Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht

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Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
Ausgabe
38/2019

                     Mittwoch,
                     18. September 2019

  Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht

  Bei herrlichem Spätsommerwetter konnten Landrat Roland Bern-           fertiggestellten Ortsdurchfahrt. Bei der Gemeinde verbleiben ab-
  hard und Bürgermeister Daniel Töpfer am vergangenen Samstag            züglich aller Zuschüsse und Zuweisungen rund 3,7 Mio. Euro, die gut
  zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Flacht und Weissach sowie        angelegt seien. Die grundlegend sanierte und umgestaltete Orts-
  Gäste von außerhalb der Gemeinde beim Bürgerfest zur offiziellen       mitte mit ihren drei Plätzen habe das Zeug dazu, ein Aushängeschild
  Einweihung der Ortsdurchfahrt Flacht begrüßen.                         für Flacht zu werden, ist sich Bürgermeister Töpfer sicher.
  Landrat Roland Bernhard gratulierte in seinem Grußwort der Ge-         Das obligatorische Durchschneiden des roten Bandes, um die neue
  meinde zur gelungenen Umsetzung des umfangreichen Straßen-             Ortsdurchfahrt feierlich der Öffentlichkeit zu übergeben, durfte
  bauprojektes, das sie im Auftrag des Landkreises durchgeführt          natürlich auch nicht fehlen und so griffen Landrat und Bürgermeis-
  habe. Die neue Ortsdurchfahrt sei ein gutes Beispiel für die Bemü-     ter schnurstracks zu den Scheren.
  hungen des Landkreises, die Gemeinden dabei zu unterstützen, die       Für das leibliche Wohl sorgte der DRK Ortsverein Weissach-Flacht
  Dörfer attraktiver zu gestalten. Zwei wichtige Aspekte für ein le-     e.V. mit allerlei Leckereien vom Grill. Als kleines Dankeschön waren
  benswerteres Umfeld sieht er durch sie erfüllt: eine gute Verkehrs-    beim Bürgerfest alle Getränke frei. Nach dem offiziellen Teil stand
  anbindung und ein schönes Ortsbild.                                    das gemütliche Miteinander im Vordergrund und die Zeit verging bei
  Bürgermeister Daniel Töpfer nahm die Besucher mit auf einen kurz-      angeregten Unterhaltungen und der musikalischen Umrahmung
  weiligen Rückblick in einzelne der insgesamt acht Bauabschnitte des    der Carla Öhmd Jazz Group wie im Flug. Auch die Hüpfburg wurde
  Großprojekts mit einem Bauvolumen von 5,7 Mio. Euro. Während der       von den Kindern bestens zum Austoben genutzt und alle 300 Luft-
  etwas mehr als zwei Jahre dauernden Bau- und Umleitungsphase habe      ballons, die mit Postkarten von den kleinen aber auch von einigen
  kein Projekt der Gemeinde so viel Aufmerksamkeit erhalten, wie die     großen Besuchern bemalt und beschrieben wurden, wurden ausge-
  Ortsdurchfahrt Flacht. Für die aufgebrachte Geduld und das Verständ-   geben. Gespannt ist die Gemeinde, bis wohin es der am weitesten
  nis der Anwohner und Verkehrsteilnehmer sprach er im Namen des         fliegende Luftballon schafft - wir werden darüber berichten.
  Gemeinderates allen Beteiligten den großen Dank der Gemeinde aus.      Ein herzliches Dankeschön gilt allen fleißigen Helferinnen und Hel-
  Der Dank gelte gleichermaßen auch allen Projektbeteiligten, allen      fern, die mit tatkräftiger Unterstützung zum Gelingen der Veran-
  voran den beiden Baufirmen, für ihren Einsatz am Gelingen der nun      staltung beigetragen haben.
Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
I. AMTLICHER TEIL

Flohmarkt
Sa 21.09.
9 00 - 13 00
Marktplatz
Weissach

Anmeldungen bis Donnerstag, 19. September 2019,
12.00 Uhr im Bürgerbüro, Rathaus Weissach,
Telefon 0 70 44 / 93 63-0. Tischmiete € 5,-
Aufbau am 21. September 2019
ab 8.00 Uhr

                                                                  Zwischen Sonntagsbraten
           Die Sponsi-Aktion
             zur Renovierung
               der Kirchen in
         Weissach und Flacht
                                                                  und Tatort
                                                                                     29.0
                                                                  Schon etwas vor?        9.20
    21. September 19.30 Uhr
            Strudelbachhalle
             - LAND IN SICHT -
                                                                                               19   15:0
                                                                  www.ideencafe-weissach.de              0
                                                                                                   Caf Uhr
         Ein Klavierabend mit

Church
               Michael Schlierf
                                                                                                      é Ro
                                                                                                           sa
                                                                  Einladung
                                                                  zum Ideen Café                                      ei
                                                                                                          nacks fr
                                                                                               Kaffee/S

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                                                                                                                  ke
                                                                  möchten wir Bilanz ziehen
                                                                                                          /Geträn
                                                                  und Ihre Nachbarn stellen    K u c h e n werb
                                                                  die einzelnen Projekte mit        zum Er
                                                                  ihren Zwischenergebnissen
                                                                  vor.                                     meldung
                                                                                                ohne An
                                                                  Kommen Sie vorbei! Erfahren
                                  22. September ab 10.00 Uhr
                                                                  Sie, was engagierte Nachbarn
                                  Strudelbachhalle
                                                                  für uns und unsere Gemeinde umsetzen möchten!
                                  - ALLES LÄUFT -
                                  Gottesdienst, Essen, Aktionen   Lernen Sie uns und die Menschen hinter dem Ideen
                                  rund um den
                                                                  Café kennen! Wir freuen uns auf Sie.
                                  „Lauf für die Kirche“.
                                  Alle können dabei sein!
                                  Laufen, Walken, Wandern...
                                  Jeder Kilometer zählt!                  Wir ziehen Bilanz
                                                                                                                  Woche 38
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                                                                                                           Sitzungen kommunaler Gremien

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                                                                                                Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
                                                                  Sitzung des Gemeinderates
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                                                                                                  im Großen Sitzungssaal des Rathauses Weissach
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                                                                                              die Alte Srickfabrik
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                                            die Flüchtlingsunterkunft in der Leonberger Straße 30
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                                                                                           8 Verschiedenes
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                                                                                             Die Sitzungsunterlagen zu allen Sitzungen können einen
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                                                                                            im Bürgerbüro eingesehen werden. Sie werden außer-
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                                                                                             dem während der Sitzung im jeweiligen Sitzungssaal
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                                                                                             Sitzung die Sitzungsunterlagen zu den üblichen Sprech-
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                                                                                             alle Sitzungsunterlagen zeitgleich im Ratsinformations-
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                                                                                             ris-portal.de zum Abruf bereit.

  Geschwindigkeitsmessungen
  Datum Uhrzeit                          Straße                                 zul. Ges.   Gesamtfahrzeuge        beanst. Fahrz.     %     max. km/h
  26.09. 14:09 - 19:45                   Weissacher Straße                         30            1303                   69            5,3      53

Woche 38
Mittwoch, 18. September 2019                                                                                                                       3
Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
I. AMTLICHER TEIL

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Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung zum 22. Nikolausmarkt entbindet der Marktteilnehmer die Gemeinde Weissach und deren Verrichtungs-
gehilfen aus jeder Haftung von Schäden, welche durch diese sowie in Zusammenhang mit dem Warenangebot und dem Stand-
platz verursacht werden. Weiter wird die Marktsatzung der Gemeinde Weissach vom 26.06.2017 anerkannt. Diese ist online
abrufbar unter www.weissach.de.
Nach Eingang dieser Anmeldung erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid sowie eine Eingangsbestätigung.

__________________________________________________________________________________________
Datum / Unterschrift

                                                                                                                   Woche 38
                                                                                                                               ✁

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Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
I. AMTLICHER TEIL

Sachgebiet Ordnung

22. Nikolausmarkt am Samstag, den 07.12.2019 – Informationen zur Anmeldung
Der Herbst färbt die Blätter und langsam fällt das Laub: Das                                      Die Standplatzvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldung.
ist auch die Zeit, in der die Schatten wieder länger werden und                                   Die pauschale Standgebühr beträgt inkl. Stromkosten für die
so wirft auch der traditionsreiche Nikolausmarkt bereits seinen                                   Beleuchtung 15 €. Für darüber hinaus gehende Stromanschlüs-
Schatten voraus.
                                                                                                  se wird eine Stromkostenpauschale von 30 € erhoben. Die Ge-
Auf dem Marktplatz und rund um das Backhäusle in Weissach                                         staltung des Verkaufsstandes auf dem Nikolausmarkt ist den
findet in diesem Jahr am Samstag, den 07.12.2019, bereits der                                     Teilnehmern selbst überlassen. Jedoch soll der Stand dem An-
22. Nikolausmarkt statt. Die Gemeindeverwaltung hofft auch                                        lass entsprechend und weihnachtlich dekoriert sein.
in diesem Jahr auf viele altbekannte und bewährte Stände und                                      Die Organisation für den Nikolausmarkt liegt bei der Gemein-
Aussteller und freut sich darauf, auch neue Marktbeschicker                                       deverwaltung. Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet
begrüßen zu dürfen. Dem Trend der Vorjahre folgend darf die
                                                                                                  Ordnung gerne zur Verfügung. Sachgebietsleiter Marc Petzold
Anmeldezahl gerne steigen.
                                                                                                  erreichen Sie unter der Tel. (07044) 9363-220 oder per E-Mail
Mit dem Anmeldeformular auf Seite 4 können Sie Ihren Stand,                                       an petzold@weissach.de. Marktmeister Klaus Kammann errei-
ausgefüllt und unterzeichnet, bis zum 11.10.2019 zum Niko-                                        chen Sie telefonisch unter (07044) 9363-221 oder per E-Mail an
lausmarkt anmelden.                                                                               kammann@weissach.de.

Neues aus dem Rathaus

            2-Zimmer-Wohnung zu vermieten                                                         Langjährige Mitarbeiterin der Gemeinde verabschiedet sich
                                                                                                  in den Ruhestand
   Die Wohnbau Weissach GmbH vermietet ab sofort eine                                             Marga Seyfried verabschiedet sich nach ihrer langjährigen Tä-
   2-Zimmer-Wohnung mit ca. 58 m² im Dachgeschoss des                                             tigkeit für die Gemeinde Weissach zum Ende des Monats Sep-
   „Betreuten Wohnens“ (Seniorenwohnanlage) in der Garten-                                        tember in den Ruhestand. Bereits seit dem Jahr 2000 war Frau
   straße 10 in Weissach. Die Kaltmiete beträgt 490 €. Hinzu                                      Seyfried in der Krippe und im Kindergarten Brunnenstraße in
   kommen monatlich eine Vorauszahlung für die Neben-                                             Flacht beschäftigt und ist somit eine erfahrene Fachkraft, die
   kosten i.H.v. 248 € sowie die Betreuungspauschale i.H.v.                                       die kommunale Kindertageseinrichtung für nun fast 20 Jah-
   98 €. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Mietbe-                                      re tatkräftig mitbegleitet und -gestaltet hat. Besonders froh
   treuerin, Frau Meltem Karabuz Kallem unter der Tele-                                           sind alle Beteiligten, dass mit der bisherigen Auszubildenden
   fonnummer (07044) 9363-881 oder per E-Mail an mel-                                             Sandra Heneka eine direkte sowie fachlich geeignete Nachbe-
   tem.karabuz.kallem@wwg-weissach.de.                                                            setzung der Stelle erfolgen konnte. An ihrem letzten Arbeits-
                                                                                                  tag am 16.09.2019 wurde Frau Seyfried von ihren Kolleginnen
                                                                                                  und Kollegen sowie von den Kindern gebührend verabschiedet.
                                                                                                  Als Zeichen des Dankes für ihr langjähriges Engagement für die
                                                                                                  Gemeinde Weissach wurde ihr von Sachgebietsleiter Personal
                                                                                                  Yannic Neldert ein Blumenstrauß und ein kleines Präsent über-
                                                                                                  reicht. Wir wünschen Frau Seyfried für den wohlverdienten Ru-
                                                                                                  hestand alles Gute und vor allem Gesundheit.

  Achtung
  Autofahrer
                                                               Foto: djedzura/iStock/Thinkstock

  Schule hat
  begonnen
                                                                                                   v.l.n.r.: Sachgebietseiter Herr Neldert, Frau Seyfried, Nachfolgerin
                                                                                                   Frau Heneka

Woche 38
Mittwoch, 18. September 2019                                                                                                                                              5
Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
I. AMTLICHER TEIL

                                         Patienten können ohne telefonische          79106 Freiburg, Mathildenstr. 1
              Terminübersicht            Voranmeldung in die Notfallpraxis kom-      Giftnotruf München
                                         men. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am        Tel. 089 19240, Fax: 089 41402467
    Donnerstag, 19.09.2019               Mittwoch und Freitag erfolgt die Ver-
                                         sorgung von Notfallpatienten durch die      Augenärztlicher Notdienst
    09:00-10:00 Uhr, Yoga im Rosa-
    Körner-Stift für unsere freiwilli-   Notfallambulanz des Krankenhauses.          Zentrale Notfallrufnummer, Augenärzt-
    gen Mitarbeiter.                     Hausbesuche werden weiterhin von der        licher Notdienst, Kreis Böblingen,
    14:30-17:00 Uhr, das Café Rosa im    Notfallpraxis durchgeführt. Achtung:        Tel. 0711 2624557
    Rosa-Körner-Stift ist geöffnet.      Neue Rufnummer für den ärztlichen
                                                                                     Frauenärztlicher Notdienst
    15:45 Uhr, ökumenischer Gottes-      Bereitschaftsdienst außerhalb der
                                         Öffnungszeiten der Notfallpraxis und        zu erfragen unter Telefon 07152 397870
    dienst mit Pastor Knerr im Otto-
    Mörike-Stift. Wir feiern Abend-      für medizinisch notwenige Hausbesu-         Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
    mahl                                 che des Bereitschaftsdienstes: kosten-
                                                                                     Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst
    16:46 Uhr, ökumenischer Gottes-      freie Rufnummer 116117
                                                                                     können Sie unter der Rufnummer
    dienst mit Pastor Knerr im Rosa-     Kinder- und jugendärztlicher                0711 7877722 erfragen.
    Körner-Stift. Wir feiern Abend-      Bereitschaftsdienst
    mahl.                                                                            Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
                                         Kinder- und jugendärztliche Notfall-
    Samstag, 21.09.2019                  praxis am Klinikum Böblingen,               Telefonische Anmeldung erforderlich
    ab 19:30 Uhr, Klavierabend mit Mi-   Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen           21./22.09.2019, Praxis Djordevic /
    chael Schlierf, Strudelbachhalle     Öffnungszeiten:                             Engelberg
    Ab 10:00 Uhr, Feuerwehrwurst-        Mo. - Fr.: 19:30 - 23:30 Uhr                Bereitschaftsdienst der Apotheken
    verkauf, vor dem Edeka in Flacht     Sa. und Feiertage: 9 - 22:30 Uhr
                                                                                     Der Dienst beginnt morgens ab 8:30 Uhr
    ab 09:00 Uhr, Flohmarkt des För-     So.: 9 - 22 Uhr
    derkreis Kultur, Marktplatz Weis-    Zentrale Rufnummer: 0180 6070310            und endet um 8:30 Uhr des Folgetages
    sach                                 Kinder- und jugendärztliche Notfall-        Mittwoch, 18.09.
                                         praxis am Klinikum Ludwigsburg,             Apotheke Neue Stadtmitte Leonberg,
    Sonntag, 22.09.2019
                                         Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg           Brennerstr. 1, Tel.: 07152/43343
    14:00-17:00 Uhr, Heimatmuseum
    Flacht, Galerie Sepp Vees und Mu-    Öffnungszeiten:
                                         Mo. - Fr.: 18 - 22 Uhr                      Donnerstag, 19.09.
    seumscafé geöffnet.
                                         Sa., So., Feiertag: 8 - 22 Uhr              Rathaus-Apotheke Rutesheim,
    „3. Patchwork und Quilt Ausstel-
    lung“ – letzter Ausstellungstag      Zentrale Rufnummer: 0180 5011230            Flachter Str. 4, Tel.: 07152/997816
    Galerie Sepp Vees: Bilder vom Es-    Augenärztlicher Dienst                      Freitag, 20.09.
    senund Trinken                       Zentrale Rufnummer: 0180 6071122            h&h Apotheke Leonberg, Marktplatz 9/1,
    Ab 10:00 Uhr, Church Run, Stru-                                                  Tel.: 07152/901900
    delbachhalle                         HNO-Dienst
                                         Zentrale Notfallpraxis an der Unikli-       Samstag, 21.09.
    Montag, 23.09.2019                   nik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5,      Stadt-Apotheke Renningen,
    14:30-17:00 Uhr, das Café Rosa im    72076 Tübingen                              Bahnhofstr. 22, Tel.: 07159/18249
    Rosa-Körner-Stift ist geöffnet.      Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag:
    Dienstag, 24.09.2019                 8 - 20 Uhr                                  Sonntag, 22.09.
    14:30-17.00 Uhr, das Café Otto im    Zentrale Rufnummer: 0180 6070711            Apotheke Weissach, Hauptstr. 23,
    Otto-Mörike-Stift ist geöffnet.                                                  Tel.: 07044/3038
                                         Ärzte
    Ab 14:30 Uhr trifft sich der Hand-                                               Bahnhof-Apotheke Ditzingen,
    arbeitskreis im Café Otto im Otto-   Dr. Stadler, Flacht             32126       Gerlinger Str. 18, Tel.: 07156/959696
    Mörike-Stift.                        Dr. Schittenhelm / Dr. Gäfgen, 901850
                                         Weissach                                    Montag, 23.09.
                                         Dr. Weber, Weissach            971720       Apotheke am Rathausplatz
                                         Zahnarzt Dr. Alexander Boeck, 31880         Hirschlanden, Rathausplatz 4,
                                         MOM, Flacht                                 Tel.: 07156/6101
Not- / Bereitschaftsdienste              Zahnarzt Kabel, Flacht         909001       Würmtal-Apotheke Merklingen,
                                         Zahnärzte Dr. Zingg-Meyer, Dr. 33500        Kirchplatz 5, Tel.: 07033/4666690
                                         Meyer
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst          Dr. Opatowski, Weissach                     Dienstag, 24.09.
 Allgemeiner Notfalldienst                                                           Stern-Apotheke Leonberg,
 Kreiskliniken Böblingen - Krankenhaus   Giftunfälle                                 Brennerstr. 31, Tel.: 07152/41768
 Leonberg, Rutesheimer Straße 50,        Folgende Informationsstellen sind TAG
 71229 Leonberg                          und NACHT bereit. Auskünfte über Ge-        Folgende Rufnummern über Apothe-
 Öffnungszeiten:                         genmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen        kennotdienste stehen zuverlässig zur
 Mo., Di., Do.: 18 - 22 Uhr              aller Art erteilen:                         Verfügung:
 Mi.: 14 - 24 Uhr                        Universitäts-Kinderklinik in Freiburg       Festnetz: 0800 00 22 8 33 - kostenfrei
 Fr.: 16 - 24 Uhr                        Tel. 0761 19240, Informationszentrale für   Handy: 22 8 33 – max. 0,69 €/Min. von je-
 Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr         Vergiftungen,                               dem Handy ohne Vorwahl.

                                                                                                                        Woche 38
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Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
I. AMTLICHER TEIL

Bericht zum Tag des offenen Denkmals 2019
                                                                              Informationen
Am 8. September fand bundesweit der Tag des offenen Denk-
mals statt. Rund 50 Besucher haben dem Regenwetter getrotzt
und sich von Alt-Gemeinderat Gerhard Mann in längst vergan-        Gemeindeverwaltung Weissach
gene Zeiten entführen lassen. Die beiden Führungen im Wehr-        Rathausplatz 1, 71287 Weissach
kirchbereich waren ein voller Erfolg und haben gezeigt, dass       Tel. (07044) 9363-0
Geschichte, anschaulich erzählt und mit Herzblut vermittelt,       Öffnungszeiten Bürgerbüro
viel interessanter ist als trockene Fakten aus Geschichtsbü-       Montag                  08:00 Uhr – 16:00 Uhr
chern.                                                             Dienstag                14:00 Uhr – 17:30 Uhr
Die Gemeinde Weissach bedankt sich bei Herrn Mann einmal           Mittwoch                08:00 Uhr – 14:00 Uhr
mehr für sein tolles Engagement und freut sich auf kommende        Donnerstag              08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Veranstaltungen und Führungen. Bei Fragen zum Thema Orts-                                  15:00 Uhr – 18:30 Uhr
historie und Ahnenforschung steht Ihnen das Gemeindearchiv         Freitag                 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
gerne zur Verfügung. Die Servicezeiten sind Dienstag, Mittwoch     Samstag                 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Dienstag und Don-                                  (jeden 1. Samstag im Monat)
nerstag zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Anfragen gerne auch via      Die Öffnungszeiten der Fachämter sind identisch außer
E-Mail an faisst@weissach.de oder telefonisch unter (07044)        donnerstags bis 18:00 Uhr und samstags geschlossen.
9363-252.

                                                                          Vorgezogener Redaktionsschluss in KW 39 & 40

                                                                    Liebe Autoren, bitte beachten Sie die geänderten Zeiten:
                                                                    Der Redaktionsschluss für das Manuskript Weissach ak-
                                                                    tuell KW 39 (Erscheinungstag Mittwoch, 25.09.2019) wird
                                                                    vorgezogen auf Freitag, 20.09.2019, 10:00 Uhr.
                                                                    Der Redaktionsschluss für das Manuskript Weissach ak-
                                                                    tuell KW 40 (Erscheinungstag Dienstag, 01.10.2019) wird
                                                                    vorgezogen auf Freitag, 27.09.2019, 10:00 Uhr.
                                                                    Bis zu diesen Terminen müssen alle Manuskripte im NOS-
                                                                    System eingepflegt werden. Später eingereichte Berichte
                                                                    können nicht mehr berücksichtigt werden!

                                                  23 zu vermieten
Öffentlich geförderte Wohnung in der Talstraße

                                                                                                  auf der Zielgeraden. Voraus-
                                                 Wohnbau Weissach GmbH (WWG) befindet sich
Das erste Neubauprojekt seit Umfirmierung der                                                        derte Mietwohnungen. Für
                                                 der Talstraße 23 in Weissach sechs öffentlich geför
sichtlich ab dem 01.12.2019 vermietet die WWG in                                                     ca. 75 m², zwei 3-Zimmer-
                                                   Voraussetzung. Drei 4-Zimmer-Wohnungen mit
die Vermietung ist ein Wohnberechtigungsschein                                                          beträgt 7,37 € / m².
                                                    ung mit ca. 27 m² werden vermietet. Die Kaltmiete
Wohnungen mit ca. 62 m² und eine 2-Zimmer-Wohn
                                                                                                   auf der Homepage der WWG
                                                 den Interessentenbogen aus. Diesen können Sie
Bei Interesse an einer Wohnung füllen Sie bitte                                                Intere ssentenbogen“ herunter-
                                                   en > Downloads > Formulare und Anträge >
unter www.wwg-weissach.de in der Rubrik „Miet                                                     bei melte  m.karabuz.kallem@
                                                   auch direkt bei der WWG via E-Mail anfordern
laden. Den Interessentenbogen können Sie gerne                                                  der Telefo nnr. (07044) 9363-881
                                                      gerne für weitergehende Auskünfte unter
 wwg-weissach.de. Frau Karabuz Kallem steht Ihnen
 zur Verfügung.
                                                                                                 Wohnberechtigungsschein per
                                                  neten Interessentenbogen gemeinsam mit dem
 Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterzeich                                                         , Rathausplatz 1, 71287
                                                      .de oder per Post an die Wohnbau Weissach GmbH
 E-Mail an: meltem.karabuz.kallem@wwg-weissach
 Weissach

Woche 38
Mittwoch, 18. September 2019                                                                                                7
Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
I. AMTLICHER TEIL

Startschuss für die Erschließung des Neubaugebiets „Kirchbergstraße“ in Flacht
Ab Montag, 30.09.2019, wird mit den lang ersehnten Erschlie-      Aufgrund der Erschließungsarbeiten wird es im Bereich der
ßungsarbeiten für das Neubaugebiet „Kirchbergstraße“ im           Kirchbergstraße ab der Einmündung zur Mönsheimer Straße
Ortsteil Flacht begonnen. Die Gemeinde hat mit der Umsetzung      bis zur Kreuzung Lerchenbergstraße in der Zeit vom 26.09.2019
der Erschließung die mquadrat Erschließungsträger GmbH aus        bis voraussichtlich zum 30.03.2020 zu Behinderungen und Ein-
Bad Boll beauftragt, die zwischenzeitlich das umfangreiche        schränkungen für den Verkehr kommen. Im genannten Zeit-
Vergabeverfahren für die Erschließungsarbeiten abgeschlos-        raum wird der Bereich teilweise für den Verkehr voll gesperrt,
                                                                  wenn die Verkehrssicherung es erforderlich macht. Eine dau-
sen hat.
                                                                  erhafte halbseitige Sperrung wird für den gesamten Zeitraum
Der angespannten Lage im Bauwesen und der Vielzahl an Tief-       eingerichtet, um mögliche Gefährdungen der Verkehrsteilneh-
baumaßnahmen in der Region ist die Tatsache geschuldet, dass      mer auszuschließen. Notwendige Vollsperrungen werden je
erst für den Herbst eine geeignete und leistungsstarke Firma      nach Bedarf temporär eingerichtet. Für deren Dauer wird der
gefunden werden konnte. Das Bauunternehmen Morof aus              Verkehr über die Mönsheimer Straße – Buchwaldweg – Dobel-
Althengstett ging bei der Ausschreibung als wirtschaftlichster    weg auf die Kirchbergstraße geführt. Wir bitten um Verständ-
Bieter hervor.                                                    nis und Beachtung der Beschilderung.

Begonnen wird im ersten Schritt mit den notwendigen Erd- und      Für ordnungsrechtliche Angelegenheiten steht Ihnen Marc
                                                                  Petzold, Sachgebietsleiter Ordnung, telefonisch unter (07044)
Tiefbauarbeiten. Für die reinen Erschließungsarbeiten werden
                                                                  9363-220 oder per E-Mail an petzold@weissach.de zur Verfü-
von der Gemeinde ca. 1,1 Mio. Euro in die Hand genommen. Ins-
                                                                  gung. Fragen zu den Erschließungsarbeiten beantwortet Ihnen
gesamt wird die Gemeinde am Ende die stolze Summe von ca. 3
                                                                  gerne Frau Michaela Österle, Sachgebietsleiterin Bauverwal-
Mio. Euro für die Realisierung des Baugebiets aufbringen. Darin   tung, telefonisch unter (07044) 9363-400 oder per E-Mail an
enthalten sind die Kosten für den Grunderwerb, das Bebau-         oesterle@weissach.de. Sollten Sie Interesse am Erwerb eines
ungsplanverfahren sowie sämtliche Nebenkosten. Nach Ab-           Bauplatzes haben, können Sie sich gern auf die Interessenten-
schluss der Maßnahmen stehen insgesamt 21 Wohnbaugrund-           liste der Gemeinde setzen lassen. Ihre Anfrage nimmt Matthä-
stücke zur Verfügung, wovon die Gemeinde voraussichtlich 15       us Bürkle gerne unter Tel. (07044) 9363-302 oder per E-Mail an
Grundstücke zum Verkauf anbieten wird.                            buerkle@weissach.de entgegen.

            Sprechstunde                                                       Impressum

  Am       Donnerstag,      den                                     Herausgeber: Gemeinde Weissach, Rathausplatz 1, 71287
  19.09.2019 findet die nächste                                     Weissach. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der
  Sprechstunde bei Bürger-                                          Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der
  meister Daniel Töpfer im Rat-                                     Stadt, Tel. (07033) 525-0, Telefax-Nr. (07033) 2048,
  haus in Weissach statt.                                           www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den
                                                                    amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mit-
  Ab 15 Uhr haben alle Bürge-
                                                                    teilungen: Bürgermeister Daniel Töpfer, 71287 Weissach,
  rinnen und Bürger in einer
                                                                    Rathausplatz 1, oder sein Vertreter im Amt. Für „Was
  „offenen Sprechstunde“ die
                                                                    sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus
  Möglichkeit unkompliziert
                                                                    Nussbaum, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20.
  ihre Anliegen ohne Termin-
                                                                    Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de.
  vereinbarung vorzutragen.
                                                                    Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu
  All diejenigen, die einen fixen Termin bevorzugen, können         entrichtenden Abonnementgebühr.
  dies in der Zeit von 16 bis 19 Uhr wahrnehmen.                    Vertrieb: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
  Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Licha            71263 Weil der Stadt, Tel. (07033) 6924-0,
  (Telefon: (07044) 9363-101), E-Mail: licha@weissach.de)           E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de

                                                                                                                         Woche 38
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Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
I. AMTLICHER TEIL

Information zur Brennholzbestellung
In verschiedenen Bereichen des Weissacher Waldes wurde be-          Buche, Ahorn,        60 €/Fm zzgl. 4,20 € MwSt = 64,20 €/Fm
reits motormanuell und maschinell mit dem Harvester Holz            Esche und anderes Laubholz
aufgearbeitet, sodass die Gemeinde ab sofort Brennholzpolter        Eiche               58 €/Fm zzgl. 4,06 € MwSt = 62,02 €/Fm,
bereitstellen kann.                                                 Die Mindestabnahme bei Brennholz in langer Form beträgt
Bitte beachten Sie, dass für die Aufarbeitung Voraussetzung ist,    3 Fm je Baumart.
dass die Vorgaben des Merkblattes für Brennholzkunden (Regeln
                                                                    2. Schichtholz (wird erst im Frühjahr 2020 bereitgestellt)
für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Brennholz und
der Aufzuarbeitende muss im Besitz eines Motorsägen-Scheins         Buche, Ahorn,          85 €/Rm zzgl. 5,95 € MwSt = 90,95 €/Rm
sein) in der aktuellen Fassung zwingend eingehalten werden.         Esche und anderes Laubholz
Durch Holzerntearbeiten werden auch wieder Flächenlose              Eiche                  85 €/Rm zzgl. 5,95 € MwSt = 90,95 €/Rm
anfallen. Diese werden wie in den Vorjahren zu gegebener Zeit       Die Mindestabnahme bei Schichtholz beträgt 1 Rm je Baumart.
nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt versteigert.              Zur Information haben wir Ihnen eine kurze Erklärung der
Ab sofort können deshalb Bestellungen von Brennholz lang            Abkürzungen beigefügt:
(Polterholz) bei der Gemeindekasse, Frau Scheytt (Tel. 07044        Fm = Festmeter | Rm = Raumeter; Umrechnungsfaktoren: 1 Rm
9363-305) und Frau De Salvatore (Durchwahl -306) oder per-          = 0,7 Fm bzw. 1 Fm = 1,4 Rm
sönlich (I. Stock, Zimmer 2.14) getätigt werden.                    Da von Holzhändlern auch Brennholz in Schüttraummetern
Bitte beachten Sie, dass beim Kauf der Bruttopreis zu ent-          (SRm) angeboten wird, hier die Umrechnungszahlen für Brenn-
richten ist.                                                        holzscheite Buche 33 cm lang, lose geschüttet:
Die Preise betragen:                                                1 SRm = 0,6 Rm bzw. 1 Rm = 1,4 SRm und 1 SRm = 0,4 Fm bzw.
1. Brennholz in langer Form:                                        1 Fm = 2 SRm

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das
„Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren                         für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zu-
Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Än-          gang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.
derung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts-             3.   Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra-
und Landeskulturgesetzes“                                                gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Un-
durchgeführt.                                                            terzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag
                                                                         wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im                  Eintragung
Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.                           - mindestens 18 Jahre alt sind,
1.   Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24.09.2019            - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
     beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeit-        - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg
     raums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23.03.2020,              ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Haupt-
     in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren              wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
     Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unter-                 und
     stützung des Volksbegehrens einzutragen.                            - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahl-
2.   Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeinde-                    recht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht
     verwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten                    infolge Richterspruchs verloren haben.
     Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens         4.   Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm-
     aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate                 lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben,
     und startet am Freitag, den 18.10.2019 und endet am Frei-           in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre
     tag, den 17.01.2020.                                                Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne
     Die Eintragungsliste für die Gemeinde Weissach wird in der          Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie
     Zeit vom 18.10.2019 bis 17.01.2020 im                               sich gewöhnlich aufhalten.
     Rathaus, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 71287 Weissach            5.   Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht
     zu folgenden Öffnungszeiten                                         nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsun-
     Montag:       08:00 Uhr - 16:00 Uhr                                 terschrift leisten.
     Dienstag:    14:00 Uhr - 17:30 Uhr                             6.   Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsbe-
     Mittwoch:     08:00 Uhr - 14:00 Uhr                                 rechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen,
     Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr                                   die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt-
                   15:00 Uhr - 18:30 Uhr                                 wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben
Freitag:           08:00 Uhr - 12:30 Uhr                                 und dies persönlich und handschriftlich zu unterschrei-
Samstag:           09:00 Uhr - 12:30 Uhr                                 ben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der
                   (jeden 1. Samstag im Monat)                           Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit

Woche 38
Mittwoch, 18. September 2019                                                                                                   9
Freie Fahrt durch Flacht: Sanierte Ortsdurchfahrt im Rahmen eines Bürgerfests offiziell eingeweiht
I. AMTLICHER TEIL

      bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Be-        B. Wesentlicher Inhalt
      gründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich-        Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stär-
      nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z.     ken, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:
      B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar    • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in
      nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der        Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen
      Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.                            entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und
      Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein-         deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegen-
      tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des            stand (Artikel 1 Nummer 1)
      Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unter-            • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt-
      zeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den            zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsan-
      23.03.2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die           geboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2)
      Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der ge-           • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächen-
      wöhnliche Aufenthalt besteht.                                   deckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)
7.    Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Ein-       • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obst-
      tragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde auf-        baumweiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden
      grund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben             Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)
                                                                    • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich beson-
      feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Ein-
                                                                      ders geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnah-
      tragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten
                                                                      men (Artikel 1 Nummer 5)
      nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen.
                                                                    • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der
      Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren Per-
                                                                      ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaft-
      sonalausweis mitbringen.
                                                                      lich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035
8.    Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Ein-         schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstel-
      tragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich           lung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökolo-
      geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das       gische Landwirtschaft (Artikel 2)
      Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Ge-        • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Ja-
      meinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unter-       nuar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50
      schrift.                                                         Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2)
9.    Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz-        C. Alternativen
      entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrau-
                                                                    Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternati-
      ensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei
                                                                    ven.
      der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme
      bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum        D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschät-
      zur Einsicht ausgelegt:                                          zung und Nachhaltigkeitsprüfung

      „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz-         Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um not-
      gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskultur-           wendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender
      gesetzes                                                      Gesetze, um das Artensterben in Baden-Württemberg
                                                                    aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufas-
      A. Zielsetzung
                                                                    sungen von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2
      Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz         LLG dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG
      (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskultur-         gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt.
      gesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen           Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau öko-
      vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an        logischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in di-
      Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewähr-          rektem Zusammenhang mit der Verbesserung der Arten-
      leistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der     vielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum
      Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-           Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegeh-
      Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt.          rens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzes-
      Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestizi-    änderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiter-
      den (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten         bildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle
      Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderun-        Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzu-
      gen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorge-         bereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen
      nommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forst-         als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten.
      wirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des    Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finan-
      Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden kon-     ziellen Mehrbelastungen für öffentliche oder private
      terkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende      Haushalte. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes
      ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion      werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Än-
      des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel   derungen sind als nachhaltig einzuordnen.
      manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu     Der Landtag wolle beschließen,
      einer besseren und transparenten Dokumentation der er-        dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu
      reichten Fortschritte festgeschrieben.                        erteilen:

                                                                                                                        Woche 38
     10                                                                                              Mittwoch, 18. September 2019
I. AMTLICHER TEIL

     Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz-               eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher
     gesetzes und Landwirtschafts- und Landeskulturge-                  Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.
     setzes                                                             (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verur-
     Artikel 1                                                          sacher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstel-
     Änderungen des Naturschutzgesetzes                                 lung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflan-
                                                                        zungen aufzuerlegen.“
     Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585),
     zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017          5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:
     (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geän-   „§ 34
     dert:                                                              Verbot von Pestiziden
     1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:                         Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel
     „§ 1a                                                              und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie
                                                                        2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
     Artenvielfalt
                                                                        vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge-
     Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land
                                                                        meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestizi-
     im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in
                                                                        den (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils
     Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen ent-
                                                                        geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern-
     gegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren
                                                                        und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich
     Lebensräume zu befördern.”
                                                                        geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Na-
     2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                            turdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit
     „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftli-       sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
     chen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Vo-            Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
     raussetzungen einer natur- und landschaftsverträglichen            oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nut-
     Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit            zungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schut-
     dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirt-           zes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter
     schaftlichen Produktion durch ökologische Anbauverfah-             wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten.
     ren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit          Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Ver-
     vermitteln.“                                                       wendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit
     3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:                          eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genann-
     Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden ge-            ten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu
     strichen.                                                          befürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die
                                                                        Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulas-
     4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:
                                                                        sen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz
     㤠33a
                                                                        1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstän-
     Erhalt von Streuobstbeständen                                      de nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium
     (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden               berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnah-
     oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen                    men. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.”
     mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme               6. § 71 wird wie folgt geändert:
     von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstge-                 Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:
     legenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind                  „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes
     (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Besei-          vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf
     tigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen,                ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fort-
     die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen             geführt werden.“
     Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Pflege-             7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.
     maßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie                     Artikel 2
     darüberhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden                 Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset-
     Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden           zes (LLG)
     hierdurch nicht berührt.                                           Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14.
     (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von             März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verord-
     den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen               nung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt
     des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes              geändert:
     erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicher-          Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:
     heit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Inte-
                                                                        㤠2a
     resses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen
     aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforder-              Ökologischer Landbau
     lich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Wei-         (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des
     se erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige            Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Land-
     hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen              schaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils gel-
     Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde                 tenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die land-
     vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmun-                wirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg
     gen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingrif-      nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis
     fe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen             2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsät-

Woche 38
Mittwoch, 18. September 2019                                                                                                     11
I. AMTLICHER TEIL

 zen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung                Begründung
 (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der        A. Allgemeiner Teil
 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Eu-             Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein drama-
 ropäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Land-            tischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren
 baus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden           und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rück-
 Fassung bewirtschaftet werden.                                    gang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den
 (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung          Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den
 befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022              Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen ein-
 vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Land-             deutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Ar-
 bau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des                tenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche
 Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen            Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige
 zu bewirtschaften.                                                Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand Hardy, 2003;
                                                                   Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA,
 (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landes-
                                                                   2017) sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft
 eigentum werden an nach den Grundsätzen des Ökologi-
                                                                   (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte
 schen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe
                                                                   Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des na-
 verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmög-
                                                                   türlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträch-
 lichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den
                                                                   tigung der Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende
 Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaf-             Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes
 ten sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorien-          und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
 tierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz             leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden-
 von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie           württembergischen Naturschutzgesetzes und des baden-
 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates             württembergischen Landwirtschafts- und Landeskultur-
 vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge-             gesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung
 meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestizi-            unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in
 den (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils      Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige
 geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger              Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizid-
 zulässig.                                                         reduktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die
 (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige          Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist,
 Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch genutz-           im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich,
 ten Landwirtschaftsflächen zu erstatten.                          beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der
                                                                   Artenvielfalt zu ermöglichen.
 § 2b
 Reduktion des Pestizideinsatzes                                B. Einzelbegründung
                                                                   Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes
 (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10
 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments            Zu 1.: Einfügung des § 1a
 und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktions-            Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2
 rahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung            bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Ar-
 von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in       tenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, ent-
 der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der          gegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel
                                                                   statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten
 Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich
                                                                   und zu verbessern.
 soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flä-
 chen reduziert werden.                                            Zu 2.: Änderung des § 7
                                                                   Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart
 (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022
                                                                   auf landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mit-
 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung
                                                                   telbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden
 der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständi-
                                                                   Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl.
 gen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-,             u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch be-
 Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet.                       wirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen
 (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Ein-        scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung
 satz von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche            auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch
 und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behand-                Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und
 lungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse.              die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln
 (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag              einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht
 jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pes-       das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus
 tizidreduktion.“                                                  zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der in der
                                                                   Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Men-
 Artikel 3                                                         schen.
 Inkrafttreten                                                     Zu 3.: Änderung des § 22
 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in              Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Siche-
 Kraft.                                                            rung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Er-

                                                                                                                         Woche 38
12                                                                                                    Mittwoch, 18. September 2019
I. AMTLICHER TEIL

    haltung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer            landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch
    Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusam-           von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Aus-
    menhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura             wirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa
    2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Bio-             kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von
    topverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wande-              solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf
    rungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten,           ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: "Persistent
    die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind.          negative effects of pesticides on biodiversity and biological
    Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz          control potential on European farmland"). Zu den gleichen
    von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die struk-            einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internatio-
    turelle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend              nale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der
    im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der           Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IP-
    Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich       BES 2016).
    in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Le-            Zu 6.: Änderung des § 71
    bensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen            Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird
    zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies         eine Übergangsfrist eingeführt.
    bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Bio-
                                                                     Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsüber-
    topverbundes erfordert eine flächendeckende planerische
                                                                     sicht entsprechend anzupassen.
    Sicherung des Biotopverbundes.
                                                                     Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landes-
    Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen
                                                                     kulturgesetzes
    Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker
    sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für be-             Einfügung der §§ 2a und 2b
    sonders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form           § 2a
    der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Ver-            Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamt-
    gleich zu anderen Bundesländern eine europaweite Ver-            system der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der
    antwortung für diese Kulturlandschaftslebensräume.               Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltscho-
    Streuobstwiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage,           nende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den
    ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inanspruchnah-         Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungs-
    me für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden             grund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom
    vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich           28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr.
    und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung ei-      834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter an-
    ner Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert.           derem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes
    Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-         von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders,
    Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde be-           Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für
    reits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der         Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirk-
    Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“ vorge-          sam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der
    schlagen.                                                        ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis
    Zu 5.: Neufassung des § 34                                       zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 %
    Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Na-           der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsät-
    turschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der          zen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung
    Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich      (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der
    zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das           Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Euro-
    Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Stu-         päischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus
    die: „More than 75 percent decline over 27 years in total fly-   (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung
    ing insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass        bewirtschaftet werden sollen.
    zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Flug-         § 2b
    insekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75         Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Le-
    % zurückgegangen ist.                                            bensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind
    Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräu-      tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber
    me, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche         auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen.
    Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch            Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich
    „Kollateralschäden" an anderen Tieren und Pflanzen. Die          indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus
    Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich in-          und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaf-
    direkt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus           fen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche
    und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaf-         Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen
    fen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche          oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte
    Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen           Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pesti-
    oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte          ziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Ein-
    Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pesti-     flussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist,
    ziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Ein-        wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie
    flussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß         deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der land-
    ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten          wirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von
    Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der          Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkun-

Woche 38
Mittwoch, 18. September 2019                                                                                                13
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