Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München

 
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Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
Gründen an der TUM
Von Ideen zu High-Tech Venture

Stand: 3 / 2022                  Technische Universität München
Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
»WIR UNTERSTÜTZEN PIONIERE
    AUF IHREM WEG ZUM
 HIGHTECH-UNTERNEHMEN.«

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Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
Inhalt

		 TUM Gründungen – Zahlen & Fakten;                                                                                                                                                                                 5 | Nutzung von Infrastruktur                                                                                              ...................................                                     26
		 TUM Gründungsgalerie (Auszug). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
                                                                                                                                                                                                                      		 5.1 Nutzung von Infrastruktur innerhalb
		Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5                staatlich geförderter ­Gründerprogramme
                                                                                                                                                                                                                      		 5.2 Infrastruktur-Nutzung vor Antragstellung
1 | Der TUM-Gründungsprozess                                                                                                                              .............................                   6                   oder außerhalb eines staatlich ­geförderten
                                                                                                                                                                                                                              Gründungsprogramms

2 |	Freie Zeiträume für                                                                                                                                                                                              		 5.3 Nutzung von Infrastruktur durch ein
     ­Gründungs­aktivitäten                                                                                               .................................................                               8                   ­gegründetes Unternehmen
                                                                                                                                                                                                                      		 5.4 Übertragung von angeschafften
        		 2.1 Reduzierung der individuellen
                                                                                                                                                                                                                              ­Gegenständen
                ­Lehrverpflichtung
        		 2.2 Reduzierung der Arbeitszeit
                                                                                                                                                                                                                     6 |	Kommunikation über Zusammenarbeit
        		 2.3 Sabbatical
                                                                                                                                                                                                                          mit der TUM                      30  .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

        		 2.4 Beurlaubung
        		 2.5 Gründungsfreisemester
                                                                                                                                                                                                                     7 |	Nutzung von geistigem E
                                                                                                                                                                                                                                                ­ igentum                                                                                                                                    .. . . . . . . . . . . .   32

                                                                                                                                                                                                                          7.1 Allgemeines
3 | Nebentätigkeitsregelungen                                                                                                                     ...............................                     14
                                                                                                                                                                                                                      		 7.2 IP-Roadmap für Unternehmensgründungen
        		 3.1 Allgemeines
                                                                                                                                                                                                                      		 7.3 Sonderfälle
        		3.2 Grundlegende Prinzipien bei einer
                ­Nebentätigkeit
                                                                                                                                                                                                                      		 Linksammlung und Quellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                            39
        		3.3 Auflagen für die
               Nebentätigkeits­genehmigung
        		3.4 Eintritt von Professor:innen und
                leitenden Mitarbeitenden in
                Unternehmensgründungen

4 | Finanzierung                                                             ..........................................................................                                               20

        		 4.1 Staatliche Förderprogramme
        		 4.2 Nichtstaatliche Angebote

                                                                                                                                                                                                                 3                                                                                                                                                                               ➜ ➜
Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
TUM Gründungen – Zahlen & Fakten

     Betreute unternehmerische Talente p.a.           > 5.000

     Patentanmeldungen p.a.                              > 50

     Partnerunternehmen                                 > 100

     Skalierbare Start-ups p.a.                          > 75

     Eingeworbene Finanzmittel der Start-ups p.a.   > 1 Mrd. €

     Neu geschaffene Arbeitsplätze p.a.               > 1.000

TUM Gründungsgalerie (Auszug)

                                  4                       ➜ ➜
Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
Vorwort

Thomas F. Hofmann, ­Präsident der
Technischen Universität München
mit Assistenzroboter „Garmi“
Foto: Astrid Eckert / TUM

Die Technische Universität München (TUM) ist dem             sowie der wissenschaftlichen Spitzenforschung
Innovationsfortschritt für Mensch, Natur und Ge-             einzunehmen.
sellschaft verpflichtet. Mit Pioniergeist, Kreativität       Dazu unterstützen wir Gründungswillige von der Idee
und Verantwortungsbewusstsein verknüpfen wir                 über die Entwicklungsphasen bis hin zum Markt-
unsere vielfältigen Kompetenzen in den Ingenieur-,           eintritt aktiv bei der Gründung von wachstums- und
­Natur- und Lebenswissenschaften sowie der Me-               technologieorientierten Unternehmen. Besonderes
 dizin mit denen der Wirtschafts-, Geistes-, Sozial-         Augenmerk legen wir dabei auf die Schaffung der
 und Politikwissenschaften, um unsere Exzellenz in           optimalen Rahmenbedingungen für Unternehmens-
 Forschung und Lehre zu stärken und unsere Ergeb-            gründungen aus der Wissenschaft. TUM Gründer:­
 nisse, Entdeckungen und Entwicklungen wirksam in            innen werden auf dem Weg zum eigenen Unterneh-
 marktorientierte Innovationsprozesse für eine nach-         men von ihrer Universität unterstützt. Gemeinsam
 haltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft         mit der UnternehmerTUM GmbH, dem Zentrum für
 einzuspeisen.                                               Innovation und Gründung an der TUM und den TUM
 Wir fördern den „Entrepreneurial Spirit“ in allen Be-       Venture Labs berät und unterstützt die TUM Grün-
 reichen der Universität und ermutigen unsere Studie-        dungsberatung auf dem Weg zur Gründung in allen
 renden und Wissenschaftstalente, über den Tellerrand        wichtigen Phasen – vom Businessplan über den
 hinauszudenken, kreativ und innovativ zu sein, He-          Teamaufbau bis hin zur Wahl der Rechtsform und
 rausforderungen anzunehmen, Chancen zu nutzen,              der Finanzierung. Mit der folgenden Handreichung
 Risiken einzugehen und aus Misserfolgen zu lernen.          wollen wir Gründungsinteressierte im Rahmen ihrer
 Wir fördern nachhaltig wachstumsorientierte und             Unternehmensgründung an der TUM unterstützen.
 tech­nologiebasierte Firmengründungen unserer Mit-          Für sonstige unternehmerische Betätigungen dient
 glieder und unterstützen sie von der Ideenfindung bis       dieser Gründungsleitfaden als Orientierungshilfe.
 zur erfolgreichen Marktpositionierung. Unser unter-         Wir wünschen Ihnen viele neue Anregungen und
 nehmerisches Handeln richtet sich konsequent da-            größtmöglichen Erfolg bei Ihrer eigenen Gründungs­
 nach aus, gemeinsam mit unserem An-Institut Unter-          initiative!
 nehmerTUM eine europaweite Führungsrolle bei der
 Ausgründung nachhaltiger Technologie-Start-ups mit          Thomas F. Hofmann
 Wachstumspotenzial aus der Studierendenschaft               Präsident der Technischen Universität München

                                                         5                                                   ➜   ➜
Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
1         Der TUM
          Gründungsprozess

                                                                              Start der ATEK/­MA­PHEUS-8,
                                                                              einem Kooperationsprojekt u. a.
                                                                              mit der TUM, an der Mo­bi­len
                                                                              Ra­ke­ten­ba­sis ­(MO­RA­BA) des
                                                                              Deutschen Zentrums für Luft-
                                                                              und Raumfahrt (DLR)
                                                                              Foto: DLR (CC-BY 3.0)

Die TUM Gründungsberatung von TUM ForTe Forschungsförderung & Technologietransfer
begleitet Gründer:innenteams der TUM durch den gesamten Gründungsprozess von der
Talententwicklung über die Technologieverwertung bis hin zum Aufbau und der erfolgreichen
Marktpositionierung wachstumsorientierter Technologieunternehmen.

TUM SPIN-OFF-PROZESS

         Verwertung von Forschungsergebnissen /
             Technologien in Ausgründungen

  Identifikations-      Konzeptions-       Entwicklungs-
    phase                phase              phase
                                                           Startup-        Wachstums-
                                                                            Wachstums-
                                                           phase             Phase
                                                                           phase
   Sensibilisierung     Qualifizierung       Matching

          Entwicklung unternehmerischer Talente               Aufbau wachstums­
                   aus der Wissenschaft                    orientierter Unternehmen

                                                  6                                 ➜             ➜
Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
Die TUM bietet Gründungsinteressierten in allen                    Software/AI, Quantum und ChemSPACE (TUM For-
Phasen der Gründung aktive Unterstützung, die auf                  schungscampus Garching), Robotics/AI (Munich
die speziellen Anforderungen des einzelnen Grün-                   UrbanCoLab und TUM MSRM, Healthcare (TUM
dungsvorhabens abgestimmt ist. Gemeinsam mit                       Klinikum rechts der Isar), Food/Agro/BioTech
der UnternehmerTUM hat die TUM dazu ein ein-                        (TUM Campus Weihenstephan), Aerospace (TUM
maliges Unterstützungsnetzwerk geschaffen mit                       Campus Ottobrunn und TUM F  ­ orschungscampus
einer zentralen Anlaufstelle (One-Stop-Agency): die                Garching) und Built Environment (TUM Cam­  pus
TUM Gründungsberatung.                                             ­Innenstadt). > ww.venturelabs.tum.de

                                                                  In enger Kooperation unterstützen TUM Gründungs-
                                                                  beratung und TUM Venture Labs Gründer:innen
           »WIR UNTERSTÜTZEN                                      durchgängig in den spezifischen Fachbereichen über
           GRÜNDUNGSTALENTE                                       alle Phasen der Gründung und eng integriert mit
          VON DER ERSTEN IDEE                                     den maßgeschneiderten­ Qualifizierungsformate­n
                                                                  der­ ­UnternehmerTUM.­ Dadurch­ wird­ die­ notwendige­
         BIS ZUR ERFOLGREICHEN
                                                                  Kontinuität der Betreuung und eine möglichst um-
          MARKTPLATZIERUNG.«                                      fassende Unterstützung der Gründer:innenteams der
                                                                  TUM gewährleistet.

•	
  Das Team der TUM Gründungsberatung bietet
  Gründer:innen vertiefende Orientierungshilfen und
  konkrete Unterstützung in allen Fragen rund um
  das Thema Gründung. Je nach Bedarf vermittelt die                 Ansprechpartner:
  TUM Gründungsberatung Gründercoaches, stellt                      TUM Gründungsberatung
  den­ Kontakt­ zu­ internen­ (z.­ B.­ TUM­ ForTe­ Patente­         TUMentrepreneurship
  & Lizenzen) oder externen Partnern her und unter-                 TUM ForTe – Forschungsförderung und
  stützt durch zahlreiche Entrepreneurship-Angebote                 Technologietransfer
  sowie bei der Nutzung von Fördermöglichkeiten.                    Arcisstraße 21
•	
  Um Ausgründungen aus der Wissenschaft noch                        80333 München
                                                                    Besucheradresse:
  stärker in den Fokus der Gründungsförderung zu
                                                                    TUM Incubator
  nehmen, wurde ein Netzwerk von domain-spe-                        Lichtenbergstraße 6
  zifischen Strukturen aufgebaut: die TUM Venture                   85748 Garching
  Labs. Aktuell sind 8 Zukunftsmärkte adressiert:
                                                                    gruendungsberatung@tum.de
                                                                    www.tum.de/gruendungsberatung

                                                                                                             Campus Garching
                                                                                                             Foto: Astrid Eckert / TUM

                                                              7                                             ➜             ➜
Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
2                   Freie Zeiträume für
                    Gründungsaktivitäten

                                                                                                                                         TUM HELIOP - Helicopter
                                                                                                                                         ­Shipdeck ­Operations 2020:
                                                                                                                                          Das Festsitz-Hubschrauber­si­
                                                                                                                                          mulator Visualisierungssystem
                                                                                                                                          (ROSIE) am Lehrstuhl für Hub-
                                                                                                                                          schraubertechnik der TUM
                                                                                                                                         Foto: Daniel Delang / TUM

Die TUM unterstützt ihre Mitarbeitenden darin, deren Unternehmensgründung trotz deren
Forschungs- und Lehrverpflichtungen an der Universität effektiv voranzutreiben. Die TUM bietet
folgende Möglichkeiten, um freie Zeiträume für die Unternehmensgründung zu schaffen.

2.1 R
     eduzierung der individuellen                                                  Lehreinheit einen Ersatz für den Ausfall der eigenen
    Lehrverpflichtung                                                               Lehre, so dass ein kapazitätsneutraler Ausgleich
                                                                                    sicher­gestellt wird.
Auf Antrag kann die individuelle Lehrverpflichtung                                  Wissenschaftler:innen mit Gründungsinteresse stel­-
von gründungswilligen Wissenschaftler:innen bis                                     len dazu mit Zustimmung der Vorgesetzten bei der
zum Zeitpunkt der tatsächlichen Gründung und der                                    einschlägigen Fakultät einen Antrag auf Ermäßi-
Aufnahme der Geschäftstätigkeit für einen Zeitraum                                  gung der Lehrverpflichtung und begründen darin ihr
von maximal zwei Jahren bis zu maximal 50 % be-                                     Vorhaben. Der Antrag wird dann von der Fakultät
fristet reduziert werden.1,2                                                        (bei Professor:innen über das Hochschulreferat 1)
Bei ihrem Antrag sollen die Mitarbeitenden expli-                                   an die Zentralabteilung 2 – Personal4 zur Prüfung
zit darauf eingehen, dass die Reduzierung als För-                                  weitergeleitet. Über den Antrag entscheidet bei
derung einer Unternehmensgründung erfolgt und                                       Professor:innen der/die Präsident:in und bei An-
dienstliche Interessen im Lehrbetrieb nicht beein-                                  tragsteller:innen aus dem akademischen Mittel-
trächtigt werden.3 Dazu organisieren die Antrag-                                    bau der/die Präsident:in unter Hinzuziehung des
stellenden innerhalb des Semesters und derselben                                    Beratungsteams.5

1
    Rechtsquelle: § 7 Abs. 8 Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV)
2
    W2-TT-Professuren sind als Qualifizierungsprofessur mit einer ohnehin reduzierten Lehrverpflichtung auf 5 SWS hiervon ausgenommen.
3
    Rechtsquelle: Art. 2 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
4
    Siehe Ausführungen auf Seite 9f.
5
    Vgl. auch Informationen im Dienstleistungskompass DLK unter dem Stichwort „Lehrverpflichtung“ und siehe Ausführungen auf Seite 9f.

                                                                                8                                                              ➜              ➜
Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
2.2 Reduzierung der Arbeitszeit
Um sicherzustellen, dass einer geplanten Arbeits-
zeitreduzierung keine dienstlichen Gründe entgegen­
stehen (z. B. wesentliche Beeinträchtigung der Orga­
nisation, des Arbeitsablaufs und der Sicherheit im
Betrieb sowie unverhältnismäßig hohe Kosten für
den Arbeitgeber)6, sollten entsprechende Antrags-
vorhaben vom Mitarbeitenden frühzeitig (i. d. R. min-
destens drei Monate vor der geplanten Reduzierung)
mit den direkten Vorgesetzten geklärt werden.
Nur dadurch lassen sich gegebenenfalls rechtzeitig
Umstrukturierungen und Umverteilungen innerhalb
                                                                                                                      Else Kröner-Fresenius-
der Organisationseinheit effektiv planen und eine                                                                     Zentrum für Ernährungs-
Reduzierung der Arbeitszeit verantwortungsvoll er-                                                                    medizin an der TUM
                                                                                                                      School of Life Sciences
möglichen. Sobald Mitarbeitende und Vorgesetzte                                                                       in Weihenstephan
eine Übereinkunft erzielt haben, stellt der/die Mitar-                                                                Foto: Andreas Heddergott / TUM

beitende einen Antrag auf Reduzierung der Arbeits­
zeit. Diesen übermitteln die Vorgesetzten an die
Zentral­­­abteilung 2 – Personal, welche die Arbeitsre-                            Mit einem Sabbatical als eine besondere Form der
duzierung durch Vertragsänderung beziehungs­weise                                  Arbeitszeitreduzierung7 wird über einen festgelegten
durch Festlegung ver­anlasst.                                                      Zeitraum zunächst Arbeitszeit angespart, um dieses
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen kann für                                  Zeitguthaben später für eine längere Freistellung von
Beamt:innen die Arbeitszeit außerhalb familienbe-                                  der Dienst- bzw. Arbeitspflicht zu verwenden. Das
dingter Teilzeit maximal auf die Hälfte der regelmä-                               Ansparen wird durch Umwandlung in eine Teilzeit-
ßigen Arbeitszeit reduziert werden und der Umfang                                  beschäftigung mit Arbeits- und Freistellungsphase
der für die Unternehmensgründung auszuübenden                                      erreicht; in dieser wird die angesparte Arbeitszeit in
Nebentätigkeit acht Stunden wöchentlich bzw. einen                                 der Freistellungsphase ausgeglichen. Ein Sa­­bbatical
individuellen Arbeitstag nicht übersteigen (s. Ziffer 3                            kann nur innerhalb des laufenden Beschäftigungs-
Nebentätigkeitsregelungen). Abweichungen davon                                     zeitraums gewährt werden. Bei befristet beschäftig-
bedürfen einer einzelfallbezogenen strategischen                                   ten Mitarbeiter:innen ist daher im Regelfall nur eine
Entscheidung hinsichtlich der Abwägung der indivi-                                 kurze Freistellungsphase möglich und andere Ge-
duellen Gründungsinteressen und der dienstlichen                                   staltungen bei Unternehmensgründungen sind hier
Interessen der TUM.                                                                sinnvoller. Zu beachten ist, dass die Freistellungs-
                                                                                   phase jeweils am Ende des Bewilligungszeitraums
Zum Thema Arbeitszeit und Teilzeit sind ­weitere                                   liegt und zusammenhängend in Anspruch genom-
­Informationen im Dienstleistungskompass unter                                     men werden muss.
 dem ­Stichwort > ­Arbeitszeit zu finden.                                          Mit dem Sabbatical unterstützt die TUM die Grün-
                                                                                   dungsaktivitäten sowohl von Beamt:innen, als auch
                                                                                   von TV-L-Beschäftigten, solange ein reibungsloser
                                                                                   Dienstbetrieb auch während der Freistellungs­phase
2.3 Sabbatical                                                                     sichergestellt werden kann beziehungsweise es zu
                                                                                   keiner Beeinträchtigung der Arbeitsorganisation, des
Ein Sabbatical lohnt sich insbesondere für Wissen-                                 Arbeitsablaufs oder zu einer tatsächlichen Mehr­
schaftler:innen, aus deren Forschungsprojekt eine                                  belastung der Kolleg:innen kommt.
Idee für eine Unternehmensgründung entsteht, die
aber erst zu einem späteren Zeitpunkt eine zeitlich                                Weitere Informationen sowie Beispielrechnungen
befristete Freistellung von der Arbeitszeit erforderlich                           sind im Dienstleistungskompass unter dem Stich-
macht.                                                                             wort > Sabbatical zu finden.

	Rechtsquelle: § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz bzw. Art. 88 Bayerisches Beamtengesetz
6

	Rechtsquelle: § 6 Absatz 2 TV-L, Art. 88 Absatz 4 Bayerisches Beamtengesetz
7

                                                                               9                                                   ➜              ➜
Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
2.4 Beurlaubung                                                                                     »MIT SONDERURLAUB
                                                                                               KÖNNEN SICH MITARBEITENDE
Für den Zweck der Unternehmensgründung kann
die TUM ihre Mitarbeitenden mit unentgeltlichem                                                    VOLLSTÄNDIG AUF IHRE
Sonderurlaub unterstützen.                                                                      ­UNTERNEHMENSGRÜNDUNG
Dazu prüft die Zentralabteilung 2 – Personal in Abstim-                                           KONZENTRIEREN UND …
mung mit der TUM Gründungsberatung im Einzelfall
die Genehmigung von Sonderurlaub für maximal
                                                                                                     AN DIE UNIVERSITÄT
zwei Jahre unter Berücksichtigung der dienstlichen                                                    ZURÜCKKEHREN.«
Belange und der Sicherung der Vertretungsregelung.
Bei befristet beschäftigten Mitarbeitenden führt die
Gewährung eines Sonderurlaubs nicht automatisch
zu einer Verlängerung des Beschäftigungs- bzw. Be-
amtenverhältnisses. Wenn die Unternehmensgrün-
dung aus der TUM heraus dem Technologietransfer8                                            letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden min-
dient und damit im dienstlichen Interesse liegt, wird                                       destens 24 Monate oder unmittelbar vor
die Zeit der Unterbrechung des Arbeitsverhältnis-                                           dem Ausscheiden mindestens zwölf Monate
ses durch Sonderurlaub auf die Beschäftigungszeit/                                         ­versichert waren.10
Dienstzeit und auf die Stufenlaufzeit angerechnet.                                          In allen anderen Fällen müssen sich Beschäftigte
Die Dauer des Erholungsurlaubes vermindert sich                                             im Sonderurlaub privat versichern.
um jeweils 1/12 für jeden vollen Monat, in dem das
                                                                                       •	Die Beschäftigten können sich für die Zeit des
Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ruht.
                                                                                          ­unbezahlten Sonderurlaubs in der gesetzlichen
                                                                                           Rentenversicherung freiwillig versichern. Die
Was Beschäftigte beachten müssen:
                                                                                           ­Beiträge hat der Versicherte beziehungsweise die
Die Beschäftigten beantragen schriftlich Sonderur-
                                                                                            Versicherte selbst zu tragen. Vom Arbeitgeber
laub nach § 28 TV-L9 unter Angabe der Gründe und
                                                                                            erfolgt kein Ausgleich für etwaige Zusatzkosten.
mit gleichzeitiger Verzichtserklärung auf Entgeltfort-
zahlung sowie sonstige Vergütungsleistungen durch                                      •	Während der Zeit des Sonderurlaubs ohne Ent-
den Arbeitgeber.                                                                          geltzahlung besteht das Arbeitsverhältnis und
                                                                                          somit auch die Pflichtversicherung bei der Versor-
Informationen zur Sozialversicherung                                                      gungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
und Zusatzversorgung:
                                                                                          grundsätzlich fort. Eine Umlage ist für diese Zeit
Mit dem Beginn des Sonderurlaubs endet die Versi-                                         nicht zu entrichten. Wegen einer eventuellen frei-
cherungs- und Beitragspflicht zu allen Zweigen der                                        willigen Versicherung muss die VBL11 kontaktiert
Sozialversicherung:                                                                       werden.
•	Der Krankenversicherungsschutz während des

   Sonderurlaubs muss mit der jeweiligen Kranken-                                      Was Beamt:innen12 beachten müssen:
   kasse geklärt werden. Soweit Beschäftigte keinen                                    •	Beamt:innen haben in dieser Zeit keinen Beihilfe-
   Anspruch auf Familienversicherung haben, kön-                                          anspruch im Krankheitsfall.
   nen sie sich für die Zeit des unbezahlten Sonder-                                   •	Zeiten einer Beurlaubung ohne Grundbezüge sind

   urlaubs in der gesetzlichen Krankenversicherung                                        nicht ruhegehaltfähig.
   freiwillig versichern. Dieses Recht ­besteht nur
   für Personen, die als Mitglieder aus der Versi-                                     Weitere Informationen finden sich im Dienstleistungs­
   cherungspflicht ausgeschieden sind und in den                                       kompass unter dem Stichwort > Sonderurlaub.

8
 	Unter Technologietransfer wird im Sinne dieses Leitfadens die „Weitergabe von technischem Wissen von der Entstehung hin zur Verwendung
    im Produktionsprozess verstanden. Technologietransfer bedeutet institutionell den planvollen, zeitlich limitierten, privatwirtschaftlichen oder
    staatlich unterstützten Prozess der Diffusion oder Verbreitung von Technologie zur wirtschaftlichen Nutzbarmachung für Dritte. Die Übertragung
    erfolgt im Allgemeinen durch Rechtsakt (z. B. Lizenzvertrag). Der Technologietransfer kann zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen,
    Erfindern und Unternehmen … stattfinden.“ (Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/technologietransfer.html).
9
 	Rechtsquelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
10
  	Beginn und Beitrittsmodalitäten richten sich nach § 188 SGB V
11
  	www.vbl.de
12
    Siehe § 18 Urlaubsverordnung (UrlV)

                                                                                  10                                                                  ➜   ➜
»WIR ERMÖGLICHEN
STUDIERENDEN IHR ­STUDIUM
   BIS ZU ZWEI SEMESTER
AUSZUSETZEN, UM SICH VOLL
  IHRER UNTERNEHMENS-
                                     Studierende in der
  GRÜNDUNG ZU WIDMEN.«               ­Bibliothek des TUM
                                      Bildungscampus
                                      Heilbronn
                                     Foto: Matt Stark / TUM

                            11   ➜        ➜
TUM fördert Geschäfts­ideen
                                                                                                    und Ausgründungen aus der
                                                                                                    Forschung (2018)
                                                                                                    Foto: Astrid Eckert / TUM

2.5 Gründungsfreisemester
                                                                      Weitere Informationen im
Studierende können zum Zweck einer Unterneh-                          Dienstleistungs­kompass der TUM:
mensgründung in der Regel bis zu zwei Semester                        > http://portal.mytum.de/kompass
von ihrem Studium beurlaubt werden.
                                                                      Informationen zur Beurlaubung und
Während der Beurlaubung können Studien- und Prü-
                                                                      ­Arbeitszeitreduzierung: Broschüren
fungsleistungen an der TUM nicht erbracht werden;
die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist                      >T
                                                                        eilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
jedoch möglich. Diese Gründungsfreisemester zäh-                       für Arbeitnehmerinnen und Arbeit­
len nicht als Fachsemester; die Beiträge für das Stu-                  nehmer des Freistaats Bayern
dentenwerk für das beantragte Semester sind weiter                    >T
                                                                        eilzeitbeschäftigung, Beurlaubung
zu entrichten.                                                         und Altersteilzeit für Beamtinnen und
Die Beurlaubung zum Zweck der Unternehmens-                            ­Beamte des Freistaats Bayern
gründung ist für jedes Semester einzeln und frist-                    Neben der TUM Gründungsberatung ­beraten
gerecht zu beantragen; das heißt der Antrag kann                      Sie zu diesen Themen gerne Ihre Sachbear­
von Beginn der Rückmeldefrist bis spätestens zum                      beiter:innen in der Zentralabteilung 2 – ­Personal
­ersten Vorlesungstag eingereicht werden.13                           am jeweiligen ­Hoch­schulcampus:
                                                                      Campus München: Referat 21 oder 22 ­
Für die Beantragung eines Gründungsfreisemesters                      Campus Garching: Referat 23
sind folgende Unterlagen an das StudentenService-                     Campus Weihenstephan: Referat 24
Zentrum zu übergeben:
•	Antrag auf Beurlaubung

•	Kurze Begründung für das Gründungsfreisemester

•	Handelsregisterauszug beziehungsweise, falls

   noch nicht vorhanden, ein Entwurf des Business-
   plans und p
             ­ ositive Stellungnahme durch die
   TUM Gründungsberatung basierend auf einem
   Beratungsgespräch

 	Die genauen Fristen finden Sie unter: www.tum.de/bewerbung
13

                                                                 12                                                   ➜         ➜
TUM Forschende im Inneren des
     Borexino-Detektors im Unter-
     grundlabor tief unter dem italie-
     nischen Gran-Sasso-Massiv.
     Foto: Borexino Collaboration

13          ➜              ➜
3                  Nebentätigkeits-
                   regelungen                                    14

                                                                                                                                                    Versuch am TUM
                                                                                                                                                    Lehrstuhl für ­Kognitive
                                                                                                                                                    Systeme der TUM (2018)
                                                                                                                                                    Foto: Astrid Eckert / TUM

Im Rahmen einer Nebentätigkeit können Professor:innen oder Mitarbeitende der TUM
Aufgaben außerhalb der Hochschule wie beispielsweise in einem Unternehmen wahrnehmen.
Bei konkreten Gründungsabsichten müssen Professor:innen oder Mitarbeitende der TUM jede
Nebentätigkeit, die in Verbindung mit der Unternehmensgründung steht, rechtzeitig anzeigen
beziehungsweise genehmigen lassen; darunter fallen auch eine Vermögensbeteiligung sowie
das Halten von Gesellschaftsanteilen. Ausgenommen ist das Halten von Gesellschafteranteilen
ohne weitere Zusammenarbeit.

3.1 Allgemeines
                                                                                    vor dem Gründungszeitpunkt geklärt.16 Der Umfang
Für einen beschleunigten Ablauf des Gründungspro-                                   der Nebentätigkeit darf in der Regel nicht mehr als
zesses sollen alle notwendigen Informationen über die                               durchschnittlich acht Stunden pro Woche, bei Pro-
geplante Nebentätigkeit nach abschließender Bera-                                   fessor:innen maximal einen individuellen Arbeitstag
tung durch die TUM Gründungsberatung vollständig,                                   betragen; dies gilt gleichermaßen auch bei Teilzeit-
transparent und rechtzeitig vor dem Gründungszeit-                                  tätigkeit von Beamt:innen.17
punkt bei der Zentralabteilung 2 – Personal15 einge-                                TUM Stipendiat:innen müssen den Umfang einer
reicht werden. Weitere anstehende Fragestellungen,                                  Tätig­keit neben dem Stipendium mit dem Stipendien-
die andere Fachabteilungen innerhalb der Zentral-                                   geber klären. In der Regel darf er fünf Stunden pro
verwaltung betreffen, werden somit umgehend noch                                    Woche nicht überschreiten. Handelt es sich dabei um

14
    Für sonstige unternehmerische Betätigungen dient dieser Leitfaden als Orientierungshilfe.
15
    Siehe Übersicht auf Seite 18
16
  	Die Vorschriften zu Nebentätigkeiten dienen u. a. der Korruptionsprävention sowie dazu, einem möglichen Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung, Subventionsbetrug
    oder strafrechtlicher Verfolgung vor allem in Bezug auf die Straftatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331 ff. StGB), Betrug (§ 263 StGB)
    und Untreue (§ 266 StGB) vorzubeugen und dadurch sowohl die TUM als auch die Unternehmensgründung u. a. vor entsprechenden Klagen von Mitbewerbern zu
    schützen.
17
    Siehe hierzu Ziffer 2.2 vorletzter Satz

                                                                               14                                                                ➜             ➜
wissenschaftlich geprägte Arbeiten, darf der Aufwand
maximal zehn Stunden pro Woche betragen, im För-
derprogramm FLÜGGE aktuell maximal 5 Stunden.
Das Halten von Gesellschafteranteilen beziehungs-
weise Vermögensbeteiligungen als reine Vermögens-
verwaltung ohne weitere (geplante) Zusammenarbeit
mit dem ausgründenden Lehrstuhl/Institut ist grund-
sätzlich lediglich anzeigepflichtig. Aus Verwaltungs-
effizienzgründen wird auf diese Anzeige verzichtet.

Die Anträge auf Genehmigung/Anzeige einer
­Nebentätigkeit sind im Dienstleistungskompass
 unter dem Stichwort > Nebentätigkeit abrufbar.                                                                       ­Unterrichtsmaterial
                                                                                                                       für Chemie im
                                                                                                                       ­Lehr­amtsstudium
                                                                                                                      Foto: Astrid Eckert / TUM

3.2 Grundlegende Prinzipien
     bei einer Nebentätigkeit
Bei der geplanten Aufnahme einer Nebentätigkeit              der Unternehmensgründung beteiligt oder für die Unter­neh­
sind folgende Prinzipien mit besonderer Sorgfalt und         mens­gründung tätig sind, aufgrund der jeweiligen Loya­li­­­täts­
Objektivität zu beachten. Dies gilt in besonderem            pflichten und der sich mit der Doppelfunktion mög­licher­
Maße bei einer Zusammenarbeit zwischen einem ge-             weise ergebenden Interessenskollisionen nicht zugleich
gründeten Unternehmen und der TUM.                           Geschäftsführer:in der Unternehmensgründung sein.
                                                             Professor:innen oder TUM Mitarbeitende, die an der
•	Trennungsprinzip:                                         Unternehmensgründung beteiligt oder für die Unterneh­
                                                             mensgründung tätig sind, können nicht auf Seiten des
	Formale und inhaltliche Abgrenzung der
                                                             Unternehmens an Vertragsschlüssen mit der beziehungs­
  ­Nebentätigkeit von den Aufgaben an der TUM
                                                             weise den an der Gründung beteiligten Professuren der
TUM Mitarbeitende dürfen im Rahmen einer Neben-              TUM mitwirken. Auf Seiten der Unternehmensgründung
tätigkeit keinen Aufgaben nachgehen, die zu ihrem            dürfen nur Personen an solchen Vertragsabschlüssen mit­
Kerntätigkeitsfeld an der Universität gehören. Genau-        wirken, die nicht zugleich Inhaber:in beziehungsweise Mit­
so dürfen sie an der Universität keine Arbeiten aus-         arbeiter:in der betroffenen Professur sind.
führen, die in den Tätigkeitsbereich ihrer Unterneh-
mensgründung fallen.                                         Sonderfall Prüfingenieure/Prüfsachverstän­dige: Aus­
Für den Fall, dass sich eine Unternehmensgründung            nahmen bestehen aufgrund der gesetzlichen Regelungen
aus einem parallel weiterlaufenden Forschungs-               für Prüfingenieur:innen und Prüfsachverständige.
projekt entwickelt, sind die Tätigkeiten von For-
schungsprojekt und Unternehmensgründung ge-                  •	Transparenzprinzip:
trennt voneinander zu halten. Dies muss auch in der
                                                             	Anzeige beziehungsweise Offenlegung der
Außendarstellung, insbesondere gegenüber Förder-
                                                               Aufgaben und Funktionen in der Unterneh-
und Drittmittelgebern und weiteren Verbundpartnern
                                                               mensgründung sowie der Gesellschafts­
transparent und nachweislich kommuniziert werden.
                                                               beteiligung bei geplanter Zusammenarbeit
Zur Klärung offener Fragen bezüglich der individu-
ellen Konstellation von Forschungsprojekten und              Das Vorhaben zur Wahrnehmung einer Geschäftsfüh-
Unternehmensgründungen sowie zu den relevan-                 rungstätigkeit, Beratungstätigkeit, Gremien-/Board-
ten Bestimmungen bei öffentlich geförderten For-             Mitgliedschaft bei Unternehmensgründungen ist
schungsprojekten wird der frühzeitige Kontakt mit            bei der Beantragung der Nebentätigkeit offen­    zu­
TUM ForTe empfohlen.                                         legen. Die Gesellschafterstellung oder eine stille
                                                             Ver­
                                                                mögens­ beteiligung an der Unternehmensgrün-
Sonderfall Geschäftsführung: Sofern geschäftliche Be­        dung – auch über eine zwischengeschaltete Gesell-
ziehungen zwischen der Unternehmensgründung und              schaft – muss nur im Falle einer (geplanten) Zusam-
einer oder mehrerer Professuren der TUM geplant sind,        menarbeit mit der TUM als Nebentätigkeit angezeigt
können Professor:innen oder TUM Mitarbeitende, die an        oder genehmigt werden.

                                                        15                                                      ➜            ➜
3.3  Auflagen für die N
                                                                                                                           ­ ebentätig-
                                                                                                          keits­genehmigung

                                                                                                    Die Nebentätigkeitsgenehmigung für eine Unterneh-
                                                                                                    mensgründung kann nur erfolgen, wenn die Tätigkeit
                                                                                                    der Unternehmensgründung von der Dienstauf­gabe –
                                                                                                    meist Forschungsarbeiten oder wissenschaftliche
                                                                                                    Qualifizierung – klar abgegrenzt ist.

                                                                                                    Hierbei gilt:

Forschung zur Immunologie
                                                                                                    •	Im Sinne einer präventiven Vermeidung von
am Klinikum rechts der Isar                                                                            Pflichtenkollisionen ist eine formale und inhaltliche
und TranlsaTUM (2021)
                                                                                                       Trennung von den Aufgaben des/der betreffenden
Foto: Astrid Eckert / TUM
                                                                                                       Mitarbeitenden an der TUM und im gegründeten
                                                                                                       oder sich in der Gründungsphase befindlichen
                                                                                                       Unternehmen zu gewährleisten.

               	Offenlegung der bestehenden und g
                                                 ­ eplanten                                         •	Bei der Ausübung der Nebentätigkeit ist die
                 Beziehungen zwischen der TUM und einer                                                ­Beeinträchtigung dienstlicher Belange oder ein
                 ­Unternehmensgründung                                                                  Widerstreit mit dienstlichen Interessen strikt zu
                                                                                                        vermeiden.
               Persönliche Beziehungen von Professor:innen bezie-
               hungsweise von Mitarbeitenden der TUM zu einer Un-                                   •	Bei der Ausübung der Nebentätigkeit ist jeglicher
               ternehmensgründung sind im Rahmen eines Antrags                                         Eindruck zu vermeiden, dass es sich um eine
               auf Nebentätigkeit jeweils anzuzeigen. Die geschäft-                                    Tätigkeit oder Einrichtung der TUM handelt. Dies
               liche Zusammenarbeit zwischen TUM und der Unter-                                        schließt beispielsweise die Bewerbung von Pro-
               nehmensgründung macht im Rahmen des gesetzlich                                          dukten, Dienstleistungen oder anderer Leistungen
               Zulässigen eine transparente Vertragsgestaltung un­-                                    der Unternehmensgründung auf der Website der
               verzichtbar.                                                                            TUM Professur aus.
                                                                                                    •	Die Beeinflussung der hauptberuflichen Tätigkeit
               •	Dokumentationsprinzip:                                                               an der TUM durch persönliche Verbindungen, die
                  Schriftliche und lückenlose Dokumentation                                            sich aus der Nebentätigkeit ergeben, sind zu ver-
                  aller Entscheidungen und Unterlagen                                                  meiden.18 So dürfen Geschäftskontakte, die sich
                                                                                                       aus der Nebentätigkeit als Gründender:in erge-
               Die Zusammenarbeit zwischen Universität und der Un-
                                                                                                       ben, keine Auswirkungen auf besondere Rabatt-
               ternehmensgründung muss von TUM ForTe und seitens
                                                                                                       angebote oder eine transparente Auftragsvergabe
               der projektverantwortlichen Professur lückenlos doku-
                                                                                                       außerhalb der vergaberechtlichen Bestimmungen
               mentiert werden. Dazu zählt unter anderem auch der
                                                                                                       an der Professur haben.19
               Schriftverkehr zwischen den beteiligten Partnern und
               den Zentralabteilungen der TUM.                                                      •	Im Einklang mit den universitären Aufgaben kön-
                                                                                                       nen das ausgegründete Unternehmen und die
                                                                                                       TUM auf Basis von schriftlichen Verträgen gemäß
               •	Mehraugenprinzip:
                                                                                                       dem TUM Standard zusammenarbeiten. Die Zu-
                  Mitwirkung einer (weiteren) an der Unter­                                            sammenarbeit muss geeignet, befristet und ange-
                  nehmensgründung nicht beteiligten Einheit                                            messen im Umfang sein. Darunter fallen etwa:
                  der TUM in den genannten Ausnahmefällen                                              – Forschungs- und Entwicklungsprojekte (TUM
               Geschäftliche Beziehungen der Unternehmensgrün-                                            Forschungs- und Entwicklungsvertrag oder Rah-
               dung mit der eigenen Professur sind dem Dekan/                                             menvereinbarung Forschung und Entwicklung)
               der Dekanin der jeweiligen Fakultät beziehungswei-                                      – Routinetätigkeiten (TUM Werkvertrag oder
               se dem Executive Board der entsprechenden School                                           Rahmenwerkvertrag)
               offenzulegen.                                                                           – Vermietung von Räumen und Infrastruktur

               18
                    Weitere Informationen unter: https://portal.mytum.de/tum/verwaltung/korruptionsvorsorge/KorruR_neu.pdf
               19
                    Weitere Informationen unter: https://portal.mytum.de/archiv/form_gebaeude

                                                                                               16                                                ➜          ➜
3.4 E
     intritt von Professor:innen
                                                                                von Technologien oder werthaltiges Know-how ein-
    und leitenden Mitarbeitenden                                                bringen. Können solche konkreten Beiträge nicht ein-
    in ­Unternehmensgründungen                                                  gebracht werden, so birgt dies die Gefahr des Vor-
                                                                                wurfs der Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung
Nebentätigkeiten von Professor:innen und leitenden                              im Amt (§§ 331 ff. StGB) und/oder des Verschaffens
TUM Mitarbeitenden in Unternehmensgründungen                                    eines Wettbewerbsvorteils.
sind möglich, wenn sie bereits im Gründungs­                                    Die Leitgedanken für eine mögliche Zusammenarbeit
prozess „natürlich“ an der Unternehmensgründung                                 bei Eintritt von Professor:innen und leitenden Mit-
­beteiligt sind und konkrete Beiträge wie beispiels-                            arbeitenden in die Unternehmensgründung sind in
 weise Erfindungsanteile, Beiträge zur Entwicklung                              folgender Übersicht zusammengefasst.

ORIENTIERUNGSHILFE ZU DEN KONSTELLATIONEN BEI EINTRITT IN UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN20

     Eintritt von Professor:innen/leitenden Mitarbeitenden21 der TUM                              Eintritt von Professor:innen/­
     in Unternehmensgründungen ihrer Mitarbeitenden/Studierenden                                  leitenden ­Mitarbeitenden22 der
     und Zusammenarbeit mit der Professur                                                         TUM in sonstige U ­ nternehmen

     Unternehmensgründung                            Unternehmensgründung
     mit konkreten inhaltlichen                      ohne konkrete i­nhaltliche
     Gründungsbeiträgen der                          ­Gründungs­beiträge der
     ­Eintretenden                                    ­Eintretenden

     Grundvoraussetzung für eine                     Eine solche Konstellation ist wegen          Grundvoraussetzung für eine
     Zusammenarbeit mit der eige-                    der Unzulässigkeit einer Beteiligung         Zusammenarbeit mit der eige-
     nen Professur ist, dass keine                   ohne inhaltliche Gründungsbeiträge           nen Professur ist, dass keine
     prüfungsrechtlichen Betreuungs­                 nicht möglich.                               prüfungsrechtlichen Betreuungs­
     verhältnisse (z. B. BSc/MSc-,                   Hinweis: Sobald Studierenden-/               verhältnisse (z. B. BSc-/MSc-,
     Promotionsarbeiten) bestehen.                   Mitarbeitenden-Status nicht mehr             Promotionsarbeiten) bestehen.
     Es besteht die Möglichkeit einer                besteht, gilt die Regelung für               Es besteht die Möglichkeit einer
     Beratertätigkeit mit Auflagen                   „sonstige Unternehmen“,                      Beratertätigkeit mit Auflagen
     oder/und einer Unternehmens-                    s. rechte Spalte.                            oder/und einer Unternehmens-
     beteiligung ohne Leitungsfunk-                                                               beteiligung ohne Leitungsfunk-
     tion bei Mitunterzeichnung der                                                               tion bei Mitunterzeichnung der
     Verträge durch eine neutrale Ins-                                                            Verträge durch eine neutrale Ins-
     tanz (vorrangig Dekan:in, School                                                             tanz (vorrangig Dekan:in, School
     Executive Board oder fachlich                                                                Executive Board oder fachlich
     zuständiges Mitglied der Hoch-                                                               zuständiges Mitglied der Hoch-
     schulleitung).                                                                               schulleitung).

 	Im Übrigen gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen dieses Gründungsleitfadens.
20

 	Gilt entsprechend für den Eintritt von Verwandten/Angehörigen.
21

 	Gilt entsprechend für den Eintritt von Verwandten/Angehörigen.
22

                                                                           17                                            ➜        ➜
Erstautorinnen einer Arbeit in
                                                                       „Immunity“ zu den Wirkungs-
                                                                       mechanismen des Krebsmedi-
                                                                       kaments Imiquimod, Institut für
                                                                       Klinische Chemie und Pathobio-
                                                                       chemie der TUM
                                                                       Foto: Andreas Heddergott / TUM

Sofern zwischen den Professor:innen beziehungs-             (­Geschäftsführung, FuE-Leitung etc.) verbunden ist
weise leitenden Mitarbeitenden und den weiteren              und somit kein verantwortliches Handeln auf beiden
am Gründungsunternehmen beteiligten Personen                 Seiten besteht.
(Studierende, Doktoranden) keine prüfungsrechtli-            In beiden Fällen ist eine Mitunterzeichnung der Ver-
chen Betreuungsverhältnisse (z. B. BSc/MSc- oder            träge durch eine weitere neutrale Instanz, beispiels-
Promotionsarbeiten) bestehen, ist eine Zusammen-            weise durch den/die Dekan:in, dem School Executive
arbeit mit der einschlägigen Professur unter folgen-        Board oder dem/der Institutssprecher:in erforderlich.
den Rahmenbedingungen möglich:                              Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Un-
                                                            ternehmensgründung und TUM können keinesfalls
                                                            durch die Einbindung von Verwandten, nahen An-
•	Tätigkeit als Berater:in der Unternehmens-
                                                            gehörigen oder durch Treuhandkonstruktionen um-
   gründung (Scientific Advisor o. Ä.):
                                                            gangen werden.
Die Nebentätigkeit als Berater:in ist unter Beach-
tung der nebentätigkeitsrechtlichen Bestimmungen
(insbesondere Trennungsprinzip, siehe Ziffer 3.2)
unter Auflagen grundsätzlich möglich. Bei geplanten           Weitere Informationen im
Vertragsbeziehungen mit der TUM sind durch die                Dienstleistungs­kompass der TUM:
Professor:innen beziehungsweise leitenden Mitar-
                                                              Anträge auf Nebentätigkeit:
beiter:innen die beteiligten Einrichtungen der TUM
(TUM ForTe) und gegebenenfalls auf Anweisung die              > http://portal.mytum.de/kompass/
Fördergeber und weitere Partner bereits in der Phase             index/kompass/personalwirtschaft/
des Angebots beziehungsweise Antrages über die                   nebentaetigkeit
Beratertätigkeit zu informieren.                              Neben der TUM Gründungsberatung bera-
                                                              ten Sie zu diesen Themen gerne Ihre Sach­
•	Halten einer Unternehmensbeteiligung                       bearbeiter:innen in der Zentralabteilung 2 –
   und damit einhergehend das Handeln                         ­Personal am jeweiligen H
                                                                                      ­ och­schulcampus:
   als ­Gesellschaftsorgan:                                    Campus München: Referat 21 oder 22 ­
                                                               Campus Garching: Referat 23
Einer Zusammenarbeit mit der eigenen Professur                 Campus Weihenstephan: Referat 24
kann grundsätzlich zugestimmt werden, solange
die Beteiligung zur Verhinderung von Interessens-
kollisionen nicht mit der Unternehmensleitung

                                                       18                                                ➜    ➜
Innovative Gebäudehülle
     am Lehrstuhl für ­Entwerfen
     und Gestalten der TUM
     Foto: Andreas Heddergott / TUM

19    ➜             ➜
4                  Finanzierung

                                                                                                                                     Die „Organische Elektronik“, basierend
                                                                                                                                     auf elektrisch leit­fähigen Polymeren, gilt
                                                                                                                                     als vielversprechender Zukunftsmarkt
                                                                                                                                     Foto: Christoph Hohmann / Nano­systems Initiative
                                                                                                                                     Munich (NIM)

Die TUM berät und unterstützt Gründer:innen bei Finanzierungsfragen und bei der Beantragung
von Mitteln aus staatlichen Förderprogrammen oder nichtstaatlichen Angeboten.

4.1 Staatliche Förderprogramme                                                        Ansprechpartner: 
                                                                                      TUM Gründungsberatung über die E-Mail-Adresse
Gründungsinteressierte können durch folgen-                                           > gruendungsberatung@tum.de
de staatliche Förderprogramme23 unterstützt
werden:                                                                               Bei Antragstellung ist zu beachten:
                                                                                      •	Eine Beratung durch die TUM Gründungsberatung
•	EXIST-Gründerstipendium                                                               ist vorab zwingend erforderlich.
                                                                                      •	Bewerber:innen benötigen einen/e TUM Profes-

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt innova-                                          sor:in als Mentor:in.
tive, technologieorientierte oder wissensbasierte                                     •	Die TUM übernimmt die Rolle als Antragsteller.

Gründungsvorhaben aus der Universität. Die Förde-                                     •	Der Antrag wird an den Projektträger Jülich (PTJ)

rung ist auf einen Zeitraum von bis zu zwölf Mona-                                       gestellt.
ten begrenzt. Gefördert werden Personalausgaben                                       •	Vor der Antragstellung sind IP-/Background-Fra-

in Form personenbezogener Stipendien für maximal                                         gen mit TUM ForTe Patente & Lizenzen zu klären.
drei Personen sowie Sachausgaben und unterneh-
merisches Coaching, unternehmerische Qualifizie-                                      Die benötigten Antragsunterlagen sind erhältlich
rungsmaßnahmen sowie Gründerberatung.                                                 unter > www.exist.de

 	Die Liste stellt nur eine Auswahl dar und die Beschreibung der Förderrichtlinien ist nur eine Momentaufnahme. Sowohl Förderrichtlinien als auch die A
23
                                                                                                                                                       ­ nforderungen
   für Bewerber unterliegen einem regelmäßigen Änderungsprozess, der bei der Antragstellung zu beachten ist.

                                                                                 20                                                                    ➜              ➜
Abwicklung:
•	Die TUM ist die Zuwendungsempfängerin.                     •	Die EXIST-Mittel zählen als eingeworbene Dritt­
•	Der Stipendienvertrag wird zwischen Gründer:in                mittel bei der leistungsorientierten Mittelvergabe
   und geschäftsführendem Vizepräsidenten für                    der Professur des/der Mentor:in.
   ­Forschung und Innovation abgeschlossen. Die               •	Die Gründerstipendien müssen von dem/

    Verwaltung an der Professur des/der Mentor:in                der Empfänger:in versteuert werden. Für die
    führt die damit verbundenen haushalts- und                   ­Abführung der Sozialversicherungsabgaben sind
    ­finanztechnischen Aufgaben aus.                              ­Empfänger:innen selbst verantwortlich.
•	Die Zentralabteilung 3 – Finanzen sendet schriftli-

     ches Informationsmaterial zur Mittelverwaltung an
     die Professur des/der Mentor:in.

                                                                                                  Blick in die Hohlräume
                                                                                                  des Katalysators
                                                                                                  Foto: Andreas Heddergott / TUM

                                                         21                                                  ➜             ➜
•	EXIST-Forschungstransfer                                    Abwicklung:
                                                               Förderphase I:
Der EXIST-Forschungstransfer unterstützt in der                •	Die TUM ist Zuwendungsempfängerin.

Förderphase I bis zu 18 Monate herausragende for-              •	Gründer:innen sind Mitarbeitende der TUM. Sie

schungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit auf-                   werden nach Antragsbewilligung als TV-L-Voll-
wendigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten                   beschäftigte während des Bewilligungszeitraums
verbunden sind. Bei hochinnovativen und nachweis-                 nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Wiss-
bar besonders zeitaufwendigen Projekten kann mit                  ZeitVG) beziehungsweise dem Teilzeit- und Befris-
Zustimmung der Expertenjury eine Förderung von                    tungsgesetz (TzBfG) beschäftigt.
bis zu 36 Monaten ermöglicht werden. Die Förde-                •	Die Zentralabteilung 3 – Finanzen sendet schriftli-

rung umfasst Personalausgaben bzw. -kosten für ein                ches Informationsmaterial zur Mittelverwaltung an
Gründungsteam mit maximal vier Mitgliedern. Diese                 die Professur des/der Mentor:in.
Gruppe muss aus dem eigentlichen Forscherteam                  •	Die EXIST-Mittel zählen als eingeworbene Drittmit-

mit drei wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, bezie-             tel bei der leistungsorientierten Mittelvergabe der
hungsweise zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter:in-                Professur des/der Mentor:in.
nen und ein:e Techniker:in oder Laborassistent:in              •	Vor der Antragstellung sind IP-/Background-Fra-

sowie einer Mitarbeiter:in mit betriebswirtschaftlicher           gen mit TUM ForTe Patente & Lizenzen zu klären.
Kompetenz bestehen. Zudem sind Personalausga-                  •	Eine Absichtserklärung (Anhang 1) wird nach TUM

ben für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben                 Standard abgegeben
grundsätzlich bis insgesamt 250.000 Euro förder-                  – über die weitere Nutzung von ­beschafften
fähig. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser                     ­Geräten beziehungsweise deren Erwerb
Ausgaben- bzw. Kostenrahmen von 250.000 Euro                          (TUM Gründungsberatung)
überschritten werden, wenn die Mittel für den Erfolg              – projektrelevante Schutzrechte
der ersten Förderphase (Demonstration der techni-                     (TUM ForTe ­Patente & Lizenzen)
schen Machbarkeit) ausschlaggebend sind und die                Förderphase II:
ausdrückliche Zustimmung der Expertenjury vorliegt.            Die Vorbereitung des Antrags für die Förderphase
Nach Abschluss der ersten Förderphase kann ein                 II sollte sechs Monate vor Auslaufen der Förder­
Antrag für eine Förderphase II gestellt werden.                phase I beginnen. Die Antragstellung für die Förder-
                                                               phase II erfolgt nicht über die TUM, sondern über
Ansprechpartner:                                              das ­gegründete Unternehmen.
TUM Gründungsberatung über die E-Mail-Adresse
> gruendungsberatung@tum.de                                    Die benötigten Antragsunterlagen sind erhältlich
                                                               unter > www.exist.de
Bei Antragstellung ist zu beachten:
Förderphase I:
•	Die Beratung erfolgt durch TUM Gründungsbera-

   tung zusammen mit TUM Patente & Lizenzen
•	Antragstellung:

   – Ausführende Stelle ist der jeweilige Lehrstuhl/
      Fachgebiet.
   – Stufe 1 – Projektskizze:
    In der Stufe 1 werden die Projektskizzen der
     Gründerteams durch die Hochschule/For-
     schungseinrichtung (Professur) eingereicht.
   – Stufe 2 – Vollständige Antragsunterlagen:
     Nach positiver Bewertung der Projektskizze
      werden die Antragstellenden aufgefordert, das
      Vorhaben vor einer Expertenjury zu präsentieren
      und einen formgebundenen Antrag über eine
      Professur der TUM zu stellen.
Förderphase II:
                                                                                                    Drei-Achsen-Spektro­
•	Antrag erfolgt durch das gegründete
                                                                                                    meter PUMA der TUM
   Unternehmen.                                                                                     Foto: Volker Lannert / DAAD

                                                          22                                                 ➜              ➜
Labor am TUM Campus
                                                                              Straubing für Biotechno­
                                                                              logie und Nachhaltigkeit
                                                                              Foto: Andreas Heddergott / TUM

•	Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio)

Mit dem Wettbewerb GO-Bio fördert das Bundes-                  •	Voraussetzung ist auch, dass IP-/Background-
ministerium für Bildung und Forschung gründungs-                  fragen mit TUM ForTe Patente & Lizenzen geklärt
bereite Forscherteams mit hohem kommerziellem                     sind.
oder klinischem Innovationspotenzial aus dem Life-             •	Das Unterstützungsschreiben des Hochschulprä-

Science-Bereich. Mit der Fördermaßnahme GO-Bio                    sidiums wird durch die TUM Gründungsberatung
initial wird die Identifizierung und Entwicklung früher           vermittelt und muss mindestens vier Wochen vor
lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit er-                Antragsfrist angefragt werden.
kennbarem Innovationspotenzial unterstützt.
                                                               Phase 2:
Ansprechpartner:                                               •	Ein Proof of Technology wird aufgestellt und

TUM Gründungsberatung über die E-Mail-Adresse                     ­Strategien für den Proof of Market entworfen.
> gruendungsberatung@tum.de                                    •	Antragsberechtigt sind sowohl die TUM als auch

                                                                   die als Ergebnis der ersten Förderphase entstan-
Bei Antragstellung ist zu beachten:                                dene Unternehmensneugründung.
Phase 1:                                                       •	Gefördert werden Einzelvorhaben des Gründungs­

•	Ein Proof of Concept wird erstellt mit konkreten                unternehmens oder Verbundvorhaben des Grün-
   Angaben zur Kommerzialisierung.                                 dungsunternehmens mit der ausgründenden
•	Antragsberechtigt sind Gründungsteams der                       Hochschule.
   TUM.                                                        •	Zum Abschluss einer Vereinbarung mit der TUM

•	Voraussetzung für die Antragstellung ist die                    über die Nutzung aller erforderlichen Schutzrechte
   schriftliche Bestätigung der Fakultät, der School               und der Klärung anderer Arten der Zusammen-
   oder eines Forschungszentrums zur Bereitschaft,                 arbeit sollte mindestens sechs Monate vor Antrag-
   das Gründungsteam aufzunehmen und Techno­                       stellung mit der TUM Gründungsberatung Kontakt
   logietransferaktivitäten in der Leistungsmessung                aufgenommen werden.
   zu berücksichtigen.
•	Gründer:innen sind Mitarbeitende der TUM.                   Die benötigten Antragsunterlagen sind erhältlich
   Sie werden nach Antragsbewilligung als TV-L-                unter > https://go-bio.de
   Vollbeschäftigte während des Bewilligungszeit-
   raums nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz
   ­(WissZeitVG) beziehungsweise dem Teilzeit- und
    Befristungsgesetz (TzBfG) beschäftigt.

                                                          23                                                   ➜   ➜
Forschung am Forschungs-
                                                                                                                zentrum TranslaTUM für
                                                                                                                Trans­lationale Onkologie
                                                                                                                Foto: Andreas Heddergott / TUM

•	FLÜGGE

Mit FLÜGGE (Förderprogramm zum leichteren Über-                                         •	Die Antragstellung ist formgebunden und schriftlich
gang in eine Gründerexistenz) unterstützt das Baye-                                        über die TUM Gründungsberatung zu den vom Pro-
rische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesent-                                        jektträger24 veröffentlichten Terminen einzureichen.
wicklung und Energie (StMWLE) Gründungswillige                                             In der Regel gibt es bis zu zwei Termine im Jahr.
                                                                                        •	Der Stipendienvertrag wird zwischen Gründer:in
•	bei der Absicherung ihres innovativen, auch digi-
                                                                                           und geschäftsführendem Vizepräsidenten für For-
   talen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen
                                                                                           schung und Innovation abgeschlossen. Die Ver-
   Unternehmensgründung münden kann,
•	die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der EXIST-
                                                                                           waltung an der Professur des/der Mentor:in führt
                                                                                           die damit verbundenen haushalts- und finanz­
   Förderung aufgrund besonderer technologischer
                                                                                           technischen Aufgaben aus.
   Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen
                                                                                        •	Sofern neben dem Stipendium ein gleichzeitiges
   und noch kein Unternehmen gründen konnten,
•	deren technologisch innovativem, anspruchsvollem
                                                                                           Beschäftigungsverhältnis an der TUM existiert,
                                                                                           darf der Zeitanteil des Beschäftigungsverhältnis-
   und risikoreichem Vorhaben im Programm „EXIST-
                                                                                           ses nicht mehr als 50 % betragen. Die geplanten
   Gründerstipendium“ eine Förderung ­versagt wurde.
                                                                                           Gründungsaktivitäten sind von den sonstigen
Die Förderung mit einer Laufzeit von 6 bis 12 Mo-                                          Dienstaufgaben an der TUM abzugrenzen.
naten (evtl. mit der Möglickeit der Verlängerung um
weitere 6 Monate) umfasst ein Stipendium für Grün-                                      Die benötigten Antragsformulare stellt der
dungswillige und die Übernahme von Sachausgaben                                         ­Projektträger auf > www.fluegge-bayern.de
der Hochschule einschließlich Lizenzen, Software                                         zur Verfügung.
und Ähnlichem, Gebühren und sonstiger vorhaben-
bezogener Ausgaben für Beratungsleistungen inklu-                                       Abwicklung:
sive der gründungsspezifischen Begleitung des Vor-                                      •	Die Entscheidung über die Vergabe der Zuweisun-

habens durch gründungsunterstützende Netzwerke                                             gen wird auf der Grundlage der Empfehlung eines
sowie Investitionen.                                                                       Gutachtergremiums getroffen.
                                                                                        •	Das Gutachtergremium wertet die vorliegenden

Ansprechpartner:                                                                           Vorhaben vergleichend zueinander. Ausschlag-
TUM Gründungsberatung über die E-Mail-Adresse                                              gebend für eine positive Entscheidung sind da-
> gruendungsberatung@tum.de                                                                bei die Erfolgsaussichten für eine nachhaltige
                                                                                           Unternehmensgründung.
Bei Antragstellung ist zu beachten:                                                     •	Das StMWLE trifft auf dieser Basis die Ent-

•	Antragsberechtigt ist die TUM. Die Antragstellung                                       scheidung über den Antrag und veranlasst die
   (2-stufig) muss von der TUM Gründungsberatung                                           Zuweisung.
   begleitet werden.

24
    	Bayern Innovativ - Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH Projektträger Bayern
       Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg, E-Mail: kontakt@projekttraeger-bayern.de, Telefon: 0800-0268724

                                                                                   24                                                            ➜   ➜
4.2 Nichtstaatliche Angebote                                 Bei Antragstellung ist zu beachten:
                                                             •	Antragsberechtigt sind ausschließlich Wissen-
Neben den staatlichen Förderprogrammen unter-                   schaftler:innen, die bereits einen ERC ­Starting
stützt die TUM Gründungswillige bei zahlreichen                 Grant, ERC Consolidated Grant oder ERC
weiteren Programmen:                                            ­Advanced Grant innehaben.
                                                             •	Diese Wissenschaftler:innen stellen den A ­ ntrag
•	TUM IdeAward                                                  eigenständig, jedoch in Verbindung mit einer
Der TUM IdeAward ist ein TUM-interner Ideenwett-                 ­Host-Einrichtung – also der TUM.
bewerb, der die Wissenschaftler:innen/beziehungs-
weise die Studierenden der TUM dazu animieren                Benötigte Antragsunterlagen:
soll, ihre Ideen in innovative und wettbewerbsorien-           PoC-Antragsvorlage B
                                                             •	

tierte Unternehmensgründungen umzusetzen. Die                  PoC-Host Institution Commitment Letter
                                                             •	

drei Sieger des Wettbewerbs erhalten eine finanziel-         •	PoC-Ethical Issues Annex
le Förderung durch die Zeidler-Forschungs-Stiftung
und ein Coaching durch die TUM Gründungsbera-                Die benötigten Antragsunterlagen sind ­erhältlich
tung und die UnternehmerTUM. Die Höhe der Förde-             unter > https://erc.europa.eu/funding/
rung beträgt beim 1. Platz 15.000 Euro, beim 2. Platz        proof-concept
12.500 Euro und beim 3. Platz 10.000 Euro.
                                                             Unterstützung beim ERC – Proof of Concept bieten
Ansprechpartner:                                             TUM ForTe in Zusammenarbeit mit der Zentralab­
TUMentrepreneurship über die E-Mail-Adresse                  teilung 3 und der Zentralabteilung 5.
> ideaward@tum.de

•	BayStartUP
BayStartUP ist eine vom Bayerischen Staatsminis-
                                                                 Weitere Informationen zu den ausgewählten
terium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Ener-
                                                                 Fördermöglichkeiten:
gie (StMWLE) und der Wirtschaft geförderte Insti-
tution für Gründung, Finanzierung und Wachstum                   EXIST-Gründerstipendium > www.exist.de
in Bayern. Unter anderem organisiert BayStartUP                  EXIST-Forschungstransfer > www.exist.de
spezielle Businessplan-Wettbewerbe. Als Teilneh-
                                                                 GO-Bio > www.go-bio.de
mende der Businessplan-Wettbewerbe analysieren
die Gründer:innen ihre Startposition und erhalten                FLÜGGE > www.fluegge-bayern.de
unterstützendes Feedback der Experten-Jury des                   ERC – Proof of concept
Wettbewerbs.                                                     > erc.europa.eu/proof-concept

> https://www.baystartup.de                                      TUM IdeAward > www.tum.de/ideaward
                                                                 Initiative für Industrial Innovators
•	ERC – Proof of Concept                                        > www.industrialinnovators.eu
Mit dem „ERC Proof of Concept“ (PoC) werden
Forscher:innen gefördert, denen bereits eine ERC-­
Förderung gewährt wurde. Empfänger:innen der                     Ausgewählte Finanzierungsmöglichkeiten:
ERC-Finanzhilfe können einen Antrag auf diese zu-                UnternehmerTUM Venture Capital Partners
sätzliche Förderung stellen, um das Innovations-                 > www.unternehmertum.de/angebot/
potenzial von den Ideen zu ermitteln, die aus ihren                 uvc-partners
vom ERC geförderten Pionierforschungsvorhaben                    High-Tech Gründerfonds
resultieren.                                                     > www.high-tech-gruenderfonds.de
                                                                 Die TUM Gründungsberatung berät bei
Ansprechpartner:
                                                                 ­Fragen zur Finanzierung und unterstützt bei
TUM ForTe Europäische und Internationale
                                                                  der Antragstellung zu den verschiedenen
> Forschungsförderung                                             Programmen.

                                                        25                                               ➜          ➜
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