Epidemiologisches Bulletin 4 2022

 
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Epidemiologisches Bulletin 4 2022
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                  ZU INFEKTIONSKRANKHEITEN UND PUBLIC HEALTH

   4 Epidemiologisches
2022 Bulletin
27. Januar 2022

                  Empfehlungen der Ständigen Impf-
                  k­ommission beim Robert Koch-Institut 2022
Epidemiologisches Bulletin 4 2022
Epidemiologisches Bulletin           4 | 2022        27. Januar 2022                                                       2

  Inhalt

  Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022
  Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurden auf der 100. Sitzung der STIKO
  verabschiedet. Die folgenden Ausführungen ersetzen die im Epidemiologischen Bulletin (Epid Bull) des RKI
  34/2021 veröffentlichten Impf­empfehlungen. Inhaltliche ­Änderungen gegenüber 2021 sind am Rand ge-
  kennzeichnet. Die aktuellen Empfehlungen werden auch im Pocket-Format veröffentlicht oder k­ önnen über
  die STIKO-App aufgerufen werden (s. S. 65).

  Wesentliche inhaltliche Änderungen und Ergänzungen zu den Empfehlungen 2021
  ▶▶   Aktualisierung des Abschnitts „Hinweise zur Durchführung von Schutzimpfungen“ inkl. neuem Teil
       zu „Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwanger-
       schaft und Stillzeit“

  Impressum
  Herausgeber                                                       Allgemeine Hinweise/Nachdruck
  Robert Koch-Institut                                              Die Ausgaben ab 1996 stehen im Internet zur Verfügung:
  Nordufer 20, 13353 Berlin                                         www.rki.de/epidbull
  Telefon: 030 18754 – 0
  E-Mail: EpiBull@rki.de                                            Inhalte externer Beiträge spiegeln nicht notwendigerweise
                                                                    die Meinung des Robert Koch-Instituts wider.
  Redaktion
  Dr. med. Jamela Seedat                                            Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons
  Dr. med. Maren Winkler, Heide Monning (Vertretung)                Namensnennung 4.0 International Lizenz.

  Redaktionsassistenz
  Nadja Harendt
  Claudia Paape, Judith Petschelt (Vertretung)
                                                                    ISSN 2569-5266

          Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Epidemiologisches Bulletin                  4 | 2022             27. Januar 2022                                                                      3

  Inhaltsverzeichnis

  1.     Vorbemerkung.............................................     4       5.4    Postexpositionelle Tetanus-
  2.     Impfkalender...............................................   5              Immunprophylaxe......................................               46
                                                                               5.5    Postexpositionelle Tollwut-
  3.     Standardimpfungen des Erwachsenen­alters,                                    Immunprophylaxe......................................               46
         Indikations- und Auffrischimpfungen
         sowie Impfungen aufgrund eines erhöhten                               6.   Empfehlungen zu Nachholimpfungen .....                                48
         beruflichen Risikos oder einer Reise...........               7       6.1  Vorbemerkung............................................              48
  3.1    Übersicht.................................................... 7       6.2  Ungeimpfte und Personen mit unklarem
  3.2    Anmerkungen zu einzelnen Impfungen.... 14                                  Impfstatus...................................................         48
                                                                               6.3 Teilgeimpfte Personen................................                  48
  4.   Hinweise zur Durchführung von                                           6.4 Vorgehen bei fehlender
       Schutzimpfungen ......................................          26           Impfdokumentation...................................                  48
  4.1 Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen...                        26      6.5 Anamnestische Angaben zu Varizellen......                              49
  4.2 Off-label-use...............................................     27      6.6 Indikation für serologische Antikörper­
  4.3 Dokumentation der Impfung.....................                   28           bestimmungen...........................................               49
  4.4 Impfmanagement in der Arztpraxis...........                      28      6.7 Ist „Überimpfen“ gefährlich?.....................                      49
  4.5 Impfabstände..............................................       29      6.8 Wahl der Impfstoffe....................................                49
  4.6 Hinweise zur Schmerz- und                                                6.9 Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie,
       Stress­reduktion beim Impfen....................                30           Poliomyelitis und Pertussis ab dem Alter
  4.7 Kontraindikationen und falsche                                                von 5 Jahren................................................          50
       Kontra­indikationen.....................................        32      6.10 Altersabhängige Empfehlungen zur
  4.8. Impfungen zum Schutz der reproduktiven                                       Durchführung von Nachholimpfungen.....                                51
       Gesundheit, bei Kinderwunsch und
       während Schwangerschaft und Stillzeit.....                      33      Liste der STIKO-Empfehlungen und
  4.9	Impfen bei Immundefizienz.......................                34      ihrer wissenschaftlichen Begründungen............                          60
  4.10 Impfkomplikationen und deren Meldung...                         35
  4.11 Lieferengpässe von Impfstoffen................                  36      Stichwortverzeichnis...........................................            63
  4.12 Impfempfehlungen für MigrantInnen
       und Asylsuchende nach Ankunft in                                        STIKO-App...........................................................       65
       Deutschland ...............................................     38
  4.13 Hinweise zur Kostenübernahme von
       Schutzimpfungen.......................................          40

  5.     Postexpositionelle Impfungen bzw.
         andere Maßnahmen der spezifischen
         Prophylaxe übertragbarer Krankheiten .....                    41
  5.1 Übersicht....................................................    41
  5.2 	 Impfungen bei gehäuftem Auftreten oder
         Ausbrüchen von Meningokokken-
         Erkrankungen..............................................    41
  5.3 Postexpositionelle Hepatitis-B-­
         Immunprophylaxe......................................         44
Epidemiologisches Bulletin      4 | 2022       27. Januar 2022                                                4

  Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI)

  Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
  beim Robert Koch-Institut 2022

  1. Vorbemerkung                                            nal zu eliminieren und schließlich weltweit auszu-
  Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein im             rotten. Die Eliminierung von Masern, Röteln und
  Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankertes unab-            Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel
  hängiges Expertengremium aus 12 bis 18 Mit­glie­           ­nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.
  dern, das vom Bundesministerium für Gesundheit
  (BMG) im Benehmen mit den obersten Landes­                 In der Bundesrepublik Deutschland werden Imp-
  gesundheitsbehörden alle 3 Jahre berufen wird. Die         fungen und andere Maßnahmen der spezifischen
  Kommission gibt in Deutschland gemäß dem IfSG              Prophylaxe von den obersten Gesundheitsbehörden
  Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimp-               der Länder auf Grundlage der STIKO-Empfehlun-
  fungen und anderen Maßnahmen der spezifischen              gen entsprechend § 20 Abs. 3 IfSG „öffentlich emp-
  Prophylaxe übertragbarer Krankheiten. Bei der Er-          fohlen“. Die Versorgung bei anerkannten Impfschä-
  arbeitung von Impfempfehlungen führt die Kom-              den durch „öffentlich empfohlene“ Impfungen wird
  mission in erster Linie eine medizinisch-epidemio-         durch die Bundesländer sichergestellt.
  logische Nutzen-Risiko-Bewertung auf Basis der
  bestverfügbaren Evidenz durch.                             Es ist eine wichtige ärztliche Aufgabe, für einen aus-
                                                             reichenden Impfschutz bei den betreuten Personen
  Dabei berücksichtigt sie auch den Nutzen einer Imp-        zu sorgen. Dies bedeutet, die Grundimmunisierung
  fung auf Bevölkerungsebene (z. B. zu erwartende            bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu be-
  epidemiologische Effekte einer Impfempfehlung).            ginnen, ohne Verzögerungen durchzuführen und
  Die STIKO-Empfehlungen dienen den obersten                 zeitgerecht (bis zum Alter von 15 Monaten) abzu-
  Landesgesundheitsbehörden als Grundlage für de-            schließen. Neben der Grundimmunisierung im
  ren öffentliche Empfehlungen und bilden gemäß              Säuglingsalter sind auch die Standardimpfungen im
  Sozial​gesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) die Grund-          Jugend- und Erwachsenenalter sowie regelmäßige
  lage für die Entscheidung des Gemeinsamen Bun-             Auffrischimpfungen sicherzustellen, um einen le-
  desausschusses (G-BA), ob eine Schutzimpfung als           benslangen umfassenden Impfschutz zu erzielen.
  Pflichtleistung von der gesetzlichen Krankenkasse          Impfungen auf Grund individueller und beruflicher
  übernommen wird.                                           Indikationen runden den Impfschutz weiter ab.
                                                             Grundsätzlich sollte jeder Arztbesuch von Kindern,
  Impfungen gehören zu den wirksamsten und wich-             Jugendlichen und Erwachsenen dazu genutzt wer-
  tigsten medizinischen Maßnahmen. Moderne                   den, die Impfdokumentation zu überprüfen und ge-
  Impfstoffe sind gut verträglich; bleibende gravieren-      gebenenfalls den Impfschutz zu vervollständigen.
  de unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)
  werden nur in sehr seltenen Fällen beobachtet. Un-          Die ärztliche Impfleistung umfasst neben der
  mittelbares Ziel einer Impfung ist es, Geimpfte vor        ­Impfung:
  einer bestimmten Krankheit zu schützen. Bei einer           ▶▶ Informationen über den Nutzen der Impfung und

  bevölkerungsweit hohen Akzeptanz von Impfungen                 die zu verhütende Krankheit
  können hohe Impfquoten erreicht werden. Dadurch             ▶▶ Hinweise auf mögliche UAW undKomplika­

  ist es möglich, bestimmte Krankheitserreger regio-             tionen
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  ▶▶ Erheben der Anamnese und der Impfanamnese                tion von Impfstoffen sind die Fachinformationen
     einschließlich der Befragung über das Vorliegen          der jeweiligen Impfstoffe zu beachten. Für einen
     möglicher Kontraindikationen                             lang dauernden Impfschutz ist es von besonderer
  ▶▶ Feststellen des aktuellen Gesundheitszustands            Bedeutung, dass bei der Grundimmunisierung der
     zum Ausschluss akuter Erkrankungen                       empfohlene Mindestabstand zwischen vorletzter
  ▶▶ Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im                 und letzter Impfung nicht unterschritten wird.
     Anschluss an die Impfung
  ▶▶ Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzwir-          Für die Impfprophylaxe genutzt werden sollen ins-
     kung                                                     besondere die Früherkennungsuntersuchungen für
  ▶▶ Hinweise zu Auffrischimpfungen                           Säuglinge und Kinder (U1 – U9 sowie evtl. U10 und
  ▶▶ Dokumentation der Impfungen im Impfausweis               U11), die Schuleingangsuntersuchung, Schulunter-
     bzw. Ausstellen einer Impfbescheinigung                  suchungen, die ­Jugendgesundheitsuntersuchungen
                                                              (J1 und evtl. J2), die Untersuchungen nach dem
                                                              Jugendarbeitsschutzgesetz und die Vorsorgeunter-
  2. Impfkalender                                             suchungen im Erwachsenenalter sowie die Routine­
  Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche         untersuchungen von Müttern innerhalb der ersten
  und Erwachsene (s. Tab. 1, S. 6) umfasst Imp­               6 – 8 Wochen nach der Entbindung. Die im Impf­
  fungen zum Schutz vor Tetanus (T), Diphtherie (D/d),        kalender empfohlenen Standardimpfungen sollten
  Pertussis (aP/ap), Haemophilus influenzae Typ b (Hib),      auch alle Personen mit chronischen Krankheiten
  Poliomyelitis (IPV), Hepatitis B (HB), ­Herpes zoster       erhalten, sofern keine spezifischen Kontraindika­
  (HZ), Pneumokokken, Rotaviren (RV), Menin­go­               tionen vorliegen.
  kokken C (MenC), Masern, Mumps, Röteln (MMR),
  Varizellen (V) sowie gegen humane Papillomviren             Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen
  (HPV) und Influenza.                                        Kindheit ist es notwendig, empfohlene Impfungen
                                                              für Säuglinge möglichst frühzeitig durchzuführen
  Das empfohlene Impfalter wird in Wochen, Mona-              und spätestens bis zum Alter von 15  Monaten die
  ten und Jahren angegeben. Beispiel: Impfung im Al-          Grundimmunisierungen zu vollenden. Erfahrun-
  ter von 5 – 6 Jahren: d. h. vom 5. Geburtstag bis zum       gen zeigen, dass Impfungen, die später als empfoh-
  Tag vor dem 7. Geburtstag. Die Impfungen s­ ollten          len ­begonnen wurden, häufig nicht zeitgerecht fort-
  zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. ­Soweit            gesetzt werden. Bis zur Feststellung und Schlie-
  Kombinationsimpfstoffe verfügbar sind und Emp-              ßung von Impflücken, z. B. bei der ­Schuleingangs-
  fehlungen der STIKO dem nicht entgegen­stehen,              untersuchung, verfügen unzureichend geimpfte
  sollten Kombinationsimpfstoffe verwendet werden,            Kinder nur über ­einen mangelhaften Impfschutz.
  um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu             Vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung,
  halten. Die Überprüfung und ggf. Vervollständi-             spätestens aber vor dem Schuleintritt, ist für einen
  gung des Impfstatus ist in jedem Lebensalter sinn-          altersentsprechenden vollständigen Impfschutz
  voll. Fehlende Impfungen sollten sofort nachgeholt          Sorge zu tragen.
  werden, entsprechend den Empfehlungen für das
  jeweilige Lebensalter. Es ist zu beachten, dass be-
  stimmte Impfungen nur in einem bestimmten Zeit-
  fenster möglich bzw. empfohlen sind. Die RV-Imp-
  fung muss bis zum Alter von 24 bzw. 32 Lebens­
  wochen abgeschlossen sein. Die Kinderimpfung
  ­gegen Pneumokokken wird nur bis zum 2. Geburts-
   tag und die Hib-Impfung nur bis zum 5. Geburtstag
   nachgeholt.

  Zu den zeitlichen Mindestabständen zwischen zwei
  Impfungen sowie zur Möglichkeit der Koadministra­
Tabelle 1 | Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene; 2022

Impfung                           Alter in
                                                                             Alter in Monaten                                                                        Alter in Jahren
                                  Wochen

                                     6           2         3     4       5 – 10    11 *        12   13 – 14   15    16 – 23     2–4     5–6      7–8            9 – 14         15 – 16   17   ab 18          ab 60

                                                      U4                   U5             U6                          U7      U7a/U8     U9      U10         U11/J1                      J2
                                             a
Rotaviren                                G1                G2   (G3)
                                                                                                                                                                                                                           Epidemiologisches Bulletin

Tetanusb                                         G1             G2                 G3c                                                   A1                              A2                            Ae

Diphtherieb                                      G1             G2                 G3c                                                   A1                              A2                            Ae

Pertussisb                                       G1             G2                 G3c                                                   A1                              A2                   A3e
                                                                                                                                                                                                                           4 | 2022

Hibb – H. influenzae Typ b                       G1             G2                 G3c

Poliomyelitisb                                   G1             G2                 G3c                                                                                   A1

Hepatitis Bb                                     G1             G2                 G3c

Pneumokokkenb                                    G1             G2                 G3c                                                                                                                        Sg

Meningokokken C                                                                                G1

Masern                                                                             G1                         G2                                                                               Sf
                                                                                                                                                                                                                           27. Januar 2022

Mumps, Röteln                                                                      G1                         G2

Varizellen                                                                         G1                         G2

HPV – Humane Papillomviren                                                                                                                                G1d            G2d

Herpes zoster                                                                                                                                                                                          G1h           G2h

Influenza                                                                                                                                                                                               S (jährlich)

             Empfohlener Impfzeitpunkt                               a	Erste Impfstoffdosis bereits ab dem Alter von 6 Wochen, je nach verwendetem Impfstoff 2 bzw. 3 Impfstoffdosen im Abstand von mind. 4 Wochen
                                                                     b	Frühgeborene: zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Impfstoffdosen
                                                                     c	Mindestabstand zur vorangegangenen Impfstoffdosis: 6 Monate
             Nachholimpfzeitraum für Grund- bzw. Erstim-             d	2 Impfstoffdosen im Abstand von mind. 5 Monaten, bei Nachholimpfung beginnend im Alter ≥ 15 Jahren oder bei einem Impfabstand von
             munisierung aller noch nicht Geimpften bzw. für            < 5 Monaten z­ wischen 1. und 2. Dosis ist eine 3. Dosis erforderlich
             Komplettierung einer unvollständigen Impfserie          e	Td-Auffrischimpfung alle 10 Jahre. Nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap- bzw. bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinations-
                                                                        impfung
                                                                     f	Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder
Erläuterungen                                                           mit nur einer Impfung in der Kindheit
G Grundimmunisierung (in bis zu 3 Teilimpfungen G1 – G3)             g	Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff
                                                                                                                                                                                                                           6

A Auffrischimpfung                                                   h	Zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten
S Standardimpfung                                                    *	Impfungen können auf mehrere Impftermine verteilt werden. MMR und V können am selben Termin oder in 4-wöchigem Abstand gegeben werden
Epidemiologisches Bulletin       4 | 2022       27. Januar 2022                                              7

  3. Standardimpfungen des Erwachsenen-                       Wenn die individuell gestellte Impfindikation nicht
  alters, Indikations- und Auffrischimpfungen                 mit der für Deutschland gültigen Zulassung und
  sowie Impfungen aufgrund eines                              der Fachinformation des entsprechenden Impfstof-
  erhöhten arbeitsbedingten Risikos oder                      fes übereinstimmend ist, erfolgt die Anwendung
  einer Reise                                                 außerhalb der zugelassenen Indikation. Das hat im
                                                              Schadensfall Folgen für Haftung und Entschädi-
  3.1 Übersicht                                               gung und unterliegt daher besonderen Dokumenta-
  Zur Umsetzung des Impfkalenders für Säuglinge,              tions- und Aufklärungspflichten (s. Kapitel 4.1 und
  Kinder, Jugendliche und Erwachsene (s. Tab. 1,              Kapitel 4.2). Versorgungsansprüche wegen eines
  S. 6) sollte der Impfstatus regelmäßig ü
                                         ­ berprüft           anerkannten Impfschadens gemäß § 60 IfSG wer-
  und gegebenenfalls ergänzt werden; dafür sollte je-         den bei den von den Landesgesundheitsbehörden
  der Arztbesuch genutzt werden.                              öffentlich empfohlenen Impfungen gewährt.

  Neben den Standardimpfungen (S) können auch In-             Die in Tabelle  2 (S. 8 f.) genannten Impfungen
  dikationsimpfungen (I) bei besonderer epidemio­             unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer epide-
  logischer Situation oder Gefährdung für Kinder, Ju-         miologischen Bedeutung als auch hinsichtlich ihrer
  gendliche und Erwachsene indiziert sein. Bei den            Kostenübernahme (s. Hinweise zur Kostenübernah-
  Impfungen der Kategorien B (Impfungen aufgrund              me von Schutzimpfungen, S. 40); sie werden in fol-
  eines beruflichen bzw. arbeitsbedingten Risikos)            gende Kategorien eingeteilt:
  und R (Reiseimpfungen) handelt es sich um Son-
  derfälle einer Indikationsimpfung. Reiseimpfungen           S	
                                                                Standardimpfungen mit allgemeiner Anwen-
  können aufgrund der internationalen Gesundheits-              dung (s. a. Impfkalender, Tab. 1, S. 6)
  vorschriften (z. B. Gelbfieber-­Impfung) erforderlich
  sein oder werden zum individuellen Schutz emp-              A Auffrischimpfungen
  fohlen.
                                                              I	
                                                                Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei in-
  Die Empfehlung über Art und zeitliche Reihenfolge             dividuell (nicht arbeitsbedingt) erhöhtem Expo-
  der Impfungen gehört zu den ärztlichen Aufgaben               sitions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko
  und ist im Einzelfall unter Abwägung der Indika­              sowie zum Schutz Dritter
  tion und gegebenenfalls bestehender Kontraindika-
  tionen zu treffen.                                          B	Impfungen aufgrund eines erhöhten beruf­lichen
                                                                 bzw. arbeitsbedingten Risikos, z. B. nach Gefähr-
                                                                 dungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz
                                                                 (ArbSchG)/Bio­s toffverordnung (BioStoffV)/
                                                                 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
                                                                 (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im
                                                                 Rahmen der beruflichen Tätigkeit
    Neben den von der STIKO empfohlenen Imp-
    fungen sind auf der Basis der existierenden               R Impfungen aufgrund von Reisen
    Impfstoffzulassungen weitere „Impfindika­tionen“
    möglich, auf die nachfolgend nicht einge­gangen
    wird, die aber für einzelne Personen, ihrer indi-
    viduellen (gesundheitlichen) S­ ituation entspre-
    chend, sinnvoll sein können. Es liegt in der ärzt-
    lichen Verantwortung, Patien­tInnen auf diese
    weiteren Schutzmöglichkeiten hin­zuweisen.
    Insofern ist eine fehlende STIKO-­Empfehlung
    kein Hindernis für eine begründete Impfung.
Epidemiologisches Bulletin             4 | 2022           27. Januar 2022                                                                   8

  Tabelle 2 | Empfehlungen zu Standardimpfungen des Erwachsenenalters sowie zu Indikations-(Berufs- und Reiseimpfungen)
  und Auffrischimpfungen für alle Altersgruppen

   Impfung          Kate­ Indikation                                                   Anmerkungen
   gegen            gorie                                                              (Packungsbeilage/Fachinformation beachten)
   Cholera           R     ▶▶ Reisen in Cholera-Epidemiegebiete mit voraussichtlich Nach Angaben in den Fachinformationen des Herstellers.
                              ungesichertem Zugang zu Trinkwasser
                           ▶▶ längerfristige Tätigkeit in Cholera-Epidemiegebieten
                           ▶▶ Einsatz als KatastrophenhelferInnen

                           Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der
                           STIKO
   COVID-19                                                                            Während der aktuell anhaltenden COVID-19-Pandemie
   (Coronavirus                                                                        wird auf die STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
   Disease 2019)                                                                       verwiesen, die laufend aktualisiert wird.
                                                                                       STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
   Diphtherie       S/A    Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger            Erwachsene sollen die nächste fällige Diphtherie-Impfung
                           Grundimmunisierung oder wenn die letzte Impfung der         einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung erhalten, bei
                           Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung         entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinations-
                           länger als 10 Jahre zurückliegt.                            impfung.
                                                                                       Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis
                                                                                       sollten 2 Impfstoffdosen im Abstand von 4 – 8 Wochen
                                                                                       und eine 3. Impfstoffdosis 6 – 12 Monate nach der
                                                                                       2. Impfstoffdosis erhalten.
                                                                                       Eine Reise in ein Infektionsgebiet sollte frühestens nach
                                                                                       der 2. Impfstoffdosis angetreten werden.
   FSME               I    Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert        Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen mit einem
   (Frühsommer-            sind.                                                       für Erwachsene bzw. Kinder zugelassenen Impfstoff nach
   Meningo-          B     Personen, die durch FSME arbeitsbedingt gefährdet sind      Angaben in den Fachinformationen.
   enzephalitis)           (exponiertes Laborpersonal sowie Personen in                Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheits-
   und andere              Risikogebieten, z. B. Forstbeschäftigte und Exponierte in   behörden; Hinweise zu FSME-Risikogebieten –
   TBE                     der Landwirtschaft).                                        veröffentlicht im Epid Bull 9/2021 – sind zu beachten.
   (tick-borne       R     Personen, die in TBE-Risikogebieten außerhalb               Saisonalität beachten: April – November
   encephalitis)-          Deutschlands zeckenexponiert sind.
   Haupt-                                                                              Risikogebiete in Deutschland sind zurzeit:
   Subtypen                Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der          ▶▶ Baden-Württemberg
                           STIKO.                                                      ▶▶ Bayern: (außer einigen Landkreisen [LK] in Schwaben
                                                                                          und im westlichen Teil Oberbayerns), 2021 neu hinzu-
                                                                                          gekommen: LK Dillingen a.d. Donau
                                                                                       ▶▶ Hessen: LK Odenwald, LK Bergstraße,
                                                                                          LK Darmstadt-Dieburg, SK Darmstadt,
                                                                                          LK Groß-Gerau, LK Offenbach, SK Offenbach,
                                                                                          LK Main-Kinzig-Kreis, LK Marburg-Biedenkopf,
                    Nach Aktualisierung der FSME-                                         2021 neu hinzugekommen: LK Fulda
                    Risikogebiete sind 2022 folgende                                   ▶▶ Niedersachsen: LK Emsland
                    6 Kreise neu hinzugekommen:                                        ▶▶ Rheinland-Pfalz: LK Birkenfeld
                    Brandenburg: LK Oberspreewald-Lausitz,                             ▶▶ Saarland: LK Saarpfalz-Kreis
                    LK Oder-Spree, LK Spree-Neiße                                      ▶▶ Sachsen: SK Dresden, LK Vogtlandkreis, LK Erz-
                    Nordrhein-Westfalen: SK Solingen                                      gebirgs­kreis, LK Bautzen, LK Meißen, LK Zwickau;
                    Sachsen: SK Chemnitz, LK Görlitz                                      LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
                                                                                          2021 neu hinzugekommen: LK Mittelsachsen
                    FSME-Risikogebiete (Stand Januar 2022)                             ▶▶ Sachsen-Anhalt: 2021 neu hinzugekommen:
                    veröffentlicht im Epid Bull 9/2022.
                                                                                          SK Dessau-Roßlau
                                                                                       ▶▶ Thüringen: SK Jena, SK Gera, LK Saale-Holzland-Kreis,
                                                                                          LK Saale-Orla-Kreis,
                                                                                          LK Saalfeld-Rudolstadt, LK Hildburghausen,
                                                                                          LK Sonneberg, LK Greiz, LK Ilm-Kreis,
                                                                                          LK Schmalkalden-Meiningen, SK Suhl,
                                                                                          2021 neu hinzugekommen: LK Weimarer Land
   Gelbfieber        R     Vor Aufenthalt in Gelbfieber-Endemie- und Epidemie­         Einmalige Impfung in einer von den Gesundheits-
                           gebieten im tropischen Afrika und in Südamerika.            behörden zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle. Es gibt
                           Entsprechend den Anforderungen eines Gelbfieber-​           Konstellationen, bei denen aus medizinischer Sicht eine
                           Impfnachweises der Ziel- oder Transitländer.                Auffrischimpfung zu empfehlen ist (s. Kapitel 3.2).
                           Eine Liste der Länder mit der Gefahr einer Gelbfieber-      Das Internationale Zertifikat für eine Gelbfieber-Impfung
                           Übertragung und der Länder, die bei Einreise den            ist lebenslang gültig. Dies betrifft bereits ausgestellte
                           Nachweis einer Gelbfieberimpfung fordern, stellt die        und neue Gelbfieber-Impfzertifikate. Laut WHO dürfen
                           WHO zur Verfügung (www.who.int/health-topics/               Einreisende mit einem Gelbfieber-Impfzertifikat seit 2016
                           yellow-fever).                                              nicht mehr mit der Begründung abgewiesen werden,
                                                                                       dass dieses nach 10 Jahren abgelaufen sei.
                           Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der
                           STIKO
                     B     bei Tätigkeiten mit Exposition zum Gelbfieber-Virus         Einmalige Impfung in einer von den Gesundheits-
                           (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien).       behörden zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle.
Epidemiologisches Bulletin                    4 | 2022                27. Januar 2022                                                                                   9

  (Fortsetzung Tabelle 2)

   Impfung             Kate­ Indikation                                                                 Anmerkungen
   gegen               gorie                                                                            (Packungsbeilage/Fachinformation beachten)
   Haemophilus              I   Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie                   Einmalige Impfung. Ob Wiederholungsimpfungen
   influenzae                   (z. B. Sichelzellanämie).                                               sinnvoll sind, kann aufgrund unzureichender Datenlage
   Typ b (Hib)                                                                                          derzeit nicht beurteilt werden.
   Hepatitis A              I   ▶▶ Personen    mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem                   Grundimmunisierung und Auffrischimpfung nach
   (HA)                            Expositionsrisiko; z. B. Männer, die Sex mit Männern                 Angaben in den Fachinformationen.
                                   haben (MSM)                                                          Die serologische Vortestung auf Anti-HAV ist nur bei
                                ▶▶ Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestand-
                                                                                                        Personen sinnvoll, die länger in Endemiegebieten
                                   teilen, z. B. i. v. Drogenkonsumierende, Hämophile,                  gelebt haben oder in Familien aus Endemiegebieten
                                   oder mit Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung                  aufgewachsen sind oder vor 1950 geboren wurden.
                                ▶▶ BewohnerInnen von psychiatrischen Einrichtungen
                                   oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Men-
                                   schen mit Verhaltensstörung oder Zerebralschädigung
                            B   Personen mit erhöhtem arbeitsbedingtem Expositions­
                                risiko, einschließlich Auszubildender, PraktikantInnen,
                                Studierender und ehrenamtlich Tätiger mit vergleich­
                                barem Expositionsrisiko in folgenden Bereichen:
                                ▶▶ Gesundheitsdienst (inkl. Sanitäts- und Rettungsdienst,
                                   Küche, Labor, technischer und Reinigungsdienst,
                                   psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen)
                                ▶▶ Personen mit Abwasserkontakt, z. B. in Kanalisations-
                                   einrichtungen und Klärwerken Beschäftigte
                                ▶▶ Tätigkeit (inkl. Küche und Reinigung) in Kindertages-
                                   stätten, Kinderheimen, Behindertenwerkstätten,
                                   Asylbewerberheimen u. a.
                                Reisende in Endemiegebiete
                            R   Für eine Übersicht der Endemiegebiete und weitere
                                Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO.
   Hepatitis B              I   1. Personen, bei denen wegen einer vorbestehenden                       Für die Indikationsgruppen 1 – 4 gilt:
   (HB)                            oder zu erwartenden Immundefizienz, z. B. eine ge-                   Eine routinemäßige serologische Testung zum Aus-
                                   plante Immunsuppression, oder wegen einer vorbe-                     schluss einer vorbestehenden HBV-Infektion vor
                                   stehenden Erkrankung ein schwerer Verlauf einer                      Impfung gegen HB ist nicht notwendig. Eine Impfung
                                   Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist, z. B. HIV-                   von bereits HBV-infizierten Personen kann gefahrlos
                                   Positive, Hepatitis C-Positive, DialysepatientInnen.*                durchgeführt werden, ist allerdings wirkungslos. Eine
                                2. Personen mit einem erhöhten nicht-arbeitsbedingten                   serologische Testung kann in bestimmten Situationen
                                   Expositionsrisiko, z. B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in                 sinnvoll sein (z. B. aus Kostengründen, zur Vermeidung
                                   Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit                        unnötiger Impfungen, bei hohem anamnestischem
                                   hohem Infektionsrisiko, i. v. Drogenkonsumierende,                   Expositionsrisiko wie beispielsweise bei HBsAg-posi-
                                   Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene, ggf.                      tivem Sexualpartner).* * Zur Kontrolle des Impferfolgs
                                   PatientInnen psychiatrischer Einrichtungen.*                         sollte 4 – 8 Wochen nach der letzten Impfstoffdosis einer
                            B   3. Personen mit erhöhtem arbeitsbedingten Expositions-                  Impfserie Anti-HBs quantitativ bestimmt werden
                                   risiko, einschließlich Auszubildender, PraktikantInnen,              (erfolgreiche Impfung: Anti-HBs ≥ 100 IE/l).* * *
                                   Studierender und ehrenamtlich Tätiger mit                            Bei „Low-Respondern“ (Anti-HBs 10 – 99 IE/l) wird
                                   vergleichbarem Expositionsrisiko, z. B. Personal in                  1 sofortige weitere Impfstoffdosis mit erneuter Anti-
                                   medizinischen Einrichtungen (einschließlich Labor-                   HBs-Kontrolle nach weiteren 4 – 8 Wochen empfohlen.
                                   und Reinigungspersonal), Sanitäts- und Rettungs-                     Falls Anti-HBs immer noch < 100 IE/l, bis zu 2 weitere
                                   dienst, betriebliche ErsthelferInnen, PolizistInnen,                 Impfstoffdosen jeweils mit anschließender Anti-HBs-
                                   Personal von Einrichtungen, in denen eine erhöhte                    Kontrolle nach 4 – 8 Wochen. Das Vorgehen nach
                                   Prävalenz von Hepatitis-B-Infizierten zu erwarten ist                6  Impfstoffdosen und weiterhin bestehendem Anti-HBs
                                   (z. B. Gefängnisse, Asylbewerberheime, Einrichtungen                 < 100 IE/l wird kontrovers diskutiert; s. Erläuterungen
                                   für Menschen mit Behinderungen).*, * *                               im Epid Bull 36/37 2013.5
                                                                                                        Bei „Non-Respondern“ (Anti-HBs < 10 IE/l): Bestimmung
                            R   4. Reiseindikation: individuelle Gefährdungsbeurteilung
                                                                                                        von HBsAg und Anti-HBc zum Ausschluss einer
                                   erforderlich.* * *
                                                                                                        chronischen HBV-Infektion. Falls beide Parameter negativ
                                Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der                      sind, weiteres Vorgehen wie bei „Low-Respondern“ (s. o.).
                                STIKO.                                                                  Nach erfolgreicher Impfung, d. h. Anti-HBs ≥ 100 IE/l,
                                                                                                        sind im Allgemeinen keine weiteren Auffrischimpfungen
                                                                                                        erforderlich. Ausnahme: PatientInnen mit humoraler
                                                                                                        Immundefizienz (jährliche Anti-HBs-Kontrolle;
                                                                                                        Auffrischimpfung, wenn Anti-HBs < 100 IE/l), ggf.
                                                                                                        Personen mit besonders hohem individuellen
                                                                                                        Expositionsrisiko­(Anti-HBs-Kontrolle nach 10 Jahren;
                                                                                                        Auffrischimpfung, wenn Anti-HBs < 100 IE/l).
                                                                                                        Bei im Säuglingsalter gegen HB geimpften Personen
                                                                                                        mit neu aufgetretenem HB-Risiko (Indikationen 1 – 4)
                                                                                                        und unbekanntem Anti-HBs sollte 1 weitere Impfstoff-
                                                                                                        dosis gegeben werden mit anschließender serologischer
                                                                                                        Kontrolle (s. o.).
                                *   Die angeführten Personengruppen haben exemplarischen Charakter und stellen keine abschließende Indikationsliste dar.
                                    Die Impfindikation ist auf Grundlage einer Einschätzung des tatsächlichen Expositionsrisikos zu stellen (s. a. Epid Bull 36/37 2013). 5
                                * * Im Bereich der Arbeitsmedizin sind die Empfehlungen der ArbMedVV zu beachten.
                                * * * Bei zur Gruppe 4 (Reiseindikation) gehörenden Personen ist individuell abzuwägen,ob angesichts des konkreten Expositionsrisikos
                                    und des individuellen Risikos eines Impfversagens eine Impferfolgskontrolle erforderlich erscheint.
Epidemiologisches Bulletin                   4 | 2022              27. Januar 2022                                                                           10

  (Fortsetzung Tabelle 2)

   Impfung             Kate­ Indikation                                                            Anmerkungen
   gegen               gorie                                                                       (Packungsbeilage/Fachinformation beachten)
   Herpes                   S   Personen ≥ 60 Jahre                                                Zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-
   zoster (HZ)                                                                                     zoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis
                            I   Personen ≥ 50 Jahre bei erhöhter gesundheitlicher                  maximal 6 Monaten.
                                Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, wie z. B.:
                                ▶▶ Angeborener oder erworbener Immundefizienz
                                ▶▶ HIV-Infektion
                                ▶▶ Rheumatoider Arthritis
                                ▶▶ Systemischem Lupus erythematodes
                                ▶▶ Chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
                                ▶▶ Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen
                                   oder Asthma bronchiale
                                ▶▶ Chronischer Niereninsuffizienz
                                ▶▶ Diabetes mellitus

                                Die Impfung mit dem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff                  s. a. Kapitel 3.2 (s. S. 14)
                                wird nicht als Standardimpfung empfohlen.

   Humane                                                                                          s. Humane Papillomviren (HPV)(S. 18)
   Papillom-
   viren (HPV)
   Influenza                S   Personen ≥ 60 Jahre                                                Jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten
                                                                                                   quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff mit aktueller von
                                                                                                   der WHO empfohlener Antigenkombination.

                            I   Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter                      Impfung mit einem inaktivierten quadrivalenten
                                gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grund­                   Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener
                                erkrankung ab 1. Trimenon.                                         Antigenkombination.

                                Personen ≥ 6 Monate mit erhöhter gesundheitlicher                  Jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten
                                Gefährdung infolge eines Grunderkrankung, wie z. B.:               quadrivalenten Impfstoff mit aktueller von der WHO
                                ▶▶ chronische Erkrankung der Atmungsorgane                         empfohlener Antigenkombination.
                                   (inklusive Asthma bronchiale und COPD)                          Kinder und Jugendliche im Alter von 2 – 17 Jahren
                                ▶▶ chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nieren­
                                                                                                   können alternativ mit einem attenuierten Influenza-
                                   erkrankung                                                      Lebendimpfstoff (LAIV) geimpft werden, sofern keine
                                ▶▶ Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankung
                                                                                                   Kontraindikation besteht (s. Fachinformation). Bei
                                ▶▶ chronische neurologische Erkrankungen,
                                                                                                   Hindernissen für eine Injektion (z. B. Spritzenphobie,
                                   z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen                   Gerinnungsstörungen) sollte präferenziell LAIV
                                   getriggerten Schüben                                            verwendet werden.
                                ▶▶ Personen mit angeborener oder erworbener
                                   Immundefizienz                                                  Für Personen ≥ 60 Jahren werden inaktivierte
                                ▶▶ HIV-Infektion                                                   quadrivalente Hochdosis-Impfstoffe empfohlen.

                                BewohnerInnen von Alters- oder Pflegeheimen.
                                Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben
                                Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikoper­so­
                                nen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei
                                Personen mit den oben beispielhaft genannten Grund­­-
                                erkrankungen, bei denen es Hinweise auf eine deutlich
                                reduzierte Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt.

                                Wenn eine schwere Epidemie aufgrund von Erfahrungen                Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehör-
                                in anderen Ländern oder nach deutlichem Antigendrift               den (Pandemiepläne der Bundesländer: www.rki.de/
                                bzw. einem Antigenshift zu erwarten ist und der Impf-              pandemieplanung > Pandemiepläne der Bundesländer.
                                stoff die neue Variante enthält.

                            B   Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches              Jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten
                                Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem              quadrivalenten Impfstoff mit aktueller von der WHO
                                Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche                  empfohlener Antigenkombination.
                                Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen             Für Personen ≥ 60 Jahren werden inaktivierte
                                fungieren können.                                                  quadrivalente Hochdosis-Impfstoffe empfohlen.
                                Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt
                                zu Geflügel und Wildvögeln.*
                                *   Eine Impfung mit saisonalen humanen Influenza-Impfstoffen erfolgt nicht primär zum Schutz vor Infektionen durch den Erreger der
                                    aviären Influenza, sie kann jedoch Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden Influenzaviren verhindern
                                    (s. a. TRBA 608 des ABAS unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA.html).

                        R/I     Für Reisende ab 60 Jahren und die unter I (Indikations-            Impfung mit einem quadrivalenten Impfstoff mit aktu­­eller
                                impfung) genannten Personengruppen, die nicht über                 von der WHO empfohlener, Antigenkombination.
                                einen aktuellen Impfschutz verfügen, ist die Impfung
                                generell empfehlenswert.                                           Für Personen ≥ 60 Jahren werden inaktivierte
                                Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der                 quadrivalente Hochdosis-Impfstoffe empfohlen.
                                STIKO.
Epidemiologisches Bulletin                    4 | 2022            27. Januar 2022                                                                    11

  (Fortsetzung Tabelle 2)

   Impfung             Kate­ Indikation                                                         Anmerkungen
   gegen               gorie                                                                    (Packungsbeilage/Fachinformation beachten)
   Japanische               R   Aufenthalte in Endemiegebieten (Südostasien, weite Teile Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen; eine
   Enze-                        von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaust- Auffrischungsdosis vor erneuter Exposition, frühestens
   phalitis                     ralien) während der Übertragungszeit, insbesondere bei: 12 Monate nach der Grundimmunisierung
                                ▶▶ Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete
                                ▶▶ Langzeitaufenthalt ( > 4 Wochen)
                                ▶▶ wiederholten Kurzzeitaufenthalten
                                ▶▶ voraussehbarem Aufenthalt in der Nähe von Reis-
                                   feldern und Schweinezucht (nicht auf ländliche
                                   Gebiete begrenzt)
                                Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der
                                STIKO.
                            B   Laborpersonal, das gezielt mit vermehrungsfähigen
                                Japanische Enzephalitis Virus-Wildtypstämmen arbeitet
   Masern                   S   Nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem             Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff.
                                Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur 1 Impfstoffdosis
                                in der Kindheit.
                            I   Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer               Zweimalige Impfung mit einem MMR/V-*Impfstoff.
                                Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita):                          Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 – 10 Monaten
                                ▶▶ Säuglinge ab dem Alter ≥ 9 Monaten
                                                                                                erfolgt, soll die 2. MMR/V-Impfung bereits zu Beginn
                                                                                                des 2. Lebensjahres gegeben werden.
                                Im Rahmen eines Ausbruchs:                                      Einmalige MMR(V)* *-Impfung
                                ▶▶ nach 1970 Geborene ab dem Alter ≥ 9 Monaten mit
                                                                                                Ggf. Vervollständigung entsprechend den für die
                                   unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur               Alters­gruppe geltenden Empfehlungen.
                                   1 Impfstoffdosis in der Kindheit
                                ▶▶ ausnahmsweise Säuglinge im Alter von 6 – 8 Monaten           Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 – 10 Monaten
                                   nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung                    erfolgt, soll die 2. MMR/V*-Impfung bereits zu Beginn
                                   (Off-label-use)                                              des 2. Lebensjahres gegeben werden.
                                                                                                Bei Erstimpfung im Alter von 6 – 8 Monaten sollen
                                                                                                eine 2. und 3. MMR/V*-Impfung im Alter von 11 und
                                                                                                15 Monaten erfolgen.
                                *    MMR/V = MMRV oder MMR in Koadministration mit VZV-Impfstoff
                                **   MMR(V) = MMR mit oder ohne Koadministration von VZV-Impfstoff

   Masern,                  B   Nach 1970 geborene Personen (einschließlich                     Insgesamt 2-malige Impfung mit einem MMR-Impfstoff
   Mumps,                       Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und                 (bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung ggf.
   Röteln                       ehrenamtlich Tätige) in folgenden Tätigkeitsbereichen:          MMRV-Kombinationsimpfstoff verwenden).
   (MMR)                        ▶▶ Medizinische Einrichtungen                                   Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen richtet sich
                                   (gemäß § 23 (3) Satz 1 IfSG) inklusive Einrichtungen         nach der Komponente mit den wenigsten dokumen-
                                   sonstiger humanmedizinischer Heilberufe                      tierten Impfungen.
                                ▶▶ Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem
                                                                                                Bei Frauen ist für jede der drei Impfstoffkomponenten
                                   Material                                                     (M-M-R) eine 2-malige Impfung erforderlich.
                                ▶▶ Einrichtungen der Pflege (gemäß § 71 SGB XI)
                                ▶▶ Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG)                 Bei Männern ist für die Masern- und Mumps-Impfstoff-
                                ▶▶ Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung           komponente eine 2-malige Impfung erforderlich, zum
                                   von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flücht­          Schutz gegen Röteln reicht eine 1-malige Impfung aus.
                                   lingen und Spätaussiedlern                                   Es existieren keine Sicherheitsbedenken gegen weitere
                                ▶▶ Fach-, Berufs- und Hochschulen                               MMR-Impfung(en) bei bestehender Immunität gegen
                                                                                                einzelne Komponenten.
   Meningo-                 I   Gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff
   kokken-                      erworbener Immundefizienz, insbesondere:                und Meningokokken-B-Impfstoff.
   Infektionen                  ▶▶ Komplement-/Properdindefizienz
                                                                                        Nähere Erläuterungen zur Anwendung (s. S. 20 f.).
                                ▶▶ Therapie mit C5-Komplement-Inhibitoren
                                   (z.B. Eculizumab oder Ravulizumab)
                                ▶▶ Hypogammaglobulinämie
                                ▶▶ anatomischer oder funktioneller Asplenie
                                   (z. B. Sichelzellanämie)
                                Bei gehäuftem Auftreten oder Ausbrüchen auf                     Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheits­
                                Empfehlung der Gesundheitsbehörden (s. S. 41).                  behörden.
                            B   Gefährdetes Laborpersonal (bei Exposition gegenüber             Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff
                                N. meningitidis-haltigen Aerosolen).                            und einem Meningokokken-B-Impfstoff (s. S. 20 f.).
                            R   Reisende in Länder mit epidemischem Vorkommen,                  Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff,
                                besonders bei engem Kontakt zur einheimischen                   bei KatastrophenhelferInnen und je nach Exposition auch
                                Bevölkerung (z. B. EntwicklungshelferInnen, Katastrophen-       bei EntwicklungshelferInnen und medizinischem Personal
                                helferInnen, medizinisches Personal); dies gilt auch für        zusätzlich Meningokokken-B-Impfstoff (s. S. 21)
                                Aufenthalte in Regionen mit Krankheitsausbrüchen und
                                Impfempfehlung für die einheimische Bevölkerung
                                (WHO- und Länderhinweise beachten). Weitere
                                Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO.
Epidemiologisches Bulletin                    4 | 2022              27. Januar 2022                                                                               12

  (Fortsetzung Tabelle 2)

   Impfung             Kate­ Indikation                                                               Anmerkungen
   gegen               gorie                                                                          (Packungsbeilage/Fachinformation beachten)

   Meningo-                 R   Vor Pilgerreise nach Mekka (Hadj, Umrah). Weitere                     Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff
   kokken-                      Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO.                     (s. S. 21; Einreisebestimmungen beachten).
   Infektionen
   (Fortsetzung)                SchülerInnen/Studierende vor Langzeitaufenthalten in   Entsprechend den Empfehlungen der Zielländer.
                                Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für
                                Jugendliche oder selektiver Impfung für SchülerInnen/
                                Studierende. Weitere Informationen s. Reiseimpfempfeh-
                                lungen der STIKO.

   Mumps                    B   Siehe Masern, Mumps, Röteln (s. S. 11)

   Pertussis            S/A     Erwachsene sollen die nächste fällige Td-Impfung                      Tdap-Kombinationsimpfstoff, bei entsprechender
                                einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung erhalten.                       Indikation Tdap-IPV-Kombinationsimpfstoff
                                                                                                      (zu verfügbaren Impfstoffen s. a. Tab. 11, 56 f.).

                            I   Schwangere zu Beginn des 3. Trimenons                                 Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffs,
                                (ab der 28. Schwangerschaftswoche).                                   entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinations-
                                Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt                   impfstoff.
                                sollte die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden.                 Impfung unabhängig vom Abstand zu einer vorher
                                                                                                      verabreichten Pertussis-Impfung und in jeder
                                                                                                      Schwangerschaft.

                                Folgende Personen sollen alle 10 Jahre 1 Dosis                        Tdap-Kombinationsimpfstoff, bei entsprechender
                                Pertussis-Impfstoff erhalten:                                         Indikation Tdap-IPV-Kombinationsimpfstoff
                                                                                                      (zu verfügbaren Impfstoffen s. a. Tab. 11, 56 f.).
                                ▶▶ enge  Haushaltskontaktpersonen (z. B. Eltern,*
                                    Geschwister, Freunde) und Betreuende (z. B. Tages-
                                    mütter, Babysitter, ggf. Großeltern) eines Neuge­
                                    borenen nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor
                                    dem voraussichtlichen Entbindungstermin

                                *   Ist die in der Schwangerschaft empfohlene Impfung nicht erfolgt, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt
                                    geimpft werden.

                            B   Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschafts-
                                einrichtungen soll alle 10 Jahre 1 Dosis Pertussis-
                                Impfstoff erhalten.

   Pneumo-                  S   Personen ≥ 60 Jahre.                                                  Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff
   kokken-                                                                                            (PPSV23), ggf. Wiederholungsimpfungen mit PPSV23
   Krank-                                                                                             im Abstand von mindestens 6 Jahren nach individueller
   heiten                                                                                             Indikationsstellung s. Kapitel 3.2 (s. S. 14).

                            I   Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter
                                gesundheitlicher Gefährdung infolge einer
                                Grundkrankheit:
                                1. Angeborene oder erworbene Immundefekte,                           1. Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-
                                   wie z. B.:                                                            Impfstoff (PCV13), gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12
                                ▶▶ T-Zell-Defizienz bzw. gestörte T-Zell-Funktion                        Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter ≥ 2 Jahren
                                ▶▶ B-Zell- oder Antikörperdefizienz (z. B. Hypogamma-                    gegeben werden soll.* *
                                     globulinämie)
                                ▶▶ Defizienz oder Funktionsstörung von myeloischen
                                     Zellen (z. B. Neutropenie, chronische Granulomatose,
                                     Leukozytenadhäsionsdefekte, Signaltransduktions-
                                     defekte)
                                ▶▶ Komplement- oder Properdindefizienz
                                ▶▶ funktionelle Hyposplenie (z. B. bei Sichelzell-
                                     anämie), Z.n. Splenektomie* oder anatomische
                                     Asplenie
                                ▶▶ neoplastische Krankheiten
                                ▶▶ HIV-Infektion
                                ▶▶ nach Knochenmarktransplantation
                                ▶▶ immunsuppressive Therapie* (z. B. wegen Organ­
                                    transplantation oder Autoimmunerkrankung)
                                ▶▶ bei chronischem Nierenversagen, nephrotischem
                                    ­Syndrom oder chronischer Leberinsuffizienz
Epidemiologisches Bulletin                    4 | 2022              27. Januar 2022                                                                           13

  (Fortsetzung Tabelle 2)

   Impfung             Kate­ Indikation                                                             Anmerkungen
   gegen               gorie                                                                        (Packungsbeilage/Fachinformation beachten)

   Pneumo-                  I   2. Sonstige chronische Krankheiten,                                 2. Personen ab dem Alter ≥ 16 Jahren erhalten eine
   kokken-                      wie z. B.:                                                             Impfung mit PPSV23. Personen im Alter ≥ 2 – 15
   Krank-                       ▶▶ chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erkran-                 Jahren erhalten eine sequenzielle Impfung mit PCV13,
   heiten                          kungen der Atmungsorgane, z. B. Asthma bronchiale ,                 gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12 Monaten.* *
   (Fortsetzung)                   Lungenemphysem, COPD
                                ▶▶ Stoffwechselkrankheiten, z. B. mit oralen Medikamen-
                                   ten oder Insulin behandeltem Diabetes mellitus
                                ▶▶ neurologische Krankheiten, z. B. Zerebralparesen oder
                                   Anfallsleiden
                                3. Anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken                  3. Sequenzielle Impfung mit PCV13, gefolgt von PPSV23
                                   für Pneumokokken-Meningitis,                                        nach 6 – 12 Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter
                                   wie z. B.:                                                          ≥ 2 Jahren gegeben werden soll.* *
                                ▶▶ Liquorfistel
                                ▶▶ Cochlea-Implantat*

                                *    Impfung möglichst vor der Intervention
                                **   Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit PPSV23 in allen drei Risikogruppen mit einem Mindestabstand
                                     von 6 Jahren wiederholt werden.
                                     Hinweise zur praktischen Umsetzung s. S. 14 „Anmerkungen zu einzelnen Impfungen“

                            B   Berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von                Impfung mit PPSV23 und Wiederholungsimpfung mit
                                Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metall-                 PPSV23 mit einem Mindestabstand von 6 Jahren,
                                rauchen einschließlich metalloxidischen Schweiß-                    solange die Exposition andauert.
                                rauchen führen.

   Polio-               S/A     Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger                    Als vollständig geimpft gelten Personen, die eine
   myelitis                     Grundimmunisierung.                                                 komplette Grundimmunisierung und eine einmalige
                                Alle Personen ohne einmalige Auffrischimpfung.                      Auffrischimpfung erhalten haben.
                                                                                                    Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfungen sollen
                                                                                                    entsprechend den Angaben in den Fachinformationen
                                                                                                    mit IPV nachgeholt werden.
                                                                                                    Darüber hinaus wird eine weitere routinemäßige
                                                                                                    Auffrischimpfung für Erwachsene in Deutschland
                                                                                                    nicht empfohlen.

                            I   Für folgende Personengruppen ist eine Impfung indiziert:            Personen ohne Nachweis einer Grundimmunisierung
                                ▶▶ Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko durch                  sollten vor Reisebeginn wenigstens 2 IPV-Impfstoff-
                                   Wild-Poliomyelitis-Virusstämme (WPV) oder durch                 dosen in 4-wöchigem Abstand erhalten.
                                   einen mutierten Impfvirusstamm (circulating vaccine-             Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfstoffdosen,
                                   derived poliomyelitisvirus [cVDPV]) (die aktuelle epide-         die für einen vollständigen Schutz empfohlen sind,
                                   mische Situation ist zu beachten, insbesondere die               sollen mit IPV nachgeholt werden.
                                   Meldungen der WHO)
                                ▶▶ AussiedlerInnen, Flüchtlinge und Asylsuchende, die in            Für bestimmte Länder hat die WHO bei einem
                                   Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus            Aufenthalt > 4 Wochen verschärfte Empfehlungen
                                   Gebieten mit Infektionsrisiko s. Kapitel 4.11 (S. 35 ff.)        ausgesprochen, z. T. mit Nachweispflicht, s. auch
                                                                                                    www.who.int/ihr/ihr_ec_2014/en
                                Weitere Information s. Reiseimpfempfehlungen der
                                STIKO.                                                              Bei einem Aufenthalt < 4 Wochen in Afghanistan oder
                                                                                                    Pakistan wird eine Poliomyelitis-Auffrischimpfung
                                                                                                    empfohlen, wenn die letzte Impfstoffdosis vor mehr als
                                                                                                    10 Jahren verabreicht worden ist.

                            B   ▶▶ Personal der oben genannten Einrichtungen                        Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfungen der
                                ▶▶ medizinisches Personal, das engen Kontakt zu                     Grundimmunisierung sollen mit IPV nachgeholt werden.
                                     Erkrankten haben kann                                          Bei Personen mit weiter bestehendem Expositionsrisiko
                                ▶▶ Personal   in Laboren mit Infektionsrisiko                       sollten Auffrischimpfungen alle 10 Jahre erfolgen.

   Röteln                   I   Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus Zweimalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff.
                                im gebärfähigen Alter.43
                                Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter.43                     Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff.

                            B   Siehe Masern, Mumps, Röteln (s. S. 11)

   Tetanus              S/A     Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger                    Erwachsene erhalten eine Td-Kombinationsimpfung, ggf.
                                Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfstoffdosis der              bei entsprechender Indikation einmalig als Tdap- oder als
                                Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung                 Tdap-IPV-Kombinationsimpfung.
                                länger als 10 Jahre zurückliegt.                                    Eine begonnene Grundimmunisierung wird vervoll-
                                                                                                    ständigt, Auffrischimpfungen in 10-jährigem Intervall.
Epidemiologisches Bulletin                   4 | 2022             27. Januar 2022                                                                            14

  (Fortsetzung Tabelle 2)

   Impfung             Kate­ Indikation                                                            Anmerkungen
   gegen               gorie                                                                       (Packungsbeilage/Fachinformation beachten)
   Tollwut                  B   ▶▶ TierärztInnen,JägerInnen, Forstpersonal u. a.                   Nach Angaben in den Fachinformationen.
                                   Personen mit Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu              Personen mit weiter bestehendem Expositionsrisiko
                                   aufgetretener Wildtiertollwut                                   sollten regelmäßig eine Auffrischimpfung entsprechend
                                ▶▶ Personen mit arbeitsbedingtem oder sonstigem engen
                                                                                                   den Angaben in den Fachinformationen erhalten.
                                   Kontakt zu Fledermäusen
                                ▶▶ Laborpersonal mit Expositionsrisiko gegenüber                   Mit Tollwutvirus arbeitendes Laborpersonal sollte
                                   Tollwutviren                                                    halbjährlich auf neutralisierende Antikörper untersucht
                                                                                                   werden. Eine Auffrischimpfung ist bei < 0,5 IE/ml Serum
                            R   Reisende in Regionen mit Tollwutgefahr und einer                   indiziert.
                                erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Tollwutexposition
                                (z. B. durch Kontakt mit streunenden Hunden
                                oder Fledermäusen).
                                Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der
                                STIKO.

   Tuber-                       Die Impfung mit einem BCG-Impfstoff wird nicht
   kulose                       empfohlen.

   Typhus                   R   Bei Reisen in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter                  Nach Angaben in den Fachinformationen.
                                schlechten hygienischen Bedingungen.
                                Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der
                                STIKO.

   Varizellen               I   ▶▶ Seronegative Frauen mit Kinderwunsch                            Zweimalige Impfung.
                                ▶▶ Seronegative PatientInnen vor geplanter immun-                  Anwendungshinweise für Impfungen seronegativer
                                   suppressiver Therapie oder Organtransplantation                 PatientInnen unter immunsuppressiver Therapie sind
                                ▶▶ Empfängliche Personen* mit schwerer Neurodermitis,
                                                                                                   hier verfügbar: www.rki.de/immundefizienz
                                ▶▶ Empfängliche Personen* mit engem Kontakt zu den
                                   beiden zuvor Genannten

                                * „Empfängliche Personen“ bedeutet: keine Impfung und anamnestisch keine Varizellen oder bei serologischer Testung kein Nachweis
                                   spezifischer Antikörper.

                            B   Seronegative Personen (einschließlich Auszubildende,      Insgesamt zweimalige Impfung (bei gleichzeitiger
                                PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige)     Indikation zur MMR-Impfung ggf. MMRV-Kombinations­
                                in folgenden Tätigkeitsbereichen:                         impfstoff verwenden
                                ▶▶ Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 (3) Satz 1
                                   IfSG) inklusive Einrichtungen sonstiger human-
                                   medizinischer Heilberufe
                                ▶▶ Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem
                                   Material
                                ▶▶ Einrichtungen der Pflege (gemäß § 71 SGB XI)
                                ▶▶ Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG)
                                ▶▶ Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung
                                   von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlin-
                                   gen und Spätaussiedlern

  3.2 Anmerkungen zu einzelnen Impfungen                                              gen“ (FAQ) auf der Webseite des RKI unter www.rki.
  Im vorliegenden Kapitel werden Immunisierungs-                                      de/impfungen-a-z. Informationen zu Lieferengpäs-
  schemata und Anwendungshinweise zu einzelnen                                        sen und Angaben zu Alternativimpfstoffen erhalten
  Impfungen besprochen. Für Nachholimpfungen                                          Sie auf den Webseiten des Paul-Ehrlich-Instituts
  und irreguläre Impfschemata wird auf die alters­                                    (PEI) und der STIKO.
  entsprechenden Tabellen 10 A – E (S. 51 – S. 55)
  im Kapitel 6.10 verwiesen. Handelsnamen und An-                                     Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben
  wendungsalter für die empfohlenen Impfstoffe sind                                   Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die
  in Tabelle 11 (S. 56) im Kapitel 6.10 zusammenge-                                   in der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA aufge-
  fasst. Grundsätzlich ist verbindlich, was in der Fa-                                führt sind. Im Kapitel 4.12 finden sich weitere Informa­
  chinformation des einzelnen Impfstoffs steht. Wei-                                  tionen hierzu und zur Kostenübernahme von Imp-
  tere hilfreiche Anwendungshinweise zu einzelnen                                     fungen mit arbeitsbedingter Indikation. Bei Reiseimp-
  Impfungen finden sich in den „häufig gestellten Fra-
Epidemiologisches Bulletin      4 | 2022       27. Januar 2022                                                15

  fungen muss die Kostenübernahme individuell ge-            sollte ein Abstand von 6 Monaten nicht unterschrit-
  klärt werden, ggf. muss der Impfling selbst zahlen.        ten werden. Auffrischimpfungen sind im Alter von
                                                             5 – 6 Jahren und 9 – 16 Jahren empfohlen und dann
  Cholera                                                    in 10-­jährigem Abstand. Ab einem Alter ≥ 5 Jahren
  In Deutschland gibt es derzeit zwei zugelassene            wird zur Auffrischimpfung oder bei eventuell nicht
  ­Cholera-Impfstoffe (Dukoral und VAXCHORA). Bei            erfolgter Grundimmunisierung ein Impfstoff mit
   Dukoral handelt es sich um eine Schluckimpfung            reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet,
   mit abgetöteten Cholera­-Erregern. Die Grundim-           in der Regel kombiniert mit Tetanus­toxoid und
   munisierung mit diesem Impfstoff besteht bei Er-          Pertussis-Antigen (TdaP) oder weiteren indizierten
   wachsenen und Kindern ≥ 6 Jahre aus 2 Impfstoff-          Antigenen.
   dosen, die im Abstand von mindestens 1 bis maxi-
   mal 6 Wochen verab­reicht werden. Kinder im Alter         Frühsommermeningoenzephalitis (FSME)
   von ≥ 2 – 5 Jahren sollten 3 Impfstoffdosen erhalten      Ein Impfschutz sollte möglichst zu Beginn der
   (Mindestabstand von 1  Woche zwischen den Impf-           ­Zeckensaison aufgebaut sein – ca. 95 % der Erkran-
   stoffdosen). Die Impfung sollte spätestens 1  Woche        kungen werden in Deutschland in den Monaten
   vor der Einreise in ein Endemiegebiet abgeschlos-          Mai bis November gemeldet. Bitte beachten Sie die
   sen sein. Bei Verwendung von VAXCHORA neh-                 aktuellen Hinweise zu Risikogebieten in Deutsch-
   men Erwachsene und Kinder ≥ 2 Jahre oral einmalig          land. Für die Impfung stehen Kinder-Impfstoffe
   1 Impfstoffdosis mindestens 10  Tage vor Abreise           (FSME-IMMUN Junior, Encepur Kinder) und Er-
   (Lebendimpfstoff).                                         wachsenen-Impfstoffe (FSME-IMMUN Erwachse-
                                                              ne, Encepur Erwachsene) zur Verfügung. Eine un-
  Coronavirus Disease 2019 (COVID-19)                         terbrochene Grundimmunisierung sollte mit den
  In der aktuell anhaltenden Pandemie handelt es              fehlenden Impfstoffdosen abgeschlossen werden.
  sich bei der STIKO-Empfehlung um eine Indika­               In den Fach­informationen von FSME-­IMMUN
  tionsimpfempfehlung. Ob es in Zukunft eine Stan-            wird darauf hingewiesen, dass eine Grundimmuni-
  dardimpfempfehlung oder eine anderslautende In-             sierung nur nach 2 bereits gegebenen Impfstoff­
  dikationsimpfempfehlung geben wird, kann zum                dosen durch 1 zusätzliche Impfstoff­dosis vervoll-
  jetzigen Zeitpunkt der Pandemie nicht beurteilt             ständigt werden kann. Nach Auffassung der STIKO
  werden. Bis auf Weiteres wird auf die STIKO-                gilt jedoch auch hier der Grundsatz „jede Impfung
  Empfehlung zur COVID-19-Impfung verwiesen, die              zählt“: Eine einmal begonnene Grundimmunisie-
  regelmäßig aktualisiert wird: STIKO-Empfehlun-              rung kann zu jeder Zeit fortgesetzt werden und es
  gen zu COVID-19.                                            muss KEINE erneute Grundimmunisierung erfol-
                                                              gen. Auch wenn eine Auf­frischimpfung erst Jahre
  Diphtherie                                                  nach dem empfohlenen Impfzeitpunkt verabreicht
  Für die Grundimmunisierung von Reifgeborenen                wird, bietet sie je nach Lebensalter wieder 3 – 5 Jah-
  sind im Säuglingsalter 3 Impfstoffdosen im Alter            re Schutz (s. Fach­informationen). Die in Deutsch-
  von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen (s. Epid Bull             land zugelassenen Impfstoffe schützen sowohl vor
  26/2020). 2 Es ist sinnvoll diese Impfungen mit             dem zentraleuropäischen FSME-­Virus-Subtyp als
  einem Kombinationsimpfstoff (z. B. DTaP-IPV-Hib-            auch vor den fern­östlichen und sibirischen FSME-
  HepB) durchzuführen, der gleichzeitig gegen Teta-           Virus-Subtypen.
  nus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung,
  Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis  B              Gelbfieber
  schützt. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollen-          Die Gelbfieber-Impfung mit dem attenuierten
  deten 37. Schwangerschaftswoche) sind 4 Impfstoff­         Lebend­impfstoff (Stamaril) wird bei Reisen in Gelb­
  dosen im chronologischen Alter von 2, 3, 4 und             fieber-Endemiegebiete empfohlen. Bei einigen Län-
  11 Monaten empfohlen.                                      dern besteht bei Einreise eine Nachweispflicht. An-
                                                             dere Länder fordern den Nachweis einer Gelb­fieber-
  Zwischen der letzten und vorletzten Dosis des je-          Impfung nur bei Einreise aus gelb­fieberendemischen
  weiligen Impfschemas zur Grundimmunisierung                Ländern oder bei Flughafentransit > 12 h in einem
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