MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
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MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung 46. Jahrgang Donnerstag, 27. Januar 2022 Nr. 04 Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blutspende Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbar- keit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am: Montag, dem 31.01.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Buchbühlhalle, Altshauser Str. 9 88356 OSTRACH Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfek- tionen erhalten ausschließlich Menschen Zutritt zum Blutspende- lokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um War- tezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei- den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angebo- ten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspen- dedienst auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11.
2 | Donnerstag, 27. Januar 2022 8 NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST 112 WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN: Feuerwehr Informationen für Schülerinnen und Schüler Kommandant Eugen Kieferle 0175/9157636 Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr 0176 6340 1447 Stv. Kommandant Martin Widmer 0177/6565416 Feuerwehrleitstelle 0751/50915335 Polizei/Notruf 110 Für Kinder und Jugendliche Polizeirevier Bad Saulgau 07581/4820 Kummertelefon 0800 1110 333 Rotes Kreuz Krankenfahrten 07571/742329 Caritasverband Sigmaringen Giftnotruf Notfalltelefon 0761/19240 Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG) 07571/7301-0 SKM Sigmaringen 07571/50767 Kläranlage/Abwasser 0172/7420978 Suchtberatung Sigmaringen Wasserversorgung 0172/7420976 Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de 07571/4188 Gas-Stördienst 0800/0824505 Elisabethenheim Ostrach 07585/ 930730 ÄRZTLICHER NOTDIENST PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat) Tel. 116117 oder www.116117.de Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368 Wochenenden und Feiertagen erreichbar. E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr zu einem Ansprechpartner in ihrer Region“ nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau Sa,So,feiertags von 8.00 – 22.00 Uhr 0180 1929264 Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau APOTHEKENNOTDIENST Täglich 24h Tel. 07581 204-5253 Apotheken Notdienstfinder 0800/0022833 Zahnarzt Notfalldienst 0180 5911660 Augenarzt Notfalldienst 0180 1929340 Donnerstag, 27.01.2022 Vital-Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/484900 Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15, Freitag, 28.01.2022 88212 Ravensburg Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen Tel: 07571/747339 Notdienst Apotheke Selbherr, Bad Saulgau Tel: 07581/8799 Ravensburg 0180 1929288 Sigmaringen 0180 1929345 Samstag, 29.01.2022 Hodrus`sche Apotheke, Altshausen Tel: 07584/3552 FAMILIENHILFE Apotheke Leopold, Sigmaringen Tel: 07571/13665 Familienhilfe im ländlichen Raum Tel. 07575 209531 Kloster-Apotheke, Zwiefalten Tel: 07373/2879 Dorfhelferinnenstation 1 Sonntag, 30.01.2022 Kreuz Apotheke, Mengen Tel: 07572/8035 SOZIALSTATION Rats Apotheke, Meßkirch Tel: 07575/92120 St. Elisabeth Pfullendorf-Ostrach Montag, 31.01.2022 „Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“ 07552 9289670 Dr. Hauser`sche Apotheke, Meßkirch Tel: 07575/92280 St. Anna, Sozialstation Alte Apotheke, Bad Schussenried Tel: 07583/847 Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer Dienstag, 01.02.2022 24 Std.bereitschaft 07572/76293 Apotheke St. Michael, Hohentengen Tel: 07572/711588 Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach 07585 6250549 Die Zieglerische e. V. Mittwoch, 02.02.2022 Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf 07503/929900 Antonius Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/7301 Ambulante Dienste der Behindertenhilfe 07503/929525 Bilharz-Apotheke, Sigmaringen Tel: 07571/7296060 Spitalpflege Pfarrhofgasse 3 88630 Pfullendorf 07552/252463 Donnerstag, 03.02.2022 Adler Apotheke, Sigmaringendorf Tel: 07571/12864 Stadt Apotheke, Bad Buchau Tel: 07582/91184 HEBAMME Barbara Hilgenfeldt Buchenweg 10, 88636 Illmensee 07558/938946 KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH Andrea Trautmann Herrn Michael Blatt Sedanstr. 25 72474 Winterlingen Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau 07581/2007529 Tel.: 07434/5520215 Schornsteinfeger.blatt@freenet.de Hebammensprechstunde Sprechzeiten: FORSTREVIER OSTRACH Sigmaringen: Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Sigmaringen, Hohenzollernstr. 12, 72488 Sigmaringen Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655 Bad Saulgau: Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Haus Rosengarten, Kaiser- straße 62, 88348 Bad Saulgau e-mail: daniel.benz@lrasig.de www.landkreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL CARITAS Helferkreis Hospiz 0152/01826728 Telefonseelsorge 0800 1110 111 HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE oder 0800 1110 222 https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start Mit-Herz-und-Hand@gmx.de Tel. 07585/4879995
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Schelmenhau II“, Ostrach, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostrach hat am 17.01.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Schelmenhau II“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ziele und Zwecke der Planung In der Gemeinde Ostrach soll die baurechtliche Grundlage für die wohnbauliche Nutzung von Flächen im Westen des Hauptorts Ostrach geschaffen werden. Hier sollen im Anschluss an bestehende Wohnnutzungen im Bereich Schlößlestraße/ Am Schelmenhau weitere Wohn- bauplätze entwickelt werden. Die bestehende Bebauung auf Teil-Flst. Nr. 753 ist als Weideunterstand für Pferde genehmigt, soll aber für eine geplante Wohnbebauung entfallen. Nördlich angrenzend befindet sich das Baugebiet Schelmenhau, das bereits komplett bebaut ist. Im Plangebiet sollen zwei weitere Bauplätze für Wohnbebauung geschaffen werden. Im Zuge der Planung soll der aktuelle noch nicht ausgebaute Weg auf Flst Nr. 1436, der zur Erschließung des Flst. Nr. 752/1 dient, als Erschließungsstraße ausgebaut werden. Durch die Umnutzung weiterer Flächen kann die Bereitstel- lung zusätzlichen Wohnbaulandes in direktem Bebauungszusammenhang zum Hauptort Ostrach ermöglicht werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im unbeplanten Außenbereich entsprechend § 35 BauGB. Die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Realisierung der Planung ist erforderlich. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Westen des Hauptorts Ostrachs und umfasst eine Größe von rund 2.499 m². Im Norden verläuft die Straße Am Schel- menhau und im Osten die Schlößlestraße. Nördlich grenzt das Wohngebiet Schelmenhau an das Plangebiet an. Im Westen und Süden befin- den sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 17.01.2022. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, ca. 0,25 ha (Stand 17.01.2022) Der Bebauungsplan „Schelmenhau II“ wird im beschleu- nigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie Fach- gutachten (Umweltanalyse vom Dezember 2021) vom 04.02.2022 bis einschließlich 07.03.2022 (Ausle- gungsfrist) beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergän- zend können weitere Termine vereinbart werden. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntma- chungen-planen-bauen/ eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stel- lungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück- sichtigt bleiben können. Ostrach, den 27.01.2022 Christoph Schulz Bürgermeister GEMEINDEVERWALTUNG IMPRESSUM Gemeindeverwaltung Tel. 07585/300-0 Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach Bürgerbüro 07585/300-31, 32, 35 Standesamt/ Rentenberatung 07585-300-33, 34 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Kasse 07585/300-19, 20 Bürgermeister Christoph Schulz Steueramt 07585/300-16 Bauamt 07585/300-13, 22 Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck: Öffnungszeiten: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Bürgerbüro Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Montag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 Montagnachmittag 13.30 bis 17.00 Uhr E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Donnerstagnachmittag 13.30 bis 18.oo Uhr Homepage: www.primo-stockach.de
4 | Donnerstag, 27. Januar 2022 8 Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzung über den Einbezug von Außenbereichsflächen in den Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereichs- satzung) als Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich „Fürst“ im Ortsteil Jettkofen im vereinfachten Ver- fahren gemäß § 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 17.01.2022 in öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung „Fürst“ (Innenbereichssatzung) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Fürst“ ergibt sich aus dem folgenden Planausschnitt: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz gestrichelte Linie, ohne Maßstab) Die Ergänzungssatzung „Fürst“ (Innenbereichssat- zung) tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Ergänzungssatzung erfolgte im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wurde von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informa- tionen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Jedermann kann die Ergänzungssatzung „Fürst“ der Ge- meinde Ostrach für den Ortsteil Jettkofen (Innenbe- reichssatzung) mit Begründung sowie die Fachgutachten (Eingriffs- Kompensationsbilanz, Prognose von Schallimmis- sionen) während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, ein- sehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu be- antragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver- letzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden dem- nach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 14 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen. Ostrach, den 27.01.2022 Christoph Schulz, Bürgermeister
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 5 GEMEINDENACHRICHTEN Corona – aktuelle Regelungen (Stand 25.01.2022) Achtung: zum Zeitpunkt der Erstellung burtshilfe, Logopädie, Podologie sowie Gremiensitzungen von juristischen Per- dieses Mitteilungsblattes wird die Corona- medizinische Fußpflege und ähnliche ge- sonen, Gesellschaften und vergleichbaren verordnung des Landes überarbeitet. Das sundheitsbezogene Dienstleistungen: Vereinigungen, dies gilt auch für Gemeinde- weitere Verfahren sieht am 27.01.2022 die rats- und Ortschaftsratssitzungen Notverkündung vor. Die Neunte Änderung Für Selbstzahler gilt 2G+. Personen mit 2G Regelung: der 11. CoronaVO soll zum 28.01.2022 in ärztlicher Verordnung (Rezept) müssen Kraft treten. Diese Änderungen sind im un- keinen Nachweis vorlegen, dies gilt auch Zutritt ist nur für geimpfte oder genese- tenstehenden Artikel leider noch nicht ent- für Begleitpersonen ne Personen möglich: halten. Bitte halten Sie sich über die Tages- • Sonstiger Einzelhandel (Achtung: aktu- presse und das Internet aktuell ! • Geschäfte der Grundversorgung, Wo- elles Gerichtsurteil ist Stand 25.01.2021 chenmärkte im Freien sowie Abhol- und hier noch nicht berücksichtigt) Nach wie vor gilt in ganz Baden-Württem- Lieferangebote. (FFP2-Masken dringend • Beherbergungsbetriebe wie Hotels, berg die Alarmstufe ll. empfohlen) Gasthäuser, Pensionen oder Camping- plätze. Davon ausgenommen sind dienst- Seit Freitag, 21.01.22 gilt aufgrund einer Inzi- Zur Grundversorgung zählen: liche Übernachtungen oder besondere denz von über 500 an 2 aufeinanderfolgen- Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Baby- Härtefälle. den Tagen wieder die Ausgangsbeschrän- fachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkas- • Vereinssport im Freien kung im Landkreis Sigmaringen für nicht sen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfach- immunisierte Personen (d.h. nicht genesene geschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Ausgenommen von den 2G Beschränkun- und nicht geimpfte Personen) zwischen 21 Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, gen sind und 5 Uhr. Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Kondi- • Kinder bis einschließlich 5 Jahre Nähere Informationen hierzu finden Sie toreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch unter https://www.landkreis-sigmaringen. einschließlich der Direktvermarktung (Hoflä- nicht eingeschult sind de/de/Aktuell/Aktuelle-Meldungen/Ak- den), Metzgereien, mobile Verkaufsstände • Zugang ohne Test möglich tuelle-Meldung?view=publish&item=ar- für landwirtschaftliche Produkte und Erzeug- ticle&id=3162 nisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtech- Folgende Personen benötigen einen negati- niker*innen, Poststellen und Paketdienste, ven Antigen-Test: Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und • Personen bis einschließlich 17 Jahre (auch Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im diejenigen die nicht mehr zur Schule ge- öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, hen) Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- • Personen, die sich aus medizinischen und Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tank- Gründen nicht impfen lassen können Dauer Genesenenstatus stellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons so- (ärztl. Nachweis notwendig). Das RKI hat mit Wirkung vom 15.01.22 die wie Wochenmärkte. • Personen, für die es keine allgemeine Dauer des Genesenenstatus von bisher 6 Impfempfehlung der Ständigen Impf- Monaten auf 90 Tage reduziert. Die Verkür- zung des Genesenenstatus 3G Regelung: kommission (STIKO) gibt gilt auch für bereits ausgestellte Nachweise. Zutritt ist nur für getestete, geimpfte Das Datum der Abnahme des positiven Tests oder genesene Personen möglich Aus- 2G+ Regelung: muss – wie bisher – mindestens 28 Tage zu- genommen von den Testpflichten und den Genesene und geimpfte Personen müssen rückliegen. 2G/3G-Beschränkungen sind Personen bis in folgenden Bereichen zusätzlich einen ta- einschließlich 17 Jahre (Nachweis per Schü- gesaktuellen negativen Schnell- oder PCR- Gültigkeit der Impfnachweise / Anfor- lerausweis) Test vorlegen: derungen für einen vollständigen Impf- • Gastronomie schutz – Änderung zum 15.01.22 In öffentlichen Verkehrsmitteln (FFP2-Mas- • Im touristischen Verkehr (nur mit 50 % der Die Tabelle kann dieser Seite entnommen ken dringend empfohlen): regulären Fahr-/Fluggäste), werden: Schülerinnen und Schüler jeden Alters (also • Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtun- www.pei.de/impfstoffe/covid-19 auch Schülerinnen und Schüler über 18 gen wie Museen etc. Jahre) sind von der 3G-Regelung im ÖPNV • Öffentliche Veranstaltungen wie Aufgrund der stark ansteigenden Omik- ausgenommen. Neben dem Schülerausweis Theater- und Konzertaufführungen, ron-Welle und dem damit zu erwartenden oder einer vergleichbaren Bescheinigung Filmvorführungen, Stadtführungen erneutem Anstieg der Hospitalisierungen der Schule kann die Schülereigenschaft und Informations-, Betriebs-, Ver- gelten die Regelungen der Alarmstufe II von allen Schulkindern bis einschließlich 17 eins- sowie Sportveranstaltungen. vorerst unabhängig von der Auslastung der Jahre zum Beispiel durch einen Lichtbildaus- Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder Intensivbetten und der Sieben-Tage-Hos- weis nachgewiesen werden, aus dem das Al- sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sport- pitalisierungsinzidenz bis zum 01. Februar ter hervorgeht. Schulkinder unter 18 Jahren, stätten 2022 weiter. die ein spezielles Schülerticket vorweisen, • Körpernahe kosmetische Dienstleistungen In Innenbereichen mit Maskenpflicht müs- das nur gegen den Nachweis der Schülerei- • Gesundheitsbezogene Dienstleistun- sen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder genschaft ausgegeben wird, benötigen ne- gen wie Physio- und Ergotherapie, Ge- vergleichbare Maske tragen – beispielswei- ben dem Schülerticket keinen zusätzlichen burtshilfe, Logopädie, Podologie sowie se KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt Nachweis der Schülereigenschaft. medizinische Fußpflege und ähnliche ge- nicht für den öffentlichen Verkehr und in Ar- sundheitsbezogene Dienstleistungen: beits- und Betriebsstätten. Bei Friseurbetrieben und Barbershops gilt für nicht immunisierte Personen 3G mit Für Selbstzahler gilt 2G+. Personen mit ärzt- Ohne Einschränkungen: PCR-Test. Für Immunisierte Personen ist der licher Verordnung (Rezept) müssen keinen • Gesundheitsbezogene Dienstleistun- Zutritt mit Impf- oder Genesenennachweis Nachweis vorlegen, dies gilt auch für Begleit- gen wie Physio- und Ergotherapie, Ge- gestattet. personen
6 | Donnerstag, 27. Januar 2022 8 Ausgenommen von der Testpflicht bei Ausgenommen bei der Zählung der che Ausbildung oder Kenntnis und Erfah- 2G+ sind: Personen sind Kinder und Jugendliche rung besitzt. • Geboosterte Personen, also genesene bis einschließlich 13 Jahre. und geimpfte Personen, die ihre Auffri- Bitte informieren Sie sich laufend über eine schimpfung erhalten haben. Dies gilt un- Veranstaltungen und Freizeiteinrichtun- mögliche Änderung der Einstufung: https:// mittelbar nach der Booster-Impfung, es gen: www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachin- gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der • Messen und Ausstellungen sind nicht er- formationen/infodienste-newsletter/infekt- Grundimmunisierung. laubt news/seiten/lagebericht-covid-19 • Geimpfte mit abgeschlossener Grundim- • Anlagen mit Aerosolbildung wie insbe- munisierung oder Genesene mit einer sondere Dampfbäder, Dampfsaunen und nachfolgenden Impfung, wenn seit der Warmlufträume müssen schließen letzten erforderlichen Einzelimpfung min- • Diskotheken und Clubs sind geschlos- destens 14 Tage und nicht mehr als drei sen. Monate vergangen sind. • Für gastronomische Betriebe und Vergnü- • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die gungsstätten wie Spielhallen und Casinos noch nicht eingeschult sind. gilt eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. Die Antworten zu häufig gestellten Fragen • Personen, für die keine Empfehlung der • In Bibliotheken und Archiven können zur aktuell gültigen Verordnung finden Sie Ständigen Impfkommission hinsichtlich Medien ohne Einschränkung abgeholt hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/ einer Auffrischungsimpfung besteht – und zurückgebracht werden. de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-co- also Kinder und Jugendliche mit vollstän- rona-verordnung/ digem Impfschutz bis einschließlich 17 Folgende Personen dürfen Bereiche, bei Jahre und Schwangere im ersten Schwan- denen oben genannte 2G/3G-Beschränkun- gerschaftsdrittel. gen gelten, nutzen, müssen jedoch einen negativen Antigen-Test vorlegen: Kontaktbeschränkungen: • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die • Für private Zusammenkünfte bei denen nicht mehr zur Schule gehen. auch nicht geimpfte oder nicht genesene • Personen, die sich aus medizinischen Personen teilnehmen, Begrenzung auf ei- Gründen nicht impfen lassen können Hier können Sie das Schaubild abrufen nen Haushalt plus zwei weitere Personen. • Personen, für die es keine allgemeine „Corona-Regelungen auf einen Blick“, in Kinder und Jugendliche bis einschließlich Impfempfehlung der STIKO gibt welchem übersichtlich und ausführlich alle 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht Regelungen in den einzelnen Stufen darge- hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, Einen für 3G oder 2G+ gültigen Testnach- stellt werden: zählen als ein Haushalt. weis kann ausstellen: • Ausschließliche Teilnahme geimpfte und • Ein Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 https://www.baden-wuerttemberg.de/fi- genesene Personen: CoronavirusTestverordnung z.B. Apo- leadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronain- • In geschlossenen Räumen dürfen maxi- theken, Arztpraxen, Teststellen fos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_ mal 10 Personen zusammenkommen. • Testung durch fachkundiges Personal DE.pdf Im Freien dürfen nicht mehr als 50 Per- im Rahmen der betrieblichen Testung sonen zusammenkommen. Wir bitten, die bekannten Hygienemaßnah- • Dabei zählen zu den 10/50 auch Perso- Ein gültiger Testnachweis kann vom men zu beachten, die kostenlosen Ange- nen dazu, die sich aus medizinischen Arbeitgeber dann ausgestellt werden, bote für Impfen und Testen in Anspruch zu Gründen nicht impfen lassen können wenn die zugrundeliegende Testung im nehmen und auf nicht notwendige Kontak- und für die es keine Impfempfehlung Rahmen der betrieblichen Testung durch te zu verzichten. der Ständigen Impfkommission gibt. Personal erfolgt, das die dafür erforderli- Corona-Testmöglichkeiten in Ostrach Testzentrum Apotheke Im Erdgeschoss des Ärztehauses, Sigmaringer Straße 8 testet die Götz‘sche Apotheke Unsere Götz‘sche Apotheke bietet in Zusammenarbeit mit der Gemeinde dankenswerterweise weiterhin kostenlose Bürgertests an. Die nächsten Testtage : Freitag 28.01.2022 7.30 – 10.30 Uhr, 16.00 – 18.00 Uhr Samstag 29.01.2022 9.30 – 11.30 Uhr Sonntag 30.01.2022 9.30 – 10.30 Uhr Montag 31.01.2022 7.30 – 8.30 Uhr 16.00 – 18.00 Uhr Dienstag 01.02.2022 7.30 – 8.00 Uhr 16.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 02.02.2022 7.30 – 8.00 Uhr 9.30 – 10.30 Uhr 16.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 03.02.2022 7.30 – 8.00 Uhr 16.00 – 18.00 Uhr Bitte informieren Sie sich über die exakten, noch freien Zeitfenster auf der Homepage der Apotheke. Es ist eine Voranmeldung im Internet erforderlich auf: https://www.apo-schnelltest.de/goetzsche-apotheke Bitte bringen Sie zum Test Ihren Personalausweis mit. Im Raum muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 7 Impfangebot wird justiert Tägliches Impfangebot am Impfstützpunkt Sigmaringen bleibt erhalten. Impfstützpunkte Bad Saulgau und Pfullendorf ergänzen sich montags bis freitags. Mobile Impftermine pausieren ab Februar. Der Landkreis und die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen passen das Impfangebot an die Nachfrage an. Der Unterstützungsbedarf für die niedergelassene Ärzteschaft wird geringer. Zuletzt betrugen die Auslastungen bei Aktionen in Gemeindehallen, im Impfstützpunkt Sigmarin- gen und dem Impfstützpunkt Pfullendorf rund 30%, im Impfstützpunkt Bad Saulgau rund 50 %. Tägliches Impfangebot am Impfstützpunkt Sigmaringen bleibt erhalten. Im Impfstützpunkt Sigmaringen im ehemaligen Medimax-Gebäude wird weiterhin montags bis freitags von 13 bis 20 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr geimpft. Impfen ohne Termin ist möglich. Wer sich spontan ohne Termin impfen lassen möchte, muss in der Regel nicht mit langen Wartezeiten rechnen. Wer sich ganz ohne Wartezeit impfen lassen möchte, sollte eine Terminreservierung auf der Internetseite des Landkreises vornehmen. Impfstützpunkte Bad Saulgau und Pfullendorf ergänzen sich montags bis freitags. Am SRH Krankenhaus Bad Saulgau wird künftig montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 16 Uhr geimpft, am SRH Krankenhaus Pfullendorf dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 16 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Die Krankenhäuser bieten auch Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren an. Terminvereinbarungen für Impfstützpunkte sind unter www.landkreis-sigmaringen.de/impftermin möglich. Mobile Impftermine pausieren ab Februar Mobile Impftermine in den Gemeinden finden im Januar wie folgt noch statt: Datum Ort Adresse Uhrzeit Anmeldung 28.01.2022 Pfullendorf Stadthalle 13-20 Uhr Siehe Homepage der Stadt 29.01.2022 Meßkirch Stadthalle 13-20 Uhr Siehe Homepage der Gemeinde 30.01.2022 Wald Zehn-Dörfer-Halle 10-18 Uhr Siehe Homepage der Gemeinde 16.02.2022 Gammertingen Alte Turnhalle 8-13 Uhr Ohne Anmeldung Ab Februar pausieren die mobilen Impftermine in täglich wechselnden Gemeindehallen aufgrund der aktuell zurückgehenden Nachfrage zunächst bis auf Weiteres. Am 16. Februar findet noch von 8 bis 13 Uhr ein freier Impftermin in der alten Turnhalle in Gammertingen statt, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Wer sich impfen lassen möchte, kann dies auch bei vielen Haus- und Fachärzten oder Apotheken tun. Mehr Infos unter www.landkreis-sigmaringen.de/impfen Gemeinde Ostrach/Landkreis Sigmaringen Wir suchen ab dem 01.04.2022 am Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal eine Schulbegleitung (m/w/d) für die individuelle Begleitung und Unterstützung eines Kindes während der Schulzeit. Der Stellenumfang der Beschäftigung umfasst 20,5 Stunden pro Woche und richtet sich nach dem Stundenplan des zu begleitenden Kindes. Die Stelle ist vorerst befristet bis zum 31.07.2022. Es ist keine pädagogische Ausbildung notwendig. Schulbegleitung ist eine Brücke, die es Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen er- möglicht, am Unterricht in einer Regelschule teilzunehmen. Es handelt sich um eine Einzelfallhilfe, welche sich am Kind oder Jugendli- chen orientiert und direkt im Unterricht stattfindet. Das bringen Sie mit: - Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - ein hohes Einfühlungsvermögen - Zuverlässigkeit - Kommunikations- und Teamfähigkeit Das bieten wir Ihnen: - Familienfreundliche Arbeitszeiten - Eine faire Vergütung und Urlaub während der Schulferien - Mitarbeit in einem engagierten Team Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und bitten um Zusendung der vollständigen Unterlagen bis 18.02.2022 an das Bürgermeisteramt Ostrach, Hauptstr. 19, 88356 Ostrach oder per E-Mail an baron@ostrach.de. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Baron unter der Rufnummer 07585/300-17 gerne zur Verfügung.
8 | Donnerstag, 27. Januar 2022 8 Gemeinde beschafft öffentlich zugängliche Defibrillatoren! Defibrillatoren können Leben retten! Dies Die Anwendung eines Defibrillators ist kin- einen Stromschlag abgibt, um diese Störun- hat sicherlich schon Jeder einmal gehört. derleicht und selbsterklärend sowie für Je- gen bestenfalls aufzuheben. Danach ist das Daher finden öffentlich zugängliche De- dermann erlaubt. Für den Laien bedarf es Herz wieder in der Lage in einen geordneten fibrillatoren (abgekürzt: AED = automati- keiner Unterweisung. Die Steigerung der Herzrhythmus einzusteigen. Problematisch sierter externer Defibrillator) immer mehr Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patien- ist, dass diese Rhythmusstörungen pro Mi- Einzug in öffentliche Gebäude oder vor al- ten bei Anwendung eines Defibrillators in- nute etwa zehn Prozent schwächer werden lem in größeren Städten in Bereichen wie nerhalb von 3 Minuten auf bis zu 80 % zeigt, und somit die erfolgreiche Defibrillations- Bahnhöfe, U-Bahn-Stationen, Kaufhäuser wie wichtig es ist, sich zu trauen, ein solches wahrscheinlichkeit ebenfalls um etwa zehn und so weiter. Gerät zu benutzen und nicht erst auf das Prozent pro Minute sinkt. Somit ist nur eine Die Gemeinde Ostrach hat sich daher eben- Eintreffen des Rettungsdienstes zu warten. frühe Defibrillation in der Regel lebensret- Wie das Gerät genau funktioniert, was gene- falls dazu entschlossen, hier tätig zu werden tend. Ein Defibrillator kommt bei einem rell bei einem Notfall zu veranlassen ist (u.a. und somit einen Beitrag zur allgemeinen Si- bewusstlosen Patienten ohne ausreichende Notruf absetzen) oder wie gleich nochmal cherheit der Bevölkerung zu leisten. Es wur- Lebenszeichen (Puls, Atmung) zur Anwen- die Herz-Lungen-Wiederbelebung abläuft, den insgesamt 2 AEDs beschafft. muss man sich nicht merken – das Gerät dung. An dieser Stelle gilt der Sparkasse Ostrach teilt dies mit automatisierter Stimme nach ganz besonderer Dank für die finanzielle Öffnen des Deckels dem Bediener Schritt für Defibrillatoren können Leben retten – wenn Unterstützung! Schritt mit. man ihn anwendet! Daher hoffen wir alle, dass man einen Defibrillator im besten Fall Die AED´s befinden sich an folgenden, öf- Zur allgemeinen Erklärung der Funktions- niemals benötigt, aber im Notfall weiß, wo fentlich zugänglichen Standorten: weise eines Defibrillators sei erklärt, dass ein Gerät angebracht ist und wie dieses zum • Rathaus Ostrach (Montage an Außen- es sich hierbei um ein Gerät handelt, das Einsatz gebracht werden kann. wand) bei einem Kreislaufstillstand durch lebens- • Sparkasse Ostrach (Zugang rund um die gefährliche Herzrhythmusstörungen wie Ihr Bürgermeister Uhr) Kammerflimmern oder Kammertachykardie Christoph Schulz Die Gemeinde Ostrach sucht ab sofort eine Reinigungskraft für das Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal in Ostrach. Der Beschäftigungs-umfang beträgt wöchentlich 18,5 Stunden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 20.02.2022 an das Bürgermeisteramt Ostrach, z.Hd. Frau Baron, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach oder per Mail an baron@ostrach.de. Für Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Telefon Nr. 07585/300-17 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Hecken und Sträucher entlang Straßen und Gehwegen zurückschneiden Jetzt im Winter außerhalb der Vegetationszeit vor dem 01.03. ist es an der Zeit, falls notwendig, Rückschnitte zu veranlassen. Aus diesem Grund möchten wir sie auf gesetzliche Regelungen für den Grünschnitt entlang von Verkehrswegen aufmerksam machen. Nach § 28 Abs. 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg ist es nicht zulässig, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Zweige von Bäumen und Sträuchern, die aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die Straße reichen, beeinträchtigt wird. Nicht nur an breiten und hohen Fahrzeugen wie LKWs und Bussen können durch Äste, die in die Straße ragen, Beschädigungen entste- hen. Auf Grundstücksbesitzer können im schlimmsten Fall Forderungen (Schadensersatz) zukommen. Um dies zu vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m Äste nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weghinterkante zurückzuschneiden, so dass der Gehweg in einer Breite freige- halten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedergehalten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden kön- nen. Diese Werte müssen auch bei schweren und regennassen oder schneebedeckten Ästen eingehalten werden. Bitte schneiden Sie falls notwendig ihre Hecken, Bäume und Sträucher rechtzeitig vor dem 01.03.2021 zurück, damit die Verkehrssicher- heit nicht beeinträchtigt wird. Bürgermeisteramt Ostrach Ordnungsamt
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 9 GEMEINDERAT Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.01.2022 Gemeindewald Neubau Mistplatte, vier Futtersilos; Es wird bei einer Gegenstimme folgender - Forsteinrichtung durch Hr. Benz, Land- Neubau von 2 Abferkelställen, Unter- mehrheitlicher Beschluss gefasst: ratsamt Sigmaringen weiler, Königseggwalder Straße Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach - Haushalt • Neubau eines Dreifamilienwohnhau- beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Auf- Es werden folgende einstimmige Beschlüsse ses, Burgweiler, Sonnenbühl stellung des Bebauungsplans mit örtlichen gefasst: Bauvorschriften „Tierklinik und Therapiezen- 1. Der Gemeinderat stimmt dem Vollzug Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen trum“ im zweistufigen Regelverfahren. des Betriebsplanes für das Forstwirt- zu folgendem Baugesuch bei einer Enthal- schaftsjahr 2020 mit einem Verlust in tung einstimmig her: Satzung „Fürst“, Jettkofen Höhe von 1.354 EUR zu. Erweiterung best. Lebensmittelmarkt, 2. Der Gemeinderat stimmt dem forst- Ostrach, Hohenzollernstraße - Abwägung und Satzungsbeschluss wirtschaftlichen Betriebsplan für das Es wird folgender einstimmiger Beschluss Forstwirtschaftsjahr 2022 mit einem vo- Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich der Zu- gefasst: raussichtlichen Überschuss in Höhe von stimmung des Ortschaftsrats das Einverneh- 1. Der Gemeinderat beschließt über die 54.600 EUR zu. men zu diesem Baugesuch her. im Rahmen der Bebauungsplanaufstel- Umbau best. Gaststätte zu einem Wohn- lung und der Aufstellung der örtlichen Baugesuche haus mit 3 Wohneinheiten, Lausheim Bauvorschriften eingegangenen Stel- Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen lungnahmen (Gesamtabwägung) ent- zu folgenden Baugesuchen einstimmig her: Bebauungsplan „Schelmenhau II“, sprechend der vorliegenden Beschluss- • Neuerrichtung von zwei zusätzlichen Ostrach vorschläge. Flutlichtmasten und Erneuerung der - Beschluss zur Offenlage 2. Der Gemeinderat beschließt die Er- Leuchten auf den Bestandsflutlicht- Es wird folgender einstimmiger Beschluss gänzungssatzung „Fürst“ gem. § 10 (1) masten, Ostrach, Altshauser Straße gefasst: BauGB als Satzung. • Erweiterung der Verkaufs- und Ausstel- Der Gemeinderat billigt den Entwurf des lungsfläche durch Einbau einer Zwi- Bebauungsplans „Schelmenhau II“ mit ört- Biotopverbundplanung schenebene in bestehende Verkaufs- lichen Bauvorschriften und beschließt, die halle, Ostrach, Heiligenberger Straße Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 - Vergabe an ein Planungsbüro • Neubau eines Einfamilienwohnhauses (2) und § 4 (2) BauGB (Offenlage) durchzu- Es wird folgender einstimmiger Beschluss mit Einliegerwohnung und Doppelga- führen. gefasst: rage, Laubbach, Birkenbühl Der Gemeinderat vergibt die Erstellung ei- • Nutzungsänderung best. Stall zu Bebauungsplan „Tierklinik und Therapie- ner Biotopverbundplanung für die Gemein- Ferkelaufzuchtstall zu Jungsauen zentrum Ostrach“ de Ostrach an das Büro 365° freiraum + um- Deck-/Wartestall, zu Eberstall. - Aufstellungsbeschluss welt zum Bruttopreis von 66.488,39 €. SPRECHTAGE Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten Die Kreisbehindertenbeauftragte Petra Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation Sie können Ihre Anliegen auch jederzeit ger- Knaus setzt sich für alle Menschen mit geis- finden die nächsten Sprechstunden aus- ne über die Postanschrift oder per E-Mail an schließlichtelefonisch statt. Frau Knaus richten. tiger, körperlicher oder seelischer Behinde- • Donnerstag, den 27.01.2022 von 16.00 Petra Knaus, Unterdorfstr. 8, 72488 Sigma- rung im Landkreis Sigmaringen ein. Sie ist bis 18.00 Uhr ringen-Laiz Mittlerin zwischen Betroffenen und fachlich • Donnerstag, den 24.02.2022 von 17.00 E-Mail: kbb@landkreis-sig.de Verantwortlichen. bis 19.00 Uhr Mobil: 0160 98 40 61 98 ORTSVERWALTUNGEN Ortsverwaltung Burgweiler Dienstag, 1. Februar 2022 findet wegen einem anderen kommunalpolitischen Termin keine Sprechstunde des Ortsvorstehers im Rathaus statt. Gerne können Sie bei Bedarf einen anderen Termin vereinbaren. Ab sofort erreichen Sie mich in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten – auch während der Sprechstunde im Rathaus! - unter der neuen Rufnummer 01520 / 8961856. Matthias Seitz, Ortsvorsteher
10 | Donnerstag, 27. Januar 2022 8 KINDERGARTENNACHRICHTEN Kindergarten- und Krippenplätze Wir beginnen im März mit der Platzvertei- Seit dem 01. Oktober 2021 können Eltern 07585 300-33 mit Frau Utz in Verbindung lung für das kommende Kindergartenjahr. Ihre Kinder ausschließlich über das Portal setzen. An alle Eltern die noch keine Betreuungsan- Little Bird für einen Betreuungsplatz anmel- Sollten sich Änderungen der schon abge- frage über das Programm Little Bird gestellt den. gebenen Anfragen ergeben haben, bitten haben und einen Platz für das kommende Hinweis: wir Sie darum uns diese per Mail an utz@ Kindergartenjahr ab September 2022 benö- Eltern, die keine Möglichkeit haben, Ihr Kind ostrach.de mitzuteilen. tigen, sollten zeitnah eine Anfrage über das im Onlineportal von Little Bird anzumel- Programm Little Bird stellen. den, können sich unter der Telefonnummer Die Gemeindeverwaltung SCHULNACHRICHTEN Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal, Schlößlestraße 9-11, 88356 Ostrach Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der zukünftigen Fünftklässler, Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal, Schlößlestraße 9-11, 88356 Ostrach wie Sie wissen sind am 09. und 10. März die Die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schul- Unser Sekretariat ist am 09. und 10. März Anmeldetage für die weiterführenden Schu- leitung freu en sich auf Ihren Besuch. Mel- von 7:00 17:00 Uhr zur Anmeldung geöffnet. len. den Sie sich bitte telefonisch Sehr an,geehrte damit Elternwir Alternativderkönnen und Erziehungsberechtigte Sie das Anmeldeformu- zukünftigen Fünftklässler, gemeinsam Ihren Besuch beiwieuns planen lar auf unserer Homepage ausfüllen, unter- Sie wissen, sind am 09. und 10. März die Anmeldetage für die weiterführenden Schulen. Damit Sie, obwohl wir keinen Tag der offe- können : schreiben und uns per Email oder postalisch Damit Sie, obwohl wir keinen Tag der offenen Tür durchführen können, unsere Schule nen Tür durchführen können, u nsere Schule 07585 930 460! kennenlernen können, bieten zukommen lassen.die Möglichkeit bei einer Führung im wir Ihnen am 18.02.2022 kennenlernen kön nen, bieten wir I hnen am familiären Kreis unsere Schule auf kreative Weise zu erleben. Lassen Sie sich überraschen! 18.02.2022 die Möglichkeit bei einer Füh- Sollten Sie an diesem Tag keine Zeit haben, Herzliche Grüße aus dem rung im familiären Kreis unsere Schule auf können Sie auch an einem für Sie passenden Die Lehrerinnen und Lehrer Reinhold-Frank-Schulzentrum sowie die Schulleitung freuen sich auf Ihren Besuch. Melden Sie sich bitte telefonisch an, damit wir gemeinsam Ihren Besuch bei uns planen können: kreative Weise zu erleben. L assen Sie sich Tag eine Besichtigung der Schule vereinba- Birgit Hertle 07585 930460! überraschen! ren. GMS Rektorin Sollten Sie an diesem Tag keine Zeit haben, können Sie auch an einem für Sie passenden Tag eine Besichtigung der Schule vereinbaren. VEREINSNACHRICHTEN Unser Sekretariat ist am 09. und 10. März von 7:00 - 17:00 Uhr zur Anmeldung geöffnet. Alternativ können Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen, unterschreiben und uns per Email oder postalisch zukommen lassen. Arbeitskreis Ostrach Der Kontakt und die Freundschaft mit so Kontakt: Christel John, 0152 28708921 T vielen Menschen aus zahlreichen Ländern, 07576-7012, Ellen Baier 07585 9358077, TREFF INTERNATIONAL die erschütternden Berichte von unvorstell- Matthias und Ruth Scheible 07585-9244940, Abschied baren Erlebnissen, die anregenden Begeg- Claudia Rotter Herzliche Grüße aus07585-934646, Besime Tekin dem Reinhol-Frank-Schulzentrum Als 1990 Im Grund vier Häuser für 160 Aus- nungen, das Vertrauen der Menschen, die 07585-932150, info@treff-international.org siedler gebaut wurden und gleichzeitig die Herzlichkeit der Kinder, die Konfrontation ersten Asylbewerber nach Ostrach kamen, mit immer neuen Aufgaben, die Freude an GMS Rektorin gründeten einige Ostracher einen Arbeits- deren Bewältigung, die Entdeckung von ko- kreis, um beiden Gruppen den Einstieg in operativen Menschen bei den verschiedens- die neue Umgebung zu erleichtern. Basis DRK Ostrach ten Behörden, Anwälten, Schulen, Praxen, der Arbeit war von Anfang an ein wöchent- Arbeitgebern, die gute und nahe Zusam- Altkleider Abgabe liches Treffen, immer an einem bestimmten menarbeit als Gruppe... kommenden Wochentag. Bei diesem „Cafè“ können wir Ohne die Unterstützung aus der Bevölke- Samstag, den 29.01.2022 uns austauschen, raten und helfen. rung und dem Rathaus wäre das alles nicht zwischen 10-12 Uhr Von Anfang an legten wir auf zwei Aspekte möglich. Herzlichen Dank. am Drk Heim besonderen Wert: Unser bewährtes Team arbeitet weiter. Wir an derOstrach. Jeder ist willkommen, gleichgültig, welcher haben auch neue Helfer gewonnen, brau- Religion oder Weltanschauung er angehört, chen aber weitere! Wir feuen uns über jeden, DRK Bereitschaft Ostrach welche Kultur und welche politische Ansicht der bei uns mitmachen möchte. ihn prägen, aus welchem Land er aufge- Sigrid Maria Weydemann brochen ist, ob er flüchten musste oder als Arbeitnehmer hergekommen ist. Wichtig ist Unsere Treffen finden statt uns der wechselweise Respekt, auch unter- an jedem Donnerstag um 18 Uhr einander. im TREFF INTERNATIONAL, Kirchstraße 6 Fußballclub Ostrach Der zweite Aspekt ist der Wunsch, dass alle Wir helfen allen Menschen, die aus anderen FCO aktuell sich möglichst bald auch gegenseitig un- Ländern zu uns nach Ostrach gekommen Vorschau: terstützen, Erfahrungen weitergeben, vor sind oder schon länger hier leben, bei allen Vorbereitungsspiele für die Aktiven am allem auch neu Eintreffenden gegenüber. Problemen und Fragen, die auftauchen, bei Eine Reihe dieser Neu-Ostracher sind heute Kontakten mit Ämtern, Schulen, Ärzten, Ar- kommenden Wochenende: selber Mitarbeiter im Arbeitskreis. beitgebern, beim Lesen und Ausfüllen von FC Ostrach I - FV Walbertsweiler/Rengets- Wenn ich jetzt Ende Januar mit dieser ehren- Formularen, Asylanträgen usw.. Nach Ter- weiler am Samstag 29.01. 13.00 Uhr amtlichen Arbeit aufhöre, kommen mir die minansprache gibt es u.a. auch gebrauchte FC Ostrach I - FV Altshausen am Sonntag über dreißig Jahre rückblickend vor wie eine Kleidung, Geschirr, Haushaltsgeräte, Kinder- 30.01. 13.00 Uhr Weltreise: sachen.
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 11 Musikverein Ostrach • Beisitzer von 2016-2017 Schwäbischer Albverein • Vorstand im Vorstandsteam seit 2017 Musikverein Ostrach Ortsgruppe Ostrach Beim Musikverein gab es auch 2021 wie- Er ist als Akteur beim Musikball immer dop- ostrach.albverein.eu der Jubiläen. Leider konnten wir diese, wie pelt dabei-als Tänzer und Akteur/Schreiber bereits 2020, nicht im gewohnten Rahmen des Dorfgeschehens. Ebenfalls ist auf ihn bei Seniorenwanderung 27. Januar 2022 während des Jahreskonzerts durchführen. den Arbeitseinsätzen voll verlass. Durch sei- Unterweiler - Oberweiler - Königsegg- Deshalb entschlossen wir uns, von Seiten nen Beruf bringt er sich auch immer wieder wald des Vorstandteams, die Ehrungen wie im wertvoll mit seinem Fachwissen ein. Sei es Vom Parkplatz Gasthaus „Schwanen“ in Un- vergangenen Jahr bei den Musikern zuhau- bei unseren Hütten auf dem Eichbühl oder terweiler beginnt unsere Wanderung über se durchzuführen. der Renovierung des Probelokals. Felix, auch Oberweiler - Königseggwald zur Kapelle Wir durften zwei verdiente Musiker für 30 dir ein ganz großes Danke nochmals an die- und durch den Wald Richtung Laubbach Jahre aktives Musizieren ehren. ser Stelle! und zurück. Wanderstecke 8 km, Fahrstrecke gesamt 5 Wir freuen uns mit beiden Jubilaren bald km. wieder zusammen Musik zu machen und Einkehr im Gasthaus „Schwanen“ in Unter- die kommenden Aufgaben zu bewältigen ! weiler. Treffpunkt 14 Uhr am Herbert-Barth- Platz. Mitfahrgelegenheit begrenzt vorhanden. Musikverein Weithart Mitglieder und Gäste sind herzlich eingela- den. Nächste Probe Für Nichtmitglieder erfolgt die Teilnahme Nachdem wir am vergangenen Freitag das auf eigene Gefahr. musikalische Jahr 2022 mit unserer ersten 2G gilt für alle Teilnehmer. Probe begonnen haben, proben wir am Frei- Für die Einkehr 2G plus (3mal geimpft tag, 28.01.22, ab 20:00 Uhr das nächste Mal. oder aktueller Test). Es gilt aufgrund der aktuellen Situation die Nachweis und FFP2 Maske muss mitge- 2G+Regel. Wir proben im Bürgerhaus unter führt werden. Martina Zehnpfennig Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln Auf viele Teilnehmer freuen sich die Wander- – beachtet dies bitte. führer Karl und Brigitte Sie ist seit 1991 an der Trompete aktiv. Ihre Das Vorstands-Team mit Dirigent Kurzfristige Änderungen sind möglich. musikalische Laufbahn begann sie noch beim Musikverein Wolfartsweiler, in dem sie Sonntagswanderung 6. Februar 2022 bis 2010 auch die Trompete spielte. Auf dem Skulpturenweg Oggelshausen Seit 2010 ist sie bei uns im MVO aktiv. Sie ist Schützenverein Eine leichte Rundwanderung auf schönen bei uns musikalisch weiterhin an der Trom- Burgweiler 1925 e.V. Wegen die immer neue Ausblicke in die pete unterwegs. Darüber hinaus ist sie eine oberschwäbische Landschaft bietet. Auf 4. Rundenwettkampf 2021 / 2022 wichtige Stütze, wenn es um Arbeitseinsät- halber Wegstrecke (ca. 14 Uhr) Einkehr zu Schützenklasse Luftpistole - Fernwett- ze geht. Egal ob Eichbühl, Musikball oder vor Kaffee u. Kuchen oder? Deshalb benötigen kampf - SV Burgweiler 1034 Ringe / allem bei dem von ihr mitorganisierten Klei- wir dieses Mal eine A n m e l d u n g bis SV Seelfingen 1028 Ringe derbasar des Fördervereins ist auf sie Verlass spätestens 31. Januar. In die Wertung kamen: . Hier nochmals ein ganz großes Danke! Wanderstrecke 10 km, Fahrstrecke 60 km (3 1. Rudolf König 354 Ringe €). 2. Michael Flickinger 349 Ringe Treffpunkt 12.00 Uhr am Herbert-Barth- 3. Marco Zoll 331 Ringe Platz. 4. Klemens Hornstein 316 Ringe Einkehr im Gasthaus „Rosengarten“ in Bad 5. Manfred Keller 316 Ringe Buchau. Parkplatz Adelindis-Therme. Mitfahrgelegenheit begrenzt vorhanden. Schützenklasse Luftgewehr - Mitglieder und Gäste sind herzlich eingela- Fernwettkampf - SV Burgweiler 1070 Rin- den. ge / SV Altheim/Talheim -Ergebnis fehlen- Für Nichtmitglieder erfolgt die Teilnahme In die Wertung kamen: auf eigene Gefahr. 1. Jens Kettnaker 369 Ringe Für alle Teilnehmer gilt 2G plus (3mal 2. Gerhard Frick 354 Ringe geimpft oder aktueller Test). 3. Rudolf König 347 Ringe Nachweis und FFP2 Maske muss mitge- 4. Benjamin Bauknecht 343 Ringe führt werden. 5. Matthias Gnannt 329 Ringe Auf viele Teilnehmer freuen sich die Wander- führer Karl und Brigitte Auflageschießen Luftgewehr und Luft- Kurzfristige Änderungen sind möglich. pistole 30 Schuss - Fernwettkampf - Felix Baier SV Hohenbodman 887 Ringe / SV Burgweiler 873 Ringe Er hat seine musikalische Laufbahn im Jahr In die Wertung kamen: 1989 gestartet. Er lernte das Schlagzeug/ Percussion, dem er bis heute treu geblie- 1. Rudolf König 295 Ringe Turnverein Ostrach 2. Rudi Wolfensberger 290 Ringe ben ist. Die Ehrung fällt auf 2021, da er eine 3. Dieter Grünkemeier 288 Ringe Bitte beachten: künstlerische Auszeit von 2001-2003 hatte. 4. Manfred Keller 286 Ringe Die Buchbühlhalle ist an folgenden Ab 2006 hatte Felix dann mehrere Posten 5. Artur Schatz 285 Ringe Tagen für den Turnbetrieb gesperrt: innerhalb des Musikvereins und des Förder- vereins. Dies waren: Mit kameradschaftlichen Grüßen Montag, 31. Januar 2022 und • Mitglied im Ausschuss seit 2006 Rudolf König, Vorstand Montag, 07. Februar 2022 • 2. Vorstand im Förderverein von 2008- 2010 Gruß Ingrid • Arge-Vertreter von 2010-2017
12 | Donnerstag, 27. Januar 2022 8 „Beziehungsarbeit“ Denkmalschutzpreis für priva- Ostracher Internetcafé te Eigentümer ausgeschrieben Nikolaus Mohr Im Altbau des Elisabethenhaus, In unserer ersten Ausstellung des neu be- Der Schwäbische Heimatbund und der Hauptstr.9 gonnen Jahres - für das wir Ihnen und Ihren Landesverein Badische Heimat loben Nächsten alles erdenklich Gute wünschen - zum 37. Mal den Denkmalschutzpreis Ba- Öffnungszeiten leistet der in Ostrach lebende und arbeitende den-Würt-temberg aus. Dieser stellt die Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Künstler Nikolaus Mohr „Beziehungsarbeit“. denkmalgerechte Erhaltung und Neunut- Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr Auf seine gewohnt vielseitige und viel- zung historischer Gebäude in den Mittel- schichtige Weise, mit der er sich schon vor punkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit Am Donnerstag PC-Service langer Zeit auch im Schwarzwald-Baar- einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro Kreis einen Namen gemacht hat, geht der belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Ver- Kostenlose Hilfe bei Fragen u. Beratung Künstler auf ausgewählte Exponate aus fügung stellt. Fehlerbeseitigung PC und Laptop den Dauerausstellungen und dem Depot unseres Museums zu, bringt Epochen und Bewerben können sich private Eigentümer, Installation von Software Sujets zueinander, sondiert Berührungs- bei deren Gebäude der Abschluss der Erneu- auf PC u. Laptop punkte, konfrontiert, verbindet, vergleicht erung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Internetcafé an den Öffnungszeiten und hinterfragt sie mit eigenen Arbeiten in Auch beteiligte Architekten und weitere Telefon : 07585 / 93 55 6 70 persönlicher Interpretation und aus seiner Experten können bis An-fang Juni entspre- eMail : IK-Ostrach@t-online.de Wahrnehmung im 21. Jahrhundert. Nicht chende Projekte vorschlagen. Diese müssen Kontakt : Josef Breitschmid nur malerische und grafische Werke von nicht zwingend unter Denkmalschutz ste- Priv.Tel. : 07585 / 93 55 6 77 Josef Heinemann, Johann Baptist Seele und hen Hans Schroedter thematisiert Nikolaus Mohr In den Ferien und an Feiertagen in seiner Ausstellung, auch frühgeschichtli- Der Preis unter der Schirmherrschaft von geschlossen chen Stücken und kunsthandwerklichen Ex- Ministerin Nicole Razavi will die Vielfalt ponaten von Johann Nepomuk Heinemann und Besonderheiten der Baukultur in Ba- widmet er sein Augenmerk. So erwarten den-Würt-temberg sowie das Engagement Sie auch einige Arbeiten, die der Künstler zu deren Erhaltung hervorheben und öf- eigens für diese besondere Begegnung ge- fentlich würdigen. Die Spanne reicht von schaffen hat. mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprä- genden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewach-sene Gestalt des Ge- Verkehrsverbund naldo bäudes innen wie außen so weit wie mög- informiert: lich bewahrt wurde. Das schließt zukunfts- weisende und beispielhafte Umnutzungen Puppenbühne Ostrach Führerschein zurückgeben und kostenlo- oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie ses Senioren-Abo erhalten Am Samstag, 29.01. UND Sonntag, sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. 30.01.2022 jeweils um 15:00 Uhr spielt die Der Verkehrsverbund naldo beteiligt sich Bernd Langner, Geschäfts-führer des Schwä- Puppenbühne Ostrach das berühmte Win- am landesweiten Projekt „Bus und Bahn statt bischen Heimatbundes und Mitglied der termärchen Führerschein“. Dabei können Seniorinnen Fachjury. Frau Holle für Kinder ab 4 Jahren und Senioren, wenn sie ihren Führerschein Telefonische Reservierung erforderlich un- dauerhaft zurückgeben, im Gegenzug ein Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträ- ter Tel.: 07585 - 3315 Jahr lang ein kostenloses netzweit gültiges ger sowie die Architek-ten und Restaura- ES GELTEN DIE AKTUELLEN CORONA-BE- naldo-Senioren-Abo erhalten. Der Verbund toren Urkunden. Zudem wird den Eigentü- STIMMUNGEN! bietet das Projekt in Zusammenarbeit mit mern eine Bronzetafel zum Anbringen am Besuchen Sie uns auch im Internet unter: den vier Landkreisen Reutlingen, Tübingen, Gebäude überreicht. Bewer-bungsschluss www.puppenbuehne-ostrach.de Sigmaringen und dem Zollernalbkreis an. Es ist der 30. April 2022. Weitere Informationen gelten folgende Voraussetzungen: sowie die Broschüre mit allen notwendigen • Die Antragsstellenden sind 65 Jahre alt Angaben zur Ausschreibung finden sich un- oder aber mindestens 60 Jahre alt und be- ter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffent- reits in Rente oder Pension. liche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt. • Der Erstwohnsitz ist innerhalb des Kern- gebiets des naldo, also in einem der vier Landkreise Reutlingen, Tübingen, Sigma- ringen oder des Zollernalbkreises. Ausbilder- und • Der Führerschein wird freiwillig zwischen 1. Dezember 2021 und 10. August 2022 Elternsprechabend an der an die Fahrerlaubnisbehörde zurückge- Helene-Weber-Schule Bad geben. Bei der Abgabe ist ein Altersnach- Saulgau weis und ggfs. ein Rentennachweis zu er- Die Helene-Weber-Schule, Kaufmännische bringen, zudem sollte an ein Lichtbild für und Sozialpflegerische Schule, Bad Saulgau die Fahrkarte gedacht werden. bietet den Eltern und Ausbildungsbetrieben • Nach zwölf Monaten läuft das Senio- die Gelegenheit zur Beratung und Informati- ren-Abo automatisch aus und wird nicht on bei den Lehrkräften. verlängert. Auf Antrag kann es ohne Kos- Der Ausbilder- und Elternsprechabend fin- tenerstattung weitergeführt werden. det in diesem Jahr am Dienstag, 08.02.2022 in der Zeit von 17:30 Ansprechpartner im Landkreis Sigmaringen bis 20:00 Uhr online statt. ist: Weitere Informationen entnehmen Sie bitte • Landratsamt Sigmaringen, Julian Ziegler, der Schulhomepage unter www.hws-bads- 07571/1025317, julian.ziegler@lrasig.de aulgau.de.
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