Güstrower Stadtanzeiger - 252.000 m2 Zukunft - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Güstrower Stadtanzeiger
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Güstrower Stadtanzeiger Amtliche Bekanntmachungen | 1. Februar 2020 - Anzeige - 252.000 m2 Zukunft mit einer Ausbildung zum Immobilienkaufmann (m/w/d) bei der GIG. alle Infos: wgg-guestrow.de Ausgabe Nr. 1 - Februar
Bekanntmachungen der Barlachstadt Güstrow Beschluss Nr.: VII/0129/19 Aus dem Beschlussprotokoll Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in der Sitzung des Betriebsausschusses am 06.11.2019 seiner Sitzung am 21.11.2019 die Vergabeentscheidung der Ver- waltung zum Verkauf der folgenden Grundstücke im Baugebiet Nichtöffentlicher Teil: „Hengstkoppelweg“: Beschluss Nr.: VII/0120/19 Bewerber Nr. Größe, Flur, Flurstück Baugrundstück Der Betriebsausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in 1 933 m², Flur 10, Flrst. 204 1 seiner Sitzung vom 06.11.2019 den Kauf eines Schlammsaug- 2 855 m², Flur 10, Flrst. 202, 203 4 fahrzeuges. Aus dem Beschlussprotokoll Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2019 der Sitzung der Stadtvertretung am 05.12.2019 Öffentlicher Teil: Öffentlicher Teil: Beschluss Nr.: VII/0121/19 Beschluss Nr.: VII/0086/19 Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 21.11.2019 eine überplanmäßige Haushalts- ihrer Sitzung am 05.12.2019 die 1. Satzung zur Änderung der ausgabe in Höhe von 57.158,23 € zur Finanzierung der Schluss- Betriebssatzung der Barlachstadt Güstrow für den Städtischen rechnung 2018 für das Straßenbeleuchtungsentgelt. Abwasserbetrieb vom 18.12.2018. (Siehe Seite 6) Beschluss Nr.: VII/0103/19 Beschluss Nr.: VII/0089/19 Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 21.11.2019, dem Gewerbeverein Güstrow ihrer Sitzung am 05.12.2019 die 13. Änderung der Gebühren- e. V. für die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes 2019 ent- satzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow sprechend dem vorliegenden Antrag für die Sondernutzung vom 9. November 2007. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt auf dem „Markt“ eine Gebührenbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 und zur Kenntnis genommen. (Siehe Seite 7) Nr. 3 Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Barlachstadt Güstrow für die Beschluss Nr.: VII/0101/19 Zeit vom 04.12.2019 bis 16.12.2019 zu gewähren. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Während der Zeit des Weihnachtsmarktes 2019 sind keine an- Sitzung vom 05.12.2019 die 4. Änderung der Satzung über die deren Veranstaltungen, Märkte und Sondernutzungen, die den Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Bar- Verkauf von Erzeugnissen, Imbiss oder Einrichtungen, die man lachstadt Güstrow. Im Jahr 2020 wird üblicherweise auf Jahrmärkten vorfindet, im Bereich des Sanie- • bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung die restliche rungsgebietes Altstadt zuzulassen. Unterdeckung des Jahres 2017 sowie die Überdeckung des Die nicht am Weihnachtsmarkt teilnehmenden Händler des Jahres 2018 zu 50 % ausgeglichen, Wochenmarktes sind von dieser Regelung ausgenommen. • bei der zentralen Niederschlagswasserbeseitigung die restli- che Überdeckung des Jahres 2017 sowie die Unterdeckung Nichtöffentlicher Teil des Jahres 2018 zu 50 % ausgeglichen, • bei der dezentralen Abwasserbeseitigung die restliche Un- Beschluss Nr.: VII/0093/19 terdeckung des Jahres 2017 sowie die Unterdeckung des Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Jahres 2018 zu 50 % ausgeglichen. Die Gebührenkalkula seiner Sitzung am 21.11.2019, den Zuschlag für die Planung tion wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. der Erschließung des B-Plangebietes Nr. 77 Altstadt Nord - Teil (Siehe Seite 6) bereich A - Stahlhof zu erteilen. Sprechstunde des Bürgermeisters Gesprächstermine Dienstag, 18. Februar 2020 mit dem Präsidenten von 16:00 bis 18:00 Uhr Der Präsident der Stadtvertretung Güstrow, Eine Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters Herr Andreas Ohm, steht Ihnen für Fragen bei Frau Bartock, Telefon 769-101, erspart Ihnen Wartezeiten. und Anliegen gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren. Telefon 769-114 oder -116 im Büro der Stadtvertretung! Seite 2 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
Beschluss Nr.: VII/0109/19 lichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer durchzuführen. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, die Ver- Sitzung am 05.12.2019 die 1. Änderung des Gesellschafts fahrenskosten in vollem Umfang zu tragen. vertrages der Abwasser Parum GmbH vom 12.12.2018. Beschluss Nr.: VII/0099/19 Beschluss Nr.: VII/0095/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2019 dem vorliegenden Entwurf als Grund Sitzung am 05.12.2019 den Wirtschaftsplan 2020 des Städti- lage für die Ausführung der Oberflächengestaltung Robert-Beltz- schen Abwasserbetriebes Güstrow. Straße zu. Beschluss Nr.: VII/0084/19 Beschluss Nr.: VII/0100/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sitzung am 05.12.2019, zukünftig einen Beteiligungsbericht auf- Sitzung am 05.12.2019 dem vorliegenden Entwurf als Grund zustellen. Der Beteiligungsbericht wird erstmalig für das Haus- lage für die Ausführung der Oberflächengestaltung Kiebitzweg, haltsjahr 2019 erstellt. 2. Bauabschnitt zu. Beschluss Nr.: VII/0091/19 Beschluss Nr.: VII/0102/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow nimmt in ihrer Sit- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer zung am 05.12.2019 den Punkt 7 „Maßnahmen und Kosten“ der Sitzung am 05.12.2019 das von der Arbeitsgruppe „Weihnachts- zweiten Rahmenplanfortschreibung für das Sanierungsgebiet beleuchtung“ erarbeitete Konzept. „Altstadt Güstrow“ zur Kenntnis. Die vorgelegten Handlungs- schwerpunkte bilden die Grundlage für die Programmanträge Beschluss Nr.: VII/0104/19 zur Einwerbung von Städtebaufördermitteln für das Jahr 2020 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sit- und die Folgejahre. zung am 05.12.2019 der Variante 1 als Grundlage für die Aus- führung der Oberflächengestaltung Alt-Güstrower-Straße im Ab- Beschluss Nr.: VII/0092/19 schnitt Heinrich-Borwin-Straße-Niklotstraße zu. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sit- zung am 05.12.2019 dem vorliegenden Entwurf der Variante 1 Beschluss Nr.: VII/0106/19 als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Walter-Griesbach-Platz zu. Sitzung am 05.12.2019 die Variante 4 aus der Vorplanung Park- und Festplatz An der Bleiche als Grundlage für die Entwurfs Beschluss Nr.: VII/0094/19 planung. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Beschluss Nr.: VII/0107/19 98 „Alte Gärtnerei 2. BA“ gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13b (be- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer schleunigtes Verfahren) Baugesetzbuch (BauGB). Städtebau Sitzung am 05.12.2019 der weiteren Vorgehensweise gemäß liches Ziel ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes ge- Beschreibung in der Begründung zur Erschließung des B-Plan- mäß § 3 BauNVO. gebietes Nr. 6b „Suckower Tannen“ im Ortsteil Suckow zu. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 13/4 und 11/15 der Flur 51 sowie Flurstück 63/1 der Flur 50 in der Gemarkung Güstrow. Beschluss Nr.: VII/0128/19 Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beige- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer fügten Kartenausschnitt. Sitzung am 05.12.2019 den Bürgermeister zur Erteilung des ge- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich meindlichen Einvernehmens mit den Leistungsvereinbarungen, bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Be- die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der bauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Barlach einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wer- stadt Güstrow als Träger der vier Kindertageseinrichtungen ab- den soll. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffent geschlossen werden, zu ermächtigen. Nächste Sitzungstermine der Stadtvertretung Güstrow und deren öffentlich tagenden Ausschüsse Bau- und Ausschuss für Ausschuss Ausschuss für Finanz- Haupt- Stadt- Verkehrs- Jugend, Schule, für Senioren, Stadtentwick- ausschuss ausschuss vertretung ausschuss Kultur und Sport Familie und lung, Umwelt Soziales und Wirtschafts- förderung Montag Montag Dienstag Montag Dienstag Donnerstag Donnerstag 18:30 Uhr 17:30 Uhr 17:00 Uhr 18:00 Uhr 18:30 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 06.01. 06.01. 07.01. 13.01. 14.01. 30.01. 13.02. 17.02. 17.02. 18.02. 24.02. 25.02. 12.03. 26.03. Einladung und Tagesordnung werden eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin durch Veröffentlichung auf der Homepage der Barlachstadt unter www.guestrow.de - im Ratsinformationssystem - öffentlich bekannt gegeben. Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 3
Beschluss Nr.: VII/0081/19 Sitzung am 05.12.2019 einen Betrag in Höhe von 30.000,00 € Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer in den Haushalt 2020/21 einzustellen, zum Zwecke des kosten- Sitzung am 05.12.2019: freien Schwimmunterrichtes für Güstrows Vorschulkinder. Diese 1. Auf Veranstaltungen, die unmittelbar durch die Barlachstadt Haushaltsstelle kann von allen in Güstrow ansässigen Kinder Güstrow ab 01.01.2020 neu organisiert werden, soll künftig betreuungseinrichtungen auf Antrag genutzt werden. kein Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff im Rah- men des Veranstaltungsbetriebs verwendet werden. Beschluss Nr.: VII/0116/19 2. Für Veranstaltungen der Barlachstadt Güstrow, die durch Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Dritte organisiert werden, sind bei Neuverträgen Auflagen Sitzung am 05.12.2019, die Stadtverwaltung zu beauftragen, für zu erteilen, die den Veranstalter verpflichten, kein Einweg- die Sanierung der Spielplätze zusätzliche Mittel in den Haushalt geschirr und -besteck aus Kunststoff im Rahmen des Ver einzustellen und den eingestellten Betrag für die Jahre 2020 und anstaltungsbetriebs zu verwenden. 2021 auf jeweils 120 T€ zu erhöhen oder über Förderprogramme Bereits bestehende Verträge sind von dieser Regelung ausge- einzuwerben. nommen. Beschluss Nr.: VII/0127/19 Beschluss Nr.: VII/0117/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer ihrer Sitzung am 05.12.2019 für die feierliche Würdigung des Sitzung am 05.12.2019: 30. Jahrestages der Deutschen Einheit im Jahr 2020 einen Be- Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Landkreis Rostock trag in Höhe von 10.000,00 € in den Haushaltsentwurf 2020/21 ins Benehmen zu setzen um: aufzunehmen. 1. Sprechzeiten des Sozialamtes an zwei Tagen in der Woche Die Regie des Festes führen der Ausschuss für Jugend, Schule, am Standort Güstrow zu etablieren. Kultur und Sport sowie das Stadtentwicklungsamt. 2. Sprechzeiten der Ausländerbehörde an zwei Tagen in der Woche am Standort Güstrow zu etablieren. Beschluss Nr.: VII/0144/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Beschluss Nr.: VII/0125/19 Sitzung am 05.12.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in der Grundlage des Beschlusses VII/0115/19 (neuer Standort für ihrer Sitzung am 05.12.2019, in den Stellenplan des Haushalts- einen Skatepark in Güstrow) die Planung eines neuen Skate- entwurfes eine Stelle für eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der parks zu veranlassen. Stadtplanung/Bauverwaltung in der Entgeltgruppe 10 befristet zunächst für 3 Jahre aufzunehmen und diese Stelle umgehend Beschluss Nr.: VII/0145/19 zu besetzen. Alle jetzt im Stellenplan ausgewiesenen Stellen im Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Tief- und Straßenbau sind dauerhaft als Vollzeitstellen auszu Sitzung am 05.12.2019 die Beauftragung der Verwaltung zur weisen und entsprechend zu besetzen. Planung eines Gehweges in Güstrow, Ortsteil Suckow parallel zur Dorfstraße. Der Planungsabschnitt beginnt ab der Güstrower Beschluss Nr.: VII/0126/19 Straße und führt bis zum Wohngebiet Kattenberg. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2019, dass die Verwaltung beauftragt wird, Beschluss Nr.: VII/0146/19 das Theater in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer aufzunehmen, für die erforderliche Sanierung ein Projektdaten- Sitzung am 05.12.2019, jährliche Mittel in Höhe von 30 T€ für die blatt anzulegen und der Stadtvertretung beides als 1. Ergänzung Pflege; Instandhaltung und Anschaffung von Stadtmobiliar in den des ISEK 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen. Beschluss Nr.: VII/0130/19 Beschluss Nr.: VII/0147/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2019, den § 10 der Hauptsatzung auf ihrer Sitzung am 05.12.2019, in den Doppelhaushalt 2020/2021 der Grundlage der neuen Entschädigungsverordnung M-V vom zusätzlich 4.000 € für die Durchführung des Güstrower Weih- 06.06.2019 anzupassen. Die Aufwandsentschädigungen werden nachtsmarktes zur Absicherung der kulturellen Höhepunkte ein- der beiliegenden Anlage angepasst. zustellen. (jährlich 2.000 €). Beschluss Nr.: VII/0149/19 Beschluss Nr.: VII/0148/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Sitzung am 05.12.2019, in den Doppelhaushalt 2020/2021 zu- Verbesserung der Sicherheit und Ordnung in der Barlachstadt sätzlich 15.200 für die Vergabe von Zuwendungen für die Kultur Güstrow eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrecht förderung einzustellen. (jährlich 7.600 €) erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Gebiet der Stadt Güstrow (Ordnungs- und Sicherheits VO), in Abstimmung Beschluss Nr.: VII/0150/19 mit den Fachämtern und der für die Stadt Güstrow verantwort Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt am lichen Behörden zu erarbeiten. 05.12.2019: Der Entwurf der neuen Verordnung zur Ordnung und Sicherheit 1. Den Bürgermeister zu beauftragen, in Zusammenarbeit in der Barlachstadt Güstrow auf der Grundlage des Gesetzes mit dem Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vor über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg- pommern und den örtlichen Ordnungsbehörden die Auf Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V) stellung einer mobilen Videoüberwachungsanlage im Be- vom 1. Juni 2013 ist bis zum 1. Mai 2020 zur Beschlussfassung reich des Spaldingsplatzes, der Eisenbahnstraße und dem durch die Stadtvertretung nach entsprechenden Abstimmung mit Bahnhofsvorplatz der Barlachstadt Güstrow zu realisieren. den dafür verantwortlichen Ämtern und Behörden vorzulegen. (Teilhaushalt 4 Produkt 12200) 2. Stärkung der Jugendarbeit: Für das Produkt 36200 Jugend- Beschluss Nr.: VII/0111/19 arbeit werden die ordentlichen Auszahlungen für die Jahre Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer 2020 und 2021 um 12.500,00 € angehoben. Seite 4 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
Beschluss Nr.: VII/0154/19 Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Home- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer page der Barlachstadt Güstrow unter dem Pfad www.guestrow.de/ Sitzung am 05.12.2019 in den Haushalt 2020/21 einen Betrag bauen-wohnen/planen/oeffentliche-auslegungen/ möglich. von jährlich 10.500,00 € statt 8.500,00 € einzustellen, das ent- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die spricht einer Erhöhung um 2.000,00 € jährlich. (Unterstützung Flurstücke 50/1 teilweise (tw.), 50/8, 54 tw., 55/1 tw. und 55/2 tw. der Gemeinschaft Wasserwacht des DRK-Kreisverbandes der Flur 63, Gemarkung Güstrow. Güstrow e. V. d. Redaktion.) Die erneute öffentliche Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich, weil im Ergebnis der durchgeführten Behörden Beschluss Nr.: VII/0157/19 beteiligung der Planentwurf geändert wurde. Der Geltungsbereich Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in des Bebauungsplans wird auf die Fläche beschränkt, die für die ihrer Sitzung am 05.12.2019: Die öffentlichen Toiletten der Stadt Entwicklung eines großflächigen Einzelhandels vorgesehen wer- Güstrow werden in einer Probezeit vom 01.02.2020 - 31.12.2021 den soll. Das bisher festgesetzte Urbane Gebiet (MU) gemäß § 6a zur kostenfreien Nutzung angeboten. BauNVO wird durch ein Sondergebiet (SO) gemäß § 11 Abs 3 BauNVO ersetzt. Beschluss Nr.: VII/0155/19 Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellung Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer nahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden Sitzung am 05.12.2019: Zur Umsetzung des Projektes „Schul- zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abge garten“ des Kreisverbandes der Gartenfreunde Güstrow e. V. gebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über werden 10.000,00 € als Zuschuss bereitgestellt. den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Für den Bebauungsplan Nr. 93 „Einzelhandel Eisenbahnstraße“ Beschluss Nr.: VII/0159/19 gelten die Vorschriften des § 13a BauGB (beschleunigtes Ver Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer fahren). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften Sitzung am 05.12.2019: Der ehrenamtliche Einsatz der Kamera- des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 ent den und Kameradinnen der freiwilligen Feuerwehr Güstrow wird sprechend. in besonderer Weise mittels Verwendung der Güstrow-Card ge- Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der würdigt. Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht • Für die Mitglieder im aktiven Dienst jährlich in Höhe von nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, 100,00 €. welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ab- • Für die Mitglieder der Ehrenabteilung jährlich in Höhe von gesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden. 100,00 €. • Für die Mitglieder der Musikabteilung jährlich in Höhe von Güstrow, 13. Januar 2020 50,00 €. Beschluss Nr.: VII/0087/19 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Arne Schuldt Sitzung am 05.12.2019 die Haushaltssatzung, den Haushalts- Der Bürgermeister plan und den Stellenplan 2020/2021 der Barlachstadt Güstrow mit den zuvor einzeln beschlossenen Änderungen sowie der korrigierten Veränderungsliste. Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 93 „Einzelhandel Eisenbahnstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 93 „Einzelhandel Eisenbahn- Übersichtsplan: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungs- straße“ und der Entwurf der Begründung hängen plans Nr. 93: Einzelhandel Eisenbahnstraße Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow in der Zeit vom17.02.2020 bis 20.03.2020 im Flur des Stadtentwicklungsamtes, 4. OG, Baustraße 33, von Mo.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Do.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Die Barlachstadt im Internet: Fr.: von 9:00 - 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut aus. www.guestrow.de Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden. Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 5
1. Satzung zur Änderung 4. Satzung der Betriebssatzung der Barlachstadt Güstrow zur Änderung der Satzung über die Erhebung für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow vom 16.12.2015 Präambel Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Präambel Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und § 2 der Eigenbetriebs- verordnung (EigVO M-V) hat die Stadtvertretung der Barlachstadt Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Güstrow am 05.12.2019 folgende Satzungsänderung beschlossen: Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) hat die Stadtvertretung Artikel 1 der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sitzung am 05.12.2019 folgende Satzungsänderung beschlossen: Die Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes vom 18.12.2018 wird wie folgt geändert: Artikel 1 1. § 1 wird um Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 wie folgt ergänzt: Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Ab wasserbeseitigung der Stadt Güstrow vom 16.12.2015 wird wie (2) ²Neben den gesetzlich bestimmten Aufgaben zäh- folgt geändert: len hierzu insbesondere die sich aus der Satzung über die Ab wasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow, der Satzung über 1. § 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz für Maßnahmen an den Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Güstrow (Anschluss- Die Zusatzgebühr beträgt je m³ Schmutzwasser, das in die öffent- beitragssatzung) sowie aus der Satzung über die Erhebung von lichen Kanäle eingeleitet wird, 2,61 €. Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow festgelegten Aufgaben. 2. § 5 Abs. 6 und 7 werden wie folgt neu gefasst: (3) Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Abwasserbe seitigung im Gebiet der Barlachstadt Güstrow durch das Sammeln, (6) Die Vorhaltegebühr beträgt 0,26 € je m² gebührenpflichtiger Fortleiten und die Behandlung von Schmutz- und Niederschlags- Fläche. wasser und von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Schlämmen aus Kleinkläranlagen. Daneben gehört auch das (7) Die Einleitgebühr beträgt 0,40 € je m² gebührenpflichtiger Schaffen der notwendigen technischen Einrichtungen zur Ab- Fläche. wasserbeseitigung. Gegenstand ist weiterhin die Veranlagung und Erhebung von Gebühren nach den Vorschriften der Satzung 3. § 6 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow sowie die Erhebung von Beiträgen und Für die Abfuhr und Behandlung wird Kostenersatz für Maßnahmen an den Abwasserbeseitigungs anlagen entsprechend der Regelungen der Anschlussbeitrags- 1. je angefangener m³ Schlamm aus Hauskläranlagen eine satzung der Barlachstadt Güstrow. Gebühr in Höhe von 31,56 €, 2. je angefangener m³ Inhaltsstoff aus abflusslosen Sam- 2. § 9 wird wie folgt neu eingefügt: melgruben eine Gebühr in Höhe von 8,69 € erhoben. § 9 Vermögen des Eigenbetriebes Artikel 2 Es wird kein Stammkapital festgesetzt. Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Artikel 2 Güstrow, 13.12.2019 Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Güstrow, den 13.12.2019 Schuldt Bürgermeister A. Schuldt Bürgermeister Verfahrensvermerk: Verfahrensvermerk: Die 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Barlach- Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt wurde am 17.12.2019 im Internet auf der Homepage der Barlach- Güstrow wurde am 17.12.2019 im Internet auf der Homepage stadt Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekannt- der Barlachstadt Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffent- machungen/ zur Verfügung gestellt und ist am 01.01.2020 in Kraft liche-bekanntmachungen/ zur Verfügung gestellt und ist am getreten. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- 01.01.2020 in Kraft getreten. Soweit beim Erlass dieser Sat- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 zung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor- können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das pommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur innerhalb Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung Fassung nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Bekanntmachungsvorschriften. Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Seite 6 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
13. Satzung Die Beitragsfreiheit umfasst alle Betreuungsarten (Krippe, Kinder- zur Änderung der Gebührensatzung für die garten, Tagespflege und Hort) und Betreuungsumfänge (bis zu 10 Straßenreinigung in der Barlachstadt Güstrow Stunden täglich) gemäß Kindertagesstättenförderungsgesetz MV. Voraussetzung dafür ist die Berechtigung zur Inanspruchnahme Präambel eines Betreuungsplatzes vom Jugendamt. Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Ab dem Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Meck- 1. Januar 2020 entfallen die Elternbeiträge automatisch. lenburg-Vorpommern wird durch den Beschluss der Stadtver Alle Eltern, die einen Betreuungsvertrag mit der Barlachstadt tretung der Barlachstadt Güstrow vom 05.12.2019 die Gebühren Güstrow für die Einrichtungen: satzung für die Straßenreinigung in der Barlachstadt Güstrow vom - Kindertagesstätte „Butzemannhaus“ 9. November 2007 wie folgt geändert: - Kindertreff Fritz-Reuter-Hort - Hort „Schul-Kinder-Haus Mitte“ Artikel 1 - Hort am Inselsee abgeschlossen haben, werden gebeten, ihren Dauerauftrag für die 1. Der § 4 der Gebührensatzung wird wie folgt geändert: Betreuungskosten (wenn vorhanden) bei der Bank einzustellen. An die Barlachstadt Güstrow erteilte Einzugsermächtigungen Die Gebühren betragen je Meter Frontlänge jährlich: müssen nicht widerrufen werden, da sie automatisch eingestellt a) in der Klasse 1 9,92 € wurden. b) in der Klasse 2 13,37 € c) in der Klasse 3 5,06 € Informationen zum Wohngeldstärkungsgesetz d) in der Klasse 4 3,44 € Am 01.01.2020 trat das neue Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) in Kraft. Das Gesetz enthält wesentliche Ände- e) in der Klasse 5 1,82 € rungen zur Leistungsverbesserung wie z. B. die Anhebung der Miethöchstbeträge zwischen 8 - 10 Prozent und beinhaltet u. a. Artikel 2 auch die Anhebung des Freibetrages für Schwerbehinderte von jährlich 1.500 € auf 1.800 €. Für die Barlachstadt Güstrow steigen Die 13. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. die Miethöchstbeträge um 8,5 %. Alle zwei Jahre, erstmals zum 01.01.2022, wird das Wohngeld entsprechend der Inflationsrate Güstrow, 13.12.2019 und des Mietpreisindex angepasst. Wohngeldbezieher erhalten automatisch neue Wohngeldbe scheide. Für Wohngeldempfänger, deren Antrag auf Weiterleistung (Siegel) von Wohngeld 2019 z. B. aufgrund der Rentenerhöhung abgelehnt wurde, kann es sich lohnen, im Jahr 2020 erneut einen Antrag zu Schuldt stellen. Bürgermeister Verfahrensvermerk: Investitionen auf Spielplätzen Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für der Barlachstadt Güstrow die Straßenreinigung in der Barlachstadt Güstrow wurde am in den Jahren 2020 und 2021 17.12.2019 im Internet auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekannt machungen/ zur Verfügung gestellt und ist am 01.01.2020 in Kraft Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 beschlossen, getreten. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- für die Sanierung der Spielplätze erhöhte Haushaltsmittel von je und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 120.000 € für die Jahre 2020 und 2021 bereitzustellen und somit Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor- das Budget im Vergleich zu den vergangenen Haushaltsjahren pommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur innerhalb zu verdoppeln. eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung Gleich zu Beginn dieses Jahres, am 06.01.2020, hat der Bau- und gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Verkehrsausschuss daraufhin die Investitionen für die Spielplätze Bekanntmachungsvorschriften. in den Jahren 2020 und 2021 beschlossen. In diesem Jahr wird somit die Spielburg aus Holz der Schule am Inselsee, welche noch aus dem Jahr 1998 stammt, ersetzt. Der halböffentliche Bereich des Spielplatzes am Schulkinderhaus Mitte wird eine Kletterseil- Pyramide als Ergänzung zu den vorhandenen Spielangeboten Beitragsfreiheit für Kindertagesbetreuung bekommen. Mit der ebenfalls für 2020 geplanten Rekonstruktion in der Barlachstadt Güstrow ab dem 01.01.2020 des Wasserhauses am Nachtigallenberg wird die Anlage auch er- gänzende Elemente erhalten, so dass sich der Spielwert an diesem Standort weiter erhöht. Der Rutschenturm mit Schaukel sowie der Das Land Mecklenburg- Vorpommern führt ab dem 1. Januar 2020 Kletterturm auf dem Spielplatz am Suckower Platz werden durch die beitragsfreie Kindertagesförderung in M-V ein. eine zusammengefasste, große Spielkombination, welche die drei Damit werden alle Eltern, die ihr Kind in einer Kindertagesein- Funktionen Rutschen, Schaukeln und Klettern vereint, ersetzt. richtung/Kindertagespflege in der Barlachstadt Güstrow betreuen Im Jahr 2021 soll dann der Spielplatz auf dem Spaldingsplatz grund- lassen, von den Elternbeiträgen befreit. legend erneuert werden und die derzeit stattfindende Sanierung Diese Kosten werden vom Land M-V, den örtlichen Trägern der des Platzes vervollständigen. Die Planung des neuen Spielplatzes öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und den Wohnsitz- wird noch in diesem Jahr mit einer Bürgerbeteiligung erfolgen. gemeinden übernommen. Die Barlachstadt unterhält 38 Spielplätze im gesamten Stadtgebiet. Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 7
Ausschreibungen Garage - Plauer Straße 46 a Wasserturm Güstrow Die Barlachstadt Güstrow ist Eigentümerin einer Garage in der Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt den Wasserturm im Gemarkung Güstrow, Flur 41, Flurstück 92, Plauer Straße 46 a. Paradiesweg gegen Höchstgebot zu veräußern. Das noch zu ver- Auf dem Grundstück befinden sich 3 Garagen. Die gekennzeich- messende Grundstück hat eine Größe von ca. 800 m². Es befindet nete Garage ist zu vermieten. Das Gebäude ist besenrein. Re- sich unweit des Güstrower Bahnhofes und ist voll erschlossen. paraturen müssen durch den Mieter selbst durchgeführt werden. Der Wasserturm ist als bauliches Einzeldenkmal im Denkmal Es werden Interessenten gesucht, die das Objekt zum 15.03.2020 verzeichnis des Landkreises Rostock ausgewiesen. Die Bau mieten möchten. substanz ist insgesamt sehr solide und gut erhalten. Die Nutzfläche Besichtigungstermine können nach dem 29.02.2020 mit Frau des Wasserturmes und des anliegenden Pumpenhauses beträgt Schwandt telefonisch unter 03843 69-486 oder per E-Mail an ca. 80 m². Gebote können zunächst innerhalb einer Frist bis zum silke.schwandt@guestrow.de vereinbart werden. 01.04.2020 abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Frist- Schriftliche Anträge mit einem monatlichen Mietgebot sind bis zum wahrung ist der Poststempel. 10.03.2020 zu richten an : Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 40.000,00 € (Mindestgebot) betragen muss, und einem Nutzungskonzept in Barlachstadt Güstrow einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen Abt. 104 / Zentrales Gebäudemanagement Ausschreibung Wasserturm" an die Stadtverwaltung Güstrow, Markt 1 Gebäudemanagement, Markt 1, 18273 Güstrow, zu richten. 18273 Güstrow Zudem trägt der Antragsteller die Vertragsdurchführungskosten, die Vermessung und den Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Aus ca. 2.650,00 €. Werden mehrere Gebote abgegeben, behält sich schreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären. die Barlachstadt Güstrow die Durchführung eines Bieterverfahrens vor. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Treichel unter der Telefon- nummer 03843 769-483 oder per E-Mail unter thomas.treichel@ guestrow.de gerne zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die politischen Gremien. Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären. Güstrow, 01.02.2020 Weitere Ausschreibungen finden Sie auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter www.guestrow.de/ buergerservice/ oeffentliche-ausschreibungen/ und www.guestrow.de/wirtschaft-bildung/ Schiedsstelle der Barlachstadt Güstrow Ansprechpartner: Schiedsperson: Frau Margit Friedrich-Stein Email: margit.friedrich-stein@schiedsfrau.de Telefon: 0151 17446432 Stellv. Schiedsperson: Frau Katrin Becker Sprechstunde: jeden letzten Dienstag im Monat Rathaus, Markt 1, 18273 Güstrow 16:00 - 17:00 Uhr (Ratssaal) www.guestrow.de Seite 8 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
Bekanntmachungen Veröffentlichung Wasser- und Bodenverband „Nebel“ des Jahresabschlusses 2018 Teterower Chaussee 23 der Wohnungsgesellschaft Güstrow 18273 Güstrow OT Klueß Tel. 03843-213062 (WGG) GmbH nach § 73 KV M-V i. V. m. § 14 KPG Öffentliche Bekanntmachung Gewässerschauplan 2020 Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 der Woh- nungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH nach § 73 KV M-V in Der Wasser- und Bodenverband „Nebel“ Güstrow führt ent Verbindung mit § 14 Kommunalprüfungsgesetz M-V erfolgt ent- sprechend seiner Satzung die Gewässerschau der Wasserläufe sprechend der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow im Internet II. Ordnung lt. Terminplan durch. auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter der Adresse www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/. Treffpunkt ist jeweils 9.00 Uhr. Der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht liegen vom Interessierte Anlieger und Bürger sind eingeladen. 3. bis 10. Februar 2020 im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow, Rathaus, Markt 1, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist für jeder- Termin: Schaubereich - Treffpunkt: Schau- mann während der Sprechzeiten möglich. Gemeinde beauftragter 05.03. Mistorf, Lüssow, Agrofarm Herr Loeck Rukieten, Gr. Schwiesow, Lüssow, Veröffentlichung Zepelin, Kassow, Büro des Jahresabschlusses 2018 Wiendorf, Güstrow der GIG Güstrower Immobilien- und Neumann Gebäudemanagement GmbH Verbandsvorsteher nach § 73 KV M-V i. V. m. § 14 KPG Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 der GIG 10. Umweltpreis Güstrower Immobilien- und Gebäudemanagement GmbH nach der Kinder- und Jugendliteratur § 73 KV M-V in Verbindung mit § 14 Kommunalprüfungsgesetz M-V erfolgt entsprechend der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow Der „Umweltpreis der Kinder- und Jugendliteratur“ des Wildpark- im Internet auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter MV, der seit 2001 alle zwei Jahre verliehen wird, feierte 2019 der Adresse www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekannt sein zehntes Jubiläum. Im Mittelpunkt standen Sachbücher rund machungen/. um Umwelt- und Naturthemen für Kinder und Jugendliche, die Der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht liegen vom traditionell in einem Auswahlkatalog zu finden sind, der kostenfrei 3. bis 10. Februar 2020 im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow, im Wildpark-MV erworben werden kann. 21 Verlage hatten 51 Rathaus, Markt 1, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist für jeder- Bücher eingereicht und um die Gunst der Jury geworben. Gewon- mann während der Sprechzeiten möglich. nen konnte am Ende nur eines: „Wie Tiere denken und fühlen“ von Karsten Brensing, illustriert von Nikolai Renger (Loewe Verlag) hat überzeugt und gewann neben Ruhm und Ehre ein Preisgeld in Höhe von 5.000 €. In dem Buch deckt der renommierte Verhaltensbiologe Brensing die letzten Geheimnisse der Tierwelt auf. Er zeigt anhand vieler Öffnungszeiten des Bürgerbüros Beispiele, dass Tiere ganz ähnlich denken und fühlen wie Men- schen - dass beispielsweise Ratten gerne gemeinsam lachen Montag 08:00 - 12:30 Uhr oder Orcas echte Muttersöhnchen sind. „Das Buch kann von allen Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr drei Generationen gelesen werden und sollte in keiner wissen- Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr schaftlichen Bibliothek fehlen. Es hat von allen Jurymitgliedern Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr die höchste Zustimmung erhalten und lag mit Abstand vor den Freitag 08:00 - 12:30 Uhr anderen Büchern“, fasste es Juryvorsitzender Prof. Dr. Benno Pubanz bei der Preisverleihung am 26. November 2019 im Wild- Markt 1 • Güstrow • Telefon 03843 769-172 park-MV zusammen. Impressum Erscheinungsweise: 8 x im Kalenderjahr, in den Monaten Februar, März, Mai, Juni, August, September, November und Dezember Erscheinungstag: 1. Kalendertag des Monats Bezugsbedingungen: verteilt an alle Haushalte der Barlachstadt Güstrow, im übrigen Einzelabgabe (kostenlos), Abonnement gegen Erstattung der Versandkosten nur beim Herausgeber Herausgeber: Stadtverwaltung Güstrow, Der Bürgermeister, Markt 1, 18273 Güstrow Redaktion: Karin Bartock, Telefon 03843 769-101, karin.bartock@guestrow.de Anzeigen, Druck, Verteilung: LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, 039931 579-0 Bildnachweis: S. 8: Barlachstadt Güstrow, S. 12 Wildpark-MV, S. 10: Astrid Bartels, S. 13, 15 und 16: Balrlachstadt Güstrow Auflage: 17.800 Exemplare Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 9
Neujahrsempfang der Barlachstadt Güstrow am 10. Januar 2020 Der diesjährige Neujahresempfang stand unter dem Motto Frau Stefanie Wiedewald „Wirtschaft - regionale Familienbetriebe“. Stellvertretend für eine Vielzahl Güstrower Unternehmen und Familienbetriebe Das Familienunternehmen Wiedewald Moden feiert dieses Jahr erhielten folgende Unternehmen eine besondere Auszeichnung: sein 145-jähriges Bestehen in der 5. Generation. Am 1. Mai 1875 gründete Julius Wiedewald das Unternehmen. Gerade die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts, welche durch einen Wandel der Mode Auszüge aus den Laudationen aber leider auch durch weitreichende politische Veränderungen und Kriege gekennzeichnet war, stellte das Unternehmen vor neue, große Herausforderungen. Während der nach der Gründung der Herr Lutz Geltmeier DDR einhergehenden Zeit der Kollektivierung und Enteignung von Betrieben gelang es Tilli Wiedewald, das Unternehmen als Die Firma Geltmeier und Söhne Tiefbau GmbH wurde im Jahr 1991 privaten Handwerksbetrieb zu erhalten. Seit 2006 führt Stefanie von Wilhelm Geltmeier gegründet. Das Unternehmen mit gegen- Wiedewald die Tradition des Familienunternehmens als Geschäft wärtig 24 Mitarbeitern führt Bauleistungen im Tief- und Straßen mit Taschen, Lederwaren und Herrenbekleidung fort. Stefanie bau im Großraum Güstrow/Rostock aus. In Güstrow selbst kann Wiedewald engagiert sich auch zum Wohle unser Barlachstadt die Firma Geltmeier u. a. auf bekannte Bau- und Erschließungs Güstrow. Sie unterstützte viele Jahre die Tombola zugunsten des maßnahmen wie am Standort Wallensteinstraße, Alte Gärtnerei Bormann-Altares, stiftete Preise für Wettkämpfe in der Tanzab- oder Inselseeblick verweisen. Das Unternehmen ist somit seit teilung des Vfl Grün-Gold Güstrow (heute GSC 09) und beteiligte knapp 30 Jahren mit Güstrow fest verwurzelt. Zur Sicherung der sich an Spendenaktionen gemeinsam mit dem Tierschutzverein. zukünftigen Entwicklung des Unternehmens wird die eigene Lehr- Stefanie Wiedewald ist Mitglied im Gewerbeverein und der AG ausbildung angeboten, auch um die jungen Nachwuchskräfte an Einzelhandel und Dienstleistung und bringt dort ihre Vorstellungen Güstrow zu binden. Ein Familienspross absolviert das Baustudium und Ideen für ein attraktives Güstrow ein. und bereitet damit den möglichen Weg für die Fortführung des Die Barlachstadt Güstrow dankt Stefanie Wiedewald für ihre lang- Unternehmens in Familienhand vor. jährige Treue in Güstrow! Die Barlachstadt Güstrow dankt Lutz Geltmeier für sein Wirken und Engagement! Herr Jörg Steinbrink Der Tradition seiner Familie folgend, beendete Jörg Steinbrink Herr André Nehls seine Ausbildung im Glaserhandwerk mit dem Meisterabschluss und eröffnete 1999 seine eigene Glaserei. Eine geeignete Im- Nach der Wende gelang André Nehls und Klaus Bethke ein erfolg- mobilie zum Wohnen und Arbeiten fand er im Jahr 2009 in der reicher Start in die Selbstständigkeit. Nicht nur das Verwaltungs- Feldstraße. Neben den althergebrachten Handwerkerleistungen gebäude des Lebensmittelkontrollvereins und diverse Büroräume, eines Glasermeisters erweiterte er sein Leistungsspektrum mit sondern auch die Viehhalle gehörten zu den ersten Nach-Wende- der Glasgestaltung und -veredlung. Als berufenes Mitglied des Projekten des Güstrower Familienbetriebes. In drei Jahrzehnten Gesellen- und Meisterprüfungsausschusses von Mecklenburg- kamen eine Vielzahl von Bau- und Sanierungsprojekten hinzu, u. a. Vorpommern übernahm Jörg Steinbrink, ebenso wie sein Vater Einfamilienhäuser An der Fähre, in der Schwaaner Straße sowie in - Erhard Steinbrink - über viele Jahre gesellschaftliche Verantwor- Bülower Burg. Seit dem Jahr 2017 führt André Nehls den Familien tung. Eine kompetente, zukunftsorientierte, aber auch traditionell betrieb allein weiter. Zusammen mit seinen 11 Angestellten ist er handwerkliche Ausbildung der Lehrlinge war ihr Ziel. Durch das ein verlässlicher Partner bei allen Baufragen. André Nehls ist auch Engagement der Glasermeister Steinbrink wurden in 3 Generatio- ehrenamtlich im sozialen Bereich und seit der Wende im Vorstand nen 14 Lehrlinge zu Glasergesellen ausgebildet und 2 qualifizierten der landeskirchlichen Gemeinschaft tätig. Er trug nach Feierabend sich zum Glasermeister. Der Grundstein für die Tradition des Gla- und kostenlos mit seiner Bautätigkeit zur Sanierung des Gebäudes serhandwerks wurde 1887 vom Urgroßvater gelegt. Mit der Flucht der landeskirchlichen Gemeinschaft im Grünen Winkel 5 bei. und Vertreibung nach dem 2. Weltkrieg eröffnete Kurt Steinbrink Die Barlachstadt Güstrow dankt André Nehls für sein Engagement 1949 in der neuen Heimat Güstrow seine eigene Glaserei, die als Familienunternehmer! sein Sohn Erhard Steinbrink später übernahm. Jörg Steinbrink führt die Tradition der Familie nun fort und ist jetzt der einzige Glasermeister vor Ort. Herzlichen Dank an alle Sponsoren und Gastronomen, die diesen wundervollen Abend ermöglichten: Seite 10 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
Die Barlachstadt Güstrow dankt Jörg Steinbrink für sein Engage- Sportler/in des Jahres 2019 ment als Familienunternehmer! Die Barlachstadt Güstrow ehrte auf dem Neujahrsempfang am Herr Uwe Stieblich 10. Januar 2020 die Sportler/in des Jahres 2019. Es gewannen: Engagiert in der Berufsausbildung, stark im Auslandsgeschäft, in der Kategorie „Einzelsportlerin“ erfolgreich in der Metallbranche, ein Vorzeigebetrieb aus Elisa Moeller-Eilmann - Reitverein Güstrow Mecklenburg-Vorpommern - aus der Barlachstadt Güstrow. So kann man mit wenigen Worten den am 01.05.1990 in Priemer- Elisa Moeller-Eilmann begann 2010 mit dem Voltigieren durch burg von Uwe Stieblich gegründeten Betrieb „Stahlbau Stieblich“ ihre große Schwester, die ebenfalls voltigierte. Seit 2013 ist sie beschreiben. Der Güstrower Diplom-Bauingenieur Uwe Stieblich, zusätzlich zur Mannschaft auch im Einzelvoltigieren aktiv. Elisa mit der Auszeichnung, Unternehmerpersönlichkeit des Jahres aus zeigte konstant gute Leistungen im Nachwuchsbereich und Mecklenburg-Vorpommern, kann auf eine beachtliche Leistung wurde mehrfach Kreismeisterin. Der Aufstieg in den Leistungs- zurückblicken. Bereits in der dritten Generation plant, konstru- bereich gelang jedoch nicht problemlos, da für das Voltigieren iert, fertigt und montiert Stahlbau Stieblich Mehrzweckgebäude im Galopp ein Pferd fehlte. Im April 2017 kaufte der Reitverein und Hallen aus Stahl und Glas. Von der Produktionshalle über Güstrow den 12-jährigen Hannoveraner Davidoff. Leider hatte das moderne Bürogebäude bis zum Flugzeughangar bietet der das Pferd noch keine Voltigier-Erfahrung. Die Ausbildung des Familienbetrieb Komplettlösungen von der Konzeption bis zur Pferdes übernahm ihre Trainerin Johanna Eckert in sehr enger Schlüsselübergabe aus einer Hand. Angefangen hat alles als Ein- Zusammenarbeit mit Elisa. Zusätzlich trainierte Elisa immer mannbetrieb. Heute beschäftigt das Unternehmen 78 Mitarbeiter noch mit ihrer Mannschaft. 2019 gelang endlich der ersehnte und 7 Auszubildende. Wichtig sind für Uwe Stieblich die jungen Aufstieg in den Leistungsbereich - Junior Einzel (12 - 18 Jahre). Menschen, die er gern hier halten würde. Ehrenamtlich bringt er Das 1. Turnier in dieser Leistungsklasse in Rostock gewann sich unter anderem seit vielen Jahren als Vorstandsmitglied im Elisa. Weitere Turniererfolge folgten, u. a. Kreismeister, Landes Europaforum der deutsch-polnischen Wirtschaftsvereinigung in meister MV, Qualifizierungen zur Norddeutschen Meisterschaft Breslau ein. Seit 1995 ist Uwe Stieblich Obermeister der Metal- sowie zur Deutschen Jugendmeisterschaft. Im Oktober erfolgte linnung Güstrow sowie seit 15 Jahren Landesinnungsmeister des die Berufung in den Landeskader. Metallgewerbeverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Für sein Die Barlachstadt Güstrow sagt danke. großes und vielseitiges ehrenamtliches Engagement wurde ihm die goldene Ehrennadel des Metallhandwerks verliehen. Kategorie „Trainerin“ Die Barlachstadt dankt Uwe Stieblich für sein Wirken und Enga- Petra Zimmermann - SV Einheit gement! Petra Zimmermann ist seit 2013 im SV Einheit in der Abteilung Kinderturnen als engagierte Übungsleiterin tätig. Durch ihr Wir- ken gibt es einen stetigen Zuwachs turnbegeisterter Kinder im Alter von 3 bis 11 Jahren. Aktuell betreut sie 62 Kinder durch wöchentliche Trainingsstunden. Weiterhin ist sie ehrenamtlich im Landesturnverband im Präsidium aktiv. Frau Zimmermann rief in den letzten 6 Jahren jedes Jahr einen Grundschulgesundheits- tag ins Leben. Viele Schulen aus Güstrow und Umgebung nah- men mit ca. 500 Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit zur gemeinsamen sportlichen Betätigung mit Freude wahr. Durch zusätzliche sportliche Angebote, wie der Kinder-Turn-Sonntag oder kreisoffene Turnvergleiche, schaffte Frau Zimmermann es, die Sportart Turnen für den Nachwuchs attraktiv zu gestalten. Ein großes Anliegen ist es ihr, Kontinuität und Qualität miteinan- der zu verbinden. Die Barlachstadt Güstrow dankt Petra Zimmermann für ihr ehrenamtliches Engagement. v. l. n. r.: Arne Schuldt, Lutz Geltmeier, Uwe Stieblich, Stefanie Wiedewald, Jörg Steinbrink, André Nehls, Andreas Ohm • Partnerstadtverein Güstrow e.V. • BBG Bauplanung Baubetreuung Güstrow GbR • Architekturbüro Michael Sauerbier Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020 Güstrower Stadtanzeiger Seite 11
Kategorie „Mannschaft“ Ausblick auf das Jahr 2020 1. Männermannschaft - Handballverein 94 e. V. Sehr geehrte Güstrower Bürgerinnen, Zur Mannschaft gehören Thomas Haase, Oliver Mayer, Peter Ritz- sehr geehrte Güstrower Bürger, rau, Sebastian von Weiss, Dorian Froriep, Clemens Golatowski, Michael Köhler, Pascal Burke, Till Mallach, Tim Dethloff, Moritz Lan- ger, Johannes Karl, Alex Wirt, Lukas Severin, Dominic Frahm, in diesem Jahr werden wir den 30. Jahrestag der Paul Golatowski, Thomas Kahl, Tom Golatowski, Jonas Christ, Wiedervereinigung Deutschlands feiern. Gemeinsam Michael Tessenow und André Regge. mit der Ernst Barlach Stiftung wollen wir „150 Jahre Nach dem Abstieg der Männermannschaft in die Verbandsliga Ernst Barlach“ in den Mittelpunkt der touristischen nach Abschluss der Saison 2011/2012 kam es innerhalb des Teams zu einem kompletten Neuanfang. Mit Unterstützung von Vermarktung stellen. Daneben steht im Jahr 2020 Holger Schneider schaffte die Mannschaft zur Saison 2015/2016 wieder eine Landratswahl an, zu der alle Wahlbe- den Aufstieg in die MV-Liga. Kontinuierlich wurde fortan an der rechtigten an die Wahlurnen gerufen werden. Für Spielstärke des Teams gearbeitet. Von Jahr zu Jahr war eine mich ist der angekündigte und dann sichtbare Beginn Leistungssteigerung erkennbar. Über die Plätze 11, 8 und 3 der Sanierung des Güstrower Schlosses eine große wurde der Grundstein für eine erfolgreiche Saison 18/19 gelegt. Im Spieljahr 2019 passte dann alles. Weitere Verstärkungen Freude. Die Erschließungsarbeiten im Wohngebiet aus dem eigenen Nachwuchs, die Staffelzusammensetzung und Alte Gärtnerei, 1. Bauabschnitt, beginnen. eine kleine Ausfallliste sorgten für eine stabile Mannschafts- und Die Sanierung der Oase soll ab Mai beginnen. Seit Spielstärke,so dass am Ende - ungeschlagen - der Landes Mitte Januar liegt die erforderliche Baugenehmi- meistertitel geholt werden konnte. gung des Landkreises Rostock vor. Die ersten Ar- Auf den Aufstieg in die überregionale 4. Liga wurde aus perso- nellen und finanziellen Gründen verzichtet. beiten zur Erneuerung des Spaldingsplatzes haben Die Barlachstadt gratuliert zu diesem sportlichen Erfolg und sagt begonnen. Der Parkplatz An der Bleiche wird auf herzlich Danke! 150 Pkw-Stellplätze vergrößert und grundlegend ausgebaut. Dank der EFRE-Förderung wird für die Straße Zu den Wiesen Baubeginn sein. Die Barlachstadt Güstrow wird auch im Jahr 2020 im üblichen Umfang mit finanziellen Mitteln das Ver- einsleben stärken. Der Güstrow Tourismus e. V. baut das Angebot an kulturellen Veranstaltungen aus. Als Stadt arbeiten wir gemeinsam mit der Hansestadt Rostock an der Vorbereitung als Außenstandort für die Buga 2025 in Rostock. Durch den Beschluss der Stadtvertretung stehen mehr Fördermittel für Vereine zur Bewilligung durch den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport zur Verfügung. Der Weihnachtsmarkt soll durch einen Zuschuss für das Programm noch v. l. n .r.: Arne Schuldt, Peter Ritzrau, Annika Franke, Michael schöner werden. Köhler, Elisa Moeller-Eilmann, Tim Dethloff, Petra Zimmermann, Mit dem Baubeginn an der Thomas-Müntzer-Schule Paul Golatowski, Thomas Kahl, Oliver Meyer, Andreas Ohm sehe ich einen großen Meilenstein auf dem Weg zu besseren Lern- und Arbeitsbedingungen für Schüler und Lehrer erreicht. Die nächste Ausgabe des Mit dem Beschluss der Stadtvertretung für die neu- Güstrower Stadtanzeigers en Förderschwerpunkte in der GüstrowerAltstadt erscheint am 1. März 2020 kann die Sanierung auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Redaktionsschluss ist der 12. Februar 2020 Die Planungen für die neue Brücke nach Schöninsel haben noch keinen Stand erreicht, der einen konkre- ten Baubeginn prognostizieren lässt. Für das Wege- system rund um den Inselsee ist die Finanzierung zu klären. Am Stahlhof ist seit der Beräumung des Geländes bis auf weitere Altlastenbeseitigungen Neujahrskinder bei den Zwerg- noch keine Bautätigkeit zu sehen. Um die letztge- ziegen im Streichelzoo nannten Sachverhalte zu ändern, werde ich mich im Jahr 2020 bei diesen Themen besonders engagieren. Pünktlich zum Start ins neue Jahr 2020 war der erste Nachwuchs bei den Zwergziegen auf der Ihr Welt. (Foto: Wildpark-MV/Anja Wrzesinski) Ihr Arne Schuldt Seite 12 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 30 - Nr. 1 Ausgabe Februar 2020
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