Hand in Hand? Datenmanagement in der lokalen Integrationsarbeit - Bestandsaufnahme und erste Befunde
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Forschungsgruppe Migrationspolitik Hand in Hand? Datenmanagement in der lokalen Integrationsarbeit Bestandsaufnahme und erste Befunde Boris Kühn & Christiane Heimann MPRG Working Paper 01_2021
IMPRESSUM Verfasst von: Boris Kühn, Forschungsgruppe Migrationspolitik, Universität Hildesheim Dr. Christiane Heimann, Forschungsgruppe Migrationspolitik, Universität Hildesheim Herausgegeben von: Forschungsgruppe Migrationspolitik / Migration Policy Research Group (MPRG), Universität Hildesheim Ansprechpersonen: Prof. Dr. Hannes Schammann, Dr. Danielle Gluns & Robert Bosch Stiftung GmbH Ansprechpersonen: Julia Teek, Lisa Veyhl Gefördert durch: Titelfoto: Sora Shimazaki (pexels-sora-shimazaki-5673502) Alle Rechte vorbehalten ©Universität Hildesheim, Migration Policy Research Group Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Herausgebenden unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Layout und Satz: Hannes Schammann MPRG Working Paper 01_2021 Stand: April 2021 www.uni-hildesheim.de/migrationspolitik
1. Datenmanagement in der lokalen Integrationsarbeit: Projektkontext und Zielsetzung Im Zuge der Digitalisierung ist viel vom „Once-Only-Prin- Risiken birgt und kritische Fragen aufwirft. Die Chancen zip“ die Rede: Das Ziel, dass Bürger*innen bestimmte In- und Risiken eines systematischen Datenmanagements indi- formationen und Dokumente nur einmalig zentral abgeben vidueller Integrationsverläufe sowie Herausforderungen in müssen und Verwaltungen diese dann bedarfsorientiert dessen praktischer Umsetzung zu analysieren, ist Ziel des und datenschutzkonform austauschen und nutzen, ist so- Forschungsprojekts „Hand in Hand? Chancen und Risiken wohl von der EU (Europäische Kommission 2016: 3) als des Datenmanagements in der lokalen Integrationsarbeit“.1 auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung Der Schwerpunkt der Studie liegt dabei weniger auf Fra- formuliert (Bundesregierung 2018: 46). Bei der Integrati- gen der Erstregistrierung und Identitätsklärung oder der on von Neuzugewanderten scheint dagegen eher das „Im- Weitergabe aufenthaltsrechtlicher Informationen zwischen mer-wieder-Prinzip“ zu gelten: Verschiedene Behörden BAMF, Gerichten und Kommunen (siehe hierzu: Bogumil und Beratungsstellen erfassen jeweils anlassbezogen diesel- et al. 2018), sondern auf der Zusammenarbeit integrati- ben oder ähnliche Informationen von Zugewanderten für onsrelevanter Akteur*innen auf kommunaler Ebene. Im die eigene Datenbank – mit entsprechendem Mehraufwand Blick sind dabei prinzipiell alle Neuzugewanderten, die mit für Klient*innen sowie für Ämter und Institutionen. Behörden und Beratungsstellen vor Ort in Kontakt kom- Diese Diskrepanz hat das Themenforum Integration vor men. Ein Fokus liegt jedoch auf geflüchteten Menschen, Ort im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration da an deren Integrationsprozessen häufig besonders viele der Bundesregierung aufgegriffen. Dort bildeten die Ver- Akteur*innen beteiligt sind und sich durch das System der besserung von Informationsgrundlagen, bereichsüber- Zuweisungen und Unterbringung regelmäßig eine kommu- greifender Zusammenarbeit und Wissenstransfer inner- nale „Zuständigkeit“ ergibt.2 halb und zwischen Kommunen zentrale Handlungsfelder Das vorliegende Papier beendet die erste Etappe des (NAP-I 2020). Ausgangspunkt war u. a. eine Kurz-Expertise Projekts. Wir wollen einen Überblick sowie erste, vor- des Programms „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und läufige Antworten geben, und Fragestellungen he- Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“ der rausarbeiten, die im weiteren Projektverlauf durch Robert Bosch Stiftung (Ohliger et al. 2019), in der die „Inte- Interviews, Fallstudien und Expert*innen-Workshops er- grationsdatenbank“ der Stadt Erlangen vorgestellt worden örtert werden. Das Paper bildet somit die Grundlage einer war. Die dort formulierten Ziele gehen über Vereinfachung umfassenderen Studie zum Datenmanagement in der lo- und Bürokratiereduktion i.S.d. Once-Only-Prinzips hin- kalen Integrationsarbeit, die Anfang 2022 erscheinen wird. aus: Ein vernetztes Datenmanagement wird mit der Hoff- nung auf eine nahtlose Begleitung von Integrationsprozes- 1 | Das Projekt wird von der Universität Hildesheim mit sen und eine verbesserte Steuerung auf kommunaler Ebene Unterstützung der Robert Bosch Stiftung durchgeführt. Es verbunden. Hierzu, so die Empfehlung, sollen Daten des wird als Kernvorhaben des NAP-I durch die Beauftragte der Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie von Aus- Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert (Informationen zum NAP-I unter https://w w w. länderbehörden, Jobcentern, Sozialbehörden, Sprachkur- nationaler-aktionsplan-integration.de/napi-de/aktionsplan). strägern und Beratungsstellen verknüpft werden (ebd.: 10). 2 | Es war außerdem, wie seit 2016 üblich, auch in unserer Erhebung feststellbar, dass sich Antworten kommunaler Ak- Es liegt auf der Hand, dass eine solche Verknüpfung in- teur*innen auf offen formulierte Fragen häufig (entweder ex- dividueller Daten nicht nur Chancen bietet, sondern auch plizit oder implizit) ausschließlich auf Geflüchtete beziehen. 1
2. Erste Eindrücke zur Praxis vor Ort Für das Working Paper haben wir eine Abfrage an Kom- ▶▶ Ein lediglich punktueller, anlassbezogener Aus- munen über verschiedene bundesweite EMail-Verteiler3 tausch zwischen Institutionen, für den im Bedarfsfall verbreitet. Dabei haben wir nicht nur nach (innovativen) Einverständniserklärungen ad hoc eingeholt werden Modellen eines integrierten Datenmanagements gefragt, oder Gespräche im Beisein der Klient*innen geführt sondern auch nach dem aktuell praktizierten Datenaus- werden. tausch im Integrationsbereich auf lokaler Ebene, nach Be- ▶▶ Kein Austausch individueller Daten: Jede Stelle er- darfen, Zielen und (Gegen-)Argumenten. fasst alle benötigten Informationen neu und führt die Zwischen November 2020 und Februar 2021 haben wir entsprechenden Gespräche mit den Zugewanderten. 55 schriftliche Rückmeldungen kommunaler Vertreter*in- Teilweise gibt es in diesen Fällen auch keine sonstige nen erhalten, mit denen wir teilweise ergänzend leitfaden- Kooperation zwischen den beteiligten Akteur*innen gestützte Interviews geführt haben. Weitere Expert*innen (bis hin zum Fehlen von Durchwahl-Telefonnum- aus Wohlfahrtsverbänden, Ehrenamtskreisen, Migrant*in- mern), die einzige Schnittstelle sind die Klient*innen nennselbstorganisationen und dem Software-Unterneh- selbst. men SAP haben wir ergänzend befragt. ▶▶ Informationen über Klient*innen werden informell Diese Basis erlaubt zwar keinen systematischen oder gar ausgetauscht, wobei in diesen Fällen bewusst in Kauf repräsentativen Überblick über die Verbreitung von Vor- genommen wird, dass das Vorgehen „eigentlich nicht gehensweisen, wohl aber einen Einblick in die Bandbreite datenschutzkonform“ ist. lokaler Praxis. Grob lassen sich dabei folgende Ansätze un- Häufig finden sich vor Ort Mischformen verschiedener terscheiden: Vorgehensweisen – je nach Institution und je nach han- ▶▶ Ein relativ formalisierter bi- oder multilateral abge- delnder Person. stimmter Ablauf, in dem zu definierten Zeitpunkten Unterschiedliche Handhabungen finden sich auch mit (in verschiedene Sprachen übersetzte) Einverständni- Blick auf die Ersterfassung von Stammdaten: Diese werden serklärungen von Klient*innen eingeholt werden, die teilweise aus dem Ausländerzentralregister oder aus Lan- einen Austausch von Daten zwischen beteiligten Ak- desdatenbanken importiert, oft aber auch – trotz der recht- teur*innen wie Jobcentern, Ausländerbehörden, kom- lich und technisch bestehenden Möglichkeit – neu und munalen Fallmanager*innen, Bildungsträgern und händisch angelegt. Neben einer (vermuteten) Unzuverläs- ggf. weiteren Stellen in der Folge erlauben. In einzel- sigkeit der Daten, scheint manchmal auch der Aufwand nen Fällen ist dieser Ansatz mit technischen Schnitt- einer Abfrage größer als die erneute Erfassung mit den Zu- stellen zur Weitergabe von Daten per Mausklick ver- gewanderten. Ebenso gibt es kommunale Stellen, denen der bunden (hierzu unten mehr). Das Vorhandensein der Zugriff auf diese Datenbanken aufgrund (vermeintlicher) formellen Möglichkeit bedeutet dabei jedoch nicht, rechtlicher Beschränkungen verwehrt wird (genauer hierzu dass hiervon (intensiv) Gebrauch gemacht wird. siehe Abschnitt zum Datenschutz in Kapitel 4). Deutlich wurde, dass Datenmanagement und Datenver- 3 | Die Abfrage wurde über den Deutschen Städtetag, den knüpfung vor allem dort zu einem sichtbaren Thema wer- Deutschen Landkreistag, den Deutschen Städte- und Ge- den, wo ein kommunales Fallmanagement als weiterer Ak- meindebund sowie den Verteiler der Beauftragten der Bun- teur hinzukommt und damit eine weitere „Zuständigkeit“ desregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ver- breitet. Ergänzend haben einige kommunale Landesverbände entsteht. Dies ist insbesondere in Baden-Württemberg der die Anfrage an ihre Mitglieder weitergegeben. Fall, wo das Land seit 2017 flächendeckend das sogenannte 2
Datenmanagement in der lokalen Integrationsarbeit „Integrationsmanagement“ finanziert: Eine Einzelfallbe- kumentenablage in Papierform gehört noch nicht überall gleitung für Geflüchtete mit einem Fallschlüssel von etwa der Vergangenheit an (Götz/Müller/Sajons 2019: 7). 1:100, die in der Regel bei den Kreisen oder Gemeinden Dabei fällt die Bewertung des eigenen Systems der Date- angesiedelt ist.4 Ein ähnliches Programm befindet sich in nerfassung und des Datenaustauschs seitens der kommuna- Nordrhein-Westfalen derzeit im Aufbau.5 In anderen Bun- len Ansprechpersonen ebenfalls sehr unterschiedlich aus. desländern verfolgen einzelne Kommunen, teils aus Lan- Manche von außen kompliziert oder gar unprofessionell des-, teils aus Eigenmitteln finanziert, ähnliche Ansätze. wirkende Lösung ist zumindest aus der Eigenperspektive Wo kommunal nach dem Prinzip des Case Managements durchaus funktional und das Ergebnis einer erfahrungsba- gearbeitet wird, stellt sich die Frage nach der Abgrenzung sierten Weiterentwicklung. Manch teuer eingekaufte oder zu und Kooperation mit der Migrationsberatung für Er- von Landesebene vorgegebene Software wird von der Pra- wachsene (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten xisebene als fehleranfällig oder untauglich bewertet. (JMD), Jobcentern und weiteren Akteur*innen, die zumin- Von allgemeiner Gültigkeit dürfte dagegen die Aussage dest teilweise mit den gleichen Personen zu ähnlichen Fra- einer kommunalen Gesprächspartnerin sein: gen arbeiten. Die kommunalen Fallmanager*innen bauen „Jeder Fachbereich erhebt die Daten, die für die eigene ein eigenes System der Falldokumentation auf, das neben Aufgabe, den jeweiligen gesetzlichen Auftrag gebraucht die bereits bestehenden Dokumentationssysteme tritt und werden.“ häufig sehr umfassend ausfällt. Während die Art der Datenerfassung bei den Arbeits- Die Priorität liegt in der Regel auf dem Befüttern der eige- agenturen und den als gemeinsame Einrichtung geführten nen Datenbank – zumal, wenn die Eintragungen in dieser Jobcentern in einer bundeseinheitlichen Software erfolgt, Datenbank das zentrale Element für die Evaluation durch findet sich auf Seiten der Kommunen und der freien Träger übergeordnete Stellen oder Fördergeber sind. eine unübersichtliche Menge unterschiedlicher Fachverfah- In diesen Kontext lässt sich die kritische Einschätzung ren und Softwarelösungen. Häufig zum Einsatz kommen der Koordinatorin einer in der Flüchtlingshilfe und Migra- auch Excel-Tabellen, teilweise ergänzend zur Verwendung tionsberatung engagierten Einrichtung stellen: einer weiteren Software. Auch die Datenerfassung und Do- „Als Träger arbeiten wir in allen Belangen für unsere Klienten. Umgekehrt erleben wir oft, dass die verschie- 4 | Vgl. dazu den Zwischenbericht zur Evaluation des Integra- denen Behörden und Institutionen gar nicht unterein- tionsmanagements: Götz/ Müller/ Sajons (2019). ander im Austausch sind, besonders deutlich ist das für 5 | Über das Programm Kommunales Integrationsmanage- verschiedene Abteilungen der kommunalen Verwaltung ment (KIM) werden seit Ende 2020 flächendeckend Stellen zum strategischen Integrationsmanagement und zum indivi- (Bsp. Schulamt - Einwohnermeldeamt - Sozialamt - Ju- duellen Fallmanagement gefördert: http://w w w.kfi.nr w.de/ gendamt), sodass wir häufig Informationen oder Lö- Foerderprogramme/Kommunales-Integrationsmanagement/ sungsstrategien in alle Richtungen vermitteln müssen.“ index.php [Abgerufen am: 29.03.2021]. Abbildung: Lokale Organisationen, die regelmäßig Daten von Zugewanderten erheben AUSLÄNDERBEHÖRDE SOZIALBEHÖRDE JOBCENTER UNTERBRINGUNGSBEHÖRDE ARBEITSAGENTUR ? KOMMUNALES FALLMANAGEMENT SPRACHKURSTRÄGER MIGRATIONSBERATUNG FREIER TRÄGER Aus der Praxis einer befragten Kommune: „Die Abteilungen arbeiten zwar gut miteinander, jedoch erfolgt die Datenaufnahme und -vorhaltung bei den Zugewan- derten in den Abteilungen mehrfach. Sowohl die Ausländerbehörde, als auch die Wohnraumverwaltung, das kommuna- le Integrationsmanagement und die Leistungsgewährung führen Stammdaten von teilweise gleichen Personen. Da sich gerade im Bereich von geflüchteten Menschen der Name oder Alias, oft auch das Geburtsdatum ändern kann, erfährt eventuell lediglich eine Abteilung von dieser Änderung, die anderen Sachgebiete haben noch die Altdaten. Bei Auswer- tungen führen diese nicht übereinstimmenden Daten oft zu erheblichem händischen Mehraufwand.“ 3
3. Integriertes Datenmanagement: Pro und Contra 3.1 Vorteile, Ziele, Chancen Was von kommunaler Seite in unserer Befragung noch kaum aufgeführt wurde, aber viele Zugewanderte vor er- Solche Einschätzungen zeigen einen möglichen Hand- hebliche Schwierigkeiten stellt, ist die Vermittlung von In- lungsbedarf auf und sie finden sich nicht nur aus externer formationen und Bescheinigungen von Behörde zu Be- Perspektive, sondern auch in den Behörden selbst. Mehrere hörde: So benötigen z. B. Jobcenter aktuelle Aufenthaltstitel kommunale Vertreter*innen äußerten sich ähnlich wie die- oder Fiktionsbescheinigungen, um Leistungen auszuzah- se städtische Mitarbeiterin: len. In bestimmten Fällen kommt das Erfordernis hinzu, „Für alle Beteiligten wäre ein Datenaustausch eine ablehnende Bescheide über (pro Forma gestellte) Anträ- deutliche Arbeitserleichterung und das nicht nur unter ge vorzulegen, z. B. auf Kindergeld bei der Familienkasse dem Aspekt, dass weniger Formulare ausgefüllt werden der Arbeitsagentur. Gerade unter Pandemie-Bedingungen müssten, sondern auch, dass die z. T. mühevoll ermit- konnte das dazu führen, dass Leistungen nicht ausgezahlt telten Daten nicht in ebenso mühevoller Arbeit von wurden, weil Termine bei denjenigen Behörden, die die da- anderen ebenso ermittelt werden müssten. Hier wäre für benötigten Dokumente herausgeben, nicht zu bekom- es für alle Beteiligten einfacher, wenn sich Datensätze men waren.6 komplettieren könnten und alle Zugriff haben, denn Dementsprechend knüpft eine ehrenamtliche Unter- letztendlich geht es darum, den Menschen zu helfen stützerin an einen verbesserten Datenaustausch oder eine und wenn möglich, auch noch zeitnah.“ gemeinsam genutzte Datenbank auch die Hoffnung, dass „zustehende Leistungen automatisch angewiesen werden“. Für die Vermeidung mehrfacher Neuerfassung derselben Neben diesen an das Prinzip des „Once-Only“ angelehnten Informationen sprechen auch sprachliche Hürden, die wie- Argumenten, d.h. derum das – dann mehrfache – Hinzuziehen von Dolmet- ▶▶ Effizienzsteigerung und Zeitersparnis auf beiden Sei- schenden erfordern. Je nachdem, um welche Informationen ten es geht, kann das erneute Offenlegen und Erklären auch als ▶▶ Reduktion der Fehleranfälligkeit belastend empfunden werden. Jede erneute händische Ein- ▶▶ Weiterverwendung von Daten bei Zuständigkeits- gabe erhöht zudem das Risiko, dass Daten – auch grund- wechseln, legende wie Namen und Geburtsdatum – falsch erfasst werden in einem vernetzten oder integrierten Datenma- werden. Bemängelt wird außerdem, dass Zugewanderte nagement weitere Chancen gesehen: Mit einer bruchfrei- einzelne Dokumente ständig aufs Neue einreichen müssen. en Dokumentation von Integrationsverläufen soll eine Ein verknüpftes oder gar einheitliches Datenmanage- kontinuierliche und nahtlose Begleitung bzw. Beratung ment hätte zudem den Vorteil, dass Informationen beim Rechtskreiswechsel vom AsylbLG (und, falls Beratung in Anspruch genommen wird, dem SGB III) ins SGB II, dem 6 | Das Diakonische Werk in einem süddeutschen Landkreis hat beispielsweise im Winter 2020/21 eine Nothilfekasse Übergang von einem kommunalen Fallmanagement für eingerichtet, um Menschen mit Bargeld zum Einkaufen aus- Geflüchtete zur allgemeinen Migrationsberatung oder auch zustatten, da die zuständige Ausländerbehörde telefonisch bei Wohnortwechseln nicht händisch und ggf. erst auf An- nicht erreichbar und Termine nicht zeitnah buchbar waren – weshalb die aktualisierten Aufenthaltsdokumente fehlten und trag weitergegeben würden oder ganz verloren gehen. das Jobcenter die Leistungen eingestellt hat. 4
Datenmanagement in der lokalen Integrationsarbeit im Integrationsprozess einhergehen. Eventuell wider- über Schnittstellen angelegt.7 sprüchliche Mehrfachberatungen könnten vermieden oder Ein Verantwortlicher der Firma SAP, die mit verschiede- wenigstens ein Bezug zueinander, ein Wissen über die un- nen (letztlich nicht implementierten) Datenbanklösungen terschiedlichen Beratungen gesichert werden. Es kommt in der Integrationsarbeit auf unterschiedlichen föderalen durchaus vor, so die Leiterin eines kommunalen Amtes Ebenen befasst war, bilanzierte die Projektvorhaben im Ge- für Integration, dass „das Jobcenter mit den Klienten in die spräch mit den Worten eine Richtung rennt und unsere Berater in eine andere“. Dies „es scheitert nicht an der Technik, sondern am Ressort- kann sich z. B. auf die Frage beziehen, ob eine schnelle Ar- denken“. beitsaufnahme oder ein weiterer Deutschkursbesuch prio- risiert werden. Nimmt man die technischen Herausforderungen als lösbar Vereinzelt wurde von kommunalen Vertreter*innen an, so ergeben sich aus unseren Rückmeldungen zwei zen- auch das in der oben genannten Kurz-Expertise (Ohliger et trale Themenkomplexe, die einem vernetzten oder integ- al. 2019: 4) genannte Argument aufgegriffen, dass die ziel- rierten Datenmanagement entgegenstehen: gerichtete „Zusteuerung“ in Integrationsangebote so ver- ▶▶ Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung bessert werden könne, wobei die Ausführungen dazu vage ▶▶ Silo-Denken und unterschiedliche Arbeitslogiken blieben und ein möglicher Nutzen in dieser Hinsicht noch genauer zu analysieren sein wird. Für digitale Ansätze spricht jedenfalls, dass in einer 3.2.1 Datenschutz und informationelle Reihe von Kommunen Projekte verfolgt wurden, in denen Selbstbestimmung Geflüchtete in einem vorsortierten Ordner Dokumente Kein Thema wurde in unserer Abfrage häufiger benannt als und ggf. auch Beratungsergebnisse sammeln und diesen zu der Datenschutz: Je nach Perspektive als Hürde, die es auf Terminen bei verschiedenen Akteur*innen stets mitneh- dem Weg zu einem intensiveren Datenaustausch zu über- men sollten. In den uns bekannten Fällen ist dieser Ansatz winden gilt, oder als Argument, warum ein solcher prin- mehr oder weniger gescheitert: Solche Ordner werden (aus zipiell abzulehnen sei. Im Zentrum stehen dabei die Da- unterschiedlichen Gründen), wenn überhaupt, von einer tenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Recht auf Minderheit der Zielgruppe genutzt. informationelle Selbstbestimmung (▶ Infobox). Häufig blieb es jedoch auch bei vagen Hinweisen, dass ein Vorgehen „wegen Datenschutz ja nicht möglich“ sei. 3.2 Hürden, Herausforderungen, Nicht immer schien eine genaue Kenntnis der Rechtslage Gegenargumente hinter den Bedenken zu stehen, sondern eher ein diffuses Gefühl, dass Verknüpfung und Austausch von Daten pro- Digitale Ansätze des Datenmanagements bzw. des Daten- blematisch sind; oder aber die Erfahrung, dass bestimmte austauschs werfen Fragen nach einer gemeinsam genutzten Vorgehensweisen aufgrund strengerer Datenschutzbestim- Software oder Schnittstellen zwischen den unterschiedli- mungen bereits eingestellt werden mussten. chen Programmen auf. Der Normalfall ist eine große Vielfalt Neben den tatsächlichen Erfordernissen des Daten- aus verschiedenen Datenbanken und Dokumentationssys- schutzes existiert auch das Phänomen des vorgeschobenen temen sowohl zwischen als auch innerhalb von Kommu- Datenschutzes, der den Austausch von Daten blockiert. nen. Diese sind in der Regel nicht aufeinander abgestimmt Dies ging in einem Einzelfall soweit, dass die Weitergabe und bieten keine Schnittstellen zu anderen Programmen, von aggregierten, nicht personenbezogenen Daten inner- was von einer Reihe kommunaler Vertreter*innen als Hür- halb einer Kommunalverwaltung mit Verweis auf den Da- de für ein systematisches Datenmanagement genannt wird. tenschutz abgelehnt wurde. Der Datenaustausch im Einzelfall ist dann zeitaufwändig, Zudem werden bestimmte Zugriffe und Datenimpor- erfolgt per Post, Mail oder telefonisch bzw. wird aufgrund te in manchen Kommunen praktiziert, die andernorts als begrenzter zeitlicher Ressourcen auch dann nicht prakti- nicht möglich gelten – was zumindest auf einen Interpre- ziert, wenn er sinnvoll schiene und von den Klient*innen tationsspielraum bei der Auslegung datenschutzrechtlicher gewünscht wäre. Vorgaben hinweist. Manches scheint außerdem nicht ab- Gleichzeitig zeigt schon die Erlanger Integrationsdaten- schließend geklärt und befindet sich vor Ort (ggf. dauer- bank, dass es technisch möglich ist, Datenbanken mit dif- haft) in der Prüfung. ferenzierten Zugriffsrechten und verschiedensten Schnitt- stellen zu bestehenden Systemen zu implementieren. Auch die Software „Jobkraftwerk“, die in vielen Kommunen Ba- den-Württembergs zur Anwendung kommt, ist auf eine 7 | Vgl. dazu: App für digitales Integrationsmanagement: htt- gemeinsame Nutzung und den Datenimport und -export ps://jobkraftwerk.com/ [Abgerufen am: 29.03.2021]. 5
Forschungsgruppe Migrationspolitik, Universität Hildesheim Die in den letzten Jahren verschärften Datenschutzregeln Im Allgemeinen dürften die rein formellen Erforder- haben offensichtlich zu einer großen Verunsicherung ge- nisse des Datenschutzes also relativ leicht über die Zustim- führt. Ein Desiderat im Bereich des Datenmanagements mungserklärung der Klient*innen zu erfüllen sein. Wird (nicht nur) im Integrationsbereich dürfte daher die Ver- eine neue, zentrale Datenbank eingerichtet, die ggf. mehr mittlung von gesichertem Wissen über den Sinn, die Regeln Informationen als bisher speichert und verarbeitet, muss und die Grenzen des Datenschutzes sowie eine verbesserte jedoch deren Konformität mit der DSGVO geprüft werden. Klärung kritischer Fragen auf übergeordneter Ebene sein, Insbesondere muss ein legitimer Zweck des neuen Instru- damit nicht jede Kommune dieselben rechtlichen Prüfun- ments definiert und dargelegt werden, wieso es diese Da- gen durchführen muss. tenbank zur Erreichung des Zwecks benötigt (▶ Infobox). Auf der anderen Seite werden, wenn auch oft nicht sys- Mit Blick auf die Erlanger Datenbank, für die eine umfas- tematisch, in fast allen Kommunen persönliche Daten aus- sende datenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wurde, getauscht: Hierzu werden den Zugewanderten in aller Re- scheint auch dies prinzipiell möglich, wird jedoch Gegen- gel Einverständniserklärungen zur Unterschrift vorgelegt. stand weiterer Analysen im Verlauf des Projekts sein. Diese können sich auf einen bilateralen Austausch zweier In einer umfassenden und ehrlichen Betrachtung des Akteur*innen oder genereller auf ein umfassendes System Themas sollte neben den formellen Anforderungen jedoch beziehen: So werden beispielsweise in einem Kreis gleich auch der „Geist“ bzw. die Zielsetzung der DSGVO und des nach dem Zuzug seitens der Ausländerbehörde (ABH) Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eine Rolle Einverständniserklärungen eingeholt, die einen Datenaus- spielen und damit auch die Frage nach dem tatsächlichen tausch zwischen ABH, Jobcenter, Sozialamt und Sprachför- Verständnis und dem tatsächlichen Entscheidungsspiel- derkoordination mit dem Ziel der Deutschförderung sowie raum seitens der Zugewanderten. eine Zusammenführung der Informationen an zentraler So schrieb uns ein Fachbereichsleiter bezüglich einer Stelle erlauben. Schweigepflichtsentbindung zu Gesundheitsthemen: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten für die private und öffentliche Datenverarbeitung regelt. Die DSGVO bezweckt den Schutz perso- nenbezogener Daten und die Gewährleistung des freien Datenverkehrs innerhalb des Europäischen Bin- nenmarktes (Gola u. a. 2016: 7-12). Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sicherzustellen, führt die DSGVO in Art. 5 sieben Grundprinzipien auf. Das erste Prinzip, die Rechtmäßigkeit, erfordert, dass personenbezogene Daten nur in dem Umfang und für den Zweck verarbeitet werden dürfen, wie bei der Erhebung angegeben. Hierbei muss Transparenz gewährleistet sein, indem die Identität des*der Verantwortlichen für die Datenver- arbeitung offengelegt wird und Betroffene das Recht auf Auskunft über die Datenverarbeitung haben. Zweitens erlaubt die DSGVO durch den Grundsatz der Zweckbindung lediglich die Verarbeitung von Da- ten für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke. Die Datenminimierung als dritter Grundsatz legt fest, dass der Umfang der gespeicherten Daten dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sein muss. Viertens fordert das Prinzip der Richtigkeit alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um inkorrekte personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen. Nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gilt fünftens, dass die Identifizierung der betroffenen Personen nur für die erforderliche Dauer möglich sein soll. Als sechstes Prinzip gilt es, die Integrität bzw. Vertraulich- keit zu wahren, d. h. eine unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung sowie ein unbeabsichtigter Verlust, Zerstörung oder Schädigung müssen verhindert werden. Das siebte Prinzip legt die Rechenschaftspflicht fest, wodurch Verantwortlichkeiten bestimmt und die Einhaltung der Prinzipien nachzuweisen sind. Neben den allgemeinen Grundprinzipien muss auch die Einwilligung zur Erfassung, Bearbeitung und Wei- tergabe von Daten nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO spezifische Grunderfordernisse erfüllen. Dies setzt voraus, dass die betroffene Person die Einwilligung auf Basis einer informierten Entscheidung freiwillig und un- missverständlich abgibt und ihr die Möglichkeit zum Widerruf eingeräumt wird (vgl. dazu: https://eur-lex. europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679, abgerufen am: 06.04.2021). 6
Datenmanagement in der lokalen Integrationsarbeit „Diese Erklärung wird von allen Flüchtlingen bei der welche Daten zur Verfügung gestellt werden. Allerdings: Ankunft unterschrieben, verstanden jedoch nicht. Ers- Laut Aussagen der Projektverantwortlichen macht davon – tes Problem ist also immer die sprachliche und intel- ganz ähnlich wie bei den oben genannten Ordnern – nur lektuelle Hürde… verstehen würden die Flüchtlinge die ein Bruchteil der Klient*innen Gebrauch. Eine Weitergabe Abläufe selbst in ihrer Muttersprache nicht.“8 und Verknüpfung von Daten findet kaum statt. 9 Eine kommunale Flüchtlingssozialarbeiterin drückte es so Es bleibt damit die Frage, wie ein System aussehen muss, aus: das einerseits größtmögliche Selbstbestimmung und Trans- parenz über die eigenen Daten bietet und andererseits im „Klienten unterschreiben in der Regel alles, würden es Sinne der Zugewanderten und Institutionen praktikabel ist aber vielleicht nicht, wenn sie es verstehen würden.“ bzw. auf welcher Seite dieses Zielkonflikts ggf. Abstriche ge- Das dürfte noch einmal mehr in Kontexten gelten, die – macht werden müssen. wie bei Ausländerbehörden oder Jobcentern – nicht von Freiwilligkeit geprägt sind, und in denen eine Einverständ- niserklärung nur ein weiteres neben vielen anderen Doku- 3.2.2 Silo-Denken und unterschiedliche menten ist, die (teils unter Zeitdruck) unterschrieben wer- Arbeitslogiken den müssen. Eine Reihe von Kommunen haben sich um Übersetzun- Unsere Interviews haben einige Beispiele zu Tage geför- gen von Einverständniserklärungen bemüht und halten dert, in denen technische Schnittstellen oder gegenseitige diese in mehreren Sprachen vor. Zudem findet sich beson- Zugriffsrechte datenschutzrechtlich geprüft und freigege- ders im Bereich der sozialen Arbeit auch die Haltung, dass ben waren, im Alltag aber nicht zur Anwendung kommen. es einer umfassenden mündlichen Erklärung und Bespre- So hätten in einem Landkreis die kommunalen Fallmana- chung der Inhalte bedarf, bevor Klient*innen ihr Einver- ger*innen die Möglichkeit, Lebensläufe, Dokumente oder ständnis zum Datenaustausch geben. auch Zielvereinbarungen, die sie mit ihren Klient*innen Doch selbst dann ist Skepsis angebracht, inwieweit erarbeitet haben, in die Jobcenter-Datenbank VerBIS ein- Neuzugewanderte Strukturen und Zuständigkeiten verste- zustellen, damit in der dortigen Arbeit daran angeknüpft hen und beurteilen können. Was sich hinter Begriffen wie werden kann. In einem anderen Kreis hat das Jobcenter „Jobcenter“, „Jugendmigrationsdienst“, „Familienkasse“ (nach Zustimmung durch die Klient*innen) Zugriff auf die oder „Kommunalem Fallmanagement“ verbirgt und worin kommunale Datenbank, nutzt diesen aber nicht. In beiden deren Aufgaben, Pflichten und ggf. auch Sanktionsmacht Fällen sind die Verabredungen auf Führungsebene nie Teil besteht, dürfte kaum in einigen Sätzen (mit oder ohne Dol- des Arbeitsalltags der Mitarbeitenden geworden. metschende) vermittelbar sein. In anderen Interviews wurden die jeweilige „Arbeitskul- Noch grundsätzlicher wurde von einigen Gesprächs- tur“ oder auch mangelnde Akzeptanz der jeweils anderen partner*innen angemerkt, dass eine einheitliche Integrati- Software als mögliche Gründe genannt, Schnittstellen nicht onsdatenbank oder ein eng verknüpftes Datenmanagement zu nutzen. Die Leiterin eines kommunalen Integrationsbü- „den gläsernen Migranten“ zum Ergebnis hätten. Und, dass ros führte aus: damit über eine bestimmte Bevölkerungsgruppe in einer „Unterschiedliche Akteure haben unterschiedliche Weise Daten zusammengeführt würden, die die Mehrheit Zielsetzungen, sie betrachten und erheben nach un- der deutschen Bevölkerung für sich selbst strikt ablehnen terschiedlichen Rastern, sie sortieren Fälle nach unter- würde. schiedlichen Gruppen.“ Verfolgt man die Idee einer zentralen Datenbank weiter, sollte daher insbesondere gewährleistet sein, dass Zuge- Das eigene Dokumentationssystem ist in der Regel auf wanderte ihre Daten nicht durch eine nebenbei gegebene den jeweiligen Arbeitsauftrag ausgelegt und am jeweiligen Unterschrift und schon gar nicht pauschal für eine Viel- Selbstverständnis orientiert. Und beides unterscheidet sich zahl von Akteur*innen freigeben, sondern dass dies ein zwischen Jobcentern, Migrationsberatungen freier Träger bewusster Akt ist, der im Idealfall in Kenntnis der Zusam- oder kommunalen Beratungsstrukturen zum Teil erheb- menhänge geschieht. In dieser Hinsicht ist der Ansatz der lich. Das heißt, dass auch unterschiedliche Informationen Software „MoBio“ des Rhein-Neckar-Kreises interessant: als relevant erachtet und dokumentiert werden bzw. dass Die Daten verbleiben bei den Zugewanderten selbst, die man diese in unterschiedlicher Weise aufbereitet und ein- diese auch (z. B. um Lebensläufe und Zertifikate) selbst er- ordnet, weshalb auch ein vorhandener Datensatz einer an- gänzen können. Die Klient*innen entscheiden selbst, wem deren Stelle nicht unbedingt das bietet, was für die eigene 8 | Diese Herausforderung stellt sich nicht nur für Geflüch- 9 | Vgl. dazu: Mobile Biografie für Neuzugewanderte: https:// tete, sondern wir als generelles Problem derartiger Einver- w w w.rhein-neckar-kreis.de/star t/landratsamt/mobile+bio- ständniserklärungen beschrieben. grafie.html [Abgerufen am: 29.03.2021]. 7
Forschungsgruppe Migrationspolitik, Universität Hildesheim Arbeit benötigt wird. Häufig bedienen Dokumentations- sich bestimmte Arbeitsabläufe ändern und bestimmte Ei- systeme auch bestimmte Förder- und Finanzierungslogi- genlogiken aufgebrochen werden müssten, damit ein ver- ken, die sich wiederum zwischen den Akteur*innen, aber knüpftes Datenmanagement Praxis werden kann. auch zwischen Bundesländern unterscheiden. Dabei muss unterschieden werden zwischen einerseits Entsprechend liegt der Fokus der eigenen Arbeit dann einem gerade in der Verwaltung sicher nicht zu Unrecht auf dem Erreichen der innerhalb des eigenen Systems re- vermuteten Silo-Denken (Weber 2002; Hill 2014), in dem levanten Ziele und Kennzahlen, was umso mehr gelten bereichsübergreifende Kooperation keine Gewohnheit ist dürfte, je weniger Kooperation und Austausch mit anderen und Informationen und Daten als schützenswerter Besitz Akteur*innen praktiziert werden. gesehen werden. Und andererseits sachlich begründeten Daher sehen einige Interviewpartner*innen den vor- Entscheidungen, Daten im Sinne der Aufgabenerfüllung rangigen Schritt einer guten Integrationsarbeit in der Eta- genau so zu erfassen und diese mit manchen Akteur*innen blierung einer regelhaften Kooperation unterschiedlicher zu teilen und mit anderen nicht. „Stakeholder“ des Querschnittsthemas Integration, um Verständnis für die jeweils anderen Handlungslogiken und einen möglichst ganzheitlichen Blick auf Integrationsver- läufe zu erlangen (dazu: Kühn 2018: 25-30). Es ist denkbar, dass eine gute Zusammenarbeit und ein Verständnis für die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des jeweiligen Auftrags notwendige Voraussetzung dafür sind, dass Datenaustausch praktiziert wird bzw. dass eine gemeinsame Nutzung von Datenbanken vorstellbar wird. Es gilt also im weiteren Projektverlauf genauer zu ana- lysieren, welche Bedingungen erfüllt sein müssten, damit ein verknüpftes oder gemeinsames Datenmanagement mit dem Selbstverständnis und der Arbeitsweise der relevanten Akteur*innen kompatibel ist – oder umgekehrt, inwieweit Das Ausländerzentralregister (AZR) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist seit dem 30. Juli 2004 Registerbehörde des AZR. Im Ausländer- und Asylrecht des Bundesverwaltungsamts ist das AZR mit rund 26 Millionen personen- bezogenen Datensätzen der zentrale Knotenpunkt der Informationen und Daten. Damit gehört das AZR zu den besonders großen automatisierten Registern der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Als solches steht es auch immer wieder in der Kritik, zumal bei Überprüfungen große Mengen an unklaren, veralteten oder unbrauchbaren Datensätzen gefunden wurden. Generell werden im AZR die Daten der Ausländer*innen gespeichert, die für mindestens drei Monate in Deutschland leben bzw. gelebt haben. Daneben gibt es eine separat geführte Visadatei, welche im Regel- fall die Daten der Antragsteller*innen für kurzfristige Aufenthalte enthält. Über 14.000 Partnerbehörden und Organisationen mit über 100.000 Zugriffsberechtigten verwenden diese Informationsquelle. Die Nut- zer*innen des AZR sind für die Pflege und Qualität der Daten selbst verantwortlich. Die im AZR gespei- cherten Daten werden zur Aufgabenerfüllung in den Bereichen Asyl und Grenzüberschreitung, für aufent- haltsrechtliche Entscheidungen oder bei Rückführungen herangezogen. Den Betroffenen wird nach § 34 AZRG auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erteilt (Vgl. dazu: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/entwurf-gesetz-zur-wei- terentwicklung-auslaenderzentralregisters-azr.html, abgerufen am: 29.03.2021]. 8
4. Das Ausländer- zentralregister als bundesweite Integrationsdaten- bank? Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine zentrale Da- Zielgruppe der Asylbewerber*innen weitere Datenfelder tenbank, die (bisher) insbesondere für aufenthaltsrechtliche angelegt, in denen integrationsrelevante Daten wie Schul- Verfahren genutzt wird (▶ Infobox). Eine auf Bundesebene bildung, Beruf und Sprachkenntnisse gespeichert werden seit einigen Jahren vorangetriebene Weiterentwicklung des sollen (§3 Abs. 3 AZR-Gesetz). AZR adressiert (zumindest in Teilen) die auch für unser Die Kritik an den erfolgten und geplanten Änderungen Projekt zentralen Herausforderungen. Ein aktueller Ent- kann an dieser Stelle nur sehr knapp angerissen werden. wurf des Bundesinnenministeriums zur Weiterentwicklung Sie reicht von Fragen der Praktikabilität (Stellungnahme des AZR (Stand 01.02.2021)10 benennt die Umsetzung des der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Once-Only-Prinzips als Ziel, das mit einem Ausbau des vom 08.02.2021) über eine Ablehnung der Erweiterungen AZR zum „zentralen Ausländerdateisystem“ erreicht wer- bis hin zu einer generellen Infragestellung der Verfassungs- den soll. Hierzu sollen bestimmte Daten nur noch im AZR mäßigkeit des AZR. Der Paritätische Gesamtverband kri- und nicht mehr dezentral in den kommunalen Ausländer- tisiert beispielsweise, dass Zugewanderte keinerlei Einfluss dateien gespeichert werden, um damit unterschiedlichen auf die Erfassung und Weitergabe ihrer Daten haben und, Behörden, auch nach Wohnortwechseln, unmittelbar zur dass deren Umfang durch die geplante Reform weiter zu- Verfügung zu stehen. Zudem soll eine „zentrale Dokumen- nehmen würde. Zudem fehle es ganz grundsätzlich am „er- tenablage geschaffen werden, insbesondere für Dokumente, heblichen öffentlichen Interesse der zentralen Speicherung die von Ausländern bereits im Original vorgelegt wurden dieser hochsensiblen Daten“ (Der Paritätische Gesamtver- und in der Folge regelmäßig auch von anderen Behörden band 2021: 5). Die Bundesvereinigung der kommunalen benötigt werden“ (Referentenentwurf 2021). Spitzenverbände weist in ihrer Stellungnahme bezüglich Bereits zuvor wurden mit den Gesetzesänderungen von der zentralen und einmaligen Speicherung auf die Gefahr 2016 und 2019 die Zugriffsrechte auf weitere Behörden hin, „dass einmal falsch erfasste Sachverhalte später kaum ausgedehnt, ein Kerndatenbestand definiert und erweitert noch überprüft werden.“ (Bundesvereinigung der kommu- (z. B. um familiäre Verbindungen und für Teile der Zu- nalen Spitzenverbände 2021: 3) gewanderten um deren Fingerabdrücke)11 sowie für die Es gilt, im weiteren Projektverlauf auch die Entwick- lungen um das AZR im Blick zu behalten und mit unseren 10 | Vgl. dazu: https://w w w.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetz- Erkenntnissen zu verknüpfen. Denn tatsächlich würde für gebungsver fahren/DE /ent wur f-gesetz-zur-weiterent wick- Informationen, für die eine bundeseinheitliche Datenbank lung-auslaenderzentralregisters-azr.html [Abgerufen am: 29.03.2021]. existiert und genutzt wird, die Frage nach kommunalen 11 | Außerdem wurde, was verfassungsrechtlich umstritten Lösungen obsolet. Die angesprochenen rechtlichen und ist, die Nutzung der individuellen AZR-Nummer zum Zwecke praktischen Bedenken sowie die Einschätzungen von Prak- der eindeutigen Zuordnung etabliert (Burgi/Krönke 2018). 9
Forschungsgruppe Migrationspolitik, Universität Hildesheim tiker*innen im Rahmen unserer Interviews lassen es jedoch men, wie aus mehreren Interviews mit kommunalen Prak- als weder wahrscheinlich noch erstrebenswert erscheinen, tiker*innen deutlich wurde.12 Gleiches wird für die parallel dass das AZR im Sinne einer umfassenden „Integrationsda- existierenden Datenbanken der Länder beschrieben. Die tenbank“ weiterentwickelt wird. zentrale Voraussetzung eines systematischen Imports von Insofern schließen wir uns der Einschätzung von Bogu- Basisdaten zur weiteren Nutzung z. B. in der Fallarbeit ist mil et al. an, dass es nicht darum gehen sollte, „das AZR also, dass diese Daten zweifelsfrei verlässlich und aktuell für weitere Zwecke zu erweitern, jedoch die Zuverlässigkeit sind. Hinzu kommt dann die Anforderung, dass der Zugriff der Kerndaten soweit zu sichern, dass diese für anfallende bzw. Import nicht so aufwändig sein darf, dass im Einzelfall Aufgaben in der kommunalen Verwaltungspraxis mit mög- die Neuerhebung mit den Klient*innen einfacher erscheint. lichst geringem Mehraufwand verwertbar sind“ (Bogumil Wenn diese Voraussetzungen gewährleistet sind, könnte et al. 2018: 109). Inwieweit die aktuell geplanten Reformen durchaus darüber nachgedacht werden, auch Stellen außer- – sollten sie zur Umsetzung kommen – in diesem Sinne halb der Kommunen wie MBE und JMD Zugriffe zu ge- wirksam sein werden ist umstritten und noch nicht abseh- währen, wenn dies von den Klient*innen gewünscht ist.13 bar. Klarer ist hingegen, dass auch aus dem bisherigen Be- stand des AZR (und selbst, wenn dieser wieder komplett auf Basisdaten und ausländerrechtliche Sachverhalte re- duziert werden sollte), ein Import dieser Daten zum Bei- spiel für das kommunale Fallmanagement möglich ist und 12 | Diese Zweifel wurden genannt, auch wenn sich die Daten- qualität im Vergleich mit den Jahren 2015/2016 deutlich ver- sinnvoll sein kann. Kerndaten wie Namen, Geburtsort, Fa- bessert hätte, wie auch Bogumil et al. feststellten (Bogumil et milienstand etc. müssten dann nicht noch einmal neu er- al. 2018: 105). Die Autor*innen benennen hier auch detailliert Reformvorschläge, um die Verlässlichkeit der AZR-Daten und hoben werden und die ausländerrechtliche Situation wäre deren Synchronisierung mit anderen Stellen weiter zu ver- bekannt. Dass dies teilweise auch dort nicht geschieht, wo bessern (ebd.: 92-113). Zugriffs- und Importmöglichkeiten bestehen, hängt mit 13 | Es gilt bezüglich es AZR jedoch grundsätzlich die Ein- schränkung, dass für Zugewanderte aus der Europäischen nach wie vor bestehenden Zweifeln an der Verlässlichkeit Union, in vielen Kommunen die größte Gruppe, keine oder nur und Aktualität der im AZR gespeicherten Daten zusam- punktuelle Daten im AZR gespeichert werden. 10
5. Erste Schluss- folgerungen und zentrale Fragen für die weitere Arbeit Ist die eine zentrale Datenbank wirklich die Lösung? Es gibt (Basis-)Daten, die im Sinne aller Beteiligten ein- fach importiert statt immer wieder neu erhoben werden Die Einführung einer zentralen Datenbank mag technisch könnten. Es existieren Dokumente, die mehrere Institu- und formal datenschutzrechtlich denkbar sein. Es dürfte tionen in gleicher Weise benötigen. Ebenso liegen Chan- aber kein Zufall sein, dass sich alle uns bekannten Versu- cen in der (zustimmungspflichtigen) Verknüpfung von che, die in diese Richtung zielten, in der Praxis nie etab- Daten – auch weitergehenden, wie gemeinsam erstellten liert haben. Lebensläufe – zwischen Akteur*innen, insbesondere, Für Institutionen wie die Jobcenter sind Zugewan- wenn deren Arbeitsaufträge sich ähneln. Hierzu braucht derte nur ein Teil der Zielgruppe. Sie erfassen alle ihre es nicht zwingend eine neue Datenbank, auch Schnitt- Klient*innen nachvollziehbarerweise im selben, eigenen stellen und erweiterte Zugriffsrechte können eine Lö- System. Das Füttern einer weiteren Datenbank für eine sung sein. Teilmenge der eigenen Klient*innen scheint dort weder sinnvoll noch praktikabel und wirft zudem Fragen zur Abgrenzung auf, z. B. bis wann man als Migrant*in oder wie lange als Geflüchtete*r gilt. 5.1 Zentrale Fragen für die Das Argument, das gegen eine Erweiterung des AZR weitere Arbeit zur zentralen Migrations- und Integrationsdatenbank ins ▶▶ Wo genau können Schnittstellen und Verknüpfungen Feld geführt wird, gilt in abgeschwächter Form außerdem entscheidende Vorteile bringen, bei gleichzeitig auch für lokale Datenbanken: Eine Zusammenführung al- geringen Risiken und größtmöglicher Transparenz ler Daten von Zugewanderten an einer Stelle stünde unter für die Klient*innen? erheblichem Begründungszwang mit Blick auf Prinzipien der DSGVO und der informationellen Selbstbestimmung. ▶▶ Wie kann in diesen Fällen gewährleistet werden, Prinzipien, die für die Mehrheitsgesellschaft – gerade in dass die Zusammenhänge verstanden und die in- Deutschland – höchste Priorität haben. formationelle Selbstbestimmung der Klient*innen tatsächlich ausgeübt werden kann? Oder ist die Verknüpfung bestehender Systeme der ▶▶ Welche Voraussetzungen müssen für eine Umset- zielführendste Ansatz? zung bei lokalen Akteur*innen bestehen? Aus einer Reihe kommunaler Rückmeldungen wurden ▶▶ In welchen Fällen wiegen die berechtigten Beden- Bedarfe und Verbesserungspotenziale deutlich, sowohl ken gegenüber einer Zusammenführung von Daten bezüglich Effizienz und Kohärenz der Integrationsarbeit schwerer als der mögliche, ggf. überschaubare Nut- als auch mit Blick auf Erleichterungen für Migrant*innen. zen? 11
Forschungsgruppe Migrationspolitik, Universität Hildesheim 5.2 Erste Schlussfolgerungen auf und Jobcenter vor einer Herausforderung beim Über- gang (und der Übergabe von Daten wie z. B. bereits Basis der bisherigen Erkenntnisse erfolgten Kompetenzfeststellungen), welche die drei Viertel der Kommunen, in denen Jobcenter als gemein- 5.2.1 Perspektiven von Migrant*innen müssen same Einrichtung betrieben werden, so nicht kennen.14 Insofern muss die weitere Suche nach guten Lösungen eines einbezogen werden Integrationsdatenmanagements unterschiedliche Lagen be- Die Vorteile und Risiken eines verknüpften Datenma- rücksichtigen und differenzierte Antworten geben. nagements wurden bisher vor allem aus kommunaler Perspektive beleuchtet. Im nächsten Schritt gilt es, ver- mehrt unterschiedliche Perspektiven, insbesondere die Sicht der Zugewanderten selbst, aufzunehmen: Was 5.2.4 Software-Lösungen müssen zeitsparend brauchen sie und was wünschen sie? Welche Bedenken sein und erkennbaren Nutzen bringen und Ängste gibt es? Wie fühlen sich Zugewanderte im jeweiligen System der Datenerfassung? Wie problema- Die Weitergabe oder die Verknüpfung von Daten kann tisch nehmen sie Dopplungen bzw. Mehrfacherhebun- dann funktionieren, wenn es technische Lösungen gibt, gen einerseits und Datenverknüpfung andererseits war? die dies „mit ein oder zwei Klicks“ ermöglichen und de- ren Funktionsfähigkeit möglichst pannenfrei gesichert ist. Zeitaufwändige zusätzliche Vorgänge finden in Anbetracht begrenzter Ressourcen meist keinen Eingang in den Ar- 5.2.2 Unterschiedliche Zielsetzungen müssen beitsalltag von Beratungsstellen, Fallmanagement etc. Ent- benannt und differenziert werden scheidend dürfte auch sein, ob im Austausch von Daten ein Nutzen gesehen wird – für die eigene Arbeit, für die Das Once-Only-Prinzip argumentiert aus der Perspektive Klient*innen oder im Sinne einer ganzheitlichen Integrati- der Bürger*innen bzw. in unserem Fall der Zugewanderten. onsarbeit, wenn diese als Ziel jenseits des engeren eigenen Es geht um Erleichterungen und den Abbau von Bürokratie Auftrags verinnerlicht ist. In gleicher Weise werden auch im Zuge der Digitalisierung. Gleichzeitig sind die Über- Zugewanderte ihre Daten vor allem dann bewusst mit ver- legungen bezüglich des Integrationsdatenmanagements schiedenen Akteur*innen teilen, wenn sie darin für sich auch an weitergehenden Bedarfen (der Kommunen) zur selbst einen Nutzen erkennen. individuellen Integrationssteuerung orientiert. Auch dieses Interesse ist nachvollziehbar, wirft aber durchaus kritische Fragen danach auf, wer für die Steuerung individueller Inte- grationsprozesse „verantwortlich“ ist, wer „den Hut aufhat“. 5.2.5 Datenweitergabe ersetzt nicht das persön- In einer pluralistischen Gesellschaft obliegt die Steuerung liche Gespräch in der Fallarbeit des eigenen Lebensweges im Grundsatz jedem Individuum selbst, während der Staat die Rahmenbedingungen setzt. Auch wenn eine umfassende Datenbank implementiert Insofern muss bei der Bewertung von Datenmanage- wäre oder eine systematische Weitergabe z. B. von Lebens- ment-Lösungen als „hilfreich“ oder „problematisch“ stets läufen, Zertifikaten und Zielvereinbarungen vereinbart ist: differenziert werden, aus wessen Perspektive und mit wel- Ein „Assessment“ der Situation mit den Klienten*innen zu- chem Anspruch argumentiert wird. sammen, in dem sie selbst auch die Interpretation der über sie vorliegenden Informationen mitbestimmen, wird da- durch nicht ersetzt (dazu: Reis et al. 2020: 225-227).Persön- liche Ressourcen und komplexe Zusammenhänge können 5.2.3 Es gibt keine One-fits-all-Lösung am besten im Gespräch erörtert und eingeschätzt werden. Die vorhandenen Dokumente sind, vor allem bei Ziel- oder Welche Form der Dokumentation und der Datenver- Eingliederungsvereinbarungen, immer auch Ergebnis eines knüpfung sinnvoll ist, hängt auch mit den Strukturen vor Ort zusammen: Eine Großstadt mag andere Datenma- nagementsysteme benötigen als eine kleine Kommune. 14 | Im mehrfach zitierten Modellprojekt in Erlangen war die Ist ein kommunales Fallmanagement für Geflüchtete im- fehlende Kontinuität zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter, plementiert, stellen sich Fragen nach Kooperationen und in dessen Zuständigkeit Geflüchtete erst nach der Anerken- nung wechseln, ein Anlass zur Schaffung einer neuen über- möglicher Datenverknüpfung, die es ohne dieses nicht greifenden Datenbank. Die Stadt Erlangen ist eine von 110 gäbe. Ebenso stehen sogenannte Optionskommunen Optionskommunen, in denen das Jobcenter in alleiniger Trä- durch die institutionelle Trennung von Arbeitsagentur gerschaft, also nicht gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, geführt wird. 12
Datenmanagement in der lokalen Integrationsarbeit spezifischen Settings und einer mehr oder weniger guten 5.2.8 Komplexität abbauen statt Gesprächsatmosphäre zwischen der Beratungsinstitution und den Klient*innen. Außerdem können sich Vorausset- Schnittstellen aufbauen zungen, Ziele und Wünsche ändern. Das bedeutet nicht, Oft sind es die Wechsel von Zuständigkeiten oder die Über- dass ein gemeinsamer Blick auf den bisherigen Verlauf und gänge von einem Beratungssystem oder einen Rechtskreis eine Zusammenstellung von Dokumenten nicht hilfreich in einen anderen, die zu Brüchen führen. Diese Brüche las- sein können. Sie können in der Beratungs- und Fallarbeit sen sich durch Datenübergaben und Schnittstellen abmil- jedoch immer nur ein Baustein sein. dern. Allerdings wären manche der Übergänge durch eine Neuordnung bzw. Vereinfachung von Zuständigkeiten ver- meidbar. Der Rechtskreiswechsel vom AsylbLG (und SGB III) ins SGB II könnte komplett entfallen, wenn auch Asyl- 5.2.6 Datenschutz: Es fehlt teils an Verständnis bewerber*innen von Anfang an dem Jobcenter zugeordnet und Wissen vor Ort würden, wie vielfach gefordert (dazu u. a. Der Paritätische 2020: 35; Knuth 2016: 24; Misbach et al. 2009; Schammann/ Die Rückmeldungen zum Thema Datenschutz ha- Kühn 2016: 36-37). Ähnlich lässt sich die Praxis mancher ben den Blick auf Unsicherheiten, Missverständnisse Bundesländer einordnen, in denen die Zuständigkeit für und Graubereiche freigelegt: In manchen Kommunen die Unterbringung und teilweise auch die soziale Beratung scheitern unbedenkliche Vorgänge am Verweis auf vor- Geflüchteter nach bestimmten Fristen zwischen Kreis und geschobenen oder falsch verstandenen Datenschutz. Kommune wechselt. Auch die Trennung von JMD und Andernorts wird ein Datenaustausch praktiziert, der ein- MBE basiert nicht auf Überlegungen zur bestmöglichen deutig nicht mit dem Datenschutzrecht in Einklang steht. Begleitung von Zugewanderten, sondern auf der Zustän- Wie auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens wird digkeit unterschiedlicher Bundesministerien. besonders häufig zwar formell korrekt gehandelt, ohne je- Über die Suche nach bestmöglichen (technischen) Lö- doch dem „Geist“ der DSGVO und der informationellen sungen zur Verknüpfung und Vernetzung sollten Möglich- Selbstbestimmung gerecht zu werden. Nicht nur mit Blick keiten, bestimmte Probleme an der Wurzel zu packen, in- auf Integrationsdaten braucht es hier mehr Transparenz, dem Schnittstellen komplett entfallen, nicht aus dem Blick Verständnis und Expertise, um vor Ort dem Datenschutz geraten. gerecht zu werden und trotzdem handlungsfähig zu blei- ben. 5.2.7 Individuelles Datenmanagement und Integrationsmonitoring sollten zusammengedacht werden Immer wieder brachten kommunale Vertreter*innen bei unserer Frage nach individuellen Daten auch das Thema Monitoring und Steuerung der Integrationsarbeit auf. Hier- für sind keine personalisierten Daten notwendig, aber diese lassen sich zu aggregierten Datensätzen zusammenfassen, auf deren Basis Maßnahmen bedarfsorientiert entwickelt werden können. Insofern ist der Mehrwert eines Daten- managements besonders groß, wenn dieses sowohl für die individuelle Fallarbeit als auch für ein kommunales Integ- rationsmonitoring nutzbar ist. Auch hier kann die weitere Recherche Aufschluss über Herangehensweisen bieten, mit denen diese beiden Stränge verknüpft werden. 13
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