Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen

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Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
www.aidlingen.de                                             Diese Ausgabe erscheint auch online

                                                                                          Amtsblatt
Nummer 1/2                                                                            der Gemeinde
Mittwoch, 9. Januar 2019                                                                   Aidlingen

                Auf ein gutes neues Jahr!
  Einzig die Richtung hat einen Sinn.
  Es kommt darauf an, dass du auf etwas zugehst,
  nicht dass du ankommst.
  Antoine de Saint-Exupéry, Ein Lächeln ist das Wesentliche

                           GEMEINDERAT, ORTSCHAFTSRAT
                            UND GEMEINDEVERWALTUNG
    wünschen der Einwohnerschaft ein glückliches, gesundes
                  und friedvolles Jahr 2019.
Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
2                                                                                                                                      Aidlinger
              Nummer 1/2
              Mittwoch, 9. Januar 2019                                                                                          NACHRICHTEN

                                                                                                                          112
NOTDIENSTE / SERVICE   Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr), Krankentransport:
                       Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                     Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
                       Ärztliche Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen                   Am Wochenende - 12./13. Januar 2019 - hat die
                       (Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen - Erdge-              Praxis Dr. Zolke, Gäublickstraße 29, Ehningen, Tel.
                       schoss): Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis 22                07034/654265 für Hunde, Katzen und Heimtiere,
                       Uhr (ohne Voranmeldung); ab 22 Uhr Krankenhausam-                  falls der Haustierarzt nicht erreichbar (telefonische
                       bulanz; dringliche Hausbesuche an Wochenenden und                  Voranmeldung ist unbedingt erforderlich), Bereit-
                       Feiertagen: Telefonische Absprache von 8 bis 8 Uhr (Fol-           schaftsdienst.
                       getag) unter Tel. 116 117 (sowie an den Wochentagen
                       ab 18 Uhr). Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt
                       - Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen              Apothekenbereitschaftsdienst
                       Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte             Bereitschaft von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr
                       unter Tel. 0711 - 96589700 oder docdirekt.de.
                                                                                          (24-Stunden-Dienst)
                       Kinderärztlicher Notfalldienst                                     - Donnerstag, 10. Januar 2019
                                                                                          	Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 17, Herrenberg
                       Zentraler kinder- und jugendärztlicher Notdienst für               - Freitag, 11. Januar 2019
                       den Kreis Böblingen: Kinderklinik Böblingen, Bun-                    Markt-Apotheke, Bismarckstraße 39, Gärtringen
                       senstraße 120, Telefon: 01806 070310
                                                                                          - Samstag, 12. Januar 2019
                       Samstag, Sonntag, Feiertage: ab 9:00 Uhr. Werktags
                                                                                            Apotheke beim Rathaus, Königstraße 42, Ehningen
                       (falls der eigene Kinderarzt nicht erreichbar ist): ab
                       19:30 Uhr. Telefonische Anmeldung nicht erforderlich.              - Sonntag, 13. Januar 2019
                                                                                            Gäu-Apotheke, Sindlinger Straße 25, Nebringen
                       Augenärztlicher Notdienst                                          - Montag, 14. Januar 2019
                                                                                            Römer-Apotheke, Hemmlingstraße 20, Kuppingen
                       Augenärztlicher Notdienst Kreis Böblingen:
                       Zentrale Notfallrufnummer: 01806 071122                            - Dienstag, 15. Januar 2019
                                                                                            Apotheke Aidlingen, Badstraße 2, Aidlingen
                       Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst                                 - Mittwoch, 16. Januar 2019
                                                                                          	Schwarzwald-Apotheke, Nagolder Straße 27, Herren-
                       Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst für das Wo-                   berg
                       chenende - 12./13. Januar 2019 - erfragen Sie bitte im
                       Notfall über Tel. 0711 / 78 77 722.                                Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.

                       Impressum:
                       Herausgeber: Gemeinde Aidlingen - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20,
                       71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen
                       Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ekkehard Fauth, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen - für „Was sonst
                       noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
                       Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de.
                       Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
                       Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
                       E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de

Wochenmarkt
         Jeden Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Rathausplatz
                                                              Obst, Gemüse, Eier
                                                                    Blumen

     Sternsinger
     Auch in diesem Jahr hat wieder eine Gruppe Sternsinger im
     Rathaus bei Bürgermeister Fauth Station gemacht.
     Der Segensspruch 20*C+M+B*19 Christus mansionem benedicat
     (Christus segne dieses Haus) ist an der Rathauspforte angebracht.
Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
Aidlinger
         NACHRICHTEN
                                                                                                          Nummer 1/2
                                                                                             Mittwoch, 9. Januar 2019   3
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ganz herzlich danke
ich all denjenigen,
die mir auch in die-
                                                                 WICHTIGE RUFNUMMERN &
sem Jahr anlässlich
des Weihnachtsfes-
                                                                 ÖFFNUNGSZEITEN
tes und des neuen
Jahres      Glückwün-                                           Rathaus
sche gesandt haben.                                             Rathaus Aidlingen                         Tel. 07034 125-0
Eine wahre Flut an
                                                                Internet-Adresse: www.aidlingen.de       Fax 07034 125-55
Glückwunschkarten
hat mich wieder in                                              Montag - Freitag jeweils von              8.30 - 11.30 Uhr
der     Weihnachtszeit                                          Montag und Dienstag jeweils von          13.30 - 16.00 Uhr
erreicht.                                                       Donnerstag                               13.30 - 18.00 Uhr
Es ist mir ein Be-                                              Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen.
dürfnis, mich bei Ih-
nen allen hierfür ganz                                          Bürgermeister Fauth
herzlich zu bedanken.
Ihre    guten    Worte                                          Jederzeit nach Vereinbarung - Herzliche Einladung!
motivieren mich, ge-                                            Bürgeramt:                               Fax 07034 125-50
meinsam mit meinen                                              Montag und Donnerstag                     7.00 - 18.00 Uhr
Mitarbeiterinnen und                                            Dienstag                                  8.00 - 16.00 Uhr
Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung sowei den Mitgliedern       Mittwoch und Freitag                      8.00 - 12.00 Uhr
des Gemeinderats und der Ortschaftsräte die kommunalen          Rathaus Deufringen                         Tel. 07056 1284
Aufgaben mit Zuversicht und Tatkraft anzugehen.                 Ortsvorsteherin Walz
Mit den besten Wünschen für ein friedliches, gesundes und       Donnerstag                               17.00 - 18.00 Uhr
glückliches Jahr 2019 verbleibe ich
                                                                Rathaus Dachtel                            Tel. 07056 2435
mit herzlichen Grüßen
                                                                Ortsvorsteher Eisenhardt
Ihr                                                             Donnerstag                               17.30 - 18.30 Uhr
Ekkehard Fauth
Bürgermeister
                                                                Schulen
                                                                Buchhaldenschule, Fax 653749                    07034 4892
Mit einer guten Tat ins neue Jahr starten                       Schallenbergschule, Fax 4702                    07056 2414
DRK ruft für die Patientenversorgung zur Blutspende             Sonnenbergschule mit Halle, Fax 31378           07034 4766
auf
Alle zwei Sekunden ist ein Mensch auf eine Blutspende
angewiesen. In Deutschland werden 15.000 Blutspenden zur
                                                                Kindergärten
Patientenversorgung täglich benötigt. Die gute Tat gehört       Kinderhaus Sonnenschein
daher unbedingt auf die Liste der guten Vorsätze - und nicht    Kindergarten (Ü3)                          07034 27935-12
nur auf die Liste.                                              Krippe (U3)                                07034 27935-21
Die nächste Blutspendemöglichkeit bietet das DRK am             Kinderhaus Hinterhag
                  Freitag, dem 18.01.2019                       Kindergarten (Ü3)                              07034 31269
                von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr                     Kinderhaus Im Winkele
           Sonnenberghalle, Feldbergstraße 24                   Kindergarten (Ü3)                           07034 655783
                         AIDLINGEN                              Krippe Häschengruppe (U3)                    07034 31268
Bei einer Bluttransfusion spielt die Blutgruppe eine wichtige   Kindergarten Am Schloss
Rolle, denn passt diese zwischen Spender und Empfänger          Deufringen                                      07056 2208
nicht, kann es zu lebensbedrohlichen Nebenwirkungen kom-        Kinderhaus Dachtel                              07056 2548
men. Der DRK-Blutspendedienst muss daher für die Kran-          Kindergarten Lehenweiler                       07034 30401
kenhäuser in den unterschiedlichen Blutgruppen die not-
wendigen Spenden bereitstellen. Dabei spielt auch die Zeit
eine Rolle. Während beispielsweise die roten Blutkörperchen     VHS
42 Tage haltbar sind, sind die Blutplättchen nur vier Tage      Hauptstr.15                              Tel. 07034 993290
für die Transfusion einsetzbar. Langfristige Vorräte können                                             Fax: 07034 993291
nicht angelegt werden. Die Bürger sind aufgerufen dazu          E-Mail: aidlingen@vhs-aktuell.de
beizutragen, dass genügend Blutpräparate in der Region          Dienstag und Donnerstag                  10.00 - 12.00 Uhr
bereitstehen. Warum also nicht gemeinsam mit Freunden,
Familie und Kollegen bei der Blutspende mit einer guten Tat
ins neue Jahr starten.                                          Ortsbücherei
Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von
18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht      Im Gässle 6, 71134 Aidlingen, Telefon: 07034 62060
älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen     Öffnungszeiten:
wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung.     montags                                14.00 - 18.00 Uhr
Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit       dienstags                               9.00 - 13.00 Uhr
Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss soll-         mittwochs                               9.00 - 13.00 Uhr
ten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde,       donnerstags                            14.00 - 18.00 Uhr
die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den      freitags                               15.00 - 19.00 Uhr
Personalausweis mitbringen.                                     2. Samstag eines Monats                10.00 - 13.00 Uhr
Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen
zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-
1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich.
Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
4                                                                                                          Aidlinger
      Nummer 1/2
      Mittwoch, 9. Januar 2019                                                                    NACHRICHTEN

                                                                 Mit einem Weihnachtslied von Theodor Strom grüßen wir Euch
                                                                 und sagen VIELEN DANK!

Jugendcafé                                                       Vom Himmel in der tiefsten Klüfte
                                                                 ein milder Stern herniederlacht,
Buchhaldenstraße 28,                                             vom Tannenwalde steigen Dürfte
71134 Aidlingen                                 07034 63670      und hauchen durch die Winterlüfte,
Öffnungszeiten:                                                  und kerzenhelle wird die Nacht.
Donnerstag:                                16.00 - 22.00 Uhr
Freitag:                                   19.00 - 22.00 Uhr     Mir ist das Herz so froh erschrocken,
                                                                 das ist die liebe Weihnachtszeit!
                                                                 Ich höre fernher Kirchenglocken,
Notrufe:                                                         mich lieblich heimatlich verlocken
Polizeinotruf                                           110      in märchenstille Herrlichkeit.
Polizeiposten Maichingen                       07031 204050      Ein frommer Zauber hält mich wieder,
Polizeirevier Sindelfingen                       07031 6970      anbetend, staunend muss ich steh;
Krankentransport (DRK)                          07031 19222      Es sinkt auf meine Augenlider
Diakoniestation Aidlingen                      07034 993448      ein goldner Kindertraum hernieder,
Gesundheitszentrum Aidlingen                  07034 2516-10      Ich fühl´s, ein Wunder ist geschehn.
Feuer oder Feuermelder und                                       Eurer Ortschaftsrat und Ortsvorsteherin
Erste Hilfe, Rettungsdienst                             112      Christel Walz
Gas (EnBW Regional AG)                         0800 3629447
Unitymedia                                     01806 888150
Strom (EnBW Regional AG)                       0800 3629477
Wasserversorgung Aidlingen mit Ortstei-
len: Wasserwerk "Rot"
(während der Dienstzeit)                     07034 63805
(außerhalb der Dienstzeit)                  0163 8812534
Kläranlage                                   07034 30490
Rathaus Aidlingen                            07034 125-0
                                        Fax 07034 125-55
Kriminalpolizei Böblingen                     07031 1300
Beratungsstelle bei Häuslicher Gewalt      07031 632 808
thamar - Beratungsstelle gegen sexuelle    07031 222 066
Gewalt
MOBILE-Management
von Beruf und Familie                     07031 663-1928
Fledermaus oder anderes
Wildtier gefunden? Lara Grolig             0160 97675925

Wertstoffhof
Mittwoch und Freitag                       15.00 - 18.00 Uhr
Samstag                                     9.00 - 15.00 Uhr
Tannenweg 32, 71134 Aidlingen

Ho, ho ho .........
Mitten aus Deufringen grüß ich
sehr,
ich will Euch sagen es freut mich sehr.
Mein Platz in der Mitte erfreut Groß
und Klein
und manchmal da streichelt mich unser-
eins.
Ich möcht mich bedanken für all Eure Gaben,
denn ohne die Spenden würd`s mich jetzt nicht geben.
Ich habe erfahren, dass alles bezahlt ist in Euro und Cent und
ganz ohne Steuergeld.
Die Namen der Spender sind mir wohl bekannt,
                                                                 Die Gemeindeverwaltung informiert
doch leider durch Datenschutz bleibt´s unbekannt.
Ich freu mich besonders, dass Ihr mich gewollt                   Einreichung von Bauanträgen
und wünsche nun allen ein gutes, neues Jahr.
                                                                 Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Aidlingen weist dar-
Rutscht mit mir auch weiter im neuen Jahr,                       auf hin, dass Bauanträge in den Sitzungen des Technischen
verbunden mit Frieden und Segen im 751. Jahr.                    Ausschusses nur dann beraten werden können, wenn diese
Eure Deufrenger Schnegg!                                         mindestens 10 Arbeitstage vor dem Sitzungstermin beim Bür-
Der Ortschaftsrat schließt sich den Wünschen an und möch-        germeisteramt eingereicht sind.
te sich an dieser Stelle ebenfalls recht herzlich bei Euch       Für die Beratung im Technischen Ausschuss müssen durch
allen von Herzen bedanken, dass unsere Spendenaktion             die Verwaltung verschiedene Vorarbeiten geleistet werden.
ein voller Erfolg wurde und wir uns diesen Wunsch erfüllen       Die Beratungsunterlagen müssen den Mitgliedern eine Wo-
konnten.                                                         che vor dem Sitzungstag zugestellt sein.
Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
Aidlinger
         NACHRICHTEN
                                                                                                           Nummer 1/2
                                                                                              Mittwoch, 9. Januar 2019      5
Wir bitten die Bauherren und Architekten deshalb um Kennt-       die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform selbst aus-
nisnahme und Beachtung der nachstehenden Termine.                zufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Ge-
Sitzungstermin:               Spätester Abgabetermin:            heimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an
                                                                 Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und
Montag, 28.01.2019            Montag, 14.01.2019
                                                                 Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese
Montag, 11.03.2019            Montag, 25.02.2019                 anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionaler-
Montag, 01.04.2019            Montag,18.03.2019                  gebnissen weiterverarbeitet.
Montag, 06.05.2019            Mittwoch, 17.04.2019               Weitere Informationen zum Mikrozensus:
Montag, 03.06.2019            Freitag, 17.05.2019                www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus
Montag, 08.07.2019            Montag, 24.06.2019
Bürgermeisteramt Aidlingen                                       Mittelstandspreis für soziale Verant-
                                                                 wortung in Baden-Württemberg
 Altpapierabfuhr für Privathaushalte                             Leistung – Engagement – Anerkennung 2019
 Am 12. Januar 2019 wird die Altpapiersammlung von               (Lea-Mittelstandspreis)
 der Sonnenbergschule Aidlingen durchgeführt. Die                Viele Unternehmen in Baden-Württemberg leben mit innova-
 übers ganze Jahr verteilten Termine der Sammlung finden         tiven „Corporate Social Responsibility“ (CSR)-Aktivitäten eine
 Sie auch im Abfallkalender gelb hinterlegt.                     verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung.
 Die Altpapierabfuhr ist nur für Privathaushalte und nicht       Gemeinsam mit Kooperationspartnern aus dem Fritten Sek-
 für andere Einrichtungen und Betriebe bestimmt.                 tor stellen sie sich konkreten gesellschaftlichen Herausfor-
 Bei der Sammlung am Samstag muss die Altpapiertonne             derungen. Sie zeigen, dass gesellschaftliches Engagement
 bis spätestens 6.00 Uhr am Abfuhrtag an die Straße ge-          von Unternehmen und wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand
 stellt sein. Altpapier, das nach 6.00 Uhr bereitgestellt        gehen können. Damit sind sie von unschätzbarem Wert für
 wird, kann evtl. nicht mehr mitgenommen werden.                 unsere Gesellschaft.
                                                                 Am 3. Juli 2019 wird die Lea-Trophäe für herausragendes
                                                                 gesellschaftliches Engagement im Neuen Schloss in Stutt-
                                                                 gart erneut verliehen und den Unternehmen für ihr Engage-
Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft mit                       ment gedankt.
Fragen zur Krankenversicherung                                   Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Ni-
                                                                 cole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit
Interviewer befragen rund 51 000 Haushalte in Baden-             und Wohnungsbau in Baden-Württemberg, den Bischöfen
Württemberg                                                      Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof
Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina       Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den Landesbi-
Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019        schöfen Dr. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche
beginnt. Über das ganze Jahr 2019 werden dazu in über 900        Württemberg) und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh
Gemeinden rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg             (Evangelische Landeskirche Baden). Die feierliche Preisverlei-
von Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt.          hung findet am 3. Juli 2019 vor rund 400 Gästen im Neuen
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozia-          Schloss in Stuttgart statt.
len Lage der Bevölkerung werden 2019 vertieft Fragen zur         Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unter-
Krankenversicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikro-           nehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die in Koope-
zensus sind für die Planung in Politik und Verwaltung von        ration mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z.B.
großer Bedeutung, stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie bittet die   einem Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umwel-
ausgewählten Haushalte um ihre Mitwirkung.                       tinitiative gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesell-
Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amt-           schaftlicher Herausforderungen realisiert haben, bewerben.
liche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten       Bewerbungsschluss ist der 31. März 2019. Weitere Infor-
über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung        mationen zum Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren
ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für        finden Sie unter www.lea-mittelstandspreis.de.
politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in        Anfragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die
Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der         Gesellschaft des Mittelstandspreises für soziale Verantwor-
                                                                 tung in Baden-Württemberg, c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart
Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur
                                                                 e.V., Inci Wiedenhöfer, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart,
Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich
                                                                 Tel: 0711/2633-1147, E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de.
über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten
erhoben. Knapp 1 000 Haushalte werden pro Woche in
Baden-Württemberg befragt.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathe-
                                                                  Amtliche Bekanntmachungen
matischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw.
Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor                           EINLADUNG
Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden woh-          zu der am Donnerstag, dem 17. Januar 2019, um 19:30
nen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich       Uhr, im Rathaus Aidlingen (Sitzungssaal), stattfindenden –
ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an.          öffentlichen – Sitzung des Gemeinderats.
Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht.         TAGESORDNUNG:
Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren       1. Sozialer Wohnungsbau
bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.                   - Vorstellung der Planung für das Wohnbauprojekt an
Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des                   an der K1063
Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die           2. Haus am Zehnthof - Tiefgarage
Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie             - Betonsanierung / Vergabe der Arbeiten
um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die         3. Bericht des Wassermeisters
Antworten mit einem Laptop. Sie weisen sich mittels eines        4. Bericht des Jugendreferats
Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Lan-     5. Lüftungsanlage für das Paul-Wirth-Bürgerhaus
desamtes Baden-Württemberg aus. Die Auskünfte können                - Vergabe der Ingenieurleistungen für die Regeltechnik
für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person       6. Bericht über die Rathaussanierung
erteilt werden.                                                  7. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungs-            8. Jahresabschluss 2017
beauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeit-         - Gemeindehaushalt
sparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ besteht           - Wasserversorgung
Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
6                                                                                                         Aidlinger
     Nummer 1/2
     Mittwoch, 9. Januar 2019                                                                       NACHRICHTEN

9. Sanierung der Ortsdurchfahrt                                 Öffentliche Bekanntmachung
    - 
      Vergabe der Arbeiten und Leistungen für den 3. Bau-
      abschnitt                                                 In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
10. Bestellung von Herrn Timo Koch zum Standesbeamten           „Ob dem Bad/Hinterhagstraße, 1. Änderung“
11. Bekanntgaben/Verschiedenes
                                                                Nach § 10 in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung
Aidlingen, den 3. Januar 2019                                   vom 23.09.2004, § 74 LBO für Baden-Württemberg in der
Bürgermeister                                                   Fassung vom 05.03.2010 in Verbindung mit § 4 GemO für
gez. Fauth                                                      Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000, alle
                                                                Vorschriften in der jetzt gültigen Fassung, hat der Gemein-
     Erläuterungen zur Tagesordnung                             derat am 13.12.2018 den Bebauungsplan „Ob dem Bad/
                                                                Hinterhagstraße, 1. Änderung“ und die hierzu erlassenen
  der Gemeinderatsitzung am 17.01.2019                          örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen:
Zu TOP 1.:                                                                                     §1
Die Gemeinde Aidlingen hat die Absicht, am Ortseingang an                         Räumlicher Geltungsbereich
der Kreisstraße K1063 ein Projekt im Rahmen des sozialen        Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans
Wohnungsbaus zu verwirklichen. Dort sollen dann bis zu          ist der Lageplan des Büros Schöllhorn und Böhret vom
60 Personen wohnen. Dem Gemeinderat wird die Planung            13.06.2018 maßgebend.
hierfür vorgestellt.                                                                           §2
Zu TOP 2.:                                                                          Bestandteile der Satzung
In der Tiefgarage des Pflegeheims Haus am Zehnthof sind         Der Bebauungsplan besteht aus:
die Betonpfeiler sanierungsbedürftig. Sie haben im Laufe        • Lageplan mit zeichnerischem Teil vom 13.06.2018
der Jahre insbesondere durch winterliches Streusalz gelitten.   • Textteil, örtliche Bauvorschriften vom 11.07.2018 und Be-
Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat die notwendigen           gründung in der Fassung vom 01.08.2018, jeweils ergänzt
Sanierungsarbeiten vergibt.                                       um die Änderungen gemäß Beschluss vom 13.12.2018.
Zu TOP 3.:                                                                                     §3
Der Wassermeister gibt einen mündlichen Bericht über den                              Ordnungswidrigkeiten
derzeitigen Sachstand in der Aidlinger Wasserversorgung.        Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer den
Zu TOP 4.:                                                      aufgrund von § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 74
Der Jugendreferent der Gemeinde wird vor dem Gemeinde-          LBO getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplans zuwi-
rat seinen Jahresbericht für das Jahr 2018 abgeben. Ferner      derhandelt.
wird er darlegen, welche Projekte, Aktionen und Aktivitäten                                    §4
im laufenden Jahr geplant sind.                                                           Inkrafttreten
                                                                Dieser Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften tre-
Zu TOP 5.:                                                      ten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs.
Im Zuge der energetischen Sanierung des Paul-Wirth-Bür-         3 BauGB in Kraft.
gerhauses in Dachtel wurde bereits ein alter Kessel gegen
ein neues Brennwertgerät getauscht. In einem weiteren Zug       Hinweis:
ist nun auch eine Erneuerung der Lüftungsanlagensteuerung       Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung
notwendig. Der Gemeinderat muss hierfür die Ingenieurleis-      beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, Zimmer
tungen für die Regeltechnik vergeben.                           26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienststunden
                                                                eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan
Zu TOP 6.:                                                      einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Im vergangenen Jahr fanden im Rathaus umfangreiche Sa-          Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1 und 2
nierungs- und EDV-Verkabelungsarbeiten statt. Ferner war        BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I,
vielfach auch eine Neumöblierung notwendig geworden.            Seite 2414) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
Dem Gemeinderat wird über den Umfang und den Stand              sowie Mängel der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1
der Sanierungsarbeiten berichtet.                               Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der
Zu TOP 7.:                                                      o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines
Haushaltsplanung und der laufende Haushaltsvollzug sind         Jahres, Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von sieben
oftmals nicht deckungsgleich. Sind die Veränderungen gra-       Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
vierend, muss eine Nachtragshaushaltsatzung erlassen wer-       Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltend-
den. Im Jahr 2018 sind jedoch nur einzelne Haushaltsan-         machung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
sätze von der ursprünglichen Planung abgewichen, sodass         Mangel begründen soll, darzulegen.
auf einen Nachtragshaushalt verzichtet werden konnte. Der       Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Gemeinderat muss stattdessen den über- und außerplanmä-         in der Fassung vom 24.07.2000 (Gesetzblatt Seite 581), in
ßigen Ausgaben für das Jahr 2018 zustimmen.                     der jetzt gültigen Fassung, gilt der Bebauungsplan - sofern
Zu TOP 8.:                                                      er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Die Jahresabschlüsse für 2017 sind sowohl für den Ge-           der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung
meindehaushalt als auch für die Wasserversorgung fertig-        ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein
gestellt und liegen dem Gemeinderat zur Feststellung und        Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig
Beschlussfassung vor.                                           zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Zu TOP 9.:                                                      1.	 die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Die notwendigen Arbeiten für den 3. Bauabschnitt der Sa-             Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebau-
nierung der Ortsdurchfahrt wurden öffentlich ausgeschrieben.         ungsplanes verletzt worden sind,
Die entsprechenden Arbeiten und Leistungen müssen nun           2.	der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeinde-
durch den Gemeinderat vergeben werden.                               ordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder
                                                                     wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
Zu TOP 10.:                                                          die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
Der neue Leiter des Ordnungsamtes soll vom Gemeinderat               hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
zu einem weiteren Standesbeamten der Gemeindeverwaltung              schriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung
bestellt werden.                                                     des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
Aidlingen, 3. Januar 2019                                            schriftlich geltend gemacht worden ist.
Bürgermeister                                                   Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1
gez. Fauth                                                      und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungs-
Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
Aidlinger
         NACHRICHTEN
                                                                                                             Nummer 1/2
                                                                                                Mittwoch, 9. Januar 2019      7
ansprüche und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen                  Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung
von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.                               des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fas-
Aidlingen, den 19.12.2018                                               sung, sofern nicht von Dritten eine Erstattung erfolgt.
                                                                   (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von
Bürgermeisteramt Aidlingen
                                                                        mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der
Der Druckteufel hat sich eingeschlichen!                                entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Ausla-
Die Veröffentlichung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung                gen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG).
vom 7. November 2018 war fehlerhaft.                                    Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz
Die Satzung muss deshalb erneut veröffentlicht werden.                  1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr sei-
                                                                        nen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen
                      Gemeinde Aidlingen                                Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten.
                      Landkreis Böblingen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich                                                   §3
tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr –                                         Zusätzliche Entschädigung
Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) in der                      Die nachfolgend genannten ehrenamtlich in der Aus- und
Fassung vom 25.10.2018                                             Fortbildung und sonstigen Bereichen tätigen Angehörigen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg             der Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das
in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-            übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine
Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen             zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Absatz 2 FwG
am 25.10.2018 folgende Neufassung der Satzung über die             als Aufwandsentschädigung:
Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der             Kommandant                         2.520,- Euro/Jahr
Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) be-            stellv. Kommandant                 1.260,- Euro/Jahr
schlossen:                                                         Jugendfeuerwehrwart                1.260,- Euro/Jahr
                                §1                                 stellv. Jugendfeuerwehrwart          630,- Euro/Jahr
                  Entschädigung für Einsätze                       Jugendfeuerwehrbetreuer              120,- Euro/Jahr
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeu-         Leiter Seniorenabteilung             150,- Euro(Jahr
     erwehr erhalten für Einsätze, mit Ausnahme der Einsätze       Kassier Einsatzabteilung             120,- Euro/Jahr
     nach § 1 Absatz 2, auf Antrag ihre Auslagen und ihren         Schriftführer Einsatzabteilung       120,- Euro/Jahr
     Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem         Fachgebietsleiter Atemschutz         360,- Euro/Jahr
     einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für   Atemschutzgerätewart                 240,- Euro/Jahr
     jede volle Stunde 13,00 Euro. Bei Vorliegen einer Frei-       Fachgebietsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 120,-
     stellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der An-           Euro/Jahr
     gehörige der Gemeindefeuerwehr seine Ansprüche nach           Fachgebietsleiter Brandschutzerziehung 240,- Euro/Jahr
     Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten.     Brandschutzerziehungsbetreuer 120,- Euro/Jahr
(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer-       Gerätewart Kleiderkammer 120,- Euro/Jahr
     wehr erhalten für die Durchführung der Brandsicherheits-      Fachgebietsleiter Technik 360,- Euro/Jahr
     wache nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 FwG auf Antrag               Gerätewarte 240,- Euro/Jahr
     ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsent-
                                                                                                  §4
     schädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz in
                                                                         Entschädigung für haushaltsführende Personen
     Höhe von 10,00 Euro für jede volle Stunde ersetzt.
(3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen       Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt
     zeitlichen Inanspruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt        führen (§ 16 Absatz 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2
     der Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatz-        mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das
     bereitschaft einschließlich angeordneter Ruhezeiten) zu-      entstandene Zeitversäumnis gilt.
     grunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle         Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit
     Stunden aufgerundet.                                          einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen
(4) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Ange-           wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen
     hörige der Gemeindefeuerwehr Anspruch auf einen als           als Verdienstausfall eine Entschädigung in Höhe des Durch-
     Aufwandsentschädigung gewährten Erfrischungszuschuss          schnittssatzes nach § 1 Abs. 1 dieser Satzung gewährt.
     (§ 16 Absatz 1 Satz 4 FwG) als Baraufwendung, soweit                                         §5
     dieser nicht beim Einsatz in Naturalien gewährt wird.                                      Antrag
(5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufein-        (1) 
                                                                       Als Anträge im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 gelten
     anderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienst-            die durch den jeweiligen Angehörigen der Gemeinde-
     ausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher             feuerwehr eingereichten und unterzeichneten Nachweise
     Höhe als Aufwandsentschädigung ersetzt (§ 16 Absatz 4             über die Teilnahme an Einsätzen, Lehrgängen, Sitzungen
     FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1         und dergleichen.
     Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuer-             (2) 
                                                                       Den Anträgen im Sinne der § 1 Absatz 5 Satz 2, § 2
     wehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1             Absatz 4 Satz 2sind Nachweise beizufügen, die den
     an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten.                Verdienstausfall und die Auslagen dem Grunde und der
                                §2                                     Höhe nach belegen.
 Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen                                           §6
(1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltun-                          Freiwilligkeitsleistungen
     gen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgen-        Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den ehrenamtlich täti-
     den Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung           gen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr finanzielle Unter-
     für Auslagen ein Durchschnittssatz von 3,00 Euro für die      stützung, insbesondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und
     ersten drei Stunden und von 3,00 Euro für jede weitere        Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu
     Stunde gewährt.                                               gewähren (vgl. § 16 Absatz 7 FwG).
(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fort-                                     §7
     bildungsveranstaltung vom Unterrichtsbeginn bis -ende                                  Inkrafttreten
     zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf             Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Zugleich tritt die
     volle Stunden aufgerundet.                                    Satzung vom 13.12.2007, zuletzt geändert am 11.12.2014,
(3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des        außer Kraft.
     Stadt-/Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tä-         Aidlingen, den 26.10.2018
     tigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der
     Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahr-         Ekkehard Fauth
     kosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und          Bürgermeister
Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
8                                                                                                          Aidlinger
     Nummer 1/2
     Mittwoch, 9. Januar 2019                                                                       NACHRICHTEN

Hinweis:                                                         Geschäftsanteil i.H.v. 7.143,00 EUR an dieser Gesellschaft
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-      erwerben. Der jährliche Aufwand der Gesellschaft wird über
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)             eine Einlage ihrer Gesellschafter getragen. Für den Zweck-
oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften         verband Breitbandausbau Landkreis Böblingen beträgt diese
beim Zustandekommen dieser Satzung wird § 4 Abs. 4               142.800 Euro (brutto). Sämtliche Mittel werden über den
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-      Kreishaushalt finanziert.
nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen-         Die Gründungsversammlung des Zweckverbandes Breit-
über der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-          bandausbau Landkreis Böblingen ist auf den 31. Januar
verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.   2019 terminiert.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit   Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
der Sitzung, die Genehmigung oder                                1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung und dem Beitritt
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.                     durch Vereinbarung der Verbandssatzung des Zweckver-
                                                                     bandes Breitbandausbau Landkreis Böblingen zu. Diese
                                                                     Zustimmung gilt ausdrücklich auch für den Fall einer
Bericht zur Sitzung des Gemeinderates                                etwaigen Änderung des Mitgliederbestandes des Zweck-
vom 13.12.2018                                                       verbandes.
                                                                 2. Der Gemeinderat stimmt zugleich der Gründung und dem
1. Breitbandausbau Landkreis Böblingen                               Beitritt des Zweckverbandes zur Gigabit Region Stuttgart
- Beitritt zum Zweckverband                                          GmbH durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages nebst
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 25.10.2018            Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 7.143,00 Euro
ausführlich mit der Situation des Breitbandausbaus befasst           zu.
und sich für Gründung und Beteiligung am Zweckverband            3. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister in der Ver-
Breitbandausbau Landkreis Böblingen ausgesprochen.                   bandsversammlung des Zweckverbandes Breitbandausbau
Der Zweckverband vertritt die Städte und Gemeinden des               Landkreis Böblingen, die Organe des Zweckverbandes
Landkreises in der künftigen regionalen Breitband-Service-           zum Vollzug aller zur Gründung und Beitritt des Zweck-
Gesellschaft (jetzt Gigabit Region Stuttgart GmbH). Treten           verbandes zur Gigabit Region Stuttgart GmbH notwen-
viele oder gar alle Städte und Gemeinden des Landkreises             digen Handlungen und Maßnahmen zu bevollmächtigen.
dem Zweckverband bei, sendet dies ein starkes Signal der
                                                                 Hierzu gehören insbesondere:
Geschlossenheit an die Region sowie den Kooperationspart-
                                                                 a. 
                                                                    Zustimmung zum Beitritt zur Gigabit Region Stuttgart
ner und erhöht Einfluss und Gewicht der Städte und Ge-
                                                                    GmbH
meinden des Landkreises Böblingen im Konzert aller Kom-
                                                                 b. Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der Gigabit Region
munen der Region Stuttgart.
                                                                     Stuttgart GmbH
Daneben hat der Zweckverband im Landkreis Böblingen die
                                                                 c. 
                                                                    Zustimmung zur Einzahlung und Erbringung des Anteils
Aufgabe, Ausbauvorhaben verschiedener Kommunen unter-
                                                                    des Zweckverbandes am Stammkapital gemäß § 4 Abs.
einander zu koordinieren. Um die Interessen der Gemeinde
                                                                    2 des Gesellschaftsvertrags der Gigabit Region Stutt-
Aidlingen frühzeitig einbringen zu können, ist ein Beitritt
                                                                    gart GmbH durch Übernahme eines Geschäftsanteils zum
bereits zur Gründung erforderlich.
                                                                    Nennbetrag in Höhe von 7.143,00 Euro
An den Kosten und Aufwendungen hat sich nichts geändert.
                                                                 d. Zustimmung zum Abschluss einer gesonderten Finanzie-
Die für den Aufwand des Zweckverbandes und der Gigabit
                                                                     rungsvereinbarung über eine Einlage des Zweckverban-
Region Stuttgart GmbH zu tragenden Beiträge werden vom
                                                                     des in die Kapitalrücklage der Gigabit Region Stuttgart
Landkreis Böblingen übernommen. Ein entsprechender Be-
                                                                     GmbH in Höhe von jährlich insgesamt 120.000 Euro netto
schluss wurde bereits in der Kreistagssitzung am 8. Oktober
                                                                     (142.800 Euro brutto).
2018 gefasst. Das Personal des Zweckverbandes und die für
die Verwaltung erforderlichen Sachmittel bringt der Landkreis    2. Bebauungsplanverfahren
ebenfalls ein.                                                   „Ob dem Bad/Hinterhagstraße“
Daneben ist der Eigenausbau der Telekommunikationsinfra-         - Beratung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
strukturen durch den Zweckverband selbst in der Satzung          - Satzungsbeschluss
nur für den Bau des Backbones vorgesehen. Die dafür              Der Gemeinderat hat am 19.07.2018 den Aufstellungsbe-
entstehenden Kosten wären vom Landkreis zu tragen. An-           schluss für die Bebauungsplanänderung gefasst und ent-
gesichts der im Bereich des Backbone bestehenden guten           schieden, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a
Versorgungsstruktur im Landkreis Böblingen ist nicht zu er-      BauGB angewandt werden soll.
warten, dass ein Ausbau erforderlich wird.                       In der Sitzung vom 27.08.2018 billigte der Gemeinderat den
Für den Ausbau der innerörtlichen Netze sind weiterhin die       Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil, örtlichen Bauvor-
Städte und Gemeinden zuständig. Dem Zweckverband kön-            schriften und Begründung und beschloss, diesen öffent-
nen folglich keine Kosten für die Errichtung innerörtlicher      lich auszulegen. Diese Auslegung fand in der Zeit vom
Netze entstehen, da diese im Eigentum der Kommunen               18.10.2018 bis 19.11.2018 statt.
selbst errichtet werden. Nur wenn ein Verbandsmitglied den       Von Behörden und Nachbargemeinden gingen insgesamt 7
Zweckverband mit der Errichtung innerörtlicher Telekommu-        Anregungen ein.
nikationsinfrastrukturen beauftragt, wird der Zweckverband       Von der Öffentlichkeit (Privatpersonen) ging insgesamt eine
tätig. Die jeweilige Kommune hat dann die dem Zweck-             Anregung ein.
verband dafür entstehenden Kosten zu erstatten. Für diese        Die 3 Stellungnahmen der Behörden sind Anregungen, die
„Dienstleistung“ der Baubegleitung für innerörtliche Netze       als Hinweise in den Textteil bzw. die örtlichen Bauvorschrif-
entsteht somit ein Kostenausgleich.                              ten übernommen werden. Dies hat nicht zur Folge, dass der
Zur regionalen Steuerung und Koordination des Projekts           Plan nochmals erneut ausgelegt werden muss, da es auf die
des Breitbandausbaus in der Region Stuttgart, zur Bera-          Bauvorschriften keine Auswirkung hat
tung der Zweckverbände auf Kreisebene, zur Abstimmung            Bürgermeister Fauth stellte die eingegangenen Anregungen
und Verhandlung mit privaten Kooperationspartnern sowie          von Behörden und Nachbargemeinden vor.
zur Generierung weiterer Fördermittel gerade auch für den        Ausführlich ging er wie folgt auf die Anregung, die von Pri-
verdichteten Raum bei der Bundes- wie auch der Landesre-         vatpersonen einging, ein:
gierung ist eine regionale Breitband-Service-Gesellschaft zu     Zuerst wird ein Zitat eines Bauträgers aufgeführt, der das
gründen. Gesellschafter dieser GmbH werden die fünf Land-        Gebiet als gewachsenes Einfamilienhausgebiet beschreibt.
kreis-Zweckverbände, die Landeshauptstadt Stuttgart und          Die Beschreibung und Werbung von Bauträgern hat grund-
die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) sein.       sätzlich mit einem Bebauungsplanverfahren nichts zu tun.
Neben der Gründung dieser Gesellschaft mit den im Ge-            Richtig ist, dass in diesem Gebiet jedoch grundsätzlich Ein-
sellschaftsvertrag benannten Mitgesellschaftern soll der         bis Zweifamilienhäuser momentan gebaut sind. Weder der
Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen einen           alte noch der neue Bebauungsplan schreibt jedoch eine
Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
Aidlinger
         NACHRICHTEN
                                                                                                          Nummer 1/2
                                                                                             Mittwoch, 9. Januar 2019     9
Einfamilienhausbebauung vor. Eine solche Eingrenzung gibt       nicht gesehen wird, sollte der Gemeinderat dies wünschen,
es grundsätzlich in keinem Bebauungsplan. Der alte Be-          müsste eine städtebauliche Untersuchung in Auftrag gege-
bauungsplan beschreibt Einzelwohnhäuser. Dies hat jedoch        ben werden. Die Gefahr, dass einzelne Bauherren Bebau-
mit der Anzahl der Wohneinheiten nichts zu tun. Ein Einzel-     ungsplanänderungen anstoßen, wenn sie vom Bebauungs-
wohnhaus unterscheidet sich nur von Doppelhäusern und           plan abweichen, ist nicht gegeben. Grundsätzlich besteht
Reihenhäusern.                                                  die Möglichkeit, nach dem Baugesetzbuch, eine Befreiung
Das zweite Zitat stammt aus dem Gemeindeentwicklungs-           zu erteilen. Wenn dies jedoch nicht ausreicht und eine Be-
plan 2020, der vom Gemeinderat im Jahr 2004 verabschie-         bauungsplanänderung notwendig wird, liegt es im Ermessen
det wurde.                                                      des Gemeinderates eine solche durchzuführen. Somit bleibt
Das Zitat lautet: „Aidlingen setzt auf eine eher zurück-        die Gemeinde Herr des Verfahrens.
haltende Siedlungsentwicklung, die den Grund-sätzen der         Bezüglich der Wohnbaudichte wurden städtebauliche Daten
Nachhaltigkeit gerecht wird, nicht auf Einwohnerzuwächse.       in die Begründung mit aufgenommen. Dies sind statistische
Eine gewisse Exklusivität, die durch eine solche qualitative    Zahlen, die zutreffen können aber nicht müssen. Da die
Entwicklung resultiert, wird durchaus angestrebt.“              Region Stuttgart eine Mindestwohnbaudichte von 55 Ein-
Es ist nicht zu erkennen, dass die Bebauungsplanänderung        wohnern pro Hektar für eine Gemeinde mit Eigenentwicklung
diesen Zielen widerspricht. Die zurückhaltende Siedlungs-       verlangt, werden hier der minimale und maximale Wert dar-
entwicklung betrifft die Ausweisung von neuen Baugebieten.      gestellt. Selbst wenn man vom höchsten Wert ausgeht, wäre
U.a. sagt das Baugesetzbuch in § 1a Abs. 2 aus, dass            dies in der Umgebung nichts Außergewöhnliches, wenn man
mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen             den Bereich Badstraße 33 – 49 hiermit vergleicht. Wenn dem
werden soll. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen       Vorschlag auf maximal 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die          gefolgt wird, müsste der Bebauungsplan nicht geändert wer-
Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere         den, da der jetzige Bebauungsplan dies nicht ausschließt.
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung         Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer maximalen
und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen            Trauf- und Firsthöhe angegeben. Die angegebenen Höhen
sowie Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu be-           beziehen sich auf den Schnittpunkt der hangseitigen Gebäu-
grenzen.                                                        deaußenwand mit der vorhandenen Geländehöhe. Sicherlich
Dieser Bebauungsplan ist hierfür ein sehr gutes Beispiel. Die   ist richtig, dass durch den neuen Bebauungsplan und das
betroffenen 4 Grundstücke sind zwischen 918 und 1.440 m²        großzügigere Baufenster die Gebäude höher werden können.
groß. Durch die Vorschriften der Bebauungsplanänderungen        Um jedoch eine bessere Nutzung zu erreichen, ist dies
können größere Gebäude gebaut werden, als jetzt auf den         auch notwendig und vom Bebauungsplan so gewollt. Es
Grundstücken stehen. Die maximal überbaute Fläche der           ist jedoch keine zwingende Vorschrift, die Traufhöhe auf die
zukünftigen Gebäude beträgt jedoch 250 m². Dies bedeu-          maximale Höhe anzuheben. Wenn dies nicht durchgeführt
tet eine Grundflächenzahl zwischen 0,17 und 0,27. Dies ist      wird, entstehen Gebäude, wie sie jetzt bereits ähnlich vor-
für ein allgemeines Wohngebiet eine sehr niedrige Zahl. In      handen sind.
Neubaugebieten beträgt diese Zahl 0,4 und ist dort auch         Zum Vergleich wird in den Neubaugebieten zurzeit ein Ge-
nutzbar. Aus diesem Grund bleibt auch die Großzügigkeit         bäudekubus mit einer Traufhöhe von 4 m und einer Firsthö-
des kleinen Baugebiets erhalten, wie in der Begründung          he von 8 m zugelassen (Baugebiet „Mönchhalde“ und Bau-
beschrieben.                                                    gebiet „Östlich der Sonnenbergschule“). Aus diesem Grund
Der Auslöser für die Bebauungsplanänderung war tatsäch-         stellt das Gebäude keinen besonders hohen Baukörper dar.
lich das Landratsamt Böblingen. Ein Bauantrag zu dem der        Auf der Talseite kann das Gebäude jedoch bis zu dreige-
Technische Ausschuss des Gemeinderates eine positive Stel-      schossig erscheinen. Der jetzige Bebauungsplan lässt keine
lungnahme abgegeben hat, wurde vom Landratsamt nicht            Kniestöcke zu.
genehmigt, da nach dessen Auffassung die Planung zu weit        Beim Bau des Gebäudes Hinterhagstr. 74/1 wurde jedoch
vom gültigen Bebauungsplan abweicht. Deshalb wurde der          auch bereits ein Kniestock mit 1,25 m zugelassen und das
Gemeinde empfohlen, den Bebauungsplan zu ändern, falls          Erscheinungsbild ist auch beinahe ein dreigeschossiger Bau-
die Bebauung weiterverfolgt werden soll.                        körper.
Sowohl der Technische Ausschuss und anschließend der            Im Textteil des Bebauungsplans ist geregelt, dass u.a. Bal-
Gemeinderat vertraten die Auffassung, dass die Bebauungs-       kone das Baufenster bis zu maximal 2 m überschreiten
planänderung erfolgen soll, da die Planung städtebaulich        dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Abstands-
gutgeheißen wurde.                                              vorschriften nach der Landesbauordnung nicht eingehalten
Die Abgrenzung des Gebietes wurde so gewählt, dass die          werden müssen. Generell müssen Bauteile 2,50 m von der
4 großen Grundstücke, welche eine entsprechende Entwick-        Grenze entfernt sein.
lungsmöglichkeit haben, in den Geltungsbereich aufgenom-        Für untergeordnete Bauteile, wie hier im Textteil aufgeführt,
men wurden.                                                     reicht ein Abstand von 2 m aus, wenn der Gebäudeteil nicht
Bei der Änderung eines Bebauungsplans ist es nicht not-         breiter als 5 m ist und nicht mehr als 1,50 m aus dem
wendig, den gesamten Geltungsbereich des bisherigen             Hausgrund hervortritt.
Bebauungsplans zu ändern. Eine Änderung wird nur dort           Der Abstand einer Terrasse zur Grenze wird selten im Be-
durchgeführt, wo diese städtebaulich notwendig ist. Ob dies     bauungsplan geklärt. Bodengleiche Terrassen an der Grenze
der Fall ist, entscheidet der Gemeinderat und nicht ein ein-    sind grundsätzlich zulässig. Wenn zum Bau einer Terrasse
zelner Bauherr, da Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener     eine Aufschüttung über 1 m Höhe notwendig ist, gilt dies
Verantwortung aufgestellt werden.                               nicht mehr.
Es wird in Zweifel gezogen, ob ein Bedarf an altersgerechten    Der Hinweis auf die fehlende Gaubensatzung stimmte. Diese
Wohnungen in Aidlingen gegeben ist. Dies ist sicherlich der     wurde den Eigentümern von Hinterhagstraße 74/1 bei einem
Fall und durch die Studie „Flächen gewinnen durch Innen-        persönlichen Gespräch übergeben und ist auch auf der Ge-
entwicklung“, an der die Gemeinde Aidlingen im Jahr 2016        meindehomepage abrufbar.
teilgenommen hat, auch belegt. Sicherlich sind die geeig-       Ein Gemeinderat hat zu dieser Bebauungsplanänderung Be-
netsten Standorte direkt in der Ortsmitte. Das Gebiet des       denken, da sie diesen Wohnbereich seines Erachtens nach
Bebauungsplans liegt ca. 600 m von der Ortsmitte entfernt.      zu stark verdichte und man chaotische Verhältnisse, wie
Ein entsprechendes Angebot in dieser Entfernung ist besser      beispielsweise in der Badstraße, befürchten müsse.
als gar kein Angebot.                                           Es erging folgender Beschluss:
Selbst wenn die Wohnungen nicht von Senioren bezogen            1. Von den Anregungen wird Kenntnis genommen.
werden, tragen sie zur Entspannung auf dem Wohnungs-            2. Die Anregungen der Behörden sollen als Hinweise über-
markt bei.                                                          nommen werden.
Der Vorschlag, den Bebauungsplan „Ob dem Bad“ in seiner         3. Der Anregung der Öffentlichkeit wird nicht Rechnung
Gänze zu ändern und anzupassen, ist momentan nicht vor-             getragen.
gesehen, da auf den anderen Grundstücken das Potenzial          4. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen.
Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
10                                                                                                      Aidlinger
        Nummer 1/2
        Mittwoch, 9. Januar 2019                                                                 NACHRICHTEN

3. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aus-             Wahlvorschlag für den Gemeindewahlausschuss:
gaben                                                          Vorsitzender: Uwe Schleeh  Stellvertreter: Timo Koch
Kämmerer Joachim Brenner hat dem Gemeinderat eine              Beisitzer: Georg Motzke    Stellvertreter: Klaus Schneider
Übersicht erstellt, in der alle über- und außerplanmäßigen     Beisitzer: Sabine Wörfel   Stellvertreter: Ulrike Held
Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2018 angefallen sind, dar-      Beisitzer: Heike Leitner   Stellvertreter: Helmut Walker
gestellt werden.
Verschiedene Gemeinderäte vermissten den von der Käm-          2. D
                                                                   as Gemeindegebiet wird – wie bisher – in sechs allge-
merei und dem Ortsbauamt zugesagten Bericht über die              meine Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt.
Rathaussanierung und beantragten aus diesem Grund, über        6. Jahresrückblick
die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr       Bürgermeister Fauth ließ das kommunalpolitische Geschehen
2018 nicht zu beschließen. Über die über- und außerplan-       des Jahres 2018 noch einmal Revue passieren und gab
mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2018 soll in der        einen Ausblick auf das kommende Jahr.
nächsten Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2019 zusam-         Im Namen des Gemeinderates sprach GR Rott als 1. stell-
men mit dem Bericht über die Sanierungsmaßnahmen im            vertretender Bürgermeister allen Mitarbeiterinnen und Mit-
Rathaus beschlossen werden.                                    arbeitern, die bei der Gemeinde beschäftigt sind, für das
Bei 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen           Engagement im Jahr 2018 seinen herzlichen Dank aus.
wird diesem Antrag zugestimmt und der Tagesordnungspunkt
in die Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2019 vertagt.         7. Bekanntgaben/Verschiedenes
                                                               1. 
                                                                  Ein Gemeinderat fragte an, ob es zum Thema freies
4. Anträge der Freiwilligen Feuerwehr                             WLAN bereits Neuigkeiten gebe.
- Ernennung von Kommandant Klaus Schneider zum Ehren-         Kämmerer Brenner konnte die erfreuliche Mitteilung ma-
   kommandanten                                                chen, dass die Gemeinde Aidlingen im EU-weiten Förder-
- Ernennung eines Feuerwehrkameraden zum Ehrenmitglied         programm ausgelost wurde und somit aller Voraussicht nach
Die Amtszeit des derzeitigen Kommandanten der Freiwilligen     über 15.000 € Fördermittel für die Installation von freiem
Feuerwehr Aidlingen, Klaus Schneider, endet mit der Jah-       WLAN verfügen könne. Wo genau dann die freien WLAN-
reshauptversammlung am 19. Januar 2019. Klaus Schneider        Zonen eingerichtet werden sollen, müsse der Gemeinderat
wird dann nicht erneut als Kommandant für die Aidlinger        noch entscheiden.
Feuerwehr kandidieren.                                         2. 
                                                                  Ein Gemeinderat wollte wissen, wie der Sachstand für
Der Ausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Aidlingen hat ein-       das zukünftige Baugebiet in Lehenweiler sei. Er bat um
stimmig den Beschluss gefasst, dem Gemeinderat vorzu-
                                                                  einen Sachstandsbericht in einer der nächsten Gemein-
schlagen, Kommandant Klaus Schneider nach § 7 Nr. 3 der
                                                                  deratssitzungen.
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Aidlingen die Eigen-
                                                               3. 
                                                                  Eine Gemeinderätin verwies auf die Änderungen, die im
schaft als Ehrenkommandant zu verleihen.
                                                                  Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere im
Ohne Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
                                                                  Linienbündel 5 des Busverkehrs, eingetreten sind. Sie
Dem Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aidlingen,
                                                                  führte aus, dass es seit dem Wechsel des Busunterneh-
Herrn Klaus Schneider, wird gemäß § 7 Nr. 3 der Satzung
                                                                  mens vielfach nicht rundlaufe.
für die Freiwillige Feuerwehr Aidlingen die Eigenschaft als
                                                               Bürgermeister Fauth konnte diese Wahrnehmung bestätigen.
Ehrenkommandant verliehen.
                                                               Er führte aus, dass derzeit im Rathaus viele Beschwerden
Die Freiwillige Feuerwehr Aidlingen hat ferner beantragt, im
                                                               eingehen, weil die Umstellung im Busverkehr ziemlich holprig
Rahmen der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 19.
                                                               angelaufen sei. Er wies allerdings darauf hin, dass vielfach
Januar 2019 den aus dem Dienst ausscheidenden Kamera-
                                                               neue Busfahrer im Einsatz seien, die sich die örtlichen Ver-
den Rainer Frey die Ehrenmitgliedschaft in der Freiwilligen
                                                               hältnisse erst noch erarbeiten müssten. Er bat insofern noch
Feuerwehr Aidlingen zu verleihen. Der Feuerwehrausschuss
                                                               um etwas Geduld.
hat in seiner Sitzung am 30. November 2018 sich für die
Ehrenmitgliedschaft von Rainer Frey ausgesprochen.
Ohne Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Aidlingen am 19. Januar 2019 wird dem aus dem
aktiven Dienst ausscheidenden Feuerwehrkameraden Rainer
Frey die Ehrenmitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
Aidlingen verliehen.
5. Kommunalwahlen am 26.05.2019
- Wahl des Gemeindewahlausschusses
Für die am 26.05.2019 stattfindenden Kommunalwahlen ist
ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Die Bildung des Ge-
meindewahlausschusses ist eine Wahl im Sinne von § 37
GemO. Die Wahl ist grundsätzlich geheim durchzuführen.
Eine offene Wahl ist möglich, wenn kein Gemeinderatsmit-
glied widerspricht.
Nach § 11 KomWG obliegt dem Gemeindewahlausschuss
die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des
Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Regionalversammlung
und des Kreistages leitet er die Durchführung der Wahl in
der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahler-
gebnisses mit.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister
und mindestens 2 Beisitzern.
Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der
Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.
Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensmann für
einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzen-
den des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter
aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.
Ohne Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
1. Die Wahl des Gemeindewahlausschusses soll offen durch-
    geführt werden.
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