Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht 2021
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Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) Hoffstraße 1 a, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 85005 - 0, Fax 0721 85005 - 120 E-Mail: poststelle@gpabw.de Der Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht unterliegt dem Urheberrecht. Die Herstellung von Textauszügen ist mit Quellenangabe gestattet. Gestaltung: Lindemanns GmbH, www.lindemanns-web.de
Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht 2021 Karlsruhe, im Juni 2021 Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Inhalt Vorwort des Verwaltungsratsvorsitzenden.....................................................................................................................5 Vorwort der Präsidentin........................................................................................................................................................7 1 GESCHÄFTSBERICHT 1.1 Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA): Prüfungs- und Beratungseinrichtung für die Kommunalverwaltung.............................................................9 1.1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben.......................................................................................................................................9 1.1.2 Organe und Aufsicht............................................................................................................................................................11 1.1.3 Organisation und Personal.................................................................................................................................................12 1.1.4 Haushalt und Finanzen........................................................................................................................................................16 1.2 Tätigkeitsbericht – auf einen Blick............................................................................................................................ 20 1.2.1 Kunden der GPA – prüfungspflichtige Einrichtungen............................................................................................... 20 1.2.2 Überörtliche Prüfungen..................................................................................................................................................... 20 1.2.3 Sonstige Prüfungen..............................................................................................................................................................21 1.2.4 Beratungen.............................................................................................................................................................................21 1.2.5 Veröffentlichungen.............................................................................................................................................................. 22 2 ENTWICKLUNG DER KOMMUNALFINANZEN 2.1 Entwicklung in den Jahren 2020 bis 2022............................................................................................................. 23 2.2 Finanzlage 2020................................................................................................................................................................. 23 2.3 Entwicklungen 2021 und 2022....................................................................................................................................37 Anhang....................................................................................................................................................................41 2|3
GPA 2021
Vorwort des Verwaltungsratsvorsitzenden Sehr geehrte Damen und Herren, Zum Jahresende 2021 endet die Amtszeit des jetzigen sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, Verwaltungsrates bei der GPA. Die Zusammensetzung wird sich ändern, mit dem Heidenheimer OB Bernhard das Corona-Jahr 2020 hat uns alle gefordert, im privaten Ilg und BM Klaus Jehle aus Hohberg/Ortenaukreis gehen Leben, wie im beruflichen und auch bei der Bereitstel- zwei „kommunale Urgesteine“ in den Ruhestand. In der lung der kommunalen Leistungen für unsere Mitbürger* Sitzung am 17. Juni 2021 wurden sie nach langjährigem innen und das Gemeinwesen. Die haushalts- und finanz- Engagement für die kommunale Familie bei der GPA ver- politischen Herausforderungen für die Städte und Ge- abschiedet. meinden sowie die Landkreise waren gewaltig – und sind Tief bestürzt sind wir über den Tod des S chwaikheimer es immer noch. Bürgermeisters Gerhard Häuser. Auch er setzte sich seit Das Innenministerium hat dazu bereits im Mai 2020 mehr als zehn Jahren, zuerst stellvertretend und seit 2016 festgestellt, dass die Instrumente des kommunalen Wirt- als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat für die GPA schafts- und Verfassungsrechts auch in Krisenzeiten und die kommunalen Belange ein. funktionieren und der Handlungsfähigkeit der kommu- Im kommenden Jahr feiert die GPA ihr 50-jähriges nalen Selbstverwaltung nicht im Wege stehen. Bestehen in der heutigen Form einer landesweit zustän- Wie und in welcher Höhe die durchaus örtlich auch digen selbständigen Prüfungseinrichtung; sie wurde per sehr unterschiedlich ausfallenden Einbrüche bei den kom- Gesetz zum 1. Januar 1972 gegründet. Sollten es die Ver- munalen Haushalten eintreffen, kann jedoch für die hältnisse zulassen, was wir alle hoffen, wollen wir diesen nächsten Jahre noch nicht verlässlich bestimmt werden. „Geburtstag“ in einer kleinen Feierstunde im Jahr 2022 Der Finanzierungssaldo der baden-württembergischen würdigen und bei dieser Gelegenheit auch Frau Präsiden Kommunen ist zwar im Jahr 2020 noch knapp positiv, tin Berndt-Eberle endlich die Möglichkeit einräumen, sich beträgt aber nur noch gut ein Drittel des Vorjahres. Ohne auch persönlich an die „kommunale Familie“ zu wenden, weitere Stützungsmaßnahmen von Bund und Land wird was ihr durch das Virus bei ihrem Amtsantritt leider sich diese Tendenz über 2022 hinaus zu einem insgesamt verwehrt war. unausgeglichenen kommunalen Finanzierungssaldo fort- setzen. Mit freundlichen Grüßen Umso bemerkenswerter ist, dass die Verwaltungen auch im Jahr 2020, trotz aller Einschränkungen, einen sehr guten Job gemacht haben. Sie haben sich auf die Umstände eingestellt und ihr Leistungsangebot kunden- orientiert angepasst, ohne substantiell Qualität einzu- büßen. Das ist in dieser Pandemie nicht überall gelungen. Die GPA wird die Kommunen, im Rahmen ihrer ge- Thomas Nowitzki Bürgermeister der Gemeinde Oberderdingen setzlichen Aufgaben, mit Augenmaß in der Prüfung und Vorsitzender des Verwaltungsrats kooperativer Beratung, auch in der Krisenbewältigung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg weiterhin sachkundig unterstützen. 4|5
GPA 2021
Vorwort der Präsidentin Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, Positiv ist außerdem zu beurteilen, dass das Jahr 2020, sehr geehrte Freunde der Gemeindeprüfungsanstalt, mit seinen speziellen Erfahrungen, auch nochmals einen Anreiz und Impuls für den weiteren Ausbau der Digita- ein denkwürdiges erstes Amtsjahr als Präsidentin der GPA lisierung gesetzt hat. Manches ist einfach ausprobiert liegt hinter mir. Vieles was ich mir dafür vorgenommen worden und soll nun weiterverfolgt werden, wie der On- hatte ist auf der Strecke geblieben. Am meisten bedau- line Prüfungszugriff auf die digitalen Akten der zu prü- ere ich, dass mir durch die pandemiebedingten Restrik- fenden Verwaltung. Und Anderes ist mit entsprechendem tionen weitgehend die Möglichkeit genommen wurde, Einsatz konzipiert und weiterentwickelt worden, wie etwa mit den Mitarbeiter*innen der GPA in einen persönlichen die Finanzanalyse 2021, mit der die GPA bei der Prüfung Kontakt und Meinungsaustausch zu kommen. Da hat sich und Darstellung der finanziellen und wirtschaftlichen doch Vieles auf sporadische Begegnungen, E-Mails, Te- Verhältnisse einen neuen, effektiveren und schlankeren lefonate und Videokonferenzen beschränkt. Und auch Weg beschreitet. die Kontakte in die kommunale Welt konnte ich nicht in Schlank ist auch dieser Geschäftsbericht. Zum ersten dem Maße wahrnehmen und aufbauen, wie es wün- Mal seit langem, und entgegen den Entwicklungen der schenswert gewesen wäre. Ich hoffe sehr, dass dies alles letzten Jahre, verzichtet er auf einen fachlichen Teil zur nun im laufenden Jahr nachgeholt werden kann. Prüfung und Beratung. Abgesehen davon, dass die Be- Vermutlich hätte es niemanden verwundert, wenn das richte der letzten Jahre zu Recht einige sehr grundsätz- Coronavirus auch die Erfüllung der gesetzlichen Aufga- liche Aufarbeitungen besonderer Prüfungsschwerpunk- ben und Ziele der GPA vereitelt hätte, zumal Prüfung ein te thematisiert haben, ist doch die Erkenntnis in den landesweites Vorortgeschäft ist – dachte man zumindest. Vordergrund gerückt, dass die Fachinformationen durch Mit erstaunlicher Nonchalance, einem gesunden Prag- unsere GPA-Mitteilungen gezielter, schneller und aktu- matismus und der notwendigen Flexibilität bei unseren eller vermittelt werden können. Mitarbeiter*innen und auf Seiten der zu prüfenden Kom- Mein Ziel ist es, zusammen mit meinen Mitarbeiter* munen ist es trotz aller Einschränkungen gelungen, die innen, dem hohen Ansehen und der Wertschätzung ge- Prüfungsplanung 2020 abzuwickeln und die Sollzahlen genüber der Arbeit der GPA auch weiterhin und jederzeit beim Gebührenaufkommen durch die geleisteten Tage- gerecht zu werden und den Kommunen mit persönlicher werke zu erwirtschaften. und fachlicher Kompetenz, auch in schwierigen Prüfungs- Es ist an dieser Stelle allen zu danken, die zu diesem situationen, ein kooperativer und verlässlicher Ansprech- sehr guten Ergebnis beigetragen haben, den Mitarbeiter* partner zu sein. innen der GPA im Außen- wie im Innendienst und den Verantwortlichen und Ansprechpartner*innen in den Mit besten Grüßen Kommunen. Zu diesem am Ende doch sehr erfreulichen Jahresre- sümee hat im Übrigen eine schon bestehende Heimar- beitspraxis begünstigend beigetragen, wenngleich na- türlich auch bei der GPA bisweilen der heimische Konflikt Monika Berndt-Eberle zwischen Homeoffice und Homeschooling bzw. Klein- Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt kindbetreuung aufgelöst werden musste. Baden-Württemberg 6|7
GPA 2021
1 Geschäftsbericht 1.1 Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA): Die gesetzlichen Aufgaben der GPA sind gemäß § 2 Prüfungs- und Beratungseinrichtung GPAG sowie §§ 15 ff. GemPrO i. V. mit §§ 113 bis 114 a GemO die allgemeine Finanzprüfung, die Prüfung der für die Kommunalverwaltung Bauausgaben und die Beratung der Kommunen in finanz- wirksamen Fragestellungen. Die GPA steht für eine un- 1.1.1 abhängige, effektive, kooperative Prüfung und in die Zu- Rechtsgrundlagen und Aufgaben kunft gerichtete, lösungsorientierte Hinweise zur Opti- mierung der Leistungsfähigkeit und Gesetzmäßigkeit der Die GPA ist die überörtliche Prüfungsbehörde für Ge- Verwaltung. meinden über 4.000 Einwohnern sowie für Land- und Stadtkreise und weitere größere Verwaltungen. Die GPA Die Beratung ist nicht nur eine notwendige Ergänzung nimmt diese Aufgabe eigenverantwortlich, unabhängig zur Prüfung, sondern wie die Prüfung eine Kerntätigkeit und selbständig für die Rechtsaufsichtsbehörden wahr. der GPA, die (kostengünstig) zeitnahe, sachgerechte und umsetzbare Antworten auf die Fragen in der Verwal- Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zum kommunal- tungspraxis gibt und damit ebenso zur Förderung der verfassungsrechtlichen Status der GPA, ihrer Organe und Leistungsfähigkeit, wie auch zur Sparsamkeit und Wirt- Prüfungs- und Beratungsaufgaben enthalten das Gesetz schaftlichkeit der Kommunalverwaltungen beiträgt. Die über die Gemeindeprüfungsanstalt (GPAG), die Vorschrif- GPA bringt dabei ihren spezialisierten Sachverstand, ihre ten über das Prüfungswesen in der Gemeindeordnung landesweiten Erfahrungen und ihre interkommunalen (GemO) sowie die Verordnung des Innenministeriums Vergleichsmöglichkeiten ein. über das kommunale Prüfungswesen (GemPrO). Kommunalverfassungsrechtliche Organisation der kommunalen Prüfung und Rechtsaufsicht in Baden-Württemberg Rechtsaufsicht Überörtliche Prüfung (§§ 113 ff GemO) Landratsamt bis 4.000 EW Landratsamt Kommunen bis 20.000 EW ab 4.000 EW Regierungspräsidium Große Kreisstädte Stadtkreise Landkreise Örtliche Prüfung (§§ 109 ff GemO) Innenministerium freiwillig 8|9
GESCHÄF TSBERICHT Prüfung Beratung ● Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirt- ● P rüfungsbegleitende Beratung im Verlauf einer Prü- schaftsführung der Kommunen und ihrer Sonder- fung durch die Prüferinnen und Prüfer vor Ort, im und Treuhandvermögen, als allgemeine Finanzprüfung Rahmen des Gesamtzwecks der überörtlichen Prü- und Prüfung der Bauausgaben fung, zu wesentlichen Beurteilungs- und Zweckmä- ßigkeitsfragen der Haushalts- und Wirtschaftsfüh- – bei den Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern rung. und den Stadt- und Landkreisen, ● P rüfungsnahe Fachberatung auf Anfrage, zwischen – bei den Gemeindeverwaltungs- und Zweckverbän- den turnusgemäßen Prüfungen, in prüfungsrelevan- den, selbstständigen Kommunalanstalten und kom- ten Grundsatzfragen und besonderen Fragestellungen munalen Stiftungen dieser Kommunen sowie den des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, der weiteren Verbänden nach § 20 Abs. 1 GemPrO (Kom- Betriebs- und Wirtschaftsführung von kommunalen munaler Versorgungsverband, Kommunalverband Unternehmen und Einrichtungen und der Rechtsfor- für Jugend und Soziales, Regional- und Nachbar- men zur Aufgabenwahrnehmung. Die Beratung er- schaftsverbände). streckt sich ferner auf prüfungsnahe Fragestellungen in einzelnen Verwaltungsbereichen bzw. kommunalen berörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirt- ● Ü Fachprodukten (u. a. in den Produktgruppen/Prüf schaftsführung der kommunalen Unternehmen und gebieten Steuerung, Zentrale Funktionen, Zentrale Einrichtungen in Privatrechtsform bei diesen Kör- Dienstleistungen, Personalwesen, Abgabenwesen so- perschaften und Stiftungen, aufgrund eines Prüfungs- wie in den Produktbereichen Soziale Hilfen, Kinder-, rechts, das nach § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. e Jugend- und Familienhilfe, Räumliche Planung und und § 106 a GemO im Gesellschaftsvertrag oder in der Entwicklung, Ver- und Entsorgung, einschl. Konzes- Satzung einzuräumen ist sionsverträge). rganisations- und Wirtschaftlichkeitsberatung ● O sowie auf Antrag (u. a. Aufgabenkritik, Straffung der Ver- waltungsorganisation, Personalwirtschaft, Stellenbe- auf Antrag Ersatzprüfungen (andere geeignete Prü- wertung). fungsmaßnahmen als Ersatz für die Jahresabschluss- prüfung nach § 316 HGB), wenn dem kommunalen Baufachtechnische Beratung auf Antrag, in Fragen Gesellschafter von der oberen Rechtsaufsichtsbehör- der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von bau- de eine Ausnahme vom Prüfungserfordernis nach lichen Maßnahmen (Bau-, Liefer- und Architekten- § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b GemO zugelassen bzw. Ingenieurleistungen). worden ist (§ 103 Abs. 1 Satz 2 GemO). iese besonderen Beratungsleistungen werden auf- D ● P rüfung der ADV-Programme im kommunalen Fi- tragsgemäß dem gesamten kommunalen Bereich an- nanzwesen von erheblicher finanzwirtschaftlicher geboten, auch Kommunen unter 4.000 Einwohnern Bedeutung (§ 114 a GemO i.V.m. §§ 21 ff. GemPrO). und deren Einrichtungen. GPA 2021
GESCHÄF TSBERICHT VERWALTUNGSRÄTE STELLVERTRETER Bürgermeister Thomas Nowitzki, Oberderdingen Bürgermeister Michael Scharf, – Vorsitzender – Bonndorf im Schwarzwald Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat Edgar Wolff, Landkreis Karlsruhe Landkreis Göppingen – stellvertretender Vorsitzender – Bürgermeister Gerhard Häuser *, Schwaikheim Bürgermeister Joachim Locher, Waibstadt Oberbürgermeister Bernhard Ilg, Heidenheim Oberbürgermeister Sebastian Schrempp, Rheinstetten Bürgermeister Klaus Jehle, Hohberg Bürgermeister Thomas Ludwig, Seckach Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Karlsruhe Bürgermeister Thomas Fuhrmann, Stuttgart Bürgermeister Karsten Mußler, Kuppenheim Bürgermeisterin Meike Folkerts, Titisee-Neustadt Landrat Frank Scherer, Landkreis Ortenaukreis Landrat Harald Sievers, Landkreis Ravensburg Landrat Joachim Walter, Landkreis Tübingen Landrat Dr. Martin Kistler, Landkreis Waldshut Vorsitzender des Verwaltungsrats war bis 04. Januar 2020 Landrat a. D. Dr. Rainer Haas, Landkreis Ludwigsburg. Sein Nachfolger, Bür- germeister Thomas Nowitzki, wurde vom Verwaltungsrat am 22. Juli 2020 zum Vorsitzenden gewählt. In derselben Sitzung wurde Land- rat Dr. Christoph Schnaudigel zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Neues stellvertretendes Mitglied ist seit Januar 2021 Bür- germeisterin Meike Folkerts, Titisee-Neustadt, für den früheren Bürgermeister von Trossingen, Dr. Clemens Maier. Bisher stellvertreten- des und nach dem Ausscheiden von Landrat Dr. Haas nun ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat ist Landrat Frank Scherer. * Bürgermeister Gerhard Häuser ist am 16. Juni 2021 verstorben. 1.1.2 gewählt werden. Die aktuelle Amtszeit dauert vom 01. Organe und Aufsicht Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021. Der Verwal- tungsrat entscheidet über die Angelegenheiten, die für die Organisation und Wirtschaft der GPA von erheblicher Organe der GPA sind die Präsidentin und Bedeutung sind (§ 5 GPAG). Hierzu gehören insbesonde- der Verwaltungsrat. re die Haushaltswirtschaft und in diesem Zusammenhang der Erlass der erforderlichen Satzungen (Haushaltssat- Die Präsidentin ist für die Erledigung aller Angelegen- zung, Gebührensatzung) sowie der Feststellungsbe- heiten zuständig, die nicht dem Verwaltungsrat vorbe- schluss zum Jahresabschluss. halten sind. Sie verantwortet damit insbesondere die Durchführung und Erfüllung der Prüfungs- und Bera- Der Verwaltungsrat tagte am 22. Juli 2020 und am tungsaufgaben der GPA, das laufende Geschäft und den 12. November 2020. Die wesentlichen Beratungsgegen- Betrieb der GPA. Sie ist Vorgesetzte, Dienstvorgesetzte stände waren und oberste Dienstbehörde der Bediensteten und vertritt die GPA (§ 7 Abs. 1 GPAG). Die Präsidentin Monika ● W ahl des Verwaltungsratsvorsitzenden und seines Berndt-Eberle wird von Vizepräsident Markus Günther Stellvertreters, vertreten. ● Feststellung des Jahresabschlusses 2019, ● Bericht über die Haushaltswirtschaft 2020, Der Verwaltungsrat besteht aus je drei Vertretern der Mitglieder des Städtetags, des Gemeindetags und ● H aushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haus- des Landkreistags Baden-Württemberg, die von den kom- haltsjahr 2021, munalen Landesverbänden auf die Dauer von fünf Jahren ● Gebührensatzung für das Haushaltsjahr 2021, 10 | 11
GESCHÄF TSBERICHT ● Ü berörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis Rechtsaufsichtsbehörde für die GPA ist das Ministeri- 2018 durch das Ministerium für Inneres, Digitalisie- um für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden- rung und Migration Baden-Württemberg, Württemberg (§ 12 Abs. 1 GPAG), vertreten durch dessen ● A uswirkungen der Corona-Pandemie auf die operati- ständigen Beauftragten (§ 12 Abs. 2 GPAG), Ministerial- ven Aufgaben und die Finanzlage der GPA, dirigent Volker Jochimsen, Leiter der Abteilung „Verfas- sung, Kommunal- und Sparkassenwesen, Recht“. Er hat erlängerung des Mietvertrags für die Zweigstelle in ● V das Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil- Stuttgart bis 31. Dezember 2026, zunehmen. ● Digitalisierung bei der GPA, ● Personalangelegenheiten. 1.1.3 Organisation und Personal Aufbauorganisation externen Prüfungs- und Beratungsaufgaben sowie die interne Grundsatzarbeit und Qualitätssicherung zuge- Die GPA ist in vier operative und eine Querschnittsab- ordnet. Die internen Querschnittsaufgaben der GPA sind teilung gegliedert. Den operativen Abteilungen sind die überwiegend am Standort Karlsruhe zentralisiert. Leitung Präsidentin Monika Berndt-Eberle Vizepräsident Markus Günther Örtliche Prüfung Kerstin Heni, Bernd Gantner Örtliche Rechnungsprüfung Präsidialabteilung Abteilungsleitung Tobias Lay; Stellvertretung Karl-Heinz Häger-Rose Haushalt- und Finanzen, Personalwesen, Organisation und Innerer Dienst, IuK Abteilung 1 Abteilungsleitung Volker Trucksäß; Stellvertretung Wilma Wiegand, Wolfgang Bohnert Überörtliche Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung, prüfungsbegleitende Beratung, Finanzprüfung prüfungsnahe Fachberatung Abteilung 2 Abteilungsleitung Hermann Kopf; Stellvertretung Andreas Günther Überörtliche Überörtliche Prüfung der Bauausgaben, baufachtechnische Beratung Bauprüfung Abteilung 3 Abteilungsleitung Stefan Ulmer; Stellvertretung Michael Löffel Kommunale Kommunale Finanzen, Kommunales Prüfungswesen, Unternehmen, Beteiligungen, Finanzwirtschaft, Sondervermögen Programmprüfung Abteilung 4 Abteilungsleitung Manuel Kurz *; Stellvertretung Siegfried Mahovsky Kommunale Organisation und Wirtschaftlichkeit der Kommunalverwaltungen, Personalbemessung, Organisationsberatung Stellenbewertung, Aufbauorganisation und Geschäftsverteilung, Führungsorganisation, Führungsmanagement, Prozessoptimierung, Haushaltskonsolidierung, Interkommunale Zusammenarbeit * Herr Kurz ist seit 01.06.2021 Nachfolger des langjährigen, stellvertretenden Abteilungsleiters und Abteilungsleiters Martin Reichert, der in den Ruhestand getreten ist. Herr Kurz kommt von der Stadtverwaltung Kraichtal, wo er zuletzt als Amtsleiter im Hauptamt tätig war. An der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl hat er das Public Management Studium mit den beiden akademischen Graden Bachelor und Master abgeschlossen. GPA 2021
GESCHÄF TSBERICHT Mitarbeiter*innen Hinzu kommt in zunehmendem Maß, dass auf den besetzten Stellen Teilzeitkräfte arbeiten. Die Gesamt- Mit den Aufgaben ihrer jeweiligen Abteilung sind die quote der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse für das Jahr Prüfer*innen, wie auch die Organisationsberater*innen, 2020 lag bei nahezu 23 %. Nur rund 94 % der Arbeits- im gesamten Landesgebiet Baden-Württembergs (über- kraft von voll besetzten Stellen sind schon aus diesem wiegend bzw. teilweise) im Außendienst tätig. Dienstsitz Grund tatsächlich verfügbar. im Prüfungsdienst ist in der Regel der jeweilige Wohn- sitz. Die Mitarbeiter*innen des Innendienstes sind einer Auch die berechtigte und von der GPA unterstützte der beiden Dienststellen zugeordnet. Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Instru- mente zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. ganz allgemein von Freistellungszeiten, führt auf der anderen Seite der Medaille anwachsend dazu, dass die entspre- Personalwirtschaft, Strukturdaten chenden Stellen zwar besetzt (und somit im VZÄ ent- halten) sind, aber ohne dass die Arbeitskraft tatsächlich Die Anzahl der Planstellen ist seit Jahren auf einem sta- zur Verfügung steht. bilen Niveau, die realisierte Besetzung der Stellen ist da- gegen rückläufig. Zusammen mit den nicht besetzten Stellen hat das im Berichtsjahr dazu geführt, dass z. B. in der Finanzprü- Im Jahr 2020 haben 15 Mitarbeiter*innen die GPA fung nur gut zwei Drittel der nominellen Arbeitskraft (überwiegend altershalber) verlassen und lediglich 8 Neu- tatsächlich abgerufen werden konnte. einstellungen, hauptsächlich im Bereich der Prüfung und Beratung, konnten realisiert werden. Dies zeigt die all- Ungeachtet dieses personalwirtschaftlichen Dilem- gemein in der öffentlichen Verwaltung bestehende Mi- mas wird die GPA aber auch weiterhin der Vereinbarkeit sere, die Personalfluktuation durch Einstellung von ad- von Familie und Beruf große Bedeutung beimessen und äquatem Personal möglichst zeitnah und wirksam auf- diese im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für ihre zufangen. Mitarbeiter*innen fördern und umsetzen. Beamte Beschäftigte gesamt Planstellen besetzt Planstellen besetzt Planstellen besetzt 2016 128 117 36 37 164 154 2017 125 116 39 38 164 154 2018 125 112 39 40 164 152 2019 122 111 41 41 163 152 2020 122 108 41 40 163 148 VZÄ 102,72 36,14 138,86 Die Zahlen sind zum Stichtag 31. Dezember 2020 dargestellt; unterjährige Personalbewegungen sind nicht berücksichtigt. Die Stellen- besetzung 2020 ist „nach Köpfen“ ausgewiesen, der Wert VZÄ in der letzten Zeile gibt das sog. Vollzeitäquivalent 2020 an, also die rechnerisch besetzten Stellenanteile, nach Abzug der freien Teilzeitanteile. 12 | 13
GESCHÄF TSBERICHT Besetzte Stellen 2020 Die Verteilung der Geschlechter ist in beiden Anstel- lungsverhältnissen ähnlich. Im Beschäftigtenbereich gibt 160 Männer Frauen es fast doppelt so viele männliche wie weibliche Mit arbeiter*innen; im Beamtenbereich ist der Frauenanteil 140 etwas geringer. 120 97 100 Bezogen auf die Laufbahn- bzw. Entgeltgruppenver- 80 29 teilung sind die Strukturdaten seit Jahren kaum verän- 51 dert. Insbesondere in den Püfungsabteilungen sind seit 60 über 10 Jahren keine Veränderungen im Verhältnis Hö- 40 25 68 herer zum Gehobenen Dienst (und der vergleichbaren 20 tariflichen Eingruppierungen) vollzogen worden. 26 0 Innendienst Prüfung und Beratung Laufbahn- bzw. Entgeltgruppen 2020 Der Anteil der Beamtinnen und Beamten ist in der Beamte Beschäftigte 160 GPA deutlich höher als der Beschäftigtenanteil. Daran 140 hat sich auch im Berichtsjahr 2020 nichts geändert. Noch immer sind rund 26 % der Belegschaft im Beschäftigten- 120 und rund 74 % im Beamtenverhältnis. Dies liegt haupt- 100 sächlich daran, dass in den Bereichen Kommunalwirt- 69 80 schaft und Finanzprüfung die Bewerber*innen in der Re- 63 11 gel die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes 16 60 eingeschlagen haben und Quereinsteiger*innen aus dem 40 privaten Sektor (z. B. mit wirtschaftswissenschaftlicher 58 47 16 20 Ausbildung) einen eher geringen Anteil an Interessenten 13 3 0 auf ausgeschriebene Stellen ausmachen oder Bedenken Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst haben, dem Anforderungsprofil der GPA bzw. allgemein einer Verwaltungsbehörde gerecht zu werden. Etwas An- deres ist es in der Bauprüfung, wo der Beschäftigtenan- teil bei rund 75% liegt und Quereinsteiger aus der pri- Personalgewinnung vaten Bauwirtschaft einen leichteren persönlichen und und berufliche Entwicklung fachlichen Zugang zu den Aufgaben der GPA haben. Die hohe Altersfluktuation, die sich noch mindestens bis Mitte der Dekade fortsetzen wird, führt zu einer deutli- Mitarbeiterstruktur 2020 chen Verjüngung des Personals. Zum Stichtag 31. De- zember 2020 waren bereits 25 % der Mitarbeiterinnen 148 Männer Frauen und Mitarbeiter der GPA 40 Jahre oder jünger. Diese an 160 sich durchaus positive Entwicklung führt aber auch dazu, 140 dass die anspruchsvollen Funktionsebenen (z. B. Prü- 120 54 fungsleitung, Beratung bei größeren Körperschaften) zu- 108 100 nehmend von jüngeren Beschäftigten abgedeckt werden 80 40 müssen. 60 94 34 40 Aus personalwirtschaftlicher Sicht bleiben daher für 40 68 14 die Zukunft nach wie vor zwei zentrale Ziele: Zum einen, 20 24 durch attraktive Arbeitsbedingungen und Berufspers- 26 0 10 pektiven weiterhin das Interesse der jüngeren Berufstä- Mitarbeiter Teilzeit Beamte Beschäftigte tigen (oder auch von Hochschulabsolvent*innen) an einer GPA 2021
GESCHÄF TSBERICHT Tätigkeit bei der GPA zu wecken bzw. zu erhalten. Und Die Personalvertretung ist für die Mitarbeiter*innen zum anderen, auch für berufserfahrene kommunale Be- eine vertrauensvolle Anlaufstelle und Gesprächspartne- dienstete ein interessanter Arbeitgeber zu werden bzw. rin in allen individuellen Fragen zum Arbeits- und Dienst- zu bleiben, um abgehendes Erfahrungswissen zu redu- verhältnis und für die Dienststelle eine sachkundige, ko- zieren bzw. wenigstens teilweise mit geringerem Einar- operative und erforderlichenfalls kritische Begleiterin bei beitungsaufwand zu kompensieren. allen Entscheidungen in personellen, sozialen, organisa- torischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten. Ne- ben den rechtlich vorgeschriebenen Beteiligungen im Personalrat Rahmen der Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung legt die GPA großen Wert auf ein vertrauensvolles Zu- Dem im Jahr 2019 neu gewählten Personalrat gehören sammenwirken und den regelmäßigen Austausch zu al- folgende Mitarbeiter*innen an: len personalrelevanten Themen, auch ohne dass dies ge- setzlich vorgeschrieben ist. Dies stellt sicher, dass alle ● Yvonne Gutri Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen ● Marc Kirchherr der Mitarbeiter*innen getroffen und letztlich die maß- ● Philipp Roser geblichen Belange der GPA und des Personals auf eine ● Benjamin Tichopad breite Basis gestellt werden können. ● Nadine Ulas-Doninger ● Günter Weuffen Hierfür und auch für die sonstige Mitarbeit, und ver- Im Berichtsjahr 2020, bis Anfang 2021, waren außerdem bunden mit der Hoffnung, dass bald auch wieder unter die Kolleginnen Lisa-Sophia Lampe und Anne-Katrin Federführung des Personalrats Gemeinschaftsveranstal- Stengel Mitglieder im Personalrat; sie befinden sich ak- tungen geplant und durchgeführt werden können, ein tuell in einer Freistellungsphase, ihre Mitgliedschaft ruht herzliches Dankeschön dem Personalrat und seiner Vor- indessen. sitzenden, Frau Nadine Ulas-Doninger. 14 | 15
GESCHÄF TSBERICHT 1.1.4 Finanziert wird der Aufwand der GPA – soweit dies Haushalt und Finanzen nicht in geringem Umfang durch sonstige Erträge ge- schieht – einerseits durch eine Umlage, deren Sätze vom Haushalts- und Wirtschaftsführung Verwaltungsrat in der Haushaltssatzung für jedes Haus- haltsjahr festzusetzen sind (zuletzt Haushaltssatzung Die Haushalts- und Wirtschaftsführung wird bei der GPA vom 12. November 2020). Die Umlagesätze wurden zum seit 2010 nach den Bestimmungen der Kommunalen Dop- 01. Januar 2021 erhöht. Umlagepflichtig sind nur die pik gestaltet. Städte und Gemeinden in der Prüfungszuständigkeit der GPA sowie die Landkreise (§ 11 Abs. 2 GPAG). Die Umla- gesätze sind nach der Allgemeinen Satzung der GPA nach Finanzierung Gruppen gestaffelt; bei den Gemeinden danach, ob ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, und innerhalb Die Personalaufwendungen sind – mit weitem Abstand – der Gruppen nach der Einwohnerzahl. der maßgebliche Faktor in der Ergebnisrechnung. Auch im Berichtsjahr sind diese Aufwendungen angewachsen, Den wesentlich größeren Teil des Aufwands muss die wobei dies auf eine erneute Steigerung der Umlage des GPA allerdings durch Gebühren für die Prüfungs- und KVBW zurückzuführen ist. Ohne diese Umlagesteigerung Beratungstätigkeiten erwirtschaften (§ 11 Abs. 1 GPAG). wären die Personalkosten wegen einer geringeren Stel- Sie werden nach Tagewerken (ein Fünftel der für die Be- lenbesetzungsquote rückläufig gewesen. amten der GPA geltenden regelmäßigen Wochenarbeits- zeit, derzeit 8,2 Stunden) berechnet. Dabei richtet sich Die Sachaufwendungen und sonstigen ordentlichen der voraussichtliche Tagewerksbedarf einer Prüfung nach Aufwendungen lagen demgegenüber insgesamt deutlich der an der Einwohnerzahl gemessenen Größe der zu prü- unter dem Niveau des Vorjahres. Hier hat sich die Pan- fenden Körperschaft und ihrer Verwaltungsaufgaben so- demie kostensenkend ausgewirkt, vor allem durch ein wie nach strukturellen Besonderheiten (z. B. Anzahl der Weniger an Dienstreisen und Fortbildungen. Mit Blick Eigenbetriebe). auf die Reisetätigkeit, vor allem im Außendienst, kann das als positiver Impuls für die künftigen Entwicklungen Erzielt wurde ein positives ordentliches Ergebnis von im Prüfungsgeschehen gesehen werden. Für die Fortbil- 1.248.300 EUR, welches der Rücklage aus Überschüssen dung, einen wesentlichen Baustein der Kompetenzent- des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wurde (§ 49 wicklung und des Wissensmanagements, gilt das nicht. Abs. 3 GemHVO). Aufwendungen und Erträge Sonstige Aufwendungen Öffentlich-rechtliche Entgelte 780 TEUR 11.547 TEUR Sach-/Betriebsaufwand Sonstige Erträge 496 TEUR 165 TEUR Personalaufwand Umlagen 16.395 TEUR 7.207 TEUR Erträge Aufwendungen GPA 2021
GESCHÄF TSBERICHT Gesamtergebnisrechnung 2020 Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2019 EUR Ergebnis 2020 EUR 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 5.657.171,71 7.207.062,22 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 11.580.908,40 11.546.753,06 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.122,96 7.122,96 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,42 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 175.235,91 158.147,90 11 Ordentliche Erträge 17.420.439,40 18.919.086,14 12 Personalaufwendungen 16.270.154,94 16.394.726,79 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 595.925,13 496.357,81 15 Planmäßige Abschreibungen 202.916,12 175.582,94 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.329,20 2.742,20 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 874.064,28 601.382,27 19 Ordentliche Aufwendungen 17.945.389,67 17.670.791,81 20 Ordentliches Ergebnis -524.950,27 1.248.294,33 21 Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 22 Außerordentliche Aufwendungen 1.710,70 0,00 23 Sonderergebnis -1.710,70 0,00 24 Gesamtergebnis -526.660,97 1.248.294,33 Gebührensätze der GPA gesetzt. Seit einer entsprechenden Änderung des GPA- Aufgrund der in den letzten Jahren neugefassten Be- Gesetzes kalkuliert die GPA die Gebührensätze für einen stimmungen des KAG und der dazu vorliegenden Recht- mehrjährigen Zeitraum, unter Berücksichtigung der Er- sprechung hat die GPA ihre Gebührensätze von 2012 bis träge aus der Umlage, erstmals für die Haushaltsjahre 2016 jährlich neu kalkuliert und diese entsprechend fest- 2017 und 2018. Gebührensätze der GPA 2019 und 2020 Euro Gebührensätze der GPA 2021 Euro ● für die überörtliche Finanz- ● für die überörtliche Finanz- und Bauprüfung 714,00 und Bauprüfung 755,00 ● für die Prüfung der ADV-Programme ● für die Prüfung der ADV-Programme im kommunalen Finanzwesen 650,00 im kommunalen Finanzwesen 687,00 ● für die Ersatzprüfung 750,00 ● für die Ersatzprüfung 793,00 ● für Organisations- und ● für Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberatungen 740,00 Wirtschaftlichkeitsberatungen 783,00 ● Pauschalierter Zuschlag ● Pauschalierter Zuschlag für Reisekosten je Tagewerk 48,00 für Reisekosten je Tagewerk 52,00 16 | 17
GESCHÄF TSBERICHT Die Gebührensatzung für die neuen Gebührensätze 29. November 2018 beschlossen, die ausschließliche Fi- für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 12.11.2020 be- nanzierung der Gemeinkosten für die Kommunale Doppik schlossen. Zur Begrenzung weiterer Gebührensatzanhe- durch die Umlage bis zum Jahr 2022 zu verlängern. bungen hat der Verwaltungsrat der GPA im Übrigen am Gesamtfinanzrechnung 2020 * Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2020 EUR 9 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.873.192,50 16 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -17.433.116,80 17 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Ergebnisrechnung 1.440.075,70 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.240,00 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -19.527,45 31 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit -17.287,45 32 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf 1.422.788,25 35 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 36 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahrs 1.422.788,25 39 Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 5.494,06 40 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 1.079.854,48 41 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 1.428.282,31 42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahrs 2.208.136,79 * verkürzte Darstellung Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber. Im Vergleich zu 2019 hat sich die Bilanzsum- haben die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä- me zum Bilanzstichtag 2020 um rund 1.194 TEUR erhöht. tigkeit überstiegen, so dass ein Zahlungsmittelüberschuss Das Sachvermögen und das immaterielle Vermögen ha- der Ergebnisrechnung von 1.440.075,70 EUR entstanden ben sich verringert, da die Reinvestitionen unter den Ab- ist. Der negative Saldo der Ein- und Auszahlungen aus schreibungen geblieben sind. Die liquiden Mittel haben Investitionstätigkeit in Höhe von -17.287,45 EUR führte sich erhöht. Die Lohn- und Gehaltsrückstellungen haben zum Ergebnis, dass ein Finanzierungsmittelüberschuss sich verringert. Die Rücklage aus Überschüssen des or- von 1.422.788,25 EUR verblieb. Der Endbestand an Zah- dentlichen Ergebnisses hat sich erhöht und die Rücklage lungsmitteln zum Jahresende betrug 2.508.136,79 EUR. aus Überschüssen des Sonderergebnisses blieb unverän- dert. Im Finanzvermögen haben sich die kurzfristigen Forderungen im Vergleich zum Vorjahr verringert, die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Bilanz der GPA zum 31. Dezember 2020 Vorjahr gestiegen. Als zentrales Element des doppischen Rechnungssystems Nach § 27 Abs. 5 des Gesetzes über den Kommunalen stellt die Bilanz das Vermögen und das Kapital der GPA Versorgungsverband Baden-Württemberg bildet der GPA 2021
GESCHÄF TSBERICHT KVBW eine einheitliche Pensionsrückstellung für die ge- Anteil an den beim KVBW gebildeten Pensionsrückstel- samten Pensionsverpflichtungen der GPA, Art. 5 des Ge- lungen hat sich zum Bilanzstichtag auf 105.365.079 EUR setzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom erhöht. 04. Mai 2009 (GBl. S. 185). Der auf die GPA entfallende Bilanz 2020 * Aktiva 2019 in EUR 2020 in EUR 1 Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 67.813,03 47.281,83 1.2 Sachvermögen 1.224.177,10 1.111.148,43 1.3 Finanzvermögen 1.886.675,72 3.208.507,59 2 Abgrenzungsposten 454.022,32 451.141,93 3 Nettoposition 0,00 0,00 Bilanzsumme 3.632.688,17 4.818.079,78 Passiva 2019 in EUR 2020 in EUR 1 Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2.395.566,49 2.395.566,49 1.2 Rücklagen 761.311,46 2.009.605,79 2 Sonderposten 0,00 0,00 3 Rückstellungen 363.771,08 277.829,81 4 Verbindlichkeiten 112.039,14 135.077,69 5 Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 Bilanzsumme 3.632.688,17 4.818.079,78 * verkürzte Darstellung 18 | 19
GESCHÄF TSBERICHT 1.2 Tätigkeitsbericht – auf einen Blick 1.2.1 Kunden der GPA – prüfungspflichtige Einrichtungen Verwaltungen 2020 2019 Städte und Gemeinden 630 627 Landkreise 35 35 Gemeindeverwaltungsverbände und Zweckverbände 708 698 Kommunale Stiftungen 140 140 Regionalverbände 12 12 Nachbarschaftsverbände 5 5 Sonstige Verwaltungen 5 5 1.535 zusammen 1.522 1.2.2 Überörtliche Prüfungen ● Jahresrechnungen (nicht erfasst sind Zahl der geprüften Jahres Zahl der geprüften die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe) rechnungen und Jahresabschlüsse Verwaltungen Verwaltungen 2020 2019 2020 2019 Städte und Gemeinden 521 391 132 79 Landkreise 49 30 9 6 Gemeindeverwaltungsverbände und Zweckverbände 538 512 107 98 Kommunale Stiftungen 116 89 22 17 Regionalverbände 24 0 5 0 Nachbarschaftsverbände 6 0 1 0 Sonstige Verwaltungen 6 0 1 0 zusammen 1.260 1.022 277 200 ● Kassenprüfungen 70 51 ● Prüfungen von Bauausgaben 213 200 GPA 2021
GESCHÄF TSBERICHT 1.2.3 Sonstige Prüfungen 2020 2019 ● P rüfungen von ADV-Programmen nach § 114 a GemO 6 12 ● E rsatzprüfungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 GemO (andere geeignete Prüfungsmaßnahmen als Ersatz für die Jahresabschlussprüfung) 5 6 ● Sonderprüfungen 0 1 1.2.4 Beratungen 2020 2019 ● Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberatungen 472 533 ● sonstige fachspezifische Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberatungen und prüfungsnahe Fachberatungen 13 13 7 ● Bautechnische Beratungen 7 20 | 21
GESCHÄF TSBERICHT 1.2.5 sowie eine Ergänzung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Veröffentlichungen in Abschnitt 2. ● 9/2020 Mehrkostenvereinbarungen Im Berichtsjahr und zu Beginn des laufenden Jahres sind Diese GPA-Mitteilung ersetzt die GPA-Mitteilung folgende Fachinformationen veröffentlicht worden: 13/1994. ● GPA-Mitteilung Kommunales Bauwesen ● 10/2020 „Bankgeschäfte“ im kommunalen Be- reich; hier: Erlaubnis der Aufsichtsbehörde nach ● 1/2021 Die neue HOAI, Fassung 2021 § 32 KWG ● GPA-Mitteilung Kommunale Haushalts- und Diese ersetzt die GPA-Mitteilung 11/2001, Wirtschaftsführung GPA-Mitteilung 7/2002, GPA-Mitteilung 18/2002 ● 1/2021 Erschließungskosten für den Anschluss an und GPA-Mitteilung 7/2004. andere Verkehrsanlagen ● 11/2020 Anerkennung als Gemeindeverbindungs- Diese GPA-Mitteilung ersetzt die GPA-Mitteilung straße 1/1990. Diese GPA-Mitteilung ersetzt die GPA-Mitteilung. ● 2/2021 Beurteilung der finanziellen und wirt- 5/1994 schaftlichen Verhältnisse von Kommunen in der ● Handreichungen für die kommunale Prüfung (Ver- überörtlichen Prüfung anhand von Kennzahlen öffentlichungsreihe, gemeinsam mit den kommunalen und eines standardisierten Verfahrens (Bewer- Spitzenverbänden und den Spitzengremien der Rech- tungsmatrix) nungsprüfungsämter) ● 1/2020 Der gebührenrechtliche Ausgleich von ● März 2020 Prüfung der Kassenführung Kostenüber- und Kostenunterdeckungen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG In dieser Aufstellung sind die unzähligen schriftlichen ● 2/2020 Abgabenerhebung durch Dritte nach und mündlichen Auskünfte an kommunale Verwaltungen, § 2 Abs. 3 KAG mit denen Anfragen verschiedenster Art beantwortet ● 3/2020 Behandlung von freiwilligen Gewerbe wurden, nicht berücksichtigt. Die GPA ist zu solchen Be- steuervorauszahlungen; Abbildung in der Kom ratungen, für die bei geringem Zeitaufwand keine Ge- munalen Doppik, maßgebliches Gewerbesteuer- bühren erhoben werden, im Rahmen ihrer personellen Istaufkommen für den Finanzausgleich und die und zeitlichen Möglichkeiten gerne bereit. Gewerbesteuerumlage ● 4/2020 Verkauf gemeindeeigener Grundstücke In verstärktem Maß ist allerdings festzustellen, dass ● 5/2020 Haftung der ehrenamtlich tätigen Feuer- Anfragen unsubstantiiert, mit nicht aufbereitetem Sach- wehrangehörigen verhalt (dieser soll dann aus den mitversandten Anhän- Die GPA-Mitteilung 6/1992 wird durch diese gen ermittelt werden) und ohne eigene rechtliche Ein- GPA-Mitteilung ersetzt. ordnung eingereicht werden. Damit würde die GPA mehr ● 6/2020 Abbau des Schulferienüberhangs bei oder weniger in eine Sachbearbeitungsrolle gebracht, die Musikschullehrern nicht übernommen werden kann. Auch muss vermehrt Die GPA-Mitteilung 11/1995 wird durch diese darauf hingewiesen werden, dass sich Beratungsinhalte GPA-Mitteilung ersetzt. nur auf die originären Aufgaben der GPA beziehen kön- ● 7/2020 Änderung eines Erschließungsvertrags nen; kommunalverfassungsrechtliche, zivil- und haf- Diese GPA-Mitteilung ersetzt die GPA-Mitteilung tungsrechtliche oder gar strafrechtliche Bewertungen 4/2004. gehören nicht dazu und müssen an die zuständigen Be- ● 8/2020 Einbeziehung von Anlagen zur Ableitung hörden verwiesen werden. Und schließlich können Bera- von Grund- und Drainagewasser in die Abwasser- tungen nicht dazu dienen, die Ebene der Verwaltungs- beseitigungseinrichtung sachbearbeitung in einer Konfliktlage gegenüber der Ver- Die GPA-Mitteilung 08/2020 ist eine Fortschrei- waltungsleitung argumentativ zu unterstützen; es muss bung der GPA-Mitteilung 14/2005. Sie enthält für die GPA (zumindest konkludent) erkennbar sein, dass in Abschnitt 1 eine Anpassung an die Definition eine Beratungsanfrage durch die Behördenleitung sozu- des Abwasserbegriffs im Wasserhaushaltsgesetz sagen legitimiert ist. GPA 2021
2 Entwicklung der Kommunalfinanzen 2.1 Entwicklung in den Jahren 2020 bis 2022 Starke Ausgabenzuwächse und im Vergleich dazu Die Kassenstatistik setzt spätestens seit der Umstel- schwächere Einnahmesteigerungen führten im Be- lung aller Gemeinden auf die Kommunale Doppik ab dem richtsjahr 2020 bei den baden-württembergischen Haushaltsjahr 2020 vollständig auf den gebuchten Wer- Gemeinden (GV) zu einem mit rd. 297 Mio. EUR knapp ten der Finanzrechnung und somit auf den Ein- und Aus- positiven Finanzierungssaldo (2019: rd. 795 Mio. zahlungen der Kommunen auf (§ 3 Abs. 2 Finanz- und EUR). Die für die Einnahmeentwicklung ursächlichen, Personalstatistikgesetz). Unabhängig von der einbezo- massiv eingebrochenen Steuereinnahmen konnten nur genen Datengrundlage werden die entsprechenden In- mit deutlich gestiegenen Zuweisungen kompensiert formationen sowohl vom Statistischen Landesamt, als werden. auch vom Statistischen Bundesamt, in den relevanten Statistiken als Ausgaben und Einnahmen bezeichnet. In- Mit Blick auf die weiterhin zu erwartenden Steuer- soweit werden im Folgenden auch diese Begriffe ver- ausfälle und zusätzlichen durch die Coronapandemie wendet. bedingten Mehrausgaben dürfte die Erreichung eines ausgeglichenen kommunalen Finanzierungssaldos in Auf eine Fortschreibung der auf die Kassenstatistik 2021 erneut nur mittels – derzeit noch unklarer – zurückgehenden Vorjahreswerte bis 2019 auf die Ergeb- Stützungsmaßnahmen von Bund und Land denkbar nisse der späteren Jahresrechnungsstatistik konnte ver- sein. zichtet werden, da sich dadurch erfahrungsgemäß kaum neue Erkenntnisse ergeben. Im Übrigen sind für die Be- Datengrundlage urteilung von Entwicklungen in erster Linie die Verände- rungsquoten maßgebend und weniger die absoluten Zah- Die folgenden Betrachtungen zur kommunalen Finanz- len. Einen Gesamtüberblick über die Kommunalfinanzen lage berücksichtigen die baden-württembergischen Ge- in Baden-Württemberg in den letzten fünf Haushalts- meinden, Städte, Stadt- und Landkreise sowie den Kom- jahren zeigt die Eckdatenübersicht im Anhang am Ende munalverband für Jugend und Soziales (abgekürzt: Ge- des Berichts. meinden [GV]). Nicht erfasst sind die zahlreichen in Eigenbetriebe oder in Eigen- und Beteiligungsgesell- schaften ausgegliederten kommunalen Unternehmen und Einrichtungen. Insoweit beschränken sich die dargestell- 2.2 ten Ergebnisse auf die in den Kämmereihaushalten ab- Finanzlage 2020 gebildeten Bereiche. Einbrechendes Wirtschaftswachstum Für die im Mai 2021 zusammengestellte Einschätzung in Baden-Württemberg der Entwicklung der Kommunalfinanzen im Haushalts- jahr 2020 konnte auf Daten der kommunalen Kassensta- Im Jahr 2019 war für Baden-Württemberg erstmals seit tistik 2020 zurückgegriffen werden (Eckdatenübersichten zehn Jahren wieder ein negatives Wirtschaftswachstum Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand 23. (- 0,5 %) zu verzeichnen. Dieser Negativverlauf erfuhr April 2021; Statistisches Bundesamt, Stand 26. März 2020, mit den wirtschaftlichen Folgen der politischen 2021). Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie, eine 22 | 23
KO M M U N A L F I N A N Z E N Dynamik, die in der näheren Vergangenheit nur noch mit Einnahmesteigerungungen gleichen hohe Ausgaben- den Zahlen aus der Finanzkrise 2008 und 2009 vergleich- steigerungen nicht aus bar ist. So waren nach Informationen des Statistischen Landesamts in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 Nach den Ergebnissen der Kassenstatistik waren im Jahr Rückgänge zwischen -2 % bis zu -13,6 % im Vergleich 2020 bei den Gemeinden (GV) wieder erkennbar höhere zum jeweiligen Vorjahresquartal festzustellen. Auf das Steigerungen bei den Ausgaben (rd. 6,9 %) im Vergleich Gesamtjahr bezogen schrumpfte das preisbereinigte zu den Einnahmen (rd. 5,7 %) zu verzeichnen. Bei einer Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Baden-Württemberg in Gegenüberstellung der ausgewiesenen Gesamteinnah- Summe um -5,5 %. men von rd. 49,53 Mrd. EUR mit den Gesamtausgaben von rd. 49,24 Mrd. EUR verbleibt ein knapp positiver Fi- In der Detailbetrachtung weist der von den Lockdown- nanzierungssaldo von rd. 297 Mio. EUR. Dieser wies da- maßnahmen unmittelbar betroffene Dienstleistungsbe- mit einen Rückgang auf einen Wert von annähernd nur reich ein deutliches Minus der preisbereinigten Brutto- noch einem Drittel des Vorjahressaldos aus (2019: rd. wertschöpfung von -4,4 % aus. Auch die Südwestindus- 795 Mio. EUR; Rückgang rd. – 498 Mio. EUR). Im Ergeb- trie, auf die ein Drittel der baden-württembergischen nis liegt der verbleibende Finanzierungssaldo zwar wie- Wirtschaftsleistung entfällt, verzeichnete aufgrund von der in etwa auf dem Niveau von 2013 (rd. 386 Mio. EUR). Einbrüchen bei den Inlands- und Auslandsumsätzen ei- Es bleibt aber zu vermuten, dass er sogar negativ gewe- nen massiven Rückgang um -9,7 %. Einen stabilisieren- sen wäre, wenn die massiv weggefallenen Steuereinnah- den Faktor bildete dagegen abermals das Baugewerbe, men nicht mit Bundes- und Landeshilfen hätten kom- mit einem Anstieg der preisbereinigten Bruttowertschöp- pensiert werden können. Die negative Entwicklung des fung um 3,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Ergebnis Finanzierungssaldos wurde auf der Ausgabenseite mit fällt der Rückgang des Wirtschaftswachstums in Baden- deutlichen Zuwächsen, z. B. bei den Zuweisungen bzw. Württemberg mit -4,9 % in 2020 deutlich stärker aus als Umlagen, den Personalausgaben sowie den Investitionen im Deutschlandtrend (Statistisches Landesamt; Presse- verstärkt. mitteilungen 194/2020 vom 28. Juli 2020 und 81/2021Kommunaler KommunalerFinanzierungssaldo Kommunaler Finanzierungssaldo Finanzierungssaldo vom 30. März 2020). Mio MioEUR Mio Kommunaler EUR EUR Kommunaler2009 2009 2009 Finanzierungssaldo 2010 2010 2010 Finanzierungssaldo 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2015 2015 2015 Diese Zahlen verfestigen den bereits 2019 – vor Co- 45.000 45.000 2014 45.000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Mio EUR 40.000 38.445 38.445 38.445 rona – einsetzenden Trend, nach dem das Wirtschafts-40.000 40.000 34.508 36.075 33.210 34.508 33.210 33.210 34.508 36.075 36.075 49.533 55.000 35.000 35.000 30.899 35.000 31.641 31.641 31.641 46.855 50.000 37.504 37.504 37.504 wachstum in Baden-Württemberg mit – 0,5 % bereits 30.899 30.899 30.301 30.301 30.301 45.62534.122 34.122 35.653 34.122 35.653 35.653 49.237 45.000 30.000 30.000 30.000 41.540 42.807 deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von + 0,6 % ein- 25.000 25.000 36.075 25.000 38.445 29.520 29.520 29.520 29.898 29.898 29.898 31.038 31.038 31.038 46.060 40.000 28.260 28.260 28.260 40.319 41.465 43.494 zuordnen war. 20.000 20.000 35.653 20.000 37.504 35.000 30.000 15.000 15.000 15.000 25.000 10.000 10.000 10.000 2.172 2.172 2.172 20.000 5.000 5.000 -781 -781 -781 1.653 1.653 1.653 5.000 -2.639 422 941 15.000 941 941 -2.639 -2.639 386 386 386 422 422 000 Wirtschaftswachstum in 10.000 -5.000 -5.000 -5.000 5.000 Baden-Württemberg und Deutschland 422 941 1.221 1.342 2.132 795 297 0 % 2010 2011 Wirtschaftswachstum in Baden-Württemberg und in Deutschland 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 10 Gesamt GesamtEinnahmen Gesamt Gesamt Einnahmen Einnahmen Einnahmen Gesamt Ausgaben Gesamt Gesamt Gesamt Ausgaben Finanzierungssaldo Ausgaben Ausgaben Finanzierungssaldo Finanzierungssaldo Finanzierungssaldo 8 7,8 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 % 8 6 5,2 4,2 3,9 6 4 3,6 2,6 2,2 3,6 3,7 Nach den Ergebnissen der Kassenstatistik haben die Fi- 2,2 3,4 2,2 2,5 1,5 2,2 4 2 2,7 1,1 1,3 0,7 0,4 0,7 0,4 1,2 1 -0,5 0,6 nanzierungssalden 1,6 2 der einzelnen Körperschaftsgruppen 0 0,8 -4,7 0,7 0,4 sehr unterschiedliche 0 Verläufe aufgewiesen. So ergab -2 0,7 0,2 5,3 3,3 0 5,5 4,4 0,6 0,9 1,9 sich bei den-2 kreisangehörigen Gemeinden, nach einem -4 -6 -4,9 im Jahr 2019 -4 noch positiven Finanzierungssaldo (rd. 261 -5,5 -8 Mio. EUR),-6nach einem deutlichen Rückgang um rd. -264 -7,1 -10 Mio. EUR, -8ein negativer Finanzierungssaldo in 2020 von Baden-Württemberg Deutschland rd. -3 Mio. EUR. GPA 2021
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