AMTSBLATT DER STADT LAUFENBURG (BADEN)
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aktuell
FR EITAG, 26. MÄRZ 2021 N R. 12
A MTS B L AT T D E R STA DT L AU F E N B U R G ( B A D E N )
Bauarbeiten für den Glasfaserausbau in den Ortsteilen Hochsal und Rotzel haben begonnen!
Nach der langen Winterpause hat nun der Ausbau der beiden Orts- schlussmaterial bestellen und bei den Technischen Betrieben ab-
netze im Auftrag der Stadt Laufenburg (Baden) begonnen. holen. Bitte beachten Sie dazu die Information auf Seite 3 und 4
Die Firma Stark Energies GmbH aus Ludwigsburg, die bereits in 8 dieses Amtsblattes.
Schwarzwaldgemeinden Ortsnetze ausbaut, ist mit der Ausführung
der durch das Land Baden-Württemberg geförderten Baumaßnah- Auf unserer Homepage www.laufenburg.de und im Amtsblatt wer-
me beauftragt worden. den wir Sie immer wieder über den Stand der Bauarbeiten infor-
Rund 90 Prozent aller Grundstückseigentümer werden nach Ab- mieren. Zusätzlich dazu werden Sie rechtszeitig, bevor der Ausbau
schluss der Bauarbeiten von einem schnellen Internetanschluss Ihres Straßenzuges ansteht, von den Mitarbeitern der Firma Stark
profitieren können. Bisher unentschlossene Eigentümer haben Energies GmbH durch den Einwurf einer Information in Ihren Haus-
immer noch die Möglichkeit, einen Hausanschlussvertrag mit der briefkasten benachrichtigt.
Stadt Laufenburg (Baden) abzuschließen. Wir freuen uns auf einen reibungslosen und zügigen Bauablauf!
Eigentümer die sich dafür entschieden haben, als „Selbstgraber“
ihren Hausanschluss zu verlegen, können ab sofort das Hausan- Ihr Glasfaserteam2 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021 Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG
WICHTIGE TELEFONNUMMERN
& BEREITSCHAFTSDIENSTE
STADTVERWALTUNG
Zentrale: NOTRUF Laufenburg Gewerbegebiet Ost, Steinmatt 4a
Telefon 0 77 63 / 8 06 - 0 Notruf Polizei 110 Mo-Fr 13 – 17 Uhr und Sa 9-14 Uhr
Telefax 0 77 63 / 8 06 - 199 Polizeiposten Lfbg 9288-0 Murg Mo-Fr 13 – 17 Uhr und Sa 9-14 Uhr
Bitte Durchwahl nutzen! Notruf Feuerwehr 112
Sofern Sie keinen Anschluss bekommen wäh- Giftnotruf Freiburg (0761)19240 KINDERGARTEN
len Sie bitte die Zentrale unter 806-0 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Rappenstein, Codmanstr. 9 8827
Email: stadt@laufenburg-baden.de Zahnärztlicher Notdienst 0180322255530 Kinderkrippe Löwenburg,
www.laufenburg.de Unfallrettungsdienst 112 Codmanstr. 11 9295580
Krankenhaus Waldshut 07751 85-0 Binzgen, Ledergasse 1 7928
Sprechzeiten: Frauen- und Kinderschutzhaus
Termine nach Vereinbarung Luttingen, Seilerweg 1 5834
Kreis Waldshut 07751 910843
Tourismus- und Kulturabteilung: Rheinschatz (Rhina),
od. 07751-3553
Termine nach Vereinbarung Tierschutzverein 07741 684033 Schulstr. 5 7285
Bücherei: Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Schulstr. 1 9287299
vorübergehend geschlossen Andelsbachstr. 20 5189 Rotzel, Rotzler Str. 55 5976
Hochsal, St. Mechthild 919037
BÜRGERMEISTER – Sekretariat -701 ALLGEMEINES Schulkindergarten, Schulstr. 2 20601
Ulrich Krieger -700 Technisches Hilfswerk (THW) 704590
HAUPTAMT – Sekretariat -101
Störung Erdgas SCHULEN
Badenova AG & Co. KG 0800 2767767 Hans-Thoma-Schule (Grund-, Werkreal-, und
Amtsleiterin Fr. Walenciak -100 Störung Stromversorung Realschule) Rappensteinstr. 14 93980
Sozialamt, Rentenwesen -110 ED Netze GmbH 07623 921818 Hebelschule Rhina (Grundschule)
Mitarbeiterverwaltung -120 Störung Wasserversorgung Schulstr. 7 7803
Kindergartenverwaltung -130 Stadtwerke Laufenburg 806555
Liegenschaften -150 Hebelschule Luttingen (Grundschule)
Telefonseelsorge Schloßbergstr. 3, 7109
Tourismus-/Kulturabteilung -140/-141/-142 ökum. Einrichtung 0800 1110111
Stadtbücherei -601 Alkohol- & Drogenberatung 07751 910151
Tierkörperbeseitigung 07774 93390
SONSTIGE ANSCHLÜSSE
ORDNUNGSAMT – Sekretariat -210 Sorgentelefon für Erwachsene 08001110222 Zentrales Klärwerk Rhina 4897
Amtsleiterin Frau Bögle -200 Pflegestützpunkt Gartenstrandbad 929750
Einwohnermeldeamt / Landkreis Waldshut 07751 864256 Revierförster Manuel Nägele 07753 9798291
Passamt / Gewerbe -210/-220 Albtalstraße 39 B, Mobil: 0172 6219849
Bußgelder -210 AMBULANTE PFLEGEDIENSTE 79774 Albbruck
Standesamt -230 Sozialstation 0151-11321200 Mail: manuel.naegele@landkreis-waldshut.de
Heilig Geist e.V. od 7869 Pfarrbüros
KÄMMEREI – Sekretariat -301 Pflegedienst Henschke 7622 Kath. SE Laufenburg-Albbruck 7866
Amtsleiterin Fr. Tröndle -300 Caritas Sozialdienst Beratung für Evangelische Kirchengemeinde 7841
Steuern und Abgaben -311 Menschen in Konfliktsituationen 7869 Mehrzweckhallen
Stadtkasse – Kassenverwalter -320 Dorfhelferinnenstation Rappensteinhalle 9398-16
Stadtkasse – Buchhaltung -321/-322 Reg. Einsatzleitung, Frau Gunkel 07741 966053 Möslehalle Luttingen 4800
Örtl. Einsatzleitung, Herr Stadelberger 806110 Freiwillige Feuerwehr
BAUAMT – Sekretariat -401 donum vitae Schwangerschafts-
Amtsleiter Hr. Indlekofer -400 Feuerwehrhaus St. Florian Straße 1
beratungsstelle 07751-898237
Bestattungswesen -401 (nicht ständig besetzt) 80 29 673
Hospizdienst Hochrhein e.V. 07751 802333
Hochbau/Gebäudeunterhaltung -420 Diak. Werk, Schwangeren- u. Konfliktberatung, Telefax 80 29 674
Bauverwaltung, Beiträge -410/-411 Ehe- u. Lebensberatung 07761 5535890 Notruf Feuerwehr u. Rettungsdienst 112
Tiefbau -421 Feuerwehrkommandant,
RECYCLING Markus Rebholz 70 49 40
STADTWERKE Ansprechpartner zu den Gelben Säcken über die Abteilungskommandant Nord,
Verbrauchsabrechnung Firma REMONDIS Süd GmbH, Matthias Kreuser 929 19 39
(Strom, Wasser) -331/-332 79787 Lauchringen, Tel. 07741/63 726 Abteilungskommandant Süd,
Kaufmännische Verwaltung -330 79689 Maulburg, Tel. 07622/666 83-0 Luigi Serravalle 804 97 04
- Telefax -399
TECHNISCHE BETRIEBE Apothekendienste vom
Betriebsleitung -500 27. März bis 04. April 2021
Verwaltung -501
- Telefax -599
Samstag, den 27.03.2021 Donnerstag, den 01.04.2021
ORTSCHAFTSVERTRETUNG Apotheke am Wehrahof Wehr Zeisersche Apotheke Laufenburg
Luttingen Gemeinschaftshaus Scheffelstr. 2, Tel.: 07762/7089746 Tel.: 07763/7724
Ortsvorsteherin Michaela Kaiser
Sprechzeiten: Sonntag, den 28.03.2021 Freitag, den 02.04.2021
dienstags 18.30-19.30 Uhr 802124 Schwarzwald-Apotheke Murg Fridolins-Apotheke Bad Säckingen
Tel.: 07763/6777 Tel.: 07761/57657
Rotzel Bürgerhaus Rotzler Str. 30
Ortsvorsteher Manfred Ebner
Sprechzeiten: dienstags 18-19 Uhr 7736
Montag, den 29.03.2021 Samstag, den 03.04.2021
Park-Apotheke Bad Säckingen Schwarzwald-Apotheke Bad Säckingen
Tel.: 07761/8966 Tel.: 07761/7321
Dienstag, den 30.03.2021 Sonntag, den 04.04.2021
Apotheke am Markt Schopfheim Apotheke im Laufenpark Laufenburg
Redaktionsschluss Tel.: 07622/67570 Tel.: 07763/9277750
Ausgabe 13/2021
Freitag, 26.03.2021, 11 Uhr Mittwoch, den 31.03.2021
Bergsee-Apotheke Bad Säckingen - Änderungen vorbehalten,
Tel.: 07761/7486 Angaben ohne Gewähr-Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 3
Sehr geehrte Grundstückseigentümerin, sehr geehrter Grundstückseigentümer,
nachstehend erhalten Sie Informationen zum Ablauf der Materialausgabe für
Eigentümer, welche die Erstellung des Hausanschlussgrabens in Eigenregie
vornehmen werden („Selbstgraber“):
1. Der Bestell-/Lieferschein befindet sich auf S. 4 des Amtsblattes und steht auch
auf der Homepage der Stadt Laufenburg (Baden) als Download (PDF) bereit.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Längenangabe, dass ein Überstand von 6 m
an der Grundstücksgrenze und 2 m im Haus für das Speedpiperohr
miteinzurechnen ist.
2. Der Bestell-/Lieferschein muss komplett ausgefüllt spätestens 5 Werktage vor
dem Auslieferungstag digital im Rathaus vorliegen. Alternativ auch in
Papierform bei gleicher Frist.
3. Das vorbereitete Hausanschlussmaterial kann bei den Technischen Betrieben,
Dr. Rudolf-Eberle-Straße 5, abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt immer
dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr.
4. Der Bestell-/Lieferschein muss vom Bauherrn oder seinem namentlich
benannten Vertreter für den Erhalt des Materials unterschrieben werden.
5. Die Bezahlung des zusätzlichen Materials kann nur bei Abholung und durch
Barzahlung erfolgen. Bitte halten Sie aufgrund der Kleinbeträge genügend
Kleingeld bereit. Der Abholer erhält eine Kopie der Rechnung.
Ergänzende Fragen beantworten wir Ihnen telefonisch unter Tel. 0 77 63 / 806-410
oder per E-Mail an glasfaser@laufenburg-baden.de.
Die Technischen Betriebe sind unter Tel. 0 77 63 / 806-501 zu erreichen.
Ihr Glasfaserteam4 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021 Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG
Stadt Laufenburg (Baden) ID /Rg. Nummer
Hauptstraße 30 (int. Bearb.Nr.) __________
79725 Laufenburg (Baden)
glasfaser@laufenburg-baden.de Rg. Datum ________
Fax: 07763/806-499
Bestell-/Lieferschein/Rechnung Material Glasfaser
Bestellung für:
(Name des Bauherrn in Druckbuchstaben) ___________________________________________
Für Objekt:
(Straße, Hausnummer) ______________________________________________________
Mehrmengen Rechnungsbetrag
Pos. Material Menge
(wird vom Rathaus ausgefüllt)
1. PVC Rohr DN 20 Meter €
= Laufmeter von Grundstücksgrenze bzw. Randstein bis Hauswand
2. Speedpiperohr 7 mm
entspricht Länge Pos. 1 zuzüglich 8 m* Zuschlag
Meter €
* erforderlicher Überstand: 6 m an der Grundstücksgrenze und
2 Meter im Haus
3. Endkappen 20 mm 2 Stück
4. Endkappen 7 mm 2 Stück
5. Trassenband Meter
entspricht Länge Pos. 1
6. Hauseinführung (unterirdisch) 1 Stück
7. Infomaterial (Tiefbau in Eigenleistung/Nutzung fremder Leerrohre)
Rechnungsbetrag netto €
MwSt. 19% €
Rechnungsbetrag €
Der Abholer bestätigt die korrekte Längenermittlung auf seinem Grundstück sowie den Erhalt des Materials.
Abgeholt von:
(Name in Druckbuchstaben) _________________________________________________
Datum / Unterschrift Empfänger: ____________________________________
Materialausgabe durch:
(Name Mitarbeiter TBL) ______________________
Rechnung bezahlt: ______________________
(Datum/Handzeichen MA)
Mehrmaterial wird wie folgt berechnet:
PVC Rohr DN 20 0,40 €/m
Speedpiperohr 7 mm 0,10 €/m
Endkappen 20 mm 1,50 €/Stk.
BDMS erfasst (Datum u. Handzeichen MA) Endkappen 7 mm 0,50 €/Stk.
(alles Nettopreise)
Stand: 01/2021Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 5
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März
Kontaktbeschränkungen Lockerung Maskenpflicht
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Lockerung in Stadt- und Land- In folgenden Bereichen müssen alle Personen
Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen:
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich unter 35* möglich: • Im öffentlichen Personenverkehr
14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die Treffen von bis zu zehn Personen aus • Beim Einkaufen
nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. maximal drei Haushalten möglich. Die • In geschlossenen Räumen, die für die
Kinder dieser Haushalte werden bis Öffentlichkeit oder für den Publikums-
Notbremse einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. verkehr bestimmt sind
Verschärfte Kontaktbeschränkungen in *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten
Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
Gesundheitsamt geprüft • Bei den erlaubten körpernahen
Inzidenz von über 100*: Dienstleistungen
Ein Haushalt plus höchstens eine weitere • Während Veranstaltungen der Religions-
Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. ausübung und Beerdigungen
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich • In Arztpraxen
14 Jahre werden nicht mitgezählt. • FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflege-
*an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft einrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt
mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt
ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
Bildung & Betreuung • Medizinsche Maskenpflicht für alle Schüler*innen • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto,
sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenz- Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen
• Kitas sind für den Regelbetrieb unter
unterricht sowie Schulhorte und Nachmittags- möglich. Alle Personen müssen eine medizinische
Pandemiebedingungen offen.
und Nachhilfebetreuung. Maske oder Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht
• An Grundschulen findet Präsenzunterricht
• Medizinische Maskenpflicht für Personal in ist nur online möglich.
statt. Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.
Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
• Wechselunterricht für die Klassenstufen
Schulkindergärten. Ausnahme: Beim aus- vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
5 und 6 an den weiterführenden Schulen
schließlichen Kontakt zu Kindern. Kontaktdaten möglich.
ist möglich. Dies gilt auch für alle Klassen-
• Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder
stufen der Sonderschulen.
Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein
• Alle weiteren Klassenstufen der weiter-
beschränkungen möglich. Testkonzept für das Personal.
führenden Schulen weiterhin im Fernunterricht
• Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
• Sonderregelung für Abschlussklassen sind
schließen. Notbremse
möglich und werden individuell festgelegt.
• Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikums-
• Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für Verschärfte Kontaktbeschränkungen in
verkehr. Kontaktarmes Training mit maximal fünf
alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist
Bildungs- und Beratungszentren sind Inzidenz von über 100*:
gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis
weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die
Schulen und Kitas vor Ort. dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
• Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
Gesundheitsamt geprüft Alle Details sowie Fragen und
5 Schüler*innen wieder möglich. Antworten finden Sie auf
Baden-Württemberg.de
Stand: 19.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März
Einzelhandel Sonstiger Einzelhandel darf neben Arbeiten
„Click&Collect“unter folgenden Bedingungen • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung Office, sofern möglich
• Home Office
• Tragen von medizinischen Masken • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
Babyfachmärkte • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit und Geschäftsbetriebes
Bäckereien und Konditoreien festem Zeitfenster • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
Banken • Dokumentation der Kontaktdaten auch in Präsenz möglich
Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
Regelung für offene Geschäfte:
Buchhandlungen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
• Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
Blumenläden Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
werden.
Drogerien (auch im Freien)
• Geschäfte mit weniger als 10 m²
Getränkemärkte • An den Betrieb angepasste Hygiene-
Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
Großhandel auflagen
• Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
Hörgeräteakustiker
Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
• Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
sowie Ersatzteilverkauf
ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
Lebensmittelmärkte
Metzgereien
den Lebensmitteleinzelhandel) Gesundheit & Soziales
• Maskenpflicht vor den Geschäften und • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
Optiker
auf den Parkplätzen Pflegeheimen, Senioren- und
Orthopädieschuhtechniker
• Gesteuerter Zutritt Behinderteneinrichtungen
Poststellen und Paketshops, aber ohne
• Warteschlangen vermeiden. • Keine Isolation der Betroffenen
den Verkauf von weiteren Waren
Reformhäuser Notbremse • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
Reinigung und Waschsalons Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen SARS-CoV2-Schnelltests für
Reise- und Kundenzentren für den mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: Patienten*innen und Besucher*innen
öffentlichen Verkehr Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr • Regelmäßige, verpflichtende Tests
Sanitätshäuser anbieten. „Click&Collect“ ist möglich. des Pflegepersonals von Alten- und
Tafeln *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Pflegeheimen
Tankstellen
Telefonshops für Reparatur, Austausch Lockerung
und Störungsbehebung Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-
Tierbedarf- und Futtermärkte kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
Wochenmärkte unter 50* möglich:
Zeitschriften- und Zeitungskioske Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
Bedingungen öffnen:
Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
der Corona-Verordnung
• Tragen von medizinischen Masken Alle Details sowie Fragen und
*an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Antworten finden Sie auf
Baden-Württemberg.de
Gesundheitsamt geprüft
Stand: 19.03.20216 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021 Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März
Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung
Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter
Körpernahe Dienstleistungen sind unter
Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen.
folgenden Bedingungen erlaubt:
• Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die
• Während des gesamten Aufenthalts in der
Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer
Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
bis 21 Uhr) • Tragen von medizinischen Masken
müssen alle Beteiligte medizinische Masken
• Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei
Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
Raum Werktage zuvor bei den zuständigen
Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
• Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
konzept für das Personal benötigt.
in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen.
• Nur mit vorheriger Terminbuchung
• Kein Gemeindegesang in geschlossenen
Weiterhin geschlossen:
Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen
Prostitutionsgewerbe
Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
Mitnehmen sind erlaubt.
Ausführliche Liste auf
» Baden-Württemberg.de Reisen
Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
Notbremse Veranstaltungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: im öffentlichen Raum. beschränkungen an tagestouristischen
Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Ausnahmen:
Hotspots durch die örtlichen Behörden.
Medizinisch notwendige Behandlungen sind • Gerichtsverhandlungen
weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
Nicht gestattet:
bleiben. und Ordnung dienen
*an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft • Betriebsversammlungen Touristische Busreisen
• Prüfungen und deren Vorbereitung Touristische Übernachtungsangebote
• Eheschließungen (auch Campingplätze)
Ausgangsbeschränkungen • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Weiterhin möglich:
nächtliche Ausgangsbeschränkungen von • Nominierungs- und Wahlkampf- Geschäftsreisen
21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung veranstaltungen, sowie dazugehörige Reisen und Übernachten in
umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von Unterschriftensammlungen besonderen Härtefällen
100 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
einem diffusen Infektionsgeschehen über-
schritten ist und weitergehende regionale
Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
geführt haben.
Ansprechpartner*innen der Stadt- und Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig Alle Details sowie Fragen und
Landkreise auf » Baden-Württemberg.de halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Antworten finden Sie auf
Baden-Württemberg.de
Stand: 19.03.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März
Sport Notbremse
Individualsport im Freien und auf Außen- Ansonsten sind öffentlichen und privaten Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) Sportstätten für den allgemeinen Publikums- 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als verkehr geschlossen: Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den
2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen
einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im
Frei- und Hallenbäder
Paare, die nicht zusammenleben, zählen als Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften
einen Haushalt. Kontaktbeschränkungen.
Für Reha-Sport, Schulsport, Studien- *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
betrieb, Profi- oder Spitzensport und
Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei Lockerung
bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und Feuerwehren) dürfen die Weitere Lockerungen in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
ist erlaubt. Einrichtungen geöffnet werden. 7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
Die Benutzung der Umkleiden oder Spaßbäder 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht
Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
Skilifte und Gondeln
einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Thermen und Saunen
Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. einen Haushalt.
*an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
Kultur- und Freizeitgestaltung Theater Notbremse
Kultur- und Freizeiteinrichtungen Volksfeste o.ä. Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
bleiben geschlossen. Zirkusse mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
Geschlossen: Geöffnet: und botanische Gärten werden für den
Ateliers Spielplätze im Freien Publikumsverkehr geschlossen.
Ausflugsschiffe Wandern und Spazieren *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
Camping- und Wohnmobilstellplätze
Diskotheken und Clubs Geöffnet für „Click&Collect“ sowie Lockerung
Freizeitparks und Indoorspielplätze „Click&Meet“: Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
Kinos und Autokinos Wettannahmestellen kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
Kletterparks (drinnen und draußen) unter 50* möglich:
Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
Konzerte und Kulturhäuser und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: zoologischen und botanischen Gärten ohne
Krabbelgruppen Autokino, Autotheater, Autokonzerte Voranmeldung und Dokumentation der
Messen Galerien Kontaktdaten erlaubt.
Opern Museen *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
Spielbanken- und hallen Gedenkstätten durch das Gesundheitsamt geprüft Alle Details sowie Fragen und
Zoologische und botanische Gärten Antworten finden Sie auf
Baden-Württemberg.de
Stand: 19.03.2021Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 7
Trauer in le Croisic um Mireille le Cleac’h
Am 13. März verstarb die allseits geschätzte und stets für die Verschwisterung engagierte Mireille
le Cleac‘h im Alter von 79 Jahren. Sie war die Ehefrau des ehemaligen Bürger-meisters Leon le
Cleac’h, der die Verschwisterung der Partnerstädte zwischen Laufenburg und Le Croisic im Jahr
1973 mitbegründete.
Ihr Mann Leon le Cleac’h war von 1971 bis 1977 Bürgermeister von Le Croisic und von 1981 bis
1987 Vorsitzender des Comité Jumelage. Leon le Cleac’h verstarb im Jahr 2001.
Im Juni 1972 kam Mireille le Cleac’h zusammen mit ihrem Ehemann, Leon le Cleac’h und dem
Ratsschreiber Dauphas mit seiner Ehefrau in kleiner Delegation zum ersten Mal an den Hochrhein
nach Laufenburg. Sie lernten Laufenburg und Umgebung kennen und reisten mit den gewonnen
Eindrücken zufrieden an den Atlantik zurück. Im Juni 1973 fand dann die erste offizielle Jumelage
- Verschwisterung in Le Croisic statt, im Oktober 1973 der Gegenbesuch in Laufenburg.
Zu den folgenden offiziellen Begegnungen, Verschwisterungsanlässen und Freundschaftsbesu-
chen der beiden Städte in den fast 49 Jahren danach, war sie immer präsent.
Mireille le Cleac’h war auch stets an vorderster Linie des Comité Jumelage in Le Croisic und hielt
die Fäden in der Hand, wenn es darum ging, die Zusammenkünfte und Besuche der verschiede-
nen Vereine und Gruppen aus Laufenburg in Le Croisic zu organisieren.
So war sie jeweils bei den Besuchen der verschiedenen Delegationen der Stadt Laufenburg, des
Deutsch Französischen Freundeskreises, des Kirchenchors St. Martin Luttingen, des Schwarz-
waldvereins, der Feuerwehr Laufenburg und der Fasnachtsvereine, immer vor Ort, wenn es etwas
zu tun gab.
Im Vereinsleben der Stadt Le Croisic nahm sie rege teil, insbesondere beim Cercle Celtique,
dem Amicale des Sauveteurs und weiteren Organisationen in der Partnerstadt.
In ihrer Freizeit widmete sie sich auch dem kulturellen Leben und betreute ehrenamtlich das
Cinema - Kino von le Croisic. Mit ihr verliert Le Croisic eine beliebte Persönlichkeit, die in beschei-
dener, hilfsbereiter und herzlicher Weise über viel Jahre mitgewirkt hat.
Ihr letzter offizieller Besuch in Laufenburg war anlässlich der Einweihung des neuen Kindergartens
Rappenstein im Jahr 2019, verbunden war dieser mit einem Ausflug an den Bodensee auf die
Insel Mainau.
Mireille le Cleac’h hat in der Verschwisterung – Jumelage zwischen Laufenburg und Le Croisic
nachhaltig Spuren hinterlassen und diese mitgeprägt. Sie hinterlässt 2 Kinder und 5 Enkelkinder.
1. Der Gemeinderat beschließt das im Konzept vorgestellte Pro-
A MT L I C H E gramm für die Straßenunterhaltung 2021 durchzuführen.
B E K A N N TM A C H U N G E N 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen
Straßenbauarbeiten auszuschreiben.
Gemeinderat Sanierung Hans-Thoma-Schule
1. Vergabe Fassadenanstricharbeiten
Beschluss:
Beschlussfassungen aus der öffentlichen Gemeinde- Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der VOB/B die Firma
ratssitzung vom Montag, den 22.03.2021 Heinrich Schmid aus Laufenburg mit der Ausführung der Fassa-
Forsteinrichtungserneuerung im Stadtwald Laufenburg denanstricharbeiten für die Sanierung der Hans-Thoma-Schule
(Baden) Neubau im Bildungszentrum Laufenburg, Rappensteinstraße 12.
Beratung und Beschlussfassung über die Eigentümerziele Die Bruttoauftragssumme beträgt 37.795,71 €.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den laufenden Arbeiten 2. Vergabe der Schließanlage
zur Forsteinrichtung im Stadtwald Laufenburg (Baden). Beschluss:
2. Die Gewichtung der Ziele soll wie oben beschrieben in der For- Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der VOB/B die Fir-
steinrichtung berücksichtigt werden. ma Rudolf Hug aus Waldshut mit der Lieferung und Montage der
3. Die Forsteinrichtungsplanung soll im Frühjahr 2022 dem Gemein- Schließanlage für die Sanierung der Hans-Thoma-Schule Neubau
derat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden. im Bildungszentrum Laufenburg, Rappensteinstraße 12. Die Brut-
toauftragssumme beträgt 44.344,08 €.
Umsetzung der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum Digital-
Pakt Schule 2019-2024 „Leihgeräte für Lehrkräfte“ Vergabe- 3. Vergabe Errichtung einer PV-Anlage
entscheidung für die Lieferung von Notebooks für die Lehr- Beschluss:
kräfte der Hans-Thoma-Schule und Hebelschule Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der VOB/B die Firma
Beschluss: Elektro Buck aus Albbruck mit der Errichtung einer PV-Anlage für
Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der UVgO die Firma die Sanierung der Hans-Thoma-Schule Neubau im Bildungszent-
RBI Rittershofer GmbH aus Rheinstetten mit der Lieferung der 38 rum Laufenburg, Rappensteinstraße 12. Die Bruttoauftragssumme
Notebooks für die Lehrkräfte der Hans-Thoma-Schule sowie He- beträgt 55.855,55 €.
belschule. Die Bruttoauftragssumme beträgt 22.587,39 €.
Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Bauliche Unterhaltung der Gemeindestraßen der Stadt Lau- Beschluss:
fenburg (Baden) in 2021 Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der vor-
- Ausschreibungsbeschluss stehenden Spenden und zu.
Beschluss:8 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021 Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG
Attraktive Büroräume in Grenznähe am Laufenpark
Waldshuter Straße 10, 79725 Laufenburg (Baden)
Die Laufenburg Invest GmbH, Tochtergesellschaft der Stadt Laufenburg(Baden), vermietet in der
ehemaligen „Russenvilla“, einem verkehrsgünstig gelegenen, historischen Wohn- und Geschäfts-
gebäude, Büroräume im Erdgeschoss.
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Kaufkraft. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung sind die Räumlichkeiten sowohl mit dem
Auto als auch mit Bus und Bahn gut zu erreichen. Die Räumlichkeiten befinden sich im
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eine kleines Bad. Zusätzlich wird ein Kellerraum zur Verfügung gestellt.
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Kontakt:
Laufenburg Invest GmbH, Hauptstraße 30, 79725 Laufenburg (Baden)
Geschäftsführerin
Andrea Tröndle
andrea.troendle@laufenburg-baden.de
07763/806-300Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 9
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
KO M M U N A L E S zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der
Gutachterausschussverordnung (GuAVO) von den Städten und
Gemeinden
(nachfolgend die Beteiligten genannt)
Sprechstunde Jugendamt Waldshut Gemeinde Albbruck, vertreten durch
Herrn Bürgermeister Stefan Kaiser,
Ich freue mich Ihnen eine Sprechstunde im Rathaus in Lau- Gemeinde Bernau, vertreten durch
fenburg anbieten zu können. Sie findet immer mittwochs von Herrn Bürgermeister Alexander Schönemann,
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Bauamt statt. Gemeinde Dachsberg, vertreten durch
Sollten Sie ein Anliegen haben, melden Sie sich bitte vorher Herrn Bürgermeister Dr. Stephan Bücheler,
telefonisch unter 07751 864373 oder per Email an Gemeinde Dogern, vertreten durch
Wolfgang.Naegele@landkreis-waldshut.de, um einen Termin Herrn Bürgermeister Fabian Prause,
vor Ort abstimmen zu können. Gemeinde Görwihl, vertreten durch
Herrn Bürgermeister Carsten Quednow,
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Häusern, vertreten durch
Wolfgang Nägele
Herrn Bürgermeister Thomas Kaiser,
Gemeinde Herrischried, vertreten durch
Herrn Bürgermeister Christian Dröse,
Gemeinde Höchenschwand, vertreten durch
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlich- Herrn Bürgermeister Sebastian Stiegeler,
rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines Gemeinde Ibach, vertreten durch
gemeinsamen Gutachterausschusses Herrn Bürgermeister Helmut Kaiser,
Stadt Laufenburg (Baden), vertreten durch
(1) Die Genehmigung des Landratsamtes Waldshut-Tiengen Herrn Bürgermeister Ulrich Krieger,
vom 4.3.2021 zu der am 01.01.2021 geschlossenen öffent- Gemeinde Murg, vertreten durch
lich-rechtlichen Vereinbarung der Städte und Gemeinden im Herrn Bürgermeister Adrian Schmidle,
westlichen Öffentliche Bekanntmachung
Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der Gemeinde Rickenbach, vertreten durch
(1) Aufgaben nachdes§ Landratsamtes
Die Genehmigung 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussver-
Waldshut-Tiengen vom 4.3.2021 zu der Herrn Bürgermeister Dietmar Zäpernick,
ordnung undgeschlossenen
am 01.01.2021 Bildung des Gemeinsamen
öffentlich-rechtlichen Gutachterausschus-
Vereinbarung der Städte Stadt St. Blasien, vertreten durch
und Gemeinden im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der
ses Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad
Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und
Säckingen Herrn Bürgermeister Adrian Probst,
gem.
Bildung§des
1 Gemeinsamen
Abs. 1 SatzGutachterausschusses
2 GuAVO in Verbindung mit §WEST
Landkreis Waldshut 25 GKZ Gemeinde Todtmoos, vertreten durch
gem.
bei der § 25 Bad
Stadt Abs. 5 GKZgem. § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO in Verbindung mit
Säckingen Frau Bürgermeisterin Janette Fuchs,
und § 25 GKZ gem. § 25 Abs. 5 GKZ Stadt Wehr, vertreten durch
(2)unddie am 01.01.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Verein- Herrn Bürgermeister Michael Thater,
(2) barung der Städte
die am 01.01.2021 und Gemeinden
geschlossene imVereinbarung
öffentlich-rechtliche westlichen derLandkreis
Städte Gemeinde Weilheim, vertreten durch
Waldshut-Tiengen zurLandkreis
und Gemeinden im westlichen Übertragung der Aufgaben
Waldshut-Tiengen nach
zur Übertragung der § 1 Herrn Bürgermeister Jan Albicker
Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung zur Bildung
Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung zur Bildung
des Gemeinsamen Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST bei der
des Gemeinsamen
Stadt Bad Säckingen Gutachterausschusses Landkreis Walds- auf die Stadt Bad Säckingen, vertreten durch Herrn Bürgermeister
hut WEST bei der Stadt Bad Säckingen
werden nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Alexander Guhl zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachteraus-
werden nachstehend öffentlich bekannt gemacht. schusses
Dogern, den 15.03.2021
gez. Fabian Prause, Bürgermeister
Laufenburg (Baden), den 15.03.2021 Vorbemerkung
gez. Ulrich Krieger, Bürgermeister Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Anforderungen die Aufga-
ben des Gutachterausschusses im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich zu erfül-
len, schließen die Stadt/Gemeinde Albbruck, Bernau, Dachsberg,
Dogern, Görwihl, Häusern, Herrischried, Höchenschwand, Ibach,
Landratsamt Waldshut
Landratsamt Waldshut
Laufenburg (Baden), Murg, Rickenbach, St. Blasien, Todtmoos,
Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Wehr, Weilheim sowie die Stadt Bad Säckingen folgende delegie-
Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
rende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab und regeln die Zustän-
Genehmigung
Genehmigung digkeiten im Bereich des Gutachterausschusswesens durch die
Die am 01.01.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen
Übertragung der Aufgaben auf die Stadt Bad Säckingen, die mit
Die
denam 01.01.2021
Städten geschlossene
Bad Säckingen, öffentlich-rechtliche
Laufenburg (Baden), St. Blasien und WehrVereinba-
sowie der Rechtwirksamkeit dieser Vereinbarung einen Gemeinsamen
rung
den zwischen
Gemeinden den Städten
Albbruck, Bernau, Bad Säckingen,
Dachsberg, Dogern,Laufenburg (Baden),
Görwihl, Häusern, Gutachterausschuss einrichtet.
St.Herrischried,
Blasien und Wehr sowie
Höchenschwand, denMurg,
Ibach, Gemeinden
Rickenbach, Albbruck,
Todtmoos Bernau,
und Die Übertragung der in § 1 bezeichneten Aufgaben erfolgt auf der
Weilheim zur Dogern,
Dachsberg, Übertragung der Aufgaben
Görwihl, nach Herrischried,
Häusern, § 1 Abs. 1 S. 1Höchen-
der Grundlage des § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO, sowie auf der Grundlage
Gutachterausschussverordnung
schwand, (GuAVO) von
Ibach, Murg, Rickenbach, den genannten
Todtmoos und Städten und zur
Weilheim des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ).
Gemeinden auf die Stadt Bad Säckingen und Bildung eines gemeinsamen
Übertragung der Aufgaben nach §1 Abs. 1 S. 1 „Gemeinsamer
der Gutachter- Die Beteiligten und die Stadt Bad Säckingen möchten im amtlichen
Gutachterausschusses mit der Bezeichnung
ausschussverordnung
Gutachterausschuss Landkreis (GuAVO)
Waldshutvon
WESTden
bei genannten Städten und
der Stadt Bad Säckingen"
Wertermittlungswesen (§§ 192–197 Baugesetzbuch, nachfolgend
Gemeinden
gemäß § 1 Abs. auf1 die
S. 2 Stadt
GuAVOBad Säckingen
in Verbindung mit §und Bildung
25 des eines
Gesetzes über ge- BauGB) zusammenarbeiten und hierzu einen Gemeinsamen Gut-
meinsamen Gutachterausschusses
kommunale Zusammenarbeit mit der
(GKZ) wird gemäß § 25 Bezeichnung „Gemein-
Abs. 5 GKZ genehmigt. achterausschuss mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bilden.
samer Gutachterausschuss Landkreis Waldshut WEST bei der Hauptsächliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Ableitung und
Stadt Bad Säckingen“ gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 GuAVO in Verbin- die Veröffentlichung von gemeinsamen Bodenrichtwerten (§ 196
dung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit BauGB) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen
(GKZ) wird gemäß § 25 Abs. 5 GKZ genehmigt. Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) in einem gemeinsamen Grundstücks-
marktbericht.
79761
79761 Waldshut-Tiengen,
Waldshut-Tiengen, den 04. Märzden
202104. März 2021
Landratsamt
79761 Waldshut
Waldshut-Tiengen,
Landratsamt Waldshut den 04. März 2021 §1
Landratsamt Waldshut
Gegenstand der Vereinbarung
(3) Die Beteiligten übertragen mit Wirksamwerden dieser Verein-
barung die Aufgabe aus § 1 Abs. 1 GuAVO auf die Stadt Bad
Säckingen (Delegation) ohne Personalüberleitung.
Dr.
Dr.Martin
MartinKistler
Kistler Dienstsiegel
Dienstsiegel (4) Die Stadt Bad Säckingen erfüllt anstelle der Beteiligten die
Landratsamt
Dr. Martin Kistler Landratsamt
Landratsamt
übertragenen Aufgaben in eigener rechtlicher Zuständigkeit.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der
zur Übertragung der (GuAVO)
Gutachterausschussverordnung Aufgaben nach
von den § 1 Absatz
Städten und 1 Satz 1 der
Gemeinden
Gutachterausschussverordnung (GuAVO)genannt)
(nachfolgend die Beteiligten von den Städten und Gemeinden
Gemeinde Albbruck, vertreten durch Herrn Bürgermeister Stefan
(nachfolgend die Beteiligten genannt) Kaiser,
Gemeinde
GemeindeBernau, vertreten
Albbruck, durch durch
vertreten Herrn Bürgermeister AlexanderStefan Kaiser,
Herrn Bürgermeister10 | FREITAG, 26. MÄRZ 2021 Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG
Sämtliche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen (2) Die Geschäftsstelle behandelt die ihr im Rahmen der Aufgabe-
Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Verein- nerfüllung bekanntwerdenden Informationen und Daten ver-
barung auf die Stadt Bad Säckingen über. traulich. Vertrauliche Informationen und Daten im Sinne dieser
(5) Die Stadt Bad Säckingen erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräu- Erklärung sind solche, die der Geschäftsstelle übermittelt wer-
men bzw. in angemieteten externen Büroräumen. den und sich aus Unterlagen (Kaufverträge, Grundbuchakten
etc.) ergeben.
§2 (3) Bedient sich die Geschäftsstelle dritter Personen als Erfül-
Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses lungsgehilfen, werden diese von der Geschäftsstelle schriftlich
sowie Gutachterbestellung auf das Datengeheimnis und zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(1) Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben wird bei der Stadt
Bad Säckingen ein Gemeinsamer Gutachterausschuss gebil- §5
det. Er trägt die Bezeichnung Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgabe
(1) Die Beteiligten führen den Abschluss der Kaufpreissammlung
„Gemeinsamer Gutachterausschuss am Tag vor der Aufgabenübertragung aus, siehe insoweit § 11
Landkreis Waldshut WEST Abs. 3 dieser Vereinbarung.
bei der Stadt Bad Säckingen“ (2) Die Beteiligten sichern zu und tragen dafür Sorge, dass zum
(2) Die Beteiligten sowie die Stadt Bad Säckingen benennen nach Zeitpunkt des Aufgabenübergangs die Kaufpreissammlungen
Maßgabe von § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der den aktuellen Stand aufweisen und Arbeitsrückstände nicht
Grundstückswertermittlung und sonstigen Wertermittlungen vorhanden sind.
erfahrene Personen, die von der Stadt Bad Säckingen zu eh- (3) Die Beteiligten übergeben spätestens am Tag vor dem Wirk-
renamtlichen Gutachtern bestellt werden sollen. Die Benen- samwerden der Vereinbarung die vorhandenen Akten und re-
nung erfolgt in der Weise, dass die Beteiligten sowie die Stadt levante Vorgänge der letzten 10 Jahre an den Gemeinsamen
Bad Säckingen berechtigt sind, pro angefangene 3.000 Ein- Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Säckingen. Die älteren
wohner je einen Gutachter, mindestens aber einen Gutachter Akten verbleiben bei den abgebenden Gemeinden und ste-
pro Gemeinde vorzuschlagen. Für die Ermittlung der Einwoh- hen dort zur Verfügung. Für die Übergabe von Akten und Vor-
nerzahl findet § 143 Gemeindeordnung (GemO) entsprechend gängen wird eine Übergabeniederschrift einschließlich eines
Anwendung. Verzeichnisses der im jeweiligen Stadt- oder Gemeindearchiv
(3) Die ehrenamtlichen Gutachter des Gemeinsamen Gutach- verbleibenden Unterlagen gefertigt.
terausschusses werden entsprechend der Vorschläge der (4) Die Beteiligten überlassen der Geschäftsstelle kostenfrei sämt-
Beteiligten sowie der Stadt Bad Säckingen nach Abs. 2 dem liche zur Führung einer gemeinsamen Kaufpreissammlung und
Gemeinderat Stadt Bad Säckingen zur Bestellung vorgeschla- zur Erstellung von Gutachten erforderlichen Unterlagen und Da-
gen. Der Vorsitzende des Gutachterausschusses wird auf ten. Dies umfasst auch die Unterlagen und Daten der bisher bei
Vorschlag des Leiters der Geschäftsstelle des Gemeinsamen den Geschäftsstellen geführten Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschusses durch den Gemeinderat der Stadt Bad Die Geschäftsstelle ist berechtigt und bevollmächtigt, im Na-
Säckingen eingesetzt. Der Leiter der Geschäftsstelle des Ge- men der Beteiligten zur Aufgabenerfüllung erforderliche Daten
meinsamen Gutachterausschusses schlägt, sofern er selbst (z.B. GEO-Daten, Grundbuchdaten, Daten aus Bauakten etc.)
das Amt des Vorsitzenden ausübt, aus der Reihe der ehren- bei Dritten einzuholen.
amtlichen Gutachter vier stellvertretende Vorsitzende vor. Ist Die Mitgliedsgemeinden benennen jeweils eine Ansprechper-
dies nicht der Fall, übt der Leiter der Geschäftsstelle des Ge- son für die notwendige Zulieferung der notwendigen Unterla-
meinsamen Gutachterausschusses das Amt eines stellvertre- gen und Daten (z.B. Bauakten, Baulasten, Kartenwerke).
tenden Vorsitzenden aus und schlägt aus der Reihe der ehren- (5) Die Beteiligten übergeben der Geschäftsstelle des Gemeinsa-
amtlichen Gutachter drei weitere stellvertretende Vorsitzende men Gutachterausschusses bei der Stadt Bad Säckingen den
vor. Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und jeweiligen amtlichen Straßenschlüssel in Papierform und als
die weiteren ehrenamtlichen Gutachter werden vom Gemein- elektronische Datei (Excel-Format).
derat der Stadt Bad Säckingen gemäß § 2 GuAVO auf vier (6) Die Beteiligten ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle
Jahre bestellt. des Gemeinsamen Gutachterausschusses kostenfrei auf das
(4) Die Stadt Bad Säckingen gewährleistet, dass bei Belangen der elektronische Grundbuch und die Grundakten für die Grundstü-
Beteiligten (Bodenrichtwerte, Gutachten etc.) vorrangig die cke im Gebiet der Beteiligten zuzugreifen, soweit dies zur Erfül-
bestellten Gutachter der Wohnsitzgemeinde herangezogen lung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist.
werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Gemeinsa- (7) Die bei den Beteiligten eingehenden Urkunden, die für den
men Gutachterausschusses. Gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden
(5) Das Vorschlagsrecht für den als ehrenamtlicher Gutachter zu von den Beteiligten spätestens innerhalb einer Woche in ver-
bestellenden Vertreter des Finanzamtes und dessen Stellver- schlossenem Umschlag an die Geschäftsstelle des Gemein-
treter obliegt der zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Abs. 2 GuA- samen Gutachterausschusses bei der Stadt Bad Säckingen
VO). weitergeleitet.
(8) Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung entfällt die Möglichkeit
§3 eines eigenen Gutachterausschusses bei den Beteiligten, so-
Geschäftsstelle des gemeinsamen dass die Gutachter der Gutachterausschüsse der Beteiligten
Gutachterausschusses durch den jeweiligen Gemeinderat abzuberufen sind (§ 4 Abs.
(1) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses 1 GuAVO). Die Dienststempel der jeweiligen Gutachteraus-
wird bei der Stadt Bad Säckingen eingerichtet (§ 8 Abs. 1 GuA- schüsse sind zu diesem Zeitpunkt zu entwerten.
VO). (9) Die Beteiligten und die Stadt Bad Säckingen beraten und
(2) Die Stadt Bad Säckingen verpflichtet sich, die für eine sachge- unterstützen einander zum Zwecke der Erfüllung dieser Ver-
rechte Aufgabenerfüllung erforderliche Personal- und Sach- einbarung und stellen die für die Durchführung dieser Verein-
mittelausstattung zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1a GuAVO). Die barung und der damit zusammenhängenden Aufgaben erfor-
Stadt Bad Säckingen verpflichtet sich weiter, eine regelmäßi- derlichen Informationen und Unterlagen uneingeschränkt und
ge fachliche Fortbildung der Mitarbeiter sicherzustellen. unentgeltlich zur Verfügung.
(3) Die hierfür erforderlichen Personalentscheidungen obliegen
der Stadt Bad Säckingen. §6
Pflichten der Vertragspartner
§4 (1) Die Stadt Bad Säckingen gewährleistet mit dem Tag der Auf-
Vertraulichkeit der Daten gabenübertragung die Erfüllung der Aufgaben der Gutachter-
(1) Der Geschäftsstelle ist es untersagt, personenbezogene Daten ausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für
unbefugt zu anderen als den zur Aufgabenerfüllung erforderli- sonstige Wertermittlungen im Sinne von §§ 192 ff. Baugesetz-
chen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu buch (BauGB) i. V. m. der Gutachterausschussverordnung
geben oder zugänglich zu machen. (GuAVO).Amtsblatt der Stadt LAUFENBURG FREITAG, 26. MÄRZ 2021 | 11
(2) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Beteiligten und der nahme einzelner Mitarbeiter bereits vor Wirksamkeit dieser
Stadt Bad Säckingen beantragten und noch nicht fertig ge- Vereinbarung vorgesehen. Zu den berücksichtigungsfähigen
stellten Verkehrswertgutachten gehen zur Weiterbearbeitung Kosten zählen deshalb auch alle vorbereitenden Maßnahmen.
auf die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachteraus- Hierzu zählen insbesondere Stellenausschreibungen, Dienst-
schusses bei der Stadt Bad Säckingen über. fahrten, Fortbildungen, Büroausstattung, Miete und sonstige
(3) Die Stadt Bad Säckingen gewährleistet einen ausreichenden für den Betrieb notwendige Aufwendungen.
Versicherungsschutz für die/den Vorsitzenden des Gutach- (5) Spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres erstellt die Stadt
terausschusses, die ehrenamtlichen Gutachter und die Mitar- Bad Säckingen (Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachteraus-
beiter der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachteraus- schuss) eine Abrechnung der im vorausgegangenen Kalen-
schusses für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im derjahr im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung ange-
Zusammenhang mit deren Tätigkeiten und Handlungen zur fallenen einzelnen Aufwendungen nach Abs. 2 und Abs. 3 und
Erfüllung der übertragenen Aufgaben. der nach Abs. 1 geltend gemachten Gebühren und Auslagen.
(4) Sofern und soweit sich Schadensersatzansprüche aufgrund Die Erstattung des sich nach Abzug der Gebühren und Aus-
von Vorgängen ergeben, die vor dem Wirksamwerden dieser lagenersatz aus der Abrechnung ergebenen Betrages erfolgt
Vereinbarung durch den jeweils zuständigen Gutachteraus- durch die Beteiligten binnen einer Frist von 1 Monat nach Zu-
schuss bearbeitet wurden und auf vorsätzliches oder grob gang der Abrechnung nach Satz 1.
fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind, stellen die Betei- (6) Die Stadt Bad Säckingen ist berechtigt, unterjährig zum 30.
ligten die Stadt Bad Säckingen im Innenverhältnis von Scha- Juni eines jeden Jahres von den Beteiligten eine angemesse-
densersatzansprüchen frei und übernehmen im Innenverhält- ne Vorauszahlung (zunächst 4,00 € pro Einwohner) auf den
nis die Haftung für diese Ansprüche. nach den Absätzen 2 bis 5 zu leistenden Kostenersatz zu er-
heben. Die Aufteilung der Vorauszahlung auf mehrere Raten
§7 ist zulässig. Über die Vorauszahlung ist zeitgleich mit der nach
Gebührenerhebung, Ausdehnung des Satzungsrechts, Abs. 5 vorzulegenden Abrechnung abzurechnen.
Kostenerstattung (7) Sofern die obersten Finanzbehörden des Bundes und der
(1) Die Stadt Bad Säckingen kann im Rahmen der ihr übertrage- Länder dieses Rechtsgeschäft nachträglich der Umsatzsteuer
nen Aufgabengebiete Satzungen erlassen, die für das gesam- unterwerfen sollten (betrifft insbesondere § 2 b UStG), erhöht
te Gebiet der Beteiligten gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Dies gilt sich die Zahlungspflicht um die jeweils gültige gesetzliche
insbesondere für die Erhebung von Gebühren. Umsatzsteuer. Die Steuerpflicht kann durch Terminierung des
(2) Sämtliche Kosten, die der Stadt Bad Säckingen für die Aufga- Finanzministeriums oder aufgrund der Feststellung der Um-
benerfüllung nach § 1 anfallen, die nicht durch Gebührenein- satzsteuerpflicht durch die zuständige Finanzbehörde erfol-
nahmen gedeckt sind, werden der Stadt Bad Säckingen durch gen. Eine rückwirkende Rechnungsstellung der Umsatzsteuer
die Beteiligten erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt nach aufgrund eines entsprechenden Feststellungsbescheides ge-
dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Beteiligten und der genüber der Stadtverwaltung Bad Säckingen ist möglich.
Stadt Bad Säckingen zur Gesamtzahl aller nach Wirksamwer- (8) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträge
den dieser Vereinbarung vom örtlichen Zuständigkeitsbereich nach den für Gebühren geltenden kommunalabgabenrechtli-
des Gutachterausschusses erfassten Einwohner. Maßgebend chen Vorschriften zu verzinsen.
ist dabei jeweils die nach der amtlichen Statistik des Statisti-
schen Landesamtes Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der §8
Abrechnung vorliegende Einwohnerzahl nach § 143 GemO. Dauer der Vereinbarung, Kündigung
(3) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das vorausgegange- (1) Die vorliegende Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit ge-
ne Haushaltsjahr. Grundlage für die Ermittlung der Kosten wie schlossen.
nach Abs. 2 bilden dabei insbesondere: (2) Die Vereinbarung kann von jeder beteiligten Stadt/Gemeinde
a) Die Personalkosten für die zur Aufgabenerfüllung not- schriftlich zum 31. Dezember eines jeden Jahres mit einer Frist
wendigen Beschäftigten. von 36 Monaten gekündigt werden. In dem Kündigungsschrei-
b) Die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamt- ben sollen die Gründe der Kündigung angegeben werden.
lichen Gutachter/innen gem. § 14 der Gutachteraus- (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
schussverordnung (GuAVO). Grund, etwa bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen bleibt
c) Die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen. unberührt. Ebenso bleibt § 60 Abs. 1 Landesverwaltungsver-
d) Die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsfüh- fahrensgesetz (LVwVfG) unberührt.
rung aus dem notwendigen Personaleinsatz ergebenden
Sachkosten aller Arbeitsplätze (zum Beispiel Miete, Büro- §9
und Geschäftsbedarf, Dienstfahrten) des Gutachteraus- Schriftform
schusses, ermittelt auf Grundlage der Sachaufwendun- Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der
gen im Gutachterausschusswesen des abzurechnenden Schriftform und im Falle der Einbeziehung weiterer Aufgaben der
Jahres. Aufhebung der Vereinbarung oder der Kündigung der Genehmi-
e) Die Lizenzgebühren und Supportkosten für notwendige gung der Rechtsaufsichtsbehörde.
spezielle EDV-Programme im Gutachterausschuss (Kauf-
preissammlung, Wertermittlungsprogramm). § 10
f) Verwaltungsgemein- und kalkulatorische Kosten für in- Salvatorische Klausel
terne Leistungserbringung (zum Beispiel Personalbe- (1) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz
treuung, Abrechnungen, kalkulatorische Miete, Abschrei- oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die
bungen), welche für die Einrichtung und den laufenden Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt,
Betrieb des Gemeinsamen Gutachterausschusses benö- wenn anzunehmen ist, dass die Beteiligten die Vereinbarung
tigt wird. auch ohne diese Bestimmung geschlossen hätten.
Für den Nachweis der Kosten hat die Stadt Bad Säckin- (2) In einem solchen Fall wird zwischen den Beteiligten und der
gen geeignete Kostennachweise zu führen. Anstelle ei- Stadt Bad Säckingen eine neue Regelung vereinbart, die der
nes Einzelnachweises können Personal- und Sachkosten alten unwirksamen Regelung inhaltlich nahekommt.
auch mit Pauschalwerten angesetzt werden, die gemäß (3) Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsmi-
nisteriums über die Berücksichtigung der Verwaltungs- § 11
kosten, insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren Inkrafttreten, Genehmigung, Bekanntmachung
und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der (1) Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Rechtsauf-
Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung) in der jeweils sichtsbehörde. Die Vereinbarung soll erst dann der Rechts-
gültigen Fassung ermittelt wurden. aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden, wenn
(4) Zur Einarbeitung und Vorbereitung der Arbeitsaufnahme des feststeht, dass für die Aufnahme der Arbeit genügend geeig-
Gemeinsamen Gutachterausschusses ist die Tätigkeitsauf- nete Personen eingestellt werden können.Sie können auch lesen