ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden

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ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

                               ENTWURF

   Luftreinhalteplan für den Ballungsraum
                 Rhein-Main
               2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Impressum
Herausgeber:          Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
                      (HMUKLV)
                      Mainzer Straße 80
                      65189 Wiesbaden
                      www.umwelt.hessen.de

Redaktionelle Bearbeitung und Gestaltung:
                      HMUKLV, Abt. II, Referat 4

Titelfoto:            CCO Creative Commons
Fotos:                Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
                      Dr. Mang

Druck:                HMUKLV

Kartengrundlagen:     Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
                      Openstreetmap (www.openstreetmap.org), ODbL1.0

Stand:                November 2018
ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wies-
baden

Inhaltsverzeichnis
Ein fü h ru n g                                                                                  7
     Situation in Wiesbaden                                                                      7
     Öffentlichkeitsbeteiligung                                                                  7
     Rechtsgrundlagen                                                                            8

1    Ort d e r Üb e rs c h reitu n g                                                            10
     1.1      Region                                                                            10
     1.2      Wiesbaden                                                                         10
     1.3      Messstandorte in Wiesbaden                                                        11
              1.3.1     Luftmessstation Ringkirche                                              11
              1.3.2     Luftmessstation Wiesbaden-Süd                                           12
              1.3.3     Luftmessstation Schiersteiner Straße                                    12
              1.3.4     Standorte NO 2 -Passivsammler                                           13

2    Allg e m e in e In form atio ne n                                                          14
     2.1      Art des Gebietes                                                                  14
     2.2      Schätzung der Größe des verschmutzten Gebiets                                     14
     2.3      Topographie und Klima                                                             15
              2.3.1     Das Klima in Wiesbaden                                                  15
              2.3.2     Topographie                                                             16

3    Zu s tä n d ig e Be h ö rd e n                                                             17

4    Art u n d Be u rteilu n g d er Ve rs c hm u tzu n g                                        18
     4.1      Entwicklung der Luftqualität in Wiesbaden                                         18
              4.1.1     Entwicklung der Feinstaubbelastung                                      18
              4.1.2     Entwicklung der Schwefeldioxid und Benzolbelastung                      18
              4.1.3     Entwicklung der Ozonbelastung                                           19
              4.1.4     Entwicklung der Stickoxidbelastung (NO x und NO 2 )                     19
              4.1.5     Belastungssituation 2017                                                20
     4.2      Angewandte Beurteilungstechnik                                                    20
              4.2.1     Beiträge zur Gesamtbelastung                                            21
              4.2.2     Modellrechnungen zur Ermittlung der der Verursacheranteile              21
              4.2.3     Berechnung der verkehrsbedingten Zusatzbelastung durch Modellrechnung   21

5    Urs p ru n g d e r Ve rs c hm u tzu n g                                                    23
     5.1      Liste der wichtigsten Emissionsquellen                                            23
     5.2      Industrieemissionen                                                               23
     5.1      Gebäudeheizungsemissionen                                                         24
     5.2      Verkehrsemissionen                                                                25
              5.2.1     Verkehrszählungen als Grundlage der Emissionsermittlung                 25
              5.2.2     Abgasgrenzwerte und Realemissionen von Fahrzeugen                       25
              5.2.3     Zusammensetzung der Kfz-Flotte                                          27
              5.2.4     Verkehrsemissionen der Stadt                                            27
     5.3      Gesamtstädtische NO x -Emissionen                                                 27
ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

    5.4      Eintrag von Stickoxiden aus anderen Gebieten                                            28

6   An a lys e d e r La g e                                                                         29
    6.1      Ausbreitungsberechnungen zur Ermittlung der Verursacheranteile                          29
    6.2      Modellrechnungen zur Ermittlung der Zusatzbelastung durch den lokalen Verkehr           30
    6.3      Untersuchung der Verursacheranteile des Straßenverkehrs                                 31

7   An g a b e n zu b e re its d u rc h g e fü h rte n Ma ß na h m e n u n d b e s te h e n d e n
    Ve rb e s s e ru n g s vo rh a b e n                                                            33
    7.1      Europaweite und nationale Maßnahmen                                                     33
             7.1.1     Maßnahmen bei der Emittentengruppe Industrie                                  33
             7.1.2     Maßnahmen bei der Emittentengruppe Gebäudeheizung                             34
             7.1.3     Maßnahmen bei der Emittentengruppe Kfz-Verkehr                                34
                        7.1.3.1 Einführung eines neuen Typprüfzyklus                                 34
                        7.1.3.2 Ausweitung der Lkw-Maut                                              35
    7.2      Regionale Maßnahmen                                                                     35
             7.2.1     Lkw-Routenkonzept                                                             35
    7.3      Lokale Maßnahmen im Bereich der Stadt Wiesbaden                                         35
             7.3.1     Bereich Verkehr                                                               36
                        7.3.1.1 Fortschreibung des Nahverkehrsplans                                  36
                        7.3.1.2 Betriebsoptimierung und Fahrzeitverkürzungen im ÖPNV                 37
                        7.3.1.3 Einsatz abgasarmer Busse                                             37
                        7.3.1.4 Umrüstung des städtischen Fuhrparks auf emissionsarme Fahrzeuge      37
                        7.3.1.5 Förderung des Fußgängerverkehrs                                      37
                        7.3.1.6 Förderung des Radverkehrs                                            37
                        7.3.1.7 E-Mobilität                                                          40
                        7.3.1.8 Car-Sharing                                                          40
                        7.3.1.9 Parkraummanagement                                                   40
                        7.3.1.10 Mobile Maschinen und Geräte                                         40
                        7.3.1.11 Müllabfuhr und Straßenreinigung                                     40
                        7.3.1.12 Geschwindigkeitskontrolle                                           41
                        7.3.1.13 Neuaufstellung Verkehrsentwicklungsplan                             41
             7.3.2     Bereich Energie                                                               41
                        7.3.2.1 Energiebedarf und Energieeffizienz                                   41
                        7.3.2.2 Energieerzeugung                                                     41
                        7.3.2.3 Wärmeversorgung - Quartiers- und Objektversorgung                    42
                        7.3.2.4 Ausbau der Fernwärme                                                 42
                        7.3.2.5 Energiemanagement                                                    43
                        7.3.2.6 Masterplan für den Klimaschutz Wiesbaden                             43
                        7.3.2.7 Beratung und Dialog zu Energieeinsparung und Klimaschutz             44

8   Ma ß n a h m e n-Ge s am tkon ze p t                                                            45
    8.1      Einleitung                                                                              45
    8.2      Europaweite, nationale und regionale Maßnahmen                                          46
             8.2.1     Industrieanlagen                                                              46
                         8.2.1.1 Abfall(mit)verbrennungsanlagen                                      46
                         8.2.1.2 Großfeuerungsanlagen                                                46
                         8.2.1.3 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Industrie          47
             8.2.2     Gebäudeheizung                                                                47
                        8.2.2.1 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Gebäudeheizung      47
             8.2.3     Verkehr                                                                       47
                        8.2.3.1 Ausbau und Förderung der Elektromobilität                            48
                        8.2.3.2 Förderungen durch die Bundesregierung                                48
                                                                                                    -4-
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Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

                    8.2.3.3 Förderungen durch das Land Hessen                                          48
    8.3    Sofortpaket der Landeshauptstadt Wiesbaden                                                  48
           8.3.1   Einführung                                                                          48
           8.3.2   Elektromobilität                                                                    49
                    8.3.2.1 Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks                                 49
                    8.3.2.2 Elektromobilitätskonzept                                                   49
                    8.3.2.3 Errichtung und Betrieb von Ladesäulen                                      49
                    8.3.2.4 Befreiung von Elektrofahrzeugen von Parkgebühren                           49
                    8.3.2.5 Gebührenfreie Parkplätze für emissionsfreie Car-Sharing-Fahrzeuge          49
                    8.3.2.6 Einrichtung eines E-Mobility-Hubs                                          50
                    8.3.2.7 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich E-Mobilität               50
           8.3.3   Elektrifizierung Busflotte / Emissionsfreier ÖPNV                                   50
           8.3.4   Ausbau und Förderung des ÖPNV                                                       51
                    8.3.4.1 Einführung neuer Bahn-Direktverbindungen                                   51
                    8.3.4.2 Angebotsausweitungen auf bestehenden Bahnlinien                            51
                    8.3.4.3 Einführung einer zusätzlichen tangentialen Schnellbusslinie X79 aus dem
                             Untertaunus                                                               51
                    8.3.4.4 Angebotsausweitungen auf bestehenden Buslinien                             51
                    8.3.4.5 Kurzfristige Angebotsausweitungen im lokalen Busverkehr                    52
                    8.3.4.6 Ticket-Offensive im ÖPNV                                                   52
                    8.3.4.7 Busbeschleunigungs-Offensive Innenstadt                                    52
                    8.3.4.8 Kurzfristiger Ausbau Busflotte / Anbindung der neuen P&R-Parkplätze        54
                    8.3.4.9 Ausbau Car-Sharing                                                         54
                    8.3.4.10 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Ausbau und
                             Attraktivitätssteigerung des ÖPNV                                         54
           8.3.5   Förderung des Radverkehrs                                                           54
                    8.3.5.1 Schaffung „Rad-Grundnetz 2020“                                             55
                    8.3.5.2 Radschnellverbindungen nach Mainz und Frankfurt                            57
                    8.3.5.3 Protected Bike Lanes                                                       57
                    8.3.5.4 Verbesserung der Radführung an Kreuzungen                                  57
                    8.3.5.5 Ausbau Fahrradabstellplätze                                                57
                    8.3.5.6 Ausbau Fahrradverleihsystem „ESWE meinRad“                                 57
                    8.3.5.7 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Förderung des
                            Radverkehrs                                                                58
           8.3.6   Verkehrslenkung                                                                     58
                    8.3.6.1 Vom 1. auf den 2. Ring                                                     58
                    8.3.6.2 Schwalbacher Straße                                                        59
                    8.3.6.3 Moritzstraße                                                               59
                    8.3.6.4 Geisbergstraße                                                             59
                    8.3.6.5 Rheingaustraße                                                             59
                    8.3.6.6 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen zur Verkehrslenkung                  59
           8.3.7   Verkehrsmanagement                                                                  60
                    8.3.7.1 Erhöhung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum                      60
                    8.3.7.2 Einführung einer flächendeckenden abgestuften Parkraumbewirtschaftung      60
                    8.3.7.3 Neue Pförtnerampeln zur Zuflussdosierung                                   60
                    8.3.7.4 Digitalisierung des Verkehrs                                               61
                    8.3.7.5 Einrichtung von Park&Ride-Parkplätzen                                      61
                    8.3.7.6 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Verkehrsmanagement        62
           8.3.8   Urbane Logistik                                                                     62
                    8.3.8.1 Einrichtung von Mikrodepots am Rand der Innenstadt                         62
                    8.3.8.2 Intelligente Ladezonen                                                     62
                    8.3.8.3 Kaufprämie und Promotion für E-Lastenräder                                 62
                    8.3.8.4 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich urbane Logistik           62
           8.3.9   Kampagne zur Luftreinhaltung                                                        63

                                                                                                      -5-
ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

     8.4      Nachträgliche Verbesserung der Abgasemissionen von Dieselfahrzeugen               63
                         8.4.1.1 Software-Updates                                               63
                         8.4.1.2 Hardware-Nachrüstung bei Diesel-Pkw                            64
     8.5      Fahrverbote                                                                       65
              8.5.1     Lkw-Durchfahrtsverbot                                                   65
              8.5.2     Generelle Fahrverbote                                                   66
     8.6      Maßnahmenüberblick und Prognose der NO 2 -Entwicklung                             67

9    Qu e lle n ve rze ic h n is                                                                71

10   An h ä n g e                                                                               74
     10.1     Begriffsbestimmungen                                                              74
     10.2     Abbildungsverzeichnis                                                             75
     10.3     Tabellenverzeichnis                                                               75
     10.4     Alphabetische Liste der Städte und Gemeinden im Ballungsraum Rhein-Main           76
     10.5     Abkürzungsverzeichnis                                                             78

                                                                                           -6-
ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

Einführung
Die Luftqualität hat eine entscheidende Wirkung      Die Grenzwerte für Feinstaub PM 10 und auch für
auf die Gesundheit der Menschen. Vor allem die       PM 2,5 wurden dagegen bisher an den Messstellen
Belastung mit manchen Luftschadstoffen kann          in Wiesbaden eingehalten.
dazu beitragen, Krankheiten auszulösen oder zu
                                                     Die Reduzierung der NO 2 -Konzentration um 10%
verschlimmern und im schlimmsten Fall sogar die
                                                     bis zum Jahr 2012 reichte jedoch nicht aus, um
Lebenszeit um Jahre verkürzen.
                                                     den Immissionsgrenzwert einhalten zu können.
In einer Umwelt, in der es viele Quellen gibt, aus   Daher erfolgte eine 1. Fortschreibung des Luft-
denen die gesundheitsschädlichen Luftschadstof-      reinhalteplans Wiesbaden als Teilplan zum Luft-
fe emittiert werden, ist es von besonderer Bedeu-    reinhalteplan des Ballungsraums Rhein-Main im
tung, Menschen, aber auch die Vegetation vor zu      Jahr 2012. Mit den dort festgelegten Maßnahmen
hohen Konzentrationen dieser Schadstoffe zu          konnte die Höhe der Stickstoffdioxidkonzentratio-
schützen.                                            nen zwar bis 2017 um weitere 15% gesenkt wer-
                                                     den, die NO 2 -Konzentration überschreitet den
Um einen entsprechenden Schutz der menschli-
                                                     Immissionsgrenzwert aber immer noch deutlich.
chen Gesundheit und der Umwelt sicher zu stel-
                                                     Daher werden in der vorliegenden 2. Fortschrei-
len, hat die Europäische Union verbindliche
                                                     bung des Luftreinhalteplans Wiesbaden weitere
Grenzwerte festgelegt. Um erkennen zu können,
                                                     wirksame Maßnahmen aufgenommen, um die
ob die Grenzwerte eingehalten werden, sind re-
                                                     Einhaltung des Immissionsgrenzwertes schnellst-
gelmäßige Messungen nach bestimmten vorge-
                                                     möglich sicherzustellen.
gebenen Kriterien durchzuführen. Diese Messun-
gen werden i.d.R. ergänzt um Modellrechnungen,       Zum besseren Verständnis der Situation in Wies-
die die Schadstoffsituation in Straßenzügen auf-     baden beschreibt der Luftreinhalteplan die Ent-
zeigen, in denen keine Messstandorte sind. So        wicklung der Luftschadstoffkonzentrationen in
kann ein Überblick über die Gesamtbelastung in       Wiesbaden, zeigt die Verursacher auf, untersucht
einer Stadt erhalten werden. Zeigen Messungen,       die möglichen Maßnahmen im Hinblick auf ihre
dass Grenzwerte überschritten werden, sind Luft-     Wirksamkeit und rechtliche Zulässigkeit und legt
reinhaltepläne aufzustellen. Sie müssen Maß-         die möglichen und verhältnismäßigen Maßnah-
nahmen enthalten, die geeignet sind den Zeitraum     men zur Verminderung der Luftschadstoffe fest.
der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten.    Darüber hinaus wird eine Prognose zur wahr-
                                                     scheinlichen Entwicklung der Luftqualität abgege-
Sowohl der europäische Gerichtshof als auch
                                                     ben. Die Maßnahmenfestlegung erfolgte in Ab-
nationale Gerichte messen dem Schutz der
                                                     stimmung mit der Stadt Wiesbaden und dem Hes-
menschlichen Gesundheit einen hohen Stellen-
                                                     sischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Ver-
wert bei. Finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte
                                                     kehr und Landesentwicklung als Einvernehmens-
werden nicht als ausreichende Gründe angese-
                                                     behörde für die Festlegung von Maßnahmen im
hen, von wirksamen Maßnahmen absehen zu
                                                     Straßenverkehr. Die Gliederung des Luftreinhalte-
dürfen. Damit können sich mit Umsetzung der
                                                     plans entspricht den rechtlichen Vorgaben (Anla-
Maßnahmen u.U. finanzielle und/oder wirtschaftli-
                                                     ge 13 der 39. BImSchV [2]).
che Beeinträchtigungen für Dritte ergeben, die
jedoch hinter dem Allgemeinwohl zurückstehen
müssen.
                                                     Öffentlichkeitsbeteiligung
                                                     Gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG ist die Öffentlich-
Situation in Wiesbaden                               keit bei der Aufstellung oder Änderung von Luft-
                                                     reinhalteplänen zu beteiligen. Die Öffentlichkeits-
Der erste Luftreinhalteplan für den Ballungsraum
                                                     beteiligung erfolgte durch Ankündigung der Aus-
Rhein-Main wurde im Jahr 2005 aufgestellt [1]. Er
                                                     legung des Entwurfs des Luftreinhalteplans für
umfasste alle von Grenzwertüberschreitungen
                                                     den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung
betroffenen Städte des Ballungsraums, darunter
                                                     Teilplan Wiesbaden, im Staatsanzeiger des Lan-
auch Wiesbaden. Die Stadt Wiesbaden war mit
                                                     des Hessen am 19. November 2018 sowie durch
der Messstation an der Ringkirche bereits 2002
                                                     Pressemeldungen. Der Planentwurf kann für die
von Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdi-
                                                     Dauer von einem Monat, d.h. bis einschließlich
oxid (NO 2 ) betroffen. Daher waren Maßnahmen
                                                     19. Dezember 2018, beim Magistrat der Stadt
zur Verbesserung der Luftqualität in den ersten
                                                     Wiesbaden eingesehen werden. An den Offenle-
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-
                                                     gungszeitraum schließt sich eine Frist von zwei
Main aufzunehmen.
                                                     Wochen bis einschließlich 2. Januar 2019 an,

                                                                                                   -7-
ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

innerhalb dieser ebenfalls noch Bedenken, Anre-            menplan für alle Institutionen, die Verantwortung
gungen oder Einwände unter dem Stichwort „Luft-            in den verschiedenen Maßnahmenbereichen ha-
reinhalteplanentwurf Wiesbaden“ beim Umweltmi-             ben, verbindlich.
nisterium entweder schriftlich oder elektronisch
(poststelle@umwelt.hessen.de) geltend gemacht
werden können.
                                                           Rechtsgrundlagen
Im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung steht
                                                           Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und
der Planentwurf auch auf den Internetseiten des
                                                           der Umwelt hat die Europäische Union im Mai
Umweltministeriums zum Thema Luftreinhaltung
                                                           2008 eine Richtlinie über Luftqualität und saubere
(https://umweltministerium.hessen.de/umwelt-
                                                           Luft für Europa [3] verabschiedet. Die Umsetzung
natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung) sowie
                                                           in deutsches Recht erfolgte im Bundes-
des Hessischen Landesamtes für Naturschutz,
                                                           Immissionsschutzgesetz (BImSchG [4]) und in der
Umwelt und Geologie
                                                           39. Verordnung zum BImSchG (Verordnung über
(HLNUG; http://www.hlnug.de/start/luft/luftreinhalt
                                                           Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmen-
eplaene/publizierte-luftreinhalteplaene-nach-eu-
                                                           gen – 39. BImSchV [2]).
recht.html) zur Einsicht und zum Herunterladen
bereit.                                                    Von besonderer Bedeutung sind die in der Ver-
                                                           ordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte, die
Eingehende Einwendungen, Bedenken und Anre-
                                                           zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht
gungen werden daraufhin geprüft, ob sie zu einer
                                                           überschritten werden dürfen. Darüber hinaus gibt
Änderung und / oder Ergänzung des Luftreinhal-
                                                           es Immissionsgrenzwerte, die zum Schutz der
teplans führen. Die fehlende Berücksichtigung von
                                                           Vegetation festgelegt wurden, die aber nur in be-
Einwendungen, die nicht zu einer Planänderung
                                                           stimmten Abständen zu möglichen Emittenten
geführt haben, wird im endgültigen Plan in einem
                                                           gelten. In Hessen werden diese Abstände an kei-
eigenen Kapitel begründet. Mit der abschließen-
                                                           nem Ort erreicht.
den Veröffentlichung des Luftreinhalteplans im
Hessischen Staatsanzeiger wird der Maßnah-
                                                             Grenzwert
                                                                                 gültig
  Luftschadstoff        Kenngröße          Einheit    (Anzahl zulässiger Über-                Schutzziel
                                                                                  seit
                                                       schreitungen pro Jahr)
      Benzol            Jahresmittel       µg/m³                 5               2010         Gesundheit

        Blei            Jahresmittel       µg/m³                0,5              2005         Gesundheit

 Kohlenmonoxid
                       max. 8-h-Mittel     mg/m³                10               2005         Gesundheit
      (CO)

 Stickstoffdioxid        1-h-Mittel        µg/m³            200 (18-mal)         2010         Gesundheit
      (NO 2 )           Jahresmittel       µg/m³                40               2010         Gesundheit

  Stickstoffoxide                                                                                      1)
                        Jahresmittel       µg/m³                30               2001         Vegetation
       (NO x )

                         24-h-Mittel       µg/m³            50 (35-mal)          2005         Gesundheit
 Feinstaub (PM 10 )
                        Jahresmittel       µg/m³                40               2005         Gesundheit
                                                  3
 Feinstaub (PM 2,5 )    Jahresmittel       µg/m                 25               2015         Gesundheit

                         1-h-Mittel        µg/m³            350 (24-mal)         2005         Gesundheit

  Schwefeldioxid         24-h-Mittel       µg/m³            125 (3-mal)          2005         Gesundheit
      (SO 2 )           Jahresmittel       µg/m³                20               2001        Ökosystem
                                                                                                           1)

                                      2)                                                                   1)
                       Wintermittel        µg/m³                20               2001        Ökosystem

                                                              Zielwert
                                                3
       Arsen            Jahresmittel       ng/m                  6               2013     Gesundheit / Umwelt
                                                3
  Benzo(a)pyren         Jahresmittel       ng/m                  1               2013     Gesundheit / Umwelt
                                                3
     Kadmium            Jahresmittel       ng/m                  5               2013     Gesundheit / Umwelt

                                                                                                                -8-
ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

                                                                    Grenzwert
                                                                                          gültig
  Luftschadstoff            Kenngröße           Einheit      (Anzahl zulässiger Über-                   Schutzziel
                                                                                           seit
                                                              schreitungen pro Jahr)
                                                         3
          Nickel            Jahresmittel         ng/m                     20              2013     Gesundheit / Umwelt
                                                         3
                             8-h-Mittel          µg/m                  120 (25)           2010          Gesundheit
     Ozon (O 3 )
                                     3)              3                                                              4)
                             AOT40             µg/m h                  18.000            2010         Vegetation
           1)
                    Messung an einem emissionsfernen Standort (mehr als 20 km entfernt von Ballungsräumen oder 5 km Bebau-
                    ung, Industrie oder Bundesfernstraßen)
           2)
                    in der Zeit vom 01. Oktober eines Jahres bis 31. März des Folgejahres
           3)
                    aufsummierte Belastung, die über einer Schwelle von 40 ppb liegt
           4)
                    in der Zeit von Mai bis Juli
Tab. 1:    Immissionsgrenz- und Zielwerte nach der 39. BImSchV [2]

Während die Kenngröße „Jahresmittelwert“ für die                     Einhaltung des Jahresmittelwerts kaum Probleme
Bewertung der Langzeitwirkung steht, wird die                        verursacht, bereitet die Einhaltung des Kurzzeit-
Kurzzeitwirkung durch 1- bis 24-Stunden-                             grenzwertes – höchstens 35 Überschreitungen
Mittelwerte mit jeweils höheren Konzentrations-                      des Tagesmittelwerts – deutlich häufiger Schwie-
schwellen charakterisiert, die je nach Komponente                    rigkeiten. Auch für Stickstoffdioxid existiert neben
mit unterschiedlichen Häufigkeiten im Kalender-                      dem Jahresmittelwert als Langzeitgrenzwert noch
jahr überschritten werden dürfen. Wird für eine                      ein Mittelwert über eine volle Stunde als Kurzzeit-
oder mehrere Komponenten der Immissions-                             grenzwert, der zulässigerweise 18-mal im Jahr
grenzwert überschritten, muss ein Luftreinhalte-                     überschritten werden darf.
plan aufgestellt werden.
                                                                     Daneben existieren noch so genannte Zielwerte,
Für Feinstaub (PM 10 ) sind zwei Immissionsgrenz-                    die zwar ebenfalls überwiegend zum Schutz der
werte festgelegt – ein Jahresmittelwert sowie ein                    menschlichen Gesundheit festgelegt wurden, de-
Tagesmittelwert, der 35-mal im Jahr zulässiger-                      ren Überschreitung jedoch nicht zur Aufstellung
weise überschritten werden darf. Während die                         eines Luftreinhalteplans führt.

                                                                                                                         -9-
ENTWURF Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

1           Ort der Überschreitung
Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes                      1.1      Region
von Stickstoffdioxid wurden an mehreren Stellen
                                                                Zur Beurteilung der Luftqualität ist Hessen in
der Stadt Wiesbaden gemessen. Die räumliche
                                                                Ballungsräume und Gebiete eingeteilt. Die Stadt
Lage der Überschreitungspunkte in Wiesbaden
                                                                Wiesbaden       gehört     zum     Luftreinhalte-
wird im Gesamtkontext der Überwachung der
                                                                Ballungsraum Rhein-Main, der in seiner Abgren-
Luftqualität in Hessen in den nachfolgenden
                                                                zung in Abb. 1 deutlich wird.
Karten verdeutlicht.

Abb. 1:   Lage der Stadt Wiesbaden im Ballungsraum Rhein-Main

Der Ballungsraum Rhein-Main ist der größere                     enorme Verkehrsaufkommen aber zu Luftver-
der beiden hessischen Ballungsräume. Er erfüllt                 schmutzung und zu hohen Lärmbelastungen für
mit einer Einwohnerzahl von 2,38 Millionen Ein-                 die Bevölkerung des Ballungsraums. Lufthygie-
wohnern (Stand 30. September 2017), einer                       nische Belastungsschwerpunkte liegen vor allem
                        2
Fläche von rd. 1.851 km und einer Einwohner-                    an den innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen
                                           2
dichte von rd. 1.272 Einwohnern pro km alle                     von Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach
Voraussetzungen eines Ballungsraums nach § 1                    am Main und Wiesbaden, aber auch in einigen
Nr. 4 der 39. BImSchV [2]. Der Ballungsraum                     kleineren Städten.
Rhein-Main besteht aus 52 Städten und Ge-
meinden, die in Anhang 10.4 aufgelistet sind.
                                                                1.2     Wiesbaden
Aufgrund seiner hohen Bevölkerungsdichte,
seiner Wirtschaftsstärke, der damit verbundenen                 Wiesbaden ist seit 1945 Landeshauptstadt des
wohn-, gewerblich- und industriellen Flächen-                   Bundeslands Hessen. Es ist landesplanerisch
nutzung und der vielfältigen Mobilitätsbeziehun-                als Oberzentrum ausgewiesen [5]. Damit ist es
gen ergibt sich eine relativ hohe Grundbelastung                definitionsgemäß Standort hochwertiger spezia-
der Luftqualität im Ballungsraum. Er stellt eines               lisierter Einrichtungen mit z.T. landesweiter,
der wichtigsten europäischen Verkehrszentren                    nationaler oder sogar internationaler Bedeutung,
mit einer engen Vernetzung von Schienen-,                       bietet Agglomerationsvorteile für die gesamte
Straßen- und Luftverkehr dar.                                   Region und ist Verknüpfungspunkt großräumiger
Die    herausragenden        Verkehrsanbindungen                und regionaler Verkehrssysteme.
bringen den Städten und Gemeinden und ihren
                                                                Tatsächlich ist Wiesbaden nach Einwohnern die
Wirtschaftsunternehmen einerseits zwar einen
                                                                zweitgrößte Stadt Hessens und liegt an stark
wichtigen Standortvorteil, andererseits führt das
                                                                                                           - 10 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

frequentierten Verkehrswegen mit Verbindungen          Zuletzt kam in 2012 die temporäre verkehrsbe-
in das Zentrum des Ballungsraumes und nach             zogene Messstation an der Schiersteiner Straße
Rheinland-Pfalz. In Wiesbaden haben zahlrei-           hinzu. An den verkehrsexponierten Standorten
che öffentliche Verwaltungsbehörden und pri-           werden Werte zu den höchsten Konzentratio-
vate Unternehmen des Dienstleitungssektors             nen, denen die Bevölkerung in Wiesbaden direkt
sowie der produzierenden Industrie Standorte.          oder indirekt ausgesetzt ist, ermittelt. Die Lage
                                                       der Luftmessstationen ist in Abb. 3 dargestellt.
                                                       Mit Ausnahme von Blei werden die Messwerte
                                                       stündlich aktualisiert und auf der Homepage des
                                                       HLNUG veröffentlicht. Die qualitätsgesicherten
                                                       Ergebnisse des hessischen Luftmessnetzes
                                                       werden in den Lufthygienischen Monats- und
                                                       Jahresberichten des HLNUG zusammengefasst
                                                       und mit ergänzenden Informationen zu Luft-
                                                       schadstoffen veröffentlicht.

                                                       1.3.1       Lu ftm e s s s ta tio n Rin g kirc h e
Abb. 2:   Stadtgebiet von Wiesbaden (rot markiert)
                                                       Die im Jahr 1991 in Betrieb genommene Mess-
                                                       station an der Hauptverkehrsstraße Kaiser-
                                                       Friedrich-Ring (B 54) belegt die langjährig be-
1.3         Messstandorte in Wiesbaden                 stehenden hohen Stickstoffdioxidkonzentratio-
                                                       nen in Wiesbaden. Der Immissionsgrenzwert für
Die Luftqualität in Wiesbaden wird bereits seit
                                                       Stickstoffdioxid wird seit seiner Festlegung im
dem Jahr 1977 im städtischen Hintergrund und
                                                       Jahr 2002 an dieser Messstation überschritten.
seit 1991 an der verkehrsbezogenen Luftmess-
station an der Ringkirche kontinuierlich gemes-
sen. Die Messstation des städtischen Hinter-
grunds in Wiesbaden-Süd wurde im Stadtteil
Biebrich, Am Hohen Stein errichtet. Sie dient zur
Bewertung der Luftqualität, die für die Exposition
der Bevölkerung allgemein repräsentativ ist.

                                                       Abb. 4:   Verkehrsbezogene Luftmessstation Wiesbaden-
                                                                 Ringkirche

                                                       Aber nicht nur Stickstoffdioxid wird an diesem
                                                       Standort gemessen. Die genaue Charakterisie-
                                                       rung der Messstation ist in Tab. 2 dargelegt.

                                                        Beschreibung
                                                        Gebiet:                        Ballungsraum Rhein-Main
                                                        Standortcharakter:             Städtisches Gebiet, Ver-
                                                                                       kehr
   Messstationen, verkehrsnah
                                                        EU-Code:                       DEHE037
   temporäre Messstandorte von NO 2 -Passivsammlern,
   verkehrsnah                                          Gemeinde:                      Wiesbaden
   Messstation, städtischer Hintergrund                 Straße:                        Rheinstraße
Abb. 3:   Messstandorte in Wiesbaden                    Rechtswert:                    3 444 979

                                                                                                            - 11 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

 Beschreibung                                                 Beschreibung
 Hochwert:                      5 549 276                     Hochwert:                     5 546 279
 Längengrad                     8°13´49,12´´                  Längengrad                    8°14´41,80´´
 Breitengrad                    50°4´37,88´´                  Breitengrad                   50°3´1,24´´
 Höhe über NN:                  145 m                         Höhe über NN:                 121 m
 Lage:                          Städtisches Gebiet, große     Lage:                         Städtisches Gebiet, große
                                und breite Straße                                           und breite Straße
 Messzeitraum:                  seit 1991                     Messzeitraum:                 seit 1977
 Kohlenmonoxid                  1992                          Schwefeldioxid                1977
 Stickstoffmonoxid              1991                          Stickstoffmonoxid             1977
 Stickstoffdioxid               1991                          Stickstoffdioxid              1977
 Feinstaub (PM 10 )             2000                          Feinstaub (PM 10 )            2000
 Feinstaub (PM 2,5 )            2010                          Feinstaub (PM 2,5 )           2008
 Benzol, Toluol, Xylol          1995                          Ozon                          1982
Tab. 2:    Beschreibung der Luftmessstation Wiesbaden-        Benzol, Toluol, Xylol         2000
           Ringkirche
                                                              Windrichtung                  1982
                                                              Windgeschwindigkeit           1982
                                                              Temperatur                    1984
1.3.2       Lu ftm e s s s ta tio n Wie s b a d e n -S ü d
                                                              Relative Luftfeuchte          1984
Zur Ermittlung der Luftqualität, der die allgemei-            Luftdruck                     2001
ne Bevölkerung ausgesetzt ist, werden Messsta-
tionen im so genannten städtischen Hintergrund               Tab. 3:   Beschreibung der Luftmessstation Wiesbaden-Süd
betrieben. Sie sollen die Auswirkungen der ver-
schiedenen Emittenten auf die Luftqualität er-
fassen und somit die Luftqualität ermitteln, die
für die Exposition der Bevölkerung allgemein                 1.3.3        Lu ftm e s s s ta tio n S c h ie rs te in e r S tra -
repräsentativ ist.                                                        ße

                                                             Die verkehrsbezogene Messstation an der Schi-
                                                             ersteiner Straße wurde zunächst als temporäre
                                                             Station zur Verifikation der hier berechneten
                                                             NO 2 -Belastung eingerichtet.

Abb. 5:   Luftmessstation des städtischen Hintergrundes
          Wiesbaden-Süd

 Beschreibung
 Gebiet:                     Ballungsraum Rhein-Main
 Standortcharakter:          Städtisches Gebiet,             Abb. 6:   Verkehrsbezogene Luftmessstation Wiesbaden-
                             Hintergrund                               Schiersteiner Straße
 EU-Code:                    DEHE022
 Gemeinde:                   Wiesbaden                       Inzwischen ist die Station als dauerhafte ver-
                                                             kehrsbezogene Luftmessstation im Messnetz
 Straße:                     Am Hohen Stein
                                                             integriert. Die Messwerte zeigen an der Schi-
 Rechtswert:                 3 445 997                       ersteiner Straße bei NO 2 im Jahresmittel ver-
                                                                                                                         - 12 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

gleichbare bis tendenziell höhere Werte als an           1.3.4    S ta n d o rte NO 2 -P a s s ivs a m m le r
der Ringkirche. An beiden verkehrsbezogenen
Standorten besteht ein sehr hohes tägliches              Ende Oktober 2016 forderte das Verwaltungsge-
Verkehrsaufkommen mit einem DTV > 40.000                 richt Wiesbaden das Land Hessen auf, temporä-
bis mehr als 60.000 Fahrzeuge pro Tag.                   re Stickstoffdioxidmessungen

 Beschreibung                                            •   auf dem Kaiser-Friedrich-Ring vor dem
                                                             Hauptbahnhof,
 Gebiet:                  Ballungsraum Rhein-Main
 Standortcharakter:       Städtisches Gebiet,            •   in der Mainzer Straße in Höhe des Hallen-
                          Verkehr                            bades sowie
 EU-Code:                 DEHE112                        •   in der Ludwig-Erhard-Straße in Höhe der
 Gemeinde:                Wiesbaden                          Bushaltestelle der Linie 15
 Straße:                  Schiersteiner Straße           zur Klärung der Höhe der Schadstoffbelastung
 Rechtswert:              3 444 869                      durchzuführen. Hintergrund waren Kurzzeitmes-
 Hochwert:                5 548 713                      sungen, die Greenpeace im Februar/März 2016
                                                         u.a. auch in Wiesbaden hatte durchführen las-
 Längengrad               8°13´43,91´´
                                                         sen. Dabei wurde auf der Grundlage dieser
 Breitengrad              50°4´19,63´´                   Greenpeace-Messungen z.B. am Bahnhofsvor-
 Höhe über NN:            140 m                          platz ein NO 2 -Jahresmittelwert von 115,5 µg/m³
 Lage:                    Städtisches Gebiet, große      und an der Ringkirche von 42 µg/m³ ermittelt.
                          und breite Straße              Die Messungen des Landes Hessen erfolgten
 Messzeitraum:            seit 2011                      von Januar 2017 bis Anfang Januar 2018, um
 Stickstoffmonoxid        2011                           einen den EU-Anforderungen entsprechenden
 Stickstoffdioxid         2011                           Jahresmittelwert bilden zu können.
 Feinstaub (PM 10 )       2011
Tab. 4:    Beschreibung der Luftmessstation Wiesbaden-
           Schiersteiner Straße

                                                                                                                - 13 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

2          Allgemeine Informationen
                                                              Die konkrete Vorgehensweise zu Abschätzung
2.1        Art des Gebietes
                                                              der Größe des belasteten Gebiets wird in Kap.
Wiesbaden ist mit 290.566 Einwohnern (Stand                   2.2 dargestellt.
31.08.2018) [6] die zweitgrößte Stadt in Hessen.
Bei einer Fläche des Stadtgebietes von                        Für die räumliche Verteilung bzw. Ausbreitung
203,92 km² [7] ergibt sich eine Einwohnerdichte               der Luftschadstoffe gilt, dass bereits die hinter
von rd. 1.424 Einwohnern pro km². Damit ist                   den Häusern liegenden Bereiche den Immissi-
Wiesbaden bereits für sich betrachtet ein Bal-                onsgrenzwert unterschreiten wie Abb. 7 verdeut-
lungsraum i.S. von § 1 Nr. 4. der 39. BImSchV.                licht.
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich Wiesbaden
zu einem internationalen Kurort. Zeugen dieser
Zeit sind u. a. die russische Kirche auf dem
Neroberg und das Kurhaus. Mit dem in dieser
Zeit starken Bevölkerungswachstum war eine
ausgeprägte Bautätigkeit verbunden, deren re-
präsentative Gebäude im Stil des Historismus
auch heute noch in vielen Teilen das Stadtbild
prägen.

Wiesbaden ist Sitz zahlreicher Verwaltungsbe-
hörden. Im privatwirtschaftlichen Bereich gibt es
einen Schwerpunkt im Chemie- und Pharmabe-
reich sowie dem Dienstleistungssektor. Gegen-
über dem Landesdurchschnitt weist Wiesbaden
einen überdurchschnittlichen Anteil an Beschäf-
tigten im öffentlichen und privaten Dienstleis-
tungsbereich auf. Die Verteilung der sozialversi-
cherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer
am Arbeitsort auf die verschiedenen Wirt-
schaftsbereiche ist in Tab. 5 aufgelistet.

 Beschäftigte nach Wirtschaftsberei-              Anteil
 chen                                              [%]

 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei               0,2
 Produzierendes Gewerbe                             15,6
 Handel, Verkehr und Gastgewerbe                    20,0
 Unternehmensdienstleistungen                       30,9
 Öffentliche und private Dienstleistungen           33,3

Tab. 5:   Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeit-
          nehmer in Wiesbaden und deren Verteilung auf die
          verschiedenen     Wirtschaftsbereiche     (Stand:
          30.06.2016); Quelle: Hessisches Statistisches
          Landesamt [7]                                                      Openstreetmap (www.openstreetmap.org), ODbL1.0

                                                              Legende
                                                              [µg/m³]   > 20 > 18 > 16 > 14 > 12 > 10 > 8   >6   >4   >2

2.2       Schätzung der Größe des ver-                        Abb. 7:   Darstellung der durch den lokalen Fahrzeugver-
                                                                        kehr verursachten räumlichen Zusatzbelastung von
          schmutzten Gebiets                                            NO 2 ; MISKAM-Berechnung mit Gebäuden (obere
                                                                        Abbildung) und ohne Gebäude (untere Abbildung)
Bisher wurden in Wiesbaden nur Überschreitun-
gen des Immissionsgrenzwertes von Stickstoff-
                                                              Die untere Darstellung der der Abb. 7 simuliert
dioxid gemessen. Die Feinstaubgrenzwerte
                                                              die Ausbreitung von Stickstoffdioxid bei glei-
wurden immer eingehalten.
                                                              chem Verkehrsaufkommen, wenn es in dem
                                                              gezeigten Gebiet keine Gebäude gäbe. Dabei

                                                                                                                    - 14 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

wird deutlich, dass die Höhe der NO 2 -               verminderte Strahlungsintensität durch Nie-
Konzentration relativ schnell mit zunehmender          derungs- bzw. Industriedunst und Nebel,
Entfernung zur Quelle abnimmt. Wände, d.h.
                                                      niedrige Windgeschwindigkeit mit erhöhtem
Bauwerke, Lärmschutzwände u.ä.m. wirken
                                                       Risiko zur Anreicherung von Luftschadstof-
abschirmend gegenüber den dahinter liegenden
                                                       fen
Bereichen.
                                                   Die Zunahme der Wärmebelastung lässt sich
Die Länge der von Grenzwertüberschreitungen
                                                   auch am Anstieg der mittleren Jahrestemperatur
betroffenen Straßenabschnitte betrug 2017 ca.
                                                   beobachten, siehe Abb. 8.
3 km. Bei einem durchschnittlichen Abstand
zwischen den Häusern (Straßenraumbreite) von           1921-1950          1951 - 1980        1981 - 2010
ca. 32 m, ergibt sich ein Belastungsgebiet von
ca. 0,1 km². Von Überschreitungen des NO 2 -
Grenzwertes waren im Jahr 2017 rd. 4.900 Per-
sonen direkt betroffen.

2.3      Topographie und Klima
Topographie und Klima spielen für die Luftquali-   Abb. 8:   Entwicklung der mittleren Jahrestemperaturen im
tät eines Ballungsraumes und deren Kommunen                  Ballungsraum Rhein-Main in der Zeit von 1921 bis
eine wesentliche Rolle.                                      2010

                                                   Aus lufthygienischer Sicht sind vor allem die
                                                   vergleichsweise niedrigen Windgeschwindigkei-
2.3.1      Da s Klim a in Wie s b a d e n          ten im Ballungsraum und die damit im Zusam-
                                                   menhang stehende Häufigkeit von Zeiten mit
Der Ballungsraum Rhein-Main gehört zum             ungünstigem Luftaustausch (austauscharme
warmgemäßigten Regenklima der mittleren Brei-      Wetterlagen) charakteristisch.
ten. Mit überwiegend westlichen Winden werden
das ganze Jahr über relativ feuchte Luftmassen
vom Atlantik herangeführt, die zu Niederschlä-
gen führen. Der ozeanische Einfluss, der von
Nord-West nach Süd-Ost abnimmt, sorgt für
milde Winter und nicht zu heiße Sommer.
Die einzelnen Klimaelemente sind hier vor allem
von der Lage und Geländehöhe des untersuch-
ten Gebietes abhängig. Die Niederungen mit
Höhenlagen zwischen 130 m und 300 m über
NN sind gekennzeichnet durch vergleichsweise
niedrige Windgeschwindigkeiten, relativ hohe
Lufttemperaturen und geringe Niederschlagshö-
hen, deren Hauptanteile in die Sommermonate
fallen, wenn durch die hohe Einstrahlung ver-
stärkt Schauer und Gewitter auftreten. In den
Flusstälern und Talauen kommt es vor allem im      Abb. 9:   Windrichtungsverteilung an der Messstation des
                                                             städtischen Hintergrunds Wiesbaden-Süd (Zeit-
Herbst und Winter zur Nebelbildung.
                                                             raum: Januar 2012 bis Dezember 2017)
Bioklimatisch wird der Ballungsraum Rhein-Main
und damit auch die Lage der Stadt Wiesbaden        An der Luftmessstation des städtischen Hinter-
als „belasteter“ Verdichtungsraum ausgewiesen.     grunds Wiesbaden-Süd wurde zwischen Januar
Er ist gekennzeichnet durch folgende klimati-      2016 und Dezember 2017 die kritische mittlere
sche Eigenschaften:                                Windgeschwindigkeit von 1,5 m/s in 55% der
                                                   Zeit unterschritten. In 33% der Zeit lag die
     Wärmebelastung durch Schwüle und hohe
                                                   durchschnittliche Windgeschwindigkeit sogar
      Lufttemperaturen im Sommer,
                                                   unterhalb von 1,0 m/s.
     stagnierende Luft, verbunden mit geschlos-
      sener Wolkendecke, hoher Feuchtigkeit und
                         o
      Temperaturen um 0 C im Winter,

                                                                                                      - 15 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

2.3.2      To p o g ra p h ie

Aus naturräumlicher Sicht gehört der Ballungs-
raum Rhein-Main zum „Rhein-Main-Tiefland“.
Die Stadt Wiesbaden befindet sich am westli-
chen (Becken-) Rand des Ballungsraums zwi-
schen dem Rheingau und der Hochheimer Ebe-
ne. Der Begriff „Tiefland“ verdeutlicht die einer
Kessel- oder Beckenlage ähnliche Struktur, was
das Höhenprofil in Abb. 10 und der Gelände-
schnitt in Abb. 11 anschaulich macht.                                  Verlauf des Geländeschnitts

                                                    Abb. 11: Geländeschnitt durch Wiesbaden

                                                    Begrenzt durch den Taunus im Norden können
Abb. 10: Höhenprofil des Ballungsraums Rhein-Main   die südwestlichen Winde, die in Wiesbaden die
                                                    vorherrschende Windrichtung darstellen, vor
                                                    allem im tief gelegenen Becken der Innenstadt
                                                    nicht zu einer ausreichenden Durchlüftung bei-
                                                    tragen wie das Höhenprofil in Abb. 11 nochmals
                                                    verdeutlicht.

                                                                                                     - 16 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

3       Zuständige Behörden
In Hessen ist das Hessische Ministerium für         Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima-
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Ver-        schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
braucherschutz (HMUKLV) zuständige Behörde          Mainzer Straße 80
für die Aufstellung und Fortschreibung von Luft-    65189 Wiesbaden
reinhalteplänen (§ 2 ImSchZuV [8]).

Grundlage der Luftreinhalteplanung ist die re-      Hessisches Landesamt für Naturschutz,
gelmäßige Untersuchung der Luftqualität, über       Umwelt und Geologie
die auch die Öffentlichkeit zu unterrichten ist.    Rheingaustraße 186
Diese Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des      65203 Wiesbaden
Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geo-
logie (§ 3 ImSchZuV).

                                                    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Für Maßnahmen im Straßenverkehr ist das Ein-        Verkehr und Landesentwicklung
vernehmen mit den zuständigen Straßenbau-           Kaiser-Friedrich-Ring 75
und Straßenverkehrsbehörden erforderlich (§ 47      65185 Wiesbaden
Abs. 4 BImSchG). Das Einvernehmen wird
durch die oberste Straßenbau- und Straßenver-
kehrsbehörde, das Hessische Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesent-         Magistrat der Stadt Wiesbaden
wicklung (HMWEVL) erteilt.                          Dezernat für Umwelt, Grünflächen und Verkehr
                                                    Gustav-Stresemann-Ring 15
                                                    65189 Wiesbaden
Die Maßnahmen in Luftreinhalteplänen sind
durch Anordnung oder sonstige Entscheidung
                                                    Regierungspräsidium Darmstadt
der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung
                                                    Abteilung III 33.1 – Verkehrsinfrastruktur Straße
durchzusetzen (§ 47 Abs. 6 BImSchG). In erster
                                                    und Schiene
Linie sind das die Behörden der jeweils betroffe-
                                                    Wilhelminenstraße 1-3
nen Kommune sowie für Maßnahmen im Stra-
                                                    64283 Darmstadt
ßenverkehr das Regierungspräsidium Darmstadt
bzw. Hessen Mobil.
                                                    Hessen Mobil
                                                    Straßen- und Verkehrsmanagement
                                                    Wilhelmstraße 10
                                                    65185 Wiesbaden

                                                                                               - 17 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

4          Art und Beurteilung der Verschmutzung

4.1        Entwicklung der Luftqualität in
           Wiesbaden
Die Messung der Luftqualität in Wiesbaden er-
folgt bereits seit vielen Jahrzehnten. Die Luft-
messstation an der Ringkirche gehörte mit zu
den ersten verkehrsnahen Messstandorten in
Hessen überhaupt. Die Messstation des städti-
schen Hintergrunds Wiesbaden-Süd nahm be-
reits im Jahr 1976 die Messung von Luftschad-
stoffen vor. Am Marktplatz wurde in der Zeit
zwischen 1982 und 1996 die Messstation Wies-
baden-Mitte betrieben, die aber aufgrund der
                                                             Abb. 13: Anzahl der jährlichen Überschreitungen des PM 10 -
Umstrukturierung des Messnetzes und der
                                                                      Tagesmittelwertes
gleichlaufenden Entwicklung der Luftqualität im
Vergleich zu den anderen Messstellen aufgege-
                                                             Seit 2008 erfolgen an ausgewählten Stationen
ben wurde.
                                                             des städtischen Hintergrunds und seit 2010
                                                             auch verkehrsnah Messungen der kleineren
                                                             Feinstaubfraktion PM 2,5 . Der dafür seit 2015
4.1.1      En twic klu n g d e r Fe in s ta u b b e la s -   geltende Immissionsgrenzwert in Höhe von 25
           tu n g                                            µg/m³ wurde in Wiesbaden und auch an keiner
                                                             anderen Stelle in Hessen jemals seit Aufnahme
Hohe Feinstaubkonzentrationen (PM 10 ) stellten              der Messungen überschritten.
eine Zeit lang das gravierendste Gesundheits-
problem durch Luftschadstoffe dar. In Wiesba-
den wurden die dafür festgelegten Immissions-
grenzwerte jedoch nie seit Beginn der
Feinstaubmessungen überschritten.

                                                             Abb. 14: Entwicklung der PM 2,5 -Belastung in Wiesbaden

                                                             4.1.2      En twic klu n g d e r S c h we fe ld io xid
                                                                        u n d Be n zo lb e la s tu n g
Abb. 12: Entwicklung der PM 10 -Belastung in Wiesbaden
                                                             Schwefeldioxid gehörte in den 80er Jahren zu
                                                             den Hauptverursachern der berüchtigten Win-
Im Jahresmittel liegen die PM 10 -Konzentrationen            tersmogepisoden. Durch den Einbau von Ent-
inzwischen selbst an den verkehrsbezogenen                   schwefelungsanlagen insbesondere bei den
Messstationen unterhalb von 20 µg/m³, was der                Industriebetrieben konnte die Immissionsbelas-
Empfehlung für einen PM 10 -Jahresmittelwert der             tung soweit reduziert werden, dass nicht nur der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) entspricht.                Grenzwert seit langem sicher eingehalten, son-
Auch die Einhaltung des Kurzzeitgrenzwertes                  dern bereits so weit unterschritten wird, dass
von PM 10 stellt nie ein Problem dar. Hier liegt             sich Messungen vieler Orts inzwischen erübri-
der Immissionsgrenzwert bei 35 Überschreitun-                gen. Die zum Schutz der menschlichen Ge-
gen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³, die                  sundheit festgelegten Immissionsgrenzwerte für
pro Jahr zulässigerweise überschritten werden                Schwefeldioxid betragen 350 µg/m³ pro Stunde
dürfen.                                                      bei 24 zulässigen Überschreitungen pro Jahr

                                                                                                                  - 18 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

bzw. 125 µg/m³ pro Tag bei zulässigen drei                  Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Ge-
Überschreitungen pro Jahr. Schwefeldioxid wur-              sundheit vor Ozon beträgt 120 µg/m³ als höchs-
de nur an den Messstationen im ländlichen                   ter Achtstundenmittelwert bei zulässigen 25
Raum sowie im städtischen Hintergrund gemes-                Überschreitungen pro Jahr. Da Ozon durch
sen.                                                        Stickoxide aus dem Verkehr teilweise zerstört
                                                            wird, wird Ozon nicht verkehrsnah gemessen.
                                                            Hohe Ozonkonzentrationen findet man aus die-
                                                            sem Grund am ehesten in ländlichen Regionen.
                                                            Der Zielwert wurde in Wiesbaden in den Jahren
                                                            2004 bis 2010 an der Luftmessstation Süd über-
                                                            schritten, seither aber nicht mehr.

                                                            4.1.4    En twic klu n g d e r S tic ko xid b e la s tu n g
                                                                     (NO x u n d NO 2 )

                                                            Stickoxide, d.h. Stickstoffmonoxid (NO) und
Abb. 15: Entwicklung der Schwefeldioxid- (SO 2 ) und Ben-   Stickstoffdioxid (NO 2 ) entstehen im Wesentli-
         zolbelastung in Wiesbaden                          chen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe.
                                                            Direkt nach der Verbrennungseinrichtung wer-
Der Immissionsgrenzwert für Benzol beträgt                  den die Stickoxide überwiegend in Form von NO
5 µg/m³ im Jahresmittel. Benzol wurde bis Ende              emittiert und nur in geringem Anteil direkt in
der 90er Jahre dem Kraftstoff zur Erhöhung der              Form von NO 2 . Das NO wird an der Luft relativ
Klopffestigkeit zugesetzt. Aufgrund seiner                  schnell zu NO 2 oxidiert, weshalb vor allem an
krebserregenden Eigenschaften wurde ab dem                  emissionsfernen Standorten, wie den Luftmess-
Jahr 2000 die Konzentration von Benzol im                   stationen des ländlichen Raums, fast nur noch
Kraftstoff begrenzt. Der insbesondere aus Ab-               NO 2 gemessen wird.
gasemissionen freigesetzte Luftschadstoff wird
daher nur an verkehrsbezogenen Standorten                   Um die Gesamtemissionen der Stickoxide bes-
gemessen.                                                   ser einschätzen zu können, wird die gemessene
                                                            Konzentration des Stickstoffmonoxids so umge-
                                                            rechnet, als wenn es sich bereits zu Stickstoffdi-
4.1.3      En twic klu n g d e r Ozo n b e la s tu n g      oxid umgewandelt hätte. Zusammen mit der
                                                            gemessenen Konzentration von Stickstoffdioxid
Die Konzentration von bodennahem Ozon wird                  erhält man eine Gesamtstickoxidkonzentration
im Wesentlichen durch die Intensität der Son-               (NO x ). Diese Gesamtstickstoffoxidkonzentration
neneinstrahlung bedingt. Im Gegensatz zu stra-              ist auch deshalb von Bedeutung, weil z.B. Emis-
tosphärischem Ozon, das in großen Höhen ein                 sionsgrenzwerte bei Fahrzeugen und Industrie-
Schutzschild gegen UV-Strahlung bildet, beein-              anlagen ausschließlich auf NO x bezogen sind.
trächtigt bodennahes Ozon die physische Leis-
tungsfähigkeit und kann zu Atemwegsproblemen
führen. Für Ozon existieren bisher lediglich
Zielwerte.

                                                            Abb. 17: Entwicklung der NO x -Konzentration in Wiesbaden

Abb. 16: Entwicklung der Ozonbelastung in Wiesbaden         Die Reduzierung der NO x -Konzentration ist zwar
                                                            erfreulich, zeigt sie doch, dass emissionsmin-
                                                            dernde Maßnahmen greifen. Sie reicht aber

                                                                                                                  - 19 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

nicht aus, um das Problem gesundheitsgefähr-                          So wird der seit dem Jahr 2010 in Kraft getrete-
dend     hoher    Stickstoffdioxidkonzentrationen                     ne Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid an
(NO 2 ) zu lösen. Warum das Problem hoher                             den verkehrsnahen Messstationen Ringkirche
NO 2 -Konzentrationen weiterhin besteht, wird in                      und Schiersteiner Straße noch immer deutlich
Kap. 4.2 näher beleuchtet.                                            überschritten, auch wenn sich hier die Maßnah-
                                                                      men der vorausgegangenen Luftreinhalte- und
                                                                      Aktionspläne positiv bemerkbar machen.
                                                                      Dagegen wurde der Kurzzeitgrenzwert für NO 2
                                                                      in Höhe von 200 µg/m³ als Stundenmittelwert,
                                                                      der zulässigerweise bis zu 18 Mal im Jahr über-
                                                                      schritten werden darf, bisher immer eingehalten.

                                                                      4.1.5         Be la s tu n g s s itu a tio n 2017

                                                                      In Tab. 6 werden die Messergebnisse des Jah-
                                                                      res 2017 dargestellt. In der Tabelle enthalten
                                                                      sind auch die Jahresmittelwerte der Passiv-
Abb. 18: Entwicklung der NO 2 -Jahresmittelwerte in Wiesba-
         den                                                          sammlermessungen enthalten.

                            PM 2,5             PM 10                  NO 2                             SO 2               C6H6
Komponente
Kenngröße                    JM         24-h            JM     1-h            JM           1-h         24-h         JM     JM
Grenzwert                    25          50             40     200            40           350         125          20     5
zulässige Überschrei-
                                         35                    18                           24          3
tungen / a
Einheit                     µg/m³       Anz.           µg/m³   Anz.          µg/m³        Anz.         Anz.       µg/m³   µg/m³
Bahnhofsvorplatz*             -           -              -      -            45,1            -           -           -      -
Erich-Ollenhauer-Straße*      -           -              -      -            39,0            -           -           -      -
Mainzer Straße*               -           -              -      -            49,0            -           -           -      -
Ringkirche                  12,9         7             19,3     0            48,9            -           -           -    1,41
Schiersteiner Straße          -          9             19,4     0            50,0            -           -           -      -
Süd                         10,7         6             16,7     0            28,5           0           0           0,9     -

*NO 2 -Passivsammler-Messung
Tab. 6:   Messergebnisse für das Jahr 2017 in Wiesbaden

Die Messwerte an der Station des städtischen                          aus beiden erfolgen. Wann ortsfeste Messungen
Hintergrunds Wiesbaden-Süd zeigen eine be-                            erfolgen müssen und wann Modellrechnungen
reits vergleichsweise hohe Hintergrundbelas-                          ausreichen, ist durch die 39. BImSchV geregelt.
tung. Mit nahezu 30 µg/m³ Stickstoffdioxid wer-                       Die Verordnung macht dabei konkrete Vorga-
den drei Viertel des Immissionsgrenzwertes                            ben, ab welchen Schadstoffkonzentrationen
bereits ausgeschöpft. Zur Überschreitung des                          ortsfeste Messungen vorzunehmen sind sowie
Grenzwertes bedarf es dann keiner besonders                           zu deren Anzahl, Standorten und Methode der
hohen Zusatzbelastung aus dem lokalen Ver-                            Probenahme.
kehr.
                                                                      Für die Beurteilung der Luftqualität in Wiesba-
                                                                      den wurde eine Kombination aus beiden Mög-
                                                                      lichkeiten gewählt. Neben den ortsfesten Mes-
4.2          Angewandte Beurteilungstech-                             sungen (siehe Kapitel 1.3) wurden Modellrech-
             nik                                                      nungen zur Beurteilung der Luftqualität in 114
                                                                      Straßenabschnitten vorgenommen.
Die Luftqualität eines Gebiets oder Ballungs-
raums kann entweder durch ortsfeste Messun-
gen, Modellrechnungen oder eine Kombination
                                                                                                                            - 20 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

4.2.1       Be iträ g e zu r Ge s a m tb e la s tu n g          Der Zusatzbelastung aus dem lokalen Ver-
                                                                 kehr, d.h. der Luftschadstoffkonzentration,
Die höchsten Immissionskonzentrationen wer-                      die durch den lokalen Verkehr in einer
den regelmäßig an den verkehrsbezogenen                          Straße verursacht wird. Zusammen mit der
Messstationen registriert. Die dort gemessene                    städtischen Hintergrundbelastung addiert
Luftschadstoffbelastung      (Gesamtbelastung)                   sich die verkehrsbedingte Zusatzbelastung
setzt sich aus verschiedenen Beiträgen zusam-                    zur Gesamtbelastung. Diese wird an den
men, die nicht separat gemessen werden kön-                      verkehrsbezogenen Messstationen regis-
nen. Wie sich diese Gesamtbelastung zusam-                       triert.
mensetzt wird in Kap. 6.1 dargestellt.

                                                         4.2.2       Mo d e llre c h n u n g e n zu r Erm ittlu n g
                                                                     d e r d e r Ve ru rs a c h e ra n te ile

                                                         Zur Ermittlung der Verursacheranteile wurden
                                                         Ausbreitungsrechnungen [9] beauftragt. Mit Hilfe
                                                         solcher Modellberechnungen kann eine Aussa-
                                                         ge z.B. über den Ferneintrag von Luftschadstof-
                                                         fen mit der in den Ballungsraum einströmenden
                                                         Luft als auch über die Immissionsanteile aus der
                                                         Industrie, den Gebäudeheizungen und dem Kfz-
                                                         Verkehr getroffen werden. Die Modellrechnun-
                                                         gen wurden dabei für Hauptbelastungspunkte in
                                                         den Städten durchgeführt.
Abb. 19: Zusammensetzung der Einzelbeiträge zur Schad-   Die rechnerische Bestimmung der Beiträge von
         stoffbelastung
                                                         bestimmten Emittentengruppen erfordert die
                                                         Anwendung eines chemischen Transportmo-
Die Gesamtbelastung in einem Straßenzug setzt
                                                         dells, da Stickstoffdioxid überwiegend über
sich zusammen aus:
                                                         chemische Prozesse gebildet wird. Zur Anwen-
       Dem grenzüberschreitenden Ferneintrag,           dung kam das chemische Transportmodell
        d.h. der Luftschadstoffkonzentration, die        REM-CALGRID (RCG), das an der FU Berlin
        durch Emissionen außerhalb von Hessen            entwickelt wurde. Das RCG-Modell berechnet
        verursacht wurde und mit der freien Luft-        die Konzentration von Schadstoffen an einem
        strömung eingetragen wird.                       Ort in Abhängigkeit von der Emission, von phy-
                                                         sikalischen und chemischen Prozessen während
       Der regionalen Hintergrundbelastung, d.h.
                                                         des Transportvorgangs in der Atmosphäre sowie
        der Luftschadstoffkonzentration wie sie ab-
                                                         von meteorologischen und topographischen
        seits größerer Emissionsquellen wie Indust-
                                                         Einflüssen.
        rieanlagen, Städten oder Straßen gemes-
        sen wird. Hier kommen vermehrt auch an-          Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen
        dere Schadstoffquellen wie Emissionen aus        sind für die Stadt Wiesbaden im Kap. 6.1 darge-
        der Landwirtschaft oder aus natürlichen          stellt.
        Quellen zum Tragen. Die regionale Hinter-
        grundbelastung wird zusammen mit dem
        Ferneintrag an den Messstationen im länd-
                                                         4.2.3       Be re c h n u n g d e r ve rke h rs b e d in g te n
        lichen Raum gemessen.
                                                                     Zu s a tzb e la s tu n g d u rc h Mo d e llre c h -
       Der Zusatzbelastung städtischer Hinter-                      nung
        grund, d.h. der Luftschadstoffkonzentration,
        die durch die Emissionen aus Industriean-        Da nur an einzelnen Stellen in der Stadt Wies-
        lagen, Gewerbebetrieben, Verkehr und             baden die Schadstoffbelastung konkret durch
        Gebäudeheizung innerhalb einer Kommu-            Messungen ermittelt wird, erfolgt die Beurteilung
        ne verursacht wird. Die gesamte städtische       der Luftqualität im übrigen Stadtgebiet anhand
        Hintergrundbelastung wird zusammen mit           von Modellrechnungen.
        der regionalen Hintergrundbelastung an
                                                         Zur Ermittlung der verkehrsbedingte Zusatzbe-
        den Messstationen des städtischen Hinter-
                                                         lastung wurden alle Hauptverkehrsstraßen in
        grunds gemessen.
                                                         Wiesbaden untersucht.

                                                                                                                  - 21 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

                                                              schen Wetterdienstes sowie straßenspezifische
                                                              Daten zur Verkehrszusammensetzung und -
                                                              stärke verwendet.
                                                              MISKAM (Mikroskaliges Klima- und Ausbrei-
                                                              tungsmodell) ist ein dreidimensionales nicht-
                                                              hydrostatisches Strömungs- und Ausbreitungs-
                                                              modell für die kleinräumige Prognose von Wind-
                                                              verteilung und Konzentrationen in der Umge-
                                                              bung von Einzelgebäuden sowie in Straßen bis
                                                              hin zu Stadtteilen.
                                                              Mit ihrer Hilfe kann die verkehrsbedingte Zu-
                                                              satzbelastung in einer Straße anhand der Fakto-
                                                              ren Verkehrsmenge, Anteile der Fahrzeugtypen
                                                              (Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie
                                                              Busse), Qualität des Verkehrsflusses, Höhe der
             Openstreetmap (www.openstreetmap.org), ODbL1.0   Abgasemissionen der verschiedenen Fahrzeug-
Abb. 20: Hauptverkehrsstraßennetz in Wiesbaden (gelbe         typen unter den verschiedenen Bedingungen,
         Markierung)                                          Steigungen, Bebauungssituation (Höhe und
                                                              Porosität der Bebauung, Breite der Straßen)
Als Berechnungsmodelle kommen die Pro-                        sowie Lage der Straße zur Hauptwindrichtung
                  em/luft
gramme IMMIS              sowie MISKAM zum Ein-               berechnet werden. Zusammen mit der städti-
            em/luft
satz. IMMIS         berechnet die durch Kraftfahr-            schen Vorbelastung, die sich aus den Messun-
zeuge erzeugten Emissionen und modelliert die                 gen der Messstation des städtischen Hinter-
Ausbreitung der Immissionen von Luftschadstof-                grunds ergeben, kann dann die Gesamtbelas-
fen im Straßenraum. Es beruht auf dem CPB-                    tung in einem Straßenzug ermittelt werden. Die
Modell für Straßenschluchten und einem Box-                   Ergebnisse dieser Berechnungen sind in Kap.
Modell für offene Bebauungen. Als Modell-Input                6.3 dargestellt.
werden eine 10 Jahres-Klimatologie des Deut

                                                                                                       - 22 -
Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesba-
den

5          Ursprung der Verschmutzung
                                                           Von den sechs Emittentengruppen
5.1        Liste der wichtigsten Emissi-
           onsquellen                                           biogene und nicht gefasste Quellen,
Luftschadstoffe sind sowohl anthropogenen                       Gebäudeheizung,
(vom Menschen geschaffen) als auch biogenen                     Industrie,
(von Lebewesen geschaffen) oder geogenen
(von der Erde geschaffen) Ursprungs. Dies trifft                Verkehr (Kfz-, Schienen- und Schiffsver-
insbesondere für Feinstaub zu, der in manchen                    kehr sowie Flugverkehr bis 300 m über
Teilen Europas in nicht unerheblichem Maß aus
                                                                 Grund),
Quellen (z.B. Meersalzaerosole) stammt, die
nicht mit Maßnahmen zu beeinflussen sind. Im                    Kleingewerbe und
Gegensatz dazu gehören Stickstoffdioxid oder                    privater Verbrauch und Handwerk
die Stickoxide insgesamt zu den ganz überwie-
gend anthropogen verursachten Luftschadstof-               haben der Kfz-Verkehr, die Industrie und die
fen. Es existieren zwar auch hierfür natürliche            Gebäudeheizung im Hinblick auf die Einhaltung
Quellen wie z.B. Waldbrände, Vulkanausbrüche,              der Grenzwerte der 39. BImSchV die größte
mikrobiologische Reaktionen in Böden oder                  Relevanz für die Luftreinhalteplanung.
ähnliches mehr, sie sind jedoch nur in sehr un-
tergeordnetem Maß für die hohen Stickstoffdi-              Die Schadstoffemissionen von Industrieanlagen
oxidkonzentrationen in unseren Städten.                    sind nach Vorgabe der Verordnung über Emis-
                                                           sionserklärungen – 11. BImSchV [11] – alle vier
                                                           Jahre         mitzuteilen.     Nach         der
                                                           5. Verwaltungsvorschrift     zum        Bundes-
                                                           Immissionsschutzgesetz [12] ist das Emissions-
                                                           kataster für die Gebäudeheizung und den Ver-
                                                           kehr in der Regel alle sechs Jahre fortzuschrei-
                                                           ben. Die aktuellen Erhebungen stammen in Be-
                                                           zug auf die Gebäudeheizung und die Industrie
                                                           jeweils aus dem Jahr 2012.
                                                           Die Verkehrsemissionen entstammen der re-
                                                           gelmäßig alle fünf Jahre bundesweit durchge-
                                                           führten Verkehrszählung, die zusammen mit den
                                                           Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBE-
                                                           FA) die Gesamtverkehrsemissionen ergeben.
                                                           Da die offiziellen Verkehrszählungen für das
                                                           hessische Emissionskataster „Kfz-Verkehre“ nur
                                                           Verkehrsdaten auf Bundesautobahnen, Bundes-
                                                           straßen und Landstraßen außerhalb von ge-
                                                           schlossenen Ortschaften umfassen, wurden zur
                                                           Beurteilung der Immissionen auch weitere aktu-
                                                           elle innerstädtische Zählungen der Stadt Wies-
                                                           baden berücksichtigt.

Abb. 21: Darstellung der anthropogen verursachten NO 2 -   5.2       Industrieemissionen
         Belastung in Hessen [9]
                                                           Das Emissionskataster Industrie erfasst die
                                                           Emissionen der im Anhang der 4. BImSchV [13]
Stickoxide entstehen in erster Linie bei Verbren-
                                                           genannten genehmigungsbedürftigen Anlagen.
nungsvorgängen. Wesentliche Emissionsverur-
                                                           Die seitens der Industrie berichteten Emissionen
sacher sind der Verkehr, Industrieanlagen – hier
                                                           bilden    die    Grundlage      des    Industrie-
vor allem Kraftwerke – sowie die Gebäudehei-
                                                           Emissionskatasters.
zung. Einen Überblick über die Entwicklung der
wesentlichen Emittenten gibt das hessische                 In Wiesbaden wurden mit Stand 2012 40 ge-
Emissionskataster. Es wird für das Bundesland              nehmigungsbedürftige Anlagen betrieben, die
Hessen vom HLNUG geführt [10].                             der Emissionserklärungspflicht unterliegen.

                                                                                                       - 23 -
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