Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger

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Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger
Nr. 699                                Mittwoch, den 29. März 2023                              33. Jahrgang

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,                           Grundschule in Schweinitz begonnen werden. Gefördert
                                                           wird diese Baumaßnahme über das Förderprogramm
heute auf den Tag genau vor 110 Jahren wurde die           „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung – im Stadtkern
„Wählscheibe“, der Nummernschalter für Telefonappa-        Schweinitz“ im Rahmen einer energetischen Teilsanie-
rate, von der Firma Siemens und Halkse AG entwickelt       rung der Schule mit 320.000€ für 2023 und 2024.
und zum Patent angemeldet. Die Ära der mechanischen
                                                           An der Grundschule Seyda soll voraussichtlich im Juli mit
Nummernschalter ging in den 80er Jahren zu Ende. So
                                                           dem Neubau der Sporthalle begonnen werden. Bereits
hat wohl alles seine Zeit und Entwicklung, vermeintliche
                                                           begonnen hat der nächste Bauabschnitt am Kreisel in
Verbesserung schreitet immer zügiger voran.
                                                           Jessen. Es gibt also viel zu tun.
Neben dem Tag der Berufe am 15. März fand in der ver-
                                                           Zuerst die Arbeit – dann das Vergnügen. Nach diesem
gangenen Woche, am 21. März, die mittlerweile zweite
                                                           Motto ruft der Verein „Glücksburger Heide e.V.“ zur all-
Runde der Ausbildungsmesse „Job.Läuft“ in der Luther-
                                                           jährlichen Müllsammlung am 01. April auf. Details und
stadt Wittenberg unter dem Motto „MEINE ZUKUNFT.
                                                           weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beitrag
MEINE AUSBILDUNG“ statt. Ein umfangreiches Ange-
                                                           in diesem Blatt. Auch die Mitglieder des Himmelsber-
bot an Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten aus
                                                           ger Reit- und Fahrvereins trafen sich bereits zur jährli-
verschiedenen Branchen wurde angeboten. Bei dieser
                                                           chen Frühjahrsputzaktion am vergangenen Wochenende
Messe konnten sich auch unsere Jessener Schüler einen
                                                           im Wald gemeinsam mit Jagdpächtern der umliegenden
Überblick über die beruflichen Möglichkeiten der Region
                                                           Reviere, um unschöne Hinterlassenschaften der Men-
verschaffen. Neben Feintool System Parts Jessen, Anna-
                                                           schen zu entsorgen.
burger Nutzfahrzeuge und dem EMPL Fahrzeugwerk Els-
ter war der Altkreis Jessen gut vertreten. Ich wünsche     Eine andere Art von Vergnügen sind die verschiedenen
allen Absolventen und Berufsorientierern den richtigen     Osteraktivitäten und Osterfeuer in unseren Ortsteilen.
und erfolgreichen Weg unsere Zukunft zu verbessern.        Auch der Neustart des Jessener Kneipenfestes am 15.
                                                           April 2023 nach 4 Jahren Pause soll hier nicht unerwähnt
Erfolge können wir hoffentlich bei der Umsetzung unse-
                                                           bleiben. Nutzen Sie die Gelegenheit, musikalisch durch
rer Baumaßnahmen bald vermelden. So wurde durch den
                                                           Jessen zu streifen und besuchen Sie unsere Gaststät-
Landkreis Wittenberg die Sanierung der Kreisstraße 2222
                                                           ten Bergschlösschen, Schlosspark Bowling, Namenlos,
von Steinsdorf nach Linda beauftragt. Vorgesehen ist ein
                                                           Weinhaus Zwicker, Ristorante Al Dente, Schützenhaus
grundhafter Ausbau der Straße und eine Verbreiterung
                                                           und Zur Alten Brauerei. Ein Shuttlebusservice ist ein-
auf 6 Meter. Geplanter Baubeginn ist Mitte des Jahres.
                                                           gerichtet.
In Jessen ist die Sanierung der Straße der Freundschaft
geplant. Mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren                Zunächst wünsche ich Ihnen aber ein
– Jessen Innenstadt“ soll die Sanierung der Straße mit       frohes Osterfest und lassen Sie sich in ein paar
Parkflächen erfolgen. Eine neue Regenentwässerung
und die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung sind          Tagen am 1. April nicht in die Irre führen.
geplant. Die Gemeinschaftsmaßnahme mit dem WAZV
                                                           Ihr Bürgermeister
Elbe-Elster, die Trink- und Schmutzwasseranlagen zu
sanieren, soll im September beginnen. Dazu stehen in
den nächsten 2 Jahren Fördermittel zur Verfügung.
Etwas eher, in den nächsten Monaten, soll mit dem 1.
Bauabschnitt für die Erneuerung der Dachflächen an der     Michael Jahn
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger
2                                                               Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023

                                         AMTLICHE MITTEILUNGEN

                         Amtsblatt
                                                                      Nachruf
            Lesen Sie in dieser Ausgabe
               Amtliche Mitteilungen                            Wir nehmen Abschied
    Nachruf Jürgen Wielsch                     Seite 2
                                                               von unserem Mitarbeiter
    Bekanntmachung Haushaltssatzung            Seite 2              und Kollegen
    Info Feldstraße in Jessen                  Seite 2
    Vollsperrung in Mügeln
    Tagesordnung Hauptausschuss
                                               Seite 3
                                               Seite 3
                                                               Jürgen Wielsch
    Sprechzeit Gründonnerstag                  Seite 3                      * 16. August 1959
    Berufungen                                 Seite 3                       † 02. März 2023
    Zwangsversteigerung                        Seite 4
    Beschlüsse Stadtrat                        Seite 4           Herr Wielsch war von 1993 bis 2004
    Interessenbekundung                        Seite 5            für die Gemeinde Holzdorf tätig.
    Termine Deichschau                         Seite 5
    Erteilung einer Genehmigung              Seite 6/7         Nach der Eingemeindung von Holzdorf
    Lärmkartierung                             Seite 7        arbeitete er im Bauhof der Stadt Jessen.
    6. Änderung Flächennutzungsplan          Seite 8/9
    Schöffenwahl                               Seite 9      In Dankbarkeit für seine geschätzte Mitarbeit
    Aufhebung B-Plan Klöden                   Seite 10               gilt seiner Familie unsere
    Stellenausschreibung                                              herzliche Anteilnahme.
    Bundesfreiwilligendienst KiTa             Seite 10
    Sachbearbeiter im Bauamt                  Seite 11               Stadt Jessen (Elster)
             Nicht amtliche Mitteilungen                       Bürgermeister         Personalrat
    Bundeswehr / Schießwarnung                Seite 12
    Glückwünsche, Jubiläen, Geburten       Seite 13/14
    Kirchliche Mitteilungen                   Seite 15
    Vereine, Verbände, Schulen, KiTa                                Bekanntmachung –
    Grundschule „Max Lingner“                 Seite 16   Haushaltssatzung der Stadt Jessen (Elster)
    Freizeittreff Wiesengrund                 Seite 17          für das Haushaltsjahr 2023
    Grundschule Seyda                         Seite 18
    Heimatverein Seyda                        Seite 18   Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die durch den Stadt-
    Heimatverein Grabo                        Seite 19   rat der Stadt Jessen (Elster) beschlossene Haushaltssatzung
    Verein Glücksburger Heide                 Seite 19   der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2023 durch
    Evang. Grundschule Holzdorf               Seite 20   den Landkreis Wittenberg genehmigt wurde. Die öffentliche
    Freiwillige Feuerwehr Schweinitz          Seite 20   Bekanntmachung erfolgt ab dem 29.03.2023 auf der Internet-
    AWO Ortsgruppe Jessen                     Seite 20   seite der Stadt Jessen (Elster), www.jessen.de.
    „Wir“ e. V.                               Seite 21
    Ortsvorstand „Die Linke“                  Seite 21
    Frauenchor Jessen                         Seite 23
    Kultur- und Sportverein Kleinkorga        Seite 23
    Dies und das                                         Michael Jahn
    Apotheken-Notdienst                       Seite 21   Bürgermeister
    Geflügelimpfung                           Seite 21
    Neues aus der Kinderbibliothek            Seite 22
    Feuerwehreinsätze Februar                 Seite 22
    Sport                                                      Mitteilung des Ordnungsamtes
    SV Allemannia 08                          Seite 23
                                                         Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass nach
    Leichtathletik                            Seite 24
                                                         Abschluss der Baumaßnahmen in der Feldstraße, am Kreis-
    Sportvorschau                             Seite 24
                                                         verkehr, nun wieder Glascontainer zur Verfügung stehen.
    Jessener Sportasse                        Seite 32
    Jagdgenossenschaften
    JG Reicho                                 Seite 32
    FBG Jessener Forsten                   Seite 32/33
    JG Holzdorf                               Seite 33
    JG Seyda                                  Seite 36
    JG Morxdorf/Mark Zwuschen                 Seite 36
    JG Klossa                                 Seite 37
    Veranstaltungen
    Veranstaltungskalender                    Seite 37
    Dorfostern Mark Zwuschen                  Seite 40
    Osterfeuer Schweinitz                     Seite 40   Wir alle hoffen, dass dieses Areal sauber bleibt.
    Impressum                                 Seite 39   Ihr freundliches Ordnungsamt
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023                                                                        3

              Vollsperrung in Mügeln                                      Info Sprechzeiten
   Die Baustelle in Mügeln geht weiter: Vollsperrung                  Besucher Stadtverwaltung
   noch bis zum 06.04.2023 (von letzte Zufahrt Ulmen-          Die Verwaltung schließt am Gründonnerstag,
   straße bis Pastorweg).                                         dem 6. April 2023 bereits um 16:00 Uhr.
                                                                                Der Bürgermeister

                Öffentliche Sitzungen
                     April 2023
                                                                     Berufung und Übertragung
Hauptausschuss                                                      von Aufgaben von Mitgliedern
Mi., 12.04.2023     17:00 Uhr       Schloss Jessen/Ratssaal         der Freiwilligen Feuerwehren
Tagesordnung                                                           der Stadt Jessen (Elster)
Öffentlicher Teil                                             In der Stadtratssitzung am 28.02.2023 kam es zu ver-
1. Eröffnung der Hauptausschusssitzung,                       schiedenen Beschlüssen zu Mitgliedern der Freiwilli-
    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung          gen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster).
    und der Beschlussfähigkeit                                • Daniel Prinz wurde mit Wirkung vom 01.03.2023
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung           zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuer-
    der Tagesordnung                                            wehr Jessen für die Dauer von 6 Jahren berufen.
3. Genehmigung der Niederschrift vom 14.02.2023 –
    öffentlicher Teil                                         • Michael Beck wurde mit Wirkung vom 01.03.2023
4. Einwohnerfragestunde                                         zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuer-
5. Abberufungen von Führungskräften der Freiwilligen            wehr Gorsdorf Hemsendorf für die Dauer von 6
    Feuerwehren                                                 Jahren berufen.
6. Berufungen von Führungskräften der Freiwilligen            • Marko Höse wurde mit Wirkung vom 01.03.2023
    Feuerwehren                                                 zum stellvertretenden Ortsteilwehrleiter der Frei-
7. Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes              willigen Feuerwehr Gorsdorf Hemsendorf für die
    Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2“                               Dauer von 6 Jahren berufen.
    der Stadt Jessen (Elster) – Vorlage: 2023/016
8. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 57 „REWE-Standort            • Matthias Oesteritz wurde mit Wirkung vom
    Rosa-Luxemburg-Straße“ der Stadt Jessen (Elster)            01.03.2023 zum stellvertretenden Ortsteilwehr-
    (gem. § 9 (2a) BauGB) – Vorlage: 2023/017                   leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schützberg für
9. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans             die Dauer von 6 Jahren berufen.
    V38 „Solarpark Jessen 1“ der Stadt Jessen (Elster)        • Tom Lehmann wurde mit Wirkung vom 01.03.2023,
    gemäß § 2 Abs. 1 BauGB – Vorlage: 2023/018                  befristet für die Dauer von 2 Jahren, mit der Wahr-
10. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans            nahme der Funktion des stellvertretenden Orts-
    V39 „Solarpark Jessen 2“ der Stadt Jessen (Elster)          teilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Jes-
    gemäß § 2 Abs. 1 BauGB – Vorlage: 2023/019                  sen betraut.
11. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
    V40 „Solarpark Jessen 3“ der Stadt Jessen (Elster)        • Michael Stecher wurde mit Wirkung vom
    gemäß § 2 Abs. 1 BauGB – Vorlage: 2023/020                  01.03.2023, befristet für die Dauer von 2 Jah-
12. Annahme und Verwendung von Spenden –                        ren, mit der Wahrnahme der Funktion des Orts-
    Vorlage: 2023/023                                           teilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Mark
13. Informationen und Bericht des Bürgermeisters über           Zwuschen betraut.
    gefasste Beschlüsse
14. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder
15. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
Nicht öffentlicher Teil
16. Genehmigung der Niederschrift vom 14.02.2023 –
    nicht öffentlicher Teil
17. Personalangelegenheiten
18. Grundstücksangelegenheiten
19. Finanzangelegenheiten
20. Allgemeine Informationen
21. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder
Öffentlicher Teil
22. Schließung der Sitzung
                                                              Der stellvertretende Bürgermeister Daniel Leh-
Wir verweisen auf unsere Öffentliche Bekanntmachung           mann überreichte am 02.03.2023 die entsprechen-
unter: www.jessen.de                                          den Urkunden. Gleichzeitig sprach er den Kameraden
                                                              Dank und Anerkennung für ihre gezeigten Leistun-
                                                              gen auf dem Gebiet des Brandschutzes zum Wohle
                                                              der Bevölkerung der Stadt Jessen (Elster) aus und
                                                              wünschte allen für die Ausübung dieses überaus ver-
Michael Jahn                                                  antwortungsvollen Ehrenamtes alles Gute.
Bürgermeister und Ausschussvorsitzender
4                                                                              Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023

              Öffentliche Bekanntmachung                            Der Verkehrswert beträgt laut Gutachten 10.000,00 €.
    Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Freitag, dem            Da in einem früheren Termin der Zuschlag nach § 74a
    21.04.2023, um 09:00 Uhr im Amtsgericht Wittenberg,             bzw. 85a ZVG versagt wurde, kann nunmehr auch ein
    Dessauer Straße 291, nachfolgendes Grundstück ver-              Gebot von weniger als die Hälfte des Verkehrswertes
    äußert werden:                                                  abgegeben werden.
       Grundbuch von Battin Blatt 195,                              Kaufinteressenten können sich bereits vor dem Verstei-
       Gemarkung Battin, Flur 4, Flurstück 365                      gerungstermin bei der Stadtverwaltung Jessen (Tel.
       Battiner Dorfstraße 58 mit einer Größe                       0 35 37/276-756 oder 276-760) melden.
       von 1.329 m²
                                                                    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgen-
    Auf dem Grundstück stehen ein zweistöckiges Fach-               dem Link:
    werkhaus (denkmalgeschütztes Pfarrhaus) mit mas-
                                                                    https://ag-wb.sachsen-anhalt.de/themen/
    sivem Erdgeschoss, Baujahr vermutlich Anfang
    19. Jahrhundert, und Nebengebäude (ehemaliges Wirt-             zwangsversteigerungen/
    schaftsgebäude) sowie Außenanlagen.                             Stadtkasse Jessen (Elster)

           Öffentliche Bekanntmachung                                          ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentli-
                                                                               chen Bekanntmachung ist anzugeben:
          der Beschlüsse aus dem Stadtrat
              der Stadt Jessen (Elster)                                       • wo die Satzung von jedermann auf die Dauer
                                                                                während der Dienstzeiten oder nach Verein-
    In der Sitzung des Stadtrates am 28.02.2023 wurden                          barung eingesehen werden kann und über
    folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung                            den Inhalt Auskunft erteilt wird.
    bestätigt.
                                                                              • auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von
    Öffentlicher Teil der Sitzung:                                              Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwä-
    01/2023    Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt                gungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
               die Ernennung und Berufung von Führungs-                         sowie Entschädigungsansprüchen und -fris-
               kräften der Freiwilligen Feuerwehren in das                      ten gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
               Ehrenbeamtenverhältnis.                              05/2023    Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster)
    02/2023    Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster)                          beschließt die Aufstellung des vorhabenbezo-
               beschließt, befristet für die Dauer von zwei                    genen Bebauungsplans V36 „Photovoltaikan-
               Jahren, den Kameraden Michael Stecher mit                       lage Mark Zwuschen 1 – Der Morl“ im OT Mark
               der Wahrnahme der Funktion des Ortsteil-                        Zwuschen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
               wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Mark          06/2023    1. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster)
               Zwuschen und den Kameraden Tom Leh-
                                                                               beschließt die förmliche Beteiligung zur 6.
               mann mit der Wahrnahme der Funktion des
                                                                               Änderung des Flächennutzungsplanes für den
               stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Frei-
                                                                               in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurf
               willigen Feuerwehr Jessen mit Wirkung vom
                                                                               in der Fassung vom 11.01.2023.
               01.03.2023 an zu betrauen.
                                                                               2. Die förmliche Beteiligung der Öffentlich-
    03/2023    Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
                                                                               keit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Betei-
               1. Die Abwägung der in der Anlage – Abwä-                       ligung der Behörden und sonstigen Träger
               gungsprotokoll – aufgeführten Stellungnah-                      öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
               men aus der Beteiligung der Behörden, der                       sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.
               sonstigen Träger öffentlicher Belange, der                      2 BauGB soll auf Basis des Entwurfes in Form
               Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum                     einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
               Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans
               Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“ in der                    3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzu­
               Gemeinde Klöden.                                                machen.
               2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bür-          07/2023    Der Stadtrat Jessen beauftragt den Bürger-
               ger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher                    meister, gegenüber dem zuständigen Finanz-
               Belange und Nachbargemeinden, die Hin-                          amt, eine Erklärung abzugeben, dass in der
               weise und Bedenken vorgebracht haben,                           Stadt Jessen (Elster) weiterhin der § 2 Abs. 3
               vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu                        Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 31.
               setzen.                                                         Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll.
    04/2023    Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:   08/2023    Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt
               1. Den Aufhebungsbebauungsplan Nr. 2 „Woh-                      Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2023
               nungsbaugebiet – Mittelweg“ in der Gemeinde
               Klöden in der Fassung November 2022 auf-
               grund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die
               Begründung wird gebilligt.
               2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die            Michael Jahn
               beschlossene Satzung auszufertigen und               Bürgermeister
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023                                                                     5

             Interessenbekundung                          Bekanntmachung – Durchführung der
         Verpachtung von gemeindeeigenen                    Gewässerschau/Deichschau 2023
         Liegenschaften für eine Freiflächen-            Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt
            Photovoltaikanlage (FF-PVA)                  § 67 wird
         Alte Wittenberger Straße (Deponie)              • am 11.04.2023, ab 09.00 Uhr
                                                           der Gewässerabschnitt der Elbe der Stadt Jessen
  Die Stadt Jessen (Elster) bietet die Liegenschaften      von Axien Siel – Klöden Schöpfwerk
  einer stillgelegten Deponie zur Pacht an. Beabsich-
  tigt ist die sinnvolle Nachnutzung der anderweitig     • am 13.04.2023, ab 09.00 Uhr
                                                           der Gewässerabschnitt der Elbe der Stadt Jessen
  kaum verwendbaren Konversionsflächen für eine FF-
                                                           von Klöden Schöpfwerk – Gorsdorf Straßenbrücke
  PVA.
                                                         • am 18.04.2023, ab 09.00 Uhr
  Die Flächen befinden sich im Außenbereich, an der        der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der
  Alten Wittenberger Straße am Ortsausgang nord-           Stadt Jessen von Waltersdorf Brücke – Arnsnesta
  westlich von Jessen (Elster) in Richtung Rehain.         rechtsseitig, Arnsnesta – Löben linksseitig
  Gemarkung:     Jessen                                  • am 20.04.2023, ab 09.00 Uhr
  Flur:          1                                         der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der
  Flurstücke:    1/2; 2; 3                                 Stadt Jessen von Schweinitz Brücke Fließ –
  Gesamtgröße:   ca. 3 ha                                  Rückstaudeich – Schweinitz Straßenbrücke links-
                                                           seitig – Kuhlache – Schulfestplatz, rechtsseitig
                                                           Stadtdeich Jessen – Elstercenter – Deichende Höhe
                                                           Umspannwerk; Deich Molkereigraben – Deichende
                                                           rechtsseitig
                                                         • am 20.04.2023, ab 09.00 Uhr
                                                           der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der
                                                           Stadt Jessen von Jessen Straßenbrücke Tierpark
                                                           – Mühle Mühlberg – Grabo – Gorsdorf linksseitig;
                                                           Hemsendorfer Deich „Dreibaum“ rechtsseitig
                                                         • am 20.04.2023, ab 09.00 Uhr
                                                           der Gewässerabschnitt der Schwarzen Elster der
                                                           Stadt Jessen von Schweinitz Straßenbrücke –
                                                           Löben linksseitig; Löben – Mönchenhöfe Rückstau-
                                                           deich – Schweinitz Straßenbrücke rechtsseitig
  Das Gelände ist uneben, mit Gehölz bewachsen und
                                                         geschaut.
  muss für den Betrieb einer FF-PVA nutzbar gemacht
  werden. Des Weiteren sind folgende Hinweise zu         Die Schaukommission hat für das Land
  beachten:                                              Sachsen-Anhalt das Recht:
  • Die Kosten für baurechtliche Genehmigungen,          • Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und
    umwelt- und naturschutzbezogene Untersuchun-           Anlagen zu kontrollieren;
    gen und daraus ergebenen Maßnahmen (Gutach-
                                                         • Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von
    ten, EA-Maßnahmen etc.) sowie die Herrichtung          wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen;
    der Flächen für den Betrieb einer FF-PVA sind vom
    Pächter zu tragen.                                   • eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von was-
                                                           serwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen soweit
  • Bei den Flächen handelt es sich um eine ehema-
                                                           dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.
    lige Deponie.
  • Der jährliche Mindestpachtpreis beträgt 2000         Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche
    EUR/ha.                                              die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten
  • Finanzielle Beteiligung der Kommune am Aus-          sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betre-
    bau der Erneuerbare-Energien-Anlagen mit 0,2         tens des Grundstücks zu gewährleisten.
    ct/kWh                                               Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und
  • Im Rahmen der geplanten B187-Ortsumfahrung           Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Bei Inte-
    können die genannten Liegenschaften im Plange-       resse ist auf Grund der Corona-Pandemie im Vorfeld
    biet des Bundesverkehrswegeplans liegen.             eine schriftliche Anmeldung beim LHW S-A, Flussbe-
  • Der Pachtvertrag wird demnach auf unbestimmte        reich Wittenberg (Adresse untenstehend), notwendig.
    Zeit geschlossen, eine Mindestvertragslaufzeit ist   Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Gewässer-
    nicht möglich, zudem enthält dieser ein Sonder-      abschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Ver-
    kündigungsrecht mit entsprechender Rückbau­          waltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schrift-
    verpflichtung.                                       lich an:

  Interessenten senden bitte ihr       Angebot    bis    Landesbetrieb für Hochwasserschutz
  30.04.2023 an folgende Adresse:                        und Wasserwirtschaft (LHW)
                                                         Sachsen-Anhalt
  Stadt Jessen (Elster)                                  Flussbereich Wittenberg
  Der Bürgermeister                                      Sternstraße 59
  Schloßstraße 11                                        06886 Wittenberg
  06917 Jessen (Elster)                                  E-Mail: FB.WB@Ihw.mlu.sachsen-anhalt.de
6                                                                          Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023

            Öffentliche Bekanntmachung                            WEA E 7:     Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 23
                                                                  WEA E 8:     Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 28
    des Fachdienstes Umwelt und Abfallwirtschaft, untere          WEA E 9:     Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 102/ 2
    Immissionsschutzbehörde, des Landkreises Wittenberg           WEA E 10:    Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 66
    zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-              WEA E 13:    Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 103
    Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Antrag der VSB           WEA E 14:    Gemarkung Meltendorf, Flur 1, Flurstück 41
    Windpark Elster Repowering GmbH & Co. KG in Dresden           WEA G 1:     Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 33
    zur Errichtung und zum Betrieb von 16 Windenergieanla-        WEA G 2:     Gemarkung Gentha, Flur 2, Flurstück 84
    gen unter Berücksichtigung des Repowerings von tech-          WEA G 4:     Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 34
    nisch veralteten WEA im Landkreis Wittenberg                  WEA G 5:     Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 35
    Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG und § 21a der Verordnung            WEA G 6:     Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 35
    über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der          WEA G 7:     Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 57
    Landkreis Wittenberg bekannt:                                 WEA G 8:     Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 57
                                                                  WEA G 9:     Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 58
    Mit Bescheid vom 08.02.2023, Az.: 67.32.5/1.6.2/145-
                                                                  WEA G 10:    Gemarkung Gentha, Flur 2, Flurstück 75
    391/192 wurde auf Antrag der VSB Windpark Elster Repow-
                                                                  WEA G 11:    Gemarkung Gentha, Flur 2, Flurstück 73
    ering GmbH & Co. KG mit Sitz in 01069 Dresden, Schweizer
                                                                  WEA G 12:    Gemarkung Gentha, Flur 2, Flurstück 73
    Straße 3 a die immissionsschutzrechtliche erste Teilgeneh-
                                                                  WEA G 13:    Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 67
    migung nach § 8 i.V.m. § 4 BImSchG für die Errichtung und
                                                                  WEA G 14:    Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 62
    den Betrieb von 16 Windenergieanlagen vom Typ Siemens
                                                                  WEA G 15:    Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 37
    Gamesa SG 6.0-155, mit einer Nennleistung von je 6600
                                                                  WEA G 16:    Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 7
    kW, einer Nabenhöhe von 165,0 m, einem Rotordurchmes-
                                                                  WEA L 2:     Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 15
    ser von 155,0 m und einer Gesamthöhe von 242,5 m unter
                                                                  WEA L 3:     Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 87
    Berücksichtigung des Repowerings von technisch veralte-
                                                                  WEA L 4:     Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 88
    ten WEA im Landkreis Wittenberg auf den Grundstücken
                                                                  WEA L 5:     Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 110
    in 06917 Jessen (Elster), Ortsteile Gentha und Ruhlsdorf
                                                                  WEA L 6:     Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 90
    und in 06895 Zahna-Elster, Ortsteile Listerfehrda, Melten-
                                                                  WEA L 9:     Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 73
    dorf und Elster im Windvorranggebiet für die Nutzung der
                                                                  WEA L 14:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 79
    Windenergie Nr. IX „Listerfehrda“ erteilt.
                                                                  WEA L 15:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 2, Flurstück 173
    Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:                  WEA L 17:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 84
    „I Erste Teilgenehmigung nach § 8 i.V.m § 4 BImSchG           WEA L 19:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 93
                                                                  WEA L 20:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 103
    1. Auf Antrag der                                             WEA L 21:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 87
       VSB Windpark Elster Repowering GmbH & Co. KG               WEA L 22:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 75
       Schweizer Straße 3 a                                       WEA R 2:     Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 1, Flurstück 166
       01069 Dresden                                              WEA L 7:     Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 108
                                                                  WEA L 8:     Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 107
    vom 29.03.2021, zuletzt ergänzt und vervollständigt am        WEA L 10:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 99
    06.05.2022 (Änderung Nordwest-Kurve), abgeändert am           WEA L 11:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 102
    12.01.2023 durch Antrag auf Teilgenehmigung wird unbe-        WEA L 12:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 104
    schadet der auf besonderen Titeln beruhender Ansprü-          WEA L 18:    Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 100
    che Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmiung         WEA R 1:     Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 1, Flurstück 75
    erteilt, auf den nachfolgend benannten Grundstücken in
    06917 Jessen (Elster), Ortsteile Gentha und Ruhlsdorf und     entsprechend den nachstehend unter II aufgeführten Plä-
    in 06895 Zahna-Elster, Ortsteile Listerfehrda, Meltendorf     nen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie nach Maß-
    und Elster                                                    gabe der unter III festgesetzten Nebenbestimmungen

    WEA ELS 01:   Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 66          16 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Siemens Gamesa
    WEA ELS 02:   Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 32      SG 6.0-155, mit einer Nennleistung von je 6600 kW, einer
    WEA ELS 03:   Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 35          Nabenhöhe von 165,0 m, einem Rotordurchmesser von
    WEA ELS 04:   Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 58          155,0 m und einer Gesamthöhe von 242,5 m
    WEA ELS 05:   Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 37          zu errichten und zu betreiben.
    WEA ELS 07:   Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 47
                                                                  2. Das Vorhaben bedarf gemäß § 71 Abs. 1 der Bauordnung
    WEA ELS 08:   Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 75
                                                                     des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) einer Bauge-
    WEA ELS 09:   Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 79
                                                                     nehmigung. Die Baugenehmigung umfasst nach § 14
    WEA ELS 10:   Gemarkung Gentha, Flur 3, Flurstück 67
                                                                     Abs. 8 i. V. m. Abs. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes
    WEA ELS 11:   Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 1, Flurstück 153
                                                                     Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) die denkmalrechtli-
    WEA ELS 12:   Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 99
                                                                     che Genehmigung. Die Genehmigung wird unter dem
    WEA ELS 13:   Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 94
                                                                     Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme von Auflagen
    WEA ELS 14:   Gemarkung Listerfehrda, Flur 3, Flurstück 104
                                                                     zur Wahrung der archäologischen Belange, die nicht
    WEA ELS 15:   Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 14
                                                                     durch eine mit dem Landesamt für Denkmalpflege und
    WEA ELS 16:   Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 40
                                                                     Archäologie Sachsen-Anhalt (LDA) abgeschlossene Ver-
    WEA ELS 17:   Gemarkung Listerfehrda, Flur 1, Flurstück 88
                                                                     einbarung abgedeckt sind, erteilt.
    als Repowering für
                                                                    Das Vorhaben bedarf gleichfalls einer naturschutz-
    WEA E 1:      Gemarkung Meltendorf, Flur 1, Flurstück 39        rechtlichen Eingriffsgenehmigung gemäß § 17 Abs. 1
    WEA E 2:      Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 32        Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Diese wird mit
    WEA E 3:      Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 30        Nebenbestimmungen (s. Abschnitt III Nr. 8) erteilt. Das
    WEA E 4:      Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 18        Vorhaben bedarf auch einer Befreiung von den Verbo-
    WEA E 5:      Gemarkung Elster, Flur 2, Flurstück 102/1         ten der Baumschutzverordnung des Landkreises Witten-
    WEA E 6:      Gemarkung Meltendorf, Flur 2, Flurstück 27        berg und den Verboten des § 21 Naturschutzgesetz des
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023                                                                               7

     Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) zur Entnahme          Mi.   von 09:00 bis 12:00 Uhr
     von 31 Bäumen im Bereich einer Obstbaumreihe im           Do.   von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
     Windpark Elster.                                          Fr.   von 09:00 bis 12:00 Uhr
     Das Vorhaben bedarf des Weiteren einer Zustimmung         Stadt Zahna-Elster und         Stadt Zahna-Elster
     nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).             Hauptsitz Zahna		              Außenstelle Elster (Elbe)
     Gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG wird die für die Erteilung       Am Rathaus 1		                 Markt 12
     der Genehmigung erforderliche Zustimmung des Lan-         06895 Zahna-Elster		           06895 Zahna-Elster
     desverwaltungsamtes als obere Luftfahrtbehörde des
                                                               Mo.   von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
     Landes Sachsen-Anhalt mit den unter Abschnitt III Nr.
     6 aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.                 Di.   von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
                                                               Mi.   von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
     Die o. g. Genehmigungen sowie die Zustimmung sind         Do.   von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
     gemäß § 13 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)        Fr.   von 08:00 bis 12:00 Uhr
     in die hier erteilte Genehmigung eingeschlossen.
                                                               Landkreis Wittenberg
  3. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3
                                                               Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft
     Jahren nach Bestandkraft dieses Bescheides mit dem
     Betrieb der Anlagen begonnen worden ist.                  Raum A3-32
                                                               Breitscheidstraße 4
     Ferner erlischt die Genehmigung, wenn die Anlagen         06886 Lutherstadt Wittenberg
     während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren
     nicht mehr betrieben worden sind.                         Mo.   von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
                                                               Di.   von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
  4. Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die
     Antragstellerin.“                                         Mi.   von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr
                                                               Do.   von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
  Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit            Fr.   von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr
  Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmi-
  gungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbun-        Um die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme
  den.                                                         wird gebeten.
  Der Bescheid enthält nachfolgende Rechtsbehelfsbeleh-        Gemäß § 21a Abs. 2 Satz 4 der 9. BImSchV erfolgt zusätzlich
  rung:                                                        die Bekanntmachung der Genehmigung über das länderü-
  „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats           bergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de.
  nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Wider-       Sie kann zudem auf der Internetseite des Landkreises Wit-
  spruch ist beim Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 3    tenberg abgerufen werden.
  in 06886 Lutherstadt Wittenberg, schriftlich oder zur Nie-
  derschrift einzulegen.“                                      Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum
                                                               Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Bescheid ein-
  Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit
                                                               schließlich der Begründung von den Personen, die Ein-
  den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begrün-
                                                               wendungen erhoben haben, beim Landkreis Wittenberg,
  dung liegt in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich
  24.04.2023 in folgenden Behörden aus und kann zu den         Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft, Breitscheidstr.
  angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:          4, 06886 Lutherstadt Wittenberg schriftlich oder elektro-
                                                               nisch unter umweltamt@landkreis-wittenberg.de angefor-
  Stadtverwaltung Jessen (Elster)
                                                               dert werden.
  Schloßstraße 11
  06917 Jessen (Elster)                                        Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid
  Bauamt – Zimmer 0.39                                         auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben
  Mo. von 09:00 bis 12:00 Uhr                                  haben, als zugestellt.
  Di. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr      Im Auftrag
                                                               gez. Tschetschorke

            Amtliche Bekanntmachung                            oder auch mit diesem interaktiven Kartendienst
          Start der Öffentlichkeitsbeteiligung                 https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de
              an der Lärmaktionsplanung                        eingesehen werden.
             des Eisenbahn-Bundesamtes                         Auf diese Lärmkartierungsergebnisse aufbauend erar-
  Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im vergangenen             beitet das EBA einen Lärmaktionsplan.
  Jahr für die Haupteisenbahnstrecken der DB Netz AG           Vor diesem Hintergrund findet vom 13.03.2023 bis
  (hier: 30.000 Zugbewegungen und höher) eine Lärmkar-         24.04.2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbetei-
  tierung durchgeführt. Die Stadt Jessen (Elster) zählt zu     ligung statt. Bürgerinnen und Bürger haben in die-
  den insgesamt 162 Städten und Gemeinden in Sachsen-          sem Zeitraum die Möglichkeit über eine Online-Betei-
  Anhalt für die Lärmkarten ausgefertigt worden sind.          ligungsplattform
  Die Lärmkartierungsergebnisse für Sachsen-Anhalt
  können auf dieser Seite                                      https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/
                                                               portal/apps/sites/#/lap1
  https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_
  Schienenwegen/Laermkartierung/                               an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.
  Haupteisenbahnstrecken/st/st_node.html)                      Bauamt Stadt Jessen (Elster)
8                                                                        Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023

             Amtliche Bekanntmachung                            Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonsti-
                                                                gen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
        Öffentliche Auslegung des Entwurfs der                  sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
        6. Änderung des Flächennutzungsplanes                   erfolgt parallel.
     der Stadt Jessen (Elster) gem. § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungs-
    Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sit-   planes der Stadt Jessen (Elster), mit Begründung und
    zung am 28.02.2023 den Entwurf zur 6. Änderung des          Umweltbericht, kann im Rahmen der förmlichen Öffent-
    Flächennutzungsplanes Jessen (Elster) in der Fassung        lichkeitsbeteiligung in der Zeit vom
    vom 11.01.2023, einschließlich Begründung, gebilligt
    und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die förmli-               11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023
    che Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB        im Bauamt der Stadtverwaltung Jessen (Elster), 06917
    wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.                    Jessen (Elster), Schloßstraße 11, Zimmer 0.39 zu den
                                                                Dienstzeiten eingesehen werden:
    Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung eines
    Teilbereiches, eines zurzeit als gewerbliche Baufläche      Montag/Mittwoch/Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
    dargestellten Gebietes, zur Sonderbaufläche „Einzel-        Dienstag                von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
    handel“ (SO), um die planungsrechtliche Zulässigkeit                                und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
    von großflächigen Einzelhandelsgeschäften entspre-          Donnerstag              von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
    chend den Festsetzungen eines hierfür aufzustellen-                                 und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
    den Bebauungsplanes vorzubereiten.                          Nachfolgend aufgeführte Planunterlagen werden zeit-
    Das Plangebiet liegt im „Gewerbepark Jessen 2“ der          gleich elektronisch auf der lnternetseite der Stadt Jes-
    Gemarkung Jessen, an der B 187 (Rehainer Straße).           sen (Elster) unter folgendem Link www.jessen.de sowie
    Nachfolgende Abbildungen zeigt die Lage des Gel-            über die Internetseite des Landesportales von Sachsen-
    tungsbereiches der 6. Änderung des Flächennutzungs-         Anhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
    planes der Stadt Jessen (Elster).                           Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
                                                                • Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungspla-
                                                                  nes Jessen (Elster), Stand: 11.01.2023
                                                                • Begründung zum Entwurf der 6. Änderung des
                                                                  Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), Stand:
                                                                  11.01.2023
                                                                • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum
                                                                  Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungspla-
                                                                  nes Jessen (Elster), Stand: 11.01.2023. Der Umwelt-
                                                                  bericht wird gemäß den Maßgaben der §§ 2 (4) und
                                                                  2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB erstellt. Er
                                                                  beschränkt sich auf die von der 6. Änderung berühr-
                                                                  ten Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die
                                                                  Ermittlung zu erwartender Umweltauswirkungen
                                                                  erfolgt für Darstellungen, mit denen erstmalig durch
                                                                  die 6. Änderung des Flächennutzugsplanes ein Nut-
                                                                  zungswandel (Umwandlung in eine andere Art der
                                                                  Nutzung) ermöglicht wird. Darstellungen, die sich
                                                                  aus nachrichtlichen Übernahmen anderer Zulas-
                                                                  sungsverfahren ergeben, unterliegen nicht der hie-
                                                                  sigen Umweltprüfung. Im Umweltbericht wurden die
                                                                  Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beur-
                                                                  teilung unterzogen:
                                                                  • Mensch – mit Aussagen u. a. zur Vorprägung,
                                                                    Nachbarschaft und Konflikten durch Lärm und Ver-
                                                                    kehrsfrequenz
                                                                  • Arten und Lebensgemeinschaften – mit Aussagen
                                                                    u. a. zu Verlust von Anbaufläche und Vegetation
                                                                  • Boden/Grundwasser – mit Aussagen u. a. zu
                                                                    Bodenfunktionen und zum Verlust offener/versi-
                                                                    ckerungsfähiger Bodenoberflächen
                                                                  • Oberflächengewässer – keine Relevanz
                                                                  • Klima/Luft – mit Aussagen zu mikroklimatischen
                                                                    Effekten durch Versiegelung und Bebauung
                                                                  • Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zur Überprä-
                                                                    gung
    Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Ände-         • Kultur- und Sachgüter – keine Relevanz
    rung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Els-       • Auswirkungsanalyse zur Verlagerung des REWE-
    ter) wird anhand des Entwurfes in Form einer öffentli-        und des Rossmann-Marktes in die Rehainer Straße
    chen Auslegung durchgeführt.                                  in 06917 Jessen (Elster), Stand: 20.12.2022
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023                                                                               9

  • Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informatio-             Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
    nen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und            bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flä-
    der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wie        chennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) gem. § 4a
    nachfolgend genannt:                                        Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt
    • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und            Jessen (Elster) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
      Bergwesen im Rahmen der frühzeitigen Behörden-            kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
      beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.10.2022          des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
      mit Umweltinformationen zum Baugrund und                  Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hinge-
      Grundwasser                                               wiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3
    • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft,               Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
      Flurneuordnung und Forsten Anhalt im Rahmen               Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-
      der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4             Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des
      Abs. 1 BauGB vom 28.10.2022 mit Umweltinforma-            Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendun-
      tionen zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und            gen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Ausle-
      Flurneuordnungsverfahren                                  gungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht
    • Stellungnahme des Landkreises Wittenberg                  hat, aber hätte geltend machen können.
      im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteili-
                                                                Hinweis zum Datenschutz:
      gung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.11.2022 mit
      Umweltinformationen zum Hochwasserrisikoge-               Aufgrund und zum Zweck der vollständigen Ermitt-
      biet, Schutzbereich Mineralwasservorkommen,               lung und zutreffenden Bewertung der von der Planung
      Flächenentwässerung/Wasserrückhaltung und                 berührten Belange werden nach den §§ 1, 3, 4 und 4a
      Bodenschutz                                               Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dieser Planung
                                                                personenbezogene und -beziehbare Daten erhoben. Am
  Während der o. g. Frist zur Einsichtnahme können von          Auslegungsort und ergänzend auf der Internetseite der
  Jedermann Stellungnahmen unter o. g. Anschrift abge-          Stadt Jessen (Elster) werden Informationen zur Erhe-
  geben, zur Niederschrift vorgetragen oder per E-Mail an       bung und Verarbeitung sowie zum Schutz dieser Daten
  info@jessen.de abgegeben werden. Auch interessierte           im Rahmen der Bauleitplanung bereitgehalten.
  Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zur Pla-
  nung zu äußern.                                               Jessen (Elster), den 15.03.2023

  Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich
  zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse,
  DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden
  während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbetei-         Michael Jahn
  ligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.       Bürgermeister

             Wahl der Schöffen für die                          4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das
                                                                   Amt nicht geeignet sind;
            Periode ab 01. Januar 2024                          5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der
  Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen                              deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
  der Stadt Jessen (Elster)                                     6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
   In diesem Jahr sind die Schöffen für die Periode ab 01.      Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von
  Januar 2024 zu wählen.                                        Deutschen ausgeübt werden. Jedermann und Vereinigun-
  Gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes      gen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzungen
  (GVG) hat der Präsident des Landgerichts Dessau-Roßlau        erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen.
  die Zahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Per-      Auch Selbstbenennungen sind zulässig.
  sonen in der Stadt Jessen (Elster) festgelegt.                Vorschläge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bitten wir
  Die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Per-       bis zum 01. April 2023 beim Ordnungsamt der Stadt Jessen
  sonen wurde auf 7 bestimmt. In die Vorschlagslisten sind      (Elster), Zimmer 0.25, Schloßstraße 11 unter Angabe von:
  jedoch mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen           •   Familienname
  wie benötigt werden (§ 36 Abs. 4 Satz 1 GVG).                     •   Geburtsname
  Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach        •   Vorname
  Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen         •   Geburtsdatum
  berücksichtigen.                                                  •   Geburtsort
                                                                    •   Wohnanschrift und
  Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden             •   Beruf
  (§ 33 GVG):
                                                                einzureichen.
  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünf-
     undzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben        Sollten Sie Fragen zu dem Ehrenamt des/der Schöffen/
     würden;                                                    Schöffin haben, können Sie sich auf der Internetseite www.
  2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben    schoeffenwahl2023.de informieren. Das Bewerbungsfor-
     oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;   mular können Sie auf der Internetseite herunterladen oder
  3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlags-     bei der Stadtverwaltung Jessen (Elster) abholen.
     liste nicht in der Gemeinde wohnen;                        Ihr Ordnungsamt
10                                                                             Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023

               Amtliche Bekanntmachung                              des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie
                                                                    nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
     Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2                 schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Jessen (Elster)
           „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“                          unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver-
                 in der Gemeinde Klöden                             haltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend,
     Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung   wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
     am 28.02.2023 (Beschluss Nr. 04/2023) die Aufhebung des        Hinweis gemäß § 44 BauGB
     Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet – Mittelweg“
     in der Gemeinde Klöden, in der Fassung November 2022,          Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB
     gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.               über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-
                                                                    che nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB
     Mit der Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplans           über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht
     Nr. 2 sollen die im Geltungsbereich der Gemarkung Klöden,      fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.
     Flur 2, Flurstücke verschiedene (s. Übersichtsplan) getrof-
     fenen Festsetzungen zur Erschließung eines allgemeinen         Übersichtskarte (unmaßstäblich):
     Wohngebietes aufgehoben werden.
     Der Aufhebungsbebauungsplan tritt mit dieser Bekannt-
     machung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
     Der Aufhebungsbebauungsplan, bestehend aus dem
     Plandokument und der Begründung wird vom Tag dieser
     Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht in der Stadt-
     verwaltung Jessen (Elster), 06917 Jessen (Elster), Schloß-
     straße 11, Zimmer 0.39 zu den Sprechzeiten
     Montag – Freitag      09:00 Uhr – 12:00 Uhr
     Dienstag              13:00 Uhr – 17:00 Uhr
     Donnerstag            13:00 Uhr – 18:00 Uhr
     bereitgehalten. Auf Verlangen wird über die Inhalte des
     Aufhebungsbebauungsplans Auskunft erteilt.
     Hinweis gemäß § 215 BauGB                                      Jessen (Elster), den 08.03.2023
     Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver-
     letzungen der dort verzeichneten Verfahrens- und Formvor-
     schriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
     BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-
     hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans        Michael Jahn
     sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel        Bürgermeister

              Öffentliche                                           senden Sie diese an die
        Stellenausschreibung –                                             Stadtverwaltung Jessen (Elster)
     Bundesfreiwilligendienst (BFD)                                        Bundesfreiwilligendienst – BFD
                                                                           Schloßstraße 11
     In der Stadt Jessen (Elster) sind ab sofort                           06917 Jessen (Elster)
     Stellen für den Bundesfreiwilligendienst
     (BFD) zu besetzen.                                             Bitte verwenden Sie für den postalischen Versand keine
                                                                    Bewerbungsmappe, Klarsichthüllen, Büroklammern, Heft-
     Einsatzstellen:                                                klammern oder Ähnliches. Die Zusammenstellung Ihrer
     •   Kita „Kinderhaus Kunterbunt“                               Bewerbungsunterlagen in einem einfachen Schnellhefter
     •   Kita „Koboldmühle“                                         oder Klemmmappe ist ausreichend.
     •   Kita „Spatzennest“                                         Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entste-
     •   Kita „Villa Teige“                                         hen, werden nicht erstattet.
     •   Kita „Battiner Burgspatzen“
                                                                    Hinweis:
     Der BFD steht allen Frauen und Männern aller Altersgrup-
     pen nach Erfüllung der Vollschulpflicht offen. Die Stellen     Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einver-
     werden für 12 Monate besetzt. Die wöchentliche Arbeits-        standen, dass wir Ihre Unterlagen auch elektronisch erfas-
     zeit beträgt zwischen 21 und 39 Stunden. Der BFD kann          sen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle
     als Praktikum anerkannt werden. Nach Abschluss des BFD         aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen
     erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis.          werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg einge-
                                                                    reichte Unterlagen werden zurückgesendet.
     Wenn Sie sich durch das Stellenangebot angesprochen füh-
     len, schicken Sie bitte Ihre vollständigen und aussagekräf-    Jessen (Elster), 29.03.2023
     tigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an:
            bewerbung@jessen.de
     Die Bewerbungsunterlagen einschließlich der Anlagen
     sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
                                                                    Michael Jahn
     Wenn Sie die Bewerbung schriftlich einreichen, dann            Bürgermeister
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023                                                                                           11

       Stellenausschreibung                                   • zunächst befristetes Beschäftigtenverhältnis
                                                                für zwei Jahre mit der Option der Festeinstellung
      der Stadt Jessen (Elster)                               • Beschäftigung in Vollzeit (39 h/W)
  Die Stadt Jessen (Elster) sucht zum                         • Die Stelle wird – je nach fachlicher Vorbildung –
  nächstmöglichsten Zeitpunkt einen                             bis zur Entgeltgruppe E9b TVöD-VKA vergütet
                                                              • Gleitzeitregelung
  Sachbearbeiter im Bauamt (m/w/d)
                                                              • Betriebliche Altersvorsorge
  Aufgabenprofil:                                             • Fortbildung zur Förderung der persönlichen und
  • Vorbereitung, Baubegleitung und Abrechnung                  beruflichen Weiterbildung
    von Baumaßnahmen                                          Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse geweckt haben und
  • Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln              freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit
  • Erarbeitung der Aufgabenstellung für die                  Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild.
    Ingenieurbüros, Vorbereitung von HOAI-Verträgen           Diese senden Sie bitte bis zum 14.04.2023
  • Projektsteuerung, Wahrnehmen der Bauherrenfunktion
  • Haushaltsangelegenheiten, inkl. Haushaltsplanung          an die E-Mail           bewerbung@jessen.de
    und -überwachung                                          oder an die             Stadt Jessen (Elster)
  • allgemeine Verwaltungsarbeiten, z. B. Erarbeitung                                 Kennwort: Sachbearbeiter Bauamt
    von Statistiken und Archivierungen                                                Schloßstraße 11
  Eine genaue Abgrenzung der Aufgaben bleibt vorbehalten.                             06917 Jessen (Elster)

  Voraussetzungen:                                            Bitte verwenden Sie für den postalischen Versand keine
                                                              Bewerbungsmappe, Klarsichthüllen, Büroklammern, Heft-
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfach­            klammern oder Ähnliches. Die Zusammenstellung Ihrer
    angestellten, Verwaltungswirt / Beschäftigtenlehrgang     Bewerbungsunterlagen in einem einfachen Schnellhefter
    I, Verwaltungsfachwirt / Beschäftigtenlehrgang II oder    oder Klemmmappe ist ausreichend.
  • eine gleichwertige Ausbildung
  • möglichst langjährige Berufserfahrung in der              Die mit der Bewerbung einhergehenden möglichen Kosten
    kommunalen Verwaltung                                     werden nicht erstattet.
  • wünschenswert sind Kenntnisse im Bauordnungsrecht,        Hinweis:
    Baugesetzbuch, HOAI, VOB sowie Vergaberecht VGV
                                                              Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich
  • gute EDV- und MS-Office-Kenntnisse
                                                              einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektro-
  • Führerschein Klasse B
                                                              nisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung
  Von dem/der Bewerber/in erwarten wir, dass er/sie ein-      der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewer-
  satzfähig und belastbar ist, verbunden mit einer ausge-     bungen werden anschließend gelöscht.
  prägten Serviceorientierung, Kontaktfreudigkeit und
                                                              Jessen (Elster), 20.03.2023
  freundlichem Umgang gegenüber unseren Bürgern und
  Mitarbeitern sowie die Fähigkeit zum selbstständigen und
  strukturierten Arbeiten.
  Wir bieten:
  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit        Michael Jahn
    in einem engagierten Team                                 Bürgermeister

                                  ENDE DER AMTLICHEN MITTEILUNGEN

  DER FRÜHLING KOMMT, UNSER RÄDERBRUNCH AUCH!
                                                                                         VEREINBAREN SIE AM BESTEN GLEICH
  UNSER SERVICETEAM STEHT IHNEN DAFÜR AN FOLGENDEN TAGEN                                       EINEN TERMIN BEI UNS!
  ZUR VERFÜGUNG:
                                                                                                      TELEFONISCH UNTER:
  14. UND 15. APRIL / 21. UND 22. APRIL / 28. UND 29. APRIL 2023                                        0 35 37 / 2 04 53-0
  AN DIESEN TERMINEN SIND UNSERE MITARBEITER FREITAGS VON
  7 BIS 18 UHR UND SAMSTAGS VON 8 BIS 13 UHR FÜR SIE DA.
                        WIR FREUEN UNS AUF SIE!                          RÄDERWECHSEL
                IHR TEAM VOM AUTOHAUS SCHANDERT                         „PLUS“ FÜR 99,00 €
                                                                          RADWECHSEL, EINLAGERUNG,
                                                                      WUCHTEN DER EINZULAGERNDEN RÄDER,                           JETZ
                                                                             WASCHEN DER RÄDER                                 WIED T
                                                                                                                                    ER M
                                                                                                                               CATE      IT
         JOCHEN SCHANDERT               HEIKO LOCKER                    RÄDERWECHSEL                                               RING
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                                        SERVICE JESSEN im GEWERBEPARK 2 06917 Jessen (Elster)
                                        Telefon:             info@auto-schandert.de                Mo. – Fr.: 7.00 Uhr – 18.00 Uhr
                                        03537 20453 - 0      www.auto-schandert.de                 Sa.:       8.00 Uhr – 13.00 Uhr
12                                                                                     Mitteilungsblatt Jessen Nr. 699 vom 29.03.2023

               Schießwarnungen Nr. 14/23; 15/23; 16/23                                                Fundorte von Blindgängern sind zu kenn-
                                                                                                      zeichnen und dem StOÄ Schönewalde/
               für den „Militärischen Sicherheitsbereich                                              Holzdorf sofort zu melden.
                     Annaburger Heide“ (MSB AH)                                                  3)   Übende Truppenteile und Inhaber von Be-
                                                                                                      rechtigungsausweisen/Sonderausweisen,
1) Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet, wird                        dürfen den MSB AH nur nach vorheriger
   an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt.                                        Einweisung und Belehrung durch berech-
                                                                                                      tigtes Personal, betreten bzw. befahren.
Tag          Datum              Sperrzeit              Sperrbereich         Bemerkung
Mo           03.04.2023         07.00 – 17.00 Uhr      A/StOÜbPL                                 4) Der übenden Truppe ist jederzeit der
Di           04.04.2023         07.00 – 17.00 Uhr      A/StOÜbPL                                    Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist
                                                                                                    anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt
Mi           05.04.2023         07.00 – 17.00 Uhr      A/StOÜbPL                                    bei unbeleuchteten und getarnten Fahr-
Do           06.04.2023         Kein Schießen          A/StOÜbPL                                    zeugen der übende Truppen im MSB AH.
Fr           07.04.2022         Kein Schießen          A/StOÜbPL
                                                                                                 Erreichbarkeit Unterstützungspersonal:
Sa           08.04.2023         Kein Schießen          A/StOÜbPL                                 03 53 89/86-30 502
So           09.04.2023         Kein Schießen          A/StOÜbPL
                                                                                                 Im Auftrag
Mo           10.04.2023         Kein Schießen          A/StOÜbPL                                 Im Original gezeichnet!
Di           11.04.2023         07.00 – 17.00 Uhr      A/StOÜbPL               Übung             Reihs
Mi           12.04.2023         07.00 – 17.00 Uhr      A/StOÜbPL               Übung             StFw und FwStOAngel
Do           13.04.2023         07.00 – 20.00 Uhr      A/StOÜbPL               Übung
Fr           14.04.2022         Kein Schießen          A/StOÜbPL
Sa           15.04.2023         Kein Schießen          A/StOÜbPL
So           16.04.2023         Kein Schießen          A/StOÜbPL                                         AGRODIENST eG
Mo
Di
Mi
             17.04.2023
             18.04.2023
             19.04.2023
                                07.00 – 17.00 Uhr
                                07.00 – 17.00 Uhr
                                07.00 – 17.00 Uhr
                                                       A/StOÜbPL
                                                       A/StOÜbPL
                                                       A/StOÜbPL
                                                                               Übung
                                                                               Übung
                                                                               Übung
                                                                                                       JESSEN
                                                                                                       Alte Wittenberger Str. 8
Do           20.04.2023         07.00 – 17.00 Uhr      A/StOÜbPL               Übung                        06917 Jessen
Fr           21.04.2022         Kein Schießen          A/StOÜbPL               Übung                    Tel. 0 35 37/28 05 0
Sa           22.04.2023         Kein Schießen          A/StOÜbPL               Übung                  www.agrodienst-jessen.de
So           23.04.2023         Kein Schießen          A/StOÜbPL               Übung

                                                                                                      DIESEL TANKSTELLE
2)   Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betrete- und Befahrverbot.
     Der Sperrbereich A (Scharfschießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder
     und Schranken gesondert gekennzeichnet.
     Im weiteren ist es verboten:
     – den MSB AH unbefugt zu Betreten;                                                               Ihr gesamter Diesel-Fuhrpark ist
     – widerrechtliches Aneignen von                                                                    bei uns herzlich willkommen!
       Munition und Munitionsteilen;
     – das Berühren von Blindgängern, Munition und Munitionsteilen                                       Montag bis Sonntag
                                                                                                         rund um die Uhr tanken
                                                                                                         Bargeldlose Zahlung per EC-Karte
                                                                                                         Detaillierte Abrechnung
                                                              Schöneichoer Dorfstraße 10
                                                                                                         Schnelle und übersichtliche
                                                                    OT Schöneicho                        Kostenkontrolle
                                                                 06917 Jessen (Elster)                   Erfassung der Kilometerstände
                                                                                                         Verbrauchsberechnung
                                                                    Öffnungszeiten:
                                                                                                         pro Fahrzeug
                                                                   Montag – Freitag
     Allen Kunden und                                              07.00 – 17.00 Uhr
                                                                                                         Einzel- und Sammelrechnung
                                                                                                         Tag & Nacht bargeldlos und
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        ein sonniges                                            Mobil: 0170/8 08 63 27
         Osterfest.                                            Mail: kfzhopp@t-online.de                        0 35 37/28 05 27
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