Evangelisches Bezirksjugendwerk Bernhausen Talstr. 21, 70794 Filderstadt 0711-705785, www.ejw-bernhausen.de - EJW Bernhausen

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Evangelisches Bezirksjugendwerk Bernhausen Talstr. 21, 70794 Filderstadt 0711-705785, www.ejw-bernhausen.de - EJW Bernhausen
Evangelisches Bezirksjugendwerk Bernhausen
                  Talstr. 21, 70794 Filderstadt
   0711-705785, bezirk@ejw-bernhausen.de
                     www.ejw-bernhausen.de
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Unsere Angebote
             in 2021
    Über uns
    Übersicht und Vorwort				2
    Wer wir sind und was wir machen			 4

    Freizeiten
    KonfiCamp (9.7. - 11.7.)				                       6
    PACK NIX I (2.8. - 07.8.)				                      7
    PACK NIX II (9.8. - 14.8.)				                     8
    Ferienwaldheim (2.8. - 15.8. und 16. - 29. 8.)		   9
    PACK NIX Kids (Termin noch offen)			               10

    Schulungsangebote
    Musikplus EJW (30.1)				                           11
    Grundkurs II (15.2. - 17.2.)				                   12
    Einführungskurs EP (26.3. - 28.3.)			              13
    Preach out (4.3.; 15.4.; 6.5.; 5.6.)			            14
    Improtheater (20.6.)				                           15
    Herbstschulung (30.10. - 3.11.)			                 16
    Rechtsschulung (18.11.)				                        18
    Menschenskinder, ihr seid stark! (4.12.)		         19

    Veranstaltungen
    Mitarbeiter-Event (13.6.)				                      20
    Osternacht (4.4.)					                             21
    Secret Places (Frühjahr 2020)			                   22
    Beats & Message (26.6.)				                        23
    Freiwilligendienst 					                           24
    Younify (16.10.)					                              25

    Weitere Infos
    Unsere Qualitätstandards				                       26
    Bildrechte und Kontakt				                         27

    Veranstalter
    Evangelisches Bezirksjugendwerk Bernhausen
    Talstr. 21, 70794 Filderstadt
    Tel 0711-705785
    bezirk@ejw-bernhausen.de
    www. ejw-bernhausen.de
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Hallo Du,

ein besonderes Jahr liegt hinter uns und wahrscheinlich wird
auch 2021 nicht „nach Plan“ laufen. Wir wollen Euch mit
unserem Veranstaltungsprospekt 2021 einen Ausblick geben,
was wir für Euch geplant haben. Ob wir alles so durchführen
können, wissen wir nicht. Aber wir haben gelernt flexibel, zu
sein und uns an die veränderten Umstände anzupassen.

    begegnen
       begleiten
    		befähigen
Begegnen – Begleiten – Befähigen
Wie ein roter Faden ziehen sich diese drei Worte durch
unsere Arbeit im Bezirksjugendwerk und damit auch durch
die Veranstaltungen im Jahr 2021.

Begegne neuen und alten Freunden auf unseren Events,
Schulungen und Freizeiten. Dich erwarten jede Menge Spaß,
Gemeinschaft und tolle Möglichkeiten, Gott neu zu entdecken
und kennenzulernen. Wir freuen uns darauf, Dich zu treffen.

Begleiten wollen wir Dich auf Deinem persönlichen
Weg. Du findest viel über Deine Gaben heraus, vielleicht
auch manches, von dem Du vorher gar nichts wusstest. Wir
wollen miteinander unterwegs sein, mit Dir gemeinsam über
deine Fragen nachdenken und zum Glauben an Jesus Christus
einladen.

Befähigen sollen Dich unsere Schulungsangebote.
Entwickle deine Kompetenzen weiter und probiere Neues
aus. Wir machen Dich fit für Deine Mitarbeit in der Kinder-
und Jugendarbeit.

Wir freuen uns auf jede Menge tolle Erlebnisse im kommenden
Jahr. Viel Spaß beim Schmökern, Anmelden und Erleben!

1. Vorsitzende des
Evangelischen Bezirksjugendwerks Bernhausen

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Wer wir sind
    Das Ev. Bezirksjugendwerk Bernhausen

    • Wir begegnen jungen Menschen in ihren Lebenswelten
      und laden sie zu einem eigenen Glauben an Jesus Christus
      ein. Sie finden so eine sinnstiftende Orientierung für ihr
      Leben.
    • Wir begleiten junge Menschen dabei, ihr Leben aus
      diesem Glauben heraus zu gestalten. Sie erleben tragfähige
      Gemeinschaft, gewinnen Werte und entwickeln Lebens-
      kompetenz.
    • Wir befähigen junge Menschen zur Übernahme von
      Verantwortung und begleiten sie dabei. Sie gestalten
      Jugendarbeit, Kirche und Gesellschaft im weltweiten Hori-
      zont.

    Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
    • Wir unterstützen, beraten und fördern die Jugendarbeit in
      den Gemeinden des Kirchenbezirks.
    • Wir veranstalten das bezirksweite KonfiCamp und Ferien-
      waldheim und führen diverse Freizeiten, Jugendgottes-
      dienste und Aktionen durch.
    • Wir unterstützen, fördern und schulen ehrenamtliche
      Mitarbeitende und vernetzen die Jugendarbeit der
      Gemeinden.
    • Wir erproben neue Projekte in der Jugendarbeit.
    • Wir unterstützen als Servicestelle die Gemeinden mit
      Ausleihmaterial, Informationen und Ideen.

    Geleitet wird das Bezirksjugendwerk von einem Vorstands-
    team mit der 1. Vorsitzenden Stefanie Kienzle.

    Weitere Infos und Kontaktdaten bekommst Du über:
    www.ejw-bernhausen.de

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Das ejw-Team besteht aus vier Jugendreferenten: Stefan
Heimann, Matthias Gebhardt, Michael Hummel und Julian
Korff. Die Arbeit des Bezirksjugendwerks wird durch unsere
Sekretärin Brigitte Möck und einer FSJ-Kraft kompetent
unterstützt.

Unsere Freizeiten und Schulungsangebote fördern die
Gemeinschaft und verbinden Menschen. Als Christen sind
wir gemeinsam auf dem Weg und leben unseren Glauben
in unseren Angeboten durch Zeiten des Singens, Bibellesens
und Betens. Für Lebens- und Glaubensfragen haben wir ein
offenes Ohr. Wir bringen den christlichen Glauben zeitgemäß
ins Gespräch und tragen dazu bei, den persönlichen Glauben
zu vertiefen. Von unseren Teilnehmenden wünschen wir uns,
dass sie sich darauf einlassen.
Wir bieten ein hochwertiges Programm und eine gute
pädagogische Betreuung. Miteinander erleben wir jede
Menge Spaß und Action. Der Einzelne und die Gruppe sind
uns wichtig und wir gehen fair und freundlich miteinander um.
Wie bei allem gibt es auch bei unseren Veranstaltungen Regeln,
die einen sicheren Rahmen schaffen und das Miteinander
erleichtern.

Anmeldung online über www.ejw-bernhausen.de
Die Anmeldung zu unseren Freizeiten und Schulungen
geschieht online über unsere Homepage. Dort findest du
unter ANGEBOTE die einzelnen Veranstaltungen. Folge
einfach dem Anmelde-Link und beachte dabei bitte die Reise-
bedingungen. Die Bestätigung und Rechnung erhältst du dann
direkt per E-Mail.
Wenn du dich nicht online anmelden kannst/willst, nimm bitte
Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf.

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Konficamp
    auf der Dobelmühle
    Das Highlight für alle Konfis
    Das KonfiCamp ist DER Start ins Konfi-Jahr! Du bist
    zusammen mit allen anderen Konfis aus dem Kirchenbe-
    zirk eingeladen, beim Megaevent KonfiCamp dabei zu sein.
    Gemeinsam fahren wir auf das Freizeitgelände der Dobel-
    mühle in Aulendorf.

    Dieses Wochenende im Festivalstyle ist legendär und speziell
    für Konfirmandinnen und Konfirmanden, die 2022 konfir-
    miert werden.
    Da ist für jeden was dabei: Campen und Feiern mit 300
    anderen Konfis, Kletterpark, Zirkuszelt, KonfiCamp-Band,
    Badesee, Fußballturnier, Kistenstapeln, Bistro, Beachvolleyball,
    Musik, kreative Angebote, Impulse zu christlichen Themen,
    nette Leute kennenlernen, Spaß, Spiele, Gottesdienst, Lager-
    feuer, Abenteuer, pures Leben... und einfach so vieles mehr!
    Weitere Infos & die Einladung gibt`s direkt vor Ort im Konfir-
    mandenunterricht oder übers Pfarramt in deiner Gemeinde!

      Termin:           09. - 11. Juli 2021
      Teilnehmer:       Konfis, die 2022 konfirmiert werden
      Preis:            75,00 €
      Leitung:          Team des Bezirksjugedwerks
                        & ein großes Team
      Anmeldung:        Bekommst du in deiner Kirchengemeinde
                        von deiner Pfarrerin, deinem Pfarrer

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PACK NIX I
Gemeindehaus in Scharnhausen

PACK NIX ist seit Jahren ein fester Bestandteil in unserem
Freizeitprogramm und das zeigt, wie genial diese Freizeitak-
tion ist. Im Jahr 2021 bieten wir zwei PACK NIX-Wochen an.

Wenn du Lust hast eine tolle und abwechslungsreiche Woche
zu erleben, dann melde dich zu PACK NIX an. PACK NIX
bedeutet 6 Tage Programm von täglich 8.15 Uhr bis 17.30
Uhr. Auf dem Programm stehen abwechslungsreiche Work-
shops, Zeit zum Relaxen, Messages zum christlichen Glauben,
tolle Aktionen mit der Freizeitgruppe und natürlich gibt es
einen Ausflug zur Wasserskianlage bei Gundelfingen.

Zu Gast sind wir im Gemeindehaus in Scharnhausen. Hier sind
wir „zuhause“ und werden, gut versorgt von unserem Küchen-
team, eine geniale Zeit erleben. Als Highlight werden wir von
Freitag auf Samstag im Gemeindehaus übernachten und am
Samstag PACK NIX mit einem Workshop-Gottesdienst und
anschließender Abschlussveranstaltung abschließen.

  Termin:          02.-07. August 2021 8:15 - 17.30 Uhr
  Alter:           12 - 15 Jahre
  Teilnehmer:      min. 12, max. 22 Personen
  Preis:           140,00 €
  Leistungen:      Verpflegung, Betreuung, Programm,
                   Ausflüge mit Reisebus
                   Beachte: Eigene An- und Abreise
  Leitung:         Stefan Heimann & Team

                                                                7
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PACK NIX II
    Gemeindehaus Leinfelden

    Bei der zweiten PACK NIX-Woche sind wir zu Gast im evan-
    gelischen Gemeindehaus in Leinfelden. In Kooperation mit
    der Evangelischen Jugend Leinfelden und Musberg (ejlum)
    wirst du, wie auch bei PACK NIX 1 eine tolle Zeit erleben.
    Wenn du Lust hast eine tolle und abwechslungsreiche Woche
    zu erleben, dann melde dich zu PACK NIX an.

    PACK NIX bedeutet 6 Tage Programm von täglich 8.15 Uhr
    bis 17.30 Uhr. Auf dem Programm stehen abwechslungsreiche
    Workshops, Zeit zum Relaxen, tolle Aktionen mit der Freizeit-
    gruppe und natürlich gibt es einen Ausflug zur Wasserskian-
    lage bei Gundelfingen.

    Gut versorgt von unserem Küchenteam haben wir viel Zeit,
    um eine geniale Zeit zu erleben. Als Highlight werden wir von
    Freitag auf Samstag im Gemeindehaus übernachten und am
    Samstag PACK NIX mit einem Workshop-Gottesdienst und
    anschließender Abschlussveranstaltung abschließen.

      Termin:          09. - 14. August 2021 08:30 - 17:30 Uhr
      Alter:           13 - 16 Jahre
      Teilnehmer:      min. 12, max. 22 Personen
      Preis:           140,00 €
      Leistungen:      Verpflegung, Betreuung, Programm,
                       Ausflüge mit Reisebus
                       Beachte: Eigene An- und Abreise
      Leitung:         Sina Frederick, Stefan Heimann & Team

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Ferienwaldheim
im Bernhäuser Forst
Das Ferienwaldheim liegt am Waldrand zwischen Stetten und
Plattenhardt. In zwei Abschnitten von je 14 Tagen betreuen
um die 100 ehrenamtliche pädagogische Mitarbeitende sowie
20 Mitarbeiterinnen in der Küche insgesamt etwa 450 Kinder.

Das Waldheim Bernhäuser Forst ist für Kinder zwischen 6
und 12 Jahren, die aus den Städten Leinfelden-Echterdingen
und Filderstadt kommen. Die Anmeldezahlen sind im 1.
Abschnitt meist höher als die Zahl der Plätze, so dass die
Teilnahme ausgelost werden muss. Auch behinderte Kinder
werden nach Absprache gerne aufgenommen.
Der Tagesablauf bietet viel Abwechslung mit biblischen
Geschichten, Singen, Essen, Hobbygruppen, Ball-, Stadt- und
Geländespielen, Sport und Ruhepausen. Höhepunkte im
Programm sind zum Beispiel die Waldheim-Olympiade,
der Ausflugstag, der Elternbesuchstag und ein Empfangs-
nachmittag mit Vertretern aus Kirche und Kommunen. Den
Abschluss eines jeden Waldheimabschnitts bildet ein Gottes-
dienst im Grünen.

  Termin:         02. - 15. August 2021
                  16. - 29. August 2021
  Teilnehmer:     min 150, max. 240 Personen
  Preis:          gestaffelt – siehe www.waldheim-befo.de
  Leistung:       Programm, Verpflegung
  Leitung:        Matthias Gebhardt & Team
  Anmeldung:      online von 13.02. - 28.02.2021
                  auf www.waldheim-befo.de

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PACK NIX Kids
     Sommeraktion für Kids in Ostfildern

     Ein abwechslungsreiches Programm in den Sommerferien in
     Ostfildern erleben?
     Das Evangelische Bezirksjugendwerk will genau das Kindern
     zwischen 6 und 10 Jahren mit PACK NIX Kids bieten.

     Im Gemeindehaus in Ruit soll es ein mitreißendes Tagespro-
     gramm geben.
     Der Tagesablauf bietet viel Abwechslung mit biblischen
     Geschichten, Singen, Essen, Hobbygruppen, Ball-, Stadt- und
     Geländespielen, Sport und Ruhepausen.
     Weitere Infos werden zu gegebener Zeit hier und auf der
     Homepage des EJW Bernhausen zu finden sein.

       Termin:         Sommerferien 2021
       Alter:          6 - 10 Jahre
       Teilnehmer:     min. 10, max. 20 Personen
       Preis:          noch offen
       Leistungen:     Verpflegung, Betreuung, Programm
                       Beachte: eigene Anreise
       Leitung:        Team des Bezirksjugendwerks

10
EJW musikplus
Seminartag in Neuhausen

Ein vielseitiger Workshop-Tag, der motiviert und nach vorne
bringt. Beim gemeinsamen Singen ist es eine riesen Hilfe,
wenn jemand an der Gitarre oder am Klavier die Initiative
ergreifen und stressfrei anleiten kann. Und das Cajón ist da
eine perfekte Ergänzung und ermöglicht mit unkomplizierten
Mitteln ein feines Upgrade für die musikalische Begleitung.

Am Ende braucht es dann noch Leute, die sich mit der
Technik auskennen, damit die Musik gut rüberkommt. Also:
Zusammen mit anderen unter fachlicher Anleitung an den
eigenen Fähigkeiten arbeiten und viele praktische Impulse für
den Umgang mit dem Instrument bekommen.
Dies alles bekommst du beim Musikplus Schulungstag am 30.
Januar 2021 in Neuhausen/Filder vermittelt. 5 Workshops
laufen gleichzeitig ab.
W1 Liedbegleitung mit der Gitarre mit Ruben Fritz
W2 Liedbegleitung am Klavier mit Sebastian Heeß
W3 Cajón mit Eddy Scheck
W4 Gesang mit Susanne Courtin
W5 Tontechnik mit Timo Kentner

  Termin:          30. Janur 2021 10:00 - 16:30 Uhr
  Ort:             Gemeindehaus, Neuhausen
  Alter:           ab 14 Jahren
  Preis:           49,00 € / ermäßigt 34,00 €
  Leistung:        Schulungsinhalte
  Leitung:         EJW musikplus Team

                                                                11
Grundkurs II

     In den Herbstferien findet normalerweise unsere Schulung
     statt. Das war in 2020 möglich, aber unter anderen Bedin-
     gungen. Es konnten nicht alle Interessierte mitmachen.
     Deshalb bieten wir in 2021 eine weitere Schulung in einem
     Gemeindehaus im Kirchenbezirk in den Faschingsferien an.

     Das Ziel dieser drei intensiven Tage ist es, junge, interessierte
     Mitarbeitende für die Arbeit mit Kindern fit zu machen. Wenn
     du noch wenig Erfahrung in der Arbeit mit Kindern hast, aber
     als Mitarbeiter einsteigen möchtest, dann bist du bei unserem
     Grundkurs genau richtig. Gemeinsam mit anderen Teenies ab
     14 Jahren aus Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern/Neuhausen
     und Filderstadt wirst du die Basics der Arbeit mit Kindern
     lernen. Dabei lernst du Themen kennen, wie z.B.:
     - Ich als Mitarbeiter/in – was und wie ist meine (neue) Rolle?
     - Warum Jungschar? Was unterscheidet uns vom Fußballtrai-
     ning?
     - Neue Spiele und alte Klassiker – Wie leite ich ein Spiel an?
     - „Keiner hört auf mein Kommando” - Disziplin in der Gruppe
     - Geschichten aus der Bibel - wie erzähle ich so was?
     Wer neben Grundkurs und den Leiterkursen zusätzlich unsere
     „Rechtsschulung“, die Schulungseinheit „Menschenskinder, ihr
     seid stark!“ und einen „Erste Hilfe Kurs“ besucht, erfüllt alle
     Voraussetzungen für die Jugendleiterkarte „JuLeiCa“.

       Termin:           15. - 17. Februar 2021 09:30 - 17:30 Uhr
       Ort:              Gemeindehaus, Neuhausen a.d.F
       Teilnehmer:       min. 6, max. 26 Personen, ab 14 Jahren
       Preis:            25,00 €
       Leistung:         Schulungsinhalte, Material, Mittagessen
       Leitung:          Team des Bezirksjugendwerks

12
Einführungskurs
EP-Trainerschulung der Dobelmühle

Die Dobelmühle bietet für Freizeiten und Konficamps viele
tolle Möglichkeiten im erlebnispädagogischen Bereich: Klet-
terturm, Mutsprung, Kistenstapeln, Giant Swing ermöglichen
Jugendlichen spannende Erfahrungen und Erlebnisse. Bei
unserem KonfiCamp sind das immer Highlights im Programm.

Für die Nutzung der Elemente ist ein Einführungskurs
notwendig. Dabei vermitteln erfahrene Referenten alles
Wichtige über Materialkunde, Aufsichtspflicht, Anseil- und
Sicherungstechniken. Alle Teilnehmenden haben die Möglich-
keit, eine Einführung in mindestens eines der oben genannten
Elemente zu bekommen. Nach einer gründlichen Einführung
in die jeweilige Aktion ist viel Zeit zum Üben. Der Kurs wird
mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Für den erfolg-
reichen Abschluss des Kurses gibt es einen Trainerausweis,
der Voraussetzung für die Nutzung der Kletterelemente der
Dobelmühle ist.
Für Teilnehmende die, bereit sind, ihre neuerworbenen Fähig-
keiten beim KonfiCamp 2021 einzubringen, übernimmt das
Bezirksjugendwerk nach Rücksprache die Kursgebühr.

  Termin:          26. - 28. März 2021
  Ort:             Dobelmühle, Aulendorf
  Teilnehmer:      min. 12 max. 25 Personen; ab 16 Jahren
  Preis:           85,00 €
  Leistungen:      Ausbildung, MBZ, Verpflegung, Trai-
                   nerausweis, Kursunterlagen
  Leitung:         Jörg Widmayer & Team
                   Anmeldung: info@dobelmuehle.de

                                                                13
Preach Out
     Predigerschulung für Jugoteams

     Dir liegt es auf dem Herzen, vom christlichen Glauben und
     deinen Erfahrungen mit Gott zu erzählen? Du machst gerne
     Impulse und Andachten in Jungscharen oder Jugendgruppen
     und möchtest gerne mal eine Predigt in einem Jugendgot-
     tesdienst übernehmen? Dann melde dich zu Preach Out an!
     Wir wollen uns genügend Zeit nehmen, um deinen Einstieg
     ins Predigen zu erleichtern. Gemeinsam werden wir uns auf
     den Weg machen, um von einem Thema oder Bibeltext zu
     einer ansprechenden, motivierenden Predigt zu kommen.

     Neben Stichworten wie Exegese, Hörerfragen, Struktur und
     Aufbau einer Predigt, werden wir unterschiedliche Predigt-
     formen unter die Lupe nehmen und dir zu deinem Predigtstil
     verhelfen. An drei Abendterminen werden wir uns mitein-
     ander die „Theorie“ erarbeiten und von den Erfahrungen von
     geübten Predigern und Predigerinnen profitieren. In der Praxis
     wirst du eine eigene Predigt schreiben und an einem Samstag
     den anderen Teilnehmenden vortragen. Dabei bekommst du
     jede Unterstützung, die du benötigst. Miteinander wollen wir
     dann an einem Samstag konstruktives Feedback einüben und
     voneinander profitieren.

       Termin:          04.03.|15.4.|06.05. 20:00 - 21:30 Uhr
                        5.6. 9:30 - 13:00 Uhr
       Teilnehmer:      min. 5, max. 12 Personen, ab 16 Jahren
       Preis:           kostenlos
       Leistung:        Schulungsinhalte, Material
       Leitung:         Stefan Heimann

14
Improtheater
...einfach mal loslegen

Du willst endlich mal nicht das machen, was dir jemand
vorschreibt?! Endlich mal frei sein und das tun, was du willst?
Du bist schon ein paar Mal auf Bühnen gestanden, hast Schau-
spielerfahrung oder es juckt dich in den Fingern welche zu
sammeln? Dann bist du hier aber sowas von richtig!
Wir bieten dir einen ganzen Tag voller Spaß, Abwechslung,
Herausforderung und garantiert kein festgelegtes Ende,
wenn du dich zu unserem Improvisations-Theater-Workshop
anmeldest!

Improtheater ist die hohe Kunst, Theater und Szenen zu
spielen, ohne dabei ein Skript oder eine vorher festgelegte
Rolle zu haben. Requisiten oder Bühnenbild – das brauchen
wir nicht! Alles passiert live, spontan und miteinander! Ein
paar Regeln gibt es beim spontanen Theater allerdings schon
zu beachten. Wir werden sie uns gemeinsam erarbeiten,
verschiedene Spielformate kennen lernen und dann vor allem
Theater, Theater und nochmals Theater spielen! Du sagst, das
kann doch gar nicht funktionieren?!
Dann melde dich schnell an und probier‘ es selbst aus!
Wir freuen uns auf DICH!

  Termin:           noch offen
  Ort:              Ev. Gemeindehaus, Plattenhardt
  Teilnehmer:       min. 4, max. 10 Personen, ab 14 Jahren
  Preis:            kostenlos, bitte Geld für
                    Verpflegung mitbingen
  Leistungen:       Schulungsinhalte
  Leitung:          Robin Gosak, David Scheible

                                                                  15
Jugendleiterschulung
     Der Balkon Hohenlohes

     In diesem Jahr sind wir wieder im Otto-Weinmann-Haus
     in Obersteinbach. Das Freizeitheim Otto-Weinmann-Haus
     befindet sich knapp einen Kilometer außerhalb der Ortschaft
     Obersteinbach in einem Landschaftsschutzgebiet.
     Das Ziel dieser fünf Tage ist es, junge Mitarbeiterinnen und
     Mitarbeiter für die Arbeit mit Kindern fit zu machen und zu
     schulen.

     Neben den vielfältigen Schulungsinhalten erwarten dich eine
     gute Portion Spaß und Action mit netten Leuten, Kreativan-
     gebote und spannende Impulse zum Glauben.
     Wer neben Grundkurs und den beiden Leiterkursen
     zusätzlich unsere „Rechtsschulung“, die Schulungseinheit
     „Menschenskinder, ihr seid stark!“ und einen „Erste Hilfe
     Kurs“ besucht, erfüllt alle Voraussetzungen für die Jugendlei-
     terkarte „JuLeiCa“.

     Newcomer willkommen! - der „Grundkurs”
     Wenn du noch wenig Ahnung und Erfahrung in der Arbeit
     mit Kindern hast, aber als Mitarbeiter neu angefangen hast
     oder anfangen willst, dann bist du bei unserem Grundkurs
     genau richtig. Gemeinsam mit anderen Teenies ab 14 Jahren
     aus Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern/Neuhausen und
     Filderstadt wirst du beim Grundkurs die Basics der Arbeit mit
     Kindern lernen.
     Dabei wirst du folgende Themen kennenlernen, wie zum
     Beispiel:
     • Ich als Mitarbeiter/in – was und wie ist meine (neue) Rolle?
     • Warum und weshalb eigentlich Jungschar? Was unter-
        scheidet uns vom Fußballtraining?

16
• Neue Spiele und alte Klassiker – Wie leite ich ein Spiel an?
• „Keiner hört auf mein Kommando” - Disziplin in der
  Gruppe
• Geschichten aus der Bibel - wie erzähle ich so was?

Die Checker - der „Leiterkurs”
Für die angehenden Checker in Sachen Kinder- und Jugend-
arbeit bieten wir ein Aufbauseminar an. Der Leiterkurs ist für
jede und jeden, der in den vergangenen Jahren den Grund-
kurs oder das Team 15 des Waldheims besucht hat und
möglichst ein Jahr Praxisluft in einer regelmäßigen Gruppe
geschnuppert hat.
Hier sind einige Inhalte aus dem Programm des Aufbaukurses:
• Einfach typisch – meine Stärken und Herausforderungen
• Berührungsängste überwinden
• Gott in deinem Leben entdecken
• Erlebnispädagogik – mehr als nur Spiel
• Wie streite ich richtig?
• Wie ging Jesus mit Konflikten um?

  Termin:          30.10. – 03.11.2021
  Teilnehmer:      min. 6, max. 40 Personen, ab 14 Jahren
  Preis:           99,00 €
                   (Viele Jugendarbeiten unterstützen
                   Dich finanziell bei der Schulung
                   und übernehmen den Beitrag.
                   Bitte erkundige Dich vor Ort.)
  Leistungen:      Fahrt, MBZ, Vollpension, Schulungs-
                   materialien, Leitung & Programm
  Leitung:         Bezirksjugendreferenten und
                   ein ehrenamtliches Team

                                                                 17
Rechtsschulung
     Rechtliches in kompakter Form

     Was gilt es alles so zu bedenken, wenn ich als Mitarbeite-
     rin/Mitarbeiter in einer Jungschar tätig bin? Was bedeutet es,
     wenn ich die Aufsichtsplicht für andere übernehme? Welche
     Rechte habe ich und welche Pflichten sind damit verbunden?
     Wo sind rechtliche Grauzonen? Was könnte mir vorgeworfen
     werden? Für welche Aktivitäten benötigen die Teilnehmenden
     eine Einverständniserklärung?

      A      L       L      E       S             W
                                                          A
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     Falls du Antworten auf diese und andere Fragen suchst, dann
     bist du bei der Rechtsschulung des Evangelischen Bezirksju-
     gendwerks genau richtig!
     Mit unserem Referent Markus Nowroth haben wir nicht
     nur einen erfahrenen Jugendmitarbeiter, sondern auch einen
     Rechtsanwalt, der uns kompetent durch den Abend führen
     wird. Er kann euch sowohl von der rechtlichen, als auch von
     der praktischen Seite her alle Fragen beantworten. Kurzweilig
     und unterhaltsam führt er dich ins Thema Aufsichtspflicht und
     andere rechtliche Fragen rund die Jugendarbeit ein. Beispiele
     machen das Gehörte praxisnah.
     Dieser Abend ist Teil unserer Schulungsarbeit und für die Be-
     antragung der Juleica Pflicht. Aber auch für alle anderen in der
     Kinder- und Jugendarbeit ist dieser Schulungsabend nützlich,
     gewinnbringend und auch als Auffrischung geeignet.

       Termin:            18. November 2021 19:00 -21:00 Uhr
       Ort:               Petruskirche, Bernhausen
       Teilnehmer:        min. 10, max. 40 Personen, ab 14 Jahren
       Preis:             0,00 €
       Leistungen:        Schulungsinhalte, Infomaterial
       Leitung:           Rechtsanwalt Markus Nowroth

18
„Menschenskinder, ihr seid
stark!“ Präventionsschulung
Das Thema „Umgang mit (sexualisierter) Gewalt“ ist kein
leichtes. Kinder und Jugendliche erleben immer wieder Gewalt
und sind sexuell motivierten Übergriffen ausgesetzt. Das soll
und darf in der evangelischen Jugendarbeit nicht passieren!
In unseren Gruppen und Angeboten sollen sich alle sicher,
wertgeschätzt und willkommen fühlen.

Unser Schulungstag „Menschenskinder, ihr seid stark“ will in
zweifacher Hinsicht stark machen:
• Er stärkt Mitarbeitende in ihrer Haltung, ihrem Wissen,
   sensibilisiert und informiert.
• Gleichzeitig nehmen wir Kinder und Jugendliche in den Blick
   und zeigen Wege auf, wie wir sie stärken, ihnen helfen und
   sie schützen können.
Inhalt der Fortbildung sind viele Infos und Tipps zum Thema,
zum rechtlichen Rahmen, sowie der eigene Zu- und Umgang
mit Nähe und Distanz. Aufgrund rechtlicher Verordnungen
ist jeder Träger dazu verpflichtet, dieses Thema anzugehen.
Wir setzen bewusst auf Prävention und Sensibilisierung und
empfehlen jedem dringend, diesen Schulungstag mitzuma-
chen. Damit wir das nötige Hintergrundwissen haben, selbst
gestärkt sind und so auch in unserer Arbeit Kinder und
Jugendliche stärken können.

  Termin:          04. Dezember 2021 9:30 - 13:00 Uhr
  Ort:             Petruskirche, Bernhausen
  Teilnehmer:      min. 10, max. 40 Personen, ab 14 Jahren
  Preis:           0,00 €
  Leistungen:      Schulungsinhalte, Infomaterial
  Leitung:         Team des Bezirksjugendwerks

                                                                19
Mitarbeiterevent

     Mal raus, mal abschalten, Gottes wunderbare Schöpfung
     genießen – all das geht bei unserem neuen Mitarbeiterevent.

     Wir werden an einem Sonntagvormittag in See stechen.
     Vielleicht eher die Paddel ins Wasser halten und uns treiben
     lassen. Wir werden sehen, was der Wasserstand macht und
     entsprechend eine Tour aussuchen.

     Cool wäre, wenn wir Fahrgemeinschaften bilden könnten.

     Kurzfristige Änderungen durch Wetter, Wasserstand oder
     Corona sind möglich. Deshalb ist es wichtig, bei der Anmel-
     dung die Handynummer anzugeben.

     Aber immer vorausgesetzt – Corona lässt dieses Event zu!

       Termin:          13. Juni 2021
       Ort:             noch offen
       Teilnehmer:      min. 12. max. 20 Personen, ab 14 Jahren
       Preis:           10,00 €
       Leistung:        Programm, Koordination von
                        Fahrgemeinschaften
       Leitung:         Team des Bezirksjugendwerks

20
Osternacht
Aufstehen und Hingehen, Licht sehen!

Karfreitag: Leid, Schmerz und zuletzt der Tod. Jesus und seinen
Jüngern bleibt das nicht erspart. Auch wir können nichts daran
ändern, es gibt diese schweren Zeiten in unserem Leben.
Doch - Gott sei Dank - dabei bleibt es nicht! Es gibt Hoffnung
über alles Leid hinaus!

Wir treffen uns am Ostermorgen in einer dunklen Kirche.
Und dann bricht es langsam herein, ein Kerzenschein, das Licht
wird weitergegeben und erhellt den Raum. Die Dämmerung
bricht an und der erste Sonnenstrahl des Tages erreicht uns.
Alles wird hell und warm. Gott sei Dank: Jesus lebt! Er hat
dem Tod und der Dunkelheit nicht nachgegeben.

Er ist auferstanden!

Vom Dunkel ins Licht kommen, Glaubenshoffnung spüren
und Gemeinschaft haben.
Wir feiern zusammen die Osternacht und Auferstehung
unseres Herrn. Anschließend gibt es bei einem leckeren Früh-
stück die Möglichkeit, sich zu begegnen.
Zu diesem besonderen Erlebnis laden wir alle Mitarbei-
tenden, Jugendlichen und Freunde des Bezirksjugendwerks
herzlich ein!

  Termin:              04. April 2021 5:30 Uhr
  Ort:                 Aussegnungshalle, Neuhausen

                                                                  21
Secret Places

     Was ist „secret places“?
     Es ist ein neuartiges Format der Jugendarbeit für junge
     Erwachsene. Geheime oder geheimnisvolle Orte im Bezirk
     sollen entdeckt und für andere erlebbar gemacht werden -
     in der Natur, eine Firma, ein Handwerksbetrieb, eine soziale
     Einrichtung, … - vieles ist möglich, aber lange geheim.

     Was bekannt ist: das Datum und die Uhrzeit. Wer bei „secret
     places“ dabei sein möchte, muss sich zum Whatsapp-Broad-
     cast bei unserem EJW Handy „anmelden“. Die Nummer bitte
     so einspeichern: +4915731624699. Man bekommt zwei
     Stunden vor dem Event über den broadcast den Veranstal-
     tungsort mitgeteilt und was man evtl. noch mitbringen müsste.
     Vor Ort erwartet dich je nach Gegebenheit:
     • Gespräch/Interview mit einer mit dem Veranstaltungsort
       verbundenen Person
     • irgendeine Art von Live-Musik
     • ein „Input“ zum Abend – der in Bezug zur Location oder
       dem Thema steht
     • am Ende ein einfacher Ständerling und Zeit für Begegnung

       Termin:          24.04.|01.05.|08.05.|15.05. 20:00 Uhr
       Ort:             gemeinnisvolle Orte
       Alter:           ab 18 Jahren
       Preis:           0,00 € (um Spende wird gebeten)
       Leitung:         Matthias Gebhardt & Team

22
Beats & Message

Beats&Message soll 2021 zum dritten Mal stattfinden. Da
durch Corona vieles in Bewegung geraten ist wurde der
Termin von Beats&Message auf den 26. Juni 2021 verschoben.

Alle Anzeichen sprechen gerade für einen Veranstaltungsort
mit hervorragender Durchlüftungsmöglichkeit – die letzte
Entscheidung wurde aber noch nicht getroffen.

Fest steht, dass euch am 26. Juni wieder ein abwechslungs-
reicher XXL-Gottesdienst erwartet. Coole Beats von der
Band. Wichtige Worte in der Verkündigung. Herausfordernde
Themen in Workshops.

  Termin:         26. Juni 2021 18:30 Uhr
  Ort:            noch offen
  Alter:          ab 16 Jahren
  Preis:          0,00 €
  Leitung:        Beats&Message Team aus dem
                  Distrikt Filderstadt, Michael Hummel

                                                             23
D I C H  .
             F ÜR            D    E R E .
                F ÜR A    N endienst
                               lig
                       Frejwil
                              t
           Dein willigendienisuns?
            Frei          be Oder bei and
                                          eren   Kirchen    im                   Stellen
Raus aus dem Alltag:                          erdbeerg bezirk, z.B.
                                           OKdin
                                                       ä
                              anderen K zeKnirtrchuemn Bedrner,eFnaSmt ilien-
                                         i           i a rt e  n
Lerne neue Leute in einer
                                           m             n
                                          ind           bez hau elle
                            denen zenBtreuernmrghäärutesne,rFFiarokrs, zt..B..s.en, n
Umgebung kennen, mit                   Bern       B               milie
               en ka nn st.                 häus ernhause n-
du viel er leb                                    e r For
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                                                                       n

                              r Persönlich      ke    it:
 Weiterentwicklung deine
                              t und entdecke deine
 Erweitere deinen Horizon
 Gaben und Grenzen.
                                rufliche Zukunft:
 Ein Übungsfeld für die be
                                 h dran sein könnte.
 Kläre, was für dich beruflic
                               tzen.
  Gutes tun und Zeichen se
                             entdecken und mit
  Hier kannst du Glauben
  anderen teilen.
                               it, die du aktiv mitge-
  Erlebe echte Jugendarbe
  stalten kannst.
                               W Bernhausen,
   Interessiert?: Info bei EJ
   z.Hd. Matthias Gebhardt
                               -bernhausen.de
   matthias.gebhardt@ejw
    0711/705785
    www.ejw-bernhausen.de
25
Unsere Qualitätstandards

       Gutes und intensives Betreuungskonzept
       Freizeiten haben geklärte Leitungsstrukturen. Ein qualifi-
       ziertes Freizeit-Team verantwortet das Programm und
       kümmert sich um die Teilnehmenden. Die Betreuungs-
       intensität ist höher als der übliche Betreuungsschlüssel.

       Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte
       Zielorte und Unterkünfte von Freizeiten sind sorgfältig
       ausgewählt und bieten so sehr gute Möglichkeiten.

       Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
       Freizeiten sind bei sehr guter Qualität so preiswert wie
       möglich.

       Klare Information und Kommunikation
       Bei der Kommunikation mit Teilnehmenden bzw. deren
       Eltern stehen Transparenz und Offenheit im Vorder-
       grund. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen
       oder Anregungen haben.

       Bestmögliche An- und Abreise
       Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet und sind
       gut begleitet. Sicherheit hat oberste Priorität.

       Ausgewogene Verpflegung
       Die Verpflegung ist qualitativ hochwertig, vollwertig und
       ausgewogen.

       Gute Auswertung
       Freizeiten werden mit den Beteiligten ausgewertet,
       indem Feedback eingeholt und besprochen wird.

       Spaß muss sein – mit Sicherheit!
       Wir arbeiten an Risikominimierung und Sicherheit, durch
       Prävention und gute Vorbereitung für Krisenfälle.

       Aus: Qualitätsleitfaden des Ev. Jugendwerks in Württemberg.
       Ausführlicher nachzulesen unter:
       www.ejw-reisen.de/qualitaet

26
Impressum                                        wesentliche Eigenschaften der Rei-
                                                 seleistungen, den Reisepreis und alle
Herausgegeben vom                                zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmo-
                                                 dalitäten, die Mindestteilnehmerzahl
Evangelischen Bezirksjugendwerk
                                                 und die Stornopauschalen (gem.
Bernhausen                                       Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5
Talstr. 21, 70794 Filderstadt                    und 7 EGBGB) werden nur dann
Tel 0711/705785                                  nicht Bestandteil des Pauschalreise-
bezirk@ejw-bernhausen.de                         vertrages, sofern dies zwischen den
                                                 Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
Redaktion: Stefan Heimann                        d) Der TN haftet für alle vertrag-
Gestaltung: Spurenelemente                       lichen Verpflichtungen von Mitrei-
GmBH                                             senden, für die er die Buchung vor-
                                                 nimmt, wie für seine eigenen, soweit
Bildrechte:                                      er eine ent-sprechende Verpflichtung
• S. 1, 5, 6, 7, 8,11, 12, 14, 16, 17, 18, 21:
                                                 durch ausdrückliche und gesonderte
    Ev. Bezirksjugendwerk Bernhausen
• S. 4: Pixabay                                  Erklärung übernommen hat.
• S. 9: Matthias Gebhardt                        1.2. Für die Buchung, die mündlich,
• S. 10: Markus Schumacher                       telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder
• S. 13: Dobelmühle/Jörg Widmayer                per Telefax erfolgt, gilt:
• S. 15: David Kurfess                           a) Solche Buchungen (außer münd-
• S. 18: Pexels                                  liche und telefonische) sollen mit dem
• S. 19, 24, 25:
                                                 Buchungsformular des RV erfolgen
    Evang. Jugendwerk in Württemberg
• S. 20, 22: canva                               (bei E-Mails durch Übermittlung des
• S. 23: Maximilian Bader, David Kurfess         ausgefüllten und unterzeichneten
• S. 26: Andreas Bleiholder                      Buchungsformulars als Anhang). Mit
• S. 28: Miriam Rath                             der Buchung bietet der TN dem RV
                                                 den Abschluss des Pauschalreisever-
                                                 trages verbindlich an. An die Buchung
Reisebedingungen                                 ist der TN 5 Werktage gebunden.
1. Abschluss des Pauschalreisever-               b) Der Vertrag kommt mit dem
trages, Verpflichtungen des TN                   Zugang        der       Reisebestätigung
1.1. Für alle Buchungswege gilt:                 (Annahmeerklärung) durch den RV
a) Grundlage des Angebots des RV                 zustande. Bei oder unverzüglich nach
und der Buchung des TN sind die                  Vertragsschluss wird der RV dem
Reiseausschreibung und die ergän-                TN eine den gesetzlichen Vorgaben
zenden Informationen des RV für die              entsprechenden          Reisebestätigung
jeweilige Reise, soweit diese dem TN             in Textform übermitteln, sofern der
bei der Buchung vorliegen.                       TN nicht Anspruch auf eine Reise-
b) Weicht der Inhalt der Reisebestäti-           bestätigung in Papierform nach Art.
gung des RV vom Inhalt der Buchung               250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat,
ab, so liegt ein neues Angebot des               weil der Vertragsschluss in gleich-
RV vor, an das der RV für die Dauer              zeitiger körperlicher Anwesenheit
von 5 Tagen gebunden ist. Der                    beider Parteien oder außerhalb von
Vertrag kommt auf der Grundlage                  Geschäftsräumen erfolgte.
dieses neuen Angebots zustande,                  1.3. Bei Buchungen im elektronischen
soweit der RV bezüglich des neuen                Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App,
Angebots auf die Änderung hinge-                 Telemedien) gilt für den Vertragsab-
wiesen und seine vorvertraglichen                schluss:
In-formationspflichten erfüllt hat und           a) Dem TN wird der Ablauf der elek-
der TN innerhalb der Bindungsfrist               tronischen Buchung in der entspre-
gegenüber dem RV die An¬nahme                    chenden Anwendung des RV erläu-
durch ausdrückliche Erklärung oder               tert.
Anzah¬lung erklärt.                              b) Dem TN steht zur Korrektur
c) Die vom RV gegebenen vorver-                  seiner Eingaben, zur Löschung oder
traglichen      Informationen     über

                                                                                             27
zum Zurücksetzen des gesamten             651a BGB außerhalb von Geschäfts-
Buchungsformulars eine entspre-           räumen geschlossen worden ist, es sei
chende Korrekturmöglichkeit zur           denn, die mündlichen Verhandlungen,
Verfügung, deren Nutzung erläutert        auf denen der Vertragsschluss beruht,
wird.                                     sind auf vorhergehende Bestellung
c) Die zur Durchführung der Online-       des Verbrauchers geführt worden;
buchung angebotenen Vertrags-             im letztgenannten Fall besteht ein
sprachen sind angegeben. Rechtlich        Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
maßgeblich ist ausschließlich die         2. Bezahlung
deutsche Sprache.                         2.1. Der RV und der Reisevermittler
d) Soweit der Vertragstext des RV im      dürfen Zahlungen auf den Reisepreis
Onlinebuchungssystem gespeichert          vor Beendigung der Pauschalreise nur
wird, wird der TN darüber und über        fordern oder annehmen, wenn ein
die Möglichkeit zum späteren Abruf        wirksamer Kundengeldabsicherungs-
des Vertragstextes unterrichtet.          vertrag besteht und dem TN der
e) Mit Betätigung des Buttons (der        Sicherungsschein mit Namen und
Schaltfläche)        „zahlungspflichtig   Kontaktdaten des Kundengeldabsi-
buchen“ bietet der TN gegenüber           cherers in klarer, verständlicher und
dem RV den Abschluss des Pauschal-        hervorgehobener Weise übergeben
reisevertrages verbindlich an. An         wurde. Nach Vertragsabschluss wird
dieses Vertragsangebot ist der TN 5       gegen Aushändigung des Sicherungs-
Werktage ab Absendung der elektro-        scheines eine Anzahlung in Höhe
nischen Erklärung gebunden.               von 20% des Reisepreises (maximal
f) Dem TN wird der Eingang seiner         100 Euro pro TN) zur Zahlung fällig.
Buchung unverzüglich auf elektroni-       Die Restzahlung wird 14 Tage vor
schem Weg bestätigt.                      Reisebeginn fällig, sofern der Siche-
g) Die Übermittlung der Buchung           rungsschein übergeben ist und die
durch Betätigung des Buttons              Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5
„zahlungspflichtig buchen“ begründet      genannten Grund abgesagt werden
keinen Anspruch des TN auf das            kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage
Zustandekommen eines Pauschal-            als vor Reisebeginn ist der gesamte
reisevertrages entsprechend seiner        Reisepreis sofort zahlungsfällig.
Buchungsangaben. Der RV ist viel-         2.2. Leistet der TN die Anzahlung
mehr frei in der Entscheidung, das        und/oder Restzahlung nicht entspre-
Vertragsangebot des TN anzu-              chend den vereinbarten Zah-
nehmen oder nicht.                        lungsfälligkeiten, obwohl der RV zur
h) Der Vertrag kommt durch den            ordnungsgemäßen Erbringung der
Zugang der Reisebestätigung des RV        vertraglichen Leistungen bereit und
beim TN zu Stande.                        in der Lage ist, seine gesetzlichen
1.4. Der RV weist darauf hin, dass        Informationspflichten erfüllt hat und
nach den gesetzlichen Vorschriften        kein gesetzliches oder vertragliches
(§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1        Aufrechnungs- oder Zurückbe-
Nr. 9 BGB) bei Pauschalreisever-          haltungsrecht des TN besteht und
trägen nach § 651a und § 651c BGB,        hat der Kunde den Zahlungsverzug
die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,      zu vertreten, so ist der RV berechtigt,
Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails,       nach Mahnung mit Fristsetzung nach
über Mobilfunkdienst versendete           Ablauf der Frist vom Pauschalreise-
Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,         vertrag zurückzutreten und den TN
Telemedien und Onlinedienste)             mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5
abgeschlossen wurden, kein Wider-         zu belasten.
rufsrecht besteht, sondern lediglich      3. Änderungen von Vertragsinhalten
die gesetzlichen Rücktritts- und          vor Reisebeginn, die nicht den Reise-
Kündigungsrechte, insbesondere das        preis betreffen
Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB          3.1. Abweichungen wesentlicher
(siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Wider-   Eigenschaften von Reiseleistungen
rufsrecht besteht jedoch, wenn der        von dem vereinbarten Inhalt des
Vertrag über Reiseleistungen nach §       Pauschalreisevertrages, die nach
28
Vertragsabschluss notwendig werden        zurück oder tritt der TN die Reise
und vom RV nicht wider Treu und           nicht an, so verliert der RV den
Glauben herbeigeführt wurden, sind        Anspruch auf den Reisepreis. Statt-
dem RV vor Reisebeginn gestattet,         dessen kann der RV eine ange-
soweit die Abweichungen unerheb-          messene Entschädigung verlangen,
lich sind und den Gesamtzuschnitt         soweit der Rücktritt nicht von ihm
der Reise nicht beeinträchtigen.          zu vertreten ist oder am Bestim-
3.2. Der RV ist verpflichtet, den TN      mungsort oder in dessen unmittel-
über Leistungsänderungen unverzüg-        barer Nähe unvermeidbare, außer-
lich nach Kenntnis von dem Ände-          gewöhnliche Umstände auftreten, die
rungsgrund auf einem dauerhaften          die Durchführung der Pauschalreise
Datenträger (z.B. auch durch E-Mail,      oder die Beförderung von Personen
SMS oder Sprachnachricht) klar,           an den Bestimmungsort erheblich
verständlich und in hervorgehobener       beeinträchtigen; Umstände sind
Weise zu informieren.                     unvermeidbar und außergewöhnlich,
3.3. Im Fall einer erheblichen Ände-      wenn sie nicht der Kontrolle des RV
rung einer wesentlichen Eigenschaft       unterliegen, und sich ihre Folgen auch
einer Reiseleistung oder der Abwei-       dann nicht hätten vermeiden lassen,
chung von besonderen Vorgaben             wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
des TN, die Inhalt des Pauschalrei-       getroffen worden wären.
severtrags geworden sind, ist der         4.3. Der RV hat die nachfolgenden
TN berechtigt, innerhalb einer vom        Entschädigungspauschalen         unter
RV gleich-zeitig mit Mitteilung der       Berücksichtigung des Zeitraums
Änderung gesetzten angemessenen           zwischen der Rücktrittserklärung und
Frist entweder die Änderung anzu-         dem Reisebeginn sowie unter Berück-
nehmen oder unentgeltlich vom             sichtigung der erwarteten Ersparnis
Pauschalreisevertrag zurückzutreten.      von Aufwendungen und des erwar-
Erklärt der TN nicht innerhalb der        teten Erwerbs durch anderweitige
vom RV gesetzten Frist ausdrücklich       Verwendungen der Reiseleistungen
gegenüber dem RV den Rücktritt            festgelegt. Die Entschädigung wird
vom Pauschalreisevertrag, gilt die        nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Änderung als angenommen.                  Rücktrittserklärung wie folgt mit der
3.4. Eventuelle Gewährleistungsan-        jeweiligen Stornostaffel berechnet:
sprüche bleiben unberührt, soweit         Eigenanreise
die geänderten Leistungen mit             Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15%
Mängeln behaftet sind. Hatte der RV       (max. 21 Euro)
für die Durchführung der geänderten       vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50%
Reise bzw. einer eventuell angebo-        ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
tenen Ersatzreise bei gleichwertiger      Bus- und Bahnreisen
Be-schaffenheit zum gleichen Preis        Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %
geringere Kosten, ist dem TN der          vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %
Differenzbetrag entsprechend §            vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
651m Abs. 2 BGB zu erstatten.             vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
4. Rücktritt durch den TN vor             vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %
Reisebe-ginn/Stornokosten                 ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
4.1. Der TN kann jederzeit vor Reise-     jeweils pro TN. Berechnungsgrund-
beginn vom Pauschalreisevertrag           lage ist der dem TN in Rechnung
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen-    gestellte Gesamtpreis.
über dem RV unter der vorstehend/         4.4. Dem TN bleibt es in jedem
nachfolgend angegebenen Anschrift         Fall unbenommen, dem RV nach-
zu erklären, falls die Reise über einen   zuweisen, dass dem RV überhaupt
Reisevermittler gebucht wurde, kann       kein oder ein wesentlich niedrigerer
der Rücktritt auch diesem gegen-          Schaden entstanden ist, als die vom
über erklärt werden. Dem TN wird          RV geforderte Entschädigungspau-
empfohlen, den Rücktritt in Textform      schale.
zu erklären.
4.2. Tritt der TN vor Reisebeginn
                                                                                   29
4.5. Eine Entschädigungspauschale           5.2 Wird die Reise aus diesem Grund
gem. Ziffer 4.3 gilt als nicht festgelegt   nicht durchgeführt, erhält der TN auf
und vereinbart, soweit der RV nach-         den Reisepreis geleistete Zahlungen
weist, dass dem RV wesentlich höhere        unverzüglich zurück, Ziffer 4.6 gilt ent-
Aufwendungen entstanden sind als            sprechend.
der kalkulierte Betrag der Pauschale        6. Kündigung aus verhaltensbedingten
gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist        Gründen
der RV verpflichtet, die geforderte         6.1. Der RV kann den Pauschalrei-
Entschädigung unter Berücksichtigung        severtrag ohne Einhaltung einer
der ersparten Aufwendungen und              Frist kündigen, wenn der TN unge-
des Erwerbs einer etwaigen, ander-          achtet einer Abmahnung vom RV
weitigen Verwendung der Reise-              nachhaltig stört oder wenn der TN
leistungen konkret zu beziffern und         sich in solchem Maß vertrags-widrig
zu begründen.4.6. Ist der RV infolge        verhält, dass die sofortige Aufhebung
eines Rücktritts zur Rückerstattung         des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies
des Reisepreises verpflichtet, bleibt §     gilt nicht, soweit das vertragswidrige
651h Abs. 5 BGB unberührt.4.7. Das          Verhalten ursächlich auf einer Verlet-
gesetzliche Recht des TN, gemäß §           zung von Informationspflichten vom
651e BGB vom RV durch Mitteilung            RV beruht.
auf einem dauerhaften Datenträger           6.2. Kündigt der RV, so behält der RV
zu verlangen, dass statt seiner ein         den Anspruch auf den Reisepreis;
Dritter in die Rechte und Pflichten         Der RV muss sich jedoch den Wert
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,      der ersparten Aufwendungen sowie
bleibt durch die vorstehenden               diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
Bedingungen unberührt. Eine solche          die der RV aus einer anderweitigen
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig,    Verwendung der nicht in Anspruch
wenn Sie dem RV 7 Tage vor Reise-           genommenen         Leistung     erlangt,
beginn zugeht.                              einschließlich der von den Leistungs-
4.8. Der Abschluss einer Reise-             trägern gutgebrachten Beträge.
rücktrittskostenversicherung sowie          7. Obliegenheiten des TN
einer Versicherung zur Deckung der          7.1. Reiseunterlagen
Rückführungskosten bei Unfall oder          Der TN hat den RV oder seinen
Krankheit wird dringend empfohlen.          Reisevermittler, über den der TN die
5. Rücktritt wegen Nichterreichens          Pauschalreise gebucht hat, zu infor-
der Mindest-teilnehmerzahl                  mieren, wenn der TN die notwen-
  5.1 Der RV kann bei Nichterrei-           digen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein,
chen einer Mindestteilnehmerzahl            Hotelgutschein) nicht innerhalb der
nach Maßgabe folgender Regelungen           vom RV mitgeteilten Frist erhält.
zurücktreten:                               7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Die Mindestteilnehmerzahl und            a) Wird die Reise nicht frei von Reise-
der späteste Zeitpunkt des Zugangs          mängeln erbracht, so kann der TN
der Rücktrittserklärung vom RV beim         Abhilfe verlangen.
TN, muss in der jeweiligen vorver-          b) Soweit der RV infolge einer
traglichen Unterrichtung angegeben          schuldhaften      Unterlassung        der
sein.                                       Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
b) Der RV hat die Mindestteilneh-           konnte, kann der TN weder Minde-
merzahl und die späteste Rücktritts-        rungsansprüche nach § 651m BGB
frist in der Reisebestätigung anzu-         noch Schadensersatzansprüche nach
geben.                                      § 651n BGB geltend machen.
c) Der RV ist verpflichtet, dem TN          c) Der TN ist verpflichtet, seine
gegenüber die Absage der Reise              Mängelanzeige unverzüglich dem
unverzüglich zu erklären, wenn fest-        Vertreter vom RV vor Ort zur
steht, dass die Reise wegen Nichter-        Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter
reichen der Mindestteilnehmerzahl           vom RV vor Ort nicht vorhanden
nicht durchgeführt wird.                    und vertraglich nicht geschuldet,
d) Ein Rücktritt vom RV später als 20       sind etwaige Reisemängel an den RV
Tagen vor Reisebeginn ist unzulässig.       unter der mitgeteilten Kontaktstelle
30
vom RV zur Kenntnis zu bringen;          die Verletzung von Hinweis-, Aufklä-
über die Erreichbarkeit des Vertre-      rungs- oder Organisationspflichten
ters des RV bzw. seiner Kontaktstelle    des RV ursächlich geworden ist.
vor Ort wird in der Reisebestätigung     9. Geltendmachung von Ansprüchen,
unterrichtet. Der TN kann jedoch die     Adressat
Mängelanzeige auch seinem Reisever-      Ansprüche nach den § 651i Abs. (3)
mittler, über den er die Pauschalreise   Nr. 2, 4-7 BGB hat der TN gegenüber
gebucht hat, zur Kenntnis bringen.       dem RV geltend zu machen. Die
d) Der Vertreter vom RV ist beauf-       Geltendmachung kann auch über den
tragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern     Reisevermittler erfolgen, wenn die
dies möglich ist. Er ist jedoch nicht    Pauschalreise über diesen Reisever-
befugt, Ansprüche anzuerkennen.          mittler gebucht war. Eine Geltendma-
7.3. Fristsetzung vor Kündigung          chung in Textform wird empfohlen.
Will der TN den Pauschalreisevertrag     10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-
wegen eines Reisemangels der in §        schriften
651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art,      10.1. Der RV wird den TN über
sofern er erheblich ist, nach § 651l     allgemeine Pass- und Visaerforder-
BGB kündigen, hat der TN dem RV          nisse sowie gesundheitspolizeiliche
zuvor eine angemessene Frist zur         Formalitäten des Bestimmungslandes
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt     einschließlich der ungefähren Fristen
nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom     für die Erlangung von gegebenenfalls
RV verweigert wird oder wenn die         notwendigen Visa vor Vertragsab-
sofortige Abhilfe notwendig ist.         schluss sowie über deren evtl. Ände-
8. Beschränkung der Haftung              rungen vor Reiseantritt unterrichten.
8.1. Die vertragliche Haftung des RV     10.2. Der TN ist verantwortlich für
für Schäden, die nicht aus der Verlet-   das Beschaffen und Mitführen der
zung des Lebens, des Körpers oder        behördlich notwendigen Reisedo-
der Gesundheit resultieren und nicht     kumente, eventuell erforderliche
schuldhaft herbeigeführt wurden,         Impfungen sowie das Einhalten von
ist auf den dreifachen Reisepreis        Zoll- und Devisenvorschriften. Nach-
beschränkt. Möglicherweise darüber-      teile, die aus der Nichtbeachtung
hinausgehende Ansprüche nach dem         dieser Vorschriften erwachsen, z. B.
Montrealer Übereinkommen bzw.            die Zahlung von Rücktrittskosten,
dem Luftverkehrsgesetz bleiben von       gehen zu Lasten des TN. Dies gilt
dieser Haftungsbeschränkung unbe-        nicht, wenn der RV nicht, unzurei-
rührt.                                   chend oder falsch informiert hat.
8.2. Der RV haftet nicht für Leis-       10.3. Der RV haftet nicht für die
tungsstörungen, Personen- und            rechtzeitige Erteilung und den
Sachschäden im Zusammenhang mit          Zugang notwendiger Visa durch die
Leistungen, die als Fremdleistungen      jeweilige diplomatische Vertretung,
lediglich vermittelt werden (z.B.        wenn der TN den RV mit der Besor-
vermittelte Ausflüge, Sportveran-        gung beauftragt hat, es sei denn, dass
staltungen, Theaterbesuche, Ausstel-     der RV eigene Pflichten schuldhaft
lungen), wenn diese Leistungen in der    verletzt hat.
Reiseausschreibung und der Reise-        11. Besondere Regelungen im
bestätigung ausdrücklich und unter       Zusammenhang mit Pandemien
Angabe der Identität und Anschrift       (insbesondere dem Corona-Virus)
des vermittelten Vertragspartners        11.1 Die Parteien sind sich einig, dass
als Fremdleistungen so eindeutig         die vereinbarten Reiseleistungen
gekennzeichnet wurden, dass sie für      durch die jeweiligen Leistungser-
den TN erkennbar nicht Bestandteil       bringer stets unter Einhaltung und
der Pauschalreise des RV sind und        nach Maßgabe der zum jeweiligen
getrennt ausgewählt wurden. Die §§       Reisezeitpunkt geltenden behörd-
651b, 651c, 651w und 651y BGB            lichen Vorgaben und Auflagen
bleiben hierdurch unberührt.             erbracht werden.
Der RV haftet jedoch, wenn und
soweit für einen Schaden des TN
                                                                              31
11.2 Der Reisende erklärt sich          bzw. Vertragspartner des Pauschal-
     einverstanden,           angemessene    reisevertrages, die Kaufleute, juristi-
     Nutzungsregelungen oder beschrän-       sche Personen des öffentlichen oder
     kungen der Leistungserbringer bei       privaten Rechts oder Personen sind,
     der Inanspruchnahme von Reise-          die ihren Wohnsitz oder gewöhn-
     leistungen zu beachten und im Falle     lichen Aufenthaltsort im Ausland
     von auftretenden typischen Krank-       haben, oder deren Wohnsitz oder
     heitssymptomen die Reiseleitung und     gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit-
     den Leistungsträger unverzüglich zu     punkt der Klageerhebung nicht
     verständigen.                           bekannt ist, wird als Gerichtsstand
     12. Datenschutz; Alternative Streit-    der Sitz des RV vereinbart.
     beilegung; Rechtswahl und Gerichts-
     stand                                   © Diese Reisebedingungen sind
     12.1. Der RV erhebt und verar-          urheberrechtlich geschützt; Noll und
     beitet Kundendaten für die Erstel-      Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart |
     lung von Reiseangeboten und zur         München, 2017- 2020
     Buchung und Durchführung von
     Pauschalreisen und Reiseleistungen.     Reiseveranstalter ist:
     Zum Zwecke der Reisedurch-              Reiseveranstalter im Sinne des
     führung werden Kundendaten an           Gesetzes ist das Evangelisches
     Dritte (Leistungspartner, Behörden,     Jugendwerk Bezirk Bernhausen,
     Fluggesellschaften) in den von den      rechtlich unselbständige Einrichtung
     Kunden besuchten Destinationen          und Teil der öffentlich-rechtlichen,
     im notwendigen Umfang zur Reise-        kirchlichen Körperschaft des Kirchen-
     durchfürhrung weitergeleitet. Mehr      bezirks Bernhausen. Das Evangeli-
     Informationen zum Datenschutz           sches Jugendwerk Bezirk Bernhausen
     und den Rechten der Kunden sind         wird vertreten durch den Vorsit-
     in unserer Datenschutzerklärung auf     zenden Michael Hummel und ist
     unserer Webseite zu entnehmen, die      erreichbar über die untenstehende
     wir gerne auf Wunsch auch zusenden.     Korrespondenz-Adresse.
     12.2. Der RV weist im Hinblick auf      Ihre Korrespondenz richten Sie bitte
     das Gesetz über Verbraucherstreit-      an unsere Geschäftsstelle:
     beilegung darauf hin, dass der RV       Evangelisches Jugendwerk Bezirk
     nicht an einer freiwilligen Verbrau-    Bernhausen
     cherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern   Talstrasse 21
     eine       Verbraucherstreitbeilegung   70794 Filderstadt
     nach Drucklegung dieser Reisebe-        (0711) 70 57 85
     dingungen für den RV verpflich-
     tend würde, informiert der RV die       Stand dieser Fassung: September
     Verbraucher hierüber in geeigneter      2020
     Form. Der RV weist für alle Reisever-
     träge, die im elektronischen Rechts-
     verkehr geschlossen wurden, auf die
     Europäische Online-Streitbeilegungs-
     Plattform https://ec.europa.eu/consu-
     mers/odr/ hin.
     12.3 Für TN, die nicht Angehörige
     eines Mitgliedstaats der Europäischen
     Union oder Schweizer Staatsbürger
     sind, wird für das gesamte Rechts-
     und Vertragsverhältnis zwischen dem
     TN und dem RV die ausschließ-
     liche Geltung des deutschen Rechts
     vereinbart. Solche TN können den
     RV ausschließlich an dessen Sitz
     verklagen.
     12.4 Für Klagen von RV gegen TN,

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