"Gott ist nicht das Problem" - Jochen Arnold - Michaeliskloster ...

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Jochen Arnold

        „Gott ist nicht das Problem“
        Wahrnehmungen und theologische
        Überlegungen zur Feier des Heiligen
        Abendmahls in einer „Notsituation“

        Hinführung
        Im Folgenden soll die gottesdienstliche Situation der evangelischen Kir-
        che während der ersten Welle der Corona-Pandemie im März/April 2020
        in Deutschland in den Blick genommen werden. Meine besondere Auf-
        merksamkeit gilt dabei den Widerständen und neuen Möglichkeiten, das
        heilige Abendmahl zu feiern.1
            Nach einer allgemeinen Situationsbeschreibung beleuchte ich im We-
        sentlichen drei grundsätzliche Optionen: Abendmahl-Fasten, Hausabend-
        mahl und digitales Abendmahl. Danach möchte ich die theologischen Ar-
        gumente für und gegen das digitale Abendmahl in den Blick nehmen, einige
        liturgiepraktische Hinweise geben und mit einem Ausblick schließen.

        1         Zur Situation Ende März / Anfang April 2020
        Die Situation des von den staatlichen Behörden verhängten Lockdown
        im März 2020 traf die Evangelische Kirche in Deutschland aufs Ganze
        gesehen unerwartet und mit einer Vehemenz wie wenig andere Ereignis-
        se in den Jahren seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.2 Auf öffentliche

        1
             Meine eigene auf Michaeliskloster.de veröffentlichte Stellungnahme vom 3. April ha-
             be ich jüngst geringfügig überarbeitet, vgl. Jochen Arnold, Gottes Wort tut, was es
             sagt. Stellungnahme zur Abendmahlsnotsituation, in: Für den Gottesdienst 91 (2020),
             S. 45–46.
        2
             Vgl. dazu Hanna Fülling, Digitalisierungsschub für das religiöse Leben in der Co-
             rona-Krise, in: Jeannine Kunert (Hrsg.), Corona und die Religionen. Religiöse Pra-

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           (analoge) Gottesdienste – von den digitalen abgesehen – verzichten zu
           müssen, das hat es meines Wissens so seit Menschengedenken nicht ge-
           geben. Selbst globale oder nationale Katastrophen wie der 11. Septem-
           ber 2001, der Tsunami 2004, die Amokläufe von Erfurt 2002 und Win-
           nenden 2009, der Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich
           2015 oder die Terroranschläge von Berlin 2016 konnten immer mit gro-
           ßen Trauer- und Gedenkgottesdiensten begleitet werden. Von daher war
           und ist diese Situation neu.
               Vielfach reagierten die Hauptamtlichen bzw. die Gemeinden rasch,
           indem sie Gottesdienste oder Ansprachen aus leeren Kirchen streamten
           oder Kurzbotschaften ins Netz stellten. Gebet und Musik, besonders aber
           die Feier der Sakramente traten deutlich in den Hintergrund, setzte diese
           doch wieder die Beteiligung mehrerer Menschen / eines Teams oder
           Chors voraus.
               Ein besonderes Problem zeichnete sich mit dem Herannahen des
           Gründonnerstags bzw. Karfreitags und des Osterfestes ab, an denen in
           den evangelischen Kirchen wie in anderen Kirchen der weltweiten Öku-
           mene auch gewöhnlich jedes Jahr Abendmahlsfeiern stattfinden. Es ent-
           brannte eine leidenschaftliche theologische Debatte, die sich um die Fra-
           ge rankte, ob und wie Abendmahlsfeiern unter den Bestimmungen zur
           Pandemie denkbar seien.
               Nach meiner Kenntnis wurden im Wesentlichen vier Optionen prak-
           tiziert und theologisch bzw. rechtlich propagiert. Dazwischen gibt es
           auch Übergänge oder Mischformen.
           – Verzicht auf eine Mahlfeier mit dem Hinweis auf die Vollgültigkeit
               des Wortgottesdienstes bzw. dem Vorschlag eines eucharistischen
               Fastens
           – Häusliche Abendmahlsfeier mit einem Getauften/einer Getauften als
               Leitenden (in Analogie zur Nottaufe)
           – Das Streamen einer (Agape- oder) Abendmahlsfeier mit einem/einer
               Ordinierten ins häusliche Wohnzimmer und der Teilnahme daran mit
               bereit gestellten Elementen
           – Teilnahme an einem digitalen Format ohne Kommunion

           Neben Verlautbarungen der einzelnen Landeskirchen (z. B. Hessen-­
           Nassau, Württemberg, Baden, Hannover u. a.) äußerte sich auch die theo-

                xis in Zeiten der Pandemie (= EZW-Texte Nr. 268), Berlin 2020, S. 89–104, hier:
                S. 91–94.

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        logische Leitungsebene der EKD in einem insgesamt ausgewogenen
        Statement (Anke, Bosse-Huber, Gorski, Gundlach): „Wo angesichts der
        geistlichen Not, sich nach dem Abendmahl zu sehnen und es doch in der
        gewohnten Form in unseren Kirchen nicht feiern zu können, neue Wege
        versucht werden, sollte dies sehr sorgfältig und unter Wahrung unserer
        Traditionen sowie in guter ökumenischer Verbundenheit getan werden“3,
        hieß es vorsichtig mahnend.
           Einzelne Landeskirchen empfahlen häusliche Abendmahlsfeiern
        (Hannover, Kurhessen4 bzw. Württemberg eingeschränkt pro loco et tem-
        pore), andere streamten auch Abendmahlsfeiern digital, um sie zuhause
        mitzufeiern (Rheinland,5 Hannover), während ebendies von anderen wie-
        der abgelehnt wurde (z. B. Württemberg, EKBO). Auch die Möglichkeit
        einer „Agapefeier“ (vgl. unten 4.) wurde vorgeschlagen und damit eine
        Zwischenlösung propagiert.

        2         Abendmahlsfasten in einer Notsituation?
        Eine erste grundsätzliche Debatte ging um die Frage, ob es sich im März/
        April 2020 eigentlich um eine Notsituation handle und daher ein beson-
        deres Vorgehen, das über normale Regelungen des ius liturgicum hinaus-
        geht, angezeigt sei. Sicher lässt sich dazu sagen, dass die Regierung nicht
        den „nationalen Notstand“ ausgerufen hat. Dennoch war und ist die
        durch die Pandemie (und die damit verbundenen politischen Weichen-

        3
             Hinweise zum Umgang mit dem Abendmahl in der Corona-Krise, unterzeichnet von
             Dr. Anke, Dr. Gundlach, Dr. Gorski, Bischöfin Bosse-Huber, veröffentlicht in Han-
             nover, 3.4.2020. Vgl. https://bit.ly/3paORMP (pdf-Datei, abgerufen am: 21.12.2020).
        4
             So Alt-Bischof Dr. Martin Hein (Evangelische Kirche in Kurhessen und Waldeck),
             vgl. Martin Hein, Am Gründonnerstag in der Familie ein „Notabendmahl“ feiern,
             in: idea Spektrum 08.04./2020, S. 8.
        5
             Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland lud – so Ralf Peter
             Reimann (vgl. http://bit.ly/38dAGQ8; abgerufen am: 16.12.2020) – am Gründon-
             nerstag seine Mitarbeitenden zur Hausandacht mit Abendmahl ein – per Videokonfe-
             renz. Man habe sich intensiv mit den liturgischen Herausforderungen und theologi-
             schen Fragen beschäftigt und sei zu dem Entschluss gekommen, das Abendmahl
             online feiern zu wollen. „Es wird sich ganz anders anfühlen, als wenn wir im Kreis
             zusammenstehen“, heißt es in der Einladung des Landeskirchenamtes weiter, „aber
             wir trauen dem Abendmahl in dieser besonderen Situation etwas zu. Wir sind nicht
             in einem Raum zusammen. Doch eint uns das Abendmahl miteinander und mit Chris-
             tus. Wo immer wir gerade auch sein werden.“ (zit. n. Lena Christin Ohm, Kerze an-
             zünden, Gebet formulieren, Agapemahl feiern – Digitale Rituale zu Ostern, in: evan-
             gelisch.de [http://bit.ly/3r37yny; abgerufen am: 27.11.2020]).

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           stellungen) entstandene „geistliche Not“ für die Kirche nicht zu unter-
           schätzen. Ein gottesdienstliches Versammlungsverbot – und sei es aus
           gut begründeten medizinischen bzw. epidemologischen Gründen – stell-
           te in der Geschichte der noch recht jungen Demokratie einen (erstmali-
           gen) massiven Eingriff in die Religions- und Versammlungsfreiheit dar.6
               Gewiss mag die persönliche Notsituation in den meisten Fällen nicht
           mit einem Krieg oder Bürgerkrieg bzw. einer Naturkatastrophe ver-
           gleichbar gewesen sein. Die große Mehrzahl der Menschen war nicht in-
           fiziert oder in tödlicher Gefahr. Und doch war die Situation einzelner
           plötzlich durch Quarantäne isolierter Personen, besonders in den Pflege-
           heimen und auf den Intensivstationen – unter Umständen verbunden mit
           striktem Besuchsverbot, womöglich einer beängstigenden Corona-Diag-
           nose samt konkreten bedrohlichen Symptomen – in dieser Brisanz so
           kaum dagewesen. Von daher plädierten viele dafür, den Lockdown als
           tatsächliche seelsorgliche Notlage zu begreifen und diese mit der bedrän-
           genden Situation zu vergleichen, die eine Nottaufe rechtfertigt.7
               Bei Idea Spektrum war am Mittwoch der Karwoche 2020 zu lesen:
                „Christen sollten am Gründonnerstag bei sich zu Hause im Familienkreis gemeinsam
                ein ‚Notabendmahl‘ feiern. Das schlägt der frühere Bischof der Evangelischen Kir-
                che von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein (Kassel), vor. Wie er in seinen ‚Gedanken
                zum Gründonnerstag‘ schreibt, die er auf seiner Internetseite veröffentlicht, hat Jesus
                Christus nach der biblischen Überlieferung an dem Tag vor seinem Tod das Abend-
                mahl mit seinen Jüngern gefeiert. Weil solche Erinnerungsfeiern wegen der Corona-
                Pandemie in diesem Jahr in Kirchengemeinden nicht möglich seien und die Elemen-
                te des Abendmahls, Brot und Wein, nicht digital, sondern ‚nur in echt‘ empfangen
                werden könnten, sei ihm die Idee mit dem ‚Notabendmahl‘ gekommen. Zur Begrün-
                dung verweist Hein auf jüdische Seder-Feiern, die ebenfalls im Familienkreis began-
                gen würden.“8

           Heins Begründungsfigur ist zunächst schlicht biblisch mit dem Hinweis
           auf urchristliche Mahlfeiern (Lk 24 und Apg 2) motiviert. In Analogie
           zur Nottaufe möchte er dem allgemeinen Priestertum der Getauften die

           6
                Auch andere Religionsgemeinschaften traf dies hart, vgl. zum Judentum und Islam:
                Hanna Fülling, Digitalisierungsschub für das religiöse Leben, 96–99.
           7
                Vgl. Jochen Arnold, Gottes Wort tut, was es sagt, 45. Dagegen steht in der der
                EKD-Stellungnahme (vgl. Anm. 3), S. 2: „Bei der Nottaufe geht es darum, den nicht
                mehr zu heilenden Umstand zu verhindern, dass ein Mensch ungetauft stirbt. Die see-
                lische oder geistliche Not, nicht Abendmahl feiern zu können, ist damit nicht ver-
                gleichbar.“ Diese Äußerung klingt angesichts der persönlichen Dramatik infizierter
                oder isolierter Menschen einigermaßen zynisch.
           8
                Vgl. Martin Hein, Am Gründonnerstag.

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        Austeilung des Abendmahls bzw. Leitung einer häuslichen Abendmahls-
        feier anvertrauen.9
            Dies ist in letzter Konsequenz auf der Linie des lutherischen Bekennt-
        nisses (Confessio Augustana = CA 5), wonach dem ministerium verbi
        ­divini – gemeint ist hier das verkündigende Amt aller Getauften – die Be-
        zeugung des Evangeliums und auch die Austeilung der Sakramente
        anvertraut ist. Dieser Artikel gilt – so jedenfalls die Opinio Communis –
        unabhängig von der Berufung zum ordinierten Amt bzw. von der Erlaub-
        nis öffentlich zu lehren (vgl. CA 14)10.
            Die Feststellung einer Notsituation muss freilich nicht automatisch zu
        einem häuslichen Abendmahl führen. Für manche Theologinnen und
        Theologen war genau das Gegenteil angezeigt: ein zeitweiliges „Fasten“
        des Abendmahls.11 Die in diesem Zusammenhang – besonders von re-
        nommierten Professoren (männlich) – vorgetragenen Argumente seien
        hier kurz ausgeführt.
            Volker Leppin, Kirchenhistoriker mit Schwerpunkt Reformationsge-
        schichte an der Universität Tübingen, schreibt nach einem flammenden
        Plädoyer für die Leiblichkeit des Sakraments, die eine digitale Feier un-
        möglich mache:
             „Das Abendmahl passt in die Corona-Situation einfach nicht hinein. Dieses Ärgernis
             könnte man sehr dürr zusammenfassen: Hygienische Bestimmungen, definiert durch
             das Robert-Koch-Institut, und implementiert durch die Bundesregierung und die
             Landesregierungen machen Abendmahl unmöglich […]. Eine geistliche Deutung der
             gegebenen Situation ist etwas ganz anderes als digitale Ersatzhandlungen zu schaf-

        9
             Vgl. Martin Hein, Am Gründonnerstag: Hein räumt ein, dass in der Kirchenordnung
             seiner Landeskirche ein „Notabendmahl“ nicht vorgesehen sei. Aber sie kenne die
             „Nottaufe“: „Alle getauften Christen haben das Recht, wenn für einen Menschen,
             insbesondere für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer nicht
             kommen kann, selbst die Taufe zu vollziehen.“
        10
             Vgl. dazu Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche (BSLK),
             Göttingen 1979, S. 58 bzw. 69.
        11
             Vgl. Kristian Fechtner, Abendmahlsfasten in widriger Zeit. Überlegungen, ob man
             Abendmahl online feiern kann und soll, Mainz 2020 (online-Thesenpapier: https://
             bit.ly/2K81Hwk; abgerufen am: 16.12.2020) bzw. die EKD Stellungnahme, 1: „Für
             wieder andere ist angesichts der Tatsache, dass diese Notsituation befristet ist, das
             Abendmahlfasten auch am Gründonnerstag und in der bevorstehenden österlichen
             Freudenzeit die beste Form der Bewältigung […]. Ob man über eine rein individuell
             zu verantwortende Einschätzung der Schwere der Notsituation hinauskommt, wird
             auch davon abhängen, wie man die Kraft des Wortes beurteilt: Betont man intensi-
             ver, dass die Gegenwart Jesu Christi im Wort von Kreuz ausreichend und vollständig
             gegenwärtig ist, dann lässt man sich leichter auf eine befristete Zeit des Abendmahl-
             fastens ein.“

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                fen. Die Leere am Gründonnerstag, die Leere in den Kirchen am Karfreitag 2020 er-
                innert an die Leere dieser Welt durch den Tod Gottes an Karfreitag. […] Diese Bot-
                schaft ist auch auszuhalten – und nicht durch gut gemeinte aber wenig reflektierte
                Digitalsurrogate zuzukleistern.“12

           Damit wird die Corona-Krise geschichtstheologisch gedeutet. Die luthe-
           rische Figur des Deus absconditus (vgl. Ps 22 bzw. Mk 15,34) wird mit
           Blick auf die Passion Jesu gleichsam als Interpretament der aktuellen
           Noterfahrung herangezogen. Als Konsequenz aus dieser Deutung wird
           der ebenfalls in der Passionszeit erteilte biblische Auftrag Jesu Christi an
           seine Jünger: „Solches tut zu meinem Gedächtnis!“ zeitweilig dispen-
           siert. Die Polemik gegenüber digitalen Feiern ist dabei unverkennbar.
           Man fragt sich in allem: Woher kommt die Autorität der geschichtlichen
           Deutung und woher die Sicherheit in den theologischen Ansagen?
               Um die Spannung aufzulösen, bekommt die Osterbotschaft, kommu-
           niziert durch die kirchliche Wortverkündigung, großes Gewicht. Sie soll
           die (sakramentale) Leere wieder auffüllen und neue österliche Gewiss-
           heit vermitteln. Dabei ist dann auch (fast) jedes Wort-Medium recht.
           Leppin schreibt:
                „Nicht wie das geschieht. Ob digital oder gedruckt, im Fernsehen oder im Radio, ist
                die entscheidende Frage, sondern was das heute, hier und jetzt bedeuten kann an ei-
                nem Krankenbett […]. Auch da ernsthaft verkündigen zu können: ‚Er ist auferstan-
                den‘ – das ist eine Aufgabe, die der Kirche 2020 aufgetragen ist. Gerade 2020.“13

           Die durch die fehlende Abendmahlsfeier entstehende Lücke soll exklu-
           siv durch die Wucht der österlichen Verkündigung – ohne gemeindliche
           Gottesdienste! – geschlossen werden. Das mediale Wort soll das gottes-
           dienstliche Sakrament ersetzen.
              Etwas bescheidener argumentiert der Mainzer Praktische Theologe
           Kristian Fechtner, wenn er schreibt:
                „Meine Empfehlung in dieser Zeit und bis auf Weiteres: Solange keine Gottesdiens-
                te als gemeinschaftliche Zusammenkunft von Christinnen und Christen stattfinden
                können, sollten wir auf die Feier des Abendmahls bewusst verzichten. […] Ein Ver-
                zicht bringt auch die diakonische Dimension des Abendmahls zur Geltung, denn er
                macht – ohne es technisch zu überspringen – sinnenfällig, dass Menschen in und

           12
                Volker Leppin, In, mit und unter. Ein digitales Abendmahl widerspricht dem luthe-
                rischen Verständnis, in: zeitzeichen (http://bit.ly/2LIQjrp; abgerufen am: 16.12.2020).
                Man fragt sich in all dem: Worin unterscheidet sich das digitale Surrogat der Mahl-
                feier gegenüber dem digitalen Surrogat der Predigt? Ist nicht beides eine „innenhaft-
                leibliche“ Angelegenheit?
           13
                Volker Leppin, In, mit und unter.

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             durch ihre leibliche Existenz gefährdet sind. Ein solches Abendmahlsfasten steht in
             der Hoffnung und unter der Verheißung, die bleibende Verbundenheit mit Christus
             und untereinander künftig wieder gemeinschaftlich feiern zu können. In der Zwi-
             schenzeit gibt es andere religiöse Praxen (z. B. Beten, Segnen, individuelle alltags-
             nahe Rituale, Lesen, seelsorgliche Gespräche), durch die Verbundenheit entsteht und
             geistliche Stärkung erfolgt.“14

        Mit dieser Begründung wird das Sakramentsfasten als demütiges Zei-
        chen der Kreuzesnachfolge in diakonischer Verantwortung interpretiert.
        Es lebt in den Herzen weiter in der Hoffnung, sich einmal wieder ver-
        sammeln zu können und soll durch andere Rituale und Praktiken bewusst
        ersetzt werden. Wort- und Segensfeiern kompensieren ritualtheoretisch
        und -praktisch die Feier des Altarsakraments.
            Ob der gänzliche Verzicht auf eine Feier des Heiligen Abendmahls in
        der Karwoche, mithin ein völliges „Abendmahl-Fasten“, ein echte theo-
        logische Option oder nur eine Verlegenheit darstellt, möchte ich hier
        nicht beurteilen.15 Jedenfalls ist klar, dass all diejenigen, die sich von
        kirchenleitender Seite (!) gegen ein häusliches Abendmahl oder eine di-
        gitale Übertragung entschieden haben, eines der beiden äußeren Kenn-
        zeichen von Kirche (CA 7),16 nämlich die Feier des Altarsakraments,
        zeitweise einfach dispensierten. Wenn die Notsituation als solche Be-
        gründung für das Fasten war, müsste dies eigentlich in kirchlichen Hand-
        reichungen von evangelischer Seite bedacht werden. Von katholischer
        Seite ist mir bekannt, dass es um die Frage des „Eucharistienotstands“
        schon lange immer wieder Diskussionen gibt. Viele denken dabei an die
        Berufung sog. viri probati, (oder besser: personae probatae), Personen,
        die sich aufgrund ihres Einsatzes, ihrer Kenntnisse und ihres Charakters
        bewährt haben und dann ordiniert werden, um in ihren Gemeinden die
        Eucharistie und auch Krankensalbung zu feiern und damit die geweihten
        Priester zu vertreten.

        14
             Kristian Fechtner, Abendmahlsfasten in widriger Zeit, 3.
        15
             In der Alten Kirche pflegten fromme Aszetikerinnen die sog. „Basilikaabstinenz“ und
             aßen das heilige Brot zuhause (vgl. Teresa Berger, Sacramental bit and bytes, in:
             Dies., @Worship. Liturgical Practices in Digital Worlds, London / New York, S. 75–
             100, hier: S. 90). Auch die von den Reformatoren kritisierte Augenkommunion bei
             der Eucharistie bzw. die rein spirituelle Kommunion am Bildschirm bei der Feier ei-
             nes Abendmahlsgottesdienstes sind in gewisser Weise Formen eucharistischer Ent-
             haltsamkeit.
        16
             Vgl. BSLK, 61.

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174                                Jochen Arnold

           3         Häusliche Abendmahlsfeier
           Damit sind wir bei der ersten Alternative zum Aussetzen oder Fasten des
           Abendmahls.17 Gemeint ist eine häusliche Mahlfeier, geleitet von einer
           getauften Christin, wie wir sie u. a. in „Gottesdienst zeitgleich“ vom Mi-
           chaeliskloster aus entwickelt und erstmalig für den Gründonnerstag ver-
           breitet haben.
               Hingewiesen sei hier auf einen schon früh erschienenen Brief des ba-
           dischen Landesbischofs Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh vom
           27. März 2020: Abendmahl feiern in Zeiten der Corona-Pandemie. Er
           wendet sich an die Pfarrerinnen und Pfarrer: „[…] Ich lade Sie ein, Ihre
           Gemeinden zu ermutigen […] zu Hause bei sich am Familientisch am
           Gründonnerstag das Abendmahl zu feiern, vielleicht vor dem Abendes-
           sen oder darin integriert. Der Glaube ist eine Kraft, die sich mitten im
           Alltag, im Leben der Menschen als wirksam erweist; machen Sie den
           Menschen in Ihren Gemeinden und Einrichtungen Mut, das für sich mit
           ihren Angehörigen zu erproben. Wichtig scheint mir, dass wir uns wech-
           selseitig zusprechen, was uns verheißen ist, uns dabei als Personen in die
           Augen schauen und uns hören: Das Brot des Lebens – der Kelch des
           Heils – Christus für dich!“18
               Auch die Zeitschrift Chrismon hat (in Abstimmung mit der Kirchen-
           leitung der ev. Landeskirche von Hessen und Nassau) mit ihrem Beitrag
           „Ostern@home“ dafür geworben und einen Karfreitags- bzw. Ostergot-
           tesdienst zuhause mit Abendmahl vorgestellt. Am Rand steht der Satz:
           „Auch wenn Sie an diesem Tag allein sind, auch wenn wir nicht zusam-
           men sein können, verbindet uns im Gottesdienst das Abendmahl. Jede
           und jeder ist eingeladen, dabei ein Stück Brot zu essen und einen Schluck
           Saft zu trinken.“19
               Die Liturgie beginnt mit dem trinitarischen Votum, der Lesung von
           Ps 22 und Mk 15 (am Karfreitag) bzw. Versen aus Mk 16 und Elementen
           der Liturgie der Osternacht („Der Herr ist auferstanden“) am Ostersonn-
           17
                Vgl. dazu grundsätzlich Traugott Roser, „… und brachen das Brot hier und dort in
                den Häusern …“ (Apg 2,46). Mahlfeier als Christentumspraxis in poimenischer und
                liturgischer Perspektive, in: KuD 66 (2020), S. 1‑16. Rosers Resümee geht dahin,
                dass die häusliche Mahlfeier seit den 1950er Jahren zunehmend marginalisiert bzw.
                zeitgleich „verkirchlicht“ wurde.
           18
                Brief des Landesbischofs vom 27.03.2020, vgl. Jochen Cornelius-Bundschuh,
                Abendmahl feiern in Zeiten der Corona-Pandemie (https://bit.ly/3nrX3aZ; abgerufen
                am: 17.11.2020).
           19
                Chrismon spezial, Ostern 2020, S. 6.

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„Gott ist nicht das Problem“                    175

        tag. Ihr folgen die Einsetzungsworte, die mit einer kurzen Meditation
        eingeleitet werden. Die Spendeformel sprechen sich alle Anwesenden
        gleichzeitig zu. Es folgen Fürbitten und eine Segensbitte (mit „Segen“
        überschrieben).
            Umstritten war und bleibt die Frage, ob die ganze Liturgie von einer
        Person allein gelesen und die Einsetzungs-/Spendeworte auch selbst ge-
        sprochen werden, oder ob das jemand anderes tun sollte. Im Entwurf des
        Michaelisklosters war es möglich, die Einsetzungsworte anzuhören, um
        sie, wenn man allein ist, nicht selbst sprechen zu müssen. So entsteht die
        Möglichkeit, gleichsam eine vox externa zu vernehmen, die der Einzel-
        person das Gefühl gibt, dass sie nicht allein ist und ein Gegenüber ihr die
        Worte der Einladung zuspricht. Damit soll die Situation vermieden wer-
        den, als müsse oder könne man sich die Herrenworte bzw. die Spende-
        formel selbst zusagen („für mich gegeben“).
            Aus der Perspektive meiner Hannoverschen Landeskirche, der größ-
        ten innerhalb der EKD, kann ich berichten, dass die von uns vorgeschla-
        gene Linie der Argumentation und auch der liturgischen Realisierung
        insgesamt auf große Zustimmung stieß, ohne dass dieser Fall bis zu die-
        sem Zeitpunkt rechtlich geregelt gewesen wäre. So verständigten sich
        die Regionalbischöfe und die Regionalbischöfin unter der Leitung von
        Landesbischof Meister darauf, aufgrund der Notsituation, die häuslichen
        (und digitalen) Feiern zu befürworten.
            Die Evangelische Kirche im Rheinland dagegen hatte diesen Fall be-
        reits geregelt und sieht in Art. 74 ihrer Kirchenordnung dafür folgendes
        vor: „Die Feier des Abendmahls wird von Ordinierten geleitet. Presbyte-
        rinnen und Presbyter und andere Mitglieder der Kirchengemeinde kön-
        nen mitwirken. In Notfällen können sie auch die Feier des Abendmahls
        leiten.“ Ähnliches findet sich auch in der Lebensordnung der EKHN
        (Abschnitt II, Nr. 125). Der Kirchenjurist Matthias Friehe schreibt dazu:
        „Die Vorschrift ist nicht so klar und deutlich gefasst wie die Bestimmung
        über die Nottaufe. Aber im Ergebnis beruft sie doch jedes Kirchenmit-
        glied ‚im Notfall‘ zur Leitung der Abendmahlsfeier.“20
            Die Verlautbarung des OKR Stuttgart (Dr. Frank Zeeb) vom 3. April
        2020 argumentierte und regulierte dagegen deutlich restriktiver im Sin-
        ne einer Erlaubnis pro loco (Privathäuser) et tempore (Gründonnerstag
        und Karfreitag):

        20
             Matthias Friehe, Abendmahl @home. Nur Mut: Feiert das Abendmahl – ganz bib-
             lisch – zu Hause, in: zeitzeichen (http://bit.ly/3moEenY; abgerufen am: 16.12.2020).

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176                                 Jochen Arnold

                „Immer wieder wird gefragt, ob es möglich ist, in den Familien Abendmahl zu feiern
                […]. Angesichts der gegenwärtigen Notsituation hat das Kollegium des Oberkirchen-
                rates am 31. März 2020 beschlossen, die Regelungen für eine Hausabendmahlsfeier
                für die Tage der Einsetzung des Heiligen Abendmahls (Gründonnerstag, 9. April
                2020) und den Tag der Kreuzigung des Herrn (Karfreitag, 10. April 2020) auszuset-
                zen, den Familien also die Abendmahlsfeier im häuslichen Kreis an diesen beiden Ta-
                gen zu gestatten, auch wenn keine von der Landeskirche ausgebildeten und ermäch-
                tigten Personen im Sinne der Abendmahlsordnung anwesend sind, die die Feier
                leiten.“21

           Ganz anders akzentuiert Matthias Friehe. Er hält zunächst den christolo-
           gisch-ekklesiologischen „Standard“ fest: „Die Abendmahlsfeier soll re-
           gelmäßig im Gottesdienst stattfinden. […] Wenn es Christus ist, der zum
           Abendmahl einlädt, dann ist es am Gründonnerstag 2020 unter den ge-
           gebenen Umständen besonders nötig.“22 Damit ist vom Auftrag Christi
           und vom Bekenntnis der Kirche her an der Abendmahlsfeier zunächst
           unbedingt festzuhalten und nur, wenn es gar nicht anders geht, davon ab-
           zusehen.
               Wenig diskutiert wurde in jenen Wochen die grundsätzliche Frage, ob
           ein häusliches Abendmahl überhaupt ein öffentlicher Gottesdienst sei
           und damit die Frage nach der Leitung durch eine ordinierte oder berufe-
           ne Person (CA 14) überhaupt relevant ist. Immerhin wäre es ja auch
           denkbar, eine häusliche Abendmahlsfeier als „Andacht“ zu verstehen,
           die eben nicht unter diesen Artikel fällt, da es sich nur um eine sehr ein-
           geschränkte Öffentlichkeit handelt.23 Deutlich ist jedenfalls, dass sich al-
           le Befürworter eines häuslichen Abendmahls der ökumenisch relevanten
           Frage stellen müssen, welchen Grad der Öffentlichkeit eine solche Feier
           hat und wer sie deshalb unter welchen Vorzeichen leiten darf.
               Zusammengefasst seien hier nochmals die beiden Positionen gebün-
           delt:

           21
                Vgl. Ev. Landeskirche in Württemberg, Geistliches zur Corona-Pandemie (http://
                bit.ly/3gUsbNZ; abgerufen am: 16.12.2020); Evangelische Landeskirche in
                Württemberg, Theologische Überlegungen zur Feier des Heiligen Abendmahls in
                der Karwoche 2020, S. 2.
           22
                In meiner oben (Anm. 1) erwähnten Stellungnahme „Abendmahl in einer Notsituati-
                on“ habe ich ähnlich argumentiert.
           23
                Vgl. Kristian Fechtner, Abendmahlsfasten in widriger Zeit, 2: „Insofern es sich da-
                bei um eine eigenständige Form des privaten Christentums handelt und nicht um ei-
                ne öffentliche Abendmahlsfeier der Kirche, kann m. E. der Aspekt der ordnungsge-
                mäßen Berufung in das Amt der Verkündigung und Sakramentsverwaltung in der
                gegenwärtigen Situation zunächst ausgeklammert werden.“

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„Gott ist nicht das Problem“      177

            PRO: In Analogie zur Nottaufe betrachte(te)n einzelne evangelische
        Landeskirchen getaufte Christen und Christinnen als befähigt,24 Abend-
        mahlsfeiern in den Häusern zu leiten. Damit begeben sie sich gleichsam
        „back to the roots“, und nehmen das auf, was u. a. in der Apostelge-
        schichte von den ersten Christen erzählt wird, wonach sie „das Brot mit-
        einander in den Häusern brachen“ (Apg 2,42–27). Damit ist eine ordent-
        liche Berufung zur Leitung der öffentlichen Sakramentsfeier nicht
        gänzlich außer Kraft gesetzt (vgl. CA 14). Die exklusive Stellung der Be-
        rufung zur öffentlichen Verkündigung und Sakramentsverwaltung hat
        nach der Not- oder Ausnahmesituation wieder volle Gültigkeit.
            CONTRA: Gegen häusliche Abendmahlsfeiern unter der Leitung von
        Nicht-Ordinierten spricht die in der römisch-katholischen und zahlrei-
        chen orthodoxen Kirchen geltende Ablehnung solcher Feiern, zumindest
        mit dem Anspruch, „vollgültig“ Eucharistie zu sein. Somit argumentie-
        ren ökumenisch sensible evangelische Theologinnen und Theologen in-
        tuitiv in geschwisterlicher Rücksichtnahme eher mit Zurückhaltung.
            Besonders umstritten war und ist die Abendmahlsfeier einer einzel-
        nen Person, in der sie sich selbst (evtl. unter Zuhilfenahme eines akusti-
        schen Mediums, das die Einsetzungsworte spricht) die Elemente nimmt.
        Der für das Sakrament fundamentale Gedanke des Empfangens und der
        geschwisterlichen Gemeinschaft tritt hier (notgedrungen) stark zurück.
            Allerdings ist es auch möglich, gleichsam „unterhalb“ der Abend-
        mahlsfeier eine andere Form der Gemeinschaft bzw. des gemeinsamen
        Essens anzubieten, die nicht so stark agendarisch geprägt ist: die sog.
        Agape-Feier. In den Zeiten der Pandemie ist und war dies analog eben-
        falls nur eingeschränkt möglich (Essen mit Abstand von wenigen Perso-
        nen aus max. zwei Haushalten, möglichst an einem Tisch). Der Vorteil
        dabei ist, dass die Ausführenden nicht in der Verlegenheit sind, die Fra-
        ge nach dem Vorsitz der Feier zu rechtfertigen.
            In diese Richtung geht ein Erfahrungsexperiment aus New York:

        4         Häusliches oder digitales Agapemahl
        Miriam Groß, Pfarrerin der deutschsprachigen Evangelisch-Lutheri-
        schen Gemeinde in New York, hat kein klassisches Abendmahl in der
        Karwoche angeboten. „Weil die Bedürftigkeit so groß war, haben wir et-

        24
             Vgl. https://bit.ly/37D8oiX (abgerufen am: 21.12.2020).

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178                              Jochen Arnold

           was Unbekanntes gewagt und ein digitales Agapemahl gefeiert“, erzähl-
           te Groß im EKD-Webinar. Ihr sei es wichtig gewesen, die Menschen so
           seelsorgerisch durch den Einsatz digitaler Medien aufzufangen.
               Ein Agapemahl unterscheidet sich vom Abendmahl vor allem da-
           durch, dass es ohne die Einsetzungsworte stattfindet, die beim Abend-
           mahl über Brot und Kelch gesprochen werden. Außerdem darf im Prin-
           zip jede/r zu so einem Mahl einladen und jeder darf daran teilnehmen,
           weshalb es in der Ökumene beliebt bzw. als unproblematisch gilt ist. Bei
           einem Agapemahl stehen das gemeinschaftliche Essen und Trinken im
           Vordergrund. Gleichwohl ist es eine geistliche Feier, die von Gebet und
           Bibelworten getragen wird.
               Miriam Groß schildert, dass sie die Teilnehmer des Agapemahls zu-
           erst einmal in der Videokonferenz begrüßt habe und danach sei ein Aus-
           tausch über die aktuelle Situation entstanden. „Ich habe gemerkt, dass
           dieser Austausch wichtig war, weil wir so gezeigt haben, dass wir einan-
           der wahrnehmen. So ist dann die Distanz geschmolzen“, erläutert die
           Pfarrerin. Nach einem Eröffnungsgebet und zwei Lesungen habe sie
           dann die Danksagung über Brot und Wein gesprochen, den Segen für die
           Versammelten formuliert, und dann habe man gemeinsam das Vaterun-
           ser gesprochen. „Und dann haben wir das Kreuzzeichen über Brot und
           Becher gemacht und das Brot gemeinsam gebrochen.“ Danach habe es
           Musik und einen Segen als Anschluss und Überführung in den gemütli-
           chen Verzehr der Nahrung gegeben. „Es war eine sehr intensive Stunde,
           aber die Rückmeldung der Teilnehmenden war durchweg positiv. Es hat
           allen gut getan und sie möchten gern mehr davon erleben“, erzählt Mi-
           riam Groß. Deshalb beschloss sie, im Karfreitagsgottesdienst ebenfalls
           ein Agapemahl zu feiern.25

           5         Abendmahl online vor Corona – eine Spurensuche
           Bevor wir uns den Argumenten für und gegen ein digitales Abendmahl
           in der Pandemie zuwenden, möchte ich zunächst einige Spuren davon
           aus den Zeiten davor darlegen: Welche Vorerfahrungen gab es damit in
           der (weltweiten) Ökumene? Ich muss zugeben, dass ich bis 2020 zwar

           25
                Vgl. Lena Christin Ohm, Kerze anzünden, Gebet formulieren, Agapemahl feiern
                (abgerufen am: 27.11.2020).

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„Gott ist nicht das Problem“                     179

        die Diskussionen mit Interesse verfolgt habe,26 aber eine letzte Relevanz
        oder Notwendigkeit nicht gesehen hatte.
            Teresa Berger27 und Christian Grethlein28 nennen verschiedene Erfah-
        rungen und Optionen in Publikationen, die vor der Pandemie erschienen
        sind.
            Eine erste Möglichkeit stellt die Partizipation an Livestream-Gottes-
        diensten mit Abendmahl dar, die es seit über 20 Jahren in unterschiedli-
        chen Gemeinden weltweit gibt. Mit z. T. großer Selbstverständlichkeit
        nahmen und nehmen Menschen einer großen Online-Gemeinde an sol-
        chen Feiern teil. Manchmal werden diese auch in Krankenzimmer von
        Kliniken übertragen und unterscheiden sich damit m. E. nicht substan-
        ziell von einem Gottesdienst, der von der Krankenhauskapelle live in die
        Klinik übertragen wird. Auch Fernsehgottesdienste mit Eucharistiefeier
        fallen mehr oder weniger unter diese Rubrik.
            Eine Eucharistie-App (missal App) ermöglicht seit 2015 den Zugang
        zu Messtexten und Liedern auf dem Smartphone. Dabei geht es nicht nur
        um das Nachlesen oder Herunterladen von Texten für die Gottesdienst-
        vorbereitung, sondern auch um einen aktiven liturgischen Gebrauch:
        „May I use a Missal app during a Mass?“ fragt da jemand und bekommt
        die Antwort: „Unless instructed not to, the answer is YES. These apps
        were designed for that purpose and some even carry approval from dio-
        cesan and Vatican authorities.“29

        26
             Vgl. besonders die Dissertation von Stefan Böntert, Gottesdienste im Internet. Per-
             spektiven eines Dialogs zwischen Internet und Liturgie, Stuttgart 2005.
        27
             Teresa Berger, Sacramental bit and bytes, 75–100.
        28
             Christian Grethlein, Liturgia ex machina, in: Alexander Deeg / Christian Lehnert
             (Hrsg.), Liturgie – Körper – Medien, Leipzig, 2019, S. 45–64.
        29
             Jennifer Kane, Missal apps: the most popular Catholic apps searched, in: catholic
             aptitude (http://bit.ly/3gSq3Gi; abgerufen am: 16.12.2020). Gebets-Apps gibt es
             auch im deutschsprachigen Raum, u. a. die Gebets-App des Herder-Verlags. Ariane
             Wilke schreibt dazu am 4. März 2020, also noch vor dem Lockdown (!): „Nach der
             Installation geht es dann auch ohne Registrierung los. Der Startbildschirm bietet Dir
             drei wesentliche Funktionen an: Täglich Beten, Anlässe und Favoriten. In der Rubrik
             Täglich Beten findest Du wichtige Gebete für den Alltag. Dazu gehören etwa Das Va-
             ter unser, Das Ave Maria oder Gloria. Ein Klick auf das gewünschte Gebet und
             schon hast Du den Text vor Dir. Möchtest Du diesen mit Freunden oder Familie via
             WhatsApp, E‑Mail oder SMS teilen, findest Du das entsprechende Symbol am obe-
             ren Displayrand. Hier befindet sich auch das Herz-Zeichen, mit dem Du das ge-
             wünschte Gebet als Favoriten markierst. Unter Anlässe hast Du wiederum die Mög-
             lichkeit, Gebete für bestimmte Situationen wie etwa Bitte um Frieden oder Gebet für
             die Feinde aufzurufen. Damit ist die Beten-App eine würdige Anwendung für eine

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180                                   Jochen Arnold

               Eine Variation oder Verknüpfung beider Formen ist die von Papst
           Franziskus schon 2013 propagierte Initiative einer weltweiten Synchro-
           nisation eucharistischer Anbetung (2. Juni 2013), bei der sich jede Ge-
           meinde auf dem Globus mit der Feier in der römischen Basilika von
           St. Peter verlinken kann. Vor Ort sollte es dann selbstverständlich zeit-
           gleich trotzdem eine „Live-Kommunion“ unter der Leitung eines ge-
           weihten Priesters geben. Dies war allerdings rund um den Globus gar
           nicht so leicht.
               In den begleitenden digitalen Medien wurde (nachträglich?) das ei-
           gentliche Ziel der Mission nicht nur im Sinne einer globalen räumlichen
           Ausweitung, sondern auch einer zeitlichen Entgrenzung verstanden:
                „The goal of on-line adoration is not to replace or to minimize the hours spent in the
                PHYSICAL presence of the Blessed Sacrament, but rather to multiply them. Our mis-
                sion is to bring the live electronic image of Our Lord in the Blessed Sacrament to tho-
                se who can’t physically present in Adoration.“30

           Deutlich unterschieden von diesen Formen sind inszenierte Darbietun-
           gen im Internet. Dabei kommen auch Avatare zum Einsatz, die stellver-
           tretend für reale Personen an einer Mahlfeier teilnehmen, um die Imagi-
           nation der Teilnehmenden am Bildschirm zu unterstützen.31
               Wieder anders verhält es sich mit einem Abendmahl, das von vornhe-
           rein so konzipiert ist, dass sich (einzelne) Menschen im digitalen Raum
           (z. B. Zoom) treffen, ohne dass eine analoge größere Gemeinde in einer
           Kirche versammelt ist. Hier ist eine klare Uhrzeit vorgegeben, bei der die
           Feier beginnt und endet. Die einsetzende bzw. austeilende Person sollte
           ordiniert oder berufen sein und vor ihrem Bildschirm auch selbst Emp-
           fangende sein, um nicht den Eindruck zu wecken, dass sie sich „selbst
           bedient“ (Priestermesse). Wesentlich ist dabei, dass Brot und Wein tat-
           sächlich „genommen werden“ und sowohl die Einsetzungsworte als auch
           die Spendeworte („Christi Leib für dich gegeben“ bzw. „Christi Blut für
           dich vergossen“) von Seiten des Liturgen der online versammelten Ge-

                intime Aussprache mit Gott.“ (Ariane Wilke, Beten-Apps: 3 beste Apps zum mobi-
                len Gebet, in: DH. Magazin [http://bit.ly/3p2mC2V; abgerufen am: 25.11.2020].)
           30
                Teresa Berger, Sacramental bit and bytes, 82; bzw. www.savior.org/webadoration.
                htm. Inwieweit es sich bei diesen Stellungnahmen um Privatmeinungen einzelner
                Personen handelt, entzieht sich meiner Kenntnis. 2019 hat der Papst auch unter sei-
                ner „Click to pray“- APP zum Angelus-Gebet auf dem Petersplatz eingeladen, vgl.
                Stefan von Kempis, Papst Franziskus beim Angelus: „Das einfache Lebenspro-
                gramm“, in: Vatican News (http://bit.ly/3qY1mx7; abgerufen am: 16.12.2020).
           31
                Vgl. z. B. Avatar inklusive. Gottesdienst in der „Virtual-Reality“, in: jesus.de (http://
                bit.ly/2LBPZdL; abgerufen am: 16.12.2020).

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„Gott ist nicht das Problem“    181

        meinde zugesprochen werden. Solche und ähnliche Formate haben wir
        vom Michaeliskloster Hildesheim aus mit ca. 20 Vikarinnen und Vikaren
        im Predigerseminar Loccum im Mai 2020 und Januar 2021 durchgeführt.
            Um sich nach diesem Durchgang nochmals eine „eucharistische Not-
        situation“ besser vor Augen zu stellen, sei hier abschließend ein plas-
        tisch-prekäres Beispiel erwähnt, von dem Teresa Berger berichtet. Eine
        christliche Familie versammelt sich mitten im syrischen Bürgerkrieg im
        Haus ihres muslimischen Nachbarn, der eine Webcam besitzt, und nimmt
        online an einer Eucharistiefeier einer syrischen Gemeinde in Nordame-
        rika teil. Nach den Einsetzungsworten des Priesters kommuniziert die
        Familie mit vor dem Bildschirm bereit gestelltem Brot und Wein gleich-
        zeitig mit der Gemeinde in Übersee.32
            War das ein gültiges Abendmahl? Oder ist es so, als ob man während
        des Gottesdienstes in den Bänken sitzen geblieben wäre? Wer so denkt,
        würde die Ablehnung nicht an der Person des leitenden Liturgen (und
        dessen zweifelsohne existierender Weihe) festmachen, sondern am Me-
        dium der Digitalität bzw. an der fehlenden leiblichen Ko-Präsenz der Fa-
        milie gegenüber der restlichen Gemeinde. Man bedenke ferner: Immer-
        hin gibt es ein tatsächliches Mitessen und Mittrinken und das Gefühl für
        eine Gemeinschaft mit Hören auf das Wort und mit der Anbetung Gottes.

        6         Wirkt Gott auch digital? –
                  Systematisch‑theologische Überlegungen
        Die hinter vielen Argumenten stehende Frage, ob ein Online-Abendmahl
        angemessen sei wirft die Frage auf, ob eine solche Kommunikationsform
        der christlichen Vorstellung göttlicher Offenbarung oder Heilsvermitt-
        lung grundsätzlich entspricht oder widerspricht.
           Damit werden eine Vielzahl von theologischen bzw. christologischen
        und pneumatologischen, aber auch anthropologischen und ekklesiologi-
        schen Argumentationsfiguren bemüht, die an substanzielle Grundsatzfra-
        gen heranführen.

        32
             Vgl. Teresa Berger, Sacramental bit and bytes, 77.

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           6.1       „Das Wort ward Fleisch“ – Hat sich Christus an eine
                     bestimmte Form von „leiblicher“ Vermittlung gebunden?

           Ein vielfach anzutreffendes Argument gegen das Online-Abendmahl lau-
           tet: Gott hat sich in Christus inkarniert. Er hat Fleisch und Blut angenom-
           men. Das Kind in der Krippe, der Mann am Kreuz ist ein realer Mensch
           gewesen (und ist es noch!). Analog dazu wird gesagt: Das gnädige Her-
           abkommen ins Fleisch ist auch dem Abendmahl und seiner Feier einge-
           stiftet. Über fast 2000 Jahre haben Christen in einer konkreten Gemein-
           schaft von mindestens zwei oder drei Personen (vgl. Mt 18,20) unter
           Brot und Wein Christus empfangen.
               Horst Gorski, leitender Theologe der Vereinigten Lutherischen Kir-
           che in Deutschland, erinnert sowohl an zentrale Weichenstellungen der
           Theologie- und Dogmengeschichte als auch an die innerevangelische
           Leuenberger Konkordie, die 1973 zur Gemeinschaft Evangelischer Kir-
           chen in Europa führte, deren zentraler Identitätspunkt die Abendmahls-
           gemeinschaft unter Lutheranern, Reformierten, Unierten, Methodisten
           und einigen anderen Kirchen ist.33 Gorski akzentuiert die „völlige Per-
           soneneinheit von Menschheit und Gottheit in Jesus Christus“, welche be-
           sonders die alexandrinische und später die lutherische Tradition geprägt
           habe. Sie stehe der je „unversehrten Gottheit und Menschheit: Gott im
           Himmel, der Mensch auf der Erde“ gegenüber, die besonders für die An-
           tiochener und die Reformierten wichtig (gewesen) sei.
               Mit Blick auf die Konkordie (Ziffer 22) meint Gorski, könne die
           „Selbsthingabe des auferstandenen Christus“ mal eher in die eine oder
           eher in die andere Richtung akzentuiert werden. Diese theologischen
           Denkvoraussetzungen hätten meist eine entweder positive (eher refor-
           mierte) oder aber eine negative (eher lutherische) Haltung zum digitalen
           Abendmahl zur Folge.34 Sein eigentliches Anliegen ist – ausgehend von
           Ziffer 19 der Konkordie – vor einer Verdunklungsgefahr zu warnen, die
           darin besteht, „die Gemeinschaft mit Jesus Christus in seinem Leib und
           Blut“ vom „Akt des Essens und Trinkens zu trennen“35. Die Problematik

           33
                Horst Gorski, Erinnerung an Leuenberg. Der „Streit ums Abendmahl“ lohnt ein
                Blick auf ein grundlegendes theologisches Dokument, in: zeitzeichen (http://bit.ly/​
                3ns1vGJ5; abgerufen am: 16.12.2020).
           34
                Diese Beobachtungen decken sich mit der Situation der evangelischen Kirchen in
                Ungarn, wo ein digitales Abendmahl in den reformierten Kirchen praktiziert wurde,
                während es in den lutherischen Kirchen strikt abgelehnt wurde.
           35
                Vgl. Horst Gorski, Erinnerung an Leuenberg.

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„Gott ist nicht das Problem“      183

        ist klar und das Anliegen ebenso biblisch wie reformatorisch: Nur Zu-
        schauen statt Mitfeiern, nur „im Geist teilnehmen“ statt „zeitgleich und
        leiblich dabei sein“, das erscheint problematisch. Gorski kritisiert damit
        eine bloße „Augenkommunion“ ebenso wie ein individualisiertes „Abend-
        mahl to go“, dessen Beginn und Ende den Rezipienten überlassen wird.
            Dennoch ist zu fragen: Widerspricht die Tatsache einer Online-Feier
        bereits dem leiblichen Charakter des Abendmahls, wenn es sowohl am
        Ort der Einsetzung als auch bei den digitalen Empfängern tatsächlich
        ausgeteilt wird?
            M. E. treffen beide Kritikpunkte die digitale Form nicht zwingend. Es
        ist möglich, dass zeitgleich an unterschiedlichen Orten das Wort der Ein-
        setzung gehört und tatsächlich unter Brot und Wein Christi Leib und Blut
        empfangen werden. (Schon in einem großen Open-Air-Gottesdienst,
        z. B. beim Schlussgottesdienst des Kirchentags, wird an einem zentralen
        Altar eingesetzt und an verschiedenen Seitenaltären in großer Entfer-
        nung ausgeteilt.)
            Dennoch könnte man fragen: Was ist wirklich stiftungsgemäß? Hat
        sich Gott in Christus nicht mit seinem Gebot und seiner Verheißung an
        bestimmte Formen der Weitergabe gebunden und uns (seit fast 2000 Jah-
        ren) bestimmte Formen der Feier auferlegt, bei denen er seine Gegenwart
        versprochen hat? Der Wiederholungsbefehl „SOLCHES tut zu meinem
        Gedächtnis!“ wäre dann dahingehend bindend, dass Jesus sich konkrete
        Menschen in einem Raum wünschte, die in genau dieser Weise seine Ver-
        heißung bezeugten und ihm gehorsam wären. Die Aussage wäre dann:
        Gott will im Sakrament gerade und genauso mit seinen Menschen han-
        deln. Es würde dann zur Demut der Kirche gehören, dieses gnädige He-
        rabneigen Gottes so anzunehmen und eben nicht durch technische Mög-
        lichkeiten zu „durchbrechen“.

        6.2       „Ubi et quando visum est Deo“ – Kann Gottes Geist auch
                  digital wirken?

        Etwas anders lautet die eher an Gottes Allmacht oder Allgegenwart ori-
        entierte Frage, ob Gott(es Geist) auch durch digitale Medien sakramen-
        tal wirken könne. Ein Blick auf Schrift und Bekenntnis kann diese An-
        frage schnell entkräften: Gottes Geist weht, wo er will (Joh 4,24). Aber
        der schöpferische Heilige Geist schenkt den rechtfertigenden Glauben
        bevorzugt durch die „Instrumente“ von Wortverkündigung und Sakra-

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           menten. Er tut dies, wann und wo Gott will (CA 5).36 Man könnte auch
           sagen: wann, wo und wie (z. B. auch digital) Gott will. Aber eben auch:
           „wo und wann Gott will“ (ubi et quando visum est Deo), solange die In-
           strumente nur „recht“37 im Gebrauch sind, d. h. dem Evangelium ent-
           sprechen (CA 7).38
               So wird man, will man nicht grundsätzliche Fragezeichen hinter Got-
           tes Vollmacht setzen, sich diesbezüglich rasch Teresa Berger anschlie-
           ßen, die pointiert schrieb: „God is not the problem here at least not in
           terms of theologcal reflection.“39
               Das pneumatologische Argument ließe sich übrigens auch nochmals
           christologisch wenden, insofern der auferstandene Christus (für lutheri-
           sche Theologie) als allgegenwärtig vorausgesetzt werden kann. Die lu-
           therische Ubiquitätslehre besagt, dass Jesus Christus leiblich im Abend-
           mahl anwesend ist, weil er an der göttlichen Allgegenwart nicht nur nach
           seiner göttlichen Natur, sondern auch nach seiner menschlichen Natur
           Anteil habe, da beide Naturen nicht voneinander zu trennen seien und
           sich gegenseitig durchdringen (Communicatio idiomatum). So unterliegt
           es keinem Zweifel, dass „Christus, der Herr des Mahles, präsent sein
           kann, wann und wo er will.“40
               Mit anderen Worten: Es gibt eine Dynamik im Sakrament, die zwi-
           schen „Lokalität und Translokalität“41 oszilliert und gleichsam zum We-
           sen der Gegenwart Christi im Sakrament gehört.
               Der zentrale Artikel 5 der CA (De ministerio ecclesiastico) beschreibt
           Wort und Sakrament als Instrumente, durch die Gottes Geist, wann und wo
           er will, den Glauben wirkt. Damit ist sehr deutlich gesagt, dass Gottes Geist
           das eigentliche (unverfügbare) Subjekt für die äußere und innere Wirksam-
           keit von Wort und Sakrament ist. Kritisch haben diese sich einzig und al-
           lein am Evangelium bzw. an der norma normans, dem biblischen Wort
           (CA 7, pure docetur et recte administrantur), zu messen. Dort steht be-
           kanntlich nicht über die Medialität an sich und damit auch keine Absage an
           Digitalität, nur dass Gottes Geist weht, wo er will, dass Glaube Berge ver-
           36
                Vgl. BSLK 58.
           37
                Vgl. CA 7, BSLK 61, wonach Kirche dort lebt und zu erkennen ist, wo das Wort rein
                verkündigt und die Sakramente „recht verwaltet/ausgeteilt werden“ („recte adminis-
                trantur sacramenta“).
           38
                Diese Figur ist im Grunde nur als Gegenargument schlüssig, wenn man mit dem eben
                Gesagten [5.1.] voraussetzt, dass die digitale Form nicht stiftungsgemäß ist.
           39
                Teresa Berger, Sacramental bit and bytes, 94.
           40
                Konkordienformel, Solida Declaratio VII, BSLK 1494, 4.
           41
                Vgl. Teresa Berger, Sacramental bit and bytes, 88 mit Hinweis auf Peter Philips.

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„Gott ist nicht das Problem“                     185

        setzen kann, dass Jesus natürliche Grenzen und menschliche Möglichkei-
        ten auf Schritt und Tritt überwindet (Wunder- und Heilungsgeschichten).
            M. E. wäre es vermessen, Gottes Geist nicht zuzutrauen, dass er die
        heilsame Wirkung des Sakraments digital vermitteln könne. Es wäre so,
        als wolle man Gott in eine „Schachtel stecken und sagen, er könne nicht
        in einem Online-Gottesdienst erfahren werden und seine Gnade nicht
        den Teilnehmenden austeilen.“42 Stattdessen folgert Peter Philipps posi-
        tiv: „Gott kann selbstverständlich Brot und Wein an verschiedenen Stel-
        len segnen“43.

        6.3       „Leibliche Kopräsenz“ – ist virtuelle Gemeinschaft echte
                  Gemeinschaft?

        Das am häufigsten vorgetragene Argument gegen ein digitales Abend-
        mahl ist die fehlende „leibliche Kopräsenz“. Damit ist zunächst schlicht
        gemeint, dass nicht alle (oder fast keine) der am Abendmahl Teilnehmen-
        den leiblich beim Feiern zusammen sind. Es stellt sich also die Frage, ob
        eine bloß virtuelle Gemeinschaft der Stiftung Jesu bzw. den anthropolo-
        gischen Voraussetzungen einer evangeliumsgemäßen bzw. angemesse-
        nen Mahlfeier widerspricht.
           Das normativ gesprochen stärkste Argument ist: Der Wiederholungs-
        befehl „Solches tut zu meinem Gedächtnis!“ bzw. die Formulierung aus
        1 Kor 10,16 ist an eine reale Gemeinschaft von mehreren Personen ge-
        bunden. Damit korrespondiert der Hinweis auf Mt 18,20: „Wo zwei oder
        drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“
           Außerdem wird angeführt, dass Menschen gerade in heutiger Zeit
        sinnliche Zeichen bräuchten – konkret leiblich spürbar wie der Hände-
        druck des Nachbarn oder das Schmecken der Hostie, die reale Stimme
        der Liturgin.
           Kristian Fechtner hat dazu Folgendes ausgeführt:
             „Wenn die Besonderheit des Abendmahls darin besteht, dass es als Sakrament (wie
             die Taufe auch) im Sinne Martin Luthers ein ‚leibhaft Wort‘ ist, dann ist dessen Fei-
             er wesentlich eine ‚leibliche Praxis‘, dies in einem doppelten Sinne: Zum einen be-
             ruht die Teilnahme am Abendmahl auf der leiblichen Kopräsenz der Mitfeiernden,

        42
             Teresa Berger, Sacramental bit and bytes, 86.
        43
             Teresa Berger, Sacramental bit and bytes, 85 mit Hinweis auf Tim Ross, zitiert
             bei Mark Woods, Twitter Communions (http://bit.ly/3mkMlBH; abgerufen am:
             16.12.2020).

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                zum anderen sind die konkreten Elemente, Brot und Wein, auf die sich die Deutewor-
                te beziehen, für die Bedeutung des Geschehens konstitutiv. Der Ritus ist nur dann ei-
                ne gemeinschaftliche Feier des Abendmahls, wenn für alle Beteiligten die Einheit
                von Raum, Zeit und leiblichem Zusammensein gilt und erfahrbar wird: Wenn ich an
                einem anderen Ort und/oder zu einer anderen Zeit und/oder medial zugeschaltet bin,
                dann nehme ich nicht an dieser Feier teil, auch wenn ich – aber eben durch das Me-
                dium getrennt – privatissime zu Hause Brot und Wein zu mir nehme. Ohne ihre leib-
                liche Kopräsenz sind mir die Mitfeiernden eben nicht im Geschehen gegenwärtig; sie
                bleiben in dem, was ich für mich tue, außen vor. Zudem gewinnen die Elemente ih-
                re Bedeutung nur, wenn sie Teil des Ritus sind und im Ritus selbst ausgeteilt und ge-
                gessen und getrunken werden.“44

           Gegen diese Sicht lässt sich einwenden, dass leibliche Präsenz anthropo-
           logisch unter damaligen und heutigen Bedingungen nicht die einzige Art
           der Präsenz ist. Der ehemalige Sekretär von Faith and Order, Peter Phil-
           ipps, schreibt: „While if it is true that physical presence seems to be the
           best way for humans to experience mutual presence with one another, it
           is wrong to say, that physical presence is the only form of presence.“45
           Deshalb hat Paulus das Medium der Briefe gewählt und damit Gemein-
           de begleitet und bis heute im Sinne der Oikodome gewirkt. Was also
           christologisch gilt, dass Christus sich an unterschiedlichen Orten und zu
           verschiedenen Zeiten vergegenwärtigen kann, gilt auch ekklesiologisch
           für seine Kirche, die sich als universale geistliche Gemeinschaft an sei-
           nem Leib versteht.
              Tim Ross schreibt dazu: „the Church of Christ is not defined by a pa-
           rochial togetherness in time and space, but by its universal unity in Christ
           who, through the power of the Spirit, is always and everywhere pres-
           ent.“46 Ich habe in meiner Stellungnahme ganz ähnlich auf die Aussagen
           der Abendmahlsliturgie verwiesen, in der wir uns explizit hineinnehmen
           lassen in den Gesang und die Gemeinschaft der Engel bzw. der Christen,
           die vor uns und nach uns geglaubt haben. Damit ist eine „trans-leibliche“
           Form der Gemeinschaft geglaubt und besungen, die sich nunmehr als
           „communio virtualis et realis“47 entpuppen könnte. Sie überschreitet
           auch die ansonsten geläufige Begrenzung einer gottesdienstlichen Feier
           auf eine oder zwei Stunden an einem konkreten Ort.

           44
                Kristian Fechtner, Abendmahlsfasten in widriger Zeit, 2 f.
           45
                Teresa Berger, Sacramental bit and bytes, 85, in Aufnahme von Peter Philips, zi-
                tiert nach Mark Woods, Twitter Communions (abgerufen am: 16.12.2020).
           46
                Tim Ross, Mark Woods, Twitter Communions (abgerufen am: 16.12.2020).
           47
                Vgl. Jochen Arnold, Gottes Wort tut, was es sagt, 46.

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„Gott ist nicht das Problem“                     187

            Außerdem kann auch historisch geltend gemacht werden, dass ge-
        weihtes Brot schon in der Alten Kirche in den Kranken bzw. jenen, die
        an der Feier nicht teilnehmen konnten, in die Häuser gebracht wurde.
        Auch wenn möglicherweise die „volle Sakramentsgegenwart“ damit
        nicht mehr gegeben war, zeigt der bei Justin und in der Traditio aposto-
        lica überlieferte Brauch, dass eine besondere Gegenwart Christi in den
        geweihten Elementen auch außerhalb des Ritus geglaubt wurde.48
            Aufgrund dieser Einsicht sollte die sog. leibliche Kopräsenz bzw.
        Gleichzeitigkeit des Essens und Trinkens während der einen Mahlfeier
        nicht zu hoch angesetzt werden. Christian Grethlein votiert ähnlich,
        wenn er schreibt:
             „Die Grundsatzfrage nach der Bedeutung der Korporalität – und damit der leiblichen
             Anwesenheit – als Konstitutivum für den Gottesdienst scheint sich dagegen eher mo-
             dernen ontologischen Vorstellungen zu verdanken […]. Theologisch bewahrte die
             Einsicht in die grundlegende Bedeutung des Heiligen Geistes für jede Kommunika-
             tion des Evangeliums eine Reserve gegenüber der Überschätzung der menschlichen
             Gemeinschaft, wie sie wohl vor allem im Zuge der Kontextualisierung des
             Christ‑Seins in Vereinsform seit Ende des 19. Jahrhunderts zu dominieren begann.“49

        6.4       „Das Wort tut, was es sagt“ – Was ist wesentlich?

        Ich selbst habe in meiner Äußerung am 3. April 2020 versucht, auf das
        Wesentliche abzuheben und mich auf das zu besinnen, was ich für das
        Abendmahl biblisch-theologisch bzw. -reformatorisch für zentral halte.
        Damit berufe ich mich auf einen Knotenpunkt christlicher Überlieferung
        und Lehre, der seit fast zwei Jahrtausenden – also nicht erst seit der Re-
        formation – das Sakramentsverständnis und die Feier geprägt hat.
            „Accedat verbum ad elementum et fit sacramentum“.50 Diese auf Au-
        gustin zurückgehende Formel bringt zum Ausdruck, dass die Elemente
        und das Wort das Sakrament zum Sakrament machen. Wo real Brot und
        Wein durch das (vernehmbare) Wort Christi gesegnet und auch tatsäch-
        lich gegessen bzw. getrunken werden,51 dürfen wir seine heilsame Gegen-

        48
             Dass dies zu einer ausgeprägten Hostienverehrung führte, die auch ihre Schattensei-
             te hat, brauche ich an dieser Stelle eigentlich nicht zu erwähnen.
        49
             Christian Grethlein, Liturgia ex machina, 63.
        50
             Vgl. Schmalkaldische Artikel, III. Teil, BSLK 449f, und ähnlich Martin Luther,
             Großer Katechismus, BSLK 694 (Taufe) und 709 (Abendmahl).
        51
             Sollte ein Mensch auf dem Sterbebett gar nicht mehr in der Lage sein zu schlucken,
             ist eine Extremsituation erreicht, die dennoch die einfühlsame Rezitation oder Erzäh-

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