AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)

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AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
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                                                                   FR EITAG, 26. MÄRZ 2021  N R. 12

   A MTS B L AT T D E R STA DT L AU F E N B U R G ( B A D E N )

    Bauarbeiten für den Glasfaserausbau in den Ortsteilen Hochsal und Rotzel haben begonnen!
Nach der langen Winterpause hat nun der Ausbau der beiden Orts-   schlussmaterial bestellen und bei den Technischen Betrieben ab-
netze im Auftrag der Stadt Laufenburg (Baden) begonnen.           holen. Bitte beachten Sie dazu die Information auf Seite 3 und 4
Die Firma Stark Energies GmbH aus Ludwigsburg, die bereits in 8   dieses Amtsblattes.
Schwarzwaldgemeinden Ortsnetze ausbaut, ist mit der Ausführung
der durch das Land Baden-Württemberg geförderten Baumaßnah-       Auf unserer Homepage www.laufenburg.de und im Amtsblatt wer-
me beauftragt worden.                                             den wir Sie immer wieder über den Stand der Bauarbeiten infor-
Rund 90 Prozent aller Grundstückseigentümer werden nach Ab-       mieren. Zusätzlich dazu werden Sie rechtszeitig, bevor der Ausbau
schluss der Bauarbeiten von einem schnellen Internetanschluss     Ihres Straßenzuges ansteht, von den Mitarbeitern der Firma Stark
profitieren können. Bisher unentschlossene Eigentümer haben       Energies GmbH durch den Einwurf einer Information in Ihren Haus-
immer noch die Möglichkeit, einen Hausanschlussvertrag mit der    briefkasten benachrichtigt.
Stadt Laufenburg (Baden) abzuschließen.                           Wir freuen uns auf einen reibungslosen und zügigen Bauablauf!
Eigentümer die sich dafür entschieden haben, als „Selbstgraber“
ihren Hausanschluss zu verlegen, können ab sofort das Hausan-     Ihr Glasfaserteam
AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
2 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021                                                                                         Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

                                                                                                                                   
                                                             WICHTIGE TELEFONNUMMERN
                                                                & BEREITSCHAFTSDIENSTE
STADTVERWALTUNG
Zentrale:                                           NOTRUF                                             Laufenburg Gewerbegebiet Ost, Steinmatt 4a
Telefon                        0 77 63 / 8 06 - 0   Notruf Polizei                               110   Mo-Fr 13 – 17 Uhr und Sa 9-14 Uhr
Telefax                     0 77 63 / 8 06 - 199    Polizeiposten Lfbg                        9288-0   Murg Mo-Fr 13 – 17 Uhr und Sa 9-14 Uhr
Bitte Durchwahl nutzen!                             Notruf Feuerwehr                             112
Sofern Sie keinen Anschluss bekommen wäh-           Giftnotruf Freiburg                 (0761)19240    KINDERGARTEN
len Sie bitte die Zentrale unter 806-0              Ärztlicher Bereitschaftsdienst           116 117   Rappenstein, Codmanstr. 9                 8827
Email: stadt@laufenburg-baden.de                    Zahnärztlicher Notdienst         0180322255530     Kinderkrippe Löwenburg,
www.laufenburg.de                                   Unfallrettungsdienst                         112   Codmanstr. 11                         9295580
                                                    Krankenhaus Waldshut                  07751 85-0   Binzgen, Ledergasse 1                    7928
Sprechzeiten:                                       Frauen- und Kinderschutzhaus
Termine nach Vereinbarung                                                                              Luttingen, Seilerweg 1                   5834
                                                    Kreis Waldshut                    07751 910843
Tourismus- und Kulturabteilung:                                                                        Rheinschatz (Rhina),
                                                                                     od. 07751-3553
Termine nach Vereinbarung                           Tierschutzverein                  07741 684033     Schulstr. 5                              7285
Bücherei:                                           Tierärztliche Gemeinschaftspraxis                  Schulstr. 1                           9287299
vorübergehend geschlossen                           Andelsbachstr. 20                          5189    Rotzel, Rotzler Str. 55                  5976
                                                                                                       Hochsal, St. Mechthild                 919037
BÜRGERMEISTER – Sekretariat                 -701    ALLGEMEINES                                        Schulkindergarten, Schulstr. 2          20601
Ulrich Krieger                              -700    Technisches Hilfswerk (THW)              704590
HAUPTAMT – Sekretariat                     -101
                                                    Störung Erdgas                                     SCHULEN
                                                    Badenova AG & Co. KG              0800 2767767     Hans-Thoma-Schule (Grund-, Werkreal-, und
Amtsleiterin Fr. Walenciak                 -100     Störung Stromversorung                             Realschule) Rappensteinstr. 14         93980
Sozialamt, Rentenwesen                     -110     ED Netze GmbH                     07623 921818     Hebelschule Rhina (Grundschule)
Mitarbeiterverwaltung                      -120     Störung Wasserversorgung                           Schulstr. 7                             7803
Kindergartenverwaltung                     -130     Stadtwerke Laufenburg                    806555
Liegenschaften                             -150                                                        Hebelschule Luttingen (Grundschule)
                                                    Telefonseelsorge                                   Schloßbergstr. 3,                       7109
Tourismus-/Kulturabteilung       -140/-141/-142     ökum. Einrichtung                 0800 1110111
Stadtbücherei                              -601     Alkohol- & Drogenberatung         07751 910151
                                                    Tierkörperbeseitigung              07774 93390
                                                                                                       SONSTIGE ANSCHLÜSSE
ORDNUNGSAMT – Sekretariat                   -210    Sorgentelefon für Erwachsene      08001110222      Zentrales Klärwerk Rhina                   4897
Amtsleiterin Frau Bögle                     -200    Pflegestützpunkt                                   Gartenstrandbad                         929750
Einwohnermeldeamt /                                 Landkreis Waldshut                07751 864256     Revierförster Manuel Nägele     07753 9798291
Passamt / Gewerbe                     -210/-220                                                        Albtalstraße 39 B,         Mobil: 0172 6219849
Bußgelder                                  -210     AMBULANTE PFLEGEDIENSTE                            79774 Albbruck
Standesamt                                 -230     Sozialstation                      0151-11321200   Mail: manuel.naegele@landkreis-waldshut.de
                                                    Heilig Geist e.V.                        od 7869   Pfarrbüros
KÄMMEREI – Sekretariat                     -301     Pflegedienst Henschke                       7622   Kath. SE Laufenburg-Albbruck              7866
Amtsleiterin Fr. Tröndle                   -300     Caritas Sozialdienst Beratung für                  Evangelische Kirchengemeinde              7841
Steuern und Abgaben                        -311     Menschen in Konfliktsituationen             7869   Mehrzweckhallen
Stadtkasse – Kassenverwalter               -320     Dorfhelferinnenstation                             Rappensteinhalle                       9398-16
Stadtkasse – Buchhaltung              -321/-322     Reg. Einsatzleitung, Frau Gunkel 07741 966053      Möslehalle Luttingen                       4800
                                                    Örtl. Einsatzleitung, Herr Stadelberger   806110   Freiwillige Feuerwehr
BAUAMT – Sekretariat                       -401     donum vitae Schwangerschafts-
Amtsleiter Hr. Indlekofer                  -400                                                        Feuerwehrhaus St. Florian Straße 1
                                                    beratungsstelle                     07751-898237
Bestattungswesen                           -401                                                        (nicht ständig besetzt)               80 29 673
                                                    Hospizdienst Hochrhein e.V.         07751 802333
Hochbau/Gebäudeunterhaltung                -420     Diak. Werk, Schwangeren- u. Konfliktberatung,      Telefax                               80 29 674
Bauverwaltung, Beiträge               -410/-411     Ehe- u. Lebensberatung             07761 5535890   Notruf Feuerwehr u. Rettungsdienst          112
Tiefbau                                    -421                                                        Feuerwehrkommandant,
                                                    RECYCLING                                          Markus Rebholz                         70 49 40
STADTWERKE                                          Ansprechpartner zu den Gelben Säcken über die      Abteilungskommandant Nord,
Verbrauchsabrechnung                                Firma REMONDIS Süd GmbH,                           Matthias Kreuser                      929 19 39
(Strom, Wasser)                       -331/-332     79787 Lauchringen, Tel. 07741/63 726               Abteilungskommandant Süd,
Kaufmännische Verwaltung                   -330     79689 Maulburg, Tel. 07622/666 83-0                Luigi Serravalle                      804 97 04
- Telefax                                  -399

TECHNISCHE BETRIEBE                                                                                     Apothekendienste vom
Betriebsleitung                             -500                                                        27. März bis 04. April 2021
Verwaltung                                  -501
- Telefax                                   -599
                                                     Samstag, den 27.03.2021                           Donnerstag, den 01.04.2021
ORTSCHAFTSVERTRETUNG                                 Apotheke am Wehrahof Wehr                         Zeisersche Apotheke Laufenburg
Luttingen Gemeinschaftshaus Scheffelstr. 2,          Tel.: 07762/7089746                               Tel.: 07763/7724
Ortsvorsteherin Michaela Kaiser
Sprechzeiten:                                        Sonntag, den 28.03.2021                           Freitag, den 02.04.2021
dienstags 18.30-19.30 Uhr          802124            Schwarzwald-Apotheke Murg                         Fridolins-Apotheke Bad Säckingen
                                                     Tel.: 07763/6777                                  Tel.: 07761/57657
Rotzel Bürgerhaus Rotzler Str. 30
Ortsvorsteher Manfred Ebner
Sprechzeiten: dienstags 18-19 Uhr          7736
                                                     Montag, den 29.03.2021                            Samstag, den 03.04.2021
                                                     Park-Apotheke Bad Säckingen                       Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen
                                                     Tel.: 07761/8966                                  Tel.: 07761/7321

                                                     Dienstag, den 30.03.2021                          Sonntag, den 04.04.2021
                                                     Apotheke am Markt Schopfheim                      Apotheke im Laufenpark Laufenburg
        Redaktionsschluss                            Tel.: 07622/67570                                 Tel.: 07763/9277750
            Ausgabe 13/2021
       Freitag, 26.03.2021, 11 Uhr                   Mittwoch, den 31.03.2021
                                                     Bergsee-Apotheke Bad Säckingen                             - Änderungen vorbehalten,
                                                     Tel.: 07761/7486                                             Angaben ohne Gewähr-
AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG                                                     FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 3

             Sehr geehrte Grundstückseigentümerin, sehr geehrter Grundstückseigentümer,

             nachstehend erhalten Sie Informationen zum Ablauf der Materialausgabe für
             Eigentümer, welche die Erstellung des Hausanschlussgrabens in Eigenregie
             vornehmen werden („Selbstgraber“):

              1. Der Bestell-/Lieferschein befindet sich auf S. 4 des Amtsblattes und steht auch
                 auf der Homepage der Stadt Laufenburg (Baden) als Download (PDF) bereit.
                 Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Längenangabe, dass ein Überstand von 6 m
                 an der Grundstücksgrenze und 2 m im Haus für das Speedpiperohr
                 miteinzurechnen ist.

              2. Der Bestell-/Lieferschein muss komplett ausgefüllt spätestens 5 Werktage vor
                 dem Auslieferungstag digital im Rathaus vorliegen. Alternativ auch in
                 Papierform bei gleicher Frist.

              3. Das vorbereitete Hausanschlussmaterial kann bei den Technischen Betrieben,
                 Dr. Rudolf-Eberle-Straße 5, abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt immer
                 dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr.

              4. Der Bestell-/Lieferschein muss vom Bauherrn oder seinem namentlich
                 benannten Vertreter für den Erhalt des Materials unterschrieben werden.

              5. Die Bezahlung des zusätzlichen Materials kann nur bei Abholung und durch
                 Barzahlung erfolgen. Bitte halten Sie aufgrund der Kleinbeträge genügend
                 Kleingeld bereit. Der Abholer erhält eine Kopie der Rechnung.

             Ergänzende Fragen beantworten wir Ihnen telefonisch unter Tel. 0 77 63 / 806-410
             oder per E-Mail an glasfaser@laufenburg-baden.de.

             Die Technischen Betriebe sind unter Tel. 0 77 63 / 806-501 zu erreichen.

             Ihr Glasfaserteam
AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
4 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021                                                                                       Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

   Stadt Laufenburg (Baden)                                                                       ID /Rg. Nummer
   Hauptstraße 30                                                                                 (int. Bearb.Nr.)        __________
   79725 Laufenburg (Baden)
   glasfaser@laufenburg-baden.de                                                                  Rg. Datum               ________
   Fax: 07763/806-499

  Bestell-/Lieferschein/Rechnung Material Glasfaser

  Bestellung für:
  (Name des Bauherrn in Druckbuchstaben)   ___________________________________________

  Für Objekt:
  (Straße, Hausnummer)     ______________________________________________________

                                                                                                  Mehrmengen Rechnungsbetrag
   Pos.                                 Material                                   Menge
                                                                                                  (wird vom Rathaus ausgefüllt)
     1.     PVC Rohr DN 20                                                          Meter                                                  €
            = Laufmeter von Grundstücksgrenze bzw. Randstein bis Hauswand
     2.     Speedpiperohr 7 mm
            entspricht Länge Pos. 1 zuzüglich 8 m* Zuschlag
                                                                                    Meter                                                  €
            * erforderlicher Überstand: 6 m an der Grundstücksgrenze und
              2 Meter im Haus
     3.     Endkappen 20 mm                                                   2     Stück
     4.     Endkappen 7 mm                                                    2     Stück
     5.     Trassenband                                                             Meter
            entspricht Länge Pos. 1
     6.     Hauseinführung (unterirdisch)                       1 Stück
     7.     Infomaterial (Tiefbau in Eigenleistung/Nutzung fremder Leerrohre)
                                                                                                Rechnungsbetrag netto                      €
                                                                                                          MwSt. 19%                        €
                                                                                                     Rechnungsbetrag                       €

  Der Abholer bestätigt die korrekte Längenermittlung auf seinem Grundstück sowie den Erhalt des Materials.

  Abgeholt von:
  (Name in Druckbuchstaben)                         _________________________________________________

  Datum / Unterschrift Empfänger:                   ____________________________________

  Materialausgabe durch:
  (Name Mitarbeiter TBL)                            ______________________

  Rechnung bezahlt:                                 ______________________
  (Datum/Handzeichen MA)

                                                                               Mehrmaterial wird wie folgt berechnet:

                                                                                  PVC Rohr DN 20                     0,40 €/m
                                                                                  Speedpiperohr 7 mm                 0,10 €/m
                                                                                  Endkappen 20 mm                    1,50 €/Stk.
      BDMS erfasst (Datum u. Handzeichen MA)                                      Endkappen 7 mm                     0,50 €/Stk.
                                                                                                                     (alles Nettopreise)

  Stand: 01/2021
AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG                                                                                                                                          FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 5

 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

        Kontaktbeschränkungen                                                    Lockerung                                                            Maskenpflicht
       Private Treffen im öffentlichen oder privaten                             Lockerung in Stadt- und Land-                                        In folgenden Bereichen müssen alle Personen
       Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                                    kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz                                 ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen:
       Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                            unter 35* möglich:                                                   • Im öffentlichen Personenverkehr
       14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die                              Treffen von bis zu zehn Personen aus                                 • Beim Einkaufen
       nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                             maximal drei Haushalten möglich. Die                                 • In geschlossenen Räumen, die für die
                                                                                 Kinder dieser Haushalte werden bis                                     Öffentlichkeit oder für den Publikums-
        Notbremse                                                                einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.                              verkehr bestimmt sind
       Verschärfte Kontaktbeschränkungen in                                      *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das               • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten
       Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
                                                                                  Gesundheitsamt geprüft                                              • Bei den erlaubten körpernahen
       Inzidenz von über 100*:                                                                                                                          Dienstleistungen
       Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                                                                                                       • Während Veranstaltungen der Religions-
       Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                                                                                                   ausübung und Beerdigungen
       Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                                                                 • In Arztpraxen
       14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                                                              • FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflege-
       *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft                                                                               einrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt
                                                                                                                                                        mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt
                                                                                                                                                        ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.

         Bildung & Betreuung                                                • Medizinsche Maskenpflicht für alle Schüler*innen      • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto,
                                                                              sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenz-              Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen
         • Kitas sind für den Regelbetrieb unter
                                                                              unterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-            möglich. Alle Personen müssen eine medizinische
           Pandemiebedingungen offen.
                                                                              und Nachhilfebetreuung.                                 Maske oder Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht
         • An Grundschulen findet Präsenzunterricht
                                                                            • Medizinische Maskenpflicht für Personal in              ist nur online möglich.
           statt. Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.
                                                                              Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und            • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
         • Wechselunterricht für die Klassenstufen
                                                                              Schulkindergärten. Ausnahme: Beim aus-                  vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
           5 und 6 an den weiterführenden Schulen
                                                                              schließlichen Kontakt zu Kindern.                       Kontaktdaten möglich.
           ist möglich. Dies gilt auch für alle Klassen-
                                                                            • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                 • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder
           stufen der Sonderschulen.
                                                                              Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-             Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein
          • Alle weiteren Klassenstufen der weiter-
                                                                              beschränkungen möglich.                                 Testkonzept für das Personal.
           führenden Schulen weiterhin im Fernunterricht
                                                                            • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
         • Sonderregelung für Abschlussklassen sind
                                                                              schließen.                                                    Notbremse
           möglich und werden individuell festgelegt.
                                                                            • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikums-
         • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für                                                                                       Verschärfte Kontaktbeschränkungen in
                                                                              verkehr. Kontaktarmes Training mit maximal fünf
           alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen                                                                                      Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
                                                                              Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist
           Bildungs- und Beratungszentren sind                                                                                             Inzidenz von über 100*:
                                                                              gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis
           weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die                                                                                     Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
                                                                              einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die
           Schulen und Kitas vor Ort.                                                                                                      dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
                                                                              nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
         • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal                                                                                                    *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
                                                                                                                                                         Gesundheitsamt geprüft                        Alle Details sowie Fragen und
           5 Schüler*innen wieder möglich.                                                                                                                                                             Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                       Stand: 19.03.2021

 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

         Einzelhandel                                                            Sonstiger Einzelhandel darf neben                                              Arbeiten
                                                                                 „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen                                     • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
          Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf                       auch „Click&Meet“ anbieten:                                                      die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
          sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen                        • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                                       ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
          der Corona-Verordnung geöffnet:                                          Corona-Verordnung                                                                      Office, sofern möglich
                                                                                                                                                                • Home Office
                                                                                 • Tragen von medizinischen Masken                                              • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
              Babyfachmärkte                                                    • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                                    und Geschäftsbetriebes
              Bäckereien und Konditoreien                                         festem Zeitfenster                                                           • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
              Banken                                                            • Dokumentation der Kontaktdaten                                                 auch in Präsenz möglich
              Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte                                                                                                             • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                                                 Regelung für offene Geschäfte:
              Buchhandlungen                                                                                                                                     Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                                                 • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
              Blumenläden                                                                                                                                        Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                                                   werden.
              Drogerien                                                                                                                                          (auch im Freien)
                                                                                 • Geschäfte mit weniger als 10 m²
              Getränkemärkte                                                                                                                                   • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                                   Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
              Großhandel                                                                                                                                         auflagen
                                                                                 • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
              Hörgeräteakustiker
                                                                                   Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
              Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                                                 • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
               sowie Ersatzteilverkauf
                                                                                   ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
              Lebensmittelmärkte
              Metzgereien
                                                                                   den Lebensmitteleinzelhandel)                                                Gesundheit & Soziales
                                                                                 • Maskenpflicht vor den Geschäften und                                         • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
              Optiker
                                                                                   auf den Parkplätzen                                                            Pflegeheimen, Senioren- und
              Orthopädieschuhtechniker
                                                                                 • Gesteuerter Zutritt                                                            Behinderteneinrichtungen
              Poststellen und Paketshops, aber ohne
                                                                                 • Warteschlangen vermeiden.                                                    • Keine Isolation der Betroffenen
               den Verkauf von weiteren Waren
              Reformhäuser                                                      Notbremse                                                                      • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
              Reinigung und Waschsalons                                         Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                                         SARS-CoV2-Schnelltests für
              Reise- und Kundenzentren für den                                  mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                         Patienten*innen und Besucher*innen
               öffentlichen Verkehr                                              Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr                                   • Regelmäßige, verpflichtende Tests
              Sanitätshäuser                                                    anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.                                           des Pflegepersonals von Alten- und
              Tafeln                                                            *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft               Pflegeheimen
              Tankstellen
              Telefonshops für Reparatur, Austausch                             Lockerung
               und Störungsbehebung                                              Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-
              Tierbedarf- und Futtermärkte                                      kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
              Wochenmärkte                                                      unter 50* möglich:
              Zeitschriften- und Zeitungskioske                                 Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                                                                                 Bedingungen öffnen:
          Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                          • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                                                                                   der Corona-Verordnung
                                                                                 • Tragen von medizinischen Masken                                                                                     Alle Details sowie Fragen und
                                                                                 *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das                                                                Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de
                                                                                  Gesundheitsamt geprüft
                                                                                                                                                                                                       Stand: 19.03.2021
AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
6 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021                                                                                                                                         Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

       Dienstleistungen                                                         Gastronomie                                                           Religionsausübung
                                                                                 Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                            Gottesdienste und Beerdigungen unter
        Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                                 Art bleiben geschlossen.                                              Hygieneauflagen.
        folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                                 • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                              • Einhalten der AHA-Regeln über die
        • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                                   Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                                 gesamte Dauer
          Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                                   bis 21 Uhr)                                                         • Tragen von medizinischen Masken
          müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                                 • Kein Ausschank und Verzehr von                                      • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
          tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                                   alkoholischen Getränken im öffentlichen                               als 10 Personen mindestens zwei
          Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                                   Raum                                                                  Werktage zuvor bei den zuständigen
          Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                                 • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                                 Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
          konzept für das Personal benötigt.
                                                                                   in verschlossenen Behältnissen erlaubt                                Beerdigungen.
        • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                                       • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
        Weiterhin geschlossen:
                                                                                 Kantinen schließen überall dort, wo es die                              Räumen
         Prostitutionsgewerbe
                                                                                 Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                                 Mitnehmen sind erlaubt.
        Ausführliche Liste auf
        » Baden-Württemberg.de                                                                                                                        Reisen
                                                                                                                                                      Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
     Notbremse                                                                   Veranstaltungen                                                      sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
     Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
                                                                                Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen                             Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
     mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                    im öffentlichen Raum.                                                beschränkungen an tagestouristischen
     Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                               Ausnahmen:
                                                                                                                                                      Hotspots durch die örtlichen Behörden.
     Medizinisch notwendige Behandlungen sind                                    • Gerichtsverhandlungen
     weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                          • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                                      Nicht gestattet:
     bleiben.                                                                      und Ordnung dienen
    *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft           • Betriebsversammlungen                                               Touristische Busreisen
                                                                                 • Prüfungen und deren Vorbereitung                                    Touristische Übernachtungsangebote
                                                                                 • Eheschließungen                                                      (auch Campingplätze)
       Ausgangsbeschränkungen                                                    • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
       Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,                                  dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                              Weiterhin möglich:
       nächtliche Ausgangsbeschränkungen von                                     • Nominierungs- und Wahlkampf-                                        Geschäftsreisen
       21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung                                         veranstaltungen, sowie dazugehörige                                 Reisen und Übernachten in
       umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von                                    Unterschriftensammlungen                                              besonderen Härtefällen
       100 Neuinfektionen pro 100.000
       Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
       einem diffusen Infektionsgeschehen über-
       schritten ist und weitergehende regionale
       Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
       geführt haben.
       Ansprechpartner*innen der Stadt- und                                       Abstand              Hygiene       Medizinische           Corona-App              Regelmäßig                         Alle Details sowie Fragen und
       Landkreise auf » Baden-Württemberg.de                                       halten            praktizieren    Maske tragen             nutzen                  lüften                           Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

        Sport                                                                                                                   Notbremse
        Individualsport im Freien und auf Außen-                         Ansonsten sind öffentlichen und privaten               Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
        und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)                       Sportstätten für den allgemeinen Publikums-            7-Tage-Inzidenz von über 100*:
        mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als                        verkehr geschlossen:                                   Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den
        2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis                                                                           Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen
        einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                        Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im
                                                                          Frei- und Hallenbäder
        Paare, die nicht zusammenleben, zählen als                                                                              Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften
        einen Haushalt.                                                                                                         Kontaktbeschränkungen.
                                                                          Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-                  *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                                          betrieb, Profi- oder Spitzensport und
        Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit                           für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei              Lockerung
        bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre                     und Feuerwehren) dürfen die                           Weitere Lockerungen in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
        ist erlaubt.                                                      Einrichtungen geöffnet werden.                        7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
                                                                                                                                Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
        Die Benutzung der Umkleiden oder                                  Spaßbäder                                            10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht
        Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                                                                                   mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
                                                                          Skilifte und Gondeln
                                                                                                                                einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
        Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder                    Thermen und Saunen
                                                                                                                                Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
        Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.                                                                           einen Haushalt.
                                                                                                                                *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

          Kultur- und Freizeitgestaltung                                          Theater                                                           Notbremse
          Kultur- und Freizeiteinrichtungen                                       Volksfeste o.ä.                                                  Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
          bleiben geschlossen.                                                    Zirkusse                                                         mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
                                                                                                                                                    Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
          Geschlossen:                                                           Geöffnet:                                                          und botanische Gärten werden für den
           Ateliers                                                              Spielplätze im Freien                                            Publikumsverkehr geschlossen.
           Ausflugsschiffe                                                       Wandern und Spazieren                                           *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

           Camping- und Wohnmobilstellplätze
           Diskotheken und Clubs                                                Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                                 Lockerung
           Freizeitparks und Indoorspielplätze                                  „Click&Meet“:                                                      Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
           Kinos und Autokinos                                                   Wettannahmestellen                                               kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
           Kletterparks (drinnen und draußen)                                                                                                      unter 50* möglich:
                                                                                 Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                              Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
           Konzerte und Kulturhäuser                                            und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                           zoologischen und botanischen Gärten ohne
           Krabbelgruppen                                                        Autokino, Autotheater, Autokonzerte                              Voranmeldung und Dokumentation der
           Messen                                                                Galerien                                                         Kontaktdaten erlaubt.
           Opern                                                                 Museen                                                           *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
           Spielbanken- und hallen                                               Gedenkstätten                                                     durch das Gesundheitsamt geprüft                  Alle Details sowie Fragen und

                                                                                  Zoologische und botanische Gärten                                                                                   Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                       Stand: 19.03.2021
AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG                                                                        FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 7

                               Trauer in le Croisic um Mireille le Cleac’h

                               Am 13. März verstarb die allseits geschätzte und stets für die Verschwisterung engagierte Mireille
                               le Cleac‘h im Alter von 79 Jahren. Sie war die Ehefrau des ehemaligen Bürger-meisters Leon le
                               Cleac’h, der die Verschwisterung der Partnerstädte zwischen Laufenburg und Le Croisic im Jahr
                               1973 mitbegründete.
                               Ihr Mann Leon le Cleac’h war von 1971 bis 1977 Bürgermeister von Le Croisic und von 1981 bis
                               1987 Vorsitzender des Comité Jumelage. Leon le Cleac’h verstarb im Jahr 2001.
                               Im Juni 1972 kam Mireille le Cleac’h zusammen mit ihrem Ehemann, Leon le Cleac’h und dem
                               Ratsschreiber Dauphas mit seiner Ehefrau in kleiner Delegation zum ersten Mal an den Hochrhein
                               nach Laufenburg. Sie lernten Laufenburg und Umgebung kennen und reisten mit den gewonnen
                               Eindrücken zufrieden an den Atlantik zurück. Im Juni 1973 fand dann die erste offizielle Jumelage
                               - Verschwisterung in Le Croisic statt, im Oktober 1973 der Gegenbesuch in Laufenburg.
                               Zu den folgenden offiziellen Begegnungen, Verschwisterungsanlässen und Freundschaftsbesu-
                               chen der beiden Städte in den fast 49 Jahren danach, war sie immer präsent.
                               Mireille le Cleac’h war auch stets an vorderster Linie des Comité Jumelage in Le Croisic und hielt
                               die Fäden in der Hand, wenn es darum ging, die Zusammenkünfte und Besuche der verschiede-
                               nen Vereine und Gruppen aus Laufenburg in Le Croisic zu organisieren.
                               So war sie jeweils bei den Besuchen der verschiedenen Delegationen der Stadt Laufenburg, des
                               Deutsch Französischen Freundeskreises, des Kirchenchors St. Martin Luttingen, des Schwarz-
                               waldvereins, der Feuerwehr Laufenburg und der Fasnachtsvereine, immer vor Ort, wenn es etwas
                               zu tun gab.
                               Im Vereinsleben der Stadt Le Croisic nahm sie rege teil, insbesondere beim Cercle Celtique,
                               dem Amicale des Sauveteurs und weiteren Organisationen in der Partnerstadt.
                               In ihrer Freizeit widmete sie sich auch dem kulturellen Leben und betreute ehrenamtlich das
                               Cinema - Kino von le Croisic. Mit ihr verliert Le Croisic eine beliebte Persönlichkeit, die in beschei-
                               dener, hilfsbereiter und herzlicher Weise über viel Jahre mitgewirkt hat.
                               Ihr letzter offizieller Besuch in Laufenburg war anlässlich der Einweihung des neuen Kindergartens
                               Rappenstein im Jahr 2019, verbunden war dieser mit einem Ausflug an den Bodensee auf die
                               Insel Mainau.

                               Mireille le Cleac’h hat in der Verschwisterung – Jumelage zwischen Laufenburg und Le Croisic
                               nachhaltig Spuren hinterlassen und diese mitgeprägt. Sie hinterlässt 2 Kinder und 5 Enkelkinder.

                                                                     1. Der Gemeinderat beschließt das im Konzept vorgestellte Pro-
                 A MT L I C H E                                         gramm für die Straßenunterhaltung 2021 durchzuführen.
        B E K A N N TM A C H U N G E N                               2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen
                                                                        Straßenbauarbeiten auszuschreiben.

                      Gemeinderat                                    Sanierung Hans-Thoma-Schule
                                                                     1. Vergabe Fassadenanstricharbeiten
                                                                     Beschluss:
Beschlussfassungen aus der öffentlichen Gemeinde-                    Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der VOB/B die Firma
ratssitzung vom Montag, den 22.03.2021                               Heinrich Schmid aus Laufenburg mit der Ausführung der Fassa-
Forsteinrichtungserneuerung im Stadtwald Laufenburg                  denanstricharbeiten für die Sanierung der Hans-Thoma-Schule
(Baden)                                                              Neubau im Bildungszentrum Laufenburg, Rappensteinstraße 12.
Beratung und Beschlussfassung über die Eigentümerziele               Die Bruttoauftragssumme beträgt 37.795,71 €.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den laufenden Arbeiten         2. Vergabe der Schließanlage
   zur Forsteinrichtung im Stadtwald Laufenburg (Baden).             Beschluss:
2. Die Gewichtung der Ziele soll wie oben beschrieben in der For-    Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der VOB/B die Fir-
   steinrichtung berücksichtigt werden.                              ma Rudolf Hug aus Waldshut mit der Lieferung und Montage der
3. Die Forsteinrichtungsplanung soll im Frühjahr 2022 dem Gemein-    Schließanlage für die Sanierung der Hans-Thoma-Schule Neubau
   derat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.          im Bildungszentrum Laufenburg, Rappensteinstraße 12. Die Brut-
                                                                     toauftragssumme beträgt 44.344,08 €.
Umsetzung der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum Digital-
Pakt Schule 2019-2024 „Leihgeräte für Lehrkräfte“ Vergabe-           3. Vergabe Errichtung einer PV-Anlage
entscheidung für die Lieferung von Notebooks für die Lehr-           Beschluss:
kräfte der Hans-Thoma-Schule und Hebelschule                         Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der VOB/B die Firma
Beschluss:                                                           Elektro Buck aus Albbruck mit der Errichtung einer PV-Anlage für
Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der UVgO die Firma          die Sanierung der Hans-Thoma-Schule Neubau im Bildungszent-
RBI Rittershofer GmbH aus Rheinstetten mit der Lieferung der 38      rum Laufenburg, Rappensteinstraße 12. Die Bruttoauftragssumme
Notebooks für die Lehrkräfte der Hans-Thoma-Schule sowie He-         beträgt 55.855,55 €.
belschule. Die Bruttoauftragssumme beträgt 22.587,39 €.
                                                                     Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Bauliche Unterhaltung der Gemeindestraßen der Stadt Lau-             Beschluss:
fenburg (Baden) in 2021                                              Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der vor-
- Ausschreibungsbeschluss                                            stehenden Spenden und zu.
Beschluss:
AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
8 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021                                                     Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

  Attraktive Büroräume in Grenznähe am Laufenpark
   Waldshuter Straße 10, 79725 Laufenburg (Baden)
  Die Laufenburg Invest GmbH, Tochtergesellschaft der Stadt Laufenburg(Baden), vermietet in der
  ehemaligen „Russenvilla“, einem verkehrsgünstig gelegenen, historischen Wohn- und Geschäfts-
  gebäude, Büroräume im Erdgeschoss.

   Eckdaten:                                           Preise und Kosten:
    Objektart                Büroräume                  Preise zzgl. MWSt:          Ja
    Anzahl Zimmer:           3                          Kaltmiete:                  782,00 €
                zzgl.        1 Wintergarten             Nebenkosten:                100,00 €
    Bürofläche (ca):         92 m²                      Garage:                      31,00 €
    Zustand:                 Gepflegt
    Anzahl Garage:           1
    Bezugsfrei ab:           Ab Sofort

    Objektbeschreibung:
    Die gepflegten Büroräume zeichnen sich besonders durch die direkte Nähe zum Laufenpark
    und die unmittelbare Grenznähe zur Schweiz aus. Dadurch verfügt Laufenburg über eine hohe
    Kaufkraft. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung sind die Räumlichkeiten sowohl mit dem
    Auto als auch mit Bus und Bahn gut zu erreichen. Die Räumlichkeiten befinden sich im
    Erdgeschoss, es gibt drei Zimmer mit zusätzlichem Wintergarten, außerdem eine Küche und
    eine kleines Bad. Zusätzlich wird ein Kellerraum zur Verfügung gestellt.
    Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin, um Ihnen diese Liegenschaft in einem
    persönlichen Termin vorzustellen.

               Kontakt:
               Laufenburg Invest GmbH, Hauptstraße 30, 79725 Laufenburg (Baden)
               Geschäftsführerin
               Andrea Tröndle
                andrea.troendle@laufenburg-baden.de
                07763/806-300
AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG                                                                                                 FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 9

                                                                                                             Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
                            KO M M U N A L E S                                                       zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der
                                                                                                   Gutachterausschussverordnung (GuAVO) von den Städten und
                                                                                                                               Gemeinden
                                                                                                                 (nachfolgend die Beteiligten genannt)
     Sprechstunde Jugendamt Waldshut                                                              Gemeinde Albbruck, vertreten durch
                                                                                                  Herrn Bürgermeister Stefan Kaiser,
     Ich freue mich Ihnen eine Sprechstunde im Rathaus in Lau-                                    Gemeinde Bernau, vertreten durch
     fenburg anbieten zu können. Sie findet immer mittwochs von                                   Herrn Bürgermeister Alexander Schönemann,
     14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Bauamt statt.                                                     Gemeinde Dachsberg, vertreten durch
     Sollten Sie ein Anliegen haben, melden Sie sich bitte vorher                                 Herrn Bürgermeister Dr. Stephan Bücheler,
     telefonisch unter 07751 864373 oder per Email an                                             Gemeinde Dogern, vertreten durch
     Wolfgang.Naegele@landkreis-waldshut.de, um einen Termin                                      Herrn Bürgermeister Fabian Prause,
     vor Ort abstimmen zu können.                                                                 Gemeinde Görwihl, vertreten durch
                                                                                                  Herrn Bürgermeister Carsten Quednow,
     Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                  Gemeinde Häusern, vertreten durch
     Wolfgang Nägele
                                                                                                  Herrn Bürgermeister Thomas Kaiser,
                                                                                                  Gemeinde Herrischried, vertreten durch
                                                                                                  Herrn Bürgermeister Christian Dröse,
                                                                                                  Gemeinde Höchenschwand, vertreten durch
           Öffentliche Bekanntmachung der öffentlich-                                             Herrn Bürgermeister Sebastian Stiegeler,
           rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines                                             Gemeinde Ibach, vertreten durch
              gemeinsamen Gutachterausschusses                                                    Herrn Bürgermeister Helmut Kaiser,
                                                                                                  Stadt Laufenburg (Baden), vertreten durch
   (1) Die Genehmigung des Landratsamtes Waldshut-Tiengen                                         Herrn Bürgermeister Ulrich Krieger,
          vom 4.3.2021 zu der am 01.01.2021 geschlossenen öffent-                                 Gemeinde Murg, vertreten durch
          lich-rechtlichen Vereinbarung der Städte und Gemeinden im                               Herrn Bürgermeister Adrian Schmidle,
          westlichen Öffentliche          Bekanntmachung
                          Landkreis Waldshut-Tiengen                 zur Übertragung der          Gemeinde Rickenbach, vertreten durch
      (1) Aufgaben       nachdes§ Landratsamtes
           Die Genehmigung        1 Abs. 1 Satz        1 der Gutachterausschussver-
                                                   Waldshut-Tiengen    vom 4.3.2021 zu der        Herrn Bürgermeister Dietmar Zäpernick,
          ordnung      undgeschlossenen
           am 01.01.2021    Bildung des        Gemeinsamen
                                           öffentlich-rechtlichen     Gutachterausschus-
                                                                   Vereinbarung  der Städte       Stadt St. Blasien, vertreten durch
           und Gemeinden im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der
          ses   Landkreis     Waldshut       WEST       bei   der   Stadt    Bad
           Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und
                                                                                   Säckingen      Herrn Bürgermeister Adrian Probst,
          gem.
           Bildung§des
                     1 Gemeinsamen
                         Abs. 1 SatzGutachterausschusses
                                         2 GuAVO in Verbindung                mit §WEST
                                                                 Landkreis Waldshut    25 GKZ     Gemeinde Todtmoos, vertreten durch
          gem.
           bei der § 25 Bad
                   Stadt Abs.  5 GKZgem. § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO in Verbindung mit
                            Säckingen                                                             Frau Bürgermeisterin Janette Fuchs,
   und § 25 GKZ gem. § 25 Abs. 5 GKZ                                                              Stadt Wehr, vertreten durch
   (2)unddie am 01.01.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Verein-                             Herrn Bürgermeister Michael Thater,
      (2) barung      der Städte
           die am 01.01.2021         und Gemeinden
                              geschlossene                      imVereinbarung
                                             öffentlich-rechtliche  westlichen   derLandkreis
                                                                                     Städte       Gemeinde Weilheim, vertreten durch
          Waldshut-Tiengen          zurLandkreis
           und Gemeinden im westlichen    Übertragung           der Aufgaben
                                                     Waldshut-Tiengen               nach
                                                                        zur Übertragung der § 1   Herrn Bürgermeister Jan Albicker
           Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung zur Bildung
          Abs.   1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung zur Bildung
           des Gemeinsamen Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST bei der
          des    Gemeinsamen
           Stadt Bad Säckingen       Gutachterausschusses Landkreis Walds-                        auf die Stadt Bad Säckingen, vertreten durch Herrn Bürgermeister
          hut   WEST     bei der   Stadt    Bad Säckingen
      werden nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
                                                                                                  Alexander Guhl zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachteraus-
   werden nachstehend öffentlich bekannt gemacht.                                                 schusses
      Dogern, den 15.03.2021
     gez. Fabian Prause, Bürgermeister
   Laufenburg     (Baden), den 15.03.2021                                                                                   Vorbemerkung
   gez. Ulrich Krieger, Bürgermeister                                                             Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Anforderungen die Aufga-
                                                                                                  ben des Gutachterausschusses im Rahmen der interkommunalen
                                                                                                  Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich zu erfül-
                                                                                                  len, schließen die Stadt/Gemeinde Albbruck, Bernau, Dachsberg,
                                                                                                  Dogern, Görwihl, Häusern, Herrischried, Höchenschwand, Ibach,
                            Landratsamt    Waldshut
                             Landratsamt Waldshut
                                                                                                  Laufenburg (Baden), Murg, Rickenbach, St. Blasien, Todtmoos,
                     Kommunal-  und   Rechnungsprüfungsamt                                        Wehr, Weilheim sowie die Stadt Bad Säckingen folgende delegie-
                       Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
                                                                                                  rende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab und regeln die Zustän-
                                  Genehmigung
                                   Genehmigung                                                    digkeiten im Bereich des Gutachterausschusswesens durch die
     Die am 01.01.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen
                                                                                                  Übertragung der Aufgaben auf die Stadt Bad Säckingen, die mit
   Die
     denam    01.01.2021
          Städten              geschlossene
                    Bad Säckingen,                 öffentlich-rechtliche
                                    Laufenburg (Baden),   St. Blasien und WehrVereinba-
                                                                               sowie              der Rechtwirksamkeit dieser Vereinbarung einen Gemeinsamen
   rung
     den zwischen
           Gemeinden den      Städten
                        Albbruck,  Bernau, Bad   Säckingen,
                                             Dachsberg,  Dogern,Laufenburg     (Baden),
                                                                    Görwihl, Häusern,             Gutachterausschuss einrichtet.
   St.Herrischried,
        Blasien und       Wehr sowie
                     Höchenschwand,         denMurg,
                                        Ibach,    Gemeinden
                                                       Rickenbach,  Albbruck,
                                                                       Todtmoos Bernau,
                                                                                 und              Die Übertragung der in § 1 bezeichneten Aufgaben erfolgt auf der
     Weilheim zur Dogern,
   Dachsberg,          Übertragung    der Aufgaben
                                 Görwihl,              nach Herrischried,
                                                Häusern,       § 1 Abs. 1 S. 1Höchen-
                                                                                  der             Grundlage des § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO, sowie auf der Grundlage
     Gutachterausschussverordnung
   schwand,                             (GuAVO) von
                 Ibach, Murg, Rickenbach,              den genannten
                                                     Todtmoos       und Städten  und zur
                                                                          Weilheim                des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ).
     Gemeinden auf die Stadt Bad Säckingen und Bildung eines gemeinsamen
   Übertragung        der Aufgaben        nach    §1  Abs. 1 S. 1 „Gemeinsamer
                                                                        der Gutachter-            Die Beteiligten und die Stadt Bad Säckingen möchten im amtlichen
     Gutachterausschusses          mit      der     Bezeichnung
   ausschussverordnung
     Gutachterausschuss Landkreis (GuAVO)
                                       Waldshutvon
                                                 WESTden
                                                       bei genannten       Städten und
                                                            der Stadt Bad Säckingen"
                                                                                                  Wertermittlungswesen (§§ 192–197 Baugesetzbuch, nachfolgend
   Gemeinden
     gemäß § 1 Abs.  auf1 die
                          S. 2 Stadt
                               GuAVOBad       Säckingen
                                         in Verbindung  mit §und    Bildung
                                                               25 des         eines
                                                                       Gesetzes über ge-          BauGB) zusammenarbeiten und hierzu einen Gemeinsamen Gut-
   meinsamen        Gutachterausschusses
     kommunale Zusammenarbeit                      mit der
                                    (GKZ) wird gemäß    § 25 Bezeichnung      „Gemein-
                                                              Abs. 5 GKZ genehmigt.               achterausschuss mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bilden.
   samer Gutachterausschuss Landkreis Waldshut WEST bei der                                       Hauptsächliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Ableitung und
   Stadt Bad Säckingen“ gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 GuAVO in Verbin-                                    die Veröffentlichung von gemeinsamen Bodenrichtwerten (§ 196
   dung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit                                       BauGB) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen
   (GKZ) wird gemäß § 25 Abs. 5 GKZ genehmigt.                                                    Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) in einem gemeinsamen Grundstücks-
                                                                                                  marktbericht.
  79761
79761     Waldshut-Tiengen,
      Waldshut-Tiengen, den 04. Märzden
                                     202104.               März 2021
   Landratsamt
79761                Waldshut
      Waldshut-Tiengen,
Landratsamt  Waldshut   den 04. März 2021                                                                                        §1
Landratsamt Waldshut
                                                                                                                   Gegenstand der Vereinbarung
                                                                                                  (3) Die Beteiligten übertragen mit Wirksamwerden dieser Verein-
                                                                                                      barung die Aufgabe aus § 1 Abs. 1 GuAVO auf die Stadt Bad
                                                                                                      Säckingen (Delegation) ohne Personalüberleitung.
Dr.
Dr.Martin
    MartinKistler
           Kistler                 Dienstsiegel
                                            Dienstsiegel                                          (4) Die Stadt Bad Säckingen erfüllt anstelle der Beteiligten die
                                   Landratsamt
   Dr. Martin Kistler               Landratsamt
                                      Landratsamt
                                                                                                      übertragenen Aufgaben in eigener rechtlicher Zuständigkeit.
        Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
         Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
        zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der
         zur Übertragung der (GuAVO)
 Gutachterausschussverordnung     Aufgaben    nach
                                            von den § 1 Absatz
                                                    Städten und 1 Satz 1 der
                                                                Gemeinden
 Gutachterausschussverordnung         (GuAVO)genannt)
                    (nachfolgend die Beteiligten  von den Städten und Gemeinden
Gemeinde Albbruck, vertreten  durch Herrn  Bürgermeister Stefan
                       (nachfolgend die Beteiligten genannt)    Kaiser,
Gemeinde
GemeindeBernau,    vertreten
            Albbruck,        durch durch
                        vertreten  Herrn Bürgermeister  AlexanderStefan Kaiser,
                                         Herrn Bürgermeister
AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
10 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021                                                                               Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG

    Sämtliche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen               (2) Die Geschäftsstelle behandelt die ihr im Rahmen der Aufgabe-
    Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Verein-              nerfüllung bekanntwerdenden Informationen und Daten ver-
    barung auf die Stadt Bad Säckingen über.                              traulich. Vertrauliche Informationen und Daten im Sinne dieser
(5) Die Stadt Bad Säckingen erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräu-         Erklärung sind solche, die der Geschäftsstelle übermittelt wer-
    men bzw. in angemieteten externen Büroräumen.                         den und sich aus Unterlagen (Kaufverträge, Grundbuchakten
                                                                          etc.) ergeben.
                               §2                                     (3) Bedient sich die Geschäftsstelle dritter Personen als Erfül-
     Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses                       lungsgehilfen, werden diese von der Geschäftsstelle schriftlich
                    sowie Gutachterbestellung                             auf das Datengeheimnis und zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(1) Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben wird bei der Stadt
    Bad Säckingen ein Gemeinsamer Gutachterausschuss gebil-                                             §5
    det. Er trägt die Bezeichnung                                                  Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgabe
                                                                      (1)   Die Beteiligten führen den Abschluss der Kaufpreissammlung
             „Gemeinsamer Gutachterausschuss                                am Tag vor der Aufgabenübertragung aus, siehe insoweit § 11
                 Landkreis Waldshut WEST                                    Abs. 3 dieser Vereinbarung.
                bei der Stadt Bad Säckingen“                          (2)   Die Beteiligten sichern zu und tragen dafür Sorge, dass zum
(2) Die Beteiligten sowie die Stadt Bad Säckingen benennen nach             Zeitpunkt des Aufgabenübergangs die Kaufpreissammlungen
    Maßgabe von § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der                   den aktuellen Stand aufweisen und Arbeitsrückstände nicht
    Grundstückswertermittlung und sonstigen Wertermittlungen                vorhanden sind.
    erfahrene Personen, die von der Stadt Bad Säckingen zu eh-        (3)   Die Beteiligten übergeben spätestens am Tag vor dem Wirk-
    renamtlichen Gutachtern bestellt werden sollen. Die Benen-              samwerden der Vereinbarung die vorhandenen Akten und re-
    nung erfolgt in der Weise, dass die Beteiligten sowie die Stadt         levante Vorgänge der letzten 10 Jahre an den Gemeinsamen
    Bad Säckingen berechtigt sind, pro angefangene 3.000 Ein-               Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Säckingen. Die älteren
    wohner je einen Gutachter, mindestens aber einen Gutachter              Akten verbleiben bei den abgebenden Gemeinden und ste-
    pro Gemeinde vorzuschlagen. Für die Ermittlung der Einwoh-              hen dort zur Verfügung. Für die Übergabe von Akten und Vor-
    nerzahl findet § 143 Gemeindeordnung (GemO) entsprechend                gängen wird eine Übergabeniederschrift einschließlich eines
    Anwendung.                                                              Verzeichnisses der im jeweiligen Stadt- oder Gemeindearchiv
(3) Die ehrenamtlichen Gutachter des Gemeinsamen Gutach-                    verbleibenden Unterlagen gefertigt.
    terausschusses werden entsprechend der Vorschläge der             (4)   Die Beteiligten überlassen der Geschäftsstelle kostenfrei sämt-
    Beteiligten sowie der Stadt Bad Säckingen nach Abs. 2 dem               liche zur Führung einer gemeinsamen Kaufpreissammlung und
    Gemeinderat Stadt Bad Säckingen zur Bestellung vorgeschla-              zur Erstellung von Gutachten erforderlichen Unterlagen und Da-
    gen. Der Vorsitzende des Gutachterausschusses wird auf                  ten. Dies umfasst auch die Unterlagen und Daten der bisher bei
    Vorschlag des Leiters der Geschäftsstelle des Gemeinsamen               den Geschäftsstellen geführten Kaufpreissammlungen.
    Gutachterausschusses durch den Gemeinderat der Stadt Bad                Die Geschäftsstelle ist berechtigt und bevollmächtigt, im Na-
    Säckingen eingesetzt. Der Leiter der Geschäftsstelle des Ge-            men der Beteiligten zur Aufgabenerfüllung erforderliche Daten
    meinsamen Gutachterausschusses schlägt, sofern er selbst                (z.B. GEO-Daten, Grundbuchdaten, Daten aus Bauakten etc.)
    das Amt des Vorsitzenden ausübt, aus der Reihe der ehren-               bei Dritten einzuholen.
    amtlichen Gutachter vier stellvertretende Vorsitzende vor. Ist          Die Mitgliedsgemeinden benennen jeweils eine Ansprechper-
    dies nicht der Fall, übt der Leiter der Geschäftsstelle des Ge-         son für die notwendige Zulieferung der notwendigen Unterla-
    meinsamen Gutachterausschusses das Amt eines stellvertre-               gen und Daten (z.B. Bauakten, Baulasten, Kartenwerke).
    tenden Vorsitzenden aus und schlägt aus der Reihe der ehren-      (5)   Die Beteiligten übergeben der Geschäftsstelle des Gemeinsa-
    amtlichen Gutachter drei weitere stellvertretende Vorsitzende           men Gutachterausschusses bei der Stadt Bad Säckingen den
    vor. Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und            jeweiligen amtlichen Straßenschlüssel in Papierform und als
    die weiteren ehrenamtlichen Gutachter werden vom Gemein-                elektronische Datei (Excel-Format).
    derat der Stadt Bad Säckingen gemäß § 2 GuAVO auf vier            (6)   Die Beteiligten ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle
    Jahre bestellt.                                                         des Gemeinsamen Gutachterausschusses kostenfrei auf das
(4) Die Stadt Bad Säckingen gewährleistet, dass bei Belangen der            elektronische Grundbuch und die Grundakten für die Grundstü-
    Beteiligten (Bodenrichtwerte, Gutachten etc.) vorrangig die             cke im Gebiet der Beteiligten zuzugreifen, soweit dies zur Erfül-
    bestellten Gutachter der Wohnsitzgemeinde herangezogen                  lung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist.
    werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Gemeinsa-         (7)   Die bei den Beteiligten eingehenden Urkunden, die für den
    men Gutachterausschusses.                                               Gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden
(5) Das Vorschlagsrecht für den als ehrenamtlicher Gutachter zu             von den Beteiligten spätestens innerhalb einer Woche in ver-
    bestellenden Vertreter des Finanzamtes und dessen Stellver-             schlossenem Umschlag an die Geschäftsstelle des Gemein-
    treter obliegt der zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Abs. 2 GuA-           samen Gutachterausschusses bei der Stadt Bad Säckingen
    VO).                                                                    weitergeleitet.
                                                                      (8)   Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung entfällt die Möglichkeit
                               §3                                           eines eigenen Gutachterausschusses bei den Beteiligten, so-
               Geschäftsstelle des gemeinsamen                              dass die Gutachter der Gutachterausschüsse der Beteiligten
                     Gutachterausschusses                                   durch den jeweiligen Gemeinderat abzuberufen sind (§ 4 Abs.
(1) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses                1 GuAVO). Die Dienststempel der jeweiligen Gutachteraus-
    wird bei der Stadt Bad Säckingen eingerichtet (§ 8 Abs. 1 GuA-          schüsse sind zu diesem Zeitpunkt zu entwerten.
    VO).                                                              (9)   Die Beteiligten und die Stadt Bad Säckingen beraten und
(2) Die Stadt Bad Säckingen verpflichtet sich, die für eine sachge-         unterstützen einander zum Zwecke der Erfüllung dieser Ver-
    rechte Aufgabenerfüllung erforderliche Personal- und Sach-              einbarung und stellen die für die Durchführung dieser Verein-
    mittelausstattung zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1a GuAVO). Die             barung und der damit zusammenhängenden Aufgaben erfor-
    Stadt Bad Säckingen verpflichtet sich weiter, eine regelmäßi-           derlichen Informationen und Unterlagen uneingeschränkt und
    ge fachliche Fortbildung der Mitarbeiter sicherzustellen.               unentgeltlich zur Verfügung.
(3) Die hierfür erforderlichen Personalentscheidungen obliegen
    der Stadt Bad Säckingen.                                                                         §6
                                                                                      Pflichten der Vertragspartner
                                §4                                    (1) Die Stadt Bad Säckingen gewährleistet mit dem Tag der Auf-
                  Vertraulichkeit der Daten                               gabenübertragung die Erfüllung der Aufgaben der Gutachter-
(1) Der Geschäftsstelle ist es untersagt, personenbezogene Daten          ausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für
    unbefugt zu anderen als den zur Aufgabenerfüllung erforderli-         sonstige Wertermittlungen im Sinne von §§ 192 ff. Baugesetz-
    chen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu           buch (BauGB) i. V. m. der Gutachterausschussverordnung
    geben oder zugänglich zu machen.                                      (GuAVO).
Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG                                                                            FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 11

(2) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Beteiligten und der                nahme einzelner Mitarbeiter bereits vor Wirksamkeit dieser
    Stadt Bad Säckingen beantragten und noch nicht fertig ge-                  Vereinbarung vorgesehen. Zu den berücksichtigungsfähigen
    stellten Verkehrswertgutachten gehen zur Weiterbearbeitung                 Kosten zählen deshalb auch alle vorbereitenden Maßnahmen.
    auf die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachteraus-                      Hierzu zählen insbesondere Stellenausschreibungen, Dienst-
    schusses bei der Stadt Bad Säckingen über.                                 fahrten, Fortbildungen, Büroausstattung, Miete und sonstige
(3) Die Stadt Bad Säckingen gewährleistet einen ausreichenden                  für den Betrieb notwendige Aufwendungen.
    Versicherungsschutz für die/den Vorsitzenden des Gutach-             (5)   Spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres erstellt die Stadt
    terausschusses, die ehrenamtlichen Gutachter und die Mitar-                Bad Säckingen (Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachteraus-
    beiter der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachteraus-                   schuss) eine Abrechnung der im vorausgegangenen Kalen-
    schusses für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im                      derjahr im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung ange-
    Zusammenhang mit deren Tätigkeiten und Handlungen zur                      fallenen einzelnen Aufwendungen nach Abs. 2 und Abs. 3 und
    Erfüllung der übertragenen Aufgaben.                                       der nach Abs. 1 geltend gemachten Gebühren und Auslagen.
(4) Sofern und soweit sich Schadensersatzansprüche aufgrund                    Die Erstattung des sich nach Abzug der Gebühren und Aus-
    von Vorgängen ergeben, die vor dem Wirksamwerden dieser                    lagenersatz aus der Abrechnung ergebenen Betrages erfolgt
    Vereinbarung durch den jeweils zuständigen Gutachteraus-                   durch die Beteiligten binnen einer Frist von 1 Monat nach Zu-
    schuss bearbeitet wurden und auf vorsätzliches oder grob                   gang der Abrechnung nach Satz 1.
    fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind, stellen die Betei-         (6)   Die Stadt Bad Säckingen ist berechtigt, unterjährig zum 30.
    ligten die Stadt Bad Säckingen im Innenverhältnis von Scha-                Juni eines jeden Jahres von den Beteiligten eine angemesse-
    densersatzansprüchen frei und übernehmen im Innenverhält-                  ne Vorauszahlung (zunächst 4,00 € pro Einwohner) auf den
    nis die Haftung für diese Ansprüche.                                       nach den Absätzen 2 bis 5 zu leistenden Kostenersatz zu er-
                                                                               heben. Die Aufteilung der Vorauszahlung auf mehrere Raten
                                  §7                                           ist zulässig. Über die Vorauszahlung ist zeitgleich mit der nach
      Gebührenerhebung, Ausdehnung des Satzungsrechts,                         Abs. 5 vorzulegenden Abrechnung abzurechnen.
                          Kostenerstattung                               (7)   Sofern die obersten Finanzbehörden des Bundes und der
(1)   Die Stadt Bad Säckingen kann im Rahmen der ihr übertrage-                Länder dieses Rechtsgeschäft nachträglich der Umsatzsteuer
      nen Aufgabengebiete Satzungen erlassen, die für das gesam-               unterwerfen sollten (betrifft insbesondere § 2 b UStG), erhöht
      te Gebiet der Beteiligten gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Dies gilt            sich die Zahlungspflicht um die jeweils gültige gesetzliche
      insbesondere für die Erhebung von Gebühren.                              Umsatzsteuer. Die Steuerpflicht kann durch Terminierung des
(2)   Sämtliche Kosten, die der Stadt Bad Säckingen für die Aufga-             Finanzministeriums oder aufgrund der Feststellung der Um-
      benerfüllung nach § 1 anfallen, die nicht durch Gebührenein-             satzsteuerpflicht durch die zuständige Finanzbehörde erfol-
      nahmen gedeckt sind, werden der Stadt Bad Säckingen durch                gen. Eine rückwirkende Rechnungsstellung der Umsatzsteuer
      die Beteiligten erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt nach             aufgrund eines entsprechenden Feststellungsbescheides ge-
      dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Beteiligten und der                 genüber der Stadtverwaltung Bad Säckingen ist möglich.
      Stadt Bad Säckingen zur Gesamtzahl aller nach Wirksamwer-          (8)   Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträge
      den dieser Vereinbarung vom örtlichen Zuständigkeitsbereich              nach den für Gebühren geltenden kommunalabgabenrechtli-
      des Gutachterausschusses erfassten Einwohner. Maßgebend                  chen Vorschriften zu verzinsen.
      ist dabei jeweils die nach der amtlichen Statistik des Statisti-
      schen Landesamtes Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der                                             §8
      Abrechnung vorliegende Einwohnerzahl nach § 143 GemO.                             Dauer der Vereinbarung, Kündigung
(3)   Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das vorausgegange-            (1) Die vorliegende Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit ge-
      ne Haushaltsjahr. Grundlage für die Ermittlung der Kosten wie          schlossen.
      nach Abs. 2 bilden dabei insbesondere:                             (2) Die Vereinbarung kann von jeder beteiligten Stadt/Gemeinde
      a) Die Personalkosten für die zur Aufgabenerfüllung not-               schriftlich zum 31. Dezember eines jeden Jahres mit einer Frist
            wendigen Beschäftigten.                                          von 36 Monaten gekündigt werden. In dem Kündigungsschrei-
      b) Die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamt-                  ben sollen die Gründe der Kündigung angegeben werden.
            lichen Gutachter/innen gem. § 14 der Gutachteraus-           (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
            schussverordnung (GuAVO).                                        Grund, etwa bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen bleibt
      c) Die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen.            unberührt. Ebenso bleibt § 60 Abs. 1 Landesverwaltungsver-
      d) Die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsfüh-           fahrensgesetz (LVwVfG) unberührt.
            rung aus dem notwendigen Personaleinsatz ergebenden
            Sachkosten aller Arbeitsplätze (zum Beispiel Miete, Büro-                                   §9
            und Geschäftsbedarf, Dienstfahrten) des Gutachteraus-                                  Schriftform
            schusses, ermittelt auf Grundlage der Sachaufwendun-         Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der
            gen im Gutachterausschusswesen des abzurechnenden            Schriftform und im Falle der Einbeziehung weiterer Aufgaben der
            Jahres.                                                      Aufhebung der Vereinbarung oder der Kündigung der Genehmi-
      e) Die Lizenzgebühren und Supportkosten für notwendige             gung der Rechtsaufsichtsbehörde.
            spezielle EDV-Programme im Gutachterausschuss (Kauf-
            preissammlung, Wertermittlungsprogramm).                                                   § 10
      f)    Verwaltungsgemein- und kalkulatorische Kosten für in-                             Salvatorische Klausel
            terne Leistungserbringung (zum Beispiel Personalbe-          (1) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz
            treuung, Abrechnungen, kalkulatorische Miete, Abschrei-          oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die
            bungen), welche für die Einrichtung und den laufenden            Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt,
            Betrieb des Gemeinsamen Gutachterausschusses benö-               wenn anzunehmen ist, dass die Beteiligten die Vereinbarung
            tigt wird.                                                       auch ohne diese Bestimmung geschlossen hätten.
            Für den Nachweis der Kosten hat die Stadt Bad Säckin-        (2) In einem solchen Fall wird zwischen den Beteiligten und der
            gen geeignete Kostennachweise zu führen. Anstelle ei-            Stadt Bad Säckingen eine neue Regelung vereinbart, die der
            nes Einzelnachweises können Personal- und Sachkosten             alten unwirksamen Regelung inhaltlich nahekommt.
            auch mit Pauschalwerten angesetzt werden, die gemäß          (3) Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
            der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsmi-
            nisteriums über die Berücksichtigung der Verwaltungs-                                       § 11
            kosten, insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren                Inkrafttreten, Genehmigung, Bekanntmachung
            und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der          (1) Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Rechtsauf-
            Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung) in der jeweils           sichtsbehörde. Die Vereinbarung soll erst dann der Rechts-
            gültigen Fassung ermittelt wurden.                               aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden, wenn
(4)   Zur Einarbeitung und Vorbereitung der Arbeitsaufnahme des              feststeht, dass für die Aufnahme der Arbeit genügend geeig-
      Gemeinsamen Gutachterausschusses ist die Tätigkeitsauf-                nete Personen eingestellt werden können.
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