GEONEWSAUSGABE 1/2020 - GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH

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GEONEWSAUSGABE 1/2020 - GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH
GEO
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                           AUSGABE 1/2020

 INFOLETTER DER GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH

Ab morgen
bleibt alles
anders!
Damit wir unsere Vorsätze erfolgreich umset-
zen können, brauchen wir klare und realistische
Ziele und eine Situation, die es erlaubt, diese
Ziele anzugehen. Vor allem aber brauchen wir
ein Bewusstsein für den Weg zu unseren Zielen,
denn dieser wird meist vernachlässigt.

Meistens reicht es, wenn wir uns bewusst ma-
chen, was wir im Laufe des neuen Jahres verän-
dern möchten. Welche Wünsche und Bedürfnis-
se mehr Beachtung und Raum brauchen. Denn
schließlich haben wir ja wieder 366 Tage Zeit
und das ist doch etwas wunderbares, denn wer
kann von sich heute schon behaupten, genug
Zeit zu haben!

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen persönlich
und auch beruflich einen erfolgreichen Start in
das neue Jahrzehnt.

Lutz Ponitz und das Team
der Geo Service Glauchau GmbH
GEONEWSAUSGABE 1/2020 - GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH
GEO                    INFOLETTER 1/2020                                             2   3

news                                                                                                             Recht

Bäckerei Förster: „Klein aber fein“                                                                              Bauschutt                                          Entscheidung

2018: Wir bauen wieder: Am Leipziger Platz in Glauchau errichten wir unsere 32.                                  ist Abfall:                                        Ohne Erfolg! Die Lagerung des Bau-
Filiale mit Café. Damit schließen wir zugleich eine langjährige Baulücke und geben
diesem zentralen Platz in der Stadt ein neues Gesicht.
                                                                                                                 Genehmigung                                        schutts erfolgte ohne entsprechende
                                                                                                                                                                    Genehmigung und ist daher zu unterlas-
                                                                                                                 für Lagerung                                       sen/stillzulegen bzw. der Bauschutt ord-
                                                                                                                 ist erforder-                                      nungsgemäß zu beseitigen/entsorgen,
                                                                                                                                                                    entscheidet der VGH Hessen. Bei der
                                                                                                                 lich!                                              Nutzung handelt es sich um eine nicht
                                                                                                                                                                    genehmigte Abfallanlage; aufgrund der
                                                                                                                                                                    erheblichen Menge des Bauschutts be-
                                                                                                                 1. Die Genehmigungspflicht als Anla-               steht eine immissionsschutzrechtliche
                                                                                                                 ge zur Lagerung von Abfällen für ein               Genehmigungspflicht. Eine Genehmi-
                                                                                                                 Grundstück, auf dem Bauschutt gela-                gung liegt jedoch nicht vor. Die Beseiti-
                                                                                                                 gert wird, bestimmt sich allein danach,            gungsanordnung dient vorliegend über
                                                                                                                 ob es zu einer Lagerung von Abfällen in            die Einstellung der insofern illegal be-
                                                                                                                 einer Menge zwischen 150 und 25.000 t              triebenen Anlage hinaus auch der Besei-
                                                                                                                 über einen Zeitraum von mehr als einem             tigung der vom Bauschutt ausgehenden
                                                                                                                 Jahr kommt. Ob täglich weitere Mengen              Gefahren für die Umwelt. Der Bauschutt
                                                                                                                 Abfall aufgenommen werden oder nicht,              ist Abfall im rechtlichen Sinne: Bau-
                                                                                                                 stellt keine kumulativ erforderliche Vor-          schutt, der beim Abriss eines Hauses
                                                                                                                 aussetzung dar.*)                                  anfällt, ist Abfall, da der (Haupt-) Zweck
                                                                                                                                                                    der Handlung auf Behandlung einer Sa-
                                                                                                                 2. Der ohne die erforderliche Geneh-               che, hier den Abriss gerichtet ist. Dass
                                                                                                                 migung aufgenommene Betrieb einer                  der Eigentümer den Hauptzweck der Tä-
                                                                                                                 solchen Anlage rechtfertigt wegen der              tigkeit in der späteren Verwendung des
                                                                                                                 daraus resultierenden formellen Ille-              Bauschutts auf dem Abrissgrundstück
                                                                                                                 galität regelmäßig allein schon eine               bzw. sodann zur Errichtung einer Lärm-
                                                                                                                 Stilllegungsanordnung. Ein Ermessens-              schutzwand sah, ist für die Begründung
                                                                                                                 spielraum für die Behörde bei dieser               der Abfalleigenschaft des Bauschutts
                                                                                                                 Entscheidung wegen eines atypischen                unerheblich, weil dies erst dessen (spä-
                                                                                                                 Ausnahmefalls kann nur angenommen                  tere) Verwertung betrifft, bleibt der Bau-
                                                                                                                 werden, wenn ein hinreichend konkreter             schutt Abfall. Dieser Abfall war hier zu
                                                                                                                 Genehmigungsantrag vorliegt, anhand                beseitigen und eine weitere Lagerung zu
                                                                                                                 dessen die Genehmigungsfähigkeit be-               untersagen.
                                                                                                                 urteilt werden kann, und die Anlage
                                                                                                                 danach offensichtlich genehmigungsfä-              Praxishinweis
                                                                                                                 hig ist.*)
                                                                                                                                                                    Im Rahmen von Abrissmaßnahmen
                                                                                                                 3. Bauschutt, der beim Abriss eines Hau-           fällt Bauschutt an, der rechtlich regel-
                                                                                                                 ses anfällt, ist Abfall, da der (Haupt-)           mäßig als Abfall zu bewerten ist. Inso-
                                                                                                                 Zweck der Handlung auf den Abriss                  fern bestehen bei bestimmten Mengen
                                                                                                                 gerichtet ist, nicht aber auf den Anfall           Genehmigungspflichten. Insbesondere
Nach 9-monatiger Bauzeit wurde unser neues Café in der Hans-Lorenz-Straße in                                     und die Verwertung der dadurch ent-                ist auch zu beachten, dass Bauschutt
Glauchau fertiggestellt und feierlich übergeben. Unsere neue Filiale bietet neben                                stehenden beweglichen Sachen. Die                  Schadstoffe etc. enthalten kann, was ge-
köstlichem Eis auch ein umfangreiches Mittagsangebot, welches Sie in den neuen                                   Absicht einer Wiederverwendung der                 gebenenfalls weitere Maßnahmen erfor-
Räumlichkeiten oder auf der gemütlichen Außenterasse genießen können.                                            angefallenen Materialien stellt nur                derlich machen kann. Mithin sind Ab-
                                                                                                                 eine Form der Entledigung dar und ist              rissmaßnahmen stets sorgfältig zu pla-
                                                                                                                 deshalb nicht geeignet, die geplante               nen und zu überwachen.
                                                                                                                 Herstellung wiederverwendbarer Stoffe
                                                                                                                 anzunehmen.*)                                      RA Dr. Bastian Hirsch, Frankfurt a. M.
                                                                                                                                                                    Quelle: IBR Juli 2019, www.ibr-online.de
                                                                                                                 VGH Hessen, Beschluss vom 01.03.2019 – 9 A
                                                                                                                 1393/16, Volltext: IBRRE 2019, 1593 BlmSchG § 20
                                                                                                                 Abs. 2; KrWG § 3 Abs. 1 Satz 2, § 62

                                                                                                                 Problem / Sachverhalt

                                                                                                                 Der Eigentümer eines Fabrikgrund-
                                                                                                                 stücks hat aufgrund einer erteilten Ab-
                                                                                                                 rissgenehmigung die Fabrik abgerissen.
                                                                                                                 Den hierbei anfallenden umfangreichen
                                                                                                                 Bauschutt beließ er auf dem Grund-
                                                                                                                 stück. Bei Untersuchungen zeigte sich

                                                                                                                                                                                                               Foto: pixabay.com
                                                                                                                 eine erhebliche Schadstoffbelastung,
                                                                                                                 woraufhin die Lagerung auf dem Grund-
                                                                                                                 stück untersagt und die Beseitigung an-
                                                                                                                 geordnet wurde. Hiergegen wehrt sich
                                                                                                                 der Eigentümer.
                                                                                             Foto: pixabay.com
GEONEWSAUSGABE 1/2020 - GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH
GEO                            INFOLETTER 1/2020                                                  4   5

news                                                                                      Recht                               Recht

Bodenanalysen                                         probten oder unzureichend beprobten
                                                      kontaminierten Erdaushubs genau die
                                                                                                                              Statik muss auf                                    nahme üblicher Bodenverhältnisse war
                                                                                                                                                                                 falsch. Der Bauherr verlangt zunächst
sind Auftrag-                                         im ersten Leitsatz beschriebene Gefahr                                  tatsächlichen                                      eine Mängelbeseitigung, nach fruchtlo-
gebersache!                                           begründet, weshalb der AG die im zwei-
                                                      ten Leitsatz wiedergegebene Verpflich-
                                                                                                                              Bodenverhält-                                      sem Fristablauf Vorschuss zur Mängel-
                                                                                                                                                                                 beseitigung i.H.v. 125.000 Euro.
                                                      tung hatte. In der Ausschreibung wurde                                  nissen
1. Der Auftraggeber darf dem Auftrag-
nehmer kein Verhalten bei der Arbeits-
                                                      der Boden in die verschiedenen Depo-
                                                      nieklassen bzw. als „gefährlicher Abfall“
                                                                                                                              basieren!                                          Entscheidung

ausführung abverlangen, das diesen der                eingeordnet. Den Unterlagen kann nicht                                                                                     Mit Erfolg! Die Tragwerksplanung ist
Gefahr einer Verfolgung wegen einer                   entnommen werden, dass die erforderli-                                  1. Die Tragwerksplanung ist mangelhaft,            mangelhaft: Die für die Standsicherheit
Straftat oder einer Ordnungswidrig-                   chen Analysen vom AN selbst auf eige-                                   wenn sie nicht die vertraglich vereinbar-          maßgebliche statische Berechnung
keit aussetzt.                                        ne Kosten einzuholen sind. Bei diesen                                   te Beschaffenheit aufweist, etwa wenn              basierte auf einer unvollständigen Tat-
                                                      Kosten handelt es sich um einen erheb-                                  der vertraglich vorausgesetzte Zweck               sachengrundlage, weil sie von einem
2. Der Auftraggeber muss dem Auftrag-                 lichen, den Angebotspreis maßgeblich                                    nicht erfüllt wird. Die Tragwerksplanung           gewachsenen tragfähigem Untergrund
nehmer ausreichende Bodenanalysen                     beeinflussenden Faktor. Deshalb durfte                                  hat den Zweck, die Standsicherheit des             ausging, der aber tatsächlich nicht vor-
zu Verfügung stellen. Er hat entspre-                 der AN die Ausschreibung so verstehen,                                  zu errichtenden Gebäudes zu gewähr-                lag. Diese Unvollständigkeit war dem
chende Beprobungen zu beauftragen                     dass diese Kosten nicht von ihm zu tra-                                 leisten.                                           Unternehmer auch bekannt. Die Planung
und für den Fall unzureichender Analy-                gen sind. Dem entspricht, dass der AG                                                                                      war auch deshalb unvollständig, weil
sen diese nachzuholen.                                nach Zuschlag weitere Analysen beauf-                                   2. Die Tragwerksplanung hat insbeson-              eine Angabe zur Ausbildung des Unter-
                                                      tragt hat. Unter Hinweis auf den dritten                                dere die Beschaffenheit des Baugrunds              grunds fehlte. Darüber hinaus war auch
3. Werden dem Auftragnehmer nicht                     Leitsatz führt das OLG aus, dass bei                                    und seine Tragfähigkeit zu berücksich-             eine Hinweispflicht verletzt, wenn man
sämtliche für die Entsorgung erforderli-              Auftragsentziehung unstreitig weder                                     tigen. Daran ändert der Umstand, dass              berücksichtigt, dass der Unternehmer
chen Unterlagen zur Verfügung gestellt,               der GB-21-Wert noch die Säureneutrali-                                  der Tragwerksplaner die Bauleistung                mit der Verfüllung des Baugrunds selbst
ist er in der weiteren Ausführung seiner              sationskapazität der zu entsorgenden                                    erst ab der Bodenplatte geplant hat,               nicht befasst war. Er wusste, dass der
Leistung behindert.                                   Abfälle vorgelegen haben. Beide Anga-                                   nichts.                                            Baugrund mit Fremdmaterial hergestellt
                                                      ben sind nach der Deponieverordnung                                                                                        worden war. Er hätte darauf hinweisen
OLG Köln, Urteil vom 14.12.2018 – 19 U 27/18, Voll-   für die Einordnung der Deponieklassen                                   3. Der Hinweis in der Statik, dass der             müssen, dass hierbei volumenbestän-
text: IBRRS 2019, 0198 VOB/B § 5 Abs. 4, § 6 Abs.     von ausschlaggebender Bedeutung. Der                                    Baugrund nicht bekannt sei, für die                diges Material erforderlich ist. Der la-
2 Nr. 1, § 8 Abs. 3                                   Baubeginn hatte sich daher entspre-                                     Gründungsberechnung ein tragfähiger                pidare Hinweis, der Bauleiter müsse
                                                      chend § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verscho-                                   Baugrund angenommen werde und die                  Abweichungen „melden“, kann nicht zur
Problem / Sachverhalt                                 ben, weshalb die Kündigung nach § 5                                     „örtliche Bauleitung“ verpflichtet sei,            Entlastung des Unternehmers führen:
                                                      Abs. 4 VOB/B nicht gerechtfertigt war.                                  dem Tragwerksplaner bei Abweichun-                 Hierdurch verschöben sich grundlos die
Der Auftragnehmer (AN) wird nach öf-                                                                                          gen eine Nachricht zu geben, reicht                Haftungsverhältnisse. Abgesehen da-
fentlicher Ausschreibung mit Kanal-                   Praxishinweis                                                           nicht aus.                                         von – es gab keinen Bauleiter.
und Straßenbauarbeiten zum Preis von
2,6 Mio. Euro beauftragt. Die VOB ist                 Die Entscheidung liegt auf der Linie des                                OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2016 – 23 U       Praxishinweis
vereinbart. In seinem Bodengutachten                  Urteils des OLG Koblenz (IBR 2013, 10).                                 79/14, Volltext: IBRRE 2019,1459; BHG, Beschluss
empfiehlt das beauftragte Ingenieurbü-                In diesen Fällen, in denen es um das ge-                                vom 29.08.2018 – VII ZR 83/16 (Nichtzulassungs-    In der Entscheidung werden mehrere
ro dem Auftraggeber (AG), die Entsor-                 schuldete Bausoll geht, entzünden sich                                  beschwerde zurückgewiesen) BGB §§ 633, 637         Aspekte der Haftung des Planers be-
gung aller Aushubmassen als „gefährli-                die Streitigkeiten meist daran, ob eine                                                                                    rührt. Neben der Erfolgshaftung steht
chen Abfall“ mit der Deponieklasse DK                 vom Auftraggeber geforderte Leistung                                    Problem / Sachverhalt                              die Verletzung von Hinweispflichten im
Il auszuschreiben. Tatsächlich weist                  einen Nachtrag begründet oder nicht.                                                                                       Raum. Beides führt zur Haftung dem
der AG im Leistungsverzeichnis den                    Hilfreich ist hier die Unterscheidung                                   Der Bauherr beauftragt den Unterneh-               Grunde nach; in der Höhe können sich
Aushub nur zum Teil als „gefährlichen                 nach „Nebenleistungen und Besonde-                                      mer mit der Genehmigungs- und Trag-                hier Unterschiede ergeben.
Abfall“ aus, im Übrigen aber als solchen              ren Leistungen“, die in der VOB/C für                                   werksplanung (sowie der Errichtung)
der Klasse DK I oder DK Il. Vor Baube-                jedes Gewerk speziell vorgenommen                                       eines Hauses in Holzrahmenbauweise.                RA Dr. Walter Klein, Köln
ginn meldet der AN Behinderung an, da                 wird. Nach Ziff. 4.2.9 der DIN 18 300                                   Da vor Ausführung der Bestandskeller               Quelle: IBR August 2019, www.ibr-online.de
aussagekräftige und komplette Boden-                  gehören die für Erdarbeiten erforderli-                                 abgerissen wird, muss das Grundstück
gutachten fehlen. Der AG übersendet                   chen Bodenuntersuchungen zu den zu-                                     zur Bauvorbereitung verfüllt werden. Für
deshalb weitere Unterlagen, setzt eine                sätzlich zu vergütenden „Besonderen                                     diese Erdarbeiten verweist der Unterneh-
Nachfrist für den Baubeginn und kün-                  Leistungen“.                                                            mer den Bauherrn an einen Dritten. Vor-
digt die Auftragsentziehung an. Zuvor                                                                                         gaben dazu, wie die Verfüllung zu erfol-
teilt das Ingenieurbüro dem AG mit,                   RA Prof. Thomas Karczewski, Hamburg                                     gen hat, macht der Unternehmer nicht.
dass die Tests zu GB 21 (Gasbildungs-                 Quelle: IBR Mai 2019, www.ibr-online.de                                 Im Bauantrag führt der Unternehmer
potenzial) und der Wert der Säureneu-                                                                                         aus, dass er die Bodenverhältnisse nicht
tralisationskapazität noch ausstehen.                                                                                         kenne und einen tragfähigen Baugrund
Deshalb zeigt der AN erneut Behinde-                                                                                          annehme, gegebenenfalls habe die ört-
rung an, woraufhin ihm der AG den Auf-                                                                                        liche Bauleitung ihn zu informieren, falls
trag aus wichtigem Grund entzieht. Der                                                                                        abweichende Bodenverhältnisse ange-
AN hält die Kündigung für nicht berech-                                                                                       troffen würden. Die Arbeiten werden wie
tigt.                                                                                                                         geplant ausgeführt. Der Bauherr bezieht
                                                                                                                              das Objekt. Es treten erhebliche Risse
Entscheidung                                                                                                                  auf. Eine geotechnische Begutachtung
                                                                                                                              der Tragschicht ergibt, dass die Stabili-

                                                                                                                                                                                                                              Foto: pixabay.com
Das OLG gibt dem AN Recht. Der AG hat-                                                                                        sierungsschicht unter der Bodenplatte
te keinen wichtigen Kündigungsgrund.                                                                                          aus nicht volumenbeständiger Schlacke
Er hat die Verzögerung des Baubeginns                                                                                         besteht, die beim Zutritt von Feuchtig-
selbst zu verantworten. Das OLG weist                                                                                         keit über lange Zeit aufquillt. Hierdurch
darauf hin, dass der Transport unbe-                                                                                          werden die Risse verursacht. Die An-
                                                                                                          Foto: pixabay.com
GEONEWSAUSGABE 1/2020 - GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH
GEO                          INFOLETTER 1/2020                                                         6   7

news                                                                                    RECHT                                      BuchempFeHlung / Termine

WER BEDENKEN                                        2. Dieser Hinweispflicht ist der AN nach-
                                                    gekommen. Er hat ausdrücklich auf die
                                                                                                                                   DATENSICHERHEIT                                                  12.03.2020
RICHTIG ANMELDET,                                   Vorteile der von ihm angebotenen „Deck-                                        – KURZ UND KNAPP                                                 Kommunaler
IST VON DER                                         schicht aus Gussasphalt 0-11S B20/30“
                                                    mit der für die Stadt kostenneutralen
                                                                                                                                   Ein Leitfaden für die Praxis                                     StraSSenbau
                                                                                                                                                                                                    2020
MÄNGELHAFTUNG                                       Ausführung als Niedertemperaturas-                                             Die Broschüre soll einerseits Geschäfts-
BEFREIT!                                            phalt hingewiesen sowie gewarnt: „Wie
                                                    bereits in den Baubesprechungen an-
                                                                                                                                   führer für das Thema Daten- und Infor-
                                                                                                                                   mationssicherheit sensibilisieren, gibt
                                                                                                                                                                                                    Aktuell Straßenbau-Praxis im
                                                                                                                                                                                                    kommunalen Bereich
                                                    gesprochen unterliegt die Straße spur-                                         aber auch konkrete Anregungen und
1. Allein die Beteiligung des Auftrag-              fahrendem Busverkehr, der zu hohem                                             Tipps für die betreffenden Mitarbeiter,                          Referent:       Herr Prof. Dr.-Ing.
nehmers an der Festlegung des Leis-                 Verschleiß und Druckbelastung insbe-                                           wie die gröbsten Fallen vermieden wer-                                           Hans-Herrmann
tungsinhalts vor Auftragsvergabe ver-               sondere an den Brems- und Beschleu-                                            den können. Dabei kommt es nicht nur                                             Weßelborg
wehrt es ihm nicht, sich später durch               nigungspunkten führt.“ Und: „Da Nie-                                           auf technische Sicherheitsvorkehrun-                             Veranstalter:   Tangens
Bedenkenanmeldung von seiner Män-                   dertemperaturasphalt einen höheren                                             gen an – mindestens genauso wichtig                                              Wirtschaftsakademie
gelhaftung zu befreien.                             Entweichungspunkt als konventioneller                                          sind organisatorische Maßnahmen und                              Ort:            Leipzig
                                                    Gussasphalt hat, wäre Niedertempera-                                           ein angemessenes Verhalten der Mitar-
2. Die Mitteilung von Bedenken muss in-             turasphalt besser geeignet.“ Schließlich                                       beiter. Die Broschüre enthält auch ein
haltlich richtig sowie erschöpfend sein,            hat der AN formuliert: „Wir folgen Ihren                                       Muster für einen Notfallplan, wenn dann
damit der Auftraggeber klar ersieht,                Anweisungen und bauen ohne Zugabe                                              doch ein Schaden eingetreten ist, sowie
worum es sich handelt und er demge-                 von langkettigen Wachsen und reichen                                           Links zu weiterführenden Informatio-
mäß in eine ordnungsgemäße Prüfung                  für die eventuell daraus entstehenden                                          nen.                                                             15.03.2019
eintreten bzw. diese veranlassen kann.              Konsequenzen die Verantwortung an                                                                                                               Erhaltung von
                                                    Sie weiter.“ Damit ist dem Zweck des                                           Herausgeber: Deutsche Industrie- und                             AsphaltstraSSen
3. Es kommt nicht darauf an, ob die                 Hinweispflicht genüge getan.                                                   Handelskammertag (DIHK) 2019, 2. Auf-                            2020
Bedenken den Regeln der Technik ent-                                                                                               lage, ISBN: 978-3-947053-17-9
sprechen.                                           3. Zwar entsprachen die Bedenken des                                                                                                            Zustandserfassung, Substanzbewer-
                                                    AN zum damaligen Zeitpunkt noch nicht                                          Quelle: https://www.dihk-verlag.de/datensicher-                  tung und erfolgreiche Instandhaltung
4. Bedenken können wirksam gegen-                   den anerkannten Regeln, sondern „nur“                                          heit_kurz_und_knapp.html
über dem örtlich beauftragten Ingeni-               dem Stand der Technik. Darauf kommt                                                                                                             Referent:       Prof. Dipl.-Ing.
eurbüro des Auftraggebers geltend ge-               es aber nicht an. Mitteilungspflichti-                                                                                                                          Heinz Pätzold
macht werden.                                       ge Bedenken werden dann ausgelöst,                                                                                                              Veranstalter:   Tangens Wirtschafts-
                                                    wenn der fachkundige und zuverlässige                                                                                                                           akademie
LG Bonn, Urteil vom 17.10.2018 – 1 O 79/11, Voll-   AN Anlass zu einer entsprechenden Ver-                                                                                                          Ort:            Hotel Holliday Inn
text: IBRRS 2019, 2236 BGB §§ 642, 648              mutung hat.                                                                                                                                                     Nürnberg City Center

Problem/Sachverhalt                                 4. Der AN hat seine Bedenken zwar nur
                                                    an das Ingenieurbüro und nicht an die
Der Auftraggeber (AG) beauftragte den               Stadt selbst gerichtet, aber: Der AN
Auftragnehmer (AN) mit Sanierungsar-                genügt seiner Hinweispflicht, wenn er
beiten an einer Straße. Der AG schrieb              dem örtlichen Beauftragten des AG, der                                                                                                          06.05.2020
das Aufbringen eines speziellen ge-                 beauftragt ist, den AG bei dem Bauvor-                                                                                                          Die richtige
strahlten „Prägeasphalts“ aus. Die Prä-             haben zu vertreten, seine Bedenken mit-                                                                                                         Rechtsform für das
gung hielt jedoch der Verkehrsbelastung             teilt.                                                                                                                                          Planungsbüro
im Bereich einer Bushaltestelle nicht
stand. Der Asphalt verformte sich derart,           Praxishinweis                                                                                                                                   Haftungsgrenzen & Umstrukturierung
dass keine Fugen mehr erkennbar wa-
ren. Der AG macht gegen den AN Mängel-              Die Entscheidung bereichert die große                                                                                                           Referent:       Dipl. Kfm. Franz
ansprüche wegen Verletzung von des-                 Sammlung zum Thema „Prüf- und Hin-                                                                                                                              Xaver Ostermayer,
sen Prüf- und Hinweispflichten geltend.             weispflichten“ und zeigt zugleich, wie                                                                                                                          Wirtschaftsprüfer
                                                    unglaublich schwer es für den AN ist,                                                                                                                           und Steuerberater
Entscheidung                                        sich von seiner Haftung „zu befreien“,                                                                                                          Veranstalter:   VBI
                                                    wie es herrschende Meinung und Recht-                                                                                                           Ort:            Leipzig
Keines der Argumente des AG greift                  sprechung verlangen.
durch:
                                                    RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
1. Zwar war der AN schon bei Abfassung              Quelle: IBR Oktober 2019, www.ibr-online.de
des Ausschreibungstextes involviert.
Allein die Beteiligung des AN an der                                                                                                                                                                07.10.2020
Festlegung des Leistungsinhaltes führt                                             Foto: pixabay.com                                                                                                Deich Tage
noch nicht generell dazu, dass er in der
Folge mit Bedenkenanzeigen und Vor-                                                                                                                                                                 Leiter:         Prof. Dr.-Ing. habil.
schlägen für eine anderweitige bessere                                                                                                                                                                              Reinhard Pohl/
Handhabung ausgeschlossen ist. Die                                                                                                                                                                                  Univ. Prof. Dr.-Ing.
Prüfungspflicht entsteht grundsätzlich                                                                                                                                                                              Holger Schüttrumpf

                                                                                                                                                                                Foto: pixabay.com
erst mit Vertragsschluss. Es reicht aus,                                                                                                                                                            Veranstalter:   DWA
wenn der AN vor Beginn seiner Arbeiten                                                                                                                                                                              Bundesgeschäftsstelle
(nach Auftragserteilung) seiner Prü-                                                                                                                                                                Ort:            Leipzig Mercure Hotel
fungs- und Mitteilungsverpflichtung
nachkommt.
                                                                                                               Foto: pixabay.com
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