Epidemie Gesetz zum Coronavirus und die gesetzten Maßnahmen

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Epidemie Gesetz zum Coronavirus und die gesetzten Maßnahmen
Epidemie Gesetz zum Coronavirus und die gesetzten
Maßnahmen:

Liebe Obleute des WB Flachgau,

die Ereignisse zum Thema der Eindämmung des Corona virus haben sich
überschlagen.
Im weiteren gebe ich euch ein paar weitere Hinweise:
   1. Wo werden die drängendsten Fragen beantwortet
   2. Übersicht zu den Maßnahmen und Ablauf-Schritte:
   3. Weitere Schritte, persönliche Einschätzung, unverbindliche Beispiele
   4. Vorlagen
   5. Vorschläge zur Aktion in Euren Orten

Zu 1: Die häufigsten gestellten Fragen und Antworten finden Sie aktuelle auf
der Mehr zu diesem Thema unter
https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus/coronavirus.html
https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/coronavirus/Arbe
itsrechts-FAQ_zum_Coronavirus.html
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html
https://www.aeksbg.at/

Grundsätzlich:
Die MITARBEITER werden aufgrund der massiven Information der
Regierung fragen ob sie überhaupt am Arbeitsplatz erscheinen sollen.
Die Verordnungen geben dazu Auskünfte. Die Bezirksstelle hilft gerne.
Für
  - Mitarbeitern von NAHVERSORGER
  - Mitarbeitern von GEWERBEBETRIEBE
  - Mitarbeiter von lebenserhaltenden Strukturen ist die Antwort
                      JA- die Arbeit ist anzutreten
Mehr Infos unter: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html

zu 2: Übersicht zu den Maßnahmen und Ablauf-Schritte:
Leider sind die zu setzenden Maßnahmen nicht langfristig planbar, da sich die
Einschränkungen je nach Epedemie Verlauf richten.
Der aktuelle Stand bzw. Situation wird bei jeder Änderung auf der Website der WKÖ
aktuell angezeigt.
Epidemie Gesetz zum Coronavirus und die gesetzten Maßnahmen
Der Ablauf muss wie folgt geschehen:
Erster Schritt:   die Regierung legt Vorschläge vor, leitet Maßnahmen ein.
                  Dies ist in Abstimmung mit den Sozialpartnern geschehen.
                  Bundeskanzler Kurz bzw. die Regierung hat die Aufgabe, uns auf
                  die kommenden Schritte vorzubereiten seriös und professionell
                  gemeistert.
                  - Informationen so transparent wie möglich darstellen
                  - Personen schützen
                  - Liquidität für die Betreibe ermöglichen
                  - Erleichterung, um Arbeitsplätze und Betriebe zu schützen
                  - Wirtschaftliche Härten mildern, um dein Neustart zu
                      erleichtern
                  Eine Menge von Medienberichten begleiten dies. Damit kann
                  aber noch nicht gearbeitet werden.
Zweiter Schritt:  neue Gesetzte formulieren und Gesetzte beschließen.
                  Heute, 15.3.) bis 16.00 wird der Nationalrat die Gesetzte
                  besprochen haben und beschließen.
Dritter Schritt:  Bundesrat genehmigt als Vertretungskörper der Bundesländer
                  die Gesetzte; dies wird bis heute Abend, 15.3., geschehen.
Vierter Schritt:  heute Nacht, bis Mitte nächster Woche werden die
                  Verordnungen dazu geschrieben.
Fünfter Schritt:  Verordnungen erlassen.
Sechster Schritt: damit können alle offenen Fragen von der WK ausgearbeitet
                  werden. Vorher sind viele Details nicht klar. Ab
                  Montagnachmittag, 16.3. werden die ersten Verordnungen
                  vorliegen.

Zu 3: persönliche Einschätzung, unverbindliche Beispiele:

Die folgenden Informationen können sich ändern, verstärken oder abschwächen.
Sie basieren auf Gesprächen. Bitte nehmt sie als Zusatzinformation, nicht als
gesicherte Vorlage zur Weitergabe.

Frage: Epidemie Gesetz:
Bundeskanzler Kurz sprach von einem Gesetzt, das nicht für diese Situation gemacht
worden ist.
Er kündigte eine Änderung an.
Ich denke, dass dies für uns bedeutet, dass die
-    Höhen der Unterstützungen angepasst werden (Ein Paket von 4 Mrd Euro
     bedeutet eine Reduktion). Das wäre logisch damit der Staat nicht in Gefahr
     kommt – „die Lasten sollen gerecht verteilt werden“
-    Die Fristen der Anträge verkürzt werden, damit die Unterstützungen rasch
     geleistet werden können.
-    Die Antragstellung vereinfacht wird, damit die bürokratischen Hürden reduziert
     werden.

Frage: Kurzarbeit, wie halte ich meine Arbeitsplätze:
-   Für diese Form der staatlichen Unterstützung sind € 400 Mio vorgesehen.
-   Das Kurzarbeitszeit Gesetz gilt für Mitarbeiter Betriebe, unabhängig von der
    Gesellschaftsform.
Epidemie Gesetz zum Coronavirus und die gesetzten Maßnahmen
-    Das gegenwärtige Kurzarbeits-Gesetz wurde ebenfalls nicht für diese Situation
     erstellt. Es wird ein weiteres Gesetz geben. zZ liegen in der Stadt Sbg und dem
     Flachgau ca 90 Anträge vor. Die nächste Sitzung dazu ist am Dienstag (17.3.)
-    Kurzarbeit ist für Betriebe gedacht, die wenig Aufträge oder Auftragsausfälle
     haben, in Zukunft Aufträge erhalten und ihre Mitarbeiter halten möchten.
-    Die NETTO Ersatzrate soll zwischen 80% (Normal Gehalt) und 90 % (bei ca. €
     1.000,-- Gehalt) liegen. Damit erhält ein Arbeitnehmer mehr Geld als bei einer
     einvernehmlichen Kündigung. Mit der Kurzarbeit ist eine Behaltefrist verbunden.
-    Die Neue Kurzarbeit soll bis zu einer Arbeitsleistung von 0 Stunden reduziert
     werden können.
     – die Verordnung ist ab nächster Woche in Arbeit

Frage: weitere Unterstützungen f. Betriebe und für
      Einpersonen-Unternehmen, EPU´s:
      Grundssätzlich sind alle Maßnahmen zu beantragen und mit Daten der Fibu
      zu unterlegen. Bereitet also Eure Einnahmen/Ausgaben Rechnungen vor und
      sprecht mit Eurem Steuerberater.

-    SVA: Stundung der Beiträge – die Verordnung ist in Arbeit
-    Gesundheitskasse, GKK: Stundung oder Ratenzahlungen der Beiträge,
     Nachsicht bei Säumnis – die Verordnung ist in Arbeit
-    Finanzbehörde: die Vorauszahlungen sollen gestundet oder neu bewertet
     werden – die Verordnung ist in Arbeit
-    Härtefond – die Verordnung ist in Arbeit
-    Garantien für KMU´s: die Regierung plant Garantien im umfang von € 10 Mio zu
     übernehmen. – die Verordnung ist in Arbeit
-    Haftungsübernahmen: die Regierung plant für Hotels die Haftungsübernahme
     der Überbrückungs Finanzierung im Umfang von € 100 Mio – die Verordnung
     ist in Arbeit

Frage: Ich führe ein Gasthaus. Muss ich die Küche und die Gasträume
sperren?
Ab 15.3. wird dies in Wien verhandelt.
Im Entwurf der Verordnung steht eine Schließung der BETRIEBSSTÄTTE. In diesem
Fall müsste auch die Küche geschlossen werden.
Die WK versucht dies auf GASTSTÄTTE zu ändern.
Damit können Aktionen, wie Zustelldienst, Abholdienst und Web-Einkauf getätigt
werden – die Verordnung ist in Ausarbeitung.

Ich führe einen Mischbetrieb:

Bäckerei und Kaffeehaus: Bäckerei offen, Kaffeehaus schließen

Tischlerei und Verkaufsraum: Werkstatt offen, Verkaufsraum schließen

Schlosserei mit Büro und Kundenverkehr: Offen, aber der Kontakt ist auf ein
Minimum zu reduzieren, wenn möglich Homeoffice einrichten

Elektriker mit Servicedienst: offen
KFZ Werkstätte mit Verkaufsraum: Werkstätte offen, Verkaufsraum geschlossen
Grundsätzlich – die Versorgungs-Sicherheit muss gewährleistet werden:
alle Nahversorger sollen offenhalten,
alle Betriebe für die Versorgung von technischen Dienstleistungen sollen offenhalten
alle Gewerblichen Betriebe sollen offenhalten.
alle Verkaufsräume müssen schließen
alle Veranstaltungen sollten verschoben oder abgesagt werden.
Alle Baustellen: offen

Frage: Ich führe einen Gesundheits Betrieb als HEIM-MASSEUR:
Die Heimmasseure kommen bis jetzt, 15.3.2020, 14.00, noch nicht in den Genuß
einer Entschädigung. Die Verordnung kommt in der Nacht zum 16.3.
Und sie müssen auch noch nicht schließen - die Verordnung ist in Ausarbeitung.
Die angefügte Information ist als Vorinformation zu werten. Die Details werden
gerade ausgearbeitet.
Offiziell kann diese Meldung für Heimmasseure nicht bestätigt werden.
Zu 4. Vorlagen
Diese Vorlagen habe ich in meinem Betrieb vorbereitet. Sie sind nicht offiziell von der
WK empfohlen:
KUNDEN HINWEIS zu COVID 19 Hinweis
    VERHALTENSREGELN f. BESUCHER

Sehr geehrte Kunden, liebe Besucher,

Wir sind nicht unhöflich, sondern lediglich
UMSICHTIG.
Aus diesem Grund bitten wir Sie um folgende
vorausschauende Maßnahmen:

 - HÄNDESCHÜTTELN: wir verzichten darauf.
   Wir schenken Ihnen ein Lächeln.
 - GESPRÄCHE: werden wir am Empfang durch
   die Glaswand führen
 - Besuchstermine und Betriebsbesichtigungen:
   werden verschoben, sofern sie nicht unbedingt
   nötig sind. Unsere Verkaufsräume sind bis auf
   Weiteres verschlossen.
 - Unsere Werkstatt ist geöffnet – gerne stehen
   wir für Sie telefonisch oder via mail zur
   Verfügung.
Unser Journaldienst:   Tel: 0043 1234 5678 27
                       Mail: firma@firma.at
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns mit
Euch auf die kommende Saison.
                IHRE Firmen Crew
Lieferanten VORGABEN zu COVID 19 Hinweis
            VERHALTENSREGELN

Sehr geehrte Lieferant,
Wir sind nicht unhöflich, sondern lediglich UMSICHTIG.
Die folgenden Vorgaben dienen dem Schutz unserer
Mitarbeiter. Die Maßnahmen dienen der Gesundheit,
eine Nichtbeachtung führt zu einem SOFORTIGEM und
nachhaltigem Hausverbot:
  - HÄNDESCHÜTTELN: wir verzichten darauf.
  - GESPRÄCHE: werden wir am Empfang durch die
     Glaswand führen
  - ZUFAHRT und ZUGANG:
   o die Türen und Tore sind geschlossen. Wir ersuchen
     Sie um ANMDELUNG und ABMELDUNG bei
     unserem EMPFANG.
   o Sie werden gerne eingelassen, sofern Sie eine
     Schutzmaske tragen. Diese dient zum Schutz
     unserer Mitarbeiter vor Ihren Husten-Tröpfchen.
   o Vor Einlass waschen Sie sich bitte die Hände auf
     der Toilette.
   o Das Tor/Tür wird von uns geöffnet und hinter Ihnen
     wieder geschlossen.
   o Die Maske muss am Firmengelände STÄNDIG
     getragen werden. Dies dient dem Schutz
     UNSERER MITARBEITER.
   o Sie halten mindestens 1 Meter Abstand von den
     Mitarbeitern.
Wir danken für Ihr Verständnis

IHRE Firmen Crew
MITARBEITER VORGABEN zu COVID 19
                       VERHALTENSREGELN
    Sehr geehrte Mitarbeiter,
    Wir sind nicht unhöflich, sondern lediglich UMSICHTIG.
    Die folgenden Vorgaben dienen dem Schutz unserer
    Mitarbeiter. Die Maßnahmen dienen Eurer Gesundheit.
    Wir versuchen die Krankheit so lange als möglich von uns
    fernzuhalten. Dazu ist es aber unbedingt nötig, dass
    Vorsichtsmaßnahmen gesetzt werden.
    Grundsätzlich:
-   Die Arbeit geht ohne Unterbrechung weiter. Wird jemand
    krank, so wird der Krankenstand wir üblich auskuriert.
-   Auf Basis bisheriger Risikobewertungen ist eine Übertragung
    des Virus von Menschen zu Mensch möglich. Das
    bedeutet, dass der Virus auf Lebensmittel, Verpackungen,
    Geld, Werkzeug und Produkten nicht überleben kann.
    Verhaltens Regeln:
-   HÄNDESCHÜTTELN: wir verzichten darauf.
-   GESPRÄCHE: werden wir mit einem Abstand führen. Sind
    Personen erkrankt, so wäre 1 Meter ein optimaler Abstand.
-   Hände waschen: Händehygiene ist die WICHTIGSTE
    MASSNAHME!! - Mindestens 20 sec., Mindestens 3 x täglich
    mit Wasser und Seife.
-   Schnupfen und Husten: Die Nase putzen (Schnäuzen) Sie in
    ein Papiertaschentuch, NICHT IN DIE HAND. Entsorgen Sie
    das Papiertaschentuch umgehend UND waschen Sie danach
    Ihre Hände
-   Jeder Mitarbeiter arbeitet ausschließlich mit seinem
    Werkzeug, ein Tausch ist möglichst zu vermeiden.
    Wir danken für Euer Verständnis
    EURE Firmen Crew
Zu 5: Vorschläge zur Aktion in Euren Orten
    ZUSAMMENHALTEN = ZUSAMMEN ARBEITEN (Vizekanzler Kogler, 15.3.2020).
    Unter diesem Motto rege ich folgendes an:
    1. Stärkung der lokalen Strukturen:
a. Gespräch mit Eurem Bürgermeister: Die Gemeindevertretung steht hinter Euch.
    Es sollte jedem Bürger klar sein, dass ein Paket aus China zurzeit nicht sehr
    sinnstiftend für die Unterstützung der lokalen Wirtschaft ist.
    Vorschläge:
-   auf der Gemeinde-Website können die Nahversorger besonders beworben werden.
-   Vorstellung der Nahversorger und Gastrobetreibe, die offen halten, Liefer-Dienste
    anbieten, Abholpakete bereitstellen oder einen Webshop betreiben.
b. Bewerbung der lokalen Betriebe im Gemeindeblatt.
    2. Unternehmer zu Unternehmer:
    Güter:
    Bewerbung innerhalb der lokalen Unternehmerschaft. Viele Leistungen werden zur
    Zeit national oder international eingekauft. Aufgrund der drohenden Lieferengpässe
    könnte dies zu Schwierigkeiten führen. Viele Leistungen und Günter können lokal
    erworben werden.
    Dienstleistungen:
    Von EDV, Controlling, Buchhaltung bis zu Produktfotos findet jeder von Euch einen
    Anbiete im lokalen Umfeld. Die Bezirksstelle hilft gerne
    3.       Information und Verlagerung der sozialen Kontakte auf das Internet:
a. Falls jemand von Euch einen NEWSLETTER aussendet, so könnte dies mit
    befreundeten Unternehmen erstellt und ausgesandt werden.
    Jeder Betrieb hat seine Kundenadressen, die nutzbar sind und ohne Nachteil auch
    für andere Betreibe aus der Region nutzbar wären.
b. Firmen ABC der WK Salzburg: https://firmen.wko.at/Web/SearchSimple.aspx
         -   Die Firmenliste der WK kann als Button auf der Gemeindewebsite relativ
             einfach eingefügt werden. Die Bezirkstelle hilft gerne dabei
         -   Bitte schaut auf diese Datenbank und erneuert eure Suchbegriffe, Hinweise,
             Produktbeschreibungen usw.
    4.       Bevölkerung: Information und Werbung für die lokalen Betriebe:
    Macht Werbung für die regionalen Strukturen. Ich hoffe, dass jeder Bürger
    inzwischen merkt, dass bei einem ein KIK-Leiberl um € 1,-- etwas nicht ganz
    stimmen kann, dass ein Küche incl Geräte um € 300,-- nicht fair produziert wurde
    und dass eine Armada von Packerl-KFZ, die den Ort überschwemmen auch anders
    gehandhabt werden könnten.
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