GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV

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GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
GESCHÄFTSBERICHT 2017

                                      DGRV GESCHÄFTSBERICHT 2017

DGRV-18.026 GB16_Umschlag_RZ.indd 1                                                        27.04.18 18:08
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
INHALT

      ZUM GELEIT                                                3

 I    DER GENOSSENSCHAFTLICHE VERBUND AUF EINEN BLICK           5

II    SCHWERPUNKTTHEMEN IM JAHR 2017                            9

III   DIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN VERBUND                         15

          1.   Rechnungslegung und Prüfung                     16
          2.   Prüfungsdienstleistungen                        22
          3.   Rechtsberatung                                  24
          4.   Steuerberatung                                  25
          5.   Genossenschaftsgründung                         26
          6.   Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften   29
          7.   Öffentlichkeitsarbeit                           33
          8.   Personalentwicklung                             36
          9.   Rahmenverträge des DGRV                         40

IV    INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN                               41

          1. Genossenschaftliche Entwicklungszusammenarbeit    42
          2. Internationale Aktivitäten und Mitgliedschaften   48

V     ANHANG                                                   49

          1.   Organe des DGRV                                 50
          2.   Ausschüsse des DGRV                             56
          3.   Mitglieder des DGRV                             62
          4.   Innenorganisation des DGRV                      63
          5.   Statistische Daten zur Gesamtorganisation       64

      GLOSSAR                                                  67
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
ZUM GELEIT

                                      Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

                                      „Mensch Raiffeisen. Starke Idee“ – unter diesem Motto feiert die genossenschaftliche
                                      Gruppe in diesem Jahr den 200. Geburtstag von Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Der Genos-
                                      senschaftspionier hat mit seinen Ideen vielen Menschen in Deutschland ein wirtschaftlich
                                      besseres Leben ermöglicht. Raiffeisen war aber nicht nur ein Vordenker, sondern auch
                                      ein Mann der Tat. Seine Ideen sollten immer umsetzbar sein und den Bedürfnissen der
                                      Menschen gerecht werden.

                                      Raiffeisens Idee ist schon zu seinen Lebzeiten um die Welt gegangen. Weltweit gibt es
                                      heute 2,6 Millionen Genossenschaften, die 280 Millionen Arbeitsplätze zur Verfügung
                                      stellen. Etwa 1 Milliarde Menschen sind Mitglied. Das sind beeindruckende Zahlen. Doch
                                      es gibt auch große Herausforderungen. Zum Beispiel die Digitalisierung der Wirtschaft.
                                      Viele Genossenschaften müssen Antworten auf das sich immer schneller wandelnde
                                      Kommunikations- und Konsumverhalten ihrer Mitglieder und Kunden finden.

                                      Diese Entwicklung kann man als Bedrohung wahrnehmen, man kann sie aber auch als
                                      Chance begreifen. Schließlich haben Genossenschaften einen großen Vorteil, da ihre
                                      Mitglieder nicht nur an den Leistungen, sondern auch an der Entwicklung ihres Unter-
                                      nehmens interessiert sind. Es gilt also den sich wandelnden Mitgliederinteressen immer
                                      wieder gerecht zu werden. Das ist keine neue Erkenntnis seit Raiffeisens Zeiten, aber
                                      die zur Verfügung stehende Zeit ist heutzutage viel geringer.

                                      Zu den sich wandelnden Rahmenbedingungen für die Genossenschaften gehören auch
                                      die gesetzlichen Regelungen. Hervorzuheben ist das im vergangenen Jahr novellierte
                                      Genossenschaftsgesetz. Es wurde praxisgerecht modernisiert und für Neuerungen der
                                      digitalen Kommunikation geöffnet. Insbesondere für kleine Genossenschaften wurden
                                      weitgehende Erleichterungen geschaffen. Der DGRV hat sich im Vorfeld der Novellierung
                                      intensiv dafür eingesetzt, dass neben diesen Erleichterungen und den Verbesserungen
                                      bei der Transparenz auch die Vorteile der genossenschaftlichen Prüfung und Beratung
                                      erhalten bleiben. In diesen und vielen weiteren Feldern konnte die Interessenvertretung
                                      des DGRV im letzten Jahr Erfolge für die genossenschaftliche Gruppe erzielen.

                                      Auch bei den weiteren Aufgabenbereichen des DGRV setzen sich die Mitarbeiterinnen
                                      und Mitarbeiter des DGRV mit großem Einsatz für die Genossenschaften ein: in der ge-
                                      nossenschaftlichen Grundsatzarbeit, bei den diversen Rechts- oder Steuerthemen über
                                      die energiewirtschaftlichen Fragestellungen bis hin zu der internationalen Entwicklungs-
                                      zusammenarbeit unseres Verbandes. Der vorliegende Geschäftsbericht gibt einen Einblick
                                      in diese vielfältigen Dienstleistungen.

                                      Wir dürfen uns an dieser Stelle wieder herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusam-
                                      menarbeit mit unseren Mitgliedern und den Partnern in Wirtschaft, Politik und Medien
                                      in Deutschland und Europa bedanken. Ganz besonders bedanken wir uns bei unseren
                                      Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz.

                                      Berlin, im April 2018
                                      DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
                                      Der Vorstand

Dr. Eckhard Ott · Andreas Schneider   Dr. Eckhard Ott                        Andreas Schneider

                                                                                                                                 3
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
I.                         ICHE
                                                                                                                                                       SC H  A FT L
                                                                                                                                       DER GENOSSEN
                                                                                                                                           VERBUND
                                                                                                                                            F E I N E N B L I C K
                                                                                                                                         AU

IMPRESSUM

Herausgeber: DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V., Pariser Platz 3, 10117 Berlin, www.dgrv.de
Gestaltung:  geno kom Werbeagentur GmbH, Münster
Fotografie:	S. 2: DGRV (Peter Himsel), S. 11: Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e. V., S. 12: DGRV (Peter Himsel),
             S. 14: DGRV (Peter Himsel), S. 19, S. 22: DGRV, S. 23: BÄKO-magazin, S. 26: DGRV, S. 28: SprInt eG, S. 31: DGRV
             (Peter Himsel), S. 32: Agentur für Erneuerbare Energien, S. 36: ADG, S. 38: Andreas Vorbau, Vodafone GmbH,
             S. 40, S. 41, S. 42, S. 43: DGRV, S. 44: Johanna Unternährer, Janmaat Fotografie, S. 5, S. 9, S. 15, S. 39,
             S. 45: shutterstock.com
Text:        DGRV
Druck:       GÖRRES-DRUCKEREI und VERLAG GmbH, Neuwied

Nachdruck und Vervielfältigung – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe und
nach vorheriger Genehmigung durch den Herausgeber gestattet.

          4                                                                                                                                                               5
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
I   Der genossenschaftliche Verbund auf einen Blick                                                                                                                                            Der genossenschaftliche Verbund auf einen Blick                                                                I

                                                                                                                                Gründungen von
    Genossenschaften in Deutschland                                                                                            Genossenschaften                                                                                                                            272
                                                                                                                                                                           gesamt
                                                                                                                                                                                                                              229                                                 236
    Die genossenschaftliche Gruppe ist die mit Abstand mitgliederstärkste Wirt-                                                                                                                                                             215                                          217
    schaftsorganisation in Deutschland. Mit 20 Millionen Mitgliedern und mehr als
    800.000 Mitarbeitern sind die über 5.500 im DGRV organisierten Genossenschaf-
    ten eine treibende Kraft für Wirtschaft und Gesellschaft. Jeder vierte Bundesbürger                                                                                                                             145
    ist statistisch gesehen Mitglied einer Genossenschaft. Genossenschaften gibt es in                                                                                                                                                                                                          126    124
    vielen verschiedenen Bereichen und Branchen.                                                                                                                                                        101                                                                                                       95
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         89

                                                                                                                                                                                             53

    Anzahl Genossenschaften:          Mitglieder (in Mio.):   Mitarbeiter   Umsatz (in Mrd. EUR):

                                                                                                                                                                                             2006

                                                                                                                                                                                                         2007

                                                                                                                                                                                                                    2008

                                                                                                                                                                                                                               2009

                                                                                                                                                                                                                                             2010

                                                                                                                                                                                                                                                                           2011

                                                                                                                                                                                                                                                                                  2012

                                                                                                                                                                                                                                                                                         2013

                                                                                                                                                                                                                                                                                                2014

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  2016

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         2017
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       2015
                915
                                                                              891 (Bilanzsumme)
                                              18,5
            Kreditgenossenschaften                            146.500
                                                                                                                                                                                                                                             Gründungszahlen
      2.104                                    1,3
                                                                                                                                                                                      Touristik u
                                                                                                                                                                                                 nd   Reg
                                                                                                                                                                                                         ion
                                                                                                                                                                                                            alv
                                                                                                                                                                                                               erm
                                                                                                                                                                                                                  ar
                                                                                                                                                                                                                                             nach Branchen und Verbänden
                                                                                                                                                                                                                                             (Stand: 31. Dezember 2017)

                                                                                                       133
                                                                                                                                                                                                                     kt

                                                              109.333
                                                                                                                                                                                                                       un
                                                                                                                                                                                                                         g
        Raiffeisen-Genossenschaften

      1.342

                                                                                                                                                                                                                                    Ge
                                                                                                                                                   en
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  11

                                                                                                                                                                                                                                      su
                                                                                                                                                                                             3

                                                                                                                                                 ng

                                                                                                                                                                                                                                        nd
                                                                                                                                              stu

                                                                                                                                                                                                                                          he
                                                                                                                                           lei

                                                                                                                                                                                                                                            itsw
                                                                                                                                       nst
                                                                                                  62

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 20

                                                                                                                                                                                                                                                ese
                                                                                                                                    Die
                                               0,3                                                                                                           24

                                                                                                                                                                                                                                                   n
             gewerbliche Waren- und
    Dienstleistungsgenossenschaften                           624.500                                                                                                                                           5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  42

                862                                                                                                                                                              89                                                                                                              11

                                                                                                                                                                                                                                               Land- und Fors
                                                                                                                                                             24                                                     6                                                                                             5
                                              0,18
                                                                                                                                    ie
                                                                                                                               Energ

           Energiegenossenschaften                              1.200

                                                                                                                                                                                                                                                             twirt
                                                                                                                                                                                                                                                                  scha
                379
                                                                                                                                                                                                         9
                                                                                                             1 Mrd.
                                                                                                                      1 Mrd.

                                                                                                                                                                                                                                                                      ft
                                                                                                                                                                       9
                                                                                                                                                                                    9
                                               0,3

                                                                                                                                                                                                                                   Ei
                                                                                                                                                                                                                                      nz
                                                                                                                                                        en

       Konsum- und Dienstleistungs-
                                                                                                                                                                                                                        el

                                                                5.000
                                                                                                                                                                  es                                                      ha
                                                                                                                                                                 w                                                          nd
                 genossenschaften                                                                                                                            ungs                                                             el
                                                                                                                                                           hn
                                                                                                                                                         Wo

                                                                                                                                                                            Bildung
                                                                                                                                                                                    und Beratung

6                                                                                                                                                                                                                                                                                                             7
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
I   Der genossenschaftliche Verbund auf einen Blick

    DER DGRV ALS SPITZENVERBAND

                                                                                                                                                             II.          HEM EN
    Der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. ist der
    Spitzenverband der deutschen Genossenschaftsorganisation. Wir vertreten                                                                                  SCHWERP UNKTT
                                                                                                                                                                 IM JAHR 2017
    die Interessen von 20 Millionen Genossenschaftsmitgliedern gegenüber den
    Gesetzgebern in Deutschland und Europa.

    Die wichtigste Aufgabe des DGRV ist die Förde-                               gesehen ist damit nahezu jeder vierte Bundesbürger
    rung und Entwicklung des Genossenschaftswesens                               Mitglied einer ländlichen, gewerblichen, Kredit-,
    und des genossenschaftlichen Prüfungswesens. Zu                              Energie- oder Konsumgenossenschaft. Damit ist die
    diesem Zweck werden Konzepte und einheitliche                                Genossenschaftsorganisation die mit Abstand mit-
    Standards für Fragen der Rechnungslegung und Prü-                            gliederstärkste Wirtschaftsorganisation in Deutsch-
    fung entwickelt und die gemeinsamen wirtschafts-,                            land.
    rechts- und steuerpolitischen Belange der deutschen
    Genossenschaften vertreten. Die Durchführung von                             Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prü-
    Prüfungen und die Beratung und Förderung der Ver-                            fungsverband an. Dieser überprüft in regelmäßigen
    bandsmitglieder zählen ebenso wie die Wahrneh-                               Zeitabständen die wirtschaftlichen Verhältnisse und
    mung bildungspolitischer Belange und die Koordi-                             die ordnungsgemäße Geschäftsführung des genos-
    nierung der genossenschaftlichen Bildungsarbeit zu                           senschaftlichen Unternehmens. Die Prüfungsver-
    den DGRV-Aufgaben. Der Verband unterhält Bezie-                              bände unterstützen ihre Mitgliedsgenossenschaften
    hungen zu genossenschaftlichen und anderen Orga-                             ferner in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und
    nisationen und Institutionen im In- und Ausland und                          steuerlichen Fragen. Sie unterhalten moderne Wei-
    führt die genossenschaftliche Entwicklungs- und Be-                          terbildungsakademien und vertreten die Interessen
    ratungsarbeit im Ausland durch.                                              ihrer genossenschaftlichen Mitglieder auf Landes-,
                                                                                 Bundes- und europäischer Ebene. Den genossen-
    Der DGRV vereint derzeit 5.514 Genossenschaften                              schaftlichen Bundesverbänden obliegt dabei die För-
    mit 19,7 Millionen Mitgliedern. Dazu kommen 2.000                            derung und Vertretung der fachlichen und der be-
    Wohnungsgenossenschaften mit 2 Millionen Mitglie-                            sonderen wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen
    dern, die nicht im DGRV organisiert sind. Statistisch                        Interessen. 

                DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.  V.

      Bundesverband der Deutschen           Deutscher Raiffeisenverband e.  V.    DER MITTELSTANDSVERBUND e.  V.             Zentralverband deutscher
             Volksbanken und                             (DRV)                                (ZGV)                        Konsumgenossenschaften e.  V.
       Raiffeisenbanken e.  V. (BVR)                                                                                                   (ZdK)

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                        Regionalverbände:
                        Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V., Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V.,
                        Genossenschaftsverband Bayern e. V., Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V.

                        Fachverbände:

           6            Fachprüfungsverband von Produktivgenossenschaften in Mitteldeutschland e. V., EDEKA Verband kaufmännischer Genossenschaften e. V.,
                        Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e. V.,
                        REWE – Genossenschaftlicher Förderverband e. V., Verband der PSD Banken e. V., Verband der Sparda-Banken e. V.

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GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
Was einer allein
                 II    Schwerpunktthemen im Jahr 2017

                       WAS 2017 WICHTIG WAR                                                                                                        nicht schafft, das
                       Viele verschiedene Themen haben die Mitarbeiter, Mitglieder und Partner des
                       DGRV im vergangenen Jahr bewegt. Einige sind dabei von ganz besonderer
                                                                                                                                                   schaffen viele.
                       Bedeutung für die genossenschaftliche Gruppe und werden hier im Überblick
                       vorgestellt.                                                                                                                Die Genossenschaften.
                                                                                                                                                   Das Erfolgsmodell für uns alle.

                       Regierungsdirektorin Ute Höhfeld, zuständige Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
                       stellte die Neuregelungen im novellierten Genossenschaftsgesetz am 20. Oktober 2017 auf der DGRV-Prüfertagung vor

                       Novellierung des Genossenschaftsgesetzes                           prüfte Unternehmensform zu wahren. Das Ergebnis
                                                                                          wird diesem Anspruch in hohem Maße gerecht.
Genossenschaftlicher   Das novellierte Genossenschaftsgesetz trat am 22.
Markenkern bewahrt     Juli 2017 in Kraft. Damit fand eine über zehnjäh-                  Über 30 Einzelmaßnahmen erleichtern die gesell-
                       rige rechtspolitische Diskussion über die Grund-                   schaftsrechtlichen Abläufe und erhöhen die Attrakti-
                       züge eines modernen Genossenschaftsrechts einen                    vität der Rechtsform für Neugründer wie für etablierte
                       erfolgreichen Abschluss. Der Gesetzgeber folgte der                Genossenschaften. Die Möglichkeiten der digitalen
                       Leitlinie, die Rechtsform insbesondere für unterneh-               Kommunikation können u. a. für Bekanntmachungen
                       merische Kleingründungen im Bereich des bürger-                    der Genossenschaft, für Einladungen und den Zu-
                       schaftlichen Engagements attraktiver zu machen. Zu-                gang zu Unterlagen der Generalversammlungen wie
                       gleich wurde darauf geachtet, den Markenkern der                   auch im Rahmen des Beitritts neuer Mitglieder ge-
                       Genossenschaft als verbandlich organisierte und ge-                nutzt werden.

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GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
II     Schwerpunktthemen im Jahr 2017                                                                                                                                                            Schwerpunktthemen im Jahr 2017                      II

                     Daneben können insbesondere kleinere Genossen-                 Trend zur Deregulierung und Angleichung geprägt ist.           Alles in allem ist das modernisierte Genossen-         senverband (ÖRV). Der Österreichische Rundfunk
                     schaften eine neue Form standardisierter Darlehen              Mit der abermals vereinfachten Prüfung von Kleinst-            schaftsgesetz aus Sicht des DGRV und der ge-           und die österreichische Filmförderung unterstützten
                     der Mitglieder in Anspruch nehmen, als eine rechts-            genossenschaften gemäß § 53a GenG sowie den                    nossenschaftlichen Prüfungsverbände positiv zu         ebenfalls. Im Herbst 2018 ist die öffentliche Aus-
                     sichere, erlaubnisfreie Form der Finanzierung ergän-           zusätzlichen Befreiungen kleiner Genossenschaften              beurteilen. Die Qualitätsmerkmale der genossen-        strahlung im ORF geplant.
                     zend zu klassischen Geschäftsanteilen.                         von der ordentlichen Jahresabschlussprüfung nach               schaftlichen Rechtsform von der Gründungsbeglei-
                                                                                    § 53 Abs. 2 GenG sind die Möglichkeiten ausge-                 tung und der Jahresabschlussprüfung über die ver-      Trotz der großen Vielfalt der genossenschaftlichen
  Erleichterungen    Eigens für Kleinstgenossenschaften führte der Ge-              schöpft, dem Betreuungsauftrag mit möglichst ge-               bandsseitige Betreuung der Unternehmen bleiben         Rechts- und Organisationsform weltweit eint alle Ge-
        für kleine   setzgeber eine sog. vereinfachte Prüfung ein. Die für          ringen Kosten gerecht zu werden. Zudem führte der              erhalten, während die Transparenz und die demo-        nossenschaftler ein gemeinsamer Markenkern. Ge-
Genossenschaften     diese Unternehmen ohnehin nur zweijährig vorgese-              Beschluss des Bundesgerichtshofs über die Reich-               kratische Verfasstheit der genossenschaftsinternen     nossenschaften und ihre Mitglieder stehen vor allem
                     hene Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und             weite des sog. Nebenzweckprivilegs von Idealver-               Abläufe zukunftsfest erneuert werden. Für die neue     für die von Friedrich Wilhelm Raiffeisen formulierten
                     der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung kann                einen zu einer nachvollziehbaren Abgrenzung des                Legislaturperiode des Deutschen Bundestags und         zentralen Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung
                     abwechselnd als Vor-Ort-Prüfung und in Form einer              weitgehend deregulierten Vereinsrecht zum Genos-               auch darüber hinaus besteht kein erkennbarer Re-       und Selbstverantwortung sowie ethische Werte wie
                     Durchsicht von sechs Prüfungsunterlagen durchge-               senschaftsrecht.                                               formbedarf des Genossenschaftsgesetzes. Vielmehr       Ehrlichkeit, Offenheit, soziale Verantwortung und ge-
                     führt werden. Trotz möglicher Kosteneinsparungen                                                                              sollte eine Dekade als Reformpause dazu genutzt        genseitige Solidarität. Sie sind für jede Gesellschaft
                     schätzen viele Genossenschaften auch weiterhin das             Neben den inhaltlichen Aspekten ist auch die Re-               werden, die zahlreichen Neuerungen in die Praxis zu    relevant und beachtenswert. Gerade diesen Aspekt
                     bessere Betreuungsangebot vor Ort.                             formdebatte an sich zu würdigen, die unter der                 integrieren und unter Neugründungen bekannt zu         betont auch der neue Dokumentarfilm.
                                                                                    maßgeblichen Regie des BMJV mit großer Unter-                  machen.
                     Der Gesetzgeber hat auch das vereinzelte Auftreten             stützung des BMWi geleitet und von lebhaften Dis-                                                                     Die International Cooperative Alliance (ICA) und
                     von unerlaubten Anlagemodellen unter Genossen-                 kussionen im Deutschen Bundestag begleitet wurde.              Raiffeisen und die internationale                      auch die International Labour Organisation (ILO)
                     schaften im Blick. Um diesem Rechtsformmissbrauch              Mit besonderem Blick auf die Förderung von Kleinst-            Zusammenarbeit                                         weisen mit Recht auf das Potenzial von Genossen-
                     entgegenzuwirken, stärkt das Gesetz u. a. die re-              gründungen im bürgerschaftlichen Umfeld wurden                                                                        schaften für die Erreichung der nachhaltigen Ent-
                     gelmäßige Kontrolle des genossenschaftlichen För-              vielfältige Vorschläge unter wirtschaftlichen, politi-         Der DGRV erfährt bei seiner internationalen Ent-       wicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG)
                     derzwecks durch den Prüfungsverband.                           schen und genossenschaftsrechtlichen Blickwinkeln              wicklungsarbeit immer wieder das große Interesse       hin. Genossenschaften fördern nachhaltiges Wirt-
                                                                                    untersucht und debattiert. Zur wissenschaftlichen              am Werk Raiffeisens. Das war im letzten Jahr un-       schaften, schaffen Einkommen, reduzieren Armut,
                     Mit der Gesetzesnovelle schließt der Gesetzgeber               Fundierung trug eine externe Studie im Auftrag des             verändert der Fall. In den vielen Projekten, die die   helfen bei der Bekämpfung von Hunger, unterstützen
                     auch die zuweilen kontrovers geführte Grundsatzde-             BMWi mit einer breit angelegten Befragung unter                Abteilung Internationale Beziehungen des DGRV in       wirtschaftliche und soziale Inklusion – gerade auch
                     batte, ob Gründungsbegleitung, Pflichtprüfung und              Genossenschaften bei. Dabei fanden alle maßgeb-                Asien, Afrika und Lateinamerika durchführt, sind die   von Frauen und Jugendlichen – und engagieren sich
                     Verbandsmitgliedschaft noch zeitgemäß sind, wäh-               lichen Akteure des Genossenschaftswesens ausrei-               deutschen genossenschaftlichen Entwicklungserfah-      für Bildung. Genossenschaften sind auch und ge-
                     rend das Unternehmensrecht in Europa eher vom                  chend Gehör.                                                   rungen sehr wichtig.                                   rade im 21. Jahrhundert für eine globale nachhal-
                                                                                                                                                                                                          tige Entwicklung sehr wichtig.
                                                                                                                                                   Ausländische Delegationen besuchen Genossen-
                                                                                                                                                   schaften und Verbände, um sich vor Ort über die        Nicht zuletzt ist es die Motivation des Einzelnen
                                                                                                                                                   Herausforderungen genossenschaftlichen Wirtschaf-      zur Selbsthilfe und vertrauensvollen Zusammenarbeit
                                                                                                                                                   tens in hoch kompetitiven Märkten zu informieren.      mit anderen Menschen, die eine Genossenschaft er-
                                                                                                                                                   Es besteht dabei immer auch großes Interesse an den    folgreich werden lässt. Dies hat uns bereits Fried-
                                                                                                                                                   Ursprüngen der genossenschaftlichen Entwicklung.       rich Wilhelm Raiffeisen ins Stammbuch geschrieben.
                                                                                                                                                   Der Austausch von solchen Erfahrungen ist ein          Und diese Erkenntnis ist auch weiterhin ein bestim-
                                                                                                                                                   wesentlicher Zweck der IRU – Internationale Raiff­     mendes Merkmal der genossenschaftlichen Entwick-
                                                                                                                                                   eisen Union. Die IRU ist organisatorisch eng mit       lungsarbeit des DGRV in aller Welt.
                                                                                                                                                   dem DGRV verbunden. Sie ist ein Netzwerk von
                                                                                                                                                   Genossenschaftsorganisationen aus verschiedenen        Energiewende mit Genossenschaften
                                                                                                                                                   Teilen der Welt, die in der Tradition Friedrich Wil-
                                                                                                                                                   helm Raiffeisens stehen. Im Raiffeisen-Jubiläumsjahr   Für die Energiegenossenschaften gab es im Jahr
                                                                                                                                                   2018 feiert die IRU zugleich ihren 50. Geburtstag.     2017 viele relevante gesetzliche Veränderungen
                                                                                                                                                   Mit Blick auf diese Jubiläen hat die IRU verschie-     auf nationaler und europäischer Ebene. An erster
                                                                                                                                                   dene Aktivitäten geplant, darunter die Erstellung      Stelle sind die Mieterstromnovelle und die vollstän-
                                                                                                                                                   einer Chronik und eine Veröffentlichung über ge-       dige Überarbeitung der europäischen Energiegesetz-
                                                                                                                                                   lebte Raiffeisentradition aus aller Welt.              gebung zu nennen.

                                                                                                                                                   Ein Highlight im Raiffeisenjahr ist ein neu produ-     Die nationale Einführung der finanziellen Förderung
                                                                                                                                                   zierter Dokumentationsfilm über das Leben des Ge-      von Mieterstromprojekten im Erneuerbare-Energi-
                                                                                                                                                   nossenschaftspioniers. Das ehrgeizige Projekt wurde    en-Gesetz wurde noch vor dem Ende der Legis-
                     Auf dem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften am 14. Februar 2017 in Berlin würdigte die damalige Bundeswirtschafts-   von mehreren Mitgliedsorganisationen initiiert, da-    laturperiode vollzogen. Das europäische Gesetzge-
                     ministerin Brigitte Zypries die wirtschaftliche Bedeutung von Genossenschaften weltweit                                       runter der DGRV und der Österreichische Raiffei-       bungspaket „Saubere Energie für alle Europäer“, im

              12                                                                                                                                                                                                                                                   13
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
II    Schwerpunktthemen im Jahr 2017

                                                                                                                                                      III.         G EN
                                                                                                                                                      DIENSTLEISTUN
                                                                                                                                                                    V E R B U N D
                                                                                                                                                          FÜR DEN

                       Auf dem Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende am 14. Februar 2017 diskutierten europäische Bürgerenergievertre-
                       ter(innen) mit Paula Abreu Marques, Head of Unit „Renewables and CCS Policy“ bei der Europäischen Kommission (links im Bild)

                       Rahmen dessen u. a. die Erneuerbare-Energie-Richt-              Das Jahr 2017 hatte auch positive Seiten bei der
                       linie überarbeitet wird, war im gesamten Berichts-              praktischen Umsetzung von Geschäftsmodellen. So
                       jahr ein Thema und wird voraussichtlich erst im Jahr            konnten Energiegenossenschaften wieder vermehrt
                       2018 umgesetzt werden.                                          Photovoltaik- und andere Erneuerbare-Energien-Pro-
                                                                                       jekte ohne Ausschreibungen umsetzen. Im Rahmen
         Mieterstrom   Sehr erfreulich ist die erstmalige Förderung der Be-            der Ausschreibungen zeigt sich jedoch ein anderes
mit Genossenschaften   lieferung von Solarstrom an Bewohner eines Wohn-                Bild. Bei Photovoltaikanlagen hat es de facto zu
                       gebäudes, weil dies den Energiegenossenschaften                 einem kompletten Ausschluss vom Markt geführt.
                       ein weiteres wirtschaftliches Geschäftsfeld eröffnet.           Bei der Windenergie gab es nur sehr wenige direkte
                       Dieses Geschäftsmodell verwirklicht die Idee der ge-            Zuschläge für Energiegenossenschaften. Deswegen
                       nossenschaftlichen Mitgliederversorgung mit selbst              lehnt die Bundesgeschäftsstelle auch weiterhin die
                       produziertem Erneuerbare-Energie-Strom (sog. Er-                Förderung von erneuerbaren Energien durch Aus-
                       zeuger-Verbraucher-Gemeinschaften).                             schreibungen ab. 

                       Auf europäischer Ebene werden die Energiegesetze
                       grundlegend novelliert. Damit wird der rechtliche
                       und politische Rahmen für die nächsten Jahre auf
                       nationaler Ebene bestimmt. In diesem Zusammen-
                       hang ist die konkrete Anerkennung von „Renewable
                       Energy Communities“ bzw. „Local Energy Commu-
                       nities“ (und damit auch Energiegenossenschaften)
                       auf europäischer Gesetzgebungsebene als sehr po-
                       sitiv zu bewerten.

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GESCHÄFTSBERICHT 2017 - DGRV
Dienstleistungen für den Verbund                                                                                                                                                    Dienstleistungen für den Verbund
            III    1. Rechnungslegung und Prüfung                                                                                                                                                                     1. Rechnungslegung und Prüfung
                                                                                                                                                                                                                                                          III

                   1. RECHNUNGSLEGUNG UND PRÜFUNG                                                                                         um nationale Besonderheiten, bspw. zur Prüfung
                                                                                                                                          des Lageberichts. Für nationale Abschlussprüfungen
                                                                                                                                                                                                 Flankierend zu den gestiegenen Anforderungen hat
                                                                                                                                                                                                 das IDW neue bzw. überarbeitete Verlautbarungen
                                                                                                                                          sind dann neben den übersetzten Originalfassungen      zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis
                                                                                                                                          der ISA noch ergänzende IDW Prüfungsstandards          (IDW QS 1) und zur Durchführung von externen Qua-
                                                                                                                                          (IDW PS) und Modifikationen der ISA zu beachten. Für   litätskontrollen (IDW PS 140 und IDW PH 9.140)
                                                                                                                                          das Prüfungsvorgehen ergeben sich daraus keine we-     verabschiedet. Der DGRV-Fachausschuss für Rech-
                   Der DGRV ist der zentrale Ansprechpartner der genossenschaftlichen Gruppe                                              sentlichen Änderungen, während ein erhöhter Um-        nungslegung und Prüfung (FARP) unterstützt die ein-
                                                                                                                                          stellungsbedarf bei den eingesetzten IT-gestützten     heitliche Transformation der Qualitätsstandards in der
                   in allen Fragen der Rechnungslegung und Prüfung von Genossenschaften. Als                                              Prüfungssystemen zu erwarten ist. Die reformierten     genossenschaftlichen Prüfungspraxis.
                   Dachverband der Genossenschaftsorganisation bündelt der DGRV die Anliegen                                              Prüfungsgrundlagen sind voraussichtlich erstmals in
                                                                                                                                          Prüfungen des Geschäftsjahres 2019 anzuwenden.         Entwicklungen bei nationalen Rechnungsle-
                   und Interessen seiner Mitglieder in allen grundsätzlichen und branchenüber-                                                                                                   gungsstandards
                   greifenden Fragen zur Rechnungslegung und Prüfung. Diese Meinungsbildung                                               Neufassung des Bestätigungsvermerks
                                                                                                                                                                                                 Grundlage für die handelsrechtliche Rechnungsle-
                   dient der gemeinsamen Interessenvertretung gegenüber dem Gesetzgeber, den                                              Im Berichtsjahr 2017 hat der Hauptfachausschuss des    gung ist unverändert das deutsche HGB. Die von den
                   Standardsetzern und berufsständischen Organisationen sowie der Entwicklung                                             IDW die Prüfungsstandards zur Erteilung des Bestä-     Fachausschüssen des Instituts der Wirtschaftsprüfer
                                                                                                                                          tigungsvermerks überarbeitet. Ziel ist eine Verbes-    abgegebenen IDW-Stellungnahmen zur Rechnungs-
                   und Kommunikation einheitlicher Fachstandards innerhalb des genossenschaft-                                            serung der Aussagekraft der Berichterstattung des      legung (IDW RS) legen die Berufsauffassung zu Rech-
                   lichen Verbundes.                                                                                                      Abschlussprüfers. Insbesondere für Kreditgenos-        nungslegungsfragen dar. Die Beachtung der Stellung-
                                                                                                                                          senschaften lehnt sich die Formulierung des Bestä-     nahmen ist vom Abschlussprüfer in den von ihm
                                                                                                                                          tigungsvermerks zum Jahresabschluss 2017 stärker       durchzuführenden Prüfungen sorgfältig zu prüfen.
                   Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über wichtige            ausschuss (IVFA) und im Energiefachausschuss (EFA)      an die Vorgaben der internationalen Prüfungsstan-
                   Themenbereiche im Berichtsjahr gegeben.                        bzw. nehmen an diversen Arbeitskreisen des IDW zur      dards (ISA) an. Die zusätzlichen Angaben über be-      Im Jahr 2017 hat das IDW seine Stellungnahme zur
                                                                                  Fortentwicklung aktueller Fachthemen teil.              sonders wichtige Prüfungssachverhalte (sog. Key        Rechnungslegung: Einzelfragen der verlustfreien Be-
                   Entwicklungen im Bereich                                                                                               Audit Matters, KAM), die am bedeutsamsten in der       wertung von zinsbezogenen Geschäften des Bank-
                   „Abschlussprüfung“                                             Geplante Anwendung der ISA                              Abschlussprüfung waren, können das Verständnis         buchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3) überarbeitet,
                                                                                  in Deutschland                                          der Adressaten des Abschlusses unterstützen. Die       namentlich die Regelungen zur Zuordnung von Zins-
Aktive Mitarbeit   In Deutschland stellen die vom IDW verlautbarten                                                                       DGRV-Grundsatzarbeit hat sich mit den umfassenden      derivaten zum Bewertungsobjekt Zinsbuch sowie zur
        im IDW     Prüfungs- und Qualitätssicherungsstandards der Be-             Das IDW hat im Berichtsjahr eine grundlegende Än-       Änderungen der Formulierung des Bestätigungsver-       Behandlung von langlaufenden Zinsswapgeschäften.
                   rufsausübung ein einheitliches und hochwertiges                derung der von ihm festgestellten Grundsätze ord-       merks auseinandergesetzt und Umsetzungsempfeh-         Im Auftrag des FARP hat eine Arbeitsgruppe einen
                   Qualitätsniveau für Prüfungsdienstleistungen sicher.           nungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA), auf die der        lungen herausgegeben.                                  Leitfaden zur Durchführung des Rückstellungstests
                   Der DGRV ist mit seinem Vorstandsvorsitzenden                  Abschlussprüfer in seinem Bestätigungsvermerk                                                                  gemäß IDW RS BFA 3 erarbeitet. Dargestellt wird eine
                   im Hauptfachausschuss (HFA) und im Bankenfach-                 Bezug nimmt, angekündigt. Zukünftig wird die deut-      Den stetig steigenden Anforderungen an die Ein-        differenzierte Berechnung zur Feststellung eines et-
                   ausschuss (BFA) des IDW vertreten. Weitere Mitar-              sche Fassung der International Standards on Auditing    haltung der Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit sowie        waigen Rückstellungsbedarfs im Rahmen der verlust-
                   beiter des DGRV sind Mitglied im Investmentfach-               (ISA) unmittelbarer Bestandteil der GoA sein, ergänzt   Compliance der IT-Systeme dient der neue Standard­     freien Bewertung des Zinsbuchs, die ein möglichst
                                                                                                                                          entwurf IDW EPS 860: IT-Prüfung außerhalb der Ab-      willkürfreies, einheitliches Vorgehen für die Bemes-
                                                                                                                                          schlussprüfung, der auf unterjährige Prüfungen von     sung einer ggf. erforderlichen Drohverlustrückstel-
                                                                                                                                          Veränderungen an den eingesetzten IT-Systemen ab-      lung sicherstellt. Ferner hat das IDW in 2017 den
                                                                                                                                          zielt.                                                 Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme
                                                                                                                                                                                                 zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungs-
                                                                                                                                          Der Investmentfachausschuss (IVFA) des IDW hat im      legung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW ERS
                                                                                                                                          Berichtsjahr den Standardentwurf: Grundsätze ord-      HFA 7 n. F.) veröffentlicht.
                                                                                                                                          nungsmäßiger Begutachtung der gesetzlichen Ver-
                                                                                                                                          kaufsunterlagen über öffentlich angebotene Vermö-      Der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der
                                                                                                                                          gensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz            Konzernrechnungslegung nach HGB ist das Deut-
                                                                                                                                          (IDW ES 14) verabschiedet. Darin legt das IDW die      sche Rechnungslegungs Standards Committee e. V.
                                                                                                                                          Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer die       (DRSC). Der Vorstandsvorsitzende des DGRV ist Mit-
                                                                                                                                          nach den Vorschriften des Vermögensanlagenge-          glied im Verwaltungsrat des DRSC, der die Grund-
                                                                                                                                          setzes (VermAnlG) erstellten Verkaufsprospekte und     sätze und Leitlinien der Arbeit, insbesondere der
                                                                                                                                          Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) bzw.        Fachausschüsse und des Präsidiums des Vereins fest-
                                                                                                                                          Basisinformationsblätter für verpackte Anlagepro-      legt. Für den handelsrechtlichen Konzernabschluss
                                                                                                                                          dukte für Kleinanleger und Versicherungsanlage-        haben die vom DRSC verabschiedeten und vom Bun-
                                                                                                                                          produkte (Key Information Documents/PRIIPs-KID2)       desjustizministerium bekannt gemachten „Deut-
                   Die DGRV-Prüfertagung fand vom 18. bis 20. Oktober 2017 auf Schloss Montabaur statt                                    begutachten und hierüber Gutachten erstellen.          schen Rechnungslegungs Standards“ (DRS) die Be-

            16                                                                                                                                                                                                                                            17
Dienstleistungen für den Verbund                                                                                                                                                    Dienstleistungen für den Verbund
               III    1. Rechnungslegung und Prüfung                                                                                                                                                                     1. Rechnungslegung und Prüfung
                                                                                                                                                                                                                                                             III

                      deutung einer gesetzlichen Vermutung, Grundsätze          Internationale Rechnungslegungs-                            Kritisch beobachtet der DGRV die Bemühungen der         zu nehmen. Des Weiteren wurde in 2017 das im
                      ordnungsmäßiger Buchführung im Konzernab-                 standards IFRS                                              Bankenaufsicht seitens der EZB, über die bankauf-       November 2016 seitens der EU-Kommission vorge-
                      schluss darzustellen. Im Berichtsjahr 2017 hat sich                                                                   sichtlichen Erwartungen an die Mindestrisikovor-        legte Paket mit Vorschlägen zur Ergänzung der Eigen-
                      das DRSC u. a. mit Änderungen des Standards DRS           Auch auf internationaler Ebene wird die Qualität            sorge indirekt auch die handelsrechtlich zu bildende    mittelverordnung CRR (Capital Requirements Regula-
                      20 zum Konzernlagebericht aufgrund des CSR-Richt-         und Lesbarkeit der herkömmlichen Finanzbericht-             Kreditrisikovorsorge der Institute zu beeinflussen.     tion) und der CRD-IV-Richtlinie (Capital Requirements
                      linie-Umsetzungsgesetzes (E-DRÄS 8) und der Wäh-          erstattung zunehmend kritisiert. Beanstandet wird           Inzwischen haben die juristischen Dienste des EU-       Directive IV) sowie der Sanierungs- und Abwicklungs-
                      rungsumrechnung im Konzernabschluss (E-DRS 33)            einerseits der überbordende Umfang der Finanz-              Ministerrats und des EU-Parlaments die fehlende         richtlinie BRRD (Bank Recovery and Resolution Direc-
                      befasst. Der DGRV hat sich in seinen Stellungnahmen       berichterstattung („Disclosure Overload“), dem              Zuständigkeit der EZB für Rechnungslegungsfragen        tive) sowie der Verordnung über einen einheitlichen
                      insbesondere für eine anwenderfreundliche Umset-          der internationale Standardsetzer IASB im Projekt           klargestellt. Danach hat die EZB kein Mandat zur Har-   Abwicklungsmechanismus SRMR (Single Resolu-
                      zung eingesetzt.                                          „Disclosure Initiative“ entgegenzuwirken versucht.          monisierung des EU-Aufsichtsrechts und kann gene-       tion Mechanism Regulation) intensiv auf europäi-
                                                                                Andererseits geraten klassische Bilanzierungsnormen         rell keine über das Bilanzrecht hinausgehende auf-      scher Ebene diskutiert. Aus deutscher Sicht ist das
                      CSR- und Entgeltberichterstattung                         in die Kritik, weil sie der gesellschaftlichen Verantwor-   sichtsrechtliche Risikovorsorge verlangen.              Thema „Proportionalität“ bislang ungenügend be-
                                                                                tung der Unternehmen nicht umfassend genug Rech-                                                                    rücksichtigt, daher hat man konkrete Ideen für Er-
                      Mit dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen         nung tragen, was zu umfangreichen nichtfinanziellen         Weiterhin wird der Austritt Großbritanniens aus der     leichterungen für kleinere Banken in Bezug auf Mel-
                      Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage-          Informationspflichten geführt hat. Infolgedessen ge-        EU partiell zum Anlass genommen, beim deutschen         dewesen, Offenlegung, Vergütungspolitik und Net
                      und Konzernlageberichten vom 11. April 2017               winnen neben dem Standardsetzer für internationale          Gesetzgeber für einen befreienden IFRS-Einzelab-        Stable Funding Ratio (NSFR) in die Diskussionen ein-
                      (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) wird die sog.           Rechnungslegung weitere Standardisierungsgremien            schluss zu werben. Zudem treibt die EU-Kommission       gebracht. Eine Verabschiedung des Pakets im Europä-
                      CSR-Richtlinie (2014/95/EU) umgesetzt. CSR steht          an Gewicht, wie bspw. das Global Sustainability             das Projekt einer einheitlichen Steuerbemessungs-       ischen Parlament und Europäischen Rat wird in 2018
                      für Corporate Social Responsibility bzw. unterneh-        Standards Board (GSSB), das die GRI-Standards für           grundlage voran, was Forderungen nach Verein-           erwartet. Der DGRV begleitet die Fortentwicklung
                      merische Gesellschaftsverantwortung. Damit besteht        die Nachhaltigkeitsberichterstattung herausgibt.            heitlichung der Rechnungslegung nach sich zog.          der internationalen Bankenregulierung und antizi-
                      ab 2017 für große Kreditgenossenschaften mit mehr                                                                     Der DGRV hat gegenüber den zuständigen Bundes-          piert ihre Auswirkungen auf die deutsche Bankpraxis
                      als 500 Beschäftigten eine Verpflichtung zur Abgabe       Im engen Austausch mit den europäischen Genos-              ministerien die tragenden Argumente gegen einen         kontinuierlich. Darüber hinaus unterstützt der DGRV
         Wachsende    einer „nichtfinanziellen Erklärung“. Zu berichten ist     senschaftsverbänden begleitet der DGRV die lau-             befreienden IFRS-Einzelabschluss herausgestellt. Der    die Arbeit in den einschlägigen Arbeitsgruppen beim
   Bedeutung nicht-   über Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmerbelange, die Ach-      fenden Verhandlungen des IASB zur Überarbeitung             FARP lehnt die IFRS-Bilanzierung im Einzelabschluss     Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
finanzieller Themen   tung der Menschenrechte sowie über die Bekämpfung         des IFRS-Rahmenkonzepts und zu den Grundsätzen              einvernehmlich ab.                                      Raiffeisenbanken e. V. (BVR).
                      von Korruption und Bestechung.                            der Eigenkapitalabgrenzung von Instrumenten mit
                                                                                Eigen- und Fremdkapitalcharakter (FICE). Der IASB           Entwicklung der internationalen                         Entwicklung der nationalen
                      Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber mit dem Ge-       hat die Veröffentlichung seines Diskussionspapiers          Bankenaufsicht                                          Bankenaufsicht
                      setz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstruk-      zum Projekt FICE auf das Jahr 2018 verschoben. Der
                      turen vom 30. Juni 2017 (EntgTranspG) für lagebe-         DGRV bekräftigt seine Auffassung, dass eine Klas-           Das Jahr 2017 ist im Wesentlichen geprägt durch         Eine seit 2016 erwartete wesentliche Verlautba-
                      richtspflichtige Genossenschaften mit mehr als 500        sifizierung von genossenschaftlichem Eigenkapital           die Verabschiedung des Basel-III-Reformpakets, das      rung für die Banken ist durch die deutsche Aufsicht
                      Beschäftigten vor, dass über die Maßnahmen der Un-        als bilanzielles Eigenkapital nach IFRS auch wei-           bereits 2010 im Auftrag der Gruppe der 20 füh-          am 27. Oktober 2017 mit der Veröffentlichung der
                      ternehmen zur Gleichstellung sowie zur Entgeltgleich-     terhin möglich sein muss, sofern die Rückzahlungs-          renden Industrie- und Schwellenländer (G20) entwi-      5. MaRisk-Novelle erfolgt. Triebfeder diesbezüglicher
                      heit für Frauen und Männer in einer gesonderten An-       schranken entsprechend der Interpretation IFRIC 8           ckelt worden war und seitdem verhandelt wurde. Der      Anpassungen sind zunehmend internationale Regu-
                      lage zum Lagebericht zu berichten ist (Entgeltbericht).   beachtet werden. Aufgrund ihrer Ausstrahlungswir-           Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am             lierungsinitiativen. Die überarbeiteten Mindestanfor-
                      Arbeitgeber, die keine Maßnahmen in diesem Sinne          kung ist eine wettbewerbs- und rechtsformneutrale           7. Dezember 2017 mit dem überarbeiteten Rahmen-         derungen an das Risikomanagement (MaRisk) bein-
                      durchführen, haben dies in ihrem Entgeltbericht zu be-    Fortentwicklung der IFRS-Rechnungslegungsstan-              werk zur Berechnung von risikogewichteten Aktiva        halten im Wesentlichen spezifischere Anforderungen
                      gründen. Der Entgeltbericht ist erstmals im Jahr 2018     dards unverändert wichtig.                                  und Capital Floors die letzten offenen Punkte des       an eine angemessene Risikokultur, Übernahme der
                      als gesonderte Anlage dem Lagebericht 2017 beizu-                                                                     Reformpakets verabschiedet. Damit sollen vor allem      Inhalte des Baseler Papiers BCBS 239 zur Risikoda-
                      fügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.           Für die IFRS-Bilanzierung in Deutschland gibt das IDW       ungewollt hohe Abweichungen bei den mit bankin-         tenaggregation und Risikoberichterstattung (in ab-       Neue Fassung
                                                                                im Rahmen der IFRS-Modulverlautbarung RS HFA                ternen Verfahren berechneten Kapitalanforderungen       gestufter Form) in die Aufsichtspraxis sowie Präzi-      der MaRisk
                      Die drastische Zunahme neuer Berichtsbestandteile         50 Stellungnahmen zu abgegrenzten Einzelfragen              eingeschränkt werden. Neben der Festsetzung einer       sierungen und Erweiterungen der Anforderungen an
                      wie auch weitere EU-Initiativen im Bereich nachhal-       der IFRS-Rechnungslegung heraus. Bei der Prüfung            Untergrenze für die mittels interner Modelle be-        Auslagerungen. Die neue Fassung der MaRisk ist mit
                      tiger Finanzierungen („Substainable Finance“) zeigen,     von Kreditinstituten, die IFRS-Konzernabschlüsse            stimmten Eigenkapitalanforderungen (Output Floor)       ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten, für gänzlich
                      dass nichtfinanzielle Themen wie Nachhaltigkeit wach-     erstellen, beachten die Abschlussprüfer insbeson-           für Kredite beinhaltet das Reformpaket u. a. auch       neue Anforderungen gilt eine Umsetzungsfrist bis
                      sende Bedeutung in der externen Berichterstattung         dere die umfassende IDW-Stellungnahme zu Ein-               Änderungen bei den standardgemäß vorgegebenen           zum 31. Oktober 2018. Ergänzend zu den MaRisk
                      der Unternehmen gewinnen. Der DGRV hat sich auf           zelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten           Berechnungsverfahren für Kreditrisiken (Kreditrisi-     bilden die neuen „Bankaufsichtlichen Anforderungen
                      europäischer und nationaler Ebene aktiv für eine          nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48), an deren Entwicklung           ko-Standardansatz). Global systemrelevante Banken       an die IT“ (BAIT), die die BaFin am 6. November 2017
                      maßvolle Umsetzung der CSR- und Entgeltberichts-          der DGRV mitgewirkt hat. Die Antworten von Ausle-           müssen darüber hinaus künftig eine höhere Ver-          veröffentlicht hat, einen detaillierteren Rahmen für
                      pflichten eingesetzt. Dies umfasste neben zahlreichen     gungsfragen dienen der praktischen Umsetzung des            schuldungsquote beachten. Die Änderungen sollen         die Angemessenheit von IT-Systemen. Ziel der BAIT
                      Fachpublikationen u. a. auch Stellungnahmen an den        neugefassten Standards IFRS 9, der grundsätzlich ab         schrittweise ab 2022 bis einschließlich 2026 einge-     ist hierbei, einen flexiblen und praxisnahen Rahmen
                      nationalen Standardsetzer DRSC, der entsprechende         2018 anzuwenden ist.                                        führt werden. Die EU-Kommission hat angekündigt,        für die Ausgestaltung der IT, insbesondere für das
                      Anpassungen des DRS 20 zur Lageberichterstattung                                                                      bei der Umsetzung der Basel-III-Regeln Rücksicht auf    Management von IT-Ressourcen und für das IT-Risi-
                      vorgenommen hat.                                                                                                      die Besonderheiten von europäischen Geldhäusern         komanagement, vorzugeben. Des Weiteren ist am

               18                                                                                                                                                                                                                                            19
Dienstleistungen für den Verbund                                                                                                                                                   Dienstleistungen für den Verbund
III   1. Rechnungslegung und Prüfung                                                                                                                                                                     1. Rechnungslegung und Prüfung
                                                                                                                                                                                                                                              III

      4. August 2017 die überarbeitete Institutsvergü-            	Billigung  des Konzernabschlusses einer                 lisiert. Die aktualisierten Unterlagen wurden vom       Fachvorgaben umgesetzt. Die wesentlichen Neue-           Geldwäsche-
      tungsverordnung (InstitutsVergV) in Kraft getreten.            Genossenschaft,                                         Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung           rungen resultieren aus dem Gesetz zur Umsetzung          prävention im
      Eine Novellierung war aufgrund der Umsetzung der            	Zweifelsfragen der Rechnungslegung bei                  beschlossen und den Kreditgenossenschaften zur          der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung           genossenschaftlichen
      EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik not-          der Abbildung von Verschmelzungen,                      Verfügung gestellt.                                     der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorga-           Verbund
      wendig geworden. Die Grundsystematik ist dabei er-          	Digitalisierung in der Abschlussprüfung,              	
                                                                                                                             Der für die Klärung von Fragen der Rechnungs-           nisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsun-
      halten geblieben, insbesondere hinsichtlich Propor-         	Aktualisierung der DGRV-Musterberichte für die          legung, des Aufsichtsrechts und der Prüfung von         tersuchungen, das am 26. Juni 2017 in Kraft ge-
      tionalität auf Instituts- und Mitarbeiterebene sowie           Berichterstattung an den Aufsichtsrat sowie die         Derivaten und innovativen Finanzprodukten zu-           treten ist. Die organisatorischen Hilfsmittel für die
      der Beschränkung der Pflicht zur Identifizierung von           Erfüllung der Offenlegungsanforderungen.                ständige Arbeitskreis „Neue Produkte“ hat sich im       Geldwäscheprävention werden im genossenschaft-
      Risikoträgern nur für bedeutende Institute. Mit dem                                                                    Geschäftsjahr 2017 u. a. mit den Auswirkungen           lichen Verbund im Rahmen der Prüfungsdurchfüh-
      Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz vom 6. Juni            Arbeitskreise im                                           des gegenwärtigen Niedrig- bzw. Negativzinsum-          rung wie auch in den verantwortlichen Bereichen
      2017 hat die BaFin zusätzliche Befugnisse erhalten,         Bank- und Warenbereich                                     felds auf die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs      der Banken eingesetzt.
      um Stabilitätsrisiken aus Immobilienfinanzierungen                                                                     gemäß IDW RS BFA 3 befasst und einen Leitfaden        	
                                                                                                                                                                                     Der Arbeitskreis „§ 18 KWG“ hat die „Rahmenbe-
      besser begegnen zu können. Durch den neuen § 48u            Weitere Arbeitskreise werden unter Beteiligung der         für den Rückstellungstest zur Ermittlung eines et-      dingungen zu § 18a KWG i. V. m. §§ 505a ff. BGB“
      KWG hat sie die Möglichkeit erhalten, Neugeschäfte          Mitgliedsverbände vom DGRV geleitet.                       waigen Verpflichtungsüberschusses herausge-             überarbeitet. Diese Rahmenbedingungen dienen
      zielgerichteter zu steuern, indem sie bei Bedarf den                                                                   geben. Ferner erarbeitet der Arbeitskreis zu prak-      den Banken als Hilfestellung für die Erarbeitung
      Fremdfinanzierungsanteil eines Immobilienkaufs be-          	
                                                                    Der  Arbeitskreis „Analysesystem für Banken“ hat         tischen Bilanzierungsfragen der Volksbanken und         institutsspezifischer Regelungen.
      grenzen kann. Mit dem Zweiten Finanzmarktnovellie-            auch im Jahr 2017 entschieden, das DGRV-Analy-           Raiffeisenbanken Positionspapiere zur Bilanzierung,   	
                                                                                                                                                                                     Aufgabe des Arbeitskreises „Vertragsprüfung/
      rungsgesetz vom 23. Juni 2017, das in weiten Teilen           sesystem für Banken unverändert weiterzuführen.          Bewertung und aufsichtsrechtlichen Behandlung           Neue Geschäftsmodelle in der Genossenschaftli-
      zum 3. Januar 2018 in Kraft getreten ist, werden na-          Die Kennzahlen mit ihren Staffelungen werden             strukturierter Finanzinstrumente, die auch in die       chen FinanzGruppe“ ist die koordinierte Prüfung
      tionale Vorschriften im Bereich der Finanzmarktauf-           weiterhin regelmäßig im Arbeitskreis überprüft.          fortlaufenden Ergänzungslieferungen des Lose-           von Verträgen bei der Einführung neuer oder Ak-
      sicht an zahlreiche neue europäische Vorgaben an-           	
                                                                    Im Rahmen eines DGRV-Verbundprojektes ist                blattwerks „Praxishandbuch Derivate und struktu-        tualisierung bestehender Geschäftsmodelle der
      gepasst. Schwerpunkt ist dabei die Umsetzung der              im Jahr 2017 zum wiederholten Male eine Erhe-            rierte Produkte“ eingehen.                              Verbundunternehmen aus dem Bereich des Ban-
      umfangreichen Finanzmarktrichtlinie (Markets in               bung von Sonderprüfungen nach § 44 KWG zur             	
                                                                                                                             Im Arbeitskreis „Musterorganisationsanweisung           kensektors. Der Arbeitskreis ist interdisziplinär mit
      Financial Instruments Directive II – MiFID II), die zahl-     Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation              Wertpapier- und Depotgeschäft (MOA)“ haben              Prüfern und Juristen der regionalen Prüfungsver-
      reiche neue Vorgaben für den Handel mit Finanz-               (MaRisk-Prüfungen) bei Kreditgenossenschaften            der DGRV und die Regionalverbände im Jahr 2017          bände und des DGRV besetzt.
      instrumenten enthält.                                         bundesweit durchgeführt und ausgewertet                  die verbundeinheitliche Musterorganisationsanwei-     	
                                                                                                                                                                                     Der im Berichtsjahr einberufene Arbeitskreis „Mus-
                                                                    worden. Eine Zusammenfassung der wesentlichen            sung auf Basis der veränderten aufsichtsrechtlichen     ter-IT-Strategie“ erarbeitet fachliche Hilfestellungen
      Fachausschuss für                                             Sachverhalte von Feststellungen (überwiegend             Anforderungen an das Wertpapier- und Depotge-           zur Umsetzung der gesetzlichen und aufsichts-
      Rechnungslegung und Prüfung                                   aus dem Jahr 2016) wurde den Instituten über             schäft, insbesondere aufgrund des Inkrafttretens        rechtlichen Anforderungen in Form von Arbeits-
                                                                    die Prüfungsverbände zur Verfügung gestellt. In          von MiFID II/MiFIR zum 3. Januar 2018, in einem         hilfen, Formulierungsvorschlägen und Schulungen.
      Der DGRV-Fachausschuss für Rechnungslegung                    2018 wird eine erneute Erhebung und Auswertung           Update vom September 2017 aktualisiert. Ergän-          Anlässlich der neuen IT-Leitlinien der Bankenauf-
      und Prüfung (FARP) hat im Berichtsjahr vor allem              erfolgen.                                                zungs- und Verbesserungsvorschläge der Genos-           sicht (BAIT) und der geänderten MaRisk hat der
      folgende Fachthemen vertiefend behandelt:                   	
                                                                    Die Arbeitskreise „Muster-Risikohandbuch“,               senschaftsbanken und Verbundunternehmen                 Arbeitskreis eine Anleitung zur Erstellung einer in-
                                                                    „MaRisk-RisikoReporting“ und „Aufsichtsratsre-           wurden geprüft und verarbeitet.                         dividuellen IT-Strategie für Genossenschaftsbanken
      	Bestätigungsvermerke   bei Genossenschaften               porting“ haben im Berichtsjahr beschlossen, die        	
                                                                                                                             Im Arbeitskreis „WpHG-/Depotprüfung“ haben              herausgegeben.
          nach neuem Recht,                                         Dokumente synchron zur Novellierung der MaRisk           der DGRV und die Regionalverbände das Prüfungs-       	
                                                                                                                                                                                     Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung
      	handelsrechtliche Pauschalwertberichtigung                (die Ende Oktober 2017 veröffentlicht wurden) zu         handbuch 2018 überarbeitet.                             (DSGVO) und der damit verbundenen gewach-
          bei Kreditinstituten,                                     aktualisieren. Zum Berichtszeitpunkt erfolgt die Ak-   	
                                                                                                                             Der Arbeitskreis „AIFM“ dient dem Informations-         senen Relevanz der datenschutzrechtlichen Rah-
      	Leitlinien zur Festlegung bedeutsamer Risiken              tualisierung der Dokumente, basierend auf dem            austausch rund um das Thema „Mitglieder- und            menbedingungen wurde im Berichtsjahr der
          in der Kreditprüfung gemäß IDW PS 261,                    MaRisk-Interpretationsleitfaden des BVR. Die Do-         Verbraucherschutz“, insbesondere zu Fragen von          Unterarbeitskreis „DSGVO in Handels- und Dienst-
      	Transformation der europäischen Abschluss-                 kumente sollen dann den Instituten im Laufe des          erlaubnispflichtigen Geschäftsmodellen und Fi-          leistungsgenossenschaften“ des AK „Datenschutz
          prüferregulierung in nationales Recht und                 Jahres zur Verfügung gestellt werden. Darüber hi-        nanzierungsangeboten von Genossenschaften.              und Datensicherheit“ eingerichtet. Er hat die Auf-
          die genossenschaftliche Prüfungspraxis,                   naus wurde für die Aufsichtsratsberichterstattung        Die genossenschaftlichen Abschlussprüfer be-            gabe, einen Umsetzungsleitfaden für diese Unter-
      	Umsetzung der vereinfachten Prüfung nach                  die jährliche und unterjährige Berichterstattung ak-     urteilen pflichtgemäß die Verwirklichung eines          nehmen zu erarbeiten.
          § 53a GenG n. F.,                                         tualisiert sowie neu um Deckblätter zur unterjäh-        Förderzwecks neuer und bestehender Mitglieds-         	
                                                                                                                                                                                     Die vom DGRV herausgegebenen Loseblattwerke
      	Prüfungsberichtsdarstellung zur Erfüllung                  rigen Berichterstattung ergänzt.                         genossenschaften, um unerlaubten Investmentge-          „Jahresabschluss der Kreditgenossenschaft“ und
          des Förderzwecks,                                       	
                                                                    Die Überarbeitung der „Arbeitsmappe für Auf-             schäften gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)           „Jahresabschluss der Waren-, Dienstleistungs-
      	Anleitung zur Erstellung einer individuellen               sichtsratsmitglieder von Waren- und Dienstleis-          vorzubeugen. Die missbräuchliche Nutzung der            und Agrargenossenschaften“ sind im Berichtsjahr
          IT-Strategie für Genossenschaftsbanken,                   tungsgenossenschaften“ ist im Berichtsjahr 2017          genossenschaftlichen Rechtsform für Geldanlage-         von den zuständigen Autorenkreisen wieder einer
      	Prüfungsfragen im Zusammenhang mit der                     veröffentlicht worden.                                   geschäfte wird von der Finanzaufsicht BaFin straf-      Überarbeitung unterzogen worden.
          Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR),                 	
                                                                    Der Arbeitskreis „Offenlegung nach CRR/CRD IV“           rechtlich verfolgt.                                   	
                                                                                                                                                                                     Der Arbeitskreis „Pensionen“ hat sich im Jahr 2017
      	Leitfaden zur Durchführung des Rückstellungs-              hat in 2017 den Muster-Offenlegungsbericht und         	
                                                                                                                             Im Arbeitskreis „Geldwäscheprävention“ wurden           schwerpunktmäßig mit den mittelbaren Verpflich-
          tests gemäß IDW RS BFA 3,                                 die dazugehörigen Dokumente für die Genossen-            Neuerungen der Geldwäscheprävention bespro-             tungen aus Altersversorgung und dem Thema der
                                                                    schaftliche FinanzGruppe überarbeitet und aktua-         chen und in Aktualisierungen der einheitlichen          Subsidiärhaftung beschäftigt. 

20                                                                                                                                                                                                                                            21
Kapitalismus
      Dienstleistungen für den Verbund
III   2. Prüfungsdienstleistungen

      2. PRÜFUNGSDIENSTLEISTUNGEN                                                                                      ohne Kapitalisten.
      Geschäftsbereich Banken

      Bei den Prüfungen und prüfungsnahen Dienstleis-
                                                              Anregungen für die BÄKO-Gruppe erarbeitet. Neben
                                                              der BÄKO-Fachtagung, einem Buchhalter- und einem
                                                              Logistikleiterseminar sowie branchenspezifischen
                                                                                                                       Die Genossenschaften.
      tungen im Geschäftsbereich Banken stand als Mit-
      glied insbesondere die Münchener Hypothekenbank
                                                              Workshops zu den Themen Verfahrensdokumen-
                                                              tation und Datenschutz wurden auch wieder meh-           Das Erfolgsmodell für uns alle.
      eG im Vordergrund. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten      rere Inhouse-Seminare für Vorstände und Aufsichts-
      bei der Pfandbriefbank umfasste die Durchführung        räte durchgeführt. Die markenrechtliche Betreuung
      der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung.                umfasste die Wahrung der Markenrechte der BÄKO
                                                              Marken und Service eG. Zum Ende des Jahres 2017
      Zudem wurden im Auftrag von genossenschaftlichen        waren in Deutschland 27 BÄKO-Regionalgenossen-
      Prüfungsverbänden Prüfungen nach § 53 GenG bei          schaften und zwei BÄKO-Zentralgenossenschaften
      verschiedenen Kreditgenossenschaften durchgeführt.      aktiv tätig.
      Darüber hinaus wurde der DGRV auch im Jahr 2017
      von Unternehmen der Genossenschaftlichen Finanz-        Geschäftsbereich Handel, Ware und
      Gruppe mit der Auswertung von Prüfungsberichten         Dienstleistungen
      und anderen Unterlagen beauftragt, um die Kreditge-
      nossenschaften im Rahmen von Auslagerungen und          Schwerpunkt der Tätigkeit war auch im Jahr 2017
      die Prüfungsverbände im Rahmen der gesetzlichen         die Durchführung der Prüfungen nach § 53 GenG
      Prüfungen mit entsprechenden Prüfungsnachweisen         bei unseren Mitgliedsgenossenschaften insbeson-
      zu unterstützen. Weiterhin stand die Anfertigung von    dere aus den Bereichen Raiffeisen und REWE – von
      Stellungnahmen, die Sachverhalte mit allgemeiner Be-    der lokalen Einheit bis hin zum internationalen Kon-
      deutung für eine Vielzahl von Kreditgenossenschaften    zern. Dabei umfassten die Prüfungen neben den wirt-
      betrafen, im Vordergrund.                               schaftlichen Verhältnissen, den Einrichtungen der
                                                              Genossenschaften und der Ordnungsmäßigkeit der
      Geschäftsbereich BÄKO                                   Geschäftsführung auch den Jahresabschluss unter
                                                              Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts.
                           Im Geschäftsbereich BÄKO           Darüber hinaus wurden Konzernabschlussprüfungen
                           stand wie in den Vorjahren         bei unseren Mitgliedsgenossenschaften, Jahresab-
                           neben der Durchführung der         schlussprüfungen bei deren Tochterunternehmen
                           gesetzlichen Prüfungen gemäß       sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen
                           § 53 GenG besonders die bran-      (z. B. Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach § 10
                           chenspezifische Mitgliederbe-      Verpackungsverordnung, Prüfung im Zusammenhang
      treuung im Mittelpunkt. Die Genossenschaften der        mit der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsrege-
      BÄKO-Gruppe wurden über aktuelle Themen und             lung nach §§ 63 ff. EEG 2014) durchgeführt.
      Änderungen ausführlich per Rundschreiben infor-
      miert sowie in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen    Einen weiteren Schwerpunkt bildete vor dem Hinter-
      und steuerrechtlichen Fragen individuell betreut und    grund der zunehmenden Komplexität und steigenden
      beraten. Im Bereich der Steuer-, Sozialversicherungs-   Anforderungen die umfassende Beratung unserer
      und Bilanzierungsberatung erfolgten Hilfestellung       Mitgliedsgenossenschaften und ihrer Tochterunter-
      bei Einzelproblemen sowie die Erstellung zahlreicher    nehmen bei verschiedenen Themen (z. B. Betreuung
      Steuererklärungen für BÄKOs und deren Tochterge-        der Audit Comittees der REWE Group, Compliance-
      sellschaften. Schwerpunkte in der Rechtsberatung        und IT-Projekte, Unternehmensbewertungen, Due
      lagen im Genossenschafts- und Wirtschaftsrecht sowie    Diligences, Restrukturierungen).
      Arbeits- und Insolvenzrecht. Die betriebswirtschaft-
      liche Beratung lieferte die bewährten betriebswirt-     Als Dachverband führte der DGRV darüber hinaus
      schaftlichen Auswertungen und Statistiken, wie z. B.    Prüfungen der Rechnungslegung von genossen-
      den Betriebsvergleich und die regelmäßigen Umsatz-      schaftlichen Prüfungsverbänden durch. 
      statistiken der BÄKO-Gruppe. Der vom Geschäftsbe-
      reich BÄKO betreute Betriebswirtschaftliche Arbeits-
      kreis hat zahlreiche praxisorientierte Lösungen und

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