GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
INHALT ZUM GELEIT 3 I DER GENOSSENSCHAFTLICHE VERBUND AUF EINEN BLICK 5 II SCHWERPUNKTTHEMEN IM JAHR 2017 9 III DIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN VERBUND 15 1. Rechnungslegung und Prüfung 16 2. Prüfungsdienstleistungen 22 3. Rechtsberatung 24 4. Steuerberatung 25 5. Genossenschaftsgründung 26 6. Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften 29 7. Öffentlichkeitsarbeit 33 8. Personalentwicklung 36 9. Rahmenverträge des DGRV 40 IV INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN 41 1. Genossenschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 42 2. Internationale Aktivitäten und Mitgliedschaften 48 V ANHANG 49 1. Organe des DGRV 50 2. Ausschüsse des DGRV 56 3. Mitglieder des DGRV 62 4. Innenorganisation des DGRV 63 5. Statistische Daten zur Gesamtorganisation 64 GLOSSAR 67
ZUM GELEIT Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, „Mensch Raiffeisen. Starke Idee“ – unter diesem Motto feiert die genossenschaftliche Gruppe in diesem Jahr den 200. Geburtstag von Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Der Genos- senschaftspionier hat mit seinen Ideen vielen Menschen in Deutschland ein wirtschaftlich besseres Leben ermöglicht. Raiffeisen war aber nicht nur ein Vordenker, sondern auch ein Mann der Tat. Seine Ideen sollten immer umsetzbar sein und den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden. Raiffeisens Idee ist schon zu seinen Lebzeiten um die Welt gegangen. Weltweit gibt es heute 2,6 Millionen Genossenschaften, die 280 Millionen Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Etwa 1 Milliarde Menschen sind Mitglied. Das sind beeindruckende Zahlen. Doch es gibt auch große Herausforderungen. Zum Beispiel die Digitalisierung der Wirtschaft. Viele Genossenschaften müssen Antworten auf das sich immer schneller wandelnde Kommunikations- und Konsumverhalten ihrer Mitglieder und Kunden finden. Diese Entwicklung kann man als Bedrohung wahrnehmen, man kann sie aber auch als Chance begreifen. Schließlich haben Genossenschaften einen großen Vorteil, da ihre Mitglieder nicht nur an den Leistungen, sondern auch an der Entwicklung ihres Unter- nehmens interessiert sind. Es gilt also den sich wandelnden Mitgliederinteressen immer wieder gerecht zu werden. Das ist keine neue Erkenntnis seit Raiffeisens Zeiten, aber die zur Verfügung stehende Zeit ist heutzutage viel geringer. Zu den sich wandelnden Rahmenbedingungen für die Genossenschaften gehören auch die gesetzlichen Regelungen. Hervorzuheben ist das im vergangenen Jahr novellierte Genossenschaftsgesetz. Es wurde praxisgerecht modernisiert und für Neuerungen der digitalen Kommunikation geöffnet. Insbesondere für kleine Genossenschaften wurden weitgehende Erleichterungen geschaffen. Der DGRV hat sich im Vorfeld der Novellierung intensiv dafür eingesetzt, dass neben diesen Erleichterungen und den Verbesserungen bei der Transparenz auch die Vorteile der genossenschaftlichen Prüfung und Beratung erhalten bleiben. In diesen und vielen weiteren Feldern konnte die Interessenvertretung des DGRV im letzten Jahr Erfolge für die genossenschaftliche Gruppe erzielen. Auch bei den weiteren Aufgabenbereichen des DGRV setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DGRV mit großem Einsatz für die Genossenschaften ein: in der ge- nossenschaftlichen Grundsatzarbeit, bei den diversen Rechts- oder Steuerthemen über die energiewirtschaftlichen Fragestellungen bis hin zu der internationalen Entwicklungs- zusammenarbeit unseres Verbandes. Der vorliegende Geschäftsbericht gibt einen Einblick in diese vielfältigen Dienstleistungen. Wir dürfen uns an dieser Stelle wieder herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusam- menarbeit mit unseren Mitgliedern und den Partnern in Wirtschaft, Politik und Medien in Deutschland und Europa bedanken. Ganz besonders bedanken wir uns bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz. Berlin, im April 2018 DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. Der Vorstand Dr. Eckhard Ott · Andreas Schneider Dr. Eckhard Ott Andreas Schneider 3
I. ICHE SC H A FT L DER GENOSSEN VERBUND F E I N E N B L I C K AU IMPRESSUM Herausgeber: DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V., Pariser Platz 3, 10117 Berlin, www.dgrv.de Gestaltung: geno kom Werbeagentur GmbH, Münster Fotografie: S. 2: DGRV (Peter Himsel), S. 11: Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e. V., S. 12: DGRV (Peter Himsel), S. 14: DGRV (Peter Himsel), S. 19, S. 22: DGRV, S. 23: BÄKO-magazin, S. 26: DGRV, S. 28: SprInt eG, S. 31: DGRV (Peter Himsel), S. 32: Agentur für Erneuerbare Energien, S. 36: ADG, S. 38: Andreas Vorbau, Vodafone GmbH, S. 40, S. 41, S. 42, S. 43: DGRV, S. 44: Johanna Unternährer, Janmaat Fotografie, S. 5, S. 9, S. 15, S. 39, S. 45: shutterstock.com Text: DGRV Druck: GÖRRES-DRUCKEREI und VERLAG GmbH, Neuwied Nachdruck und Vervielfältigung – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und nach vorheriger Genehmigung durch den Herausgeber gestattet. 4 5
I Der genossenschaftliche Verbund auf einen Blick Der genossenschaftliche Verbund auf einen Blick I Gründungen von Genossenschaften in Deutschland Genossenschaften 272 gesamt 229 236 Die genossenschaftliche Gruppe ist die mit Abstand mitgliederstärkste Wirt- 215 217 schaftsorganisation in Deutschland. Mit 20 Millionen Mitgliedern und mehr als 800.000 Mitarbeitern sind die über 5.500 im DGRV organisierten Genossenschaf- ten eine treibende Kraft für Wirtschaft und Gesellschaft. Jeder vierte Bundesbürger 145 ist statistisch gesehen Mitglied einer Genossenschaft. Genossenschaften gibt es in 126 124 vielen verschiedenen Bereichen und Branchen. 101 95 89 53 Anzahl Genossenschaften: Mitglieder (in Mio.): Mitarbeiter Umsatz (in Mrd. EUR): 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2016 2017 2015 915 891 (Bilanzsumme) 18,5 Kreditgenossenschaften 146.500 Gründungszahlen 2.104 1,3 Touristik u nd Reg ion alv erm ar nach Branchen und Verbänden (Stand: 31. Dezember 2017) 133 kt 109.333 un g Raiffeisen-Genossenschaften 1.342 Ge en 11 su 3 ng nd stu he lei itsw nst 62 20 ese Die 0,3 24 n gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften 624.500 5 42 862 89 11 Land- und Fors 24 6 5 0,18 ie Energ Energiegenossenschaften 1.200 twirt scha 379 9 1 Mrd. 1 Mrd. ft 9 9 0,3 Ei nz en Konsum- und Dienstleistungs- el 5.000 es ha w nd genossenschaften ungs el hn Wo Bildung und Beratung 6 7
I Der genossenschaftliche Verbund auf einen Blick DER DGRV ALS SPITZENVERBAND II. HEM EN Der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Genossenschaftsorganisation. Wir vertreten SCHWERP UNKTT IM JAHR 2017 die Interessen von 20 Millionen Genossenschaftsmitgliedern gegenüber den Gesetzgebern in Deutschland und Europa. Die wichtigste Aufgabe des DGRV ist die Förde- gesehen ist damit nahezu jeder vierte Bundesbürger rung und Entwicklung des Genossenschaftswesens Mitglied einer ländlichen, gewerblichen, Kredit-, und des genossenschaftlichen Prüfungswesens. Zu Energie- oder Konsumgenossenschaft. Damit ist die diesem Zweck werden Konzepte und einheitliche Genossenschaftsorganisation die mit Abstand mit- Standards für Fragen der Rechnungslegung und Prü- gliederstärkste Wirtschaftsorganisation in Deutsch- fung entwickelt und die gemeinsamen wirtschafts-, land. rechts- und steuerpolitischen Belange der deutschen Genossenschaften vertreten. Die Durchführung von Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prü- Prüfungen und die Beratung und Förderung der Ver- fungsverband an. Dieser überprüft in regelmäßigen bandsmitglieder zählen ebenso wie die Wahrneh- Zeitabständen die wirtschaftlichen Verhältnisse und mung bildungspolitischer Belange und die Koordi- die ordnungsgemäße Geschäftsführung des genos- nierung der genossenschaftlichen Bildungsarbeit zu senschaftlichen Unternehmens. Die Prüfungsver- den DGRV-Aufgaben. Der Verband unterhält Bezie- bände unterstützen ihre Mitgliedsgenossenschaften hungen zu genossenschaftlichen und anderen Orga- ferner in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und nisationen und Institutionen im In- und Ausland und steuerlichen Fragen. Sie unterhalten moderne Wei- führt die genossenschaftliche Entwicklungs- und Be- terbildungsakademien und vertreten die Interessen ratungsarbeit im Ausland durch. ihrer genossenschaftlichen Mitglieder auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Den genossen- Der DGRV vereint derzeit 5.514 Genossenschaften schaftlichen Bundesverbänden obliegt dabei die För- mit 19,7 Millionen Mitgliedern. Dazu kommen 2.000 derung und Vertretung der fachlichen und der be- Wohnungsgenossenschaften mit 2 Millionen Mitglie- sonderen wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen dern, die nicht im DGRV organisiert sind. Statistisch Interessen. DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. Bundesverband der Deutschen Deutscher Raiffeisenverband e. V. DER MITTELSTANDSVERBUND e. V. Zentralverband deutscher Volksbanken und (DRV) (ZGV) Konsumgenossenschaften e. V. Raiffeisenbanken e. V. (BVR) (ZdK) 4 Regionalverbände: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V., Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V., Genossenschaftsverband Bayern e. V., Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V. Fachverbände: 6 Fachprüfungsverband von Produktivgenossenschaften in Mitteldeutschland e. V., EDEKA Verband kaufmännischer Genossenschaften e. V., Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e. V., REWE – Genossenschaftlicher Förderverband e. V., Verband der PSD Banken e. V., Verband der Sparda-Banken e. V. 8 9
Was einer allein II Schwerpunktthemen im Jahr 2017 WAS 2017 WICHTIG WAR nicht schafft, das Viele verschiedene Themen haben die Mitarbeiter, Mitglieder und Partner des DGRV im vergangenen Jahr bewegt. Einige sind dabei von ganz besonderer schaffen viele. Bedeutung für die genossenschaftliche Gruppe und werden hier im Überblick vorgestellt. Die Genossenschaften. Das Erfolgsmodell für uns alle. Regierungsdirektorin Ute Höhfeld, zuständige Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, stellte die Neuregelungen im novellierten Genossenschaftsgesetz am 20. Oktober 2017 auf der DGRV-Prüfertagung vor Novellierung des Genossenschaftsgesetzes prüfte Unternehmensform zu wahren. Das Ergebnis wird diesem Anspruch in hohem Maße gerecht. Genossenschaftlicher Das novellierte Genossenschaftsgesetz trat am 22. Markenkern bewahrt Juli 2017 in Kraft. Damit fand eine über zehnjäh- Über 30 Einzelmaßnahmen erleichtern die gesell- rige rechtspolitische Diskussion über die Grund- schaftsrechtlichen Abläufe und erhöhen die Attrakti- züge eines modernen Genossenschaftsrechts einen vität der Rechtsform für Neugründer wie für etablierte erfolgreichen Abschluss. Der Gesetzgeber folgte der Genossenschaften. Die Möglichkeiten der digitalen Leitlinie, die Rechtsform insbesondere für unterneh- Kommunikation können u. a. für Bekanntmachungen merische Kleingründungen im Bereich des bürger- der Genossenschaft, für Einladungen und den Zu- schaftlichen Engagements attraktiver zu machen. Zu- gang zu Unterlagen der Generalversammlungen wie gleich wurde darauf geachtet, den Markenkern der auch im Rahmen des Beitritts neuer Mitglieder ge- Genossenschaft als verbandlich organisierte und ge- nutzt werden. 10 www.raiffeisen2018.de
II Schwerpunktthemen im Jahr 2017 Schwerpunktthemen im Jahr 2017 II Daneben können insbesondere kleinere Genossen- Trend zur Deregulierung und Angleichung geprägt ist. Alles in allem ist das modernisierte Genossen- senverband (ÖRV). Der Österreichische Rundfunk schaften eine neue Form standardisierter Darlehen Mit der abermals vereinfachten Prüfung von Kleinst- schaftsgesetz aus Sicht des DGRV und der ge- und die österreichische Filmförderung unterstützten der Mitglieder in Anspruch nehmen, als eine rechts- genossenschaften gemäß § 53a GenG sowie den nossenschaftlichen Prüfungsverbände positiv zu ebenfalls. Im Herbst 2018 ist die öffentliche Aus- sichere, erlaubnisfreie Form der Finanzierung ergän- zusätzlichen Befreiungen kleiner Genossenschaften beurteilen. Die Qualitätsmerkmale der genossen- strahlung im ORF geplant. zend zu klassischen Geschäftsanteilen. von der ordentlichen Jahresabschlussprüfung nach schaftlichen Rechtsform von der Gründungsbeglei- § 53 Abs. 2 GenG sind die Möglichkeiten ausge- tung und der Jahresabschlussprüfung über die ver- Trotz der großen Vielfalt der genossenschaftlichen Erleichterungen Eigens für Kleinstgenossenschaften führte der Ge- schöpft, dem Betreuungsauftrag mit möglichst ge- bandsseitige Betreuung der Unternehmen bleiben Rechts- und Organisationsform weltweit eint alle Ge- für kleine setzgeber eine sog. vereinfachte Prüfung ein. Die für ringen Kosten gerecht zu werden. Zudem führte der erhalten, während die Transparenz und die demo- nossenschaftler ein gemeinsamer Markenkern. Ge- Genossenschaften diese Unternehmen ohnehin nur zweijährig vorgese- Beschluss des Bundesgerichtshofs über die Reich- kratische Verfasstheit der genossenschaftsinternen nossenschaften und ihre Mitglieder stehen vor allem hene Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und weite des sog. Nebenzweckprivilegs von Idealver- Abläufe zukunftsfest erneuert werden. Für die neue für die von Friedrich Wilhelm Raiffeisen formulierten der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung kann einen zu einer nachvollziehbaren Abgrenzung des Legislaturperiode des Deutschen Bundestags und zentralen Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung abwechselnd als Vor-Ort-Prüfung und in Form einer weitgehend deregulierten Vereinsrecht zum Genos- auch darüber hinaus besteht kein erkennbarer Re- und Selbstverantwortung sowie ethische Werte wie Durchsicht von sechs Prüfungsunterlagen durchge- senschaftsrecht. formbedarf des Genossenschaftsgesetzes. Vielmehr Ehrlichkeit, Offenheit, soziale Verantwortung und ge- führt werden. Trotz möglicher Kosteneinsparungen sollte eine Dekade als Reformpause dazu genutzt genseitige Solidarität. Sie sind für jede Gesellschaft schätzen viele Genossenschaften auch weiterhin das Neben den inhaltlichen Aspekten ist auch die Re- werden, die zahlreichen Neuerungen in die Praxis zu relevant und beachtenswert. Gerade diesen Aspekt bessere Betreuungsangebot vor Ort. formdebatte an sich zu würdigen, die unter der integrieren und unter Neugründungen bekannt zu betont auch der neue Dokumentarfilm. maßgeblichen Regie des BMJV mit großer Unter- machen. Der Gesetzgeber hat auch das vereinzelte Auftreten stützung des BMWi geleitet und von lebhaften Dis- Die International Cooperative Alliance (ICA) und von unerlaubten Anlagemodellen unter Genossen- kussionen im Deutschen Bundestag begleitet wurde. Raiffeisen und die internationale auch die International Labour Organisation (ILO) schaften im Blick. Um diesem Rechtsformmissbrauch Mit besonderem Blick auf die Förderung von Kleinst- Zusammenarbeit weisen mit Recht auf das Potenzial von Genossen- entgegenzuwirken, stärkt das Gesetz u. a. die re- gründungen im bürgerschaftlichen Umfeld wurden schaften für die Erreichung der nachhaltigen Ent- gelmäßige Kontrolle des genossenschaftlichen För- vielfältige Vorschläge unter wirtschaftlichen, politi- Der DGRV erfährt bei seiner internationalen Ent- wicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) derzwecks durch den Prüfungsverband. schen und genossenschaftsrechtlichen Blickwinkeln wicklungsarbeit immer wieder das große Interesse hin. Genossenschaften fördern nachhaltiges Wirt- untersucht und debattiert. Zur wissenschaftlichen am Werk Raiffeisens. Das war im letzten Jahr un- schaften, schaffen Einkommen, reduzieren Armut, Mit der Gesetzesnovelle schließt der Gesetzgeber Fundierung trug eine externe Studie im Auftrag des verändert der Fall. In den vielen Projekten, die die helfen bei der Bekämpfung von Hunger, unterstützen auch die zuweilen kontrovers geführte Grundsatzde- BMWi mit einer breit angelegten Befragung unter Abteilung Internationale Beziehungen des DGRV in wirtschaftliche und soziale Inklusion – gerade auch batte, ob Gründungsbegleitung, Pflichtprüfung und Genossenschaften bei. Dabei fanden alle maßgeb- Asien, Afrika und Lateinamerika durchführt, sind die von Frauen und Jugendlichen – und engagieren sich Verbandsmitgliedschaft noch zeitgemäß sind, wäh- lichen Akteure des Genossenschaftswesens ausrei- deutschen genossenschaftlichen Entwicklungserfah- für Bildung. Genossenschaften sind auch und ge- rend das Unternehmensrecht in Europa eher vom chend Gehör. rungen sehr wichtig. rade im 21. Jahrhundert für eine globale nachhal- tige Entwicklung sehr wichtig. Ausländische Delegationen besuchen Genossen- schaften und Verbände, um sich vor Ort über die Nicht zuletzt ist es die Motivation des Einzelnen Herausforderungen genossenschaftlichen Wirtschaf- zur Selbsthilfe und vertrauensvollen Zusammenarbeit tens in hoch kompetitiven Märkten zu informieren. mit anderen Menschen, die eine Genossenschaft er- Es besteht dabei immer auch großes Interesse an den folgreich werden lässt. Dies hat uns bereits Fried- Ursprüngen der genossenschaftlichen Entwicklung. rich Wilhelm Raiffeisen ins Stammbuch geschrieben. Der Austausch von solchen Erfahrungen ist ein Und diese Erkenntnis ist auch weiterhin ein bestim- wesentlicher Zweck der IRU – Internationale Raiff mendes Merkmal der genossenschaftlichen Entwick- eisen Union. Die IRU ist organisatorisch eng mit lungsarbeit des DGRV in aller Welt. dem DGRV verbunden. Sie ist ein Netzwerk von Genossenschaftsorganisationen aus verschiedenen Energiewende mit Genossenschaften Teilen der Welt, die in der Tradition Friedrich Wil- helm Raiffeisens stehen. Im Raiffeisen-Jubiläumsjahr Für die Energiegenossenschaften gab es im Jahr 2018 feiert die IRU zugleich ihren 50. Geburtstag. 2017 viele relevante gesetzliche Veränderungen Mit Blick auf diese Jubiläen hat die IRU verschie- auf nationaler und europäischer Ebene. An erster dene Aktivitäten geplant, darunter die Erstellung Stelle sind die Mieterstromnovelle und die vollstän- einer Chronik und eine Veröffentlichung über ge- dige Überarbeitung der europäischen Energiegesetz- lebte Raiffeisentradition aus aller Welt. gebung zu nennen. Ein Highlight im Raiffeisenjahr ist ein neu produ- Die nationale Einführung der finanziellen Förderung zierter Dokumentationsfilm über das Leben des Ge- von Mieterstromprojekten im Erneuerbare-Energi- nossenschaftspioniers. Das ehrgeizige Projekt wurde en-Gesetz wurde noch vor dem Ende der Legis- Auf dem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften am 14. Februar 2017 in Berlin würdigte die damalige Bundeswirtschafts- von mehreren Mitgliedsorganisationen initiiert, da- laturperiode vollzogen. Das europäische Gesetzge- ministerin Brigitte Zypries die wirtschaftliche Bedeutung von Genossenschaften weltweit runter der DGRV und der Österreichische Raiffei- bungspaket „Saubere Energie für alle Europäer“, im 12 13
II Schwerpunktthemen im Jahr 2017 III. G EN DIENSTLEISTUN V E R B U N D FÜR DEN Auf dem Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende am 14. Februar 2017 diskutierten europäische Bürgerenergievertre- ter(innen) mit Paula Abreu Marques, Head of Unit „Renewables and CCS Policy“ bei der Europäischen Kommission (links im Bild) Rahmen dessen u. a. die Erneuerbare-Energie-Richt- Das Jahr 2017 hatte auch positive Seiten bei der linie überarbeitet wird, war im gesamten Berichts- praktischen Umsetzung von Geschäftsmodellen. So jahr ein Thema und wird voraussichtlich erst im Jahr konnten Energiegenossenschaften wieder vermehrt 2018 umgesetzt werden. Photovoltaik- und andere Erneuerbare-Energien-Pro- jekte ohne Ausschreibungen umsetzen. Im Rahmen Mieterstrom Sehr erfreulich ist die erstmalige Förderung der Be- der Ausschreibungen zeigt sich jedoch ein anderes mit Genossenschaften lieferung von Solarstrom an Bewohner eines Wohn- Bild. Bei Photovoltaikanlagen hat es de facto zu gebäudes, weil dies den Energiegenossenschaften einem kompletten Ausschluss vom Markt geführt. ein weiteres wirtschaftliches Geschäftsfeld eröffnet. Bei der Windenergie gab es nur sehr wenige direkte Dieses Geschäftsmodell verwirklicht die Idee der ge- Zuschläge für Energiegenossenschaften. Deswegen nossenschaftlichen Mitgliederversorgung mit selbst lehnt die Bundesgeschäftsstelle auch weiterhin die produziertem Erneuerbare-Energie-Strom (sog. Er- Förderung von erneuerbaren Energien durch Aus- zeuger-Verbraucher-Gemeinschaften). schreibungen ab. Auf europäischer Ebene werden die Energiegesetze grundlegend novelliert. Damit wird der rechtliche und politische Rahmen für die nächsten Jahre auf nationaler Ebene bestimmt. In diesem Zusammen- hang ist die konkrete Anerkennung von „Renewable Energy Communities“ bzw. „Local Energy Commu- nities“ (und damit auch Energiegenossenschaften) auf europäischer Gesetzgebungsebene als sehr po- sitiv zu bewerten. 14 15
Dienstleistungen für den Verbund Dienstleistungen für den Verbund III 1. Rechnungslegung und Prüfung 1. Rechnungslegung und Prüfung III 1. RECHNUNGSLEGUNG UND PRÜFUNG um nationale Besonderheiten, bspw. zur Prüfung des Lageberichts. Für nationale Abschlussprüfungen Flankierend zu den gestiegenen Anforderungen hat das IDW neue bzw. überarbeitete Verlautbarungen sind dann neben den übersetzten Originalfassungen zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis der ISA noch ergänzende IDW Prüfungsstandards (IDW QS 1) und zur Durchführung von externen Qua- (IDW PS) und Modifikationen der ISA zu beachten. Für litätskontrollen (IDW PS 140 und IDW PH 9.140) das Prüfungsvorgehen ergeben sich daraus keine we- verabschiedet. Der DGRV-Fachausschuss für Rech- Der DGRV ist der zentrale Ansprechpartner der genossenschaftlichen Gruppe sentlichen Änderungen, während ein erhöhter Um- nungslegung und Prüfung (FARP) unterstützt die ein- stellungsbedarf bei den eingesetzten IT-gestützten heitliche Transformation der Qualitätsstandards in der in allen Fragen der Rechnungslegung und Prüfung von Genossenschaften. Als Prüfungssystemen zu erwarten ist. Die reformierten genossenschaftlichen Prüfungspraxis. Dachverband der Genossenschaftsorganisation bündelt der DGRV die Anliegen Prüfungsgrundlagen sind voraussichtlich erstmals in Prüfungen des Geschäftsjahres 2019 anzuwenden. Entwicklungen bei nationalen Rechnungsle- und Interessen seiner Mitglieder in allen grundsätzlichen und branchenüber- gungsstandards greifenden Fragen zur Rechnungslegung und Prüfung. Diese Meinungsbildung Neufassung des Bestätigungsvermerks Grundlage für die handelsrechtliche Rechnungsle- dient der gemeinsamen Interessenvertretung gegenüber dem Gesetzgeber, den Im Berichtsjahr 2017 hat der Hauptfachausschuss des gung ist unverändert das deutsche HGB. Die von den Standardsetzern und berufsständischen Organisationen sowie der Entwicklung IDW die Prüfungsstandards zur Erteilung des Bestä- Fachausschüssen des Instituts der Wirtschaftsprüfer tigungsvermerks überarbeitet. Ziel ist eine Verbes- abgegebenen IDW-Stellungnahmen zur Rechnungs- und Kommunikation einheitlicher Fachstandards innerhalb des genossenschaft- serung der Aussagekraft der Berichterstattung des legung (IDW RS) legen die Berufsauffassung zu Rech- lichen Verbundes. Abschlussprüfers. Insbesondere für Kreditgenos- nungslegungsfragen dar. Die Beachtung der Stellung- senschaften lehnt sich die Formulierung des Bestä- nahmen ist vom Abschlussprüfer in den von ihm tigungsvermerks zum Jahresabschluss 2017 stärker durchzuführenden Prüfungen sorgfältig zu prüfen. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über wichtige ausschuss (IVFA) und im Energiefachausschuss (EFA) an die Vorgaben der internationalen Prüfungsstan- Themenbereiche im Berichtsjahr gegeben. bzw. nehmen an diversen Arbeitskreisen des IDW zur dards (ISA) an. Die zusätzlichen Angaben über be- Im Jahr 2017 hat das IDW seine Stellungnahme zur Fortentwicklung aktueller Fachthemen teil. sonders wichtige Prüfungssachverhalte (sog. Key Rechnungslegung: Einzelfragen der verlustfreien Be- Entwicklungen im Bereich Audit Matters, KAM), die am bedeutsamsten in der wertung von zinsbezogenen Geschäften des Bank- „Abschlussprüfung“ Geplante Anwendung der ISA Abschlussprüfung waren, können das Verständnis buchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3) überarbeitet, in Deutschland der Adressaten des Abschlusses unterstützen. Die namentlich die Regelungen zur Zuordnung von Zins- Aktive Mitarbeit In Deutschland stellen die vom IDW verlautbarten DGRV-Grundsatzarbeit hat sich mit den umfassenden derivaten zum Bewertungsobjekt Zinsbuch sowie zur im IDW Prüfungs- und Qualitätssicherungsstandards der Be- Das IDW hat im Berichtsjahr eine grundlegende Än- Änderungen der Formulierung des Bestätigungsver- Behandlung von langlaufenden Zinsswapgeschäften. rufsausübung ein einheitliches und hochwertiges derung der von ihm festgestellten Grundsätze ord- merks auseinandergesetzt und Umsetzungsempfeh- Im Auftrag des FARP hat eine Arbeitsgruppe einen Qualitätsniveau für Prüfungsdienstleistungen sicher. nungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA), auf die der lungen herausgegeben. Leitfaden zur Durchführung des Rückstellungstests Der DGRV ist mit seinem Vorstandsvorsitzenden Abschlussprüfer in seinem Bestätigungsvermerk gemäß IDW RS BFA 3 erarbeitet. Dargestellt wird eine im Hauptfachausschuss (HFA) und im Bankenfach- Bezug nimmt, angekündigt. Zukünftig wird die deut- Den stetig steigenden Anforderungen an die Ein- differenzierte Berechnung zur Feststellung eines et- ausschuss (BFA) des IDW vertreten. Weitere Mitar- sche Fassung der International Standards on Auditing haltung der Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit sowie waigen Rückstellungsbedarfs im Rahmen der verlust- beiter des DGRV sind Mitglied im Investmentfach- (ISA) unmittelbarer Bestandteil der GoA sein, ergänzt Compliance der IT-Systeme dient der neue Standard freien Bewertung des Zinsbuchs, die ein möglichst entwurf IDW EPS 860: IT-Prüfung außerhalb der Ab- willkürfreies, einheitliches Vorgehen für die Bemes- schlussprüfung, der auf unterjährige Prüfungen von sung einer ggf. erforderlichen Drohverlustrückstel- Veränderungen an den eingesetzten IT-Systemen ab- lung sicherstellt. Ferner hat das IDW in 2017 den zielt. Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungs- Der Investmentfachausschuss (IVFA) des IDW hat im legung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW ERS Berichtsjahr den Standardentwurf: Grundsätze ord- HFA 7 n. F.) veröffentlicht. nungsmäßiger Begutachtung der gesetzlichen Ver- kaufsunterlagen über öffentlich angebotene Vermö- Der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der gensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz Konzernrechnungslegung nach HGB ist das Deut- (IDW ES 14) verabschiedet. Darin legt das IDW die sche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer die (DRSC). Der Vorstandsvorsitzende des DGRV ist Mit- nach den Vorschriften des Vermögensanlagenge- glied im Verwaltungsrat des DRSC, der die Grund- setzes (VermAnlG) erstellten Verkaufsprospekte und sätze und Leitlinien der Arbeit, insbesondere der Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) bzw. Fachausschüsse und des Präsidiums des Vereins fest- Basisinformationsblätter für verpackte Anlagepro- legt. Für den handelsrechtlichen Konzernabschluss dukte für Kleinanleger und Versicherungsanlage- haben die vom DRSC verabschiedeten und vom Bun- produkte (Key Information Documents/PRIIPs-KID2) desjustizministerium bekannt gemachten „Deut- Die DGRV-Prüfertagung fand vom 18. bis 20. Oktober 2017 auf Schloss Montabaur statt begutachten und hierüber Gutachten erstellen. schen Rechnungslegungs Standards“ (DRS) die Be- 16 17
Dienstleistungen für den Verbund Dienstleistungen für den Verbund III 1. Rechnungslegung und Prüfung 1. Rechnungslegung und Prüfung III deutung einer gesetzlichen Vermutung, Grundsätze Internationale Rechnungslegungs- Kritisch beobachtet der DGRV die Bemühungen der zu nehmen. Des Weiteren wurde in 2017 das im ordnungsmäßiger Buchführung im Konzernab- standards IFRS Bankenaufsicht seitens der EZB, über die bankauf- November 2016 seitens der EU-Kommission vorge- schluss darzustellen. Im Berichtsjahr 2017 hat sich sichtlichen Erwartungen an die Mindestrisikovor- legte Paket mit Vorschlägen zur Ergänzung der Eigen- das DRSC u. a. mit Änderungen des Standards DRS Auch auf internationaler Ebene wird die Qualität sorge indirekt auch die handelsrechtlich zu bildende mittelverordnung CRR (Capital Requirements Regula- 20 zum Konzernlagebericht aufgrund des CSR-Richt- und Lesbarkeit der herkömmlichen Finanzbericht- Kreditrisikovorsorge der Institute zu beeinflussen. tion) und der CRD-IV-Richtlinie (Capital Requirements linie-Umsetzungsgesetzes (E-DRÄS 8) und der Wäh- erstattung zunehmend kritisiert. Beanstandet wird Inzwischen haben die juristischen Dienste des EU- Directive IV) sowie der Sanierungs- und Abwicklungs- rungsumrechnung im Konzernabschluss (E-DRS 33) einerseits der überbordende Umfang der Finanz- Ministerrats und des EU-Parlaments die fehlende richtlinie BRRD (Bank Recovery and Resolution Direc- befasst. Der DGRV hat sich in seinen Stellungnahmen berichterstattung („Disclosure Overload“), dem Zuständigkeit der EZB für Rechnungslegungsfragen tive) sowie der Verordnung über einen einheitlichen insbesondere für eine anwenderfreundliche Umset- der internationale Standardsetzer IASB im Projekt klargestellt. Danach hat die EZB kein Mandat zur Har- Abwicklungsmechanismus SRMR (Single Resolu- zung eingesetzt. „Disclosure Initiative“ entgegenzuwirken versucht. monisierung des EU-Aufsichtsrechts und kann gene- tion Mechanism Regulation) intensiv auf europäi- Andererseits geraten klassische Bilanzierungsnormen rell keine über das Bilanzrecht hinausgehende auf- scher Ebene diskutiert. Aus deutscher Sicht ist das CSR- und Entgeltberichterstattung in die Kritik, weil sie der gesellschaftlichen Verantwor- sichtsrechtliche Risikovorsorge verlangen. Thema „Proportionalität“ bislang ungenügend be- tung der Unternehmen nicht umfassend genug Rech- rücksichtigt, daher hat man konkrete Ideen für Er- Mit dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen nung tragen, was zu umfangreichen nichtfinanziellen Weiterhin wird der Austritt Großbritanniens aus der leichterungen für kleinere Banken in Bezug auf Mel- Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- Informationspflichten geführt hat. Infolgedessen ge- EU partiell zum Anlass genommen, beim deutschen dewesen, Offenlegung, Vergütungspolitik und Net und Konzernlageberichten vom 11. April 2017 winnen neben dem Standardsetzer für internationale Gesetzgeber für einen befreienden IFRS-Einzelab- Stable Funding Ratio (NSFR) in die Diskussionen ein- (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) wird die sog. Rechnungslegung weitere Standardisierungsgremien schluss zu werben. Zudem treibt die EU-Kommission gebracht. Eine Verabschiedung des Pakets im Europä- CSR-Richtlinie (2014/95/EU) umgesetzt. CSR steht an Gewicht, wie bspw. das Global Sustainability das Projekt einer einheitlichen Steuerbemessungs- ischen Parlament und Europäischen Rat wird in 2018 für Corporate Social Responsibility bzw. unterneh- Standards Board (GSSB), das die GRI-Standards für grundlage voran, was Forderungen nach Verein- erwartet. Der DGRV begleitet die Fortentwicklung merische Gesellschaftsverantwortung. Damit besteht die Nachhaltigkeitsberichterstattung herausgibt. heitlichung der Rechnungslegung nach sich zog. der internationalen Bankenregulierung und antizi- ab 2017 für große Kreditgenossenschaften mit mehr Der DGRV hat gegenüber den zuständigen Bundes- piert ihre Auswirkungen auf die deutsche Bankpraxis als 500 Beschäftigten eine Verpflichtung zur Abgabe Im engen Austausch mit den europäischen Genos- ministerien die tragenden Argumente gegen einen kontinuierlich. Darüber hinaus unterstützt der DGRV Wachsende einer „nichtfinanziellen Erklärung“. Zu berichten ist senschaftsverbänden begleitet der DGRV die lau- befreienden IFRS-Einzelabschluss herausgestellt. Der die Arbeit in den einschlägigen Arbeitsgruppen beim Bedeutung nicht- über Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmerbelange, die Ach- fenden Verhandlungen des IASB zur Überarbeitung FARP lehnt die IFRS-Bilanzierung im Einzelabschluss Bundesverband der Deutschen Volksbanken und finanzieller Themen tung der Menschenrechte sowie über die Bekämpfung des IFRS-Rahmenkonzepts und zu den Grundsätzen einvernehmlich ab. Raiffeisenbanken e. V. (BVR). von Korruption und Bestechung. der Eigenkapitalabgrenzung von Instrumenten mit Eigen- und Fremdkapitalcharakter (FICE). Der IASB Entwicklung der internationalen Entwicklung der nationalen Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber mit dem Ge- hat die Veröffentlichung seines Diskussionspapiers Bankenaufsicht Bankenaufsicht setz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstruk- zum Projekt FICE auf das Jahr 2018 verschoben. Der turen vom 30. Juni 2017 (EntgTranspG) für lagebe- DGRV bekräftigt seine Auffassung, dass eine Klas- Das Jahr 2017 ist im Wesentlichen geprägt durch Eine seit 2016 erwartete wesentliche Verlautba- richtspflichtige Genossenschaften mit mehr als 500 sifizierung von genossenschaftlichem Eigenkapital die Verabschiedung des Basel-III-Reformpakets, das rung für die Banken ist durch die deutsche Aufsicht Beschäftigten vor, dass über die Maßnahmen der Un- als bilanzielles Eigenkapital nach IFRS auch wei- bereits 2010 im Auftrag der Gruppe der 20 füh- am 27. Oktober 2017 mit der Veröffentlichung der ternehmen zur Gleichstellung sowie zur Entgeltgleich- terhin möglich sein muss, sofern die Rückzahlungs- renden Industrie- und Schwellenländer (G20) entwi- 5. MaRisk-Novelle erfolgt. Triebfeder diesbezüglicher heit für Frauen und Männer in einer gesonderten An- schranken entsprechend der Interpretation IFRIC 8 ckelt worden war und seitdem verhandelt wurde. Der Anpassungen sind zunehmend internationale Regu- lage zum Lagebericht zu berichten ist (Entgeltbericht). beachtet werden. Aufgrund ihrer Ausstrahlungswir- Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am lierungsinitiativen. Die überarbeiteten Mindestanfor- Arbeitgeber, die keine Maßnahmen in diesem Sinne kung ist eine wettbewerbs- und rechtsformneutrale 7. Dezember 2017 mit dem überarbeiteten Rahmen- derungen an das Risikomanagement (MaRisk) bein- durchführen, haben dies in ihrem Entgeltbericht zu be- Fortentwicklung der IFRS-Rechnungslegungsstan- werk zur Berechnung von risikogewichteten Aktiva halten im Wesentlichen spezifischere Anforderungen gründen. Der Entgeltbericht ist erstmals im Jahr 2018 dards unverändert wichtig. und Capital Floors die letzten offenen Punkte des an eine angemessene Risikokultur, Übernahme der als gesonderte Anlage dem Lagebericht 2017 beizu- Reformpakets verabschiedet. Damit sollen vor allem Inhalte des Baseler Papiers BCBS 239 zur Risikoda- fügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Für die IFRS-Bilanzierung in Deutschland gibt das IDW ungewollt hohe Abweichungen bei den mit bankin- tenaggregation und Risikoberichterstattung (in ab- Neue Fassung im Rahmen der IFRS-Modulverlautbarung RS HFA ternen Verfahren berechneten Kapitalanforderungen gestufter Form) in die Aufsichtspraxis sowie Präzi- der MaRisk Die drastische Zunahme neuer Berichtsbestandteile 50 Stellungnahmen zu abgegrenzten Einzelfragen eingeschränkt werden. Neben der Festsetzung einer sierungen und Erweiterungen der Anforderungen an wie auch weitere EU-Initiativen im Bereich nachhal- der IFRS-Rechnungslegung heraus. Bei der Prüfung Untergrenze für die mittels interner Modelle be- Auslagerungen. Die neue Fassung der MaRisk ist mit tiger Finanzierungen („Substainable Finance“) zeigen, von Kreditinstituten, die IFRS-Konzernabschlüsse stimmten Eigenkapitalanforderungen (Output Floor) ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten, für gänzlich dass nichtfinanzielle Themen wie Nachhaltigkeit wach- erstellen, beachten die Abschlussprüfer insbeson- für Kredite beinhaltet das Reformpaket u. a. auch neue Anforderungen gilt eine Umsetzungsfrist bis sende Bedeutung in der externen Berichterstattung dere die umfassende IDW-Stellungnahme zu Ein- Änderungen bei den standardgemäß vorgegebenen zum 31. Oktober 2018. Ergänzend zu den MaRisk der Unternehmen gewinnen. Der DGRV hat sich auf zelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten Berechnungsverfahren für Kreditrisiken (Kreditrisi- bilden die neuen „Bankaufsichtlichen Anforderungen europäischer und nationaler Ebene aktiv für eine nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48), an deren Entwicklung ko-Standardansatz). Global systemrelevante Banken an die IT“ (BAIT), die die BaFin am 6. November 2017 maßvolle Umsetzung der CSR- und Entgeltberichts- der DGRV mitgewirkt hat. Die Antworten von Ausle- müssen darüber hinaus künftig eine höhere Ver- veröffentlicht hat, einen detaillierteren Rahmen für pflichten eingesetzt. Dies umfasste neben zahlreichen gungsfragen dienen der praktischen Umsetzung des schuldungsquote beachten. Die Änderungen sollen die Angemessenheit von IT-Systemen. Ziel der BAIT Fachpublikationen u. a. auch Stellungnahmen an den neugefassten Standards IFRS 9, der grundsätzlich ab schrittweise ab 2022 bis einschließlich 2026 einge- ist hierbei, einen flexiblen und praxisnahen Rahmen nationalen Standardsetzer DRSC, der entsprechende 2018 anzuwenden ist. führt werden. Die EU-Kommission hat angekündigt, für die Ausgestaltung der IT, insbesondere für das Anpassungen des DRS 20 zur Lageberichterstattung bei der Umsetzung der Basel-III-Regeln Rücksicht auf Management von IT-Ressourcen und für das IT-Risi- vorgenommen hat. die Besonderheiten von europäischen Geldhäusern komanagement, vorzugeben. Des Weiteren ist am 18 19
Dienstleistungen für den Verbund Dienstleistungen für den Verbund III 1. Rechnungslegung und Prüfung 1. Rechnungslegung und Prüfung III 4. August 2017 die überarbeitete Institutsvergü- Billigung des Konzernabschlusses einer lisiert. Die aktualisierten Unterlagen wurden vom Fachvorgaben umgesetzt. Die wesentlichen Neue- Geldwäsche- tungsverordnung (InstitutsVergV) in Kraft getreten. Genossenschaft, Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung rungen resultieren aus dem Gesetz zur Umsetzung prävention im Eine Novellierung war aufgrund der Umsetzung der Zweifelsfragen der Rechnungslegung bei beschlossen und den Kreditgenossenschaften zur der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung genossenschaftlichen EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik not- der Abbildung von Verschmelzungen, Verfügung gestellt. der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorga- Verbund wendig geworden. Die Grundsystematik ist dabei er- Digitalisierung in der Abschlussprüfung, Der für die Klärung von Fragen der Rechnungs- nisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsun- halten geblieben, insbesondere hinsichtlich Propor- Aktualisierung der DGRV-Musterberichte für die legung, des Aufsichtsrechts und der Prüfung von tersuchungen, das am 26. Juni 2017 in Kraft ge- tionalität auf Instituts- und Mitarbeiterebene sowie Berichterstattung an den Aufsichtsrat sowie die Derivaten und innovativen Finanzprodukten zu- treten ist. Die organisatorischen Hilfsmittel für die der Beschränkung der Pflicht zur Identifizierung von Erfüllung der Offenlegungsanforderungen. ständige Arbeitskreis „Neue Produkte“ hat sich im Geldwäscheprävention werden im genossenschaft- Risikoträgern nur für bedeutende Institute. Mit dem Geschäftsjahr 2017 u. a. mit den Auswirkungen lichen Verbund im Rahmen der Prüfungsdurchfüh- Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz vom 6. Juni Arbeitskreise im des gegenwärtigen Niedrig- bzw. Negativzinsum- rung wie auch in den verantwortlichen Bereichen 2017 hat die BaFin zusätzliche Befugnisse erhalten, Bank- und Warenbereich felds auf die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs der Banken eingesetzt. um Stabilitätsrisiken aus Immobilienfinanzierungen gemäß IDW RS BFA 3 befasst und einen Leitfaden Der Arbeitskreis „§ 18 KWG“ hat die „Rahmenbe- besser begegnen zu können. Durch den neuen § 48u Weitere Arbeitskreise werden unter Beteiligung der für den Rückstellungstest zur Ermittlung eines et- dingungen zu § 18a KWG i. V. m. §§ 505a ff. BGB“ KWG hat sie die Möglichkeit erhalten, Neugeschäfte Mitgliedsverbände vom DGRV geleitet. waigen Verpflichtungsüberschusses herausge- überarbeitet. Diese Rahmenbedingungen dienen zielgerichteter zu steuern, indem sie bei Bedarf den geben. Ferner erarbeitet der Arbeitskreis zu prak- den Banken als Hilfestellung für die Erarbeitung Fremdfinanzierungsanteil eines Immobilienkaufs be- Der Arbeitskreis „Analysesystem für Banken“ hat tischen Bilanzierungsfragen der Volksbanken und institutsspezifischer Regelungen. grenzen kann. Mit dem Zweiten Finanzmarktnovellie- auch im Jahr 2017 entschieden, das DGRV-Analy- Raiffeisenbanken Positionspapiere zur Bilanzierung, Aufgabe des Arbeitskreises „Vertragsprüfung/ rungsgesetz vom 23. Juni 2017, das in weiten Teilen sesystem für Banken unverändert weiterzuführen. Bewertung und aufsichtsrechtlichen Behandlung Neue Geschäftsmodelle in der Genossenschaftli- zum 3. Januar 2018 in Kraft getreten ist, werden na- Die Kennzahlen mit ihren Staffelungen werden strukturierter Finanzinstrumente, die auch in die chen FinanzGruppe“ ist die koordinierte Prüfung tionale Vorschriften im Bereich der Finanzmarktauf- weiterhin regelmäßig im Arbeitskreis überprüft. fortlaufenden Ergänzungslieferungen des Lose- von Verträgen bei der Einführung neuer oder Ak- sicht an zahlreiche neue europäische Vorgaben an- Im Rahmen eines DGRV-Verbundprojektes ist blattwerks „Praxishandbuch Derivate und struktu- tualisierung bestehender Geschäftsmodelle der gepasst. Schwerpunkt ist dabei die Umsetzung der im Jahr 2017 zum wiederholten Male eine Erhe- rierte Produkte“ eingehen. Verbundunternehmen aus dem Bereich des Ban- umfangreichen Finanzmarktrichtlinie (Markets in bung von Sonderprüfungen nach § 44 KWG zur Im Arbeitskreis „Musterorganisationsanweisung kensektors. Der Arbeitskreis ist interdisziplinär mit Financial Instruments Directive II – MiFID II), die zahl- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation Wertpapier- und Depotgeschäft (MOA)“ haben Prüfern und Juristen der regionalen Prüfungsver- reiche neue Vorgaben für den Handel mit Finanz- (MaRisk-Prüfungen) bei Kreditgenossenschaften der DGRV und die Regionalverbände im Jahr 2017 bände und des DGRV besetzt. instrumenten enthält. bundesweit durchgeführt und ausgewertet die verbundeinheitliche Musterorganisationsanwei- Der im Berichtsjahr einberufene Arbeitskreis „Mus- worden. Eine Zusammenfassung der wesentlichen sung auf Basis der veränderten aufsichtsrechtlichen ter-IT-Strategie“ erarbeitet fachliche Hilfestellungen Fachausschuss für Sachverhalte von Feststellungen (überwiegend Anforderungen an das Wertpapier- und Depotge- zur Umsetzung der gesetzlichen und aufsichts- Rechnungslegung und Prüfung aus dem Jahr 2016) wurde den Instituten über schäft, insbesondere aufgrund des Inkrafttretens rechtlichen Anforderungen in Form von Arbeits- die Prüfungsverbände zur Verfügung gestellt. In von MiFID II/MiFIR zum 3. Januar 2018, in einem hilfen, Formulierungsvorschlägen und Schulungen. Der DGRV-Fachausschuss für Rechnungslegung 2018 wird eine erneute Erhebung und Auswertung Update vom September 2017 aktualisiert. Ergän- Anlässlich der neuen IT-Leitlinien der Bankenauf- und Prüfung (FARP) hat im Berichtsjahr vor allem erfolgen. zungs- und Verbesserungsvorschläge der Genos- sicht (BAIT) und der geänderten MaRisk hat der folgende Fachthemen vertiefend behandelt: Die Arbeitskreise „Muster-Risikohandbuch“, senschaftsbanken und Verbundunternehmen Arbeitskreis eine Anleitung zur Erstellung einer in- „MaRisk-RisikoReporting“ und „Aufsichtsratsre- wurden geprüft und verarbeitet. dividuellen IT-Strategie für Genossenschaftsbanken Bestätigungsvermerke bei Genossenschaften porting“ haben im Berichtsjahr beschlossen, die Im Arbeitskreis „WpHG-/Depotprüfung“ haben herausgegeben. nach neuem Recht, Dokumente synchron zur Novellierung der MaRisk der DGRV und die Regionalverbände das Prüfungs- Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung handelsrechtliche Pauschalwertberichtigung (die Ende Oktober 2017 veröffentlicht wurden) zu handbuch 2018 überarbeitet. (DSGVO) und der damit verbundenen gewach- bei Kreditinstituten, aktualisieren. Zum Berichtszeitpunkt erfolgt die Ak- Der Arbeitskreis „AIFM“ dient dem Informations- senen Relevanz der datenschutzrechtlichen Rah- Leitlinien zur Festlegung bedeutsamer Risiken tualisierung der Dokumente, basierend auf dem austausch rund um das Thema „Mitglieder- und menbedingungen wurde im Berichtsjahr der in der Kreditprüfung gemäß IDW PS 261, MaRisk-Interpretationsleitfaden des BVR. Die Do- Verbraucherschutz“, insbesondere zu Fragen von Unterarbeitskreis „DSGVO in Handels- und Dienst- Transformation der europäischen Abschluss- kumente sollen dann den Instituten im Laufe des erlaubnispflichtigen Geschäftsmodellen und Fi- leistungsgenossenschaften“ des AK „Datenschutz prüferregulierung in nationales Recht und Jahres zur Verfügung gestellt werden. Darüber hi- nanzierungsangeboten von Genossenschaften. und Datensicherheit“ eingerichtet. Er hat die Auf- die genossenschaftliche Prüfungspraxis, naus wurde für die Aufsichtsratsberichterstattung Die genossenschaftlichen Abschlussprüfer be- gabe, einen Umsetzungsleitfaden für diese Unter- Umsetzung der vereinfachten Prüfung nach die jährliche und unterjährige Berichterstattung ak- urteilen pflichtgemäß die Verwirklichung eines nehmen zu erarbeiten. § 53a GenG n. F., tualisiert sowie neu um Deckblätter zur unterjäh- Förderzwecks neuer und bestehender Mitglieds- Die vom DGRV herausgegebenen Loseblattwerke Prüfungsberichtsdarstellung zur Erfüllung rigen Berichterstattung ergänzt. genossenschaften, um unerlaubten Investmentge- „Jahresabschluss der Kreditgenossenschaft“ und des Förderzwecks, Die Überarbeitung der „Arbeitsmappe für Auf- schäften gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) „Jahresabschluss der Waren-, Dienstleistungs- Anleitung zur Erstellung einer individuellen sichtsratsmitglieder von Waren- und Dienstleis- vorzubeugen. Die missbräuchliche Nutzung der und Agrargenossenschaften“ sind im Berichtsjahr IT-Strategie für Genossenschaftsbanken, tungsgenossenschaften“ ist im Berichtsjahr 2017 genossenschaftlichen Rechtsform für Geldanlage- von den zuständigen Autorenkreisen wieder einer Prüfungsfragen im Zusammenhang mit der veröffentlicht worden. geschäfte wird von der Finanzaufsicht BaFin straf- Überarbeitung unterzogen worden. Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR), Der Arbeitskreis „Offenlegung nach CRR/CRD IV“ rechtlich verfolgt. Der Arbeitskreis „Pensionen“ hat sich im Jahr 2017 Leitfaden zur Durchführung des Rückstellungs- hat in 2017 den Muster-Offenlegungsbericht und Im Arbeitskreis „Geldwäscheprävention“ wurden schwerpunktmäßig mit den mittelbaren Verpflich- tests gemäß IDW RS BFA 3, die dazugehörigen Dokumente für die Genossen- Neuerungen der Geldwäscheprävention bespro- tungen aus Altersversorgung und dem Thema der schaftliche FinanzGruppe überarbeitet und aktua- chen und in Aktualisierungen der einheitlichen Subsidiärhaftung beschäftigt. 20 21
Kapitalismus Dienstleistungen für den Verbund III 2. Prüfungsdienstleistungen 2. PRÜFUNGSDIENSTLEISTUNGEN ohne Kapitalisten. Geschäftsbereich Banken Bei den Prüfungen und prüfungsnahen Dienstleis- Anregungen für die BÄKO-Gruppe erarbeitet. Neben der BÄKO-Fachtagung, einem Buchhalter- und einem Logistikleiterseminar sowie branchenspezifischen Die Genossenschaften. tungen im Geschäftsbereich Banken stand als Mit- glied insbesondere die Münchener Hypothekenbank Workshops zu den Themen Verfahrensdokumen- tation und Datenschutz wurden auch wieder meh- Das Erfolgsmodell für uns alle. eG im Vordergrund. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten rere Inhouse-Seminare für Vorstände und Aufsichts- bei der Pfandbriefbank umfasste die Durchführung räte durchgeführt. Die markenrechtliche Betreuung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung. umfasste die Wahrung der Markenrechte der BÄKO Marken und Service eG. Zum Ende des Jahres 2017 Zudem wurden im Auftrag von genossenschaftlichen waren in Deutschland 27 BÄKO-Regionalgenossen- Prüfungsverbänden Prüfungen nach § 53 GenG bei schaften und zwei BÄKO-Zentralgenossenschaften verschiedenen Kreditgenossenschaften durchgeführt. aktiv tätig. Darüber hinaus wurde der DGRV auch im Jahr 2017 von Unternehmen der Genossenschaftlichen Finanz- Geschäftsbereich Handel, Ware und Gruppe mit der Auswertung von Prüfungsberichten Dienstleistungen und anderen Unterlagen beauftragt, um die Kreditge- nossenschaften im Rahmen von Auslagerungen und Schwerpunkt der Tätigkeit war auch im Jahr 2017 die Prüfungsverbände im Rahmen der gesetzlichen die Durchführung der Prüfungen nach § 53 GenG Prüfungen mit entsprechenden Prüfungsnachweisen bei unseren Mitgliedsgenossenschaften insbeson- zu unterstützen. Weiterhin stand die Anfertigung von dere aus den Bereichen Raiffeisen und REWE – von Stellungnahmen, die Sachverhalte mit allgemeiner Be- der lokalen Einheit bis hin zum internationalen Kon- deutung für eine Vielzahl von Kreditgenossenschaften zern. Dabei umfassten die Prüfungen neben den wirt- betrafen, im Vordergrund. schaftlichen Verhältnissen, den Einrichtungen der Genossenschaften und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsbereich BÄKO Geschäftsführung auch den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts. Im Geschäftsbereich BÄKO Darüber hinaus wurden Konzernabschlussprüfungen stand wie in den Vorjahren bei unseren Mitgliedsgenossenschaften, Jahresab- neben der Durchführung der schlussprüfungen bei deren Tochterunternehmen gesetzlichen Prüfungen gemäß sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen § 53 GenG besonders die bran- (z. B. Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach § 10 chenspezifische Mitgliederbe- Verpackungsverordnung, Prüfung im Zusammenhang treuung im Mittelpunkt. Die Genossenschaften der mit der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsrege- BÄKO-Gruppe wurden über aktuelle Themen und lung nach §§ 63 ff. EEG 2014) durchgeführt. Änderungen ausführlich per Rundschreiben infor- miert sowie in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen Einen weiteren Schwerpunkt bildete vor dem Hinter- und steuerrechtlichen Fragen individuell betreut und grund der zunehmenden Komplexität und steigenden beraten. Im Bereich der Steuer-, Sozialversicherungs- Anforderungen die umfassende Beratung unserer und Bilanzierungsberatung erfolgten Hilfestellung Mitgliedsgenossenschaften und ihrer Tochterunter- bei Einzelproblemen sowie die Erstellung zahlreicher nehmen bei verschiedenen Themen (z. B. Betreuung Steuererklärungen für BÄKOs und deren Tochterge- der Audit Comittees der REWE Group, Compliance- sellschaften. Schwerpunkte in der Rechtsberatung und IT-Projekte, Unternehmensbewertungen, Due lagen im Genossenschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Diligences, Restrukturierungen). Arbeits- und Insolvenzrecht. Die betriebswirtschaft- liche Beratung lieferte die bewährten betriebswirt- Als Dachverband führte der DGRV darüber hinaus schaftlichen Auswertungen und Statistiken, wie z. B. Prüfungen der Rechnungslegung von genossen- den Betriebsvergleich und die regelmäßigen Umsatz- schaftlichen Prüfungsverbänden durch. statistiken der BÄKO-Gruppe. Der vom Geschäftsbe- reich BÄKO betreute Betriebswirtschaftliche Arbeits- kreis hat zahlreiche praxisorientierte Lösungen und 22 www.raiffeisen2018.de
Sie können auch lesen