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ESEF – nächster massiver Umstellungs- aufwand Pflicht zur Erstellung des Jahresfinanz- berichts in einem einheitlichen euro- päischen elektronischen Berichtsformat
Einleitung..................................................... 4 Mapping (Beispiel Good Group Ltd.) ........... 20 Herausforderungen aus der Readiness Assessment................................ 22 EU-Verordnung – Key Facts (I)...................... 6 Ansatzpunkt zur Weiterentwicklung Herausforderungen aus der der Finanzprozesse..................................... 23 EU-Verordnung – Key Facts (II)...................... 8 Ausgangslage.............................................. 24 Herausforderungen aus der Zielbild........................................................ 25 EU-Verordnung – Zusammenfassung Key Facts.................................................... 10 IT- und Prozess-Know-how aus einer Hand.... 26 Hinweise zur Implementierung Ausgewählte weitere Fragestellungen/ (IFRS-Konzernabschlüsse).......................... 12 Ausblick für die ESEF-Anwendung................ 28 Welche Maßnahmen sind zu treffen?............ 14 Ihr ESEF-Subject-Matter-Team..................... 30 Ausgewählte Richtlinien und Leitlinien Ihre Ansprechpartner des zum Mapping/Tagging................................. 16 IFRS-Solution-Centers in GSA...................... 31 Fallvarianten zum Mapping.......................... 18 ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 3
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Wie umfangreich die Umsetzung wird, hängt von vielen (ESMA) hat im Hinblick auf technische Regulierungsstan- Faktoren ab: Unternehmensgröße, Anzahl der Positionen, dards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Umfang des Anhangs, derzeitiger Prozess, vorhandene Berichtsformats bestimmten kapitalmarktorientierten Unter- IT-Systeme, vorhandenes Know-how und schließlich auch nehmen die Pflicht zur Erstellung des Jahresfinanzberichts vom Zielbild. Dieses Zielbild lässt sich mit Verbesserungen in einem einheitlichen europäischen elektronischen Berichts- im Financial Statement Closing Process oder auch der Neu format auferlegt. strukturierung der bekannten IFRS Notes zu einer möglicher- weise sinnvolleren Darstellung verbinden. Wir möchten Ihnen auf den folgenden Seiten Hinweise an die Hand geben, die Ihnen helfen sollen, diese Anforderungen Wir hoffen, wir geben Ihnen wertvolle Anregungen zur Um besser zu verstehen, und machen Vorschläge für eine setzung, und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Umsetzung. ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 5
Herausforderungen aus der EU-Verordnung – Key Facts (I) Überblick Die EU-Verordnung stellt die Unternehmen Alle Unternehmen, die Wertpapiere auf regulierten Märkten innerhalb der EU emittiert haben, müssen für Geschäftsjahre nach Diskussionen rund um „Disclosure beginnend am oder nach dem 1. Januar 2020 ihren Jahresfi- Effectiveness“ und den Anforderungen nanzbericht in einem europaweit einheitlichen elektronischen zum Ausweis und Anhang aus neuen IFRS Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. erneut vor Herausforderungen. Die Key Facts stellen wir Ihnen auf den folgenden Nach den Vorschlägen der ESMA sollen die Jahresfinanzbe- richte als elektronisches Dokument in XHTML (eXtensible Seiten im Überblick vor. HyperText Markup Language) bereitgestellt werden. IFRS- Konzernabschlüsse müssen ergänzend mithilfe des Standards iXBRL (inline eXtensible Business Reporting Language) in eine vorgegebene inhaltliche Struktur überführt werden. 6 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
Zielsetzung Erstanwendung (IFRS-Konzernabschlüsse): Durch die Neuregelung sollen folgende Ziele erreicht werden: Geschäftsjahr beginnend am oder nach dem 1. Januar 2020:1 • höhere Vergleichbarkeit durch einheitliche • monetäre Angaben der primären Abschlussbestandteile Strukturierung der Berichtsinhalte Konzern-Bilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, • bessere elektronische Weiterverarbeitung der Daten Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern- • automatisierte Aufbereitung und Analyse Kapitalflussrechnung sowie ausgewählte textuelle Angaben • leichte Umwandlung in Formate wie Excel (z. B. Name, Sitz, Geschäftstätigkeit oder Rechtsform der • letztlich höhere Transparenz der Jahresfinanzberichte und Gesellschaft) IFRS-Konzernabschlüsse Geschäftsjahr beginnend am oder nach dem 1. Januar 2022, zusätzlich: • textliche Angaben im Konzernanhang gemäß Auflistung der ESMA (siehe Anhang II Nr. 3 i. V. m. Tabelle 2 der vor- läufigen Delegierten Verordnung) Beispiel: Disclosure of accounting judgements and estimates 1) Ergänzung zur zeitlichen Erstanwendung: Gemäß Artikel 4 Abs. 1 der Transpa- renzrichtlinie bzw. § 114 Abs. 1 Satz 1 WpHG sind Jahresfinanzberichte von Inlandsemittenten innerhalb von vier Monaten nach dem Ende des Geschäfts- jahres zu veröffentlichen. ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 7
Herausforderungen aus der EU-Verordnung – Key Facts (II) Grundsätzlich verspricht sich der Regula- Rechtliche Hinweise tor aus der Regulierung mehr Transparenz und mehr Vergleichbarkeit für Kapital- marktteilnehmer und – Adressaten. Praxis- hinweise 8 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
Die EU-Kommission hat im Rahmen eines delegierten Rechtsakts Märkten innerhalb der EU zugelassen sind, ihre Jahresfinanzberichte die von der ESMA vorgeschlagenen technischen Regulierungsstan- veröffentlichen müssen. dards (kurz RTS, Regulatory Technical Standards) zum EU-einheit lichen Berichtsformat angenommen. Seit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (2013/50/EU) ist in Art. 4 Abs. 7 vorgesehen, dass Jahresfinanzberichte ab dem Der Ursprung des ESEF liegt in der Transparenzrichtlinie (2004/109/ 1. Januar 2020 in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.12.2004), erstellt werden sollen. wonach Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf regulierten Begleitend zu den RTS wurden von der ESMA veröffentlicht: • ESEF-XBRL-Taxonomie auf der Grundlage der IFRS-Taxonomie • Leitlinien zur Umsetzung (vorgegebene inhaltliche Struktur des IFRS-Konzernabschlusses • ESEF Reporting Manual in iXBRL), veröffentlicht am 21. März 2019; siehe Website der (Preparation of Annual Financial Reports in inline XBRL) ESMA: https://www.esma.europa.eu/document/esma-esef- • ESEF-XBRL-Taxonomie-Dokumentation taxonomy-2017 Hinweis: Diese Taxonomie ist der technische Standard, der im Rahmen des Reportings erfüllt werden muss. Weitere technische Handreichungen, Spezifikationen und Anwendungshilfen sind dort verfügbar. ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 9
Herausforderungen aus der EU-Verordnung – Zusammenfassung Key Facts Welche Berichtsbestandsteile sind mit XBRL zu taggen? IFRS-Konzernabschluss Einzelabschluss Jahresabschlussbericht obligatorisch ab 2020 Blockweises Tagging des Textes obligatorisch ab 2022 freiwillig im Anhang (wenn die Taxonomie vorhanden) Detailliertes Tagging des Textes freiwillig im Anhang 10 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
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Hinweise zur Implementierung (IFRS-Konzernabschlüsse) 1 Praktische Hinweise Die Implementierung für einen IFRS- Die vorgegebene inhaltliche Struktur der ESEF-Taxonomie ist verpflichtend anzuwenden und ggf. zu ergänzen. Bei der Konzernabschluss ist mit vielen Stolper- Auswahl der Tags/Etiketten ist das Basiselement zu wählen, das steinen und damit zusammenhängenden die engste Definition des dargestellten Sachverhalts aufweist. Fragen verbunden. Eine Änderung von Kernelementen der ESEF-Taxonomie ist un- tersagt, wohingegen unternehmensspezifische Bezeichnungen für vorhandene Kernelemente hinzugefügt werden können. Sollte ein passendes Taxonomieelement fehlen, kann dieses ausnahmsweise ergänzt werden (Erweiterungstaxonomie). Die ESEF-Taxonomie basiert auf der IFRS-Taxonomie der IFRS Foundation. Nach den Erfahrungen mit der IFRS-Taxono- mie sind häufige Änderungen und Erweiterungen der ESEF-Ta- xonomie zu erwarten. Unternehmen sind entsprechend gut beraten, Prozesse zu implementieren, die sicherstellen, dass die angewendete Taxonomie und auch technische Standards stets auf dem aktuellen Stand sind und Neuerungen auf allen Ebenen in das Buchhaltungssystem implementiert werden. 12 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
2 Beispielhafte Fehlerquellen 3 Erste Fragestellungen • fehlendes Mapping oder Tagging • Eignet sich der aktuelle Abschlussprozess für die • falsche Auszeichnung, inhaltlich (Mapping) oder neuen Anforderungen? technisch (Tagging) • Sind die Aufgaben im Unternehmen angemessen verteilt • fachliche Abweichungen zwischen iXBRL-Bericht und sind sowohl technisches Verständnis und als auch und dem eigentlichen Jahresfinanzbericht Accounting-Know-how vorhanden? • falsches Vorzeichen oder falscher Betrag bei • Inhouse-Lösung oder externe XBRL-zertifizierte Software? monetären Werten • Rechenfehler (Zwischensummen) • fehlerhafte Verlinkungen bei Verwendung von Taxonomieerweiterungen ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 13
Welche Maßnahmen sind zu treffen? 5 Schritte zur Implementierung eines iXBRL-Berichts Der Ablauf der Implementierung Strategieplanung Mapping eines iXBRL-Berichts kann nach einem • Reporting-Strategie definieren • Kontenrahmen mit ESEF-Taxo- 5-Schritte-Modell erfolgen. Wichtig ist es • Verantwortlichkeiten bestim- nomie vergleichen men und erste Teams bilden • einzelne Positionen des Jahres aus unserer Sicht, frühzeitig ein Zielbild • Ist-Zustand der Reporting- finanzberichts konzeptionell für das Operating Model zu entwickeln, Prozesse und IT-Systemland- schaft aufnehmen der von der ESEF-XBRL-Taxono- mie vorgegebenen Datenstruk- davon sind weitere Entscheidungen • Umsetzungsvariante über tur zuordnen • ggf. Chart of Accounts anpassen abhängig. prüfen, ggf. ERP-Systeme und/ oder der Prozessabläufe an • ggf. die Dokumentation der passen Notwendigkeit von Taxonomie- • erste Skizze für ein Target Erweiterungen beispielsweise Operating Model anfertigen für branchen-/unternehmens spezifische Besonderheiten dokumentieren • Mapping-Strategie festlegen und Accounting Manual/Kon tierungsrichtlinie überarbeiten • Zielbild für Operating Model verfeinern 14 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
Erstellung iXBRL-Bericht • ggf. eine auf iXBRL speziali- 5 Schritte Prüfung/Validierung • sicherstellen, dass der Finanz- Offenlegung • iXBRL-Jahresfinanzbericht sierte Software auswählen und bericht im iXBRL-Standard die (Unternehmenswebsite, Unter- beziehen Berichtsinhalte fachlich und nehmensregister) offenlegen • elektronisches Dokuments technisch korrekt und vollstän- • Fristen einhalten (u. a. Tagging) erstellen dig wiedergibt • Erleichterungsvorschriften • die technischen Anforderungen • technische Regeln (technische beachten (RTS) gemäß Anhang III und IV Spezifikation) und Validität der Delegierten EU-VO gemäß der ESEF-XBRL-Taxono- beachten mie einhalten • Taxonomie-Update-Prozesse • Genehmigungsschritte zur definieren Vermeidung von Fehlern und fehlenden Informationen im • Zielbild des Operating Model plementieren endgültig festlegen • ggf. frühzeitig externe Prüfer in Projektphasen einbeziehen ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 15
Ausgewählte Richtlinien und Leitlinien zum Mapping/Tagging Die Anforderungen zur ESEF-Einführung • Der betreffenden Position im Finanzbericht sollte die ergeben sich aus deutlich über 800 Seiten Position aus der ESEF-XBRL-Taxonomie zugeordnet werden, deren Inhalt im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften der und den veröffentlichen Taxonomien … Position im Finanzbericht am nächsten kommt. (Annex IV, einen ersten Eindruck bekommen Sie aus No. 3, vorläufig Delegierte Verordnung) • Für die Zuordnung eines Taxonomieelements gibt allein den hier gezeigten Auszügen. die Definition des Inhalts einer Berichtsposition im Sinne der Rechnungslegung den Ausschlag. Eine abweichende Bezeichnung einer Berichtsposition von der Bezeichnung in der Taxonomie (sog. standard label) darf beibehalten werden. (ESEF Reporting Manual, S. 11) • Falls mehrere Taxonomieelemente geeignet erscheinen, ist dasjenige mit der engsten Definition zu wählen. (Annex IV, No. 3, vorläufig Delegierte Verordnung) 16 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
• Ist nur ein Taxonomieelement verfügbar, dessen Definition weiter ist als die der Berichtsposition, wird empfohlen, diese dennoch zur Zuordnung zu verwenden, jedoch nur, sofern es keine Überschneidungen mit anderen Berichtsposi- tionen gibt. (ESEF Reporting Manual, S. 11) ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 17
Fallvarianten zum Mapping Kern der Umsetzung ist das Mapping gemäß der vorgegebenen Taxonomie. Problematisch wird es immer, wenn vorge- gebene Positionen nicht oder anders vom Regulator vorgegeben werden. 18 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
Exakte oder geeignete Zuordnung möglich ü = Eine Position des Jahresfinanzberichts entspricht im Sinne der Rech- nungslegung dem Inhalt eines Elements in der ESEF-XBRL-Taxonomie Exakte oder geeignete Zuordnung nicht möglich û = Taxonomieerweiterung Fallvarianten Beispiel „Good Group Ltd.“ IFRS-Taxonomie 2017 1 Übereinstimmende Benennungen „Property, plant and equipment“ (financial ü„Property, plant and equipment“ statement) 2 Andere Benennungen, aber gleicher „Investment properties“ (financial statement) ü„Investment property“ Inhalt 3 Nicht alle der Benennungen sind „Investments in associates and joint ventures“ ü„Investments in subsidiaries, erfüllt (financial statement) associates & joint ventures“ 4 Aggregation notwendig Working capital adjustments: û Adjustments for decrease (increase) in (Taxonomieerweiterung) Increase in trade and other receivables and trade accounts receivable prepayments (cash flow statement) û Adjustments for decrease (increase) in other operating receivables 5 Disaggregation notwendig Adjustments to reconcile profit before tax to net û Adjustments for depreciation and (Taxonomieerweiterung) cash flows: (cash flow statement) amortisation expense • Depreciation and impairment of property, plant and equipment • Amortisation and impairment of intangible assets ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 19
Mapping (Beispiel Good Group Ltd.) Konkret lässt sich das Mapping wie folgt darstellen und bedeutet letztlich, dass die einzelnen Positionen des Finanzberichts den Elementen der ESEF-XBRL-Taxonomie zugeordnet werden. 20 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
Voraussetzungen gemäß vor Beispiel: läufiger Delegierten Verordnung Zulässiger Ausnahmefall: Gewünschter Ausweis in der Konzernbilanz Positionen in der ESEF-XBRL-Taxonomie sofern für bestimmte Berichtsinhalte (Ausschnitt) keine treffende Position in der Equity attributable to owners of the company ESEF-XBRL-Taxonomie enthalten ist Share capital and Premium Cumulative translation differences Treasury shares Technische Anforderungen(Auswahl): Retained earnings and other reserves • Kennzeichnung als Total equity Taxonomieerweiterung • Taxonomieerweiterungen sind an Erstellung einer Taxonomieerweiterung und Elementen in der ESEF-XBRL-Taxono- „Anchoring“ innerhalb ESEF-XBRL- mie zu verankern („Anchoring“) Taxonomie Quelle: Komarek, CFSS & EFRAG TEG meeting – 20 September 2017 ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 21
Readiness Assessment Planung Technische Governance Ressourcen Voraussetzungen ie ist die Strategie zur W Auf welchem Kontenrah- Wie ist die Erstellung Welche Fähigkeiten wer- Kapitalmarktkommunika- men setzt das Mapping der XBRL-Dateien in das den benötigt? Welches tion? Welches „Bild“ soll auf? interne Kontrollsystem Team ist für welche Infor- vermittelt werden? Wie ist die Abstimmung eingebettet? mationen verantwortlich? Welche internen und ex- zwischen gebuchten und Wer erstellt und wer re- Soll der XBRL-Report in- ternen Anforderungen berichteten Sachverhalten viewt wann welche Daten? house erstellt werden? müssen berücksichtigt gewährleistet? Wer ist in die Erstellung Oder ist Outsourcing eine werden? Welche Reports aus der Reports einbezogen Option? Was erwarten die ERP-Systemen werden (Accounting-Team? IT- Wie ist der Zeitplan für Stakeholder? für welche XBRL-Daten Abteilung? Investor Rela die Erstellung und Versen- benötigt? tions? Legal Counsel?) dung der XBRL-Reports? Welche Anpassungen/ Erweiterungen der Taxo- nomie sind erforderlich? Wer macht das Tagging? 22 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
Ansatzpunkt zur Weiterentwicklung der Finanzprozesse Die Neuregelung bietet eine gute Gelegenheit, die Vorschriften nicht rein stoßen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Anpassung der Prozessab- aus Compliance-Sicht zu betrachten, sondern gleichzeitig eine Verbesse- läufe im Bereich der Finanzberichterstellung mit Effizienzsteigerungen rung der Abläufe und Rahmenbedingungen im Berichtswesen anzu verbunden. Berichtsanlässe Berichterstattung Informationsgewinnung Potenzielle Maßnahmen 1 Transaktionale •► Sichtung und Vereinheitlichung der notwendigen Finanzanwendungen Berichtsanforderungen Externes Berichtswesen Konzern •► Herleitung eines Kontengerüsts basierend auf dem – FI/GL Konzernabschluss für Konzernzwecke – führenden Rechnungslegungswerk (inkl. Anhang u. Lagebericht) •► Vereinheitlichung von lokalen Anforderungen und Abwägen FA AP AR BP der Relevanz 2 •► Abstimmung mit anderen Bereichen CO/IT Lokale und Integration •U► msetzung paralleler Rechnungslegungsanforderungen Externes Berichtswesen Einzelg. Gruppenebene mittels Ledger-Lösung statt Kontenlösung Einzelabschluss/Steuerabschluss CO Zielsetzungen Profit-Center-Rechnung 3 ► Ergebnisrechnung Internes Berichtswesen Produktkosten • stringent strukturierter gruppenweiter Kontenplan Gemeinkosten •e ► inheitliche Definition der Nummernkonvention und deren Kostenarten lokaler Nutzung sind Management Reporting •v ► olle Transparenz für lokale Einheiten (erste Mappingregeln) • Umsetzung der ESEF-Anforderungen bei • fristgerechter Periodenabschluss • klar definierte Datenstruktur für die •► (Vorbereitung der) Einführung einer neuen konzerneinheit- der Erstellung des IFRS-Konzernab • Zuordnung von Daten aus verschie- Erfassung der transaktionellen lichen Accounting-Lösung (z.B. SAP S/4 HANA) schlusses denen Systemen zum globalen Einzelheiten • Berichtsanforderungen bilden die Kontenplan • Grundlage für die nachgelagerte Grundlage für die Ausprägung eines Analyse der Daten und Informationen Kontenplans ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 23
Ausgangslage ... im Sinne einer „one single source of truth“ wäre eine einzige Quelle für alle Berichtsarten sinnvoll ... Quellen Ausgabeformat Information Medium • Kontenpläne Reporting Packages • Accounting Guidelines • lokale/zentralisierte Excel/ Word HTML Geschäftsbericht IR/Website Prozesse • Nebenbücher SAP/ERP Konsolidierungs- Tool/Enginge •… • Kontenpläne • Accounting Guidelines • lokale/zentralisierte Excel/ Einzelabschluss SAP/ERP Word XML/HTML eBAnz Prozesse HGB • Nebenbücher •… • Kontenpläne monatliches Reporting • Accounting Guidelines internes Intranet/ • lokale/zentralisierte Excel/ Prozesse Konsolidierungs- Tool/Enginge PP .xls, .pptx Berichtswesen/ Sharepoint • Nebenbücher SAP/ERP Controlling Dashboard CO-Tool •… • Kontenpläne Reporting • Accounting Guidelines Packages IR/Website + • lokale/zentralisierte Excel/ Geschäftsbericht Word ESEF/ iXBRL europäisches elekt. Prozesse XBRL IFRS nach Zugangsport. • Nebenbücher ESEF-Taxonomie SAP/ERP Konsolidierungs- ESMA •… Tool/Enginge 24 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
Zielbild ... neben der Back-End- Solution kommt auch die Front-End-Solution in Frage. Quellen Ausgabeformat Information Medium • Kontenpläne Reporting Packages • Accounting Guidelines • lokale/zentralisierte Solution HTML Geschäftsbericht IR/Website Prozesse • Nebenbücher SAP/ERP Konsolidierungs- Tool/Enginge •… • Kontenpläne • Accounting Guidelines • lokale/zentralisierte Einzelabschluss SAP/ERP XML/HTML eBAnz Prozesse HGB • Nebenbücher •… • Kontenpläne monatliches Reporting • Accounting Guidelines internes Intranet/ • lokale/zentralisierte Prozesse Konsolidierungs- Tool/Enginge .xls, .pptx Berichtswesen/ Sharepoint • Nebenbücher SAP/ERP Controlling Dashboard CO-Tool •… • Kontenpläne Reporting • Accounting Guidelines Packages Excel/ XBRL Geschäftsbericht IR/Website + • lokale/zentralisierte Word iXBRL IFRS nach europäisches elekt. Prozesse Zugangsport. • Nebenbücher ESEF-Taxonomie SAP/ERP Konsolidierungs- ESMA •… Tool/Enginge ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 25
IT- und Prozess-Know-how aus einer Hand Die Umsetzung des vorgeschlagenen ESMA-Standards ist vor dem Hintergrund weiterer Disclosure Improvements und in Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern sowie auf der Basis einer fundierten Analyse vorzunehmen. EY hat einen ganzheitlichen Ansatz und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam ein maßgeschneidertes Target Operating Model. Dabei soll auch unter Berücksichtigung der Organisation, der Landschaft und der Stakeholder die Qualität des Abschlusses erhöht und der Prozess der Notes-Disclosure-Erstellung bzw. der Erstellung des Geschäftsberichts optimiert werden. In einem ersten Schritt veranstalten wir typsicherweise Work- shops, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Dabei eruieren wir Ihre „Readiness“, sprechen über „pain points“, regen „Best Practices“ an und erstellen eine erste High-Level-Arbeits-/Ergebnishypothese. 26 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
“ Wir sehen die genannten regulativen Anforderungen als Chance, den bestehenden Erstellungsprozess zu verbessern, einen Beitrag zur Vergleichbarkeit zu leisten und einen Mehrwert zu erzielen, indem im Rahmen der Einführung der ESEF-Anforderungen erhebliche Effizienzpotenziale gehoben werden können.“ ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 27
Ausgewählte weitere Fragestellungen/ Ausblick für die ESEF-Anwendung Neben den Aspekten zur Umsetzung erge- • Der Jahresfinanzbericht beinhaltet im Falle konzernrech- nungslegungspflichtiger Emittenten neben dem IFRS- ben sich weitere Herausforderungen und Konzernabschluss (bestehend aus Konzern-Bilanz, Kon Fragestellungen zur Veröffentlichung bis zern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalver hin zur Prüfung des veröffentlichten änderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern-Anhangangaben; zu den Anwendungszeitpunkten Berichts nach dem einheitlichen elektroni- wird auf die o. g. „Key Facts“ verwiesen) weitere Elemente schen Berichtsformat. (beispielhaft: Konzern-Lagebericht, Konzern-Bilanzeid, Konzern-Bestätigungsvermerk). Für diese sieht der RTS ein Wahlrecht vor, auch sie mit iXBRL-Etikettierungen zu ver sehen. Von diesem Wahlrecht kann nur Gebrauch gemacht werden, sofern der Mitgliedstaat eine entsprechende natio- nale Taxonomie zur Verfügung stellt. Nationale Entwicklun- gen (z. B. XBRL Deutschland e. V.) sind zu verfolgen. 28 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand
• Derzeit besteht (noch) keine Pflicht der Veröffentlichung für nicht konzernrechnungslegungspflichtige Emittenten. • Derzeit besteht aus nationaler Gesetzgebung heraus (noch) keine Pflicht der Veröffentlichung von Einzel- und Konzernabschlüssen unter HGB nach dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat. • Die Auswirkungen auf die Abschlussprüfung bzw. auf den Abschlussprüfer hinsichtlich seiner Einbeziehung, des Prüfungsobjekts, des Prüfungsumfangs und seines Berichts zum Urteil über die Prüfung wurde mit Blick auf die vorge- legten regulatorischen Änderungen noch nicht durch eine berufsständische Verlautbarung konkretisiert. • Durch die Praxis werden weitere Fragestellungen und Kon- kretisierungen innerhalb der nächsten Wochen und Monate auf die Anwender zukommen. ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 29
Ihr ESEF-Subject-Matter-Team Gerd Winterling Jennifer Weber Andreas Muzzu Telefon +49 6196 996 24271 Telefon +49 621 4208 24296 Telefon +49 231 55011 22126 gerd.winterling@de.ey.com jennifer.f.weber@de.ey.com andreas.muzzu@de.ey.com Urs Lenhardt Lars Lettner Carsten Taubert Telefon +49 711 9881 14551 Telefon +49 6196 996 16045 Telefon +49 6196 996 25731 urs.lenhardt@de.ey.com lars.lettner@de.ey.com carsten.taubert@de.ey.com 30 | ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand Kontakt
Ihre Ansprechpartner des IFRS-Solution-Center in GSA Region Mitte Region Nord/Ost Region Bayern Schweiz Jörg Bösser Robert Link Dr. Christine Burger-Disselkamp Jolanda Dolente Telefon +49 6196 996 26944 Telefon +49 30 25471 19604 Telefon +49 89 14331 13737 Telefon +41 58 286 8331 joerg.boesser@de.ey.com robert.link@de.ey.com christine.burger-disselkamp@ jolanda.dolente@ch.ey.com de.ey.com Gerd Winterling Telefon +49 6196 996 24271 Region Südwest Christiane Hold Österreich gerd.winterling@de.ey.com Telefon +49 89 14331 12368 Claudia Weidle christiane.hold@de.ey.com Stefan Uher Telefon +49 711 9881 10740 Telefon +43 12 1170 1213 Region West claudia.weidle@de.ey.com stefan.uher@at.ey.com te Andreas Muzzu Kristina Friederike Behr Telefon +49 231 55011 22126 Telefon +49 621 4208 14736 andreas.muzzu@de.ey.com kristina.f.behr@de.ey.com Sprechen Sie mit uns. Wir sind für Sie da. ESEF – nächster massiver Umstellungsaufwand | 31
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschafts © 2019 Ernst & Young GmbH prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementbe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ratung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen All Rights Reserved. stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanz GSA Agency märkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten HFI 1905-602 Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprich- ED None wörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen — für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von EY ist bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten. Diese Publikation wurde CO2-neutral Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen und auf FSC®-zertifiziertem Papier gedruckt, das zu 60 % aus Recycling-Fasern besteht. ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Man- Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den danten. Weitere Informationen finden Sie unter ey.com. besonderen U mständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungs In Deutschland ist EY an 20 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen gesellschaft und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausge- sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von schlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden. Ernst & Young Global Limited. ey.com/de
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