Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg

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Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Rechte – Pflichten                        1

          Gleiches Recht
               für beide
                     Ehe
                     Eingetragene
                     Partnerschaft
                     Lebensgemeinschaft
Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Vorwort

                                                                                                             Informationen
                                                                                                             über Ihre Rechte
2
                                                                                                             Es ist für alle von Interesse, die Rechte                                           3
                                                                                                             und Pflichten der unterschiedlichen Lebensformen zu
                                                                                                             kennen. Mit der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner-
                                                                                                             schaften treten nun wesentliche Neuerungen in Kraft.

                                                                                                             Wir haben die Freiheit zu wählen,      ■ Beratung in den Bezirken:
                                                                                                             wie wir unsere Partnerschaft gestal-     Die Beratung ist vertraulich,
                                                                                                             ten und in welcher Form wir zusam-       kostenlos und erfolgt auf Wunsch
                                                                                                             menleben möchten. Dabei ist vielen       auch anonym.
                                                                                                             Menschen nicht bewusst, welche
                                                                                                             rechtlichen Unterschiede es zwi-       ■ Rechtsberatungshotline:
                                                                                                             schen einer Lebensgemeinschaft, ei-      Kostenlose Beratung jeden
                                                                                                             ner eingetragenen Partnerschaft und      Dienstag und Donnerstag von
                                                                                                             der Ehe gibt. Seit 2019 stehen diese     14.30 – 16.30 Uhr,
                                                                                                             sowohl gleich- als auch verschieden-     Tel. +43 662 8042-3233
                                                                                                             geschlechtlichen Paaren offen.
                                                                                                                                                    Am wichtigsten bleibt jedoch die Ent-
    Rechtlicher Hinweis, Haftungsausschluss
                                                                                                             Diese Broschüre informiert über die-   scheidung, wen man als Lebenspart-
    Das Land Salzburg übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität
                                                                                                             se rechtlichen Unterschiede. Wenn      nerin oder Lebenspartner wählt. Ich
    des Inhaltes, insbesondere wird keinerlei Haftung für eventuelle unmittelbare oder mittelbare            man beispielsweise gemeinsam eine      wünsche Ihnen eine Beziehung, die
    Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen,                 Familie gründet, so hängt die recht-   Sie glücklich macht und in der Sie das
    übernommen. Eine Haftung der Autorinnen aus dem Inhalt dieses Werkes ist gleichfalls ausge­
    schlossen.                                                                                               liche Absicherung sehr wesentlich      Gefühl der Verbundenheit erleben.
    Impressum: Medieninhaberin: Land Salzburg I Herausgeberin: Abteilung Kultur, Bildung und Gesellschaft,   davon ab, ob man verheiratet ist
    Referat Frauen, Diversität, Chancengleichheit vertreten durch Mag.a DSA Karoline Brandauer MiM I Text:   oder in einer Lebensgemeinschaft
    a.o.Univ.Prof.in Dr.in Ulrike Aichhorn I Redaktion: Mag.a Eva Heistracher, Mag.a Marianne Kamerhuber I
    5020 Salzburg, Michael-Pacher-Straße 28, www.salzburg.gv.at/frauen I Grafik und Gestaltung: die          lebt. Sie finden im Anhang die Be-
    fliegenden fische werbeagentur, Landesmedienzentrum Grafik I Foto: Adobe Stock, pixabay, Leo             ratungsangebote im Land Salzburg,
    Neumayr I Druck: Haus­druckerei Land Salzburg, 5020 Salzburg, Kaigasse 2 I August 2020 neu bearbeitete
    Auflage, Ausgabe 6                                                                                       welche Ihnen bei offenen Fragen        Mag.a (FH) Andrea Klambauer
                                                                                                             weiterhelfen, wie die                  Landesrätin für Wohnen, Kinderbetreuung,
                                                                                                                                                    Wissenschaft, Integration, Frauen, Jugend,
              Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des                                                                                   Generationen, Familien, Erwachsenenbil-
              Österreichischen Umweltzeichens, Druckerei Land
              Salzburg UW-Nr. 1271                                                                                                                  dung und öffentliche Bibliotheken
Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                                                                                                                                      Inhaltsverzeichnis

    Ehe      .........................................................................................................................................   6   7. Rechtliche Folgen der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ............... 36
    1. Gleiche Rechte und Pflichten in der Ehe .............................................................. 7                                                   7.1 Unterhalt................................................................................................................. 36

    2.   Familienname ................................................................................................................ 9                          7.2 Aufteilung des Gebrauchsvermögens, der Ersparnisse und der Schulden.........37
           2.1 Beibehaltung der bisherigen Familiennamen........................................................ 9                                                7.2.1 Aufteilung der partnerschaftlichen Wohnung.................................................. 37
           2.2 Gemeinsamer Familienname bzw. gemeinsamer Familiendoppelname ........... 9                                                                         7.2.2 Schulden............................................................................................................. 38
           2.3 Gemeinsamer Familienname und Doppelname.................................................. 10                                                       7.3 Name nach gerichtlicher Auflösung.................................................................... 38
           2.4 Anpassung des Namens an das Geschlecht........................................................ 10                                                  7.4 Krankenversicherung............................................................................................. 38
                                                                                                                                                                  7.5 Witwen- bzw. Witwerpension............................................................................... 40
    3.   „Hausfrauenehe“ oder „Hausmännerehe“                                             .........................................................    10
            3.1 Unterhaltsanspruch für die Vollhausfrau oder den Vollhausmann.................... 10                                                         Lebensgemeinschaft                                ..............................................................................................   42
4           3.2 Kranken- und Sozialversicherung......................................................................... 12                                                                                                                                                                                          5
                                                                                                                                                             1. Definition            ......................................................................................................................    43
            3.3 Unterhalt für die erwerbstätige Ehefrau o.d. erwerbstätigen Ehemann........... 14
                                                                                                                                                             2. Kein Unterhaltsanspruch .......................................................................................... 43
    4.   Vermögen und Schulden                          ............................................................................................   14
                                                                                                                                                             3. Mitarbeit im Unternehmen der Lebensgefährtin oder des
            4.1 Vermögen und Schulden bei aufrechter Ehe.......................................................                                        14
            4.2 Vermögen und Schulden im Fall der Ehescheidung............................................                                             14       Lebensgefährten .......................................................................................................... 44

    5.   Ehe in der Krise               ...........................................................................................................    16    4. Krankenversicherung – Mitversicherung in der Lebensgemeinschaft                                                                     .........   44
            5.1 Mediation................................................................................................................              16    5. Gemeinsames Wohnen                            ...............................................................................................   45
    6.    Ehescheidung ............................................................................................................... 17                               5.1 Untermiete............................................................................................................. 45
           6.1 Scheidung wegen Verschuldens (schwere Eheverfehlungen)............................ 17                                                                    5.2 Mitmiete in der Lebensgemeinschaft.................................................................. 45
           6.2 Scheidung aus anderen Gründen.......................................................................... 17                                               5.3 Eintrittsrecht in den Mietvertrag im Todesfall................................................... 46
           6.3 Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nach § 55 EheG...... 18                                                                      5.4 Wohnungseigentum................................................................................................ 46
            6.3.1 Witwen- oder Witwerpension bei einer Scheidung nach § 55 EheG mit                                                                          6. Gemeinsame Schulden ............................................................................................... 47
            Verschuldensantrag...................................................................................................... 19                      7. Erbrecht und Alterssicherung .................................................................................. 48
            6.4 Einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG..................................................... 20                                            8. Ende einer Lebensgemeinschaft ............................................................................. 49
            6.5 Kosten einer Scheidung (Stand 2020).................................................................. 22                                          8.1 Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts............................................. 49
    7.   Scheidungsfolgen                  ........................................................................................................    23         8.2 Partnerschaftsverträge......................................................................................... 50
            7.1 Nachehelicher Unterhalt....................................................................................... 23
                                                                                                                                                             Kinder in einer Familie                        ....................................................................................... 52
            7.2 Eheliche Vermögens- und Schuldenteilung bei der Scheidung.......................... 25
                                                                                                                                                             1. Anerkennung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kind ............................ 53
            7.3 Familienname nach der Scheidung...................................................................... 25
                                                                                                                                                             2. Familienname des Kindes ......................................................................................... 53
            7.4 Krankenversicherung nach der Scheidung........................................................... 25
            7.5 Witwen- bzw. Witwerpension............................................................................... 26
                                                                                                                                                             3. Obsorge ........................................................................................................................... 55
                                                                                                                                                             4. Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren............................................................57
    Eingetragene Partnerschaft                                         ............................................................................    28    5. Kindesunterhalt ........................................................................................................... 57
    1.   Begründung einer eingetragenen Partnerschaft                                               ...............................................    29         5.1 Unterhalt bei Doppelresidenz............................................................................... 59
    2.   Gleiche Rechte und Pflichten in der eingetragenen Partnerschaft ..................... 29                                                                 5.2 Sonderbedarf.......................................................................................................... 59

    3.   Familienname .............................................................................................................. 30                      6. Recht auf persönliche Kontakte ............................................................................. 60
                                                                                                                                                             7. Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind ....................................................... 61
    4.    Unterhalt         .......................................................................................................................    31
                                                                                                                                                             8. Besuchsmittler, Besuchsbegleitung.........................................................................63
    5.    Mitversicherung der haushaltsführenden Person                                               .............................................    32
    6.    Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft....................................................... 32                                              Gewalt in der Beziehung .....................................................................................65
           6.1 Auflösung wegen Verschuldens (schwere Verfehlungen)................................... 32                                                     Wichtige Adressen ..................................................................................................... 67
           6.2 Auflösung wegen Zerrüttung aufgrund anderer Gründe................................... 33
                                                                                                                                                             Weitere Informationen .......................................................................................... 76
           6.3 Auflösung wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft.............................. 33
           6.4 Einvernehmliche Auflösung................................................................................... 34
           6.5 Auflösung wegen Willensmängeln........................................................................ 34
           6.6 Kosten einer gerichtlichen Auflösung (Stand 2020)........................................... 35
Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Ehe                                                                                                                       Ehe

    Ehe                                            Das österreichische Recht bestimmt,
                                                   dass in der Ehe der Gleichberechti-
                                                                                                                    An gemeinsamen Ehepflichten kennt
                                                                                                                    das Gesetz z.B.:

                                                                                     Bild: cm_dasilva auf Pixabay
                                                   gungsgrundsatz gilt. Eheleute haben
                                                   also grundsätzlich die gleichen                                  ■ das gemeinsame Wohnen,
                                                   Rechte und Pflichten, sowohl zuein-                              ■ die Treue und die anständige
                                                   ander als auch in Be­ziehung zu ihren                              Begegnung,
                                                   Kindern.                                                         ■ den gegenseitigen Beistand sowie
                                                                                                                    ■ die zumutbare und nach den
6                                                                                                                     Lebensverhältnissen des Ehe­         7
                                                                                                                      paares übliche Mitwirkungspflicht
                                                                                                                      im Erwerb der oder des anderen.
                                                     Der Verfassungsgerichtshof hat
                                                     mit Erkenntnis vom 4. Dezem­                                   Sind die Eheleute in gleichem
                                                     ber 2017 jene gesetzlichen                                     Ausmaß berufstätig, müssen sie
                                                     Regelungen aufgehoben, die                                     einerseits ihren Einkommen entspre-
                                                     gleichgeschlechtlichen Paaren                                  chend zur Deckung der gemeinsa-
                                                     den Zugang zur Ehe verwehrten.                                 men Lebensbedürfnisse beitragen
                                                     Der Gerichtshof begründete                                     und andererseits auch beide an
                                                     diesen Schritt mit dem Diskrimi­                               der Haushaltsführung mitwirken.
                                                     nierungsverbot des Gleichheits­                                Aber auch wenn beispielsweise nur
                                                     grundsatzes. Die Aufhebung trat                                ein Eheteil berufstätig ist und sich
                                                     mit Ablauf des 31. Dezember                                    der nicht erwerbstätige Eheteil um
                                                     2018 in Kraft. Gleichzeitig steht                              Haushalt und Familie kümmert, hat
                                                     seitdem die eingetragene Part­                                 die berufstätige Person die Pflicht,
                                                     nerschaft auch verschiedenge­                                  im Haushalt mitzuhelfen (Gleichbe-
                                                     schlechtlichen Paaren offen.                                   teiligungsgrundsatz).

                                                                                                                    Diese und weitere Pflichten, z.B.
                                                                                                                    die Unterhaltspflicht, können grund-
                                                   1. Gleiche Rechte und                                            sätzlich einvernehmlich ge­staltet
                                                   Pflichten in der Ehe                                             werden, das heißt, das Ehepaar kann
                                                                                                                    sie gemeinsam abändern. So kann
                                                   Das österreichische Recht bestimmt,                              man etwa aus beruflichen Gründen
                                                   dass in der Ehe der Gleichberechti-                              die Ehepflicht des gemeinsamen
                                                   gungsgrundsatz gilt. Eheleute haben                              Wohnens abändern und sich bei-
                                                   also grundsätzlich die gleichen Rech-                            spielsweise darauf einigen, von
                Bild: Andreas Wohlfahrt, Pixabay

                                                   te und Pflichten, sowohl zueinander                              Montag bis Freitag getrennt zu
                                                   als auch in Beziehung zu ihren                                   wohnen. Derartige Vereinbarungen
                                                   Kindern.                                                         müssen aber innerhalb der Grenzen
                                                                                                                    der Wesenselemente einer Ehe
                                                                                                                    liegen, man kann also nicht alle
                                                                                                                    ehelichen Pflichten streichen.
Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Ehe                                                                                                                 Ehe

    Kommentar
    Gehört die eheliche Wohnung nur
                                           Lebensverhältnisse und auch die
                                           gewährten Unterhaltsleistungen
                                                                                 2. Familienname                        2.2 Gemeinsamer Familienname
                                                                                                                        bzw. gemeinsamer Familien­
    einer Person, so hat der nicht         angemessen zu berücksichtigen.                                               doppelname
    verfügungsberechtigte Teil, der an     Es besteht kein ziffernmäßig be-      Seit 2013 gibt es ein neues Namens-
    der Wohnung ein dringendes Wohn­       stimmter Anspruch auf Vergütung       recht. Die neuen Bestimmungen          Will das Ehepaar einen gemein­
    bedürfnis hat, einen Schutz auf        für geleistete Arbeitszeit, sondern   gelten für Ehen, die nach dem          samen Familien­namen führen, dann
    Erhaltung der Wohnmöglichkeit.         eine Art Gewinnbeteiligungs­          31.3.2013 geschlossen sowie für        kann es dazu einen ihrer Namen
    Der ver­fügungsberechtigte Teil        anspruch.                             Kinder, die nach dem 31.3.2013         bestimmen oder aus beiden Namen
8   hat alles zu unterlassen bzw.                                                geboren bzw. adoptiert wurden.         einen Familiendoppelnamen bilden.      9
    vorzukehren, damit die Wohnung         Der Anspruch auf Abgeltung ver­-      Zu diesem Zeitpunkt bereits be­        Die Kinder führen dann diesen ge-
    nicht verloren wird.                   jährt innerhalb von sechs Jahren      stehende Namen werden nicht            wählten Familien(doppel)namen.
                                           und kann somit rückwirkend für        automatisch geändert. Zuständig für
    Grundsätzlich sind die ehelichen       die letzten sechs Jahre geltend       alle namensrechtlichen Erklärungen     Haben die Verlobten einen Namen,
    Pflichten gemeinsam und einver-        gemacht werden.                       ist das Standesamt.                    der sich aus mehreren Teilen zusam-
    nehmlich abzuändern. Ein Eheteil                                             Das Ehepaar sowie deren Kinder         mensetzt (entweder von­einander
    kann aber auch alleine von einer                                             können den „alten“ Namen ent-          getrennt oder durch einen Binde­
    bisher einvernehmlichen Gestaltung                                           sprechend dem neuen Namensrecht        strich verbunden) können sie ent­
    der Ehe abgehen, z.B. von einer in       Tipp                                ändern.                                weder den gesamten Namen oder
    der Vergangenheit vereinbarten Rol-      Da der Abgeltungsanspruch                                                  auch nur dessen Teile in beliebiger
    lenverteilung, wenn es aus persönli-     nur für die letzten sechs Jahre     Es gilt der Grundsatz, dass das Ehe-   Reihenfolge verwenden. Sie können
    chen Gründen wichtig ist.                geltend gemacht werden kann         paar einen gemeinsamen Familien-       auch einen aus den Familiennamen
                                             und zudem nur eine Art Gewinn-      namen führen soll, es besteht aber     beider gebildeten Doppelnamen zum
    Kommentar                                beteiligungsanspruch besteht,       keine Pflicht dazu.                    gemeinsamen Familiendoppelnamen
    In der Ehe hat man grundsätzlich         nicht aber Anspruch auf z.B.                                               bestimmen. Auch die Kinder führen
    eine Mitwirkungspflicht im Erwerb        kollektivvertragliche Entlohnung,                                          dann diesen Familiendoppelnamen.
    der oder des anderen, wenn dies          sollte man im Fall der Mitarbeit    2.1 Beibehaltung der bisherigen
    zumutbar und nach den Lebensver­         von Anfang an auf einer finanzi-    Familiennamen                          Um endlose Namensketten zu ver-
    hältnissen des Ehepaares üblich ist.     ellen Absicherung bestehen,                                                meiden, dürfen bei einem Doppel­
    Ein Eheteil muss also nicht seinen       um im Scheidungsfall kein           Wird kein gemeinsamer Familien­        namen nur zwei Namen(steile)
    Beruf aufgeben, um im Unternehmen        böses Erwachen zu erleben.          name bestimmt, behält jede Person      herangezogen werden, die mit
    des anderen Eheteils mitzuarbeiten.      So hat etwa der Abschluss eines     automatisch ihren bisherigen           einem Bindestrich zu verbinden sind.
                                             Dienstvertrages zudem noch die      Familiennamen. Als Name für das
    Wer im Erwerb der oder des anderen       Vorteile einer eigenen Sozial-      Kind kann in diesem Fall der Name      Die Reihenfolge der Namen bei
    mitwirkt, hat einen Anspruch auf an-     und Pensionsversicherung,           eines Elternteils bestimmt werden,     einem Doppelnamen muss einver-
    gemessene Abgeltung. In auf­rechter      Kündigungsentschädigung             auch ein Doppelname ist möglich.       nehmlich bestimmt werden. Es ist
    Ehe wird dieser Anspruch kaum            und Abfertigung.                    Wird kein Name für das Kind be-        nicht möglich, dass die Eheleute
    geltend gemacht, er kann aber bei                                            stimmt, erhält es ex lege den Namen    in umgekehrter Reihenfolge einen
    einer Scheidung eine Rolle spielen.                                          der Mutter, auch wenn dieser ein       Doppelnamen führen.
    Die Höhe des Abgeltungsanspruchs                                             Doppelname ist.
    richtet sich nach Art und Dauer der                                                                                 Nicht als Doppelname, sondern als
    Leistungen. Hier sind die gesamten                                                                                  ein Name gelten Zusätze wie „van“
                                                                                                                        (van Beethoven), Mc (McGregor) und
Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Ehe                                                                                                                       Ehe

     sonstige Zusätze, die für sich alleine   ­spricht, aus der dieser Name stammt.   als Geldunterhalt verlangt werden,      Diese Berechnungsmethode ver-
     genommen nicht bestehen können           Vor allem in slawischen Sprachen gibt   solange dies nicht als unbillig an-     steht sich für ein getrennt lebendes
     und keinen Namen ergeben.                es geschlechts­spezifische Namens­      zusehen ist (Unterhaltsklage beim       Ehepaar, Naturalunterhalts­leistungen
                                               endungen, z.B. „weibliche Zusätze“     zuständigen Bezirksgericht).            sind anzurechnen, z.B. wenn ein
                                               wie „-ová“, „-owa“ und „-á“. Man                                               Eheteil die Miete bezahlt.
     2.3 Gemeinsamer Familienname              kann umgekehrt auch bestimmen,
     und Doppelname                            dass eine auf das Geschlecht hinwei-     Tipp                                  Ist die Hausfrau oder der Hausmann
                                               sende Endung des Namens wegfällt.        Der Vollhausfrau oder dem Voll-       selbst er­werbstätig, steht ihr oder ihm
10   Diejenige Person, deren Familien-                                                  hausmann stehen innerhalb des         weniger Unterhalt zu. Eigenes Einkom-      11
     name nicht gemeinsamer Familien-         Zum Familiennamen des Kindes              Unterhaltsanspruches bei einer        men reduziert also den Unterhaltsan-
     name wird, kann (bereits vor der         siehe Seite 53 ff.                        gut verdienenden Ehepartnerin         spruch. Allerdings bleiben unerhebli-
     Heirat) bestimmen, dass sie einen                                                  oder einem gut verdienenden           che Nebeneinkünfte unberücksichtigt,
     aus dem gemeinsamen Familien­                                                      Ehepartner ca. 5 % des Nettoein-      z.B. stunden­weise Erwerbstätigkeit
     namen und ihrem Familiennamen
     gebildeten Doppelnamen führen
                                              3. „Hausfrauenehe“                        kommens als Taschengeld
                                                                                        zu. Hat die Ehepartnerin oder
                                                                                                                              etwa für Bügel­arbeiten.

     will. Dieser Doppelname kann auch        oder „Hausmänner­                         der Ehepartner ein geringes           Kommentar
     auf die Kinder übertragen werden.
                                              ehe“                                      Einkommen, wird der Taschen-
                                                                                        geldanspruch deutlich niedriger
                                                                                                                              Hat die oder der Unterhaltspflich­
                                                                                                                              tige ein geringes Einkommen und
     Die Führung eines Doppelnamens ist                                                 anzusetzen sein. Das Taschen-         mehrere Unterhaltsverpflichtun­
     aber nur möglich, wenn der gemein-       Für die angemessenen Bedürfnisse          geld ist für persönliche Bedürf-      gen, kann es passieren, dass nicht
     same Familienname nicht bereits aus      der ehelichen Lebensgemeinschaft          nisse wie Kleidung, Bücher,           genügend Geld da ist und daher alle
     mehreren Teilen besteht. Hat dieje-      ist gemeinsam aufzukommen. Dabei          Sportausübung, Körperpflege           Unterhaltsansprüche im gleichen
     nige Person die den Doppelnamen          leistet ein Eheteil, wenn dieser den      etc. bestimmt.                        Verhältnis gekürzt werden. Eine
     führen will, bereits einen Namen,        gemeinsamen Haushalt führt, die                                                 absolute Belastbarkeitsgrenze für
     der aus mehreren Teilen besteht,         Kinder betreut und erzieht etc.,                                                die Unterhaltspflichtige oder den
     kann nur einer dieser Teile verwen-      durch diese Tätigkeiten seinen          Die Unterhaltshöhe richtet sich nach    Unterhaltspflichtigen gibt es nicht.
     det werden.                              Beitrag und hat dadurch einen An-       richtlinien­artigen Prozentwerten.      Es ist möglich, dass der oder dem
                                              spruch auf Unterhalt.                   Demnach hat die haushaltsführende       Unterhaltspflichtigen weniger als
     Nicht möglich ist, dass diejenige                                                Person ohne eigenes Einkommen           das Existenzminimum bleibt.
     Person, von deren Doppelnamen            3.1 Unterhaltsanspruch für              einen Unter­haltsanspruch in Höhe
     ein Namensteil zum gemeinsamen           die Vollhausfrau oder den               von 33 % des Nettoein­kommens des       Vom Unterhalt zu unterscheiden ist
     Familiennamen bestimmt wurde,            Vollhausmann                            verdienenden Teiles. Davon werden       das sog. Haushalts- oder Wirtschafts-
     ihren zweiten Namensteil bei sich                                                für jedes unterhalts­berechtigte Kind   geld. Dieses umfasst z.B. Kosten für
     hin­zustellt.                            Nach der Rechtsprechung umfasst         je 4 % abge­zogen (für Babys 2 %).      „Haus und Hof“ und für die laufenden
                                              der Unterhalts­anspruch einer Haus-     Muss z.B. ein Eheteil auch noch für     Bedürfnisse der gesamten Familie,
                                              frau oder eines Hausmannes vor          eine geschiedene Person oder eine       z.B. Nahrungsmittel, Putzmittel, Hygi-
     2.4 Anpassung des Namens                 allem Naturalunterhalt, insbesondere    Person aus einer früheren einge-        eneartikel etc., die allen Familienmit-
     an das Geschlecht                        Nahrung, Wohnung, Taschengeld,          tragenen Partnerschaft Unterhalt        gliedern zugutekommen.
                                              aber auch notwendige Prozess-           leisten, dann reduziert sich der
     Es ist möglich, den Familiennamen        und Anwaltskosten.                      Unterhaltsanspruch des anderen          Der Unterhaltsanspruch für die
     nach dem Geschlecht abzuwandeln,         Bei aufrechter ehelicher Gemein-        Eheteils noch einmal um 1 % bis 3 %.    haushaltsführende Ehefrau oder den
     wenn dies der Herkunft der Person        schaft kann der Unterhalt grund-                                                haushaltsführenden Ehemann
     oder der Tradition der Sprache ent-      sätzlich (ganz oder teilweise) auch                                             besteht grundsätzlich auch im Fall
Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Ehe                                                                                                                        Ehe

     einer Trennung. Verlässt etwa ein       als Angehörige der erwerbstätigen        möglich (Geburtsurkunde des Kindes       Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2020
     Eheteil die Familie und zieht zur       Person mitver­sichert werden, ohne       an die Krankenkasse übermitteln),        bei einem Monatseinkommen von
     Freundin oder zum Freund, steht         selbst Beiträge leisten zu müssen.       unabhängig davon ob diese Person         € 460,66. Bei einer geringfügi-
     dem anderen Eheteil nach wie vor        Eine Mitversicherung kostet 3,4 % des    in einer Ehe, Lebensgemeinschaft         gen Beschäftigung entspricht das
     Unterhalt zu, auch wenn sie oder er     sozialver­sicherungspflichtigen Ein-     oder eingetragenen Partnerschaft         Bruttoentgelt dem Nettoentgelt, da
     nicht mehr den Haushalt für den         kommens der oder des Versicherten.       lebt. Es besteht bereits Anspruch        keine Sozialversicherungsbeiträge
     verlassenden Eheteil führt. Auch        Dieser Zusatzbeitrag wird von der        auf jene Kosten, die im Rahmen der       und keine Lohnsteuer anfallen.
     wenn ein Eheteil auszieht, weil das     Krankenkasse vorgeschrieben und          Geburt entstehen, z.B. Hebamme,
12   Zusammenleben mit dem anderen           ist von der versicherten Person zu       Krankenhaus, etc. Es wird aber kein      2020 beträgt der monatliche Beitrag       13
     Eheteil unzumutbar ist, z.B. wegen      leisten, nicht vom mitversicherten       Wochengeld ausbezahlt.                   für die frei­willige Selbstversicherung
     Gewalt in der Familie oder Alkohol-     Angehörigen. Verweigert die oder                                                  in der Pensions- und Krankenver-
     missbrauch, geht der Unterhaltsan-      der Versicherte die Zahlung, besteht     Hat sich die oder der mitversicherte     sicherung € 65,03. Kinder und die
     spruch nicht verloren.                  dennoch Krankenversicherungs-            Angehörige in der Vergangenheit der      Ehepartnerin oder der Ehepartner
                                             schutz für Angehörige.                   Erziehung eines Kindes oder mehrerer     können mitver­sichert werden.
                                                                                      im gemeinsamen Haushalt lebender
       Tipp                                  Liegt eine besondere soziale Schutz­     Kinder mindestens vier Jahre hindurch
       Wichtig ist, dass die Gründe für      würdigkeit vor, kann der Zusatz­         gewidmet oder widmet sich aktuell          Tipp
       den gerecht­fertigten Auszug aus      beitrag reduziert werden oder            der Erziehung, entfällt der Zusatz-        Ist man geringfügig beschäftigt
       der Ehewohnung nachgewiesen           gänzlich entfallen. Dies ist vor allem   beitrag. Eine beitragsfreie Mitversi-      und freiwillig in der Pensions-
       werden können, z.B. durch ein         dann der Fall, wenn das monatliche       cherung besteht auch bei der Pflege        und Krankenversicherung
       ärztliches Attest. Vorsichtshal-      Nettoeinkommen der versicherten          von Angehörigen ab Pflegestufe 3           selbstversichert, hat man
       ber sollte man sich die Zulässig-     Person den Ausgleichszulagenricht-       oder wenn die oder der Versicherte         Anspruch auf Kranken- und
       keit des Auszugs vom Gericht          satz für Ehepaare nicht übersteigt.      selbst Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht.      Wochengeld und erwirbt pro
       bestätigen lassen, wenn der           Während des Bezuges (in Höhe von                                                    Monat der geringfügigen Be-
       andere Eheteil dem Auszug nicht       1.524,99.- € 2020) von Kranken­geld,     Mitversicherte Angehörige haben            schäftigung einen vollen Ver­
       zustimmt (Antrag auf sog. „ge-        Wochen­geld, Karenzgeld, Arbeits­        keinen Anspruch auf Krankengeld            sicherungsmonat, der sowohl
       sonderte Wohnungnahme“ beim           losengeld oder Notstandshilfe ist        und sind nicht unfallversichert.           in der Kranken- als auch in der
       zuständigen Bezirksgericht).          kein Zusatzbeitrag zu leisten, eben-     Ein Unfall im Haushalt ist also recht-     Pensionsversicherung als
                                             so nicht während der Ab­leistung des     lich kein Arbeitsunfall (Ausnahme:         Beitragsmonat zählt.
                                             Präsenz- oder Zivildienstes.             bäuerlicher Haushalt).
     3.2 Kranken- und Sozial­                Für minderjährige Kinder fällt                                                    Kommentar
     versicherung                            grundsätzlich kein Zusatzbeitrag an.                                              Eine Selbstversicherung in der
                                             Für volljährige Kinder, die sich in        Tipp                                   Arbeitslosenver­sicherung ist nicht
     Eine Vollhausfrau oder ein Vollhaus-    Ausbildung befinden, ist eine bei-         Wenn Sie „geringfügig beschäf-         möglich. Geringfügig Beschäftigte
     mann ist nicht selbst krankenver­       tragsfreie Mitversicherung längstens       tigt“ und daher grundsätzlich          sind also nie arbeitslosenversichert.
     sichert. Es besteht aber die Möglich-   bis zu ihrem 27. Geburtstag möglich,       nur un­fallversichert sind, können
     keit der sog. Mitversicherung.          wenn sie keine eigene Krankenver-          Sie sich für einen monatlichen
                                             sicherung haben und die sonstigen          Beitrag freiwillig in der Kranken-
     Nicht erwerbstätige und daher nicht     Voraussetzungen vorliegen.                 und auch in der Pensionsversi-
     selbst ver­sicherte Angehörige (Ehe-                                               cherung versichern lassen. Dafür
     frau, Ehemann, eingetragene Part-       Ab der Geburt des ersten Kindes ist        ist ein Antrag beim zuständigen
     nerin, eingetragene Partner, Lebens-    eine beitragsfreie Mitversicherung         Kranken­versicherungsträger
     gefährtin, Lebensgefährte), können      für die haushaltführende Person            (z.B. Österreichische Gesund-
                                                                                        heitskasse (ÖGK) nötig.
Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Ehe                                                                                                                                         Ehe

     3.3 Unterhalt für die erwerbs­
     tätige Ehefrau oder den
                                                                 4. Vermögen und                         ehelichen Ersparnisse regelt. Eine
                                                                                                         derartige Vereinbarung muss in Form
                                                                                                                                                 Was muss nicht aufgeteilt werden?

     erwerbstätigen Ehemann                                      Schulden                                eines Notariatsaktes geschlossen        ■ Sachen, die man bereits vor der
                                                                                                         werden. Für schon bestehende Ehe-         Ehe hatte und in die Ehe einge-
     Häufig ist die Hausfrau oder der                            4.1 Vermögen und Schulden               wohnungen kann eine Vereinbarung          bracht hat;
     Hausmann auch erwerbstätig. In                              bei aufrechter Ehe                      auch noch im Nachhinein geschlos-       ■ Erbschaften und Schenkungen
     diesem Fall wirken sich eigene,                                                                     sen werden.                               von dritten Personen, z.B. den
     regelmäßige Einkünfte grundsätzlich                         Werden bei der Heirat keine Ehever-     Bei der Aufteilung sind die Schulden,     Eltern;
14   unterhalts­mindernd aus. Allerdings                         träge geschlossen, gilt der gesetzli-   die mit den ehelichen Ersparnissen      ■ Gegenstände, die dem persön­        15
     bleiben gelegentliche Einkünfte                             che Güterstand der Gütertrennung.       in einem inneren Zusammenhang             lichen Gebrauch oder der Aus­
     unberücksichtigt, wenn sie nur einen                        Das heißt, dass die Ehepartnerin        stehen, zu berücksichtigen.               übung eines Berufes dienen,
     Bruchteil der Einkünfte des anderen                         bzw. der Ehepartner jeweils alleini-                                              z.B. Schmuck, Hobbyausrüstung,
     ausmachen. Nicht berücksichtigt                             ges Eigentum an dem behält, was sie     Was ist bei einer Scheidung               Werkzeug für den Beruf;
     und damit nicht unterhaltsmindernd                          oder er in die Ehe mitgebracht hat.     aufzuteilen?                            ■ Gegenstände, die zu einem
     wären etwa Einkünfte aus fallweisen                         An dem, was ein Eheteil während                                                   Unternehmen gehören sowie
     Nach­hilfestunden oder gelegent­                            der Ehe erwirbt, hat sie oder er        ■ Grundsätzlich wird nur Vermögen         Unternehmensanteile, sofern
     lichen Schreibarbeiten.                                     auch allein Eigentum. Dasselbe gilt       geteilt, das das Ehepaar während        es sich nicht um bloße Wert­
                                                                 für Schulden: so haftet beispielswei-     aufrechter Ehe gemeinsam ge-            anlagen handelt. Fließen der
     Eigene regelmäßige Einkünfte, z.B.                          se der eine Eheteil nicht für Ver-        schaffen hat, also das sog.             Unternehmerin oder dem Un­
     aus Wertpapier­erträgen oder aus                            bindlichkeiten des anderen Eheteils,      eheliche Gebrauchsvermögen              ternehmer aber Zuwendungen
     regelmäßigen Arbeitsleistungen, sind                        wenn sie oder er keinen Kredit- oder      und die ehelichen Ersparnisse,          aus dem ehelichen Gebrauchs-
     dann zu berücksichtigen, wenn sie                           Bürgschaftsvertrag (mit)unterschrie-      z.B. Bilder, Hausrat, Familien-         vermögen oder den ehelichen
     in Bezug auf die Lebensverhältnisse                         ben hat.                                  PKW, Wertpapiere, Giro- und             Ersparnissen zu, so sind diese
     des Ehepaares ins Gewicht fallen.                                                                     Gehaltskonten, Bausparverträge,         zu berücksichtigen.
                                                                 4.2 Vermögen und Schulden                 Lebensversicherungen.
                                                                 im Fall der Ehescheidung                ■ Schulden, die mit dem aufzu-          Was passiert mit gemeinsamen
                                                                                                           teilenden Vermögen in einem           Schulden im Scheidungsfall?
                                                                 Der Grundsatz der Gütertrennung           inneren Zusammenhang stehen,
                                      Bild: Pexels auf Pixabay

                                                                 wird jedoch im Falle der Scheidung        z.B. Kredit für die Ehewohnung,       Bei einer Scheidung müssen nicht
                                                                 wesentlich eingeschränkt. Denn            sind in die Aufteilung einzube-       nur das eheliche Gebrauchsvermö-
                                                                 wenn eine Ehe geschieden wird, sind       ziehen.                               gen und die ehelichen Ersparnisse
                                                                 das sog. eheliche Gebrauchsver-         ■ Die Ehewohnung (das Haus) ist         aufgeteilt werden, sondern auch die
                                                                 mögen, z.B. Hausrat, Familienauto,        grundsätzlich in die Aufteilung       gemeinsamen Schulden. Dabei ist
                                                                 Möbel etc. und die ehelichen Erspar-      des Vermögens bei der Scheidung       die Mithaftung für Kredite oft von
                                                                 nisse, z.B. Sparbücher, Bausparver-       einzubeziehen. Wurde aber die         existenzieller Bedeutung.
                                                                 träge etc. zwischen dem Ehepaar           Ehewohnung von einem Eheteil in
                                                                 aufzuteilen, unabhängig von den           die Ehe eingebracht, geerbt oder      Das Gericht kann im Fall einer
                                                                 Eigentumsverhältnissen, es sei denn,      wurde sie von einem Dritten, z.B.     Scheidung unter Umständen die
                                                                 es gibt eine im Voraus getroffene         den Eltern, geschenkt, ist die        ursprünglich eingegangene Kredit­
                                                                 anders lautende Vereinbarung. Das         Ehewohnung nur dann in die Auf-       haftung lockern. Ein derartiger
                                                                 Ehepaar kann im Voraus eine Verein-       teilung einzubeziehen, wenn dies      Antrag (§ 98 EheG) muss inner-
                                                                 barung schließen, die die Aufteilung      vom Ehepaar vereinbart wurde.
                                                                 der Ehewohnung oder auch der
Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Ehe                                                                                                                     Ehe

     halb eines Jahres nach Eintritt         Interessen aller Beteiligten im Auge     Co-Mediation des Familienministeri-    Alkoholismus, Diebstahl etc. die Ehe
     der Rechtskraft der Scheidung bei       zu haben. Sie sind neutral, also         ums erarbeiten die Konfliktparteien    unheilbar zerrüttet ist, kann die
     Gericht eingebracht werden, am          nicht parteiisch. Lösungen, die im       unter Anleitung eines Mediations-      Scheidung begehrt werden.
     besten aber gleich direkt bei der       Zuge einer Mediation gefunden wer-       teams (juristische und psychosoziale
     Scheidung. Das Gericht kann dann        den, sind rechtlich nicht verbindlich.   Quellen­berufe) einvernehmliche        Kommentar
     mit Beschluss aussprechen, dass         Erst der entsprechende Gerichtsakt,      Lösungen bei Scheidungen.              Behauptete Eheverfehlungen müssen
     ein Eheteil der Bank oder anderen       z.B. der Scheidungsvergleich, begrün-    Die Namen und Adressen der             bei Gericht im Scheidungsverfahren
     Gläubigern gegenüber für eheliche       det die Rechtsfolgen.                    geförderten Vereine sowie              bewiesen werden. Eheverfehlungen
16   Schulden zukünftig nur mehr als                                                  Familienmedia­torinnen und             verjähren innerhalb von sechs Mona­                          17
     Ausfallsbürgin oder als Ausfallsbürge   Kommentar                                Familienmedia­toren finden Sie unter   ten ab Kenntnis. Lebt das Ehepaar
     haftet. Bei einer Ausfallsbürgschaft    Während laufender Mediation kann         https://www.frauen-familien-jugend.    getrennt, ist diese Frist unterbro­
     darf man erst dann zur Schuldentil-     man zusätzlich rechtliche Informa­       bka.gv.at/familie/trennung-schei-      chen. Wurde eine Ehe­verfehlung
     gung von den Gläubigern herange-        tionen „von außen“ einholen. Bei         dung/mediation.html.                   ver­ziehen, kann sie nicht mehr als
     zogen werden, wenn die Eintreibung      Unklarheiten über die rechtlichen Aus­                                          Klagsgrund herangezogen werden.
     der Schulden bei der hauptschul-        wirkungen einer geplanten Regelung
     denden Person erfolglos versucht        wird dies dringend empfohlen.            6. Ehescheidung
     wurde oder die Eintreibung nicht                                                                                        6.2 Scheidung aus
     möglich oder nicht zumutbar ist,                                                 Bei einer Scheidung sind verschie-     anderen Gründen
     z.B. schwierige Exekution im              Tipp                                   dene „Scheidungsarten“ zu unter-
     Ausland.                                  Regeln Sie – soweit möglich –          scheiden. An die verschiedenen         Ist die Ehe aufgrund einer psychi-
                                               Unterhalts­ansprüche z.B. für          Varianten knüpfen sich unterschied-    schen Krankheit oder aufgrund
                                               Kinder vor Beginn einer Me-            liche Rechtsfolgen, vor allem beim     einer vergleichbaren Beeinträchti-
     5. Ehe in der Krise                       diation. Denn während eines            nachehelichen Unterhalt und bei der    gung oder wegen einer schweren
                                               Mediations­verfahrens sind die         Witwen- oder Witwerpension.            ansteckenden oder ekelerregenden
     5.1 Mediation                             Fristen zur Geltendmachung von                                                Krankheit so tief zerrüttet, dass die
                                               Ansprüchen, auf die sich die           6.1 Scheidung wegen Ver­schuldens      Wiederherstellung der Ehe nicht
     Zur Lösung von Konflikten in Zu­          Mediation bezieht, gehemmt             (schwere Ehe­verfehlungen)             erwartet werden kann, kann die
     sammenhang mit Trennung und               (z.B. Verfahren betreffend Un-                                                Scheidung begehrt werden.
     Scheidung (Unterhalt, Obsorge,            terhalt, Obsorge, Scheidung).          Eine Scheidung wegen schwerer Ehe-
     Kontaktrecht, Vermögensaufteilung                                                verfehlungen kann begehrt werden,
     etc.) kann eine Mediation hilfreich                                              wenn die oder der andere schuldhaft
     sein. Voraussetzung ist die Bereit-     Das Bundesministerium für Justiz         die Ehe tief und unheilbar zerrüttet
     schaft der Begegnung „auf Augen­        bietet online eine Liste der ein­        hat. Zu den schweren Eheverfeh-

                                                                                                                                                              Bild: Rodrigo Joaquin Mba
     höhe“, die Fähigkeit für sich selbst    getragenen Mediatorinnen und             lungen, die einen Scheidungsgrund
     einzustehen sowie Kompromisse           Mediatoren unter                         darstellen, zählen neben Ehebruch

                                                                                                                                                              Mikue, Pixabay
     zu schließen. Die Besonderheit des      http://www.mediatorenliste.justiz.       insbesondere die Zufügung körper­
     Mediationsprozesses besteht darin,      gv.at/mediatoren/mediatorenliste.        licher Gewalt oder schweren seeli-
     dass die Medianden freiwillig eine      nsf/docs/home.                           schen Leids, böswilliges Verlassen,
     für sie passende Lösung erarbeiten.                                              andauerndes grundloses liebloses
     Die Mediatorinnen und Mediatoren        Das Familienministerium gewährt          Verhalten gegenüber der Ehepartne-
     treffen keine inhaltlichen Entschei-    eine Förderung für die Kosten einer      rin oder dem Ehepartner etc. Auch
     dungen. Ihre primäre Aufgabe ist        Mediation bei Vorliegen bestimmter       wenn durch ehrloses oder unsittli-
     es, das Gespräch zu leiten und die      Voraussetzungen. In der geförderten      ches Ver­halten, z.B. Drogenkonsum,
Gleiches Recht für beide - Ehe Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft - Land Salzburg
Ehe                                                                                                                 Ehe

                                             Für diese Art der Scheidung ist es
                                             zunächst gleichgültig, wer an der       Tipp                                  Tipp
     6.3 Scheidung wegen Auflösung           Ehezerrüttung schuld ist oder wer       Um sicher zu gehen, dass kein         Verfügt eine Ehefrau oder ein
     der häuslichen Gemeinschaft             die häusliche Gemeinschaft aufge-       böswilliges Verlassen und somit       Ehemann nur über geringe Sozial-
     nach § 55 EheG                          hoben hat. Das Verschulden an der       keine schwere Eheverfehlung           versicherungszeiten, ist sie oder
                                             Ehezerrüttung wird nur auf Antrag       vorliegt, sollte man sich den         er im Scheidungszeitpunkt über
     Führt das Ehepaar seit drei Jahren      der beklagten Partei geprüft. Dieser    Auszug vom anderen Eheteil            40 Jahre alt und hat die Ehe
     keine Ehegemeinschaft mehr – Tren-      sog. Verschuldensantrag hat weit-       schriftlich bestätigen lassen.        länger als 15 Jahre gedauert,
18   nung von Tisch und Bett – kann jede     reichende Folgen für den nachehe-       Wird die Zustimmung verweigert,       sollte genau überprüft werden,       19
     und jeder wegen tiefgreifender,         lichen Unterhalt und die Witwen-        kann sich die Ehefrau oder der        welche Form der Ehescheidung
     unheilbarer Zerrüttung der Ehe die      oder Witwerpension (siehe Seite         Ehemann den Auszug vom zu-            angezeigt ist. Um die vollen
     Scheidung verlangen.                    19 f Witwen- oder Witwer­pension        ständigen Bezirksgericht geneh-       Witwen- oder Witwerpensions-
                                             bei Scheidung nach § 55 EheG mit        migen lassen (Antrag auf „geson-      ansprüche zu wahren, sollte man
     Eine Auflösung der häuslichen ehe-      Verschuldensantrag).                    derte Wohnung­nahme“). Zieht          sich umgehend beraten lassen.
     lichen Gemeinschaft liegt jedenfalls                                            man aus, dürfen nur persönliche
     dann vor, wenn das Ehepaar nicht        Kommentar                               Gegenstände mitgenommen
     mehr zusammen wohnt. Allerdings         Von sog. „böswilligem Verlassen“        werden, eheliche Gegenstände,
     kann unter Umständen das Ge-            spricht man bei einer grundlosen        z.B. Bettwäsche, nur mit Zustim-     Wird bei einer Scheidung gem. § 55
     trenntleben auch vorliegen, wenn        Aufhebung der ehelichen Gemein­         mung der oder des anderen. Den       EheG (Auflösung der häuslichen
     das Ehepaar zwar noch unter einem       schaft. Dies ist eine schwere Ehe­      Wohnungs- bzw. Hausschlüssel         Gemeinschaft) ein Verschuldens­
     Dach lebt, aber komplett getrennt       verfehlung. Hin­gegen liegt kein        darf man behalten.                   antrag gestellt und das Verschulden
     wirtschaftet und wohnt.                 böswilliges Verlassen vor, wenn das                                          der klagenden Partei vom Gericht
                                             Zusammenleben wegen schwerer                                                 festgestellt, hat die schuldlos ge-
     Die sog. Härteabwägung kann diese       Verfehlungen der Partnerin oder des                                          schiedene Ehepartnerin bzw. der
     Art der Scheidung bis zu sechs          Partners unzumutbar ist. Man darf      6.3.1 Witwen- oder Witwerpension      schuldlos geschiedene Ehepartner
     Jahren hinauszögern, wenn jene          also ausziehen, wenn beispielsweise    bei einer Scheidung nach § 55 EheG    Anspruch auf volle Witwen- oder
     Person, die die Scheidung nicht will,   der eine Eheteil den anderen Eheteil   mit Verschuldensantrag                Witwerpension, so als wäre sie oder
     besonders hart getroffen werden         oder die Kinder massiv bedroht,                                              er nicht geschieden, wenn:
     würde. Nach sechs Jahren Auflösung      schikaniert, schlägt etc. Auch aus     Für eine spezielle Gruppe ist die
     der ehelichen Gemeinschaft kann         persön­lichen Gründen darf man         Scheidung nach § 55 EheG besonders    ■ im Scheidungsurteil ein
     die Scheidung nicht mehr verhindert     vorübergehend getrennt von der         relevant, nämlich für diejenigen,       Unter­haltstitel festgelegt
     werden. Sowohl die Drei- als auch       Ehepartnerin oder vom Ehepart­         die in einer Ehe mit strikter Rol-      und beziffert ist,
     die Sechsjahresfrist müssen durch-      ner leben, ohne dass böswilliges       lenverteilung leb(t)en, nicht oder    ■ die Ehe mindestens 15 Jahre
     gehend vorliegen. Durch eine            Verlassen vorliegt, z.B. weil man      nur geringfügig selbst erwerbstätig     gedauert hat und
     zwischen­zeitliche Wiederaufnahme       Angehörige pflegt oder aus Gründen     waren und daher keine oder nur        ■ die schuldlose Ehepartnerin oder
     der häuslichen Gemeinschaft ist         beruflicher Aus- und Weiterbildung.    eine geringe eigene Alterssicherung     der schuldlose Ehepartner bei
     die Frist unterbrochen und beginnt                                             (Pensionsanspruch) haben. Unter         der Scheidung das 40. Lebensjahr
     nach einer neuerlichen Aufhebung                                               ganz bestimmten Voraussetzungen         vollendet hat oder erwerbsun­
     von vorne zu laufen. Die Zeiten von                                            kann über einen nachehelichen Un-       fähig ist oder im Todeszeitpunkt
     mehreren Trennungen werden also                                                terhaltsanspruch auch ein Anspruch      der oder des Unterhaltspflich-
     nicht addiert.                                                                 auf nach­eheliche Witwen- oder Wit-     tigen aus der geschiedenen
                                                                                    werpension bestehen, so als wäre        Ehe ein noch nicht selbster­
                                                                                    die Ehe nie geschieden worden.          haltungsfähiges Kind existiert.
Ehe                                                                                                                  Ehe

     Liegen diese Voraussetzungen nicht      ■ Obsorge über minderjährige          Kommentar                               Beratung oder Schulung zum Umgang
     vor, erhält die schuldlos geschiedene     Kinder,                             Vor einer einvernehmlichen Scheidung    mit Gewalt und Aggression. Auch die
     Witwe oder der schuldlos geschiede-     ■ das Recht auf per­sönliche          müssen die Eltern eines minder­         Verhängung eines Ausreise­verbotes
     ne Witwer lediglich Witwen- oder          Kontakte für minderjährige          jährigen Kindes eine verpflichtende     eines Elternteils mit dem Kind und
     Witwerpension in Höhe des Unter-          Kinder,                             Beratung nach § 95 Abs 1a AußStrG       die Abnahme des Reise­dokumentes
     haltsanspruchs.                         ■ bei gemeinsamer Obsorge muss        über die besonderen Be­dürfnisse des    des Kindes sind möglich.
                                               bestimmt werden, bei wem das        Kindes hinsichtlich der Scheidung
     Kommentar                                 Kind hauptsächlich leben wird       der Eltern absolvieren. Die einver­     Kommentar
20   Wichtig ist, dass ein Anspruch auf        („Domizilarelternteil“),            nehmliche Scheidung ist nur mög­        Die Scheidungsfolgen einer einver­    21
     Hinterbliebenenpension im Zusam­        ■ Kindesunterhalt,                    lich, wenn dem Gericht eine Be­         nehmlichen Scheidung unterschei­
     menhang mit einer Scheidung gem.        ■ die unterhaltsrechtlichen           scheinigung darüber vorgelegt wird,     den sich wesentlich z.B. von einer
     § 55 EheG nur dann besteht, wenn          Be­ziehungen zwischen den           dass eine entsprechende Beratung        Scheidung gem. § 55 EheG mit
     man nicht selbst die Scheidungsklage      Ehe­leuten (nachehelicher           vorangegangen ist. Die Kosten sind      Ver­schuldens­antrag. Da dies weit­
     eingereicht hat. Denn die klagende        Unterhalt) und                      je nach Art der Beratung (Einzelbe­     reichende Folgen für die Zukunft
     Partei hat keinen Anspruch, lediglich   ■ die Aufteilung des ehe­lichen       ratung, Gruppenberatung), bzw.          haben kann, sollte man sich vor
     die beklagte Partei und auch nur          Gebrauchsvermögens, der             Bundesland unterschiedlich.             einer Scheidung eingehend beraten
     dann, wenn sie im Zuge der Schei­         ehelichen Ersparnisse und                                                   und informieren lassen.
     dung den Antrag gestellt hat, das         der gemeinsamen Schulden. Es
     Verschulden der klagenden Partei          muss vor allem auch vereinbart        Tipp
     festzustellen.                            werden, wer in der bisherigen         Da bei der Elternberatung auch
                                               Wohnung bleibt und ob eine            über die zukünftige Gestaltung          Tipp
     6.4 Einvernehmliche Scheidung             Ausgleichszahlung an die andere       des Familien- und Kindesalltags         Die bisher in der Ehe mitver-
     nach § 55a EheG                           oder den anderen bezahlt wird.        gesprochen wird, ist es wichtig,        sicherte Person ist nach der
                                                                                     dass beide Elternteile gemein-          Scheidung nicht mehr versi-
     Ist die eheliche Lebensgemeinschaft                                             sam die Beratung absolvieren.           chert. Um einen durchgehen-
     seit mindestens einem halben Jahr          Tipp                                                                         den Versicherungsschutz zu
     aufgehoben (dies ist grundsätzlich         Beim Kontaktrecht wird             Eine Liste entsprechender Bera-           gewährleisten, muss entweder
     auch dann möglich, wenn beide im           empfohlen, die wesentlichen        tungseinrichtungen und deren              eine eigene Erwerbstätigkeit
     gleichen Haushalt völlig getrennt          Eckpunkte zu klären, um            Kosten finden Sie unter https://www.      aufgenommen oder innerhalb
     leben und wirtschaften) und geste-         spätere Streitig­keiten zu         trennungundscheidung.at/elternbera-       von sechs Wochen nach Rechts-
     hen beide Eheleute die unheilbare          vermeiden, z.B. wann ist das       tung-vor-scheidung.                       kraft der Scheidung ein Antrag
     Zerrüttung der Ehe ein, dann können        Kind beim anderen Elternteil,                                                auf Selbst- bzw. Weiterversi-
     sie gemeinsam die Scheidung ein­           wo wird das Kind übergeben/        Zur Sicherung des Kindeswohls kann        cherung bei der Krankenkasse
     reichen. Voraussetzung ist aber, dass      abge­holt, was passiert mit ver-   das Gericht, z.B. im Rahmen eines         gestellt werden (gilt nicht für
     eine schrift­liche Vereinbarung über       säumten Kontaktterminen, wie       Scheidungsverfahrens, aber auch bei       B-KUVG). Der Antrag muss un-
     die wichtigsten Scheidungsfolgen vor       werden die Ferien und Feiertage    aufrechter Ehe, die erforderlichen        bedingt frist­gerecht eingebracht
     Gericht geschlossen wird.                  (Weihnachten, Ostern) geregelt     Maßnahmen anordnen. So können             werden, auch wenn man noch
                                                etc. Auch bei gemeinsamer          etwa die Eltern zur Teilnahme an          kein schriftliches Scheidungs­
     Im sog. Scheidungsvergleich                Obsorge kann eine detaillierte     einem Erstgespräch über eine Media­       dokument (Scheidungsvergleich,
     müssen folgende Punkte geklärt             Kontakt­rechtsregelung erfolgen.   tion verpflichtet werden, zu einer        Scheidungsurteil) hat (dieses
     und vereinbart werden:                                                        Familien-, Eltern- oder Erziehungsbe-     kann nachgereicht werden). Lebt
                                                                                   ratung oder zur Teilnahme an einer        die oder der Geschiedene
Ehe                                                                                                                   Ehe

                                             Scheidung und die Scheidungsfolgen­
       in bescheidenen finan­ziellen         vereinbarung. Erfüllen beide die         Tipp                                   ren, wäre das anwaltliche Tätig-
       Verhältnissen, sollte zugleich        Voraussetzungen, sind beide von den      Wenn Sie sich durch eine An­wältin     werden etwa in Obsorge- oder
       mit dem Antrag auf Selbst- bzw.       Gebühren befreit, liegen sie nur bei     oder einen Anwalt ver­treten           Unterhaltsfragen sowie einem
       Weiterversicherung auch die           einer oder einem vor, hat die oder       lassen, besprechen Sie im Vor-         anschließenden Aufteilungsver-
       Beitragsherabsetzung beantragt        der andere die Gebühren in voller        feld die auf Sie zu­kommenden          fahren davon nicht umfasst und
       werden. Die Kinder sind wie           Höhe zu entrichten.                      Kosten.                                müsste selbst bezahlt werden.
       vor der Scheidung automatisch
22     weiterhin mitversichert.              Gerichtskosten einer „strittigen“                                                                                     23
                                             Scheidung – Scheidung durch Klage       Verfahrenshilfe
                                             (I. Instanz):
                                                                                     Wer die Kosten eines Verfahrens
                                                                                                                            7. Scheidungsfolgen
     6.5 Kosten einer Scheidung              ■ € 312,– gerichtliche Pauschal-        ohne Beeinträchtigung seines
     (Stand 2020)                              gebühr für die Einbringung der        notwendigen Unterhaltes nicht          7.1 Nachehelicher Unterhalt
                                               reinen Scheidungsklage.               bestreiten kann, hat grundsätzlich
     Gerichtskosten bei einver­                                                      Anspruch auf Verfahrens­hilfe. Ver-    Ein Unterhaltsanspruch der geschie-
     nehmlicher Scheidung:                   Schließen die Parteien einen Ver­       fahrenshilfe kann in der Be­freiung    denen Ehefrau oder des geschiede-
                                             gleich, entstehen zusätzliche Ge­-      von Gebühren, aber auch in der         nen Ehemannes nach der Scheidung
     ■ € 293,– für beide für den             bühren, die vom Inhalt des Ver-         Beigebung einer Rechtsanwältin oder    kann aufgrund verschiedener
       Scheidungsantrag zuzüglich            gleichs abhängig sind, da jeder         eines Rechtsanwaltes bestehen. Da      Tat­sachen bestehen:
     ■ € 293,– für beide für die             einzelne Punkt extra bewertet wird.     in familienrechtlichen Verfahren
       Scheidungsfolgenvereinbarung                                                  in I. Instanz keine absolute Rechts-   ■ Der Unterhalt wurde einver-
       (Scheidungsvergleich) bzw.            Bei einer streitigen Scheidung muss     anwaltspflicht besteht, wird bei         nehmlich vereinbart.
       € 439,– für beide, wenn die           jede Partei zunächst die Gerichts-      „normalen“ Scheidungsverfahren         ■ Der Unterhalt muss aufgrund
       Scheidungsvereinbarung die Über­-     und Anwaltskosten selbst tragen.        eher keine rechtsanwaltliche Ver­        eines Verschuldens an der Zer-
       tragung des Eigentums an einer        Unterliegt man gänzlich, muss           tretung beigestellt werden. Für die      rüttung der Ehe bezahlt werden
       unbeweglichen Sache oder die Be-      man der anderen Partei die Kosten       Beantragung von Verfahrenshilfe          (Urteil).
       gründung sonstiger grundbücher-       ersetzen. Obsiegt eine Partei nur       muss ein Vermögensbekenntnis
       licher Rechte zum Inhalt hat.         zum Teil, werden die Kosten ent­        (Formular) voll­ständig und wahr-      Eine schuldlos geschiedene Ehefrau
                                             sprechend anteilig aufgeteilt.          heitsgemäß ausgefüllt werden (un-      oder ein schuldlos geschiedener Ehe-
     Bei einer einvernehmlichen                                                      richtige Angaben sind strafbar).       mann erhält vor allem dann Unter-
     Scheidung trägt jede und jeder          Anwaltskosten                                                                  halt, wenn die eigenen Einkünfte zur
     die eigenen Kosten.                                                                                                    angemessenen Lebensführung nicht
                                             Beachten Sie, dass zu den Gerichts-      Tipp                                  ausreichen und die oder der schuldig
     Hat eine Ehepartnerin oder ein Ehe-     kosten noch allfällige Anwaltskosten     Auch im Falle einer Verfah-           Geschiedene leistungsfähig ist.
     partner nicht mehr als € 4.637,– Ver-   dazu kommen können. Bei einer            renshilfe ist es wichtig, dass
     mögen und übersteigen die Jahres-       einvernehmlichen Scheidung und bei       Sie mit Ihrer Anwältin bzw.           Sind beide schuld an der Scheidung,
     einkünfte nicht € 13.912,– entfallen    einer streitigen Scheidung I. Instanz    Ihrem Anwalt abklären, welche         trägt aber keiner die überwiegende
     auf Antrag die Gerichtsgebühren für     besteht keine absolute Anwalts-          rechtlichen Handlungen von der        Schuld, so kann derjenigen Person,
     das Verfahren auf einvernehmliche       pflicht. D.h. Sie müssen sich nicht      Verfahrenshilfe umfasst sind.         die sich nicht selbst unterhalten
                                             durch eine Anwältin oder einen           Bezieht sich die Verfahrenshilfe      kann, ein Beitrag zu ihrem Unterhalt
                                             Anwalt vertreten lassen.                 z.B. auf das Scheidungsverfah-        zugebilligt werden, wenn und soweit
Ehe                                                                                                                           Ehe

     dies mit Rücksicht auf die Bedürfnis-    Beispiel zur Berechnung des Unter­-         Kommentar                                  Die bisherigen vermögensrecht-
     se und die Vermögens- und Erwerbs-       halts, wenn beide Ein­kommen haben:         Anderes gilt, wenn die unterhaltsbe­       lichen Beziehungen zwischen
     verhältnisse des anderen der Billig-                                                 rechtigte Person eine nichteheliche        den Ex-Eheleuten bleiben somit
     keit entspricht. Die Beitragspflicht     Monatliches durchschnitt­                   Lebensgemeinschaft eingeht. Für die        aufrecht.
     kann zeitlich beschränkt werden.         liches Nettoeinkommen                       Dauer der Lebensgemeinschaft ruht
     Unter bestimmten Umständen kann          der schuldig geschiedenen      € 2.000,00   der nacheheliche Unterhalt, er er­
                                              Person (= Jahres­einkommen
     unabhängig vom Verschulden Unter-                                                    lischt aber nicht. Das bedeutet, dass    7.3 Familienname nach
                                              geteilt durch 12)
     halt gewährt werden. Das Gesetz                                                      mit Beendigung der Lebensgemein­         der Scheidung
                                              Monatliches durchschnitt­
24   nennt zwei Fälle:                                                                    schaft der Unterhalt wieder zusteht.                                               25
                                              liches Nettoeinkommen
                                              der schuldlos geschiedenen
                                                                             €   800,00   Ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt      Im Fall einer Scheidung behalten die
     ■ Unterhalt für den betreuenden          Person                                      oder nicht, führt in der Praxis oft zu   Ex-Eheleute den bisherigen Familien­
       Elternteil bis zum 5. Lebensjahr       Summe Familieneinkommen        € 2.800,00   Beweisschwierigkeiten.                   namen bei, es kann aber auch jeder
       des jüngsten Kindes (in Einzelfäl-                                                                                          früher rechtmäßig geführte Familien­­
                                              40 % abzüglich 4 % je Kind,
       len auch danach).                      bei 1 Kind somit 36 %
                                                                             € 1.008,00                                            name wieder angenommen werden.
     ■ Unterhalt für ältere Frauen (oder                                                  7.2 Eheliche Vermögens- und              Auch die Kinder behalten ihre
                                              abzüglich eigenes Ein­
       Männer), die aufgrund von              kommen der schuldlos          –€   800,00   Schuldenteilung bei der Scheidung        bisherigen Namen (siehe Seite 53ff).
       Familienarbeit ihre Erwerbs-           geschiedenen Person
       möglichkeiten zugunsten der            Unterhaltsanspruch der
                                                                                          Bei einer einvernehmlichen Schei-
       Familie zurückgestellt hatten          schuldlos geschiedenen         €   208,00   dung muss sich das Ehepaar über die      7.4 Krankenversicherung
       (Unterhaltsanspruch entweder           Person                                      Aufteilung des ehelichen Vermögens,      nach der Scheidung
       jeweils für drei Jahre oder evt.                                                   der ehelichen Ersparnisse sowie der
       unbefristet).                                                                      ehelichen Schulden einigen, andern-      Ist die Scheidung rechtskräftig, er-
                                              Kommentar                                   falls ist die einvernehmliche Schei-     lischt die Mitver­sicherung in der
     Besteht ein Unterhaltsanspruch (Ur-      Macht sich die unterhaltsberechtigte        dung nicht möglich (siehe Seite 20).     Krankenversicherung (siehe Seite 12 f).
     teil, gerichtlicher Vergleich, vor der   Person nach der Scheidung einer             Eine gerichtliche Aufteilung ist hin-    Ein Weiterbestehen der Mitversiche-
     Scheidung eingegangene vertragli-        schweren Verfehlung gegen die un­           gegen vor allem bei einer streitigen     rung kann zwischen den Eheleuten
     che Verpflichtung) bzw. liegt eine       terhaltsverpflichtete Person schuldig       Scheidung möglich.                       nicht vertraglich vereinbart werden.
     faktische freiwillige regelmäßige        oder führt gegen deren Willen einen
     (und nachweisbare) Unterhaltsleis-       ehrlosen oder unsittlichen Lebens­          Vereinbarungen, die im Voraus die        Eine Kranken-Mitversicherung nach
     tung vor, wird der Unterhaltsbetrag      wandel, verwirkt sie damit den              Aufteilung des Gebrauchsvermögens,       einer Scheidung ist nur in Ausnahme­
     im Fall des Todes der geschiedenen       Unterhalts­anspruch.                        z.B. Hausrat oder PKW, betreffen,        fällen möglich, z.B. für Beamtinnen
     Ehepartnerin oder des geschiede-                                                     bedürfen der Schriftform, sind aber      und Beamte oder Landeslehrerinnen
     nen Ehepartners von der Pensions-        Ein bestehender nachehelicher               nicht notariatspflichtig.                und Landeslehrer, wenn und so­lange
     versicherungsanstalt grundsätzlich       Unterhaltsanspruch erlischt durch                                                    Unterhalt zusteht.
     weiterbezahlt (sog. „uneigentliche       eine Wiederverheiratung bzw. mit
     Witwen- oder Witwerpension“).            Begründung einer einge­tragenen               Tipp                                   War man in aufrechter Ehe mitver­
                                              Partnerschaft. Der Unterhaltsan-              Der Aufteilungsantrag muss             sichert, bestehen nach der Scheidung
                                              spruch lebt nach der Beendigung               unbedingt binnen eines Jahres          verschiedene Möglichkeiten, zu
                                              der zweiten Ehe bzw. eingetragenen            ab Rechtskraft des Scheidungs­         einem eigenen Versicherungsschutz
                                              Partnerschaft auch nicht wieder auf.          urteils bei Gericht eingebracht        zu gelangen. Neben der Aufnahme
                                                                                            werden, an­sonsten geht der            einer Erwerbstätigkeit bieten sich
                                                                                            Aufteilungsanspruch verloren.          insbesondere die freiwillige Selbst-
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