Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
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Ausgabe 38/2019 Mittwoch, 18. September 2019 Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht Bei herrlichem Spätsommerwetter konnten Landrat Roland Bern- fertiggestellten Ortsdurchfahrt. Bei der Gemeinde verbleiben ab- hard und Bürgermeister Daniel Töpfer am vergangenen Samstag züglich aller Zuschüsse und Zuweisungen rund 3,7 Mio. Euro, die gut zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Flacht und Weissach sowie angelegt seien. Die grundlegend sanierte und umgestaltete Orts- Gäste von außerhalb der Gemeinde beim Bürgerfest zur offiziellen mitte mit ihren drei Plätzen habe das Zeug dazu, ein Aushängeschild Einweihung der Ortsdurchfahrt Flacht begrüßen. für Flacht zu werden, ist sich Bürgermeister Töpfer sicher. Landrat Roland Bernhard gratulierte in seinem Grußwort der Ge- Das obligatorische Durchschneiden des roten Bandes, um die neue meinde zur gelungenen Umsetzung des umfangreichen Straßen- Ortsdurchfahrt feierlich der Öffentlichkeit zu übergeben, durfte bauprojektes, das sie im Auftrag des Landkreises durchgeführt natürlich auch nicht fehlen und so griffen Landrat und Bürgermeis- habe. Die neue Ortsdurchfahrt sei ein gutes Beispiel für die Bemü- ter schnurstracks zu den Scheren. hungen des Landkreises, die Gemeinden dabei zu unterstützen, die Für das leibliche Wohl sorgte der DRK Ortsverein Weissach-Flacht Dörfer attraktiver zu gestalten. Zwei wichtige Aspekte für ein le- e.V. mit allerlei Leckereien vom Grill. Als kleines Dankeschön waren benswerteres Umfeld sieht er durch sie erfüllt: eine gute Verkehrs- beim Bürgerfest alle Getränke frei. Nach dem offiziellen Teil stand anbindung und ein schönes Ortsbild. das gemütliche Miteinander im Vordergrund und die Zeit verging bei Bürgermeister Daniel Töpfer nahm die Besucher mit auf einen kurz- angeregten Unterhaltungen und der musikalischen Umrahmung weiligen Rückblick in einzelne der insgesamt acht Bauabschnitte des der Carla Öhmd Jazz Group wie im Flug. Auch die Hüpfburg wurde Großprojekts mit einem Bauvolumen von 5,7 Mio. Euro. Während der von den Kindern bestens zum Austoben genutzt und alle 300 Luft- etwas mehr als zwei Jahre dauernden Bau- und Umleitungsphase habe ballons, die mit Postkarten von den kleinen aber auch von einigen kein Projekt der Gemeinde so viel Aufmerksamkeit erhalten, wie die großen Besuchern bemalt und beschrieben wurden, wurden ausge- Ortsdurchfahrt Flacht. Für die aufgebrachte Geduld und das Verständ- geben. Gespannt ist die Gemeinde, bis wohin es der am weitesten nis der Anwohner und Verkehrsteilnehmer sprach er im Namen des fliegende Luftballon schafft - wir werden darüber berichten. Gemeinderates allen Beteiligten den großen Dank der Gemeinde aus. Ein herzliches Dankeschön gilt allen fleißigen Helferinnen und Hel- Der Dank gelte gleichermaßen auch allen Projektbeteiligten, allen fern, die mit tatkräftiger Unterstützung zum Gelingen der Veran- voran den beiden Baufirmen, für ihren Einsatz am Gelingen der nun staltung beigetragen haben.
I. AMTLICHER TEIL Flohmarkt Sa 21.09. 9 00 - 13 00 Marktplatz Weissach Anmeldungen bis Donnerstag, 19. September 2019, 12.00 Uhr im Bürgerbüro, Rathaus Weissach, Telefon 0 70 44 / 93 63-0. Tischmiete € 5,- Aufbau am 21. September 2019 ab 8.00 Uhr Zwischen Sonntagsbraten Die Sponsi-Aktion zur Renovierung der Kirchen in Weissach und Flacht und Tatort 29.0 Schon etwas vor? 9.20 21. September 19.30 Uhr Strudelbachhalle - LAND IN SICHT - 19 15:0 www.ideencafe-weissach.de 0 Caf Uhr Ein Klavierabend mit Church Michael Schlierf é Ro sa Einladung zum Ideen Café ei nacks fr Kaffee/S N Nach einem halben Jahr RU ke möchten wir Bilanz ziehen /Geträn und Ihre Nachbarn stellen K u c h e n werb die einzelnen Projekte mit zum Er ihren Zwischenergebnissen vor. meldung ohne An Kommen Sie vorbei! Erfahren 22. September ab 10.00 Uhr Sie, was engagierte Nachbarn Strudelbachhalle für uns und unsere Gemeinde umsetzen möchten! - ALLES LÄUFT - Gottesdienst, Essen, Aktionen Lernen Sie uns und die Menschen hinter dem Ideen rund um den Café kennen! Wir freuen uns auf Sie. „Lauf für die Kirche“. Alle können dabei sein! Laufen, Walken, Wandern... Jeder Kilometer zählt! Wir ziehen Bilanz Woche 38 2 Mittwoch, 18. September 2019
I. AMTLICHER TEIL Stellenangebote Amtliche Nachrichten Sitzungen kommunaler Gremien Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 23. September 2019 um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses Weissach Tagesordnung Öffentlich: 1 Bekanntgaben - nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 GemO 2 Netzdialog Strom und Gas im Gemeindegebiet mit der EnBW 3 Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Srickfabrik 4 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zwi- schen der Stadt Renningen, der Stadt Rutesheim und der Gemeinde Weissach 5 Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule - Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung zur Erneu- erung und Optimierung der Holzhackschnitzelanlage 6 Rückbau des WC-Containers im Otto-Mörike-Weg für die Flüchtlingsunterkunft in der Leonberger Straße 30 7 Ertüchtigung des Feldwegs Flst. 6392 in Flacht - Vorstellung möglicher Ausbauvarianten 8 Verschiedenes Zur Sitzung lade ich Sie herzlich ein. gez. T ö p f e r Bürgermeister Die Sitzungsunterlagen zu allen Sitzungen können einen Tag vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus am Empfang im Bürgerbüro eingesehen werden. Sie werden außer- dem während der Sitzung im jeweiligen Sitzungssaal ausgelegt. Interessierte Bürger können einen Tag vor der jeweiligen Sitzung die Sitzungsunterlagen zu den üblichen Sprech- zeiten im Rathaus in der Geschäftsstelle des Gemein- derates (1. Stock, Zimmer 2.05) abholen. Ebenso stehen alle Sitzungsunterlagen zeitgleich im Ratsinformations- system der Gemeinde Weissach unter https://weissach. ris-portal.de zum Abruf bereit. Geschwindigkeitsmessungen Datum Uhrzeit Straße zul. Ges. Gesamtfahrzeuge beanst. Fahrz. % max. km/h 26.09. 14:09 - 19:45 Weissacher Straße 30 1303 69 5,3 53 Woche 38 Mittwoch, 18. September 2019 3
I. AMTLICHER TEIL Haftungsausschluss Mit der Anmeldung zum 22. Nikolausmarkt entbindet der Marktteilnehmer die Gemeinde Weissach und deren Verrichtungs- gehilfen aus jeder Haftung von Schäden, welche durch diese sowie in Zusammenhang mit dem Warenangebot und dem Stand- platz verursacht werden. Weiter wird die Marktsatzung der Gemeinde Weissach vom 26.06.2017 anerkannt. Diese ist online abrufbar unter www.weissach.de. Nach Eingang dieser Anmeldung erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid sowie eine Eingangsbestätigung. __________________________________________________________________________________________ Datum / Unterschrift Woche 38 ✁ 4 Mittwoch, 18. September 2019
I. AMTLICHER TEIL Sachgebiet Ordnung 22. Nikolausmarkt am Samstag, den 07.12.2019 – Informationen zur Anmeldung Der Herbst färbt die Blätter und langsam fällt das Laub: Das Die Standplatzvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldung. ist auch die Zeit, in der die Schatten wieder länger werden und Die pauschale Standgebühr beträgt inkl. Stromkosten für die so wirft auch der traditionsreiche Nikolausmarkt bereits seinen Beleuchtung 15 €. Für darüber hinaus gehende Stromanschlüs- Schatten voraus. se wird eine Stromkostenpauschale von 30 € erhoben. Die Ge- Auf dem Marktplatz und rund um das Backhäusle in Weissach staltung des Verkaufsstandes auf dem Nikolausmarkt ist den findet in diesem Jahr am Samstag, den 07.12.2019, bereits der Teilnehmern selbst überlassen. Jedoch soll der Stand dem An- 22. Nikolausmarkt statt. Die Gemeindeverwaltung hofft auch lass entsprechend und weihnachtlich dekoriert sein. in diesem Jahr auf viele altbekannte und bewährte Stände und Die Organisation für den Nikolausmarkt liegt bei der Gemein- Aussteller und freut sich darauf, auch neue Marktbeschicker deverwaltung. Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet begrüßen zu dürfen. Dem Trend der Vorjahre folgend darf die Ordnung gerne zur Verfügung. Sachgebietsleiter Marc Petzold Anmeldezahl gerne steigen. erreichen Sie unter der Tel. (07044) 9363-220 oder per E-Mail Mit dem Anmeldeformular auf Seite 4 können Sie Ihren Stand, an petzold@weissach.de. Marktmeister Klaus Kammann errei- ausgefüllt und unterzeichnet, bis zum 11.10.2019 zum Niko- chen Sie telefonisch unter (07044) 9363-221 oder per E-Mail an lausmarkt anmelden. kammann@weissach.de. Neues aus dem Rathaus 2-Zimmer-Wohnung zu vermieten Langjährige Mitarbeiterin der Gemeinde verabschiedet sich in den Ruhestand Die Wohnbau Weissach GmbH vermietet ab sofort eine Marga Seyfried verabschiedet sich nach ihrer langjährigen Tä- 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 58 m² im Dachgeschoss des tigkeit für die Gemeinde Weissach zum Ende des Monats Sep- „Betreuten Wohnens“ (Seniorenwohnanlage) in der Garten- tember in den Ruhestand. Bereits seit dem Jahr 2000 war Frau straße 10 in Weissach. Die Kaltmiete beträgt 490 €. Hinzu Seyfried in der Krippe und im Kindergarten Brunnenstraße in kommen monatlich eine Vorauszahlung für die Neben- Flacht beschäftigt und ist somit eine erfahrene Fachkraft, die kosten i.H.v. 248 € sowie die Betreuungspauschale i.H.v. die kommunale Kindertageseinrichtung für nun fast 20 Jah- 98 €. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Mietbe- re tatkräftig mitbegleitet und -gestaltet hat. Besonders froh treuerin, Frau Meltem Karabuz Kallem unter der Tele- sind alle Beteiligten, dass mit der bisherigen Auszubildenden fonnummer (07044) 9363-881 oder per E-Mail an mel- Sandra Heneka eine direkte sowie fachlich geeignete Nachbe- tem.karabuz.kallem@wwg-weissach.de. setzung der Stelle erfolgen konnte. An ihrem letzten Arbeits- tag am 16.09.2019 wurde Frau Seyfried von ihren Kolleginnen und Kollegen sowie von den Kindern gebührend verabschiedet. Als Zeichen des Dankes für ihr langjähriges Engagement für die Gemeinde Weissach wurde ihr von Sachgebietsleiter Personal Yannic Neldert ein Blumenstrauß und ein kleines Präsent über- reicht. Wir wünschen Frau Seyfried für den wohlverdienten Ru- hestand alles Gute und vor allem Gesundheit. Achtung Autofahrer Foto: djedzura/iStock/Thinkstock Schule hat begonnen v.l.n.r.: Sachgebietseiter Herr Neldert, Frau Seyfried, Nachfolgerin Frau Heneka Woche 38 Mittwoch, 18. September 2019 5
I. AMTLICHER TEIL Patienten können ohne telefonische 79106 Freiburg, Mathildenstr. 1 Terminübersicht Voranmeldung in die Notfallpraxis kom- Giftnotruf München men. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Tel. 089 19240, Fax: 089 41402467 Donnerstag, 19.09.2019 Mittwoch und Freitag erfolgt die Ver- sorgung von Notfallpatienten durch die Augenärztlicher Notdienst 09:00-10:00 Uhr, Yoga im Rosa- Körner-Stift für unsere freiwilli- Notfallambulanz des Krankenhauses. Zentrale Notfallrufnummer, Augenärzt- gen Mitarbeiter. Hausbesuche werden weiterhin von der licher Notdienst, Kreis Böblingen, 14:30-17:00 Uhr, das Café Rosa im Notfallpraxis durchgeführt. Achtung: Tel. 0711 2624557 Rosa-Körner-Stift ist geöffnet. Neue Rufnummer für den ärztlichen Frauenärztlicher Notdienst 15:45 Uhr, ökumenischer Gottes- Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und zu erfragen unter Telefon 07152 397870 dienst mit Pastor Knerr im Otto- Mörike-Stift. Wir feiern Abend- für medizinisch notwenige Hausbesu- Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst mahl che des Bereitschaftsdienstes: kosten- Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst 16:46 Uhr, ökumenischer Gottes- freie Rufnummer 116117 können Sie unter der Rufnummer dienst mit Pastor Knerr im Rosa- Kinder- und jugendärztlicher 0711 7877722 erfragen. Körner-Stift. Wir feiern Abend- Bereitschaftsdienst mahl. Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Kinder- und jugendärztliche Notfall- Samstag, 21.09.2019 praxis am Klinikum Böblingen, Telefonische Anmeldung erforderlich ab 19:30 Uhr, Klavierabend mit Mi- Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen 21./22.09.2019, Praxis Djordevic / chael Schlierf, Strudelbachhalle Öffnungszeiten: Engelberg Ab 10:00 Uhr, Feuerwehrwurst- Mo. - Fr.: 19:30 - 23:30 Uhr Bereitschaftsdienst der Apotheken verkauf, vor dem Edeka in Flacht Sa. und Feiertage: 9 - 22:30 Uhr Der Dienst beginnt morgens ab 8:30 Uhr ab 09:00 Uhr, Flohmarkt des För- So.: 9 - 22 Uhr derkreis Kultur, Marktplatz Weis- Zentrale Rufnummer: 0180 6070310 und endet um 8:30 Uhr des Folgetages sach Kinder- und jugendärztliche Notfall- Mittwoch, 18.09. praxis am Klinikum Ludwigsburg, Apotheke Neue Stadtmitte Leonberg, Sonntag, 22.09.2019 Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg Brennerstr. 1, Tel.: 07152/43343 14:00-17:00 Uhr, Heimatmuseum Flacht, Galerie Sepp Vees und Mu- Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 18 - 22 Uhr Donnerstag, 19.09. seumscafé geöffnet. Sa., So., Feiertag: 8 - 22 Uhr Rathaus-Apotheke Rutesheim, „3. Patchwork und Quilt Ausstel- lung“ – letzter Ausstellungstag Zentrale Rufnummer: 0180 5011230 Flachter Str. 4, Tel.: 07152/997816 Galerie Sepp Vees: Bilder vom Es- Augenärztlicher Dienst Freitag, 20.09. senund Trinken Zentrale Rufnummer: 0180 6071122 h&h Apotheke Leonberg, Marktplatz 9/1, Ab 10:00 Uhr, Church Run, Stru- Tel.: 07152/901900 delbachhalle HNO-Dienst Zentrale Notfallpraxis an der Unikli- Samstag, 21.09. Montag, 23.09.2019 nik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5, Stadt-Apotheke Renningen, 14:30-17:00 Uhr, das Café Rosa im 72076 Tübingen Bahnhofstr. 22, Tel.: 07159/18249 Rosa-Körner-Stift ist geöffnet. Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag: Dienstag, 24.09.2019 8 - 20 Uhr Sonntag, 22.09. 14:30-17.00 Uhr, das Café Otto im Zentrale Rufnummer: 0180 6070711 Apotheke Weissach, Hauptstr. 23, Otto-Mörike-Stift ist geöffnet. Tel.: 07044/3038 Ärzte Ab 14:30 Uhr trifft sich der Hand- Bahnhof-Apotheke Ditzingen, arbeitskreis im Café Otto im Otto- Dr. Stadler, Flacht 32126 Gerlinger Str. 18, Tel.: 07156/959696 Mörike-Stift. Dr. Schittenhelm / Dr. Gäfgen, 901850 Weissach Montag, 23.09. Dr. Weber, Weissach 971720 Apotheke am Rathausplatz Zahnarzt Dr. Alexander Boeck, 31880 Hirschlanden, Rathausplatz 4, MOM, Flacht Tel.: 07156/6101 Not- / Bereitschaftsdienste Zahnarzt Kabel, Flacht 909001 Würmtal-Apotheke Merklingen, Zahnärzte Dr. Zingg-Meyer, Dr. 33500 Kirchplatz 5, Tel.: 07033/4666690 Meyer Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dr. Opatowski, Weissach Dienstag, 24.09. Allgemeiner Notfalldienst Stern-Apotheke Leonberg, Kreiskliniken Böblingen - Krankenhaus Giftunfälle Brennerstr. 31, Tel.: 07152/41768 Leonberg, Rutesheimer Straße 50, Folgende Informationsstellen sind TAG 71229 Leonberg und NACHT bereit. Auskünfte über Ge- Folgende Rufnummern über Apothe- Öffnungszeiten: genmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen kennotdienste stehen zuverlässig zur Mo., Di., Do.: 18 - 22 Uhr aller Art erteilen: Verfügung: Mi.: 14 - 24 Uhr Universitäts-Kinderklinik in Freiburg Festnetz: 0800 00 22 8 33 - kostenfrei Fr.: 16 - 24 Uhr Tel. 0761 19240, Informationszentrale für Handy: 22 8 33 – max. 0,69 €/Min. von je- Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr Vergiftungen, dem Handy ohne Vorwahl. Woche 38 6 Mittwoch, 18. September 2019
I. AMTLICHER TEIL Bericht zum Tag des offenen Denkmals 2019 Informationen Am 8. September fand bundesweit der Tag des offenen Denk- mals statt. Rund 50 Besucher haben dem Regenwetter getrotzt und sich von Alt-Gemeinderat Gerhard Mann in längst vergan- Gemeindeverwaltung Weissach gene Zeiten entführen lassen. Die beiden Führungen im Wehr- Rathausplatz 1, 71287 Weissach kirchbereich waren ein voller Erfolg und haben gezeigt, dass Tel. (07044) 9363-0 Geschichte, anschaulich erzählt und mit Herzblut vermittelt, Öffnungszeiten Bürgerbüro viel interessanter ist als trockene Fakten aus Geschichtsbü- Montag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr chern. Dienstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Die Gemeinde Weissach bedankt sich bei Herrn Mann einmal Mittwoch 08:00 Uhr – 14:00 Uhr mehr für sein tolles Engagement und freut sich auf kommende Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr Veranstaltungen und Führungen. Bei Fragen zum Thema Orts- 15:00 Uhr – 18:30 Uhr historie und Ahnenforschung steht Ihnen das Gemeindearchiv Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr gerne zur Verfügung. Die Servicezeiten sind Dienstag, Mittwoch Samstag 09:00 Uhr – 12:30 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Dienstag und Don- (jeden 1. Samstag im Monat) nerstag zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Anfragen gerne auch via Die Öffnungszeiten der Fachämter sind identisch außer E-Mail an faisst@weissach.de oder telefonisch unter (07044) donnerstags bis 18:00 Uhr und samstags geschlossen. 9363-252. Vorgezogener Redaktionsschluss in KW 39 & 40 Liebe Autoren, bitte beachten Sie die geänderten Zeiten: Der Redaktionsschluss für das Manuskript Weissach ak- tuell KW 39 (Erscheinungstag Mittwoch, 25.09.2019) wird vorgezogen auf Freitag, 20.09.2019, 10:00 Uhr. Der Redaktionsschluss für das Manuskript Weissach ak- tuell KW 40 (Erscheinungstag Dienstag, 01.10.2019) wird vorgezogen auf Freitag, 27.09.2019, 10:00 Uhr. Bis zu diesen Terminen müssen alle Manuskripte im NOS- System eingepflegt werden. Später eingereichte Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden! 23 zu vermieten Öffentlich geförderte Wohnung in der Talstraße auf der Zielgeraden. Voraus- Wohnbau Weissach GmbH (WWG) befindet sich Das erste Neubauprojekt seit Umfirmierung der derte Mietwohnungen. Für der Talstraße 23 in Weissach sechs öffentlich geför sichtlich ab dem 01.12.2019 vermietet die WWG in ca. 75 m², zwei 3-Zimmer- Voraussetzung. Drei 4-Zimmer-Wohnungen mit die Vermietung ist ein Wohnberechtigungsschein beträgt 7,37 € / m². ung mit ca. 27 m² werden vermietet. Die Kaltmiete Wohnungen mit ca. 62 m² und eine 2-Zimmer-Wohn auf der Homepage der WWG den Interessentenbogen aus. Diesen können Sie Bei Interesse an einer Wohnung füllen Sie bitte Intere ssentenbogen“ herunter- en > Downloads > Formulare und Anträge > unter www.wwg-weissach.de in der Rubrik „Miet bei melte m.karabuz.kallem@ auch direkt bei der WWG via E-Mail anfordern laden. Den Interessentenbogen können Sie gerne der Telefo nnr. (07044) 9363-881 gerne für weitergehende Auskünfte unter wwg-weissach.de. Frau Karabuz Kallem steht Ihnen zur Verfügung. Wohnberechtigungsschein per neten Interessentenbogen gemeinsam mit dem Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterzeich , Rathausplatz 1, 71287 .de oder per Post an die Wohnbau Weissach GmbH E-Mail an: meltem.karabuz.kallem@wwg-weissach Weissach Woche 38 Mittwoch, 18. September 2019 7
I. AMTLICHER TEIL Startschuss für die Erschließung des Neubaugebiets „Kirchbergstraße“ in Flacht Ab Montag, 30.09.2019, wird mit den lang ersehnten Erschlie- Aufgrund der Erschließungsarbeiten wird es im Bereich der ßungsarbeiten für das Neubaugebiet „Kirchbergstraße“ im Kirchbergstraße ab der Einmündung zur Mönsheimer Straße Ortsteil Flacht begonnen. Die Gemeinde hat mit der Umsetzung bis zur Kreuzung Lerchenbergstraße in der Zeit vom 26.09.2019 der Erschließung die mquadrat Erschließungsträger GmbH aus bis voraussichtlich zum 30.03.2020 zu Behinderungen und Ein- Bad Boll beauftragt, die zwischenzeitlich das umfangreiche schränkungen für den Verkehr kommen. Im genannten Zeit- Vergabeverfahren für die Erschließungsarbeiten abgeschlos- raum wird der Bereich teilweise für den Verkehr voll gesperrt, wenn die Verkehrssicherung es erforderlich macht. Eine dau- sen hat. erhafte halbseitige Sperrung wird für den gesamten Zeitraum Der angespannten Lage im Bauwesen und der Vielzahl an Tief- eingerichtet, um mögliche Gefährdungen der Verkehrsteilneh- baumaßnahmen in der Region ist die Tatsache geschuldet, dass mer auszuschließen. Notwendige Vollsperrungen werden je erst für den Herbst eine geeignete und leistungsstarke Firma nach Bedarf temporär eingerichtet. Für deren Dauer wird der gefunden werden konnte. Das Bauunternehmen Morof aus Verkehr über die Mönsheimer Straße – Buchwaldweg – Dobel- Althengstett ging bei der Ausschreibung als wirtschaftlichster weg auf die Kirchbergstraße geführt. Wir bitten um Verständ- Bieter hervor. nis und Beachtung der Beschilderung. Begonnen wird im ersten Schritt mit den notwendigen Erd- und Für ordnungsrechtliche Angelegenheiten steht Ihnen Marc Petzold, Sachgebietsleiter Ordnung, telefonisch unter (07044) Tiefbauarbeiten. Für die reinen Erschließungsarbeiten werden 9363-220 oder per E-Mail an petzold@weissach.de zur Verfü- von der Gemeinde ca. 1,1 Mio. Euro in die Hand genommen. Ins- gung. Fragen zu den Erschließungsarbeiten beantwortet Ihnen gesamt wird die Gemeinde am Ende die stolze Summe von ca. 3 gerne Frau Michaela Österle, Sachgebietsleiterin Bauverwal- Mio. Euro für die Realisierung des Baugebiets aufbringen. Darin tung, telefonisch unter (07044) 9363-400 oder per E-Mail an enthalten sind die Kosten für den Grunderwerb, das Bebau- oesterle@weissach.de. Sollten Sie Interesse am Erwerb eines ungsplanverfahren sowie sämtliche Nebenkosten. Nach Ab- Bauplatzes haben, können Sie sich gern auf die Interessenten- schluss der Maßnahmen stehen insgesamt 21 Wohnbaugrund- liste der Gemeinde setzen lassen. Ihre Anfrage nimmt Matthä- stücke zur Verfügung, wovon die Gemeinde voraussichtlich 15 us Bürkle gerne unter Tel. (07044) 9363-302 oder per E-Mail an Grundstücke zum Verkauf anbieten wird. buerkle@weissach.de entgegen. Sprechstunde Impressum Am Donnerstag, den Herausgeber: Gemeinde Weissach, Rathausplatz 1, 71287 19.09.2019 findet die nächste Weissach. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Sprechstunde bei Bürger- Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der meister Daniel Töpfer im Rat- Stadt, Tel. (07033) 525-0, Telefax-Nr. (07033) 2048, haus in Weissach statt. www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mit- Ab 15 Uhr haben alle Bürge- teilungen: Bürgermeister Daniel Töpfer, 71287 Weissach, rinnen und Bürger in einer Rathausplatz 1, oder sein Vertreter im Amt. Für „Was „offenen Sprechstunde“ die sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Möglichkeit unkompliziert Nussbaum, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20. ihre Anliegen ohne Termin- Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. vereinbarung vorzutragen. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu All diejenigen, die einen fixen Termin bevorzugen, können entrichtenden Abonnementgebühr. dies in der Zeit von 16 bis 19 Uhr wahrnehmen. Vertrieb: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Licha 71263 Weil der Stadt, Tel. (07033) 6924-0, (Telefon: (07044) 9363-101), E-Mail: licha@weissach.de) E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de Woche 38 8 Mittwoch, 18. September 2019
I. AMTLICHER TEIL Information zur Brennholzbestellung In verschiedenen Bereichen des Weissacher Waldes wurde be- Buche, Ahorn, 60 €/Fm zzgl. 4,20 € MwSt = 64,20 €/Fm reits motormanuell und maschinell mit dem Harvester Holz Esche und anderes Laubholz aufgearbeitet, sodass die Gemeinde ab sofort Brennholzpolter Eiche 58 €/Fm zzgl. 4,06 € MwSt = 62,02 €/Fm, bereitstellen kann. Die Mindestabnahme bei Brennholz in langer Form beträgt Bitte beachten Sie, dass für die Aufarbeitung Voraussetzung ist, 3 Fm je Baumart. dass die Vorgaben des Merkblattes für Brennholzkunden (Regeln 2. Schichtholz (wird erst im Frühjahr 2020 bereitgestellt) für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Brennholz und der Aufzuarbeitende muss im Besitz eines Motorsägen-Scheins Buche, Ahorn, 85 €/Rm zzgl. 5,95 € MwSt = 90,95 €/Rm sein) in der aktuellen Fassung zwingend eingehalten werden. Esche und anderes Laubholz Durch Holzerntearbeiten werden auch wieder Flächenlose Eiche 85 €/Rm zzgl. 5,95 € MwSt = 90,95 €/Rm anfallen. Diese werden wie in den Vorjahren zu gegebener Zeit Die Mindestabnahme bei Schichtholz beträgt 1 Rm je Baumart. nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt versteigert. Zur Information haben wir Ihnen eine kurze Erklärung der Ab sofort können deshalb Bestellungen von Brennholz lang Abkürzungen beigefügt: (Polterholz) bei der Gemeindekasse, Frau Scheytt (Tel. 07044 Fm = Festmeter | Rm = Raumeter; Umrechnungsfaktoren: 1 Rm 9363-305) und Frau De Salvatore (Durchwahl -306) oder per- = 0,7 Fm bzw. 1 Fm = 1,4 Rm sönlich (I. Stock, Zimmer 2.14) getätigt werden. Da von Holzhändlern auch Brennholz in Schüttraummetern Bitte beachten Sie, dass beim Kauf der Bruttopreis zu ent- (SRm) angeboten wird, hier die Umrechnungszahlen für Brenn- richten ist. holzscheite Buche 33 cm lang, lose geschüttet: Die Preise betragen: 1 SRm = 0,6 Rm bzw. 1 Rm = 1,4 SRm und 1 SRm = 0,4 Fm bzw. 1. Brennholz in langer Form: 1 Fm = 2 SRm Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zu- Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Än- gang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich. derung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra- und Landeskulturgesetzes“ gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Un- durchgeführt. terzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Eintragung Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. - mindestens 18 Jahre alt sind, 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24.09.2019 - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeit- - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg raums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23.03.2020, ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Haupt- in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unter- und stützung des Volksbegehrens einzutragen. - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahl- 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeinde- recht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht verwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten infolge Richterspruchs verloren haben. Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm- aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, und startet am Freitag, den 18.10.2019 und endet am Frei- in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre tag, den 17.01.2020. Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Die Eintragungsliste für die Gemeinde Weissach wird in der Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie Zeit vom 18.10.2019 bis 17.01.2020 im sich gewöhnlich aufhalten. Rathaus, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 71287 Weissach 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht zu folgenden Öffnungszeiten nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsun- Montag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr terschrift leisten. Dienstag: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsbe- Mittwoch: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr rechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt- 15:00 Uhr - 18:30 Uhr wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und dies persönlich und handschriftlich zu unterschrei- Samstag: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr ben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der (jeden 1. Samstag im Monat) Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit Woche 38 Mittwoch, 18. September 2019 9
I. AMTLICHER TEIL bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Be- B. Wesentlicher Inhalt gründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich- Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stär- nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. ken, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein- deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegen- tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des stand (Artikel 1 Nummer 1) Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unter- • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt- zeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsan- 23.03.2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die geboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der ge- • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächen- wöhnliche Aufenthalt besteht. deckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Ein- • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obst- tragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde auf- baumweiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden grund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich beson- feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Ein- ders geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnah- tragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten men (Artikel 1 Nummer 5) nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren Per- ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaft- sonalausweis mitbringen. lich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Ein- schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstel- tragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich lung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökolo- geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das gische Landwirtschaft (Artikel 2) Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Ge- • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Ja- meinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unter- nuar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 schrift. Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz- C. Alternativen entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrau- Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternati- ensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei ven. der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschät- zur Einsicht ausgelegt: zung und Nachhaltigkeitsprüfung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz- Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um not- gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskultur- wendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender gesetzes Gesetze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufas- A. Zielsetzung sungen von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz LLG dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskultur- gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. gesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau öko- vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an logischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in di- Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewähr- rektem Zusammenhang mit der Verbesserung der Arten- leistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der vielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden- Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegeh- Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. rens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzes- Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestizi- änderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiter- den (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten bildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderun- Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzu- gen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorge- bereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen nommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forst- als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten. wirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finan- Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden kon- ziellen Mehrbelastungen für öffentliche oder private terkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende Haushalte. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Än- des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel derungen sind als nachhaltig einzuordnen. manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu Der Landtag wolle beschließen, einer besseren und transparenten Dokumentation der er- dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu reichten Fortschritte festgeschrieben. erteilen: Woche 38 10 Mittwoch, 18. September 2019
I. AMTLICHER TEIL Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz- eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher gesetzes und Landwirtschafts- und Landeskulturge- Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat. setzes (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verur- Artikel 1 sacher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstel- Änderungen des Naturschutzgesetzes lung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflan- zungen aufzuerlegen.“ Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geän- „§ 34 dert: Verbot von Pestiziden 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel „§ 1a und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Artenvielfalt vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge- Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestizi- im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in den (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen ent- geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- gegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich Lebensräume zu befördern.” geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Na- 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: turdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftli- sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der chen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Vo- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts raussetzungen einer natur- und landschaftsverträglichen oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nut- Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit zungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schut- dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirt- zes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter schaftlichen Produktion durch ökologische Anbauverfah- wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. ren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Ver- vermitteln.“ wendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genann- Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden ge- ten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu strichen. befürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulas- 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: sen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz „§ 33a 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstän- Erhalt von Streuobstbeständen de nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnah- oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen men. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.” mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme 6. § 71 wird wie folgt geändert: von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstge- Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: legenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Besei- vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf tigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fort- die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen geführt werden.“ Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Pflege- 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. maßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie Artikel 2 darüberhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset- Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden zes (LLG) hierdurch nicht berührt. Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verord- den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen nung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes geändert: erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicher- Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: heit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Inte- „§ 2a resses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforder- Ökologischer Landbau lich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Wei- (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des se erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Land- hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen schaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils gel- Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde tenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die land- vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmun- wirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg gen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingrif- nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis fe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsät- Woche 38 Mittwoch, 18. September 2019 11
I. AMTLICHER TEIL zen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung Begründung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der A. Allgemeiner Teil Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Eu- Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein drama- ropäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Land- tischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren baus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rück- Fassung bewirtschaftet werden. gang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen ein- vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Land- deutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Ar- bau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des tenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige zu bewirtschaften. Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landes- 2017) sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft eigentum werden an nach den Grundsätzen des Ökologi- (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte schen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des na- verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmög- türlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträch- lichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den tigung der Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaf- Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes ten sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorien- und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes tierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden- von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie württembergischen Naturschutzgesetzes und des baden- 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates württembergischen Landwirtschafts- und Landeskultur- vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge- gesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestizi- unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in den (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizid- zulässig. reduktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch genutz- im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, ten Landwirtschaftsflächen zu erstatten. beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen. § 2b Reduktion des Pestizideinsatzes B. Einzelbegründung Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments Zu 1.: Einfügung des § 1a und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktions- Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 rahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Ar- von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in tenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, ent- der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der gegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich und zu verbessern. soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flä- chen reduziert werden. Zu 2.: Änderung des § 7 Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 auf landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mit- eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung telbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständi- Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. gen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch be- Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet. wirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Ein- scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung satz von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behand- Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und lungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse. die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pes- das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus tizidreduktion.“ zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Men- Artikel 3 schen. Inkrafttreten Zu 3.: Änderung des § 22 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Siche- Kraft. rung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Er- Woche 38 12 Mittwoch, 18. September 2019
I. AMTLICHER TEIL haltung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusam- von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Aus- menhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura wirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Bio- kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von topverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wande- solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf rungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: "Persistent die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. negative effects of pesticides on biodiversity and biological Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz control potential on European farmland"). Zu den gleichen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die struk- einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internatio- turelle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend nale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IP- Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich BES 2016). in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Le- Zu 6.: Änderung des § 71 bensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies eine Übergangsfrist eingeführt. bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Bio- Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsüber- topverbundes erfordert eine flächendeckende planerische sicht entsprechend anzupassen. Sicherung des Biotopverbundes. Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landes- Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen kulturgesetzes Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für be- Einfügung der §§ 2a und 2b sonders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form § 2a der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Ver- Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamt- gleich zu anderen Bundesländern eine europaweite Ver- system der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der antwortung für diese Kulturlandschaftslebensräume. Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltscho- Streuobstwiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, nende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inanspruchnah- Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungs- me für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden grund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung ei- 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter an- ner Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. derem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden- von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde be- Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für reits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirk- Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“ vorge- sam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der schlagen. ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis Zu 5.: Neufassung des § 34 zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Na- der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsät- turschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der zen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Euro- Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Stu- päischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus die: „More than 75 percent decline over 27 years in total fly- (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung ing insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass bewirtschaftet werden sollen. zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Flug- § 2b insekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Le- % zurückgegangen ist. bensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräu- tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber me, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich „Kollateralschäden" an anderen Tieren und Pflanzen. Die indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich in- und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaf- direkt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus fen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaf- Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen fen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pesti- oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte ziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Ein- Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pesti- flussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, ziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Ein- wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie flussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der land- ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten wirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkun- Woche 38 Mittwoch, 18. September 2019 13
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