Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach

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Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
Ausgabe
17/2021

                     Mittwoch,
                     28. April 2021

  Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach
  Nach der großen Bürgerwerkstatt zur Neugestaltung der Ortsmitte        Als besten Ort zum Spielen in Weissach nannten die Kinder neben
  Weissach am 20.03.2021 fand auch die Kinder- und Jugendbeteili-        dem Spielplatz am Rathaus auch andere Plätze in Weissach (bspw.
  gung über einen Zeitraum von drei Wochen bis zum 23.04.2021 statt.     an der Schule, Wehrkirchbereich, Vorbergblickhütte), den Strudel-
  Beginnend zu den Osterferien konnten die Kleinsten (5 bis 12 Jahre)    bach oder ihr eigenes Wohngebiet. Bei der zweiten Station machten
  auf Schatzsuche in der Ortsmitte gehen, während die Jugendlichen       die Kinder Vorschläge, was hier gebaut werden sollte. Mit 26 Stim-
  (13 bis 18 Jahre) in Form einer digitalen Befragung ihre Wünsche und   men sprachen sich die Kinder für eine Eisdiele aus, dicht gefolgt von
  Bedürfnisse zur neuen Ortsmitte mitgeteilt haben. Insgesamt ha-        einer Parkanlage mit Wasser und Spielmöglichkeiten. Unter „Sons-
  ben 42 Kinder und 29 Jugendliche mitgemacht.                           tiges“ wurden ein Schwimmbad, ein Skaterpark / eine Halfpipe,
  Schatzsuche durch die Ortsmitte                                        eine NERF-Anlage, eine Alla-Hopp-Anlage, ein Kino, ein Schloss
  Beginnend am Rathaus (Station 1), über die große Schotterfläche im     zum Spielen, eine Hüpfburg, ein Ponyhof und ein (Streichel-) Zoo
  Plangebiet (Station 2), den angrenzenden Parkplatz gegenüber der       genannt.
  Bushaltestelle (Station 3) und bis zum Backhäusle (Station 4) wur-
  den die Kinder mit Hinweisbildern geführt. An jeder Station wurden
  zwei bis drei Fragen auf der Schatzkarte beantwortet. Auf die erste
  Frage vor dem Rathaus, was sich die Kinder vom Bürgermeister für
  ihre Ortsmitte generell wünschen, führen ein Skaterpark, ein Was-
  serspielplatz und Möglichkeiten zum Klettern die Auflistung an.
  Auch weitere Spiel- und Sportmöglichkeiten (bspw. Trampolin, Bas-
  ketballkörbe) und mehr Grün wurden oft genannt. Auch ein Einhorn,
  ein Pferd und ein Urwald mit Dinos standen auf der Wunschliste.

                                                                         Auch wie es den Kindern hier generell gefällt, wurde erfragt (Mehr-
                                                                         fachnennung möglich). 29 Kinder hätten gerne mehr Pflanzen /
                                                                         mehr Grün, 25 Kinder empfinden den Bereich als zu stark befahren
                                                                         und 24 Kinder nehmen es hier „viel zu laut“ wahr. An Station 3, ge-
                                                                         genüber am Parkplatz, lautete die erste Frage „Würdest du hier ger-
                                                                         ne spielen?“. Dies wurde von 40 % der Kinder bejaht, 60 % verneinten.
                                                                         Auch die Verkehrssituation wurde näher unter die Lupe genommen.
                                                                         „Wie kommst du hier über die Straße?“ Rund 60 % der Kinder nut-
                                                                         zen die naheliegende Ampel bzw. den Zebrastreifen weiter oben. Elf
                                                                         Kinder warten, bis gerade kein Auto kommt und überqueren dann.
                                                                                                                      Fortsetzung auf Seite 2
Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Sechs Kinder gaben an, dass sie nur mit Hilfe eines Erwachse-      sätzlicher Treffpunkt für Jugendliche (12 Mal) und mehr Grün (11
nen die Straße überqueren können, da es zu gefährlich sei. Als     Mal) sind für 40 % bzw. 38 % wichtig.
letztes wurde nach einer gefährlichen Stelle in der Ortsmitte
gefragt, an der sich die Kinder nicht so gerne aufhalten. Von 17
Kindern wurde die Hauptstraße genannt, auch die Kurve beim
Parkplatz und bei der Bushaltestelle wurde von sechs Kindern
als gefährlich eingestuft. Es folgten der Parkplatz (Station 3),
der Marktplatz bzw. die dortige Verkehrsinsel und der Spiel-
platz am Rathaus am Abend. Vier Kinder (überwiegend älter,
9-13 Jahre) fanden die Ortsmitte nicht sehr gefährlich.
Bei der vierten Station am Backhäusle wurden die Kinder ge-
fragt, ob sie öfter hier seien. Rund 75 % der Kinder verneinte,
sechs Kinder sind öfter da und vier nur ab und zu. Die zweite
Frage lautete: „Würdest du hier gerne eine Spielfläche haben?“,
woraufhin 30 Kinder mit „ja“ antworteten und zehn Kinder mit
„nein“. Als Abschlussfrage im Bereich des Backhäusles wurde
gefragt, was die Kinder hier noch gerne haben möchten. An          Auf die Frage nach den gern besuchten Festen und Veranstal-
erster Stelle steht ein Wasserspielplatz / Wasserlauf, gefolgt     tungen in der Ortsmitte wurden der Nikolausmarkt (20 Mal),
von einer Eisdiele und Spiel- bzw. Sportgeräten. Eine (Blu-        das Schlapperfest (19 Mal), das Oldtimerfest (12 Mal) und der
men-)wiese wünschten sich vier Kinder. Außerdem wünschten          Wochenmarkt (5 Mal) genannt. Mehrfachauswahl war möglich.
sich die Kinder eine Skateranlage, ein Schwimmbad, Minigolf,       Fünf Personen nehmen an keinen Festen teil.
Kegelbahn, Karussell, Kinderfeste, etwas mit Tieren (Ponyhof,
                                                                   Ob E-Ladestationen für Fahrräder angeboten werden sollen, ist
Streichelzoo) und mehr Läden (bspw. Spielzeugläden).
                                                                   rund 52 % egal, 31 % sprechen sich dafür aus und 17 % dagegen.
                                                                   Überdachte Fahrradständer befürworten 45 % der Jugendlichen,
                                                                   während es 38 % egal ist und 17 % keinen Bedarf sehen. Die Orts-
                                                                   mitte als Wohngegend kommt für den Großteil der Jugendlichen
                                                                   nicht in Frage. Stattdessen würden 27 von 29 Jugendlichen lieber
                                                                   an den Ortsrand ziehen, eine Person auch in eine größere Stadt.
                                                                   Als Nutzung für das derzeit leerstehende Alte Rathaus schlagen
                                                                   45 % ein Jugendcafé vor und 38 % zusätzliche Ladengeschäfte.
                                                                   Rund 17 % legt sich nicht fest und ist offen.

Digitale Befragung der Jugendlichen
Die 13 Fragen an die Jugendlichen befassten sich mit ähnlichen
Themenfeldern. Mit der Gemeinde Weissach verbunden fühlen
sich 25 der 29 Jugendlichen. Rund 65 % der Jugendlichen hal-
ten sich gerne in der Ortsmitte auf. Die Aufenthaltsorte sind
vielfältig, es konnten mehrere Antwortmöglichkeiten genannt
werden: sie steigen an der Bushaltestelle ein (21 Jugendliche),
gehen in der Ortsmitte einkaufen (20 Jugendliche), sind auf dem
Spielplatz beim Rathaus (8 Jugendliche), auf dem Marktplatz
(4 Jugendliche) oder rund ums Backhäusle (3 Jugendliche). Die
                                                                   Als zusätzlicher Vorschlag wurde eine Givebox geäußert, bei
vorhandene Auswahl der Läden und Restaurants wird mit gut
                                                                   der gebrauchte Bücher, Spiele oder Kleidung zum Verschenken
bis „weder gut noch schlecht“ bewertet. Die vorhandenen Auf-
                                                                   angeboten werden können. Da Flohmärkte und Second-Hand-
enthaltsplätze hingegen als nicht so gut.
                                                                   Basare coronabedingt entfallen, könnte damit ein zeitunab-
Der Großteil der Jugendlichen ist überwiegend zu Fuß in der        hängiger Geben-und-Nehmen-Austausch ermöglicht werden.
Ortsmitte unterwegs (26 Jugendliche), mit dem Bus oder Auto
                                                                   Liebe Kinder, liebe Jugendlichen,
(je 13 Jugendliche). Sieben Jugendliche nehmen auch das Fahr-
                                                                   vielen Dank für eure Teilnahme und dass ihr euch für EURE
rad, ein Jugendlicher ist gar nicht in der Ortsmitte unterwegs.
                                                                   Ortsmitte eingesetzt habt! Eure Perspektiven tragen dazu bei,
Die Lautstärke in der Ortsmitte wird als „etwas laut“ wahrge-
                                                                   dass die neue Ortsmitte am Ende wirklich für alle Generationen
nommen.
                                                                   etwas zu bieten hat. Alle Grafiken zu den Ergebnissen findet
Auf die Frage, wann sich die Jugendlichen öfter in der Ortsmitte   ihr auf unserer Homepage unter www.weissach.de > Rathaus
aufhalten würden, wurden die Eisdiele (23 Mal) und die Sitzge-     & Service > Bauvorhaben der Gemeinde > Neugestaltung der
legenheit am Wasser (20 Mal) am häufigsten genannt. Ein zu-        Ortsmitte Weissach.

                                                                                                                            Woche 17
   2                                                                                                          Mittwoch, 28. April 2021
Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

  WeissachHILFT
                                                                  Sie können helfen? oder
                                                                  Sie benötigen Hilfe?
                                                                  Dann melden Sie sich gerne ganz
  Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Weissach und Flacht,           unkompliziert bei uns:

  wenn Sie in diesen Tagen das Haus nicht verlassen
                                                                   helfen@weissach.de
  dürfen (Quarantäne), aus gesundheitlichen Gründen die               (07044) 9363-0
  Wohnung nicht verlassen sollen oder zu einer Risiko-
  gruppe für das neuartige Coronavirus gehören, dann              oder über unser Kontakt-
  wollen wir Ihnen gerne unter die Arme greifen.                  formular auf www.weissach.de

   ABLAUF                                                      Die Gemeinde legt den jeweils zu
                                                               zahlenden Betrag aus und stellt
  1. ein Hilfesuchender meldet sich telefonisch beim           den Betroffenen anschließend
     Rathaus mit Angabe von Name, Adresse und Telefon          eine Rechnung zu. Der Betroffene
  2. benötigte Hilfe wird abgesprochen wie bspw.:              überweist dann die Einkaufs- oder
     ▪ Einkaufen                                               Essensrechnung auf ein
     ▪ Medikamente besorgen
     ▪ Post aufgeben oder abholen
                                                               Bankkonto der Gemeinde.
                                                                                                     Bleibe über aktuelle
                                                               Barzahlung ist ausgeschlossen.
     ▪ bestelltes Mittag-/Abendessen abholen
     ▪ Hund „Gassi führen“                                                                           Geschehnisse
     ▪ sonstige Erledigungen
  3. Zeitpunkt wird vereinbart, Hilfesuchender stellt bspw.
     Einkaufskorb oder aufzugebende Post zur Verfügung
                                                                                                     in der Gemeinde auf dem
     (kontaktlos)
  4. der Helfer holt Einkaufskorb oder Post ab, erledigt die                                         Laufenden und stehe im
     Besorgungen und stellt den Korb mit den
     Besorgungen anschließend zurück (kontaktlos)                                                    direkten Austausch mit uns
                                                                                                     über aktuelle Themen rund um
                                                                                                     die Gemeinde!
                                                                                                      @GEMEINDE.WEISSACH

                                                                                                              Vorgezogener Redaktionsschluss in KW 19

                                                                                                    Liebe AutorInnen,
                                                                                                    bitte beachten Sie die geänderten Abgabefristen für das
                                                                                                    Mitteilungsblatt aufgrund der Feiertage:
                                                                                                    Der Redaktionsschluss für das Amtsblatt KW 19 (Erschei-
                                                                                                    nungstag Dienstag, 11.05.2021) wird vorgezogen auf Frei-
                                                                                                    tag, 07.05.2021, 10:00 Uhr.
                                                                                                    Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
   Adresse: Porschestraße 6, 71287 Weissach
   E-Mail: jugendreferat@weissach.de
   Facebook: JugendhausRectory
   Telefon: 0163 83 83 913 oder 0163 83 83 905
   .
             Angebot „Offenes Ohr – Helfende Hand“

                    Montag                  13:30 – 15:30 Uhr
                    Donnerstag              13:30 – 15:30 Uhr

         Braucht ihr Unterstützung in der Schule, jemanden zum                                      Denken sie an den
         Spielen oder Reden? Wir sind nach Voranmeldung für
         euch da!                                                                                   MUND-NaseN-
                                   Immer Top informiert über Angebote und                           sCHUtZ
                                   Öffnungszeiten auch auf Facebook unter:
                                   Jugendhaus Rectory Weissach und auf
                                   Instagram: @rectoryweissach

                                                                                                                                      Foto: Nodar Chernishev/istock/Getty Images Plus

Woche 17
Mittwoch, 28. April 2021                                                                                                                                                        3
Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Amtliche Nachrichten
                                                                          gilt sowohl während der Beförderung, als auch in den zum
 Aktuelle Änderung der Corona-Verordnung 24. April 2021 -                 jeweiligen Angebot gehörenden Einrichtungen wie Bahn-
 Umsetzung der „Bundes-Notbremse“                                         höfen, Bushaltestellen, Taxisteigen oder sonstigen War-
 Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Lan-                tebereichen. Das Servicepersonal muss beim Kontakt mit
 des passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und                den Kundinnen und Kunden mindestens eine medizinische
 die Notbremsen-Regelung an die bundeseinheitlichen Vorga-                Maske tragen,
 ben des novellierten Infektionsschutzgesetzes an. Gerne geben        •   Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen
 wir Ihnen eine kurze Übersicht:                                          Gärten dürfen weiter öffnen, wenn angemessene Schutz-
 Generelle Regelungen:                                                    und Hygienekonzepte eingehalten werden. Voraussetzung
 • Absenkung der Altersgrenze bei Ausnahmeregelungen für                  ist ein durch eine offizielle Stelle durchgeführter negativer
    Kinder, wie bspw. bei den Kontaktbeschränkungen oder bei              Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Kinder
    Sport im Freien in Gruppen, auf einschließlich 13 Jahre (bis          bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht ausge-
    zur Vollendung des 14. Lebensjahres = 14. Geburtstag)                 nommen,
 • Fitnessstudios dürfen für dienstliche Zwecke, für den Reha-        •   Autokinos bleiben geöffnet,
    Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport       •   Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal
    öffnen. Im Übrigen bleiben Fitnessstudios auch bei einer              fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anlei-
    Inzidenz unter 100 geschlossen,                                       tungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle
 • Erlaubt ist weiterhin der kontaktarme Freizeit- und Ama-               durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als
    teursport mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal                24 Stunden sein darf,
    zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis ein-             •   Um Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wahrneh-
    schließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Liegt die 7-Tage-Inzi-
                                                                          men zu können, ist ein durch eine offizielle Stelle durchge-
    denz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100 ist Sport
                                                                          führter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden
    nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer
                                                                          sein darf, erforderlich. Zusätzlich muss der / die Kunde /
    weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.
                                                                          Kundin soweit es die Dienstleistung zulässt eine FFP2- /
    Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zäh-
                                                                          KN95- / N95-Maske tragen.
    len nicht mit,
 • Buchhandlungen dürfen unter den Auflagen für den Einzel-           Inzidenz bis 150:
    handel wieder öffnen und sind von der Notbremse ausge-            • Click&Meet-Angebote bleiben im ansonsten geschlosse-
    nommen.
                                                                          nen Einzelhandel möglich. Voraussetzung ist ein durch eine
 Inzidenz-Abhängige- Anpassungen:                                         offizielle Stelle durchgeführter negativer Schnelltest, der
 Inzidenz über 100:                                                       nicht älter als 24 Stunden sein darf und die Erhebung der
 • Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen                 Kontaktdaten des / der Kunden / Kundin. Es gelten weiter
     Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehö-                die bisherigen Kundenbeschränkungen pro Verkaufsfläche
     renden Personen möglich. Allerdings hat der Bund die Al-             – dies gilt auch für Bau- und Raiffeisenmärkte.
     tersgrenze für die von der Personenzahl ausgenommenen
     Kinder auf einschließlich 13 Jahre abgesenkt (vorher: ein-       Inzidenz über 165:
     schließlich 14 Jahre),                                           • Allgemeinbildende Schulen müssen in den Distanzunter-
 • Veranstaltungen im Rahmen von Todesfällen, wie Aus-                    richt gehen. Für die Klassenstufen 1 bis 7 wird weiterhin eine
     segnungen, Urnenbeisetzungen, dürfen nur mit maximal 30              Notbetreuung angeboten,
     Personen stattfinden. Hier ist keine Ausnahme für Kinder         • KiTas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen
     bis einschließlich 13 Jahre vorgesehen,                              nur noch Notbetreuung anbieten.
 • Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21            Aktuelle Lage und Regelungen im Landkreis Böblingen:
     Uhr) bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im     Das Gesundheitsamt des Landkreis Böblingen hat die 7-Tages-
     Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt. Dies       Inzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Corona-
     gilt jedoch nicht für Sportstätten. Da der Bund die bis 18.04.   virus je 100.000 Einwohner im Landkreis Böblingen seit dem
     in Baden-Württemberg geltende Ausnahme „An- und Ab-              24.04.2021 festgestellt. Dies bedeutet, dass ab Montag, den
     fahrt zur Wohnung bzw. Unterkunft des/der (Lebens-)
                                                                      26.04.2021 im Landkreis Böblingen in den KiTas, Kindergärten
     Partner*in“ nicht mehr vorsieht, muss auch Baden-Würt-
                                                                      und Kindertagesbetreuungen nur noch eine Notbetreuung und
     temberg diese Ausnahme aufheben, da Bundesrecht hier
                                                                      an den Allgemeinbildenden Schulen nur noch Distanzunter-
     vor Landesrecht geht,
                                                                      richt sowie eine Notbetreuung für die Klassen eins bis sieben
 • Allgemeinbildende Schulen müssen in den Wechselunter-
                                                                      möglich ist. Für den Besuch von KiTas, Kindergärten und Kin-
     richt gehen,
                                                                      dertagesbetreuungen besteht darüber hinaus ab Montag, den
 • Im öffentlichen Personennah- und oder Fernverkehr
                                                                      26.04.2021 eine generelle Testpflicht.
     einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen
     Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Ta-            Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung sowie weitere
     xen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste die             Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.
     Pflicht eine FFP2- / KN95- / N95-Maske zu tragen. Dies           weissach.de.

                                                                                                                                Woche 17
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Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

    Lokale Angebote für Antigen-Schnelltests sowie PCR-Tests
    in Weissach und Flacht

          Markt-Apotheke in Flacht:
          Die Markt-Apotheke weitet das Testangebot ab dem
          15.04.2021 in Kooperation mit dem DRK-Ortsverband                                         Praxis Dr. med. Bernd Stadler:
          Weissach-Flacht weiter aus. Getestet wird dann von                                        Angebot von Schnelltests sowie PCR-Tests nach
          Montag bis Samstag an zwei bis drei Stunden täglich.                                      vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
          Bitte beachten Sie, dass ein Termin vorab online über                                     unter: (07044) 32126.
          www.apotheke-caneri.de zu vereinbaren ist.
          Voraussetzung für einen Schnelltest ist, dass Sie
          keine Symptome haben, die auf eine SARS-CoV-2-In-
          fektion hindeuten (bspw. Fieber) und / oder in den
          vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer positiv
          getesteten Person hatten und / oder in den vergan-
          genen 14 Tagen in keinem Risikogebiet waren. Nutzen
          Sie das lokale Test-Angebot und helfen Sie selbst mit
          Infektionen frühzeitig zu erkennen und damit das In-                                      Gemeinschaftspraxis
                                                                                                    Dr. med. Christian Schittenhelm:
          fektionsgeschehen nachweislich zu verbessern.
                                                                                                    Angebot von Schnelltests sowie PCR-Tests nach
          Alles weitere über den Ablauf der Testung sowie die                                       vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
          Unterlagen und Dokumente, die für den Test benötigt                                       unter: (07044) 901850
          werden, sind im Anhang der E-Mail-Bestätigung bei
          der Terminbuchung enthalten.

  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

                Kontaktbeschränkungen                                       Maskenpflicht                                          • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden
                Private Treffen im öffentlichen oder privaten               In folgenden Bereichen müssen alle Personen              Personen (Paare gelten als ein Haushalt)
                Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                      ab 6 Jahren eine medizinische Maske                    • In Arztpraxen
                Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich              tragen*:                                               • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und
     Bundes-
     regelung   13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die               • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen              Pflegeeinrichtungen.
                nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                 an Schulen mit Präsenzunterricht sowie                 Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
                *bis zum 14. Geburtstag
                                                                              Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe-              Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist,
                Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                       betreuung.                                             ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
                                                                                                                                    *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
                3 aufeinanderfolgenden Tagen:                               • Für Personal in Kitas, Grundschulförder-              Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
                Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                      klassen, Horten und Schulkindergärten.
                Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt                        Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                zu Kindern.                                                    3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                13 Jahre werden nicht mitgezählt.                           • Im öffentlichen Personenverkehr                     Bundes-    FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht:
                Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz              • Beim Einkaufen                                      regelung
                                                                                                                                             • Im öffentlichen Personennah- und Fern-
                an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.            • In geschlossenen Räumen, die für die                             verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe-
                Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-                   Öffentlichkeit oder für den Publikums-                           förderung und in den Einrichtungen und Warte-
                machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.                verkehr bestimmt sind                                            bereiche dieser Angebote
                                                                            • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an                           • Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst-
                Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an                       Einsatzorten                                                     leistungen
                5 aufeinanderfolgenden Tagen:                               • Bei den erlaubten körpernahen                                  Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
                Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal                  Dienstleistungen                                               Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
                drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser                  • Während Veranstaltungen der Religions-                         unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am
                Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre                  ausübung und Beerdigungen                                      übernächsten Tag in Kraft.
                nicht mitgezählt.

                Ausgangsbeschränkungen                              • Inanspruchnahme medizinischer und            Bundes-    Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist
                                                                                                                   regelung
                Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen              veterinärmedizinischer Leistungen.                      der Individualsport im Freien alleine
                am Tag oder bei Nacht.                              • Begleitung unterstützungsbedürftiger                    erlaubt.
                                                                      Personen und Minderjähriger, Sorge- und
                Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                                                                      Umgangsrecht.                                           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
                3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                    • Begleitung Sterbender und Personen in akut              Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
                Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen
    Bundes-
                                                                      lebensbedrohlichen Zuständen.                           unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag
    regelung
                Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr.
                                                                    • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.              nach der Bekanntmachung durch die
                                                                      Gassi gehen oder füttern.                               örtlichen Behörden in Kraft.
                Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung
                                                                    • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
                ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:
                                                                    • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
                 • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und
                                                                      öffentlichen Ordnung.
                  wichtiger Ausbildungszwecke.
                                                                    • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8                                                                                           Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                                        Antworten finden Sie auf
                                                                      des Grundgesetzes.                                                                                                                Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                        Stand: 23.04.2021

Woche 17
Mittwoch, 28. April 2021                                                                                                                                                                                                       5
Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

               Bildung & Betreuung                              • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für
                                                                                                                                          Arbeiten
                                                                   Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene-                           • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
               • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                                                                                      die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
                 Pandemiebedingungen offen.                        auflagen möglich. Alle Personen müssen eine
                                                                   medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur                            ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
               • Alle Klassenstufen aller Schulen haben                                                                       Bundes-
                                                                                                                              regelung              Office, sofern möglich
                                                                                                                                          • Home Office
                 Präsenzunterricht im Wechselmodell.               online   möglich.
                                                                •  Besuch    von Bibliotheken und Archiven ist mit                        • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
               • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                                                                                   und Geschäftsbetriebes
                 möglich und werden individuell festgelegt.        vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
                                                                   Kontaktdaten möglich.                                                  • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
               • Voraussetzung für die Teilnahme am                                                                                         auch in Präsenz möglich
                 Präsenzunterricht ist die verpflichtende       • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
                                                                   oder   Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie                  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                 Durchführung von 2 Corona-Tests pro                                                                                        Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                 Woche für alle Schüler*innen und Lehr-            ein Testkonzept für das Personal.
                                                                                                                                            Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                 personal an allgemeinbildenden Schulen                   Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                           (auch im Freien)
                 sowie Berufsschulen.                                     3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                   • An den Betrieb angepasste Hygiene-
               • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis             Bundes-   Alle Schulen gehen verbindlich in den                             auflagen
                 maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.        regelung
                                                                          Wechselunterricht
                                                                          Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen
               • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                    schließen:
                 Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-              außerschulischen Einrichtungen der
                 beschränkungen möglich.                                  Erwachsenenbildung und ähnlichen                                 Geimpfte/genesene Personen
               • Volkshochschulen und ähnliche Einricht-                  Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend-                        Geimpfte und genesene Personen sind von der
                 ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse              kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin                     in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht
                 in Präsenz sind möglich bei erforderlichen               möglich.                                                         befreit. Nachweis erforderlich.
                 beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach-              Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig
                 und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern           ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt
                 digital nicht möglich.                                   leben sowie von Paaren in einer festen                           Gesundheit & Soziales
               • Ballett- und Tanzschulen schließen für den               Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.                     • Schutzvorkehrungen und regelmäßige
                  Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training                  Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an                           Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,
                  mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                    3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                     Senioren- und Behinderteneinrichtungen
                  halten. Kinder der beiden Haushalte bis        Bundes- Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder
                                                                                                                                                             Selbsttests, die erforderlich
                                                                                                                                           • Schnell- und Selbsttests
                  einschließlich 13 Jahre werden nicht mit-
                                                                 regelung
                                                                           -unterricht in folgenden Einrichtungen:                           sind, um Dienstleistungen und Angebote
                  gezählt.                                                 Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages-                     wahrnehmen zu können, müssen von
                                                                           stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen                      geschultem Personal durchgeführt werden.
                 Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                                                                           • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind                        Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet
                 5 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                             ausgenommen.                                                    nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie
                 Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
                                                                           • Notbetreuung ist weiterhin möglich.                             Bürgertests können hierfür genutzt werden.
                 dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
                 Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis                       Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
                 einschließlich 13 Jahre anbieten.                        Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
                 Besuch von Bibliotheken und Archive ohne                 unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten
                 Voranmeldung und Dokumentation der                       am Tag nach der Bekanntmachung durch die                                                             Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                               Antworten finden Sie auf
                 Kontaktdaten erlaubt.                                    örtlichen Behörden in Kraft.                                                                         Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                               Stand: 23.04.2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

                                                                         Sonstiger Einzelhandel darf neben
               Einzelhandel                                                                                                            Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                                                                         „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen
               Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf          auch „Click&Meet“ anbieten:                                   3 aufeinanderfolgenden Tagen:
               sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen           • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                    Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller
                                                                                                                            Bundes-
               der Corona-Verordnung geöffnet:                             Corona-Verordnung                                regelung   negativer Corona-Schnelltest erforderlich.
                Babyfachmärkte                                          • Tragen von medizinischen Masken                             Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt
                Bäckereien und Konditoreien                             • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                 werden..
                Banken                                                    festem Zeitfenster
                Blumenläden                                             • Dokumentation der Kontaktdaten                                Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an
    Bundes-
    regelung    Buchhandlungen                                                                                                          3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                Drogerien                                               Regelung für Geschäfte:                            Bundes-
                                                                                                                                         Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
                Gartenmärkte                                            • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten          regelung     „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind
                Getränkemärkte                                            werden.                                                       weiterhin möglich.
                Großhandel                                              • Geschäfte mit weniger als 10 m²
                Hörgeräteakustiker                                        Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in                         Ergänzung zu den Regelung für offene
                Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten                   • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                            Geschäfte des täglichen Bedarfs:
                   sowie Ersatzteilverkauf                                 Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche                              • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
                Lebensmittelmärkte                                      • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:                      Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
                Metzgereien                                               ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für                       • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
                Optiker                                                   den Lebensmitteleinzelhandel)                                   ein*e Kund*in pro 40 m²
                Orthopädieschuhtechniker                                • Maskenpflicht vor den Geschäften und                          Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
                Poststellen und Paketshops, aber ohne                     auf den Parkplätzen                                           5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100/150 liegt.
                   den Verkauf von weiteren Waren                        • Gesteuerter Zutritt                                           Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
                Reformhäuser                                            • Warteschlangen vermeiden.                                     machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
                Reinigung und Waschsalons
                Reise- und Kundenzentren für den                        Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                   öffentlichen Verkehr                                  5 aufeinanderfolgenden Tagen:
                Sanitätshäuser                                          Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                Tafeln                                                  Bedingungen öffnen:
                Tankstellen                                             • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                Telefonshops für Reparatur, Austausch                     der Corona-Verordnung
                   und Störungsbehebung                                  • Tragen von medizinischen Masken
                Tierbedarf- und Futtermärkte
                Wochenmärkte
                Zeitschriften- und Zeitungskioske

               Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                               Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                               Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                               Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                               Stand: 23.04.2021

                                                                                                                                                                                Woche 17
6                                                                                                                                                                 Mittwoch, 28. April 2021
Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

               Dienstleistungen                                            Gastronomie                                                            Religionsausübung
                                                                           Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                             Gottesdienste und Beerdigungen unter
               Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                           Art bleiben geschlossen.                                               Hygieneauflagen.
               folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                           • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                               • Einhalten der AHA-Regeln über die
               • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                             Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                                  gesamte Dauer
                 Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                             bis 22 Uhr für Abholung)                                             • Tragen von medizinischen Masken
                 müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                           • Kein Ausschank und Verzehr von                                       • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
                 tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                             alkoholischen Getränken im öffentlichen                                als 10 Personen mindestens zwei
                 Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                             Raum                                                                   Werktage zuvor bei den zuständigen
                 Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                           • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                                  Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
                 konzept für das Personal benötigt.
                                                                             in verschlossenen Behältnissen erlaubt                                 Beerdigungen.
               • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                                   • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
               Weiterhin geschlossen:
                                                                           Kantinen schließen überall dort, wo es die                               Räumen
                Prostitutionsgewerbe
                                                                           Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                           Mitnehmen sind erlaubt.                                                Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
               Ausführliche Liste auf                                                                                                             3 aufeinanderfolgenden Tagen:
               » Baden-Württemberg.de                                                                                                  Bundes-    Beerdigungen mit maximal 30 Personen.
                                                                                                                                       regelung

           Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                         Veranstaltungen
           3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                  Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
           Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                   im öffentlichen Raum.                                                  Reisen
           Medizinisch notwendige Behandlungen sind                        Ausnahmen:                                                             Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
           weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet              • Gerichtsverhandlungen                                                sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
           bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages-                   • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit                           Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
           aktueller negativer Corona-Schnelltest                            und Ordnung dienen
                                                                                                                                                  beschränkungen an tagestouristischen
           erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können                    • Betriebsversammlungen
                                                                           • Prüfungen und deren Vorbereitung                                     Hotspots durch die örtlichen Behörden.
           hierfür genutzt werden.
                                                                           • Eheschließungen
           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                                                                                         Nicht gestattet:
                                                                           • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
           an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                                                                                        Touristische Busreisen
                                                                             dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)
           Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
                                                                                                                                                   Touristische Übernachtungsangebote
           machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
                                                                                                                                                    (auch Campingplätze)

                                                                                                                                                  Weiterhin möglich:
                                                                                                                                                   Geschäftsreisen
                                                                                                                                                   Reisen und Übernachten in
                                                                                                                                                     besonderen Härtefällen

                         Abstand            Hygiene        Medizinische     Corona-App        Regelmäßig
                          halten          praktizieren     Maske tragen       nutzen            lüften
                                                                                                                                                                                              Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                              Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                              Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                              Stand: 23.04.2021

  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

               Sport                                                Ansonsten sind öffentliche und private                         Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
                                                                    Sportstätten für den allgemeinen Publikums-                    folgenden Tagen:
               Individualsport im Freien und auf Außen-             verkehr geschlossen.                                           Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
               und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder                                                                           anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
               und Thermen aller Art) und kontaktarmer              Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                  eigenen Haushalts.
    Bundes-
    regelung
               Freizeit- und Amateursport mit maximal
               5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten.          Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb,                    Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von
               Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich       Profi- oder Spitzensport und für dienstliche        Bundes-    maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.
               13 Jahre werden nicht mitgezählt.                    Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren)
                                                                                                                        regelung
                                                                                                                                   Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen
                                                                    dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness-                    negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests
               Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit              studios) geöffnet werden.                                      können hierfür genutzt werden.
               bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre
               ist erlaubt.                                         Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5
                                                                                                                                   Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                                                                    aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                                                                                   einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten
               Die Benutzung der Umkleiden oder                     Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen
                                                                                                                                   am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
               Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
                                                                                                                                   Behörden in Kraft.
                                                                    5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
               Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder       beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden
               Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.        nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
                                                                    zählen als ein Haushalt.

                                                                     Theater                                                      Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                Kultur- und Freizeitgestaltung                       Volksfeste o.ä.                                              3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                Kultur- und Freizeiteinrichtungen                    Zirkusse                                                     Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den
                bleiben geschlossen.                                                                                               Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen
                                                                    Geöffnet
                                                                    Geöffnet:                                                      schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und
                                                                                                                        Bundes-
                Geschlossen:                                         Spielplätze im Freien                             regelung   botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen
                                                                     Wandern und Spazieren                                        negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden.
                 Ausflugsschiffe
                                                                                                                                   Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten
                 Camping- und Wohnmobilstellplätze                 Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                             erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der
                 Diskotheken und Clubs                             „Click&Meet“:                                                  Testpflicht ausgenommen.
                 Freizeitparks und Indoorspielplätze                Wettannahmestellen                                           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                 Kinos                                                                                                            einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen
                 Kletterparks (drinnen und draußen)                Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                          treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
                 Konzerte und Kulturhäuser                         und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                       Behörden in Kraft.
                                                                     Autokino, Autotheater, Autokonzerte                          Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                 Krabbelgruppen
                                                                     Galerien                                                     5 aufeinanderfolgenden Tagen:
                 Messen
                                                                     Museen                                                       Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
                 Opern                                              Gedenkstätten                                                zoologischen und botanischen Gärten
                 Spielbanken- und hallen                            Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                                                                                                    Alle Details sowie Fragen und

                                                                                                                                   ohne Voranmeldung und Dokumentation              Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                    Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                   der Kontaktdaten erlaubt.                        Stand: 23.04.2021

Woche 17
Mittwoch, 28. April 2021                                                                                                                                                                                              7
Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Beraten & Beschlossen

In dieser Kategorie informieren wir Sie über die in den kommu-    ausschauende Entscheidung getroffen, Flächen im künftigen
nalen Gremien gefassten Beschlüsse. Wir freuen uns auf Ihre       Gewerbegebiet „Neuenbühl III“ für eine mögliche Standort-
Rückmeldungen und Anregungen.                                     veränderung des Bauhofs vorzusehen. Dieser Flächenvorrats-
               Technischer Ausschuss (TA)                         beschluss sieht eine Grundstücksfläche von ca. 7.000 m² vor.
                     am 19.04.2021                                Zur Flächenbedarfsermittlung und um erste Überlegungen
                                                                  zum Neubau eines Bauhofes und dessen Realisierbarkeit über-
Baubeschluss zur Ertüchtigung des Brunnens in der Berg-
                                                                  haupt anstellen zu können, ist eine entsprechende Entschei-
straße mit einer Stimme Mehrheit gefasst
                                                                  dungsgrundlage notwendig. Somit soll die Machbarkeitsstudie
Im Verlauf der Diskussion zur Ausführung der Sanierung der
                                                                  konkrete Aussagen zur organisatorischen, technischen und
Bergstraße wurde auch der Erhalt des vorhandenen Brunnens
im Gremium kontrovers diskutiert. Im Ergebnis wurde entge-        wirtschaftlichen Umsetzung treffen und u.a. eine Kosten-
gen des Verwaltungsvorschlags mehrheitlich beschlossen,           schätzung sowie einen fiktiven Bauzeitenplan enthalten und
den Brunnen zu erhalten. Dadurch wird eine Erneuerung der         Grundlage für eine spätere Beschlussfassung im Gemeinderat
Wasserzufuhr unumgänglich, denn im Zeitraum der „Brun-            zur Durchführung des Projektes. Die Auswahl der möglichen
nensaison“ ab Mai bis Oktober führt der Brunnen in der Berg-      Architekturbüros erfolgte in einem zweistufigen Verfahren.
straße Wasser aus der Quelle, allerdings lediglich, wenn der      Anfang des Jahres wurden von der Verwaltung vier geeignete
Grundwasserspiegel dies zulässt. Im regenarmen Jahr 2019          Büros zu einem ersten Erörterungsgespräch und Vorstellung
war aufgrund des niedrigen Grundwasserspiegels kein Wasser        bereits durchgeführter einschlägiger Referenzprojekte ein-
im Brunnen vorhanden. Auch im Jahr 2020 führte der Brunnen        geladen. Bei den ausführlichen Gesprächen konnten zwei der
nicht durchgängig Wasser, da der Grundwasserspiegel durch         Büros besonders überzeugen und wurden als engere Auswahl
fehlenden Niederschlag nur marginal angestiegen ist. Somit        im März 2021 zur Abgabe eines Angebots für die Durchführung
bleibt der Zulauf über die Quelle am Feuersee erhalten und        einer Machbarkeitsstudie aufgefordert. Der TA hat die Vergabe
wird durch eine Zisterne ergänzt. Mit der Fragestellung der Ge-   der Machbarkeitsstudie an den wirtschaftlichsten Bieter, das
staltung beschäftigte sich die Arbeitsgruppe „Brunnen Berg-
                                                                  Büro 21-arch GmbH aus Stuttgart, mit einer Angebotssumme
straße“, die aus von den Fraktionen entsandten Mitgliedern des
                                                                  i.H.v. 14.994 € mit zwei Gegenstimmen, sonst Ja-Stimmen be-
Gemeinderates, Bauamtsleiterin Baumann, Bauhofleiter Dau-
                                                                  schlossen. Im Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2021
cher und dem Ingenieurbüro Mayer bestand, Anfang März 2021.
                                                                  stehen dafür Mittel i.H.v. 40.000 € zur Verfügung. Die Übergabe
Die Arbeitsgruppe hat sich für einen Kaskadenbrunnen aus hel-
lem (Muschel-)Kalkstein mit drei Becken ausgesprochen. Die        der Studie und Vorstellung im Gemeinderat ist für September
Färbung des Natursteins nimmt die Gestaltung der Pflasterung      2021 geplant. Weitere Meilensteine im Anschluss an die Mach-
der Ortsmitte Flacht und somit ebenso die Neugestaltung der       barkeitsstudie sind die Konzeption hinsichtlich der Verlegung
Bergstraße auf. Um die Verweildauer auf der Fläche zu erhö-       des Wertstoffhofs und des Magazins des DRK-Ortsvereins
hen wurde der Wunsch der Arbeitsgruppe hinsichtlich einer         Weissach-Flacht e.V.
Sitzgelegenheit weiterverfolgt. Die Gesamtkosten der Neu-
                                                                  Baugesuche
gestaltung des Brunnens in der Bergstraße sind auf Grundlage
der Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf rund 63.000 € (brutto)       Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt
inkl. Baunebenkosten angestiegen. Der TA stimmte mit sechs        bzw. in Aussicht gestellt:
Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen für den Bau des Brunnens.           •   Im Bühl 16/1 und 16/2, Flst. 6753, 6753/2
Die insgesamt benötigten weiteren Finanzmittel i.H.v. 30.000 €    •   Errichten eines Testgeländes mit Teilüberdachung und Um-
wurden als überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2021 beschlossen.           zäunung
Die Sanierung des Brunnenplatzes erfolgt im Rahmen der Sa-        •   Kirchstraße 29, Flst. 4020/23
nierung der Bergstraße.                                           •   Errichten einer Doppelhaushälfte: geänderte Planung
Machbarkeitsstudie für einen möglichen Neubau des Bau-            •   Hindenburgstraße 33/1, Flst. 919
hofs in Auftrag gegeben                                           •   Errichten eines Balkons als Wintergarten sowie eines Wind-
Bereits vor über einem Jahr wurde vom Gemeinderat die vor-            fangs

             Impressum

  Herausgeber: Gemeinde Weissach, Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt,
  Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de, Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Ver-
  lautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Daniel Töpfer, 71287 Weissach, Rathausplatz 1, oder sein Vertreter im Amt. Ver-
  antwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot
  INFORMATIONEN
  Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033 6924-0,
  E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de, Anzeigenverkauf: wds@nussbaum-medien.de

                                                                                                                          Woche 17
  8                                                                                                         Mittwoch, 28. April 2021
Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Neues aus dem Rathaus

Neueinstellungen bei der Gemeinde Weissach                       ben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbrei-
Neues Gesicht im Hauptamt                                        tung des Corona-Virus eingehalten.
                         Zum 01.05.2021 beginnt Corinna Lin-     Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen unser Klimaschutz-
                         dauer ihre Tätigkeit als Assistentin    manager, Dominik Karczag (Tel. 07044 9363-310, E-Mail: kar-
                         der Hauptamtsleitung im Weissa-         czag@weissach.de) gerne zur Verfügung.
                         cher Rathaus. Damit übernimmt sie
                         die Nachfolge von Frau Salvaggio,       Wohnraumakquise - Anreize für Vermieter
                         die zum 01.04.2021 die Teamleitung      Für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens oder
                                                                 aus anderen Gründen sozial benachteiligt sind ist es oft schwer,
                         im Sachgebiet Bürgerdienste über-
                                                                 manchmal auch fast unmöglich, eine angemessene und be-
                         nommen hat. Frau Lindauer konnte
                                                                 zahlbare Wohnung im Landkreis Böblingen zu finden.
                         bereits Erfahrung bei der Planung
                         und Durchführung von Veranstal-         Andererseits sind sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer
                         tungen sammeln, welche sie im           unsicher, ob sie ihre leerstehende Immobilie vermieten sollen,
Hauptamt zum Einsatz bringen möchte. Zu ihrem Aufgabenge-        weil sie bspw. Probleme mit Mietern befürchten.
biet gehören die Redaktion des Mitteilungsblatts, das Organi-    Im Rahmen der Wohnraumakquise bietet der Landkreis Böblin-
sieren von Veranstaltungen sowie die Mitarbeit in der Ge-        gen seit dem 15.09.2020 attraktive Anreize für Vermieterinnen
schäftsstelle des Gemeinderats. Außerdem nimmt sie               und Vermieter, die ihre Wohnungen zu sozialen Bedingungen an
Organisations- und Sekretariatsaufgaben für die Hauptamts-       bedürftige Menschen vermieten. Diese sind unter anderem ein
leiterin wahr.                                                   einmaliger Sanierungszuschuss, eine Mietausfallgarantie über
                                                                 mehrere Jahre sowie einen konstanten Ansprechpartner und
Unterstützung für den Bauhof
                                                                 Problemlöser über die gesamte Laufzeit der Kooperation. Der
                          Ab dem 01.05.2021 wird Benjamin
                                                                 Landkreis kann sogar selbst als Mieter auftreten.
                          Fremuth die Stelle als Gärtner im
                          Bauhof der Gemeinde Weissach           Der Landkreis als starken Kooperationspartner, dessen Ziel es
                                                                 ist, Menschen in schwierigen Lebenssituationen ein sicheres
                          antreten. Herr Fremuth wohnt
                                                                 und würdiges Zuhause zu ermöglichen und Vermieterinnen und
                          selbst in Weissach und ist gelern-
                                                                 Vermietern eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.
                          ter Landschaftsgärtner. Er bringt
                          bereits einige Jahre Berufserfah-      Zwar gibt es im Landkreis Böblingen gute und erfolgverspre-
                          rung im Bereich des Garten- und        chende Initiativen, um durch Neubauten günstigen Mietwohn-
                          Landschaftsbaus mit. Diese kann        raum zu schaffen. Jedoch können die benötigten Wohneinheiten
                          er insbesondere bei der Pflege ge-     nicht kurzfristig und in der erforderlichen Anzahl bereitgestellt
                          meindlicher Grünflächen sowie          werden. Hier soll die „Wohnraumakquise“ als flexible, kurz-
Pflanzarbeiten wie Gehölz- und Baumschnitten in Weissach         fristige und unbürokratische Maßnahme der Wohnungsnot im
einbringen. Zudem gehören die Mitarbeit im Winterdienst und      Landkreis die Spitze nehmen.
die Unterstützung des Bauhofs bei sonstigen Aufgabenberei-       Interessierte Vermieterinnen und Vermieter in Weissach
chen zu seinen Tätigkeiten.                                      wenden sich gerne direkt ans Rathaus, wenn sie eine Wohnung
                                                                 oder ein Haus zu vermieten haben. Ansprechperson ist dort
Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen
                                                                 Herr Bürkle (buerkle@weissach.de, 07044 9396-302). Herr
durch die LUBW
                                                                 Bürkle nimmt das Angebot entgegen und nimmt Kontakt mit
In unserer Gemeinde werden ab April bis Ende November 2021       Herrn Thomas Schuler von der Fachstelle Wohnraumakquise im
Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flo-        Landratsamt auf. Daraufhin nimmt Herr Schuler zeitnah Kon-
ra-Habitat (FFH)-Richtlinie, weiteren Tieren (Vögel, Insekten)   takt auf, um ein Beratungsgespräch samt Wohnungsbesichti-
und / oder Pflanzen durchgeführt. Die Kartierungen finden        gung zu vereinbaren. Im Rahmen eines Kooperationsvertrages
auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbe-           wird die künftige Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse
reich unserer Gemeinde statt. Die Untersuchungen erfolgen im     vereinbart.
Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
                                                                 Zielgruppen für dieses Programm sind: Kinderreiche Famili-
(LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigen-
                                                                 en, alleinerziehende Mütter und Väter, Menschen mit geringem
tümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und
                                                                 Einkommen, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete.
Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine
dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Be-                  Bürgerbüro am Samstag 01.05.2021 geschlossen
auftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne
vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz).
Die Kartierenden betreten nur Grünlandflächen und Wald im           Das Bürgerbüro bleibt am Samstag, 1.Mai 2021, aufgrund
Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Die von           des Feiertags geschlossen. Der nächste geöffnete Sams-
der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbeschei-           tag im Bürgerbüro wird auf den 8. Mai 2021 verschoben.
nigung dabei, die sie im Gelände mit sich führen.                   Die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Bürger-
                                                                    dienste stehen Ihnen an diesem Tag von 9.00 bis 12.30 Uhr
Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unter-
                                                                    zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
wegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten. Bei der
Kartierung werden in jedem Fall die derzeit geltenden Vorga-

Woche 17
Mittwoch, 28. April 2021                                                                                                     9
Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
I. AMTLICHER TEIL

Not- / Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Bereitschaftsdienst            HNO-Dienst                                  Bereitschaftsdienst der Apotheken
Allgemeiner Notfalldienst                 Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik     Der Dienst beginnt morgens ab 8:30 Uhr
Kreiskliniken Böblingen - Krankenhaus     Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5, 72076    und endet um 8:30 Uhr des Folgetages
Leonberg, Rutesheimer Straße 50, 71229    Tübingen
                                          Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag:      Mittwoch, 28.04.
Leonberg
                                          8 - 20 Uhr                                  Apotheke Butz Heimsheim, 71296 Heims-
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do.: 18 - 22 Uhr                Zentrale Rufnummer: 116117                  heim, Mönsheimer Str. 50, Tel.: 07033 -
Mi.: 14 - 24 Uhr                          (Anruf ist kostenlos)                       46 95 30
Fr.: 16 - 24 Uhr                          Ärzte                                       Engel-Apotheke Magstadt, 71106 Mag-
Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr           Dr. Stadler, Flacht, Tel.: 32126            stadt, Alte Stuttgarter Str. 2, Tel.: 07159
                                          Dr. Schittenhelm / Dr. Gäfgen, Weissach,    - 94 98 11
Patienten können ohne telefonische
Voranmeldung in die Notfallpraxis kom-    Tel.: 901850                                Donnerstag, 29.04.
men. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am      Zahnarzt Dr. Alexander Boeck, MOM,          Arkaden-Apotheke Heimerdingen, 71254
Mittwoch und Freitag erfolgt die Ver-     Flacht, Tel.: 31880
                                                                                      Ditzingen (Heimerdingen), Karlstr. 6, Tel.:
sorgung von Notfallpatienten durch die    Zahnarzt Kabel, Flacht, Tel.: 909001
                                                                                      07152 - 5 88 77
Notfallambulanz des Krankenhauses.        Zahnärzte Dr. Zingg-Meyer, Dr. Meyer,
                                          Tel.: 33500                                 Stadt-Apotheke am Narrenbrunnen,
Hausbesuche werden weiterhin von der                                                  71263 Weil der Stadt, Stuttgarter Str. 17,
                                          Dr. Opatowski, Weissach
Notfallpraxis durchgeführt. Achtung:                                                  Tel.: 07033 - 5 27 60
Neue Rufnummer für den ärztlichen         Giftzentrale Baden-Württemberg
Bereitschaftsdienst außerhalb der Öff-    Folgende Informationsstellen sind TAG       Freitag, 30.04.
nungszeiten der Notfallpraxis und für     und NACHT bereit. Auskünfte über Ge-        Apotheke Neue Stadtmitte,
medizinisch notwenige Hausbesuche des     genmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen        71229 Leonberg (Eltingen), Brennerstr. 1,
Bereitschaftsdienstes: kostenfreie Ruf-   aller Art erteilen:                         Tel.: 07152 - 4 33 43
nummer 116117                             Universitäts-Kinderklinik in Freiburg
                                          Tel. 0761 192-40, Informationszentrale      Samstag, 01.05.
Kinder- und jugendärztlicher              für Vergiftungen,                           Rathaus-Apotheke Rutesheim,
Bereitschaftsdienst                       79106 Freiburg, Mathildenstr. 1             71277 Rutesheim, Flachter Str. 4,
Kinder- und jugendärztliche Notfallpra-   Giftnotruf München                          Tel.: 07152 - 99 78 16
xis am Klinikum Böblingen, Bunsenstra-    Tel. 089 19240, Fax: 089 41402467
                                                                                      Sonntag, 02.05.
ße 120, 71032 Böblingen                   Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen            h&h Apotheke Leonberg, 71229 Leonberg,
Öffnungszeiten:                           Tel.: 08000 116 016                         Marktplatz 9/1, Tel.: 07152 - 90 19 00
Mo. - Fr.: 19:30 - 23:30 Uhr
                                          Augenärztlicher Notdienst
Sa. und Feiertage: 9 - 22:30 Uhr                                                      Montag, 03.05.
                                          Zentrale Notfallrufnummer, Augenärzt-
So.: 9 - 22 Uhr                                                                       Stadt-Apotheke Renningen,
                                          licher Notdienst, Kreis Böblingen, Tel.
Zentrale Rufnummer: 07031 668-22600                                                   71272 Renningen, Bahnhofstr. 22,
                                          0711 2624557
oder 112                                                                              Tel.: 07159 - 1 82 49
Kinder- und jugendärztliche Notfall-      Frauen-/Zahnärztlicher Notdienst
praxis am Klinikum Ludwigsburg, Posili-                                               Dienstag, 04.05.
                                          Frauenärztlicher Notdienst
postr. 4, 71640 Ludwigsburg               zu erfragen unter Telefon 07152 397870      Bahnhof-Apotheke Ditzingen,
Öffnungszeiten:                                                                       71254 Ditzingen, Gerlinger Str. 18,
                                          Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Mo. - Fr.: 18 - 22 Uhr                                                                Tel.: 07156 - 95 96 96
                                          Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst
Sa., So., Feiertag: 8 - 22 Uhr            können Sie unter der Rufnummer 0711         Folgende Rufnummern über Apothe-
Zentrale Rufnummer:                       7877722 erfragen.                           kennotdienste stehen zuverlässig zur
116117 (Anruf ist kostenlos)
                                          Tierärztlicher Bereitschaftsdienst          Verfügung:
Augenärztlicher Notdienst                 Telefonische Anmeldung erforderlich         Festnetz: 0800 00 22 8 33 - kostenfrei
Zentrale Rufnummer:                       01./02.05.2021, Praxis Hildenbrand, Tel.:   Handy: 22 8 33 – max. 0,69 €/Min. von je-
116117 (Anruf ist kostenlos)              07152/949733                                dem Handy ohne Vorwahl.

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  10                                                                                                       Mittwoch, 28. April 2021
I. AMTLICHER TEIL

Testpflicht für alle Kinder in den kommunalen Kindertages-        Erste Auswertungen vom Modellprojekt im Landkreis Böblingen
einrichtungen und in der Kindertagespflege                        Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Landkreis Böblin-
Das Landratsamt Böblingen hat eine Allgemeinverfügung über        gen hat sich der Landkreis in Abstimmung mit den Kommunen
infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Aus-          entschieden, ab dem 6.4.2021 ein Pilotprojekt zur Testung von
breitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) erlassen, die seit dem      Kindern zweimal pro Woche in Kindertageseinrichtungen und in
26.4.2021 gilt und ein Betretungsverbot von Kindertagesein-       der Kindertagespflege auf den Weg zu bringen. Im ersten Schritt
richtungen bei nicht regelmäßiger Testung festlegt. Sie um-       konnten sich aus allen 26 Kommunen je eine KiTa und insgesamt
fasst die pädagogischen Mitarbeitenden wie auch alle Kinder,      sechs Tagespflegepersonen beteiligen. Die Tests erfolgten auf
die die Kindertageseinrichtung besuchen.                          freiwilliger Basis durch Einwilligung der Eltern. Bereits in der
                                                                  zweiten Woche (Zeitraum 12. bis 16.04.2021) kamen 73 weitere
Im Landkreis Böblingen ist die 7-Tage-Inzidenz in den vergan-
                                                                  Kindertageseinrichtungen und 45 Tagespflegepersonen dazu. In
genen Tagen deutlich angestiegen und liegt nun stabil deutlich
                                                                  Summe beteiligen sich zwischenzeitlich 98 KiTas (von insgesamt
über 100 Infizierten / 100.000 Einwohner. Durch die plötzlich
                                                                  337 Kindertageseinrichtungen) mit insgesamt 5.694 Kindern
auftretende Virusvariante B 1.1.7. wurden immer mehr positive
                                                                  und 51 Tagespflegepersonen mit 235 Kindern am Pilotprojekt.
Befunde nachgewiesen. Durch den engen Kontakt von päda-
                                                                  Die Kommunen Sindelfingen mit 45 Einrichtungen und Rennin-
gogischem Fachpersonal und Kindern in Kindertageseinrich-
                                                                  gen mit insgesamt 14 Einrichtungen haben in Eigenregie Tes-
tungen vermischen sich tagtäglich mehrere Haushalte und die
                                                                  tungen in allen ihren Einrichtungen durchgeführt. Jeweils eine
Infektionsgefahr steigt an. Aus diesen Gründen kann davon
                                                                  Einrichtung dieser Kommunen nahm am Pilotprojekt teil. Die
ausgegangen werden, dass eine hohe Infektionsgefahr für Kin-
                                                                  Meldungen aller Sindelfinger KiTas fließen in unsere Auswer-
der und pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
                                                                  tung mit ein. Damit können wir nach knapp drei Wochen Modell-
besteht.
                                                                  phase über Test-Erfahrungen von 142 Kitas mit 8.366 insgesamt
Mit der ab dem 26.04.2021 gültigen Allgemeinverfügung soll        betreuten Kindern berichten, plus 235 Kinder in der Kinderta-
die Gefahr einer möglichen Infektion für die Kinder und deren     gespflege. Die Teams der Kindertageseinrichtungen wurden für
Familien sowie die pädagogischen Fachkräfte in Kinderta-          die Durchführung geschult, damit der Ablauf reibungslos um-
geseinrichtungen verringert und Infektionsketten frühzeitig       gesetzt werden konnte. Die beteiligten KiTas und Tagespflege-
durchbrochen werden. Um diese Sicherheit für alle Beteiligten     personen haben die Ergebnisse des jeweiligen Testtages und ihre
zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, Kinder in Kinderta-   Erfahrungen werktäglich an das Amt für Jugend übermittelt.
geseinrichtungen regelmäßig zu testen.                            Insgesamt wurden zwischen dem 6.4.2021 und dem 23.4.2021
Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtun-        5.701 Kinder von 9.770 anwesenden Kinder getestet. Dies ent-
gen der Gemeinde Weissach wurden dafür speziell geschult und      spricht einer Testquote von 58,35 %. In KW 15 lag die Testquote
eingewiesen. Die Verteilung der ersten Testlieferung konnte       bei 53,25 % in KW 16 bereits bei 63,02 %. Überwiegend wurden
bereits am vergangenen Freitag erfolgen, sodass alle Einrich-     Kinder über 3 Jahre getestet. Dies lag mit Sicherheit daran, dass
tungen ab dem 26.04.2021 mit der Testung beginnen konnten.        die Lutsch-Tests bisher noch nicht verfügbar waren. In der Pro-
Allen pädagogischen Fachkräften gilt an dieser Stelle ein gro-    jektlaufzeit wurden insgesamt 3 Kinder positiv getestet. Diese
ßes und herzliches Dankeschön für ihre vertrauensvolle und        Zahl bezieht sich ausschließlich auf die KiTas, die sich am Pro-
konstruktive Unterstützung und Mitwirkung.                        jekt beteiligen.
Mögliche Auswirkungen durch die „Bundes-Notbremse“                Die hohe Beteiligung der Kindertageseinrichtungen zeigt, dass
Der Bundesrat hat am 22.4.2021 das vierte Bevölkerungs-           die Bereitschaft groß ist und die Notwendigkeit einer Testung
schutzgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht eine Schließung        gesehen wird. Wenn die Testung in der KiTa in einem guten pä-
und damit Rückkehr zur Notbetreuung ab einer Inzidenz von         dagogischen Setting stattfinden kann und die Elternschaft
165 / 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hin-    mitgenommen wird, scheint sie auch sehr gut zu funktionieren,
tereinander folgenden Tagen vor. Die Testpflicht besteht auch     auch wenn es teilweise kritische Stimmen und Ängste von be-
in der Notbetreuung unverändert.                                  sorgten Eltern gab.

 Bauvorhaben

Aktuelle Bauvorhaben im Ortsbauamt                                erhalten Sie auf der Homepage unter www.weissach.de > Rat-
Gerne informieren wir Sie zu den nächsten Schritten der aktu-     haus & Service > Bauvorhaben der Gemeinde > Sanierung Brun-
ellen Bauvorhaben des Ortsbauamts.                                nenstraße / Friedhofstraße / Bergstraße.

Sanierung der Brunnenstraße / Friedhofstraße                      Sanierung der Bergstraße unter Vollsperrung
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten führt die Umleitung          Die Sanierungsarbeiten in der Bergstraße sind in zwei Bauab-
während der einzelnen Bauabschnitte durch die angrenzenden        schnitte aufgeteilt. Nach der Detailplanung mussten die bei-
Wohngebiete. Seit 19.04.2021 ist die Brunnenstraße voll ge-       den Bauzeiten nochmals angepasst werden. Am Donnerstag,
sperrt. Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Leonberger   den 29.04.2021 beginnt der erste Abschnitt von der Leonberger
Straße und von dort auf die Friedhofstraße. Der Zugang zum        Straße Ecke Bergstraße bis zur Bergstraße Nr. 9.
Kindergarten Brunnenstraße wird vom Parkplatz „Feuersee“          Die innerörtliche Umleitung beim ersten Bauabschnitt vom
eingerichtet. Nähere Informationen und die Umleitungspläne        29.04. bis 21.05.21 als Lageplan:

Woche 17
Mittwoch, 28. April 2021                                                                                                     11
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