Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach - Gemeinde Weissach
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Ausgabe 17/2021 Mittwoch, 28. April 2021 Kinder- und Jugendbeteiligung zur Neugestaltung der Ortsmitte Weissach Nach der großen Bürgerwerkstatt zur Neugestaltung der Ortsmitte Als besten Ort zum Spielen in Weissach nannten die Kinder neben Weissach am 20.03.2021 fand auch die Kinder- und Jugendbeteili- dem Spielplatz am Rathaus auch andere Plätze in Weissach (bspw. gung über einen Zeitraum von drei Wochen bis zum 23.04.2021 statt. an der Schule, Wehrkirchbereich, Vorbergblickhütte), den Strudel- Beginnend zu den Osterferien konnten die Kleinsten (5 bis 12 Jahre) bach oder ihr eigenes Wohngebiet. Bei der zweiten Station machten auf Schatzsuche in der Ortsmitte gehen, während die Jugendlichen die Kinder Vorschläge, was hier gebaut werden sollte. Mit 26 Stim- (13 bis 18 Jahre) in Form einer digitalen Befragung ihre Wünsche und men sprachen sich die Kinder für eine Eisdiele aus, dicht gefolgt von Bedürfnisse zur neuen Ortsmitte mitgeteilt haben. Insgesamt ha- einer Parkanlage mit Wasser und Spielmöglichkeiten. Unter „Sons- ben 42 Kinder und 29 Jugendliche mitgemacht. tiges“ wurden ein Schwimmbad, ein Skaterpark / eine Halfpipe, Schatzsuche durch die Ortsmitte eine NERF-Anlage, eine Alla-Hopp-Anlage, ein Kino, ein Schloss Beginnend am Rathaus (Station 1), über die große Schotterfläche im zum Spielen, eine Hüpfburg, ein Ponyhof und ein (Streichel-) Zoo Plangebiet (Station 2), den angrenzenden Parkplatz gegenüber der genannt. Bushaltestelle (Station 3) und bis zum Backhäusle (Station 4) wur- den die Kinder mit Hinweisbildern geführt. An jeder Station wurden zwei bis drei Fragen auf der Schatzkarte beantwortet. Auf die erste Frage vor dem Rathaus, was sich die Kinder vom Bürgermeister für ihre Ortsmitte generell wünschen, führen ein Skaterpark, ein Was- serspielplatz und Möglichkeiten zum Klettern die Auflistung an. Auch weitere Spiel- und Sportmöglichkeiten (bspw. Trampolin, Bas- ketballkörbe) und mehr Grün wurden oft genannt. Auch ein Einhorn, ein Pferd und ein Urwald mit Dinos standen auf der Wunschliste. Auch wie es den Kindern hier generell gefällt, wurde erfragt (Mehr- fachnennung möglich). 29 Kinder hätten gerne mehr Pflanzen / mehr Grün, 25 Kinder empfinden den Bereich als zu stark befahren und 24 Kinder nehmen es hier „viel zu laut“ wahr. An Station 3, ge- genüber am Parkplatz, lautete die erste Frage „Würdest du hier ger- ne spielen?“. Dies wurde von 40 % der Kinder bejaht, 60 % verneinten. Auch die Verkehrssituation wurde näher unter die Lupe genommen. „Wie kommst du hier über die Straße?“ Rund 60 % der Kinder nut- zen die naheliegende Ampel bzw. den Zebrastreifen weiter oben. Elf Kinder warten, bis gerade kein Auto kommt und überqueren dann. Fortsetzung auf Seite 2
I. AMTLICHER TEIL Sechs Kinder gaben an, dass sie nur mit Hilfe eines Erwachse- sätzlicher Treffpunkt für Jugendliche (12 Mal) und mehr Grün (11 nen die Straße überqueren können, da es zu gefährlich sei. Als Mal) sind für 40 % bzw. 38 % wichtig. letztes wurde nach einer gefährlichen Stelle in der Ortsmitte gefragt, an der sich die Kinder nicht so gerne aufhalten. Von 17 Kindern wurde die Hauptstraße genannt, auch die Kurve beim Parkplatz und bei der Bushaltestelle wurde von sechs Kindern als gefährlich eingestuft. Es folgten der Parkplatz (Station 3), der Marktplatz bzw. die dortige Verkehrsinsel und der Spiel- platz am Rathaus am Abend. Vier Kinder (überwiegend älter, 9-13 Jahre) fanden die Ortsmitte nicht sehr gefährlich. Bei der vierten Station am Backhäusle wurden die Kinder ge- fragt, ob sie öfter hier seien. Rund 75 % der Kinder verneinte, sechs Kinder sind öfter da und vier nur ab und zu. Die zweite Frage lautete: „Würdest du hier gerne eine Spielfläche haben?“, woraufhin 30 Kinder mit „ja“ antworteten und zehn Kinder mit „nein“. Als Abschlussfrage im Bereich des Backhäusles wurde gefragt, was die Kinder hier noch gerne haben möchten. An Auf die Frage nach den gern besuchten Festen und Veranstal- erster Stelle steht ein Wasserspielplatz / Wasserlauf, gefolgt tungen in der Ortsmitte wurden der Nikolausmarkt (20 Mal), von einer Eisdiele und Spiel- bzw. Sportgeräten. Eine (Blu- das Schlapperfest (19 Mal), das Oldtimerfest (12 Mal) und der men-)wiese wünschten sich vier Kinder. Außerdem wünschten Wochenmarkt (5 Mal) genannt. Mehrfachauswahl war möglich. sich die Kinder eine Skateranlage, ein Schwimmbad, Minigolf, Fünf Personen nehmen an keinen Festen teil. Kegelbahn, Karussell, Kinderfeste, etwas mit Tieren (Ponyhof, Ob E-Ladestationen für Fahrräder angeboten werden sollen, ist Streichelzoo) und mehr Läden (bspw. Spielzeugläden). rund 52 % egal, 31 % sprechen sich dafür aus und 17 % dagegen. Überdachte Fahrradständer befürworten 45 % der Jugendlichen, während es 38 % egal ist und 17 % keinen Bedarf sehen. Die Orts- mitte als Wohngegend kommt für den Großteil der Jugendlichen nicht in Frage. Stattdessen würden 27 von 29 Jugendlichen lieber an den Ortsrand ziehen, eine Person auch in eine größere Stadt. Als Nutzung für das derzeit leerstehende Alte Rathaus schlagen 45 % ein Jugendcafé vor und 38 % zusätzliche Ladengeschäfte. Rund 17 % legt sich nicht fest und ist offen. Digitale Befragung der Jugendlichen Die 13 Fragen an die Jugendlichen befassten sich mit ähnlichen Themenfeldern. Mit der Gemeinde Weissach verbunden fühlen sich 25 der 29 Jugendlichen. Rund 65 % der Jugendlichen hal- ten sich gerne in der Ortsmitte auf. Die Aufenthaltsorte sind vielfältig, es konnten mehrere Antwortmöglichkeiten genannt werden: sie steigen an der Bushaltestelle ein (21 Jugendliche), gehen in der Ortsmitte einkaufen (20 Jugendliche), sind auf dem Spielplatz beim Rathaus (8 Jugendliche), auf dem Marktplatz (4 Jugendliche) oder rund ums Backhäusle (3 Jugendliche). Die Als zusätzlicher Vorschlag wurde eine Givebox geäußert, bei vorhandene Auswahl der Läden und Restaurants wird mit gut der gebrauchte Bücher, Spiele oder Kleidung zum Verschenken bis „weder gut noch schlecht“ bewertet. Die vorhandenen Auf- angeboten werden können. Da Flohmärkte und Second-Hand- enthaltsplätze hingegen als nicht so gut. Basare coronabedingt entfallen, könnte damit ein zeitunab- Der Großteil der Jugendlichen ist überwiegend zu Fuß in der hängiger Geben-und-Nehmen-Austausch ermöglicht werden. Ortsmitte unterwegs (26 Jugendliche), mit dem Bus oder Auto Liebe Kinder, liebe Jugendlichen, (je 13 Jugendliche). Sieben Jugendliche nehmen auch das Fahr- vielen Dank für eure Teilnahme und dass ihr euch für EURE rad, ein Jugendlicher ist gar nicht in der Ortsmitte unterwegs. Ortsmitte eingesetzt habt! Eure Perspektiven tragen dazu bei, Die Lautstärke in der Ortsmitte wird als „etwas laut“ wahrge- dass die neue Ortsmitte am Ende wirklich für alle Generationen nommen. etwas zu bieten hat. Alle Grafiken zu den Ergebnissen findet Auf die Frage, wann sich die Jugendlichen öfter in der Ortsmitte ihr auf unserer Homepage unter www.weissach.de > Rathaus aufhalten würden, wurden die Eisdiele (23 Mal) und die Sitzge- & Service > Bauvorhaben der Gemeinde > Neugestaltung der legenheit am Wasser (20 Mal) am häufigsten genannt. Ein zu- Ortsmitte Weissach. Woche 17 2 Mittwoch, 28. April 2021
I. AMTLICHER TEIL WeissachHILFT Sie können helfen? oder Sie benötigen Hilfe? Dann melden Sie sich gerne ganz Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Weissach und Flacht, unkompliziert bei uns: wenn Sie in diesen Tagen das Haus nicht verlassen helfen@weissach.de dürfen (Quarantäne), aus gesundheitlichen Gründen die (07044) 9363-0 Wohnung nicht verlassen sollen oder zu einer Risiko- gruppe für das neuartige Coronavirus gehören, dann oder über unser Kontakt- wollen wir Ihnen gerne unter die Arme greifen. formular auf www.weissach.de ABLAUF Die Gemeinde legt den jeweils zu zahlenden Betrag aus und stellt 1. ein Hilfesuchender meldet sich telefonisch beim den Betroffenen anschließend Rathaus mit Angabe von Name, Adresse und Telefon eine Rechnung zu. Der Betroffene 2. benötigte Hilfe wird abgesprochen wie bspw.: überweist dann die Einkaufs- oder ▪ Einkaufen Essensrechnung auf ein ▪ Medikamente besorgen ▪ Post aufgeben oder abholen Bankkonto der Gemeinde. Bleibe über aktuelle Barzahlung ist ausgeschlossen. ▪ bestelltes Mittag-/Abendessen abholen ▪ Hund „Gassi führen“ Geschehnisse ▪ sonstige Erledigungen 3. Zeitpunkt wird vereinbart, Hilfesuchender stellt bspw. Einkaufskorb oder aufzugebende Post zur Verfügung in der Gemeinde auf dem (kontaktlos) 4. der Helfer holt Einkaufskorb oder Post ab, erledigt die Laufenden und stehe im Besorgungen und stellt den Korb mit den Besorgungen anschließend zurück (kontaktlos) direkten Austausch mit uns über aktuelle Themen rund um die Gemeinde! @GEMEINDE.WEISSACH Vorgezogener Redaktionsschluss in KW 19 Liebe AutorInnen, bitte beachten Sie die geänderten Abgabefristen für das Mitteilungsblatt aufgrund der Feiertage: Der Redaktionsschluss für das Amtsblatt KW 19 (Erschei- nungstag Dienstag, 11.05.2021) wird vorgezogen auf Frei- tag, 07.05.2021, 10:00 Uhr. Wir bitten um Beachtung und Verständnis. Adresse: Porschestraße 6, 71287 Weissach E-Mail: jugendreferat@weissach.de Facebook: JugendhausRectory Telefon: 0163 83 83 913 oder 0163 83 83 905 . Angebot „Offenes Ohr – Helfende Hand“ Montag 13:30 – 15:30 Uhr Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr Braucht ihr Unterstützung in der Schule, jemanden zum Denken sie an den Spielen oder Reden? Wir sind nach Voranmeldung für euch da! MUND-NaseN- Immer Top informiert über Angebote und sCHUtZ Öffnungszeiten auch auf Facebook unter: Jugendhaus Rectory Weissach und auf Instagram: @rectoryweissach Foto: Nodar Chernishev/istock/Getty Images Plus Woche 17 Mittwoch, 28. April 2021 3
I. AMTLICHER TEIL Amtliche Nachrichten gilt sowohl während der Beförderung, als auch in den zum Aktuelle Änderung der Corona-Verordnung 24. April 2021 - jeweiligen Angebot gehörenden Einrichtungen wie Bahn- Umsetzung der „Bundes-Notbremse“ höfen, Bushaltestellen, Taxisteigen oder sonstigen War- Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Lan- tebereichen. Das Servicepersonal muss beim Kontakt mit des passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und den Kundinnen und Kunden mindestens eine medizinische die Notbremsen-Regelung an die bundeseinheitlichen Vorga- Maske tragen, ben des novellierten Infektionsschutzgesetzes an. Gerne geben • Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen wir Ihnen eine kurze Übersicht: Gärten dürfen weiter öffnen, wenn angemessene Schutz- Generelle Regelungen: und Hygienekonzepte eingehalten werden. Voraussetzung • Absenkung der Altersgrenze bei Ausnahmeregelungen für ist ein durch eine offizielle Stelle durchgeführter negativer Kinder, wie bspw. bei den Kontaktbeschränkungen oder bei Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Kinder Sport im Freien in Gruppen, auf einschließlich 13 Jahre (bis bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht ausge- zur Vollendung des 14. Lebensjahres = 14. Geburtstag) nommen, • Fitnessstudios dürfen für dienstliche Zwecke, für den Reha- • Autokinos bleiben geöffnet, Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport • Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal öffnen. Im Übrigen bleiben Fitnessstudios auch bei einer fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anlei- Inzidenz unter 100 geschlossen, tungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle • Erlaubt ist weiterhin der kontaktarme Freizeit- und Ama- durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als teursport mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal 24 Stunden sein darf, zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis ein- • Um Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wahrneh- schließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Liegt die 7-Tage-Inzi- men zu können, ist ein durch eine offizielle Stelle durchge- denz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100 ist Sport führter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer sein darf, erforderlich. Zusätzlich muss der / die Kunde / weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kundin soweit es die Dienstleistung zulässt eine FFP2- / Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zäh- KN95- / N95-Maske tragen. len nicht mit, • Buchhandlungen dürfen unter den Auflagen für den Einzel- Inzidenz bis 150: handel wieder öffnen und sind von der Notbremse ausge- • Click&Meet-Angebote bleiben im ansonsten geschlosse- nommen. nen Einzelhandel möglich. Voraussetzung ist ein durch eine Inzidenz-Abhängige- Anpassungen: offizielle Stelle durchgeführter negativer Schnelltest, der Inzidenz über 100: nicht älter als 24 Stunden sein darf und die Erhebung der • Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Kontaktdaten des / der Kunden / Kundin. Es gelten weiter Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehö- die bisherigen Kundenbeschränkungen pro Verkaufsfläche renden Personen möglich. Allerdings hat der Bund die Al- – dies gilt auch für Bau- und Raiffeisenmärkte. tersgrenze für die von der Personenzahl ausgenommenen Kinder auf einschließlich 13 Jahre abgesenkt (vorher: ein- Inzidenz über 165: schließlich 14 Jahre), • Allgemeinbildende Schulen müssen in den Distanzunter- • Veranstaltungen im Rahmen von Todesfällen, wie Aus- richt gehen. Für die Klassenstufen 1 bis 7 wird weiterhin eine segnungen, Urnenbeisetzungen, dürfen nur mit maximal 30 Notbetreuung angeboten, Personen stattfinden. Hier ist keine Ausnahme für Kinder • KiTas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen bis einschließlich 13 Jahre vorgesehen, nur noch Notbetreuung anbieten. • Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21 Aktuelle Lage und Regelungen im Landkreis Böblingen: Uhr) bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Das Gesundheitsamt des Landkreis Böblingen hat die 7-Tages- Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt. Dies Inzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Corona- gilt jedoch nicht für Sportstätten. Da der Bund die bis 18.04. virus je 100.000 Einwohner im Landkreis Böblingen seit dem in Baden-Württemberg geltende Ausnahme „An- und Ab- 24.04.2021 festgestellt. Dies bedeutet, dass ab Montag, den fahrt zur Wohnung bzw. Unterkunft des/der (Lebens-) 26.04.2021 im Landkreis Böblingen in den KiTas, Kindergärten Partner*in“ nicht mehr vorsieht, muss auch Baden-Würt- und Kindertagesbetreuungen nur noch eine Notbetreuung und temberg diese Ausnahme aufheben, da Bundesrecht hier an den Allgemeinbildenden Schulen nur noch Distanzunter- vor Landesrecht geht, richt sowie eine Notbetreuung für die Klassen eins bis sieben • Allgemeinbildende Schulen müssen in den Wechselunter- möglich ist. Für den Besuch von KiTas, Kindergärten und Kin- richt gehen, dertagesbetreuungen besteht darüber hinaus ab Montag, den • Im öffentlichen Personennah- und oder Fernverkehr 26.04.2021 eine generelle Testpflicht. einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Ta- Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung sowie weitere xen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste die Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www. Pflicht eine FFP2- / KN95- / N95-Maske zu tragen. Dies weissach.de. Woche 17 4 Mittwoch, 28. April 2021
I. AMTLICHER TEIL Lokale Angebote für Antigen-Schnelltests sowie PCR-Tests in Weissach und Flacht Markt-Apotheke in Flacht: Die Markt-Apotheke weitet das Testangebot ab dem 15.04.2021 in Kooperation mit dem DRK-Ortsverband Praxis Dr. med. Bernd Stadler: Weissach-Flacht weiter aus. Getestet wird dann von Angebot von Schnelltests sowie PCR-Tests nach Montag bis Samstag an zwei bis drei Stunden täglich. vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Bitte beachten Sie, dass ein Termin vorab online über unter: (07044) 32126. www.apotheke-caneri.de zu vereinbaren ist. Voraussetzung für einen Schnelltest ist, dass Sie keine Symptome haben, die auf eine SARS-CoV-2-In- fektion hindeuten (bspw. Fieber) und / oder in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten und / oder in den vergan- genen 14 Tagen in keinem Risikogebiet waren. Nutzen Sie das lokale Test-Angebot und helfen Sie selbst mit Infektionen frühzeitig zu erkennen und damit das In- Gemeinschaftspraxis Dr. med. Christian Schittenhelm: fektionsgeschehen nachweislich zu verbessern. Angebot von Schnelltests sowie PCR-Tests nach Alles weitere über den Ablauf der Testung sowie die vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Unterlagen und Dokumente, die für den Test benötigt unter: (07044) 901850 werden, sind im Anhang der E-Mail-Bestätigung bei der Terminbuchung enthalten. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Kontaktbeschränkungen Maskenpflicht • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Private Treffen im öffentlichen oder privaten In folgenden Bereichen müssen alle Personen Personen (Paare gelten als ein Haushalt) Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. ab 6 Jahren eine medizinische Maske • In Arztpraxen Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich tragen*: • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Bundes- regelung 13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen Pflegeeinrichtungen. nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit *bis zum 14. Geburtstag Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an betreuung. ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Ein Haushalt plus höchstens eine weitere klassen, Horten und Schulkindergärten. Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich zu Kindern. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: 13 Jahre werden nicht mitgezählt. • Im öffentlichen Personenverkehr Bundes- FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht: Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz • Beim Einkaufen regelung • Im öffentlichen Personennah- und Fern- an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. • In geschlossenen Räumen, die für die verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe- Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Öffentlichkeit oder für den Publikums- förderung und in den Einrichtungen und Warte- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. verkehr bestimmt sind bereiche dieser Angebote • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an • Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst- Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an Einsatzorten leistungen 5 aufeinanderfolgenden Tagen: • Bei den erlaubten körpernahen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal Dienstleistungen Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser • Während Veranstaltungen der Religions- unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre ausübung und Beerdigungen übernächsten Tag in Kraft. nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkungen • Inanspruchnahme medizinischer und Bundes- Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist regelung Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen veterinärmedizinischer Leistungen. der Individualsport im Freien alleine am Tag oder bei Nacht. • Begleitung unterstützungsbedürftiger erlaubt. Personen und Minderjähriger, Sorge- und Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Umgangsrecht. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Begleitung Sterbender und Personen in akut Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Bundes- lebensbedrohlichen Zuständen. unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag regelung Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr. • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. nach der Bekanntmachung durch die Gassi gehen oder füttern. örtlichen Behörden in Kraft. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung • Besuch von religiösen Veranstaltungen. ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und öffentlichen Ordnung. wichtiger Ausbildungszwecke. • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf des Grundgesetzes. Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021 Woche 17 Mittwoch, 28. April 2021 5
I. AMTLICHER TEIL Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Bildung & Betreuung • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Arbeiten Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, • Kitas sind für den Regelbetrieb unter die gesundheitliche Fürsorge gegenüber Pandemiebedingungen offen. auflagen möglich. Alle Personen müssen eine medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Alle Klassenstufen aller Schulen haben Bundes- regelung Office, sofern möglich • Home Office Präsenzunterricht im Wechselmodell. online möglich. • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Sonderregelung für Abschlussklassen sind und Geschäftsbetriebes möglich und werden individuell festgelegt. vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen • Voraussetzung für die Teilnahme am auch in Präsenz möglich Präsenzunterricht ist die verpflichtende • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Durchführung von 2 Corona-Tests pro Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Woche für alle Schüler*innen und Lehr- ein Testkonzept für das Personal. Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann personal an allgemeinbildenden Schulen Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an (auch im Freien) sowie Berufsschulen. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • An den Betrieb angepasste Hygiene- • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis Bundes- Alle Schulen gehen verbindlich in den auflagen maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. regelung Wechselunterricht Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen: Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- außerschulischen Einrichtungen der beschränkungen möglich. Erwachsenenbildung und ähnlichen Geimpfte/genesene Personen • Volkshochschulen und ähnliche Einricht- Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- Geimpfte und genesene Personen sind von der ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht in Präsenz sind möglich bei erforderlichen möglich. befreit. Nachweis erforderlich. beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt digital nicht möglich. leben sowie von Paaren in einer festen Gesundheit & Soziales • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten. • Schutzvorkehrungen und regelmäßige Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Senioren- und Behinderteneinrichtungen halten. Kinder der beiden Haushalte bis Bundes- Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder Selbsttests, die erforderlich • Schnell- und Selbsttests einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- regelung -unterricht in folgenden Einrichtungen: sind, um Dienstleistungen und Angebote gezählt. Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- wahrnehmen zu können, müssen von stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen geschultem Personal durchgeführt werden. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet 5 aufeinanderfolgenden Tagen: ausgenommen. nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Notbetreuung ist weiterhin möglich. Bürgertests können hierfür genutzt werden. dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis Notbremse tritt außer Kraft, wenn die einschließlich 13 Jahre anbieten. Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Besuch von Bibliotheken und Archive ohne unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten Voranmeldung und Dokumentation der am Tag nach der Bekanntmachung durch die Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Kontaktdaten erlaubt. örtlichen Behörden in Kraft. Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sonstiger Einzelhandel darf neben Einzelhandel Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: 3 aufeinanderfolgenden Tagen: sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller Bundes- der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung regelung negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Babyfachmärkte • Tragen von medizinischen Masken Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt Bäckereien und Konditoreien • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit werden.. Banken festem Zeitfenster Blumenläden • Dokumentation der Kontaktdaten Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an Bundes- regelung Buchhandlungen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Drogerien Regelung für Geschäfte: Bundes- Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. Gartenmärkte • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten regelung „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind Getränkemärkte werden. weiterhin möglich. Großhandel • Geschäfte mit weniger als 10 m² Hörgeräteakustiker Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in Ergänzung zu den Regelung für offene Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Geschäfte des täglichen Bedarfs: sowie Ersatzteilverkauf Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Lebensmittelmärkte • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche Metzgereien ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Optiker den Lebensmitteleinzelhandel) ein*e Kund*in pro 40 m² Orthopädieschuhtechniker • Maskenpflicht vor den Geschäften und Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an Poststellen und Paketshops, aber ohne auf den Parkplätzen 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100/150 liegt. den Verkauf von weiteren Waren • Gesteuerter Zutritt Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Reformhäuser • Warteschlangen vermeiden. machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an öffentlichen Verkehr 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Sanitätshäuser Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Tafeln Bedingungen öffnen: Tankstellen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen Telefonshops für Reparatur, Austausch der Corona-Verordnung und Störungsbehebung • Tragen von medizinischen Masken Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021 Woche 17 6 Mittwoch, 28. April 2021
I. AMTLICHER TEIL Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 22 Uhr für Abholung) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum Werktage zuvor bei den zuständigen Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen. • Nur mit vorheriger Terminbuchung • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen Prostitutionsgewerbe Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Ausführliche Liste auf 3 aufeinanderfolgenden Tagen: » Baden-Württemberg.de Bundes- Beerdigungen mit maximal 30 Personen. regelung Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Veranstaltungen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. im öffentlichen Raum. Reisen Medizinisch notwendige Behandlungen sind Ausnahmen: Appell: Verzichten Sie auf private Reisen weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Gerichtsverhandlungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Verstärkte Kontrollen und Zugangs- aktueller negativer Corona-Schnelltest und Ordnung dienen beschränkungen an tagestouristischen erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können • Betriebsversammlungen • Prüfungen und deren Vorbereitung Hotspots durch die örtlichen Behörden. hierfür genutzt werden. • Eheschließungen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz Nicht gestattet: • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Touristische Busreisen dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Touristische Übernachtungsangebote machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sport Ansonsten sind öffentliche und private Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- Sportstätten für den allgemeinen Publikums- folgenden Tagen: Individualsport im Freien und auf Außen- verkehr geschlossen. Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des und Thermen aller Art) und kontaktarmer Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de eigenen Haushalts. Bundes- regelung Freizeit- und Amateursport mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Bundes- maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) regelung Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit studios) geöffnet werden. können hierfür genutzt werden. bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre ist erlaubt. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- aufeinanderfolgenden Tagen: einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten Die Benutzung der Umkleiden oder Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal Behörden in Kraft. 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Theater Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kultur- und Freizeitgestaltung Volksfeste o.ä. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen Zirkusse Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den bleiben geschlossen. Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen Geöffnet Geöffnet: schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und Bundes- Geschlossen: Spielplätze im Freien regelung botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen Wandern und Spazieren negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden. Ausflugsschiffe Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten Camping- und Wohnmobilstellplätze Geöffnet für „Click&Collect“ sowie erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Diskotheken und Clubs „Click&Meet“: Testpflicht ausgenommen. Freizeitparks und Indoorspielplätze Wettannahmestellen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- Kinos einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen Kletterparks (drinnen und draußen) Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Konzerte und Kulturhäuser und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Behörden in Kraft. Autokino, Autotheater, Autokonzerte Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Krabbelgruppen Galerien 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Messen Museen Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Opern Gedenkstätten zoologischen und botanischen Gärten Spielbanken- und hallen Zoologische und botanische Gärten Alle Details sowie Fragen und ohne Voranmeldung und Dokumentation Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de der Kontaktdaten erlaubt. Stand: 23.04.2021 Woche 17 Mittwoch, 28. April 2021 7
I. AMTLICHER TEIL Beraten & Beschlossen In dieser Kategorie informieren wir Sie über die in den kommu- ausschauende Entscheidung getroffen, Flächen im künftigen nalen Gremien gefassten Beschlüsse. Wir freuen uns auf Ihre Gewerbegebiet „Neuenbühl III“ für eine mögliche Standort- Rückmeldungen und Anregungen. veränderung des Bauhofs vorzusehen. Dieser Flächenvorrats- Technischer Ausschuss (TA) beschluss sieht eine Grundstücksfläche von ca. 7.000 m² vor. am 19.04.2021 Zur Flächenbedarfsermittlung und um erste Überlegungen zum Neubau eines Bauhofes und dessen Realisierbarkeit über- Baubeschluss zur Ertüchtigung des Brunnens in der Berg- haupt anstellen zu können, ist eine entsprechende Entschei- straße mit einer Stimme Mehrheit gefasst dungsgrundlage notwendig. Somit soll die Machbarkeitsstudie Im Verlauf der Diskussion zur Ausführung der Sanierung der konkrete Aussagen zur organisatorischen, technischen und Bergstraße wurde auch der Erhalt des vorhandenen Brunnens im Gremium kontrovers diskutiert. Im Ergebnis wurde entge- wirtschaftlichen Umsetzung treffen und u.a. eine Kosten- gen des Verwaltungsvorschlags mehrheitlich beschlossen, schätzung sowie einen fiktiven Bauzeitenplan enthalten und den Brunnen zu erhalten. Dadurch wird eine Erneuerung der Grundlage für eine spätere Beschlussfassung im Gemeinderat Wasserzufuhr unumgänglich, denn im Zeitraum der „Brun- zur Durchführung des Projektes. Die Auswahl der möglichen nensaison“ ab Mai bis Oktober führt der Brunnen in der Berg- Architekturbüros erfolgte in einem zweistufigen Verfahren. straße Wasser aus der Quelle, allerdings lediglich, wenn der Anfang des Jahres wurden von der Verwaltung vier geeignete Grundwasserspiegel dies zulässt. Im regenarmen Jahr 2019 Büros zu einem ersten Erörterungsgespräch und Vorstellung war aufgrund des niedrigen Grundwasserspiegels kein Wasser bereits durchgeführter einschlägiger Referenzprojekte ein- im Brunnen vorhanden. Auch im Jahr 2020 führte der Brunnen geladen. Bei den ausführlichen Gesprächen konnten zwei der nicht durchgängig Wasser, da der Grundwasserspiegel durch Büros besonders überzeugen und wurden als engere Auswahl fehlenden Niederschlag nur marginal angestiegen ist. Somit im März 2021 zur Abgabe eines Angebots für die Durchführung bleibt der Zulauf über die Quelle am Feuersee erhalten und einer Machbarkeitsstudie aufgefordert. Der TA hat die Vergabe wird durch eine Zisterne ergänzt. Mit der Fragestellung der Ge- der Machbarkeitsstudie an den wirtschaftlichsten Bieter, das staltung beschäftigte sich die Arbeitsgruppe „Brunnen Berg- Büro 21-arch GmbH aus Stuttgart, mit einer Angebotssumme straße“, die aus von den Fraktionen entsandten Mitgliedern des i.H.v. 14.994 € mit zwei Gegenstimmen, sonst Ja-Stimmen be- Gemeinderates, Bauamtsleiterin Baumann, Bauhofleiter Dau- schlossen. Im Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2021 cher und dem Ingenieurbüro Mayer bestand, Anfang März 2021. stehen dafür Mittel i.H.v. 40.000 € zur Verfügung. Die Übergabe Die Arbeitsgruppe hat sich für einen Kaskadenbrunnen aus hel- lem (Muschel-)Kalkstein mit drei Becken ausgesprochen. Die der Studie und Vorstellung im Gemeinderat ist für September Färbung des Natursteins nimmt die Gestaltung der Pflasterung 2021 geplant. Weitere Meilensteine im Anschluss an die Mach- der Ortsmitte Flacht und somit ebenso die Neugestaltung der barkeitsstudie sind die Konzeption hinsichtlich der Verlegung Bergstraße auf. Um die Verweildauer auf der Fläche zu erhö- des Wertstoffhofs und des Magazins des DRK-Ortsvereins hen wurde der Wunsch der Arbeitsgruppe hinsichtlich einer Weissach-Flacht e.V. Sitzgelegenheit weiterverfolgt. Die Gesamtkosten der Neu- Baugesuche gestaltung des Brunnens in der Bergstraße sind auf Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf rund 63.000 € (brutto) Für folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt inkl. Baunebenkosten angestiegen. Der TA stimmte mit sechs bzw. in Aussicht gestellt: Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen für den Bau des Brunnens. • Im Bühl 16/1 und 16/2, Flst. 6753, 6753/2 Die insgesamt benötigten weiteren Finanzmittel i.H.v. 30.000 € • Errichten eines Testgeländes mit Teilüberdachung und Um- wurden als überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2021 beschlossen. zäunung Die Sanierung des Brunnenplatzes erfolgt im Rahmen der Sa- • Kirchstraße 29, Flst. 4020/23 nierung der Bergstraße. • Errichten einer Doppelhaushälfte: geänderte Planung Machbarkeitsstudie für einen möglichen Neubau des Bau- • Hindenburgstraße 33/1, Flst. 919 hofs in Auftrag gegeben • Errichten eines Balkons als Wintergarten sowie eines Wind- Bereits vor über einem Jahr wurde vom Gemeinderat die vor- fangs Impressum Herausgeber: Gemeinde Weissach, Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de, Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Ver- lautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Daniel Töpfer, 71287 Weissach, Rathausplatz 1, oder sein Vertreter im Amt. Ver- antwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot INFORMATIONEN Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de, Anzeigenverkauf: wds@nussbaum-medien.de Woche 17 8 Mittwoch, 28. April 2021
I. AMTLICHER TEIL Neues aus dem Rathaus Neueinstellungen bei der Gemeinde Weissach ben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbrei- Neues Gesicht im Hauptamt tung des Corona-Virus eingehalten. Zum 01.05.2021 beginnt Corinna Lin- Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen unser Klimaschutz- dauer ihre Tätigkeit als Assistentin manager, Dominik Karczag (Tel. 07044 9363-310, E-Mail: kar- der Hauptamtsleitung im Weissa- czag@weissach.de) gerne zur Verfügung. cher Rathaus. Damit übernimmt sie die Nachfolge von Frau Salvaggio, Wohnraumakquise - Anreize für Vermieter die zum 01.04.2021 die Teamleitung Für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens oder aus anderen Gründen sozial benachteiligt sind ist es oft schwer, im Sachgebiet Bürgerdienste über- manchmal auch fast unmöglich, eine angemessene und be- nommen hat. Frau Lindauer konnte zahlbare Wohnung im Landkreis Böblingen zu finden. bereits Erfahrung bei der Planung und Durchführung von Veranstal- Andererseits sind sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer tungen sammeln, welche sie im unsicher, ob sie ihre leerstehende Immobilie vermieten sollen, Hauptamt zum Einsatz bringen möchte. Zu ihrem Aufgabenge- weil sie bspw. Probleme mit Mietern befürchten. biet gehören die Redaktion des Mitteilungsblatts, das Organi- Im Rahmen der Wohnraumakquise bietet der Landkreis Böblin- sieren von Veranstaltungen sowie die Mitarbeit in der Ge- gen seit dem 15.09.2020 attraktive Anreize für Vermieterinnen schäftsstelle des Gemeinderats. Außerdem nimmt sie und Vermieter, die ihre Wohnungen zu sozialen Bedingungen an Organisations- und Sekretariatsaufgaben für die Hauptamts- bedürftige Menschen vermieten. Diese sind unter anderem ein leiterin wahr. einmaliger Sanierungszuschuss, eine Mietausfallgarantie über mehrere Jahre sowie einen konstanten Ansprechpartner und Unterstützung für den Bauhof Problemlöser über die gesamte Laufzeit der Kooperation. Der Ab dem 01.05.2021 wird Benjamin Landkreis kann sogar selbst als Mieter auftreten. Fremuth die Stelle als Gärtner im Bauhof der Gemeinde Weissach Der Landkreis als starken Kooperationspartner, dessen Ziel es ist, Menschen in schwierigen Lebenssituationen ein sicheres antreten. Herr Fremuth wohnt und würdiges Zuhause zu ermöglichen und Vermieterinnen und selbst in Weissach und ist gelern- Vermietern eine größtmögliche Sicherheit zu bieten. ter Landschaftsgärtner. Er bringt bereits einige Jahre Berufserfah- Zwar gibt es im Landkreis Böblingen gute und erfolgverspre- rung im Bereich des Garten- und chende Initiativen, um durch Neubauten günstigen Mietwohn- Landschaftsbaus mit. Diese kann raum zu schaffen. Jedoch können die benötigten Wohneinheiten er insbesondere bei der Pflege ge- nicht kurzfristig und in der erforderlichen Anzahl bereitgestellt meindlicher Grünflächen sowie werden. Hier soll die „Wohnraumakquise“ als flexible, kurz- Pflanzarbeiten wie Gehölz- und Baumschnitten in Weissach fristige und unbürokratische Maßnahme der Wohnungsnot im einbringen. Zudem gehören die Mitarbeit im Winterdienst und Landkreis die Spitze nehmen. die Unterstützung des Bauhofs bei sonstigen Aufgabenberei- Interessierte Vermieterinnen und Vermieter in Weissach chen zu seinen Tätigkeiten. wenden sich gerne direkt ans Rathaus, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten haben. Ansprechperson ist dort Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen Herr Bürkle (buerkle@weissach.de, 07044 9396-302). Herr durch die LUBW Bürkle nimmt das Angebot entgegen und nimmt Kontakt mit In unserer Gemeinde werden ab April bis Ende November 2021 Herrn Thomas Schuler von der Fachstelle Wohnraumakquise im Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flo- Landratsamt auf. Daraufhin nimmt Herr Schuler zeitnah Kon- ra-Habitat (FFH)-Richtlinie, weiteren Tieren (Vögel, Insekten) takt auf, um ein Beratungsgespräch samt Wohnungsbesichti- und / oder Pflanzen durchgeführt. Die Kartierungen finden gung zu vereinbaren. Im Rahmen eines Kooperationsvertrages auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbe- wird die künftige Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse reich unserer Gemeinde statt. Die Untersuchungen erfolgen im vereinbart. Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Zielgruppen für dieses Programm sind: Kinderreiche Famili- (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigen- en, alleinerziehende Mütter und Väter, Menschen mit geringem tümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Einkommen, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete. Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Be- Bürgerbüro am Samstag 01.05.2021 geschlossen auftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur Grünlandflächen und Wald im Das Bürgerbüro bleibt am Samstag, 1.Mai 2021, aufgrund Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Die von des Feiertags geschlossen. Der nächste geöffnete Sams- der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbeschei- tag im Bürgerbüro wird auf den 8. Mai 2021 verschoben. nigung dabei, die sie im Gelände mit sich führen. Die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Bürger- dienste stehen Ihnen an diesem Tag von 9.00 bis 12.30 Uhr Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unter- zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung und Verständnis. wegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten. Bei der Kartierung werden in jedem Fall die derzeit geltenden Vorga- Woche 17 Mittwoch, 28. April 2021 9
I. AMTLICHER TEIL Not- / Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst HNO-Dienst Bereitschaftsdienst der Apotheken Allgemeiner Notfalldienst Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Der Dienst beginnt morgens ab 8:30 Uhr Kreiskliniken Böblingen - Krankenhaus Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5, 72076 und endet um 8:30 Uhr des Folgetages Leonberg, Rutesheimer Straße 50, 71229 Tübingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag: Mittwoch, 28.04. Leonberg 8 - 20 Uhr Apotheke Butz Heimsheim, 71296 Heims- Öffnungszeiten: Mo., Di., Do.: 18 - 22 Uhr Zentrale Rufnummer: 116117 heim, Mönsheimer Str. 50, Tel.: 07033 - Mi.: 14 - 24 Uhr (Anruf ist kostenlos) 46 95 30 Fr.: 16 - 24 Uhr Ärzte Engel-Apotheke Magstadt, 71106 Mag- Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr Dr. Stadler, Flacht, Tel.: 32126 stadt, Alte Stuttgarter Str. 2, Tel.: 07159 Dr. Schittenhelm / Dr. Gäfgen, Weissach, - 94 98 11 Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Notfallpraxis kom- Tel.: 901850 Donnerstag, 29.04. men. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Zahnarzt Dr. Alexander Boeck, MOM, Arkaden-Apotheke Heimerdingen, 71254 Mittwoch und Freitag erfolgt die Ver- Flacht, Tel.: 31880 Ditzingen (Heimerdingen), Karlstr. 6, Tel.: sorgung von Notfallpatienten durch die Zahnarzt Kabel, Flacht, Tel.: 909001 07152 - 5 88 77 Notfallambulanz des Krankenhauses. Zahnärzte Dr. Zingg-Meyer, Dr. Meyer, Tel.: 33500 Stadt-Apotheke am Narrenbrunnen, Hausbesuche werden weiterhin von der 71263 Weil der Stadt, Stuttgarter Str. 17, Dr. Opatowski, Weissach Notfallpraxis durchgeführt. Achtung: Tel.: 07033 - 5 27 60 Neue Rufnummer für den ärztlichen Giftzentrale Baden-Württemberg Bereitschaftsdienst außerhalb der Öff- Folgende Informationsstellen sind TAG Freitag, 30.04. nungszeiten der Notfallpraxis und für und NACHT bereit. Auskünfte über Ge- Apotheke Neue Stadtmitte, medizinisch notwenige Hausbesuche des genmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen 71229 Leonberg (Eltingen), Brennerstr. 1, Bereitschaftsdienstes: kostenfreie Ruf- aller Art erteilen: Tel.: 07152 - 4 33 43 nummer 116117 Universitäts-Kinderklinik in Freiburg Tel. 0761 192-40, Informationszentrale Samstag, 01.05. Kinder- und jugendärztlicher für Vergiftungen, Rathaus-Apotheke Rutesheim, Bereitschaftsdienst 79106 Freiburg, Mathildenstr. 1 71277 Rutesheim, Flachter Str. 4, Kinder- und jugendärztliche Notfallpra- Giftnotruf München Tel.: 07152 - 99 78 16 xis am Klinikum Böblingen, Bunsenstra- Tel. 089 19240, Fax: 089 41402467 Sonntag, 02.05. ße 120, 71032 Böblingen Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen h&h Apotheke Leonberg, 71229 Leonberg, Öffnungszeiten: Tel.: 08000 116 016 Marktplatz 9/1, Tel.: 07152 - 90 19 00 Mo. - Fr.: 19:30 - 23:30 Uhr Augenärztlicher Notdienst Sa. und Feiertage: 9 - 22:30 Uhr Montag, 03.05. Zentrale Notfallrufnummer, Augenärzt- So.: 9 - 22 Uhr Stadt-Apotheke Renningen, licher Notdienst, Kreis Böblingen, Tel. Zentrale Rufnummer: 07031 668-22600 71272 Renningen, Bahnhofstr. 22, 0711 2624557 oder 112 Tel.: 07159 - 1 82 49 Kinder- und jugendärztliche Notfall- Frauen-/Zahnärztlicher Notdienst praxis am Klinikum Ludwigsburg, Posili- Dienstag, 04.05. Frauenärztlicher Notdienst postr. 4, 71640 Ludwigsburg zu erfragen unter Telefon 07152 397870 Bahnhof-Apotheke Ditzingen, Öffnungszeiten: 71254 Ditzingen, Gerlinger Str. 18, Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Mo. - Fr.: 18 - 22 Uhr Tel.: 07156 - 95 96 96 Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst Sa., So., Feiertag: 8 - 22 Uhr können Sie unter der Rufnummer 0711 Folgende Rufnummern über Apothe- Zentrale Rufnummer: 7877722 erfragen. kennotdienste stehen zuverlässig zur 116117 (Anruf ist kostenlos) Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Verfügung: Augenärztlicher Notdienst Telefonische Anmeldung erforderlich Festnetz: 0800 00 22 8 33 - kostenfrei Zentrale Rufnummer: 01./02.05.2021, Praxis Hildenbrand, Tel.: Handy: 22 8 33 – max. 0,69 €/Min. von je- 116117 (Anruf ist kostenlos) 07152/949733 dem Handy ohne Vorwahl. reDaKtiONssCHlUss BeaCHteN Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Bild- und Textbeiträge. Woche 17 10 Mittwoch, 28. April 2021
I. AMTLICHER TEIL Testpflicht für alle Kinder in den kommunalen Kindertages- Erste Auswertungen vom Modellprojekt im Landkreis Böblingen einrichtungen und in der Kindertagespflege Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Landkreis Böblin- Das Landratsamt Böblingen hat eine Allgemeinverfügung über gen hat sich der Landkreis in Abstimmung mit den Kommunen infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Aus- entschieden, ab dem 6.4.2021 ein Pilotprojekt zur Testung von breitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) erlassen, die seit dem Kindern zweimal pro Woche in Kindertageseinrichtungen und in 26.4.2021 gilt und ein Betretungsverbot von Kindertagesein- der Kindertagespflege auf den Weg zu bringen. Im ersten Schritt richtungen bei nicht regelmäßiger Testung festlegt. Sie um- konnten sich aus allen 26 Kommunen je eine KiTa und insgesamt fasst die pädagogischen Mitarbeitenden wie auch alle Kinder, sechs Tagespflegepersonen beteiligen. Die Tests erfolgten auf die die Kindertageseinrichtung besuchen. freiwilliger Basis durch Einwilligung der Eltern. Bereits in der zweiten Woche (Zeitraum 12. bis 16.04.2021) kamen 73 weitere Im Landkreis Böblingen ist die 7-Tage-Inzidenz in den vergan- Kindertageseinrichtungen und 45 Tagespflegepersonen dazu. In genen Tagen deutlich angestiegen und liegt nun stabil deutlich Summe beteiligen sich zwischenzeitlich 98 KiTas (von insgesamt über 100 Infizierten / 100.000 Einwohner. Durch die plötzlich 337 Kindertageseinrichtungen) mit insgesamt 5.694 Kindern auftretende Virusvariante B 1.1.7. wurden immer mehr positive und 51 Tagespflegepersonen mit 235 Kindern am Pilotprojekt. Befunde nachgewiesen. Durch den engen Kontakt von päda- Die Kommunen Sindelfingen mit 45 Einrichtungen und Rennin- gogischem Fachpersonal und Kindern in Kindertageseinrich- gen mit insgesamt 14 Einrichtungen haben in Eigenregie Tes- tungen vermischen sich tagtäglich mehrere Haushalte und die tungen in allen ihren Einrichtungen durchgeführt. Jeweils eine Infektionsgefahr steigt an. Aus diesen Gründen kann davon Einrichtung dieser Kommunen nahm am Pilotprojekt teil. Die ausgegangen werden, dass eine hohe Infektionsgefahr für Kin- Meldungen aller Sindelfinger KiTas fließen in unsere Auswer- der und pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen tung mit ein. Damit können wir nach knapp drei Wochen Modell- besteht. phase über Test-Erfahrungen von 142 Kitas mit 8.366 insgesamt Mit der ab dem 26.04.2021 gültigen Allgemeinverfügung soll betreuten Kindern berichten, plus 235 Kinder in der Kinderta- die Gefahr einer möglichen Infektion für die Kinder und deren gespflege. Die Teams der Kindertageseinrichtungen wurden für Familien sowie die pädagogischen Fachkräfte in Kinderta- die Durchführung geschult, damit der Ablauf reibungslos um- geseinrichtungen verringert und Infektionsketten frühzeitig gesetzt werden konnte. Die beteiligten KiTas und Tagespflege- durchbrochen werden. Um diese Sicherheit für alle Beteiligten personen haben die Ergebnisse des jeweiligen Testtages und ihre zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, Kinder in Kinderta- Erfahrungen werktäglich an das Amt für Jugend übermittelt. geseinrichtungen regelmäßig zu testen. Insgesamt wurden zwischen dem 6.4.2021 und dem 23.4.2021 Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtun- 5.701 Kinder von 9.770 anwesenden Kinder getestet. Dies ent- gen der Gemeinde Weissach wurden dafür speziell geschult und spricht einer Testquote von 58,35 %. In KW 15 lag die Testquote eingewiesen. Die Verteilung der ersten Testlieferung konnte bei 53,25 % in KW 16 bereits bei 63,02 %. Überwiegend wurden bereits am vergangenen Freitag erfolgen, sodass alle Einrich- Kinder über 3 Jahre getestet. Dies lag mit Sicherheit daran, dass tungen ab dem 26.04.2021 mit der Testung beginnen konnten. die Lutsch-Tests bisher noch nicht verfügbar waren. In der Pro- Allen pädagogischen Fachkräften gilt an dieser Stelle ein gro- jektlaufzeit wurden insgesamt 3 Kinder positiv getestet. Diese ßes und herzliches Dankeschön für ihre vertrauensvolle und Zahl bezieht sich ausschließlich auf die KiTas, die sich am Pro- konstruktive Unterstützung und Mitwirkung. jekt beteiligen. Mögliche Auswirkungen durch die „Bundes-Notbremse“ Die hohe Beteiligung der Kindertageseinrichtungen zeigt, dass Der Bundesrat hat am 22.4.2021 das vierte Bevölkerungs- die Bereitschaft groß ist und die Notwendigkeit einer Testung schutzgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht eine Schließung gesehen wird. Wenn die Testung in der KiTa in einem guten pä- und damit Rückkehr zur Notbetreuung ab einer Inzidenz von dagogischen Setting stattfinden kann und die Elternschaft 165 / 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hin- mitgenommen wird, scheint sie auch sehr gut zu funktionieren, tereinander folgenden Tagen vor. Die Testpflicht besteht auch auch wenn es teilweise kritische Stimmen und Ängste von be- in der Notbetreuung unverändert. sorgten Eltern gab. Bauvorhaben Aktuelle Bauvorhaben im Ortsbauamt erhalten Sie auf der Homepage unter www.weissach.de > Rat- Gerne informieren wir Sie zu den nächsten Schritten der aktu- haus & Service > Bauvorhaben der Gemeinde > Sanierung Brun- ellen Bauvorhaben des Ortsbauamts. nenstraße / Friedhofstraße / Bergstraße. Sanierung der Brunnenstraße / Friedhofstraße Sanierung der Bergstraße unter Vollsperrung Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten führt die Umleitung Die Sanierungsarbeiten in der Bergstraße sind in zwei Bauab- während der einzelnen Bauabschnitte durch die angrenzenden schnitte aufgeteilt. Nach der Detailplanung mussten die bei- Wohngebiete. Seit 19.04.2021 ist die Brunnenstraße voll ge- den Bauzeiten nochmals angepasst werden. Am Donnerstag, sperrt. Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Leonberger den 29.04.2021 beginnt der erste Abschnitt von der Leonberger Straße und von dort auf die Friedhofstraße. Der Zugang zum Straße Ecke Bergstraße bis zur Bergstraße Nr. 9. Kindergarten Brunnenstraße wird vom Parkplatz „Feuersee“ Die innerörtliche Umleitung beim ersten Bauabschnitt vom eingerichtet. Nähere Informationen und die Umleitungspläne 29.04. bis 21.05.21 als Lageplan: Woche 17 Mittwoch, 28. April 2021 11
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