GEONEWSAUSGABE 1/2020 - GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH
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GEO news AUSGABE 1/2020 INFOLETTER DER GEO SERVICE GLAUCHAU GMBH Ab morgen bleibt alles anders! Damit wir unsere Vorsätze erfolgreich umset- zen können, brauchen wir klare und realistische Ziele und eine Situation, die es erlaubt, diese Ziele anzugehen. Vor allem aber brauchen wir ein Bewusstsein für den Weg zu unseren Zielen, denn dieser wird meist vernachlässigt. Meistens reicht es, wenn wir uns bewusst ma- chen, was wir im Laufe des neuen Jahres verän- dern möchten. Welche Wünsche und Bedürfnis- se mehr Beachtung und Raum brauchen. Denn schließlich haben wir ja wieder 366 Tage Zeit und das ist doch etwas wunderbares, denn wer kann von sich heute schon behaupten, genug Zeit zu haben! In diesem Sinne wünschen wir Ihnen persönlich und auch beruflich einen erfolgreichen Start in das neue Jahrzehnt. Lutz Ponitz und das Team der Geo Service Glauchau GmbH
GEO INFOLETTER 1/2020 2 3 news Recht Bäckerei Förster: „Klein aber fein“ Bauschutt Entscheidung 2018: Wir bauen wieder: Am Leipziger Platz in Glauchau errichten wir unsere 32. ist Abfall: Ohne Erfolg! Die Lagerung des Bau- Filiale mit Café. Damit schließen wir zugleich eine langjährige Baulücke und geben diesem zentralen Platz in der Stadt ein neues Gesicht. Genehmigung schutts erfolgte ohne entsprechende Genehmigung und ist daher zu unterlas- für Lagerung sen/stillzulegen bzw. der Bauschutt ord- ist erforder- nungsgemäß zu beseitigen/entsorgen, entscheidet der VGH Hessen. Bei der lich! Nutzung handelt es sich um eine nicht genehmigte Abfallanlage; aufgrund der erheblichen Menge des Bauschutts be- 1. Die Genehmigungspflicht als Anla- steht eine immissionsschutzrechtliche ge zur Lagerung von Abfällen für ein Genehmigungspflicht. Eine Genehmi- Grundstück, auf dem Bauschutt gela- gung liegt jedoch nicht vor. Die Beseiti- gert wird, bestimmt sich allein danach, gungsanordnung dient vorliegend über ob es zu einer Lagerung von Abfällen in die Einstellung der insofern illegal be- einer Menge zwischen 150 und 25.000 t triebenen Anlage hinaus auch der Besei- über einen Zeitraum von mehr als einem tigung der vom Bauschutt ausgehenden Jahr kommt. Ob täglich weitere Mengen Gefahren für die Umwelt. Der Bauschutt Abfall aufgenommen werden oder nicht, ist Abfall im rechtlichen Sinne: Bau- stellt keine kumulativ erforderliche Vor- schutt, der beim Abriss eines Hauses aussetzung dar.*) anfällt, ist Abfall, da der (Haupt-) Zweck der Handlung auf Behandlung einer Sa- 2. Der ohne die erforderliche Geneh- che, hier den Abriss gerichtet ist. Dass migung aufgenommene Betrieb einer der Eigentümer den Hauptzweck der Tä- solchen Anlage rechtfertigt wegen der tigkeit in der späteren Verwendung des daraus resultierenden formellen Ille- Bauschutts auf dem Abrissgrundstück galität regelmäßig allein schon eine bzw. sodann zur Errichtung einer Lärm- Stilllegungsanordnung. Ein Ermessens- schutzwand sah, ist für die Begründung spielraum für die Behörde bei dieser der Abfalleigenschaft des Bauschutts Entscheidung wegen eines atypischen unerheblich, weil dies erst dessen (spä- Ausnahmefalls kann nur angenommen tere) Verwertung betrifft, bleibt der Bau- werden, wenn ein hinreichend konkreter schutt Abfall. Dieser Abfall war hier zu Genehmigungsantrag vorliegt, anhand beseitigen und eine weitere Lagerung zu dessen die Genehmigungsfähigkeit be- untersagen. urteilt werden kann, und die Anlage danach offensichtlich genehmigungsfä- Praxishinweis hig ist.*) Im Rahmen von Abrissmaßnahmen 3. Bauschutt, der beim Abriss eines Hau- fällt Bauschutt an, der rechtlich regel- ses anfällt, ist Abfall, da der (Haupt-) mäßig als Abfall zu bewerten ist. Inso- Zweck der Handlung auf den Abriss fern bestehen bei bestimmten Mengen gerichtet ist, nicht aber auf den Anfall Genehmigungspflichten. Insbesondere Nach 9-monatiger Bauzeit wurde unser neues Café in der Hans-Lorenz-Straße in und die Verwertung der dadurch ent- ist auch zu beachten, dass Bauschutt Glauchau fertiggestellt und feierlich übergeben. Unsere neue Filiale bietet neben stehenden beweglichen Sachen. Die Schadstoffe etc. enthalten kann, was ge- köstlichem Eis auch ein umfangreiches Mittagsangebot, welches Sie in den neuen Absicht einer Wiederverwendung der gebenenfalls weitere Maßnahmen erfor- Räumlichkeiten oder auf der gemütlichen Außenterasse genießen können. angefallenen Materialien stellt nur derlich machen kann. Mithin sind Ab- eine Form der Entledigung dar und ist rissmaßnahmen stets sorgfältig zu pla- deshalb nicht geeignet, die geplante nen und zu überwachen. Herstellung wiederverwendbarer Stoffe anzunehmen.*) RA Dr. Bastian Hirsch, Frankfurt a. M. Quelle: IBR Juli 2019, www.ibr-online.de VGH Hessen, Beschluss vom 01.03.2019 – 9 A 1393/16, Volltext: IBRRE 2019, 1593 BlmSchG § 20 Abs. 2; KrWG § 3 Abs. 1 Satz 2, § 62 Problem / Sachverhalt Der Eigentümer eines Fabrikgrund- stücks hat aufgrund einer erteilten Ab- rissgenehmigung die Fabrik abgerissen. Den hierbei anfallenden umfangreichen Bauschutt beließ er auf dem Grund- stück. Bei Untersuchungen zeigte sich Foto: pixabay.com eine erhebliche Schadstoffbelastung, woraufhin die Lagerung auf dem Grund- stück untersagt und die Beseitigung an- geordnet wurde. Hiergegen wehrt sich der Eigentümer. Foto: pixabay.com
GEO INFOLETTER 1/2020 4 5 news Recht Recht Bodenanalysen probten oder unzureichend beprobten kontaminierten Erdaushubs genau die Statik muss auf nahme üblicher Bodenverhältnisse war falsch. Der Bauherr verlangt zunächst sind Auftrag- im ersten Leitsatz beschriebene Gefahr tatsächlichen eine Mängelbeseitigung, nach fruchtlo- gebersache! begründet, weshalb der AG die im zwei- ten Leitsatz wiedergegebene Verpflich- Bodenverhält- sem Fristablauf Vorschuss zur Mängel- beseitigung i.H.v. 125.000 Euro. tung hatte. In der Ausschreibung wurde nissen 1. Der Auftraggeber darf dem Auftrag- nehmer kein Verhalten bei der Arbeits- der Boden in die verschiedenen Depo- nieklassen bzw. als „gefährlicher Abfall“ basieren! Entscheidung ausführung abverlangen, das diesen der eingeordnet. Den Unterlagen kann nicht Mit Erfolg! Die Tragwerksplanung ist Gefahr einer Verfolgung wegen einer entnommen werden, dass die erforderli- 1. Die Tragwerksplanung ist mangelhaft, mangelhaft: Die für die Standsicherheit Straftat oder einer Ordnungswidrig- chen Analysen vom AN selbst auf eige- wenn sie nicht die vertraglich vereinbar- maßgebliche statische Berechnung keit aussetzt. ne Kosten einzuholen sind. Bei diesen te Beschaffenheit aufweist, etwa wenn basierte auf einer unvollständigen Tat- Kosten handelt es sich um einen erheb- der vertraglich vorausgesetzte Zweck sachengrundlage, weil sie von einem 2. Der Auftraggeber muss dem Auftrag- lichen, den Angebotspreis maßgeblich nicht erfüllt wird. Die Tragwerksplanung gewachsenen tragfähigem Untergrund nehmer ausreichende Bodenanalysen beeinflussenden Faktor. Deshalb durfte hat den Zweck, die Standsicherheit des ausging, der aber tatsächlich nicht vor- zu Verfügung stellen. Er hat entspre- der AN die Ausschreibung so verstehen, zu errichtenden Gebäudes zu gewähr- lag. Diese Unvollständigkeit war dem chende Beprobungen zu beauftragen dass diese Kosten nicht von ihm zu tra- leisten. Unternehmer auch bekannt. Die Planung und für den Fall unzureichender Analy- gen sind. Dem entspricht, dass der AG war auch deshalb unvollständig, weil sen diese nachzuholen. nach Zuschlag weitere Analysen beauf- 2. Die Tragwerksplanung hat insbeson- eine Angabe zur Ausbildung des Unter- tragt hat. Unter Hinweis auf den dritten dere die Beschaffenheit des Baugrunds grunds fehlte. Darüber hinaus war auch 3. Werden dem Auftragnehmer nicht Leitsatz führt das OLG aus, dass bei und seine Tragfähigkeit zu berücksich- eine Hinweispflicht verletzt, wenn man sämtliche für die Entsorgung erforderli- Auftragsentziehung unstreitig weder tigen. Daran ändert der Umstand, dass berücksichtigt, dass der Unternehmer chen Unterlagen zur Verfügung gestellt, der GB-21-Wert noch die Säureneutrali- der Tragwerksplaner die Bauleistung mit der Verfüllung des Baugrunds selbst ist er in der weiteren Ausführung seiner sationskapazität der zu entsorgenden erst ab der Bodenplatte geplant hat, nicht befasst war. Er wusste, dass der Leistung behindert. Abfälle vorgelegen haben. Beide Anga- nichts. Baugrund mit Fremdmaterial hergestellt ben sind nach der Deponieverordnung worden war. Er hätte darauf hinweisen OLG Köln, Urteil vom 14.12.2018 – 19 U 27/18, Voll- für die Einordnung der Deponieklassen 3. Der Hinweis in der Statik, dass der müssen, dass hierbei volumenbestän- text: IBRRS 2019, 0198 VOB/B § 5 Abs. 4, § 6 Abs. von ausschlaggebender Bedeutung. Der Baugrund nicht bekannt sei, für die diges Material erforderlich ist. Der la- 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 Baubeginn hatte sich daher entspre- Gründungsberechnung ein tragfähiger pidare Hinweis, der Bauleiter müsse chend § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verscho- Baugrund angenommen werde und die Abweichungen „melden“, kann nicht zur Problem / Sachverhalt ben, weshalb die Kündigung nach § 5 „örtliche Bauleitung“ verpflichtet sei, Entlastung des Unternehmers führen: Abs. 4 VOB/B nicht gerechtfertigt war. dem Tragwerksplaner bei Abweichun- Hierdurch verschöben sich grundlos die Der Auftragnehmer (AN) wird nach öf- gen eine Nachricht zu geben, reicht Haftungsverhältnisse. Abgesehen da- fentlicher Ausschreibung mit Kanal- Praxishinweis nicht aus. von – es gab keinen Bauleiter. und Straßenbauarbeiten zum Preis von 2,6 Mio. Euro beauftragt. Die VOB ist Die Entscheidung liegt auf der Linie des OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2016 – 23 U Praxishinweis vereinbart. In seinem Bodengutachten Urteils des OLG Koblenz (IBR 2013, 10). 79/14, Volltext: IBRRE 2019,1459; BHG, Beschluss empfiehlt das beauftragte Ingenieurbü- In diesen Fällen, in denen es um das ge- vom 29.08.2018 – VII ZR 83/16 (Nichtzulassungs- In der Entscheidung werden mehrere ro dem Auftraggeber (AG), die Entsor- schuldete Bausoll geht, entzünden sich beschwerde zurückgewiesen) BGB §§ 633, 637 Aspekte der Haftung des Planers be- gung aller Aushubmassen als „gefährli- die Streitigkeiten meist daran, ob eine rührt. Neben der Erfolgshaftung steht chen Abfall“ mit der Deponieklasse DK vom Auftraggeber geforderte Leistung Problem / Sachverhalt die Verletzung von Hinweispflichten im Il auszuschreiben. Tatsächlich weist einen Nachtrag begründet oder nicht. Raum. Beides führt zur Haftung dem der AG im Leistungsverzeichnis den Hilfreich ist hier die Unterscheidung Der Bauherr beauftragt den Unterneh- Grunde nach; in der Höhe können sich Aushub nur zum Teil als „gefährlichen nach „Nebenleistungen und Besonde- mer mit der Genehmigungs- und Trag- hier Unterschiede ergeben. Abfall“ aus, im Übrigen aber als solchen ren Leistungen“, die in der VOB/C für werksplanung (sowie der Errichtung) der Klasse DK I oder DK Il. Vor Baube- jedes Gewerk speziell vorgenommen eines Hauses in Holzrahmenbauweise. RA Dr. Walter Klein, Köln ginn meldet der AN Behinderung an, da wird. Nach Ziff. 4.2.9 der DIN 18 300 Da vor Ausführung der Bestandskeller Quelle: IBR August 2019, www.ibr-online.de aussagekräftige und komplette Boden- gehören die für Erdarbeiten erforderli- abgerissen wird, muss das Grundstück gutachten fehlen. Der AG übersendet chen Bodenuntersuchungen zu den zu- zur Bauvorbereitung verfüllt werden. Für deshalb weitere Unterlagen, setzt eine sätzlich zu vergütenden „Besonderen diese Erdarbeiten verweist der Unterneh- Nachfrist für den Baubeginn und kün- Leistungen“. mer den Bauherrn an einen Dritten. Vor- digt die Auftragsentziehung an. Zuvor gaben dazu, wie die Verfüllung zu erfol- teilt das Ingenieurbüro dem AG mit, RA Prof. Thomas Karczewski, Hamburg gen hat, macht der Unternehmer nicht. dass die Tests zu GB 21 (Gasbildungs- Quelle: IBR Mai 2019, www.ibr-online.de Im Bauantrag führt der Unternehmer potenzial) und der Wert der Säureneu- aus, dass er die Bodenverhältnisse nicht tralisationskapazität noch ausstehen. kenne und einen tragfähigen Baugrund Deshalb zeigt der AN erneut Behinde- annehme, gegebenenfalls habe die ört- rung an, woraufhin ihm der AG den Auf- liche Bauleitung ihn zu informieren, falls trag aus wichtigem Grund entzieht. Der abweichende Bodenverhältnisse ange- AN hält die Kündigung für nicht berech- troffen würden. Die Arbeiten werden wie tigt. geplant ausgeführt. Der Bauherr bezieht das Objekt. Es treten erhebliche Risse Entscheidung auf. Eine geotechnische Begutachtung der Tragschicht ergibt, dass die Stabili- Foto: pixabay.com Das OLG gibt dem AN Recht. Der AG hat- sierungsschicht unter der Bodenplatte te keinen wichtigen Kündigungsgrund. aus nicht volumenbeständiger Schlacke Er hat die Verzögerung des Baubeginns besteht, die beim Zutritt von Feuchtig- selbst zu verantworten. Das OLG weist keit über lange Zeit aufquillt. Hierdurch darauf hin, dass der Transport unbe- werden die Risse verursacht. Die An- Foto: pixabay.com
GEO INFOLETTER 1/2020 6 7 news RECHT BuchempFeHlung / Termine WER BEDENKEN 2. Dieser Hinweispflicht ist der AN nach- gekommen. Er hat ausdrücklich auf die DATENSICHERHEIT 12.03.2020 RICHTIG ANMELDET, Vorteile der von ihm angebotenen „Deck- – KURZ UND KNAPP Kommunaler IST VON DER schicht aus Gussasphalt 0-11S B20/30“ mit der für die Stadt kostenneutralen Ein Leitfaden für die Praxis StraSSenbau 2020 MÄNGELHAFTUNG Ausführung als Niedertemperaturas- Die Broschüre soll einerseits Geschäfts- BEFREIT! phalt hingewiesen sowie gewarnt: „Wie bereits in den Baubesprechungen an- führer für das Thema Daten- und Infor- mationssicherheit sensibilisieren, gibt Aktuell Straßenbau-Praxis im kommunalen Bereich gesprochen unterliegt die Straße spur- aber auch konkrete Anregungen und 1. Allein die Beteiligung des Auftrag- fahrendem Busverkehr, der zu hohem Tipps für die betreffenden Mitarbeiter, Referent: Herr Prof. Dr.-Ing. nehmers an der Festlegung des Leis- Verschleiß und Druckbelastung insbe- wie die gröbsten Fallen vermieden wer- Hans-Herrmann tungsinhalts vor Auftragsvergabe ver- sondere an den Brems- und Beschleu- den können. Dabei kommt es nicht nur Weßelborg wehrt es ihm nicht, sich später durch nigungspunkten führt.“ Und: „Da Nie- auf technische Sicherheitsvorkehrun- Veranstalter: Tangens Bedenkenanmeldung von seiner Män- dertemperaturasphalt einen höheren gen an – mindestens genauso wichtig Wirtschaftsakademie gelhaftung zu befreien. Entweichungspunkt als konventioneller sind organisatorische Maßnahmen und Ort: Leipzig Gussasphalt hat, wäre Niedertempera- ein angemessenes Verhalten der Mitar- 2. Die Mitteilung von Bedenken muss in- turasphalt besser geeignet.“ Schließlich beiter. Die Broschüre enthält auch ein haltlich richtig sowie erschöpfend sein, hat der AN formuliert: „Wir folgen Ihren Muster für einen Notfallplan, wenn dann damit der Auftraggeber klar ersieht, Anweisungen und bauen ohne Zugabe doch ein Schaden eingetreten ist, sowie worum es sich handelt und er demge- von langkettigen Wachsen und reichen Links zu weiterführenden Informatio- mäß in eine ordnungsgemäße Prüfung für die eventuell daraus entstehenden nen. 15.03.2019 eintreten bzw. diese veranlassen kann. Konsequenzen die Verantwortung an Erhaltung von Sie weiter.“ Damit ist dem Zweck des Herausgeber: Deutsche Industrie- und AsphaltstraSSen 3. Es kommt nicht darauf an, ob die Hinweispflicht genüge getan. Handelskammertag (DIHK) 2019, 2. Auf- 2020 Bedenken den Regeln der Technik ent- lage, ISBN: 978-3-947053-17-9 sprechen. 3. Zwar entsprachen die Bedenken des Zustandserfassung, Substanzbewer- AN zum damaligen Zeitpunkt noch nicht Quelle: https://www.dihk-verlag.de/datensicher- tung und erfolgreiche Instandhaltung 4. Bedenken können wirksam gegen- den anerkannten Regeln, sondern „nur“ heit_kurz_und_knapp.html über dem örtlich beauftragten Ingeni- dem Stand der Technik. Darauf kommt Referent: Prof. Dipl.-Ing. eurbüro des Auftraggebers geltend ge- es aber nicht an. Mitteilungspflichti- Heinz Pätzold macht werden. ge Bedenken werden dann ausgelöst, Veranstalter: Tangens Wirtschafts- wenn der fachkundige und zuverlässige akademie LG Bonn, Urteil vom 17.10.2018 – 1 O 79/11, Voll- AN Anlass zu einer entsprechenden Ver- Ort: Hotel Holliday Inn text: IBRRS 2019, 2236 BGB §§ 642, 648 mutung hat. Nürnberg City Center Problem/Sachverhalt 4. Der AN hat seine Bedenken zwar nur an das Ingenieurbüro und nicht an die Der Auftraggeber (AG) beauftragte den Stadt selbst gerichtet, aber: Der AN Auftragnehmer (AN) mit Sanierungsar- genügt seiner Hinweispflicht, wenn er beiten an einer Straße. Der AG schrieb dem örtlichen Beauftragten des AG, der 06.05.2020 das Aufbringen eines speziellen ge- beauftragt ist, den AG bei dem Bauvor- Die richtige strahlten „Prägeasphalts“ aus. Die Prä- haben zu vertreten, seine Bedenken mit- Rechtsform für das gung hielt jedoch der Verkehrsbelastung teilt. Planungsbüro im Bereich einer Bushaltestelle nicht stand. Der Asphalt verformte sich derart, Praxishinweis Haftungsgrenzen & Umstrukturierung dass keine Fugen mehr erkennbar wa- ren. Der AG macht gegen den AN Mängel- Die Entscheidung bereichert die große Referent: Dipl. Kfm. Franz ansprüche wegen Verletzung von des- Sammlung zum Thema „Prüf- und Hin- Xaver Ostermayer, sen Prüf- und Hinweispflichten geltend. weispflichten“ und zeigt zugleich, wie Wirtschaftsprüfer unglaublich schwer es für den AN ist, und Steuerberater Entscheidung sich von seiner Haftung „zu befreien“, Veranstalter: VBI wie es herrschende Meinung und Recht- Ort: Leipzig Keines der Argumente des AG greift sprechung verlangen. durch: RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg 1. Zwar war der AN schon bei Abfassung Quelle: IBR Oktober 2019, www.ibr-online.de des Ausschreibungstextes involviert. Allein die Beteiligung des AN an der 07.10.2020 Festlegung des Leistungsinhaltes führt Foto: pixabay.com Deich Tage noch nicht generell dazu, dass er in der Folge mit Bedenkenanzeigen und Vor- Leiter: Prof. Dr.-Ing. habil. schlägen für eine anderweitige bessere Reinhard Pohl/ Handhabung ausgeschlossen ist. Die Univ. Prof. Dr.-Ing. Prüfungspflicht entsteht grundsätzlich Holger Schüttrumpf Foto: pixabay.com erst mit Vertragsschluss. Es reicht aus, Veranstalter: DWA wenn der AN vor Beginn seiner Arbeiten Bundesgeschäftsstelle (nach Auftragserteilung) seiner Prü- Ort: Leipzig Mercure Hotel fungs- und Mitteilungsverpflichtung nachkommt. Foto: pixabay.com
KONTAKT Gesellschaft für angewandte Geowissenschaften mbH Obere MuldenstraSSe 33 08371 Glauchau Tel.: 0 37 63 / 77 97 6-0 Fax: 0 37 63 / 77 97 6-10 Web: www.gs-glauchau.de E-Mail: info@gs-glauchau.de Geschäftsführer: Lutz Ponitz
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