ERWARTUNGEN DER BADEN-WÜRTTEMBERGISCHEN LANDKREISE - AN DIE NEUE LANDESREGIERUNG UND DEN NEUEN LANDTAG - Landkreistag BW
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ERWARTUNGEN DER BADEN- WÜRTTEMBERGISCHEN LANDKREISE AN DIE NEUE LANDESREGIERUNG UND DEN NEUEN LANDTAG
Schriftenreihe des Landkreistags Baden-Württemberg Band 40 ISSN 2701-1739 © Landkreistag Baden Württemberg · Januar 2021
Inhalt Einleitung....................................................................................................................................................................................... 3 Die zehn Kernerwartungen der Landkreise..................................................................................................6 Die Erwartungen der Landkreise im Einzelnen......................................................................................... 11 Finanzen.......................................................................................................................................................................................... 11 Digitalisierung..........................................................................................................................................................................12 Soziales............................................................................................................................................................................................ 14 Gesundheit................................................................................................................................................................................... 19 Migration und Integration.........................................................................................................................................21 Arbeit, Wirtschaft, Wohnen.........................................................................................................................................23 Bildung............................................................................................................................................................................................25 Mobilität und Infrastruktur....................................................................................................................................28 Umwelt-, Natur- und Klimaschutz....................................................................................................................... 30 Ländlicher Raum....................................................................................................................................................................35 Verbraucherschutz........................................................................................................................................................... 36 Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz..............................................................................37 Kommunales...............................................................................................................................................................................37 Europa...............................................................................................................................................................................................38 Der Landkreistag Baden-Württemberg............................................................................................................ 41 1
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag Einleitung Baden-Württemberg zeichnet sich aus durch themen immer stärker in den Vordergrund. Auch unverwechselbare Landschaften mit pulsieren- hier wurden und werden die Landkreise ihrer den Städten und lebendigen Dörfern. Seinen Aufgabe als „Gesicht des Staates vor Ort“ ge- auch wirtschaftlichen Erfolg verdankt das Land recht. dabei den Menschen, die hier leben – seien sie seit Generationen hier ansässig oder aus un- Nun dürfte eines sicher sein: Die Herausforde- terschiedlichsten Gründen zugezogen. In Ba- rungen für die kommunale Familie insgesamt den-Württemberg trifft Tüftlergeister und Fleiß und für die Landkreise im Besonderen werden auf Pragmatismus und Weltoffenheit. Dies alles in Zukunft nicht geringer werden. So muss die macht unser Bundesland so lebenswert. Corona-Pandemie erst noch bewältigt werden. Die Folgen der Krise wiederum werden Staat, Als bedeutsamer Erfolgsgarant hat sich seit der Gründung des Landes im Jahr 1952 die kommu- nale Selbstverwaltung erwiesen. Selbstbewuss- te Landkreise, Städte und Gemeinden bilden das Fundament unseres baden-württembergischen Staatswesens. Wie leistungsfähig die Kommunen und nament- lich auch die Landkreise sind, zeigt sich derzeit in der Bewältigung der Corona-Pandemie. Es sind die Landratsämter mit ihren Gesundheits- ämtern, die die Kontakte von positiv auf SARS- CoV-2 getesteten Personen nachverfolgen, um Wirtschaft und Gesellschaft über Jahre und Infektionsketten zu durchbrechen und andere Jahrzehnte belasten – nicht nur, aber eben auch Menschen zu schützen. Es sind die Landkreise, finanziell. Auf kommunaler Ebene ist gerade in die als Vor-Ort-Partner des Landes Kreisimpfzen- den kommenden Jahren mit erheblichen Minde- tren betreiben, damit im Laufe des Jahres 2021 reinnahmen und deutlichen Mehrausgaben zu wieder ein Stück Normalität zurückgewonnen rechnen. werden kann. Zugleich müssen die Landkreise mit anpacken, Aber auch vor der Pandemie hatten die ba- damit wir auf den gesamtgesellschaftlichen den-württembergischen Landkreise wieder- Großbaustellen gemeinsam vorankommen. holt Gelegenheit, ihre Leistungsfähigkeit unter Eine besondere Bedeutung ist dabei aus Sicht Beweis zu stellen. So zum Beispiel im Rahmen der Landkreise den drei großen „D“ beizumes- der Flüchtlingsaufnahme, die 2015 mit der Zu- sen: Wir brauchen einen weiteren Schub bei der spitzung des Bürgerkrieges in Syrien erforder- Digitalisierung, der von der flächendeckenden lich wurde. Ging es hier zunächst um die men- Breitband- und Mobilfunkversorgung über me- schenwürdige Unterbringung von Geflüchteten, dienbruchfreie Onlineservices der Kommunal- gerieten mit fortlaufender Zeit die Integrations- verwaltungen bis hin zur Digitalisierung unserer 3
Schulen reicht. Wir müssen den demografischen nen Teil alles dafür tun, dass die enge, partner- Wandel bewältigen, was unter anderem eine schaftliche Zusammenarbeit von Landespolitik flächendeckende, qualitativ hochwertige Kran- und Kommunen auch in der 17. Legislaturperio- kenhausversorgung und eine Stärkung der An- de des Landtags von Baden-Württemberg seine gehörigenpflege voraussetzt. Und wir müssen Fortsetzung findet. die Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesell- schaft vorantreiben, wozu es nicht zuletzt eines weiteren, beherzten Ausbaus des Öffentlichen Nahverkehrs bedarf. Um diese und weitere Herausforderungen er- folgreich zu meistern, müssen von Seiten der Landespolitik die Weichen entsprechend ge- stellt werden. Am 14. März 2021 werden die Baden-Württembergerinnen und Baden-Würt- temberger einen neuen Landtag wählen. Die Joachim Walter Präsident Erwartungen an eine neue Landesregierung und des Landkreistags an den neuen Landtag von Baden-Württemberg Baden- Württemberg sind angesichts der bestehenden Herausfor- derungen zu Recht groß – auch von Seiten der Landkreise. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat sei- ne Erwartungen in einem 90-Punkte-Katalog zusammengefasst – aufgeschlüsselt nach den Themen Finanzen, Digitalisierung, Soziales, Ge- sundheit, Migration und Integration, Arbeit, Wirtschaft, Wohnen, Bildung, Mobilität und In- frastruktur, Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz, Rettungs- dienst, Brand- und Katastrophenschutz, Kom- munales und Europa. Zehn dieser Erwartungen misst der Landkreistag Baden-Württemberg besondere Bedeutung zu; sie sind dem 90-Punk- te-Katalog vorangestellt. Der Landkreistag Baden-Württemberg setzt da- rauf, dass möglichst viele seiner Erwartungen von einer neuen Landesregierung und dem neu- en Landtag von Baden-Württemberg frühzeitig aufgegriffen und im Dialog mit der kommuna- len Familie passgenau umgesetzt werden. Der Landkreistag Baden-Württemberg wird für sei- 4
Die zehn Erwartung: Das Land stellt den Kommunen auch Kernerwartungen in den Jahren ab 2021 einen angemessenen Aus- gleich der Corona-bedingten Mindereinnahmen der Landkreise über den kommunalen Finanzausgleich zur Ver- fügung. 1. Corona-bedingte Mindereinnahmen im kommunalen Finanzausgleich weiterhin angemessen ausgleichen 2. Breitbandausbau mit jährlich 500 Mio. Euro fördern und dazu Durch die Pandemie sind erhebliche Steuermin- Sondervermögen einrichten dereinnahmen zu verzeichnen. Den baden-würt- tembergischen Kommunen fehlen alleine im Bei kommunalen Projekten für den Breitbandaus- Jahr 2021 Steuereinnahmen in Höhe von 2,2 Mrd. bau kam es von Landesseite aufgrund von leerge- Euro. Darüber werden im Jahr 2021 die Schlüs- laufenen Fördertöpfen in jüngster Vergangenheit selzuweisungen im Rahmen des kommunalen bereits wiederholt zu Verzögerungen bei der Be- Finanzausgleichs allein bei den Landkreisen um willigung, weil der Mittelbedarf durch die Umstel- über 150 Mio. Euro einbrechen. Diese Mittel feh- lung auf die Kofinanzierung der Bundesförderung len, wenn sie nicht kompensiert werden, vor Ort – Fokus auf reinen FTTB-Ausbau – zu deutlich hö- bei der Erfüllung der notwendigen Aufgaben heren Kosten geführt hat. Mit der angekündigten und vor allem im investiven Bereich; ihre Funkti- Grauen-Flecken-Förderung des Bundes werden on als Konjunkturmotor können die Kommunen die auf Landesseite benötigten Summen weiter dann allenfalls noch in sehr bescheidenem Um- anwachsen. Der prognostizierte Mittelbedarf be- fang wahrnehmen. läuft sich auf jährlich mindestens 500 Mio. Euro. 6
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag Erwartung: Um die benötigen Fördermittel von 4. Auskömmliche Finanzierung mindestens 500 Mio. Euro pro Jahr mehrjährig, der Krankenhausinvestitionen transparent und zweckgebunden für den Breit- sicherstellen bandausbau bereitzustellen, richtet das Land ein Sondervermögen zur Finanzierung des Breit- bandausbaus ein; in jedem Fall werden die erfor- derlichen Mittel bereitgestellt. 3. Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen Die Finanzierung der Krankenhausinvestitions- kosten obliegt verfassungs- und einfachrechtlich dem Land. Dieser Finanzierungsverpflichtung kommt das Land nicht ausreichend nach, auch wenn es hier sicherlich mehr tut als andere Bun- desländer. Doch mit Blick auf die anstehenden strukturellen Veränderungen in der baden-würt- tembergischen Krankenhauslandschaft erweist sich die unzureichende Investitionskostenförde- Zur Beschleunigung der Digitalisierung bedarf rung als hoch problematisch und als Risiko für es mehr als nur der reinen Umsetzung des On- die bislang qualitativ hochwertige, flächende- linezugangsgesetzes. Digitale Prozesse müssen ckende Gesundheitsversorgung im Land. komplett medienbruchfrei und end-to-end ge- dacht werden; hierfür müssen auch die Wege Erwartung: Das Land erhöht seine Investitions- innerhalb und zwischen den Behörden optimiert förderung für Krankenhäuser mit originären werden. Durch die Pandemie wurde deutlich, Landesmitteln auf das erforderliche Maß von dass Daten schneller und automatisiert zwi- 750 Mio. Euro jährlich und hebt in diesem Zusam- schen verschiedenen Institutionen übermittelt menhang insbesondere auch die Pauschalförde- werden müssen und es zur Beschleunigung der rung um mindestens 50 Mio. Euro pro Jahr an. digitalen Verwaltung volldigitale Lösungen wie beispielsweise die digitale Baugenehmigung, vereinfachte digitale Zulassungsvorgänge etc. 5. Digitalisierung im Bildungsbereich braucht. weiter zügig voranbringen Erwartung: Um eine wirkliche Beschleunigung Um digitales Lehren und Lernen zeitnah, aber der Digitalisierung der Verwaltung zu erreichen, auch nachhaltig an Schulen zu verankern, bedarf stellt das Land weitere Mittel in Höhe von 15 Mio. es einer verlässlichen Finanzierung; einmalige Euro zur Verfügung. Budgets zugunsten der Schulträger – wie im 7
DigitalPakt Schule – sind hierfür nicht ausrei- die Aufwendungen für Schülerinnen und Schüler chend. Da die technische Umsetzung entschei- ohne festgestellten sonderpädagogischen Bil- dend von den pädagogischen Anforderungen dungsanspruch, vollumfänglich zu ersetzen. abhängt, muss das Land auch mit in die Finanzie- rungsverantwortung. Die Landkreise unterstüt- Erwartung: Das Land passt seine Lehrkraftres- zen ausdrücklich den Grundansatz des Landes, sourcen so an, dass auch alle Schülerinnen und wonach die Technik der Pädagogik folgen muss; Schüler mit Behinderung ohne zusätzliches, von daher müssen die Lehrkräfte in Sachen Medien- den Landkreisen finanziertes Personal erfolg- pädagogik ausreichend qualifiziert werden. reich unterrichtet werden können; übergangs- weise ersetzt es den Landkreisen zumindest sämtliche Kosten im Zusammenhang mit not- wendigen Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne festgestelltem son- derpädagogischen Förderbedarf. 7. Einkommensabhängiges Landes- pflegegeld für die Inanspruch- nahme von KurzzeiTpflege einführen Die Stärkung der Kurzzeitpflege ist entschei- Erwartung: Die digitale Bildung wird – mit maß- dend, um die gerade in Baden-Württemberg so geblicher Beteiligung des Landes – dauerhaft bedeutsame Angehörigenpflege zu stabilisieren. finanziert und über passgenaue pädagogische Durch ein einkommensabhängiges Landespfle- Konzepte zur Qualifizierung und Fortbildung der gegeld für die Inanspruchnahme von Kurzzeit- Lehrkräfte entscheidend unterstützt. pflege werden nicht nur Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell unterstützt, sondern wird zugleich die Kurzzeitpflege gestärkt. 6. Schulische Inklusion konsequent umsetzen Erwartung: Das Land stellt bis zu 8,5 Mio. Euro jährlich bereit, um ein einkommensabhängiges Die UN-Behindertenrechtskonvention bleibt un- Landespflegegeld für die Inanspruchnahme von erfüllt, wenn Kinder und Jugendliche mit Behin- Kurzzeitpflege einzuführen. derung nur dann am Unterricht in allgemeinen Schulen teilnehmen können, wenn sie externe Unterstützung mitbringen. Das Land muss seine 8. Landesmobilitätskonzept Lehrkräfteressourcen so anpassen, dass alle Schü- entwickeln und umsetzen lerinnen und Schüler im Sinne der UN-Behinder- tenkonvention ohne zusätzliches, von den Krei- Um im anspruchsvollen Sektor Verkehr end- sen finanziertes Personal erfolgreich unterrichtet lich die dringend erforderlichen Fortschritte werden können. Bis dies umgesetzt ist, sind die in Sachen Klimaschutz zu erzielen, bedarf den Kreisen dadurch entstehenden Kosten der Ein- es eines ganzheitlichen, flächendeckenden gliederungs- und Jugendhilfe, insbesondere auch Ansatzes in Form eines Mobilitätskonzepts 8
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag des Landes. Dieses Landesmobilitätskonzept – auch verstärkt auf die Förderung von Personal- muss die einzelnen Maßnahmen zur Stärkung kosten angewiesen sind. nachhaltiger Mobilität zusammenführen und die Handlungsfelder strategisch weiterentwi- Erwartung: Das Land unterstützt die Klima- ckeln. Dabei sind die zur Umsetzung der ein- schutzaktivitäten der Landkreise dauerhaft mit zelnen Maßnahmen jeweils Verantwortlichen ausreichend dotierten Förderprogrammen, die klar zu benennen und mit den erforderlichen insbesondere auch verstärkt Personalkosten ab- Finanzmitteln auszustatten. decken und sich nahtlos an vorhandene Bundes- programme anschließen. Erwartung: Das Land erstellt ein Landesmobili- tätskonzept im Sinne eines „Gesamtpakets“ für nachhaltige Mobilität, das auch die Aufgaben- 10. Tierwohl schützen und Finanzverantwortung bezüglich der Einzel- maßnahmen festlegt Die tierschutzrechtlich relevanten Verstöße in Nutztierhaltungen und bei Schlachtbetrieben in den vergangenen Jahren haben das vom Land- 9. Landkreise für KlimaschutZ- kreistag seit Jahren bemängelte Kontrolldefizit aktivitäten finanziell angemessen nochmals offensichtlich werden lassen. Dies ausstatten liegt nicht an fehlenden landesweiten Kontroll- teams, sondern an einer unzulänglichen per- sonellen Ausstattung der Landratsämter mit Amtstierärztinnen und Amtstierärzten. Das Per- sonaldefizit ist bereits vor Jahren in einem lang- wierigen Prozess mit rund 200 Stellen beziffert worden und liegt nach den Stellenmehrungen der letzten Jahre aktuell bei 160 Stellen. Die Landkreise stellen sich ihrer Vorbildfunktion als öffentliche Verwaltung und treiben Klima- schutzmaßnahmen auf Kreisebene konsequent voran. Neben dem erheblichen Einsatz von Kreis- mitteln bedarf es dabei auch einer aufgabenan- gemessenen Finanzausstattung der Landkrei- Erwartung: Um das Tierwohl effektiv zu schüt- se durch das Land, die langfristig angelegt ist zen, stärkt das Land den amtstierärztlichen und damit die notwendige Planungssicherheit Dienst in den Landratsämtern durch die konse- schafft. Darauf sind auch die entsprechenden quente Schaffung zusätzlicher Stellen. Förderprogramme auszurichten, wobei die Land- kreise – neben dem Fokus auf Nachhaltigkeit 9
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag Die Erwartungen behörde unterschiedlich zu behandeln sind. der Landkreise im Von ihrer rechtlichen Konstruktion her sind die Landratsämter aber auch umsatzsteuerrecht- Einzelnen lich weiterhin als Einheit zu betrachten. Eine umsatzsteuerliche „Aufspaltung“ des Landrat- samts würde einen schier nicht bewältigbaren Bürokratieaufwand nach sich ziehen und wäre Finanzen mit finanziellen Belastungen für den Landes- haushalt in Millionenhöhe verbunden, weil die 1. Corona-bedingte Mindereinnahmen Zuweisungen nach § 11 FAG ihrerseits um 19 % im kommunalen Finanzausgleich erhöht werden müssten. weiterhin angemessen ausgleichen Erwartung: Das Land setzt sich beim Bund dafür Durch die Pandemie sind erhebliche Steuermin- ein, dass Landratsämter weiterhin auch umsatz- dereinnahmen zu verzeichnen. Den baden-würt- steuerrechtlich als Einheit gewertet werden. tembergischen Kommunen fehlen alleine im Jahr 2021 Steuereinnahmen in Höhe von 2,2 Mrd. Euro. Darüber werden im Jahr 2021 die Schlüs- 3. Unmittelbare Beteiligung der selzuweisungen im Rahmen des kommunalen Landkreise an der Umsatzsteuer Finanzausgleichs allein bei den Landkreisen um über 150 Mio. Euro einbrechen. Diese Mittel feh- Es ist schon seit längerem absehbar, dass gera- len, wenn sie nicht kompensiert werden, vor Ort de im Hinblick auf die dynamisch aufwachsen- bei der Erfüllung der notwendigen Aufgaben den Nettosozialaufwendungen der Landkreise und vor allem im investiven Bereich; ihre Funkti- die Refinanzierung dieser Kostenlast über die on als Konjunkturmotor können die Kommunen Kreisumlage an ihre Grenzen stößt. Dass der dann allenfalls noch in sehr bescheidenem Um- Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und fang wahrnehmen. Heizung zuletzt dauerhaft um 25% erhöht wor- den ist, hilft zwar, löst aber nicht das strukturelle Erwartung: Das Land stellt den Kommunen auch Grundproblem. Die Landkreise brauchen ebenso in den Jahren ab 2021 einen angemessenen Aus- wie die Städte und Gemeinden eine verlässliche, gleich der Corona-bedingten Mindereinnahmen tendenziell konjunkturabhängige und anwach- über den kommunalen Finanzausgleich zur Ver- sende Einnahmequelle in Form der Beteiligung fügung. an einer Wachstumssteuer, vorzugsweise der Umsetzsteuer. 2. Umsatzsteuerliche Aufspaltung Erwartung: Zur qualitativen und quantitati- der Landratsämter verhindern ven Verbesserung der Einnahmestruktur der Landkreise besonders im Hinblick auf die stetig Wegen der neuen umsatzsteuerrechtlichen Re- steigenden Sozialaufwendungen setzt sich das gelung des § 2b UStG wird aktuell diskutiert, ob Land auf Bundesebene dafür ein, dass die Land- innerhalb eines Landratsamtes die kreiskom- kreise unmittelbar an einer Wachstumssteu- munale Aufgabenerledigung und die Erledi- er, vorzugsweise der Umsatzsteuer, beteiligt gung der Aufgaben der Unteren Verwaltungs- werden. 11
Digitalisierung leergelaufenen Fördertöpfen in jüngster Vergan- genheit bereits wiederholt zu Verzögerungen 4. Digitalisierung der Verwaltung bei der Bewilligung, weil der Mittelbedarf durch beschleunigen die Umstellung auf die Kofinanzierung der Bun- desförderung – Fokus auf reinen FTTB-Ausbau – Zur Beschleunigung der Digitalisierung bedarf zu deutlich höheren Kosten geführt hat. Mit der es mehr als nur der reinen Umsetzung des On- angekündigten Grauen-Flecken-Förderung des linezugangsgesetzes. Digitale Prozesse müssen Bundes werden die auf Landesseite benötigten komplett medienbruchfrei und end-to-end ge- Summen weiter anwachsen. Der prognostizierte dacht werden; hierfür müssen auch die Wege Mittelbedarf beläuft sich auf jährlich mindes- innerhalb und zwischen den Behörden optimiert tens 500 Mio. Euro. werden. Durch die Pandemie wurde deutlich, dass Daten schneller und automatisiert zwi- schen verschiedenen Institutionen übermittelt werden müssen und es zur Beschleunigung der digitalen Verwaltung volldigitale Lösungen wie beispielsweise die digitale Baugenehmigung, vereinfachte digitale Zulassungsvorgänge etc. braucht. Erwartung: Um die benötigen Fördermittel von mindestens 500 Mio. Euro pro Jahr mehrjährig, transparent und zweckgebunden für den Breit- bandausbau bereitzustellen, richtet das Land ein Sondervermögen zur Finanzierung des Breit- bandausbaus ein; in jedem Fall werden die erfor- derlichen Mittel bereitgestellt. Erwartung: Um eine wirkliche Beschleunigung der Digitalisierung der Verwaltung zu erreichen, stellt das Land weitere Mittel in Höhe von 15 Mio. 6. Kofinanzierung der Breitband- Euro zur Verfügung. förderung auf „Graue Flecken“ ausweiten 5. Breitbandausbau mit jährlich Die Kofinanzierung des Bundes-Förderprogram- 500 Mio. Euro fördern und dazu mes auf Basis der VwV Breitbandmitfinanzie- Sondervermögen einrichten rung hat sich in Baden-Württemberg bewährt. Im nächsten Schritt wird der Bund Anfang 2021 Bei kommunalen Projekten für den Breitband- seine Breitbandförderung in zwei Stufen auf ausbau kam es von Landesseite aufgrund von sogenannte „Graue Flecken“ ausweiten. Dabei 12
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag handelt es sich um Gebiete mit einer Versorgung immer möglich, kommunale Netze für den Auf- > 30 Mbit/s, die aber noch nicht gigabitfähig sind. bau von geförderten Mobilfunksendeanlagen zum Einsatz kommen. Erwartung: Das Land setzt die Kofinanzierung der Bundesförderung fort und erstreckt sie zu Erwartung: Das Land setzt sich gegenüber dem denselben Konditionen wie bislang bei den Bund dafür ein, dass die zahlreichen kommuna- „Weißen Flecken“. len Glasfasernetze für die Anbindung von geför- derten Mobilfunksendeanlagen zwingend zum Einsatz kommen. 7. Backbone-Förderung auch über 2021 hinaus weiterführen 9. Glasfaserausbau und Mobilfunk Die reine Landesförderung auf Basis der VwV gemeinsam denken Breitbandförderung läuft regulär zum 31.12.2021 aus. Teile der bisherigen Fördertatbestände las- Die Aufteilung der Zustän- sen sich über die Förderrichtlinie des Bundes digkeit für die Themen auffangen, andere Teile sind inzwischen ver- Glasfaserausbau und Mo- zichtbar (FTTC-Förderung). Keinen Ersatz gibt es bilfunk auf zwei unter- allerdings für die (reine) Backbone-Förderung schiedliche Landesressorts des Landes, die es den Landkreisen ermöglicht, hat sich aus Sicht der Land- ihre begonnenen Backbone-Netze fertigzustel- kreise nicht bewährt. Die len. beiden Themen sollten auf- Erwartung: Das Land führt die reine Landesför- grund der großen inhaltli- derung (VwV Breitbandförderung) zumindest chen Schnittmengen künf- für den Bau überörtlicher Backbone-Netze auch tig gemeinsam gedacht über den 31.12.2021 hinaus weiter. und bearbeitet werden. Erwartung: Das Land weist 8. Auf Mitnutzung kommnaler die Zuständigkeit für die Netze bei der Mobilfunkförderung Themen Glasfaserausbau hinwirken und Mobilfunk fortan einem einzigen Landesressort zu. Nirgendwo gibt es so viele Städte und Gemein- den mit einer unzureichenden Mobilfunkversor- gung wie in Baden-Württemberg. Gleichzeitig 10. Förderprogramme für inter- gibt es nirgendwo in Deutschland so viele kom- kommunale Digitalisierungs- munale Glasfasernetze wie hier im Südwesten. projekte schaffen Nachdem der Bund bereits im Frühjahr 2020 angekündigt hat eine Mobilfunkinfrastruktur- Das Land Baden-Württemberg hat zuletzt kein gesellschaft (MIG) gründen zu wollen und ein originäres Förderprogramm zur Digitalisierung Förderprogramm für das Schließen von weißen im kommunalen Bereich mehr aufgelegt. Die Mobilfunkflecken aufzulegen, ist es aus Sicht der Digitalisierung der Kommunen muss aber unbe- Landkreise zwingend erforderlich, dass, wann dingt weiterhin mit auch finanziellen Anreizen 13
beschleunigt werden. Hierfür sollen allerdings wendigen Schulbegleitungen für Schülerinnen zukünftig keine einzelnen Leuchtturmprojekte, und Schüler mit und ohne festgestelltem son- sondern solche Digitalisierungsvorhaben geför- derpädagogischen Förderbedarf. dert werden, bei denen sich mehrere Kommu- nen zusammenschließen. 12. Schulbegleitungen an Sonderpäda- Erwartung: Das Land schafft niederschwellige gogischen Bildungs- und Beratungs- Förderprogramme, um gemeinsame Digitalisie- zentren entbehrlich machen oder rungsvorhaben mehrerer Kommunen zu unter- zumindest vollständig finanzieren stützen. Soziales 11. Schulische Inklusion konsequent umsetzen Die UN-Behindertenrechtskonvention bleibt un- erfüllt, wenn Kinder und Jugendliche mit Behin- derung nur dann am Unterricht in allgemeinen Schulen teilnehmen können, wenn sie externe Zunehmend müssen auch an sonderpädagogi- Unterstützung mitbringen. Das Land muss sei- schen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ne Lehrkräfteressourcen so anpassen, dass alle Schulbegleitungen von den Kreisen finanziert Schülerinnen und Schüler im Sinne der UN-Be- werden. hindertenkonvention ohne zusätzliches, von den Kreisen finanziertes Personal erfolgreich Erwartung: Das Land stattet die Sonderpädago- unterrichtet werden können. Bis dies umgesetzt gischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ist, sind die den Kreisen dadurch entstehen- so mit Fachpersonal aus, dass jede Schülerin und den Kosten der Eingliederungs- und Jugend- jeder Schüler ohne externe Begleitung unter- hilfe, insbesondere auch die Aufwendungen richtet werden kann; zumindest übernimmt es für Schülerinnen und Schüler ohne festgestell- die bei den Landkreisen anfallenden Kosten der ten sonderpädagogischen Bildungsanspruch, Schulbegleitung. vollumfänglich zu ersetzen. Erwartung: Das Land passt seine Lehrkraftres- 13. Finanzielle und organisatorische sourcen so an, dass auch alle Schülerinnen und Mehrbelastungen der Schüler mit Behinderung ohne zusätzliches, von Landkreise durch die Nachmittags- den Landkreisen finanziertes Personal erfolg- betreuung an öffentlichen reich unterrichtet werden können; übergangs- Sonderpädagogischen Bildungs- weise ersetzt es den Landkreisen zumindest und Beratungszentren sämtliche Kosten im Zusammenhang mit not- ausgleichen 14
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag An etlichen öffentlichen SBBZ findet an zwei gegeld für die Inanspruchnahme von Kurzzeit- Nachmittagen in der Woche kein Unterricht pflege werden nicht nur Pflegebedürftige und statt. Häufig wird die Betreuung der Schülerin- ihre Angehörigen finanziell unterstützt, sondern nen und Schüler an diesen Nachmittagen über wird zugleich die Kurzzeitpflege gestärkt. familienentlastende Dienste oder über alterna- tive, von den Landkreisen (mit-) finanzierte An- Erwartung: Das Land stellt bis zu 8,5 Mio. Euro gebote aufgefangen. jährlich bereit, um ein einkommensabhängiges Landespflegegeld für die Inanspruchnahme von Erwartung: Sofern an öffentlichen SBBZ auf- Kurzzeitpflege einzuführen. grund eines fehlenden schulischen Angebots eine von den Kreisen (mit-) finanzierte Nach- mittagsbetreuung erforderlich ist, erstattet das 16. Eigenanteil der Pflegeversicherung Land die dafür anfallenden Kosten. durch Sockel-Spitze Tausch deckeln Aktuell sind die Leistungen der Pflegekassen 14. Sozialwirtschaft bei den Pandemie- gedeckelt, alles darüber hinaus müssen die Pfle- kosten in der Eingliederungshilfe gebedürftigen selbst bezahlen. Hier muss ein unterstützen Paradigmenwechsel erfolgen. Nicht die Kassen- leistungen, sondern der Eigenanteil für die Pfle- Bei den Leistungserbringern der Eingliederungs- geversicherung muss gedeckelt werden. hilfe können in relevantem Umfang Corona-be- dingte Mehrkosten für Sach- und Personalauf- wendungen sowie Mindereinnahmen aufgrund von Quarantäneschutzmaßnahmen anfallen. Die Sozialwirtschaft muss hier wie andere Bran- chen auch vom Land unterstützt werden. Etwa- ige Mehrkosten dürfen nicht allein den Kreisen als Trägern der Eingliederungshilfe aufgebürdet werden. Erwartung: Das Land unterstützt die Sozialwirt- schaft bei der Bewältigung der Corona-beding- Erwartung: Das Land macht sich beim Bund für ten Mehrbelastungen in der Eingliederungshilfe. eine Neuordnung der Pflegeversicherung stark, damit künftig die Pflegekassen die Pflegekosten komplett tragen und den Versicherten nurmehr 15. Einkommensabhängiges Landes- ein fixer, nach oben begrenzter Sockelbetrag als pflegegeld für die Inanspruch- Eigenanteil angerechnet wird. nahme von Kurzzeitpflege einführen Die Stärkung der Kurzzeitpflege ist entschei- 17. Kurzzeitpflege ausbauen dend, um die gerade in Baden-Württemberg so bedeutsame Angehörigenpflege zu stabilisieren. Im Land gibt es zu wenige Kurzzeitpflege- Durch ein einkommensabhängiges Landespfle- plätze. Diese sind aber ein entscheidender 15
Baustein zur Sicherung ambulanter Versor- strukturen müssen bisher bestehende Systeme gungssettings. Zum weiteren Ausbau sind in- in einer Informations- und Beratungsplattform novative Konzepte erforderlich, die vom Land zusammengeführt werden, über die dann etwa fachpolitisch begleitet und finanziell unter- auch eine videotelefonische Erstberatung der stützt werden müssen. Pflegestützpunkte erfolgen kann. Zusätzlich sollten Anbieter zur Einstellung von Angeboten Erwartung: Das Land unterstützt den Ausbau verpflichtet werden. der Kurzzeitpflege durch innovative Konzepte politisch und finanziell. Erwartung: Das Land schafft die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine landes- weite Informationsplattform, die neutral und 18. Valide Basisdaten für Bedarfslagen niedrigschwellig Informationen rund um die in der Pflege ermitteln Pflege verfügbar macht, eine videotelefonische Erstberatung durch die Pflegstützpunkte ermög- Es liegen keine landesweit akzeptierten Planungs- licht und perspektivisch auch die elektronische daten für die Pflege vor. Eine entsprechende For- Buchung von Angeboten ermöglichen soll. derung wurde bereits von vielen Seiten auch im Rahmen des Landespflegeausschusses erhoben. 20. Kommunale Rolle in der Pflege Erwartung: Das Land initiiert die Ermittlung vali- stärken der Basisdaten zur Ermittlung von Bedarfslagen in der Pflege und stellt entsprechende Planungs- Die Kommunen nehmen wichtige Aufgaben daten für die Stadt- und Landkreise bereit. im Bereich der pflegerischen Versorgung vor Ort wahr. Allerdings sind ihre Gestaltungsmög- lichkeiten begrenzt. Hier muss das Land durch 19. Informations- und Beratungs- Bundesratsinitiativen, landesrechtliche Anpas- plattform zum Thema Pflege sungen und finanzielle Anreize dafür sorgen, schaffen dass Pflege deutlich stärker als heute kommunal gestaltet werden kann; die Modellkommunen Es fehlt derzeit an der Möglichkeit, sich digital Pflege sind hier beispielgebend. einen schnellen, verlässlichen und neutralen Überblick über die verschiedenen Angebote in Erwartung: Das Land setzt sich durch Bundes- der Pflege – stationäre Pflegeplätze, Tagespflege, ratsinitiativen, landesrechtliche Anpassungen ambulante betreute Wohngemeinschaften etc. – und finanzielle Anreize dafür ein, dass die Rolle zu verschaffen. Zur Vermeidung von Mehrfach- der Kommunen in der Pflege weiter gestärkt wird 16
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag 21. Pflegekonferenzen institutionell 23. Ordnungsrechtliche Vorgaben fördern anpassen, um mehr Pflegepersonal zu ermöglichen Mit dem bestehenden Förderprogramm ist eine Anschubfinanzierung für kommunale Pflege- Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe konferenzen beabsichtigt. Um effektive Gestal- sollte der Grundstein für eine zukunftsfähige tungsmöglichkeiten zu eröffnen, muss jedoch und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung eine dauerhafte und institutionelle Förderung im Bereich der Kranken-, Kinderkranken- und sichergestellt werden. Die Pflegekonferenzen Altenpflege gelegt werden. Auf Landesebene sollen den Nukleus bilden für eine umfassen- muss nun alles daran gesetzt werden, damit die de Aktivierung des Sozialraumes und brauchen Zielsetzungen nicht verfehlt werden. Um zusätz- dazu zusätzliche Befugnisse sowie insbesondere liche Personalressourcen für die Pflege erschlie- ein Regionalbudget. ßen zu können, kann es beispielsweise zielfüh- rend sein, die erforderlichen Personalmengen Erwartung: Das Land unterstützt die Pflegekon- an den betriebsspezifischen Konzeptionen und ferenzen mit einer dauerhaften, institutionellen unter Berücksichtigung eines Qualifikationsmi- Förderung und stattet diese mit einem Regional- xes neu auszurichten. budget aus. 22. Koordinierungsstellen für die Pflege-ausbildung volständig finanzieren Aufgrund der offensichtlichen Probleme bei der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes sind die Landkreise mit der Einrichtung der Koordi- nierungsstellen in Vorleistung getreten, da die eigentlich zuständigen Stellen dies kurzfristig nicht leisten konnten. Die bisher auf ein Jahr Erwartung: Das Land passt ordnungsrechtli- begrenzte Teilfinanzierung der Koordinierungs- che Vorgaben an bzw. initiiert Erprobungsrege- stellen durch das Land ist als Vollfinanzierung lungen, um unter Wahrung hoher Qualität der fortzuführen, wenn es gelingen soll, insbeson- Pflege zusätzliche personelle Spielräume zu ver- dere den Bereich der praktischen Ausbildung schaffen. zu stabilisieren und nach Möglichkeit sogar zu stärken. 24. Mittel für den Bereich Bürger- Erwartung: Das Land finanziert die Koordinie- schaftliches Engagement zur rungsstellen für die Pflegeausbildung für einen Verfügung stellen Übergangszeitraum von mindestens zwei Jah- ren vollständig; außerdem bedarf es der Unter- Die Landkreise setzen sich nachhaltig für die stützung bei der Entwicklung digitaler Lösungen Vernetzung von und die qualifizierte Zusam- in diesem Bereich. menarbeit mit bürgerschaftlich Engagierten 17
ein. Die aktuellen Projekte werden allerdings 26. Vereinbarungen zur länderüber- ausnahmslos durch Mittel des Pakts für Integ- greifenden Kostenerstattung für ration finanziert und dahingehend ausgerichtet. Frauenhäuser treffen Die Landkreise sehen die Förderung des bürger- schaftlichen Engagements nicht nur im Bereich Oftmals sind Frauenhausaufenthalte in/aus Integration, sondern darüber hinaus in vielen anderen Bundesländern notwendig, um den be- anderen gesellschaftlichen Bereichen als drin- nötigten Schutz zu gewährleisten. Hierbei gibt gend geboten an. es insbesondere durch die unterschiedlichen Finanzierungsformen in den einzelnen Ländern Problemstellungen in Bezug auf die Erstattung psychosozialer Leistungen sowie die diesbezüg- liche Dauer der Kostenübernahme durch die örtlich zuständigen Sozialleistungsträger am Herkunftsort. Erwartung: Das Land ebnet mittels Verwal- tungsvereinbarungen auch in den Fällen von länderübergreifenden Aufenthalten in Frauen- häusern den Weg für eine einzelfallunabhängi- ge und bedarfsgerechte Finanzierung der Ein- Erwartung: Zusätzlich zu den Linien „Engagiert richtungen vor Ort. in BW (Engagementstrategie)“ und „Gemein- sam in Vielfalt (Pakt für Integration)“ stellt das Land originäre Mittel für den Bereich Bürger- 27. Unterstützung bei der Wohnraum- schaftliches Engagement zur Verfügung. suche im Anschluss an den Frauen- hausaufenthalt 25. Quartiersarbeit und Stärkung der Die Frauen- und Kinderschutzhäuser in Ba- Sozialraumentwicklung fortführen den-Württemberg bieten gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern Schutz in akuten Kri- Die Implementierung des Quartiersgedankens sensituationen. Der Auszug aus dem sicheren ist eine mittel- bis langfristige Angelegenheit. Frauen- und Kinderschutzhaus, auch „Second Um eine längerfristige Planung zu ermöglichen Stage – die zweite Etappe“ genannt, ist aller- und nachhaltige Erfolge zu erzielen, ist eine dings oft der schwierigste Schritt für von Gewalt Verstetigung der Fördermittel erforderlich. Zu- betroffene Frauen. Die vom Land initiierte För- sätzlich muss der Quartiersansatz auf weitere derung von Second-Stage-Projekten wurde trotz Bereiche wie Gesundheit, Mobilität, Wohnrau- großem Erfolg inzwischen beendet. mentwicklung und Digitalisierung übertragen werden. Erwartung: Das Land verlängert die Second Stage-Projekte. Erwartung: Das Land verstetigt die Mittel für Quartiersarbeit und erstreckt diesen Ansatz auf weitere relevante Bereiche. 18
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag 28. Landesförderung für die psycho- mittel. Durch den teilweisen Rückzug der Kran- soziale Beratung für Suchtgefähr- kenkassen und mehrere tarifliche Anpassungen dete und Suchtkranke erhöhen der Gehälter hat sich der Finanzierungsanteil der Kommunen über die Jahre immens erhöht. Zur Förderung der ambulanten Suchtkrankenhil- fe werden nach Maßgabe der Verwaltungsvor- Erwartung: Die Festbetragszuwendung des Lan- schrift des Sozialministeriums zur Gewährung des i. H. v. 17.900 Euro wird nach mehr als 20 Jah- von Zuwendungen für Psychosoziale Beratungs- ren angepasst. und ambulante Behandlungsstellen für Sucht- gefährdete und -kranke sowie für Kontaktläden (VwV-PSB/KL) Zuwendungen zu den Personal- 30. Zuschuss zur Schulsozialarbeit aufwendungen von Psychosozialen Beratungs- wieder auf ursprüngliche und ambulanten Behandlungsstellen (PSB) als „Drittelförderung“ erhöhen niedrigschwellige psychosoziale Beratungsein- richtungen gewährt. Obwohl die Anzahl der ge- Der Zuschuss des Landes zur Schulsozialarbeit förderten PSB-Stellen seit 2011 von 465 auf 496 beträgt derzeit 16.700 Euro pro Vollzeitkraft; um gestiegen ist, werden immer wieder Anträge aus die ursprünglich zugesagte „Drittelförderung“ Landkreisen abgelehnt. wiederherzustellen, müsste der Zuschuss des Landes auf mindestens 20.000 Euro pro Voll- kraft im Jahr angehoben werden. Das Land hat sich aber nur für eine Erhöhung der Anzahl der geförderten Stellen entschieden. Durch den Stel- lenzuwachs ohne gleichzeitige Zuschussanpas- sung wächst das Defizit auf kommunaler Seite weiter an. Erwartung: Um die ursprünglich zugesagte „Drittelförderung“ wiederherzustellen, wird der Zuschuss des Landes auf mindestens 20.000 Erwartung: Das Land treibt den Ausbau der psy- Euro pro Vollzeitkraft im Jahr angehoben. chosozialen Beratung für Suchtgefährdete und Suchtkranke gemeinsam mit den Kreisen voran, bewilligt entsprechende Anträge und zeichnet die Kostensteigerungen durch eine entspre- chende Erhöhung der Förderung nach. Gesundheit 31. Auskömmliche Finanzierung 29. Festbetragszuwendung für Kom- der Krankenhausinvestitionen munale Suchtbeauftragte erhöhen sicherstellen Die Krankenkassen beschränken sich bei der Die Finanzierung der Krankenhausinvestitions- Mitfinanzierung der Kommunalen Suchtbeauf- kosten obliegt verfassungs- und einfachrechtlich tragten mittlerweile auf projektbezogene Förder- dem Land. Dieser Finanzierungsverpflichtung 19
kommt das Land nicht ausreichend nach, auch 33. Den ÖffentlicheN Gesundheits- wenn es hier sicherlich mehr tut als andere Bun- dienst nachhaltig stärken desländer. Doch mit Blick auf die anstehenden strukturellen Veränderungen in der baden-würt- Die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheits- tembergischen Krankenhauslandschaft erweist dienstes kann in der aktuellen Pandemielage sich die unzureichende Investitionskostenförde- nicht mehr angezweifelt werden. Um zukunfts- rung als hoch problematisch und als Risiko für sicher aufgestellt zu sein, benötigt er aber auch die bislang qualitativ hochwertige, flächende- eine umfassende Attraktivitätssteigerung. ckende Gesundheitsversorgung im Land. Erwartung: Das Land trägt durch eine marktge- rechte Besoldung der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern zu einer höheren Attraktivi- tät des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei und prüft zudem, ob bei der Zulassung zum Medizinstudium nicht erneut eine Vorabquote für solche Studierende eingeführt werden kann, die sich dazu verpflichten, nach Abschluss des Studiums für einen bestimmten Zeitraum im ÖGD tätig zu sein. 34. Kommunale Mitsprache in der Erwartung: Das Land erhöht seine Investitions- Gesundheitsversorgung stärken förderung für Krankenhäuser mit originären Landesmitteln auf das erforderliche Maß von Eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung 750 Mio. Euro jährlich und hebt in diesem Zusam- gelingt nur durch eine starke Einbeziehung der menhang insbesondere auch die Pauschalförde- kommunalen Seite. Speziell im ambulanten Be- rung um mindestens 50 Mio. Euro pro Jahr an. reich mangelt es hieran noch. Erwartung: Das Land sorgt für ein Mehr an Mit- 32. Förderquote bei der Krankenhaus- sprache der Landkreise in der ambulanten Ver- investitionsförderung anheben sorgung, indem es eine entsprechende Bundes- ratsinitiative startet und alle landesrechtlichen Das Land ist grundsätzlich dazu verpflichtet, im Möglichkeiten nutzt, beispielsweise durch Stär- Jahreskrankenhausbauprogramm beschlossene kung der Mitwirkungsbefugnisse der kommuna- Maßnahmen umfänglich zu fördern. Dies ge- len Familie im Hinblick auf den Landesausschuss schieht jedoch nicht. Die Förderquote verbleibt seit der Vertragsärzte und Krankenkassen. Jahren bei ca. 50 % des Abrechnungsvolumens. Erwartung: Das Land stellt sicher, dass die För- 35. Höheren Dienst in den Gesundheits- derquote für die im Jahreskrankenhausbaupro- ämtern stärken gramm beschlossenen Bauvorhaben nachhaltig steigt. Um die Gesundheitsämter nachhaltig voran- 20
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag zubringen, kommt der Stärkung des Personal- 37. Landesgesundheitsamt als fach- körpers des höheren Dienstes eine besondere liche Leitstelle für den Öffentlichen Bedeutung zu. Zudem müssen jetzt zeitnah Gesundheitsdienst ertüchtigen Maßnahmen ergriffen werden, um den anroll- enden Generationenwechsel zu bewältigen. Ins- Dem Landesgesundheitsamt kommt als fachli- besondere bedarf es einer koordinierten Per- che Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheits- sonalentwicklung, um den offensichtlichen dienst eine zentral wichtige Unterstützungs- Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung be- funktion für die Gesundheitsämter zu. Dieser sonders im ländlichen Raum entgegenzuwirken. Aufgabe konnte das Landesgesundheitsamt in den letzten Jahren nur noch eingeschränkt ge- Erwartung: Das Land schnürt ein Maßnahme- recht werden. Es muss daher für die Zukunft er- paket zur Stärkung des höheren Dienstes in tüchtigt werden. den Gesundheitsämtern und sieht dazu insbe- sondere vor, dass erstens die Möglichkeit von Erwartung: Um besser auf die Bedürfnisse der Fachkarrieren bis in Besoldungsgruppe A 16 Gesundheitsämter reagieren und eingehen zu eröffnet wird, zweitens zur Bewältigung der können, wird ein „advisory board“ für das Lan- gewachsenen Führungsspanne ausreichend desgesundheitsamt geschaffen, in dem auch Führungsfunktionen ausgewiesen werden und die Kommunalen Landesverbände vertreten drittens die Weiterbildung zum Facharzt für sind. Öffentliches Gesundheitswesen konsequent unterstützt wird, indem die zur Weiterbildung abgeordneten Mitarbeitenden durch eine 1:1 Vertretung ersetzt und die unnötig hohen Hür- den für den Erwerb dieses Facharzttitels ge- Migration und senkt werden. Integration 36. Kommunale Gesundheits- 38. Spitzabrechnung bei Flüchtling- konferenzen stärken kostenerstattung beibehalten Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sind Die Rückkehr zu einem Pauschalensystem bei der wichtige Partner des Landes, um das Gesund- Abrechnung der Kosten für Flüchtlinge in der vor- heitswesen in Baden-Württemberg weiterzu- läufigen Unterbringung ist nicht zielführend. Für entwickeln. Seit Ende 2018 sind sie flächende- die Beibehaltung der Spitzabrechnung spricht, dass ckend in allen Landkreisen Baden-Württembergs diese inzwischen gut eingeführt ist und ungute eingerichtet. Diskussionen über die Auskömmlichkeit der Kos- tenerstattung vermieden werden sollten. Hinzu Erwartung: Um ihrer gestaltenden Aufgabe kommt, dass auch die Kostenerstattung für Auf- gerecht zu werden, erhalten die Kommunalen wendungen nach Asylbewerberleistungsgesetz im Gesundheitskonferenzen mehr definierte Zu- Bereich der Anschlussunterbringung aufgrund ei- ständigkeiten und daneben ein – nicht nur, aber ner vertraglichen Vereinbarung zwischen Land und auch mit Mitteln des Landes gespeistes – Regio- Kommunalen Landesverbänden nunmehr auf der nalbudget. Grundlage der Spitzabrechnung erfolgt. 21
Erwartung: Das Land hält bis auf weiteres an der Erwartung: Das Land stellt durch eine entspre- Spitzabrechnung bei der Kostenerstattung für chende Anpassung des § 12 Flüchtlingsaufnah- Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung fest. megesetz (FlüAG) eine umfassende Flüchtlings- sozialarbeit der unteren Aufnahmebehörden auch in der kommunalen Anschlussunterbrin- 39. Keine Neuordnung der Flücht- gung sicher. lingsaufnahme zu Lasten der Kreise Das bisherige System der Flüchtlingsaufnahme 41. Regelkreis des Flüchtlingsauf- mit Erstaufnahme, vorläufiger Unterbringung nahmegesetzes für ehemalige und Anschlussunterbringung hat sich bewährt. unbegleitete minderjährige Aus- Der Übergang zu einem zweistufigen System länder nach Ende des SGB VIII- von Erstaufnahme und Anschlussunterbrin- Leistungsbezuges öffnen gung macht erst dann Sinn, wenn das Rück- kehrmanagement tatsächlich funktioniert und nur mehr Personen mit einer reellen Bleibeper- spektive in die Kommunen verteilt werden. Eine Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme, bei der die Landkreise zum Ausfallbürgen für das vorge- lagerte System der Erstaufnahme und das nach- gelagerte System der Anschlussunterbringung gemacht werden, wird abgelehnt. Erwartung: Das Land geht erst dann vom bishe- rigen System der Flüchtlingsaufnahme ab, wenn das Rückkehrmanagement aus der Erstaufnah- me heraus funktioniert und tatsächlich nur Per- sonen mit einer reellen Bleibeperspektive in die Städte und Gemeinden verlegt werden. Aufgrund der Wohnraumknappheit ist es insbe- sondere für Menschen mit weniger Ressourcen 40. Flüchtlingssozialarbeit in schwierig, sich auf dem Wohnungsmarkt zu kommunaler Anschluss- positionieren. Diese Schwierigkeit trifft für un- unterbringung einführen begleitete minderjährige Ausländer (UMA) in besonderem Maße zu. Als Resultat droht nach Ob Integration gelingt, entscheidet sich vor Ort. Beendigung der Jugendhilfemaßnahme vielfach Die Landratsämter sind die richtige Ebene und die Obdachlosigkeit bzw. die Unterbringung in verfügen über die erforderliche Fachkompetenz, Obdachlosenunterkünften. um die geflüchteten Menschen mit den Angebo- ten der Sozialleistungsbehörden, Jobcenter und Erwartung: Das Land öffnet den Regelkreis des auch Berufsschulen vertraut zu machen und zu Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) für ehe- versorgen. Es bedarf daher auf Landkreisebene malige unbegleitete minderjährige Ausländer professionelle Mittler und Lotsen im System. nach Ende des SGB VIII-Leistungsbezugs. 22
Erwartungen an die Landesregierung und den neuen Landtag 42. Übergang von unbegleiteten ehe- Die Transformation der Arbeitswelt birgt große maligen minderjährigen Herausforderungen. Für den erfolgreichen Tech- Ausländerinnen und Ausländern nologiewandel ist neben der Bereitschaft jedes aus der Jugendhilfe in die einzelnen zu fortwährender Weiterbildung und Regelsysteme ebnen Qualifizierung auch eine entsprechende Arbeits- markpolitik erforderlich. Es braucht über das Die „Arbeitsgemeinschaft-UMA-Übergänger“ Qualifizierungschancengesetz hinaus neue For- hat ein Konzept zum Übergang von unbegleite- mate, um Arbeitnehmern eine berufliche Weiter- ten ehemaligen minderjährigen Ausländerinnen entwicklung „on the job“ zu ermöglichen. und Ausländern von der Jugendhilfe in andere Systeme erstellt (Konzept-Übergänger-UEMA). Erwartung: Das erfolgreiche Landesprogramm Die vier Bausteine: „Wohnen und Leben“, „Be- „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ wird um schäftigung und Arbeitsförderung“, „Betreuung einen Programmbaustein erweitert, um es Ar- und Beratung“ sowie „Fachspezifische Bera- beitnehmern zu ermöglichen, sich im Hinblick tungsstellen“ beinhalten Angebotsformen, um auf die sich wandelnde Arbeitswelt „on the job“ den eingeschlagenen positiven Jugendhilfever- weiterzuqualifizieren. lauf, auch nach Vollendung des 21. Lebensjahres, zu verfestigen. 44. Arbeitsschutz in den Landrats- Erwartung: Das Land setzt das Konzept-Über- ämtern stärken gänger-UEMA zeitnah um. Die Problematik des mangelnden Personals in der Arbeitsschutzverwaltung lässt sich bereits statistisch sehr gut nachweisen. So hält Ba- den-Württemberg den Richtwert der Internati- Arbeit, onalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Verhältnis Wirtschaft, Wohnen zwischen Arbeitsinspektorinnen und -inspekto- ren und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in industriellen Marktwirtschaften von 1:10.000 43. Landesprogramm „Neue Chancen bei Weitem nicht ein; dementsprechend hat eine auf dem Arbeitsmarkt“ erweitern einzelne Aufsichtskraft regelmäßig mehr als die doppelte Anzahl an Betrieben zu betreuen. Die Situation hat sich im Zuge der Corona-Pandemie durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards mit zusätzlichen Kontroll- und Beratungsaufga- ben nochmals verschärft. Erwartung: Vor dem Hintergrund des stetig ge- wachsenen Aufgabenumfangs erhöht das Land seine Finanz- und Personalressourcen zugunsten der unteren Arbeitsschutzbehörden: Finanzmit- tel für 44 Stellen im gehobenen Dienst für den Arbeitsschutz allgemein (rund 3 Mio. Euro); 44 23
Stellen im höheren Dienst für den Arbeitsschutz Wettbewerb der Destinationen weiter wahr- allgemein; 14 Stellen im höheren Dienst für Spe- nehmbar bleibt. Hierzu ist es auch mit Blick auf zialisten im Arbeitsschutz; durchschnittlich 2,6 die Entwicklungen in der Corona-Pandemie not- Vollzeitäquivalente des gehobenen Dienstes für wendig, touristische Organisationsstrukturen den Corona-bedingten Mehraufwand. zukunftsfähiger zu erhalten und auch insbeson- dere die im Tourismusbereich schwächeren Regi- onen gezielter einzubinden. 45. Kommunalen Wohnungsbau unterstützen Der kommunale Wohnungsbau leistet einen entscheidenden Beitrag, um ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und liegt damit im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Kommunen von Seiten des Landes für diese Auf- gabe finanziell angemessen ausgestattet werden. Erwartung: Das Land bezieht die kommunalen Akteure in sämtliche Prozesse insbesondere zur Schaffung zukunftsfähiger Organisationsstruk- turen mit ein und legt dabei den Fokus auf die Bedarfe der schwächeren Tourismusregionen. 47. Lokale Wirtschaftskraft stärken Die Landkreise in Baden-Württemberg unter- Erwartung: Das Land unterstützt die Kommu- scheiden sich in ihrer wirtschaftlichen Struktur nen beim kommunalen Wohnungsbau dauer- und ihren Rahmenbedingungen für Wachstum. haft mit den notwendigen Finanzmitteln und Ein Ziel der Regionalpolitik sollte es sein, wirt- stockt die bestehenden Programme (Förderlini- schaftliche Nachteile in schwächer entwickelten en „Wohnungsbau BW-Kommunal“ und „Woh- Gegenden auszugleichen und so gleichwertige nungsbau BW-Mitarbeiterwohnungen“) auf, Lebensverhältnisse in ganz Baden-Württemberg wenn diese ausgeschöpft sind. zu schaffen. Ein wichtiger Ansatz zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist die Förde- rung von interkommunaler Kooperation. 46. Organisationsstrukturen im Tourismus optimieren Erwartung: Das Land entwickelt ein Förderpro- gramm mit mindestens 85 % Kofinanzierung zur Der Tourismus ist ein nicht unerheblicher Wirt- projekthaften Stärkung der lokalen Wirtschaft schaftsfaktor im Land. Umso wichtiger ist es vor Ort und stellt hierfür für rund 70 Mio. Euro daher, dass Baden-Württemberg im weltweiten pro Jahr für die kommenden fünf Jahre bereit. 24
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