Auf ein gutes neues Jahr! - Gemeinde Aidlingen
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www.aidlingen.de Diese Ausgabe erscheint auch online Amtsblatt Nummer 1/2 der Gemeinde Mittwoch, 9. Januar 2019 Aidlingen Auf ein gutes neues Jahr! Einzig die Richtung hat einen Sinn. Es kommt darauf an, dass du auf etwas zugehst, nicht dass du ankommst. Antoine de Saint-Exupéry, Ein Lächeln ist das Wesentliche GEMEINDERAT, ORTSCHAFTSRAT UND GEMEINDEVERWALTUNG wünschen der Einwohnerschaft ein glückliches, gesundes und friedvolles Jahr 2019.
2 Aidlinger Nummer 1/2 Mittwoch, 9. Januar 2019 NACHRICHTEN 112 NOTDIENSTE / SERVICE Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr), Krankentransport: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen Am Wochenende - 12./13. Januar 2019 - hat die (Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen - Erdge- Praxis Dr. Zolke, Gäublickstraße 29, Ehningen, Tel. schoss): Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis 22 07034/654265 für Hunde, Katzen und Heimtiere, Uhr (ohne Voranmeldung); ab 22 Uhr Krankenhausam- falls der Haustierarzt nicht erreichbar (telefonische bulanz; dringliche Hausbesuche an Wochenenden und Voranmeldung ist unbedingt erforderlich), Bereit- Feiertagen: Telefonische Absprache von 8 bis 8 Uhr (Fol- schaftsdienst. getag) unter Tel. 116 117 (sowie an den Wochentagen ab 18 Uhr). Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Apothekenbereitschaftsdienst Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte Bereitschaft von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr unter Tel. 0711 - 96589700 oder docdirekt.de. (24-Stunden-Dienst) Kinderärztlicher Notfalldienst - Donnerstag, 10. Januar 2019 Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 17, Herrenberg Zentraler kinder- und jugendärztlicher Notdienst für - Freitag, 11. Januar 2019 den Kreis Böblingen: Kinderklinik Böblingen, Bun- Markt-Apotheke, Bismarckstraße 39, Gärtringen senstraße 120, Telefon: 01806 070310 - Samstag, 12. Januar 2019 Samstag, Sonntag, Feiertage: ab 9:00 Uhr. Werktags Apotheke beim Rathaus, Königstraße 42, Ehningen (falls der eigene Kinderarzt nicht erreichbar ist): ab 19:30 Uhr. Telefonische Anmeldung nicht erforderlich. - Sonntag, 13. Januar 2019 Gäu-Apotheke, Sindlinger Straße 25, Nebringen Augenärztlicher Notdienst - Montag, 14. Januar 2019 Römer-Apotheke, Hemmlingstraße 20, Kuppingen Augenärztlicher Notdienst Kreis Böblingen: Zentrale Notfallrufnummer: 01806 071122 - Dienstag, 15. Januar 2019 Apotheke Aidlingen, Badstraße 2, Aidlingen Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst - Mittwoch, 16. Januar 2019 Schwarzwald-Apotheke, Nagolder Straße 27, Herren- Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst für das Wo- berg chenende - 12./13. Januar 2019 - erfragen Sie bitte im Notfall über Tel. 0711 / 78 77 722. Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Impressum: Herausgeber: Gemeinde Aidlingen - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ekkehard Fauth, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de Wochenmarkt Jeden Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Rathausplatz Obst, Gemüse, Eier Blumen Sternsinger Auch in diesem Jahr hat wieder eine Gruppe Sternsinger im Rathaus bei Bürgermeister Fauth Station gemacht. Der Segensspruch 20*C+M+B*19 Christus mansionem benedicat (Christus segne dieses Haus) ist an der Rathauspforte angebracht.
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 1/2 Mittwoch, 9. Januar 2019 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ganz herzlich danke ich all denjenigen, die mir auch in die- WICHTIGE RUFNUMMERN & sem Jahr anlässlich des Weihnachtsfes- ÖFFNUNGSZEITEN tes und des neuen Jahres Glückwün- Rathaus sche gesandt haben. Rathaus Aidlingen Tel. 07034 125-0 Eine wahre Flut an Internet-Adresse: www.aidlingen.de Fax 07034 125-55 Glückwunschkarten hat mich wieder in Montag - Freitag jeweils von 8.30 - 11.30 Uhr der Weihnachtszeit Montag und Dienstag jeweils von 13.30 - 16.00 Uhr erreicht. Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr Es ist mir ein Be- Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen. dürfnis, mich bei Ih- nen allen hierfür ganz Bürgermeister Fauth herzlich zu bedanken. Ihre guten Worte Jederzeit nach Vereinbarung - Herzliche Einladung! motivieren mich, ge- Bürgeramt: Fax 07034 125-50 meinsam mit meinen Montag und Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr Mitarbeiterinnen und Dienstag 8.00 - 16.00 Uhr Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung sowei den Mitgliedern Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr des Gemeinderats und der Ortschaftsräte die kommunalen Rathaus Deufringen Tel. 07056 1284 Aufgaben mit Zuversicht und Tatkraft anzugehen. Ortsvorsteherin Walz Mit den besten Wünschen für ein friedliches, gesundes und Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr glückliches Jahr 2019 verbleibe ich Rathaus Dachtel Tel. 07056 2435 mit herzlichen Grüßen Ortsvorsteher Eisenhardt Ihr Donnerstag 17.30 - 18.30 Uhr Ekkehard Fauth Bürgermeister Schulen Buchhaldenschule, Fax 653749 07034 4892 Mit einer guten Tat ins neue Jahr starten Schallenbergschule, Fax 4702 07056 2414 DRK ruft für die Patientenversorgung zur Blutspende Sonnenbergschule mit Halle, Fax 31378 07034 4766 auf Alle zwei Sekunden ist ein Mensch auf eine Blutspende angewiesen. In Deutschland werden 15.000 Blutspenden zur Kindergärten Patientenversorgung täglich benötigt. Die gute Tat gehört Kinderhaus Sonnenschein daher unbedingt auf die Liste der guten Vorsätze - und nicht Kindergarten (Ü3) 07034 27935-12 nur auf die Liste. Krippe (U3) 07034 27935-21 Die nächste Blutspendemöglichkeit bietet das DRK am Kinderhaus Hinterhag Freitag, dem 18.01.2019 Kindergarten (Ü3) 07034 31269 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Kinderhaus Im Winkele Sonnenberghalle, Feldbergstraße 24 Kindergarten (Ü3) 07034 655783 AIDLINGEN Krippe Häschengruppe (U3) 07034 31268 Bei einer Bluttransfusion spielt die Blutgruppe eine wichtige Kindergarten Am Schloss Rolle, denn passt diese zwischen Spender und Empfänger Deufringen 07056 2208 nicht, kann es zu lebensbedrohlichen Nebenwirkungen kom- Kinderhaus Dachtel 07056 2548 men. Der DRK-Blutspendedienst muss daher für die Kran- Kindergarten Lehenweiler 07034 30401 kenhäuser in den unterschiedlichen Blutgruppen die not- wendigen Spenden bereitstellen. Dabei spielt auch die Zeit eine Rolle. Während beispielsweise die roten Blutkörperchen VHS 42 Tage haltbar sind, sind die Blutplättchen nur vier Tage Hauptstr.15 Tel. 07034 993290 für die Transfusion einsetzbar. Langfristige Vorräte können Fax: 07034 993291 nicht angelegt werden. Die Bürger sind aufgerufen dazu E-Mail: aidlingen@vhs-aktuell.de beizutragen, dass genügend Blutpräparate in der Region Dienstag und Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr bereitstehen. Warum also nicht gemeinsam mit Freunden, Familie und Kollegen bei der Blutspende mit einer guten Tat ins neue Jahr starten. Ortsbücherei Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht Im Gässle 6, 71134 Aidlingen, Telefon: 07034 62060 älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen Öffnungszeiten: wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. montags 14.00 - 18.00 Uhr Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit dienstags 9.00 - 13.00 Uhr Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss soll- mittwochs 9.00 - 13.00 Uhr ten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den freitags 15.00 - 19.00 Uhr Personalausweis mitbringen. 2. Samstag eines Monats 10.00 - 13.00 Uhr Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800- 1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich.
4 Aidlinger Nummer 1/2 Mittwoch, 9. Januar 2019 NACHRICHTEN Mit einem Weihnachtslied von Theodor Strom grüßen wir Euch und sagen VIELEN DANK! Jugendcafé Vom Himmel in der tiefsten Klüfte ein milder Stern herniederlacht, Buchhaldenstraße 28, vom Tannenwalde steigen Dürfte 71134 Aidlingen 07034 63670 und hauchen durch die Winterlüfte, Öffnungszeiten: und kerzenhelle wird die Nacht. Donnerstag: 16.00 - 22.00 Uhr Freitag: 19.00 - 22.00 Uhr Mir ist das Herz so froh erschrocken, das ist die liebe Weihnachtszeit! Ich höre fernher Kirchenglocken, Notrufe: mich lieblich heimatlich verlocken Polizeinotruf 110 in märchenstille Herrlichkeit. Polizeiposten Maichingen 07031 204050 Ein frommer Zauber hält mich wieder, Polizeirevier Sindelfingen 07031 6970 anbetend, staunend muss ich steh; Krankentransport (DRK) 07031 19222 Es sinkt auf meine Augenlider Diakoniestation Aidlingen 07034 993448 ein goldner Kindertraum hernieder, Gesundheitszentrum Aidlingen 07034 2516-10 Ich fühl´s, ein Wunder ist geschehn. Feuer oder Feuermelder und Eurer Ortschaftsrat und Ortsvorsteherin Erste Hilfe, Rettungsdienst 112 Christel Walz Gas (EnBW Regional AG) 0800 3629447 Unitymedia 01806 888150 Strom (EnBW Regional AG) 0800 3629477 Wasserversorgung Aidlingen mit Ortstei- len: Wasserwerk "Rot" (während der Dienstzeit) 07034 63805 (außerhalb der Dienstzeit) 0163 8812534 Kläranlage 07034 30490 Rathaus Aidlingen 07034 125-0 Fax 07034 125-55 Kriminalpolizei Böblingen 07031 1300 Beratungsstelle bei Häuslicher Gewalt 07031 632 808 thamar - Beratungsstelle gegen sexuelle 07031 222 066 Gewalt MOBILE-Management von Beruf und Familie 07031 663-1928 Fledermaus oder anderes Wildtier gefunden? Lara Grolig 0160 97675925 Wertstoffhof Mittwoch und Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 15.00 Uhr Tannenweg 32, 71134 Aidlingen Ho, ho ho ......... Mitten aus Deufringen grüß ich sehr, ich will Euch sagen es freut mich sehr. Mein Platz in der Mitte erfreut Groß und Klein und manchmal da streichelt mich unser- eins. Ich möcht mich bedanken für all Eure Gaben, denn ohne die Spenden würd`s mich jetzt nicht geben. Ich habe erfahren, dass alles bezahlt ist in Euro und Cent und ganz ohne Steuergeld. Die Namen der Spender sind mir wohl bekannt, Die Gemeindeverwaltung informiert doch leider durch Datenschutz bleibt´s unbekannt. Ich freu mich besonders, dass Ihr mich gewollt Einreichung von Bauanträgen und wünsche nun allen ein gutes, neues Jahr. Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Aidlingen weist dar- Rutscht mit mir auch weiter im neuen Jahr, auf hin, dass Bauanträge in den Sitzungen des Technischen verbunden mit Frieden und Segen im 751. Jahr. Ausschusses nur dann beraten werden können, wenn diese Eure Deufrenger Schnegg! mindestens 10 Arbeitstage vor dem Sitzungstermin beim Bür- Der Ortschaftsrat schließt sich den Wünschen an und möch- germeisteramt eingereicht sind. te sich an dieser Stelle ebenfalls recht herzlich bei Euch Für die Beratung im Technischen Ausschuss müssen durch allen von Herzen bedanken, dass unsere Spendenaktion die Verwaltung verschiedene Vorarbeiten geleistet werden. ein voller Erfolg wurde und wir uns diesen Wunsch erfüllen Die Beratungsunterlagen müssen den Mitgliedern eine Wo- konnten. che vor dem Sitzungstag zugestellt sein.
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 1/2 Mittwoch, 9. Januar 2019 5 Wir bitten die Bauherren und Architekten deshalb um Kennt- die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform selbst aus- nisnahme und Beachtung der nachstehenden Termine. zufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Ge- Sitzungstermin: Spätester Abgabetermin: heimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Montag, 28.01.2019 Montag, 14.01.2019 Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese Montag, 11.03.2019 Montag, 25.02.2019 anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionaler- Montag, 01.04.2019 Montag,18.03.2019 gebnissen weiterverarbeitet. Montag, 06.05.2019 Mittwoch, 17.04.2019 Weitere Informationen zum Mikrozensus: Montag, 03.06.2019 Freitag, 17.05.2019 www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus Montag, 08.07.2019 Montag, 24.06.2019 Bürgermeisteramt Aidlingen Mittelstandspreis für soziale Verant- wortung in Baden-Württemberg Altpapierabfuhr für Privathaushalte Leistung – Engagement – Anerkennung 2019 Am 12. Januar 2019 wird die Altpapiersammlung von (Lea-Mittelstandspreis) der Sonnenbergschule Aidlingen durchgeführt. Die Viele Unternehmen in Baden-Württemberg leben mit innova- übers ganze Jahr verteilten Termine der Sammlung finden tiven „Corporate Social Responsibility“ (CSR)-Aktivitäten eine Sie auch im Abfallkalender gelb hinterlegt. verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Die Altpapierabfuhr ist nur für Privathaushalte und nicht Gemeinsam mit Kooperationspartnern aus dem Fritten Sek- für andere Einrichtungen und Betriebe bestimmt. tor stellen sie sich konkreten gesellschaftlichen Herausfor- Bei der Sammlung am Samstag muss die Altpapiertonne derungen. Sie zeigen, dass gesellschaftliches Engagement bis spätestens 6.00 Uhr am Abfuhrtag an die Straße ge- von Unternehmen und wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand stellt sein. Altpapier, das nach 6.00 Uhr bereitgestellt gehen können. Damit sind sie von unschätzbarem Wert für wird, kann evtl. nicht mehr mitgenommen werden. unsere Gesellschaft. Am 3. Juli 2019 wird die Lea-Trophäe für herausragendes gesellschaftliches Engagement im Neuen Schloss in Stutt- gart erneut verliehen und den Unternehmen für ihr Engage- Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft mit ment gedankt. Fragen zur Krankenversicherung Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Ni- cole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit Interviewer befragen rund 51 000 Haushalte in Baden- und Wohnungsbau in Baden-Württemberg, den Bischöfen Württemberg Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den Landesbi- Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019 schöfen Dr. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche beginnt. Über das ganze Jahr 2019 werden dazu in über 900 Württemberg) und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh Gemeinden rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg (Evangelische Landeskirche Baden). Die feierliche Preisverlei- von Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. hung findet am 3. Juli 2019 vor rund 400 Gästen im Neuen Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozia- Schloss in Stuttgart statt. len Lage der Bevölkerung werden 2019 vertieft Fragen zur Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unter- Krankenversicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikro- nehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die in Koope- zensus sind für die Planung in Politik und Verwaltung von ration mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z.B. großer Bedeutung, stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie bittet die einem Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umwel- ausgewählten Haushalte um ihre Mitwirkung. tinitiative gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesell- Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amt- schaftlicher Herausforderungen realisiert haben, bewerben. liche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten Bewerbungsschluss ist der 31. März 2019. Weitere Infor- über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung mationen zum Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für finden Sie unter www.lea-mittelstandspreis.de. politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Anfragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Gesellschaft des Mittelstandspreises für soziale Verantwor- tung in Baden-Württemberg, c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur e.V., Inci Wiedenhöfer, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich Tel: 0711/2633-1147, E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de. über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1 000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathe- Amtliche Bekanntmachungen matischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor EINLADUNG Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden woh- zu der am Donnerstag, dem 17. Januar 2019, um 19:30 nen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich Uhr, im Rathaus Aidlingen (Sitzungssaal), stattfindenden – ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. öffentlichen – Sitzung des Gemeinderats. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. TAGESORDNUNG: Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren 1. Sozialer Wohnungsbau bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. - Vorstellung der Planung für das Wohnbauprojekt an Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des an der K1063 Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die 2. Haus am Zehnthof - Tiefgarage Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie - Betonsanierung / Vergabe der Arbeiten um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die 3. Bericht des Wassermeisters Antworten mit einem Laptop. Sie weisen sich mittels eines 4. Bericht des Jugendreferats Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Lan- 5. Lüftungsanlage für das Paul-Wirth-Bürgerhaus desamtes Baden-Württemberg aus. Die Auskünfte können - Vergabe der Ingenieurleistungen für die Regeltechnik für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person 6. Bericht über die Rathaussanierung erteilt werden. 7. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungs- 8. Jahresabschluss 2017 beauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeit- - Gemeindehaushalt sparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ besteht - Wasserversorgung
6 Aidlinger Nummer 1/2 Mittwoch, 9. Januar 2019 NACHRICHTEN 9. Sanierung der Ortsdurchfahrt Öffentliche Bekanntmachung - Vergabe der Arbeiten und Leistungen für den 3. Bau- abschnitt In-Kraft-Treten des Bebauungsplans 10. Bestellung von Herrn Timo Koch zum Standesbeamten „Ob dem Bad/Hinterhagstraße, 1. Änderung“ 11. Bekanntgaben/Verschiedenes Nach § 10 in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung Aidlingen, den 3. Januar 2019 vom 23.09.2004, § 74 LBO für Baden-Württemberg in der Bürgermeister Fassung vom 05.03.2010 in Verbindung mit § 4 GemO für gez. Fauth Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000, alle Vorschriften in der jetzt gültigen Fassung, hat der Gemein- Erläuterungen zur Tagesordnung derat am 13.12.2018 den Bebauungsplan „Ob dem Bad/ Hinterhagstraße, 1. Änderung“ und die hierzu erlassenen der Gemeinderatsitzung am 17.01.2019 örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen: Zu TOP 1.: §1 Die Gemeinde Aidlingen hat die Absicht, am Ortseingang an Räumlicher Geltungsbereich der Kreisstraße K1063 ein Projekt im Rahmen des sozialen Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohnungsbaus zu verwirklichen. Dort sollen dann bis zu ist der Lageplan des Büros Schöllhorn und Böhret vom 60 Personen wohnen. Dem Gemeinderat wird die Planung 13.06.2018 maßgebend. hierfür vorgestellt. §2 Zu TOP 2.: Bestandteile der Satzung In der Tiefgarage des Pflegeheims Haus am Zehnthof sind Der Bebauungsplan besteht aus: die Betonpfeiler sanierungsbedürftig. Sie haben im Laufe • Lageplan mit zeichnerischem Teil vom 13.06.2018 der Jahre insbesondere durch winterliches Streusalz gelitten. • Textteil, örtliche Bauvorschriften vom 11.07.2018 und Be- Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat die notwendigen gründung in der Fassung vom 01.08.2018, jeweils ergänzt Sanierungsarbeiten vergibt. um die Änderungen gemäß Beschluss vom 13.12.2018. Zu TOP 3.: §3 Der Wassermeister gibt einen mündlichen Bericht über den Ordnungswidrigkeiten derzeitigen Sachstand in der Aidlinger Wasserversorgung. Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer den Zu TOP 4.: aufgrund von § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 74 Der Jugendreferent der Gemeinde wird vor dem Gemeinde- LBO getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplans zuwi- rat seinen Jahresbericht für das Jahr 2018 abgeben. Ferner derhandelt. wird er darlegen, welche Projekte, Aktionen und Aktivitäten §4 im laufenden Jahr geplant sind. Inkrafttreten Dieser Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften tre- Zu TOP 5.: ten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. Im Zuge der energetischen Sanierung des Paul-Wirth-Bür- 3 BauGB in Kraft. gerhauses in Dachtel wurde bereits ein alter Kessel gegen ein neues Brennwertgerät getauscht. In einem weiteren Zug Hinweis: ist nun auch eine Erneuerung der Lüftungsanlagensteuerung Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung notwendig. Der Gemeinderat muss hierfür die Ingenieurleis- beim Bürgermeisteramt Aidlingen, Hauptstraße 6, Zimmer tungen für die Regeltechnik vergeben. 26, 71134 Aidlingen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan Zu TOP 6.: einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Im vergangenen Jahr fanden im Rathaus umfangreiche Sa- Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1 und 2 nierungs- und EDV-Verkabelungsarbeiten statt. Ferner war BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I, vielfach auch eine Neumöblierung notwendig geworden. Seite 2414) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften Dem Gemeinderat wird über den Umfang und den Stand sowie Mängel der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 der Sanierungsarbeiten berichtet. Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Zu TOP 7.: o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Haushaltsplanung und der laufende Haushaltsvollzug sind Jahres, Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von sieben oftmals nicht deckungsgleich. Sind die Veränderungen gra- Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der vierend, muss eine Nachtragshaushaltsatzung erlassen wer- Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltend- den. Im Jahr 2018 sind jedoch nur einzelne Haushaltsan- machung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den sätze von der ursprünglichen Planung abgewichen, sodass Mangel begründen soll, darzulegen. auf einen Nachtragshaushalt verzichtet werden konnte. Der Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Gemeinderat muss stattdessen den über- und außerplanmä- in der Fassung vom 24.07.2000 (Gesetzblatt Seite 581), in ßigen Ausgaben für das Jahr 2018 zustimmen. der jetzt gültigen Fassung, gilt der Bebauungsplan - sofern Zu TOP 8.: er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Die Jahresabschlüsse für 2017 sind sowohl für den Ge- der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung meindehaushalt als auch für die Wasserversorgung fertig- ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein gestellt und liegen dem Gemeinderat zur Feststellung und Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig Beschlussfassung vor. zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Zu TOP 9.: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Die notwendigen Arbeiten für den 3. Bauabschnitt der Sa- Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebau- nierung der Ortsdurchfahrt wurden öffentlich ausgeschrieben. ungsplanes verletzt worden sind, Die entsprechenden Arbeiten und Leistungen müssen nun 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeinde- durch den Gemeinderat vergeben werden. ordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung Zu TOP 10.: die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet Der neue Leiter des Ordnungsamtes soll vom Gemeinderat hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- zu einem weiteren Standesbeamten der Gemeindeverwaltung schriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung bestellt werden. des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, Aidlingen, 3. Januar 2019 schriftlich geltend gemacht worden ist. Bürgermeister Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 gez. Fauth und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungs-
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 1/2 Mittwoch, 9. Januar 2019 7 ansprüche und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung von Entschädigungsansprüchen hingewiesen. des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fas- Aidlingen, den 19.12.2018 sung, sofern nicht von Dritten eine Erstattung erfolgt. (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von Bürgermeisteramt Aidlingen mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der Der Druckteufel hat sich eingeschlichen! entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Ausla- Die Veröffentlichung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung gen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). vom 7. November 2018 war fehlerhaft. Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz Die Satzung muss deshalb erneut veröffentlicht werden. 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr sei- nen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Gemeinde Aidlingen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten. Landkreis Böblingen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich §3 tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Zusätzliche Entschädigung Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) in der Die nachfolgend genannten ehrenamtlich in der Aus- und Fassung vom 25.10.2018 Fortbildung und sonstigen Bereichen tätigen Angehörigen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg der Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden- übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Absatz 2 FwG am 25.10.2018 folgende Neufassung der Satzung über die als Aufwandsentschädigung: Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Kommandant 2.520,- Euro/Jahr Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) be- stellv. Kommandant 1.260,- Euro/Jahr schlossen: Jugendfeuerwehrwart 1.260,- Euro/Jahr §1 stellv. Jugendfeuerwehrwart 630,- Euro/Jahr Entschädigung für Einsätze Jugendfeuerwehrbetreuer 120,- Euro/Jahr (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeu- Leiter Seniorenabteilung 150,- Euro(Jahr erwehr erhalten für Einsätze, mit Ausnahme der Einsätze Kassier Einsatzabteilung 120,- Euro/Jahr nach § 1 Absatz 2, auf Antrag ihre Auslagen und ihren Schriftführer Einsatzabteilung 120,- Euro/Jahr Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem Fachgebietsleiter Atemschutz 360,- Euro/Jahr einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für Atemschutzgerätewart 240,- Euro/Jahr jede volle Stunde 13,00 Euro. Bei Vorliegen einer Frei- Fachgebietsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 120,- stellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der An- Euro/Jahr gehörige der Gemeindefeuerwehr seine Ansprüche nach Fachgebietsleiter Brandschutzerziehung 240,- Euro/Jahr Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten. Brandschutzerziehungsbetreuer 120,- Euro/Jahr (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer- Gerätewart Kleiderkammer 120,- Euro/Jahr wehr erhalten für die Durchführung der Brandsicherheits- Fachgebietsleiter Technik 360,- Euro/Jahr wache nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 FwG auf Antrag Gerätewarte 240,- Euro/Jahr ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsent- §4 schädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz in Entschädigung für haushaltsführende Personen Höhe von 10,00 Euro für jede volle Stunde ersetzt. (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt zeitlichen Inanspruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt führen (§ 16 Absatz 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2 der Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatz- mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das bereitschaft einschließlich angeordneter Ruhezeiten) zu- entstandene Zeitversäumnis gilt. grunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit Stunden aufgerundet. einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen (4) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Ange- wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen hörige der Gemeindefeuerwehr Anspruch auf einen als als Verdienstausfall eine Entschädigung in Höhe des Durch- Aufwandsentschädigung gewährten Erfrischungszuschuss schnittssatzes nach § 1 Abs. 1 dieser Satzung gewährt. (§ 16 Absatz 1 Satz 4 FwG) als Baraufwendung, soweit §5 dieser nicht beim Einsatz in Naturalien gewährt wird. Antrag (5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufein- (1) Als Anträge im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 gelten anderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienst- die durch den jeweiligen Angehörigen der Gemeinde- ausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher feuerwehr eingereichten und unterzeichneten Nachweise Höhe als Aufwandsentschädigung ersetzt (§ 16 Absatz 4 über die Teilnahme an Einsätzen, Lehrgängen, Sitzungen FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 und dergleichen. Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuer- (2) Den Anträgen im Sinne der § 1 Absatz 5 Satz 2, § 2 wehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1 Absatz 4 Satz 2sind Nachweise beizufügen, die den an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten. Verdienstausfall und die Auslagen dem Grunde und der §2 Höhe nach belegen. Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen §6 (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltun- Freiwilligkeitsleistungen gen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgen- Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den ehrenamtlich täti- den Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung gen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr finanzielle Unter- für Auslagen ein Durchschnittssatz von 3,00 Euro für die stützung, insbesondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und ersten drei Stunden und von 3,00 Euro für jede weitere Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu Stunde gewährt. gewähren (vgl. § 16 Absatz 7 FwG). (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fort- §7 bildungsveranstaltung vom Unterrichtsbeginn bis -ende Inkrafttreten zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Zugleich tritt die volle Stunden aufgerundet. Satzung vom 13.12.2007, zuletzt geändert am 11.12.2014, (3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des außer Kraft. Stadt-/Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tä- Aidlingen, den 26.10.2018 tigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahr- Ekkehard Fauth kosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Bürgermeister
8 Aidlinger Nummer 1/2 Mittwoch, 9. Januar 2019 NACHRICHTEN Hinweis: Geschäftsanteil i.H.v. 7.143,00 EUR an dieser Gesellschaft Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- erwerben. Der jährliche Aufwand der Gesellschaft wird über ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) eine Einlage ihrer Gesellschafter getragen. Für den Zweck- oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften verband Breitbandausbau Landkreis Böblingen beträgt diese beim Zustandekommen dieser Satzung wird § 4 Abs. 4 142.800 Euro (brutto). Sämtliche Mittel werden über den GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei- Kreishaushalt finanziert. nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen- Die Gründungsversammlung des Zweckverbandes Breit- über der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach- bandausbau Landkreis Böblingen ist auf den 31. Januar verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. 2019 terminiert. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit Es erging folgender einstimmiger Beschluss: der Sitzung, die Genehmigung oder 1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung und dem Beitritt Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. durch Vereinbarung der Verbandssatzung des Zweckver- bandes Breitbandausbau Landkreis Böblingen zu. Diese Zustimmung gilt ausdrücklich auch für den Fall einer Bericht zur Sitzung des Gemeinderates etwaigen Änderung des Mitgliederbestandes des Zweck- vom 13.12.2018 verbandes. 2. Der Gemeinderat stimmt zugleich der Gründung und dem 1. Breitbandausbau Landkreis Böblingen Beitritt des Zweckverbandes zur Gigabit Region Stuttgart - Beitritt zum Zweckverband GmbH durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages nebst Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 25.10.2018 Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 7.143,00 Euro ausführlich mit der Situation des Breitbandausbaus befasst zu. und sich für Gründung und Beteiligung am Zweckverband 3. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister in der Ver- Breitbandausbau Landkreis Böblingen ausgesprochen. bandsversammlung des Zweckverbandes Breitbandausbau Der Zweckverband vertritt die Städte und Gemeinden des Landkreis Böblingen, die Organe des Zweckverbandes Landkreises in der künftigen regionalen Breitband-Service- zum Vollzug aller zur Gründung und Beitritt des Zweck- Gesellschaft (jetzt Gigabit Region Stuttgart GmbH). Treten verbandes zur Gigabit Region Stuttgart GmbH notwen- viele oder gar alle Städte und Gemeinden des Landkreises digen Handlungen und Maßnahmen zu bevollmächtigen. dem Zweckverband bei, sendet dies ein starkes Signal der Hierzu gehören insbesondere: Geschlossenheit an die Region sowie den Kooperationspart- a. Zustimmung zum Beitritt zur Gigabit Region Stuttgart ner und erhöht Einfluss und Gewicht der Städte und Ge- GmbH meinden des Landkreises Böblingen im Konzert aller Kom- b. Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der Gigabit Region munen der Region Stuttgart. Stuttgart GmbH Daneben hat der Zweckverband im Landkreis Böblingen die c. Zustimmung zur Einzahlung und Erbringung des Anteils Aufgabe, Ausbauvorhaben verschiedener Kommunen unter- des Zweckverbandes am Stammkapital gemäß § 4 Abs. einander zu koordinieren. Um die Interessen der Gemeinde 2 des Gesellschaftsvertrags der Gigabit Region Stutt- Aidlingen frühzeitig einbringen zu können, ist ein Beitritt gart GmbH durch Übernahme eines Geschäftsanteils zum bereits zur Gründung erforderlich. Nennbetrag in Höhe von 7.143,00 Euro An den Kosten und Aufwendungen hat sich nichts geändert. d. Zustimmung zum Abschluss einer gesonderten Finanzie- Die für den Aufwand des Zweckverbandes und der Gigabit rungsvereinbarung über eine Einlage des Zweckverban- Region Stuttgart GmbH zu tragenden Beiträge werden vom des in die Kapitalrücklage der Gigabit Region Stuttgart Landkreis Böblingen übernommen. Ein entsprechender Be- GmbH in Höhe von jährlich insgesamt 120.000 Euro netto schluss wurde bereits in der Kreistagssitzung am 8. Oktober (142.800 Euro brutto). 2018 gefasst. Das Personal des Zweckverbandes und die für die Verwaltung erforderlichen Sachmittel bringt der Landkreis 2. Bebauungsplanverfahren ebenfalls ein. „Ob dem Bad/Hinterhagstraße“ Daneben ist der Eigenausbau der Telekommunikationsinfra- - Beratung der eingegangenen Bedenken und Anregungen strukturen durch den Zweckverband selbst in der Satzung - Satzungsbeschluss nur für den Bau des Backbones vorgesehen. Die dafür Der Gemeinderat hat am 19.07.2018 den Aufstellungsbe- entstehenden Kosten wären vom Landkreis zu tragen. An- schluss für die Bebauungsplanänderung gefasst und ent- gesichts der im Bereich des Backbone bestehenden guten schieden, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Versorgungsstruktur im Landkreis Böblingen ist nicht zu er- BauGB angewandt werden soll. warten, dass ein Ausbau erforderlich wird. In der Sitzung vom 27.08.2018 billigte der Gemeinderat den Für den Ausbau der innerörtlichen Netze sind weiterhin die Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil, örtlichen Bauvor- Städte und Gemeinden zuständig. Dem Zweckverband kön- schriften und Begründung und beschloss, diesen öffent- nen folglich keine Kosten für die Errichtung innerörtlicher lich auszulegen. Diese Auslegung fand in der Zeit vom Netze entstehen, da diese im Eigentum der Kommunen 18.10.2018 bis 19.11.2018 statt. selbst errichtet werden. Nur wenn ein Verbandsmitglied den Von Behörden und Nachbargemeinden gingen insgesamt 7 Zweckverband mit der Errichtung innerörtlicher Telekommu- Anregungen ein. nikationsinfrastrukturen beauftragt, wird der Zweckverband Von der Öffentlichkeit (Privatpersonen) ging insgesamt eine tätig. Die jeweilige Kommune hat dann die dem Zweck- Anregung ein. verband dafür entstehenden Kosten zu erstatten. Für diese Die 3 Stellungnahmen der Behörden sind Anregungen, die „Dienstleistung“ der Baubegleitung für innerörtliche Netze als Hinweise in den Textteil bzw. die örtlichen Bauvorschrif- entsteht somit ein Kostenausgleich. ten übernommen werden. Dies hat nicht zur Folge, dass der Zur regionalen Steuerung und Koordination des Projekts Plan nochmals erneut ausgelegt werden muss, da es auf die des Breitbandausbaus in der Region Stuttgart, zur Bera- Bauvorschriften keine Auswirkung hat tung der Zweckverbände auf Kreisebene, zur Abstimmung Bürgermeister Fauth stellte die eingegangenen Anregungen und Verhandlung mit privaten Kooperationspartnern sowie von Behörden und Nachbargemeinden vor. zur Generierung weiterer Fördermittel gerade auch für den Ausführlich ging er wie folgt auf die Anregung, die von Pri- verdichteten Raum bei der Bundes- wie auch der Landesre- vatpersonen einging, ein: gierung ist eine regionale Breitband-Service-Gesellschaft zu Zuerst wird ein Zitat eines Bauträgers aufgeführt, der das gründen. Gesellschafter dieser GmbH werden die fünf Land- Gebiet als gewachsenes Einfamilienhausgebiet beschreibt. kreis-Zweckverbände, die Landeshauptstadt Stuttgart und Die Beschreibung und Werbung von Bauträgern hat grund- die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) sein. sätzlich mit einem Bebauungsplanverfahren nichts zu tun. Neben der Gründung dieser Gesellschaft mit den im Ge- Richtig ist, dass in diesem Gebiet jedoch grundsätzlich Ein- sellschaftsvertrag benannten Mitgesellschaftern soll der bis Zweifamilienhäuser momentan gebaut sind. Weder der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen einen alte noch der neue Bebauungsplan schreibt jedoch eine
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 1/2 Mittwoch, 9. Januar 2019 9 Einfamilienhausbebauung vor. Eine solche Eingrenzung gibt nicht gesehen wird, sollte der Gemeinderat dies wünschen, es grundsätzlich in keinem Bebauungsplan. Der alte Be- müsste eine städtebauliche Untersuchung in Auftrag gege- bauungsplan beschreibt Einzelwohnhäuser. Dies hat jedoch ben werden. Die Gefahr, dass einzelne Bauherren Bebau- mit der Anzahl der Wohneinheiten nichts zu tun. Ein Einzel- ungsplanänderungen anstoßen, wenn sie vom Bebauungs- wohnhaus unterscheidet sich nur von Doppelhäusern und plan abweichen, ist nicht gegeben. Grundsätzlich besteht Reihenhäusern. die Möglichkeit, nach dem Baugesetzbuch, eine Befreiung Das zweite Zitat stammt aus dem Gemeindeentwicklungs- zu erteilen. Wenn dies jedoch nicht ausreicht und eine Be- plan 2020, der vom Gemeinderat im Jahr 2004 verabschie- bauungsplanänderung notwendig wird, liegt es im Ermessen det wurde. des Gemeinderates eine solche durchzuführen. Somit bleibt Das Zitat lautet: „Aidlingen setzt auf eine eher zurück- die Gemeinde Herr des Verfahrens. haltende Siedlungsentwicklung, die den Grund-sätzen der Bezüglich der Wohnbaudichte wurden städtebauliche Daten Nachhaltigkeit gerecht wird, nicht auf Einwohnerzuwächse. in die Begründung mit aufgenommen. Dies sind statistische Eine gewisse Exklusivität, die durch eine solche qualitative Zahlen, die zutreffen können aber nicht müssen. Da die Entwicklung resultiert, wird durchaus angestrebt.“ Region Stuttgart eine Mindestwohnbaudichte von 55 Ein- Es ist nicht zu erkennen, dass die Bebauungsplanänderung wohnern pro Hektar für eine Gemeinde mit Eigenentwicklung diesen Zielen widerspricht. Die zurückhaltende Siedlungs- verlangt, werden hier der minimale und maximale Wert dar- entwicklung betrifft die Ausweisung von neuen Baugebieten. gestellt. Selbst wenn man vom höchsten Wert ausgeht, wäre U.a. sagt das Baugesetzbuch in § 1a Abs. 2 aus, dass dies in der Umgebung nichts Außergewöhnliches, wenn man mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen den Bereich Badstraße 33 – 49 hiermit vergleicht. Wenn dem werden soll. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Vorschlag auf maximal 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die gefolgt wird, müsste der Bebauungsplan nicht geändert wer- Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere den, da der jetzige Bebauungsplan dies nicht ausschließt. durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer maximalen und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen Trauf- und Firsthöhe angegeben. Die angegebenen Höhen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu be- beziehen sich auf den Schnittpunkt der hangseitigen Gebäu- grenzen. deaußenwand mit der vorhandenen Geländehöhe. Sicherlich Dieser Bebauungsplan ist hierfür ein sehr gutes Beispiel. Die ist richtig, dass durch den neuen Bebauungsplan und das betroffenen 4 Grundstücke sind zwischen 918 und 1.440 m² großzügigere Baufenster die Gebäude höher werden können. groß. Durch die Vorschriften der Bebauungsplanänderungen Um jedoch eine bessere Nutzung zu erreichen, ist dies können größere Gebäude gebaut werden, als jetzt auf den auch notwendig und vom Bebauungsplan so gewollt. Es Grundstücken stehen. Die maximal überbaute Fläche der ist jedoch keine zwingende Vorschrift, die Traufhöhe auf die zukünftigen Gebäude beträgt jedoch 250 m². Dies bedeu- maximale Höhe anzuheben. Wenn dies nicht durchgeführt tet eine Grundflächenzahl zwischen 0,17 und 0,27. Dies ist wird, entstehen Gebäude, wie sie jetzt bereits ähnlich vor- für ein allgemeines Wohngebiet eine sehr niedrige Zahl. In handen sind. Neubaugebieten beträgt diese Zahl 0,4 und ist dort auch Zum Vergleich wird in den Neubaugebieten zurzeit ein Ge- nutzbar. Aus diesem Grund bleibt auch die Großzügigkeit bäudekubus mit einer Traufhöhe von 4 m und einer Firsthö- des kleinen Baugebiets erhalten, wie in der Begründung he von 8 m zugelassen (Baugebiet „Mönchhalde“ und Bau- beschrieben. gebiet „Östlich der Sonnenbergschule“). Aus diesem Grund Der Auslöser für die Bebauungsplanänderung war tatsäch- stellt das Gebäude keinen besonders hohen Baukörper dar. lich das Landratsamt Böblingen. Ein Bauantrag zu dem der Auf der Talseite kann das Gebäude jedoch bis zu dreige- Technische Ausschuss des Gemeinderates eine positive Stel- schossig erscheinen. Der jetzige Bebauungsplan lässt keine lungnahme abgegeben hat, wurde vom Landratsamt nicht Kniestöcke zu. genehmigt, da nach dessen Auffassung die Planung zu weit Beim Bau des Gebäudes Hinterhagstr. 74/1 wurde jedoch vom gültigen Bebauungsplan abweicht. Deshalb wurde der auch bereits ein Kniestock mit 1,25 m zugelassen und das Gemeinde empfohlen, den Bebauungsplan zu ändern, falls Erscheinungsbild ist auch beinahe ein dreigeschossiger Bau- die Bebauung weiterverfolgt werden soll. körper. Sowohl der Technische Ausschuss und anschließend der Im Textteil des Bebauungsplans ist geregelt, dass u.a. Bal- Gemeinderat vertraten die Auffassung, dass die Bebauungs- kone das Baufenster bis zu maximal 2 m überschreiten planänderung erfolgen soll, da die Planung städtebaulich dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Abstands- gutgeheißen wurde. vorschriften nach der Landesbauordnung nicht eingehalten Die Abgrenzung des Gebietes wurde so gewählt, dass die werden müssen. Generell müssen Bauteile 2,50 m von der 4 großen Grundstücke, welche eine entsprechende Entwick- Grenze entfernt sein. lungsmöglichkeit haben, in den Geltungsbereich aufgenom- Für untergeordnete Bauteile, wie hier im Textteil aufgeführt, men wurden. reicht ein Abstand von 2 m aus, wenn der Gebäudeteil nicht Bei der Änderung eines Bebauungsplans ist es nicht not- breiter als 5 m ist und nicht mehr als 1,50 m aus dem wendig, den gesamten Geltungsbereich des bisherigen Hausgrund hervortritt. Bebauungsplans zu ändern. Eine Änderung wird nur dort Der Abstand einer Terrasse zur Grenze wird selten im Be- durchgeführt, wo diese städtebaulich notwendig ist. Ob dies bauungsplan geklärt. Bodengleiche Terrassen an der Grenze der Fall ist, entscheidet der Gemeinderat und nicht ein ein- sind grundsätzlich zulässig. Wenn zum Bau einer Terrasse zelner Bauherr, da Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener eine Aufschüttung über 1 m Höhe notwendig ist, gilt dies Verantwortung aufgestellt werden. nicht mehr. Es wird in Zweifel gezogen, ob ein Bedarf an altersgerechten Der Hinweis auf die fehlende Gaubensatzung stimmte. Diese Wohnungen in Aidlingen gegeben ist. Dies ist sicherlich der wurde den Eigentümern von Hinterhagstraße 74/1 bei einem Fall und durch die Studie „Flächen gewinnen durch Innen- persönlichen Gespräch übergeben und ist auch auf der Ge- entwicklung“, an der die Gemeinde Aidlingen im Jahr 2016 meindehomepage abrufbar. teilgenommen hat, auch belegt. Sicherlich sind die geeig- Ein Gemeinderat hat zu dieser Bebauungsplanänderung Be- netsten Standorte direkt in der Ortsmitte. Das Gebiet des denken, da sie diesen Wohnbereich seines Erachtens nach Bebauungsplans liegt ca. 600 m von der Ortsmitte entfernt. zu stark verdichte und man chaotische Verhältnisse, wie Ein entsprechendes Angebot in dieser Entfernung ist besser beispielsweise in der Badstraße, befürchten müsse. als gar kein Angebot. Es erging folgender Beschluss: Selbst wenn die Wohnungen nicht von Senioren bezogen 1. Von den Anregungen wird Kenntnis genommen. werden, tragen sie zur Entspannung auf dem Wohnungs- 2. Die Anregungen der Behörden sollen als Hinweise über- markt bei. nommen werden. Der Vorschlag, den Bebauungsplan „Ob dem Bad“ in seiner 3. Der Anregung der Öffentlichkeit wird nicht Rechnung Gänze zu ändern und anzupassen, ist momentan nicht vor- getragen. gesehen, da auf den anderen Grundstücken das Potenzial 4. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen.
10 Aidlinger Nummer 1/2 Mittwoch, 9. Januar 2019 NACHRICHTEN 3. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aus- Wahlvorschlag für den Gemeindewahlausschuss: gaben Vorsitzender: Uwe Schleeh Stellvertreter: Timo Koch Kämmerer Joachim Brenner hat dem Gemeinderat eine Beisitzer: Georg Motzke Stellvertreter: Klaus Schneider Übersicht erstellt, in der alle über- und außerplanmäßigen Beisitzer: Sabine Wörfel Stellvertreter: Ulrike Held Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2018 angefallen sind, dar- Beisitzer: Heike Leitner Stellvertreter: Helmut Walker gestellt werden. Verschiedene Gemeinderäte vermissten den von der Käm- 2. D as Gemeindegebiet wird – wie bisher – in sechs allge- merei und dem Ortsbauamt zugesagten Bericht über die meine Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt. Rathaussanierung und beantragten aus diesem Grund, über 6. Jahresrückblick die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr Bürgermeister Fauth ließ das kommunalpolitische Geschehen 2018 nicht zu beschließen. Über die über- und außerplan- des Jahres 2018 noch einmal Revue passieren und gab mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2018 soll in der einen Ausblick auf das kommende Jahr. nächsten Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2019 zusam- Im Namen des Gemeinderates sprach GR Rott als 1. stell- men mit dem Bericht über die Sanierungsmaßnahmen im vertretender Bürgermeister allen Mitarbeiterinnen und Mit- Rathaus beschlossen werden. arbeitern, die bei der Gemeinde beschäftigt sind, für das Bei 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen Engagement im Jahr 2018 seinen herzlichen Dank aus. wird diesem Antrag zugestimmt und der Tagesordnungspunkt in die Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2019 vertagt. 7. Bekanntgaben/Verschiedenes 1. Ein Gemeinderat fragte an, ob es zum Thema freies 4. Anträge der Freiwilligen Feuerwehr WLAN bereits Neuigkeiten gebe. - Ernennung von Kommandant Klaus Schneider zum Ehren- Kämmerer Brenner konnte die erfreuliche Mitteilung ma- kommandanten chen, dass die Gemeinde Aidlingen im EU-weiten Förder- - Ernennung eines Feuerwehrkameraden zum Ehrenmitglied programm ausgelost wurde und somit aller Voraussicht nach Die Amtszeit des derzeitigen Kommandanten der Freiwilligen über 15.000 € Fördermittel für die Installation von freiem Feuerwehr Aidlingen, Klaus Schneider, endet mit der Jah- WLAN verfügen könne. Wo genau dann die freien WLAN- reshauptversammlung am 19. Januar 2019. Klaus Schneider Zonen eingerichtet werden sollen, müsse der Gemeinderat wird dann nicht erneut als Kommandant für die Aidlinger noch entscheiden. Feuerwehr kandidieren. 2. Ein Gemeinderat wollte wissen, wie der Sachstand für Der Ausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Aidlingen hat ein- das zukünftige Baugebiet in Lehenweiler sei. Er bat um stimmig den Beschluss gefasst, dem Gemeinderat vorzu- einen Sachstandsbericht in einer der nächsten Gemein- schlagen, Kommandant Klaus Schneider nach § 7 Nr. 3 der deratssitzungen. Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Aidlingen die Eigen- 3. Eine Gemeinderätin verwies auf die Änderungen, die im schaft als Ehrenkommandant zu verleihen. Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere im Ohne Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Linienbündel 5 des Busverkehrs, eingetreten sind. Sie Dem Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aidlingen, führte aus, dass es seit dem Wechsel des Busunterneh- Herrn Klaus Schneider, wird gemäß § 7 Nr. 3 der Satzung mens vielfach nicht rundlaufe. für die Freiwillige Feuerwehr Aidlingen die Eigenschaft als Bürgermeister Fauth konnte diese Wahrnehmung bestätigen. Ehrenkommandant verliehen. Er führte aus, dass derzeit im Rathaus viele Beschwerden Die Freiwillige Feuerwehr Aidlingen hat ferner beantragt, im eingehen, weil die Umstellung im Busverkehr ziemlich holprig Rahmen der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 19. angelaufen sei. Er wies allerdings darauf hin, dass vielfach Januar 2019 den aus dem Dienst ausscheidenden Kamera- neue Busfahrer im Einsatz seien, die sich die örtlichen Ver- den Rainer Frey die Ehrenmitgliedschaft in der Freiwilligen hältnisse erst noch erarbeiten müssten. Er bat insofern noch Feuerwehr Aidlingen zu verleihen. Der Feuerwehrausschuss um etwas Geduld. hat in seiner Sitzung am 30. November 2018 sich für die Ehrenmitgliedschaft von Rainer Frey ausgesprochen. Ohne Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Aidlingen am 19. Januar 2019 wird dem aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Feuerwehrkameraden Rainer Frey die Ehrenmitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Aidlingen verliehen. 5. Kommunalwahlen am 26.05.2019 - Wahl des Gemeindewahlausschusses Für die am 26.05.2019 stattfindenden Kommunalwahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Die Bildung des Ge- meindewahlausschusses ist eine Wahl im Sinne von § 37 GemO. Die Wahl ist grundsätzlich geheim durchzuführen. Eine offene Wahl ist möglich, wenn kein Gemeinderatsmit- glied widerspricht. Nach § 11 KomWG obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Regionalversammlung und des Kreistages leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahler- gebnisses mit. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensmann für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzen- den des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Ohne Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss: 1. Die Wahl des Gemeindewahlausschusses soll offen durch- geführt werden.
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