Gründen an der TUM Von Ideen zu High-Tech Venture - Technische Universität München
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Inhalt TUM Gründungen – Zahlen & Fakten; 5 | Nutzung von Infrastruktur ................................... 26 TUM Gründungsgalerie (Auszug). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 5.1 Nutzung von Infrastruktur innerhalb Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 staatlich geförderter Gründerprogramme 5.2 Infrastruktur-Nutzung vor Antragstellung 1 | Der TUM-Gründungsprozess ............................. 6 oder außerhalb eines staatlich geförderten Gründungsprogramms 2 | Freie Zeiträume für 5.3 Nutzung von Infrastruktur durch ein Gründungsaktivitäten ................................................. 8 gegründetes Unternehmen 5.4 Übertragung von angeschafften 2.1 Reduzierung der individuellen Gegenständen Lehrverpflichtung 2.2 Reduzierung der Arbeitszeit 6 | Kommunikation über Zusammenarbeit 2.3 Sabbatical mit der TUM 30 .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4 Beurlaubung 2.5 Gründungsfreisemester 7 | Nutzung von geistigem E igentum .. . . . . . . . . . . . 32 7.1 Allgemeines 3 | Nebentätigkeitsregelungen ............................... 14 7.2 IP-Roadmap für Unternehmensgründungen 3.1 Allgemeines 7.3 Sonderfälle 3.2 Grundlegende Prinzipien bei einer Nebentätigkeit Linksammlung und Quellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3.3 Auflagen für die Nebentätigkeitsgenehmigung 3.4 Eintritt von Professor:innen und leitenden Mitarbeitenden in Unternehmensgründungen 4 | Finanzierung .......................................................................... 20 4.1 Staatliche Förderprogramme 4.2 Nichtstaatliche Angebote 3 ➜ ➜
TUM Gründungen – Zahlen & Fakten Betreute unternehmerische Talente p.a. > 5.000 Patentanmeldungen p.a. > 50 Partnerunternehmen > 100 Skalierbare Start-ups p.a. > 75 Eingeworbene Finanzmittel der Start-ups p.a. > 1 Mrd. € Neu geschaffene Arbeitsplätze p.a. > 1.000 TUM Gründungsgalerie (Auszug) 4 ➜ ➜
Vorwort Thomas F. Hofmann, Präsident der Technischen Universität München mit Assistenzroboter „Garmi“ Foto: Astrid Eckert / TUM Die Technische Universität München (TUM) ist dem sowie der wissenschaftlichen Spitzenforschung Innovationsfortschritt für Mensch, Natur und Ge- einzunehmen. sellschaft verpflichtet. Mit Pioniergeist, Kreativität Dazu unterstützen wir Gründungswillige von der Idee und Verantwortungsbewusstsein verknüpfen wir über die Entwicklungsphasen bis hin zum Markt- unsere vielfältigen Kompetenzen in den Ingenieur-, eintritt aktiv bei der Gründung von wachstums- und Natur- und Lebenswissenschaften sowie der Me- technologieorientierten Unternehmen. Besonderes dizin mit denen der Wirtschafts-, Geistes-, Sozial- Augenmerk legen wir dabei auf die Schaffung der und Politikwissenschaften, um unsere Exzellenz in optimalen Rahmenbedingungen für Unternehmens- Forschung und Lehre zu stärken und unsere Ergeb- gründungen aus der Wissenschaft. TUM Gründer: nisse, Entdeckungen und Entwicklungen wirksam in innen werden auf dem Weg zum eigenen Unterneh- marktorientierte Innovationsprozesse für eine nach- men von ihrer Universität unterstützt. Gemeinsam haltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft mit der UnternehmerTUM GmbH, dem Zentrum für einzuspeisen. Innovation und Gründung an der TUM und den TUM Wir fördern den „Entrepreneurial Spirit“ in allen Be- Venture Labs berät und unterstützt die TUM Grün- reichen der Universität und ermutigen unsere Studie- dungsberatung auf dem Weg zur Gründung in allen renden und Wissenschaftstalente, über den Tellerrand wichtigen Phasen – vom Businessplan über den hinauszudenken, kreativ und innovativ zu sein, He- Teamaufbau bis hin zur Wahl der Rechtsform und rausforderungen anzunehmen, Chancen zu nutzen, der Finanzierung. Mit der folgenden Handreichung Risiken einzugehen und aus Misserfolgen zu lernen. wollen wir Gründungsinteressierte im Rahmen ihrer Wir fördern nachhaltig wachstumsorientierte und Unternehmensgründung an der TUM unterstützen. technologiebasierte Firmengründungen unserer Mit- Für sonstige unternehmerische Betätigungen dient glieder und unterstützen sie von der Ideenfindung bis dieser Gründungsleitfaden als Orientierungshilfe. zur erfolgreichen Marktpositionierung. Unser unter- Wir wünschen Ihnen viele neue Anregungen und nehmerisches Handeln richtet sich konsequent da- größtmöglichen Erfolg bei Ihrer eigenen Gründungs nach aus, gemeinsam mit unserem An-Institut Unter- initiative! nehmerTUM eine europaweite Führungsrolle bei der Ausgründung nachhaltiger Technologie-Start-ups mit Thomas F. Hofmann Wachstumspotenzial aus der Studierendenschaft Präsident der Technischen Universität München 5 ➜ ➜
1 Der TUM Gründungsprozess Start der ATEK/MAPHEUS-8, einem Kooperationsprojekt u. a. mit der TUM, an der Mobilen Raketenbasis (MORABA) des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) Foto: DLR (CC-BY 3.0) Die TUM Gründungsberatung von TUM ForTe Forschungsförderung & Technologietransfer begleitet Gründer:innenteams der TUM durch den gesamten Gründungsprozess von der Talententwicklung über die Technologieverwertung bis hin zum Aufbau und der erfolgreichen Marktpositionierung wachstumsorientierter Technologieunternehmen. TUM SPIN-OFF-PROZESS Verwertung von Forschungsergebnissen / Technologien in Ausgründungen Identifikations- Konzeptions- Entwicklungs- phase phase phase Startup- Wachstums- Wachstums- phase Phase phase Sensibilisierung Qualifizierung Matching Entwicklung unternehmerischer Talente Aufbau wachstums aus der Wissenschaft orientierter Unternehmen 6 ➜ ➜
Die TUM bietet Gründungsinteressierten in allen Software/AI, Quantum und ChemSPACE (TUM For- Phasen der Gründung aktive Unterstützung, die auf schungscampus Garching), Robotics/AI (Munich die speziellen Anforderungen des einzelnen Grün- UrbanCoLab und TUM MSRM, Healthcare (TUM dungsvorhabens abgestimmt ist. Gemeinsam mit Klinikum rechts der Isar), Food/Agro/BioTech der UnternehmerTUM hat die TUM dazu ein ein- (TUM Campus Weihenstephan), Aerospace (TUM maliges Unterstützungsnetzwerk geschaffen mit Campus Ottobrunn und TUM F orschungscampus einer zentralen Anlaufstelle (One-Stop-Agency): die Garching) und Built Environment (TUM Cam pus TUM Gründungsberatung. Innenstadt). > ww.venturelabs.tum.de In enger Kooperation unterstützen TUM Gründungs- beratung und TUM Venture Labs Gründer:innen »WIR UNTERSTÜTZEN durchgängig in den spezifischen Fachbereichen über GRÜNDUNGSTALENTE alle Phasen der Gründung und eng integriert mit VON DER ERSTEN IDEE den maßgeschneiderten Qualifizierungsformaten der UnternehmerTUM. Dadurch wird die notwendige BIS ZUR ERFOLGREICHEN Kontinuität der Betreuung und eine möglichst um- MARKTPLATZIERUNG.« fassende Unterstützung der Gründer:innenteams der TUM gewährleistet. • Das Team der TUM Gründungsberatung bietet Gründer:innen vertiefende Orientierungshilfen und konkrete Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Gründung. Je nach Bedarf vermittelt die Ansprechpartner: TUM Gründungsberatung Gründercoaches, stellt TUM Gründungsberatung den Kontakt zu internen (z. B. TUM ForTe Patente TUMentrepreneurship & Lizenzen) oder externen Partnern her und unter- TUM ForTe – Forschungsförderung und stützt durch zahlreiche Entrepreneurship-Angebote Technologietransfer sowie bei der Nutzung von Fördermöglichkeiten. Arcisstraße 21 • Um Ausgründungen aus der Wissenschaft noch 80333 München Besucheradresse: stärker in den Fokus der Gründungsförderung zu TUM Incubator nehmen, wurde ein Netzwerk von domain-spe- Lichtenbergstraße 6 zifischen Strukturen aufgebaut: die TUM Venture 85748 Garching Labs. Aktuell sind 8 Zukunftsmärkte adressiert: gruendungsberatung@tum.de www.tum.de/gruendungsberatung Campus Garching Foto: Astrid Eckert / TUM 7 ➜ ➜
2 Freie Zeiträume für Gründungsaktivitäten TUM HELIOP - Helicopter Shipdeck Operations 2020: Das Festsitz-Hubschraubersi mulator Visualisierungssystem (ROSIE) am Lehrstuhl für Hub- schraubertechnik der TUM Foto: Daniel Delang / TUM Die TUM unterstützt ihre Mitarbeitenden darin, deren Unternehmensgründung trotz deren Forschungs- und Lehrverpflichtungen an der Universität effektiv voranzutreiben. Die TUM bietet folgende Möglichkeiten, um freie Zeiträume für die Unternehmensgründung zu schaffen. 2.1 R eduzierung der individuellen Lehreinheit einen Ersatz für den Ausfall der eigenen Lehrverpflichtung Lehre, so dass ein kapazitätsneutraler Ausgleich sichergestellt wird. Auf Antrag kann die individuelle Lehrverpflichtung Wissenschaftler:innen mit Gründungsinteresse stel- von gründungswilligen Wissenschaftler:innen bis len dazu mit Zustimmung der Vorgesetzten bei der zum Zeitpunkt der tatsächlichen Gründung und der einschlägigen Fakultät einen Antrag auf Ermäßi- Aufnahme der Geschäftstätigkeit für einen Zeitraum gung der Lehrverpflichtung und begründen darin ihr von maximal zwei Jahren bis zu maximal 50 % be- Vorhaben. Der Antrag wird dann von der Fakultät fristet reduziert werden.1,2 (bei Professor:innen über das Hochschulreferat 1) Bei ihrem Antrag sollen die Mitarbeitenden expli- an die Zentralabteilung 2 – Personal4 zur Prüfung zit darauf eingehen, dass die Reduzierung als För- weitergeleitet. Über den Antrag entscheidet bei derung einer Unternehmensgründung erfolgt und Professor:innen der/die Präsident:in und bei An- dienstliche Interessen im Lehrbetrieb nicht beein- tragsteller:innen aus dem akademischen Mittel- trächtigt werden.3 Dazu organisieren die Antrag- bau der/die Präsident:in unter Hinzuziehung des stellenden innerhalb des Semesters und derselben Beratungsteams.5 1 Rechtsquelle: § 7 Abs. 8 Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) 2 W2-TT-Professuren sind als Qualifizierungsprofessur mit einer ohnehin reduzierten Lehrverpflichtung auf 5 SWS hiervon ausgenommen. 3 Rechtsquelle: Art. 2 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) 4 Siehe Ausführungen auf Seite 9f. 5 Vgl. auch Informationen im Dienstleistungskompass DLK unter dem Stichwort „Lehrverpflichtung“ und siehe Ausführungen auf Seite 9f. 8 ➜ ➜
2.2 Reduzierung der Arbeitszeit Um sicherzustellen, dass einer geplanten Arbeits- zeitreduzierung keine dienstlichen Gründe entgegen stehen (z. B. wesentliche Beeinträchtigung der Orga nisation, des Arbeitsablaufs und der Sicherheit im Betrieb sowie unverhältnismäßig hohe Kosten für den Arbeitgeber)6, sollten entsprechende Antrags- vorhaben vom Mitarbeitenden frühzeitig (i. d. R. min- destens drei Monate vor der geplanten Reduzierung) mit den direkten Vorgesetzten geklärt werden. Nur dadurch lassen sich gegebenenfalls rechtzeitig Umstrukturierungen und Umverteilungen innerhalb Else Kröner-Fresenius- der Organisationseinheit effektiv planen und eine Zentrum für Ernährungs- Reduzierung der Arbeitszeit verantwortungsvoll er- medizin an der TUM School of Life Sciences möglichen. Sobald Mitarbeitende und Vorgesetzte in Weihenstephan eine Übereinkunft erzielt haben, stellt der/die Mitar- Foto: Andreas Heddergott / TUM beitende einen Antrag auf Reduzierung der Arbeits zeit. Diesen übermitteln die Vorgesetzten an die Zentralabteilung 2 – Personal, welche die Arbeitsre- Mit einem Sabbatical als eine besondere Form der duzierung durch Vertragsänderung beziehungsweise Arbeitszeitreduzierung7 wird über einen festgelegten durch Festlegung veranlasst. Zeitraum zunächst Arbeitszeit angespart, um dieses Entsprechend der gesetzlichen Regelungen kann für Zeitguthaben später für eine längere Freistellung von Beamt:innen die Arbeitszeit außerhalb familienbe- der Dienst- bzw. Arbeitspflicht zu verwenden. Das dingter Teilzeit maximal auf die Hälfte der regelmä- Ansparen wird durch Umwandlung in eine Teilzeit- ßigen Arbeitszeit reduziert werden und der Umfang beschäftigung mit Arbeits- und Freistellungsphase der für die Unternehmensgründung auszuübenden erreicht; in dieser wird die angesparte Arbeitszeit in Nebentätigkeit acht Stunden wöchentlich bzw. einen der Freistellungsphase ausgeglichen. Ein Sabbatical individuellen Arbeitstag nicht übersteigen (s. Ziffer 3 kann nur innerhalb des laufenden Beschäftigungs- Nebentätigkeitsregelungen). Abweichungen davon zeitraums gewährt werden. Bei befristet beschäftig- bedürfen einer einzelfallbezogenen strategischen ten Mitarbeiter:innen ist daher im Regelfall nur eine Entscheidung hinsichtlich der Abwägung der indivi- kurze Freistellungsphase möglich und andere Ge- duellen Gründungsinteressen und der dienstlichen staltungen bei Unternehmensgründungen sind hier Interessen der TUM. sinnvoller. Zu beachten ist, dass die Freistellungs- phase jeweils am Ende des Bewilligungszeitraums Zum Thema Arbeitszeit und Teilzeit sind weitere liegt und zusammenhängend in Anspruch genom- Informationen im Dienstleistungskompass unter men werden muss. dem Stichwort > Arbeitszeit zu finden. Mit dem Sabbatical unterstützt die TUM die Grün- dungsaktivitäten sowohl von Beamt:innen, als auch von TV-L-Beschäftigten, solange ein reibungsloser Dienstbetrieb auch während der Freistellungsphase 2.3 Sabbatical sichergestellt werden kann beziehungsweise es zu keiner Beeinträchtigung der Arbeitsorganisation, des Ein Sabbatical lohnt sich insbesondere für Wissen- Arbeitsablaufs oder zu einer tatsächlichen Mehr schaftler:innen, aus deren Forschungsprojekt eine belastung der Kolleg:innen kommt. Idee für eine Unternehmensgründung entsteht, die aber erst zu einem späteren Zeitpunkt eine zeitlich Weitere Informationen sowie Beispielrechnungen befristete Freistellung von der Arbeitszeit erforderlich sind im Dienstleistungskompass unter dem Stich- macht. wort > Sabbatical zu finden. Rechtsquelle: § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz bzw. Art. 88 Bayerisches Beamtengesetz 6 Rechtsquelle: § 6 Absatz 2 TV-L, Art. 88 Absatz 4 Bayerisches Beamtengesetz 7 9 ➜ ➜
2.4 Beurlaubung »MIT SONDERURLAUB KÖNNEN SICH MITARBEITENDE Für den Zweck der Unternehmensgründung kann die TUM ihre Mitarbeitenden mit unentgeltlichem VOLLSTÄNDIG AUF IHRE Sonderurlaub unterstützen. UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Dazu prüft die Zentralabteilung 2 – Personal in Abstim- KONZENTRIEREN UND … mung mit der TUM Gründungsberatung im Einzelfall die Genehmigung von Sonderurlaub für maximal AN DIE UNIVERSITÄT zwei Jahre unter Berücksichtigung der dienstlichen ZURÜCKKEHREN.« Belange und der Sicherung der Vertretungsregelung. Bei befristet beschäftigten Mitarbeitenden führt die Gewährung eines Sonderurlaubs nicht automatisch zu einer Verlängerung des Beschäftigungs- bzw. Be- amtenverhältnisses. Wenn die Unternehmensgrün- dung aus der TUM heraus dem Technologietransfer8 letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden min- dient und damit im dienstlichen Interesse liegt, wird destens 24 Monate oder unmittelbar vor die Zeit der Unterbrechung des Arbeitsverhältnis- dem Ausscheiden mindestens zwölf Monate ses durch Sonderurlaub auf die Beschäftigungszeit/ versichert waren.10 Dienstzeit und auf die Stufenlaufzeit angerechnet. In allen anderen Fällen müssen sich Beschäftigte Die Dauer des Erholungsurlaubes vermindert sich im Sonderurlaub privat versichern. um jeweils 1/12 für jeden vollen Monat, in dem das • Die Beschäftigten können sich für die Zeit des Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ruht. unbezahlten Sonderurlaubs in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Die Was Beschäftigte beachten müssen: Beiträge hat der Versicherte beziehungsweise die Die Beschäftigten beantragen schriftlich Sonderur- Versicherte selbst zu tragen. Vom Arbeitgeber laub nach § 28 TV-L9 unter Angabe der Gründe und erfolgt kein Ausgleich für etwaige Zusatzkosten. mit gleichzeitiger Verzichtserklärung auf Entgeltfort- zahlung sowie sonstige Vergütungsleistungen durch • Während der Zeit des Sonderurlaubs ohne Ent- den Arbeitgeber. geltzahlung besteht das Arbeitsverhältnis und somit auch die Pflichtversicherung bei der Versor- Informationen zur Sozialversicherung gungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und Zusatzversorgung: grundsätzlich fort. Eine Umlage ist für diese Zeit Mit dem Beginn des Sonderurlaubs endet die Versi- nicht zu entrichten. Wegen einer eventuellen frei- cherungs- und Beitragspflicht zu allen Zweigen der willigen Versicherung muss die VBL11 kontaktiert Sozialversicherung: werden. • Der Krankenversicherungsschutz während des Sonderurlaubs muss mit der jeweiligen Kranken- Was Beamt:innen12 beachten müssen: kasse geklärt werden. Soweit Beschäftigte keinen • Beamt:innen haben in dieser Zeit keinen Beihilfe- Anspruch auf Familienversicherung haben, kön- anspruch im Krankheitsfall. nen sie sich für die Zeit des unbezahlten Sonder- • Zeiten einer Beurlaubung ohne Grundbezüge sind urlaubs in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ruhegehaltfähig. freiwillig versichern. Dieses Recht besteht nur für Personen, die als Mitglieder aus der Versi- Weitere Informationen finden sich im Dienstleistungs cherungspflicht ausgeschieden sind und in den kompass unter dem Stichwort > Sonderurlaub. 8 Unter Technologietransfer wird im Sinne dieses Leitfadens die „Weitergabe von technischem Wissen von der Entstehung hin zur Verwendung im Produktionsprozess verstanden. Technologietransfer bedeutet institutionell den planvollen, zeitlich limitierten, privatwirtschaftlichen oder staatlich unterstützten Prozess der Diffusion oder Verbreitung von Technologie zur wirtschaftlichen Nutzbarmachung für Dritte. Die Übertragung erfolgt im Allgemeinen durch Rechtsakt (z. B. Lizenzvertrag). Der Technologietransfer kann zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Erfindern und Unternehmen … stattfinden.“ (Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/technologietransfer.html). 9 Rechtsquelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder 10 Beginn und Beitrittsmodalitäten richten sich nach § 188 SGB V 11 www.vbl.de 12 Siehe § 18 Urlaubsverordnung (UrlV) 10 ➜ ➜
»WIR ERMÖGLICHEN STUDIERENDEN IHR STUDIUM BIS ZU ZWEI SEMESTER AUSZUSETZEN, UM SICH VOLL IHRER UNTERNEHMENS- Studierende in der GRÜNDUNG ZU WIDMEN.« Bibliothek des TUM Bildungscampus Heilbronn Foto: Matt Stark / TUM 11 ➜ ➜
TUM fördert Geschäftsideen und Ausgründungen aus der Forschung (2018) Foto: Astrid Eckert / TUM 2.5 Gründungsfreisemester Weitere Informationen im Studierende können zum Zweck einer Unterneh- Dienstleistungskompass der TUM: mensgründung in der Regel bis zu zwei Semester > http://portal.mytum.de/kompass von ihrem Studium beurlaubt werden. Informationen zur Beurlaubung und Während der Beurlaubung können Studien- und Prü- Arbeitszeitreduzierung: Broschüren fungsleistungen an der TUM nicht erbracht werden; die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist >T eilzeitbeschäftigung und Beurlaubung jedoch möglich. Diese Gründungsfreisemester zäh- für Arbeitnehmerinnen und Arbeit len nicht als Fachsemester; die Beiträge für das Stu- nehmer des Freistaats Bayern dentenwerk für das beantragte Semester sind weiter >T eilzeitbeschäftigung, Beurlaubung zu entrichten. und Altersteilzeit für Beamtinnen und Die Beurlaubung zum Zweck der Unternehmens- Beamte des Freistaats Bayern gründung ist für jedes Semester einzeln und frist- Neben der TUM Gründungsberatung beraten gerecht zu beantragen; das heißt der Antrag kann Sie zu diesen Themen gerne Ihre Sachbear von Beginn der Rückmeldefrist bis spätestens zum beiter:innen in der Zentralabteilung 2 – Personal ersten Vorlesungstag eingereicht werden.13 am jeweiligen Hochschulcampus: Campus München: Referat 21 oder 22 Für die Beantragung eines Gründungsfreisemesters Campus Garching: Referat 23 sind folgende Unterlagen an das StudentenService- Campus Weihenstephan: Referat 24 Zentrum zu übergeben: • Antrag auf Beurlaubung • Kurze Begründung für das Gründungsfreisemester • Handelsregisterauszug beziehungsweise, falls noch nicht vorhanden, ein Entwurf des Business- plans und p ositive Stellungnahme durch die TUM Gründungsberatung basierend auf einem Beratungsgespräch Die genauen Fristen finden Sie unter: www.tum.de/bewerbung 13 12 ➜ ➜
TUM Forschende im Inneren des Borexino-Detektors im Unter- grundlabor tief unter dem italie- nischen Gran-Sasso-Massiv. Foto: Borexino Collaboration 13 ➜ ➜
3 Nebentätigkeits- regelungen 14 Versuch am TUM Lehrstuhl für Kognitive Systeme der TUM (2018) Foto: Astrid Eckert / TUM Im Rahmen einer Nebentätigkeit können Professor:innen oder Mitarbeitende der TUM Aufgaben außerhalb der Hochschule wie beispielsweise in einem Unternehmen wahrnehmen. Bei konkreten Gründungsabsichten müssen Professor:innen oder Mitarbeitende der TUM jede Nebentätigkeit, die in Verbindung mit der Unternehmensgründung steht, rechtzeitig anzeigen beziehungsweise genehmigen lassen; darunter fallen auch eine Vermögensbeteiligung sowie das Halten von Gesellschaftsanteilen. Ausgenommen ist das Halten von Gesellschafteranteilen ohne weitere Zusammenarbeit. 3.1 Allgemeines vor dem Gründungszeitpunkt geklärt.16 Der Umfang Für einen beschleunigten Ablauf des Gründungspro- der Nebentätigkeit darf in der Regel nicht mehr als zesses sollen alle notwendigen Informationen über die durchschnittlich acht Stunden pro Woche, bei Pro- geplante Nebentätigkeit nach abschließender Bera- fessor:innen maximal einen individuellen Arbeitstag tung durch die TUM Gründungsberatung vollständig, betragen; dies gilt gleichermaßen auch bei Teilzeit- transparent und rechtzeitig vor dem Gründungszeit- tätigkeit von Beamt:innen.17 punkt bei der Zentralabteilung 2 – Personal15 einge- TUM Stipendiat:innen müssen den Umfang einer reicht werden. Weitere anstehende Fragestellungen, Tätigkeit neben dem Stipendium mit dem Stipendien- die andere Fachabteilungen innerhalb der Zentral- geber klären. In der Regel darf er fünf Stunden pro verwaltung betreffen, werden somit umgehend noch Woche nicht überschreiten. Handelt es sich dabei um 14 Für sonstige unternehmerische Betätigungen dient dieser Leitfaden als Orientierungshilfe. 15 Siehe Übersicht auf Seite 18 16 Die Vorschriften zu Nebentätigkeiten dienen u. a. der Korruptionsprävention sowie dazu, einem möglichen Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung, Subventionsbetrug oder strafrechtlicher Verfolgung vor allem in Bezug auf die Straftatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331 ff. StGB), Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) vorzubeugen und dadurch sowohl die TUM als auch die Unternehmensgründung u. a. vor entsprechenden Klagen von Mitbewerbern zu schützen. 17 Siehe hierzu Ziffer 2.2 vorletzter Satz 14 ➜ ➜
wissenschaftlich geprägte Arbeiten, darf der Aufwand maximal zehn Stunden pro Woche betragen, im För- derprogramm FLÜGGE aktuell maximal 5 Stunden. Das Halten von Gesellschafteranteilen beziehungs- weise Vermögensbeteiligungen als reine Vermögens- verwaltung ohne weitere (geplante) Zusammenarbeit mit dem ausgründenden Lehrstuhl/Institut ist grund- sätzlich lediglich anzeigepflichtig. Aus Verwaltungs- effizienzgründen wird auf diese Anzeige verzichtet. Die Anträge auf Genehmigung/Anzeige einer Nebentätigkeit sind im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort > Nebentätigkeit abrufbar. Unterrichtsmaterial für Chemie im Lehramtsstudium Foto: Astrid Eckert / TUM 3.2 Grundlegende Prinzipien bei einer Nebentätigkeit Bei der geplanten Aufnahme einer Nebentätigkeit der Unternehmensgründung beteiligt oder für die Unterneh sind folgende Prinzipien mit besonderer Sorgfalt und mensgründung tätig sind, aufgrund der jeweiligen Loyalitäts Objektivität zu beachten. Dies gilt in besonderem pflichten und der sich mit der Doppelfunktion möglicher Maße bei einer Zusammenarbeit zwischen einem ge- weise ergebenden Interessenskollisionen nicht zugleich gründeten Unternehmen und der TUM. Geschäftsführer:in der Unternehmensgründung sein. Professor:innen oder TUM Mitarbeitende, die an der • Trennungsprinzip: Unternehmensgründung beteiligt oder für die Unterneh mensgründung tätig sind, können nicht auf Seiten des Formale und inhaltliche Abgrenzung der Unternehmens an Vertragsschlüssen mit der beziehungs Nebentätigkeit von den Aufgaben an der TUM weise den an der Gründung beteiligten Professuren der TUM Mitarbeitende dürfen im Rahmen einer Neben- TUM mitwirken. Auf Seiten der Unternehmensgründung tätigkeit keinen Aufgaben nachgehen, die zu ihrem dürfen nur Personen an solchen Vertragsabschlüssen mit Kerntätigkeitsfeld an der Universität gehören. Genau- wirken, die nicht zugleich Inhaber:in beziehungsweise Mit so dürfen sie an der Universität keine Arbeiten aus- arbeiter:in der betroffenen Professur sind. führen, die in den Tätigkeitsbereich ihrer Unterneh- mensgründung fallen. Sonderfall Prüfingenieure/Prüfsachverständige: Aus Für den Fall, dass sich eine Unternehmensgründung nahmen bestehen aufgrund der gesetzlichen Regelungen aus einem parallel weiterlaufenden Forschungs- für Prüfingenieur:innen und Prüfsachverständige. projekt entwickelt, sind die Tätigkeiten von For- schungsprojekt und Unternehmensgründung ge- • Transparenzprinzip: trennt voneinander zu halten. Dies muss auch in der Anzeige beziehungsweise Offenlegung der Außendarstellung, insbesondere gegenüber Förder- Aufgaben und Funktionen in der Unterneh- und Drittmittelgebern und weiteren Verbundpartnern mensgründung sowie der Gesellschafts transparent und nachweislich kommuniziert werden. beteiligung bei geplanter Zusammenarbeit Zur Klärung offener Fragen bezüglich der individu- ellen Konstellation von Forschungsprojekten und Das Vorhaben zur Wahrnehmung einer Geschäftsfüh- Unternehmensgründungen sowie zu den relevan- rungstätigkeit, Beratungstätigkeit, Gremien-/Board- ten Bestimmungen bei öffentlich geförderten For- Mitgliedschaft bei Unternehmensgründungen ist schungsprojekten wird der frühzeitige Kontakt mit bei der Beantragung der Nebentätigkeit offen zu TUM ForTe empfohlen. legen. Die Gesellschafterstellung oder eine stille Ver mögens beteiligung an der Unternehmensgrün- Sonderfall Geschäftsführung: Sofern geschäftliche Be dung – auch über eine zwischengeschaltete Gesell- ziehungen zwischen der Unternehmensgründung und schaft – muss nur im Falle einer (geplanten) Zusam- einer oder mehrerer Professuren der TUM geplant sind, menarbeit mit der TUM als Nebentätigkeit angezeigt können Professor:innen oder TUM Mitarbeitende, die an oder genehmigt werden. 15 ➜ ➜
3.3 Auflagen für die N ebentätig- keitsgenehmigung Die Nebentätigkeitsgenehmigung für eine Unterneh- mensgründung kann nur erfolgen, wenn die Tätigkeit der Unternehmensgründung von der Dienstaufgabe – meist Forschungsarbeiten oder wissenschaftliche Qualifizierung – klar abgegrenzt ist. Hierbei gilt: Forschung zur Immunologie • Im Sinne einer präventiven Vermeidung von am Klinikum rechts der Isar Pflichtenkollisionen ist eine formale und inhaltliche und TranlsaTUM (2021) Trennung von den Aufgaben des/der betreffenden Foto: Astrid Eckert / TUM Mitarbeitenden an der TUM und im gegründeten oder sich in der Gründungsphase befindlichen Unternehmen zu gewährleisten. Offenlegung der bestehenden und g eplanten • Bei der Ausübung der Nebentätigkeit ist die Beziehungen zwischen der TUM und einer Beeinträchtigung dienstlicher Belange oder ein Unternehmensgründung Widerstreit mit dienstlichen Interessen strikt zu vermeiden. Persönliche Beziehungen von Professor:innen bezie- hungsweise von Mitarbeitenden der TUM zu einer Un- • Bei der Ausübung der Nebentätigkeit ist jeglicher ternehmensgründung sind im Rahmen eines Antrags Eindruck zu vermeiden, dass es sich um eine auf Nebentätigkeit jeweils anzuzeigen. Die geschäft- Tätigkeit oder Einrichtung der TUM handelt. Dies liche Zusammenarbeit zwischen TUM und der Unter- schließt beispielsweise die Bewerbung von Pro- nehmensgründung macht im Rahmen des gesetzlich dukten, Dienstleistungen oder anderer Leistungen Zulässigen eine transparente Vertragsgestaltung un- der Unternehmensgründung auf der Website der verzichtbar. TUM Professur aus. • Die Beeinflussung der hauptberuflichen Tätigkeit • Dokumentationsprinzip: an der TUM durch persönliche Verbindungen, die Schriftliche und lückenlose Dokumentation sich aus der Nebentätigkeit ergeben, sind zu ver- aller Entscheidungen und Unterlagen meiden.18 So dürfen Geschäftskontakte, die sich aus der Nebentätigkeit als Gründender:in erge- Die Zusammenarbeit zwischen Universität und der Un- ben, keine Auswirkungen auf besondere Rabatt- ternehmensgründung muss von TUM ForTe und seitens angebote oder eine transparente Auftragsvergabe der projektverantwortlichen Professur lückenlos doku- außerhalb der vergaberechtlichen Bestimmungen mentiert werden. Dazu zählt unter anderem auch der an der Professur haben.19 Schriftverkehr zwischen den beteiligten Partnern und den Zentralabteilungen der TUM. • Im Einklang mit den universitären Aufgaben kön- nen das ausgegründete Unternehmen und die TUM auf Basis von schriftlichen Verträgen gemäß • Mehraugenprinzip: dem TUM Standard zusammenarbeiten. Die Zu- Mitwirkung einer (weiteren) an der Unter sammenarbeit muss geeignet, befristet und ange- nehmensgründung nicht beteiligten Einheit messen im Umfang sein. Darunter fallen etwa: der TUM in den genannten Ausnahmefällen – Forschungs- und Entwicklungsprojekte (TUM Geschäftliche Beziehungen der Unternehmensgrün- Forschungs- und Entwicklungsvertrag oder Rah- dung mit der eigenen Professur sind dem Dekan/ menvereinbarung Forschung und Entwicklung) der Dekanin der jeweiligen Fakultät beziehungswei- – Routinetätigkeiten (TUM Werkvertrag oder se dem Executive Board der entsprechenden School Rahmenwerkvertrag) offenzulegen. – Vermietung von Räumen und Infrastruktur 18 Weitere Informationen unter: https://portal.mytum.de/tum/verwaltung/korruptionsvorsorge/KorruR_neu.pdf 19 Weitere Informationen unter: https://portal.mytum.de/archiv/form_gebaeude 16 ➜ ➜
3.4 E intritt von Professor:innen von Technologien oder werthaltiges Know-how ein- und leitenden Mitarbeitenden bringen. Können solche konkreten Beiträge nicht ein- in Unternehmensgründungen gebracht werden, so birgt dies die Gefahr des Vor- wurfs der Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung Nebentätigkeiten von Professor:innen und leitenden im Amt (§§ 331 ff. StGB) und/oder des Verschaffens TUM Mitarbeitenden in Unternehmensgründungen eines Wettbewerbsvorteils. sind möglich, wenn sie bereits im Gründungs Die Leitgedanken für eine mögliche Zusammenarbeit prozess „natürlich“ an der Unternehmensgründung bei Eintritt von Professor:innen und leitenden Mit- beteiligt sind und konkrete Beiträge wie beispiels- arbeitenden in die Unternehmensgründung sind in weise Erfindungsanteile, Beiträge zur Entwicklung folgender Übersicht zusammengefasst. ORIENTIERUNGSHILFE ZU DEN KONSTELLATIONEN BEI EINTRITT IN UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN20 Eintritt von Professor:innen/leitenden Mitarbeitenden21 der TUM Eintritt von Professor:innen/ in Unternehmensgründungen ihrer Mitarbeitenden/Studierenden leitenden Mitarbeitenden22 der und Zusammenarbeit mit der Professur TUM in sonstige U nternehmen Unternehmensgründung Unternehmensgründung mit konkreten inhaltlichen ohne konkrete inhaltliche Gründungsbeiträgen der Gründungsbeiträge der Eintretenden Eintretenden Grundvoraussetzung für eine Eine solche Konstellation ist wegen Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit mit der eige- der Unzulässigkeit einer Beteiligung Zusammenarbeit mit der eige- nen Professur ist, dass keine ohne inhaltliche Gründungsbeiträge nen Professur ist, dass keine prüfungsrechtlichen Betreuungs nicht möglich. prüfungsrechtlichen Betreuungs verhältnisse (z. B. BSc/MSc-, Hinweis: Sobald Studierenden-/ verhältnisse (z. B. BSc-/MSc-, Promotionsarbeiten) bestehen. Mitarbeitenden-Status nicht mehr Promotionsarbeiten) bestehen. Es besteht die Möglichkeit einer besteht, gilt die Regelung für Es besteht die Möglichkeit einer Beratertätigkeit mit Auflagen „sonstige Unternehmen“, Beratertätigkeit mit Auflagen oder/und einer Unternehmens- s. rechte Spalte. oder/und einer Unternehmens- beteiligung ohne Leitungsfunk- beteiligung ohne Leitungsfunk- tion bei Mitunterzeichnung der tion bei Mitunterzeichnung der Verträge durch eine neutrale Ins- Verträge durch eine neutrale Ins- tanz (vorrangig Dekan:in, School tanz (vorrangig Dekan:in, School Executive Board oder fachlich Executive Board oder fachlich zuständiges Mitglied der Hoch- zuständiges Mitglied der Hoch- schulleitung). schulleitung). Im Übrigen gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen dieses Gründungsleitfadens. 20 Gilt entsprechend für den Eintritt von Verwandten/Angehörigen. 21 Gilt entsprechend für den Eintritt von Verwandten/Angehörigen. 22 17 ➜ ➜
Erstautorinnen einer Arbeit in „Immunity“ zu den Wirkungs- mechanismen des Krebsmedi- kaments Imiquimod, Institut für Klinische Chemie und Pathobio- chemie der TUM Foto: Andreas Heddergott / TUM Sofern zwischen den Professor:innen beziehungs- (Geschäftsführung, FuE-Leitung etc.) verbunden ist weise leitenden Mitarbeitenden und den weiteren und somit kein verantwortliches Handeln auf beiden am Gründungsunternehmen beteiligten Personen Seiten besteht. (Studierende, Doktoranden) keine prüfungsrechtli- In beiden Fällen ist eine Mitunterzeichnung der Ver- chen Betreuungsverhältnisse (z. B. BSc/MSc- oder träge durch eine weitere neutrale Instanz, beispiels- Promotionsarbeiten) bestehen, ist eine Zusammen- weise durch den/die Dekan:in, dem School Executive arbeit mit der einschlägigen Professur unter folgen- Board oder dem/der Institutssprecher:in erforderlich. den Rahmenbedingungen möglich: Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Un- ternehmensgründung und TUM können keinesfalls durch die Einbindung von Verwandten, nahen An- • Tätigkeit als Berater:in der Unternehmens- gehörigen oder durch Treuhandkonstruktionen um- gründung (Scientific Advisor o. Ä.): gangen werden. Die Nebentätigkeit als Berater:in ist unter Beach- tung der nebentätigkeitsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Trennungsprinzip, siehe Ziffer 3.2) unter Auflagen grundsätzlich möglich. Bei geplanten Weitere Informationen im Vertragsbeziehungen mit der TUM sind durch die Dienstleistungskompass der TUM: Professor:innen beziehungsweise leitenden Mitar- Anträge auf Nebentätigkeit: beiter:innen die beteiligten Einrichtungen der TUM (TUM ForTe) und gegebenenfalls auf Anweisung die > http://portal.mytum.de/kompass/ Fördergeber und weitere Partner bereits in der Phase index/kompass/personalwirtschaft/ des Angebots beziehungsweise Antrages über die nebentaetigkeit Beratertätigkeit zu informieren. Neben der TUM Gründungsberatung bera- ten Sie zu diesen Themen gerne Ihre Sach • Halten einer Unternehmensbeteiligung bearbeiter:innen in der Zentralabteilung 2 – und damit einhergehend das Handeln Personal am jeweiligen H ochschulcampus: als Gesellschaftsorgan: Campus München: Referat 21 oder 22 Campus Garching: Referat 23 Einer Zusammenarbeit mit der eigenen Professur Campus Weihenstephan: Referat 24 kann grundsätzlich zugestimmt werden, solange die Beteiligung zur Verhinderung von Interessens- kollisionen nicht mit der Unternehmensleitung 18 ➜ ➜
Innovative Gebäudehülle am Lehrstuhl für Entwerfen und Gestalten der TUM Foto: Andreas Heddergott / TUM 19 ➜ ➜
4 Finanzierung Die „Organische Elektronik“, basierend auf elektrisch leitfähigen Polymeren, gilt als vielversprechender Zukunftsmarkt Foto: Christoph Hohmann / Nanosystems Initiative Munich (NIM) Die TUM berät und unterstützt Gründer:innen bei Finanzierungsfragen und bei der Beantragung von Mitteln aus staatlichen Förderprogrammen oder nichtstaatlichen Angeboten. 4.1 Staatliche Förderprogramme Ansprechpartner: TUM Gründungsberatung über die E-Mail-Adresse Gründungsinteressierte können durch folgen- > gruendungsberatung@tum.de de staatliche Förderprogramme23 unterstützt werden: Bei Antragstellung ist zu beachten: • Eine Beratung durch die TUM Gründungsberatung • EXIST-Gründerstipendium ist vorab zwingend erforderlich. • Bewerber:innen benötigen einen/e TUM Profes- Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt innova- sor:in als Mentor:in. tive, technologieorientierte oder wissensbasierte • Die TUM übernimmt die Rolle als Antragsteller. Gründungsvorhaben aus der Universität. Die Förde- • Der Antrag wird an den Projektträger Jülich (PTJ) rung ist auf einen Zeitraum von bis zu zwölf Mona- gestellt. ten begrenzt. Gefördert werden Personalausgaben • Vor der Antragstellung sind IP-/Background-Fra- in Form personenbezogener Stipendien für maximal gen mit TUM ForTe Patente & Lizenzen zu klären. drei Personen sowie Sachausgaben und unterneh- merisches Coaching, unternehmerische Qualifizie- Die benötigten Antragsunterlagen sind erhältlich rungsmaßnahmen sowie Gründerberatung. unter > www.exist.de Die Liste stellt nur eine Auswahl dar und die Beschreibung der Förderrichtlinien ist nur eine Momentaufnahme. Sowohl Förderrichtlinien als auch die A 23 nforderungen für Bewerber unterliegen einem regelmäßigen Änderungsprozess, der bei der Antragstellung zu beachten ist. 20 ➜ ➜
Abwicklung: • Die TUM ist die Zuwendungsempfängerin. • Die EXIST-Mittel zählen als eingeworbene Dritt • Der Stipendienvertrag wird zwischen Gründer:in mittel bei der leistungsorientierten Mittelvergabe und geschäftsführendem Vizepräsidenten für der Professur des/der Mentor:in. Forschung und Innovation abgeschlossen. Die • Die Gründerstipendien müssen von dem/ Verwaltung an der Professur des/der Mentor:in der Empfänger:in versteuert werden. Für die führt die damit verbundenen haushalts- und Abführung der Sozialversicherungsabgaben sind finanztechnischen Aufgaben aus. Empfänger:innen selbst verantwortlich. • Die Zentralabteilung 3 – Finanzen sendet schriftli- ches Informationsmaterial zur Mittelverwaltung an die Professur des/der Mentor:in. Blick in die Hohlräume des Katalysators Foto: Andreas Heddergott / TUM 21 ➜ ➜
• EXIST-Forschungstransfer Abwicklung: Förderphase I: Der EXIST-Forschungstransfer unterstützt in der • Die TUM ist Zuwendungsempfängerin. Förderphase I bis zu 18 Monate herausragende for- • Gründer:innen sind Mitarbeitende der TUM. Sie schungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit auf- werden nach Antragsbewilligung als TV-L-Voll- wendigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten beschäftigte während des Bewilligungszeitraums verbunden sind. Bei hochinnovativen und nachweis- nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Wiss- bar besonders zeitaufwendigen Projekten kann mit ZeitVG) beziehungsweise dem Teilzeit- und Befris- Zustimmung der Expertenjury eine Förderung von tungsgesetz (TzBfG) beschäftigt. bis zu 36 Monaten ermöglicht werden. Die Förde- • Die Zentralabteilung 3 – Finanzen sendet schriftli- rung umfasst Personalausgaben bzw. -kosten für ein ches Informationsmaterial zur Mittelverwaltung an Gründungsteam mit maximal vier Mitgliedern. Diese die Professur des/der Mentor:in. Gruppe muss aus dem eigentlichen Forscherteam • Die EXIST-Mittel zählen als eingeworbene Drittmit- mit drei wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, bezie- tel bei der leistungsorientierten Mittelvergabe der hungsweise zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter:in- Professur des/der Mentor:in. nen und ein:e Techniker:in oder Laborassistent:in • Vor der Antragstellung sind IP-/Background-Fra- sowie einer Mitarbeiter:in mit betriebswirtschaftlicher gen mit TUM ForTe Patente & Lizenzen zu klären. Kompetenz bestehen. Zudem sind Personalausga- • Eine Absichtserklärung (Anhang 1) wird nach TUM ben für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben Standard abgegeben grundsätzlich bis insgesamt 250.000 Euro förder- – über die weitere Nutzung von beschafften fähig. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser Geräten beziehungsweise deren Erwerb Ausgaben- bzw. Kostenrahmen von 250.000 Euro (TUM Gründungsberatung) überschritten werden, wenn die Mittel für den Erfolg – projektrelevante Schutzrechte der ersten Förderphase (Demonstration der techni- (TUM ForTe Patente & Lizenzen) schen Machbarkeit) ausschlaggebend sind und die Förderphase II: ausdrückliche Zustimmung der Expertenjury vorliegt. Die Vorbereitung des Antrags für die Förderphase Nach Abschluss der ersten Förderphase kann ein II sollte sechs Monate vor Auslaufen der Förder Antrag für eine Förderphase II gestellt werden. phase I beginnen. Die Antragstellung für die Förder- phase II erfolgt nicht über die TUM, sondern über Ansprechpartner: das gegründete Unternehmen. TUM Gründungsberatung über die E-Mail-Adresse > gruendungsberatung@tum.de Die benötigten Antragsunterlagen sind erhältlich unter > www.exist.de Bei Antragstellung ist zu beachten: Förderphase I: • Die Beratung erfolgt durch TUM Gründungsbera- tung zusammen mit TUM Patente & Lizenzen • Antragstellung: – Ausführende Stelle ist der jeweilige Lehrstuhl/ Fachgebiet. – Stufe 1 – Projektskizze: In der Stufe 1 werden die Projektskizzen der Gründerteams durch die Hochschule/For- schungseinrichtung (Professur) eingereicht. – Stufe 2 – Vollständige Antragsunterlagen: Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden die Antragstellenden aufgefordert, das Vorhaben vor einer Expertenjury zu präsentieren und einen formgebundenen Antrag über eine Professur der TUM zu stellen. Förderphase II: Drei-Achsen-Spektro • Antrag erfolgt durch das gegründete meter PUMA der TUM Unternehmen. Foto: Volker Lannert / DAAD 22 ➜ ➜
Labor am TUM Campus Straubing für Biotechno logie und Nachhaltigkeit Foto: Andreas Heddergott / TUM • Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio) Mit dem Wettbewerb GO-Bio fördert das Bundes- • Voraussetzung ist auch, dass IP-/Background- ministerium für Bildung und Forschung gründungs- fragen mit TUM ForTe Patente & Lizenzen geklärt bereite Forscherteams mit hohem kommerziellem sind. oder klinischem Innovationspotenzial aus dem Life- • Das Unterstützungsschreiben des Hochschulprä- Science-Bereich. Mit der Fördermaßnahme GO-Bio sidiums wird durch die TUM Gründungsberatung initial wird die Identifizierung und Entwicklung früher vermittelt und muss mindestens vier Wochen vor lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit er- Antragsfrist angefragt werden. kennbarem Innovationspotenzial unterstützt. Phase 2: Ansprechpartner: • Ein Proof of Technology wird aufgestellt und TUM Gründungsberatung über die E-Mail-Adresse Strategien für den Proof of Market entworfen. > gruendungsberatung@tum.de • Antragsberechtigt sind sowohl die TUM als auch die als Ergebnis der ersten Förderphase entstan- Bei Antragstellung ist zu beachten: dene Unternehmensneugründung. Phase 1: • Gefördert werden Einzelvorhaben des Gründungs • Ein Proof of Concept wird erstellt mit konkreten unternehmens oder Verbundvorhaben des Grün- Angaben zur Kommerzialisierung. dungsunternehmens mit der ausgründenden • Antragsberechtigt sind Gründungsteams der Hochschule. TUM. • Zum Abschluss einer Vereinbarung mit der TUM • Voraussetzung für die Antragstellung ist die über die Nutzung aller erforderlichen Schutzrechte schriftliche Bestätigung der Fakultät, der School und der Klärung anderer Arten der Zusammen- oder eines Forschungszentrums zur Bereitschaft, arbeit sollte mindestens sechs Monate vor Antrag- das Gründungsteam aufzunehmen und Techno stellung mit der TUM Gründungsberatung Kontakt logietransferaktivitäten in der Leistungsmessung aufgenommen werden. zu berücksichtigen. • Gründer:innen sind Mitarbeitende der TUM. Die benötigten Antragsunterlagen sind erhältlich Sie werden nach Antragsbewilligung als TV-L- unter > https://go-bio.de Vollbeschäftigte während des Bewilligungszeit- raums nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beziehungsweise dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) beschäftigt. 23 ➜ ➜
Forschung am Forschungs- zentrum TranslaTUM für Translationale Onkologie Foto: Andreas Heddergott / TUM • FLÜGGE Mit FLÜGGE (Förderprogramm zum leichteren Über- • Die Antragstellung ist formgebunden und schriftlich gang in eine Gründerexistenz) unterstützt das Baye- über die TUM Gründungsberatung zu den vom Pro- rische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesent- jektträger24 veröffentlichten Terminen einzureichen. wicklung und Energie (StMWLE) Gründungswillige In der Regel gibt es bis zu zwei Termine im Jahr. • Der Stipendienvertrag wird zwischen Gründer:in • bei der Absicherung ihres innovativen, auch digi- und geschäftsführendem Vizepräsidenten für For- talen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen schung und Innovation abgeschlossen. Die Ver- Unternehmensgründung münden kann, • die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der EXIST- waltung an der Professur des/der Mentor:in führt die damit verbundenen haushalts- und finanz Förderung aufgrund besonderer technologischer technischen Aufgaben aus. Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen • Sofern neben dem Stipendium ein gleichzeitiges und noch kein Unternehmen gründen konnten, • deren technologisch innovativem, anspruchsvollem Beschäftigungsverhältnis an der TUM existiert, darf der Zeitanteil des Beschäftigungsverhältnis- und risikoreichem Vorhaben im Programm „EXIST- ses nicht mehr als 50 % betragen. Die geplanten Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde. Gründungsaktivitäten sind von den sonstigen Die Förderung mit einer Laufzeit von 6 bis 12 Mo- Dienstaufgaben an der TUM abzugrenzen. naten (evtl. mit der Möglickeit der Verlängerung um weitere 6 Monate) umfasst ein Stipendium für Grün- Die benötigten Antragsformulare stellt der dungswillige und die Übernahme von Sachausgaben Projektträger auf > www.fluegge-bayern.de der Hochschule einschließlich Lizenzen, Software zur Verfügung. und Ähnlichem, Gebühren und sonstiger vorhaben- bezogener Ausgaben für Beratungsleistungen inklu- Abwicklung: sive der gründungsspezifischen Begleitung des Vor- • Die Entscheidung über die Vergabe der Zuweisun- habens durch gründungsunterstützende Netzwerke gen wird auf der Grundlage der Empfehlung eines sowie Investitionen. Gutachtergremiums getroffen. • Das Gutachtergremium wertet die vorliegenden Ansprechpartner: Vorhaben vergleichend zueinander. Ausschlag- TUM Gründungsberatung über die E-Mail-Adresse gebend für eine positive Entscheidung sind da- > gruendungsberatung@tum.de bei die Erfolgsaussichten für eine nachhaltige Unternehmensgründung. Bei Antragstellung ist zu beachten: • Das StMWLE trifft auf dieser Basis die Ent- • Antragsberechtigt ist die TUM. Die Antragstellung scheidung über den Antrag und veranlasst die (2-stufig) muss von der TUM Gründungsberatung Zuweisung. begleitet werden. 24 Bayern Innovativ - Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH Projektträger Bayern Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg, E-Mail: kontakt@projekttraeger-bayern.de, Telefon: 0800-0268724 24 ➜ ➜
4.2 Nichtstaatliche Angebote Bei Antragstellung ist zu beachten: • Antragsberechtigt sind ausschließlich Wissen- Neben den staatlichen Förderprogrammen unter- schaftler:innen, die bereits einen ERC Starting stützt die TUM Gründungswillige bei zahlreichen Grant, ERC Consolidated Grant oder ERC weiteren Programmen: Advanced Grant innehaben. • Diese Wissenschaftler:innen stellen den A ntrag • TUM IdeAward eigenständig, jedoch in Verbindung mit einer Der TUM IdeAward ist ein TUM-interner Ideenwett- Host-Einrichtung – also der TUM. bewerb, der die Wissenschaftler:innen/beziehungs- weise die Studierenden der TUM dazu animieren Benötigte Antragsunterlagen: soll, ihre Ideen in innovative und wettbewerbsorien- PoC-Antragsvorlage B • tierte Unternehmensgründungen umzusetzen. Die PoC-Host Institution Commitment Letter • drei Sieger des Wettbewerbs erhalten eine finanziel- • PoC-Ethical Issues Annex le Förderung durch die Zeidler-Forschungs-Stiftung und ein Coaching durch die TUM Gründungsbera- Die benötigten Antragsunterlagen sind erhältlich tung und die UnternehmerTUM. Die Höhe der Förde- unter > https://erc.europa.eu/funding/ rung beträgt beim 1. Platz 15.000 Euro, beim 2. Platz proof-concept 12.500 Euro und beim 3. Platz 10.000 Euro. Unterstützung beim ERC – Proof of Concept bieten Ansprechpartner: TUM ForTe in Zusammenarbeit mit der Zentralab TUMentrepreneurship über die E-Mail-Adresse teilung 3 und der Zentralabteilung 5. > ideaward@tum.de • BayStartUP BayStartUP ist eine vom Bayerischen Staatsminis- Weitere Informationen zu den ausgewählten terium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Ener- Fördermöglichkeiten: gie (StMWLE) und der Wirtschaft geförderte Insti- tution für Gründung, Finanzierung und Wachstum EXIST-Gründerstipendium > www.exist.de in Bayern. Unter anderem organisiert BayStartUP EXIST-Forschungstransfer > www.exist.de spezielle Businessplan-Wettbewerbe. Als Teilneh- GO-Bio > www.go-bio.de mende der Businessplan-Wettbewerbe analysieren die Gründer:innen ihre Startposition und erhalten FLÜGGE > www.fluegge-bayern.de unterstützendes Feedback der Experten-Jury des ERC – Proof of concept Wettbewerbs. > erc.europa.eu/proof-concept > https://www.baystartup.de TUM IdeAward > www.tum.de/ideaward Initiative für Industrial Innovators • ERC – Proof of Concept > www.industrialinnovators.eu Mit dem „ERC Proof of Concept“ (PoC) werden Forscher:innen gefördert, denen bereits eine ERC- Förderung gewährt wurde. Empfänger:innen der Ausgewählte Finanzierungsmöglichkeiten: ERC-Finanzhilfe können einen Antrag auf diese zu- UnternehmerTUM Venture Capital Partners sätzliche Förderung stellen, um das Innovations- > www.unternehmertum.de/angebot/ potenzial von den Ideen zu ermitteln, die aus ihren uvc-partners vom ERC geförderten Pionierforschungsvorhaben High-Tech Gründerfonds resultieren. > www.high-tech-gruenderfonds.de Die TUM Gründungsberatung berät bei Ansprechpartner: Fragen zur Finanzierung und unterstützt bei TUM ForTe Europäische und Internationale der Antragstellung zu den verschiedenen > Forschungsförderung Programmen. 25 ➜ ➜
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