Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger

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Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
Güstrower Stadtanzeiger
                          Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020

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                            Zukunft
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                                            alle Infos: wgg-guestrow.de

Ausgabe Nr. 1 - Februar
Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
Bekanntmachungen der Barlachstadt Güstrow

                                                                   Beschluss Nr.: VII/0129/19
Aus dem Beschlussprotokoll                                         Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in
der Sitzung des Betriebsausschusses am 06.11.2019                  seiner Sitzung am 21.11.2019 die Vergabeentscheidung der Ver-
                                                                   waltung zum Verkauf der folgenden Grundstücke im Baugebiet
Nichtöffentlicher Teil:                                            „Hengstkoppelweg“:

Beschluss Nr.: VII/0120/19                                         Bewerber Nr.       Größe, Flur, Flurstück        Baugrundstück
Der Betriebsausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in          1               933 m², Flur 10, Flrst. 204            1
seiner Sitzung vom 06.11.2019 den Kauf eines Schlammsaug-             2               855 m², Flur 10, Flrst. 202, 203       4
fahrzeuges.

Aus dem Beschlussprotokoll                                         Aus dem Beschlussprotokoll
der Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2019                     der Sitzung der Stadtvertretung am 05.12.2019

Öffentlicher Teil:                                                 Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/0121/19                                         Beschluss Nr.: VII/0086/19
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in          Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in
seiner Sitzung am 21.11.2019 eine überplanmäßige Haushalts-        ihrer Sitzung am 05.12.2019 die 1. Satzung zur Änderung der
ausgabe in Höhe von 57.158,23 € zur Finanzierung der Schluss-      Betriebssatzung der Barlachstadt Güstrow für den Städtischen
rechnung 2018 für das Straßenbeleuchtungsentgelt.                  Abwasserbetrieb vom 18.12.2018. (Siehe Seite 6)

Beschluss Nr.: VII/0103/19                                         Beschluss Nr.: VII/0089/19
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in          Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in
seiner Sitzung am 21.11.2019, dem Gewerbeverein Güstrow            ihrer Sitzung am 05.12.2019 die 13. Änderung der Gebühren-
e. V. für die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes 2019 ent-          satzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow
sprechend dem vorliegenden Antrag für die Sondernutzung            vom 9. November 2007. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt
auf dem „Markt“ eine Gebührenbefreiung gemäß § 5 Abs. 1            und zur Kenntnis genommen. (Siehe Seite 7)
Nr. 3 Gebühren­satzung für die Sondernutzung an öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen in der Barlachstadt Güstrow für die     Beschluss Nr.: VII/0101/19
Zeit vom 04.12.2019 bis 16.12.2019 zu gewähren.                    Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Während der Zeit des Weihnachtsmarktes 2019 sind keine an-         Sitzung vom 05.12.2019 die 4. Änderung der Satzung über die
deren Veranstaltungen, Märkte und Sondernutzungen, die den         Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Bar-
Verkauf von Erzeugnissen, Imbiss oder Einrichtungen, die man       lachstadt Güstrow. Im Jahr 2020 wird
üblicherweise auf Jahrmärkten vorfindet, im Bereich des Sanie-     •    bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung die restliche
rungsgebietes Altstadt zuzulassen.                                      Unterdeckung des Jahres 2017 sowie die Überdeckung des
Die nicht am Weihnachtsmarkt teilnehmenden Händler des                  Jahres 2018 zu 50 % ausgeglichen,
Wochen­marktes sind von dieser Regelung ausgenommen.               •    bei der zentralen Niederschlagswasserbeseitigung die restli-
                                                                        che Überdeckung des Jahres 2017 sowie die Unter­deckung
Nichtöffentlicher Teil                                                  des Jahres 2018 zu 50 % ausgeglichen,
                                                                   •    bei der dezentralen Abwasserbeseitigung die restliche Un-
Beschluss Nr.: VII/0093/19                                              terdeckung des Jahres 2017 sowie die Unterdeckung des
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in               Jahres 2018 zu 50 % ausgeglichen. Die Gebührenkalkula­
seiner Sitzung am 21.11.2019, den Zuschlag für die Planung              tion wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
der Erschließung des B-Plangebietes Nr. 77 Altstadt Nord - Teil­   (Siehe Seite 6)
bereich A - Stahlhof zu erteilen.

          Sprechstunde des Bürgermeisters                                               Gesprächstermine
                    Dienstag, 18. Februar 2020                                        mit dem Präsidenten
                     von 16:00 bis 18:00 Uhr
                                                                               Der Präsident der Stadtvertretung Güstrow,
          Eine Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters                       Herr Andreas Ohm, steht Ihnen für Fragen
                 bei Frau Bartock, Telefon 769-101,
                     erspart Ihnen Wartezeiten.                                      und Anliegen gern zur Verfügung.
                                                                          Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter
           Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der
           Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren.                 Telefon 769-114 oder -116 im Büro der Stadtvertretung!

Seite 2                                             Güstrower Stadtanzeiger                   Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
Beschluss Nr.: VII/0109/19                                             lichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer       durchzuführen. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, die Ver-
Sitzung am 05.12.2019 die 1. Änderung des Gesellschafts­               fahrenskosten in vollem Umfang zu tragen.
vertrages der Abwasser Parum GmbH vom 12.12.2018.
                                                                       Beschluss Nr.: VII/0099/19
Beschluss Nr.: VII/0095/19                                             Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer       Sitzung am 05.12.2019 dem vorliegenden Entwurf als Grund­
Sitzung am 05.12.2019 den Wirtschaftsplan 2020 des Städti-             lage für die Ausführung der Oberflächengestaltung Robert-Beltz-
schen Abwasserbetriebes Güstrow.                                       Straße zu.

Beschluss Nr.: VII/0084/19                                             Beschluss Nr.: VII/0100/19
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer       Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer
Sitzung am 05.12.2019, zukünftig einen Beteiligungsbericht auf-        Sitzung am 05.12.2019 dem vorliegenden Entwurf als Grund­
zustellen. Der Beteiligungsbericht wird erstmalig für das Haus-        lage für die Ausführung der Oberflächengestaltung Kiebitzweg,
haltsjahr 2019 erstellt.                                               2. Bauabschnitt zu.

Beschluss Nr.: VII/0091/19                                             Beschluss Nr.: VII/0102/19
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow nimmt in ihrer Sit-       Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
zung am 05.12.2019 den Punkt 7 „Maßnahmen und Kosten“ der              Sitzung am 05.12.2019 das von der Arbeitsgruppe „Weihnachts-
zweiten Rahmenplanfortschreibung für das Sanierungsgebiet              beleuchtung“ erarbeitete Konzept.
„Altstadt Güstrow“ zur Kenntnis. Die vorgelegten Handlungs-
schwerpunkte bilden die Grundlage für die Programmanträge              Beschluss Nr.: VII/0104/19
zur Einwerbung von Städtebaufördermitteln für das Jahr 2020            Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sit-
und die Folgejahre.                                                    zung am 05.12.2019 der Variante 1 als Grundlage für die Aus-
                                                                       führung der Oberflächengestaltung Alt-Güstrower-Straße im Ab-
Beschluss Nr.: VII/0092/19                                             schnitt Heinrich-Borwin-Straße-Niklotstraße zu.
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sit-
zung am 05.12.2019 dem vorliegenden Entwurf der Variante 1             Beschluss Nr.: VII/0106/19
als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung             Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Walter-Griesbach-Platz zu.                                             Sitzung am 05.12.2019 die Variante 4 aus der Vorplanung Park-
                                                                       und Festplatz An der Bleiche als Grundlage für die Entwurfs­
Beschluss Nr.: VII/0094/19                                             planung.
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 05.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.           Beschluss Nr.: VII/0107/19
98 „Alte Gärtnerei 2. BA“ gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13b (be-       Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer
schleunigtes Verfahren) Baugesetzbuch (BauGB). Städtebau­              Sitzung am 05.12.2019 der weiteren Vorgehensweise gemäß
liches Ziel ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes ge-           Beschreibung in der Begründung zur Erschließung des B-Plan-
mäß § 3 BauNVO.                                                        gebietes Nr. 6b „Suckower Tannen“ im Ortsteil Suckow zu.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 13/4 und 11/15 der
Flur 51 sowie Flurstück 63/1 der Flur 50 in der Gemarkung Güstrow.     Beschluss Nr.: VII/0128/19
Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beige-      Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
fügten Kartenausschnitt.                                               Sitzung am 05.12.2019 den Bürgermeister zur Erteilung des ge-
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich             meindlichen Einvernehmens mit den Leistungsvereinbarungen,
bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Be-          die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der
bauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung              öffent­lichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Barlach­
einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wer-           stadt Güstrow als Träger der vier Kindertageseinrichtungen ab-
den soll. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffent­       geschlossen werden, zu ermächtigen.

                               Nächste Sitzungstermine der Stadtvertretung Güstrow
                                   und deren öffentlich tagenden Ausschüsse

    Bau- und         Ausschuss für          Ausschuss        Ausschuss für          Finanz-            Haupt-              Stadt-
    Verkehrs-       Jugend, Schule,        für Senioren,     Stadtentwick-         ausschuss         ausschuss           vertretung
   ausschuss        Kultur und Sport        Familie und       lung, Umwelt
                                             Soziales       und Wirtschafts-
                                                                förderung

     Montag              Montag             Dienstag             Montag            Dienstag          Donnerstag          Donnerstag
    18:30 Uhr           17:30 Uhr           17:00 Uhr           18:00 Uhr          18:30 Uhr          18:00 Uhr           18:00 Uhr
      06.01.              06.01.              07.01.              13.01.             14.01.             30.01.             13.02.
      17.02.              17.02.              18.02.              24.02.             25.02.             12.03.             26.03.
Einladung und Tagesordnung werden eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin durch Veröffentlichung auf der Homepage der
Barlachstadt unter www.guestrow.de - im Ratsinformationssystem - öffentlich bekannt gegeben.

Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020                Güstrower Stadtanzeiger                                                    Seite 3
Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
Beschluss Nr.: VII/0081/19                                          Sitzung am 05.12.2019 einen Betrag in Höhe von 30.000,00 €
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer    in den Haushalt 2020/21 einzustellen, zum Zwecke des kosten-
Sitzung am 05.12.2019:                                              freien Schwimmunterrichtes für Güstrows Vorschulkinder. Diese
1. Auf Veranstaltungen, die unmittelbar durch die Barlachstadt      Haushaltsstelle kann von allen in Güstrow ansässigen Kinder­
     Güstrow ab 01.01.2020 neu organisiert werden, soll künftig     betreuungseinrichtungen auf Antrag genutzt werden.
     kein Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff im Rah-
     men des Veranstaltungsbetriebs verwendet werden.               Beschluss Nr.: VII/0116/19
2. Für Veranstaltungen der Barlachstadt Güstrow, die durch          Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
     Dritte organisiert werden, sind bei Neuverträgen Auflagen      Sitzung am 05.12.2019, die Stadtverwaltung zu beauftragen, für
     zu erteilen, die den Veranstalter verpflichten, kein Einweg-   die Sanierung der Spielplätze zusätzliche Mittel in den Haushalt
     geschirr und -besteck aus Kunststoff im Rahmen des Ver­        einzustellen und den eingestellten Betrag für die Jahre 2020 und
     anstaltungsbetriebs zu verwenden.                              2021 auf jeweils 120 T€ zu erhöhen oder über Förderprogramme
Bereits bestehende Verträge sind von dieser Regelung ausge-         einzuwerben.
nommen.
                                                                    Beschluss Nr.: VII/0127/19
Beschluss Nr.: VII/0117/19                                          Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer    ihrer Sitzung am 05.12.2019 für die feierliche Würdigung des
Sitzung am 05.12.2019:                                              30. Jahres­tages der Deutschen Einheit im Jahr 2020 einen Be-
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Landkreis Rostock      trag in Höhe von 10.000,00 € in den Haushaltsentwurf 2020/21
ins Benehmen zu setzen um:                                          aufzunehmen.
1. Sprechzeiten des Sozialamtes an zwei Tagen in der Woche          Die Regie des Festes führen der Ausschuss für Jugend, Schule,
     am Standort Güstrow zu etablieren.                             Kultur und Sport sowie das Stadtentwicklungsamt.
2. Sprechzeiten der Ausländerbehörde an zwei Tagen in der
     Woche am Standort Güstrow zu etablieren.                       Beschluss Nr.: VII/0144/19
                                                                    Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Beschluss Nr.: VII/0125/19                                          Sitzung am 05.12.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, auf
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in          der Grundlage des Beschlusses VII/0115/19 (neuer Standort für
ihrer Sitzung am 05.12.2019, in den Stellenplan des Haushalts-      einen Skatepark in Güstrow) die Planung eines neuen Skate-
entwurfes eine Stelle für eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der   parks zu veranlassen.
Stadtplanung/Bauverwaltung in der Entgeltgruppe 10 befristet
zunächst für 3 Jahre aufzunehmen und diese Stelle umgehend          Beschluss Nr.: VII/0145/19
zu besetzen. Alle jetzt im Stellenplan ausgewiesenen Stellen im     Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Tief- und Straßenbau sind dauerhaft als Vollzeitstellen auszu­      Sitzung am 05.12.2019 die Beauftragung der Verwaltung zur
weisen und entsprechend zu besetzen.                                Planung eines Gehweges in Güstrow, Ortsteil Suckow parallel
                                                                    zur Dorfstraße. Der Planungsabschnitt beginnt ab der Güstrower
Beschluss Nr.: VII/0126/19                                          Straße und führt bis zum Wohngebiet Kattenberg.
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 05.12.2019, dass die Verwaltung beauftragt wird,         Beschluss Nr.: VII/0146/19
das Theater in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)      Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
aufzunehmen, für die erforderliche Sanierung ein Projektdaten-      Sitzung am 05.12.2019, jährliche Mittel in Höhe von 30 T€ für die
blatt anzulegen und der Stadtvertretung beides als 1. Ergänzung     Pflege; Instandhaltung und Anschaffung von Stadtmobiliar in den
des ISEK 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen.                      Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen.

Beschluss Nr.: VII/0130/19                                          Beschluss Nr.: VII/0147/19
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in          Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in
ihrer Sitzung am 05.12.2019, den § 10 der Hauptsatzung auf          ihrer Sitzung am 05.12.2019, in den Doppelhaushalt 2020/2021
der Grundlage der neuen Entschädigungsverordnung M-V vom            zusätzlich 4.000 € für die Durchführung des Güstrower Weih-
06.06.2019 anzupassen. Die Aufwandsentschädigungen werden           nachtsmarktes zur Absicherung der kulturellen Höhepunkte ein-
der beiliegenden Anlage angepasst.                                  zustellen. (jährlich 2.000 €).

Beschluss Nr.: VII/0149/19                                          Beschluss Nr.: VII/0148/19
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer    Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 05.12.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, zur       Sitzung am 05.12.2019, in den Doppelhaushalt 2020/2021 zu-
Verbesserung der Sicherheit und Ordnung in der Barlachstadt         sätzlich 15.200 für die Vergabe von Zuwendungen für die Kultur­
Güstrow eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrecht­           förderung einzustellen. (jährlich 7.600 €)
erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Gebiet der
Stadt Güstrow (Ordnungs- und Sicherheits VO), in Abstimmung         Beschluss Nr.: VII/0150/19
mit den Fachämtern und der für die Stadt Güstrow verantwort­        Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt am
lichen Behörden zu erarbeiten.                                      05.12.2019:
Der Entwurf der neuen Verordnung zur Ordnung und Sicherheit         1. Den Bürgermeister zu beauftragen, in Zusammenarbeit
in der Barlachstadt Güstrow auf der Grundlage des Gesetzes              mit dem Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vor­
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-             pommern und den örtlichen Ordnungsbehörden die Auf­
Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V)                  stellung einer mobilen Videoüberwachungsanlage im Be-
vom 1. Juni 2013 ist bis zum 1. Mai 2020 zur Beschlussfassung           reich des Spaldingsplatzes, der Eisenbahnstraße und dem
durch die Stadtvertretung nach entsprechenden Abstimmung mit            Bahnhofsvorplatz der Barlachstadt Güstrow zu realisieren.
den dafür verantwortlichen Ämtern und Behörden vorzulegen.              (Teilhaushalt 4 Produkt 12200)
                                                                    2. Stärkung der Jugendarbeit: Für das Produkt 36200 Jugend-
Beschluss Nr.: VII/0111/19                                              arbeit werden die ordentlichen Auszahlungen für die Jahre
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer        2020 und 2021 um 12.500,00 € angehoben.

Seite 4                                              Güstrower Stadtanzeiger                 Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
Beschluss Nr.: VII/0154/19                                           Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Home-
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer     page der Barlachstadt Güstrow unter dem Pfad www.guestrow.de/
Sitzung am 05.12.2019 in den Haushalt 2020/21 einen Betrag           bauen-wohnen/planen/oeffentliche-auslegungen/ möglich.
von jährlich 10.500,00 € statt 8.500,00 € einzustellen, das ent-     Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die
spricht einer Erhöhung um 2.000,00 € jährlich. (Unter­stützung       Flurstücke 50/1 teilweise (tw.), 50/8, 54 tw., 55/1 tw. und 55/2 tw.
der Gemeinschaft Wasserwacht des DRK-Kreisverbandes                  der Flur 63, Gemarkung Güstrow.
Güstrow e. V. d. Redaktion.)                                         Die erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
                                                                     erforderlich, weil im Ergebnis der durchgeführten Behörden­
Beschluss Nr.: VII/0157/19                                           beteiligung der Planentwurf geändert wurde. Der Geltungs­bereich
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in           des Bebauungsplans wird auf die Fläche beschränkt, die für die
ihrer Sitzung am 05.12.2019: Die öffentlichen Toiletten der Stadt    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandels vorgesehen wer-
Güstrow werden in einer Probezeit vom 01.02.2020 - 31.12.2021        den soll. Das bisher festgesetzte Urbane Gebiet (MU) gemäß § 6a
zur kostenfreien Nutzung angeboten.                                  BauNVO wird durch ein Sondergebiet (SO) gemäß § 11 Abs 3
                                                                     BauNVO ersetzt.
Beschluss Nr.: VII/0155/19                                           Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellung­
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer     nahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden
Sitzung am 05.12.2019: Zur Umsetzung des Projektes „Schul-           zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abge­
garten“ des Kreisverbandes der Gartenfreunde Güstrow e. V.           gebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
werden 10.000,00 € als Zuschuss bereitgestellt.                      den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
                                                                     Für den Bebauungsplan Nr. 93 „Einzelhandel Eisenbahnstraße“
Beschluss Nr.: VII/0159/19                                           gelten die Vorschriften des § 13a BauGB (beschleunigtes Ver­
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer     fahren). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften
Sitzung am 05.12.2019: Der ehrenamtliche Einsatz der Kamera-         des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 ent­
den und Kameradinnen der freiwilligen Feuerwehr Güstrow wird         sprechend.
in besonderer Weise mittels Verwendung der Güstrow-Card ge-          Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der
würdigt.                                                             Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht
•    Für die Mitglieder im aktiven Dienst jährlich in Höhe von       nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2,
     100,00 €.                                                       welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ab-
•    Für die Mitglieder der Ehrenabteilung jährlich in Höhe von      gesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
     100,00 €.
•    Für die Mitglieder der Musikabteilung jährlich in Höhe von      Güstrow, 13. Januar 2020
     50,00 €.

Beschluss Nr.: VII/0087/19
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer     Arne Schuldt
Sitzung am 05.12.2019 die Haushaltssatzung, den Haushalts-           Der Bürgermeister
plan und den Stellenplan 2020/2021 der Barlachstadt Güstrow
mit den zuvor einzeln beschlossenen Änderungen sowie der
korri­gierten Veränderungsliste.

            Erneute öffentliche Auslegung
       des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 93
           „Einzelhandel Eisenbahnstraße“
             im beschleunigten Verfahren
                 gemäß § 13a BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Einzelhandel Eisenbahn-       Übersichtsplan: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungs-
straße“ und der Entwurf der Begründung hängen                        plans Nr. 93: Einzelhandel Eisenbahnstraße Auszug aus der
                                                                     digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow
           in der Zeit vom17.02.2020 bis 20.03.2020

im Flur des Stadtentwicklungsamtes, 4. OG, Baustraße 33, von

Mo.:     von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Di.:     von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Do.:     von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr                          Die Barlachstadt im Internet:
Fr.:     von 9:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut aus.                         www.guestrow.de
Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.

Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020              Güstrower Stadtanzeiger                                                    Seite 5
Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
1. Satzung zur Änderung                                                         4. Satzung
 der Betriebssatzung der Barlachstadt Güstrow                              zur Änderung der Satzung über die Erhebung
 für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow                                von Gebühren für die Abwasserbeseitigung
                                                                             der Barlachstadt Güstrow vom 16.12.2015
                            Präambel

Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land                                        Präambel
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und § 2 der Eigenbetriebs-
verordnung (EigVO M-V) hat die Stadtvertretung der Barlachstadt       Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes
Güstrow am 05.12.2019 folgende Satzungsänderung beschlossen:          Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 2 und 6 des
                                                                      Kommunal­abgabengesetzes (KAG M-V) hat die Stadtvertretung
                             Artikel 1                                der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sitzung am 05.12.2019 folgende
                                                                      Satzungsänderung beschlossen:
Die Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes vom
18.12.2018 wird wie folgt geändert:                                                                 Artikel 1

1.   § 1 wird um Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 wie folgt ergänzt:      Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Ab­
                                                                      wasserbeseitigung der Stadt Güstrow vom 16.12.2015 wird wie
(2)       ²Neben den gesetzlich bestimmten Aufgaben zäh-              folgt geändert:
len hierzu insbesondere die sich aus der Satzung über die Ab­
wasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow, der Satzung über          1.    § 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz für Maßnahmen an
den Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Güstrow (Anschluss-         Die Zusatzgebühr beträgt je m³ Schmutzwasser, das in die öffent-
beitragssatzung) sowie aus der Satzung über die Erhebung von          lichen Kanäle eingeleitet wird, 2,61 €.
Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow
festgelegten Aufgaben.                                                2.    § 5 Abs. 6 und 7 werden wie folgt neu gefasst:
(3)       Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Abwasserbe­
seitigung im Gebiet der Barlachstadt Güstrow durch das Sammeln,       (6) Die Vorhaltegebühr beträgt 0,26 € je m² gebührenpflichtiger
Fortleiten und die Behandlung von Schmutz- und Niederschlags-         Fläche.
wasser und von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und
Schlämmen aus Kleinkläranlagen. Daneben gehört auch das               (7) Die Einleitgebühr beträgt 0,40 € je m² gebührenpflichtiger
Schaffen der notwendigen technischen Einrichtungen zur Ab-            Fläche.
wasserbeseitigung. Gegenstand ist weiterhin die Veranlagung
und Erhebung von Gebühren nach den Vorschriften der Satzung           3.    § 6 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung
der Barlachstadt Güstrow sowie die Erhebung von Beiträgen und         Für die Abfuhr und Behandlung wird
Kosten­ersatz für Maßnahmen an den Abwasserbeseitigungs­
anlagen entsprechend der Regelungen der Anschlussbeitrags-                  1.    je angefangener m³ Schlamm aus Hauskläranlagen eine
satzung der Barlachstadt Güstrow.                                                 Gebühr in Höhe von 31,56 €,
                                                                            2.     je angefangener m³ Inhaltsstoff aus abflusslosen Sam-
2.   § 9 wird wie folgt neu eingefügt:                                            melgruben eine Gebühr in Höhe von 8,69 € erhoben.

§ 9 Vermögen des Eigenbetriebes                                                                     Artikel 2
Es wird kein Stammkapital festgesetzt.
                                                                      Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
                             Artikel 2
                                                                      Güstrow, 13.12.2019
Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Güstrow, den 13.12.2019

                                                                      Schuldt
                                                                      Bürgermeister
A. Schuldt
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:                                                     Verfahrensvermerk:
Die 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Barlach-           Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow              von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt
wurde am 17.12.2019 im Internet auf der Homepage der Barlach-          Güstrow wurde am 17.12.2019 im Internet auf der Homepage
stadt Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekannt-          der Barlachstadt Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffent-
machungen/ zur Verfügung gestellt und ist am 01.01.2020 in Kraft       liche-bekanntmachungen/ zur Verfügung gestellt und ist am
getreten. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens-          01.01.2020 in Kraft getreten. Soweit beim Erlass dieser Sat-
und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5            zung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde,
Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor-            können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das
pommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur innerhalb         Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen
eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung               Fassung nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und          Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,
Bekanntmachungsvorschriften.                                           Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

Seite 6                                                Güstrower Stadtanzeiger                   Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
13. Satzung                                         Die Beitragsfreiheit umfasst alle Betreuungsarten (Krippe, Kinder-
  zur Änderung der Gebührensatzung für die                           garten, Tagespflege und Hort) und Betreuungsumfänge (bis zu 10
 Straßenreinigung in der Barlachstadt Güstrow                        Stunden täglich) gemäß Kindertagesstättenförderungsgesetz MV.
                                                                     Voraussetzung dafür ist die Berechtigung zur Inanspruchnahme
                            Präambel                                 eines Betreuungsplatzes vom Jugendamt.
                                                                     Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Ab dem
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck-           1. Januar 2020 entfallen die Elternbeiträge automatisch.
lenburg-Vorpommern wird durch den Beschluss der Stadtver­            Alle Eltern, die einen Betreuungsvertrag mit der Barlachstadt
tretung der Barlachstadt Güstrow vom 05.12.2019 die Gebühren­        Güstrow für die Einrichtungen:
satzung für die Straßenreinigung in der Barlachstadt Güstrow vom     -    Kindertagesstätte „Butzemannhaus“
9. November 2007 wie folgt geändert:                                 -    Kindertreff Fritz-Reuter-Hort
                                                                     -    Hort „Schul-Kinder-Haus Mitte“
                            Artikel 1                                -    Hort am Inselsee
                                                                     abgeschlossen haben, werden gebeten, ihren Dauerauftrag für die
1. Der § 4 der Gebührensatzung wird wie folgt geändert:              Betreuungskosten (wenn vorhanden) bei der Bank einzustellen.
                                                                     An die Barlachstadt Güstrow erteilte Einzugsermächtigungen
Die Gebühren betragen je Meter Frontlänge jährlich:                  müssen nicht widerrufen werden, da sie automatisch eingestellt
a) in der Klasse 1             9,92 €                                wurden.

b)   in der Klasse 2             13,37 €

c)   in der Klasse 3              5,06 €                               Informationen zum Wohngeldstärkungsgesetz
d)   in der Klasse 4              3,44 €                             Am 01.01.2020 trat das neue Wohngeldstärkungsgesetz
                                                                     (WoGStärkG) in Kraft. Das Gesetz enthält wesentliche Ände-
e)   in der Klasse 5              1,82 €                             rungen zur Leistungsverbesserung wie z. B. die Anhebung der
                                                                     Miethöchstbeträge zwischen 8 - 10 Prozent und beinhaltet u. a.
                            Artikel 2                                auch die Anhebung des Freibetrages für Schwerbehinderte von
                                                                     jährlich 1.500 € auf 1.800 €. Für die Barlachstadt Güstrow steigen
Die 13. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.          die Miethöchstbeträge um 8,5 %. Alle zwei Jahre, erstmals zum
                                                                     01.01.2022, wird das Wohngeld entsprechend der Inflationsrate
Güstrow, 13.12.2019                                                  und des Mietpreisindex angepasst.
                                                                     Wohngeldbezieher erhalten automatisch neue Wohngeldbe­
                                                                     scheide. Für Wohngeldempfänger, deren Antrag auf Weiterleistung
                             (Siegel)                                von Wohngeld 2019 z. B. aufgrund der Rentenerhöhung abgelehnt
                                                                     wurde, kann es sich lohnen, im Jahr 2020 erneut einen Antrag zu
Schuldt                                                              stellen.
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:                                                                Investitionen auf Spielplätzen
Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für                                 der Barlachstadt Güstrow
die Straßen­reinigung in der Barlachstadt Güstrow wurde am
                                                                                   in den Jahren 2020 und 2021
17.12.2019 im Internet auf der Homepage der Barlachstadt
Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekannt­
machungen/ zur Verfügung gestellt und ist am 01.01.2020 in Kraft     Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 be­schlossen,
getreten. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Ver­fahrens-       für die Sanierung der Spielplätze erhöhte Haushaltsmittel von je
und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5          120.000 € für die Jahre 2020 und 2021 bereitzustellen und somit
Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor-          das Budget im Vergleich zu den vergangenen Haushaltsjahren
pommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur innerhalb       zu verdoppeln.
eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung             Gleich zu Beginn dieses Jahres, am 06.01.2020, hat der Bau- und
gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und        Verkehrsausschuss daraufhin die Investitionen für die Spielplätze
Bekanntmachungsvorschriften.                                         in den Jahren 2020 und 2021 beschlossen. In diesem Jahr wird
                                                                     somit die Spielburg aus Holz der Schule am Inselsee, welche noch
                                                                     aus dem Jahr 1998 stammt, ersetzt. Der halböffentliche Bereich
                                                                     des Spielplatzes am Schulkinderhaus Mitte wird eine Kletterseil-
                                                                     Pyramide als Ergänzung zu den vorhandenen Spielangeboten
    Beitragsfreiheit für Kindertagesbetreuung                        bekommen. Mit der ebenfalls für 2020 geplanten Rekonstruktion
 in der Barlachstadt Güstrow ab dem 01.01.2020                       des Wasserhauses am Nachtigallenberg wird die Anlage auch er-
                                                                     gänzende Elemente erhalten, so dass sich der Spielwert an diesem
                                                                     Standort weiter erhöht. Der Rutschenturm mit Schaukel sowie der
Das Land Mecklenburg- Vorpommern führt ab dem 1. Januar 2020         Kletterturm auf dem Spielplatz am Suckower Platz werden durch
die beitragsfreie Kindertagesförderung in M-V ein.                   eine zusammengefasste, große Spielkombination, welche die drei
Damit werden alle Eltern, die ihr Kind in einer Kindertagesein-      Funktionen Rutschen, Schaukeln und Klettern vereint, ersetzt.
richtung/Kindertagespflege in der Barlachstadt Güstrow betreuen      Im Jahr 2021 soll dann der Spielplatz auf dem Spaldingsplatz grund-
lassen, von den Elternbeiträgen befreit.                             legend erneuert werden und die derzeit stattfindende Sanierung
Diese Kosten werden vom Land M-V, den örtlichen Trägern der          des Platzes vervollständigen. Die Planung des neuen Spielplatzes
öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und den Wohnsitz-       wird noch in diesem Jahr mit einer Bürgerbeteiligung erfolgen.
gemeinden übernommen.                                                Die Barlachstadt unterhält 38 Spielplätze im gesamten Stadtgebiet.

Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020              Güstrower Stadtanzeiger                                                    Seite 7
Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
Ausschreibungen

              Garage - Plauer Straße 46 a                                             Wasserturm Güstrow

Die Barlachstadt Güstrow ist Eigentümerin einer Garage in der       Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt den Wasserturm im
Gemarkung Güstrow, Flur 41, Flurstück 92, Plauer Straße 46 a.       Paradies­weg gegen Höchstgebot zu veräußern. Das noch zu ver-
Auf dem Grundstück befinden sich 3 Garagen. Die gekennzeich-        messende Grundstück hat eine Größe von ca. 800 m². Es befindet
nete Garage ist zu vermieten. Das Gebäude ist besenrein. Re-        sich unweit des Güstrower Bahnhofes und ist voll erschlossen.
paraturen müssen durch den Mieter selbst durchgeführt werden.       Der Wasserturm ist als bauliches Einzeldenkmal im Denkmal­
Es werden Interessenten gesucht, die das Objekt zum 15.03.2020      verzeichnis des Landkreises Rostock ausgewiesen. Die Bau­
mieten möchten.                                                     substanz ist insgesamt sehr solide und gut erhalten. Die Nutzfläche
Besichtigungstermine können nach dem 29.02.2020 mit Frau            des Wasserturmes und des anliegenden Pumpenhauses beträgt
Schwandt telefonisch unter 03843 69-486 oder per E-Mail an          ca. 80 m². Gebote können zunächst innerhalb einer Frist bis zum
silke.schwandt@guestrow.de vereinbart werden.                       01.04.2020 abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Frist-
Schriftliche Anträge mit einem monatlichen Mietgebot sind bis zum   wahrung ist der Poststempel.
10.03.2020 zu richten an :                                          Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 40.000,00 €
                                                                    (Mindestgebot) betragen muss, und einem Nutzungskonzept in
          Barlachstadt Güstrow                                      einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen
          Abt. 104 / Zentrales Gebäudemanagement                    Ausschreibung Wasserturm" an die Stadtverwaltung Güstrow,
          Markt 1                                                   Gebäudemanagement, Markt 1, 18273 Güstrow, zu richten.
          18273 Güstrow                                             Zudem trägt der Antragsteller die Vertragsdurchführungskosten,
                                                                    die Vermessung und den Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von
Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Aus­        ca. 2.650,00 €. Werden mehrere Gebote abgegeben, behält sich
schreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären.        die Barlachstadt Güstrow die Durchführung eines Bieterverfahrens
                                                                    vor. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Treichel unter der Telefon-
                                                                    nummer 03843 769-483 oder per E-Mail unter thomas.treichel@
                                                                    guestrow.de gerne zur Verfügung.
                                                                    Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch
                                                                    die politischen Gremien. Die Barlachstadt Güstrow behält sich das
                                                                    Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen jederzeit
                                                                    für ungültig zu erklären.

                                                                    Güstrow, 01.02.2020

  Weitere Ausschreibungen finden Sie auf der Homepage
                der Barlachstadt Güstrow unter

             www.guestrow.de/ buergerservice/
             oeffentliche-ausschreibungen/ und

            www.guestrow.de/wirtschaft-bildung/

                      Schiedsstelle
                der Barlachstadt Güstrow
Ansprechpartner: Schiedsperson:
                 Frau Margit Friedrich-Stein
                 Email: margit.friedrich-stein@schiedsfrau.de
                 Telefon: 0151 17446432
                 Stellv. Schiedsperson:
                 Frau Katrin Becker

Sprechstunde:      jeden letzten Dienstag im Monat
                   Rathaus, Markt 1, 18273 Güstrow
                   16:00 - 17:00 Uhr (Ratssaal)
                                                                                www.guestrow.de
Seite 8                                              Güstrower Stadtanzeiger                  Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
Bekanntmachungen

                          Veröffentlichung                               Wasser- und Bodenverband „Nebel“
                      des Jahresabschlusses 2018                         Teterower Chaussee 23
                  der Wohnungsgesellschaft Güstrow                       18273 Güstrow OT Klueß
                                                                         Tel. 03843-213062
                             (WGG) GmbH
                   nach § 73 KV M-V i. V. m. § 14 KPG                                   Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                         Gewässerschauplan 2020
Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 der Woh-
nungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH nach § 73 KV M-V in                 Der Wasser- und Bodenverband „Nebel“ Güstrow führt ent­
Ver­bindung mit § 14 Kommunalprüfungsgesetz M-V erfolgt ent-             sprechend seiner Satzung die Gewässerschau der Wasserläufe
sprechend der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow im Internet          II. Ordnung lt. Terminplan durch.
auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter der Adresse
www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/.                                  Treffpunkt ist jeweils 9.00 Uhr.
Der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht liegen vom                   Interessierte Anlieger und Bürger sind eingeladen.
3. bis 10. Februar 2020 im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow,
Rathaus, Markt 1, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist für jeder-       Termin: Schaubereich -                Treffpunkt:     Schau-
mann während der Sprechzeiten möglich.                                           Gemeinde                                      beauftragter
                                                                         05.03. Mistorf, Lüssow,               Agrofarm        Herr Loeck
                                                                                 Rukieten, Gr. Schwiesow,      Lüssow,
                          Veröffentlichung                                       Zepelin, Kassow,              Büro
                      des Jahresabschlusses 2018                                 Wiendorf, Güstrow
                   der GIG Güstrower Immobilien- und
                                                                         Neumann
                      Gebäudemanagement GmbH                             Verbandsvorsteher
                   nach § 73 KV M-V i. V. m. § 14 KPG

Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 der GIG                                        10. Umweltpreis
Güstrower Immobilien- und Gebäudemanagement GmbH nach                                 der Kinder- und Jugendliteratur
§ 73 KV M-V in Verbindung mit § 14 Kommunalprüfungsgesetz M-V
erfolgt entsprechend der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow            Der „Umweltpreis der Kinder- und Jugendliteratur“ des Wildpark-
im Internet auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter               MV, der seit 2001 alle zwei Jahre verliehen wird, feierte 2019
der Adresse www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekannt­               sein zehntes Jubiläum. Im Mittelpunkt standen Sachbücher rund
machungen/.                                                               um Umwelt- und Naturthemen für Kinder und Jugendliche, die
Der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht liegen vom            traditionell in einem Auswahlkatalog zu finden sind, der kostenfrei
3. bis 10. Februar 2020 im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow,           im Wildpark-MV erworben werden kann. 21 Verlage hatten 51
Rathaus, Markt 1, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist für jeder-        Bücher eingereicht und um die Gunst der Jury geworben. Gewon-
mann während der Sprechzeiten möglich.                                    nen konnte am Ende nur eines: „Wie Tiere denken und fühlen“ von
                                                                          Karsten Brensing, illustriert von Nikolai Renger (Loewe Verlag)
                                                                          hat überzeugt und gewann neben Ruhm und Ehre ein Preisgeld
                                                                          in Höhe von 5.000 €.
                                                                          In dem Buch deckt der renommierte Verhaltensbiologe Brensing
                                                                          die letzten Geheimnisse der Tierwelt auf. Er zeigt anhand vieler
           Öffnungszeiten des Bürgerbüros                                 Beispiele, dass Tiere ganz ähnlich denken und fühlen wie Men-
                                                                          schen - dass beispielsweise Ratten gerne gemeinsam lachen
      Montag             08:00 - 12:30 Uhr                                oder Orcas echte Muttersöhnchen sind. „Das Buch kann von allen
      Dienstag           08:00 - 12:30 Uhr   14:00 - 18:00 Uhr            drei Generationen gelesen werden und sollte in keiner wissen-
      Mittwoch           08:00 - 12:30 Uhr                                schaftlichen Bibliothek fehlen. Es hat von allen Jury­mitgliedern
      Donnerstag         08:00 - 12:30 Uhr   14:00 - 18:00 Uhr            die höchste Zustimmung erhalten und lag mit Abstand vor den
      Freitag            08:00 - 12:30 Uhr                                anderen Büchern“, fasste es Juryvorsitzender Prof. Dr. Benno
                                                                          Pubanz bei der Preisverleihung am 26. November 2019 im Wild-
           Markt 1 • Güstrow • Telefon 03843 769-172                      park-MV zusammen.

 Impressum
 Erscheinungsweise:           8 x im Kalenderjahr, in den Monaten Februar, März, Mai, Juni, August, September, November und Dezember
 Erscheinungstag:             1. Kalendertag des Monats
 Bezugsbedingungen:           verteilt an alle Haushalte der Barlachstadt Güstrow,
                              im übrigen Einzelabgabe (kostenlos), Abonnement gegen Erstattung der Ver­sandkosten nur beim Herausgeber
 Herausgeber:                 Stadtverwaltung Güstrow, Der Bürgermeister, Markt 1, 18273 Güstrow
 Redaktion:                   Karin Bartock, Telefon 03843 769-101, karin.bartock@guestrow.de
 Anzeigen, Druck, Verteilung: LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, 039931 579-0
 Bildnachweis:                S. 8: Barlachstadt Güstrow, S. 12 Wildpark-MV, S. 10: Astrid Bartels, S. 13, 15 und 16: Balrlachstadt Güstrow
 Auflage:                     17.800 Exemplare
 Alle Rechte liegen beim Herausgeber.

Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020                 Güstrower Stadtanzeiger                                                       Seite 9
Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
Neujahrsempfang der Barlachstadt Güstrow am 10. Januar 2020
Der diesjährige Neujahresempfang stand unter dem Motto                                   Frau Stefanie Wiedewald
„Wirtschaft - regionale Familienbetriebe“. Stellvertretend für
eine Vielzahl Güstrower Unternehmen und Familienbetriebe              Das Familienunternehmen Wiedewald Moden feiert dieses Jahr
erhielten folgende Unternehmen eine besondere Auszeichnung:           sein 145-jähriges Bestehen in der 5. Generation. Am 1. Mai 1875
                                                                      gründete Julius Wiedewald das Unternehmen. Gerade die erste
                                                                      Hälfte des 20. Jahrhunderts, welche durch einen Wandel der Mode
              Auszüge aus den Laudationen                             aber leider auch durch weitreichende politische Veränderungen
                                                                      und Kriege gekennzeichnet war, stellte das Unternehmen vor neue,
                                                                      große Herausforderungen. Während der nach der Gründung der
                      Herr Lutz Geltmeier                             DDR einhergehenden Zeit der Kollektivierung und Enteignung
                                                                      von Betrieben gelang es Tilli Wiedewald, das Unternehmen als
Die Firma Geltmeier und Söhne Tiefbau GmbH wurde im Jahr 1991         privaten Handwerksbetrieb zu erhalten. Seit 2006 führt Stefanie
von Wilhelm Geltmeier gegründet. Das Unternehmen mit gegen-           Wiedewald die Tradition des Familienunternehmens als Geschäft
wärtig 24 Mitarbeitern führt Bauleistungen im Tief- und Straßen­      mit Taschen, Lederwaren und Herrenbekleidung fort. Stefanie
bau im Großraum Güstrow/Rostock aus. In Güstrow selbst kann           Wiedewald engagiert sich auch zum Wohle unser Barlachstadt
die Firma Geltmeier u. a. auf bekannte Bau- und Erschließungs­        Güstrow. Sie unterstützte viele Jahre die Tombola zugunsten des
maßnahmen wie am Standort Wallensteinstraße, Alte Gärtnerei           Bormann-Altares, stiftete Preise für Wettkämpfe in der Tanzab-
oder Inselseeblick verweisen. Das Unternehmen ist somit seit          teilung des Vfl Grün-Gold Güstrow (heute GSC 09) und beteiligte
knapp 30 Jahren mit Güstrow fest verwurzelt. Zur Sicherung der        sich an Spendenaktionen gemeinsam mit dem Tierschutzverein.
zukünftigen Entwicklung des Unternehmens wird die eigene Lehr-        Stefanie Wiedewald ist Mitglied im Gewerbeverein und der AG
ausbildung angeboten, auch um die jungen Nachwuchskräfte an           Einzelhandel und Dienstleistung und bringt dort ihre Vorstellungen
Güstrow zu binden. Ein Familienspross absolviert das Baustudium       und Ideen für ein attraktives Güstrow ein.
und bereitet damit den möglichen Weg für die Fortführung des          Die Barlachstadt Güstrow dankt Stefanie Wiedewald für ihre lang-
Unternehmens in Familienhand vor.                                     jährige Treue in Güstrow!
Die Barlachstadt Güstrow dankt Lutz Geltmeier für sein Wirken
und Engagement!                                                                             Herr Jörg Steinbrink

                                                                      Der Tradition seiner Familie folgend, beendete Jörg Steinbrink
                       Herr André Nehls                               seine Ausbildung im Glaserhandwerk mit dem Meisterabschluss
                                                                      und eröffnete 1999 seine eigene Glaserei. Eine geeignete Im-
Nach der Wende gelang André Nehls und Klaus Bethke ein erfolg-        mobilie zum Wohnen und Arbeiten fand er im Jahr 2009 in der
reicher Start in die Selbstständigkeit. Nicht nur das Verwaltungs-    Feldstraße. Neben den althergebrachten Handwerkerleistungen
gebäude des Lebensmittelkontrollvereins und diverse Büroräume,        eines Glasermeisters erweiterte er sein Leistungsspektrum mit
sondern auch die Viehhalle gehörten zu den ersten Nach-Wende-         der Glasgestaltung und -veredlung. Als berufenes Mitglied des
Projekten des Güstrower Familienbetriebes. In drei Jahrzehnten        Gesellen- und Meisterprüfungsausschusses von Mecklenburg-
kamen eine Vielzahl von Bau- und Sanierungsprojekten hinzu, u. a.     Vorpommern übernahm Jörg Steinbrink, ebenso wie sein Vater
Einfamilienhäuser An der Fähre, in der Schwaaner Straße sowie in      - Erhard Steinbrink - über viele Jahre gesellschaftliche Verantwor-
Bülower Burg. Seit dem Jahr 2017 führt André Nehls den Familien­      tung. Eine kompetente, zukunftsorientierte, aber auch traditionell
betrieb allein weiter. Zusammen mit seinen 11 Angestellten ist er     handwerkliche Ausbildung der Lehrlinge war ihr Ziel. Durch das
ein verlässlicher Partner bei allen Baufragen. André Nehls ist auch   Engagement der Glasermeister Steinbrink wurden in 3 Generatio-
ehrenamtlich im sozialen Bereich und seit der Wende im Vorstand       nen 14 Lehrlinge zu Glasergesellen ausgebildet und 2 qualifizierten
der landeskirchlichen Gemeinschaft tätig. Er trug nach Feierabend     sich zum Glasermeister. Der Grundstein für die Tradition des Gla-
und kostenlos mit seiner Bautätigkeit zur Sanierung des Gebäudes      serhandwerks wurde 1887 vom Urgroßvater gelegt. Mit der Flucht
der landeskirchlichen Gemeinschaft im Grünen Winkel 5 bei.            und Vertreibung nach dem 2. Weltkrieg eröffnete Kurt Steinbrink
Die Barlachstadt Güstrow dankt André Nehls für sein Engagement        1949 in der neuen Heimat Güstrow seine eigene Glaserei, die
als Familienunternehmer!                                              sein Sohn Erhard Steinbrink später übernahm. Jörg Steinbrink
                                                                      führt die Tradition der Familie nun fort und ist jetzt der einzige
                                                                      Glasermeister vor Ort.

 Herzlichen Dank an alle Sponsoren und Gastronomen, die diesen wundervollen Abend ermöglichten:

Seite 10                                               Güstrower Stadtanzeiger                  Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
Die Barlachstadt Güstrow dankt Jörg Steinbrink für sein Engage-                     Sportler/in des Jahres 2019
ment als Familienunternehmer!
                                                                     Die Barlachstadt Güstrow ehrte auf dem Neujahrsempfang am
                       Herr Uwe Stieblich                            10. Januar 2020 die Sportler/in des Jahres 2019. Es gewannen:

Engagiert in der Berufsausbildung, stark im Auslandsgeschäft,                        in der Kategorie „Einzelsportlerin“
erfolgreich in der Metallbranche, ein Vorzeigebetrieb aus                        Elisa Moeller-Eilmann - Reitverein Güstrow
Mecklenburg-Vorpommern - aus der Barlachstadt Güstrow. So
kann man mit wenigen Worten den am 01.05.1990 in Priemer-            Elisa Moeller-Eilmann begann 2010 mit dem Voltigieren durch
burg von Uwe Stieblich gegründeten Betrieb „Stahlbau Stieblich“      ihre große Schwester, die ebenfalls voltigierte. Seit 2013 ist sie
beschreiben. Der Güstrower Diplom-Bauingenieur Uwe Stieblich,        zusätzlich zur Mannschaft auch im Einzelvoltigieren aktiv. Elisa
mit der Auszeichnung, Unternehmerpersönlichkeit des Jahres aus       zeigte konstant gute Leistungen im Nachwuchsbereich und
Mecklenburg-Vorpommern, kann auf eine beachtliche Leistung           wurde mehrfach Kreismeisterin. Der Aufstieg in den Leistungs-
zurückblicken. Bereits in der dritten Generation plant, konstru-     bereich gelang jedoch nicht problemlos, da für das Voltigieren
iert, fertigt und montiert Stahlbau Stieblich Mehrzweckgebäude       im Galopp ein Pferd fehlte. Im April 2017 kaufte der Reitverein
und Hallen aus Stahl und Glas. Von der Produktionshalle über         Güstrow den 12-jährigen Hannoveraner Davidoff. Leider hatte
das moderne Bürogebäude bis zum Flugzeughangar bietet der            das Pferd noch keine Voltigier-Erfahrung. Die Ausbildung des
Familienbetrieb Komplettlösungen von der Konzeption bis zur          Pferdes übernahm ihre Trainerin Johanna Eckert in sehr enger
Schlüsselübergabe aus einer Hand. Angefangen hat alles als Ein-      Zusammenarbeit mit Elisa. Zusätzlich trainierte Elisa immer
mannbetrieb. Heute beschäftigt das Unternehmen 78 Mitarbeiter        noch mit ihrer Mannschaft. 2019 gelang endlich der ersehnte
und 7 Auszubildende. Wichtig sind für Uwe Stieblich die jungen       Aufstieg in den Leistungsbereich - Junior Einzel (12 - 18 Jahre).
Menschen, die er gern hier halten würde. Ehrenamtlich bringt er      Das 1. Turnier in dieser Leistungsklasse in Rostock gewann
sich unter anderem seit vielen Jahren als Vorstandsmitglied im       Elisa. Weitere Turniererfolge folgten, u. a. Kreismeister, Landes­
Europaforum der deutsch-polnischen Wirtschaftsvereinigung in         meister MV, Qualifizierungen zur Norddeutschen Meisterschaft
Breslau ein. Seit 1995 ist Uwe Stieblich Obermeister der Metal-      sowie zur Deutschen Jugendmeisterschaft. Im Oktober erfolgte
linnung Güstrow sowie seit 15 Jahren Landes­innungsmeister des       die Berufung in den Landeskader.
Metallgewerbeverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Für sein              Die Barlachstadt Güstrow sagt danke.
großes und vielseitiges ehrenamt­liches Engagement wurde ihm
die goldene Ehrennadel des Metallhandwerks verliehen.                                      Kategorie „Trainerin“
Die Barlachstadt dankt Uwe Stieblich für sein Wirken und Enga-                        Petra Zimmermann - SV Einheit
gement!
                                                                     Petra Zimmermann ist seit 2013 im SV Einheit in der Abteilung
                                                                     Kinderturnen als engagierte Übungsleiterin tätig. Durch ihr Wir-
                                                                     ken gibt es einen stetigen Zuwachs turnbegeisterter Kinder im
                                                                     Alter von 3 bis 11 Jahren. Aktuell betreut sie 62 Kinder durch
                                                                     wöchentliche Trainingsstunden. Weiterhin ist sie ehrenamtlich im
                                                                     Landesturnverband im Präsidium aktiv. Frau Zimmermann rief in
                                                                     den letzten 6 Jahren jedes Jahr einen Grundschulgesundheits-
                                                                     tag ins Leben. Viele Schulen aus Güstrow und Umgebung nah-
                                                                     men mit ca. 500 Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit zur
                                                                     gemeinsamen sportlichen Betätigung mit Freude wahr. Durch
                                                                     zusätzliche sportliche Angebote, wie der Kinder-Turn-Sonntag
                                                                     oder kreisoffene Turnvergleiche, schaffte Frau Zimmermann es,
                                                                     die Sportart Turnen für den Nachwuchs attraktiv zu gestalten.
                                                                     Ein großes Anliegen ist es ihr, Kontinuität und Qualität miteinan-
                                                                     der zu verbinden.
                                                                     Die Barlachstadt Güstrow dankt Petra Zimmermann für ihr
                                                                     ehren­amtliches Engagement.
v. l. n. r.: Arne Schuldt, Lutz Geltmeier, Uwe Stieblich, Stefanie
Wiedewald, Jörg Steinbrink, André Nehls, Andreas Ohm

                                                                     •    Partnerstadtverein Güstrow e.V.
                                                                     •    BBG
                                                                          Bauplanung
                                                                          Baubetreuung Güstrow GbR
                                                                     •    Architekturbüro Michael Sauerbier

Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020              Güstrower Stadtanzeiger                                                 Seite 11
Kategorie „Mannschaft“                                             Ausblick auf das Jahr 2020
       1. Männermannschaft - Handballverein 94 e. V.
                                                                        Sehr geehrte Güstrower Bürgerinnen,
Zur Mannschaft gehören Thomas Haase, Oliver Mayer, Peter Ritz-          sehr geehrte Güstrower Bürger,
rau, Sebastian von Weiss, Dorian Froriep, Clemens Golatowski,
Michael Köhler, Pascal Burke, Till Mallach, Tim Dethloff, Moritz Lan-
ger, Johannes Karl, Alex Wirt, Lukas Severin, Dominic Frahm,            in diesem Jahr werden wir den 30. Jahrestag der
Paul Golatowski, Thomas Kahl, Tom Golatowski, Jonas Christ,             Wiedervereinigung Deutschlands feiern. Gemeinsam
Michael Tessenow und André Regge.                                       mit der Ernst Barlach Stiftung wollen wir „150 Jahre
Nach dem Abstieg der Männermannschaft in die Verbandsliga               Ernst Barlach“ in den Mittelpunkt der touristischen
nach Abschluss der Saison 2011/2012 kam es innerhalb des
Teams zu einem kompletten Neuanfang. Mit Unterstützung von              Vermarktung stellen. Daneben steht im Jahr 2020
Holger Schneider schaffte die Mannschaft zur Saison 2015/2016           wieder eine Landratswahl an, zu der alle Wahlbe-
den Aufstieg in die MV-Liga. Kontinuierlich wurde fortan an der         rechtigten an die Wahlurnen gerufen werden. Für
Spielstärke des Teams gearbeitet. Von Jahr zu Jahr war eine             mich ist der angekündigte und dann sichtbare Beginn
Leistungssteigerung erkennbar. Über die Plätze 11, 8 und 3              der Sanierung des Güstrower Schlosses eine große
wurde der Grundstein für eine erfolgreiche Saison 18/19 gelegt.
Im Spieljahr 2019 passte dann alles. Weitere Verstärkungen              Freude. Die Erschließungsarbeiten im Wohngebiet
aus dem eigenen Nachwuchs, die Staffelzusammensetzung und               Alte Gärtnerei, 1. Bauabschnitt, beginnen.
eine kleine Ausfallliste sorgten für eine stabile Mannschafts- und      Die Sanierung der Oase soll ab Mai beginnen. Seit
Spielstärke,so dass am Ende - ungeschlagen - der Landes­                Mitte Januar liegt die erforderliche Baugenehmi-
meistertitel geholt werden konnte.                                      gung des Landkreises Rostock vor. Die ersten Ar-
Auf den Aufstieg in die überregionale 4. Liga wurde aus perso-
nellen und finanziellen Gründen verzichtet.                             beiten zur Erneuerung des Spaldingsplatzes haben
Die Barlachstadt gratuliert zu diesem sportlichen Erfolg und sagt       begonnen. Der Parkplatz An der Bleiche wird auf
herzlich Danke!                                                         150 Pkw-Stell­plätze vergrößert und grundlegend
                                                                        ausgebaut. Dank der EFRE-Förderung wird für die
                                                                        Straße Zu den Wiesen Baubeginn sein.
                                                                        Die Barlachstadt Güstrow wird auch im Jahr 2020
                                                                        im üblichen Umfang mit finanziellen Mitteln das Ver-
                                                                        einsleben stärken. Der Güstrow Tourismus e. V. baut
                                                                        das Angebot an kulturellen Veranstaltungen aus. Als
                                                                        Stadt arbeiten wir gemeinsam mit der Hansestadt
                                                                        Rostock an der Vorbereitung als Außenstandort für
                                                                        die Buga 2025 in Rostock.
                                                                        Durch den Beschluss der Stadtvertretung stehen
                                                                        mehr Fördermittel für Vereine zur Bewilligung
                                                                        durch den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur
                                                                        und Sport zur Ver­fügung. Der Weihnachtsmarkt
                                                                        soll durch einen Zuschuss für das Programm noch
v. l. n .r.: Arne Schuldt, Peter Ritzrau, Annika Franke, Michael        schöner werden.
Köhler, Elisa Moeller-Eilmann, Tim Dethloff, Petra Zimmermann,          Mit dem Baubeginn an der Thomas-Müntzer-Schule
Paul Golatowski, Thomas Kahl, Oliver Meyer, Andreas Ohm
                                                                        sehe ich einen großen Meilenstein auf dem Weg zu
                                                                        besseren Lern- und Arbeitsbedingungen für Schüler
                                                                        und Lehrer erreicht.
                Die nächste Ausgabe des                                 Mit dem Beschluss der Stadtvertretung für die neu-
              Güstrower Stadtanzeigers                                  en Förderschwerpunkte in der GüstrowerAltstadt
                erscheint am 1. März 2020
                                                                        kann die Sanierung auf hohem Niveau fortgesetzt
                                                                        werden.
   Redaktionsschluss ist der 12. Februar 2020
                                                                        Die Planungen für die neue Brücke nach Schön­insel
                                                                        haben noch keinen Stand erreicht, der einen konkre-
                                                                        ten Bau­beginn prognostizieren lässt. Für das Wege-
                                                                        system rund um den Inselsee ist die Finanzierung
                                                                        zu klären. Am Stahlhof ist seit der Beräumung des
                                                                        Geländes bis auf weitere Altlastenbeseitigungen
                                  Neujahrskinder bei den Zwerg-         noch keine Bautätigkeit zu sehen. Um die letztge-
                                  ziegen im Streichelzoo                nannten Sachverhalte zu ändern, werde ich mich im
                                                                        Jahr 2020 bei diesen Themen besonders engagieren.
                                  Pünktlich zum Start ins neue Jahr
                                  2020 war der erste Nachwuchs
                                  bei den Zwergziegen auf der           Ihr
                                  Welt. (Foto: Wildpark-MV/Anja
                                  Wrzesinski)                           Ihr Arne Schuldt
Seite 12                                                 Güstrower Stadtanzeiger            Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
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