                Prozedur. Bei Bedarf ergänzende Gabe kurzwirksamer Anästhesika i.v. vor und/oder
                während der Angiographie. Während des Eingriffs neben dem kontinuierlichen
                Monitoring mit EKG, Herzfrequenz und Blutdruck erfolgt zudem eine kontinuierliche
                klinische Beurteilung des Patienten um Nachlassen der Schutzreflexe oder der
                Spontanatmung             frühzeitig        zu   erkennen.     Bei    Auftreten      einer     Hypotension
                gegensteuern           durch      Flüssigkeits-     oder     Katecholamingabe.        Bei      insuffizienter
                Spontanatmung              bzw.           Schutzreflexen     oder     unzureichend           kontrollierbarer
                Bewegungsunruhe des Patienten erfolgt auch während der Aniographie die sofortige
                orotracheale Intubation zur Patientensicherheit im Rahmen des Eingriffs.
                Nachbereitung:
                Nach abgeschlossener Angiographie Verlegung des Patienten situationsangepasst
                nach      klinischem         und      kardio-pulmonalem           Zustand      auf   die      neurologische
                Intensivstation II oder die STWA. Im Rahmen einer leichten Sedierung im nicht
                intubierten Zustand Beendigung der Sedierung sofort nach Beendigung des Eingriffs,
                nach zwischenzeitlicher Intubation sobald möglich im Rahmen kontrollierter
                Bedingungen auf der INT II und Anstreben einer zeitnahen Extubation.
                Komplikationen und Risiken
                         •    Aspiration durch Reduktion der Schutzreflexe unter leichter Sedierung
                         •    Hypotension
                         •    Gefäßverletzung va. der intracraniellen Gefäße durch Bewegungsunruhe
                         •    Hypoxie
                         •    Hypertension, Arrhythmie und Asystolie
                         •    Exitus letalis
                         •    Notwendigkeit einer Notfallintubation

                                                                                                                          16

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•    Verletzungen der Stimmbänder
                         •    Laryngo-/Bronchospasmen durch Intubation
                         •    Erbrechen und Aspiration

                Bei Komplikationen oder Kontraindikationen gegen leichte Sedierung im nicht
                intubierten Zustand, bzw. als Verfahren der Kontrollgruppe:

                Narkose im intubierten Zustand (I)

                Prinzip
                Intubation des Patienten vor geplanter Prozedur im Rahmen der bestehenden SOP
                Schnellintubation.

                Durchführung
                Vorbereitung :
                Äquivalent zur leichten Sedierung im nicht intubierten Zustand Anschluss des
                Patienten an das Monitoring (EKG, Herzfrequenz, Blutdruck, NIRS, etc.), Anlage
                eines        Urinalkomdoms/DK,             Anlage   von   mindestens       3   Braunülen   und   ggf.
                Magensonde, Vorbereitung einer Intubation inkl. Analgetika, Anästhetika und
                Relaxans, Vorbereitung von Perfusoren zur kontinuierlichen Sedierung mit
                kurzwirksamen               Anästhetika,        Analgetika      und        Katecholaminen        bzw.
                Flüssigkeitssubstitution                  zur   Kreislaufstabilisierung,       Vorbereitung      von
                Notfallmedikamenten.
                Verfahren:
                Intubation des Patienten nach Indikationsstellung zur Angiographie im Rahmen der
                SOP Schnellintubation. Nach Eintreffen des Patienten in der Angiographie
                Komplettierung des Monitorings der NFA durch NIRS, CNAP. Nach Präoxygenierung
                des Patienten mit Beatmungsmaske Gabe eines kurzwirksamen Analgetikums und
                eines kurzwirksamen Anästhetikums. Nach abgeschlossener Narkoseeinleitung und
                suffizienter Zwischenbeatmung mittels Beatmungsmaske Relaxation des Patienten
                und nachfolgende orotracheale Intubation. Nach abgeschlossener Intubation
                Auskultation und Kontrolle der Tubuslage mittels Kapnometrie. Nachfolgend

                                                                                                                   17

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Anschluss der Perfusoren zur kontinuierlichen Sedierung und ggf. Gabe von
                Katecholaminen zur Blutdruckstabilisierung.
                Nachbereitung: Nach abgeschlossener Angiographie Verlegung des Patienten auf
                die neurologische Intensivstation II. Nach Möglichkeit sofort nach Beendigung des
                Eingriffs im Rahmen kontrollierter Bedingungen auf der INT II Beendigung der
                Sedierung und Anstreben einer zeitnahen Extubation.

                Komplikationen und Risiken
                         •    Hypotension unter Sedierung
                         •    Hyperventilation mit konsekutiver zerebraler Vasokonstriktion
                         •    Aspiration, Laryngo-/Bronchospasmus durch Intubation
                         •    Verletzungen im Bereich der Stimmbänder/Larynx
                         •    Hypoxie
                         •    Hypertension, Arrhythmie und Asystolie
                         •    Exitus letalis
                         •    Unbekannte Unverträglichkeit von Sedativa und Analgetika
                         •    Schwierige Atemwegsicherung
                         •    Extubationsversagen

                Einschlusskriterien
                     •   Alter ≥ 18 Jahre
                     •   Einverständniserklärung durch Patient oder Vertreter ODER
                     •   Möglichkeit der nachträglichen Einverständniserklärung zur Datenanalyse
                         durch Patient oder Vertreter
                     •   Akuter ischämischer Schlaganfall der vorderen Zirkulation mit isoliertem oder
                         kombiniertem Verschluss der:
                         •    A. carotis interna (ICA)
                         •    A. cerebri media (MCA)
                    •    Studienunabhängige Entscheidung zur Durchführung einer endvaskulären
                         Schlaganfalltherapie

                                                                                                    18

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Ausschlusskriterien
                              •    Alter < 18
                              •    Einverständniserklärung vorher und voraussichtlich auch retrospektiv
                                   nicht erhältlich
                              •    Patient nicht kongruent mit dem Heidelberger Rekanalisierungsprotokoll
                                   zur EST zu führen („EST Ausnahmesituationen“)
                              •    Radiologische Uneindeutigkeit bzgl. Infarkt und Gefäßverschluss
                              •    Klinische       oder        radiologische   Zeichen   eines    Gefäßverschlusses
                                   zusätzlich zu den oben aufgeführten
                              •    Zusätzliche intrazerebrale Blutung (ICB)
                              •    Koma bei Aufnahme
                              •    Erhebliche Agitation bei Aufnahme
                              •    Erheblich gestörte Kooperation bei Aufnahme
                              •    Bekanntermaßen schwieriger Atemweg
                              •    Bekannte Unverträglichkeit gegenüber Sedativa oder Analgetika
                                   jeglicher Art

                Studienablauf

                Schlaganfallpatienten, die auf Grund eines relevanten Gefäßverschlusses in der
                vorderen Zirkulation im Rahmen der Akuttherapie einer Angiographie zugeführt
                werden, die Einschlusskriterien erfüllen und keines der Ausschlusskriterien erfüllen,
                werden über die Studie aufgeklärt, bzw. Angehörige und/oder der gesetzliche
                Vertreter der Patienten. Patienten, die ein Ausschlusskriterium erfüllen, werden
                entweder gar nicht oder außerhalb der Studie im Rahmen der SOP Schnellintubation
                zur Angiographie vorbereitet.
                Einschließbare Patienten mit Einverständniserklärung werden per randomisierter
                Umschläge dem Arm der leichten Sedierung im nicht intubierten Zustand oder dem
                Arm        der        Narkose             in    Intubation     zugeordnet.       Entsprechend    des
                Randomisierungsarmes                  werden       die   Patienten   nach    Ausstattung    in   der
                Notfallambulanz mit dem entsprechenden Monitoring, venösen Verweilkanülen, etc.
                (s. Anhang) und nach erfolgter Bildgebung erfolgt eine sofortige Verlegung in den
                Eingriffsraum der Angiographie zur Intubation im Rahmen der SOP Schnellintubation
                                                                                                                  19

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oder zur Durchführung einer leichten Sedierung im Rahmen der SOP endovaskuläre
                Behandlung im NI Zustand. Ebenfalls entsprechend des Randomisierungsarmes
                erfolgt der Beginn der leichten Sedierung im nicht intubierten Zustand oder der
                Narkose in Intubation durch Gabe kurzwirksamer Anästhetika und Analgetika. Art
                und Anwendung der gewählten Substanzen sind patienten- und situationsangepasst
                vom verantwortlichen Arzt zu wählen. Nach Beendigung der EST erfolgt eine
                Verlegung des Patienten entsprechend seines klinischen und kardiopulmonalen
                Zustandes entweder auf die INT II oder die STWA zur weiterführenden Behandlung.
                Bei Patienten im NI Zustand endet die Gabe der Anästhetika/Analgetika nach
                Beendigung der EST, bei Patienten in Narkose mit Intubation erfolgt nach Aufnahme
                auf die INT II eine situationsangepasste Reduktion oder Beendigung der Sedierung
                auf der INT II unter kontrollierten Bedingungen. Eine Extubation der Patienten wird
                sobald es der klinische Zustand erlaubt angestrebt. Der Behandlungsverlauf wird
                während der EST und des Aufenthaltes dokumentiert und die Endpunkte ermittelt,
                nach 3 Monaten findet eine klinische Untersuchung des Patienten und/oder ein
                Telefoninterview der Familie oder Einrichtung zur Klärung der ausstehenden
                Endpunkte statt.

                Begleittherapie

                Die in die Studie eingeschlossenen Patienten erhalten im Rahmen der EST
                entsprechend des Randomisierungsarmes eine endotracheale Intubation und werden
                maschinell beatmet. Auch bei Patienten in leichter Sedierung im nicht intubierten
                Zustand kann im Verlauf der EST durch insuffiziente Spontanatmung oder Reduktion
                der Schutzreflexe eine Intubation und Beatmung notwendig sein. Im Rahmen dessen
                erhalten alle Patienten situationsangepasst eine medikamentöse Therapie mit
                kurzwirksamen Anästhetika und Analgetika. Art und Anwendung der gewählten
                Substanzen sind patienten- und situationsangepasst vom verantwortlichen Arzt zu
                wählen. Diese werden in der Kurve und im Studienprotokoll notiert. Generell werden
                anhand von Sedierungsscores und einem Analgosedierungsprotokoll so geringe
                Mengen         Analgosedativa             wie   möglich   eingesetzt,   es   muss   jedoch   der
                Patientenkomfort gesichert bleiben. Die Beatmung wird gemäß aktuellster Studien-
                und Empfehlungslage lungenprotektiv, d.h. mit ausreichend PEEP und kleinen
                Tidalvolumina, durchgeführt. Aus dem klinischen Verlauf oder dem Monitoring kann

                                                                                                              20

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sich ergeben, dass die Pat. unterschiedliche Therapien erhalten, wie z.B. Änderung
                der Beatmungstherapie (z.B. Änderung der FiO2), Änderung der Kreislauftherapie
                (z.B. Einsatz von Volumen, Katecholaminen, Blutdrucksenkung) oder Antibiose.
                Diese Therapien wie auch die erforderliche Diagnostik werden vollkommen
                unabhängig          von      der     beantragten    Studie   zur   Anwendung       kommen.      Bei
                Infektionsverdacht wird Material gewonnen und eine Fokusdiagnostik durchgeführt,
                sodann kalkuliert antibiotisch anbehandelt und bei Vorliegen von Erregernachweis
                und Antibiogramm die Antibiose gezielt gewechselt. Ernährung und Magen-Darm-
                Management            erfolgen       gemäß    internen   Protokollen.     Hypotonie,   z.B.   durch
                Analgosedierung oder Sepsis, wird durch Volumenzufuhr und Katecholamingabe
                behandelt.        Hypertonie         wird   durch   intravenöse    oder    durch   gängige    orale
                Antihypertensiva behandelt.

                Sicherheitskriterien

                Patienten, die in den NI Arm eingeschlossen werden, also die EST leicht sediert und
                nicht-intubiert beginnen, werden ggf. bei Eintreten einer Notfallsituation, eines
                Atemversagens oder einer anders verursachten Störung des Behandlungsablaufs
                umgehend intubiert. Die Entscheidung zu dieser Notfallintubation trifft der betreuende
                Neurologe nach klinischen Gesichtspunkten und der Situation angepasst. Bei dieser
                Entscheidung richtet er sich nach folgenden Kriterien:
                     •   Zunahme der Bewusstseinsstörung und Wegfall der Schutzreflexe
                     •   Erbrechen des Patienten
                     •   Abfall der Atemfrequenz auf Werte, die einen Anstieg des PaCO2 nach sich
                         ziehen
                     •   Klinische Zeichen der Luftnot (Keuchen, Schwitzen, Tachykardie, Einsatz
                         Atemhilfsmuskulatur, Änderung der Hautfarbe etc.)
                     •   Starke Schwankung der respiratorischen und zirkulatorischen Zielparameter,
                         nämlich ein dauerhafter systol. Blutdruck > 180 mmHG, sowie ein exspirat.
                         CO2 > 45 bzw. < 35.
                     •   Abfall der SaO2auf < 95%, ohne relevante Verbesserung durch O2 über Maske
                     •   Starke Agitation, so dass Intervention nicht durchführbar ist
                     •   Schwere Komplikation der Intervention (z.B. ICB)

                                                                                                                 21

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Zur Intubation wird die Intervention unterbrochen.

                Abbruchkriterien

                Die Studie wird abgebrochen, wenn sich in einem der Studienarme eine unerwartete
                Häufung schwerer Komplikationen bzw. Nebenwirkungen ergeben sollte.

                Protokollverletzungen

                Die folgenden Protokollverletzungen führen zum Ausschluss des Patienten aus der
                Studie:
                     •   Randomisiert             für     Arm   A   oder     B,        aber   die     jeweils      andere
                         Behandlungsmöglichkeit wurde vorgenommen
                     •   Randomisierung trotz Erfüllung der Ausschlusskriterien
                     •   Randomisierung trotz Nicht-Erfüllen der Einschlusskriterien

                Die folgenden Protokollverletzungen führen nicht sofort zu einem Ausschluss aus der
                Studie, aber werden gesondert dokumentiert und in der abschließende Analyse und
                Interpretation (v.a. bzgl. Machbarkeit) berücksichtigt:
                     •   Postinterventionelle Behandlung des Patienten woanders als auf INT oder
                         STWA
                     •   Geringgradige bis mittelgradige Abweichungen von der hausinternen Begleit-
                         SOP
                     •   Erneute Rakanalisierung im Verlauf
                     •   Änderung           der    Rekanalisierungstechnik        im    Verlauf     der   Studie    durch
                         Verwendung neuer Devices

                Primärer Endpunkt
                National Institute of Health Stroke Scale (NIHSS) Verbesserung nach 24 Stunden
                (Differenz der Punkte NIHSSAufn und NIHSS24h, observer-blind erhoben) (16-19)
                                        •    Erfasst wird der NIHSS Score 24h nach Intervention zur
                                             Erfassung der frühen neurologischen Veränderung (20, 21).

                                                                                                                       22

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Sekundäre Endpunkte
                1) Funktionelles Outcome nach 3 Monaten (modifizierte Rankin Skala (mRS))
                               •       Erfasst 3 Monate +/- 2 Wochen nach Aufnahme bzw. bei Entlassung
                               •       Dichotomisiert 0-2: günstiges Outcome, 3-6: ungünstiges Outcome
                               •       Shift von einer mRS-Gruppe in eine andere
                2) Krankenhaus-Mortalität (n)
                               •       Erfasst während des Krankenhausaufenthalts
                3) Mortalität nach 3 Monaten (n)
                               • Erfasst 3 Monate +/- 2 Wochen nach Aufnahme
                4) Krankenhausaufenthaltsdauer (Tage)
                               •       Erfasst wird der Aufenthalt in unserer Klinik
                7) Intensivstationsaufenthaltsdauer (Tage auf der Intensivstation)
                               •       Tage bis Verlegung innerhalb Klinik oder nach extern
                8) Beatmungsdauer (Tage)
                               •       Tage bis 24h lang Unabhängigkeit vom Respirator besteht
                               •       Rückfälle in die Beatmungspflichtigkeit danach nicht berücksichtigt
                9) Schlaganfallstationsaufenthaltsdauer (Tage)
                               •       Tage von Aufnahme bis Verlegung von der STWA
                10) Größe des resultierenden Hirninfarkts (ml)
                               •       Erfasst wird das Volumen des endgültig demarkierten Infarkts
                               •       Auf der letzten Bildgebung (mindestens 3 Tage ab Aufnahme)
                               •       Falls verfügbar, auch Erfassung Differenz DWI-Infarktvolumen
                11) Dauer bis zum Beginn der EST (min)
                               •       Dauer von Aufnahme (Tür) bis Leistenpunktion
                12) Dauer bis zur Rekanalisierung (min)
                               •       Dauer von Aufnahme (Tür) bis zur Darstellung des offenen Gefäßes
                                       in der Angiografie
                13) Dauer der EST (min)
                               •       Dauer von Leistenpunktion bis Transport aus der Angiografie
                14) Rekanalisierungsgrad (TICI)
                               •       Bestes endgültiges Rekanalisierungsergebnis
                15) Durchführbarkeit der EST (n und Art der Hindernisse)
                               •       Erfasst werden technische und logistische Probleme während der
                                       EST:
                                                                                                             23

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•       Unterbrechung      der    Prozedur   durch   Bewegungsunruhe,   z.B.
                                       schwierige
                                   Punktion der Leiste, schlechtere Verwertbarkeit der Bilder, ggf.
                                   verzögerter Beginn
                15) Komplikationen vor der EST (n und Art der Komplikationen)
                               •       Erfasst werden präinterventionelle Komplikationen, wie
                               •       Störung der Monitorinstallation
                               •       Schwierigkeiten der Zugangslegung
                               •       Störung der Medikamentenverabreichung
                               •       Zeitverzögerung durch „Austitrieren“ der Sedativa
                               •       Aspiration
                               •       Inubationskomplikationen
                               •       Hypotension
                               •       Herzrhyhtmusstörung
                               •       Störung der Ventilation
                16) Komplikationen während der EST (n und Art der Komplikationen)
                               •       Erfasst werden periinterventionelle Komlikationen, wie
                               •       Kreislaufstörungen
                               •       (Be)Atmungs-assoziierte Störungen
                               •       Aspiration
                               •       Intenventionsassoziierte Komplikationen
                17) Komplikationen nach der EST (n und Art der Komplikationen)
                               •       Erfasst werden postinterventionelleKomplikationen, wie
                               •       Blutdruckentgleisungen
                               •       Temperaturentgleisungen
                               •       Verzögertes Aufwachen
                               •       Verzögerte Extubation
                               •       Komplikationen prolongierter Betamung
                17) Notwendigkeit der Intubation unter EST (n und Gründe)
                               •       Erfasst werden Anzahl und
                               •       Gründe für eine periinterventionelle Intubation
                               •       Qualität, Dauer und Erfolg der Intubation, Dauer der Unterbrechung

                                                                                                         24

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18) Zirkulatorische und respiratorische Stabilität (% von EST)
                               •       Prozentualer Anteil des Befindens der vordefinierten Parameter
                                   im Zielbereich (BDsys, BDdiast, etCO2, SaO2) während der EST
                19) Verlauf von zerebralen und systemischen Monitoringparametern (s.u.)
                               •       BDsys(mmHg),
                               •       BDdiast (mmHg),
                               •       Hf (/min),
                               •       SaO2 (%),
                               •       etCO2(mmHg),
                               •       rSO2 (%),
                               •       CNAP-Kurvenparameter (div.),
                               •       Autoregulationsparameter (div.) während der EST
                20)     Sedativa,         Analgetika      und   Katecholamine   während   EST     (Art   und
                         Anwendungsdauer (min oder % der Prozedurdauer)
                               •       Erfasst werden Wirkstoff und Anwendungsdauer
                               •       Medikamentendosis durch Beurteilung der Infusionsdauer und
                                       Laufrate
                                   des Perfusors in regelm. Zeitabständen oder bei Veränderung der
                                   Laufrate
                21) Patientenkomfort (div.) im Rahmen eines standardisierten Fragenbogens
                22) Behandlungskosten (€ pro Patient für EST und gesamten Aufenthalt)
                23) Vigilanz des Patienten durch Erfassung der Glasgow Coma Scale (GCS)
                24) Tod des Patienten und Todesart (zerebrale / nicht-zerebrale Ursache)

                Statistisches Design

                Randomisierungsverfahren
                Da in dieser klinischen Situation der Patient selbst vielfach aufgrund seiner schweren
                akuten Erkrankung nicht in der Lage sein wird, sein Einverständnis zu geben und
                sein gesetzlicher Vertreter zu diesem Zeitpunkt vielfach nicht verfügbar oder noch
                nicht bestimmt sein wird, erfolgt nach Prüfung der Ein- und Ausschlusskriterien (s.u.)

                                                                                                          25

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ein vorläufiger Studieneinschluss und eine randomisierte Anwendung eines der
                beiden z.Zt. gleichberechtigt angesehen Behandlungsverfahren.
                Nach diesem vorläufigen Studieneinschluss (s.u.) erfolgt mittels Randomisation eine
                zufällige Zuordnung zu einer der beiden Gruppen im Verhältnis 1:1. Die Zuordnung
                erfolgt durch einen der Prüfärzte mittels einer Randomisierungsliste und
                verschlossene blickdichte Randomisierungsumschläge, die sequentiell nach
                Patientennummer zu verwenden sind.

                Randomisierung:
                Eine unabhängige Person erstellt für die Zahlen von 1 bis 150 (mögliche Drop-Outs
                oder Nicht-Einwilligung bei nachträglichem Einschluss) per Computer                        eine
                Randomsierungsliste, in der diesen Zahlen aufsteigend die Folge 1 bis 150
                zugeordnet wird. Dies erfolgt in drei Fraktionen 1-50, 51-100, 101-150, um eine
                relativ symmetrische Zuordnungsdynamik zu erreichen. Die Listen werden von der
                Person verschlossen aufbewahrt und sind nur Julian Bösel und Silvia Schönenberger
                im Falle einer vorzunehmenden Entblindung (in diesem Studiendesign, da ohnehin
                offen, extrem unwahrscheinlich) zugänglich. Die Person erstellt 150 blickdichte
                Umschläge, auf denen die Reihenfolge 1-150 außen aufgetragen wird. Die
                Umschläge enthalten randomisiert die Zahlen 1-150, wobei die geraden Zahlen I
                bedeuten und die ungeraden NI. Die Randomisierungsliste wird verschlossen
                aufbewahrt und ist nicht zugänglich für die an der Studie beteiligten Personen. Der
                für die Angiographie-Begleitung zuständige Intensivarzt öffnet den Umschlag
                unmittelbar nach Prüfung der Einschlussfähigkeit.

                Erhebung des NIHSS:
                Die Erhebung des NIHSS erfolgt zur Verbesserung der Studienqualität observer-
                blind.

                Fallzahlplanung
                Aufgrund klinischer Erwägungen wird ein mittlerer Gruppenunterschied von Δ = 4
                NIHSS-Einheiten             als     klinisch   relevant   erachtet   (13).   Nimmt   man   eine
                Standardabweichung von etwa 5 in den Gruppen zur Baseline an (11) und
                berücksichtigt, dass diese Standardabweichung im Behandlungsverlauf eher größer
                wird als kleiner, erscheint eine mittlere Effektgröße von Δ / σ = 0.6 realistisch. Um

                                                                                                             26

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einen solchen Effekt mit Students t-Test bei 80% Power nachzuweisen, müssen pro
                Gruppe 45 Patienten randomisiert werden. Die tatsächliche statistische Power wird
                durch die Berücksichtigung des Baseline NIHSS noch vergrößert.

                Auswertung
                Primärer Endpunkt ist der NIHSS 24h nach Intervention. Die primäre Analyse erfolgt
                auf Basis des Intention-to-treat Prinzips, d.h. die Patienten werden analysiert, wie sie
                randomisiert wurden, unabhängig vom weiteren Verlauf der Behandlung.
                In der Analyse wird der mittlere NIHSS der beiden Gruppen verglichen. Die
                Nullhypothese lautet µNI = µI, die Alternativhypothese µNI ≠ µI. Die Testung erfolgt
                zweiseitig zum Signifikanzniveau α = 5%. Das zugrundeliegende statistische Modell
                ist eine Oneway-ANOVA (2-Gruppen-Vergleich), wobei der NIHSS-Wert zur Baseline
                als Kovariate in die Analyse eingeht. Als Effektmaß dient der Gruppenunterschied mit
                95%-Konfidenzintervall.
                Eine Sensitivitätsanalyse wird für das Per-Protokoll-Set gerechnet, hier gehen nur die
                Patienten ein, die gemäß Protokoll behandelt wurden und die gültige Daten liefern. In
                der primären Analyse werden fehlende Werte im primären Zielkriterium werden durch
                den letzten bekannten Wert (last observation carried forward) ersetzt, fehlende Werte
                zur Baseline sind nicht zu erwarten, da der NIHSS ein Einschlusskriterium ist. In
                Sensitivitätsanalysen            werden   fehlende   Werte   durch   mixed   best/worst-case-
                Imputation ersetzt.
                Die sekundären Endpunkte werden deskriptiv ausgewertet und die Kennzahlen der
                Verteilungen werden tabellarisch dargestellt. Abhängig vom Skalenniveau der
                Variablen        werden        folgende   Kennzahlen    angegeben:    arithmetisches   Mittel,
                Standardabweichung, Median, Minimum und Maximum, erstes und drittes Quartil
                bzw. absolute und relative Häufigkeiten. Nicht-konfirmatorische Gruppenvergleiche
                werden je nach Dimension der Effektgröße mittels Student’s t-Test, Chi-Quadrat-Test
                oder Log-rank-Test berechnet.
                Die Vergleichbarkeit der beiden Behandlungsgruppen wird durch Gegenüberstellung
                der demographischen Daten und der Basiswerte dargestellt.

                                                                                                           27

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Ethische und rechtliche Aspekte

                     •   Die Studie wird in Übereinstimmung mit der Deklaration von Helsinki in der
                         aktuellen Fassung und den ICH-GCP-Grundsätzen durchgeführt.
                     •   Die Teilnahme der Patienten an der Untersuchung ist freiwillig. Die
                         Zustimmung kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne
                         Nachteile für die weitere medizinische Versorgung, zurückgezogen
                         werden. Die Patienten bzw. deren gesetzliche Betreuer, und letztere
                         werden in dieser Studie meistens die Entscheider sein, werden zu
                         Studienbeginn schriftlich und mündlich über Wesen und Tragweite der
                         geplanten Untersuchung, insbesondere über den möglichen Nutzen für
                         Ihre Gesundheit und eventuelle Risiken, aufgeklärt. Die Zustimmung wird
                         durch Unterschrift auf der Einwilligungserklärung dokumentiert. Sofern die
                         Unterschrift nicht vom Patienten selbst geleistet werden kann (aufgrund
                         der Vigilanzminderung oder anderer Einschränkung bei schwerer akuter
                         Hirnverletzung), kann die schriftliche Einwilligung durch die als gesetzliche
                         Betreuer eingesetzte Person erfolgen. Sollte sich der Zustand des
                         Patienten im weiteren Verlauf wieder soweit bessern, dass eine Aufklärung
                         bzw. Einverständniserklärung möglich ist, wird diese unverzüglich
                         nachgeholt bzw. eingeholt. Die Zustimmung kann jederzeit vom Patienten
                         bzw. von dessen gesetzlichem Vertreter auch ohne Angabe von Gründen
                         widerrufen werden. Bei Rücktritt von der Studie wird bereits gewonnenes
                         (Daten-) Material vernichtet oder beim Patient/Proband angefragt, ob er mit
                         der Auswertung des Materials in pseudonymisierter Form einverstanden
                         ist.
                     •   Die Besonderheit bei dieser Studie ist allerdings, dass es sich bei der
                         Studiensituation um eine Notfallsituation handelt, in der keine Zeit verloren
                         werden darf. In dieser klinischen Situation wird der Patient selbst vielfach
                         aufgrund seiner schweren akuten Erkrankung nicht in der Lage sein, sein
                         Einverständnis zu geben, und sein gesetzlicher Vertreter zu diesem
                         Zeitpunkt meist nicht verfügbar oder noch nicht bestimmt sein. Daher soll,
                         auch wenn die o.G. Verfahren zum Studieneinschluss die Priorität
                         behalten, in so einem Fall nach Prüfung der Ein- und Ausschlusskriterien
                         (s.u.) ein vorläufiger Studieneinschluss und eine randomisierte Anwendung

                                                                                                         28

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eines der beiden z.Zt. gleichberechtigt angesehen und gleichermaßen in
                         unserem               Zentrum            vorgehaltenen      und       angewendeten
                         Behandlungsverfahren erfolgen. Die Zustimmung zur Studie, die also eine
                         Zustimmung zur Datenerfassung und Datenanalyse darstellt, wird so rasch
                         wie möglich (innerhalb von 96h) vom Patienten oder seinem (ggf. per
                         Eilverfahren bestimmten) gesetzlichen Betreuer eingeholt. Sollte dies nicht
                         möglich sein oder die Zustimmung nicht gegeben werden, wird der Pat.
                         wieder aus der Studie ausgeschlossen, ansonsten verbleibt er in der
                         Studie. Diese Praxis eines nachträglichen Studieneinschlusses bei
                         vorläufiger Randomisierung ist in Studien zu Notfallmaßnahmen durchaus
                         etabliert (Exception from informed consent for emergency research EFIC,
                         Watters D, Sayre MR, Silbergleit R. Research conditions that qualify for
                         emergency exception from informed consent. Acad Emerg Med.
                         2005;12:1040-4)(22).             Diese    Art   des   Studieneinschlusses   ist   u.E.
                         gerechtfertigt, weil a) es sich beim Studiensetting um eine Situation
                         handelt, in der schwere Behinderung oder gar Tod drohen, b) keine Zeit
                         verloren werden darf, c) gängige Verfahren zur Einholung der Zustimmung
                         oft nicht anwendbar sein werden, da ein Zeitverlust nicht vertretbar wäre,
                         d) es gute Gründe gibt, anzunehmen, dass die gängige Praxis (intubierter
                         Zustand) nachteilig sein könnte, e) es gute Gründe gibt anzunehmen, dass
                         die zu prüfende Praxis (nicht-intubierter Zustand) vorteilhafter sein könnte,
                         f) für beide Verfahren aber ausreichend wissenschaftliche Unsicherheit
                         existiert, g) beide Verfahren in unserem Haus und weltweit ausreichend
                         etabliert sind in dieser Situation sicher angewandt werden können. Mit
                         diesem Vorgehen orientieren wir uns an den Expertenempfehlungen aus
                         „Clinical Trial Design in the Neurocritical Care Unit“ (23).
                     •   Der Studienplan wird vor Studienbeginn der Ethikkommission der
                         Medizinischen Fakultät Heidelberg zur Begutachtung vorgelegt. Es wird
                         nicht mit dem Einschluss von Patienten begonnen, bevor nicht das
                         schriftliche, zustimmende Votum der Ethikkommission vorliegt.
                     •   Die Namen der Patienten und alle anderen vertraulichen Informationen
                         unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des
                         Bundesdatenschutzgesetzes                   (BDSG).      Eine     Weitergabe      von
                         Patientendaten erfolgt ggf. nur in anonymisierter Form. Dritte erhalten

                                                                                                                  29

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keinen Einblick in Originalkrankenunterlagen.
                     •   Das Einschlußverfahren umfasst grundsätzlich 3 mögliche Situationen,
                         wovon in einem Fall der Einschluss auch ohne vorherige Einwilligung des
                         gesetzlichen Betreuers erfolgen kann. In diesem Fall muss mangels
                         vorliegender Einwilligung des gesetzlichen Betreuers auf den sogenannten
                         „mutmaßlichen Willen“ des Patienten abgestellt werden. Das bedeutet eine
                         im Einzelfall stattfindende Ermittlung und Abwägung der Interessen den
                         nicht einwilligungsfähigen Patienten. Dies sollte möglichst durch einen
                         unabhängigen, nicht an der Studie beteiligten Arzt erfolgen.

                                                                                                    30

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Unterschriftenseite

                Heidelberg, den 16.02.2014
                Version 1.1

                Dr. Silvia Schönenberger
                (Hauptverantwortliche Prüfärztin)

                Dr. Julian Bösel
                (Studienleiter)

                                                          31

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Amendement statistisches Design vom 22.1.2015

                Fallzahlplanung

                Die Fallzahlberechnung erfolgte auf Basis der Punktzahl des NIHSS nach 24
                Stunden, was bei der spezifizierten Primäranalyse (baseline-adjusted ANCOVA) zu
                dem gleichen Ergebnis wie für den primären Endpunkt (Änderung des NIHSS) führt.
                Eine Verbesserung des NIHSS nach 24 Stunden um 4 Punkte wurde in früheren
                Studien in ähnlichem Setting auf Patientenebene als deutliche und somit relevante
                Verbesserung definiert(16).

                Angesichts dieser Überlegung wurde ein Behandlungsgruppenunterschied von 4
                Punkten im NIHSS als klinisch relevant definiert und auf Basis dieses Unterschieds
                die Fallzahl berechnet. Eine umfassende Literaturrecherche zeigte eine hohe
                Variabilität der Standardabweichung des Ausgangs-NIHSS bei Studienbeginn
                (zwischen 4,5 und 7,3 Punkten)(11, 24-29) und nach 24 Stunden (zwischen 4,5 und
                6,7 Punkten)(25). Basierend auf diesen Ergebnissen erfolgte eine vorläufige
                Fallzahlberechnung               für      den    Zwei-Stichproben-t-Test          zum      zweiseitigen
                Signifikanzniveau von 5% und einer angenommenen Standardabweichung von 5,8
                Punkten in beiden Gruppen, die zu einem standardisierten Behandlungseffekt von
                etwa 0,69 führt. Damit ist eine Gesamt-Patientenzahl von 90 (45 pro Gruppe)
                erforderlich um mit einer Power von 90% einen Unterschied zwischen den
                Behandlungsgruppen nachzuweisen. Auf Grund einer möglichen Verwässerung des
                Behandlungseffekts durch evtentuelle drop-outs oder Protokollverletzungen, wurde
                eine Gesamtzahl von 100 zu randomisierenden Patienten (50 pro Gruppe) festgelegt.
                Wie bereits oben erwähnt, gibt es jedoch eine große Unsicherheit in Bezug auf die
                Standardabweichung des NIHSS nach 24 Stunden. Zusätzlich wirkt sich die
                Korrelation des initialen NIHSS und des NIHSS nach 24 Stunden stark auf die
                erforderliche Stichprobengröße bei der geplanten baseline-adjustierten Analyse aus,
                und Daten zum Wert dieses Parameters liegen nicht vor. Zur Beseitigung dieser
                Unsicherheit ist, nach Einschluss von 75 Patienten in die Studie, eine verblindete
                Rekalkulation der Fallzahl auf Basis des Ausgangs-NIHSS und des NIHSS nach 24
                Stunden geplant. Hierzu wird ein Datensatz, der ausschließlich den Ausgangs-
                NIHSS         und      den      NIHSS       nach      24    Stunden    enthält,    nicht    aber    die
                Gruppenzugehörigkeit,              an     den   für   die   Studie    verantwortlichen     Biometriker

                                                                                                                     32

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übergeben. Die residuale Varianz wird aus diesen gepoolten Daten durch Anpassung
                des entsprechenden Regressionsmodells geschätzt und wird nach der “Guenther-
                adjustierten” Formel zur Berechnung der Stichprobengröße von Frison und Pocock
                berechnet(30). Die endgültige Patientenzahl wird mindestens so hoch sein, wie die
                initial berechnete Anzahl von 100 Patienten, aber abhängig von den Ergebnissen der
                Neuberechnung kann die Stichgrobengröße bis zu einem Maximum von 150
                Patienten erhöht werden. Es wurde gezeigt, dass sich durch diese verblindete
                Rekalkulation der Fehler 1. Art nicht erhöht und die gewünschte Power unabhängig
                von der Validität der bei der ursprünglichen Planung hinsichtlich Variabilität und
                Korrelation getroffenen Annahmen erzielt wird(31).

                Auswertung

                Primärer Endpunkt ist der NIHSS 24h nach Intervention. Die primäre Analyse erfolgt
                auf Basis des Intention-to-treat Prinzips, d.h. die Patienten werden analysiert, wie sie
                randomisiert wurden, unabhängig vom weiteren Verlauf der Behandlung. Der primäre
                Endpunkt wird mittels einer Kovarianzanalyse (ANCOVA) ausgewertet, wobei der
                NIHSS- Baseline-Wert als Kovariate in die Analyse eingeht. Die Testung erfolgt
                zweiseitig        zum       Signifikanzniveau        α    =   5%.   Als   Effektmaß   dient   der
                Gruppenunterschied mit 95%-Konfidenzintervall. Fehlende Werte des Baseline-
                NIHSS sind nicht zu erwarten, da der NIHSS ein Einschlusskriterium der Studie ist.
                Fehlende Werte des NIHSS nach 24 Stunden werden durch multiple Imputation
                ersetzt. Eine Sensitivitätsanalyse wird für das Per-Protokoll-Set gerechnet, hier
                gehen nur die Patienten ein, die gemäß Protokoll behandelt wurden und die gültige
                Daten liefern. In der primären Analyse werden fehlende Werte im primären
                Zielkriterium werden durch den letzten bekannten Wert (last observation carried
                forward) ersetzt.

                Explorativen          Analysen,           multivariable   lineare   und   (nach   entsprechender
                Dichotomisierung des primären Endpunkts) binäre logistische Regressionsanalysen
                werden angewendet ,um den Einfluss klinischer Variablen auf das Outcome zu
                überprüfen.

                Die sekundären Endpunkte werden deskriptiv ausgewertet und die Kennzahlen der
                Verteilungen werden tabellarisch dargestellt(32). Dazu gehören die Berechnung
                adäquater Maßzahlen der empirischen Verteilung der Outcome-Variablen, sowie

                                                                                                               33

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deskriptiver p-Werte, für die keine Multiplizitätsadjustierung vorgenommen wird.
                Abhängig vom Skalenniveau der Variablen werden folgende Kennzahlen angegeben:
                arithmetisches Mittel, Standardabweichung, Median, Minimum und Maximum, erstes
                und drittes Quartil bzw. absolute und relative Häufigkeiten. Nicht-konfirmatorische
                Gruppenvergleiche werden je nach Dimension der Effektgröße mittels Student’s t-
                Test, Chi-Quadrat-Test oder Log-rank-Test berechnet.

                Die Vergleichbarkeit der beiden Behandlungsgruppen wird durch Gegenüberstellung
                der demographischen Daten und der Basiswerte dargestellt.

                                                                                                 34

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