Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger
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Nr. 699 Mittwoch, den 29. März 2023 33. Jahrgang Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, Grundschule in Schweinitz begonnen werden. Gefördert wird diese Baumaßnahme über das Förderprogramm heute auf den Tag genau vor 110 Jahren wurde die „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – im Stadtkern „Wählscheibe“, der Nummernschalter für Telefonappa- Schweinitz“ im Rahmen einer energetischen Teilsanie- rate, von der Firma Siemens und Halkse AG entwickelt rung der Schule mit 320.000€ für 2023 und 2024. und zum Patent angemeldet. Die Ära der mechanischen An der Grundschule Seyda soll voraussichtlich im Juli mit Nummernschalter ging in den 80er Jahren zu Ende. So dem Neubau der Sporthalle begonnen werden. Bereits hat wohl alles seine Zeit und Entwicklung, vermeintliche begonnen hat der nächste Bauabschnitt am Kreisel in Verbesserung schreitet immer zügiger voran. Jessen. Es gibt also viel zu tun. Neben dem Tag der Berufe am 15. März fand in der ver- Zuerst die Arbeit – dann das Vergnügen. Nach diesem gangenen Woche, am 21. März, die mittlerweile zweite Motto ruft der Verein „Glücksburger Heide e.V.“ zur all- Runde der Ausbildungsmesse „Job.Läuft“ in der Luther- jährlichen Müllsammlung am 01. April auf. Details und stadt Wittenberg unter dem Motto „MEINE ZUKUNFT. weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beitrag MEINE AUSBILDUNG“ statt. Ein umfangreiches Ange- in diesem Blatt. Auch die Mitglieder des Himmelsber- bot an Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten aus ger Reit- und Fahrvereins trafen sich bereits zur jährli- verschiedenen Branchen wurde angeboten. Bei dieser chen Frühjahrsputzaktion am vergangenen Wochenende Messe konnten sich auch unsere Jessener Schüler einen im Wald gemeinsam mit Jagdpächtern der umliegenden Überblick über die beruflichen Möglichkeiten der Region Reviere, um unschöne Hinterlassenschaften der Men- verschaffen. Neben Feintool System Parts Jessen, Anna- schen zu entsorgen. burger Nutzfahrzeuge und dem EMPL Fahrzeugwerk Els- ter war der Altkreis Jessen gut vertreten. Ich wünsche Eine andere Art von Vergnügen sind die verschiedenen allen Absolventen und Berufsorientierern den richtigen Osteraktivitäten und Osterfeuer in unseren Ortsteilen. und erfolgreichen Weg unsere Zukunft zu verbessern. Auch der Neustart des Jessener Kneipenfestes am 15. April 2023 nach 4 Jahren Pause soll hier nicht unerwähnt Erfolge können wir hoffentlich bei der Umsetzung unse- bleiben. Nutzen Sie die Gelegenheit, musikalisch durch rer Baumaßnahmen bald vermelden. So wurde durch den Jessen zu streifen und besuchen Sie unsere Gaststät- Landkreis Wittenberg die Sanierung der Kreisstraße 2222 ten Bergschlösschen, Schlosspark Bowling, Namenlos, von Steinsdorf nach Linda beauftragt. Vorgesehen ist ein Weinhaus Zwicker, Ristorante Al Dente, Schützenhaus grundhafter Ausbau der Straße und eine Verbreiterung und Zur Alten Brauerei. Ein Shuttlebusservice ist ein- auf 6 Meter. Geplanter Baubeginn ist Mitte des Jahres. gerichtet. In Jessen ist die Sanierung der Straße der Freundschaft geplant. Mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren Zunächst wünsche ich Ihnen aber ein – Jessen Innenstadt“ soll die Sanierung der Straße mit frohes Osterfest und lassen Sie sich in ein paar Parkflächen erfolgen. Eine neue Regenentwässerung und die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung sind Tagen am 1. April nicht in die Irre führen. geplant. Die Gemeinschaftsmaßnahme mit dem WAZV Ihr Bürgermeister Elbe-Elster, die Trink- und Schmutzwasseranlagen zu sanieren, soll im September beginnen. Dazu stehen in den nächsten 2 Jahren Fördermittel zur Verfügung. Etwas eher, in den nächsten Monaten, soll mit dem 1. Bauabschnitt für die Erneuerung der Dachflächen an der Michael Jahn
2 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 AMTLICHE MITTEILUNGEN Amtsblatt Nachruf Lesen Sie in dieser Ausgabe Amtliche Mitteilungen Wir nehmen Abschied Nachruf Jürgen Wielsch Seite 2 von unserem Mitarbeiter Bekanntmachung Haushaltssatzung Seite 2 und Kollegen Info Feldstraße in Jessen Seite 2 Vollsperrung in Mügeln Tagesordnung Hauptausschuss Seite 3 Seite 3 Jürgen Wielsch Sprechzeit Gründonnerstag Seite 3 * 16. August 1959 Berufungen Seite 3 † 02. März 2023 Zwangsversteigerung Seite 4 Beschlüsse Stadtrat Seite 4 Herr Wielsch war von 1993 bis 2004 Interessenbekundung Seite 5 für die Gemeinde Holzdorf tätig. Termine Deichschau Seite 5 Erteilung einer Genehmigung Seite 6/7 Nach der Eingemeindung von Holzdorf Lärmkartierung Seite 7 arbeitete er im Bauhof der Stadt Jessen. 6. Änderung Flächennutzungsplan Seite 8/9 Schöffenwahl Seite 9 In Dankbarkeit für seine geschätzte Mitarbeit Aufhebung B-Plan Klöden Seite 10 gilt seiner Familie unsere Stellenausschreibung herzliche Anteilnahme. Bundesfreiwilligendienst KiTa Seite 10 Sachbearbeiter im Bauamt Seite 11 Stadt Jessen (Elster) Nicht amtliche Mitteilungen Bürgermeister Personalrat Bundeswehr / Schießwarnung Seite 12 Glückwünsche, Jubiläen, Geburten Seite 13/14 Kirchliche Mitteilungen Seite 15 Vereine, Verbände, Schulen, KiTa Bekanntmachung – Grundschule „Max Lingner“ Seite 16 Haushaltssatzung der Stadt Jessen (Elster) Freizeittreff Wiesengrund Seite 17 für das Haushaltsjahr 2023 Grundschule Seyda Seite 18 Heimatverein Seyda Seite 18 Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die durch den Stadt- Heimatverein Grabo Seite 19 rat der Stadt Jessen (Elster) beschlossene Haushaltssatzung Verein Glücksburger Heide Seite 19 der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2023 durch Evang. Grundschule Holzdorf Seite 20 den Landkreis Wittenberg genehmigt wurde. Die öffentliche Freiwillige Feuerwehr Schweinitz Seite 20 Bekanntmachung erfolgt ab dem 29.03.2023 auf der Internet- AWO Ortsgruppe Jessen Seite 20 seite der Stadt Jessen (Elster), www.jessen.de. „Wir“ e. V. Seite 21 Ortsvorstand „Die Linke“ Seite 21 Frauenchor Jessen Seite 23 Kultur- und Sportverein Kleinkorga Seite 23 Dies und das Michael Jahn Apotheken-Notdienst Seite 21 Bürgermeister Geflügelimpfung Seite 21 Neues aus der Kinderbibliothek Seite 22 Feuerwehreinsätze Februar Seite 22 Sport Mitteilung des Ordnungsamtes SV Allemannia 08 Seite 23 Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass nach Leichtathletik Seite 24 Abschluss der Baumaßnahmen in der Feldstraße, am Kreis- Sportvorschau Seite 24 verkehr, nun wieder Glascontainer zur Verfügung stehen. Jessener Sportasse Seite 32 Jagdgenossenschaften JG Reicho Seite 32 FBG Jessener Forsten Seite 32/33 JG Holzdorf Seite 33 JG Seyda Seite 36 JG Morxdorf/Mark Zwuschen Seite 36 JG Klossa Seite 37 Veranstaltungen Veranstaltungskalender Seite 37 Dorfostern Mark Zwuschen Seite 40 Osterfeuer Schweinitz Seite 40 Wir alle hoffen, dass dieses Areal sauber bleibt. Impressum Seite 39 Ihr freundliches Ordnungsamt
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 3 Vollsperrung in Mügeln Info Sprechzeiten Die Baustelle in Mügeln geht weiter: Vollsperrung Besucher Stadtverwaltung noch bis zum 06.04.2023 (von letzte Zufahrt Ulmen- Die Verwaltung schließt am Gründonnerstag, straße bis Pastorweg). dem 6. April 2023 bereits um 16:00 Uhr. Der Bürgermeister Öffentliche Sitzungen April 2023 Berufung und Übertragung Hauptausschuss von Aufgaben von Mitgliedern Mi., 12.04.2023 17:00 Uhr Schloss Jessen/Ratssaal der Freiwilligen Feuerwehren Tagesordnung der Stadt Jessen (Elster) Öffentlicher Teil In der Stadtratssitzung am 28.02.2023 kam es zu ver- 1. Eröffnung der Hauptausschusssitzung, schiedenen Beschlüssen zu Mitgliedern der Freiwilli- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung gen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster). und der Beschlussfähigkeit • Daniel Prinz wurde mit Wirkung vom 01.03.2023 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuer- der Tagesordnung wehr Jessen für die Dauer von 6 Jahren berufen. 3. Genehmigung der Niederschrift vom 14.02.2023 – öffentlicher Teil • Michael Beck wurde mit Wirkung vom 01.03.2023 4. Einwohnerfragestunde zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuer- 5. Abberufungen von Führungskräften der Freiwilligen wehr Gorsdorf Hemsendorf für die Dauer von 6 Feuerwehren Jahren berufen. 6. Berufungen von Führungskräften der Freiwilligen • Marko Höse wurde mit Wirkung vom 01.03.2023 Feuerwehren zum stellvertretenden Ortsteilwehrleiter der Frei- 7. Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes willigen Feuerwehr Gorsdorf Hemsendorf für die Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“ Dauer von 6 Jahren berufen. der Stadt Jessen (Elster) – Vorlage: 2023/016 8. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 57 „REWE-Standort • Matthias Oesteritz wurde mit Wirkung vom Rosa-Luxemburg-Straße“ der Stadt Jessen (Elster) 01.03.2023 zum stellvertretenden Ortsteilwehr- (gem. § 9 (2a) BauGB) – Vorlage: 2023/017 leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schützberg für 9. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Dauer von 6 Jahren berufen. V38 „Solarpark Jessen 1“ der Stadt Jessen (Elster) • Tom Lehmann wurde mit Wirkung vom 01.03.2023, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB – Vorlage: 2023/018 befristet für die Dauer von 2 Jahren, mit der Wahr- 10. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nahme der Funktion des stellvertretenden Orts- V39 „Solarpark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster) teilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Jes- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB – Vorlage: 2023/019 sen betraut. 11. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V40 „Solarpark Jessen 3“ der Stadt Jessen (Elster) • Michael Stecher wurde mit Wirkung vom gemäß § 2 Abs. 1 BauGB – Vorlage: 2023/020 01.03.2023, befristet für die Dauer von 2 Jah- 12. Annahme und Verwendung von Spenden – ren, mit der Wahrnahme der Funktion des Orts- Vorlage: 2023/023 teilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Mark 13. Informationen und Bericht des Bürgermeisters über Zwuschen betraut. gefasste Beschlüsse 14. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder 15. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nicht öffentlicher Teil 16. Genehmigung der Niederschrift vom 14.02.2023 – nicht öffentlicher Teil 17. Personalangelegenheiten 18. Grundstücksangelegenheiten 19. Finanzangelegenheiten 20. Allgemeine Informationen 21. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder Öffentlicher Teil 22. Schließung der Sitzung Der stellvertretende Bürgermeister Daniel Leh- Wir verweisen auf unsere Öffentliche Bekanntmachung mann überreichte am 02.03.2023 die entsprechen- unter: www.jessen.de den Urkunden. Gleichzeitig sprach er den Kameraden Dank und Anerkennung für ihre gezeigten Leistun- gen auf dem Gebiet des Brandschutzes zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Jessen (Elster) aus und wünschte allen für die Ausübung dieses überaus ver- Michael Jahn antwortungsvollen Ehrenamtes alles Gute. Bürgermeister und Ausschussvorsitzender
4 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 Öffentliche Bekanntmachung Der Verkehrswert beträgt laut Gutachten 10.000,00 €. Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Freitag, dem Da in einem früheren Termin der Zuschlag nach § 74a 21.04.2023, um 09:00 Uhr im Amtsgericht Wittenberg, bzw. 85a ZVG versagt wurde, kann nunmehr auch ein Dessauer Straße 291, nachfolgendes Grundstück ver- Gebot von weniger als die Hälfte des Verkehrswertes äußert werden: abgegeben werden. Grundbuch von Battin Blatt 195, Kaufinteressenten können sich bereits vor dem Verstei- Gemarkung Battin, Flur 4, Flurstück 365 gerungstermin bei der Stadtverwaltung Jessen (Tel. Battiner Dorfstraße 58 mit einer Größe 0 35 37/276-756 oder 276-760) melden. von 1.329 m² Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgen- Auf dem Grundstück stehen ein zweistöckiges Fach- dem Link: werkhaus (denkmalgeschütztes Pfarrhaus) mit mas- https://ag-wb.sachsen-anhalt.de/themen/ sivem Erdgeschoss, Baujahr vermutlich Anfang 19. Jahrhundert, und Nebengebäude (ehemaliges Wirt- zwangsversteigerungen/ schaftsgebäude) sowie Außenanlagen. Stadtkasse Jessen (Elster) Öffentliche Bekanntmachung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentli- chen Bekanntmachung ist anzugeben: der Beschlüsse aus dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) • wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Verein- In der Sitzung des Stadtrates am 28.02.2023 wurden barung eingesehen werden kann und über folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung den Inhalt Auskunft erteilt wird. bestätigt. • auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Öffentlicher Teil der Sitzung: Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwä- 01/2023 Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB die Ernennung und Berufung von Führungs- sowie Entschädigungsansprüchen und -fris- kräften der Freiwilligen Feuerwehren in das ten gemäß § 44 Abs. 2 BauGB. Ehrenbeamtenverhältnis. 05/2023 Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) 02/2023 Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezo- beschließt, befristet für die Dauer von zwei genen Bebauungsplans V36 „Photovoltaikan- Jahren, den Kameraden Michael Stecher mit lage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark der Wahrnahme der Funktion des Ortsteil- Zwuschen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB. wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Mark 06/2023 1. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) Zwuschen und den Kameraden Tom Leh- beschließt die förmliche Beteiligung zur 6. mann mit der Wahrnahme der Funktion des Änderung des Flächennutzungsplanes für den stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Frei- in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurf willigen Feuerwehr Jessen mit Wirkung vom in der Fassung vom 11.01.2023. 01.03.2023 an zu betrauen. 2. Die förmliche Beteiligung der Öffentlich- 03/2023 Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt: keit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Betei- 1. Die Abwägung der in der Anlage – Abwä- ligung der Behörden und sonstigen Träger gungsprotokoll – aufgeführten Stellungnah- öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB men aus der Beteiligung der Behörden, der sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. sonstigen Träger öffentlicher Belange, der 2 BauGB soll auf Basis des Entwurfes in Form Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“ in der 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzu Gemeinde Klöden. machen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bür- 07/2023 Der Stadtrat Jessen beauftragt den Bürger- ger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher meister, gegenüber dem zuständigen Finanz- Belange und Nachbargemeinden, die Hin- amt, eine Erklärung abzugeben, dass in der weise und Bedenken vorgebracht haben, Stadt Jessen (Elster) weiterhin der § 2 Abs. 3 vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 31. setzen. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. 04/2023 Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt: 08/2023 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt 1. Den Aufhebungsbebauungsplan Nr. 2 „Woh- Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2023 nungsbaugebiet – Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden in der Fassung November 2022 auf- grund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Michael Jahn beschlossene Satzung auszufertigen und Bürgermeister
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 5 Interessenbekundung Bekanntmachung – Durchführung der Verpachtung von gemeindeeigenen Gewässerschau/Deichschau 2023 Liegenschaften für eine Freiflächen- Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt Photovoltaikanlage (FF-PVA) § 67 wird Alte Wittenberger Straße (Deponie) • am 11.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Elbe der Stadt Jessen Die Stadt Jessen (Elster) bietet die Liegenschaften von Axien Siel – Klöden Schöpfwerk einer stillgelegten Deponie zur Pacht an. Beabsich- tigt ist die sinnvolle Nachnutzung der anderweitig • am 13.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Elbe der Stadt Jessen kaum verwendbaren Konversionsflächen für eine FF- von Klöden Schöpfwerk – Gorsdorf Straßenbrücke PVA. • am 18.04.2023, ab 09.00 Uhr Die Flächen befinden sich im Außenbereich, an der der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der Alten Wittenberger Straße am Ortsausgang nord- Stadt Jessen von Waltersdorf Brücke – Arnsnesta westlich von Jessen (Elster) in Richtung Rehain. rechtsseitig, Arnsnesta – Löben linksseitig Gemarkung: Jessen • am 20.04.2023, ab 09.00 Uhr Flur: 1 der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der Flurstücke: 1/2; 2; 3 Stadt Jessen von Schweinitz Brücke Fließ – Gesamtgröße: ca. 3 ha Rückstaudeich – Schweinitz Straßenbrücke links- seitig – Kuhlache – Schulfestplatz, rechtsseitig Stadtdeich Jessen – Elstercenter – Deichende Höhe Umspannwerk; Deich Molkereigraben – Deichende rechtsseitig • am 20.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der Stadt Jessen von Jessen Straßenbrücke Tierpark – Mühle Mühlberg – Grabo – Gorsdorf linksseitig; Hemsendorfer Deich „Dreibaum“ rechtsseitig • am 20.04.2023, ab 09.00 Uhr der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der Stadt Jessen von Schweinitz Straßenbrücke – Löben linksseitig; Löben – Mönchenhöfe Rückstau- deich – Schweinitz Straßenbrücke rechtsseitig Das Gelände ist uneben, mit Gehölz bewachsen und geschaut. muss für den Betrieb einer FF-PVA nutzbar gemacht werden. Des Weiteren sind folgende Hinweise zu Die Schaukommission hat für das Land beachten: Sachsen-Anhalt das Recht: • Die Kosten für baurechtliche Genehmigungen, • Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und umwelt- und naturschutzbezogene Untersuchun- Anlagen zu kontrollieren; gen und daraus ergebenen Maßnahmen (Gutach- • Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von ten, EA-Maßnahmen etc.) sowie die Herrichtung wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen; der Flächen für den Betrieb einer FF-PVA sind vom Pächter zu tragen. • eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von was- serwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen soweit • Bei den Flächen handelt es sich um eine ehema- dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. lige Deponie. • Der jährliche Mindestpachtpreis beträgt 2000 Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche EUR/ha. die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten • Finanzielle Beteiligung der Kommune am Aus- sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betre- bau der Erneuerbare-Energien-Anlagen mit 0,2 tens des Grundstücks zu gewährleisten. ct/kWh Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und • Im Rahmen der geplanten B187-Ortsumfahrung Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Bei Inte- können die genannten Liegenschaften im Plange- resse ist auf Grund der Corona-Pandemie im Vorfeld biet des Bundesverkehrswegeplans liegen. eine schriftliche Anmeldung beim LHW S-A, Flussbe- • Der Pachtvertrag wird demnach auf unbestimmte reich Wittenberg (Adresse untenstehend), notwendig. Zeit geschlossen, eine Mindestvertragslaufzeit ist Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Gewässer- nicht möglich, zudem enthält dieser ein Sonder- abschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Ver- kündigungsrecht mit entsprechender Rückbau waltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schrift- verpflichtung. lich an: Interessenten senden bitte ihr Angebot bis Landesbetrieb für Hochwasserschutz 30.04.2023 an folgende Adresse: und Wasserwirtschaft (LHW) Sachsen-Anhalt Stadt Jessen (Elster) Flussbereich Wittenberg Der Bürgermeister Sternstraße 59 Schloßstraße 11 06886 Wittenberg 06917 Jessen (Elster) E-Mail: FB.WB@Ihw.mlu.sachsen-anhalt.de
6 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 Öffentliche Bekanntmachung WEA E 7: Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 23 WEA E 8: Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 28 des Fachdienstes Umwelt und Abfallwirtschaft, untere WEA E 9: Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 102/ 2 Immissionsschutzbehörde, des Landkreises Wittenberg WEA E 10: Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 66 zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes- WEA E 13: Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 103 Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Antrag der VSB WEA E 14: Gemarkung Meltendorf, Flur 1, Flurstück 41 Windpark Elster Repowering GmbH & Co. KG in Dresden WEA G 1: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 33 zur Errichtung und zum Betrieb von 16 Windenergieanla- WEA G 2: Gemarkung Gentha, Flur 2, Flurstück 84 gen unter Berücksichtigung des Repowerings von tech- WEA G 4: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 34 nisch veralteten WEA im Landkreis Wittenberg WEA G 5: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 35 Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG und § 21a der Verordnung WEA G 6: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 35 über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der WEA G 7: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 57 Landkreis Wittenberg bekannt: WEA G 8: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 57 WEA G 9: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 58 Mit Bescheid vom 08.02.2023, Az.: 67.32.5/1.6.2/145- WEA G 10: Gemarkung Gentha, Flur 2, Flurstück 75 391/192 wurde auf Antrag der VSB Windpark Elster Repow- WEA G 11: Gemarkung Gentha, Flur 2, Flurstück 73 ering GmbH & Co. KG mit Sitz in 01069 Dresden, Schweizer WEA G 12: Gemarkung Gentha, Flur 2, Flurstück 73 Straße 3 a die immissionsschutzrechtliche erste Teilgeneh- WEA G 13: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 67 migung nach § 8 i.V.m. § 4 BImSchG für die Errichtung und WEA G 14: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 62 den Betrieb von 16 Windenergieanlagen vom Typ Siemens WEA G 15: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 37 Gamesa SG 6.0-155, mit einer Nennleistung von je 6600 WEA G 16: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 7 kW, einer Nabenhöhe von 165,0 m, einem Rotordurchmes- WEA L 2: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 15 ser von 155,0 m und einer Gesamthöhe von 242,5 m unter WEA L 3: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 87 Berücksichtigung des Repowerings von technisch veralte- WEA L 4: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 88 ten WEA im Landkreis Wittenberg auf den Grundstücken WEA L 5: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 110 in 06917 Jessen (Elster), Ortsteile Gentha und Ruhlsdorf WEA L 6: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 90 und in 06895 Zahna-Elster, Ortsteile Listerfehrda, Melten- WEA L 9: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 73 dorf und Elster im Windvorranggebiet für die Nutzung der WEA L 14: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 79 Windenergie Nr. IX „Listerfehrda“ erteilt. WEA L 15: Gemarkung Listerfehrda, Flur 2, Flurstück 173 Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil: WEA L 17: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 84 „I Erste Teilgenehmigung nach § 8 i.V.m § 4 BImSchG WEA L 19: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 93 WEA L 20: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 103 1. Auf Antrag der WEA L 21: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 87 VSB Windpark Elster Repowering GmbH & Co. KG WEA L 22: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 75 Schweizer Straße 3 a WEA R 2: Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 1, Flurstück 166 01069 Dresden WEA L 7: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 108 WEA L 8: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 107 vom 29.03.2021, zuletzt ergänzt und vervollständigt am WEA L 10: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 99 06.05.2022 (Änderung Nordwest-Kurve), abgeändert am WEA L 11: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 102 12.01.2023 durch Antrag auf Teilgenehmigung wird unbe- WEA L 12: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 104 schadet der auf besonderen Titeln beruhender Ansprü- WEA L 18: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 100 che Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmiung WEA R 1: Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 1, Flurstück 75 erteilt, auf den nachfolgend benannten Grundstücken in 06917 Jessen (Elster), Ortsteile Gentha und Ruhlsdorf und entsprechend den nachstehend unter II aufgeführten Plä- in 06895 Zahna-Elster, Ortsteile Listerfehrda, Meltendorf nen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie nach Maß- und Elster gabe der unter III festgesetzten Nebenbestimmungen WEA ELS 01: Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 66 16 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Siemens Gamesa WEA ELS 02: Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 32 SG 6.0-155, mit einer Nennleistung von je 6600 kW, einer WEA ELS 03: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 35 Nabenhöhe von 165,0 m, einem Rotordurchmesser von WEA ELS 04: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 58 155,0 m und einer Gesamthöhe von 242,5 m WEA ELS 05: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 37 zu errichten und zu betreiben. WEA ELS 07: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 47 2. Das Vorhaben bedarf gemäß § 71 Abs. 1 der Bauordnung WEA ELS 08: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 75 des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) einer Bauge- WEA ELS 09: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 79 nehmigung. Die Baugenehmigung umfasst nach § 14 WEA ELS 10: Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 67 Abs. 8 i. V. m. Abs. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes WEA ELS 11: Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 1, Flurstück 153 Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) die denkmalrechtli- WEA ELS 12: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 99 che Genehmigung. Die Genehmigung wird unter dem WEA ELS 13: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 94 Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme von Auflagen WEA ELS 14: Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 104 zur Wahrung der archäologischen Belange, die nicht WEA ELS 15: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 14 durch eine mit dem Landesamt für Denkmalpflege und WEA ELS 16: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 40 Archäologie Sachsen-Anhalt (LDA) abgeschlossene Ver- WEA ELS 17: Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 88 einbarung abgedeckt sind, erteilt. als Repowering für Das Vorhaben bedarf gleichfalls einer naturschutz- WEA E 1: Gemarkung Meltendorf, Flur 1, Flurstück 39 rechtlichen Eingriffsgenehmigung gemäß § 17 Abs. 1 WEA E 2: Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 32 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Diese wird mit WEA E 3: Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 30 Nebenbestimmungen (s. Abschnitt III Nr. 8) erteilt. Das WEA E 4: Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 18 Vorhaben bedarf auch einer Befreiung von den Verbo- WEA E 5: Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 102/1 ten der Baumschutzverordnung des Landkreises Witten- WEA E 6: Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 27 berg und den Verboten des § 21 Naturschutzgesetz des
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 7 Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) zur Entnahme Mi. von 09:00 bis 12:00 Uhr von 31 Bäumen im Bereich einer Obstbaumreihe im Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr Windpark Elster. Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr Das Vorhaben bedarf des Weiteren einer Zustimmung Stadt Zahna-Elster und Stadt Zahna-Elster nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Hauptsitz Zahna Außenstelle Elster (Elbe) Gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG wird die für die Erteilung Am Rathaus 1 Markt 12 der Genehmigung erforderliche Zustimmung des Lan- 06895 Zahna-Elster 06895 Zahna-Elster desverwaltungsamtes als obere Luftfahrtbehörde des Mo. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr Landes Sachsen-Anhalt mit den unter Abschnitt III Nr. 6 aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Di. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr Mi. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr Die o. g. Genehmigungen sowie die Zustimmung sind Do. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr gemäß § 13 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr in die hier erteilte Genehmigung eingeschlossen. Landkreis Wittenberg 3. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft Jahren nach Bestandkraft dieses Bescheides mit dem Betrieb der Anlagen begonnen worden ist. Raum A3-32 Breitscheidstraße 4 Ferner erlischt die Genehmigung, wenn die Anlagen 06886 Lutherstadt Wittenberg während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden sind. Mo. von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Di. von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr 4. Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.“ Mi. von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr Do. von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmi- gungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbun- Um die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme den. wird gebeten. Der Bescheid enthält nachfolgende Rechtsbehelfsbeleh- Gemäß § 21a Abs. 2 Satz 4 der 9. BImSchV erfolgt zusätzlich rung: die Bekanntmachung der Genehmigung über das länderü- „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats bergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de. nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Wider- Sie kann zudem auf der Internetseite des Landkreises Wit- spruch ist beim Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 3 tenberg abgerufen werden. in 06886 Lutherstadt Wittenberg, schriftlich oder zur Nie- derschrift einzulegen.“ Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Bescheid ein- Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit schließlich der Begründung von den Personen, die Ein- den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begrün- wendungen erhoben haben, beim Landkreis Wittenberg, dung liegt in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 24.04.2023 in folgenden Behörden aus und kann zu den Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft, Breitscheidstr. angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden: 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg schriftlich oder elektro- nisch unter umweltamt@landkreis-wittenberg.de angefor- Stadtverwaltung Jessen (Elster) dert werden. Schloßstraße 11 06917 Jessen (Elster) Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid Bauamt – Zimmer 0.39 auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben Mo. von 09:00 bis 12:00 Uhr haben, als zugestellt. Di. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr Im Auftrag gez. Tschetschorke Amtliche Bekanntmachung oder auch mit diesem interaktiven Kartendienst Start der Öffentlichkeitsbeteiligung https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de an der Lärmaktionsplanung eingesehen werden. des Eisenbahn-Bundesamtes Auf diese Lärmkartierungsergebnisse aufbauend erar- Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im vergangenen beitet das EBA einen Lärmaktionsplan. Jahr für die Haupteisenbahnstrecken der DB Netz AG Vor diesem Hintergrund findet vom 13.03.2023 bis (hier: 30.000 Zugbewegungen und höher) eine Lärmkar- 24.04.2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbetei- tierung durchgeführt. Die Stadt Jessen (Elster) zählt zu ligung statt. Bürgerinnen und Bürger haben in die- den insgesamt 162 Städten und Gemeinden in Sachsen- sem Zeitraum die Möglichkeit über eine Online-Betei- Anhalt für die Lärmkarten ausgefertigt worden sind. ligungsplattform Die Lärmkartierungsergebnisse für Sachsen-Anhalt können auf dieser Seite https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/ portal/apps/sites/#/lap1 https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_ Schienenwegen/Laermkartierung/ an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Haupteisenbahnstrecken/st/st_node.html) Bauamt Stadt Jessen (Elster)
8 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 Amtliche Bekanntmachung Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung des Entwurfs der sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel. der Stadt Jessen (Elster) gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungs- Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sit- planes der Stadt Jessen (Elster), mit Begründung und zung am 28.02.2023 den Entwurf zur 6. Änderung des Umweltbericht, kann im Rahmen der förmlichen Öffent- Flächennutzungsplanes Jessen (Elster) in der Fassung lichkeitsbeteiligung in der Zeit vom vom 11.01.2023, einschließlich Begründung, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die förmli- 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 che Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Bauamt der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den Dienstzeiten eingesehen werden: Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung eines Teilbereiches, eines zurzeit als gewerbliche Baufläche Montag/Mittwoch/Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr dargestellten Gebietes, zur Sonderbaufläche „Einzel- Dienstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr handel“ (SO), um die planungsrechtliche Zulässigkeit und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr von großflächigen Einzelhandelsgeschäften entspre- Donnerstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr chend den Festsetzungen eines hierfür aufzustellen- und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr den Bebauungsplanes vorzubereiten. Nachfolgend aufgeführte Planunterlagen werden zeit- Das Plangebiet liegt im „Gewerbepark Jessen 2“ der gleich elektronisch auf der lnternetseite der Stadt Jes- Gemarkung Jessen, an der B 187 (Rehainer Straße). sen (Elster) unter folgendem Link www.jessen.de sowie Nachfolgende Abbildungen zeigt die Lage des Gel- über die Internetseite des Landesportales von Sachsen- tungsbereiches der 6. Änderung des Flächennutzungs- Anhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. planes der Stadt Jessen (Elster). Die auszulegenden Unterlagen umfassen: • Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungspla- nes Jessen (Elster), Stand: 11.01.2023 • Begründung zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), Stand: 11.01.2023 • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungspla- nes Jessen (Elster), Stand: 11.01.2023. Der Umwelt- bericht wird gemäß den Maßgaben der §§ 2 (4) und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt. Er beschränkt sich auf die von der 6. Änderung berühr- ten Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die Ermittlung zu erwartender Umweltauswirkungen erfolgt für Darstellungen, mit denen erstmalig durch die 6. Änderung des Flächennutzugsplanes ein Nut- zungswandel (Umwandlung in eine andere Art der Nutzung) ermöglicht wird. Darstellungen, die sich aus nachrichtlichen Übernahmen anderer Zulas- sungsverfahren ergeben, unterliegen nicht der hie- sigen Umweltprüfung. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beur- teilung unterzogen: • Mensch – mit Aussagen u. a. zur Vorprägung, Nachbarschaft und Konflikten durch Lärm und Ver- kehrsfrequenz • Arten und Lebensgemeinschaften – mit Aussagen u. a. zu Verlust von Anbaufläche und Vegetation • Boden/Grundwasser – mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen und zum Verlust offener/versi- ckerungsfähiger Bodenoberflächen • Oberflächengewässer – keine Relevanz • Klima/Luft – mit Aussagen zu mikroklimatischen Effekten durch Versiegelung und Bebauung • Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zur Überprä- gung Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Ände- • Kultur- und Sachgüter – keine Relevanz rung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Els- • Auswirkungsanalyse zur Verlagerung des REWE- ter) wird anhand des Entwurfes in Form einer öffentli- und des Rossmann-Marktes in die Rehainer Straße chen Auslegung durchgeführt. in 06917 Jessen (Elster), Stand: 20.12.2022
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 9 • Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informatio- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flä- der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wie chennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) gem. § 4a nachfolgend genannt: Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Jessen (Elster) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte Bergwesen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.10.2022 des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. mit Umweltinformationen zum Baugrund und Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hinge- Grundwasser wiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Flurneuordnung und Forsten Anhalt im Rahmen Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Abs. 1 BauGB vom 28.10.2022 mit Umweltinforma- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendun- tionen zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und gen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Ausle- Flurneuordnungsverfahren gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht • Stellungnahme des Landkreises Wittenberg hat, aber hätte geltend machen können. im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteili- Hinweis zum Datenschutz: gung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.11.2022 mit Umweltinformationen zum Hochwasserrisikoge- Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermitt- biet, Schutzbereich Mineralwasservorkommen, lung und zutreffenden Bewertung der von der Planung Flächenentwässerung/Wasserrückhaltung und berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a Bodenschutz Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dieser Planung personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben. Am Während der o. g. Frist zur Einsichtnahme können von Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der Jedermann Stellungnahmen unter o. g. Anschrift abge- Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhe- geben, zur Niederschrift vorgetragen oder per E-Mail an bung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten info@jessen.de abgegeben werden. Auch interessierte im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten. Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zur Pla- nung zu äußern. Jessen (Elster), den 15.03.2023 Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbetei- Michael Jahn ligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten. Bürgermeister Wahl der Schöffen für die 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind; Periode ab 01. Januar 2024 5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; der Stadt Jessen (Elster) 6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. In diesem Jahr sind die Schöffen für die Periode ab 01. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Januar 2024 zu wählen. Deutschen ausgeübt werden. Jedermann und Vereinigun- Gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzungen (GVG) hat der Präsident des Landgerichts Dessau-Roßlau erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen. die Zahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Per- Auch Selbstbenennungen sind zulässig. sonen in der Stadt Jessen (Elster) festgelegt. Vorschläge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bitten wir Die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Per- bis zum 01. April 2023 beim Ordnungsamt der Stadt Jessen sonen wurde auf 7 bestimmt. In die Vorschlagslisten sind (Elster), Zimmer 0.25, Schloßstraße 11 unter Angabe von: jedoch mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen • Familienname wie benötigt werden (§ 36 Abs. 4 Satz 1 GVG). • Geburtsname Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach • Vorname Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen • Geburtsdatum berücksichtigen. • Geburtsort • Wohnanschrift und Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden • Beruf (§ 33 GVG): einzureichen. 1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünf- undzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben Sollten Sie Fragen zu dem Ehrenamt des/der Schöffen/ würden; Schöffin haben, können Sie sich auf der Internetseite www. 2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben schoeffenwahl2023.de informieren. Das Bewerbungsfor- oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; mular können Sie auf der Internetseite herunterladen oder 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlags- bei der Stadtverwaltung Jessen (Elster) abholen. liste nicht in der Gemeinde wohnen; Ihr Ordnungsamt
10 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 Amtliche Bekanntmachung des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Jessen (Elster) „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“ unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- in der Gemeinde Klöden haltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. am 28.02.2023 (Beschluss Nr. 04/2023) die Aufhebung des Hinweis gemäß § 44 BauGB Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden, in der Fassung November 2022, Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü- che nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB Mit der Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplans über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht Nr. 2 sollen die im Geltungsbereich der Gemarkung Klöden, fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Flur 2, Flurstücke verschiedene (s. Übersichtsplan) getrof- fenen Festsetzungen zur Erschließung eines allgemeinen Übersichtskarte (unmaßstäblich): Wohngebietes aufgehoben werden. Der Aufhebungsbebauungsplan tritt mit dieser Bekannt- machung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Aufhebungsbebauungsplan, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung wird vom Tag dieser Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht in der Stadt- verwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloß- straße 11, Zimmer 0.39 zu den Sprechzeiten Montag – Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr – 17:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr – 18:00 Uhr bereitgehalten. Auf Verlangen wird über die Inhalte des Aufhebungsbebauungsplans Auskunft erteilt. Hinweis gemäß § 215 BauGB Jessen (Elster), den 08.03.2023 Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzungen der dort verzeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans Michael Jahn sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel Bürgermeister Öffentliche senden Sie diese an die Stellenausschreibung – Stadtverwaltung Jessen (Elster) Bundesfreiwilligendienst (BFD) Bundesfreiwilligendienst – BFD Schloßstraße 11 In der Stadt Jessen (Elster) sind ab sofort 06917 Jessen (Elster) Stellen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu besetzen. Bitte verwenden Sie für den postalischen Versand keine Bewerbungsmappe, Klarsichthüllen, Büroklammern, Heft- Einsatzstellen: klammern oder Ähnliches. Die Zusammenstellung Ihrer • Kita „Kinderhaus Kunterbunt“ Bewerbungsunterlagen in einem einfachen Schnellhefter • Kita „Koboldmühle“ oder Klemmmappe ist ausreichend. • Kita „Spatzennest“ Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entste- • Kita „Villa Teige“ hen, werden nicht erstattet. • Kita „Battiner Burgspatzen“ Hinweis: Der BFD steht allen Frauen und Männern aller Altersgrup- pen nach Erfüllung der Vollschulpflicht offen. Die Stellen Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einver- werden für 12 Monate besetzt. Die wöchentliche Arbeits- standen, dass wir Ihre Unterlagen auch elektronisch erfas- zeit beträgt zwischen 21 und 39 Stunden. Der BFD kann sen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle als Praktikum anerkannt werden. Nach Abschluss des BFD aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis. werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg einge- reichte Unterlagen werden zurückgesendet. Wenn Sie sich durch das Stellenangebot angesprochen füh- len, schicken Sie bitte Ihre vollständigen und aussagekräf- Jessen (Elster), 29.03.2023 tigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an: bewerbung@jessen.de Die Bewerbungsunterlagen einschließlich der Anlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen. Michael Jahn Wenn Sie die Bewerbung schriftlich einreichen, dann Bürgermeister
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 11 Stellenausschreibung • zunächst befristetes Beschäftigtenverhältnis für zwei Jahre mit der Option der Festeinstellung der Stadt Jessen (Elster) • Beschäftigung in Vollzeit (39 h/W) Die Stadt Jessen (Elster) sucht zum • Die Stelle wird – je nach fachlicher Vorbildung – nächstmöglichsten Zeitpunkt einen bis zur Entgeltgruppe E9b TVöD-VKA vergütet • Gleitzeitregelung Sachbearbeiter im Bauamt (m/w/d) • Betriebliche Altersvorsorge Aufgabenprofil: • Fortbildung zur Förderung der persönlichen und • Vorbereitung, Baubegleitung und Abrechnung beruflichen Weiterbildung von Baumaßnahmen Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse geweckt haben und • Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit • Erarbeitung der Aufgabenstellung für die Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild. Ingenieurbüros, Vorbereitung von HOAI-Verträgen Diese senden Sie bitte bis zum 14.04.2023 • Projektsteuerung, Wahrnehmen der Bauherrenfunktion • Haushaltsangelegenheiten, inkl. Haushaltsplanung an die E-Mail bewerbung@jessen.de und -überwachung oder an die Stadt Jessen (Elster) • allgemeine Verwaltungsarbeiten, z. B. Erarbeitung Kennwort: Sachbearbeiter Bauamt von Statistiken und Archivierungen Schloßstraße 11 Eine genaue Abgrenzung der Aufgaben bleibt vorbehalten. 06917 Jessen (Elster) Voraussetzungen: Bitte verwenden Sie für den postalischen Versand keine Bewerbungsmappe, Klarsichthüllen, Büroklammern, Heft- • Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfach klammern oder Ähnliches. Die Zusammenstellung Ihrer angestellten, Verwaltungswirt / Beschäftigtenlehrgang Bewerbungsunterlagen in einem einfachen Schnellhefter I, Verwaltungsfachwirt / Beschäftigtenlehrgang II oder oder Klemmmappe ist ausreichend. • eine gleichwertige Ausbildung • möglichst langjährige Berufserfahrung in der Die mit der Bewerbung einhergehenden möglichen Kosten kommunalen Verwaltung werden nicht erstattet. • wünschenswert sind Kenntnisse im Bauordnungsrecht, Hinweis: Baugesetzbuch, HOAI, VOB sowie Vergaberecht VGV Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich • gute EDV- und MS-Office-Kenntnisse einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektro- • Führerschein Klasse B nisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung Von dem/der Bewerber/in erwarten wir, dass er/sie ein- der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewer- satzfähig und belastbar ist, verbunden mit einer ausge- bungen werden anschließend gelöscht. prägten Serviceorientierung, Kontaktfreudigkeit und Jessen (Elster), 20.03.2023 freundlichem Umgang gegenüber unseren Bürgern und Mitarbeitern sowie die Fähigkeit zum selbstständigen und strukturierten Arbeiten. Wir bieten: • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit Michael Jahn in einem engagierten Team Bürgermeister ENDE DER AMTLICHEN MITTEILUNGEN DER FRÜHLING KOMMT, UNSER RÄDERBRUNCH AUCH! VEREINBAREN SIE AM BESTEN GLEICH UNSER SERVICETEAM STEHT IHNEN DAFÜR AN FOLGENDEN TAGEN EINEN TERMIN BEI UNS! ZUR VERFÜGUNG: TELEFONISCH UNTER: 14. UND 15. APRIL / 21. UND 22. APRIL / 28. UND 29. APRIL 2023 0 35 37 / 2 04 53-0 AN DIESEN TERMINEN SIND UNSERE MITARBEITER FREITAGS VON 7 BIS 18 UHR UND SAMSTAGS VON 8 BIS 13 UHR FÜR SIE DA. WIR FREUEN UNS AUF SIE! RÄDERWECHSEL IHR TEAM VOM AUTOHAUS SCHANDERT „PLUS“ FÜR 99,00 € RADWECHSEL, EINLAGERUNG, WUCHTEN DER EINZULAGERNDEN RÄDER, JETZ WASCHEN DER RÄDER WIED T ER M CATE IT JOCHEN SCHANDERT HEIKO LOCKER RÄDERWECHSEL RING ! GESCHÄFTSFÜHRER SERVICELEITER FÜR 24,90 € SERVICE JESSEN im GEWERBEPARK 2 06917 Jessen (Elster) Telefon: info@auto-schandert.de Mo. – Fr.: 7.00 Uhr – 18.00 Uhr 03537 20453 - 0 www.auto-schandert.de Sa.: 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
12 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023 Schießwarnungen Nr. 14/23; 15/23; 16/23 Fundorte von Blindgängern sind zu kenn- zeichnen und dem StOÄ Schönewalde/ für den „Militärischen Sicherheitsbereich Holzdorf sofort zu melden. Annaburger Heide“ (MSB AH) 3) Übende Truppenteile und Inhaber von Be- rechtigungsausweisen/Sonderausweisen, 1) Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet, wird dürfen den MSB AH nur nach vorheriger an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt. Einweisung und Belehrung durch berech- tigtes Personal, betreten bzw. befahren. Tag Datum Sperrzeit Sperrbereich Bemerkung Mo 03.04.2023 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL 4) Der übenden Truppe ist jederzeit der Di 04.04.2023 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt Mi 05.04.2023 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL bei unbeleuchteten und getarnten Fahr- Do 06.04.2023 Kein Schießen A/StOÜbPL zeugen der übende Truppen im MSB AH. Fr 07.04.2022 Kein Schießen A/StOÜbPL Erreichbarkeit Unterstützungspersonal: Sa 08.04.2023 Kein Schießen A/StOÜbPL 03 53 89/86-30 502 So 09.04.2023 Kein Schießen A/StOÜbPL Im Auftrag Mo 10.04.2023 Kein Schießen A/StOÜbPL Im Original gezeichnet! Di 11.04.2023 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung Reihs Mi 12.04.2023 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung StFw und FwStOAngel Do 13.04.2023 07.00 – 20.00 Uhr A/StOÜbPL Übung Fr 14.04.2022 Kein Schießen A/StOÜbPL Sa 15.04.2023 Kein Schießen A/StOÜbPL So 16.04.2023 Kein Schießen A/StOÜbPL AGRODIENST eG Mo Di Mi 17.04.2023 18.04.2023 19.04.2023 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL Übung Übung Übung JESSEN Alte Wittenberger Str. 8 Do 20.04.2023 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung 06917 Jessen Fr 21.04.2022 Kein Schießen A/StOÜbPL Übung Tel. 0 35 37/28 05 0 Sa 22.04.2023 Kein Schießen A/StOÜbPL Übung www.agrodienst-jessen.de So 23.04.2023 Kein Schießen A/StOÜbPL Übung DIESEL TANKSTELLE 2) Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betrete- und Befahrverbot. Der Sperrbereich A (Scharfschießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet. Im weiteren ist es verboten: – den MSB AH unbefugt zu Betreten; Ihr gesamter Diesel-Fuhrpark ist – widerrechtliches Aneignen von bei uns herzlich willkommen! Munition und Munitionsteilen; – das Berühren von Blindgängern, Munition und Munitionsteilen Montag bis Sonntag rund um die Uhr tanken Bargeldlose Zahlung per EC-Karte Detaillierte Abrechnung Schöneichoer Dorfstraße 10 Schnelle und übersichtliche OT Schöneicho Kostenkontrolle 06917 Jessen (Elster) Erfassung der Kilometerstände Verbrauchsberechnung Öffnungszeiten: pro Fahrzeug Montag – Freitag Allen Kunden und 07.00 – 17.00 Uhr Einzel- und Sammelrechnung Tag & Nacht bargeldlos und Geschäftspartnern komfortabel mit Tankchip! Tel.: 0 35 37/20 58 808 ein sonniges Mobil: 0170/8 08 63 27 Osterfest. Mail: kfzhopp@t-online.de 0 35 37/28 05 27
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