Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021

Die Seite wird erstellt Dastin Reiter
 
WEITER LESEN
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Gemeinde Hartenstein
  Mitteilungsblatt
für die Monate April, Mai und Juni 2021
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Gemeinde Hartenstein
                            Höflaser Straße 1, 91235 Hartenstein

 Öffnungszeiten:
 Mo., Di., Mi. und Fr. 8:00 – 12:00 Uhr                   Telefon:   09152/92 69 00
 Montag zusätzlich    13:00 – 16:00 Uhr                   Fax:       09152/92 69 02
 Donnerstag           14:00 – 18:30 Uhr                   E-Mail:    rathaus@hartenstein-mfr.de
 und nach Vereinbarung                                    Homepage: www.hartenstein-mfr.de

Unsere Ortsteile:
Engenthal, Enzendorf, Geisberg, Griesmühle, Großmeinfeld,
Grünreuth, Güntersthal, Häuslfeld,
Harnbachmühle, Höflas, Kleinmeinfeld, Loch, Lungsdorf,
Neuensorg und Rupprechtstegen

                         Impressum:
        Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:
     Gemeinde Hartenstein, 1. Bürgermeister Hannes Loos
         Titelbild: Sebastian Treutlein, Hartenstein
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Vom Trott weit entfernt!

Am Anfang des Jahres steht die Haushaltsplanung. Zahlen vergleichen, Zahlen schieben, Aufgaben
aufbereiten, Investitionen überdenken, Notwendigkeiten prüfen. Nach eingehender Überlegung, was
denn eigentlich die Aufgabe einer Gemeinde ist, kommt man doch immer an den Punkt: Eine Gemein-
de ist kein Wirtschaftsunternehmen, welches seine Investitionen so geschickt setzen muss, dass am
Ende des Jahres ein möglichst großer Gewinn übrig bleibt. Mit diesen Investitionen lässt sich am bes-
ten dann noch mehr Gewinn erzielen, da man Prozesse verbessert, die einen effektiveren Ablauf gene-
rieren um...mehr Geld zu verdienen. Wenn man es genau betrachtet, ist eben genau das nicht die kom-
munale Generalaufgabe. Eine Kommune muss mit den finanziellen Mitteln aus Gewerbesteuereinnah-
men oder Schlüsselzuweisungen haushalten und die notwendigen Anschaffungen tätigen oder Arbei-
ten angehen, die für den Betrieb notwendig sind. Und je nach finanzieller Ab– oder Unabhängigkeit
kann man das Leben der Gemeindebewohner etwas angenehmer gestalten, den Mitarbeitern besseres
Werkzeug an die Hand geben, oder die Weichen für die Zukunft stellen. Wichtig zu wissen ist, egal wie
gut wir wirtschaften oder wie hart wir arbeiten, die Einnahmen werden nicht mehr. Und wenn sie doch
weniger werden, können wir es auch nicht beeinflussen.
Die Wirtschaftszahlen unseres großen Gewerbesteuerzahlers sehen trotz der schlechten Prognosen
und Einschränkungen für 2020 und auch 2021 recht „normal“ aus. Dafür liegt in vielen anderen Berei-
chen das Gewerk brach und ohne staatliche Subvention wird für viele die Kurve nicht mehr zu kriegen
sein. Nicht nur hier, bayernweit, bundesweit, weltweit…
Und so ist es doch wieder kein normales Jahr, in das wir schon hineingeschlittert sind. Wenn man be-
denkt, wie langweilig das „normal“ doch immer war, würde man es sich doch sehnlichst zurück wün-
schen. Im Moment sieht es aber nicht nach Normalität aus. Auch wenn Mallorca doch sehr verlockend
klingt…
Es bleibt uns also nicht mehr, als das zu erwarten, was kommen mag und zu versuchen, im Alltagsge-
schäft weiter zu bestehen. Dieses Quartal gibt es (fast) keine Faschingsbilder, keine Osterbrunnen, kei-
ne geplanten Ausflüge und die Vereine haben noch keine Perspektive, wofür sich ein Artikel oder ein
Terminkalender lohnen würde.
Ich kann nur allen und auch mir selbst Mut zusprechen mit einem Zitat von Karl Valentin:

Die Zukunft war früher auch besser!
Herzlichst, Ihr Hannes Loos

P.S.: Dies ist die erste Ausgabe auf Ökopapier, weil es wichtig ist!
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Allgemeine Informationen

             Abfuhr Papiertonne / gelber Sack (Bitte gelbe Säcke immer zuschnüren)
In Hartenstein, Großmeinfeld, Grünreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld, Loch, Engenthal und Geisberg

Montag, 29.03.2021         Montag, 26.04.2021          Dienstag 25.05.2021             Montag, 21.06.2021

_______________________________________________________________________________________________________
In Enzendorf, Grieß- und Harnbachmühle, Güntersthal, Lungsdorf, Neuensorg und Rupprechtstegen

Dienstag,      30.03.2021       Dienstag, 27.04.2021      Mittwoch, 26.05.2021           Dienstag, 22.06.2021

                                            Abfuhr Restmüll / Biotonne
In Hartenstein, Großmeinfeld, Grünreuth, Häuslfeld, Höflas, Kleinmeinfeld, Loch, Enzendorf, Grieß- und Harnbachmühle

Mittwoch,          07.04.2021         Dienstag,         18.05.2021           Dienstag,          15.06.2021
Dienstag,          20.04.2021         Dienstag,         01.06.2021           Dienstag,          22.06.2021
Dienstag,          04.05.2021         Dienstag,         08.06.2021           Dienstag,          29.06.2021

Vom 08.06.2021 bis einschließlich 17.08.2021 wird die Biotonne wöchentlich Dienstags geleert.
In Engenthal, Geisberg, Güntersthal, Lungsdorf, Neuensorg und Rupprechtstegen

Dienstag,          06.04.2021         Montag,           17.05.2021           Montag,            14.06.2021
Montag,            19.04.2021         Montag,           31.05.2021           Montag,            21.06.2021
Montag,            03.05.2021         Montag,           07.06.2021           Montag,            28.06.2021

Vom 07.06.2021 bis einschließlich 16.08.2021 wird die Biotonne wöchentlich Montags geleert.

                                                      Gartenabfälle
Die Gemeinde Hartenstein nimmt im gemeindlichen Wertstoffhof während der normalen Öffnungszeiten auch Gartenabfälle
bis max. 3 cbm an. Die Gebühr beträgt pro Anlieferung bzw. pro cbm 1,50 €. Bei größeren Mengen sind wir gehalten, Sie an die
Kompostieranlage in Fischbach, Firma Ott zu verweisen.

                                                        Giftmobil
Am Giftmobil kann Sonderabfall wie z.B. Farben (flüssig), Holzschutzmittel, Mineralöle (bis max. 10 l) und vieles mehr abgege-
ben werden. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in Ihren Abfallinfos 2021
oder im Internet unter http://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=1181
Das Giftmobil ist am Dienstag, den 20.04.2021 von 15.00 bis 16.00 Uhr in Rupprechtstegen am Bahnhof (Glascontainer)
                                             und von 17.00 bis 18.00 Uhr in Hartenstein am Parkplatz Eckart-Siedlung.

                                                  Energiesparlampen und CDs

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und CDs können im Bauhhof, Höflaser Straße 1 in Hartenstein zu den regulären Öff-
nungszeiten abgegeben werden.
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Infos zum Corona-Virus finden Sie in den folgenden Texten und Websites

Die täglich aktualisierten Seiten des Robert Koch-Instituts:

      Die allgemeine Übersicht
       https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html#

•      Die Antworten auf häufig gestellte Fragen
       https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html?nn=13490888

Auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist Experte für den Umgang mit
Corona. Täglich aktualisierte Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf der
Seite des Landratsamtes sowie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Sollten Sie dennoch offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Corona-Hotline unter

09123-950 6299 (Mo-Do 8:00-15:00, Fr 8:00-12:30, Sa u. So 10-12 Uhr).

       Corona Testzentren des

                                           Der ASB– Regionalverband Jura be-
                                           treibt mehrere Testzentren. Für das
                                           Testzentrum in Güntersthal finden
                                           Sie auf der angegebenen Homepa-
    ge den Link zur Terminvergabe. Folgende Tage und Zeiträume stehen für die
    Tests zur Verfügung:
    Güntersthal / Hartenstein (Parkplatz Fa. Eckart): Mo, Mi, Fr von 16 bis 19
    Uhr.
    https://asb-jura.de/corona-testzentren
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Wir gratulieren zum Geburtstag

           07.04.      Herr Günter Ermer, Pegnitztalstraße 10                              zum 70.

           12.04.      Frau Margaret Deinzer, Lungsdorf 10                                 zum 85.

           13.04.      Herr Heinz Kibinger, Senioren– und Pflegezentrum                    zum 75.

           13.04.      Herr Gerhard Kanzog, Veldener Straße 12                             zum 80.

           24.04.      Herr Edmund Weber, Senioren– und Pflegezentrum                      zum 70.

           30.05.      Frau Angela Kränzlein, Am Stockbühl 1                               zum 70.

           01.06.      Frau Anita Günther, Senioren– und Pflegezentrum                     zum 70.

           04.06.      Frau Edith Loos, Ringstraße 9                                       zum 70.

           08.06.      Herr Dieter Vogt, Senioren– und Pflegezentrum                       zum 85.

           12.06.      Frau Hildegard Lang, Engenthal 21                                   zum 90.

           17.06.      Herr Johann Lang, Engenthal 21                                      zum 90.

           20.06.      Frau Emma Scharrer, Kleinmeinfeld 7                                 zum 90.

           28.06.      Herr Manfred Hertl, Veldener Straße 14                              zum 75.

 Gemäß § 50 Abs. 2 BMG darf die Gemeinde nur folgende Jubiläen veröffentlichen: Altersjubiläen ab dem 70.
Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubilä-
               en ab dem 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Wir danken für Ihr Verständnis.
 Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie einer Veröffentlichung Ihrer Daten jederzeit widersprechen können. Bitte
                         wenden Sie sich in diesem Fall an die Gemeindeverwaltung.
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Wir gratulieren zur Goldenen Hochzeit
                 dem Ehepaar Renate & Peter Brandl, Hartenstein
                                             23.04.2021

Als Lückenfüller 2 historische Bilder aus der Gemeinde. Da sicher noch mehr alte Eindrücke aus dem Ge-
meindegebiet in den Privatarchiven schlummern, bitte nicht wegwerfen, lieber bei der Gemeinde abgeben,
hier werden die Bilder archiviert.
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Eine Idee, eine Klage und die Folgen

Im August hat die Gemeinde eine Namensrechtsklage erreicht.
Nach Prüfung durch eine Fachanwaltskanzlei ging hervor, dass unsere patentierte Namensgebung lei-
der unrechtmäßig ist. Der Name wurde durch ein Metzger–, Cateringunternehmen aus Unterfranken
bereits 1998 durch das Patentamt geschützt.
Ein gerichtlicher Vergleich im November 2020 hat uns, mit einer Frist von einem Jahr, neben den Ge-
richtskosten auch die Umbenennung des Gebäudes auferlegt.

Und dafür brauchen wir jetzt Ihre Hilfe!

Es braucht Vorschläge…

Und diese Namensvorschläge senden Sie bitte ins Rathaus. Gerne natürlich per Mail
(Rathaus@hartenstein-mfr.de), per Telefon oder auch per Zettel in den Briefkasten.

Einsendeschluss ist der 31.05.2021
Berücksichtigt werden alle Vorschläge, die direkt im Rathaus eingehen. Natürlich mit Namen, denn
der Gewinner erhält einen 100 € Gutschein für den Einkaufsladen in der Kulturhalle!
Eine bunt gemischte Jury wird sich der Vorschläge annehmen und den passendsten küren, damit das
Kulturzentrum mit Einkaufsladen in Hartenstein wieder einen offiziellen Namen hat. Sollte der Gewin-
nername mehrfach genannt werden, zählt das Eingangsdatum.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Berichte aus den Gemeinderatssitzungen

Sitzung am 29.09.2020

1. Variantenplanung Trassenverlauf Bahnstrom

Bürgermeister Loos erläutert den Sachverhalt. Im Juni/Juli stellte die DB Netz AG in mehreren Online-
Foren die Planungen für die Bahnstromversorgung der zur Elektrifizierung anstehenden Bahnstrecken
Nürnberg – Schirnding und (noch in Vorplanung) Hartmannshof – Schwandorf vor. Der bayerische Ostkorri-
dor soll elektrifiziert werden. In dieser Sitzung geht es um den aufgezeigten Leitungsverlauf der Bahnstrom-
trasse, der durch das gesamte Gemeindegebiet führt. Er zeigt am Beamer den Leitungsverlauf durch das
Gemeindegebiet und erläutert die Beweggründe, z. B. dass FFH-Gebiete umgangen werden oder das die
Trasse wenn möglich nicht weniger als 200 m von Wohnbebauungen entfernt sein soll. Der veröffentlichte
Korridor ist 200 m breit, die zukünftige Trasse soll 60 m breit sein. Ab Hohenstadt soll die neue Leitung pa-
rallel zur 110kV-Bestandsleitung der Eckartwerke bis auf die Höhe bei Großmeinfeld führen und dort süd-
lich an Grünreuth vorbei Richtung Rinnenbrunnen verlaufen.

Zwar sehe man die Notwendigkeit eines Stromversorgungsnetzes und befürwortet die Elektrifizierung der
Bahnstrecke, jedoch wolle man über den Leitungsverlauf nach Möglichkeit mitbestimmen bzw. eigene Vor-
schläge einbringen und damit die Belastungen und negativen Auswirkungen auf die Umwelt, auf Menschen
und insbesondere auf die eigenen Gemeindebewohner so gering wie möglich halten.
Bürgermeister Loos erläutert, dass im Vorfeld der Sitzung zwei alternative Varianten entwickelt wurden,
die der Deutschen Bahn zur Prüfung vorgeschlagen werden sollen. Die Fraktion FW/BG betont, dass die
beiden Vorschläge von ihnen stammen.

Die vorbesprochene Variante eins sieht die komplette Vermeidung eines Stromtrassen-Neubaus zwischen
Hohenstadt/Pommelsbrunn und Schnabelwaid vor. Stattdessen solle der Strom aus dem öffentlichen Netz
mittels Umrichter-/Umformstationen direkt an die Oberleitungen an beiden genannten Punkten einge-
speist werden.

Sollte diese Variante nicht umgesetzt werden können, dann biete sich eine Variante zwei an, die vor allem
private Grundstücks- und Waldbesitzer weitgehend ausspart, sondern weitgehend über im Eigentum der
Bayerischen Staatsforsten befindliche Flächen verläuft. Entgegen dem Leitungsentwurf sollte dann die
neue Trasse der bestehenden „Eckart-Leitung“ bis zum Umspannwerk Hartenstein folgen, anschließend
über Klärwerk und Bauschuttdeponie nördlich von Hartenstein über den Staatsforst und südlich an der Pe-
tershöhle vorbei verlaufen. Alternativ soll noch die Umgehung nördlich der Petershöhle geprüft werden.

Nach ausführlicher Diskussion war sich das Gremium einig, die beiden vorgeschlagenen Alternativen der
Bahn zur Prüfung zu geben. Die Fraktion FWG/BG fordert, die genannten Vorschläge auch den betroffenen
Eigentümern zukommen zu lassen.
Gemeinde Hartenstein Mitteilungsblatt - für die Monate April, Mai und Juni 2021
Sitzung am 08.10.2020

1. Bauanträge
(…)

2. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über die Weiterführung des Naturerlebnis- und Trimm-Dich-Pfades

Bürgermeister Loos erläutert, dass der Anlass dieses Tagesordnungspunktes eine Anfrage der Bay. Staatsforsten
gewesen ist, ob der ausgelaufene Benutzungsvertrag für das Waldgebiet von Seiten der Gemeinde Hartenstein
verlängert wird. Der kostenfreie Nutzungsvertrag ist ausgelaufen.
Das Gremium möchte sich bei einem Ortstermin einen Überblick über den derzeitigen Zustand der Anlagen ma-
chen, welche Instandhaltungsmaßnahmen dauerhaft notwendig sind und welche neuen Ideen eingebracht wer-
den könnten. Grundsätzlich hält man den Naturerlebnis- und den Trimm-Dich-Pfad für gute Einrichtungen, die
weitergeführt werden sollen. Die Unterstützung durch den Naturpark Fränkische Schweiz soll abgefragt werden,
ebenso Möglichkeiten der Kooperation mit den örtlichen Vereinen.
Mit einem ebenfalls betroffen Waldbesitzer - der um einen Vertrag gebeten hatte - soll ein entsprechender Ver-
trag wie mit den Bay. Staatsforsten geschlossen werden. Auch alle weiteren betroffenen Waldeigentümer sollen
angesprochen werden.

3. Beratung über den Antrag HfK für die Besetzung eines Hausmeisters

Bürgermeister Loos erläutert, dass sich derzeit der Bauhof um die anstehenden Belange in Rathaus, Grundschu-
le, Rastwaggon, Burg, Feuerwehr- und Bauhofgebäude, Gemeindezentrum sowie das Haus für Kinder und die
Außenanlagen kümmert. In einem Schreiben hat nun die Leitung sowie die Belegschaft des Haus für Kinder auf
die vielfältigen zu erledigenden Arbeiten in Ihrem Gebäude hingewiesen, für die ein Hausmeister notwendig wä-
re. Hierunter fallen u. a. die regelmäßige Pflege der Außenbereiche, der Außenspielgeräte, die Wartung der
technischen Geräte im Haus sowie kleine Reparaturarbeiten. Das Aufgabenfeld dieses Hausmeisters könnte mit
dem Gemeindezentrum und der Schule verknüpft werden. Die Leitung des Haus für Kinder, Fr. Hofmann, erläu-
tert dem Gremium die Entwicklung der letzten Jahre. Nach dem Ausscheiden des damaligen Hausmeisters im
Jahr 2015 wurden die Hausmeistertätigkeiten an den Bauhof delegiert. Die Anzahl der Kinder hat sich seitdem
jedoch von ca. 60 auf nun 110 erhöht. Auch sind die Aufgaben des Bauhofs im Gemeindegebiet umfangreicher
geworden.

Das Gremium diskutiert über eine mögliche Ausgestaltung der Stelle, die Wochenarbeitszeit, eine Verknüpfung
mit dem Bauhof oder der künftigen Stelle für die Wasserversorgung.

Abschließend vereinbarte der Gemeinderat, sich bei einem Rundgang durch die gemeindlichen Liegenschaften
sich vor Ort einen Überblick über die Gegebenheiten und die notwendigen Wartungs- und Pflegearbeiten infor-
mieren.
4. Sonstiges

Gemeinderat Lang thematisiert ein marodes Geländer an einem Steg in Engenthal. Bürgermeister Loos erläu-
tert, dass darüber hinaus mehrere Pegnitzstege im Gemeindegebiet, nämlich in Enzendorf und Rupprechtste-
gen, baufällig sind. Hier müssen aber insbesondere die Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes beachtet wer-
den. Die sanierungsbedürftigen Stege sollen in einer Bauausschusssitzung besprochen werden.

Sitzung am 26.11.2020

1. Bauanträge
(…)

2. Antrag der Fraktion FWG/BG auf Beratung und Beschlussfassung: Einleitung des Verfahrens zur Aufstel-
lung der 2. Änderung/Tektur zum Bebauungsplan Nr. 5 „Stockbühl“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
Abs. 4 BauGB i.V.m. §§ 13a Abs. 2, 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB durch Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.
1 BauGB

Die Fraktion FWG/BG hat einen Antrag auf Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan „Stockbühl“ im beschleunigten Verfahren ge-
stellt. Ziel ist die Ermöglichung des Bauprojektes in der
Straße „Am Weinberg“, welches von Seiten der unteren Bauordnungsbehörde am Landratsamt gestoppt wur-
de, da es, obwohl im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt, nicht den Festsetzungen des Bebauungs-
plans entsprach.

Der zugrunde liegende Bauantrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2019 als Freisteller behandelt.
Der Gemeinderat sprach sich in der Sitzung einstimmig für das Bauvorhaben aus.

Bürgermeister Loos erläutert, dass er das Gebäude nicht ablehnt, es aber zwei Wege gäbe, das Verfahren fort-
zuführen, nämlich die Änderung des Bebauungsplans oder als Antrag im Genehmigungsverfahren, wofür es
Befreiungen vom Bebauungsplan bedarf.

Die Fraktion FWG/BG spricht sich für die Änderung des Bebauungsplans aus, um den vorliegenden Bauantrag
wie beantragt zu ermöglichen. Man verweist auf den einstimmigen Beschluss über den Bauantrag in der Sit-
zung am 24.10.2019 und betont, dass man eine Bebauung analog der Eckart-Häuser mit 8 Wohneinheiten zu-
lässt.

Die CSU-Fraktion lehnt die Änderung des Bebauungsplans ab; man befürwortet einen neuen Antrag des Bau-
herrn im Genehmigungsverfahren. Man hat in der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2019, in der über den Bau-
antrag beschlossen wurde, darauf vertraut, dass es sich um einen Freisteller handelt, der alle Festsetzungen
des Bebauungsplans einhält. Des Weiteren lehnt man die Aussetzung der Forderung der Barrierefreiheit ab.
Gemeinderat Döllmeier fordert die Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Sinne des Art. 59 Abs. 2 der
Bayerischen Gemeindeordnung, ob das Abweichen von der Barrierefreiheit rechtmäßig ist.

Beschluss 7 : 6
Der Gemeinderat Hartenstein beschließt nach Beratung das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung/Tektur
zum Bebauungsplan Nr. 5 „Stockbühl“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 4 BauGB i. V. m. §§ 13a
Abs. 2, 13 Abs. 2 und 2 S. 1 BauGB einzuleiten. Dies ist gem. § 13 a Abs. 3 BauGB innerhalb einer Woche nach
Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Folgende Gemeinderäte beantragten die namentliche Nennung Ihres Abstimmungs-verhaltens: GRM Theinert,
Andreas GRM Munker, Sven GRM Kraus, Norbert GRM Döllmeier, Markus, GRM Fenzel, Jürgern, GRM Loos,
Hannes

Nein-Stimmen: GRM Theinert, Andreas GRM Munker, Sven GRM Kraus, Norbert GRM Döllmeier, Markus, GRM
Fenzel, Jürgern, GRM Loos, Hannes

3. Beratung/Billigung und Beschlussfassung des Entwurfs 2. Tektur zum Bebauungsplan Nr. 5 "Stockbühl"
und der Begründung in der Fassung vom 26.08.2020 sowie die hier zusätzlich genannten Änderungen

Folgende Änderungen des Bebauungsplans sollen lt. Antrag der Fraktion FWG/BG vorgenommen werden:

1. Unter 3. Bauweise wird ergänzt: Aufgrund der Geländeverhältnisse sind im WA1 keine barrierefreien Woh-
nungen nach der BayBO zu erstellen.

2. Unter 6.1 WA1 Einzelhäuser wird gestrichen: max. 4 WE je Gebäude und Traufhöhe max. 6,50 m

3. Unter Gebäudeschnitt III (II + D) SD in WA 1 (Anpassung Sockelhöhe) streichen i. M. max. 0,30 m über Straße,
ergänzen durch: Die Höhenfestsetzungen sind einzig und allein die Anzahl der Vollgeschosse.

4. Unter 2. Maß der baulichen Nutzung: Je Einzelhaus in WA1 sind max. 8 Wohneinheiten zugelassen, sowie
gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO Anlagen/Büros für Verwaltungen.

5. Unter 3. Bauweise (wird ergänzt): Aufgrund der Geländeverhältnisse sind im WA 1 keine barrierefreien Woh-
nungen und Büros nach der BayBO zu erstellen.

6. Unter 6.1 WA 1 Einzelhäuser (Anpassung Sockelhöhe) streichen: Sockelhöhe EG im Mittel (i. M.) max. 0,30 m
über Oberkante (OK) Straße, ergänzen durch: Die Höhenfestsetzungen sind einzig und allein die Anzahl der Voll-
geschosse.

Herr Hergenröder erläutert den erarbeiteten Entwurf. Es wurde die festgesetzte Traufhöhe gestrichen, ebenso
die Festsetzung für 4 Wohneinheiten. Es wird der Passus eingefügt, dass keine barrierefreien Wohnungen er-
richtet werden müssen.
Beschluss 7 : 6
Der Gemeinderat Hartenstein billigt nach Beratung den Entwurf 2. Tektur zum Bebauungsplan Nr. 5 „Stockbühl“
und die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 26.08.2020 und es werden noch die obengenannten zu-
sätzlichen Änderungen aufgenommen.

4. Beratung und Beschlussfassung zur Absehung von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB) gem. §§ 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB

§ 13 BauGB gibt der Gemeinde die Möglichkeit, bei der Änderung des Bebauungsplanes ein vereinfachtes Ver-
fahren durchzuführen und im Interesse der Verfahrensbeschleunigung u. a. auf das frühzeitige Beteiligungsver-
fahren und die Umweltprüfung zu verzichten. Im vorliegenden Fall ist dies damit begründet, dass sich die
Planänderung nur auf Einzelheiten der Planung bezieht.

Beschluss 7 : 6
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 BauGB) gem. §§ 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB abzusehen.

5. Beratung und Beschlussfassung zur Anhörung der betroffenen Öffentlichkeit gem. §§ 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 1,
13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB - Gelegenheit zur Stellungnahme

Beschluss 8 : 5
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Anhörung der betroffenen Öffentlichkeit gem. §§ 13a Abs. 2 S. 1
Nr. 1, 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB, in dem sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie
die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und sie sich innerhalb einer bestimmten Frist
zur Planung äußern kann. Dieses Schreiben wird innerhalb von 2 Wochen nach Beschluss an die Betroffenen
versendet. Es wird die verkürzte Frist von zwei Wochen bevorzugt und im Schreiben darauf hingewiesen. Es ist
gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 3 S. 2 BauGB auf die Präklusion gem. § 3 Abs. 2 S. 2 HS. 2 BauGB hinzuweisen.
Der Hinweis auf die Entbehrlichkeit einer Umweltprüfung erfolgt ebenfalls gem. §§ 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 3
BauGB.

6. Beratung und Beschlussfassung zur Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange - Aufforderung einer Stellungnahme gem. §§ 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BauGB

Beschluss 8 : 5
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BauGB anzuhören. Sie werden mittels eines Schreibens unter-
richtet, indem ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gewährt wird. Die Frist
sollte mindestens 14 Tage und nicht länger als 30 Tage betragen. Dieses Schreiben wird innerhalb von 2 Wo-
chen nach Beschluss an die Behörden versendet.
7. Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Hartenstein,
Fl.Nr. 552/2

Bürgermeister Loos erläutert dem Gremium, dass der Antrag auf Vorbescheid bezüglich der FL.Nr. 552/2, Ge-
markung Hartenstein von Seiten des Landratsamtes wegen seiner Lage im Außenbereich abgelehnt wurde. Für
die Bebaubarkeit wäre die Aufstellung einer Ergänzungssatzung notwendig. Hr. Haberberger weist darauf hin,
dass die Bauherrin noch keinen feststehenden Standort für das Bauvorhaben hat. Wenn dieser und das Bau-
fenster der Satzung feststehen, wird die Planung vor Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nochmals dem
Gemeinderat vorgelegt.

Beschluss 13 : 0
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den OT Hartenstein betreffend die
Fläche Fl.Nr. 552/2, Gemarkung Hartenstein.

8. Technische Beratung zur Durchführung der Sanierung des Bauhofdaches

Es ergibt sich eine Diskussion im Gemeinderat über Art und Umfang der Sanierung des Bauhofdaches, insbe-
sondere, inwieweit eine Isolierung des Daches notwendig ist. Zur Durchführung der Sanierung des Bauhofdachs
soll ein Energieberater eingeschaltet werden, um zu klären, wie genau und in welchem Umfang die Dachfläche
isoliert werden muss. Auf dieser Basis sollen Angebote zur Sanierung eingeholt werden.

9. Rechtsstreit Namensrechte an der Marke „Kulinario“ Sachstandsbericht

Hr. Haberberger erläutert den Sachverhalt. Am 26.05.2020 erhielt die Gemeinde Hartenstein eine Abmahnung
der Rechtsanwaltskanzlei Hase, Sinntal, bevollmächtigt von Hr. Müller, Inhaber der Einzelhandelsfirma Kulina-
rio Feinkost und Catering in Schwebheim. Auf die Abmahnung und die damit einhergehende Aufforderung zur
Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung wurde nicht eingegangen, da die Gemeinde Hartenstein am
08.06.2017 eine Wort-Bild Marke „Kulinario“ in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eintragen
hat lassen. Hr. Müller hat daraufhin im August 2020 Klage gegen die Gemeinde Hartenstein vor dem Landge-
richt Nürnberg-Fürth auf Schadensersatz, Löschung der Marke durch die Gemeinde im Register sowie die zu-
künftige Unterlassung der Nutzung der Marke Kulinario im Zusammenhang mit Essensangeboten, etc einge-
reicht. Hr. Müller hat für sein Kulinario in Schwebheim die Wort-Bildmarke bereits am 06.11.1998 ins Register
des Deutsche Patent- und Markenamtes eintragen lassen.

Die für das Klageverfahren von der Gemeinde Hartenstein beauftragte Anwältin, Fr. Scholz-Recht aus Nürn-
berg, sah aufgrund des Sachverhalts wenige Argumente auf Seiten der Gemeinde für eine erfolgreiche Verteidi-
gung. Des Weiteren hat die Rechtsschutzversicherung nur für die Abwehr der Unterlassungsforderung ihre Be-
teiligung zugesagt, nicht jedoch für die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche. So hat man sich nun
außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt.
Die Gemeinde Hartenstein hat es zu unterlassen, unter der Bezeichnung „Kulinario“ ein Gemeindezentrum zu
betreiben, in welchem ein Einkaufsladen mit Metzgerei und/oder eine Bäckerei und/oder ein Cafè betrieben
werden und/oder in welchem Veranstaltungen abgehalten werden, bei welchen Gäste mit Speisen und Geträn-
ken versorgt werden. Des Weiteren muss die Gemeinde Hartenstein eine Teillöschung der Marke insbesondere
hinsichtlich von Einzel- und Großhandelsleistungen wie z. B. in Bezug auf Lebensmittel, Getränke oder Konditor-
waren beim Deutschen Marken- und Patentamt beantragen. Im Internet hat die Gemeinde Hartenstein alle
selbst veranlassten Auftritte oder Nennungen bei Vertragspartnern löschen zu lassen. Bei der Suchmaschine
Google muss auf die Löschung des rechts neben der Trefferleiste eingeblendeten Informationshinweises auf das
Gemeindezentrum hingewirkt werden.
Für die Gemeinde Hartenstein verbleiben Kosten, bestehend aus den Honoraren der eigenen und des gegneri-
schen Anwalts sowie Gerichtsgebühren, insgesamt ca. 13.500 Euro.
Teil des Vergleichs ist die Bezahlung des gegnerischen Anwaltshonorars. Für deren Bezahlung bedarf es eines
Beschlusses.

Beschluss 13 : 0
Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem außergerichtlichen Vergleich an der Marke „Kulinario“ und beschließt
die Bezahlung des gegnerischen Anwaltshonorars an die RA Hase, Oberdorfstr. 17, 36391 Sinntal, in Höhe von
6.357,95 Euro.

10. Antrag zur Beauftragung eines Gutachters zur Bausubstanzbegutachtung der Liegenschaften der Gemein-
de
Bürgermeister Loos zeigt am Beamer Schäden und Mängel an zwei gemeindlichen
Gebäuden auf. Am Gemeindezentrum zeigen sich Wasserflecken an der Fassade und im Rathaus gibt es Set-
zungsrisse an einigen Wänden. Wegen der noch bestehenden Gewährleistung bezüglich des Gemeindezentrums
soll ein Fachmann zur
Begutachtung der Bausubstanz eingeschaltet werden.

Beschluss 13 : 0
Der Gemeinderat beschließt, Gutachten zur Bausubstanzbegutachtung der Liegenschaften der Gemeinde einzu-
holen.

11. Antrag von Altern Gestalten auf Unterstützung des „Digital Kompass“ Standort Hartenstein

Bürgermeister Loos informiert, dass ein Antrag der Curatorium Altern gestalten, Hartenstein, vorliegt. Für die
Umsetzung und erfolgreiche Weiterentwicklung des Digital-Kompasses Standort Hartenstein wird um Folgendes
gebeten:
Finanzielle Zuwendung für 2020 in Form einer Spende, die kostenfreie Nutzung der Seminarräume im Gemein-
dezentrum sowie kostenfreie Fahrtmöglichkeiten zu den Kursen und zurück für immobile Senioren aus der Ge-
meinde Hartenstein, Senioren aus den Gemeindeteilen und der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Gemeinde-
mobil inklusive Fahrer.
Der Gemeinderat berät über den Antrag und ist der Meinung, dass man die Antragstellerin nicht besserstellen
darf als die örtlichen Vereine.
Der Gemeinderat beschließt, dem Curatorium Altern gestalten einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro sowie je
teilnehmenden Bürger an den Seminaren 10 Euro zukommen zu lassen.
12. Sonstiges

a) Zuschuss Auflassung Teichkläranlage Grünreuth
Im Rahmen des Sonderprogramms zur Ertüchtigung von Abwasserteichanlagen erhält die Gemeinde Hartenstein
für die Auflassung der Kläranlage Grünreuth einen Zuschuss in Höhe von ca. 315.000 Euro.

b) Wasserversorgung, Chlorung Stoffelmühle
Bürgermeister Loos informiert, dass sich die Gemeinde Hartenstein an der landkreisweiten Klärschlammstudie
beteiligen wird.
Die Chlorung an der Stoffelmühle wird seit Freitag letzter Woche ausgesetzt; die Nachuntersuchung der Proben
durch das Labor steht noch aus. Falls auch diese negativ ausfällt, muss nicht weiter gechlort werden.
Für die Erneuerung der Wasserleitung von der Stoffelmühle Richtung Kleinmeinfeld finden derzeit Probebohrun-
gen und Bodengutachten statt. Als nächstes steht die Zuschussbeantragung beim Wasserwirtschaftsamt an.

c) Bushäuschen
Für die angedachten Bushäuschen an den neuen Haltestellen in Kleinmeinfeld, Großmeinfeld und Grünreuth wur-
den Standorte gesucht. Die Bushäuschen in Grünreuth und Großmeinfeld können auf Gemeindegrund errichtet
werden. Für das Bushäuschen in Kleinmeinfeld fanden bereits Gespräche mit einem Grundstückseigentümer statt.
Es werden Angebote für die Bushäuschen eingeholt. Hierzu muss auch der dann notwendige Winterdienst thema-
tisiert werden. Im Zuge dessen soll auch noch der Standort des Bushäuschens in Rupprechtstegen begutachtet
werden.

d) Großmeinfeld, Straßenbau
Für den Straßenbau in Großmeinfeld soll der Bauausschuss die Straßen vor Ort begutachten und als Ergebnis dar-
aus sollen Angebote eingeholt werden.

Sitzung am 04.02.2021

1. Bauanträge
(…)

2.    Vorstellung von möglichem Abbaugebiet Steinbruch Neuensorg

Herr Prüschenk von der Dolomitwerke Neuensorg GmbH, Besitzer der Steinbrüche in Neuensorg und Rupp-
rechtstegen, erläutert dem Gremium, dass man in Neuensorg nahezu die genehmigten Grenzen erreicht habe, so
dass der Abbau nur noch für wenige Jahre gesichert sei. Bereits seit 2012 laufe ein Genehmigungsverfahren für
den Bereich „Schrödelberg. Deshalb sei ein neuer Genehmigungsprozess, von der Einreichung beim Landratsamt,
über die Regierung von Mittelfranken, die Umweltministerien in Bayern und Bund bis nach Brüssel notwendig.
Konkret gehe es um die Abbaumöglichkeit innerhalb eines ca. zwanzig Hektar großen Waldstücks. Wenn nun der
Gemeinderat der beabsichtigten Erschließung zustimmen würde, könne man in Abstimmung mit dem Landratsamt
in die konkreten Planungen einsteigen (Zeitplan, Flächenbedarf, Ausgleichsmaßnahmen usw.).
Das Verfahren „Schrödelberg“ würde derzeit weiterlaufen, so Herr Prüschenk. Geologische Untersuchungen im Be-
reich Haidenhübel/Vogelherd haben noch nicht stattgefunden. Es wurde kein Beschluss gefasst; das Gremium wird
sich bei einem Ortstermin über das Vorhaben genauer informieren.

3. Beschlussfassung zur überarbeiteten Benutzungssatzung und Gebührensatzung HfK Hartenstein

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt und wird in einer folgenden Sitzung behandelt.

4. Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines eingruppigen Naturkindergartens auf einer Teilfläche der Fl.Nr.
832, Gemarkung Vorra

Bürgermeister Loos erläutert dem Gremium die Errichtung eines eingruppigen Naturkindergartens auf einer Teilflä-
che in der Steinbruchstraße in Vorra. Hierzu sollen alle drei VG-Gemeinden Grundsatzbeschlüsse über den gemein-
samen Betrieb und die Kostenübernahme über die Verwaltungsgemeinschaft fassen.

Bereits im November fand ein Termin mit den Fachbehörden des Landratsamtes , der unteren Naturschutzbehörde,
dem Immissionsschutz, den Bay. Staatsforsten sowie Kittel-Kleigrewe als Fachaufsicht im Amt für Familie und Ju-
gend am Landratsamt, statt. Dabei wurde das Projekt als machbar eingestuft. U. a. muss aber zur Bahnstrecke zur
Verminderung der Lärmimmissionen ein Schallschutzwall gebaut werden. 22 Plätze sind für dieses Projekt zu bean-
tragen und auch anzuerkennen. Diese Anzahl wird vielleicht noch nicht im ersten Jahr erreicht werden, jedoch im
Lauf der nächsten zwei bis drei Jahre. Die bestehenden Einrichtungen der drei VG-Gemeinden sind derzeit nahezu
voll belegt und könnten entsprechend entlastet werden. Aus dem Gremium wurden insofern Bedenken angemel-
det, dass der Gemeinderat keinen Einfluss auf die Ausgaben hat, da Zuständigkeit für den Naturkindergarten an die
Verwaltungsgemeinschaft abgegeben wird.

Beschluss 13 : 0

1.
Als Träger der Baulast errichtet die Gemeinde Hartenstein zusammen mit der Stadt Velden und der Gemeinde Vor-
ra auf einer Teilfläche der FL-Nr. 832, Gmkg. Vorra, einen eingruppigen Naturkindergarten. Die bauliche Umsetzung
des Projekts steht noch unter dem Vorbehalt, dass vonseiten der Kirchengemeinde Vorra die Übernahme der Trä-
gerschaft für den Naturkindergarten förmlich erklärt wird. Notwendige Planungsleistungen oder sonstige zur Vor-
bereitung notwendige Arbeiten bleiben hiervon unberücksichtigt.
2.
Für die Finanzierung der Investitionskosten, des Unterhalts sowie der Personalkosten ist es erklärtes Ziel der drei
Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, dass das Projekt des Naturkindergartens im Rahmen der inter-
kommunalen Zusammenarbeit durchgeführt wird. Infolgedessen müssen die zuständigen Gremien der Stadt Velden
sowie der Gemeinde Vorra hierzu ebenfalls ihre Zustimmung geben
3.
Mit der interkommunalen Zusammenarbeit der drei VG-Gemeinden bei dem Projekt Na-turkindergarten geht auch
die Forderung einher, dass vornehmlich den Kindern aus dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft die vorhande-
nen Plätze angeboten werden und zur Verfügung stehen.
5. Beschlussfassung über Wartungsvertrag Brandmeldeanlage Kulturhalle

Bürgermeister Loos erläutert, dass noch ein Wartungsvertrag für die Kulturhalle abgeschlossen werden muss. Die
Brandmeldeanlage in der Kulturhalle wurde zwar beim Bau des Gebäudes installiert, jedoch nie in Betrieb gesetzt.
Da die Wartung der Brandmeldeanlage auf der Burg an die Fa. Bosch vergeben wurde, bietet es sich an, auch für die
Kulturhalle die Fa. Bosch zu wählen.

Beschluss 13 : 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartenstein hat Kenntnis von dem neuen Wartungsvertrag mit der Fa. BOSCH Si-
cherheitssysteme GmbH, Postfach 1111, 85626 Grasbrunn, für eine Hausalarmierungs-Anlage zum Preis von monat-
lich 256,46 Euro.

6. Ergänzungssatzung Hartenstein II: Vortrag und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

(…)

7. Ergänzungssatzung Hartenstein II: Satzungsbeschluss

Beschluss 13 : 0
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden seitens
der Verwaltung unter TOP 6 erläutert. Der ausgearbeitete Planentwurf kann somit in der vorgelegten Fassung gebil-
ligt werden.

Die Satzung ist Teil dieses Beschlusses.

8. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach §§ 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, 4 Abs. 2 BauGB zur 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Stockbühl"

1. Landratsamt Nürnberger Land, Lauf 20.01.2021

Die Sachgebiete Planungsrecht, Immissionsschutz, Naturschutz, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Tiefbau ha-
ben keine Einwände oder Hinweise zur Tektur des Bebauungsplans.

Beschluss 7 : 6
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
9. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen und Einwendungen im Rahmen der Beteili-
   gung der betroffenen Öffentlichkeit nach §§ 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB zur 2.
   Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Stockbühl"

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans hing vom 14.12.2020 bis zum 22.01.2021 an dem gemeindlichen
Anschlagtafeln und wurde in diesem Zeitraum auch auf der Homepage veröffentlicht. Es ging eine Stellungnahme
ein.

1. Stellungnahme eines Bürgers

Der Bürger regt an, einen Gemeinderatsbeschluss vom 9.03.2017 bez. der Traufhöhe und der Geschossigkeit bei der
vorliegenden Tektur auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes auszuweiten.

Beschluss 7 : 6

Laut Aufstellungsbeschluss vom 26.11.2020 ist der Geltungsbereich der 2. Tektur des Bebauungsplanes auf die Fl.
Nrn. 390, 390/1 und 390/2 begrenzt. Die Anregung des Herrn Schlierf bezieht sich aber auf Flächen, welche nicht
Bestandteil dieses Bebauungsplanänderungsverfahren sind. Daher kann der Antrag in diesem Verfahren nicht be-
handelt werden.

10. Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 5 "Stockbühl" als Sat-
zung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Beschluss 7 : 6

    1.   Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im
         Zuge der Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen nicht berücksichtigt.
    2. Gemäß des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntma-
       chung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020
       (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist wird die 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 5
       "Stockbühl" der Gemeinde Hartenstein als Satzung beschlossen.

11. Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung von 3 Buswartehäuschen auf der Schulbuslinie Hartenstein-
Hersbruck

Es liegen zwei Angebote für drei Buswartehäuschen vor. Ein Angebot der Lebensgemeinschaft Münzinghof e. V.
über 9413,86 Euro inklusive Arbeitsleistung. Mit einem Mehrpreis von 920,20 Euro brutto wird die Lackieren der
Stahlkonstruktion und für einen Mehrpreis von 1.690,60 Euro die Pulverbeschichtung der Stahlkonstruktion angebo-
ten. Von einem weiteren Anbieter liegt ein Angebot für drei Bushäuschen über 11.627,43 Euro brutto vor. Die Pul-
verbeschichtung käme exklusive dazu. Das Fundament für die Buswartehäuschen baut der Bauhof; man wird sich
über die Beleuchtung mittels einer Solarleuchte Gedanken machen; der zukünftige Winterdienst muss noch geklärt
werden.
Beschluss 13 : 0
Der Gemeinderat Hartenstein hat Kenntnis von den Angeboten für drei Buswartehäuschen auf der Schulbuslinie
Hartenstein-Hersbruck und vergibt den Auftrag an die Lebensgemeinschaft Münzinghof e. V., Münzinghof 9, 91235
Velden, zum Angebotspreis von 9.413,86 Euro brutto.

12. Beschlussfassung zu Reparatur- und Wartungsarbeiten an Bauhoffahrzeug „Fastrac“

Das Bauhoffahrzeug musste im Dezember insbesondere für den kommenden Winterdienst einer umfangreichen
Wartung unterzogen werden.

Beschluss 13 : 0
Der Gemeinderat Hartenstein nimmt beschließend Kenntnis von den Reparatur- und Wartungsarbeiten an Bau-
hoffahrzeug „Fastrac“ und der Reparatur bei der Fa. Landpower Vertrieb Pegnitz, Ziegelhütte 5a, 91257 Pegnitz zu
Kosten von 12.128,03 Euro.

13. Beschlussfassung zur Datenanbindung Feuerwehr, Heizwerk und Bauhof

Die Datenanbindung vom Rathaus zu Feuerwehr, Heizwerk und Bauhof wurde durch die beauftragte Firma ausge-
führt. Die hohe Rechnung ist durch das massive Rathausgebäude, die Betondecken und die weit verzweigte Kabel-
verlegung zu erklären. Insgesamt wurden 900 Meter Datenkabel verlegt und auch eine neuer Datenschrank instal-
liert.

Beschluss 13 : 0
Der Gemeinderat Hartenstein nimmt beschließend Kenntnis von den Kosten zur Datenanbindung von Feuerwehr,
Heizwerk und Bauhof durch die Fa. Elektro Schertl GmbH, Auf der Höhe 1a, 92265 Edelsfeld mit Rechnung vom
22.12.2020 zum Betrag von 10.559,09 Euro.

14. Sonstiges

Stege im Gemeindegebiet

Bürgermeister Loos berichtet von Gesprächen mit den Fachbehörden Wasserwirtschaftsamt und Untere Natur-
schutzbehörde; die drei Stege in Engenthal dürfen in ihrer jetzigen Baugestaltung erneuert werden; die Stege in
Rupprechtstegen könnten mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 50 % durch den Naturpark erneuert werden, zu die-
sen Stegen machen die Fachbehörden jedoch Auflagen für den Hochwasserschutz, da über diese Stege Wanderrou-
ten verlaufen. Bezüglich des Steges in Enzendorf ist es derzeit fraglich, ob die Fachbehörden die Erneuerung zulas-
sen.
Gutachten Bauhofdach

Bezüglich des Bauhofdaches wurde ein Gutachter des TÜV/LGA Bayern beauftragt.

Gutachten Kulturhalle

Auch bezüglich des möglichen Wasserschadens an der Kulturhalle wurde ein Gutachter des TÜV/LGA Bayern be-
auftragt. Da das damals beauftrage Architekturbüro die Unterlagen in digitaler Form dem Gutachter nicht zur Verfü-
gung stellt, wird dieser sein Gutachten aufgrund der im Rathaus vorhandenen Unterlagen und Erkundungen bei den
ausführenden Gewerken erstellen.

—————————————————————————————————————————————————————————

 Anzeige:

        Streckenbetrieb Bayreuth—Nürnberg
        Ab Mitte März 2021 wird in den Zügen auf der Strecke Richtung Nürnberg und Bayreuth
        ein Fahrkartenautomat zum Erwerb von Fahrscheinen im Zug in Betrieb gehen.
        Durch dieses Angebot erwartet die Bahn eine Erleichterung für die Fahrgäste auf der Stre-
        cke. Neben der online Buchbarkeit der Tickets ist dies ein zeitgemäßer Entwicklungsschritt
        für komfortableren Nahverkehr auf der Schiene.
        Zukünftig genügt es, einfach in den Zug ein zu steigen, eine Fahrkarte am Automaten zu
        erwerben und entsprechend zu entwerten.
        Gleichzeitig werden ab April die Fahrkartenautomaten an den Bahnstationen im Pegnitz-
        tal abgebaut.
Kostenpflichtige Anzeige:
    Informationen zu aktuellen Projekten von Curatorium Altern gestalten

    Digitaler Onlinestammtisch Nürnberger Land via Zoom

    Anfang Februar hat Curatorium Altern gestalten, als einer von bundesweit
    100 Digital-Kompass Standorten in Deutschland, den ersten Digitalen
    Onlinestammtisch für das Nürnberger Land ins Leben gerufen. Erfreulicherweise zählen bereits über
    40 Gäste aus dem ganzen Landkreis zum Digitalen Stammtisch, dies zeigt, dass ältere Menschen sehr
    wohl Interesse an digitalen Themen haben. Der Stammtisch ist kostenfrei und findet jeden ersten
    Dienstag im Monat von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr via Zoom, für jeden zugänglich statt. Gerne können
    sich Senior:innen, die Fragen zur Beteiligung an Online Treffen haben, bei Curatorium Altern gestalten
    melden, um im Vorfeld gemeinsam die Technik zu besprechen und die Teilnahme sicherzustellen.

    Dienstag den 06.04.2021 um 17:00 Uhr
    Thema: Alles Fake im Internet?

                                              Im Treffen am 06.04.2021 spricht Fachreferent Guido
                                              Steinke mit den Stammtischgästen über das Thema „Fake im
                                              Internet“ und wie man sich dagegen schützen kann. Er
                                              weckt ein Grundverständnis für die Nutzung von
                                              Kommunikationsmitteln wie z.B. E-Mail oder Messenger-
                                              Diensten und Informationsquellen. Herr Steinke ist Jurist
                                              und Verbraucheranwalt und bei Digital-Kompass
                                              bundesweit verantwortlich für die Online Formate.

    (Foto: Guido Steinke)

    Dienstag, den 04.05.2021 um 17:00 Uhr
    Thema: Internet-Quiz zu Fachbegriffen aus der digitalen Welt und deren Bedeutungen

    Dienstag, den 01.06.2021 um 17:00 Uhr
    Thema: Sicherheit von Passwörtern

    Gemeinsam der Kultur auf der Spur
    Werden Sie Kulturgast!

    Curatorium Altern gestalten hat in Nürnberg und im Landkreis Nürnberger Land das Projekt
    „Gemeinsam der Kultur auf der Spur“ gestartet. Im Februar / März wurde für interessierte Personen
    ein Online Kurs für „Kulturpat:innen“ angeboten. Sechs der Teilnehmer:innen kamen aus dem
    Landkreis Nürnberger Land, drei davon wohnen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Velden-
    Hartenstein-Vorra und freuen sich nun darauf, ehrenamtlich Senior:innen beim Besuch von Kultur- und
    Alltagsveranstaltungen zu begleiten, die dabei nicht allein sein möchten oder Unterstützung
    benötigen.
    Jetzt können sich alle melden, die sich in Gesellschaft wohlfühlen und „Kulturgast“ werden möchten.

    Informationen erhalten Sie direkt bei:

    Curatorium Altern gestalten, Ansprechpartner Sabine L. Distler und Georg Weigl
    per Mail:      info@alterngestalten.de
    telefonisch:   09152-9288400
    Home:          www.alterngestalten.de
Kostenpflichtige Anzeige:

             Wir haben jetzt im Dorfladen Hartenstein eine
                                      Lotto Annahmestelle.
   Ab sofort kann auch LOTTO, Eurojackpot, Glücksspirale,
         TOTO, ODDSET und KENO gespielt werden.
Die Lose RUCKZUCK, Bayernlos, diridari, EXTRAGEHALT, BayernGLÜCK
           und SUPERCASH können auch gekauft werden.

Wir haben diesbezüglich unsere Geschäftszeiten geändert, und
      haben jetzt am Mittwoch bis 18.00 Uhr geöffnet.

        Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.
Kostenpflichtige Anzeige:
Lungsdorf lädt ein
                    zum     Sonnwendfeuer                       am
                                                          Freitag 25.06.2021
                                                                         19.00 Uhr

                                                      Getränke, Kaffee und Kuchen,
                                                                „Fleischiges“ vom Grill
                                                                 Kinderfackelzug
                                                                              Mit Musik
                                                        Durchführung bei jeder Witterung,
                                                        jedoch geachtet der Infektionslage!

Achtung: Osterurlaub vom 06.04. bis einschließlich 09.04.2021

Unsere Öffnungszeiten:

Montag             8.00—11.30           16.00—18.00
Dienstag           8.00—11.30           16.00—18.00
Mittwoch           8.00—11.30
Donnerstag         8.00—11.30           17.00—19.00
Freitag            8.00—11.30

Weitere Sprechzeiten und Hausbesuche nach Vereinbarung!
Kostenpflichtige Anzeige:

Norbert Schott bei der Präsentation der Herbst-
und Wintertrends auf der Bühne in der Nürnber-
ger Meistersingerhalle.              Foto: Schott

  In Betzenstein wachsen
  Tradition und Trend zusammen
 Mit der Neueröffnung seines Salons in Bet-         Von normalen Haarschnitten über Färben
 zenstein führt Friseurmeister Norbert              bis hin zu Kosmetikbehandlungen gibt es
 Schott gemeinsam mit seiner Frau Nadine,           kaum einen Kundenwunsch, dem der 50-
 mittelfränkische Meisterin und bayerische          Jährige in seinem Salon nicht gerecht wer-
 Vizemeisterin im Bereich Herren- und Da-           den kann. Als ehemaliger Kreativdirektor
 menschnitt, eine lange Familientradition           der Friseurinnung Nürnberg ist er oft auf
 fort. Der Profi-Friseur, Fachprüfer und Trai-      Präsentationen unterwegs und weiß alles
 ner hat seinen bisherigen Laden in Nürn-           über neue „In-Frisuren“ wie Balayage oder
 berg aufgegeben und übernimmt in Bet-              Dauerwelle.
 zenstein nun mit Stolz den Salon siner
                                                    Damit Kunden möglichst lange Freude an
 Mutter.
                                                    ihrem neuen Haarschnitt haben können,
 Mit den Jahren haben Norbert und Nadine            hat der Friseurmeister seine eigene Tech-
 Schott ihr Handwerk perfektioniert und ei-         nik entwickelt: „Langhaar schneiden wir
 ne besondere Haarschnitt– und Färbephilo-          so, dass man die Frisurlange tragen kann
 sophie entwickelt: „Diese üben wir mit Zeit        und sie nicht so schnell herauswächst. Un-
 und Fachkenntnis aus“, sagt Schott. Bei            sere Frisuren werden nur noch schöner
 „haarsträubenden Problemen“ stehen die             mit der Zeit“, schwärmt Schott von seiner
 beiden ihren Salonbesuchern mit Rat und            Liebe zum perfekten Haarschnitt.
 Schere zur Seite.
                                                                              Rebecca Haase
Kostenpflichtige Anzeige:
Kostenpflichtige Anzeige:

              Bei uns erhalten Sie die aktuellen Edeka – Getränke Angebote.

                                          Zusätzliche Angebote der Wochen.

 KW 14         Förstina Wasser versch. Sorten                                            12 x 0,70 Ltr.                3,90 €
 KW 16         Kondrauer Lemon - Wasser                                                  12 x 0,70 Ltr.                4,90 €
 KW 18         Rhön Wasser, versch. Sorten                                               12 x 1,0 Ltr.                 5,90 €
 KW 20         Leikeim Apfelschorle                                                      20 x 0,50 Ltr.                8,90 €

  Bei uns im Getränkemarkt setzen auf wir auf Regionalität und unter-
     stützen die kleinen und mittelständischen regionalen Brauereien.
    Wir haben über 180 verschiedene Biersorten in unserem Sortiment,
                                außerdem Weine direkt vom Erzeuger.
                            Wir wünschen Ihnen einen guten Einkauf
                                                 Und bleiben Sie gesund.

                                             Besuchen Sie uns auf Facebook,
                                           unter Engenthaler Getränkemarkt

                                               Wir haben unseren Lieferservice erweitert!
                                                Rufen Sie uns einfach an. Tel.: 09156/585

                     Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen zzgl. Pfand. Solange Vorrat reicht.
Kostenpflichtige Anzeige:
Sie können auch lesen