ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau

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ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
ENERGIE
energieberatungAARGAU
Förderprogramm
Version 1. Oktober 2021

Departement
Bau, Verkehr und Umwelt
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Förderung von Beratungen                   (sortiert nach Kundengruppe)

Angebot                              Seite Private      Industrie,     Landwirtschaft Schutzobjekte
                                                        Gewerbe,                      und kirchliche
                                                        Dienstleistung                Gebäude
Energieberatung
energieberatungAARGAU                 4          X            X              X              X
Wichtige Hinweise                     4          X            X              X              X
Projektberatung
Grobberatung                          5          X                                          X
Beratung zur Eigenstromproduktion,
                                      6          X
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
Impulsberatung «erneuerbar heizen»    6          X
Beratung für Stockwerkeigentümer-
                                      7          X                                          X
gemeinschaften STWEG
Planungsberatung                      8          X                                          X
 eratung Schutzobjekte und
B
                                      9                                                     X
kirchliche Gebäude
Beratung in der Landwirtschaft        10                                     X
Beratung Industrie / Gewerbe /
                                      11                      X
Dienstleistung
Initialberatung-KMU                   11                      X
Gebäudeanalyse
GEAK® Plus                            12         X           (X)                            X
Modernisierungskonzept                13         X           (X)                            X
energo© PREMIUM                       14                      X
Studien
Machbarkeitsstudien                   15                      X
Bauausführung
Realisierungsbegleitung               16         X            X                             X
MQS Bau (für Minergie-Gebäude)        17         X            X                             X

                                                                                        Fortsetzung >

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                       2
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Förderung von Massnahmen                          (für alle Kundengruppen)

Angebot                                                                               Seite   Art
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
Förderungen / Förderungen Dritter / energieberatungAARGAU                              18
Der Weg zum Gebäudeprogramm                                                            19
Gebäudehülle
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich (M-01)                       20
Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (M-14)                             20
Minergie
Gesamtmodernisierung mit MinergieZertifikat (M-12) / Ersatzneubau Minergie-P (M-16)    21
Gebäudetechnik – Holzheizungen
Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter (M-02)                             22
Automatische Holzfeuerung bis 70 kW (M-03)                                             22
Automatische Holzfeuerung über 70 kW (M-04)                                            22
Gebäudetechnik – Wärmepumpen
Luft / Wasser-Wärmepumpen (M-05)                                                       23

Sole / Wasser-, Wasser / WasserWärmepumpe (M-06)                                       23

Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)                                                        23

Gebäudetechnik – Solarkollektoren
Solarkollektoranlage (M-08)                                                            24

Gebäudetechnik – Wärmenetzprojekte
Anschluss an ein Wärmenetz (M-07)                                                      24
Neubau / Erweiterung Wärmenetz, Neubau / Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage (M-18)

Pilotanlagen
Unterstützung für Pilotprojekte                                                        25

Anhänge
Anhang A    Allgemeine Förderbedingungen zum Förderprogramm des Kantons Aargau         27
Anhang B    Spezifische Förderbedingungen für Beratungsdienstleistungen                30
Anhang C    Spezifische Förderbedingungen für allgemeine Massnahmen                    31

                                                                                                    3
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
energieberatungAARGAU                               Wichtige Hinweise
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen        Beratungen
oder Förderungen im Zusammenhang mit                Im Namen der energieberatungAARGAU stehen
Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie          aktive Energieberaterinnen und -berater im
Antworten zu Vorschriften, Normen oder              Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau. Der
Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei    Beitrag des Kantons Aargau an die Beratungs-
der energieberatungAARGAU. Diese Dienst-            angebote wird direkt an die jeweiligen Energie-
leistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder     beratenden ausgerichtet.
per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen,
oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine      Folgeaufträge
Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie        Weiterführende Aufträge, welche sich aus der
sich an die energieberatungAARGAU.                  Vorgehensberatung ergeben, dürfen nur angenommen
                                                    werden, wenn der Hauseigentümer dies ausdrücklich
Telefon 062 835 45 40                               wünscht und er darauf hingewiesen wurde, dass
E-Mail energieberatung@ag.ch                        diese Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energie-
                                                    beratungsmandates ausgeführt werden. Das Vertrags­
Öffnungszeiten                                      verhältnis zwischen den Hauseigentümern und den
Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr             Energieberatenden ist privatrechtlicher Natur.
und 13.30 bis 16.30 Uhr
                                                    Ingenieursdienstleistungen
                                                    Beratungsdienstleistungen sind keine Ingenieurs-
                                                    dienstleistungen im Sinne von Variantenstudien,
                                                    Ausschreibungs- und Ausführungsplanungen.

  Weitere Informationen und mehr zu den Dienstleistungen der energieberatungAARGAU erfahren
  Sie in den beiden Videos «Der Weg zur Energieberatung» und «Das Beratungsgespräch» unter
  www.ag.ch/energieberatung

  Der Weg zur Energieberatung                 Das Beratungsgespräch

                                                                                                       4
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
Projektberatung
Grobberatung
Ziel                                                 Ergebnis

Mit der Grobberatung werden einzelne Fragen zur      Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
Haustechnik oder zur Gebäudehülle grob analy-        tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
siert und beantwortet. Die Beratung erfolgt in der   und den Beratungsempfängern abgegeben.
Regel vor Ort.
                                                     Kosten

Mögliche Themen sind:                                Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
                                                     Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
Gebäudehülle
– Dach, Fassade, Kellerdecke etc.
– Fensterersatz
– Wärmebrücken

Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
– Mögliche Heizsysteme
– Raumkomfort

Allgemein
–	Tipps zu weiterem Vorgehen (Analyse,
   Nutzungsstrategie, Nutzwertsteigerung)
–	Information zu Fördermitteln und                                    Beachten Sie die Bedingungen
   Steuereinsparungen                                                  in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                       5
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Projektberatung
 Beratung zur Eigenstromproduktion, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
 Ziel                                                    Elektromobilität
 Mit der Beratung werden Fragestellungen zur             – Ladeinfrastruktur
 Eigenstromproduktion, der Optimierung des               – Lademanagement
 Eigenverbrauchs oder der Ladeinfrastruktur zur
                                                         Allgemein
 E-Mobilität beantwortet. Aussagen zu Abhängig-
                                                         – Planungshilfen
 keiten zwischen Gebäudehülle, Gebäudetechnik,
                                                         – Information zu Fördermitteln
 Solaranlage, Batteriespeicher und Elektromobilität
                                                         – Tipps zu weiterem Vorgehen
 bringen weiteren Mehrwert. Die Beratung erfolgt
 in der Regel vor Ort.                                   Ergebnis

 Photovoltaikanlage                                      Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
 – Bestandteile und deren Funktion                       tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
 – Energetisches Potenzial                               und den Beratungsempfängern abgegeben.
 – Eckwerte der Wirtschaftlichkeit                       Kosten
 – Einbindung in die elektrische Hausinstallation
                                                         Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
 Eigenverbrauchsoptimierung                              Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
 – Gebäudetechnik
 – Elektrogeräte (z. B. Waschen, Trocknen)
 – Speicherung
                                                         Beachten Sie die Bedingungen
 – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)              in den Anhängen A und B.

 Impulsberatung «erneuerbar heizen»*                                In Zusammenarbeit mit

 Ziel                                                    Kosten

 Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen»              Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Impulsberater
 wird aufgezeigt, wie Heizungen in Wohngebäuden          Förderbeitrag Kanton:
 durch nachhaltige und ökologische Heizsysteme           Wohngebäude bis 6 Wohneinheiten: Fr. 350.–
 ersetzt werden können. Die Beratung erfolgt vor Ort.    Wohngebäude mehr als 6 Wohneinheiten: Fr. 1’250.–

 Ergebnis                                               Hinweise:
 Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-        – Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist ein
                                                         Angebot von EnergieSchweiz.
 tionen werden auf einer Checkliste festgehalten
                                                        –	Einen Impulsberater finden Sie unter:
 und den Beratungsempfängern abgegeben.
                                                         www.erneuerbarheizen.ch
* ehemals Heizungs-Check                                                                                    6
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
Projektberatung
Beratung für Stockwerkeigentümergemeinschaften STWEG
 Ziel der Beratung
                                                        Aus dieser Beratung sollen unter anderem folgende
 Die Beratung soll der Eigentümergemeinschaft           weiterführende Arbeiten ausgelöst werden können:
 Wege aufzeigen, wie sie Entscheidungsgrund­            –	Variantenvergleich bei Heizungsersatz (Einsatz
 lagen für anstehende Modernisierungen in Bezug            erneuerbarer Energien aufzeigen)
 auf die Haustechnikanlagen oder der Gebäude­           –	GEAK Plus-Beratung
 hülle erarbeiten lassen können. Das Beratungs­         –	Modernisierungskonzept
 angebot ist in Modulen aufgebaut. Die Eigen­
 tümergemeinschaft entscheidet nach Bedarf, wie         Die Eigentümergemeinschaft kann durch den
 viele Module gewünscht sind. Die Begleitung kann       ganzen Prozess der Erarbeitung und Beschaffung
 nach Abschluss jedes einzelnen Moduls beendet          von Entscheidungsgrundlagen begleitet und
 werden. Die Beratung soll helfen, dass Entschei-       unterstützt werden. Eine Unterstützung mittels
 dungen mit einem langfristigen Horizont gefällt        Mediation ist in jedem Modul möglich. Eine
 werden können, welche sowohl ökonomische wie           Mediation im Umfang von 3 Stunden wird durch
 ökologische Aspekte berücksichtigt.                    den Kanton übernommen.

Die drei STWEG-Module der energieberatungAARGAU

 MODUL 1                              MODUL 2                             MODUL 3
 Beratung und                         Mitarbeit                           Beurteilung Ergebnis –
 Präsentation                         Auftragsformulierung                Empfehlung weiteres
                                                                          Vorgehen
 Augenschein vor Ort zusammen         Unterstützung bei der Formu-
 mit dem Verwalter und / oder einem   lierung eines Auftrages für eine    Unterstützung bei der Beurtei-
 Vertreter der Eigen­tümergemein-     Ingenieurdienstleistung und der     lung des Ergebnisses (Varianten-
 schaft. Erstellung Kurzbericht /     Suche nach möglichen Dienst-        studie / GEAK Plus etc.),
 Präsentation. Teilnahme Aus-         leistern.                           Empfehlung für das weitere
 schusssitzung und /oder Eigen-                                           Vorgehen.
 tümerversammlung.

 Kosten                               Kosten                              Kosten

 Kundenbeteiligung: ab Fr. 250.–      Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–     Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
 Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’250.–    Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–     Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.–

                                                                                                            7
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
Projektberatung
Planungsberatung
Ziel                                               Ergebnis

Bevor das geplante Projekt in die Detailbearbei-   Die im persönlichen Gespräch erteilten
tung respektive zur Ausführung kommt, können       Informationen werden in einem Kurzbericht
Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten,   festgehalten und den Beratungsempfängern
wie Architekten und / oder Haustechnikplanern,     abgegeben.
ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energe-
                                                   Kosten
tische Optimierungen und den rationellen und
umweltschonenden Einsatz von Energie prüfen        Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.–
lassen. Die Beratung erfolgt in der Regel im       Förderbeitrag Kanton: Fr. 400.–
Büro der Energieberatenden.

Gebäudehülle
– Dämmperimeter / Dämmkonzept
– Wärmebrücken
– Sommerlicher Wärmeschutz

Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
– Heizsystem und elektrische Verbraucher
– Raumkomfort / Lufterneuerung
–	Eigenstromproduktion /                                            Beachten Sie die Bedingungen
   Eigenverbrauchsoptimierung                                        in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                    8
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Projektberatung
Beratung Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
Ziel                                               Energie- und Haustechnik
                                                   – Wärmeverteilung
Unter Berücksichtigung der baukulturellen Rele-
                                                   – Heizungssteuerungen
vanz der Schutzansprüche sowie der besonderen
                                                   – Einsatz erneuerbarer Energien
bauphysikalischen Bedingungen soll der Erhalt
                                                   – elektrische Verbraucher / Beleuchtung
der Bausubstanz sichergestellt werden. Folgende
Objekte können von dem Angebot profitieren:
                                                   Umsetzung
– Denkmalschutzobjekte
                                                   – Massnahmen-Empfehlung mit Kostenschätzung
– Schützenswerte Bauten
                                                     und Angabe möglicher Förderungen
– Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
                                                   – Vorgehensempfehlung unter Berücksichtigung
– Kirchliche und sakrale Gebäude
                                                     von möglichen Synergien

Grundlagen                                         Ergebnis
– Baukulturelle Relevanz des Gebäudes und
                                                   Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
  künstlerische Ausstattung
                                                   tionen werden in einem Bericht festgehalten und
– Schutzansprüche bezüglich der Kantonalen
                                                   dem Beratungsempfänger abgegeben. Werden
  Denkmalpflege bzw. der Fachstelle OSS
                                                   mehrere Gebäude gleichzeitig analysiert, wird im
– Ist-Zustand und Nutzung
                                                   Bericht auf jedes Gebäude einzeln eingegangen.
– Gemessene Energieverbrauchsdaten /
  Energiekennzahl                                  Kosten

                                                   Die Beratung wird pro beheiztes Gebäude geför-
Betrieb und Nutzung
                                                   dert. Bei der Erstberatung sollen alle Gebäude
– Betriebsoptimierung, insbesondere bei
                                                   am Standort und pro Körperschaft begutachtet
  temporär belegten Gebäuden
                                                   werden. Werden gleichzeitig mehrere Gebäude
– Raumklima / korrektes Lüften
                                                   am selben Standort und derselben Körperschaft
                                                   untersucht, können die Förderbeiträge für maximal
Gebäudemodernisierung
                                                   drei Gebäude kumuliert werden.
– Substanzerhalt und Energieeffizienz
– Möglichkeiten, Grenzen und Risiken
                                                   Kundenbeteiligung: ab Fr. 200.–
  der baulichen Anpassung
                                                   Förderbeitrag Kanton: Fr. 600.– (pro Gebäude)
– Bauökologie und Bauphysik
  (Feuchte, Schwärzungen, Schimmel)               Hinweis: Wird ein Schutzobjekt analysiert, kann im Rahmen
                                                  der Beratung für Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
                                                  gleichzeitig ein GEAK Plus erarbeitet werden, welcher auch
                                                  gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus). Geringere
                                                  Kosten bei gleichbleibendem Förderbeitrag.
                                                                                                               9
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Kanton Aargau
Energieberatung
Projektberatung
Beratung in der Landwirtschaft
Ziel                                                  Ergebnis

Die Beratung zeigt, wie der direkte Energieeinsatz    Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
in einem landwirtschaftlichen Betrieb optimiert,      tionen werden in einem Bericht festgehalten
die Effizienz der eingesetzten Energie gesteigert     und zusammen mit einem Massnahmenkatalog
und die Energiekosten gesenkt werden können.          und Empfehlungen dem Beratungsempfänger
Die Beratung beschränkt sich auf die Innen-           abgegeben.
wirtschaft und die landwirtschaftlichen Gebäude.
                                                      Kosten
Der Landwirt stellt dem Berater vorab den
Betriebsspiegel und die Verbrauchsdaten zur           Kundenbeteiligung: Fr. 250.–
Verfügung.                                            Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.–

                                                     Hinweise:
Leistungen                                           – Die Beratung in der Landwirtschaft bezieht sich
– Analyse des Energieverbrauchs                       ausschliesslich auf Ökonomiegebäude und die Innen-
– Effizienzsteigerungspotenzial pro Betriebszweig     wirtschaft. Für die Wohngebäude empfiehlt sich
  (Rindviehstall, Schweinestall, Geflügelstall)       der GEAK Plus, welcher auch gefördert wird
– Massnahmenkatalog mit Hinweisen zur                 (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus). Geringere Kosten
  Wirtschaftlichkeit                                  bei gleichbleibendem Förderbeitrag.
– Potenzial Nutzung Solarstrom und weiterer          – Die Beratung in der Landwirtschaft ist ein Gemein-
  erneuerbarer Energien                               schaftsprojekt der Abteilung Energie sowie der Abteilung
– Hinweis zu Förderungen                              Landwirtschaft des Kantons Aargau.

                                                                           Beachten Sie die Bedingungen
                                                                           in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                            10
Bild: energo
Projektberatung
Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung
Ziel                                                 Ergebnis

Die Beratung für Industrie, Gewerbe und Dienst­      Die im persönlichen Gespräch erteilten Infor­ma-
leistung soll die Steigerung von Energieeffizienz­   tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
potenzialen in den Bereichen Betrieb, Unterhalt      und den Beratungsempfängern abgegeben.
sowie Prozesse und Produktion ermitteln.
                                                     Kosten
Einfache Massnahmen und weitere Planungs-
schritte sind aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt in   Kundenbeteiligung: ab Fr. 500.–
der Regel vor Ort.                                   Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.–

Haustechnik
– Betriebsoptimierung
                                                                        Beachten Sie die Bedingungen
– Einsatz erneuerbarer Energien
                                                                        in den Anhängen A und B.

Prozesse / Produktion
– Abwärmenutzung
– Prozesswärme / Prozesskälte
– Druckluft
– Motoren / Steuerung

Initialberatung-KMU
Ziel                                                 Kosten

Vorortberatung für KMU zur groben Potenzial-         Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–
abschätzung und Evaluation eines weiter-             Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
führenden Beratungsprodukts wie beispielsweise:
PEIK, Industrie / Gewerbe / Dienstleistung,
energoPREMIUM etc.

Ergebnis

Schriftlicher Kurzbericht inklusive Erhebung
eines Unternehmensspiegels und Empfehlungen                             Beachten Sie die Bedingungen
für weiterführende Beratungen.                                          in den Anhängen A und B.

                                                                                                        11
A
                                                       B
                                          heute            C
                                                               D
                                                                   E
                                                                       F
                                          früher                           G

Energieberatung
Gebäudeanalyse
GEAK® Plus                                                                 (GEAK = GebäudeEnergieAusweis der Kantone)

Ziel                                                                    – Aufzeigen der möglichen Energieeffizienz­
                                                                          steigerung
Mit dem GEAK Plus erhalten Liegenschaftsbesit-
                                                                        – Investitionskostenschätzung und mögliche
zer eine Analyse des energetischen Zustands
                                                                          Fördergelder
und der Effizienz ihres Gebäudes. Der Zustand
                                                                        – Vorschläge für weiteres Vorgehen
wird auf der Energieetikette in den Klassen A
                                                                        – Persönliche Präsentation und Erklärung des
(sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt.
                                                                          Beratungsberichtes

Im Beratungsbericht wird in mindestens zwei bis                         Ergebnis
drei Varianten mit konkreten Massnahmen auf­-
                                                                        GEAK Plus
gezeigt, wie das Gebäude im Bereich Energie­
effizienz optimiert und modernisiert werden kann.                       Kosten
Weiter wird aufgezeigt, welche Wirkung und                              Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Energie-
Kosten die einzelnen Massnahmen verur­sachen                            beratende beziehungsweise GEAK-Experten
und wie viel Fördergelder beantragt werden                              Förderbeitrag Kanton:
könnten.                                                                Fr. 1’000.– für Einfamilienhäuser
                                                                        Fr. 1’500.– für Mehr­familienhäuser und
Leistungen GEAK Plus                                                    Nichtwohnbauten
– Objektbegehung und neutrale persönliche
  Beratung                                                             Hinweis: GEAK-Experten finden Sie auch unter
– Analyse des Ist-Zustands (Ausstellung einer                          www.geak.ch
  Energieetikette)
– Berichterstellung mit mindestens zwei bis                                                 Beachten Sie die Bedingungen
  drei Modernisierungsvarianten                                                             in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                                           12
A
                                        heute        B
                                                         C
                                                             D
                                                                 E
                                                                     F
                                        früher                           G

Gebäudeanalyse
Modernisierungskonzept
Ziel                                                                  Energie- und Haustechnik
                                                                      – Einsatz erneuerbarer Energien
Mit dem Modernisierungskonzept soll vor Beginn
                                                                      – Kostenvergleich verschiedener Heizsysteme
der Ausführungsplanung ein Konzept erarbeitet
                                                                        bzw. Warmwasseraufbereitungen
werden, bei dem sichergestellt wird, dass ener-
                                                                      – Raumkomfort
getisch sinnvolle und auf die effektiven Kunden-
                                                                      – Elektrische Verbraucher / Beleuchtung
bedürfnisse und Nutzungsstrategien ausgerichtete
Massnahmen getroffen werden, dies unter
                                                                      Finanzierung / Wirtschaftlichkeit
Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlich
                                                                      – Kostenschätzung (Angabe der Genauigkeit)
optimalen Reihenfolge. Diese Konzepterarbeitung
                                                                      – Betriebskosten
erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Energie-
                                                                      – Förderbeiträge
beratung.
                                                                      – Steuerliche Aspekte

Grundlagen
                                                                      Umsetzung
– Leistungsbeschrieb auf Basis Vorprojekt SIA 108
                                                                      – Vorgehensempfehlung
– Ist-Zustand
                                                                      – Umsetzungsplan
– Aufgabenstellung / Zielsetzung
– Nutzungsstrategie                                                   Ergebnis
– Energetische Zielsetzung (Einsparpotenzial)
                                                                      Strategisches Modernisierungskonzept

Gebäudemodernisierung                                                 Kosten
– Architektonisches Konzept und Gebäudehülle                          Kundenbeteiligung:
– Strategische Optionen (Sofortmassnahmen /                           gemäss Offerte Konzeptersteller
  gesamte oder etappierte Modernisierung,                             Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’500.–
  Ersatzneubau)
– Schnittstellen bei Etappierung                                     Hinweis: Wird ein Modernisierungskonzept erarbeitet,
– Hinweise auf architektonische und technische                       kann gleichzeitig ein GEAK Plus erarbeitet werden, welcher
  Detaillösungen im Bereich von Schichten und                        auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK Plus).
                                                                     Geringere Kosten bei gleichbleibendem Förderbeitrag.
  Anschlüssen
– Nebeneffekte (Bewohnbarkeit während Bauphase)

                                                                                           Beachten Sie die Bedingungen
                                                                                           in den Anhängen A und B.

                                                                                                                             13
Energieberatung
Gebäudeanalyse
energo © PREMIUM
Ziel                                              Ergebnis

Mit dem energo © PREMIUM erhalten Eigentümer      energo © PREMIUM Grobanalyse mit Beratungs­
von komplexeren Gebäuden, beispielsweise mit      bericht
Mischnutzung oder Arealen, eine Grobanalyse
                                                  Kosten
des energetischen Zustands und der Effizienz.
                                                  Die Kosten und der Förderbeitrag richten sich
Leistungen energo PREMIUM
                   ©                              nach der Komplexität des Gebäudes und sind wie
– Objektbegehung und neutrale persönliche         folgt abgestuft:
  Beratung
– Objektbewertung mit Zustandsanalyse der         Kundenbeteiligung: gemäss Offerte energo®
  Anlagen
– Modernisierungsbedarf von Gebäudehülle und      Förderbeitrag Kanton
  Haustechnik                                     Fr. 1’500.– (Gebäudekomplexität einfach)
– Investitionskostenschätzung zur Werterhaltung   Fr. 2’200.– (Gebäudekomplexität mittel)
– Zeitplan des voraussichtlichen Erneuerungs-     Fr. 3’300.– (Gebäudekomplexität schwierig)
  zeitpunkts pro Bauteil
– Vergleich mit typenähnlichen Gebäuden
  bezüglich CO2-Emissionen
– Aufzeigen des möglichen Energieeinspar-
  potenzials unter Berücksichtigung
  der Wirtschaftlichkeit und des Einsatzes von
  erneuerbaren Energien
– Vorschläge für weiteres Vorgehen
– Persönliche Präsentation und Erklärung des                        Beachten Sie die Bedingungen
  Beratungsberichtes                                                in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                   14
Bild: energo
Studien
Machbarkeitsstudien
Ziel                                              Ergebnis

Unterstützt werden Machbarkeitsstudien für        Machbarkeitsstudie
grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuer-
                                                  Kosten
barer Energien, Potenzialanalysen für Abwasser-
wärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für      Förderbeitrag Kanton: max. 50 Prozent,
die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen.      höchstens Fr. 5’000.–
Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss
auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen.
Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter
Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten
aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben und
Variantenstudien für den Wärmeerzeugungsersatz
gelten nicht als Machbarkeitsstudie.

Beilagen Unterstützungsantrag
– Projektbeschrieb
– Kostenaufstellung für Leistungsumfang der                         Beachten Sie die Bedingungen
  Machbarkeitsstudie (Offerte)                                      in den Anhängen A und B.

                                                                                                   15
Energieberatung
Bauausführung                                                                                     QS
Realisierungsbegleitung
Ziel                                                 Vor einer Realisierungsbegleitung muss eine
                                                     Beratung der energieberatungAARGAU durch­
Die Realisierungsbegleitung hilft bei der Umset-
                                                     geführt worden sein. Die Impulsberatung
zung der geplanten Massnahmen, damit
                                                     «erneuerbar heizen» zählt nicht dazu.
­Gebäude die angestrebten tieferen Energieflüsse
 effektiv einhalten und so auch die ökonomischen     Ergebnis
 und ökologischen Ziele erfüllen werden.
                                                     Die erbrachten Leistungen werden in einem
 Dies sind:
                                                     Arbeitsrapport und einem Kurzbericht zusammen-
 –	Sicherstellung der in der Planungsphase
                                                     gefasst.
    definierten Ziele.
 –	Steigerung der Ausführungsqualität durch         Kosten
    unabhängige Baukontrollen.                       Kundenbeteiligung:
 –	Fachtechnische Unterstützung der Bauherr-        Differenz zum Stundenhonorar
    schaft im Bereich der Energieeffizienz während   Förderbeitrag Kanton: Fr. 100.– pro Stunde
    der Bauphase.                                    (max. 50 Stunden pro Fall)

Leistungen
– Ausführungskontrolle der Wärmedämmung
  (Schichtaufbau, Wärmebrücken, Anschlüsse)
  bei der Gebäudehülle und bei Leitungen
– Ausführungskontrolle der Umsetzung des
  Feuchteschutzes
– Kontrolle der Einregulierung und Inbetrieb-
  nahme der Haustechnik
– Einhaltung der Bedingungen für laufende
  Fördergesuche
– Ratschlag bei Abnahmen oder Kontrollen

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energieberatung

                                                                                                      16
Bild: energo
Bauausführung                                                                                                         QS
Minergie MQS Bau
Ziel                                                       Umsetzung

Mit dem standardisierten Prüfverfahren mit                  MQS Bau Check                      MQS Bau Selection
                                                            (Wohnbauten)                       (Komplexe Wohnbauten,
zweckmässigen Prüfpunkten und Baubegleitungen                                                  Verwaltung, Schulen,
werden allfällige Abweichungen für die Erreichung                                              Mischnutzungen)

der Minergie-Anforderungen laufend und zum
frühestmöglichen Zeitpunkt in der Ausführungs-              Architekt / Bauleiter prüft Bau-   Unabhängiger MQS Bau-
                                                            ausführung anhand projektspezi-    Experte begleitet Bauprojekt,
und Abnahmephase festgestellt.                              fischer MQS Bau-Prüfberichte       prüft und dokumentiert
                                                                                               fortlaufend

Dieses Angebot gilt nur für Minergie-zertifizierte          Minergie-Zertifizierungs-
                                                            stelle prüft MQS Bau-Doku-
Gebäude und richtet sich somit an Neubauten
                                                            mentation
oder Gesamtmodernisierungen.
                                                                      Auszeichnung «MQS Bau-geprüft»
Leistungen
                                                           Ergebnis
– frühzeitiges Erkennen von Planabweichungen
  selbst bei komplexen Bauvorhaben                         Fällt die Prüfung der MQS Bau-Dokumentation
– strukturierte Dokumentation des Bauprozesses             positiv aus, so kann die Zertifizierungsstelle die
  bringt Transparenz und stellt sicher, dass die           Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» erstellen.
  Bauherrschaft die Informationen zur richtigen
  Nutzung und Wartung der Minergie-relevante               Die Auszeichnung «MQS Bau-geprüft» kann aller-
  Bauelemente erhält.                                      dings nur dann ausgestellt werden, wenn mindes-
– Die Qualitätssicherung der Bauarbeiten reduziert         tens gleichzeitig das definitive Minergie-Zertifikat
  Bauschäden und erhöht den Wert der Immobilie.            vergeben werden kann.

Kosten
Standard                 Gebäudekategorie            EBF                                       Förderbeiträge
MQS Bau Check            I und II                    ≤ 250 m2
                                                                                               Fr. 2’200.–
                                                     > 250 m2 und ≤ 1’000 m2                   Fr. 2’600.–
                                                     > 1’000 m2 und ≤ 2’000 m2                 Fr. 3’400.–
                                                     > 2’000 m2                                Auf Anfrage
MQS Bau Selection        alle Kategorien             ≤ 250 m2                                  Fr. 4’200.–
                         (I bis XII)                 > 250 m2 und ≤ 1’000 m2                   Fr. 4’600.–
                                                     > 1’000 m2 und ≤ 2’000 m2                 Fr. 5’400.–
                                                     > 2’000 m2                                Auf Anfrage

                                                                                                                               17
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»

Förderungen                                         Förderungen Dritter

Modernisieren und profitieren                       Energiefranken
Ob bei einem Einfamilienhaus, einem Mehr-           Neben den Kantonen gibt es von Bund,
familienhaus oder einem Dienstleistungsgebäude:     Gemeinden, Energieversorgern und Stiftungen
Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich!    weitere Förderprogramme.
Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig   Anhand der Postleitzahl des Gebäudestandorts
auch von tieferen Energiekosten. Und Sie leisten    erhalten Sie eine Auflistung aller Energie-Förder-
einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.            programme.
                                                    Die Beiträge der Förderstellen können in Einzel-
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderbeiträge          fällen kumuliert werden, manchmal schliessen
«Das Gebäudeprogramm» leistet im Kanton             sie sich jedoch gegenseitig aus. Stellen Sie Ihr
Aargau Beiträge an Modernisierungen mit wärme-      Gesuch möglichst frühzeitig, denn die meisten
gedämmten Gebäudeteilen (Wand, Dach,                Programme verlangen das Gesuch vor Beginn
Boden), Gesamtmodernisierungen mit Minergie-        der Realisierung.
Zertifikat und an Ersatzneubauten welche den
Minergie-P Standard erreichen. Das Förderpro-       Hier finden Sie die aktuelle Übersicht
gramm wird aus der CO2-Abgabe finanziert, die       der Förderprogramme:
auf fossile Energieträger erhoben wird.             www.energiefranken.ch

Kontakt für allgemeine Fragen:                      energieberatungAARGAU
energieberatungAARGAU                               Wichtige Grundsätze für ein Modernisierungs-
Telefon 062 835 45 40                               projekt sind eine sorgfältige Planung und Vorbe-
E-Mail energieberatung@ag.ch                        reitung sowie eine gute Ausführungsqualität.
                                                    Besonders zu berücksichtigen sind die Abhängig-
Fragen zum Fördergesuch:
                                                    keiten zwischen verschiedenen Bauteilen. Damit
«Das Gebäudeprogramm»
                                                    können Kosten reduziert und ein verbesserter
Telefon 062 835 45 35
                                                    Werterhalt Ihrer Liegenschaft gesichert werden.

                                                    Die energieberatungAARGAU unterstützt Sie
                                                    gerne bei Ihren Vorhaben.

                                                    energieberatungAARGAU
                                                    Telefon 062 835 45 40
                                                    E-Mail energieberatung@ag.ch

                                                                                                         18
Der Weg zum Gebäudeprogramm

So gelangen Sie direkt                            Das Erklärvideo
zum Gesuchsportal                                «Das Gebäudeprogramm»

 Mit wenigen Klicks erreichen Sie das Gesuchs-    Auf www.ag.ch/energie > Förderungen finden Sie
 portal auf der Website «Das Gebäudeprogramm»     das Erklärvideo und weitere Informationen

 1. Auf den Link klicken oder den QR-Code        1. Auf den Link klicken oder den QR-Code
     mit Ihrem Smartphone scannen:                    mit Ihrem Smartphone scannen:

   www.dasgebaeudeprogramm.ch                       www.ag.ch /energie > Förderungen

 2. Den Kanton Aargau auswählen

                                                       Erklärvideo «Das Gebäudeprogramm»

 3. Schaltfläche «Zum Gesuchsportal» klicken     2. Unterhalb des Videos finden Sie einen Link,
                                                      um zum Gesuchsportal zu gelangen

                                                                                                    19
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»

Gebäudehülle:

Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden
gegen Erdreich (M-01)
Massnahme                       Bedingungen                            Förderbeiträge

Gebäudehülle                    U-Wert ≤ 0.20 W/(m2 ·K)                Fr. 40.– pro m2
                                Wand und Boden mehr als 2 m
                                im Erdreich: U-Wert ≤ 0.25 W/(m2 ·K)

Aktion 2021                                                            Fr. 20.– pro m2
                                                          gültig
zusätzlich für Aussenwand                            2022
                                          n   auch
gegen Aussenklima                   Aktio

Gesamtmodernisierung,
Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (M-14)
Massnahme                       Bedingungen                            Förderbeiträge

Bonus Gesamtmodernisierung      Ergänzung zur Massnahme M-01,          Fr. 20.– pro m2
                                sofern diese mindestens 90 % der
                                Hauptflächen gegen Aussenklima
                                (Fassade, Dach) umfasst.

                                                                       Beachten Sie die Bedingungen
                                                                       in den Anhängen A und C.

Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «1»),
aargau@dasgebaeudeprogramm.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                      20
Minergie:

Gesamtmodernisierung mit
Minergie-Zertifikat (M-12)
Standard                        Gebäudekategorie                   Förderbeiträge

Minergie(-A)                    Einfamilienhaus                    Fr. 100.– pro m2 EBF
                                Mehrfamilienhaus                   Fr. 60.– pro m2 EBF
                                Nicht-Wohnbau                      Fr. 40.– pro m2 EBF

Minergie-P(-A)                  Einfamilienhaus                    Fr. 155.– pro m2 EBF
                                Mehrfamilienhaus                   Fr. 90.– pro m2 EBF
                                Nicht-Wohnbau                      Fr. 65.– pro m2 EBF

Ersatzneubau
Minergie-P (M-16)
Standard                        Gebäudekategorie                   Förderbeiträge

Minergie-P(-A)                  Einfamilienhaus                    Fr. 75.– pro m2 EBF
                                Mehrfamilienhaus                   Fr. 40.– pro m2 EBF
                                Nicht-Wohnbau                      Fr. 30.– pro m2 EBF

                                                                   Beachten Sie die Bedingungen
                                                                   in den Anhängen A und C.

Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «3»),
energieberatung@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                  21
Gebäudetechnik – Holzheizungen:

Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter (M-02)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                              Fr. 3’000.– pro Anlage

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem   Fr. 3’600.–

Automatische Holzfeuerung bis 70 kW (M-03)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                              Fr. 3’000.– plus 50.– pro kWth

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem   Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth

Automatische Holzfeuerung über 70 kW (M-04)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                              Fr. 180.– pro kWth

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem   Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth

                                                                     Beachten Sie die Bedingungen
                                                                     in den Anhängen A und C.

Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «2»),
gesuchspruefung.ag@iwf.ch@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                    22
Gebäudetechnik – Wärmepumpen:

Luft / Wasser-Wärmepumpen (M-05)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                                   Fr. 4’000.– plus 60.– pro kWth

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem        Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth

Sole / Wasser-, Wasser/ Wasser-Wärmepumpe (M-06)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag                                                   Fr. 6’000.– plus 180.– pro kWth

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem        Fr. 1’600.– plus 200.– pro kWth

Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)                                                                    QS
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe bis ca. 15 kW

Rückvergütung                                             Fr. 380.–

Das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) garantiert der Bauherrschaft, dass eine energieeffiziente und
betriebssichere Wärmepumpen-Heizungsanlage mit ihren Komponenten, deren Zusammenstellung,
Auslegung und Regelung sowie den Prozessen Planung, Installation, Inbetriebnahme, Dokumentation und
Betriebskontrolle installiert wird. Es werden qualitativ hochstehende Produkte zugelassen, die fordernde
Mindestwerte erfüllen müssen. Die Bauherrschaft erhält nach Fertigstellung und Inbetriebnahme ein
Zertifikat, welches ihr garantiert, dass ihre Anlage nach dem WPSM-Standard erstellt, kontrolliert und
geprüft wurde. Die Gebühr für dieses Zertifikat wird dem Gebäudeeigentümer mit der Auszahlung des
Förderbeitrags für die Wärmepumpe automatisch rückvergütet.

Weitere Dokumente und Informationen:                                      Beachten Sie die Bedingungen
www.wp-systemmodul.ch > Hauseigentümer                                    in den Anhängen A und C.

Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «2»),
gesuchspruefung.ag@iwf.ch@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                           23
Gebäudetechnik – Solarkollektoren:

Solarkollektoranlage (M-08)
Neuanlage oder Anlagenerweiterung auf bestehenden Gebäuden

Beitrag                                              Fr. 1’200.– plus 500.– pro kWth

Gebäudetechnik – Wärmenetzprojekte:

Anschluss an ein Wärmenetz (M-07)
Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Beitrag bis 500 kW                                   Fr. 4’000.– plus 20.– /kWth

Beitrag ab 500 kW                                    Fr. 9’000.– plus 10.– /kWth

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wasserverteilsystem   Fr. 1’600.– plus 200.– /kWth

Neubau/Erweiterung Wärmenetz,
Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage (M-18)
Wärmelieferung erneuerbarer Energien an bestehende Bauten

Neubau /Erweiterung Wärme- /Anergienetz              Fr. 40.– (MWh pro Jahr)

Neubau /Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage            Fr. 130.– (MWh pro Jahr)

                                                                     Beachten Sie die Bedingungen
                                                                     in den Anhängen A und C.

Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «3»),
energieberatung@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                    24
Pilotanlagen:

Unterstützung für Pilotprojekte
Die technische Entwicklung leistet einen wichtigen Beitrag für die künftige Versorgungssicherheit. Deshalb
sollen Pilotprojekte in Einzelfällen unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um innovative
und effiziente Technologien und deren Anwendungen handelt und sie das Potenzial haben, in Zukunft einen
Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Damit können in der Praxis Erfahrungen gesammelt werden, die
für eine mittelfristige Marktreife von neuen Technologien wichtig sind. Die Beurteilung sowie die Bemessung
der Beitragshöhe für eine Unterstützung erfolgt fallweise. Für eine Anfrage betreffend Unterstützung
melden Sie sich bei der energieberatungAARGAU: Telefon 062 835 45 40

                                                                             Beachten Sie die Bedingungen
                                                                             in den Anhängen A und C.

Informationen zum Gebäudeprogramm erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35 (Nachwahl «3»),
energieberatung@ag.ch, www.dasgebaeudeprogramm.ch

                                                                                                               25
Anhang A – Allgemeine Förderbedingungen
zum Förderprogramm des Kantons Aargau

Version 1. Oktober 2021

Fördersätze und Bedingungen                                     Gültigkeitsdauer, Zusicherungsfrist

– Für Förderprogramm und Fördergesuche gelten die Förder-       Ein Förderentscheid ist zwei Jahre ab Datum der Zusage
   bedingungen mit dem jeweils gleichen Ausgabedatum.           ­gültig (bei Minergie-Förderungen drei Jahre). Vor Ablauf
– Es gelten jeweils die Fördersätze und Förderbedingungen        dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschluss-
   zum Zeitpunkt des Gesucheingangs. Bei Beratungen gilt         formular eingereicht sein. Eine Ausnahme ist möglich,
   der Zeitpunkt des Beratungstermins.                           wenn vor Ablauf dieser Frist ein begründeter Antrag auf
– Gefördert werden Massnahmen gemäss gültigem Förder-            Fristverlängerung eingereicht wird (Datum Poststempel).
   programm, sofern sie zur Verminderung der CO2-Emissi-
   onen von Gebäuden beitragen und die Anlagen nicht dem
   Bau und Betrieb von Luxusgütern dienen, zum Beispiel         Weitere Bedingungen
   Poolheizungen.
– Der Förderbeitrag richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit    – Die im Gesuch enthaltenen Angaben sind für die Bemes-
   und den verfügbaren Fördermitteln.                             sung und Auszahlung des Förderbeitrags verbindlich.
– Förderbeiträge werden nicht verzinst.                         – Wird ein Projekt bzw. die Anlage nicht wie im Förder-
–	Förderbeiträge berechnen sich pro Gebäude, Bauvorhaben         entscheid beschrieben realisiert, so ist dies der
   und Fördertatbestand bis zu einem Gesamtförderbetrag           Bearbeitungsstelle vor der Realisierung zu melden.
   von Fr. 50’000.– gemäss den publizierten Ansätzen.           – Die Abteilung Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in
   Bei grösseren Beitragen entscheidet der Kanton fallweise.      die mit Fördergesuchen zusammenhängenden Akten
                                                                  zu verlangen und Kontrollen an den ausgeführten Bauten
                                                                  und Anlagen vorzunehmen. Die Bauherrschaft garantiert
Einreichen des Fördergesuchs                                      einen freien Zugang zu den entsprechenden Bauten und
                                                                  Anlagen.
Das Fördergesuch mit den erforderlichen Beilagen muss           – Mit der Förderung durch den Kanton Aargau werden die
unterzeichnet und vor Bau- bzw. Installationsbeginn per           gesamten anrechenbaren CO2-Reduktionen an den Kanton
Post an die jeweilige Bearbeitungsstelle (siehe Fördergesuch)     abgetreten. Eine Aufteilung der CO2-Reduktion zwischen
eingereicht werden. Das Gesuch gilt erst als eingereicht,         dem Kanton und Dritten, zum Beispiel mit KliK (Stiftung
wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und unter-          Klimaschutz und CO2-Kompensation), oder der Verkauf
zeichnet bei der Bearbeitungsstelle vorliegen.                    von CO2-Zertifikaten ist unzulässig.
                                                                – Die Einreichung eines Fördergesuchs und die Ausstellung
Unvollständige Fördergesuche werden an die Bauherrschaft          eines Förderentscheids entbinden die Bauherrschaft
zurückgeschickt.                                                  nicht davon, die für den Bau und Betrieb der Bauten bzw.
                                                                  Anlagen erforderlichen Bewilligungen einzuholen oder
Für Beratungsdienstleistungen ist kein Fördergesuch nötig,        Meldungen vorzunehmen bzw. geltende Vorschriften
da sie direkt über die energieberatungAARGAU abgewickelt          einzuhalten. Die Ausstellung eines Förderentscheids
werden.                                                           bedeutet insbesondere nicht, dass die für das Vorhaben
                                                                  massgebenden bau-, energie-, umwelt- oder anderweitig
                                                                  relevanten öffentlich rechtlichen Anforderungen geprüft
Bearbeitung des Fördergesuchs                                     und bewilligt sind.
                                                                – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
Die Fördergesuche werden innert vier bis sechs Wochen             Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons-
nach Eingang bearbeitet und abschliessend beurteilt.              parlament über die Kreditvergabe (z. B. Investitionskredit)
                                                                  direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein-
                                                                  barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu-
Zustellung der Förderzusicherung                                  tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaf-
                                                                  ten, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über
Nach erfolgreicher Prüfung des Gesuchs wird der Bauherr-          einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der
schaft eine Förderzusicherung in Form eines Entscheids per        Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten
Post zugestellt.                                                  Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
                                                                – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
                                                                  Bundes sind nicht förderberechtigt.

                                                                                                                               27
Haftung                                                          Anspruch auf Förderbeiträge

– Der Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Energie,      Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderbeiträge.
  haftet nicht für Schäden, die:                                 Die Förderzusicherung erfolgt explizit unter dem Vorbehalt,
  – mit der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der         dass zum Auszahlungszeitpunkt ausreichend bewilligte
     geförderten Bauten oder Anlagen oder mit den damit          Mittel zur Verfügung stehen.
     zusammenhängenden Arbeiten entstehen;
  − im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen               Förderberechtigt sind Gebäude und Anlagen, wenn sie auf
     stehen, die im Rahmen von energieberatungAARGAU             Kantonsgebiet stehen und sämtliche weiteren Bedingungen
     von Vertragspartnern des Kantons Aargau erbracht            erfüllt sind.
     wurden;
  − aufgrund mangelnder Erfüllung von Leistungsgarantien        Beratungsdienstleistungen sind förderberechtigt, wenn das
     bei Anlagen oder ungenügender energetischer Wirkung         betroffene Gebäude auf Kantonsgebiet steht und sämtliche
     bei Bauten entstehen.                                       weiteren Bedingungen erfüllt sind.
– Bei Beratungsdienstleistungen besteht ein Vertrags-
  verhältnis zwischen den Energieberatenden und den
  Beratungsempfängern und ist privatrechtlicher Natur.           Rechtliche Grundlagen

                                                                 Bund
Auszahlung von Förderbeiträgen                                   Art. 51 ff. des Energiegesetzes des Bundes vom
                                                                 30. September 2016 (EnG, SR 730.0);
Voraussetzung für die Auszahlung von Förderbeiträgen ist,        Art. 55 ff. der Energieverordnung des Bundes vom
dass die erforderlichen Abrechnungsunterlagen vor Ablauf         1. November 2017 (EnV, SR 730.01).
der Zusicherungsfrist an die jeweilige Bearbeitungsstelle
(siehe Fördergesuch) eingereicht werden. Es gilt das Datum       Kanton
des Poststempels.                                                § 16 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom
                                                                 17. Januar 2012 (EnergieG, SAR 773.200);
–	Die Abrechnung muss mittels unterzeichnetem Projekt-          § 38 der Energieverordnung des Kantons Aargau vom
   abschluss mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht       4. Juni 2014 (EnergieV, SAR 773.211).
   werden. Die erforderlichen Beilagen sind im Förderentscheid
   aufgeführt.
–	Die Auszahlung von Förderbeiträgen erfolgt in der Regel       Abzug von Förderbeiträgen in der Steuererklärung
   30 Tage nach Vorliegen der vollständigen Abrechnungs-
   unterlagen ausschliesslich an die Bauherrschaft (direkte      – F
                                                                    örderbeiträge müssen in der Steuererklärung bei der Fest-
   Förderung).                                                     legung der Liegenschaftsunterhaltskosten berücksichtigt
–	Die Beratungsdienstleistungen werden nach deren Been-           und von den anrechenbaren Unterhaltskosten abgezogen
   digung durch die Leistungserbringenden den Beratenen in         werden.
   Rechnung gestellt. Der durch den Kanton Aargau geleistete     – Honorarkosten für Beratungsdienstleistungen, deren
   Förderbeitrag wird dabei auf der Abrechnung ausgewiesen         Massnahmen danach mindestens teilweise ausgeführt
   und in Abzug gebracht (indirekte Förderung).                    wurden, können zu 100 Prozent als Liegenschaftsunterhalt
– Förderbeiträge erfolgen in Form von Investitionsbeiträgen.       in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Erfolgt
                                                                   keine Ausführung, so gelten die Auslagen als Einkom-
                                                                   mensverwendung und können nicht als Liegenschafts­
                                                                   unterhalt in Abzug gebracht werden (siehe Merkblatt
                                                                   Liegenschaftsunterhalt (LUK) www.ag.ch /steuern >
                                                                   natürliche Personen > Merkblätter /Arbeitshilfen).

                                                                                                                            28
Auflagen bei vermieteten oder verpachteten Objekten

Führen bei vermieteten oder verpachteten Objekten die
Investitionen zu einer Mietzins- / Pachtzinserhöhung, muss
der Förderbeitrag vom mieter- / pächterseitig zu tragenden
Investitionskostenanteil abgezogen werden. Die Beitrags-
empfangenden verpflichten sich, Mieter und Pächter über
die Auszahlung von Förderbeiträgen zu informieren.

Datenschutz

Die Beitragsempfangenden nehmen zur Kenntnis und sind
ausdrücklich damit einverstanden, dass die schweizerischen
Steuerbehörden (Gemeinden, Kantone, Bund) über ausbe-
zahlte Förderbeiträge auf Anfrage oder automatisch in
Kenntnis gesetzt werden können und dass Personendaten
auch an ausserkantonale öffentliche Organe weitergegeben
werden dürfen.

Der Kanton ist berechtigt, die Gewährung von Förderbei-
trägen gegenüber Mietern und Pächtern sowie gegenüber
Schlichtungsstellen und Gerichtsbehörden auf Anfrage
hin zu bestätigen und den genannten Amtsstellen gege­
benenfalls entsprechende Unterlagen auszuhändigen.

Rechte an Beratungsergebnissen

Über sämtliche im Rahmen der energieberatungAARGAU
erarbeiteten Dokumente kann der Kanton Aargau frei
verfügen. Die Bauherrschaft kann die Ergebnisse dieser
Beratungen bei einer weiteren Projektbearbeitung
weiterverwenden.

                                                             29
Anhang B – Spezifische Förderbedingungen für
Beratungsdienstleistungen (indirekte Förderungen)

Version 1. Oktober 2021

Grobberatung                                                   energo© PREMIUM

Die Grobberatung kommt nur dann zur Anwendung,                 Der Kanton Aargau fördert energo© PREMIUM-Beratungen,
wenn die Gesamtbeurteilung des Gebäudes im Rahmen              die durch Energieberatende erstellt werden, welche über
einer Gebäudeanalyse als nicht sinnvoll erachtet wird.         einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen.

                                                               Gefördert wird eine energo© PREMIUM-Beratung für
Planungsberatung                                               Gebäude, deren Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren
                                                               Rechtsgültigkeit erlangte. Frühestens nach 10 Jahren
Zur Durchführung einer Planungsberatung muss ein               kann eine erneute Förderung für die Ausarbeitung einer
Projekt in Form von Plänen oder Planstudien vorliegen.         energo© PREMIUM-Beratung beantragt werden.
Dies gilt gleichermassen für Neubauten wie auch für
Modernisierungen.
                                                               Machbarkeitsstudien

Beratung in der Landwirtschaft                                 Der Kanton Aargau fördert Machbarkeitsstudien, die
                                                               durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden.
Die Beratung in der Landwirtschaft kommt nur bei               Der Unterstützungsantrag in Form eines Briefes muss
Aufzucht- oder Mastbetrieben zur Anwendung.                    mit den erforderlichen Beilagen gemäss Förder-
Für reine Ackerbaubetriebe gilt das Förderangebot nicht.       programm eingereicht werden.

                                                               Kanton Aargau
Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung                  Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie
                                                               Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau
Die Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung kommt
nur dann zur Anwendung, wenn die Gesamtbeurteilung             Reine Planungsaufgaben gelten nicht als Machbarkeits-
des Gebäudes im Rahmen einer Gebäudeanalyse als nicht          studie. Beitragsempfänger ist der Auftragnehmer (Ersteller)
sinnvoll erachtet wird.                                        der Studie.

GEAK® Plus                                                     Realisierungsbegleitung

Gefördert wird ein GEAK Plus für Gebäude, deren                Vor einer Realisierungsbegleitung muss eine Beratung
Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren Rechtsgültigkeit         der energieberatungAARGAU durchgeführt worden sein.
erlangte. Frühestens nach Ablauf der Gültigkeit des            Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» zählt nicht dazu.
GEAK Plus (10 Jahre) kann eine erneute Förderung für
die Ausarbeitung beantragt werden.                             Minergie-Gebäude sind von der Beratung ausgeschlossen,
                                                               da für diese MQS Bau unterstützt wird.
Der GEAK Plus kann nur durch den Gebäudeeigentümer
in Auftrag gegeben werden.                                     Die Beratungsfachperson darf weder Ingenieursleistungen
                                                               noch andere Leistungen, die nicht den Zielen des Produktes
                                                               oder dem Zweck der energieberatungAARGAU entsprechen,
Modernisierungskonzept                                         erbringen.

Der Kanton Aargau fördert Modernisierungskonzepte, die
durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden, welche   MQS Bau
über einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen.
                                                               Ein Antrag fur MQS Bau-Check kann nur dann gestellt
Förderungen für die Erstellung eines Modernisierungs-          werden, wenn mindestens gleichzeitig ein Minergie-Antrag
konzepts werden für Gebäude gewährt, die mindestens            fur das gleiche Gebäude gestellt worden ist.
15 Jahre alt sind. Frühestens nach 10 Jahren kann eine
erneute Förderung für die Ausarbeitung eines neuen Moder-      Der Antrag fur MQS Bau ist mindestens 3 Monate vor
nisierungskonzepts beantragt werden.                           Baubeginn (Start Baumeister) des Gebäudes einzureichen.

                                                                                                                          30
Anhang C – Spezifische Förderbedingungen für allgemeine
Massnahmen (direkte Förderungen)

Version 1. Oktober 2021

Förderungen «Das Gebäudeprogramm»

Gebäudehülle                                                    Gesamtmodernisierung,
                                                                Bonus Gebäudehülleneffizienz (M-14)
Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand
und Boden gegen Erdreich (M-01)                                 – Mindestens 90 % aller Hauptflächen (Fassade und Dach
                                                                  exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes
– Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr           sind gemäss den Anforderungen der Massnahme M-01
  vor 2000.                                                       wärmegedämmt.
– Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand
  beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie           –	Nur in Kombination mit einem gleichzeitigen Förder-
  Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.                       gesuch mit Massnahmen nach M-01. Bauteile welche
– Grenze für den U-Wert geförderter Bauteile:                      bereits früher modernisiert wurden, können nicht
  U ≤ 0,20 W/(m2 ·K) (Ausnahme bei Wand, Boden mehr                mehr angerechnet werden.
  als 2 m im Erdreich: U ≤ 0,25 W/(m2 ·K)).
– Die U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss
  mindestens 0,07 W/(m2 ·K) betragen.                           Minergie
– Für «geschützte» Bauten oder Bauteile können gegen
  Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar     Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat (M-12)
  sind, Erleichterungen gewährt werden.
  «Geschützt» heisst: a) Bestandteil der Inventare des          – Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr
  Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen            vor 2000.
  als «von nationaler» oder «von regionaler» Bedeutung          – Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie oder
  eingetragen («denkmalgeschützt»); b) Von einer Behörde          Minergie-P zertifiziert (mit oder ohne Zusatzzertifizierung
  als geschützt definiert (Baubehörde, Orts- und Stadt-           «Eco», mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie A).
  bildkommissionen, etc.).                                      – Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01),
– GEAK Plus-Pflicht (falls nicht möglich: Grobanalyse mit         Einzelanlagen (M-02 bis M-09) und Sanierung in Etappen
  Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab                (M-10, M-11) nicht möglich.
  Fr. 10’000.– Förderbeitrag pro Antrag.                        – Ab drei Wohneinheiten gelten Wohnbauten als Mehr-
– Die oben erwähnte GEAK Plus-Pflicht für Massnahmen              familienhäuser.
  M-01 darf nicht dadurch umgangen werden, dass ein
  Projekt in mehrere Anträge unterteilt wird. Eine solche
  Zerstückelung des Projekts wird als ein einziger Antrag       Ersatzneubau Minergie-P (M-16)
  behandelt. Pro Projekt respektive Baubewilligungsgesuch
  wird nur ein Antrag berücksichtigt.                           – Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie-P zertifiziert
– Der im Entscheid zugesicherte Förderbeitrag entspricht          (mit oder ohne Zusatzzertifizierung Eco, mit oder ohne
  dem maximalen Beitrag.                                          Zusatzzertifizierung nach Minergie A).
– Förderbeiträge unter Fr. 3’000.– werden nicht ausgerichtet.   – Es werden Ersatzneubauten, nicht aber Neubauten
  Ausnahme Dach: Wird die gesamte Fläche des Haupt-               ­gefördert.
  daches eines Gebäudes modernisiert, werden auch kleinere      – Förderberechtigt ist die Energiebezugsfläche des Ersatz-
  Beträge ausgerichtet.                                           neubaus.
                                                                – Ab drei Wohneinheiten gelten Wohnbauten als Mehr-
                                                                  familienhäuser.
                                                                – Ein Ersatzneubau liegt vor, wenn auf der Parzelle
                                                                  (innerhalb des zu überbauenden Perimeters) mindestens
                                                                  ein beheiztes Gebäude mit der gleichen Hauptnutzung
                                                                  rück­gebaut wird.
                                                                – Bei Gebäuden mit Mischnutzung richtet sich der Förder­
                                                                  beitrag nach der Nutzung mit der grössten beheizten
                                                                  Fläche EBF.

                                                                                                                          31
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