Endlich konnte das Faschingsfest in der Kindertageseinrichtung "Hasseler Feldmäuse" in Hassel nachgeholt werden - Mehr auf Seite 20 ...

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN | NACHRICHTEN | MITTEILUNGEN AUS DER VERBANDSGEMEINDE ARNEBURG-GOLDBECK

            Hallo Nachbarn                                                             19. Jahrgang
                                                                                         April 2021
                                                                                     Ausgabetermin
                                                                                      27. April 2021
 in der Region   Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)                                         Nummer 4

             Endlich konnte das Faschingsfest
     in der Kindertageseinrichtung „Hasseler
    Feldmäuse“ in Hassel nachgeholt werden.
                                                                      Mehr auf Seite 20
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| 2 | 27. April 2021                                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

                            Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hohenberg-Krusemark über den

          Aufstellungsbeschluss 30/082/20 zum vorzeitigen vorhabenbezogenen B-Plan
   einschließlich Umweltbericht zur Ausweisung eines Sondergebietes „Agrar-Photovoltaik
     mit landwirtschaftlicher Nutzung nördlich Schwarzholz“ für den Ortsteil Schwarzholz
                             der Gemeinde Hohenberg-Krusemark
Der Gemeinderat Hohenberg-Krusemark hat in öffentlicher Sitzung am             Finanzielle Auswirkungen:
21.01.2021 den Beschluss 30/082/20 mit dem folgenden Inhalt gefasst. Er        keine
wird hiermit bekanntgemacht:
                                                                               Die Kosten der Planung werden auf der Grundlage eines städtebaulichen
Beschlusstext:                                                                 Vertrags vom Vorhabensträger getragen.
Der Gemeinderat Hohenberg-Krusemark fasst auf seiner heutigen öffent-
lichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen vorhabensbezo-        Anlagen:
genen B-Plan „Agrar-Photovoltaik mit landwirtschaftlicher Nutzung nördlich     Übersichtskarte zum Geltungsbereich
Schwarzholz“ einschließlich Umweltbericht zur Ausweisung eines Sonder-
gebietes für Agrar-Photovoltaik mit landwirtschaftlicher Nutzung für den
Ortsteil Schwarzholz der Gemeinde Hohenberg-Krusemark.

1. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung
   Schwarzholz, Flur 1, Flurstücke 60, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138,
   139, 140/3, 142, 203 und 262. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße
   von ca. 240 ha.
2. Die Ausweisung erfolgt als sonstiges Sondergebiet „Agrar-Photovoltaik
   mit landwirtschaftlicher Nutzung“ nördlich von Schwarzholz.
3. Das FEFA Projekt GmbH plant auf mehreren Ackerflächen in der Ge-
   markung Schwarzholz, Flur 1, auf den Flurstücken 60, 132, 133, 134,
   135, 136, 137, 138, 139, 140/3, 142, 203 und 262 eine neuartige
   Agrar-Photovoltaikanlage. Das geplante Vorhaben befindet sich nördlich
   von Schwarzholz.
   Ziel ist die Vereinbarkeit von landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und
   Erzeugung von Solarstrom. Die Fläche von ca. 240 ha soll mit einer
   neuartigen Agrar-Photovoltaikanlage belegt werden, die weiterhin eine
   landwirtschaftliche Erzeugung von Feldfrüchten oder Grünlandnutzung
   ermöglichen. Die Ausrichtung der Tracker erfolgt automatisch mit dem
   Sonnenlauf und führt zu einer geringen Verschattung. Die Tracker ha-
   ben hohe Abstände untereinander, um den Platz für landwirtschaftliche
   Feldarbeit und Maschinen zu gewährleisten.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich
   bekannt zu machen.
5. Mit der Planungserarbeitung wird das Büro Stadt und Land Planungsge-
   sellschaft mbH, mit Sitz in Hohenberg-Krusemark, beauftragt. Alle mit
   dem Vorhaben verbundenen Kosten übernimmt die FEFA Projekt GmbH

Begründung:
Mit der Überplanung der o. g. Flurstücke sollen die planungsrechtlichen Vor-
aussetzungen für die Ansiedlung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in Form
einer Agrar-Photovoltaik geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine
Fläche von ca. 240 ha.
Ziel ist die planungsrechtliche Vereinbarkeit von landwirtschaftlicher Be-
wirtschaftung und Erzeugung von Solarstrom. Die geplanten Anlagen sollen
weiterhin eine landwirtschaftliche Erzeugung von Feldfrüchten oder Grün-
landnutzung ermöglichen.
Die Auswirkungen der Anlage auf die Belange Naturschutz und Landschafts-
pflege werden in einem gesonderten Umweltbericht geprüft und dargestellt.
Sie sind Bestandteil des Planungsverfahrens.
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)                                                             27. April 2021   |3|

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

                Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Arneburg- Goldbeck
                                 Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes für         Die Planungsunterlagen liegen in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum
das Gebiet der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck                              17.06.2021 öffentlich in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck in 39596
                                                                               Goldbeck, An der Zuckerfabrik 1 (Sekretariat) sowie im Rathaus Arneburg,
Der Verbandsgemeinderat Arneburg-Goldbeck hat auf seiner öffentlichen          Breite Straße 15 in 39596 Arneburg (Gemeindeentwicklung) während der
Sitzung am 12.04.2021 beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungspla-         Dienststunden
nes der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, einschließlich der Planzeich-
nung, der Begründung und des Umweltberichtes sowie die wesentlichen            Montag:       von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
umweltbezogenen Stellungnahmen vom                                             Dienstag:     von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr
–– Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Magdeburg                    Mittwoch:     von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr
–– Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Stendal         Donnerstag:   von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
–– Landkreis Stendal; Bauordnungsamt, Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz         Freitag:      von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr
   und Forsten, Bauordnungsamt /Untere Wasserbehörde, Bauordnungsamt
   / Untere Immissionsschutzbehörde, Bauordnungsamt /Untere Abfall- und        zu jedermanns Einsicht aus.
   Bodenschutzbehörde
–– Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale); Behörde für Was-        Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anre-
   serwirtschaft, oberen Naturschutzbehörde                                    gungen zu den Planungsunterlagen schriftlich oder während der Dienststun-
öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange    den zur Niederschrift vorgebracht werden.
und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
                                                                               Ergänzend werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Um-           sowie die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt.
weltberichts sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und         Der Entwurf des FNP der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck mit der
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der         Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie die wesent-
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und      lichen umweltbezogenen Stellungnahmen von
liegen mit aus:                                                                –– Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Magdeburg
–– Schutzgut Mensch: Beeinträchtigung der vorhandenen und geplanten Be-        –– Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Stendal
   bauung durch angrenzende Nutzungen; Ermittlung und Bewertung zusätz-        –– Landkreis Stendal; Bauordnungsamt, Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz
   licher Beeinträchtigung und des Gebiets für die Erholungsnutzung               und Forsten, Bauordnungsamt/Untere Wasserbehörde, Bauordnungsamt
–– Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemein-         /Untere Immissionsschutzbehörde, Bauordnungsamt/Untere Abfall- und
   schaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: vorhandener Vegeta-       Bodenschutzbehörde
   tionsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und       –– Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale); Behörde für Was-
   der planungsbedingten Auswirkungen; Vorkommen geschützter Arten und            serwirtschaft, Oberen Naturschutzbehörde
   Auswirkungen der Planung auf diese Arten, hier insbesondere auf Brutvö-     können im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
   gel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und den Fischotter, einschließlich   unter https://www.arneburg-goldbeck.de/region_verwaltung/amtliche_be-
   Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen;           kanntmachungen/ eingesehen werden.
   Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen
–– Schutzgüter Boden und Fläche: Flächeninanspruchnahme, vorhandene            Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbetei-
   Bodenverhältnisse einschließlich Informationen zu Altlasten; vorhandene     ligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs.
   und künftige Bodenversiegelung; erforderlicher Bodenaustausch, Maß-         6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan der Ver-
   nahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich                             bandsgemeinde Arneburg-Goldbeck unberücksichtigt bleiben, sofern die Ge-
–– Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser): Beschreibung          meinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
   und Bewertung der Beeinträchtigung von Oberflächenwasser; Grundwas-         Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
   serspiegel und -fließrichtung; Auswirkungen auf die Grundwasserneubil-
   dung                                                                        Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, so-
–– Schutzgut Klima und Luft: mikroklimatische Ausgangssituation und Be-        weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
   wertung der Auswirkungen.                                                   im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten
–– Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes,          geltend gemacht werden können.
   voraussichtliche Veränderungen und Maßnahmen zur Vermeidung und
   Minderung nachteiliger Auswirkungen
–– Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Beschreibung und Bewertung
   der Auswirkung auf archäologische Kulturdenkmale
–– Aussagen zu Wechselbeziehungen und -wirkungen zwischen den Schutz-
   gütern
–– Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation je Schutz-          R. Schernikau
   gut und überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs.                  Verbandsgemeindebürgermeister                                   13.04.2021
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| 4 | 27. April 2021                                   AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

                           Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eichstedt (Altmark) für das Haus-                                             §2
haltsjahr 2021                                                                Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
                                                                              Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 Euro
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sach-           festgesetzt.
sen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat
die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 03.03.2021 beschlossene                                            §3
Haushaltssatzung erlassen:                                                    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-
                                                                              pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
                                  §1                                          und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächti-
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der   gung) wird auf 0 Euro festgesetzt.
Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entste-
henden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden                                             §4
Auszahlungen enthält, wird                                                    Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf
                                                                              150.000 Euro festgesetzt.
1. im Ergebnisplan mit dem
                                                                                                                 §5
a) Gesamtbetrag der Erträge auf                            1.273.500 Euro    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festge-
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       1.273.500 Euro    setzt:

2. im Finanzplan mit dem                                                      1. Grundsteuer
                                                                                 1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
a) G
    esamtbetrag der Einzahlungen                                                    (Grundsteuer A) auf                                         250 v. H.
   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                   1.029.500 Euro       1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                     320 v. H.

b) Gesamtbetrag der Auszahlungen                                             2. Gewerbesteuer auf                                               350 v. H.
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                  1.020.300 Euro

c) G
    esamtbetrag der Einzahlungen
   aus der Investitionstätigkeit auf                        1.337.800 Euro

d) G
    esamtbetrag der Auszahlungen
   aus der Investitionstätigkeit auf                        2.097.600 Euro

e) Gesamtbetrag der Einzahlungen                                             Eichstedt (Altmark), den 03.03.2021
    aus der Finanzierungstätigkeit auf                              0 Euro

f) G
    esamtbetrag der Auszahlungen
   aus der Finanzierungstätigkeit auf                               0 Euro
                                                                              Karlheinz Schwerin
festgesetzt.                                                                  Bürgermeister der Gemeinde Eichstedt (Altmark)

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                        Eichstedt (Altmark), den 03.03.2021

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt
nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 29.04.2021 bis 14.05.2021 im Ver-        Karlheinz Schwerin
waltungsgebäude Goldbeck öffentlich aus.                                      Bürgermeister der Gemeinde Eichstedt (Altmark)
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                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

                            Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rochau für das Haushaltsjahr 2021                                                 §2
                                                                              Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sach-           Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 Euro
sen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat die folgen-    festgesetzt.
de, vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.02.2021 beschlossene Haushalts-                                           §3
satzung erlassen:                                                             Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-
                                                                              pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
                                  §1                                          und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächti-
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der   gung) werden nicht festgesetzt.
Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entste-
henden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden                                             §4
Auszahlungen enthält, wird                                                    Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf
                                                                              50.000 Euro festgesetzt.
1. im Ergebnisplan mit dem
                                                                                                                 §5
a) Gesamtbetrag der Erträge auf                            1.373.900 Euro    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festge-
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       1.373.900 Euro    setzt:

2. im Finanzplan mit dem                                                      1. Grundsteuer
                                                                                 1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                    (Grundsteuer A) auf                                         300 v. H.
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                  1.087.000 Euro       1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                     350 v. H.

b) G
    esamtbetrag der Auszahlungen                                             2. Gewerbesteuer auf                                               350 v. H.
   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                   1.086.900 Euro

c) Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus der Investitionstätigkeit auf                        448.700 Euro

d) Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus der Investitionstätigkeit auf                        537.500 Euro

e) Gesamtbetrag der Einzahlungen                                             Rochau, den 17.02.2021
    aus der Finanzierungstätigkeit auf                              0 Euro

f) G
    esamtbetrag der Auszahlungen
   aus der Finanzierungstätigkeit auf                          73.500 Euro
                                                                              Dirk Zeidler
festgesetzt.                                                                  Bürgermeister der Gemeinde Rochau

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                        Rochau, den 17.02.2021

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt
nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 29.04.2021 bis 14.05.2021 im Ver-        Dirk Zeidler
waltungsgebäude Goldbeck öffentlich aus.                                      Bürgermeister der Gemeinde Rochau
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| 6 | 27. April 2021                                   AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

                                     Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hassel über den

        Aufstellungsbeschluss –Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet in Hassel
Der Gemeinderat Hassel hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2020 den Be-     Nachfragen nach Bauland zur Errichtung von Wohnhäusern liegen der Ge-
schluss 50/046/20 mit dem folgenden Inhalt gefasst. Er wird hiermit be-      meinde vor. Zurzeit gibt es keine geeigneten Flächen, die für eine Bebauung
kanntgemacht:                                                                geeignet sind.
                                                                             Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hassel, der weiterhin rechtskräftig
Aufstellungsbeschluss – Bebauungsplan für ein allgemeines                    ist, ist diese Fläche nicht als Baufläche dargestellt.
Wohngebiet in Hassel                                                         Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck befindet sich im Verfahren zur
Der Gemeinderat Hassel beschließt heute in öffentlicher Sitzung gemäß § 1    Aufstellung eines das Verbandsgemeindegebiet umfassenden Flächennut-
Abs. 3 und § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung eines       zungsplans. Nach der Genehmigung des FNP der Verbandsgemeinde Arne-
Bebauungsplanes für ein allgemeines Wohngebiet in Hassel, Gemarkung          burg-Goldbeck ist ein Änderungsverfahren durchzuführen.
Hassel, Flur 4, Flurstück 59 (Teilfläche).                                   Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 (4) BauGB aufgestellt.
Das Gebiet erhält die Bezeichnung Weidenschlag.                              Die nach BauGB erforderlichen Verfahrensschritte sind umzusetzen.
Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte gekennzeichnet.
Das Planverfahren wird in einem Verfahren gemäß § 8 (4) BauGB durchge-       Finanzielle Auswirkungen:
führt.                                                                       Die Kosten des B-Planverfahrens sind aus dem Haushalt der Gemeinde zu
Planungsziel ist die Ausweisung von Flächen als Allgemeines Wohngebiet       bestreiten.
nach § 4 Baunutzungsverordnung.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.         Anlagen:
                                                                             Übersichtskarte zum Geltungsbereich des Bebauungsplans
Begründung:
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung
von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet Hassel ist die Aufstellung eines
B-Planes angezeigt.
Die Ausweisung einer Baufläche für ein Allgemeines Wohngebiet ist nach
§ 4 BauNVO beabsichtigt.

                                  Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hassel
Der Einwohnerantrag „Kein neues Wohngebiet „Weidenplan II / Weiden-          Der Antrag wurde im Gemeinderat eingehend beraten.
schlag“ in Hassel“ vom 15.01.2021 wurde mit Beschluss „Beratung und Be-
schluss zur Zulässigkeit eines Einwohnerantrages“ (Vorlage-Nr: 50/001/21)    Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Beratungen mit den Vertretern des
vom 16.02.2021 zugelassen.                                                   Einwohnerantrages dem Gemeinderat keine hinreichenden Erkenntnisse
                                                                             lieferten, um von dem Vorhaben abzusehen. Der Gemeinderat der Gemeinde
Der Einwohnerantrag hatte zum Ziel:                                          Hassel wird das Vorhaben weiterverfolgen; der Beschluss „Aufstellungsbe-
Die Gemeinde Hassel nimmt davon Abstand, in der Nachbarschaft des            schluss-Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet in Hassel“ (Vorla-
Wohngebietes „Am Weidenplan“ in Hassel eine weitere Bebauung vorzube-        ge-Nr: 50/046/20) vom 17.12.2020 bleibt erhalten.
reiten. Insbesondere stellt die Gemeinde Hassel auch sämtliche Aktivitäten
zur Erstellung des Bebauungsplanes „Weidenplan II“ bzw. „Weidenschlag“       gez. Arlitt
ein.                                                                         stellvertretende Bürgermeisterin
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)                                                27. April 2021   |7|

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

   Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
      von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 06. Juni 2021
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für                     im Einwohnermeldeamt der VerbGem Arneburg-Goldbeck, An der Zuckerfa-
                                                                  brik 1, 39596 Goldbeck (barrierefrei) (Ort der Einsichtnahme)
1.1 die Stadt Arneburg mit den                                    für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberech-
    Wahlbezirken Arneburg und Beelitz;                            tigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wäh-
1.2 die Gemeinde Eichstedt (Altmark) mit den                      lerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter
    Wahlbezirken Baben, Eichstedt (Altmark) und Lindtorf;         die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver-
1.3 die Gemeinde Goldbeck mit den                                 zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft
    Wahlbezirken Bertkow und Goldbeck;                            zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
1.4 die Gemeinde Hassel mit den                                   Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht
    Wahlbezirken Hassel und Sanne;                                nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister
1.5 die Gemeinde Hohenberg-Krusemark mit den                      ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen
    Wahlbezirken Altenzaun, Hohenberg-Krusemark, Hindenburg und   ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die
    Schwarzholz;                                                  Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
1.6 die Gemeinde Iden mit den
    Wahlbezirken Büttnershof und Iden;                            Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen
1.7 die Gemeinde Rochau mit den                                   Wahlschein hat.
    Wahlbezirken Klein Schwechten und Rochau und                  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in
1.8 die Hansestadt Werben (Elbe) mit den                             der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 21.05.2021
    Wahlbezirken Behrendorf und Hansestadt Werben (Elbe)             bis 12:00 Uhr, bei der VerbGem Arneburg-Goldbeck, An der Zu-
                                                                     ckerfabrik 1, 39596 Goldbeck (Zimmer 11) einen Antrag auf Be-
wird in der Zeit vom   17.05.2021 bis 21.05.2021                     richtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag kann bei der
                       (20. bis 16. Tag vor der Wahl)                Gemeinde schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden.
                                                                  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhal-
während der allgemeinen Öffnungszeiten und                           ten bis spätestens zum 16.05.2021 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbe-
am 18.05.2021 bis 18:00 Uhr                                          nachrichtigung.
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| 8 | 27. April 2021                                       AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)

                                                  — Amtliche Bekanntmachungen —

      Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe-                  te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der
      rechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerver-                Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
      zeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahl-          Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
      recht nicht ausüben kann.                                                          können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c angegebenen
      Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra-             Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum
      gen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen                Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
      beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.                              Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
4.    Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 3 Havel-                   schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein
      berg-Osterburg durch Stimmabgabe in einem (Nummer und Name)                        Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung
      beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilneh-               der Hilfe einer anderen Person bedienen.
      men.                                                                        6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
5.    Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                             a) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
5.1    ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,                  b) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
5.2   ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,             c) einen amtlichen, mit der Aufschrift, an die der Wahlbrief zurückzu-
      a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist               senden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und
          auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 14 Abs. 8 der Lan-            d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
          deswahlordnung (LWO) (bis zum 16.05.2021) oder die Antragsfrist            Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen an-
          auf die Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 18 Abs. 1             deren ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
          LWO (bis zum 21.05.2021) versäumt hat,                                     Unterlagen durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewie-
      b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der              sen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlbe-
          Antragsfrist nach § 14 Abs. 8 oder nach § 18 Abs. 1 LWO entstanden         rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der
          ist,                                                                       Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll-
      c) wenn sein Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt wurde            mächtigte Person auszuweisen.
          und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses          Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel
          zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.                                     und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden,
          Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetrage-            dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
          nen Wahlberechtigten bis zum 04.06.2021, (2. Tag vor der Wahl)             Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne
          18:00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich oder schriftlich beantragt            besondere Versendungsformen ausschließlich von der Deutschen Post
          werden.                                                                    unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief ange-
          Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des        gebenen Stelle abgegeben werden.
          Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
          möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, ge-        VerbGem Arneburg-Goldbeck
          stellt werden.
          Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag-       Goldbeck, den 15.04.2021

                                         Amtliche Bekanntmachung der Stadt Arneburg
Der Stadtrat der Stadt Arneburg hat auf seiner Sitzung am 30. März 2021 die       § 3 Abs. 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA). In der
Straße „Hangelbreite“ gewidmet.                                                   Widmungsverfügung sind Beschränkungen auf bestimmte Benutzerarten,
                                                                                  Benutzerzwecke oder Kreise festzulegen.
Beschluss-Nr. 22/018/21                                                           Die Stadt Arneburg hat durch die Aufstellung des B-Plans „Hospitalbreite
Widmung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen                               II“ ein neues Wohngebiet geschaffen. Durch dieses Wohngebiet führt eine
hier: Straße – Hangelbreite –                                                     Verkehrsfläche, durch welche das Gebiet erschlossen ist. Mit Beschluss
                                                                                  22/002/21 vom 26.01.2021 erhielt die Verkehrsfläche den Straßennamen
Beschlusstext:                                                                    „Hangelbreite“.
Der Stadtrat der Stadt Arneburg beschließt auf seiner heutigen Sitzung die        Über die Freigabe von Straßen, die überwiegend dem Verkehr innerhalb ei-
Straße „Hangelbreite“ zu widmen.                                                  ner Gemeinde dienen, entscheidet die Gemeinde, hier die Stadt Arneburg.
                                                                                  Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt-
Begründung:                                                                       zumachen.
Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung als gesetzliche Rechtsform, durch
welche Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße
erhalten.                                                                         Anlagen:
Sie legt den wegerechtlichen Status der Straße fest. Mit der Widmung wer-         1 – Widmung öffentlicher Verkehrsflächen
den Straßen einer bestimmten Straßengruppe zugeordnet; § 6 Abs. 2 i. V. m.        2 – Lageplan der Straße „Hangelbreite“
Endlich konnte das Faschingsfest in der Kindertageseinrichtung "Hasseler Feldmäuse" in Hassel nachgeholt werden - Mehr auf Seite 20 ...
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe)                                                         27. April 2021   |9|

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

Anlage 1

Widmung öffentlicher Verkehrsflächen
Nachstehend genannte Straße wird gemäß Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA 1993, S. 334), zuletzt geändert
am 26. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 187, 188), dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Widmung
1. Name der Straße:               Hangelbreite
2. Lagebezeichnung:               Gemarkung Arneburg, Flur 4, Flurstücke 748 und 742
3. Festsetzung
3.1. Klassifizierung:             Die Straße ist Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA.
3.2. Funktion:                    Anliegerstraße
3.3. Träger der Straßenbaulast:   Stadt Arneburg
3.4. Widmungsverfügung:           Keine Beschränkung auf bestimmte Benutzerarten oder Benutzerkreise.

Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, An der Zuckerfabrik 1, 39596 Goldbeck einzulegen.

Arneburg, den 23.03.2021

Anlage 2

                                       — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
Endlich konnte das Faschingsfest in der Kindertageseinrichtung "Hasseler Feldmäuse" in Hassel nachgeholt werden - Mehr auf Seite 20 ...
| 10 |   HALLO NACHBARN                                                                                           27. April 2021 | Ausgabe 4

                                         INFORMATIONEN AUS DER VERBANDSGEMEINDE

LÄNDERÜBERGREIFENDE KONFERENZ

Smart Country – Links und Rechts der Elbe
    Die Altmark stellt sich mit      wohnzimmer Krevese, die Musi-      schäftigte in etablierten Unter-   den ebenso wie Partner aus der
    dem Pilotprojekt »Kreativor-     kerfabrik Stendal und der Semi-    nehmen, die statt des Be-          Privatwirtschaft und kreativer
te im Grünen« vor und ist damit      narhof ASTRAEA zeigten, wie        rufspendelns künftig aus einem     Netzwerke einbinden. Genau
Teil der Kooperationsvereinba-       sich neue spannende Arbeits-       wohnortnahen          Co-Working-­das ist das Ziel der Kooperati-
rung der Wirtschaftsförderer         und Lebensperspektiven in der      Space arbeiten können, ergeben     onsvereinbarung“, sagte der
aus Sachsen-Anhalt & Branden-        Altmark etablieren.                sich ganz neue Arbeits- und Le-    sachsen-anhaltische Minister
burg:                                So planen Ralf Engelkamp und       bensperspektiven – und für die     für Wirtschaft, Wissenschaft
Die       Wirtschaftsfördergesell-   Rainer Kranz von der Initiative    Orte im ländlichen Raum neue       und Digitalisierung, Prof. Dr. Ar-
schaften der Länder Branden-         Dorfwohnzimmer Krevese ein         Chancen für wirtschaftliche        min Willingmann.
burg und Sachsen-Anhalt, WFBB        Open-Air-Dorfwohnzimmer in         Entwicklung. Die Wirtschafts-      „Das östliche Sachsen-Anhalt
und IMG, haben eine Kooperati-       der Ruine des alten Verwalter-     förderer von Brandenburg und       und das westliche Brandenburg
onsvereinbarung unterzeichnet.       hauses auf dem Gutshof – Plätze    Sachsen-Anhalt setzen deshalb      sind Wirtschaftsregionen mit
Ziel beider Gesellschaften ist es,   für Co-Working und Veranstal-      auf ein „digitales Comeback“ des   starkem Zukunftspotenzial. Ins-
länderübergreifend die wirt-         tungen sind vorgesehen. Leben      Landlebens.                        besondere die Digitalisierung
schaftliche Entwicklung im östli-    und Coworking lassen sich im       „Das westliche Brandenburg         eröffnet gerade den ländlichen
chen Sachsen-Anhalt und im           ASTRAEA in Vissum perfekt          und das östliche Sachsen-An-       Regionen neue Perspektiven.
westlichen Brandenburg mithil-       miteinander in Einklang brin-      halt verzeichnen eine positive     Denn digital Arbeitende können
fe der Digitalisierung voranzu-      gen – Jana Kusick und Christian    wirtschaftliche       Entwicklung. sich ihren Arbeitsort frei aus-
treiben. Gerade für die ländli-      Laase kauften vor wenigen Jah-     Das Institut der deutschen Wirt-   wählen.      Co-Working-Spaces,
chen Räume sehen beide Partner       ren den Dreiseitenhof inmitten     schaft hat jüngst erst Westbran-   Kreativorte und digitale Dörfer
erhebliche Chancen, von der Di-      der altmärkischen Natur. Einen     denburger Regionen attestiert,     bringen eine hohe Dynamik in
gitalisierung zu profitieren und     Treffpunkt der Kreativszene und    zu den Aufsteigerregionen in       die Region. Das ist eine einmali-
zum „Smart Country“ zu werden.       einen Ort für Co-Worker bietet     Deutschland zu gehören. Das ist    ge Chance für Orte im ländli-
In der digitalen, länderübergrei-    auch die Musikerfabrik Stendal     ein großer Erfolg nach 30 Jahren   chen Raum. Wir betrachten die-
fenden Konferenz am 15. März         – Betreiber Frank Wedel setzt      Deutscher Einheit. Mit der Ko-     se Räume als ,Smart Country‘,
2021 unter Anwesenheit der           vor allem auf die unmittelbare     operationsvereinbarung wollen      die wir länderübergreifend in
Wirtschaftsminister trafen sich      Nähe zur Innenstadt und dem        die      Wirtschaftsfördergesell-  Brandenburg und Sachsen-An-
über 80 Teilnehmer zur Unter-        Bahnhof Stendal.                   schaften beider Länder diese er-   halt unterstützen wollen“, beto-
zeichnung der Vereinbarung so-       Wirtschaftsförderer aus Bran-      freuliche Entwicklung länder-      nen die Geschäftsführer der
wie zur anschließenden Projekt-      denburg und Sachsen-Anhalt         übergreifend ausbauen“, sagte      Wirtschaftsförderung Branden-
vorstellung und zum digitalen        sehen in der „Smart Coun-          der Brandenburger Minister für     burg (WFBB), Dr. Steffen Kamm-
Austausch.                           try“-Entwicklung neue Chancen      Wirtschaft, Arbeit und Energie,    radt, und der Investitions- und
Erfolgreiche Initiativen links       für den ländlichen Raum.           Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach.     Marketinggesellschaft       Sach-
und rechts der Elbe gaben einen      Das Thema „Smart Country“          „Gemeinsam sind wir stärker.       sen-Anhalt (IMG), Thomas Eins-
Einblick in ihre Projekte – neue     zählen beide Wirtschaftsförder-    Die beiden Wirtschaftsförderge-    felder. In der Kooperationsver-
Ansätze und Kooperationen            gesellschaften zu ihren zentra-    sellschaften verfügen über lang-   einbarung sind Themen wie
wurden vorgestellt. Die Altmark      len Aufgaben. In erfolgreichen     jährig erfahrene Experten in der   Vernetzung, Projektunterstüt-
präsentierte sich mit dem Pro-       Beispielen wie dem „Coconat“ in    Wirtschaftsförderung. Ich freue    zung sowie Vermarktung als ge-
jekt »Kreativorte im Grünen«,        Bad Belzig, dem geplanten Ko-      mich, wenn diese Kompetenzen       meinsame Ziele und Aufgaben
welches im Jahr 2020 gemein-         Dorf in Wiesenburg oder dem        jetzt gezielt auch für den ländli- aufgeführt.
sam durch den Altmärkischen          „Atelier Offen“ in der Altmark     chen Raum genutzt werden. Ge-      Quelle: Eine gemeinsame Pres-
Regionalmarketing- und Touris-       sehen sie spannende Möglich-       rade im internationalen Stand-     semitteilung der IMG – Investi-
musverband (ART) und die In-         keiten, die Digitalisierung für    ortwettbewerb müssen wir die       tions- und Marketinggesell-
vestitions- und Marketingge-         die Standortentwicklung in         Kräfte für die Entwicklung der     schaft Sachsen-Anhalt mbH und
sellschaft        Sachsen-Anhalt     ländlichen Räumen bietet. Gera-    Gesamtregion bündeln und da-       des Altmärkischen Regional-
GmbH (IMG) ins Leben gerufen         de für innovative Startups,        bei auch die regionalen Akteure    marketing- und Tourismusver-
wurde. Die Kreativorte Dorf-         Selbstständige, Kreative und Be-   der Kreise, Städte und Gemein-     bands.
27. April 2021 | Ausgabe 4                                                                                     HALLO NACHBARN          | 11 |

LEADERFÖRDERUNG                                                       GEMEINSCHAFTSLEBEN

Über 44.000 Euro für Sanitär­                                         Aufruf zum 11. Kreiswettbewerb
gebäude Campingplatz Werben                                           „Unser Dorf hat Zukunft“
    Die Hansestadt Werben          lüftungssystem und die Außen-          Das Ministerium für Um-           vorgelagerte Landeswettbewerb
    konnte einen Zuwendungs-       fassade saniert werden.                welt, Landwirtschaft und          wird entsprechend um ein Jahr
bescheid über 44.386,62 Euro       Der Campingplatz konnte in der     Energie Sachsen-Anhalt hat, un-       verschoben und findet im Jahr
aus dem LEADER-Programm zur        letzten Saison trotz coronabe-     ter der Leitung von Ministerin        2022 statt. Der Wettbewerb in
weiteren Sanierung des Sanitär-    dingten Einschränkungen eine       Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert,       den Landkreisen wird 2021
gebäudes auf dem Camping-          hohe Nachfrage und Beliebtheit     zum 11. Landeswettbewerb              durchgeführt. Damit ist der
platz der Hansestadt in Emp-       verzeichnen. Insbesondere Rad-     2021 „Unser Dorf hat Zukunft“         Startschuss für den 11. Kreis-
fang nehmen. Nach der bereits      touristen nehmen das Angebot       aufgerufen.                           wettbewerb 2021 des Landkrei-
erfolgten Erneuerung der Sani-     für eine Unterbrechung ihrer       Aufgerufen sind Dorfgemein-           ses Stendal, unter der Schirm-
tärräume können mit der Förde-     Tour    direkt   neben    dem      schaften, die zeigen, was die         herrschaft des Landrates Patrick
rung u. a. der Aufenthaltsraum,    Schwimmbad und in Nähe zur         Entwicklung und das Zusam-            Puhlmann, gefallen.
das Dach einschließlich Sanitär-   Hansestadt gern an.                menleben im Dorf, vielleicht          Das Bundesministerium hat
                                                                      auch gerade in Zeiten der Pan-        sich in Abstimmung mit den zu-
                                                                      demie, auszeichnet. Im Einzel-        ständigen Landesministerien
                                                                      nen gilt es, das Gemeinschafts-       dazu verständigt, den laufenden
                                                                      leben mit seinen vielfältigen         Wettbewerb, um ein Jahr zu ver-
LAYOUT
                                                                      sozialen, kulturellen, wirtschaft-    längern. Damit wird auch un-
„Hallo Nachbar“ mit neuem Gesicht                                     lichen und ökologischen Aspek-
                                                                      ten im Dorf zu stärken und
                                                                                                            entschlossenen Dörfern die Ge-
                                                                                                            legenheit gegeben, sich noch bis
                                                                      gleichzeitig die Eigenverantwor-      zum 30.04.2021 am Kreiswett-
    Bereits seit der ersten Aus-   burg-­g oldbeck.de/leben_woh-      tung für die Gestaltung des Le-       bewerb zu beteiligen. Bereits
    gabe 2021 begrüßt Sie unser    nen/hallo_nachbarn/ finden Sie     bensumfeldes zu fördern.              vorliegende Anmeldungen zum
Amtsblatt „Hallo Nachbar“ in       alle bisherigen Ausgaben zum       Mit dem Motto „Unser Dorf hat         ursprünglichen      Wettbewerb
einem überarbeiten Layout. Ne-     Download.                          Zukunft“ soll zum Ausdruck ge-        2020 behalten ihre Gültigkeit –
ben der farblichen Auffrischung    Sie haben ein interessantes The-   bracht werden, dass die Verbes-       sofern gewünscht.
und einem klareren Schriftbild     ma oder einen Beitrag, den Sie     serung der (digitalen) Zukunfts-      Den Wettbewerbsaufruf des
finden Sie nun alle wichtigen      gern veröffentlichen möchten?      perspektiven in den Dörfern, die      Landkreises Stendal finden Sie
Kontaktdaten schnell erreichbar    Senden Sie uns einfach eine        Steigerung der Lebensqualität         unter https://www.landkreis-­
auf der Rückseite des Heftes.      Mail an amtsblatt (at) arne-       und die Stärkung der regionalen       stendal.de/de/news/unser-dorf-­
Sie haben eine Ausgabe ver-        burg-goldbeck.de.                  Identität im Wettbewerb beson-        hat-zukunft-2021.html     sowie
passt? Unter https://www.arne­     Viel Spaß bei der Lektüre.         dere Berücksichtigung finden.         den einzureichenden Bewer-
                                                                      Teilnahmeberechtigt sind räum-        bungsfragebogen.
                                                                      lich geschlossene Orte, Ortschaf-
                                                                      ten oder Ortsteile (Dörfer) im
                                                                      Landkreis Stendal mit überwie-        INFO
                                                                      gend dörflichem Charakter oder        Landkreis Stendal
 VERTRIEB                                                             einander angrenzende Dörfer           Wirtschaftsförderung und Pro-
                                                                      mit bis zu 3 000 Einwohnerin-         jektmanagement
 Sie haben Ihr Amtsblatt                                              nen und Einwohnern.                   Arneburger Straße 24

 nicht erhalten?                                                      Der bundesweite Wettbewerb
                                                                      „Unser Dorf hat Zukunft“ wurde
                                                                                                            39576 Hansestadt Stendal
                                                                                                             03931 60-7880
                                                                      aufgrund der Corona-Pandemie          E-Mail: wirtschaftsfoerderung@
     Unser Amtsblatt „Hallo        DLC Osterburg                      auf 2023 verschoben. Auch der         landkreis-stendal.de
     Nachbarn“ erhalten Sie        Frau Goethe
 einmal im Monat. Es wird al-      Tel. 03937-2 92 90 80
 len    Haushalten     in   der    E-Mail: Susanne.Goethe@
 Verbands­gemeinde        Arne-    volksstimme.de
 burg-Goldbeck zugestellt.
 Der Vertrieb des Amtsblattes      Einzelne Exemplare erhalten
                                                                              Redaktionsschluss zu „Hallo Nachbar“
 wurde für alle Mitgliedsge-       Sie auch im Verwaltungsamt                     Die nächste Ausgabe erscheint am 25. Mai 2021
 meinden der Verbandsge-           in Goldbeck, An der Zuckerfab-                      Unterlagen bis 13. Mai 2021 abgeben.
 meinde an das Dienst-             rik 1 sowie im Verwaltungs-
                                                                         Gruppen, Organisationen, Ortschaften und Vereine, die ihre Veran-
 Leistungs-­Centrum Osterburg,     amt in Arneburg, Breite Str. 15.
                                                                        staltungen ankündigen oder Beiträge veröffentlichen wollen, werden
 Am Bült­graben 10, vergeben.
                                                                             gebeten, ihre Unterlagen bis zu diesem Termin abzugeben.
 Die Verteilung wird von hier-
 aus mit vielen fleißigen Hel-     Wir wünschen allen Lesern viel            Informationen, Beiträge und Veröffentlichungen bitte an die
 fern organisiert.                 Vergnügen bei der Lektüre, in                       Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
 Kommt der „Hallo Nachbarn“        der Hoffnung, dass unser „Hallo                     An der Zuckerfabrik 1, 39596 Goldbeck
 bei Ihnen nicht an, wenden Sie    Nachbarn“ Sie immer pünktlich                             gerne auch per E-Mail an:
 sich bitte an:                    erreicht!                                             amtsblatt@arneburg-goldbeck.de
| 12 |   HALLO NACHBARN                                                                                         27. April 2021 | Ausgabe 4

KINDER UND JUGENDLICHE

Wegweiser für Bildung und Teilhabe
    Seit 2011 erhalten Kinder,       – Wohngeldempfänger (mit           Leistung D: Lernförderung         • Höhe der Leistung: am 01.08.
    Jugendliche und junge Er-        Wohngeldbescheid)                  • wird gewährt für: Kinder und      = 100 EUR, am 01.02. = 50 EUR
wachsene neben ihrem monat-          Antrag stellen: in der Kreisver-     Jugendliche unter 25 Jahren       (pro Jahr)
lichen Regelbedarf auch soge-        waltung des Landkreises Sten-      • Voraussetzungen: Ergänzende     • Zahlungsart: Auszahlung an
nannte Leistungen für Bildung        dal                                  angemessene Lernförderung         den Antragsteller
und Teilhabe am sozialen und         – Empfänger von Kinderzu-            mit Bescheinigung der Schule
kulturellen Leben in der Ge-         schlag (mit Kinderzuschlags-       • Höhe der Leistung: Übernah-     Ansprechpartner
meinschaft. Die Umsetzung die-       bescheid)                            me der Kosten                   Landkreis Stendal
ser Leistungsansprüche wird          Antrag stellen: in der Kreisver-   • Zahlungsart: Abrechnung mit     Sozialamt
durch eine Richtlinie des Land-      waltung des Landkreises Sten-        dem Leistungserbringer          Hospitalstraße 1 – 2
kreises geregelt. Neu: der Land-     dal                                                                  39576 Stendal
kreis hat die Informationsbro-                                          Leistung E: Mittagessen           Telefon: 03931 60-7088
schüren jetzt in einfacher           Überblick, welche                  • wird gewährt für: Kinder und    zuständig für: Empfänger von
Sprache veröffentlicht.              ­Leistungen beantragt                Jugendliche unter 25 Jahren     Wohngeld und Empfänger von
Um die Leistungen beantragen          werden können:                    • Voraussetzungen: Gemein-        Kinderzuschlag
zu können, müssen Sie zuerst                                              schaftliches Mittagessen in
einmal wissen, welche Möglich-       Leistungen A und B: Tagesaus-        der Schule oder Kindertages-    Landkreis Stendal
keiten Sie nutzen können. Des-       flüge und Klassenfahrten             einrichtung                     Sozialamt
halb stellt der Landkreis auf sei-   • wird gewährt für: Kinder und     • Höhe der Leistung: Übernah-     Hospitalstraße 1 – 2
nen Internetseiten entspre-             Jugendliche unter 25 Jahren       me der Kosten                   39576 Stendal
chende Informationen und die         • Voraussetzungen: Eintägige       • Zahlungsart: Abrechnung mit     Telefon: 03931 60-7095
einzelnen Formulare zur Verfü-          und mehrtägige Ausflüge von       Leistungserbringer oder Aus-    zuständig für: Empfänger von
gung. Auch eine persönliche Be-         Schulen und Kindertagesein-       zahlung an Antragsteller        Grundsicherung und Hilfe zum
ratung ist möglich.                     richtungen                                                        Lebensunterhalt SGB XII
                                     • Höhe der Leistung: Übernah-      Leistung F: Sport und Kultur­
Wer ist antragsberechtigt               me der Kosten (kein Taschen-    angebote                          Jobcenter Stendal
und wo ist der Antrag zu                geld)                           • wird gewährt für: Kinder und    Stadtseeallee 71
stellen?                             • Zahlungsart: Abrechnung mit        Jugendliche unter 18 Jahren     39576 Stendal
                                        Leistungserbringer oder Aus-    • Voraussetzungen: Mitglieds-     Telefon: 03931 640826
– Empfänger von SGB II Leis-            zahlung an Antragsteller          beiträge für Vereine und kul-   zuständig für: Empfänger von
tungen (Arbeitslosengeld II                                               turelle Bildung, Freizeiten     SGB II Leistungen und Sozialgeld
und Sozialgeld)                      Leistung C: Schülerbeförderung     • Höhe der Leistung: maximal
Antrag stellen: im Jobcenter         • wird gewährt für: Jugendliche      15 EUR pro Monat                Jobcenter Stendal
Stendal, und in den Geschäfts-         ab 11. Klasse und Berufsschu-    • Zahlungsart: Abrechnung mit     Geschäfts­stelle Osterburg
stellen Osterburg und Havel-           len                                Leistungserbringer oder Aus-    Ernst-Thälmann-Straße 1
berg                                 • Voraussetzungen: Öffentliche       zahlung an Antragsteller        39606 Osterburg
– Leistungsempfänger nach              Verkehrsmittel zur nächstge-                                       Telefon: 03937 2505885
SGB XII (Grundsicherung, Hil-          legenen Schule                   Leistung G: Schulbedarf           zuständig für: Empfänger von
fe zum Lebensunterhalt)              • Höhe der Leistung: Übernah-      • wird gewährt für: Kinder, Ju-   SGB II Leistungen und Sozialgeld
Antrag stellen: in der Kreisver-       me der Kosten                      gendliche unter 25 Jahren
waltung des Landkreises Sten-        • Zahlungsart: Auszahlung an       • Voraussetzungen: Besuch ei-
dal                                    den Antragsteller                  ner Schule                             Quelle: Landkreis Stendal
27. April 2021 | Ausgabe 4                                                 HALLO NACHBARN   | 13 |

INITIATIVE DES BMVI

„Deutschland spricht über 5G“
    Als eine Maßnahme der            lenbelastung u. v. m. sich und
    Mobil­funkstrategie, möchte      der Bevölkerung beantworten
das Bundesministeriums für           können, dann nutzen Sie unse-
Verkehr und digitale Infrastruk-     ren stetig wachsenden Katalog
tur (BMVI) mit der Initiative        an Fragen und Antworten. Die-
„Deutschland       spricht  über     ses Dokument ist innerhalb der
5G“dabei unterstützen, die neue      Bundesregierung mit allen be-
Technologie sowie ihre Auswir-       teiligten Ressorts abgestimmt
kungen zu verstehen und ihre         und bietet Ihnen Übersicht und
Möglichkeiten zu entdecken.          Hilfestellung im Dialog. Es wird
Bürgerinnen und Bürger haben         regelmäßig aktualisiert und an
die Möglichkeit, über verschie-      Sie weitergeleitet.
dene Kanäle u. a. zu Mobilfunk       Auch auf der Website werden
und Gesundheit, den Effekten         Fragen und Antworten stets ak-
des 5G-Netzausbaus auf die           tualisiert und sind schnell auf-
Wirtschaft und das aktuelle Ge-      findbar:
schehen rund um 5G und Mobil-        https://www.deutschland-
funk informiert zu werden.           spricht-­ueber-5g.de/faqs/
Hierfür wurde ein „Frage und
Antwort-Papier“ zu verschiede-       Ein umfangreiches Informati-
nen Aspekten des Mobilfunks          onsportal mit gebündeltem Wis-
entwickelt.                          sen finden Sie zu dem unter: htt-
Seit dem offiziellen Start der       ps://www.deutschland-spricht-
Dia­loginitiative und des Online-­   ueber-5g.de/informieren/
Dialogs werden täglich Fragen
und Anregungen von Bürgerin-
nen und Bürgern, Initiativen                                     Quelle:
und Kommunen eingereicht.                 Städte- und Gemeindebund;
Falls Sie Fragen haben, wie Sie       Bundesministeriums für Verkehr
die Themen Gesundheit, Strah-        und digitale ­Infrastruktur (BMVI)

VOLLSPERRUNG

Abwasserseitige Erschließung der
Bertkower Straße ab Ende April
    Im Auftrag des Wasserver-        Auch die Abfallentsorgung ist
    bandes Stendal-Osterburg         eingeschränkt. Für die Zeit der
(WVSO) wird durch die Firma          Baumaßnahme werden die An-
Eggers Umwelttechnik GmbH,           wohner um Kennzeichnung
Wittenberge, ein Schmutzwas-         bzw. Beschriftung der Behälter
serkanal in der Bertkower Stra-      gebeten.
ße in Goldbeck verlegt.              Die Behälter sind einen Tag vor
Auf Grund der gegenwärtigen          der Entsorgung bis 15 Uhr an
pandemischen Lage kann leider        der Grundstücksgrenze zu plat-
keine Eigentümerversammlung          zieren. Von dort werden sie zum
stattfinden. Alle betroffenen        Sammelplatz         transportiert.
Anwohner wurden vom Was-             Nach der Entsorgung werden
serverband Stendal-Osterburg         die Behälter zur Grundstücks-
schriftlich informiert.              grenze zurückgebracht.
Beginn der Baumaßnahme ist           Unmittelbar vor Baubeginn
Ende April 2021.                     (ca. 3 bis 4 Tage) werden die be-
Der Schmutzwasserkanal wird          treffenden Grundstücke noch-
im Straßenkörper verlegt, so dass    mals durch ein Informations-
eine Vollsperrung der Bertkower      schreiben der Baufirma über
Straße notwendig wird. Das Be-       den bevor stehenden Beginn der
fahren und Parken ist im Bauab-      Arbeiten informiert.
schnitt leider nicht möglich.
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DARSTELLUNG DER ÜBERGRIFFE VON WÖLFEN KÜNFTIG IM INTERNET

Dokumentationen für mehr Aktzeptanz
    Das aus den hauptamtlichen       tenzzentrum ins Spiel.               lich externes Fachpersonal zur       wichtig gewesen. Diese erfolge
    Bürgermeistern der Altmark       Die Entwicklung der Wolfsrudel       Verfügung stehen. Rehda sprach       ab einem zweiten nachweisba-
bestehende „Städtenetz Alt-          ist vorangeschritten: In Sachsen-­   auch von umfangreichen Her-          ren Übergriff, wenn Isegrim den
mark“ widmete den größten            Anhalt wurden 19 Rudel mit           denschutzmaßnahmen, die das          Herdenschutz überwinde. Der
Teil des jüngsten „Onlinetref-       134 Tieren nachgewiesen. Wa-         Land finanziell unterstützt. Zu-     erste Schritt hierzu wären Ver-
fens“ der Wolfsentwicklung.          ren es 2019 insgesamt 69 Über-       künftig wird die Förderung aus-      grämungsmaßnahmen. Da der
„Wir konnten dafür die beiden        griffe mit 247 getöteten Nutztie-    geweitet, so der Staatssekretär.     Wolf eine streng geschützte
Staatssekretäre Klaus Rehda          ren, stieg diese Zahl im Vorjahr     Demnach könnten Landwirte            Tierart sei, wären Forderungen
und Dr. Ralf-Peter Weber gewin-      auf 71 Übergriffe mit 311 getö-      unter anderem Tierarztkosten         der Jägerschaft, Problemwölfe
nen“, freute sich Städte-            teten Nutztieren. In diesem Jahr     abrechnen lassen. Fördermittel       zu bejagen, teilweise zwecklos.
netz-Sprecher René Schernikau        wurden schon 46 Schafe und           von bis zu 100 Prozent könnten       Ein guter Erhaltungszustand der
(parteilos) über die aktuellen In-   andere Nutztiere vom Raubtier        den Antragstellern ausgezahlt        Wolfspopulation, der sich auf
formationen der beiden rangho-       gerissen, besagt das Monitoring      werden. In der Vergangenheit         mehrere Bundesländer bezieht,
hen, Bündnisgrünen Vertreter         in Sachsen-Anhalt.                   hätte es für die Tierhalter finan-   sei noch nicht erreicht, heißt es
aus dem Ministerium für Um-                                               zielle Zuwendungen bei der An-       vonseiten des Ministeriums.
welt, Landwirtschaft und Ener-                                            schaffung von Zäunen und             Für Seehausens Bürgermeister
                                     Mehr Fördermittel für
gie (Mule) Sachsen-Anhalt.                                                Hunden gegeben. Im Vorjahr           Rüdiger Kloth (Freie Wähler) ist
                                     Schutzmaßnahmen
Als positiv erachtet Schernikau,                                          wurde eine halbe Million Euro        der Erhaltungszustand in der
Bürgermeister der Verbandsge-        Mit dem Idener Wolfskompe-           ausgegeben. Ob diese Summe in        Verbandsgemeinde Seehausen
meinde Arneburg-Goldbeck, die        tenzzentrum wurde eine Ein-          diesem Jahr angesichts der Neu-      erreicht. „Die Sichtungen haben
künftige Darstellung der Wolfs-      richtung geschaffen, deren Mit-      regelungen ausreichen werde,         massiv zugenommen“, betonte
sichtungen und der Übergriffe        arbeiter die Ausbreitung und         sei unklar. Von einer ähnlichen      er. Kloth ist der Meinung, dass
im Internet, „um Gerüchten ent-      den Populationsstatus der Wöl-       Größenordnung werde ausge-           der Wolf trotz Zäune immer ei-
gegenwirken zu können“, be-          fe in Sachsen-Anhalt dokumen-        gangen.                              nen Weg finden würde, an seine
tont er. Diese für mehr Akzep-       tieren. Sie würden eine Bera-        Wie Schernikau rückblickend          Beute zu kommen.
tanz werbende Variante brachte       tung aller Tierhalter anbieten.      sagte, sei für die Bürgermeister
das Ministerium in Absprache         Zur weiteren Verbesserung der        des Städtenetzes die Definition          Quelle: Volksstimme Stendal,
mit dem Idener Wolfskompe-           Beratungen solle künftig zusätz-     zur Einstufung als Problemwolf                      Herr Ingo Gutsche

SOZIALSCHUTZPAKET III

Weiterhin Unterstützung in der Pandemie
    Der vereinfachte Zugang zur      zum Konjunktur- und Krisenbe-        2021 einen Anspruch auf Ar-
    Grundsicherung (Arbeitslo-       wältigungspaket       bis    zum     beitslosengeld II oder Sozialgeld    INFO
sengeld II) wurde bis zum 31. De-    31. Dezember 2021 zu verlän-         haben und die allein oder in ei-     Kontaktmöglichkeiten kompakt
zember 2021 verlängert. Da-          gern. Der vereinfachte Zugang        ner Partnerschaft leben, wird        Telefonservice: 03931/640 333
durch werden weiterhin die tat-      zur Grundsicherung bei den Job-      zum Ausgleich der coronabe-          (Mo – Fr 8:00  – 18:00 Uhr)
sächlichen Kosten für Unterkunft     centern wird damit bis Ende          dingten zusätzlichen oder er-        Neukunden-Hotline:
und Heizung übernommen und           Dezember 2021 möglich sein.          höhten Ausgaben eine Einmal-         0800 / 4 5555 23
die Vermögensprüfung nur ein-        Damit bietet der Gesetzgeber         zahlung in Höhe von 150 Euro         (Mo. – Fr. 8:00  – 18:00 Uhr)
geschränkt durchgeführt. Außer-      insbesondere dem Personen-           durch die Jobcenter im Mai 2021      eService: www.jobcenter.digital
dem erhalten alle volljährigen       kreis der Selbstständigen über       automatisch ausgezahlt. Dassel-      Homepage: www.jobcenter-sten-
Leistungsberechtigten in der         die Bundes- und Länderhilfen         be gilt für 18- bis 24-Jährige im    dal.de und www.arbeitsagentur.
Grundsicherung automatisch im        hinaus die Garantie, dass das        Elternhaus, sofern bei ihnen         de/corona-grundsicherung
Mai 2021 eine Einmalzahlung          Existenzminium gesichert wird,       kein Kindergeld als Einkommen
von 150 Euro. Auch der Kinder-       die Menschen ihr gewohntes           berücksichtigt wird. Ein geson-      Ihren vereinfachten Antrag auf
bonus wird von der Familienkas-      Umfeld nicht verlassen müssen        derter Antrag muss nicht ge-         Arbeitslosengeld II können Sie
se automatisch ausgezahlt. Eine      und auch die Alterssicherung         stellt werden.                       unter www.jobcenter.digital ein-
gesonderte Antragstellung ist        erhalten bleibt. Auch nach dem       Daneben sieht das neue Dritte        reichen, formlos per Telefon stel-
nicht notwendig.                     1. April 2021 findet nur eine ein-   Corona-Steuerhilfen-Gesetz für       len, in den
Um die wirtschaftlichen Folgen       geschränkte       Vermögensprü-      2021 auch einen Kinderbonus          Hausbrief-
der Corona-Pandemie zu be-           fung statt. Die Kosten der Unter-    vor, der von den Familienkassen      kasten ein-
kämpfen und soziale Härten ab-       kunft werden weiterhin in            als Einmalzahlung in Höhe von        werfen oder
zufedern, hat der Gesetzgeber        tatsächlicher Höhe anerkannt.        150 Euro ebenfalls im Mai 2021       neu online
beschlossen, mit dem Sozial-         Allen volljährigen Leistungsbe-      an kindergeldberechtigte Fami-       direkt aus-
schutzpaket III die Maßnahmen        rechtigten, die im Monat Mai         lien ausgezahlt wird.                füllen.
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