Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.

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Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
mit den amtlichen Bekanntmachungen
                                                                             39. Jahrgang
  der VerBandsgemeinde Wöllstein                             Donnerstag, den 1. April 2021
  und der verbandsangehörigen Ortsgemeinden                             Ausgabe 13/2021

  Liebe Mitbürgerinnen
     und Mitbürger,
   wir wünschen Ihnen allen
     ein frohes, gesegnetes
    Osterfest und erholsame
           Feiertage.
       Ihr Bürgermeister Gerd Rocker,
     sowie Ihre Ortsbürgermeisterinnen
                 und Ortsbürgermeister
    „Aber der Engel sprach zu den Frauen:
              Fürchtet euch nicht!
            Ich weiß, dass ihr Jesus,
            den Gekreuzigten, sucht.
                Er ist nicht hier;
              er ist auferstanden,
           wie er gesagt hat. Kommt
     und seht die Stätte, wo er gelegen hat.“
                         Matthäus, 28: 5 - 6

Nachrichten online www.woellstein.de/vg_woellstein/Bürgerservice/Nachrichtenblatt/
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
Wöllstein                                             - 2 -                                     Ausgabe 13/2021

                      Testzentrum Öffnungszeiten Corona

 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 seit Montag, 22.03.2021 hat das Schnelltestzentrum in Wöllstein an drei Tagen in der Woche geöffnet.
 In der ersten Woche haben bereits mehr als 300 Personen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich kostenlos
 und ohne vorherige Terminvergabe auf das Corona-Virus testen zu lassen.
 Betrieben wird das Schnelltestzentrum im alten Verwaltungsgebäude in der Bahnhofstraße von den Freiwilligen
 Feuerwehren der Verbandsgemeinde Wöllstein. Diesen, sowie allen weiteren Helfern, gilt mein besonderer Dank,
 dass sie sich für diese gute und wichtige Sache im Sinne der Pandemiebekämpfung engagieren.
 Die Öffnungszeiten des Schnelltestzentrums sind wie folgt:

 Montag, 17.00 – 19.00 Uhr
 Mittwoch, 17.00 – 19.00 Uhr
 Samstag, 10.00 – 12.00 Uhr

 Das Testzentrum ist auch am Ostersamstag (03.04.2021) und Ostermontag (05.04.2021) für Sie geöffnet.

 Das Schnelltestzentrum kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.
 Bitte bringen Sie zwingend Ihren Personalausweis und wenn möglich einen eigenen Kugelschreiber mit!
 Fragen zum Schnelltestzentrum können Sie während den üblichen Dienstzeiten der Verwaltung an die Rufnum-
 mer: 06703302-89 richten.

 Auf die wichtigsten Regeln möchten wir Sie bereits hinweisen:
 • Getestet werde nur Personen OHNE KRANKHEITSSYMPTOME (wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion
    haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder die Telefonnummer 116117).
 • Bitte warten Sie bis Sie aufgerufen werden.
 • Bitte halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein.
 • Bitte tragen Sie beim Warten vor dem Gebäude bereits einen Mundschutz in Form einer FFP2-Maske.
 • Bitte warten Sie auf das Testergebnis.
 Auf der Homepage www.corona.rlp.de/de/testen können Sie ergänzend nach alternativen Testmöglichkeiten
 (Ärzte, Apotheken etc.) in der Nähe suchen.
 Machen Sie bitte regen Gebrauch von der Möglichkeit der Testung und schützen Sie damit sich und Ihr Umfeld -
 gleich, ob im familiären ober beruflichen Bereich.
                                                                                         Mit herzlichen Grüßen
                                                                                            aus der Verwaltung
                                                                                              Ihr (Gerd Rocker)
                                                                                                  Bürgermeister
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
Wöllstein                                                 - 3 -                                         Ausgabe 13/2021

                Notfall-Fahrdienst zur Impfstation nach Alzey

            Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
            das Landesimpfzentrum in Alzey hat seine Arbeit erfolgreich aufgenommen. Nach und nach wird derzeit die
            Gruppe der über 80-jährigen auf vorherige Anmeldung geimpft.
            Wir hoffen, dass es Ihnen allen möglich sein wird, zur Impfstation zu kommen. Für diejenigen unter Ihnen,
            die weder selbst noch mit Verwandten oder Nachbarn nach Alzey gelangen können, bieten wir mit dem
            Bürgerbus der Verbandsgemeinde Wöllstein einen Fahrdienst an.
            Wurde Ihnen seitens des Landes Rheinland-Pfalz ein Impftermin zugewiesen, wenden Sie sich bitte recht-
            zeitig an das Team des Bürgerbusses unter der Telefon-Nr. 06703/302-85 (erreichbar während den üblichen
            Öffnungszeiten der Verwaltung), damit wir Ihre Fahrt organisieren können.
            Nutzen Sie bitte zuerst Ihre persönlichen Möglichkeiten, da es uns nicht möglich sein wird alle Seniorinnen
            und Senioren zum Impfzentrum zu fahren und auch wieder abzuholen.
            Wir werden Ihnen gerne helfen, Ihren Impftermin wahrzunehmen!
            Bleiben Sie gesund!
            Kontakt Impfstation:
            Zahlreiche Informationen und Beratung zur Impfung finden Sie auch unter www.corona.rlp.de oder unter der
            Impfberatung Tel. 0800-5758100
                                                                                   Herzliche Grüße aus der Verwaltung
                                                                                                           Gerd Rocker
                                                                                                        (Bürgermeister)

                                   k t io n s v o r v e  r legung
                              Reda                            r t a gen
                                            O  s t e r f e ie
                             wegen den

      Bitte beachten Sie, dass der Redaktionsschluss wegen der bevorstehenden
      Osterfeiertage vorverlegt wird:
                          für KW 14 ist der Redaktionsschluss
                                 am Dienstag, 30.03.2021
                                      um 16.00 Uhr
      Bitte reichen Sie Ihre Texte rechtzeitig zu dem genannten Termin ein. Später
      eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wie bit-
      ten um Beachtung.
                                                                    Ihre Redaktion
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
Wöllstein                                                                                              - 4 -                                              Ausgabe 13/2021

                                                        Der Wertstoffhof zieht um

   Der Wertstoffhof in Wöllstein zieht zum 01. April 2021 von seinem bisherigen Standort in der Ostdeutschen
   Straße (Gelände Raiffeisen-Warengenossenschaft) in die Maria-Hilf-Straße (ehemaliges Baustofflager
   Pitthan) um.
   Sie können dort zu den bekannten Bedingungen Ihre Wertstoffe anliefern.
   Die Öffnungszeiten bleiben unverändert:
   1. März bis 30. September:
   Dienstag und Donnerstag, 16:00-18:00 Uhr
   Samstag, 08:00 bis 12:00
   1. Oktober bis 28./29. Februar:
   Dienstag und Donnerstag, 15:00-17:00 Uhr
   Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr
   Ostersamstag geschlossen

                                                                                                           Am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden
                                                                                                           Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverein Wöllstein
                                         Notrufe                                                           Unter der Woche von 19.00 bis 06.00 Uhr
                                                                                                           Am Wochenende und Feiertagen 24 Stunden

■■ Feuerwehr                                                                                               ■■ Kinderärzte Notdienst
Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������112
                                                                                                           im Diakonie Krankenhaus Kreuznacher Diakonie (4. OG)
                                                                                                           Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach
■■ Polizei                                                                                                 Sprechstunden: Mittwoch, 16.00 - 18.00 Uhr
Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������110   Wochenende/Feiertage, 09.00 - 12.00 Uhr / 16.00 - 18.00 Uhr
Polizei Wörrstadt������������������������������������������������������������06732/911100
                                                                                                           Telefon: 0671/605-2401
                                                                                                           Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester
                                                                                                           09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr.
                       Bereitschaftsdienste
                                                                                                           ■■ Zahnärztlicher Notfalldienst
                                                                                                           im Kreis Alzey
■■ Ärztlicher Notdienst                                                                                    01805/666007 (0,12 € à Minute)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 (ohne Vorwahl)                                                      an Wochenenden und Feiertagen
Bei Lebensgefahr oder schweren Unfällen ist direkt der Rettungs-                                           Der für dringende Fälle eingerichtete Wochenend-Notfalldienst
dienst unter 112 zu alamieren.                                                                             beginnt Samstag um 08.00 Uhr und endet Montag um 08.00 Uhr. An
                                                                                                           Feiertagen wird analog verfahren.
■■ Krankenhäuser
Diakonie Bad Kreuznach������������������������������������������������������0671/6050
St. Marienwörth Bad Kreuznach������������������������������������������0671/3720
                                                                                                           ■■ Apothekennotdienst-Regelung
Giftinformationszentrale Mainz�����������������������������������������06131/19240                                              in Rheinland-Pfalz
DRK Krankenhaus Alzey����������������������������������������������������06731/4070
                                                                                                           Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummer:
                                                                                                           01805-258825-PLZ
■■ „Helfer vor Ort“                                                                                        - also zum Beispiel 01805-258825-55597 für Wöllstein -
First Responder-Einheit                                                                                    Kosten aus dem deutschen Festnetz 0,14 €/Min.,
Notruf über die Rettungsleitstelle:                                                                        Mobilfunk-Preise abweichend (max. 0,42 €/Min.)
Telefon 19222 oder auch über die 112                                                                       Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter
Bereitschaftszeiten:
                                                                                                           www.lak-rlp.de
Frw. Feuerwehr Stein-Bockenheim
                                                                                                           Die aktuellen Notdienste werden auch an der Apotheke ausge-
Unter der Woche von 18.00 - 06.00 Uhr
                                                                                                           hängt.
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
Wöllstein                                                                              - 5 -                                                  Ausgabe 13/2021

                                                                                           ■■ Sicherheitsberater für Senioren
                           Bürgerservice                                                   Ständig vor Ort und auf Augenhöhe mit den Senioren ist der Sicher-
                                                                                           heitsberater im präventiven Bereich zur Entlastung und Unterstützung
                                                                                           unserer Polizei tätig.
■■ VG Bus                                                                                  Roland Straub, Tel. Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 5083 9532,
                                                                                           E-Mail: rostra66@gmx.de
Fahrten finden derzeit nicht statt.

■■ Bürgerbus                                                                               ■■ Digitalbotschafter für Senioren
                                                                                           Für Fragen und einfache Hilfe am Smartphone, Tablet oder PC wen-
   der Verbandsgemeinde Wöllstein                                                          den Sie sich bitte an:
                                                                                           Roland Straub, Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 50839532,
                                                                                           Mail: rostra66gmx.de
                                               Hinweis zum Bürgerbus:
                                              Fahrten finden derzeit nicht statt.
                                              Der Bürgerbus wird zurzeit als
                                                                                           ■■ Schulen
                                              „Impfshuttle“ eingesetzt.                    Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein
                                              Entsprechende Fahrten siehe                  Schulleiterin: Elena Seiler
                                              „Notfall-Fahrdienst“ auf Seite 3             Schulrat-Spang-Straße 7-9, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 93040,
                                                                                           realschuleplus@woellstein.de
                                                                                           http://www.realschuleplus-woellstein.de
                                                                                           Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim
■■ Rufbereitschaft                                                                         Schulleiterin: Sonja Eschenauer
   Wasserversorgung                                                                        Pestalozzistraße 5, 55599 Gau-Bickelheim, Tel. 06701 / 2892,
Für alle Ortsgemeinden zuständig: Wasserversorgung Rheinhessen-                            grundschule@gs-gaubickelheim.de
Pfalz GmbH, Rheinallee 87, Bodenheim, Tel. 06135/6500.                                     http://www.gs-gaubickelheim.de
Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen                             Grundschule „Am Martinsberg“ Siefersheim
Meister weitergeleitet.                                                                    Schulleiterin: Christiane Hasselberg
                                                                                           In der Heidenhecke, 55599 Siefersheim, Tel. 06703 / 1663,
                                                                                           gs-siefersheim@woellstein.de, http://www.gs-siefersheim.de
■■ Rufbereitschaft Abwasserbeseitigung                                                     Grundschule „Am Appelbach“ Wöllstein
während der Dienststunden 06703/ 30244 oder 3020,                                          Schulleiterin: Andrea Seelig
nach Dienstschluss und am Wochenende 0160 / 91324466.                                      Eleonorenstraße 83, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 301426,
Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an Hauptkanälen,
                                                                                           grundschule@gs-woellstein.de
Abwasserpumpstationen, Kläranlage, usw. zuständig.
                                                                                           http://www.gs-wöllstein.de
Bei Verstopfungen an Hausanschlussleitungen (auch im Straßenbe-
reich) wenden Sie sich an entsprechende Fachfirmen, die Sie unter
der Rubrik „Grubenentleerung“ im Branchenfernsprechbuch finden.                            ■■ Bücherschrank Wonsheim
                                                                                           Der öffentliche Bücherschrank der Verbandsgemeinde Wöllstein
■■ Rufbereitschaft Strom/Erdgasversorgung                                                  befindet sich am Rathaus Wonsheim und ist jederzeit zugänglich und
Strom (für alle Ortsgemeinden):                                                            benutzbar. Der Schrank ist mit unterschiedlichster Literatur gut gefüllt,
EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800       es können Bücher entnommen und neue eingestellt werden.
Gas (für die OG-Gau-Bickelheim):
EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800       ■■ Wertstoffhof
(für alle übrigen Ortsgemeinden):                                                          Der Wertstoffhof Wöllstein, Maria-Hilf-Straße (ehemaliges Baustoffla-
RWE Westnetz��������������������������������������������������������� Tel. 0800 0793427   ger Pitthan), hat folgende Öffnungszeiten:
                                                                                           1. März bis 30. Sept., dienstags u. donnerstags 16.00 bis 18.00 Uhr
■■ Zuständige bev. Bezirksschornsteinfeger                                                 1. Okt. bis 28./29. Febr. dienstags u. donnerstags 15.00 bis 17.00 Uhr
für die Gemeinden Wöllstein, Gumbsheim, Eckelsheim,                                        Ganzjährig samstags 08.00 bis 12.00 Uhr.
Siefersheim, Wonsheim, Stein-Bockenheim
Hermann Müller, Keltenstraße 3, 55597 Wöllstein
Tel. 06703/4945, Fax 06703/4935
Email woellsteiner-feger@t-online.de
                                                                                                                Soziale Dienste
für die Gemeinde Wendelsheim
Patrick Busch, Donnersbergstr. 5, 55234 Flomborn
Tel. 06735/2694002, Fax. 06735/2694009                                                     ■■ Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein
Email patrickbusch@gmx.net                                                                 Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung
für die Gemeinde Gau-Bickelheim und Wöllstein                                              Die Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, ist montags bis
Jonas Schimsheimer, Neupforte 14, 55291 Saulheim                                           freitags, von 08.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet.
Tel. 06732/2737130                                                                         Anschließend ist eine Rufumleitung geschaltet.
schimsheimer@web.de                                                                        Telefon-Nr.: 06703/9111-0, Fax: 06703/9111-20
Mobil 0151/54 87 48 28                                                                     E-Mail-Adresse: kontakt@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de,
                                                                                           Internet: www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de
■■ Bezirksbeamte
   der Polizeiwache Wörrstadt                                                              ■■ Caritaszentrum Alzey
Die Bezirksbeamten sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und                            Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen
Bürger, für Institutionen, Verbände und Behörden. Sie halten den ver-                      Termine nach Vereinbarung Tel. 06731/941597
trauensvollen Kontakt zum Bürger, auch im direkten Gespräch und                            Haus- und Familienpflege Tel. 06731/941598
bearbeiten alle anfallenden Straftaten in ihrem Bezirk.                                    Betreuungsangebot in der Sonnenblume, Niedergasse 2, Erbes-
Berthold Weber/ Oliver Nöthen                                                              Büdesheim
Kontakt: Telefon: 06732/ 911-107
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
                                                                                           ■■ Sozialpsychiatrischer Dienst
                                                                                           des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der
■■ Schiedsmann                                                                             Hexenbleiche 34, Alzey.
Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 015202853468, Walter                        Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren
Simon, walter.simon@schiedsmann.de oder Tel. 06703-1444, Franz-                            Kontaktpersonen.
Josef Lenges.                                                                              Informationen und Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten
                                                                                           unter Tel. 06731/408-7038 und -7039.
■■ Gleichstellungsbeauftragte                                                              Offene telefonische ärztliche SPDI-Sprechstunde (Sozialpsychiatri-
Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 06703/302-0, E-Mail:                        scher Dienst des Gesundheitsamtes Alzey-Worms) ohne Voranmel-
gleichstellung.steinle@gmail.com                                                           dung, montags 10 bis 12 Uhr unter Tel. (06731) 408-7079.
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
Wöllstein                                                           - 6 -                                                              Ausgabe 13/2021

■■ Ambulanter Hospizdienst                                              ■■ Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V.
Der Hospizdienst engagiert sich für Menschen in der letzten Lebens-     Kontakt: Tel. 06731-8923053 E-Mail: marita.debnar-fsh@gmx.de
phase und für deren Angehörige. Wir arbeiten ehrenamtlich und jeder     Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression
kann den Dienst kostenlos in Anspruch nehmen ohne Ansehen der           MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey
Konfession, der Kirchenzugehörigkeit oder der Nationalität.             Keine vorherige Anmeldung notwendig.
Einsatzleitung:                                                         Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe
-   für die Pfarrgruppe Wißberg:                                        Alzey und Umgebung
    Marianne Groben, Burggasse 24, 55599 Gau-Bickelheim,                Kontakt:
    Tel.: 06701/573                                                     Daniela Destradi������������������������������������������������������������ 06241-594675
                                                                        M. Rothenmeyer����������������������������������������������������������� 06734-961177
-   für die Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz:
    Margot Haubs, Römerring 4, 55597 Wöllstein, Tel. 06703/960379.
                                                                        ■■ Wöllsteiner Tischlein e.V.
                                                                        Bahnhofstr. 1, 55597 Wöllstein
■■ Arbeiterwohlfahrt                                                    Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Menschen
Altenhilfe - Mobiler Sozialer Hilfsdienst - Krankenpflege - Haus- und   Öffnungszeit: mittwochs von 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Familienpflege - Erholung- Jugendarbeit und Beratung - Kleiderkam-      Kontakt: Stegemann-Krüger������������������������������������� 06703/66 19 883
mer.                                                                    e-mail: woellsteiner.tischlein@gmail.com
AWO-Sozialstation
Schwerstkrankenpflege, Pflege behinderter und alter Menschen,
Behandlungspflege, Familienpflege, Pflegeeinsätze (nach § 37 III SGB    ■■ Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein
IX).                                                                    Pflegestützpunkt Wörrstadt/Wöllstein Kostenlose und trägerneutrale
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Alzey-Worms e.V.,                        Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Ange-
Hellgasse 20, 55232 Alzey, Telefon 06731/7800                           hörige. Hausbesuche möglich. Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörr-
Ortsvereine:                                                            stadt.
Wendelsheim: 1. Vors. Karl Walther, Am Pfortweg 1,                      Ansprechpartner:
Tel. 06734/8736, Fax 962450, awowalther@aol.com                         Frau Sabine Theis, Tel.: 06732/932 94 84,
Senioren-Nachmittage, Senioren-Tanzgruppe, Senioren-Gymnastik,          E-Mail: sabine.theis@pflegestuetzpunkte.rlp.de,
Senioren-Singgruppe                                                     Frau Sonja Hill, Tel.: 06732/932 94 95,
Wöllstein: 1. Vors. Annerose Walk, Gotenstraße 1, Tel. 06703/3269,      E-Mail: sonja.hill@pflegestuetzpunkte.rlp.de,
Email: AnneroseWalk@web.de                                              Frau Birgit Wagner, Tel. 06732-951 80 24,
Wonsheim: 1. Vorsitzende Emmi Schön, am Sonnenberg 7, 55599             E-Mail: wagner.birgit@alzey-worms.de.
Wonsheim Tel.: 06703/2525. Rollstuhlverleih                             Sprechstunde nach vorheriger telefonischer Anmeldung.
Seniorenzentrum Wörrstadt, Humboldstraße 3, 55286 Wörrstadt,            Ab Januar 2021 neue E-Mail Adresse
Telefon: 06732/9140, Fax 06732/914199                                   E-Mail: birgit.wagner@pflegestuetzpunkte-rlp.de
seniorenzentrum.woerrstadt@awo-rheinland.de
                                                                        ■■ ZEITBANK Wöllstein und Umgebung e.V.
■■ Diakonisches Werk                                                    „Zeit geben und Zeit nehmen“
Telefon 06731/9503-0; Fax 06731/950311; Email dw-alzey@dwwa.de          Die Mitglieder des Vereins unterstützen sich gegenseitig.
Erziehungsberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, Schwangeren-         Wir informieren Sie gerne telefonisch unter
beratung, Lebensberatung, Erholungshilfe                                Tel. 06703 - 3059270 Frau Kämmerer oder
Treffen von Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe:        Tel. 06703 - 941654 Frau Güntner
                                                                        oder per E-Mail: zeitbank@gmx.de
■■ Notruf und Beratung für vergewaltigte                                Gäste/Interessenten sind zu unseren Kennenlern-Treffen
                                                                        immer herzlich willkommen.
   Frauen und Mädchen
Mainz, Walpodenstr. 10, 55116 Mainz, Tel. 06131-221213,
Fax: 06131-229222, E-Mail: notruf@frauenzentrum-mainz.de
                                                                        ■■ Gemeindeschwester plus
web. www.frauennotruf-mainz.de                                          Sie sind über 80 Jahre alt und brauchen noch keine Pflege? Sie
                                                                        möchten ihre Selbständigkeit und Gesundheit so lange wie möglich
                                                                        erhalten? Ihnen bei Ihren Wünschen, Sorgen und Bedarfen zu helfen
■■ Jugend- und Drogenberatungsstelle                                    und Sie über Unterstützungs- und Freizeitangebote zu informieren ist
Die Jugend- und Drogenberatungsstelle befindet sich in der Schloß-      meine Aufgabe! Als „Kümmerer“ vor Ort, besuche ich Sie gerne bei
gasse 11, 55232 Alzey, Tel.-Nr. 06731/1372 und 7689                     Ihnen zu Hause. Denn auch Fürsorge ist Vorsorge!
                                                                        Carmen Mitsch
■■ ILCO-Gruppe                                                          Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein
Selbsthilfegruppe für Menschen mit künstlicher Harn- und Darmab-        Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt
leitung                                                                 Telefon: 06732 / 933 6870, Mobil: 0175 / 116 8907
Ansprechpartner: Dieter Kaul, Hauptstraße 50a, 55546 Hackenheim,        mitsch.carmen@alzey-worms.de
Tel. 0671/66073.
                                                                        ■■ Weisser Ring e.V.
■■ Sozialverband VdK - Kreisverband Alzey                               Wir helfen Kriminalitätsopfern - Außenstelle Worms / Landkreis Alzey,
Schwerpunkte unserer sozialrechtlichen Hilfe Renten- und Schwerbe-      Tel.: 0151 5127 8604 E-mail: weisser-ring.az-wo@hoeding.net
hindertenrecht, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Pfle-
geversicherung, Alten- und Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht,   ■■ WiW Bürgerinitiative
Patientenschutz und Patientenberatung usw.                              Willkommen in Wöllstein e.V.
Spießgasse 77, Alzey                                                    Ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete und Neubürger
Tel.: 06731/548797-0 und Fax 06731/548797-90                            Unterstützung mit Projekten (Café, Sprachkurse, Fahrradwerkstatt
Ortsverband Gau-Bickelheim: Tel. 06701/7404                             etc.) und durch persönliche Hilfe, Begleitung und Patenschaften
1. Vorsitzender Wilhelm Inboden, Kreuzgasse 7                           Tel: 06703-961966 oder -2363, Dr. Petra Renner-Weber
Ortsverband Wöllstein: Tel. 06703/4945                                  Tel: 0176-31698385 Leonie Weber
1. Vorsitzende Regina Müller, Keltenstraße 3                            oder: mail@willkommeninwoellstein.de
                                                                        Annahme von Kleidung
■■ Jugendscouts im Landkreis Alzey-Worms                                Kleiderkammer ist bis auf Weiteres geschlossen.
Kostenfreie Sprechstunde für Jugendliche unter 25 Jahren Beratung       Bürozeiten nach Terminvereinbarung:
zu allen Fragen der Ausbildung, Arbeit, ALG I/II, Bewerbungshilfen,     Sozialarbeiter Herr Dipl. Pädagoge Simon Louanzi
allgemeine Lebensberatung ... Wir zeigen Dir Wege durch das Laby-       Diakonisches Werk Rheinhessen FJHZ,
rinth der Möglichkeiten! Termine nur nach Vereinbarung, Beratung        Schlossgasse 12 in 55232 Alzey
durch Justyna Ewa Gladosch, Mail: gladosch.justyna@alzey-worms.         Telfon: 06731/996811 (Familien und Jugendhilfe Zentrum)
de, Träger: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abt. 5 Jugend und Familie      Mobil: 0176 38732149
Das Projekt wird von EU, ESF, Land Rheinland-Pfalz, Kreis und Job-      Fax: 06731/996820
center Alzey-Worms finanziert.                                          Mail: simon.louanzi@diakonie-rheinhessen.de
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
Wöllstein                                                       - 7 -                                           Ausgabe 13/2021
                                                                    TOP 2   Grundschule „St. Martin“ in Gau-Bickelheim;
                                                                            Ausbau zur Zweizügigkeit und Anbau eines Mensaberei-
                      Verbandsgemeinde                                      ches;
                                                                            Erörterung vor dem Hintergrund der sich darstellenden
                                                                            Schülerzahlenentwicklung
                                                                    TOP 3   Betreuungsangebote an den Ganztagsschulen
VERBANDSGEMEINDE WÖLLSTEIN                                                  3.1 Grundschule „Am Appelbach“, Wöllstein
Bürgermeister Gerd Rocker
St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim
                                                                            3.2 Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz“, Wöllstein
Tel. 06703/302-0, Fax 06703/302-14                                          - Sachstandsbericht -
E-Mail VG-Verwaltung: info@vg-woellstein.org                        TOP 4   Betreuungsangebote an den Grundschulen
Öffnungszeiten: finden nicht statt                                          4.1 Grundschule „St. Martin“, Gau-Bickelheim
Internet: www.woellstein.de
                                                                            4.2 Grundschule „Am Martinsberg“, Siefersheim
                                                                            - Sachstandsbericht -
                                                                    TOP 5   Grundschule „Am Martinsberg“, Siefersheim;
            Amtliche Bekanntmachungen                                       Anbau eines Mensabereiches und brandschutztechnische
                                                                            Maßnahmen
            Öffentliche Bekanntmachung                                      - Sachstandsbericht -
                                                                    TOP 6   Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz“; Sanierungs-
                   Einladung zur Sitzung                                    maßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramm 3.0
                des Schulträgerausschusses                                  - Sachstandsbericht -
                                                                    TOP 7   EDV Ausstattungen der Grundschulen und Realschule Plus
              der Verbandsgemeinde Wöllstein                                „Rheinhessische Schweiz“
Die nächste Sitzung des Schulträgerausschusses der Verbandsge-              7.1 Verwaltungsbereich
meinde Wöllstein findet am Donnerstag, dem 08. April 2021 um                7.2 Schulischer Bereich
18:00 Uhr, im Gemeindezentrum Wöllstein, Great-Barford-Straße
                                                                    TOP 8   Umsetzung des Digitalpaktes Schulen
11, 55597 Wöllstein, statt.
                                                                            - Sachstandsbericht -
Hiermit erfolgt gem. 34 Abs. 6 i. V. m. § 27 GemO die öffentliche
Bekanntmachung.                                                     TOP 9   Mitteilungen und Anfragen
                                                                                                             Mit freundlichen Grüßen
Tagesordnung
                                                                                                     gez. Gerd Rocker, Bürgermeister
I. Öffentlicher Teil
TOP 1       Schülerzahlenentwicklungen an den drei Grundschulen
            und der Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz“
            - Sachstandsbericht -                                             Nichtamtliche Mitteilungen

                                                          Nachruf
                     Am Donnerstag, dem 18. März 2021, verstarb im Alter von 84 Jahren

                                          Herr Altbürgermeister Jakob Schwind
             Herr Schwind war seit 1969 Mitglied im Ortsgemeinderat Wendelsheim. Von 1974 bis 1989
             hatte er die Funktion des 1. Beigeordneten in seiner Heimatgemeinde. Von 1989 bis 2004
             übernahm er die Verantwortung als Ortsbürgermeister.
   Dem Verbandsgemeinderat Wöllstein und verschiedenen Ausschüssen gehörte er von 1972 bis 1974
   an.
   Mit Engagement und großem persönlichen Einsatz hat er die Entwicklung der Verbandsgemeinde Wöll-
   stein und der Ortsgemeinde Wendelsheim gefördert und geprägt. Eine Herzensangelegenheit von ihm
   war die Dorferneuerung und der Erhalt des historischen Ortsbildes. Die Gestaltung der Ortsmitte, die
   Renovierung des Rathauses, des Dorfgemeinschaftshauses und die Erweiterung der Friedhofskapelle
   hat er maßgeblich begleitet.
   Ebenfalls in seine Amtszeit fiel die Ansiedlung des Hochtechnologieparkes Mikroforum. Sein umfas-
   sendes historisches Wissen um die Ortsgeschichte hat er in zahlreichen Beiträgen niedergeschrieben
   und somit auch für künftige Generationen erhalten. In vielen Bereichen war er Motor, Ideengeber und
   treibende Kraft. Auch die Förderung des Vereinslebens und die Partnerschaften mit der französischen
   Gemeinde Messein und der Schwestergemeinde Wendelsheim/Rottenburg waren ihm sehr wichtig.
   Durch seine Aufrichtigkeit, seine Verlässlichkeit, seine Offenheit und sein Bemühen um Konsens und
   Ausgleich hat er sich die Achtung und Wertschätzung vieler unserer Mitbürger erworben.
   In Dankbarkeit und Trauer nehmen wir Abschied. Wir werden Ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
   Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Ehefrau, seinen Kindern und den Angehörigen.

                      Für die Verbandsgemeinde                                Für die Ortsgemeinde
                             Gerd Rocker                                         Christine Knuth
                            (Bürgermeister)                                   (Ortsbürgermeisterin)

   Wöllstein/Wendelsheim, im März 2021
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
Wöllstein                                                              - 8 -                                                 Ausgabe 13/2021
                                                                                    kk) Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte
              Redaktionsschluss
 Die nächste Ausgabe unseres Nachrichtenblattes Wöllstein aktuell               Bietet eine Einrichtung neben den in oben genannten Waren oder
 erscheint am 08.04.2021.                                                       Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies
 Redaktionsschluss ist am Dienstag, 30.03.2021 um 16.00 Uhr.                    zulässig, soweit in im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt
                                                                                ist und das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den
                                                                                Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet.
    Allgemeinverfügung des Landkreises                                          d) In den Einrichtungen nach den Buchstaben a bis c gelten
                                                                                      vorbehaltlich der Bestimmungen des § 2 Abs. 4 der 18.
  Alzey-Worms vom 25.03.2021 zur Anord-                                               CoBeLVO sowohl in geschlossenen Räumen als auch im
  nung notwendiger, weiterer Schutzmaß-                                               Freien, insbesondere in Wartesituationen, das Abstandsge-
                                                                                      bot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO, die Masken-
 nahmen aufgrund der wieder ansteigenden                                              pflicht nach § 1 Abs. 3 der 18. CoBeLVO mit der Maßgabe,
                                                                                      dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder
   SARS‑CoV-2-Infektionen im Landkreis                                                eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines
               Alzey-Worms                                                            vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Personen-
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1                      begrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO. Die Masken-
in Verbindung mit § 28a Abs.1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgeset-                  pflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO gilt auch im
zes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des                 unmittelbaren Umfeld der Einrichtung und auf Parkplätzen.
Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit                   Die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO
§ 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzge-                     gilt nicht
setzes vom 10.März 2010 (GVBI. S. 55), zuletzt geändert durch § 7                     aa) für Stellen und Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche
des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBI. S. 341), BS 2126-10, in                      Aufgaben wahrnehmen,
Verbindung mit § 23 Abs. 4 der Achtzehnten Corona-Bekämpfungs-                        bb) auf Wochenmärkten gemäß Buchstabe c Doppelbuchst.
verordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 (GVBI. S. BS 2126-                       bb sowie
13) in der jeweils geltenden Fassung folgende                                         cc) in persönlichen Beratungsgesprächen, wenn sich aus-
                          Allgemeinverfügung                                          schließlich Personen, die höchstens zwei Hausständen
1.   Die nachfolgenden Vorschriften ergänzen oder ändern die Rege-                    angehören, in einem Raum aufhalten.
     lungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
     (18. CoBeLVO), da im Landkreis Alzey-Worms die 7-Tages-               4.  Abweichend von § 6 Abs. 3 und 4 der 18. CoBeLVO gilt: Kann
     Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei                 das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO
     aufeinander folgenden Tagen auf über 100 gestiegen ist. Die All-          zwischen Personen wegen der Art der Dienstleistung nicht einge-
     gemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms vom 22.03.2021                halten werden, wie in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons,
     wird hiermit aufgehoben.                                                  Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben, ist die
2.   Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 1 der 18. CoBeLVO ist der Auf-             Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizini-
     enthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen         schen oder hygienischen Gründen dienen, wie solche von Opti-
     des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Haus-              kern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege sowie bei
     stands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließ-          der Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie, beim Reha-
     lich sechs Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer              bilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr.
     Betracht bleiben.                                                         3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder Ähnliches.
3.   Abweichend von § 5 der 18. CoBeLVO gilt:                                  Es dürfen nur solche Dienstleistungen des Friseurhandwerks
                                                                               erbracht werden, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht
     a)   Ämter, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende             möglich ist. Friseure haben den Zutritt durch vorherige Terminver-
          Einrichtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsan-            einbarung zu steuern. Bei allen Angeboten ist zwischen Kundin-
          waltskanzleien), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und              nen und Kunden das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der
          Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen kön-           18. CoBeLVO einzuhalten. Es gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs.
          nen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen                  3 der Satz 4 18. CoBeLVO, sofern die Art der Dienstleistung dies
          öffnen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste öffentlicher Einrich-       zulässt, mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske
          tungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der           (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2
          allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.                                oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Zusätzlich gilt
     b)   Gewerbliche Einrichtungen sind, soweit im Folgenden                  die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18.
          nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr              CoBeLVO.
          geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher       5. Abweichend von § 7 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind gastronomi-
          Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beach-           sche Einrichtungen auch im Außenbereich geschlossen.
          tung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Abwei-            6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO sind Training und
          chend von Satz 1 dürfen gewerbliche Einrichtungen öffnen,            Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsport-
          wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben             arten und im Kontaktsport untersagt. Die sportliche Betätigung
          werden, bei denen ausschließlich Personen, die demselben             im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen
          Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung           öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur
          gewährt wird. Die Terminvereinbarung kann neben den Mög-             alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand
          lichkeiten per Telefon oder online auch ad hoc am Eingang            angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach §
          erfolgen, wenn die Einrichtung noch freie Kapazitäten auf-           1 Abs. 2 Satz 1 18. Der CoBeLVO während der gesamten sportli-
          weist. Bei den Einzelterminen gilt die Pflicht zur Kontakter-        chen Betätigung.
          fassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. CoBeLVO. Werden           7. Abweichend vom § 11 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind lediglich die
          mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so            Außenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen
          ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen            Gärten und ähnlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr
          Ende und Beginn der jeweiligen Einzeltermine freizuhalten.           geöffnet. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungs-
          Das Vorstehende gilt auch für Büchereien und Archive.                pflicht. Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich auf dem
     c)   Von der Schließung nach Buchstabe b ausgenommen sind                 Gelände der Einrichtungen befinden dürfen, ist vorab von der
          aa) Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter         zuständigen Kreisverwaltung als Kreisordnungsbehörde zu
          von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfach-              genehmigen.
          märkte,                                                          8. Abweichend von § 15 Abs. 2 der 18. CoBeLVO ist der Proben-
          bb) Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenange-               und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.
          bot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,            9. Abweichend von § 15 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sind Museen, Aus-
          cc) Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,                         stellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen
          dd) Tankstellen,                                                     geschlossen.
          ee) Banken und Sparkassen, Poststellen,                          10. Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tank-
                                                                               stellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist
          ff) Reinigungen, Waschsalons,
                                                                               es untersagt in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr alkohol-
          gg) Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,              haltige Getränke abzugeben.
          hh) Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,         11. Abweichend von § 3 Nr. 2 des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-
          ii) Großhandel,                                                      Pfalz müssen Verkaufsstellen spätestens ab 21:00 Uhr geschlos-
          jj) Blumenfachgeschäfte,                                             sen sein.
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
Wöllstein                                                              - 9 -                                                Ausgabe 13/2021
12. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. la Nr. 6 des Infektions-       KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen
      schutzgesetzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird   ist. Kosmetische Dienstleistungen oder Wellnessbehandlungen die-
      hingewiesen; ebenso auf § 24 der 18. CoBeLVO.                        nen hingegen nicht medizinischen oder körperhygienischen Gründen
13. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentli-        in diesem Sinne. In § 6 Abs. 3 der 18. CoBeLVO wird klargestellt, dass
      chung als bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungs-         zu den Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erlaubt sind,
      verfahrensgesetzes in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des          auch Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64
      Verwaltungsverfahrensgesetzes) und tritt am 27.03.2021 um 0:00       Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB IX)
      Uhr in Kraft.
                                                                           zählen. Rehabilitationssport findet aufgrund gesetzlicher Definition
14. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer
                                                                           stets in Gruppen statt und ist daher in Abweichung zu der Rege-
      Kraft.
                                                                           lung in § 10 ausnahmsweise zulässig. Der Verweis auf § 64 SGB IX
15. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz
      oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren      stellt sicher, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt.
      Nebenbestimmungen versehen werden.                                   Zu Ziff. 6
Begründung                                                                 Das weitgehende Verbot von sportlicher Betätigung in geschlos-
Zu Ziff.1                                                                  senen Räumen und die Beschränkung auf einen eng begrenzten
§ 23 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sieht vor dem Hintergrund des Bund-            Personenkreis dienen ebenfalls dem primären Ziel, Kontakte auf
Länder-Beschlusses vom 03.03.2021 und den neusten Beratungen               ein absolut zwingendes Mindestmaß zu begrenzen.
vom 22.03.2021 vor, dass Landkreise, deren 7-Tages-lnzidenz an             Sportliche Betätigung ist grundsätzlich geprägt durch gemein-
drei aufeinanderfolgenden Tagen die Zahl 100 überschreitet, weitere        sames Training und Wettkämpfe mit vielen persönlichen Begeg-
Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergrei-                 nungen im und um den Sportbetrieb. Sportausübung ist mit
fen müssen. Anzuordnen waren daher die in der Anlage 3 der 18.
                                                                           körperlicher Anstrengung, also mit erhöhter Herz- und Atemfre-
CoBeLVO vorgesehenen Maßnahmen. Betroffen sind insbesondere
das Wirtschaftsleben, die Bereiche Sport und Freizeit, sowie die Kul-      quenz und folglich mit einem erhöhten Aerosolausstoß verbunden.
tur.                                                                       Alle diese Umstände tragen das Risiko einer Weiterverbreitung
Zu Ziff. 2 bis 3                                                           des Coronavirus SARS-CoV-2 in sich. Daher muss die Sportaus-
Aufgrund der wieder stark ansteigenden Infektionszahlen und einer          übung auf ein Maß reduziert werden, bei dem das Übertragungs-
noch immer starken Belastung des Gesundheitssystems müssen                 risiko nahezu ausgeschlossen werden kann. Insofern erscheint
gewerbliche Einrichtungen wieder geschlossen werden. So können             es erforderlich den Sportbetrieb aufgrund der steigenden Infek-
Begegnungen von Menschen und daraus resultierende neue Infekti-            tionszahlen erneut einzuschränken. Die sportliche Betätigung im
onen effektiv vermieden werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass
                                                                           Amateur- und Freizeitsport ist daher nur in Einzelsportarten auf
gewerbliche Einrichtungen öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung
Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen,          und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien und
die demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrich-      nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Haus-
tung gewährt wird. Dieses sogenannte „Private Shopping“ ermög-             stand angehören, zulässig. Training und Wettkampf im Amateur
licht den Gewerbetreibenden trotz steigender Infektionszahlen die          und Freizeitsport in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport
eingeschränkte und unter dem Vorbehalt klar beschriebener Schutz-          sind untersagt.
maßnahmen stehende Öffnung ihres Geschäfts für die Kundinnen und           Zu Ziff. 7 bis 9
Kunden bei gleichzeitiger Begrenzung der Kontakte auf ein akzeptab-        Bei diesen Freizeiteinrichtungen kommen regelmäßig eine Viel-
les Maß. Gewerbliche Einrichtungen, die der Daseinsvorsorge und der
                                                                           zahl an Personen für einen längeren Zeitraum und zudem teil-
Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen, sowie Verkaufsstellen
für Blumen und Pflanzen dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Gleiches        weise aus überregionalen Gebieten zusammen, sodass ohne
gilt für von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und         eine Schließung der Innenbereiche dieser Einrichtungen neue
ähnliche Einrichtungen. Allerdings müssen hierbei grundsätzlich das        Infektionen und nicht nachvollziehbare Infektionsketten konkret
Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die Maskenpflicht nach § 1           befürchtet werden müssten. Es dürfen daher nur die Außenberei-
Abs. 3 (auch auf Parkplätzen) und die Personenbegrenzung nach §            che von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und
1 Abs. 7 beachtet werden, um Infektionsmöglichkeiten weitmöglich           ähnlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr öffnen. Dabei
auszuschließen. Die Maskenpflicht gilt mit der Maßgabe, dass eine          gilt die Maßgabe, dass eine Vorausbuchung zu erfolgen hat, damit
medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Stan-            der Besucherandrang gesteuert und Menschenansammlungen
dards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu
tragen ist. Die Öffnung der abschließend genannten Einrichtungen ist       aufgrund von Wartezeiten minimiert werden. Aus denselben
dadurch sachlich gerechtfertigt, dass sie eine besondere Versorgungs-      Gründen wird die Besucherhöchstzahl deutlich beschränkt.
funktion für die Bevölkerung darstellen. Die Öffnung von gewerblichen      Auch im Bereich des Probebetriebs der Breiten- und Laienkulturen fin-
Einrichtungen, die der Daseinsvorsorge und der Deckung des tägli-          den viele persönliche Begegnung in Gruppen statt, die es angesichts
chen Lebensbedarfs dienen und weitere Waren oder Dienstleistungen          der Infektionslage zu verhindern gilt.
anbieten (Einrichtungen mit gemischtem Sortiment) ist insgesamt            Zu Ziff. 10 und 11
zulässig, wenn der Schwerpunkt des Sortiments aus Waren oder               Die Einführung eines Ausschankverbots von alkoholhaltigen Getränken
Dienstleistungen besteht, die der Daseinsvorsorge dienen; auf den          kann maßgeblich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitra-
Schwerpunkt des Umsatzes kommt es hingegen nicht an. Besteht der
                                                                           gen. Aufgrund seiner enthemmenden Wirkung werden die Einhaltung
Schwerpunkt des Sortiments aus nicht in diesem Sinne privilegierten
Waren oder Dienstleistungen, bleibt der Betrieb insgesamt geschlos-        der Abstandsregelung, sowie der Hygiene- und Schutzmaßnahmen
sen.                                                                       insbesondere zu den Abendstunden zunehmend vernachlässigt. Des
Ziff. 4                                                                    Weiteren trägt die Maßnahme dazu bei den Begegnungsverkehr zwi-
In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt die Maskenpflicht nach          schen Personen zu minimieren. Ebenso verhält es sich mit der Schlie-
§ 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO, sofern am jeweiligen Platz der          ßung von Verkaufsstellen ab 21:00 Uhr.
Arbeits- oder Betriebsstätte der Mindestabstand von 1,5 Metern im          Rechtsbehelfsbelehrung
Sinne des § 1 Abs. 2 nicht eingehalten werden kann. Regelungen des         Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
Arbeitsschutzes bleiben unberührt. Es wird in diesem Zusammen-
                                                                           nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
hang insbesondere auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. Januar 2021         ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-
(BAnz AT 22.01.2021 V1) hingewiesen. Diese Verordnung dient dem            Worms, Postanschrift: Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift:
Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei        Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, oder durch E-Mail mit quali-
der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäf-        fizierter elektronischer Signatur‘ an: signatur@alzey-worms.de ein-
tigten zu schützen (§ 1 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverord-         zulegen.
nung). Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen ihre Tätigkeit        Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreis-
ausüben, sofern die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden            rechtsausschuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt.
und insbesondere das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der
18.CoBeLVO sowie die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18.                                                          Alzey, den 25.03.2021
CoBeLVO eingehalten werden. Soweit bei körpernahen Dienstleistun-                                                               gez. Heiko Sippel
gen das allgemeine Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18.                                                                          Landrat
CoBeLVO nicht eingehalten werden kann, ist diese Tätigkeit wegen           1
                                                                             Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro-
des damit einhergehenden erhöhten Infektionsrisikos untersagt.
Erlaubt sind solche körpernahen Dienstleistungen, die medizinischen        päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über die elek-
oder hygienischen Gründen dienen. Sofern die Art der Dienstleistung        tronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische
es zulässt, gilt die Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medi-        Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie
zinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards            1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 5. 73)
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
Wöllstein                                                            - 10 -                                                 Ausgabe 13/2021

            Strengere Corona-Regeln                                       Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist unter-
                                                                          sagt.Museen und Galerien sind geschlossen.
         gelten im Landkreis ab Samstag                                   Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 21 Uhr und 6 Uhr
                                                                          u.a. an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken ist untersagt.
             Inzidenzwert über 100 gestiegen /
                                                                          Verkaufsstellen müssen spätestens um 21 Uhr schließen.
                   Keine Ausgangssperre                                   Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage
Weitere Schutzmaßnahmen für Bevölkerung notwendig: Nachdem die            der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de
Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Alzey-Worms an drei aufeinander-        eingestellt.
folgenden Tagen über 100 lag, hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms
eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt die vor dem
Hintergrund der stark wachsenden Infektionszahlen mit dem Coro-
navirus notwendigen strengeren Schutzmaßnahmen für die Bevöl-                                  Wir gratulieren
kerung. Die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 22. März wird
aufgehoben.                                                               In der Zeit vom 02.04.2021 bis 08.04.2021 feiern nachstehend auf-
„Nachdem wir erst vor wenigen Tagen die Inzidenzkategorie 50 erreicht     geführte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wöllstein,
hatten sind wir jetzt bei einem Wert über 100 angelangt. Nach dem         ihren Geburtstag (ab 70 Jahre und älter) oder ihr Ehejubiläum. Hierzu
Beschluss von Bund und Ländern müssen wir deshalb die Schutz-             gratulieren wir recht herzlich.
maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Landkreis
Alzey-Worms leider erneut verschärfen. Aufgrund der starken Kon-          05.04.2021         Elsasser, Martin                    70 Jahre
zentration der Fallzahlen auf bestimmt Bereiche im Landkreis, wie die     07.04.2021         Schwartzkopff, Günter               80 Jahre
Firma Sutter und die VG Wonnegau, kann derzeit aber noch auf eine         07.04.2021         Raabe, Artur                        70 Jahre
Ausgangssperre verzichtet werden“, informiert Landrat Heiko Sippel.
Die Situation im Landkreis sei nicht vergleichbar mit städtischen
Strukturen. Zudem seien die Fälle bei Sutter durch täglich durchge-
führte Tests aller Mitarbeitenden und in der VG Wonnegau durch Qua-                          Schulnachrichten
rantäneregelungen in den betroffenen Kitas erst einmal geregelt.
„Die Ausgangssperre ist ein starker Grundrechtseingriff, der gerecht-
fertigt sein muss. Viele Bereiche im Landkreis sind noch nicht so stark                     Kommunikationstage
betroffen und weisen weniger hohe Fallzahlen auf“, so Sippel. Darüber
hinaus gebe es derzeit noch keinen eindeutigen wissenschaftlichen
Beleg, ob eine Ausgangssperre im ländlichen Raum überhaupt die
gewünschte Wirkung zeige. Hierzu lägen unterschiedliche Bewertun-
gen vor. Eine Ausgangssperre produziere zudem einen großen Kon-
trollaufwand und eine Rechtsunsicherheit bei der Bevölkerung, was
sein dürfe und was nicht. So solle z.B. Bewegung an der frischen Luft
unter Einhaltung von Kontaktbeschränkungen weiter möglich sein.
Die Kontrollen seitens der Polizei und Ordnungsämter könnten sich
so stärker auf Ansammlungen und auf Verstöße gegen die Corona-
Bekämpfungsverordnung konzentrieren. „Sollte die Inzidenz im Land-
kreis weiter steigen, könnten wir nachlegen und die Ausgangssperre
zusätzlich verhängen. Oder aber wenn das Land uns anweist“, betont
Sippel.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 27. März, 0.00 Uhr. Für die
Rückkehr in die niedrigere Inzidenzkategorie „50 bis 100“ wäre Vor-
aussetzung, dass die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden
Tagen wieder unter 100 liegen.
Folgende Regeln treten unter anderem in Kraft: Der Aufenthalt im
öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen
Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet,
wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahren bei
der Ermittlung der Personenzahl außer Betracht bleiben.
Ämter, Behörden, Wertstoffhöfe, Notariate, Rechtsanwaltskanzleien
und ähnliche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung der
allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen.
Der Einzelhandel ist geschlossen. Abhol- Liefer- und Bringdienste sind
unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Die Öffnung von Ladengeschäften ist nur für Personen eines Haus-
stands mit vorheriger Terminvergabe zulässig. Die Terminvereinbarung
kann neben den Möglichkeiten per Telefon oder online auch ad hoc
am Eingang erfolgen, wenn die Einrichtung noch freie Kapazitäten
aufweist.
Bei den Einzelterminen gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
Werden mehrere Einzeltermine in Folge vergeben, so ist ein Zeitraum
von mindestens 15 Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen
Einzeltermine freizuhalten.
Von der Schließung ausgenommen sind unter anderem Lebensmit-
telmärkte, Drogerien, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren
Warenangebot den zulässigen Einzelbetreiben entspricht, Apotheken,
Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken, Poststellen, Reinigungen, Buch-
handlungen, Zeitschriftenverkauf, Baumärkte, Blumenfachgeschäfte,
Tierbedarf, Gärtnereien.
Geschlossen sind Kosmetikstudios, Piercing-Studios, Wellnessmas-
sagesalons, da dort wegen der Art der Dienstleistung das Abstandge-
bot nicht eingehalten werden kann.
Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen
Gründen dienen, wie z. B. Optiker, Hörgeräteakustiker, Friseure, Fuß-
pflege, Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie und Reha-
Sport.
Friseure haben den Zutritt durch vorherige Terminvereinbarung zu
steuern. Es gilt die Maskenpflicht.
Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich geschlos-
sen.
Amateur- und Mannschaftssport ist untersagt.
Lediglich die Außenbereiche von Zoos, Tierparks und botanischen
Gärten sind geöffnet (Vorausbuchpflicht).
Wöllstein                                                            - 11 -                                                 Ausgabe 13/2021

                                                                                               Feuerwehrnachrichten

                                                                                    Jugendfeuerwehr und Bambinis
                                                                               Übungstermine der Jugendfeuerwehren in der VG
                                                                          Mitmachen kann jeder, der min. 10 Jahre alt ist und Spaß daran hat,
                                                                          gemeinschaftlich was zu bewegen.
                                                                          Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie-
                                                                          ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen.
                                                                          Eckelsheim
                                                                          Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr
                                                                          Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus
                                                                          (über Jürgen Graf, 0157-87174926)
                                                                          Gau-Bickelheim
                                                                          Montag, 18:00 - 19:00 Uhr

                                                                                  vorübergehend
                                                                          Ansprechpartner: Alexander Vollmer (0179-8563919)
                                                                          Siefersheim
                                                                          Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr

                                                                                    ausgesetzt
                                                                          Ansprechpartner: Lukas Ebling (0178/ 1670320)
                                                                          Stein-Bockenheim
                                                                          Donnerstag, 18:00 - 19:30 Uhr
                                                                          Ansprechpartner: Annalena Steinle
                                                                          Wendelsheim
                                                                          Freitags von 18.15 Uhr - 19.45 Uhr
                                                                          Ansprechpartner: Jugendwart: Ralf Zaun Mobil 0163 / 1308100
                                                                          Stellv. Jugendwart: Victoria Hargarten: 06734 / 9625262
                                                                          Wöllstein
                                                                          Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr
                                                                          Ansprechpartner: Sven Beatzel (0170-3855544)
                                                                          Richard Schmelzeisen (0171-6708239)
                                                                          Wonsheim
                                                                          Freitag, 17:15 - 19:00 Uhr
                                                                          Ansprechpartner: Matthias Müller (0151 46595112)
                                                                                 Feuerwehr Vorbereitungsgruppe (Bambinis)
                                                                          Die „Bambinis“ ist eine Vorbereitungsgruppe für alle kleinen Feuer-
                                                                          wehr interessierten von 6 bis 10 Jahren.
                                                                          Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie-
                                                                          ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen.
                                                                          Eckelsheim
                                                                          Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr
                                                                          Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus
                                                                          (über Jürgen Graf, 0157-87174926)

                                                                                  vorübergehend
Endlich sind sie wieder da - die Schülerinnen und Schüler der Real-       Siefersheim
schule plus Wöllstein!                                                    Freitag, 17.00 - 18:30 Uhr
Nach langen Wochen zu Hause im Lockdown betreten die Kinder und           Ansprechpartner: Natascha Winter (0174/ 2142517)
                                                                          Stein-Bockenheim

                                                                                    ausgesetzt
Jugendlichen ihre Klassenräume - wenn auch nur in halber Besetzung.
Die Pädagoginnen und Pädagogen der Realschule plus Rheinhessi-            Donnerstag, 17:30 - 18:30 Uhr in ungeraden Wochen
sche Schweiz Wöllstein freuen sich, ihre Schützlinge wiederzusehen        Ansprechpartner: Werner Spanier (0160-97475859)
und sind sich einig: Jetzt müssen wir langsam und mit sehr viel Ein-      Wöllstein
fühlungsvermögen wieder zurück zum Alltag finden. Deshalb steht der       Mittwoch, 17:00 - 18:30 Uhr in geraden Wochen
Beschluss schnell fest - wir beginnen die ersten drei Tage nicht direkt   Ansprechpartner: Sabrina Beatzel (0177-8252082)
mit Fachunterricht, sondern mit den Kommunikationstagen, denn nur         Wonsheim
ein funktionierendes Miteinander stärkt den individuellen Lernerfolg.     Mittwoch, 16:00 - 18:00 einmal im Monat.
In einer vorangegangen Gesamtkonferenz hat sich das Kollegium             Ansprechpartner: Michele Stumpf (0171-7038580)
mitsamt der Schulleitung für diesen besonderen Start entschieden,         Die Jugendwarte freuen sich auf euch.
auf diese Tage vorbereitet und diese entwickelt. Die Kommunikations-
tage sollen den Schülerinnen und Schülern helfen, sich wieder in den
Schulalltag einzufinden und sich auszutauschen. Viele Wochen ohne
Freunde und Bekannte ist eine lange Zeit und bei einigen Kindern und
Jugendlichen haben sich Ängste, Frust und Unsicherheit angestaut.                                       Eckelsheim
Außerdem besteht ein großer Redebedarf unter den Jugendlichen -
hierzu sollen Freiräume geschaffen werden. Durch die sozialpädago-
gischen Übungen aus dem Bereich der Kommunikation, Kooperation            Ortsbürgermeister Rainer Mann
und Reflexion werden solche Räume geschaffen, Gesprächsanlässe            Bellerkirchstr. 19, 55599 Eckelsheim
geboten.                                                                  Tel. 06703/300676 oder 06703/1294 (privat)
Die Übungen stammen aus den unterschiedlichsten Gebieten. Künst-          E-Mail: info@weingutmann.de
lerisch sind die Emojis aus Naturmaterialien, die Übung „Den Kopf frei    Sprechstunde: jeden Montag von 18.00 - 19.00 Uhr
zeichnen“ und die Wunschcollagen. Eher sportlich ging es beim Klet-       Internet: www.eckelsheim.de
tern auf dem schuleigenen Niedrigseilgarten und dem Waldbaden im
nahegelegenen Tälchen zu. Weitere Erfahrungen stammen aus dem
Bereich der Achtsamkeit, wie die Fantasiereisen, das Selbstportrait
und die Zufriedenheitsskala. Die Schülerinnen und Schüler wurden
vielfach aktiviert und so sachte in die Schule zurückgeholt. Mehr als
20 zweistündige Projekte begleitet zudem die Schulsozialarbeiterin
Frau Zimmermann-Adams zusammen mit ausgebildeten PiT- (Präven-
tion im Team) Lehrkräften.
Die Realschule plus Wöllstein ist zuversichtlich, dass diese ersten
Tage des Wiedersehens gewinnbringend für die nächsten - sicherlich
weiterhin herausfordernden Wochen waren. Klar ist auf jeden Fall,
                                                                                          www.wittich.de
dass man trotz Masken in strahlende Gesichter blicken konnte.
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