Allgemeine Hinweise für Eltern und Schüler - Bischöfliche Schulen ...

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Allgemeine Hinweise
                 für Eltern und Schüler
1     Welches Schulmaterial brauche ich?
Der Schüler soll das Schulmaterial erst dann besorgen, wenn er die Anweisungen der
Lehrer erhalten hat. Er kann Schreibmaterial im Schulgeschäft kaufen. Zu Beginn des
Schuljahres organisiert der Klassenleiter eine Sammelbestellung. Die Zahlung erfolgt über
die Schulrechnung. Alle Schüler bekommen ein einheitliches Tagebuch, das die Schule
drucken lässt. Sportkleidung und Sportschuhe bringt jeder selbst mit. Am 1. Schultag
braucht der Schüler lediglich eine Schultasche, Schreibzeug und ein Papieblock oder Heft.

2     Was geschieht am 1. Schultag?
Die Schüler treffen sich um 8.20 Uhr auf dem Schulhof, wo sie pro Klasse aufgerufen wer-
den. Den ersten Schultag verbringen sie gemeinsam mit ihrer Klassenleiterin. Sie werden
durch die Gebäude geführt und erfahren, wo die Unterrichte stattfinden, wo sich das Sek-
retariat befindet, wo sie mittags essen können, .... Verschiedene Fachlehrer werden sich
ihnen vorstellen.
Vor allem aber sollen sich die Schüler gegenseitig kennenlernen und Kontakt zueinander
aufnehmen.
Daher laden wir alle Schülerinnen des 1. Jahres am Montag, 03. September um 12:30 Uhr zu
einem Essen ein, das ihnen die Schule kostenlos anbietet.

3     Welche Schulhilfen bieten wir an?
Bei Schwierigkeiten organisieren wir während der Schulzeit kostenlose Stützkurse in den
Fächern Französisch, Mathematik und Deutsch. Diese Kursstunden werden in den Stun-
denplan eingetragen (s. Tagebuch). Wer zu Hause den Lernrhythmus nicht findet, kann in
der Hausaufgabenstunde bleiben. Von 16:15 bis 17:15 Uhr organisieren wir beaufsichtig-
tes Lernen. Wer erst später eine Fahrmöglichkeit hat, wird mit den Schulleitern eine Lö-
sung des Problems finden.

4     Können die Schülerinnen Ergänzungsfächer wählen?
Jede Woche werden die Schülerinnen während zwei Stunden Aktivitäten ihrer Wahl nach-
gehen. Diese Ergänzungsfächer werden halbjährig organisiert (Wechsel Mitte Januar),
sodass jeder an zwei verschiedenen Kursen teilnehmen kann.

5     Was geschieht mit den Schulunterlagen?
Der Schüler muss alle Schulunterlagen, Unterrichte, Tagebücher, Abfragen oder Arbeiten
bis zum Datum der Anerkennung seiner Schulabschlüsse (Mittelschuldiplom, Abitur,
Befähigungsnachweis) sorgfältig zu Hause aufbewahren. Die Prüfungsunterlagen selbst
werden in der Schule aufbewahrt.
6      Zeugnisse und Elternsprechabende
Jedem Schüler wird viermal im Laufe des Jahres ein Zeugnis ausgestellt und den Eltern
zur Unterschrift vorgelegt, und zwar:
                     vor Allerheiligen: ein Hinweiszeugnis
                      (außer für 1.B und 2.B: ein reguläres Zeugnis);
                     vor den Weihnachtsferien;
                     Anfang April;
                     am Schuljahresende.
Anschließend an diese Zeugnisverteilung werden jeweils Elternsprechabende angeboten,
deren Daten Sie im Schulkalender (Tagebuch) einsehen können, die Ihnen jedoch zwecks
Anmeldung einige Wochen zuvor nochmals mitgeteilt werden. Diese Abende geben Ihnen
die Gelegenheit, mit Lehrpersonen, Erzieherinnen und der Schulleitung zu sprechen.

7      Wie reiche ich einen Antrag auf Studienbeihilfe ein?
Falls ein Sekundarschüler Anrecht auf eine Studienbeihilfe hat, müssen verschiedene
Unterlagen ausgefüllt werden. Das Sekretariat der Schule gibt die notwendigen Auskünfte
und stellt die entsprechenden Formulare zur Verfügung. Sie können diese ebenfalls bei
der Deutschsprachigen Gemeinschaft anfragen:           www.bildungsserver.be, Finanzielle
Beihilfen, Studienbeihilfen. Dort wird Ihnen auch erklärt, wer Anrecht auf eine Beihilfe hat
(u.a. zur der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens der Eltern). Das ausgefüllte
Formular muss per Einschreiben vor dem 31. Oktober an folgende Adresse weitergeleitet
werden: Ministerium der DG, Abteilung Studienhilfen, Gospert 1 in 4700 Eupen

8      Schließfächer
Schüler haben die Möglichkeit, ein Schließfach (H40xB30xT50 cm) für die Aufbewahrung
von Schulmaterial, Sportsachen, … zu mieten. Diese Vermietung erfolgt über das Unter-
nehmen EUROBOX KG, unsere Schule stellt lediglich den Platz für diese Schließfächer
zur Verfügung. Ansprechpartner ist also EUROBOX.

   Diesem Schreiben liegt ein Mietvertrag bei, den interessierte Schüler ausgefüllt bis
    spätestens Montag, 03. September in der Schule abgeben. Die Schule leitet diese An-
    träge an Eurobox weiter.
   EUROBOX sendet den neuen Abonnenten eine Rechnung sowie die erforderlichen
    Schlüssel zu.
   Der Mietvertrag enthält alle nötigen Informationen in Bezug auf Kontaktangaben, Kos-
    ten, Kündigung, Schlüsselkaution, …
   Die Vertragsdauer beläuft sich auf ein Schuljahr und verlängert sich stillschweigend um
    jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 30. April des jeweiligen Schul-
    jahres per Schreiben an Eurobox gekündigt wird. Das Schließfach kann trotz Kündi-
    gung bis 30. Juni genutzt werden. Das Kündigungsschreiben, das man auf der Website
    von Eurobox downloaden kann, muss bis zum 30. April zu EUROBOX geschickt wer-
    den. Die Schlüssel senden Sie nach dem 30. Juni ein.
   Ausländische Schüler vermerken in der Adresse vor der Postleitzahl bitte das entspre-
    chende Landeskürzel.
9     Busabonnement
Sie können Ihr Busabonnement auf verschiedene Arten bestellen: über Internet, in einem
TEC-Punkt (Eupen: Herbesthaler Str., 85 oder Verviers: Place Verte, 33), in einem Mobi-
Espace-Tec       (= kleiner gelber Bus), dessen Fahrplan Sie auf der Internetseite
www.infotec.be finden. Hier einige Haltestellen des Mobi-Espace-Tec:
      -     Bütgenbach, Marktplatz
      -     Eupen, Bushof
      -     Malmedy, Bahnhof
      -     St. Vith, An den Linden

Hier noch die Internetseite, auf der Sie alle wichtigen Information zum Erhalt des Abonne-
ments selbst einsehen können: www.infotec.be (einen Fahrausweis kaufen).
   1 Wenn Ihr Kind vorher noch nie im Besitz einer Buskarte war, müssen Sie erst eine
       MOBIB-Karte (= eine Identitätskarte) bestellen: Preis 5 €, Gültigkeit: 5 Jahre.
   2 Danach erst entscheiden Sie zwischen eines der verschiedenen Abonnemente:
       - NEXT (1 bis 2 Zonen), Preis : 131 € pro Jahr oder 104,80 € für kinderreiche
          Familien
       - HORIZON (ab 3 Zonen), Preis: 171 € pro Jahr oder 136,80 € für kinderreiche
          Familien

Kinderreiche Familien profitieren von einer Ermäßigung von 20% auf die TEC-
Abonnements, unter der Bedingung, dass Sie im Besitz der Ermäßigungskarte für „kinder-
reiche Familien“ sind.
Um sich diese zu besorgen, gehen Sie in einen SNCB-Bahnhof oder informieren Sie sich
beim Bund der Familien, wenn Sie dort Mitglied sind.
Wenn Sie das Abonnement durch Banküberweisung zahlen, bezahlen Sie direkt den er-
mäßigten Preis. Sie werden lediglich gebeten, vor der Bezahlung eine Kopie der Ermäßi-
gungskarte ihres Kindes, des Personalausweises sowie der Abonnenten-
Identifizierungskarte an die TEC an folgende Adresse zu senden:
                     TEC Liège-Verviers
                     Service Abonnements
                     Rue du bassin, 119
                     4030 LIEGE
                     Tel. 043/619.444 -     info.liege-verviers@tec-wl.be
Die Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (bis zum 12. Geburtstag), die im Besitz des Fahr-
ausweises Junior sind, reisen auf dem TEC-Netz mit der Junior-Karte gratis.

 Diese Junior-Karte müssen Sie selbst bei der TEC (unter oben genannter Adresse)     an-
fragen und eine Kopie des Kinderausweises (oder eine Haushaltszusammensetzung         der
Gemeinde) sowie ein Foto des Kindes per Post mitschicken oder in den TEC-Filialen     ab-
geben.
Diese Junior-Karte ist gültig bis zum Ende des Geburtsmonats (Bsp.: geboren           am
02/12/2006  gültig bis zu 31/12/2018).

Es ist ratsam, das Busabonnement so früh wie möglich zu bestellen, um unnötige Warte-
zeiten zu vermeiden.
10      Was muss am 1. Schultag in der Schule abgegeben werden?

      Anlage 1: Einverständnis Hausordnung, Studienordnung, Schulprojekt

      Anlage 2: Fragebogen

      Anlage 3: Schutz der Schülerdaten

      Anlage 4: Mietvertrag Eurobox Schließfach (falls erwünscht)

Am 1. Schultag bitte folgendes zwecks Kopie im Sekretariat abgeben:

      Personalausweis

      Grundschulabschlusszeugnis (unterschrieben)
Hausordnung
       Richtlinien für ein positives Zusammenleben in unserer Schule

Die Hausordnung legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen du in unserer Schulgemeinschaft leben und arbeiten
wirst. Sehr wichtig ist da der Respekt vor allen Personen, sei es gegenüber Mitschülern, Lehrern, Schulleitern, Erziehern
oder Hauspersonal sowie vor dem Lebensraum mit Gebäude, Mobiliar und Schulhof. Die Hausordnung zeigt dir eben-
falls, wie dein Tag an der Schule gestaltet und zeitlich geplant ist. Wir wünschen, dass du dich ehrlich und ernsthaft be-
mühst, die Richtlinien der Hausordnung zu beachten, dich positiv für ein gutes Zusammenleben einzusetzen und Ver-
antwortung für dich selbst und für das Leben in der Gemeinschaft zu übernehmen.

1      Allgemeines Verhalten
An unserer Schule soll sich jeder angenommen und respektiert fühlen. Dies gilt für dich und für alle, denen du im
Schulleben begegnest.
Beachte daher immer und überall folgende Richtlinien:

      Du sprichst mit allen höflich und respektvoll, mit den Lehrpersonen, den Erzieherinnen, mit dem Hauspersonal
       und den Mitschülern.
      Du folgst den Anweisungen deiner Vorgesetzten; wenn du Fragen dazu hast, stellst du sie höflich und ruhig.
      Du bist allen gegenüber hilfsbereit und zuvorkommend, sei es in der Schule, in der Stadt, auf dem Schulweg, im
       Schulbus oder während außerschulischer Aktivitäten.
      Du verletzt oder hänselst niemanden aufgrund seiner schulischen Leistungen, seiner Kleidung, seiner Religion
       oder seiner Herkunft.
      Aggressives Verhalten und mutwillige Körperverletzung werden bestraft.
      Vergiss nicht, dass andere dich umso mehr respektieren, wenn auch du sie respektierst.
      Ein Fehlverhalten, das gerecht bestraft wird, soll zu klärenden Gesprächen und zu persönlichen Überlegungen
       führen, die dein Verhalten positiv verändern.

2      Tagesablauf
2.1    Schulbeginn ist morgens um 8:20 Uhr und nachmittags um 13:30 Uhr.
       Die Mittagspause beginnt um 12:30 Uhr und endet um 13:30 Uhr.
       Jeder Stundenwechsel wird durch ein Gongzeichen angegeben.

          Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, bist du jeweils vor 8:20 Uhr und vor 13:30 Uhr vor deinem
           Klassenraum.

2.2    Die Vormittagspause beginnt um 10:40 Uhr und endet um 10:55 Uhr.

          Falls nicht anders mitgeteilt, gehst du während dieser Zeit nach draußen, bleibst aber auf dem Schulgelände.
           Aus Sicherheitsgründen darfst du dich während der Pausen nicht auf den Parkplätzen aufhalten.

2.3    Freie Stunden, die im Stundenplan vorgesehen sind, werden im Studiersaal als Studiumstunden genutzt und du
       begibst dich dorthin (siehe Punkt 5 der Hausordnung).

2.4    Erforderliche Kopien kannst du während der Pausen von 10:40 – 10:55 Uhr oder von 13:00 – 13:30 Uhr im Sek-
       retariat der Schulverwaltung (Villa) machen lassen. Eine weitere Möglichkeit bietet sich zwischen 16:00 – 16:30
       Uhr.

3      Unterrichte
Während der Unterrichtszeiten muss eine Arbeitsatmosphäre herrschen, die es allen Schülern erlaubt, den größten Nut-
zen aus den Erklärungen der Lehrer zu ziehen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      Du erscheinst zeitig im Klassenraum und hältst dich nicht unnötig in den Fluren auf.
      Sobald die Lehrperson die Klasse betritt, begibst du dich an deinen Platz, legst Jacke, Mantel und Kopfbede-
       ckung ab, legst die notwendigen Unterrichtsunterlagen und das Schulmaterial auf das Pult und folgst den Anwei-
       sungen der Lehrer.
      Deine Unterrichts- und Arbeitsunterlagen führst du stets mit Sorgfalt. Arbeiten wie Klassenarbeiten, Hausaufga-
       ben, Vorbereitungen, … gibst du zum festgelegten Termin ab.
     Essen und Trinken sind während des Unterrichts untersagt. Trinken von Wasser am Anfang und Ende der Unter-
      richtsstunde ist erlaubt.
     Das Beschriften der Pulte, Stühle, Wände oder Heizkörper,... wird mit der Zahlung des angerichteten Schadens
      geahndet. Du darfst weder flüssigen Tippex noch wasserfeste Filzstifte dabeihaben.
     Am Ende einer jeden Unterrichtsstunde stellst du deinen Stuhl an seinen Platz zurück und wirfst den Abfall in den
      Mülleimer.
     Nach der letzten Unterrichtsstunde wird die Klassenordnung turnusgemäß erledigt.
     Das Kaugummikauen ist während der Unterrichtszeit verboten. Wer Kaugummi an Mobiliar klebt, muss am Mitt-
      wochnachmittag Sozialarbeit in der Schule leisten.
     Dein Tagebuch musst du korrekt und sorgfältig führen und am Wochenende von deinen Eltern unterschreiben
      lassen. Vorder- und Rückseite dürfen weder beschriftet noch beklebt werden.

4     Verhalten in- und außerhalb der Klassenräume
     Es ist wichtig, dass du auf Ordnung und Sauberkeit achtest, sei es auf den Schulhöfen, in den Toiletten, den
      Fluren, dem Treppenhaus oder in den Klassenräumen. Du sollst die Arbeit des Hauspersonals respektieren und
      ihm möglichst viel Arbeit ersparen.
     Du achtest darauf, dass im Treppenhaus und in Fluren ein reibungsloser Durchgang ohne Stoßen und Drängen
      möglich ist. Hierfür gehst du immer entlang der rechten Seite der Flure und Treppen.
     Du stellst deine Schultasche so ab, dass sie niemanden beim Gehen hindert.
     Wenn du beim Stundenwechsel in einen neuen Raum musst, betrittst du diesen erst dann, wenn Lehrer und
      Schüler der vorhergehenden Stunde ihn verlassen haben.
     Der Umwelt zuliebe entsorgst du Getränkedosen, Plastikflaschen, Tetrapack und Restmüll in den entsprechenden
      Müllbehältern auf dem Schulhof.

5     Studiersaal
Auch im Studiersaal muss eine Arbeitsatmosphäre herrschen, in der jeder lernen oder Schularbeiten schreiben kann.

     Du respektierst die erforderliche Stille und folgende Regeln:
          An jedem Pult sitzt nur ein Schüler (außer wenn es die Schülerzahl nicht mehr ermöglicht).
          Nur mit Erlaubnis der Erzieherin darfst du zur Mediothek gehen oder dich zu einem Mitschüler ans Pult
            setzen.
          Du darfst weder essen noch Kaugummi kauen.
          Die Pulte darfst du nicht beschriften.
          Du verlässt einen ordentlichen Arbeitsplatz, d.h. du stellst den Stuhl zurück und entsorgst Abfall von Bank
            und Boden.

     Schüler des 6. oder 7. Jahres, deren Studium in die 8. Stunde, bzw. mittwochs in die 5. Stunde fällt, dürfen vor-
      zeitig nach Hause gehen.

6     Sportunterricht
Aus Sicherheits- und Hygienegründen gilt für den Sportunterricht folgende Kleiderordnung:

             Du trägst geschnürte Sportschuhe ohne Absatz, keine Sneakers (Converse, …) oder andere Straßen-
              schuhe.
             Du trägst T-Shirt und Sporthose (keine Jeans).
             Du trägst keinen Schmuck.
             Du trägst keinen Piercingschmuck während des Sportunterrichts, da die Verletzungsgefahr zu groß ist.
             Du darfst keinen Kaugummi kauen.
             Du bindest dein langes Haar zusammen.

Der Sportunterricht gehört zu den Pflichtfächern. Eine regelmäßige Anwesenheit ist daher selbstverständlich.

Generell muss bei Nichtteilnahme ein ärztliches Attest vorliegen. Ein Entschuldigungsschreiben deiner Eltern ist für
zwei Unterrichtsstunden pro Semester erlaubt. Liegt ein ärztliches Attest für eine Dauer von mehr als sechs Wochen vor,
müssen die Schüler des 3. - 7. Jahres eine Arbeit vorbereiten. Diese benotete Arbeit schreibst du während den Sport-
stunden im Studiersaal. Sie soll keine zusätzliche Hausaufgabenarbeit bringen.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass du Arztbesuche, Fahrunterrichte, Fahrprüfung, das Nachschreiben von
Tests,… nicht in die Sportstunde legen darfst.

Falls du aus einem besonderen Grund nicht am Sportunterricht teilnehmen kannst, musst du dich unbedingt persönlich
bei der oder dem betreffenden Sportlehrer(in) abmelden.

Du musst mit Sanktionen rechnen (z.B. Punkteabzug, Nachsitzen, schriftliche Arbeit), wenn du diese Regeln nicht be-
achtest.
7     Mittagspause (von 12:30 Uhr bis 13:25 Uhr)
7.1   Das Mittagessen

      Im Esssaal bieten wir auch externen Schülern ein warmes Mittagessen an. Du benötigst dazu ein Essensticket,
      das du im Büro 10 der Erzieherinnen in der Zeit von 8:00 bis 8:15 Uhr oder von 10:40 bis 10:55 Uhr zum Preis von
      3,50 € kaufen kannst.

      Die Schüler der 1. Stufe, die nicht im Schulrestaurant essen, begeben sich zum Studiersaal, wo sie ihre Brote o-
      der auch eine Suppe essen, sich unterhalten und die Mittagszeit mit Tischspielen verbringen. Dort dürfen sie bis
      13:10 Uhr bleiben. Danach gehen sie zum Schulhof, damit der Ordnungsdienst den Raum für die nächste Unter-
      richtsstunde vorbereiten kann.
      Selbst während der Mittagspause ist es in den Fluren ruhig, damit Lehrer oder Schüler in Klassenräumen arbeiten
      können.

      Die Schüler der 2. und 3. Stufe essen im Schulrestaurant oder in den Klassenräumen, die ihnen zu Beginn des
      Schuljahres zugewiesen wurden. Jeder verhält sich dort korrekt, achtet auf das Mobiliar und entsorgt seinen Abfall
      nach Vorschrift. Schüler übernehmen auch hier ab 13:10 Uhr einen Ordnungsdienst. Für Schüler des 3. und 4.
      Jahres wird der Dienstplan in den jeweiligen Klassen ausgehängt.

      Gleich wo du isst, beachtest du bitte:

          Du isst sauber und mit Achtung vor der Nahrung.
          Du verlässt einen sauberen Pausenraum und entsorgst alle Abfälle im Abfalleimer.
          Gerichte, die du in der Stadt gekauft hast, isst du nicht auf dem Schulgelände.

7.2   Der Stadtausgang

      a    Externe Schüler dürfen nach der unter Absatz „e“ angegebenen Regelung in der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:25
           Uhr das Schulgebäude verlassen. Schüler des 1. bis 4. Jahres bekommen entsprechende Ausgangskarten,
           mit denen sie sich bei den Erzieherinnen ausweisen müssen.
      b    Interne Schülerinnen müssen im Schulrestaurant essen; für sie gilt danach auch die unter Absatz „e“ ange-
           gebene Regelung.
      c    Jeder Schüler des 1. und 2. Mittelschuljahres muss einer Erzieherin seine Karte noch vor dem Stadtausgang
           in Büro 10 vorlegen und von ihr abstempeln lassen. Das ist während der Vormittagspause oder zwischen
           8:00 und 8:15 Uhr möglich.
      d    Alle Schüler, die zur Stadt gehen, zeigen der Erzieherin beim Verlassen des Schulhofes ihre Karte.
      e    Je nach Jahrgang können die Eltern folgende Stadtgänge erlauben:

             1. Mittelschuljahr: maximal zwei Mal pro Monat, wobei der Erzieherin in Büro 10 vor jedem Aus-
              gang eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorgelegt werden muss;

             2. Mittelschuljahr: mit einmaligem* Einverständnis der Eltern drei Mal pro Monat;

             3. Mittelschuljahr: mit einmaligem* Einverständnis der Eltern am Dienstag;

             4. Mittelschuljahr: mit einmaligem* Einverständnis der Eltern am Dienstag und Donnerstag;

             5., 6. und 7. Mittelschuljahr: mit einmaligem* Einverständnis der Eltern an jedem Schultag.

                                                                      *zu Beginn des Schuljahres

      Beachte bitte:

       Wir erwarten, dass du die Möglichkeit des Stadtausgangs vernünftig nutzt und dich auch fremden Personen
        gegenüber in den Straßen und Warenhäusern korrekt verhältst.
       Wir verbieten strengstens allen Schülern unter 16 Jahren das Betreten von Wirtshäusern und den dazuge-
        hörenden Terrassen.
       Wir werden auf pünktliche Rückkehr und korrektes Erscheinen in der Schule achten.

       Falls du gegen die Regelung verstößt, wird dir der Stadtausgang während einer gewissen Zeit, die das        Er-
zieherinnenteam festlegt, untersagt. Die Mittagspause verbringst du dann im Studiersaal.

7.3   Nur den Schülern der MG und dem Personal der Schule ist der Zugang zum Schulgelände und -gebäude unein-
      geschränkt erlaubt. Eltern wenden sich bitte an die Schulleitung, an die Sekretärinnen in der Villa oder an die Er-
      zieherinnen. Anderen Personen ist der Aufenthalt in der Schule nur auf Anfrage gestattet.
7.4   Wenn du die Mittagszeit in der Schule verbringst, darfst du im Studiersaal, in einer zugewiesenen Klasse oder auf
      dem Schulhof bleiben. Gemäß den Bestimmungen der Mediothek ist diese an bestimmten Tagen während der
      Mittagszeit geöffnet. Im Studiersaal kannst du Gesellschaftsspiele ausleihen.

7.5   Das Personal des Krankenhauses weist darauf hin, dass jeder die offiziellen Besuchszeiten im Krankenhaus
      (von 14:00 - 17:00 Uhr) einhalten muss. Als Schule möchten wir diese Regelung respektieren.

8      Verlassen der Schule
Während der Unterrichtszeit, d.h. in der Zeit von 08:20 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, bleibst du in
der Schule, selbst dann, wenn du in St. Vith wohnst.

      Falls eine besondere Anfrage der Eltern vorliegt oder du für den Unterricht Informationen in der Stadt einholen
       musst, wendest du dich an die Direktion. Sie wird entscheiden, ob du das Schulgebäude verlassen darfst oder
       nicht.
      Wir bitten dich und deine Eltern, Termine beim Arzt möglichst außerhalb der Schulzeit zu vereinbaren.
      Unterrichte in der Fahrschule oder Musikschule legst du außerhalb der Unterrichtszeit oder in Freistunden. Be-
       sondere Abwesenheiten während Freistunden musst du der Schulleitung oder den Erzieherinnen vorher mit ei-
       nem Schreiben deiner Eltern mitteilen.
      Bei deiner Rückkehr meldest du dich wieder bei den Erzieherinnen anwesend.

9      Abwesenheiten
Du bist verpflichtet, allen Unterrichten und schulischen Aktivitäten beizuwohnen. Jedes Fernbleiben oder Zuspätkommen
musst du der Schule mitteilen und schriftlich von deinen Eltern begründen lassen. Die Gründe können verschieden sein:
Krankheit, ärztliche Untersuchungen, besondere Ereignisse in der Familie, verpasster Schulbus, ...
Eine Dispens vom Unterricht können nur die Schulleiter bei einer begründeten Anfrage erteilen.

Beachte folgende Richtlinien:

      Falls du verspätet in der Schule eintriffst, gehst du erst zur Erzieherin in Büro 10. Dort gibst du die schriftliche Er-
       klärung deines Erziehungsberechtigten ab.
      Wenn du wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund abwesend bleibst, sollen deine Eltern die Schule noch
       am gleichen Tag benachrichtigen. Beim nächsten Schulbesuch bringst du die schriftliche Erklärung mit.
       Vordrucke dieser Abwesenheitskarten finden deine Eltern im Tagebuch.
      Ein Fernbleiben von mehr als 2 Tagen muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
      Abwesenheiten an Tagen, an denen Bilanzen in den technischen Befähigungsabteilungen abgehalten wer-
       den, werden wie Prüfungen gehandhabt und müssen durch ein ärztliches Attest begründet sein.
      Nach einer Abwesenheit musst du dich mit deinen Lehrern in Verbindung setzen, um deine Unterrichtsunterlagen
       in Ordnung zu bringen und die Termine von Arbeiten, Tests oder Vorträgen neu festzulegen. Wenn du Schüler
       des 4. – 7. Jahres bist, musst du verpasste Tests am darauf folgenden Dienstag um 16:00 Uhr nachschreiben.
      Deine Eltern dürfen höchstens 20 halbe Tage (bzw. 10 ganze Tage) schriftlich entschuldigen (ärztlich belegte
       Abwesenheiten zählen nicht mit). Überschreitest du dieses Maximum, müssen die Schulleiter das Ministerium der
       DG informieren.
      Wir erwarten, dass der Familienurlaub in Übereinstimmung mit den Schulferien festgelegt wird.

10 Prüfungsordnung
Im Dezember und im Juni sind mehrere Tage für schriftliche und mündliche Prüfungen vorgesehen. Die Daten werden
dir zeitig mitgeteilt.

An Prüfungstagen gilt folgende Regelung:

      Damit du dich gut vorbereiten kannst, ist der Nachmittag vor jedem Prüfungstag unterrichtsfrei (außer vor einer
       ersten Prüfung am Montag).
      Schriftliche Prüfungen beginnen um 8:20 Uhr. Den Prüfungsraum darfst du nicht vor 10:40 Uhr verlassen.
      Bei mündlichen Prüfungen musst du unbedingt die vereinbarte Zeit einhalten.
      Vor jeder Prüfungsperiode fragen wir schriftlich bei deinen Eltern nach, wie du nach Hause kommst und wo du die
       Zeit zwischen Prüfungsende und Abhol- bzw. Abfahrtszeit verbringst.
      Jede Abwesenheit an einem oder mehreren Prüfungstagen muss durch ein ärztliches Attest begründet sein. Der
       Klassenrat entscheidet dann, ob und wann Prüfungen nachgeschrieben werden.
      Der Schüler ist verpflichtet, sein Zeugnis persönlich am Tag der Zeugnisverteilung abzuholen. Dieser Tag ist noch
       ein Schultag, den die Lehrer zum Gespräch über deine Leistungen und zu einer gemeinschaftsfördernden Aktivi-
       tät nutzen.
11 Benutzung von Handy, MPx-Player, I-Pod, Kameras,…
      Die lautlose Nutzung eines Handys ist nur in der Zeit zwischen 12:35 Uhr und 13:25 Uhr im Schulgebäude
       und auf dem Schulgelände erlaubt. Während der anderen Zeiten ist dir der Gebrauch des Handys strengstens
       verboten. Dazu gehört auch das Hören von Musik oder das Ablesen der Zeit. Du bewahrst deine Geräte deshalb
       in der Schultasche oder in einer verschlossenen Manteltasche auf. Verstößt du gegen diese Regelung, musst du
       dein Handy für die Dauer von fünf Schultagen abgeben. Die Dauer dieser Bestrafung steigt bei wiederholten Ver-
       stößen und schließt dann auch die Wochenenden ein.
      Für dringende Anrufe kannst du in den Pausenzeiten (und nicht zwischen den Unterrichtsstunden) das Telefon in
       Büro 10 nutzen. Deine Eltern selbst können dir immer eine wichtige Mitteilung über das Sekretariat der Schule
       zukommen lassen.
      Auch MPx-Player, Gameboy, I-Pod oder I-Pad dürfen nur während der Mittagszeit benutzt werden. Verstößt du
       gegen diese Regelung, wird dir das Gerät für eine gewisse Zeit konfisziert.
      Das Fotografieren oder Filmen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten. Lediglich im Rahmen
       einiger Unterrichte wie Medien ist es nach Absprache erlaubt.

12 Umgang mit Medien
Die Europäische Menschenrechtskonvention schreibt in ihrem Artikel 8 den Respekt des Privatlebens vor, u.a. auch das
Recht auf das eigene Bild. So lautet auch das belgische Gesetz vom 30. Juni 1994, wonach niemand das Recht hat, Bil-
der eines anderen ohne dessen Genehmigung öffentlich zu verbreiten.

Um dem Missbrauch im Umgang mit den Medien entgegenzuwirken, gelten folgende Regeln:

      Es ist verboten, auf Websites, in Blogs oder sonstigen Plattformen Bilder oder Aufnahmen von Mitgliedern (Mit-
       schülern, Personalmitgliedern, …) unserer Schulgemeinschaft ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen und sie
       in ihrer Würde zu verletzen.
      Es ist verboten, auf Websites, in Blogs oder sonstigen Plattformen den Ruf der Schulgemeinschaft zu schädigen.
      Bei Zuwiderhandlungen entscheidet die Direktion über eine Disziplinarmaßnahme, die bis zu einem Schulverweis
       führen kann. Außerdem können als Folge straf- und zivilrechtliche Verfahren in die Wege geleitet und eine Klage
       der Polizei eingereicht werden.

13 Kleidung
In der Schule legen wir Wert auf eine einfache, saubere und korrekte Kleidung.
Aufschriften mit extremistischem Gedankengut oder provozierenden Aussagen dulden wir nicht.
Markenkleidung und Markenartikel dürfen nicht die Ausgrenzung von Mitschülern, die dies nicht besitzen, zur Folge ha-
ben.

      Du trägst eine angemessene und korrekte Schulkleidung, keine Oberteile mit dünnen Trägern oder zu tiefem
       Halsausschnitt, keine bauchfreie oder unangemessen kurze Kleidung, keine Flip-Flops, keine Militärkleidung. Un-
       terwäsche darf nicht sichtbar sein. Röcke, die nur bis zur Mitte der Oberschenkel reichen oder Shorts, musst du
       mit einer blickdichten Strumpfhose tragen.
      Eine Kopfbedeckung (Mütze, Tuch,…) nimmst du vor dem Betreten des Klassenraumes ab.

14 Alkohol, Rauchen, Drogen und Energydrinks
14.1   Der Konsum von Alkohol und Energydrinks ist für alle Schüler sowohl innerhalb wie auch außerhalb des Schul-
       gebäudes strengstens verboten.

14.2   Rauchen ist gesundheitsschädlich und kann leicht zu einer schlechten Gewohnheit werden. Wir wünschen sehr,
       dass Jugendliche damit nicht in der Schule beginnen. Außerdem sind wir eine „rauchfreie“ Schule. Schüler dürfen
       im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht rauchen.

14.3   Drogen sind sehr gesundheitsschädlich und führen zu Abhängigkeiten; sie verführen auch zu verbotenen und
       strafbaren Handlungen.

       Deshalb gilt folgende Regelung:

        Wer Drogen oder Alkohol in der Schule mit sich trägt, konsumiert oder weitergibt, erhält einen Verweis, über
         dessen Dauer die Schulleitung entscheidet.
        Wer Drogen oder Alkohol in der Schule verkauft, macht sich strafbar.
        Wer unter Einfluss von Drogen oder Alkohol in der Schule erscheint, muss mit einer angemessenen Strafe
         rechnen.
        In allen Fällen werden die Erziehungsberechtigten informiert und in das Folgeverfahren mit einbezogen.
15 Persönliche Gegenstände
In der Schule ist jeder selbst für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich.

     Du sollst deshalb deine persönlichen Gegenstände mit deinem Namen versehen.
     Bringe keine Wertgegenstände mit zur Schule.
     Höhere Geldbeträge oder wertvolle Gegenstände kannst du zu Schulbeginn in Büro 10 hinterlegen.
     Achte besonders auf deine Brieftasche; trage sie immer bei dir oder hinterlege sie, falls nötig bei deinem Sport-
      lehrer oder in Büro 10.
     Verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände sind nicht durch eine Versicherung der Schule gedeckt.
     Wenn du selbst etwas bei jemandem mit dessen Einwilligung ausgeliehen hast, gibst du es ihm zeitig und unbe-
      schädigt zurück.
     Wenn du Eigentum anderer entwendest, machst du dich strafbar.
     Darüber hinaus darfst du keine gefährlichen Gegenstände wie Messer, Schlagringe, Schlagstöcke und andere
      Waffen zur Schule mitbringen.

16 Vergabe von Medikamenten
Der Schule ist es gesetzlich nicht erlaubt, kranken Schülern Medikamente, z.B. gegen Kopfschmerzen, Übelkeit, … zu
verabreichen. Bei kleineren Verletzungen wird lediglich eine Wundversorgung vorgenommen. In Ausnahmefällen, z.B.
Diabetes, besteht die Möglichkeit, das Medikament in der Schule zu hinterlegen.

17 Versicherung
Das Gebäude, das Mobiliar und alle anderen Gegenstände, die Eigentum der Schule sind, dürfen nicht beschädigt wer-
den; mutwillig oder unfreiwillig verursachte Schäden sind nicht durch Versicherungen der Schule gedeckt.

     Beschädigst du etwas mutwillig, musst du selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die Schule hat für Schüler und Personal Versicherungen abgeschlossen: eine Haftpflichtversicherung und eine
Unfallversicherung.

Die Haftpflichtversicherung der Schule deckt körperliche und materielle Schäden, die ein Versicherter im Rahmen des
Schullebens einer dritten Person gegenüber verursacht. Sie deckt nicht die Schäden, die auf dem Schulweg oder beim
Stadtausgang verursacht werden; in diesem Falle ist die Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig.

     Du musst Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die du dritten Personen zugefügt hast, sofort im Sekretari-
      at der Schule melden.

Die Unfallversicherung deckt die körperlichen Schäden, die dem Versicherten auf dem Schulgelände, bei schulischen
Aktivitäten und auf dem direkten Schulweg (also nicht beim Stadtausgang während der Mittagspause) zustoßen.

     Falls dir ein Unfall in der Schule, im Unterricht, in der Pause oder auf dem Schulweg zustößt und du ver-
      letzt bist, informierst du deinen Lehrer, bzw. eine Erzieherin, die dir die Unterlagen besorgt, die für die Un-
      fallversicherung erforderlich sind. Eine Erzieherin begleitet dich, falls erforderlich, zum Krankenhaus und
      informiert deine Eltern.

18 Busstreik, extremer Schneefall, Eisglätte
In Situationen wie bei Busstreiks, extremem Schneefall, Eisglätte, … findet der Unterricht statt solange keine andere
Mitteilung über die Webseite der Schule bekannt gegeben wurde. Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass auch bei außer-
gewöhnlichen Situationen und Wetterbedingungen, die Schüler montags, dienstags, donnerstags und freitags bis 17:30
Uhr und mittwochs bis 13:30 Uhr beaufsichtigt werden.

Wir hoffen, dass diese Richtlinien dir und allen helfen, in gegenseitigem Respekt miteinander zu le-
ben und zu arbeiten, sodass jeder sich in unserer Schulgemeinschaft wohl fühlen kann.
Kaleido
Kaleido Ostbelgien ist ein Präventionsdienst für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendli-
chen von 0 bis 20 Jahren.

Wir bieten Präventionsprojekte zu Themen wie Mobbing, Ernährung und Zahnpflege, Förderung der so-
zial-emotionalen Kompetenz, Förderung der sexuellen Gesundheit, … in den Schulen an.

Zudem beraten und begleiten wir Schüler, Eltern und Lehrer zu Fragen um Lernverhalten, Beziehung zu
Mitschülern, Schülern oder Lehrer, Erziehungsfragen, persönliche Schwierigkeiten, Berufsberatung,
Gesundheitsthemen, …

Multidisziplinäre Teams zusammengesetzt aus Sozialassistenten, Psychologen, Krankenpflegern, Ärz-
ten und Assistenten für Gesundheitsförderung stehen zur Ihrer Verfügung.

Unsere Angebote sind kostenfrei. Alle Mitarbeiter stehen unter Berufsgeheimnis.

Sie finden uns an folgenden Orten:

 Kaleido Ostbelgien Kelmis/Lontzen, Parkstr. 32, 4720 Kelmis, 087/65 89 58,
  kelmis@kaleido-ostbelgien.be
 Kaleido Ostbelgien Eupen/Raeren, Neustraße 56, 4700 Eupen, 087/74 25 22,
  eupen@kaleido-ostbelgien.be
 Kaleido Ostbelgien Bütgenbach/Büllingen, Wirtzfelder Weg 6a, 4750 Bütgenbach, 080/44 52 83,
  buetgenbach@kaleido-ostbelgien.be, buellingen@kaleido-ostbelgien.be
 Kaleido Ostbelgien St.Vith/Amel/Burg-Reuland, Eifel-Ardennen-Straße 36, 4780 Sankt Vith, 080/40
  30 20, st.vith@kaleido-ostbelgien.be

Lieber Schüler/in,

bei den Schuluntersuchungen bist Du schon mit uns in Kontakt gekommen.

Persönlich kannst Du uns erreichen

 in Deiner Schule, jeden Montag während der Vormittagspause von 10:40 bis 11:00 Uhr, in der Villa
  (1. Etage)
 per E-Mail: st.vith@kaleido-ostbelgien.be
 per Tel.: 080/403020

Wir freuen uns, wenn wir Dich unterstützen können!

                     Residenz Le Perron
                     Eifel-Ardennen-Straße 36
                     B-4780 St.Vith
                                        www.kaleido-dg.be
Studienordnung
Inhaltsverzeichnis

1.  Einleitung ........................................................................................................... 13
2.  Erziehungs- und pädagogisches Projekt ........................................................... 13
  2.1. Das Erziehungsprojekt des katholischen Unterrichtswesens....................... 13
  2.2. Das pädagogische Projekt des Schulträgers „Bischöfliche Schulen in der
  Deutschsprachigen Gemeinschaft VoG“ ............................................................... 14
3. Mitteilungen an die Schüler zu Beginn eines Schuljahres ................................. 14
4. Rechte und Pflichten des Schülers .................................................................... 14
5. Disziplinarmaßnahmen ...................................................................................... 15
  5.1. Vorübergehender Ausschluss...................................................................... 15
  5.2. Schulverweis ............................................................................................... 15
  5.3. Verfahren beim vorübergehenden Ausschluss und beim Schulverweis ...... 15
6. Das Tagebuch ................................................................................................... 15
7. Die Bewertungen und deren Mitteilung .............................................................. 15
  7.1. Allgemeines zur Bewertung ......................................................................... 15
  7.2. Gewichtung der zertifizierenden Jahres- und Prüfungspunkte im Zeugnis .. 16
  7.3. Abwesenheiten eines Schülers bei zertifizierenden Arbeiten ...................... 17
  7.4. Kriterien für den Erfolg in zertifizierenden Fächern ..................................... 18
  7.5. Übergabe der Zeugnisse ............................................................................. 18
8. Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Klassenrates .............................. 18
9. Abschlüsse eines Studienjahres ........................................................................ 19
  9.1. Jahresabschlussentscheidungen................................................................. 19
  9.2. Orientierungsbescheinigungen .................................................................... 19
  9.3. Studiennachweise ....................................................................................... 20
  9.4. Ferienarbeiten ............................................................................................. 20
  9.5. Nachprüfungen ............................................................................................ 20
10. Möglichkeiten des Einspruchs gegen eine Entscheidung des Klassenrates ... 20
  10.1. Schulinterner Einspruch ........................................................................... 20
  10.2. Einspruch bei der Einspruchskammer ...................................................... 20
11. Kontakte zwischen Erziehungsberechtigten und Schule................................. 21
12. Zur Kenntnisnahme durch Schüler und Erziehungsberechtigte ...................... 21
1. Einleitung
Vorliegende Studienordnung wurde in Verbindung mit dem Erziehungs- und pädagogischen Projekt des Ka-
tholischen Unterrichtswesens erstellt sowie gemäß den gültigen Dekreten und Vorschriften im Unterrichts-
wesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Sie beschreibt insbesondere die Kriterien für eine qualitativ gute schulische Arbeit, die Mittel zur Bewertung
schulischer Arbeit, die Beratungen der Klassenräte und deren Entscheidungen.
Sie richtet sich an alle Schüler, minder- oder großjährig, sowie an deren Erziehungsberechtigte, die ihr Ein-
verständnis durch ihre Unterschrift bestätigen.

Sie entbindet weder Schüler noch deren Erziehungsberechtigte von der Beachtung legaler Texte und admi-
nistrativer Vorschriften, die sie betreffen, und auch nicht von der Beachtung zusätzlicher Mitteilungen seitens
der Schule.

Die Studienordnung behandelt insbesondere folgende Punkte:

           eine Zusammenfassung des Erziehungs- und pädagogischen Projekts sowie des Schulprojekts
           Mitteilungen an die Schüler zu Beginn eines Schuljahres
           die Bewertungen und deren Mitteilung
           Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Klassenrates
           Abschlüsse eines Studienjahres
           Möglichkeiten des Einspruchs gegen eine Entscheidung des Klassenrates

2. Erziehungs- und pädagogisches Projekt
    2.1. Das Erziehungsprojekt des katholischen Unterrichtswesens
Das Erziehungsprojekt gründet auf folgenden Überzeugungen:
          Die Ausbildung und die Erziehung der jungen Menschen und das Erwecken zum christlichen
           Glauben bilden eine Einheit.
          Christliche Gemeinschaften stellen sich in den Dienst der Gesellschaft, insbesondere der Ju-
           gend, und übernehmen somit eine soziale Aufgabe.

Es beinhaltet folgende Schwerpunkte:
           Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll; er soll mit seinen Eigenarten angenommen und in sei-
            ner Entwicklung begleitet und ganzheitlich gefördert werden.
           Der junge Mensch soll lernen, sich in eine soziale und demokratische Gesellschaft zu integrie-
            ren.
           Die Schule fördert die Fähigkeiten des jungen Menschen, die es ihm erlauben, aktiv und kompe-
            tent am Berufs- und Wirtschaftsleben teilzunehmen.
           Die Schule und all ihre Mitarbeiter, begründen ihr pädagogisches und erzieherisches Handeln im
            Evangelium und in seiner Tradition.
           Die Schule bietet jedem die Möglichkeit, seine eigene Identität aufzubauen; sie will dabei die
            christlich-religiöse Dimension einbeziehen.
Das Katholische Unterrichtswesen steht allen offen, die sein Erziehungsprojekt bejahen.
2.2. Das pädagogische Projekt des Schulträgers „Bischöfliche Schulen in                            der
   Deutschsprachigen Gemeinschaft VoG“
Der Schulträger hat seinen Schulen ein pädagogisches Projekt aufgetragen. Es beschreibt die Erziehungs-
arbeit und gibt dazu folgende Anregungen:
            Die Schule ist ein Lebensraum, wo Erwachsene und junge Menschen miteinander eine Lebens-
             gemeinschaft bilden.
            Die Schulgemeinschaften setzen sich in christlichem Geist dafür ein, dass das Schulleben als
             Dienst am Menschen und als Dienst an der Gesellschaft gestaltet wird.
            Dieser Dienst soll verwirklicht werden:
             -   durch eine optimale Ausbildung
             -   durch eine Erziehung zur Mitverantwortung
             -   durch eine Erziehung zu christlichem Denken und Tun
             -   durch das Bewahren des kulturellen Erbes
Diesem Auftrag entsprechend werden die einzelnen Schulen versuchen, das tägliche Miteinander, die Unter-
richtsinhalte und Unterrichtsmethoden zu leben und zu gestalten.

3. Mitteilungen an die Schüler zu Beginn eines Schuljahres
Zu Beginn eines Schuljahres informiert jede Lehrperson ihre Schüler über
          die Zielsetzungen eines jeden seiner Kurse (laut den gültigen Lehrplänen)
          die Kompetenzen und das Wissen, die zu erwerben, anzueignen und auszuüben sind
          die benutzten Mittel der Bewertung und damit verbundene Regeln (Häufigkeit, Zeitpunkte, Ab-
           wesenheiten usw.)
          die Kriterien, die den Erfolg bestätigen
          die organisierten oder angebotenen Lernhilfen
          das schulische Material, das jeder Schüler benötigt, und andere Referenzmittel

Die Lehrperson beschreibt auch ihre Kriterien für eine qualitativ gute schulische Arbeit, ausgehend von der
Überzeugung, dass der Schüler seinen Lern- und Reifungsprozess mitgestalten soll und dabei von seinen
Lehrern, Erziehern und Erziehungsberechtigten begleitet und unterstützt wird.

Ziel ist, dass der Schüler – in Einklang mit dem pädagogischen und dem Schulprojekt – folgende Haltungen
und Einstellungen besitzt oder sich aneignet:
             regelmäßige Anwesenheit im Unterricht und bei schulischen Aktivitäten
             Verantwortungsbewusstsein bei der schulischen Arbeit und bei der Beachtung der erhaltenen
              Ratschläge
             Beachtung der Richtlinien, insbesondere bezüglich der Pünktlichkeit und der Sorgfalt
             Integration in eine soziale Gruppe und solidarisches Handeln bei der Durchführung einer Aufga-
              be
             Respekt gegenüber einer jeden Person und deren Arbeit

4. Rechte und Pflichten des Schülers
Der Schüler hat das Recht und die Pflicht, am Unterricht und den schulischen Veranstaltungen teilzunehmen
und an seinem eigenen Bildungsweg mitzuarbeiten.
Der Schüler hat das Recht über alle Angelegenheiten, die ihn betreffen, informiert, über seinen Leistungs-
stand unterrichtet und in Fragen der Schullaufbahn beraten zu werden.
Er hat das Recht, Entscheidungen, die ihn betreffen, zu beanstanden und angehört zu werden, bevor Diszip-
linarmaßnahmen angewandt werden.
Er darf seine Meinung frei äußern, und zwar im Respekt der physischen und moralischen Integrität seiner
Mitschüler sowie aller Personalmitglieder.

Der Schüler hat die Pflicht, daran mitzuwirken, dass die Aufgaben der Schule erfüllt werden und das Bil-
dungsziel erreicht wird; er ist insbesondere verpflichtet:
       1. die im Rahmen des Unterrichts oder im Interesse eines geordneten Schullebens notwendigen An-
       ordnungen der Personalmitglieder der Schule zu befolgen und die Hausordnung zu respektieren
       2. alles zu unterlassen, was eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt
       3. die schulischen Anlagen und Ausrüstungen pfleglich zu behandeln
5. Disziplinarmaßnahmen
Sie werden vom Schulträger beziehungsweise vom Schulleiter ausgesprochen.

   5.1. Vorübergehender Ausschluss
Bei einem vorübergehenden Ausschluss ist der Schüler von allen Unterrichtsstunden und anderen Schulver-
anstaltungen seiner Klasse ausgeschlossen. Seine Anwesenheit in der Schule ist verpflichtend, es sei denn,
es wird schriftlich eine andere Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten getroffen. Ein Schüler kann im
Laufe eines Schuljahres während höchstens 10 Schultagen vorübergehend von allen Unterrichtsstunden
ausgeschlossen werden.

   5.2. Schulverweis
Ein Schulverweis wird erst zum Zeitpunkt der Einschreibung in eine andere Schule wirksam, jedoch spätes-
tens 15 Kalendertage nach Erhalt des weiter unten angeführten Einschreibebriefs (Schulferientage zählen
nicht bei der Berechnung dieser Frist von 15 Kalendertagen). Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der betroffene
Schüler als vorübergehend ausgeschlossen. Die Schule sorgt für eine Begleitung des Schülers.

   5.3. Verfahren beim vorübergehenden Ausschluss und beim Schulverweis
Bei einem vorübergehenden Ausschluss von drei Schultagen oder weniger wird der Schüler angehört.
Ein vorübergehender Ausschluss von mehr als drei Schultagen oder ein Schulverweis wird nur anhand eines
Verfahrens vorgenommen, das folgende Grundsätze beachtet:
        1. ein vorhergehendes Gutachten des Klassenrates wird eingeholt
        2. die Erziehungsberechtigten erhalten Einsicht in die Disziplinarakte
        3. der Schüler wird in Anwesenheit seiner Erziehungsberechtigten sowie gegebenenfalls seines
        Rechtsbeistandes angehört
        4. die getroffene Entscheidung wird schriftlich begründet und den Erziehungsberechtigten anhand
        eines Einschreibebriefs zugestellt

6. Das Tagebuch
Das Tagebuch ist ein wichtiges Arbeitsdokument:
Es hilft dem Schüler, seine schulische Arbeit zu planen und zeitlich abzusichern.
Es gibt den Erziehungsberechtigten Einsicht in die durch ihr Kind zu erledigenden Arbeiten.
Es erlaubt der Schule, bei Bedarf mit den Erziehungsberechtigten zu kommunizieren.
Das Tagebuch ist auch ein amtliches Dokument, das eingesehen werden kann und auch deshalb korrekt ge-
führt werden muss.

7. Die Bewertungen und deren Mitteilung
   7.1. Allgemeines zur Bewertung
Folgende Arbeiten dienen dem Lernprozess und können bewertet werden:
          schriftliche Klassenarbeiten
          mündliche Befragungen, Vorträge oder Präsentationen
          persönliche Arbeiten oder Gruppenarbeiten
          Hausaufgaben
          angefertigte Arbeitsstücke und Hergestelltes aus Werkstatt, Küche, Nähatelier, Labor, usw.
          Praktika und Praktikaberichte
          Bilanzen, Prüfungen, Qualifikationsprüfungen (Verteidigung), Tests usw.
          Mitarbeit im Unterricht

Der Lernprozess des Schülers, sowie seine Mitarbeit und Teamfähigkeit werden regelmäßig durch jede
Lehrperson und durch den Klassenrat bewertet.
Die Bewertung hat eine doppelte Funktion:
    a) Beratung (formative Bewertung):
       Sie informiert den Schüler über den Stand seiner Lernprozesse und Kompetenzaneignung. Der
       Schüler kann sich somit eventueller Lücken bewusst werden und entsprechende Ratschläge und
       Hinweise erhalten. Diese formative Bewertung ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung: Sie er-
       laubt dem Schüler ein vorläufiges Recht auf fehlerhaftes Wissen und Können.
b) Zertifizierung (normative Bewertung):
       Sie geschieht am Ende verschiedener Lernphasen mit oder ohne zusätzlicher Hilfen. Dazu sind Ar-
       beiten und Prüfungen vorgesehen, deren Bewertungen in die Zeugnisresultate und in die Jahresent-
       scheidung einfließen.
       Die Zertifizierung geschieht mittels eines Zeugnisses über
          die Jahresarbeit oder Jahrespunkte an zwei oder drei Daten im Laufe eines Schuljahres mittels
           der bis dann vorliegenden normativen Bewertungen;
          die Prüfungspunkte im Dezember und im Juni eines Schuljahres.

   7.2. Gewichtung der zertifizierenden Jahres- und Prüfungspunkte im
        Zeugnis
Im Zeugnis wird die Bewertung für die Jahres- und die Prüfungsarbeit getrennt vermerkt. Die Höchstnote, die
im Zeugnis angeführt ist, ändert je nach Periode und Klasse. Jahres- und Prüfungsarbeit ergeben am Ende
des Schuljahres das Jahresresultat, das pro Fach in Prozentzahlen ausgedrückt wird.

                                       Jahresarbeit                         Prüfungen

                        1. Periode      2. Periode     3. Periode   Dezember         Juni
                       (Sept.-Dez.)    (Jan.-März)    (März-Juni)

             1. A            20            20             20           20               20

                        1P        2P       3P             4P
             1. B       20        20       20             20           20               20

             2. A            20            20             20           30               30

                        1P        2P       3P             4P
             2. B       20        20       20             20           20               20

             3. A            20            20             20           40               40

             4. A            20            20             20           40               40

             3. B            20            20             20           30               30

             4. B            20            20             20           30               30

             3. TQ           20            20             20           40               40

             4. TQ           20            20             20           40               40
Jahresarbeit                            Prüfungen

                            1. Semester           2. Semester         Dezember         Juni
                            (Sept.-Dez.)           (Jan.-Juni)

       5. A                      20                    30                50               50

       6. A                      20                    30                50               50

       5. B                      40                    40                60               60

       6. B                      40                    40                60               60

       7. B                      20                    30                50               50

       5. + 6. TBE               20                    30                50               50
       Pflichtfächer

       5. + 6. TBE               70                    80
       Spezifische Fä-
       cher

       5. TBS + 6.               20                    30                50               50
       TBB

7.3. Abwesenheiten eines Schülers bei zertifizierenden Arbeiten
   a) Bei Klassenarbeiten (Tests)
         Begründete Abwesenheiten
          Nach begründeter Abwesenheit nimmt der Schüler sofort bei der Rückkehr Kontakt mit dem
          Lehrer auf zwecks Besprechung des Versäumten, sowie eventueller Arbeiten, die nachge-
          schrieben werden müssen. Geschieht dies nicht, kann die Arbeit mit 0 bewertet werden.

         Unbegründete Abwesenheiten
          Im Falle eines stundenweisen Fernbleibens vom Unterricht verfällt das Recht die Klassenarbeit
          nachzuschreiben. Die Klassenarbeit wird in diesem Fall mit 0 bewertet.
          Im Falle einer Verweigerung die Klassenarbeit mitzuschreiben, wird die Arbeit mit 0 bewertet.
          Im Falle einer verspäteten Abgabe einer Arbeit gibt es einen Punkteabzug.
          Im Falle des Gebrauchs unerlaubter Mittel während einer Klassenarbeit (Tests), kann die Arbeit
          mit 0 bewertet werden.

   b) Bei Prüfungsarbeiten und Nachprüfungen
   Im Falle des Gebrauchs unerlaubter Mittel während einer Prüfungsarbeit, kann die Arbeit mit 0 be-
   wertet werden.
         Begründete Abwesenheiten
          Im Falle einer Abwesenheit an einem oder mehreren Prüfungstagen ist ein ärztliches
          Attest erforderlich.
          Die Entscheidung, ob und wann die Prüfung nachgeschrieben werden soll, ist dem Lehrer bzw.
          dem Klassenrat überlassen.
         Unbegründete Abwesenheiten
          In diesem Fall darf die Prüfung nicht nachgeschrieben werden und wird mit 0 bewertet.
7.4. Kriterien für den Erfolg in zertifizierenden Fächern
Am Ende des Schuljahres trifft der Klassenrat die Versetzungsentscheidung und orientiert den Schüler, bzw.
macht Vorschläge für das Weiterstudium.

Falls der Schüler in jedem Unterrichtsfach sowie in der Abschlussarbeit mindestens 50 % des Jahresresul-
tats sowie 60 % im Jahresresultat folgender Fächer (a):
         - Abteilung Familienhilfe: Praktikum, praktische Lernprobe in Personenpflege und in Haus-
     haltsführung
         - Abteilung Verkauf-Bekleidung: Maschinennähen, Änderungsarbeiten, Schnitte,
     Praktikum
         - Abteilung Erziehung: Psychopädagogik und Seminare, Kommunikation, Kreative Techniken, Hygi-
           ene, Sozialkunde, Praktikum, Qualifikationsprüfungen
         - Abteilung Sekretariat: Praktische Sekretariatsübungen Sekretariat, Textverarbeitung, Dakty-
           lografie, Praktikum, Bürotechniken, Informatik

erreicht hat, so wird er ohne Einschränkung mit einer Orientierungsbescheinigung A versetzt, die ihm erlaubt
ins nächst höhere Schuljahr einzusteigen.
Falls ein Schüler diese Bedingungen nicht erfüllt, ergeben sich folgende Situationen:
1. Falls lediglich eine Note unter 50 % bzw. 60 % (Fächer a) liegt, entscheidet der Klassenrat über eine
     Versetzung mit oder ohne Einschränkung bzw. eine Nachprüfung.
2. Falls mehr als 4 Benotungen oder mehr als die Hälfte der Wochenstunden unter 50 % bzw. unter 60 %
     (Fächer a) liegen, erhält der Schüler die Orientierungsbescheinigung C, wobei er das Schuljahr wieder-
     holen bzw. sich neu orientieren kann.
3. In allen anderen Fällen entscheidet der Klassenrat.

Schüler der 5. und 6. technischen Befähigung Erziehung, die ihre praktische Qualifikationsprüfung nicht mit
60 % bestanden haben, dürfen, obwohl der Klassenrat weder ein Muster ausgesprochen noch eine Ent-
scheidung über die Anzahl der Nachprüfungen getroffen hat, vorsichtshalber die praktische Qualifikations-
prüfung nach Abschluss der Prüfungen in einem Kindergarten oder einer Förderschule bereits wiederholen,
weil diese pädagogische Einrichtungen in den Schulferien geschlossen sind.

Der Einstieg in eine 7. B ist nur möglich nach Erhalt des Studienzeugnisses und des Befähigungsnachwei-
ses der entsprechenden Abteilung.

    7.5. Übergabe der Zeugnisse
Ende Oktober, Weihnachten, Ostern und Ende Juni wird jeweils ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält Auskünf-
te über die schulische Arbeit, sowie Angaben des Klassenrates zum schulischen und sozialen Verhalten des
Schülers. Prüfungen werden in verschiedenen Fächern im Dezember und um Juni geschrieben.

Die Erziehungsberechtigten sind gebeten, das Zeugnis einzusehen und zu unterschreiben, es muss dann in
der Schule wieder abgegeben werden. Das Jahreszeugnis (Versetzungszeugnis) soll der Schüler zu Hause
aufbewahren und Anfang des folgenden Schuljahres wieder zur Schule mitbringen.

8. Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Klassenrates
Ein Klassenrat besteht aus der Schulleitung und allen Personalmitgliedern (Lehrpersonen und je ein Erzie-
her), die eine bestimmte Gruppe von Schülern betreuen.
Er tagt unter dem Vorsitz des Schulleiters oder seines Delegierten.

Im Laufe eines Schuljahres befindet der Klassenrat vor allem über die Lernsituation der Schüler, über ihre
Arbeitseinstellung und ihre schulischen Schwierigkeiten; er teilt den Schülern und ihren Erziehungsberech-
tigten seine Beobachtungen und Ratschläge im Zeugnis oder im Tagebuch mit.
Ein Klassenrat kann zu jeder Zeit einberufen werden.

Der Klassenrat berät und entscheidet am Schuljahresende über die Versetzung und Orientierung eines je-
den Schülers einer Gruppe, über das Verleihen von Studiennachweisen und Abschlusszeugnissen innerhalb
der Schule.
Dabei beruft er sich auf alle Informationen, die ihm bezüglich des Schülers zur Verfügung stehen: seine vor-
herigen Studienjahre, seine Bewertungen in den einzelnen Fächern, Informationen, die in seiner Schulakte
vorhanden sind, vom Kaleido-Dienst mitgeteilt oder aus Gesprächen mit dem Schüler und seinen Erzie-
hungsberechtigten herrühren. Er orientiert sich auch an die unter Punkt 7.4. erwähnten Kriterien.
Der Klassenrat ist autonom in seinen Entscheidungen. Seine Beschlüsse werden kollegial getroffen. Details
aus den Beratungen, die zu einer Entscheidung geführt haben unterliegen der Diskretions-pflicht. Dies
schließt nicht aus, dass die Begründungen der Entscheidung des Klassenrates wahrheitsgetreu mitgeteilt
werden können.

Wenn bei der Entscheidungsfindung eine Abstimmung erfolgen muss, sind alle Mitglieder des Klassenrates
– außer der Schulleitung – stimmberechtigt und verfügen über je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit ent-
scheidet der Schulleiter. Ein Mitglied eines Klassenrats darf weder beraten noch an der Entscheidung betref-
fend einen Schüler teilnehmen, wenn es dessen Ehepartner, Elternteil oder Verwandter bis zum vierten Grad
einschließlich ist oder wenn er dem Schüler Privatunterricht erteilt hat.

Die Anwesenheit bei Klassenräten von Mitarbeitern des Dienstes für die gesunde Entwicklung des Kindes
und des Jugendlichen in der DG (Kaleido) bedeutet nicht, dass diese an der Beschlussfassung beteiligt sind,
sondern am Entwicklungs-konzept der Schüler mitarbeiten.

Erziehungsberechtigte und großjährige Schüler haben die Möglichkeit, die sie betreffenden bewerteten Un-
terlagen, und nur diese, einzusehen.

9. Abschlüsse eines Studienjahres
    9.1. Jahresabschlussentscheidungen
Eine Entscheidung über Versetzung oder Studienabschluss kann nur für Regelschüler getroffen werden, das
heißt für Schüler, die entsprechend der Hausordnung nicht zu häufig unbegründet abwesend waren. Der
Schulleiter informiert die Erziehungsberechtigten des Schülers, ab wann dieser administrativ nicht mehr als
Regelschüler, sondern als freier Schüler gilt.

Mit seiner Entscheidung kann der Klassenrat Folgendes ausschließen oder empfehlen:
           eine oder mehrere Unterrichtsformen bzw. Abteilungen
            o allgemeinbildender Unterricht
            o technischer Übergang
            o technische Befähigung, auch Qualifikation genannt
            o berufsbildende Befähigung
           eine Studienrichtung
            o einfaches Grundwahlfach
            o zusammenhängende Grundwahlfächer

    9.2. Orientierungsbescheinigungen
Es gibt drei verschiedene Orientierungsbescheinigungen:
            Die Orientierungsbescheinigung A bedeutet, dass der Schüler das Jahr bestanden hat und ohne
             Einschränkung ins nächste Studienjahr versetzt wird
            Die Orientierungsbescheinigung B bedeutet, dass der Schüler das Jahr zwar bestanden hat, je-
             doch nur mit Einschränkungen ins nächste Studienjahr versetzt wird. Dies bedeutet konkret,
             dass er eine bestimmte (oder mehrere) Unterrichtsform(-en), Abteilung(-en) oder Studienrich-
             tung(-en) nicht belegen darf
            Die Orientierungsbescheinigung C bedeutet, dass der Schüler das Jahr nicht bestanden hat

Die Orientierungsbescheinigungen werden vom Klassenrat ausgestellt.
Alle Orientierungsbescheinigungen B und C müssen vom Klassenrat begründet werden.
Im sechsten Jahr des allgemeinbildenden und des technischen Unterrichts sowie im sechsten und siebten
Jahr des berufsbildenden Unterrichts werden keine Orientierungsbescheinigungen, sondern Abschlusszeug-
nisse vergeben.
Im ersten und fünften Jahr wird keine Orientierungsbescheinigung B vergeben.
Das Zeugnis am Jahresende enthält auch die vom Klassenrat ausgesprochene Entscheidung (mit deren Be-
gründung im Falle einer Orientierungsbescheinigung B oder C).
Eine Einschränkung per Orientierungsbescheinigung B kann aufgehoben werden:
          durch das Bestehen eines nächst höheren Studienjahres, das der ausgesprochenen Einschrän-
           kung nicht widerspricht.
          durch das Wiederholen des Studienjahrs, das mit der Orientierungsbescheinigung abgeschlos-
           sen worden ist.
          durch den Zulassungsrat im Falle, dass nach erfolgreichem Abschluss eines Studienjahrs ein
           Schüler dieses Jahr in einer anderen Unterrichtsform oder Studienrichtung wiederholen möchte,
           deren Zugang ihm vorher verboten war.
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