Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage.
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mit den amtlichen Bekanntmachungen 39. Jahrgang der VerBandsgemeinde Wöllstein Donnerstag, den 1. April 2021 und der verbandsangehörigen Ortsgemeinden Ausgabe 13/2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage. Ihr Bürgermeister Gerd Rocker, sowie Ihre Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister „Aber der Engel sprach zu den Frauen: Fürchtet euch nicht! Ich weiß, dass ihr Jesus, den Gekreuzigten, sucht. Er ist nicht hier; er ist auferstanden, wie er gesagt hat. Kommt und seht die Stätte, wo er gelegen hat.“ Matthäus, 28: 5 - 6 Nachrichten online www.woellstein.de/vg_woellstein/Bürgerservice/Nachrichtenblatt/
Wöllstein - 2 - Ausgabe 13/2021 Testzentrum Öffnungszeiten Corona Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit Montag, 22.03.2021 hat das Schnelltestzentrum in Wöllstein an drei Tagen in der Woche geöffnet. In der ersten Woche haben bereits mehr als 300 Personen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich kostenlos und ohne vorherige Terminvergabe auf das Corona-Virus testen zu lassen. Betrieben wird das Schnelltestzentrum im alten Verwaltungsgebäude in der Bahnhofstraße von den Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Wöllstein. Diesen, sowie allen weiteren Helfern, gilt mein besonderer Dank, dass sie sich für diese gute und wichtige Sache im Sinne der Pandemiebekämpfung engagieren. Die Öffnungszeiten des Schnelltestzentrums sind wie folgt: Montag, 17.00 – 19.00 Uhr Mittwoch, 17.00 – 19.00 Uhr Samstag, 10.00 – 12.00 Uhr Das Testzentrum ist auch am Ostersamstag (03.04.2021) und Ostermontag (05.04.2021) für Sie geöffnet. Das Schnelltestzentrum kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Bitte bringen Sie zwingend Ihren Personalausweis und wenn möglich einen eigenen Kugelschreiber mit! Fragen zum Schnelltestzentrum können Sie während den üblichen Dienstzeiten der Verwaltung an die Rufnum- mer: 06703302-89 richten. Auf die wichtigsten Regeln möchten wir Sie bereits hinweisen: • Getestet werde nur Personen OHNE KRANKHEITSSYMPTOME (wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder die Telefonnummer 116117). • Bitte warten Sie bis Sie aufgerufen werden. • Bitte halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein. • Bitte tragen Sie beim Warten vor dem Gebäude bereits einen Mundschutz in Form einer FFP2-Maske. • Bitte warten Sie auf das Testergebnis. Auf der Homepage www.corona.rlp.de/de/testen können Sie ergänzend nach alternativen Testmöglichkeiten (Ärzte, Apotheken etc.) in der Nähe suchen. Machen Sie bitte regen Gebrauch von der Möglichkeit der Testung und schützen Sie damit sich und Ihr Umfeld - gleich, ob im familiären ober beruflichen Bereich. Mit herzlichen Grüßen aus der Verwaltung Ihr (Gerd Rocker) Bürgermeister
Wöllstein - 3 - Ausgabe 13/2021 Notfall-Fahrdienst zur Impfstation nach Alzey Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Landesimpfzentrum in Alzey hat seine Arbeit erfolgreich aufgenommen. Nach und nach wird derzeit die Gruppe der über 80-jährigen auf vorherige Anmeldung geimpft. Wir hoffen, dass es Ihnen allen möglich sein wird, zur Impfstation zu kommen. Für diejenigen unter Ihnen, die weder selbst noch mit Verwandten oder Nachbarn nach Alzey gelangen können, bieten wir mit dem Bürgerbus der Verbandsgemeinde Wöllstein einen Fahrdienst an. Wurde Ihnen seitens des Landes Rheinland-Pfalz ein Impftermin zugewiesen, wenden Sie sich bitte recht- zeitig an das Team des Bürgerbusses unter der Telefon-Nr. 06703/302-85 (erreichbar während den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung), damit wir Ihre Fahrt organisieren können. Nutzen Sie bitte zuerst Ihre persönlichen Möglichkeiten, da es uns nicht möglich sein wird alle Seniorinnen und Senioren zum Impfzentrum zu fahren und auch wieder abzuholen. Wir werden Ihnen gerne helfen, Ihren Impftermin wahrzunehmen! Bleiben Sie gesund! Kontakt Impfstation: Zahlreiche Informationen und Beratung zur Impfung finden Sie auch unter www.corona.rlp.de oder unter der Impfberatung Tel. 0800-5758100 Herzliche Grüße aus der Verwaltung Gerd Rocker (Bürgermeister) k t io n s v o r v e r legung Reda r t a gen O s t e r f e ie wegen den Bitte beachten Sie, dass der Redaktionsschluss wegen der bevorstehenden Osterfeiertage vorverlegt wird: für KW 14 ist der Redaktionsschluss am Dienstag, 30.03.2021 um 16.00 Uhr Bitte reichen Sie Ihre Texte rechtzeitig zu dem genannten Termin ein. Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wie bit- ten um Beachtung. Ihre Redaktion
Wöllstein - 4 - Ausgabe 13/2021 Der Wertstoffhof zieht um Der Wertstoffhof in Wöllstein zieht zum 01. April 2021 von seinem bisherigen Standort in der Ostdeutschen Straße (Gelände Raiffeisen-Warengenossenschaft) in die Maria-Hilf-Straße (ehemaliges Baustofflager Pitthan) um. Sie können dort zu den bekannten Bedingungen Ihre Wertstoffe anliefern. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert: 1. März bis 30. September: Dienstag und Donnerstag, 16:00-18:00 Uhr Samstag, 08:00 bis 12:00 1. Oktober bis 28./29. Februar: Dienstag und Donnerstag, 15:00-17:00 Uhr Samstag, 08:00 bis 12:00 Uhr Ostersamstag geschlossen Am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverein Wöllstein Notrufe Unter der Woche von 19.00 bis 06.00 Uhr Am Wochenende und Feiertagen 24 Stunden ■■ Feuerwehr ■■ Kinderärzte Notdienst Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������112 im Diakonie Krankenhaus Kreuznacher Diakonie (4. OG) Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach ■■ Polizei Sprechstunden: Mittwoch, 16.00 - 18.00 Uhr Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������110 Wochenende/Feiertage, 09.00 - 12.00 Uhr / 16.00 - 18.00 Uhr Polizei Wörrstadt������������������������������������������������������������06732/911100 Telefon: 0671/605-2401 Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr. Bereitschaftsdienste ■■ Zahnärztlicher Notfalldienst im Kreis Alzey ■■ Ärztlicher Notdienst 01805/666007 (0,12 € à Minute) Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 (ohne Vorwahl) an Wochenenden und Feiertagen Bei Lebensgefahr oder schweren Unfällen ist direkt der Rettungs- Der für dringende Fälle eingerichtete Wochenend-Notfalldienst dienst unter 112 zu alamieren. beginnt Samstag um 08.00 Uhr und endet Montag um 08.00 Uhr. An Feiertagen wird analog verfahren. ■■ Krankenhäuser Diakonie Bad Kreuznach������������������������������������������������������0671/6050 St. Marienwörth Bad Kreuznach������������������������������������������0671/3720 ■■ Apothekennotdienst-Regelung Giftinformationszentrale Mainz�����������������������������������������06131/19240 in Rheinland-Pfalz DRK Krankenhaus Alzey����������������������������������������������������06731/4070 Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummer: 01805-258825-PLZ ■■ „Helfer vor Ort“ - also zum Beispiel 01805-258825-55597 für Wöllstein - First Responder-Einheit Kosten aus dem deutschen Festnetz 0,14 €/Min., Notruf über die Rettungsleitstelle: Mobilfunk-Preise abweichend (max. 0,42 €/Min.) Telefon 19222 oder auch über die 112 Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Bereitschaftszeiten: www.lak-rlp.de Frw. Feuerwehr Stein-Bockenheim Die aktuellen Notdienste werden auch an der Apotheke ausge- Unter der Woche von 18.00 - 06.00 Uhr hängt.
Wöllstein - 5 - Ausgabe 13/2021 ■■ Sicherheitsberater für Senioren Bürgerservice Ständig vor Ort und auf Augenhöhe mit den Senioren ist der Sicher- heitsberater im präventiven Bereich zur Entlastung und Unterstützung unserer Polizei tätig. ■■ VG Bus Roland Straub, Tel. Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 5083 9532, E-Mail: rostra66@gmx.de Fahrten finden derzeit nicht statt. ■■ Bürgerbus ■■ Digitalbotschafter für Senioren Für Fragen und einfache Hilfe am Smartphone, Tablet oder PC wen- der Verbandsgemeinde Wöllstein den Sie sich bitte an: Roland Straub, Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 50839532, Mail: rostra66gmx.de Hinweis zum Bürgerbus: Fahrten finden derzeit nicht statt. Der Bürgerbus wird zurzeit als ■■ Schulen „Impfshuttle“ eingesetzt. Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein Entsprechende Fahrten siehe Schulleiterin: Elena Seiler „Notfall-Fahrdienst“ auf Seite 3 Schulrat-Spang-Straße 7-9, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 93040, realschuleplus@woellstein.de http://www.realschuleplus-woellstein.de Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim ■■ Rufbereitschaft Schulleiterin: Sonja Eschenauer Wasserversorgung Pestalozzistraße 5, 55599 Gau-Bickelheim, Tel. 06701 / 2892, Für alle Ortsgemeinden zuständig: Wasserversorgung Rheinhessen- grundschule@gs-gaubickelheim.de Pfalz GmbH, Rheinallee 87, Bodenheim, Tel. 06135/6500. http://www.gs-gaubickelheim.de Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen Grundschule „Am Martinsberg“ Siefersheim Meister weitergeleitet. Schulleiterin: Christiane Hasselberg In der Heidenhecke, 55599 Siefersheim, Tel. 06703 / 1663, gs-siefersheim@woellstein.de, http://www.gs-siefersheim.de ■■ Rufbereitschaft Abwasserbeseitigung Grundschule „Am Appelbach“ Wöllstein während der Dienststunden 06703/ 30244 oder 3020, Schulleiterin: Andrea Seelig nach Dienstschluss und am Wochenende 0160 / 91324466. Eleonorenstraße 83, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 301426, Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an Hauptkanälen, grundschule@gs-woellstein.de Abwasserpumpstationen, Kläranlage, usw. zuständig. http://www.gs-wöllstein.de Bei Verstopfungen an Hausanschlussleitungen (auch im Straßenbe- reich) wenden Sie sich an entsprechende Fachfirmen, die Sie unter der Rubrik „Grubenentleerung“ im Branchenfernsprechbuch finden. ■■ Bücherschrank Wonsheim Der öffentliche Bücherschrank der Verbandsgemeinde Wöllstein ■■ Rufbereitschaft Strom/Erdgasversorgung befindet sich am Rathaus Wonsheim und ist jederzeit zugänglich und Strom (für alle Ortsgemeinden): benutzbar. Der Schrank ist mit unterschiedlichster Literatur gut gefüllt, EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800 es können Bücher entnommen und neue eingestellt werden. Gas (für die OG-Gau-Bickelheim): EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800 ■■ Wertstoffhof (für alle übrigen Ortsgemeinden): Der Wertstoffhof Wöllstein, Maria-Hilf-Straße (ehemaliges Baustoffla- RWE Westnetz��������������������������������������������������������� Tel. 0800 0793427 ger Pitthan), hat folgende Öffnungszeiten: 1. März bis 30. Sept., dienstags u. donnerstags 16.00 bis 18.00 Uhr ■■ Zuständige bev. Bezirksschornsteinfeger 1. Okt. bis 28./29. Febr. dienstags u. donnerstags 15.00 bis 17.00 Uhr für die Gemeinden Wöllstein, Gumbsheim, Eckelsheim, Ganzjährig samstags 08.00 bis 12.00 Uhr. Siefersheim, Wonsheim, Stein-Bockenheim Hermann Müller, Keltenstraße 3, 55597 Wöllstein Tel. 06703/4945, Fax 06703/4935 Email woellsteiner-feger@t-online.de Soziale Dienste für die Gemeinde Wendelsheim Patrick Busch, Donnersbergstr. 5, 55234 Flomborn Tel. 06735/2694002, Fax. 06735/2694009 ■■ Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Email patrickbusch@gmx.net Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung für die Gemeinde Gau-Bickelheim und Wöllstein Die Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, ist montags bis Jonas Schimsheimer, Neupforte 14, 55291 Saulheim freitags, von 08.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet. Tel. 06732/2737130 Anschließend ist eine Rufumleitung geschaltet. schimsheimer@web.de Telefon-Nr.: 06703/9111-0, Fax: 06703/9111-20 Mobil 0151/54 87 48 28 E-Mail-Adresse: kontakt@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de, Internet: www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de ■■ Bezirksbeamte der Polizeiwache Wörrstadt ■■ Caritaszentrum Alzey Die Bezirksbeamten sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Bürger, für Institutionen, Verbände und Behörden. Sie halten den ver- Termine nach Vereinbarung Tel. 06731/941597 trauensvollen Kontakt zum Bürger, auch im direkten Gespräch und Haus- und Familienpflege Tel. 06731/941598 bearbeiten alle anfallenden Straftaten in ihrem Bezirk. Betreuungsangebot in der Sonnenblume, Niedergasse 2, Erbes- Berthold Weber/ Oliver Nöthen Büdesheim Kontakt: Telefon: 06732/ 911-107 Sprechzeiten: nach Vereinbarung ■■ Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der ■■ Schiedsmann Hexenbleiche 34, Alzey. Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 015202853468, Walter Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Simon, walter.simon@schiedsmann.de oder Tel. 06703-1444, Franz- Kontaktpersonen. Josef Lenges. Informationen und Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten unter Tel. 06731/408-7038 und -7039. ■■ Gleichstellungsbeauftragte Offene telefonische ärztliche SPDI-Sprechstunde (Sozialpsychiatri- Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 06703/302-0, E-Mail: scher Dienst des Gesundheitsamtes Alzey-Worms) ohne Voranmel- gleichstellung.steinle@gmail.com dung, montags 10 bis 12 Uhr unter Tel. (06731) 408-7079.
Wöllstein - 6 - Ausgabe 13/2021 ■■ Ambulanter Hospizdienst ■■ Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. Der Hospizdienst engagiert sich für Menschen in der letzten Lebens- Kontakt: Tel. 06731-8923053 E-Mail: marita.debnar-fsh@gmx.de phase und für deren Angehörige. Wir arbeiten ehrenamtlich und jeder Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression kann den Dienst kostenlos in Anspruch nehmen ohne Ansehen der MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Konfession, der Kirchenzugehörigkeit oder der Nationalität. Keine vorherige Anmeldung notwendig. Einsatzleitung: Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe - für die Pfarrgruppe Wißberg: Alzey und Umgebung Marianne Groben, Burggasse 24, 55599 Gau-Bickelheim, Kontakt: Tel.: 06701/573 Daniela Destradi������������������������������������������������������������ 06241-594675 M. Rothenmeyer����������������������������������������������������������� 06734-961177 - für die Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz: Margot Haubs, Römerring 4, 55597 Wöllstein, Tel. 06703/960379. ■■ Wöllsteiner Tischlein e.V. Bahnhofstr. 1, 55597 Wöllstein ■■ Arbeiterwohlfahrt Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Menschen Altenhilfe - Mobiler Sozialer Hilfsdienst - Krankenpflege - Haus- und Öffnungszeit: mittwochs von 09.00 Uhr - 11.30 Uhr Familienpflege - Erholung- Jugendarbeit und Beratung - Kleiderkam- Kontakt: Stegemann-Krüger������������������������������������� 06703/66 19 883 mer. e-mail: woellsteiner.tischlein@gmail.com AWO-Sozialstation Schwerstkrankenpflege, Pflege behinderter und alter Menschen, Behandlungspflege, Familienpflege, Pflegeeinsätze (nach § 37 III SGB ■■ Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein IX). Pflegestützpunkt Wörrstadt/Wöllstein Kostenlose und trägerneutrale Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Alzey-Worms e.V., Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Ange- Hellgasse 20, 55232 Alzey, Telefon 06731/7800 hörige. Hausbesuche möglich. Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörr- Ortsvereine: stadt. Wendelsheim: 1. Vors. Karl Walther, Am Pfortweg 1, Ansprechpartner: Tel. 06734/8736, Fax 962450, awowalther@aol.com Frau Sabine Theis, Tel.: 06732/932 94 84, Senioren-Nachmittage, Senioren-Tanzgruppe, Senioren-Gymnastik, E-Mail: sabine.theis@pflegestuetzpunkte.rlp.de, Senioren-Singgruppe Frau Sonja Hill, Tel.: 06732/932 94 95, Wöllstein: 1. Vors. Annerose Walk, Gotenstraße 1, Tel. 06703/3269, E-Mail: sonja.hill@pflegestuetzpunkte.rlp.de, Email: AnneroseWalk@web.de Frau Birgit Wagner, Tel. 06732-951 80 24, Wonsheim: 1. Vorsitzende Emmi Schön, am Sonnenberg 7, 55599 E-Mail: wagner.birgit@alzey-worms.de. Wonsheim Tel.: 06703/2525. Rollstuhlverleih Sprechstunde nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Seniorenzentrum Wörrstadt, Humboldstraße 3, 55286 Wörrstadt, Ab Januar 2021 neue E-Mail Adresse Telefon: 06732/9140, Fax 06732/914199 E-Mail: birgit.wagner@pflegestuetzpunkte-rlp.de seniorenzentrum.woerrstadt@awo-rheinland.de ■■ ZEITBANK Wöllstein und Umgebung e.V. ■■ Diakonisches Werk „Zeit geben und Zeit nehmen“ Telefon 06731/9503-0; Fax 06731/950311; Email dw-alzey@dwwa.de Die Mitglieder des Vereins unterstützen sich gegenseitig. Erziehungsberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, Schwangeren- Wir informieren Sie gerne telefonisch unter beratung, Lebensberatung, Erholungshilfe Tel. 06703 - 3059270 Frau Kämmerer oder Treffen von Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe: Tel. 06703 - 941654 Frau Güntner oder per E-Mail: zeitbank@gmx.de ■■ Notruf und Beratung für vergewaltigte Gäste/Interessenten sind zu unseren Kennenlern-Treffen immer herzlich willkommen. Frauen und Mädchen Mainz, Walpodenstr. 10, 55116 Mainz, Tel. 06131-221213, Fax: 06131-229222, E-Mail: notruf@frauenzentrum-mainz.de ■■ Gemeindeschwester plus web. www.frauennotruf-mainz.de Sie sind über 80 Jahre alt und brauchen noch keine Pflege? Sie möchten ihre Selbständigkeit und Gesundheit so lange wie möglich erhalten? Ihnen bei Ihren Wünschen, Sorgen und Bedarfen zu helfen ■■ Jugend- und Drogenberatungsstelle und Sie über Unterstützungs- und Freizeitangebote zu informieren ist Die Jugend- und Drogenberatungsstelle befindet sich in der Schloß- meine Aufgabe! Als „Kümmerer“ vor Ort, besuche ich Sie gerne bei gasse 11, 55232 Alzey, Tel.-Nr. 06731/1372 und 7689 Ihnen zu Hause. Denn auch Fürsorge ist Vorsorge! Carmen Mitsch ■■ ILCO-Gruppe Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Selbsthilfegruppe für Menschen mit künstlicher Harn- und Darmab- Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt leitung Telefon: 06732 / 933 6870, Mobil: 0175 / 116 8907 Ansprechpartner: Dieter Kaul, Hauptstraße 50a, 55546 Hackenheim, mitsch.carmen@alzey-worms.de Tel. 0671/66073. ■■ Weisser Ring e.V. ■■ Sozialverband VdK - Kreisverband Alzey Wir helfen Kriminalitätsopfern - Außenstelle Worms / Landkreis Alzey, Schwerpunkte unserer sozialrechtlichen Hilfe Renten- und Schwerbe- Tel.: 0151 5127 8604 E-mail: weisser-ring.az-wo@hoeding.net hindertenrecht, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Pfle- geversicherung, Alten- und Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht, ■■ WiW Bürgerinitiative Patientenschutz und Patientenberatung usw. Willkommen in Wöllstein e.V. Spießgasse 77, Alzey Ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete und Neubürger Tel.: 06731/548797-0 und Fax 06731/548797-90 Unterstützung mit Projekten (Café, Sprachkurse, Fahrradwerkstatt Ortsverband Gau-Bickelheim: Tel. 06701/7404 etc.) und durch persönliche Hilfe, Begleitung und Patenschaften 1. Vorsitzender Wilhelm Inboden, Kreuzgasse 7 Tel: 06703-961966 oder -2363, Dr. Petra Renner-Weber Ortsverband Wöllstein: Tel. 06703/4945 Tel: 0176-31698385 Leonie Weber 1. Vorsitzende Regina Müller, Keltenstraße 3 oder: mail@willkommeninwoellstein.de Annahme von Kleidung ■■ Jugendscouts im Landkreis Alzey-Worms Kleiderkammer ist bis auf Weiteres geschlossen. Kostenfreie Sprechstunde für Jugendliche unter 25 Jahren Beratung Bürozeiten nach Terminvereinbarung: zu allen Fragen der Ausbildung, Arbeit, ALG I/II, Bewerbungshilfen, Sozialarbeiter Herr Dipl. Pädagoge Simon Louanzi allgemeine Lebensberatung ... Wir zeigen Dir Wege durch das Laby- Diakonisches Werk Rheinhessen FJHZ, rinth der Möglichkeiten! Termine nur nach Vereinbarung, Beratung Schlossgasse 12 in 55232 Alzey durch Justyna Ewa Gladosch, Mail: gladosch.justyna@alzey-worms. Telfon: 06731/996811 (Familien und Jugendhilfe Zentrum) de, Träger: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abt. 5 Jugend und Familie Mobil: 0176 38732149 Das Projekt wird von EU, ESF, Land Rheinland-Pfalz, Kreis und Job- Fax: 06731/996820 center Alzey-Worms finanziert. Mail: simon.louanzi@diakonie-rheinhessen.de
Wöllstein - 7 - Ausgabe 13/2021 TOP 2 Grundschule „St. Martin“ in Gau-Bickelheim; Ausbau zur Zweizügigkeit und Anbau eines Mensaberei- Verbandsgemeinde ches; Erörterung vor dem Hintergrund der sich darstellenden Schülerzahlenentwicklung TOP 3 Betreuungsangebote an den Ganztagsschulen VERBANDSGEMEINDE WÖLLSTEIN 3.1 Grundschule „Am Appelbach“, Wöllstein Bürgermeister Gerd Rocker St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim 3.2 Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz“, Wöllstein Tel. 06703/302-0, Fax 06703/302-14 - Sachstandsbericht - E-Mail VG-Verwaltung: info@vg-woellstein.org TOP 4 Betreuungsangebote an den Grundschulen Öffnungszeiten: finden nicht statt 4.1 Grundschule „St. Martin“, Gau-Bickelheim Internet: www.woellstein.de 4.2 Grundschule „Am Martinsberg“, Siefersheim - Sachstandsbericht - TOP 5 Grundschule „Am Martinsberg“, Siefersheim; Amtliche Bekanntmachungen Anbau eines Mensabereiches und brandschutztechnische Maßnahmen Öffentliche Bekanntmachung - Sachstandsbericht - TOP 6 Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz“; Sanierungs- Einladung zur Sitzung maßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramm 3.0 des Schulträgerausschusses - Sachstandsbericht - TOP 7 EDV Ausstattungen der Grundschulen und Realschule Plus der Verbandsgemeinde Wöllstein „Rheinhessische Schweiz“ Die nächste Sitzung des Schulträgerausschusses der Verbandsge- 7.1 Verwaltungsbereich meinde Wöllstein findet am Donnerstag, dem 08. April 2021 um 7.2 Schulischer Bereich 18:00 Uhr, im Gemeindezentrum Wöllstein, Great-Barford-Straße TOP 8 Umsetzung des Digitalpaktes Schulen 11, 55597 Wöllstein, statt. - Sachstandsbericht - Hiermit erfolgt gem. 34 Abs. 6 i. V. m. § 27 GemO die öffentliche Bekanntmachung. TOP 9 Mitteilungen und Anfragen Mit freundlichen Grüßen Tagesordnung gez. Gerd Rocker, Bürgermeister I. Öffentlicher Teil TOP 1 Schülerzahlenentwicklungen an den drei Grundschulen und der Realschule Plus „Rheinhessische Schweiz“ - Sachstandsbericht - Nichtamtliche Mitteilungen Nachruf Am Donnerstag, dem 18. März 2021, verstarb im Alter von 84 Jahren Herr Altbürgermeister Jakob Schwind Herr Schwind war seit 1969 Mitglied im Ortsgemeinderat Wendelsheim. Von 1974 bis 1989 hatte er die Funktion des 1. Beigeordneten in seiner Heimatgemeinde. Von 1989 bis 2004 übernahm er die Verantwortung als Ortsbürgermeister. Dem Verbandsgemeinderat Wöllstein und verschiedenen Ausschüssen gehörte er von 1972 bis 1974 an. Mit Engagement und großem persönlichen Einsatz hat er die Entwicklung der Verbandsgemeinde Wöll- stein und der Ortsgemeinde Wendelsheim gefördert und geprägt. Eine Herzensangelegenheit von ihm war die Dorferneuerung und der Erhalt des historischen Ortsbildes. Die Gestaltung der Ortsmitte, die Renovierung des Rathauses, des Dorfgemeinschaftshauses und die Erweiterung der Friedhofskapelle hat er maßgeblich begleitet. Ebenfalls in seine Amtszeit fiel die Ansiedlung des Hochtechnologieparkes Mikroforum. Sein umfas- sendes historisches Wissen um die Ortsgeschichte hat er in zahlreichen Beiträgen niedergeschrieben und somit auch für künftige Generationen erhalten. In vielen Bereichen war er Motor, Ideengeber und treibende Kraft. Auch die Förderung des Vereinslebens und die Partnerschaften mit der französischen Gemeinde Messein und der Schwestergemeinde Wendelsheim/Rottenburg waren ihm sehr wichtig. Durch seine Aufrichtigkeit, seine Verlässlichkeit, seine Offenheit und sein Bemühen um Konsens und Ausgleich hat er sich die Achtung und Wertschätzung vieler unserer Mitbürger erworben. In Dankbarkeit und Trauer nehmen wir Abschied. Wir werden Ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Ehefrau, seinen Kindern und den Angehörigen. Für die Verbandsgemeinde Für die Ortsgemeinde Gerd Rocker Christine Knuth (Bürgermeister) (Ortsbürgermeisterin) Wöllstein/Wendelsheim, im März 2021
Wöllstein - 8 - Ausgabe 13/2021 kk) Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte Redaktionsschluss Die nächste Ausgabe unseres Nachrichtenblattes Wöllstein aktuell Bietet eine Einrichtung neben den in oben genannten Waren oder erscheint am 08.04.2021. Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies Redaktionsschluss ist am Dienstag, 30.03.2021 um 16.00 Uhr. zulässig, soweit in im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist und das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet. Allgemeinverfügung des Landkreises d) In den Einrichtungen nach den Buchstaben a bis c gelten vorbehaltlich der Bestimmungen des § 2 Abs. 4 der 18. Alzey-Worms vom 25.03.2021 zur Anord- CoBeLVO sowohl in geschlossenen Räumen als auch im nung notwendiger, weiterer Schutzmaß- Freien, insbesondere in Wartesituationen, das Abstandsge- bot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO, die Masken- nahmen aufgrund der wieder ansteigenden pflicht nach § 1 Abs. 3 der 18. CoBeLVO mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder SARS‑CoV-2-Infektionen im Landkreis eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines Alzey-Worms vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Personen- Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 begrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO. Die Masken- in Verbindung mit § 28a Abs.1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgeset- pflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO gilt auch im zes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des unmittelbaren Umfeld der Einrichtung und auf Parkplätzen. Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit Die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzge- gilt nicht setzes vom 10.März 2010 (GVBI. S. 55), zuletzt geändert durch § 7 aa) für Stellen und Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBI. S. 341), BS 2126-10, in Aufgaben wahrnehmen, Verbindung mit § 23 Abs. 4 der Achtzehnten Corona-Bekämpfungs- bb) auf Wochenmärkten gemäß Buchstabe c Doppelbuchst. verordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 (GVBI. S. BS 2126- bb sowie 13) in der jeweils geltenden Fassung folgende cc) in persönlichen Beratungsgesprächen, wenn sich aus- Allgemeinverfügung schließlich Personen, die höchstens zwei Hausständen 1. Die nachfolgenden Vorschriften ergänzen oder ändern die Rege- angehören, in einem Raum aufhalten. lungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO), da im Landkreis Alzey-Worms die 7-Tages- 4. Abweichend von § 6 Abs. 3 und 4 der 18. CoBeLVO gilt: Kann Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO aufeinander folgenden Tagen auf über 100 gestiegen ist. Die All- zwischen Personen wegen der Art der Dienstleistung nicht einge- gemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms vom 22.03.2021 halten werden, wie in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, wird hiermit aufgehoben. Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben, ist die 2. Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 1 der 18. CoBeLVO ist der Auf- Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizini- enthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen schen oder hygienischen Gründen dienen, wie solche von Opti- des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Haus- kern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege sowie bei stands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließ- der Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie, beim Reha- lich sechs Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer bilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. Betracht bleiben. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder Ähnliches. 3. Abweichend von § 5 der 18. CoBeLVO gilt: Es dürfen nur solche Dienstleistungen des Friseurhandwerks erbracht werden, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht a) Ämter, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende möglich ist. Friseure haben den Zutritt durch vorherige Terminver- Einrichtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsan- einbarung zu steuern. Bei allen Angeboten ist zwischen Kundin- waltskanzleien), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und nen und Kunden das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen kön- 18. CoBeLVO einzuhalten. Es gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. nen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen 3 der Satz 4 18. CoBeLVO, sofern die Art der Dienstleistung dies öffnen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste öffentlicher Einrich- zulässt, mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske tungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Zusätzlich gilt b) Gewerbliche Einrichtungen sind, soweit im Folgenden die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr CoBeLVO. geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher 5. Abweichend von § 7 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind gastronomi- Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beach- sche Einrichtungen auch im Außenbereich geschlossen. tung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Abwei- 6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO sind Training und chend von Satz 1 dürfen gewerbliche Einrichtungen öffnen, Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsport- wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben arten und im Kontaktsport untersagt. Die sportliche Betätigung werden, bei denen ausschließlich Personen, die demselben im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur gewährt wird. Die Terminvereinbarung kann neben den Mög- alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand lichkeiten per Telefon oder online auch ad hoc am Eingang angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § erfolgen, wenn die Einrichtung noch freie Kapazitäten auf- 1 Abs. 2 Satz 1 18. Der CoBeLVO während der gesamten sportli- weist. Bei den Einzelterminen gilt die Pflicht zur Kontakter- chen Betätigung. fassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. CoBeLVO. Werden 7. Abweichend vom § 11 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind lediglich die mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so Außenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr Ende und Beginn der jeweiligen Einzeltermine freizuhalten. geöffnet. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungs- Das Vorstehende gilt auch für Büchereien und Archive. pflicht. Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich auf dem c) Von der Schließung nach Buchstabe b ausgenommen sind Gelände der Einrichtungen befinden dürfen, ist vorab von der aa) Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter zuständigen Kreisverwaltung als Kreisordnungsbehörde zu von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfach- genehmigen. märkte, 8. Abweichend von § 15 Abs. 2 der 18. CoBeLVO ist der Proben- bb) Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenange- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt. bot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, 9. Abweichend von § 15 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sind Museen, Aus- cc) Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, stellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen dd) Tankstellen, geschlossen. ee) Banken und Sparkassen, Poststellen, 10. Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tank- stellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist ff) Reinigungen, Waschsalons, es untersagt in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr alkohol- gg) Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, haltige Getränke abzugeben. hh) Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, 11. Abweichend von § 3 Nr. 2 des Ladenöffnungsgesetz Rheinland- ii) Großhandel, Pfalz müssen Verkaufsstellen spätestens ab 21:00 Uhr geschlos- jj) Blumenfachgeschäfte, sen sein.
Wöllstein - 9 - Ausgabe 13/2021 12. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. la Nr. 6 des Infektions- KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen schutzgesetzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird ist. Kosmetische Dienstleistungen oder Wellnessbehandlungen die- hingewiesen; ebenso auf § 24 der 18. CoBeLVO. nen hingegen nicht medizinischen oder körperhygienischen Gründen 13. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentli- in diesem Sinne. In § 6 Abs. 3 der 18. CoBeLVO wird klargestellt, dass chung als bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungs- zu den Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erlaubt sind, verfahrensgesetzes in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des auch Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Verwaltungsverfahrensgesetzes) und tritt am 27.03.2021 um 0:00 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB IX) Uhr in Kraft. zählen. Rehabilitationssport findet aufgrund gesetzlicher Definition 14. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer stets in Gruppen statt und ist daher in Abweichung zu der Rege- Kraft. lung in § 10 ausnahmsweise zulässig. Der Verweis auf § 64 SGB IX 15. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren stellt sicher, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. Nebenbestimmungen versehen werden. Zu Ziff. 6 Begründung Das weitgehende Verbot von sportlicher Betätigung in geschlos- Zu Ziff.1 senen Räumen und die Beschränkung auf einen eng begrenzten § 23 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sieht vor dem Hintergrund des Bund- Personenkreis dienen ebenfalls dem primären Ziel, Kontakte auf Länder-Beschlusses vom 03.03.2021 und den neusten Beratungen ein absolut zwingendes Mindestmaß zu begrenzen. vom 22.03.2021 vor, dass Landkreise, deren 7-Tages-lnzidenz an Sportliche Betätigung ist grundsätzlich geprägt durch gemein- drei aufeinanderfolgenden Tagen die Zahl 100 überschreitet, weitere sames Training und Wettkämpfe mit vielen persönlichen Begeg- Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergrei- nungen im und um den Sportbetrieb. Sportausübung ist mit fen müssen. Anzuordnen waren daher die in der Anlage 3 der 18. körperlicher Anstrengung, also mit erhöhter Herz- und Atemfre- CoBeLVO vorgesehenen Maßnahmen. Betroffen sind insbesondere das Wirtschaftsleben, die Bereiche Sport und Freizeit, sowie die Kul- quenz und folglich mit einem erhöhten Aerosolausstoß verbunden. tur. Alle diese Umstände tragen das Risiko einer Weiterverbreitung Zu Ziff. 2 bis 3 des Coronavirus SARS-CoV-2 in sich. Daher muss die Sportaus- Aufgrund der wieder stark ansteigenden Infektionszahlen und einer übung auf ein Maß reduziert werden, bei dem das Übertragungs- noch immer starken Belastung des Gesundheitssystems müssen risiko nahezu ausgeschlossen werden kann. Insofern erscheint gewerbliche Einrichtungen wieder geschlossen werden. So können es erforderlich den Sportbetrieb aufgrund der steigenden Infek- Begegnungen von Menschen und daraus resultierende neue Infekti- tionszahlen erneut einzuschränken. Die sportliche Betätigung im onen effektiv vermieden werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Amateur- und Freizeitsport ist daher nur in Einzelsportarten auf gewerbliche Einrichtungen öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien und die demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrich- nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Haus- tung gewährt wird. Dieses sogenannte „Private Shopping“ ermög- stand angehören, zulässig. Training und Wettkampf im Amateur licht den Gewerbetreibenden trotz steigender Infektionszahlen die und Freizeitsport in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport eingeschränkte und unter dem Vorbehalt klar beschriebener Schutz- sind untersagt. maßnahmen stehende Öffnung ihres Geschäfts für die Kundinnen und Zu Ziff. 7 bis 9 Kunden bei gleichzeitiger Begrenzung der Kontakte auf ein akzeptab- Bei diesen Freizeiteinrichtungen kommen regelmäßig eine Viel- les Maß. Gewerbliche Einrichtungen, die der Daseinsvorsorge und der zahl an Personen für einen längeren Zeitraum und zudem teil- Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen, sowie Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Gleiches weise aus überregionalen Gebieten zusammen, sodass ohne gilt für von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und eine Schließung der Innenbereiche dieser Einrichtungen neue ähnliche Einrichtungen. Allerdings müssen hierbei grundsätzlich das Infektionen und nicht nachvollziehbare Infektionsketten konkret Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die Maskenpflicht nach § 1 befürchtet werden müssten. Es dürfen daher nur die Außenberei- Abs. 3 (auch auf Parkplätzen) und die Personenbegrenzung nach § che von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und 1 Abs. 7 beachtet werden, um Infektionsmöglichkeiten weitmöglich ähnlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr öffnen. Dabei auszuschließen. Die Maskenpflicht gilt mit der Maßgabe, dass eine gilt die Maßgabe, dass eine Vorausbuchung zu erfolgen hat, damit medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Stan- der Besucherandrang gesteuert und Menschenansammlungen dards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Die Öffnung der abschließend genannten Einrichtungen ist aufgrund von Wartezeiten minimiert werden. Aus denselben dadurch sachlich gerechtfertigt, dass sie eine besondere Versorgungs- Gründen wird die Besucherhöchstzahl deutlich beschränkt. funktion für die Bevölkerung darstellen. Die Öffnung von gewerblichen Auch im Bereich des Probebetriebs der Breiten- und Laienkulturen fin- Einrichtungen, die der Daseinsvorsorge und der Deckung des tägli- den viele persönliche Begegnung in Gruppen statt, die es angesichts chen Lebensbedarfs dienen und weitere Waren oder Dienstleistungen der Infektionslage zu verhindern gilt. anbieten (Einrichtungen mit gemischtem Sortiment) ist insgesamt Zu Ziff. 10 und 11 zulässig, wenn der Schwerpunkt des Sortiments aus Waren oder Die Einführung eines Ausschankverbots von alkoholhaltigen Getränken Dienstleistungen besteht, die der Daseinsvorsorge dienen; auf den kann maßgeblich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitra- Schwerpunkt des Umsatzes kommt es hingegen nicht an. Besteht der gen. Aufgrund seiner enthemmenden Wirkung werden die Einhaltung Schwerpunkt des Sortiments aus nicht in diesem Sinne privilegierten Waren oder Dienstleistungen, bleibt der Betrieb insgesamt geschlos- der Abstandsregelung, sowie der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sen. insbesondere zu den Abendstunden zunehmend vernachlässigt. Des Ziff. 4 Weiteren trägt die Maßnahme dazu bei den Begegnungsverkehr zwi- In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt die Maskenpflicht nach schen Personen zu minimieren. Ebenso verhält es sich mit der Schlie- § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO, sofern am jeweiligen Platz der ßung von Verkaufsstellen ab 21:00 Uhr. Arbeits- oder Betriebsstätte der Mindestabstand von 1,5 Metern im Rechtsbehelfsbelehrung Sinne des § 1 Abs. 2 nicht eingehalten werden kann. Regelungen des Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Arbeitsschutzes bleiben unberührt. Es wird in diesem Zusammen- nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch hang insbesondere auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. Januar 2021 ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey- (BAnz AT 22.01.2021 V1) hingewiesen. Diese Verordnung dient dem Worms, Postanschrift: Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, oder durch E-Mail mit quali- der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäf- fizierter elektronischer Signatur‘ an: signatur@alzey-worms.de ein- tigten zu schützen (§ 1 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverord- zulegen. nung). Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen ihre Tätigkeit Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreis- ausüben, sofern die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden rechtsausschuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt. und insbesondere das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18.CoBeLVO sowie die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. Alzey, den 25.03.2021 CoBeLVO eingehalten werden. Soweit bei körpernahen Dienstleistun- gez. Heiko Sippel gen das allgemeine Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. Landrat CoBeLVO nicht eingehalten werden kann, ist diese Tätigkeit wegen 1 Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro- des damit einhergehenden erhöhten Infektionsrisikos untersagt. Erlaubt sind solche körpernahen Dienstleistungen, die medizinischen päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über die elek- oder hygienischen Gründen dienen. Sofern die Art der Dienstleistung tronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische es zulässt, gilt die Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medi- Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie zinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 5. 73)
Wöllstein - 10 - Ausgabe 13/2021 Strengere Corona-Regeln Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist unter- sagt.Museen und Galerien sind geschlossen. gelten im Landkreis ab Samstag Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 21 Uhr und 6 Uhr u.a. an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken ist untersagt. Inzidenzwert über 100 gestiegen / Verkaufsstellen müssen spätestens um 21 Uhr schließen. Keine Ausgangssperre Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage Weitere Schutzmaßnahmen für Bevölkerung notwendig: Nachdem die der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Alzey-Worms an drei aufeinander- eingestellt. folgenden Tagen über 100 lag, hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt die vor dem Hintergrund der stark wachsenden Infektionszahlen mit dem Coro- navirus notwendigen strengeren Schutzmaßnahmen für die Bevöl- Wir gratulieren kerung. Die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 22. März wird aufgehoben. In der Zeit vom 02.04.2021 bis 08.04.2021 feiern nachstehend auf- „Nachdem wir erst vor wenigen Tagen die Inzidenzkategorie 50 erreicht geführte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wöllstein, hatten sind wir jetzt bei einem Wert über 100 angelangt. Nach dem ihren Geburtstag (ab 70 Jahre und älter) oder ihr Ehejubiläum. Hierzu Beschluss von Bund und Ländern müssen wir deshalb die Schutz- gratulieren wir recht herzlich. maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Landkreis Alzey-Worms leider erneut verschärfen. Aufgrund der starken Kon- 05.04.2021 Elsasser, Martin 70 Jahre zentration der Fallzahlen auf bestimmt Bereiche im Landkreis, wie die 07.04.2021 Schwartzkopff, Günter 80 Jahre Firma Sutter und die VG Wonnegau, kann derzeit aber noch auf eine 07.04.2021 Raabe, Artur 70 Jahre Ausgangssperre verzichtet werden“, informiert Landrat Heiko Sippel. Die Situation im Landkreis sei nicht vergleichbar mit städtischen Strukturen. Zudem seien die Fälle bei Sutter durch täglich durchge- führte Tests aller Mitarbeitenden und in der VG Wonnegau durch Qua- Schulnachrichten rantäneregelungen in den betroffenen Kitas erst einmal geregelt. „Die Ausgangssperre ist ein starker Grundrechtseingriff, der gerecht- fertigt sein muss. Viele Bereiche im Landkreis sind noch nicht so stark Kommunikationstage betroffen und weisen weniger hohe Fallzahlen auf“, so Sippel. Darüber hinaus gebe es derzeit noch keinen eindeutigen wissenschaftlichen Beleg, ob eine Ausgangssperre im ländlichen Raum überhaupt die gewünschte Wirkung zeige. Hierzu lägen unterschiedliche Bewertun- gen vor. Eine Ausgangssperre produziere zudem einen großen Kon- trollaufwand und eine Rechtsunsicherheit bei der Bevölkerung, was sein dürfe und was nicht. So solle z.B. Bewegung an der frischen Luft unter Einhaltung von Kontaktbeschränkungen weiter möglich sein. Die Kontrollen seitens der Polizei und Ordnungsämter könnten sich so stärker auf Ansammlungen und auf Verstöße gegen die Corona- Bekämpfungsverordnung konzentrieren. „Sollte die Inzidenz im Land- kreis weiter steigen, könnten wir nachlegen und die Ausgangssperre zusätzlich verhängen. Oder aber wenn das Land uns anweist“, betont Sippel. Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 27. März, 0.00 Uhr. Für die Rückkehr in die niedrigere Inzidenzkategorie „50 bis 100“ wäre Vor- aussetzung, dass die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 liegen. Folgende Regeln treten unter anderem in Kraft: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahren bei der Ermittlung der Personenzahl außer Betracht bleiben. Ämter, Behörden, Wertstoffhöfe, Notariate, Rechtsanwaltskanzleien und ähnliche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen. Der Einzelhandel ist geschlossen. Abhol- Liefer- und Bringdienste sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Die Öffnung von Ladengeschäften ist nur für Personen eines Haus- stands mit vorheriger Terminvergabe zulässig. Die Terminvereinbarung kann neben den Möglichkeiten per Telefon oder online auch ad hoc am Eingang erfolgen, wenn die Einrichtung noch freie Kapazitäten aufweist. Bei den Einzelterminen gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Werden mehrere Einzeltermine in Folge vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Einzeltermine freizuhalten. Von der Schließung ausgenommen sind unter anderem Lebensmit- telmärkte, Drogerien, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelbetreiben entspricht, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken, Poststellen, Reinigungen, Buch- handlungen, Zeitschriftenverkauf, Baumärkte, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarf, Gärtnereien. Geschlossen sind Kosmetikstudios, Piercing-Studios, Wellnessmas- sagesalons, da dort wegen der Art der Dienstleistung das Abstandge- bot nicht eingehalten werden kann. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie z. B. Optiker, Hörgeräteakustiker, Friseure, Fuß- pflege, Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie und Reha- Sport. Friseure haben den Zutritt durch vorherige Terminvereinbarung zu steuern. Es gilt die Maskenpflicht. Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich geschlos- sen. Amateur- und Mannschaftssport ist untersagt. Lediglich die Außenbereiche von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten sind geöffnet (Vorausbuchpflicht).
Wöllstein - 11 - Ausgabe 13/2021 Feuerwehrnachrichten Jugendfeuerwehr und Bambinis Übungstermine der Jugendfeuerwehren in der VG Mitmachen kann jeder, der min. 10 Jahre alt ist und Spaß daran hat, gemeinschaftlich was zu bewegen. Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie- ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen. Eckelsheim Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus (über Jürgen Graf, 0157-87174926) Gau-Bickelheim Montag, 18:00 - 19:00 Uhr vorübergehend Ansprechpartner: Alexander Vollmer (0179-8563919) Siefersheim Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr ausgesetzt Ansprechpartner: Lukas Ebling (0178/ 1670320) Stein-Bockenheim Donnerstag, 18:00 - 19:30 Uhr Ansprechpartner: Annalena Steinle Wendelsheim Freitags von 18.15 Uhr - 19.45 Uhr Ansprechpartner: Jugendwart: Ralf Zaun Mobil 0163 / 1308100 Stellv. Jugendwart: Victoria Hargarten: 06734 / 9625262 Wöllstein Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr Ansprechpartner: Sven Beatzel (0170-3855544) Richard Schmelzeisen (0171-6708239) Wonsheim Freitag, 17:15 - 19:00 Uhr Ansprechpartner: Matthias Müller (0151 46595112) Feuerwehr Vorbereitungsgruppe (Bambinis) Die „Bambinis“ ist eine Vorbereitungsgruppe für alle kleinen Feuer- wehr interessierten von 6 bis 10 Jahren. Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie- ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen. Eckelsheim Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus (über Jürgen Graf, 0157-87174926) vorübergehend Endlich sind sie wieder da - die Schülerinnen und Schüler der Real- Siefersheim schule plus Wöllstein! Freitag, 17.00 - 18:30 Uhr Nach langen Wochen zu Hause im Lockdown betreten die Kinder und Ansprechpartner: Natascha Winter (0174/ 2142517) Stein-Bockenheim ausgesetzt Jugendlichen ihre Klassenräume - wenn auch nur in halber Besetzung. Die Pädagoginnen und Pädagogen der Realschule plus Rheinhessi- Donnerstag, 17:30 - 18:30 Uhr in ungeraden Wochen sche Schweiz Wöllstein freuen sich, ihre Schützlinge wiederzusehen Ansprechpartner: Werner Spanier (0160-97475859) und sind sich einig: Jetzt müssen wir langsam und mit sehr viel Ein- Wöllstein fühlungsvermögen wieder zurück zum Alltag finden. Deshalb steht der Mittwoch, 17:00 - 18:30 Uhr in geraden Wochen Beschluss schnell fest - wir beginnen die ersten drei Tage nicht direkt Ansprechpartner: Sabrina Beatzel (0177-8252082) mit Fachunterricht, sondern mit den Kommunikationstagen, denn nur Wonsheim ein funktionierendes Miteinander stärkt den individuellen Lernerfolg. Mittwoch, 16:00 - 18:00 einmal im Monat. In einer vorangegangen Gesamtkonferenz hat sich das Kollegium Ansprechpartner: Michele Stumpf (0171-7038580) mitsamt der Schulleitung für diesen besonderen Start entschieden, Die Jugendwarte freuen sich auf euch. auf diese Tage vorbereitet und diese entwickelt. Die Kommunikations- tage sollen den Schülerinnen und Schülern helfen, sich wieder in den Schulalltag einzufinden und sich auszutauschen. Viele Wochen ohne Freunde und Bekannte ist eine lange Zeit und bei einigen Kindern und Jugendlichen haben sich Ängste, Frust und Unsicherheit angestaut. Eckelsheim Außerdem besteht ein großer Redebedarf unter den Jugendlichen - hierzu sollen Freiräume geschaffen werden. Durch die sozialpädago- gischen Übungen aus dem Bereich der Kommunikation, Kooperation Ortsbürgermeister Rainer Mann und Reflexion werden solche Räume geschaffen, Gesprächsanlässe Bellerkirchstr. 19, 55599 Eckelsheim geboten. Tel. 06703/300676 oder 06703/1294 (privat) Die Übungen stammen aus den unterschiedlichsten Gebieten. Künst- E-Mail: info@weingutmann.de lerisch sind die Emojis aus Naturmaterialien, die Übung „Den Kopf frei Sprechstunde: jeden Montag von 18.00 - 19.00 Uhr zeichnen“ und die Wunschcollagen. Eher sportlich ging es beim Klet- Internet: www.eckelsheim.de tern auf dem schuleigenen Niedrigseilgarten und dem Waldbaden im nahegelegenen Tälchen zu. Weitere Erfahrungen stammen aus dem Bereich der Achtsamkeit, wie die Fantasiereisen, das Selbstportrait und die Zufriedenheitsskala. Die Schülerinnen und Schüler wurden vielfach aktiviert und so sachte in die Schule zurückgeholt. Mehr als 20 zweistündige Projekte begleitet zudem die Schulsozialarbeiterin Frau Zimmermann-Adams zusammen mit ausgebildeten PiT- (Präven- tion im Team) Lehrkräften. Die Realschule plus Wöllstein ist zuversichtlich, dass diese ersten Tage des Wiedersehens gewinnbringend für die nächsten - sicherlich weiterhin herausfordernden Wochen waren. Klar ist auf jeden Fall, www.wittich.de dass man trotz Masken in strahlende Gesichter blicken konnte.
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