Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen ÖVP und SPÖ

Die Seite wird erstellt Lennard Hoppe
 
WEITER LESEN
Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen ÖVP und SPÖ
Grundlagen für die
    Zusammenarbeit
    zwischen
    ÖVP und SPÖ

1
I.      Präambel

Die Gemeinderatsparteien von ÖVP und SPÖ der Marktgemeinde Breitenfurt sind nach intensiven
Beratungen und Gesprächen übereingekommen, gemeinsam in einem koalitionären Verhältnis –
nach personeller und sachlicher Neuordnung der Funktionen und Aufgaben - die Verantwortung für
die Legislaturperiode von 2015 bis 2020 zu übernehmen. Die Bildung einer Koalition ist durch den
Verlust der absoluten Mehrheit der ÖVP bei der Gemeinderatswahl im Jänner 2015 für mehrheitliche
Beschlüsse im Gemeinderat sinnvoll.

Die Koalitionspartner haben sich auf ein ambitioniertes Arbeitsprogramm geeinigt. Wir wollen die
vereinbarten Maßnahmen unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten der Marktgemeinde
Breitenfurt umsetzen. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der Breitenfurterinnen und
Breitenfurter und ein neuer Stil der Zusammenarbeit der Fraktionen der ÖVP und SPÖ.

Die Koalitionspartner sehen folgende zentrale Herausforderungen:

       Zukunftsorientierte Erfüllung aller kommunalen Aufgaben.
       Erhaltung einer intakten Umwelt – vor allem für zukünftige Generationen.
       Verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften sowie die Verwirklichung der Vorhaben
        nach Priorität und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
       Nachhaltig denken und handeln und den Herausforderungen des Klimawandels begegnen
        sowie den Charakter Breitenfurts als Wohlfühlgemeinde im Biosphärenpark Wienerwald
        erhalten, um die Lebensqualität der Breitenfurterinnen und Breitenfurter zu sichern.
       Leistbares Wohnen für junge Breitenfurterinnen und Breitenfurter ermöglichen, sodass sie in
        ihrer Heimatgemeinde wohnen bleiben können.

Die Koalitionspartner verpflichten sich zu einer gemeinsamen Arbeitsweise nach den Prinzipien der
Transparenz und Objektivität in einem wertschätzenden, partnerschaftlichen Umgang miteinander
sowie der wechselseitigen Einbindung und Abstimmung innerhalb der Gemeindeführung.

Die Koalitionspartner halten ausdrücklich fest, dass sie einander im politischen Wettbewerb nicht als
Gegner sondern als Partner sehen, die der Erreichung der gemeinsamen Ziele, wie sie in diesem
Arbeitsübereinkommen festgelegt sind, verpflichtet sind. Parteipolitische Überlegungen dürfen
sachlichen Argumenten nicht gegenüberstehen. Erklärte Zielsetzung ist somit eine gemeinsame
Sachpolitik in wechselseitiger Übereinstimmung im Interesse der Marktgemeinde Breitenfurt.

Ebenso wollen die Koalitionspartner in der politischen Arbeit im Gemeinderat und in den
Ausschüssen Sorge tragen, dass Meinungen und Ideen der anderen politischen Parteien nach ihrem
sachlichen Gehalt und ihrer finanziellen Machbarkeit überprüft werden.

Gegenüber anderen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Land NÖ, etc.) wird im Vorhinein eine
gemeinsame Vorgangsweise besprochen.

Den Herausforderungen stellen sich die Koalitionspartner mit Engagement, Ernsthaftigkeit und
Zuversicht. Die Koalitionspartner bemühen sich um eine transparente Darstellung ihrer
Handlungsschritte und Entscheidungen zum besseren Verständnis für die Breitenfurter Bevölkerung.

Das vorliegende Arbeitsübereinkommen ist öffentlich. Beide Parteien haben das Recht, dieses in
ihren Aussendungen sowie anderen Medien, insbesondere auch elektronisch zu verbreiten, zu
diskutieren und auch zu kommentieren.

                                                  2
II.     Personelle Neuordnung

Bürgermeister (ÖVP)            Dipl.Ing. Ernst Morgenbesser
Vizebürgermeister (SPÖ)        Ferdinand Weißmann

Für den Fall einer Verhinderung des Bürgermeisters ist lt. NÖ Gemeindeordnung der
Vizebürgermeister seine Vertretung. Für den Fall, dass auch der Vizebürgermeister verhindert ist,
wird einvernehmlich der geschäftsführende Gemeinderat Wolfgang Schredl als seine Vertretung
festgelegt.

Der Bürgermeister und der Vizebürgermeister haben gleichermaßen das Recht, Sprechstunden im
Gemeindeamt abzuhalten.

Die Personalangelegenheiten von Gemeindebediensteten werden vom Bürgermeister und dem
Vizebürgermeister gemeinsam entschieden.

Die Anzahl der Gemeindevorstände wird wie bisher mit 7 festgelegt:
3 ÖVP, 2 SPÖ, 2 Breitenfurter Grüne.

Geschäftsführende GemeinderätInnen:
       Wolfgang SCHREDL (ÖVP)
       Franz HRUBY (ÖVP)
       Mag. Claudia JANKA-CHAPÓ (ÖVP)
       Ferdinand WEISSMANN (SPÖ)
       Sylvia VOGT, BEd (SPÖ)
       (Anmerkung: Die Namen der gf. GR der Breitenfurter Grünen sind im
       Arbeitsübereinkommender von ÖVP und SPÖ namentlich nicht festgelegt)

Prüfungsausschuss:
       Alexandra GERSTENBAUER (SPÖ)

Weitere Funktionen:
       Dr. Doris POLGAR (ÖVP)                  Umweltgemeinderätin
       Sylvia VOGT, BEd. (SPÖ)                 Bildungsgemeinderätin
       Mario WEISSMANN (SPÖ)                   Jugendgemeinderat
       Maximilian LANGER (ÖVP)                 Jugendgemeinderat

ÖVP und SPÖ halten wechselseitig fest, dass sie die KandidatInnen der jeweils anderen Partei positiv
bewerten und voll inhaltlich befürworten. Die SPÖ verpflichtet sich bei der anstehenden
Bürgermeisterwahl den ÖVP Vorschlag mit ihren 8 Mandaten zu unterstützen. Im Gegenzug
verpflichtet sich die ÖVP mit all ihren 11 Mandaten den SPÖ-Vorschlag für den Vizebürgermeister zu
votieren. Gleiches gilt für die Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder.

                                                  3
III.    Sachliche Neuordnung

Um eine Verbesserung der Aufgabenverteilung zu erreichen, wird eine Neuordnung der Ressorts
vereinbart. Im Sinne der anwachsenden komplexen Aufgaben wird die Anzahl der Ausschüsse auf 10
festgelegt. Zuzüglich des Prüfungsausschusses, der ein in der Gemeindeordnung gesetzlich
vorgeschriebener Ausschuss ist.

Die einzurichtenden Ausschüsse werden mit 7 Mitgliedern beschickt (Aufteilung wie im
Gemeindevorstand: 3 ÖVP, 2 SPÖ, 2 Breitenfurter Grüne).

Ressorts
Finanzen, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft       gf. GR. Wolfgang SCHREDL (ÖVP)
Energiewirtschaft & Sanfte Mobilität                  gf. GR (Breitenfurter Grüne)
Bildung & Bildungseinrichtungen                       gf. GR Sylvia VOGT, BEd. (SPÖ)
Bauwesen & Abfallwirtschaft                           gf. GR Franz HRUBY (ÖVP)
Gesundheit & Soziales                                 gf. GR (Breitenfurter Grüne)
Sport- und Freizeiteinrichtungen, Halle               gf. GR Ferdinand WEISSMANN (SPÖ)
Kultur & Kunst, Ortsbildpflege, Musikschule           gf GR Mag. Claudia JANKA-CHAPÓ (ÖVP)

Ausschüsse
Hochwasserschutz                                      Vorsitz (Breitenfurter Grüne)
Umwelt, Verkehr & Raumordnung                         Vorsitz Dr. Doris POLGAR (ÖVP)
Einsatz-Organisationen, Zivilschutz, Sozialer Wohnbau Vorsitz Robert PISS (SPÖ)

Prüfungsausschuss                                     Vorsitz Alexandra GERSTENBAUER (SPÖ)

Die Besetzung der Ausschüsse wird in einem separaten Schreiben definiert, das dem
Arbeitsübereinkommen beigefügt ist. (Anmerkung: Die Namen der gf. GR und des Ausschuss-
Vorsitzes der Breitenfurter Grünen sind im Arbeitsübereinkommender von ÖVP und SPÖ namentlich
nicht festgelegt).

Die einzelnen Ressorts beinhalten folgende Zuständigkeiten:

Finanzen, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft
Finanzwesen
Gewerbeförderungen
Ansprechpartner für Gewerbebetriebe
Fremdenverkehr
Förderungen im Land- und forstwirtschaftlichen Bereich
Güterwegeerhaltung
Energiewirtschaft & Sanfte Mobilität
Ausrichtung gemäß EMAS und Energieleitbild
Radwege
Bildung & Bildungseinrichtungen
Anschaffungen Volksschule
Schulwartangelegenheiten
Anschaffungen Hort
Anschaffungen Kindergärten
Aktionen der Bildungsgemeinderätin

                                                  4
Bauwesen & Abfallwirtschaft
Bauangelegenheiten
Bauhof u. Bauhoffuhrpark
laufende Straßensanierungen
Winterdienst
Friedhof
Umweltgrundstück
Kompostierungsgrundstück
Ortsbildpflege
Öffentliche Grünraumpflege
Gesundheit & Soziales
Hilfswerk
Weihnachtsaktion für bedürftige Breitenfurterinnen und Breitenfurtern und solchen in Pflegeheimen
Zuschüsse zur Betreuung bei Tagesmüttern
Unterstützung wohltätiger sozialer Vereine
Organisation Gesundheitstag
Impfungen
Ärztenotdienst
Sport- und Freizeiteinrichtungen, Halle
Erhaltung und Erneuerung von Sportflächen und Spielplätzen
Kommunale Freizeiteinrichtungen
Förderungen für Sportvereine
Betriebsorganisation Mehrzweckhalle
Anschaffungen für die Mehrzweckhalle
Kultur & Kunst, Ortsbildpflege, Musikschule
Organisation von Gemeindeveranstaltungen
Förderungen für Kulturvereine, Kirchen und Religionsgemeinschaften
Ehrungen
Kultur- und Geschichtsarchiv der Marktgemeinde (Museum)
Heimatbuch
Denkmalpflege
Gebührengestaltung der Musikschule
Anschaffungen für die Musikschule
Aktionen der Jugendgemeinderäte
Hochwasserschutz
Betreiben vereinbarter Projekte zum Hochwasserschutz
– budgetäre Zuordnung zum Ausschuss für Bauwesen
Einsatz-Organisationen, Zivilschutz, Sozialer Wohnbau
Infrastruktur und Betriebsausstattung für Feuerwehr, Rettung, Hilfswerk
Schaffung leistbaren Wohnraums für junge Breitenfurterinnen und Breitenfurter
Zivilschutz
– budgetäre Zuordnung zum Ausschuss für Bauwesen
Umwelt, Verkehr & Raumordnung
Aktionen im Bereich Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit um das Thema Umwelt
Fair Trade Partnerschaft
Ortsentwicklungskonzept
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Überregionale Kooperationen mit Bezirk und Stadt-Umland-Management (SUM)
– budgetäre Zuordnung zum Finanzausschuss

                                                5
IV.     Projekte/Vorhaben
1.) Breitenfurt.2023
    Optimierung G21 Aktivitäten nur im Zusammenhang mit wirksamen Landesförderungen.
2.) Flächenwidmung: Leistbares Wohnen, Betriebe
    2.1. BK-A4 „EVN Wiese“ keine Änderung des Status Quo (keine Freigabe der
    Aufschließungszone)
    2.2. Umwidmung Betriebsgebiet um „Zielpunkt“ zur Kernzone:
    Mögliche Verhandlungsspielräume bezüglich Leistungen durch Investoren für
    Gemeindeinfrastrukturen ausloten z.B. Rettung, Hilfswerk, Partyraum, Musikschule,
    Stemmklub, etc.
    2.3. Abtausch Bauland Sondergebiet Restaurant an der Laaber Straße mit neuem Bauland z.B.
    Gemeindegrund Tannengasse
    2.4. Baulückenschluss Gärtnerei Noll: Voraussetzung für eine Baulandwidmung sind
    Leistungen der Grundeigentümer für die Gemeinde, welche gemeinsam verhandelt werden.
3.) Einsatzorganisationen
    3.1. Beschaffung mobiler Notstromversorgung
    3.2. Feuerwehr: Entwicklungskonzept für das Bestandsgebäude
    3.3. Rettung, Hilfswerk: Entwicklungskonzept in der Kernzone gemäß 2.2.
4.) Hochwasserschutz: Umsetzen der Projekte
    4.1. Doktorbergbach
    4.2. Gernbergstraße: Retention durch Damm für die neue Straße durch den Gemeindewald
    (Verbindung Lattergrabenstraße-Gernbergstraße)
    4.3. Retentionsbecken westlich des Golfplatzes
    4.4. Königsbühel/Nachtigallweg
    4.5. Plattenberggraben (zwischen Sperrberg und Hammerlwiese)
    4.6. Oberflächenwasserkanal: Birkengasse/Dr. Kasimir Graff Gasse
5.) Öffentlicher Verkehr
    Alternatives Konzept (wie z.B. „Tram on demand“) zu entwickeln und in der Regionalen
    Leitplanung Bezirk Mödling sowie mit der Gemeinde Wien zu verhandeln.
6.) Verkehr im Ort
    Technische Optimierung der Fußgängerübergänge insbesondere bei Apotheke, in Ostende,
    beim Haus Bernadette, bei der Dorfgemeinschaft.
7.) Sport- und Freizeiteinrichtungen
    7.1. Sportplatz/Trainingsplatz: Sanierung im Zusammenhang mit Hochwasserschutz
    7.2. Sportpfad im Frauenwald
    7.3. Spielplätze: Optimierung und Modernisierung, Priorität vor Sportpfad
    7.4. Eislaufplatz: Kreative Sommernutzung entwickeln
8.) Feuerwehr-, Vereinshaus
    Entwicklungskonzept unter Einbeziehung des Bestandsobjektes
9.) „Museum“
    Ausbau des Kindergartens und zeitgemäße Adaptierung der Museumsräume - unter
    Berücksichtigung möglicher künftiger Erschließung des Kellergewölbes für „B-Kult“.
10.) Kardinal Piffl-Platz:
     Neugestaltung, Regenwasserkanalsanierung
11.) Gemeindeamt EG Umbau:
    2015 Planung und Baureifmachung
    2016 Umbau

                                             6
12.) Umwelt:
         EMAS, Energieeffizienz- Maßnahmen gemäß den beschlossenen Leitbildern
    13.) Liegenschaften:
        Konsequente Fortführung des Bauprogrammes für laufende Instandhaltungsmaßnahmen
    14.) Infrastruktur- Erhaltungsplan für Gemeindestraßen und Kanal:
         Konsequente Fortführung des Bauprogrammes
    15.) Renaturierung der Reichen Liesing:
         Priorität der zwei Düker Sanierungen
    16.) Heimatbuch Breitenfurt:
         Lösung finden, um die bisherige Arbeit zu sichern und zu veröffentlichen
    17.) KFZ-, Betriebsausstattung:
        2015 Ausschreibung LKW für Bauhof
        Planmäßige Erneuerung des Fuhr- und Maschinenparks
    18.) Finanzierung Punkt 3- 18:
         Möglichkeiten im mittelfristigen Finanzplan auszuloten

                                 V.      Koordinationsausschuss

Zur Koordination der gemeinsamen Arbeit und zur Abgleichung der wechselseitigen Standpunkte
wird ein Koordinationsausschuss eingerichtet, dem der Bürgermeister, der Vizebürgermeister und
die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der ÖVP und SPÖ angehören. Ist ein Ausschussmitglied
verhindert, kann die jeweilige Partei eine Vertretung entsenden und mit allen Rechten ausstatten.
Die VertreterInnen im Koordinationsausschuss sind ermächtigt, für Ihre Fraktionen verbindliche
Äußerungen und Erklärungen abzugeben.

Der Koordinationsausschuss ist berechtigt, zur Klärung von Sachfragen Mitarbeiterinnen der
Gemeindeverwaltung oder einzelne MitgliederInnen anderer Ausschüsse zur Beratung beizuziehen
und in sämtliche Unterlagen einzusehen.

Ziel der Arbeit im Koordinationsausschuss ist es, die Tagesordnung für den Gemeindevorstand und
die Gemeinderatssitzungen einvernehmlich festzulegen und nach Möglichkeit, Divergenzen im
Vorfeld nach sachlicher Diskussion zu bereinigen. Kann keine Einigkeit erreicht werden - die Sache an
und für sich oder die gemeinsame Vorgangsweise betreffend – darf jener betreffende Punkt nicht auf
die Tagesordnung des Gemeinderates genommen werden. Eine neuerliche Befassung der
zuständigen Gremien ist erforderlich.

Der Koordinationsausschuss tagt zeitgerecht – etwa eine Woche - vor dem geplanten
Gemeindevorstand, kann jedoch von den beiden Koalitionspartnern bei Bedarf jederzeit einberufen
werden.

Dringlichkeitsanträge der Koalitionspartner müssen jeweils rechtzeitig vor der Sitzung des
Gemeinderates der anderen Partei zur Kenntnis gebracht werden. Ein solcher Antrag darf dieser
Vereinbarung nicht widersprechen.

Für die Behandlung von Anträgen der Opposition gilt: Es wird verbindlich festgelegt, dass ein Beitritt
zu Anträgen der Opposition oder eine Zustimmung zu Anträgen der Opposition nur dann erfolgen
darf, wenn über diesen Beitritt oder diese Zustimmung ein Einvernehmen der Koalitionspartner
erzielt wurde.

                                                   7
VI.     Öffentlichkeitsarbeit/wechselseitige Information

Aussendungen der Gemeinde an die Bevölkerung und die Inhalte für die Gemeindehomepage
müssen unter den Koalitionspartnern abgestimmt werden. Eine sachliche Berichterstattung im Sinne
einer breiten Information der Bevölkerung muss gewährleistet sein.

Im Sinne einer positiven, kreativen Arbeit für Breitenfurt haben beide Koalitionspartner das Recht,
mit neuen Ideen, Projekten und Vorschlägen, die ihren jeweiligen Wahlprogrammen entsprechen, an
die Öffentlichkeit zu gehen, ohne dies mit dem Partner vorab abzustimmen. Beide Parteien können
jederzeit ihre Linie öffentlich darstellen und auf eingegangene Kompromisse bzw. Sachzwänge
hinweisen.

Zum wechselseitigen Informationsaustausch wird wöchentlich ein Jour fixe zwischen Bürgermeister,
Vizebürgermeister und - wenn erforderlich – mit dem Amtsleiter der Gemeindeverwaltung
vereinbart. Auf Verlangen sind alle gewünschten Unterlagen von den Bediensteten an die
geschäftsführenden GemeinderätInnen der beiden das Übereinkommen tragenden Parteien
auszuhändigen.

Öffentliche Auftritte werden – wenn nicht zwingende andere Gründe vorliegen (Krankheit, berufliche
Verhinderung, Urlaub, …) - vom Bürgermeister und dem Vizebürgermeister gemeinsam
vorgenommen. Der Vizebürgermeister hat ebenso wie der Bürgermeister das Recht bei
Veranstaltungen begrüßt zu werden und vor versammelter Gesellschaft zu sprechen.

                      VII.     Gültigkeit des Arbeitsübereinkommens

Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grunde, insbesondere bei unüberwindbaren Auffassungs-
unterschieden, bleibt vorbehalten. ÖVP und SPÖ erklären allerdings, dass sie das vorliegende
Arbeitsübereinkommen in der ernsten Absicht einer gemeinsamen Zusammenarbeit ausgehandelt
und unterfertigt haben.

Für den Fall, dass der Bürgermeister oder der Vizebürgermeister aus wichtigem Grunde (Krankheit,
berufliche Verhinderung u.Ä.) innerhalb der Periode zurücktritt, wird vereinbart, dass im Koor-
dinationsausschuss eine Einigung der Koalitionspartner über die Neubesetzung erzielt werden muss.

Das Verhandlungsteam für die ÖVP:                             Das Verhandlungsteam für die SPÖ:

Dipl.Ing. Ernst Morgenbesser                                  Ferdinand Weißmann

Wolfgang Schredl                                              Sylvia Vogt, BEd.

Franz Hruby                                                   Robert Piss

Mag. Claudia Janka-Chapó                                      Alexandra Gerstenbauer

Breitenfurt, am 19.2.2015                                     2-fache Ausfertigung (ÖVP/SPÖ)
                                                 8
Mit dem ausgehandelten Arbeitsübereinkommen für die Legislaturperiode 2015-2020 erklären sich
die MandatarInnen der beiden Fraktionen ÖVP und SPÖ mit ihrer Unterschrift einverstanden.

Volkspartei Breitenfurt (ÖVP):                    Sozialdemokratische Partei Breitenfurt (SPÖ):

                                              9
Sie können auch lesen