Epidemiologisches Bulletin 4 2022
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AKTUELLE DATEN UND INFORMATIONEN ZU INFEKTIONSKRANKHEITEN UND PUBLIC HEALTH 4 Epidemiologisches 2022 Bulletin 27. Januar 2022 Empfehlungen der Ständigen Impf- kommission beim Robert Koch-Institut 2022
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 2 Inhalt Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022 Die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurden auf der 100. Sitzung der STIKO verabschiedet. Die folgenden Ausführungen ersetzen die im Epidemiologischen Bulletin (Epid Bull) des RKI 34/2021 veröffentlichten Impfempfehlungen. Inhaltliche Änderungen gegenüber 2021 sind am Rand ge- kennzeichnet. Die aktuellen Empfehlungen werden auch im Pocket-Format veröffentlicht oder k önnen über die STIKO-App aufgerufen werden (s. S. 65). Wesentliche inhaltliche Änderungen und Ergänzungen zu den Empfehlungen 2021 ▶▶ Aktualisierung des Abschnitts „Hinweise zur Durchführung von Schutzimpfungen“ inkl. neuem Teil zu „Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwanger- schaft und Stillzeit“ Impressum Herausgeber Allgemeine Hinweise/Nachdruck Robert Koch-Institut Die Ausgaben ab 1996 stehen im Internet zur Verfügung: Nordufer 20, 13353 Berlin www.rki.de/epidbull Telefon: 030 18754 – 0 E-Mail: EpiBull@rki.de Inhalte externer Beiträge spiegeln nicht notwendigerweise die Meinung des Robert Koch-Instituts wider. Redaktion Dr. med. Jamela Seedat Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Dr. med. Maren Winkler, Heide Monning (Vertretung) Namensnennung 4.0 International Lizenz. Redaktionsassistenz Nadja Harendt Claudia Paape, Judith Petschelt (Vertretung) ISSN 2569-5266 Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung............................................. 4 5.4 Postexpositionelle Tetanus- 2. Impfkalender............................................... 5 Immunprophylaxe...................................... 46 5.5 Postexpositionelle Tollwut- 3. Standardimpfungen des Erwachsenenalters, Immunprophylaxe...................................... 46 Indikations- und Auffrischimpfungen sowie Impfungen aufgrund eines erhöhten 6. Empfehlungen zu Nachholimpfungen ..... 48 beruflichen Risikos oder einer Reise........... 7 6.1 Vorbemerkung............................................ 48 3.1 Übersicht.................................................... 7 6.2 Ungeimpfte und Personen mit unklarem 3.2 Anmerkungen zu einzelnen Impfungen.... 14 Impfstatus................................................... 48 6.3 Teilgeimpfte Personen................................ 48 4. Hinweise zur Durchführung von 6.4 Vorgehen bei fehlender Schutzimpfungen ...................................... 26 Impfdokumentation................................... 48 4.1 Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen... 26 6.5 Anamnestische Angaben zu Varizellen...... 49 4.2 Off-label-use............................................... 27 6.6 Indikation für serologische Antikörper 4.3 Dokumentation der Impfung..................... 28 bestimmungen........................................... 49 4.4 Impfmanagement in der Arztpraxis........... 28 6.7 Ist „Überimpfen“ gefährlich?..................... 49 4.5 Impfabstände.............................................. 29 6.8 Wahl der Impfstoffe.................................... 49 4.6 Hinweise zur Schmerz- und 6.9 Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Stressreduktion beim Impfen.................... 30 Poliomyelitis und Pertussis ab dem Alter 4.7 Kontraindikationen und falsche von 5 Jahren................................................ 50 Kontraindikationen..................................... 32 6.10 Altersabhängige Empfehlungen zur 4.8. Impfungen zum Schutz der reproduktiven Durchführung von Nachholimpfungen..... 51 Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwangerschaft und Stillzeit..... 33 Liste der STIKO-Empfehlungen und 4.9 Impfen bei Immundefizienz....................... 34 ihrer wissenschaftlichen Begründungen............ 60 4.10 Impfkomplikationen und deren Meldung... 35 4.11 Lieferengpässe von Impfstoffen................ 36 Stichwortverzeichnis........................................... 63 4.12 Impfempfehlungen für MigrantInnen und Asylsuchende nach Ankunft in STIKO-App........................................................... 65 Deutschland ............................................... 38 4.13 Hinweise zur Kostenübernahme von Schutzimpfungen....................................... 40 5. Postexpositionelle Impfungen bzw. andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten ..... 41 5.1 Übersicht.................................................... 41 5.2 Impfungen bei gehäuftem Auftreten oder Ausbrüchen von Meningokokken- Erkrankungen.............................................. 41 5.3 Postexpositionelle Hepatitis-B- Immunprophylaxe...................................... 44
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 4 Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022 1. Vorbemerkung nal zu eliminieren und schließlich weltweit auszu- Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein im rotten. Die Eliminierung von Masern, Röteln und Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankertes unab- Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel hängiges Expertengremium aus 12 bis 18 Mitglie nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. dern, das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Benehmen mit den obersten Landes In der Bundesrepublik Deutschland werden Imp- gesundheitsbehörden alle 3 Jahre berufen wird. Die fungen und andere Maßnahmen der spezifischen Kommission gibt in Deutschland gemäß dem IfSG Prophylaxe von den obersten Gesundheitsbehörden Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimp- der Länder auf Grundlage der STIKO-Empfehlun- fungen und anderen Maßnahmen der spezifischen gen entsprechend § 20 Abs. 3 IfSG „öffentlich emp- Prophylaxe übertragbarer Krankheiten. Bei der Er- fohlen“. Die Versorgung bei anerkannten Impfschä- arbeitung von Impfempfehlungen führt die Kom- den durch „öffentlich empfohlene“ Impfungen wird mission in erster Linie eine medizinisch-epidemio- durch die Bundesländer sichergestellt. logische Nutzen-Risiko-Bewertung auf Basis der bestverfügbaren Evidenz durch. Es ist eine wichtige ärztliche Aufgabe, für einen aus- reichenden Impfschutz bei den betreuten Personen Dabei berücksichtigt sie auch den Nutzen einer Imp- zu sorgen. Dies bedeutet, die Grundimmunisierung fung auf Bevölkerungsebene (z. B. zu erwartende bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu be- epidemiologische Effekte einer Impfempfehlung). ginnen, ohne Verzögerungen durchzuführen und Die STIKO-Empfehlungen dienen den obersten zeitgerecht (bis zum Alter von 15 Monaten) abzu- Landesgesundheitsbehörden als Grundlage für de- schließen. Neben der Grundimmunisierung im ren öffentliche Empfehlungen und bilden gemäß Säuglingsalter sind auch die Standardimpfungen im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) die Grund- Jugend- und Erwachsenenalter sowie regelmäßige lage für die Entscheidung des Gemeinsamen Bun- Auffrischimpfungen sicherzustellen, um einen le- desausschusses (G-BA), ob eine Schutzimpfung als benslangen umfassenden Impfschutz zu erzielen. Pflichtleistung von der gesetzlichen Krankenkasse Impfungen auf Grund individueller und beruflicher übernommen wird. Indikationen runden den Impfschutz weiter ab. Grundsätzlich sollte jeder Arztbesuch von Kindern, Impfungen gehören zu den wirksamsten und wich- Jugendlichen und Erwachsenen dazu genutzt wer- tigsten medizinischen Maßnahmen. Moderne den, die Impfdokumentation zu überprüfen und ge- Impfstoffe sind gut verträglich; bleibende gravieren- gebenenfalls den Impfschutz zu vervollständigen. de unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) werden nur in sehr seltenen Fällen beobachtet. Un- Die ärztliche Impfleistung umfasst neben der mittelbares Ziel einer Impfung ist es, Geimpfte vor Impfung: einer bestimmten Krankheit zu schützen. Bei einer ▶▶ Informationen über den Nutzen der Impfung und bevölkerungsweit hohen Akzeptanz von Impfungen die zu verhütende Krankheit können hohe Impfquoten erreicht werden. Dadurch ▶▶ Hinweise auf mögliche UAW undKomplika ist es möglich, bestimmte Krankheitserreger regio- tionen
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 5 ▶▶ Erheben der Anamnese und der Impfanamnese tion von Impfstoffen sind die Fachinformationen einschließlich der Befragung über das Vorliegen der jeweiligen Impfstoffe zu beachten. Für einen möglicher Kontraindikationen lang dauernden Impfschutz ist es von besonderer ▶▶ Feststellen des aktuellen Gesundheitszustands Bedeutung, dass bei der Grundimmunisierung der zum Ausschluss akuter Erkrankungen empfohlene Mindestabstand zwischen vorletzter ▶▶ Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im und letzter Impfung nicht unterschritten wird. Anschluss an die Impfung ▶▶ Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzwir- Für die Impfprophylaxe genutzt werden sollen ins- kung besondere die Früherkennungsuntersuchungen für ▶▶ Hinweise zu Auffrischimpfungen Säuglinge und Kinder (U1 – U9 sowie evtl. U10 und ▶▶ Dokumentation der Impfungen im Impfausweis U11), die Schuleingangsuntersuchung, Schulunter- bzw. Ausstellen einer Impfbescheinigung suchungen, die Jugendgesundheitsuntersuchungen (J1 und evtl. J2), die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und die Vorsorgeunter- 2. Impfkalender suchungen im Erwachsenenalter sowie die Routine Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche untersuchungen von Müttern innerhalb der ersten und Erwachsene (s. Tab. 1, S. 6) umfasst Imp 6 – 8 Wochen nach der Entbindung. Die im Impf fungen zum Schutz vor Tetanus (T), Diphtherie (D/d), kalender empfohlenen Standardimpfungen sollten Pertussis (aP/ap), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), auch alle Personen mit chronischen Krankheiten Poliomyelitis (IPV), Hepatitis B (HB), Herpes zoster erhalten, sofern keine spezifischen Kontraindika (HZ), Pneumokokken, Rotaviren (RV), Meningo tionen vorliegen. kokken C (MenC), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Varizellen (V) sowie gegen humane Papillomviren Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen (HPV) und Influenza. Kindheit ist es notwendig, empfohlene Impfungen für Säuglinge möglichst frühzeitig durchzuführen Das empfohlene Impfalter wird in Wochen, Mona- und spätestens bis zum Alter von 15 Monaten die ten und Jahren angegeben. Beispiel: Impfung im Al- Grundimmunisierungen zu vollenden. Erfahrun- ter von 5 – 6 Jahren: d. h. vom 5. Geburtstag bis zum gen zeigen, dass Impfungen, die später als empfoh- Tag vor dem 7. Geburtstag. Die Impfungen s ollten len begonnen wurden, häufig nicht zeitgerecht fort- zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Soweit gesetzt werden. Bis zur Feststellung und Schlie- Kombinationsimpfstoffe verfügbar sind und Emp- ßung von Impflücken, z. B. bei der Schuleingangs- fehlungen der STIKO dem nicht entgegenstehen, untersuchung, verfügen unzureichend geimpfte sollten Kombinationsimpfstoffe verwendet werden, Kinder nur über einen mangelhaften Impfschutz. um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu Vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, halten. Die Überprüfung und ggf. Vervollständi- spätestens aber vor dem Schuleintritt, ist für einen gung des Impfstatus ist in jedem Lebensalter sinn- altersentsprechenden vollständigen Impfschutz voll. Fehlende Impfungen sollten sofort nachgeholt Sorge zu tragen. werden, entsprechend den Empfehlungen für das jeweilige Lebensalter. Es ist zu beachten, dass be- stimmte Impfungen nur in einem bestimmten Zeit- fenster möglich bzw. empfohlen sind. Die RV-Imp- fung muss bis zum Alter von 24 bzw. 32 Lebens wochen abgeschlossen sein. Die Kinderimpfung gegen Pneumokokken wird nur bis zum 2. Geburts- tag und die Hib-Impfung nur bis zum 5. Geburtstag nachgeholt. Zu den zeitlichen Mindestabständen zwischen zwei Impfungen sowie zur Möglichkeit der Koadministra
Tabelle 1 | Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene; 2022 Impfung Alter in Alter in Monaten Alter in Jahren Wochen 6 2 3 4 5 – 10 11 * 12 13 – 14 15 16 – 23 2–4 5–6 7–8 9 – 14 15 – 16 17 ab 18 ab 60 U4 U5 U6 U7 U7a/U8 U9 U10 U11/J1 J2 a Rotaviren G1 G2 (G3) Epidemiologisches Bulletin Tetanusb G1 G2 G3c A1 A2 Ae Diphtherieb G1 G2 G3c A1 A2 Ae Pertussisb G1 G2 G3c A1 A2 A3e 4 | 2022 Hibb – H. influenzae Typ b G1 G2 G3c Poliomyelitisb G1 G2 G3c A1 Hepatitis Bb G1 G2 G3c Pneumokokkenb G1 G2 G3c Sg Meningokokken C G1 Masern G1 G2 Sf 27. Januar 2022 Mumps, Röteln G1 G2 Varizellen G1 G2 HPV – Humane Papillomviren G1d G2d Herpes zoster G1h G2h Influenza S (jährlich) Empfohlener Impfzeitpunkt a Erste Impfstoffdosis bereits ab dem Alter von 6 Wochen, je nach verwendetem Impfstoff 2 bzw. 3 Impfstoffdosen im Abstand von mind. 4 Wochen b Frühgeborene: zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Impfstoffdosen c Mindestabstand zur vorangegangenen Impfstoffdosis: 6 Monate Nachholimpfzeitraum für Grund- bzw. Erstim- d 2 Impfstoffdosen im Abstand von mind. 5 Monaten, bei Nachholimpfung beginnend im Alter ≥ 15 Jahren oder bei einem Impfabstand von munisierung aller noch nicht Geimpften bzw. für < 5 Monaten z wischen 1. und 2. Dosis ist eine 3. Dosis erforderlich Komplettierung einer unvollständigen Impfserie e Td-Auffrischimpfung alle 10 Jahre. Nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap- bzw. bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinations- impfung f Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder Erläuterungen mit nur einer Impfung in der Kindheit G Grundimmunisierung (in bis zu 3 Teilimpfungen G1 – G3) g Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff 6 A Auffrischimpfung h Zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten S Standardimpfung * Impfungen können auf mehrere Impftermine verteilt werden. MMR und V können am selben Termin oder in 4-wöchigem Abstand gegeben werden
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 7 3. Standardimpfungen des Erwachsenen- Wenn die individuell gestellte Impfindikation nicht alters, Indikations- und Auffrischimpfungen mit der für Deutschland gültigen Zulassung und sowie Impfungen aufgrund eines der Fachinformation des entsprechenden Impfstof- erhöhten arbeitsbedingten Risikos oder fes übereinstimmend ist, erfolgt die Anwendung einer Reise außerhalb der zugelassenen Indikation. Das hat im Schadensfall Folgen für Haftung und Entschädi- 3.1 Übersicht gung und unterliegt daher besonderen Dokumenta- Zur Umsetzung des Impfkalenders für Säuglinge, tions- und Aufklärungspflichten (s. Kapitel 4.1 und Kinder, Jugendliche und Erwachsene (s. Tab. 1, Kapitel 4.2). Versorgungsansprüche wegen eines S. 6) sollte der Impfstatus regelmäßig ü berprüft anerkannten Impfschadens gemäß § 60 IfSG wer- und gegebenenfalls ergänzt werden; dafür sollte je- den bei den von den Landesgesundheitsbehörden der Arztbesuch genutzt werden. öffentlich empfohlenen Impfungen gewährt. Neben den Standardimpfungen (S) können auch In- Die in Tabelle 2 (S. 8 f.) genannten Impfungen dikationsimpfungen (I) bei besonderer epidemio unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer epide- logischer Situation oder Gefährdung für Kinder, Ju- miologischen Bedeutung als auch hinsichtlich ihrer gendliche und Erwachsene indiziert sein. Bei den Kostenübernahme (s. Hinweise zur Kostenübernah- Impfungen der Kategorien B (Impfungen aufgrund me von Schutzimpfungen, S. 40); sie werden in fol- eines beruflichen bzw. arbeitsbedingten Risikos) gende Kategorien eingeteilt: und R (Reiseimpfungen) handelt es sich um Son- derfälle einer Indikationsimpfung. Reiseimpfungen S Standardimpfungen mit allgemeiner Anwen- können aufgrund der internationalen Gesundheits- dung (s. a. Impfkalender, Tab. 1, S. 6) vorschriften (z. B. Gelbfieber-Impfung) erforderlich sein oder werden zum individuellen Schutz emp- A Auffrischimpfungen fohlen. I Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei in- Die Empfehlung über Art und zeitliche Reihenfolge dividuell (nicht arbeitsbedingt) erhöhtem Expo- der Impfungen gehört zu den ärztlichen Aufgaben sitions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko und ist im Einzelfall unter Abwägung der Indika sowie zum Schutz Dritter tion und gegebenenfalls bestehender Kontraindika- tionen zu treffen. B Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen bzw. arbeitsbedingten Risikos, z. B. nach Gefähr- dungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)/Bios toffverordnung (BioStoffV)/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Neben den von der STIKO empfohlenen Imp- fungen sind auf der Basis der existierenden R Impfungen aufgrund von Reisen Impfstoffzulassungen weitere „Impfindikationen“ möglich, auf die nachfolgend nicht eingegangen wird, die aber für einzelne Personen, ihrer indi- viduellen (gesundheitlichen) S ituation entspre- chend, sinnvoll sein können. Es liegt in der ärzt- lichen Verantwortung, PatientInnen auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Insofern ist eine fehlende STIKO-Empfehlung kein Hindernis für eine begründete Impfung.
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 8 Tabelle 2 | Empfehlungen zu Standardimpfungen des Erwachsenenalters sowie zu Indikations-(Berufs- und Reiseimpfungen) und Auffrischimpfungen für alle Altersgruppen Impfung Kate Indikation Anmerkungen gegen gorie (Packungsbeilage/Fachinformation beachten) Cholera R ▶▶ Reisen in Cholera-Epidemiegebiete mit voraussichtlich Nach Angaben in den Fachinformationen des Herstellers. ungesichertem Zugang zu Trinkwasser ▶▶ längerfristige Tätigkeit in Cholera-Epidemiegebieten ▶▶ Einsatz als KatastrophenhelferInnen Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO COVID-19 Während der aktuell anhaltenden COVID-19-Pandemie (Coronavirus wird auf die STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung Disease 2019) verwiesen, die laufend aktualisiert wird. STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung Diphtherie S/A Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Erwachsene sollen die nächste fällige Diphtherie-Impfung Grundimmunisierung oder wenn die letzte Impfung der einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung erhalten, bei Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinations- länger als 10 Jahre zurückliegt. impfung. Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis sollten 2 Impfstoffdosen im Abstand von 4 – 8 Wochen und eine 3. Impfstoffdosis 6 – 12 Monate nach der 2. Impfstoffdosis erhalten. Eine Reise in ein Infektionsgebiet sollte frühestens nach der 2. Impfstoffdosis angetreten werden. FSME I Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen mit einem (Frühsommer- sind. für Erwachsene bzw. Kinder zugelassenen Impfstoff nach Meningo- B Personen, die durch FSME arbeitsbedingt gefährdet sind Angaben in den Fachinformationen. enzephalitis) (exponiertes Laborpersonal sowie Personen in Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheits- und andere Risikogebieten, z. B. Forstbeschäftigte und Exponierte in behörden; Hinweise zu FSME-Risikogebieten – TBE der Landwirtschaft). veröffentlicht im Epid Bull 9/2021 – sind zu beachten. (tick-borne R Personen, die in TBE-Risikogebieten außerhalb Saisonalität beachten: April – November encephalitis)- Deutschlands zeckenexponiert sind. Haupt- Risikogebiete in Deutschland sind zurzeit: Subtypen Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der ▶▶ Baden-Württemberg STIKO. ▶▶ Bayern: (außer einigen Landkreisen [LK] in Schwaben und im westlichen Teil Oberbayerns), 2021 neu hinzu- gekommen: LK Dillingen a.d. Donau ▶▶ Hessen: LK Odenwald, LK Bergstraße, LK Darmstadt-Dieburg, SK Darmstadt, LK Groß-Gerau, LK Offenbach, SK Offenbach, LK Main-Kinzig-Kreis, LK Marburg-Biedenkopf, Nach Aktualisierung der FSME- 2021 neu hinzugekommen: LK Fulda Risikogebiete sind 2022 folgende ▶▶ Niedersachsen: LK Emsland 6 Kreise neu hinzugekommen: ▶▶ Rheinland-Pfalz: LK Birkenfeld Brandenburg: LK Oberspreewald-Lausitz, ▶▶ Saarland: LK Saarpfalz-Kreis LK Oder-Spree, LK Spree-Neiße ▶▶ Sachsen: SK Dresden, LK Vogtlandkreis, LK Erz- Nordrhein-Westfalen: SK Solingen gebirgskreis, LK Bautzen, LK Meißen, LK Zwickau; Sachsen: SK Chemnitz, LK Görlitz LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, 2021 neu hinzugekommen: LK Mittelsachsen FSME-Risikogebiete (Stand Januar 2022) ▶▶ Sachsen-Anhalt: 2021 neu hinzugekommen: veröffentlicht im Epid Bull 9/2022. SK Dessau-Roßlau ▶▶ Thüringen: SK Jena, SK Gera, LK Saale-Holzland-Kreis, LK Saale-Orla-Kreis, LK Saalfeld-Rudolstadt, LK Hildburghausen, LK Sonneberg, LK Greiz, LK Ilm-Kreis, LK Schmalkalden-Meiningen, SK Suhl, 2021 neu hinzugekommen: LK Weimarer Land Gelbfieber R Vor Aufenthalt in Gelbfieber-Endemie- und Epidemie Einmalige Impfung in einer von den Gesundheits- gebieten im tropischen Afrika und in Südamerika. behörden zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle. Es gibt Entsprechend den Anforderungen eines Gelbfieber- Konstellationen, bei denen aus medizinischer Sicht eine Impfnachweises der Ziel- oder Transitländer. Auffrischimpfung zu empfehlen ist (s. Kapitel 3.2). Eine Liste der Länder mit der Gefahr einer Gelbfieber- Das Internationale Zertifikat für eine Gelbfieber-Impfung Übertragung und der Länder, die bei Einreise den ist lebenslang gültig. Dies betrifft bereits ausgestellte Nachweis einer Gelbfieberimpfung fordern, stellt die und neue Gelbfieber-Impfzertifikate. Laut WHO dürfen WHO zur Verfügung (www.who.int/health-topics/ Einreisende mit einem Gelbfieber-Impfzertifikat seit 2016 yellow-fever). nicht mehr mit der Begründung abgewiesen werden, dass dieses nach 10 Jahren abgelaufen sei. Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO B bei Tätigkeiten mit Exposition zum Gelbfieber-Virus Einmalige Impfung in einer von den Gesundheits- (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien). behörden zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle.
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 9 (Fortsetzung Tabelle 2) Impfung Kate Indikation Anmerkungen gegen gorie (Packungsbeilage/Fachinformation beachten) Haemophilus I Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie Einmalige Impfung. Ob Wiederholungsimpfungen influenzae (z. B. Sichelzellanämie). sinnvoll sind, kann aufgrund unzureichender Datenlage Typ b (Hib) derzeit nicht beurteilt werden. Hepatitis A I ▶▶ Personen mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem Grundimmunisierung und Auffrischimpfung nach (HA) Expositionsrisiko; z. B. Männer, die Sex mit Männern Angaben in den Fachinformationen. haben (MSM) Die serologische Vortestung auf Anti-HAV ist nur bei ▶▶ Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestand- Personen sinnvoll, die länger in Endemiegebieten teilen, z. B. i. v. Drogenkonsumierende, Hämophile, gelebt haben oder in Familien aus Endemiegebieten oder mit Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung aufgewachsen sind oder vor 1950 geboren wurden. ▶▶ BewohnerInnen von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Men- schen mit Verhaltensstörung oder Zerebralschädigung B Personen mit erhöhtem arbeitsbedingtem Expositions risiko, einschließlich Auszubildender, PraktikantInnen, Studierender und ehrenamtlich Tätiger mit vergleich barem Expositionsrisiko in folgenden Bereichen: ▶▶ Gesundheitsdienst (inkl. Sanitäts- und Rettungsdienst, Küche, Labor, technischer und Reinigungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen) ▶▶ Personen mit Abwasserkontakt, z. B. in Kanalisations- einrichtungen und Klärwerken Beschäftigte ▶▶ Tätigkeit (inkl. Küche und Reinigung) in Kindertages- stätten, Kinderheimen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheimen u. a. Reisende in Endemiegebiete R Für eine Übersicht der Endemiegebiete und weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO. Hepatitis B I 1. Personen, bei denen wegen einer vorbestehenden Für die Indikationsgruppen 1 – 4 gilt: (HB) oder zu erwartenden Immundefizienz, z. B. eine ge- Eine routinemäßige serologische Testung zum Aus- plante Immunsuppression, oder wegen einer vorbe- schluss einer vorbestehenden HBV-Infektion vor stehenden Erkrankung ein schwerer Verlauf einer Impfung gegen HB ist nicht notwendig. Eine Impfung Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist, z. B. HIV- von bereits HBV-infizierten Personen kann gefahrlos Positive, Hepatitis C-Positive, DialysepatientInnen.* durchgeführt werden, ist allerdings wirkungslos. Eine 2. Personen mit einem erhöhten nicht-arbeitsbedingten serologische Testung kann in bestimmten Situationen Expositionsrisiko, z. B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in sinnvoll sein (z. B. aus Kostengründen, zur Vermeidung Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit unnötiger Impfungen, bei hohem anamnestischem hohem Infektionsrisiko, i. v. Drogenkonsumierende, Expositionsrisiko wie beispielsweise bei HBsAg-posi- Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene, ggf. tivem Sexualpartner).* * Zur Kontrolle des Impferfolgs PatientInnen psychiatrischer Einrichtungen.* sollte 4 – 8 Wochen nach der letzten Impfstoffdosis einer B 3. Personen mit erhöhtem arbeitsbedingten Expositions- Impfserie Anti-HBs quantitativ bestimmt werden risiko, einschließlich Auszubildender, PraktikantInnen, (erfolgreiche Impfung: Anti-HBs ≥ 100 IE/l).* * * Studierender und ehrenamtlich Tätiger mit Bei „Low-Respondern“ (Anti-HBs 10 – 99 IE/l) wird vergleichbarem Expositionsrisiko, z. B. Personal in 1 sofortige weitere Impfstoffdosis mit erneuter Anti- medizinischen Einrichtungen (einschließlich Labor- HBs-Kontrolle nach weiteren 4 – 8 Wochen empfohlen. und Reinigungspersonal), Sanitäts- und Rettungs- Falls Anti-HBs immer noch < 100 IE/l, bis zu 2 weitere dienst, betriebliche ErsthelferInnen, PolizistInnen, Impfstoffdosen jeweils mit anschließender Anti-HBs- Personal von Einrichtungen, in denen eine erhöhte Kontrolle nach 4 – 8 Wochen. Das Vorgehen nach Prävalenz von Hepatitis-B-Infizierten zu erwarten ist 6 Impfstoffdosen und weiterhin bestehendem Anti-HBs (z. B. Gefängnisse, Asylbewerberheime, Einrichtungen < 100 IE/l wird kontrovers diskutiert; s. Erläuterungen für Menschen mit Behinderungen).*, * * im Epid Bull 36/37 2013.5 Bei „Non-Respondern“ (Anti-HBs < 10 IE/l): Bestimmung R 4. Reiseindikation: individuelle Gefährdungsbeurteilung von HBsAg und Anti-HBc zum Ausschluss einer erforderlich.* * * chronischen HBV-Infektion. Falls beide Parameter negativ Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der sind, weiteres Vorgehen wie bei „Low-Respondern“ (s. o.). STIKO. Nach erfolgreicher Impfung, d. h. Anti-HBs ≥ 100 IE/l, sind im Allgemeinen keine weiteren Auffrischimpfungen erforderlich. Ausnahme: PatientInnen mit humoraler Immundefizienz (jährliche Anti-HBs-Kontrolle; Auffrischimpfung, wenn Anti-HBs < 100 IE/l), ggf. Personen mit besonders hohem individuellen Expositionsrisiko(Anti-HBs-Kontrolle nach 10 Jahren; Auffrischimpfung, wenn Anti-HBs < 100 IE/l). Bei im Säuglingsalter gegen HB geimpften Personen mit neu aufgetretenem HB-Risiko (Indikationen 1 – 4) und unbekanntem Anti-HBs sollte 1 weitere Impfstoff- dosis gegeben werden mit anschließender serologischer Kontrolle (s. o.). * Die angeführten Personengruppen haben exemplarischen Charakter und stellen keine abschließende Indikationsliste dar. Die Impfindikation ist auf Grundlage einer Einschätzung des tatsächlichen Expositionsrisikos zu stellen (s. a. Epid Bull 36/37 2013). 5 * * Im Bereich der Arbeitsmedizin sind die Empfehlungen der ArbMedVV zu beachten. * * * Bei zur Gruppe 4 (Reiseindikation) gehörenden Personen ist individuell abzuwägen,ob angesichts des konkreten Expositionsrisikos und des individuellen Risikos eines Impfversagens eine Impferfolgskontrolle erforderlich erscheint.
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 10 (Fortsetzung Tabelle 2) Impfung Kate Indikation Anmerkungen gegen gorie (Packungsbeilage/Fachinformation beachten) Herpes S Personen ≥ 60 Jahre Zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpes- zoster (HZ) zoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis I Personen ≥ 50 Jahre bei erhöhter gesundheitlicher maximal 6 Monaten. Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, wie z. B.: ▶▶ Angeborener oder erworbener Immundefizienz ▶▶ HIV-Infektion ▶▶ Rheumatoider Arthritis ▶▶ Systemischem Lupus erythematodes ▶▶ Chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen ▶▶ Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale ▶▶ Chronischer Niereninsuffizienz ▶▶ Diabetes mellitus Die Impfung mit dem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff s. a. Kapitel 3.2 (s. S. 14) wird nicht als Standardimpfung empfohlen. Humane s. Humane Papillomviren (HPV)(S. 18) Papillom- viren (HPV) Influenza S Personen ≥ 60 Jahre Jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination. I Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter Impfung mit einem inaktivierten quadrivalenten gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grund Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener erkrankung ab 1. Trimenon. Antigenkombination. Personen ≥ 6 Monate mit erhöhter gesundheitlicher Jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten Gefährdung infolge eines Grunderkrankung, wie z. B.: quadrivalenten Impfstoff mit aktueller von der WHO ▶▶ chronische Erkrankung der Atmungsorgane empfohlener Antigenkombination. (inklusive Asthma bronchiale und COPD) Kinder und Jugendliche im Alter von 2 – 17 Jahren ▶▶ chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nieren können alternativ mit einem attenuierten Influenza- erkrankung Lebendimpfstoff (LAIV) geimpft werden, sofern keine ▶▶ Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankung Kontraindikation besteht (s. Fachinformation). Bei ▶▶ chronische neurologische Erkrankungen, Hindernissen für eine Injektion (z. B. Spritzenphobie, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen Gerinnungsstörungen) sollte präferenziell LAIV getriggerten Schüben verwendet werden. ▶▶ Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz Für Personen ≥ 60 Jahren werden inaktivierte ▶▶ HIV-Infektion quadrivalente Hochdosis-Impfstoffe empfohlen. BewohnerInnen von Alters- oder Pflegeheimen. Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikoperso nen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit den oben beispielhaft genannten Grund- erkrankungen, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierte Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt. Wenn eine schwere Epidemie aufgrund von Erfahrungen Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehör- in anderen Ländern oder nach deutlichem Antigendrift den (Pandemiepläne der Bundesländer: www.rki.de/ bzw. einem Antigenshift zu erwarten ist und der Impf- pandemieplanung > Pandemiepläne der Bundesländer. stoff die neue Variante enthält. B Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Jährliche Impfung im Herbst mit einem inaktivierten Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem quadrivalenten Impfstoff mit aktueller von der WHO Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche empfohlener Antigenkombination. Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen Für Personen ≥ 60 Jahren werden inaktivierte fungieren können. quadrivalente Hochdosis-Impfstoffe empfohlen. Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.* * Eine Impfung mit saisonalen humanen Influenza-Impfstoffen erfolgt nicht primär zum Schutz vor Infektionen durch den Erreger der aviären Influenza, sie kann jedoch Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden Influenzaviren verhindern (s. a. TRBA 608 des ABAS unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA.html). R/I Für Reisende ab 60 Jahren und die unter I (Indikations- Impfung mit einem quadrivalenten Impfstoff mit aktueller impfung) genannten Personengruppen, die nicht über von der WHO empfohlener, Antigenkombination. einen aktuellen Impfschutz verfügen, ist die Impfung generell empfehlenswert. Für Personen ≥ 60 Jahren werden inaktivierte Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der quadrivalente Hochdosis-Impfstoffe empfohlen. STIKO.
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 11 (Fortsetzung Tabelle 2) Impfung Kate Indikation Anmerkungen gegen gorie (Packungsbeilage/Fachinformation beachten) Japanische R Aufenthalte in Endemiegebieten (Südostasien, weite Teile Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen; eine Enze- von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaust- Auffrischungsdosis vor erneuter Exposition, frühestens phalitis ralien) während der Übertragungszeit, insbesondere bei: 12 Monate nach der Grundimmunisierung ▶▶ Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete ▶▶ Langzeitaufenthalt ( > 4 Wochen) ▶▶ wiederholten Kurzzeitaufenthalten ▶▶ voraussehbarem Aufenthalt in der Nähe von Reis- feldern und Schweinezucht (nicht auf ländliche Gebiete begrenzt) Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO. B Laborpersonal, das gezielt mit vermehrungsfähigen Japanische Enzephalitis Virus-Wildtypstämmen arbeitet Masern S Nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur 1 Impfstoffdosis in der Kindheit. I Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Zweimalige Impfung mit einem MMR/V-*Impfstoff. Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita): Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 – 10 Monaten ▶▶ Säuglinge ab dem Alter ≥ 9 Monaten erfolgt, soll die 2. MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden. Im Rahmen eines Ausbruchs: Einmalige MMR(V)* *-Impfung ▶▶ nach 1970 Geborene ab dem Alter ≥ 9 Monaten mit Ggf. Vervollständigung entsprechend den für die unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur Altersgruppe geltenden Empfehlungen. 1 Impfstoffdosis in der Kindheit ▶▶ ausnahmsweise Säuglinge im Alter von 6 – 8 Monaten Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 – 10 Monaten nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung erfolgt, soll die 2. MMR/V*-Impfung bereits zu Beginn (Off-label-use) des 2. Lebensjahres gegeben werden. Bei Erstimpfung im Alter von 6 – 8 Monaten sollen eine 2. und 3. MMR/V*-Impfung im Alter von 11 und 15 Monaten erfolgen. * MMR/V = MMRV oder MMR in Koadministration mit VZV-Impfstoff ** MMR(V) = MMR mit oder ohne Koadministration von VZV-Impfstoff Masern, B Nach 1970 geborene Personen (einschließlich Insgesamt 2-malige Impfung mit einem MMR-Impfstoff Mumps, Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und (bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung ggf. Röteln ehrenamtlich Tätige) in folgenden Tätigkeitsbereichen: MMRV-Kombinationsimpfstoff verwenden). (MMR) ▶▶ Medizinische Einrichtungen Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen richtet sich (gemäß § 23 (3) Satz 1 IfSG) inklusive Einrichtungen nach der Komponente mit den wenigsten dokumen- sonstiger humanmedizinischer Heilberufe tierten Impfungen. ▶▶ Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Bei Frauen ist für jede der drei Impfstoffkomponenten Material (M-M-R) eine 2-malige Impfung erforderlich. ▶▶ Einrichtungen der Pflege (gemäß § 71 SGB XI) ▶▶ Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG) Bei Männern ist für die Masern- und Mumps-Impfstoff- ▶▶ Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung komponente eine 2-malige Impfung erforderlich, zum von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flücht Schutz gegen Röteln reicht eine 1-malige Impfung aus. lingen und Spätaussiedlern Es existieren keine Sicherheitsbedenken gegen weitere ▶▶ Fach-, Berufs- und Hochschulen MMR-Impfung(en) bei bestehender Immunität gegen einzelne Komponenten. Meningo- I Gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff kokken- erworbener Immundefizienz, insbesondere: und Meningokokken-B-Impfstoff. Infektionen ▶▶ Komplement-/Properdindefizienz Nähere Erläuterungen zur Anwendung (s. S. 20 f.). ▶▶ Therapie mit C5-Komplement-Inhibitoren (z.B. Eculizumab oder Ravulizumab) ▶▶ Hypogammaglobulinämie ▶▶ anatomischer oder funktioneller Asplenie (z. B. Sichelzellanämie) Bei gehäuftem Auftreten oder Ausbrüchen auf Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheits Empfehlung der Gesundheitsbehörden (s. S. 41). behörden. B Gefährdetes Laborpersonal (bei Exposition gegenüber Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff N. meningitidis-haltigen Aerosolen). und einem Meningokokken-B-Impfstoff (s. S. 20 f.). R Reisende in Länder mit epidemischem Vorkommen, Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen bei KatastrophenhelferInnen und je nach Exposition auch Bevölkerung (z. B. EntwicklungshelferInnen, Katastrophen- bei EntwicklungshelferInnen und medizinischem Personal helferInnen, medizinisches Personal); dies gilt auch für zusätzlich Meningokokken-B-Impfstoff (s. S. 21) Aufenthalte in Regionen mit Krankheitsausbrüchen und Impfempfehlung für die einheimische Bevölkerung (WHO- und Länderhinweise beachten). Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO.
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 12 (Fortsetzung Tabelle 2) Impfung Kate Indikation Anmerkungen gegen gorie (Packungsbeilage/Fachinformation beachten) Meningo- R Vor Pilgerreise nach Mekka (Hadj, Umrah). Weitere Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff kokken- Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO. (s. S. 21; Einreisebestimmungen beachten). Infektionen (Fortsetzung) SchülerInnen/Studierende vor Langzeitaufenthalten in Entsprechend den Empfehlungen der Zielländer. Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für SchülerInnen/ Studierende. Weitere Informationen s. Reiseimpfempfeh- lungen der STIKO. Mumps B Siehe Masern, Mumps, Röteln (s. S. 11) Pertussis S/A Erwachsene sollen die nächste fällige Td-Impfung Tdap-Kombinationsimpfstoff, bei entsprechender einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung erhalten. Indikation Tdap-IPV-Kombinationsimpfstoff (zu verfügbaren Impfstoffen s. a. Tab. 11, 56 f.). I Schwangere zu Beginn des 3. Trimenons Verwendung eines Tdap-Kombinationsimpfstoffs, (ab der 28. Schwangerschaftswoche). entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinations- Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt impfstoff. sollte die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden. Impfung unabhängig vom Abstand zu einer vorher verabreichten Pertussis-Impfung und in jeder Schwangerschaft. Folgende Personen sollen alle 10 Jahre 1 Dosis Tdap-Kombinationsimpfstoff, bei entsprechender Pertussis-Impfstoff erhalten: Indikation Tdap-IPV-Kombinationsimpfstoff (zu verfügbaren Impfstoffen s. a. Tab. 11, 56 f.). ▶▶ enge Haushaltskontaktpersonen (z. B. Eltern,* Geschwister, Freunde) und Betreuende (z. B. Tages- mütter, Babysitter, ggf. Großeltern) eines Neuge borenen nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin * Ist die in der Schwangerschaft empfohlene Impfung nicht erfolgt, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden. B Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschafts- einrichtungen soll alle 10 Jahre 1 Dosis Pertussis- Impfstoff erhalten. Pneumo- S Personen ≥ 60 Jahre. Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff kokken- (PPSV23), ggf. Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 Krank- im Abstand von mindestens 6 Jahren nach individueller heiten Indikationsstellung s. Kapitel 3.2 (s. S. 14). I Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit: 1. Angeborene oder erworbene Immundefekte, 1. Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat- wie z. B.: Impfstoff (PCV13), gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12 ▶▶ T-Zell-Defizienz bzw. gestörte T-Zell-Funktion Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter ≥ 2 Jahren ▶▶ B-Zell- oder Antikörperdefizienz (z. B. Hypogamma- gegeben werden soll.* * globulinämie) ▶▶ Defizienz oder Funktionsstörung von myeloischen Zellen (z. B. Neutropenie, chronische Granulomatose, Leukozytenadhäsionsdefekte, Signaltransduktions- defekte) ▶▶ Komplement- oder Properdindefizienz ▶▶ funktionelle Hyposplenie (z. B. bei Sichelzell- anämie), Z.n. Splenektomie* oder anatomische Asplenie ▶▶ neoplastische Krankheiten ▶▶ HIV-Infektion ▶▶ nach Knochenmarktransplantation ▶▶ immunsuppressive Therapie* (z. B. wegen Organ transplantation oder Autoimmunerkrankung) ▶▶ bei chronischem Nierenversagen, nephrotischem Syndrom oder chronischer Leberinsuffizienz
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 13 (Fortsetzung Tabelle 2) Impfung Kate Indikation Anmerkungen gegen gorie (Packungsbeilage/Fachinformation beachten) Pneumo- I 2. Sonstige chronische Krankheiten, 2. Personen ab dem Alter ≥ 16 Jahren erhalten eine kokken- wie z. B.: Impfung mit PPSV23. Personen im Alter ≥ 2 – 15 Krank- ▶▶ chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erkran- Jahren erhalten eine sequenzielle Impfung mit PCV13, heiten kungen der Atmungsorgane, z. B. Asthma bronchiale , gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12 Monaten.* * (Fortsetzung) Lungenemphysem, COPD ▶▶ Stoffwechselkrankheiten, z. B. mit oralen Medikamen- ten oder Insulin behandeltem Diabetes mellitus ▶▶ neurologische Krankheiten, z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden 3. Anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken 3. Sequenzielle Impfung mit PCV13, gefolgt von PPSV23 für Pneumokokken-Meningitis, nach 6 – 12 Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter wie z. B.: ≥ 2 Jahren gegeben werden soll.* * ▶▶ Liquorfistel ▶▶ Cochlea-Implantat* * Impfung möglichst vor der Intervention ** Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit PPSV23 in allen drei Risikogruppen mit einem Mindestabstand von 6 Jahren wiederholt werden. Hinweise zur praktischen Umsetzung s. S. 14 „Anmerkungen zu einzelnen Impfungen“ B Berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Impfung mit PPSV23 und Wiederholungsimpfung mit Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metall- PPSV23 mit einem Mindestabstand von 6 Jahren, rauchen einschließlich metalloxidischen Schweiß- solange die Exposition andauert. rauchen führen. Polio- S/A Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Als vollständig geimpft gelten Personen, die eine myelitis Grundimmunisierung. komplette Grundimmunisierung und eine einmalige Alle Personen ohne einmalige Auffrischimpfung. Auffrischimpfung erhalten haben. Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfungen sollen entsprechend den Angaben in den Fachinformationen mit IPV nachgeholt werden. Darüber hinaus wird eine weitere routinemäßige Auffrischimpfung für Erwachsene in Deutschland nicht empfohlen. I Für folgende Personengruppen ist eine Impfung indiziert: Personen ohne Nachweis einer Grundimmunisierung ▶▶ Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko durch sollten vor Reisebeginn wenigstens 2 IPV-Impfstoff- Wild-Poliomyelitis-Virusstämme (WPV) oder durch dosen in 4-wöchigem Abstand erhalten. einen mutierten Impfvirusstamm (circulating vaccine- Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfstoffdosen, derived poliomyelitisvirus [cVDPV]) (die aktuelle epide- die für einen vollständigen Schutz empfohlen sind, mische Situation ist zu beachten, insbesondere die sollen mit IPV nachgeholt werden. Meldungen der WHO) ▶▶ AussiedlerInnen, Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Für bestimmte Länder hat die WHO bei einem Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Aufenthalt > 4 Wochen verschärfte Empfehlungen Gebieten mit Infektionsrisiko s. Kapitel 4.11 (S. 35 ff.) ausgesprochen, z. T. mit Nachweispflicht, s. auch www.who.int/ihr/ihr_ec_2014/en Weitere Information s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO. Bei einem Aufenthalt < 4 Wochen in Afghanistan oder Pakistan wird eine Poliomyelitis-Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfstoffdosis vor mehr als 10 Jahren verabreicht worden ist. B ▶▶ Personal der oben genannten Einrichtungen Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfungen der ▶▶ medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Grundimmunisierung sollen mit IPV nachgeholt werden. Erkrankten haben kann Bei Personen mit weiter bestehendem Expositionsrisiko ▶▶ Personal in Laboren mit Infektionsrisiko sollten Auffrischimpfungen alle 10 Jahre erfolgen. Röteln I Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus Zweimalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. im gebärfähigen Alter.43 Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter.43 Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. B Siehe Masern, Mumps, Röteln (s. S. 11) Tetanus S/A Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Erwachsene erhalten eine Td-Kombinationsimpfung, ggf. Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfstoffdosis der bei entsprechender Indikation einmalig als Tdap- oder als Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung Tdap-IPV-Kombinationsimpfung. länger als 10 Jahre zurückliegt. Eine begonnene Grundimmunisierung wird vervoll- ständigt, Auffrischimpfungen in 10-jährigem Intervall.
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 14 (Fortsetzung Tabelle 2) Impfung Kate Indikation Anmerkungen gegen gorie (Packungsbeilage/Fachinformation beachten) Tollwut B ▶▶ TierärztInnen,JägerInnen, Forstpersonal u. a. Nach Angaben in den Fachinformationen. Personen mit Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu Personen mit weiter bestehendem Expositionsrisiko aufgetretener Wildtiertollwut sollten regelmäßig eine Auffrischimpfung entsprechend ▶▶ Personen mit arbeitsbedingtem oder sonstigem engen den Angaben in den Fachinformationen erhalten. Kontakt zu Fledermäusen ▶▶ Laborpersonal mit Expositionsrisiko gegenüber Mit Tollwutvirus arbeitendes Laborpersonal sollte Tollwutviren halbjährlich auf neutralisierende Antikörper untersucht werden. Eine Auffrischimpfung ist bei < 0,5 IE/ml Serum R Reisende in Regionen mit Tollwutgefahr und einer indiziert. erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Tollwutexposition (z. B. durch Kontakt mit streunenden Hunden oder Fledermäusen). Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO. Tuber- Die Impfung mit einem BCG-Impfstoff wird nicht kulose empfohlen. Typhus R Bei Reisen in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter Nach Angaben in den Fachinformationen. schlechten hygienischen Bedingungen. Weitere Informationen s. Reiseimpfempfehlungen der STIKO. Varizellen I ▶▶ Seronegative Frauen mit Kinderwunsch Zweimalige Impfung. ▶▶ Seronegative PatientInnen vor geplanter immun- Anwendungshinweise für Impfungen seronegativer suppressiver Therapie oder Organtransplantation PatientInnen unter immunsuppressiver Therapie sind ▶▶ Empfängliche Personen* mit schwerer Neurodermitis, hier verfügbar: www.rki.de/immundefizienz ▶▶ Empfängliche Personen* mit engem Kontakt zu den beiden zuvor Genannten * „Empfängliche Personen“ bedeutet: keine Impfung und anamnestisch keine Varizellen oder bei serologischer Testung kein Nachweis spezifischer Antikörper. B Seronegative Personen (einschließlich Auszubildende, Insgesamt zweimalige Impfung (bei gleichzeitiger PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) Indikation zur MMR-Impfung ggf. MMRV-Kombinations in folgenden Tätigkeitsbereichen: impfstoff verwenden ▶▶ Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 (3) Satz 1 IfSG) inklusive Einrichtungen sonstiger human- medizinischer Heilberufe ▶▶ Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material ▶▶ Einrichtungen der Pflege (gemäß § 71 SGB XI) ▶▶ Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG) ▶▶ Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlin- gen und Spätaussiedlern 3.2 Anmerkungen zu einzelnen Impfungen gen“ (FAQ) auf der Webseite des RKI unter www.rki. Im vorliegenden Kapitel werden Immunisierungs- de/impfungen-a-z. Informationen zu Lieferengpäs- schemata und Anwendungshinweise zu einzelnen sen und Angaben zu Alternativimpfstoffen erhalten Impfungen besprochen. Für Nachholimpfungen Sie auf den Webseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und irreguläre Impfschemata wird auf die alters (PEI) und der STIKO. entsprechenden Tabellen 10 A – E (S. 51 – S. 55) im Kapitel 6.10 verwiesen. Handelsnamen und An- Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben wendungsalter für die empfohlenen Impfstoffe sind Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die in Tabelle 11 (S. 56) im Kapitel 6.10 zusammenge- in der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA aufge- fasst. Grundsätzlich ist verbindlich, was in der Fa- führt sind. Im Kapitel 4.12 finden sich weitere Informa chinformation des einzelnen Impfstoffs steht. Wei- tionen hierzu und zur Kostenübernahme von Imp- tere hilfreiche Anwendungshinweise zu einzelnen fungen mit arbeitsbedingter Indikation. Bei Reiseimp- Impfungen finden sich in den „häufig gestellten Fra-
Epidemiologisches Bulletin 4 | 2022 27. Januar 2022 15 fungen muss die Kostenübernahme individuell ge- sollte ein Abstand von 6 Monaten nicht unterschrit- klärt werden, ggf. muss der Impfling selbst zahlen. ten werden. Auffrischimpfungen sind im Alter von 5 – 6 Jahren und 9 – 16 Jahren empfohlen und dann Cholera in 10-jährigem Abstand. Ab einem Alter ≥ 5 Jahren In Deutschland gibt es derzeit zwei zugelassene wird zur Auffrischimpfung oder bei eventuell nicht Cholera-Impfstoffe (Dukoral und VAXCHORA). Bei erfolgter Grundimmunisierung ein Impfstoff mit Dukoral handelt es sich um eine Schluckimpfung reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet, mit abgetöteten Cholera-Erregern. Die Grundim- in der Regel kombiniert mit Tetanustoxoid und munisierung mit diesem Impfstoff besteht bei Er- Pertussis-Antigen (TdaP) oder weiteren indizierten wachsenen und Kindern ≥ 6 Jahre aus 2 Impfstoff- Antigenen. dosen, die im Abstand von mindestens 1 bis maxi- mal 6 Wochen verabreicht werden. Kinder im Alter Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) von ≥ 2 – 5 Jahren sollten 3 Impfstoffdosen erhalten Ein Impfschutz sollte möglichst zu Beginn der (Mindestabstand von 1 Woche zwischen den Impf- Zeckensaison aufgebaut sein – ca. 95 % der Erkran- stoffdosen). Die Impfung sollte spätestens 1 Woche kungen werden in Deutschland in den Monaten vor der Einreise in ein Endemiegebiet abgeschlos- Mai bis November gemeldet. Bitte beachten Sie die sen sein. Bei Verwendung von VAXCHORA neh- aktuellen Hinweise zu Risikogebieten in Deutsch- men Erwachsene und Kinder ≥ 2 Jahre oral einmalig land. Für die Impfung stehen Kinder-Impfstoffe 1 Impfstoffdosis mindestens 10 Tage vor Abreise (FSME-IMMUN Junior, Encepur Kinder) und Er- (Lebendimpfstoff). wachsenen-Impfstoffe (FSME-IMMUN Erwachse- ne, Encepur Erwachsene) zur Verfügung. Eine un- Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) terbrochene Grundimmunisierung sollte mit den In der aktuell anhaltenden Pandemie handelt es fehlenden Impfstoffdosen abgeschlossen werden. sich bei der STIKO-Empfehlung um eine Indika In den Fachinformationen von FSME-IMMUN tionsimpfempfehlung. Ob es in Zukunft eine Stan- wird darauf hingewiesen, dass eine Grundimmuni- dardimpfempfehlung oder eine anderslautende In- sierung nur nach 2 bereits gegebenen Impfstoff dikationsimpfempfehlung geben wird, kann zum dosen durch 1 zusätzliche Impfstoffdosis vervoll- jetzigen Zeitpunkt der Pandemie nicht beurteilt ständigt werden kann. Nach Auffassung der STIKO werden. Bis auf Weiteres wird auf die STIKO- gilt jedoch auch hier der Grundsatz „jede Impfung Empfehlung zur COVID-19-Impfung verwiesen, die zählt“: Eine einmal begonnene Grundimmunisie- regelmäßig aktualisiert wird: STIKO-Empfehlun- rung kann zu jeder Zeit fortgesetzt werden und es gen zu COVID-19. muss KEINE erneute Grundimmunisierung erfol- gen. Auch wenn eine Auffrischimpfung erst Jahre Diphtherie nach dem empfohlenen Impfzeitpunkt verabreicht Für die Grundimmunisierung von Reifgeborenen wird, bietet sie je nach Lebensalter wieder 3 – 5 Jah- sind im Säuglingsalter 3 Impfstoffdosen im Alter re Schutz (s. Fachinformationen). Die in Deutsch- von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen (s. Epid Bull land zugelassenen Impfstoffe schützen sowohl vor 26/2020). 2 Es ist sinnvoll diese Impfungen mit dem zentraleuropäischen FSME-Virus-Subtyp als einem Kombinationsimpfstoff (z. B. DTaP-IPV-Hib- auch vor den fernöstlichen und sibirischen FSME- HepB) durchzuführen, der gleichzeitig gegen Teta- Virus-Subtypen. nus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B Gelbfieber schützt. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollen- Die Gelbfieber-Impfung mit dem attenuierten deten 37. Schwangerschaftswoche) sind 4 Impfstoff Lebendimpfstoff (Stamaril) wird bei Reisen in Gelb dosen im chronologischen Alter von 2, 3, 4 und fieber-Endemiegebiete empfohlen. Bei einigen Län- 11 Monaten empfohlen. dern besteht bei Einreise eine Nachweispflicht. An- dere Länder fordern den Nachweis einer Gelbfieber- Zwischen der letzten und vorletzten Dosis des je- Impfung nur bei Einreise aus gelbfieberendemischen weiligen Impfschemas zur Grundimmunisierung Ländern oder bei Flughafentransit > 12 h in einem
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