Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim

 
WEITER LESEN
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim ak t u e l l
                                             A mts blA tt d e r V e r bAn d s ge me i n d e gö l l h ei m
               und der Ortsgemeinden: Albisheim • Biedesheim • Bubenheim • Dreisen • Einselthum • Göllheim
               • Immesheim • Lautersheim • Ottersheim • Rüssingen • Standenbühl • Weitersweiler • Zellertal
26. Jahrgang                             Donnerstag, 17. November 2022                           Nr. 46/2022

                                  KALLI ROCKT
                                   GÖLLHEIM

                      DIE FUßBALLFREUNDE
                      GÖLLHEIM LADEN EIN

                                        www.vg-goellheim.de
                                                   Internal
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                      -2-                                        Ausgabe 46/2022

              N EI N ZU G EW AL T
                 A N F RA UEN
         Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

                                      25.11.2022
       17:30 Uhr Fahne hissen
                          Auch in diesem Jahr wird wieder die Fahne von
                          TERRE DES FEMMES gehisst, auf Initiative der
                          Gleichstellungsbeauftragten Barbi Driedger-
                          Marschall (Donnersbergkreis) und Susanne
                          Nicklaus (VG Göllheim).
                          vor der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim,
                          Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3

      18:00 Uhr Vortrag "Digitale Gewalt"
                                                                                           Eint
                          Stalking, Mobbing und Hass im Internet                               ritt f
                                                                                                     rei !
                          Anschließend referiert Polizeihauptkommissarin
                          Ina Wernet von der Zentralen Präventionsstelle
                          des Mainzer Polizeipräsidiums über die häufigsten
                          Formen digitaler Gewalt und klärt darüber auf, wie
                          man sich schützen oder wo man sich Hilfe suchen
                          kann.
                          im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim
                          um Anmeldung wird gebeten bei Susanne Nicklaus unter 06351/4909-18 oder
                          nicklaus@vg-goellheim.de

                                                 Veranstaltende:
                               Gleichstellungsbeauftragte des Donnersbergkreises
                           Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Göllheim
                   Arbeitsbündnis gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Donnersbergkreis
                                    Frauen helfen Frauen Donnersbergkreis e.V.
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                       -3-                                                    Ausgabe 46/2022
                                                                           mente sowie Kinderreisepässe bis zum 12. Lebensjahr werden Ihnen
               Neues aus der Verwaltung                                    direkt ausgestellt.
                                                                           Informationen über die vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf unserer
                                                                           Homepage www.vg-goellheim.de.
                                                                           Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel.
    Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde                                    Nr. 06351/4909 – 23, 24, 28 und 29 gerne zur Verfügung.
                 informiert                                                Öffnungszeiten Bürgerbüro:
                                                                           Montag und Dienstag    8:30 Uhr – 12:00 Uhr und
Die Verbandsgemeindeverwaltung beteiligt sich an den Vorgaben zur
                                                                                                  14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Energieeinsparung und hat daher zwischen Weihnachten und Neujahr
geschlossen. Dies nehmen wir zum Anlass, Sie daran zu erinnern, Ihre       Mittwoch               8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe auf ihre Gültigkeit      Donnerstag             8:30 Uhr – 12:00 Uhr und
zu überprüfen und bereits beantragte Ausweisdokumente rechtzeitig                                 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
abzuholen.                                                                 Freitag                8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Die Ausstellungsdauer für einen Personalausweis beträgt ca. 2-3 Wo-        Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, den 10.11.2022
chen, für einen Reisepass ca. 4-5 Wochen. Vorläufige Ausweisdoku-          Im Auftrag: gez. Lauck

                       AM T L ICH E R T E I L

                                                                           heim und Eisenberg (AöR)
                     Aus der Verbandsgemeinde                              Bürgermeister Antweiler und Werkleiter Radetz informierten den Werk-
                                                                           ausschuss über die Entwicklung der Betriebsgesellschaft Wasserversor-
                                                                           gung Göllheim und Eisenberg (AöR).
                                                                           5. Sonstiges und Informationen
                                                                           Bürgermeister Antweiler informierte den Werkausschuss über die ein-
        Sprechstunde des Bürgermeisters                                    gegangenen wasserrechtlichen Genehmigungen für die Verbundlösung
Sprechstunden mit Herrn Bürgermeister Steffen Antweiler können unter       der Wasserversorgung Göllheim – Eisenberg.
der Tel. Nr. 06351/4909-18 vereinbart werden.                              Verbandsgemeindeverwaltung
Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-v.-Stein-Straße 1-3,         i.A.
67307 Göllheim.                                                            gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst

 Absetzung der Schmutzwassergebühr für                                        Bürgerinformation über die Sitzung in der
Pflanzenschutzspritzungen und Viehhaltung                                    Legislaturperiode 2019/2024 des Hauptaus-
            für das Jahr 2022                                                schusses der Verbandsgemeinde Göllheim
Die Anträge zur Absetzung vom Frischwasser für Pflanzenschutzsprit-
zungen bei der Berechnung der Abwassergebühren liegen bei den Ver-                      vom 10. Oktober 2022
bandsgemeindewerken Göllheim, Gutenbergstraße 4, zu den üblichen           Bürgermeister Antweiler begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und
Geschäftszeiten bereit.                                                    ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie
Landwirtschaftliche Betriebe und Privatpersonen, die für die Viehhaltung   die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest und eröffnete die
eine Reduzierung der Abwassergebühren für das Abrechnungsjahr 2022         Sitzung.
erhalten wollen, müssen dies ebenfalls beantragen. Maßgebend ist das       Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen den Tagesordnungs-
am 30. Juni des Abrechnungsjahres gehaltene Vieh (§ 21 Abs. 5 der Ent-     punkt 5 „Grundwasserbrunnen an der Grundschule Zellertal“ im öffent-
geltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Göllheim vom          lichen Teil zu ergänzen. Die nachfolgende Tagesordnung verschob sich
01.07.2005). Auch diese Anträge liegen ebenfalls bei den Verbandsge-       entsprechend.
meindewerken bereit.                                                       1. Erstellung einer „Standortuntersuchung für Photovoltaik-Freiflä-
Die Beantragung der Absetzung für Wein-, Obst-, Gemüse- und Acker-         chenanlagen“
bau bzw. für Viehhaltung muss spätestens bis zum 15. Dezember 2022         hier: Beratung und Beschlussfassung der Auftragsvergabe
erfolgen (Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 7 der Entgeltsatzung Abwas-       Für die Erstellung einer „Standortuntersuchung für Photovoltaik-Freiflä-
serbeseitigung der Verbandsgemeinde Göllheim vom 01.07.2005). An-          chenanlagen“ hatte die Verbandsgemeindeverwaltung das Planungs-
träge, die nach diesem Datum bei den VG-Werken eingehen, werden            büro Fischer, Mannheim beauftragt. Zwischenzeitlich wurde die Ge-
nicht mehr berücksichtigt!                                                 schäftstätigkeit aufgegeben und der Auftrag soll nun an das Büro BBP
Bei Fragen steht Ihnen Frau Zimmermann unter der Telefon-Nr. 06351         Planungsbüro aus Kaiserslautern vergeben werden.
/ 1300-15 während der üblichen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.         Bürgermeister Antweiler stellte dem Hauptausschuss das Leistungs-
                                                                           und Honorarangebot des BBP Planungsbüro zur Einsicht zur Verfügung
                     Bürgerinformation                                     und erörterte mit dem Hauptausschuss die einzelnen Punkte des Ange-
                                                                           bots. Die Angebotssumme beträgt 17.967 €.
über die 17. Sitzung in der Legislaturperiode                              Bis Ende des Jahres soll der Verbandsgemeindeverwaltung die Stand-
                                                                           ortuntersuchung vorliegen, sodass diese Anfang des neuen Jahres in
2019/2024 des Werkausschusses der Verbandsge-                              den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden kann.
meinde Göllheim vom 13. Juni 2022                                          Der Hauptausschuss beschloss einstimmig den Auftrag an das Pla-
Bürgermeister Antweiler begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und   nungsbüro BBP aus Kaiserslautern zu erteilen.
ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung, sowie             2.a. Feuerwehr VG Göllheim
die Beschlussfähigkeit des Werkausschusses fest und eröffnete die Sit-     hier: Beschaffung von Spannungswarnern und eines Demo-Set zur
zung.                                                                      Ausbildung
1. Sanierung, Um- und Anbau des Betriebsgebäudes der Verbands-             Der Hauptausschuss erteilte der Fa. W. Schmitt GmbH, Feuerwehr-
gemeindewerke Göllheim                                                     technik, Neuwied, den Auftrag zur Lieferung der im Angebot vom
hier: Vergabe der Bauleistungen                                            18.08.2022,aufgeführten Ware zu einem Gesamtpreis in Höhe von
LOS 18 - Tapezier-, Maler- und Lackierarbeiten                             4.563,57 € brutto.
Der Werkausschuss ermächtigte einstimmig die Werkleitung, nach Prü-        Abstimmung: einstimmig
fung und Wertung der vorliegenden Angebote, der Firma mit dem ge-          2.b. Feuerwehr VG Göllheim
samtwirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zu erteilen.                    hier: Beschaffung einer Tauchmotorpumpe
2. Wasserwerk I Kerzenheim, Umbau und Modernisierung der vor-              Der Hauptausschuss erteilte der Fa. W. Schmitt GmbH, Feuerwehrtech-
handenen Aufbereitungsanlage mit Einbau einer Membranfiltration            nik, Neuwied, den Auftrag zur Lieferung der im Angebot vom 22.08.2022,
hier: Vergabe von Ingenieurleistungen                                      aufgeführten Ware zu einem Gesamtwert in Höhe von 2.404,61 €.
Der Werkausschuss beschloss einstimmig die Vergabe der Ingenieur-          Abstimmung: einstimmig
leistungen zum Umbau und Modernisierung der vorhandenen Aufberei-          2.c. Feuerwehr VG Göllheim - Umsetzung Kleidungskonzept
tungsanlage mit Einbau einer Membranfiltration an das Ingenieurbüro        hier: Beschaffung Jugendfeuerwehrparka NOVOTEX
Dilger GmbH aus Dahn zum vorläufigen Nettopreis von 144.098,95 EUR.        Der Hauptausschuss erteilte der Fa. W. Schmitt GmbH, Feuerwehrtech-
3. Sonstiges und Informationen                                             nik, Neuwied, den Auftrag zur Lieferung der im Angebot vom 17.08.2022,
Bürgermeister Antweiler informierte den Werkausschuss über den             aufgeführten Ware zu einem Gesamtpreis in Höhe von 8.250,31 € brutto.
nächsten Sitzungstermin.                                                   Abstimmung: einstimmig
4. Entwicklung der Betriebsgesellschaft Wasserversorgung Göll-             3. Katastrophenschutz Anschaffung von Notstromaggregaten mit
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                      -4-                                                        Ausgabe 46/2022
Zubehör für den Notfall                                                         Nachdem unter TOP 1a beschlossen wurde lediglich den östlichen
Der Hauptausschuss stimmte der Anschaffung von drei Notstromag-                 Bauabschnitt 1 zu erschließen, wurde der Abschluss einer Gra-
gregaten mit Zubehör über die Firma Baumbauer zum Preis von insg.               bungsvereinbarung mit der Direktion Landesarchäologie hinfällig.
15.000,00 € zu. Diese sollen bei Bedarf in der Verwaltung und in den      2. Informationen des Ortsbürgermeisters
beiden Grundschulen eingesetzt werden können.                             Ortsbürgermeister Zelt informierte über die Gespräche mit der Kreisver-
Abstimmung: einstimmig                                                    waltung bzgl. der Bezuschussung des geplanten Umbaus der früheren
Ausschussmitglied Baumbauer nahm aufgrund von Befangenheit nach           Volksbank in einen Kindergarten. Die Baugenehmigung soll in Kürze er-
§ 22 GemO nicht an der Abstimmung teil.                                   teilt werden.
4. Anschaffung eines Mähwerkes für den Kommunaltraktor der                Weiterhin teilte er mit, dass sich nach der Auflösung der Kulturwerk-
Grundschule Göllheim                                                      statt viele engagierte Bürger*innen fanden, um ein attraktives Kulturpro-
hier: Nachträgliche Zustimmung                                            gramm für Albisheim zu gestalten. Dieses werde von der Bevölkerung
Der Ausschuss stimmte der Auftragsvergabe an die Firma Krauß, Enken-      gut angenommen.
bach-Alsenborn als günstigsten Anbieter zu. Angebotspreis: 5.849,29 €     3. Informationen des Ortsbürgermeisters
Abstimmung: einstimmig                                                    Ortsbürgermeister Zelt informierte über den aktuellen Sachstand des
5. Grundwasserbrunnen an der Grundschule Zellertal                        Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Steinmühle“. Letztlich infor-
Bei der Sanierung der Schul- und Sportanlage Zellertal wurde auch die     mierte er über die Eröffnung der Weinlounge „Zellers“ und die Verleihung
Beregnungsanlage erneuert. Aus Gründen der Ökologie und Einsparung        der Ehrenbürgerschaft an den früheren Ortsbürgermeister Herrn Friedel
von Trinkwasser soll Wasser aus dem vorhandenen Notbrunnen des frü-       Strack.
heren Hilfskrankenhaues entnommen werden. Der Brunnen liegt in einer      Verbandsgemeindeverwaltung
Tiefe von ca. 120 m. Die Pumpe fördert eine Wassermenge von ca. 40        i.A.
m³ in einer Stunde und läuft aufgrund darin enthaltener Schmutzpartikel   gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst
(Sand) derzeit reduziert.
Durch eine Kamerabefahrung soll der Grund für den Sandbefang her-
ausfinden und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aussprechen.
Der Aufwand für eine Befahrung liegt bei ca. 7.000 €.
Der Hauptausschuss ermächtigte Bürgermeister Antweiler, den Auftrag
                                                                                                   Biedesheim
an das günstigste Angebot zu vergeben.
Beschluss: einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
6. Vertragsangelegenheiten                                                    Satzung der Ortsgemeinde Biedesheim
Bürgermeister Antweiler informierte über bestehende Verträge/Anteile
der VG in Zusammenhang mit Energieprojekten.
                                                                             über die Erhebung von Hundesteuer vom
Verbandsgemeindeverwaltung                                                                 11.11.2022
Im Auftrag                                                                Der Ortsgemeinderat Biedesheim hat auf Grund des § 24 der Gemein-
gez. Linda Traut, Sitzungsdienst                                          deordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgaben-
                                                                          gesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt
                                                                          gemacht wird:
                        Aus den Gemeinden                                                                      §1
                                                                                          Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
                                                                          (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
                                                                          (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer fest-
                                                                          zusetzen ist.
                       Albisheim                                                                               §2
                                                                                                       Steuerschuldner
                                                                          (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer ei-
                                                                          nen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
                                                                          (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung ge-
                                                                          nommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht
     Sprechstunde des Ortsbürgermeisters                                  nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik
Die Sprechstunde von Ortsbürgermeister Zelt findet am 2. und 4. Don-      bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, so-
nerstag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Hauptstr. 40 in      bald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen
Albisheim statt.                                                          den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
                                                                          (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam
  Bürgerinformation über die 22. Sitzung in                               gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder meh-
                                                                          rere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
  der Legislaturperiode 2019/2024 des Ge-                                                                      §3
                                                                                                         Anzeigepflicht
  meinderates Albisheim vom 20. Juli 2022                                 (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-
Ortsbürgermeister Zelt begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und   tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind
ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie
die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sit-      1. Rasse
zung.                                                                     2. Geburtsdatum
Der Gemeinderat beschloss den bisherigen TOP 2 „Bebauungsplan             3. Herkunft und Anschaffungstag
„SÜD IV-Änderung I mit Teil a) Aufstellungsbeschluss und Teil b) Auf-     glaubhaft nachzuweisen.
tragsvergabe Planungsleistungen“ von der Tagesordnung abzusetzen.         (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft
1. Baugebiet Süd IV                                                       wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er weg-
                                                                          zieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des
a) Info über den aktuellen Stand der archäologischen Sondierun-           Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers an-
     gen                                                                  zugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der
b) Abschluss einer Grabungsvereinbarung                                   Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.
a) Info über den aktuellen Stand der archäologischen Sondierungen         (3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder
     Herr Hahn von der Direktion Landesarchäologie Speyer, stellte die    Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzu-
     Ergebnisse der Sondage März/April 2022 in Verbindung mit dem         zeigen.
     Ergebnis der Geoprospektion vor.                                                                        §4
     Der archäologisch betroffene Bereich erstreckt sich über den Bau-                       Beginn und Ende der Steuerpflicht
     abschnitt 2 und den westlichen Bauabschnitt 1 und die angrenzen-     (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines
     den Grünstreifen.                                                    Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat,
     Der östliche Bauabschnitt 1 kann daher erschlossen werden.           in dem er drei Monate alt wird.
                                                                          (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der
     Auf Nachfrage bestätigte Herr Hahn, dass der Vorhabenträger die
                                                                          Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der genaue
     Kosten für etwaige archäologischen Maßnahmen zu tragen habe,
                                                                          Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ab-
     Fördergelder stünden auch nicht zur Verfügung.
                                                                          lauf des Monats der Abmeldung.
Der Gemeinderat beschloss anschließend einstimmig den östlichen Be-       (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht
reich des Bauabschnitts 1 zu erschließen (ca. 25 Bauplätze). Ein Inves-   entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.
torenvertrag wird nicht abgeschlossen, da auf die Erschließung weiterer                                      §5
Bauabschnitte vorerst verzichtet wird.                                                        Steuersatz, Gefährliche Hunde
b) Abschluss einer Grabungsvereinbarung                                   (1) Die Steuer wird gestaffelt. Der Steuersatz für den 1., 2. und jeden
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                          -5-                                                        Ausgabe 46/2022
weiteren Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.              3.   für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes ent-
(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Der               sprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.        4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 ordnungsgemäß Bücher über den
(3) Gefährliche Hunde sind                                                         Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde
1.   Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,                                    geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
2.   Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder                                           § 10
     Vieh hetzen oder reißen,                                                                   Überwachung der Anzeigepflicht
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen             (1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Ge-
     angesprungen haben, und                                                  meindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf-               folgende Daten erhoben werden:
     bereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung ver-    1.   Name und Anschrift des Hundehalters
     gleichbare Eigenschaft entwickelt haben.                                 2.   Anzahl der gehaltenen Hunde
(4) Bei Hunden der Rassen                                                     3.   Herkunft und Anschaffungstag
-    Pit Bull Terrier                                                         4.   Geburtsdatum
-    American Staffordshire Terrier und                                       5.   Rasse.
-    Staffordshire Bullterrier                                                                                 § 11
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigen-                                  Ordnungswidrigkeiten
schaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.                          (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder
                                    §6                                        leichtfertig
                       Festsetzung und Fälligkeit                             1.   als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, oder nicht
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer fest-             rechtzeitig oder fehlerhaft anmeldet,
gesetzt.                                                                      2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht
(2) Die Steuerschuld wird für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht und           rechtzeitig abmeldet,
für die Folgejahre jeweils einen Monat nach Bekanntgabe im Abgaben-           3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 die Veränderung der Voraus-
bescheid fällig.                                                                   setzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht
(3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die         rechtzeitig anzeigt,
Steuer anteilsmäßig auf volle Kalendermonate zu berechnen.                    4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hunde-
(4) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche           bestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.
Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer
                                                                              (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend
durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steu-
                                                                              Euro geahndet werden.
erschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung                                                   § 12
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein                                           In-Kraft-Treten
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.                                 (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
                                    §7                                        (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde über die Erhebung der
                              Steuerbefreiung                                 Hundesteuer vom 11.12.1996, die 1. Änderungssatzung vom 25.11.1997
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von             und die 2. Änderungssatzung vom 23.02.1999 außer Kraft.
1.    Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst     Biedesheim, den 11.11.2022
      völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlo-   gez. Holger Pradella, Ortsbürgermeister
      sigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwerbehinderten-    (Dienstsiegel)
      ausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden.
2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich
      des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer
      staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz
      tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbildung und
                                                                                                       Bubenheim
      Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung
      von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/
      Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“
      oder die „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungs-
      hundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleichbare Ausbildung
                                                                                    Satzung der Ortsgemeinde Bubenheim
      und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Ablegung der Ausbil-              über die Erhebung von Hundesteuer vom
      dung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte
      Einsatz sind auf Anforderung von der betreibenden Organisation                             07.11.2022
      schriftlich nachzuweisen.                                               Der Ortsgemeinderat Bubenheim hat auf Grund des § 24 der Gemein-
3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier-            deordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgaben-
      heimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,                 gesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt
                                                                              gemacht wird:
4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im Sinne                                                  §1
      des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz.                                                       Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei         (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz            (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer fest-
zu bringen.                                                                   zusetzen ist.
(3) In den Fällen des Abs. 1 Nr.1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund                                          §2
gewährt.                                                                                                   Steuerschuldner
                                       §8                                     (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer ei-
                              Steuerermäßigung                                nen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu er-     (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung ge-
mäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden,            nommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht
welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr als 200 m Luft-             nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik
linie entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde.    bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, so-
(2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff           bald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen
ausgenommen.                                                                  den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
(3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer          (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam
nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gel-       gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder meh-
ten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde.         rere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
                                       §9                                                                          §3
                         Allgemeine Bestimmungen                                                             Anzeigepflicht
              für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung                    (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-
(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn         tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind
des auf die Antragstellung folgenden Monats.                                  1. Rasse
(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn              2. Geburtsdatum
1.   die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind;            3. Herkunft und Anschaffungstag
     dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises ab-            glaubhaft nachzuweisen.
     hängig gemacht werden,                                                   (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft
2.   der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines        wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er weg-
     Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,         zieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                              -6-                                                    Ausgabe 46/2022
Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers an-              gesetzt.
zugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der            (2) Die Steuerschuld wird für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht und
Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.                für die Folgejahre jeweils einen Monat nach Bekanntgabe im Abgaben-
(3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder              bescheid fällig.
Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzu-              (3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die
zeigen.                                                                         Steuer anteilsmäßig auf volle Kalendermonate zu berechnen.
                                   §4                                           (4) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche
                  Beginn und Ende der Steuerpflicht                             Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines             durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steu-
Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat,
                                                                                erschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung
in dem er drei Monate alt wird.
                                                                                die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der
Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der genaue               schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ab-                                                §7
lauf des Monats der Abmeldung.                                                                               Steuerbefreiung
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht             (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.                   1.    Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst
                                   §5                                                 völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit, Gehörlo-
                    Steuersatz, Gefährliche Hunde                                     sigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwerbehinderten-
(1) Die Steuer wird gestaffelt. Der Steuersatz für den 1., 2. und jeden               ausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen werden.
weiteren Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.                2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich
(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Der                  des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer
Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.                staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz
(3) Gefährliche Hunde sind                                                            tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbildung und
1.   Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,                                       Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prüfung
2.   Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder                 von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/
     Vieh hetzen oder reißen,                                                         Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen                     oder die „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungs-
     angesprungen haben, und                                                          hundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleichbare Ausbildung
                                                                                      und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Ablegung der Ausbil-
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf-                       dung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneingeschränkte
     bereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung ver-            Einsatz sind auf Anforderung von der betreibenden Organisation
     gleichbare Eigenschaft entwickelt haben.                                         schriftlich nachzuweisen.
(4) Bei Hunden der Rassen
                                                                                3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier-
-    Pit Bull Terrier                                                                 heimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
-    American Staffordshire Terrier und                                         4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im Sinne
-    Staffordshire Bullterrier                                                        des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz.
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigen-            (2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei
schaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.                            der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz
                                   §6                                           zu bringen.
                       Festsetzung und Fälligkeit                               (3) In den Fällen des Abs. 1 Nr.1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer fest-          gewährt.
                                                                                                                       §8
                                                                                                              Steuerermäßigung
                                                                                (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu er-
                                                                                mäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden,
                                                                                welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr als 200 m Luft-
                                                                                linie entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde.
                                                                                (2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff
                                                                                ausgenommen.
                                                                                (3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer
        Impressum                                                               nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gel-
                                                                                ten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde.
     Herausgeber:              LINUS WITTICH Medien KG                                                                 §9
                                                                                  Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerer-
     Druck:                    Druckhaus WITTICH KG
                                                                                                                   mäßigung
     Verlag:                   LINUS WITTICH Medien KG                          (1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn
     Anschrift:                54343 Föhren, Europa-Allee 2                     des auf die Antragstellung folgenden Monats.
                               (Industriepark Region Trier, IRT)                (2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
                                                                                1.   die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind;
     Verantwortlich:                                                                 dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises ab-
     amtlicher Teil:           Steffen Antweiler, Bürgermeister                      hängig gemacht werden,
                               Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3,                   2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines
                                                                                     Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wur-
                               67307 Göllheim, Tel. 06351/4909-0                     de,
     übriger Teil:             Martina Drolshagen, Verlagsleiterin              3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes ent-
     Anzeigen:                 Melina Franklin, Produktionsleiterin                  sprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
                                                                                4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 ordnungsgemäß Bücher über den
     Erscheinungsweise:        wöchentlich                                           Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde
     Zustellung:               Kostenlose Zustellung an alle                         geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
                               Haushalte, Einzelbezug über                                                        § 10
                               den Verlag                                                          Überwachung der Anzeigepflicht
                                                                                (1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Ge-
     Zentrale:                 Tel. 06502 9147-0,                               meindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können
                               E-Mail: service@wittich-foehren.de               folgende Daten erhoben werden:
     Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allge-      1.   Name und Anschrift des Hundehalters
     meinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreislis-     2.   Anzahl der gehaltenen Hunde
     te. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Ge-               3.   Herkunft und Anschaffungstag
     schäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel                     4.   Geburtsdatum
     geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
                                                                                5.   Rasse.
     Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder
     infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfrie-                                                   § 11
     dens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.                                                   Ordnungswidrigkeiten
                                                                                (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder
                                                                                leichtfertig
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                     -7-                                                  Ausgabe 46/2022
1.   als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, oder nicht    Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 hat zu keinen Einwendungen
     rechtzeitig oder fehlerhaft anmeldet,                               geführt.
2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht       3.   Jahresabschluss 2021 des Forstzweckverbandes Göllheim-
     rechtzeitig abmeldet,                                                    Kerzenheim
3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 die Veränderung der Voraus-            a) Feststellung des Jahresabschlusses
     setzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht           b) Entlastung
     rechtzeitig anzeigt,                                                a) Feststellung des Jahresabschlusses
4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hunde-     Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis
     bestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.                     der Belegprüfung bekannt gegeben.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend    Der Verband beschloss einstimmig den Prüfungsbericht über die Prü-
Euro geahndet werden.                                                    fung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zur Kenntnis zu neh-
                                    § 12                                 men und den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von
                               In-Kraft-Treten                           17.331,27 € festzustellen.
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.                          b) Entlastung
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde über die Erhebung der    Es wurde einstimmig beschlossen, dem Verbandsvorsteher und der
Hundesteuer vom 09.12.1996, die 1. Änderungssatzung vom 17.11.1997       stellvertretenden Verbandsvorsteherin, dem Bürgermeister und den Bei-
und die 2. Änderungssatzung vom 02.03.1999 außer Kraft.                  geordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2021 gem.
Bubenheim, den 07.11.2022                                                § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.
gez.                                                                     Die stellvertretende Verbandsvorsteherin Andrea Schmitt und Verbands-
Thomas Lebkücher                                                         vorsteher Dieter Hartmüller nahmen an der Prüfung und Abstimmung
Ortsbürgermeister                                                        nicht teil. Für den weiteren Verlauf der Sitzung übernahm Verbandsvor-
(Dienstsiegel)                                                           steher Dieter Hartmüller wieder den Vorsitz.
                                                                         4.  Ausbildungskooperation mit dem Forstamt Kaiserslautern
                                                                             hier: Ausbildung eines/einer Forstwirtes/Forstwirtin (m/w/d)
                                                                         Nach Beratung und einer kleinen vorgenommenen Änderung beschloss
                       Dreisen                                           die Verbandsversammlung grundsätzlich die Vereinbarung und beauf-
                                                                         tragte die Forstverwaltung das Weitere bezüglich der Einstellung eines
                                                                         Auszubildenden zu veranlassen.
                                                                         5. Mitteilungen und Anfragen
     Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin                                Förster Kern informierte über die Entwicklung des Holzmarktes und der
                                                                         künftigen Verkaufspreise von Holz.
Die Sprechstunde von Ortsbürgermeisterin Molter findet jeden ersten
Montag im Monat von 18:30 bis 19:30 Uhr im Rathaus, Rathausstr. 7 in     6. Personalangelegenheiten
Dreisen statt.                                                           Es wurde über den Verlauf eines Informationspraktikums für Schüler in-
                                                                         formiert. Anhand dieses Praktikums wurde die Einstellung eines Prakti-
                                                                         kanten empfohlen, wogegen die Verbandsversammlung keine Einwände
                                                                         äußerte.
                       Einselthum                                        7. Mitteilungen und Anfragen
                                                                         entfällt.
                                                                         Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                         Im Auftrag
     Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin                                gez. Linda Traut, Sitzungsdienst
Die Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer findet an jedem
ersten Dienstag im Monat von 17:00 bis 18:30 Uhr und nach Verein-
barung (06355/2110 oder buergermeister@einselthum.de) im Haus der
Vereine, Hauptstr. 27 in Einselthum statt.                                                      Immesheim

                       Göllheim                                                                Bekanntmachung
                                                                         Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Immesheim für
                                                                         die Jahre 2022 und 2023 vom 07.11.2022
 Bürgerinformation über die 4. Sitzung des                               Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für
                                                                         Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushalts-
Forstverbandes Göllheim-Kerzenheim in der                                satzung beschlossen:
 Wahlperiode 2019/2024 vom 14. Juli 2022                                                   § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Verbandsvorsitzender Hartmüller begrüßte alle Anwesenden, stellte die    Festgesetzt werden:                   Haushaltsjahr     Haushaltsjahr
frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sit-                                                        2022              2023
zung sowie die Beschlussfähigkeit der Forstzweckverbandes fest und       1. im Ergebnishaushalt
eröffnete die Sitzung.                                                   der Gesamtbetrag                        270.070 Euro  204.570 Euro
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2021                               der Erträge auf
Eingangs dieses Tagesordnungspunktes übernahm die Vorsitzende der        der Gesamtbetrag der Aufwendun-         244.450 Euro  198.750 Euro
Rechnungsprüfung Regina Pohl den Vorsitz. Mittels der zur Verfügung      gen auf
gestellten Laptops wurde die Belegprüfung durchgeführt. Zu einzelnen     der Jahresüberschuss/                    25.620 Euro     5.820 Euro
Fragen wurden die entsprechenden Auskünfte erteilt.                      -fehlbetrag auf
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2021                                    2. im Finanzhaushalt
Die Vorsitzende der Rechnungsprüfung fasste die Prüfung des Jahres-      der Saldo der ordentlichen              -38.840 Euro    10.360 Euro
abschlusses zusammen:                                                    Ein- und Auszahlungen auf
Die Jahresrechnung des Forstzweckverbandes Göllheim-Kerzenheim           die Einzahlungen aus Investitions-      208.700 Euro     1.000 Euro
wurde am 14.07.2022 geprüft.                                             tätigkeit auf
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-         die Auszahlungen aus Investitions-      370.000 Euro         0 Euro
kenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschrif-    tätigkeit auf
ten und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen         der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
ortsrechtlichen und verbandsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
                                                                         Investitionstätigkeit auf              -161.300 Euro     1.000 Euro
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Verbandes.                        Finanzierungstätigkeit auf              200.140 Euro   -11.360 Euro
Anhang und Rechenschaftsbericht stehen im Einklang mit dem Jahres-                     § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
abschluss und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Ver-    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Fi-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes und stellen die Chan-     nanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.              erforderlich ist, wird festgesetzt für
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                       -8-                                                    Ausgabe 46/2022
                            Haushaltsjahr 2022    Haushaltsjahr 2023                            Bekanntmachung
zinslose Kredite auf                     0 Euro               0 Euro
verzinste Kredite auf             162.300 Euro                0 Euro          1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde
zusammen auf                      162.300 Euro                0 Euro                            Immesheim
Nachrichtlich:                                                                               für das Jahr 2022
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vor-                                    vom 07.11.2022
gesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.                                 Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-
        § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen                   Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssat-
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                    zung beschlossen:
                           § 4 Steuersätze                                                                    §1
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre                            Ergebnis- und Finanzhaushalt
2022 und 2023 wie folgt neu festgesetzt:                                   Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
- Grundsteuer A                  2022                      369 v. H.                                     gegenüber    verändert   nunmehr
                                                                                                         bisher Euro  um Euro festgesetzt auf
- Grundsteuer A                  2023                      369 v. H.
                                                                                                                                    Euro
- Grundsteuer B                  2022                      409 v. H.
                                                                           1. im Ergebnishaushalt             270.070           0     270.070
- Grundsteuer B                  2023                      409 v. H.       der Gesamtbetrag der
- Gewerbesteuer                  2022                      421 v. H.       Erträge
- Gewerbesteuer                  2023                      421 v. H.       der Gesamtbetrag der               244.450            0        244.450
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebie-        Aufwendungen
tes gehalten werden:                                                       der Jahresüberschuss /              25.620            0          25.620
                                                                           Jahresfehlbetrag
- für den ersten Hund                  2022              60,00 Euro
                                                                           2. im Finanzhaushalt
- für den ersten Hund                  2023              60,00 Euro
                                                                           der Saldo der ordentlichen         -38.840            0         -38.840
- für den zweiten Hund                 2022              90,00 Euro        Ein- und Auszahlungen
- für den zweiten Hund                 2023              90,00 Euro        die Einzahlungen aus               208.700            0        208.700
- für jeden weiteren Hund              2022             144,00 Euro        Investitionstätigkeit
- für jeden weiteren Hund              2023             144,00 Euro        die Auszahlungen aus               370.000       38.000        408.000
- für gefährliche Hunde je             2022             600,00 Euro        Investitionstätigkeit
- für gefährliche Hunde je             2023             600,00 Euro        der Saldo der Ein- und Aus-       -161.300      -38.000       -199.300
                             § 5 Beiträge                                  zahlungen aus
Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem          Investitionstätigkeit
Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt ge-        der Saldo der Ein- und Aus-        200.140       38.000        238.140
                                                                           zahlungen aus
ändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die
                                                                           Finanzierungstätigkeit
Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt festgesetzt:
                                                                                                              §2
Beiträge für die Unterhaltung                            16,00 Euro/ha                    Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2022                                     Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Fi-
Beiträge für die Unterhaltung                            16,00 Euro/ha     nanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2023                                     erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festge-
                            § 6 Eigenkapital                               setzt für
Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.                             zinslose Kredite von bisher           0 Euro, auf          0 Euro
2020               268.130 €                                    geprüft    verzinste Kredite von           162.300 Euro, auf 162.300 Euro
2021               282.130 €                                   vorläufig   bisher
2022               307.750 €                                   vorläufig   zusammen von bisher             162.300 Euro, auf 162.300 Euro
2023               313.570 €                                   vorläufig   Nachrichtlich:
 § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen               Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vor-
                                                                           gesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlun-
                                                                                                             §3
gen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
                                                                                     Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
6.000,00 Euro überschritten sind.                                          Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                    § 8 Wertgrenze für Investitionen                                                         §4
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jewei-                                Steuersätze
ligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.                                   Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.
                             § 9 Altersteilzeit                                                              §5
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-                            Gebühren und Beiträge
mern wird in 0 Fällen zugelassen.                                          Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtun-
                      § 10 Weitere Bestimmungen                            gen nach dem Kommunalabgabengesetz in der zurzeit geltenden Fas-
keine                                                                      sung werden wie folgt festgesetzt.
Immesheim, den 07.11.2022                                                  Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.
                                                                                                             §6
gez. Kurt Kauk, Ortsbürgermeister (DS)
                                                                                                       Eigenkapital
Hinweis:
                                                                           Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und
2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4         2020                                 268.130 €                endgültig
GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den              2021                                 282.130 €                 vorläufig
Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Sch-       2022                                 307.750 €                 vorläufig
reiben vom 03.11.2022 erteilt.                                             § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.11.2022 bis               Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlun-
28.11.2022                                                                 gen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim,             nunmehr 6.000 Euro überschritten sind.
Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1 öffentlich aus.                      Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.
                                                                                                               §8
Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“
                                                                                                 Wertgrenze für Investitionen
Nr. 46 vom 17.11.2022.
                                                                           Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 30.000 Euro sind im
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von       jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr         Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.
nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustan-                                          §9
de gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines                                      Altersteilzeit
Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Be-          Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift-    mer wird in 0 Fällen zugelassen.
lich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).      Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                        -9-                                                                            Ausgabe 46/2022
                                 § 10                                       teln. Sie wird die Zählerstände an die Netzbetreiber weiterleiten. Dieses
                        Weitere Bestimmungen                                Vorgehen ist mit den Netzbetreibern und dem Dienstleister abgestimmt.
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.                       Bitte helfen Sie mit, Kontakte im Innenberich zu reduzieren. Abgelesen
Immesheim, den 07.11.2022                                                   werden alle Strom- und Gaszähler, unabhängig vom Energieversor-
gez. Kurt Kauk, Ortsbürgermeister (DS)                                      gungsunternehmen.
Hinweis:                                                                    Bei Fragen steht Ihnen Frau Nina Keth gerne telefonisch unter 06351-
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022        126137 zur Verfügung.
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO          Thomas Mattern, Ortsbürgermeister
erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festset-
zungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben
vom 03.11.2022 erteilt.                                                                                            ORTSGEMEINDE
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.11.2022                                                   LAUTERSHEIM
bis 28.11.2022 während der Dienstzeit im Rathaus der Verbandsge-
meindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1 öf-
fentlich aus.                                                                                                   Stellenausschreibung
Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Nr. 46 vom 17.11.2022.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
                                                                              Die zweigruppige Kindertagesstätte „Nimmersatt“ der Ortsgemeinde Lautersheim sucht ab sofort
Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr
nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustan-                         eine:n staatlich anerkannte:n Erzieher*innen bzw. sonstige
de gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines                      pädagogische Fachkräfte im Sinne der Fachkräftevereinbarung (m/w/d)

Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Be-                                                            oder
zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift-
                                                                                         eine Vertretungskraft zur Unterstützung des pädagogischen Personals
lich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).
                                                                              Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 bis 25 Stunden. Derzeit ist eine
                                                                              Befristung bis voraussichtlich Ende Dezember 2023 vorgesehen.

                        Lautersheim                                           Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen
                                                                              Dienst (TVöD).

                                                                              Wir wünschen uns eine*n Mitarbeiter*in mit
                                                                                    Erfahrung im Umgang mit Kindern
                                                                                    Spaß an Kreativität
                                                                                    eigenen Ideen und Engagement
 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsge-                                           Flexibilität in der Dienstplangestaltung
                                                                                    Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft mit Träger, Team und Eltern

 meinde Lautersheim für das Jahr 2023 vom                                     Wir bieten Ihnen
                                                                                     kompetente Begleitung und Anleitung während der Einarbeitung
                07.11.2022                                                           Arbeiten in einem freundlichen, offenen und kreativen Umfeld
                                                                                     gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Träger, Team und Eltern
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-
Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssat-
                                                                              Haben wir Ihr Interesse geweckt?
zung beschlossen:                                                             Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf, Zeugnissen sowie Nachweisen über
§1–3                                                                          sonstige Qualifikationen bis 04.12.2022 in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse der
Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.                                Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim bewirb-dich@vg-goellheim.de
                                                                              oder
                             § 4 Steuersätze                                  schriftlich (nur Kopien) an die Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich 1 / Organisation,
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr          Freiherr-vom-Stein-Str. 1 – 3, 67307 Göllheim.
                                                                              Für Rückfragen steht Ihnen Frau Te-Strote, Tel. 06351/4909-12, zur Verfügung.
wie folgt neu festgesetzt:
- Grundsteuer A                       von bisher 345 v. H. auf 355 v. H.     Hinweis zum Verbleib der Bewerbungsunterlagen:
                                                                              Wir behandeln Ihre Bewerbung nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Grundsteuer B                       von bisher 390 v. H. auf 465 v. H.     (DSGVO) und weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss
- Gewerbesteuer                       von bisher 380 v. H. auf 400 v. H.     des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet werden.
Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal-          Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen einzureichen.
ten werden, wird neu festgesetzt:
Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.
§ 5 – 10
Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.
Lautersheim, den 07.11.2022                                                                                    Ottersheim
gez.
Thomas Mattern, Ortsbürgermeister
(Dienstsiegel)
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023             Satzung der Ortsgemeinde Ottersheim
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                                        über die Erhebung von Hundesteuer vom
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Auf-
sichtsbehörde mit Schreiben vom 10.10.2022 angezeigt worden. Sie                              07.11.2022
enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.                                Der Ortsgemeinderat Ottersheim hat auf Grund des § 24 der Gemein-
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.11.2022           deordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgaben-
bis 28.11.2022, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude           gesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt
in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.       gemacht wird:
Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“                                                §1
Nr. 46 vom 17.11.2022.                                                                      Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von        (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr          (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer fest-
nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustan-       zusetzen ist.
de gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines                                              §2
Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Be-                                        Steuerschuldner
zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift-     (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer ei-
lich geltend gemacht worden ist                                             nen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
(§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).                                       (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung ge-
                                                                            nommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht
   Mitteilung des Ortsbürgermeisters zur                                    nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik
                                                                            bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, so-
  Ablesung der Strom- und Gaszähler 2022                                    bald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen
                                                                            den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Liebe Lautersheimerinnen und Lautersheimer,                                 (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam
vom 14. - 26.11. werden in diesem Jahr die Zählerstände für Strom und       gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder meh-
Gas erfasst.                                                                rere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Ausschliesslich Frau Keth ist auch dieses Jahr wieder vom Dienstleister                                          §3
der Pfalzwerke Netz AG und der Pfalzgas Netz AG mit der Datenerfas-                                        Anzeigepflicht
sung beauftragt.                                                            (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Hal-
Um das Infektionsrisiko in Bezug auf Grippe und Corona zu reduzieren,       tung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind
können Sie die Zählerstände selbst ablesen und an Frau Keth übermit-        1. Rasse
Göllheim - Verbandsgemeinde Göllheim
Göllheim Aktuell                                                          - 10 -                                                  Ausgabe 46/2022
2. Geburtsdatum                                                               zu bringen.
3. Herkunft und Anschaffungstag                                               (3) In den Fällen des Abs. 1 Nr.1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund
glaubhaft nachzuweisen.                                                       gewährt.
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft                                                 §8
wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er weg-                                           Steuerermäßigung
zieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des             (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu er-
Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers an-            mäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden,
zugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der          welche von dem nächsten bewohnten Gebäude in mehr als 200 m Luft-
Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.              linie entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde.
(3) Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder            (2) Von dieser Ermäßigung sind gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 ff
Steuerbefreiung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzu-            ausgenommen.
zeigen.                                                                       (3) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer
                                   §4                                         nach Abs. 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gel-
                   Beginn und Ende der Steuerpflicht                          ten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde.
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines                                                 §9
Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat,            Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerer-
in dem er drei Monate alt wird.                                                                                 mäßigung
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der         (1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn
Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Kann der genaue             des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ab-          (2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
lauf des Monats der Abmeldung.                                                1.    die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht                 sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises
entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.                       abhängig gemacht werden,
                                   §5                                         2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen ei-
                    Steuersatz, Gefährliche Hunde                                   nes Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt
(1) Die Steuer wird gestaffelt. Der Steuersatz für den 1., 2. und jeden             wurde,
weiteren Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.
                                                                              3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes ent-
(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Der
                                                                                    sprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,
Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.
(3) Gefährliche Hunde sind                                                    4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 ordnungsgemäß Bücher über den
                                                                                    Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge der Hunde
1.    Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,                                    geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
2.    Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder                                           § 10
      Vieh hetzen oder reißen,                                                                    Überwachung der Anzeigepflicht
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen             (1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Ge-
      angesprungen haben, und                                                 meindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf-               folgende Daten erhoben werden:
      bereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung ver-   1. Name und Anschrift des Hundehalters
      gleichbare Eigenschaft entwickelt haben.                                2. Anzahl der gehaltenen Hunde
(4) Bei Hunden der Rassen                                                     3. Herkunft und Anschaffungstag
- Pit Bull Terrier                                                            4. Geburtsdatum
- American Staffordshire Terrier und                                          5. Rasse.
- Staffordshire Bullterrier                                                                                      § 11
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigen-                                   Ordnungswidrigkeiten
schaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.                          (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder
                                     §6                                       leichtfertig
                        Festsetzung und Fälligkeit                            1.    als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund nicht, oder nicht
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer fest-              rechtzeitig oder fehlerhaft anmeldet,
gesetzt.                                                                      2. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht
(2) Die Steuerschuld wird für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht und            rechtzeitig abmeldet,
für die Folgejahre jeweils einen Monat nach Bekanntgabe im Abgaben-           3. als Hundehalter entgegen § 3 Abs. 3 die Veränderung der Voraus-
bescheid fällig.                                                                    setzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht
(3) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die          rechtzeitig anzeigt,
Steuer anteilsmäßig auf volle Kalendermonate zu berechnen.
                                                                              4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hun-
(4) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche
                                                                                    debestandsaufnahme gemäß § 10 Abs. 2 gegeben ist.
Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer
durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steu-            (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend
erschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung               Euro geahndet werden.
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein                                                § 12
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.                                                                In-Kraft-Treten
                                     §7                                       (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
                              Steuerbefreiung                                 (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde über die Erhebung der
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von             Hundesteuer vom 11.11.1996, die 1. Änderungssatzung vom 15.12.1997
                                                                              und die 2. Änderungssatzung vom 03.05.1999 außer Kraft.
1.   Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder            Ottersheim, den 07.11.2022
     sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Blindheit,       gez.
     Gehörlosigkeit oder völlige Hilflosigkeit kann mit einem Schwerbe-
                                                                              Rüdiger Kragl
     hindertenausweis oder ärztlichen Gutachten nachgewiesen wer-
     den.                                                                     Ortsbürgermeister
2. Rettungshunden, die regelmäßig und uneingeschränkt im Bereich              (Dienstsiegel)
     des Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienstes oder bei einer
     staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophen-
     schutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und die Ausbildung
     und Prüfung nach der „Dienstvorschrift für die Ausbildung und Prü-                               Rüssingen
     fung von Rettungshunden der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungs-
     hunde/Ortungstechnik (RHOT) bei den Feuerwehren in Rheinland-
     Pfalz“ oder die „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für
     Rettungshundeteams gemäß DIN 13050“ oder eine vergleichbare
     Ausbildung und Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Die Ablegung                Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
     der Ausbildung und Prüfung sowie der regelmäßige und uneinge-            Sprechstunden mit Herrn Ortsbürgermeister Steffen Antweiler können
     schränkte Einsatz sind auf Anforderung von der betreibenden Or-          unter der Tel. Nr. 06351/4909-18, über Verbandsgemeindeverwaltung
     ganisation schriftlich nachzuweisen.                                     Göllheim, vereinbart werden.
3. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier-
     heimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,                                        Bekannmachung
4. Schweißhunden von anerkannten Führerinnen und Führern im Sin-              Am Donnerstag, den 24. November 2022, um 19:00 Uhr, findet die
     ne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz.                                     öffentliche und nichtöffentliche 19. Sitzung des Gemeinderates der Orts-
(2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei         gemeinde Rüssingen in der Legislaturperiode 2019/2024 im großen Saal
der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz            des Dorfgemeinschaftshauses, Hauptstr. 69 in Rüssingen statt.
Sie können auch lesen