ERFOLGSREPORT - Kleine Photovoltaikanlagen: Neues Liebhabereiwahlrecht gilt nicht für die Umsatzsteuer - Ahrens Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Ausgabe 09 September 2021 Kanzleizeitschrift ERFOLGSREPORT TITELTHEMA Kleine Photovoltaikanlagen: Neues Liebhabereiwahlrecht gilt nicht für die Umsatzsteuer Mehr auf Seite 3 Ahrens Steuerberatungsgesellschaft mbH Celler Straße 8, 29320 Hermannsburg
ERFOLGSREPORT - SEPTEMBER 2021 Inhalt dieser Ausgabe Kleine Photovoltaikanlagen: Neues Liebhabereiwahlrecht gilt nicht für die Umsatzsteuer S.3 Investitionsabzugsbetrag: Spezielle Korrekturvorschrift lässt nur punktuelle... S.4 Corona-Bonus: Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bleiben länger steuerfrei S.6 Personengesellschaften: Gesetzgeber schafft neue Besteuerungsmöglichkeit S.6 Steuerjahr 2020: Wie das Homeoffice abgesetzt werden kann S.6 Scheidung: Welche steuerrechtlichen Folgen die Ex-Partner kennen sollten S.7 Vorliegen von Gestaltungsmissbrauch: Spielregeln höchstrichterlich konkretisiert S.7 Update: Umsatzsteuerliche Organschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren S.7 Bemessung der Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrückstellung darf nicht mehr vom... S.7 Grunderwerbsteuer bei Tauschvertrag: Wenn die Grundstücksgemeinschaft aufgelöst wird S.7 Darlehens-Rückabwicklung: Vergleichsbeträge können steuerpflichtig sein S.7 Vorlage an Bundesverfassungsgericht: BFH hält Verrechnungsbeschränkung für... S.7 Sehr geehrte Leser, liebe Mandanten, Ihr Ansprechpartner das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel Frank Ahrens daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch Steuerberater in diesem Monat wichtige Änderungen und Informationen f.ahrens@ahrens-steuer.de aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft für Sie zusammengestellt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Ihr Team Ahrens Steuerberatung DIE KANZLEI APP Comfort-Login für: VON AHRENS unsere Mandanten Unsere App bietet einen individuellen Mandanten-Login, den wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung stellen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an: Suchen Sie nach Ahrens: info@ahrens-steuer.de
ERFOLGSREPORT - SEPTEMBER 2021 TITELTHEMA Kleine Photovoltaikanlagen: Neues Liebhabereiwahlrecht gilt nicht für die Umsatzsteuer Wenn Sie eine Photovoltaikanlage oder ein darauf hin, dass der Antrag auf Wahl- Blockheizkraftwerk betreiben, müssen Sie rechtsausübung durch eine formlose die bezogenen Vergütungen in Ihrer Ein- schriftliche Erklärung ausgeübt werden kommensteuererklärung regelmäßig als kann, die beim zuständigen Finanzamt Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteu- einzureichen ist. Darin müssen lediglich ern. Neuerdings besteht für kleine Anlagen folgende Angaben enthalten sein: allerdings eine Möglichkeit, die Besteue- rung abzuwenden: Im Juni 2021 hat das • Erklärung, dass für die Anlage die Ver- Bundesfinanzministerium ein Liebhaber- einfachungsregelung in Anspruch genom- eiwahlrecht eingeführt, nach dem Betrei- men wird ber ihren Stromerzeugungsbetrieb auf • Leistung der Anlage Antrag als Liebhabereibetrieb einstufen • Datum der erstmaligen Inbetriebnahme lassen können, so dass zukünftige und - • Installationsort soweit verfahrensrechtlich noch änderbar Falls Sie weiterführende - in der Vergangenheit erzielte Gewinne Das BayLfSt erklärt weiter, dass das Wahl- Informationen zu diesem Thema benötigen, steht und Verluste nicht der Besteuerung unter- recht keine Auswirkungen auf die Umsatz- Ihnen unser Themenex- liegen. Für künftige Steuerjahre muss der steuer hat. Für Umsätze aus dem Betrieb perte zur Beantwortung Betreiber dann keine Anlage EÜR mehr der Anlagen muss grundsätzlich Umsatz- Ihrer Fragen gerne zur Verfügung. abgeben. steuer abgeführt werden. Bei sogenannten Kleinunternehmern, die im vorangegan- Nutzen können diese Neuregelung Betrei- genen Kalenderjahr nicht mehr als ber von Photovoltaikanlagen mit einer 22.000 € und im laufenden Kalenderjahr installierten Leistung von bis zu 10 kW und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € von Blockheizkraftwerken mit einer in- Umsatz erwirtschaftet haben bzw. erwirt- stallierten Leistung von bis zu 2,5 kW. schaften werden, wird die Umsatzsteuer Weitere Voraussetzung ist, dass die Anla- nicht erhoben. Sie können allerdings auch gen auf zu eigenen Wohnzwecken genutz- keinen Vorsteuerabzug geltend machen. ten oder unentgeltlich überlassenen Ein- Wer auf die Anwendung der Kleinunter- und Zweifamilienhausgrundstücken ein- nehmerregelung verzichtet - insbesonde- schließlich Außenanlagen (z.B. Garagen) re um sich den Vorsteuerabzug zu sichern Weitere Artikel zu installiert sind und nach dem 31.12.2003 in -, ist für fünf Jahre an diese Entscheidung diesem Thema fin- Betrieb genommen wurden. gebunden. den Sie auf unserer Internetseite. Kli- cken Sie dafür auf das Hinweis: Für Anlagen, die ein Vermieter auf Hinweis: Ob es sich lohnt, das Liebhaberei- Link-Symbol. seinen Vermietungsobjekten installiert, kann wahlrecht auszuüben, sollte unbedingt vorab das Wahlrecht nicht ausgeübt werden. Eine mit dem steuerlichen Berater besprochen Ausnahme gilt aber für Objekte, die nur ge- werden. Eine entsprechende Antragstellung legentlich und für maximal 520 € pro Jahr kann sich für Betreiber lohnen, wenn die vermietet werden (z.B. Gästezimmer). veranlagten Gewinne in der Vergangenheit höher waren als die veranlagten Verluste Das Bayerische Landesamt für Steuern und auch für die Zukunft mit Gewinnen ge- (BayLfSt) weist in einem neuen Merkblatt rechnet wird. 3
ERFOLGSREPORT - SEPTEMBER 2021 TOPTHEMA AUS DER STEUERWELT Investitionsabzugsbetrag: Spezielle Korrekturvorschrift lässt nur punktuelle Rückgängigmachung des Abzugsbetrags zu Kleine und mittlere Betriebe können die gewinnmindernde Wirkung von künftigen betrieblichen Investitionen vorverlegen, indem sie bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschafts- guts als Investitionsabzugsbetrag (IAB) abziehen. Durch die so er- reichte Gewinnminderung lässt sich die Steuerlast senken und ein Li- quiditätsvorteil erzielen, der dann die spätere Investition erleichtert. Hinweis: Wer einen IAB bildet, muss die An- Gründen um einen Betrag von 14.200 €. schaffung innerhalb von drei Jahren vorneh- Zweieinhalb Jahre später erkannte es sei- men. Bleibt die Investition binnen dieser Frist nen Fehler und erließ einen erneuten Än- aus, macht das Finanzamt den IAB im ur- derungsbescheid für 2009, den es auf die sprünglichen Jahr der Bildung wieder rück- spezielle Korrekturnorm stützte. In diesem gängig. Für die Änderung des Steuerbe- Bescheid wurde zum einen der IAB aber- scheids kann das Finanzamt auf eine speziel- kannt und zudem die irrtümliche Gewinn- le Korrekturvorschrift des Einkommensteuer- minderung um 14.200 € wieder rückgängig gesetzes zurückgreifen, die den verfahrens- gemacht. rechtlichen Zugriff auf den Bescheid ermögl- icht. Der BFH urteilte, dass die Korrekturnorm lediglich für die Aberkennung des IAB ge- Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt ent- nutzt werden könne. Das Finanzamt durfte schieden, dass diese Korrekturvorschrift die Norm nicht dazu nutzen, um seine nur die punktuelle Rückgängigmachung fehlerhafte Gewinnminderung um 14.200 € des bislang berücksichtigten IAB erlaubt wieder „auszubügeln“, denn derartige und das Finanzamt sie nicht zur Korrektur Änderungen sind nach dem Wortlaut und anderer Fehler nutzen kann. Im zugrunde- dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht von liegenden Urteilsfall hatte ein Freiberufler der Korrekturnorm gedeckt. Die Vorschrift 2009 zunächst einen IAB in Höhe von soll lediglich den verfahrensrechtlichen 15.800 € von seinem Gewinn abgezogen. Da Rahmen dafür schaffen, dass die Bildung in den Folgejahren eine Investition aus- von Abzugsbeträgen für den Unternehmer blieb, wollte das Finanzamt den Abzugsbe- uninteressant ist, wenn keine Investitions- trag 2014 wieder aberkennen. Statt aber den absicht vorliegt. Sie soll darüber hinaus Gewinn dementsprechend um 15.800 € zu keine umfassende Korrektur anderer Fehler erhöhen, minderte es den bisher berück- ermöglichen. sichtigten Gewinn aus unerfindlichen 4
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ERFOLGSREPORT - SEPTEMBER 2021 Corona-Bonus: Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bleiben länger steuerfrei Aufgrund der Corona-Krise dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Prämie von bis zu Diesen Artikel kön- 1.500 € steuerfrei zuwenden. Bis zu dieser Höhe bleibt die Prämie auch in der Sozialversiche- nen Sie auf unserer Homepage in voller rung beitragsfrei. Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer eine Geldleistung oder einen Länge lesen. Sachbezug erhält. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Prämie zusätzlich zum Klicken Sie dazu auf das Linksym- ohnehin geschuldeten Arbeitslohn des Arbeitnehmers gewährt wird. Die Steuerfreiheit galt bol. zunächst nur für Unterstützungsleistungen, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 flossen. Mittlerweile wurde sie aber auf den Zeitraum bis zum 31.03.2022 erwei- tert. Hat ein Arbeitnehmer im Jahr 2020 bereits 1.500 € als Corona-Bonus erhalten, kann er 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung erhalten. ... Personengesellschaften: Gesetzgeber schafft neue Besteuerungsmöglichkeit Der Bundestag hat am 21.05.2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuer- Diesen Artikel kön- rechts verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25.06.2021 zugestimmt. Ziel des nen Sie auf unserer Homepage in voller Gesetzes ist es, Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Mögl- Länge lesen. ichkeit einzuräumen, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen zu können wie Klicken Sie dazu auf das Linksym- Kapitalgesellschaften. Hintergrund ist, dass Personengesellschaften gewerbesteuerrechtlich bol. als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden, für Zwecke der Einkommensbesteue- rung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten na- türlichen Personen oder Körperschaftsteuersubjekte (transparente Besteuerung). Dies führt im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften. ... Steuerjahr 2020: Wie das Homeoffice abgesetzt werden kann Für viele Arbeitnehmer war das Arbeiten in den eigenen vier Wänden im Pandemiejahr 2020 an der Tagesordnung. Steuerlich schließt sich da die Frage an, wie der Fiskus an den erhöh- Diesen Artikel kön- ten Wohnungskosten beteiligt werden kann. Hierbei gilt Folgendes: Hat der Arbeitnehmer nen Sie auf unserer einen eigenständigen Raum als Arbeitszimmer genutzt und entsprechend eingerichtet, gilt Homepage in voller Länge lesen. der „Arbeitszimmer-Paragraph“ des Einkommensteuergesetzes. Danach dürfen die Kosten Klicken Sie dazu des Zimmers unbeschränkt als Werbungskosten abgezogen werden, wenn dieses der Mittel- auf das Linksym- bol. punkt der beruflichen Tätigkeit war. Das trifft zu, wenn komplett oder überwiegend von zu Hause aus gearbeitet und nur gelegentlich die Firma aufgesucht wurde. Zur Nachweisfüh- rung sollte sich der Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die geleisteten Homeoffice-Tage ausstellen lassen. ... 6
ERFOLGSREPORT - SEPTEMBER 2021 Scheidung: Welche steuerrechtlichen Folgen die Ex-Partner kennen sollten Fast 600.000 Menschen haben im vergangenen Jahr die Schuldnerberatung aufgesucht. Betroffen wa- Diesen Artikel kön- ren vor allem alleinerziehende Frauen und Single-Männer, die meist nach einer Scheidung in finanzi- nen Sie auf unserer elle Not gerieten. Geschiedene und Alleinerziehende sollten daher mit einigen (steuer-)rechtlichen Homepage in voller Länge lesen. Fragestellungen rund um die Themen Scheidung und Getrenntleben vertraut sein. ... Klicken Sie dazu auf das Linksym- bol. WEITERE INTERESSANTE ARTIKEL AUF UNSERER WEBSEITE Möchten Sie diese Artikel in voller Länge lesen? Klicken Sie dafür einfach auf das Link- www.ahrens-steuer.de Symbol. Vorliegen von Gestaltungsmiss- Update: Umsatzsteuerliche Organ- brauch: Spielregeln höchstrichter- schaft im vorläufigen Insolvenz- lich konkretisiert verfahren Bemessung der Grunderwerbsteu- Grunderwerbsteuer bei Tausch- er: Instandhaltungsrückstellung vertrag: Wenn die Grundstücksge- darf nicht mehr vom Kaufpreis meinschaft aufgelöst wird abgezogen werden Darlehens-Rückabwicklung: Ver- Vorlage an Bundesverfassungsge- gleichsbeträge können steuer- richt: BFH hält Verrechnungsbe- pflichtig sein schränkung für Aktienveräuße- rungsverluste für verfassungs- widrig 7
Ahrens Steuerberatungsgesellschaft mbH Celler Straße 8 29320 Hermannsburg Telefon: +49 (0)5052 6027 Fax: +49 (0)5052 3123 kanzlei@ahrens-steuer.de Zubereitungszeit: 60 min. REZEPTE Kürbissuppe mit Curry und Hackfleisch Zutaten für 4 Portionen: 3 Schalotten (fein gewürfelt), 2 EL Olivenöl, 1 mittelgroßer Hokkaidokürbis (entkernt, gewürfelt), 400 ml Gemüsebrühe, ¼ TL Salz, 1 TL fruchtiges Currypulver, 200 g Schmand oder Frischkäse, je 1 TL Ahornsirup und Apfelessig, 1 TL Chilisauce (z.B. Sriracha), ½ TL Ingwersaft oder geriebener Ingwer, Salz, Pfeffer zum Abschmecken. Zum Anrichten: Wahlweise glatte Petersilie oder Koriander nach Geschmack, 4 TL Schmand. Für das gebratene Rinder-Hackfleisch: 2 EL Sonnenblumenöl, 400 g Rinderhackfleisch, je 2 EL Sojasauce und Ketjap Manis (süße indonesische Sojasauce), 1 EL Austernsauce, ¼ TL geriebener Ingwer oder Ingwersaft Zubereitung: Die Schalottenwürfel in einem großen Topf in heißem Olivenöl bei kleiner bis mittlerer Hitze glasig dünsten, dabei in Bewegung halten. Nach etwa drei Minuten die Kürbiswürfel zugeben, kurz mitdünsten, dann mit der Gemüsebrühe ablöschen und das Gemüse zum Köcheln bringen. ¼ TL Salz und 1 TL Currypulver zufügen und die Suppe bei kleiner bis mittlerer Hitze 30 Minuten bei halb geschlossenem Deckel köcheln lassen, zwischendurch umrühren. Den Schmand oder Frischkäse zugeben, weitere zwei Minuten köcheln lassen. Die Suppe sehr fein pürieren und mit Ahornsirup, Apfelessig, Chilisauce und Ingwer kräftig abschmecken. Salzen und pfeffern nach Bedarf und Vielen Dank für das Geschmack. Kräuter und Schmand zum Anrichten vorbereiten. leckere Rezept an Für das Hackfleisch eine Pfanne verwenden. Das Öl darin stark erhitzen und das Hackfleisch Stefanie Hiekmann rundherum etwa 2 bis 4 Minuten krümelig darin anbraten. Die asiatischen Saucen zugeben alles vom Foodblog vermengen und mit etwas Ingwer abschmecken. Wer die asiatischen Saucen nicht im Haus hat, kann schmecktwohl.de das Hackfleisch auch alternativ mit Salz, etwas Currypulver und Chili abschmecken. Süße nach Geschmack. Die warme Kürbiscremesuppe mit einem Klecks Schmand, den frischen Kräutern und dem krümelig gebratenem Hack anrichten und direkt servieren. Tipp: Die Suppe lässt sich durch Kräuter- oder Gewürz-Frischkäse (Honig-Dattel, Curry etc.) nach Wunsch variieren. Sollte die Suppe zu fest sein, einfach etwas Brühe, Kokosmilch oder Sahne zugießen, nochmals kurz pürieren, bis die Konsistenz passt. WISSENSWERTES Warum uns ein Wort auf der Zunge liegt, aber nicht einfallen will Dieses Phänomen tritt häufig bei Eigennamen auf. demnach hier abgelegt. Um nun einen Gedanken, Zum Beispiel haben wir das Gefühl, dass der Name z.B. „Wie heißt die Nachbarin?“, in Sprache gießen der Nachbarin mit B anfängt und zwei Silben hat. zu können, muss das betreffende Konzept akti- Der Rest jedoch fällt uns leider nicht mehr ein. Die viert werden. Es beginnt die Suche nach Einträg- Ursache hierfür liegt häufig im Aufbau unseres en in unserem Langzeitgedächtnis, dem „menta- Langzeitgedächtnisses, welches verschiedene len Lexikon“, deren Bedeutung zu diesem Konzept Ebenen umfasst. Auf der Formebene sind das passt. Teilweise können wir sogar angeben, wel- Schriftbild sowie die klangliche Gestalt der Worte ches Geschlecht der Familienname, also das ge- repräsentiert, während auf einer anderen Ebene suchte Wort, hat oder dass es sich dabei um eine die Wortbedeutungen und die Kombinierbarkeit Berufsbezeichnung handelt. Ein phonologischer mit weiteren Wörtern gespeichert sind. Diese Hinweis wie ein klangähnliches Wort hilft dabei sogenannten Konzepte verknüpfen verschiedene eher als ein Wort mit einer ähnlichen Bedeutung. Wissensaspekte, zu denen Bilder, Gerüche, Hö- Z.B. kommt man eher durch „sauer“, anstatt reindrücke, Emotionen und Wörter gehören. All durch „Landwirt“ auf den gesuchten Nachnamen: das, was wir mit der Nachbarin verbinden, ist Frau Bauer. Disclaimer ERFOLGSREPORT bietet lediglich allgemeine Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. In keinem Fall sind diese geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen die Ahrens Steuerberatungsgesellschaft mbH gerne zur Verfügung. ERFOLGSREPORT unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Eine Speicherung zu eigenen privaten Zwecken oder die Weiterleitung zu privaten Zwecken (nur in vollständiger Form) ist gestattet. Kommerzielle Verwertungsarten, insbesondere der Abdruck in anderen Newslettern oder die Veröffentlichung auf Webseiten, bedürfen der Zustimmung der Herausgeber. Bildnachweise: Seite 1: ©peterschreiber.media - stock.adobe.com, Seite 5: ©gstockstudio - stock.adobe.com. Gestaltung und Produktion: WIADOK - Corporate Publishing für Steuerberater - www.wiadok.de
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