EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER KSB SE & CO. KGAA
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB SE & Co. KGaA am 29. Mai 2019, 10:00 Uhr CongressForum, Frankenthal/Pfalz ISIN (Stammaktien): DE0006292006 (WKN: 629200) ISIN (Vorzugsaktien): DE0006292030 (WKN: 629203)
02 KSB-Hauptversammlung 2019 Der Konzern auf einen Blick GESCHÄFTSVERLAUF UND ERGEBNISSE 2018 2017 Auftragseingang Mio. € 2.303,5 2.265,3 Umsatz Mio. € 2.245,9 2.205,0 Auftragsbestand Mio. € 1.353,9 1.260,8 Ergebnis vor Finanzergebnis, Abschreibungen und Ertragsteuern (EBITDA ) Mio. € 179,2 186,9 Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT ) Mio. € 74,7 116,4 Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT ) Mio. € 65,6 104,2 Ergebnis nach Ertragsteuern Mio. € 23,9 52,1 Free Cashflow (operativer Cashflow + Investitionscashflow) Mio. € – 29,1 112,5 BILANZ 2018 2017 Bilanzsumme Mio. € 2.242,2 2.253,4 Investitionen Mio. € 79,6 101,9 Abschreibungen Mio. € 104,5 70,6 Nettofinanzposition Mio. € 255,0 288,0 Eigenkapital (inkl. nicht beherrschender Anteile) Mio. € 856,8 885,4 Eigenkapitalquote (inkl. nicht beherrschender Anteile) % 38,2 39,3 RENTABILITÄT 2018 2017 EBT -Rendite (Umsatzrendite) % 2,9 4,7 EBIT -Rendite (Umsatz in Relation zu EBIT ) % 3,3 5,3 MITARBEITER 2018 2017 Anzahl der Mitarbeiter am 31.12. 15.713 15.455 AKTIE 2018 2017 Marktkapitalisierung am 31.12. Mio. € 491,3 884,4 Gewinn je Stamm-Stückaktie (EPS ) € 6,26 21,10 Gewinn je Vorzugs-Stückaktie (EPS ) € 6,64 21,36 Dividende je Stamm-Stückaktie € 3,00 7,50 Dividende je Vorzugs-Stückaktie € 3,38 7,76
Einladung 03 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB SE & Co. KGaA, die am Mittwoch, dem 29. Mai 2019, 10:00 Uhr (MESZ) im CongressForum Frankenthal, Stephan-Cosacchi-Platz 5, 67227 Frankenthal (Pfalz), stattfindet.
04 KSB-Hauptversammlung 2019 Tagesordnung 1. Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses und des Lagebe- richts der KSB SE & Co. KGaA sowie des gebilligten Konzern- abschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018; Beschlussfassung über die Fest- stellung des Jahresabschlusses der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.ksb.com/hv veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort von den Geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – vom Vorsitzenden des Aufsichts- rats näher erläutert. Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesell- schafterin, der KSB Management SE, aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 des Akti- engesetzes (AktG) beschließt über die Feststellung des Jahresab- schlusses die Hauptversammlung; der Beschluss bedarf der Zustim- mung der persönlich haftenden Gesellschafterin. Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversamm- lung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanz gewinn von EUR 90.178.695,14 ausweist, festzustellen.
Tagesordnung 05 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 90.178.695,14 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,00 je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie EUR 2.659.845,00 Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,38 je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie EUR2.922.726,56 Gewinnvortrag EUR 84.596.123,58 Bilanzgewinn EUR90.178.695,14 Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die persönlich haftende Gesellschafterin für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividen- denberechtigten Stückaktien. Sollte sich deren Zahl bis zur Haupt- versammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entspre- chend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 3,00 je für das abgelau- fene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie und von EUR 3,38 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 divi- dendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie vorsieht. In diesem Fall wird der auf für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 nicht divi- dendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag auf neue Rech- nung vorgetragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.
06 KSB-Hauptversammlung 2019 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der KSB Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands der KSB Aktiengesellschaft, der Rechtsvorgängerin der KSB SE & Co. KGaA, für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahrs 2018 bis zur Eintragung des Formwechsels der KSB Aktiengesellschaft in die KSB SE & Co. KGaA in das Handelsregister am 17. Januar 2018 zu entlasten. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haf- tenden Gesellschafterin der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die persönlich haftende Gesellschafterin der KSB SE & Co. KGaA für den Zeitraum vom 17. Januar 2018 bis zum Ende des Geschäftsjahr 2018 zu entlasten. 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KSB Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der KSB Aktiengesellschaft, der Rechtsvorgänge- rin der KSB SE & Co. KGaA, für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahrs 2018 bis zur Eintragung des Formwechsels der KSB Aktiengesellschaft in die KSB SE & Co. KGaA in das Handelsregister am 17. Januar 2018 zu entlasten. 6. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der KSB SE & Co. KGaA für den Zeitraum vom 17. Januar 2018 bis zum Ende des Geschäftsjahr 2018 zu entlasten.
Tagesordnung 07 7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsaus- schusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweig- niederlassung Mannheim, zum Abschlussprüfer und zum Konzern- abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Ver- ordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
08 KSB-Hauptversammlung 2019 Weitere Angaben und Hinweise I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einbe- rufung der Hauptversammlung EUR 44.771.963,82 und ist einge- teilt in 886.615 nennwertlose Stamm-Stückaktien und 864.712 nennwertlose Vorzugs-Stückaktien. In der Hauptversammlung gewährt jede Stamm-Stückaktie eine Stimme, sodass die Gesamt- zahl der Stimmrechte 886.615 beträgt. Die Vorzugs-Stückaktien gewähren kein Stimmrecht in der Hauptversammlung. Zum Zeit- punkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversamm- lung und die Ausübung des Stimmrechts 1. Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – soweit Aktionären nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht – zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre – in Per- son oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – soweit Aktionären nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht – zur Ausübung des Stimm- rechts sind nachzuweisen (§ 16 Abs. 1, Abs. 3 der Satzung). Dazu ist ein in Textform und in deutscher Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut („Berechti- gungsnachweis“) ausreichend. Dieser Berechtigungsnachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 8. Mai 2019, 0.00 Uhr (MESZ), zu beziehen („Nachweisstichtag“). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Haupt- versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Weitere Angaben und Hinweise 09 Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotz- dem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – soweit ihnen nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen ein Stimmrecht zusteht – zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 22. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ) – unter der Anschrift KSB SE & Co. KGaA c/o M.M. Warburg & CO Wertpapier und Derivate Services Depotservice / Bestandsführung Ferdinandstraße 75 20095 Hamburg oder – unter der Telefax-Nummer +49 40 3618-1116 oder – unter der E-Mail-Adresse wds-ds-bestandsfuehrung@mmwarburg.com zugehen. Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Eintrittskarte zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teil- nahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimm- rechts. 2. Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, wie z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige Vertre- ter, wie z. B. durch von der Gesellschaft benannte sog. Stimm- rechtsvertreter, ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und ein fristgemäßer Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
10 KSB-Hauptversammlung 2019 Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“. III. Verfahren für die Stimmabgabe Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst aus üben. Sie können ihr Stimmrecht aber auch durch Bevollmächtigte oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben. 1. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten: a) Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte Person oder Institu tion (wie z. B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform entweder aa) gegenüber der Gesellschaft – unter der Anschrift KSB SE & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München oder – unter der Telefax-Nummer +49 89 30903-74675 oder – unter der E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de oder bb) unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Fall muss die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform nachgewiesen werden) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in
Weitere Angaben und Hinweise 11 Textform unter einer der oben unter aa) für Vollmachtsertei- lungen gegenüber der Gesellschaft genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann dieser Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden. b) Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Per- sonen und Institutionen (wie z. B. Aktionärsvereinigungen) sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den jeweiligen Bevoll- mächtigten insoweit ggf. vorgegebenen Regeln. c) Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. d) Bitte weisen Sie Ihre Bevollmächtigten auf die unten in Abschnitt VI aufgeführten Informationen zum Datenschutz hin.
12 KSB-Hauptversammlung 2019 2. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter Aktionäre, denen nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestim- mungen ein Stimmrecht zusteht, können sich auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversamm- lung vertreten lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: a) Die Stimmrechtsvertreter können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Wei- sungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. b) Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter (i) keine Auf- träge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen und dass sie (ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge und Wahlvor- schläge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberu- fung oder später bekannt gemachte Beschlussvorschläge von der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder dem Auf- sichtsrat nach §§ 283 Nr. 6, 124 Abs. 3 AktG oder von Aktio- nären nach §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. c) Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kön- nen in Textform unter einer der in Abschnitt III.1 a) aa) für Vollmachtserteilungen gegenüber der Gesellschaft angege- benen Adressen bis zum 28. Mai 2019, 18.00 Uhr (MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fäl- len ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch an der Ein- und Ausgangs- kontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden. d) Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungs- punkt 2 dieser Einladung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. e) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Weitere Angaben und Hinweise 13 3. Formulare für Bevollmächtigung Anmeldung und Bevollmächtigung können insbesondere mit dem Formular, das den Aktionären mit den Anmeldeunterlagen bzw. der Eintrittskarte übersandt wird, aber auch auf beliebige oben in den Abschnitten II.1, III.1 sowie III.2 beschriebene formgerechte Weise erfolgen. Ein Vollmachtsformular ist auch auf der Internet- seite der Gesellschaft unter www.ksb.com/hv zugänglich. Voll- machten können darüber hinaus auch während der Hauptver- sammlung erteilt werden. Wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z. B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigen wollen, stimmen Sie sich bitte mit dem Bevollmächtigten über die Form der Voll- machtserteilung ab. IV. Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im Internet unter www.ksb.com/hv. 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen (dies entspricht 19.559 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegen- stände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht wer- den. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die fol- gende Anschrift zu richten: KSB SE & Co. KGaA FCF / Investor Relations Johann-Klein-Straße 9 67227 Frankenthal (Pfalz) Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 28. April 2019, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
14 KSB-Hauptversammlung 2019 bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europä- ischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetsei- te der Gesellschaft unter www.ksb.com/hv zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 2. Gegenanträge; Wahlvorschläge Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenan- träge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesord- nung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesell- schaft zugänglich gemacht werden, sind sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum 14. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), – unter der Anschrift KSB SE & Co. KGaA FCF / Investor Relations Johann-Klein-Straße 9 67227 Frankenthal (Pfalz) oder – unter der Telefax-Nummer +49 6233 86-3454 oder – unter der E-Mail-Adresse investor-relations@ksb.com zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden. In allen Fällen der Übersendung eines Gegenantrags ist der Zugang des Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend. Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung sowie etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Inter- net unter www.ksb.com/hv zugänglich gemacht. Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegen- antrags und einer etwaigen Begründung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Die Ausschluss tatbestände sind auf der Internetseite www.ksb.com/hv darge- stellt.
Weitere Angaben und Hinweise 15 Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht die persönlich haftende Gesell- schafterin einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausge- übten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 3. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungs- recht besteht. Die Auskunftspflicht der persönlich haftenden Gesellschafterin erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr ver- bundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunfts- pflicht auch die Lage des KSB-Konzerns und der in den KSB-Kon- zernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Tatbestände, in denen die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern, sind auf der Internetseite der Gesell- schaft unter www.ksb.com/hv dargestellt. V. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversamm- lung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft (www.ksb.com/hv) zugänglich. Sämt- liche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zusätzlich zur Ein- sichtnahme aus.
16 KSB-Hauptversammlung 2019 VI. Informationen zum Datenschutz Die KSB SE & Co. KGaA verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung als Verantwortliche im Sinn des Datenschutz- rechts personenbezogene Daten (Name, Anschrift, ggf. E-Mail- Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintritts- karte, Abstimmverhalten, Anträge und Redebeiträge) von Aktio- nären und von ihren Bevollmächtigten auf Grundlage des gel- tenden Datenschutzrechts, um die Hauptversammlung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Vorberei- tung, Durchführung und Dokumentation der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die für die Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister erhalten von der KSB SE & Co. KGaA nur solche per- sonenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der KSB SE & Co. KGaA. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetz- lichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusam- menhang mit der Hauptversammlung zu Verfügung gestellt, ins- besondere über das Teilnehmerverzeichnis. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung im Rahmen der gesetzlichen Pflichten. Die Daten werden regelmäßig nach drei Jahren gelöscht, sofern die Daten nicht mehr für etwaige Ausei- nandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksam- keit von Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt werden. Die Aktionäre und die Bevollmächtigten haben unter den gesetz- lichen Voraussetzungen jederzeit ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre und die Bevollmächtigten gegen- über der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontakt- daten geltend machen: KSB SE & Co. KGaA Johann-Klein-Straße 9 67227 Frankenthal (Pfalz)
Weitere Angaben und Hinweise 17 oder – über die Telefon-Nummer +49 6233 86-0 oder – über die E-Mail-Adresse info@ksb.com. Unter diesen Kontaktdaten erreichen Aktionäre und Bevollmäch- tigte auch den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft. Zudem steht den Aktionären und den Bevollmächtigten ein Beschwerde- recht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Frankenthal (Pfalz), im April 2019 KSB SE & Co. KGaA KSB Management SE als persönlich haftende Gesellschafterin
18 KSB-Hauptversammlung 2019 CongressForum Frankenthal Das CongressForum Frankenthal verfügt über 300 eigene Park plätze mit Tiefgarage. In Frankenthal bitte dem Parkleitsystem P6/P7 folgen. Mit dem Auto Aus Richtung Mannheim und Landau fahren Sie bis zum Auto- bahnkreuz Oggersheim, BAB Ausfahrt Nr. 7 auf die B9 Richtung Frankenthal und nehmen dann die Abfahrt Frankenthal-Studern- heim/Süd. Aus Richtung Kaiserslautern und Mainz nehmen Sie die Abfahrt Frankenthal, BAB Ausfahrt Nr. 22 und folgen der Beschil- derung Richtung Zentrum/CongressForum. Mit der Bahn Der ICE-Bahnhof Mannheim ist 17 km entfernt und in ca. 20 Minu- ten mit Taxi oder PKW erreichbar. Die direkten Verbindungen mit der Regionalbahn (RB) oder dem Regionalexpress (RE) von/nach Mannheim benötigen ca. 15 Minuten. Der Bahnhof Frankenthal ist nur 650 m vom CongressForum entfernt und in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
eim-Roxheim/Worms furt Mannheim/Frank Anfahrt 19 6 Ausfahrt Frankenthal Mainz Frankfurt 61 Worms Rhein 67 6 Kaiserslautern Frankenthal B9 6 Ludwigshafen Mannheim 650 Heidel- berg 61 Rhein B9 65 Speyer Karlsruhe Bobenheim-Roxheim/Worms Mannheim/Frankfurt Kaiserslautern 6 g Ausfahrt Frankenthal e No t raß rd rS r he Mörsch Beindersheim ing r sc Mö Be Wormser Straße rl i n er Str aße ße S tra Nordring er e g aß Nordrin No Str sch rd er Mörsch Wormser Straße rin L4 53 sch r g ör eimer Str. Mö M h ße Beinders tra rS he Heßheim rsc Pilgerstr. er Straß e Mö Heßheim/ Gerolsheim/ Pilgerstr. Großkarl- Ostring bach Joh.-Klein-Str. Ostrin Eisenbahnstraße Bahnhof Fo lzring KSB SE & Co. KGaA B9 g Johann-Klein-Straße 9 Tel. 06233 86-0 Fuß- gänger- We weg LU-Oppau/ Straße Ne stri er Fo Edigheim Edigheim/ um ng Worms ng aye pari lzring rri Benderstr. ng Euro ße r Stra ime P bshe Albertstraße Lam P B9 We Lambsheim/ Frankenstraße B9 stri Weisenheim pp-Str. Ko ng - ns Ha S tr. er eim Mahlastraße sh Stephan-Cosacchi- er m Platz 5 Flo KSB-Haupt- LU-Oppau/ versammlung er traße SJohann-Klein-Straße im Edighe Edigheim/ 9 B9 Worms tr.
Sämtliche Zahlen und Fakten zum Geschäftsjahr 2018 finden Sie im KSB-Konzern-Geschäftsbericht. Wir stellen den Bericht in Deutsch und Englisch gedruckt sowie als PDF- und HTML-Version unter http://geschaeftsbericht2018.ksb.com im Internet zur Verfügung. Kontakt Tel. +49 6233 86-2615 E-Mail: investor-relations@ksb.com © KSB SE & Co. KGaA 2019 KSB SE & Co. KGaA 67227 Frankenthal (Deutschland) www.ksb.com
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