GEONEWSAUSGABE 1/2020 - GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH
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GEO
news
AUSGABE 1/2020
INFOLETTER DER GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH
Ab morgen
bleibt alles
anders!
Damit wir unsere Vorsätze erfolgreich umset-
zen können, brauchen wir klare und realistische
Ziele und eine Situation, die es erlaubt, diese
Ziele anzugehen. Vor allem aber brauchen wir
ein Bewusstsein für den Weg zu unseren Zielen,
denn dieser wird meist vernachlässigt.
Meistens reicht es, wenn wir uns bewusst ma-
chen, was wir im Laufe des neuen Jahres verän-
dern möchten. Welche Wünsche und Bedürfnis-
se mehr Beachtung und Raum brauchen. Denn
schließlich haben wir ja wieder 366 Tage Zeit
und das ist doch etwas wunderbares, denn wer
kann von sich heute schon behaupten, genug
Zeit zu haben!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen persönlich
und auch beruflich einen erfolgreichen Start in
das neue Jahrzehnt.
Lutz Ponitz und das Team
der Geo Service Glauchau GmbHGEO INFOLETTER 1/2020 2 3
news Recht
Bäckerei Förster: „Klein aber fein“ Bauschutt Entscheidung
2018: Wir bauen wieder: Am Leipziger Platz in Glauchau errichten wir unsere 32. ist Abfall: Ohne Erfolg! Die Lagerung des Bau-
Filiale mit Café. Damit schließen wir zugleich eine langjährige Baulücke und geben
diesem zentralen Platz in der Stadt ein neues Gesicht.
Genehmigung schutts erfolgte ohne entsprechende
Genehmigung und ist daher zu unterlas-
für Lagerung sen/stillzulegen bzw. der Bauschutt ord-
ist erforder- nungsgemäß zu beseitigen/entsorgen,
entscheidet der VGH Hessen. Bei der
lich! Nutzung handelt es sich um eine nicht
genehmigte Abfallanlage; aufgrund der
erheblichen Menge des Bauschutts be-
1. Die Genehmigungspflicht als Anla- steht eine immissionsschutzrechtliche
ge zur Lagerung von Abfällen für ein Genehmigungspflicht. Eine Genehmi-
Grundstück, auf dem Bauschutt gela- gung liegt jedoch nicht vor. Die Beseiti-
gert wird, bestimmt sich allein danach, gungsanordnung dient vorliegend über
ob es zu einer Lagerung von Abfällen in die Einstellung der insofern illegal be-
einer Menge zwischen 150 und 25.000 t triebenen Anlage hinaus auch der Besei-
über einen Zeitraum von mehr als einem tigung der vom Bauschutt ausgehenden
Jahr kommt. Ob täglich weitere Mengen Gefahren für die Umwelt. Der Bauschutt
Abfall aufgenommen werden oder nicht, ist Abfall im rechtlichen Sinne: Bau-
stellt keine kumulativ erforderliche Vor- schutt, der beim Abriss eines Hauses
aussetzung dar.*) anfällt, ist Abfall, da der (Haupt-) Zweck
der Handlung auf Behandlung einer Sa-
2. Der ohne die erforderliche Geneh- che, hier den Abriss gerichtet ist. Dass
migung aufgenommene Betrieb einer der Eigentümer den Hauptzweck der Tä-
solchen Anlage rechtfertigt wegen der tigkeit in der späteren Verwendung des
daraus resultierenden formellen Ille- Bauschutts auf dem Abrissgrundstück
galität regelmäßig allein schon eine bzw. sodann zur Errichtung einer Lärm-
Stilllegungsanordnung. Ein Ermessens- schutzwand sah, ist für die Begründung
spielraum für die Behörde bei dieser der Abfalleigenschaft des Bauschutts
Entscheidung wegen eines atypischen unerheblich, weil dies erst dessen (spä-
Ausnahmefalls kann nur angenommen tere) Verwertung betrifft, bleibt der Bau-
werden, wenn ein hinreichend konkreter schutt Abfall. Dieser Abfall war hier zu
Genehmigungsantrag vorliegt, anhand beseitigen und eine weitere Lagerung zu
dessen die Genehmigungsfähigkeit be- untersagen.
urteilt werden kann, und die Anlage
danach offensichtlich genehmigungsfä- Praxishinweis
hig ist.*)
Im Rahmen von Abrissmaßnahmen
3. Bauschutt, der beim Abriss eines Hau- fällt Bauschutt an, der rechtlich regel-
ses anfällt, ist Abfall, da der (Haupt-) mäßig als Abfall zu bewerten ist. Inso-
Zweck der Handlung auf den Abriss fern bestehen bei bestimmten Mengen
gerichtet ist, nicht aber auf den Anfall Genehmigungspflichten. Insbesondere
Nach 9-monatiger Bauzeit wurde unser neues Café in der Hans-Lorenz-Straße in und die Verwertung der dadurch ent- ist auch zu beachten, dass Bauschutt
Glauchau fertiggestellt und feierlich übergeben. Unsere neue Filiale bietet neben stehenden beweglichen Sachen. Die Schadstoffe etc. enthalten kann, was ge-
köstlichem Eis auch ein umfangreiches Mittagsangebot, welches Sie in den neuen Absicht einer Wiederverwendung der gebenenfalls weitere Maßnahmen erfor-
Räumlichkeiten oder auf der gemütlichen Außenterasse genießen können. angefallenen Materialien stellt nur derlich machen kann. Mithin sind Ab-
eine Form der Entledigung dar und ist rissmaßnahmen stets sorgfältig zu pla-
deshalb nicht geeignet, die geplante nen und zu überwachen.
Herstellung wiederverwendbarer Stoffe
anzunehmen.*) RA Dr. Bastian Hirsch, Frankfurt a. M.
Quelle: IBR Juli 2019, www.ibr-online.de
VGH Hessen, Beschluss vom 01.03.2019 – 9 A
1393/16, Volltext: IBRRE 2019, 1593 BlmSchG § 20
Abs. 2; KrWG § 3 Abs. 1 Satz 2, § 62
Problem / Sachverhalt
Der Eigentümer eines Fabrikgrund-
stücks hat aufgrund einer erteilten Ab-
rissgenehmigung die Fabrik abgerissen.
Den hierbei anfallenden umfangreichen
Bauschutt beließ er auf dem Grund-
stück. Bei Untersuchungen zeigte sich
Foto: pixabay.com
eine erhebliche Schadstoffbelastung,
woraufhin die Lagerung auf dem Grund-
stück untersagt und die Beseitigung an-
geordnet wurde. Hiergegen wehrt sich
der Eigentümer.
Foto: pixabay.comGEO INFOLETTER 1/2020 4 5
news Recht Recht
Bodenanalysen probten oder unzureichend beprobten
kontaminierten Erdaushubs genau die
Statik muss auf nahme üblicher Bodenverhältnisse war
falsch. Der Bauherr verlangt zunächst
sind Auftrag- im ersten Leitsatz beschriebene Gefahr tatsächlichen eine Mängelbeseitigung, nach fruchtlo-
gebersache! begründet, weshalb der AG die im zwei-
ten Leitsatz wiedergegebene Verpflich-
Bodenverhält- sem Fristablauf Vorschuss zur Mängel-
beseitigung i.H.v. 125.000 Euro.
tung hatte. In der Ausschreibung wurde nissen
1. Der Auftraggeber darf dem Auftrag-
nehmer kein Verhalten bei der Arbeits-
der Boden in die verschiedenen Depo-
nieklassen bzw. als „gefährlicher Abfall“
basieren! Entscheidung
ausführung abverlangen, das diesen der eingeordnet. Den Unterlagen kann nicht Mit Erfolg! Die Tragwerksplanung ist
Gefahr einer Verfolgung wegen einer entnommen werden, dass die erforderli- 1. Die Tragwerksplanung ist mangelhaft, mangelhaft: Die für die Standsicherheit
Straftat oder einer Ordnungswidrig- chen Analysen vom AN selbst auf eige- wenn sie nicht die vertraglich vereinbar- maßgebliche statische Berechnung
keit aussetzt. ne Kosten einzuholen sind. Bei diesen te Beschaffenheit aufweist, etwa wenn basierte auf einer unvollständigen Tat-
Kosten handelt es sich um einen erheb- der vertraglich vorausgesetzte Zweck sachengrundlage, weil sie von einem
2. Der Auftraggeber muss dem Auftrag- lichen, den Angebotspreis maßgeblich nicht erfüllt wird. Die Tragwerksplanung gewachsenen tragfähigem Untergrund
nehmer ausreichende Bodenanalysen beeinflussenden Faktor. Deshalb durfte hat den Zweck, die Standsicherheit des ausging, der aber tatsächlich nicht vor-
zu Verfügung stellen. Er hat entspre- der AN die Ausschreibung so verstehen, zu errichtenden Gebäudes zu gewähr- lag. Diese Unvollständigkeit war dem
chende Beprobungen zu beauftragen dass diese Kosten nicht von ihm zu tra- leisten. Unternehmer auch bekannt. Die Planung
und für den Fall unzureichender Analy- gen sind. Dem entspricht, dass der AG war auch deshalb unvollständig, weil
sen diese nachzuholen. nach Zuschlag weitere Analysen beauf- 2. Die Tragwerksplanung hat insbeson- eine Angabe zur Ausbildung des Unter-
tragt hat. Unter Hinweis auf den dritten dere die Beschaffenheit des Baugrunds grunds fehlte. Darüber hinaus war auch
3. Werden dem Auftragnehmer nicht Leitsatz führt das OLG aus, dass bei und seine Tragfähigkeit zu berücksich- eine Hinweispflicht verletzt, wenn man
sämtliche für die Entsorgung erforderli- Auftragsentziehung unstreitig weder tigen. Daran ändert der Umstand, dass berücksichtigt, dass der Unternehmer
chen Unterlagen zur Verfügung gestellt, der GB-21-Wert noch die Säureneutrali- der Tragwerksplaner die Bauleistung mit der Verfüllung des Baugrunds selbst
ist er in der weiteren Ausführung seiner sationskapazität der zu entsorgenden erst ab der Bodenplatte geplant hat, nicht befasst war. Er wusste, dass der
Leistung behindert. Abfälle vorgelegen haben. Beide Anga- nichts. Baugrund mit Fremdmaterial hergestellt
ben sind nach der Deponieverordnung worden war. Er hätte darauf hinweisen
OLG Köln, Urteil vom 14.12.2018 – 19 U 27/18, Voll- für die Einordnung der Deponieklassen 3. Der Hinweis in der Statik, dass der müssen, dass hierbei volumenbestän-
text: IBRRS 2019, 0198 VOB/B § 5 Abs. 4, § 6 Abs. von ausschlaggebender Bedeutung. Der Baugrund nicht bekannt sei, für die diges Material erforderlich ist. Der la-
2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 Baubeginn hatte sich daher entspre- Gründungsberechnung ein tragfähiger pidare Hinweis, der Bauleiter müsse
chend § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verscho- Baugrund angenommen werde und die Abweichungen „melden“, kann nicht zur
Problem / Sachverhalt ben, weshalb die Kündigung nach § 5 „örtliche Bauleitung“ verpflichtet sei, Entlastung des Unternehmers führen:
Abs. 4 VOB/B nicht gerechtfertigt war. dem Tragwerksplaner bei Abweichun- Hierdurch verschöben sich grundlos die
Der Auftragnehmer (AN) wird nach öf- gen eine Nachricht zu geben, reicht Haftungsverhältnisse. Abgesehen da-
fentlicher Ausschreibung mit Kanal- Praxishinweis nicht aus. von – es gab keinen Bauleiter.
und Straßenbauarbeiten zum Preis von
2,6 Mio. Euro beauftragt. Die VOB ist Die Entscheidung liegt auf der Linie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2016 – 23 U Praxishinweis
vereinbart. In seinem Bodengutachten Urteils des OLG Koblenz (IBR 2013, 10). 79/14, Volltext: IBRRE 2019,1459; BHG, Beschluss
empfiehlt das beauftragte Ingenieurbü- In diesen Fällen, in denen es um das ge- vom 29.08.2018 – VII ZR 83/16 (Nichtzulassungs- In der Entscheidung werden mehrere
ro dem Auftraggeber (AG), die Entsor- schuldete Bausoll geht, entzünden sich beschwerde zurückgewiesen) BGB §§ 633, 637 Aspekte der Haftung des Planers be-
gung aller Aushubmassen als „gefährli- die Streitigkeiten meist daran, ob eine rührt. Neben der Erfolgshaftung steht
chen Abfall“ mit der Deponieklasse DK vom Auftraggeber geforderte Leistung Problem / Sachverhalt die Verletzung von Hinweispflichten im
Il auszuschreiben. Tatsächlich weist einen Nachtrag begründet oder nicht. Raum. Beides führt zur Haftung dem
der AG im Leistungsverzeichnis den Hilfreich ist hier die Unterscheidung Der Bauherr beauftragt den Unterneh- Grunde nach; in der Höhe können sich
Aushub nur zum Teil als „gefährlichen nach „Nebenleistungen und Besonde- mer mit der Genehmigungs- und Trag- hier Unterschiede ergeben.
Abfall“ aus, im Übrigen aber als solchen ren Leistungen“, die in der VOB/C für werksplanung (sowie der Errichtung)
der Klasse DK I oder DK Il. Vor Baube- jedes Gewerk speziell vorgenommen eines Hauses in Holzrahmenbauweise. RA Dr. Walter Klein, Köln
ginn meldet der AN Behinderung an, da wird. Nach Ziff. 4.2.9 der DIN 18 300 Da vor Ausführung der Bestandskeller Quelle: IBR August 2019, www.ibr-online.de
aussagekräftige und komplette Boden- gehören die für Erdarbeiten erforderli- abgerissen wird, muss das Grundstück
gutachten fehlen. Der AG übersendet chen Bodenuntersuchungen zu den zu- zur Bauvorbereitung verfüllt werden. Für
deshalb weitere Unterlagen, setzt eine sätzlich zu vergütenden „Besonderen diese Erdarbeiten verweist der Unterneh-
Nachfrist für den Baubeginn und kün- Leistungen“. mer den Bauherrn an einen Dritten. Vor-
digt die Auftragsentziehung an. Zuvor gaben dazu, wie die Verfüllung zu erfol-
teilt das Ingenieurbüro dem AG mit, RA Prof. Thomas Karczewski, Hamburg gen hat, macht der Unternehmer nicht.
dass die Tests zu GB 21 (Gasbildungs- Quelle: IBR Mai 2019, www.ibr-online.de Im Bauantrag führt der Unternehmer
potenzial) und der Wert der Säureneu- aus, dass er die Bodenverhältnisse nicht
tralisationskapazität noch ausstehen. kenne und einen tragfähigen Baugrund
Deshalb zeigt der AN erneut Behinde- annehme, gegebenenfalls habe die ört-
rung an, woraufhin ihm der AG den Auf- liche Bauleitung ihn zu informieren, falls
trag aus wichtigem Grund entzieht. Der abweichende Bodenverhältnisse ange-
AN hält die Kündigung für nicht berech- troffen würden. Die Arbeiten werden wie
tigt. geplant ausgeführt. Der Bauherr bezieht
das Objekt. Es treten erhebliche Risse
Entscheidung auf. Eine geotechnische Begutachtung
der Tragschicht ergibt, dass die Stabili-
Foto: pixabay.com
Das OLG gibt dem AN Recht. Der AG hat- sierungsschicht unter der Bodenplatte
te keinen wichtigen Kündigungsgrund. aus nicht volumenbeständiger Schlacke
Er hat die Verzögerung des Baubeginns besteht, die beim Zutritt von Feuchtig-
selbst zu verantworten. Das OLG weist keit über lange Zeit aufquillt. Hierdurch
darauf hin, dass der Transport unbe- werden die Risse verursacht. Die An-
Foto: pixabay.comGEO INFOLETTER 1/2020 6 7
news RECHT BuchempFeHlung / Termine
WER BEDENKEN 2. Dieser Hinweispflicht ist der AN nach-
gekommen. Er hat ausdrücklich auf die
DATENSICHERHEIT 12.03.2020
RICHTIG ANMELDET, Vorteile der von ihm angebotenen „Deck- – KURZ UND KNAPP Kommunaler
IST VON DER schicht aus Gussasphalt 0-11S B20/30“
mit der für die Stadt kostenneutralen
Ein Leitfaden für die Praxis StraSSenbau
2020
MÄNGELHAFTUNG Ausführung als Niedertemperaturas- Die Broschüre soll einerseits Geschäfts-
BEFREIT! phalt hingewiesen sowie gewarnt: „Wie
bereits in den Baubesprechungen an-
führer für das Thema Daten- und Infor-
mationssicherheit sensibilisieren, gibt
Aktuell Straßenbau-Praxis im
kommunalen Bereich
gesprochen unterliegt die Straße spur- aber auch konkrete Anregungen und
1. Allein die Beteiligung des Auftrag- fahrendem Busverkehr, der zu hohem Tipps für die betreffenden Mitarbeiter, Referent: Herr Prof. Dr.-Ing.
nehmers an der Festlegung des Leis- Verschleiß und Druckbelastung insbe- wie die gröbsten Fallen vermieden wer- Hans-Herrmann
tungsinhalts vor Auftragsvergabe ver- sondere an den Brems- und Beschleu- den können. Dabei kommt es nicht nur Weßelborg
wehrt es ihm nicht, sich später durch nigungspunkten führt.“ Und: „Da Nie- auf technische Sicherheitsvorkehrun- Veranstalter: Tangens
Bedenkenanmeldung von seiner Män- dertemperaturasphalt einen höheren gen an – mindestens genauso wichtig Wirtschaftsakademie
gelhaftung zu befreien. Entweichungspunkt als konventioneller sind organisatorische Maßnahmen und Ort: Leipzig
Gussasphalt hat, wäre Niedertempera- ein angemessenes Verhalten der Mitar-
2. Die Mitteilung von Bedenken muss in- turasphalt besser geeignet.“ Schließlich beiter. Die Broschüre enthält auch ein
haltlich richtig sowie erschöpfend sein, hat der AN formuliert: „Wir folgen Ihren Muster für einen Notfallplan, wenn dann
damit der Auftraggeber klar ersieht, Anweisungen und bauen ohne Zugabe doch ein Schaden eingetreten ist, sowie
worum es sich handelt und er demge- von langkettigen Wachsen und reichen Links zu weiterführenden Informatio-
mäß in eine ordnungsgemäße Prüfung für die eventuell daraus entstehenden nen. 15.03.2019
eintreten bzw. diese veranlassen kann. Konsequenzen die Verantwortung an Erhaltung von
Sie weiter.“ Damit ist dem Zweck des Herausgeber: Deutsche Industrie- und AsphaltstraSSen
3. Es kommt nicht darauf an, ob die Hinweispflicht genüge getan. Handelskammertag (DIHK) 2019, 2. Auf- 2020
Bedenken den Regeln der Technik ent- lage, ISBN: 978-3-947053-17-9
sprechen. 3. Zwar entsprachen die Bedenken des Zustandserfassung, Substanzbewer-
AN zum damaligen Zeitpunkt noch nicht Quelle: https://www.dihk-verlag.de/datensicher- tung und erfolgreiche Instandhaltung
4. Bedenken können wirksam gegen- den anerkannten Regeln, sondern „nur“ heit_kurz_und_knapp.html
über dem örtlich beauftragten Ingeni- dem Stand der Technik. Darauf kommt Referent: Prof. Dipl.-Ing.
eurbüro des Auftraggebers geltend ge- es aber nicht an. Mitteilungspflichti- Heinz Pätzold
macht werden. ge Bedenken werden dann ausgelöst, Veranstalter: Tangens Wirtschafts-
wenn der fachkundige und zuverlässige akademie
LG Bonn, Urteil vom 17.10.2018 – 1 O 79/11, Voll- AN Anlass zu einer entsprechenden Ver- Ort: Hotel Holliday Inn
text: IBRRS 2019, 2236 BGB §§ 642, 648 mutung hat. Nürnberg City Center
Problem/Sachverhalt 4. Der AN hat seine Bedenken zwar nur
an das Ingenieurbüro und nicht an die
Der Auftraggeber (AG) beauftragte den Stadt selbst gerichtet, aber: Der AN
Auftragnehmer (AN) mit Sanierungsar- genügt seiner Hinweispflicht, wenn er
beiten an einer Straße. Der AG schrieb dem örtlichen Beauftragten des AG, der 06.05.2020
das Aufbringen eines speziellen ge- beauftragt ist, den AG bei dem Bauvor- Die richtige
strahlten „Prägeasphalts“ aus. Die Prä- haben zu vertreten, seine Bedenken mit- Rechtsform für das
gung hielt jedoch der Verkehrsbelastung teilt. Planungsbüro
im Bereich einer Bushaltestelle nicht
stand. Der Asphalt verformte sich derart, Praxishinweis Haftungsgrenzen & Umstrukturierung
dass keine Fugen mehr erkennbar wa-
ren. Der AG macht gegen den AN Mängel- Die Entscheidung bereichert die große Referent: Dipl. Kfm. Franz
ansprüche wegen Verletzung von des- Sammlung zum Thema „Prüf- und Hin- Xaver Ostermayer,
sen Prüf- und Hinweispflichten geltend. weispflichten“ und zeigt zugleich, wie Wirtschaftsprüfer
unglaublich schwer es für den AN ist, und Steuerberater
Entscheidung sich von seiner Haftung „zu befreien“, Veranstalter: VBI
wie es herrschende Meinung und Recht- Ort: Leipzig
Keines der Argumente des AG greift sprechung verlangen.
durch:
RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
1. Zwar war der AN schon bei Abfassung Quelle: IBR Oktober 2019, www.ibr-online.de
des Ausschreibungstextes involviert.
Allein die Beteiligung des AN an der 07.10.2020
Festlegung des Leistungsinhaltes führt Foto: pixabay.com Deich Tage
noch nicht generell dazu, dass er in der
Folge mit Bedenkenanzeigen und Vor- Leiter: Prof. Dr.-Ing. habil.
schlägen für eine anderweitige bessere Reinhard Pohl/
Handhabung ausgeschlossen ist. Die Univ. Prof. Dr.-Ing.
Prüfungspflicht entsteht grundsätzlich Holger Schüttrumpf
Foto: pixabay.com
erst mit Vertragsschluss. Es reicht aus, Veranstalter: DWA
wenn der AN vor Beginn seiner Arbeiten Bundesgeschäftsstelle
(nach Auftragserteilung) seiner Prü- Ort: Leipzig Mercure Hotel
fungs- und Mitteilungsverpflichtung
nachkommt.
Foto: pixabay.comKONTAKT Gesellschaft für angewandte Geowissenschaften mbH Obere MuldenstraSSe 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 6-0 Fax: 0 37 63 / 77 97 6-10 Web: www.gs-glauchau.de E-Mail: info@gs-glauchau.de Geschäftsführer: Lutz Ponitz
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