Geschäftsbericht 2020 - Literar Mechana
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Geschäftsbericht 2020 Als wir im Spätherbst 2019 das sechzigjährige Bestehen der Literar-Mechana in einer großen Festveranstaltung feierten, wusste keiner, dass schon wenige Monate eine der großen Bewährungsproben für die aus diesem Anlass beschworenen Prinzipien unserer Verwertungsgesellschaft auf uns zukommen würde. Die Kernaufgabe der Gesellschaft bestand 2020 wie in all den Jahren zuvor darin, für ihre Bezugsberechtigten – Autorinnen und Autoren von Sprachwerken jeder Art und ihre Verlage – Rechte geltend zu machen und wahrzunehmen. Diese treuhänderische Tätigkeit geschieht auf gesetzlicher Grundlage und unter Aufsicht der zuständigen „Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften“, wobei Transparenz, Effizienz und Good Governance zu den Handlungsprinzipien gehören. Dr. Alexander Potyka Foto: Picus Verlag Aber 2020 war ein Jahr wie keines zuvor. Die Covid- Pandemie traf das Kulturleben ab Mitte März massiv und unmittelbar. Autorinnen und Autoren verloren Auftrittsmöglichkeiten und die Gelegenheit zur Aufführung ihrer Werke auf den Bühnen des In- und Auslandes und damit relevante Einkommensquellen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Literar-Mechana verstanden diese Situation sofort als Aufforderung, Verantwortung für die soziale Lage ihrer Bezugsberechtigten zu übernehmen. Binnen weniger Tage wurde aus SKE-Mitteln ein Sonderbudget für ein großes Hilfspaket für Autorinnen und Autoren und in einem zweiten Schritt für Verlage geschnürt, das nach festen und objektiven Regeln und trotzdem unbürokratisch Unterstützungen das gesamte Jahr hindurch gewährte. Die Dotierung von Mitteln für soziale und kulturelle Einrichtungen, kurz SKE, ist ja langjährige und bewährte Praxis der Literar-Mechana: Unterstützungen in sozialen Notfällen, Stipendien, Projekt- und Veranstaltungsförderungen und die Autorinnen-und- Autoren-Wohnungen in Altaussee, Grundlsee, Venedig, Berlin, Triest und, neuerdings, in Meran, die in der jahrhundertealten Tradition der französischen Kulturresidenzen bezugsberechtigten Schriftstellerinnen und Schriftstellern für Arbeits- und Erholungsaufenthalte zur Verfügung stehen – auch wenn diese Aufenthalte 2020 nur beschränkt möglich waren. Der vorliegende Geschäftsbericht ist das in Zahlen gegossene Abbild der beschriebenen Prinzipien der Literar-Mechana. Er zeigt den Umfang der für die Bezugsberechtigten eingetriebenen Erlöse und deren Quellen, die Systematik der Verteilung und Ausmaß und Gestaltung der verschiedenen sozialen und kulturellen Fördermaßnahmen. Dr. Alexander Potyka Präsident 3
Geschäftsbericht 2020 1. Generalversammlung Der Jahresabschluss 2020 wurde vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats geprüft und nach eingehender Diskussion vom Aufsichtsrat der Generalversammlung zugeleitet und zur Annahme empfohlen. Die 63. ordentliche Generalversammlung vom 30. Juni 2021 nahm den Lagebericht der Geschäftsführerin zustimmend zur Kenntnis und genehmigte den Jahresabschluss 2020 einstimmig. Er ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der LeitnerLeitner Audit Partners GmbH Wirtschaftsprüfer, versehen. Ferner beschloss die Generalversammlung einstimmig, der Geschäftsführerin und dem Aufsichtsrat die Entlastung zu erteilen. 2. Aufsichtsrat ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS Der Aufsichtsrat ist paritätisch besetzt und besteht aus je vier Vertreter/inne/n von Urheber/innen- und von Verleger/innenseite. LITERARISCHE URHEBER/INNEN • Mag. Sabine GRUBER • Barbara NEUWIRTH (stellvertretende Vorsitzende, Kassaprüferin und Ausschuss zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss) • Eva SPREITZHOFER (stellvertretende Schriftführerin) • Dr. Daniela KRAUS (Ausschuss zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss) STELLVERTRETENDE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER • Univ.-Prof. Mag. Dr. Fridolin KRAUSMANN • Agnes PLUCH • Hon.-Prof. Mag. Dr. Clemens THIELE • Mag. Robert WOELFL BÜHNENVERLEGER/INNEN • Mag. Alexander LOTSCHAK (Schriftführer) • Prof. Dr. Maria TEUCHMANN (Ausschuss zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss) STELLVERTRETENDE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER • Mag. Astrid KOBLANCK • Mag. Zeno STANEK BUCHVERLEGER/INNEN • Benedikt FÖGER (Kassaprüfer) • Dr. Alexander POTYKA (Vorsitzender und Ausschuss zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss) STELLVERTRETENDE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER • Arno KLEIBEL • Mag. Susanne STEIN-PRESSL 5
Geschäftsbericht 2020 FUNKTIONSPERIODE Hinzu kommen – als Ministerialvertreter mit qualifiziertem Stimmrecht – Dr. Robert Stocker (BKA) Die gegenwärtige Funktionsperiode des Aufsichtsrats und LSta Mag. Christian Auinger (BMJ). endet mit der Beschlussfassung über den Jahres- abschluss 2023 (im Jahr 2024). 5. Wahrnehmungsgenehmigung Der Aufsichtsrat trat im Berichtsjahr zu fünf Die aktuell gültige Wahrnehmungsgenehmigung Sitzungen zusammen. Neben der Prüfung des (Bescheide der Aufsichtsbehörde für Verwertungs- Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2019 gesellschaften, AVW 9.112/17-011 vom 28. Juni widmete sich der Aufsichtsrat der Erstellung der 2017 und AVW 9.112/19-001 vom Vorschaurechnung 2020, des SKE-Budgets 2020 11. Jänner 2019) ist auf der Webseite der Literar- und den grundsätzlichen Fragen der künftigen Mechana abrufbar. Geschäftspolitik. Die hiebei von der Geschäfts- führerin vertretenen Prinzipien fanden die 6. Aufsichtsbehörde für Verwertungs- uneingeschränkte Zustimmung des Aufsichtsrats. gesellschaften Weiters wurde im Aufsichtsrat regelmäßig der aktuelle Geschäftsverlauf an Hand der schriftlichen Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften Quartalsberichte der Geschäftsführerin nach § 20 ist eine eigenständige Behörde, die dem VerwGesG und nach § 28a GmbHG erörtert. Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nachgeordnet ist. Dem Aufsichtsrat oblag ferner die Entscheidung über zahlreiche Ansuchen von Bezugsberechtigten um 7. Verteilungsbestimmungen Unterstützung aus den sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (SKE) und über Die gesetzlichen Bestimmungen verpflichten die die Vergabe von Stipendien. Literar-Mechana, feste Regeln aufzustellen, die ein willkürliches Vorgehen bei der Aufteilung Im Rahmen der Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats ausschließen. erfolgten außerdem zwei Kassaprüfungen, die zu keinerlei Beanstandung Anlass gaben. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass der Aufsichtsrat den Verteilungsplan festlegt. Die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin ist in einer Die Verteilung erfolgt grundsätzlich nutzungs- Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (geltende bezogen. Dabei wird soweit wie möglich auf exakte Fassung vom 27. Juni 2017) und im Dienstvertrag Daten zurückgegriffen. der Geschäftsführerin geregelt. Wo solche nicht vorliegen, erfolgt die Verteilung auf EINSETZEN VON ARBEITSGRUPPEN der Basis repräsentativer Erhebungen. Dies ist vor allem dort der Fall, wo der einzelne Zur Vorbereitung komplexer Fragestellungen wurden Nutzungsvorgang nur mit unverhältnismäßig hohem vor der Entscheidung im Aufsichtsrat Arbeitsgruppen Aufwand ermittelt werden könnte eingerichtet. (Reprographievergütung und Bibliothekstantieme). Auf diese Weise wurde Expert/inn/enwissen Die Verteilungsbestimmungen in der geltenden bestmöglich eingeholt und fließt in die Fassung sind auf der Webseite der Literar-Mechana Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat ein. allgemein zugänglich. 3. Geschäftsführung 8. Geschäftsstelle Frau Dr. Sandra Csillag ist zur alleinigen Büro Geschäftsführerin seit 1. September 2008 bestellt. Im Büro der Literar-Mechana waren am 31.12.2020 4. Sozialfonds-Kommission neben der Geschäftsführerin 21 Dienstnehmer/innen beschäftigt, davon waren zehn teilzeitbeschäftigt. Die sechsköpfige Kommission wurde vom Aufsichts- Dies entspricht 18,78 Vollzeitäquivalenten. Die rat in seiner 329. Sitzung am 7. Oktober 2020 bestellt Geschäftsstelle war zum Stichtag mit 22 und setzt sich aus drei Autor/inn/en, einem Verleger Bildschirmarbeitsplätzen ausgestattet. und zwei Ministerialvertreter/inne/n zusammen. Im Zeitraum März 2020 bis Juni 2020 wurde die In der Autor/inn/enkurie (Petra Ganglbauer, Mag. Arbeit vorrangig im Homeoffice verrichtet, ebenso Sabine Gruber, Barbara Neuwirth, Dr. Thomas Eder teilweise im Zeitraum Oktober bis Dezember 2020. und Mag. Robert Woelfl) und in der Verleger/innenkurie (Mag. Herbert Ohrlinger und Dr. Alexander Potyka) gilt das Rotationsprinzip. 6
Geschäftsbericht 2020 TÄTIGKEITSBEREICHE Neben ihrem eigenen Tätigkeitsbereich besorgte die Literar-Mechana im Jahr 2020: Bibliothekstantieme Einhebung der Bibliothekstantieme (§ 16a Abs 5 Öffentliche Wiedergabe UrhG) für alle Verwertungsgesellschaften. Einhebung der öffentlichen Wiedergabe (§ 56c UrhG) im Bereich der Landes- und Gemeinde- schulen für alle Verwertungsgesellschaften. Kabelfernsehen Einhebung der Entgelte für Kabelfernsehen (§ 59a Intranetnutzung in Universitäten, Schulen UrhG) für alle Verwertungsgesellschaften, und sonstigen Bildungseinrichtungen ausgenommen AKM. Einhebung der Vergütungen für die Intranetnutzung zum Unterrichtsgebrauch (§ 42g) gegenüber den öffentlichen und privaten Universitäten, den Fachhochschulen und den Bundesschulen für alle Repro-Gerätevergütung Verwertungsgesellschaften. Einhebung der Repro-Gerätevergütung (§ 42b Abs 2 Z 1 UrhG) für die Bildrecht. Medienservice Vertretung der austro mechana, der LSG und der Bildrecht im Vertrag mit dem Medienservice des Repro-Betreibervergütung BMUKK. Einhebung der Repro-Betreibervergütung (§ 42b Abs 2 Z 2 UrhG) in den Bereichen Copy Shops, Schulen, Universitäten, Fach- und Dr. Erich Bielka-Stiftung Volkshochschulen für die Bildrecht. Agenden der Dr. Erich Bielka-Stiftung zum Gedenken an Rudolf Jeremias Kreuz. Die Vorteile aus dieser operativen Zusammenarbeit kommen sowohl den Nutzer/inne/n von Urheberrechten als auch den Berechtigten der beteiligten Gesellschaften zugute. Unter Einschluss dieser Dienstleistungen für die anderen Verwertungsgesellschaften wurden insgesamt Erträge von € 47,07 Mio. erwirtschaftet. 7
Geschäftsbericht 2020 9. Musiknoten Die Literar-Mechana nimmt – in sehr begrenztem Umfang – die Rechte an Musiknoten wahr. Die Erträge in dieser Sparte lagen im Berichtsjahr bei € 0,13 Mio. 10. Internationale Dachverbände Die Literar-Mechana ist Mitglied der CISAC, der internationalen Dachorganisation aller Verwertungsgesellschaften mit Sitz in Frankreich. Weiters gehört die Literar-Mechana dem internationalen Dachverband der Reprographie-Gesellschaften IFRRO mit Sitz in Brüssel an. Dr. Sandra Csillag ist Mitglied des European Development Committee (EDC) sowie des Membership Committee und führt den Vorsitz des Nominating Committee. Schließlich ist die Literar-Mechana im Jahr 2010 der Société des Auteurs Audiovisuels (SAA) beigetreten. Der wissenschaftlichen Vereinigung ALAI (Ländergruppe Österreich) gehört die Geschäftsführerin als Vorstandsmitglied an. Sie ist ferner Mitglied des Programmkomitees des IP-Rechtstages. 11. Anzahl der Bezugsberechtigten Urheber/innen/Rechtsnachfolger/innen Verlage Gesamt 31.12.1990 3.635 88 3.723 31.12.2000 6.820 147 6.967 31.12.2010 14.055 278 14.333 31.12.2019 21.733 424 22.157 31.12.2020 22.545 435 22.980 12. Inländische Vertragspartner Die Literar-Mechana steht im Inland mit mehr als 40.000 Nutzer/inne/n von Urheberrechten in vertraglicher Beziehung. Weit überwiegend werden die Erträge in Bereichen erzielt, die durch Gesamt- bzw. Rahmenverträge mit Teilorganisationen der Wirtschaftskammer Österreich, mit dem Veranstalterverband, dem ORF und den Gebietskörperschaften sowie mit Vertretungen der Bildungseinrichtungen geregelt sind. 13. Ausländische Vertragspartner In den meisten europäischen Ländern, aber auch in anderen Kontinenten existieren Verwertungsgesellschaften mit einem dem der Literar-Mechana vergleichbarem Wahrnehmungsumfang. Mit diesen wird die gegenseitige Vertretung in 41 Gegenseitigkeitsverträgen geregelt, wodurch die Bezugsberechtigten der Literar-Mechana auch im Ausland vertreten sind, ebenso ist das ausländische Repertoire in Österreich repräsentiert. Ein Verzeichnis der Verträge ist auf der Website der Literar-Mechana ersichtlich. Naturgemäß kommt dabei den Verträgen mit unseren Schwestergesellschaften im deutschsprachigen Raum die größte Bedeutung zu. 14. Werkeregister Die Literar-Mechana führt ein Werkeregister, in das unveröffentlichte Sprachwerke auf Antrag des Urhebers/der Urheberin eingetragen werden. Damit verbunden ist die Hinterlegung einer Abschrift des Werkes in einem versiegelten Umschlag. Die Eintragung dient als Beweismittel im Falle von Urheberrechtsverletzungen sowie dafür, dass die Priorität des Werkes des Urhebers/der Urheberin im Vergleich zum Werk eines/einer Dritten gegeben ist. Der Gegenbeweis ist allerdings zulässig. Im Jahr 2020 erfolgten 94 Eintragungen. Insgesamt waren zum 31. Dezember 2020 7.693 Werke eingetragen und hinterlegt. Ab dem 1. Jänner 2021 können Eintragungen auch online vorgenommen werden. 8
Geschäftsbericht 2020 ZUR LAGE DER GESELLSCHAFT 9
Geschäftsbericht 2020 1. Aufwendungen und Erträge ERTRÄGE 2018 - 2020 IN MIO € GENERALSPESENSATZ 2018 - 2020 ERTRÄGE IN MIO € 2020 2019 +/- % Lizenzerträge für Literar-Mechana 25,77 23,50 + 9,66% Lizenzerträge für andere Gesellschaften 14,53 12,13 + 19,79 % Lizenzerträge Inland 40,30 35,63 + 13,11 % Lizenzerträge Ausland 3,72 7,47 - 50,20 % Lizenzen insgesamt 44,02 43,10 + 2,13 % Zinsensaldo 0,30 0,90 - 66,67 % Subventionen (Sozialfonds) 1,55 1,40 + 10,71 % Kostenersätze und a.o. Erträge 1,20 1,31 - 8,40 % Gesamterträge 47,07 46,71 + 0,77 % AUFWENDUNGEN IN MIO € 2020 2019 +/- % Personalaufwand 1,60 1,61 - 0,62 % Abschreibungen 0,18 0,16 + 12,50 % Fremdleistungen 0,28 0,40 - 30,00 % Sonstige betriebliche Aufwendungen 1,30 0,94 + 38,30% Gesamtaufwand 3,36 3,11 + 8,04 % 10
Geschäftsbericht 2020 € 11,90 Mio € 1,62 Mio Reprographievergütung Öffentliche Wiedergabe In der Reprographievergütung wurden für die Die Erträge in der öffentlichen Wiedergabe sind insgesamt um 23,22% auf € 1,62 Mio gesunken. Im Literar-Mechana und die Bildrecht für das Jahr 2020 Bereich der Öffentlichen Wiedergabe in Gaststätten Erträge nach Abzug der Rückerstattungen wegen (Hörfunk und Fernsehen) lagen die Erträge Exports in Höhe von € 11,90 Mio [davon: Geräte- krisenbedingt mit € 1,12 Mio um 31,29% unter dem vergütung € 10,97 Mio und Betreibervergütung Vorjahr. In der öffentlichen Wiedergabe in Schulen € 0,93 Mio] erzielt. wurden Erträge in Höhe von € 0,50 Mio und damit um 4,17% mehr als im Vorjahr erzielt. € 2,60 Mio Mechanische Rechte zu Sendezwecken € 0,32 Mio In der Sparte mechanische Rechte zu Schulbücher Sendezwecken wurden € 2,6 Mio (2019: € 2,7 Mio) erzielt. In den Entgelten für die Nutzung in Schulbüchern über € 0,32 Mio (- 5,88%) sind € 0,13 Mio für das Musiknoten-Repertoire enthalten. Gesamterträge aus Lizenzen € 44,02 Mio € 2,08 Mio € 20,81 Mio Speichermedienvergütung Kabelfernsehen Die Erträge in der Speichermedienvergütung Im Bereich Kabelfernsehen sind die Erträge (für den (vormals: Leerkassettenvergütung) haben im von der Literar-Mechana vertretenen Verbund von Berichtsjahr € 2,08 Mio betragen. Verwertungsgesellschaften) um 40,70% auf € 20,81 Mio gestiegen. Die Literar-Mechana nimmt seit dem 1. Juli 2019 das Inkasso im Bereich Kabelfernsehen auch für die VGR vor. 11
Geschäftsbericht 2020 € 3,72 Mio Auslandserträge Die Auslandserträge liegen mit 3,72 Mio unter dem Vorjahresbetrag (2019: € 7,47 Mio). € 0,50 Mio Dienstleistungen für andere Verwertungsgesellschaften Die Dienstleistungen für andere Verwertungs- gesellschaften erbrachten Erträge von rund € 0,5 Mio. € 34,52 Mio Gesamtsumme der verteilten Beträge 1,80 Mio € 1,55 Mio SKE der Literar-Mechana Subvention für den Sozialfonds Den SKE der Literar-Mechana wurde zum Die Subvention für den Sozialfonds wurde vom BKA 31. Dezember 2020 ein Betrag von € 1,8 Mio (netto) in Höhe von € 1,55 Mio gewährt. zugewiesen. 12
Geschäftsbericht 2020 2. Spesenrechnung Verteilung Nach Abzug der Fremdkosten werden die in der Im Jahr 2020 wurden € 34,52 Mio (-8,99% gegen- Literar-Mechana entstandenen Kosten nach über 2019) an Tantiemen ausbezahlt. Die Maßgabe der zur Verteilung zur Verfügung Weiterleitung der für andere österreichische stehenden Beträge auf die einzelnen Abrechnungs- Verwertungsgesellschaften kassierten Entgelte sparten proportional verteilt. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgt in der Sparte Kabelfernsehen in Quartals- wurden sämtliche Verteilungssparten einheitlich mit abrechnungen, in der Sparte Reprographie in einer 6,94 % an Verwaltungskosten, die in der Literar- Jahresabrechnung. An ausländische Verwertungs- Mechana entstanden sind, belastet, die öffentliche gesellschaften wird einmal pro Jahr abgerechnet. Wiedergabe und der öffentliche Vortrag zusätzlich mit 19 % (Einhebungskosten AKM) und die Speicher- medienvergütung zusätzlich mit 3,04 % (Einhebungs- spesen austro mechana). Der Auslandsspesensatz beträgt einheitlich 2,16 %. Der Generalspesensatz (Verhältnis des Geschäftsaufwands zu den Erträgen) lag bei 7,1% (im Vorjahr 6,7 %), der Inlandsspesensatz (Verhältnis des Nettoaufwandes zu den inländischen Lizenzerträgen) bei 5,4 % (im Vorjahr 5,1 %). GRUPPEN VON BERECHTIGTEN – VERTEILUNG 3. 13
Geschäftsbericht 2020 REPARTIERUNG AN BEZUGSBERECHTIGTE Die Abrechnung der Inlandstantiemen an die Bezugsberechtigten der Literar-Mechana erfolgt jeweils im Jahr, das dem Jahr der Nutzung bzw. des Eingangs der Entgelte folgt, und zwar zu zwei Terminen: Anfang Juli und Anfang Dezember. Tonträger- und Videolizenzen sowie Auslandstantiemen werden jeweils nach Eingang zum nächstfolgenden Termin abgerechnet. REPARTIERUNG AN INLÄNDISCHE BEZUGSBERECHTIGTE NACH GRÖSSENKLASSEN € Urheber/innen/Rechtsnachfolger/innen Verlage Gesamt über 100.000 1 3 4 50.000 - 100.000 7 3 10 25.000 - 50.000 15 9 24 10.000 - 25.000 71 22 93 5.000 - 10.000 225 15 240 2.000 - 5.000 827 32 859 1.000 - 2.000 1166 30 1196 500 - 1.000 1479 35 1514 200 - 500 1808 25 1833 100 - 200 1456 35 1491 > 0 - 100 3584 153 3737 Gesamt 10639 362 11001 Die inländische Repartierungssumme wurde zu 86,43 % an Urheber/innen und Rechtsnachfolger/innen und zu 13,57 % an Verlage überwiesen. AUSLANDSERLÖSE UND VERTEILUNG INS AUSLAND Im Jahr 2020 wurden € 3,72 Mio (-50,12 %) an Auslandserlösen vereinnahmt. Es wurden € 7,93 Mio (+4,4%) an ausländische Verwertungsgesellschaften überwiesen. 14
Geschäftsbericht 2020 4. Sozialen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen (SKE) Das VerwGesG 2016 hat die Verpflichtung, sozialen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen zu dotieren, mit 50% der Gesamteinnahmen aus der Speichermedienvergütung abzüglich der darauf entfallenden Verwaltungskosten festgesetzt. Im Berichtsjahr wurden die folgenden Anteile aus den diversen sonstigen Erlössparten (Reprographievergütung: 5%, Bibliothekstantieme: 12%, Kabelfernsehen: 10%, Schulbuch: 10%) den SKE zugeführt. Die auf freiwilliger Basis erfolgende Zuweisung wurde wiederaufgenommen, nachdem sie im Jahr 2019 für ein Jahr ausgesetzt worden war. Die SKE werden innerhalb der Literar-Mechana als eigener Rechnungskreis geführt. Im Jahr 2020 wurde für Leistungen € 3,8 Mio (2019: € 1,7 Mio) aufgewendet. Rund ein Sechstel davon entfallen auf die folgenden Jahresstipendien: 15 Stipendien aus dem Jubiläumsfonds 27 Doktoratsfertigstellungsstipendien gingen an Christoph W. Bauer, Zdenka Becker, gingen an Marko Dinic, Martin Horvath, Nadine Kegele, Johanna König, Lukas Meschik, Petra Nagenkögel, Mag. Attila Babadostu Gabriele Petricek, Angelika Reitzer, Mario Michael Adelsberger, MA Schlembach, Simone Schönett, Franz Schuh, Birgit Faime Alpagu, MA Schwaner und Sandra Weihs. Diese wurden von Mag. Darija Davidovic der Jury, bestehend aus Dr. Christa Gürtler, Mag. Mag. Valerie Dirk Herbert Ohrlinger und Prof. Gerhard Ruiss, Jessica Ebner, MSc vorgeschlagen. Theresa Eisele, MA Kristina Eisfeld, MA 4 Michael En, MA Mag. Beatrice Frasl Drehbuchstipendien Myriam Gaitsch, MA wurden an Paul Harather, Mo Harawe, Marie Luise Mag. Eva Hallama Lehner und Maria Luz Olivares Capelle auf Mag. Rosa John Vorschlag der Jury vergeben, die von Mag. Sandra MMag. Ruth Kager Bohle, Mag. Valentin Hitz und Alexander Mahler Sarah Maria Knoll, MA gebildet wurde. MMag. Elisabeth Makovec Mag. Teresa Millesi 4 Mag. Jürgen Portschy Dramatiker/innenstipendien Caroline Posch, MA MMag. Doris Posch gingen an Catherine Aigner, Theresa Luise Roman Rethwilm, MSc Gindlstrasser, Maximilian Lang und Stephan Annalisa Rumolo, MA Langer, die von der zuständigen Jury, der Mag. Martina Schorn, MA Matthias Asboth, Thomas Krauß und Gerhild Olena Scrubei, MA Steinbuch angehörten, nominiert wurden. Michael Tieber, MA Mag. Anna Wieder 5 Mag. Markus Wurzer Journalismusstipendien gingen an Sonja Bettel, Katharina Brunner, Katharina Kropshofer im Team mit Juliane Fischer, 1 Forschungsstipendium Daniela Prugger und Elisa Tomaselli im Team mit ging an Dr. Michaela Kuklova. Olivia Wimmer. Diese wurden von der Jury, bestehend aus Dr. Martin Bernhofer, Dr. Daniela Diese wurden von der Jury, bestehend aus Kraus und Mag. Petra Stuiber, nominiert. Benedikt Föger, Univ.-Prof. Mag. Dr. Fridolin Krausmann, Barbara Neuwirth, Dr. Alexander Potyka und Hon.-Prof. RA Mag. Dr. Clemens Thiele, nominiert. 15
Geschäftsbericht 2020 3 Projektstipendien Übersetzer/innen 4 Kinder-, Jugendbuch- und Kinder- und gingen an Julia Dengg, Melanie Sindelar und Birgit Jugendtheaterstipendien Weilguny. Diese wurden von der Jury, bestehend aus Ilse Dick, Benedikt Föger und gingen an Lilly Axster, Rosemarie Eichinger, Dr. Waltraud Kolb, nominiert. Thomas Hartl und Sarah Michaela Orlovsky. Diese wurden von der Jury, bestehend aus Heinz Janisch, Dipl. Ing. Jürgen Lagger, Rachel van Kooij und Leila Müller, nominiert. Wie in den vorangegangenen Jahren wurden Zuschüsse an Autor/inn/en zur Krankenversicherung, zur Rechts- und Steuerberatung und in sonstigen Notfällen geleistet. Weiters wurden Beträge zur Förderung des urheberrechtlichen Schrifttums und zur Stärkung der internationalen Kontakte von Autor/inn/en- und Verleger/innenverbänden zur Verfügung gestellt. Auch die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Autor/inn/enwohnungen in Altaussee, Grundlsee, Berlin, Triest und Venedig, die haupt- und freiberuflichen Schriftsteller/inne/n zu Arbeitsaufenthalten dienen, wurden aus den SKE getragen. Über die gesamte Vergabe der Mittel gibt ein gesonderter SKE-Bericht 2020 Auskunft, der der Aufsichtsbehörde zugeleitet wird. 5. Sozialfonds Der Sozialfonds befindet sich nunmehr im 45. Jahr In der Krankenversicherung werden neben den seines Bestehens. Er ist längst zu einer festen Säule Zuschüssen zur freiwilligen Selbstversicherung nach in der sozialen Absicherung der Schriftsteller/innen ASVG auch (seit 2001) Zuschüsse zur Pflicht- geworden. Seit dem 1. Jänner 2006 wird der von der versicherung nach GSVG geleistet. Der Sozialfonds Kunstsektion des BKA finanzierte Sozialfonds für refundiert – je nach Bedürftigkeit – die Kranken- Schriftsteller/innen in der Literar-Mechana verwaltet. versicherungsbeiträge zur Hälfte bzw. zur Gänze. Die Literar-Mechana (und vor ihr die LVG) haben Der Beitrag zur ASVG-Selbstversicherung in der sich verantwortungsvoll der Aufgabe seiner Krankenversicherung wurde zum 1. Jänner 2020 von Verwaltung gestellt und hiebei höchste Akzeptanz € 427,07 auf € 440,32 und zum 1. Jänner 2021 auf sowohl in Kreisen der Schriftsteller/innen als auch € 454,86 pro Monat erhöht. bei den Aufsichtsbehörden erzielt. Die Leistungen in „sonstigen Notfällen“ sind gegenüber Sowohl die Richtlinien für die Vergabe als auch die dem Vorjahr mit € 0,24 Mio (im Vorjahr: € 0,08) von der LVG eingesetzte Sozialfonds-Kommission pandemiebedingt gestiegen. Dem Mehrbedarf im wurden von der Literar-Mechana übernommen, Krisenjahr wurde seitens des BKA mit einer sodass eine kontinuierliche Fortführung dieser seit kurzfristig zuerkannten, einmaligen Subventions- 1977 bestehenden Einrichtung gewährleistet ist. erhöhung über zusätzlich € 0,15 Mio entsprochen. In dieser Sparte wurde 97 Anträgen (im Vorjahr: 54) Im Berichtsjahr standen dem Sozialfonds insgesamt ganz oder zum Teil stattgegeben. Die Aufwendungen € 1,71 Mio (davon als Subvention für 2020: 2020 für 24 Ehrenpensionen (2019: 23) sind mit € 1,55 Mio) zur Verfügung. Davon wurden € 1,45 Mio € 0,23 Mio (im Vorjahr: € 0,22 Mio) leicht gestiegen. (im Vorjahr: € 1,28 Mio) verbraucht; der Rest von € 0,26 Mio wurde auf das Jahr 2021 vorgetragen. Die Vom Gesamtaufwand des Sozialfonds entfallen vom Sozialfonds geleisteten Zuschüsse betrugen im € 83.640,00 (5,9 %) auf Verwaltungskosten. Jahr 2020 € 1,37 Mio; im Vorjahr waren es € 1,20 Mio. 6. Dr. Erich Bielka-Stiftung Die Unterstützungsleistungen sind in der Sparte Der Zweck der „Dr. Erich Bielka-Stiftung zum Ge- Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeits- denken an Rudolf Jeremias Kreuz“ besteht darin, dass versorgung mit 48 Begünstigten (im Vorjahr: 53) zum Vermögen gehörende Haus in Grundlsee leicht gesunken. In der Sparte Krankenversicherung (Steiermark) schaffenden Schriftsteller/inne/n für sind die Unterstützungsleistungen mit 61 Arbeitsaufenthalte zur Verfügung zu stellen. (im Vorjahr: 64) ebenfalls leicht gesunken. 16
Geschäftsbericht 2020 Die Literar-Mechana und der ehemalige Außen- Mit der Wirtschaftskammer Österreich wurden im minister Dr. Erich Bielka haben die Stiftung im Jahr Berichtsjahr Gespräche über die Anpassung des 1992 gegründet. Die Stiftung wurde per 31.12.2020 Gesamtvertrags Betreibervergütung aus dem Jahr aufgelöst, da mit dem Stiftungszweck der Bielka- 1996 aufgenommen. Stiftung keine gemeinnützigen Zwecke iSd im Jahr 2015 geänderten Bundes-Stiftungs- und Fonds- 8. Verteilung Gesetzes mehr verfolgt werden. Die Verteilung der Entgelte an die Bezugsberechtigten Das Vermögen der Stiftung wurde gemäß der soll weiterhin möglichst zeitnah zur Einhebung und Stiftungssatzung den SKE der Literar-Mechana möglichst vollständig unter Beachtung einer übertragen. Es bestand am 31. Dezember 2020 aus ausreichenden Reserve für noch nicht verjährte dem bebauten Grundstück in Grundlsee, aus Ansprüche erfolgen. Veranlagungen in mündelsichere Pfandbriefe (229 T €) und in Fondsanteile (100 T €) sowie aus einem Aus Gründen der Sparsamkeit und des Bankguthaben (41 T €). Die Literar-Mechana wird den Umweltschutzes versendet die Literar-Mechana seit bisherigen Stiftungszweck auch weiterhin verfolgen. der Hauptabrechnung im Juni 2019 auf postalischem Weg nur mehr die Kontoauszüge und bestimmte 7. Gesetzliche Vergütungsansprüche und Detaillierungen zur Inlandsabrechnung. Sonstige Lizenzen allgemeine Informationen zur Hauptabrechnung sind nur mehr über die Webseite abrufbar. ÖFFENTLICHE ZURVERFÜGUNGSTELLUNG FÜR UNTERRICHT UND LEHRE Tantiemenguthaben bei der Literar-Mechana werden erst ab Erreichen einer Gesamtsumme von € 10,-- Mit der österreichischen Fachhochschulkonferenz überwiesen. Die betroffenen Bezugsberechtigten (FHK) wurde im Jahr 2020 eine Einigung über die erhalten weiterhin einen Kontoauszug zur Information Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material über Aufkommen und Kontostand. auf Lernplattplattformen an österreichischen Fachhochschulen für den Zeitraum bis einschließlich ELEKTRONISCHER VERSAND DER 2018 erzielt. Mit den Bundesschulen wurden die ABRECHNUNGEN Verhandlungen fortgesetzt, ebenso mit den öffentlichen Universitäten. Die Umstellung des Postversands der Tantiemen- abrechnungen auf elektronischen Versand wird LIEDER UND LIEDTEXTE IM GEMEINDEGESANG voraussichtlich im Jahr 2021 realisiert werden. Die Literar-Mechana vertritt seit dem Jahr 2019 in E-PUBLIKATIONEN UND ONLINE- Österreich die Rechte von Musiknoten hinsichtlich des VERÖFFENTLICHUNGEN angloamerikanischen Liedguts (Lobpreislieder) zur Verwendung im Gottesdienst und für Zwecke des Seit dem Jahr 2019 werden im Rahmen der vom Gemeindegesangs. Mit dem größten Vertragspartner Aufsichtsrat beschlossenen Verteilungsbestimmungen in Österreich, den Freikirchen Österreich (FKÖ), wurde E-Publikationen und gewisse Online- eine Einigung bis zum 31. Dezember 2020 erzielt. veröffentlichungen (u.a. Weblogs) abgerechnet, da diese eine bedeutende Quelle für die durch die Der Vertrag mit der katholischen Kirche über die Reprographie- und Speichermedienvergütung Verwendung von Musiknoten im Gemeindegesang abgegoltenen Nutzungen sind. wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. UMSATZSTEUER – KULTUR- UND MEDIEN- Mit der Konferenz der österreichischen BEREICH Musikschulwerke (KOMU) wurden betreffend das Kopieren von Musiknoten zu Unterrichts- und Mit Juli 2020 wurde die Umsatzsteuer auf bestimmte Lehrzwecken Verhandlungen aufgenommen. Umsätze in der Gastronomie und Hotellerie sowie im Kultur- und Medienbereich auf 5% gesenkt. Zu den REPROGRAPHIEVERGÜTUNG von der Senkung umfassten Umsätzen zählen auch jene aus der Tätigkeit als Künstler/in, wobei auch Im Frühjahr 2020 konnte mit der Bildrecht eine Entgelte für die Einräumung, Übertragung und nachhaltige, langfristige Einigung über die Aufteilung Wahrnehmung von Urheberrechten an der Einnahmen aus der Reprographievergütung, künstlerischen Werken umfasst sind, welche bisher erzielt werden. 17
Geschäftsbericht 2020 dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 13% eingerichtet, die von den Bezugsberechtigten gut unterlagen. Die Literar-Mechana hat die Tantiemen angenommen werden. Über die Online- von qualifizierten Bezugsberechtigten – nur Meldeplattformen der Literar-Mechana wurden im Jahr künstlerisch tätige Autor/inn/en, die nicht unter die 2020 weit über 15.000 Meldungen von Kleinunternehmerregelung fallen – daher ab Juli Bezugsberechtigten abgewickelt. Trotz dieser hohen 2020 mit dem gesenkten Steuersatz von 5% Anzahl von Meldungen arbeitete das System stets abgerechnet. Die ursprünglich mit Ende 2020 reibungslos. Die Programme zeichnen sich durch eine befristete Senkung der Umsatzsteuer wurde hohe Benutzerfreundlichkeit aus und werden laufendend verbessert. zwischenzeitig bis vorerst Ende 2021 verlängert. Ende des Jahres 2020 wurde die Programmierung 9. Veranlagungen einer Onlineplattform zur Erfassung der Meldedaten und Abrechnung der Entgelte im Bereich des Der notwendigen Veranlagung der Gelder bis zur Kabelfernsehens in Auftrag gegeben. Sie soll Ausschüttung wurde auch im Berichtsjahr gerade mit automatisierte Abrechnungen und Onlinemeldungen Blick auf die Treuhandfunktion besonderes ab dem 3. Quartal 2021 ermöglichen. Augenmerk geschenkt: die Substanzerhaltung des Vermögens hat Vorrang vor dem Ertrag; das In Entwicklung befindet sich auch ein mehrjähriges Investment erfolgte in die sichersten und defensivsten Projekt über die Neuprogrammierung der internen Anlageformen sowie in solide und werthaltige Papiere. Datenbanken und Verarbeitungssysteme, die – auf dem letzten Stand der Technik – eine effiziente und 10. Webseite und Newsletter zugleich sichere, vernetzte Datenverarbeitung von der Einhebung bei den Zahlungspflichtigen bis zur Im Jahr 2020 wurde mit der inhaltlichen Verteilung an die Bezugsberechtigten ermöglichen Überarbeitung der Webseite begonnen. Die soll. verfügbaren Informationen und abrufbaren Inhalte sollen gestrafft und dadurch der Nutzerkomfort 12. Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 erhöht werden. DEMOKRATIE IN DER LITERAR-MECHANA Zweimal im Jahr und darüber hinaus aus gegebenem Anlass informieren wir per Newsletter alle Am 29. Jänner 2020 lud die Literar-Mechana Abonnent/inn/en über aktuelle Entwicklungen, zur Bezugsberechtigtenversammlung in die Veränderungen und Neuerungen. Zudem erinnern Räumlichkeiten des Literaturhauses Wien ein. wir an anstehende Melde- und Verrechnungstermine und weisen auf wichtige Kontakte und Services der Literar-Mechana hin. Derzeit haben rund 17.000 TRANSPARENZBERICHT Bezugsberechtigte den Newsletter abonniert. Neben dem Geschäftsbericht und dem SKE-Bericht 11. IT-Service und Datensicherheit ist gemäß § 45 VerwGesG 2016 ein Transparenz- bericht zu erstellen. Die darin enthaltenen Angaben sind vom Abschlussprüfer zu bestätigen. Er ist auf Die Vorgaben im Bereich Datenschutz wurden der Webseite der Literar-Mechana abrufbar. vollständig umgesetzt. Mit Geltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit dem 25. Mai 2018 ist die Literar-Mechana im noch höheren 13. Ausbau der Leistungen der sozialen und Ausmaß als bisher verpflichtet, für die Sicherheit bei kulturellen Zwecken dienenden der Datenverarbeitung zu sorgen. Für Daten- Einreichungen (SKE) schutzverstöße drohen seit diesem Zeitpunkt schwere Strafen. Alle Anforderungen der DSGVO Die Literar-Mechana verfügt über einen kontinuierlich (Informations-, Auskunfts- und Transparenzpflichten) entwickelten Leistungskatalog, der die Interessen werden ordnungsgemäß erfüllt. aller Bezugsberechtigtengruppen ausgewogen berücksichtigt und auf Dauer stärken soll. 2020 OPTIMIERUNG DES MELDEKOMFORTS FÜR wurden die SKE-Leistungen zu Gunsten von NUTZER/INNEN UND BEZUGSBERECHTIGTE Drehbuchautor/inn/en, Kinderbuchautor/inn/en, Kinder- und Jugendtheaterautor/inn/en und Die Literar-Mechana hat mit großem Aufwand Online- Übersetzer/innen durch die Erhöhung der Anzahl Meldeplattformen für den Bereich Wissenschaft, vergebener Stipendien ausgebaut. Außerdem Zeitungsjournalist/inn/en und Hörfunk/Fernsehen wurden Zuschüsse zur Pensionsversicherung zuerkannt. 18
Geschäftsbericht 2020 Die Literar-Mechana unterhält Wohnungen an und bis zu 1000 Zeichen je eines Textes und je eines unterschiedlichen Standorten, die unter bestimmten Bildes führen. Unter anderem daran wurde von Voraussetzungen für Schreib- und Arbeitsaufenthalte Seiten der Rechteinhaber massive Kritik geübt. genutzt werden dürfen. Das bestehende Angebot wurde im Jahr 2020 um eine in Meran für gewisse Die Richtlinien wären bis zum 7. Juni 2021 ins Zeiträume angemietete Wohnung ergänzt. österreichische Recht umzusetzen gewesen. Eine Beschlussfassung über eine UrhG-Novelle 21 ist 14. Ausblick und zukünftige Entwicklung allerdings nicht rechtzeitig erfolgt. URHEBERECHTSGESETZ-NOVELLE 2021 Die Literar-Mechana hat auf die Entwürfe mit Stellungnahmen reagiert, die teils gemeinsam mit der Das Bundesministerium für Justiz hat zur Umsetzung IG Autorinnen Autoren, dem Hauptverband des der am 26. März 2019 vom Europäischen Österreichischen Buchhandels und dem Parlament beschlossenen Urheberrechts-Richtlinie österreichischen Verlegerverband abgegeben (RICHTLINIE (EU) 2019/790 des Europäischen wurden. Regelungsvorschläge im Bereich des Parlaments und Rats vom 17. April 2019) zwei Urhebervertragsrechts kommentiert die Literar- Textvorschläge für eine Urheberrechtsgesetz-Novelle Mechana traditionell nicht, da sie sowohl Autor/inn/en an die beteiligten Kreise versendet. als auch Verlage vertritt. Der erste Arbeitsgruppenentwurf enthielt Regelungen DIE COVID-19 KRISE UND IHRE FOLGEN für die Umsetzung der Ausnahmen und Beschränkungen (Art 3 bis 7, 14, 17 Abs 7) in den Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Bereichen Text und Data Mining, Unterricht, Krise waren in einigen Geschäftsbereichen der Literar- Bibliotheksnutzung sowie der vergriffenen Werke und Mechana zu spüren. Gerade im Bereich der der erweiterten kollektiven Rechtewahrnehmung (Art öffentlichen Wiedergabe kam es im Geschäftsjahr 8 bis 12). Der zweite Textvorschlag war 2020 aufgrund der temporären Schließungen den urheberrechtlichen Vorgaben des zahlreicher Institutionen und Unternehmen zu Regierungsprogramms, nämlich dem Leistungs- geringeren Erträgen. Zudem ist auch ein Rückgang schutzrecht für Presseverlage (Art 15), der bei den Auslandserträgen zu verzeichnen. Plattformhaftung (Art 17 einschließlich der Verhandlungsmechanismen sowie einigen urheber- Die Literar-Mechana hat zur finanziellen Unterstützung vertragsrechtlichen Bestimmungen (Art 18-23), die ihrer Bezugsberechtigten in der Krise mit der allerdings teilweise über die in der Richtlinie Bereitstellung von zwei Förderprogrammen aus Mitteln der sozialen und kulturellen Zwecken dienenden enthaltenen Bestimmungen hinausgehen, und der Einrichtungen (SKE) rasch reagiert. Für haupt- und Verlegerbeteiligung (Art 16) gewidmet. freiberufliche Bezugsberechtigte wurde zur teilweisen Kompensation bei Honorarausfällen für ersatzlos Ferner soll die CabSat-Richtlinie (RICHTLINIE (EU) ausgefallene Veranstaltungen und Projekte sowie bei 2019/789) umgesetzt werden. Der Textvorschlag anderen Notfällen aufgrund der Krisensituation rund enthält auch insofern Vorschriften in Bezug € 2 Mio aufgewendet. Im Jahr 2020 wurden daraus auf bestimmte Online-Übertragungen von 730 Bezugsberechtigte unterstützt. Bei der Literar- Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Mechana bezugsberechtigte Publikums-, Fachbuch-, Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie eine von Wissenschafts- und Theaterverlage wurden der Richtlinie fakultativ vorgesehene bei der Auszahlung von Tantiemen an Verwertungsgesellschaftenpflicht für die Verlagsautor/inn/en für konkrete, bereits erfolgte bzw. Weiterleitung durch den Signalverteiler im Rahmen stattgefundene Buch- und Theaterproduktionen der Direkteinspeisung (Art 8). unterstützt. Im besonderen Maß kontroversiell diskutiert werden die Regelungen zur Plattformhaftung, für deren Umsetzung und Interpretation die Europäische Kommission mittlerweile Leitlinien aufgestellt hat. Der Textentwurf in seiner letzten Fassung würde zur Freistellung nicht kommerzieller Nutzungen von kleinen Ausschnitten eines Werks im Ausmaß von bis zu 20 Sekunden einer Film- oder Audioaufnahme 19
Geschäftsbericht 2020 RESÜMEE 20
Geschäftsbericht 2020 Die Covid-19-Krise hat Autor/inn/en und Verlage Die Literar-Mechana hat zu allen Arbeitspapieren schwer getroffen. Zur Abfederung von Honorar- und Stellungnahmen abgegeben und bringt sich aktiv im Produktionsausfällen und krisenbedingten sozialen Diskussionsprozess ein. Notfällen hat die Literar-Mechana rasch einen SKE- Sonderfonds eingerichtet und Förderungen Mit den in der UrhG-Novelle 2021 voraussichtlich unbürokratisch an haupt- und freiberufliche enthaltenen Regelungen zur Verlegerbeteiligung wird Bezugsberechtigte verteilt. Das Ende März 2020 ins jedenfalls die gemeinsame Rechtewahrnehmung für Leben gerufene Programm wurde im Jahr 2021 Autor/inn/en und Verlage unter einem Dach fortgesetzt. abgesichert. Die Literar-Mechana hat allerdings bereits vorausschauend die Verteilungs- Den Empfehlungen der Bundesregierung folgend bestimmungen geändert und kann daher die verrichteten die Mitarbeiter/inn/en der Literar- Verteilung auch an Verlage seit dem Jahr 2019 Mechana ihre Arbeit seit März 2020 über weite wieder vorbehaltlos und rechtssicher gewährleisten. Strecken des Jahres im Homeoffice. Dank der Das auf Zustimmung der Autor/inn/en zur perfekt funktionierenden EDV, der Flexibilität und dem hohen Einsatz der Mitarbeiter/innen gab es Ausschüttung an Verlage basierende System der keine Auswirkungen auf die Arbeitsqualität. Eine Verteilung hat sich bewährt und sollte daher tunlichst moderne, auf Vertrauen basierende Unternehmens- unverändert fortgesetzt werden. kultur macht sich gerade in Zeiten der Krise bezahlt. Die Literar-Mechana reagiert auf das nun bestens Wien, 16. Juni 2021 erprobte Arbeitsmodell mit dem Abbau von Bürofläche und wird nunmehr – an neuer Dr. Sandra Csillag Geschäftsadresse – künftig als Hybrid-Betrieb mit Geschäftsführerin modernen Arbeitsstrukturen bei gleichzeitiger Einsparung von Kosten geführt. Das Urheberrecht ist wirtschaftliche Existenz- grundlage für Autor/inn/en und Verlage und ein Garant für die kulturelle Vielfalt in unserer Gesellschaft. Die Umsetzung der Copyright-Richtlinie und der CabSat-Rl im Rahmen der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021 wird zu einer Ausweitung der Geschäftsfelder der Literar-Mechana im Interesse der bezugsberechtigten Autor/inn/en und Verlage und allgemein zu einer Stärkung der Rolle der Verwertungsgesellschaften im digitalen Dr. Sandra Csillag Foto: Rainer Mirau Photography Umfeld führen. Gerade das im Entwurf vorgesehene Instrument der erweiterten kollektiven Lizenz eröffnet künftig Möglichkeiten für ein breites Lizenzangebot, nicht nur gegenüber Plattformen, sondern auch in solchen Bereichen, in denen der Gesetzeber der technologischen Entwicklung – naturgemäß – hinterherhinkt. Die technologieneutrale Behandlung und Subsumption der neuen Dienste der Telekommunikation unter das bewährte Kabelfernsehregime entspricht der bestehenden Lizenzpraxis der Literar-Mechana und ist als Klarstellung jedenfalls zu begrüßen. Welche Ertragschancen sich zu Gunsten der Bezugsberechtigten aber tatsächlich ergeben, wird maßgeblich von der Ausgestaltung des neuen urheberrechtlichen Rechtsrahmens abhängen. 21
Geschäftsbericht 2020 AKTIVA 31.12.2020 31.122.019 € € € € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Rechte 195.590,15 287.782,13 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 363.869,00 372.845,00 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.180,00 66.792,58 419.049,00 439.637,58 3. geleistete Anzahlungen auf Anlagevermögen III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere 614.639,15 727.419,71 B. Umlaufvermögen I. Forderungen 1. Forderungen aus Leistungen 10.330.525,31 7.281.760,75 2. sonstige Forderungen 476.335,88 551.812,41 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 8.232,34 8.062,39 10.815.093,53 7.841.635,55 II. Wertpapiere 30.485.081,09 30.472.478,56 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 10.592.213,14 7.333.904,15 51.892.387,76 37.806.382,71 52.507.026,91 46.375.437,97 PASSIVA 31.12.2020 31.12.2019 € € € A. Eigenkapital 1. Stammkapital 36.000,00 36.000,00 ausstehende Einlage -17.831,80 -17.831,80 18.168,20 18.168,20 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Abfertigungen 283.300,00 326.000,00 2. Rückstellungen für Pensionen 1.518.690,00 1.485.417,00 3. sonstige Rückstellungen 813.096,50 1.263.603,82 2.615.086,50 3.075.020,82 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus zu verteilenden Lizenzgebühren 39.103.362,72 34.354.473,66 2. Verbindlichkeiten aus der Widmung für SKE 5.444.901,01 7.154.620,95 3. Verbindlichkeiten gegenüber Sozialfonds 258.067,24 157.288,31 4. Verbindlichkeiten aus Leistungen 3.979.558,94 335.518,24 5. Verbindlichkeiten gegenüber Berechtigten 588.993.70 670.463,56 6. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 376.131,50 353.871,70 7. sonstige Verbindlichkeiten 122.757,10 256.012,53 davon aus Steuern 209.885,03 382.431,97 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 28.548,76 28.893,32 49.873.772,21 43.282.248,95 52.507.026,91 46.375.437,97 22
Geschäftsbericht 2020 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 2020 2020 2019 € € € Umsatzerlöse a) Lizenzerlöse 44.020.113,35 43.100.891,07 b) Erlöse aus Spesenverrechnung 815.093,74 898.015,17 c) übrige sonstige betriebliche Erträge 384.081,77 412.352,10 Fremdleistungen -280.063,52 -354.586,02 Personalaufwand a) Gehälter -1.127.427,77 -1.124.525,93 b) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen -38.479,12 -35.576,06 an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen c) Aufwendungen für Altersversorgung -145.823,06 -153.559,62 d) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige -290.738,76 -292.996,19 Abgaben und Pflichtbeiträge e) sonstige Sozialaufwendungen -5.090,77 -8.226,05 --1.607.559,48 -1.614.883,86 Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des -176.886,35 -160.073,36 Anlagevermögens und Sachanlagen übrige sonstige betriebliche Aufwendungen -1.296.966,38 -942.970,93 Zwischensumme 41.857.813,13 41.338.744,18 Erträge aus anderen Wertpapieren, davon aus verbundenen Unternehmen: 279.805,85 351.415,22 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen: 85,86 888,60 Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung 183.120,70 583.015,00 zu Wertpapieren des Umlaufvermögens Aufwendungen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -165.989,63 -35.213,94 Zwischensumme 297.022,78 900.104,88 zur Verteilung bestimmte Lizenzgebühren 42.154.835,91 42.238.849,06 23
Geschäftsbericht 2020 Geldflussrechnung 2020 TEUR 1. Ergebnis vor Steuern 42.155 2. Überleitung auf den Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis vor Steuern a. Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 177 sowie auf Wertpapiere des Umlaufvermögens b. Abschreibungen SKE 15 Geldfluss aus dem Ergebnis 42.347 c. Ab-/ Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -2.986 d. Abnahme der Rückstellungen, ausgenommen für Steuern vom Einkommen -460 e. Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 6.592 f. Zur Verteilung bestimmte Urheberrechtsentgelte -42.155 --39.162 3. Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis vor Steuern 2.993 4. Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.993 5. Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit a. Anlagenzugänge lt. Anlagenspiegel (ohne Finanzanlagen) -79 6. zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 2.914 7. Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 7.334 8. Finanzmittelbestand am Ende der Periode 10.248 24
Geschäftsbericht 2020 BESTÄTIGUNGSVERMERK 25
Geschäftsbericht 2020 Bericht zum Jahresabschluss PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der LITERAR – MECHANA Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte, Gesellschaft m.b.H., Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. 26
Geschäftsbericht 2020 VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. 27
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