Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt

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Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
Mitteilungsblatt
Gemeinde Uettingen
Freitag, 5. März 2021                           Nummer 3

Rücken wie früher
mit Peter Graf von Wolffskeel,
Forstbetrieb in Uettingen

                                        Fotos: Thomas Hoffmann

                                Ideal ist das Arbeiten mit
                                dem Pferd im Wald. Von
                                Vorteil ist die Schonung von
                                Boden und Bestand.
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
Informationen der Gemeinde Uettingen

    Impressum
    Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen erscheint monatlich
    jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
    Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
    Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Maria Geyer (v.i.S.d.P.)
    Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg
    im Auftrag der Gemeinde Uettingen                                        Öffnungszeiten der VGem Helmstadt
    Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister,                   Im Kies 8, 97264 Helmstadt
    Veröffentlichungen der Vereine liegen in deren eigener Verantwortung.               09369 9079-0 (Vermittlung)
    Grafik, Layout und Anzeigenbetreuung: Iris & Ronja Mende,
    Tel. 0176 577 209 40, E-Mail: anzeigen@mageta-verlag.de
                                                                                         poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de

    Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
    VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,                          Öffnungszeiten nach Vereinbarung
    E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
    Internet: www.vghelmstadt-mageta.de                                      Montag bis Freitag   8.30 – 12.00 Uhrr
    Zu veröffentlichende Artikel: schicken Sie bitte per Post                 Montag und Mittwoch 13.30 – 15.30 Uhrr
    (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei         Donnerstag:         13.30 – 18.00 Uhrr
    (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt,
    Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
    E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de                                              Achtung:
    Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
                                                                             Terminvereinbarung z. Zt. zwingend erforderlich (s.u.)
    Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs-
    gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden
    Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt.                      Nutzen Sie unsere Online-Dienste im Internet.
    Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine
                                                                                        www.vgem-helmstadt.de
    unter www.mageta-verlag.de

    Das nächste Gemeindeblatt erscheint
    am Freitag, den 2. April 2021.
                                                                           Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
    Redaktionsschluss: Mittwoch, 17. März 2021
                                                                           die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt bietet derzeit einen
                                                                           „kontaktarmen Dienstbetrieb“ an. In diesem Rahmen werden wir
                                                                           unsere Aufgaben vollumfänglich, unter der Maßgabe einer weitge-
                                                                           henden Reduzierung von persönlichen Kontakten, wahrnehmen.
    Abfallentsorgung                                                       Sofern eine persönliche Vorsprache notwendig ist, kann dies
                                                                           nur nach Vereinbarung eines Termins erfolgen. Dieser kann mit
                                                                           den zuständigen Mitarbeitern telefonisch oder per Mail verein-
    Restmüll:                                    16. und 29. März          bart werden.

    Bioabfall:                                     9. und 23. März         Der Zugang ins VGem-Gebäude ist nur in kontrollierter Form mög-
                                                                           lich, d.h. unsere Mitarbeiter werden Sie zum Zeitpunkt Ihres Termins
    Gelbe Tonne:                                           22. März        am Eingang abholen.
    Blaue Papiertonne:                                     19. März        Das Betreten des VGem-Gebäudes setzt voraus, dass eine Mund-Nasen-
                                                                           bedeckung, eine sogenannte „Community-Maske“, getragen wird.
                                                                           Ferner sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel
                                                                           zu desinfizieren und die vorbereitete schriftliche Erklärung zur Not-
    Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, Mittlere Stämmig 7                   wendigkeit des Besuchs ist auszufüllen.
    – auch Elektroschrott
                                                                           Wir wollen mit diesen Maßnahmen den Gesundheits- und Arbeits-
                                                                           schutz für die Mitarbeiter, aber auch für die Besucher gewährleisten.
    und Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn
                                           nn                              Bitte nutzen Sie die vorhandenen Kommunikationstechniken, um
    Dienstag              von       9:00 – 18:00 Uhr                       mit uns in Kontakt zu treten:
                                                                           über E-Mail poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de,
    Mittwoch              von       7:00 – 12:00 Uhr
                                                                           per Telefon 09369-90 79-0 oder
    Donnerstag            von       9:00 – 18:00 Uhr                       auch über das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage
                                                                           www.vgem-helmstadt.de.
    Freitag               von       9:00 – 18:00 Uhr
                                                                           Wir bitten Sie weiterhin um Ihr Verständnis.
    Samstag               von       9:00 – 14:00 Uhr
                                                                           Diese Maßgaben beziehen sich auf den gegenwärtigen
                                                                           Zeitpunkt. Sollten sich Änderungen in der Rechtsprechung
                                                                           ergeben, werden die Richtlinien angepasst.

2                                                                                               Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
Informationen der Gemeinde Uettingen

 Gemeindliche                                                    Kostenlose FFP2-Masken
 Bekanntmachungen
                                                                Liebe Uettinger Mitbürgerinnen und Mitbürger,
            Rathaus Uettingen (Tel. 82 18)                      kostenlose FFP2-Masken werden für pflegende Angehörige
       E-Mail: bgmuettingen@vgem-helmstadt.bayern.de            und Bedürftige durch den Freistaat Bayern bereitgestellt, die
                                                                Ausgabe erfolgt nach folgenden Kriterien:

                           Sprechzeiten:                         - Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung
                                                                   des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen
    Bis auf weiteres finden im Rathaus Uettingen keine
                   Sprechstunden statt.                            als Nachweis der Bezugsberechtigung,
                                                                 - jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
                 Bei wichtigen Angelegenheiten
             bitte Tel Nr 0171 - 711 10 17 anrufen.             Die Abholung ist im Rathaus nur nach tel. Terminvereinbarung
 Wenn das Rathaus nicht besetzt ist, wird Ihr Anruf an die      unter Tel. Nr. 09369 8218 möglich, da das Rathaus nicht im-
            VGem Helmstadt weitergeleitet.                      mer besetzt ist.
                                                                Abgabe solange der Vorrat reicht.
       Aktuelles aus der Gemeinde erfahren Sie unter
                    www.uettingen.de.                           Euer Bürgermeister
                                                                Edgar Schüttler

  Bauhof:         09369 9817290 |E-Mail: bauhof@uettingen.de

               Notariat Marktheidenfeld                          Aus dem Gemeinderat
                          nächste Sprechtage:
                     Donnerstag, 11. März
                                                                Sitzung vom 17. Februar 2021
                  und Donnerstag, 25. März
                       von 17.00 – 18.30 Uhr
                                                                Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses
                        im Rathaus Uettingen.                   mit Doppelgarage auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 329/5,
                                                                Ecke Obertorstraße/Münchener Straße, Uettingen
                Terminvereinbarung: 09391/98 680
                                                                Geplant ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit ei-
                                                                ner Einliegerwohnung und Doppelgarage auf einer Teilfläche
                                                                von Fl.Nr. 329/5, an der Ecke Obertorstraße/Münchener Straße

 Bücherei Uettingen                                             in Uettingen.
                                                                Das Grundstück ist baurechtlich dem unbeplanten Innenbe-
                                                                reich gem. § 34 BauGB zuzuordnen, in dem Vorhaben zulässig
                                                                sind, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
        - derzeit leider geschlossen -                          Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Um-
                                                                gebungsbebauung einfügen. Diese Voraussetzungen sind aus
                                                                hiesiger Sicht beim vorliegenden Bauantrag erfüllt.
                                                                Die Antragsunterlagen einschließlich der Nachbarunterschrif-
 Besuche des Bürgermeisters bei                                 ten sind vollständig, somit steht der Erteilung des gemeindli-
                                                                chen Einvernehmens nichts entgegen.
 Geburtstags- und Ehejubilaren;
                                                                Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindliche
 Infektionsschutz                                               Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Zum Schutz unserer älteren Mitbürger,
die bei der aktuellen Corona-Welle zu den
Risikogruppen zählen, werden die Besu-                          Bauantrag; Umbau Zweifamilienhaus zum Dreifamilien-
che des Bürgermeisters bei Geburtstags-                         haus auf Fl.Nr. 1130, Würzburger Str. 19, Uettingen
und Ehejubilaren bis auf weiteres ausge-
                                                                Geplant ist der Umbau des bestehenden Zweifamilienwohn-
setzt.
                                                                hauses auf Fl.Nr. 1130, Würzburger Str. 19, von Uettingen zu
Wir bitten dafür um Ihr Verständnis und wünschen allen alles    einem Dreifamilienhaus durch Dachausbau, Erhöhung eines
Gute und Gesundheit, vor allem derzeit in Bezug auf Corona-     vorhandenen Wintergartens und Errichtung einer Dachgaube.
Infektionen.
                                                                Das Grundstück ist dem sog. unbeplanten Innenbereich gem. §
Sobald die Corona-Pandemie beendet ist, werden die Besuche      34 BauGB zuzuordnen, indem Vorhaben zulässig sind, die sich
natürlich in gewohnter Weise fortgeführt.                       nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021                                                                              3
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
Informationen der Gemeinde Uettingen

der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebungsbebau-          Art. 7 BayKiBiG - Gemeinden
ung einfügen.
                                                                 Die Bedarfsplanung wird durch die örtliche Planung der Ge-
Diese Voraussetzungen scheinen im vorliegenden Fall erfüllt.     meinden ergänzt. Die Gemeinden haben die Pflichtaufgabe,
Die Antragsunterlagen einschließlich Stellplatznachweis und      rechtzeitig die bedarfsnotwendigen Plätze zur Verfügung zu
Nachbarunterschriften sind vollständig.                          stellen (Art. 5 Abs. 1 BayKiBiG, vgl. auch § 24 SGB VIII).

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindliche       Die Gemeinde stellt hierzu den Bedarf an Plätzen in Kinderta-
Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.                        geseinrichtungen und in Tagespflege unter Berücksichtigung
                                                                 der Bedürfnisse der Eltern und Kinder fest und erkennt die
                                                                 Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze in Kindertageseinrich-
                                                                 tungen im Gemeindegebiet, in bestimmten Fällen aber auch
Bauantrag; Neubau eines Doppelhauses mit Carport                 auswärts, an.
auf Fl.Nr. 608, Kirchbergstr. 15, Uettingen
                                                                 Zu berücksichtigen ist der Rechtsanspruch auf einen Krippen-
Für das o.g. Bauvorhaben läuft derzeit noch ein Antrag auf       platz seit dem 01.08.2013.
Bauvorbescheid; auf die diesbezügliche Erteilung des bau-
rechtlichen Einvernehmens unter TOP ö 4 der Gemeinderats-
sitzung vom 20.01.2021 wird insoweit verwiesen.                  II. Vorbemerkungen – Entwicklung der Geburtenjahrgänge
                                                                     in der Gemeinde Uettingen
Da die für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Frage-
stellungen hinsichtlich der Erschlossenheit geklärt werden       2010      =         35
konnten, hat sich der Antragsteller nun entschlossen, den ei-
                                                                 2011      =         22
gentlichen Bauantrag bereits jetzt einzureichen und parallel
die noch laufende Bauvoranfrage in Abstimmung mit dem            2012      =         19
Landratsamt als Genehmigungsbehörde zurückzuziehen.
                                                                 2013      =         23
Baurechtlich ist das Vorhaben gem. § 34 BauGB (sog. unbe-
                                                                 2014      =         25
planter Innenbereich) zu beurteilen; dort sind Vorhaben zu-
lässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der     2015      =         34
Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Um-
                                                                 2016      =         30
gebungsbebauung einfügen (sog. allgemeines Einfügungsge-
bot). Dies ist im vorliegenden Fall gegeben, weiter entspricht   2017      =         22
das Vorhaben auch dem in der Aktualisierung der Bayerischen
                                                                 2018      =         29
Bauordnung enthaltenen Grundsatz der Nachverdichtung, d.h.
der Nutzung freier, zur Bebauung geeigneter innerörtlicher       2019      =         22
Flächen.
                                                                 (Quelle: Melderegister der Gemeinde Uettingen)
Die Antragsunterlagen sind vollständig, die Nachbarunter-
                                                                 Geburtendurchschnitt der letzten 10 Jahre = 26,1 Kinder
schriften liegen mit einer Ausnahme vor, die formale Rücknah-
me des laufenden Antrags auf Bauvorbescheid ist zwischen
Landratsamt und Antragsteller zu regeln.
                                                                 III. Bestandsfeststellung
Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindliche
Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.                        Die Bestandsfeststellung erfasst alle Plätze in Kindertagesein-
                                                                 richtungen und in der Tagespflege.

Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz;           Maßgeblich ist dabei die zulässige Platzzahl nach der jeweili-
Kindertageseinrichtung - Wechsel der Trägerschaft                gen Betriebserlaubnis. Die Zahl der integrativen Plätze werden
                                                                 stets auf konkrete Einzelnachfrage im Benehmen mit dem Be-
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Uettingen betreibt in der       zirk Unterfranken (Leistungsvereinbarung zur Einzelintegrati-
Schäfersgasse 3 eine Kindertageseinrichtung.                     on) angeboten.
Mit Email vom 15.01.2021 teilt die Evang. Kirchengemeinde        Einrichtungen, die keine Kindertageseinrichtungen im Sinne
mit, dass die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung zum        des BayKiBiG sind (z.B. Mittagsbetreuung und Ganztagsange-
nächstmöglichen Zeitpunkt an das Diakonische Werk Würz-          bote an Schulen), können nachrichtlich mit aufgeführt werden.
burg übergeht.

                                                                 III.1. Altersgemischte Einrichtung
Bedarfsplanung                                                   Evang.-Luth. Kindergarten, Schäfersgasse 3, 97292 Uettingen
Sachverhalt:                                                     Träger: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Uettingen
I. Grundlagen                                                    12 genehmigte Plätze in einer Kleinkindgruppe
Achtes Buch Sozialgesetzbuch                                     50 genehmigte Plätze für Kinder von 2,5 Jahren bis zum Schu-
(SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) - Jugendämter               leintritt
Das Kreisjugendamt als örtlicher Träger der öffentlichen Ju-      laut Betriebserlaubnis vom 13.02.2014.
gendhilfe (Kreisjugendamt) trägt die Gesamtverantwortung für
                                                                 Insbesondere von Bedeutung ist hier der Stichtag 01.08.2013.
die Bedarfsplanung. Diese besteht aus Bestandsfeststellung,
Feststellung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder.        Zu diesem Stichtag hat die Politik durch das sog. „Kinderför-

4                                                                                      Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
Informationen der Gemeinde Uettingen

derungsgesetz (KiföG)“ einen Rechtsanspruch auf einen Krip-         tenfachaufsicht rät, bei Kindern unter 3 Jahren immer mit 3
penplatz für Kinder ab einem Jahr eingeführt. Davor enthielt        Jahrgängen zu rechnen, auch wenn nur 2 Jahrgänge die Krippe
das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) nur einen Anspruch auf       besuchen, da diese Berechnungsweise bundesweit angewandt
einen Kindergartenplatz.                                            wird und ansonsten die Statistik verfälscht würde. Bei einem
                                                                    angenommenen Bedarf von derzeit 60 % benötigen wir bei
Der Anspruch kann damit – nach Antrag und ggf. erfolglosem
                                                                    den zu Grunde liegenden Jahrgangsstärken im Jahr rechne-
Widerspruchsverfahren –
                                                                    risch 47 Betreuungsplätze.
im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden.
                                                                    Unter Berücksichtigung eines weiteren Baugebietes und der
Allerdings haben die Eltern keinen Anspruch auf einen ganz          derzeit laufenden privaten Maßnahmen im Geschosswoh-
bestimmten Platz.                                                   nungsbau wird der Bedarf mit 50 Plätzen festgestellt. Somit
                                                                    ergibt sich für zukünftigen Betreuungsjahre auch hier ein örtli-
Bei Betrachtung der Anmeldezahlen und Wartelisten sowie die
                                                                    cher Bedarf von weiteren 3 Krippengruppen.
zu erwartenden Zuzüge durch neue Baugebiete und einer hö-
heren Versorgungsquote kann der benötigte Platzbedarf künf-         Inwieweit sich noch diverse variable Faktoren (z.B. gebühren-
tig nicht gedeckt werden.                                           freie KiTa, Zuzüge / Wegzüge) auswirken können, ist derzeit
                                                                    nicht abschätzbar.
Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz.
                                                                    c) Tagespflege
III. 2. Tagespflege                                                 Die Tagespflege erfüllt eine wichtige Funktion in der Kinderbe-
                                                                    treuung. Den steigenden Bedarf nach Plätzen für Unterdreijäh-
Die Tagespflege – koordiniert durch das Kreisjugendamt - wird
                                                                    rige wird sie aber nur ergänzend decken können. Aktuell hat
als eigenständiges Angebot neben den bestehenden Betreu-
                                                                    Uettingen keine Tagesmutter. Sofern Tagesmütter seitens des
ungsangeboten in öffentlichen Einrichtungen weiterhin sicher
                                                                    Kreisjugendamtes qualifiziert werden, können diese grund-
notwendig sein, auch wenn sie im Gemeindebereich Uettingen
                                                                    sätzlich ebenfalls als bedarfsnotwendig anerkannt werden. Die
im Vergleich zu den übrigen Angeboten nur eine untergeord-
                                                                    Verwaltung steht diesbezüglich stets in Verbindung mit dem
nete Rolle spielt. Allerdings deckt die Tagespflege für Kinder im
                                                                    Kreisjugendamt.
Alter von „null bis eins“ eine Lücke im Betreuungsspektrum ab.

                                                                    d) Kinderhort:
III. 3. Nachrichtlich: weitere Einrichtungen
                                                                    Das Nachfrageverhalten nach Betreuungsplätzen im Hort ori-
Über den Schulverband Helmstadt werden Plätze in der Mit-
                                                                    entiert sich am Bedarf der letzten Jahre (siehe III.4). Auf Grund
tagsbetreuung angeboten.
                                                                    dieses geringen Bedarfs (auch in den Vorjahren) und den Wün-
                                                                    schen der Eltern entsprechend wird dieser über die Gastkin-
                                                                    derregelung realisiert.
IV. Bestimmung/Anerkennung des örtlichen Bedarfs
                                                                    Ein Rechtsanspruch auf einen Hortplatz besteht derzeit nicht.
Für die Bedarfsfeststellung wird bei den Berechnungen die Be-       Diese Einrichtung stellt im Gesamtgefüge der Betreuungsange-
trachtung der Vorjahre herangezogen. Hierbei wird von eine          bote vielmehr eine freiwillige Leistung der Gemeinde dar.
Jahrgangsstärke von 26 Kindern ausgegangen. Die Jahrgangs-
stärke wird auf Basis der durchschnittlichen Jahrgangsstärke        Allerdings hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag
der letzten zehn Jahre von 26 Kindern (siehe II.) errechnet.        darauf geeinigt, einen Rechtsanspruch auf einen Bildungs- und
                                                                    Betreuungsplatz für alle Grundschulkinder ab dem Jahr 2025
                                                                    einzuführen. Die entsprechenden Ergebnisse müssen abge-
                                                                    wartet werden.
a) Kindergärten
Zur Ermittlung des aktuellen Bedarfs in den Kindergärten kann
lt. Kindergartenfachaufsicht, rein rechnerisch, von 3,5 Jahrgän-    e) Auswärtig beanspruchte Plätze in Kindertagesstätten:
gen ausgegangen werden. Somit liegt der rechnerische durch-
                                                                    Derzeit besuchen 16 Kinder aus dem Gemeindebereich aus-
schnittliche Bedarf bei ca. 90 Plätzen.
                                                                    wärtige Kindertagesstätten. Eine Anerkennung der Bedarfs-
Unter Berücksichtigung eines geplanten Baugebietes und der          notwendigkeit für Gastkinder hat der Bay. Verwaltungsge-
derzeit laufenden privaten Maßnahmen im Geschosswoh-                richtshof in einem Urteil vom 05.05.2008 ein Ende gesetzt. Das
nungsbau wird der Bedarf mit 100 Plätzen festgestellt. Somit        Wunsch- und Wahlrecht könne auf planerischem Weg nicht
ergibt sich für zukünftigen Betreuungsjahre ein örtlicher Be-       eingeschränkt werden. Eltern dürfen auch nicht zur Übernah-
darf von weiteren 2 Kindergartengruppen.                            me eines Teils der kindbezogenen Förderung herangezogen
                                                                    werden. Seither muss die Aufenthaltsgemeinde für jedes Kind
                                                                    ihren Förderanteil leisten, unabhängig davon, ob dieses eine
b) Krippen                                                          Einrichtung innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebiets
                                                                    besucht.
Der Bedarf an Krippenplätzen ist weit schwieriger festzustellen
als dies bei Kindergartenplätzen der Fall ist. Zahlen aus Um-
frageergebnissen sind nur bedingt aussagekräftig und verläss-
                                                                    V. Zusammenfassung
lich. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Ein- bis Dreijährige
lässt sich zum großen Teil nicht mit „echten“ Kinderzahlen          Die Gemeinde Uettingen ist mit ihrem Kinderbetreuungsange-
berechnen, da die Kinder, für die der Bedarf ermittelt werden       boten derzeit nicht ausreichend aufgestellt. Weder im Bereich
soll, zum großen Teil noch nicht geboren sind. Die Kindergar-       Kindergarten noch im Bereich Krippe kann der örtliche Bedarf

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021                                                                                  5
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
Informationen der Gemeinde Uettingen

am Wohnort abgedeckt werden. Durch das geplante Baugebiet                 tende Fragen zu einzelnen Ansätzen wurden vom Vorsitzenden
und private Baumaßnahmen im Geschosswohnungsbau wird                      und Herrn Winzenhöler beantwortet.
die unbefriedigende Situation weiter verschärft. Ein Neubau ei-
ner Kindertageseinrichtung durch das Diakonische Werk Würz-               Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushalts-
burg kann als bedarfsgerecht und vor allem rechtskonform be-              plan für das Haushaltsjahr 2021.
zeichnet werden.
Der örtliche Bedarfsplan ist entsprechend der örtlichen Gege-
benheiten regelmäßig zu aktualisieren (Art. 7 Abs. 1 Satz 3 Bay-          Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2021
KiBiG). Die Fortschreibung in einem Dreijahresrhythmus ist re-
                                                                          Die Änderungen im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
alistisch und zweckmäßig. Dies ist ein Zeitrahmen, der für alle
                                                                          wurden angesprochen und entsprechend eingearbeitet.
Beteiligten meist gut abschätzbar ist. Sollten zwischenzeitlich
Änderungen, gegebenenfalls aufgrund von Rechtsänderungen                  Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan 2021 in der vorgeleg-
o. dgl., notwendig sein, so wird die Bedarfsplanung angepasst.            ten Fassung.
Als Indikatoren für Änderungsnotwendigkeiten innerhalb der
drei Jahre dienen vor allem die Anmeldungen in den Kinderta-
gesstätten und die zukünftigen Nachfragen.

Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Bedarfsplanung.                Beratung und Beschlussfassung
                                                                          über den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende
                                                                          Investitionsprogramm 2020 - 2024

Beratung und Beschlussfassung                                             Der Entwurf des Finanzplans und des Investitionsprogramms
über die Haushaltssatzung 2021                                            wurde durch Herrn Winzenhöler erläutert. Der Finanzplan ist
                                                                          im Finanzplanungszeitraum 2020 – 2024 ausgeglichen. Kredit-
Jedem Mitglied des Gemeinderates wurde der Entwurf des                    aufnahmen sind i.H.v. insgesamt 3.000.000,00 € im Jahr 2020
Haushalts 2021 digital übermittelt. Herr Winzenhöler erläutert            und 2021 zum Haushaltsausgleich eingeplant.
schwerpunktmäßig die wichtigsten Punkte des Verwaltungs-
haushalts. Die Ansätze des Vermögenshaushalts wurden ein-                 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan und das ihm zugrunde
zeln angesprochen und soweit erforderlich begründet. Auftre-              liegende Investitionsprogramm 2020 – 2024.

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                                                             / GUTE VERBINDUNGEN SIND WICHTIG
                                                             Als Übertragungsnetzbetreiber wissen wir das und haben eine SuedLink-Bürgersprechstunde
                                                             eingerichtet – Ihr direkter Draht zu uns!
                                                             Gerade in diesen Zeiten, in denen wir uns nicht vor Ort begegnen können, liegt uns das
                                                             persönliche Gespräch sehr am Herzen. Daher bieten wir ab sofort Bürgerinnen und Bürgern eine
                                                             SuedLink-Bürgersprechstunde an. Egal ob Politik, interessierte Öffentlichkeit oder betroffene
                                                             Eigentümer und Landwirte: Bei unserer Sprechstunde können Sie sich umfangreich über die
                                                             Windstromleitung SuedLink informieren und sich mit uns austauschen.

                                                             /   Rufen Sie dafür unsere Hotline unter 0800 380 470-1 an und erfragen einen Termin
                                                                 für die Sprechstunde.
                                                             /   Der für Sie zuständige Bürgerreferent meldet sich bei Ihnen für eine Terminabsprache.
                                                             /   Die Sprechstunde kann je nach Bedarf telefonisch oder auch zum Beispiel als
                                                                :HENRQIHUHQ]VWDWWƓQGHQ

                                                             Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
                                                             Ihr Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW

                                                             Jetzt Termin zur SuedLink-Bürgersprechstunde
                                                             vereinbaren: 0800 380 470-1                                            transnetbw.de/suedlink

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Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

 Allianz                                                           Nächster
 Waldsassengau e.V.                                                Blutspendetermin:
 Gemeinsam mehr erreichen!
                                                                  Helmstadt:
Dreizehn Gemeinden im westlichen Landkreis Würzburg set-          Dienstag, 9. März
zen gemeinsam Projekte im Rahmen der Ländlichen Entwick-          von 17.00 - 20.30 Uhr
lung um.
                                                                  in der Hans-Böhm-Halle, Am Steinernen Weg 1
Erfahren Sie auf unserer Homepage oder im persönlichen
Gespräch mehr zu unseren Aktivitäten sowie zum laufenden          Bitte unbedingt den Spendenabstand von 56 Tagen einhalten!!
Förderprogramm „Regionalbudget“, für das sich bis zum
28.02.21 Kleinprojekte aus dem Allianzgebiet bewerben können!     Der Blutspendedienst weist darauf hin:
                                                                  Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspende-
Ich stehe Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung:
                                                                  pass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalaus-
Allianz Waldsassengau, Jochen Diener Tel. 0160-95 02 08 57        weis, Reisepass, Führerschein).
97249 Eisingen, Pfarrer-Henninger-Weg 10
info@allianz-waldsassengau.de www.allianz-waldsassengau.de

                                                                                                  Ein Menschenleben
                                                                                                  ist unbezahlbar…
                                                                                                  sea-watch.org/spenden/

                                                                                                  Sea-Watch e.V. · BIC: BFSWDE33BER
                                                                                                  IBAN: DE77 1002 0500 0002 0222 88

                                                                                                                                      Anzeige

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021                                                                                          7
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
MIT ABSTAND DIE BESTE ENTSORGUNG
    BITTE BEACHTEN SIE DIE ZUSATZREGELN
    AN ALLEN WERTSTOFFHÖFEN
    • Nutzen Sie die Wertstoffhöfe nur für Anlieferungen,   • Das Wertstoffhofpersonal darf beim
      die wirklich unaufschiebbar sind!                       Entladen nicht behilflich sein.
    • Tragen Sie eine FFP2-Maske.                           • Halten Sie durchgängig einen Abstand von
    • Kommen Sie möglichst alleine auf den Wertstoffhof.      mindestens 1,50 Metern zu anderen Kunden
                                                              und zum Wertstoffhofpersonal ein.
    • Liefern Sie Abfälle nur vorsortiert und zerlegt an.
    • Planen Sie ggf. auftretende Wartezeiten ein
      und verlassen Sie Ihr Fahrzeug während
      des Wartens nicht.

                                                                                               Standorte und aktuelle
                                                                                                Öffnungszeiten aller
                                                                                                    Wertstoffhöfe:
                                                                                               www.team-orange.info
                                                                                             und in der team-orange-App

                                                            Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
                                                            Abfallwirtschaftsbetrieb | Am Güßgraben 9 | 97209 Veitshöchheim
                                                            Tel. & Fax 0931 / 6156 400 | info@team-orange.info
                                                            www.team-orange.info | Öffnungszeiten: Mo – Do 8 –16 Uhr, Fr 8 –12 Uhr

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Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

  Mikrozensus 2021                                                   Bayerisches Landesamt
  im Januar gestartet                                                für Statistik

Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik       Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu
in Fürth bitten um Auskunft                                         entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichproben
                                                                    geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU-
 Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefra-
                                                                    SILC und IKT verteilt werden.
 gung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern
 und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent             Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Ja-
 der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen              nuar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund
 Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund      60 000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein mathemati-
 60 000 Haushalte.                                                  sches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus
                                                                    ausgewählt wird.
 Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Er-
 hebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu             Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches In-
 ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den          terview mit den Haus-halten durchgeführt. Dafür engagieren
 überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikro-              sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerin-
 zensusgesetz Auskunftspflicht.                                     nen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts
                                                                    für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches Interview wün-
Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet       schen, haben die Möglich-keit, ihre Angaben im Rahmen einer
wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine         Online-Befragung oder auf einem Papierfrage-bogen per Post
gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957        zu übermitteln.
jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie,
                                                                    Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien
Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung
                                                                    und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensver-
befragt wird. Für einen Teil der auskunftspflichtigen Haushalte
                                                                    hältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die
kommt ein jährlich wechselnder Themenbereich hinzu, der in
                                                                    gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölke-
diesem Jahr Fragen zur Gesundheit beinhaltet.
                                                                    rung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der aus-
Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind             gewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem
Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entschei-       Grund besteht für die meisten Fragen des Mikro-zensus eine
dungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger des              gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die
Landes von großer Bedeutung. So entscheiden die erhobe-             Erst-befragung der Haushalte als auch für die drei Folgebe-
nen Daten z.B. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den        fragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wieder-
Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.      holungsbefragungen können Veränderungen im Zeit-verlauf
                                                                    nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht wer-
Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Ar-
                                                                    den. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Er-
beitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der Mikro-
                                                                    hebungen der amtlichen Statistik, umfas-send gewährleistet.
zensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der bereits
                                                                    Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten
seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhe-
                                                                    Ver-schwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Te-
bung der Europäischen Union (LFS – Labour Force Survey) sind
                                                                    lefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich an.
seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische
Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedin-              Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle
gungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und           Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur
Living Conditions) sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Infor-     Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerin-
mations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen         nen und Interviewer zu unterstützen.

                                                                                                                             Anzeigen

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                        Tel. 0931/329376-13 garant-immo.de

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021                                                                                  9
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt
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                                      J A L A N D, V

       Wiedereröffnung ab 1. März 2021
           Mo. bis Sa. 9.00 bis 18.00 Uhr
           Gutshof 1, 97259 Greußenheim
                 Tel. 0931/4605150

                                                                             U N K O M P L I Z I E R T. S C H N E L L . S I C H E R .
                                                                                                                                            BESTPREISE

                                                                             Grundstück oder Mehrfamilienhaus
                                                                                                                                             MIT UNS!

                                                                             in gute Hände abzugeben?
                                                                             Wir beraten Sie gerne! Sprechen Sie mit uns: 0176 / 211 821 44
                                                                             info@forberger-immobilienlounge.de ƅ www.forberger-immobilienlounge.de

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Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

 Information zur Impfstrategie des Landkreises Würzburg
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Impfwillige aus dem Landkreis Würzburg,

wir alle erhoffen uns von den Impfungen gegen das Corona-                                         kostenfrei. Die Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg
virus das Ende der Pandemie, die unser Leben seit nunmehr fast                                   sind unter der Telefonnummer 0931 8000-844 erreichbar.
einem Jahr in vielerlei Hinsicht bestimmt und einschränkt. Und
                                                                                                 Sie können sich auch online unter www.impfen-wuerzburg.de
diese Hoffnung ist berechtigt, umso mehr, als wir im Landkreis
                                                                                                 registrieren und so für einen Termin vormerken lassen. Hier fin-
Würzburg eine große Bereitschaft in der Bevölkerung erkennen,
                                                                                                 den Sie auch Erklärungen in leichter Sprache. Selbstverständlich
sich impfen zu lassen.
                                                                                                 können auch Angehörige die Anmeldung für Sie übernehmen.
Deshalb ist es besonders bedauerlich, dass es immer wieder Lie-
                                                                                                 Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fra-
ferengpässe beim Impfstoff gab und wir dann bereits zugesagte
                                                                                                 gen rund um das Thema „Corona“ finden Sie auf der Homepage
Impftermine wieder absagen mussten. Ich hoffe wirklich sehr, dass
                                                                                                 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
dieses Szenario bald der Vergangenheit angehört und wir zuver-
                                                                                                 (www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung) und unter der
lässig mit Impfstoff für den Landkreis Würzburg versorgt werden.
                                                                                                 Telefonnummer 116 117.
Auch die Registrierung zur Impfung im Internet oder per Telefon
                                                                                                 Abschließend möchte ich Sie nochmals um Geduld bitten, sollten
hat nicht immer reibungslos funktioniert, die Leitungen waren
                                                                                                 Sie keinen zeitnahen Termin zur Impfung erhalten. Ich versiche-
überlastet und das Online-Portal zu kompliziert. Die Zuweisung
                                                                                                 re Ihnen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesund-
zu den beiden Impfzentren Giebelstadt bzw. Würzburg-Talavera
                                                                                                 heitsamt, in den Impf- und Testzentren wirklich alles Menschen-
findet leider aufgrund der gesamtbayerischen Vorgaben nicht so
                                                                                                 mögliche tun, damit Ihre Gesundheit bestmöglich geschützt ist.
statt, wie wir das im Landratsamt für Sie geplant hatten.
                                                                                                 Gerne verweise ich hier auch auf das umfangreiche Testangebot
Ich kann Sie also nur bitten, Geduld zu haben und Rücksicht auf                                  von Stadt und Landkreis Würzburg. Informationen hierzu finden
die Menschen zu nehmen, die in der Reihenfolge der festgeleg-                                    Sie unter www.landkreis-wuerzburg.de/Testzentren
ten Anspruchsgruppen vor Ihnen kommen (siehe auch Grafik).
                                                                                                 Bitte haben Sie Geduld!
Unsere Seniorinnen und Senioren, die das 80. Lebensjahr bereits
                                                                                                 Mit den besten Wünschen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
vollendet haben, sind bereits jetzt berechtigt, sich gegen das
Coronavirus impfen zu lassen. Die Impfung ist für Sie natürlich                                  Thomas Eberth, Landrat

   ÜBERSICHT DER ANSPRUCHSGRUPPEN DER
   CORONA-SCHUTZIMPFUNG IN DEUTSCHLAND

          1. Höchste Priorität                               2. Hohe Priorität                                                    3. Erhöhte Priorität
      •   Über 80-Jährige                                •   Über 70-Jährige                                                  •   Über 60-Jährige
      •   Personen, die in stationären Einrich-          •   Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger              •   Personen mit folgenden Krankheiten:
          tungen für ältere oder pflegebedürftige            Behinderung, nach einer Organtransplantation                         Adipositas, chron. Nierenerkrankung,
          Menschen behandelt, betreut oder ge-           •   Eine enge Kontaktperson von pflegebedürftigen über                   chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder
          pflegt werden oder tätig sind                      70-Jährigen und von Personen mit Trisomie 21, von Perso-             HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkran-
      •   Pflegekräfte in ambulanten Pflegediens-            nen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinde-               kungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma,
          ten                                                rung und von Personen nach einer Organtransplantation                Autoimmunerkrankungen und Rheuma

      •   Beschäftigte in medizinischen Einrich-         •   Eine enge Kontaktperson von Schwangeren                          •   Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit
          tungen mit hohem Expositionsrisiko                                                                                      niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne
                                                         •   Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig               Betreuung von Patient:Innen mit Verdacht auf
          wie Intensivstationen, Notaufnahmen,               behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen am-
          Rettungsdienste, als Leistungserbringer                                                                                 Infektionskrankheiten
                                                             bulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte
          der spezialisierten ambulanten Palliativ-          Menschen behandeln, betreuen oder pflegen                        •   Personen in relevanter Position in Regierungen,
          versorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren                                                                                      Verwaltungen und den Verfassungsorganen,
          und in Bereichen mit infektionsrelevan-        •   Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen               in der Bundeswehr, bei der Polizei, Feuerwehr,
          ten Tätigkeiten                                    mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug             Katastrophenschutz und THW, Justiz
                                                             auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere
      •   Beschäftigte in medizinischen Einrich-             Ärzt:Innen und sonstiges Personal mit regelmäßigem Pa-           •   Personen in relevanter Position in Unternehmen
          tungen, die Menschen mit einem hohen               tient:Innen, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste              der kritischen Infrastruktur, Personen, die im
          Risiko behandeln, betreuen oder pflegen            und in SARS-CoV-2-Testzentren                                        Lebensmitteleinzelhandel, in Apotheken und
          (v.a. Onkologie und Transplantations-                                                                                   Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und
          medizin)                                       •   Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa                     Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwe-
                                                             bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko                    sen, Informationstechnik und Telekommunikation
                                                             ausgesetzt sind                                                      tätig sind
                                                         •   Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in                •   Erzieher:Innen und Lehrer:Innen
                                                             relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
                                                                                                                              •   Personen, mit prekären Arbeits- oder
                                                         •   Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtun-             Lebensbedingungen
                                                             gen leben oder tätig sind

                                                                4. Alle Personen, die nicht der Gruppe 1 bis 3 angehören

                                                      Priorisierungen innerhalb der Gruppen sind je nach Bundesland möglich                      Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021                                                                                                                                      11
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                                                                          Kinder und Familie

                                            ?                              Staatl. Realschule
                                                                           Marktheidenfeld
                                                                                  97828 Marktheidenfeld  Oberländerstraße 28
                                                                                 Tel. 09391-9182-0  E-Mail: verwaltung@rsmar.de
                                              WE WANT
           ZAHNMEDIZINISCHE/R                                             Herzliche Einladung an alle Eltern
           FACHANGESTELLTE/R
           m/w/d ab sofort
                                                  YOU!                    von Schülerinnen und Schüler in der 4. Jahrgangsstufe
           in Festanstellung (unbefristet)                                              zum Online-Informationsabend
           Voll-/Teilzeit GESUCHT                                               an der Staatlichen Realschule Marktheidenfeld
                                                                                          am Dienstag, 9. März 2021
                                                                                                18:00 bis 19:00 Uhr
                                                                          An diesem Abend erfahren Sie Wissenswertes über den Bil-
           Ihr Dr. Tobias Petersen & Team                                 dungsweg der Realschule, über die Voraussetzungen des
                                                                          Übertritts und über das Aufnahmeverfahren. Zudem ist Gele-
                                                                          genheit, unsere Realschule kennenzulernen.
                                     Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung:
                                                                          Alle weiteren Informationen zu dieser Veranstaltung können Sie
                                     Am Windshöfner 22                    im Anmeldeportal der Homepage der Staatlichen Realschule
                                     97292 Uettingen                      Marktheidenfeld www.rsmar.de einsehen.
                                     Telefon 09369 99206                  Der Online-Informationsabend wird mit Hilfe der App Cisco
                                     Telefax 09369 99207                  WebEx durchgeführt. Sie als Eltern können als Gäste an dem
                                     kontakt@zahnarzt-uettingen.de        Vortrag teilnehmen, so dass keine Benutzer angelegt werden
                                     www.zahnarzt-uettingen.de            müssen. Das Herunterladen der App von Cisco WebEx ist nicht
                                                                          nötig.
                                                                               Die Anmeldung (möglichst online, www.rsmar.de)
                 Inserieren lohnt                                               für den Besuch der Jahrgangsstufe 5 ist möglich
                                                                                       vom 10. Mai bis zum 14. Mai 2021.
                                                                                       Der Probeunterricht findet statt
                                                                              von Dienstag, 18. Mai, bis Donnerstag, 20. Mai 2021.

                                                                          gez. Matthias Schmitt, RSD
                                                                          Schulleiter

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                                             Kinder und Familie

 Balthasar-Neumann-
 Gymnasium
97828 Marktheidenfeld  Oberländerstr. 29  Tel. 09391-18 00
   E-Mail: Sekretariat@bng-online.de  www.bng-online.de

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe,
Ihnen und Ihren Kindern steht eine wichtige Entscheidung be-
vor, die in Zeiten des Distanzunterrichts sicherlich nicht ein-
fach zu treffen ist. Ihre Grundschullehrkräfte stehen Ihnen mit
gutem Rat zur Seite. Auch wir wollen Ihnen dabei helfen, die
passende Schule für Ihr Kind zu finden.
Deshalb werden wir Ihnen wie jedes Jahr eine Schulvorstellung
anbieten – diesmal aber auf Grund der augenblicklichen Lage
– in virtueller Form. Wir möchten Ihnen unsere Schule, das
Balthasar-Neumann-Gymnasium, mit einer Reihe von digitalen
Angeboten in vielen interessanten Facetten präsentieren.

         Dazu finden Sie ab Montag. den 08.03.2021
         auf unserer Homepage www.bng-online.de

wichtige Informationen zu den unterrichtlichen und freiwilli-
gen Angeboten an unserer Schule. Unsere Profilklassen (For-
scherklasse, Theaterklasse) zeigen, was sie machen und was
sie können, die Offene Ganztagsschule (OGS) wird sich vor-
stellen und die Vorgehensweise beim Übertritt wird erklärt.
Außerdem präsentieren wir Ihnen unser Schulhaus in einem
Videoclip.
                    Zusätzlich laden wir Sie ein,
         am Mittwoch, den 17.03.2021 um 18:00 Uhr
                     in einem Video-Meeting
eine kurze Vorstellung unserer Schule zu erleben und Fragen
an die Schulleitung zu stellen. Bei dieser Gelegenheit können
Sie auch einzelne Lehrkräfte und Schüler/innen unserer Schule
befragen.
Der Zugangslink und weitere Informationen zu dieser Online-
Veranstaltung werden ab Montag, 15.03.2021 auf unserer-
Homepage veröffentlicht. Wir würden uns freuen, Sie dazu be-
grüßen zu dürfen, selbstverständlich können Sie uns jederzeit
kontaktieren, wenn Sie spezielle Fragen haben.

        Falls die Situation es bis dahin erlaubt, findet die
  Schulanmeldung in der Woche vom 10. bis 14. Mai 2021
       (Probeunterricht vom 18.05. - 20.05.2021) statt.
Die Anmeldung erfolgt vorzugsweise online über die Home-
page der Schule. Daneben ist eine persönliche Anmeldung in
der Schule möglich.

Herzliche Grüße
Dr. H. Beck
Schulleiter

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021                    13
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14                               Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021
Kinder und Familie

 Berufl. Schulzentrum                                              Franz-Oberthür-Schule
 für Wirtschaft und                                                Berufsfachschule
 Datenverarbeitung                                                  97074 Würzburg  Zwerchgraben 2  Tel. 0931-79 530
                                                                       E-Mail: verwaltung@franz-oberthuer-schule.de
    97072 Würzburg  Stettiner Str. 1  Tel. 0931 7908-200                     www.franz-oberthuer-schule.de
  E-Mail: sekretariat@dv-schulen.de  www.dv-schulen.de

Informieren Sie sich über die Ausbildungsmöglichkeiten am
Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft und Datenverarbei-
tung!
          Anmeldezeitraum für alle Ausbildungen:
                     05.03.2021 – 30.04.2021
Das Berufliche Schulzentrum bietet als einzige Schule in Unter-
franken die Möglichkeit einer schulischen Vollzeitausbildung
als Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmännische/r
Assistentin/in, Fachinformatiker/in mit den Fachrichtungen
Anwendungsentwicklung und Systemintegration.

                   Am Samstag, 13. März 2021
          finden folgende Online-Vorträge über die
Ausbildungsmöglichkeiten am Beruflichen Schulzentrum
        jeweils um 11:00 Uhr und um 13:00 Uhr statt.

 • Kaufmännische(r) Assistent/-in und Kaufmann/-frau für
   Büromanagement
 • Fachinformatiker/-in mit den Fachrichtungen Anwendungs-
   entwicklung und Systemintegration

In den digitalen Vorträgen werden die Voraussetzungen für
den Besuch, die Unterrichtsinhalte und die Organisation des
Unterrichtes vorgestellt. Auch ist genügend Zeit für Fragen ein-
geplant.

Zur besseren Organisation bitten wir Sie, uns eine Mail an
sekretariat@dv-schulen.de mit der gewünschten Uhrzeit und
Ausbildungsrichtung zu senden.
Sie erhalten dann eine Bestätigung mit Erläuterungen zum
technischen Ablauf und für den 13.03.2021 einen entspre-
chenden Zugangslink.

Nähere Informationen
erhalten Sie auch auf der Homepage unter www.dv-schulen.de
oder telefonisch unter 0931 7908-200.

                                                                                                                    Anzeigen

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021                                                                        15
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                           Jetzt Termin vereinbaren:
                               Tel. 0931 991 75 00
           Fuderer Real Estate GmbH · Immobilienmakler
       Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
      Tel. +49-931-99 17 500 · Wuerzburg@engelvoelkers.com
                www.engelvoelkers.com/wuerzburg

           Bis zu
           € 7.500
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           inklusive einer Austattungsoption gratis.

           BENZINER, DIESEL, HYBRID ODER ELEKTRO:
           SIE HABEN DIE WAHL.

           1) Der Mehrwertbonus beinhaltet einen Preisvorteil gegenüber der UVP der Mazda Motor (Deutschland) GmbH und eine Ausstattungsoption gratis. Verfügbarkeit der
           Ausstattungsoption abhängig vom gewählten Modell und der gewählten Ausstattungsvariante. Maximaler Bonus beim Kauf eines Mazda Modell Ausstattung mit Sports-Line
           Plus Paket. Gültig für sofort verfügbare Aktionsmodelle bei Zulassung auf Privatkunden und Gewerbekunden ohne Rahmenabkommen bis zum 31.03.2021 und nicht mit
           anderen Aktionen/Nachlässen kombinierbar.
           Beispielfotos von Fahrzeugen der jeweiligen Baureihe, die Ausstattungsmerkmale der abgebildeten Fahrzeuge sind nicht Bestandteil des Angebotes.

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Aus Vereinen und Verbänden

 TSV Uettingen 1910 e.V.
                           Einladung zur                          Wir suchen Unterstützung in folgenden Positionen
 ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV                        · Vorstände für die Bereiche Organisation/Repräsentation,
                                                                     Bauwesen, Finanzen/Wirtschaft, und Sport
          am 26.3.2020 um 19:00 Uhr
                                                                   · Schatzmeister, Beisitzer, Unterstützung bei Bewirtung, Pfle-
              in der Aalbachtalhalle in Uettingen                    ge der Außenanlage, Zeugwart Fußball, Platzwart Fußball,
                                                                     sportlicher Leiter Fußball

Trotz aktueller Situation aber in der Hoffnung, dass sich die
Lage bis Ende März weiter entspannt hat, laden wir satzungs-      Auch die Übernahme von kleinen Aufgaben hilft weiter.
konform zur Mitgliederversammlung des TSV Uettingen 1910
                                                                  Deshalb die Bitte:
e.V. am 26. März um 19:00 in die Aalbachtalhalle in Uettingen
ein.                                                              „Engagiert Euch und helft aktiv mit, die Last auf mehreren
                                                                  Schultern zu verteilen!“
Wir behalten uns vor, die Versammlung kurzfristig abzusagen,
falls eine Durchführung in der Halle bis dahin immer noch         Bitte wendet Euch an die bestehenden Vorstandschaft
nicht erlaubt ist bzw. gültige Hygienevorschriften nicht einge-   Kontakte siehe www.tsv-uettingen.de
halten werden können.
                                                                  gerne an Manuel Bachmann Tel: +49 172 68 98 488
Mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen vor der Sitzung, be-     und Horst Kaspers Tel: +49 171 55 606 99.
hält sich die Vorstandschaft außerdem vor, die Sitzung im Not-
fall Online durchzuführen.
                                                                                                                          Anzeigen
Entsprechende Informationen zur Anmeldung werden im Vor-
feld rechtzeitig kommuniziert.
                                                                         Einfamilienhaus in Greußenheim
                                                                                   von Privat zu verkaufen.
Tagesordnungspunkte:
                                                                     Südhanglage, Eckgrundstück, 872 m², Bj. 1957/82
  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen
     Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung                        INFO unter Tel. 0171 976 9843
  2. Ehrungen der verstorbenen Mitglieder
  3. Bericht des Vorstandes Organisation und Repräsentation
  4. Bericht des 1. Schriftführers
  5. Kassenbericht durch den Vorstand Finanzen/Wirtschaft
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Berichte des Vorstandes Sport und der Abteilungsleiter
  9. Ehrung Vereinsmitglieder
10. Neuwahlen Vorstand und Vereinsausschuss
Sonstiges, Wünsche, Anträge
Wir weisen nochmals darauf hin, dass bisher noch immer kei-
ne neue Vorstandschaft gefunden ist.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021                                                                              17
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                                                    GRÜNER                                     Aktion                   Martin Weber Haustechnik
                                                                                                                        Merowingerstraße 4 | 97297 Waldbüttelbrunn
                                                                                               Wintersonne              Tel. 0931 784094-7 | Fax 0931 784094-9

                                                    WIRD S NICHT.
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                                                                                                                        Wir sind Paradigma-Fachpartner:
                                                                                               bis 31.03.21
                                                      Vorfahrt für
                                                      Solarthermie!                            paradigma.de /
                                                                                               wintersonne              MARTIN WEBER
                                                                                                                        HAUSTECHNIK
                                                                                                                        Elektro- & Sanitär Meisterbetrieb
                                                      Umweltbonus sichern.                                              Lebensqualität rund ums Haus

18                                                                                                                    Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021
Aus Vereinen und Verbänden

 Freiwillige Feuerwehr                                                Die KLEINE GARAGE
 Uettingen e. V.                                                      Uettingen e.V.
Gruppenübungen der Feuerwehr Uettingen für März 2021
Jugendgruppe:       Donnerstag,         25.03.      19.30 Uhr
Gruppe 2:           Dienstag,           23.03.      19.30 Uhr
Gruppe 3:           Montag,             22.03.      19.30 Uhr
Gruppe 4 (MTA): Montag,                 29.03.      19.30 Uhr
HVO – Gruppe:       Mittwoch,           31.03.      20.00 Uhr
PA – Gruppe:      Montag,               08.03.      19.30 Uhr
Für alle PA-Träger
Generalversammlung:           Freitag, 12.03.       20.00 Uhr

Einladung zur General- und Dienstversammlung
Hiermit ergeht an alle Vereinsmitglieder, die Einladung zur
General- und Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Uettingen,
           am Freitag den 12.03.2021 um 20.00 Uhr,
            im Feuerwehrgerätehaus Uettingen.
Die Teilnahme an der Dienstversammlung ist
für alle Aktiven und Anwärter, in Dienstkleidung, Pflicht.

Tagesordnung:
  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Totenehrung
  3. Eröffnung der Dienstversammlung
     durch den 1. Bürgermeister
  4. Bericht des 1. Vorsitzenden
  5. Bericht des 1. Kommandanten
  6. Grußwort der Feuerwehrfiihrung
                                                                           TERMINE IN KÜRZE
  7. Bericht des Schriftfiihrers                                            Die Veranstaltungstermine
  8. Bericht des Kassiers
                                                                        wurden aufgrund der aktuellen Lage
  9. Bericht der Kassenprüfer
                                                                            abgesagt bzw. verschoben.
1 0. Entlastung der Vorstandschaft
11. Wünsche und Anträge

Mit kameradschaftlichen Grüßen
                                                                                                             Anzeige
Edgar Schüttler, 1. Bürgermeister     Horst Walter, 1. Vorsitzender

                  Kurzfristige Terminänderungen
                (abhängig Corona – Lage) möglich!
Info über: Homepage / WhatsApp-Gruppen / Aushang FW-Haus

Vorschau erste Termine April 2021
Jugendgruppe:       Donnerstag,         08.04.      19.30 Uhr

 Alle Termine auch unter: www.ff-uettingen.de/termine/
Da das Gemeindeblatt erst am ersten Freitag im neuen Monat
erscheint, bitten wir euch, die Vorschau zu beachten (erste Wo-
che im neuen Monat)!

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen März 2021                                                               19
Kirchliche Nachrichten

 Evang. Diakonieverein e.V.
 Uettingen / Remlingen / Billingshausen
Viele von Ihnen haben es mitbekommen: Ich selbst bin nun          Mein Leben lang liegt
>Kunde< unserer Diakoniestation. Ich sehe den Dienst unse-        mir die >Diakonie in un-
rer Diakoniestation von der anderen Seite: Die Schwestern         seren Gemeinden< sehr
kommen jeden 2. Tag ins Haus, verbinden meine offenen              am Herzen: Für mich ist
Wunden ...                                                        sie mit der Verkündigung
                                                                  des Evangeliums das 2.
Ich bin sehr dankbar, dass es unsere Schwestern gibt. Sie
                                                                  Bein der Arbeit einer Kir-
sind sofort da, wenn ich sie brauche: Ich habe eine spezielle
                                                                  chengemeinde für alle
Wundversorgung gegen die Wundheilstörung - eine Vakuum-
                                                                  MitMenschen vor Ort.
Pumpe – am Oberschenkel. Versagt sie, muss alles schnell
                                                                  Über 30 Jahre habe ich
>repariert< werden. Und es klappt: Schwester Heidi kommt
                                                                  mich in unseren Gemein-
und hilft.
                                                                  den dafür eingesetzt. Ich
Seit über 30 Jahren ermutige ich MitMenschen in Uettingen         weiß - jetzt am eigenen
- wie Remlingen und Billingshausen - sich an unsere Schwes-       Leibe – wie wichtig dieser
tern zu wenden: Sie versorgen unsere alten und kranken Ge-        Dienst der Schwestern
meindeglieder und ermöglichen ihnen zu Hause bleiben zu           für uns alle ist ... und
können. Nun erfahre ich an mir selbst: Unsere Schwestern          hoffe, dass auch Ihnen
helfen ... sind da und leisten einen für uns alle segensreichen   unsere Schwestern am
Dienst. Spreche ich mit den Schwestern: Sie kommen gerne          Herzen liegen.
und helfen, denn sie fühlen sich sehr wohl in der Gemein-
                                                                  Für mich bleiben unsere Gemeinden christliche, lebendige
schaft der Schwestern und in den Häusern unserer Orte.
                                                                  Gemeinden, wenn wir für unsere alten und kranken Gemein-
Schwester Heidi als Leiterin trägt sehr viel zu diesem guten      deglieder da sein wollen.
Klima bei, dafür können wir nur dankbar sein. Mit unserem
Diakonieverein versuchen wir unseren Beitrag dazu zu leis-        Es grüßt Sie Ihr
ten, dass dieses Miteinander gelingt.
                                                                  Klaus-Dieter Eichner, Pfarrer i.R./1. Vorsitzender
Durch Ihre Spenden, durch Ihre Mitgliedsbeiträge können wir
unseren Schwestern helfen: z.Zt. mit dem >Sponsern< von
>ZeitZuwendung< zu unseren          Jahr für Jahr machen sich Mitglieder der Familie Fleischmann
Alten und Kranken ... auch ein Gebet mit ihnen ist möglich.       aus Uettingen – mit Freunden – auf den Weg und fahren mit
Jedes Jahr überweisen wir an den Arbeitgeber dafür 9.000 €.       dem Traktor samt Anhänger von Haus zu Haus im Ort: Sie
                                                                  sammeln die >verdorrten< Christbäume auf und >verschrot-
Nun ist Corona-Zeit. Sonst kommen wir im Vorstand 2 x im          ten< sie. Mit ihrem Entsorgen helfen sie vielen Einwohnern:
Jahr zusammen, beraten – mit den Schwestern - wie wir helfen      Sie brauchen sich keine Gedanken um ihre alten Christbäume
können ... und 1 x treffen wir uns als Mitglieder zur Vollver-     mehr zu machen.
sammlung. Letztes Jahr ging es nicht ... und dieses Jahr sieht
es auch nicht gut aus. Meine Erkrankung kommt da hinzu.           Dafür bittet Familie Fleischmann um eine Spende zugunsten un-
                                                                  serer Diakoniestation Uettingen / Remlingen / Billingshausen.
Wir haben im Vorstand – in telefonischer Absprache –
miteinander vereinbart ...                                            Dieses Jahr erbrachte die Aktion 715,00 €.
 • Wir überweisen - mit den Schwestern abgesprochen –             Für mich eine tolle Idee ... und ein Geschenk an unsere Schwes-
   auch in diesem Jahr 9.000 €, damit unsere Schwestern           tern. Mit Hilfe der Mitgliedsbeiträge unseres Diakonievereins
   >Zeit< für unsere Kranken und Alten, für die Angehörigen       und durch die vielen Spenden können wir unsere Schwestern
   finden... Wir bleiben mit den Schwestern im Gespräch,          bei ihrer Arbeit >sponsern>>Zeit
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