ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
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ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm Version 1. Oktober 2021 Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Förderung von Beratungen (sortiert nach Kundengruppe) Angebot Seite Private Industrie, Landwirtschaft Schutzobjekte Gewerbe, und kirchliche Dienstleistung Gebäude Energieberatung energieberatungAARGAU 4 X X X X Wichtige Hinweise 4 X X X X Projektberatung Grobberatung 5 X X Beratung zur Eigenstromproduktion, 6 X Ladeinfrastruktur für E-Mobilität Impulsberatung «erneuerbar heizen» 6 X Beratung für Stockwerkeigentümer- 7 X X gemeinschaften STWEG Planungsberatung 8 X X eratung Schutzobjekte und B 9 X kirchliche Gebäude Beratung in der Landwirtschaft 10 X Beratung Industrie / Gewerbe / 11 X Dienstleistung Initialberatung-KMU 11 X Gebäudeanalyse GEAK® Plus 12 X (X) X Modernisierungskonzept 13 X (X) X energo© PREMIUM 14 X Studien Machbarkeitsstudien 15 X Bauausführung Realisierungsbegleitung 16 X X X MQS Bau (für Minergie-Gebäude) 17 X X X Fortsetzung > energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung 2
Förderung von Massnahmen (für alle Kundengruppen) Angebot Seite Art Förderungen «Das Gebäudeprogramm» Förderungen / Förderungen Dritter / energieberatungAARGAU 18 Der Weg zum Gebäudeprogramm 19 Gebäudehülle Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich (M-01) 20 Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (M-14) 20 Minergie Gesamtmodernisierung mit MinergieZertifikat (M-12) / Ersatzneubau Minergie-P (M-16) 21 Gebäudetechnik – Holzheizungen Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter (M-02) 22 Automatische Holzfeuerung bis 70 kW (M-03) 22 Automatische Holzfeuerung über 70 kW (M-04) 22 Gebäudetechnik – Wärmepumpen Luft / Wasser-Wärmepumpen (M-05) 23 Sole / Wasser-, Wasser / WasserWärmepumpe (M-06) 23 Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) 23 Gebäudetechnik – Solarkollektoren Solarkollektoranlage (M-08) 24 Gebäudetechnik – Wärmenetzprojekte Anschluss an ein Wärmenetz (M-07) 24 Neubau / Erweiterung Wärmenetz, Neubau / Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage (M-18) Pilotanlagen Unterstützung für Pilotprojekte 25 Anhänge Anhang A Allgemeine Förderbedingungen zum Förderprogramm des Kantons Aargau 27 Anhang B Spezifische Förderbedingungen für Beratungsdienstleistungen 30 Anhang C Spezifische Förderbedingungen für allgemeine Massnahmen 31 3
Energieberatung energieberatungAARGAU Wichtige Hinweise Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen Beratungen oder Förderungen im Zusammenhang mit Im Namen der energieberatungAARGAU stehen Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie aktive Energieberaterinnen und -berater im Antworten zu Vorschriften, Normen oder Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau. Der Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei Beitrag des Kantons Aargau an die Beratungs- der energieberatungAARGAU. Diese Dienst- angebote wird direkt an die jeweiligen Energie- leistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder beratenden ausgerichtet. per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen, oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine Folgeaufträge Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie Weiterführende Aufträge, welche sich aus der sich an die energieberatungAARGAU. Vorgehensberatung ergeben, dürfen nur angenommen werden, wenn der Hauseigentümer dies ausdrücklich Telefon 062 835 45 40 wünscht und er darauf hingewiesen wurde, dass E-Mail energieberatung@ag.ch diese Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energie- beratungsmandates ausgeführt werden. Das Vertrags Öffnungszeiten verhältnis zwischen den Hauseigentümern und den Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr Energieberatenden ist privatrechtlicher Natur. und 13.30 bis 16.30 Uhr Ingenieursdienstleistungen Beratungsdienstleistungen sind keine Ingenieurs- dienstleistungen im Sinne von Variantenstudien, Ausschreibungs- und Ausführungsplanungen. Weitere Informationen und mehr zu den Dienstleistungen der energieberatungAARGAU erfahren Sie in den beiden Videos «Der Weg zur Energieberatung» und «Das Beratungsgespräch» unter www.ag.ch/energieberatung Der Weg zur Energieberatung Das Beratungsgespräch 4
Energieberatung Projektberatung Grobberatung Ziel Ergebnis Mit der Grobberatung werden einzelne Fragen zur Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- Haustechnik oder zur Gebäudehülle grob analy- tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten siert und beantwortet. Die Beratung erfolgt in der und den Beratungsempfängern abgegeben. Regel vor Ort. Kosten Mögliche Themen sind: Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.– Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.– Gebäudehülle – Dach, Fassade, Kellerdecke etc. – Fensterersatz – Wärmebrücken Haustechnik – Einsatz erneuerbarer Energien – Mögliche Heizsysteme – Raumkomfort Allgemein – Tipps zu weiterem Vorgehen (Analyse, Nutzungsstrategie, Nutzwertsteigerung) – Information zu Fördermitteln und Beachten Sie die Bedingungen Steuereinsparungen in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung 5
Projektberatung Beratung zur Eigenstromproduktion, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität Ziel Elektromobilität Mit der Beratung werden Fragestellungen zur – Ladeinfrastruktur Eigenstromproduktion, der Optimierung des – Lademanagement Eigenverbrauchs oder der Ladeinfrastruktur zur Allgemein E-Mobilität beantwortet. Aussagen zu Abhängig- – Planungshilfen keiten zwischen Gebäudehülle, Gebäudetechnik, – Information zu Fördermitteln Solaranlage, Batteriespeicher und Elektromobilität – Tipps zu weiterem Vorgehen bringen weiteren Mehrwert. Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort. Ergebnis Photovoltaikanlage Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- – Bestandteile und deren Funktion tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten – Energetisches Potenzial und den Beratungsempfängern abgegeben. – Eckwerte der Wirtschaftlichkeit Kosten – Einbindung in die elektrische Hausinstallation Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.– Eigenverbrauchsoptimierung Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.– – Gebäudetechnik – Elektrogeräte (z. B. Waschen, Trocknen) – Speicherung Beachten Sie die Bedingungen – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) in den Anhängen A und B. Impulsberatung «erneuerbar heizen»* In Zusammenarbeit mit Ziel Kosten Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Impulsberater wird aufgezeigt, wie Heizungen in Wohngebäuden Förderbeitrag Kanton: durch nachhaltige und ökologische Heizsysteme Wohngebäude bis 6 Wohneinheiten: Fr. 350.– ersetzt werden können. Die Beratung erfolgt vor Ort. Wohngebäude mehr als 6 Wohneinheiten: Fr. 1’250.– Ergebnis Hinweise: Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- – Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist ein Angebot von EnergieSchweiz. tionen werden auf einer Checkliste festgehalten – Einen Impulsberater finden Sie unter: und den Beratungsempfängern abgegeben. www.erneuerbarheizen.ch * ehemals Heizungs-Check 6
Energieberatung Projektberatung Beratung für Stockwerkeigentümergemeinschaften STWEG Ziel der Beratung Aus dieser Beratung sollen unter anderem folgende Die Beratung soll der Eigentümergemeinschaft weiterführende Arbeiten ausgelöst werden können: Wege aufzeigen, wie sie Entscheidungsgrund – Variantenvergleich bei Heizungsersatz (Einsatz lagen für anstehende Modernisierungen in Bezug erneuerbarer Energien aufzeigen) auf die Haustechnikanlagen oder der Gebäude – GEAK Plus-Beratung hülle erarbeiten lassen können. Das Beratungs – Modernisierungskonzept angebot ist in Modulen aufgebaut. Die Eigen tümergemeinschaft entscheidet nach Bedarf, wie Die Eigentümergemeinschaft kann durch den viele Module gewünscht sind. Die Begleitung kann ganzen Prozess der Erarbeitung und Beschaffung nach Abschluss jedes einzelnen Moduls beendet von Entscheidungsgrundlagen begleitet und werden. Die Beratung soll helfen, dass Entschei- unterstützt werden. Eine Unterstützung mittels dungen mit einem langfristigen Horizont gefällt Mediation ist in jedem Modul möglich. Eine werden können, welche sowohl ökonomische wie Mediation im Umfang von 3 Stunden wird durch ökologische Aspekte berücksichtigt. den Kanton übernommen. Die drei STWEG-Module der energieberatungAARGAU MODUL 1 MODUL 2 MODUL 3 Beratung und Mitarbeit Beurteilung Ergebnis – Präsentation Auftragsformulierung Empfehlung weiteres Vorgehen Augenschein vor Ort zusammen Unterstützung bei der Formu- mit dem Verwalter und / oder einem lierung eines Auftrages für eine Unterstützung bei der Beurtei- Vertreter der Eigentümergemein- Ingenieurdienstleistung und der lung des Ergebnisses (Varianten- schaft. Erstellung Kurzbericht / Suche nach möglichen Dienst- studie / GEAK Plus etc.), Präsentation. Teilnahme Aus- leistern. Empfehlung für das weitere schusssitzung und /oder Eigen- Vorgehen. tümerversammlung. Kosten Kosten Kosten Kundenbeteiligung: ab Fr. 250.– Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.– Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.– Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’250.– Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.– Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.– 7
Energieberatung Projektberatung Planungsberatung Ziel Ergebnis Bevor das geplante Projekt in die Detailbearbei- Die im persönlichen Gespräch erteilten tung respektive zur Ausführung kommt, können Informationen werden in einem Kurzbericht Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten, festgehalten und den Beratungsempfängern wie Architekten und / oder Haustechnikplanern, abgegeben. ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energe- Kosten tische Optimierungen und den rationellen und umweltschonenden Einsatz von Energie prüfen Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.– lassen. Die Beratung erfolgt in der Regel im Förderbeitrag Kanton: Fr. 400.– Büro der Energieberatenden. Gebäudehülle – Dämmperimeter / Dämmkonzept – Wärmebrücken – Sommerlicher Wärmeschutz Haustechnik – Einsatz erneuerbarer Energien – Heizsystem und elektrische Verbraucher – Raumkomfort / Lufterneuerung – Eigenstromproduktion / Beachten Sie die Bedingungen Eigenverbrauchsoptimierung in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung 8
Projektberatung Beratung Schutzobjekte und kirchliche Gebäude Ziel Energie- und Haustechnik – Wärmeverteilung Unter Berücksichtigung der baukulturellen Rele- – Heizungssteuerungen vanz der Schutzansprüche sowie der besonderen – Einsatz erneuerbarer Energien bauphysikalischen Bedingungen soll der Erhalt – elektrische Verbraucher / Beleuchtung der Bausubstanz sichergestellt werden. Folgende Objekte können von dem Angebot profitieren: Umsetzung – Denkmalschutzobjekte – Massnahmen-Empfehlung mit Kostenschätzung – Schützenswerte Bauten und Angabe möglicher Förderungen – Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz – Vorgehensempfehlung unter Berücksichtigung – Kirchliche und sakrale Gebäude von möglichen Synergien Grundlagen Ergebnis – Baukulturelle Relevanz des Gebäudes und Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- künstlerische Ausstattung tionen werden in einem Bericht festgehalten und – Schutzansprüche bezüglich der Kantonalen dem Beratungsempfänger abgegeben. Werden Denkmalpflege bzw. der Fachstelle OSS mehrere Gebäude gleichzeitig analysiert, wird im – Ist-Zustand und Nutzung Bericht auf jedes Gebäude einzeln eingegangen. – Gemessene Energieverbrauchsdaten / Energiekennzahl Kosten Die Beratung wird pro beheiztes Gebäude geför- Betrieb und Nutzung dert. Bei der Erstberatung sollen alle Gebäude – Betriebsoptimierung, insbesondere bei am Standort und pro Körperschaft begutachtet temporär belegten Gebäuden werden. Werden gleichzeitig mehrere Gebäude – Raumklima / korrektes Lüften am selben Standort und derselben Körperschaft untersucht, können die Förderbeiträge für maximal Gebäudemodernisierung drei Gebäude kumuliert werden. – Substanzerhalt und Energieeffizienz – Möglichkeiten, Grenzen und Risiken Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.– der baulichen Anpassung Förderbeitrag Kanton: Fr. 600.– (pro Gebäude) – Bauökologie und Bauphysik (Feuchte, Schwärzungen, Schimmel) Hinweis: Wird ein Schutzobjekt analysiert, kann im Rahmen der Beratung für Schutzobjekte und kirchliche Gebäude gleichzeitig ein GEAK Plus erarbeitet werden, welcher auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus). Geringere Kosten bei gleichbleibendem Förderbeitrag. 9
Energieberatung Projektberatung Beratung in der Landwirtschaft Ziel Ergebnis Die Beratung zeigt, wie der direkte Energieeinsatz Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- in einem landwirtschaftlichen Betrieb optimiert, tionen werden in einem Bericht festgehalten die Effizienz der eingesetzten Energie gesteigert und zusammen mit einem Massnahmenkatalog und die Energiekosten gesenkt werden können. und Empfehlungen dem Beratungsempfänger Die Beratung beschränkt sich auf die Innen- abgegeben. wirtschaft und die landwirtschaftlichen Gebäude. Kosten Der Landwirt stellt dem Berater vorab den Betriebsspiegel und die Verbrauchsdaten zur Kundenbeteiligung: Fr. 250.– Verfügung. Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.– Hinweise: Leistungen – Die Beratung in der Landwirtschaft bezieht sich – Analyse des Energieverbrauchs ausschliesslich auf Ökonomiegebäude und die Innen- – Effizienzsteigerungspotenzial pro Betriebszweig wirtschaft. Für die Wohngebäude empfiehlt sich (Rindviehstall, Schweinestall, Geflügelstall) der GEAK Plus, welcher auch gefördert wird – Massnahmenkatalog mit Hinweisen zur (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus). Geringere Kosten Wirtschaftlichkeit bei gleichbleibendem Förderbeitrag. – Potenzial Nutzung Solarstrom und weiterer – Die Beratung in der Landwirtschaft ist ein Gemein- erneuerbarer Energien schaftsprojekt der Abteilung Energie sowie der Abteilung – Hinweis zu Förderungen Landwirtschaft des Kantons Aargau. Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung 10
Bild: energo Projektberatung Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung Ziel Ergebnis Die Beratung für Industrie, Gewerbe und Dienst Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- leistung soll die Steigerung von Energieeffizienz tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten potenzialen in den Bereichen Betrieb, Unterhalt und den Beratungsempfängern abgegeben. sowie Prozesse und Produktion ermitteln. Kosten Einfache Massnahmen und weitere Planungs- schritte sind aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt in Kundenbeteiligung: ab Fr. 500.– der Regel vor Ort. Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.– Haustechnik – Betriebsoptimierung Beachten Sie die Bedingungen – Einsatz erneuerbarer Energien in den Anhängen A und B. Prozesse / Produktion – Abwärmenutzung – Prozesswärme / Prozesskälte – Druckluft – Motoren / Steuerung Initialberatung-KMU Ziel Kosten Vorortberatung für KMU zur groben Potenzial- Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.– abschätzung und Evaluation eines weiter- Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.– führenden Beratungsprodukts wie beispielsweise: PEIK, Industrie / Gewerbe / Dienstleistung, energoPREMIUM etc. Ergebnis Schriftlicher Kurzbericht inklusive Erhebung eines Unternehmensspiegels und Empfehlungen Beachten Sie die Bedingungen für weiterführende Beratungen. in den Anhängen A und B. 11
A B heute C D E F früher G Energieberatung Gebäudeanalyse GEAK® Plus (GEAK = GebäudeEnergieAusweis der Kantone) Ziel – Aufzeigen der möglichen Energieeffizienz steigerung Mit dem GEAK Plus erhalten Liegenschaftsbesit- – Investitionskostenschätzung und mögliche zer eine Analyse des energetischen Zustands Fördergelder und der Effizienz ihres Gebäudes. Der Zustand – Vorschläge für weiteres Vorgehen wird auf der Energieetikette in den Klassen A – Persönliche Präsentation und Erklärung des (sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt. Beratungsberichtes Im Beratungsbericht wird in mindestens zwei bis Ergebnis drei Varianten mit konkreten Massnahmen auf- GEAK Plus gezeigt, wie das Gebäude im Bereich Energie effizienz optimiert und modernisiert werden kann. Kosten Weiter wird aufgezeigt, welche Wirkung und Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Energie- Kosten die einzelnen Massnahmen verursachen beratende beziehungsweise GEAK-Experten und wie viel Fördergelder beantragt werden Förderbeitrag Kanton: könnten. Fr. 1’000.– für Einfamilienhäuser Fr. 1’500.– für Mehrfamilienhäuser und Leistungen GEAK Plus Nichtwohnbauten – Objektbegehung und neutrale persönliche Beratung Hinweis: GEAK-Experten finden Sie auch unter – Analyse des Ist-Zustands (Ausstellung einer www.geak.ch Energieetikette) – Berichterstellung mit mindestens zwei bis Beachten Sie die Bedingungen drei Modernisierungsvarianten in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung 12
A heute B C D E F früher G Gebäudeanalyse Modernisierungskonzept Ziel Energie- und Haustechnik – Einsatz erneuerbarer Energien Mit dem Modernisierungskonzept soll vor Beginn – Kostenvergleich verschiedener Heizsysteme der Ausführungsplanung ein Konzept erarbeitet bzw. Warmwasseraufbereitungen werden, bei dem sichergestellt wird, dass ener- – Raumkomfort getisch sinnvolle und auf die effektiven Kunden- – Elektrische Verbraucher / Beleuchtung bedürfnisse und Nutzungsstrategien ausgerichtete Massnahmen getroffen werden, dies unter Finanzierung / Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlich – Kostenschätzung (Angabe der Genauigkeit) optimalen Reihenfolge. Diese Konzepterarbeitung – Betriebskosten erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Energie- – Förderbeiträge beratung. – Steuerliche Aspekte Grundlagen Umsetzung – Leistungsbeschrieb auf Basis Vorprojekt SIA 108 – Vorgehensempfehlung – Ist-Zustand – Umsetzungsplan – Aufgabenstellung / Zielsetzung – Nutzungsstrategie Ergebnis – Energetische Zielsetzung (Einsparpotenzial) Strategisches Modernisierungskonzept Gebäudemodernisierung Kosten – Architektonisches Konzept und Gebäudehülle Kundenbeteiligung: – Strategische Optionen (Sofortmassnahmen / gemäss Offerte Konzeptersteller gesamte oder etappierte Modernisierung, Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’500.– Ersatzneubau) – Schnittstellen bei Etappierung Hinweis: Wird ein Modernisierungskonzept erarbeitet, – Hinweise auf architektonische und technische kann gleichzeitig ein GEAK Plus erarbeitet werden, welcher Detaillösungen im Bereich von Schichten und auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus). Geringere Kosten bei gleichbleibendem Förderbeitrag. Anschlüssen – Nebeneffekte (Bewohnbarkeit während Bauphase) Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und B. 13
Energieberatung Gebäudeanalyse energo © PREMIUM Ziel Ergebnis Mit dem energo © PREMIUM erhalten Eigentümer energo © PREMIUM Grobanalyse mit Beratungs von komplexeren Gebäuden, beispielsweise mit bericht Mischnutzung oder Arealen, eine Grobanalyse Kosten des energetischen Zustands und der Effizienz. Die Kosten und der Förderbeitrag richten sich Leistungen energo PREMIUM © nach der Komplexität des Gebäudes und sind wie – Objektbegehung und neutrale persönliche folgt abgestuft: Beratung – Objektbewertung mit Zustandsanalyse der Kundenbeteiligung: gemäss Offerte energo® Anlagen – Modernisierungsbedarf von Gebäudehülle und Förderbeitrag Kanton Haustechnik Fr. 1’500.– (Gebäudekomplexität einfach) – Investitionskostenschätzung zur Werterhaltung Fr. 2’200.– (Gebäudekomplexität mittel) – Zeitplan des voraussichtlichen Erneuerungs- Fr. 3’300.– (Gebäudekomplexität schwierig) zeitpunkts pro Bauteil – Vergleich mit typenähnlichen Gebäuden bezüglich CO2-Emissionen – Aufzeigen des möglichen Energieeinspar- potenzials unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Einsatzes von erneuerbaren Energien – Vorschläge für weiteres Vorgehen – Persönliche Präsentation und Erklärung des Beachten Sie die Bedingungen Beratungsberichtes in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung 14
Bild: energo Studien Machbarkeitsstudien Ziel Ergebnis Unterstützt werden Machbarkeitsstudien für Machbarkeitsstudie grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuer- Kosten barer Energien, Potenzialanalysen für Abwasser- wärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für Förderbeitrag Kanton: max. 50 Prozent, die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen. höchstens Fr. 5’000.– Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen. Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben und Variantenstudien für den Wärmeerzeugungsersatz gelten nicht als Machbarkeitsstudie. Beilagen Unterstützungsantrag – Projektbeschrieb – Kostenaufstellung für Leistungsumfang der Beachten Sie die Bedingungen Machbarkeitsstudie (Offerte) in den Anhängen A und B. 15
Energieberatung Bauausführung QS Realisierungsbegleitung Ziel Vor einer Realisierungsbegleitung muss eine Beratung der energieberatungAARGAU durch Die Realisierungsbegleitung hilft bei der Umset- geführt worden sein. Die Impulsberatung zung der geplanten Massnahmen, damit «erneuerbar heizen» zählt nicht dazu. Gebäude die angestrebten tieferen Energieflüsse effektiv einhalten und so auch die ökonomischen Ergebnis und ökologischen Ziele erfüllen werden. Die erbrachten Leistungen werden in einem Dies sind: Arbeitsrapport und einem Kurzbericht zusammen- – Sicherstellung der in der Planungsphase gefasst. definierten Ziele. – Steigerung der Ausführungsqualität durch Kosten unabhängige Baukontrollen. Kundenbeteiligung: – Fachtechnische Unterstützung der Bauherr- Differenz zum Stundenhonorar schaft im Bereich der Energieeffizienz während Förderbeitrag Kanton: Fr. 100.– pro Stunde der Bauphase. (max. 50 Stunden pro Fall) Leistungen – Ausführungskontrolle der Wärmedämmung (Schichtaufbau, Wärmebrücken, Anschlüsse) bei der Gebäudehülle und bei Leitungen – Ausführungskontrolle der Umsetzung des Feuchteschutzes – Kontrolle der Einregulierung und Inbetrieb- nahme der Haustechnik – Einhaltung der Bedingungen für laufende Fördergesuche – Ratschlag bei Abnahmen oder Kontrollen energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung 16
Bild: energo Bauausführung QS Minergie MQS Bau Ziel Umsetzung Mit dem standardisierten Prüfverfahren mit MQS Bau Check MQS Bau Selection (Wohnbauten) (Komplexe Wohnbauten, zweckmässigen Prüfpunkten und Baubegleitungen Verwaltung, Schulen, werden allfällige Abweichungen für die Erreichung Mischnutzungen) der Minergie-Anforderungen laufend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt in der Ausführungs- Architekt / Bauleiter prüft Bau- Unabhängiger MQS Bau- ausführung anhand projektspezi- Experte begleitet Bauprojekt, und Abnahmephase festgestellt. fischer MQS Bau-Prüfberichte prüft und dokumentiert fortlaufend Dieses Angebot gilt nur für Minergie-zertifizierte Minergie-Zertifizierungs- stelle prüft MQS Bau-Doku- Gebäude und richtet sich somit an Neubauten mentation oder Gesamtmodernisierungen. Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» Leistungen Ergebnis – frühzeitiges Erkennen von Planabweichungen selbst bei komplexen Bauvorhaben Fällt die Prüfung der MQS Bau-Dokumentation – strukturierte Dokumentation des Bauprozesses positiv aus, so kann die Zertifizierungsstelle die bringt Transparenz und stellt sicher, dass die Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» erstellen. Bauherrschaft die Informationen zur richtigen Nutzung und Wartung der Minergie-relevante Die Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» kann aller- Bauelemente erhält. dings nur dann ausgestellt werden, wenn mindes- – Die Qualitätssicherung der Bauarbeiten reduziert tens gleichzeitig das definitive Minergie-Zertifikat Bauschäden und erhöht den Wert der Immobilie. vergeben werden kann. Kosten Standard Gebäudekategorie EBF Förderbeiträge MQS Bau Check I und II ≤ 250 m2 Fr. 2’200.– > 250 m2 und ≤ 1’000 m2 Fr. 2’600.– > 1’000 m2 und ≤ 2’000 m2 Fr. 3’400.– > 2’000 m2 Auf Anfrage MQS Bau Selection alle Kategorien ≤ 250 m2 Fr. 4’200.– (I bis XII) > 250 m2 und ≤ 1’000 m2 Fr. 4’600.– > 1’000 m2 und ≤ 2’000 m2 Fr. 5’400.– > 2’000 m2 Auf Anfrage 17
Förderungen «Das Gebäudeprogramm» Förderungen Förderungen Dritter Modernisieren und profitieren Energiefranken Ob bei einem Einfamilienhaus, einem Mehr- Neben den Kantonen gibt es von Bund, familienhaus oder einem Dienstleistungsgebäude: Gemeinden, Energieversorgern und Stiftungen Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich! weitere Förderprogramme. Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig Anhand der Postleitzahl des Gebäudestandorts auch von tieferen Energiekosten. Und Sie leisten erhalten Sie eine Auflistung aller Energie-Förder- einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. programme. Die Beiträge der Förderstellen können in Einzel- Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderbeiträge fällen kumuliert werden, manchmal schliessen «Das Gebäudeprogramm» leistet im Kanton sie sich jedoch gegenseitig aus. Stellen Sie Ihr Aargau Beiträge an Modernisierungen mit wärme- Gesuch möglichst frühzeitig, denn die meisten gedämmten Gebäudeteilen (Wand, Dach, Programme verlangen das Gesuch vor Beginn Boden), Gesamtmodernisierungen mit Minergie- der Realisierung. Zertifikat und an Ersatzneubauten welche den Minergie-P Standard erreichen. Das Förderpro- Hier finden Sie die aktuelle Übersicht gramm wird aus der CO2-Abgabe finanziert, die der Förderprogramme: auf fossile Energieträger erhoben wird. www.energiefranken.ch Kontakt für allgemeine Fragen: energieberatungAARGAU energieberatungAARGAU Wichtige Grundsätze für ein Modernisierungs- Telefon 062 835 45 40 projekt sind eine sorgfältige Planung und Vorbe- E-Mail energieberatung@ag.ch reitung sowie eine gute Ausführungsqualität. Besonders zu berücksichtigen sind die Abhängig- Fragen zum Fördergesuch: keiten zwischen verschiedenen Bauteilen. Damit «Das Gebäudeprogramm» können Kosten reduziert und ein verbesserter Telefon 062 835 45 35 Werterhalt Ihrer Liegenschaft gesichert werden. Die energieberatungAARGAU unterstützt Sie gerne bei Ihren Vorhaben. energieberatungAARGAU Telefon 062 835 45 40 E-Mail energieberatung@ag.ch 18
Der Weg zum Gebäudeprogramm So gelangen Sie direkt Das Erklärvideo zum Gesuchsportal «Das Gebäudeprogramm» Mit wenigen Klicks erreichen Sie das Gesuchs- Auf www.ag.ch/energie > Förderungen finden Sie portal auf der Website «Das Gebäudeprogramm» das Erklärvideo und weitere Informationen 1. Auf den Link klicken oder den QR-Code 1. Auf den Link klicken oder den QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen: mit Ihrem Smartphone scannen: www.dasgebaeudeprogramm.ch www.ag.ch /energie > Förderungen 2. Den Kanton Aargau auswählen Erklärvideo «Das Gebäudeprogramm» 3. Schaltfläche «Zum Gesuchsportal» klicken 2. Unterhalb des Videos finden Sie einen Link, um zum Gesuchsportal zu gelangen 19
Förderungen «Das Gebäudeprogramm» Gebäudehülle: Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich (M-01) Massnahme Bedingungen Förderbeiträge Gebäudehülle U-Wert ≤ 0.20 W/(m2 ·K) Fr. 40.– pro m2 Wand und Boden mehr als 2 m im Erdreich: U-Wert ≤ 0.25 W/(m2 ·K) Aktion 2021 Fr. 20.– pro m2 gültig zusätzlich für Aussenwand 2022 n auch gegen Aussenklima Aktio Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (M-14) Massnahme Bedingungen Förderbeiträge Bonus Gesamtmodernisierung Ergänzung zur Massnahme M-01, Fr. 20.– pro m2 sofern diese mindestens 90 % der Hauptflächen gegen Aussenklima (Fassade, Dach) umfasst. Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und C. Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «1»), aargau@dasgebaeudeprogramm.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch 20
Minergie: Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat (M-12) Standard Gebäudekategorie Förderbeiträge Minergie(-A) Einfamilienhaus Fr. 100.– pro m2 EBF Mehrfamilienhaus Fr. 60.– pro m2 EBF Nicht-Wohnbau Fr. 40.– pro m2 EBF Minergie-P(-A) Einfamilienhaus Fr. 155.– pro m2 EBF Mehrfamilienhaus Fr. 90.– pro m2 EBF Nicht-Wohnbau Fr. 65.– pro m2 EBF Ersatzneubau Minergie-P (M-16) Standard Gebäudekategorie Förderbeiträge Minergie-P(-A) Einfamilienhaus Fr. 75.– pro m2 EBF Mehrfamilienhaus Fr. 40.– pro m2 EBF Nicht-Wohnbau Fr. 30.– pro m2 EBF Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und C. Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «3»), energieberatung@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch 21
Gebäudetechnik – Holzheizungen: Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter (M-02) Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung Beitrag Fr. 3’000.– pro Anlage Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 3’600.– Automatische Holzfeuerung bis 70 kW (M-03) Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung Beitrag Fr. 3’000.– plus 50.– pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth Automatische Holzfeuerung über 70 kW (M-04) Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung Beitrag Fr. 180.– pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und C. Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «2»), gesuchspruefung.ag@iwf.ch@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch 22
Gebäudetechnik – Wärmepumpen: Luft / Wasser-Wärmepumpen (M-05) Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung Beitrag Fr. 4’000.– plus 60.– pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth Sole / Wasser-, Wasser/ Wasser-Wärmepumpe (M-06) Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung Beitrag Fr. 6’000.– plus 180.– pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) QS Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe bis ca. 15 kW Rückvergütung Fr. 380.– Das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) garantiert der Bauherrschaft, dass eine energieeffiziente und betriebssichere Wärmepumpen-Heizungsanlage mit ihren Komponenten, deren Zusammenstellung, Auslegung und Regelung sowie den Prozessen Planung, Installation, Inbetriebnahme, Dokumentation und Betriebskontrolle installiert wird. Es werden qualitativ hochstehende Produkte zugelassen, die fordernde Mindestwerte erfüllen müssen. Die Bauherrschaft erhält nach Fertigstellung und Inbetriebnahme ein Zertifikat, welches ihr garantiert, dass ihre Anlage nach dem WPSM-Standard erstellt, kontrolliert und geprüft wurde. Die Gebühr für dieses Zertifikat wird dem Gebäudeeigentümer mit der Auszahlung des Förderbeitrags für die Wärmepumpe automatisch rückvergütet. Weitere Dokumente und Informationen: Beachten Sie die Bedingungen www.wp-systemmodul.ch > Hauseigentümer in den Anhängen A und C. Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «2»), gesuchspruefung.ag@iwf.ch@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch 23
Gebäudetechnik – Solarkollektoren: Solarkollektoranlage (M-08) Neuanlage oder Anlagenerweiterung auf bestehenden Gebäuden Beitrag Fr. 1’200.– plus 500.– pro kWth Gebäudetechnik – Wärmenetzprojekte: Anschluss an ein Wärmenetz (M-07) Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung Beitrag bis 500 kW Fr. 4’000.– plus 20.– /kWth Beitrag ab 500 kW Fr. 9’000.– plus 10.– /kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem Fr. 1’600.– plus 200.– /kWth Neubau/Erweiterung Wärmenetz, Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage (M-18) Wärmelieferung erneuerbarer Energien an bestehende Bauten Neubau /Erweiterung Wärme- /Anergienetz Fr. 40.– (MWh pro Jahr) Neubau /Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage Fr. 130.– (MWh pro Jahr) Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und C. Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «3»), energieberatung@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch 24
Pilotanlagen: Unterstützung für Pilotprojekte Die technische Entwicklung leistet einen wichtigen Beitrag für die künftige Versorgungssicherheit. Deshalb sollen Pilotprojekte in Einzelfällen unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um innovative und effiziente Technologien und deren Anwendungen handelt und sie das Potenzial haben, in Zukunft einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Damit können in der Praxis Erfahrungen gesammelt werden, die für eine mittelfristige Marktreife von neuen Technologien wichtig sind. Die Beurteilung sowie die Bemessung der Beitragshöhe für eine Unterstützung erfolgt fallweise. Für eine Anfrage betreffend Unterstützung melden Sie sich bei der energieberatungAARGAU: Telefon 062 835 45 40 Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und C. Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «3»), energieberatung@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch 25
Anhang A – Allgemeine Förderbedingungen zum Förderprogramm des Kantons Aargau Version 1. Oktober 2021 Fördersätze und Bedingungen Gültigkeitsdauer, Zusicherungsfrist – Für Förderprogramm und Fördergesuche gelten die Förder- Ein Förderentscheid ist zwei Jahre ab Datum der Zusage bedingungen mit dem jeweils gleichen Ausgabedatum. gültig (bei Minergie-Förderungen drei Jahre). Vor Ablauf – Es gelten jeweils die Fördersätze und Förderbedingungen dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschluss- zum Zeitpunkt des Gesucheingangs. Bei Beratungen gilt formular eingereicht sein. Eine Ausnahme ist möglich, der Zeitpunkt des Beratungstermins. wenn vor Ablauf dieser Frist ein begründeter Antrag auf – Gefördert werden Massnahmen gemäss gültigem Förder- Fristverlängerung eingereicht wird (Datum Poststempel). programm, sofern sie zur Verminderung der CO2-Emissi- onen von Gebäuden beitragen und die Anlagen nicht dem Bau und Betrieb von Luxusgütern dienen, zum Beispiel Weitere Bedingungen Poolheizungen. – Der Förderbeitrag richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit – Die im Gesuch enthaltenen Angaben sind für die Bemes- und den verfügbaren Fördermitteln. sung und Auszahlung des Förderbeitrags verbindlich. – Förderbeiträge werden nicht verzinst. – Wird ein Projekt bzw. die Anlage nicht wie im Förder- – Förderbeiträge berechnen sich pro Gebäude, Bauvorhaben entscheid beschrieben realisiert, so ist dies der und Fördertatbestand bis zu einem Gesamtförderbetrag Bearbeitungsstelle vor der Realisierung zu melden. von Fr. 50’000.– gemäss den publizierten Ansätzen. – Die Abteilung Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in Bei grösseren Beitragen entscheidet der Kanton fallweise. die mit Fördergesuchen zusammenhängenden Akten zu verlangen und Kontrollen an den ausgeführten Bauten und Anlagen vorzunehmen. Die Bauherrschaft garantiert Einreichen des Fördergesuchs einen freien Zugang zu den entsprechenden Bauten und Anlagen. Das Fördergesuch mit den erforderlichen Beilagen muss – Mit der Förderung durch den Kanton Aargau werden die unterzeichnet und vor Bau- bzw. Installationsbeginn per gesamten anrechenbaren CO2-Reduktionen an den Kanton Post an die jeweilige Bearbeitungsstelle (siehe Fördergesuch) abgetreten. Eine Aufteilung der CO2-Reduktion zwischen eingereicht werden. Das Gesuch gilt erst als eingereicht, dem Kanton und Dritten, zum Beispiel mit KliK (Stiftung wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und unter- Klimaschutz und CO2-Kompensation), oder der Verkauf zeichnet bei der Bearbeitungsstelle vorliegen. von CO2-Zertifikaten ist unzulässig. – Die Einreichung eines Fördergesuchs und die Ausstellung Unvollständige Fördergesuche werden an die Bauherrschaft eines Förderentscheids entbinden die Bauherrschaft zurückgeschickt. nicht davon, die für den Bau und Betrieb der Bauten bzw. Anlagen erforderlichen Bewilligungen einzuholen oder Für Beratungsdienstleistungen ist kein Fördergesuch nötig, Meldungen vorzunehmen bzw. geltende Vorschriften da sie direkt über die energieberatungAARGAU abgewickelt einzuhalten. Die Ausstellung eines Förderentscheids werden. bedeutet insbesondere nicht, dass die für das Vorhaben massgebenden bau-, energie-, umwelt- oder anderweitig relevanten öffentlich rechtlichen Anforderungen geprüft Bearbeitung des Fördergesuchs und bewilligt sind. – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der Die Fördergesuche werden innert vier bis sechs Wochen Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons- nach Eingang bearbeitet und abschliessend beurteilt. parlament über die Kreditvergabe (z. B. Investitionskredit) direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein- barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu- Zustellung der Förderzusicherung tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaf- ten, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über Nach erfolgreicher Prüfung des Gesuchs wird der Bauherr- einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der schaft eine Förderzusicherung in Form eines Entscheids per Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten Post zugestellt. Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt. – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des Bundes sind nicht förderberechtigt. 27
Haftung Anspruch auf Förderbeiträge – Der Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Energie, Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderbeiträge. haftet nicht für Schäden, die: Die Förderzusicherung erfolgt explizit unter dem Vorbehalt, – mit der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der dass zum Auszahlungszeitpunkt ausreichend bewilligte geförderten Bauten oder Anlagen oder mit den damit Mittel zur Verfügung stehen. zusammenhängenden Arbeiten entstehen; − im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen Förderberechtigt sind Gebäude und Anlagen, wenn sie auf stehen, die im Rahmen von energieberatungAARGAU Kantonsgebiet stehen und sämtliche weiteren Bedingungen von Vertragspartnern des Kantons Aargau erbracht erfüllt sind. wurden; − aufgrund mangelnder Erfüllung von Leistungsgarantien Beratungsdienstleistungen sind förderberechtigt, wenn das bei Anlagen oder ungenügender energetischer Wirkung betroffene Gebäude auf Kantonsgebiet steht und sämtliche bei Bauten entstehen. weiteren Bedingungen erfüllt sind. – Bei Beratungsdienstleistungen besteht ein Vertrags- verhältnis zwischen den Energieberatenden und den Beratungsempfängern und ist privatrechtlicher Natur. Rechtliche Grundlagen Bund Auszahlung von Förderbeiträgen Art. 51 ff. des Energiegesetzes des Bundes vom 30. September 2016 (EnG, SR 730.0); Voraussetzung für die Auszahlung von Förderbeiträgen ist, Art. 55 ff. der Energieverordnung des Bundes vom dass die erforderlichen Abrechnungsunterlagen vor Ablauf 1. November 2017 (EnV, SR 730.01). der Zusicherungsfrist an die jeweilige Bearbeitungsstelle (siehe Fördergesuch) eingereicht werden. Es gilt das Datum Kanton des Poststempels. § 16 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom 17. Januar 2012 (EnergieG, SAR 773.200); – Die Abrechnung muss mittels unterzeichnetem Projekt- § 38 der Energieverordnung des Kantons Aargau vom abschluss mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht 4. Juni 2014 (EnergieV, SAR 773.211). werden. Die erforderlichen Beilagen sind im Förderentscheid aufgeführt. – Die Auszahlung von Förderbeiträgen erfolgt in der Regel Abzug von Förderbeiträgen in der Steuererklärung 30 Tage nach Vorliegen der vollständigen Abrechnungs- unterlagen ausschliesslich an die Bauherrschaft (direkte – F örderbeiträge müssen in der Steuererklärung bei der Fest- Förderung). legung der Liegenschaftsunterhaltskosten berücksichtigt – Die Beratungsdienstleistungen werden nach deren Been- und von den anrechenbaren Unterhaltskosten abgezogen digung durch die Leistungserbringenden den Beratenen in werden. Rechnung gestellt. Der durch den Kanton Aargau geleistete – Honorarkosten für Beratungsdienstleistungen, deren Förderbeitrag wird dabei auf der Abrechnung ausgewiesen Massnahmen danach mindestens teilweise ausgeführt und in Abzug gebracht (indirekte Förderung). wurden, können zu 100 Prozent als Liegenschaftsunterhalt – Förderbeiträge erfolgen in Form von Investitionsbeiträgen. in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Erfolgt keine Ausführung, so gelten die Auslagen als Einkom- mensverwendung und können nicht als Liegenschafts unterhalt in Abzug gebracht werden (siehe Merkblatt Liegenschaftsunterhalt (LUK) www.ag.ch /steuern > natürliche Personen > Merkblätter /Arbeitshilfen). 28
Auflagen bei vermieteten oder verpachteten Objekten Führen bei vermieteten oder verpachteten Objekten die Investitionen zu einer Mietzins- / Pachtzinserhöhung, muss der Förderbeitrag vom mieter- / pächterseitig zu tragenden Investitionskostenanteil abgezogen werden. Die Beitrags- empfangenden verpflichten sich, Mieter und Pächter über die Auszahlung von Förderbeiträgen zu informieren. Datenschutz Die Beitragsempfangenden nehmen zur Kenntnis und sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die schweizerischen Steuerbehörden (Gemeinden, Kantone, Bund) über ausbe- zahlte Förderbeiträge auf Anfrage oder automatisch in Kenntnis gesetzt werden können und dass Personendaten auch an ausserkantonale öffentliche Organe weitergegeben werden dürfen. Der Kanton ist berechtigt, die Gewährung von Förderbei- trägen gegenüber Mietern und Pächtern sowie gegenüber Schlichtungsstellen und Gerichtsbehörden auf Anfrage hin zu bestätigen und den genannten Amtsstellen gege benenfalls entsprechende Unterlagen auszuhändigen. Rechte an Beratungsergebnissen Über sämtliche im Rahmen der energieberatungAARGAU erarbeiteten Dokumente kann der Kanton Aargau frei verfügen. Die Bauherrschaft kann die Ergebnisse dieser Beratungen bei einer weiteren Projektbearbeitung weiterverwenden. 29
Anhang B – Spezifische Förderbedingungen für Beratungsdienstleistungen (indirekte Förderungen) Version 1. Oktober 2021 Grobberatung energo© PREMIUM Die Grobberatung kommt nur dann zur Anwendung, Der Kanton Aargau fördert energo© PREMIUM-Beratungen, wenn die Gesamtbeurteilung des Gebäudes im Rahmen die durch Energieberatende erstellt werden, welche über einer Gebäudeanalyse als nicht sinnvoll erachtet wird. einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen. Gefördert wird eine energo© PREMIUM-Beratung für Planungsberatung Gebäude, deren Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren Rechtsgültigkeit erlangte. Frühestens nach 10 Jahren Zur Durchführung einer Planungsberatung muss ein kann eine erneute Förderung für die Ausarbeitung einer Projekt in Form von Plänen oder Planstudien vorliegen. energo© PREMIUM-Beratung beantragt werden. Dies gilt gleichermassen für Neubauten wie auch für Modernisierungen. Machbarkeitsstudien Beratung in der Landwirtschaft Der Kanton Aargau fördert Machbarkeitsstudien, die durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden. Die Beratung in der Landwirtschaft kommt nur bei Der Unterstützungsantrag in Form eines Briefes muss Aufzucht- oder Mastbetrieben zur Anwendung. mit den erforderlichen Beilagen gemäss Förder- Für reine Ackerbaubetriebe gilt das Förderangebot nicht. programm eingereicht werden. Kanton Aargau Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau Die Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Gesamtbeurteilung Reine Planungsaufgaben gelten nicht als Machbarkeits- des Gebäudes im Rahmen einer Gebäudeanalyse als nicht studie. Beitragsempfänger ist der Auftragnehmer (Ersteller) sinnvoll erachtet wird. der Studie. GEAK® Plus Realisierungsbegleitung Gefördert wird ein GEAK Plus für Gebäude, deren Vor einer Realisierungsbegleitung muss eine Beratung Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren Rechtsgültigkeit der energieberatungAARGAU durchgeführt worden sein. erlangte. Frühestens nach Ablauf der Gültigkeit des Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» zählt nicht dazu. GEAK Plus (10 Jahre) kann eine erneute Förderung für die Ausarbeitung beantragt werden. Minergie-Gebäude sind von der Beratung ausgeschlossen, da für diese MQS Bau unterstützt wird. Der GEAK Plus kann nur durch den Gebäudeeigentümer in Auftrag gegeben werden. Die Beratungsfachperson darf weder Ingenieursleistungen noch andere Leistungen, die nicht den Zielen des Produktes oder dem Zweck der energieberatungAARGAU entsprechen, Modernisierungskonzept erbringen. Der Kanton Aargau fördert Modernisierungskonzepte, die durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden, welche MQS Bau über einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen. Ein Antrag fur MQS Bau-Check kann nur dann gestellt Förderungen für die Erstellung eines Modernisierungs- werden, wenn mindestens gleichzeitig ein Minergie-Antrag konzepts werden für Gebäude gewährt, die mindestens fur das gleiche Gebäude gestellt worden ist. 15 Jahre alt sind. Frühestens nach 10 Jahren kann eine erneute Förderung für die Ausarbeitung eines neuen Moder- Der Antrag fur MQS Bau ist mindestens 3 Monate vor nisierungskonzepts beantragt werden. Baubeginn (Start Baumeister) des Gebäudes einzureichen. 30
Anhang C – Spezifische Förderbedingungen für allgemeine Massnahmen (direkte Förderungen) Version 1. Oktober 2021 Förderungen «Das Gebäudeprogramm» Gebäudehülle Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäudehülleneffizienz (M-14) Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich (M-01) – Mindestens 90 % aller Hauptflächen (Fassade und Dach exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes – Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr sind gemäss den Anforderungen der Massnahme M-01 vor 2000. wärmegedämmt. – Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie – Nur in Kombination mit einem gleichzeitigen Förder- Aufstockungen sind nicht förderberechtigt. gesuch mit Massnahmen nach M-01. Bauteile welche – Grenze für den U-Wert geförderter Bauteile: bereits früher modernisiert wurden, können nicht U ≤ 0,20 W/(m2 ·K) (Ausnahme bei Wand, Boden mehr mehr angerechnet werden. als 2 m im Erdreich: U ≤ 0,25 W/(m2 ·K)). – Die U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0,07 W/(m2 ·K) betragen. Minergie – Für «geschützte» Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat (M-12) sind, Erleichterungen gewährt werden. «Geschützt» heisst: a) Bestandteil der Inventare des – Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen vor 2000. als «von nationaler» oder «von regionaler» Bedeutung – Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie oder eingetragen («denkmalgeschützt»); b) Von einer Behörde Minergie-P zertifiziert (mit oder ohne Zusatzzertifizierung als geschützt definiert (Baubehörde, Orts- und Stadt- «Eco», mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie A). bildkommissionen, etc.). – Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), – GEAK Plus-Pflicht (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Einzelanlagen (M-02 bis M-09) und Sanierung in Etappen Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab (M-10, M-11) nicht möglich. Fr. 10’000.– Förderbeitrag pro Antrag. – Ab drei Wohneinheiten gelten Wohnbauten als Mehr- – Die oben erwähnte GEAK Plus-Pflicht für Massnahmen familienhäuser. M-01 darf nicht dadurch umgangen werden, dass ein Projekt in mehrere Anträge unterteilt wird. Eine solche Zerstückelung des Projekts wird als ein einziger Antrag Ersatzneubau Minergie-P (M-16) behandelt. Pro Projekt respektive Baubewilligungsgesuch wird nur ein Antrag berücksichtigt. – Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie-P zertifiziert – Der im Entscheid zugesicherte Förderbeitrag entspricht (mit oder ohne Zusatzzertifizierung Eco, mit oder ohne dem maximalen Beitrag. Zusatzzertifizierung nach Minergie A). – Förderbeiträge unter Fr. 3’000.– werden nicht ausgerichtet. – Es werden Ersatzneubauten, nicht aber Neubauten Ausnahme Dach: Wird die gesamte Fläche des Haupt- gefördert. daches eines Gebäudes modernisiert, werden auch kleinere – Förderberechtigt ist die Energiebezugsfläche des Ersatz- Beträge ausgerichtet. neubaus. – Ab drei Wohneinheiten gelten Wohnbauten als Mehr- familienhäuser. – Ein Ersatzneubau liegt vor, wenn auf der Parzelle (innerhalb des zu überbauenden Perimeters) mindestens ein beheiztes Gebäude mit der gleichen Hauptnutzung rückgebaut wird. – Bei Gebäuden mit Mischnutzung richtet sich der Förder beitrag nach der Nutzung mit der grössten beheizten Fläche EBF. 31
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