Evangelisches Bezirksjugendwerk Bernhausen Talstr. 21, 70794 Filderstadt 0711-705785, www.ejw-bernhausen.de - EJW Bernhausen
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Evangelisches Bezirksjugendwerk Bernhausen Talstr. 21, 70794 Filderstadt 0711-705785, bezirk@ejw-bernhausen.de www.ejw-bernhausen.de
Unsere Angebote in 2021 Über uns Übersicht und Vorwort 2 Wer wir sind und was wir machen 4 Freizeiten KonfiCamp (9.7. - 11.7.) 6 PACK NIX I (2.8. - 07.8.) 7 PACK NIX II (9.8. - 14.8.) 8 Ferienwaldheim (2.8. - 15.8. und 16. - 29. 8.) 9 PACK NIX Kids (Termin noch offen) 10 Schulungsangebote Musikplus EJW (30.1) 11 Grundkurs II (15.2. - 17.2.) 12 Einführungskurs EP (26.3. - 28.3.) 13 Preach out (4.3.; 15.4.; 6.5.; 5.6.) 14 Improtheater (20.6.) 15 Herbstschulung (30.10. - 3.11.) 16 Rechtsschulung (18.11.) 18 Menschenskinder, ihr seid stark! (4.12.) 19 Veranstaltungen Mitarbeiter-Event (13.6.) 20 Osternacht (4.4.) 21 Secret Places (Frühjahr 2020) 22 Beats & Message (26.6.) 23 Freiwilligendienst 24 Younify (16.10.) 25 Weitere Infos Unsere Qualitätstandards 26 Bildrechte und Kontakt 27 Veranstalter Evangelisches Bezirksjugendwerk Bernhausen Talstr. 21, 70794 Filderstadt Tel 0711-705785 bezirk@ejw-bernhausen.de www. ejw-bernhausen.de 2
Hallo Du, ein besonderes Jahr liegt hinter uns und wahrscheinlich wird auch 2021 nicht „nach Plan“ laufen. Wir wollen Euch mit unserem Veranstaltungsprospekt 2021 einen Ausblick geben, was wir für Euch geplant haben. Ob wir alles so durchführen können, wissen wir nicht. Aber wir haben gelernt flexibel, zu sein und uns an die veränderten Umstände anzupassen. begegnen begleiten befähigen Begegnen – Begleiten – Befähigen Wie ein roter Faden ziehen sich diese drei Worte durch unsere Arbeit im Bezirksjugendwerk und damit auch durch die Veranstaltungen im Jahr 2021. Begegne neuen und alten Freunden auf unseren Events, Schulungen und Freizeiten. Dich erwarten jede Menge Spaß, Gemeinschaft und tolle Möglichkeiten, Gott neu zu entdecken und kennenzulernen. Wir freuen uns darauf, Dich zu treffen. Begleiten wollen wir Dich auf Deinem persönlichen Weg. Du findest viel über Deine Gaben heraus, vielleicht auch manches, von dem Du vorher gar nichts wusstest. Wir wollen miteinander unterwegs sein, mit Dir gemeinsam über deine Fragen nachdenken und zum Glauben an Jesus Christus einladen. Befähigen sollen Dich unsere Schulungsangebote. Entwickle deine Kompetenzen weiter und probiere Neues aus. Wir machen Dich fit für Deine Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit. Wir freuen uns auf jede Menge tolle Erlebnisse im kommenden Jahr. Viel Spaß beim Schmökern, Anmelden und Erleben! 1. Vorsitzende des Evangelischen Bezirksjugendwerks Bernhausen 3
Wer wir sind Das Ev. Bezirksjugendwerk Bernhausen • Wir begegnen jungen Menschen in ihren Lebenswelten und laden sie zu einem eigenen Glauben an Jesus Christus ein. Sie finden so eine sinnstiftende Orientierung für ihr Leben. • Wir begleiten junge Menschen dabei, ihr Leben aus diesem Glauben heraus zu gestalten. Sie erleben tragfähige Gemeinschaft, gewinnen Werte und entwickeln Lebens- kompetenz. • Wir befähigen junge Menschen zur Übernahme von Verantwortung und begleiten sie dabei. Sie gestalten Jugendarbeit, Kirche und Gesellschaft im weltweiten Hori- zont. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben: • Wir unterstützen, beraten und fördern die Jugendarbeit in den Gemeinden des Kirchenbezirks. • Wir veranstalten das bezirksweite KonfiCamp und Ferien- waldheim und führen diverse Freizeiten, Jugendgottes- dienste und Aktionen durch. • Wir unterstützen, fördern und schulen ehrenamtliche Mitarbeitende und vernetzen die Jugendarbeit der Gemeinden. • Wir erproben neue Projekte in der Jugendarbeit. • Wir unterstützen als Servicestelle die Gemeinden mit Ausleihmaterial, Informationen und Ideen. Geleitet wird das Bezirksjugendwerk von einem Vorstands- team mit der 1. Vorsitzenden Stefanie Kienzle. Weitere Infos und Kontaktdaten bekommst Du über: www.ejw-bernhausen.de 4
Das ejw-Team besteht aus vier Jugendreferenten: Stefan Heimann, Matthias Gebhardt, Michael Hummel und Julian Korff. Die Arbeit des Bezirksjugendwerks wird durch unsere Sekretärin Brigitte Möck und einer FSJ-Kraft kompetent unterstützt. Unsere Freizeiten und Schulungsangebote fördern die Gemeinschaft und verbinden Menschen. Als Christen sind wir gemeinsam auf dem Weg und leben unseren Glauben in unseren Angeboten durch Zeiten des Singens, Bibellesens und Betens. Für Lebens- und Glaubensfragen haben wir ein offenes Ohr. Wir bringen den christlichen Glauben zeitgemäß ins Gespräch und tragen dazu bei, den persönlichen Glauben zu vertiefen. Von unseren Teilnehmenden wünschen wir uns, dass sie sich darauf einlassen. Wir bieten ein hochwertiges Programm und eine gute pädagogische Betreuung. Miteinander erleben wir jede Menge Spaß und Action. Der Einzelne und die Gruppe sind uns wichtig und wir gehen fair und freundlich miteinander um. Wie bei allem gibt es auch bei unseren Veranstaltungen Regeln, die einen sicheren Rahmen schaffen und das Miteinander erleichtern. Anmeldung online über www.ejw-bernhausen.de Die Anmeldung zu unseren Freizeiten und Schulungen geschieht online über unsere Homepage. Dort findest du unter ANGEBOTE die einzelnen Veranstaltungen. Folge einfach dem Anmelde-Link und beachte dabei bitte die Reise- bedingungen. Die Bestätigung und Rechnung erhältst du dann direkt per E-Mail. Wenn du dich nicht online anmelden kannst/willst, nimm bitte Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf. 5
Konficamp auf der Dobelmühle Das Highlight für alle Konfis Das KonfiCamp ist DER Start ins Konfi-Jahr! Du bist zusammen mit allen anderen Konfis aus dem Kirchenbe- zirk eingeladen, beim Megaevent KonfiCamp dabei zu sein. Gemeinsam fahren wir auf das Freizeitgelände der Dobel- mühle in Aulendorf. Dieses Wochenende im Festivalstyle ist legendär und speziell für Konfirmandinnen und Konfirmanden, die 2022 konfir- miert werden. Da ist für jeden was dabei: Campen und Feiern mit 300 anderen Konfis, Kletterpark, Zirkuszelt, KonfiCamp-Band, Badesee, Fußballturnier, Kistenstapeln, Bistro, Beachvolleyball, Musik, kreative Angebote, Impulse zu christlichen Themen, nette Leute kennenlernen, Spaß, Spiele, Gottesdienst, Lager- feuer, Abenteuer, pures Leben... und einfach so vieles mehr! Weitere Infos & die Einladung gibt`s direkt vor Ort im Konfir- mandenunterricht oder übers Pfarramt in deiner Gemeinde! Termin: 09. - 11. Juli 2021 Teilnehmer: Konfis, die 2022 konfirmiert werden Preis: 75,00 € Leitung: Team des Bezirksjugedwerks & ein großes Team Anmeldung: Bekommst du in deiner Kirchengemeinde von deiner Pfarrerin, deinem Pfarrer 6
PACK NIX I Gemeindehaus in Scharnhausen PACK NIX ist seit Jahren ein fester Bestandteil in unserem Freizeitprogramm und das zeigt, wie genial diese Freizeitak- tion ist. Im Jahr 2021 bieten wir zwei PACK NIX-Wochen an. Wenn du Lust hast eine tolle und abwechslungsreiche Woche zu erleben, dann melde dich zu PACK NIX an. PACK NIX bedeutet 6 Tage Programm von täglich 8.15 Uhr bis 17.30 Uhr. Auf dem Programm stehen abwechslungsreiche Work- shops, Zeit zum Relaxen, Messages zum christlichen Glauben, tolle Aktionen mit der Freizeitgruppe und natürlich gibt es einen Ausflug zur Wasserskianlage bei Gundelfingen. Zu Gast sind wir im Gemeindehaus in Scharnhausen. Hier sind wir „zuhause“ und werden, gut versorgt von unserem Küchen- team, eine geniale Zeit erleben. Als Highlight werden wir von Freitag auf Samstag im Gemeindehaus übernachten und am Samstag PACK NIX mit einem Workshop-Gottesdienst und anschließender Abschlussveranstaltung abschließen. Termin: 02.-07. August 2021 8:15 - 17.30 Uhr Alter: 12 - 15 Jahre Teilnehmer: min. 12, max. 22 Personen Preis: 140,00 € Leistungen: Verpflegung, Betreuung, Programm, Ausflüge mit Reisebus Beachte: Eigene An- und Abreise Leitung: Stefan Heimann & Team 7
PACK NIX II Gemeindehaus Leinfelden Bei der zweiten PACK NIX-Woche sind wir zu Gast im evan- gelischen Gemeindehaus in Leinfelden. In Kooperation mit der Evangelischen Jugend Leinfelden und Musberg (ejlum) wirst du, wie auch bei PACK NIX 1 eine tolle Zeit erleben. Wenn du Lust hast eine tolle und abwechslungsreiche Woche zu erleben, dann melde dich zu PACK NIX an. PACK NIX bedeutet 6 Tage Programm von täglich 8.15 Uhr bis 17.30 Uhr. Auf dem Programm stehen abwechslungsreiche Workshops, Zeit zum Relaxen, tolle Aktionen mit der Freizeit- gruppe und natürlich gibt es einen Ausflug zur Wasserskian- lage bei Gundelfingen. Gut versorgt von unserem Küchenteam haben wir viel Zeit, um eine geniale Zeit zu erleben. Als Highlight werden wir von Freitag auf Samstag im Gemeindehaus übernachten und am Samstag PACK NIX mit einem Workshop-Gottesdienst und anschließender Abschlussveranstaltung abschließen. Termin: 09. - 14. August 2021 08:30 - 17:30 Uhr Alter: 13 - 16 Jahre Teilnehmer: min. 12, max. 22 Personen Preis: 140,00 € Leistungen: Verpflegung, Betreuung, Programm, Ausflüge mit Reisebus Beachte: Eigene An- und Abreise Leitung: Sina Frederick, Stefan Heimann & Team 8
Ferienwaldheim im Bernhäuser Forst Das Ferienwaldheim liegt am Waldrand zwischen Stetten und Plattenhardt. In zwei Abschnitten von je 14 Tagen betreuen um die 100 ehrenamtliche pädagogische Mitarbeitende sowie 20 Mitarbeiterinnen in der Küche insgesamt etwa 450 Kinder. Das Waldheim Bernhäuser Forst ist für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, die aus den Städten Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt kommen. Die Anmeldezahlen sind im 1. Abschnitt meist höher als die Zahl der Plätze, so dass die Teilnahme ausgelost werden muss. Auch behinderte Kinder werden nach Absprache gerne aufgenommen. Der Tagesablauf bietet viel Abwechslung mit biblischen Geschichten, Singen, Essen, Hobbygruppen, Ball-, Stadt- und Geländespielen, Sport und Ruhepausen. Höhepunkte im Programm sind zum Beispiel die Waldheim-Olympiade, der Ausflugstag, der Elternbesuchstag und ein Empfangs- nachmittag mit Vertretern aus Kirche und Kommunen. Den Abschluss eines jeden Waldheimabschnitts bildet ein Gottes- dienst im Grünen. Termin: 02. - 15. August 2021 16. - 29. August 2021 Teilnehmer: min 150, max. 240 Personen Preis: gestaffelt – siehe www.waldheim-befo.de Leistung: Programm, Verpflegung Leitung: Matthias Gebhardt & Team Anmeldung: online von 13.02. - 28.02.2021 auf www.waldheim-befo.de 9
PACK NIX Kids Sommeraktion für Kids in Ostfildern Ein abwechslungsreiches Programm in den Sommerferien in Ostfildern erleben? Das Evangelische Bezirksjugendwerk will genau das Kindern zwischen 6 und 10 Jahren mit PACK NIX Kids bieten. Im Gemeindehaus in Ruit soll es ein mitreißendes Tagespro- gramm geben. Der Tagesablauf bietet viel Abwechslung mit biblischen Geschichten, Singen, Essen, Hobbygruppen, Ball-, Stadt- und Geländespielen, Sport und Ruhepausen. Weitere Infos werden zu gegebener Zeit hier und auf der Homepage des EJW Bernhausen zu finden sein. Termin: Sommerferien 2021 Alter: 6 - 10 Jahre Teilnehmer: min. 10, max. 20 Personen Preis: noch offen Leistungen: Verpflegung, Betreuung, Programm Beachte: eigene Anreise Leitung: Team des Bezirksjugendwerks 10
EJW musikplus Seminartag in Neuhausen Ein vielseitiger Workshop-Tag, der motiviert und nach vorne bringt. Beim gemeinsamen Singen ist es eine riesen Hilfe, wenn jemand an der Gitarre oder am Klavier die Initiative ergreifen und stressfrei anleiten kann. Und das Cajón ist da eine perfekte Ergänzung und ermöglicht mit unkomplizierten Mitteln ein feines Upgrade für die musikalische Begleitung. Am Ende braucht es dann noch Leute, die sich mit der Technik auskennen, damit die Musik gut rüberkommt. Also: Zusammen mit anderen unter fachlicher Anleitung an den eigenen Fähigkeiten arbeiten und viele praktische Impulse für den Umgang mit dem Instrument bekommen. Dies alles bekommst du beim Musikplus Schulungstag am 30. Januar 2021 in Neuhausen/Filder vermittelt. 5 Workshops laufen gleichzeitig ab. W1 Liedbegleitung mit der Gitarre mit Ruben Fritz W2 Liedbegleitung am Klavier mit Sebastian Heeß W3 Cajón mit Eddy Scheck W4 Gesang mit Susanne Courtin W5 Tontechnik mit Timo Kentner Termin: 30. Janur 2021 10:00 - 16:30 Uhr Ort: Gemeindehaus, Neuhausen Alter: ab 14 Jahren Preis: 49,00 € / ermäßigt 34,00 € Leistung: Schulungsinhalte Leitung: EJW musikplus Team 11
Grundkurs II In den Herbstferien findet normalerweise unsere Schulung statt. Das war in 2020 möglich, aber unter anderen Bedin- gungen. Es konnten nicht alle Interessierte mitmachen. Deshalb bieten wir in 2021 eine weitere Schulung in einem Gemeindehaus im Kirchenbezirk in den Faschingsferien an. Das Ziel dieser drei intensiven Tage ist es, junge, interessierte Mitarbeitende für die Arbeit mit Kindern fit zu machen. Wenn du noch wenig Erfahrung in der Arbeit mit Kindern hast, aber als Mitarbeiter einsteigen möchtest, dann bist du bei unserem Grundkurs genau richtig. Gemeinsam mit anderen Teenies ab 14 Jahren aus Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern/Neuhausen und Filderstadt wirst du die Basics der Arbeit mit Kindern lernen. Dabei lernst du Themen kennen, wie z.B.: - Ich als Mitarbeiter/in – was und wie ist meine (neue) Rolle? - Warum Jungschar? Was unterscheidet uns vom Fußballtrai- ning? - Neue Spiele und alte Klassiker – Wie leite ich ein Spiel an? - „Keiner hört auf mein Kommando” - Disziplin in der Gruppe - Geschichten aus der Bibel - wie erzähle ich so was? Wer neben Grundkurs und den Leiterkursen zusätzlich unsere „Rechtsschulung“, die Schulungseinheit „Menschenskinder, ihr seid stark!“ und einen „Erste Hilfe Kurs“ besucht, erfüllt alle Voraussetzungen für die Jugendleiterkarte „JuLeiCa“. Termin: 15. - 17. Februar 2021 09:30 - 17:30 Uhr Ort: Gemeindehaus, Neuhausen a.d.F Teilnehmer: min. 6, max. 26 Personen, ab 14 Jahren Preis: 25,00 € Leistung: Schulungsinhalte, Material, Mittagessen Leitung: Team des Bezirksjugendwerks 12
Einführungskurs EP-Trainerschulung der Dobelmühle Die Dobelmühle bietet für Freizeiten und Konficamps viele tolle Möglichkeiten im erlebnispädagogischen Bereich: Klet- terturm, Mutsprung, Kistenstapeln, Giant Swing ermöglichen Jugendlichen spannende Erfahrungen und Erlebnisse. Bei unserem KonfiCamp sind das immer Highlights im Programm. Für die Nutzung der Elemente ist ein Einführungskurs notwendig. Dabei vermitteln erfahrene Referenten alles Wichtige über Materialkunde, Aufsichtspflicht, Anseil- und Sicherungstechniken. Alle Teilnehmenden haben die Möglich- keit, eine Einführung in mindestens eines der oben genannten Elemente zu bekommen. Nach einer gründlichen Einführung in die jeweilige Aktion ist viel Zeit zum Üben. Der Kurs wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Für den erfolg- reichen Abschluss des Kurses gibt es einen Trainerausweis, der Voraussetzung für die Nutzung der Kletterelemente der Dobelmühle ist. Für Teilnehmende die, bereit sind, ihre neuerworbenen Fähig- keiten beim KonfiCamp 2021 einzubringen, übernimmt das Bezirksjugendwerk nach Rücksprache die Kursgebühr. Termin: 26. - 28. März 2021 Ort: Dobelmühle, Aulendorf Teilnehmer: min. 12 max. 25 Personen; ab 16 Jahren Preis: 85,00 € Leistungen: Ausbildung, MBZ, Verpflegung, Trai- nerausweis, Kursunterlagen Leitung: Jörg Widmayer & Team Anmeldung: info@dobelmuehle.de 13
Preach Out Predigerschulung für Jugoteams Dir liegt es auf dem Herzen, vom christlichen Glauben und deinen Erfahrungen mit Gott zu erzählen? Du machst gerne Impulse und Andachten in Jungscharen oder Jugendgruppen und möchtest gerne mal eine Predigt in einem Jugendgot- tesdienst übernehmen? Dann melde dich zu Preach Out an! Wir wollen uns genügend Zeit nehmen, um deinen Einstieg ins Predigen zu erleichtern. Gemeinsam werden wir uns auf den Weg machen, um von einem Thema oder Bibeltext zu einer ansprechenden, motivierenden Predigt zu kommen. Neben Stichworten wie Exegese, Hörerfragen, Struktur und Aufbau einer Predigt, werden wir unterschiedliche Predigt- formen unter die Lupe nehmen und dir zu deinem Predigtstil verhelfen. An drei Abendterminen werden wir uns mitein- ander die „Theorie“ erarbeiten und von den Erfahrungen von geübten Predigern und Predigerinnen profitieren. In der Praxis wirst du eine eigene Predigt schreiben und an einem Samstag den anderen Teilnehmenden vortragen. Dabei bekommst du jede Unterstützung, die du benötigst. Miteinander wollen wir dann an einem Samstag konstruktives Feedback einüben und voneinander profitieren. Termin: 04.03.|15.4.|06.05. 20:00 - 21:30 Uhr 5.6. 9:30 - 13:00 Uhr Teilnehmer: min. 5, max. 12 Personen, ab 16 Jahren Preis: kostenlos Leistung: Schulungsinhalte, Material Leitung: Stefan Heimann 14
Improtheater ...einfach mal loslegen Du willst endlich mal nicht das machen, was dir jemand vorschreibt?! Endlich mal frei sein und das tun, was du willst? Du bist schon ein paar Mal auf Bühnen gestanden, hast Schau- spielerfahrung oder es juckt dich in den Fingern welche zu sammeln? Dann bist du hier aber sowas von richtig! Wir bieten dir einen ganzen Tag voller Spaß, Abwechslung, Herausforderung und garantiert kein festgelegtes Ende, wenn du dich zu unserem Improvisations-Theater-Workshop anmeldest! Improtheater ist die hohe Kunst, Theater und Szenen zu spielen, ohne dabei ein Skript oder eine vorher festgelegte Rolle zu haben. Requisiten oder Bühnenbild – das brauchen wir nicht! Alles passiert live, spontan und miteinander! Ein paar Regeln gibt es beim spontanen Theater allerdings schon zu beachten. Wir werden sie uns gemeinsam erarbeiten, verschiedene Spielformate kennen lernen und dann vor allem Theater, Theater und nochmals Theater spielen! Du sagst, das kann doch gar nicht funktionieren?! Dann melde dich schnell an und probier‘ es selbst aus! Wir freuen uns auf DICH! Termin: noch offen Ort: Ev. Gemeindehaus, Plattenhardt Teilnehmer: min. 4, max. 10 Personen, ab 14 Jahren Preis: kostenlos, bitte Geld für Verpflegung mitbingen Leistungen: Schulungsinhalte Leitung: Robin Gosak, David Scheible 15
Jugendleiterschulung Der Balkon Hohenlohes In diesem Jahr sind wir wieder im Otto-Weinmann-Haus in Obersteinbach. Das Freizeitheim Otto-Weinmann-Haus befindet sich knapp einen Kilometer außerhalb der Ortschaft Obersteinbach in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Ziel dieser fünf Tage ist es, junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Arbeit mit Kindern fit zu machen und zu schulen. Neben den vielfältigen Schulungsinhalten erwarten dich eine gute Portion Spaß und Action mit netten Leuten, Kreativan- gebote und spannende Impulse zum Glauben. Wer neben Grundkurs und den beiden Leiterkursen zusätzlich unsere „Rechtsschulung“, die Schulungseinheit „Menschenskinder, ihr seid stark!“ und einen „Erste Hilfe Kurs“ besucht, erfüllt alle Voraussetzungen für die Jugendlei- terkarte „JuLeiCa“. Newcomer willkommen! - der „Grundkurs” Wenn du noch wenig Ahnung und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern hast, aber als Mitarbeiter neu angefangen hast oder anfangen willst, dann bist du bei unserem Grundkurs genau richtig. Gemeinsam mit anderen Teenies ab 14 Jahren aus Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern/Neuhausen und Filderstadt wirst du beim Grundkurs die Basics der Arbeit mit Kindern lernen. Dabei wirst du folgende Themen kennenlernen, wie zum Beispiel: • Ich als Mitarbeiter/in – was und wie ist meine (neue) Rolle? • Warum und weshalb eigentlich Jungschar? Was unter- scheidet uns vom Fußballtraining? 16
• Neue Spiele und alte Klassiker – Wie leite ich ein Spiel an? • „Keiner hört auf mein Kommando” - Disziplin in der Gruppe • Geschichten aus der Bibel - wie erzähle ich so was? Die Checker - der „Leiterkurs” Für die angehenden Checker in Sachen Kinder- und Jugend- arbeit bieten wir ein Aufbauseminar an. Der Leiterkurs ist für jede und jeden, der in den vergangenen Jahren den Grund- kurs oder das Team 15 des Waldheims besucht hat und möglichst ein Jahr Praxisluft in einer regelmäßigen Gruppe geschnuppert hat. Hier sind einige Inhalte aus dem Programm des Aufbaukurses: • Einfach typisch – meine Stärken und Herausforderungen • Berührungsängste überwinden • Gott in deinem Leben entdecken • Erlebnispädagogik – mehr als nur Spiel • Wie streite ich richtig? • Wie ging Jesus mit Konflikten um? Termin: 30.10. – 03.11.2021 Teilnehmer: min. 6, max. 40 Personen, ab 14 Jahren Preis: 99,00 € (Viele Jugendarbeiten unterstützen Dich finanziell bei der Schulung und übernehmen den Beitrag. Bitte erkundige Dich vor Ort.) Leistungen: Fahrt, MBZ, Vollpension, Schulungs- materialien, Leitung & Programm Leitung: Bezirksjugendreferenten und ein ehrenamtliches Team 17
Rechtsschulung Rechtliches in kompakter Form Was gilt es alles so zu bedenken, wenn ich als Mitarbeite- rin/Mitarbeiter in einer Jungschar tätig bin? Was bedeutet es, wenn ich die Aufsichtsplicht für andere übernehme? Welche Rechte habe ich und welche Pflichten sind damit verbunden? Wo sind rechtliche Grauzonen? Was könnte mir vorgeworfen werden? Für welche Aktivitäten benötigen die Teilnehmenden eine Einverständniserklärung? A L L E S W A S C H T R E I S T Falls du Antworten auf diese und andere Fragen suchst, dann bist du bei der Rechtsschulung des Evangelischen Bezirksju- gendwerks genau richtig! Mit unserem Referent Markus Nowroth haben wir nicht nur einen erfahrenen Jugendmitarbeiter, sondern auch einen Rechtsanwalt, der uns kompetent durch den Abend führen wird. Er kann euch sowohl von der rechtlichen, als auch von der praktischen Seite her alle Fragen beantworten. Kurzweilig und unterhaltsam führt er dich ins Thema Aufsichtspflicht und andere rechtliche Fragen rund die Jugendarbeit ein. Beispiele machen das Gehörte praxisnah. Dieser Abend ist Teil unserer Schulungsarbeit und für die Be- antragung der Juleica Pflicht. Aber auch für alle anderen in der Kinder- und Jugendarbeit ist dieser Schulungsabend nützlich, gewinnbringend und auch als Auffrischung geeignet. Termin: 18. November 2021 19:00 -21:00 Uhr Ort: Petruskirche, Bernhausen Teilnehmer: min. 10, max. 40 Personen, ab 14 Jahren Preis: 0,00 € Leistungen: Schulungsinhalte, Infomaterial Leitung: Rechtsanwalt Markus Nowroth 18
„Menschenskinder, ihr seid stark!“ Präventionsschulung Das Thema „Umgang mit (sexualisierter) Gewalt“ ist kein leichtes. Kinder und Jugendliche erleben immer wieder Gewalt und sind sexuell motivierten Übergriffen ausgesetzt. Das soll und darf in der evangelischen Jugendarbeit nicht passieren! In unseren Gruppen und Angeboten sollen sich alle sicher, wertgeschätzt und willkommen fühlen. Unser Schulungstag „Menschenskinder, ihr seid stark“ will in zweifacher Hinsicht stark machen: • Er stärkt Mitarbeitende in ihrer Haltung, ihrem Wissen, sensibilisiert und informiert. • Gleichzeitig nehmen wir Kinder und Jugendliche in den Blick und zeigen Wege auf, wie wir sie stärken, ihnen helfen und sie schützen können. Inhalt der Fortbildung sind viele Infos und Tipps zum Thema, zum rechtlichen Rahmen, sowie der eigene Zu- und Umgang mit Nähe und Distanz. Aufgrund rechtlicher Verordnungen ist jeder Träger dazu verpflichtet, dieses Thema anzugehen. Wir setzen bewusst auf Prävention und Sensibilisierung und empfehlen jedem dringend, diesen Schulungstag mitzuma- chen. Damit wir das nötige Hintergrundwissen haben, selbst gestärkt sind und so auch in unserer Arbeit Kinder und Jugendliche stärken können. Termin: 04. Dezember 2021 9:30 - 13:00 Uhr Ort: Petruskirche, Bernhausen Teilnehmer: min. 10, max. 40 Personen, ab 14 Jahren Preis: 0,00 € Leistungen: Schulungsinhalte, Infomaterial Leitung: Team des Bezirksjugendwerks 19
Mitarbeiterevent Mal raus, mal abschalten, Gottes wunderbare Schöpfung genießen – all das geht bei unserem neuen Mitarbeiterevent. Wir werden an einem Sonntagvormittag in See stechen. Vielleicht eher die Paddel ins Wasser halten und uns treiben lassen. Wir werden sehen, was der Wasserstand macht und entsprechend eine Tour aussuchen. Cool wäre, wenn wir Fahrgemeinschaften bilden könnten. Kurzfristige Änderungen durch Wetter, Wasserstand oder Corona sind möglich. Deshalb ist es wichtig, bei der Anmel- dung die Handynummer anzugeben. Aber immer vorausgesetzt – Corona lässt dieses Event zu! Termin: 13. Juni 2021 Ort: noch offen Teilnehmer: min. 12. max. 20 Personen, ab 14 Jahren Preis: 10,00 € Leistung: Programm, Koordination von Fahrgemeinschaften Leitung: Team des Bezirksjugendwerks 20
Osternacht Aufstehen und Hingehen, Licht sehen! Karfreitag: Leid, Schmerz und zuletzt der Tod. Jesus und seinen Jüngern bleibt das nicht erspart. Auch wir können nichts daran ändern, es gibt diese schweren Zeiten in unserem Leben. Doch - Gott sei Dank - dabei bleibt es nicht! Es gibt Hoffnung über alles Leid hinaus! Wir treffen uns am Ostermorgen in einer dunklen Kirche. Und dann bricht es langsam herein, ein Kerzenschein, das Licht wird weitergegeben und erhellt den Raum. Die Dämmerung bricht an und der erste Sonnenstrahl des Tages erreicht uns. Alles wird hell und warm. Gott sei Dank: Jesus lebt! Er hat dem Tod und der Dunkelheit nicht nachgegeben. Er ist auferstanden! Vom Dunkel ins Licht kommen, Glaubenshoffnung spüren und Gemeinschaft haben. Wir feiern zusammen die Osternacht und Auferstehung unseres Herrn. Anschließend gibt es bei einem leckeren Früh- stück die Möglichkeit, sich zu begegnen. Zu diesem besonderen Erlebnis laden wir alle Mitarbei- tenden, Jugendlichen und Freunde des Bezirksjugendwerks herzlich ein! Termin: 04. April 2021 5:30 Uhr Ort: Aussegnungshalle, Neuhausen 21
Secret Places Was ist „secret places“? Es ist ein neuartiges Format der Jugendarbeit für junge Erwachsene. Geheime oder geheimnisvolle Orte im Bezirk sollen entdeckt und für andere erlebbar gemacht werden - in der Natur, eine Firma, ein Handwerksbetrieb, eine soziale Einrichtung, … - vieles ist möglich, aber lange geheim. Was bekannt ist: das Datum und die Uhrzeit. Wer bei „secret places“ dabei sein möchte, muss sich zum Whatsapp-Broad- cast bei unserem EJW Handy „anmelden“. Die Nummer bitte so einspeichern: +4915731624699. Man bekommt zwei Stunden vor dem Event über den broadcast den Veranstal- tungsort mitgeteilt und was man evtl. noch mitbringen müsste. Vor Ort erwartet dich je nach Gegebenheit: • Gespräch/Interview mit einer mit dem Veranstaltungsort verbundenen Person • irgendeine Art von Live-Musik • ein „Input“ zum Abend – der in Bezug zur Location oder dem Thema steht • am Ende ein einfacher Ständerling und Zeit für Begegnung Termin: 24.04.|01.05.|08.05.|15.05. 20:00 Uhr Ort: gemeinnisvolle Orte Alter: ab 18 Jahren Preis: 0,00 € (um Spende wird gebeten) Leitung: Matthias Gebhardt & Team 22
Beats & Message Beats&Message soll 2021 zum dritten Mal stattfinden. Da durch Corona vieles in Bewegung geraten ist wurde der Termin von Beats&Message auf den 26. Juni 2021 verschoben. Alle Anzeichen sprechen gerade für einen Veranstaltungsort mit hervorragender Durchlüftungsmöglichkeit – die letzte Entscheidung wurde aber noch nicht getroffen. Fest steht, dass euch am 26. Juni wieder ein abwechslungs- reicher XXL-Gottesdienst erwartet. Coole Beats von der Band. Wichtige Worte in der Verkündigung. Herausfordernde Themen in Workshops. Termin: 26. Juni 2021 18:30 Uhr Ort: noch offen Alter: ab 16 Jahren Preis: 0,00 € Leitung: Beats&Message Team aus dem Distrikt Filderstadt, Michael Hummel 23
D I C H . F ÜR D E R E . F ÜR A N endienst lig Frejwil t Dein willigendienisuns? Frei be Oder bei and eren Kirchen im Stellen Raus aus dem Alltag: erdbeerg bezirk, z.B. OKdin ä anderen K zeKnirtrchuemn Bedrner,eFnaSmt ilien- i i a rt e n Lerne neue Leute in einer m n ind bez hau elle denen zenBtreuernmrghäärutesne,rFFiarokrs, zt..B..s.en, n Umgebung kennen, mit Bern B milie en ka nn st. häus ernhause n- du viel er leb e r For st... , n r Persönlich ke it: Weiterentwicklung deine t und entdecke deine Erweitere deinen Horizon Gaben und Grenzen. rufliche Zukunft: Ein Übungsfeld für die be h dran sein könnte. Kläre, was für dich beruflic tzen. Gutes tun und Zeichen se entdecken und mit Hier kannst du Glauben anderen teilen. it, die du aktiv mitge- Erlebe echte Jugendarbe stalten kannst. W Bernhausen, Interessiert?: Info bei EJ z.Hd. Matthias Gebhardt -bernhausen.de matthias.gebhardt@ejw 0711/705785 www.ejw-bernhausen.de
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Unsere Qualitätstandards Gutes und intensives Betreuungskonzept Freizeiten haben geklärte Leitungsstrukturen. Ein qualifi- ziertes Freizeit-Team verantwortet das Programm und kümmert sich um die Teilnehmenden. Die Betreuungs- intensität ist höher als der übliche Betreuungsschlüssel. Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte Zielorte und Unterkünfte von Freizeiten sind sorgfältig ausgewählt und bieten so sehr gute Möglichkeiten. Faires Preis-Leistungs-Verhältnis Freizeiten sind bei sehr guter Qualität so preiswert wie möglich. Klare Information und Kommunikation Bei der Kommunikation mit Teilnehmenden bzw. deren Eltern stehen Transparenz und Offenheit im Vorder- grund. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Bestmögliche An- und Abreise Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet und sind gut begleitet. Sicherheit hat oberste Priorität. Ausgewogene Verpflegung Die Verpflegung ist qualitativ hochwertig, vollwertig und ausgewogen. Gute Auswertung Freizeiten werden mit den Beteiligten ausgewertet, indem Feedback eingeholt und besprochen wird. Spaß muss sein – mit Sicherheit! Wir arbeiten an Risikominimierung und Sicherheit, durch Prävention und gute Vorbereitung für Krisenfälle. Aus: Qualitätsleitfaden des Ev. Jugendwerks in Württemberg. Ausführlicher nachzulesen unter: www.ejw-reisen.de/qualitaet 26
Impressum wesentliche Eigenschaften der Rei- seleistungen, den Reisepreis und alle Herausgegeben vom zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmo- dalitäten, die Mindestteilnehmerzahl Evangelischen Bezirksjugendwerk und die Stornopauschalen (gem. Bernhausen Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 Talstr. 21, 70794 Filderstadt und 7 EGBGB) werden nur dann Tel 0711/705785 nicht Bestandteil des Pauschalreise- bezirk@ejw-bernhausen.de vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Redaktion: Stefan Heimann d) Der TN haftet für alle vertrag- Gestaltung: Spurenelemente lichen Verpflichtungen von Mitrei- GmBH senden, für die er die Buchung vor- nimmt, wie für seine eigenen, soweit Bildrechte: er eine ent-sprechende Verpflichtung • S. 1, 5, 6, 7, 8,11, 12, 14, 16, 17, 18, 21: durch ausdrückliche und gesonderte Ev. Bezirksjugendwerk Bernhausen • S. 4: Pixabay Erklärung übernommen hat. • S. 9: Matthias Gebhardt 1.2. Für die Buchung, die mündlich, • S. 10: Markus Schumacher telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder • S. 13: Dobelmühle/Jörg Widmayer per Telefax erfolgt, gilt: • S. 15: David Kurfess a) Solche Buchungen (außer münd- • S. 18: Pexels liche und telefonische) sollen mit dem • S. 19, 24, 25: Buchungsformular des RV erfolgen Evang. Jugendwerk in Württemberg • S. 20, 22: canva (bei E-Mails durch Übermittlung des • S. 23: Maximilian Bader, David Kurfess ausgefüllten und unterzeichneten • S. 26: Andreas Bleiholder Buchungsformulars als Anhang). Mit • S. 28: Miriam Rath der Buchung bietet der TN dem RV den Abschluss des Pauschalreisever- trages verbindlich an. An die Buchung Reisebedingungen ist der TN 5 Werktage gebunden. 1. Abschluss des Pauschalreisever- b) Der Vertrag kommt mit dem trages, Verpflichtungen des TN Zugang der Reisebestätigung 1.1. Für alle Buchungswege gilt: (Annahmeerklärung) durch den RV a) Grundlage des Angebots des RV zustande. Bei oder unverzüglich nach und der Buchung des TN sind die Vertragsschluss wird der RV dem Reiseausschreibung und die ergän- TN eine den gesetzlichen Vorgaben zenden Informationen des RV für die entsprechenden Reisebestätigung jeweilige Reise, soweit diese dem TN in Textform übermitteln, sofern der bei der Buchung vorliegen. TN nicht Anspruch auf eine Reise- b) Weicht der Inhalt der Reisebestäti- bestätigung in Papierform nach Art. gung des RV vom Inhalt der Buchung 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, ab, so liegt ein neues Angebot des weil der Vertragsschluss in gleich- RV vor, an das der RV für die Dauer zeitiger körperlicher Anwesenheit von 5 Tagen gebunden ist. Der beider Parteien oder außerhalb von Vertrag kommt auf der Grundlage Geschäftsräumen erfolgte. dieses neuen Angebots zustande, 1.3. Bei Buchungen im elektronischen soweit der RV bezüglich des neuen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Angebots auf die Änderung hinge- Telemedien) gilt für den Vertragsab- wiesen und seine vorvertraglichen schluss: In-formationspflichten erfüllt hat und a) Dem TN wird der Ablauf der elek- der TN innerhalb der Bindungsfrist tronischen Buchung in der entspre- gegenüber dem RV die An¬nahme chenden Anwendung des RV erläu- durch ausdrückliche Erklärung oder tert. Anzah¬lung erklärt. b) Dem TN steht zur Korrektur c) Die vom RV gegebenen vorver- seiner Eingaben, zur Löschung oder traglichen Informationen über 27
zum Zurücksetzen des gesamten 651a BGB außerhalb von Geschäfts- Buchungsformulars eine entspre- räumen geschlossen worden ist, es sei chende Korrekturmöglichkeit zur denn, die mündlichen Verhandlungen, Verfügung, deren Nutzung erläutert auf denen der Vertragsschluss beruht, wird. sind auf vorhergehende Bestellung c) Die zur Durchführung der Online- des Verbrauchers geführt worden; buchung angebotenen Vertrags- im letztgenannten Fall besteht ein sprachen sind angegeben. Rechtlich Widerrufsrecht ebenfalls nicht. maßgeblich ist ausschließlich die 2. Bezahlung deutsche Sprache. 2.1. Der RV und der Reisevermittler d) Soweit der Vertragstext des RV im dürfen Zahlungen auf den Reisepreis Onlinebuchungssystem gespeichert vor Beendigung der Pauschalreise nur wird, wird der TN darüber und über fordern oder annehmen, wenn ein die Möglichkeit zum späteren Abruf wirksamer Kundengeldabsicherungs- des Vertragstextes unterrichtet. vertrag besteht und dem TN der e) Mit Betätigung des Buttons (der Sicherungsschein mit Namen und Schaltfläche) „zahlungspflichtig Kontaktdaten des Kundengeldabsi- buchen“ bietet der TN gegenüber cherers in klarer, verständlicher und dem RV den Abschluss des Pauschal- hervorgehobener Weise übergeben reisevertrages verbindlich an. An wurde. Nach Vertragsabschluss wird dieses Vertragsangebot ist der TN 5 gegen Aushändigung des Sicherungs- Werktage ab Absendung der elektro- scheines eine Anzahlung in Höhe nischen Erklärung gebunden. von 20% des Reisepreises (maximal f) Dem TN wird der Eingang seiner 100 Euro pro TN) zur Zahlung fällig. Buchung unverzüglich auf elektroni- Die Restzahlung wird 14 Tage vor schem Weg bestätigt. Reisebeginn fällig, sofern der Siche- g) Die Übermittlung der Buchung rungsschein übergeben ist und die durch Betätigung des Buttons Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 „zahlungspflichtig buchen“ begründet genannten Grund abgesagt werden keinen Anspruch des TN auf das kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage Zustandekommen eines Pauschal- als vor Reisebeginn ist der gesamte reisevertrages entsprechend seiner Reisepreis sofort zahlungsfällig. Buchungsangaben. Der RV ist viel- 2.2. Leistet der TN die Anzahlung mehr frei in der Entscheidung, das und/oder Restzahlung nicht entspre- Vertragsangebot des TN anzu- chend den vereinbarten Zah- nehmen oder nicht. lungsfälligkeiten, obwohl der RV zur h) Der Vertrag kommt durch den ordnungsgemäßen Erbringung der Zugang der Reisebestätigung des RV vertraglichen Leistungen bereit und beim TN zu Stande. in der Lage ist, seine gesetzlichen 1.4. Der RV weist darauf hin, dass Informationspflichten erfüllt hat und nach den gesetzlichen Vorschriften kein gesetzliches oder vertragliches (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Aufrechnungs- oder Zurückbe- Nr. 9 BGB) bei Pauschalreisever- haltungsrecht des TN besteht und trägen nach § 651a und § 651c BGB, hat der Kunde den Zahlungsverzug die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, zu vertreten, so ist der RV berechtigt, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, nach Mahnung mit Fristsetzung nach über Mobilfunkdienst versendete Ablauf der Frist vom Pauschalreise- Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, vertrag zurückzutreten und den TN Telemedien und Onlinedienste) mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 abgeschlossen wurden, kein Wider- zu belasten. rufsrecht besteht, sondern lediglich 3. Änderungen von Vertragsinhalten die gesetzlichen Rücktritts- und vor Reisebeginn, die nicht den Reise- Kündigungsrechte, insbesondere das preis betreffen Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB 3.1. Abweichungen wesentlicher (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Wider- Eigenschaften von Reiseleistungen rufsrecht besteht jedoch, wenn der von dem vereinbarten Inhalt des Vertrag über Reiseleistungen nach § Pauschalreisevertrages, die nach 28
Vertragsabschluss notwendig werden zurück oder tritt der TN die Reise und vom RV nicht wider Treu und nicht an, so verliert der RV den Glauben herbeigeführt wurden, sind Anspruch auf den Reisepreis. Statt- dem RV vor Reisebeginn gestattet, dessen kann der RV eine ange- soweit die Abweichungen unerheb- messene Entschädigung verlangen, lich sind und den Gesamtzuschnitt soweit der Rücktritt nicht von ihm der Reise nicht beeinträchtigen. zu vertreten ist oder am Bestim- 3.2. Der RV ist verpflichtet, den TN mungsort oder in dessen unmittel- über Leistungsänderungen unverzüg- barer Nähe unvermeidbare, außer- lich nach Kenntnis von dem Ände- gewöhnliche Umstände auftreten, die rungsgrund auf einem dauerhaften die Durchführung der Pauschalreise Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, oder die Beförderung von Personen SMS oder Sprachnachricht) klar, an den Bestimmungsort erheblich verständlich und in hervorgehobener beeinträchtigen; Umstände sind Weise zu informieren. unvermeidbar und außergewöhnlich, 3.3. Im Fall einer erheblichen Ände- wenn sie nicht der Kontrolle des RV rung einer wesentlichen Eigenschaft unterliegen, und sich ihre Folgen auch einer Reiseleistung oder der Abwei- dann nicht hätten vermeiden lassen, chung von besonderen Vorgaben wenn alle zumutbaren Vorkehrungen des TN, die Inhalt des Pauschalrei- getroffen worden wären. severtrags geworden sind, ist der 4.3. Der RV hat die nachfolgenden TN berechtigt, innerhalb einer vom Entschädigungspauschalen unter RV gleich-zeitig mit Mitteilung der Berücksichtigung des Zeitraums Änderung gesetzten angemessenen zwischen der Rücktrittserklärung und Frist entweder die Änderung anzu- dem Reisebeginn sowie unter Berück- nehmen oder unentgeltlich vom sichtigung der erwarteten Ersparnis Pauschalreisevertrag zurückzutreten. von Aufwendungen und des erwar- Erklärt der TN nicht innerhalb der teten Erwerbs durch anderweitige vom RV gesetzten Frist ausdrücklich Verwendungen der Reiseleistungen gegenüber dem RV den Rücktritt festgelegt. Die Entschädigung wird vom Pauschalreisevertrag, gilt die nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Änderung als angenommen. Rücktrittserklärung wie folgt mit der 3.4. Eventuelle Gewährleistungsan- jeweiligen Stornostaffel berechnet: sprüche bleiben unberührt, soweit Eigenanreise die geänderten Leistungen mit Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% Mängeln behaftet sind. Hatte der RV (max. 21 Euro) für die Durchführung der geänderten vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% Reise bzw. einer eventuell angebo- ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% tenen Ersatzreise bei gleichwertiger Bus- und Bahnreisen Be-schaffenheit zum gleichen Preis Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % geringere Kosten, ist dem TN der vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % Differenzbetrag entsprechend § vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % 4. Rücktritt durch den TN vor vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % Reisebe-ginn/Stornokosten ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % 4.1. Der TN kann jederzeit vor Reise- jeweils pro TN. Berechnungsgrund- beginn vom Pauschalreisevertrag lage ist der dem TN in Rechnung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen- gestellte Gesamtpreis. über dem RV unter der vorstehend/ 4.4. Dem TN bleibt es in jedem nachfolgend angegebenen Anschrift Fall unbenommen, dem RV nach- zu erklären, falls die Reise über einen zuweisen, dass dem RV überhaupt Reisevermittler gebucht wurde, kann kein oder ein wesentlich niedrigerer der Rücktritt auch diesem gegen- Schaden entstanden ist, als die vom über erklärt werden. Dem TN wird RV geforderte Entschädigungspau- empfohlen, den Rücktritt in Textform schale. zu erklären. 4.2. Tritt der TN vor Reisebeginn 29
4.5. Eine Entschädigungspauschale 5.2 Wird die Reise aus diesem Grund gem. Ziffer 4.3 gilt als nicht festgelegt nicht durchgeführt, erhält der TN auf und vereinbart, soweit der RV nach- den Reisepreis geleistete Zahlungen weist, dass dem RV wesentlich höhere unverzüglich zurück, Ziffer 4.6 gilt ent- Aufwendungen entstanden sind als sprechend. der kalkulierte Betrag der Pauschale 6. Kündigung aus verhaltensbedingten gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist Gründen der RV verpflichtet, die geforderte 6.1. Der RV kann den Pauschalrei- Entschädigung unter Berücksichtigung severtrag ohne Einhaltung einer der ersparten Aufwendungen und Frist kündigen, wenn der TN unge- des Erwerbs einer etwaigen, ander- achtet einer Abmahnung vom RV weitigen Verwendung der Reise- nachhaltig stört oder wenn der TN leistungen konkret zu beziffern und sich in solchem Maß vertrags-widrig zu begründen.4.6. Ist der RV infolge verhält, dass die sofortige Aufhebung eines Rücktritts zur Rückerstattung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies des Reisepreises verpflichtet, bleibt § gilt nicht, soweit das vertragswidrige 651h Abs. 5 BGB unberührt.4.7. Das Verhalten ursächlich auf einer Verlet- gesetzliche Recht des TN, gemäß § zung von Informationspflichten vom 651e BGB vom RV durch Mitteilung RV beruht. auf einem dauerhaften Datenträger 6.2. Kündigt der RV, so behält der RV zu verlangen, dass statt seiner ein den Anspruch auf den Reisepreis; Dritter in die Rechte und Pflichten Der RV muss sich jedoch den Wert aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, der ersparten Aufwendungen sowie bleibt durch die vorstehenden diejenigen Vorteile anrechnen lassen, Bedingungen unberührt. Eine solche die der RV aus einer anderweitigen Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, Verwendung der nicht in Anspruch wenn Sie dem RV 7 Tage vor Reise- genommenen Leistung erlangt, beginn zugeht. einschließlich der von den Leistungs- 4.8. Der Abschluss einer Reise- trägern gutgebrachten Beträge. rücktrittskostenversicherung sowie 7. Obliegenheiten des TN einer Versicherung zur Deckung der 7.1. Reiseunterlagen Rückführungskosten bei Unfall oder Der TN hat den RV oder seinen Krankheit wird dringend empfohlen. Reisevermittler, über den der TN die 5. Rücktritt wegen Nichterreichens Pauschalreise gebucht hat, zu infor- der Mindest-teilnehmerzahl mieren, wenn der TN die notwen- 5.1 Der RV kann bei Nichterrei- digen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, chen einer Mindestteilnehmerzahl Hotelgutschein) nicht innerhalb der nach Maßgabe folgender Regelungen vom RV mitgeteilten Frist erhält. zurücktreten: 7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Die Mindestteilnehmerzahl und a) Wird die Reise nicht frei von Reise- der späteste Zeitpunkt des Zugangs mängeln erbracht, so kann der TN der Rücktrittserklärung vom RV beim Abhilfe verlangen. TN, muss in der jeweiligen vorver- b) Soweit der RV infolge einer traglichen Unterrichtung angegeben schuldhaften Unterlassung der sein. Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen b) Der RV hat die Mindestteilneh- konnte, kann der TN weder Minde- merzahl und die späteste Rücktritts- rungsansprüche nach § 651m BGB frist in der Reisebestätigung anzu- noch Schadensersatzansprüche nach geben. § 651n BGB geltend machen. c) Der RV ist verpflichtet, dem TN c) Der TN ist verpflichtet, seine gegenüber die Absage der Reise Mängelanzeige unverzüglich dem unverzüglich zu erklären, wenn fest- Vertreter vom RV vor Ort zur steht, dass die Reise wegen Nichter- Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter reichen der Mindestteilnehmerzahl vom RV vor Ort nicht vorhanden nicht durchgeführt wird. und vertraglich nicht geschuldet, d) Ein Rücktritt vom RV später als 20 sind etwaige Reisemängel an den RV Tagen vor Reisebeginn ist unzulässig. unter der mitgeteilten Kontaktstelle 30
vom RV zur Kenntnis zu bringen; die Verletzung von Hinweis-, Aufklä- über die Erreichbarkeit des Vertre- rungs- oder Organisationspflichten ters des RV bzw. seiner Kontaktstelle des RV ursächlich geworden ist. vor Ort wird in der Reisebestätigung 9. Geltendmachung von Ansprüchen, unterrichtet. Der TN kann jedoch die Adressat Mängelanzeige auch seinem Reisever- Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) mittler, über den er die Pauschalreise Nr. 2, 4-7 BGB hat der TN gegenüber gebucht hat, zur Kenntnis bringen. dem RV geltend zu machen. Die d) Der Vertreter vom RV ist beauf- Geltendmachung kann auch über den tragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern Reisevermittler erfolgen, wenn die dies möglich ist. Er ist jedoch nicht Pauschalreise über diesen Reisever- befugt, Ansprüche anzuerkennen. mittler gebucht war. Eine Geltendma- 7.3. Fristsetzung vor Kündigung chung in Textform wird empfohlen. Will der TN den Pauschalreisevertrag 10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor- wegen eines Reisemangels der in § schriften 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, 10.1. Der RV wird den TN über sofern er erheblich ist, nach § 651l allgemeine Pass- und Visaerforder- BGB kündigen, hat der TN dem RV nisse sowie gesundheitspolizeiliche zuvor eine angemessene Frist zur Formalitäten des Bestimmungslandes Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt einschließlich der ungefähren Fristen nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom für die Erlangung von gegebenenfalls RV verweigert wird oder wenn die notwendigen Visa vor Vertragsab- sofortige Abhilfe notwendig ist. schluss sowie über deren evtl. Ände- 8. Beschränkung der Haftung rungen vor Reiseantritt unterrichten. 8.1. Die vertragliche Haftung des RV 10.2. Der TN ist verantwortlich für für Schäden, die nicht aus der Verlet- das Beschaffen und Mitführen der zung des Lebens, des Körpers oder behördlich notwendigen Reisedo- der Gesundheit resultieren und nicht kumente, eventuell erforderliche schuldhaft herbeigeführt wurden, Impfungen sowie das Einhalten von ist auf den dreifachen Reisepreis Zoll- und Devisenvorschriften. Nach- beschränkt. Möglicherweise darüber- teile, die aus der Nichtbeachtung hinausgehende Ansprüche nach dem dieser Vorschriften erwachsen, z. B. Montrealer Übereinkommen bzw. die Zahlung von Rücktrittskosten, dem Luftverkehrsgesetz bleiben von gehen zu Lasten des TN. Dies gilt dieser Haftungsbeschränkung unbe- nicht, wenn der RV nicht, unzurei- rührt. chend oder falsch informiert hat. 8.2. Der RV haftet nicht für Leis- 10.3. Der RV haftet nicht für die tungsstörungen, Personen- und rechtzeitige Erteilung und den Sachschäden im Zusammenhang mit Zugang notwendiger Visa durch die Leistungen, die als Fremdleistungen jeweilige diplomatische Vertretung, lediglich vermittelt werden (z.B. wenn der TN den RV mit der Besor- vermittelte Ausflüge, Sportveran- gung beauftragt hat, es sei denn, dass staltungen, Theaterbesuche, Ausstel- der RV eigene Pflichten schuldhaft lungen), wenn diese Leistungen in der verletzt hat. Reiseausschreibung und der Reise- 11. Besondere Regelungen im bestätigung ausdrücklich und unter Zusammenhang mit Pandemien Angabe der Identität und Anschrift (insbesondere dem Corona-Virus) des vermittelten Vertragspartners 11.1 Die Parteien sind sich einig, dass als Fremdleistungen so eindeutig die vereinbarten Reiseleistungen gekennzeichnet wurden, dass sie für durch die jeweiligen Leistungser- den TN erkennbar nicht Bestandteil bringer stets unter Einhaltung und der Pauschalreise des RV sind und nach Maßgabe der zum jeweiligen getrennt ausgewählt wurden. Die §§ Reisezeitpunkt geltenden behörd- 651b, 651c, 651w und 651y BGB lichen Vorgaben und Auflagen bleiben hierdurch unberührt. erbracht werden. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des TN 31
11.2 Der Reisende erklärt sich bzw. Vertragspartner des Pauschal- einverstanden, angemessene reisevertrages, die Kaufleute, juristi- Nutzungsregelungen oder beschrän- sche Personen des öffentlichen oder kungen der Leistungserbringer bei privaten Rechts oder Personen sind, der Inanspruchnahme von Reise- die ihren Wohnsitz oder gewöhn- leistungen zu beachten und im Falle lichen Aufenthaltsort im Ausland von auftretenden typischen Krank- haben, oder deren Wohnsitz oder heitssymptomen die Reiseleitung und gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit- den Leistungsträger unverzüglich zu punkt der Klageerhebung nicht verständigen. bekannt ist, wird als Gerichtsstand 12. Datenschutz; Alternative Streit- der Sitz des RV vereinbart. beilegung; Rechtswahl und Gerichts- stand © Diese Reisebedingungen sind 12.1. Der RV erhebt und verar- urheberrechtlich geschützt; Noll und beitet Kundendaten für die Erstel- Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | lung von Reiseangeboten und zur München, 2017- 2020 Buchung und Durchführung von Pauschalreisen und Reiseleistungen. Reiseveranstalter ist: Zum Zwecke der Reisedurch- Reiseveranstalter im Sinne des führung werden Kundendaten an Gesetzes ist das Evangelisches Dritte (Leistungspartner, Behörden, Jugendwerk Bezirk Bernhausen, Fluggesellschaften) in den von den rechtlich unselbständige Einrichtung Kunden besuchten Destinationen und Teil der öffentlich-rechtlichen, im notwendigen Umfang zur Reise- kirchlichen Körperschaft des Kirchen- durchfürhrung weitergeleitet. Mehr bezirks Bernhausen. Das Evangeli- Informationen zum Datenschutz sches Jugendwerk Bezirk Bernhausen und den Rechten der Kunden sind wird vertreten durch den Vorsit- in unserer Datenschutzerklärung auf zenden Michael Hummel und ist unserer Webseite zu entnehmen, die erreichbar über die untenstehende wir gerne auf Wunsch auch zusenden. Korrespondenz-Adresse. 12.2. Der RV weist im Hinblick auf Ihre Korrespondenz richten Sie bitte das Gesetz über Verbraucherstreit- an unsere Geschäftsstelle: beilegung darauf hin, dass der RV Evangelisches Jugendwerk Bezirk nicht an einer freiwilligen Verbrau- Bernhausen cherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern Talstrasse 21 eine Verbraucherstreitbeilegung 70794 Filderstadt nach Drucklegung dieser Reisebe- (0711) 70 57 85 dingungen für den RV verpflich- tend würde, informiert der RV die Stand dieser Fassung: September Verbraucher hierüber in geeigneter 2020 Form. Der RV weist für alle Reisever- träge, die im elektronischen Rechts- verkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform https://ec.europa.eu/consu- mers/odr/ hin. 12.3 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließ- liche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 12.4 Für Klagen von RV gegen TN, 32
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