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2.8.2021 Das Attentat von Würzburg: Ein "normaler" somalischer Moslem

 Publiziert 14. Juli 2021, 22:00

 Aktualisiert 20. Juli 2021, 20:45

 Aktualisiert 26. Juli 2021, 23:30

 DAS ATTENTAT VON WÜRZBURG

 Ein "normaler"
 somalischer Moslem
 Drei Menschen verlieren in Würzburg ihr Leben - die Hintergründe
 zu dieser und weiteren Taten von "Flüchtlingen" in Deutschland.

 von einem DACH-Recherchekollektiv. Wir danken den Informanten in Österreich und
 der Schweiz für die Unterstützung.

 Traueranzeige von Stefanie Wagner (24)
 Main-Echo

 Darum geht es
 Ein Attentäter aus Somalia ersticht in Würzburg drei Personen.
 Hintergründe zur Tat und zum bisherigen Leben des Mörders.
 Zahlreiche weitere Messerattacken ereigneten sich seit der Tat.

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 Am 25. Juni 2021 ging gegen 17:00 Uhr bei der Polizei in Würzburg eine Meldung ein,
 dass in der Innenstadt ein Attentäter mit einem Messer unterwegs sei. Mehrere mutige
 Bürger hielten den Angreifer mit Stühlen oder anderen Gegenständen in Schach. Für
 zahlreiche Opfer war das Eingreifen da aber schon zu spät. Drei Frauen verloren im
 Kaufhaus ihr Leben.

 Die Namen der Opfer: Stefanie Wagner, Christiane Hartmann, Johanna H.
 Getötet von einem Abdirahman Jibril.

 Wie schlecht ein großer Teil der Mainstream-Presse, die seit dem Relotius-Skandal
 wohl wenig gelernt hat, über den Fall berichtet und dass die Öffentlichkeit regelrecht
 mit fehlerhaften Schilderungen an der Nase herumgeführt wird, zeigt sich schon bei
 recht einfach zu recherchierenden Dingen. So heißt es beispielsweise in zahlreichen
 Berichten, dass eine der Ermordeten eine Woolworth-Verkäuferin war, die den
 Angreifer bezüglich des Messers beriet:

 "Polizeipräsident rekonstruiert die Bluttat von Würzburg", 27.06.2021

 "Der Polizeipräsident in Unterfranken rekonstruiert die Tat
 am Freitagnachmittag: Der Täter betrat gegen 17 Uhr ein
 Kaufhaus am Barbarossaplatz. Dort griff er nach einem
 Messer aus der Auslage und stach auf eine Verkäuferin ein.
 Diese starb noch vor Ort an ihren Verletzungen. Danach
 tötete er zwei weitere Frauen in dem Kaufhaus und verletzte
 mit dem Messer mehrere Menschen."

 "Somalier erstach drei Frauen bei Woolworth", 26.06.2021

 "Der Verdächtige habe sich unmittelbar vor der Attacke in
 der Woolworth-Filiale in der Innenstadt nach Messern
 erkundigt. Dann habe er sich eines aus einer Auslage
 geschnappt, sofort auf eine Verkäuferin eingestochen und
 sie tödlich verletzt."

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 "Mutmaßlicher Täter besorgte sich Waffe im Kaufhaus", 26.06.2021

 "Dann habe er sich unvermittelt eines der Messer gegriffen
 und damit auf eine Verkäuferin eingestochen, die noch vor
 Ort starb."

 Es gibt neben den exemplarisch gezeigten jedoch etliche Berichte, in denen die
 Woolworth-Verkäuferin als erstes Todesopfer erwähnt wurde.
 Das ist jedoch falsch! Auf die Verkäuferin in der Haushaltswarenabteilung von
 Woolworth hat der Täter eingestochen, aber sie überlebte verletzt; das stellte auch
 Woolworth in einer öffentlichen Erklärung dar.

 Überdies hätte diese Unstimmigkeit auch schnell auffallen können.
 Denn wenn die 24-jährige eine Kundin war und die 82-jährige Seniorin schon aus
 Altersgründen als Verkäuferin ausscheidet, bliebe nur noch die 49-jährige, die aber
 zusammen mit ihrer Tochter ebenfalls als Kundin unterwegs war.
 Richtigstellungen bis heute: Fehlanzeige!
 (Anm. an die Kollegen: Es gehört zum journalistischen Kodex, dass man fehlerhafte Berichte nachträglich als solche mit

 einem Update kennzeichnet und nicht heimlich die Fakten im Nachhinein korrigiert, als hätte es diese Darstellungen nie

 gegeben!).

 Natürlich ist es von Belang, wer die Todesopfer sind.
 Aber speziell in diesem Fall ist es vor allem deshalb wichtig, um den Tathergang
 nachvollziehen zu können. Denn er wird noch dramatischer und emotionaler, wenn
 man bedenkt, wie die Tatumstände tatsächlich waren.
 Christiane Hartmann und ihre Tochter Ágnes hielten sich im Woolworth auf, um ein
 Geschenk für eine Geburtstagsfeier zu kaufen. Beide befanden sich auf der Rolltreppe,
 als sie den blutüberströmten Körper einer schwerverletzten Frau auf dem Boden liegen
 sahen.
 Die 49-jährige schrie vor Entsetzen, da näherte sich der Somalier ihr von hinten und
 schnitt ihr die Kehle durch.

 Die höchste Anerkennung gebührt wohl der getöteten Seniorin Johanna H. (82).
 Sie bekam mit, dass der somalische Attentäter auf die 49-jährige Deutschlehrerin
 einstach. Eigentlich wollte er ihre 11-jährige Tochter treffen, die Mutter stellte sich
 dazwischen, schützte ihr Kind. Christiane Hartmann verstarb unmittelbar an ihren
 Verletzungen.
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 Die 82-jährige lenkte den Täter nach ihren Möglichkeiten ab, der Somalier erstach sie
 sofort. Die 11-jährige Ágnes, die trotzdem vom Attentäter getroffen wurde, konnte
 fliehen, rannte schwerverletzt und blutend aus dem Kaufhaus auf die Straße und schrie
 dabei: "Ich will noch nicht sterben!"
 Die Mutter des Kindes und die Seniorin Johanna H. opferten sich also für das Kind.

 Eine weitere Verwirrung gibt es in Bezug auf das Tatmotiv. So schreibt

 "Hassbotschaften in Obdachlosenheim gefunden", 26.06.2021

 "In dem Obdachlosenheim, in dem der 24-Jährige zuletzt
 lebte, fanden die Ermittler Hassbotschaften. Das sagte der
 Leitende Kriminaldirektor Armin Kühnert."

 "Ermittler finden Hassbotschaften in Unterkunft des Würzburger Täters",
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 26.06.2021

 "In der Unterkunft des Asylbewerbers wurden laut Polizei
 Hassbotschaften sichergestellt."

 Später heißt es jedoch auf der Seite br.de (und auch zahlreichen anderen Medien):

 "Bislang sind beim Tatverdächtigen noch keine Hinweise auf
 Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte
 gefunden worden", teilten Generalstaatsanwaltschaft München
 und Landeskriminalamt mit. [...] Papierzettel, die kurz
 nach der Tat am Tatort gefunden wurden, hätten sich als
 unverdächtig herausgestellt und würden in keinem
 Zusammenhang mit der Tat oder dem Täter stehen."

 Also äußerst widersprüchlich, denn einerseits bestätigte man polizeilich recht schnell,
 dass Hassbotschaften in der Unterkunft des Täters (Sedanstraße 11, 97082
 Würzburg) gefunden wurden, dann spricht man von unverdächtigen Papierzetteln am
 Tatort, der ja wiederum nicht die Unterkunft des Täters ist und die von jedermann
 stammen können.

 Zusätzlich gibt es neun Verletzte, davon fünf lebensgefährlich. Sie gehen in der
 Tragödie weitgehend unter, kämpfen in den Kliniken um ihr Leben, wie zum Beispiel die
 73-jährige Ingrid L.
 Auf sie stach der Somalier 13 mal (!) ein; sie überlebte, weil die Halsschlagader um
 Millimeter verfehlt und eine Notoperation durchgeführt wurde.
 Wenn die lebensgefährlich Verwundeten es medizinisch geschafft haben, werden sie
 aufgrund ihrer physischen und psychischen Verletzungen trotzdem nie wieder ein
 Leben wie zuvor führen können.

 Hinzu kommen die Traumata der Angehörigen und Freunde. Die 24-jährige Stefanie,
 die von Freunden als lebensfroh und mit Sonnenschein-Gemüt beschrieben wird, hielt
 sich in dem Kaufhaus auf, um für sich nach einem Kleid als Trauzeugin zu suchen. Die
 in der Gemeinde Partenstein geplante Hochzeit ihrer besten Freundin wurde abgesagt,
 niemand konnte und wollte mehr feiern. Eine abgesagte Hochzeit - "Kleinigkeiten" in
 Relation zu dem, was beispielsweise die kleine Ágnes nun durchmachen muss. Und

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 trotzdem geht auch das auf das Konto des Afrikaners.

 Die Tat war von äußerster Brutalität und trotzdem hat man sich an Attentate wie diese
 in Deutschland schon gewöhnt. Immer wieder passieren solche Taten, seit Angela
 Merkel die deutschen - und damit auch die europäischen - Grenzen Mitte 2015 quasi
 für offen wie ein Scheunentor erklärt hat. Zum Beispiel das Attentat am Berliner
 Breitscheidplatz abends am 19. Dezember 2016, verübt von einem Tunesier namens
 Anis Amri, ein Asylant, aus einem Land stammend, in dem viele Europäer Jahr für
 Jahr Urlaub machen.

 Oder die grausame Tat des Eritreers namens Habte Araya (40), der am 29. Juli 2019
 in Frankfurt/Main mehrere Personen lachend vor einen einfahrenden ICE stieß – für
 den 8-jährigen Leo Stettin kam jede Hilfe zu spät. Auch dieser Täter wurde als
 „psychisch verwirrt“ eingestuft. Die Medien wärmten diesen Fall nicht mehr auf.

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 Wer wissen will, wie dieser Fall ausging: Der Täter blieb für diese bestialische Tat
 straflos.
 Der Staatsanwalt erhob keine Anklage wegen „Schuldunfähigkeit“.
 Wörtlich heißt es in der an das zuständige Landgericht Frankfurt geschickten
 Antragsschrift der Anklagebehörde vom 28. November 2019, der 40-jährige Eritreer
 habe „einen Menschen getötet, ohne Mörder zu sein“.
 Der seit 2006 (!) als Flüchtling in der Schweiz lebende Mann, der vor seiner Flucht
 nach Deutschland, kurz vor der Tat, seine eigene Familie bedroht hatte, wird als Opfer
 innerer Dämonen, einer psychisch bedingten Getriebenheit beschrieben;
 wunschgemäß attestierte ihm ein psychiatrisches Gutachten „paranoide Schizophrenie,
 die als krankhafte seelische Störung zu werten ist“.
 Bei der Tat von Halle sowie dem tödlichen Schuss auf CDU-Politiker Walter Lübcke
 hingegen wies man diese Einstufung konsequent zurück, offenbar um jeweils das volle
 Strafmaß auszuschöpfen.
 Das Gerichtsurteil über dauerhafte psychiatrische Unterbringung ist überdies noch
 nicht abschließend rechtskräftig. Die Anwälte von Habte Araya haben im September
 2020 Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, damit der Mörder aus Eritrea
 möglichst bald auch aus der Klinik freikommt.

 Ebenfalls in Würzburg griff am 18. Juli 2016 ein Afghane zu einer Axt und einem
 Messer. Der unbegleitete „Flüchtling“ mit dem angeblichen Namen Riaz Khan
 Ahmadzai verletzte fünf Personen mit der Axt schwer, teilweise lebensgefährlich. Bis
 heute ist nicht klar, ob der Name überhaupt stimmt. Das Motiv: Hass auf Ungläubige.
 In einem Bekenner-Video rief er: „So Gott will, werdet ihr in jeder Straße, in jedem Dorf,

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 in jeder Stadt und auf jedem Flughafen angegriffen. (…) Ihr könnt sehen, dass ich in
 eurem Land gelebt habe und in eurem Haus. So Gott will, habe ich diesen Plan in
 eurem eigenen Haus gemacht. Und so Gott will, werde ich euch in eurem eigenen
 Haus abschlachten.“
 Der Täter wurde nicht vor Gericht gestellt, sondern von Polizisten erschossen, als er
 diese angreifen wollte. Doch selbst im Nachhinein versuchte man bei der Motivsuche
 Verständnis zu erwecken, weil der Täter sich womöglich durch die Nachricht aus der
 afghanischen Heimat über den Tod eines Freundes verändert haben könnte.

 Am 28. Juli 2017 stach der 26-jährige palästinensische Asylbewerber Ahmad
 Alhaw in einem EDEKA-Supermarkt in Hamburg, Stadtteil Barmbek-Nord auf Kunden
 ein. Er tötete dabei einen 50-jährigen Mann und verletzte fünf weitere Personen
 teilweise schwer.
 Es hätte womöglich noch viel mehr Opfer gegeben, wenn nicht mehrere Männer
 eingegriffen und den Amokläufer mit Stühlen und Steinen beworfen hätten.
 Der ISIS-Anhänger Ahmad Alhaw hatte zuvor schon erfolglos Asyl in Norwegen
 beantragt, kam dann nach Deutschland.
 Es wäre zumindest möglich gewesen, den Islamisten zurück nach Norwegen zu
 bringen; dann hätte von dort die Abschiebung erfolgen müssen.
 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) versäumte jedoch die Frist für
 das Rücknahme-Ersuchen (Übernahmeersuchen) an Norwegen um einen Tag.
 Daraufhin weigerte sich Norwegen, Alhaw zurückzunehmen. Der Islamist blieb daher in
 Deutschland, beging sein Tötungsdelikt und wurde nach seiner Tat zu lebenslanger
 Freiheitsstrafe verurteilt.

 Zahlreiche weitere Taten von Asylanten, wie der Sprengstoffanschlag von Ansbach
 am 24. Juli 2016 sind schon längst in Vergessenheit geraten – vielleicht, weil es „nur“
 Verletzte gab. Beabsichtigt war vom Täter namens Mohammed Daleel aus Syrien
 etwas anderes.
 In einem schon vor der Tat angefertigten Gutachten von Psychologen von „Exilio – Hilfe
 für Migranten, Flüchtlinge und Folterüberlebende e.V.“ aus Lindau, einer Initiative zur
 Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge, wurde dem Täter eine „Posttraumatische
 Belastungsstörung“ (PTBS) bescheinigt. Dies sollte vor allem verhindern, dass er
 wieder nach Bulgarien abgeschoben wird, von wo er ursprünglich nach Deutschland
 einreiste.

 Ebenfalls von einem Somalier oder Dschibuter namens Suleiman A. wurde am 16.
 August 2018 der Arzt Dr. Joachim Tüncher in Offenburg ermordet. Gegen 08:45 Uhr
 stürzte er sich mit einem Messer in dessen Praxis auf den 52-jährigen Mediziner, der in
 der Region sehr beliebt war. Auch seine Helferin bekam Schnittverletzungen ab. Der
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 Fall wurde bundesweit sehr bekannt.

 Weniger bekannt ist, wie der Fall ausging und dessen Hintergründe.
 Das öffentliche Interesse war riesig, die Sitze im Gerichtssaal allesamt gefüllt. Auf die
 Schliche kamen die Ermittler dem Mörder recht schnell. Er verletzte sich in seinem
 Blutrausch selbst, so dass Spürhunde nicht nur bis zum Flüchtlingsheim führten,
 sondern sogar genau vor dessen Zimmer. Nach einer Durchsuchung stellte man an der
 Kleidung des Somaliers die zweifelsfreien Blutspuren des Arztes fest.
 Gleich zwei (!) renommierte Strafverteidiger stellte ihm der deutsche Staat, die der
 Somalier aber ablehnte. Er wollte gar kein Gerichtsverfahren, schließlich habe man ihm
 versprochen, dass wenn er ein Dokument unterzeichne, auf freien Fuß komme, so
 seine konstruierte Behauptung. Die Unterzeichnung sollte aber tatsächlich dazu
 dienen, die Pflichtverteidiger zu akzeptieren, wenn er nicht einen eigenen Verteidiger
 seiner Wahl hinzuziehe.
 Der Täter plädierte in dem fünf Tage dauernden Prozess auf „unschuldig“. Der
 Angeklagte ließ sich praktisch nicht zu der Tat ein, sagte fast nichts aus. Die einzigen
 Einlassungen waren widersprüchliches Gestammel zu seinem Alter, seiner Herkunft
 und was er in Deutschland bislang erlebte. Die Mitarbeit verweigerte er komplett, auch
 einem Gespräch mit einem psychiatrischen Sachverständigen entzog er sich. Der
 musste im Verlauf des Gerichtsprozesses seine Diagnose herausarbeiten.
 Für den Mörder, der – so wie auch der Attentäter aus Würzburg – sogenannten
 subsidiären Schutzstatus hat, lief alles nach Plan.

 Das Urteil: Freispruch.

 Begründung: Der afrikanische Täter leide unter einer „Psychose aus dem
 schizophrenen Formenkreis“. Die Justiz plagt sich nun seit zwei Jahren mit der Frage,
 ob eine Abschiebung oder weitere Unterbringung in der Psychiatrie überhaupt möglich
 seien. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg muss überprüfen, ob
 eine weitere Unterbringung in der Psychiatrie überhaupt gerechtfertigt ist.
 Zusätzliches Problem für die Behörden: Die zweite mögliche Lösung, eine
 Abschiebung, ist ebenfalls bis heute nicht erfolgt, da man nicht einmal weiß, wohin
 abgeschoben werden soll – nach Somalia oder in das Nachbarland Dschibuti.
 Zahlreiche Medien schrieben anfangs, dass der Mann aus Somalia komme, inzwischen
 geht man davon aus, dass er aus Dschibuti stammt.

 Angesichts dieser Zustände kann also eine dritte Option hinzukommen: Dass der Arzt-
 Mörder auch aus der Psychiatrie wieder gänzlich freikommt und ganz normal in
 Deutschland auf Kosten des Steuerzahlers weiterleben darf. Die Wahrscheinlichkeit
 hierfür ist zumindest deutlich höher, als dass es zur dauerhaften psychiatrischen
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 Inhaftierung oder einer Abschiebung kommt. Und wenn er abgeschoben ist, dann kann
 niemand dafür garantieren, dass er nicht wieder durch Schleuserei über das
 Mittelmeer nach Deutschland gelangt und irgendwann den nächsten Mord begeht.

 Bedeutend zur Einschätzung der Tat sind aber weitere Hintergründe, die man der
 bundesweiten Öffentlichkeit lieber verschweigt und nur regional in kleinem Rahmen
 darüber berichtete: Der afrikanische Mörder war zeitweise bei einer Offenburger Firma
 angestellt. Dort kam er vor allem in Konflikt, weil er den dort arbeitenden Frauen immer
 wieder sehr böse Blicke zuwarf und schließlich wegen der offensichtlichen
 Frauenverachtung entlassen wurde.
 Zudem meldete sich während des Gerichtsprozesses der Bruder des erstochenen
 Arztes zu Wort. Er sagte im Prozess aus, dass der ermordete Arzt auch zuvor von
 einer Anruferin bedroht worden sei, weil er sich zuvor weigerte, einem Asylbewerber
 ein Gefälligkeitsattest auszustellen.

 Handelt es sich statt psychischer Krankheit tatsächlich um ein Rachemotiv, weil einem
 Landsmann oder Freund des Täters das begehrte Dokument für Bleiberecht in
 Deutschland von ebenjenem Arzt verweigert wurde? Fragen, die nicht untersucht
 wurden. Der zuständige Polizist sagte im Zeugenstand aus, dass es schon wegen der
 Anonymität der Anruferin keine Ermittlungsansätze dazu gebe.
 Eine einfache Erklärung, doch hier geht es immerhin um einen grausamen Mord.
 Wurden alle kriminaltechnisch zur Verfügung stehenden Mittel wie beispielsweise ein
 Zielsuchlauf zur Telefonnummer ausgeschöpft?

 Das Attentat von Würzburg

 Nun traf es erneut wieder Würzburg. Jene bayerische Stadt, in der inzwischen die
 Grünen die stärkste Fraktion im Stadtrat stellen, noch vor der CSU. Diesmal gab es bei
 der Tat mehrere Tote und Schwerverletzte.
 Der schnell publizierte Tenor vieler Medien-Schlussfolgerungen zum Somalier: Der
 Täter ist ein Wahnsinniger, ein Verrückter.

 Das ZDF schreibt auch mehrere Tage nach der Tat unentschlossen: „Nach dem
 tödlichen Messerangriff in Würzburg ist noch nicht klar, ob der Täter psychisch verwirrt
 gehandelt hat oder ob er ein islamistisches Motiv hat“, so der gebührenfinanzierte
 Sender in seinem Artikel „Messerattacke in Würzburg - Was wir wissen - was wir nicht
 wissen“.

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 Die BILD hingegen positionierte sich klarer.

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 Regierungssprecher Steffen Seibert beeilte sich, den Amokläufer als solchen
 einzustufen, der gegen „jede Religion“ gehandelt habe.

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 Und die ARD verbreitete in der Tagesschau fortwährend die These, dass das Motiv
 „unklar“ sei.

 Etwas bizarr, wenn es schon bestätigte Zeugenaussagen gibt, dass der Täter „Allahu
 akbar“ rief, seinen „Dschihad“ verwirklichen wollte und die Polizei laut "BILD"-Bericht
 auch Propagandamaterial der Terrorgruppe "Islamischer Staat" in dem
 Obdachlosenheim vorfand, in dem der Verdächtige zuletzt gewohnt hatte; alles Fakten,
 die man bei der tagesschau lieber nicht erwähnte.

 Ob Islamist oder psychisch Kranker – beide Einstufungen haben einen interessanten
 Effekt: Sie wollen Glauben machen, dass es sich um einen schlimmen, bedauerlichen
 Einzelfall handelt. Wenn man diese Einzelfälle nur bekämpft, im Idealfall präventiv
 verhindert, dann ist alles gut und unsere freie Gesellschaft kann unbeschwert mit den
 restlichen vielen Flüchtlingen, die hier nur Schutz suchen, weiterleben. Nach der
 öffentlich-politisch-„korrekten“ Meinung ist der Attentäter ein Sonderling also, ein
 Fanatiker. Jemand, der nichts mit dem eigentlichen Islam zu tun hat.

 Ist dies wirklich so?

 Warum kam der Attentäter überhaupt nach Deutschland? Aus welchem Umfeld stammt
 er? Und warum billigte die deutsche Verwaltung so jemandem subsidiären Schutz zu?
 Laut offiziellen Verlautbarungen reiste der Attentäter bereits 2015 ein, also direkt
 nachdem Merkel quasi die Grenze aufmachte. Über die "Flucht"route ist nicht viel
 bekannt, als zuständig wurde die Stadtverwaltung Chemnitz genannt. Hier hielt sich
 der spätere Mörder zuerst auf. Danach reiste er quer durch Deutschland. Erst wohnte
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 er in Düsseldorf, offenbar danach wieder kurze Zeit in Chemnitz und später in
 Würzburg.

 Ob und wie lange er sich tatsächlich in diesen Städten dauerhaft aufhielt, darüber gibt
 es keine echten Belege. Denn selbst wenn jemand in einem Kreis als Flüchtling
 gemeldet ist, kontrolliert niemand, ob die dort Gemeldeten und Registrierten auch
 wirklich dort wohnhaft sind. Es gibt keine Instanz, die sozusagen die Asylsuchenden
 wie Schäfchen regelmäßig durchzählt, ob auch alle noch da sind. Dafür kommen
 täglich viel zu viele neue an. Spätestens nach der Verlegung aus der
 Erstaufnahmeeinrichtung genießen die Invasoren Freizügigkeit im gesamten
 Bundesgebiet, teilweise sogar dürfen sie in andere europäische Länder reisen, ohne
 Kontrolle. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang 2016. Die
 sogenannte "Wohnsitzauflage" ist de facto nichtig. Nur wenn wichtige Gründe
 vorliegen, können Behörden Flüchtlingen einen Wohnort vorschreiben.
 Erwirkt hatten seinerzeit die Syrer Ibrahim Allo und Amira Osso das Urteil, die sich zu
 dem Zeitpunkt schon seit 14 (!) Jahren in Deutschland aufhielten und Asyl beantragten,
 als von einem Bürgerkrieg in Syrien noch nichts zu sehen war.

 Damit wird es deutschen Sozialbehörden erschwert bis fast unmöglich gemacht,
 Sozialleistungsbetrug schon durch eine Bindung an den Landkreis zu verhindern, denn
 immer wieder kommt es vor, dass Flüchtlinge sich die politische Struktur der
 Bundesrepublik Deutschland zunutze machen und gleich in mehreren Landkreisen
 Asylleistungen beantragen.

 Sie werden für die Freizügigkeit oft sogar mit kostenlosen ÖPNV-Karten ausgestattet,
 die mindestens den regionalen Verkehrsverband beinhalten, manchmal sogar das
 gesamte Bundesland.
 In Berlin erhalten neuankommende Flüchtlinge und registrierte Asylbewerber das
 „Welcome to Berlin-Ticket“ für den Tarifbereich AB. Das beschloss bereits im
 September 2015 der linke rot-rot-grüne Senat.
 Im hessischen Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) wird das "MobilitätsTicket für
 Flüchtlinge in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen (HEAE)" ausgegeben, angeblich
 solidarisch finanziert von den Flüchtlingen selbst. Tatsächlich sind es Sozialleistungen
 der Gemeinde und damit der Steuerzahler, der die Kosten aufbringt.
 Das Bundesland Niedersachsen ist besonders großzügig und billigte den
 Bewohnerinnen und Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ab dem 1.
 Oktober 2015 die kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
 zu. Damit war der Gratis-ÖPNV, den politisch erstmals die Piratenpartei forderte und
 der fast von allen anderen Parteien seinerzeit empört abgelehnt wurde, zumindest für
 eine Gruppe schon geschaffen. Das Bundesland sagte zu, den Verkehrsunternehmen
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 hierfür einen Ausgleich zu zahlen, der aus den Regionalisierungsmitteln finanziert wird.
 Verkehrsminister Olaf Lies sagte seinerzeit: "Das ist ein weiterer Beitrag der
 Landesregierung zur Willkommenskultur. Die Vielzahl der Flüchtlinge stellt uns alle
 vor besondere Herausforderungen. Mit der Übernahme der Kosten für die ÖPNV-
 Förderung helfen wir einerseits den Flüchtlingen, sich einfacher außerhalb der
 Erstaufnahmeeinrichtung in der Region bewegen zu können. Andererseits helfen wir
 beim einfachen Verwaltungshandeln. Statt komplizierter Fahrkartenausgabe und -
 abrechnung reicht der Hausausweis."

 Für dieselben Leistungen darf der deutsche Fahrgast je nach Verkehrsverbund im Jahr
 mehrere hundert Euro oder gar einen vierstelligen Betrag von seinem Gehalt bezahlen.
 Die großzügige Fahrkartenausgabe für meist den gesamten Verkehrsverbund dient
 auch nicht unbedingt der Willkommenskultur, sondern dem Senken von Straftaten-
 Zahlen von Flüchtlingen. Denn die fahren vielfach auch ohne Fahrkarte ungeniert in
 allen öffentlichen Verkehrsmitteln und verursachen durch das massenhafte
 Schwarzfahren einen immensen Verwaltungsaufwand.

 Die Deutsche Bahn hat auf Fernverkehrsstrecken schon seit Jahren kapituliert. Bereits
 am 14.09.2015 veröffentliche die WELT einen Bericht "Deutsche Bahn lässt Flüchtlinge
 gratis reisen". Wer ohne gültigen Fahrausweis reise und glaubhaft versichere, er sei ein
 Flüchtling, erhalte von Kontrolleuren Ersatzfahrkarten ausgestellt. Wer als
 Schwarzfahrer verfolgt werde und wer Ersatzfahrscheine bekäme, läge allein "im
 Ermessen der Bahnmitarbeiter". Inzwischen gilt längst in ganz Deutschland eine
 Ungleichbehandlung. Der deutsche Einheimische, der aufgrund seiner
 Ausweisdokumente rückverfolgbar ist, muss die Fahrkarte bezahlen. Der Flüchtling
 reist gratis oder mit seinem steuerfinanzierten Hausausweis.
 Auch die HNA berichtete am 03.10.2015 in ihrem Artikel "Schwarzfahren von
 Flüchtlingen bleibt ohne Konsequenzen": Kontrolleure berichteten, dass nach ihrer
 Einschätzung zwei Drittel der Flüchtlinge ohne Fahrschein unterwegs seien. Das
 Schwarzfahren habe aber keine Konsequenzen. „Es wird nicht verfolgt, ob wir
 aufschreiben oder nicht.“
 In dem Bericht wird weiter ausgeführt: "Einige Flüchtlinge seien sehr dankbar, wenn
 man ihnen zeige, wie sie sich eine Fahrkarte kaufen können, berichten die
 Kontrolleure. Andere seien aber nicht dazu bereit. Vor allem Männer wollten sich von
 Kontrolleurinnen nichts sagen lassen."
 Der Bericht zeigt nicht nur auf, dass demnach bewusst schwarz gefahren wird, sondern
 er verdeutlicht auch, welches Frauenbild im Alltag die "Geflüchteten" vielfach an den
 Tag legen.

 Kostenlose Wohnung, kostenlose Mobilität und dazu noch Taschengeld, weil reine
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 Sachleistungen gerichtlich untersagt wurden - der "Asyl"-Druck auf Deutschlands
 Mittel- und Großstädte ist nach wie vor immens. Das wird nur durch das medial viel
 wichtiger und permanent behandelte Dauerthema COVID-19 verschwiegen.
 Immer wieder fordern von linken Parteien dominierte Städte wie Frankfurt/Main,
 Hamburg, Berlin, aber auch kleineren Städten wie Delmenhorst, Marburg,
 Ludwigshafen oder eben Würzburg, man möge doch, wenn man sich EU-weit nicht auf
 einen Verteilungsschlüssel einigen könne, die Asylanten direkt in deren Städte
 schicken, schließlich sei man aufnahmebereit und habe doch genug Platz. Damit
 übernehmen die Lokalpolitiker des linken Lagers durchweg die Parolen von
 Schlepperorganisationen wie „Seebrücke“, die diese kriminellen Asylbetrüger erst
 in einen europäischen Hafen und dann konkret nach Deutschland schleusen.
 So mancher „Flüchtling“ reist auch wieder in sein Heimatland zurück. Vor allem wenn
 Familienereignisse wie Hochzeiten und Beerdigungen anstehen, aber auch einfach nur,
 um wieder bei der Familie Urlaub zu machen.

 Da diese Fälle haufenweise vorkommen und vom deutschen Steuerzahler sogar noch
 bezahlt werden, geriet Innenminister Horst Seehofer in Erklärungsnot.
 Am 23.08.2019 titelte das öffentlich-rechtliche Portal dw.com: „Streit um Heimatreisen
 syrischer Flüchtlinge - Urlaub oder Familienpflicht? Brauchen Flüchtlinge noch Schutz,
 wenn sie vorübergehend in das Land reisen, aus dem sie geflohen sind? Die Frage
 sorgt für Aufregung - auch bei Flüchtlingen.“ Und gab im Folgesatz zu: „Dabei
 erkennen deutsche Behörden manche Reisegründe an.“

 Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass der Attentäter von Würzburg seit seiner
 Einreise 2015 gleich mehrfach nach Somaliland zurückreiste, allerdings nicht auf
 Kosten und ohne das Wissen des deutschen Staats.
 Wann er sich wo befand, lässt sich kaum eindeutig feststellen, da er auch immer
 wieder Aufnahmen teilt, die in Wirklichkeit Monate oder sogar Jahre zurückliegend
 angefertigt wurden und sozusagen seine eigenen Bilder "recyclet". Fakt ist, dass sich
 aufgrund der sehr homogenen somalischen „Kultur“, so man sie denn als solche
 bezeichnen mag, die Sozialisation des Täters sehr gut nachvollziehen lässt.
 Wie stark die „kulturellen“ Unterschiede zu den westlichen Werten auseinanderklaffen,
 zeigt sich an folgenden Beispielen:

 Frauen, die ihre Haare offen tragen? Ungläubige!
 Wenn er Bilder von Frauen zeigt, dann sind die Damen, so wie es sich in Somalia
 zumeist gehört, grundsätzlich streng verhüllt.
 Er zeigt öfter Bilder von seiner Schwester oder Schwägerin, die sich mit Burka und
 Kopftuch so kleiden, wie es streng-religiöse Moslems auch in deutschen Städten wie

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 Hamburg, Gelsenkirchen oder Frankfurt/Main tun.

 Abb.: Der Attentäter Jibril (links), seine Schwägerin Asma (rechts)

 Ein „Frohes Neues Jahr“ zu wünschen? Ein böser Affront aus der Sicht des Täters.
 Schon zum 25. Dezember des Jahres 2014 teilte er ein Meme, demnach er das
 gregorianische Kalendarium klar ablehnt, mit den Worten: „Fuck Happy New Year!! I
 am a Muslim.“

 Das Bild teilte er am 30. Dezember 2014 erneut.
 Er bekam viel Zustimmung dafür. Denn er stammt aus einem Land, das zu 100%
 islamisch ist.
 Nicht zu 95, nicht zu 98, sondern tatsächlich zu 100 Prozent! Wer sich dort zum
 Christentum bekennt, dem droht in der Tat die Auspeitschung. Die wenigen hundert
 Christen sind ohne Ausnahme ausländische Staatsangehörige.

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 Als nach 30 Jahren am 29. Juli 2017 die einzige katholische Kirche in Somaliland, St.
 Antonius von Padua, erneut eröffnet wurde, gab es derart Druck aus der
 Öffentlichkeit, dass die Regierung binnen einer Woche die erneute Schließung der
 Kirche anordnete.

 Der Minister für religiöse Angelegenheiten von Somaliland, Scheich Khalil Abdullahi,
 begründete die Entscheidung mit der Spaltung der Bevölkerung, die die Eröffnung der
 Kirche mit sich gebracht hätte: „Die Regierung hat sich entschieden, die Wünsche der
 Bevölkerung und ihrer religiösen Führer zu respektieren, und wird deswegen die Kirche
 geschlossen halten, so wie sie es die vergangenen 30 Jahre war.“
 Die Neueröffnung der Kirche St. Antonius von Padua war harsch kritisiert worden, da
 muslimische Geistliche befürchteten, Christen könnten Muslime zur Konversion bringen
 oder weitere Kirchen bauen wollen. Abdullahi hatte daraufhin bei einer
 Pressekonferenz klargestellt, dass die Regierung den Bau weiterer Kirchen nicht
 erlauben würde: „Die Verfassung von Somaliland und die Scharia erlauben es
 Ausländern, in Somaliland zu arbeiten und ihre Religion im privaten Rahmen zu
 praktizieren. Unsere Regierung wird es nicht erlauben, dass neue Kirchen in
 Somaliland gebaut werden.“

 In Somalia müssen Christen ihren Glauben streng geheim halten, da eine Entdeckung
 ihres Glaubenswechsels lebensgefährlich ist. Bischof Giorgio Bertin aus dem
 Nachbarland Dschibuti, der auch für die Diözese in Somalias Hauptstadt Mogadischu
 zuständig ist, bestätigt, dass pastorale Arbeit in Somalia nur im Geheimen durchgeführt
 werden kann: „Wir können keine Präsenz in Mogadischu haben. Wenn Christen
 entdeckt werden, schweben sie in großer Gefahr.“

 Warum den Moslems überhaupt Asyl gewähren?

 Warum soll man Menschen aus so einem Land überhaupt aufnehmen, wenn die
 wenigen dort lebenden Christen ohnehin gar keine Somalier sind? Wer aus Somalia
 Asyl begehrt, ist zwingend ein mehr oder weniger fundamentalistischer Moslem und
 ist entsprechend sozialisiert. Fundamentalismus ist dort Staatsräson, Toleranz
 gegenüber anderen Religionen wird staatlich bestraft.

 Es ist kaum anzunehmen, dass junge Männer von dort fliehen, weil sie mit diesen
 Zuständen brechen wollen, sondern weil diese Länder sich durch ihre Lebensweise
 und den fundamentalistischen Fokus auf den Islam selbst abgehängt haben. So wie
 ultra-orthodoxe Juden in Israel häufig in Armut und vom Geld ihrer Frauen leben, weil

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 sie ihr Leben ausschließlich der Religion vermacht haben, während hingegen ein
 großer Teil des Landes durch reguläre Erwerbstätigkeit einen relativ guten Wohlstand
 erlangt hat, so besteht auch zwischen westlichen und islamischen Staaten eine große
 wirtschaftliche Kluft.

 Ein solch fundamentalistisches Land gehörte eigentlich international solange isoliert,
 bis sie vollständig das Christentum als gleichberechtigte Religion anerkennen,
 andernfalls gehört mit so einem Land weder Handel betrieben, noch Visa erteilt, noch
 Spendengelder dorthin geleitet und schon gar keine Flüchtlinge aufgenommen, die im
 Prinzip nur deshalb flüchten, weil sie in ihrem Land aufgrund der persönlich- und
 staatlich-religiösen Sozialisation nichts geregelt bekommen und sie daher nach einer
 Möglichkeit suchen, dass jemand anderes sie versorgt.

 Die USA praktizieren dies seit Jahren. Wer aus Syrien, dem Jemen oder eben Somalia
 kommt, hat kaum Aussicht auf ein Visum. Auch Zahlungen aus den USA dorthin
 werden oft blockiert.

 Zudem steckt das Land selbst in einem Identitätskonflikt. Es gibt Somalia und seit
 1991 die Abspaltung „Somaliland“, eine autonome Region, die aber international nicht
 anerkannt ist.
 Mag der Attentäter von Würzburg auch in Mogadischu geboren sein, ein
 zweifelsfreier Nachweis hierfür liegt nicht vor, so posiert er zumindest mit einer Flagge
 als Anhänger der „Somaliland National Party“, einer national-islamistischen Partei.
 Sie erhielt bei den Wahlen 2021 37,23% und wurde mit 31 Sitzen knapp stärkste
 Kraft.

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 Sowohl Somaliland als auch Somalia haben gemeinsam, dass beide Staaten strengst
 islamisch sind. Auch in Somaliland herrscht zu 100% der Islam, er ist Staatsreligion.
 Jedes Missionieren ist verboten.

 Mit welcher Begründung stellte der Würzburger Attentäter im Jahre 2015 in
 Deutschland einen Asylantrag? Verfolgter Christ zu sein? Kann praktisch nicht
 zutreffen. Denn Christen gibt es quasi in Somalia schon lange nicht mehr.

 Hat man sich zudem schon einmal in einen streng-islamisch-gläubigen
 Asylbegehrenden hineinversetzt, der von Deutschland und dessen Kultur eigentlich
 gar nichts weiß und nur aufgrund der Dauerversorgung und Sozialgeldzahlungen sich
 von Deutschland angezogen fühlt, sich ein besseres Leben schon allein aufgrund von
 Hartz IV-Leistungen erhofft und dann bei der Antragstellung behaupten muss, er sei ein
 Christ?
 Schon bei einer solchen Vorstellung geht vielen Asylbegehrenden das sprichwörtliche
 Messer in der Tasche ob dieser „Demütigung“ auf, stammen sie doch aus fundamental-
 islamischen Ländern, in denen ein Bekenntnis zum Christentum eine der schwersten
 Sünden ist.
 Es ist nur logisch, dass nachdem man die begehrten Sozialleistungen von den
 „Ungläubigen“ erhalten hat, irgendwann Rache für eine solche Erniedrigung verspürt.
 Bei vielen Moslems, die innerlich gezwungenermaßen behaupteten, sie seien verfolgte
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 Christen, sind solche Rachegelüste vorhanden oder entstehen mit der Zeit. Dieser
 Widerspruch ist dem deutschen Verwaltungsapparat offenbar egal. Die Geschichten,
 ganz gleich ob „verfolgter Christ“ oder „politische Verfolgung“ kann ohnehin niemand
 überprüfen.
 Zu viele Asylsuchende strömen seit der verklausulierten Einladung Angela Merkels
 im Sommer 2015 nach Europa – bis zu 20.000 pro Tag (!). Ob Lampedusa, Malta oder
 Gran Canaria, bereits die Inseln an den europäischen Außengrenzen werden mit
 Asylanten regelrecht geflutet. Die meisten Mainstream-Medien sehen diesem Treiben
 wohlwollend zu, deshalb berichten sie darüber auch kaum und schon gar nicht kritisch.
 Ihre Berichterstattung lenkt hauptsächlich darauf hin, dass die dort in Lagern
 Hausenden möglichst bald auf das europäische Festland gebracht und innerhalb
 Europas umverteilt werden.
 Eine Prüfung, nicht einmal eine oberflächliche, ist unter diesen invasorischen
 Zuständen nicht mehr möglich. Die deutsche Verwaltung nimmt es einfach als
 gegeben hin, wenn ein Asylbegehrender behauptet, er sei Christ und werde in seinem
 Land verfolgt. Nachweise? Nicht nötig – schließlich sind diese, genauso wie der Pass,
 in der Regel verloren gegangen.
 Und täglich ziehen Organisationen wie „Seebrücke“, „Ärzte ohne Grenzen“ etc. weitere
 tausend solcher selbst herbeigeführten "Schiffbrüchigen"-Fälle aus dem Wasser und
 bringen sie bewusst statt zurück nach Afrika nach Europa, wo sich zunächst die
 öffentliche Verwaltung um Unterkunft sowie Sach- und Geldleistungen kümmern darf
 und irgendwann die völlig überforderte Justiz entscheiden muss, ob die Person sich
 zulässig in Deutschland aufhält und weiter aufhalten darf.
 In der Regel hat die deutsche Verwaltung Mitleid mit dem armen „Flüchtling“, der außer
 seinem nackten Leben mit nichts nach Deutschland gekommen ist; man kann ihn ja nur
 schwer in die karge Wüste Afrikas zurückschicken, so jene weltfremde Vorstellung
 deutscher Entscheidungsstellen, die sich gemeinhin als kosmopolitisch und weltoffen
 bezeichnen.
 Denn wenn man sich einmal eingehend mit den Zuständen in den Herkunftsländern im
 Allgemeinen und beim Attentäter im Speziellen befasst, dann kommt man unweigerlich
 zu dem Schluss, dass es meist nur erfundene Geschichten sind, ja nur sein können
 und ein berechtigter Grund für Asyl nicht ansatzweise vorliegt.

 Ein normales Leben ist auch in Somalia möglich

 Tatsächlich muss man auch in Somaliland oder Somalia – ganz gleich welche Region –
 nicht unbedingt hungern. Es ist ein relativ normales Leben möglich. Die Aufnahmen,
 die meist in Dokumentationen des öffentlich-rechtlichen TV und auf Webseiten wie
 UNICEF und Brot für die Welt gezeigt werden, wo auf den Bildern fast vor dem

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 Verhungern stehende Kinder zu sehen sind, deren Augen von Fliegen umschwirrt
 werden, sie treffen selbst im bettelarmen Somalia nur für wenige Fälle zu.

 In Hargeysa, dem Heimatort des Würzburger Messerstechers, gibt es vielmehr
 zahlreiche Supermärkte, vollgestopft mit europäischen Lebensmitteln, wie hier im
 Salma Market z.B. links unten die nutella-Gläser oder rechts auf der gleichen
 Regalhöhe die Lipton Teepackungen.

 Ob Coca Cola, Sprite, Fanta oder Hygieneprodukte aus dem Hause Henkel AG & Co.
 KGaA, Düsseldorf – alles ist dort erhältlich. Dafür muss man nicht nach Düsseldorf
 kommen, wo sich der Attentäter zeitweise aufhielt.

 Auch der H. Mataan Supermarket ist bestens sortiert. Die Körperpflegeprodukte sind
 hier ansprechender in den Regalen aufgereiht als in so mancher Rossmann-Filiale.

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 Und fünfmal die Woche Hirsebrei aus einer dreckigen Lehmschüssel, wie das die
 Öffentlichkeit immer wieder in mitleiderregenden Werbespots für
 Spendenorganisationen präsentiert bekommt, muss dort theoretisch auch kein
 Kleinkind. Im gleichen Supermarkt gibt es eine breite Auswahl an solider
 Babynahrung. Das folgende Bild zeigt die Produkte aus dem H. Mataan Supermarket,
 es wurde dort aufgenommen.

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 Im Ramad Supermarkt gibt es genug Auswahl, eine Eisdiele und für den
 Paketversand hat sich die deutsche DHL direkt daneben positioniert.

 Und wer so richtig gut einkaufen will, der geht ins Sacadadiin Supermarket and
 Shopping Center. Hier ist alles auf Hochglanz getrimmt.

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 Colgate-Zahncreme, Markenschuhe von Skechers, PUMA und adidas (echte
 wohlgemerkt), Kellogg’s Cornflakes, es gibt einfach alles in der Stadt.

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 Die Waren werden auch nicht dorthin exportiert, damit sie in den Regalen Staub fangen
 oder in der Sonne schmelzen. Sie werden gekauft. Denn wer Arbeit und ein
 Einkommen hat, kann davon in der Regel vor Ort leben.

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 Aber auch hier greift – so wie bei den mitleidsuchenden Hungerbildern von Kindern –
 die große Desinformation, um nicht zu sagen westliche Bevölkerungsverarsche.

 Schon über das durchschnittliche Einkommen in Somalia gibt es extrem weit
 auseinanderklaffende Angaben.
 Die Seite https://ruhr-mark.dgb.de des Deutschen Gewerkschaftsbundes schreibt in
 einer Kurzbeschreibung über Somalia: „Das Pro-Kopf-Einkommen liegt bei ca. 843 US-
 Dollar.“ Allein bei dieser Angabe zeigt sich die in Deutschland schleichende
 Verblödung. 843 US-$ in welchem Zeitraum? Pro Woche? Pro Monat? Pro Jahr? Das
 wird nicht erwähnt.

 Die Seite wissen.de begeht gleich denselben Fehler und schreibt auf die Frage
 „Warum ist das Land so arm?“ als Antwort, das „Pro-Kopf-Einkommen betrage rd. 200
 US-Dollar.“

 Zahlen, die um mehrere hundert Prozent auseinanderklaffen. Was soll man hier noch
 glauben?

 Die internationalen Seiten sind präziser.
 Salaryexplorer.com erwähnt, dass im Median das monatliche Einkommen 244.000
 SOS (Somalia-Schilling) betrage. Das entspricht derzeit ziemlich genau 355 € .
 Hat man Arbeit, so hat man auch ein einigermaßen akzeptables Auskommen.

 Der Attentäter von Würzburg führte für somalische Verhältnisse sogar ein recht
 privilegiertes Leben. Häufig gut gekleidet in farblich passenden Anzugkombinationen,
 Tablets, Mobiltelefon, zahlreiche verschiedene Armbanduhren (u.a. der Marke PUMA),
 das Aussehen immer adrett.
 Der Bart, dünn über der Oberlippe verlaufend und bei Unterlippe und Kinn definiert,
 wurde sein Markenzeichen – so trägt er den Look seit Jahren, bis heute.

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 Zudem ist er Fußballfan, Anhänger vor allem von Real Madrid, aber auch Chelsea
 London.
 Eigentlich ist er Fan afrikanischer Spieler.
 Er besuchte selbst gelegentlich Spiele im Stadion von Hargeysa.

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 Relevanz haben diese Spiele nicht, da Somaliland eben international nicht anerkannt
 ist und deshalb bei FIFA und CAF keine Rolle spielen.
 Es gibt zwar eine Fußball-„National“-Mannschaft, doch kein in der FIFA organisierter
 Verband spielt gegen sie.
 Das geht Somaliland aber nicht allein so. Daher gründete sich 2013 die CONIFA, ein
 Sammelsurium weltweiter Staatsgebilde, die sich quasi autonom sehen, aber nicht
 anerkannt sind. Häufig sind dies weitere islamisch oder islamistische
 Unabhängigkeitsbewegungen, wie beispielsweise Western Sahara, Rohingya oder
 Kurdistan.

 Fotos wie diese von Chelsea teilt er gerne in sozialen Netzwerken.

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 2018 schrieb er am 30. Juni 2018 während der WM über die französische
 Nationalmannschaft bezogen auf dieses Bild: "Latest african country in the world cup
 "
 (frei übersetzt: „Die einzige noch im Turnier verbliebene afrikanische Mannschaft.“).

 Auch ein wahrer und augenöffnender, trauriger Zustand der Équipe Tricolore. Ist das
 noch eine französische Nationalmannschaft? Auch Frankreich kämpft mit diesem
 Identitätsproblem.
 Geht es mit der Zuwanderung so weiter, würde eine deutsche Fußball-„National“-
 Mannschaft irgendwann genauso aussehen. Aus Sicht des Attentäters durchaus
 befürwortenswert.

 Jibril ist ebenfalls stolz auf seine Heimat, die öffentlich demonstrierte Staatsgewalt, das
 Militär, postet Fotos von Aufmärschen und militärischen/polizeilichen Operationen.

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 Er lässt sich gerne mit lokalen Obrigkeiten ablichten, wie z.B. dem Feuerwehrchef.

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 Fußball, gute Kleidung, teure Elektronik, Zeit für Parties und Freunde – für europäische
 Verhältnisse mutet dies normal an. Für somalische Verhältnisse dürfte es sich um ein
 einigermaßen privilegiertes Leben handeln. Aber es zeigt vor allem, dass in Hargeysa
 ein normales Leben mit Universität, Schule und gelegentlichem Konsum möglich ist.

 Zu sehen bei einer Geburtstagsfeier am 1. September 2016.

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 Der 24-jährige spricht mit Somali, Arabisch und Englisch drei Sprachen, die Familie ist
 ihm wichtig. Immer wieder teilt er Lebensereignisse von Geschwistern, wie z.B. die
 Heirat der (natürlich streng verhüllten) Schwester oder den Besuch des Bruders
 Mahmuud in Äthiopien. Welchen Bildungsweg er bislang konkret verfolgt hat, darüber
 besteht Unklarheit. Er bewundert offenbar die Medizin, in dessen Bereich wohl auch
 Freunde oder sogar Familienangehörige ihren Abschluss gemacht haben, er selbst
 hingegen kommt universitär nicht wirklich voran. Eine Rezeptionistenstelle ist wohl die
 einzige berufliche Station.
 Ein entsprechend niedriges Einkommen dürfte er daher haben.

 Und trotzdem sieht das Umfeld sozial, die Umgebung fast behütet aus. Er zeigt ein
 Foto von einer älteren Frau, mutmaßlich seiner Mutter, die Torte mit Sprüchen als
 Verzierung backt, auf dem Tisch steht Coca Cola.
 Nicht immer ist klar, von wann die Bilder stammen. Geteilt wurde das Partybild am 8.
 September 2018, es kann natürlich viel früher aufgenommen worden sein.
 In jedem Fall ist interessant zu sehen, wie es im „bettelarmen“ und "kriegsgeplagten"
 Somalia aussieht, wo laut TV-Dokus immer nur wandelnde Skelette von Kindern mit
 Reisschüssel in der Hand gezeigt werden und die dem reichen Europäer
 Schuldgefühle ob dieser Zustände einimpfen sollen.

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 Großzügigste Asylleistungen

 Der gehobene Lebensstil wird häufig tatsächlich mit europäischen Sozialgeldern
 bestritten. Denn einem Flüchtling steht zunächst die Geldleistung nach
 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu. Je nach Regelbedarfsstufe (RS) sind
 dies (Stand Juni 2021) für Kinder bis 6 Jahre 247 €, Kinder von 7-14 Jahren 282 €,
 Kinder von 15-18 Jahren 323 €, Haushaltsangehörige Erwachsene 292 €, Paare in
 gemeinsamer Wohnung /Erwachsene bei gemeinsamer Unterbringung in
 Gemeinschaftsunterkunft pro Person 328 € und Alleinstehende / alleinerziehende
 Erwachsene 364 €.

 Ab dem 19. Monat des Aufenthalts im deutschen Bundesgebiet erhalten AsylbLG-
 Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG die höheren Sozialleistungen entsprechend
 SGB XII, auch „Analogleistungen“ genannt. Die Leistungshöhe entspricht fortan den
 Hartz IV-Sätzen.
 Nach anderthalb Jahren Aufenthalt gibt es also keinen Einkommensunterschied mehr
 zwischen einem deutschen Arbeitslosen, der lange Zeit Steuern gezahlt hat und einem
 "Flüchtling".

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 Selbst vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die nicht an der Beschaffung eines
 Heimatpasses mitwirken oder falsche Angaben zu ihrer Identität machen, erhalten in
 jedem Fall trotzdem noch die Zahlungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
 (AsylbLG); gestrichen werden kann ihnen nur die Differenz zum Hartz IV-Satz. Da
 besteht natürlich kein Druck auszureisen, sondern im Gegenteil dafür zu sorgen, dass
 der Zustand möglichst lange anhält.

 Alle erwähnten Geldbeträge stellen das reine Taschengeld dar.
 Wohnung, Strom, GEZ-Gebühren, ÖPNV-Tickets und Gesundheitsleistungen nach § 6
 AsylbLG werden vom Staat natürlich zusätzlich übernommen. Gezahlt werden dem
 Flüchtling vom Amt auch Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Erwachsene,
 Leistungen zur ambulanten oder stationären Pflege, Bestattungskosten von
 Angehörigen, Passbeschaffungskosten für Geduldete und Fahrten zur Botschaft sowie
 besondere Bedarfe aufgrund von Schwangerschaft und Geburt (z.B. Kosten für
 Kinderwagen und -bett).

 Der deutsche Sozialstaat ist für Afrikaner, vor allem jene, die in ihrem Herkunftsland am
 Existenzminimum leben, ein Paradies, ein wahres Schlaraffenland.

 Die Gelder werden geradezu großzügigst verteilt. Dem deutschen Steuerzahler wurde
 hingegen schon im Jahre 2003 das Sterbegeld komplett gestrichen, weil der deutsche
 Staat dafür kein Geld mehr hat (Ausnahme: Beamte erhalten es noch!); der deutsche
 Arbeiter kann sogar selbst gezahlte Trauerfeierkosten zu großen Teilen nicht einmal
 mehr von der Steuer absetzen, aber der Flüchtling bekommt mögliche Bestattungen
 bezahlt.
 Wenn man bedenkt, dass Beamte als Ausnahmeregelung dieselben Leistungen noch
 erhalten, bekommt man unweigerlich den Eindruck, dass sich hier ein perfider Prozess
 verselbständigt hat: Dass möglichst viel Geld vom deutschen Bürger zum Flüchtling
 umverteilt werden soll, ohne dass es die Entscheider in den Ämtern selbst trifft.

 Dank dieser üppig sprudelnden Gelder haben zahlreiche Flüchtlinge, vor allem wenn
 sie zusätzlich noch schwarz arbeiten, die Möglichkeit, Geld in ihre Heimat zu schicken.
 Die WELT berichtet am 30.06.2018: „Die Geldüberweisungen von Migranten und
 Flüchtlingen an ihre Angehörigen zu Hause sind erheblich gestiegen. Allein im Jahr
 2016 flossen mehr als 20 Milliarden Dollar (17,7 Milliarden Euro) aus Deutschland
 zurück in die Herkunftsländer.“
 Geld, das offenkundig hier übrig ist und vom Flüchtling gar nicht benötigt wird, sonst
 könnte er es ja nicht in seine Heimat überweisen.
 Die Zahlen stammen offiziell vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags und
 wurden zusammengetragen, weil die AfD-Bundestagsfraktion eine Große Anfrage
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 zu ebendiesem Thema stellte.

 Die Bundesregierung verteidigte diese Zahlen als „entwicklungsfördernd“.
 Asylleistungen, die hier übrig sind und ins Ausland fließen, werden damit im
 Nachhinein als verdeckte Entwicklungshilfe deklariert.

 Natürlich sind die Sozialleistungen europäischer Länder, insbesondere Deutschlands
 verlockend. Frankreich, das das höchste Kindergeld in Europa zahlt, hat dasselbe
 Problem. Hat sich doch längst in Afrika herumgesprochen, dass man nur einen
 Schleuser zu bezahlen braucht, in Richtung afrikanischer Nordküste aufbrechen muss
 und dort warten bereits zahlreiche Schiffe auf die selbstgewählten „Schiffbrüchigen“,
 um sie nach Europa zu bringen. Vor der Küste Libyens oder Marokkos nehmen Schiffe
 wie die „Alan Kurdi“ oder „Sea Watch 3“ die in Schlauchbooten Wartenden auf. Einmal
 an Bord, klatschen die Schwarzen grinsend sich gegenseitig ab und rufen oft Worte wie
 „Jackpot!“

 Auch der Attentäter Jibril saß in so einem Boot. Wie er aber konkret nach Chemnitz
 kam, ist nicht ganz geklärt. Es ist wahrscheinlich, dass er sich vor seiner Ankunft in
 Deutschland schon länger in einem anderen europäischen Land aufhielt.
 Und er kam auch nicht allein. Es liegen Hinweise vor, dass ein weiteres
 Familienmitglied von ihm in die europäischen Sozialsysteme einwanderte und jetzt in
 Västerås/Schweden wohnt.
 Ja, auch dort werden sehr üppige Sozialgelder an die „Flüchtlinge“ gezahlt, deren
 einziger wirklicher Fluchtgrund das leistungslose monatliche Einkommen auf Kosten
 der Europäer ist.

 Denn von Land und Leuten dürften die wenigsten Asylanten etwas wissen. Dabei
 betreiben zahlreiche Asyl-Afrikaner im Internet ausgiebig Recherche über Deutschland,
 wenn es ihnen wichtig ist. Zum Beispiel setzen sie sich genau damit auseinander,
 wieviel Sozialgeld es pro Nase gibt, wie man daran kommt und bereiten sich geschickt
 auf die Antragstellungen vor.
 Der Sudanese Haschem O. (26), der im Frühjahr 2015 schon vor der großen
 Fluchtbewegung einreiste und Asyl beantragte, ließ sich beispielsweise in
 Niedersachsen mit mindestens fünf Identitäten (RP Online berichtet von sieben
 Identitäten) pro Monat aus den Gemeinden Göttingen, Stade, Goslar, Hildesheim und
 Seelze mehrere tausend Euro pro Monat (insgesamt 36.000 Euro) auszahlen. Wie man
 die Behörden übertölpelt, dazu ließ er sich von einem anderen Sudanesen beraten, der
 mit sage und schreibe zwölf Identitäten sich sogar 85.000 Euro von deutschen
 Behörden einsteckte.

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